Asylierung - Sterilisierung - Abtransport

Die Behandlung geistig behinderter Menschen im Nationalsozialismus am Beispiel der Alsterdorfer Anstalten

Autor:in - Stefan Romey
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.
Copyright: © Dr. med. Mabuse 1987

Asylierung - Sterilisierung - Abtransport

Wer sich des Vergangenen nicht erinnert,

ist dazu verdammt, es noch einmal zu erleben.

(George Santayana)

"Die Zeugnisse sind über alle menschlichen Maße furchtbar geblieben.Keine Zeit wird sie je mildern können. Heute wie zur Zeit des Prozesses, der die Vorgänge der Welt offenbar machte, müssen wir die Frage stellen, wie man diese Ungeheuerlichkeiten in unserer aller wirklichen Erfahrung einordnen kann."[1] Dies schrieb Alexander Mitscherlich 1960 im Vorwort zu Medizin ohne Menschlichkeit - Dokumente des Nürnberger Ärzteprozesses.

Was sich im Vorfeld der Vernichtung geistig behinderter Menschen in den Anstalten abgespielt hat, ist bis zum heutigen Tag kaum publiziert oder ausgewertet. Im folgenden wird der Versuch gemacht, diese Vorfälle am Beispiel der Alsterdorfer Anstalten in Hamburg nachzuzeichnen. Gerade aus der Nähe betrachtet sind diese Vorgänge "über alle menschlichen Maße furchtbar". Doch gegen die Politik des Verschweigens und die weitverbreitete Abwehr, sich mit diesem Teil der Geschichte zu befassen, hilft nur, den tatsächlichen Gang der Ereignisse nachzuzeichnen und sich das Furchtbare vor Augen zu halten. Behindertenarbeit in der BRD kann nur dann einen wirklichen neuen Anfang nehmen, wenn sie sich der historischen Hypothek bewußt ist, die Historie durchgearbeitet hat und entsprechende Konsequenzen daraus gezogen werden.

Am 14.10.1930 wurde Pastor Friedrich Carl Lensch im Alter von 32 Jahren Direktor der Alsterdorfer Anstalten. Seine Amtszeit ist gekennzeichnet durch Propagierung "rassehygienischer Maßnahmen", Massensterilisierungen der Insassen, das Abschieben jüdischer Pfleglinge, Einführung militärischen Drills in den Abteilungen und schließlich Abtransport von 548 Pfleglingen. Im Jahre 1935 erklärten die Nationalsozialisten die Alsterdorfer Anstalten zum "Nationalsozialistischen Musterbetrieb". 1941 erhält Pastor Lensch als Leiter der Anstalten das "Gaudiplom" der Deutschen Arbeitsfront.

Wie schwer es im Bereich der Behindertenarbeit heute ist, sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen, zeigt die "Würdigung" dieser nationalsozialistischen Zeit in einer Beschreibung der Geschichte der Anstalten im Vorwort eines Arbeitskonzeptes der Anstalt 1977:

"Schon zu Sengelmanns Zeiten, aber erst recht zu den Zeiten seiner Nachfolger Stritter (1899 - 1930) und Lensch (1930 - 1946) wandelte sich der Charakter der Anstaltsarbeit mehr und mehr von einer Förderanstalt zu einer Bewahrungsanstalt. Die Schuld dafür trifft die Anstaltsleiter kaum, denn der Bedarf an Heimplätzen für geistig und mehrfachbehinderte Menschen wuchs so stark, daß infolge der enormen Zahlen der Aufgenommenen und der immer größer werdenden Abteilungen eine individuelle Förderung nur schwer betrieben werden konnte."[2] Wie falsch diese verharmlosende Geschichtsbetrachtung ist, zeigt die genauere Beschäftigung mit den tatsächlichen Vorfällen.



[1] A. Mitscherlich, F. Mielke: Medizin ohne Menschlichkeit. Frankfurt/M. 1978, S. 7

[2] H.-G. Schmidt: "Die Geschichte der Alsterdorfer Anstalten", in: Geistig und mehrfachbehinderte Behinderte in Hamburg. Hamburg 1977

Briefe und Bilder aus Alsterdorf

Sehr schnell nach seiner Ernennung zeigt sich, daß Pastor Lensch ein glühender Befürworter "rassehygienischer Maßnahmen" ist. In einem grundsätzlichen Artikel in den Briefen und Bildern ausAlsterdorf 1931/32 spricht er von "sicher nicht oberflächlich begründeten Angriffen" gegen die Behindertenarbeit und setzt den schon damals erhobenen Euthanasie-Forderungen das Konzept der möglichst billig gehaltenen Verwahrung und Asylierung bei gleichzeitiger Zwangssterilisierung entgegen:

... Sicherlich nicht mit Unrrecht "Wohlfahrtsluxus" der Nachkriegszeit aufs schärfste kritisiert und bekämpft. Es ist sicherlich widersinnig und untragbar, ein Geisteskranker, wenn ein Sträfling in seiner Lebenshaltung den vielfachen Betrag dessen beansprucht, was ihn erhaltenden Steuerzahler zugebilligt wird.

Die Altersdorfer Anstalten wissen sich von solchen Vorwurf frei. Damals, als alle Kostgeldsätze in die Höhe gingen, hat Pastor Stritter, nachdem ein einigermaßen ausreichender Satz erreicht war, von sich aus für seine Anstalt, auf eine weitere Erhöhung verzichtet, weil er es für unzuträglich hielt, wenn Kinder in einer Antstalt über die Verhältnisse des Elternhauses und der allgemeinen Lage einen draußen hinaus in ihren Lebensansprüchen verwöhnt würden [3] .

Weiter heißt es dann an einer späteren Stelle des Textes:

... Demgegenüber möchten wir betonen, daß die Gefahr einer zunehmenden Durchseuchung unseres Volkes mit krankem Erbgut gerade besonders von dem, der zum erstenmal den Schwachsinn umfassend wissenschaftlich bearbeitete, dem Gründer unserer Anstalt, Pastor D. Dr. Sengelmann; 2. daß die Anstalten durch die jetzt schon durch 80 Jahre hindurch angestrebte Isolierung möglichst aller Schwachsinnigen ganz wesentlich dazu beigetragen haben, aus dem Volk herauszuiehen, von der Fortpflanzung auszuschalten und damit in sich selbst auflösen zu lassen [4] .

Zum Konzept dieser "Rassenhygiene " gehört die konsequente Asylierung aller behinderten Menschen. Pastor Lensch fordert deshalb zum Ende des Artikels folgerichtig:

... Wem also ehrlich an der Beseitigung dieses Elends liegt, der unterstütze uns in unserem Bemühen, nach Möglichkeit noch weithin verstreute Erbkranke in unserem Volkskörper herauszuziehen, daß Vertrauen zu unserer Anstalt zu wecken und zu fördern, damit diese furchtbaren Krankheiten immer mehr der Forschung zugänglich gemacht, in ihren Ursachen erkannt und bekämpft werden können [5] .

Nach der Machtergreifung der Faschisten im Jahre 1933 verabschiedete der Reichstag das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, das die Zwangssterilisation einführte. Wieviele Bewohner Alsterdorfs Opfer dieser Maßnahme wurden, läßt sich heute nicht mehr genau ermitteln.

In den Briefenund Bildern ausAlsterdorf, 1934, schreibt Pastor Lensch, der im gleichen Jahr Mitglied der SA geworden war, zum Verhältnis von Kirche und faschistischem Staat:

... möchte ich das Wort des Herrn voranstellen: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist."

Wir sind im Volk inzwischen über die Zeit des vielfach noch versteckten Widerstandes gegen das neue Reich in dankbarer Anerkennung der geschaffenen Tatsachen hinweggekommen. So ist diese Frage vielleicht nicht mehr so brennend, wie sie im Anfang war, wo man meinte, Volkswohlfahrt und innere Mission in einem gewissen Gegensatz sehen zu müssen. Wir dürfen es gerade von unserer Anstalt, wie schon geschehen, dankbar versichern und bestätigen, das es Christen für keine Kollisionen zu geben braucht, wenn man diese Dinge im Sinne des Herrn-Wortes zu sehen vermag. ... Wir würden uns am Staat versündigen, wenn wir christliche Liebestätigkeit unterstüten würden mit der Absicht, es dem ersteren zu entziehen [6] .

Die absolute Loyalität dem faschistischen Regime gegenüber wird auch deutlich in der ausdrücklichen Begrüßung der gesetzlich eingeführten Zwangssterilisierung als sog. "Erbgesundheitspflege".

Wir empfinden es dankbar, daß die viel diskutierte Frage der Sterilisierung Erbkranker durch die Bewegung des Führers losgerissen ist von den materialistischen Beweggründen der marristischen Zeit, die diesen Gedanken hauptsächlich deshalb vertrat, weil die Sterilisierung den Patienten ein uneingeschränktes Sich-Ausleben ermöglichte, dem Staate Ausgaben ersparte und zugleich eine neue Bresche in den Widerstand gegen Geburtenbeschränkung und den Rassetod des Volkes legte. Dies waren die Gründe, warum wir als Deutsche und Christen diesen Gedanken Widerstand leisteten. Jetzt, wo diese Maßnahme nur ein kleines Glied in einer großen positiven Erbgesundheitspflege bedeutet, können wir, nach dem unsere Sorgen wegen Mißbrauchs dieser Maßnahmen behoben sind, diese Regelung ehrlich begrüßen [7] .

Auf der "Konferenz der Vorsteher evangelischer Anstalten für Geistesschwache und Epileptiker", die vom 28. bis 31.5.1934 in den Altersdorfer Anstalten stattfindet, wird deutlich welche Vorreiterrolle die Altersdorfer Anstalten in der "rassehygienischen Forschung" innenhatten. Pastor Lensch hielt einen Vortrag zu dem Thema "gegenwärtige Stand der rassehygienischen Forschung", in dem auf das umfangreiche Material von 690 Stammtafeln der untergebrachten Zöglinge mit Stolz verwiesen wird. In den Briefen und Bildern aus Altersdorf von 1934 heißt es dazu wörtlich:

Mit großer Gewissenhaftigkeit geführte Krankengeschichten über alle Zöglinge, Ahnentafeln und Vererbungsgeschichten, sowie anatomische Präparate bilden die Grundlagen zu weiteren wissenschaftlichen Forschungen, deren Ausmaße allfertiglebhaften Ausklang fanden. Die Alsterdorfer Anstalten stehen gerade auf diesem Gebiet mit an erster Stelle unter allen Anstalten und können sich rühmen, dadurch den Forderungen zur Zeit gerecht zu werden [8] .

Auf der nächsten Konferenz der Evangelischen Einrichtungen, 1935 in Hephata, Mönchengladbach, hält Pastor Lensch wieder ein Referat zum Thema Rassenhygiene, Titel: "Der derzeitige Stand der Eugenik". Häufige Führungen von NSDAP-Organisationen durch die Anstalt werden dabei stolz hervorgehoben, bei denen "... sich viele überzeugen lassen, daß die Arbeit unserer Anstalten ganz im Sinne unserer Volksgesundheit ist ..."[9]. Pastor Lensch betont im gleichen Referat auch, wie wichtig es ist, " ... in den Kämpfen um die rechten Grundsätze der Eugenik mitzuarbeiten und die gemachten Erfahrungen in der geeigneten Weise weiterzugeben ..."[10].

Als geeignetes Mittel wird dabei die negative Zur-Schau-Stellung der behinderten Menschen angesehen. Dies soll die Besucher bestärken, rassehygienische Maßnahmen zu unterstützen.

... Warum muß der, der die Erbgesundheit, hier in unseren Anstalten kommen und dieses Elend und diese Not gesehen haben, den Anblick ertragen, bei dem gerade der gesund empfindende Mensch am mächtigsten die Stimme seines Blutes spürt, die den ganzen Körper mit einer leidenschaftlichen Abwehr erfüllt? Warum muß er hinabblicken in diesen Abgrund, an dessen Rand selbst eine starken und gläubigen Menschen Grauen und Schwindelgefühl überfällt und alle Fragen nach dem Sinn des Lebens und nach der göttlichen Vorsehung in einen wilden Wirbel aufgewühlt werden? Wieviel bequemer ist es, den Weg um unsere Anstalten herum zu gehen, sich an den schönen Anlagen zu erfreuen und sich mit dem bequemen Gedanken zu beruhigen: Gott sei Dank, daß es solche Anstalten gibt, in denen dieses grauenvolle Elend dem Anblick der Öffentlichkeit entzogen ist! Nein, nicht dazu sind unsere Anstalten da, nicht um dem Volk das Sehen und das Wissen und die Verantwortlichkeit abzunehmen, sondern um die gemeinsame Verantwortung aller ihrer Härte zusammenzuschweißen zu den leidenschaftlichen Willen zur Gesundheit, zur Erbgesundheit unseres Volkes [11] .

Vor solchem Hintergrund wird die ganze Tragweite des folgenden Satzes deutlich:

... Das Mühen um die Erbgesundheit unseres Volkes endet nicht bei der Sterilisierung der von Erbkrankheiten Betroffenen, sondern fängt dort erst an [12] .

Asylierung und Sterilisierung sind so erst die beiden ersten Stufen eines Programms, zu dessen Vorbereitung und Durchführung die Nationalsozialisten Wegbereiter und loyale Gefolgsmänner in den großen Anstalten brauchten.



[3] F. Lensch: "Dennoch", in: Briefe und Bilder aus Alsterdorf. Hamburg 1931/32, S. 2 f

[4] ebenda, S. 4

[5] ebenda, S. 5

[6] F. Lensch: "Die Alsterdorfer Anstalten im dritten Reich", in: Briefe und Bilder aus Alsterdorf. Hamburg 1934, S. 3

[7] ebenda, S. 2

[8] Konferenz der Vorsteher evangelischer Anstalten für Geistesschwache und Epileptiker, (ohne Autorenangabe) in: Briefe und Bilder aus Alsterdorf. Hamburg 1934, S. 24

[9] Konferenz der Vorsteher evangelischer Anstalten für Geistesschwache und Epileptiker, (ohne Autorenangabe) in: Briefe und Bilder aus Alsterdorf. Hamburg 1935, S. 17

[10] ebenda

[11] F. Lensch: "Erbgesundheit", in: Briefe und Bilder aus Alsterdorf, Hamburg 1936, S. 14

[12] ebenda, S. 16

1937/38: Das Programm wird konkreter: Die Juden werden entlassen

Die Alsterdorfer Anstalten lehnen ab 1937 die Aufnahme jüdischer Pfleglinge ab. Eine Aufforderung von staatlicher oder parteiamtlicher Stelle liegt hierfür nicht vor. Die Gesundheitsbehörde fragt, von der Ablehnungspraxis der Anstalten überrascht, im August 1937 nach, weil die Aufnahme eines zweijährigen, jüdischen, geistig behinderten Mädchens abgelehnt worden war[13]. In einem Antwortschreiben vom 21. August 1937 an die Behörde weist Pastor Lensch auf ein Urteil des Reichsfinanzhofes hin, nach dem die Gemeinnützigkeit einer Heilerziehungsanstalt dann aberkannt würde, wenn sie auch jüdische Pfleglinge versorgte. Somit würden die Alsterdorfer Anstalten alle steuerlichen Vergünstigungen verlieren. Wörtlich schreibt er: "Wir können es uns selbstverständlich nicht leisten, daß wegen einzelner jüdischer Pat., es befinden sich hier unter 1500 etwa 20, unserer Anstalt der Charakter der Gemeinnützigkeit und Mildtätigkeit abgesprochen wird."[14] Wenige Tage später, am 3.9.1933 folgt eine Liste mit den Namen von 17 jüdischen und zwei halb-jüdischen Bewohnern Alsterdorfs[15].

Zu dem Urteil, auf das sich Pastor Lensch in diesem und in späteren Schreiben bezieht, muß vermerkt werden, daß es im Wortlaut nur auf eine Anstalt bezogen war, die "die Erhaltung, Fortbildung und Verbreitung der Wissenschaft des Judentums" [16] bezweckte. Der Rechtsstreit, ob dieses Urteil auch auf Anstalten, die nur durch Behördeneinweisungen einige Juden mitversorgten, anzuwenden war, war zur Zeit, als Pastor Lensch auf die Herausnahme der Juden aus der Anstalt drängte, noch voll im Gange. Die unsichere Rechtslage scheint auch der Grund zu sein, warum die Behörde lange Zeit nicht reagierte. Pastor Lensch sieht sich genötigt, mit Schreiben vom 30.3.1938 die nunmehr "umgehende Veranlassung der Verlegung der jüdischen Zöglinge" [17] zu fordern. Am 5.10.1938 reagiert die Behörde mit einem Schreiben, in dem aber keineswegs die von Lensch behauptete Gefährdung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit erwähnt wird als vielmehr offen die "Gefahr der Rassenschändung". Wörtlich heißt es in dem Schreiben:

"Wegen der Gefahr der Rassenschändung ist der Unterbringung der Juden in den Krankenanstalten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sie müssen von Kranken deutschen oder artverwandten Blutes räumlich getrennt untergebracht werden. Soweit Juden die nicht bettlägrig krank sind, in Kranken- usw. Anstalten verbleiben müssen, muß ihre Unterbringung und die Regelung ihrer Bewegung im Haus und im Anstaltsgelände die Gefahr einer Rassenschändung ausschließen ..." [18]

Nach weiterem immer härterem Drängen durch Pastor Lensch kommt es am 31.10.1938 zur Verlegung von 16 männlichen und weiblichen jüdischen Bewohnern der Anstalten. Die jüngste ist 9 zur Zeit der Verlegung, die älteste 63 Jahre. Der Abtransport geschah auf einem Lastwagen, der frühmorgens vorfuhr, und auf dem sich schon andere Juden befanden. Ziel des Transportes war das sog. "Versorgungsheim" in der Oberaltenallee. Ab hier verwischen sich die Spuren.

Die offizielle Erfassung der Juden in den Pflegeanstalten wurde am 15.4.1940 mit einem Schreiben Dr. Lindens aus dem Reichsministerium des Inneren eingeleitet. Die Alsterdorfer Anstalten brauchten zu diesem Zeitpunkt keine jüdischen Bewohner mehr zu melden.



[13] Vgl. J. Jensen: Bericht über Vorgänge betr. Euthanasie und Judenentlassung in den Alsterdorfer Anstalten. 29.1.60, in: Akte Sta HH 147 Js 58/67, Sonderband E 7 (49), Anhang

[14] Akte Sta HH 147 Js 58/67, Sonderband E 7 (49), S. 3a

[15] ebenda, S. 4a

[16] ebenda, S. 2a

[17] ebenda, S. 11

[18] ebenda, S. 13

1940: Der Meldebogen[19]

Am 27. Juli 1940 ging bei den Alsterdorfer Anstalten ein an den Direktor gerichtetes Schreiben des Reichsministeriums des Inneren ein. Beigefügt waren 1500 Exemplare des Meldebogens 1 zur individuellen Erfassung der Pfleglinge nach den auf einem Merkblatt angegebenen Kriterien, sowie ein Exemplar des Meldebogens 2 zur Erfassung der allgemeinen Anstaltsdaten. In dem Schreiben wurde dazu aufgefordert, die Meldebögen bis zum 1.9.1940 ausgefüllt nach Berlin zurückzuschicken. Als Grund wurde, wie üblich, die "planwirtschaftliche Erfassung" der Heil- und Pflegeanstalten angegeben. Bemerkenswerter Weise befindet sich im Meldebogen 2 die Frage nach dem eigenen Gleisanschluß - eine Frage, die schon zu diesem Zeitpunkt den eigentlichen Zweck der Aktion, die Planung und Durchführung von Abtransporten, deutlich macht.

Da zur Zeit des Eintreffens der Meldebogen sowohl Pastor Lensch wie auch der leitende Oberarzt Dr. Kreyenberg eingezogen waren, antwortete stellvertretend für den Vorstand der "Betriebsführer", Prof. Dr. Schäfer. Er bat mit Schreiben vom 30.7.1940 um dreimonatige Fristverlängerung, da alle vier planmäßigen Ärzte und etwa 60 Angestellte der Alsterdorfer Anstalten zum Heeresdienst eingezogen seien. Er fragte außerdem an, ob der Meldebogen nur auf Erwachsene oder auch auf alle in den Alsterdorfer Anstalten befindlichen Kinder angewendet werden solle. Da Prof. Schäfer die Tatsache verkannte, daß keineswegs für alle der sich tatsächlich in den Alsterdorfer Anstalten befindlichen 1.915 Bewohner dieser Meldebogen auszufüllen war, forderte er noch 500 weitere Exemplare des Meldebogens mit diesem Schreiben an. In den folgenden Monaten drängte die Hamburger Gesundheitsbehörde des öfteren mit Schreiben oder Telefonaten auf das baldmögliche Ausfüllen der Meldebogen aus Berlin. Darüberhinaus sandte sie an die Alsterdorfer Anstalten einen eigenen Meldebogen, in dem die Frage nach der "produktiven Arbeitsleistung" der Pfleglinge enthalten war. Auch in diesem Falle bat der "Betriebsführer" Prof. Dr. Schäfer um Fristverlängerung.

Während die Gesundheitsbehörde bei den Alsterdorfer Anstalten auf keinerlei Widerstand stieß, wurde das Ausfüllen der Meldebogen von den sechs Versorgungsheimen der Hansestadt Hamburg abgelehnt. Der zuständige Oberarzt, Prof. Dr. Biemann, schrieb kurz und bündig: "Eine Bearbeitung der Meldebogen kommt nicht in Frage; die Meldebogen werden beifolgend zurückgesandt!" [20] Er erreichte damit einen Aufschub für seine Pfleglinge.

Bis ca. Mitte Oktober 1940 waren die rund 2.000 Fragebogen ausgefüllt. Entsprechende Vermerke wurden auf den Karteikarten der Bewohner der Alsterdorfer Anstalten angebracht: "Meldebogen an den Reichsminister des Inneren eingesandt am ...".

In der Zwischenzeit war Prof. Dr. Schäfer offensichtlich aufgefallen, daß das Ausfüllen der Meldebogen nur für bestimmte Fallgruppen zu erfolgen hatte. Dr. Linden aus dem Reichsinnenministerium ordnete mit Schreiben vom 20.11.1940 die sofortige Zurücksendung der Meldebogen nach Berlin an. Prof. Dr. Schäfer antwortete, daß zur Zeit alle 2.000 Fragebogen ausgefüllt seien und wies auf die "in der Praxis leider außerordentlich schwierigen Aussonderung derjenigen, die nach dem grünen Merkblatt in Frage kommen" [21] hin. Diese Aufgabe sollte der leitende Oberarzt, Dr. Kreyenberg, übernehmen, der ab 1.12.1940 wieder zur Verfügung stehe. In den ersten beiden Dezemberwochen des Jahres 1940 ergänzte Dr. Kreyenberg die schon ausgefüllten vorgefundenen Fragebogen. Er gab sie insgesamt, also ohne Aussonderung der geforderten Fallgruppen, am 13.12.1940 in der Pförtnerloge der Alsterdorfer Anstalten zur Verschickung ab.

Bevor Pastor Lensch am 23. oder 24.12.1940 in Hamburg ankam, stattete er Pastor von Bodelschwingh in Bethel einen Besuch ab. Er erfuhr von diesem, der mit Pastor Braune zusammen Wortführer des kirchlichen Widerstandes gegen die Aktion zur Tötung von Anstaltspfleglingen war, Einzelheiten der laufenden Aktion. So schätzte Pastor von Bodelschwingh schon damals die Zahl der Opfer der Aktion auf über 60.000. Pastor Lensch gab am 12.2.1947 bei der Vernehmung zu, daß er damals "eingehend alle Möglichkeiten offenen und privaten Widerstandes mit Pastor von Bodelschwingh besprochen habe" [22].

Von Bodelschwingh machte in dem Gespräch drei Vorschläge:

  • Zeit gewinnen durch Hinausschieben bis die Euthanasieaktion in Folge ihrer inneren Unmöglichkeit eingestellt würde.

  • Die zuständigen Behörden davon in Kenntnis setzen, daß die Aktion gegen das Strafgesetz verstoße (im einzelnen vertrat Pastor von Bodelschwingh hierzu die Auffassung, daß der angebliche Führerbefehl gefälscht sei).

  • Anstelle der ausgefüllten Negativ-Fragebogen, positiv gerichtete Würdigungen jedes einzelnen Bewohners bereit halten.

Trotz des Rates aus Bethel kam es am 27.1.1941 zu einer folgenschweren Vorstandssitzung in den Alsterdorfer Anstalten. Die mündliche Bestätigung der Gesundheitsbehörde, es gäbe eine gesetzliche Grundlage, reichte aus, einstimmig zu beschließen, den verlangten Fragebogen auszufüllen und ihn mit dem Vermerk nach Berlin weiterzuleiten, daß die Angaben nur zu dem angegebenen wirtschaftlichen Zweck gegeben würden. Der Vorstand lehne darüberhinaus jede eigene Verantwortung ab, falls der Fragebogen zu anderen Zwecken verwendet werden sollte. Aus den rund 2.000 vorliegenden ausgefüllten Meldebogen sonderte Pastor Lensch daraufhin 465 aus und schickte diese am 24.2.1941 nach Berlin. In das Absendeschreiben nahm Pastor Lensch die Klausel auf "daß die Erhebung lediglich im Hinblick auf eine statistische, planwirtschaftliche Erfassung der Heil- und Pflegeanstalt abgestellt war" [23], um sich so offensichtlich von jeder Mitschuld an der Tötung seiner Pfleglinge freizuzeichnen.

Pastor Lensch und der gesamte Vorstand der Alsterdorfer Anstalten müssen jedoch gewußt haben, was der eigentliche Zweck der Meldebogen war. In einer Denkschrift, die am 17.3.1941 auf einer Vorstandssitzung verabschiedet wurde und an die Gesundheitsbehörde Hamburg gerichtet war, hieß es:

"Als vor etwa 20 Jahren der Gedanke einer Vernichtung lebensunwerten Lebens in den psychiatrischen Kreisen auftauchte, fand er sogar in dem damals eng begrenzten Rahmen sowohl unter den Ärzten als auch in den Anstalten wenig Zustimmung ... Es ist für die Volksgesundheit von größter Bedeutung, daß aus dem Volkskörper das Ungesunde ausgemerzt wird. Dazu muß es aber zunächst erkannt, gesammelt und in seinem Ursachen- und Erscheinungsraum beobachtet werden. Diesen Zweck erfüllen die Anstalten, in denen Geisteskranke und Schwachsinnige untergebracht sind. Die Alsterdorfer Anstalten haben schon jahrelang, bevor die Erbforschung durch den Nationalsozialismus Auftrieb erhielt, unter dem sie jetzt arbeitet, Material für sie zusammengetragen, das jetzt mehr als 3.000 Sippenkarten beträgt und für die staatliche Maßnahme gegen die Erbkranken von großem Wert ist ... Durch geeignete Anstalten werden sie allmählich aus dem Volke herausgezogen und können nun durch Sterilisierung oder Asylierung für das Volksganze unschädlich gemacht werden. Es wäre sicher der Volksgesundheit abträglich, wenn dieser negative Auslesevorgang durch Maßnahmen beeinträchtigt würde, die zahlreiche Eltern hindern könnten, ihre Kinder einer Anstalt anzuvertrauen ... gez. Pastor Lensch [24] .

War es nur Doppelzüngigkeit, ein solches Memorandum zu verfassen und gleichzeitig Pfleglinge auszusondern und deren Meldebogen an T4 zu schicken, oder war es Täuschung für die Öffentlichkeit und die nachfolgende Generation?

In einem eigenen Entwurf für ein Memorandum hatte Pastor Lensch folgendes formuliert: "Die Maßnahmen, die angeblich durch einen nirgendwo vorgelegten Geheimbefehl legalisiert sind, stehen in striktem Widerspruch zu dem öffentlich geltenden Strafrecht ..."[25]

Die Anklageschrift gegen Lensch und Dr. Struve zitiert sogar handschriftliche Notizen, die Pastor Lensch am 26.3.1941 bei einer Sitzung des Verbandes Deutscher Evangelischer Heilerziehungs-, Heil- und Pflegeanstalten in Berlin gemacht hat: "Danach ist bereits seit Herbst vorigen Jahres eine Aktion zur Vernichtung des lebensunwerten Lebens im Gange ... In eigens dazu eingerichteten Anstalten z.B. Grafeneck/Linz werden aufgrund der Fragebogen bestimmte Patienten zuerst durch Hungerrationen, jetzt durch Giftgas getötet und verbrannt. Nach der Bettenzahl, der bisher geleerten Anstalten schätzt man die Gesamtzahl der Opfer auf ca. 80.000."[26]

Der Eingang der 465 Meldebogen wurde am 8. März 1941 von der Tarnorganisation T4 der "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten" in Berlin bestätigt. Im Mai 1941 hatten die Meldebogen bereits den drei "Gutachtern" sowie dem "Obergutachter" vorgelegen. Lediglich in drei Fällen waren sich die Gutachter uneinig und forderten die Akten aus Alsterdorf an.



[19] Die folgenden Angaben sind der Anklageschrift gegen Pastor Lensch (Alsterdorfer Anstalten) und Dr. Struve (Gesundheitsbehörde Hamburg) entnommen, die am 24.4.1973 von der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg vorgelegt wurde (Az.: Sta HH 147, Js 58/67

[20] Sta HH 147, Js 58/67, Anklageschrift, S. 549

[21] ebenda, S. 556

[22] ebenda, S. 560

[23] ebenda, S. 578

[24] ebenda, S. 584

[25] ebenda, S. 585

[26] ebenda, S. 586

1941: Der erste Transport

Ende Juli 1941 erreichte die Alsterdorfer Anstalten ein Schreiben der Zentrale T4 aus Berlin. Darin waren die Namen von 50 männlichen und 21 weiblichen Bewohnern aufgeführt. Diese sollten zunächst für ein halbes Jahr zur Beobachtung in die "Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn", die schon damals größte Psychiatrische Anstalt Hamburgs, verlegt werden. Die Verlegung der zur Ermordung bestimmten Anstaltsinsassen in zunächst unverdächtig erscheinende Zwischenstationen war zur Zeit der "offenen Euthanasie" die übliche Praxis. Argwohn bei Angehörigen und Pflegepersonal sollte auf diese Weise zerstreut werden.

Am 28.7.1941, dem Tage des Abtransportes, breitete sich eine große Erregung unter dem Pflegepersonal, aber auch unter den Bewohnern der Alsterdorfer Anstalten aus, als die Busse der Gekrat (Gemeinnützige Krankentransport GmbH) in das Gelände der Anstalt einfuhren. Der wahre Grund der Verlegung war unter den Pflegern der Alsterdorfer Anstalten bekannt. In der Anklageschrift gegen Lensch und Dr. Struve heißt es hierzu: "Der angeschuldigte Lensch stand am Tor der Anstalt und sah wie die Erregung wuchs und Panik auszubrechen drohte. Einige Kinder, die zusammengelaufen waren, liefen ins Gelände zurück, um die Nachricht zu verbreiten. Da die Tötungsaktion in den Alsterdorfer Anstalten ein öffentliches Geheimnis war, war jedem klar, was diese Busse und der Abtransport der Pfleglinge bedeuten sollten."[27] Pastor Lensch soll darauf unverzüglich ein Rundschreiben an alle Pflegekräfte gerichtet haben, dessen Empfang er sogar schriftlich quittieren ließ. Er teilte darin mit, daß es sich um einen reinen Verwaltungsakt handeln würde und keine anderen Maßnahmen ins Auge gefaßt seien. Am 14.8.1941 wurde die "offizielle Aktion" T4 gestoppt (vgl. den Artikel Von der Aussonderung zur Sonderbehandlung von Stefan Romey).

Die 71 Bewohner der Alsterdorfer Anstalten entgingen jedoch nicht ihrem Schicksal. Vier verstarben bis Ende November in der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn. Das Schicksal einer Bewohnerin ist nicht geklärt worden. Die restlichen Bewohner wurden im November/Dezernber 1941 zur Heilanstalt Tiegenhof bei Gnesen verlegt. Hier geschahen die Tötungen durch Verhungernlassen oder durch eine Überdosis von Medikamenten, die entweder in Form der sog. "gelben Suppe" den wehrlosen und entkräfteten Opfern eingeflößt wurde oder durch Injektionen. Alle in den Tiegenhof transportierten Alsterdorfer wurden Opfer dieser für die nun einsetzende Phase der "wilden Euthanasie" typischen Methoden. Als amtliche Todesursache wurde bei den Frauen meist allgemeine Entkräftung, allgemeine Erschöpfung und allgemeiner Kräfteverfall angegeben, bei den Männern oft Marasmus.

Die Auswirkungen dieser Tötungsmethoden sind kaum vorstellbar. In der Anklageschrift gegen Lensch und Dr. Struve findet sich folgendes Einzelbeispiel: "Die Mutter des 19 Jahre alten Jungen Rolf H. besuchte ihren Sohn in den Alsterdorfer Anstalten ca. zweimal die Woche. Rolf litt an den Folgen einer Kinderlähmung. Er war nicht geisteskrank. Er hatte die Hilfsschule in Altona besucht und war im Alter von 16 Jahren in der Hauptkirche von Altona konfirmiert worden. Rolf war in die Alsterdorfer Anstalten aufgenommen worden, da die Eltern ihn dort in eine handwerkliche Lehre geben wollten. Wegen der Fliegergefahr wurde Rolf im November 1941 in den Tiegenhof verlegt. Die Mutter besuchte den Sohn auch dort. Als sie ihn Pfingsten 1942 während einer Woche täglich zweimal im Tiegenhof besuchte, fand sie ihn zu einem Skelett abgemagert. An den Beinen hatte er große offene Wunden. Sie stellte fest, daß alle Pfleglinge ärztlich nicht betreut worden waren. Die gleiche Beobachtung machte sie bei vielen anderen ehemaligen Pfleglingen der Alsterdorfer Anstalten, die sie im Tiegenhof wiedererkannte. Diese Pfleglinge sahen alle jämmerlich und heruntergekommen aus. Ihr Sohn und andere Pfleglinge klagten ihr gegenüber darüber, daß es täglich lediglich Sauerkohl und eine Art Wassersuppe zu essen gäbe. Im August 1942 fuhr sie nach einer Mitteilung der Anstalt, daß ihr Sohn schwer erkrankt sei, wiederum nach Tiegenhof. Sie wurde dort an sein Bett vorgelassen. Ihr Sohn war nicht mehr ansprechbar. Der Stationsarzt, den sie fragte, ob ihr Sohn noch einmal das Bewußtsein erlangen werde, sagte wörtlich er ist fällig. Während sie am Bett saß, fiel ihr auf, daß ihr Sohn stark nach Morphium roch. Sie hatte den Eindruck, daß man ihren Sohn bewußt verhungern ließ."[28]



[27] ebenda, S. 585

[28] ebenda, S. 599/600

1943: Die Räumung der Anstalten

Die zweite zahlenmäßig viel umfassendere Abtransportwelle setzte im August 1943 ein. Aus einem Protokoll des Vorstandes der Alsterdorfer Anstalten vom 5.10.1942 geht hervor, "daß gemäß Schreiben der Gesundheitsbehörde, seitens des Ministeriums des Inneren eine Räumung der Anstalten in kriegswirtschaftlichen Interessen ins Auge gefaßt ist"[29]. Pastor Lensch machte sich offensichtlich dieses Anliegen sofort zur eigenen Aufgabe. Im gleichen Vorstandsprotokoll berichtet Pastor Lensch dem übrigen Vorstand: "Da jedoch die Ausführung des Planes voraussichtlich auf große Schwierigkeiten stoßen wird, so erscheint ggf. eine Mitwirkung der Anstalt für eine bestmögliche Lösung der Schwierigkeiten erwünscht."[30]

Die Gesundheitsbehörde verfolgte hinsichtlich der Alsterdorfer Anstalten das gleiche Ziel wie bei der Anstalt Hamburg-Langenhorn. Beabsichtigt war die Räumung von Pfleglingen, die keine "produktive Arbeitsleistung" erbrachten. Der Vorstand der Alsterdorfer Anstalten ordnete sich nicht nur dem Diktat der "kriegswirtschaftlichen Nutzbarmachung" unter, sondern auch der von der Behörde beabsichtigten negativen Selektion der Pfleglinge. Im Bericht des Pastor Lensch vom 13.8.1943 heißt es: "Im ganzen werden die von hier verlegten Zöglinge etwa 500 betragen. Mit den Übrigen haben wir den Auftrag, unsere Anstalt nach Möglichkeit funktionsfähig zu halten, für die Aufgaben des hamburgischen Gesundheitsdienstes."[31]

Die Massenabtransporte werden besonders unfaßbar, wenn man sich vergegenwärtigt, daß der Vorstand der Alsterdorfer Anstalten im Februar 1943 ein Zweckvermögen gegründet hatte, um im Falle einer Räumung der Anstalt nach Stegen übersiedeln zu können.

Eine weitere Alternative zum Abtransport wäre auch die Verlegung der gefährdeten Bewohner in befreundete Anstalten gewesen, die nicht direkt bedroht waren. Von Pastor von Bodelschwingh lag hierzu ein konkretes Angebot vor. Auch ist zu fragen, warum die Anstaltsleitung nicht der von Pastor von Bodelschwingh stammenden Empfehlung nachkam, die gefährdeten Bewohner nach Hause zu entlassen. Hierzu wurde noch nicht einmal in Einzelfällen der Versuch gemacht. Im August 1943 kommt es ohne Versuch einer Rettung der bedrohten Bewohner zum Abtransport etwa eines Viertels der Alsterdorfer Anstaltsinsassen in die Anstalten, die schon damals als Tötungsanstalten bekannt waren.

Ende Juli 1943 waren die Alsterdorfer Anstalten durch Bombenangriffe auf Hamburg vorübergehend durch Hunderte von Obdachlosen sowie durch ca. 200 Bombenverletzte überbelegt. Hinzu kam, daß in der Nacht auf den 13. Juli 1943 die Alsterdorfer Anstalten selbst schwere Bombenschäden erlitten hatten. Am Morgen des 30. Juli 1943 nahm, laut Anklageschrift, Pastor Lensch Kontakt zur Gesundheitsverwaltung auf und vereinbarte die kommenden Abtransporte[32]. Wie aus den Vernehmungsprotokollen von Dr. Kreyenberg und Pastor Lensch vom 12.2.1947 hervorgeht, wurden dazu "hauptsächlich die Bewegungsunfähigen" und hinsichtlich des für den Kalmenhof in Idstein zusammengestellten Transportes "tiefstehende Pfleglinge" ausgewählt[33].

Am 7. August 1943 erscheinen am frühesten Morgen sechs Busse der Gekrat auf dem Anstaltsgelände. Es werden 241 Kinder und Männer abtransportiert. Davon kommen 112 in die "Heil- und Pflegeanstalt Mainkofen", 53 in die "Heil- und Pflegeanstalt Kalmenhof" bei Idstein (ausnahmslos Kinder) und 76 in die "Heil- und Pflegeanstalt Eichberg" im Rheingau.

Am 16. August erscheinen erneut die Busse der Gekrat. Diesmal werden 228 erwachsene Frauen abtransportiert. Verladung auf dem Güterbahnhof Ochsenzoll in einen Güterzug. Der Transport geht in die Wiener "Landesheilanstalt Am Steinhof".

Pastor Lensch hatte Angestellte der Alsterdorfer Anstalten als Begleitpersonal eingeteilt. Er beauftragte diese laut dem Vernehmungsprotokoll vom 12.2.1947 "nach Möglichkeit an Ort und Stelle einen Pfarrer oder eine Schwester zu gewinnen, um Euthanasiemaßnahmen festzustellen" [34]. Er selber begleitete den für den Kalmenhof bestimmten Transport ein Stück weit bis zum Güterbahnhof Ochsenzoll, wo die gemeinsame "Verladung" mit den Pfleglingen aus der Psychiatrischen Anstalt Langenhorn stattfand. Am 9. September 1943 schreibt Pastor Lensch an Pastor von Bodelschwingh einen Brief, in dem er den Abtransport als Vorsorgemaßnahme darstellt. Durch den Abtransport habe vermieden werden sollen, daß bei einem späteren Schadensfall möglicherweise "Transportmittel" nicht zur Verfügung gestanden hätten. Die wohl auch von ihm erwartete Gegenfrage, warum er die Pfleglinge nicht in eine der befreundeten Anstalten geschickt habe, beantwortete er damit, daß das Telefon nicht gegangen sei. Wörtlich heißt es: "Gern hätten wir unsere befreundeten Anstalten um Aufnahme gebeten, doch ist eine telefonische Verständigung bis heute unmöglich geblieben ..." [35].

Eine andere Stelle des Briefes verrät in erschütternder Weise, wie Pastor Lensch versuchte, das Ungeheuerliche seines Vorgehens herunterzuspielen und sich mit christlichen Vokabeln von aller Schuld freizuwaschen: "Bei dem Abtransport, den ich eine Strecke begleitete, sang ein kleines Dummerchen hinter mir während der halbstündigen Fahrt ununterbrochen Jesu geh voran. Das hat mich sehr getröstet und die Hoffnung gegeben, daß sie auch anderswo nicht von Gottes Liebe verlassen sind, möchtesie nur auch von uns Zurückgebliebenen nicht weichen ... Es macht doch in aller Not und Gefahr dieser Zeit auch Freude, wenn man erleben darf, nicht vergeblich gearbeitet zu haben und in der vorbildlichen Bewährung aller lieben Mitarbeiter und Schwestern auch durch Tat bewiesen worden ist, daß nach dem alten Sengelmannschen Vermächtnis die Liebe Christi treibt uns mächtiger ist, als alle Sorgen um irdisches Gut" [36].

Während der Transporte müssen sich erschreckende Szenen abgespielt haben. Vom Transport in die Tötungsanstalten Kalmenhof und Eichberg existiert ein schriftlicher Bericht vom 11. August 1943 der von Pastor Lensch als Transportbegleiter eingeteilten Alsterdorfer Mitarbeiter. Der Sonderzug mit allen für den Kalmenhof und den Eichberg bestimmten Pfleglingen der Langenhorner und der Alsterdorfer Anstalten fuhr zunächst bis Limburg. Zum Begleitpersonal gehörten auch zwei Schwestern, ein Pfleger und ein "Hilfsjunge" der Alsterdorfer Anstalten. Zu erheblichen Unruhen unter den Pfleglingen kam es in der Nacht zum 8. August, in der die Wagen, die für die Anstalt Kalmenhof bestimmt waren, abgehängt wurden. Die Aufregung steigerte sich noch, als die beiden Alsterdorfer Schwestern aufgefordert wurden, den Transport zu verlassen und sofort nach Hamburg zurückzukehren. Diese weigerten sich jedoch und wurden für den weiteren Transport vom Transportleiter der Gekrat zur Beruhigung auch der Langenhorner Pfleglinge eingeteilt. Im Bericht des transportbegleitenden Personals heißt es weiter: "Bald nach der Abfahrt stieg ein Pflegling aus dem Zug und lief auf dem Trittbrett mit dem Ruf Sieg heil unserem Führer schreiend hin und her. Der Zug wurde angehalten und der Pflegling durch den Hilfsjungen und durch den Angestellten W. wieder in den Wagen zurückgebracht. Dort begann nun eine allgemeine Prügelei. Der Hilfsjunge fesselte die Langenhorner Pfleglinge mit Pflegegurten, die für die Alsterdorfer Pfleglinge mitgenommen worden waren. Noch ein weiteres Mal mußte der Zug angehalten werden, als ein Pflegling vom fahrenden Zug abgesprungen war. Er wurde wieder eingefangen. Um 9.00 Uhr morgens kam der Zug auf der Bahnstation Hattenheim an. Dort wiederholten sich die Fluchtversuche. Die Pfleglinge wurden dieses Mal vom Personal der Anstalt Eichberg eingefangen ..."[37].

Genaue Unterlagen über das Schicksal der aus Alsterdorf abtransportierten Bewohner fehlen oft. Viele Akten sind heute nicht mehr auffindbar. Lediglich die ärztlichen Akten der in Hadamar ermordeten Bewohner aus Alsterdorf sind aufgefunden worden. Aufgrund des Studiums der jeweiligen standesamtlichen Todeslisten und der wenigen aufgefundenen Akten kommt die Anklageschrift gegen Pastor Lensch und Dr. Struve zu folgenden erschütternden Ergebnissen:

Kalmenhof: Von den 53 Kindern der Alsterdorfer Anstalten, die im Kalmenhof am 18. August 1943 eintrafen, wurden mindestens 45 innerhalb von weniger als drei Monaten getötet. Drei weitere wurden etwa 10 Monate später ums Leben gebracht. Insgesamt bis zum 18. September 1944 wurden 51 der 53 Kinder getötet. Das Schicksal eines Kindes ist ungeklärt, lediglich ein 11 Jahre alter junge überlebte und sagte später im Hauptprozess gegen den Anstaltsleiter Grossmann aus. Die Tötungen geschahen alle durch das Spritzen einer Überdosis von Luminal[38].

Eichberg: Von den 29 Kindern, die am 8. August 1943 von den Alsterdorfer Anstalten auf dem Eichberg eintrafen, überlebten nur zwei den 15.10.1943.

Dabei handelt es sich um einen damals 21 Jahre alten Pflegling, der mit den anderen erwachsenen Alsterdorfer Patienten zusammen in Hadamar den Tod fand, und ein 14jähriges Mädchen, daß erst am 22.6.1944 auf dem Eichberg getötet wurde. Die Tötungen erfolgten entweder durch eine Injektion von 5 oder 10 ccm Morphium-Skopolamin oder durch in Zuckerwasser gelöste Überdosen von Schlaf- und Betäubungsmitteln, u.a. Luminal. Für den Tötungsvorgang wurde auf der sogenannten "Kinderfachabteilung" ein Tötungszimmer benutzt. Die Gehirne der getöteten Kinder wurden einer "Forschungsabteilung" der Psychiatrisch-Neurologischen-Klinik Heidelberg übersandt. Hierzu wurden meist die Köpfe der Kinder vom Leib getrennt und in eigens hierfür hergestellten Kisten vom Eichberg nach Heidelberg übersandt.

Von den 47 erwachsenen Alsterdorfer Patienten wurden in der Zeit vom 26. August 1943 bis zum 30. September 1943 sieben, sowie am 20. Januar 1944 ein achter Patient durch Injektion überdosierter Medikamente getötet. Zwei Patienten überlebten das Kriegsende. 37 erwachsene Patienten wurden am 12. 13. und 14. Oktober vom Eichberg weiterverlegt, zwei davon nach Herborn, 11 davon nach Weilmünster und 24 nach Hadamar. Alle nach Hadamar Verlegten fanden den Tod. Da nach dem offiziellen Stop der Tötungsaktion in Hadamar keine Tötungen mehr durch Vergasung stattfanden, fanden alle Alsterdorfer Patienten hier den Tod durch medikamentöse Überdosen. Meist bekamen die Opfer für die Nacht eine Überdosis von Luminal-Tabletten. Führte diese Menge Gift noch nicht zum Tod, so erhielt das meist schlafende Opfer am anderen Morgen eine Injektion mit Morphium-Skopolamin. Der ärztliche Leiter der Anstalt, Dr. Wahlmann, nahm dann am nächsten Morgen eine Leichenschau vor und bescheinigte den Tod unter Angabe falscher Ursachen und auch häufig falscher Sterbezeiten. Die Krankenakten der in Hadamar ermordeten Alsterdorfer sind, wie erwähnt, aufgefunden worden. Sie enthalten Eintragungen wie die folgenden:

"28.10.1943 erkrankte an Darmgrippe mit Fieber, Herzschwäche. 29.10.1943 erholte sich nicht mehr, heute Exitus an Darmgrippe.

28.10.1943 erkrankt an Darmkatarrh. 29.10.1943 erholte sich nicht mehr, Exitus an Darmkatarrh.

26.10.1943 rapider Verfall, Herzschwäche. 27.10.1943 Exitus an Marasmus.

16.10.1943 lag für dauernd zu Bett, erkrankte an Grippe, erholte sich nicht mehr. Heute Exitus an Grippe.

26.10.1943 ganz abgebaut, unrein, rapider Verfall, Herzschwäche.

27.10.1943 erholte sich nicht mehr, heute Exitus an Marasmus." [39]

Mainkofen: Von den 112 verlegten Alsterdorfer Bewohnern wurden 72 ermordet, ein Patient konnte fliehen (Schicksal unbekannt), 39 wurden am 19.12. 1947 zurück nach Alsterdorf verlegt[40].

Wien: Von den 228 Frauen wurden 195 ermordet, zehn während des Krieges in Wien entlassen, acht Frauen kamen am 7.7.1949 in die Alsterdorfer Anstalten zurück. Das Schicksal von 15 Frauen ist nicht geklärt.



[29] ebenda, S. 727/728

[30] ebenda, S. 728

[31] ebenda, S. 729

[32] ebenda, S. 731

[33] ebenda, S. 732

[34] ebenda, S. 740

[35] ebenda, S. 743

[36] ebenda, S. 742/743

[37] ebenda, S. 762

[38] Die Tötungen der aus den Alsterdorfer Anstalten in den Kalmenhof verlegten Kinder ist u.a. Gegenstand des Buches von Alice Platen-Hallermund: Die Tötung Geisteskranker.

[39] Sta HH 147 Js 58/67, Anklageschrift, S. 771 ff

[40] Die hier angegebenen Zahlen entstammen der Akte Sta HH 147 Js 58/67, Sonderband 5, E 7 (52), "Betr. Verlegung von Pfleglingen 1938 - 45".

Ein Pastor geht, die Anstalt lebt weiter - Der Opfer gedenkt keiner

Nach Kriegsende war die Anstalt um über ein Viertel ihrer Bewohner dezimiert. 556 Bewohner waren abtransportiert worden, davon 449 nachweislich ermordet. Von 60 Personen, die abtransportiert wurden, wissen wir, daß sie überlebten - 13 wurden aus den jeweiligen Tötungsanstalten entlassen, 47 von ihnen wurden in den ersten Jahren nach dem Krieg in die Alsterdorfer Anstalten zurückverlegt. Das Schicksal von weiteren 47 Bewohnern ist unbekannt.

Auf der Vorstandssitzung am 23.10.1945 stellte Pastor Lensch seine Ämter zur Verfügung und führte als Begründung u.a. aus:

"Die Gründe dafür liegen, wie den Herren bekannt ist, darin, daß ich mich während des 12jährigen Kampfes um die Erhaltung und das Fortbestehen der Anstalten unter der vorigen Regierung soweit politisch belastet habe, daß ich unter den heutigen Umständen der Anstalt nicht mehr das zu sein vermag, was sie von ihrem Leiter erwarten muß, ja daß ich für sie sogar eine Belastung darstelle... Um des gefährdeten Lebens unserer Pflegebefohlenen willen, habe ich nicht nur Kraft und Vermögen, sondern auch Ehre einsetzen zu müssen geglaubt und bin dadurch in Doppeldeutigkeit und viele schmerzliche Konflikte hineingeraten. Die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind, muß und möchte ich für mich alleine tragen." [41]

Menschlich erschütternd ist die fehlende Schuldeinsicht in diesen Sätzen. Nur von einer politischen Belastung ist hier die Rede. Das Handeln wird mit der Gefährdung des Lebens der Pflegebefohlenen begründet. Ein angesichts der geschichtlichen Tatsachen kaum an Zynismus zu überbietender Satz. Die Konsequenzen will der Pastor allein tragen. Sie bestehen in seinem Rücktritt.

Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen Pastor Lensch wegen Beihilfe zum Mord. Das Verfahren gegen Pastor Lensch wurde jedoch durch Beschluß vom 8. März 1974 vom Landgericht Hamburg nicht eröffnet. Einer der Kernpunkte, auf dem diese Ablehnung aufbaute, war, daß Pastor Lensch versicherte, nicht gewußt zu haben, wohin die Transporte wirklich gingen. Das Landgericht Hamburg stellte sogar fest, daß sich Pastor Lensch bemüht habe, die Euthanasie zu verhindern! Die Staatsanwaltschaft legte im Eilverfahren Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht entschied daraufhin mit Datum vom 18.12.1974 im Sinne des Landgerichtes. Es stellte fest, daß Lensch jede offene und sinnlose Konfrontation mit den Nationalsozialisten hätte vermeiden müssen, um einen nationalsozialistischen Kommissar in der Anstalt zu verhindern. Allein die Erwähnung der abgeschickten Fragebogen dienten nur der planwirtschaftlichen Erfassung - eine Formulierung aus dem ministeriellen Schreiben -, habe für die Behörden einen erkennbaren Widerstand signalisiert. Pastor Lensch war von 1948 bis Ende der 70er Jahre Gemeindepastor in Hamburg-Othmarschen.

Verharmlosung und Übergehen der eigenen Geschichte herrschen bis heute vor. In der Anstalt wurde noch nicht einmal eine Gedenktafel für die Opfer errichtet. Eine Erforschung der eigenen Geschichte, die z.B. auch möglichen Widerstand im Pflegepersonal aufdecken könnte, unterblieb. Die Anstalt existierte einfach weiter, zunächst beschäftigt mit dem Wiederaufbau, später mit dem Aufbau von Fördermöglichkeiten. Hier wie andernorts wurde ein wirklicher Neubeginn in der Behindertenarbeit versäumt. In der schon zitierten Geschichte der Alsterdorfer Anstalten von 1977 heißt es denn auch:

"Hatte noch Direktor Herntrich, der nachmalige Hamburger Bischof (1946 bis 1955 Leiter der Alsterdorfer Anstalten) in erster Linie damit zu tun, die zahlreichen Kriegsschäden aus dem zweiten Weltkrieg in unseren Anstalten wieder zu beseitigen, so begann (...) Julius Jensen, 1955 - 1968 Leiter der Alsterdorfer Anstalten, ganz gezielt die beschäftigungstherapeutischen Aspekte einer Anstaltsarbeit in den Vordergrund seiner Bemühungen zu stellen und damit im Grunde Sengelmannsche Prinzipien erneut mit Leben zu erfüllen." [42]

Immerhin wurden von der Anstalt ab 1980 für die heute noch lebenden Opfer der Zwangssterilisationen in 111 Fällen Abfindungsanträge gestellt. Die Anerkennung der Opfer als Verfolgte des Nationalsozialismus ist aber noch nicht einmal in diesen Fällen geschehen. Die bundesdeutsche Rechtssprechung geht von der Legalität der "Erbgesundheitsgerichte" aus, so daß Opfer der Zwangssterilisationen nur nachdem "Allgemeinen Kriegsfolgengesetz" durch eine einmalige Zahlung von 5000.- DM abgefunden werden können. Eine Behandlung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und damit die Anerkennung als Verfolgte mit wirklichen Entschädigungsansprüchen (z.B. Rente) wird diesen noch heute lebenden Opfern nach wie vor vorenthalten.

Dieser Artikel wurde im Mai 1982 dem Vorstand der Alsterdorfer Anstalten vorgelegt. Michael Wunder, der Mitarbeiter der Alsterdorfer Anstalten ist, wurde verboten, diesen Artikel als Co-Autor zu publizieren. Im Juni 1982 beschloß der Vorstand der Alsterdorfer Anstalten, endlich das offizielle Schweigen über die Vergangenheit zu brechen. Prof. Jochmann von der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg wurde mit einer Dokumentation beauftragt. Eine Gedenktafel soll 1983 zum 40. Jahrestag des großen Abtransports errichtet werden.

Quelle:

Stefan Romey: Asylierung - Sterilisierung - Abtransport: Die Behandlung geistig behinderter Menschen im Nationalsozialismus am Beispiel der Alsterdorfer Anstalten.

Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.09.2005



[41] Sta HH 147 Js 58/67, Anklageschrift, S. 83

[42] H.-G. Schmidt: Die Geschichte der Alsterdorfer Anstalten, a.a.0.

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