Perspektiven der Qualität von Unterstützer Beschäftigung (UB)

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr. 26, Juni 2003, Seite 9 - 13. impulse (26/2003)
Copyright: © Michael Stadler-Vida 2003

Einleitung

Die während des Projektes QUIP (siehe auch in bidok: http://bidok.uibk.ac.at/library/imp26-03-giedenbacher-qualitaet.html , ergänzt durch bidok am 25.10.05) erarbeiteten Qualitätskriterien wurden unter dem Titel "Perspektiven der Qualität von Unterstützter Beschäftigung" zusammengefasst. Der Titel soll hervorheben, dass die Kriterien eine Zusammenschau der Perspektiven aller im Projekt involvierten Prozessbeteiligten darstellen. Die Qualitätskriterien sind - neben dem Handbuch (www.quip.at) zur Selbstevaluation von Integrationsfachdiensten - das zentrale Ergebnis und Produkt von QUIP. Die folgende Liste stellt die deutschsprachige "Langfassung" der Qualitätskriterien dar, die Kriterien wurden aus dem Englischen in alle im Projektteam vertretenen Sprachen (Deutsch, Norwegisch, Ungarisch, Spanisch, Tschechisch) übersetzt. In jeder Sprache existiert jeweils eine "Langfassung" und eine "Kurzfassung" der Qualitätskriterien. Dem QUIP-Team war es wichtig, die Qualitätskriterien möglichst ansprechend zu gestalten, um die Nutzung durch interessierte Integrationsfachdienste anzuregen. Entschieden hat man sich schließlich - "Qualität als Blickfang" - für das Medium Poster: Auf der Vorderseite findet sich die Kurzfassung, welche einen relativ schnellen Überblick ermöglicht, auf der Rückseite können sich am Thema besonders Interessierte in die nun folgende Langfassung vertiefen.

Hintergrund

Unterstützte Beschäftigung (UB) leistet Menschen mit Behinderungen Hilfe beim (Wieder-) Einstieg und bei der Integration in den bezahlten Arbeitsmarkt. Der Schwerpunkt wird dabei nicht auf die Einschränkungen gelegt, sondern auf die besonderen Fähigkeiten jedes einzelnen Menschen.

Das Projekt "QUIP - Quality in Practice" wurde aus Mitteln des LEONARDO-Programms der Europäischen Kommission gefördert und von Dezember 2000 bis November 2002 durchgeführt. Partner aus Österreich, Großbritannien, Norwegen, Spanien, Tschechien und Ungarn waren daran beteiligt. Hauptziel des Projektes war es, Qualitätskriterien für Unterstützte Beschäftigung aus der Sicht der unterschiedlichen Prozessbeteiligten zu definieren. Diese Qualitätskriterien wurden auf der Basis von Interviews und Gruppendiskussionen mit einzelnen Prozessbeteiligten, nationalen und internationalen Workshops und einer internationalen Konferenz mit Prozessbeteiligten und anderen ExpertInnen erarbeitet.

Die Kriterien sollen einerseits jenen, die noch nicht mit Unterstützter Beschäftigung vertraut sind aufzeigen, nach welchen Qualitätsprinzipien Arbeitsassistenzen arbeiten. Andererseits können sie für Arbeitsassistenzen auch eine Grundlage für die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen sein, eine Selbstevaluation unterstützen und spannende Diskussionen der Prozessbeteiligten untereinander herbeiführen.

Anmerkung zu den verwendeten Begriffen: Da das Projekt in Österreich durchgeführt wurde, haben sich die AutorInnen dazu entschlossen, in diesem Text die in Österreich gängigen Begriffe zu verwenden. Unter "Arbeitsassistenz" sind prinzipiell Anbieter von Unterstützter Beschäftigung zu verstehen, in Deutschland unter dem Begriff "Integrationsfachdienste" bekannt. Analog dazu werden die MitarbeiterInnen solcher Dienste als "ArbeitsassistentInnen" bezeichnet, gleichgültig ob es sich nun um die Arbeit eines Job Coaches oder eines/einer ArbeitsassistentIn handelt. Die NutzerInnen der Arbeitsassistenz werden durchgängig als "ArbeitsuchendeR" oder "ArbeitnehmerIn" bezeichnet, dies in Abhängigkeit davon, von welcher Phase des Prozesses der Unterstützten Beschäftigung gerade die Rede ist. Es wurde auf geschlechtergerechte Sprache Wert gelegt.

I. Ergebnisse von UB

1. Der/Die Arbeitsuchende findet einen bezahlten Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und/oder kann diesen halten.

  1. Es gibt einen gültigen Arbeitsvertrag, dessen Bedingungen von dem/der ArbeitgeberIn und dem/der ArbeitnehmerIn gemeinsam vereinbart wurden.

  2. Die Entlohnung des/der ArbeitnehmerIn ist angemessen. Das bedeutet, er/sie erhält den gleichen Lohn wie die KollegInnen in vergleichbarer Position und die üblichen betrieblichen Vergünstigungen.

  3. Der/Die ArbeitnehmerIn steht in einem festen Dienstverhältnis. Das bedeutet, er/sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder sein/ihr befristeter Vertrag kann in einen unbefristeten übergehen.

2. Der Arbeitsplatz entspricht den Vorlieben, Fertigkeiten und Fähigkeiten des/der ArbeitnehmerIn.

Das bedeutet, er ist mit seinen/ihren Interessen vereinbar, bietet Möglichkeiten für die persönliche Entwicklung und stellt eine positive Herausforderung dar.

  1. Das Arbeitsklima ist angenehm. Das bedeutet, die Atmosphäre ist geprägt von Vertrauen, Spaß, Sicherheit, Zufriedenheit und Wohlbefinden.

  2. Der/Die ArbeitgeberIn ist zufrieden. Das bedeutet, er/sie betrachtet den/die ArbeitnehmerIn als wertvollen/wertvolle MitarbeiterIn und zeigt Interesse an dessen/deren Weiterentwicklung.

  3. Der/Die ArbeitnehmerIn fühlt sich seiner/ihrer Aufgaben gewachsen. Das bedeutet, er/sie arbeitet selbstständig, bittet wenn nötig um Hilfe und kann die Verantwortung für sich selbst übernehmen.

  4. Der/Die ArbeitnehmerIn hat klare Aufgaben. Das bedeutet, er/sie ist sich darüber im Klaren, worin genau seine/ihre Aufgaben bestehen und er/sie erhält regelmäßige Rückmeldungen von KollegInnen und Vorgesetzten.

3 Der/Die ArbeitnehmerIn wird als KollegIn geschätzt und ist ein volles Teammitglied.

  1. Er/Sie erhält Unterstützung durch sein/ihr Arbeitsumfeld. Das bedeutet, er/sie kann auf Hilfe durch KollegInnen und ArbeitgeberIn zurückgreifen.

  2. Er/Sie wird wie jeder/jede andere KollegIn behandelt und ist in das Arbeitsteam integriert.

  3. Er/Sie hat ein gutes Verhältnis zu den KollegInnen.

  4. Er/Sie hat auch die Möglichkeit, sich an Aktivitäten außerhalb des Arbeitsplatzes zu beteiligen.

4 Der/Die ArbeitnehmerIn hat Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung.

Das bedeutet, er/sie kann sich auf dem aktuellen Arbeitsplatz weiterentwickeln oder erhält eine solche Möglichkeit an einem neuen Arbeitsplatz.

5 Jeder Person stehen mehrere Alternativen offen,

selbst wenn er/sie im Augenblick keinen Arbeitsplatz auf dem bezahlten Arbeitsmarkt finden kann oder will. Die Abklärung der beruflichen Situation kann ein mögliches, wenn auch nicht primär angestrebtes Ergebnis des Prozesses von Unterstützter Beschäftigung sein. Das handlungsleitende Ziel von Unterstützter Beschäftigung ist es, einen Arbeitsplatz auf dem bezahlten Arbeitsmarkt zu finden und zu behalten. Die Arbeitsassistenz soll nicht als Clearing-Stelle missverstanden werden.

II. Prozess der UB

1. Merkmale des Prozesses

1. Der/Die Arbeitsuchende wird aktiv in alle Phasen des UB-Prozesses miteinbezogen. Der Erfolg von UB beruht wesentlich auf der systematischen Zusammenarbeit mit ihm/ihr. Er/Sie ist selbst für seine/ihre berufliche Entwicklung verantwortlich, daher werden auch alle Entscheidungen von ihm/ihr, mit Unterstützung des/der ArbeitsassistentIn, getroffen.

2. Familie, FreundInnen und professionelle BegleiterInnen werden aktiv in alle Phasen des UB-Prozesses miteinbezogen, wenn der/die Arbeitsuchende dies möchte. Das bedeutet, diese Personen werden auf dem Laufenden gehalten, ihre Ideen und ihre Unterstützung sind willkommen.

3. UB basiert auf Partnerschaften. Die wichtigsten PartnerInnen sind einerseits Arbeitsuchende, die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und -erhaltung brauchen und andererseits ArbeitgeberInnen und KollegInnen. Die PartnerInnen werden geschätzt und mit Respekt behandelt. Das bedeutet, sie werden ernst genommen, angehört und vollständig akzeptiert.

4. Die Grundlage erfolgreicher UB sind gute Information, Kommunikation und Zusammenarbeit für alle/mit allen PartnerInnen. Die Informationen sollten für alle Beteiligten leicht verständlich sein.

5. Der UB-Prozess muss für alle PartnerInnen transparent und verlässlich sein. Alle Beteiligten sollen in jeder Prozessphase die jeweils nächsten Schritte kennen und auch wissen, was von ihnen erwartet wird.

6. Vertraulichkeit wird während des gesamten Prozesses gewährleistet. Informationen über den/die Arbeitsuchenden/Arbeitsuchende und den/die ArbeitgeberIn werden vertraulich behandelt. Alle Daten und Computer sind vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt.

7. Die Arbeitsassistenz arbeitet flexibel und personenorientiert. Das bedeutet, die Unterstützung ist auf den/die Arbeitsuchenden/Arbeitsuchende und den/die ArbeitgeberIn genau zugeschnitten und die Arbeitsassistenz reagiert schnell auf die Bedürfnisse der PartnerInnen.

8. Die Arbeitsassistenz gewährleistet kontinuierliche Unterstützung. Der/Die Arbeitsuchende und der/die ArbeitgeberIn kennen alle zuständigen MitarbeiterInnen der Arbeitsassistenz. Wenn möglich, und wenn es der/die Arbeitsuchende auch möchte, bleibt die Ansprechperson während der gesamten Zusammenarbeit dieselbe.

2. Kontaktaufnahme und Informationsaustausch

1. Der/Die Arbeitsuchende und der/die ArbeitgeberIn werden in der Arbeitsassistenz offen und einladend empfangen.

2. ArbeitsuchendeR und ArbeitgeberIn erhalten die notwendigen Informationen über die Arbeitsassistenz und den bezahlten Arbeitsmarkt.

3. Der/Die Arbeitsuchende ist bereit, am UB-Prozess teilzunehmen. Das bedeutet, er/sie ist prinzipiell daran interessiert, einen Arbeitsplatz auf dem bezahlten Arbeitsmarkt zu finden.

4. Das Angebot der Arbeitsassistenz für den/die Arbeitsuchenden/Arbeitsuchende wird in einer Unterstützungsvereinbarung genau erläutert und klar definiert. Diese Vereinbarung enthält alle wichtigen Aspekte des Prozesses und die Verantwortungen der einzelnen PartnerInnen.

5. Der UB-Prozess ist für jeden/jede Arbeitsuchenden/Arbeitsuchende individuell gestaltet. Wenn möglich, soll dem/der Arbeitsuchenden eine Auswahl an unterschiedlichen Unterstützungspersonen und Unterstützungsleistungen offen stehen.

3. Erstellung eines beruflichen Profils und Planung

1. Die Grundlage für den UB-Prozess ist das Sammeln von notwendigen Informationen über den/die Arbeitsuchenden/Arbeitsuchende und seine/ihre berufliche Situation. Dies geschieht zusammen mit dem/der Arbeitsuchenden und anderen Personen. Ziel ist es, Motivation, Interessen, Einstellungen, Fähigkeiten und Unterstützungsbedarf des/der Arbeitsuchenden zu erheben und gemeinsam realistische Ziele für die weitere berufliche Entwicklung zu stecken.

2. Während des UB-Prozesses sollen auch Arbeitserprobungen und Praktika angeboten werden.

3. Berufliches Profil und Planung sollten sich auf die Interessen und Fähigkeiten des/der Arbeitsuchenden gründen.

4. Mit jedem/jeder Arbeitsuchenden wird eine individuelle und flexible Planung vorgenommen.

4. Arbeitsplatzsuche

1. Der/Die Arbeitsuchende wird dabei unterstützt, den für ihn/sie bestmöglichen Arbeitsplatz zu finden. Dieser Arbeitsplatz soll seinen/ihren Interessen und Fähigkeiten entsprechen.

2. Der/Die Arbeitsuchende wird über unterschiedliche Arbeitsmöglichkeiten informiert und lernt verschiedene Arbeitsplätze kennen.

3. Dem/Der Arbeitsuchenden wird angemessene Unterstützung bei der und Training für die Arbeitsplatzsuche angeboten, z.B. Unterstützung bei der Arbeitsplatzauswahl, bei Bewerbungen und Bewerbungsgesprächen und beim Aushandeln von Arbeitsvereinbarungen.

4. Der/Die ArbeitsassistentIn analysiert und bewertet mögliche Arbeitsplätze hinsichtlich der dortigen Aufgaben, der Betriebskultur und des Unterstützungsbedarfs des/der Arbeitsuchenden und des/der ArbeitgeberIn.

5. Der/Die ArbeitgeberIn wird dabei unterstützt, einen/eine ArbeitnehmerIn zu finden, die den Anforderungen entspricht. Der/Die ArbeitgeberIn wird genau darüber informiert, welche Unterstützung bei der Einstellung eines/einer ArbeitnehmerIn mit einer Behinderung zur Verfügung steht.

5. Training am Arbeitsplatz und Weiterbildung

1. Dem/Der ArbeitnehmerIn wird am Arbeitsplatz eine Einschulung durch den/die ArbeitsassistentIn und/oder durch KollegInnen angeboten - wenn nötig, kann auch ein Praktikum vereinbart werden.

2. Zusätzlich steht dem/der ArbeitnehmerIn auch außerbetriebliche Aus- und Weiterbildung offen, wie etwa das Training von fachbezogenen oder sozialen Fertigkeiten.

3. Aus- und Weiterbildungsbedarf des/der ArbeitnehmerIn werden regelmäßig erhoben und überprüft.

6. Unterstützung und Zusammenarbeit am Arbeitsplatz

1. ArbeitnehmerIn, KollegInnen und ArbeitgeberIn erhalten angemessene und flexible Unterstützung am Arbeitsplatz.

  1. Der/Die ArbeitnehmerIn bekommt persönliche Unterstützung beim Kennenlernen und Ausführen der Arbeitsaufgaben und bei der Integration in die Unternehmenskultur und in das Arbeitsteam.

  2. KollegInnen und ArbeitgeberIn werden aktiv in den Prozess miteinbezogen und erhalten die notwendige Unterstützung und ausreichende Informationen, um den/die neuen/neue KollegIn erfolgreich zu integrieren.

  3. Es erfolgt eine Aufteilung des Risikos zwischen ArbeitgeberIn, ArbeitnehmerIn und ArbeitsassistentIn. Das bedeutet, die Verantwortung im Falle von Problemen und Misserfolgen soll zwischen den PartnerInnen aufgeteilt sein.

2. Wenn notwendig, sollen eine Änderung des Arbeitsplatzprofils und der Einsatz von unterstützenden Hilfsmitteln eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des/der ArbeitnehmerIn ermöglichen.

3. Der/Die ArbeitsassistentIn sammelt regelmäßig Rückmeldungen der PartnerInnen und gibt diesen auch Feedback. Er/Sie steht zur Verfügung, wenn er/sie gebraucht wird.

4. ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn erhalten brauchbare Informationen für die und konkrete Unterstützung bei der Erledigung des "Papierkrams", der bei der Beschäftigung des/der ArbeitnehmerIn anfällt. Dabei handelt es sich unter anderem um Informationen zur behindertengerechte Ausstattung, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu lokalen Unterstützungsangeboten.

5. Der/Die ArbeitsassistentIn agiert, wenn nötig, als MediatorIn zwischen ArbeitnehmerIn, KollegInnen und ArbeitgeberIn. Er/Sie reagiert schnell, wenn Schwierigkeiten auftreten und unterstützt alle Seiten dabei, Probleme von vornherein zu vermeiden oder sie rasch zu lösen.

6. Der/Die ArbeitsassistentIn bemüht sich um eine gute persönliche Beziehung mit ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn und steht mit beiden in regelmäßigem Kontakt.

7. Die Unterstützung wird nur so lange wie notwendig geboten. Der/Die ArbeitsassistentIn zieht sich im Laufe der Zeit aus dem Betreuungsverhältnis zurück.

  1. Die Verringerung der Unterstützung wird systematisch geplant.

  2. ArbeitnehmerIn und KollegInnen werden aktiv miteinbezogen beim Aufbau eines unterstützenden Umfelds im Unternehmen. Wenn möglich, wird ein zeitlicher Schlusspunkt für die Unterstützung durch die Arbeitsassistenz vereinbart.

  3. Jedoch können ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn die Arbeitsassistenz jederzeit kontaktieren und fortlaufende Unterstützung ist, so lange wie notwendig, möglich.

8. Die Arbeitsassistenz richtet eine systematische Nachbetreuung für ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn ein. Der/Die ArbeitsassistentIn hält den Kontakt zu den PartnerInnen längere Zeit aufrecht. Das gewünschte Ausmaß für eine Nachbetreuung wird zusammen mit ihnen vereinbart.

9. Berufliche Weiterentwicklung wird unterstützt. Dem/Der ArbeitnehmerIn wird - wenn gewünscht und notwendig - dabei geholfen, in eine bessere Position innerhalb des Unternehmens aufzusteigen oder auch das Unternehmen zu wechseln.

  1. Die Einschätzung des Risikos ist auf dem neuesten Stand, alle bekannten und vorhersehbaren Veränderungen werden in die Überlegungen miteinbezogen.

  2. Berufliches Profil und Passung des Arbeitsplatzes sind auf dem neuesten Stand.

  3. Die sich möglicherweise ändernden Interessen des/der ArbeitnehmerIn werden in regelmäßigen Gesprächen überprüft.

III. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR UB

1. Merkmale und Qualifikationen der ArbeitsassistentInnen

1. Der/Die ArbeitsassistenIn verfügt über berufsspezifisches Wissen. Das bedeutet, er/sie ist mit beruflich relevanten Inhalten vertraut, verfügt über eine Basisausbildung im Bereich UB, hat praktisches und wirtschaftliches Wissen und weiß um die Position von UB innerhalb des gesamten Systems einschlägiger Dienste.

2. Der/Die ArbeitsassistentIn hat Berufserfahrung. Das bedeutet, er/sie hat Erfahrung in fachlich relevanten bezahlten und/oder unbezahlten Tätigkeiten (z.B. Freiwilligen- oder Familienarbeit).

3. Der/Die ArbeitsassistentIn verfügt über eine Kombination von Schlüsselqualifikationen. Das bedeutet z.B. Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Geduld, Freundlichkeit, Flexibilität, Kreativität, Arbeitsdisziplin, Einfühlungsvermögen, Hilfsbereitschaft, Gewissenhaftigkeit, Problemlösungskompetenz, Vertrauenswürdigkeit, Fähigkeit zur Selbstreflexion und Selbstbewusstsein.

2. Organisatorische Rahmenbedingungen in der Arbeitsassistenz

1. Die Arbeitsassistenz verfügt über ein Leitbild, das auf dem Gedanken der Integration von Menschen mit Behinderungen beruht.

2. Die Arbeitsassistenz hat klare und effektive organisatorische Rahmenbedingungen, die ein reibungsloses und wirkungsvolles organisatorisches Handeln ermöglichen.

  1. In der Organisation gibt es Arbeitsstandards, klare Richtlinien, wohldefinierte Abläufe und Methoden und ein Arbeitsplatzprofil für die MitarbeiterInnen.

  2. Kompetenzen und Verantwortungen sind in der Organisation klar verteilt.

  3. Die administrativen Tätigkeiten in der Organisation sind effizient organisiert. Das bedeutet, Dokumentationssysteme und Administration sind brauchbar und einfach zu handhaben.

3. Die Arbeitsassistenz bietet ihren MitarbeiterInnen gute Arbeitsbedingungen. Das bedeutet, angemessene Entlohnung, unbefristete Arbeitsverträge, Autonomie in professioneller und finanzieller Hinsicht, sowie eine angemessene Infrastruktur (z.B. Computer, Fahrzeuge). Solche guten Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung für eine geringe Fluktuation der MitarbeiterInnen.

4. Interne Kommunikation und Informationsaustausch funktionieren in der Organisation und erleichtern die Arbeit im Team. Das bedeutet, es gibt einen regelmäßigen Informationsaustausch der MitarbeiterInnen untereinander, regelmäßige Arbeitsbesprechungen und auch genügend Möglichkeiten, innerhalb der Organisation berufliche Erfahrungen zu teilen.

5. Die Arbeitsassistenz bietet ihren MitarbeiterInnen Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und der Fortbildung. Das bedeutet, der/die ArbeitsassistentIn hat Gelegenheit zur beruflichen Weiterentwicklung und auch die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen und Supervision in Anspruch zu nehmen.

6. Die Arbeitsassistenz verfügt über klare Regelungen bezüglich ihrer Zielgruppen. Es ist wichtig, dass UB für all jene Menschen zugänglich ist, die besonderer Unterstützung bedürfen, um einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu bekommen und zu halten.

7. Die Arbeitsassistenz ist für Arbeitsuchende problemlos erreichbar und zugänglich. Das bedeutet, es gibt keine Hindernisse im physischen und/oder übertragenen Sinne.

8. Die Qualität und die Wirksamkeit der eigenen Arbeit werden von der Arbeitsassistenz regelmäßig überprüft und wenn nötig weiterentwickelt.

  1. Daten und Rückmeldungen werden regelmäßig gesammelt, die Zufriedenheit der PartnerInnen wird erhoben.

  2. In regelmäßigen Abständen wird in der Arbeitsassistenz eine strategische Überprüfung der eigenen Arbeit vorgenommen.

  3. Es gibt einen Beschwerdeweg und einen garantierten Aktionsplan.

  4. Die Arbeitsassistenz erarbeitet neue Angebote und dehnt nach Bedarf ihre Dienstleistungen auf neue Zielgruppen aus.

9. Wenn vorhanden: Die Arbeitsassistenz arbeitet gut mit ihrer Trägerorganisation zusammen und hält die Prinzipien und die Praxis von UB aufrecht.

3. Vernetzung

1. Die Arbeitsassistenz und ihre MitarbeiterInnen knüpfen aktiv Kontakte zu ArbeitgeberInnen. Das bedeutet, sie finden neue ArbeitgeberInnen und arbeiten mit diesen zusammen. Außerdem halten sie Kontakt zu interessierten, offenen und engagierten ArbeitgeberInnen, unter denen sich auch namhafte Unternehmen finden.

2. Die Arbeitsassistenz und ihre MitarbeiterInnen sind aktiv in der Vernetzung mit anderen Anbietern von UB und anderen Dienstleistern. Das bedeutet, es werden Kooperationen mit anderen Diensten entwickelt, sowohl auf organisatorischer Ebene als auch auf der Ebene des/der einzelnen Arbeitsuchenden. Außerdem engagiert sich die Arbeitsassistenz in fachbezogenen Netzwerken.

3. Die Arbeitsassistenz betreibt Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nach außen. Das bedeutet zum Beispiel, sie trägt zur Integration von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft bei, geht selbst mit gutem Beispiel voran und engagiert sich im Kampf gegen Vorurteile. Das bedeutet auch, dass das Ansehen der Arbeitsassistenz und ihrer Angebote gegenüber der Öffentlichkeit und insbesondere gegenüber den ArbeitgeberInnen erhöht wird.

4. Die Arbeitsassistenz arbeitet mit politischen EntscheidungsträgerInnen/FinanzgeberInnen zusammen. Das bedeutet zum Beispiel, die Arbeitsassistenz kann auch auf nationaler Ebene zur (Weiter-) Entwicklung der politischen und rechtlichen Grundlagen von UB beitragen.

5. Die Arbeitsassistenz vernetzt sich auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Das bedeutet, sie baut von sich aus Kontakte mit wichtigen Organisationen (z.B. Betroffenenorganisationen, Elternorganisationen, UB-Dachverbände) auf.

4. Nationale und regionale Rahmenbedingungen

1. Es gibt auf nationaler Ebene geeignete Rahmenbedingungen für UB und gemeindenahe soziale Dienste. Das bedeutet zum Beispiel, es gibt Richtlinien und Gesetze zur finanziellen Förderung von Arbeitsassistenzen und ein Ausbildungssystem für deren MitarbeiterInnen; der Integration von Menschen mit einer Behinderung in gemeindenahe soziale Dienste wird Vorrang eingeräumt.

2. UB kann sich auf eine langfristige und stabile Finanzierung verlassen.

3. Die Prinzipien und die Praxis von UB werden auf regionaler und nationaler Ebene anerkannt.

4. UB ist für den/die Arbeitsuchenden/Arbeitsuchende problemlos zugänglich. Das bedeutet zum Beispiel, UB ist Teil des gesamten Bündels an Arbeitsmarktprogrammen, der/die Arbeitsuchende wird von zuständigen Stellen über das Angebot informiert und kann UB ohne lange Wartezeit in Anspruch nehmen.

5. Es gibt ein anerkanntes Ausbildungssystem für UB auf nationaler Ebene.

Informationen zum Projekt "Quality in Practice" finden Sie unter: www.quip.at

Kontakt

Michael Stadler-Vida

Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung

Berggasse 17, A-1090 Wien

Tel: +43-1-3194505-26

Email: stadler@euro.centre.org

Quelle:

Michael Stadler-Vida: Perspektiven der Qualität von Unterstützer Beschäftigung (UB)

Erschienen in: impulse 26, Juni 2003, Seite 9 - 13.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 22.08.2006

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