Neue Sichtweisen auf Menschen mit Behinderungen

Sozialpolitik zwischen alten Mustern und neuen Wegen

Autor:in - Angela Wegscheider
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: Seckauer, Hansjörg/Stelzer-Orthofer, Christine/Kepplinger, Brigitte: Das Vorgefundene und das Mögliche. Beiträge zur Gesellschafts- und Sozialpolitik zwischen Ökonomie und Moral. Festschrift für Josef Weidenholzer, Mandelbaum Verlag, Wien 2015, S. 328-339.
Copyright: © Angela Wegscheider 2015

1. Einleitung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Behinderung noch immer auf unterschiedliche körperliche, psychische und intellektuelle Merkmale bezogen, die zugleich mit negativen Zuschreibungen des Nichtfunktionierens und des erhöhten Unterstützungsbedarfs konnotiert werden (Waldschmidt 2010, S. 14-15). Die Disability Studies haben es sich zur Aufgabe gemacht, diese Auffassung zu relativieren und Behinderung sowie die Normalität als ihr Gegenteil neu zu fassen. Die Aufgabenstellung schließt auch die Kritik an den traditionellen, bislang vorherrschenden defizitorientierten medizinischen, rehabilitativen und moralischen Ansätzen mit ein (Waldschmidt 2015). Das wissenschaftliche Arbeiten im Sinne der Disability Studies verlangt vielmehr, Barrieren, Ausgrenzungsprozesse, Macht- und Herrschaftsstrukturen oder auch Wechselwirkungen von Beeinträchtigung und Umwelt zu untersuchen.

Die aktuellen gesellschaftlichen Herangehensweisen an Behinderung sind vielfältig und von den für Österreich speziellen historischen Entwicklungen beeinflusst. Alltägliche und wissenschaftliche Blicke auf Behinderung, die Entwicklung des Sozialstaates, der Nationalsozialismus sowie die Entwicklungsdynamiken in der Behindertenpolitik, -hilfe und ihren Institutionen in der Nachkriegszeit können nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Dieser Beitrag setzt sich nicht mit angenommenen oder tatsächlichen Beeinträchtigungen und dazu entwickelten sozialpolitischen Maßnahmen auseinander, sondern erläutert gesellschaftspolitische Strategien und sozialpolitische Konzepte im Umgang mit Behinderung.

Die Ansprüche, die Menschen mit Behinderungen an die Politik stellen, unterliegen Veränderungen und werden durch veränderte gesellschaftliche Werte und Normen beeinflusst. Es lassen sich wechselnde dominierende Leitbilder in der Behindertenpolitik identifizieren, die gleichzeitig in einander widersprechenden Tendenzen sichtbar werden (Flieger et al 2014, S. 189-212). Nach einer Analyse des Wesens von Behinderung wird in diesem Artikel die These expliziert, dass aktuell in Österreich gleichzeitig, jedoch in unterschiedlicher Stärke, verschiedene gesellschaftspolitische Strategien und damit verbundene, teilweise gegenläufige sozialpolitische Konzepte verfolgt werden. Zur Erfassung der Sichtweisen, die aktuell in der Sozialpolitik für Menschen mit Behinderungen wirksam sind, werden von den Disability Studies entwickelten Modelle von Behinderung verwendet.

2. Über das Wesen von Behinderung

Der Begriff Behinderung vermittelt bei vielen Menschen noch immer die Auffassung, dass etwas nicht adäquat funktioniert, etwas be-hindert – wobei bei vielen Menschen sofort der Körper der betroffenen Person und nicht die Barrieren in der Umwelt, diskriminierende Strukturen und fehlende Ausgleichsmaßnahmen in den Blick genommen werden. Behinderung und Beeinträchtigung sind keine synonym zu verwendenden Begriffe. Das Phänomen ‚Behinderung‘ ist auch nicht in linearer Weise auf eine dauerhafte Beeinträchtigung, die viel weniger häufig angeboren als aus einer Krankheit oder einem Unfall im Laufe des Lebens entstanden ist, zurückzuführen. Die deutsche Übersetzung der UN-Behindertenkonvention hält in Artikel 1 ein- und abgrenzend fest: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“[1] Diese Definition hebt als Behinderung die Wechselwirkung zwischen der Beeinträchtigung und den Barrieren heraus und stärkt das soziale Model von Behinderung. Eine in jungen Lebensjahren erworbene Beeinträchtigung bzw. bestimmte Beeinträchtigungsarten bewirken, dass die betroffenen Personen mit von sonderpädagogischen und spezifisch sozialpolitischen Leitorientierungen geprägten und strukturierten Lebenswelten konfrontiert werden und sie dort dominante Lebenslaufmuster, gefördert durch Sonder-Institutionen, vorfinden (Koenig 2014).

Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass ca. 16 Prozent der Bevölkerung im Erwerbsalter mit einer dauerhaften Beeinträchtigung leben. In Ländern des globalen Südens und in Konfliktregionen werden gesundheitliche Beeinträchtigungen durch mangelnde Ernährung und Hygiene, Krankheiten und fehlende medizinische Versorgung, schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen, Kriege oder Naturkatastrophen häufiger erworben. Mit einer dauerhaften Beeinträchtigung zu leben, welche die Erwerbstätigkeit einschränkt oder gänzlich unmöglich macht, kann in Ländern ohne funktionierenden Sozialstaat mit existenzbedrohenden Risiken verbunden sein (World Health Organisation 2011, S. 36-42). Häufig wird dabei vergessen, dass aber ebenso in entwickelten Ländern erwerbseingeschränkte Menschen oder auch Minderheiten ein höheres Risiko haben, eine dauerhafte Beeinträchtigung zu erwerben (Marmot 2005, online; World Health Organisation 2011, S. 27 und S. 262). Das Zusammentreffen von Behinderung mit anderen Differenzkategorien wie Geschlecht, sexuelle Orientierung oder die ethnische Zugehörigkeit erhöht das Risiko von sozialer Ungleichheit noch einmal. So haben Afro-Amerikaner_innen ein höheres Risiko, an Fettleibigkeit zu erkranken oder durch mangelnde gesundheitliche Versorgung eine dauerhafte Beeinträchtigung zu erwerben (Popovic 2012, S. 71-72).

Behinderung und medizinische Versorgung können nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Jährlich werden in Österreich ca. vermeintlich beeinträchtigte 500 Föten mit Hilfe der medizinischen Indikation, d.h. über die Drei-Monatsfrist hinaus bis zur Geburt, in Österreich abgetrieben (Fürnschuß-Hofer/Huainigg 2008). Paradoxerweise erhöht sich überall auf der Welt - auch in Österreich - trotz medizinischem Fortschritt die Zahl jener Menschen, die der Kategorie „Behinderung“ zugeordnet werden. Ein Erklärungsansatz ist die wachsende Zahl an medizinischen und psychiatrischen Diagnosen und Krankheitsbildern (Goodley 2011, S. 1) oder auch die Fortschritte in der medizinischen Versorgung. Ebenso führen Angebote ausgleichender Assistenz- und Sozialleistungen dazu, dass sich Menschen eher der Kategorie Behinderung zuordnen bzw. zuordnen lassen, da diese Zuordnung reale soziale Vorteile für die betroffenen Menschen nach sich ziehen kann.

Behinderung ist, so zeigt die Analyse von quantitativen Erhebungen[2], eine höchst unscharf gezogene Klassifizierung, anders als Alter oder Geschlecht, und somit nur bedingt tauglich als sozialwissenschaftliche Kategorie (Bösl 2009, online). Die empirischen Erhebungsverfahren wenden entweder den Modus der Selbsteinschätzung der befragten Person an oder basieren auf Daten, deren Grundlage medizinische oder psychologisch-pädagogische Gutachten sind. Manchmal wird auch eine Kombination von beiden angewandt. Wer in Österreich als „behindert“ gilt, bestimmen die Gesetze gemeinsam mit medizinischen Diagnoseverfahren. Die Einschätzungsverordnung als amtliches Feststellungsverfahren vom „Grad der Behinderung“ findet Anwendung bei Menschen im erwerbsfähigen Alter (BGBl. II Nr. 261/2010, zuletzt geändert BGBl. II Nr. 251/2012). Dieses Verfahren verfolgt einen medizinischen Ansatz, da die Grundlage für die Beurteilung der Funktionsbeeinträchtigungen im körperlichen, intellektuellen, psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung ein ärztliches Sachverständigengutachten bildet. Das seit 2008 in Oberösterreich geltende Chancengleichheitsgesetz, ein Sozialhilfe- und Rehabilitationsgesetz, richtet sich an Menschen mit Beeinträchtigungen jeder Altersstufe, insbesondere an jene, die dem Arbeitsmarkt noch nicht oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zur Verfügung stehen. Es enthält präventiv wirkende medizinische und heiltherapeutische Maßnahmen und versucht, soziale Notlagen abzuwenden. Deutlich wird, dass die gesetzlich verankerte Definitionen von Behinderung den Nationalstaaten ermöglicht, jene Personengruppen zu klassifizieren und einzugrenzen, für die behinderungsspezifische wohlfahrtsstaatliche Leistungen konzipiert sind. Die staatlichen Institutionen bestimmen demnach, wer sich zur Gruppe der „Menschen mit Behinderungen“ zählen darf.

Trotz relativ vieler spezifischer sozialer Hilfen sind Menschen mit Behinderungen in Österreich doppelt so häufig von Armut bedroht wie Menschen ohne Behinderungen. Erschwerend kommt hinzu, dass im Vergleich mit anderen Bevölkerungsgruppen, die ein hohes Armutsrisiko aufweisen, bei Personen mit Behinderungen auch verstärkt soziale Ausgrenzungserfahrungen durch Barrieren und Diskriminierungen gemeinsam mit manifester Armut auftreten (Wegscheider 2009, S. 55-70; Schenk 2007, S. 243-253). Wer wenig finanzielle Möglichkeiten hat, hat auch bei hohem Unterstützungsbedarf weniger gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und ist von stärkerer sozialer Ausgrenzung bedroht. Wie auch umgekehrt: Wer durch Barrieren in zentrale gesellschaftliche Bereiche geringere oder keine Zugangsmöglichkeit hat, hat auch geringere ökonomische Mittel zur Verfügung und ist stärker von sozialen Transferleistungen abhängig. Durch eine bezahlte Arbeit für das eigene Leben sorgen zu können, ist für viele Menschen mit Behinderungen – unabhängig von ihren Fähigkeiten - nicht selbstverständlich. Obwohl es viele berufliche und betriebliche Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen gibt, sind sie verstärkt von Arbeitslosigkeit betroffen.[3] Der Anteil der in Österreich beim Arbeitsmarktservice (AMS) vorgemerkten Menschen mit Behinderungen lag Ende April 2015 bei 18,64% und ist damit doppelt so hoch wie die Arbeitslosigkeit generell unter der Bevölkerung. Die AMS-Daten zeigen, dass die Arbeitslosigkeit der Arbeitssuchenden mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen stärker gestiegen ist als jene ohne Beeinträchtigungen. Erschwerend kommt hinzu, ihre Verweildauer in der Arbeitslosigkeit ist länger, der durchschnittliche Tagsatz ihrer Arbeitslosenunterstützung niedriger (Sonderauswertung AMS 2008-2015). Erschwerend kommt hinzu, dass wahrscheinlich überhaupt nur 30% der Menschen mit Behinderungen als „arbeitsfähig“ eingestuft sind und damit in der Arbeitsmarktstatistik erfasst sind. Vor allem Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder Personen mit hohem Unterstützungsbedarf haben es schwer, im allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu bekommen bzw. eine Arbeit zu halten. Sie finden sich häufig wieder in der Versorgung von Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in ihren Familien und finanzieren ihr Leben mit Hilfe von Transferleistungen (Koenig 2010).

Im Sinne der Disability Studies macht es im Bereich der Gesellschafts- und Sozialpolitik Sinn, Barrieren und Ausgrenzungsprozesse zu untersuchen, die den Zugang zu zentralen Lebensbereichen wie Bildung oder Arbeit erschweren oder gar verhindern. Im Blickfeld liegen bauliche, kommunikative, soziale und kognitive Barrieren, die es den betroffenen Menschen schwermachen, gleichberechtigt und chancengleich – wie andere auch – ihr Leben zu gestalten. Zugleich können politische, rechtliche, ökonomische, institutionelle und normative Barrieren den gleichberechtigten Zugang zu allen Bereichen der Gesellschaft hemmen (Schulze 2011, S. 46-47). Insbesondere jene Menschen, die auf Unterstützungs- und Transferleistungen wie auch auf umfassende Barrierefreiheit angewiesen sind, sind abhängig von Verteilungsfragen, Machtstrukturen und schlussendlich von politischen Entscheidungen.



[1] Die in Österreich ratifizierte Übersetzung der Behindertenrechtskonvention weicht in zentralen Begriffen ab. Sie verwendet z.B. geistig statt intellektuell oder Integration statt Inklusion (siehe auch Ladstätter 2014, online).

[2] Siehe beispielsweise Statistik Austria (2008): Menschen mit Beeinträchtigungen. Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzfragen im 4. Quartal 2007, Statistische Nachrichten 12/2008, Wien, S. 1132-1141.

[3] Siehe die Auswertung aktueller Arbeitsmarkt- und Arbeitslosigkeitsdaten für Menschen mit Behinderungen auf der Webseite http://www.arbeitundbehinderung.at/de/arbeitsmarkt/arbeitsmarktdaten/.

3. Behinderung im Lichte der Disability Studies

Die Disability Studies begannen sich gemeinsam mit der Formierung der internationalen Selbstbestimmt-Leben-Bewegung in den 1970er-Jahren zu entwickeln. Studierende, später Wissenschafter_innen mit Behinderungen fingen an auf Grundlage ihrer als untragbar empfundenen Lebenssituation, über das Phänomen Behinderung und die Gesellschaft nachzudenken (Schönwiese 2005, online). Auch hierzulande setzte sich Ende der 1970er Jahre in Anlehnung an Ernst Klee und Gusti Steiners Frankfurter Volkshochschulkurs "Bewältigung der Umwelt" eine Gruppe von Studierenden mit und ohne Behinderungen mit der Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich auseinander (Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten, Innsbruck 1982, online). Der reflexive, politische und handlungsbezogene Forschungsansatz verfolgt eine explizit emanzipatorische und partizipatorische Richtung. Die Disability Studies beabsichtigen, die betroffenen Menschen zu stärken, und versuchen, sie in das Forschungsgeschehen miteinzubeziehen.

Im Gegensatz zur lange Zeit vorherrschenden und immer noch praktizierten medizinischen Annäherung an Behinderung setzen sich die Disability Studies mit den Menschen, die aufgrund ihrer tatsächlichen oder angenommenen Beeinträchtigung der Kategorie Behinderung zugeordnet werden, und den damit einhergehenden komplexen Ausgrenzungsprozessen auseinander. Behinderung, so die These, stellt eine zentrale Dimension von sozialer Differenz, ökonomischer Ungleichheit und kollektiver Identitätsbildung dar. Das Phänomen und der Begriff Behinderung wie auch der gesellschaftspolitische Umgang mit Behinderung haben im Laufe der Zeit unterschiedliche, oft sogar ambivalente Ausprägungen und Bewertungen erfahren. Die Disability Studies legten die Grundlage, dass Behinderung in verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen als soziales, kulturelles, relationales, menschenrechtsorientiertes, insbesondere aber politisches Phänomen betrachtet wird und nicht, so wie lange Zeit dominierend, als moralischer oder medizinischer Zustand (Goodley 2011, S. 5-21).

Das Leben von Menschen mit Behinderungen kann durch eine hohe Abhängigkeit von der Bereitstellung von Unterstützungsleistungen und Barrierefreiheit und damit von entsprechenden Entscheidungen der Politik geprägt sein. Ein Ziel der Disability Studies ist es zu erforschen, wie und warum – historisch, sozial und kulturell – die Gruppe der Menschen mit Behinderungen überhaupt als solche konstruiert wurde und wird und welche Implikationen sich daraus für die betroffenen Menschen ergeben. Im Folgenden werden in Österreich erkennbare Sichtweisen, die zugleich den gesellschaftspolitischen Umgang mit Behinderung beeinflussen, dargestellt.

3.1. Behinderung in moralischer Sichtweise

Die älteste aller Sichtweisen auf Behinderung, die noch immer weltweit wirksam ist, basiert auf der Idee, dass mit Behinderung zu leben im Einklang mit einem göttlichen Plan, mit einem moralischen Fehler, mit einer Sünde oder mit einer Prüfung bzw. Strafe Gottes in Zusammenhang steht. In der Tiroler Tageszeitung (1979) fand Volker Schönweise die Dokumentation einer Unterredung von Papst Johannes Paul II mit „Behinderten“. Der Papst „sprach zu ihnen: ‚Eure Gegenwart ist uns besonders wertvoll, da ihr durch das Kreuz eures Leidens in einer besonderen Weise mit Christus verbunden seid. Indem ihr eure Gebrechen nach dem Vorbild und in der Kraft des leidenden Herrn ergeben annehmt und tragt, werden diese für euch selbst und die Kirche zu einer kostbaren Quelle des Trostes, der Läuterung und der Stärkung des inneren Menschen.‘ [...]“ (Schönwiese 2013). Diese moralische Betrachtungsweise ist nicht nur charakteristisch für das christliche Weltbild, sondern trifft grundsätzlich auch auf die anderen Weltreligionen zu. Gesellschaftspolitische oder rehabilitationsorientierte Interventionen sind im Sinne dieser Sichtweise nicht nötig, da Behinderung ein von Gott gefügtes und damit gerechtes Schicksal ist, das geduldig und demütig zu ertragen ist (Goodley 2011, S. 6-7). Motiviert durch die christlichen Tugenden ist aber die Glaubensgemeinschaft aufgerufen zu spenden, um damit die sogenannten „guten Werke“ zu unterstützen, mit deren Hilfe man das von Gott auferlegte individuelle Leid zu lindern trachtet. Durch die Spende an den „Armen“, so die traditionelle christliche Auslegung, sichert sich der Almosengebende zugleich den vermeintlichen Platz im Himmel, denn die „milde Gabe“ unterstützt das persönliche Seelenheil. Auch in einer säkularen Gesellschaft beruhigt die Spende noch ungemein und man muss sich nicht mit den strukturellen Benachteiligungen und Barrieren auseinandersetzen. Strukturell hat sich diese Auffassung dahingehend ausgewirkt, dass noch heute eine Vielzahl an christlich-karitativ orientierten Organisationen Anbieter von sozialen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen sind (Wegscheider 2010, S. 124-140). In Österreich werden jedes Jahr, vor allem in der vorweihnachtlichen Zeit, Spendenaktionen wie Licht ins Dunkel des Österreichischen Rundfunks (ORF) oder die Aktion OÖ-Christkindl, initiiert von einer oberösterreichischen Regionalzeitung, durchgeführt. Ein Großteil der Spenden wird für Menschen (insbesondere Kinder) mit Behinderungen gesammelt und dabei deren „Leidensgeschichte“ oft ohne Rücksicht auf Privatsphäre berichtet (Wegscheider 2013, S. 218). Durch die Spenden werden Institutionen der Behindertenhilfe gefördert, aber auch Privatpersonen werden aufwändige technische Hilfsmittel finanziert, für die sich die sozialstaatlichen Institutionen offenbar nicht zuständig fühlen.

3.2. Behinderung in medizinscher Sichtweise

Die medizinisch geprägte Sichtweise empfindet Behinderung ebenfalls als persönliche Tragödie. Dabei steht aber der Defekt oder der Fehler im körperlichen System, das in diesem Fall als grundsätzlich abnormal und pathologisch einstuft wird, im Vordergrund. Das sich seit der Aufklärung in der Medizin und später in den rehabilitationsorientierten Wissenschaften etablierende Modell fokussiert auf die Beeinträchtigung als individuelles medizinisches Problem und als Ursache, die die Person einschränkt. Nicht mehr die moralische Verfehlung, sondern der Vorwurf, durch ein bestimmtes gesundheitsbezogenes Verhalten die Beeinträchtigung verursacht zu haben, steht nun im Raum (Goodley 2011, S. 6-10). Als Intervention zielt diese Sichtweise auf therapeutische und medizinische Behandlungen ab, die bestmögliche Heilung, Anpassung oder Kompensierung versprechen (Waldschmidt 2005, online). Inspiriert werden die Interventionen durch den medizinisch-therapeutischen und technologischen Fortschritt und die Lösungsvorschläge der Professionalist_innen sowie den bevormundend wirkenden Wohlfahrtsstaat, der spezialisierte, aber auch segregierende Lebens- und Arbeitsräume errichtete (Wegscheider 2010, S. 127-133). Dabei wird als die beste und gerechteste Form der Integration jene „Behinderter unter Behinderten“ gesehen (Badelt/Österle 2001, S. 11). Von den Betroffenen wird erwartet, dass sie sich dem diktierten Heilungsverfahren, dem Versprechen auf Rehabilitation ausliefern und sich bestmöglich an die vorgefundenen Strukturen anpassen. Aber seit den 1970er Jahren, im deutschsprachigen Raum seit den 1980er Jahren, begannen sich Menschen mit Behinderungen aber auch Verbündete kollektiv zusammenzuschließen, um gegen die von ihnen als ungerecht empfundenen Lebensbedingungen, Diskriminierungen und Ausgrenzungen zu protestieren. Sie relativierten die Vorstellung einer ‚schicksalhaften göttlichen Prüfung‘ oder eines individuellen Defizits zugunsten von sozialen und kulturellen Sichtweisen von Behinderung. Sie forderten, Behinderung als soziales, kulturelles und nicht zuletzt politisches und menschenrechtliches Thema aufzufassen, welches eine barrierefrei gestaltete Umwelt, gleiche Rechte, Selbstbestimmung, Teilhabe und alternative Sichtweisen auf Behinderung impliziert (Wegscheider 2010, S. 133-140).

3.3. Das sozial-ökonomische Modell von Behinderung

Seit den 1970er Jahren wird ausgehend von Großbritannien und Aktivist_innen der Behindertenbewegung Behinderung als soziale Konstruktion wahrgenommen und die ökonomische Benachteiligung kritisiert. Sie formulierten: „In our view, it is society which disables physically impaired people. Disability is something imposed on top of our impairments, by the way we are unnecessarily isolated and excluded from full participation in society.” (Union of Physically Impaired Against Segregation, online). Das in diesem Sinne entwickelte sozialökonomische Modell weist darauf hin, dass unabhängig von individuellen körperlichen Eigenschaften das kapitalistische Gesellschaftssystem bzw. bestimmte gesellschaftliche Handlungsweisen, Strukturen und Institutionen so gestaltet sind, dass manche Menschen aufgrund von bestimmten Merkmalen und Vorurteilen ausgeschlossen werden. Dieser Ansatz unterscheidet Beeinträchtigung (Impairment) und Behinderung (Disability) und geht davon aus, dass die primären Behinderungen Barrieren, Diskriminierungen, soziale Isolation, wirtschaftliche Abhängigkeit, hohe Arbeitslosigkeit oder Institutionalisierung sind. Die Vertreter_innen des sozioökonomischen Modells kritisieren die Gestaltung des Arbeitsmarkts, der Menschen mit Behinderungen ausschließt bzw. den Zugang erschwert, weil sie als nicht so leistungsstark oder flexibel gesehen werden bzw. auch sind. Erst diese strukturelle Benachteiligung führt dazu, dass viele Menschen mit Behinderungen in Armut leben bzw. von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Diese Probleme sind aber gesellschaftlich verursacht und können demnach auch durch sozial- und wirtschaftspolitische Interventionen wie mit Hilfe von Unterstützungs- und Assistenzleistungen sowie durch alternative Erwerbsformen gelöst werden. Andererseits, so wird ebenfalls kritisiert, verdienen Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Anbieter von Sozialen Diensten durch die Bereitstellung von Sondermaßnahmen auch viel Geld mit Menschen mit Behinderungen. Die Träger von sozialen Einrichtungen sind Arbeitgeber und bewirtschaften diesen Bereich gefördert durch die öffentliche Hand bzw. durch die Betroffenen, die die Leistungen z.T. selbst finanzieren. Die Interventionen einer in diesem Sinne gerecht empfundenen Behindertenpolitik wäre Umverteilung und die Gestaltung von inklusiven und partizipativen Strukturen (Plangger/Schönwiese 2015a). Um adäquate Lösungen für die sozioökomische Benachteiligung zu finden, wird auf der Ebene der Politik, die politische Partizipation von Betroffenen in der Gesetzgebung und damit in der Gestaltung der Rahmenbedingungen auf allen Ebenen vorgeschlagen. Das Ziel ist es, durch partizipative gestaltete Reformprozesse eine inklusiv gestaltete Ökonomie, ein inklusives Bildungs- und Ausbildungswesen und inklusiv wirkende und flexible soziale Systeme mit bedarfsorientierten und selbstbestimmten Unterstützungs- und Assistenzleistungen zu entwickeln. Umfassende Barrierefreiheit sowie die Stärkung der alltagsrealistischen Wahrnehmung von Behinderung sind weitere Forderungen von Menschen, die Behinderungen, die Behinderung vor allem als soziales Phänomen sehen (Goodley 2011, S. 11-14).

3.4. Behinderung als kulturelle Konstruktion

Seit Anfang der 1990er Jahre arbeiten vor allem in den USA (seit Anfang des 21. Jahrhunderts auch im deutschsprachigen Raum) Kulturwissenschafter_innen im universitären Umfeld an Fragestellungen, die die Abgrenzung des medizinischen, pädagogischen und sozialen Ansatzes betreffen und die kulturelle, historische wie auch kulturanthropologische Sichtweisen auf Behinderung stärken sollen (Schönwiese 2005, online; Waldschmidt 2005, online). Behinderung wird hier als Konstrukt von Kultur und Produktionsweisen aufgefasst, das bildlich die Konstitution von „normal“ unterstützt (Goodley 2011, S. 14-15; 17-18). Der kulturelle Ansatz stellt sich gegen das Erkennen von Behinderung als individuelles Schicksal oder als soziale Randposition. Er untersucht vielmehr die Geschichte von und hinter Ausgrenzungs- und Stigmatisierungsprozessen. Im Zuge der kulturellen Sichtweise werden besonders historische und interkulturelle Vergleiche erstellt, struktur- und differenzierungstheoretische Ansätze diskutiert, Diskurse und Machthegemonien untersucht sowie Literatur und künstlerische Formen analysiert (Waldschmidt 2005, online). Die kulturelle Perspektive geht davon aus, dass sozialpolitische Umverteilung und rechtliche Anerkennung nicht genügen, sondern die kulturellen Darstellungen von Be-/Hinderung und Ab-/Normalität dekonstruiert bzw. destabilisiert und relativiert werden müssen (Goodley 2011, S. 15). Ziel dieses Ansatzes ist vor allem die Dekonstruktion von hegemonialen Ordnungssystemen, die Behinderung abwerten, naturalisieren und individualisieren (Plangger/Schönwiese 2015b, S. 78). Menschen mit und ohne Behinderungen sollen animiert werden, ihre Sichtweise auf Behinderung als Ursache für eine stigmatisierende und stigmatisierte Lebenslage zu überwinden. Ohne jedoch explizit die strukturellen und sozialen Lebensbedingungen der betroffenen Menschen verändern zu wollen, zielt diese Sichtweise primär auf das Subjekt. Das kulturelle Modell von Behinderung möchte durch die Förderung der kulturellen Präsentation das Zugehörigkeitsgefühl und die Beteiligung in der Behindertengemeinschaft stärken, damit die betreffenden Personen ihre Rechte individuell einfordern können (Waldschmidt 2005, online).

3.5. Behinderung als Minderheitenfrage

Personen mit Behinderungen wird im Sinne dieser Sichtweise eine Minderheitenposition in der Gesellschaft zugesprochen. Menschen mit Behinderungen werden demnach von der nicht-behinderten Mehrheitsgesellschaft entwertet, stigmatisiert, diskreditiert und nicht beachtet und ihnen wird der gleiche Zugang zu den Bürgerrechten vorenthalten. Menschen mit Behinderungen werden als problematisierte Gruppe im Randbereich der Gesellschaft betrachtet, der vorgeworfen wird, dass sie dem Sozialstaat viel koste. Der minderheitenfokussierte Blick auf Behinderung verfolgt das Ziel einer breiten systemischen Änderung, insbesondere der Politik, der politischen Praxis und Gesetzgebung, der Ökonomie und Arbeitswelt, der Erziehung und Bildung und der sozialen Systeme. Das Ziel ist die Herstellung umfassender Barrierefreiheit und die Zugänglichkeit zu den allgemeinen Unterstützungssystemen. Zur Stärkung von Menschen mit Behinderungen sollen Selbstbestimmt-Leben Zentren geschaffen werden. Die nicht-behinderte Gesellschaft soll zu einem normalisierten Umgang von Menschen mit Behinderungen in Kultur und Gesellschaft kommen. Dies ist vor allem möglich durch eine positive Bedeutung des behinderten Selbst z.B. durch Disability Arts (Goodley 2011, S. 12-14).

Spätestens seit der UN-Behindertenrechtskonvention, die 2008 in Österreich in Kraft getreten ist, sind die politischen Akteure gefordert, weg von einer defizitorientierten Problemvorstellung hin zu einer menschenrechtsfokussierten Sichtweise auf Behinderung zu gelangen. Der völkerrechtliche Vertrag schreibt als politischen Auftrag die Beseitigung und Überwindung von Barrieren und Diskriminierung fest und verfolgt den Anspruch, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigen Zugang zu den allgemein gültigen Menschenrechten inklusive aller sozialen und politischen Bürgerrechte zu sichern, ganz gleich, welche Art der Beeinträchtigung vorliegt oder wie hoch der Unterstützungsbedarf ist.

Die Vereinten Nationen kritisierten bereits 2013 die „unangemessene Zersplitterung“ der Behindertenpolitik in Österreich und forderten die gemeinsame politische Steuerung aller Maßnahmen zur Umsetzung der Konventionsverpflichtungen ein. Seit Juli 2012 setzt sich die Volksanwaltschaft verstärkt für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte ein und führte unter anderem auch Kontrollbesuche in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch. Die Volksanwaltschaft bemängelte in ihrem letzten Bericht insbesondere die Schulbildung für Kinder mit Beeinträchtigungen, kritisierte den Fortbestand behinderungsspezifischer Großeinrichtungen und erläuterte, wann Tagesstruktureinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht den Bestimmungen der Konvention entsprechen (Volksanwaltschaft 2014, S. 18; 71-85). Die von der Behindertenrechtskonvention geforderten Prinzipien Inklusion und Deinstitutionalisierung verlangen große Veränderungen in der österreichischen Behindertenpolitik, wie die Schließung der Sonderschulen und Großwohnheime sowie die Ausrichtung der Heime, Tagesstrukturen und Werkstätten an den Zielen und Vorstellungen der Konvention.

4. Zusammenfassung und Ausblick

Dieser Beitrag verdeutlicht das vielschichtige Wesen von Behinderung und zeigt anhand verschiedener Sichtweisen in Zusammenhang mit realen sozialpolitischen Interventionen, welche zum Teil widersprüchlichen gesellschaftspolitischen Konzepte und Strategien in der Behindertenpolitik gleichzeitig wirksam sind. Die Darstellung zeigt auf, dass die gesellschaftspolitische Herangehensweise an Behinderung vielfältig, historisch beeinflusst und vom Kontext sowie von der Perspektive der Betrachtung abhängig ist. Den traditionellen Betrachtungsweisen von Behinderung wurden dabei neuere Ansätze gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung lässt sich ableiten, dass eine säkularisierte und auf Gleichheit, Freiheit und Solidarität ausgerichtete moderne Gesellschaft dazu angehalten ist, die Sichtweise von Behinderung als ‚schicksalhafte göttliche Prüfung‘ oder als individuelles medizinisches Defizit zu relativieren und dieser ein sozialökonomisches, kulturelles und nicht zuletzt ein politisches und menschenrechtsfokussiertes Modell von Behinderung entgegenzusetzen. Lag in früheren Zeiten der Schwerpunkt auf Schutz und Rehabilitation, fordern Menschen mit Behinderungen heute, gestärkt durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, Chancengleichheit, Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion in alle Lebensbereiche ein.

Der Weg zu einer den neuen Ansprüchen entgegenkommenden Behindertenpolitik sollte mittels inkludierender und ausgleichender Erwerbs- und Assistenzformen, einer die Differenz anerkennenden wirksamen Antidiskriminierung und der politischen Repräsentation und Mitbestimmung im Sinne des Mantras der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung „Nothing about us without us“ gegangen werden. Ein erster Schritt hierzu wäre die umfassende Sicherstellung und Gewährleistung der bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte für alle Menschen mit Behinderungen, wie sie die UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen vorsieht. Die Vereinten Nationen kritisierten, dass das ‚Label‘, behindert zu sein, in Österreich bei vielen noch immer Bilder einer marginalisierten Existenz in Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft oder Politik aufrufe. Es fehlten leistungsstarke Antidiskriminierungsgesetze, umfassende Pläne zum Abbau von Barrieren, eine politische Kultur der Partizipation sowie ein Wechsel vom wohlfahrtsstaatszentrierten hin zu einer auf Menschenrechten und Wissenschaft basierenden Herangehensweise in der Behindertenpolitik (Vereinte Nationen 2013, online).

Die österreichischen Universitäten tun sich mit der Einführung des Fachs Disability Studies noch immer schwer. Nur vereinzelt gibt es Lehrveranstaltungen oder wissenschaftliche Arbeiten, welche auf den Ideen der Disability Studies fußen. Die Johannes Kepler Universität stellt hier keine Ausnahme dar. Die Disability Studies am Institut für Gesellschafts- und Sozialpolitik zu verankern, folgt der Tradition des Lehrers und Forschers Joe Weidenholzer, der ein Förderer kritischer und reflexiver Sichtweisen und ein Verfechter ideologiekritischer und menschenrechtsbasierter sozialer Politik ist. Stets im Blickwinkel die Geschichte, die Gegenwart und die Zukunft der Gesellschaft, war es ihm auch ein Anliegen, in Lehre und Forschung die Betroffenen miteinzubeziehen und zu stärken.

5. Literatur

AMS Österreich, Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation, (2010, 2011, 2013, 2014 und 2015): Sonderauswertungen übermittelt von Veronika Murauer, Wien

Badelt, Christoph/Österle, August (2001): Sozialpolitik in Österreich. Allgemeiner Teil, 2. überarb. Auflage, Manz, Wien

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Flieger, Petra/Schönwiese, Volker/Wegscheider, Angela (2014): Behindertenpädagogik und Behindertenhilfe im Spannungsfeld zwischen alten Mustern und neuen Wegen. In: Halbrainer, Heimo/Vennemann, Ursula (Hrsg.): Es war nicht immer so. Leben mit Behinderung in der Steiermark zwischen Vernichtung und Selbstbestimmung 1938 bis heute. Graz: Clio, S. 189-212.

Fürnschuß-Hofer, Simone/Huainigg Franz-Josef (2008): Gastkommentar, DiePresse, Artikel vom 31.1.2008, wiederveröffentlicht, URL: http://www.down-syndrom.at/CMS/index.php?id=388 (dl 03.05.2015)

Goodley, Dan (2011): Disability Studies. London, Sage

Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten, Innsbruck (1982): Befreiungsversuche und Selbstorganisation. In: Forster, Rudolf/Schönwiese, Volker (Hrsg.): BEHINDERTENALLTAG - wie man behindert wird, Wien: Jugend und Volk, S. 377 – 390. Aus: bidok – Volltextbibliothek, Wiederveröffentlichung im Internet, URL: http://bidok.uibk.ac.at/library/initiativgruppe-befreiungsversuche.html (dl: 02.04.2015)

Koenig, Oliver (2010): Werkstätten und Ersatzarbeitsmarkt in Österreich. Dokumentation der Befragung der österreichischen Sozialabteilungen zum Stand und Umsetzung der Werkstättenstandorte in Österreich sowie der Befragung aller österreichischen Werkstättenträger und Standorte im Zeitraum 2008 – 2009, Wien, URL https://vocational-participation.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/proj_intellectual_disabilities/Koenig_2010__Bd._III_-_Letztversion.pdf (dl: 03.05.2015)

Koenig, Oliver (2014): Erwerbsarbeit als Identitätsziel. Ein Modell von Möglichkeiten für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung. Wiesbaden: Springer.

Ladstätter, Martin (2014): Österreich benötigt eine korrekte Übersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Wien: URL https://www.bizeps.or.at/news.php?nr=14689 (dl: 03.05.2015)

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Plangger, Sascha/Schönwiese, Volker (2015a): Einführung in die Disability Studies und die Frage nach Gerechtigkeit. Vortrag am 8. Mai während der Ringlehrveranstaltung Disability Studies in Österreich, Univ. Salzburg

Plangger, Sascha/Schönwiese, Volker (2015b): Behinderung und Gerechtigkeit. Juridicum 1/2015, Wien, S. 74-84

Popovic, Darmin (2012): Reduktion gesundheitlicher Ungleichheit (Dipl. Arb. Univ. Innsbruck), URL: https://www.i-med.ac.at/sozialmedizin/documents/abschlussarbeiten/dipl/Reduktion-gesundheitlicher-Ungleichheit_Darmin-Popovic.pdf (dl: 29.04.2015)

Schenk, Martin (2007): Armut und Behinderung. In: Verein LOK (Hrsg.): Vom Schönen Schein der Integration. Menschen mit Behinderung am Rand der Leistungsgesellschaft. Heidenreichstein: Bibliothek der Provinz, S. 243-253

Schönwiese, Volker (2005): Perspektiven der Disability Studies. Behinderte in Familie und Gesellschaft, Nr. 5/2005, 16-21. Aus: bidok – Volltextbibliothek, Wiederveröffentlichung im Internet http://bidok.uibk.ac.at/library/schoenwiese-studies.html (02.04.2015)

Schönwiese, Volker (2013): Wege der österreichischen Behindertenpolitik. Vortrag auf der Tagung Aufbruch/Ausbruch – Baustellen der Gleichstellung, Verein Das Band, am 4.12.2013. Wien.

Union of Physically Impaired Against Segregation (1997): Fundamental Principles of Disability. Being a summary of the discussion held on 22nd November, 1975 and containing commentaries from each organisation, eds by Mark Priestley. 4. URL: http://www.leeds.ac.uk/disability-studies/archiveuk/UPIAS/fundamental%20principles.pdf (dl 04.01.2014)

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Volksanwaltschaft (2014): Präventive Menschenrechtskontrolle, Wien. URL: http://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/64om2/Parlamentsbericht%202014%20Band%20II.pdf (dl: 03.05.2015)

Waldschmidt, Anne (2005): Disability Studies: Individuelles, soziales und/oder kulturelles Modell von Behinderung? Psychologie & Gesellschaftskritik 01/2005, 9-31. Aus: bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet http://bidok.uibk.ac.at/library/waldschmidt-modell.html (dl 02.04.2015)

Waldschmidt, Anne (2010): Warum und wozu brauchen die Disability Studies die Disability History? Programmatische Überlegungen, in: Bösl, Elsbeth; Klein, Anne; Waldschmidt, Anne (Hrsg.): Disability History. Konstruktionen von Behinderung in der Geschichte. Bielefeld: Transkript, S. 13-28

Waldschmidt, Anne (2013): Disability Studies als interdisziplinäres Forschungsfeld. In: Degener Theresia/Diehl, Elke (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Bonn: bpb, S. 334-344

Wegscheider, Angela (2013): Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen. In: SWS-Rundschau (53/2), S. 216-234.

Wegscheider, Angela (2010): Politik für Menschen mit Behinderung am Beispiel Österreichs. Diss. Linz.

Wegscheider, Angela (2009): Armut und Behinderung. Zur Situation von Menschen mit Behinderung in Österreich, in: Blaha, Barbara; Weidenholzer, Josef (Hrsg.): Gerechtigkeit. Beiträge zur Sozial-, Bildungs- und Wirtschaftspolitik. Wien: Braumüller, S. 55-70.

World Health Organisation (2011): World report on disability. Geneva.

Quelle

Angela Wegscheider: Neue Sichtweisen auf Menschen mit Behinderungen. Sozialpolitik zwischen alten Mustern und neuen Wegen. Erschienen in: Seckauer, Hansjörg/Stelzer-Orthofer, Christine/Kepplinger, Brigitte: Das Vorgefundene und das Mögliche. Beiträge zur Gesellschafts- und Sozialpolitik zwischen Ökonomie und Moral. Festschrift für Josef Weidenholzer, Mandelbaum Verlag, Wien 2015, S. 328-339.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 23.08.2016

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