Der Schulversuch im Überblick

Autor:innen - Andreas Hinz, Hans Wocken
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Buch
Releaseinfo: erschienen in: Hans Wocken, Georg Antor, Andreas Hinz (Hrsg.): Integrationsklassen in Hamburger Grundschulen, Hamburg: Curio Verlag 1988, S. 13-24
Copyright: © Curio Verlag 1988

Der Schulversuch im Überblick

Seit dem Schuljahr 1983/84 gibt es an Hamburger Grundschulen "Integrationsklassen". In diesen Klassen werden behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam erzogen und unterrichtet.

Eine Integrationsklasse besteht aus einer vielfältigen Gruppe von Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten. Die Klassengröße beträgt in der Regel 15 bis 20 Schüler, davon sind zwei bis vier Schüler behindert.

Nach einer Vorlaufzeit von einem Jahr bekam der Schulversuch "Integrationsklassen" den Status eines Modellversuchs und wurde von 1984 bis 1988 von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung gefördert. Mit der Anerkennung als Modellversuch war die Einrichtung einer Wissenschaftlichen Begleitung verbunden.

Prinzipien und Rahmenbedingungen

Für den Schulversuch "Integrationsklassen" sind verschiedene Prinzipien kennzeichnend:

  • Die behinderten Kinder in einer Integrationsklasse sollen verschiedenartig behindert sein. Eine Ausgrenzung bestimmter Behinderungsarten oder -grade findet nicht statt (Prinzip der offenen Aufnahmetoleranz).

  • Erziehung und Unterricht sind in einer Integrationsklasse die gemeinsame Aufgabe von drei Pädagogen: einer Grundschullehrerin, einer Erzieherin mit 30 Wochenstunden und einer Sonderschullehrerin mit 2,5 Wochenstunden pro behindertem Kind (Prinzip der multiprofessionellen Versorgung). In jeder Unterrichtsstunde sind wenigstens zwei Pädagogen anwesend.

  • Die nichtbehinderten Kinder werden nach den geltenden Richtlinien und Lehrplänen für Hamburger Grundschulen unterrichtet. Für die behinderten Kinder werden ergänzend die Richtlinien der entsprechenden Sonderschulen herangezogen. Es müssen nicht mehr alle Kinder prinzipiell zur gleichen Zeit das Gleiche lernen und die gleichen Ziele erreichen (Prinzip des zieldifferenten Lernens). Die Zeugnis- und Versetzungsbestimmungen der Grundschule finden bei den behinderten Kindern keine Anwendung, sie rücken mit ihrer Stammgruppe auch ohne Versetzung in die nächste Klassenstufe auf.

  • Die Leistungsbewertung in den Integrationsklassen soll nach Möglichkeit für alle Kinder in Berichtsform erfolgen. In den Klassen 1 und 2 erhalten alle Grundschüler in Hamburg Berichtszeugnisse. In den Klassen 3 und 4 entscheidet die Mehrheit der Eltern darüber, ob Berichts- oder Notenzeugnisse gegeben werden sollen. Die behinderten Kinder erhalten während der ganzen Grundschulzeit Berichtszeugnisse (Prinzip der individuellen Leistungsnorm).

  • Integrationsklassen sind im schulgesetzlichen Sinne ein Schulversuch. Die Einrichtung von Integrationsklassen setzt die Zustimmung der beteiligten Eltern und der Schulkonferenzen voraus (Prinzip der Freiwilligkeit).

Entwicklung des Schulversuchs

Die Einrichtung von Integrationsklassen geht auf die Initiative von Eltern zurück. In den 80er Jahren entstanden zahlreiche Elterngruppen, die sich für das gemeinsame Leben und Lernen ihrer Kinder in einer wohnortnahen Grundschule einsetzten.

Die Entwicklung und der Stand des Schulversuchs "Integrationsklassen" geht aus Tabelle 1 hervor:

Tabelle 1: Entwicklung und Stand des Schulversuchs

Schule

Stadtteil

83

84

85

86

87

88

               

Bovestraße

Wandsbek

x

         

Nettelnburg

Bergedorf

x

x

x

x

x

x

Max-Eichholz-Ring

Lohbrügge

x

x

x

x

x

x

Alsterdorfer Str.

Winterhude

 

x

x

x

x

x

Fr.-Nansen-Sch.

Lurup

 

x

x

x

x

x

Ludwig-Frahm-Sch.

Poppenbüttel

   

x

x

x

x

Quellmoor

Neuwiedenthal

   

x

x

x

x

Kielortallee

Eimsbüttel

     

x

x

x

Neubergerweg

Langenhorn

     

x

x

x

Surenland

Farmsen

     

x

x

x

Brockdorffstraße

Rahlstedt

       

x

x

Grumbrechtstraße

Harburg

       

x

x

Alter Teichweg

Dulsberg

         

x

Von 3 Integrationsklassen an drei Schulstandorten im Schuljahr 1983/84 ist der Hamburger Schulversuch im laufenden Schuljahr 1988/89 auf 38 Klassen an 12 Standorten angewachsen. Mit einer Ausnahme konnten bisher alle Integrationsklassen nach dem Ende der Grundschulzeit an Gesamtschulen integrativ und ohne Aussonderung bestimmter Behinderungsarten und -grade weitergeführt werden. Im laufenden Schuljahr gibt es an 4 Gesamtschulstandorten 6 integrative Gesamtschulklassen. Vier Klassen befinden sich im fünften und zwei Klassen im sechsten Schuljahr.

Tabelle 2: Zusammensetzung der Hamburger Integrationsklassen

Modell

 

Schuljahr

         
               

nb + bh

 

83/84

84/85

85/86

86/87

87/88

88/89

               

11 + 4

 

2

4

6

10

9

9

18 + 2

 

1

3

6

7

4

4

               

X + 2

(1)

0

0

0

0

2

3

X + 3

(2)

0

0

1

4

8

15

X + 4

(3)

0

0

0

1

7

6

X + 5

(4)

0

0

0

0

0

2

Legende:

nb = nichtbehindert

bh = behindert

X = variable Anzahl

(1): 16+2, 19+2, 20+2

(2): 8+3, 12+3, 14+3, 15+3, 16+3, 17+3 (87/88 fünf, 88/89 acht Klassen), 18+3

(3): 10+4, 12+4, 13+4, 14+4, 15+4, 16+4, 17+4

(4): 8+5, 9+5

Die Zusammensetzung der Integrationsklassen unterlag im Verlauf des Schulversuchs einem starken Wandel. In den ersten drei Versuchsjahren gab es die Modelle 18 nichtbehinderte und 2 behinderte Kinder sowie 11 nichtbehinderte und 4 behinderte Kinder. In den späteren Jahren wurden zunehmend größere Lerngruppen mit einer kleineren Anzahl behinderten Kindern gebildet. Die häufigste Gruppierungsform ist dabei eine Klasse mit 17 nichtbehinderten und 3 behinderten Kindern. Insgesamt läßt die Tabelle aber eine große Variabilität erkennen.

Die Kinder im Schulversuch

Eine erste Übersicht über die Kinder, die von Beginn des Schuljahres 1983/84 bis zum Ende des Schuljahres 1987/88 integrative Grundschulklassen in Hamburg besucht haben, vermittelt Tabelle 3. Für das Schuljahr 1988/89 liegen bisher noch keine Daten vor.

Tabelle 3: Schulen, Klassen und Kinder des Schulversuchs

Schulj.

Schulen

Klassen

Jungen

Mädchen

Gesamt

           

83/84

3

3

19

28

47

84/85

4

7

57

60

117

85/86

7

13

109

111

220

86/87

10

22

188

185

374

87/88

11

30

275

263

538

           

83-88

12

33

324

314

638

Die Aufschlüsselung der Kinder nach ihrem offiziellen Status als "behindert" oder "nichtbehindert" bei der Einschulung macht Tabelle 4 deutlich. Eine Klassifizierung der behinderten Kinder nach Behinderungsarten wird im Schulversuch als schwierig, problematisch und auch entbehrlich angesehen. Für den öffentlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch ist es jedoch nützlich, in gebräuchlichen Begriffen gemeinverständliche Vorstellungen über die Population der im Schulversuch aufgenommenen Kinder zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird hier für die behinderten Kinder eine mutmaßliche Plazierung im herkömmlichen Sonderschulwesen vorgenommen. Gruppiert man die behinderten Kinder nach der wahrscheinlichen Sonderschulzugehörigkeit, so ergibt sich das in Tabelle 4 dargestellte Bild.

Tabelle 4: Behinderte und nichtbehinderte Kinder sowie vermutliche Sonderschulzuordnung der behinderten Kinder

Schulj.

1

2

3

4

5

6

7

bh

nh

Gesamt

                     

83/84

6

1

2

0

0

0

0

9

38

47

84/85

9

3

1

5

4

0

0

22

95

117

85/86

17

7

3

7

6

0

0

40

180

220

86/87

28

9

5

13

15

0

1

71

303

374

87/88

30

15

9

18

21

2

1

96

442

538

                     

83-88

39

17

10

21

21

2

1

111

527

638

Legende:

nb = nichtbehindert

bh = behindert

1 = Schule für Geistigbehinderte

2 = Schule für Verhaltensgestörte

3 = Sprachheilschule

4 = Förderschule (Schule für Lernbehinderte)

5 = Schule für Körperbehinderte

6 = Schule für Sehbehinderte

7 = Schule für Blinde

Der Anteil behinderter Kinder in Hamburger Integrationsklassen liegt durchschnittlich bei 17 % (111 von 638). Die größte Gruppe unter den behinderten Kindern stellen mit etwa 35 % (39 von 111) jene Kinder dar, die ohne den Schulversuch die Schule für Geistigbehinderte besuchen würden. Die nächstgrößeren Gruppen bilden mit je 19% (21 von 111) Schüler mit Körper- und Lernbehinderungen. Schwerhörige und gehörlose Kinder sind bislang nicht angemeldet worden.

Eine Aufstellung über Anmeldungen behinderter Kinder und ihre Aufnahme bzw. Ablehnung wegen der zu geringen Anzahl bereitstehender Plätze kann aufgrund des unvollständigen Zahlenmaterials nicht gegeben werden. Im Schuljahr 1987/88 wurden 49 % der angemeldeten behinderten Kinder aufgenommen werden (33 von 67), im Schuljahr 1988/89 47 % (40 von 85). Der Bedarf an integrativen Grundschulplätzen für behinderte Kinder ist damit weitaus größer als das bereitstehende Angebot. Über die Aufnahmesituation für nichtbehinderte Kinder liegen keine Daten vor.

Die Pädagogen berichten immer wieder von Kindern, die als nichtbehindert in Klassen aufgenommen worden sind, bei denen jedoch im Laufe der Grundschulzeit besondere Probleme im Bereich der Sprache, des Lernens und des Verhalten offenkundig werden. Die Auffälligkeiten dieser Kinder zeigen sich erst in schulischen Lebens- und Lernsituationen und sind vielfach weder den Eltern noch pädagogischen Fachleuten vor Schulbeginn deutlich. Diesen Sachverhalt behandelt Tabelle 5. Die "von Behinderung bedrohten" und einer besonderen pädagogischen Förderung bedürftigen Kinder werden mit dem Arbeitsbegriff "auffällig" belegt.

Tabelle 5: Geschlecht und Status der Kinder während der Grundschulzeit

 

Nichtbehindert

   

Behindert

   

auffällig

   
                   

Schulj.

J

M

S

J

M

S

J

M

S

                   

83/84

8

25

33

7

2

9

4

1

5

84/85

31

52

83

17

6

23

9

2

11

85/86

56

93

149

30

12

42

23

6

29

86/87

94

145

239

48

27

75

47

13

60

87/88

149

199

348

61

39

100

65

25

90

                   

83-88

169

243

412

72

43

115

83

28

111

Legende:

J = Jungen

M = Mädchen

S = Summe

Die Tabelle 5 enthält gleichzeitig auch eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung dieser Kategorien.

Nach Einschätzung der Pädagogen in den Integrationsklassen gibt es neben den als behindert aufgenommenen Kindern (115 von 638 = 18 %) fast ebenso viele nichtbehinderte Kinder mit Sprach-, Lern- und Verhaltensauffälligkeiten (111 von 638 = 17 %). Ein Drittel aller Kinder der Hamburger Integrationsklassen sind behindert oder in obigem Sinne auffällig, zwei Drittel weisen keine Auffälligkeiten auf.

Obwohl insgesamt etwa gleich viel Mädchen und Jungen Integrationsklassen besuchen (Tabelle 3), gibt es bei der geschlechtsspezifischen Aufschlüsselung nach den Statuskategorien "behindert", "auffällig" und "nichtbehindert" markante Unterschiede: Bei den nichtbehinderten Kindern sind die Mädchen deutlich überrepräsentiert (243 von 412 = 59 %, bei den behinderten und auffälligen Kindern dagegen die Jungen (bei behinderten Kindern 72 von 115 = 65 %, bei auffälligen Kindern 83 von 111 = 75 %).

Die Kinder mit Lern- und Verhaltensproblemen bilden erwartungsgemäß mit zusammen 74 % (82 von 111) die größte Gruppe. Ihnen folgen Kinder mit Auffälligkeiten im Bereich der Sprache (19 von 111 = 17 %) und der Wahrnehmung (als wesentliche Grundlage körperlicher Auffälligkeiten) (5 von 111 = 5 %). Unter den auffälligen Kindern finden sich auch ein Kind mit Sehbeeinträchtigungen und vier Kinder mit Hörbeeinträchtigungen. Es ist davon auszugehen, daß auch diese Probleme erst im Laufe der Grundschulzeit erkannt worden sind. Die geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der auffälligen Kinder ergibt ein deutliches Übergewicht der Jungen. Bei den Kindern mit Auffälligkeiten im Bereich der Sprache sind 17 von 19 = 89 %, im Bereich der Wahrnehmung alle 5 Kinder = 100 % und im Bereich des Verhaltens 39 von 45 = 87 % Jungen.

Tabelle 6: Auffällige Kinder nach Geschlecht und Beeinträchtigung

 

1

2

3

4

5

6

Gesamt

               

Jungen

39

17

19

5

0

3

83

Mädchen

6

2

18

0

1

1

28

               

Zusammen

45

19

37

5

1

4

111

Legende:

1 = Verhaltensstörungen

2 = Sprachstörungen

3 = Lernstörungen

4 = körperl. Auffälligkeiten

5 = Sehstörungen

6 = Hörstörungen

Die Informationen über die Kinder in den Hamburger Integrationsklassen sollen abgeschlossen werden mit der Tabelle 7 zu der Frage, wieviele und welche Kinder diese Klassen im Verlauf ihrer Grundschulzeit verlassen haben bzw. neu hinzugekommen sind. Alle Zu- und Abgänge erfolgten gemäß dem Prinzip der Freiwilligkeit entsprechend dem Elternwillen. Lediglich ein behindertes Kind wurd auf Veranlassung des Schulversuchs in eine Sonderschule umgeschult. Eine Sonderschulüberweisung wurde bei keinem auffälligen Kind vorgenommen. Zu dieser Frage können nur quantitative Angaben gemacht werden. Qualitative Analysen, aus welchen Gründen die Zu- und Abgänge aus den Klassen erfolgt sind, stehen aus.

Die Zu- und Abgänge halten sich bei den behinderten und nichtbehinderten Kindern in etwa die Waage, dagegen ist bei den auffälligen Kindern die Anzahl der Abgänge größer als die Zahl der Zugänge.

Tabelle 7: Zu- und Abgänge von Kindern

 

Abgänge von Kindern

     

Zugänge von Kindern

     
                 

Jahr

nb

bh

auf

S

nb

bh

auf

S

                 

1983

2

1

0

3

0

0

0

0

1984

2

0

0

2

2

1

0

3

1985

3

0

1

4

1

0

0

0

1986

8

3

5

16

7

2

2

10

1987

9

1

6

16

10

3

4

16

1988

7

2

5

14

8

0

5

13

                 

Gesamt

31

7

17

55

28

6

11

42

Legende:

nb = nichtbehindert

bh = behindert

auf = auffällig

S = Summe

Die Pädagogen im Schulversuch

Eine erste Übersicht zur Zahl und Zusammensetzung der Pädagogen, die im Verlauf des Schulversuches in Hamburger Integrationsklassen mitgearbeitet haben, bietet Tabelle 8. In diese Aufstellungen werden lediglich die Grundschullehrer in Klassenlehrerfunktion, die Erzieher und die Sonderschullehrer, nicht hingegen Grundschullehrer in Fachlehrerfunktion einbezogen.

Die geschlechtsspezifische Aufschlüsselung zeigt das typische Bild der Situation in Grund- und Sonderschulen: Der Anteil männlicher Pädagogen liegt in allen Jahren weit unter 10 %, lediglich bei den Sonderpädagogen gibt es seit dem vierten Versuchsjahr einen höheren Anteil, der jedoch bei weitem nicht ein ausgeglichenes Verhältnis erreicht.

Tabelle 8: Pädagogen im Schulversuch

 

GSL

   

ERZ

   

SSL

     
                     
 

m

w

S

m

w

S

m

w

S

Summe

83/84

1

2

3

0

3

3

0

2

2

8

84/85

1

7

8

0

7

7

0

5

5

20

85/86

2

11

13

0

13

13

1

9

10

36

86/87

2

19

21

1

21

22

3

14

17

60

87/88

2

28

30

2

29

31

4

15

19

80

88/89

3

35

38

2

36

38

4

20

24

100

Legende:

m = männlich

w = weiblich

S = Summe

GSL = Grundschullehrer

ERZ = Erzieher

SSL = Sonderschullehrer

Die unterschiedliche Arbeitssituation der Sonderschullehrer im Schulversuch wird in Tabelle 9 dargestellt.

Tabelle 9: Arbeitssituation der Sonderpädagogen

Schulj.

1 Klasse

2 Klassen

Summe

       

1983/84

1

1

2

1984/85

3

2

5

1985/86

7

3

10

1986/87

11

6

17

1987/88

8

11

19

1988/89

12

12

24

Sie arbeiten in einer oder in zwei Integrationsklassen mit. Im ersten Fall pendeln sie in der Regel zwischen der Grund- und der Sonderschule, an der sie vorher gearbeitet haben. Im zweiten Fall arbeiten sie in der Mehrzahl ganz an der Grundschule; neben der Mitarbeit in zwei Integrationsklassen sind sie mit den verbleibenden Reststunden in der Förderung auffälliger Kinder in der Grundschule (Prävention) tätig.

Da die Sonderschullehrer teilweise in zwei Integrationsklassen tätig sind, nimmt ihre Zahl langsamer zu.

Über die Abgänge von Pädagogen im Schulversuch Integrationsklassen wird in einem eigenen Beitrag in diesem Band informiert.

Quelle:

Andreas Hinz, Hans Wocken: Der Schulversuch im Überblick

In: Hans Wocken, Georg Antor, Andreas Hinz (Hrsg.): Integrationsklassen in Hamburger Grundschulen, Hamburg: Curio Verlag 1988; S.13-24

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 11.07.2006

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