Behindertenpolitik und Emanzipation

Aktuelle Situation der Integration

Autor:in - Reinhard Burtscher
Themenbereiche: Recht
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erste Fassung erschienen in: Wiener Zeitung - "EXTRA"- Schwerpunkt: Probleme und Lebenswelten behinderter Menschen; Titel: Experten in eigener Sache: Behinderte kämpfen zunehmend selbst um Gleichstellung und Antidiskriminierung - Zur aktuellen Situation der Integration; 11./12. Juni 1999
Copyright: © Reinhard Burtscher 1999

Behindertenpolitik und Emanzipation

Anna ist 17 Jahre alt. Seit einem halben Jahr arbeitet sie stundenweise in einem Café. Sie kommt gerne zur Arbeit, obwohl sie durch ihre Tätigkeit stark gefordert wird. Wenn sie gefragt wird, was ihr beim Vorbereiten der Tische gefällt, dann zeigt sie auf eine Arbeitskollegin und lächelt. Anna gehört dazu und macht sinnvolle, bezahlte Arbeit für den Betrieb.

Manche Gäste meinen, "Anna ist schwerstbehindert". Sie selbst würde das nie von sich behaupten. Obwohl ihre Motorik sehr grob erscheint, sie beim Sprechen Schwierigkeiten hat und nicht immer alles hören kann, ist ihre Welt eine selbstverständliche. Ihr Selbstverständnis entwickelte sich über Jahre in integrativen Gruppen. Zuerst im Kindergarten, später in der Volks- und Hauptschule. Anna hatte Glück, weil ihre Eltern immer um ihr Recht gekämpft haben. Neben dem mühsamen persönlichen Einsatz waren finanzielle Aufwendungen zu leisten für ein Recht, das allen zusteht: Das Recht gemeinsam mit anderen Kindern zu lernen ohne sozialen Ausschluss.

Schulische Integration

In Österreich gibt es mit den 15. und 17. Schulorganisationsgesetz Novellen einen Rahmen für die schulische Integration in der Grund- und Sekundarstufe I. Seit es diese Gesetze gibt, fühlen sich Eltern und Lehrer in einer Zwickmühle. Einerseits waren diese Gesetze wichtige Schritte für den Prozess der Schulintegration, andererseits wurden die Bedingungen für eine erfolgreiche integrative Schulentwicklung nicht sichergestellt. Ein Ergebnis lässt sich knapp zusammenfassen: Unzureichende Schulgesetze bedeuten eine unzureichende Schulentwicklung.

Immer häufiger tritt Kritik an der Integration auf und das bereitet den Befürwortern Kopfzerbrechen. Strukturelle Barrieren lassen die Integration teilweise in ein aussonderndes System zurückkippen. "Ja, ja - wir haben es immer schon gewusst, dass es nicht funktionieren kann." meinen Systemerhalter. Dabei übersehen sie, dass es längst nicht mehr darum geht, Integration beweisen zu müssen. Marc und Stefan, Claudia und Anna, ihre Lehrerinnen und Begleiterinnen haben längst bewiesen, dass Integration möglich ist (vgl. z. B. die Studien von Werner Specht, Georg Feuser und Heike Meyer). Im Kern geht es um eine Schule, die sich sowohl an entwicklungstheoretischen Erkenntnissen als auch sozialen Erfordernissen des ausgehenden 20. Jahrhunderts orientiert. Lernen verwirklicht sich nach diesen Prinzipien am besten in heterogenen Gruppen.

Volker Rutte hat in seiner Analyse zur Situation und zu den Schwierigkeiten der schulischen Integration in Österreich nicht weniger als 17 Problembereiche beschrieben[1]. In einer Vorbemerkung erklärt er: "Was in der Regelschule als 'normaler' Unterricht toleriert wird, kann in der Integration stören und zum Nachteil aller aussergewöhnlicher, u. a. auch behinderter Kinder sein. 'Schlechter' Unterricht (ineffektiver, erklärten Zielen widersprechender) ist nicht ungesetzlich und kann nicht verhindert werden. Die Integrationspädagogik bzw. Pädagogik für heterogene Gruppen kommt aus der Tradition der Reformpädagogik und ist seit langem entwickelt. Lehrer(innen), die Integrationspädagogik realisieren, werden 'idealistisch' und 'engagiert' genannt. ... Eine Kluft zwischen Anspruch und Realität ist charakteristisch für die Schule."

Die Kluft in der Pflichtschule, die insbesondere in der Sekundarstufe I (Hauptschule, AHS usw.) festzustellen ist, wird sich unter den jetzigen Bedingungen nicht so schnell lösen lassen. Doch die Kinder wachsen heran und entwicklungslogisch müssen nächste Schritte gesetzt werden, um eine Aussonderung danach zu vermeiden. Aktuell werden Fragen weiterführender Integration in Berufsschulen, AHS und BHS diskutiert. Dazu entsteht eine Plattform "Schulische Wege nach der Pflichtschulzeit für behinderte Jugendliche"(Infos bei der Elterninitiative Integration:Österreich, Mag. Monika Haider, Tel. 01-789 17 47). Das Recht auf Schulbildung nach 15 wird Jugendlichen mit Behinderungen derzeit nicht gewährt. Die Situation gleicht dem Beginn der Integrationsbewegung. Wieder sind es Eltern, die sich um eine politische Lösung bemühen müssen, wieder sind es die gleichen Argumente, die für den integrativen Weg sprechen. Es geht um Bürgerrechte und um ein Menschenbild, das Entwicklung (= gestaltete Veränderung) im Dialog mit einer möglichst heterogenen Umwelt anerkennt.



[1] Unveröffentlichtes Thesenpapier; Vernetzungstreffen der Landesinitiativen und Mitgliedsvereine von I:Ö

13. - 14. März 1999 in Traunkirchen

Berufliche Integration

Anna hat ihre Probezeit mit entsprechenden Unterstützungsmassnahmen zur Zufriedenheit aller beendet. Ihr Chef möchte sie für 10 Stunden/Woche anstellen, wenn er einen Lohnkostenzuschuss erhält. Das Ausmass der wöchentlichen Arbeitszeit entspricht auch ihrer momentanen Arbeitsleistungsmöglichkeit. Als sogenannte Geburtsbehinderte kann Anna ab dem 19. Lebensjahr eine vom Land Wien gewährte Dauerleistung beantragen, deren Bewilligung jedoch von der voraussichtlich dauernden Erwerbsunfähigkeit abhängig ist und ärztlicherseits bestätigt werden muss. Nun entsteht folgendes Paradoxon: Wird der Antrag auf Lohnkostenzuschuss gewährt, gilt sie als arbeitsfähig und verliert diesen Anspruch auf Dauerleistung. Andererseits kann sie sich mit einer 10-Stunden-Beschäftigung nicht selbständig erhalten. Eine flexibler Handhabung dieser notwendigen Unterstützung würde ihr und vielen anderen Menschen helfen, Arbeit in einem geringen Stundenausmass zu finden und existentiell überleben zu können

Behinderung ist nicht gleich Behinderung. In der beruflichen Integration geht es nicht darum, die fittesten unter den Behinderten zur Arbeit zu bringen, sondern es geht um ein Angebot, das für alle - ohne Einschränkung - die Möglichkeit eines Arbeitsplatzes gewährleistet. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass sogenannte Lernbehinderte oder sozial schwierige Jugendliche abrutschen in Anlehre/Teillehre Modell-Konstruktionen, die als Behindertenintegrationsmodelle "verkauft" werden. Die Schwierigkeiten am Arbeitsplatz bzw. im Unternehmen werden dadurch nicht gelöst, lediglich auf eine neue Ebene verschoben. Gleichzeitig finden die sogenannten Schwerstbehinderten in diesen Massnahmen keinen Platz.

Es ist möglich, Menschen mit Behinderungen - ohne Einschränkung - am offenen Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Modell der "Arbeitsassistenz - Unterstützten Beschäftigung" bietet ausreichend Erfahrung. Berufliche Integration hat das Ziel in der freien Wirtschaft qualitative Arbeitsplätze zu (er-)finden. Vertreterinnen des Modells "Unterstützter Beschäftigung" sprechen von erfinden, weil für Jugendliche die individuelle Arbeitsmöglichkeit erst im Betrieb entwickelt (erfunden) wird. Ein Grundsatz lautet: Erst Plazieren - dann Qualifizieren. Zum einen wurde erkannt, dass eine Qualifzierung keine Garantie für einen Arbeitsplatz darstellt und das Problem der Arbeitslosigkeit lediglich aufgeschoben hat. Zum anderen konnte festgestellt werden, dass die Fähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten enorm durch die Realsituation der Arbeit geprägt wurden.

Selbstbestimmt Leben

Meist stellt sich die Frage nach der Arbeit zum ersten Mal im Übergang von der Jugendzeit hin zum Erwachsenenalter. In dieser Lebensphase werden Themen wie Loslösung vom Elternhaus, Partnerschaft und Freizeit aktualisiert und gehen einher mit der Forderung nach selbstbestimmtem und selbstverantwortetem Leben. Jeder Mensch will, fühlt, hat Verlangen, versucht sich selbst zu verstehen und seine eigenen Möglichkeiten zu entdecken und zu steuern. In einer Sondereinrichtung führen diese grundlegenden menschlichen Fähigkeiten zu starken Auseinandersetzungen und meist zu Resignation auf der Seite des Schwächeren. Goffman beschreibt in seinem Klassiker "Asyle" bereits 1961, was "totale Institutionen" aus ihren Insassen machen und was die Insassen daraus machen.

Der Fremdbestimmung entgegen haben sich, aus den USA kommend, "Selbstbestimmt Leben Konzepte" entwickelt. In Österreich gibt es Selbstbestimmt Leben Initiativen (SLIÖ) in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und Schwaz. Menschen mit Behinderungen arbeiten daran, ihre persönliche Kompetenz im Rahmen der Selbstbestimmung zu nützen. Die Menschen sehen sich als Experten in eigener Sache und lernen sich selbst "persönliche Assistenz" zu organisieren und anzulernen. Sie arbeiten an der politischen Selbstvertretung und kämpfen für die Gleichstellung und Antidiskriminierung. Wie tiefgreifend sich der Wandel im Verständnis betroffener Menschen auswirkt, beschreibt Susanne Göbel[2]: "'Geistige Behinderung' ist ein Begriff, der aus der Medizin kommt. Mit diesem Begriff verbinden sich viele schlechte, einschränkende Vorstellungen von und Vorteile über die Menschen, die damit beschrieben werden. Es gibt Menschen mit ‚geistiger Behinderung' denen die Bezeichnung ‚geistig behindert' nichts ausmacht. Es gibt aber auch viele, die das Etikett, ‚geistig behindert' als sehr unangenehm, verletzend und diskriminierend empfinden. Deshalb haben manche People First Gruppen versucht, andere Worte zu finden, mit denen sie sich selbst beschreiben und mit denen sie von anderen beschrieben werden wollen. Die englischen People First Gruppen benutzen die Worte: ‚Menschen mit Lernschwierigkeiten.' Sie wollen damit sagen, dass sie wegen ihrer sogenannten geistigen Behinderung oder Lernbehinderung mehr Zeit brauchen etwas zu lernen. Ich habe mich dafür entschieden, diese Worte zu benutzen, da sie von Betroffenen selbst kommen und kein medizinischer Begriff sind."

Ein Erfolg für die SLIÖ wurde im Juli 1997 erreicht als der Nationalrat das Diskriminierungsverbot gegenüber Behinderten als Verfassungsbestimmung beschlossen hat. "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten." Ein beim Bundeskanzleramt angesiedelter Arbeitsgruppe mit Vertretern, die selbst von Behinderung betroffen sind, durchforsteten daraufhin die österreichische Rechtsordnung, um nach Verfassungsverletzungen zu suchen. Ein Katalog konnte zusammengestellt werden, der mehr als 100 diskriminierenden Gesetzen umfasst. Nun geht es darum, diese Gesetze zu verändern. Nächstes Ziel der Gleichstellungsbemühungen muss ein umfassendes Gleichstellungsgesetz mit Sanktionsmöglichkeiten sein.



[2] Göbel, Susanne: People- First "Wir vertreten uns selbst!", Kassel 1997

bifos - Schriftenreihe, Band 5, Hrsg: vom Bildungs- u. Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter - bifos - e. V.

Gesellschaft und Behinderung

Gesetzliche Regelungen bilden einen rechtlichen Rahmen. Sie lösen jedoch nicht die alltäglichen Diskriminierungen, die sich in der Konfrontation von Menschen mit und ohne Behinderung oder in der Nicht-Konfrontation (Aussonderung) ereignen. Die unbewussten Wirkungen von Behinderung können nur in der Begegnung mit dem Betroffenen bearbeitet werden. Nötig ist die eigene kritische Auseinandersetzung mit sich selbst. Ohne den Anderen und seine Geschichte zu kennen wird Behinderung mit "Leid" gleichgesetzt. Das passt nicht in ein Lebensschema, das durch die Suche nach dem optimalen leidfreien Glück geprägt ist[3]. Dazu Volker Schönwiese[4]: "Die Angst vor dem projizierten Leid mündet in Angstabwehr und die würde ich dann so beschreiben: Angstabwehr ist die individuelle, ästhetisch vermittelte Reaktion auf die gut internalisierte Last der gesellschaftlichen Wertvorstellungen vom leistungs- und funktionsfähigen Menschen. Wir leben in einer Leistungsgesellschaft, in der die individuelle Leistungs- und Bildungsfähigkeit des Bürgers erste Pflicht ist - dies ist tief in unser bürgerlich-aufgeklärtes Unbewusstes als Erschrecken und distanziert-nichtbeachtendes oder distanziert-mitleidiges Verhalten gegenüber behinderten Menschen eingepflanzt."

Mit den technischen Erfindungen im Bereich der Medizin und Genetik, sowie mit dem Aufkommen des Neoliberalismus und Individualismus, wird die Angstabwehr gegenüber dem Behinderten durch einen weiteren Aspekt gespeist. "Überflüssig wird, wer nicht arbeitet, kauft und erlebt. Sterbende, Behinderte, Erwerbsarbeitslose, Kinder[5] .... Die "Entsorgungsgesellschaft" bereitet sich auf eine Gesellschaft vor, die sich frei macht von sogenannten kostenintensiven und scheinbar nutzlosen Subjekten. Da jeder von uns, bereits morgen zu den Überflüssigen gehören kann, muss dieses Wissen um die eigene Existensunsicherheit verdrängt werden. Angstabwehrreaktionen sind die Folgen und führen zur Verstärkung der gesellschaftlichen Aussonderung. Gesetzliche Massnahmen nützen gegen diese gesellschaftlich unbewussten Reaktionen wenig.



[3] Vgl.: Gronemeyer, Marianne: Das Leben als letzte Gelegenheit. Sicherheitsbedürfnisse und Zeitknappheit. Darmstadt; Primus Verlag 1996

[4] Schönwiese, Volker: Das Bild von Behinderung als Phantasma und Möglichkeiten des "begleitenden Ich" in: Hug, Reinhard (Hg.): Integration in der Schule der 10- bis 14jährigen. Innsbruck - Österreichischer Studienverlag 1994

[5] Paul M. Zulehner: Solidarität - Option für die Modernisierungsverlierer; 2. Aufl. Tyrolia Verlag, Innsbruck - Wien 1997

Machtverzicht unterstützt Emanzipation

Behindertenpolitik bedeutet Emanzipationspolitik mit starken gesetzlichen Regelungen, die Gleichstellung garantieren und Diskriminierungen verhindern. Es braucht die Selbstvertretung von Betroffenen in der Politik. Und nicht zuletzt müssen Nicht-Behinderte gegenüber Menschen mit Behinderungen auf Macht verzichten. Die Emanzipation (lat. Emanzipation = Freilassung; Befreiung von Abhängigkeit), wird gestärkt, wenn der Lehrer in der Klasse auf seine Macht verzichtet und dadurch eine neue Schule gestaltet; wenn der Therapeut (Arzt, Psychologe) auf seine Expertenrolle verzichtet zugunsten der Bedürfnisse des Betroffenen; wenn die Eltern Machtverzicht üben und ihre erwachsen werdenden Kinder loslassen. Das eigene zurücknehmen und Raum geben für das Unbekannte, für das Unsichere führt dazu, dass sich Selbstbestimmung und Selbstverantwortung entfalten kann.

Um jedes Missverständnis bezüglich Selbstbestimmung zu vermeiden weist Volker Schönwiese[6] ausdrücklich darauf hin: "Das hat nichts mit dem Abschieben eigener Verantwortung auf behinderte Personen zu tun, sondern kann nur unter gesicherten sozialen Bezügen und unter Aufrechterhaltung des Dialogs gesehen werden."

Quelle:

Burtscher Reinhard: Behindertenpolitik und Emanzipation - Aktuelle Situation der Integration

Erste Fassung erschienen in: Wiener Zeitung - "EXTRA"- Schwerpunkt: Probleme und Lebenswelten behinderter Menschen; Titel: Experten in eigener Sache: Behinderte kämpfen zunehmend selbst um Gleichstellung und Antidiskriminierung - Zur aktuellen Situation der Integration; 11./12. Juni 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 16.06.2010



[6] wie Fussnote 4

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