Unterstützte Beschäftigung -

Ein neuer Weg der Integration im Arbeitsleben im internationalen Vergleich

Autor:in - Stefan Doose
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Erschienen in: Schulze, H. Sturm, H. Glüsing, U. Rogal, F. Schlorf, M. (Hrsg.): Schule, Betriebe und Integration - Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg in die Arbeitswelt; Hamburg 1997 - Beiträge und Ergebnisse der Tagung INTEGRATION 2000 am 30./31. Mai 1996 in Hamburg
Copyright: © Stefan Doose1997

Einleitung

Die Leitfrage: Wie können individuell sinnvolle, integrative Unterstützungsmöglichkeiten zur Eingliederung in das Arbeitsleben aussehen?

Wenn niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf[1], müssen Menschen mit Behinderung auch das Recht und die Möglichkeit haben, in regulären Betrieben gemeinsam mit nichtbehinderten Kollegen zu arbeiten. Menschen mit einer geistigen Behinderung haben dagegen bisher beispielsweise in vielen Ländern nur die Möglichkeit, in einer geschützten Werkstatt für Behinderte zu arbeiten oder arbeitslos zu sein. Die unausgesprochene Grundannahme dieses Systems ist es, daß Menschen mit einer schweren Behinderung, die dauerhafte Unterstützung benötigen, wenn überhaupt, nur in entsprechend ausgestatteten Sondereinrichtungen arbeiten können. Dieser Beitrag möchte mit dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung eine andere Sichtweise einführen und der Frage nachgehen, wie integrative und individuell sinnvolle Unterstützungsmöglichkeiten zur Eingliederung in das Arbeitsleben aussehen können.

"Ich will doch kein Brückenpenner werden" - von einem, der Alternativen zur Werkstatt für Behinderte brauchte

Ich möchte Ihnen als Einführung die Geschichte erzählen, wie ich 1991 zu dem Thema gekommen bin. Ich habe damals beim Rauhen Haus in Hamburg gearbeitet und dort in einer Wohngruppe einen jungen Mann betreut, der in eine Werkstatt für Behinderte ging. Der junge Mann war ein großer Elvis-Fan und Autoliebhaber und als Person mit sogenannten "autistischen Zügen" diagnostiziert. Er fing damals an, in der Werkstatt mit Werkzeug um sich zu werfen, so daß die Werkstatt entschied, daß er dort nicht mehr arbeiten solle. Er flog also aus der Werkstatt heraus. Ich habe mir gedacht, das ist ja kein Problem: Er hat es sich mit einem Arbeitgeber verdorben, gehen wir halt zum nächsten Arbeitgeber. Wir haben nämlich vier Werkstätten für Behinderte in Hamburg. Man hat mir dann allerdings schnell ziemlich unmißverständlich klar gemacht, daß, wenn man aus einer Werkstatt herausgeflogen ist, man aus allen Werkstätten herausgeflogen ist. Darauf sagte ich dem zuständigen Berufsberater, das wäre ja so etwas ähnliches wie ein Berufsverbot. Denn damals sah es noch so aus, daß die Werkstatt für Behinderte die einzige Arbeitsmöglichkeit für Menschen mit einer geistigen Behinderung war. So wollte er es nicht sehen und meinte, es gäbe ja noch die Tagesförderstätten. Tagesförderstätten sind in Hamburg Beschäftigungsangebote für Menschen mit sehr schweren Behinderungen. Wir kamen dort hin, und Andreas stellte schnell fest, daß er dort nicht arbeiten wollte. Auf der anderen Seite stand auch für ihn fest, daß er kein Brückenpenner werden wollte, wie er es sagte. Nun war die Not groß, was wir tun sollten.

Dies war die Geburt des ersten Arbeitsbegleiters, der eine ungewöhnliche Finanzierung hatte, die leider heute in Deutschland noch immer ungewöhnlich ist. Die Werkstatt bekam in Hamburg etwa 2500 DM monatlich, um den Rahmen für die Beschäftigung von Andreas sicherzustellen. Wir haben vorgeschlagen, mit demselben Betrag ambulant etwas anderes zu organisieren, das vielleicht eher seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht. Dann haben wir zunächst für 20 Stunden pro Woche einen Arbeitsbegleiter eingestellt, der sich mit ihm auf die Suche nach individuellen Arbeitsmöglichkeiten machte. Dabei konnten wir uns für ihn damals keine tariflichen Arbeitsmöglichkeiten vorstellen, aber individuelle Arrange-ments. Sie haben damals Garten- und Hausmeisterarbeiten im Autismus-Institut übernommen, dann hat er mit Begleitung einen Förderlehrgang gemacht. Die Begleitung konnte im Laufe der Zeit erheblich reduziert werden, auch ist Andreas nie mehr am Arbeitsplatz aggressiv geworden.

Jetzt, fünf Jahre später, steht zur Diskussion, daß Andreas mit einem Begleiter zusammen eine Ausbildung als Tischler in einer Firma macht und dort soviel lernt, wie er während einer normalen Ausbildungszeit lernen kann. Andreas, der damals in der Wohngruppe wohnte, wohnt heute mit einem Freund zusammen als Wohngemein-schaft in einer eigenen Wohnung und wird dort ambulant betreut.

Die positiven Veränderungen seiner Lebenssituation in allen Lebensbereichen zeigen, wie es sich auswirken kann, wenn man beginnt, individuell sinnvolle ambulante Formen der Unterstützung zu entwickeln.

Der Kampf für Integration und gegen Aussonderung als Wurzel der Unterstützten Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung als Teil der Bewegung für gleichberechtigte Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen

Unterstützte Beschäftigung basiert auf der Überzeugung, daß Arbeit ein wesentlicher Teil unseres Lebens und unseres sozialen Status ist. Gleichwertige, gleichberechtigte Teilhabe an den zentralen Lebensbereichen setzt ein kommunikatives, zwischenmenschliches Miteinander voraus. Ausgrenzung, egal in welchem Lebensbereich, macht diese Kommunikation unmöglich. Menschen mit Behinderung dürfen daher nicht gegen ihren Willen von diesem wichtigen Lebensbereich ausgeschlossen werden. Es geht insgesamt um eine Art Wiedereinwanderungsprozeß in die eigene Gesellschaft, aus deren alltäglichen Lebensräumen Menschen mit Behinderungen ausgebürgert worden sind. Dieser Wiedereinwanderungsprozeß geht Schritt für Schritt vor sich: mit unseren Versuchen der Integration im Kindergarten, der Integration in der Schule und nun auch mit der Integration im Berufsleben. An jeder Schwelle (Grundschule/ Sekundarstufe I/ Berufsschule/ Arbeitsleben) wiederholte sich der Kampf gegen das allgemeine Vorurteil, daß behinderte Menschen am besten durch getrennte Strukturen wie Sonderschulen oder Werkstätten gefördert werden können. Die Eingliederung in die Gesellschaft, so das zugrundeliegende Paradoxon, könne am besten durch die Ausgliederung vorbereitet werden. Die Eltern für Integration sind dagegen der Überzeugung, daß alle Menschen, ob behindert oder nicht, miteinander leben, lernen und arbeiten können und sollen.[2]

Sie haben etwas getan. Sie haben Integrationsgruppen in Kindergärten, Integrationsklassen in Grundschulen und in der Sekundarstufe I, integrative Berufsvorbereitungsklassen angestoßen und die Hamburger Arbeitsassistenz gegründet. 13 Jahre später gibt es in Hamburg Integrationsgruppen in über 40 Kindergärten, 79 Integrationsklassen in 21 Grundschulen, 306 integrative Regelklassen an 35 Grundschulen und 80 Integrationsklassen an 17 Schulen in der Sekundarstufe I[3], es gibt zwei integrative Berufsvorbereitungsklassen[4], einen integrativen Förderlehrgang[5], das ambulante Arbeitstraining[6] mit 12 Plätzen und die Hamburger Arbeitsassistenz[7], die in den letzten 4 Jahren 115 Menschen mit einer geistigen Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt und dort unterstützt hat. Dennoch sind auch in Hamburg noch die größte Zahl der Menschen mit Behinderungen im Kindergarten, Schul- und Arbeitsbereich in Sondereinrichtungen, und auch in der Integration sind beileibe nicht alle Probleme gelöst.

Der sich abzeichnende Paradigmawechsel in der Behindertenpolitik von wohlfahrtsstaatlicher Fürsorge zu bürgerrechtlichem Schutz vor Diskriminierung

Die Behindertenrechtsbewegung hat zu einem allmählichen Bewußtseinswandel geführt, daß der Ansatzpunkt für die Veränderung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung nicht wohlfahrtsstaatliche Fürsorge, sondern ein bürgerrechtlicher Schutz gegen Diskriminierung sein muß.

Diese Bewegung hin zu einem rechtebezogenen Ansatz der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen hat ihre Wurzeln in der amerikanischen Behindertenrechtsbewegung, hat aber mittlerweile ihren Niederschlag in einer Reihe von internationalen Dokumenten und nationalen Verfassungsgeboten zum rechtlichen Schutz gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung geführt.[8]



[1] Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

[2] LAG ELTERN FüR INTEGRATION 1992

[3] Stand Schuljahr 96/97: Für das nächste Schuljahr sind 6 neue Standorte für Integrationsklassen beschlossen worden, telefonische Auskunft des BERATUNGSZENTRUMS INTEGRATION, HAMBURG 3.2.97

[4] ausführlicher Bericht über eine integrative Berufsvorbereitungsklasse, KROHN 1996

[5] ausführlicher Bericht über den integrativen Förderlehrgang, STURM/ GLENZ 1996

[6] ausführlicher Bericht über das ambulante Arbeitstraining, BEHNCKE 1996, HAMBURGER ARBEITSASSISTENZ 1995

[7] BEHNCKE, CIOLEK (in Druck), BEHNCKE, CIOLEK, KöRNER 1993

[8] VEREINTE NATIONEN 1993

Das amerikanische Antidiskriminierungsgesetz

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung ist unter dem Begriff "Supported Employment" in den achtziger Jahren in den USA entwickelt worden.[9] Es ist auch ein Ergebnis der Behindertenrechtsbewegung in den USA, die sich als Teil der Bürgerrechtsbewegung versteht und ähnlich wie gegen die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe gegen die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung kämpft.

Diese Bemühungen führten 1990 zum amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz (ADA). Es verbietet, Menschen im öffentlichen Leben, im Bereich Telekommunikation, im öffentlichen Dienst oder in der Arbeit aufgrund ihrer Behinderung zu benachteiligen. Dies hat wirklich zu sichtbaren Veränderungen geführt.[10] So müssen zum Beispiel Restaurants und Kneipen prinzipiell auch rollstuhlgerecht zugänglich sein. Speisekarten müssen zwar nicht in Blindenschrift vorliegen, der Kellner ist aber im gegebenen Fall verpflichtet, die Karte vorzulesen.

Ein anderes eindrucksvolles Beispiel ist mir begegnet, als ein Ranger in einem der wunderschönen Nationalparks in den USA mir erklärte, wieso es notwendig sei, Esel im Grand Canyon zu haben. Es gibt dort einen Streit zwischen Eselbenutzern und Wanderern: Die Wanderer mögen die Eselbenutzer nicht, weil die Esel auf den Wegen Häufchen hinterlassen. So gab es mehrfach Petitionen, daß die Esel von den Wanderwegen verschwinden sollten. Der Ranger erklärte mir aber, daß es wichtig sei, daß es weiterhin Esel gäbe, damit auch mobilitätseingeschränkte Menschen in den Grand Canyon hinunterkommen. Dies ist ein Beispiel dafür, daß aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes eine Bewußtseinsveränderung begonnen hat.

Der Grundgedanke des Antidiskriminierungsgesetzes, die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen als Bürgerrecht zu sehen, hat auch in anderen Rehabilitationsgesetzen Niederschlag gefunden. In den Grundsätzen des Rehabilitationsgesetzes[11] heißt es beispielsweise:

Präambel des amerikanischen Rehabilitationsgesetzes

"Behinderung ist ein natürlicher Teil der menschlichen Erfahrung und schränkt in keiner Weise das Recht jedes einzelnen ein,

unabhängig zu leben

selbst zu bestimmen

Wahlmöglichkeiten zu haben

zur Gesellschaft beizutragen

berufliche Karrieren zu verfolgen

und volle Integration in das wirtschaftliche, politische, soziale, kulturelle und schulische Leben der amerikanischen Gesellschaft zu genießen."

Ich würde mir wünschen, daß ein Rehabilitationsgesetz bei uns so beginnen würde.

Die Verankerung des Verbotes der Benachteiligung von Menschen aufgrund ihrer Behinderung im Grundgesetz ist ein erster wichtiger Schritt zur Neuorientierung des gesellschaftlichen Umganges mit Behinderung in Deutschland.



[9] Grundlagenliteratur: BELLAMY, RHODES, MANK, ALBIN 1987, POWELL U.A. 1990, WEHMAN/SALE/PARENT 1992, HAGNER & DILEO 1993, DILEO& LANGTON 1996

- es gibt mittlerweile einige deutschsprachige Artikel zur Entwicklung von Supported Employment in den USA: SALE 1994, PERABO 1993, SCHARTMANN 1995, GEHRMANN 1995, BARLSEN & BUNGART 1996, JUNKER 1996A.

[10] HEIDEN 1996

[11] REHABILITATION ACT AMENDMENTS 1992

Entwicklungen auf europäischer Ebene

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat diese internationale Entwicklung aufgegriffen und kürzlich einen Entwurf einer neuen Strategie der Europäischen Gemeinschaft zur Chancengleichheit für behinderte Menschen vorgelegt.[12]

Der Grundsatz des "Mainstreaming" soll in den nächsten Jahren Grundlage der europäischen Förderung im Bereich der Behindertenpolitik werden.

Der Grundsatz des "Mainstreaming"

Dieser Grundsatz bedeutet, daß Maßnahmen entwickelt werden, die die

  • uneingeschränkte Teilhabe und Einbeziehung behinderter Menschen in Wirtschaft und Gesellschaft und andere Lebensbereiche generell erleichtern,

  • aber dabei Wahlfreiheit bieten.

  • Dieser Ansatz gilt und hat Vorteile für alle Menschen mit einer Behinderung, unabhängig von Art und Schweregrad dieser Behinderung.[a]

[a] EUROPäISCHE KOMMISSION 1996, 9



[12] EUROPäISCHE KOMMISSION 1996

Das Benachteiligungsverbot im Grundgesetz

Die Dimension von gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe als verfassungsgemäßes Bürgerrecht sollte auch bei der Diskussion von Unterstützter Beschäftigung in Deutschland stärker in den Vordergrund der Diskussion gestellt werden. Daß die Aktion Sorgenkind 1997/98 eine groß angelegte öffentliche Aktions- und Aufklärungskampagne "Aktion Grundgesetz" für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung startet, ist in diesem Zusammenhang zu begrüßen und zeigt den beginnenden Paradigmawechsel von barmherziger Fürsorge für "Sorgenkinder" zu einem rechtebezogenen Ansatz der Herstellung von Chancengleichheit.

"Niemand soll aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden". Die Verankerung des Verbotes der Benachteiligung von Menschen wegen ihrer Behinderung in Artikel 3 des Grundgesetzes im Jahre 1994 ist ein wichtiger Schritt zur Neuorientierung des gesellschaftlichen Umganges mit Behinderung. Das Gesetz beinhaltet zwar im Gegensatz zum amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz keinen individuell einklagbaren Anspruch, es bindet aber den Gesetzgeber. Die im Grundgesetz getroffene grundsätzliche Wertentscheidung des Gesetzgebers wird daher in der Zukunft stärker daraufhin durchdekliniert werden müssen, inwieweit Gesetze und Ausführungsbestimmungen in der Behindertenhilfe nicht zu einer faktischen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen führen. Jemanden gegen seinen Willen in Einrichtungen statt im Gemeinwesen zu betreuen, dürfte in Zukunft nur in besonders zu begründenden zwingenden Ausnahmefällen rechtlich möglich sein.[13]

Eine stärkere Bedeutung für die Ausgestaltung der Hilfen müssen in Zukunft die Menschen mit Behinderung selbst haben. Menschen mit Behinderung selbst - und nicht mehr Platzzuweisungen der Kostenträger - werden in Zukunft entscheiden, wer ihnen im Rahmen ihres Rechtsanspruches hilft. Viele Einrichtungen der Behindertenhilfe sind darauf nicht vorbereitet. Sie konnten sich bisher darauf verlassen, daß der behinderte Mensch real meist keine Alternative zu der für ihn vorgesehenen Betreuung hatte, egal ob er die angebotene Hilfe als für sich wirklich hilfreich empfand oder nicht. Der neue Maßstab sollte sein, daß wir Dienste entwickeln, die von denen, die wir unterstützen wollen, auch als wirklich hilfreich erlebt werden.

People First - Eintreten für eigene Rechte und Selbstbestimmung

Diese Dienste können nur mit den Menschen entwickelt werden, um deren Leben es geht. Es gibt in Nordamerika eine Selbstvertretungsbewegung, die sich "People First" nennt. Dies ist ein unterstützter Zusammenschluß von Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung. Der Name "People First" weist auf ihre Forderung hin, sie zuerst als Menschen und nicht als Geistigbehinderte zu sehen. People First hat auf einem ihrer Treffen für den Bereich Arbeit einen Grundrechtekatalog verabschiedet:

Forderungen von People First

  • Wir wollen nicht in Armut leben

  • Wir wollen das Recht auf einen integrierten Arbeitsplatz in unserer Stadt

  • Wir wollen arbeiten, unabhängig von unserer Produktivität

  • Wir wollen faire Löhne

  • Wir wollen am Arbeitsplatz respektiert werden.

Die Idee von People First weitet sich mittlerweile auch auf andere Länder aus, so gibt es einen europäischen Sitz in London. Als Folge der Lebenshilfetagung "Ich weiß doch selbst, was ich will" im Herbst 1994 und der ersten entsprechenden Veröffentlichungen[14] und Seminare entstehen mittlerweile auch die ersten "People First" - Gruppen in Deutschland.

In einer gemeinsamen Aktion der Interessengemeinschaft Selbstbestimmtes Leben, von Eltern gegen Aussonderung und der Bundesvereinigung Lebenshilfe ist derzeit eine bundesweite Koordinierungsstelle zum Aufbau von People First Gruppen als Modellprojekt beantragt worden. [15]



[13] DER BEAUFTRAGTE DER BUNDESREGIERUNG FüR DIE BELANGE DER BEHINDERTEN 1995

[14] PEOPLE FIRST 1995, GöBEL 1995

[15] Kontaktadresse: ISL - People First, Susanne Göbel, Jordanstr. 5, 34117 Kassel, Tel. 0561 72885-46 (Mi. 17-19 Uhr)

Unterstützte Beschäftigung als neue Perspektive

Unterstützte Beschäftigung ist nicht einfach eine Technik der beruflichen Integration, sondern bedingt ein neues Grundverständnis der Unterstützung für Menschen mit Behinderungen.

Ausgangspunkt der Unterstützung: Orientierung an Stärken und Fähigkeiten statt an Behinderungen und Defiziten

Das traditionelle Hilfesystem für Menschen mit Behinderung verlangt in der Regel, daß wir jemanden als behindert definieren und genau beschreiben, was jemand nicht kann. Wir sind professionell darin, den Blick darauf zu richten, wo die Defizite von jemandem liegen. Wenn ich mir diese professionellen Urteile ansehe, frage ich mich manchmal, wie es Ihnen wohl gehen würde, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Zeugnis bekommen würden, in dem ausschließlich das steht, was Sie nicht können. Sie würden wahrscheinlich wutentbrannt zu dem Arbeitgeber gehen und sich über diese Unverschämtheit beschweren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Tätigkeiten und Fähigkeiten seiner Angestellten positiv zu beschreiben. Für Menschen mit Behinderungen scheint dies keine gängige Betrachtungsweise zu sein.

Menschen mit Behinderungen sind Menschen mit Fähigkeiten. Diese gilt es zu entdecken und zu stärken. Unterstützte Beschäftigung hat gezeigt, daß man individuelle Arbeitsmöglichkeiten findet, wenn man weiß, was eine Person kann, bei alledem, was sie auch nicht kann.

Die Orientierung auf die Defizite und Behinderung einer Person führte häufig zu der Annahme, daß von Menschen mit Behinde-rungen nicht allzuviel zu erwarten sei. Dies hatte dann die Reduzierung ihrer Erfahrungsmöglichkeiten und Entwicklungschancen zur Folge.

Ein ausgebautes System von speziellen Schon- und Schutzräumen für Menschen mit Behinderungen in Form von Sondereinrichtungen führt zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Isolation.

Die Sichtweise von Menschen mit Behinderung als Basis rehabilitativen Handelns

Dem traditionellen System von Sondereinrichtungen liegen gewisse Grundannahmen über Menschen mit Behinderungen zu Grunde, die sich wie folgt charakterisieren lassen[16]:

Traditionelle Auffassungen der Behindertenhilfe

  • Menschen mit Behinderungen können keine eigenen Entscheidungen treffen und müssen beschützt werden.

  • Experten wissen besser als Freunde, Eltern, Angehörige und die Person mit Behinderung selber, was für Menschen mit Behinderung gut ist.

  • Menschen mit der gleichen Art der Behinderung benötigen gleiche, auf die Behinderung abgestimmte, spezielle Hilfen und Einrichtungen.

  • Menschen mit geistiger Behinderung bleiben ihr Leben lang auf dem Stand eines Kindes.

  • Menschen mit Behinderungen sind am zufriedensten, wenn sie relativ einfache Montagearbeiten ausführen können.

  • Menschen mit Behinderung finden die besten Freunde unter ihresgleichen.

  • Unsere Gesellschaft ist nicht in der Lage, mit Menschen, die anders sind, umzugehen und sie zu respektieren.

  • Große und umfassende Einrichtungen können den Interessen von Menschen mit Behinderungen am besten gerecht werden.

Demgegenüber basiert der Ansatz von Unterstützter Beschäftigung auf anderen, neuen Vorstellungen:

Grundannahmen von Unterstützter Beschäftigung

  • Menschen wollen ihr Leben selbst bestimmen und Entscheidungen treffen. Dafür brauchen sie gute Informationen und Unterstützung.

  • Informelle Kontakte und Netzwerke sind mindestens genauso wichtig wie formelle Hilfen. Vielfältige Perspektiven sind wichtig, Experten haben nur eine unter anderen.

  • Die Motivation, Wünsche, Stärken und Fähigkeiten einer Person sind wichtige Ausgangspunkte der Hilfe und nicht die Behinderung. Menschen mit gleicher Behinderung haben nämlich sehr unterschiedliche Stärken und Fähigkeiten, Wünsche und Ziele.

  • Menschen hören nie auf, zu wachsen und sich zu entwickeln. Jeder Mensch kann lebenslang lernen.

  • Menschen wollen etwas zugetraut bekommen, gefordert werden, dazulernen und sich weiter entwickeln.

  • Menschen möchten für andere etwas bedeuten. Menschen versuchen in ihrem Leben die gleichen fundamentalen Wünsche zu befriedigen (Anerkennung, Beziehungen, Sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten).

Individuelle, flexible, ambulante Hilfen in den alltäglichen Bezügen der Gesellschaft können am besten dazu beitragen, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, ihre Ziele zu erreichen.

Eine veränderte Sichtweise von Menschen mit Behinderungen und ihrer Möglichkeiten ist Voraussetzung für eine veränderte Form der Unterstützung im Arbeitsleben. Denn unsere Sichtweise von Menschen mit Behinderung bestimmt unser Handeln.

Reha-Maßnahmen müssen sich den Menschen anpassen und nicht umgekehrt

Das Entscheidende ist, die Fragestellung in der beruflichen Rehabilitation umzustellen. Traditioneller Weise erscheint mir, zumindest in Deutschland, die Fragestellung zu sein: Wer paßt in welche Maßnahme? Diese Maßnahmen der beruflichen Integration sind von Trägern und Kostenträgern entwickelt worden, die sich ausgedacht haben, was für Menschen mit einer speziellen Behinderung wohl sinnvoll sei. Im Einzelfall führt das dann häufig dazu, daß sich der behinderte Mensch der Maßnahme anpassen muß und nicht die Maßnahme dem behinderten Menschen. Wir müssen von den Menschen lernen und flexible Strukturen schaffen, in denen eine individuell sinnvolle Unterstützung angeboten werden kann.



[16] vgl. TROST 1994, HELIOS 1996, S.9

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung

Was ist Unterstützte Beschäftigung?

Unterstützte Beschäftigung zeichnet sich durch verschiedene Kriterien aus:

  • Unterstützte Beschäftigung istbezahlte Arbeit. Der eine Schwerpunkt liegt auf bezahlt. Der andere Schwerpunkt liegt auf Arbeit, also eine sinnvolle Tätigkeit, die auch wirklich gebraucht wird und nicht Beschäftigung mit Lego-Steinen, die am Tag zu irgendwelchen Dingen zusammengesetzt, am Abend wieder zerstört und in Kisten gepackt werden.

  • Es geht um bezahlte Arbeit in integrierter Arbeitsumgebung, also dort, wo andere Menschen auch arbeiten.

  • Es ist gedacht für Menschen mit Behinderungen, die bisher als nicht vermittlungsfähig galten und die

  • langfristige Unterstützung benötigen, um erfolgreich arbeiten zu können.

Unterstützte Beschäftigung ist auch eine methodische Vorgehensweise und umfaßt z. B. eine individuelle Berufsplanung, Arbeitsplatzsuche, Arbeitsplatzanalyse, Anpassung des Arbeitsplatzes, sowie die Begleitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz.[17]

Ziele von Unterstützter Beschäftigung

Ziel von Unterstützter Beschäftigung ist vor allem die soziale Integration, nicht nur die Vermittlung eines Arbeitsplatzes. In Zusammenarbeit mit allen anderen engagierten Personen, Initiativen und Institutionen einer Region sollen Bedingungen für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden, die

  • gemeindenah organisiert und in die üblichen gesellschaftlichen Abläufe eingebunden sind,

  • Möglichkeiten zur individuellen Weiterentwicklung und zur Nutzung der eigenen Fähigkeiten bieten,

  • dazu beitragen, gute Beziehungen zu Freunden, Familie, Bekannten und Kollegen einzugehen und aufrechtzuerhalten,

  • Möglichkeiten der Wahl und Entscheidung bezüglich der eigenen Lebensführung erweitern und die Lebensqualität des unterstützten Menschen auch subjektiv verbessern und

  • dazu beitragen, daß Menschen mit Behinderung von anderen respektiert werden und ihre persönliche Würde bewahren können.[18]

Unterstützte Beschäftigung soll nicht eine neue Form von beschützenden Diensten sein, sondern geeignete Unterstützungsstrukturen bieten, die von Menschen mit Behinderungen gemäß ihren persönlichen Bedürfnissen genutzt werden. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, daß der Mensch mit Behinderung als Kunde Kontrolle über die Eingliederungshilfen hat und an den zu treffenden Entscheidungen partizipieren kann.

Zielgruppen von Unterstützter Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist aus der Integrationsbewegung heraus für Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung entwickelt worden. Die Möglichkeit, Menschen mit einer Behinderung durch individuelle Unterstützung und Begleitung auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren, ist aber nicht auf eine Behinderungsart beschränkt. Die Zielgruppe von Unterstützter Beschäftigung hat sich so im Laufe der Zeit, oft von Modellprojekten begleitet, ausgeweitet. Unterstützte Beschäftigung hat sich als ein erfolgreicher Weg erwiesen für

  • Menschen mit einer Lern- oder geistigen Behinderung, einschließlich Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung,

  • Menschen mit psychischen Behinderungen,

  • Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung,

  • Menschen mit Autismus,

  • Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen.

Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit schweren Behinderungen

Der Ausgangspunkt von Supported Employment war besonders die Förderung von Menschen mit einer schweren Behinderung. So vertritt Paul Wehmann, Professor an der Virginia Commonwealth University in Richmond, Virginia und einer der Gründer von Supported Employment, die Auffassung: Wir müssen mit den Menschen mit schweren Behinderungen anfangen und zwar eigentlich mit denen mit den schwersten Behinderungen. Wenn wir gezeigt haben, daß Unterstützte Beschäftigung mit diesen Menschen möglich ist, daß wir diese Menschen in integrativen Arbeitsverhältnissen unterstützen können, dann wird die Integration von Menschen mit leichteren Behinderungen folgen. Es ist in Modellprojekten gezeigt worden, daß dies mit erheblichem Aufwand für eine Vielzahl von Zielgruppen möglich ist. In der Praxis sind aber eher Menschen mit einer leichteren Behinderung integriert worden oder Menschen mit Lern- und leichten geistigen Behinderungen, sowie Menschen mit einer psychischen Behinderung sind die Zielgruppe, die flächendeckend bisher am meisten von Supported Employment profitiert hat. [19]

Es gibt somit eine beträchtliche Diskrepanz zwischen der momentanen breiten Praxis und dem von einigen innovativen Projekten nachgewiesenermaßen Erreichten.

Für die Integration von Menschen mit schweren Behinderungen ist eine klare Ziel- und Schwerpunktsetzung der Dienste notwendig

Es gibt eine Reihe von Projekten, die auch Menschen mit einer schweren Behinderung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unterstützen. Sie haben gemeinsam, daß sie sich die Integration dieser Personengruppe zur ausdrücklichen Aufgabe gemacht haben. Ist dies nicht ausdrückliche Zielsetzung, geraten, unter dem Druck von Vermittlungszahlen und der Rechtfertigung dem Kostenträger gegenüber, Menschen mit schweren Behinderungen auf die Wartelisten, weil man mit ihnen keine schnellen Erfolge erzielen kann, die man oft in so einer Phase braucht.

Organisationsformen von Unterstützter Beschäftigung

In den USA lassen sich verschiedene Formen von Unterstützter Beschäftigung finden:

  • Unterstützte Einzelarbeitsplätze. Dies sind Arbeitsplätze in regulären Betrieben, an denen jemand durch einen Arbeitsassistenten und die Kollegen je nach Bedarf unterstützt wird. Dies sind 80% der Arbeitsplätze in Supported Employment[20]. Unterstützte Einzelarbeitsplätze sind in Bezug auf die Integration im Betrieb und die Lohnhöhe, die Form von Supported Employment mit den besten Ergebnissen.[21]

  • Mobile Dienstleistungsgruppen. Hier bietet eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen Dienstleistungen in der Region an. So werden z. B. Gartenarbeiten übernommen oder Glascontainer gereinigt. Diese Gruppenangebote dürfen aus maximal acht Menschen mit Behinderung bestehen, um als Form Unterstützter Beschäftigung zu gelten. Acht Personen sind jedoch auch schon eine große Gruppe mit der Folge, daß die unterstützten Arbeitnehmer eher als Behindertengruppe gesehen werden als einzelne Arbeitnehmer mit individuellen Persönlichkeiten.

  • Enklaven in regulären Betrieben. Dies sind Gruppen von unterstützten Arbeitnehmern, die in regulären Betrieben arbeiten. Dies entspricht den Außenarbeitsplätzen, die einige Werkstätten für Behinderte in Deutschland in Betrieben haben. Die Idee ist, anstatt in der Werkstatt jahrelang Teile für eine Firma wie z. B. IBM zu montieren, dies in deren Betrieb zu tun. Dabei gibt es zwei Formen von Enklaven:

- Gruppenarbeitsplätze, an denen bis zu acht Personen in einer Abteilung im selben Raum arbeiten. Die Gruppenangebote sollten in Bezug auf die tatsächliche Integration genau betrachtet werden. Getrennte Pausenzeiten, keine Teilnahme an den Betriebsfeiern sind Anzeichen einer sehr begrenzten wirklichen Integration.

- Arbeitsplatzcluster, bei denen zwar verschiedene Menschen mit Behinderung im selben Betrieb arbeiten, jedoch in unterschiedlichen Abteilungen. Diese Organisationsform hat meiner Ansicht nach größeres Integrationspotential. So ist es leichter, eine intensive Betreuung, z. B. für Menschen, die eigentlich eine 1:1 Betreuung benötigen, zu organisieren und trotzdem Voraussetzung für die Integration der unterstützten Personen in unterschiedlichen Abteilungen zu schaffen.

  • Kleine Integrationsbetriebe. Bei dieser Form gründen Menschen mit und ohne Behinderungen eine Firma und vermarkten ihre Produkte. Diese Form spielt in den USA, im Gegensatz zu Deutschland, zahlenmäßig allerdings keine Rolle.



[17] vgl. POWELL U.A. 1990, WEHMAN U.A. 1992, für Deutschland: HORIZON 1995, KLAMMER 1995

[18] vgl. TROST 1994

[19] zusammenfassend WEHMAN & KREGEL 1994, MANK 1994

[20] VCU 1995

[21] WEHMAN / SALE/ PARENT 1992

Die internationale Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung

Inhaltsverzeichnis

USA

In den Jahren 1985/86 gab es in den USA eine Gesetzesinitiative zur Einführung von Supported Employment. Diese war interessanterweise als "System Chance Grant" gedacht, als ein Modellprojekt, das das stationäre System der beruflichen Rehabilitation verändern sollte. Das System gesonderter Werkstätten sollte in ein System unterstützter Arbeitsplätze im Gemeinwesen umgestaltet werden.

In den USA gibt es 11 Jahre nach der Einführung von Supported Employment ca. 140.000 Menschen in Unterstützter Beschäftigung[22]. 1993 gab es über 3700 Anbieter von Unterstützter Beschäftigung[23]. Insgesamt wird geschätzt, daß ca. 300.000 Menschen mit Behinderung in irgendeiner integrativen Maßnahme sind[24]. Dies sind ca. 10-20% der insgesamt unterstützten Menschen mit Behinderung.

Die Association of Persons in Supported Employment (APSE) ist der amerikanische Dachverband für Supported Employment, der im Juli 1996 seine 7. Jahrestagung mit über 1200 Teilnehmern in New Orleans veranstaltete.

Die Idee von Supported Employment hat sich über die USA hinaus, vor allem in englischsprachigen Ländern, schnell ausgebreitet. So gab es recht früh Unterstützte Beschäftigung in Kanada, Großbritannien, Irland, Neuseeland und Australien. In Kanada sind in einigen Regionen beispielsweise bereits 50% der im Arbeitsleben unterstützten Personen mit Behinderung in unterstützter Beschäftigung. [25]

Mittlerweile ist Unterstützte Beschäftigung auch in Europa und einigen Ländern Asiens wie Japan oder Hongkong aufgegriffen worden. Mittlerweile ist sogar eine World Association of Supported Employment (WASE) gegründet worden.

Europa

Unterstützte Beschäftigung gibt es mittlerweile in vielen Staaten Europas, so daß man auch hier von einer richtigen Bewegung sprechen kann. Supported Employment gibt es in Großbritannien, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Deutschland, Spanien, Portugal, Italien, Finnland, Schweden, Zypern und Malta. Mittlerweile gibt es auch erste Projekte in Österreich. In den Niederlanden gibt es beispielsweise seit 1994 einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz, und in Norwegen wurden nach einem erfolgreichen Modellversuch landesweit 150 Arbeitsassistenten eingestellt. Diese Zahl soll in den nächsten zwei Jahren noch einmal verdoppelt werden.

Als Vernetzungsorganisation auf europäischer Ebene fungiert die European Union of Supported Employment (EUSE) mit Sitz in Rotterdam.

In Dublin hat im Oktober 1995 die zweite Tagung der EUSE mit über 550 Teilnehmern aus allen Ländern Europas stattgefunden, die nächste Tagung wird vom 15.-16. Mai 1997 in Oslo stattfinden.

Deutschland

Unterstützte Beschäftigung begann in Deutschland mit ersten Modellprojekten[26] Ende der achtziger und Anfang der neunziger Jahre, die zum Teil von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des HORIZON Programmes gefördert wurden.

Die internationale Fachtagung "Wo anders arbeiten?! - Alternative Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen" des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte und des Hamburger Spastikervereins versammelte im März 1994 in Hamburg zum erstenmal auf breiter Basis in Deutschland die in diesem Bereich entstandenen Projekte und Ansätze. Die über 300 Teilnehmer forderten am Ende der Tagung in der "Hamburger Erklärung" eine Neuorientierung von Ausbildung und Arbeit für behinderte Menschen.[27]

Als Folge der Tagung wurde im Oktober 1994 die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) als der bundesweite Zusammenschluß von Integrationsfachdiensten und Initiativen in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Die sozial-politische Zielsetzung der BAG UB besteht in der Verankerung und Weiterentwicklung von Unterstützter Beschäftigung als ambulante Unterstützung im Arbeitsleben im bundesdeutschen Rehabilitationssystem. Die BAG UB gibt u.a. die vierteljährliche Zeitung impulse heraus, organisiert Fortbildung und Beratung im Bereich Unterstützter Beschäftigung und führt Fachtagungen durch.

Mittlerweile gibt es in Deutschland ca. 120 Integrationsfachdienste und ca. 80 Vermittlungsdienste[28] an Werkstätten für Behinderte, die - allerdings teilweise nur sehr begrenzt - Menschen direkt am Arbeitsplatz unterstützten können. Die Hälfte der Integrations-fachdienste sind in den letzten eineinhalb Jahren entstanden, so daß man von einem richtigen Boom in der letzten Zeit reden kann. Viele dieser Projekte sind wiederum als regionale Modellprojekte entstanden. [29]

Unterstützte Beschäftigung wird in Deutschland im Gegensatz zu den USA nicht als grundlegende Veränderung, sondern als Ergänzung des Systems der beruflichen Rehabilitation diskutiert, das unbeabsichtigt entstandene Lücken zwischen Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen soll.

In diesem Sinne plant das Bundesarbeitsministerium von 1997-2001 ein weiteres, bundesweites Modellprojekt mit Integrationsfachdiensten in allen Bundesländern.



[22] MANK, CIOFFI, YOVANOFF 1996,

[23] VCU 1995

[24] KIERNAN U.A. 1994

[25] SCHüLLER 1993

[26] TROST/SCHüLLER 1992, SCHöN 1993, HORIZON 1995, Überblick s.a. DALFERTH 1995, BEHNCKE 1996

[27] BUNDESVERBAND FüR KöRPER UND MEHRFACHBEHINDERTE 1994

[28] siehe auch PROJEKT BERUFLICHE INTEGRATION 1995, WERKSTATT BREMEN 1996

[29] erste Ergebnisse s. BARLSEN & BUNGART 1996,

Unterschiede zwischen Unterstützter Beschäftigung in den USA und Deutschland

Unterstützte Beschäftigung ist im Vergleich USA - Deutschland zur Zeit noch von erheblichen Unterschieden geprägt. Einige Beispiele sollen diese Unterschiede deutlich machen:

In Deutschland war es kürzlich eine große Zeitungsmeldung wert, daß in Bremen eine Frau mit Down-Syndrom in einem normalen Supermarkt arbeitet. In Amerika würde dies zu keiner Zeitungsmeldung reichen. Die Supported Employment Agentur, für die ich in den USA gearbeitet habe, hat z. B. auch nichtsprechende Menschen, Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung oder eine Frau, die taub-blind war, in regulären Betrieben unterstützt. Diese Menschen hatten allerdings auch eine langfristige, intensive Unterstützung.[30].

Die taub-blinde Frau arbeitete in einem Kreisgericht in der Aktenvernichtung. Sie mochte das Vibrieren der Aktenvernichtungsanlage und war in Bezug auf die erforderliche Vertraulichkeit sicherlich eine optimale Besetzung der Stelle.

Eine andere Frau, die einen Helm trug, damit sie sich nicht selbst verletzte, erledigte in der Universität die Postgänge. Sie arbeitet dort Teilzeit 20 Stunden die Woche, die 1:1 von einem Arbeitsbegleiter begleitet wurden, der sich jederzeit über Pieper von der Projekt-leitung auch Hilfe holen konnte. Die Frau verdiente dort den Mindestlohn von damals $ 4,75, was sehr viel weniger ist als die Einstiegslohngruppen in Deutschland. Man muß einfach wissen, daß in Amerika viele Menschen - und nicht nur behinderte Menschen - Löhne verdienen, von denen sie eigentlich nicht leben können. Diese Frau hatte vorher jahrelang in einem psychiatrischen Krankenhaus gelebt und war eine der Teilnehmerinnen, die durch Dezentra-lisierung wieder in das Gemeinwesen integriert wurden. Wenn man gesehen hat, was diese Frau für Fortschritte machte, wie sie sich mit diesem Arbeitsplatz identifizierte, dann ist dies ein wunderschönes Beispiel dafür, wie lebendig Unterstützte Beschäftigung sein kann. Als sie sich das erste Mal traute, alleine von Büro zu Büro zu gehen und die Blätter einzusammeln, die sie für das Recycling sortierte, war das ein unheimlich großer Schritt für sie. Dies hätte man ihr in keiner Prognose über ihre Entwicklung im Arbeitsleben zugetraut. Man hätte traditionellerweise sicherlich gesagt, diese Frau muß sich erst hier bei uns in der Sondereinrichtung bewähren, ehe sie dann die Chance bekommt, draußen zu arbeiten - und sie wäre nie an der Reihe gewesen.



[30] vgl. ähnlich Fallbeispiele bei JUNKER 1996B

Ergebnisse von Unterstützter Beschäftigung

Charakteristika der von Integrationsfachdiensten für Menschen mit (geistiger) Behinderung unterstützten Arbeitsplätze

In einer Studie[31] über 130 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in Deutschland, die von speziellen Vermittlungsdiensten von Werkstätten für Behinderte und Integrationsfachdiensten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden worden, ergibt sich für die von Integrationsfachdiensten unterstützten Arbeitsplätze (N=80) folgendes Bild:

Ergebnisse einer Untersuchung von 80 unterstützten Arbeitsplätzen in Deutschland

  • Die in die Untersuchung einbezogenen unterstützten Arbeitnehmer haben zu über 80% eine Lern- oder geistige Behinderung.

  • Für zwei Drittel der unterstützten Beschäftigten ist dies das erste reguläre Arbeitsverhältnis.

  • Die Hälfte der unterstützten Arbeitnehmer wird mindestens einmal wöchentlich am Arbeitsplatz direkt vom Fachdienst unterstützt. Meist ist die direkte Unterstützung am Arbeitsplatz am Anfang stärker und läßt im Laufe der Zeit nach.

  • Die Arbeitsplätze werden am häufigsten im Produktions- und Montagebereich, im Gastronomie- und Küchenbereich und im Lagerbereich gefunden.

  • Die unterstützten Arbeitsplätze werden überwiegend in kleineren Betrieben gefunden. So haben 72% der Betriebe weniger als 50 Beschäftigte und 46% sogar weniger als 15 Angestellte.

Barrieren und Erfolgsfaktoren in Unterstützter Beschäftigung



[31] DOOSE 1995, 1996A

Barrieren für die berufliche Integration

Die Barrieren für eine berufliche Integration behinderter Menschen stellen sich nach einer Umfrage unter 25 Integrationsfachdiensten für Menschen mit geistiger Behinderung im Jahre 1995[32] wie folgt dar:

Barrieren für die berufliche Integration

  1. Wirtschaftliche Situation mit hoher Arbeitslosigkeit

  2. Mangelndes Interesse von Arbeitgebern, Menschen mit einer erheblichen Behinderung einzustellen

  3. Geringe Qualifikation der Bewerber mit Behinderungen (Lücke zwischen der benötigten Qualifikation und der in der Schule und WfB erhaltenen)

  4. Inflexibles Förderungsrecht

  5. Keine Unterstützung von Werkstätten für Behinderte

Die wirtschaftliche Situation mit hoher Arbeitslosigkeit stellt eine äußerst schwierige Rahmensituation für die Arbeit der Integrations-fachdienste dar. Im Durchschnitt liegt die Arbeitslosigkeit in Deutschland zur Zeit bei ca. 10% und ist damit doppelt so hoch wie in den USA. Die spezifische Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen liegt mit 16% nochmals wesentlich höher. Knapp 4 Millionen Menschen sind offiziell arbeitslos gemeldet, davon fast 180.000 Menschen mit Schwerbehinderungen. Schätzungen gehen von einer real wesentlich höheren durch Arbeitsmarktmaßnahmen und Frühverrentung verdeckten Unterbeschäftigung von ca. 7 Millionen Menschen in Deutschland aus. Für Menschen mit schweren Behinderungen gab es jedoch auch in Zeiten von Hochkonjunktur geringe Beschäftigungschancen. Arbeitgeber haben teils erhebliche Bedenken gegen die Einstellung von Menschen mit einer Schwerbehinderung und wollen sich nicht mit möglichen Problemfällen im Betrieb belasten. Bei Arbeitgebern wie in großen Teilen der Bevölkerung gibt es wenig konkrete Kenntnisse über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung, die Vorurteile überwiegen und erschweren die Arbeit der Fachdienste.

150.000 Menschen mit zumeist einer geistigen Behinderung arbeiten in Deutschland mittlerweile im Sonderarbeitsmarkt der Werkstätten für Behinderte. Die Qualifikation, die die Menschen mit Behinderung für die Rehabilitation aus der Werkstatt für Behinderte mitbringen, erweist sich in vielen Fällen für die Fachdienste als unzureichend und teilweise kontraproduktiv für die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Hinzukommen die Widerstände der Werkstätten, leistungsfähigere Mitarbeiter gehen zu lassen. Integrationsfachdienste wurden von einigen Werkstätten nicht als sinnvolle Ergänzung der Eingliederungsbemühungen, sondern als Bedrohung der Werkstatt und der eigenen Arbeitsplätze aufgenommen. Erschwerend kommt hinzu, daß beim Verlassen der Werkstatt durch ein inflexibles Förderrecht der verschiedenen Töpfe, der Kostenträger in der Regel wechselt und der Anspruch auf eine langfristige, intensive personelle Unterstützung oder eine besondere Rentenversicherung verlorengeht. Diese Faktoren behindern nach Einschätzung der Integrationsfachdienste die Eingliederung von Menschen mit Behinderung erheblich.



[32] DOOSE 1995, 1996A

Erfolgsfaktoren für die berufliche Integration

Daß die Integration behinderter Menschen trotz dieser widrigen Rahmenbedingungen erfolgen konnte, ist nach Ansicht der befragten Fachdienste auf folgende Erfolgsfaktoren zurückzuführen:

Erfolgsfaktoren für die berufliche Integration

  1. Individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz durch den Arbeitsbegleiter

  2. Lohnkostenzuschüsse

  3. Gute regionale Kontakte der Fachdienstmitarbeiter

  4. Hohe Motivation der Menschen mit Behinderung

  5. Positive Einstellung von Arbeitgebern

Die individuelle Unterstützung am Arbeitsplatz durch den Arbeitsbegleiter war nach Einschätzung der befragten Fachdienste der wichtigste Erfolgsfaktor für die berufliche Integration der betreuten Menschen mit zumeist geistiger Behinderung. Diese Unterstützung senkt die Hemmschwelle der Betriebe, Menschen mit schweren Behinderungen eine Chance zu geben, da sie nicht befürchten müssen, bei eventuell auftretenden Problemen alleingelassen zu werden. Die Lohnkostenzuschüsse sind ein weiterer wichtiger Faktor, der eine Einstellung fördert und die betriebswirtschaftlichen Risiken erstmal minimiert.

Um erfolgreich arbeiten zu können, brauchen die Fachdienstmitarbeiter gute formelle und informelle Kontakte zu Arbeitgebern und den Institutionen in der Region wie z. B. dem Arbeitsamt, der Hauptfürsorgestelle, der Werkstatt, den Schulen und anderen Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen. In der Regel dauert es 1-2 Jahre, bis die Fachdienste diese notwendigen Kontakte voll ausgebaut haben.[33]

Ein weiterer wichtiger positiver Faktor ist die unheimlich starke Motivation von vielen der unterstützten Menschen mit Behinderung, die arbeiten wollen.

Allen Schwierigkeiten mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt zum Trotz finden sich auch immer wieder Arbeitgeber mit einer positiven Einstellung, die diesen Menschen eine Chance in ihrem Betrieb geben.



[33] vgl. ähnlichen Befund ARBEITSGEMEINSCHAFT DER HAUPTFüRSORGESTELLEN 1996, S.9

Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung hat für die unterstützten Arbeitnehmer-Innen in der Regel zu einer erheblichen Verbesserung der Lebenssituation geführt.

Die Lohnhöhe entspricht in der Regel in etwa der untersten Lohngruppe der jeweiligen Länder, so liegt der Durchschnittslohn in Unterstützter Beschäftigung nach entsprechenden Untersuchungen in den USA bei $ 5,52 oder in Deutschland bei 13,50 DM pro Stunde[34]. Dies ist wesentlich höher als in einer entsprechenden Werkstatt für Behinderte. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit liegt in den USA bei 22 Stunden, in Deutschland bei über 33 Stunden. Die Spanne reicht dabei von der Unterstützung in regulären Betrieben von nur einigen Stunden in der Woche bis zur Vollzeitbeschäftigung. Über 75 % der Arbeitsplätze können als gut integriert gelten und zeichnen sich durch regelmäßige Kommunikation am Arbeitsplatz, positive Beziehungen zu Kollegen und große Zufriedenheit der unterstützten Arbeitnehmer aus. Langzeitstudien über Unterstützte Beschäftigung in den USA weisen eine bemerkenswerte Stabilität von Arbeitsverhältnissen nach und zeigen, daß Menschen mit Behinderungen nicht nur weit mehr verdienen als in Werkstätten für Behinderte, sondern auch umfangreichere soziale Netzwerke haben, größeres Selbstvertrauen besitzen und zufriedener sind. Dies hat die Einstellung zu dem, was für Menschen mit Behinderungen erreichbar und wünschenswert ist, sowohl bei den Betroffenen als auch bei ihren Familien und nicht zuletzt bei den Fachleuten verändert.

FAZIT: Unterstützte Beschäftigung erschließt neue Perspektiven der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen

Ich hoffe, es ist deutlich geworden, daß Unterstützte Beschäftigung mehr ist als eine neue Rehabilitationsmaßnahme. Es ist eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen als Ziel, die Fähigkeiten und Wünschen eines Menschen als Ausgangspunkt, echte Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Kontrolle des Menschen mit Behinderung als Wegweiser und ambulante, individuelle, flexible Unterstützung als Methode sind die Eckpfeiler von Unterstützter Beschäftigung. Ohne eine derart veränderte Perspektive werden auch Integrationsfachdienste nur eine Fortsetzung des alten Maßnahmeparadigmas mittels einer neuen Maßnahme sein.

Unterstützte Beschäftigung hat das Potential, die berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen strukturell zu verändern.[35] Modellprojekte in vielen Ländern der Welt zeigen, daß viel mehr möglich ist, als wir bisher geglaubt haben. Wir stehen am Anfang einer Entwicklung neuer Formen der beruflichen Integration. Dies wird angesichts der hohen Arbeitslosigkeit weltweit kein einfacher Weg sein. Die unterstützten ArbeitnehmerInnen zeigen uns, daß sich die Anstrengung lohnt, und es liegen genug Erfahrungen vor, so daß wir nicht von vorne beginnen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten, daß auch Menschen mit einer schweren Behinderung in Zukunft mit der notwendigen Unterstützung integriert in regulären Betrieben arbeiten können.



[34] MANK./CIOFFI/YOVANOFF 1996, DOOSE 1995

[35] vgl. DOOSE/MANK 1996

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Autor

Stefan Doose hat 1994/95 an der University of Oregon in den USA Behindertenpädagogik mit dem Schwerpunkt "Supported Employment" studiert und ist jetzt Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e. V. (BAG UB). Dies ist der bundesweite Zusammenschluß der Integrationsfachdienste, Initiativen und engagierten Personen in Deutschland.

Adresse:

Stefan Doose, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e. V.

Fuhlsbüttler Str. 402, D-22309 Hamburg

Tel.: +49 40 6399629 (mittwochs)

FAX: +49 40 6325496

Quelle:

Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung - Ein neuer Weg der Integration im Arbeitsleben im internationalen Vergleich

Erschienen in: Schulze, H. Sturm, H. Glüsing, U. Rogal, F. Schlorf, M. (Hrsg.): Schule, Betriebe und Integration - Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg in die Arbeitswelt; Hamburg 1997 - Beiträge und Ergebnisse der Tagung INTEGRATION 2000 am 30./31. Mai 1996 in Hamburg

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.03.2006

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