Normalisierungsprinzip und Parteilichkeit als Leitideen in der Behindertenarbeit

Begleitung und Unterstützung körperbehinderter Menschen am Beispiel der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene

Autor:in - Monika Ommerle
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Eingereicht als Diplom- und Prüfungsarbeit für die staatliche Abschlussprüfung. Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abteilung München. Betreuer: Professor Hans-Günther Gruber. München, den 15.10.1999
Copyright: © Monika Ommerle 1999

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Der folgende Text ist einem Plakat der Aktion Grundgesetz entnommen

"Die Würde des Menschen ist antastbar"

"Die denken, ich kann nicht denken. Aber nicht mein Kopf ist spastisch gelähmt, sondern mein Körper" (Arne Maiwald).

"Im Heim wird mir vorgeschrieben, wann ich zu Bett gehen, wann ich nach Hause kommen, was ich zu essen habe.

Darauf, wie ich gewaschen, angezogen, gehoben werde, habe ich kaum Einfluß" (Roman Desorno)

"Es regt mich auf, wenn wir Stotternden in Filmen als dumm und tolpatschig dargestellt werden. Als ob Stottern etwas mit Intelligenz zu tun hätte" (Konrad Schäfers)

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

(Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz)

Aktion Grundgesetz

Eine Initiative der Aktion Sorgenkind und 85 Verbänden und Organisationen der Behindertenhilfe und Selbsthilfe.

Einleitung

Mit der vorliegenden Arbeit soll ein alternatives und innovatives Konzept der offenen Behindertenarbeit aufgezeigt werden. Darstellen möchte ich dieses am Beispiel der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene unter besonderer Berücksichtigung der Grundsatzprinzipien Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität. Erreicht werden soll durch dieses Projekt die größtmögliche Autonomie für behinderte Menschen. Die Ermöglichung eines ‚Selbstbestimmten Lebens' ist daher auch der rote Faden, der diese Arbeit durchziehen soll.

Die praktische Umsetzung der Konzeption ist meines Erachtens nach in kleineren, überschaubaren Einrichtungen gut möglich, da hier eine höhere Flexibilität im professionellen und ganzheitlichen Handeln gewährleistet ist.

An dieser Stelle möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß ich mich nachfolgend ausschließlich auf die Arbeit mit körperbehinderten Menschen beschränken werde. Die Prinzipien Normalisierung, Solidarität und Parteilichkeit gelten selbstverständlich auch für die Arbeit mit geistig und psychisch behinderten Menschen. Für das sozialarbeiterische Handeln sind dann jedoch andere konzeptionelle Schwerpunkte erforderlich, um ganzheitliche und individuelle Unterstützung leisten zu können.

Für den Begriff der Behinderung gibt es keine einheitliche Definition, es ist ein gebräuchlicher Begriff, der in verschiedenen sozialen Systemen und wissenschaftlichen Disziplinen unterschiedlich benutzt wird.

Behinderung kann als eine gesetzlich definierte Regelwidrigkeit betrachtet werden. Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 124, Abs. 4, Satz 1-4 beschreibt Behinderung als "eine nicht nur vorübergehende erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfreiheit, die auf dem Fehlen oder auf Funktionsstörungen von Gliedmaßen oder auf anderen Ursachen beruht ... Weiterhin liegen Behinderungen bei einer nicht nur vorübergehenden erheblichen Beeinträchtigung der Seh-, Hör und Sprachfähigkeit und bei einer erheblichen Beeinträchtigung der geistigen oder seelischen Kräfte vor."[1] Hier wird lediglich die Schädigung beschrieben, nicht aber die gesellschaftliche Dimension.

Die Definitionen für diesen Begriff sind auf internationaler Ebene sehr unterschiedlich. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterteilt den Behindertenbegriff in 3 Bereiche.[2]

Impairment (Schädigung)

Darunter werden Mängel oder Abnormitäten der anatomischen, psychischen oder physiologischen Funktionen oder Strukturen des Körpers verstanden. Impairment bezeichnet Behinderung als eine organische Schädigung, ist also eine medizinische Begriffsdefinition und wird allgemein innerhalb des medizinischen Bezugsrahmens festgestellt.

Disability (Beeinträchtigung)

Unter diesen Begriff fallen Funktionsbeeinträchtigungen oder -mängel aufgrund von Schädigungen, die typische Alltagssituationen behindern oder unmöglich machen, also die individuellen Konsequenzen der Behinderung.

Handicap (Behinderung)

Dieser Ausdruck bezeichnet die Nachteile und Benachteiligungen, die aus einer Schädigung oder Beeinträchtigung resultieren. Hierbei geht es vor allem um den Verlust oder die Einschränkung der Möglichkeiten, gleichberechtigt am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.

Behinderung wird als soziale Beeinträchtigung gesehen. Mit diesem Begriff wird die gesellschaftliche Dimension des "Behindert-Seins" aufgegriffen. Behinderung kann deshalb als soziales Phänomen verstanden werden, das durch die Haltung und das Verhalten der Umwelt bestimmt wird.

Das Forum behinderter Juristen der BRD fand eine sehr treffende Erklärung des Behindertenbegriffs: "Eine Behinderung ist jede Maßnahme, Struktur oder Verhaltensweise, die Menschen mit Beeinträchtigungen Lebensmöglichkeiten nimmt, beschränkt oder erschwert." [3] Diese zuletzt genannte Formulierung entspricht auch der Sichtweise der Tagesstätte bezüglich des Begriffs ‚Behinderung'. Übertragen auf das professionelle Handeln der Tagesstätte bedeutet dies, das Individuum bei der Aufhebung bzw. Einschränkung der sozialen Beeinträchtigungen zu unterstützen.

Einleitend möchte ich noch auf begriffliche Besonderheiten eingehen. In der ganzen Arbeit habe ich vermieden, den Begriff "Behinderte" zu benutzen, da in diesem Fall die Behinderung im Vordergrund stehen würde. Gemäß den Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität steht jedoch der Mensch im Vordergrund, der neben vielen anderen persönlichen und individuellen Merkmalen auch das Merkmal ‚Körperbehinderung' aufweist. So werde ich Formulierungen wie ‚Menschen mit Beeinträchtigung' oder ‚körperbehinderte Menschen' verwenden, um die personale Identität und Würde zu betonen.

Des weiteren vermeide ich den Begriff ‚KlientIn', der in gewisser Weise ein Abhängigkeitsverhältnis von professionellen Diensten ausdrückt. Zeitgemäße Sozialarbeit soll den Menschen Möglichkeiten geben, sich selber aktiv am Hilfeprozeß zu beteiligen im Sinne einer ‚Hilfe zur Selbsthilfe'.

Die Caritas Tagesstätte möchte eine Alternative zu traditionellen - insbesondere vollstationären - Behinderteneinrichtungen anbieten. Es soll ein Angebot für Menschen sein, die (künftig) selbstbestimmt und unabhängig von Fremdbestimmung leben wollen. Daher verwende ich nachfolgend den Begriff ‚NutzerInnen', der meiner Meinung nach auch am besten zu der ganzheitlichen Konzeption der Tagesstätte paßt. Der Begriff ‚NutzerInnen' bringt auch die Freiwilligkeit und Wahlmöglichkeit zum Ausdruck.

Die Arbeit ist inhaltlich wie folgt aufgebaut:

Zu Beginn wird die Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Menschen vorgestellt, deren Entstehungsgeschichte und Konzeption. Daran anknüpfend werde ich auf die strukturelle Rahmenbedingungen eingehen, insbesondere auf die finanziellen Problematiken. Abgeschlossen wird dieser Abschnitt mit der Erläuterung der Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität erläutert.

Im nächsten Teil wird die Umsetzung dieser Prinzipien transparent gemacht und anhand eines Fallbeispiels dargestellt. Damit Menschen mit Behinderungen selbständig leben können, sind bestimmte Voraussetzungen und Fertigkeiten nötig, die hier eingehend behandelt werden.

Der nachfolgende Abschnitt beginnt mit einer Betrachtung traditioneller Behindertenarbeit und den Konsequenzen totaler Institutionen für die Betroffenen. Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' stellt die Autonomie behinderter Menschen in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. Da sich die Tagesstätte an wesentliche Zielsetzungen der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' anlehnt, wird diese Initiative ausführlich vorgestellt, ebenso deren geschichtlicher Hintergrund.

Das professionelle Handeln in der Tagesstätte stützt sich im wesentlichen auf den öko-sozialen Ansatz nach Wendt, auf die Erschließung sozialer Netzwerke und auf das Empowerment-Prinzip. Die Theorien werden zwar separat vorgestellt, aber erst durch die Kombination und Verknüpfung dieser Handlungsansätze kann das Konzept der Tagesstätte verwirklicht werden.

Im nächsten Abschnitt soll auf spezielle Problematiken eingegangen werden, die als Folge dieses neuen Arbeitsansatzes auftreten. Da die Tagesstätte ein bisher einmaliges Projekt ist, soll auch auf die geplante Weiterentwicklung und den Ausbau von Unterstützungsleistungen hingewiesen werden.

Abschließen werde ich die Arbeit mit einem Transfer der Theorieansätze auf die praktische Tätigkeit in der Tagesstätte. Als Anhang füge ich die persönlichen Aufzeichnungen eines körperbehinderten Menschen bei.

1. Darstellung der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene

Die Tagesstätte wurde mit dem Ziel errichtet, schwerst körperbehinderte Menschen, die bislang noch im Elternhaus oder in vollstationären Einrichtungen leben, bei der Gestaltung eines eigenverantwortlichen Lebens zu unterstützen. Dabei wird der etwas irreführende Begriff ‚Tagesstätte' allerdings nur aus finanztechnischen Gründen benötigt. Es handelt sich bei der Tagesstätte keineswegs um eine Aufbewahrungsstelle mit täglichem therapeutischen Beschäftigungsprogramm.

Als Zielgruppe angesprochen sind schwerst körperbehinderte Erwachsene, die vom Arbeitsamt als ‚nicht werkstattfähig' eingestuft werden oder in einer Behindertenwerkstatt geistig unterfordert wären. Die Tagesstätte soll jedoch keine Konkurrenz zu bestehenden vollstationären Einrichtungen darstellen, sondern behinderten Menschen die Möglichkeit geben, entscheiden zu können, wie und wo sie leben möchten. Viele Menschen mit Behinderungen leben nur mangels vorhandener, adäquater Alternativen in Heimen.

1.1 Vorgeschichte und Entstehung der Caritas Tagesstätte

In den letzten 20 Jahren formierten sich in der Bundesrepublik zahlreiche Selbsthilfegruppen im Behindertenbereich. Immer lauter wurden die Forderungen nach einem selbstbestimmten Leben, nach einem Leben ohne Aussonderung. Unter selbstbestimmten Leben ist in diesem Zusammenhang die ‚Kontrolle über das eigene Leben' zu verstehen. Das heißt, daß sich der behinderten Mensch von den Zwängen der Fremdbestimmung seitens etablierter Behinderteneinrichtungen oder der eigenen Familie befreit.

Körperbehinderte Menschen gelten in unserer Gesellschaft häufig immer noch als:

  • Kognitiv eingeschränkt

  • hilflos, schutzbedürftig, unselbständig, verantwortungslos

  • unästhetisch

  • behandlungsbedürftig, betreuungsbedürftig, separationsbedürftig

  • Belastung für ihr Umfeld

  • Kostenfaktor

um nur einige Beispiele zu nennen.

Aufgrund dieser Aussagen werden behinderte Menschen in Sondereinrichtungen betreut und therapiert. Behinderung allein aus medizinischem Blickwinkel rechtfertigt eine Heimunterbringung immer noch als generelle Lösung für die Integration behinderter Menschen. Eine derartige Unterbringung erfordert jedoch eine Anpassung an die dort herrschenden Strukturen, die kaum mehr eigene Entscheidungen ermöglichen. Es werden den BewohnerInnen Lebensmöglichkeiten genommen, die von nichtbehinderten Menschen als selbstverständlich und nicht mehr hinterfragbar angesehen werden, wie etwa Wohnort, Erwerbstätigkeit, Freizeitgestaltung. [4]

Somit werden behinderte Menschen, die eigentlich in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen, de facto ausgeschlossen, sie werden lediglich in Institutionen eingegliedert.

Die behinderten Menschen selbst wollen in den allermeisten Fällen jedoch:

  • in ihrer Familie leben

  • mit den Nachbarskindern Kindergarten und Schule besuchen

  • teilnehmen am alltäglichen Leben

  • eine Berufsausbildung erhalten und ein eigenständiges Leben gestalten

  • ihr Recht auf Beziehung, Partnerschaft und Kinder leben

  • sich selbst als Mensch definieren und nicht als reparaturbedürftiges Mängelwesen

  • Macht über sich selbst haben

  • keinen Institutionen und Theorien ausgeliefert sein

Der Wechsel in die Eigenständigkeit ist für behinderte Menschen, die bislang in Rehabilitationseinrichtungen lebten, nicht einfach. Wichtige lebenspraktische, organisatorische und soziale Kompetenzen zur Führung eines selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens konnten sich nur unzureichend entwickeln. Die Organisation des Alltags wird ihnen abgenommen und für die elementaren Bedürfnisse des Alltags ist gesorgt. Man braucht sich keine Gedanken darüber zu machen, wer einkauft, kocht, wäscht, die Miete bezahlt. Der Preis für diese Sicherheit ist der Verlust an Freiheit und Unabhängigkeit.

Die MitarbeiterInnen der Tagesstätte sehen in der Behinderung eines Menschen primär gesellschaftliche und sozialpolitische Macht- und Austauschprobleme[5], die den Menschen Kompetenzen und Entscheidungsmöglichkeiten für das eigene Leben nehmen, das sind insbesondere

  • die Entscheidung über den Tagesablauf

  • die Kompetenz der Anleitung der Hilfe

  • die Wahlmöglichkeiten der Wohnform

  • die Selbstbestimmung des Aufenthaltsorts

  • die Schaffung eines privaten Lebensraums

  • die Entwicklung eines eigenen Lebensstils

  • das Recht und die Chancen auf Freundschaften, Liebe und Sexualität

  • das Recht auf Arbeit

Für Menschen, die jahrelang in beschützenden Einrichtungen lebten, ist der Übergang zu einem autonomen Leben, wie bereits erwähnt, sehr schwierig. Er bedeutet für die Betroffenen harte Arbeit. Die MitarbeiterInnen der Tagesstätte möchten die NutzerInnen bei der Verwirklichung eigener Lebensziele und auf ihrem Weg in die Eigenständigkeit unterstützen und begleiten. Hier verwende ich ausdrücklich die Verben ‚unterstützen' bzw. ‚begleiten'und nicht ‚helfen', da der behinderte Mensch selber aktiv an seiner Unabhängigkeit arbeiten soll. Er muß lernen, sein Leben eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen.

1.1.1 Caritas Kontaktstelle für Behinderte

Im Jahr 1989 beschloß der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., eine Beratungsstelle mit ambulantem Hilfsdienst für Behinderte einzurichten. Zur Zielgruppe der Kontaktstelle zählen schwer und schwerst körperlich und geistig behinderte, sinnesgeschädigte, chronisch kranke Menschen, Familien mit behinderten Angehörigen und behinderte Kinder. Aufgabe der Kontaktstelle ist es, Behinderten, deren Angehörigen und Bezugspersonen Beratung und Hilfe anzubieten und deren Lebensqualität aufrecht zu erhalten. Weiterhin soll behinderten Menschen ermöglicht werden, in der gewohnten Umgebung zu verbleiben, um ein Leben nach individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen zu führen.

Da die Kontaktstelle an keine Institution gebunden ist, wie etwa die Sozialdienste vollstationärer Einrichtungen, kann parteiliche Beratung und Unterstützung angeboten werden. Die BeraterInnen sind in ihrem Handeln autonom und können somit nicht in Konflikt mit den Interessen einer Institution und den Interessen des Betroffenen kommen. Dies ist für die BesucherInnen von großer Wichtigkeit, da sie offen über ihre Wünsche, Vorstellungen und Probleme sprechen können ohne befürchten zu müssen, daß diese Informationen einrichtungsintern in Form von Dienstgesprächen etc. weitergegeben werden.

Assistenzdienste zur Bewältigung und Erleichterung des Alltags sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit. Allerdings stellt die finanzielle Absicherung dieser Dienste ein großes Problem dar, da die betroffenen Menschen meist nicht unter die Kriterien der Pflegeversicherung fallen und somit häufig die Dienste aus eigenen Mitteln bestreiten müssen.

Im Laufe der Zeit nahmen auch zunehmend Menschen die Dienste der Beratungsstelle in Anspruch, die bislang in Heimen oder noch im Elternhaus lebten und den Wunsch nach einer eigenen Wohnung und einem eigenständigen Leben hatten. Dieser Wechsel von einer behüteten Umgebung in die Selbständigkeit erfordert intensive Unterstützung. Hier waren die angebotenen Beratungen und praktischen Hilfestellungen durch Zivildienstleistende bei weitem nicht ausreichend, um die Betroffenen hinreichend auf diese neue Lebensform vorzubereiten und zu begleiten. Es stellte sich deutlich heraus, daß ein intensives und individuelles Trainingsprogramm benötigt wird, um diese Autonomie zu erreichen.

1.1.2 Konzeptarbeit für die Tagesstätte

Nachdem sich klar herauskristallisierte, daß Beratung allein nicht ausreichte, um behinderte Menschen den Weg in die Selbständigkeit zu ermöglichen, wurde nach adäquaten Lösungen gesucht. Dabei orientierte man sich an den wichtigsten Grundsätzen der ‚Independent-Living-Bewegung'[6], d.h. vor allem, daß Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte, Pflichten und Teilnahmemöglichkeiten in der Gesellschaft haben sollen wie jeder andere Bürger.

Bezogen auf das Konzept der Tagesstätte bedeutet dies insbesondere, daß behinderten Menschen die Wahl und die Möglichkeit gegeben wird, selber zu entscheiden, wie und wo sie leben wollen, welche Hilfeleistungen in Anspruch genommen werden und von wem. Schwerpunktmäßig sollte ein Angebot geschaffen werden, das im Sinne des Empowerment-Prinzips folgende Unterstützungen anbietet:

  • Vermittlung von Wissen

  • Stärkung des Selbstbewußtseins

  • Vertreten von eigenen Interessen

In diesem Sinne zielt die Arbeit in der Tagesstätte darauf ab, für behinderte Menschen in allen Bereichen des Lebens die Möglichkeiten zu schaffen, ein Höchstmaß an Selbstbestimmung zu erreichen.

Die Konzeptarbeit für die Tagesstätte war langwierig und zog sich über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren hin. Die Schwierigkeit bestand vor allem darin, daß es sich bei der Tagesstätte meines Wissens nach um ein Pilotprojekt handelt. Trotz umfangreicher Recherchen ist es mir nicht gelungen, eine vergleichbare Einrichtung in Deutschland ausfindig zu machen.

Vor allem der Kostenträger mußte von der Wichtigkeit und Qualität des Projekts überzeugt werden. Ein sehr einleuchtendes Argument war dabei, daß Menschen, die in Zukunft nicht mehr in Heimen leben, auch dem Kostenträger, dem Bezirk Oberbayern, nicht mehr zur Last fallen.

1.1.3 Anfangsproblematiken

Problematisch war und ist seit der Planungsphase der Tagesstätte die Akzeptanz in der Fachbasis und zum Teil auch innerhalb des Caritasverbands. Das liegt vermutlich primär an der Tatsache, daß sich das Projekt größtenteils an einem Konzept aus Amerika orientiert, der ‚Independent-Living-Bewegung'[7].

Vor allem etablierte Behinderteneinrichtungen waren und sind der Ansicht, daß kein Bedarf für Projekte wie die Tagesstätte vorhanden sei. Es wurde und wird auch jetzt noch für relativ unmöglich gehalten, daß Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung in Heimen untergebracht sind, jemals eigenständig außerhalb einer beschützenden Einrichtung leben können.

Daß aber ein Leben für behinderte Menschen außerhalb von Pflegeheimen und Sondereinrichtungen realisierbar ist, haben Mitglieder der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' und ähnlicher Selbsthilfegruppen mittlerweile bewiesen. Dabei erreichten diese Menschen ohne eine Rehabilitation häufig die Ziele, welche die Rehabilitation vorgab zu erreichen und nicht schaffte[8]. Voraussetzung dafür ist, daß diesen Menschen die Möglichkeit zur Übernahme der Verantwortung für sich selbst gegeben wird und die notwendigen Unterstützungen, die für ein selbstbestimmtes Leben nötig sind, bereitgestellt werden. Ebenso notwendig ist die Abkehr vom medizinischen Modell[9], die den behinderten Menschen aufgrund körperlicher Einschränkungen in die Rolle des Kranken drängt.

1.2 Strukturelle Rahmenbedingungen

Die Caritas Tagesstätte befindet sich in der Trägerschaft des Caritasverbands der Erzdiözese München und Freising e.V. Der Caritasverband stellt dabei sowohl die räumlichen wie auch die personellen Voraussetzungen. Die Tagesstätte gehört zum Geschäftsbereich der Behinderteneinrichtungen des Caritasverbands, ist örtlich lokalisiert in einem Gebäude des Katholischen Siedlungswerks München GmbH und teilt sich diese Räumlichkeiten mit dem Caritas Stadtteilzentrum.

Beschäftigt sind derzeit 2 SozialpädagogInnen in Teilzeit mit jeweils 20 und 10 Wochenstunden. Ferner stehen eine Verwaltungskraft mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 4 Stunden und 2 AssistentInnen mit jeweils 30 Stunden Wochenarbeitszeit zur Verfügung. Dieser Personalschlüssel errechnet sich aufgrund der 6 vorhandenen Plätze für NutzerInnen.

1.2.1 Finanzielle Problematiken

Die Tagesstätte wird finanziert durch Pflegesatzvereinbarungen mit dem Bezirk Oberbayern entsprechend dem Bundessozialhilfegesetz. Das bedeutet, daß nur die im Augenblick belegten Plätze finanziert werden. Problematisch war dies vor allem in der Anfangsphase, als nur 2 NutzerInnen vom Angebot der Tagesstätte Gebrauch machten. Entsprechend hoch waren die Defizite.

Der Tagesstätte, die mittlerweile voll belegt ist, steht nach dem derzeitigen Pflegeschlüssel keine volle Planstelle für eine SozialpädagogIn zu. Da es sich bei der Tagesstätte um keine stationäre Einrichtung, sondern nach den Vorgaben des Bezirks von Oberbayern um eine Einrichtung mit tagesstrukturierenden Maßnahmen handelt, ist auch der Personalbedarf entsprechend geringer angesetzt. Dies bedeutet für die MitarbeiterInnen eine überdurchschnittlich hohe Belastung, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Um die NutzerInnen noch besser begleiten, unterstützen und fördern zu können, wäre eine zusätzliche Planstelle für eine SozialpädagogIn dringend erforderlich. Ohne die hohe Einsatzbereitschaft der MitarbeiterInnen und die überaus kooperative Zusammenarbeit mit der Caritas Kontaktstelle für Behinderte wären die Ziele der Tagesstätte kaum zu verwirklichen.

1.2.2 Behindertenarbeit des Caritasverbands als Träger und Dachverband

Die Behindertenhilfe im Deutschen Caritasverband will gemäß ihren Leitzielen der Ausgrenzung von behinderten Menschen aus der Gesellschaft entgegentreten. So sollen Hilfen nicht nur als fachliche Leistungen, sondern auch als Hilfen zur gegenseitigen Akzeptanz von Behinderten und Nichtbehinderten verstanden werden.

Als fachliches und organisatorisches Ziel in der Behindertenhilfe wird die Orientierung am Bedarf und der Lebenswelt der Betroffenen angestrebt. Dabei sollen die behinderten Menschen als ExpertInnen ihrer eigenen Not oder ihres eigenen Anspruchs in die Entwicklung und Festlegung der fachlichen und organisatorischen Standards mit einbezogen werden. Leistungen und Hilfen sollen bedarfs- und leistungsgerecht finanziert werden.

In der Caritas in Bayern sind rd. 6100 Facheinrichtungen und Projekte zusammengeschlossen, wobei die Behindertenhilfe mit 8 % vertreten ist.

Der Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V. ist derzeit Träger von 18 Behinderteneinrichtungen, nämlich

  • 4 Werkstätten für Behinderte

  • 4 Wohnheime

  • 6 heilpädagogische Tagesstätten

  • 2 Frühfördereinrichtungen

  • 1 Kontaktstelle für Behinderte

  • 1 Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene

In diesen Einrichtungen werden zum augenblicklichen Zeitpunkt 1.600 behinderte Menschen von ca. 600 MitarbeiterInnen betreut. Anzumerken ist hier noch, daß der überwiegende Teil der Einrichtungen für Menschen mit geistigen Behinderungen konzipiert ist.

Die Tagesstätte wurde auf Drängen der LeiterIn der offenen Behindertenarbeit errichtet, die aufgrund ihrer langjährigen Praxiserfahrung einen hohen Bedarf für eine derartige Einrichtung sah. Der Caritasverband betrachtet die Tagesstätte - nach anfänglicher Skepsis - als gute Ergänzung zu anderen Einrichtungen der Behindertenarbeit, nicht aber als zukunftsweisendes Projekt. Es ist als äußerst positiv zu bewerten, daß das Konzept trotz der schwierigen Finanzlage verwirklicht werden konnte. Wegen der momentanen angespannten Finanzlage wird auch die weitere Etablierung dieses Konzepts nicht einfach zu gestalten sein. Die Tagesstätte soll vorerst ein Einzelprojekt bleiben, da der Caritasverband augenblicklich keinen weiteren Bedarf für ähnliche Einrichtungen - weder in München noch im Umland - vermutet.

1.3 Prinzipien sozialarbeiterischen Handelns in der Tagesstätte

Jede Einrichtung folgt in ihren Handlungen und in ihren Konzepten bestimmten Prinzipien, die sich im Regelfall auf wissenschaftliche Lehrmeinungen beziehen. In der Sozialarbeit haben wir es mit Basiswissenschaften, wie z.B. Soziologie, Psychologie, Medizin, Jura, Pädagogik zu tun. Im Rahmen der praktischen Arbeit sind die Erkenntnisse aus den verschiedenen Basiswissenschaften in konkretes Handeln umzusetzen.

Die Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene leitet aus den Basiswissenschaften im wesentlichen und schwerpunktmäßig drei Handlungsprinzipien ab: Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität.

Das Prinzip der Solidarität kann in der Tagesstätte nur deshalb aktiv umgesetzt werden, da ein Teil der SozialpädagogInnen selbst vom Merkmal der Körperbehinderung betroffen ist. Für die praktische Tätigkeit in der Tagesstätte ist diese persönliche Betroffenheit zwar sehr hilfreich, generell jedoch nicht zwingend erforderlich. Aus diesem Grund habe ich den Begriff der Solidarität im Thema dieser Arbeit nicht explizit erwähnt.

1.3.1 Normalisierung

Der Däne Bank-Mikkelsen prägte den Begriff Ende der 50er Jahre. Der (geistig) behinderte Mensch sollte nach dem Normalisierungsprinzip[10] ein möglichst normales Leben führen können, vor allem bezüglich Wohnen, Arbeit, Schule, Freizeit, Lebensstandard, Sexualität.

"Das Grundprinzip der Normalisierungstheorie ist es, daß alle Menschen, seien sie behindert oder nicht, die gleichen Rechte haben; es ist also ein Gleichheitsprinzip. Trotzdem darf man nicht vergessen, daß alle Menschen verschiedenartig sind, daß sie verschiedene Bedürfnisse haben, so daß Gleichheit lediglich bedeutet, jedem einzelnen Menschen Hilfe und Unterstützung anzubieten, die seinen individuellen Bedürfnissen anzupassen sind. Der Behinderte ist in gesetzlicher und humaner Hinsicht als gleichgestellter Bürger zu betrachten, auch wenn die verschiedenen Formen von Therapiebehandlungen die Behinderung nicht zu beseitigen vermögen. Ich möchte hier über den Begriff, der an sich so einfach ist, nicht theoretisieren. Es ist keine neue Ideologie, sondern an und für sich ein Antidogma, das sich gegen die Diskriminierung behinderter Personen wehrt."[11]

Die Prinzipien des Normalisierungsbegriffs wurden von verschiedenen AutorInnen weiterentwickelt und es gibt sehr viele unterschiedliche Ansichten darüber. Dabei kann es immer wieder zu Mißverständnissen kommen. Daher möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, daß das Prinzip der Normalisierung, wie es die Tagesstätte zu verwirklichen versucht, dem dänischen Begriffsverständnis entspricht.

Für die Gruppe der körperbehinderten Menschen bedeutet dies im wesentlichen die Normalisierung der Beziehungsebene. Behinderte Menschen verbringen ihr Leben und Erleben zum großen Teil in einem ärztlich-therapeutischen Beziehungsgeflecht. Sie werden von frühester Kindheit an diagnostiziert, prognostiziert und therapiert, wodurch der Blick auf das wahre Kind häufig verstellt wird.[12] Der Blick aller Kontaktpersonen außerhalb, aber teilweise auch innerhalb der Familie, richtet sich von Anfang an auf das Vorhandensein und die Behebung bestehender Defizite. So steht zum Beispiel für Ärzte die Korrektur äußerer Mängel im Vordergrund, von psychologischer Seite her soll der behinderte Mensch an die Gegebenheiten der Umwelt angepaßt werden.

Schönwiese äußert sich zu dieser Problematik folgendermaßen: "Vieles, was als spezielle Didaktik oder Therapie für behinderte Kinder und Jugendliche gilt, ist nichts anderes als der instituionalisierte Versuch, wieder heil und normal zu machen, wo es zuerst einmal darum ginge, die Selbstbestimmung und eigene Ausdrucksfähigkeit des behinderten Kindes oder des Jugendlichen zu akzeptieren."[13]

Während nichtbehinderte Kinder im Normalfall den Arzt nur zur Vorsorgeuntersuchung oder aufgrund einer akuten Erkrankung sehen, und dieses Ereignis ausgesprochen temporär stattfindet, gehören Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte für körperbehinderte Kinder zu ihrem Alltag. Problematisch dabei ist nach Mayr, daß sich behinderte Menschen immer mehr "Rehabilitationsmaßnahmen" unterziehen und diese nur im Rahmen von Institutionen durchführen lassen und einen längeren Aufenthalt dort erforderlich machen.[14]

Nichtbehinderte Kinder haben ihren Lebensmittelpunkt in der Familie. Ihr Verhalten wird unmittelbar und handlungsbezogen von der Familie sanktioniert. Auch ist deren Alltag geprägt vom Umgang mit Menschen aus ihrem jeweiligen sozialen Umfeld: Leben in der Familie, spielen mit Nachbarskindern, Besuch von Krabbelgruppen und Kindergarten - Orte, an denen Sozialverhalten erlernt und praktiziert werden kann. Behinderte Kinder können nicht mehr durch Nachahmen von gesunden Kindern lernen, ebenso lernen gesunde Kinder nicht frühzeitig, mit behinderten Kindern zu leben. Selbst wenn Kinder die Einrichtung nach einiger Zeit wieder verlassen können, wird die Rückkehr schon dadurch erschwert, daß Kontakte zu Nachbarskindern verlorengingen. Durch die lange Trennung haben dann auch die gesunden Kinder gelernt, Behinderte auszusondern.

Das Verhalten von behinderten Kindern wird korrigiert und geprägt durch die Heimstruktur, durch Therapien und äußere Rahmenbedingungen. Besonders in vollstationären Einrichtungen ist es Kindern aufgrund der stundenplanmäßigen und gestrafften Tagesstruktur kaum noch möglich, eigene Interessen zu entwickeln, spontane Ideen zu verwirklichen oder sich gelegentlich - wie bei nichtbehinderten Kindern selbstverständlich - alleine zurückzuziehen. Es werden Lehrmeinungen an ihnen vertreten, erprobt und geändert[15]. Direkte Vermittlung von persönlichen familiären Werten und Vorstellungen kann unter diesen Umständen nicht stattfinden. Zusätzlich verschärfend kommen bei der Sozialisation behinderter Menschen häufig lange Krankenhausaufenthalte hinzu, die in ihrer Institutionalisierung noch totaler[16] sind als die Behinderteneinrichtungen.

Wegen dieser oben genannten Gegebenheiten sind behinderte Menschen in einem ersten Schritt darauf angewiesen, eine direkte personale Beziehung aufbauen zu können, um ein selbständiges, selbstbestimmtes Leben verwirklichen zu können.

Die Tagesstätte bemüht sich in ihrem Konzept darum, die personale Beziehung in den Vordergrund zu stellen. Wichtigster Grundsatz dieser Arbeit bedeutet für die Normalisierung, daß die TagesstättennutzerInnen die MitarbeiterInnen total in der Person erleben, d.h. nicht ausschließlich in der Funktion als SozialpädagogIn, sondern auch in ihrer menschlichen Person. Fehlverhalten und korrekturbedürftiges Verhalten wird unmittelbar und direkt durch die betroffenen Personen sanktioniert.

Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten zwischen behinderten Menschen im Heim werden im Regelfall von pädagogischen Fachkräften geschlichtet und ggf. werden noch PsychologInnen zu Rate gezogen. Für die meisten ehemaligen HeimbewohnerInnen ist es daher ungewohnt, Auseinandersetzungen selbst in adäquater Weise auszutragen. Von Seiten der MitarbeiterInnen ist man bemüht, eine pädagogisierende und alltagsferne Sprache zu vermeiden. Dies ist für die NutzerInnen ein langer Umgewöhnungs- und Lernprozeß.

Eines der wichtigsten Ziele des Normalisierungsprinzips sowie der Tagesstätte überhaupt ist es, die behinderten Menschen mit ihrer schwierigen Sozialisation dahingehend zu unterstützen, sich mit normalen Erwartungen und Normen der Gesellschaft vertraut zu machen, um diesen, wenn auch mit Unterstützung, im Laufe der Zeit entsprechen zu können, und nicht mehr nur hauptberuflich ‚behindert' zu sein.

1.3.2 Parteilichkeit

Der Begriff Parteilichkeit kann synonym für Gerechtigkeit verwendet werden. Hierbei kann zwischen politischer (Leitidee für Recht, Staat und Politik) und personaler Gerechtigkeit (im Sinne einer Tugend) unterschieden werden.

Gerechtigkeit beinhaltet u.a. die Unantastbarkeit der Menschenwürde, Freiheit, Solidarität und als Kernpunkt das Gleichheitsprinzip. Das Gleichheitsgebot als ‚Goldene Regel' fordert, daß alle Menschen in gleichen Umständen gleich behandelt werden sollen und jede willkürliche Ungleichbehandlung als ungerecht anzusehen ist (Willkürverbot). Rechte, Pflichten, Güter und Lasten sollen vor allem nach folgenden Maßstäben verteilt werden:[17]

  • jedem das Gleiche

  • jedem nach seiner Leistung/Leistungsfähigkeit

  • jedem nach seinen Bedürfnissen

In Politik und Wirtschaft, aber auch in der traditionellen Behindertenarbeit geht dieser formulierte Gleichheitsgrundsatz häufig an den Bedürfnissen behinderter Menschen vorbei (z.B. Recht auf Bildung, Besuch von Regelschulen, freie Wahl des Aufenthalts).

Für das sozialarbeiterische Handeln in der Tagesstätte ist vor allem folgende Formulierung bezüglich Gerechtigkeit von Bedeutung: "Gerechtigkeit als Tugend zeigt sich dort, wo man trotz größerer Macht und Intelligenz andere nicht zu übervorteilen sucht oder wo man sein Tun - als Gesetzgeber, Richter, Lehrer, Eltern, Mitbürger - auch dann an der Idee der objektiven Gerechtigkeit ausrichtet, wenn Recht und Moral Lücken und Ermessensspielräume lassen oder ihre Durchsetzung höchst unwahrscheinlich ist: Gerechtigkeit als Tugend der Bürger ist eine wichtige Schranke gegen das Abgleiten einer politischen Gemeinschaft in eklatante Unrechtsverhältnisse."[18]

In diesem Sinne möchten auch die MitarbeiterInnen der Tagesstätte die NutzerInnen befähigen, ihre Rechte einzufordern bzw. sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.

Behinderte Menschen erleben die sie betreuende und behütende Institution häufig als ihren Feind, der nicht ihre Interessen vertritt, sondern sie dazu zwingt, sich gegen ihren Willen an Gegebenheiten der Institution anzupassen[19]. Von den NutzerInnen der Tagesstätte wird dies zusammenfassend so dargelegt: Gespielt wird nicht, wann man Lust hat, sondern wann die Pädagogin dies vorsieht. Aber auch wenn gespielt wird, steht nicht das Spielen an sich im Vordergrund, sondern ein therapeutischer Zweck. Spielen kann somit als verordnete sonderpädagogische Maßnahme bezeichnet werden. Der Sandkasten wird dann nicht aufgesucht, weil die Kinder Freude daran haben, sondern weil nach Ansicht der TherapeutInnen die Kinder erfahren sollen, wie sich z.B. Sand anfühlt. Ganz normale, gewöhnliche Aktivitäten des Alltags werden in therapeutische Vorgänge umgewandelt: Schwimmen in Hydrotherapie, Reiten in Hippotherapie, Blätter sammeln im Herbst als taktile Wahrnehmungsübung usw..[20]

Mit viel finanziellem Aufwand werden für behinderte Kinder Unterrichtsmaterialien angeschafft, wie etwa Gegenstände, die mit weichem Stoff, mit rauhem Klettenband oder Sandpapier überzogen sind oder mit Noppenbezug griffig gemacht wurden. Durch diese Gegenstände sollen behinderte Kinder stimuliert werden. Diese Materialien können nach Feuser fast schon als didaktisch akademisiert bis pervertiert bezeichnet werden.[21] Fraglich ist, ob diese Erfahrungen nicht ebenso gut im ganz normalen Alltag innerhalb der Familie gemacht werden können.

Kommen nichtbehinderte Kinder in das Alter, in dem sie Tätigkeiten der Eltern nachahmen wollen, und beginnen eigenständiger zu werden, wird dies als Erfolg gewertet. Kleine Mißgeschicke werden ignoriert und als normaler Teil des Lernprozesses angesehen.

Ganz anders bei behinderten Kinder. Das Ergebnis der eigenen Handlung wird nicht als altersentsprechendes Mißgeschick, sondern als zu korrigierendes bzw. als zu therapierendes Defizit erlebt. Bei nichtbehinderten Kindern werden Mißerfolge immer noch als vorübergehendes Ereignis bewertet, während dies bei behinderten Kindern als nahezu unverrückbar und statisch betrachtet wird.

Behinderte Kinder werden daran gemessen, was nichtbehinderte Kinder zu einem bestimmten Zeitpunkt ‚können müssen'[22]. Dies entspricht zum einen einer mittlerweile veralteten Entwicklungstheorie, die von einer linearen Funktionsentwicklung ausgeht und zum anderen dem defizitorientierten, medizinischen Modell [23]

Behinderte Kinder erfahren häufig die Abhängigkeit ihrer Eltern von Institutionen und MitarbeiterInnen dieser Institutionen. Sie spüren, daß die MitarbeiterInnen der Einrichtungen Macht über ihre Eltern haben, daß deren Wünsche und Forderungen an erster Stelle stehen, also über den Wünschen des Kindes oder der Eltern. Milani-Comparetti spricht von einer "perversen Allianz" zwischen Eltern und medizinischem System. [24]

Auch bei behinderten Menschen, die nicht im Heim leben, sind häufig Sozialisationsdefizite vorhanden. So kann angenommen werden, daß die meist jahrelang und stereotyp durchgeführten Therapien den für behinderte Kinder besonders schwierigen Ablösungsprozeß innerhalb der Familie erschweren. Diese Ablösungsprozesse haben aber eine zentrale Bedeutung im menschlichen Reifungsprozeß, im Prozeß des Erwachsenwerdens. Nichtbehinderte Kinder erkämpfen sich in der Pubertät diesen Raum und beginnen, sich von den Eltern zu lösen. Bei behinderten Kindern jedoch wird diese Loslösung häufig als Problem gesehen oder als Teil der Behinderung interpretiert, welches mit Therapie bekämpft werden muß. Dies wiederum kann zu lebenslangen Abhängigkeiten von Therapien führen.[25]

Das Prinzip der Parteilichkeit bedeutet konkret, daß die PädagogInnen mit den NutzerInnen dahin gehen, wo diese hingehen wollen, selbst dann, wenn sich aus der Sicht der PädagogInnen das Ziel als unrealistisch darstellt.

Es ist nicht die Aufgabe der MitarbeiterInnen, den NutzerInnen ihre Meinung darüber kundzutun, sondern mit ihnen gemeinsam das Ergebnis der Bestrebungen auszuhalten und gemeinsam nach Alternativen zu suchen.

Parteilichkeit heißt auch, daß die MitarbeiterInnen gegenüber Behörden und anderen Entscheidungsträgern ganz klar und eindeutig zeigen, auf wessen Seite sie stehen. Absprachen und Informationen hinter dem Rücken der NutzerInnen sind nicht erwünscht, da sie das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen NutzerInnen und SozialpädagogInnen erheblich stören würden. Werden weitere soziale Dienste und Unterstützungen benötigt, erfolgt das nur mit vorheriger Rücksprache und Einverständnis der Betroffenen.

Parteilichkeit als Konzept ist für die meisten NutzerInnen eine vollkommen neue Erfahrung. Sie erleben in fast allen Institutionen nur die Macht des pädagogischen Personals, ihnen ihre Wünsche und Bestrebungen zu verwehren. Für die NutzerInnen ist es daher zunächst befremdend, in ihren Wünschen und Vorstellungen ernst genommen zu werden - daß ihre Interessen vor allen anderen stehen. Lassen sich diese Vorstellungen nicht verwirklichen, so sollen sie dies nicht durch theoretische Überlegungen oder psychologisierende Gespräche, sondern durch unmittelbares Erleben und Erfahren feststellen.

1.3.3 Solidarität

Im Lexikon der Ethik findet man diesen Begriff unter der Bezeichnung ‚Wohlwollen'[26]. Solidarität wird definiert als das Wohlwollen gegenüber der eigenen Gruppe, Klasse, den Unterdrückten oder der ganzen Menschheit. [27]

Solidarität wird auch durch die Verfassungsordnung des Grundgesetzes verwirklicht. Dabei sollen die Grundrechte des Individuums gesichert werden und der Sozialstaat soll die Verantwortung des Gemeinwesens wahrnehmen.[28]

Wie bereits erwähnt, sind in der Tagesstätte auch körperbehinderte MitarbeiterInnen beschäftigt, die das ‚Wohlwollen gegenüber der eigenen Gruppe' in diesem Sinne direkt praktizieren.

Die nichtbehinderten MitarbeiterInnen praktizieren Solidarität als ‚Wohlwollen gegenüber den Unterdrückten'.

Behinderte Menschen erleben die sie begleitenden PädagogInnen, Fachleute und Fachdienste häufig als manipulativ. Das Machtgefälle, das zwischen ihnen und den machtausübenden RepräsentantInnen der Institutionen besteht, ist ihnen nur allzu bewußt[29]. Aufgrund des Gefühls der Ohnmacht entstehen Verhaltensweisen, die wiederum als psychische Störungen diganostiziert werden und eine erhöhte Machtausübung rechtfertigen.

Das Prinzip der Solidarität, wie es in der Tagesstätte praktiziert wird, macht die institutionellen Bedingungen und Machtfaktoren transparent. Es wird nicht Freundschaft vermittelt und andererseits Macht ausgeübt, sondern wenn es Macht zum Ausüben gibt, wird dies auch klar als solche benannt.

Die Bedingungen, unter denen die NutzerInnen am Programm der Tagesstätte teilnehmen können, werden klar definiert und verständlich gemacht, so daß die Entscheidung der NutzerInnen, am Programm teilzunehmen, oft die erste eigenständige Entscheidung ihres Lebens darstellt. Es ist von größter Wichtigkeit, daß die NutzerInnen diese Entscheidung selber treffen und nicht etwa auf Wunsch von Eltern oder Angehörigen die Tagesstätte besuchen möchten. Selbstbestimmt leben kann genauso bedeuten, sich bewußt für eine vollstationäre Einrichtung zu entscheiden.

Solidarität wird gelebt in dem Sinne, daß die NutzerInnen als gleichwertige PartnerInnen im gemeinsamen Bestreben nach Individualität und Autonomie unterstützt werden, ohne daß dabei die professionelle Ebene der methodischen Handlungslehre verlassen wird.

Darüber hinaus ist Solidarität auch ein Prinzip der Sozialen Arbeit, etwa vergleichbar mit dem solidarischen Leben engagierter Menschen in den Slums von Brasilien oder anderen südamerikanischen Staaten, und nicht nur eine persönlich gelebte Idee.

Die beschriebenen Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität sind in der momentanen sozialen Landschaft schwer zu verwirklichen, da sich das allgemeine soziale Klima meinem Eindruck nach zunehmend nachteilig verändert. Kälte im Sinne von Ausgrenzung sowie Abschiebung im Sinne der Institutionalisierung wird mit wirtschaftlichen Argumenten gerechtfertigt und zunehmend auch wieder pädagogisch begründet.



[1] Bundessozialhilfegesetz, § 124 Abs. 4, Satz 1-4

[2] vgl. World Health Organization

[3] vgl. Österwitz, o.J.

[4] vgl. Lüpke, 1994

[5] Silvia Staub-Bernasconi geht davon aus, daß Menschen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse (z.B. Nahrung, Sexualität, Wohnung, Bildung, physische und soziale Sicherheit, kulturelle Bedürfnisse) existentiell auf andere Menschen und somit auf Austauschbeziehungen angewiesen sind Unter Tauschmedien versteht die Autorin z.B. Wissen, Gefühle, Handlungskompetenzen, soziale Beziehungen, sozioökonomische Güter. Probleme treten dann auf, wenn die Austauschbeziehungen nicht mehr symmetrisch sind, d.h. ein Tauschpartner verliert im Austauschprozeß immer mehr, während der andere Partner immer wieder Nutzen und Gewinn daraus ziehen kann. (Staub-Bernasconi, 1996, Seite 20 f). Da behinderte Menschen aufgrund ihrer funktionellen Einschränkungen und mangelhafter Ausstattung an Tauschmedien keine attraktiven TauschpartnerInnen darstellen, können sich diese Asymmetrien stabilisieren und für den stärkeren Partner zu Machtquellen werden. "Der mit reicheren Quellen versehene Partner erhält dadurch die Chance, Ausstattung, Verhalten und Beziehungen seiner Tauschpartner in seinem Sinne, genauer: zu seinen Gunsten zu steuern und zu kontrollieren" (ebd. S. 23).

[6] Siehe Abschnitt 3.2.1

[7] siehe Abschnitt 3.2.1

[8] vgl. Wetzel, 1988

[9] siehe Abschnitt 3.1.1

[10] Die Wurzeln des Normalisierungsprinzips gehen zurück auf das Jahr 1943. Mit einer Untersuchung sollte ein schwedischer Regierungsausschuß herausfinden, auf welche Art und Weise behinderten Menschen Arbeitsmöglichkeiten erschlossen werden könnten. Normalisierungsprinzip nannte man den sozialpolitischen Gedanken, der für die Arbeit des Ausschusses richtungsweisend war. Es sollte ein Sozial- und Gesundheitswesen geschaffen werden, das behinderten Menschen ein annähernd normales Leben ermöglicht. Hierzu wurden vom schwedischen Regierungsausschuß drei Vorschläge ausgearbeitet:

1. Menschen mit Behinderung sollen am System der sozialen Dienste teilhaben können. Sie dürfen von der sozialen Planung nicht ausgeschlossen werden.

2. Dienstleistungen, die nichtbehinderten BürgerInnen angeboten werden, sollen auch behinderte Menschen für sich in Anspruch nehmen können.

3. Behinderten Menschen soll durch geeignete Maßnahmen erleichtert werden, Arbeit und dadurch Einkommen zu erhalten, mit welchem sie für sich selbst sorgen können.

Dabei sollte auch erreicht werden, daß behinderte Menschen am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können und nicht weiterhin in Anstalten untergebracht werden.

[11] Bank-Mikkelsen/Berg, 1982, S. 109

[12] vgl. Schönwiese, 1994

[13] vgl. ebd.

[14] vgl. Mayr, 1989

[15] vgl. Klee, 1980, Seite 103

[16] siehe Abschnitt 3.1.2

[17] Lexikon der Ethik, 1997, Seite 93

[18] Lexikon der Ethik, 1997, Seite 91 f

[19] siehe Abschnitt 3.1.2

[20] vgl. Gidoni/Landi, 1990

[21] vgl. Feuser, 1998, Seite 30

[22] vgl. Schönwiese, 1998

[23] vgl. Abschnitt 3.1.1

[24] vgl. Milani-Comparetti, 1986, Seite 10

[25] vgl. Schönwiese, 1998

[26] Der Begriff der Solidarität kann nach Aristoteles als eine Einstellung gegenüber Mitmenschen definiert werden, in der das Gute für den anderen um des Guten willen angestrebt wird. Als sittliche Handlung wird Wohlwollen dabei auf den Freundschaftsbereich beschränkt. Wohlwollen zusammen mit Gerechtigkeit meint die sittliche Einstellung im zwischenmenschlichen Verhältnis. Des weiteren beinhaltet der Begriff des Wohlwollens die Mitte zwischen Egoismus und Altruismus. Im Fachlexikon der sozialen Arbeit wird Solidarität beschrieben als gesellschaftlicher Zustand zwischen dem einzelnen und dem Gemeinwesen. Deren Beziehungen sind folgendermaßen gekennzeichnet:

- Eigenständigkeit und Verantwortung der Individuen,

- Anspruch und Verantwortung des Gemeinwesens,

Das Solidaritätsprinzip stellt folglich sowohl eine Norm für das Verhalten des einzelnen als auch für Gestaltung und Verhalten der Gemeinwesen dar. Solidarität steht im Gegensatz zum

- Totalitarismus (der Anspruch des Gemeinwesens wird übersteigert),

- Kollektivismus (das Individuum wird unterdrückt),

- Liberalismus (keine Rücksicht auf andere und den Anspruch des Gemeinwesens)

[27] vgl. Lexikon der Ethik, 1997, Seite 346

[28] Fachlexikon der sozialen Arbeit, 1997, Seite 830

[29] siehe Abschnitt 3.1.2

2. Die Arbeit in der Caritas Tagesstätte - Umsetzung der Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität

Bevor ich näher auf die konkrete Arbeit in der Tagesstätte eingehe, werde ich zunächst auf das problematische Verhältnis von behinderten Menschen zur eigenen Behinderung eingehen, da ein selbstbestimmtes Leben nur dann möglich ist, wenn behinderte Menschen Unselbständigkeit, Minderwertigkeitsgefühle und Passivität überwinden und ablegen können.

Das Programm der Tagesstätte berücksichtigt die individuellen Stärken und Defizite der NutzerInnen, um ein individuelles Trainingsprogramm anbieten zu können. Bei nachfolgend beschriebenem Beispielsfall handelt sich nicht um eine tatsächlich existierende Person, sondern um einen Musterfall, der die typischen Problemkonstellationen der TagesstättennutzerInnen aufweist.

Als NutzerIn der Tagesstätte möchte ich nun von Frau A. ausgehen. Sie ist 24 Jahre alt, Spastikerin, und lebt derzeit in einem Heim für Körperbehinderte. Sie arbeitet in einer Behindertenwerkstatt, fühlt sich dort aber geistig unterfordert und möchte daher gerne eine Ausbildung machen. Konkrete Berufswünsche hat sie jedoch noch nicht. Außerdem möchte sie möglichst bald eine eigene Wohnung beziehen, da sie sich im Heim zu sehr in ihren Möglichkeiten und Wünschen eingeschränkt fühlt. Nach mehreren Gesprächen entscheidet sie sich für die Teilnahme am Programm der Tagesstätte.

Generell müssen die meisten NutzerInnen zunächst motiviert und ermutigt werden, eigene Wünsche und Vorstellungen zu äußern. So sind auch mit Frau A. viele Gespräche nötig, da sie aufgrund der jahrelangen Bevormundung und Anpassung im Heim ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse erst selbst entdecken und konkretisieren muß. Dabei wird Frau A. die Entscheidung nicht abgenommen, wie schnell oder auf welche Art und Weise sie ihr bisheriges Leben verändern möchte.

2.1 Von der Passivität zur Aktivität oder: Vom Patienten zum Konsumenten

Die NutzerInnen der Tagesstätte werden als mündige Bürger betrachtet, die selbst für sich und ihr Leben entscheiden können. Behinderung wird nicht als individuelles Defizit betrachtet, sondern primär als praktisches Problem, das durch entsprechende Unterstützungsleistungen reduziert werden kann.

Die aus der zugewiesenen Krankenrolle[30] resultierenden Defizite wie Unselbständigkeit, Minderwertigkeitsgefühle, Passivität usw. können verständlicherweise nicht in kürzester Zeit kompensiert werden. In der Tagesstätte haben die NutzerInnen die Chance, die Rolle des passiven Hilfeempfängers abzulegen. Dazu gehört vor allem, daß die NutzerInnen ihre Behinderung als ein Teil von ihrem Menschsein akzeptieren, welches nicht mit Therapie bekämpft werden muß. Viele der NutzerInnen haben durch jahrelange Therapien versucht, ‚nichtbehindert' zu werden. Seit Beginn ihres Lebens wurden sie immer wieder auf Defizite und Mängel ihres Körpers hingewiesen, mit der Folge, daß sie ihren Körper als häßlich und nicht liebenswert betrachten, ihn bisweilen sogar hassen[31].

Während der Zeit in der Tagesstätte können die NutzerInnen direkt erfahren, daß sie in ihrem Menschsein akzeptiert, anerkannt und respektiert werden. Das tägliche Zusammensein mit behinderten und nichtbehinderten Menschen trägt wesentlich - auch ohne spezielle Therapie - dazu bei, das Selbstwertgefühl zu stärken und die Behinderung allmählich zu akzeptieren.

Recht eindrucksvoll schildert dies der körperbehinderte Schriftsteller Fredi Saal. Er wurde mit einer schweren spastischen Lähmung geboren, galt nach amtsärtzlichen Gutachten als nicht lernfähig und unzurechnungsfähig und verbrachte viele Jahre in einer geschlossenen Einrichtung für geistig behinderte Menschen.

"Die ‚Behinderung' bestimmt ebenso die ursprüngliche wie auch die später veränderte Lebensform eines ganz bestimmten Menschen entscheidend mit. Entweder kann er sich ohne seine Behinderung gar nicht denken, oder er muß es lernen, die hinzugetretene Behinderung als seinen neuen Lebensrahmen zu betrachten, will er sich nicht an dem ihm eigenen Dasein und seinen es prägenden Gegebenheiten wundstoßen. Wenn ich mit einer Behinderung auf die Welt kam, gehört sie zu mir, wie alles zu mir gehört, was mein Wesen und meine Individualität ausmacht, die jemand meint, wenn er mich bei meinem Namen nennt und dabei auf meine ureigene Existenz zielt, die ich mit keinem anderen teile - mit niemand anderem teilen kann, selbst wenn ich es wollte. Mein Sein und meine Identität sind untrennbar eines. Darum zählt die Behinderung unaufgehbar dazu. Wer sie wegtherapieren will, gibt damit zu erkennen, daß ihm mein individuelles Sein als dieser einmalige Mensch gleichgültig ist. Ich selbst kann mich erst recht nicht ohne Behinderung wollen, weil ich ohne sie ein anderer wäre"[32]

Wenn die NutzerInnen zu einer ähnlichen Sichtweise über ihre Behinderung kommen, dann ist es ihnen auch möglich, die passive Rolle des Hilfeempfängers abzulegen. Sie können sich selbst als gleichwertige, selbstbewußte Gesellschaftsmitglieder fühlen, die als kritische Konsumenten Dienstleistungen für sich in Anspruch nehmen und nicht mehr auf eine Pauschalversorgung in vollstationären Einrichtungen angewiesen sind.

2.2 Alltagsorganisation

Fast alle NutzerInnen der Tagesstätte lebten bislang in vollstationären Behinderteneinrichtungen oder in betreuten Wohngemeinschaften, die an Heime angegliedert sind. Eine selbständige Organisation ihres Lebens ist den meisten daher völlig fremd und dementsprechend hoch ist der Unterstützungsbedarf selbst in scheinbar alltäglichen Verrichtungen.

Ein zentrales Problem bei Frau A. ist die Organisation des Alltags. Sie lebt zwar in einer Wohngemeinschaft einer Behinderteneinrichtung, der Alltag wird jedoch nach wie vor weitestgehend von der Einrichtung bestimmt und strukturiert. Eine selbständig Haushaltsführung ist ihr nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Die Verpflegung, Wäsche- und Wohnungsreinigung wird weiterhin vom Heim übernommen, so daß sie dieses alltagspraktischen Fähigkeiten bisher nicht erwerben konnte.

Gemeinsam mit den anderen NutzerInnen der Tagesstätte, die in der Regel ähnlichen Nachholbedarf haben, können diese Fähigkeiten erworben werden. Die NutzerInnen sollen dabei z.B. selber entscheiden, was gekocht wird, wer die Einkäufe erledigt, wer für den Abwasch zuständig ist usw.. Zur Unterstützung bei diesen Tätigkeiten stehen HelferInnen und Zivildienstleistende zur Verfügung. Diese selbstverständlichen Verrichtungen des Alltags stellen für fast alle NutzerInnen zunächst eine große Herausforderung dar, die aber im Regelfall sehr schnell und mit sichtlicher Freude gemeistert wird.

Auch bezüglich einer eigenständiger Freizeitgestaltung hat Frau A. während ihres Heimaufenthalts kaum Erfahrungen sammeln können. Das Verlassen des Heims war zwar prinzipiell möglich, scheiterte aber sehr häufig mangels zur Verfügung stehender Begleitpersonen. So beschränkte sich der Freizeitbereich auf den Bereich des Heims mit den dortigen Angeboten.

In der Tagesstätte werden ihr Möglichkeiten der Freizeitgestaltung aufgezeigt. Das heißt konkret, daß Frau A., sofern sie daran interessiert ist, über Angebote und Teilnahmemöglichkeiten im Freizeitbereich informiert wird und auch wie sie sich solche Information selber beschaffen kann. Das schließt die Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Selbsthilfegruppen oder Behindertensportvereinen mit ein.

Hinsichtlich ihres Ausbildungswunsches wird Frau A. dahingehend ermutigt, sich selber über ihre Zukunftsvorstellungen Klarheit zu verschaffen. Im Sinne der Parteilichkeit erhält Frau A. auch dann Hilfestellung, wenn sie sich für einen aus Sicht der SozialpädagogInnen unrealistischen oder aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen nicht verwirklichbaren Berufswunsch handelt. Um sich ein konkreteres Bild über verschiedene Berufszweige zu machen, bieten sich Praktikumsstellen an, bei deren Vermittlung die MitarbeiterInnen behilflich sind. Dadurch hat Frau A. die Möglichkeit, selber ihre Fähigkeiten und Grenzen zu erproben.

Bisher beschränkte sich der Aktionsradius von Frau A. hauptsächlich auf das Gelände der Behinderteneinrichtung. Um zukünftig mobiler und unabhängiger zu sein, wird sie regelmäßig mit HelferInnen auf die Teilnahme am öffentlichen Verkehrssystem vorbereitet. Dazu gehört der Umgang mit Fahrplänen, Einholen von Informationen, an welchen U- und S-Bahn-Stationen Aufzüge vorhanden sind, welche Bus- und Trambahnlinien mit Hubrampen für Rollstuhlfahrer ausgestattet sind. Gemeinsame Ausflüge mit den NutzerInnen bieten sich hier als angenehme und beliebte Übungsmöglichkeit an.

2.2.1 Helferorganisation

Wie Frau A. werden die meisten NutzerInnen der Tagesstätte auch nach Beendigung des Programms nicht ohne Unterstützung im alltäglichen Bereich auskommen. Selbstbestimmt leben schließt die Abhängigkeit von Unterstützung nicht aus, nur über Art und Ausmaß dieser Leistungen soll der Betroffenen selber entscheiden dürfen. Durch persönliche Assistenz und geeignete technische Hilfsmittel kann eine individuelle Lebensgestaltung ermöglicht werden. Da sich die nötige Unterstützung sowohl auf den pflegerischen Bereich wie auch auf Hilfestellungen im Alltag beziehen kann, wird die Bezeichnung ‚Pflege' durch ‚persönliche Assistenz'[33] ersetzt.

Frau A. war bisher daran gewöhnt, häufig wechselndes Pflege- und Hilfspersonal um sich zu haben. Persönliche Sympathien konnten bei der Zuteilung der HelferInnen nicht berücksichtigt werden, ebensowenig Wünsche über Art und Ausmaß der Unterstützungsleistung.

Bei einer selbständigen Lebensführung ist der behinderte Mensch nicht mehr Objekt von Hilfe und Pflege, sondern Subjekt, das über die gesamte persönliche Assistenz selbst bestimmen kann.[34] Der behinderte Mensch verläßt die Rolle des bisher passiven Hilfeempfängers und tritt gegenüber seinen AssistentInnen als ArbeitgeberIn auf, was die Machtverteilung verändert. Dies beinhaltet nun aber auch die Übernahme von Pflichten als ArbeitgeberIn und die Aneignung von gesetzlichen Vorschriften. Für Frau A. bedeutet die künftige Rolle als Arbeitgeberin einen Kompetenzzuwachs in folgenden Bereichen, auf die sie in der Tagesstätte vorbereitet wird.

Personalkompetenz

Als künftige Arbeitgeberin kann sich Frau A. ihre AssistentInnen selbst aussuchen. Für ein selbstbestimmtes Leben ist dies unerläßlich, da die Assistenz oft alle Bereiche des Lebens betrifft und daher ein gutes Vertrauensverhältnis vorhanden sein muß (besonders im Bereich der Pflege). Frau A. erhält Informationen darüber, wie man geeignete Helfer findet, z.B. mit Stellenanzeigen in Zeitungen oder über Aushänge an Hochschulen. Für das Führen von Vorstellungsgesprächen ist ebenfalls eine Anleitung erforderlich, wie etwa Methoden der Gesprächsführung. Unerläßlich sind arbeitsrechtliche Kenntnisse, die Erstellung eines Arbeitsvertrages inkl. Urlaubsregelungen.

Anleitungskompetenz

Behinderte Menschen sollen selber entscheiden dürfen, welche Hilfestellungen nötig sind und wie diese konkret auszusehen haben. Deshalb sollen die AssistentInnen vom Betreffenden auch selber angeleitet werden. Der behinderte Mensch hat das Recht zu entscheiden, wie er gepflegt, angefaßt und unterstützt werden will. Beim Modell der persönlichen Assistenz ist ausgebildetes Fachpersonal nicht zwingend nötig, eine gründliche Anleitung und Einarbeitung der AssistentInnen muß jedoch unbedingt erfolgen.

Frau A. wird in der Tagesstätte darauf vorbereitet, wie eine solche Anleitung aussehen kann, was dabei zu beachten ist und welche Probleme auftreten können. Bewährt hat sich für neu eingestellte AssistentInnen eine ausreichend lang bemessene Einarbeitungszeit, in der sie schon länger tätige AssistentInnen zunächst begleiten können.

Finanzkompetenz

Die Bezahlung ihrer AssistentInnen obliegt künftig Frau A. als Arbeitgeberin. Auch in diesem Bereich wird die Abkehr vom passiven Hilfeempfänger deutlich. Damit Frau A. ihre AssistentInnen selbst auszahlen kann, erhält sie das Geld, das als monatliche Leistung von Sozialamt oder Pflegekasse bezahlt wird, direkt auf ihr Konto. Frau A. kann über die ihr zustehenden finanziellen Mittel frei verfügen, und somit auch die Gestaltung der Unterstützung bestimmen und kontrollieren.

Organisationskompetenz

Bisher wurde die Organisation der Dienstleistungen, die Frau A. benötigte, vom Heim bestimmt, wobei Veränderungswünsche meist nicht berücksichtigt werden konnten. Um den Alltag selbstbestimmt gestalten zu können, bestimmt künftig Frau A. Art, Umfang und Ablauf der Assistenz. Der Tagesablauf, Form und Zeitpunkt der Hilfeleistung wird nicht mehr durch die Heimstruktur bestimmt, sondern durch Frau A. als . Sie wird in der Tagesstätte dahingehend unterstützt, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, die sonst andere für sie übernahmen.

2.2.2 Administration

Wenn Frau A. eine eigene Wohnung bezieht, ist sie auch für alle anfallenden administrativen Aufgaben zuständig. Frau A. bekommt Informationen über die Zuständigkeit der verschiedenen Behörden und Institutionen, mit denen sie künftig zu tun haben wird. Vorrangig wird dabei geklärt:

  • Wer bezahlt die Miete?

  • Welche Leistungen werden vom Sozialamt übernommen?

  • Wie erhält man Kleidergeld?

  • Welche Versicherungen sind in einem eigenen Haushalt notwendig?

  • Welcher Pflegeverein erbringt welche Leistungen zu welchen Konditionen?

  • Wo kann man einen Rollstuhl bekommen?

  • Wer ist für Wohnungsumbau bzw. Wohnungsanpassung zuständig?

  • Was sind Stiftungsmittel und wo können diese beantragt werden?

Um Behörden gegenüber kompetent auftreten zu können, muß Frau A. lernen, wie Kontakte und Schriftwechsel mit Behörden erfolgen sollen. Dazu sind grundlegende Kenntnisse notwendig, z.B.:

  • Was ist ein Verwaltungsakt?

  • Was ist ein Aktenzeichen?

  • Wie werden Anschreiben an Behörden formuliert?

  • Wie kann gegen einen Verwaltungsakt Widerspruch eingelegt werden?

Ein wichtiges Thema ist die Finanzierung des Lebensunterhalts. Bisher stand Frau A. lediglich ein Taschengeld zur Verfügung, so daß Etatplanung, Kontoführung und die Sicherung der Finanzierung der HelferInnen mit ihr eingehend besprochen und eingeübt werden müssen.

2.2.3 Bildungsarbeit

Frau A. hat, wie alle anderen derzeitigen NutzerInnen, keinen qualifizierten Schulabschluß. Hier wird gemeinsam mit ihr überlegt, welche Möglichkeiten sich bieten, z.B. den Hauptschulabschluß nachzuholen. In der Tagesstätte hat Frau A. zusätzlich Gelegenheit, sich mit modernen Kommunikationssystemen auseinanderzusetzen. Hierfür steht in der Tagesstätte ein behindertengerechter PC zur Verfügung.

Um allgemeine Bildungslücken zu füllen, müssen sich die NutzerInnen verpflichten, entsprechende Möglichkeiten wahrzunehmen, wie z.B. den Besuch von Kursen an der Volkshochschule. Wie bereits erwähnt, soll die Tagesstätte die NutzerInnen unterstützen, um eigenständig zu werden. Dies scheint zunächst im Widerspruch zu stehen mit dem Zwang zu Besuch von Veranstaltungen. ‚Unterstützen' heißt hierbei jedoch auch ‚fordern', da nur dann die NutzerInnen zu einem eigenständigen Leben befähigt werden. So wird den Betroffenen auch deutlich gemacht, daß sie dem Bild eines ‚Behinderten' entsprechen, der in einer stationären Einrichtung am besten aufgehoben sind, wenn sie selber nicht beweisen, daß sie Fähigkeiten und Stärken haben bzw. entwickeln können.

2.2.4 Kommunikation im sozialen Umfeld

Nahezu alle behinderten Menschen haben aufgrund ihrer schwierigen Sozialisation Probleme im Umgang mit Menschen ohne Behinderung, aber auch untereinander. Vor allem für HeimbewohnerInnen bestehen kaum Begegnungs- und Kommunikationsmöglichkeiten außerhalb des Heimbereichs. Der Kontakt zu nichtbehinderten Menschen beschränkt sich meist auf das Heimpersonal, also auf Ärzte, Psychologen, SozialarbeiterInnen, HeilpädagogInnen. Folgen davon sind Spannungen, Unsicherheit, Verlegenheit und Angst in der Begegnung mit dem jeweils anderen.

Frau A. war bisher nie darauf angewiesen, selbst Kontakte zu anderen Menschen herstellen zu müssen. Künftig ist sie jedoch darauf angewiesen, sich selber aktiv um Kontaktmöglichkeiten zu bemühen. Ihr wird klargemacht, wie wichtig es besonders für behinderte Menschen ist, gute nachbarschaftliche Kontakte und einen verläßlichen Freundeskreis zu haben. Gerade bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. Erkrankung der AssistentInnen, sind zuverlässige Bezugspersonen unentbehrlich.

Auf dem Gebiet der zwischenmenschlichen Kommunikation sind bei allen NutzerInnen der Tagesstätte mehr oder weniger stark ausgeprägte Schwierigkeiten vorzufinden. Dies liegt jedoch nicht an mangelnden intellektuellen Fähigkeiten, sondern ist Folge der Ausgrenzungsmechanismen seit frühester Kindheit. So müssen zum Teil ganz elementare Grundkenntnisse menschlicher Kommunikation vermittelt werden, wie etwa:

  • Wie kann man Kontakte herstellen?

  • Was sind höfliche Ansprechformen?

  • Woran erkenne ich, ob sich jemand mit mir unterhalten will?

  • Wie bitte ich um Hilfe?

  • Wie verhalte ich mich in Geschäften, wenn ich meine Wünsche vorbringen will?

  • Welche Menschen grüße ich wie, wann und warum?

  • Wie verhalte ich mich bei Behördenterminen, um mir Gehör zu verschaffen?

Diese Kenntnisse werden in der Tagesstätte in Form von Rollenspielen eingeübt und bei gemeinsamen Aktivitäten praktiziert.

2.2.5 Partnerschafts- und Sexualberatung

Behinderte Menschen werden in der Gesellschaft kaum als sexuelle Wesen wahrgenommen und definiert. Im Regelfall wird ein behinderter Mensch von der Umwelt zumeist auf seine Behinderung reduziert. Wünsche nach Zärtlichkeit und Sexualität scheinen bei behinderten Menschen nicht existent zu sein und so werden diese Themenbereiche, sowohl im Elternhaus als auch in Einrichtungen, häufig ausgeklammert. [35]

Des weiteren wird behinderten Menschen abgesprochen, überhaupt die Fähigkeit zu haben, Partnerschaft und Sexualität zu verwirklichen, d.h. sie werden als asexuell bzw. sexuelle Neutren betrachtet.[36]

So ist auch die geschlechtsspezifische Erziehung von Behinderten Menschen häufig angstbesetzt oder wird nur am Rande thematisiert. Umgangen werden Themen wie Freundschaften, Liebesbeziehungen, Heirat oder Kinder. "Zum Teil werden behinderte Erwachsene gar nicht aufgeklärt und wie ein Neutrum ohne libidinöse Bedürfnisse und Phantasien behandelt, aus Unsicherheit, weil es nicht schicklich ist, oder, um keine falschen Hoffnungen zu erwecken."[37]

Gerade in vollstationären Einrichtungen ist man bemüht, Alternativen in Form von Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten, um sexuelle Wünsche bei den BewohnerInnen zu unterdrücken. So zitiert beispielsweise Schwerdt zusammenfassend die Aussagen von HeimleiterInnen anläßlich einer Umfrage zum Thema Sexualität: "Die Problematik haben wir nicht, da die Leute sehr schwer behindert sind ... Überhaupt wird heute auf der ganzen Welt die Sexualität hochgespielt. Ich sehe keinen Sinn darin, auch noch die Körperbehinderten damit zu konfrontieren, sie haben sonst schon genug Probleme."[38] Strenge Hausordnungen und streng nach Geschlecht getrennte Abteilungen bzw. Wohnbereiche in Institutionen verhindern das Entstehen von Beziehungen und das Sammeln von sexuellen Erfahrungen.

Frau A. äußerte sich zu diesem Thema dahingehend, daß sie zwar schon den Wunsch nach Freundschaft, Liebe und Familie habe, sie aber als behinderte Frau ohnehin keine Chancen dazu habe. Sie fühlt sich unattraktiv, einsam und weiß nicht, wie sie Kontakte herstellen kann. Frau A. braucht große Unterstützung, um ein positives Selbstbild zu entwickeln.

Dem "Zwang zum Schönsein" sind besonders Frauen ausgeliefert, wollen sie doch dem gesellschaftlichen Schönheitsideal entsprechen. Auch hinsichtlich einer Partnerschaft haben behinderte Frauen einen schlechteren Stand als Männer. Nichtbehinderten Frauen wird es, trotz bestehender Zweifel über das Gelingen der Partnerschaft, hoch angerechnet, wenn sie einen behinderten Mann heiraten, ihn pflegen und umsorgen. Dies entspricht auch ganz den gesellschaftlichen Rollenerwartungen.

Ganz anders sieht es aus, wenn ein nichtbehinderter Mann eine Beziehung zu einer behinderten Frau hat. "Ist nämlich solch eine Beziehung zwischen einer Krüppelfrau und einem nichtbehinderten Mann entstanden, wird diese darüber abgewertet, daß sie nicht ernst genommen wird. Meist wird von dem Mann angenommen, er kriege wohl keine ‚Bessere' und von der Frau, daß sie froh sein könne, überhaupt einen ‚abgekriegt' zu haben. Über uns besteht das Vorurteil, daß wir von vornherein nur eine Partnerin zweiter Wahl sind, die Mann lediglich als Sonderangebot nimmt und daß wir Krüppelfrauen nur eine Absicht haben: Irgendeinen Mann zu finden, der sich unserer ‚annimmt'."[39]

Frau A. soll in diesem Zusammenhang auch die Gefühle der eigenen Sexualität gegenüber besser zu verstehen lernen. In diesem Sinne wird ihr vermittelt, daß sie ein Recht auf Sexualität hat. Wie sich bei Gesprächen mit Frau A. herausstellte, verfügt sie nur über mangelnde Wissen über die biologischen Abläufe im Körper einer Frau, ebenfalls fehlen Kenntnisse geeigneter Formen der Empfängnisverhütung. Diesbezüglich wurde ihr von einem Arzt zu einer Sterilisation geraten, da dies die einfachste Lösung sei und sie sich doch aufgrund ihrer Behinderung ohnehin nicht um ein Kind kümmern könne. Renate Geifrig zufolge wird behinderten Frauen häufiger als im Durchschnitt zur Sterilisation geraten. "Lassen sie sich das G'lump doch wegmachen, Sie brauchen es ja sowieso nicht", bekam eine ihrer Patientinnen jüngst von ihrem Frauenarzt zu hören.[40]



[30] siehe Abschnitt 3.1.1

[31] vgl. Klee, 1980, Seite 27

[32] Saal, 1994

[33] Der Begriff der ‚persönlichen Assistenz' stammt aus der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung'. Es soll damit zum Ausdruck gebracht werden, daß behinderte Menschen über die Art und Weise der Hilfen selbst bestimmen und nicht primär ‚gepflegt' und ‚beschützt' werden müssen.

[34] vgl. Frehe, 1991, Seite 40

[35] vgl. Plangger, 1996, Seite 221

[36] vgl. Miles-Paul, 1992, Seite 45

[37] Plangger, 1996, Seite 217

[38] Schwerdt, 1981

[39] Ewinkel, Hermes u.a. 1986, Seite 64

[40] Süddeutsche Zeitung Nr. 8, 1999, Seite L 3

3. Konzeptioneller Hintergrund der Tagesstätte zur professionellen Sozialarbeit in der Caritas Tagesstätte

Im vorangegangen Kapitel habe ich dargestellt, wie umfangreich die individuellen Unterstützungsleistungen der Tagesstätte sein müssen, damit behinderte Menschen selbstbestimmt leben können. In diesem Teil der Arbeit werde ich auf die besonders schwierige Situation von Menschen mit Behinderungen eingehen, die die meiste Zeit ihres Lebens in vollstationären Einrichtungen verbringen und deren Leben vorrangig durch Therapien und medizinisch-psychologische Maßnahmen strukturiert und geplant wird.

Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' sieht den behinderten Menschen nicht mehr als passiven Hilfeempfänger, sondern als mündigen Bürger, der sein Leben eigenverantwortlich gestalten kann. Dieser Perspektivenwechsel fordert die traditionelle Behindertenarbeit zum Umdenken auf. Obwohl die Tagesstätte in der Trägerschaft eines traditionellen Wohlfahrtsverbandes steht, orientiert sie sich dennoch an den wesentlichen Prinzipien der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung'

Um professionelle Unterstützung anbieten zu können, sind theoretisch fundierte Erkenntnisse erforderlich. Das sozialarbeiterische Handeln der Tagesstätte orientiert sich dabei an

  • der ökosozialen Theorie als Handlungskonzept

  • der Netzwerkarbeit als ganzheitlichem Ansatz und

  • dem Empowermentkonzept als neuem Prinzip in der Sozialen Arbeit

3.1 Körperbehinderte Menschen - ein Leben lang in einem Sondersystem

Behinderte Menschen werden nach verschiedenen Kategorien eingeteilt: Körperbehinderte, Lernbehinderte, geistig Behinderte, Sinnesgeschädigte, psychisch Behinderte. Die Einteilung in diese Kategorien erfolgt in der Regel mittels psychologischer Testverfahren, vorzugsweise genormten Intelligenztests. Bei Kindern wird meist der Test nach Kaufmann angewandt, bei Erwachsenen ist immer noch der zum Teil umstrittene Harvik-Test in Gebrauch. Durch die bei Spastikern häufig vorhandenen Probleme bei der räumlichen Wahrnehmung, wird diesen aufgrund obengenannter Tests dann meist auch noch eine geistige Behinderung bescheinigt.

Den betroffenen Familien wird von Medizinern und Psychologen nahegelegt, sich sofort nach erfolgter Diagnose bedingungslos diesem Sondersystem anzuvertrauen. Wir haben in Deutschland ein nahezu perfekt ausgebautes System der ‚Sonderförderung', dessen Sinn kaum mehr jemand wagt, in Frage zu stellen. Dieses System gliedert sich in die Bereiche:

  • Frühförderung (vom Säugling bis zum Kleinkind im Alter von ca. 3 Jahren)

  • Sonderkindergarten (ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt)

  • Sonderschule

  • Werkstufe (nach Beendigung der Schulpflicht)

  • Werkstatt für Behinderte

Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sichert jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu. Ebenso haben gem. Art. 12 Abs. 1 GG alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Tatsache ist jedoch, daß es zu den Sondereinrichtungen wie Heimen, Sonderschulen und Werkstätten kaum Alternativen für behinderte Menschen gibt. Daraus folgt, daß behinderte Menschen meist in Spezialeinrichtungen eingewiesen werden, oft auch gegen den Willen der Betroffenen oder Erziehungsberechtigten. Der Initiativkreis Gleichstellung Behinderter stellt im Düsseldorfer Appell gegen die Diskriminierung Behinderter fest: "Das Recht auf ‚Nicht-Aussonderung' der Betroffenen existiert ebensowenig wie das Recht auf ein ‚selbstbestimmtes Leben'.[41]

Aus dem vorgegebenen System auszubrechen und sich in die Gesellschaft zu ‚integrieren' ist nach dem Durchlaufen dieses Systems mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, da eine ‚normale' Sozialisation nicht erfolgen konnte. Es ist meist nur möglich, wenn der Betroffene selbst oder seine Angehörigen nötigenfalls bereit sind, gerichtlich gegen die Geschlossenheit des Systems vorzugehen. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Eltern ihrem körperbehinderten Kind ermöglichen möchten, eine Regelschule zu besuchen.

Aber auch bei Menschen, die einen hohen Hilfebedarf bei alltäglichen Aktivitäten haben und bisher außerhalb von Einrichtungen lebten, ist zu beobachten, daß seit Einführung der Pflegeversicherung immer mehr Menschen in Pflegeheime gedrängt werden. Seitdem haben die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe ein rechtliches Mittel, um die Kosten abzuwälzen und auf die Zuständigkeit der Pflegeversicherung zu verweisen.

Verschärfend kommt nun noch die Neuregelung der 630-Mark-Jobs hinzu, die jetzt meldepflichtig sind. Konkret heißt dies, daß sich behinderte Menschen als ArbeitgeberInnen ihrer Helfer vom Arbeitsamt eine Betriebsnummer zuteilen lassen müssen, ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung an- und abmelden sowie Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge abführen müssen. Bislang bekamen Schwerbehinderte die Ausgaben für ihre Laienhelfer vom Sozialamt bezahlt, ohne daß das Geld versteuert wurde. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben werden die Laienhelfer statt bisher 17,45 DM pro Arbeitsstunde nur noch zwischen 11 und 14,00 DM erhalten. Es wird künftig äußerst schwierig sein, unter diesen Bedingungen Laienhelfer zu finden. Greift man jedoch auf ambulante Dienste mit festangestellten Helfern zurück, würden Kosten in Höhe von etwa 30,00 DM pro Stunde anfallen. Die Vereinigung Integrationsförderung (VIF) stellte der Süddeutschen Zeitung vom 23.8.1999 gegenüber fest, daß allein 400 festangestellte Kräfte nötig wären, um den Hilfebedarf der Menschen zu decken, die bei der VIF um die Vermittlung von Laienhelfern gebeten haben. Dies würde die ambulante Hilfe jedoch so verteuern, daß gemäß Bundessozialhilfegesetz alte und behinderte Menschen wegen "unverhältnismäßiger Mehrkosten" vom Sozialamt aus der eigenen Wohnung in ein Heim verwiesen würden. Klaus Fussek von der Vereinigung Integrationsförderung sagte der Süddeutschen Zeitung gegenüber: "Wir können uns entscheiden, ob wir uns strafbar machen wegen der Vermittlung von Schwarzarbeit oder wegen unterlassener Hilfeleistung."[42]

Recht drastisch beschreibt dies Burtscher: "Die ‚Entsorgungsgesellschaft' bereitet sich auf eine Gesellschaft vor, die sich frei macht von sogenannten kostenintensiven und scheinbar nutzlosen Subjekten. Da jeder von uns bereits morgen zu den Überflüssigen gehören kann, muß dieses Wissen um die eigene Existenzunsicherheit verdrängt werden."[43] Folgen davon sind Angstabwehrreaktionen, die zu einer verstärkten gesellschaftlichen Aussonderung führen.

3.1.1 Der behinderte Mensch als zu korrigierendes Mängelwesen

Das Verhältnis zwischen Medizin und behinderten Menschen ist nach Berger nicht unbelastet. Jahrzehntelang wurde ausschließlich auf biologische Defekte gesehen und dabei wurde vielfach der Mensch aus dem Blick verloren. [44]

Da sich die traditionelle Behindertenarbeit hauptsächlich auf das medizinische Modell stützt und damit auch Heimeinweisungen begründet, werde ich es an dieser Stelle ausführlicher beschreiben.

Medizinisches Modell

Behinderung wird in erster Linie als medizinisches Problem betrachtet, auch wenn der behinderte Mensch einen stabilen Gesundheitszustand erreicht hat. Eine dauernde medizinische Überwachung - so der Standpunkt der Independent-Living-Bewegung - ist jedoch meist unnötig und schränkt die Entfaltungsmöglichkeiten der Betroffenen ein. Dieses soziologische Modell nach DeJong setzt sich mit den Rollenerwartungen in der medizinischen Betreuung auseinander, d.h.:

  • "Der Arzt ist der technisch kompetente Experte.

  • Medizinische Versorgung sollte von einer Kette von Fachleuten durchgeführt werden, in der der Arzt der oberste Entscheidungsträger ist; die Verantwortung für die Versorgung des Patienten liegt beim behandelnden Arzt.

  • Der ‚Patient' soll die Rolle des Kranken annehmen, die von ihm verlangt, daß er mit dem medizinischen Personal zusammenarbeitet.

  • Der Hauptzweck der Medizin besteht darin, die Versorgung im akuten Krankheitsfall und bei der Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

  • Krankheitserscheinungen werden in erster Linie dadurch behoben, daß man klinische Verfahren wie Chirurgie und Pharmakotherapie einsetzt und ‚Hand anlegt'.

  • Krankheiten können nur von ausgebildetem Personal diagnostiziert, bescheinigt und behandelt werden."[45]

Dieses Modell mag wohl für akute und chronische Erkrankungen zutreffend sein, nicht jedoch für ‚gesunde' behinderte Menschen. Das heißt nicht, daß diese Menschen niemals medizinische Hilfe brauchen. Diese ist wohl in einer akuten und wiederherstellenden Versorgung nötig, wie etwa nach einem Unfall, nicht jedoch lebenslang. Behinderte Menschen werden durch diese medizinische Sichtweise zu DauerpatientInnen gemacht. Das medizinische Modell sieht den behinderten Menschen folglich lebenslang in der Rolle des Patienten, verbunden mit einer bestimmten Rollenerwartung. Dieses ursprünglich von Parsons im Jahr 1951 entwickelte Konzept faßt DeJong wie folgt zusammen:

"Die Rolle des Kranken besteht danach aus Freistellungen und Verpflichtungen:

  • Ein Kranker ist je nach Art und Schwere der Erkrankung von ‚normalen' gesellschaftlichen Aktivitäten und Verantwortlichkeiten freigestellt.

  • Ein Kranker ist von jeder Verantwortung für seine Krankheit befreit. Er ist nicht moralisch verantwortlich für seinen Zustand und man erwartet nicht von ihm, daß er durch bloße Willensanstrengung eine Besserung herbeiführt.

Diese Ausnahmen werden bedingt gewährt. Denn umgekehrt gilt:

  • Ein Kranker ist verpflichtet, den Zustand des Krankseins als anormal und unerwünscht zu betrachten und alles zu tun, um seine Genesung zu erleichtern.

  • Ein Kranker ist verpflichtet, sich um technisch fachkundige Hilfe zu bemühen und in seiner Genesung mit dem Arzt zu kooperieren."[46]

Während eine Krankheit ein temporäres Ereignis darstellt, sind die funktionellen Einschränkungen bei behinderten Menschen in den meisten Fällen dauerhaft, d.h. der körperlich behinderte Mensch ist ‚lebenslang' krank. Die o.g. 4 Punkte der Abhängigkeit werden für den Betroffenen zur Norm, was wiederum die Folge hat, daß er von der Verpflichtung befreit ist, seine eigenen Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Zudem kann ein behinderter Mensch, dessen Körperbehinderung ein dauerhafter Zustand ist, nicht die Pflicht erfüllen, zu seiner Genesung beizutragen - die Rolle des Kranken kann schon aus diesem Grund nicht erfüllt werden.

Behinderte Menschen werden für krank gehalten, weil sie von der gängigen Norm abweichen. Ist man jedoch krank, so braucht man auch nicht zu arbeiten. Kranke halten sich im Krankenhaus oder zu Hause im Bett auf, so daß Arbeitsplätze für behinderte Menschen nicht notwendig erscheinen. Ratzka drückt dies so aus: "Gerade weil wir oft für krank gehalten werden, ist es naheliegend, uns in krankenhausähnlichen Einrichtungen einzusperren. Dort, so beteuert man, könnten wir besser ‚betreut' werden. Mit diesem Argument steckt man uns in Sonderkindergärten, Sonderschulen, Sonderwerkstätten und Sonderwohnungen. Nur am Friedhof sind wir dann wieder integriert."[47]

Behinderung wird bei uns immer noch primär als ein medizinisch zu versorgendes Problem angesehen. Äußerlich sichtbare Mängel sollen korrigiert, normalisiert und möglichst unauffällig gemacht werden. Sehr viele körperbehinderte Menschen verbringen aus diesem Grund einen großen Teil ihrer Kindheit in Krankenhäusern und müssen sich verschiedensten Operationen und Therapien unterziehen Die Ergebnisse dieser Eingriffe sind zum Teil nur minimal und stehen in keinem Verhältnis zu den Entbehrungen, die diese Kinder auf sich nehmen müssen, wie z.B. lange Trennungen von Eltern, Freunden, Kindergarten und Schule. Die Eltern behinderter Kinder haben meist keine Möglichkeit, die Korrekturmaßnahmen zu verhindern, da sie als medizinisch notwendig und unverzichtbar bezeichnet werden und Ärzte teilweise massiv die Zustimmung zu derartigen Eingriffen fordern.

Der Kinderneurologe Mayr ist der Ansicht, daß alle speziellen Maßnahmen und Behandlungsmethoden kritisch eingesetzt werden müssen. Es soll zwar jede Maßnahme durchgeführt werden, die dem Betroffenen Vorteile verschafft, auf Behandlungen, die nicht erfolgversprechend sind oder die den Menschen in seiner Lebensführung zu sehr einschränken würden, soll jedoch verzichtet werden. Wenn Behandlungen notwendig sind, sollen diese möglichst ins täglich Leben eingebaut werden, ohne daß z.B. das Kind aus seiner gewohnten Umgebung entfernt wird.

"Wir Mediziner werden dazu ausgebildet, alle Krankheiten und Behinderungen so intensiv und gewissenhaft wie nur möglich anzugehen und die modernsten Hilfsmittel zur Anwendung zu bringen. Es ist von hier nur noch ein kleiner Schritt zur Aussonderung Behinderter und unheilbar Kranker, wenn man glaubt, sie in eigens errichteten Institutionen besser und konsequenter behandeln zu können."[48]

Für Ärzte und Therapeuten ist es wichtig, die Behinderung zu akzeptieren, auch wenn diese Berufsgruppen gewohnt sind, so intensiv wie möglich gegen körperliche Einschränkungen vorzugehen. Wird aber die intensive Behandlung in den Vordergrund gestellt, so rechtfertigt dies die Errichtung noch mehr spezialisierter Institutionen. Die Fähigkeit, als behinderter Mensch selbst in verantwortlicher Weise sein Leben in die Hand zu nehmen, wird den Betroffenen aufgrund ihrer zugewiesenen Rolle als ‚Kranker' damit abgesprochen.

Versteht man Behinderung primär als soziales und nicht als medizinisches Problem, weil der Betroffene (von funktionellen Einschränkungen abgesehen) gesund ist, so ist es nach Krebs äußert fragwürdig, wenn zur Lösung sozialer Probleme medizinische Mittel bereitgestellt werden. Dies käme einer Auftragsverschiebung gleich und würde damit die Ausgrenzung von Menschen aus scheinmedizinischen Gründen erlauben.[49]

Ein positives Zeichen setzt hier die Aktion Sorgenkind, die sich ab März 2000 ‚Aktion Mensch' nennen wird. Dazu Jens Bertrams, Pressesprecher des Marburger Behindertenverbands: "So werden Behinderte nicht mehr als "Sorgenkinder" und Fürsorgeobjekte gesehen, sondern als gleichberechtigte Teilnehmer der Gesellschaft, deren Person nicht auf die Behinderung reduziert ist.[50]

3.1.2 Auswirkungen von totalen Institutionen auf die Betroffenen

Der Begriff der ‚totalen Institution' wurde von Goffman eingeführt und umfaßt Einrichtungen mit bestimmten Merkmalen wie

  • fehlende räumliche Trennung der Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Freizeit

  • alle Aktivitäten der Bewohner unterliegen einer einzigen Autorität

  • Rollenwechsel ist nicht möglich, man bleibt in der ‚Insassen'-Rolle

  • Bedürfnisse werden nach bürokratischen Prinzipien gehandhabt

  • das Selbstbild der BewohnerInnen wird durch Demütigungen systematisch verändert.

Diese Strukturen führen lt. Goffman zu empirisch vorfindbaren Merkmalen wie Unterwürfigkeit und Apathie[51].

Der totale Charakter wird durch Beschränkungen des sozialen Verkehrs mit der Außenwelt und der Freizügigkeit symbolisiert (verschlossene Tore, hohe Mauern u.ä.)[52].Diese Merkmale sind auch für vollstationäre Behinderteneinrichtungen zutreffend mit sämtlichen daraus entstehenden Konsequenzen für die BewohnerInnen.

Behindertenheime lassen sich nach Klee in gewisser Weise mit Gefängnissen vergleichen[53]. Die Bedürfnisse der BewohnerInnen von Behinderteneinrichtungen werden von der Heimleitung ebenso rigoros geregelt, wie von einer Gefängnisleitung. Genau wie in Gefängnissen sind in Heimen die Zimmer i.d.R. nur von außen abzuschließen. Der einzige Unterschied besteht nach Klee darin, daß bei Gefängnissen dicke Riegel und Schlösser vorhanden sind. Bei Behinderteneinrichtungen sind diese nicht nötig, da behinderte Menschen nicht flüchten können, bzw. auf Hilfe angewiesen wären. "Im Heim geschieht die Entmündigung im Namen der Pflegebedürftigkeit, im Gefängnis wird sie mit der Gefährlichkeit und Sozialschädlichkeit der Eingesperrten legitimiert."[54]

Dies mag wohl etwas überspitzt ausgedrückt sein, zumal sich die Einrichtungen in den letzten Jahren sehr bemühten, die Lebensbedingungen für die BewohnerInnen zu verbessern. Die Grundstruktur der Isolation und des ‚Eingesperrt-Seins' ist jedoch nach wie vor anzutreffen.

Totale Institutionen stellen Symbole der Ausgliederung dar, zumal sich diese Einrichtungen häufig in ländlichen Gegenden und außerhalb größerer Ortschaften befinden. Die Strukturen des Heims fordern von Insassen und Personal, sich den vorgegebenen Regeln zu unterwerfen. Die wesentlichen Merkmale struktureller Gewalt[55], bezogen auf Behinderteneinrichtungen, können in Anlehnung an Klee wie folgt dargestellt werden:[56]

Keine Trennung der Lebensbereiche

Da sich in Heimen der gesamte Tagesablauf an einem Ort abspielt, werden Kontakte zur Außenwelt erschwert. Teilweise werden diese Kontakte auch unterbunden, sei es, um keine Wünsche nach einem ‚Leben draußen' aufkommen zu lassen oder auch, weil für externe Unternehmungen nicht genügend HelferInnen vorhanden sind. Freizeitangebote existieren hauptsächlich in Form von tagesstrukturierenden Maßnahmen oder gelegentlichen ‚Sondermaßnahmen' wie z.B. organisierte Behindertenfreizeiten. Eine individuelle Freizeitgestaltung ist kaum möglich. Folgen dieses ‚Eingeschlossenseins' sind dann Verhaltensunsicherheiten und Ängste außerhalb des Heims die so weit gehen können, daß die BewohnerInnen es irgendwann aufgeben, die vertraute Umgebung verlassen zu wollen.

Oft ist das Fernsehen die einzige Kontaktmöglichkeit zur Außenwelt. Selbst Briefe werden gelegentlich kontrolliert und zensiert.

Leben als Massenwesen

HeimbewohnerInnen können sich häufig nicht mehr als Individuum wahrnehmen, da sie als Massenwesen betrachtet und behandelt werden. Daß die BewohnerInnen z.T. nicht mehr als Individuum gesehen werden, macht sich zum Beispiel durch die Wir-Sprache bemerkbar. Fragen wie: ‚Na, wie geht's uns denn heute?" sind ein Indiz der Entpersönlichung.

Ein Eigenleben oder eine Intimsphäre sind nicht möglich. Es wird öffentliche Nacktheit praktiziert, d.h. zum Beispiel, daß sich behinderte Menschen vor ihren MitbewohnerInnen ausziehen und waschen lassen müssen.

Von oben bestimmter Tagesablauf

Der gesamte Tagesablauf vom Aufstehen bis zum Bettgehen, mit zum Teil völlig absurden Zeiten, wird von der Heimstruktur bestimmt, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Auf die individuellen Bedürfnisse der BewohnerInnen kann unter diesen Umständen keine Rücksicht mehr genommen werden.

Der Gegensatz zwischen Personal und Bewohnern

Problematisch ist das Abhängigkeitsverhältnis zwischen BewohnerInnen und Personal. Während sich behinderte Menschen außerhalb von Einrichtungen ihre Helfer selbst aussuchen können, entscheidet in Heimen der Dienstplan darüber, welche Pflegeperson für welche BewohnerIn zuständig ist. Knapp bemessene Personalschlüssel und hohe Personalfluktuation führen zu Massenabfertigungen bei der Körperpflege oder bei den Mahlzeiten. Ein personaler Bezug zwischen BewohnerInnen und BetreuerInnen ist kaum noch möglich. So ist zum Beispiel im Bereich der Körperpflege ein großes Vertrauensverhältnis nötig, da hier in den Intimbereich des behinderten Menschen eingedrungen wird. Er sollte die Möglichkeit haben zu entscheiden, welche Personen diese Tätigkeit übernehmen dürfen und wie er angefaßt werden möchte.

Nicht angepaßtes Verhalten oder auch Beschwerden wegen ungerechter Behandlung können disziplinarische Folgen für die InsassInnen haben. Dies kann z.B. in der Form geschehen, daß BewohnerInnen nicht rechtzeitig zur Toilette gebracht werden. Beim Betroffenen entsteht ein Ohnmachtsgefühl gegenüber Nichtbehinderten und der eigene Körper wird verstärkt als unbrauchbar und mangelhaft empfunden. Da es schwierig ist, dem Personal dieses demütigende Verhalten nachzuweisen, sind Unterwürfigkeit und Angepaßtheit die Folge. Selbst Mißhandlungen von behinderten Menschen sind nicht auszuschließen. Nach Fussek sind solche Mißhandlungen in Heimen der staatlichen Heimaufsicht auch oft bekannt. Diese kann jedoch häufig nicht einschreiten, da die verängstigten Betroffenen aus Angst vor weiteren Mißhandlungen nicht zu offiziell verwendbaren Zeugenaussagen bereit sind.[57]

Forster und Schönwiese fassen diese Problematik folgendermaßen zusammen: "Die Sondereinrichtungen werden als Dienstleistung für Behinderte Ausgegeben. Ein Blick in den Mikrokosmos solcher Einrichtungen zeigt nicht selten das genaue Gegenteil: Das Entstehen einer eigenen Subkultur, in der Disziplinierung von Bedürfnisäußerungen, therapeutisch legitimierte Durchsetzung lebensfeindlicher Ordnungen bis hin zur persönlichen Gewalt integrale Bestandteile sind."[58]

3.2 Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung'

Die Ursprünge der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' gehen zurück auf die ‚Independent-Living-Programs' in den USA. Wird ‚Independent Living' wörtlich übersetzt, so bedeutet dies unabhängiges, selbständiges bzw. autonomes Leben. Möglich wird dies, wenn die passive Rolle des Hilfeempfängers aufgegeben wird, um als aktiver Bürger sein Leben in allen Bereichen eigenständig zu organisieren. Selbstbestimmt leben heißt, sich als Experte in eigener Sache sehen.

Natürlich sind behinderte Menschen zur Bewältigung ihres Alltags auf Hilfe angewiesen, jedoch sollte der behinderte Mensch selbst bestimmen, wo und wie weit er Hilfe und in welcher Form in Anspruch nehmen möchte.

Einige Prinzipien der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' sind:

Anti-Diskriminierung

Behinderte Menschen sind in fast allen Bereichen des Lebens benachteiligt. Das geht sogar so weit, daß ihr Lebensrecht in Frage gestellt wird. Ziel. der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' ist es, in allen Ländern Gesetze zu fordern, die eine Gleichstellung gewährleisten und jede Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen verbieten. Diese Gesetze müssen auch die Finanzierung von benötigten Dienstleistungen einschließen, um behinderten Menschen die gleichen Lebenschancen zu geben. wie nichtbehinderten.

Entmedizinierung

Menschen mit körperlichen Behinderungen weichen vom Normalbild eines nichtbehinderten Menschen ab. Diese Abweichungen sind ein Fall für Mediziner und therapeutisches Personal, obwohl sie eigentlich gesund sind. Ziel ist hierbei das Aufzeigen des Unterschiedes zwischen Krankheit und Behinderung. Behinderte Menschen sind oft von medizinischen Fachleuten abhängig, obwohl sie einen medizinisch stabilen Gesundheitszustand aufweisen.

Entinstitutionalisierung

Eine Unterbringung in Einrichtungen wie Sonderkindergarten, Sonderschulen, Werkstätten und Heimen wird von der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' abgelehnt. Sie ist gegen jegliche Art der Institutionalisierung und setzt sich für eine Auflösung bestehender Institutionen ein. Gesucht wird statt dessen nach alternativen Möglichkeiten, um Heimunterbringungen und die dadurch resultierende Aussonderung behinderter Menschen zu vermeiden.

Entprofessionalisierung

Im Regelfall ist das Leben behinderter Menschen von professionellem Fachpersonal abhängig. Beinahe alle Entscheidungen werden den Menschen abgenommen. Je größer die Abhängigkeit von medizinischen Fachleuten oder Sozialdiensten ist, um so weniger vertrauen diese Menschen auf ihre eigenen Stärken und Fähigkeiten. Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' geht davon aus, daß jeder Mensch selbst Experte in eigener Sache ist. Behinderte Menschen sollen wieder Macht über ihr eigenes Leben erhalten.

Peer Support

Unter Peer Support und Peer Counceling wird die Beratung und Hilfe für Ratsuchende durch ähnlich Betroffene verstanden. Behinderte BeraterInnen können sich auf eigene Erfahrungen und eigenes Wissen berufen und so behinderten Menschen besser behilflich sein als nichtbehinderte BeraterInnen.

Netzwerkarbeit

Die einzelnen Gruppen der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' sollten ständig Kontakt zueinander halten, Informationen austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Dahinter steht die Erfahrung, daß es für eine größere Gruppe leichter ist, Einfluß auszuüben und ihre Ziele zu verwirklichen.

Kontrolle über die eigenen Organisationen

Die traditionellen Helferorganisationen sprechen behinderten Menschen häufig die Fähigkeit ab, sich selber zu organisieren und eigene Geschäfte zu führen. Das mag zum Teil auch daran liegen, daß diese Verbände Klienten und somit u.U. Arbeitsplätze verlieren könnten. Auch behinderte Menschen haben wie jede andere Gruppe das Grundrecht, Organisationen zu bilden, zu leiten und wenn nötig und sinnvoll, auch nichtbehindertes Personal einzustellen. Behinderte Menschen sollen ihre Interessen selber vertreten und die Verantwortung über ihre Organisationen übernehmen.

Selbstverwaltung der eigenen Organisation

Behinderte Menschen wissen selber am besten, was sie brauchen. Dienstleistungsangebote wie z.B. Beförderung oder Assistenz werden meist von nichtbehinderten Fachleuten konzipiert, kontrolliert und verwaltet. Wenngleich dies in guter Absicht geschieht, haben nichtbehinderte Menschen meist eine andere Vorstellung über die Bedürfnisse, den Lebensstil und die Ziele behinderter Menschen. So müssen sich dann behinderte Menschen in der Rolle des ‚Klienten' oder ‚Patienten' den vorgegebenen Strukturen der Dienstleistungen anpassen, obwohl diese vielleicht gar nicht ihren Bedürfnissen entsprechen.

3.2.1 Geschichtlicher Hintergrund: ‚Die Independent-Living-Bewegung'

Die Anfänge der ‚Independent-Living-Bewegung' gehen zurück bis in die 60er Jahre, also etwa die Zeit der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung der Schwarzen und der Studentenbewegungen. Als genauerer Zeitpunkt wird von den meisten Autoren auf das Jahr 1962 verwiesen.

Zu der Zeit entstand an der University of Illinois ein ‚Disabled Students-Program', das vier schwerbehinderten Studenten ermöglichte, an der Universität zu studieren. Zur gleichen Zeit gelang es Ed Roberts, als erster schwerst körperbehinderter Mensch in der Geschichte der USA, an die Cowell Universität von Kalifornien, Berkeley, aufgenommen zu werden. Im darauffolgenden Jahr setzten andere behinderte StudienanwärterInnen ebenfalls ihre Zulassung an der University of California durch. Sie schlossen sich gegen Ende der 60er Jahre zu einer StudentInnenorganisation zusammen und nannten sich ‚Rolling Quads' (rollende Tetraplegiker).

Diese Gruppe baute 1970 dann das erste ‚Physically Disabled Students Program' an der Universität in Berkeley auf, um ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde führen zu können. Von Ed Roberts wurde die Anfangsphase dieses Programms wie folgt beschrieben:

"Wir waren klug, energiegeladen und hatten gelernt, daß wenige Leute etwas ändern können; daß wir, wenn wir gut organisiert und unsere Ansichten klar sind, unser größtes Ziel, die Selbstbestimmung, erreichen könnten. (...) Aufgrund unserer eigenen Erfahrung war es relativ leicht, die Dienstleistungen zu entwerfen, die wir brauchen, um ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinde führen zu können. (...) Wir brauchen ein Dienstleistungssystem, das unseren Bedürfnissen nach Persönlicher Assistenz, VorleserInnen, GebärdendolmetscherInnen, Interessensvertretung gegenüber den Wohlfahrtsverbänden, Rollstuhlreparatur, Informationen über rollstuhlzugängliche Wohnungen, der Beseitigung von architektonischen Barrieren, Peer Support, Beförderungs- und Arbeitsmöglichkeiten gerecht wird."[59]

In der Folgezeit wurde dieses Programm immer mehr ausgeweitet und für alle in der Gemeinde lebenden behinderten Menschen geöffnet. Aus dem ‚Physically Disabled Students Program' entstand 1972 das erste ‚Center for Independent Living' in Berkeley, welches eine Vorbildfunktion für ähnliche Angebote darstellte. Weitere ‚Independent-Living-Programs' entstanden in New York City, Boston, Chicago und Houston. Einer der herausragendsten Erfolge der ‚Independent-Living-Bewegung' stellte die Verabschiedung des ‚Rehabilitation Act of 1973' dar, das im Jahr 1977 in Kraft trat und wesentlich zur Verbesserung der Lebenssituation von behinderten Menschen beitrug. Benachteiligungen behinderter Menschen, die an staatlich geförderten Aktivitäten teilnehmen, wurden verboten.

Höhepunkt war schließlich die Erweiterung des Benachteiligungsverbots für den privaten Bereich, festgeschrieben 1990 im ‚Americans with Disabilities Act - ADA'. Mit dieser Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung wurde erreicht, daß alle neugebauten öffentlichen Gebäude und Anlagen, der öffentliche Personenverkehr, Schul- Studien- und Arbeitsplätze Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen und diese auch ohne fremde Hilfe nutzbar sein müssen.

Nach DeJong besteht der bedeutsamste Beitrag der Bewegung darin, "daß sie behinderten Menschen in der Gestaltung ihrer Zukunft eine eigene Stimme verliehen hat, und daß sie ihnen ein neues Gefühl der Menschenwürde und Selbstachtung gegeben hat, das man ihnen zu lange vorenthalten hatte."[60]

3.2.2 Anfänge der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' in Deutschland

Zu Beginn dieser Thematik werde ich auf die historische Stellung behinderter Menschen in Deutschland eingehen, um den Weg der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' besser nachvollziehen zu können. Wie in vielen anderen Ländern auch, hatten behinderte Menschen in Deutschland stets eine Randposition in der Gesellschaft. Die Ausgrenzung reichte bis zur Aberkennung des Lebensrechtes.

In der Gesellschaft des Mittelalters haben behinderte Menschen auch Diskriminierungen erfahren, wurden jedoch nicht direkt ausgegrenzt. Vor allem Menschen mit geistigen Behinderungen, die ihre Körperkraft der Landwirtschaft zur Verfügung stellen konnten, wurden besser integriert. Menschen mit Körperbehinderungen blieb aufgrund ihrer Erwerbsunfähigkeit nur die Möglichkeit des Bettelns oder um Aufnahme in einem Kloster zu ersuchen. In dieser Zeit entstanden dann auch kirchlich-caritative Einrichtungen, die durch Spenden finanziert wurden. Die Zusage christlicher Kirchenmänner und Ordensleute, mit Spenden könne man sich einen Platz im Himmel sichern, ließ diese Geldquelle lange nicht versiegen. Jedoch erwies sich die christliche Moral als nicht prägend für die Achtung von Menschen mit Behinderungen. Viele Vorurteile haben sich so verfestigt, wie etwa "die Verquickung der Ursachenfrage mit der Schuldfrage" und um "die Projektion der Ursache in den transzendenten Bereich"[61]

Im Zeitalter der Industrialisierung begann ein neues Denken, das die Gesellschaft in ‚Brauchbare' und ‚Unbrauchbare' unterteilte. Brauchbar war demnach nur, wer sich als nutzbringend für das neue industrielle System zeigte und sich an die industriellen Arbeitsbedingungen anpassen konnte. Wer das aufgrund körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht konnte, wurde zur Behandlung in Spezialeinrichtungen des sozialen Versorgungssystems überwiesen. So wurden während dieses Prozesses systematisch Altersheime, Pflegeheime, Waisenhäuser, Kindergärten, Idiotenanstalten, Arbeitshäuser, Gefängnisse und Irrenanstalten errichtet.[62] So sind dann auch Konzentration und Kontrolle die Merkmale der sozialen Einrichtungen der Industriegesellschaft für ‚nicht brauchbare' Bevölkerungsteile geworden.

Vor und während des zweiten Weltkriegs erreichte die Diskriminierung behinderter Menschen ihren Höhepunkt in der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Im Zeitalter des Nationalsozialsmus wurde biologisch-selektionistisches und rationalistisch-utiliaristisches Denken mit religionsartigem Rassismus verknüpft. Das ‚reine deutsche Volk' mußte von ‚nutzlosen Fressern' und ‚abartigen, asozialen Elementen' befreit werden. Bevor sie jedoch ihren ‚Gnadentod' in Konzentrationslagern fanden, wurden sie zum Teil noch für medizinische Versuche mißbraucht.

In den 50er Jahren entstanden in der Bundesrepublik Deutschland Verbände der Kriegsversehrten für Menschen, die Behinderungen aufgrund Kriegsverletzungen aufwiesen. Sie erhielten finanzielle und rehabilitative Verbesserungen und genossen hohe Anerkennung für ihre Opferbereitschaft für das Vaterland. Zivilbehinderte waren weiterhin auf Wohlfahrtsverbände angewiesen. In den 60er Jahren wurden dann Verbände wie die Lebenshilfe und der Spastikerverein gegründet, die sich verstärkt für die Zivilbevölkerung einsetzten.[63]

Seit 1961 haben behinderte Menschen gemäß Bundessozialhilfegesetz im Rahmen der Eingliederungshilfe Anspruch auf finanzielle Unterstützung.[64] In den darauffolgenden Jahren entstanden auf der Grundlage der Eingliederungshilfe eine Vielzahl von Sondereinrichtungen. Entsprechend der medizinischen Sichtweise von Behinderung wurden die Einrichtungen zunehmend differenziert und auf einzelne Krankheitsbilder abgestimmt.

Ende der 60er Jahre machte sich bei behinderten und nichtbehinderten Menschen Unzufriedenheit über die Ausgrenzung Behinderter in Sondereinrichtungen breit. Um behinderte Menschen wenigstens im Freizeitsektor zu integrieren, wurden 1968 ‚Clubs Behinderter und ihre Freunde (CeBeeF's)' gegründet. Hier stieß man sehr bald auf Hindernisse, sei es durch nicht behindertengerechte Verkehrsmittel, unzugängliche öffentliche Gebäude, nicht abgeflachte Bordsteinkanten u.ä.. Mit wenig Erfolg versuchten die Mitglieder damals, auf diese Barrieren aufmerksam zu machen und Verbesserungen zu erreichen.[65]

Diese Mißstände wurden auch 1974 auf einem Volkshochschulkurs in Frankfurt am Main thematisiert, der den Titel "Bewältigung der Umwelt" trug. Der Kurs wurde von Gusti Steiner und Ernst Klee geleitet und von behinderten und nichtbehinderten TeilnehmerInnen besucht. Allmählich entwickelte sich dieser Kurs zu einer festen Gruppe, die gemeinsam Protestaktionen entwickelte und mit Hilfe der Medien auf Diskriminierungen aufmerksam machten.

Es wurden Verhandlungen auf politischer Ebene geführt, unzugängliche Gebäude besetzt, eine für Rollstuhlfahrer unzugängliche Straßenbahn zur Hauptverkehrszeit blockiert. Diese Aktionen hatten eine Vorbildfunktion für weitere - nunmehr bundesweite - Aktivitäten. Einen Höhepunkt bildete die Protestaktion bei der Eröffnungsfeier anläßlich des ‚UNO-Jahres der Behinderten' im Jahr 1981 in der Dortmunder Westfalenhalle. Viele regionale Initiativen" von behinderten und nichtbehinderten Menschen schlossen sich zum ‚Aktionsbündnis gegen das UNO-Jahr' unter dem Motto ‚Keine Reden - keine Aussonderung - keine Menschenrechtsverletzungen' zusammen. Sie störten die Eröffnungsveranstaltung durch eine Bühnenbesetzung, so daß der damalige Bundespräsident Carstens seine Rede in einem Nebenraum halten mußte. Die Gruppe machte auf Mißstände in Politik und Sozialwesen im Behindertenbereich aufmerksam und auf nicht verwirklichte Integrationsversprechungen.

Im gleichen Jahr entstanden 15 Initiativgruppen, ‚Krüppelbewegungen', wie sie sich selbst nannten. Mitglieder waren ausschließlich behinderter Menschen aus ganz Deutschland, die die Ansicht vertraten, daß eine gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Behinderten und Nichtbehinderten nicht möglich sei. Diese Gruppen bildeten das ‚Krüppeltribunal', das eine reine Selbsthilfegruppe von Betroffenen ohne professionelle Unterstützung darstellte.

Die ‚Vereinigung für Integrationsförderung e.V. (VIF)' lud anläßlich ihres Kongresses im Jahr 1982 Mitglieder der US-amerikanischen ‚Independent-Living-Bewegung' ein, die dort die Philosophie und praktische Arbeiter der Behindertenbewegung vorstellten. Im Jahr 1986 wurde dann in Bremen das erste ‚Selbstbestimmt-Leben-Zentrum' (ZSL) gegründet. Mittlerweile sind diese Zentren im ganzen Bundesgebiet verbreitet.

3.3 Theoretisches Wissen als Grundlage professioneller Arbeit

In diesem Teil der Arbeit sollen Theorien und Handlungskonzepte als Grundlage professioneller Sozialarbeit dargestellt werden, die sich für die Verwirklichung der Ziele der Tagesstätte verwenden lassen.

Hier bietet Wendt mit dem Case-Management und der ökosozialen Perspektive ein praktikables Handlungskonzept an. Die ökosoziale Betrachtungsweise sieht den Menschen nicht isoliert, sondern in wechselseitiger Beziehung zu seiner Umwelt, die sowohl Problemlagen verursachen wie auch Bewältigungsressourcen bereitstellen kann. Hier spielt die Netzwerkarbeit eine zentrale Rolle, um wirksame und ganzheitliche Hilfe leisten zu können.

Empowerment ist ein handlungsleitender Rahmen für professionelle Sozialarbeit. Die MitarbeiterInnen der Tagesstätte sehen im Empowerment-Prinzip einen brauchbaren und praktikablen Weg, behinderte Menschen zum selbstbestimmten Leben zu befähigen.

3.3.1 Öko-sozialer Ansatz nach Wendt

Das ökologische Denkmodell findet seit den siebziger Jahren zunehmend Beachtung in der Sozialen Arbeit und löst damit das individualisierende Modell der Fürsorgetheorie ab.[66] Publik gemacht haben die ökologische Perspektive vor allem Carel B. Germain und Alex Gitterman, die auf Zusammenhänge und Transaktionen zwischen Mensch und Umwelt verwiesen. Demnach haben fast alle Lebensprobleme ihre Ursachen in unbewältigten und unbefriedigenden Interaktionen zwischen Mensch und Umwelt, z.B. Störungen im Gleichgewicht der Anpassung oder der Qualität des Aufeinander-Abgestimmt-Seins.[67]

Um Mißverständnisse mit dem Ökologiebegriff zu vermeiden, weist Wendt ausdrücklich darauf hin, daß der Begriff ‚ökosozial' sich ausschließlich auf das Feld und den Raum menschlicher Lebensgestaltung bezieht. Er vermeidet den Begriff der ‚Umwelt' gänzlich und verwendet statt dessen den Begriff ‚Feld', da nicht die gesamte Umwelt an Austauschprozessen mit dem Individuum beteiligt ist. So kann demnach Sozialarbeit als ‚Feldarbeit' bezeichnet werden.

Das Case-Management ist eine Verfahrensweise der Einzelfallhilfe, speziell in Sozial- und Gesundheitsdiensten, um nötige Unterstützungs- Behandlungs- und Versorgungsmaßnahmen rational durchführen zu können. Dieser Ansatz eignet sich speziell für Problemlagen, in denen ein längerer Hilfeprozeß nötig ist, mehrere Personen beteiligt sind, oder bei komplexen Problematiken[68]. Damit soll ein überlegtes und zielgerichtetes Handeln ermöglicht und eine Strategie effektiver Arbeit ermittelt werden.

Auch beim Case-Management ist die Betrachtung und Einbeziehung der individuellen Netzwerke von großer Bedeutung, um ganzheitliche und systemorientierte Hilfen und Unterstützungsmaßnahmen anbieten zu können. Ebenso wichtig ist die Vernetzung und Koordination verschiedener Hilfsdienste.

Da das Case-Management als Handlungskonzept nur bei komplexen Problemlagen in Frage kommt, müssen auch die Unterstützungsmaßnahmen sorgfältig geplant und organisiert werden. Diese Planung und Organisation erfolgt in Anlehnung an Moxley in 5 Phasen[69]:

1. Assessment (Einschätzung, Abklärung)

Unter diesem Punkt soll die Lage des Klienten in seinem relevanten Lebensumfeld möglichst genau erfaßt werden. Wissenswert sind dabei alle Informationen über die augenblickliche Problemlage, über bisherige Bewältigungsstrategien, Aussagen über die soziale Lage, finanzielle Bedingungen, Lebensstil, Lebensentwurf, Freizeitgestaltung und Netzwerkressourcen. Durch diese Informationen kann einerseits abgeklärt werden, welche Wechselwirkungen, Beeinflussungen und Abhängigkeiten vorhanden sind, andererseits können auch die Stärken der Person ermittelt werden.

Diese Einschätzung der Lebenslage erfolgt gemeinsam mit dem Klienten, ebenso die abschließende Klärung, welche Probleme primär angegangen werden müssen, wo Stärken ausfindig gemacht werden konnten und welche Netzwerke vorhanden sind.

2. Planning (Planung)

Ist der Hilfebedarf festgestellt, wird gemeinsam mit dem Klienten das weitere Vorgehen vereinbart. Dazu ist es notwendig, sich über die Ziele zu verständigen, die angestrebt werden sollen. Ebenfalls wird erörtert, welche Mittel und Wege nötig sind, um diese Ziele zu erreichen. Geplante Maßnahmen sollen zum Lebensentwurf des Klienten nicht im Widerspruch stehen, da eine aktive Mitwirkung seitens des Klienten dann nicht gewährleistet ist. Dabei muß auch ermittelt werden, welche Anteile am Hilfeprozeß die Beteiligten übernehmen, auf welche Stärken des Klienten aufgebaut werden kann und welche Ressourcen zur Verfügung stehen. Die Formulierung der Ziele muß konkret und für alle Beteiligten verständlich sein. Allgemeine Wünsche sollen vermieden werden, da sie im weiteren Hilfeprozeß kaum überprüfbar und auch der Problembewältigung nicht dienlich sind.

In dieser Planungsphase wird die Richtung der Unterstützung bestimmt und geklärt, welche Maßnahmen und Dienste erforderlich sind, damit der Klient seine augenblickliche Situation bewältigen kann. Diese Absprachen sollen dann in einem Unterstützungsplan schriftlich fixiert werden. So kann während des Hilfeprozesses immer wieder kontrolliert werden, ob die Vereinbarungen eingehalten werden und Erfolgskontrollen sind möglich Im Unterstützungsplan soll ebenfalls festgehalten werden, welcher Zeitraum zur Problemlösung veranschlagt wird.

3. Intervention (Durchführung)

In dieser Phase werden die jeweiligen Unterstützungsaufgaben aufeinander abgestimmt. Die Maßnahmen richten sich dabei nach der individuellen Lebensgestaltung und der relevanten Umgebung des Klienten. Abhängig vom jeweiligen Fall übernimmt die Case-ManagerIn unterstützende, begleitende, steuernde oder kontrollierende Funktionen. Über diese Funktionen müssen vorher genaue Absprachen getroffen werden, da meist nicht alle Wünsche und Bedürfnisse der Klienten erfüllt werden können. Je nach Fall kann eine Weitervermittlung an andere Dienste oder die Zusammenarbeit mit anderen Diensten sinnvoll sein. Zentrale Aufgaben sind also das Herausbegleiten aus einer Krise, die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von Fähigkeiten zur Lebensbewältigung, die Assistenz bei der Inanspruchnahme der vereinbarten Hilfeleistungen und Beratung über weitere nutzbare Ressourcen.

Während der Interventionsphase können sich Änderungen oder Ergänzungen zum ursprünglichen Hilfeplan ergeben. In diesem Fall müssen die Handlungsschritte verändert, evtl. auch die Zielformulierung insgesamt neu erarbeitet werden.

Um ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Klient und Case-ManagerIn zu vermeiden, sollen die Eigenständigkeit und vorhandene Stärken des Klienten genutzt werden.

4. Monitoring (Kontrolle, Überwachung)

In dieser Phase, die parallel mit der Durchführung beginnt, wird die Vorgehensweise aller Beteiligten überprüft. Es wird festgestellt, ob die bisherige Vorgehensweise erfolgreich war oder ob zusätzliche Schwierigkeiten aufgetreten sind. Geprüft wird, ob der Hilfeplan ausreichend und präzise erarbeitet wurde, ob der Klient in ausreichendem Maße mitgewirkt hat und ob eine Besserung bzw. Lösung der Problemlage zu erwarten ist.

5. Evaluation (Bewertung, Auswertung)

Sinn und Zweck der Auswertung ist die Überprüfung, inwieweit die eingeleiteten Maßnahmen für den Klienten sinnvoll waren, ob sich seine Problemlage zum Positiven verändert hat oder evtl. weitere Unterstützungsleistungen erforderlich sind. War der Unterstützungsprozeß erfolgreich, sollte der Klient rechtzeitig auf die Beendigung der Beziehung zwischen den Beteiligten vorbereitet werden.

3.3.2 Netzwerkarbeit

Unter sozialen Netzwerken sind Beziehungsgeflechte zu verstehen, die entweder aus gemeinsamen Interessen bestehen oder von Dritten bei Bedarf aktiviert werden können. Diese Netzwerke erstrecken sich auf alle Lebensbereiche einer Person. Hierbei kann zwischen natürlichen (Familie, Nachbarschaft) und künstlichen (z.B. aus sozialarbeiterischen Interventionen heraus entstandenen) Netzwerken unterschieden werden. Weiterhin können soziale Netzwerke aufgrund ihrer mehr oder weniger starken Organisationsform unterschieden werden. So weisen Netzwerke wie Familie, Verwandtschaft und Freundeskreis keine starken Organisationsstrukturen auf, während z.B. Gruppen und Vereine stärker strukturiert sind.

Aus sozialarbeiterischer Sicht sind die individuellen Netzwerke von großer Bedeutung im Hilfeprozeß im Sinne von sozialer Unterstützung. Gerade für die NutzerInnen, die mit dem Einzug in eine eigene Wohnung mit den verschiedensten Problematiken konfrontiert werden, kann die Unterstützung aus dem Netzwerk diese Belastungen erheblich mildern. Bedeutend sind dabei vor allem die über die hilfegebundenen Beziehungen hinaus gehenden Kontakte, da diese latente Hilfepotentiale enthalten können. Kennzeichnend für soziale Unterstützung des Netzwerkes sind nach Lasar:[70]

  • Emotionalität (Vertrauen, Empathie)

  • Instrumentalisierung (praktische und materielle Hilfen)

  • Information (Rat, Orientierung)

  • Evaluation (Anerkennung und Wertschätzung)

Für die Arbeit in der Tagesstätte bedeutet Netzwerkarbeit vor allem Ressourcen- und Unterstützungserschließung. Zusammen mit den NutzerInnen wird das individuelle Netzwerk dahingehend geprüft, ob, wieviel und in welcher Art Hilfestellung und Unterstützung für die verschiedensten Lebensbereiche erwartet werden kann.

Eine positive Ressource kann beispielsweise der Zusammenhalt und das Vertrauen innerhalb der Familie oder des Freundeskreises darstellen. Auch wenn keine direkte Unterstützung in Form von konkreten Hilfeleistungen möglich ist, so kann allein schon der vorhandene regelmäßige Kontakt äußerst wichtig sein. Gerade für die NutzerInnen, die durch den Auszug aus dem Heim plötzlich mit vielen Problemen und neuen Anforderungen konfrontiert werden, ist dieser emotionale Rückhalt von nicht zu unterschätzendem Wert. Henderson spricht in diesem Zusammenhang von ‚Confident' bzw. ‚Attachment figure', also Vertrauenspersonen, zu denen intime, verläßliche und intensive Kontakte bestehen.[71]

Der Bereich der Instrumentalisierung ist für die meisten NutzerInnen von großer Wichtigkeit, vor allem hinsichtlich der finanziellen und bürokratischen Schwierigkeiten, die während der Phase des Auszugs aus einer vollstationären Einrichtung auftreten. Von den SozialarbeiterInnen muß geprüft werden, welche Stellen für die verschiedensten Problembereiche zuständig sind (z.B. Übernahme der Mietkaution, Sozialhilfe, Sachleistungen).

Information meint in diesem Zusammenhang, daß den NutzerInnen mitgeteilt wird, welche Stellen für spezielle Anliegen zuständig sind und an wo weitere Informationen eingeholt werden können.

Anerkennung und Rückmeldung, die unter dem Begriff Evaluation zusammengefaßt werden, können von zwei Seiten aus betrachtet werden. Die NutzerInnen können einerseits durch ihr Netzwerk positive Rückmeldungen erhalten (z.B. weil sie einen Schulabschluß nachholen), andererseits können Rückmeldungen von seiten der NutzerInnen an das Netzwerk erfolgen.

3.3.3 Empowerment - neue Möglichkeiten in der Sozialen Arbeit

Der Begriff Empowerment kann mit ‚Bevollmächtigung' oder ‚Ermächtigung' übersetzt werden, als eine Ermächtigung, selbst etwas zu tun. Wenngleich Empowerment nicht mit Sozialarbeitstheorien gleichgesetzt werden kann, handelt es sich doch um ein Konzept sozialarbeiterischen Handelns.

Herringer bezeichnet das Empowerment-Programm als eine Entwicklung einer neuen Kultur des Helfens. "Grundlage allen Empowerment-Handelns ist die Anerkennung der Gleichberechtigung von Professional und Klient, die Konstruktion einer symmetrischen Arbeitsbeziehung also, die auf Formen einer ‚wohlmeinenden' paternalistischen Bevormundung verzichtet, die Verantwortung für den Arbeitskontrakt gleichverteilt und sich auf einen Beziehungsmodus der partnerschaftlichen Verständigung einläßt".[72]

Die Rolle der professionellen HelferInnen wird durch diesen Perspektivenwechsel verändert. Die AdressatInnen Sozialer Arbeit bestimmen selber, welche Unterstützung sie benötigen und was sie für richtig halten. Die Aufgaben der SozialarbeiterInnen verändern sich insoweit, als sie nur bei Bedarf lenkend und motivierend eingreifen. Alle Maßnahmen sollen sich an der Betroffenenperspektive, den Interessen und der speziellen Problematik der NutzerInnen orientieren. Die NutzerInnen haben dadurch die Chance, selber mögliche Ressourcen ausfindig zu machen, eigene Problemlösungsstrategien zu entwickeln und sich ihrer eigenen Fähigkeiten bewußt zu werden. Der Hilfesuchende wird nicht als defizitär und hilfsbedürftig angesehen, sondern als Person mit individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten.

Dadurch kommt kein Abhängigkeitsverhältnis zustande, die Zusammenarbeit erfolgt partnerschaftlich und SozialarbeiterIn und KlientInnen sind gleichgestellt.

Dem Empowerment-Konzept sind jedoch auch Grenzen gesetzt, nämlich dort, wo NutzerInnen mit dem Entdecken von Problemlösungen überfordert sind. Wenn Menschen eine Beratungsstelle aus großer Verzweiflung heraus aufsuchen und keinen Ausweg mehr aus ihrer Notlage sehen, ist oftmals ein kontrolliertes Eingreifen nötig. Dies gilt vor allem, wenn die Verwirrung und Ausweglosigkeit bei den Betroffenen so groß ist, daß Verzweiflungstaten nicht ausgeschlossen sind. Hier sind SozialarbeiterInnen gezwungen, sofort einzugreifen.

Wie wichtig und erfolgreich der Empowerment-Ansatz sein kann, zeigten in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte der Selbsthilfe und bürgerschaftlichen Engagements.



[41] Düsseldorfer Appell gegen die Diskriminierung Behinderter

[42] Fussek, 1999, Seite L 1

[43] Burtscher, 1999

[44] vgl. Berger, 1996

[45] DeJong, 1982, Seite 145

[46] DeJong, 1982, Seite 147

[47] Ratzka. 1996

[48] Mayr, 1989

[49] vgl. Krebs, 1996, Seite 51

[50] Bertrams, 1999

[51] Fachlexikon der Sozialen Arbeit, 1997, Seite 960

[52] vgl. Goffman, 1973, Seite 15

[53] vgl. Klee, 1980

[54] Klee, 1980, Seite 53

[55] Strukturelle Gewalt beschreibt Galtung als ungleiche Macht- und Besitzverhältnisse, die zu ungleich verteilten Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben führen. Gewalt bedeutet somit soziale Ungerechtigkeit. "Gewalt liegt dann vor, wenn Menschen so beeinflußt werden, daß ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung." (Galtung, 1975, S. 9). Strukturelle Gewalt macht sich in ungleichen Machtverhältnissen und ungleichen Lebensschancen bemerkbar.

[56] vgl. Klee, 1980, Seite 58 f

[57] vgl. Fussek, 1981, Seite 14

[58] Forster/Schönwiese,1982

[59] Roberts, 1970, S. 29 f

[60] DeJong, 1979

[61] Kobi, 1983, S. 214 f.

[62] vgl. Dörner, 1988, Seite 23

[63] vgl. Miles-Paul, 1992, Seite 116

[64] vgl. Heiden, 1996, Seite 29

[65] vgl. Miles-Paul, 1992, Seite 117

[66] vgl. Engelke, 1998, Seite 362

[67] vgl. Germain/Gitterman, 1988, Seite 7

[68] vgl. Wendt, 1997, Seite 14

[69] vgl. Moxley, 1989

[70] Lasar 1991

[71] vgl. Henderson, 1980

[72] Herringer 1997

4 Konsequenzen dieser Konzeption für die Behindertenarbeit am Beispiel der Caritas Tagesstätte

Wie die Darstellung der Gesamtproblematik in der Behindertenarbeit, der Zielsetzungen der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' und des Konzepts der Tagesstätte deutlich zeigt, ist es ein langer und schwieriger Prozeß, behinderte Menschen auf ihrem Weg ‚ins Leben' zu unterstützen.

Wenn behinderte Menschen durch die Tagesstätte in die Lage versetzt werden können, ihre Interessen im Sinne der ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' zu vertreten und durchzusetzen, hat die Tagesstätte ihr Ziel erreicht.

Die Caritas Tagesstätte kann nun auf ein 2jähriges Bestehen zurückblicken. In der relativ kurzen Zeit hat sich das Projekt bewährt, so daß Planungen für die Erweiterung dieses Ansatzes laufen. Dabei soll natürlich nicht verschwiegen werden, daß es auch Probleme gibt, die in verschiedenen Bereichen zu lokalisieren sind.

4.1 Problematiken dieses Arbeitsansatzes

Für die SozialarbeiterInnen der Tagesstätte stellt es eine enorme Herausforderung dar, Menschen auf ihrem Weg in ein unabhängiges Leben zu begleiten. Sie haben die Aufgaben, die NutzerInnen mit dem ‚Leben' vertraut zu machen und ihnen zu ermöglichen, das ‚Leben' sprichwörtlich kennenzulernen und einzuüben. Es ist allein deshalb schon eine große Herausforderung, da diesen Menschen nie die Hoffnung gegeben wurde, jemals unabhängig von Institutionen leben zu können.

Sind die NutzerInnen dann in der Lage, eine eigene Wohnung zu beziehen, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Wohnraum. Es ist sehr schwierig, Vermieter zu finden die bereit sind, ihre Wohnung an behinderte Menschen zu vermieten. Das Angebot an rollstuhlgerechten Wohnung ist nach wie vor gering. Verschärfend kommt noch hinzu, daß behinderte Menschen fast alle nur einen sehr geringen finanziellen Spielraum haben und daher auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Da die meisten NutzerInnen noch in einer vollstationären Einrichtung oder bei ihren Eltern leben, kann von seiten des Wohnungsamtes auch keine Dringlichkeitsstufe vergeben werden.

4.1.1 Geringe persönliche Distanz zu den NutzerInnen der Einrichtung

Für die meisten NutzerInnen sind die MitarbeiterInnen der Tagesstätte die einzigen, oftmals auch ersten, konstanten Bezugspersonen außerhalb von Einrichtungen oder Elternhaus. Behinderte Menschen sind selbstverständlich auch in vollstationären Behinderteneinrichtungen ständig von Menschen umgeben, diese erfüllen jedoch mehr ihren medizinisch-therapeutischen Auftrag und fungieren weniger als persönliche Vertrauenspersonen. Ähnliche Problematiken finden sich bei NutzerInnen, die noch im Elternhaus leben. Wenn Eltern von Geburt an nur auf die Behinderung und die vermeintlichen Defizite ihres Kindes fixiert waren, besteht die Gefahr, daß das Kind selbst im Erwachsenenalter immer noch als ‚zu beschützendes' Kind gesehen und dementsprechend behandelt wird.

In der Tagesstätte werden alle NutzerInnen als mündige Menschen betrachtet und respektiert, die durchaus in der Lage sein können, selber über ihr Leben zu bestimmen. Sie erfahren zum Teil erstmals eine personale Beziehung und fühlen sich in ihrem Menschsein ernst genommen. Das kann allerdings leicht dazu führen, daß die NutzerInnen sich zu sehr auf die MitarbeiterInnen fixieren und die entstandene professionelle Beziehung primär als private Freundschaft ansehen.

Für die MitarbeiterInnen stellt die Arbeit mit den NutzerInnen eine Gratwanderung dar zwischen der Verwirklichung der Leitideen Personalität und Solidarität und dem Verhindern von Abhängigkeitsstrukturen. Trotz personaler Zuwendung muß gleichzeitig die professionelle Distanz gewahrt werden. Den NutzerInnen darf nicht die Illusion gegeben werden, man wäre ihre persönliche Freundin. Dies ist nur schwer zu realisieren, da für eine effektive Unterstützung ein hohes Maß an Vertrauen und Nähe vorhanden sein muß. Es ist ein Balanceakt, sich sowohl abzugrenzen als auch gleichzeitig solidarisch zu sein und mit den NutzerInnen gemeinsam Ziele zu verfolgen.

Da die NutzerInnen die Tagesstätte durchschnittlich 2 Jahre besuchen, muß der Ablösungsprozeß entsprechend langsam erfolgen. Die NutzerInnen können auch nach ihrer Zeit in der Tagesstätte den Kontakt aufrecht erhalten oder Besuche machen.

Die meisten NutzerInnen hatten sich vor dem Besuch der Tagesstätte mit der Caritas Kontaktstelle für Behinderte in Verbindung gesetzt. Diese übernimmt auch die Nachbetreuung in Form von Beratungsgesprächen. Vor allem in der Anfangszeit des Alleinlebens wird dieses Angebot sehr häufig und intensiv in Anspruch genommen. Die Nachbetreuung kann sich über mehrere Jahre erstrecken, wobei die Beratungsfrequenzen immer geringer werden.

Da die offene Beratungsstelle vor großen finanziellen Problemen steht, ist fraglich, wie lange dieses äußerst wichtige Angebot der Nachbetreuung noch angeboten werden kann.

4.1.2 Umgang mit ‚institutionalisierten' NutzerInnen

Körperbehinderte Menschen haben durch jahrelange medizinische, pädagogische und psychologische Sonderbetreuungen erfahren müssen, daß nicht sie selber, sondern ihre Behinderung im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht.

Sie mußten die Rolle des Kranken übernehmen, definierten sich dadurch oft selbst als ‚anormal' und verloren den Glauben an eigene Stärken und Fähigkeiten. Andererseits gibt es auch NutzerInnen, die aufgrund langer Heimaufenthalte völlig unrealistische Vorstellungen über ihre Fähigkeiten entwickelt haben. Das ist besonders dann der Fall, wenn bei einer Heimunterbringung nicht auf Art und Ausmaß der Behinderung geachtet wird. So kommt es immer wieder vor, daß Menschen aufgrund einer Körperbehinderung in Heime für geistig behinderte Menschen aufgenommen werden. Es ist nur zu verständlich, daß die Betroffenen dann selbst im Laufe der Zeit psychische oder geistige Abnormalitäten oder Besonderheiten entwickeln können bzw. Schwierigkeiten im Umgang und der Begegnung mit Menschen außerhalb der Einrichtung haben.

Aber auch behinderte Menschen, die noch im Elternhaus leben, können Probleme mit ihrem Selbstbild, ihren Stärken und Schwächen haben. Das kann zum Beispiel Folge einer übervorsichtige Erziehung der Eltern sein, die dem Kind aus Angst vor Gefahren keine Möglichkeiten ließen, eigene Erfahrungen zu machen.

Ein negatives Selbstbild bzw. ein zu geringes Selbstwertgefühl ist auch dann zu beobachten, wenn behinderte Menschen von ihren Eltern als nicht förderungswürdig angesehen werden. Sie haben von Kindheit an kaum eine Möglichkeit, Fähigkeiten auszuprobieren und zu entwickeln, da ihnen viel weniger zugetraut wird, als sie eigentlich leisten könnten.[73]

NutzerInnen der Tagesstätte müssen daher zunächst die Chance erhalten, das eigene Selbstbild positiv zu verändern, vor allem die Sichtweise über ihre Behinderung. Die eigene Behinderung soll nicht als Krankheit, sondern als Teil des eigenen Ich akzeptiert werden.

Ein ganz zentrales Problem stellt für die meisten NutzerInnen die eigenständige Organisation und Gestaltung des Tagesablaufs dar. Diese Fähigkeiten wurden bisher nicht benötigt, da die Heimstrukturen den Tagesablauf bestimmten. Die Tagesstätte bietet den NutzerInnen kein festes Beschäftigungsprogramm, keinen vornormierten Alltag, da Eigeninitiative und Selbständigkeit entwickelt und gefördert werden sollen. Die zur Verfügung stehende Zeit ist nicht mehr, wie in Rehabilitationseinrichtungen, durch Therapien und Beschäftigungsangebote verplant

Aus diesem Grund haben die meisten NutzerInnen zu Beginn ihres Aufenthalts Schwierigkeiten mit der Freiheit, die ihnen in der Tagesstätte gewährt wird. Freiheit bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die NutzerInnen größtenteils selber entscheiden können, wie sie den Tag gestalten: Was gekocht wird, wie jeder einzelne seine Freizeit verbringt, welche Unternehmungen gewünscht werden. So kann es durchaus sein, daß sie in der ersten Zeit mit sich selbst und miteinander nichts anzufangen wissen. Die MitarbeiterInnen der Tagesstätte nennen diesen Zustand des Sich-selbst-Ausgesetzt-Seins und Nicht-Abgelenkt-Seins als "sich qualifiziert langweilen". Von Seiten der SozialpädagogInnen werden im Regelfall keine Beschäftigungsvorschläge gemacht, da dies keinen persönlichen Zugewinn für die NutzerInnen bedeuten würden. Dies diente lediglich dazu, die ungute Situation des ‚Nichtstuns' zu verhindern. Für die MitarbeiterInnen stellt es eine große Herausforderung dar, diese Situation des ‚Nichtstuns' auszuhalten, da die NutzerInnen zunächst massiv fordern, beschäftigt zu werden.

4.1.3 Ablehnung des Konzeptes und der Einrichtung durch die Fachbasis

Die Tagesstätte entspricht sowohl vom Einrichtungstyp als auch vom Konzept her, nämlich der Anlehnung an das Independent Living Konzept, nicht den etablierten Behinderteneinrichtungen. Um die Unterschiede zu verdeutlichen, möchte ich die wesentlichen Merkmale des Rehakonzepts und des Independent Living Konzeptes aufzeigen.

Gegenüberstellung Rehakonzept - Independent Living Konzept, nach DeJong[74]

Tab.1: Gegenüberstellung Rehakonzept - Independent Living Konzept, nach DeJong

 

Rehakonzept

Independent Living Modell

Problemdefinition

Beschreibung des behinderten Menschen als defizitäres Wesen; Fähigkeit, soziale Rollen zu übernehmen eingeschränkt

Abhängigkeit von Fachleuten, Rehaeinrichtungen, von Umwelt und anderen politischen Bedingungen

Ort des Problems

Der einzelne Betroffene

Umwelt, Rehaprozeß, soziale und politische Verhältnisse

Problemlösung

Fachkundiges Vorgehen von Ärzten und anderen Fachleuten, Betreuung durch Organisationen

Selbsthilfe, peer counseling, Selbstorganisation von Hilfen, Abbau von psychologischen, sozialen und anderen Barrieren, Konsumentenrolle

Soziale Rolle

Patient, Klient

Konsument

Kompetenz

Fachleute

Konsument

Erwünschtes Ergebnis

Psychophysische Eigenständigkeit, "Reduktion der Behinderung", berufliche oder institutionelle Eingliederung

Selbstbestimmtes Leben, Beruf als eine Möglichkeit, Fähigkeit, Assistenz zu organisieren und zu akzeptieren, konsumentennahe Hilfestrukturen

Ähnlich wie die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' soll auch die Tagesstätte für behinderte Menschen ein pragmatischer Weg für ein Leben in Partizipation und Normalität sein.

Die ‚Selbstbestimmt-Leben-Bewegung' wird von Österwitz auch als eine ‚Philosophie der Bedürfnisse' von behinderten Menschen bezeichnet. "Dadurch unterscheidet sie sich grundlegend von der traditionellen Rehabilitationsphilosophie, die therapieorientiert und ganz wesentlich auf Anpassung des behinderten Menschen an bestehende Arbeits- und Lebensstrukturen ausgerichtet ist. Pointiert ausgedrückt kann man sagen: wer sich aus welchen Gründen auch immer durch Therapie, Ausbildung und andere Maßnahmen an bestehende Normen anpassen kann, dem winkt die vielverheißende Integration. Alle anderen werden in sogenannte Endglieder der Rehabilitationsketten ausgegliedert, so das Selbstverständnis im IL-Konzept, oder integriert, so die Sprache des traditionellen Rehakonzeptes."[75]

Ob die herkömmlichen Integrationsbemühungen in Form von Sondereinrichtungen wirklich zu einer Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft führen, ist fraglich. Wie aus den vorangegangenen Ausführungen ersichtlich, ist sehr häufig das Gegenteil der Fall, nämlich der Verlust von Selbstbestimmung, Selbständigkeit und der damit verbundenen Abhängigkeit von Einrichtungen. "Sonderinstitutionen und -maßnahmen jeglicher Art sind, entgegen den Behauptungen mancher Befürworter, keine Vorstufen der Integration. Nur die Integration als solche ist Integration; daher ist Integration vollinhaltlich die Negierung der Sonderinstitutionen bzw. - maßnahmen."[76]

Das Abweichen der Tagesstätte vom Rehakonzept widerspricht der Lehrmeinung, daß behinderte Menschen versorgt, behandelt, therapiert und stimuliert werden müssen. Dementsprechend groß ist auch die Skepsis bzw. Ablehnung der Tagesstätte durch die Fachbasis.

4.2 Weiterentwicklung dieses Ansatzes

Nach dem nun 2jährigen Bestehen der Tagesstätte wird eine Erweiterung bzw. Vervollständigung des Konzeptes angestrebt. Das heißt vor allem, eine enge Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen sozialen Einrichtungen und Initiativen.

Bewährt haben sich dabei die engen Kontakte mit dem Projekt ‚Junge Arbeit', das sich für die Vermittlung und Beschaffung von Arbeitsplätzen für junge SozialhilfeempfängerInnen einsetzt. Das Projekt ‚Junge Arbeit' plant derzeit, sich künftig auch um die Vermittlung von behinderten Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt zu bemühen. Da junge behinderte Menschen im Regelfall nach Ende der Sonderschulzeit an Werkstätten mit angegliederten Wohnheimen verwiesen werden, bietet sich eine Zusammenarbeit der beiden Projekte an. Damit wird einer weiteren Isolation von der Gesellschaft entgegengewirkt.

Es ist geplant, künftig ein Bewerbungstraining für behinderte Menschen in Zusammenarbeit mit der Vereinigung Integrationsförderung (VIF) und weiteren kompetenten Einrichtungen anzubieten.. Zwar bietet das Arbeitsamt ebenfalls Beratungen für behinderte Menschen an, doch reichen dessen personelle Kapazitäten bei weitem nicht aus, um individuelle Lösungswege anzubieten.

4.2.1 Etablierung des Gesamtkonzeptes in der Fachbasis

Bis zur Etablierung des Konzeptes in der Fachbasis werden sicherlich noch einige Jahre vergehen. Neue Formen sozialer Arbeit werden immer erst dann anerkannt werden, wenn eine positive Erfolgsbilanz vorzuweisen ist. So wird die Anerkennung des Gesamtkonzeptes erst dann möglich sein, wenn eine größere Anzahl von NutzerInnen erfolgreich am Programm der Tagesstätte teilgenommen hat. Die - zwar noch vorsichtigen - Prognosen dafür stehen gut. Mittlerweile haben die ersten beiden NutzerInnen das Programm der Tagesstätte erfolgreich beendet. Eine Teilnehmerin ist inzwischen als Honorarkraft in einem Altersheim beschäftigt, der zweite Teilnehmer absolviert eine kaufmännische Ausbildung und steht kurz vor deren Abschluß.

Die Etablierung wird meines Erachtens nicht von der Fachbasis, sondern von den ehemaligen TeilnehmerInnen erfolgen. Wenn sie das Konzept der Tagesstätte für sich als gut und hilfreich empfinden und sich für diese Form der Behindertenarbeit einsetzen, kann mit einem Schneeballeffekt gerechnet werden. Diese Art der Öffentlichkeitsarbeit ist erfahrungsgemäß sehr effektiv, da die Betroffenen selber über ihre eigenen Erfolge berichten können: darüber, daß sie eine Ausbildung machen konnten, einen Arbeitsplatz gefunden haben oder nunmehr in einer eigenen Wohnung unabhängig leben können.

4.2.2 Betreutes Einzelwohnen

Für den größten Teil der NutzerInnen ist die 2jährige Teilnahme am Programm der Tagesstätte nicht ausreichend, um wirklich selbstbestimmt und unabhängig von sozialarbeiterischer Unterstützung leben zu können. Betreutes Einzelwohnen als in Planung befindliches Projekt ist für NutzerInnen gedacht, die noch längere Zeit Unterstützung brauchen oder einfach mehr Sicherheit wünschen. Geplant ist, daß die NutzerInnen entweder in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben und von den MitarbeiterInnen der Tagesstätte weiterhin unterstützt werden. Die Unterstützung kann sich auf verschiedene Bereiche erstrecken, wie zum Beispiel hauswirtschaftliche Betreuung, Hilfen bei finanziellen Problemen, Unterstützung bei der Dienstplanung für Assistenzdienste u.ä.

Ob und wann dieses Projekt zustande kommt ist jedoch fraglich, da bislang noch keine Einigung über den Kostenträger erreicht wurde. Da es bisher noch kein ähnliches Projekt für körperbehinderte Menschen gibt, ist ungeklärt, ob der Bezirk als überörtlicher Kostenträger oder das Sozialamt der Stadt München als örtlicher Kostenträger für die Finanzierung zuständig ist. Ebenfalls ungeklärt ist, ob Einzelabrechnungen oder Pflegesatzvereinbarungen erforderlich sind.

4.3 Einsetzbarkeit der vorgestellten Sozialarbeitstheorien

Die Tagesstätte orientiert sich in ihrem Handeln, wie bereits erwähnt, am ökosozialen Ansatz, der Netzwerkarbeit und dem Empowerment-Konzept. Um das professionelle Handeln in der Praxis darzustellen und die Verbindung von Theorie und Praxis aufzuzeigen, beziehe ich mich nachfolgend erneut auf das Fallbeispiel aus Punkt 2.

Ökosozialer Ansatz und Unterstützungsmanagement nach Wendt

Assessment (Einschätzung)

Zusammen mit Frau A. wird versucht, deren augenblickliche Situation einzuschätzen und zu einer übereinstimmenden Sichtweise der Problemlage zu kommen. Frau A. möchte so bald wie möglich eine eigene Wohnung beziehen, einen Beruf erlernen und ihre Freizeit selber gestalten können. Sie zeigt sich jedoch auch besorgt, da sie bislang noch nie selbständig einen Haushalt führte, das Essen in der Kantine einnehmen konnte und auch die Wäsche- und Wohnungsreinigung vom Heim übernommen wurde.

Durch ihre Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt war sie zwar überwiegend beschäftigt, die Freizeit war jedoch zusätzlich verplant mit Therapien, Gesprächen mit TherapeutInnen und PsychologInnen, so daß auch in diesem Bereich keine Eigeninitiative entwickelt werden konnte bzw. mußte. Die Restfreizeit verbrachte Frau A. mangels Alternativen mit Fernsehen.

Übereinstimmend kommen Frau A. und die Sozialpädagogin der Tagesstätte zu dem Ergebnis, daß es für Frau A. wichtig ist, die Organisation des Alltags und typische Alltagssituationen einzuüben. Des weiteren soll sie versuchen, ihre Neigungen und Stärken herauszufinden und eigene Interessen zu entwickeln.

2. Planning (Planung)

Die Planungsphase kann sich über 3 bis 4 Wochen erstrecken. Im Regelfall erwarten die NutzerInnnen, daß die MitarbeiterInnen ihnen konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung ihres Lebens machen. Dies entspricht aber weder dem Konzept der Tagesstätte noch den Prinzipien des Empowerments, die Eigeninitiative der Betroffenen zu fördern.

Frau A. muß sich in dieser Phase Klarheit darüber verschaffen, wie sie ihr Leben künftig konkret ausgestalten will. Sie wird dabei mit folgenden Fragen konfrontiert, die ihr als Hilfestellung dienen sollen:

  • Was wollen Sie?

  • Was können Sie?

  • Was ist verwirklichbar?

  • Wie ist dies verwirklichbar?

Wichtig ist, daß Frau A. ihre Vorstellungen und Wünsche konkret formuliert, also keine allgemeinen Wunschvorstellungen wie etwa ‚irgendeinen Beruf erlernen' oder ‚nicht mehr im Heim leben wollen'.

Frau A. möchte so schnell wie möglich eine eigene Wohnung beziehen. Erst wenn sie eine eigene Wohnung hat, möchte sie sich einer Berufsausbildung widmen, möglichst im erzieherischen Bereich. Aus Sicht der MitarbeiterInnen ist dieses Ziel für Frau A. zu hoch angesetzt und nicht sofort realisierbar, da ihr ganz elementare Fähigkeiten fehlen, die für ein selbständiges Wohnen notwendig sind.

Im Sinne der Parteilichkeit wird Frau A's. vorrangiger Wunsch jedoch akzeptiert. Gemeinsam wird ein realistischer Weg gesucht, um dem Ziel einer eigenen Wohnung näherzukommen. Es wird erörtert, was notwendig ist und was Frau A. können muß, um eine Wohnung anzumieten. Frau A. und die Sozialarbeiterin kommen zu dem Ergebnis, daß folgende Fähigkeiten vorhanden sein müssen:

  • Zeitung lesen (Wie liest man Anzeigen, worauf muß man achten?)

  • telefonieren (Was muß man beim Telefonieren beachten?)

Wenn diese Fähigkeiten vorhanden sind, können die entsprechenden Aktionen durchgeführt werden. Da Frau A. keine Erfahrung mit Anzeigentexten in Tageszeitungen hat und auch bislang das Telefon nur für private Zwecke nutzte, müssen diese Fähigkeiten erst ausgebildet werden.

3. Intervention (Durchführung)

Frau A. wird in der Tagesstätte in der nächsten Zeit lernen, wie Anzeigentexte zu lesen und zu interpretieren sind. Wohnungsanzeigen enthalten meist viele Abkürzungen und Fachbegriffe, deren Bedeutung Frau A. erklärt wird, z.B.:

  • Was sind befristete/unbefristete Mietverträge?

  • Was ist eine Mietkaution?

  • Was sind Nebenkosten? Was bedeutet der Begriff "Nettomiete"?

  • Was sind Maklergebühren? Wie hoch dürfen diese sein?

  • Was ist unter ‚renovierungsbedürftig' zu verstehen?

  • Was versteht man unter renovierter Altbauwohnung, Altbau- und Neubauwohnung?

  • Was ist unter ‚behindertengerechter' Wohnung zu verstehen?

  • Was bedeuten Abschlagszahlungen?

In diesem Zusammenhang werden auch Begriffe erklärt und Informationen darüber gegeben, was bei Abschluß eines Mietvertrages zu beachten ist.

Der zweite Lernbereich - Gesprächs- und Verhandlungsführung am Telefon - beinhaltet mehr das Einüben einer verständlichen, verbalen Ausdrucksform. Dazu wird Frau A. folgendes vermittelt:

  • Wie meldet man sich beim Telefonieren, wenn man den Gesprächspartner nicht kennt?

  • Wie drückt man sich verständlich aus? Welche Informationen sind für den Gesprächspartner wichtig?

  • Wie macht man einen seriösen, kompetenten Eindruck?

  • Wie kann man sein Anliegen kurz und präzise für einen Nachricht auf einem Anrufbeantworter formulieren?

Dies wird in der Tagesstätte in Form von Rollenspielen eingeübt werden, da dieser Lernbereich i.d.R. alle NutzerInnen betrifft. Diese Form des Lernens wird von den NutzerInnen gut angenommen und wird nicht so sehr als ein schulähnliches Unterrichten verstanden.

Sind diese Fähigkeiten dann vorhanden, wird in einem nächsten Schritt der Umgang mit Ämter und Behörden angesprochen. Dazu gehört auch das entsprechende Wissen, welche finanziellen Hilfen zu erwarten sind bezüglich Maklergebühren, Kaution, Wohnungseinrichtung usw.

4. Monitoring (Kontrolle, Überwachung)

Von den MitarbeiterInnen wird während dieser Phase immer wieder überprüft, ob das festgelegte Ziel mit den gewählten Methoden erreicht werden kann, oder ob evtl. neue Schritte nötig sind. Treten während der Durchführung neue Probleme auf, muß gegebenenfalls der Handlungsplan abgeändert oder erweitert werden. Frau A. hat auch das Recht, eine weitergehende Unterstützung einzufordern, wenn die MitarbeiterInnen das ihrer Meinung nach nicht genügend praktizieren.

5. Evaluation (Auswertung)

Die abschließende Bewertung kann nach folgenden Kriterien erfolgen:

  • Wie viele Wohnungsanzeigen kamen in die engere Wahl?

  • Wie viele Telefonate erfolgten?

  • Wie viele Wohnungen konnten besichtigt werden?

  • Welche Probleme sind aufgetreten (z.B. mit Maklern)?

Auch wenn Frau A. in dieser Phase noch keine Aussicht auf eine eigene Wohnung hat, wird geprüft, inwieweit Erfolge zu verzeichnen sind. Das können in diesem Zusammenhang sowohl ein sicheres Auftreten bei Telefonaten als auch das Verstehen komplexer Zusammenhänge sein.

Netzwerkarbeit

Alle augenblicklichen NutzerInnen der Tagesstätte wohnen noch in stationären Einrichtungen, im Elternhaus oder, wie Frau A., in betreuten Wohngemeinschaften. Frau A. wird durch ihren geplanten Umzug aus der Wohngemeinschaft mit einem völlig neuen Umfeld konfrontiert werden Dieser Ortswechsel kann als lebensveränderndes und somit streßerzeugendes Ereignis angesehen werden.[77]

Unter Umständen liegt die neue Wohnung in einem weiter entfernten Stadtteil, so daß der Kontakt zu ihren bisherigen Bekannten nicht mehr so intensiv aufrecht erhalten werden kann. Frau A. muß sich ein neues Netzwerk aufbauen und versuchen, Kontakte zu Menschen außerhalb ihres bisherigen Umfeldes herzustellen.

Vor allem benötigt Frau A. ein stabiles und zuverlässiges Ressourcen-Netzwerk bezüglich notwendiger Unterstützungsleistungen. So sollten genügend Bezugspersonen vorhanden sein, die bei evtl. Ausfall der AssistentInnen aufgrund von Krankheit oder Urlaub zur Verfügung stehen.

Der Aufbau eines Netzwerkes beginnt bereits während der Zeit in der Tagesstätte. Die NutzerInnen werden ermutigt, sich über Vereine, Selbsthilfegruppen usw. einen Bekanntenkreis aufzubauen und aktiv am Leben teilzunehmen. Als positive Ressource stellt sich dabei heraus, daß Frau A. sehr kontaktfreudig ist.

Mit dem Auszug aus dem Heim treten vor allem auch finanzielle Problematiken auf. Da die Eltern von Frau A. nicht vermögend sind, können von dieser Seite keine größeren Unterstützungen erwartet werden. Hier muß geprüft werden, welche Ansprüche gegenüber den verschiedenen Behörden geltend gemacht werden können.

Empowerment

Die sozialarbeiterischen Unterstützungsangebote der Tagesstätte sind so konzipiert, daß die NutzerInnen von Anfang an ein aktives Mitspracherecht bei der Ausgestaltung des Programms haben und somit Eigenaktivität und Eigeninitiative gefördert werden können.

Die Neuorganisation des Alltags stellt große Anforderungen an Menschen, deren Alltag bisher aufgrund der Heimstrukturen bestimmt war. Frau A. war bis zum jetzigen Zeitpunkt in der Rolle der passiven Konsumentin von Dienstleistungen. Sie mußte hinsichtlich der Organisation und Gestaltung ihres Alltags kaum Eigeninitiative zeigen, da die Heimstrukturen dies überflüssig machten. In der Tagesstätte wird Frau A. die Möglichkeit geboten, Eigenaktivität zu erlernen und zu erproben - Fähigkeiten, die für ein selbstbestimmtes Leben unverzichtbar sind.

Damit Frau A. künftig alleine und ohne Abhängigkeit von sozialarbeiterischen Interventionen leben kann, müssen lebenspraktische und soziale Schlüsselkompetenzen erworben werden. Dies beinhaltet für Frau A. zum Beispiel das Herstellen von Kontakten wie auch das Erkennen, welche positiven Fähigkeiten sie selbst ihrer Umwelt anzubieten hat.

Zur Unabhängigkeit gehört auch, daß sie künftig selbst positive Ressourcen ausfindig und nutzbar machen kann.

Wie man am Beispiel von Frau A. sehen kann, ist eine derartig aufwendige Unterstützung gerechtfertigt und wäre bei entsprechenden personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für viele Menschen mit Behinderungen verwirklichbar.

Noch besser wäre es natürlich, durch Nichtaussonderung solche Maßnahmen überflüssig zu machen.



[73] Miles-Paul, 1992, Seite 44

[74] DeJong, Gerben, 1982, S. 154

[75] Österwitz, 1996, Seite 199

[76] Bernard, 1989, Seite 14

[77] vgl. Germain/Gitterman, 1981, Seite 100 f

Schlußgedanken

Ein selbstbestimmtes Leben für behinderte Menschen ist keine Utopie, sondern kann mit den erforderlichen Unterstützungsleistungen durchaus realisiert werden. Für das sozialarbeiterische Handeln in einer Einrichtung bedeutet das, die Prinzipien der Normalisierung, Parteilichkeit und Solidarität zu verwirklichen. Es muß eine Unterstützung gewährleistet sein, ohne die persönlichen Rechte und Pflichten, die jedes Individuum hat, aus den Augen zu verlieren. Dabei darf der gesamtgesellschaftliche Zusammenhang nicht außer acht gelassen werden, will man Bedürfnisse und Interessen behinderter Menschen wirksam durchsetzen. Sozialer Arbeit kommt demnach auch eine gewisse politische Verantwortung zu.

Soziale Arbeit soll auch mit dazu beitragen, die gesellschaftliche Sichtweise über Behinderung zu verändern. Behinderung soll als Bestandteil der Identität gesehen werden, als individuelles Merkmal.

Allein das Vorhandensein bestimmter Merkmale darf meiner Ansicht nach kein Kriterium dafür sein, diese Menschen durch eine Heimunterbringung aus der Gesellschaft auszugliedern. Bestimmte Merkmale, die eine Segregation veranlassen, sind willkürlich austauschbar. Heute sind davon behinderte und alte Menschen betroffen, morgen können es andere Merkmalsträger sein.

Die Würde des Menschen ist (un)antastbar.

Anhang

Ernst Schwanninger: ALLE MACHT DER BETREUUNG?

Was Du willst, wissen wir,

Deine Entscheidungen treffen wir.

Du willst nicht in das Heim?

Du hast Dir vom Leben mehr erwartet?

Was solls!

Deine Wünsche in Gottes Ohr -

aber Dein Glück in unserer Hand.

o.k.?

Ich war ein Kind, das nicht gehen konnte. Was das für meine Eltern bedeutete, weiß ich nicht genau. Mir machte es nichts aus, ich konnte fast so schnell kriechen, wie die anderen Kinder laufen konnten. Als ich in den allgemeinen Kindergarten kam, war meine Behinderung für die Kinder kein Grund, mich als Außenseiter zu behandeln. Wir spielten, lachten und lernten zusammen. Von den Kindern wäre keines auf die Idee gekommen, daß ich gerne ruhig im Garten sitze und die Natur beobachte, oder mich nur dann wohl fühle, wenn ich mit behinderten Kindern in einen Kindergarten gehe.

Ich wohnte in der Nähe eines Krankenhauses, sodaß es für meine Eltern nicht schwierig war, mich zwei- bis dreimal wöchentlich zur Therapie zu bringen. Man wußte nicht genau, welche Behinderung ich habe. Erst später stellte sich heraus, daß es progressive Muskeldystrophie ist. Mit 5 Jahren kam ich in die "Wiederherstellungsanstalt für körperbehinderte Kinder" in Hermagor, mit der Begründung, daß es dort eine noch bessere Therapie gäbe, und ich vielleicht dort gehen lernen würde. Mit Hilfe von Schienen lernte ich dies auch, hatte jetzt aber keine größeren Möglichkeiten, etwas zu tun, als vorher. Im Gegenteil: als ich wieder zu Hause war, konnte ich vieles nicht mehr. Man hatte es geschafft, es so aussehen zu lassen, als wäre ich weniger behindert. Dabei konnte ich mich nur noch im Haus fortbewegen, war beim Gehen um vieles langsamer als beim Kriechen, konnte Stiegen nur mehr hinaufschauen und wenn ich umfiel - was sehr oft passierte - konnte ich nicht selbst aufstehen. Meinen Eltern wurde damals nicht gesagt, daß die Schienen kein Mittel waren, um später richtig gehen zu lernen, sondern daß ich zum Gehen immer die Schienen brauchen würde. Die Kinder, die früher mit mir gespielt hatten, liefen mir jetzt davon, weil sie gewohnt waren, daß ich nachkommen konnte. Es war für sie auch uninteressant, mit mir zu spielen, da sie immer aufpassen mußten, daß sie nicht an mich anstießen, weil ich dann umfiel. Aber mit Hilfe der Schienen wurde vermieden, daß ich - den ästhetischen Normen widersprechend - herumkriechen konnte.

Von Hermagor aus wurde ich gleich an die Sonderschule für Körperbehinderte, das Elisabethinum in Innsbruck, weiterempfohlen. Aus Platzmangel wurde ich nicht sofort aufgenommen. An der Volksschule zu Hause wurde ich zuerst in eine Klasse im l.Stock gegeben und erst nachdem meine Mutter sich beim Direktor beschwert hatte, verlegte man mich in eine Klasse im Parterre. Monate später wurde ich im Elisabethinum aufgenommen.

Heimalltag

Der Heimalltag sah so aus: Um 6.45 Uhr kam die Schwester ins Zimmer, drehte das Licht an, wir wurden geweckt. Die Schwester und das Stockmädchen gingen zu den Kindern, die sich nicht selbst anziehen konnten. Um 7.30 Uhr wurde vor dem Frühstück das Tischgebet gesprochen. Zum Frühstück gab es Butterbrote und Kakao. Geredet werden durfte nicht. Nach dem Dankgebet gingen wir in die Klassenräume. Der Unterricht dauerte bis zwölf Uhr, danach gingen wir in den Tagraum unseres Stockes zum Mittagessen. Nachmittags spielten wir bei schönem Wetter im Garten, bei schlechtem Wetter und im Winter verbrachten wir unsere Freizeit im Tagraum. Nach dem Abendessen um ca. 19.00 Uhr gingen wir in die Schlafräume, zogen unsere Pyjamas an und durften bis 21.00 Uhr das Licht anlassen. Dieser Tagesablauf zeigt die Grenzen auf, die uns Kindern gesetzt wurden. In den Heimrhythmus waren noch Gottesdienst und Therapie eingebaut.

Therapie

Mit Therapie habe ich den Punkt aufgegriffen, mit dem das Heim im Interesse der Kinder begründet bzw. fast schon entschuldigt wird. Nur im Heim können sämtliche Tätigkeiten des Kindes in ein Therapieprogramm eingebaut, kann das Leben zur Therapie gemacht werden. Das sieht dann so aus, daß die Therapeutin die Möglichkeit hat, darüber zu entscheiden, mit welchem speziellen Löffel ein Kind ißt, in welchem Sessel es sitzt, ob es bestimmte Bewegungsabläufe (z.B. kriechen) machen darf oder nicht. Die Therapeutin entscheidet auch, in welchem therapeutischen Fahrzeug sich ein Kind im Garten fortbewegen darf, wie es beim Spielen sitzen soll, usw. Sie hat alle Möglichkeiten, in ihrem Sinne korrigierend einzugreifen, sie kann das Leben der Kinder der Therapie unterordnen mit dem Ziel, sie an eine nie zu erreichende Norm-Daseinsform anzugleichen. Die Schwester als ständiges Betreuungs-, Beobachtungs- und Kontrollorgan wird zum verlängerten Arm der Therapeutin.

Die Therapie arbeitet mit an einer Zwangsanpassung der Kinder an den Heimalltag, da sie auf der "künstlichen" Heimumgebung und auf der Alltagsituation des Kindes im Heim aufbaut. Was aber brauchen Behinderte, wenn sie das Heim verlassen? Führt dann das Gelernte auf den richtigen Weg zur Bewältigung einer späteren eigenständigen Wohnsituation? Es ist die Frage, wieviele Behinderte das Heim dann überhaupt noch verlassen können, wenn sie zu Hause vieles nicht mehr können, weil dort ganz andere Bewegungen (Handgriffe, Fußstellungen, Hilfsmittel) wichtig sind und eine ständige "beschützende" Betreuung und Kontrolle nicht mehr vorhanden sind. Außerdem - und das ist besonders wichtig - selbständiges Handeln und die Verantwortung für sich und seinen Körper zu übernehmen, kann unter solchen Bedingungen nie gelernt werden. Die Aufgabe einer Therapeutin besteht darin, einen krank Gewordenen, Verunfallten gesund zu machen, den Gesundheitszustand zu verbessern, den Gesundheitszustand aufrecht zu erhalten, eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verlangsamen. Damit hat man als Behinderter seine "Lebensaufgabe": Sich therapieren, sich anpassen zu lassen - mag es auch noch so sinnlos sein. Im Heim bekamen bis auf ganz wenige Ausnahmen alle Kinder Therapie. Es gab fix angestellte Therapeutinnen, aber das Therapiepersonal erneuerte sich fast jährlich. Langfristige, klar definierte Therapieziele konnten also kaum verwirklicht werden. Selbst wenn eine neue Therapeutin von ihrer Vorgängerin eingeführt wurde, so arbeitete sie doch als eine andere Therapeutin, vielleicht mit anderen Vorstellungen oder Therapieansätzen, weiter.

Das Heim hatte die Aufgabe übernommen, uns Behinderte auf die Rolle vorzubereiten, die wir in der Gesellschaft zugewiesen bekommen haben:

Tab.2: Rollenzuweisungen

Arm,

rührende Spendenaktionen,

hilflos,

Hilflosengeld,

kann für seinen Lebensunterhalt,

Beschäftigungswerkstatt,

nicht aufkommen,

Sonderförderung,

lieb,

Sonder(Sonnen)zug,

nicht in der Norm,

psychiatrische Anstalt,

geschlechtslos,

bei normaler Sexualität,

Prüfstein Gottes,

medikamentöse Sexualdämpfung.

Sexualität

Behindertensexualität im Heim. Liebe ist schön. Liebe in Verbindung mit Behinderung wird als sehr schwierig eingestuft. Liebe Behinderter im Heim kann zur Zeit leider nicht probiert werden, weil sich dazu die Heimstrukturen grundlegend verändern müßten. Während 14-15jährige in der nicht kontrollierten Zeit außerhalb des Elternhauses und der Schule lernen, für sich selbst zu entscheiden und etwas Freiraum - ohne die Angst vor einer Strafe - für eine Sexualentwicklung vorfinden, gibt es im Heimalltag ein lückenloses Betreuungs-, damit verbunden auch ein Beobachtungs- und Kontrollsystem. Meine Erzieherinnen waren Nonnen und allein ihre negative Einstellung gegenüber allem, was in irgendeiner Form die Sexualität berührte, ließ unsere Fragen, Wünsche, Probleme gar nicht erst auftauchen. Ich wußte, Sexualität ist schlecht, ist Sünde, und wenn sie mich beim Onanieren erwischen, habe ich etwas Furchtbares angestellt. Ein Mädchen zu küssen und dabei ertappt zu werden, war damit verbunden, daß wir alle beide aus dem Heim fliegen würden. Als Kind wußte ich nur, daß es dann nur noch schlimmer werden konnte, daß man dann noch besser, noch genauer kontrolliert würde, um zum Richtigen erzogen zu werden. Mit diesem sogenannten Richtigen konnte ich aber nichts anfangen, es bedeutete nur noch mehr Einschränkung. Im Alter zwischen 12 und 14 Jahren hatte ich nicht das Bedürfnis, mit einem Mädchen zu bumsen, wohl aber das Bedürfnis, ein Mädchen zu streicheln, Zärtlichkeiten auszutauschen. Dies war im Heim aber etwas, was nicht nur nicht gewollt, sondern als das Schlimmste angesehen wurde, was wir hätten tun können. Durch den Druck zur Geschlechtslosigkeit, unter dem Liebe oder Zärtlichkeit keine Entfaltungsmöglichkeit vorfanden, griff ich zu verschiedenen Formen einer möglichen Ersatzbefriedigung. Mädchen wurden zu Objekten in Form von Pornos und verbotenen Fernsehfilmen. Zärtlichkeit konnte nicht weitergegeben werden, sondern beschränkte sich auf Onanie als einziges Ausdrucksmittel. Bei Zärtlichkeiten mit anderen Buben spielte ich nicht mit, da sie nicht in meine als Fluchtmöglichkeit aufgebaute Traumwelt paßten.

Befreiung

Ich habe, bevor ich mit sechs Jahren ins Heim kam, gerade noch genügend Erfahrung in einem "normalen" Leben machen können, um zu erkennen, daß das Heim lebenseinschränkend, freiraumbegrenzend und entpersönlichend wirkt. Während meiner ganzen Heimzeit habe ich das Bild eines "normalen Lebens", wie ich es von meinen Geschwistern kannte, bewahrt. Ich fiel deshalb im Heim als nicht angepaßtes, trotziges, schwererziehbares Kind auf und wurde auch ein Jahr vor Beendigung meiner Schulpflicht nach Hause zurücküberwiesen. Ich sollte nun auf einmal die lokale Schule besuchen, obwohl ich aufgrund meiner progressiven Krankheit nun schon viel schwerer behindert war als zu Beginn meiner Schulzeit. Nach meinen langen Heimerfahrungen brauchte ich mehrere Jahre, um wieder ein richtiges Verhältnis zu mir zu finden. Das betraf vor allem mein Selbstwertgefühl und meine negative Selbsteinschätzung, die ich mit Alkohol und professionellem Kartenspiel auszugleichen versuchte. Das drückte sich auch darin aus, daß ich Arbeit unter Bedingungen annahm, die ein Nichtbehinderter nie akzeptiert hätte. Ich war auch unfähig, sexuelle Beziehungen aufzubauen, da ich meinen Körper ja selbst nicht einmal akzeptierte und glaubte, mich Frauen als Sexualpartner nicht zumuten zu können. Daß ich trotzdem in meiner Entwicklung weiterkam, verdanke ich ausschließlich dem neugewonnenen Freiraum mit all seinen Erfahrungsmöglichkeiten und den nichtprofessionellen Beziehungen zu vielen Bekannten und Freunden. Die beste Therapie ist immer noch die Freiheit.

Es gibt in unserem Behinderten-Betreuungs-System anscheinend keine "Schuldigen" bei der Unterdrückung und Aussonderung der Behinderten, sondern nur mit besten Absichten ausgestattete Helfer. Solange es aber Betroffene gibt, gibt es auch Personen, die höhere und den Interessen der Behinderten entgegengesetzte Interessen vertreten und auch an ihnen vollziehen. Es gilt immer noch: Wie man die "Schwächsten" in einer Gesellschaft behandelt, daran erkennt man die wahre Moral und Menschlichkeit einer Gesellschaft, daran erkennt man den wahren Charakter der christlich-humanistischen Wertvorstellungen in unserem "sozialistischen" Sozialstaat.[78]



[78] Schwanninger, 1982

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World Health Organization (1980): International Classification of Impairments, Disabilities, and Handicaps. WHO Publications, Genf 1980, vgl. hierzu auch United Nations: Disability: Situation, Strategies and Policies. United Nations Decade of Disabled Persons, 1983-1992

Erklärung:

Ich versichere, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig verfaßt und außer den angeführten keine weiteren Hilfsmittel benutzt habe.

Soweit aus dem im Literaturverzeichnis angegeben Werken einzelne Stellen dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, sind sie in jedem Fall unter Angabe der Entlehnung kenntlich gemacht.

Ich versichere, daß meine Diplomarbeit bei keiner anderen Stelle veröffentlicht wurde. Zudem ist mir bewußt, daß eine Veröffentlichung vor der abgeschlossenen Bewertung nicht erfolgen darf.

Ich bin mir darüber im klaren, daß ein Verstoß hiergegen zum Ausschluß von der Prüfung führt oder die Prüfung ungültig macht.

München, den 15.10.1999

Monika Ommerle

Quelle:

Monika Ommerle: Normalisierungsprinzip und Parteilichkeit als Leitideen in der Behindertenarbeit. Begleitung und Unterstützung körperbehinderter Menschen am Beispiel der Caritas Tagesstätte für schwerst körperbehinderte Erwachsene.

Diplom- und Prüfungsarbeit für die staatliche Abschlussprüfung. Katholische Stiftungsfachhochschule München, Abteilung München. Betreuer: Professor Hans-Günther Gruber. München, den 15.10.1999

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Stand: 16.06.2010

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