Behinderung und Integration aus ärztlicher Sicht

Autor:in - Ernst Berger
Themenbereiche: Schule, Medizin
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: In: WEBER G. (Hrsg.): Kompendium für den Schularzt. (S 64-72) Verlagshaus der Ärzte, Wien 2005
Copyright: © Ernst Berger 2005

Behinderung und Integration aus ärztlicher Sicht

Das Ziel der schulischen Integration behinderter Kinder ist folgendermaßen zu formulieren: Jedes Kind kann die regional zuständige Schule besuchen und findet dort die Lernbedingungen, die es braucht!

Um diese Zielsetzung zu erfüllen, bedarf es bestimmter Voraussetzungen:

  • Ebene der Schulorganisation: geeignete Organisationsstrukturen, eine adäquate Lehrerausbildung etc.

  • Ebene des Problembewusstseins: Lern- u. Verhaltensprobleme eines Kindes müssen als lösungsbedürftiges Problem des Schulsystems und nicht als Problem des Kindes betrachtet werden. Nicht das Kind muss verändert werden, sondern die schulischen Strukturen!

Die historische Entwicklung

Der 1. integrative Schulversuch begann 1984 in Oberwart; in Wien wurde die 1. Integrationsklasse ab 1986 geführt. 1992 wurde in Wien überdies der Typus "basale Förderklasse" eingerichtet. Durch die Novelle des Schulorganisationsgesetzes 1993 wurde die schulische Integration behinderter Kinder - bis dahin ein Schulversuch - in das reguläre Schulsystem eingegliedert (seit 1997 auch in der Hauptschule und AHS-Unterstufe). Im Schuljahr 2002/03 besuchen ca. 14.000 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (spF) die Volks-, Haupt- oder Polytechnische Schulen und über 13.000 Kinder mit spF die Sonderschule. Wir blicken also mittlerweile auf bald 20 Jahre Erfahrung in Österreich zurück. Die folgenden Graphiken zeigen diese Entwicklung:

Abb. 1

Abb. 2

Abb. 3

Abb. 4 - 6 Beispiele zu regionalen Differenzen

Schulische Integration behinderter Kinder ist ein weit verbreitetes und erfolgreiches Modell geworden, das Eltern für ihre Kinder - neben dem Weg in die Sonderschule - wählen können. Dennoch war es nicht leicht, diese Modell zu realisieren. Noch im Jahr 1987 warnten Ärzte - z.B. Prof. Dr. Andreas Rett - vor umfassenden Integrationsbestrebungen, die sie eher auf Einzelfälle beschränkt sehen wollten. Die weitere Entwicklung hat gezeigt, dass die damals formulierten Befürchtungen nicht eingetreten sind. Von einer inklusiven Pädagogik, einer Pädagogik der Vielfalt, die in der Heterogenität die Chance breit gestreuter Anregungen zu vielfältigen Lernprozessen sieht, ist das österreichische Bildungssystem auch im Jahr 2003 aber noch weit entfernt. Damals wie heute fällt es vielen Menschen - und auch Ärzten - schwer, sich eine Integrationsklasse vorzustellen.

Pro und Kontra Integration

Die Diskussion über die Möglichkeiten schulischer Integration beruht fast immer auf einem Bündel von Prämissen, die nicht im Frage gestellt werden:

  • Prämisse 1: Behinderung ist ein biologisch determiniertes, im Wesentlichen unveränderliches Faktum.

  • Prämisse 2: Schulisches Lernen erfolgt in homogenen Jahrgangsklassen mit Klassenzielen, die für alle SchülerInnen gleich sind.

  • Prämisse 3: Die Institution Schule sieht ein für alle Mal so aus, wie wir sie in unserer Schulzeit kennen gelernt haben.

  • Prämisse 4: Zentrale Aufgabe des Schulsystems ist der nachweisbare Erwerb berufsbezogener Qualifikationen

Bleiben diese - und ähnliche - Annahmen unhinterfragt, so ist eine ernstgemeinte Integration behinderter Kinder tatsächlich nur selten möglich. Deshalb sollen diese 4 Prämissen auf ihre Richtigkeit geprüft werden.

Zur Prämisse 1:

Behinderung ist nur zum geringeren Teil biologisch definierbar! Die WHO unterscheidet seit 1980 zwischen Impairment / Disability / Handicap. Kernpunkt dieser Unterscheidung ist das Faktum, dass aus einer biologischen Funktionsstörung (Impairment) eine Behinderung (Handicap) - die sozialen Folgen der Funktionsstörung mit Isolation, Beziehungsverlusten etc. - werden kann aber nicht muss. Mittlerweile wurde dieses Konzept noch weiter differenziert und unter dem Titel "International Classification of Functions (ICF) neuerlich publiziert. Darüber hinaus wissen wir aus den Erfahrungen in der neurologischen Rehabilitation, dass auch die biologischen Funktionsstörungen - wenn auch oft nur langfristig - veränderbar sind.

Zur Prämisse 2:

Eine der zentralen Prämissen des Schulunterrichts ist nach wie vor die Vorstellung von der "homogenen Jahrgangsklasse": 30 Kinder gleichen Alters lernen aufgrund gleicher Voraussetzungen nach gleichen Strategien. Da diese Vorstellung in das Reich der Fantasie verwiesen werden muss, wir schon seit langem das Ziel der Individualisierung des Lernprozesses formuliert, das im Regelschulsystem aber meist eine Wunschvorstellung bleibt. Die Folge davon ist, dass Schule als Institution der Selektion (nach sozialen, sprachlichen, kulturellen und Begabungsaspekten) wirksam ist. Organisationsmodelle, die auf einem Mehr-Lehrer-Modell mit Teamteaching aufbauen, zeigen, dass das Lernen in Klassen auch anderen Mustern folgen kann und dass Individualisierung möglich ist. Dort, wo dieser Weg nicht gangbar erscheint, ist die häufig gestellte Frage nach der Schulfähigkeit des Kindes umzukehren: Ist die Schule "kindfähig"? (FEUSER).

Zur Prämisse 3:

Ein Blick in eine gut geführte Integrationsklasse zeigt, dass diese Klasse mit unseren eigenen Erfahrungen von Schule nur mehr wenig zu tun hat: Gruppenarbeit, Projektarbeit und selbstgewählte Lernziele bestimmen das Geschehen. An diesem Prozess können behinderte Kinder mit Unterstützung einer zweiten Lehrperson auf ihrem jeweiligen Niveau teilnehmen.

Zur Prämisse 4:

Der Erwerb sozialer Erfahrungen - Sozialisation im eigentlichen Sinne - ist neben dem Wissenserwerb ein weiterer zentraler Inhalt von Schule. Viele Erfahrungen im nationalen und internationalen Maßstab zeigen, dass beide Ziele vereint werden können.

Dort, wo es gelingt, durch strukturelle und inhaltliche Neugestaltung von Schule diese unabänderlich erscheinenden Voraussetzungen zu überwinden, profitieren behinderte und nicht behinderte Kinder von den neuen Formen des Lernens. Die Befürchtung, dass nicht behinderte Kinder in ihren Lernfortschritten beeinträchtigt werden, ist unbegründet.

Thesen zur Integration

(Verwendung von Ergebnissen d. Arbeitsgruppe d. Grundschulenquete 1989):

1. These: JEDES KIND HAT "BESONDERE BEDüRFNISSE"

Jedes Kind ist lernfähig und hat spezifische Entwicklungsbedingungen. Der Terminus "besondere Bedürfnisse" bezeichnet lediglich spezifische Bedingungen, unter denen sich die allgemeinen Gesetzmäßigkeiten menschlichen Lernens realisieren.

2. These: VERäNDERBARKEIT

Gerade im Grundschulalter ist davon auszugehen, dass Entwicklungsbehinderungen auf der sozialen, der psychischen oder der biologischen Ebene lediglich als Bedingung des weiteren Entwicklungsprozesses, nicht aber als sein Endresultat zu sehen sind.

3. These: SEGREGATION IST NICHT MIT BIOLOGISCHEN ODER PSYCHOLOGISCHEN ENTWICKLUNGSGESETZEN ZU RECHTFERTIGEN

Die Entwicklungsgesetze auf der biologischen und psychologischen Ebene gelten für alle Kinder. Somit ist die Existenz von Sonderschulen als politisches und schulorganisatorisches Problem zu sehen und nicht als Konsequenz medizinischer oder psychologischer Notwendigkeiten.

4. These: IN ÖSTERREICHS SCHULEN IST DIE SEGREGATION NOCH IMMER WEIT VERBREITET

Die größten Hindernisse für den g e m e i n s a m e Unterricht a l l e r Kinder liegen in den Strukturen des Schulsystems (vertikale Gliederung, Jahrgangsklassen, Klassengröße) aber auch in den Widerständen von Eltern und Lehrern. "Integration" ist in erster Linie ein politisches, in zweiter Linie ein schulorganistorisches und erst zuletzt ein pädagogisches Problem.

5. These: "INTEGRATION" HEISST SCHULREFORM

Konsequente Integration erfordert eine andere Schule! Dezentralisierung der Hilfsangebote, Vorbereitungsphase, Teamarbeit der Lehrer, kollektive Reflexion, reduzierte Klassenschülerhöchstzahl. Darüber hinaus sind Änderungen in der Lehrerausbildung und -fortbildung (Erfahrungen mit "Integration") notwendig; hier ist noch manches zu tun.

Fragen zur Integration

Was ist eine Integrationsklasse?

Eine Integrationsklasse ist kleiner als eine durchschnittliche Pflichtschulklasse und wird nach dem Prinzip des Teamteaching geführt: sie soll nicht mehr als 20 SchülerInnen mit einem Anteil von etwa 20% behinderter Kinder (korrekt: SchülerInnen mit spF) umfassen und wird von zwei LehrerInnen (RegelschullehrerIn + SonderschullehrerIn) gemeinsam unterrichtet. Neben der Integrationsklasse gibt es noch folgende Modelle: Stützlehrersystem (z.B. bei Einzelintegration) oder Koop-System (eine Regelschul- und eine Sonderschulklasse kooperieren zeitweise miteinander).

Was ist eine basale Förderklasse?

Im Jahre 1992 wurde im Wiener Schulsystem ein neuer Schultyp etabliert: 4 - 5 schwer- und mehrfachbehinderte Kinder mit einem hohen Pflegebedarf werden gemeinsam von einer SoderschullehrerIn und einer FachbetreuerIn förderpädagogisch betreut. Derzeit (Schuljahr 2002/03) gibt es 28 solcher Klassen, die an 11 Standorten über ganz Wien verteilt sind, sowie 12 Nachmittagsgruppen. Seit Einführung dieses Schultyps werden in Wien de facto keine Kinder mehr als "schulunfähig" vom Schulbesuch ausgeschlossen.

Was ist ein sonderpädagogisches Zentrum?

Sonderpädagogische Zentren sind regionale Koordinationszentren - meist aus früheren Sonderschulen entstanden - deren Aufgabe die organisatorische Umsetzung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist. Einerseits führen viele solcher Zentren selbst Sonderschul- und Integrationsklassen, andererseits erfüllen sie Beratungs- und Koordinationsaufgaben für die Integration behinderter Kinder in die umliegenden Schulen. Somit sind SPZ sonderpädagogische Kommunikations- und Informationsdrehscheiben.

Welche Bedeutung hat eine medizinische Diagnose für die Integration?

Die Bedeutung der Diagnose wird oft überschätzt. Die medizinische Diagnose kann nur selten wesentliche Informationen über die spezifischen psychischen Eigenschaften des Kindes vermitteln. Wir wissen heute, dass z.B. bei Trisomie-21 die Unterschiede zwischen den einzelnen Kinder größer sind als die Gemeinsamkeiten, die sich aus dieser Diagnose ergeben. Dies gilt auch für andere Diagnosen. Insofern ist die Diagnose nur dann bedeutsam, wenn sie die "besonderen Bedürfnisse" des Kindes so beschreiben kann, dass daraus Möglichkeiten der pädagogischen Förderung abgeleitet werden können.

Was ist der "sonderpädagogische Förderbedarf"?

Dieser Begriff beschreibt die "besonderen Bedürfnisse" eines Kindes, das unter den Bedingungen des durchschnittlichen Regelschulsystems keine ausreichenden Lernbedingungen vorfindet. Durch individuelle Diagnostik - meist mit pädagogischen und psychologischen Methoden und gelegentlich unter Einschluss ärztlicher Befunde - werden jene Bereiche beschrieben, in denen das Kind spezielle Unterstützung braucht. Die Umsetzung in die Praxis kann folgende Bereiche umfassen: bauliche Veränderungen /adaptierte Klassenraumeinrichtung, Anschaffung von speziellen Lehr- oder Lernmitteln, zusätzliches Lehrpersonal, Einsatz unterschiedlicher Lehrpläne, Einstufung in eine höhere oder niedrigere Schulstufe in einzelnen Gegenständen, Einsatz einer Stützkraft. Das Schulorganisationsgesetz sieht vor, dass der sonderpädagogische Förderbedarf entweder in der Sonderschule oder in der Integrationsklasse gewährt werden kann. Die Entscheidung darüber liegt bei den Eltern. Die Praxis des Wahlrechts zwischen Integration und Sonderschule ist vom Bundesland und den jeweiligen Bezirksschulräten abhängig. Die Qualität der Beratung der Eltern, die für ihr behindertes Kind integrative Beschulung wünschen, durch die Bezirksschulinspektoren ist stark von der Einstellung und dem persönlichen Engagement des jeweiligen Direktors oder Bezirksschulinspektors abhängig.

Gibt es Grenzen der Integration?

Nach allen bisherigen Erfahrungen treten Schwierigkeiten vor allem dort auf, wo Verhaltensstörungen als Begleiterscheinung von biologischen Beeinträchtigungen auftreten. Dieser Umstand setzt der Integration oft Grenzen. Aber: wenn die entsprechenden Voraussetzungen (siehe oben) gegeben sind, kann jedes Kind - unabhängig von Art und Ausmaß seiner Behinderung - eine Integrationsklasse besuchen. In Wien werden auch Kinder mit autistischer Behinderung, denen die Integrierbarkeit lange Zeit grundsätzlich abgesprochen wurde, erfolgreich in Integrationsklassen betreut.

Was geschieht nach der Pflichtschulzeit?

Die Möglichkeit der Fortsetzung der Integration in der Sekundarstufe - lange Zeit bezweifelt - ist mittlerweile weit verbreitete Realität. Bedauerlicherweise wird diese Möglichkeit wieder vor allem auf die Hauptschulen beschränkt, obwohl die Erfahrungen in der AHS durchaus positiv waren. Auch beim Eintritt in die Arbeitswelt haben sich die Wahlmöglichkeiten deutlich erweitert: gab es früher aus der Sonderschule ausschließlich den Weg in die Behindertenwerkstatt, besteht für viele SchülerInnen heute aufgrund der Unterstützung durch ArbeitsasistentInnen die Möglichkeit, individuelle Wege zu finden. Es kann aber nicht bezweifelt werden, dass in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit behinderte Jugendliche besonders schlechte Startbedingungen haben. Der Sektor der Behindertenwerkstätten weist in manchen Bundesländern ein differenziertes Angebot auf, das es in anderen Bundesländern nicht gibt.

Wo gibt es Information, Unterstützung und Beratung? (Stand: 2005)

"Voneinander lernen - Ratgeber zur Integration" Broschüre des Unterrichtsministeriums

online: www.bmbwk.gv.at/medien/

A) Integrationsberatungsstellen der Schulbehörden

  • Stadtschulrat für Wien, Integrationsberatung, 1010, Wipplingerstraße 28

  • Schulservicestellen der Landesschulräte

B) Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Integration

  • Integration:Österreich. Tannhäuserplatz 2/ 1. Stock, 1150 Wien / www.ioe.at

  • Burgenland: Verein BUNGIS 7411 Markt Allhau 312 / www.bungis.at

  • Steiermark: ISI - Initiative soziale Integration Idlhofgasse 20, 8010 Graz / initiative.soziale.integration@utanet.at

  • Kärnten: Integration:Kärnten 9500 Villach, Ossiacherzeile 39

  • Oberösterreich: Verein Miteinander Familienberatungsstelle Schillerstraße 53/5, 4020 Linz

  • Tirol: Integration Tirol Salinerstraße 17, 6060 Hall / familienberatung@gmx.at

C) Weitere Elterninitiativen mit Schwerpunkt Integration

  • Integration Wien Verein: Aktion Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 51-53

  • Integration: Salzburg: Manfred Resch Sonnfeld 2, 5621 ST. VEIT/PONGAU

  • TAFIE Außerfern: Heinz Forcher, Unterbach 51, 6671 WEISSENBACH

  • AIV - Arge Integration Vorarlberg: Reingard Rauch oder Dorothea Häfele-Wieser, Steinacker 55a, 6850 DORNBIRN

D) Wissenschaftliche Information im Internet

Was heißt ...

Das bedeutet ...

Integration

Behinderte und nicht behinderte Kinder/Jugendliche werden in einer Klasse gemeinsam unterrichtet und entsprechend ihrem Entwicklungsstand in offenen Unterrichtsformen individuell gefördert. Ausgangspunkt sind die Inhalte der Regelschule, die den Bedürfnissen der SchülerInnen entsprechend aufbereitet werden.

SPF

Sonderpädagogischer Förderbedarf:

SPF erhalten jene Kinder, die auf Grund einer körperlichen, psychischen oder Lernbehinderung nicht imstande sind, dem Unterricht in der Regelschule zu folgen. Der SPF wird vom Bezirksschulrat per Bescheid ausgestellt und berechtigt die SchülerIn zu besonderen Unterstützungsmaßnahmen. Das kann sein:

  • geringere Klassenschülerzahl

  • besondere Lehrmittel/Arbeitsmittel (z.B.: adaptierter Computer,...)

  • zusätzliches Lehrpersonal

  • zusätzliches Hilfspersonal

  • Einsatz unterschiedlicher Lehrpläne und gegenstandsweise Einstufung in höhere oder niedrigere Schulstufen

  • der Besuch der Sonderschule

Elternwahlrecht

Die Eltern können entscheiden, ob ihr Kind integrativ in der Regelschule oder in einer der Behinderung entsprechenden Sonderschule unterrichtet werden soll. (Gilt derzeit für die erste bis achte Schulstufe)

Offene Unterrichtsformen

Die SchülerInnen arbeiten eigenständig an bzw. zu verschiedenen Inhalten - allein, im Team bzw. in selbst gewählten Gruppen - je nach Inhalt und Aufgabenstellung. Die LehrerInnen unterstützen sie dabei.

Die Inhalte werden von den LehrerInnen entsprechend den Lehrplananforderungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungsniveaus vorbereitet

Teamteaching

im integrativen Unterricht

Ein/e Regel- und ein/e SonderschullehrerIn unterrichten gemeinsam die Klasse. In einzelnen Gegenständen kann - mit ihrer Zustimmung - auch eine nicht ausgebildete LehrerIn mit der Aufgabe der IntegrationslehrerIn betraut werden.

Die RegelschullehrerIn ist für die inhaltliche Einhaltung des Regelschullehrplanes und die SonderschullehrerIn für jene der Sonderschullehrpläne verantwortlich.

Die Unterrichtsplanung und -durchführung sollte gemeinsam erfolgen. Im Unterricht sind beide für die ganze Klasse verantwortlich

Regelschule

Volks- oder Hauptschule bzw. AHS-Unterstufe

Sekundarstufe I/SEK I

Hauptschule, AHS-Unterstufe

Sekundarstufe II/SEK II

AHS-Oberstufe, berufsbildende mittlere(3-4-jährige) und höhere(5-jährige, Maturaabschluss) Schulen

Polytechnische Schule/PTS/POLY

Abschlussklasse im Pflichtschulbereich - Da der Besuch des 9. Schuljahres für nicht behinderte SchülerInnen auch an anderen, weiter führenden Schulen möglich ist, gibt es nur eine eingeschränkte Anzahl an PTS

Problematik in Ballungszentren mit großem Schulangebot: "Restschule"

10./11./12. Schuljahr

Die Pflichtschulzeit darf - nach vorliegendem Gesetzesentwurf - nur noch auf maximal 10 Jahre ausgeweitet werden (bisher 11)

Jugendliche mit SPF können die Schule 12 Jahre lang besuchen, allerdings im 11. und 12. Schuljahr nur mehr in der Sonderschule! - kein Elternwahlrecht mehr!!!

Berufsschule

Ist auch eine Pflichtschule, kann allerdings derzeit nur mit bestehendem Lehrvertrag besucht werden.

Teilqualifizierungslehre/TQL

Jugendliche mit SPF werden gemeinsam mit nicht behinderten Lehrlingen in der Berufsschule unterrichtet - unterstützt durch zusätzlich ausgebildete LehrerInnen - müssen das Lehrziel aber nur soweit erreichen, wie ihnen das in den einzelnen Bereichen möglich ist. Die erreichten Fähigkeiten und Fertigkeiten werden im Zeugnis beschrieben. - Sie erhalten eine Teilqualifikation.

Schulversuchsauftrag mit Möglichkeit zur TQ

Gesetzlicher Auftrag zu Schulversuchen zum integrativen Unterricht an berufsbildenden Schulen unter zur Verfügung Stellung der entsprechenden Rahmenbedingungen und Ressourcen - zusätzlich ausgebildetes Lehrpersonal, Arbeits-begleitung, persönliche Assistenz.

SchülerInnen mit SPF erhalten so auch hier die Möglichkeit zu Teilqualifikationen.

Eine begleitende Evaluation soll zur Konzeptentwicklung und Qualitätssicherung beitragen.

Literatur:

FEUSER G:. Behinderte Kinder und Jugendliche - wischen Integration und Aussonderung. Darmstadt 1995

JANTZEN W.: Allgemeine Behindertenpädagogik I, II. Beltz, Hamburg 1990

HARRIS J. C.: Developmental Neuropsychiatry I, I. Oxford University Press, 1998

OLECHOWSKI R., WOLF W.: Die kindgemäße Grundschule. Jugend &Volk, Wien, 1990

RÖDLER P., BERGER E., JANTZEN W.: Es gibt keinen Rest! - Basale Pädagogik für Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen. Luchterhand, Berlin 2000

Quelle:

Ernst Berger: Behinderung und Integration aus ärztlicher Sicht

In: WEBER G. (Hrsg.): Kompendium für den Schularzt. (S 64-72) Verlagshaus der Ärzte, Wien 2005

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 14.09.2009

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