Selbstbestimmt und menschenwürdig?

Autor:in - Maria Kreilinger
Themenbereiche: Sexualität
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 6/2008, Thema: Enthinderte Sexualität, S.52-59. Behinderte Menschen (6/2008)
Copyright: © Behinderte Menschen 2008

Information

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1. Einleitung

Am Thema „Sexualität und Behinderung“ lässt vor allem in den letzten Jahren der öffentliche Diskurs wenig Interesse erkennen.

Miel Delahaij hat die Einstiegsbilder zu den Fachteil-Artikeln gestaltet.

Als Pädagogin ist es mir nach wie vor sowohl in meiner wissenschaftlichen als auch praktischen Arbeit ein Anliegen aufzuzeigen, dass die Sexualität von behinderten Personen einer speziellen Reglementierung unterliegt.

Folgender Artikel stellt Frauen mit Behinderung, die in Institutionen sozialisiert werden, in den Mittelpunkt meiner Überlegungen. Sie haben in unserer Gesellschaft die wenigsten Chancen auf eine selbstbestimmte Sexualität.

2. Gesetzliche Zusammenhänge

Sexualität behinderter Personen unterlag und unterliegt der Reglementierung nicht-behinderter Personen. Diese Reglementierung fand seinen brutalsten Ausdruck in der Gesetzgebung der Nationalsozialisten u.a. 1933 im „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, welches Zwangssterilisation bei Erbkrankheiten vorschreibt sowie 1939 in der „Aktion T 4“, die das legale Töten behinderter Personen in Heil- und Pflegeanstalten anordnet. In der NS-Zeit ist allerdings nichts umgesetzt worden, was die Disziplinen Medizin, Pädagogik, Fürsorgewesen nicht schon vorher gefordert hätten. Bis heute zeigt sich der gesellschaftliche Stellenwert behinderter Personen u.a. auch dadurch, dass dieser Personenkreis keine Entschädigung für erlittenes Unrecht während der NS-Zeit erhalten hat.

Zur heutigen rechtlichen Situation in Österreich seien zwei Gesetze in diesem Zusammenhang erwähnt:

Einerseits das Sterilisationsgesetz (vgl. ABGB § 146d, § 282 Abs. 3, StGB §90, Abs. 2), andererseits die eugenische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch (StGB § 97).

2.1. Sterilisation

Als Folge einer breiten Diskussion in der Öffentlichkeit wurde 2001 im Kindschaftsrecht fremdbestimmte Sterilisation in enge und klar definierte Grenzen gesetzt, z.B. dürfen keine Jugendlichen sterilisiert werden. Die Zustimmung zur Sterilisation wird als persönliches Recht definiert, es darf keine ersatzweise Einwilligung geben. Ein/e SachwalterIn darf einer Sterilisation nur dann zustimmen, wenn eine ernste Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schweren Schädigung der Gesundheit der behinderten Person besteht. Zusätzlich ist eine gerichtliche Genehmigung nötig.

2.2. Eugenische Indikation

Die eugenische Indikation hingegen erlaubt die Abtreibung (vermeintlich) behinderter Kinder bis zum 9. Schwangerschaftsmonat. Die Praxis zu diesem Paragrafen bleibt unbekannt. Tatsache ist, dass behinderte Frauen nach wie vor argumentieren müssen, wenn sie Kinder wollen und dadurch in ihrem Lebensentwurf eingeschränkt werden. Auch der Mythos – eine behinderte Frau bringt ein behindertes Kind zur Welt – existiert weiter und findet seinen Niederschlag in der Schwangerenberatung und in den Praxen von FrauenärztInnen. Faktum ist, dass „zu 90% kein Risiko einer Weitergabe der Behinderung besteht.“ (Haidlmayr, 1998, S. 2). Bleibt die Frage, warum die Weitergabe der Behinderung überhaupt zum Thema gemacht wird.

Auch nichtbehinderte Frauen geraten durch die Möglichkeit der pränatalen Diagnostik vermehrt unter Druck. Frauen ab 35 (in Österreich) werden beeinflusst, Nackenfalten-messung, Blutuntersuchung, Amniozentese o. Ä. vornehmen zu lassen.

Dazu erwähnt sei die Tatsache, dass die Altersgrenze von 35 mehr einem Mythos als der Wahrheit entspricht.

Da ein starker Trend zur pränatalen Diagnose auch bei Frauen unter 35 festzustellen ist, kann angenommen werden, dass der Druck, ein möglichst „perfektes“ Kind zu gebären auf allen Frauen lastet. Der Begriff pränatale „Diagnostik“ suggeriert die Möglichkeit einer Therapie. Vermeintlich wird Frauen mehr Selbstbestimmung durch die Möglichkeit der Feststellung einer eventuellen Behinderung des ungeborenen Kindes vorgetäuscht. Tatsächlich – und das wird werdenden Müttern in den seltensten Fällen bewusst gemacht – gibt es keine Therapie. Sie dient als Instrument, eugenische Utopien zu verwirklichen.

Viel stärker noch treffen solche Utopien behinderte Frauen!

Die Grundsatzentscheidung des OGH 1999, welches einen Arzt zu Schadenersatz wegen mangelnder Aufklärung einer schwangeren Frau über die zu erwartende Behinderung des Kindes verpflichtet, stellt außerdem die Frage nach der ärztlichen Haftung.

Eine ähnliche Entscheidung des OGH im Frühjahr 2008, welche Eltern den gesamten Lebensunterhalt ihres behinderten Kindes zuspricht, entfacht eine neuerliche Debatte um den „Schadensfall Kind“ (vgl. Salzburger Nachrichten, 18. Juli 2008, S. 3). Durch die Beurteilung bzw. rechtliche Bewertung der Geburt eines behinderten Kindes als Schaden wird Behinderung als Möglichkeit menschlichen Lebens negiert. Weiterführend können behinderte Personen als „Schadensfall“, „Kostenverursacher“ für die Gesellschaft gesehen werden.

Ex-Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat äußerte sich im Rahmen der Alpbacher Gesundheitsgespräche 2004: „Schon jetzt dürfen in Österreich Embryonen, bei denen durch eine Genanalyse eine schwere geistige und körperliche Schädigung nachgewiesen wurde, bis zum Geburtstermin abgetrieben werden, eine Rechtslage, die ich angesichts unserer Geschichte als eugenische Indikation für verbesserungswürdig halte.“

3. Recht auf Sexualität

„Ein Recht proklamieren zu müssen heißt, daß es in Gefahr ist oder daß es als solches noch gar nicht bestanden hat.“ (Friske, 1995, S. 122).

Alleine die Diskussion über das Recht behinderter Personen auf ihre individuelle Sexualität zeigt, wie sehr der Anspruch und die Vorstellung der Gesellschaft in Widerspruch zu den Wünschen und Vorstellungen behinderter Personen stehen. Die Vorstellung, dass z.B. über das Recht auf Sexualität in Hinblick auf alle nicht-behinderten Personen diskutiert werden würde, scheint doch sehr absurd.

Behinderte Frauen sind anderen fremdbestimmten und diskriminierenden Lebensumständen ausgesetzt als behinderte Männer. Franz (2002, S.56) verortet sechs Lebensbereiche im Spannungsfeld „Fremdbestimmt/Selbstbestimmt“; „Behinderung und Geschlecht“:

  • Gesellschaftliche Schönheitsnormen/Körperbild

  • Erwerbsarbeit/Ausbildung

  • Liebesbeziehung/Leben in Partnerschaft

  • Schwangerschaft/Mutterschaft

  • Gewalterfahrungen

  • Hilfe- und Pflegebedarf behinderter Frauen

4. Sozialisation

Die schwerwiegendsten Einschränkungen zeigen sich bei behinderten Frauen, die in Institutionen leben. Auf Grund struktureller Bedingungen ist nur ein geringes Maß an Privatheit und Intimität sowie Selbstbestimmung möglich. Beispielsweise können individuelle Bedürfnisse bei der Freizeitgestaltung selten entwickelt und in Folge gelebt werden. Alleine aufgrund von Personalmangel ist individuelle Abend- oder Urlaubsgestaltung, individuelles Mittagessen etc. kaum möglich.

Gesellschaftliche Einstellungen gegenüber behinderten Frauen und deren Sexualität zeigt sich weiters in der Leugnung und Verdrängung dieser und in den Fehldeutungen nonverbaler Kommunikationsformen sowie in der Verniedlichung erwachsener behinderter Frauen. Das lustvolle Ausleben der eigenen Sexualität scheint undenkbar.

4.1. Normen

Bei der Diagnose „Behinderung“ handelt es sich um eine Zuschreibung durch andere Personen, die sich selbst dadurch als „normal“ erleben können. Die Gesellschaft braucht das Konstrukt „Behinderung“ um sich von behinderten Menschen abzugrenzen, um sie als „anders als wir“ zu erkennen und auszuschließen. Vor allem geistig- oder mehrfach behinderte Menschen scheinen von diesem Ausschluss besonders betroffen zu sein, da Intelligenz und Schönheit einen sehr hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft besitzen.

Das Prinzip der Exklusion (vgl. Bude/Willisch, 2006), das in unserer Gesellschaft tief verwurzelt ist, trifft Frauen in höherem Maße als Männer und behinderte Frauen potenziert. Durch Etikettierung werden behinderte Frauen von anderen Personen in bestimmte Lebensbahnen gedrängt. Sexualität, Partnerschaft, Mutterschaft gehören nicht in diesen „Plan“. Behinderte Frauen passen nicht in gesellschaftliche Normen.

4.2. Infantilisierung und Verhinderung von Sexualität

Gleichzeitig mit dem Versuch der Verhinderung von Sexualität kommt es zur Infantilisierung der Sexualität behinderter Frauen. Erwachsenwerden und Erwachsensein werden boykottiert.

Behinderten Personen wird weniger zugetraut und dadurch auch weniger „erlaubt“. Dadurch sind ihre Entwicklungschancen eingeschränkt, u. a. auch im Bereich der Sexualität.

Gerne wird nach wie vor im Alltagsverständnis Intelligenzalter mit Entwicklungsalter verwechselt/ gleichgesetzt und dadurch die sexuelle Entwicklung behinderter Jugendlicher ignoriert, nicht unterstützt, versucht zu verhindern. Sexuelle Bedürfnisse passen nicht zu dem Bild eines Kindes, schon gar nicht zu dem eines Mädchens. Eltern von behinderten Mädchen/ Frauen äußern sich vermehrt beschämt über die sexuellen Wünsche ihrer Töchter. (vgl. Hähner, 1999, S.2)

Dazu ein Beispiel: ein behindertes Mädchen bekommt zu ihrem 16. Geburtstag ein Duschgel einer bestimmten – bei Jugendlichen sehr beliebten Marke – von einer Freundin geschenkt. Sie freut sich sehr darüber. Die Mutter des Mädchens lacht und bemerkt, dass sie ihrer Tochter noch immer Produkte für Babys und Kleinkinder kauft. Durch das Geschenk ist es ihr aufgefallen und sie nimmt sich vor, das zu ändern.

Durch den reglementierten Alltag in der Institution und die (teilweise) Abhängigkeit ist die Verhinderung und Reglementierung von Sexualität erst möglich. Auch behinderte Frauen, die das Elternhaus sehr lange nicht verlassen, verfügen über wenig Intimsphäre. Lebensbedingungen sind auf vielfältige und subtile Art repressiv gestaltet. Sexualität kann unter diesen Umständen kaum als positive Lebensenergie und als wichtiges Kommunikationsmedium gesehen und gelebt werden.

4.3. Schönheitsnorm und Körperbild

Gesellschaftliche Schönheitsnormen und Körperbilder spielen in unserem Denken eine große Rolle.

Medizin und Wissenschaft diagnostizieren defektorientiert. Einer behinderten Frau „fehlt“ also etwas. Die Sicht auf die gesamte Person geht bei der Fixierung auf die Behinderung verloren. Unabhängig davon, dass Frauen in den seltensten Fällen und wenn, nur mit großem persönlichem und finanziellem Einsatz (Fitnessstudio, Diäten, Schönheitsoperationen…) dem vorherrschenden Schönheitsideal entsprechen können, beziehen behinderte Frauen in Institutionen Taschengeld, haben dadurch kein eigenes Einkommen und sind von vielen Möglichkeiten ausgeschlossen.

Gleichzeitig werden sie schon als kleine Mädchen mit einem defektorientierten Blick ihres Körpers konfrontiert.

„Aber mit Hilfe der Schienen wurde vermieden, dass ich – den ästhetischen Normen widersprechend – herumkriechen konnte.“ (Schwanninger, 1982, S.1)

Von den Medien transportierte Schönheitsideale lassen ein bestimmtes Bild über Frauenkörper in unseren Köpfen entstehen. Wir werden dauernd damit konfrontiert, wie ein Frauenkörper auszusehen hat, damit er als sexuell attraktiv gilt. Durch Film und Fernsehen vermittelte Schönheitsnormen entsteht der Eindruck, nur Frauen, die dem gängigen Schönheitsideal entsprechen, hätten das Recht auf Liebe und gelebte Sexualität. „Die, die jung, schön und vital sind, dürfen sich in unserer Vorstellung lieben und ihre Sexualität leben.“ (Hahn, 2002, S. 14)

Wie ist es also bei Frauen, deren Körper als zu dick, als unförmig gesehen werden, die als unattraktiv gelten oder eben behindert sind und deshalb nicht den derzeitigen Schönheitsnormen entsprechen?

4.4. Frau und Mutter

Mit einem weiteren Klischee werden behinderte Frauen konfrontiert: das Bild der „modernen Frau und Mutter“, das dem „Bild der unselbständigen, unattraktiven Behinderten“ (Ferrares, 2001; in: Hahn, 2002, S. 32) gegenübersteht. Wird von einer nichtbehinderten Frau erwartet, dass sie Kinder bekommt, diese erzieht und fördert, nebenbei berufstätig ist und dabei natürlich immer gut gelaunt, glücklich und attraktiv ist (bleibt), so sieht sich eine behinderte Frau mit der Erwartung des freiwilligen Verzichts auf Mutterschaft konfrontiert.

Außerdem wird Sexualität behinderter Frauen sowohl von Fachpersonal als auch von Eltern automatisch mit einem Kinderwunsch und einer (ungewollten) Schwangerschaft in Verbindung gebracht.

Zusammen ergibt sich für behinderte Frauen eine Entwertung, weil sie weder den gängigen physischen Normen noch dem gängigen Mutterbild entsprechen. Sie werden „entweiblicht“, entsexualisiert.

5. Strukturelle Gewalt

„Zu einem selbstbestimmten und menschenwürdigen Leben gehört untrennbar das Recht auf Individualität und auf eigenverantwortliches Handeln. Dieses Recht darf nicht mit dem Eintritt einer Pflegebedürftigkeit enden.“ (Combrink, 1997; in: Franz, 2002)

Das Machtungleichverhältnis und strukturelle Gewalt werden in der einschlägigen Fachliteratur zwar immer wieder diskutiert, nur wenige ziehen allerdings den Schluss, dass es zu gravierenden Veränderungen bestehender Strukturen kommen muss, um dieses Ungleichgewicht nachhaltig zu Gunsten behinderter Frauen (und selbstverständlich auch behinderter Männer) zu verändern.

Gerade in sexuellen Beziehungen werden Machtstrukturen sehr unmittelbar ausgelebt. „Das in unserer patriarchalischen Gesellschaft bestehende Machtgefüge zwischen Mann und Frau betrifft jede(n) von uns. (…), insbesondere für behinderte Frauen ist es jedoch kaum möglich, in diesem Machtspiel zu bestehen.“ (Petioky/Schneider, 1982, S. 8)

Alexandra Franz (2002) kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen.

Sie problematisiert den Aspekt der Hilfeabhängigkeit. Behinderte Frauen verweisen auf die Notwendigkeit, zumindest über Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Organisationsformen zu verfügen. Sie schlagen außerdem vor, Hilfeleistungen als Dienstleistungen anzubieten. Gleichzeitig ist es notwendig, dass behinderte Frauen ihre Kompetenz in allen Bereichen wahrnehmen, entwickeln und leben.

Unter institutionellen Bedingungen ist genau dies oft nicht möglich. Vor allem hospitalisierte Frauen wissen über ihre Wünsche und Bedürfnisse – nicht nur im Bereich der Sexualität – gar nicht Bescheid; nicht weil sie keine haben, sondern weil sie nie welche entwickeln, äußern und sich erfüllen durften.

6. Resümee

„Schön ist die erotische Bewegung eines angstlosen Körpers“(Schwerdt, 1981, S.3)

6.1. Eigene Reflexion

Ist Unterstützung im Bereich der sozialen Interaktion notwendig, bedarf es einer engen und vertrauensvollen Beziehung zwischen behinderter Frau und BetreuerIn, da diese nicht nur in praktischen Alltagsdingen unterstützt, sondern auch in sehr persönlichen Situationen zugegen ist. Das Hinterfragen eigener Haltungen und Einstellungen, gerade was weibliche/ männliche Sozialisation betrifft, erscheint unabdingbar. Wird die eigene Lebenserfahrung als Basis herangezogen, so besteht die Gefahr, viele Situationen so zu beeinflussen, dass eine behinderte Frau eben gar keine Erfahrung machen kann. Sexuelle Entwicklung darf nicht abhängig sein von der Toleranzbreite und der moralischen Einstellung und den daraus resultierenden Ge- bzw. Verboten seitens der Eltern, LehrerInnen oder BetreuerInnen.

Aktives Handeln und direkte Beteiligung an Entscheidungsprozessen, auch von behinderten Frauen die eine andere Kommunikationsform haben als die Sprache, begünstigen eine selbstbestimmte Sexualität.

6.2. Sexualpädagogik

Die Unterstützung im sexuellen Bereich erfordert außerdem entsprechende umfassende Aufklärung. Im Gegensatz zu nichtbehinderten Mädchen ist es behinderten Mädchen oft nicht möglich, eigenständig für mehr Information z.B. durch Jugendzeitschriften und/oder Freundinnen zu sorgen. Die Kenntnisse über den eigenen und den männlichen Körper, über Vorgänge wie Masturbation, Geschlechtsverkehr, Verhütungsmittel etc. sind Voraussetzungen zu entscheiden, wie eine Frau Sexualität leben will. Was ich nicht kenne, kann ich auch nicht wollen. Zemp und Pircher (1996) stellen dazu fest, dass behinderte Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, sich am besten auskennen. Aufklärung also durch Gewalterlebnisse?

Wünschenswert wäre der gleiche Eifer und Einsatz von LehrerInnen und BetreuerInnen in der Sexualerziehung wie beim Erlernen anderer, so genannter lebenspraktischer Dinge. Mit großem zeitlichen Aufwand wird in Schulen und behindertenspezifischen Einrichtungen Fertigkeiten wie Knöpfe auf- und zumachen, Bänder binden usw. geübt. Was, wenn der Sexualpädagogik ähnlich viel Raum gegeben wird um z.B. die Verwendung von Verhütungsmitteln zu trainieren?

Der Ausschluss von herkömmlichen Informationsquellen verweist behinderte Frauen wieder auf ihre BetreuerInnen, die somit selbst ihre eigene Sexualität, Werte, Normen, Mythen reflektieren müssen, um eine entsprechende sexualpädagogische Begleitung gewährleisten zu können.

6.3. Strukturveränderung

Einer der wesentlichsten Punkte ist allerdings die strukturelle Veränderung im Behindertenbereich. Eine Möglichkeit zur tatsächlichen Veränderung derzeitiger Strukturen stellt das Modell der persönlichen Assistenz dar. Alles andere bedeutet zwangsläufig, dass die Abhängigkeit behinderter Frauen bestehen bleibt, sie in ihrer Autonomieentwicklung und in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben massiv be- und gehindert werden und von einer selbstbestimmten Sexualität nur in Einzelfällen die Rede sein kann.

7. Literatur

BUDE, Heinz; WILLISCH, Andreas (Hrsg.): Das Problem der Exklusion. Ausgegrenzte, Entbehrliche, Überflüssige. Hamburg: 2006

BÜHRMANN , Andrea ; DIEZING ER, Angelika ; METZ-GÖCKEL, Sigrid: Arbeit, Sozialisation, Sexualität. Zentrale Felder der Frauen und Geschlechterforschung. Opladen: 2000

EIERMANN , Nicole; HÄUSSLER, Monika ; HELFFERI CH, Cornelia: Live. Leben und Interessen vertreten – Frauen mit Behinderung. Schriftenreihe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Band 183. Stuttgart: 1999

FRANZ , Alexandra: Selbstbestimmt Leben mit persönlicher Assistenz. Eine alternative Lebensform behinderter Frauen. Dortmund: 2002

FRISKE, Andrea: Als Frau geistig behindert sein. Ansätze zu frauenorientiertem heilpädagogischen Handeln. MÜNCHEN: 1995

HAHN, Heidemarie: Sexuelle Erfahrungen von Frauen mit geistiger Behinderung unter besonderer Berücksichtigung einer Einzelfalldarstellung. Wien: Diplomarbeit 2002. Online im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/hahn-sexualitaet.htlm (Stand: 14. 03. 2006 – aktualisiert durch bidok).

HAIDLMAYR, Theresia: Zwangssterilisation – Menschenrechtsverletzung oder medizinische Notwendigkeit. Im Rahmen der Enquete Zwangssterilisation – Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit? Im Parlament, Wien 1998. Online im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/haidlmayr-einleitung_zwangssterilisation.html (Stand: 12.09.2005 – aktualisiert durch bidok).

HÄHNER, Ulrich : An Liebe fehlt es nicht. Erschienen in: psychosozial, 22. Jahrgang – Nr. 77 – 1999 – Heft III. Online in Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/haehner-liebe.html (Stand: 01. 03.2005 – aktualisiert durch bidok)

KASTER-BIEKER, Hedwig; MAYER, Anneliese : berühmt – beliebt – behindert. Außerordentliche Frauen im Porträt. Kassel: 2001

KREILINGER, Barbara: 20 Jahre Leben in der Psychiatrie. Eine Frau erzählt. Erinnern als integrativer Prozess. Wien: 2002

LINGENAUBER, Sabine: Integration, Normalität und Behinderung. Opladen: 2003

PETIOKY, Christine; SCHNEIDER, Kurt: Sexualität und Behinderung. Ein Gesprächsprotokoll über Emanzipation und sexuelle Erfahrungen einer Frau. In: FORSTER, Rudolf; SCHÖNWIESE, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG – wie man behindert wird. Wien: Jugend und Volk 1982, S. 57 – 68. Online im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/petioky-sexualitaet.html (Stand: 01. 03.2005 – aktualisiert durch bidok)

SALZBURG ER NACHRI CHTEN, 18. 07. 2008, S. 3

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WALTER, Joach im: Sexualität und Geistige Behinderung. Referat in der Lehranstalt für heilpädagogische Berufe in Götzis, Tagesseminar veröffentlicht am 9. April 1994. Online im Internet: http://bidok.uibk.ac.at/library/walter-sexualitaet.html (Stand: 18.03.2005 – aktualisiert durch bidok).

WEINEMANN , Ute: Normalität und Behindertenpädagogik. Opladen: 2003

ZEMP, Aiha; PIRCHER, Erika : Weil das alles weh tut mit Gewalt. Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung. Schriftenreihe der Frauenministerin, Bd. 10. Wien. 1996

Quelle

Maria Kreilinger: Selbstbestimmt und menschenwürdig? Erschienen in: Behinderte Menschen, Zeitschrift für gemeinsames Leben, Lernen und Arbeiten, Nr. 6/2008, Thema: Enthinderte Sexualität, S.52-59.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 11.06.2015

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