betrifft: integration 3/97

Themenbereiche: Schule, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 3/1997, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien betrifft: integration (3/97)
Copyright: © betrifft: integration 1997

Liebe Leserin, lieber Leser,

"Jeder Schulabgänger soll einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten", ließ Bundeskanzler Klima aus dem Sommerloch verlautbaren. Schöne und wichtige Worte! Arbeit ist schließlich eines der wichtigsten Identifikationsmöglichkeiten in unserer Gesellschaft. Ob unser Bundeskanzler dabei an behinderte Jugendliche gedacht hat?

Wir haben in dieser Ausgabe von betrifft:integration den Schwerpunkt auf berufliche Integration gelegt. Vorallem auf Projekte aus Elterninitiativen bzw. auf Projekte die einen weitgehenden Integrationsansatz vertreten. Bis auf Niederösterreich sind alle Bundesländer vertreten. Die jeweiligen Projektleiterinnen berichten im Artikel "Arbeitsprojekte in den Bundesländern"

Niederösterreich erlangt in diesem Heft anderwertig Berühmtheit: mit seiner Landesausführungsgesetzgebung zur 17. SchOG-Novelle. Die Infoecke widmet sich diesem Schandgesetz, Fallgeschichten im Artikel "Diskriminierung per Gesetz" verdeutlichen die Auswirkungen.

Den Sekt entkorken konnten behinderte Menschen diesen Sommer. Seit August 97 hat unsere Bundesverfassung in Art. 7, Abs. 1 folgende Beifügung: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Abermals den Sekt entkorken mit uns hoffentlich auch viele Freundinnen und Freunde der Integrationsbewegung beim 1. Österreichischen Integrationsball am 28.11.1997 im Schloß Schönbrunn/Orangerie. Merken Sie sich diesen Termin vor und sichern sie Ihre Karten.

Zum Abschluß wollen wir MR Dr. Heinz Gruber, einem langen Weggefährten der Integrationsbewegung, zum neuen beruflichen Aufgabenfeld als Sektionsschef für Medienangelegenheiten im BMUkA gratulieren. Dr. Lucia Bauer wird seine Nachfolgerin.

Viel Spaß mit dieser umfangreichen Ausgabe! Ihr Redaktionsteam

Sekt und Wermutstropfen

Der Nationalrat hat am 9.7.1997 eine bemerkenswerte Ergänzung der Bundesverfassung beschlossen.

Österreich ist ein Staat von Untertanen, nicht von Bürgern. Das merkt man auch daran, wie heftig Grund- und Freiheitsrechte nur als Abwehrmittel gegen die Obrigkeit (den Staat) verstanden werden, wie wenig als Bürgerrechte. Als Bürgerrechte nämlich, im Sinne grundlegender Regeln über das Verhalten der Bürger untereinander. Nur wer ständig voller Angst den Moloch Staat fixiert, kann so konsequent übersehen, daß seine Freiheit längst von Mitbürgerinnen viel schlimmer eingeengt wird. Und lauthals Abhilfe gegen diesen, eben jenen Staat verlangen, dessen Einmischung sie selbst sich jederzeit verbietet.

Österreich ist ein Bürokratenstaat. Daß Vorschriften streng formalistisch zu verstehen sind, man niemals nach deren Sinn fragen soll, nicht weil das gefährlich wäre, sondern weil es schlicht vollkommen sinnlos erscheint, ist Allgemeingut. Nicht nur Beamte verhalten sich danach, auch der Bürger erwartet und lebt nichts anderes.

Daher kann es nicht verwundern, wenn Bürgerrechte im oben beschriebenen Sinn so gut wie inexistent sind und zudem niemandem abgehen: Daß die Freiheitsrechte eines Rollstuhlbenützers auch dadurch beschnitten werden, daß man Gehsteige ohne abgeschrägte Kanten baut, erscheint hierzulande als abstruse Idee. Daß ein Zeitungsherausgeber Blinde diskriminiert, wenn er sein Blatt nicht auch in Blindenschrift druckt bzw. elektronisch für diese Gruppe von Bürgern lesbar bereithält, wird kein Verfassungsrechtler bestätigen wollen. Aber stellen sie sich einen Moment das umgekehrte Bild vor: Zeitungen erscheinen nur mehr in Blindenschrift, die "Zeit im Bild" tonlos in Gebärdensprache und Straßenbahn und Bus transportieren nur mehr behinderte Menschen. Würden Sie sich benachteiligt fühlen?

Nun haben die Selbstbestimmt Leben Initiativen Österreichs im Kampf gegen diese Zustände einen ersten Schritt zu einem Bürgerrecht durchgesetzt. Vorbild ist der "Americans with Disabilities Act", welcher Diskriminierungen in sehr vielen Bereichen wirksam durch Strafandrohung verbietet. Der Nationalrat hat am 9.7.1997 ein ausdrückliches Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen in der Bundesverfassung verankert und damit ein Bekenntnis für die praktische Gleichbehandlung behinderter Menschen im Alltagsleben abgelegt.

Nun wird alles anders. Überall dort, wo die Verfassung gilt: in Bund, Länder und Gemeinden.

Ein "Vorgriff" auf die jetzt als Programm beschlossene Gleichstellung behinderter Menschen existiert seit mehreren Jahren: das Recht behinderter Kinder auf Unterricht in "normalen" Volks- oder Hauptschulen bzw. AHS-Unterstufe.

In Integrationsklassen, mit zumeist zwei Lehrerinnen, wird dieses Recht verwirklicht. Der Unterricht nimmt Rücksicht auf alle - auch auf die nicht behinderten Kinder - und ist von einem offenen Klima geprägt. Neben Wissen werden den Kindern ganz nebenbei soziale Fähigkeiten und Kompetenzen vermittelt. Das Bildungssystem trägt also zur Gleichberechtigung bei.

Nun wird alles anders?

Als der seinerzeitige Unterrichtsminister Scholten aus der Politik ausschied, nannte er die Integrationsgesetzgebung seinen wichtigsten politischen Erfolg - der aber in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde. Die amtierende Unterrichtsministerin glaubt hingegen bis heute, Integration behinderter Kinder sei eine pädagogische Mode, bzw. bestenfalls eine Methode, wie viele andere auch. Weder ihr, noch den zahlreichen Vertretern des Lehrerberufes scheint klar zu sein, daß die zwangsweise Ghettoisierung behinderter Kinder in der Sonderschule einen schlimmen, hier noch obrigkeitlichen Verstoß gegen alle grundlegenden Werte unserer Verfassung bedeutet: Gegen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Gegen jene Grundpfeiler unseres politischen Systems, die die Schule vermitteln soll(te).

Wie drückte es der Nobelpreisträger Stephen Hawking aus, selbst ein schwerstbehinderter Mensch, der in Österreich statt einer akademischen nur eine Heim-Karriere hätte machen können: "Es ist unglaublich wichtig, daß man behinderten Kindern ermöglicht, mit anderen gleichaltrigen Kindern zusammenzusein. Das ist entscheidend für ihr Selbstwertgefühl. Wie kann man sich als Mitglied der menschlichen Rasse fühlen, wenn man bereits im frühen Alter von ihr getrennt wird? Das ist eine Form von Apartheid". Aber daß ein derartiger Zwang tatsächlich Apartheid bedeutet, wird (noch) kein österreichischer Verfassungsrechtler bestätigen wollen.

Wird alles anders?

Haben wir Grund anzunehmen, daß der Beschluß des Nationalrates keineswegs ein neues Bürgerrechtsverständnis einleitet, sondern nur ein Lippenbekenntnis ist - unter dem Druck engagierter behinderter Bürgerinnen zustande gekommen?

Fast ist man versucht, das zu glauben. Denn es wär´ nicht Österreich, würde nicht zeitgleich die gegenläufige Tendenz versuchen, alles wieder ungeschehen zu machen.

Die Gegentendenz sucht ihren Erfolg gerade dort, wo politischer und pädagogischer Fortschritt entstand:

Das Land NÖ hat beschlossen - daß entgegen allen Bundesgesetzen - an NÖ-Hauptschulen behinderte Kinder nur dann integriert werden, wenn mindestens fünf bis sieben behinderte Kinder für eine Klasse zusammen kommen. Ist oder sind es "nur" ein, zwei, drei oder vier Kinder, dürfen sie die Hauptschule nicht besuchen, außer der Bezirksschulrat und das Schulforum sind einverstanden. Es wird abgestimmt, ob behinderte Kinder willkommen sind - eine schlimme Form der Diskriminierung.

Die Bundesregierung hätte diesen Beschluß des NÖ-Landtages beeinspruchen können - ja sie hätte es müssen, da das Landesgesetz nicht nur die Integrationspolitik des Bundes konterkariert, sondern auch klar und mehrfach gegen bundesgesetzliche Bestimmungen verstößt. Aber sie tat es nicht! Hingegen wurde bekannt, daß ganz andere Einsprüche erhoben wurden: z.B. gegen das Kärntner Schulgesetz, das korrekte Regelungen zur Hauptschul-Integration enthält - angeblich zu teure.

Was sind die neuen Bürgerrechte wert? Österreich tut sich schwer mit Bürgerrechten. Doch nun wird hoffentlich alles anders.

Wenn es uns gelingt, vom Selbst- und Bürgerrechtsbewußtsein unserer behinderten Mitbürgerinnen zu lernen, werden wir ihnen tatsächliche Freiheit und Gleichheit einräumen. Und damit unsere eigene endlich gewinnen, den Untertanenstatus auch im Alltagsleben überwinden können!

BUCHTIP:

BMUkA:

Integrativer Unterricht.

Beiträge zur Lehrerfortbildung für die Sekundarstufe I

lautet der Titel der vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten herausgegeben Broschüre.

Die einzelnen Beiträge stammen zum einen vom Team der wissenschaftlichen Begleiterinnen der integrativen Schulversuche, zum anderen von Lehrerinnen, die ihre persönlichen Erfahrungen und Einblicke aus der Praxis vermitteln.

Mit den einzelnen Artikeln ist es gelungen, einen Überblick über jene pädagogischen Bereiche zu geben, die in der Praxis des integrativen Unterrichts betroffen sind.Hoffentlich gelingt es ebenfalls, wie ein erklärtes Ziel dieser Broschüre lautet, der weitverbreiteten Skepsis der Lehrerinnen in Sekundarschulen durch vorliegende Informationen und Erfahrungen aus der Praxis zu begegnen.

"Integrativer Unterricht ist eine sehr große Herausforderung an Schule und Lehrerinnen und Lehrer - aber auch eine große Chance, die Schule für alle Kinder weiterzuentwickeln. Die Integrationsbewegung stellt viele Fragen an die derzeitige Schulpraxis, stellt das schulische Selbstverständnis in Frage und rüttelt an "liebgewordenen "Grundstrukturen und Denkmustern.Der Weg hin zu einer integrativen Schule ist sicher nicht einfach, mit Konflikten und Schwierigkeiten muß gerechnet werden. Daß es sich jedoch lohnt, den Weg zu beschreiten, zeigen die Erfahrungen vieler Schulversuchsteams." (Claudia Niedermair)

Eine wirklich empfehlenswerte Lektüre!

Für LehreInnen erhältlich über Ihre Schule beim:

Zentrum für Schulentwicklung, Bereich I, Kaufmanngasse 8, A-9010 Klagenfurt, Tel: 0463/540810; Fax: 0463/54081-11

Windisch,M./Miles-Paul, O. (Hrsg.):

Berufliche Integration Behinderter. Wege - Erfahrungen - Perspektiven

Universität Kassel, 1996

Anhand der aktuellen Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen werden Alternativen aufgezeigt.

Nicht nur graue Theorie und Wünsche der Betroffenen haben in diesem Buch Platz, sondern praktizierte Lösungsansätze, Perspektiven und Umsetzungsstrategien werden präsentiert. "Nur wenige haben in den 60er Jahren ernsthaft daran geglaubt, daß auch geistig behinderte Menschen in der Lage sein könnten, einer geregelten Beschäftigung nachzugehen. Heute nun werden häufig diejenigen wenig ernst genommen, die behaupten, daß ein Teil der geistig behinderten Menschen, auch auf dem freien Arbeitsmarkt ihre Frau und ihren Mann stehen können."

In diesem Buch werden Nischen aufgezeigt, die das Gegenteil beweisen.

Außerdem werden Fachbegriffe, wie unterstützte Beschäftigung und Arbeitsassistenz erklärt und zusätzlich Erfahrungen mit der unterstützen Beschäftigung, wie Motivation der Betriebe, Anforderungen und Erwartungen an behinderte Mitarbeiterinnen, betriebliche Hemmnisse, geeignete Betriebe aber auch den Aufgaben einer Arbeitsassistenz auf den Grund gegangen.

Dieses Buch ist für blinde und sehbehinderte Menschen auf Diskette erhältlich.

Verlag & Vertrieb: Universität/Gesamthochschule Kassel, Fachbereich Sozialwesen, D-34109 Kassel, Arnold Bodestraße 10.

Campus Verlag

Mathilde Niehaus, Leo Montada (Hrsg.):

Wege aus dem Abseits. Behinderte auf dem Arbeitsmarkt

"Gegenstand des vorliegenden Bandes ist die Arbeitslosigkeit und Erwerbsbeteiligung von Schwerbehinderten, über Einstellungsbarrieren auf dem Arbeitsmarkt, denen sich arbeitslose Behinderte gegenübersehen, sowie über Möglichkeiten, diese Barrieren zu überbrücken.

In diesem Zusammenhang werden verschiedene integrationspolitische Maßnahmen diskutiert", so lautet die Zielsetzung dieses Buches im Vorwort.

Der Tenor der meisten Beiträge scheint darin zu liegen, daß arbeitssuchende behinderte Menschen auf Vorurteile und Skepsis bezüglich Leistungsfähigkeiten und -motivation treffen. Sie haben nur dann eine Chance, diese Vorurteile bezogen auf ihre eigene Person zu überwinden, wenn sie eine Bewährungschance erhalten.

Über die Subventionierung von Arbeitsplätzen und über "Soziale Betriebe" (die geschützten Werkstätten sehr ähneln) wird versucht diese Bewährungschancen zu schaffen.

Dieses Ziel verfolgt auch das sogenannte START-Modell. In den Niederlanden wurde 1977 von der Stiftung START ein Konzept erarbeitet um Schwervermittelbare über den Umweg der Leih- bzw. Zeitarbeit die Reintegration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Das Motto lautet: "Mit Hilfe der Leiharbeitsformel zu einer festen Beschäftigung". Besonders benachteiligte Gruppen im Arbeitslosenbestand sollen bevorzugt aufgenommen werden, dazu zählen eben auch schwerbehinderte Menschen. Viele schaffen aber die geforderte Einsatzflexibiltät erst gar nicht und kommen so gar nie an den START.

Meist lautet die lapidare Antwort: "Dann bedarf es ergänzender Instrumente, die einen finanziellen Ausgleich für eine bestehende Minderleistungsfähigkeit beinhalten oder die Betroffenen erst einmal für den allgemeinen Arbeitsmarkt fit machen".

Zunächst dient START eben den Unternehmen zur Deckung eines kurzfristigen Personalbedarfs.

Fraglich ist, ob es mit diesem Beitrag wirklich gelungen ist, eine Brückenfunktion für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt herzustellen oder nicht eher ungewollt Vorurteile und Skepsis gegenüber behinderten Menschen verstärkt und sie abermals zu Bittstellerinnen am Arbeitsmarkt degradiert wurden.

Über Alternativen muß weiter nachgedacht werden.

§§ DSCHUNGEL Infoeck

René Schindler: Was können betroffene Eltern gegen das Niederösterreichische Schandgesetz tun?

Niederösterreich hat als einziges Bundesland in ganz Österreich folgende beschämenden Regelungen beschlossen:

Die Einrichtung von Integrationsklassen an Hauptschulen wird - im Regelfall an eine Mindestzahl von fünf behinderten Kindern gebunden, und die Aufnahme behinderter Kinder sonst von einer Abstimmung im Schulforum abhängig gemacht!

Damit werden in NÖ Eltern behinderter Kinder erneut zu Bittstellerinnen und Herbergsucherinnen degradiert. Wer würde zulassen, daß über den Schulbesuch seines nichtbehinderten Kindes im Schulforum abgestimmt wird!?

Ist es in irgend einer Weise logisch zu begründen, daß in der Volksschule im Regelfall höchstens vier behinderte Kinder in einer Klasse erlaubt sind, in der Hauptschule hingegen mindestens fünf nötig sein sollen? Und dies, obwohl nachweislich durch die größere Zahl an Unterrichtsgegenständen und die höhere Zahl an involvierten Lehrerinnen die Bedingungen für einen integrativen Unterricht schwieriger sind.

Hier wird aktiv die Demontage der Hauptschule betrieben, ihr ein Image als Drittel-Sonderschule angehängt!

Aktiver politischer Widerstand bei jeder Gelegenheit ist nötig! Die bevorstehende Landtagswahl sollte dazu hinreichend Möglichkeit bieten.

Was aber tun, wenn die skandalöse Bestimmung wirklich angewendet wird, wie es zwei übereifrige Direktoren bereits getan haben, noch ehe sie Geltung erlangte?

Nun, das Landesgesetz bietet auch juridisch zahlreiche Angriffspunkte. Denn die österreichische Bundesverfassung erlaubt es den Ländern nicht, schlechthin als Landesgesetz zu beschließen, was sie wollen. Nur in jenen Bereichen, in welchen die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, dürfen sie Regelungen beschließen. "Kompetenzwidrige" Landesgesetze verstoßen gegen die Verfassung.

In unserem Fall darf das Landesgesetz nur die bereits bestehenden Gesetze des Bundes (SchulorganisationsG) hinsichtlich der Klassenschülerinnenzahl konkretisieren. Diese Kompetenz überschreitet das NÖ Pflichtschulgesetz mehrfach:

  • Das Pflichtschulgesetz kennt keine (derartige) Einschränkung des Elternwahlrechtes zwischen der Sonder- und der Regelschule. Also darf das Land sie nicht vorsehen.

  • Das Schulrecht des Bundes enthält die Ermächtigung, die Klassenschülerinnenhöchstzahl durch Landes-Ausführungsgesetz näher zu regeln; eine Ermächtigung, eine Mindestzahl behinderter Kinder pro Integrationsklasse festzulegen, gibt es hingegen nicht.

  • Die Rechte des Schulforums sind im Schulunterrichtsgesetz - wieder ein Bundesgesetz - klar und abschließend geregelt. Das Land NÖ hat keine Zuständigkeit diese Rechte zu beschränken oder zu erweitern.

Gerade erst wurde im Nationalrat - von allen Parteien einstimmig! - eine Ergänzung zu Art. 7 des Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen, welche Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, jede Diskriminierung behinderter Menschen zu unterlassen und vielmehr deren faktische Gleichstellung herbeizuführen. Diese Bestimmung ist am 14. August, und somit vor dem NÖ-Pflichtschulgesetz, in Kraft getreten. Daß ihr die NÖ-Regelung entspricht, kann wohl in keiner Weise gesagt werden. Landesgesetze zu beschließen, die demonstrativ gegen eine solche Zielbestimmung verstoßen, kommt wohl mehr einer Provokation gleich.

Daß ein Gesetz verfassungswidrig ist, bedeutet aber zunächst einmal nur, daß es beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden kann. Bis dieses Höchstgericht entschieden hat, bleibt das Gesetz in Kraft. Allerdings: Die "Beschwerdeführerin" kann "aufschiebende Wirkung" beantragen - und erhält diese zumeist auch.

Was heißt das konkret: In aller Regel wird - noch von der Volksschule her - der sonderpädagogische Förderbedarf feststehen. Beim Wechsel in die Hauptschule wird nun - weil zufällig nicht fünf behinderte Kinder die Klasse besuchen - das ganze NÖ-Schandverfahren durchgezogen: Abstimmung im Schulforum, Stellungnahme des BSI, der Gemeinde. Kommen die hohen Herren oder Damen aber zum Ergebnis: Nein!, dann haben sie ein kleines Problem: Dieses Ergebnis müssen sie den Eltern per Bescheid aufzwingen. Kein Kind braucht die Sonderschule besuchen, wenn es nicht einen Bescheid gibt, der es dazu verpflichtet! Gibt es einen Bescheid, ändert das aber auch nichts: Gegen den müssen Eltern eben - binnen 14 Tagen - Berufung erheben. Bis über die Berufung entschieden wird, geht das Kind vorerst (weiter) in die Hauptschule!

So eine Berufung ist keine Hexerei. Es brauchen im Grunde nur die oben dargestellten Argumente gegen das NÖ-Schandgesetz angeführt werden. Und Integration : Österreich wird, wenn wir zeitgerecht informiert werden, gerne beim Abfassen solcher Berufungen helfen. Und wenn der Landesschulrat gegen uns entscheidet: Auch gut! Dann gehen wir eben wirklich zum Höchstgericht. Dazu ist ein Rechtsanwalt nötig - den wird Integration : Österreich in diesem besonderen Fall beistellen. Und der wird "aufschiebende Wirkung" beantragen. Klartext: Das betroffene Kind geht weiter in die Hauptschule, bis der Verfassungsgerichtshof entschieden hat!

Und der braucht im Durchschnitt wenigstens ein bis zwei Jahre. Das ist für das betroffene Kind nur günstig: Bis das ganze Verfahren beendet ist, wird es die Hauptschule wahrscheinlich schon abgeschlossen haben. Das ist natürlich für alle anderen Kinder schlimm, denn es wird Jahre dauern, bis das Schandgesetz auf diesem Weg beseitigt werden kann.

Umso mehr ist es nötig, daß jede einzelne von uns, alle sich bietenden Kontakte zu Politikerinnen, Journalistinnen etc. nützt, um wieder und wieder darauf aufmerksam zu machen, welch diskriminierende Regelung das Land NÖ da beschlossen hat.

Diskriminierung per Gesetz

Integration in Niederösterreich

Eine "Integrationsgeschichte": Klappe die erste

Im Vorfeld der Novellierung des NÖ-Pflichtschulgesetzes hat eine Familie im Bezirk Tulln die Auswirkungen des Gesetzes hautnah erlebt. Obwohl dieses erst mit 10. Juli in Kraft trat, wurde Pflichterfüllung vorexerziert.

Die Familie engagiert sich seit über einem Jahr für die Fortsetzung der Integration ihres Sohnes nach der Volksschule an die nächstgelegene Hauptschule. Am Vorabend des letzten Schultages (!) gibt es eine Abstimmung im Schulforum der Hauptschule über die Aufnahme von Patrik. Die Eltern werden zwar angehört, aber nicht vom Ergebnis benachrichtigt. Es wird an die Landesschulbehörde weitergeleitet. Erst am ersten Schultag werden sie zu einem Gespräch mit dem Landesschulinspektor eingeladen. Da erfahren sie, daß Patrik nicht in die Hauptschule darf. Alle Eltern und Kinder aus der Volksschulklasse wollen die Fortsetzung der Integration in die Hauptschule. Eine diesbezügliche Petition der Eltern wurde bereits im Frühjahr von allen unterzeichnet. Den Eltern wird mitgeteilt, die ablehnende Entscheidung wurde von der Landesschulbehörde getroffen.

Patrik steht mit seinen Schulkolleginnen aus der Volksschule vor verschlossener Klasse. Die Presse berichtet darüber. Die Telefone laufen heiß, an einer Lösung für Patrik wird gearbeitet, heißt es von seiten des Landesschulrates.

Den Eltern hingegen wird mitgeteilt, sie mögen bedenken, Kinder wie Patrik sind noch vor zehn Jahren schulunfähig erklärt worden. Nach tagelangen Verhandlungen geben die Eltern auf.

Die "integrative" Lösung: Patrik wird mit einem zweiten Kind von einer Sonderschullehrerin im Volksschulgebäude unterrichtet. Ein Hauptschullehrer hat sich nicht gegen Integration ausgesprochen, an seinem Unterricht darf Patrik teilnehmen.

"Integrationsgeschichte": Klappe die zweite

Viktoria besuchte vier Jahre den Kindergarten in Winklarn. Seitens der Eltern war geplant, daß Viktoria bereits im Schuljahr 1996/97 ihre Schullaufbahn starten sollte. Die Lehrpersonen der Volksschule Winklarn baten jedoch um Vorbereitungszeit, damit sie sich auf die Integration eines behinderten Kindes einstellen können. Das Kind wurde im beidseitigen Einvernehmen vom Schulbesuch zurückgestellt.

Szenenwechsel: ein Jahr später, März 1997: Elternabend im Ambulatorium Amstetten. Der Direktor der VS Winklarn, die künftige Klassenlehrerin und Viktorias Eltern sind anwesend. Direktor und Lehrerin erzählen vor rund 30 Personen, daß man noch Zeit braucht, sich über Integration im Klaren zu werden. Dem Direktor ist zu entnehmen, daß er kein "Integrierer" ist: Er erklärt, daß man im Lehrkörper einen Konferenzbeschluß gefaßt hätte, Viktoria nicht zu integrieren.

Dennoch

Die Eltern streben weiterhin die Integration an der VS Winklarn an.

Licht tut sich auf: Eine Lehrerin erklärt sich bereit, Viktoria in ihre Klasse aufzunehmen. Allerdings nur dann, wenn sie für Viktoria eine Stützlehrerin für die gesamte Unterrichtszeit zugewiesen bekommt.

Vorsprache bei Herrn Bezirksschulinspektor Martin Schobel: Der Bürgermeister von Winklarn ist dabei, er ließ auch die Schule für Viktoria bereits vor Monaten behindertengerecht umbauen (eigener Eingang für Viktoria ohne Stufen, sodaß der Schulbus bis vor die Tür vorfahren kann), und er hat auch über die "Lehrer-Börse" die Stützkraft für Viktoria organisiert. Der Schulinspektor aber möchte, daß Viktoria in die neue Integrationsklasse nach Hausmening geht. Nach einer Rückfrage stellt sich heraus, daß in Hausmening bereits ausreichend Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf vorhanden sind. Daraufhin bekommt Viktoria die Zusage - sie war bei diesem Gespräch dabei - ab Herbst 1997 für die VS Winklarn.

Die Situation kippt

in der letzten Maiwoche: Die Mutter erhält vom Direktor einen Brief, worin dieser (im Gleichklang mit seinen Kolleginnen) entscheidet: "Wir sind gegen die Aufnahme Viktorias an unserer Schule". Womit der Direktor seine mündliche Aussage vom März, die er im Ambulatorium getroffen hat, nun schriftlich wiederholt. In diesem Schreiben entschieden sich die Lehrkräfte der Volksschule Winklarn gegen eine Aufnahme von Viktoria.

Halten wir nochmals fest: Der Schulerhalter steht zur Integration und hat die Schule behindertengerecht umgebaut. Eine Stützlehrerin wird aus der "Lehrer-Börse" ganz zur Verfügung stehen (dabei gibt es für Viktoria den sonderpädagogischen Förderbedarf und ASO-Lehrplan nur aus Deutsch, Turnen und Werkerziehung). Der Bezirksschulinspektor genehmigt im letzten Gespräch mit dem Bürgermeister, der Mutter und dem Kind die Einzelintegration an der VS Winklarn.

Die Schule verfaßt einen Gegenbeschluß ...

Pflichtschuljahre und was dann?

Der Fall der gehörlosen Schülerin Anja R. aus Reutte löste neuerliche Eskalationen aus und ging durch die Presse. Trotz Interventionen und einer Protestaktion in der ersten Schulwoche von zahlreichen Politikerinnen (LIF, Grüne, SPÖ) und von Integration : Österreich gab es keine Lösung.

Zur Vorgeschichte: Die gehörlose Anja besuchte bisher eine Integrationsklasse in der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe. In Musik hat sie ein Nichtgenügend bekommen und außerdem hat sie in der Integrationsklasse angeblich die Lautsprache verlernt, heißt es. Um ihr "besondere Förderung" zukommen zu lassen, sollte sie gegen ihren Willen nach München in ein Spezialinstitut abgeschoben werden. Das bedeutet völlige Isolation von ihren Freundinnen in Österreich. Das wollte sie auf keinen Fall. Wir haben Anja begleitet und einen Termin beim Bundeskanzler ermöglicht.

Die enttäuschende "Lösung"

Der Bundeskanzler erfüllte den Wunsch, weiter in die Schule integriert zu sein, nicht. Er bot ihr an, in einer polytechnischen Schule mit Hilfe ihrer Betreuerin unterrichtet zu werden. Anja und ihre Mutter haben eine Woche Zeit zu überlegen.

Zum Gespräch

Anläßlich Anjas Schulverweises, der zu einem exemplarischen Streitfall geworden ist, und den unzulänglichen gesetzlichen Regelungen haben wir einen Termin beim Bundeskanzler bekommen. Eltern aus Kärnten und Tirol begleiten uns bereits zur Pressekonferenz am Vormittag des Kanzlertermines. Die Bildungs- und Behindertensprecherinnen der Partein waren ebenfalls eingeladen Stellung zu beziehen. Theresia Haidlmayr (Grüne), Robert Rada (SPÖ), und Maria Schaffenrath (LIF) nahmen das Angebot an und bestätigten vor zahlreicher Presse die unzulängliche Gesetzeslage.

Am Nachmittag wurde Bundeskanzler Klima in einem dreiviertelstündigem Gespräch nachstehender Forderungskatalog von Integration : Österreich überreicht. Der Bundeskanzler versprach einen runden Tisch noch in diesem Jahr mit Ministerin Gehrer und Integration : Österreich einzuberufen.

Forderungskatalog

Wir bitten den Bundeskanzler, um Bearbeitung unserer Forderungen:

1. Betroffene Menschen benötigen ein klares Bekenntnis für ihre Anliegen.

Wenn Integration behinderter Menschen ein politisches Ziel der Regierung ist, benötigen Betroffene ein ausgesprochen klares Bekenntnis.

2. Eine Verbindung mit der zuständigen Ressortleiterin für schulische Integration ist dringend aufzunehmen.

Die im November 1996 verabschiedeten "Integrationsgesetze" für den gemeinsamen Unterricht sind unzulänglich, behinderte Kinder werden nach wie vor diskriminiert und sie regeln nur (unzureichende) acht Schuljahre. Es fehlt ein klarer "Arbeitsauftrag" an die österreichischen Schulen. Zu oft werden Integrationsmaßnahmen (auch von zuständiger Behörde) unterlaufen.

3. Die Ausbildung der Lehrerinnen muß an die neuen Aufgaben von Schule angepaßt werden.

Die erste Integrationsklasse wurde im Schuljahr 19984/85 von Eltern erkämpft. Seit 1993 gibt es Gesetze für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder. Lehrerinnen beklagen vielerorts, daß sie für diese Aufgabe nicht ausgebildet sind und sich überfordert fühlen.

4. Gleiche Bildungschancen für ALLE müssen auch in die Praxis umgesetzt werden.

Das Recht auf freie Wahl der Bildungsmöglichkeiten muß für alle behinderten Kinder bzw. deren Eltern gelten. Formalistisches und organisatorisches Denken verhindert sehr oft schulische Integration.

5. "Integrationshotline"

Damit behinderte Menschen und Eltern von Betroffenen aber auch Lehrerinnen und Auszubildende die nötige Information bekommen, bitten wir Sie um die Einrichtung einer qualifizierten Auskunfts- und Beratungsstelle. Die Elterninitiativen aus den Bundesländern können dem Andrang auf Beantwortung von Integrationsfragen nur mit großer Mühe und ehrenamtlichem Einsatz nachkommen. Auch in unserem Bundesbüro laufen die Leitungen heiß. Mit der Einrichtung einer "Integrationshotline" könnten sämtliche juristische, didaktische Informationen gesammelt und an die Anfragenden in ganz Österreich übermittelt werden.

6. Pflichtschuljahre und was dann?

Zur Zeit gibt es für Kinder aus Integrationsklassen nach neun Schuljahren keine Bildung mehr. Auch behinderte Jugendliche benötigen eine berufliche Perspektive, die Öffnung der Berufsschulen und berufsbildenden Schulen für Menschen, die nur Teilabschlüsse erreichen können, muß vorgenommen werden.

7. Landesgesetze müssen den Bundesrichtlinien entsprechen.

Die 10. Novelle des NÖ-Pflichtschulgesetzes widerspricht den Integrationsgesetzen (17. SchOG-Novelle und deren Begleitgesetze) des Bundes und verstößt auch klar gegen die neue Verfassungsbestimmung (Zusatz zu Artikel 7, Abs.1)!

8. Behinderte Menschen haben - wie alle anderen auch - das Recht auf einen Arbeitsplatz am freien Arbeitsmarkt.

Im März dieses Jahres war die Arbeitslosigkeit unter den behinderten Menschen erschreckend hoch: 38.364 Personen waren arbeitslos gemeldet.

René Schindler: Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG (Teil 1)

Das sieht die geplante Novelle zum BEinstG vor:

  • Der Sozialminister soll durch Verordnung regeln können, nach welchen Kriterien der Grad der "Minderung der Erwerbsfähigkeit" eingeschätzt wird. Die bisherigen Kriterien (Kriegsopferversorgungsgesetz - KOVG) entfallen; ebenso die automatische Anerkennung von Bescheiden der AUVA bzw. über die Blindenbeihilfe.

  • Die Ausnahmen von der Beschäftigungspflicht für Bund, Länder und einige Wirtschaftszweige werden gestrichen. Lehrlinge werden für die Berechnung der Pflichtzahl nicht mehr mitgerechnet.

  • Die derzeit vorgesehenen Prämien bei Übererfüllung der Beschäftigungspflicht entfallen ebenso, wie die Förderung einer freiwilligen Höherversicherung behinderter Menschen.

  • Arbeitsassistenz kann grundsätzlich aus Mitteln des Ausgleichtaxfonds gefördert werden.

  • Die geschützten Werkstätten werden in "integrative Betriebe" umbenannt.

  • Zentral- und Konzernbehindertenvertrauenspersonen sollen zukünftig - aber höchstens zweimal jährlich - eine Versammlung aller Behindertenvertrauenspersonen des Unternehmens/Konzerns einberufen können.

Diese Regelungen sind zur Begutachtung verschickt worden. Es ist zu hoffen, daß sie in dieser Form nicht beschlossen werden!

Neue Sensibilität für Anliegen behinderter Menschen bei ÖGB und AK?

Aus der Stellungnahme von ÖGB und AK zur geplanten BEinstG-Novelle:

  • Der Entfall der Ausnahmebestimmungen für einige Wirtschaftszweige und die Gebietskörperschaften ist uneingeschränkt zu begrüßen.

  • Die Nichtberücksichtigung von Lehrlingen, Personen in Ausbildung zum Krankenpflegefachdienst sowie Hebammenschülerinnen bei der Berechnung der Pflichtzahl läuft der Zielsetzung des Entwurfes zuwider und ist daher abzulehnen.

  • Ausdrücklich zu begrüßen ist die Neuformulierung des § 6 Abs 1 und 2 und hier vor allem die Förderung des Instrumentariums der Arbeitsassistenz. In diesem Zusammenhang wäre es überlegenswert, ins Gesetz eine Regelung aufzunehmen, welche Berufsgruppen Arbeitsassistenz ausüben sollen und dürfen. Unverständlich hingegen ist, warum in diesem Zusammenhang die Förderung der Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung gestrichen wurde. Wenn diese Möglichkeit in der Praxis kaum wahrgenommen wurde, sollte sie vielmehr verstärkt propagiert und zielgerecht angeboten werden.

  • Bezüglich des Teams, das nach § 6 Abs 5 berufen ist, über die Gewährung von Leistungen zu entscheiden hat, wird angeregt, daß auch eine Vertreterin der organisierten Behinderten zugezogen wird.

  • Im Sinne einer Förderung der Beschäftigung von Behinderten auch im öffentlichen Dienst sollte bei begünstigten Behinderten - auch wenn dienstrechtliche Vorschriften die Beendigung des Dienstverhältnisses wegen langer Dienstverhinderung infolge Krankheit vorsehen - eine Zustimmung des Behindertenausschusses zur Beendigung des Dienstverhältnisses als Wirksamkeitsvoraussetzung für die ex lege Beendigung normiert werden.

  • Der Gedanke, Gelder aus dem Ausgleichstaxfonds gezielter einzusetzen und bestehende Kofinanzierungsmöglichkeiten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zu nutzen, ist durchaus richtig. Die dazu notwendigen Mittel sollten aber aus einer längst notwendigen, spürbaren Erhöhung der Ausgleichstaxe, und nicht aus der Streichung der Prämien für die Übererfüllung der Beschäftigungspflicht gewonnen werden. Für Klein- und Mittelbetriebe stellt die Prämie oft sehr wohl ein Motiv für die vermehrte Beschäftigung von begünstigten Behinderten dar. Außerdem ist die Prämie unbürokratisch und leicht durchschaubar. Will man die Gießkannenförderung wirklich nicht weiterforcieren, so besteht die Möglichkeit die Prämie auf dem derzeitigen Stand einzufrieren.

  • Die Abschaffung der ex lege Zugehörigkeit nach § 14 Abs 1 BEinstG ist abzulehnen. Welchen Vorteil die Entwurfsregelung für die Behinderten haben soll, ist nicht zu erkennen.

  • Wenngleich die Festsetzung des Grades der Behinderung nach den Richtlinien des KOVG überholt ist, ist es bedenklich, die Neuregelung einer Verordnung zu überlassen. Es handelt sich dabei um die wesentliche Grundlage des Behinderteneinstellungsgesetzes, weshalb die Richtlinien im Gesetz selbst festgeschrieben werden sollten. Es ist auch sicherzustellen, daß durch die Neuregelung keine Verschlechterung gegenüber der bisher gängigen Entscheidungspraxis zustande kommt.

  • Die Beschränkung der Versammlungen von Zentral- bzw. Konzernbehindertenvertrauenspersonen auf maximal zwei pro Jahr ist sachlich nicht gerechtfertigt.

Abschließend noch einige Vorschläge, die im vorliegenden Entwurf keine Berücksichtigung fanden:

  • Wie oben schon mehrfach erwähnt, wäre eine merkbare Erhöhung der Ausgleichstaxe zur Erreichung der eingangs festgelegten Ziele unumgänglich.

  • Ein Absenken der Pflichtzahl von 25 auf 20 Dienstnehmerinnen ist langfristig ins Auge zu fassen.

  • Neben der Kündigung von begünstigten Behinderten sollte auch die Entlassung zustimmungspflichtig sein. Immer häufiger werden Entlassungen ausgesprochen, um den Kündigungsschutz zu umgehen.

  • Aus sozial- und gesundheitspolitischer Sicht wäre es wünschenswert, im Urlaubsgesetz eine ähnliche Zusatzurlaubsregelung für begünstigte Behinderte aufzunehmen, wie sie das Bundesvertragsbedienstetengesetz bereits seit Jahren vorsieht.

Fatmir Haliti: Behinderteneinstellungsgesetz (Teil 2)

Fatmir Haliti

(selbst betroffener Jurist, dissertierte zum Thema: "Arbeitsrecht und die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung")

Stellungnahme zur geplanten Novellierung

Geschichtlich gesehen ist das Behindertenrecht eine Errungenschaft der Sozialpolitik des 20. Jahrhunderts, die sich im Wechsel von Stagnation und Fortschritt entwickelt hat.

Obwohl das geltende Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) viele Fragen offen läßt und teilweise nicht den Erwartungen der betroffenen Menschen mit besonderen Bedürfnissen entspricht, stellt es eine vorhandene Rechtsmaterie dar, die ausgebaut und gepflegt werden sollte.

Der Begriff der Behinderung darf nicht nur als Beschreibung des Gesundheitszustandes des betroffenen Menschen verwendet werden, sondern sollte differenzierter den gesamten Lebens- und Arbeitszusammenhang des Menschen mit besonderen Bedürfnissen beschreiben.

Das gesellschaftlich übliche Grundverständnis von Behinderung meint vor allem Unperfektes und Mangelhaftes und nicht etwas Wertvolles. Der Mensch mit Behinderung steht immer an der Grenze zur Diskriminierung.

Die stetig sich verschärfende Konkurrenz am Arbeitsmarkt stabilisiert und verstärkt die negativen Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung. Es ist heute für jede Arbeitnehmerin schwierig eine Arbeit zu finden, für die Arbeitnehmerin mit Behinderung ist es doppelt so schwer.

Eine wichtige politische Gegensteuerung könnte in einem klaren legistischen Willen bestehen, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung zu fördern und als selbstverständliches Recht festzuschreiben, wie es die gerade beschlossene Ergänzung des Art 7 der Bundesverfassung vorsieht.

Tatsächlich droht das BEinstG, als Maßnahme der positiven Diskriminierung durch die Novellierung geschwächt zu werden.

Die Instrumentarien der Pflichtzahlen, des erhöhten Kündigungsschutzes sind durchaus kritisch zu diskutieren.

Berücksichtigt man jedoch die rasant verlaufende technische und organisatorische Veränderung der heutigen Arbeitswelt, ist große Sorge angebracht, welche Chancen Arbeitnehmer mit Behinderung beim Wegfall dieser Schutzbestimmungen real noch haben werden. Eine Firma wird nicht dadurch ruiniert, daß sie einige Menschen mit Behinderung beschäftigt, wir beweisen jeden Tag, daß wir eine nicht zu unterschätzende Arbeitskraft sind, wenn man uns läßt.

In der gegenständlichen Novellierung fehlt auch eine effiziente und wirklich klar legistisch geregelte Dienstleistung durch Arbeitsassistenz. Diese ist zwar in der Novelle erstmals genannt, aber nicht differenziert als Mittel auf dem Weg zur Gleichstellung des Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dargestellt. Wir wünschten uns als Betroffene vom Gesetzgeber ein funktionelles Gesetz in der Grundhaltung: "Für Menschen mit Behinderung, MIT Menschen mit Behinderung gestalten!"

Um dieses Motto zu konkretisieren schließe ich mit folgendem Bild: Ich kann den Wettlauf am freien Arbeitsmarkt nicht bestehen unter den Voraussetzungen: "Qui prior est tempore, potior est jure - Wer zuerst kommt, malt zuerst." In diesem Wettkampf brauche ich spezielle Schuhe, ansonsten habe ich ihn von vornherein verloren.

Soll das primäre Ziel des BEinstG die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein, dann entfernt sich die Novelle noch weiter von diesem Ziel, als es das geltende BEinstG schon tut. Der Entfall von Prämien und die Schwächung von Kompetenzen sind dabei nur der konkrete Ausdruck für den mangelnden politischen Willen, verstärkt etwas für die Integration behinderter Arbeitnehmerinnen zu tun.

Marietta Schneider: Berufliche Integration ohne Emanzipation ist ein Mißverständnis

In dieser Überschrift befinden sich gleich mehrere Worte, die sehr häufig mit mehr oder weniger Andacht von mehr oder weniger kompetenten Zeitgenossinnen gebraucht werden. Häufig habe ich den Eindruck, je öfter und je beschwörender diese Worte im öffentlichen Diskurs Verwendung finden, desto seltener werden sie gelebt oder lebbar. Deshalb gehe ich zu Beginn der Wortbedeutung (Duden) nach.

Integration = wieder ganz machen, vollständig machen

Desintegration = Aussonderung, Ausgrenzung, Abwehr

integer = ganz

Emanzipation = Freigabe, Gleichstellung, Gleichberechtigung

Beziehungsnetz

In unserer tagtäglichen Arbeit versuchen wir diese Worte jeweils neu zu buchstabieren, konkret mit lebbaren Schritten zu füllen, gemeinsam mit den Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen, gemeinsam mit ihren Eltern, meist mit ihren Müttern, mit engagierten Lehrerinnen und Chefs, mit engagierten Einzelpersonen in etablierten Behinderteneinrichtungen, mit couragierten Einzelpersonen in den politischen Entscheidungsebenen.

Jede einzelne in diesem heterogenen Beziehungsnetz ist eine wichtige Bündnispartnerin für den jeweils sehr persönlichen unterschiedlichen Integrationsprozeß.

Unsere Erfahrungen machen deutlich: Berufliche Integration von Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen ist nie ein solistischer Prozeß, sie ist keine heldische Tat des einzelnen Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder der besonders engagierten Begleiterin oder Integrationsfunktionärin.

Integration ist immer ein "Gesamtkunstwerk" aller beteiligten handelnden Personen und deren unterschiedlichen Lernprozessen.

Beim tätigen Buchstabieren stellen wir ebenso fest: Die Menschenwürde und die Achtung des Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist jeden Tag antastbar und wird angetastet, durch legistische, organisatorische und politische Strukturen, die die Selbstbestimmung in den Bereichen Arbeiten und Wohnen sehr erschweren oder gar unmöglich machen.

Diskriminierung und Ausschluß

Wir begleiten inzwischen eine erhebliche Zahl von Menschen mit besonderen Bedürfnissen auf ihrem Weg, ihre beruflichen Ziele konkret umzusetzen und ihre Lebensplanung Schritt für Schritt selbstbestimmter gestalten zu können.

Allein die Aufzählung der behördlich-administrativen Hürden ergäben eine beachtliche Sammlung für eine Realsatire.

Dieses Sichtbarmachen würde dokumentieren: Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind entgegen anderslautender Meldungen in den existentiell zentralen Bereichen Arbeit und Wohnen - von einem gleichgestellten Wahrnehmen ihrer Interessen - nach wie vor strukturell und individuell ausgeschlossen.

Daran wird auch eine rein quantitativ ausgebaute Dienstleistung "Arbeitsassistenz" - fein säuberlich nach Behinderungsarten getrennt - nichts ändern.

Eine rein technisch verstandene Arbeitsassistenz läuft Gefahr, das bestehende Rehabilitationsverständnis zu stabilisieren. D.h., der behinderte Mensch ist ein Mängelwesen, das es gilt, nach allen Regeln der Kunst (welcher Kunst?) an die bestehende Arbeits- und Leistungswelt anzupassen.

Menschenbild

Unsere Erfahrung macht uns immer wieder deutlich: Ganzheitlich verstandene Arbeitsassistenz braucht ihre Einbettung in ein grundlegend anderes Bild und andere Auffassung vom Menschen mit besonderen Bedürfnissen und darf nie die Machtfrage übersehen. Die Grundlinien und Grundhaltungen der "Selbstbestimmt Leben Bewegung" sind für uns wichtig und Korrektiv unseres Handelns.

Arbeitsassistenz bloß als innovative Methode und Spielwiese für eine wachsende Anzahl von Reha-Expertinnen wäre ein gründliches Mißverständnis und eine neuerliche Instrumentalisierung des Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

"Gibt es Menschen, die als Abfall bezeichnet werden?

Ja.

Das geschieht mittels GUTACHTEN.

Gutachten sind SCHLECHTACHTEN.

Schlechtachten zählen alles Störende, Ungenügende, Mühsame, Negative auf.

Es gibt viele Kinder und Jugendliche, über die bereits mehrere Schlechtachten geschrieben wurden, weil sie störend, ungenügend, dumm, mühsam, negativ seien. Sie fliegen von Schulen und Lehrstellen oder kommen dort erst gar nicht hinein.

ACHTEN soll man die Menschen, nicht begutachten.

Jeder Mensch ist ein möglicher Mensch, was man allein schon daran erkennen und erleben kann, daß es ihn gibt. Mehr noch: Was Ihr da losgeworden seid (oder gar nicht aufnehmen wollt), Leute, was da von Euren Schulen und aus Euren Lehren fällt, das ist GOLD, pures Gold."

(Jürg Jegge)

Arbeitsprojekte in den Bundesländern

Burgenland: Gabriele Huterer: Sieben Jahre berufliche Integration

Als die Kinder der ersten Integrationsklasse in Oberwart die letzte Klasse der Hauptschule besuchten, stellten sich die Eltern die Frage: "Wie soll es im Berufsleben unserer Kinder weitergehen?" Der Verein BUNGIS ("Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam im Südburgenland" - bis 1995 "in Schulen"), ein Eltern- und Therapeutinnenverein, entwickelte daher 1991 das Projekt "Markt Allhauer Kommunikationszentrum" MALKO - ein Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für Menschen mit besonderen Bedürfnissen - als ersten Versuch, sich mit beruflicher Integration auseinanderzusetzen.

Im MALKO arbeiten in verschiedenen Bereichen - konkret in der Holzwerkstatt, der Tages- und der Wirtschaftsküche, der Gärtnerei, im Öffentlichkeitsbereich, im Verkauf, in der Buchhaltung und im Büro - Menschen mit und ohne Behinderung zusammen.

Die Aufgabe der Bereiche ist es, einerseits die Klientinnen gezielt auf die Berufswelt vorzubereiten und andererseits Menschen mit schweren Behinderungen eine sinnvolle Tagesbeschäftigung anzubieten.

Die Waren oder Dienstleistungen der Bereiche müssen dem regionalen Wettbewerb standhalten können und erwirtschaften einen beträchtlichen Teil der Projektkosten.

1993, bereits zwei Jahre nach dem Start des MALKO, wurde das Projekt Arbeitsassistenz eingeführt.

Projekte 1997

  • MALKO - Markt Allhauer Kommunikationszentrum

  • AASS - Arbeitsassistenz

  • AI - Außerschulische Integrationshilfe, ambulante Freizeitbetreuung von vorwiegend intensivbehinderten oder schwer verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen.

  • Telechance - Schulung für Menschen mit körperlicher Behinderung in der Telekommunikation

Insgesamt sind ca. 95 Menschen an den Vereinsprojekten beteiligt. Auf die Frage "Wieviele Behinderte arbeiten bei Euch?" sind wir nicht bereit, eine Antwort zu geben, da wir einerseits Bereichsleiterinnen haben, die begünstigte Behinderte sind, andererseits aber ein Teil der Klientinnen nicht unter eine der vielen herkömmlichen Behinderungsdefinitionen fällt. Es kommt häufig auf die gegebenen Rahmenbedingungen im Tätigkeitsfeld an, wie weit eine Behinderung wirksam wird.

So erscheint uns die Bruchlinie "Existenzsicherung durch berufliche Tätigkeit - ja oder nein" als die für uns entscheidende. Es arbeiten bei uns 18 Menschen im Rahmen der Beschäftigungstherapie und vier Zivildiener - diese zwei Gruppen können aus ihrer Tätigkeit keine Existenzsicherung erreichen.

Der gängige Weg von Klientinnen

Klientinnen, die Probleme mit der Arbeitswelt haben, kommen zum Verein auf Empfehlung des AMS, der Landesregierung, des BSB oder auf Grund von Mundpropaganda.

Der erste Kontakt zwischen den Klientinnen und dem Verein findet im Rahmen eines Erstgespräches, das meist von der Geschäftsführerin und der Leiterin des Pädagogen-Teams geführt wird, statt.

In diesem Gespräch können die Klientinnen und/oder ihre Angehörigen die Vorstellungen und Wünsche, die sie zu uns geführt haben, äußern. In der Folge wird versucht, einen gemeinsamen ersten Schritt zu formulieren. Meist wird zuerst eine Arbeitserprobung in den vereinseigenen Projekten ausgemacht.

Arbeitserprobung als Möglichkeit der Orientierung

Häufig wird im Rahmen einer Arbeitserprobung in einem Vereinsprojekt - diese kann bis zu drei Monaten dauern - festgestellt, ob eine Zusammenarbeit für beide Seiten sinnvoll erscheint. Dabei können die Klientinnen mehrere Bereiche der Arbeitswelt kennenlernen, Vertrauen zu sich selbst und zu diversen Hilfen aufbauen, ihre besonderen Arbeitsqualitäten ausprobieren und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen die nächsten Schritte planen. In dieser Zeit finanziert das AMS eine Deckung des Lebensunterhaltes. Danach entscheiden sich die meisten Klientinnen für einen der folgenden Maßnahmen:

Beratung

Dabei wird Kontakt zu anderen Fort- und Ausbildungseinrichtungen hergestellt und Hilfe bei organisatorischen Dingen angeboten, um eine Aufnahme zu erleichtern (Mittelsicherung, Klärung der Finanzen, Fahrt).

Arbeitsassistenz

Dies ist eine exzellente Maßnahme, vor allem für behinderte Menschen, die bereits "jobready" sind, aber noch keinen Job gefunden haben. Auch bei Schwierigkeiten bei einem bereits bestehenden Dienstverhältnis kann es zu Hilfestellungen kommen.

Aufnahme auf einen Transitarbeitsplatz

Ein Dienstverhältnis wird errichtet. Die Klientinnen haben die Gelegenheit, sich ein bis eineinhalb Jahre auf die Arbeitswelt vorzubereiten. Dabei sind Schnupperwochen in Betrieben der freien Wirtschaft obligatorisch. Im letzten Drittel der Maßnahme werden sie von den Mitarbeiterinnen der vermittlungsorientierten Integrationsbegleitung bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt.

Die Hälfte der Klientinnen kann nach der Maßnahme einen Arbeitsplatz in der freien Wirtschaft erreichen.

Ein Viertel besucht im Anschluß Aus- und Fortbildungseinrichtungen und ein Viertel ist danach wieder arbeitslos.

Aufnahme im Rahmen der Beschäftigungstherapie

Dies ist zur Zeit für Klientinnen, die unter den derzeitigen Bedingungen auf Grund der Schwere der Behinderung keine Chance auf einen Arbeitsplatz haben, die einzige Möglichkeit, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen.

Von 18 Klientinnen verlassen jährlich ein bis zwei das Projekt auf einen Arbeitsplatz in die freie Wirtschaft oder auf einen Ausbildungsplatz. Schnupperwochen in Wirtschaftsbetrieben werden fast ausnahmslos von allen Klientinnen - manchmal unter Begleitung einer MALKO-Mitarbeiterin - wahrgenommen.

Lehre

Zur Zeit wird in der Holzwerkstätte auch ein Lehrling ausgebildet, ein Lehrling in der Küche und einer im Büro folgt demnächst. Wie weit hier noch mehr junge Menschen Möglichkeiten finden, eine qualifizierte Ausbildung zu erhalten, wird sich erst in der nächsten Zeit sagen lassen.

Telechancekurs

Bei entsprechender Eignung für diese Ausbildung kann auch die Gelegenheit wahrgenommen werden, den Telechancekurs zu machen. In einem siebenmonatigen Kurs eignen sich die Klientinnen fundierte EDV-Kenntnisse an, Schwerpunkt ist dabei die Telekommunikation. Fünf von acht Klientinnen des ersten Kurses konnten im Anschluß einen Arbeitsplatz erreichen.

pädagogische Vorgangsweise

  • Klientinnenzentrierter Ansatz

Die Bedürfnisse der Klientinnen stehen im Vordergrund. Nicht die Vereinskonzepte bestimmen, welche Schritte zur beruflichen Integration führen können, sondern es wird gemeinsam mit den Klientinnen nach individuellen Möglichkeiten gesucht. Dadurch kommt es insgesamt zu einer Vielzahl unterschiedlichster Vorgangsweisen und oft zu äußerst unkonventionellen Lösungen - manchmal allerdings auch zu unlösbaren Problemen, die trotz hoher Kompromißbereitschaft aller Seiten nicht zum gewünschten Ergebnis führen.

  • Verbindlichkeit

Verbindliche Vereinbarungen zwischen allen Beteiligten sind die Grundlagen der gemeinsamen Arbeit. Es werden stets Möglichkeiten der Überprüfung der einzelnen Vereinbarungen gesucht, damit für die Klientinnen größtmögliche Klarheit besteht.

  • Schaffung von entsprechenden Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen sind so zu schaffen, daß das gemeinsam definierte Ziel in größtmöglicher Selbständigkeit erreicht werden kann. Dies gilt bei Vermittlungen auch für die Arbeitsbedingungen in Firmen, wobei oft mit viel Phantasie und Kreativität auch schwerer behinderten Personen Möglichkeiten der Eigenständigkeit ermöglicht werden.

  • Arbeitsmarktpolitischer Ansatz

Im zunehmenden Maße arbeitet der Verein immer öfter mit Menschen, die ein arbeitsmarktpolitisches Problem haben und nicht unmittelbar in die Zielgruppe der "Behinderten" fallen. So werden die vereinseigenen Betriebe denen der Wirtschaft immer ähnlicher, was für die Vorbereitung der beruflichen Integration aller Beteiligter von großem Vorteil ist.

  • Einbindung in die Region

Durch die zahlreichen Kundinnen- und Lieferantinnenkontakte, durch die vielen Schnupperwochen (1996 waren es immerhin an die 100 Wochen in verschiedensten Wirtschaftssektoren) und durch die regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit sind die Vereinsprojekte in der Region bekannt geworden. Der Effekt, daß so viele Menschen in unserem Umfeld die Leistungsfähigkeit unserer Leute akzeptieren gelernt haben, erleichtert die Schaffung von geschützten Arbeitsplätzen. Einige Firmen kontaktieren primär uns, wenn sie Bedarf an neuen Dienstnehmerinnen haben. Sie wissen, daß sie von uns über die genaue Leistungsfähigkeit der Klientinnen informiert werden, daß wir über jede Form des Förderwesens Bescheid wissen - und daß wir gegebenenfalls bei der Einschulung helfen.

Finanzierung

Die Vereinsprojekte finanzieren sich:

  • aus Mitteln des AMS,

  • des BSB,

  • der Sozialabteilungen der entsprechenden Landesregierungen,

  • aus ESF-Mitteln und

  • aus den Erlösen der vereinseigenen Betriebe, sowie

  • aus Geldern unseres Fundraisingbereiches.

Perspektiven

  • Anlehreprojekt

Da oft Jugendliche nach der Schule zu uns kommen, die für den Arbeitsmarkt noch zu jung, für eine Lehre aber nicht geeignet sind, wollen wir hier einen Übergang schaffen, damit diesen Klientinnen noch die Möglichkeit des Nachreifens geboten werden kann. Eine dreijährige Anlehre soll dies ermöglichen.

  • Dislozierte Beschäftigungstherapie

Um auch Menschen in Beschäftigungstherapie die Möglichkeit der sozialen Integration am Arbeitsplatz zu bieten, entsteht im MALKO zur Zeit das Projekt der dislozierten Beschäftigungstherapie - kurz DIBETH.

Wesentlicher Bestandteil von DIBETH ist ein begleitendes Jobcoaching, um eine erfolgreiche Plazierung in einem Betrieb zu erreichen.

Das Ziel ist nicht in erster Linie die Errichtung eines geschützten Arbeitsplatzes, sondern die soziale Integration in einer Firma. Allerdings werden so die Chancen für die meisten Klientinnen, eben diesen Arbeitsplatz zu erreichen, um ein Vielfaches gesteigert.

Resümee

Nach sieben Jahren vieler Bemühungen, des internationalen Erfahrungsaustausches und vieler bewegter Stunden mit Betroffenen, die manchmal unerreichbar Scheinendes erreicht haben und an scheinbar leicht zu Erreichendem fast zerbrochen sind, müssen wir feststellen, daß wir uns mehr als je zuvor mit Kompromissen abfinden gelernt haben. Das soll keinesfalls entmutigend klingen, denn je länger wir konsequent in der Region arbeiten, umso mehr Klientinnen können wir den Zugang zur Arbeitswelt erleichtern.

Dennoch ist die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt eine schwierige. Hohe Arbeitslosigkeitszahlen und das Bedürfnis, nach neuen Formen der Lebensgestaltung zu suchen, beschäftigen uns immer mehr. Immer mehr Produkte können mit immer weniger Arbeitskräften erzeugt werden, dennoch gelingt es unserer Gesellschaft nicht, dies als Segen und Entlastung zu sehen - ja ganz im Gegenteil wird das Hohelied des Workoholic immer öfter gesungen. Es ist nun zu überlegen, ob es gerade Behinderten zuzumuten ist, hier wieder einmal die Vorreiterrolle bei einem anderen Umgang mit Begriffen wie Muße, Existenzsicherung, Sinnstiftung etc. zu übernehmen, oder inwieweit sie Gefahr laufen, so ins geradezu vorprogrammierte Out zu geraten.

Vorläufig haben wir uns nun entschlossen, den Betroffenen den Weg in die herkömmliche Arbeitswelt zu erleichtern - nicht als der Weisheit letzter Schluß, aber als die uns zur Zeit einzig lebbare Möglichkeit.

Steckbrief

Träger: Verein BUNGIS (Behinderte und Nichtbehinderte gemeinsam im Südburgenland), ) A-7411 Markt Allhau 312, % 03356/7772 Fax 03356/777212

Wir über uns: Der Verein ist eine Elterninitiative und unterstützt behinderte Menschen bei der Integration in alle Lebensbereiche. Der Verein beschäftigt sich besonders intensiv mit den Fragen der beruflichen Integration.

Anzahl der Arbeitsplätze: ca. 95 behinderte und nichtbehinderte Menschen arbeiten in Vereinsprojekten.

Kärnten: Irmtraud Macek: - Hilfsangebot zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt

Der Verein ARGE BIK (Arbeitsgemeinschaft Behinderten Integration Kärnten) ist ein Zusammenschluß von betroffenen Eltern und Expertinnen zur Förderung der Integration in Kärnten. Er tritt für den Verzicht auf Aussonderung, also für die Gleichstellung und das Zusammenleben Behinderter mit allen Bürgerinnen des Landes in allen Lebensbereichen ein, vor allem in der Frühförderung und im Erziehungs- und Bildungsbereich.

Die Kombination des Tätigkeitsbereiches der ARGE BIK, mit ihrer Eingliederung im Kindergarten und schulischen Bereich, mit dem Anschluß der beruflichen Integration durch die Arbeitsassistenz Kärnten sind die optimalen Voraussetzungen für Wirksamkeit und Effizienz bei der Integration behinderter Menschen.

"Arbeits Assistenz Kärnten"

Eine neue Form der Betreuung, Beratung und Hilfestellung für behinderte Menschen und deren Arbeitgeberinnen

Seit 1. Jänner 1997 gibt es erstmals die Arbeits Assistenz Kärnten. Sie ist im Verein ARGE BIK als Projektträgerin und Förderungsnehmerin des Ausgleichstaxfonds eingegliedert. Die Konzepterstellung und die Aufbereitung des Projektes Arbeitsassistenz erfolgte durch die Sozialpädagogin Mag. Irmtraud Macek sowie dem Bundessozialamt Kärnten mit dem Leiter des BSB, Herrn Hofrat G. Kathol und dem zuständigen Abteilungsleiter, Herrn J. Hudelist.

Die Arbeits Assistenz Kärnten, kurz AAK genannt, schließt mit ihrem Angebot eine Lücke im Behindertenbereich. Die AAK ist als zusätzliches Hilfsangebot zur Integration der Behinderten in den Arbeitsmarkt sowie zur Hilfestellung der Dienstgeber, (z.B. bei Förderungen) die Behinderte einstellen, gedacht und stellt keine Konkurrenz zum AMS dar, im Gegenteil, es wird, wo nur möglich, mit dem Bundessozialamt Kärnten und dem AMS Kärnten kooperiert.

Durch die zunehmende Globalisierung fallen zuerst diejenigen aus dem Arbeitsmarkt heraus, die keine komplexen Aufgabenstellungen durchführen können. Die Chancen auf einen Arbeitsplatz und damit der Integration in die Berufswelt sinken rapide. Menschen mit Behinderungen (Psychisch-, Körper- und Sinnesbehinderte) die nicht, oder nicht mehr den ständig steigenden Anforderungen und dem Leistungsdruck gewachsen sind, oder aufgrund ihrer Beeinträchtigung auf massive Vorurteile und Schwierigkeiten stoßen, finden kaum Zugang zum freien Arbeitsmarkt. Die Folgen sind Frustration und Isolation.

Genau hier und um Frustration und Isolation zu vermeiden, setzt die AAK an, denn die Arbeitsplatzsuche stellt für diese Klientel bereits ein Problem dar. Die meisten Dienstgeberinnen glauben, durch die Arbeit eines Behinderten nicht genug Leistung zu bekommen und zuviel Verantwortung für diese Mitarbeiterin tragen zu müssen. Deshalb ziehen sie es vor die gesetzlich sehr niedrigen Ausgleichszahlungen in den Ausgleichstaxfonds zu zahlen.

Besser wäre es, Behinderte, die eine sinnvolle Tätigkeit durchführen könnten, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn beruflich Integrierte zahlen Steuern, sind sozial integriert und sind somit nicht von öffentlichen Mitteln abhängig. Außerdem ist es nur schwer verständlich, warum eine Integration im Arbeitsbereich nicht möglich sein soll und kann.

Finanzierung

Diese erfolgt aus den Mitteln des Ausgleichstaxfonds, des Landes Kärnten und unter Einbindung von Förderungen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Projektleitung

Geleitet wird die AAK von der Sozialpädagogin Mag. Irmtraud Macek, die auch für das ganzheitliche Konzept der AAK verantwortlich zeichnet. Unterstützt wird Frau Mag. Irmtraud Macek durch ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen Frau Mag. Elisabeth Grubelnig und Frau Mag. Elke Waldner.

Qualifikation der Arbeitsassistentinnen

Die Arbeitsassistentinnen sind Spezialistinnen, die durch ihr Studium der Sozialpädagogik, -psychologie und ihrer profunden mehrjährigen Erfahrung im Bereich der Rehabilitation und Integration für psychosozial oder physisch benachteiligte Menschen, für dieses Aufgabengebiet geeignet sind.

Die Arbeitsassistentinnen verfügen weiters über spezielle Kenntnisse im Bereich der Zusammenarbeit mit Betrieben, Interessensvertretungen und Kostenträgern.

Aufgaben und Ziele

Die AAK gewährt jeder Dienstgeberin bei Problemen mit behinderten Dienstnehmerinnen Hilfestellung. Ebenso werden Behinderte, die sich direkt an die AAK wenden, betreut.

Zuweisungen von Behinderten an die AAK erfolgen durch den Projektträger, das Land Kärnten, und das Bundessozialamt Kärnten. Betreut können nur Behinderte werden, die eingestuft sind, die also die Behinderung durch einen Bescheid nach § 14 Abs. 1 oder 2 BEinstG nachweisen können. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, so muß die Behinderung durch Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens glaubhaft gemacht werden. Zur Glaubhaftmachung kann auch der standardisierte Beurteilungsbogen für Menschen mit psychischen Behinderungen vorgelegt werden.

Wendet sich ein Behinderter, der Unterstützung benötigt, an die AAK, so erfolgt die Unterstützung durch die AAK in folgenden Teilbereichen:

  • Führung von Erstgesprächen und Abklärung der Arbeitsfähigkeit

  • Beratung und Information über Möglichkeiten der Berufstätigkeit

  • Arbeitsplatzsuche und Kontaktaufnahme mit Firmen bzw. Dienstgeberinnen

  • Integration von behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt mit beruflicher Stabilisierung

  • Hilfestellung bei auftretenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und drohendem Arbeitsplatzverlust

  • Vermittlung zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen

  • Spezielle Unterstützung bei Gehörlosen, Sehbehinderten und Blinden

AAK für die Dienstgeberin

Aufgaben, die die AAK für die Dienstgeberin durchführt, der Behinderte als Dienstnehmerin eingestellt hat oder eine Einstellung beabsichtigt:

Unterstützung der Betriebe bei der Suche und Auswahl geeigneter behinderter Arbeitskräfte

Beratung und Hilfestellung, die zur Arbeitsplatzerhaltung der Behinderten notwendig sind

Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und Institutionen, die bei der Sicherung des Arbeitsplatzes kompetente Hilfe leisten können

Beratung und Hilfestellung bei Förderungen und Informationen über das Arbeits- und Sozialrecht bei Einstellung von behinderten Arbeitnehmerinnen.

Grundeinstellung

  • Professionell und unbürokratisch

  • Freiwilligkeit der Klientinnen

  • Gewährleistung der Anonymität

  • Unparteilichkeit bei Klientinnen und Dienstgeberinnen

  • Unvoreingenommenheit bei der Beratung und Betreuung von Klientinnen und Dienstgeberinnen

  • Kostenlose Inanspruchnahme

  • Individuelle Beratungen

  • Zeitgemäß

  • Bewußtseinsverändernd

  • Impulsgebend

  • Innovativ

Die Arbeitsweise der Arbeitsassistenz ist gekennzeichnet durch Neutralität und Unabhängigkeit.Die Intervention zeichnet sich durch folgende Kriterien aus: rasch, unmittelbar, persönlich, unbürokratisch, flexibel, partnerschaftlich.

Steckbrief

Träger: AAK (Arbeits Assistenz Kärnten) eingegliedert in den Verein ARGE BIK (Arbeitsgemeinschaft Behinderten Integration Kärnten), ) A-9020 Kärnten, Bahnhofstr. 47, % 0463/31256 od. 0664/1403251 Fax 0463/312564

Ratsuchende: Arbeitgeberinnen; berufstätige behinderte Menschen mit Schwierigkeiten am Arbeitsplatz oder durch Kündigung gefährdet; erwerbslose behinderte Menschen, die wieder ins Berufsleben zurückkehren wollen; Kontaktpersonen im Betrieb: Betriebsrat, -arzt, Kolleginnen, ...

Oberösterreich: Peter Schwarzenbacher: - Neue Wege der beruflichen Integration

Der Verein Miteinander wurde 1975 von engagierten Eltern behinderter Kinder gegründet. Ihr Ziel war es, die Situation ihrer Kinder zu verbessern, aber auch "miteinander" Probleme zu lösen und die Anliegen behinderter Menschen in die Öffentlichkeit zu tragen.

Ziel ist es, Integration auf allen Ebenen zu realisieren bzw. Wege dazu modellhaft aufzuzeigen - sei es nun im vorschulischen oder schulischen Bereich, in der Arbeits- oder Lebenswelt der Menschen. Ständig neue Ideen und Anforderungen haben zu einem umfangreichen Tätigkeitsbereich des Vereins geführt: beratend-begleitende Frühförderung, integrative Pädagogik, Individualförderung, Musiktherapie,Anlehre, alternative Beschäftigung, Arbeitsassistenz, allgemeine Beratung, mobile Hilfsdienste u.v.m. Die Zeitschriften "Miteinander" und "Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft" sind unsere Sprachrohre.

Den neuen Herausforderungen wollen wir mit integrativen Unternehmensgründungen in Dienstleistungsbereichen, mit Modellen der Persönlichen Assistenz, des betreuten Wohnens, mit Aktivitäten bzgl. eines freien Zugangs zu Berufsausbildungen etc. begegnen.

Das Recht aller Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben verstehen wir als Grundlage jeglicher integrativer Maßnahme!

Zur Zeit betreibt der Verein Miteinander, mit seinem Hauptsitz in Linz und den Zweigstellen in Bad Ischl, Steyr und Wels, folgende Projekte, die die Ausbildung, Beschäftigung und die Arbeitsbegleitung von Menschen mit Behinderungen - nach der Pflichtschule - zum Inhalt haben:

Die Anlehre

ist eine, auf jeweils drei Jahre ausgelegte Maßnahme zur beruflichen Eingliederung gem. § 15 des OÖ. BehG und besteht seit 1986. Zur Zeit sind neun Jugendliche in der Anlehre beschäftigt.

Ein Ziel der Anlehre ist die individuelle Förderung der spezifischen Stärken jedes einzelnen Jugendlichen in dem von ihm angestrebten Arbeitsbereich. Weiters die Unterstützung des Jugendlichen bei der Entwicklung der "sozialen Kompetenz", wie etwa die Fähigkeit zur Teamarbeit oder die Fähigkeit zur Konfliktlösung sowie die Unterstützung des Jugendlichen am freien Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

In die Anlehre werden körperbehinderte Jugendliche mit höherem Lernförderbedarf aufgenommen, die keine reguläre Lehre absolvieren können, Grundkenntnisse in den Kulturtechniken aufweisen und in einem Team arbeiten können und wollen.

Die Anlehre stellt eine Brücke zwischen Schul- und Arbeitswelt her, die es dem Jugendlichen ermöglicht, sich Schritt für Schritt auf seinen zukünftigen Beruf vorzubereiten, zu experimentieren und seine Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahmen wird durch die individuellen Fähigkeiten des Jugendlichen bestimmt. Die Anlehre eröffnet behinderten (jugendlichen) Menschen die Chance auf einen Arbeitsplatz, und somit auf Integration in einem für unsere Gesellschaft so wichtigen Bereich. Denn das Recht auf Arbeit, egal ob eine Behinderung besteht oder nicht, kann und darf keinem Menschen verweigert werden.

Das Projekt "BBB" bedeutet

  • Bildung, Beschäftigung und Betreuung von behinderten Menschen

  • eine Alternative zu traditionellen Betreuungs- und Beschäftigungseinrichtungen

  • eine innovative Maßnahme mit Ausgangspunkt von der individuellen Lebenswelt des Einzelnen

  • ein Arbeitsplatz, wo Kreativität, Flexibilität und Innovation eine Grundlage bilden

  • 13 behinderte Menschen leben, lernen und arbeiten auf einem Raum von ca. 300 m²

"BBB" setzt sich aus fünf autonom geführten Bereichen zusammen:

  1. Computerzone- Die multimediale Technologie und spezielle Adaptionen bieten hierbei Möglichkeiten in einer neuen Dimension zu kommunizieren und die Umwelt bzw. das eigene Umfeld auf eine andere Art und Weise zu kontrollieren.

  2. Individualförderung - Ein Angebot, wo das "Tun-Können" im Mittelpunkt steht. Es soll ein Zugang zu jener Autonomie geschaffen werden, die ermöglicht mit eigenem Wissen zu handeln und Ressourcen zu entdecken, um Neues entfalten zu können.

  3. Kreativzone - Im Mittelpunkt steht kreatives Handeln - ein Handeln, das motorische und handwerkliche Fähigkeiten entdecken, erleben und weiterentwickeln läßt.

  4. Küche - Kochen für die Gemeinschaft - täglich wird ein Menü für 25 Personen zubereitet.

  5. Werkstatt - Holz bietet hierbei die Grundlage, um Werkstücke planen, realisieren und verkaufen zu können.

Das Ziel des Projektes ist es, neue Arbeitsbereiche zu erschließen und vorzubereiten um dadurch behinderten Menschen zu einer Integration in allen Lebensbereichen zu verhelfen.

Die Arbeitsassistenz

hat als Ziele die Integration in den ersten Arbeitsmarkt und die Erhaltung gefährdeter Arbeitsplätze. Als Servicestelle sind wir Ansprechpartner für körper-, geistig- und mehrfachbehinderte Menschen sowie für Arbeitgeberinnen und Kolleginnen.

Wir legen großen Wert auf individuelle Betreuung, die sich nach den jeweiligen Bedürfnissen und Vorstellungen ganz unterschiedlich gestaltet. In einem ersten persönlichen Gespräch wird die weitere Vorgangsweise festgelegt. Die Angebote reichen von der Klärung beruflicher Perspektiven, Trainieren von Vorstellungssituationen bis zur Begleitung und Einschulung am Arbeitsplatz durch einen "Job-Coach". Weiters geben wir Informationen bezüglich Förderungen und geltenden rechtlichen Bestimmungen weiter.

Die Arbeitsassistenz wurde mit Juli 1996 vom Bundesministerium für Soziales bewilligt. Seit diesem Zeitpunkt führten wir mit ca. 80 Personen Erstgespräche. Laut Förderungsvereinbarung mit dem Bundessozialamt OÖ sollte ein Arbeitsassistent im Durchschnitt 18 Personen und ein "Job-Coach", der diese Tätigkeit in Personalunion mit dem Arbeitsassistenten ausübt, 12 Personen betreuen. Zur Zeit sind wir zu zweit tätig, wobei die Aufstockung um eine Personaleinheit im September realisiert wird. Dieses Projekt wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, des Ausgleichstaxfonds und des Landes Oberösterreich finanziert.

Ein Fallbeispiel aus der Arbeitsassistenz:

Klaus L., 27 Jahre, Spastiker, auf Arbeitssuche seit einem Jahr.

  • Ausbildung: Sonderschule

  • Beruflicher Werdegang: drei kurze Dienstverhältnisse, die meist in der Probezeit beendet wurden.

  • Arbeitsplatzsuche, laut den Vorstellungen von Herrn L. für einfache Tätigkeiten im Bürobereich, mit Hilfe der Arbeitsassistenz

  • Erstgespräch, regelmäßige Termine bei der Arbeitsassistenz zur Aktualisierung der Bewerbungsunterlagen, Bewerbungstraining.

  • Herr L. muß zahlreiche Absagen hinnehmen.

  • Telefonate der Arbeitsassistentin mit potentiellen Arbeitgeberinnen.

  • Arbeitsplatzfindung nach sechs Monaten, jedoch nur mit entsprechender Förderung und Befristung.

  • Telefonate mit AMS und BSB (Zusage einer Förderung)

  • Arbeitsbeginn

  • Während der Befristung mehrmaliger telefonischer Kontakt mit dem Arbeitgeber und Herrn L.

  • Nach der Befristung von sechs Monaten geht das Dienstverhältnis in ein unbefristetes über.

Steckbrief

Name: Verein Miteinander - Verband für behinderte Menschen

Obmann: Dr. Josef Fragner, Direktor der Pädak des Bundes, Linz

Ansprechperson: Peter Schwarzenbacher (Inhaltlicher Leiter)

Rechte Donaustr. 7, 4020 Linz, Tel: 0732/782000 Fax 0732/781704

Mitarbeiterinnen: 90 angestellte Beschäftigte, 25 Zivildiener

Berufsgruppen: Sonderpädagoginnen, Behindertenpädagoginnen, Behindertenfachbetreuerinnen, Altenfach- und Altenbetreuerinnen, Psychologinnen, Frühförderinnen, Arbeitsassistentinnen, Therapeutinnen, Sozial- u. Wirtschaftswissenschafterinnen, Kommunikationswissenschafterinnen, Bürofachkräfte, Bilanzbuchhalterinnen, diverse erlernte Handwerks-, Gewerbe- und Dienstleistungsberufe u.a.m.

Zielgruppe(n): Menschen mit Behinderung(en)

Subventionen: EU, Bund, Land OÖ, Magistrate

Eigenmittel: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Verkaufserlöse etc.

Salzburg: Guido Güntert: Berufliche Eingliederung

Die Arbeitsassistenz im Bundesland Salzburg begann ihre Tätigkeit unter der rechtlichen Trägerschaft des Vereins Pro Mente Salzburg, Verein für psychische und soziale Rehabilitation, im Herbst 1995 mit einer Projektphase, während der die Arbeitsweise, Organisation und das Dokumentationssystem ausgearbeitet wurden. Mit Beginn 1996 wurden die ersten Klientinnen in die Betreuung aufgenommen.

Zu Beginn startete ein Team von drei Mitarbeiterinnen, das im Herbst 1996 um eine Kraft erweitert wurde. Nach einer Bedarfserhebung im Winter 1996 entschieden die Kostenträger Bundessozialamt, Arbeitsmarktservice und Land Salzburg, das Angebot auf das gesamte Bundesland Salzburg auszudehnen.

Somit wird bis Ende 1997 ein Ausbau der Arbeitsassistenz für das Bundesland Salzburg wie folgt angestrebt:

Zuständigkeitsbereich Salzburg Stadt, Flachgau und Tennengau (Standort Salzburg):

  • 1 Leitungskraft (39,5h/Woche)

  • 2 Fachkräfte für den Bereich psychische Beeinträchtigung (je 39,5h/Woche)

  • 2 Fachkräfte für den Bereich geistige Beeinträchtigung (30 + 39,5h/Woche)

  • 1 Fachkraft für den Bereich Körper- und Sinnesbeeinträchtigung (39,5h/Woche)

Zuständigkeitsbereich Pongau und Lungau (Standort St. Johann):

  • 1 Fachkraft für den Bereich psychische Beeinträchtigung / Regionalleitung (39,5h/Woche)

  • 1 Fachkraft für den Bereich geistige Beeinträchtigung (39,5h/Woche)

  • 1 Fachkraft für den Bereich Körper- und Sinnesbeeinträchtigung (20h/Woche)

Zuständigkeitsbereich Pinzgau (Standort voraussichtlich Zell am See):

  • 1 Fachkraft für den Bereich psychische Beeinträchtigung / Regionalleitung (39,5h/Woche)

  • 1 Fachkraft für den Bereich geistige Beeinträchtigung (39,5h/Woche)

  • 1 Fachkraft für den Bereich Körper- und Sinnesbeeinträchtigung (20h/Woche)

Folgende Professionen sind unter den Mitarbeiterinnen zu finden: Ergotherapeut, Psychologinnen, Sozialarbeiterin, Arbeitslehrerin, Jurist, Pädagogin, Altenpflegerin.

Wichtigster Leitsatz

Arbeitsassistenz - der kompetente Partner für Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin

Unsere Ziele sind die Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und sozialer Aspekte.

Basierend auf den Praxisanforderungen hat das Team der Arbeitsassistenz sein "Drei-Phasen-Betreuungsmodell" entwickelt, das aus der Anlage und anhand der Fallbeispiele ersichtlich wird.

Anhand der Anlagen »Arbeitsweise der Arbeitsassistenz« und »Fallbeispiele« sollen folgende Punkte deutlich gemacht werden:

  • Hilfestellungen für Betroffene

  • Einbindung von Angehörigen

  • Kontaktaufnahme zur Arbeitswelt

Die Arbeitsassistenz sucht in ihrem Tätigkeitsbereich immer wieder Kontakt zu anderen Einrichtungen der beruflichen Bildung und Integration, um so eine vernetzte Zusammenarbeit im Sinne der Klientinnen anzuregen. So entstanden schon zwei intensive Kooperationsprojekte in Salzburg, einerseits mit den "Geschützten Werkstätten" andererseits mit der Rehabilitationswerkstätte "Salzburg".

Erstes Fallbeispiel einer Arbeitsplatzerlangung

Name: Herr K., Adresse: 5020 Salzburg, Geb.Datum: 1971

Herr K. wurde am 8.1.1996 von Herrn P., AMS-Rehaabteilung, der Arbeitsassistenz zur Aufrechterhaltung und Absicherung seines damals bestehenden Dienstverhältnisses bei der Firma P. gemeldet.

Laut neuropsychiatrischem Gutachten, erstellt von Hr.Dr.G., Forensische Psychiatrie Landesnervenklinik Salzburg, "ist die psychosoziale Unreife von Herrn K. einer geistigen Behinderung gleichzusetzen".

Durchgeführte Maßnahmen:

Erstkontakt, Fragebogen, Erstgespräch, Fähigkeitsprofil, regelmäßige Beratungsgespräche mit Herrn K., Gespräche mit Vorgesetzten, Kolleginnen und dem Betriebsrat der Fa.P., Gespräche mit den Eltern von Herrn K., Gespräche mit der Lebensgefährtin und deren Vater, Gespräche mit der Schuldnerberatung, Gespräche mit Gläubigern, Antrag auf Sachwalterschaft, Übernahme der einstweiligen Sachwalterschaft während des Verfahrens, Gespräche mit der zuständigen Richterin, einem Mitarbeiter des Vereins für Sachwalterschaft und dem Gutachter in der Forensischen Psychiatrie, Begleitung beim Ausstieg aus dem Dienstverhältnis bei der Fa.P., Zusammenstellung einer Bewerbungsmappe, Job-Akquisition, Betriebskontakte, Gespräche mit dem Personalchef der Firma F., Vorarbeiterinnen und Kolleginnen, Betreuung während des Probemonats (2.5. bis 2.6.1996), Betreuung während der Einarbeitungszeit nach der Übernahme durch die Fa.F. ab 3.6.1996, Gespräche mit der, zur Personalbetreuung bei der Firma F. eingestellten HS Lehrerin, Krisenintervention bei der Firma F., Gespräche mit dem bestellten Sachwalter und Übergabe der vermögensrechtlichen Angelegenheiten, Gespräche mit der zuständigen Sozialarbeiterin des Sozialamts und Einleitung der Zusammenarbeit mit Herrn K.

Zweites Fallbeispiel einer Arbeitsplatzerlangung

Name: Frau P., Adresse: 5204 Straßwalchen, Geb.Datum: 1974

Frau P. wurde am 8.7.1996 von Herrn Liscic, AMS-Rehaabteilung, der Arbeitsassistenz zur Unterstützung bei einer laufenden Arbeitserprobung überwiesen. Frau P. zählt zum Personenkreis der begünstigten Behinderten. Ihre Beeinträchtigung wird unter anderem mit geistiger Retardierung angegeben.

Durchgeführte Maßnahmen:

Erstkontakt, Fragebogen, Erstgespräch, Beratungsgespräche mit Frau P. und ihrem Vater, Gespräche mit der Arbeitgeberin in der Konditorei R., Gespräche mit den Kolleginnen, Arbeitsplatzanalyse, Gespräch mit der Augenärztin von Frau P., Zusammenstellung einer Bewerbungsmappe, Job-Akquisition, Betriebskontakte, Gespräche mit der Personalzuständigen, dem Arbeitgeber und Kollegen bei der Firma R., Arbeitserprobung, Betreuung während der Einarbeitungszeit, Nachbetreuung am Arbeitsplatz.

Erfolgreiches Resümee

Seit Beginn des Jahres 1996 bis August 1997 konnten 54 Klientinnen der Arbeitsassistenz erfolgreich betreut werden:

Für und mit 34 Klientinnen konnten Arbeitsplätze erlangt werden, 20 gefährdete Arbeitsplätze wurden durch Intervention der Arbeitsassistenz erhalten.

Insgesamt hat die Arbeitsassistenz bisher 95 Klientinnen beraten und betreut. Jene Klientinnen, in deren Betreuung das Ziel der Arbeitsplatzsuche nicht verfolgt und verwirklicht werden konnte, nahmen Trainings- oder Schulungsmaßnahmen auf und konnten trotz intensiver Bemühungen auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt nicht vermittelt werden oder wollten die Betreuung der Arbeitsassistenz nicht mehr in Anspruch nehmen. Derzeit stehen 58 Klientinnen in aktueller Betreuung.

Steckbrief

Name der Organisation: Arbeitsassistenz - Pro Mente Salzburg

A-5020 Salzburg, Vogelweiderstr. 98

Ansprechpartner: Hr. Güntert, Tel: 0662/880524/11 (Fax DW6)

Art der Einrichtung: Berufliche Integration beeinträchtigter Menschen

Beratungszeiten: Mo-Do 9.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr, sowie nach Vereinbarung

Ziele: Erlangung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für beeinträchtigte Menschen unter Berücksichtigung sozialer und betriebswirtschaftlicher Aspekte, Öffentlichkeitsarbeit

Zielgruppe(n): psychisch und/oder sozial, geistig, körper- oder sinnesbeeinträchtigte Menschen, Arbeitgeberinnen

Art der Hilfestellung, Angebote, Aktivitäten: Beratung und Unterstützung bei der aktiven Arbeitsplatzsuche, Unterstützung bei der Integration in das berufliche Umfeld, Beratung und Hilfestellung bei Problemen am Arbeitsplatz

Kontaktaufnahme: Telefonisch und persönlich nach Terminvereinbarung

Entstehen Kosten für die Klientinnen: Nein

Vertretene Berufsgruppen: Ergotherapeut, Sozialarbeiterin, Arbeitslehrerin, Psychologinnen, Jurist, Pädagogin, Altenpflegerin

Steiermark: Manfred Herbst: Arbeitsassistenz Kapfenberg

Modelle zur beruflichen Integration, wie zum Beispiel die Hamburger Arbeitsassistenz lernte Mag. Ursula Udl (Obfrau der steirischen Integrationsinitiative ISI) anläßlich der Tagung der Integrationsforscherinnen in Innsbruck 1995 kennen. Besonders das Beispiel vom Stadthaushotel imponierte ihr, da ihr das für ihre Tochter am geeignetsten erschien. Zusammen mit Dr. Daniela Treiber, einer weiteren engagierte Mutter und Vorstandsmitglied von Integration : Österreich hat sie dann ein Modell zur Arbeitsassistenz entwickelt. Getragen war das Konzept von den Grundgedanken:

3 Integration ist unteilbar: Integration gilt für alle Menschen mit Behinderung, unabhängig von Art und Schweregrad. Das bedeutet, daß sich die Arbeitsassistenz auch an jene Menschen wendet, die üblicherweise als nicht vermittelbar und nicht ausbildbar angesehen werden.

Die Autonomie der Klientin ist das zentrale Anliegen der Arbeitsassistenz. Art und Ausmaß ihrer Tätigkeit bestimmt sich nach dem Autonomiebedürfnis des Menschen mit "besonderen Bedürfnissen" und Ziel der Arbeitsassistenz ist es, sich überflüssig zu machen.

Die Arbeitsassistenz ist auf das Individuum ausgerichtet. Der behinderte Mensch soll nicht diszipliniert und normiert werden, um in den Arbeitsmarkt eingepaßt zu werden, sondern es müssen Arbeitsplätze gefunden und kreiert werden, die den individuellen Neigungen und Entfaltungsmöglichkeiten entsprechen.

Die Arbeitsassistenz ist kleinräumig organisiert, damit besser auf die örtlichen Gegebenheiten und regionalen Strukturen eingegangen werden kann.

Die Arbeitgeberin wird in ihrer sozialen Verantwortung mit eingebunden und übernimmt wesentliche PR-Funktion nach außen hin.

Bei der Umsetzung des Konzeptes in die Praxis stellten sich dann die Schwierigkeiten ein. Zuerst die Hoffnung, die Steirische Vereinigung zugunsten behinderter Kinder und Jugendlicher steige als Träger ein, jedoch konnte sich der Vorstand nicht für das Projekt entscheiden - es war zu neu und zu wenig "besonders". Nach einer anfänglichen Zusage des Bundessozialamtes, als Träger in die Projektphase aufgenommen zu werden, scheiterte auch dieser Versuch. Zuletzt wurde das Projekt dem Berufsfindungszentrum Steiermark unterstellt.

Projektziel

Die BFZ-Arbeitsassistenz betreut Jugendliche aus den Bezirken Bruck/Mur, Leoben und Mürzzuschlag, die eine klare Berufsperspektive mitbringen.

Ziel: Berufliche Integration von Menschen mit Behinderung, d.h. Erreichung eines ordentlichen Arbeitsverhältnisses am ersten Arbeitsmarkt, sowie dessen Erhaltung durch Unterstützung am Arbeitsplatz, dort wo Unterstützung individuell notwendig ist. Dadurch wird es dem behinderten Menschen möglich, selbst für seine wirtschaftliche Sicherstellung zu sorgen.

Dieses ordentliche Arbeitsverhältnis umfaßt mindestens 20 Wochenstunden.

Zielgruppe

  • Jugendliche zwischen 15- max. 19 Jahren (in Ausnahmefällen bis zu 21 Jahre) mit abgeschlossener Pflichtschule, die aufgrund eines Lerndefizites Schwierigkeiten bei der Eingliederung in die Arbeitswelt aufweisen.

  • Behinderte Jugendliche aus Integrationsklassen

  • Behinderte Jugendliche aus dem Regelschulwesen, unterrichtet nach dem ASO-Lehrplan, ASO-Absolventinnen

  • Körperlich behinderte Jugendliche mit intellektueller Minderbegabung.

  • Jugendliche aus Berufsfindungs-Fördermaßnahmen regionaler Bildungseinrichtungen mit intellektuellen Einschränkungen und dem Ergebnis, daß das "Leistungsniveau" an der Grenze zur Beschäftigungstherapie liegt.

  • Behinderte Jugendliche aus regionalen Behinderteneinrichtungen (Beschäftigungstherapie)

Aufgaben der Arbeitsassistenz:

- Erhebung anamnestischer Daten, Einholung von Informationen, Schaffung eines Vertrauensverhältnisses, darauf aufbauend die Erstellung eines Strategieplans.

- Einbeziehung des sozialen Umfeldes

- Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche:

  • Hilfestellung beim Verfassen von Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungstraining

  • Unterstützung bei Amts- und Behördenwegen

  • Durchsehen von Stellenanzeigen in Zeitungen und Suche nach geeigneten Stellen in Zusammenarbeit mit der AMS-Beraterin

  • Anforderungen von Arbeitsplätzen abklären

- Information für Arbeitgeberin und -nehmerin über die Gesetzeslage im Bereich der finanziellen Förderungen, die das AMS bzw. das Bundessozialamt (BSB) bietet.

- Begleitung in der Berufseinstiegsphase (Reflexion, Einholung von Rückmeldungen, Motivation ..., begrenztes jobcoaching;

- Ansprechperson für Probleme am Arbeitsplatz

Betreuungsdauer

Die Betreuung durch die Arbeitsassistenz dauert zwischen drei Monaten und einem Jahr (in Ausnahmefällen bis zu zwei Jahren). Betreuungseinheiten werden ca. einmal wöchentlich angeboten.

In Krisensituationen ist eine Kontaktaufnahme jederzeit (auch nach Ablauf der Begleitung) möglich.

Aufnahme

Interessenten sowie Angehörige können sich direkt an die Arbeitsassistenz wenden oder sich bei der zuständigen Beraterin des AMS über eine Aufnahme in die Arbeitsassistenz erkundigen. Die endgültige Zuweisung in die Arbeitsassistenz erfolgt über die RGS des AMS.

Zeitplan

Das Projekt "Arbeitsassistenz für Jugendliche" startete mit April 1997 und ist für ein Jahr konzipiert. Vorgesehen ist die Aufnahme von 12 bis 20 Jugendlichen.

Zur Zeit betreut die Arbeitsassistenz sieben Jugendliche, die hauptsächlich eine Anlehre im Jugendausbildungszentrum Mürzzuschlag oder im ABZ-Graz absolviert haben oder direkt nach der Sonderschule in die Arbeitsassistenz eingetreten sind.

Steckbrief

Träger: Berufsfindungszentrum Steiermark, ) A-8605 Kapfenberg, Am Sagacker 3 (zuständig für die Bezirke Bruck/Mur, Leoben und Mürzzuschlag)

gefördert von: ESF und BSB

Projektleitung: Dr. Manfred Herbst, ) A-8605 Kapfenberg, Kendlbachstraße 11, Tel: 03862/206244

Arbeitsassistentin: Mag. Gabriele Grainsperger, ) A-8605 Kapfenberg, Schinitzgasse 5a, 03862/28926 Fax 03862/28020

Tirol 1: Ulli Schindl, Eveline Haspinger: Ohne Aussonderung selbst erfahren

Mit Inkrafttreten des Unterbringungsgesetzes 1991 formierte sich in der Psychiatrie Hall in Tirol - auf Initiative der Patientenanwaltschaft - ein Kreis von Vertreterinnen verschiedener Behindertenorganisationen, der sich die Enthospitalisierung der ca. 120 geistig behinderten Menschen zur Aufgabe gemacht hat. Im Zuge der Umsetzung dieses Ziels und aufgrund mangelnder Angebote bestehender Trägervereine gründeten Arbeitskreismitglieder 1993 den Verein TAfIE Innsbruck-Land.

Die Mitglieder des Vereins kamen aus der Integrationsbewegung und hatten sich zuvor im Kindergarten- und Schulbereich engagiert. Konfrontiert mit den unwürdigen Lebensbedingungen in der Psychiatrie und betroffen vom Desinteresse der politisch Zuständigen und der großen Behinderteneinrichtungen, an der Situation dieser geistig behinderten Menschen etwas zu ändern, ergriffen sie die Initiative und eröffneten im Dezember 1993 die erste Ausgliederungswohngemeinschaft in Wattens.

Im Februar 1995 wurde der TAfIE Werk-Raum - ein Ort für selbstbestimmtes Tätigsein - in Wattens eingerichtet, im Dezember 1996 eine zweite Ausgliederungswohngemeinschaft in Vomp.

Durch die Beteiligung an der Enthospitalisierung hat der Verein TAfIE Innsbruck-Land - aus Sachzwängen - die Grundsätze der Integrationsbewegung z.T. verlassen müssen. Wohngemeinschaften, in denen acht behinderte Menschen gemeinsam leben, und auch ein Werk-Raum, in dem nur behinderte Menschen tätig sind, entsprechen im Prinzip nicht den Forderungen nach Integration in allen Lebensbereichen.

Insgesamt aber hat der Verein TAfIE Innsbruck-Land seine ursprünglichen Ziele nicht aus den Augen verloren und versucht, mit Feuser sprechend, sich "in die richtige Richtung, Schritt um Schritt" weiterzubewegen.

In diesem Sinne stellt das Projekt OASE in Wattens, das seit Juli 1996 in der integrativen Erwachsenenbildung arbeitet, gemeinsames Lernen in den Mittelpunkt.

Ein weiterer Schritt zum integrativen Miteinander setzt der Verein durch das Projekt BOAT - Berufsorientierung und Ambulantes Arbeitstraining - das im Herbst 1997 starten wird.

Projekt OASE

Das Projekt OASE bietet nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit bereits bestehenden Bildungseinrichtungen, integrative Kurse in den Bereichen Weiterbildung und Arbeitsvorbereitung an. Das Kursprogramm richtet sich an behinderte und nichtbehinderte Menschen ab dem 15. Lebensjahr, die ein breit gefächertes Bildungsangebot in Anspruch nehmen möchten, um persönliche Fähigkeiten und Stärken kennenzulernen, eigene Handlungsmöglichkeiten zu erweitern oder um sich auf einen möglichen Einstieg in die Arbeitswelt gezielt vorzubereiten.

Die Aus- und Weiterbildungskurse bieten einen ansprechenden Rahmen für alle Kursteilnehmerinnen, um künstlerisch-kreative Ausdrucksformen kennenzulernen (z.B. Tanz, Percussion, Kunstatelier), Kulturtechniken zu festigen oder spezielle Fertigkeiten zu erlernen (z.B. PC, Kochen, Haushalt). Durch die Arbeit im Team werden soziale Kompetenzen gestärkt und lebenspraktische Fähigkeiten eingeübt. Darüber hinaus werden auch Kurse durchgeführt, in denen fachspezifische Kenntnisse und Teilqualifikationen vermittelt werden. Ergänzt durch die Möglichkeit, verschiedene Berufsfelder kennenzulernen und kurze Praktika in Betrieben zu absolvieren, ist die Teilnahme an arbeitsvorbereitenden Kursen ein erster und wesentlicher Schritt in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um jedem behinderten Menschen die Teilnahme an den Kursen zu ermöglichen, werden bei Bedarf persönliche Assistentinnen eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, jene Hilfestellungen zu leisten, die erforderlich sind, damit sich behinderte Menschen aktiv und selbstbestimmt am Kurs beteiligen und ihre Ziele verwirklichen können.

Projekt BOAT

Das Projekt BOAT bietet behinderten Jugendlichen, die nach der Integrations- oder Sonderschule den Schritt in den Arbeitsmarkt nicht ohne Begleitung schaffen, Berufsorientierung, Ambulantes Arbeitstraining und in der Folge dann Begleitung am Arbeitsplatz an. Ziel ist es, daß die behinderten Jugendlichen nach Projektende eine reguläre Berufsausbildung (Lehre) beginnen können oder einen geschützten Arbeitsplatz erhalten.

Das Projekt BOAT geht vom Ansatz des Lernens in einer Realsituation "Erst plazieren, dann qualifizieren" aus und gliedert sich in mehrere Phasen.

Für die Aufnahme der Jugendlichen und für die Planung des individuellen Projektverlaufs werden Beratungsgruppen eingerichtet, die sich aus dem näheren sozialen Umfeld der Teilnehmerinnen zusammensetzen.

Die Jugendlichen beginnen im Projekt mit einem dreimonatigen Berufsorientierungskurs und mit einer Berufsvorbereitung. Anschließend sind vier bis sechs (Langzeit-)Praktika im Zeitraum von 15 Monaten vorgesehen. In dieser Phase sind die Teilnehmerinnen an vier Tagen pro Woche in den Betrieben und an einem Tag pro Woche in der projekteigenen Schulung. Im letzten Halbjahr werden die Jugendlichen mittels job coaching und Arbeitsassistenz auf den ersten Arbeitsmarkt begleitet.

Neben der Vermittlung von branchenspezifischen Kenntnissen werden auch persönlichkeitsbildende Kurse angeboten. Besonderes Augenmerk wird auf den Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Ausdauer, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Selbständigkeit, Flexibilität, ...) gelegt.

Organisation des Vereins

Der Verein wird derzeit von einem fünfköpfigen, ehrenamtlichen Vorstand geführt, wobei laut Statut mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder selbst Betroffene oder Eltern von behinderten Kindern sein müssen.

Von der Vereinsgründung bis Juni 1994 führte der Vorstand auch die Geschäfte des Vereins; seither ist dies Aufgabe des Geschäftsführers. Zu seinen Aufgabenbereichen gehören die Budgetverwaltung, alle dienstrechtlichen Agenden, die Akquisition und Betreuung von Zivildienern, Praktikantinnen und Volontärinnen (Freiwilliges Soziales Jahr), die Öffentlichkeitsarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Sozial- und Behinderteneinrichtungen.

Die pädagogische Leitung ist sowohl für die pädagogische Arbeit aller Einrichtungen und Projekte als auch für die Qualitätssicherung verantwortlich; sie organisiert die Fortbildung für den Verein.

In den Einrichtungen und Projekten des Vereins TAfIE Innsbruck-Land arbeiten multidisziplinäre Teams jeweils mit einer Leiterin. Ein Großteil der Mitarbeiterinnen verfügt über eine pädagogisch/psychologische oder eine sozialarbeiterische Ausbildung; viele haben eine Zweit- oder Zusatzausbildung im handwerklichen, künstlerischen oder therapeutischen Bereich.

Allen Mitarbeiterinnen wird 14-tägig abwechselnd Team- und Fallsupervision geboten.

Finanzierung

Der Betrieb der beiden Wohngemeinschaften und des TAfIE Werk-Raums wird über Reha-Anträge (Tagsätze von den Ländern Tirol und Oberösterreich) finanziert, die Projekte OASE und BOAT erhalten Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Programms HORIZON (Employment).

Für Investitionen im Zusammenhang mit dem Aufbau der Wohngemeinschaften und für Adaptierungen erhält der Verein Subventionen vom Land Tirol. Sonderausgaben - wie z.B. Urlaube für Klientinnen, Fahrzeuge usw. - muß der Verein zur Gänze über Spenden abdecken. Darüber hinaus wird das Vereinsbudget durch ehrenamtlich ausgeführte Arbeiten wesentlich entlastet.

Steckbrief

Träger: Tiroler Arbeitskreis für integrative Erziehung (TAfIE Innsbruck-Land), ) A-6112 Wattens, Bahnhofstraße 1, Tel: 05224/55638 Fax 05224/55637

Verbundpartner des gleichnamigen Projektes des Vereins TAfIE Außerfern

Anzahl der Mitarbeiterinnen:

Projekt OASE: 2 Mitarbeiterinnen (je 20 Wst.), externe Ausbildnerinnen und Assistentinnen

Projekt BOAT: 4-5 Mitarbeiterinnen (je nach Projektphase), externe Ausbildnerinnen

Wohngemeinschaften: 23 Mitarbeiterinnen inkl. Zivildiener und Freiwilliges Soziales Jahr

TAfIE Werk-Raum: 3 Mitarbeiterinnen, 1-2 Zivildiener

Anzahl der Klientinnen:

Wohngemeinschaften: 16 Bewohnerinnen

TAfIE Werk-Raum: 10 Klientinnen

Projekt OASE: derzeit 25 behinderte Teilnehmerinnen an Kursen

Projekt BOAT: 10 Teilnehmerinnen

Anzahl der Beratungen darüber hinaus: ca. 2 Beratungen pro Monat

Tirol 2: Michael Cyrus: Cafe, Beratung und Kultur

Das Projekt OASE ist ein integrierter Bestandteil des Tiroler Arbeitskreises für integrative Erziehung (TAfIE) Außerfern und nicht als getrennt vom TAfIE zu betrachten. Und es ist Verbundpartner des gleichnamigen Projektes des Vereins TAfIE Innsbruck-Land.

Die Ziele des TAfIE sind

  • die Integration behinderter Kinder in die Regelschule,

  • die Unterstützung der Lehrerinnen in ihrer Arbeit mit behinderten Kinder in der Regelschule,

  • die Unterstützung der Eltern, die ihre Kinder nicht in die Sonderschulinternate geben sondern sie im Hause behalten möchten.

Das Projekt OASE soll diese Arbeit weiterführen, indem Jugendliche und Erwachsene auch nach der Schulzeit Hilfe zur Integration in die Gesellschaft bekommen.

Entwicklung des Projektes

Das Projekt wurde als Teil des Tiroler Arbeitskreises für integrative Erziehung konzipiert, um den Menschen mit Behinderung auch nach der Schule eine Lebensform zu ermöglichen, die nicht in die soziale Abgeschiedenheit der Behindertenwerkstätten und Tagesstätten mündet.

Seit 1994 bestand die Idee eines Beschäftigungsprojektes, die sich im Laufe des folgenden Jahres zu einem dreiteiligen Projekt entwickelt hat: Die Gründung eines Cafés, einer Beratungsstelle (Arbeitsassistenz und Jobcoaching) für Menschen mit Behinderung sowie eines Kulturprojektes. Seit Sommer 1996 besteht das Projekt OASE als EU gefördertes Projekt des TAfIE Außerfern mit den beiden Arbeitsbereichen Beratung/Arbeitsassistenz und Entwicklung der musischen Arbeit.

Zielsetzung

Das Projekt OASE richtet sich an Schulabgängerinnen, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung. Darüber hinaus soll den Menschen, die keine Arbeit wünschen oder aus gesundheitlichen Gründen keiner geregelten Arbeit nachgehen können, ein Angebot gemacht werden, das dazu beiträgt, ihr Leben in Form produktiver Zeit und Freizeit zu strukturieren.

Ein Integrationsprozeß, der über die organisatorische Integration hinausführen soll, erfordert aktive Teilnahme des gesamten sozialen Umfeldes des Betroffenen an dessen Eingliederungsprozeß. Das heißt, auch die Nicht-Behinderten werden so zu Betroffenen, indem sie sich durch Stützung und Anpassungsmaßnahmen in die Situation des durch Behinderung Betroffenen hineinversetzen müssen, um so seine Behinderung in entscheidenden Situationen zu verringern oder sogar zu eliminieren.

Integration von Menschen mit Behinderung ist somit ein synchroner Prozeß von gegenseitigem Lernen und gegenseitiger Anpassung.

Arbeit ist für Behinderte in noch geringerem Grad als für Nicht-Behinderte eine stabile Basis für den Integrationsprozeß.

Die Gefahr besteht, daß behinderte Menschen in ein soziales Netz mit noch größeren Maschen als bisher fallen, wenn nicht mit besonderen Maßnahmen Vorsorge getroffen wird. Damit ein Arbeitsplatz erhalten werden kann, ist die Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden notwendig. Dies zeigen auch Erfahrungen aus einschlägigen Projekten aus Skandinavien (Projekt OSKAR - Übergang von der Schule zur Arbeit - in Norwegen und Solkraft in Skjellefteå/Schweden).

Es ergeben sich daher folgende Teil-Zielsetzungen:

  1. Die Entwicklung und Erprobung individuell angepaßter Lernprogramme, um die Zielgruppe auf das Arbeitsleben vorzubereiten und zu qualifizieren. Dies muß in enger Zusammenarbeit zwischen Schule, AMS, Sozialbehörde und Versicherungen geschehen.

  2. Entwicklung und Erprobung von Anpassungsmaßnahmen, Begleitung und Beratung in der Arbeit.

  3. Entwicklung und Erprobung von flexiblem Gebrauch der Dienste, die für die Teilnahme am Arbeits- und gesellschaftlichen Leben notwendig sind.

  4. Erprobung und Vorlage von Modellen und Routinen für die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Behörden.

  5. Darstellung der ökonomischen und administrativen Konsequenzen der Teil-Ziele 1- 3.

Zusammenfassend kann man nicht davon ausgehen, daß das Projekt als einziges Ziel hat, Menschen mit Behinderung Arbeit zu verschaffen und sie ihnen zu erhalten. Es geht vielmehr vornehmlich darum, in der Praxis Bedingungen dafür zu finden und zu erproben, die diese Arbeit vor allem nach der Zeit der Projektförderung erhalten helfen. Das Projekt zeigt Möglichkeiten auf und arbeitet Modelle für die Arbeitsassistenz aus.

Angebote

Die Betroffenen bekommen Hilfestellung

  • in der Arbeitssuche und damit verbunden in der Bearbeitung diverser Formulare, zum Training für Einstellungsgespräche. Dazu gehören auch Gespräche mit Angehörigen

  • in der Stützung im Arbeitsprozeß (Jobcoaching).

  • durch individuelle pädagogisch-psychologische Betreuung

  • Ab Herbst 97 gibt es besondere Kurse für Sonderschulabgängerinnen, in denen sie Stützung in einigen Schulfächern, wie in Mathematik und Deutsch bekommen aber auch Unterstützung durch die Reflexion dessen, was sie am Arbeitsplatz erleben und wie sie mit ihren Erlebnissen umgehen können.

  • Darüber hinaus werden Kurse und Workshops angeboten, die der Entwicklung ihrer Persönlichkeit dienen können (Selbstvertrauen, Übernahme von Verantwortung für andere Menschen).

Die Kontakte zur Arbeitswelt werden mit Hilfe des AMS aber auch durch Anzeigen (Stellenangebote in der Zeitung) oder durch direktes Ansprechen der in Frage kommenden Arbeitgeberinnen geknüpft. Die Arbeitgeberinnen bekommen Hilfestellung durch Beratungsgespräche und durch die offiziellen Fördermaßnahmen.

Ein besonderer Bereich ist der der Entwicklung der musischen Arbeit. Dieser Bereich dient vor allem denjenigen, die nicht in den Bereich der betrieblichen Arbeit hineingehen wollen, sondern ihre künstlerisch-kreativen Kapazitäten nutzen möchten. Besonders die Entwicklung der bildnerischen (Malen, Formen) und musikalischen Fähigkeiten stehen im Zentrum dieser Aktivitäten.

Mitarbeiterinnen

Das Projekt OASE hat zur Zeit

  • einen Projektleiter (Sozialwissenschaftler), der neben den allgemeinen Leitungsaufgaben auch die Organisation der Kurse und Workshops bearbeitet,

  • eine Leiterin (Sozialpädagogin), die vornehmlich Arbeitsassistenz (Arbeitssuche, Begleitung in der Arbeit, Kurse für ehemalige Sonderschüler, etc.) übernimmt,

  • eine pädagogisch-psychologische Hilfskraft (Studentin der Psychologie). Ihre Aufgabe ist Jobcoaching, individuelle pädagogisch-psychologische Betreuung und die Stützung der Kursleiterinnen/Referentinnen in besonderen Aufgaben mit einzelnen Teilnehmerinnen,

  • eine Sekretärin (kaufmännische Handelsschule und Studentin der heilkundlichen Psychotherapie),

  • je nach Bedarf Kursleiterinnen/Referentinnen, z.Z. 10 Personen). Diese Mitarbeiterinnen sind hauptsächlich im Bereich der Entwicklung des musischen Arbeitsbereiches (Kurse/Workshops) und der Persönlichkeitsentwicklung tätig. Sie sind nicht fest angestellt sondern operieren auf der Basis von Werkverträgen. Die fest angestellten Mitarbeiterinnen des Projektes bekommen Supervision durch eine besonders ausgebildete Person außerhalb des Projektes.

Zukunftsperspektiven

Es ist geplant, daß der Bereich der Arbeitsassistenz nach der Zeit der Förderung durch den Europäischen Sozialfond (ESF) und durch das BSB von einer anderen Organisation übernommen wird. Wahrscheinlich ist, daß der TAfIE Außerfern diese Aufgabe übernehmen wird.

Für den Bereich der musischen Arbeit ist die Organisation eines Kreativ-Studios geplant, in dem diejenigen Menschen Arbeit finden, die nicht in die betriebliche Arbeit eingegliedert werden möchten, sondern die ihre Stärke im musischen Bereich haben.

Während der Bereich der Arbeitsassistenz voraussichtlich weiterhin öffentlich gefördert werden wird, müssen für den musischen Arbeitsbereich noch Förderungsmittel erschlossen werden.

Steckbrief

Trägerverein: Tiroler Arbeitskreises für integrative Erziehung (TAfIE) Außerfern, Projekt OASE

A-6600 Reutte, Bahnhofstr. 19, Tel: 05672/2486

Zur Zeit 14 MitarbeiterInnen: 1 Sozialwissenschaftler, 1 Sozialpädagogin, 1 Studentin der Psychologie, 1 kaufmännische Angestellte/Studentin der heilpraktischen Psychotherapie, 1 Musiktherapeutin, 1 Kindergartenpädagogin, 1 Kunstmaler, 7 Lehrer;

Klientinnen: 14 Personen mit Behinderung haben Beratung auf unterschiedlichen Niveaus bekommen. Bei den Personen, die Beratung bzw. Arbeitsassistenz bekommen haben handelt es sich um Abgängerinnen der Sonderschule, Abgängerinnen aus Integrationsklassen, Erwachsene mit Behinderungen, die längere Zeit arbeitslos waren/sind

Finanzierung: Das Projekt wird über die EU (ESF) und durch das BSB gefördert. Weitere finanzielle Unterstützung durch das AMS, Reha-Maßnahmen und Spenden.

Vorarlberg: Karl Schoppe, Ingrid Rüscher: Berufliche Eingliederung von schwerbehinderten Schulabgängerinnen

Auf Initiative der "Arbeitsgemeinschaft Integration behinderter Kinder Vorarlberg" (AIV) hat das Land Vorarlberg im Frühjahr 1997 das Institut für Sozialdienste ( IfS-Reha ) beauftragt, im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes die berufliche Eingliederung von Schulabgängerinnen mit schweren Behinderungen zu erproben. Für das Pilotprojekt mit Beginn am 1.9.1997 erfolgte eine rasche Kostenzusage durch das Land Vorarlberg sowie im Rahmen des EU-Projektes 'SPAGAT'.

Zielgruppe

Zielgruppe im Pilotprojekt sind einerseits die im Sommer 1998 zum Schulabgang anstehenden Jugendlichen mit schweren Behinderungen (Unterricht nach dem Lehrplan für ASO-S-Klassen) aus den beiden Hauptschul-Integrationsklassen in 6863 Egg bzw. in 6890 Lustenau. Es sind dies die beiden ersten Abschlußjahrgänge in Vorarlberg. Dazu kommen - aus Gründen selbstverständlicher Gleichberechtigung - auch die Abgängerinnen aus den ASO-Schwerstbehindertenklassen aus diesen beiden Orten. Insgesamt handelt es sich um 10 Schulabgängerinnen mit schweren Behinderungen. Ihre Eltern beantragen bis zum Schuljahresbeginn 1997/98 bei der IfS-Reha deren Teilnahme am Pilotprojekt. Die Eltern können somit auch weiterhin unter den verschiedenen Angeboten zur beruflichen und sozialen Integration für ihre Jugendlichen mit Behinderung frei wählen. Für alle Schulabgängerinnen mit Behinderung aus den anderen Schultypen reichen die in Vorarlberg bisher schon angebotenen Hilfen zur beruflichen und sozialen Eingliederung aus.

Kurzinformationen zum Pilotprojekt

Die konstituierende Sitzung des Projektbeirates (im Sinne eines Lenkungsausschusses) fand am 23. Juni 1997 im Landhaus Bregenz statt. Im Projektbeirat sind derzeit das Amt der Vorarlberger Landesregierung/Abtlg. IV.a, die IfS-Reha, Eltern aus dem Vorstand des AIV, der Vbg. Landesschulrat für Vorarlberg/Abtlg. Sonderpädagogik, ferner die Vertreterinnen der betroffenen Schulen in Egg und Lustenau, sowie die für die Evaluation vorgesehene wissenschaftliche Fachkraft vertreten.

Ziel des Projektes ist die berufliche Integration von Schulabgängerinnen mit schweren Behinderungen aus Hauptschul-Integrationsklassen und ASO-S-Klassen in einen 'Geförderten Arbeitsplatz' am ersten Arbeitsmarkt, bzw. das Entwickeln individueller Alternativlösungen innerhalb von maximal zwei bis drei Jahren nach Schulabschluß.

Der Prozeß einer beruflichen Eingliederung muß bei Jugendlichen mit schweren Behinderungen bereits frühzeitig in der Schule, hier spätestens im letzten Schuljahr, zu einem Erfahrungsschwerpunkt werden. Im Mittelpunkt stehen dabei Aspekte wie

  • Berufsorientierung,

  • Schnuppererfahrungen in der Arbeitswelt,

  • Förderung arbeitsplatzbezogener Fähigkeiten,

  • Förderung der persönlichen Interessen und Selbstbestimmung sowie

  • Kontaktaufbau zu Eingliederungs-Bezugspersonen.

Für das Pilotprojekt werden ab Beginn ein Projektleiter in Vollzeit, sowie ab dem zweiten Jahr zwei sogenannte 'Job Coacher' in Teilzeit eingestellt. Außerdem kann die gesamte Personal- und Verwaltungsinfrastruktur der IfS-Reha (ca. 20 Mitarbeiterinnen) genutzt werden.

Helferkreis

Auf Initiative der Eltern konstituiert sich bald nach Projektbeginn für jeden einzelnen Jugendlichen mit Behinderung ein sogenannter "Helferkreis".

Er besteht zunächst aus dem betreffenden Jugendlichen, seinen Eltern (Erziehungsberechtigten), Klassenlehrerinnen (gegebenenfalls Fachlehrerinnen) und der für das Pilotprojekt zuständigen Projektmitarbeiterin der IfS-Reha.

Wichtige Ziele des "Helferkreises" im gesamten letzten Schuljahr sind dabei:

  • zunächst einen ungefähren Überblick über die tatsächlichen Fähigkeiten des Jugendlichen zu wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu gewinnen,

  • um dann gemeinsam Ideen für eine tragfähige berufliche Existenz des Jugendlichen zu entwickeln,

  • diese auf ihre Realisierungsmöglichkeiten hin abzuklären,

  • zu einer Entscheidung zu kommen und

  • schließlich in die konkrete Planungsphase einzutreten.

Je intensiver das letzte Schuljahr für diese Ziele genutzt wird, umso wahrscheinlicher kann nach Schulabschluß bereits ein vorgezeichneter Weg zur beruflichen Eingliederung des Jugendlichen beschritten werden.

Erfahrungs-Transfer

Mit dem Ziel eines späteren Erfahrungs-Transfers sollen bereits in der Schulphase verschiedene "Bausteine" zur individuellen Zukunftsplanung von Jugendlichen mit schweren Behinderungen im Übergang Schule - Arbeitswelt entwickelt und dokumentiert werden.Sechs solche "Bausteine", die im Laufe des Pilotprojektes inhaltlich ausgearbeitet werden:

  1. Persönliche Zukunftsplanung

  2. Berufsorientierung

  3. Arbeitsplatzakquisition und Arbeitsplatzentwicklung

  4. Arbeitsplatzanpassung (Adaptierung)

  5. Qualifizierung am Arbeitsplatz

  6. Nachsorge durch psychosoziale Langzeitbegleitung

berufsfördernde Strukturen

Aus den praktischen Erfahrungen im Verlaufe des Pilotprojektes mit den intensiven Betreuungsinstrumentarien wie

  • ein kontinuierlich kooperierender Helferkreis für jeden beteiligten Jugendlichen,

  • eine schwerpunktmäßige Vorverlagerung beruflicher Eingliederungshilfen bereits in das ganze letzte Schuljahr von Integrations- und ASO-S-Klassen,

  • eine modulartige Vernetzung mit bestehenden und neuen berufsfördernden Maßnahmen, diese z.T. auch im Rahmen der bewährten Behinderteninstitutionen,

  • eine Initiierung neuer Dienstleistungs-Arbeitsprojekte, an denen auch leichter- bzw. nichtbehinderte Schulabgängerinnen sinnvoll partizipieren können,

  • die konsequente Anwendung des Mentorprinzipes,

  • eine gezielte Aktivierung der Ressourcen auf Gemeindeebene,

  • werden sich voraussichtlich einige sehr effektive berufsfördernde Strukturen für zukünftige Jahrgänge von Schulabgängerinnen mit schweren Behinderungen entwickeln.

Geplant ist hier u.a., aufbauend auf den oben genannten "Bausteinen", wie Persönliche Zukunftsplanung und Berufsorientierung, im Pilotprojekt erprobte pädagogische Lern- und Erfahrungseinheiten zu dokumentieren, um diese später im pädagogischen und sonderpädagogischen Bereich von Integrationsklassen, ASO- und ASO-S-Klassen praktisch umzusetzen.

Aus den vorgenannten Betreuungsstrukturen soll sich - dies ist jedenfalls ein ganz wichtiges Transferziel des Pilotprojektes - eine modellhafte Form von Regel-Intensivbetreuung bei der beruflichen Eingliederung von Schulabgängerinnen mit schweren Behinderungen entwickeln. Das geschieht vor allem auf dem Erfahrungshintergrund, daß diese Zielgruppe ohne derartige Intensivbetreuung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur im Ausnahmefall vermittelbar ist.

Das Pilotprojekt endet nach dreijähriger Laufzeit im Jahr 2000 mit der beruflichen Eingliederung der Schulabgängerinnen mit schweren Behinderungen aus Lustenau und Egg in "Geförderte Arbeitsplätze" am ersten Arbeitsmarkt bzw. mit individuellen Alternativlösungen. Begleitend ist eine kontinuierliche Evaluation des Verlaufes und der Ergebnisse des Pilotprojektes vorgesehen.

Steckbrief

Initiator: Verein "Integration Vorarlberg"

Ansprechpartnerin: Ingrid Rüscher, A-6866 Andelsbuch, Hof 368, Tel: 05512/2317

Gegründet unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft für die Integration behinderter Kinder in Vorarlberg - AIV" ist der inzwischen 550 Mitglieder zählende Verein "Integration Vorarlberg" nunmehr eine Drehscheibe für fachliche Informationen, Treffpunkt für Betroffene und Interessierte, und eine Anlaufstelle für Ratsuchende.

Ziel des Vereins ist, daß in allen Lebensbereichen behinderte und nichtbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene gemeinsam leben und lernen, wobei sich das Leben behinderter Menschen von dem der nichtbehinderten Menschen möglichst wenig unterscheiden soll. Allerdings wird darauf geachtet, daß dies unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen mit ihren entsprechenden Rahmenbedingungen stattfindet.

Träger: Institut für Sozialdienste (IfS), ) A-6850 Dornbirn, Frühlingstr. 11,05572/21331

Ansprechpartner: Dipl.Psych. Karl Schoppe

Im Verlaufe bereits 19-jähriger Anwendung des 'Behindertengesetzes des Landes Vorarlberg' von 1978 an, hat die Fachgruppe Berufliche und soziale Rehabilitation des Instituts für Sozialdienste (IfS-Reha, tätig im Auftrag des Landes Vorarlberg), im Sinne eines gemeinnützigen professionellen Integrationsfachdienstes, weit über 500 Menschen mit Behinderungen (Geistige-, Lern-, Körper-, Mehrfach-Behinderungen) erfolgreich in Geförderten Arbeitsplätzen (gAP) am ersten Arbeitsmarkt integrieren können. Viele andere konnten auch erfolgreich direkt in normale Beschäftigungsverhältnisse eingegliedert werden. Dutzende von gAP konnten später ebenfalls in normale Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden.

Derzeit werden von der IfS-Reha regelmäßig etwa 420 Menschen mit Behinderungen in über 200 Betrieben auf gAP betreut, darüber hinaus aber auch zahlreiche Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen auf Normalarbeitsplätzen.

Wien: Marietta Schneider: Integration ist unteilbar

Der Träger der Beratungsein-richtung "Integration Wien" ist die Integrationselterninitiative: Aktion "Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen".

Seit 1994 arbeitet die Beratungsstelle in zwei vernetzten Teilbereichen: Schulische und Berufliche Integration.

Berufliche Integration

Im Bereich Berufliche Integration wird die Grundhaltung "Integration ist unteilbar" in den zentralen Lebensbereich konkretisiert: Lebensplanung, Berufsplanung und Arbeit - auf dem Weg der ganzheitlich verstanden Arbeitsassistenz.

Wir verstehen die Arbeitsassistenz als genuine Weiterführung der integrativen Bemühungen in der Schule hinein ins Erwachsenenleben. Die Arbeitsassistenz ist die konkrete integrative Rahmenbedingung, die die grundsatzpolitische Forderung auf das Recht an Teilhabe im gesamten berufsbildenden Bereich und in der Arbeitswelt einfordert und gleichzeitig zu realisieren versucht.

Nach unserem handwerklichen Grundverständnis versuchen wir im Tun unsere Ziele sichtbar zu machen:

  • Wir arbeiten in einem dialektischen Beratungssetting, das die Eltern oder andere primäre Bezugspersonen als wesentliche Partnerinnen im gesamten Prozeß begreift.

  • Wir arbeiten personenorientiert und prozeßorientiert: Am Beginn des Beratungsprozesses steht das gemeinsame Herausarbeiten der Ziele und Wünsche des Menschen mit besonderen Bedürfnissen, anschließend werden die Etappen der Zielerreichung, der Zielüberprüfung und der dazu nötigen Wege gemeinsam besprochen und vereinbart. Wesentlicher Punkt dieser Vereinbarung ist eine klare Arbeitsteilung. Je mehr sich der Beratungsprozeß entfaltet, desto heterogener und vielfältiger werden die Prozeßpartnerinnen (Chefin, Kolleginnen, Beraterinnen des AMS, des BSB, Beamtinnen des Sozialamtes, Lehrerinnen, Therapeutinnen, Wohnbegleiterinnen, Beschäftigungstherapeutinnen ...). Wesentliche Aufgabe der Arbeitsassistentin ist die sensible und transparente Gestaltung und Moderation dieses Beziehungsnetzes.

  • Supervision und Dokumentation unserer Arbeit sind für uns selbstverständliche Standards.

  • Die Kontaktaufnahme zu Betrieben und berufsbildenden Schulen erfolgt immer ausgehend von der konkreten Fragestellung des jeweiligen betroffenen Menschen, direkt und offensiv. Ist erst einmal ein konstruktives Arbeitsklima mit dem konkreten Betrieb oder der berufsbildenden Schule aufgebaut, kann gemeinsam an die Schaffung des Arbeitsplatzes gegangen werden.

"Kein Mensch kann ein Ding erkennen, wenn er nicht mit dem Ding in Berührung kommt, das heißt, sein eigenes Leben (seine Praxis) nicht in der Umwelt dieses Dinges verläuft."

Skizzierung einer Fallgeschichte

Als das Ende der Schulzeit immer näher rückte, nahmen Nikolaus und seine Mutter mit "Integration Wien" Kontakt auf. Nikolaus ist ein Jugendlicher mit einer geistigen Behinderung. Er durchlebte seine Schulzeit zunächst in einer Alternativschule und dann in einer Sonderschule. Beide, Mutter und Sohn hatten die klare Vorstellung, daß der Weg von Nikolaus möglichst "normalisiert" in das Erwachsenenleben hineinführen soll, entlang seiner konkreten Wünsche.

Nikolaus stellte gleich zu Beginn des Beratungsprozesses klar: Ich will arbeiten und selbst Geld verdienen! In einem längeren Prozeß wurde deutlich: Koch oder Kellner, das waren die beiden Berufsvorstellungen, die sich Nikolaus wünschte und für die er unterschiedliche Stärken und Kompetenzen mitbrachte.

Seine Mutter und "Integration Wien" unternahmen intensive Bewerbungsbemühungen. Evelyn Dittrich, die Chefin vom WUK-Statt-Beisl reagierte rasch und spontan. Als Nikolaus Bewerbungsschreiben bei ihr einlangte, lud sie ihn zu einem Vorstellungsgespräch ein. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde zunächst eine Praktikumswoche vereinbart, um sich gegenseitig näher kennenzulernen und das konkrete Arbeitsausmaß genauer einschätzen zu können.

Die Praktikumswoche gelang außerordentlich gut und war ein "Gesamtkunstwerk", gestaltet durch Nikolaus, die Chefin, den Tageskellner, die Arbeitsassistentin und die Mutter. Alle Beteiligten kamen am Ende dieser Woche überein: Ja, Nikolaus nimmt im Herbst 1996 die Arbeit als Assistent des Tageskellners im WUK-Statt-Beisl auf.

In gemeinsamen Gesprächen wurden die Rahmenbedingungen entwickelt, die Nikolaus ermöglichen, seine Stärken voll zum Tragen zu bringen:

Klare und strukturierte Arbeitsaufträge und Arbeitsabläufe, Forderung und nicht Überforderung, ein langsam sich aufbauender Lernprozeß, der seine besonderen Bedürfnisse respektiert, aber nicht ausschließlich in den Vordergrund stellt. Im Zentrum steht das Erlernen der grundlegenden Arbeitsabläufe eines Kellners.

Der Tageskellner ist für Nikolaus ein wichtiger Partner und Lehrer, dem Nikolaus ständig deutlich macht: Alles was du mich lehrst und was du mir zeigst, nimmt mich ernst oder auch nicht, und du bekommst durch meine Arbeit immer eine direkte Antwort. Am 1.9.1997 beginnt Nikolaus schon sein zweites Arbeitsjahr!

Die Arbeitsassistentin war im vergangenen Arbeitsjahr permanente Prozeßbegleiterin, die in beweglicher Form und je nach konkreter Situation in dichterer oder loserer Form 1:1 mit Nikolaus mitarbeitete. Einmal monatlich gab es ein gemeinsames Arbeitsgespräch aller Beteiligten.

Steckbrief

Träger: Aktion "Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen", Integration Wien - Berufliche Integration, A-1150 Wien, Wurzbachg. 20/7, Tel: 01/7892642

Anzahl der Mitarbeiterinnen: drei (Sozialarbeiter, Sportwissenschafterin und Behindertenbetreuerin, Sozialwissenschafterin und Handwerkerin)

Anzahl der Beratungsprozesse: Wir begleiten derzeit 77 Personen mit besonderen Bedürfnissen.

Wer sind die Ratsuchenden: Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Bedürfnissen, Eltern, Bezugsbetreuerinnen, Chefinnen, Betriebe, öffentliche Körperschaften;

Finanzierungslinie: AMS (Arbeitsmarktservice), BSB (Bundessozialamt) und Mittel aus dem ESF (Europäischen Sozialfond), MA 12 (Gemeinde Wien).

Arbeitsgruppe Berufliche Integration

Integration : Österreich

Im März 1997 hat sich auf dem Minisymposium in Salzburg aus dem "Arbeitskreis Beruf" eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich kontinuierlich mit diesem Thema beschäftigen und abwechselnd in verschiedenen Bundesländern treffen will. Ziel ist Informationsaustausch und die Erarbeitung eines Grundsatzpapiers, das die Position der Eltern zur beruflichen Integration wiedergeben soll.

Ein erstes Treffen gab es im Juni in Wien, bei dem die folgenden Problempunkte besprochen wurden:

  • Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die Integrationsklassen besuchen, ist die Fortführung der Schulausbildung nach der Pflichtschulzeit von einer Bewilligung abhängig. Diese wird z. B. in Wien für das 11. Schuljahr nicht gegeben. Das ist eine Benachteiligung gegenüber Kindern in Sonderschulen, die 12 Jahre die Schule besuchen dürfen.

  • Den vielfältigen Bedürfnissen von 15jährigen Jugendlichen steht für Jugendliche mit Behinderung nur ein sehr einseitiges Angebot gegenüber. Allgemeinbildende vierjährige Oberstufe und Berufsschule müßten sich integrativ öffnen. Lehrgänge sollten eingerichtet werden, die zahlreiche Möglichkeiten für Berufspraktika mit oder ohne Arbeitsassistenz vorsehen (training on the job als effizienteste Ausbildung).

  • Beratungsdienste und Assistenzen sollten eingerichtet werden, die junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen bei ihrer Berufsfindung und Lebensplanung begleiten und durch diese Entlastung der Eltern den entwicklungsgemäßen Ablösungsprozeß der Jugendlichen von ihren Eltern ermöglichen.

  • Eine Arbeitsassistenz muß eingefordert werden, die sich nicht lediglich als erweiterte Möglichkeit der Arbeitsplatzvermittlung begreift und sich dadurch nicht vom Begriff der "Vermittelbarkeit" lösen kann. Arbeitsassistenz muß von der grundsätzlichen Überzeugung ausgehen, daß jeder Mensch, unabhängig von Art und Schwere seiner Behinderung, das Recht und die Fähigkeit hat, Arbeit auf dem offenen Arbeitsmarkt zu verrichten, wenn er die entsprechende Unterstützung bekommt.

  • Arbeitsassistenz kann daher nicht die Einpassung eines Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in einen offenen Arbeitsplatz zum Ziel haben, sondern die Entwicklung eines Arbeitsplatzes, der den individuellen Bedürfnissen entspricht.

  • Zeitliche Begrenzung der Begleitung, Abgrenzungen der Klientinnengruppe, hoher Beratungsschlüssel widersprechen dieser Zielsetzung.

  • Über die berufliche Integration hinaus, sollte eine "Assistenz für Lebensplanung" alle Bereiche des Lebens umfassen.

Interessierte an diesem Thema, die bei der Arbeitsgruppe mitarbeiten wollen, können sich bei Integration : Österreich, A-1150 Wien, Wurzbachg. 20/8, Tel.:01/7891747 Fax: 01/7891746 melden!

Florian Jung: Wünsche an meine Arbeitsassistenz

Inhaltsverzeichnis

Ich bin 19 Jahre und spastisch behindert. Ich selbst habe zwei Jahre erfolglos nach einer Lehrstelle gesucht. Meiner Meinung nach sind Arbeitsassistentinnen nicht erst beim Eingewöhnen in den Arbeitsprozeß gefragt, sondern bereits dann, wenn es darum geht, herauszufinden, was der behinderte Mensch überhaupt gerne machen möchte. Möchte er in einem Beruf arbeiten, dessen Tätigkeitsprofil er aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen kann, sollte die Arbeitsassistentin versuchen, einen aufgeschlossenen Betrieb zu finden, das Tätigkeitsprofil entsprechend zu adaptieren. Ist das nicht möglich, so sollten dem Betroffenen andere Berufe angeboten werden, die dem eigentlich Berufswunsch sehr nahe kommen.

Manchmal kann es vorkommen, daß eine Klientin nach der 20. Ablehnung resigniert und sich nicht mehr weiter bewerben möchte. In diesem Fall kann es sehr hilfreich sein, wenn die Arbeitsassistentin zum Weitermachen ermutigt.

Bewerbungsgespräche sollte die Betroffene natürlich selbst führen. Die Arbeitsassistentin sollte sich im Hintergrund halten und - falls notwendig - zwischen der möglichen Arbeitgeberin und der Bewerberin vermitteln. Sie sollte darauf achten, daß der behinderten Bewerberin in der Probezeit Arbeitsbedingungen geboten werden, denen sie sich gewachsen fühlt. Mit Hilfe der Arbeitsassistentin sollte sich die Bewerberin im Betrieb einleben können. Je länger die Betroffene im Betrieb arbeitet, desto mehr sollte sich die Arbeitsassistentin zurückziehen.

Falls im Laufe des Arbeitsverhältnisses Unstimmigkeiten und Unklarheiten mit der Chefin oder den Kolleginnen auftreten, sollte die Arbeitsassistentin gemeinsam mit der Betroffenen Strategien entwickeln, wie sie diese Konfliktsituation selbständig bewältigen kann. Nur im äußersten Notfall - etwa wenn der behinderte Mensch unmittelbar vor der Kündigung steht - sollte sich die Arbeitsassistentin wieder in diesen Prozeß einschalten.

BEGRIFFE

Unterstützte Beschäftigung im allgemeinen Arbeitsmarkt

Der zentrale Gedanke von "Supported Employment" ist die Umkehrung des herkömmlichen Berufsfindungs- und Rehabilitationswegs "erst qualifizieren, dann plazieren" in "erst plazieren, dann durch training on the job qualifizieren".

Aufgaben einer Arbeitsassistenz

Auf dem regulären Arbeitsmarkt erfolgt Arbeitsvermittlung auf der Grundlage vorgegebener Berufsbilder. Schwerbehinderte Menschen werden diesen jedoch meist nicht gerecht und gelten daher als nicht vermittelbar. Allerdings lassen sich daraus keineswegs Schlüsse ziehen, vielmehr signalisiert dies die Notwendigkeit geeigneter Unterstützungsmaßnahmen. Meist gibt es eben keine behindertengerechten Arbeitsplätze, sondern diese müssen erst geschaffen werden!

Arbeitsassistenz bemüht sich, indem sie Arbeitgeberin und behinderter Arbeitnehmerin Unterstützung nach individuellen Erfordernissen und unter ganzheitlicher Betrachtung der Lebensbezüge anbietet, um das Ziel einer langfristigen Sicherung des Arbeitsplatzes und der Integration in den Betrieb.

Internetzugänge zum Thema Arbeit und Behinderung

(Anmerkung bidok: Die angegebenen Internetadressen stimmen nur noch teilweise, bitte fragen sie bei der Redaktion der Zeitschrift nach, oder wenn möglich recerchieren sie selbst im Internet nach, wenn sie die Adresse benötigen, Danke)

Daß auf diesem Sektor im deutschsprachigen Raum die Entwicklung erst in den Anfägen steckt, förderte eine Recherche im Internet zutage:

Interessante und informative Zugriffe waren die Ausnahme, oft fanden sich im Netz der herausgefilterten Internet-Homepages die etablierten Organisationen des geschützten Sektors, die offensichtlich versuchen, Begriffe wie »Arbeitsassistenz« und »gestützte Beschäftigung« in ihrem Sinne zu besetzen und zu verwerten.

Hier eine kurze Auswahl von brauchbaren Adressen:

Projektberichte des Instituts für Berufs- und Erwachsenenbildung in Linz

Unter dieser Adresse finden sich Kurzfassungen der Ergebnisse einiger Studien zum Bereich »Geschützte Werkstätten«, u.a. eine Evaluierungsstudie dieser Einrichtungen, ein Projektbericht zur »Beteiligungsorientierten Arbeitsgestaltung in Oberösterreichs geschützten Werkstätten«, die Kurzfassung eines Projekts über »Berufsverläufe und Lebensbedingungen von begünstigten behinderten Männern und Frauen« , der »Lage behinderter Ausländerinnen und Ausländer« u.a.m.

http://sowi.iwp.uni-linz.ac.at/ibe/proj.htm (Link funktioniert nicht mehr bitte unter http://sowi.iwp.uni-linz.ac.at suchen, bidok am 2.2.2005)

Selbstbestimmt leben

In der von der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Bizeps aufgebauten und betreuten Homepage finden sich ebenfalls immer wieder Beiträge zum Thema Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen, aussondernde Ausbildungs- u. Beschäftigungspraxis, Beschäftigungsalternativen etc. Wie in "bidok" finden sich auch hier eine Vielzahl von Links zu anderen themenrelevanten Homepages.

http://www.bizeps.or.at/

Serviceangebot der Stadt Hamburg

Daß Hamburg in Sachen Integration immer die Nase vorn hat, zeigt sich auch am offiziellen Internetangebot des Amtes für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Stadt Hamburg.

Neben Pressemitteilungen und Beiträgen - Rechtliches zum Bereich Schwerbehinderung, Arbeitsmarkt und Arbeitspolitik, Ratgeber und Unterstützung für Schwerbehinderte, EDV-Dienstleistungen für Behinderte - gibt es detaillierte Informationen bezüglich Ansprechpartnerinnen. So z.B. zum »ibis Outplacement Büro«, einer Einrichtung, die mit Erfolg versucht, gekündigten Arbeitnehmerinnen mit Behinderung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes oder einer beruflichen Neuorientierung behilflich zu sein (von 390 Bewerberinnen konnten 158 einen neuen Arbeitsplatz, 60 eine Neuorientierung in der zukünftigen Berufswegplanung finden).

Die Serviceseite der Hauptfürsorgestelle im Bereich Eingliederung Schwerbehinderter liefert weiters Informationen zum Serviceangebot, Hinweise zu aktuellen Neuerscheinungen (dort fand sich eine Zusammenfassung und Inhaltsübersicht einer internationalen Tagung der Stadt Hamburg zum Thema »Arbeitsmarkt und Arbeitsplatzgestaltung für Behinderte«), unter dem Angebot »Aktuelle Fachzeitschriften« gibt es auch einen Internetzugang zur im März 1997 neugegründeten Zeitschrift »Behinderte im Beruf«.

http://www.hamburg.de/

Unterstützte Beschäftigung

Ein Themenbeitrag von Stefan Doose, dem Geschäftsführer der deutschen Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung findet sich unter der Adresse, die auch den Zugang zu »betrifft:integration« eröffnet; unter dieser Adresse gibt es auch eine Linksammlung zu verschiedensten Bereichen von Integration mit Schwerpunkt auf schulische Belange.

http://bidok.uibk.ac.at/library/bi-3-96.html

Homepage der SPÖ-Wien

Unter dem Titel »Behinderte« teilt uns die Stadt Wien mit, daß das Sozialamt im Jahr 272 Millionen für »geschützte Werkstätten« und 347 Millionen für die "Eingliederung von Behinderten in Wohngemeinschaften und Wohnheime" ausgegeben hat, also rund 62% des Gesamtbudgets für den Bereich Behinderung.

http://www.spoe.or.at/wien/fakt/behinder.htm (Link funktioniert nicht mehr, bitte unter http://www.spoe.or.at/ suchen, bidok am 2.2.2005)

HANDIX-Forum von Compuserve

In dieser Liste befindet sich - neben anderen Sparten wie Politik, Familie, Bildung u.a. - auch eine Sektion Arbeit/Beruf.

Sie enthält neben aktuellen Pressemeldungen die Möglichkeit des Besuchs von Chat-Räumen, Hinweise auf Veranstaltungen, eine Bibliothek mit themenrelevanten Beiträgen und Links zu anderen Internetadressen.

http://ourworld.compuserve.com/homepages/Hans_Thiel/sec8.htm (Link funktioniert nicht mehr, bitte unter http://ourworld.compuserve.com/ suchen, bidok am 2.2.2005)

Deutsches Ministerium für Arbeit

Forschungsberichte und Broschüren des deutschen Bundesministeriums für Arbeit zu Fragen der beruflichen Rehabilitation - wenngleich, vom Titel her eher mit Schwerpunkt auf den "geschützten Bereich" - finden sich unter

http://www.bma.de/bmahone/einzelthemen/forschung12.htm (Link funktioniert nicht mehr, bitte unter http://www.bmwa.bund.de/ suchen, bidok am 2.2.2005)

Behindert-Info des Arbeitskreises "Schwerbehinderte" Nordrhein-Westfalen

In der Info-Seite dieses Arbeitskreises der Gewerkschaft Öffentlicher Dienste, Transport und Verkehr findet sich ein Beitrag über neue Steuerungsmodelle zur Sicherung der Beschäftigung Schwerbehinderter und Infos zur Tätigkeit dieses Arbeitskreises.

http://www.oetv-nw1.de/AKTUELL/BEHINDER/ausgabe1.htm (Link funktioniert nicht mehr, bitte unter http://www.oetv-nw1.de/ suchen, bidok am 2.2.2005)

Telearbeit für Behinderte

Das Projekt TEDIS des deutschen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat sich die Erforschung neuer Formen von Telekooperation, die Anpassung arbeitsorganisatorischer Konzepte an die Erfordernisse von Telearbeit sowie das Aufdecken von Hinderungsfaktoren für einen erfolgreichen Telearbeitsprozeß zum Ziel gesetzt.

In einem ersten Feldversuch wurde deshalb eine beispielhafte Telearbeitsplatzumgebung für zwei schwerst körperbehinderte Telearbeiterinnen erprobt.

http://zeus.gmd.de/hci/projects/tedis (Link funktioniert nicht mehr, bidok am 2.2.2005)

Die Suchabfrage im Internet erfolgte Mitte August - es kann also durchaus vorkommen, daß die angegebenen Adressen zum Zeitpunkt eines späteren Zugriffs bereits geändert oder verschoben worden sind.

Servicefreundliche Homepage-Betreiberinnen geben in diesem Fall einen Hinweis auf die neue Adresse, aber es gibt auch solche, die dies nicht tun.

red.

Martin Ladstätter: Geschafft?

Wir haben in Österreich seit 9. Juli 1997 ein direktes Recht auf Gleichstellung. Es steht uns vorallem als "Werkzeug" für bestehende diskriminierende Gesetze zur Verfügung.

Am 9. Juli 1997 beschloß der Nationalrat die Bundesver fassung um folgenden Wortlaut zu erweitern:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

Ein sehr positiver Schritt - und ein Erfolg für behinderte Menschen in Österreich. Doch sind damit Diskriminierungen in Österreich verboten? Haben behinderte Menschen nun ein Recht auf Gleichstellung erhalten?

Beide Fragen sind mit "Nein" zu beantworten.

Doch kein Erfolg?

Nun, so einfach sind diese Fragen nicht zu beantworten. Mit der Anti-Diskriminierungsbestimmung in der Verfassung steht uns nun ein Werkzeug zur Verfügung. Es wird von uns abhängen, was wir daraus machen.

Ein direktes Recht auf Gleichstellung haben wir zwar, doch derzeit gibt es noch viele Gesetze, die uns diskriminieren:

  • Ein ganz neues Pflichtschul-Landesgesetz in Niederösterreich, das klar diskriminierend ist und natürlich bekämpft werden wird (siehe Artikel "§§ DSCHUNGEL Infoeck" und Fallbeispiele "Diskriminierung per Gesetz")

  • Oder aber die Bestimmungen rund um die Sterilisation behinderter Menschen. Nach einer Zeitungsmeldung in Schweden wurde dieses Thema in Österreich wieder an die Öffentlichkeit getragen. Der zuständige Justizminister versprach die Gesetzeslage deutlich zu verbessern.

  • Das Behinderteneinstellungsgesetz - ein für behinderte Menschen sehr wichtiges Gesetz - wird gerade novelliert. Es böte sich die Möglichkeit in diese Novelle wirklich Anti-Diskriminierungsverbote einzubauen. Beispielsweise, daß qualifizierte behinderte Menschen aufgrund ihrer Behinderung bei der Bewerbungsprozedur, der Einstellung, Beförderung, Entlohnung, Aus- und Fortbildung sowie hinsichtlich der Arbeitsbedingungen nicht diskriminiert werden dürfen.

  • Das Notariatszwangsgesetz, welches blinden Menschen bei vielen Rechtsgeschäften einen Notar vorschreibt - und dadurch hohe Kosten erwachsen - wird nun sicherlich in Kürze von blinden Menschen beanstandet werden.

Man könnte jetzt noch viele, viele andere Gesetze aufzählen, die ebenfalls diskriminieren. Gemeinsam wäre ihnen, daß in Zukunft von der Behindertenbewegung Gesetz für Gesetz durchleuchtet wird.

Parallel dazu werden Bemühungen zur Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes verstärkt vorangetrieben. Ähnlich wie in den USA müßte dort all jene Bereich geregelt werden, die nicht schon in anderen Gesetzen zufriedenstellend sind. Und - das wäre der wichtigste Punkt überhaupt - es muß klare Übergangsfristen und Sanktionen geben.

Auch wenn dies alles ziemlich schwierig und kompliziert klingt. Wichtig wird sein, Schritt für Schritt in Richtung umfassender Gleichstellung zu gehen. Jede anstehende Gesetzesnovelle zu kontrollieren, Vorschläge zu machen, Verfassungsprüfungen zu initiieren und Lobbying zu betreiben.

Parlamentszenario

Doch nochmals zurück zum denkwürdigen 9. Juli 1997 und der Beschlußfassung im Parlament.

Für die ÖVP-Abgeordnete Maria Rauch-Kallat ist es wichtig, "daß Antidiskriminierung nun ein verfassungsmäßig verankertes Recht ist und nicht ein Almosen oder ein Goodwill."

Ähnlich die Abgeordnete der Grünen Theresia Haidlmayr, die über den Beschluß sehr erfreut ist, aber zu bedenken gibt, daß "wir noch lange nicht soweit sind, daß wir sagen könnten, wir hätten dieselben Rechte wie nichtbehinderte Menschen."

Der sozialdemokratische Abgeordnete Walter Guggenberger sprach die Kritikerinnen der Verfassungsbestimmung an, die meinten: Wer weiß, das könnte ja Auswirkungen auf die Bauordnung, auf die Gewerbeordnung, auf verschiedene Bereiche des täglichen Lebens haben, das könnte ja die Länder und Gemeinden unter Umständen und möglicherweise etwas kosten. - "Genau das ist der Punkt: Das wird etwas kosten, das soll etwas kosten."

"Wir brauchen Veränderungen bei Verkehrseinrichtungen, öffentlichen Gebäuden und Gleichstellungen bei den Verträgen", sprach die liberale Abgeordnete Maria Schaffenrath und schloß mit dem Aufruf: "Wir sollten uns auch rasch daran machen, ein Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten, wie es bereits seit 1990 in den USA besteht."

Also durchwegs positive Wortmeldungen. Wir hoffen, daß sich bei der praktischen Umsetzung der Gleichstellung ebenfalls so viele Unterstützerinnen finden werden.

Tausende Behinderte zwangssterilisiert

Damit "nichts mehr passieren kann"

In Schweden ist eine dunkle Seite der Vergangenheit aufgeflogen: Seit dem ersten Weltkrieg bis zu den siebziger Jahren wurden zwischen 15.000 und 60.000 Menschen zwangssterilisiert. In Österreich wird die Sonderbehandlung bei zumindest einer Gruppe von Menschen bis heute durchgeführt: bei geistig oder mehrfach behinderten Frauen. Daten gibt es keine, über das Thema wird nicht gesprochen.

Volker Schönwiese (Uni Innsbruck) schätzt, daß bei zehntausenden Frauen der Eingriff gemacht wurde, "bei jeder zweiten geistig behinderten Frau, die in Österreich lebt".

Behinderte werden einfach rechtzeitig entsexualisiert.

Weil es einfacher sei, würden Mädchen bereits vor der Pubertät sterilisiert. Damit erspart man sich auch die Auseinandersetzung mit ihrer Sexualität.

Eine fatale Nebenwirkung besteht darin, daß Zwangssterilisation sexuellen Mißbrauch an behinderten Menschen fördert. Zwei Drittel aller geistig behinderten Frauen werden sexuell mißbraucht (laut Studie des Gesundheitsministeriums).

Seit 1. August schreibt die Verfassung Österreichs vor, daß Behinderte nicht diskriminiert werden dürfen. Die vorbeugende Zwangssterilisation verstößt eindeutig gegen dieses Prinzip.

Salburger Nachrichten vom 27. 8. 1997

NOTIERT

Wien

Computersystem für mehr Selbständigkeit

Licht ausschalten, Fenster öffnen oder den Fernseher einschalten, und zwar ohne Hilfe und dann, wenn man es selber will, dies ist nun auch körperbehinderten Menschen möglich.

Die Forschungsgruppe für Rehabilitationstechnik der Technischen Universität Wien (fortec) hat ein Computersystem entwickelt, das als Schnittstelle zwischen Mensch und allen erdenklichen technischen Einrichtungen einer Wohnung fungiert.

Der Markteinführungstermin für das AUTONOM genannte System ist noch ungewiß, bei Interesse an den Feldversuchen teilzunehmen und für weitere Infos wenden Sie sich an:

TU Wien, Institut E 359-3B Forschungsgruppe für Rehabilitationstechnik, A-1040 Wien, Gußhausstraße 27/359-3B

Gebärdensprachlexikon MUDRA für PC und MAC

MUDRA ist ein Multimediapaket mit Nachschlage -, Lern- und Trainingsprogramm zum Erlernen der Gebärdensprache.

Das Programm richtet sich an Gehörlose wie Hörende. Im Lexikon können Gebärden sowie Lippenablesebilder als Filmsequenzen nachgeschlagen und Gebärdendialekte verglichen werden. Kommentare zu jeder einzelnen Gebärde, Handformanzeigen und gebärdete Beispielsätze geben umfangreiche Zusatzinformationen über Herkunft, Verwendung und Ausführung einer Gebärde.

In Kindermudra können Gebärden (und Lippenablesebilder) durch Anklikken von Bildern aufgerufen werden. Übungs- und Testprogramm sind zur Lernmotivation spielerisch gestaltet. Präsentationsunterlagen mit Bildmaterial anforderbar unter:

Mudra Team, Fischer Film, A-4020 Linz, Scharitzerstraße 12

Was betrifft:integration mit den Salzburger Nachrichten und Ö3 verbindet?

Aktuelle Berichterstattung über Integration?

Zahlreiche Behindertenarbeitsplätze?

Nein!

sondern Brigitte Handlos

Lieber Helmut Spudich, wir gratulieren Dir - dem Begründer des Rundbriefes betrifft:integration - zur Hochzeit mit Brigitte. Schön, daß Du Dich geTRAUT hast!

Franz-Joseph Huainigg: FREAK-RANDSTEIN

Die Rechte der Privilegierten

Dagmar ist nicht behindert. Dagmar fühlt sich benachteiligt - gegenüber den anderen, den Behinderten. Denn die kriegen alles - und Dagmar folglich nichts. E-Mail um e-Mail schickt Dagmar seit Wochen ins Internet und füllt damit die Blackbox bis ins letzte Eck. Alle sollen es wissen, wie benachteiligt Dagmar und ihre nichtbehinderten Schicksalsgenossinnen sind.

Ein Beispiel aus Dagmars Wahrnehmungswelt: Wenn jemand ein mongoloides Kind hat, schreibt Dagmar, bekommt er mehr, als eine Fabriksarbeiterin für ihre harte Arbeit, die sie 40 Stunden lang leisten muß. Und: Sie braucht dabei nichts zu tun. Denn das Kind ist sowieso den ganzen Tag in der Schule und wird dort, auf Kosten des Staates von Lehrern gepflegt.

Ein Unrecht, das zum Himmel schrie - wenn es wirklich so wäre. Denn die Realität sieht bei weitem anders aus: Die Eltern geistig behinderter Kinder müssen stets überhaupt um die Anerkennung auf Pflegegeld kämpfen, da es den Gesetzesvollziehern offenbar Schwierigkeiten bereitet, ihre Gesetze richtig zu vollziehen. Und wenn es Pflegegeld gibt, müssen die Eltern, obwohl das Kind nur wenige Stunden in der Schule ist, den überwiegenden Teil des Pflegegeldes an die Schulbehörde für die Pflege abtreten.

Dagmars Neid ist kein Einzelfall. Vor wenigen Jahren fuhr eine Gruppe von Behindertenpädagoginnen nach Schweden, um dort die Lage zu ergründen. Zunächst traf sie auf eines der letzten schwedischen Heime, das gerade geschlossen wurde. Leere Wohnanlagen, ein unbenutztes Therapiezentrum, große Wiesen und ein langer, nunmehr sinnloser Stacheldrahtzaun um das riesige Gelände am Stadtrand, ließen die österreichischen Pädagoginnen aufschreien: Wahnsinn! Verschwendung! Wie kann man nur so ein tolles Heim mit 400 Betten zusperren! Gebt uns diese Anlage! - Als am nächsten Tag eine Wohngruppe besichtigt wurde, wie es sie jetzt anstelle der Heime gibt, wandelte sich das Unverständnis in blanken Neid: Schöne Wohnung, mit Fernseher, nur drei Bewohner, gesicherte Arbeitsplätze, Betreuung je nach Bedarf, Taschengeld! Denen geht es viel zu gut! So gut geht es ja nicht einmal uns!

Resümee: Wir Nichtbehinderten setzen uns eh für die Behinderten ein. Aber nur solange es denen nicht wirklich besser geht als uns. Denn sonst können wir ja gleich behindert sein. Was zwar nicht zu wünschen wär´. Oder doch?

Impressum

Die Blattlinie ergibt sich aus der Zielsetzung von I:Ö, nämlich einerseits die Öffentlichkeit über die Anliegen und Forderungen von Eltern behinderter Kinder/ Jugendlicher und behinderter Menschen zu informieren, andererseits die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, den einzelnen Initiativen von Eltern und darüber hinaus zu den Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern.

Jede Ausgabe beinhaltet einen thematischen Schwerpunkt, in dem Anliegen und Forderungen für ein gemeinsames Leben und Lernen und die dazu notwendigen sozial- und bildungspolitischen Überlegungen vorgestellt werden.

Grundlegende Richtung nach §25/2 Mediengesetz:

Information und Kommentar zu Fragen gesellschaftlicher Integration, insbesondere behinderter und nichtbehinderter Menschen.

betrifft:integration ist der UN-Erklärung der Menschenrechte und der Rechte des Kindes und den UN-Erklärungen über Rechte behinderter und geistig behinderter Menschen verpflichtet.

betrifft:integration ist unabhängig von politischen Parteien und Kirchen und erscheint mindestens viermal jährlich.

Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

Verleger und Medieninhaber:

INTEGRATION:ÖSTERREICH, Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nicht behinderter Menschen

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Redaktion:

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Layout: pablo graphics vienna

Druck: Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Faradayg. 6, 1032 Wien

DVR: 0803936

GZ-Nr.: 02Z032371

Wir freuen uns über Briefe, Informationen, Beiträge und Hinweise auf Veranstaltungen. In dieser Zeitung wird im Zweifelsfall feminin geschrieben! Nicht gekennzeichnete Fotos stammen aus dem Archiv von I:Ö.

Anmerkung zur Internet-Ausgabe

Betrifft: Integration ist der Rundbrief von Integration : Österreich der Zusammenschluß der Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen. BIDOK übernimmt diese Zeitschrift mit geringen Anpassungen. Die Anpassungen sind erforderlich aufgrund von technischen, ressourcemäßigen und terminlichen Einschränkungen (z. B. keine Verarbeitung von Photographien, geringe Layout-Gestaltung). Die Erfahrungen mit dieser Form der Veröffentlichung werden kontinuierlich gesammelt, überprüft und adaptiert für die Bedürfnisse unserer Benützerinnen und Benützer.

Die Internet-Ausgabe soll nicht mit der gedruckten Form konkurieren, sondern lediglich dem Internet-Publikum ergänzend zur Verfügung stehen. Wenn Sie als Benützer/Benützerin am Rundbrief interessiert sind, empfiehlt BIDOK die Bestellung von Betrifft : Integration unter folgender Adresse: Integration:Österreich, Tannhäuserplatz 2/1. Stock, 1150 Wien

Quelle:

Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 3/1997, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.02.2005

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