Von der Aussonderung zur Sonderbehandlung

Autor:in - Stefan Romey
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Buch
Releaseinfo: Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.
Copyright: © Dr. med. Mabuse 1987

Von der Aussonderung zur Sonderbehandlung

Während der Nazizeit wurden in Deutschland und in den von der deutschen Wehrmacht besetzten Gebieten hunderttausende behinderte Menschen verfolgt, gequält und ermordet. Dieses Mordprogramm war keine Erfindung der Faschisten. Die Forderung nach "Ausmerze lebensunwerten Lebens" und ihre ideologische Absicherung läßt sich weit bis ins 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Jedoch führten die Faschisten mit brutaler Berechnung das durch, was andere bislang nur gedacht hatten. Dies wurde zum einen über eine rassistische Weltanschauung, zum anderen über eine damit verbundene Propaganda zu ungunsten der Sozialausgaben abgesichert. Der Vergleich von Lebenshaltungskosten zwischen sogenannten "Lebensunwerten" und "rassisch Minderwertigen" sowie der Normalbevölkerung sollte den Eindruck erwecken, daß für Anstaltspfleglinge Gelder ausgegeben werden, die bei weitem über dem Lebensniveau der Allgemeinbevölkerung liegen. Dabei wird bewußt verschwiegen, daß das durchschnittliche Familieneinkommen in der Nazizeit stark zurückging und daß der Anteil der Rüstungsausgaben gegenüber den Sozialausgaben in der Herrschaftszeit des Hitlerfaschismus enorm anstieg. So wuchs der Anteil der Rüstungsausgaben am Staatshaushalt in den sogenannten "Friedensjahren" 1933 - 1938 um 23 Milliarden RM (das entspricht einer Steigerungsrate von 800 Prozent!). Bis Kriegsende verschlangen dann die Kriegskosten mehr als zwei Drittel des Volkseinkommens.

In bezug auf heute muß gefragt werden, inwieweit die angestrebte Senkung der Sozialausgaben, gerade im Bereich der Behindertenbetreuung, ideologisch mit einer ähnlichen Argumentation abgesichert wird, wobei die tatsächlichen Kostenverursacher - auch heute erneut die Aufrüstung - nicht genannt werden.

Die Propaganda der Faschisten ging bruchlos aus den Ansichten solcher Wissenschaftler hervor, die schon vor 100 Jahren "Erbungesunde" ausrotten wollten. Auch in der Weimarer Zeit war es durch solcherart Ideologie zu einer Meinungsbildung in der Öffentlichkeit gekommen, für die die Forderung nach Euthanasie nicht im Gegensatz zu dem elementarsten Menschenrecht, dem Recht auf Leben, stand. So konnten die Faschisten sofort nach der Machtergreifung ihre hemmungslose Hetze gegen behinderte Menschen entfalten, ohne daß ein erheblicher Widerspruch festzustellen war. Gerade die Übertragung der Erkenntnisse Darwins über die Entstehung der Arten auf die Menschheitsgeschichte durch die Sozialdarwinisten erleichterte dabei eine bruchlose Kontinuität. Die Betonung des Rechtes des Stärkeren sowie die Hervorhebung einer angeblich höheren Rasse (der "arischen") paßte zur gesamten antidemokratischen Weltanschauung der Faschisten. Es wurde davon ausgegangen, daß eine natürliche Auslese durch die Fortschritte der Medizin u.ä. nicht mehr gegeben sei, so daß eine gesellschaftliche zu erfolgen habe. Nur die "Erbgesunden" (sprich: Arbeitsfähigen) sollten das Recht zum Überleben haben.

In speziellen Schulungen, Wandtafeln, Propagandafilmen usw. wurde die faschistische Rassenlehre weiterverbreitet. Rassenlehre wurde zum Pflichtfach in den Schulen und Hochschulen. Immer und immer wieder wurden Selektionsmaßnahmen als lebensnotwendig für das ganze Volk dargestellt: Isolation der "Erbungesunden", Eheverbot, Sterilisation und letztendlich Euthanasie.

Besondere Bedeutung gewann innerhalb der Propaganda der Faschisten die Mitte der 20er Jahre erschienene Schrift von Binding und Hoche über Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens[1]. Hoche war einer der bekanntesten und anerkanntesten Professoren der Psychiatrie und Neuropathologie. In dieser Schrift bejaht er, daß es Menschenleben gäbe, die für den Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren haben: Er spricht von "Ballastexistenzen", "Schwächlingen aller Sorten" , "minderwertigen Elementen" u.ä.m. Für Hoche ist es eine peinliche Vorstellung, daß "ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern" [2]. Dabei geht er vorwiegend von ökonomischen Gesichtspunkten aus. "Nehmen wir für den Einzelfall eine durchschnittliche Lebensdauer von 50 Jahren an, so ist leicht zu ermessen, welches ungeheure Kapital in Form von Nahrungsmitteln, Kleidung und Heizung, dem Nationalvermögen für einen unproduktiven Zweck entzogen wird." [3] Lebensberechtigung also nur für den produktiven Menschen! Der führende Strafrechtslehrer Binding begründet in der gleichen Schrift die rechtliche Möglichkeit der Freigabe der Tötung von Menschen, die "unrettbar" seien infolge Krankheit, Verwundung oder "unheilbarem Blödsinn".

Die Faschisten nahmen diese Gedankengänge dankbar auf, zumal sie von Professoren kamen, die schon während der Weimarer Zeit eine bedeutende Stellung innehatten.

Auch heute lassen sich solche, aus einer ökonomischen Sichtweise resultierenden Meinungen bei der schulischen und beruflichen Bildung, Aus- und Weiterbildung (wenn auch nicht in der menschenvernichtenden Ausrichtung) erkennen: Nicht nach dem grundgesetzlich festgelegten Auftrag nach der Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit, sondern nach Produktivitätsgesichtspunkten wird schulisches und berufliches Weiterkommen behinderter Menschen beurteilt.

Gegen das Bild des "rassisch Minderwertigen" stellten die Faschisten das Bild des arischen Menschen: ästhetisch, durchtrainierter Körper, blond, blauäugig usw. Im Volksmund gab es daraufhin einen Spottvers, der in aller Deutlichkeit Wirklichkeit und Ideologie entlarvt: "Blond wie Hitler, schlank wie Göring und blauäugig wie Goebbels."

Auch heute spielen Schönheitsideale wie die der Faschisten eine wesentliche Rolle: Da diese nicht an repräsentativen Erscheinungsformen der Normalbevölkerung ausgerichtet sind, sondern an ästhetischen Normen einer kleinen Minderheit, erzeugen sie bei den meisten Menschen, die diese Normen nicht erfüllen, Minderwertigkeit und führen zu Vorurteilen gegenüber Abweichlern, was sich besonders gegen behinderte Menschen auswirken kann.

Auf solch einem gut vorbereiteten weltanschaulichen Boden konnten die Nazis schon kurz nach der Machtergreifung daran gehen, ihre rassistischen Pläne zu verwirklichen. Die von der NSDAP vor 1933 angekündigten Pläne zur "Erb- und Rassenpflege" wurden sofort umgesetzt. So wurde die Isolierung Behinderter und psychisch Kranker perfektioniert. Am 14. Juni 1933 verabschiedete der nazistische Reichstag das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses". Es folgten die Nürnberger Rassegesetze und das sogenannte Ehegesundheitsgesetz - alles Machwerke nazistischen Terrors. Dieser mußte lediglich rechtsstaatlich abgesichert werden. So wurde die im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" ausgesprochene Zwangssterilisation für Behinderte, Alkoholiker u.a. durch entsprechende Entscheidungen der "Erbgesundheitsgerichte" bestätigt. Mehr als 200.000 Menschen wurden so allein bis 1936 legal zwangssterilisiert. Die Entscheidungen der "Erbgesundheitsgerichte", die im Namen des Volkes gegen das Volk gefallen waren, bildeten in ungebrochener Tradition die Grundlage für bundesdeutsche Gerichte über die Anerkennung von Verfolgungsschäden: Keiner der Zwangssterilisierten nach dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" wurde nach 1945 als Verfolgter anerkannt und bekam eine entsprechende Entschädigung oder Rente. Bei den "Erbgesundheitsgerichten" - so die bundesdeutschen Gerichte - habe es sich um ordentliche Gerichte gehandelt! Daß es ordentlich zuging dafür sorgten Ausführungsbestimmungen zum genannten Zwangssterilisierungsgesetz, scheinbar objektive Auslesekriterien, ärztliche Kurzuntersuchungen usw. Jedoch wurden die Untersuchungsberichte immer eindeutiger: Fürsorgezöglinge, die sich nicht den nazistischen Erziehungsidealen anpassen wollten, Kinder politischer und religiöser Nazigegner usw. wurden in diese Verstümmelungsaktion einbezogen.

Sogenannte Ahnentafeln - wie beispielsweise in den Hamburger Alsterdorfer Anstalten erstellt - lieferten Beweise für die faschistische Lehre von der "Vererbung rassisch minderwertiger Eigenschaften". Zu diesen gehörten auch solche Angaben bei den "Erbanlagen" wie die jeweilige politische - nicht erwünschte - Einstellung (z.B. Kommunist). Die Verquickung politischer und behindertenbezogener Eigenschaften war eine beliebte nazistische Verleumdungsaktion. Auch heute finden wir ansatzweise vergleichbare Anschauungen in Haltungen wie Wenn schon behindert, dann aber keine politische Betätigung oder aber in der Beantragung psychiatrischer Gutachten bei Demonstranten gegen AKWs, Hochrüstung und Häuserkaputtbesitzen.

Die in den Zwangssterilisierungsaktionen erprobten Ärzte wurden teilweise in Konzentrationslagern eingesetzt, wo sie vor allem wissenschaftliche Untersuchungen im Sinne der Sterilisierung, insbesondere an Kindern und Frauen jüdischen Glaubens oder an Sinti und Roma vornahmen.

Das Stufenprogramm der Nazis war über die perfekte Isolation behinderter Menschen zur Sterilisation übergegangen. Als diese Form der Verfolgung quantitativ im großen Stil abgeschlossen wurde, ging man zur Massenvernichtung behinderter Menschen und psychisch Kranker über. Je näher der geplante Krieg rückte, desto stärker wurde die Propaganda im Sinne einer "Erb- und Rassenhygiene" mit der Zielrichtung einer Ausmerze des "Erbungesunden", der "Fremdmischung" usw. nicht nur im Hinblick auf behinderte Menschen, sondern auch auf Menschen jüdischen Glaubens, politische Gegner und die Einwohnerschaft der später überfallenen Länder ("slawische Untermenschen") betrieben.

Die systematische Ermordung Behinderter begann mit der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges. Auf Antrag genehmigte Hitler bereits im Frühjahr 1939 die Ermordung eines behinderten Kindes in Leipzig (Der Fall Knauer). Zugleich ermächtigte er die Reichsleiter Bouhler und Brandt, in ähnlichen Fällen analog zu verfahren. Die Kanzlei des Führers, deren Leiter Bouhler war, gründete in Zusammenarbeit mit dem Reichsärzteführer den "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden". Durch einen geheimen Runderlaß des NS-Reichsinnenministeriums vom 18. August 1939 wurden alle Hebammen und Ärzte verpflichtet, in den Kliniken anfallende Mißgeburten (das waren Kinder mit Mißbildungen der Extremitäten, mongoloide und idiotische Kinder usw.) sofort zu melden. Diese Meldung erfolgte über bestimmte Formulare. Drei Gutachter, Prof. Catel, Prof. Heintze und Dr. Wentzler, erhielten diese Bögen und entschieden entsprechend den gemachten Angaben über Leben und Tod (Kennzeichnung: + oder -). Hatten sie auf minus entschieden, wurde das Kind aufgrund einer Ermächtigungsurkunde in eine sogenannte Kinderfachabteilung, zumeist angegliedert einem Landeskrankenhaus (z.B. Brandenburg, Eglfing, Kalmenhof, Hamburg-Rothenburgsort), verschleppt. In diesen 21 Fachabteilungen wurde ihnen "Sterbehilfe" (Euthanasie) gewährt: Sie wurden mit Morphium-Hydrochloral, Luminal u.a. zu Tode gespritzt, oder sie wurden auf bestialische Weise durch Nahrungsmittelentzug ermordet. Dieser Kindermordaktion fielen mindestens 5.000 Kinder zum Opfer.

Um die Ermordung Behinderter im großen Stil durchführen zu können, wurde die Tarnorganisation T 4 (Dienststelle Tiergartenstraße 4) ins Leben gerufen. Sie gliederte sich in verschiedene Abteilungen, so die "Reichsarbeitsgemeinschaft für Heil- und Pflegeanstalten", welche die Meldebögen versandte und bearbeitete, ferner die "Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege", die mit Personal- und Finanzfragen beauftragt worden war (u.a. Belohnungen für das Tötungspersonal: 3 RM pro Kopf), die "Gemeinnützige Krankentransport-GmbH", die in der Bevölkerung aufgrund ihrer grauen, verhangenen Busse berüchtigt war.

Die Verwirklichung der Mordaktion T 4 begann am 9.10.1939. Die Befehlsverfügung wurde von Hitler rückdatiert auf den 1.9.1939: Datum des Überfalls auf Polen und Beginn des Zweiten Weltkriegs. Deutlicher kann der Zusammenhang zwischen Ermordung behinderter Menschen und Abbau der Sozialleistungen auf der einen Seite und Kriegswirtschaft sowie Hochrüstungskosten auf der anderen Seite nicht hergestellt werden. Ähnlich wie bei der Kinderaktion wurden jetzt alle behinderten Menschen aufgrund von Meldebögen erfaßt, entsprechend ihrer Arbeitsfähigkeit eingestuft und bei weitgehender Arbeitsunfähigkeit in Tötungsanstalten wie Hadamar verlegt. Bei dieser Aktion wurden mindestens - bis zur offiziellen Einstellung - 100.000 behinderte Menschen ermordet. Teils wurden sie wie bei der Kindermordaktion mit Medikamenten abgespritzt, durch Nahrungsmittelentzug getötet oder aber mit Kohlenmonoxyd aus "wirtschaftlichen Gründen", wie es offiziell hieß, vergast.

Die Behinderten waren die erste große Gruppe von Opfern der von den Nazis angestrebten "Endlösung" im Hinblick auf die von ihnen als "Untermenschen" titulierten Personen. Die arbeitsunfähigen Anstaltspfleglinge kamen zunächst in Durchgangsheime oder sogenannte Beobachtungsheime, erst dann wurden sie in Tötungsanstalten verlegt. So sollten Nachforschungen der Angehörigen oder der abgebenden Anstalt verhindert werden. War durch die Gutachter das Todesurteil gefällt, trug man in den Krankenbogen standardisierte Todesursachen ein: Herzschwäche, Kreislaufschwäche, Lungenentzündung, Blinddarmdurchbruch etc. Den Anstalten, die die Ermordung durchführten, waren "Trostbriefabteilungen" angeschlossen, die vorformulierte Schreiben an die Angehörigen richteten. In den Trostbriefen wurde mitgeteilt, daß aus "seuchenpolizeilichen" Gründen die Leiche bereits eingeäschert worden sei. Besuche wurden untersagt. Das persönliche Gut des Pfleglings wurde der NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt) überstellt. Nachforschungsversuche wurden negativ beschieden.

In den KZs lief ein spezielles Behindertenvernichtungsprogramm: 14 f 13. Dies war das Kürzel des Reichsinspektors der KZs beim Reichsführer SS. "Lebensunwert" waren entsprechend der nazistischen Klassifizierung neben Arbeitsunfähigen, Menschen, deren Behinderung mit "Jude" "schwerer Hetzer und Wühler" "namhafter Funktionär der KPD" angegeben wurde.

Die Kindermordaktion erfaßte auch die ins KZ verschleppten Kinder bzw. die dort geborenen. Im Frauen-KZ Ravensbrück wurden die Neugeborenen erschlagen, abgespritzt oder durch Nahrungsmittelentzug ermordet.

Wurden auf der einen Seite behinderte Menschen ermordet, so versuchten die Nazis andererseits im Gegensatz zu den "Untermenschen" "Herrenmenschen" zu züchten, die die Überlegenheit der arischen Rasse beweisen sollten. Das Programm des Höherzüchtens vollzog sich zugespitzt in der Aktion "Lebensborn" und in den diesem Verein angeschlossenen Heimen. Ausgewählte Frauen, zumeist BDM-Mitglieder (Bund Deutscher Mädchen), die die nazistischen Rassenmerkmale wie Körpergröße, Haar- und Augenfarbe, Kopf- und Beckenform usw. erfüllten, wurden dazu verpflichtet, mit ebenso "nordischen" Männern der SS Kinder zu zeugen. Diese "für Deutschland" geborenen Kinder wurden zumeist in nazistischen Heimen erzogen, ihnen fehlte das familiäre Zusammenleben, so daß solcherart strenge Aufzucht zu schweren psychischen Schädigungen, deren Folgen heute total vergessen sind, führte.

Nach dem Überfall der faschistischen Wehrmacht auf Polen begann ein großangelegtes Germanisierungsprogramm der Nazis, das sich auf alle überfallenen Länder erstreckte. Im Zuge dieser Politik war die Ermordung von mindestens 30 Millionen Menschen slawischer Abstammung vorgesehen. Zunächst wurden erneut Behinderte und Arbeitsunfähige den Ermordungsprogrammen zugeführt. Zugleich wurden sogenannte "gutrassische" Kinder ihren Familien entrissen und wurden deutschen Adoptiveltern übergeben oder mußten in nazistischen Heimen aufwachsen. Durch das Zerreißen der Familienbande, ihrem Aufwachsen bei den Gegnern ihres Volkes haben sie schwere Schädigungen erfahren. Viele wissen heute noch nicht einmal etwas über ihre Identität. Noch heute suchen sie danach.

Entsprechend den unterschiedlichen Formen des NS-Terrors lassen sich typische Verfolgungsschicksale aufzeigen, die Schädigungen und Behinderungen bei Verfolgten verursachten. Die Diskriminierung wirkte sich insbesondere bei religiös und rassisch Verfolgten aus. Die Flut von Beschimpfungen, Verleumdungen sowie Boykottmaßnahmen, Einschränkungen und Verbote führten zu Verzweiflungsdepressionen, psychosomatischen Beschwerden u.ä. Die Arbeit in der Illegalität war gekennzeichnet durch ständige Angst, Schlafentzug, Hunger, Resistenzminderung usw. Psychische Auffälligkeiten während der Illegalität waren u.a. Veränderungen in Richtung auf verzweifelte Ängstlichkeit bzw. stumpfe Apathie. Nach der Befreiung vom Faschismus zeigten sich vor allem starke psychosomatische Reaktionen sowie starke Verletzlichkeit und Empfindsamkeit. Exil bedeutete die Eingewöhnung in ein neues Land und seine Kultur. Gerade bei Kindern, die ins Ausland gebracht worden waren, kam es aufgrund der Trennung von den Eltern zu erheblichen Entwicklungshemmungen, Hospitalismuserscheinungen u.ä. Das Leben im Versteck bedingte eine weitgehend soziale Isolierung, ständige Lebensbedrohung, schlechte Versorgung und beengte Wohnverhältnisse. Das stark eingeschränkte Anregungsmilieu, die zumeist dunkle Unterbringung, das Nichtvorhandensein von Spielzeug usw. prägten gerade bei Kindern die weitere Entwicklung. Nach der Befreiung waren sie konzentrationsschwach, antriebsarm, unruhig und mißtrauisch. Das Leben im Internierungslager (KZ, Jugendverwahrlager, Straflager, Ghetto usw.) wirkte sich aufs schwerste auf die Gefangenen aus. Chronisches Hungern und Entbehrungen vielfältiger Art, schwerste Arbeitsbedingungen, Infektionskrankheiten, Aus- und Unterkühlungen aufgrund Kleidermangels, schwerste Angstspannungen (permanente Todesdrohung!), brutale Deklassierung und die Zerreißung der Familienbande führten zu den verschiedensten Behinderungen und Schädigungen.

Die Belastungen, die durch den NS-Terror bei den jeweilig Verfolgten verursacht wurden, endeten nicht mit der Befreiung vom Faschismus. Sie halten bis heute an. Selbst gezielte Kurprogramme brachten bei psychischen Spätschäden keine grundsätzliche Hilfe. Die Behinderungen und Schädigungen der ehemals Verfolgten haben einen ungünstigen Einfluß auf den Gesundheitszustand und das Sozialverhalten ihrer Kinder. Dies gilt vor allem in Hinblick auf Geburtsschädigungen, neuropsychische Symptome und Probleme der sozialen Anpassung. Man spricht hier von Schädigungen der zweiten und neuerdings sogar der dritten Generation.

Der von den deutschen Faschisten entfesselte Zweite Weltkrieg forderte über 50 Millionen Tote. Mehr als 90 Millionen Menschen in aller Welt wurden verwundet. Zig Millionen behielten einen lebenslänglichen Kriegs- und Verfolgungsschaden. Der deutsche Faschismus schuf innerhalb weniger Jahre mehr Behinderungen als normalerweise in einem Jahrhundert vorkommen.

Eine der widerlichsten Leistungen innerhalb dieses Spektrums faschistischer Verbrechen war die Beteiligung deutscher Mediziner an pseudomedizinischen Versuchen in KZs und Lagern. In nahezu allen KZs fanden grausame Experimente an Menschen statt, die zum Tod oder zu entsetzlichen Verstümmelungen führten. Gerade die großen deutschen Pharmakonzerne waren an solchen Menschenversuchen interessiert, wobei es zumeist um die Erforschung von Kriegsleiden ging. Anhand von nahezu verhungerten Zwillingen versuchten Ärzte wie Dr. Mengele im KZ Auschwitz, die Minderwertigkeit anderer Rassen nachzuweisen.

Widerstandskämpfer aus der deutschen Arbeiterbewegung waren die ersten, die schon kurz nach der Machtergreifung der Nazis gezielten Widerstand gegen das faschistische Rassenprogramm leisteten. Angesichts der offenkundigen Massenvernichtungsaktionen der Nazis gingen auch zahlreiche Kirchenvertreter, die den Nazis anfangs nahezu wohlwollend gegenüberstanden, in Opposition zum herrschenden System. Zahlreiche Anstaltsdirektoren der zu dieser Zeit überwiegend konfessionellen Heime wie der Leiter von Bethel, von Bodelschwingh, Ärzte wie Karl Bonhoeffer, Pfleger, Fürsorger und Juristen zeigten das andere, das antifaschistische Deutschland, das Deutschland, das sich nicht einvernehmen ließ für die faschistischen Vernichtungsprogramme. Im Bewußtsein, ihr Leben aufs Spiel zu setzen, haben sie gegen die Verfolgung und Ermordung behinderter Menschen gekämpft. Ihr Ringen für ein Leben in Frieden und Freiheit, für die Anerkennung der Würde eines jeden Menschen und seines Rechtes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das in zahlreichen Länderverfassungen und im Grundgesetz seinen Niederschlag fand, wird heute von ihrer damals gegründeten Organisation, der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) - Bund der Antifaschisten" [4] fortgeführt.

Selbst in Parteikreisen der NSDAP gab es nach Stimmungsberichten der Gauamtsleiter erheblichen Widerspruch gegen die "Vernichtung lebensunwerten Lebens". Jedoch darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, daß gerade in Kreisen der Ärzteschaft und der Justiz überproportional viele Anhänger der Naziausrottungspolitik zu finden waren[5].

In bezug auf heute ist zu fragen, was ist aus den vielen durch Krieg und Faschismus Behinderten und Erkrankten geworden? Warum sind sie heute wieder die ersten Opfer bei der Rotstiftpolitik der momentanen Haushaltsberatungen? Warum wird in diesen Bereichen gespart, in anderen wie der Hochrüstungspolitik jedoch Milliarden zusätzlich ausgegeben?

Was ist aus den Menschen geworden, die zwölf Jahre in faschistische Schulen und Einrichtungen gingen, ohne daß nach 1945 eine Umerziehung stattfand? Gehören sie zu den Millionen von Menschen in der Bundesrepublik, die auch heute - laut unterschiedlicher Befragungen - für die Tötung behinderter Menschen sind?

Was wurde aus den Kriegsgenerationen, die nichts anderes gelernt hatten, als Soldat zu sein, oder die nur Spiele kannten, die für den Krieg konzipiert waren?

Was wurde aus den Mördern, die nicht verurteilt wurden oder die vorzeitig aus der Haft entlassen wurden?

Und wer erinnert sich der Opfer? In welchen ehemaligen Tötungsanstalten gibt es Gedenkstätten oder Hinweise auf die Massenermordung? Welche Anstalt erwähnt die Zeit von 1933 - 45 in ihren Chroniken? Welche staatlichen Gremien, welche öffentlichen Medien verweisen auf die ungeheuren Verbrechen des Faschismus an den behinderten und psychisch kranken Menschen?

Fragen, deren Antworten ein erschreckendes Licht auf die heutigen bundesdeutschen Verhältnisse werfen[6].

Die Diskussion auf dem Gesundheitstag 1981 im Anschluß an die Veranstaltung ergab erste Ansatzpunkte einer Beantwortung, die thesenartig zusammengefaßt ist:

1. These: Das Stufenmodell der Nazis (Von der Isolation über die Sterilisation zur Massenvernichtung behinderter Menschen) ist auf heutige Verhältnisse insoweit übertragbar, als die Aussonderung behinderter Menschen in Sondereinrichtungen immer die Gefahr beinhaltet, daß weitergehende Schritte gegen diese Gruppe geplant und durchgeführt werden können. Dabei zeigt die Einstufung behinderter Menschen nach einem Kosten-Nutzen-Modell (Wert der Arbeitskraft) gerade bei der Diskussion um den Abbau der Sozialleistungen erschreckende Parallelen zur Propaganda der Nazis.

Daraus erfolgt als Forderung: Sondereinrichtungen und Großkliniken müssen aufgelöst werden zugunsten individueller Betreuung, Dezentralisierung der Versorgung und Förderung integrativer Maßnahmen.

2. These: Die Behandlung Behinderter erfolgt gestuft, wobei gerade diejenigen am Ende der Hierarchie stehen, die nicht oder nur eingeschränkt ihr Interesse artikulieren und vertreten können. Diese sind zumeist auch diejenigen, welche im Sinne des genannten Kosten-Nutzen-Modells als nicht förderungswürdig, da nicht arbeitsfähig, eingestuft werden.

Als Forderung resultiert hieraus eine stärkere Einbeziehung der Bedürfnisse und Interessen dieser Gruppe gerade durch die Behindertenselbsthilfegruppen.

3. These: Durch die Erfassung behinderter Menschen in den EDV-Anlagen der Sozialträger wäre ein Holocaust behinderter Menschen heute reibungsloser durchzuführen. Daher ist zu überlegen, ob der Datenschutz überhaupt ausreicht, einen genügenden Schutz vor Übergriffen zu bieten oder ob sämtliche Datensammlungen boykottiert werden müssen, obwohl dadurch Erschwernisse in der Versorgung behinderter Menschen auftreten würden.

4. These: Die Tabuisierung des Themas "Behinderte Menschen unterm Hakenkreuz" ist auch innerhalb der ungebrochenen Tradition des öffentlichen Bewußtseins zu sehen (nahezu 40 Prozent der Bevölkerung würden auch heute eine Euthanasie bejahen).

Daraus folgt eine verstärkte Informationskampagne über die Lage behinderter Menschen im Faschismus, wobei jeweils ein heutiger Bezug herzustellen ist. Geeignet ist vor allem die regionale Erforschung (Wie verhielten sich die jeweiligen Anstalten, Kliniken, Ärzte etc. am Ort?).

5. These: Schreibtischtäter wie der ehemalige Leiter der Universitätskinderklinik, Prof. Catel, sind stärker als Mörder und deren Helfershelfer zu entlarven. Es ist deutlich zu machen, daß es zwischen diesen und demokratisch-antifaschistischen Ärzten, Pflegern usw. keine Gemeinsamkeiten in keinem Punkt ihrer Arbeit und Lehre gibt.

6. These: Bei der Diskriminierung und Diffamierung behinderter Menschen, die sich politisch betätigen, ist der Zusammenhang zwischen der Hetze vieler ihrer Gegner und der nazistischen Propaganda aufzuzeigen. Die Gleichsetzung politisch Verurteilter (z.B. Demonstranten gegen AKWs) mit psychisch Kranken, die heute verstärkt erfolgt, ist in historischem Zusammenhang mit Urteilen nazistischer Gerichte zu setzen.

7. These: Alle Versuche, die Euthanasie heute wieder diskussionsfähig zu machen, sind entschieden zu bekämpfen.

8. These: Zwangssterilisierte sind als Verfolgte anzuerkennen. Sie, sowie andere Verfolgte, müssen in ausreichendem Maße kostenlos Rehabilitations- und Kureinrichtungen in Anspruch nehmen können. Es sind spezifische Kurprogramme für Spätfolgeschäden und Schädigungen der 2. und 3. Generation zu entwickeln und zur Verfügung zu stellen.

9. These: Der Zusammenhang Rüstung - Abbau der Sozialabgaben gerade im Bereich der Versorung behinderter Menschen ist stärker zu berücksichtigen und herauszustellen.



[1] H. Binding, A. Hoche: Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens - Ihr Maß und ihre Form. Leipzig 1920, S. 55

[2] ebenda

[3] ebenda, S. 54

[4] Die VVN - Bund der Antifaschisten, in der inzwischen auch eine Vielzahl junger Menschen organisiert sind, geht davon aus, daß es nach 1945 noch nicht zu einer, anfangs von allen führenden politischen Organisationen geforderten, antifaschistischen Umwälzung gekommen ist. Zu den Grundbedingungen einer entsprechenden antifaschistisch-demokratischen Grundordnung gehört ein humanes System psychiatrischer und behindertenspezifischer Versorgung.

[5] Zur Frage der überproportionalen Mitgliedschaft von Ärzten in der NSDAP siehe auch Ulrich Schultz: "Soziale und biographische Bedingungen medizinischen Verbrechens", in: Baader/Schultz (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Dokumentation Gesundheitstag Berlin 1980. Band 1. Berlin (West) 1980.

[6] Zu der Veranstaltung "Von der Aussonderung zur Sonderbehandlung" ist eine gleichnamige, bebilderte Broschüre erschienen. Diese kann gegen Voreinsendung von DM 3 in Briefinarken bei der VVN-Bund der Antifaschisten, Simon-von-Utrecht-Str. 4/d, 2 Hamburg 4, bestellt werden.

Überblick - Stufen des Faschistischen Mordprogramms

1933 - 1938: Von der Asylierung zur Sterilisierung

Nach der nahezu totalen Asylierung behinderter Menschen beschließen die Nazis am 14.6.1933 das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (Sterilisationsgesetz). Mehrere hunderttausend Menschen werden legal verstümmelt: zunächst schwer geistig und körperlich Behinderte, dann sogenannte Leichtschwachsinnige und Fürsorgezöglinge.

1939 - 1941: Massenmord als Endstufe?

Im Frühjahr 1939 wird der Reichsausschußzur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden gegründet. Ziel ist die Erfassung und Ermordung behinderter Neugeborener. Am 18. August 1939 kommt es zur Meldepflicht für "mißgestaltete und idiotische Kinder". Drei Gutachter entscheiden mit + oder - über Leben bzw. Tod des Kindes. In 21 Kinder"fach"abteilungen der Landeskrankenhäuser werden die mit - Gekennzeichneten durch Abspritzen, Giftbeimischungen im Essen oder Verhungernlassen ermordet. Dieser Kindermordaktion fallen über 5000 Kinder zum Opfer. Diese erste Aktion des Massenmordes wird ausgedehnt. Alle schwerer Geisteskranken und Behinderte sollen aus kriegswirtschaftlichen Nützlichkeitserwägungen vernichtet werden. Bis 1942 werden 100.000 Betten für das Militär "freigestellt".

Organisiert wird diese Mordaktion durch die Dienststelle Tiergartenstraße 4 (T 4). Es werden drei Tarngesellschaften gegründet: die Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten, welche die Meldebögen bearbeitet, die Gemeinnützige Krankentransportgesellschaft (Gekrat), die die Verlegung in die Tötungsanstalten organisiert, und die Gemeinnützige Stiftung für Anstaltspflege, welche die Betreuung des Tötungspersonals übernimmt.

Das Meldeverfahren entspricht der Kindermordaktion, jedoch werden jetzt nicht Ärzte und Hebammen zur Meldung verpflichtet, sondern das jeweilige Anstaltspersonal. Die Überprüfung und Kategorisierung in + und - findet entsprechend statt. Nur Arbeitsfähige überleben. Im Rahmen der Aktion T 4 werden auch KZs nach Menschen durchsucht, die den Nazis nicht mehr lebenswert erscheinen. Diese Aktion, benannt nach dem Aktenzeichen des Inspektors der KZs beim Reichsführer SS, 14 f 13 fordert nochmals über 10.000 Menschenleben.

Nach heftigsten Protesten aus dem In- und Ausland, z.T. unterEinsatz des Lebens, wird das offizielle Euthanasieprogramm abgebrochen. Jedoch kommt es jetzt zu wilden Euthanasiemaßnahmen. Es wird nicht mehr zentral begutachtet und entschieden, sondern dezentral direkt in den Anstalten.

1942 - 1945: Der Massenmord geht weiter

Die in den Mordaktionen gegen behinderte Menschen bewährten Ärzte und Pfleger werden jetzt in den KZs eingesetzt, um millionenfach Menschen anderen Glaubens, anderer Weltanschauung, anderer Volkszugehörigkeit, anderer Lebensweise zu ermorden. Dabei bewährt sich eine neue Tötungsart: Tod durch Arbeit. Der KZ-Häftling muß so lange arbeiten, bis sein Körper durch mangelnde Ernährung und Versorgung - zumeist nach wenigen Wochen - so entkräftet ist, daß er stirbt. Hier schließt sich wieder der faschistische Kreislauf von Behinderung und Gesellschaftssystem: Behinderung = Arbeitsunfähigkeit = Vernichtung.

Literatur

Baader, Gerhard/Schultz, Ulrich (Hrsg.): Medizin und Nationalsozialismus. Tabuisierte Vergangenheit - Ungebrochene Tradition? Dokumentation des Gesundheitstages 1980, Band 1. Berlin (West) 1980

v. Baeyer, Walter/Häfner, Heinz/Kisker, Karl Peter. Psychiatrie der Verfolgten. Berlin-Göttingen-Heidelberg 1964

Dörner, Klaus u.a.: Der Krieg gegen die psychisch Kranken. Rehburg-Loccum 1980

Fouquet, Christiane: Euthanasie und Vernichtung "lebensunwerten" Lebens unter Berücksichtigung des behinderten Menschen. Oberbiel 1978

Gebet, H. G./Grisshammer, H.: Dokumentation zu den Krankenverlegungen aus Neuendettelsauer Anstalten 1941. Berlin 1977

Güse, Hans Georg/Schmacke, Norbert: Psychiatrie zwischen bürgerlicher Revolution und Faschismus. Kronberg 1976

Hauptkommission zur Untersuchung der Naziverbrechen in Polen: Verbrechen an polnischen Kindern 1939 - 1945. Warszawa 1973

Hermanns, Alfred: Die Mordkiste in Hadamar. Dortmund 1961

Jantzen, Wolfgang: Behinderung und Faschismus, in: Ders. (Hrsg.): Konstitutionsprobleme materialistischer Behindertenpädagogik. Lollar 1977

Kaul, Friedrich Karl: Die Psychiatrie im Strudel der "Euthanasie". Frankfurt/M. 1979

Matussek, Paul u.a.: Die Konzentrationslagerhaft und ihre Folgen. Berlin-Göttingen-Heidelberg 1971

Mausbach, Hans/Mausbach-Bromberger, Barbara: Feinde des Lebens. NS-Verbrechen an Kindern. Frankfurt/M 1979

Mitscherlich, Alexander/Mielke, Fred: Medizin ohne Menschlichkeit. Frankfurt/M 1978

Nowak, Kurt. "Euthanasie" und Sterilisierung im "Dritten Reich". Göttingen 1980

Platen-Hallermund, Alice: Die Tötung Geisteskranker. Frankfurt/M 1948

Romey, Stefan: Verhaltensstörungen nach Verfolgungseinflüssen in der Kindheit und Jugend. In: Behindertenpädagogik in Hessen, Heft 2, 1979

Romey, Stefan: Euthanasie in Hamburger Anstalten. In: Behindertenpädagogik in Hessen, Heft 3, 1980

Wuttke-Groneberg, Walter: Medizin im Nationalsozialismus. Tübingen 1980

Weitere Veröffentlichungen von Stefan Romey:

Damals: Christen im Widerstand - Heute: Christen in der Verantwortung. Eigenverlag. Hamburg 1981 sowie in:

Michael Weigt (Hrsg.): Schulische Integration von Behinderten. Beltz- Verlag 1977

Lutz van Dick (Hrsg.): Alternativschulen. Reinbek 1979

Quelle:

Stefan Romey: Behinderte Menschen unterm Hakenkreuz.

Entnommen aus: Sie nennen es Fürsorge: Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand; mit Beiträgen vom Gesundheitstag Hamburg 1981 / hrsg. von Michael Wunder u. Udo Sierck. - 2. Auflage; Frankfurt am Main; Dr. med. Mabuse 1987.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 02.09.2005

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation