Nirgends ein sicherer Ort

Gewalt an Menschen mit Behinderungen*

Autor:in - Petra Flieger
Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in Juridikum 1/2015, 108 – 119.
Copyright: © Petra Flieger 2015

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Menschen mit Behinderungen erleben viel öfter Gewalt als Menschen ohne Behinderungen.

Es gibt Formen von Gewalt, die nur behinderte Menschen erleben.

Das hat viele Gründe.

Es ist schwierig, alle Gründe zu erklären.

In Österreich sind Menschen mit Behinderungen nicht gut vor Gewalt geschützt.

Wenn sie Gewalt erleben, bekommen sie nicht immer Hilfe.

Es muss sich vieles verändern.

Menschen mit Behinderungen müssen selbst gut informiert sein.

Sie müssen wissen, was Gewalt ist.

Sie müssen wissen, wo sie Hilfe erhalten.

Sie müssen sich vor Gewalt schützen können.

Betreuerinnen und Berater müssen besser über Menschen mit Behinderungen informiert sein. Polizisten und Richterinnen müssen besser über Menschen mit Behinderungen informiert sein.

Es gibt Einrichtungen, die Hilfe anbieten.

Sie müssen barrierefrei sein.

Sie müssen barrierefreie Information anbieten.

Für Behinderteneinrichtungen muss es spezielle Maßnahmen geben.

1. Ausgangslage

* Der Titel für diesen Beitrag ist von der Lektüre des folgenden Forschungsberichts inspiriert: Schachner/Sprenger/Mandl/Mader, Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen. Nationaler empirischer Bericht Österreich. Hier heißt es: „Nach Meinung vieler der befragten Frauen gibt es keinen Ort, an welchem nicht Gewalt an Frauen mit Behinderungen ausgeübt wird.“ (2015) 14, http://women-disabilities-violence.humanrights.at/sites/default/files/reports/empirischer_bericht_osterreich.pdf (29.01.2015).

Buben und Mädchen, Frauen und Männer mit Behinderungen erleben signifikant häufiger Gewalt als Menschen ohne Behinderungen. Zahlreiche internationale Studien belegen diese Aussage, zB:

  • 31 % aller Kinder mit Behinderungen erleben Misshandlungen im Gegensatz zu 9 % aller Kinder ohne Behinderung;

  • Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten haben ein sehr hohes Risiko, Gewalt zu erleben.[1]

  • Behinderte Mädchen erleben zwei- bis dreimal häufiger sexuelle Gewalt in Kindheit- und Jugend als nichtbehinderte Mädchen;

  • Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben, erleben doppelt so häufig psychische Gewalt als Frauen ohne Behinderungen;

  • Frauen mit Behinderungen sind signifikant häufiger schweren Formen psychischer Gewalt ausgesetzt als nicht nichtbehinderte Frauen.[2]

  • Junge Männer mit Körperbehinderungen haben ein fast dreimal so großes Risiko, direkte sexuelle Gewalt zu erleben, als nichtbehinderte junge Männer;

  • Junge Frauen und junge Männer mit Körperbehinderungen haben ein signifikant höheres Risiko, sowohl sexuelle als auch sexualisierte Gewalt zu erleben als nichtbehinderte Jugendliche, dabei ist das Risiko für Burschen mit Körperbehinderung deutlich höher als für Mädchen mit Körperbehinderung.

  • Eine körperliche Beeinträchtigung ist für Burschen ein großer Risikofaktor, sexuelle Gewalt zu erleben.[3]

Neben den allgemein bekannten Formen psychischer, physischer, sexueller, sexualisierter und struktureller Gewalt gibt es behinderungsspezifische Formen von Gewalt, die häufig nicht als solche wahrgenommen bzw verstanden werden. Dazu zählen zB:

  • übermäßige Medikamentengabe oder das Zurückhalten von Medikamenten;

  • die Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von Hilfsmitteln oder die Androhung, dies zu tun;

  • das Vorenthalten von Pflege- und Hilfstätigkeiten bzw die Weigerung Unterstützung so durchzuführen, wie sie erwünscht ist;

  • die Androhung, dass Pflegetätigkeiten nicht durchgeführt werden;

  • das Vorenthalten von Unabhängigkeit bzw Autonomie;

  • eine Person ihrer Behinderung beschuldigen bzw ihr die Behinderung vorwerfen;

  • Kritik bzw Wut darüber, dass eine Person nicht dankbar ist für Pflege oder Unterstützung;

  • negative Kommentare über die Behinderung.[4]

In einer repräsentativen Studie über die Lebenssituation von Frauen im Behinderungen in Deutschland berichtete ein hoher Prozentsatz der befragten Frauen über psychisch verletzende Erfahrungen im Umgang mit Gesundheitsdiensten, Ämtern und Behörden wie Krankenkassen, Arbeits-, Jugend- oder Sozialämtern.[5] Es kann davon ausgegangen werden, dass Männer mit Behinderungen vergleichbare Phänomene erleben, ebenso wie Eltern oder andere Familienangehörige von behinderten Kindern.

In der einschlägigen Fachliteratur wird von einem sehr breiten, nicht auf einzelne Formen beschränkten Gewaltbegriff ausgegangen: Gewalterfahrungen von behinderten Menschen sind außerordentlich vielfältig und passieren in allen Lebensbereichen. Eine aktuelle explorative Studie aus Österreich, die Gewalterfahrungen von Frauen mit Behinderungen in Österreich untersucht, bestätigt diesen Ansatz. Die befragten Frauen berichten von physischer, psychischer, sexueller und sexualisierter Gewalt, die sie als Kind in der Familie, als erwachsene Frau in Beziehungen, in der Öffentlichkeit und in Institutionen der Behindertenhilfe erlebt haben.[6] Einige Frauen betonen außerdem, dass sie Diskriminierungen, die sie aufgrund ihrer Behinderung im Alltag häufig erleben, als Gewalt erleben. Es „[…] kann gesagt werden, dass Diskriminierung von der Mehrheit der Frauen als ein Bereich von struktureller oder auch psychischer Gewalt angesehen wird. Diskriminierung erfahren Frauen mit Behinderungen vor allem durch soziale, bauliche und strukturelle Barrieren und Benachteiligungen in vielen gesellschaftspolitischen Bereichen.“[7] Gewalt gegenüber behinderten Menschen kann sich schließlich auch in Haltungen und Verhaltensformen zeigen, die gesellschaftlich weit verbreitet sind und teilweise hohe Akzeptanz erfahren, zB durch Überbehütung oder das Erwarten von Dankbarkeit für Hilfeleistungen.



[1] Vgl Sobsey, Foreword, in Fitzsimons, Combating Violence & Abuse of People with Disabilities. A Call to Action (2009) ix.

[2] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Lebenssituationen und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland, Ergebnisse der quantitativen Befragung, Endbericht (2013), http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Lebenssituation-und-Belastungen-von-Frauen-mit-Behinderungen-Langfassung-Ergebnisse_20der_20quantitativen-Befragung,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf (10.11.2014).

[3] Mueller-Johnson/Eisner/Obsuth, Sexual victimization of youth with a physical disability: an examination of prevalence rates, and risk and protective factors, Journal of Interpersonal Violence 2014, 3180-3206.

[4] Fitzsimons, Combating 55.

[5] BMFSFJ, Lebenssituationen 176.

[6] Vgl Schachner et al, Zugang 14ff.

[7] Schachner et al, Zugang 16.

2. Systemische Zusammenhänge zum Verständnis von Behinderung und Gewalt

Um das enorm hohe Risiko von behinderten Menschen, Gewalt zu erleben, erklären und verstehen zu können, müssen mehrere Faktoren und ihre gegenseitigen Wirkmechanismen berücksichtigt werden. Dick Sobsey schlägt dafür ein theoretisches Modell vor: Die integrierte ökologische Theorie von Missbrauch.[8] Er beschreibt darin vier Systeme, die miteinander interagieren und Gewalt an behinderten Menschen erleichtern bzw provozieren: Die vorherrschende gesellschaftliche Kultur gegenüber Menschen mit Behinderungen, Merkmale der direkten Umwelt sowie individuelle Eigenschaften, sowohl von potentiellen Opfern als auch von potentiellen TäterInnen (siehe im Detail dazu die tabellarische Übersicht unten). Sobsey bezieht sich explizit auf Gewaltphänomene an Menschen mit Behinderungen, allerdings verwendet er für die konkrete Beschreibung seiner Theorie durchgehend den Begriff potentielles Opfer.

Tabelle 1
potentielles Opfer potentielle/r Täter/in direkte Umwelt Gesellschaft/Kultur

eingeschränkte körperliche Verteidigung

Kontrollbedürfnis

betont Kontrolle

entwertet Opfer

eingeschränkte Kommunikation

autoritär

zieht TäterInnen an

macht Opfer zu Objekten

Fehlen wichtiger Information

mangelndes Selbstwertgefühl

isoliert von Gesellschaft(physische oder soziale Isolation)

lehrt Folgsamkeit (Compliance)

gelernte Hilflosigkeit

verdrängte Aggression

belohnt aggressive Modelle

betont Verletzlichkeit

gelernte Folgsamkeit (Compliance)

missbrauchenden Rollenmodellen ausgesetzt

vertuscht Vorwürfe

verleugnet Probleme

unterentwickeltes Gefühl für den persönlichen Raum

geringe Bindung zum Opfer

viele Betreuungspersonen

verhindert Bindung

Abhängigkeit

entwertende Haltung

hohe Fluktuation bei Betreuungspersonen

verhindert Lösungen

Wunsch zu gefallen bzw akzeptiert zu werden

impulsives Verhalten

entmenschlicht potentielle Opfer

wenig Alternativen zur Ausbeutung

eliminiert Nicht-TäterInnen

bündelt Risiken

verhindert Bindung

* Sobsey zit nach Fitzsimons, Combating 27. Die Übersetzung der Tabelle aus dem US-Amerikanischen ins Deutsche erfolgte durch die Autorin.

Nach dieser Theorie ist die gesellschaftliche Kultur im Umgang mit behinderten Menschen geprägt von Abwertung. Gewalt gegenüber behinderten Menschen wird stark tabuisiert, in der öffentlichen Diskussion ausgeblendet und es gibt keine grundsätzlichen Lösungsvorschläge oder -strategien. Die direkte soziale Umwelt von behinderten Menschen ist sowohl in der Familie als auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gekennzeichnet durch ein hohes Ausmaß von Kontrolle, durch aussondernde Maßnahmen, viele und häufig wechselnde Bezugspersonen sowie durch das Ignorieren und Vertuschen von Gewaltvorwürfen. Potentielle TäterInnen zeichnen sich durch Kontrollbedürfnis und autoritäres Verhalten einerseits, sowie mangelndes Selbstwertgefühl und verdrängte Aggression andererseits aus. Behinderten Menschen begegnen sie nicht auf gleicher Augenhöhe, sondern abwertend, wobei auch übergroße Fürsorge oder Aufopferung Ausdruck von Abwertung sein können. Schließlich können Menschen mit Behinderungen über eingeschränkte Möglichkeiten der körperlichen und verbalen Verteidigung verfügen. Sie lernen oft bereits in ihrer Kindheit, folgsam und abhängig zu sein. Als potentielle Opfer haben sie oft ein gering entwickeltes Gefühl für den eigenen Raum und dessen Grenzen und es fehlen ihnen grundlegende Informationen darüber, was Gewalt ist und wie sie sich davor schützen können.

Zur Veranschaulichung der spezifischen Sozialisation von Kindern mit Behinderungen und wie diese zur mangelnden Entwicklung von Abwehrstrategien in grenzverletzenden Situationen führen kann, dient die eindrückliche Beschreibung von David Siems: „Bei Menschen mit Behinderung ist die eigene Abwehr eingeschränkt, und zwar nicht nur körperlich, sondern auch erziehungsbedingt. Das fängt bereits im Kleinkindalter an, wenn man aufgrund der Behinderung unzählige Prozeduren und medizinische Untersuchungen über sich ergehen lassen muss. Natürlich sind diese oft sinnvoll. Doch als Kind kann man das nicht rational unterscheiden. Man lernt daraus, dass man im Leben Unangenehmes ertragen muss und dass es nicht nach dem eigenen Wohlbefinden geht. Das steht der Entwicklung eines natürlichen Abwehrreflexes im Weg. […] Es dreht sich zwar vieles um dich, doch es geht eigentlich nie um dich als Menschen mit eigenen Bedürfnissen. Es geht um dich als defekten Apparat, den man flicken muss. […] Behinderte Menschen werden quasi zu Opfern erzogen.“[9]

Die beschriebenen Dimensionen, deren Eigenschaften und Mechanismen produzieren im Zusammenspiel hochwirksame Machtstrukturen zu Ungunsten von Buben und Mädchen, Frauen und Männern mit Behinderungen. Die eigentliche Tatsache einer individuellen Beeinträchtigung spielt dabei die geringste Rolle, wesentlich ausschlaggebender sind gesellschaftliche, umweltbezogene und täterInnenspezifische Faktoren.[10]



[8] Sobsey zit nach Fitzsimons, Combating 26f.

[10] Fitzsimon, Combating 27.

3. Zur Situation in Österreich

Es kann davon ausgegangen werden, dass die beschriebenen Phänomene in Österreich zumindest in interessierten Fachkreisen hinlänglich bekannt sind. Gleichzeitig ist das Thema Gewalt an behinderten Menschen hier sowohl gesellschaftlich als auch politisch immer noch stark tabuisiert. Symptomatisch dafür ist das Fehlen repräsentativer Daten, die das Problemfeld empirisch verlässlich evident machen würden. Bislang liegen drei qualitative Untersuchungen vor:

Mitte der 1990er Jahren führten Wissenschafterinnen im Auftrag des österreichischen Frauenministeriums mit qualitativen Forschungsmethoden zwei explorative Untersuchungen Studien durch: „Weil das alles wehtut mit Gewalt, Sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen“[11] und „Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag, Jungen und Männer mit Behinderung als Opfer und Täter“.[12] Beide Studien beschreiben und analysieren sehr detailliert sexuelle und andere Gewalt im Leben von Frauen und Männern mit Behinderungen. Darüber hinaus schlagen die Autorinnen umfassende Maßnahmen zur Gewaltprävention und zum besseren Schutz von Opfern vor. Beide Studien sind vielfach zitiert und in Fachkreisen gut bekannt. Erst beinahe 20 Jahre später, nämlich im Jänner 2015 wurde eine neue, im Rahmen eines EU-Projekts entstandene Studie, präsentiert, die Gewalterfahrungen von behinderten Frauen in Österreich ausführlich dokumentiert, die Ist-Situation von Gewaltprävention und Opferschutz für Frauen mit Behinderungen kritisch beleuchtet und zahlreiche Maßnahmen vorschlägt.[13] Im November 2014 beauftragte der Nationalrat das Sozialministerium, in Kooperation mit der Volksanwaltschaft, eine Studie über Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen in Österreich zu erstellen.[14] Es bleibt abzuwarten, ob diese Untersuchung repräsentative Daten zum Ergebnis haben wird.

3.1 Gesetzlicher Rahmen für den Schutz vor Gewalt

Österreich hat generell eine im internationalen Vergleich sehr gute Gesetzgebung im Bereich des Gewaltschutzes,[15] allerdings werden die Bedürfnisse von behinderten Menschen weder in den Gesetzen noch in der praktischen Umsetzung des Gewalt- und Opferschutzes ausreichend berücksichtigt. In einer Stellungnahme zu Missbrauch und Gewalt stellt der unabhängige Monitoringausschuss zur Überwachung der UN-BRK in Österreich fest: „Auffallend ist, dass Österreich im Bereich des Schutzes vor häuslicher Gewalt eine internationale Vorbildrolle innehat, dass diese Regelungen jedoch nicht ausreichend auf die Bedürfnisse von Frauen und Männern mit Behinderungen eingehen.“[16]

Exemplarisch sei dafür die in Österreich bis vor kurzem geltende Regelung von § 205 Abs 1 StGB (Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person) genannt, wonach SexualstraftäterInnen mit einer geringeren Strafe zu rechnen hatten, wenn ihr Opfer wegen einer psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigung als wehrlos eingestuft wurde. Mit der Änderung von § 205 Abs 1 durch das Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013[17] wurde das Strafausmaß bei Opfern mit Behinderungen an jenes von nichtbehinderten Opfern angepasst. Allerdings ist zu problematisieren, dass im Rahmen der Gesetzesreform durch die explizite Benennung der Wehrlosigkeit von Opfern mit Beeinträchtigung bestehende Machtverhältnisse bzw Machtmissbrauch zwischen behinderten Opfern und TäterInnen nicht in Frage gestellt, sondern als quasi naturgegeben fortgeschrieben werden.[18]

3.2 Gewaltschutzeinrichtungen

In der Praxis sind viele Gewaltschutzeinrichtungen nicht barrierefrei zugänglich, Informationen kaum in alternativen Formaten verfügbar und weder das Personal in Gewaltschutzeinrichtungen noch VertreterInnen von Exekutive und Judikative sind ausreichend über Sozialisationsphänomene und die spezifische Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen geschult.[19] Umfassende und systematische Vorkehrungen, die der Komplexität des Themas gerecht werden, sind bislang nicht erkennbar.

Bspw beinhaltet der im Sommer 2014 präsentierte Nationale Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt gerade einmal zwei Maßnahmen, die sich explizit auf Mädchen und Frauen mit Behinderung beziehen: Bei der Bereitstellung von Materialienpaketen für Lehrkräfte soll Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung als neues Schwerpunktthema verankert werden[20] und spezialisierte Hilfsdienste sollen Beratung und Unterstützung von Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen, die Opfer sexualisierter Gewalt wurden, bereitstellen[21]. Beide Maßnahmen sind richtig und wichtig, aber es fehlt ihnen die Verortung in einem umfassenden Gesamtkonzept.

3.3 Gewalt in Behinderteneinrichtungen

Als im März 2010 die österreichweite Aufdeckung und daran anschließend die historische Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Einrichtungen der Jugendwohlfahrt begannen, blieben Einrichtungen der Behindertenhilfe völlig außen vor. Bis auf einzelne, skandalisierende Berichte in den Medien sind weder die Aufarbeitung, noch gezielte Maßnahmen für den Opferschutz und die Prävention ein Thema.[22] Einen ersten wichtigen Schritt in diese Richtung stellt allerdings die im Dezember 2014 von der Stadt Wien in Auftrag gegebene Studie zur Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen im Psychiatrischen Krankenhaus Steinhof sowie im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel dar.[23]

Rechtlich sind die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern geteilt, wie eine parlamentarische Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2010 erläutert: „Die Aufsicht und Kontrolle über die Behinderteneinrichtungen obliegt den Ländern, die diesbezüglich rechtliche Grundlagen geschaffen haben. Der Bereich des Unterbringungsrechtes, des Heimaufenthaltsrechtes sowie des Strafrechtes (sofern strafrechtlich relevante Tatbestände gesetzt wurden) obliegt dem Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.“[24] Ob überhaupt und, wenn ja, wie die Länder effektive Standards und Kontrollen für den Gewaltschutz in Behinderteneinrichtungen effektiv implementieren können, ist unklar. Es existieren weder eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Grundlagen für Kontrollen in den Ländern, noch Dokumentationen oder Berichte darüber. Daher und auch auf Grundlage des Berichts der Volksanwaltschaft (siehe weiter unten) muss befürchtet werden, dass in der Behindertenhilfe der Länder bislang ein großer blinder Fleck in Bezug auf aktive Gewaltprävention in Behinderteneinrichtungen existiert.

Exemplarisch sei eine Anfragebeantwortung des Tiroler Soziallandesrats aus dem Jahr 2010 erwähnt, der darauf hinweist, dass rechtlich für das Land Tirol „Überwachungs- und Aufsichtspflichten nur in einem sehr geringen Umfang geregelt sind“.[25] Jedoch hätten die Obsorgeberechtigten bzw SachwalterInnen die Verpflichtung zur Anzeige von „[…] wahrgenommenen Körperverletzungen, seelischen Leiden und Verdacht von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung.“ Weiters „[…] trifft die Obsorgeberechtigten, welche insbesondere für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine entsprechende Einrichtung oder Maßnahme auswählen, eine Überprüfungspflicht.“[26]

Weder Bund noch Länder scheinen also Verantwortung für Gewalt in Behinderteneinrichtungen übernehmen zu wollen, die Zuständigkeit wird in letzter Konsequenz an die Angehörigen delegiert.

3.3.1 Kontrollen der Volksanwaltschaft

Die wichtigste und erst vor kurzem eingeführte Maßnahme zur Prävention von Gewalt und Missbrauch an behinderten Menschen stellt die Einführung von unangemeldeten Kontrollen dar, die seit Mitte 2012 von Prüfkommissionen der Volksanwaltschaft in acht Bundesländern durchgeführt werden.[27] Im Sinne des Art 16 Abs 3 des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNBRK)[28] soll dadurch jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch an Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen und Programmen für behinderte Menschen verhindert werden. Dabei fühlt sich die Volksanwaltschaft einem breit ausgelegten Verständnis von Gewalt verpflichtet, so wie es einleitend beschrieben wurde.[29] Im Jahr 2013 führten die Kommissionen der Volksanwaltschaft österreichweit 67 Kontrollen in Beschäftigungs-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen der Behindertenhilfe durch. Es wurde eine Fülle von Maßnahmen als Gewalt dokumentiert, die vom Personal in Behinderteneinrichtungen gesetzt werden und dort für behinderte Menschen oft zur Normalität des Alltags gehören. Dazu zählen etwa:

  • nicht legitimierte medikamentöse, elektronische und mechanische Freiheitsbeschränkungen;

  • strenge Regeln, die den persönlichen Aktionsradius einschränken;

  • übermäßige und einengende Schutzmaßnahmen;

  • mangelnde Einbeziehung in Entscheidungsprozesse;

  • Bevormundung im Alltag, die zu erlernter Hilflosigkeit führt;

  • mangelnde Information der behinderten Menschen und nicht vorhandene Beschwerdemöglichkeiten.[30]

Das Leben und Arbeiten in Einrichtungen der Behindertenhilfe ist für Menschen mit Behinderungen oft stark durch organisatorische Regeln geprägt, die dem herkömmlichen individuellen Handlungsspielraum erwachsender Menschen entgegengesetzt sind. Folgende kurze Passagen aus Lebensgeschichten von Frauen und Männern, die in Behinderteneinrichtungen leben und/oder arbeiten, veranschaulichen dies:

Rosalinde Scheider berichtet: „Beim Wohnen im Wohnheim durfte ich früher nicht kochen, was ich wollte. Wann der Freund kommen darf, bestimmten die BetreuerInnen. Und ich musste immer um 22 Uhr Zuhause sein.“[31]

Johannes Georg beschreibt seinen Alltag in der Beschäftigungseinrichtung: „Wenn jemand aufs Klo muss und die BetreuerInnen gerade keine Zeit haben, muss er oder sie warten. Er oder sie muss 5 Minuten warten. Damit wir nicht so oft während dem Arbeiten aufs Klo gehen müssen, gehen alle, die Unterstützung brauchen, aufs Klo bevor wir zu arbeiten beginnen. Wenn ich während dem Arbeiten aufs Klo gehen muss, dann gehe ich. Ich sage zu den BetreuerInnen: `Darf ich aufs Klo gehen?´ Er oder sie sagt dann: `Ja.´“[32]

Das Nicht-Einbeziehen der behinderten Personen durch die BetreuerInnen in der Einrichtungsroutine schildert Agatha Müller: „Im neuen Behindertenheim hat es mir nicht so gut gefallen. Da waren mir zu viele BetreuerInnen. Rund um die Uhr war jemand da. Die BetreuerInnen hatten jeden Tag 4 oder 5 Dienstübergaben. Das heißt, wenn eine BetreuerIn kam, dann erzählte ihr die andere BetreuerIn, was alles über den Tag vorgefallen ist. Die BetreuerInnen sagten dann zum Beispiel: `Susi rastete schon wieder aus.´ oder: `Franz hat in die Hose gemacht.´ Die BetreuerInnen haben also miteinander geredet. Über uns. Das war nicht so angenehm für mich. Weil ich eigentlich das Gefühl hatte, dass ich dabei sein sollte, wenn die BetreuerInnen über mich reden. Aber das ging nicht, weil sonst die Dienstübergaben zu lange dauern.“[33]

Die Volksanwaltschaft weist schließlich darauf hin, dass in einigen Behinderteneinrichtungen Gewalt überhaupt ein großes Tabu sei bzw scheint mancherorts überhaupt die Auseinandersetzung damit zu fehlen: „In einigen Einrichtungen wird über das Thema Gewalt kaum reflektiert. Das Leitungspersonal argumentierte, dass die Nichtanwendung von Gewalt durch das Personal eine Selbstverständlichkeit sei und daher auch nicht speziell thematisiert werden müsse.“[34] Dies kommt einer völligen Ausblendung und Tabuisierung von Gewalt an behinderten Menschen gleich.

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung der Österreichischen Bundesregierung sind im Kapitel Schutz vor Gewalt und Missbrauch[35] für den Zeitraum 2012-2020 folgende Maßnahmen aufgelistet:

„Maßnahme 57: Im Rahmen der Strategie „INNEN.SICHER“ (ANTI-GEWALT − Kommunale Krisentische und komplexe Opferarbeit) werden unter Einbeziehung von Schulen, Jugendwohlfahrt, Gesundheitseinrichtungen, Kommunen, Familien- und Sozialnetzwerken kommunale Krisentische eingerichtet, unter anderem auch für den Bereich der Gewalt an Menschen mit Behinderungen, geplant sind insbesondere pro-aktive Opferschutzarbeit und Vernetzung“.[36]

„Maßnahme 58: Weiterführung der verpflichtenden Teilnahme für Richteramtsanwärter an Veranstaltungen und Praktika zum Themenbereich „Opferschutz“ in Zusammenarbeit mit staatlich anerkannten Opferschutzeinrichtungen“.[37]

„Maßnahme 59: Förderung gemeinnütziger Organisationen sowie der Plattform gegen die Gewalt, der 45 einschlägige Einrichtungen angehören, für Maßnahmen der Sensibilisierung von Multiplikatoren und der allgemeinen Öffentlichkeit wie auch für Maßnahmen zur Professionalisierung des Beratungssystems“.[38]

„Maßnahme 60: Leistungsverbesserungen für Opfer von Verbrechen“.[39]

Alle vier Maßnahmen erscheinen sehr allgemein und unspezifisch, sie beziehen sich nicht auf die konkrete Situation von behinderten Menschen.[40] Unter Maßnahme 36 wird die Etablierung der Volksanwaltschaft als unabhängige Behörde zur Verhinderung von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch nach Art 16 Abs 3 UNBRK genannt.[41] Die erste Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UNBRK im September 2013 führte zu einer sehr deutlichen Stellungnahme: „Der Ausschuss empfiehlt, dass der Vertragsstaat weitere Maßnahmen ergreifen soll, um Frauen, Männer, Mädchen und Buben mit Behinderungen vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.“[42]



[11] Zemp/Pircher, Weil das alles wehtut mit Gewalt, Sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen (1996), http://bidok.uibk.ac.at/library/zemp-ausbeutung.html (12.11.2014).

[12] Zemp/Pircher/Strobl, Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag, Jungen und Männer mit Behinderung als Opfer und Täter (1997), http://bidok.uibk.ac.at/library/zemp-gewalt.htm (12.11.2014).

[13] Vgl Schachner et al, Zugang.

[14] Entschließung des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an Menschen mit Behinderungen, vgl http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/E/E_00053/index.shtml (25.11.2014).

[15] Vgl Gewaltschutzgesetz, BGBl 1996/759 idF BGBl I 2009/40 sowie Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl I 1999/146 idF BGBl I 2013/152.

[16] Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Stellungnahme Gewalt & Missbrauch an Menschen mit Behinderungen (2011) 8, http://monitoringausschuss.at/download/oeffentliche-sitzungen/gewalt/MA_SN_gewalt_und_missbrauch.pdf (22.11.2014).

[17] Vgl Sexualstrafrechtsänderungsgesetz BGBl I 2013/116.

[18] Planitzer et al, Access to specialised victim support services for women with disabilities who have experienced violence, National Report Austria (2014) 9, http://women-disabilities-violence.humanrights.at/sites/default/files/reports/ws_1_country_report_austria_0.pdf (11.11.2014).

[19] Ebd. Vgl Schachner et al, Zugang.

[20] Bundesministerium für Bildung und Frauen, NAP zum Schutz von Frauen vor Gewalt Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung 2014 bis 2016 (2014) 7, https://www.bmbf.gv.at/ministerium/vp/2014/20140826.pdf?4ja8p5 (23.11.2014).

[21] Ebd 11.

[22] Flieger/Schönwiese, Behindertenheime. Die Stiefkinder der Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt, in: Jarosch et al, Gaismairjahrbuch 2015 (2014), 144-151.

[23] Rathauskorrespondenz, Wehsely/Hebein zu Pavillon 15 Forschungsprojekt: Transparente und unabhängige Aufarbeitung gesichert, http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=15403 (13.01.2015).

[24] Anfragebeantwortung BM Hundstorfer betreffend Missbrauch von Frauen und Männern, die in Einrichtungen der österreichischen Behindertenhilfe leben (2010), http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_05245/index.shtml (11.11.2014).

[25] Anfragebeantwortung LR Reheis betreffend Qualitätskontrolle in Einrichtungen der Behindertenhilfe (2010), https://portal.tirol.gv.at/LteWeb/public/ggs/ggsDetails.xhtml?id=9146&cid=6947 (11.11.2014).

[26] Ebd.

[27] In Vorarlberg wurde die Landesvolksanwaltschaft mit der Durchführung von Kontrollen beauftragt, vgl http://www.landesvolksanwaeltin.at/menschenrechte (25.11.2014).

[28] BGBl III 2008/155.

[29] Volksanwaltschaft, Bericht an den Nationalrat und an den Bundesrat 2013 (2014) 69.

[30] Ebd 69f.

[31] Scheider, Meine eigene Kapitänin sein, in Selbstbestimmt Leben Innsbruck/Wibs (Hrsg), Das Mutbuch. Lebensgeschichten von Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten (2012) 11.

[32] Georg, Irgendwann will ich bei meiner Freundin leben, in Selbstbestimmt Leben Innsbruck/Wibs (Hrsg) 15f.

[33] Müller, Es gibt sehr viele Fotos von mir als Baby und als Kind, in Selbstbestimmt Leben Innsbruck/Wibs (Hrsg) 31f.

[34] Volksanwaltschaft, Bericht 70.

[35] BMASK, Nationaler Aktionsplan Behinderung 2012-2020, Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (2012) 30f, http://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/7/8/CH2477/CMS1332494355998/nap_web.pdf (11.11.2014).

[36] Ebd 31.

[37] Ebd.

[38] Ebd.

[39] Ebd.

[40] Vgl dazu auch Planitzer et al, Access 11.

[41] BMASK, Nationaler Aktionsplan 22.

[42] Ausschuss der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Abschließende Bemerkungen zum Bericht Österreichs (2013) 10. http://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/2/5/8/CH2218/CMS1314697554749/131219_uebereinkommen_ueber_die_rechte_von_menschen_mit_behinderungen.pdf (3.11.2014).

4. Elemente der strukturellen Verankerung von Prävention und Opferschutz für behinderte Menschen

Um sowohl Prävention als auch Opferschutz für Menschen mit Behinderungen systematisch und österreichweit aufzubauen und verlässlich zu verankern, bedarf es auf mehreren Ebenen klar geregelter, aufeinander bezogener und untereinander koordinierter Maßnahmen, die alle Kompetenzbereiche umfassen:[43]

  • Buben und Mädchen, Frauen und Männer mit Behinderungen müssen Schulungen und Information darüber erhalten, was Gewalt und Missbrauch ist, wie sie sich dagegen wehren können und wo sie Beratung und Hilfe erhalten können.

  • Opferschutzeinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich sein und Informationen in alternativen Formaten zur Verfügung stellen. Darüber hinaus müssen BeraterInnen über die spezifische Lebenssituation von behinderten Gewaltopfern Bescheid wissen und entsprechend intervenieren können.

  • MitarbeiterInnen der Exekutive müssen über die spezifische Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen informiert sein. Sie müssen Schulungen im Umgang mit behinderten Gewaltopfern erhalten, um in konkreten Situationen angemessen und für ein Opfer unterstützend zu handeln.

  • RichterInnen müssen über die spezifische Sozialisation und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen geschult werden, um bei ihrer Tätigkeit nicht stereotype Vorstellungen von behinderten Menschen zu reproduzieren.

  • Die breite Öffentlichkeit muss über Phänomene im Zusammenhang mit Gewalt und Behinderung informiert und sensibilisiert werden, vor allem über behinderungsspezifische Gewaltformen. Das Thema Gewalt an älteren Menschen wurde vom Sozialministerium bereits aufgegriffen und für die Öffentlichkeit aufbereitet,[44] für behinderte Menschen steht dies noch aus.

Um der spezifischen Situation von Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe gerecht zu werden, sind darüber hinaus Maßnahmen auf folgenden drei Ebenen erforderlich:

  • In jeder Einrichtung muss es klare und veröffentlichte Richtlinien dafür geben, wie in Situationen, in denen Gewaltvorfälle bekannt werden, vorzugehen ist. Diese Standards müssen von außen nachvollziehbar eingehalten werden.

  • Für Menschen mit Behinderungen muss es in den Einrichtungen Ansprechpersonen geben, an die sie sich wenden können, wenn sie Gewalt erleben.

  • Es muss für alle Behinderteneinrichtungen externe Ansprechpersonen bzw Ombudspersonen geben, die aufsuchend tätig sind, um in den Einrichtungen einerseits behinderte Menschen zu schulen und zu informieren, und ihnen andererseits im Falle von Gewalterlebnissen als externe Vertrauensperson zur Verfügung zu stehen.



[43] Vgl dazu: Fitzsimons, Abuse 127ff; Planitzer et al, Access 20ff; Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Stellungnahme 4f; Bundesministerium für Bildung und Frauen, NAP 7f; Schachner et al, Zugang 28ff, 47f.

[44] Vgl dazu die Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums: http://www.sozialministerium.at/site/Soziales/Seniorinnen_und_Senioren/Gewalt_gegen_aeltere_Menschen/ (23.11.2014).

5. Ausblick

Gut etablierte und darüber hinaus gesellschaftlich abgesicherte (Macht-)Strukturen sind sehr schwer aufzubrechen und zu verändern. Das lässt sich sehr gut am Beispiel der beiden oben genannten Studien zu Gewalt an Frauen und Männern mit Behinderungen aus den 1990er Jahren verdeutlichen: Sie zeigten eklatante Probleme mehr als deutlich auf und lieferten vielfältige Lösungsvorschläge, konnten jedoch kaum Nachhaltigkeit im Sinne wirksamer Gewaltprävention und umfassenden Opferschutzes für behinderte Menschen entfalten. Beides ist in Österreich bis dato nicht ausreichend und effektiv etabliert. Die neue, vom Nationalrat in Auftrag gegebene Untersuchung über Gewalt an Menschen mit Behinderungen sollte sich daher ausführlich mit der Frage befassen, woran die früheren Studien gescheitert sind. Ohne den klaren politischen Willen, der sich in konzertierten Anstrengungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene konkretisieren muss und ohne breit angelegte öffentliche Meinungsbildung ist kaum davon auszugehen, dass sich in zwanzig Jahren die Situation in Bezug auf Gewaltprävention und Opferschutz für behinderte Menschen in Österreich grundlegend verbessert haben wird.

Mag.a Petra Flieger arbeitet als freie Sozialwissenschaftlerin; petra.flieger@pflie.at

Quelle

Petra Flieger: Nirgends ein sicherer Ort. Gewalt an Menschen mit Behinderungen. Erschienen in juridikum 1/2015, 108 – 119.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 20.12.2016

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