Über die Verzahnung von Diskriminierungen: Behinderung, Alter und Geschlecht

Autor:in - Ursula Naue
Themenbereiche: Geschlechterdifferenz
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: AEP Informationen 4/2015: „Nebensache Frau-Sein“. Schwerpunkt zu Mädchen und Frauen mit Behinderung, S. 15-18. AEP Informationen (4/2015)
Copyright: © Arbeitskreis Emanzipation und Partnerschaft 2015

Über die Verzahnung von Diskriminierungen: Behinderung, Alter und Geschlecht

„Wenn eine junge, mehrfach behinderte, vor allem sichtbar behinderte Frau heute an das Alter denkt, hat sie keine so guten Karten.“ (N.N.o.J.)

Diese Aussage einer Frau mit Behinderungen, die bewusst unerkannt bleiben wollte, spricht Bände und kann stellvertretend für Frauen verstanden werden, die altern und die als Mensch mit Behinderungen Be-hinderung erfahren. Immer noch werden Menschen mit Behinderungen diskriminiert, es stehen ihnen mehrfache und vielfältige Barrieren im Weg, die Partizipation in und an der Gesellschaft verhindern oder zumindest einschränken. Menschen mit Behinderungen werden dabei als ‚Gruppe’ verstanden, wobei Waldschmidt (2003) zu Recht darauf hinweist, dass das einzig Verbindende die Erfahrung von Ausgrenzung und Diskriminierung ist. Nicht nur gibt es – entsprechend dem so genannten sozialen Modell von Behinderung (Oliver 1990) – viele unterschiedliche Formen von Hindernissen, also Barrieren, die Menschen am Partizipieren be-hindern, sondern es ist nach wie vor bemerkbar, dass Frauen im Vergleich zu Männern mit Behinderungen noch schlechtere Karten für das Leben gezogen haben. Und zwar nicht, weil an ihnen etwas ‚nicht stimmt’ – dieser am Defizit orientierte Ansatz, der auch als individuell-medizinisches Modell von Behinderung bezeichnet wird (Oliver 1990), herrscht vielerorts immer noch vor - , sondern weil ihnen einerseits als Menschen mit Behinderungen Vorurteile entgegengebracht werden, und ihnen andererseits als Frauen – immer noch analog zur Gesamtbevölkerung – nicht dieselben Möglichkeiten offen stehen wie Männern. Neben einer Ausgrenzung als Frauen erfahren sie also zudem eine Ausgrenzung als Menschen mit Behinderungen.

Ein sehr kurzer Abriss des Kontextes: Österreichische Politik der Behinderung

Zwar weist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Artikel 3(g) wie auch in Artikel 6 ausdrücklich darauf hin, dass Frauen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind und dass diese zu beseitigen sind, aber trotzdem hat sich seit dem Jahr 2006, als diese Konvention von der UN Generalversammlung verabschiedet wurde, und seit 2008, als diese von Österreich ratifiziert, also rechtlich gültig gemacht wurde, nichts Wesentliches an der Lage von Frauen mit Behinderungen in der Gesellschaft verändert. Zu dieser allgemeinen Situation von Frauen mit Behinderungen kommt hinzu, dass ein Altern mit Behinderung beziehungsweise ein Altern in eine Behinderung hinein – also in die Erfahrung von Ausgrenzung hinein – eine weitere potentielle Quelle von Diskriminierung beinhaltet, wirken sich doch der Lebensverlauf und der gesellschaftliche Umgang mit Frauen mit Behinderungen im Alter aus: Wer im Verlauf des Lebens keine oder schlechte Arbeitsmöglichkeiten hat und sich daraus keine Pensionsansprüche ergeben und auch andere Leistungen nicht beansprucht werden können, hat keine besonders guten Karten für das Altern und Alter.

Seit dem Jahr 2008 muss in Österreich die oben genannte UN-Konvention umgesetzt werden. Dies erfolgt unter anderem auf Bundesebene mit dem so genannten Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 (NAP 2012). In diesem Nationalen Aktionsplan wird unter Punkt 1.5 das Thema Frauen mit Behinderungen und unter Punkt 1.6 das Thema Ältere Menschen mit Behinderungen abgehandelt. Aus statistischen Daten, so wird festgehalten, lässt sich ableiten, „dass Frauen mit Behinderungen nicht nur gegenüber nichtbehinderten Frauen deutlich schlechter gestellt [Hervorhebung im Original] sind, sondern auch gegenüber Männern mit Behinderungen. Frauen mit Behinderungen haben Nachteile in den Bereichen Bildung, Berufsausbildung, Beruf (häufig schlechtbezahlte typische Frauenberufe, im Fall von Arbeitslosigkeit geringere Sozialleistungsansprüche) und Alter (niedrige Pensionen). Frauen mit Behinderungen geraten öfter in Armut als Männer mit Behinderungen.“ (ebd., 20). Die beiden daraus abgeleiteten Maßnahmen packen das Problem wenig an den Wurzeln und sind sehr allgemein verfasst: Es geht dabei um eine geschlechterspezifische Auswertung statistischer Erhebungen (Maßnahme 18) und um gendergerechte Förderung im Rahmen der Bildung (Maßnahme 19) – beides sind wichtige Maßnahmen, jedoch fehlen Indikatoren und eine Zwischenevaluierung (beide Maßnahmen laufen die gesamte Dauer des Nationalen Aktionsplans, also bis 2020).

Zu ‚Älteren Menschen mit Behinderungen’ wird im Nationalen Aktionsplan auf die Graz-Deklaration (2006) und die Linz-Deklaration (2011; kurzer Bericht: EASPD 2012) verwiesen, in denen es um Behinderung und Alter wie auch um selbstbestimmtes Leben für älter werdende Menschen mit Behinderungen geht (NAP 2012, 21). Die drei Maßnahmen fokussieren dabei auf Produkte und Dienstleistungen für ältere Menschen mit Behinderungen (Maßnahme 20), auf Unterstütztes Wohnen in der Umgebung (Maßnahme 21) sowie auf Gewaltprävention in Bezug auf ältere Menschen (Maßnahme 22) – wiederum wichtige Themen, aber bei Weitem nicht ausreichend, um die Situation von Menschen mit Behinderungen im Alter adäquat anzusprechen. Dazu zählen v.a. Ausgrenzung insgesamt sowie grundlegend Fragen von Armut, die hier besonders relevant sind. Auch hier fehlen Indikatoren, um Veränderungen messbar und beurteilbar zu machen. Das ist umso wesentlicher, laufen doch die Maßnahmen 20-22 laut dem Nationalen Aktionsplan jeweils nur bis 2013 und sollten daher schon längst positive Auswirkungen auf ältere Menschen mit Behinderungen haben.

Alt werden als Frau mit Behinderungen erforschen

Zum Thema ‚Frau sein als Mensch mit Behinderungen’ gibt es seit den 80er Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts vermehrt Literatur. Erwähnt seien hier unter anderem Ewinkel et al. (1985) wie auch Fine und Asch (1988). Literatur zum Thema ‚Alt werden als Frau mit Behinderungen’ gibt es ebenso bereits seit etlichen Jahren, allerdings stehen Literatur und Studien zu diesem Thema nicht im Zentrum der Debatte zu Behinderung – ein Manko, das auf wissenschaftlicher Ebene dem weiter oben kurz skizzierten, nicht ausreichend entwickelten politischen Fokus auf das Thema Geschlecht, Alter und Behinderung entspricht.

Macfarlane wies jedenfalls bereits im Jahr 1994 darauf hin, dass mangelnde Barrierefreiheit und eingeschränkte Mobilität ebenso wie nicht ausgereifte oder nicht passende Unterstützungsformen maßgebliche Faktoren für nicht gelingendes Altern mit Behinderung darstellen (Macfarlane 1994, 255f). Sie bringt es in ihrem kurzen Text auf den Punkt, wenn sie schreibt: “Ältere Frauen mit Behinderungen benötigen diese Möglichkeiten gleichermaßen und es ist Zeit, dass sie deutlich machen, dass es ihnen ebenso um Lebensqualität geht – und zwar um eine gute. Es ist unumgänglich, dass alle auf der Gemeinschaft basierenden Unterstützungsmaßnahmen und grundsätzlich alle Fragen, die Barrierefreiheit und Akzeptanz in der Gesellschaft betreffen und für junge Menschen gelten, ebenso auf ältere Menschen mit Behinderungen zutreffen. Ältere Frauen mit Behinderungen sollen dabei nicht bloß konsultiert, sondern tatsächlich einbezogen werden.” (ebd., 256; Übersetzung Naue). Ganz wesentlich verweist Macfarlane dabei auf das Einbeziehen von älter werdenden Frauen mit Behinderungen in sozio-politische Praktiken, also in politisches und gesellschaftliches Handeln insgesamt. Dies wiederum überlappt sich mit den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 3(c) wie auch in Artikel 29 auf Partizipation von Menschen mit Behinderungen verweist und diese einfordert. Freilich hat dies wiederum viel damit zu tun, wie mit Menschen mit Behinderungen umgegangen wird, welche Möglichkeiten ihnen grundsätzlich im gesellschaftlichen Leben offen stehen und wie sie ausgebildet werden. Dass Partizipation kaum oder nur sehr schwer möglich ist, wenn jemand nie gelernt hat, selbstbestimmt zu leben und zu agieren – weil sie/er nie dazu ermutigt wurde oder ihr/ihm dies nie zugestanden/zugetraut wurde – liegt auf der Hand. Das heißt also, dass Partizipation und Einbezogen-Sein grundsätzlich damit zusammen hängen, dass sich das gesamtgesellschaftliche Verhalten Menschen mit Behinderungen insgesamt gegenüber ändern muss und ändert.

Im Jahr 2008 wies Strupp auf Forschungsdesiderata hin, die heute (also 2015) immer noch existieren: „Besonders Frauen mit Behinderung im Alter werden noch nicht angemessen wahrgenommen, ihre Problemlagen weitestgehend vernachlässigt, dabei ist evident, dass Benachteiligungen behinderter Frauen (und Mädchen) im Lebensverlauf kumulieren und durch die Betrachtung der Dimension Alter an Stärke zunehmen.“ (Strupp 2008, 11). Zudem kritisiert Strupp zu Recht, dass eine Geschlechterperspektive grundlegend bei Projekten fehlt, wenn es um ältere Menschen mit Behinderungen geht. Die Autorin hebt in ihrem Text einige wesentliche Aspekte für ein Altern als Frau mit Behinderungen hervor: die Wohnsituation, Unterstützungsressourcen und soziale Netzwerke, die sich laut Studien bei Frauen mit Behinderungen im Alter wesentlich verringern (ebd., 16-19).

Hierarchien der Diskriminierung und Ausgrenzung: Armut als Folge

Was bisher noch nicht ausreichend angesprochen wurde, ist, dass das, was sehr verallgemeinernd zu alternden und alten Frauen mit Behinderungen gesagt wurde, wiederum nicht für alle Frauen gleichermaßen gilt. Die konstruierte Homogenisierung der ‚Gruppe’ ‚der’ alternden/alten Frauen mit Behinderungen führt leicht dazu, dass Frauen mit Behinderungen übersehen werden, die mit einem weiteren Stigma zu kämpfen haben, aus dem sich immer noch massive Barrieren ableiten, nämlich Frauen mit Lernschwierigkeiten. In einer Hierarchie von Behinderung rangieren Frauen mit Lernschwierigkeiten am unteren Ende, sind sie es doch, denen Selbstbestimmung nach wie vor am ehesten absolut aberkannt wird (vgl. dazu auch den Beitrag von Marion Sigot in diesem Heft). Das zeigt sich unter anderem in einer großen Zahl von Besachwalterungen. Vorurteile, Ängste und falsche Vorstellungen führen immer noch dazu, dass Frauen mit Lernschwierigkeiten Ausbildung und Bildung verwehrt wird, dass sie also in parallele Schul- und Ausbildungssondersysteme verschoben werden. Wenn sie Jahre ihres Lebens in einer so genannten Werkstätte gearbeitet haben, haben sie im Alter keine Pensionsansprüche . Ein Leben in Armut und daraus resultierend auch ein Alter(n) in Armut ist damit gewissermaßen vorprogrammiert. Wobei hinzuzufügen ist, dass Menschen mit Behinderungen insgesamt eine sehr stark armuts- und ausgrenzungsgefährdete ‚Gruppe’ in der Gesellschaft darstellen (vgl. Wegscheider 2011).

Und eigentlich...

Nach diesem kurzen Abriss zur Verzahnung von Diskriminierungen aufgrund von Behinderung, Alter und Geschlecht und den daraus resultierenden Folgen wie Armut und Abhängigkeit ist es notwendig, sich abschließend einer wesentlichen Perspektive auf unser gesellschaftliches Zusammenleben zuzuwenden, die zwar viel diskutiert wird, die es jedoch – so scheint es zumindest in Bezug auf das hier diskutierte Thema – noch nicht tatsächlich (ausreichend umfangreich) in unsere Handlungen und Praktiken geschafft hat, nämlich Diversität und Inklusion. Pauser diskutiert die Dimensionen von Vielfalt und Diversität und hält mit anderen AutorInnen fest, dass die so genannte innere Dimension von Diversität unter anderem Alter, Geschlecht und Behinderung beinhaltet (2011, 32). Wesentlich ist dabei, alle Dimensionen von Diversität nicht getrennt zu betrachten, sondern sich dessen bewusst zu sein, dass sie verzahnt sind, sich daher gegenseitig beeinflussen und auf diese Weise die Selbstpositionierung wie auch die Fremdpositionierung eines Menschen in dieser Verzahnung ausmachen.

Eine inklusive Gesellschaft zu leben bedeutet dem entsprechend, alle diese Dimensionen gemeinsam zu denken und danach zu handeln – also die Verzahnung diverser Dimensionen von Vielfalt anzuerkennen, zu respektieren und mit anderen Menschen in diesem Sinn umzugehen. Problematisch dabei ist, dass der Begriff Inklusion nicht nur sehr unterschiedlich definiert und verwendet wird, sondern dass er zudem in der sozio-politischen Rhetorik unserer Zeit eine herausragende Rolle einnimmt: Von Inklusion ist oft die Rede, dass diese dann allerdings auch tatsächlich gelebt wird, steht auf einem anderen Blatt. Goldschmidt (2013) hält in Anlehnung an die UNESCO zu Recht fest, dass es sich bei Inklusion um einen Prozess handelt. Daher bedeutet Inklusion, „jeden so anzunehmen wie er ist und mit ihm wertschätzend, respektvoll, gleichberechtigt und auf Augenhöhe und selbstverständlich zu kommunizieren bzw. zu arbeiten und solidarisch zu sein. Jegliche Stigmatisierungen, Vorurteile oder verkürzte und nicht kontinuierliche überprüfte Kriterienzuschreibungen sind danach nicht gültig. Strukturell bedeutet Inklusion die vollständige Barrierefreiheit, das flexible, systemische (Re-)agieren auf sich verändernde Ausgangslagen, das Sichern und Etablieren gleicher Rechte und das Sichern und Befähigen der individuellen Chancen auf Partizipation und Lebensselbstverwirklichung (Chancengleichheit). Praktisch bedeutet Inklusion den Fokus auf eine neutrale Sprache zu legen, Stigmatisierungen im Arbeitskontext abzulegen und Zugänglichkeiten zu eröffnen (Zielgruppenlogik überdenken).“ (ebd.). Dieses Zitat zeigt deutlich, dass wir als Gesellschaft noch recht weit davon entfernt sind, uns gegenseitig zu respektieren und anzuerkennen, dass jede/r anders ist. Und dies wiederum bedeutet, dass das eingangs erwähnte Zitat einer Frau mit Behinderungen, die ihre Angst vor dem Altern ausdrückt, noch eine Weile gültig bleiben wird.

Eine Liste der verwendeten Literatur kann direkt bei der Autorin bezogen werden.

DDr.in Ursula NAUE, Senior Lecturer am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien. Lehre und Forschung zu den Themen Behinderung, Alter(n) und Migration. Ehemaliges Mitglied des Unabhängigen Österreichischen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Literatur

EASPD (2012). Lifelong learning needs for ageing people with sensory disabilities. Verfügbar unter http://www.easpd.eu/sites/default/files/sites/default/files/SensAge/sensage-newsletter-march-2012.pdf (abgerufen am 14.12.2015)

EWINKEL, Claudia et al. (1985). Geschlecht: behindert. Besonderes Merkmal: Frau. Ein Buch von behinderten Frauen. AG SPAK Bücher, Neu Ulm.

FINE, Michelle und Adrienne ASCH (1988). Women with disabilities. Essays in psychology, culture, and politics. Temple University Press: Philadelphia.

GOLDSCHMIDT, Nikolai (2013). Inklusion als sozialpolitischer Imperativ? Wo liegen die Chancen und Schwierigkeiten in der Umsetzung des Inklusionsgedankens für die Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland? Verfügbar unter http://bidok.uibk.ac.at/library/goldschmidt-inklusion-dipl.html#idp33200576 (abgerufen am 14.12.2015)

GRAZ-DEKLARATION (2006). Die Deklaration von Graz über Behinderung und Alter.Verfügbar unter http://www.chanceb.at/aad/index.php?seitenId=14 (abgerufen am 14.12.2015)

MACFARLANE, Ann (1994). On becoming an older disabled woman. Disability & Society 9:2, 255-256.

NAP (2012). Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020. Strategie der Österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention. Verfügbar unter http://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/7/8/CH2477/CMS1332494355998/nap_web.pdf (abgerufen am 14.12.2015)

N.N. (o.J.). Behinderte Frauen und ihre ‚Lebensqualität’ im Alter – ein persönlicher Bericht. Verfügbar unter http://www.armutszeugnisse.de/menschen/menschen_14.htm (abgerufen am 14.12.2015)

OLIVER, Mike (1990). The individual and the social models of disability. Paper presented at the Joint Workshop of the Living Options Group and the Research Unit of the Royal College of Physicians. Monday 23 July 1990. Verfügbar unter http://disability-studies.leeds.ac.uk/files/library/Oliver-in-soc-dis.pdf (abgerufen am 14.12.2015)

PAUSER, Norbert (2011). Grundlagen des Diversity Managements. In: Pauser, Norbert und Manfred Wondrak (Hg.). Praxisbuch Diversity Management. Facultas: Wien, 27-50.

STRUPP, Julia (2008). Die besonderen Lebenslagen von Frauen mit Behinderung im Alter. Sozialwissenschaftlicher Fachinformationsdienst soFid, Frauen- und Geschlechterforschung 2008/2, 11.21.

UN ENABLE (2015). Convention on the Rights of Persons with Disabilities. Verfügbar unter http://www.un.org/disabilities/default.asp?navid=15&pid=150 (abgerufen am 14.12.2015)

WALDSCHMIDT, Anne (2003). ‚Behinderung’ neu denken: Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies. In: Waldschmidt, Anne (Hg.in). Kulturwissenschaftliche Perspektiven der Disability Studies. Tagungsdokumentation. Kassel, 11-22.

WEGSCHEIDER, Angela (2011). Armut und Behinderung. Die Situation von Menschen mit Behinderung in Österreich. Verfügbar unter http://momentum-kongress.org/cms/uploads/documents/Beitrag_Wegscheider12_5_2011_2245.pdf (abgerufen am 14.12.2015)

Quelle

Ursula Naue: Über die Verzahnung von Diskriminierungen: Behinderung, Alter und Geschlecht. Erschienen in: AEP Informationen 4/2015: „Nebensache Frau-Sein“. Schwerpunkt zu Mädchen und Frauen mit Behinderung, S. 15-18. http://aep.at/aep-informationen/ ISSN 2072-781X

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 19.01.2016

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation