"Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder medizinische Notwendigkeit"?

Autor:in - Theresia Haidlmayr
Themenbereiche: Recht, Sexualität
Textsorte: : Referat
Releaseinfo: Die vorliegenden Referate wurde entnommen aus dem Bericht: Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit? Enquete am Donnerstag, 5. März 1998 im Parlament. Veranstalter: Grüner Parlamentsklub
Copyright: © Theresia Haidlmayr 1997

"Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder medizinische Notwendigkeit"?

  • Theresia Haidlmayr: Einleitungsreferat

Einleitungsreferat

Theresia Haidlmayr

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

als Abgeordnete zum Nationalrat und Behindertensprecherin der Grünen begrüße ich Sie recht herzlich hier im Parlament. Ich freue mich über Ihr großes Interesse an der Grünen Enquete.

Der Diskurs

Der Diskurs über Rassenhygiene und das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" aus dem Jahr 1933 und sein Vollzug bis 1945 stellt den historischen Hintergrund der Thematik dar.

Am 28.7.1939 berichtet das Wiener Gesundheitsamt, daß an der Erfassung der negativen Auslese zur Sterilisation gearbeitet wird. Welche Personengruppen als "negative Auslese" gemeint war wurde in den Kriterien angeführt: Es waren dies vor allem Geisteskranke, Psychopaten, Trinker, Prostituierte, schwererziehbare und psychopathische Kinder aus asozialen Familien. Die eugenischen Maßnahmen erfaßten vorerst die psychisch kranken und geistig behinderte Menschen.

Auch heute werden noch immer Frauen zwangssterilisiert. So wurde z. B.: in den letzten Jahren aus Vorarlberg bekannt, daß eine "medizinische Zwangslage" die Ursache zur Zwangssterilisation an sieben Frauen war. Die medizinischen Zwangslagen wurde damit begründet, daß an diesen Frauen durchgeführten Untersuchungen ergaben, sie seine verhaltensgestört, depressiv, sozial und psychisch verwahrlost und nur durchschnittlich intelligent.

Zwangssterilisationen sind ein Indiz dafür, daß sich die Gemeinschaft der Nichtbehinderten mit Hilfe der medizinischen Endlösungen von der Pflicht befreit, Kinder behinderter Mütter aufziehen zu müssen. Das ist kein juristisches oder fachliches, sondern ein ethisches Problem, darüber wird nicht gesprochen.

Vorurteile sitzen noch immer tief. Noch tiefer die Urängste der nichtbehinderten Menschen vor behinderten Menschen. "Nichts ist glaubwürdiger, als das Narren Narren produzieren", bringt es der Soziologe Reinhold Knoll auf den Punkt. In diesem Glauben wurden auch während der NS-Zeit 400.000 Menschen zwangssterilisiert.

Faktum ist, daß selbst bei behinderten Frauen zu 90 % kein Risiko einer Weitergabe der Behinderung besteht. Doch während die Opfer von damals noch immer um Entschädigungen kämpfen, läßt der Gesetzgeber den Medizinern von heute noch immer freie Hand.

Entmündigt werden vor allem geistig behinderte und psychisch kranke Menschen, sie werden rechtlich Kindern gleichgestellt. Der Oberste Gerichtshof entschied 1991 für Frau C. "Die Unfruchtbarmachung von sogenannten geschäftsunfähigen Personen entspreche dem Gleichheitsgrundsatz und gehe somit verfassungskonform." Das heißt nichts anderes als: Jeder Mensch soll in den Genuß "einer seinem Wohle dienenden Sterilisation kommen". Lebensgefahr muß nicht bestehen.

Schon der Verdacht, eine entmündigte Frau könnte ihre Sexualität aktiv erleben wollen oder die zu kleine Gebärmutter einer behinderten Frau, kann Grund dafür sein, daß sie im Namen der Fürsorge gleich vorsorglich zwangssterilisiert wird, wie ein Beitrag im TV Inlandsreport bestätigte.

Bei minderjährigen behinderten Mädchen ist es noch viel einfacher sie durch eine Zwangssterilisation zu verstümmeln. Allein die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten genügt, um behinderte Mädchen unfruchtbar zu machen.

Anfragen an den Justizminister bezüglich Zwangssterilisation an behinderten Frauen werden regelmäßig mit den Standardsätzen " Uns sind keine derartigen Fälle bekannt" beantwortet, obwohl dann doch immer wieder durchsickert, daß sehr wohl Anträge auf Zwangssterilisation gestellt werden, jedoch tatsächliche Zahlen gibt es nicht, denn welcher Arzt wird in einem Patientenbericht schon hineinschreiben, daß er eine "Zwangssterilisation an Frau X", durchgeführt hat, damit würde er sich ja zu seiner strafbaren Handlung bekennen. Im Strafgesetzbuch fällt Zwangssterilisation unter schwere Körperverletzung.

Die Narben am Bauch bekommen in erster Linie unauffällige, minderbegabte Frauen verpaßt. Dr. Rett, Kinder- und Jugendneurologe am Krankenhaus Rosenhügel in Wien, welcher im Vorjahr verstorben ist, hat in Wien über 20.000 behinderte Menschen behandelt und empfahl generell, Personen mit einem Intelligenzquotienten von unter 30% zu sterilisieren.

Nach den Zahlen der Weltgesundheitsorganisation wären somit 15% der Gesamtbevölkerung zu sterilisieren. Am Rosenhügel wurden unter Dr. Rett, wie heute bereits bekannt ist, jahrelang Zwangssterilisationen angeordnet, zum Schutz von Mißbrauch, laut Dr. Rett. Daß dieser Schutz nur den Sexualtätern gelten kann und niemals den Opfern, ist hier in dieser Runde hoffentlich unbestritten.

Für die Schaffung eines Behindertengleichstellungsgesetzes hat die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung-Österreich, der auch ich angehöre, im Jahr 1995 weit über 48.000 Unterschriften in ganz Österreich gesammelt. Eine der zentralen Forderungen war auch das Verbot der Sterilisation von behinderten Menschen. Bevor sie dem Nationalrat überreicht wurden, fand eine Pressekonferenz der Grünen und Vertretern der Unterschriftenaktion statt.

Das Thema Zwangssterilisation an behinderten Menschen wurde in letzten Jahren nur aufgrund von konkreten "Vorfällen" durch die Medien aufgegriffen und fand leider meist nur wenig mediales Interesse.

Anfragen der Grünen an den Justizminister wurden, wie schon gesagt, regelmäßig dahingehend beantwortet, daß dem Ministerium keine derartigen Fälle bekannt seien.

Als Ende August 1997 die Weltöffentlichkeit davon erfuhr, daß Zwangssterilisation an behinderten Menschen in Schweden nicht nur in den 30er und 40er Jahren erlaubt, sondern bis 1976 legal war, wurde dem Musterland Schweden der Vorwurf gemacht, daß drei Jahrzehnte nach Ende des NS-Regimes in ihrem Land geistig behinderte Menschen noch zwangsweise sterilisiert werden. Auch in Österreich herrschte blankes Entsetzen darüber, daß ein so fortschrittliches Land, wie Schweden es erst 1976 geschafft hat, die Zwangssterilisation an behinderten Menschen zu verbieten.

Als ich in meiner Funktion als Behindertensprecherin der Grünen über die Austria Presse Argentur bekannt gab, daß in Österreich nicht nur in den 30er und 40er Jahren, sondern bis heute behinderte Mädchen und Frauen ohne ihre Einwilligung sterilisiert wurden und werden, und daß schätzungsweise 70% aller geistig behinderten Mädchen und Frauen, die seit Ende des NS-Regimes in Sonderanstalten für behinderte-, alte- oder psychisch kranke Menschen eingewiesen wurden oder sind, davon betroffen sind, führte dazu, daß die österreichische Situation nicht nur ein Thema für ausländische, sondern auch für die inländischen Medien wurde.

Durch die Unterstützung von namhaften Kritikern und Gegnern der Zwangssterilisation und den Druck der Medien wurde erreicht, daß nicht nur die Sonderanstalten zu diesem Thema ihr Schweigen brechen mußten, sondern auch das Justizministerium endlich Handlungsbedarf sieht. Das Thema Zwangssterilisation hat ein Stück die Tabuzone verlassen müssen. Eine Arbeitsgruppe im Justizministerium befaßt sich seither ebenfalls mit diesem Thema. Die Zusage, im Frühjahr 1998 die entsprechenden Gesetzesänderungen dem Parlament vorzulegen, wurde gemacht. Der begonnene Diskussionsprozeß wird seit August von den Grünen und Vertretern der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung weiterhin nicht nur verfolgt, sondern auch aufrecht gehalten.

Der Begriff "Zwangssterilisation"

Vereinzelt wird noch immer die Frage gestellt, ja was verstehen denn die Grünen und die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung unter dem Begriff "Zwangssterilisation." ?

Um es hier nochmals klarzustellen:

  • Zwangssterilisation ist die Unfruchtbarmachung von Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigung in der Entfaltung ihrer Persönlichkeit, der gleichen Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und in ihrer selbstbestimmten Lebensführung behindert sind oder werden.

Die heutige Enquete der Grünen hat nicht nur zum Ziel, die Diskriminierung und Menschenrechtsverletzung an behinderten Menschen am Beispiel "Sterilisation" aufzuzeigen, sondern soll auch die beruflichen Erfahrungen der Podiumsteilnehmer widerspiegeln und die zum Teil längst überfälligen Antworten auf die nun angeführten Fragen finden:

  • unter welchen Voraussetzungen darf, soll oder muß eine Sterilisation an behinderten Mädchen und Frauen auch in Zukunft möglich sein?

  • gibt es für behinderte Mädchen und Frauen "medizinische Notwendigkeiten", zur Sterilisation?

  • bedarf es rechtlicher Änderungen im Sachwalterrecht, um die Sterilisation an behinderten Mädchen und Frauen in Zukunft nicht mehr möglich zu machen?

  • welche Bestimmungen im Rahmen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Sachwalterrechtes werden geändert, um ein Verbot der Sterilisation an behinderten Mädchen und Frauen sicherzustellen?

  • sind Verschärfungen des Strafgesetzes aufgrund einer schweren Körperverletzung durch Sterilisation geplant?

In diesem Sinne bitte ich:

1. Herrn Dr. Trompisch um sein Referat zur Frage:

"Unter welchen Voraussetzungen darf, soll oder muß eine Sterilisation an behinderten Mädchen und Frauen auch in Zukunft möglich sein?"

2. Herrn Dr. Ernst Berger um sein Referat zur Frage:

"Gibt es für behinderte Mädchen und Frauen "medizinische Notwendigkeiten", zur Sterilisation?"

3. Herrn Dr. Peter Schlaffer um sein Referat zur Frage:

"Bedarf es rechtlicher Änderungen im Sachwalterrecht, um die Sterilisation an behinderten Mädchen und Frauen in Zukunft nicht mehr möglich zu machen?"

4. Herrn Dr. Johann Weizenböck um sein Referat zur Frage:

"Welche Bestimmungen im Rahmen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches und des Sachwalterrechtes werden geändert, um ein Verbot der Sterilisation an behinderten Mädchen und Frauen sicherzustellen?Und sind Verschärfungen des Strafgesetzes aufgrund einer schweren Körperverletzung durch Sterilisation geplant?"

Ich danke den Referenten für Ihre wertvollen Informationen und Stellungnahmen und gebe das Mikrofon jetzt frei.

Behindertensprecherin der Grünen

Grüner Klub im Parlament

Tel: 40110-6881 (Fax DW 6793)

e-mail: haidlmayr@gruene.at

Quelle:

Theresia Haidlmayr: "Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder medizinische Notwendigkeit"?

Die vorliegenden Referate wurde entnommen aus dem Bericht: Zwangssterilisation - Menschenrechtsverletzung oder Notwendigkeit? Enquete am Donnerstag, 5. März 1998 im Parlament; Veranstalter: Grüner Parlamentsklub

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Stand: 12.09.2005

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