Mißachtet - Ausgesondert - Vernichtet

Zur Geschichte der Krüppel

Autor:in - Udo Sierck
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.
Copyright: © Dr. med. Mabuse 1987

Inhaltsverzeichnis

Zur Geschichte der Krüppel

Ich benutze in meinem Beitrag durchgehend das Wort Krüppel, obwohl nach der wissenschaftlich vorgenommenen Aufteilung beispielsweise die geistig Behinderten nicht unter diesen Begriff fallen. Wenn ich trotzdem nur vom Krüppel spreche, dann deshalb, weil die Diskriminierung und Sonderbehandlung in mehr oder weniger stark abgewandelter Form auf sämtliche Behinderten zutrifft.

Wird heute vom grausamen Umgang mit Krüppeln gesprochen, geschieht das in der Regel im Zusammenhang mit dem Geschehen zur Zeit der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland. Die Verachtung der Krüppel, die in Sterilisierung und Ermordung endete, wird als einmaliger historischer Unglücksfall gedeutet. Daß diese Einschätzung ein Irrtum ist, soll im folgenden gezeigt werden. Denn die Herabsetzung, die Aussonderung oder die körperliche Vernichtung von Krüppeln ist kein Phänomen der jüngsten Vergangenheit, sondern ein kontinuierlicher Prozeß, an dem bis zum heutigen Tag die Denker ihrer Epochen, die geistlichen Würdenträger und nicht zuletzt Mediziner oder Sonderpädagogen ihren Anteil tragen. Auf der anderen Seite stehen die Krüppel: erniedrigt zum Objekt, mit dem Tier auf eine Stufe gestellt, zur Anbiederung an die Normalität gezwungen, zur Verachtung des eigenen Andersseins gedrängt - eine Geschichte des Krüppels als akzeptierter Mensch existiert nicht.

Die mannigfachen Formen des Umgangs mit Krüppeln in den vergangenen Jahrhunderten sollen hier nur verkürzt dargestellt werden. Entscheidend ist das Bild, das sich die nichtbehinderte Umwelt vom Krüppel macht, sind die dem Krüppel beigegebenen gesellschaftlichen Funktionen und die Rückwirkungen auf den Krüppel selbst.

Körperlich Schwache erhielten eine Überlebenschance, nachdem die anderen Mitglieder eines Stammes in der Lage waren, einen wirtschaftlichen Überschuß, vor allem an Nahrung, zu erlangen. Das Überleben der Krüppel hing jedoch nicht nur von den ökonomischen Voraussetzungen ab. Ausschlaggebend waren vielmehr die jeweils herrschenden Gebräuche, Riten oder magischen Vorstellungen.

Einige Beispiele:

Verschiedene Stämme der Eskimos töteten ihre verkrüppelten Kinder, weil die harten Lebensbedingungen (ständige Jagd, häufig rascher Iglu-Bau, Nomadenleben) zusätzliches Beachten der Krüppel anscheinend ausschloß. Doch der Paiute-Stamm in den USA lebte unter ähnlich widrigen Umständen, verkrüppelte Kinder wurden jedoch weder ausgeschlossen noch getötet. Die Ursache dieses Verhaltens dürfte die Geringschätzung des Wertes der Leistung bei gleichzeitiger Hochbewertung der Unterstützung von Schwachen sein.

Bestimmte Stämme Ostafrikas setzten mißgebildete Kinder zur Zeit der Ebbe aus, damit die Flut es "hinführe, woher es gekommen" [1]. Bei einem anderen Stamm Ostafrikas ist die Großfamilie traditionell dazu verpflichtet, für die verkrüppelten Angehörigen zu sorgen. Neben diesem überlieferten Gebot ist hier das Alter der übergeordnete Wert, so daß auch Krüppel eine anerkannte Stellung im Stamm erlangen können (fraglich bleibt allerdings, inwieweit nichtbehinderte und verkrüppelte Alte die gleiche Anerkennung erhalten).

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß eine körperliche Abweichung bei den Naturvölkern immer ein Manko war. Ob dem Krüppel überhaupt ein Leben zugebilligt wurde, entschieden die Vorstellungen seiner Umwelt, in die er hineingeboren wurde.

Von einigen germanischen Stämmen ist bekannt, daß sie neugeborene Krüppel töteten, wenn der Vater es nicht annahm. Hier stellt sich die Frage, ob die Entwicklung des Patriarchats auf die Tötungspraktiken einen direkten Einfluß besaß. In diesem Zusammenhang wäre es interessant, den Ursachen und Konsequenzen eines friesischen Volksrechtes aus dem 9. Jahrhundert nachzugehen, nach dem nur noch die Mutter ihr Kind straflos töten durfte. Um den offenen Fragen über die Rolle des Patriarchats im Zusammenhang mit der Ermordung von Krüppeln antworten zu können, bedarf es weiteren Forschens.

Mit der Entstehung der ersten Klassengesellschaften erhält auch die Frage der Krüppelbehandlung eine neue Qualität. Mit der Aufteilung des Volkes in arm und reich drängt sich der Faktor in den Vordergrund, ob die Reichen das Überleben eines Krüppels als notwendig erachteten. Derartiges Denken findet sich bereits vor 5000 Jahren in Mesopotamien, der ersten Hochkultur.

Im Mittelpunkt des damaligen Lebens stand der Tempel; Priester besaßen folglich die übergreifende Macht. Sie eigneten sich ärztliches und chirurgisches Wissen an und gaben dieses nur an genehme Gelehrte weiter. Behandelt wurde nur, wer zahlen konnte, Arme und Krüppel blieben auf der Strecke. Die Religion stützte die Ungerechtigkeit: "Wer mit den Göttern in Einklang lebt, ist gesund und glücklich, wer die Gebote mißachtet, wird krank." Die Krankheit als Sünde - ein altes Bild. Krüppel galten als Vorboten des Unheils. Eine Tontafelinschrift prophezeit: "Wenn eine Sklavin ein Kind ohne Mund gebiert, wird die kranke Herrin des Hauses sterben."[2]

Die Diskrepanz zwischen den Möglichkeiten zur Hilfe und der Realität für Krüppel tritt im antiken Griechenland unübersehbar in Erscheinung: einerseits bahnbrechende wissenschaftliche Erkenntnisse auch auf dem Gebiet der Medizin, andererseits Erniedrigung, Verstecken oder Tötung der Krüppel.

In Sparta beurteilten staatliche Gutachter die Neugeborenen. Stellten sie einen körperlichen Mangel fest, wurden die Kinder ausnahmslos vom Felsen Taygetos zu Tode gestürzt. Sie galten in dem Kriegerstaat Sparta als nutzlos und belastend; benötigt wurden kräftige Kämpfer, um die zentrale Staatsgewalt zu festigen, um den Machtbereich auf andere Regionen ausdehnen zu können. Diese Bestrebungen bestimmten jegliches Handeln und Denken der Spartaner. So galt denn auch die Gesundheit als Tugend, die Krankheit dagegen als Verbrechen.

Im Athener Stadtstaat fällt zunächst einmal auf, daß hier medizinisch behandelt wurde. Selbst die Sklaven erhielten ärztliche Hilfe, jedoch nur, wenn dadurch ihre Arbeitskraft erneut verwertbar wurde: Die Behandlung kam billiger als der Kauf eines neuen Sklaven. Allein diese ökonomische Sichtweise ließ dem Krüppel kaum eine Chance. Er blieb am Leben, wenn er sich verwenden, anbieten oder benutzen ließ. So galten Taubstumme als willige und keine Unruhe stiftenden Arbeitskräfte, verkrüppelten Frauen blieb nichts als die Prostitution; in die Sonderstellung des Propheten wurden häufig Blinde gedrängt usw. Die Vorstellungen der bestimmenden Philosophen und Staatsmänner von Athen sprechen darüberhinaus eine deutliche Sprache. Platon, Vertreter der aristokratisch-oligarchischen Partei, äußert: "...wenn eines verstümmelt geboren ist, werden sie, wie es sich ziemt, in einem unzugänglichen und unbekannten Ort verborgen"[3] und "Der, der nicht zu leben vermag, braucht nicht gepflegt zu werden, da er weder sich noch dem Staat nützt"[4]. In Platons Grundidee, der Zeugung und Erziehung der Besten geregelt durch staatliche Gebote, bleibt für Krüppel kein Platz. Nicht zu Unrecht wird Platon auch als Vorläufer idealistisch-reaktionärer Strömungen in der Medizin angesehen.

Aristoteles kritisiert zwar diesen Idealismus, zu Krüppeln vertritt er jedoch Ähnliches. So "müssen die Kinder auch körperlich in der vom Gesetzgeber erwünschten Verfassung sein" [5]. Weiter bestimmt Aristoteles: "Was Aussetzung oder Aufnahme der Kinder anlangt, so soll es Gesetz sein, daß nichts Verstümmeltes aufgezogen wird."[6] Diese Bestimmung steht dem allgemeinen Verbot der Aussetzung entgegen. Demnach wiegt eine körperliche Andersartigkeit schwerer als andere soziale Regeln.

Neben dem Ideal vom schönen Körperbau treffen die übergeordneten Werte der Kriegsfähigkeit, der ökonomischen Verwertbarkeit auch auf das römische Imperium zu. Rom benötigte Krieger und Sklaven, um seine militärische und wirtschaftliche Macht über viele Völker bestehen zu lassen. Wer dem nicht dienen konnte, wurde beiseite geschafft. Der spanische Statthalter Cato empfahl, "alt gewordene Ochsen und anderes lebende Inventar ebenso wie alte Geräte, alte und kranke Sklaven und andere überflüssige Dinge zu verkaufen"[7]. Unverkäufliche Sklaven wurden auf der Tiberinsel ausgesetzt und ihrem Schicksal überlassen. Bei derart rigiden Aussonderungspraktiken der Schwachen nimmt es nicht wunder, daß in Rom die Tötung von mißgebildeten Kindern zum ersten Mal gesetzlich gebilligt wurde. Nach dem Gesetz der 12 Tafeln genügte es zur legalen Tötung, wenn fünf Zeugen das Kind zur Mißgeburt erklärt hatten.

Die unterschiedliche Einstellung zum alten Sklaven einerseits und zum Krüppel andererseits offenbart der Konsul, Erzieher und Philosoph Seneca. Hier tritt er für die Versorgung der Sklaven ein, da jene auch Menschen seien, dort spricht er dem Krüppel das Leben mit aller Selbstverständlichkeit ab: "Tolle Hunde schlagen wir tot, einen wilden und unbändigen Stier töten wir, ...Mißgeburten schaffen wir aus der Welt, selbst Kinder ertränken wir, wenn sie schwächlich und mißgestaltet zur Welt gekommen sind, und es ist nicht Zorn, sondern Vernunft, Untaugliches von Gesundem zu scheiden."[8] Die Nennung von wilden Tieren und Krüppeln in einem Atemzug sagt genug über die Wertschätzung der Römer aus. Begründet wurde die Tötung der Kinder mit der Ansicht, daß jede Störung im Laufe der Natur unglücksbringend sei. Brutal, aber die Lebenssituation der Krüppel treffend, der römische Volksmund: "Brot für Krüppel bedeutet doppeltes Unglück: einmal verlierst du, was du gibst, zweitens verlängerst du sein Leben."[9]

Für Rom stellte sich das Problem, seine stehenden Heere (medizinisch) zu versorgen. Zu diesem Zweck wurden Krankenanstalten errichtet, in denen u.a. auch die im Krieg Verstümmelten versorgt wurden. Dieses Zugeständnis an die Soldaten, notwendig zur Erhaltung der Kampfmoral, bestätigte die Trennung in Kriegskrüppel und in verkrüppelt Geborene. Erhielten jene noch minimale Unterstützung, so traf die Neugeborenen bereits die vernichtende römische Rechtsordnung. Die noch heute existierende hierarchische Gliederung der Krüppel hat hier einen ihrer Ursprünge.

Dort, wo militärische und wirtschaftliche Kriterien häufig das Ende des Krüppels bedeuteten, setzte das sich ausbreitende Christentum an. Der Krüppel wurde nicht mehr unentwegt verstoßen oder getötet, sondern geriet zum leidenden Bruder, der aus Mitleid versorgt werden mußte. Uneigennützig war das neue Verhältnis zum Krüppel jedoch nicht. Denn das Christentum übernahm mehr und mehr staatstragende Funktionen, es lohnte sich also, christliche Gesinnung zu demonstrieren. Auf diesem Hintergrund entwickelte sich die Liebe zum Nächsten zu einem regelrechten Wetteifern der Mönche, der reichen Kaufleute um die größte vollbrachte Wohltat. Pflegehäuser wurden errichtet, um christliches Tun öffentlich zu bezeugen. Auf die Spitze getrieben wurde dieses Treiben, als das Almosen für einen Krüppel gleichbedeutend mit dem Freikauf von begangenen Sünden war (Gib dem Krüppel ein Stück Brot und es ist verziehen, daß du den Bäcker beraubt hast!).

Der Krüppel war lediglich Mittel zum Zweck. Für ihn bestanden keine Ausweichmöglichkeiten, um aus der Rolle des Leidenden, des hilflosen Objektes herauszukommen. Das Christentum bewahrte ihn vor dem Tod, bescherte dem Krüppel aber nicht das Leben. Die entstehenden Pflegehäuser sind die Vorboten einer immer perfekter funktionierenden Aussonderung.

Mit dem langsamen Niedergang des Feudalismus wird das Christentum offen als Machtmittel mißbraucht, um Kritiker als Zauberer, als Hexen oder Ketzer mundtot zu machen. Auf den Scheiterhaufen der Inquisition verbrannten oft Krüppel, als Wesen fremder Welten verteufelt.

Es zeigt sich, daß auch die Kirchenfürsten den Krüppel nie als Menschen gesehen haben. Auch Martin Luther glaubte an die Hand des Teufels, denn dieser verursache "die Taubheit, die Stummheit, die Lahmheit und das Fieber" [10]. Luther selbst wollte ein Krüppelkind eigenhändig ertränken, um es dem Teufel fortzunehmen.

Die Krüppel lebten von der Bettelei, der Freikauf von Sünden florierte immer noch, obwohl mit der immer größer werdenden Armut der Bevölkerung die Almosen spürbar weniger wurden. Neben dem erniedrigenden Warten auf die Gaben Vorübergehender stand dem Krüppel zur Wahl, sich als Hofnarr dem Gespött des Adels oder als Zirkussensation dem Vergnügen des Volkes auszuliefern. Bei alldem wurden sie nicht nur verlacht, sie galten weiter als Überträger des Unheils: Schwangere spuckten dem Krüppel ins Gesicht, um Übles abzuwenden. Bezeichnend eine Notariatsordnung des Kaisers Maximilian I. aus dem Jahre 1512, die im § 4 sagt: "Wer nicht reden oder schreiben kann, wird einem Toten gleich geachtet."[11]

Mit der Entwicklung der Industriestaaten treten die Aspekte der Produktivität, der körperlichen und geistigen Unversehrtheit dominierend in den Vordergrund. Den aufgestellten Regeln der öffentlichen Ordnung fielen die Krüppel zum Opfer; die Straße wurde von Bettlern geräumt, das Fürsorgewesen zunehmend von zentralen städtischen Stellen übernommen. Die Krüppel verschwanden immer systematischer hinter Anstaltsmauern. Die Anzahl der Aussonderungseinrichtungen stieg mit den zunehmenden medizinischen und sozialhygienischen Kenntnissen, die Spezialisierung zog für die Krüppel jeweils ihre Sonderbehandlung nach sich: Die Irren wurden in Spezialräume gesteckt, Lepra-Kranke völlig von der Umwelt abgeschlossen, Epileptiker erhielten schon seit dem 12. Jahrhundert gesonderte Abteilungen. Eine weitere Form der Aussonderung bildeten die zu Beginn der frühkapitalistischen Epoche entstehenden Armen- und Arbeitshäuser. Hier wurde jeder interniert, der seine Arbeitskraft nicht frei verkaufen konnte, und zur Zwangsarbeit getrieben. Zu den Insassen dieser Häuser gehörten viele Krüppel. Der Krüppel verschwand aus dem Straßenbild.

Die französische Revolution bewirkte die endgültige Verselbständigung des Bürgertums; mit dem Zeitalter der Aufklärung und des Humanismus rückte das Individuum in den Mittelpunkt der Weltbetrachtung. Diese neue Sichtweise bedeutete für Krüppel zunächst, daß sich Mediziner und bürgerliche Pädagogen ihnen interessiert zuwendeten und sich mit ihnen beschäftigten. Die Lebensumstände der Krüppel verbesserten sich indes keineswegs. Sie waren zwar nicht mehr Mittel zum Heilserwerb, erhielten jetzt aber ihren Zweck als Gegenstand wissenschaftlicher Erörterungen und ökonomsicher Überlegungen. Der Krüppel blieb Objekt, das mit sich geschehen lassen mußte.

Das deutsche Recht spiegelt immer treffend wider, welcher Rang dem Krüppel im gesellschaftlichen System beigemessen wurde. Bis in das 19. Jahrhundert galt die "Tötung von Krüppeln nicht als Menschentötung" [12]. Erst 1840 erscheint im Braunschweiger Gesetzbuch der Paragraph: "Wer Krüppel eigenmächtig tötet, wird mit Gefängnis bis zu 6 Wochen oder einer Geldstrafe bestraft."[13] Dies steht natürlich in keinem Verhältnis zu anderen Strafmaßen, etwa für die Ermordung nichtbehinderter Menschen. Zu beachten in dem Paragraph auch der Einschub eigenmächtig - auf Anordnung Dritter schien der Mord legal zu sein.

Seit etwa dem 18. Jahrhundert begannen die Mediziner, die Krüppel zu trennen in körperlich Verkrüppelte, Schwachsinnige und Idioten. Ziel dieser Aufteilung war es, die verläßlichen und verwertbaren Krüppel von den wirtschaftlich Unbrauchbaren zu trennen. Gleichzeitig und mit demselben Hintergrund beginnt der Aufbau der Sonderschulen. Mit der politischen Stabilisierung des Deutschen Reiches verlangt die wachsende Industrie nach immer mehr Arbeitskräften. Die Nachfrage greift auf die Krüppel zurück, die zu diesem Zweck in den Sonderschulen eine Ausbildung erhalten. Aus der zunehmenden Spezialisierung der Anforderungen im Beruf ergibt sich die stetig voranschreitende Aufgliederung der Sonderschulen. Die Mehrzahl der Mediziner und Pädagogen sahen ihr höchstes Ziel erfüllt, wenn es ihnen gelungen war, einen Krüppel berufsfähig gemacht, d.h. auf eine bestimmte Funktion hin abgerichtet zu haben. Ein Scheitern der langjährigen Programme befleckte in erster Linie die Berufsehre; welche zerstörerischen Folgen sie in der Persönlichkeit des Krüppels hinterließen, interessierte zumindest selten. Im Mittelpunkt aller Bemühungen stand nicht der Krüppel, sondern der Helfer selbst, der den Verdienst seiner Taten einstreichen will.

Um die Jahrhundertwende finden die Ideen der Erb- und Rassenlehre ihren Eingang in die Krüppelbetreuung. Mit dem neuen Gedankengut wurde aus der Hilfe dem Hilflosen sehr schnell die Opferung der Hilflosen. Mediziner wollten Verkrüppelungen heilen, indem sie die Vernichtung der Krüppel anstrebten. Maßgeblich beteiligt an der Ausbreitung der krüppelfeindlichen Ideologie waren Juristen, Ärzte, Sonderpädagogen.

Ausgehend von den Theorien Darwins sieht der Arzt und Zoologe Haeckel die Entwicklung des Menschen als eine Züchtung im Kampf um das Dasein, in dem nur die Besten überlebten. Hinzu käme noch die künstliche Züchtung, wie sie in Sparta vorbildlich ausgeführt worden sei. Negativ wirke sich dagegen die Auslese durch die moderne Medizin aus, da deren Wissensstand die Schwindsüchtigen oder Geisteskranken überleben und die Chance der Fortpflanzung bestehen ließe. Diese Grundzüge des Sozialdarwinismus wurden seit 1900 beständig ausgebaut und - scheinbar wissenschaftlich untermauert - auch an Universitäten propagiert.

Der Sozialdarwinismus teilte sich in die Rassenanthropologen und die Rassenhygieniker. Als Vertreter der Rassenanthropologen sei hier der Arzt Woltmann genannt. Sein Standpunkt: Die germanische Rasse sei die edle und gesunde, die unbedingt vor der Erbmischung geschützt werden müsse. Um das vorhandene Erbgut rein zu halten, müsse eine Struktur der Gesellschaft geschaffen werden, in der die Oberschicht als Träger dieses Erbguts dominiert. Klassengegensätze sind für Woltmann daher lediglich latente Rassengegensätze. Die Finanzspritzen der Industrie für die Verfechter des rassenanthropologischen Ansatzes sind sicher nicht zufällig.

Für die Rassenhygieniker galt der Grundsatz, daß "alle Entartungserscheinungen" nach dem Selektionsprinzip bekämpft werden mußten. So forderte der Arzt Schallmeyer, daß alles, "was schwächlich oder erbkrank" ist, unbedingt von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden müsse. Den Trägern des minderwertigen Erbguts - für die Rassenhygieniker in erster Linie Krüppel - sei deshalb die Ehe zu verbieten. Als weitergehende Maßnahme wurde die Zwangsasylierung (Einweisung in eine Anstalt mit nach Geschlecht getrennten Abteilungen) vorgeschlagen. Die zwangsweise Sterilisation setzte den Schlußpunkt zu Schallmeyers Überlegungen, wie die Krüppel schrittweise aus der Welt zu schaffen seien. Schallmeyer stand mit seiner Sichtweise nicht allein. Etliche Kollegen unterstützten nicht nur seine Vorschläge, sondern gingen noch über sie hinaus. Der führende Rassenhygieniker und im In- und Ausland anerkannte Mediziner und Nationalökonom Alfred Ploetz, der bezeichnenderweise von den Nationalsozialisten einen Lehrstuhl erhielt, schrieb: "Stellt es sich heraus, daß das Neugeborene ein schwächliches und mißratenes Kind ist, so wird ihm vom Ärzte-Kollegium ... ein sanfter Tod bereitet, sagen wir durch eine kleine Dosis Morphium."[14]

Das überlieferte Betrachten des Krüppels als minderwertig erhält mit den Theorien des Sozialdarwinismus ein wissenschaftlich untermauertes Fundament. Die Behauptungen und Folgerungen greifen, weil der Krüppel immer als unnatürlich, unerklärlich oder ungeheuerlich gesehen wurde. Die längst vollzogene Aussonderung erhält endlich die Legitimation, auf die sich berufen werden kann. Dem Krüppel werden endgültig menschliche Rechte verweigert (Verbot einer Beziehung zwischen Mann und Frau; grundsätzliche Internierung in Anstalten; Bedingungen, die noch heute - vielleicht in zum Teil subtilerer Form - existieren).

War von einem Leben innerhalb der Anstaltsmauern ohnehin nicht zu sprechen, bewies schon die Zeit des Ersten Weltkrieges, daß die Insassen isoliert von der Außenwelt dem Personal bis zum Tod ausgeliefert waren. Denn als in Deutschland Medikamente und Lebensmittel knapp wurden, blieben die Zuteilungen an die Anstalten unter dem Existenzminimum. Unzählige Krüppel starben - von der Bevölkerung unbeachtet - an Unterernährung bzw. wegen fehlender Arzneien.

Nach dem Ersten Weltkrieg blieb der Sozialdarwinismus Grundlage der herrschenden Ideologie. Seine Ideen wurden zusammengefaßt und für den Faschismus endgültig vorformuliert 1922 von dem Juristen Karl Binding und dem Professor der Medizin Alfred Hoche.

In ihrem Gedankengebilde zur Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens stand als Grundsatz, daß das Spritzen einer tödlichen Überdosis "in Wahrheit eine reine Heilhandlung"[15] ist. "So muß die Handlung als unverboten betrachtet werden, auch wenn das Gesetz ihrer gar nicht im Sinne der Anerkennung Erwähnung tut. ( ... ) Daß es lebende Menschen gibt, deren Tod für sie eine Erlösung und zugleich für die Gesellschaft und den Staat insbesondere eine Befreiung von einer Last ist, deren Tragung ... nicht den kleinsten Nutzen stiftet, läßt sich in keiner Weise bezweifeln."[16] Krüppel erfüllen für Binding und Hoche lediglich die Funktion, einen Beruf zu schaffen, "der darin aufgeht, absolut lebensunwertes Leben für Jahre und Jahrzehnte zu fristen. Daß darin eine furchtbare Widersinnigkeit, ein Mißbrauch der Lebenskraft zu ihrer unwürdigen Zwecken, enthalten ist, läßt sich nicht leugnen"[17].

Wenn im folgenden der Krüppel als "leere Menschenhülse" und "negative Existenz" vorgestellt wurde, stand dies sicher nicht dem Urteil der allgemeinen Volksmeinung gegenüber. Die Beweisführung der finanziellen Belastung dürfte jedoch eher in den führenden Wirtschaftskreisen Anerkennung gefunden haben: "Es ergibt sich daraus, daß der durchschnittliche Aufwand pro Kopf und Jahr für die Pflege der Idioten bisher 1500 M. betrug. Wenn wir die Zahl der in Deutschland gleichzeitig vorhandenen, in Anstaltspflege befindlichen Idioten zusammenrechnen, so kommen wir schätzungsweise etwa auf eine Gesamtzahl von 20 - 30000. Nehmen wir für den Einzelfall eine durchschnittliche Lebensdauer von 50 Jahren an, so ist leicht zu ermessen, welches ungeheure Kapital in Form von Nahrungsmitteln, Kleidung und Heizung dem Nationalvermögen für einen unproduktiven Zweck entzogen wird."[18]

In dieser eiskalten Kosten-Nutzen-Rechnung verkommt der Krüppel zu einem rein gegenständlichen Faktor, mit dem Kalkulationen angestellt werden. Konsequenterweise zogen Binding und Hoche den Schluß, die Vernichtung der Krüppel freizugeben. Die Merkmale für unwertes Leben waren"Fremdkörpercharakter ... im Gefüge der menschlichen Gesellschaft, das Fehlen irgendwelcher produktiver Leistungen, ein Zustand völliger Hilflosigkeit mit der Notwendigkeit der Versorgung durch Dritte"[19]. Dieser Kriterienkatalog war so weit, gefaßt, daß er auf jeden Krüppel zutraf. Tatsächlich blieb kein Krüppel ausgenommen, als im deutschen Faschismus mit der Umsetzung der Ideologie vom unwerten Leben begonnen wurde.

In der Weimarer Republik traten Regelungen in Kraft, die Kriegs- und Zivilkrüppel unterschiedlich behandelten. Auch hier galt: Wer bereits etwas geleistet, sich für das Vaterland geopfert hatte, erhielt ein Stück Anerkennung und durfte (wenn auch karge) Unterstützung erwarten. Dem von Geburt an Verkrüppelten blieb als Perspektive das Anstaltsleben. Die Aufteilung der Krüppel schlug sich seit 1918 in der stetig steigenden Zahl spezieller Sonderschulen bzw. -klassen nieder. Der Aufbau einer Hierarchie spiegelte sich ebenso in dem Entstehen zahlreicher Interessenverbände wider, die jeweils nur das Anliegen ihrer Krüppelart vertraten. Krüppel selbst besaßen schon damals wenig Möglichkeiten, sich innerhalb der Verbände zu organisieren, eigene Vorstellungen einzubringen oder gar durchzusetzen. Sie blieben die Verwalteten. Ansätze eigener politischer Initiative, ausgehend von den unter Krüppeln privilegierten Blinden, wurden sehr schnell zerschlagen. Teils, weil die Rückendeckung der Verbände ausblieb, teils, weil sie sich zu sehr auf blindenspezifische Forderungen festlegten. Entscheidend war jedoch, daß sich mit politischem Engagement der Betroffenen nicht auseinandergesetzt wurde.

Im Zuge der Weltwirtschaftskrise erließ der Reichsinnenminister ein "Notprogramm für die Krüppelfürsorge". Hauptziel war es, die Ausgaben der Fürsorge drastisch zu senken. Daher sollte nur noch der Krüppel unterstützt werden, bei dem Aussicht "auf die Erwerbsbefähigung" bestand. Die Einsparungen stiegen, je tiefer der Betroffene in der Krüppelhierarchie eingeordnet war. Zu den Spastikern heißt es z.B.: "In Anbetracht der Finanznot sind danach alle Fälle mit Athetosen sowie stärkerer Beteiligung der oberen Extremitäten, alle Fälle mit Schwachsinn und epileptischen Anfällen von jeder Behandlung (auch der Verordnung orthopädischer Apparate) auf Kosten der Fürsorge auszuschließen."[20]

Was sich hier bereits abzeichnete, das Liegenlassen der Krüppel, die Abwendung von jeglicher Unterstützung, wenn nichts Produktives als Gegenleistung in Aussicht stand, fand in den Euthanasieprogrammen der Nationalsozialisten seinen Abschluß. Bereits am 14.6.1933 wurde das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" verkündet. Ein Entkommen vor den Bestimmungen des Gesetzes war für die Gefährdeten unmöglich, dies um so weniger, als daß weite Teile der Ärzteschaft und der Sonderpädagogen die Sterilisationen unterstützten und bei der Durchführung Hand in Hand arbeiteten. Das folgende Zitat beweist den unbedingten Willen des Arztes zur tatkräftigen Durchführung der Zwangsbestimmungen, das unterwürfige Auftreten gegenüber staatlichen Anordnungen bei gleichzeitigem Ablehnen jeglicher Verantwortung:

"Die gesetzlichen Bestimmungen jedoch fesselten unsere Hände. Heute ist der Bann gebrochen und die Rollen sind verteilt. Heute sind wir, Gott sei gedankt, der persönlichen Verantwortung ganz enthoben. Die Prüfung und die Verantwortung liegt völlig beim Erbgesundheitsgericht. Wir Frauenärzte sind, nunmehr Ausführer und Vollstrecker des Gesetzeswillen."[21] (Prof. Dr. Seitz, Direktor der Universitäts-Frauenklinik Frankfurt auf einer Tagung 1934)

Die Sonderpädagogen, denen die Krüppel in der Schule ausgeliefert waren, empfingen das Sterilisationsgesetz überwiegend begeistert. Ihnen ging es nur darum, ihre Loyalität zu den Zielen und den Programmen des faschistischen Staates zu demonstrieren. Ein Wortführer war Alfred Krampf, städtischer Schulrat in Hannover:

"Wir erkennen als erstes daraus, daß ein geschädigtes Erbgut nach keiner Seite hin erbbar verbessert werden kann ... Das können wir im Interesse unserer Rassenzucht nicht gutheißen: denn gerade wir sehen täglich die schwere Belastung, unter der nicht nur die Kinder selbst und deren Eltern, sondern das Volksgesamt leiden. (...) Wenn wir weiter wollen, daß dieser gesunde Volkskörper nicht durch Wohlfahrtslasten, die er für Lebensunwerte aufbringen muß, belastet wird, dann müssen wir das Ausscheiden alles Erblichkranken aus dem Erbgefüge grundsätzlich bejahen." [22]

Die Sonderpädagogen schätzen nach Krampf ihre Tätigkeitsfelder als "Sammelbecken des Erbkranken" ein, aus denen sie dem Arzt "die Möglichkeit einer erleichterten Ausmerze schaffen" können. "Wir Hilfsschullehrer begrüßen es um so freudiger, als wir mit den Ärzten zusammen es seit langem gefordert haben." Nach dieser Begrüßung des Sterilisationsgesetzes folgt das Angebot der aktiven Mitarbeit, denn "Andererseits muß das Netz der Erfassung so eng und nach allen Seiten hin gezogen werden, daß es keinem Erbgeschädigten möglich sein könnte, durch die Maschen hindurchzuschlüpfen."[23]

Schon vor der Verkündung des Gesetzes hatten Lehrer rassenhygienisches Gedankengut auf den Lehrplan gesetzt. Ein Sonderpädagoge berichtet: "Ab Ostern 1930 hatte ich Gelegenheit, in verschiedenen Abschlußklassen den angeregten Unterricht praktisch zu erproben. (...) Da ich jedoch den Gedanken an eine rassenhygienische Beeinflussung auch dieser Kinder nicht aufgeben wollte, mußte ich nach neuen Wegen suchen. (...) In dem Zusammenhange waren alle einverstanden, daß sie schwachbegabt seien ... Ich erklärte weiter, daß schwachbegabte Menschen keine guten Arbeitsplätze bekommen, daß sie viele Berufe überhaupt nicht ausüben können, weil sie durch ihre schwache Begabung nicht genug lernen. Die Kinder sahen ein, daß man mit wenig Geld nur eine oder zwei Personen erhalten kann. Wenn solche schwachbegabten Menschen Kinder haben, so brauchten sie mehr Geld, denn Kinder kosten Geld. Dazu brachte ich natürlich eine Menge Beispiele, die ich drastisch ausmalte, damit sie leicht verständlich waren. Ganz von selbst schloß sich daran die Betrachtung, daß es besser sei, wenn schwachbegabte Menschen keine Kinder haben (...) Es kommt darauf an, in den Kindern das richtige Gefühl zu wecken."[24] Das Ziel dieses Unterrichts, daß möglichst viele Krüppel den Antrag auf Sterilisierung selbst stellen, wurde in der Praxis nicht erreicht. Das Selbstwertgefühl der Schüler erlitt jedoch einen Bruch, da ihnen sogar von der Schulpädagogik ihr Nichtsnutz eingegeben wurde. Die Zwangssterilisierungen mußten viele mit dem Leben bezahlen.

Über die Empörung und das Denken der Bevölkerung gibt folgender Bericht von einer Beerdigung einer jungen Frau, bei der der Eingriff tödlich endete, einen Eindruck. Es fielen bezeichnende Äußerungen wie: "das ist doch direkter Mord" oder "das ist eine Schande, da soll man doch lieber eine Axt nehmen und das Mädel totschlagen." [25] Heute leben nur noch wenige Krüppel, die von erlebten Mißhandlungen in den Anstalten berichten können. Einer von ihnen ist Albert Huth aus den Hamburger Alsterdorfer Anstalten. (vgl. hierzu Augenzeugenbericht eines Bewohners - Aus dem Tagebuch von Albert Huth in diesem Buch.)

Unbedingt erwähnt werden muß, daß die Grundlagen für die Krüppelvernichtung nicht mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs verschwanden. Dazu nur schlagwortartig die folgenden Absätze.

In Schulaufsätzen über Hitler schrieben unlängst 14jährige Jugendliche: "Ich gebe Hitler mit dem Einschläfern der körperlich und seelisch Behinderten in bestimmten Fällen recht." "Hitler ließ alle Geisteskranken töten ... Er schuf den idealen Menschen.", "Aber er hat auch gute Seiten gehabt, er hat Lebewesen, was verstümmelt, gelähmt, blind, geistesgestört war, töten lassen, weil diese Lebewesen doch nichts vom Leben hatten." oder schließlich "Aber der Krieg hatte auch Vorteile. Hitler reinigte Deutschland, indem er Behinderte ... einfach vergaste."[26]

Wenn zur gleichen Zeit 63% der Befragten einer Umfrage sich dafür aussprechen, ein verkrüppeltes Kind nicht mit allen Mitteln am Leben zu erhalten, zeigt dies, daß der Krüppel noch immer als lebensunwert eingeschätzt wird.

Immer mehr Heime, Sonderkindergärten, Sonderschulen oder Therapiezentren werden geschaffen, die angeblich einer besseren Förderung und Eingliederung in die Gesellschaft dienen. Tatsächlich wird durch die Sondereinrichtungen und Sonderbehandlungen lediglich die vorhandene Isolierung und Aussonderung aus der Gesellschaft verfestigt.

Das Abschieben vieler Krüppel in für sie geschaffene Ghettos wirkt um so bedrohlicher, als es in einem Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums für einen eventuell eintretenden Katastrophenfall heißt:

"§4 (2) Die Gesundheits ... behörden sind zu beteiligen bei Maßnahmen

1. zur Erfassung und Einrichtung geeigneter Objekte als Hilfskrankenhäuser und Sanitätsmateriallager (...)

2. zur Räumung und Verlegung von Krankenhäusern und von Pflegeeinrichtungen, von Kinder- und Behindertenheimen, von Einrichtungen der Altenhilfe ... einschließlich sozialer Dienste ..." [27]

Wenn im weiteren die Träger von zivilen Einrichtungen, die sich gegenwärtig wie auch immer um Krüppel kümmern (beispielsweise DRK, Malteser-Hilfsdienst oder das Diakonische Werk, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband), verpflichtet werden, ihre Kräfte der gefährdeten Bevölkerung oder der Bundeswehr zur Verfügung zu stellen, wird ersichtlich, daß es in den Bestimmungen nicht um die Lebensrettung der Krüppel geht. In diesem Sinne sind auch die Fortbildungsveranstaltungen der Ärztekammern zu sehen, auf denen Selektionsverfahren diskutiert werden. Da es hier nur noch um die Behandlung derjenigen geht, deren Leistungs- und Einsatzfähigkeit in absehbarer Zeit wiederherstellar erscheint, bedarf es wenig Phantasie, um um das Leben der Krüppel im nirgends definierten Katastrophenfall zu fürchten. Wohin diese Regelungen bei dem Menschenbild der konservativen Ärzteschaft führen können, läßt das Urteil des Prof. Röttgen über einen Querschnittsgelähmten ahnen: "Ohne Körper ist dieser Kopf wertlos." [28]

Die zwangsweisen Sterilisationen der Krüppel während des Faschismus werden nicht durchgehend verurteilt. Kritisiert wird lediglich: "Die Konsequenzen, die man im Dritten Reich zur Verhütung erbkranken Nachwuchses gezogen hatte, standen wissenschaftlich auf schwachen Füßen."[29] Besonders bei Menschen in Großanstalten, die von vornherein schon als rechtlose, unmündige Wesen behandelt werden, besteht die Gefahr, daß die Sterilisation in unvorhergesehener Weise ausgedehnt wird. Klagen über Zwangssterilisationen liegen vor[30].

Die Krüppelverachtung macht natürlich vor den Politikern nicht halt. Im Extremfall führt dies zu Äußerungen wie jene des Sozialministers aus Schleswig-Holstein über unhaltbare Zustände in einer Anstalt für geistig nicht nach den gängigen Vorstellungen entwickelte Kinder: "Das Verbringen der Kinder an die Sonne hat keinen therapeutischen und psychologischen Nutzen; wir haben außerdem eine tragbare Höhensonne im Einsatz."[31] Diese unmenschliche Sprache paßt zu den Lebensbedingungen, die einer Euthanasie auf Raten gleichkommen.

In einer Zeit, in der Krüppeln die finanzielle Unterstützung spürbar entzogen, in der die Notwendigkeit von Einsparungen verbreitet wird, bedeutet die erneut aufkommende umfassende Diskussion über die Sterbehilfe, auf moralischer Ebene geführt, in der Realität für Krüppel eine Bedrohung. Nochmals Zitate aus ärztlichem Munde: "Da einige unselig verkrüppelte Neugeborene auch ohne Behandlung über einen größeren Zeitraum weiterleben würden, sollten wir dennoch nicht die Zahl der Tragödien vermehren, indem wir all jene behandeln, die nicht ohne medizinische Hilfe weiterleben würden. Der Umstand, daß Euthanasie gesetzwidrig ist, ist hierfür unbedeutend. (...) Wir leisten Schwerarbeit, um einen elenden Organismus ohne menschliche Eigenschaften am Leben zu erhalten ... Wir müssen die Berechtigung dieser auch in Zukunft noch entmenschlichten Existenz, das Recht, dies Leben zu erhalten, gegen das Leid und die Grausamkeit abwägen, die es für Eltern und Geschwister bedeutet, mit solch einem entmenschlichten Organismus leben zu müssen."[32]

Die Presse greift das Thema in einer Weise auf, die dem unbedarften Leser Vereinfachungen eingeben: "Gelähmter bittet:Tötet mich! ... auf die Hilfe seiner Frau angewiesen, die ihn wäscht und füttert wie ein kleines Kind ..." [33] Die Beschreibung des Zustandes trifft auf sehr viele Krüppel zu, die Überzeugung, daß ein Leben unter solchen Bedingungen sinnlos und ohne Freude sei, wird bei der Bevölkerung bestätigt.

Die Stellungnahme des Braunschweiger Landgerichtspräsidenten Wassermann: "Aber hier geht es nicht um Euthanasie, sondern um Mitleidstörung. Und die sollte straflos bleiben." [34] läßt Schlimmes befürchten und beweist gleichzeitig die historische Kontinuität im Denken: Was vor 60 Jahren reine Heilhandlung genannt wurde, heißt heute Mitleidstörung. Damals wie heute steckt die Aussage dahinter, daß die Tötung des Krüppels kein Mord, sondern ein Gnadenakt sei. Die Worte haben sich geändert, die Einstellung ist geblieben.

(Der Verlag empfiehlt aus dem "Forum für Medizin und Gesundheitspolitik", Heft 18, Februar 1982: Eberhard Weber, "Überlegungen zum Gesundheitssicherstellungsgesetz", Ulrich Schultz, "Ärzte zwischen Krieg und Frieden" und Klaus Waterstradt, "Über das Recht zu sterben".)

Quelle:

Udo Sierck: Mißachtet - Ausgesondert - Vernichtet: Zur Geschichte der Krüppel

Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 27.04.2006



[1] Malbin: Historische Betrachtungen zur Frage der Vernichtung lebensunwerten Lebens. in: Archiv für Frauenkunde und Eugenetik, Sexualbiologie und Vererbungslehre, Bd. 8 (1922), S. 130

[2] B.G. Camphell: Entwicklung des Menschen. Stuttgart 1922, S. 206

[3] Platon, Politeia V. 460, 461, in: Platon/Phaidon: Politeia. Hamburg 1958, S. 181

[4] Platon: Politeia 3. 407, a.a.O., S. 139 f

[5] Aristoteles, Politik 1335a15, in: Aristoteles: Politik. München 1973, S. 245

[6] ebenda, S. 246

[7] T. Meyer-Steineg: Kranken-Anstalten im griechisch-römischen Altertum. Jenaer medizinisch-historische Beiträge, 1912, Heft 3, S. 31

[8] C. Fouquet: Euthanasie und Vernichtung "lebensunwerten" Lebens unter Berücksichtigung des behinderten Menschen. Oberbiel 1978, S. 18

[9] P. Schumann: Geschichte des Taubstummenwesens. Frankfurt/M. 1940, S. 14

[10] ebenda, S. 30

[11] ebenda, S. 14

[12] K. Engisch: Euthanasie und Vernichtung lebensunwerten Lebens in strafrechtlicher Beleuchtung. Stuttgart 1948, S. 23

[13] ebenda

[14] G. Baader: "Zur Ideologie des Sozialdarwinismus", S. 46, in: Baader/Schultz (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit - Ungebrochene Tradition? Berlin 1980

[15] K. Binding/A. Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit - Ungebrochene Tradition? Berlin 1980

[16] K. Binding/A. Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Maß und ihre Form. Leipzig 1920, S. 18

[17] ebenda, S. 33

[18] ebenda, S. 54

[19] ebenda, S. 57

[20] aus: Das Band, Organ des Bundesverbandes für spastisch Gelähmte und andere Körperbehinderte e.V., Düsseldorf 6/1981, S. 6 ff

[21] Autonomie. Materialien gegen die Fabrikgesellschaft, Neue Folge Nr. 7, S. 25

[22] A. Krampf: Sterilisierung und Hilfsschule, in: Die deutsche Sonderschule. Organ der Reichsfachschaft V Sonderschulen im NSLB. Halle 1935, S. 130 ff

[23] ebenda, S. 130 ff

[24] H. Weinert: Erbgesundheitsunterricht in einer Schwerhörigenschule, a.a.O., 1936, S. 43 ff

[25] Deutschland-Berichte der Sopade (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) 1934 - 1940. Salzhausen 1980. hier: 3. Jg. 1936, Januar; S. 79 f

[26] D. Boßmann: Was ich über Hitler gehört habe. Frankfurt/M. 1977, S. 303

[27] Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesundheitswesens an besondere Anforderungen eines Verteidigungsfalles - Gesundheitssicherstellungsgesetz (GesSG); Bonn, 31.5.1980, S. 7

[28] Der Spiegel, Nr. 41/1967; hier: P. Röttgen: Das Recht zu sterben

[29] Die Tageszeitung 24.7.1981; zitiert wird von E. Trautner der Leiter des Projekts Epilepsieforschung an der Universität Heidelberg, Prof. Janz

[30] Frankfurter Rundschau 20.1.1982; Autonomie, a.a.O., S. 60

[31] Demokratisches Gesundheitswesen 1/1981, S. 8

[32] M. Heifetz/C. Mangel. Das Recht zu sterben. Frankfurt/M. 1976, S. 53 ff

[33] Die Abendzeitung 25.3.1982

[34] a.a.O., zitiert aus Sendung "Report", ARD 23.3.1982. Hervorhebung durch den Verfasser

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation