Selbstbestimmung

"Nicht die Selbständigkeit zeichnet die Lebensqualität aus, sondern die Selbstbestimmung." (RIEGLER 2013)

„Aber Menschen die in Einrichtungen leben oder arbeiten werden immer noch ungerecht behandelt und fremdbestimmt. Das heißt, Missbrauch gibt es auch heute noch. Es ist wichtig, dass wir uns gegen Missbrauch wehren.“ (WIBS 2010)

„Das Recht auf Sexualität ist ein "höchstpersönliches Recht". Das ist ein schwieriges Wort. Es heißt, dass niemand uns Sexualität verbieten kann oder wegnehmen kann. Sexualität gehört zu uns wie unser Name. Den kann uns auch niemand wegnehmen oder verbieten. Der Wunsch nach Sexualität und Partnerschaft muss respektiert werden.“ (WIBS 2005)

Selbstbestimmung umfasst alle Teile des menschlichen Lebens

  • Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen akzeptablen Alternativen
  • das Recht, seine eigenen (persönlichen) Angelegenheiten selbst regeln zu können
  • am politischen Leben teilnehmen zu können
  • verschiedenste soziale Rollen wahrnehmen zu dürfen
  • Entscheidungen treffen zu können, ohne dabei psychisch oder körperlich in Abhängigkeit zu geraten
  • auch das Recht, Fehler machen zu dürfen
    (SLI Innsbruck)

In Bezug auf Unterstützung lässt sich Selbstbestimmung ausschließlich durch das Modell der Persönlichen Assistenz und des Persönlichen Budgets verwirklichen.

"Obwohl sich Österreich auf internationaler Ebene verschiedentlich zur Deinstitutionalisierung von Menschen mit Behinderungen bekennt, muss davon ausgegangen werden, dass zumindest 15.000 behinderte Frauen, Männer und Kinder als Insassen in mehr oder weniger großen Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe bzw. in Alten- und Pflegeheimen leben. Mit Persönlicher Assistenz leben in Österreich nur etwas mehr als 1.000 Menschen und die Ausgaben der öffentlichen Hand für Maßnahmen der institutionellen Segregation übersteigen jene für betreutes Wohnen bzw. Persönliche Assistenz um ein Vielfaches." (STOCKNER 2011)

Persönliche Assistenz und Persönliches Budget

  • Der Fokus in der Unterstützung liegt auf dem individuellen Unterstützungsbedarf mit dem Ziel maximaler Selbstbestimmung.
  • Die Assistenznehmer_innen bestimmen selbst den Grad der Kontrolle, den sie entsprechend ihren persönlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten, Lebensumständen, Vorlieben und Zielen über ihre Assistenz ausüben möchten.
  • Dies schließt das Recht mit ein, sich maßgeschneiderte Dienstleistungen einzukaufen (Persönliches Budget).
  • Damit die freie Wahl gewährleistet ist, müssen die Assistenznehmer_innen frei darüber entscheiden können, wer was wann wo und wie für sie erledigt.
  • Die Mittel für die Finanzierung der Dienstleistungen erhält die Person mit Unterstützungsbedarf, nicht die Dienstleistungsanbietenden. Dadurch wird die freie Wahl der Organisationsform und Auswahlmöglichkeiten für in Anspruch genommene Dienstleistungen gewährleistet (Persönliches Budget).

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für

  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen
  • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

(MONITORINGAUSSCHUSS ÖSTERREICH 2014)

Zur Beziehung zwischen Selbstvertreter_innen und deren Unterstützer_innen

Menschen mit Behinderungen und Unterstützer_innen nehmen in Selbstvertretungsorganisationen neue Rollen ein, die auch neue Machtverhältnisse mit sich bringen. Es ist ein Umdenken notwendig, um diese Rollen neu zu definieren. Es entsteht ein Prozess, der ein gemeinsames Nachdenken und Reflektieren über Rollen und Aufgabenfelder notwendig macht.

Selbstbestimmt Leben Bewegung

Das erste Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (Independent Living Bewegung) wurde in den USA gegründet. Mittlerweile gibt es eine große Anzahl Initiativen für Selbstbestimmtes Leben.

In Österreich

Quellen und weiterführende Literatur

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