Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Verbleibs- und Verlaufsstudie der von Fachkräften für berufliche Integration (FBI) der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Menschen mit Behinderungen

Autor:in - Stefan Doose
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Studie
Releaseinfo: im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen e.V.
Copyright: © Stefan Doose 2005

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Der Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen in Ausbildung und Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

Die Teilhabe am Arbeitsleben ist ein zentraler Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe.

Dies gilt sowohl für die über 400 Menschen mit Behinderungen, die seit Anfang der neunziger Jahre mit Hilfe einer speziellen Fachkraft für berufliche Integration die Werkstatt für behinderte Menschen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verlassen haben (PBI 1995, 77; LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004), wie die 14.464 Menschen mit Behinderung, die Anfang 2004 bei einem der 44 hessischen Werkstattträger arbeiteten (LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT WERKSTäTTEN HESSEN 2004). Die zentrale Bedeutung der Arbeitszufriedenheit für die allgemeine Lebenszufriedenheit konnte nicht nur in dieser Untersuchung für die vermittelten Werkstattbeschäftigten festgestellt werden, sie gilt auch für andere hessische Werkstattbeschäftigte (WINDISCH, WEISHEIT, KOSCHEK 2003, 84) wie die Gesamtbevölkerung (STATISTISCHES BUNDESAMT 2002). Über Arbeit bestimmt sich unser sozialer Status und über den Verdienst auch maßgeblich die Möglichkeiten der Lebensgestaltung im Wohn- und Freizeitbereich. Arbeit ist die Tätigkeit, die das Individuum in Beziehung zur Gesellschaft bringt. Wir leben in wechselseitiger Abhängigkeit durch die Arbeit, die wir alle leisten. Arbeit bestimmt die Art und Weise, wie der Mensch in die Gesellschaft integriert ist.

Menschen mit Behinderungen sind überproportional vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegrenzt. So ist in Deutschland beispielsweise die spezifische Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen mit über 17 % ca. 50% höher (Zahlen für 2003, BIH 2004) als die normale Arbeitslosenquote von 10,5%. Die Erwerbsquote von schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren liegt ca. bei 33% im Vergleich zu über 70% der gesamten Bevölkerung (BIH 2004, STATISTISCHES BUNDESAMT 2002).

Bei Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, umfänglicher Lernbehinderung und zunehmend Menschen mit psychischer Behinderung wird meist davon ausgegangen, dass sie "wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können" (§136 SGB IX) und sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten sollten. Die Werkstatt für behinderte Menschen stellt dafür ein breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen bisher meist innerhalb der Einrichtung zur Verfügung. Die Werkstatt für behinderte Menschen hat aber auch den gesetzlichen Auftrag den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§136 (1) SGB IX). In §5(4) der Werkstättenverordnung wird dies präzisiert:

"Der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern, insbesondere durch die Einrichtung von Übergangsgruppen mit besonderen Förderangeboten, Entwicklung individueller Förderpläne sowie Ermöglichung von Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und durch eine zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen. Dabei hat die Werkstatt die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Übergangsphase sicher zu stellen und darauf hinzu wirken, dass der zuständige Rehabilitationsträger seine Leistungen und nach dem Ausscheiden des behinderten Menschen aus der Werkstatt das Integrationsamt, gegebenenfalls unter Beteiligung eines Integrationsfachdienstes, die beleitenden Hilfen im Arbeits- und Berufsleben erbringen. Die Werkstatt hat die Bundesagentur für Arbeit bei der Durchführung der berufsvorbereitenden Maßnahmen in die Bemühungen zur Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einzubeziehen."

Im Bundesgebiet ist in den vergangenen Jahren der Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen gering gewesen und lag bei unter 0,3% (Bundesregierung 2003, 56). Gut zwei Drittel aller Werkstätten hatten im Jahr 2000 laut einer bundesweiten Untersuchung zum Übergang aus der WfbM (ISB 2002,148) keinen einzigen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermelden. Von vielen Werkstätten wurde bisher konstatiert, sie hätten keine oder kaum geeignete BewerberInnen und deshalb wurden auch keine oder wenige der im Gesetz genannten Übergangsmaßnahmen angeboten.

Es gibt aber auch eine Reihe von Werkstätten für behinderte Menschen in Deutschland, die teils mit speziellen in der WfbM angesiedelten Fachkräften oder mit Unterstützung von Integrationsfachdiensten (IFD), dafür gesorgt haben, dass Menschen mit Behinderungen mit der notwendigen Unterstützung den Übergang in Ausbildung und Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt geschafft haben. Die vermittelten Werkstattbeschäftigten haben mit ihrer Motivation und ihrem Arbeitseinsatz bewiesen, dass viele von ihnen sehr wohl mit der jeweils individuell notwendigen Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können (TROST/KüHN 2001, ISB 2002, SPIESS 2004). Auch diese Untersuchung wird dies eindrucksvoll beweisen.

In Hessen gab es seit Anfang der neunziger Jahre bundesweit vorbildliche Aktivitäten den gesetzlichen Auftrag der Werkstatt zum Übergang von Menschen mit Behinderungen in den Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ernst zu nehmen und konzeptionell weiter zu entwickeln:

1.2 Übergänge in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen

1.2.1 Aufgaben der Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) und Integrationsfachdienste (IFD) in Hessen

Die Fachkraft für berufliche Integration (FBI) ist eine IntegrationsberaterIn, die bei der Werkstatt für behinderte Menschen angestellt ist und den Übergang von Werkstattbeschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt u.a. durch Betriebspraktika, Beschäftigungsverträge (ausgelagerte Arbeitsplätze der WfbM), Qualifizierungsmaßnahmen sowie eine individuelle Vermittlung und arbeitsbegleitende Betreuung unterstützen soll (detaillierte Aufgabenbeschreibung vgl. PBI 1997, 102ff). Sie wird vom Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichen Sozialhilfeträger aufgrund einer Vereinbarung aus Mitteln der Eingliederungshilfe bezahlt. Durch die FBI nehmen die WfbM auf freiwilliger Basis gezielt ihren gesetzlichen Auftrag (§136 (1) SGB IX /§5 (4) Werkstättenverordnung) den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern wahr. Die Fachkräfte für berufliche Integration sind offiziell bis zum Abschluss eines Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrages zuständig, danach soll die ggf. notwendige Unterstützung vom Integrationsfachdienst (IFD) übernommen werden.

Die Aufgaben des Integrationsfachdienstes (IFD) (§§109 SGB IX) sind die Vermittlung und Begleitung von schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Integrationsfachdienste wurde nach Modellprojekten in den neunziger Jahren, an denen auch Hessen beteiligt war, im Oktober 2000 erstmals gesetzlich verankert und seitdem flächendeckend in Deutschland aufgebaut (vgl. DOOSE 2004b). Der IFD wird überwiegend aus Mitteln der Ausgleichsabgabe von den Integrationsämtern vergütet. Neben der Vermittlung von schwerbehinderten Arbeitslosen und Begleitung von ArbeitnehmerInnen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf, die zurzeit die Hauptzielgruppen der IFD darstellen, sind auch ausdrücklich schwerbehinderte SchulabgängerInnen und Werkstattbeschäftigte Zielgruppe des IFD (§ 109 SGB IX). Diese Zielgruppe wird allerdings zurzeit von vielen IFD unzureichend erreicht (vgl. DOOSE 2004b). In Hessen findet, anders als in anderen Bundesländern, im Sinne einer Aufgabenteilung die Vermittlung aus der WfbM in der Regel durch die Fachkraft für berufliche Integration statt. Die weitere Unterstützung nach Abschluss eines Ausbildungs- und Arbeitsvertrages und auch die erneute Vermittlung nach Verlust des Arbeitsplatzes, sofern die Person noch nicht in die WfbM zurückgekehrt ist, soll dagegen, wenn erforderlich, vom Integrationsfachdienst übernommen werden.

Es gilt ein Stellenanforderungsprofil für die Fachkraft für berufliche Integration (FBI), wonach jede Fachkraft pro Vollzeitstelle pro Jahr 2 Vermittlungen behinderter MitarbeiterInnen aus der WfbM in Arbeit oder Ausbildung tätigen sowie zur Vorbereitung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ca. 10 Betriebspraktika und ca. 5 Beschäftigungsplätze oder 10 Qualifizierungsmaßnahmen initiieren und begleiten soll (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2003). Für neu bewilligte Fachkräfte für berufliche Integration gilt in der Aufbauphase ein verlängerte Zeitraum von 18 Monaten um diese Ziele zu erreichen (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2002). Die Zahl der Fachkräfte wurde seit 2003 von 16 auf zurzeit 32 Fachkräfte für berufliche Integration in Hessen ausgeweitet. Die meisten Fachkräfte nehmen mit einer halben Stelle diese Funktion wahr.

1.2.2 Entwicklung der Fachkräfte für berufliche Integration in Hessen

Die Installation von Fachkräften für berufliche Integration, die zunächst Fachkräfte für Außenarbeit hießen, hat in Hessen bereits 1990 begonnen. Hessen nahm damit bundesweit eine Vorreiterfunktion in diesem Gebiet wahr. Mittlerweile gibt es ähnliche Fachkräfte u.a. an Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland und in Niedersachsen, sowie mit einem etwas anderen Konzept in Bayern.

Die Grundlage für die Entwicklung bildete das "Hessische Konzeptionspapier zur Schaffung und Finanzierung von Arbeits-, Ausbildungs- und Beschäftigungsplätzen außerhalb von Werkstätten für Behinderte" (ARBEITSGRUPPE "AUßENARBEITSPLäTZE IN HESSEN" 1989).

Der Aufbau der Arbeit der Fachkräfte wurde vom Projekt Berufliche Integration (PBI) an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt von 1993-1997 begleitet und beforscht (vgl. PBI 1995,1997, 1998).

Die Entwicklung der Fachkräfte für berufliche Integration lässt sich in drei Phasen einteilen:

  • In der ersten Phase von 1990-1994 hatten die Werkstätten die Möglichkeit eine Fachkraftstelle über eine erfolgreiche Vermittlungsarbeit auf Grundlage des Hessischen Konzeptionspapiers zu refinanzieren. 1993 startete auch das Projekt Berufliche Integration (PBI) (vgl. PBI 1997, 1998). In diesem Zeitraum stieg die Anzahl der damals sogenannten Fachkräfte für Außenarbeitsplätze von 2 auf 8 (PBI 1997, 107).

  • In der zweiten Phase von 1995-2003 wurden neue Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Fachkräfte für Außenarbeitsplätze erlassen. Die Zahl der Fachkräfte stieg zwischenzeitlich auf 18, fünf weitere waren geplant (PBI 1997, 107). Im Jahre 1997 endete das Projekt Berufliche Integration. Die Zahl der Fachkräfte sank nach Verschärfung der Förderbedingungen im Jahr 1997 leicht auf 16, auf diesem Niveau stagnierte die Zahl dann für einige Jahre.

  • In der dritten Phase ab 2003 wurden die Rahmenbedingungen aktualisiert und spezielle Förderbedingungen für neue Fachkräfte geschaffen (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2003, 2002), die Fachkräfte heißen jetzt auch offiziell Fachkräfte für berufliche Integration (FBI), ihre Anzahl wird von 16 auf über 32 verdoppelt. Ein Handbuch zur Arbeit der Fachkräfte für Integration erscheint (WIESENBERG 2003).

1.2.3 Arbeitsergebnisse der Fachkräfte für berufliche Integration

Die Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) konnten von 1990-2003 ca. 410 Personen aus der WfbM in reguläre Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Ausbildung vermitteln. Dies sind fast 3% der hessischen Werkstattbeschäftigten.

In den Jahren 1990-1994 wurden dabei ca. 115 Vermittlungen von den FBI initiiert[1] (PBI 1995, 77). 1995-2003 wurden 295 Personen durch die FBI aus der WfbM vermittelt, davon 216 in reguläre Arbeitsverträge und 79 in Ausbildung. (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004)

Im Jahre 2003 haben die 16 Fachkräfte für berufliche Integration (11,5 Vollzeitstellen) bei 14 WfbM-Trägern

  • 232 Betriebspraktika organisiert und begleitet

  • 166 Werkstattaußenarbeitsplätze unterstützt und

  • 38 Personen in Ausbildung (11) bzw. Arbeit (27) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

  • vermittelt. Es gelangen somit pro Vollzeitstelle durchschnittlich 3,3 Vermittlungen im Jahr. (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004)

1.2.4 Konzept "Agentur für angepasste Arbeit"

Die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstätten in Hessen hat vor einiger Zeit das Konzept einer "Agentur für angepasste Arbeit" (TRUNK 2003) vorgelegt, das die Werkstatt für behinderte Menschen zu einer Ressource der beruflichen Integration besonders betroffener behinderter Menschen weiter entwickeln und dabei eine Vielfalt von unterstützten Berufsbildungs- und Arbeitsangeboten in regulären Betrieben, Integrationsfirmen und Werkstätten anbieten will. Die Fachkraft für berufliche Integration soll innerhalb dieses Konzeptes eine Brückenkopffunktion zum allgemeinen Arbeitsmarkt wahrnehmen.

Eine "Agentur für angepasste Arbeit" könnte zukünftig anbieten (vgl. auch CZERMAK 2004):

  • Ambulante Angebote zu berufliche Eingliederung wie Erprobungen, begleitete Praktika, ausgelagerte Werkstattplätze, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen, einen ambulanten Berufsbildungsbereich in Kooperation mit Betrieben

  • Arbeitsplätze mit Arbeitnehmerstatus im ersten und zweiten Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze mit anfänglich intensiverer Unterstützung und dann lockerer Begleitung, unterstützte Arbeitsplätze mit Arbeitsassistenz, Arbeitsplätze in Integrationsfirmen

  • Dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze in Betrieben "Arbeiten im Verbund" für stark leistungsgeminderte Menschen mit Behinderungen (vgl. Konzept LEBENSHILFE GIEßEN 2003)

  • Werkstatt für behinderte Menschen: Qualifizierungsmaßnahmen, Berufsbildungsbereich, Arbeitsplätze in ausgelagerten Betriebsteilen (Cafeteria, Läden etc.), Produktionsbereich

  • Tagesstruktur: Tagesförderstätte, Tagesstätte, Tagesstrukturierung in Kooperation mit Betrieben und Vereinen im Gemeinwesen

Das Konzept bietet eine gute Grundlage die Werkstätten für behinderte Menschen neu zu denken und sie durch Ambulantisierung und Differenzierung zu einer vielfältigen Ressource der beruflichen Integration besonders betroffener behinderter Menschen weiter zu entwickeln. Sie können so die Forderungen einer modernen Behindertenpolitik im Sinne des SGB IX nach echter Teilhabe am Arbeitsleben, Selbstbestimmung, Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Art und des Ortes der Unterstützung und dem Vorrang von betrieblichen Unterstützungsstrukturen vor außerbetrieblichen Einrichtungen stärker einlösen.

1.3 Begriffsklärung: Menschen mit Lernschwierigkeiten

Üblicher Weise werden Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung als Menschen mit geistiger Behinderung etikettiert, wenn sie eine schwere kognitive Beeinträchtigung haben und eine Sonderschule für Geistigbehinderte (Schule für praktisch Bildbare) besucht haben. Als Menschen mit Lernbehinderung werden sie bezeichnet, wenn sie eine leichtere kognitive Beeinträchtigung haben und eine Sonderschule für Lernbehinderte (Förderschule) besucht haben. Ist jemand in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wird in der Regel davon ausgegangen, dass die kognitive Beeinträchtigung so gravierend ist, dass eine geistige Behinderung vorliegt. Die offizielle Etikettierung als "geistig behindert" und der Schulbesuch weichen dabei manchmal voneinander ab (vgl. Kapitel 2.4/ 2.5). Die Zuschreibungen "geistig behindert" bzw. "lernbehindert" sind, wie in verschiedenen Untersuchungen gezeigt werden konnte (vgl. u.a. TROST/KüHN 2001, 158, BARLSEN/BUNGART 1999, 53f, 81), gerade im Grenzbereich zwischen Lern- und geistiger Behinderung oft nicht trennungsscharf.

Der Begriff "geistige Behinderung" wird außerdem zunehmend von den Betroffenen z.B. im Rahmen der People First Bewegung und in der Fachöffentlichkeit (vgl. auch die Diskussion auf dem Kongress "Wir wollen mehr als nur dabei sein" der Bundesverbandes Lebenshilfe 2003 in Dortmund) als stigmatisierend abgelehnt.

Ich verwende deshalb den Begriff "Menschen mit Lernschwierigkeiten" als Oberbegriff für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung und Lernbehinderung. Der Begriff "Menschen mit Lernschwierigkeiten" entspricht dem Begriff Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung und ist nicht mit dem Begriff "Menschen mit Lernbehinderungen" gleichzusetzen. Er umfasst ausdrücklich auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung.

1.4 Forschungsbedarf und Forschungsauftrag

Es gibt eine empirische Untersuchung des Übergangs aus den hessischen Werkstätten in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und Ausbildung von 1990-1994 (PBI 1995). Seit 1995 wurden zwar jährlich vom Landeswohlfahrtsverband Hessen die Eingliederungsmaßnahmen und Vermittlungen der Fachkräfte in einer Statistik aufgelistet. Es fehlten jedoch Erkenntnisse über den langfristigen Verbleib der vermittelten Personen.

Im Oktober 2003 wurde deshalb der Autor der Studie von der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen (LAG Werkstätten) beauftragt, den aktuellen Verbleib aller seit Anfang der neunziger Jahre von den Fachkräften für berufliche Integration vermittelten Personen zu untersuchen. Die Finanzierung der Studie übernahm der Landeswohlfahrtsverband Hessen. Dabei handelt es sich um eine Teilstudie im Rahmen mehrerer Verbleibs- und Verlaufsstudien, die vom Autor im Rahmen einer Promotion an der Universität Bremen zur langfristigen Entwicklung der Lebens- und Arbeitssituation von Menschen mit Lernschwierigkeiten, die von IFD und WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden, durchgeführt werden (vgl. DOOSE 2004a). Als Kooperationsprojekt wird außerdem zurzeit von der Universität Münster eine Verbleibsstudie der im Rahmen eines Modellprojektes in Westfalen-Lippe vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten durchgeführt.

Bisher liegen zu dem Übergang aus der WfbM aus Hessen die Zwischen- und Abschlussberichte des Projektes Berufliche Integration (PBI 1995, 1997, 1998) vor. Bundesweit liegen außerdem eine Nachuntersuchung der bayrischen Qualifizierungsinitiative 1993-2000 (TROST/KüHN 2001), eine qualitative Studie zu Übergängen aus WfbM in Nordwestniedersachsen (SPIESS 2004) sowie eine bundesweite Befragung zum Übergang aus der WfbM (ISB 2002) vor, die leider bisher wenig rezipiert wurden. Die vorliegende Studie kann in diesem Zusammenhang nicht nur die Ergebnisse der langjährigen Aktivitäten der FBI zum Übergang aus den hessischen Werkstätten dokumentieren, sondern mit der Größe der Stichprobe und den vielfältigen Variabeln zur derzeitigen Lebens- und Arbeitssituation sowie zum Berufsverlauf der vermittelten Werkstattbeschäftigten das Bild ergänzen.

Insgesamt zeigen alle Studien übereinstimmend, dass ein Übergang von ehemaligen Beschäftigten der Werkstatt für behinderte Menschen mit der notwendigen Unterstützung möglich ist, ein Großteil der Vermittelten langfristig integriert werden konnte und ihre Lebensqualität und Kompetenzen sich überwiegend positiv entwickelt haben.

1.5 Durchführung der Datenerhebung

Im Rahmen der Verbleibsstudie der von den Fachkräften für berufliche Integration (FBI) der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Hessen vermittelten Menschen mit Behinderung wurden zum einen die vermittelten ArbeitnehmerInnen über die Fachkräfte identifiziert und mit Hilfe eines Fragebogen zur Lebens- und Arbeitssituation befragt. Dabei wurde die Lebens- und Arbeitssituation sowie der Berufsverlauf bis zum 31.12.2003 erfasst.

Neben der Erfassung der Lebens- und Arbeitssituation der vermittelten Werkstattbeschäftigten wurden zum anderen auch die Arbeitgeber mit dem Arbeitgeberfragebogen schriftlich über die Fachkräfte befragt.

Dabei sollten nach Möglichkeit alle aus der Werkstatt für behinderte Menschen in den letzten zehn Jahren (seit 1993) durch die Fachkraft für berufliche Integration auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz oder in Ausbildung vermittelten Werkstattbeschäftigten erfasst werden (Vollerhebung). Hinzu kommen einzelne Personen, die bereits von 1990-92 von den damals bereits existierenden wenigen Fachkräften vermittelt wurden. Personen, die in ein Betriebspraktikum oder auf einen Werkstattaußenarbeitsplatz vermittelt wurden und bei denen es nicht im Anschluss zu einem Arbeitsvertrag oder einer Ausbildung kam, wurden in diese Untersuchung nicht einbezogen.

Die Datenerhebung wurde vom Dezember 2003 bis Oktober 2004 durchgeführt, wobei der Schwerpunkt der Datenerhebung im Frühjahr 2004 lag und im Spätsommer/ Herbst 2004 die letzten Nachfragen geklärt wurden. Es nahmen 16 Fachkräfte für berufliche Integration teil.

Der Rücklauf betrug 238 Fragebögen zur Lebens- und Arbeitssituation sowie 105 verwertbare Arbeitgeberfragebögen von ca. 300 Arbeitsverhältnissen, die die beteiligten FBI in den letzten 10 Jahren vermittelt hatten. Die Fragebögen wurden anonymisiert mit SPSS ausgewertet.

Die FBI zweier WfbM nahmen nicht an der Verbleibsstudie teil, ebenso wie zwei WfbM, die nur zeitweise eine Fachkraft hatten. Insgesamt handelt es sich um ca. 35 von den 295 vom Landeswohlfahrtsverband Hessen 1995-2003 erfassten Vermittlungen der FBI (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004), nämlich ca. 10 Vermittlungen in Ausbildung und 25 Vermittlungen in Arbeit, die deshalb nicht erfasst werden konnten. Die Zahl der Vermittlungen der FBI in den Jahren 1993 und 1994 ist nicht exakt zu klären, sie dürfte bei ca. 40 Personen liegen, da damals nur 7 bzw. 8 Fachkräfte existierten und die Vermittlungen in den Jahren 1993-94 im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig waren. Als realistische Schätzung erscheint deshalb, dass von den an der Untersuchung beteiligten WfbM seit 1993 etwa 300 Personen vermittelt wurden. So konnten mit der Verbleibsstudie immerhin insgesamt über 75% der vermittelten Personen erfasst werden. Bei vielen FBI handelt es sich um eine vollständige oder nahezu vollständige Erhebung, bei einigen wenigen FBI, insbesondere mit Menschen mit psychischer Behinderung, konnten nur ein Teil der Vermittelten mit einbezogen werden, da die persönlichen Daten und der Verbleib nicht mehr zu rekonstruieren war. Aufgrund der hohen Rücklaufquote kann die Verbleibsstudie insgesamt als repräsentativ für die untersuchte Zielgruppe gelten, wobei in der Gesamtgruppe Menschen mit psychischer Behinderung gemessen an der tatsächlichen Zahl der vermittelten Personen leicht unterrepräsentiert ist.

Die Arbeitgeberbefragung bezog sich im Wesentlichen auf die 216 Vermittlungen in Arbeit, da bei Vermittlungen in außerbetriebliche Ausbildung oder Studium kein Arbeitgeberfragen ausgefüllt wurde. Während von einigen FBI insbesondere für den Personenkreis von Menschen mit Lernschwierigkeiten der Großteil der beteiligten Arbeitgeber erfasst wurde, lagen von fünf Fachkräften, insbesondere für den Personenkreis der Menschen mit psychischer Behinderung, aufgrund von grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber einer Befragung der Arbeitgeber oder Kapazitätsgründen keine oder sehr wenige Arbeitgeberfragebögen vor. Bei der Arbeitgeberbefragung sind also überproportional Arbeitgeber von Menschen mit Lernschwierigkeiten (77%) erfasst. Sie machen allerdings auch über zwei Drittel der Vermittlungen in Arbeit aus, da Menschen mit psychischer Behinderung überproportional in Ausbildung vermittelt wurden. Der Rücklauf von 105 Arbeitgeberfragebögen erfasst immerhin fast die Hälfte der Vermittlungen in Arbeit. Gemessen an den Rücklaufquoten vergleichbarer schriftlicher Unternehmensbefragungen ist dies ein sehr befriedigendes Ergebnis.

Die Identifikation der vermittelten Personen musste über die Fachkräfte für berufliche Integration erfolgen, da nur dort, wenn überhaupt, die erforderlichen Daten vorlagen. Eine Herausforderung der Untersuchung lag darin, die damals unterstützten Personen wieder aufzuspüren, da sie in der Regel schon seit längerer Zeit nicht mehr von der Fachkraft betreut wurden.

Im Gegensatz zur ersten Phase der Integration, in der die Fachkräfte einen engen Kontakt zur vermittelten ArbeitnehmerIn haben und den Betrieb aus eigener Anschauung kennen, besteht einige Jahre nach der Vermittlung in der Regel kein so enger Kontakt mehr. Sehr wohl sind aus der Kenntnis der Person und den Unterlagen der Fachkraft viele Informationen noch zu rekonstruieren. Sie müssen aber durch aktuelle Informationen und Einschätzungen der ArbeitnehmerIn mit Behinderungen und ihres Umfeldes ergänzt werden. Die Einbeziehung der subjektiven Perspektive der ArbeitnehmerInnen selber hinsichtlich der Einschätzung ihrer Arbeits- und Lebenssituation ist dabei elementar wichtig, stellt aber gleichzeitig eine weitere methodische Herausforderung dar, da schriftliche Fragebögen für die große Zielgruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten nur bedingt ein taugliches Mittel sind. Der Fragebogen musste daher möglichst in einfacher Sprache verfasst sein. Der Fragebogen wurde von Menschen mit Lernschwierigkeiten vom Netzwerk People First im Hinblick auf die Verständlichkeit Korrektur gelesen und mit einer kleinen Gruppe vorab erprobt.

Die Fragebogen wurden von den ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten in der Regel mit Unterstützung der Fachkraft (45%) oder einer anderen vertrauten Person (z.B. IFD-MitarbeiterIn oder WohnbetreuerIn) (23%) in persönlichen Gesprächen ausgefüllt. Ein Arbeitnehmer mit Lernschwierigkeiten hat den Fragebogen selbst ohne Hilfe ausgefüllt. In 31% der dokumentierten Fälle war eine direkte Befragung nicht möglich, z.B. weil die Person nicht erreichbar war. In diesen Fällen füllte die Fachkraft die Faktenfragen nach Aktenlage und ihrem Kenntnisstand aus, dabei wurden aber keine subjektiven Bewertungsfragen (z.B. Zufriedenheit mit der Unterstützung durch die WfbM oder Arbeitszufriedenheit) ausgewertet. Bei den dokumentierten ArbeitnehmerInnen mit einer psychischen Behinderung wurden 24% der Fragebögen von der ArbeitnehmerIn alleine ausgefüllt, 24% im Interview mit der Fachkraft, 10% mit einer anderen vertrauten Person und bei 43% war keine direkte Befragung möglich oder gewünscht.

Die Befragung der vermittelten Werkstattbeschäftigten durch die Fachkraft bzw. eine vertraute Person hatte auf der einen Seite logistische und forschungspraktische Gründe, obwohl im begrenzten Umfang auch eine Befragung durch studentische Hilfskräfte möglich gewesen wäre. Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht auf der anderen Seite darin, dass die Befragung in der Regel gemeinsam mit einer der ArbeitnehmerIn vertrauten Person geschah, über die teilweise überhaupt erst ein Zugang möglich war und die bereits Kenntnis über die Situation hatte.

Der Nachteil besteht darin, dass durch diese Befragungssituation vielleicht eine Beeinflussung der ArbeitnehmerIn z.B. bei der Frage nach der Einschätzung der Arbeit des Fachdienstes erfolgen kann, indem der Fachdienst vor der Mitarbeiterin positiver bewertet wird. Die positive Einschätzung des Fachdienstes bewegt sich allerdings im Rahmen der Einschätzungen vergleichbarer Untersuchungen, die mit schriftlicher Befragung oder Befragung durch Interviewer gearbeitet haben (SCHRöDER/STEINWEDE 2004, KASTL/TROST 2002).

Auf der anderen Seite können ggf. durch die Kenntnis und Nachfragen der FachdienstmitarbeiterIn teilweise leichter gemeinsam Details oder Zusammenhänge rekonstruiert werden, die der Person mit Behinderung ohne Hilfe nicht mehr einfallen würde. Aus diesem Grund wurde bei einer aktuellen Verbleibsstudie der von Integrationsfachdiensten vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten in Westfalen-Lippe trotz der Durchführung des Interviews durch ProjektmitarbeiterInnen der Universität Münster immer auch die IntegrationsberaterIn des IFD mit einbezogen.

Die Präsenz einer "situationskundigen" Person kann auch das Problem des "Dogo" reduzieren. Mit "Dogo" bezeichnete TEUSCHER (1959) in seinen anthropologischen Studien einen Bereich, der vor dem "Fremden" zu verstecken ist. "Dogo" ist das Geheimnis. Gerade vor dem Hintergrund der Stigma-Theorie GOFFMANNS (1967) ist zu vermuten, das Angaben zu Art und Ausmaß der Beeinträchtigung, betrieblicher Integration, Problemen im Betrieb und Gründen von Kündigungen sowie der Zufriedenheit mit der Arbeits- und Lebenssituation der verständliche Effekt eintreten könnte, kritische Punkte zu verbergen bzw. positiver darzustellen. Das Ausfüllen des Fragebogens gemeinsam mit einer vertrauten Person, die zumindest einige Hintergründe kennt und ggf. nachfragen kann, kann dieser Effekt vielleicht reduziert, wenn auch natürlich nicht ausgeschaltet werden.

Durch die Arbeitgeberbefragung bietet sich außerdem die Möglichkeit der Perspektive der behinderten ArbeitnehmerInnen die Perspektive der Betriebe gegenüberzustellen und so Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Beurteilung der Situation festzustellen. Dabei ist grundsätzlich eine breite Übereinstimmung feststellbar. In einzelnen Fragen gibt es jedoch Unterschiede im Detail. So zeigt sich beispielsweise, dass über die Frage, ob es signifikante Probleme am Arbeitsplatz gab, weitgehende Übereinstimmung zwischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeberperspektive besteht. Die Arbeitgeber sahen jedoch teilweise eine größere Problemvielfalt und -häufigkeit (vgl. 4.7.4).

1.6 Aufbau des Abschlussberichtes

Ursprünglich war als Auswertung des Forschungsprojektes neben der Datenanalyse nur eine zehnseitige Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Teilstudie vereinbart worden.

Im Laufe der Untersuchung stelle sich jedoch heraus, dass durch die Kopplung mit dem Dissertationsvorhaben ein derart umfangreiches Datenmaterial entstehen würde, dass der interessierten Fachöffentlichkeit in etwas ausführlicherer, aber dennoch knapper Form zur Verfügung gestellt werden sollte.

Der Bericht stellt als einen Ausschnitt aus den Untersuchungsergebnissen wesentliche Ergebnisse der Befragung der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber zusammen, die zur leichteren Lesbarkeit mit Graphiken illustriert wurden. Auf Anfrage sind bei der LAG Werkstätten in Hessen oder dem Autor (stefan.doose@t-online.de) auch der Anhang mit den Fragebögen und den entsprechenden Tabellen der beiden Untersuchungen als Datei erhältlich. 2006 werden die Ergebnisse der bundesweiten Gesamtuntersuchung zur langfristigen Entwicklung der Lebens- und Arbeitssituation der von Integrationsfachdiensten und Werkstätten für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten als Buch erscheinen, in das auch Teilergebnisse dieser Studie mit einfließen.

Der Abschlussbericht ist folgendermaßen aufgebaut:

Kapitel 2 enthält personenbezogene Daten zur Gesamtgruppe der von den FBI vermittelten Werkstattbeschäftigten.

Kapitel 3 dokumentiert die Vermittlungsergebnisse der FBI, die aktuelle Arbeitssituation der Vermittelten zum Zeitpunkt der Befragung sowie den Verbleib der Personengruppe, die bereits vor über fünf Jahren aus der WfbM vermittelt wurde. In einer Analyse der beruflichen Lebensläufe der Gesamtgruppe vor und nach der Vermittlung durch die FBI werden die positiven auch monetären Effekte der Arbeit nachgewiesen. Abschließend werden die Personengruppen der derzeit Erwerbstätigen, WfbM-Beschäftigten, Erwerbslosen und (EU-)RentnerInnen hinsichtlich ihrer biographischen Merkmale analysiert.

Kapitel 4 schildert die bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnisse aus Sicht der ArbeitnehmerInnen und Arbeitgeber, dabei werden sowohl die Strukturmerkmale der Arbeitsplätze und Betriebe, als auch die Einschätzung der Arbeitssituation und der Unterstützungsleistungen zur beruflichen Integration dargestellt.

Kapitel 5 beschreibt die Entwicklung der allgemeinen Lebenssituation und der Zufriedenheit in ausgewählten Lebensbereichen der vermittelten Werkstattbeschäftigten.

Kapitel 6 enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Forschungsergebnisse und Empfehlungen.

Kapitel 7 listet die verwendeten Quellen und weiterführende Literatur zum Thema auf.

Ich wünsche mir, dass diese Untersuchung dazu beiträgt zu zeigen, dass der Übergang aus der WfbM von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist, wenn sie die notwendige professionelle Unterstützung dazu erhalten. Dies ist durch die FBI in Hessen nach meinen Ergebnissen überwiegend gut gelungen.



[1] 1990-1994 wurden von allen hessischen Werkstätten 290 Vermittlungen in Arbeit- und Ausbildung initiiert, 176 (61%) entfielen davon auf WfbM mit einer FBI (PBI 1995,77). Bei den Vermittlungen wurde damals allerdings auch die Vermittlung in Beschäftigungsverträge in regulären Betrieben (ausgelagerter Werkstattarbeitplatz) mitgezählt. Von den 290 vermittelten Personen erreichten 187 einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag (PBI 1995,83). Es gibt leider im Zwischenbericht des PBI keine Angaben, wie viel dieser Vermittlungen von den FBI erbracht wurden. Ich habe sie deshalb prozentual gemäß ihres Anteils an allen Vermittlungen berücksichtigt (61%).

2. Personenbezogene Daten der Vermittelten

2.1 Geschlecht

Nach der Bestands- und Bedarfserhebung Werkstätten für behinderte Menschen (CON_SENS 2002, 21) waren in den WfbM in Hessen 57,2% der Werkstattbeschäftigten Männer und 42,8 % Frauen.

Der Anteil der durch die FBI vermittelten Männer lag behinderungsübergreifend bei 62,2%, der der Frauen bei 37,8%. Dabei lag der Anteil der Männer bei den vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten bei über zwei Drittel (67,7%) der vermittelten Personen (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Geschlecht (n=238)

Männer mit Lernschwierigkeiten wurden also offensichtlich häufiger als Frauen mit Lernschwierigkeiten vermittelt. Dies deckt sich mit ähnlichen Ergebnissen bezüglich der Vermittlungen aus bayrischen Werkstätten für behinderte Menschen im Rahmen der beruflichen Qualifizierungsinitiative 1993-2000 (TROST/KüHN 2001) und einer bundesweiten Studie zum Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (ISB 2002). Dort waren 66,9% der vermittelten Personen (TROST/KüHN 2001, 156) bzw. sogar 69% Männer (ISB 2002, 30).

2.2 Alter

Das Durchschnittsalter der vermittelten Arbeitnehmer beträgt zum Zeitpunkt der Befragung 37 Jahre und deckt sich damit genau mit dem Durchschnittsalter in hessischen Werkstätten (CON_SENS 2002, 27). Bei dem Vergleich mit der Altersstruktur der Beschäftigten in hessischen Werkstätten (LAG WERKSTäTTEN 2005) fällt auf, dass unter den vermittelten Personen, die jüngeren und die älteren Jahrgänge unterrepräsentiert sind, die mittleren Jahrgänge dagegen überproportional vertreten sind (siehe Abbildung 2).

Die befragten Menschen mit Lernschwierigkeiten sind mit knapp 36 Jahren im Durchschnitt etwas jünger als Menschen mit psychischer Behinderung mit knapp 39 Jahren. Da die Vermittlung durchschnittlich über 6 Jahre zurück liegt, lag das Durchschnittsalter bei der Vermittlung etwa bei Anfang 30.

Abbildung 2: Altersstruktur der vermittelten Personen (n=229) im Vergleich mit Werkstattbeschäftigten in Hessen (LAG Werkstätten in Hessen)

2.3 Staatsbürgerschaft

Der Anteil der ausländischen Bevölkerung betrug in Deutschland im Jahr 2003 8,9% der Bevölkerung (STATISTISCHES BUNDESAMT 2004). Der Anteil von 3,4% ausländischen Personen an den vermittelten Personen ist bezogen auf diese Größe unterproportional.

2.4 Behinderung und Unterstützungsbedarf

2.4.1 Primäre Behinderung

Von den in Ausbildung und Arbeit auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Werkstattbeschäftigten haben 52,1% Lernschwierigkeiten[2], also eine sogenannte Lern- oder geistige Behinderung, 44,1% eine psychische Behinderung und knapp 3% eine Körperbehinderung als primäre Behinderung (siehe Abbildung 3). Durch die höheren Ausfälle im Rücklauf der Befragung sind Menschen mit psychischer Behinderung leicht unterrepräsentiert, so dass ihr Anteil an den vermittelten Personen insgesamt noch etwas höher liegen dürfte.

In Hessen waren Ende 2001 82,4% der Werkstattbeschäftigten Menschen mit Lernschwierigkeiten[3], 17,4% Menschen mit psychischer Behinderung und 0,5% Menschen mit einer Köperbehinderung (CON_SENS 2002, 25).

Abbildung 3: Primäre Behinderung der vermittelten Werkstattbeschäftigten (n=238)

Menschen mit psychischer Behinderung sowie bei geringer Anzahl Menschen mit Körperbehinderungbefinden sich also überproportional unter den Personen, die aus der Werkstatt von der FBI vermittelt wurden (vgl. bereits ähnliche Tendenz PBI 1995, 79). Dies deckt sich in der Tendenz mit Ergebnissen der bundesweiten Studie zum Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, wobei in Hessen der Anteil der vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung sogar noch höher ist als der Bundesdurchschnitt (44,1% im Vergleich zu 34,7%) (vgl. ISB 2002, 31).

Unter den Menschen mit Lernschwierigkeiten sind, wie noch zu zeigen sein wird (vgl. 2.5), Menschen, die eine Sonderschule für Lernbehinderte besucht haben, im Verhältnis zu ihrem Anteil an den Werkstattbeschäftigten überrepräsentiert, Menschen, die eine Schule für geistig Behinderte besucht haben, sind dagegen unterrepräsentiert (vgl. bereits ähnliche Tendenz PBI 1995, 79).

Gegenüber der ersten vorliegenden Untersuchung der Vermittlungsaktivitäten aus hessischen Werkstätten (1990-1994) hat sich der Trend dass Menschen mit psychischer Behinderung und Lernbehinderung gemäß ihrem Anteil an den Beschäftigten der WfbM überrepräsentiert sind sogar noch verstärkt. Damals betrug der Anteil der Menschen mit psychischer Behinderung an den vermittelten Werkstattbeschäftigten in Hessen 32,4%, der Anteil der Menschen mit Lernbehinderung 21,6% (PBI 1995, 79).

Offensichtlich wird also bei Menschen mit psychischer Behinderung, Körperbehinderung und Lernbehinderung eher - auch von den Betroffenen selbst - aktiv versucht außerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten zu finden als für Menschen mit einer geistigen Behinderung, da dies Ziel als für sie oft als wenig realistisch angesehen wird. Dafür spricht auch, dass die vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung viel früher die Werkstatt verlassen als Menschen mit Lernschwierigkeiten (vgl. 2.7).

Die Art der primären Behinderung war die entscheidende Variabel für die Unterschiede in den Ergebnissen der Untersuchung. Die Gruppe der vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung unterscheidet sich in ihrer Struktur, dem Verlauf der beruflichen Karriere und dem Verbleib höchst signifikant von den anderen Gruppen. Da sich die beiden großen Gruppen der Vermittelten mit einer psychischen Behinderung und Lernschwierigkeiten so deutlich unterscheiden, wird bei vielen Fragen eine getrennte Auswertung nach diesen beiden Behinderungsarten erfolgen. Menschen mit Körperbehinderung und anderen primären Behinderungen werden bei diesen Detailauswertungen aufgrund ihrer geringen Anzahl nicht berücksichtigt.

2.4.2 (Mehrfach-)Behinderungen

Die folgende Tabelle 1 gibt eine detaillierte Übersicht über die Behinderungen nach Einschätzung der befragten Personen, dabei waren Mehrfachantworten möglich. Etwa 25% haben nach eigenen Angaben eine Mehrfachbehinderung. Bei der Übersicht wird auch deutlich, dass die Personengruppe von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen je zur Hälfte dem Personenkreis von Menschen mit geistiger Behinderung bzw. Lernbehinderung zugeordnet wird. Immerhin knapp 5% der befragten Personen, häufig Menschen, die eine Sonderschule für Lernbehinderte besucht haben, wollten keine Angabe zu ihrer Behinderung machen. Die Frage nach der Behinderung wurde im Pretest des Fragebogens von Vertretern des Netzwerkes People First auch als einzige unangenehme und besonders sensible Frage empfunden. Dies zeigt, dass die Behinderung immer noch als Stigma wahrgenommen wird, das möglichst nicht nach außen sichtbar werden soll (vgl. auch ähnliche Ergebnisse bei SPIESS 2004, 299).

Tabelle 1: Behinderungen der vermittelten Personen (Mehrfachantworten)

Behinderung

Anzahl

Prozent der Fälle

Geistige Behinderung

55

23,3%

Lernbehinderung

56

23,7%

Hirnschädigung

10

4,2%

Down Syndrom

2

0,8%

Autismus

2

0,8%

Psychische Behinderung

110

46,6%

Epilepsie

18

7,6%

Andere Körperbehinderung

14

5,9%

Spastische Lähmung

5

2,1%

Spina Bifida

2

0,8%

Blind/ Sehbehinderung

6

2,5%

Gehörlos/ Hörgeschädigt

2

0,8%

Andere

13

5,5%

Ich möchte keine Angaben machen

11

4,7%

Gültige Fälle

236

100,0%

2.4.3 Schwerbehindertenausweis

Etwas über 80% der vermittelten Personen haben einen Schwerbehindertenausweis. Dabei haben 95% aller ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten einen Schwerbehindertenausweis, aber nur 61% der Personen mit psychischer Behinderung. Bei dieser Gruppe kommt eine hohe Zahl ohne Angaben hinzu (vgl. auch ähnliche bundesweite Ergebnisse ISB 2002, 30). Menschen mit einer psychischen Behinderung lehnen offenbar einen Schwerbehindertenausweis häufig ab, obwohl sie dadurch Vorteile im Hinblick auf Leistungen zur Förderung der beruflichen Teilhabe haben, weil sie eine Stigmatisierung durch den Ausweis und die Feststellung ihrer psychischen Behinderung befürchten.

Abbildung 4: Schwerbehindertenausweis nach primärer Behinderung (n=205)

2.4.4 Grad der Behinderung

Die folgende Tabelle 2 gibt die Verteilung des Grades der Behinderung wieder. Die Grade der Behinderung 100 und 80 sind mit je 23% am häufigsten vertreten. Der Grad der Behinderung erweist sich nur als schwacher Indikator für den Umfang des Unterstützungsbedarfes.

Tabelle 2: Grad der Behinderung

Grad der Behinderung

Häufigkeit

Gültige Prozente

30

3

1,8

40

2

1,2

50

35

20,6

60

24

14,1

70

23

13,5

80

39

22,9

90

5

2,9

100

39

22,9

Gesamt

170

100,0

Ein stärkerer Indikator für den Unterstützungsbedarf ist, wie sich noch zeigen wird, das Vorhandensein einer gesetzlichen Betreuung . 25% der vermittelten Personen hat eine gesetzliche Betreuung meist für den Bereich Finanzen, Vermögen.

2.4.5 Unterstützungsbedarf im Alltag

Die ArbeitnehmerInnen wurden gefragt, in welchen Lebensbereichen sie im Alltag Unterstützung benötigen (siehe Abbildung 5). Unterstützungsbedarf besteht bei den vermittelten TeilnehmerInnen vor allem im Umgang mit Behörden (57%), Geld (42%), Arbeit (38%) und persönlichen Problemen (33%). Im Haushaltsbereich (14%) und Freizeitbereich (9%) besteht nur bei einer Minderheit der vermittelten ArbeitnehmerInnen Unterstützungsbedarf. Lediglich 20% geben an in keinem Bereich Unterstützung zu benötigen.

Abbildung 5: Unterstützungsbedarf im Alltag (n=178)

Im Unterstützungsnetzwerk der vermittelten Personen spielt die Familie (43%) mit Abstand die größte Rolle. Es folgen professionelle Kräfte wie WohnbetreuerIn (29%) und der Integrationsfachdienst (21%) und dem gesetzlichen Betreuer (19%) vor der PartnerIn (17%), Freunden (15%), ChefIn und KollegInnen (je 14%). Durchschnittlich werden 2 Unterstützungsquellen angeben. Die Größe und die Art des Unterstützungsnetzwerkes, insbesondere die familiäre Unterstützung, spielt beim langfristigen Verbleib im Arbeitsmarkt eine erkennbare Rolle, wie sich an späterer Stelle zeigen wird.

2.5 Schulbesuch und Ausbildung

Nach der Bestands- und Bedarfserhebung Werkstätten für behinderte Menschen (CON_SENS 2002, 30f) hatten von den in Hessen seit 1990 in den Werkstätten aufgenommen Menschen 46,6% eine Sonderschule für geistig Behinderte, immerhin 16,2% eine Sonderschule für Lernbehinderte, 3,3% eine Sonderschule für Körperbehinderte, 22,8 % eine Regelschule besucht, außerdem waren zusätzlich 11,8% Personen ohne Abschluss. 83,6% hatten keine berufliche Ausbildung, 16,4% haben eine Ausbildung gemacht.

Während von den befragten Menschen mit Lernschwierigkeiten in dieser Verbleibsstudie etwa je 50% angaben, dass sie eine geistige Behinderung bzw. eine Lernbehinderung haben (vgl. 2.4.2), besuchten 36.6% eine Sonderschule für geistig Behinderte, 53,1% eine Sonderschule für Lernbehinderte, 9,7% eine Hauptschule, 1,8% eine Sonderschule für Körperbehinderte und 4,4% eine andere Schulform (Mehrfachnennung war möglich).

93,8% der vermittelten Personen mit Lernschwierigkeiten hatten keinen oder nur einen Sonderschulabschluss, 6,2% einen Hauptschulabschluss, 88,1% haben keine berufliche Ausbildung gemacht.

Es zeigt sich auch hier ein Phänomen, das z.B. bei der Untersuchung der Vermittlungen aus bayrischen Werkstätten (vgl. TROST/KüHN 2001, 158) aber auch von Integrationsfachdiensten (IFD) (vgl. BARLSEN/BUNGART 1999, 53f, 81) aufgetreten ist, dass ein größerer Prozentsatz von den Einrichtungen als "geistig behindert" eingestuft wurde, hinsichtlich des Schulbesuches jedoch der größte Teil die Sonderschule für Lernbehinderte besucht hat und ein kleiner Teil sogar einen Hauptschulabschluss hat. Es kann somit mit TROST/KüHN (2001, 158) gefolgert werden, dass es sich bei den beruflich integrierten Werkstattbeschäftigten mit Lernschwierigkeiten überproportional um ehemalige SchülerInnen der Sonderschule für Lernbehinderte bzw. im geringen Maße HauptschülerInnen handelt, die es ohne Unterstützung nicht vermocht haben, ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden und deshalb Beschäftigung in einer WfbM fanden. Sie gehören innerhalb der WfbM zu den leistungsstärkeren und kompetenteren MitarbeiterInnen.

Weit über ein Drittel der vermittelten Personen mit Lernschwierigkeiten sind jedoch ehemalige SchülerInnen der Sonderschule für geistig Behinderte. Sie zeigen, dass auch Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung mit der entsprechenden Unterstützung erfolgreich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

Von den vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung haben 43,7% das Gymnasium besucht, 30,1% die Realschule, 28,2% die Hauptschule, 5,8% die Gesamtschule, 2,9 % die Sonderschule für Lernbehinderte und 6,8% eine andere Schulform (Mehrfachnennung war möglich). 36,5% der vermittelten Personen hat Abitur, 7,7% die Fachhochschulreife, 25% einen Realschulabschluss und 24% einen Hauptschulabschluss, nur 6,7% haben einen Sonderschul- oder gar keinen Abschluss. 92,1% hat eine berufliche Ausbildung bzw. ein Studium zumindest begonnen. Bei den vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung beträgt die durchschnittliche Ausbildungsdauer 41 Monate. Dies ist bedingt dadurch, dass sie häufiger mehrere Ausbildungen gemacht und teilweise extrem lange Studienzeiten von bis zu 15 Jahren haben. Über sechzig Prozent der vermittelten Personen mit psychischer Behinderung haben zumindest eine Ausbildung beendet, nur ein Viertel der Personen, die ein Studium begonnen haben, haben dieses auch abgeschlossen. Häufiger wurde das Studium nach langen Studienzeiten ohne Abschluss abgebrochen. Für etwa 45% der vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung war bereits der Berufsverlauf an der ersten Schwelle rückläufig. Sie mussten Ausbildung oder Studium oft krankheitsbedingt abbrechen und landeten teilweise nach längeren Krankheitszeiten ohne Arbeit im Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereich der WfbM.

2.6 Berufsvorbereitung

Etwa drei Viertel der vermittelten Personen hat an einer Berufsvorbereitung teilgenommen. Bei einem Teil der Menschen mit psychischer Beeinträchtigung trat die Erkrankung erst im Laufe der Berufstätigkeit zu Tage, so dass sie dann später, teils nach längerer Krankheit, an entsprechenden beruflichen Rehamaßnahmen teilnahmen. Fast alle vermittelten Personen (87%) haben am Arbeitstraining / Berufsbildungsbereich der WfbM entweder als Berufsvorbereitung oder Rehamaßnahme teilgenommen, 12% haben einen Förderlehrgang absolviert.

Analysiert man die beruflichen Lebensläufe nach der Berufsvorbereitung, so wird deutlich, dass ohne Unterstützung der Fachkraft für berufliche Integration nach einer außerbetrieblichen Berufsvorbereitung (wie z.B. dem Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereich der WfbM, außerbetriebliche Förderlehrgänge) in den ersten fünf Jahren der Berufseinmündung

  • über 80% überwiegend in der WfbM gearbeitet haben,

  • 14% waren überwiegend nicht erwerbstätig

und nur knapp 5% überwiegend erwerbstätig.

  • Griff die Fachkraft bereits in dieser Phase ein, waren

  • nur 47% überwiegend in der WfbM,

  • nur 10% nicht erwerbstätig

  • und immerhin bereits 40% überwiegend erwerbstätig (siehe Abbildung 6).

Die frühe Intervention der Fachkraft für berufliche Integration bereits während oder kurz nach dem Berufsbildungsbereich der WfbM kann signifikant den Berufseinmündungsprozess verbessern.

Abbildung 6: Einfluss der Intervention der FBI am Anfang der Berufseinmündung (n=145)

2.7 Berufliche Situation vor Vermittlung, Beschäftigungsdauer in der WfbM

Die Vermittlung erfolgte insgesamt zu fast 25% aus dem Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereich und zu 75% aus dem Arbeitsbereich der WfbM, wobei 45% der Menschen mit psychischer Behinderung, aber nur 5% der Menschen mit Lernschwierigkeiten bereits aus dem Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereich vermittelt wurden. Ca. 60% der Menschen mit psychischer Behinderung, aber nur etwas über 20% der Menschen mit Lernschwierigkeiten verließen die WfbM in den ersten drei Jahren (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Beschäftigungsdauer in der WfbM vor Vermittlung (n=171)

Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der WfbM vor der Vermittlung betrug von Menschen mit psychischer Behinderung 3 Jahre und 3 Monate, bei Menschen mit Lernschwierigkeiten sogar 7 Jahre und 8 Monate. Die vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung sind also im Schnitt weniger als halb so lang in der WfbM vor ihrer Vermittlung beschäftigt gewesen als Menschen mit Lernschwierigkeiten.



[2] Ich verwende den Begriff Menschen mit Lernschwierigkeiten als Oberbegriff für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, da er von den betroffenen Personen z.B. im Rahmen der People First Bewegung als weniger stigmatisierende Selbstbezeichnung gewählt wird und gerade im Grenzbereich zwischen Lern- und geistiger Behinderung die Zuschreibungen oft nicht trennungsscharf sind (siehe 1.3/ 2.5). Er umfasst sowohl Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung als auch Lernbehinderung.

[3] In der Statistik wird der gesamte Personenkreis zusammenfassend als "Menschen mit geistiger Behinderung" bezeichnet, obwohl ein bemerkenswerter Anteil die Sonderschule für Lernbehinderte besucht hat.

3. Vermittlung und Vermittlungsergebnisse

3.1 Maßnahmen im Übergang

Als Maßnahmen im Übergang in Arbeitsverhältnisse waren fast durchgängig ein Praktikum und bei der zwei Drittel der vermittelten Personen mit Lernschwierigkeiten ein Werkstattaußenarbeitsplatz zwischengeschaltet. Bei den in Arbeit vermittelten Personen mit psychischer Behinderung spielte der Werkstattaußenarbeitsplatz mit 18% der Angaben keine so bedeutende Rolle (ähnliche Tendenz bereits PBI 1995,19).

Wie in anderen Untersuchungen bereits bestätigt (ISB 2002, 70, TROST/KüHN 2001, 182, SPIESS 2004, 298) sind begleitete Betriebspraktika ein wesentliches und unverzichtbares Element des Übergangs aus der WfbM. Im Rahmen des hessischen Konzeptionspapiers konnte diese Phase der Einarbeitung und Qualifizierung mit dem Element des zeitlich befristeten Beschäftigungsvertrages auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz erfolgreich ergänzt werden. So stand mehr Zeit zur Begleitung und Qualifizierung durch die Fachkraft zur Verfügung.

In Einzelfällen führte eine begleitete betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (z.B. im Rahmen eines ausgelagerten betrieblichen Arbeitstrainings oder eines EU-Projektes) zum Erfolg. Immerhin konnten 5 von diesen 6 Personen dauerhaft in Arbeit integriert werden.

Ein ausgelagertes betriebliches Arbeitstraining hat sich in Modellprojekten als sehr effektive Eingliederungsmaßnahme bewährt (vgl. HAMBURGER ARBEITSASSISTENZ 2004, HINZ/BOBAN 2001, SEEGER 2002) und bietet gerade im Vergleich zu außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen wesentlich höhere Vermittlungsquoten von über 70%.

In Hessen stieß das Konzept des betrieblichen Arbeitstrainings trotz der guten Ergebnisse und ausgearbeiteter Konzeptionen (HAMBURGER ARBEITSASSISTENZ 2001, LEBENSHILFE GIESSEN 2000) sowie der Unterstützung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen (CZERMAK 2004) bisher auf den Widerstand des Landesarbeitsamtes. Es gab allerdings bereits 1994 Absprachen, die es ermöglichen bis zu drei Monate des Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereiches in einem Praktikumsplatz- oder Beschäftigungsplatz zu verbringen (PBI 1995, 20), was in einer Reihe von Fällen auch erfolgreich genutzt wurde. Im Sinne eines möglichst frühzeitigen Übergangs aus der WfbM sollte die Möglichkeit eines begleiteten betrieblichen Arbeitstrainings im Berufsbildungsbereich ein reguläres Instrumentarium zum Übergang aus der WfbM sein.

3.2 Ergebnis der Vermittlung

Insgesamt wurden durch die Fachkraft für berufliche Integration von 1995-2003 73% der vermittelten Werkstattbeschäftigten in Arbeit und 27% in Ausbildung vermittelt (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004).

Anhand der Untersuchung ergibt sich dabei behinderungsspezifisch ein differenziertes Bild (siehe Abbildung 8):

Abbildung 8: Ergebnis der Eingliederung durch die FBI (n=198)

Während Werkstattbeschäftigte mit Lernschwierigkeiten

  • zu 94 % in Arbeitsverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt wurden (5,7% befristet, 88,6% unbefristet),

  • wurden von den Menschen mit psychischer Behinderung

  • nur 54% der in betriebliche Ausbildungs- (5%) und Arbeitsverhältnisse (9% befristet, 40% unbefristet) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt.

  • Eine große Rolle spielte bei dieser Zielgruppe mit 43% die Vermittlung in außerbetriebliche Berufsbildungsmaßnahmen, was sich negativ auf die berufliche Integrationsquote auswirkt.

Bedenkt man, dass in Hessen im Jahre 2003 fast 40% der Neueinstellungen über einen befristeten Arbeitsvertrag erfolgten (IWAK 2004, 3), so ist der hohe Anteil der unbefristeten Arbeitsverhältnisse erfreulich und erstaunlich. Die hohe Zahl der unbefristeten Arbeitsverhältnisse ist deshalb so erfreulich, da diese Arbeitsverhältnisse zu einer wesentlich dauerhaften Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen.

3.3 Aktuelle Arbeitssituation

Zum Zeitpunkt der Befragung waren noch

  • 63,6% der Befragten in Ausbildung (7,8%) bzw. Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (55,8%) integriert,

  • 17% sind wieder in die WfbM zurückgekehrt,

  • 10% sind erwerbslos

  • und 8% in (EU-)Rente (siehe Abbildung 9).

Abbildung 9: Überblick über die jetzige Arbeitssituation aller vermittelten Werkstattbeschäftigten (n=206)

Dabei gibt es signifikante Unterschiede im Verbleib der aus der WfbM vermittelten Personen mit Lernschwierigkeiten und psychischer Behinderung:

  • 7 3,4% der vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten waren noch in Berufsausbildung (2,8%) bzw. in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (70,6%) teils langjährig integriert,

  • 13,8% haben wieder WfbM Status,

  • 7,3% sind erwerbslos

  • und 4,6% in (EU-) Rente (siehe Abbildung 10).

Gliedert man die Personen mit Lernschwierigkeiten mit WfbM-Status detaillierter auf, so arbeiten 9,2% im Produktionsbereich in der Werkstatt und immerhin 4,6% sind auf einem ausgelagerten Werkstattplatz integriert in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes. Rechnet man diese Personen hinzu, so waren über 75% der vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten zum Zeitpunkt der Befragung noch in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes integriert .

Bei den Menschen mit psychischer Behinderung stellt sich die Situation anders dar:

Genau 50% der Menschen mit psychischer Behinderung waren noch in Berufsausbildung (13,6%) bzw. in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (36,4%) eingegliedert,

21,6% hatten wieder WfbM-Status (2,3% Werkstattaußenarbeitsplatz)

13,6% erwerbslos

13,6% in (EU-) Rente (siehe Abbildung 11).

Abbildung 10: Überblick über die jetzige Arbeitssituation - Vermittelte mit Lernschwierigkeiten (n=109)

Abbildung 11: Überblick über die jetzige Arbeitssituation - Vermittelte mit psychischer Behinderung (n=88)

Die Verbleibsquote ist übrigens nicht abhängig von der regionalen Arbeitslosenquote, variiert aber zwischen den einzelnen Werkstätten auch bei gleicher vermittelter Personengruppe.

Nicht einbezogen wurden die ArbeitnehmerInnen, die inzwischen verstorben sind und die 11,8%, deren Verbleib trotz Recherche unbekannt geblieben ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Gruppe nicht in die WfbM zurückgekehrt ist, da dies in der Regel der FBI in der Werkstatt bekannt wäre, eher handelt es sich um Personen, die aus dem Erwerbsleben ausgeschieden oder erwerbslos sind bzw. den Arbeitsplatz gewechselt haben.

Analysiert man die derzeitige Arbeitssituation hinsichtlich verschiedener Einflussfaktoren, so zeigt sich, dass bereits die Art des ersten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses, das von der FBI vermittelt wurde, einen signifikanten Einfluss auf die überwiegende Erwerbssituation nach der Vermittlung und den aktuellen Verbleib hat:

  • So sind von den Personen, die in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vermittelten wurden, behinderungsübergreifend zum Zeitpunkt der Untersuchung noch 68,5% in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, jedoch nur 38,5%, der in ein befristetes Arbeitsverhältnis vermittelten Personen.

  • 71,4% der Personen, die in eine betriebliche Ausbildung vermittelt wurden, sind noch in Arbeit, weitere 14,3% noch in Ausbildung während nur 18,9% der in außerbetriebliche Ausbildung vermittelten Personen in Arbeit sind und 32,4% sich noch in Berufsausbildung befinden.

Der Übergang aus einer außerbetrieblichen Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis ist auch bei einem erfolgreichen Abschluss offensichtlich schwierig. So hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) allgemein festgestellt, dass außerbetriebliche Berufsvorbereitungen und Ausbildungen insgesamt häufig zu Übergangsproblemen führen. Münden im Anschluss an eine betriebliche Ausbildung 74% der Jugendlichen in ein unbefristetes (44%) oder zumindest befristetes (30%) Arbeitsverhältnis im Ausbildungsbetrieb, so werden nach einer außerbetrieblichen Ausbildung zunächst über die Hälfte der Jugendlichen arbeitslos (BiBB 2001,1).

Hinzu kommt, dass Menschen mit psychischer Behinderung zwar aufgrund ihrer Bildungsvoraussetzungen und Fähigkeiten besonders bildungsgeneigt sind, sie aber häufig aufgrund von Schwankungen in ihrem psychischen Gesundheitszustand auf begleitende Hilfe angewiesen sind (vgl. ähnliche Befunde bei der bundesweiten Untersuchung zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus der WfbM, ISB 2002,150f).

Ein Problem ist in diesem Zusammenhang, dass die Unterstützung der FBI mit der Vermittlung endet. Gerade am Ende einer außerbetrieblichen Ausbildung und eines befristeten Arbeitsvertrages ist jedoch eine begleitende Unterstützung erforderlich. Ohne diese Unterstützung droht die Mehrzahl der vermittelten Personen wieder aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt herauszufallen bzw. gar nicht erst hereinzukommen. Außerdem sollten ambulant durch die FBI unterstützte betriebliche Formen der Berufsqualifizierung wie ein betriebliches Arbeitstraining im Rahmen des Berufsbildungsbereiches oder eine begleitete betriebliche Ausbildung ausgebaut und vorrangig gefördert werden.

Nur 17% der vermittelten Werkstattbeschäftigten arbeiten zurzeit wieder in einer WfbM.

Dies zeigt einerseits, dass es nach der Vermittlung in einen festen Arbeitsvertrag oder ein Ausbildungsverhältnis nicht wie befürchtet zu einer massenhaften Rückkehr in die WfbM gekommen ist. Die vorgeschalteten Praktika und die ausgelagerten Werkstattplätze im Betrieb boten hier sicherlich den betreffenden Personen Gelegenheiten bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages zu überprüfen, ob sie den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gewachsen sind oder lieber wieder in die WfbM zurückkehren.

Die Daten zeigen aber auch, dass eine Rückkehr in die WfbM auch nach langjähriger Beschäftigung, entgegen häufig geäußerten Vorbehalten, durchaus möglich ist und, wie die Berufsverläufe zeigen, meist kurz nach Verlust des Arbeitsplatzes bzw. nach kürzerer Arbeitslosigkeit erfolgt ist. In vielen Fällen unterstützte die FBI auch die Reintegration in die Werkstatt. Damit zeigt sich, dass in der Praxis der FBI bereits seit langem praktiziert wird, was die Arbeitsgruppe des überörtlichen Sozialhilfeträgers, des Integrationsamtes und der LAG Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in ihrem Abschlussbericht 2003 noch einmal festgehalten hat:

"Sollte die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt enden, so wird - nach Ausschöpfung vorrangiger Vermittlungsmöglichkeiten in andere Beschäftigungen - die Rückkehrmöglichkeit / Wiederaufnahme in die WfbM auch weiterhin unproblematisch geregelt, um Ängste abzubauen. Dies gilt auch für SaisonarbeiterInnen." (GEMEINSAME ARBEITSGRUPPE 2003, 13)

Das Problem liegt beim Verlust des Arbeitsplatzes liegt, wie noch zu zeigen sein wird (vgl.4.2.3), eher in der erneuten Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, da die FBI in der Regel nicht mehr zuständig ist, als in der Rückkehr in die WfbM.

Bei der ersten Untersuchung des Übergangs aus der WfbM in Hessen waren von 187 Personen, die aus hessischen Werkstätten von 1990-1994 in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Ausbildung vermittelt wurden, zum Stichtag 31.12.1994 noch 72,7% (136) in Arbeitsverträgen, 8% (15) in Ausbildung und 15% (28) kehrten in die WfbM zurück, 4,3% (8) waren ohne Angabe (PBI 1995, 83).

Im Vergleich zur jetzigen Untersuchung (Stichtag 31.12.2003) ist der Anteil der Personen in Arbeitsverhältnissen zurückgegangen, während der Anteil der Personen in Ausbildung und der WfbM-Beschäftigten nahezu stabil geblieben ist. Gestiegen ist jedoch die Anzahl der Personen, die erwerbslos sind bzw. durch EU-Rente aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind.

Diese Veränderungen lassen sich zum einen dadurch erklären, dass die aktuelle Untersuchung einen wesentlich längeren Zeitraum umfasst und der Anteil der Arbeitsverhältnisse mit Kündigungen und Ausscheiden aus dem Arbeitsleben z.B. durch Verrentung im Laufe der Zeit abnimmt (s.a. Untersuchung des langfristigen Verbleibs im folgenden Abschnitt 3.4). Zum anderen spiegelt sich sicher auch die bessere Arbeitsmarktlage Anfang der neunziger Jahre wider und wirkt sich der seit der ersten Untersuchung gestiegene Anteil der Personen mit einer psychischen Behinderung aus.

3.4 Langfristiger Verbleib

Interessant ist es auch, wenn man sich die langfristige Entwicklung der Arbeitsverhältnisse ansieht und nur die Personen berücksichtigt, die vor über fünf Jahren vermittelt wurden:

So sind über fünf Jahren nach der Vermittlung von den vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten

  • noch 66% der in Arbeitsverhältnissen des allgemeinen Arbeitsmarktes,

  • 15,5% sind in die WfbM zurückgekehrt,

  • 8,5% sind erwerbslos,

  • 7% in Rente

  • und 1,4% in Berufsbildungsmaßnahmen.

Zwei Drittel der Menschen mit Lernschwierigkeiten konnten also dauerhaft auf den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden.

Von den Menschen mit psychischer Behinderung sind über fünf Jahre nach der Vermittlung

  • 39% in Arbeit,

  • 32% in (EU-) Rente

  • 21,4% sind in die WfbM zurückgekehrt,

  • 3,6% erwerbslos

  • und 3,6% in Berufsausbildungsmaßnahmen.

Neben dem nach diesem Zeitraum zu erwartenden drastischen Rückgang der Personen in Berufs(aus)bildungsmaßnahmen und dem leichten Anstieg des Anteils der Erwerbstätigen, ist vor allem der hohe Anteil von fast einem Drittel von Personen in EU-Rente bemerkenswert. Da der Anteil der Werkstattbeschäftigten gleich geblieben und der Anteil der Erwerbslosen stark gesunken ist, ist im Laufe der Zeit ein Abgang von Menschen mit psychischer Behinderung in EU-Rente zu verzeichnen.

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die berufliche Integration der aus den WfbM vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung wesentlich instabiler ist als die berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten.

3.5 Vergleich beruflicher Lebensläufe vor und nach der Vermittlung

3.5.1 Vergleich der beruflichen Lebensläufe aller Vermittelten

Im Rahmen der Untersuchung wurde auch versucht, die beruflichen Lebensläufe der vermittelten Personen nach Verlassen der Schule zu rekonstruieren und monatsweise den beruflichen Status zu erfassen. Dies gelang immerhin bei 70% der Befragten (n=171).

Die beruflichen Lebensläufe umfassen im Durchschnitt fast 18 Jahre (216 Monate), davon sind im Schnitt 6 Jahre 8 Monate (80 Monate) seit der Vermittlung aus der Werkstatt durch die FBI vergangen. Das heißt, die Zeit vor der Vermittlung war im Durchschnitt etwas weniger als doppelt so lang, wie die Zeit danach. Vergleicht man den Zeitanteil und den Durchschnitt der Zeiten in einem bestimmten beruflichen Status (Arbeitsverhältnis, WfbM, Erwerbslos, Berufsbildung etc.) zeigt sich auf die Gesamtgruppe bezogen eindrucksvoll, wie sich signifikante Veränderungen in Bezug auf die Verbleibszeiten ergeben:

Waren vor der Vermittlung durch die Fachkraft die Werkstattbeschäftigten (n=171) durchschnittlich (siehe Abbildung 12)

  • über 40% ihres beruflichen Lebenslaufes im Arbeitsbereich der Werkstatt (4 Jahre 7 Monate),

  • fast 20% in außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen (etwas über 2 Jahre) wie dem Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereich,

  • nur 12% in Arbeit (1 Jahr 4 Monate)

  • und haben 16% der Zeit, meist krankheitsbedingt, nicht gearbeitet (1 Jahr 9 Monate).

Abbildung 12: Zeitanteile im beruflichen Lebenslauf vor Vermittlung durch die FBI (n=171)

So waren sie nach der Vermittlung durch die FBI (siehe Abbildung 13)

  • zu 57% der Zeit in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen (3 Jahre 10 Monate),

  • zu 10% auf Werkstattaußenarbeitsplätzen in Betrieben (8 Monate),

  • nur 8 % im Arbeitsbereich in einer WfbM (6 Monate)

  • und nur 6 % der Zeit arbeitslos (knapp 5 Monate)

  • bzw. 2% wegen Rente, Krankheit etc. (4 Monate) nicht arbeitend.

Abbildung 13: Zeitanteile im beruflichen Lebenslauf nach Vermittlung durch die FBI (n=171)

3.5.2 Auswirkungen der veränderten beruflichen Lebensläufe für den überörtlichen Sozialhilfeträger

In diese Durchschnittswerte sind sowohl die Personen eingerechnet, die langjährig im Betrieb integriert sind, als auch die Personen, die bereits während der Probezeit arbeitslos wurden und in die WfbM zurückkehrten. Die Ergebnisse zeigen, wie erfolgreich die Arbeit der FBI insgesamt ist und welche erheblichen Kostenersparnisse sich durch die Arbeit für den überörtlichen Sozialhilfeträger ergeben haben:

Rechnet man grob mit einer Gesamtvergütung für einen Platz in einer hessischen WfbM von 25 Euro pro Kalendertag für die Hilfebedarfgruppe 2, so ergibt sich eine durchschnittliche Ersparnis für den überörtlichen Sozialhilfeträger von 750 Euro pro Monat (30 Kalendertage), die eine vermittelte Person nicht in der WfbM verbringt. Rechnet man jetzt nur die Zeiten, in denen die vermittelten Personen durchschnittlich in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren, Steuern gezahlt und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben (46 Monate), so ergeben sich behinderungsübergreifend durchschnittliche Einsparungen für den überörtlichen Sozialhilfeträger von mindestens 34.500 Euro für jede der über 400 Personen, die seit 1990 von den FBI vermittelt wurde. Hochgerechnet ergibt sich so, vorsichtig gerechnet, eine Ersparnis von über 13,8 Millionen Euro an Leistungsentgelten für die WfbM für den überörtlichen Sozialhilfeträger durch die FBI seit 1990, der allerdings die zusätzlichen Personalkosten für die FBI entgegenstehen. Die Ersparnis an Leistungsentgelten für die WfbM für den überörtlichen Sozialhilfeträger ist sogar noch deutlich höher, da sie auch gegeben ist, wenn Personen aus der WfbM in außerbetriebliche Bildungsmaßnahmen, Arbeitslosigkeit oder EU-Rente wechseln, da dann ein anderer Leistungsträger zuständig wird. Ich habe diese Zeiten bewusst nicht gerechnet, da es sich im Wesentlichen um Verschiebungen zwischen den Sozialsystemen handelt.

Auch der hohe Zeitanteil der vermittelten Personen auf ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen, der höher ist als die im Arbeitsbereich der WfbM verbrachte Zeit, ist nicht nur unter integrativen Gesichtspunkten als positiv zu werten. Bei einem immer noch prognostizierten steigenden Bedarf an Werkstattplätzen bis zum Jahre 2010 (vgl. con_sens 2002) reduzieren ausgelagerte Werkstattplätze den Investitionsbedarf der Leistungsträger.

Diese Fokussierung auf den überörtlichen Sozialhilfeträger als Leistungsträger berücksichtigt nicht, dass die Menschen von Sozialleistungsempfängern zu Steuer- und BeitragszahlerInnen werden. Auf der anderen Seite werden Arbeitsverhältnisse durch Lohnkostenzuschüsse und Förderleistungen der Agentur für Arbeit und der Integrationsämter unterstützt. Diese Bilanz verbessert sich natürlich, umso länger die FBI arbeiten und umso mehr Personen ihren Arbeitsplatz behalten. Durch geeignete Rahmenbedingungen die höchstmögliche Nachhaltigkeit der vermittelten Arbeitsverhältnisse zu sichern sollte deshalb auch aus Kostengesichtspunkten ein wesentliches Ziel des Leistungsträgers sein. Nicht allein die Anzahl der Vermittlungen, sondern vor allem deren Nachhaltigkeit bestimmt das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Es war nicht Auftrag der Studie eine monetäre Kosten-Nutzenanalyse zu erstellen, obwohl sich dies mit den vorliegenden Daten sicher sehr differenziert berechnen ließe. Monetäre Kosten-Nutzenanalysen liegen für die Vermittlung aus der WfbM im Rahmen der Begleitforschung von IFD Modellprojekten bereits vor (KASTL/TROST 2002, LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 1997, TROST 1997, SCHöN 1993, TROST/SCHüLLER 1992) und haben allesamt eine positive Kosten-Nutzenrelation errechnet. Integration sollte nicht primär unter Kostengesichtspunkten diskutiert werden, dennoch zeigen die Ergebnisse, dass sich die Einrichtung der FBI Stellen für den überörtlichen Sozialhilfeträger auch in finanzielle Hinsicht lohnt.

3.5.3 Vergleich der beruflichen Lebensläufe von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischer Behinderung

Nach der für die monetäre Kosten-Nutzenanalyse relevanten Betrachtung aller von den FBI vermittelten Werkstattbeschäftigten, soll nun auf die höchst signifikanten Unterschiede der Berufsverläufe von Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischer Behinderung eingegangen werden:

Waren vor der Vermittlung durch die Fachkraft die Menschen mit Lernschwierigkeiten (N=102)

  • über zwei Drittel (68%) ihres beruflichen Lebenslaufes im Arbeitsbereich der Werkstatt (6 Jahre 2 Monate),

  • 22% in außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen (2 Jahre) wie dem Arbeitstraining/ Berufsbildungsbereich

  • nur 5,7% in Arbeit (6 Monate)

  • und 3,9% (4 Monate) erwerbslos.

Abbildung 14: Zeitanteile im beruflichen Lebenslauf bei Menschen mit Lernschwierigkeiten vor der Vermittlung durch die FBI (n=102)

So waren sie nach der Vermittlung durch die FBI (siehe Abbildung 15):

  • zu zwei Drittel (66%) der Zeit in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen (4 Jahre 10 Monate),

  • zu 14,3% auf Werkstattaußenarbeitsplätzen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (1 Jahr),

  • nur 7,4 % im Arbeitsbereich in einer WfbM (6 Monate)

  • nur 4 % der Zeit arbeitslos (knapp 4 Monate)

  • bzw. 2% wegen Rente, Krankheit etc. nicht arbeitend.

Abbildung 15: Zeitanteile im beruflichen Lebenslauf bei Menschen mit Lernschwierigkeiten nach der Vermittlung durch die FBI (n=102)

Die beruflichen Lebensläufe der Gruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten sind vor der Vermittlung durch die FBI also durch die Arbeit im Arbeitsbereich und das Absolvieren des Arbeitstrainings/ Berufsbildungsbereiches der WfbM bestimmt. Nach der Vermittlung wurde die überwiegende Zeit in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz verbracht.

Dagegen sind die beruflichen Lebensläufe von Menschen mit psychischer Behinderung facettenreicher und uneinheitlicher:

Vor der Vermittlung durch die Fachkraft haben die Menschen mit psychischer Behinderung, deren beruflicher Lebenslauf vollständig vorlag (n=61) (siehe Abbildung 16)

- durchschnittlich 38% der Zeit mit beruflicher Bildung verbracht (5 Jahre 7 Monate),

  1. sei es durch außerbetriebliche Berufsbildung (2 Jahre 5 Monate),

  2. Studium (2 Jahre 1 Monat)

  3. oder betriebliche Ausbildung (1 Jahr 1 Monat).

- Fast 30% der Zeit ihres beruflichen Lebenslaufes hatten die vermittelten Personen mit psychischer Behinderung nicht gearbeitet (4 Jahre 3 Monate),

  1. weil sie entweder krank (3 Jahre 5 Monate)

  2. oder arbeitslos (10 Monate) waren.

- Immerhin durchschnittlich knapp 18% der Zeit hatten sie ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (2 Jahre 7 Monate)

- und 12% der Zeit haben sie im Arbeitsbereich der WfbM verbracht (1 Jahr 9 Monate).

Abbildung 16: Zeitanteile im beruflichen Lebenslauf bei Menschen mit psychischer Behinderung vor der Vermittlung durch die FBI (n=61)

Abbildung 17: Zeitanteile im beruflichen Lebenslauf bei Menschen mit psychischer Behinderung nach der Vermittlung durch die FBI (n=61)

Nach der Vermittlung durch die FBI waren die vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung (siehe Abbildung 17):

  • durchschnittlich 36% der Zeit in Arbeitsverhältnissen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (etwas über 2 Jahre).

  • Beruflicher Bildung stellte mit 23% der Zeit (1 Jahr 8 Monate) den zweitgrößten Bereich dar, wobei die außerbetriebliche Ausbildung mit 16% der Zeit stärker als die betriebliche Ausbildung mit 5% und das Studium mit 2% ins Gewicht fiel. Hier spiegelt sich auch die verstärkte Vermittlung dieses Personenkreises in außerbetriebliche Ausbildung durch die FBI wider.

  • Fast ein Viertel der Zeit haben die vermittelten Personen seit der Vermittlung nicht gearbeitet (1 Jahr 4 Monate), wobei dabei die durchschnittliche Zeit in Arbeitslosigkeit (etwas über 7 Monate) sogar etwas hinter dem Ausscheiden in EU-Rente (8 Monate) lag.

  • Knapp 14% der Zeit wurde in einer WfbM (7 Monate im Arbeitsbereich in der WfbM, 2 Monate auf einem Außenarbeitsplatz) verbracht.

Die Analyse der beruflichen Lebensläufe der vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung zeigt, dass sie vor der Vermittlung durch die WfbM im Durchschnitt ihre Zeit zu einem großen Teil mit beruflicher Bildung verbracht haben bzw. durch ihre Erkrankung längere Zeit nicht gearbeitet hatten. Sie haben jedoch zu einem gewissen Teil, teils vor dem Ausbruch ihrer Erkrankung, Erfahrungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und haben noch nicht so lange in der WfbM gearbeitet. Nach der Vermittlung durch die FBI werden die Zeitanteile auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt im Durchschnitt verdoppelt, die Zeitanteile, in denen die Personen nicht gearbeitet haben, gehen zurück. Berufliche Bildung bleibt bedeutend, insbesondere außerbetriebliche Berufsausbildung nimmt einen hohen Zeitanteil ein. Ein größerer Zeitanteil verlagert sich vom Nichtarbeiten wegen Krankheit in ein Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt mit EU-Rente. Ein geringfügig wachsender Anteil der Zeit wird in der WfbM verbracht, der für einige Personen, die zurzeit realistische Alternative zum Arbeitsmarkt und zur Erwerbslosigkeit darstellt.

3.6 Vergleich der biographischen Merkmale der derzeit Erwerbstätigen, WfbM-Beschäftigten, Erwerbslosen und RentnerInnen

Eine interessante Frage ist, ob sich die Gruppe der derzeit Erwerbstätigen, von der Gruppe der Personen unterscheidet, die wieder mit WfbM-Status arbeiten, zurzeit erwerbslos sind oder in (EU-)Rente ausgeschieden sind. Von der großen Gruppe der derzeit Erwerbstätigen liegen dabei für 115 Personen verwertbare Daten vor, die kleinere Gruppe der derzeit nicht Erwerbstätigen unterteilt sich in drei kleiner Teilgruppen von 35 WfbM-Beschäftigten, 21 Erwerbslosen und 17 (EU-)RentnerInnen, von denen detailliertere Angaben vorliegen. Verlässliche Angaben können also nur für die große Gruppe der derzeit Erwerbstätigen gemacht werden, für die anderen kleinen Gruppen lassen sich lediglich Trends angeben, die durch weitere Forschungen zu verifizieren wären.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die derzeitig Erwerbstätigen überproportional Lernschwierigkeiten als primäre Behinderung haben, etwas jünger sind, zu einem geringeren Anteil aufgrund ihrer Behinderung im Alltag Unterstützung benötigen und ein breiteres Unterstützungsnetzwerk haben und insbesondere von ihrem Familien aber auch dem IFD, den Vorgesetzten und KollegInnen unterstützt werden. Der größere Grad an familiärer Unterstützung bzw. Selbstständigkeit zeigt sich auch in dem geringeren Anteil, der Personen, die in einem stationären Wohnangebot der Behindertenhilfe leben. Der Anteil der Frauen entspricht nahezu der Verteilung in der Stichprobe. Der Trend der ersten Untersuchung 1994 (PBI 1995,86), dass Arbeitsverhältnisse von Frauen stabiler sind, konnte allerdings nicht bestätigt werden.

Bei den WfbM-Beschäftigten zeichnet sich als Trend aufgrund der Behinderung ein höherer Unterstützungsbedarf im Alltag ab, der auch durch einen größeren Anteil der Personen mit gesetzlicher Betreuung und einem größeren Anteil der Personen mit einem Grad der Behinderung von 100 deutlich wird. Die WfbM-Beschäftigten sind etwas älter und haben im Durchschnitt weniger familiäre Unterstützung und sind verstärkt auf professionelle Helfer angewiesen. Sie wohnen auch zu einem höheren Anteil in stationären Wohnangeboten der Behindertenhilfe. Der Anteil der Frauen entspricht der Verteilung in der Stichprobe, Menschen mit psychischer Behinderung sind leicht überproportional vertreten.

Bei den Erwerbslosen sind Menschen mit psychischer Behinderung, HauptschülerInnen und Frauen und Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit überproportional vertreten. Sie haben zu über 30% keinen Schwerbehindertenausweis. Sie sind etwas älter und wohnen überproportional unbetreut in eigener Wohnung. Sie haben einen erhöhten Unterstützungsbedarf im Alltag hinsichtlich Behörden, Geld, Arbeit, aber auch persönlichen Problemen. Sie haben vergleichsweise wenig Unterstützung, nur 30% hat familiäre Unterstützung, wenn es professionelle Unterstützung gibt, dann von WohnbetreuerInnen im Betreuten Einzelwohnen, IFD und gesetzlicher BetreuerIn.

Die RentnerInnen sind meist ErwerbsunfähigkeitsrentnerInnen überwiegend mit psychischer Behinderung. Es sind überproportional Frauen. Außerdem ist die Gruppe mit durchschnittlich 45 Jahren signifikant älter. Nur eine Minderheit von 7% hat eine gesetzliche Betreuung. Sie leben überwiegend unbetreut in eigener Wohnung, ein Viertel in betreuten Wohngemeinschaften. Sie haben insgesamt weniger Unterstützungsbedarf im Alltag, über die Hälfte hat sogar nach eigenen Angaben keinen Unterstützungsbedarf im Alltag. Nur etwas unter 50% ist ledig, jeweils ein Viertel ist verheiratet oder geschieden und über ein Drittel hat Kinder.

Auf der einen Seite lassen sich also tendenziell Unterschiede bei den Personengruppen hinsichtlich ihrer derzeitigen Arbeitssituation feststellen, wobei noch einmal darauf hingewiesen werden soll, dass die Unterschiede für die WfbM-Beschäftigten, Erwerbslosen und (EU-) RentnerInnen zunächst hypothetischen Charakter haben, die durch weitere Untersuchungen verifiziert werden müssten. Auf der anderen Seite lassen sich auch, wie im nächsten Abschnitt zu sehen sein wird, gewisse Unterschiede zwischen den bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnissen feststellen.

4. Bestehende und beendete Arbeitsverhältnisse

Inhaltsverzeichnis

Im folgenden Abschnitt soll die Struktur der bestehenden Arbeitsverhältnisse (n=115) und der beendeten Arbeitsverhältnisse (n=53) der vermittelten ArbeitnehmerInnen aufgezeigt werden. Die Datenlage ist insgesamt für die bestehenden Arbeitsverhältnisse besser, bei den vergangenen Arbeitsverhältnissen wurde nicht immer ein vollständiger Zusatzbogen ausgefüllt. Bei den Arbeitnehmerfragebögen, bei denen auch ein Arbeitgeberfragebogen ausgefüllt wurde, wurden die Daten abgeglichen und fehlende objektive Daten wie z.B. Betriebsgröße, Lohnkostenzuschüsse ggf. ergänzt.

4.1 Anzahl der Arbeitsverhältnisse auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Das bestehende Arbeitsverhältnis ist für 80% der Menschen mit Lernschwierigkeiten das erste Arbeitsverhältnis, für 14% ist es das zweite, für 1,4 % das dritte Arbeitsverhältnis seit Beginn der Erwerbstätigkeit und nur 4,2% hatten vier oder mehr Arbeitgeber. Nach einer IAB Erhebung hatten 1998/99 im Bundesdurchschnitt im dem Segment der an- und ungelernten Arbeiter, indem die Menschen mit Lernschwierigkeiten beschäftigt sind, nur 15% erst einen Arbeitgeber seit Beginn der Erwerbstätigkeit, 23% zwei Arbeitgeber, 22% drei Arbeitgeber und 39% vier und mehr Arbeitgeber (IAB 2002, 6.9.1). Die vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten, die noch in Arbeit sind, hatten also vor ihrer Vermittlung keine oder nur geringe Erfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sie haben für das Arbeitsmarktsegment der un- und angelernten ArbeiterInnen ungewöhnlich wenig Arbeitgeberwechsel. Dafür spricht auch, dass 84% dieser ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten noch in dem Arbeitsverhältnis sind, in das sie erstmals von der Fachkraft aus der Werkstatt vermittelt wurden.

Für Menschen mit psychischer Behinderung ist das bestehende Arbeitsverhältnis für 44% beim ersten Arbeitgeber seit Beginn der Erwerbstätigkeit, für 28% ist es der zweite, für 8% der dritte Arbeitgeber und 20% der ArbeitnehmerInnen hatten vier oder mehr Arbeitgeber. Neben einer größeren Gruppen von Menschen mit psychischer Behinderung, die vor der Vermittlung durch die FBI noch nie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gearbeitet haben, gibt es also eine andere Gruppe mit teils vielfältigen Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt, die teils vor der Erkrankung lagen bzw. oft nach relativ kurzer Zeit beendet wurden. Für immerhin 65% der ArbeitnehmerInnen mit psychischer Behinderung ist das bestehende Arbeitsverhältnis noch das Arbeitsverhältnis, in das sie erstmals von der FBI vermittelt wurden.

4.2 Dauer und Stabilität der Arbeitsverhältnisse

4.2.1 Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses

Das aktuelle Arbeitsverhältnis besteht interessanter Weise unabhängig von der Behinderungsart im Durchschnitt seit ungefähr fünf Jahren. Betrachtet man die Verteilung der Dauer der aktuellen Arbeitsverhältnisse genauer, so erkennt man, dass ca. 20% im ersten Jahr ihrer Beschäftigung sind, danach viele Jahrgänge gleichmäßig verteilt bei 8-10% oder 3-4% liegen. Bemerkenswert ist auch die Gruppe von 15 Prozent, die seit über 10 Jahren im Betrieb beschäftigt ist (siehe Abbildung 18). Dies zeigt, dass die Vermittelten teilweise langfristig in ihre Betriebe integriert sind.

Abbildung 18: Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses in Jahren (n=113)

4.2.2 Dauer der beendeten Arbeitsverhältnisse, Kündigungen

Die meisten Arbeitsverhältnisse werden im ersten Beschäftigungsjahr gelöst, danach sinkt die Anzahl der gelösten Arbeitsverhältnisse von Jahr zu Jahr, ehe sie dann im fünften Jahr wieder ansteigt. Danach sinkt der Anteil der gelösten Arbeitsverhältnisse wieder, wobei auch langjährige Arbeitsverhältnisse gekündigt wurden (siehe Abbildung 19).

Bedenkt man, dass in Deutschland allgemein jeder zweite neu begonnene Job binnen etwa eines Jahres bereits wieder aufgegeben wird (ERLINGHAGEN, KNUTH 2002, 21), also die meisten Jobs früh enden, so ist die Anzahl der früh aufgelösten Arbeitsverhältnisse der aus der WfbM vermittelten Menschen eher unterproportional. Ob der leichte Anstieg der Kündigungen im fünften Jahr mit dem Auslaufen der einjährigen Weiterbeschäftigungspflicht nach Auslaufen der dreijährigen Lohnkostenförderung mit bedingt ist, konnte nicht geklärt werden. Es gibt aber nicht wie vielfach befürchtet einen sprunghaften Anstieg der Kündigungen nach Auslaufen der Lohnkostenzuschüsse nach drei Jahren.

Abbildung 19: Dauer beendeter Arbeitsverhältnisse in Jahren (n=53)

Die bereits beendeten Arbeitsverhältnisse bestanden im Durchschnitt drei Jahre und zehn Monate, wobei das längste bei der Kündigung bereits über 12 Jahre bestand. Auch dies ist eine beachtliche Verweildauer, so dass man selbst bei den beendeten Arbeitsverhältnissen nicht von überproportional kurzen Arbeitsverhältnissen sprechen kann.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte

  • in 43,8% durch den Arbeitgeber

  • in 18,8% durch die ArbeitnehmerIn,

  • in 8,3% lief die Befristung aus

  • 2,5% waren Aufhebungsverträge,

  • und in 16,7% wurde das Arbeitsverhältnis auf andere Weise beendet z.B. im Rahmen eines Konkurses des Betriebes, durch Verrentung oder Tod der ArbeitnehmerIn.

Allgemein erfolgte die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Hessen im Jahre 2003 zu

  • 27% durch den Betrieb,

  • 28% durch die ArbeitnehmerIn,

  • 11% durch Ablauf der Befristung

  • 8% durch einvernehmliche Aufhebung (IWAK 2004, 9).

Das heißt, bei den vermittelten Menschen aus der WfbM waren erwartungsgemäß Kündigungen durch Arbeitgeber überproportional und Kündigungen durch die ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen unterproportional vertreten.

Kündigungsgründe waren nach Angabe der ArbeitnehmerIn (Mehrfachnennungen waren möglich) in

  • 31,8% die betriebliche Auftragslage,

  • 25,0% gesundheitliche Probleme,

  • 15,9% die Arbeitsleistung und

  • 13,6% Probleme mit Kollegen

  • 13,6% eine Betriebsschließung.

Ein wesentlicher Teil der Kündigungen war durch wirtschaftliche Probleme des Betriebes, Betriebsschließungen und Ende der Befristung bestimmt und hing nicht mit der Behinderung des Arbeitnehmers zusammen (vgl. ähnliche Befunde BIH 2004). Bei Menschen mit psychischer Behinderung spielten gesundheitliche Probleme eine größere Rolle, bei Menschen mit Lernschwierigkeiten die betriebliche Auftragslage, Arbeitsleistung und aus Sicht der Arbeitgeber verhaltensbedingte Probleme.

4.2.3 Prävention von Kündigungen und Wiedervermittlung

Die Stabilität und Dauer der Arbeitsverhältnisse der vermittelten Werkstattbeschäftigten gerade von Menschen mit Lernschwierigkeiten ist insgesamt sehr hoch. Dies ist sicher auch auf die besonderen Rahmenbedingungen der Arbeit der FBI mit einer passgenauen Vermittlung und besonderen Förderbedingungen zurückzuführen. Menschen mit Behinderungen scheinen außerdem ähnlich wie ältere ArbeitnehmerInnen weniger schnell den Arbeitsplatz zu verlieren. Die Sozialauswahl bei Kündigungen in größeren Unternehmen, der besondere Kündigungsschutz und die mangelnde Aussicht auf Statusverbesserung durch einen Arbeitsplatzwechsel könnten Gründe hierfür sein.

Wenn sie allerdings den Arbeitsplatz verloren haben, finden sie schwerer wieder einen neuen Arbeitsplatz:

  • Nur 16,3% der vermittelten Werkstattbeschäftigten, die ihren letzten Arbeitsplatz verloren, konnten ein neues Arbeitsverhältnis finden,

  • 44,2% gingen zurück in die WfbM,

  • 18,6% wurden erwerbslos

  • und 16,3% schieden in EU-Rente aus dem Erwerbsleben aus.

Dies zeigt, dass unbedingt nach oder besser vor Verlust des Arbeitsplatzes eine Unterstützung durch die FBI oder den IFD erforderlich ist. Eine gute Begleitung auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages ist nach Aussagen erfahrener IntegrationsberaterInnen von hoher Bedeutung (vgl. DOOSE 2004). Der Kontakt zwischen Integrationsfachkraft (FBI oder IFD), Betrieb und ArbeitnehmerIn sollte nicht abreißen und so weitergeführt werden, dass bei Bedarf schnell und rechtzeitig eine Unterstützung möglich ist.

Fachkräfte, die eine hohe Verbleibsquote haben, haben teilweise entgegen den offiziellen Vorgaben auch nach Abschluss des Arbeitsvertrages mit der vermittelten Person und dem Betrieb Kontakt gehalten, Stammtische für vermittelte Personen eingerichtet und in Krisen inoffiziell unterstützt bzw. den Einsatz der KollegInnen des IFD organisiert.

Der IFD und die FBI sollten gut verzahnt sein, die nachgehende Begleitung sollte eine finanzielle Ressource sein, die flexibel für die IntegrationsberaterIn (FBI oder IFD) zur Verfügung gestellt werden kann, die den besten Kontakt zum Betrieb und zur unterstützten ArbeitnehmerIn hat.

Der Landeswohlfahrtsverband sollte in Kooperation des Integrationsamtes und des überörtlichen Sozialhilfeträgers hier flexiblere Lösungen schaffen, so dass die notwendige Nachbetreuung mit zusätzlichen Ressourcen auch offiziell von den FBI geleistet werden kann und der IFD und die FBI eng verzahnt werden. Dies sollte auch im Interesse des überörtlichen Sozialhilfeträgers sein, da die ArbeitnehmerInnen nach gescheiterten Arbeitsverhältnissen zu einem großen Teil wieder in die WfbM zurückkehren.

4.3 Betriebsmerkmale

4.3.1 Betriebsgröße

Die einstellenden Betriebe verteilen sich kategorisiert nach Betriebsgrößen ziemlich gleichmäßig auf Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe mit jeweils um die 30% der bestehenden Arbeitsverhältnisse, nur Großbetriebe sind mit 7% relativ gering vertreten.

Abbildung 20: Zahl der Beschäftigten der einstellenden Betriebe (n=113/50), Vergleich mit der Verteilung der Arbeitnehmern nach Betriebsgrößenklassen in Deutschland 2003

Vergleicht man die Zahlen mit dem Anteil der beschäftigten ArbeitnehmerInnen in den jeweiligen Betriebsgrößen in Deutschland 2003 (BUNDESAGENTUR FüR ARBEIT 2005), so wird deutlich, dass Beschäftigung eher in Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben entsteht und Großbetriebe deutlich unterrepräsentiert sind. Dies entspricht einem allgemeingesellschaftlichen Trend. So hat die Beschäftigung in Kleinst- und Kleinbetrieben in den letzten 25 Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen und der Anteil der Beschäftigten ist in Westdeutschland von 44,7% der Beschäftigten 1980 auf 52,1% der Beschäftigten 2003 gestiegen, in Großbetrieben ist er dagegen kontinuierlich von 30,6% 1980 auf 22,6% im Jahre 2003 gesunken. (ERLINGHAGEN/KNUTH 2002,57; BUNDESAGENTUR FüR ARBEIT 2005).

Der bei vielen Untersuchungen zur Beschäftigung behinderter Menschen nachgewiesene hohe bis sehr hohe Anteil von Kleinst- und Kleinbetrieben entspricht also einerseits einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung, dass in den letzten Jahren gerade in diesen Bereichen neue Arbeitsplätze entstanden sind, hat anderseits sicher auch den Grund, dass Kleinbetriebe für eine Fachkraft oft zugänglicher, die Entscheidungswege kürzer und Anreize wie Lohnkostenzuschüsse für kleinere Betriebe attraktiver sind (vgl. TROST/KüHN 2001, KASTL/TROST 2002).

Zwei Drittel aller bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnisse wurden auch von den Fachkräften für berufliche Integration in Hessen in Kleinst- und Kleinbetriebe vermittelt. Dieser Anteil liegt unter dem Anteil der Kleinst- und Kleinbetriebe der Vermittlungen aus der WfbM in Bayern, wo er 77% betrug (vgl. TROST/KüHN 2001, 127) oder dem Bundesmodellprojekt der Integrationsfachdienste, wo er sogar 81,5% erreichte (KASTL/TROST 2002, 211). In Hessen, wie auch in Baden-Württemberg (vgl. gleicher Anteil beim Modellprojekt in Reutlingen, MEUTH 1996, 135) scheinen insbesondere aufgrund der Wirtschaftsstruktur im Vergleich zu anderen Untersuchungen Mittelbetriebe stärker vertreten zu sein. So waren diese Betriebe in Hessen 2003 auch die einzigen Betriebe mit einem leichten Beschäftigungszuwachs (IWAK 2004, 11).

Auffällig ist aber, dass 42% der beendeten, aber nur noch 30% der bestehenden Arbeitsverhältnisse in Kleinstbetrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern waren. Offensichtlich sind diese Arbeitsverhältnisse instabiler. Allgemein trifft zu, dass die Stabilität der Arbeitsverhältnisse mit der Betriebsgröße zunimmt und die Fluktuationsrate in Kleinstbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mit 35% (1995) am höchsten ist (ERLINGHAGEN/KNUTH 2002,57). Es ist also auf der einen Seite offensichtlich leichter Menschen mit Behinderung in Kleinstbetriebe zu vermitteln, auf der anderen Seite ist die Beschäftigung dort tendenziell instabiler.

4.3.2 Wirtschaftsbranche und Art des Betriebes

Die bestehenden Arbeitsverhältnisse wurden zu mehr als einem Drittel im Bereich der öffentlich und privaten Dienstleistungen gefunden, ein Viertel der Arbeitsplätze sind im verarbeitenden Gewerbe, 13,3% im Handel, 8,7% in der Verwaltung, 7,0% im Bereich Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau, 5,2% im Bereich Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 4,4% im Gastgewerbe und 3% in sonstigen Branchen. Die folgende Abbildung 21 zeigt die Wirtschaftsbranchen der einstellenden Betriebe im Vergleich mit der Anzahl der Arbeitnehmer nach Branchen in Deutschland 2003 (STATISTISCHES BUNDESAMT 2005).

Der Vergleich zeigt, dass der Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen und die Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau überrepräsentiert sind, das Baugewerbe und typische "White-Collar" Branchen wie Banken, Versicherung, Vermietung und Unternehmensdienstleistungen unterrepräsentiert sind (vgl. auch ähnliche Ergebnisse für die IFD bei KASTL, TROST 2002, 216).

Abbildung 21: Wirtschaftsbranche der einstellenden Betriebe (n=113), Vergleich Arbeitnehmer nach Wirtschaftsbranchen in Deutschland 2003

Die grobe Branchenkategorisierung sagt nur bedingt etwas über die Art des Betriebes und die Tätigkeit der ArbeitnehmerIn aus. Die folgende Tabelle listet deshalb die bestehenden Arbeitsverhältnisse detaillierter nach der Art des Betriebes auf. Neben dem erwähnten großen Bereich der sonstigen Dienstleistungen, wurden Arbeitsverhältnisse insbesondere im Handel, bei sozialen Organisationen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern und in der öffentlichen Verwaltung gefunden werden.

Tabelle 3: Art des Betriebes - bestehendes Arbeitsverhältnis

Art des Betriebes

Häufigkeit

Gültige Prozente

Sonstige Dienstleistungen

20

17,9

Handel

16

14,3

Soziale Organisationen

13

11,6

Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser

9

8,0

Öffentliche Verwaltung

9

8,0

sonstiges produzierendes Gewerbe

8

7,1

Handwerk

7

6,3

Maschinen- und Werkzeugbau

6

5,4

Gaststätten- und Hotelgewerbe

5

4,5

Garten- und Landschaftsbau

5

4,5

Metallverarbeitung

5

4,5

Landwirtschaft und Tierhaltung

3

2,7

Werkstatt für behinderte Menschen

3

2,7

Kunststoffverarbeitung

3

2,7

Gesamt

112

100,0

11,5% der einstellenden Betriebe waren Integrationsunternehmen unterschiedlicher Branchen.

4.3.3 Ausbildungsbetriebe

Drei Viertel (74%) der Betriebe der bestehenden Arbeitsverhältnisse sind Ausbildungsbetriebe, aber nur knapp die Hälfte der Betriebe der vergangenen Arbeitsverhältnisse (49%).

Die Ausbildungsbetriebsquote betrug im Jahre 2002 bundesweit 23,3% der Betriebe, wobei sie sehr stark von der Betriebsgröße abhängt und dadurch beeinflusst wird, dass von den vielen sehr kleinen Betrieben unter 10 MitarbeiterInnen nur 16,6% ausbilden, bei kleineren Betrieben lag sie bei 45,8%, bei mittleren Betrieben bei 67,3% und bei Großbetrieben bei 90,4% (BMBF 2004, 104).

Für die Betriebe, die die vermittelten Werkstattbeschäftigten eingestellt haben, gilt für alle Betriebsgrößen ein höherer Anteil an Ausbildungsbetrieben als im Bundesdurchschnitt. Besonders auffällig ist die Differenz bei den Kleinstbetrieben. Kleinstbetriebe, in denen die Arbeitsverhältnisse noch bestehen, sind zu 64,3% in Ausbildungsbetrieben, beendete Arbeitsverhältnisse bestanden nur zu 28,6% in Ausbildungsbetrieben dieser Größenordnung.

Obwohl die vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen überwiegend nicht als Auszubildende in die Betriebe vermittelt wurden, scheint doch in Betrieben, die es gewohnt sind auszubilden, eine höhere Bereitschaft und Kompetenz zu sein auch Menschen mit Behinderungen erfolgreich zu integrieren.

4.3.4 Erfahrungen mit ArbeitnehmerInnen mit Behinderung

85% aller einstellenden Betriebe haben bereits Erfahrung mit der Beschäftigung anderer behinderter ArbeitnehmerInnen, bei den Mittel- und Großbetrieben waren es sogar 100%. Auch dies ist ein hoher Wert, wenn man bedenkt, dass im Jahre 2002 bundesweit über 38% aller beschäftigungspflichtigen Betriebe mit über 20 Beschäftigten keinen einzigen Menschen mit Behinderung beschäftigt hatten. (BIH 2004, 12).

Laut der Arbeitgeberbefragung (N=105) haben nach eigenen Angaben 65% der Arbeitgeber die Beschäftigungsquote von 5% erfüllt, 22% unterlag nicht der Beschäftigungspflicht (tatsächlich ist diese Gruppe sogar noch etwas größer), da der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hatte, 5% wussten es nicht und nur knapp 8% der Betrieb zahlten Ausgleichsabgabe (siehe Abbildung 22). Dies spricht dafür, dass es sich bei den einstellenden Betrieben insgesamt um eher der Beschäftigung behinderter Menschen gegenüber aufgeschlossene Unternehmen handelt.

Abbildung 22: Zahlung von Ausgleichsabgabe - Arbeitgeberbefragung (n=103)

Knapp die Hälfte der Betriebe ist auch Kunde der WfbM.

Von den Arbeitgebern berichten knapp 55% über sehr gute (15%) bzw. gute (40%) Erfahrungen mit der Beschäftigung behinderter Menschen gemacht zu haben, 45% haben gemischte Erfahrungen gesammelt, eher oder sehr negative Erfahrungen wurden nicht angegeben.

4.3.5 Wirtschaftliche Entwicklung und Personalentwicklung der Betriebe

Die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes in den letzten Jahren schätzten in der Arbeitgeberbefragung 35% der Betriebe als sehr gut (8%) oder eher gut (27%) ein, 33% fanden die Situation befriedigend, 13% eher (11%) oder sehr schlecht (2%). Bei 9% der Betriebe gab es große Schwankungen und 10% wollten keine Angabe machen.

Immerhin ist die Zahl der Angestellten bei 48% der befragten Arbeitgeber in den letzten 5 Jahren gewachsen (30%) bzw. sogar stark gewachsen (18%), bei 23% gleich geblieben und bei 29% gesunken (26%) bzw. stark gesunken (3%) (siehe Abbildung 23).

Abbildung 23: Entwicklung der Zahl der Mitarbeiter - Arbeitgeberbefragung (n=100)

4.3.6 Motive der Betriebe zur Einstellung der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung

Was sind die ausschlaggebenden Gründe für die Betriebe die ArbeitnehmerInnen mit Behinderung einzustellen? Den Arbeitgebern waren die folgenden Antwortkategorien plus eine offene Kategorie vorgegeben, deren Bedeutung sie mit einer vierstufeigen Skala als von "keiner", "geringer", "mittlerer" bzw. "großer" Bedeutung für die Einstellung einstufen sollten. Die folgende Abbildung 24 gibt eine Übersicht über die Motive der Arbeitgeber, die eine mittlere bzw. große Bedeutung zur Einstellung der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung hatten:

Abbildung 24: Ausschlaggebende Gründe der Arbeitgeber für die Einstellung. Arbeitgeberbefragung (n=98)

Die Arbeitgeberbefragung zeigt die überragende Bedeutung des Praktikums für die Einstellung der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung. Für über 90% der Betriebe war das Praktikum von mittlerer bzw. großer Bedeutung, für 50% hatte es sogar eine große Bedeutung.

Hinzu kommt die Motivation der ArbeitnehmerInnen (über 75%) und der persönliche Eindruck der BewerberInnen beim Vorstellungsgespräch (knapp 75%), nicht so sehr seine Qualifikation (33%).

Ein zweiter wichtiger Aspekt für die Einstellung ist das soziale Engagement (84%) und die persönliche Vorerfahrung des Arbeitgebers mit Menschen mit Behinderung (knapp 66%), weniger ein dringender Personalbedarf (37%).

Als dritter Aspekt wird besonders die Unterstützung durch die Fachkraft für berufliche Integration (über 70%) genannt, sie liegt mit 36% nach dem Praktikum und dem sozialen Engagement an dritter Stelle der Faktoren mit großer Bedeutung. Die Fördermittel sind für fast zwei Drittel der Betriebe von mittlerer oder großer Bedeutung, die Erfüllung der Pflichtquote spielt dagegen mit knapp über 20% nur eine geringe Rolle, fast 50% der Betriebe sagen sogar explizit, dass die Pflichtquote keine Bedeutung für die Einstellung hatte.

4.4 Merkmale des Arbeitsplatzes

4.4.1 Tätigkeitsbereiche

Die Branche des einstellenden Betriebes sagt nur bedingt etwas über die tatsächliche Tätigkeit der ArbeitnehmerIn aus. So kann eine ArbeitnehmerIn als Küchenhilfe der Betriebskantine einer Bank arbeiten oder ein Arbeitnehmer in der Gartenbauabteilung der Kommune.

In einer Reihe von Fällen hatten die vermittelten ArbeitnehmerInnen auch nicht nur einen Tätigkeitsbereich, sondern waren in mehreren Tätigkeitsbereichen eingesetzt, z.B. als Küchenhilfe und in der Reinigung oder als Produktionshelfer und in der Pflege des Außengeländes (vgl. auch ähnlicher Befund bei SPIESS 2004, 298).

Analysiert man die Tätigkeitsbereiche aller bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnisse, so fällt auf, dass die Tätigkeitsbereiche der vermittelten Männer und Frauen sich deutlich unterscheiden:

Behinderungsübergreifend waren die Tätigkeiten der Männer (siehe Abbildung 25) im Bereich Produktion/Montage in der Industrie (25%), im Lager (16%), im Garten- und Landschaftsbau (11%), Recycling und Reinigung (10%), Handel (8%), Büro /Verwaltung (8%) oder Hausmeisterei (6%).

Die Frauen waren im Bereich Hauswirtschaft (25%), Verwaltung/Büro (20%), Küche (16%), Reinigung (10%), Handel (10%), in der Produktion (5%) und im Handwerk (5%) tätig (siehe Abbildung 26). Das Tätigkeitsspektrum der Männer war außerdem erheblich breiter als das der Frauen (vgl. ähnliche Befunde bei SCHöN 1993, MEUTH 1996, SPIESS 2004).

Die geschlechtsspezifische Segmentierung des Arbeitsmarktes für an- und ungelernte ArbeiterInnen spiegelt sich hier ebenso wider, wie die die überproportionale Präsenz von Frauen in frauentypischen Bereichen wie Küche, Hauswirtschaft, Reinigung oder Wäscherei innerhalb von berufsvorbereitenden Maßnahmen und der WfbM (vgl. PBI 1995, 74). Dies führt dazu, dass die Frauen diese ihnen vertrauten und als realistisch erscheinenden Arbeitsbereiche dann häufig auch als Berufswunsch angeben. Auch angesichts der unterproportionalen Vermittlung von Frauen mit Lernschwierigkeiten bedürfen sie besonderer Ermutigung zur Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und sollten bereits während der berufsvorbereitenden Maßnahmen und in der WfbM gezielt die Möglichkeit erhalten sich außerhalb von frauentypischen Tätigkeitsfeldern zu erproben (vgl. MEUTH 1996, 128).

Abbildung 25: Tätigkeitsbereiche Männer (n=98)

Abbildung 26: Tätigkeitsbereiche Frauen (n=67)

Bei Menschen mit psychischer Behinderung nimmt der Büro- und Verwaltungsbereich mit 47% Stellen eine herausragende Rolle ein, es folgen Handel und Handwerk mit jeweils 10%. Die meisten Stellen im Bürobereich in der obigen Gesamtauswertung sind also von Menschen mit psychischer Behinderung besetzt.

Bei Menschen mit Lernschwierigkeiten ist der Tätigkeitsbereich Produktion und Montage in der Industrie (22,4%), vor dem Hauswirtschaft- und Hausmeisterbereich (18,4%), Lager (13,4%) sowie Reinigung und Küche (je 10,5%) besonders bedeutend.

4.4.2 Arbeitszeit

Bei den bestehenden Arbeitsverhältnissen handelt es sich zu zwei Drittel um Vollzeitstellen (35 Std. und mehr), 21% sind Teilzeitstellen von 21-34 Wochenstunden, 5% Halbtagsstellen und 7% unter 17,5 Stunden (siehe Abbildung 27).

Abbildung 27: Wochenarbeitszeit bestehendes Arbeitsverhältnis (n= 110)

Die durchschnittliche Wochenstundenzahl beträgt knapp 33 Arbeitsstunden. Bei den beendeten Arbeitsverhältnissen gab es einen höheren Anteil von Vollzeitstellen (74%) und einen geringeren Anteil an Teilzeitstellen (14%). Während Männer zu 85% Vollzeit arbeiten, sind es bei den vermittelten Frauen nur 43%.

Laut einer Erhebung des STATISTISCHEN BUNDESAMTES waren 2003 in Deutschland

  • 70% der Stellen Vollzeitstellen,

  • 14% Teilzeitstellen,

  • 8% Halbtagsstellen

  • und 7,5% unter 15 Std.

Die bestehenden Arbeitsverhältnisse der ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen sind zu einem etwas größeren Anteil als im Bundesdurchschnitt aller ArbeitnehmerInnen Teilzeitstellen, auch im Vergleich zu den beendeten Arbeitsverhältnissen scheinen Teilzeitstellen für einige ArbeitnehmerInnen stabiler zu sein.

Etwa ein Drittel der vermittelten ArbeitnehmerInnen hat besondere Arbeitszeiten wie Wochenendarbeit (65% der Fälle), Schichtdienst (50%) oder Nachtarbeit (12%) (Mehrfachnennung war möglich).

4.4.3 Lohn

Der durchschnittliche Nettolohn der bestehenden Arbeitsverhältnisse beträgt 861 Euro, 962 Euro bei Vollzeit. Der Nettolohn schwankt zwischen 100 Euro (Geringfügige Beschäftigung) und 1400 Euro. 80% verdient zwischen 600 und 1200 Euro (siehe Abbildung 28). Der Lohn entspricht in der Regel den jeweiligen Einstiegslohngruppen. Bis auf eine Person beziehen die Arbeitnehmer keine laufende Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung. Die geringfügige Beschäftigung wird meist neben dem Bezug von (EU-)Rente ausgeführt.

Abbildung 28: Nettolohn bestehende Arbeitsverhältnisse (n=89)

Für die vermittelten ArbeitnehmerInnen ist es wichtig, was auf ihrem Lohnzettel steht.

Der höhere Lohn und die damit verbundene Anerkennung war ein wesentlicher Grund auf

dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten (vgl. SPIESS 2004, 196). Alle verdienen wesentlich mehr als vorher in der WfbM und haben meistens, wenn auch nicht immer, mehr Geld zur freien Verfügung. Dennoch ist, wie noch zu zeigen sein wird, ein Teil der ArbeitnehmerInnen nur bedingt mit seinem Einkommen zufrieden. Die vermittelten ArbeitnehmerInnen reflektieren dabei zu Recht darauf, dass sie objektiv in der Regel nicht viel Geld zum Leben haben, am unteren Ende der Einkommenspyramide stehen und andere vergleichsweise mehr verdienen.

4.5 Erfahrung der Betriebe mit den vermittelten Werkstattbeschäftigten

Ein besonderes Anliegen der Arbeitgeberbefragung war es herauszufinden, welche Erfahrungen die beteiligten Arbeitgeber mit den vermittelten Werkstattbeschäftigten gemacht haben und wie sie sie im Vergleich zu anderen ArbeitnehmerInnen im Betrieb einschätzen.

Die folgenden Fragen wurden dabei um eine Vergleichbarkeit zu erreichen, mit Einwilligung von KASTL/TROST (2002) übernommen, die Arbeitgeber befragt haben, die eine ArbeitnehmerIn mit Behinderung auf Vermittlung des Integrationsfachdienstes eingestellt haben.

4.5.1 Dauer der Einarbeitszeit

Die Dauer der Einarbeitungszeit war nach Angaben der Arbeitgeber in fast 90% länger als bei anderen ArbeitnehmerInnen, bei Menschen mit psychischer Behinderung waren es 80%, bei denen eine längere Einarbeitszeit erforderlich war (siehe Abbildung 29).

Abbildung 29: Dauer der Einarbeitungszeit im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern. Arbeitgeberbefragung (n=102)

Dies deckt sich mit Ergebnissen der Arbeitgeber von KASTL/TROST (2002, 228), bei der 93% der Arbeitgeber von Menschen mit Lernschwierigkeiten und 75% der Arbeitgeber von Menschen mit psychischer Behinderung angaben, dass eine längere Einarbeitungszeit erforderlich war.

Bei der Eingliederung der ehemaligen Werkstattbeschäftigten muss also berücksichtigt werden, dass eine längere betriebliche Einarbeitsphase notwendig ist (vgl. gleiche Ergebnisse in der qualitativen Untersuchung von SPIESS 2004, 240).

4.5.2 Arbeitsgeschwindigkeit

Die Arbeitsgeschwindigkeit wird von 80% der Arbeitgeber als langsamer als bei vergleichbaren nicht behinderten ArbeitnehmerInnen angesehen. Nur bei knapp 20% war sie gleichlang oder in Ausnahmefällen sogar schneller (siehe Abbildung 30). Bei Menschen mit psychischer Behinderung lag dieser Anteil mit etwas über 30% etwas höher. Hier zeigt sich, dass in einem höheren Maße die Arbeitsgeschwindigkeit als die Arbeitsqualität der vermittelten Werkstattbeschäftigten eingeschränkt ist. Immerhin hat sich auch hier bei fast 50% der vermittelten ArbeitnehmerInnen seit Beginn der Beschäftigung eine Verbesserung ergeben, bei fast 40% ist sie gleich geblieben und nur bei unter 15% hat sie sich verschlechtert.

Abbildung 30: Arbeitsgeschwindigkeit im Vergleich zu nicht behinderten KollegInnen. Arbeitgeberbefragung (n=103)

4.5.3 Selbstständigkeit

Auch die Selbstständigkeit der vermittelten Werkstattbeschäftigten wird von fast 85% der Arbeitgeber als geringer als bei nicht behinderten ArbeitnehmerInnen eingeschätzt. Aber auch sie hat sich bei 45% der Arbeitnehmer seit Beginn der Beschäftigung verbessert.

4.5.4 Qualität der Arbeit

Die Qualität der Arbeit wird von den Arbeitgebern bei etwas über einem Drittel der ArbeitnehmerInnen als gut bzw. sehr gut bewertet, bei 40% liegen lediglich kleinere Mängel, bei etwas über 20% Mängel und nur bei knapp 4% erhebliche Abweichungen vor (siehe Abbildung 31).

Abbildung 31: Qualität der Arbeit. Arbeitgeberbefragung (n=103)

Auch hier zeigt sich der Unterschied im Vergleich zu den von den IFD vermittelten ArbeitnehmerInnen, bei denen bei knapp drei Viertel (72,7%) die Qualität der Arbeit als gut bzw. sehr gut beschrieben wurde. Bei den vermittelten Werkstattbeschäftigten lag bei drei Viertel der ArbeitnehmerInnen aber auch eine akzeptable Arbeitsqualität mit lediglich kleineren Mängeln vor. Die Arbeitsqualität hat sich außerdem bei fast 50% der vermittelten ArbeitnehmerInnen nach Ansicht der Arbeitgeber seit Beschäftigungsbeginn verbessert, bei fast 40% ist sie gleich geblieben und nur bei unter 15% hat sie sich verschlechtert.

4.5.5 Fehlzeiten

Die Fehlzeiten sind nur bei 11% der vermittelten Werkstattbeschäftigten erheblich länger im Vergleich zu nicht behinderten Arbeitnehmern, bei 15% sind sie sogar geringer, bei der Mehrheit von fast 57% gleich lang und bei 16% etwas länger (siehe Abbildung 32). Dabei gibt es allerdings behinderungsspezifische Unterschiede, während die Fehlzeiten bei 58% der Menschen mit psychischer Behinderung etwas oder erheblich länger sind, ist dies nur bei knapp 20% der Menschen mit Lernschwierigkeiten der Fall.

Abbildung 32: Fehlzeiten im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern. Arbeitgeberbefragung (n=105)

4.5.6 Grad der Leistungsfähigkeit

Der Grad der Leistungsfähigkeit der vermittelten Arbeitnehmer im Vergleich zu nichtbehinderten KollegInnen liegt nach Einschätzung der Arbeitgeber nur bei knapp 25% bei 80-100% der Leistungsfähigkeit von nichtbehinderten KollegInnen im selben Arbeitsfeld, der größte Teil der Arbeitnehmer wird bei einem Grad der Leistungsfähigkeit von 50-80% gesehen, bei einem Drittel beträgt die Leistungsfähigkeit sogar aus Sicht der Arbeitgeber weniger als 50% (siehe Abbildung 33).

Abbildung 33: Grad der Leistungsfähigkeit im Vergleich zu anderen ArbeitnehmerInnen. Arbeitgeberbefragung (n=102)

Hinsichtlich der Leistungsfähigkeit zeigt sich auch ein deutlicher Unterschied im Vergleich zu den von den Integrationsfachdiensten unterstützten ArbeitnehmerInnen mit Behinderung. Während die Arbeitgeber nur bei knapp 25% der vermittelten Werkstattbeschäftigten eine Leistungsfähigkeit von 80-100% der Leistung von nichtbehinderten KollegInnen im selben Arbeitsfeld sahen, sahen sie in der Untersuchung der von den Integrationsfachdiensten vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Behinderung dies bei über 75% gegeben (KASTL/TROST 2002, 228).

Aus Sicht der Arbeitgeber ist also durchaus eine erkennbare Einschränkung der Leistungsfähigkeit vorhanden. Es ist also durchaus berechtigt für ehemalige Werkstattbeschäftigte auch im Vergleich zu anderen schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen erhöhte Fördermöglichkeiten zum Ausgleich von Minderleistung zur Verfügung zu stellen.

4.5.7 Integration im Betrieb

Aus Sicht der Arbeitgeber sind 93% der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung überwiegend (42%) bzw. vollkommen (52%) im Betrieb integriert. Nur knapp 7% der Arbeitnehmer waren überwiegend bzw. vollkommen isoliert (siehe Abbildung 34).

Abbildung 34: Integration aus Sicht des Arbeitgebers (n=105)

Gerade im Vergleich zu den anderen Einschätzungen der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitsquantität, Arbeitsqualität, Arbeitsleistung, die wesentlich kritischer beurteilt werden, sticht die positive Einschätzung der betrieblichen Integration hervor.

Diese sehr positive Einschätzung der beruflichen Integration deckt sich ziemlich genau mit anderen vorliegenden Untersuchungen zur beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten (TROST/SCHüLLER 1992) bzw. ehemaligen Werkstattbeschäftigten in Bayern (TROST/ KüHN 2001) sowie auch insgesamt mit den Befunden von TROST/KASTL (2002, 232) zur betrieblichen Integration der von den IFD vermittelten schwerbehinderten ArbeitnehmerInnen. Allerdings ist die Zahl der vollkommen integrierten Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischer Behinderung mit über 50% deutlich besser als die in der Untersuchung von TROST/KASTL (2002) für diese Zielgruppen angegebenen Werte von etwas über einem Viertel. Offenbar ist insbesondere die betriebliche Integration der vermittelten Werkstattbeschäftigten gut gelungen. Sie werden trotz ihrer Leistungseinschränkungen als Teil des Betriebes erlebt. Dies deckt sich, wie gleich noch zu sehen sein wird, übrigens auch mit der Wahrnehmung der vermittelten ArbeitnehmerInnen selbst.

4.6 Arbeitssituation aus Sicht der vermittelten ArbeitnehmerInnen

4.6.1 Interaktion mit den KollegInnen

Die Häufigkeit der Interaktion mit KollegInnen sollte im Hinblick auf verschiedene Situationen im Betrieb auf einer siebenstufigen Lickert-Skala von "gar nicht" (1) bis "immer" (7) von den ArbeitnehmerInnen eingeschätzt werden. Berücksichtigt man nur die Top-Box-Werte "fast immer" (6) und "immer" (7), so zeigt sich, dass in den bestehenden Arbeitsverhältnissen 70% der ArbeitnehmerInnen sich mit ihren KollegInnen immer oder fast immer grüßen und kurz unterhalten sowie über 60% mit ihnen in der Pausen immer oder fast immer reden, aber nur 7% etwas mit ihren KollegInnen außerhalb der Arbeitszeit unternehmen. Fast 50% geben dagegen an mit den KollegInnen kaum oder gar nichts außerhalb der Arbeitszeit zu unternehmen. In den beendeten Arbeitsverhältnissen war die Interaktion mit den KollegInnen insgesamt deutlich geringer. (siehe Abbildung 35).

Abbildung 35: Interaktion mit KollegInnen (n=87/20)

Es zeigt sich also insgesamt, dass die überwiegende Mehrzahl der vermittelten Werkstattbeschäftigten in die Interaktion mit den KollegInnen am Arbeitsplatz eingebunden ist, gegrüßt wird, an Pausengesprächen und falls vorhanden an Betriebsfeiern und Ausflügen teilnimmt, aber nur bei Wenigen ein reger Kontakt mit den KollegInnen außerhalb der Arbeitsstelle stattfindet. Nun ist die Betriebskultur in einzelnen Unternehmen durchaus unterschiedlich. So werden beispielsweise Pausengespräche von KollegInnen oder Betriebsfeiern in unterschiedlicher Intensität gepflegt und in vielen Betrieben ist es sicher normal, dass die KollegInnen in der Freizeit nichts miteinander unternehmen. Dennoch scheint sich in dieser Deutlichkeit der Ergebnisse schon eine gewisse soziale Distanz auszudrücken. Die vermittelten ArbeitnehmerInnen sind überwiegend im Betrieb akzeptiert und eingebunden, aber privat gibt es wenig Kontakt (vgl. auch ähnliche Ergebnisse in der qualitativen Untersuchung von SPIESS 2004, 239).

4.6.2 Integration im Betrieb

Die positive Gesamteinschätzung der betrieblichen Integration durch die Arbeitgeber deckt sich in der Tendenz mit der generellen Einschätzung der ArbeitnehmerInnen. Bildet man aus der Interaktion mit den KollegInnen im Betrieb, der Zufriedenheit mit dem Verhältnis mit KollegInnen und Vorgesetzten einen Index zur betrieblichen Integration, so sind 91% im positiven Bereich und fast 70% befinden sich im Top-Box-Bereich (6-7) und können insgesamt als gut betrieblich integriert gelten.

Abbildung 36: Integration im bestehenden Arbeitsverhältnis (Index) nach Aussagen der ArbeitnehmerIn (n=81)

4.6.3 Zufriedenheit der ArbeitnehmerInnen mit ausgewählten Aspekten des Arbeitsplatzes

Die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz sollte im Hinblick auf zentrale Aspekte auf einer siebenstufigen Lickert-Skala (die mit Smileygesichtern visualisiert war) von gar nicht (1) bis sehr zufrieden (7) von den ArbeitnehmerInnen eingeschätzt werden. Berücksichtigt man wiederum nur die sogenannten Top-Box-Werte "ziemlich" (6) und "sehr" zufrieden (7), so zeigt sich, dass in den bestehenden Arbeitsverhältnissen 80% mit der Art der Tätigkeit und dem Verhältnis zu Kollegen ziemlich bzw. sehr zufrieden waren. Auch mit dem Verhältnis zu den Vorgesetzten sind über 75% eindeutig zufrieden. Mit dem Arbeitslohn sind etwas über die Hälfte zufrieden. Nur knapp ein Drittel ist dagegen mit der Belastung am Arbeitsplatz und der Möglichkeit sich im Betrieb zu verbessern zufrieden (siehe Abbildung 37).

Der hohen Zufriedenheit mit der Art der Arbeit und dem Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten steht also die erhöhte Belastung und Anforderung der Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch im Vergleich zur WfbM gegenüber. Die ArbeitnehmerInnen reflektieren außerdem recht realistisch die Situation, dass sie sich mehrheitlich in sogenannten "dead end jobs" ohne Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten befinden, die besonders für an- und ungelernte ArbeiterInnen allgemein typisch sind (vgl. auch ähnlicher Befund bei SPIESS 2004, 248).

Abbildung 37: Zufriedenheit der ArbeitnehmerInnen mit ausgewählten Aspekten des Arbeitsplatzes (n=95/18)

Bei den beendeten Arbeitsverhältnisse ist der Anteil der sehr zufriedenen Personen erwartungsgemäß in Bezug auf Art der Arbeit und besonders dem Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten deutlich niedriger, lediglich der Arbeitslohn wird im Rückblick besser bewertet und auch der Stress erscheint aus der Distanz nicht mehr so stark. Unter der Gruppe der ziemlich bzw. sehr Zufriedenen bei den beendeten Arbeitsverhältnissen finden sich verstärkt die Personen, deren Arbeitsverhältnis, mit dem sie eigentlich sehr zufrieden waren, aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde.

4.6.4 Veränderung der Arbeitssituation

Die Arbeitssituation im bestehenden Arbeitsverhältnis hat sich immerhin für fast 45% in den letzten Jahren verbessert, für etwas über 40% ist sie gleich geblieben und nur für fast 15% hat sie sich eher verschlechtert (siehe Abbildung 38).

Abbildung 38: Veränderung der Arbeitssituation im bestehenden Arbeitsverhältnis (n=92)

Diese Einschätzung der ArbeitnehmerInnen deckt sich im Wesentlichen mit der Einschätzung der Arbeitgeber. Sie ist bezogen auf die bestehenden Arbeitsverhältnisse sogar etwas besser als die Einschätzung derselben ArbeitnehmerInnen. So sehen 50% der Arbeitgeber eine Verbesserung der Arbeitssituation, bei 40% ist es gleich geblieben und bei knapp 10% kam es aus Sicht der Arbeitgeber zu einer Verschlechterung.

4.6.5 Gesamtzufriedenheit mit der Arbeitssituation

Als positive Aspekte des bestehenden Arbeitsverhältnisses werden in einer offenen Frage von den ArbeitnehmerInnen

  • der gute Kontakt zu KollegInnen,

  • die Art der Arbeit

  • und das Betriebsklima

besonders häufig genannt.

Wesentlich geringer ist die Angabe von negativen Aspekten , dort wird die Unzufriedenheit mit

  • der Lage der Arbeitszeit,

  • manche Tätigkeiten

  • und der erhöhte Stress

genannt.

Dies deckt sich mit einer statistischen Analyse der Gesamtzufriedenheit am bestehenden Arbeitsplatz. Sie wird am meisten durch die Zufriedenheit mit der Art der Tätigkeit und dem Verhältnis zu KollegInnen und Vorgesetzten bestimmt.

Die Arbeitszufriedenheit in den bestehenden Arbeitsverhältnissen ist insgesamt beachtlich hoch. 80% der ArbeitnehmerInnen sind insgesamt ziemlich oder sehr zufrieden mit ihrem bestehenden Arbeitsverhältnis. Bei den beendeten Arbeitsverhältnissen waren dies verständlicher Weise nur knapp 45% (siehe Abbildung 39).

Abbildung 39: Gesamtzufriedenheit der ArbeitnehmerIn mit der Arbeitssituation (n=95/18)

Die Arbeitszufriedenheit der vermittelten Werkstattbeschäftigten entspricht den Ergebnissen der Untersuchung der vermittelten Werkstattbeschäftigten in Bayern (TROST/KüHN 2001), so dass die Ergebnisse wohl auch über Hessen hinaus für diese Zielgruppe Gültigkeit besitzen dürften.

Vergleicht man die Zahlen mit einer repräsentativen Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (2002, 444) zur Zufriedenheit von Menschen in Deutschland in verschiedenen Lebensbereichen, so liegt die Arbeitszufriedenheit westdeutscher Erwerbstätiger auf einer Skala von 1-10 durchschnittlich bei 7,2. In einer Untersuchung in einer hessischen WfbM wurde eine überdurchschnittlich hohe Arbeitszufriedenheit von durchschnittlich 8,6 festgestellt (WINDISCH, WEISHEIT, KOSCHEK 2003, 59).

Auf unsere Skala (1-7) übertragen wäre der Durchschnitt der Arbeitszufriedenheit westdeutscher Erwerbstätiger ein Wert von 5 ("etwas zufrieden"), der Mittelwert der Werkstattbeschäftigten der hessischen Werkstatt würde bei 6 ("ziemlich zufrieden") liegen, die der vermittelten ArbeitnehmerInnen liegt unwesentlich darüber ebenfalls bei 6.

Auch wenn die Angaben aufgrund verschiedener Skalen nicht 100% vergleichbar sind, so lässt sich doch sagen, dass die durchschnittliche Arbeitszufriedenheit der Werkstattbeschäftigten in der WfbM und in den bestehenden Arbeitsverhältnissen verglichen mit dem Durchschnitt aller ArbeitnehmerInnen in Westdeutschland eher etwas höher ist. Vielleicht spiegelt sich darin auch die Situation wider, dass eine Arbeit für die Werkstattbeschäftigten nicht selbstverständlich ist und gerade die vermittelten Werkstattbeschäftigten sich diese Position oft auch gegen Widerstände hart erarbeiten mussten.

4.6.6 Gewünschter Arbeitsplatzwechsel

Für die hohe Arbeitszufriedenheit spricht auch, dass über zwei Drittel der vermittelten ArbeitnehmerInnen den Arbeitsplatz nicht wechseln wollen, weil es ihnen sehr gut dort gefällt. Immerhin 17% könnten sich einen Arbeitsplatzwechsel vorstellen, wenn sie etwas Besseres finden und knapp 10% können sich diesen Schritt in einigen Jahren vorstellen. Eine kleine Gruppe von 5% möchte gerne einen anderen Arbeitsplatz haben, dies entspricht auch dem Anteil der in Bezug auf die Arbeitssituation eher unzufriedenen. Bei einer Person ist der Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Befragung konkret gefährdet (siehe Abbildung 40).

Abbildung 40: Gewünschter Arbeitsplatzwechsel (n=94)

Während die Passung zwischen ArbeitnehmerIn und Arbeitsplatz in der überwiegenden Anzahl der bestehenden Arbeitsverhältnisse gut gelungen ist, gibt es eine kleine Gruppe von 5-9% der Arbeitsplätze, wo sich anhand verschiedener Parameter (gewünschter Arbeitsplatzwechsel, geringe Arbeitszufriedenheit in mehreren Bereichen, geringe Integration im Betrieb) zeigt, dass keine gute Passung vorhanden ist und eigentlich dringender Interventionsbedarf durch den Integrationsfachdienst bzw. die FBI besteht. Wenn hier keine Veränderung der Arbeitssituation erfolgt, wird das Arbeitsverhältnis höchstwahrscheinlich bald beendet werden bzw. die ArbeitnehmerIn mangels Alternativen im Betrieb marginalisiert, isoliert und unzufrieden verharren.

Bei einem Teil der vermittelten Personen wird auch deutlich, dass nach einigen Jahren erfolgreicher Beschäftigung in einem Betrieb Unterstützung bei der beruflichen Weiterentwicklung gewünscht wird. Die Verbesserung der Arbeitssituation durch Arbeitsplatzwechsel, Unterstützung beim innerbetrieblichen Aufstieg oder berufliche Weiterbildung sind in diesem Bereich noch weitgehend unbearbeitete Themen. Anders als bei nicht behinderten ArbeitnehmerInnen wird bei Menschen mit Behinderung häufig davon ausgegangen, dass sie bei der ersten Arbeitsstelle, die ihnen mühsam vermittelt wurde, möglichst den Rest ihres Arbeitslebens arbeiten sollen. Die Unterstützung der beruflichen Weiterentwicklung durch IFD oder FBI ist dagegen in der Praxis noch kaum ein Thema.

4.7 Unterstützungsleistungen

4.7.1 Behinderungsbedingte Hilfen am Arbeitsplatz

Nur in etwa 40% der bestehenden, aber 60% der beendeten Arbeitsverhältnisse gab es behinderungsbedingte Hilfen am Arbeitsplatz. Diese bestanden überwiegend in Vorgesetzten, KollegInnen, die die ArbeitnehmerIn besonders unterstützten, Arbeitsplänen und Checklisten sowie flexiblen Arbeitszeitregelungen. Technische Hilfsmittel und Veränderungen des Arbeitsplatzes spielen bei ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten und psychischer Behinderung dagegen nur eine geringe Rolle.

Bewährt hat sich nach Angaben der Arbeitgeber eine feste AnsprechpartnerIn (MentorIn) im Betrieb, der die ArbeitnehmerIn besonders unterstützt. In über 80%, anfangs sogar über 90% der Fälle war nach Angaben der Arbeitgeber eine solche MentorIn benannt (siehe Abbildung 41).

In fast 60% der Fälle nahmen diese Funktion Vorgesetzte, in einem Viertel der Fälle KollegInnen und in über 15% der Fälle sogar die Unternehmensleitung selber wahr.

Abbildung 41: MentorIn im Betrieb. Arbeitgeberbefragung (n=105)

4.7.2 Lohnkostenzuschüsse

Bei 58% der bestehenden Arbeitsverhältnisse werden zum Zeitpunkt der Befragung noch Lohnkostenzuschüsse gezahlt. Da viele der Arbeitsverhältnisse bereits über 3 Jahre bestehen, sind einige Lohnkostenzuschüsse wie z.B. der Eingliederungszuschuss bereits ausgelaufen und wurden nicht erfasst. Viele Arbeitnehmer wussten nicht, ob und vor allem welche Lohnkostenzuschüsse der Arbeitgeber erhielt. Hier wurden die Angaben teilweise durch die FBI und falls möglich aus der Arbeitgeberbefragung ergänzt.

Von denen, die z.Zt. noch Lohnkostenzuschüsse erhielten und Angaben machten (N=56), gaben 57% an Eingliederungszuschuss zu erhalten. Daneben spielte mit 46% die pauschale Förderung durch das Integrationsamt noch eine große Rolle. Die pauschale Förderung beinhaltet eine mehrjährige pauschale Förderung der Arbeitgeber durch das Integrationsamt zur Abgeltung von Betreuungs- und Minderleistungsaufwand. Förderung durch Minderleistungsausgleich und Sonderprogramme des Landes wurden jeweils in ein Viertel der Fälle angegeben.

Bei den vergangenen Arbeitsverhältnissen wurden bei 90% zu irgendeinem Zeitpunkt Lohnkostenzuschüsse meist Eingliederungszuschüsse gezahlt. Die Angaben sind also nur bedingt vergleichbar, da sie sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen. Gleichwohl zeigen sie die hohe Bedeutung von Lohnkostenzuschüssen.

4.7.3 Akteure der Vermittlung des jetzigen Arbeitsverhältnisses

Das jetzige Arbeitsverhältnis wurde zu 70% von der Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der Werkstatt vermittelt, zu 11% wurde es selbst gefunden, 8% der Vermittlungen kamen durch einen Integrationsfachdienst, 5% durch Freunde und nur 3% durch das Arbeitsamt (aktuelle Bezeichnung: Agentur für Arbeit) zustande.

Während 84% der Menschen mit Lernschwierigkeiten angaben das jetzige Arbeitsverhältnis durch die FBI vermittelt bekommen zu haben, gaben nur 47% der Menschen mit psychischer Behinderung an das bestehende Arbeitsverhältnis durch die FBI gefunden zu haben, 30% berichteten, das Arbeitsverhältnis selbst gefunden zu haben und jeweils 13% führten eine Vermittlung durch Freunde bzw. den IFD an.

Das vergangene Arbeitsverhältnis wurde zu 90% von der Fachkraft für berufliche Integration vermittelt. Die Unterschiede spiegeln auch wider, dass einerseits viele noch auf dem ersten Arbeitsplatz sind, auf den sie von der Fachkraft vermittelt wurden, andererseits die FBI nach dem Verlust des ersten Arbeitsplatzes oder dem Ende der außerbetrieblichen Ausbildung nicht mehr für die Vermittlung zuständig war.

4.7.4 Unterstützung bei Problemen am Arbeitsplatz

In über 60% der bestehenden Arbeitsverhältnisse gab es nach Angaben der ArbeitnehmerInnen seit der Vermittlung keine größeren Probleme, die das Arbeitsverhältnis beeinträchtigt haben, d.h. in knapp 40% der Arbeitsverhältnisse sind größere Probleme aufgetreten (s. Abbildung 42).

Diese Grundeinschätzung bestätigt auch die Befragung der Arbeitgeber.

Die angegebenen Problembereiche von den ArbeitnehmerInnen waren dabei insbesondere

  • private Probleme (46%),

  • gesundheitliche Probleme (32%),

  • Probleme mit Kollegen (26%)

  • und der Arbeitsleistung (26%).

Bei der Angabe von Problemen am Arbeitsplatz muss man mit dem "Dogo-Effekt" rechnen. Mit "Dogo" bezeichnete TEUSCHER, wie bereits in Abschnitt 1.4 erwähnt, in seinen anthropologischen Studien einen Bereich, der vor dem "Fremden" zu verstecken ist. "Dogo" ist das Geheimnis. Gerade vor dem Hintergrund der Stigma-Theorie GOFFMANNS (1967) ist zu vermuten, das bei Angaben zu Problemen im Betrieb und Gründen von Kündigungen der verständliche Effekt eintreten könnte, kritische Punkte zu verbergen bzw. positiver darzustellen.

So teilen die Arbeitgeber zwar in der Regel die grundsätzliche Einschätzung, ob Probleme bei einer Person aufgetreten sind, die Problemhäufigkeit und bestimmte Problembereiche wie Arbeitsleistung, Kollegen und Gesundheit werden allerdings ca. 30%, bei der Arbeitsleistung sogar 50% häufiger angegeben.

Abbildung 42: Probleme, die das bestehende Arbeitsverhältnis beeinträchtigt haben (N=106)

Bei der Problemlösung waren dabei aus Sicht der ArbeitnehmerIn insbesondere der Integrationsfachdienst (37,5% der Fälle), die Fachkraft für berufliche Integration (obwohl offiziell nicht mehr zuständig) (25%), KollegInnen (22,5%), ChefIn und Eltern (je 17,5%). Es zeigt sich also, dass bei einer beträchtlichen Anzahl von Arbeitsverhältnissen auch noch nach Abschluss des Arbeitsvertrages Unterstützungsbedarf bestand und eine gute Unterstützung des Integrationsfachdienstes und der FBI dazu beigetragen haben, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht.

Nur 15% der Arbeitnehmer geben an, dass das derzeitige Arbeitsverhältnis zurzeit noch vom Fachdienst unterstützt wird. Nach dem Ende der Unterstützung durch die FBI fand nur in knapp 40% der Fälle eine Überleitung zum Integrationsfachdienst (IFD) statt.

4.7.5 Bedeutung einzelner Unterstützungsangebote für die berufliche Integration aus Sicht der Betriebe

Für über 70% der Betriebe spielt die Information über die Behinderung, die Stärken und Schwächen der BewerberInnen sowie die Unterstützung in Krisensituationen als Unterstützungsangebot eine herausragende Rolle. Für über zwei Drittel ist die Möglichkeit eines längeren Praktikums entscheidend, dies bestätigt die große Rolle des begleiteten Betriebspraktikums, die bereits bei den Einstellungsgründen nachgewiesen werden konnte.

Über 60% schätzen die regelmäßige Kontaktmöglichkeit mit der FBI / dem IFD als von mittlerer bzw. großer Bedeutung für die gelungene berufliche Integration im Betrieb ein. Genauso wichtig werden die Informationen über finanzielle Fördermöglichkeiten, so wie bei über 50% die konkrete Unterstützung bei der Beantragung von Förderleistungen genannt. 50% betonen auch die Bedeutung der FBI / des IFD bei der Beratung von KollegInnen und Vorgesetzten, während die Möglichkeit eines Beschäftigungsplatzes der WfbM oder die Beratung bei der Arbeitsplatzgestaltung nur bei etwas über einem Drittel der Arbeitgeber von Bedeutung ist (siehe Abbildung 43). Dem entspricht auch, dass bei den vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten und psychischer Behinderung die Gestaltung des Arbeitsplatzes meist nicht im Vordergrund steht.

Abbildung 43: Bedeutung verschiedener Dienstleistung der FBI/ des IFD aus Sicht der Arbeitgeber. Arbeitgeberbefragung (n=92)

4.7.6 Zufriedenheit mit der Unterstützung der beruflichen Integration

Die 85% der vermittelten ArbeitnehmerInnen und 75% der Arbeitgeber sind mit der Unterstützung durch die WfbM zufrieden bzw. sehr zufrieden (siehe Abbildung 44). Dies zeigt, dass die Unterstützung sowohl von den ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen sehr gut angenommen wird.

In einer offenen Frage, was die Arbeitgeber an der Arbeit der Fachkraft für berufliche Integration besonders schätzen , wurde besonders

  • die Fachkompetenz,

  • das persönliche Engagement,

  • die Flexibilität

  • und die gute Erreichbarkeit der FBI

  • sowie die individuelle Betreuung betont.

In der offenen Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten des Angebotes wurde im Wesentlichen das bestehende Angebot als gut gelobt.

Abbildung 44: Zufriedenheit mit der Unterstützung durch die FBI /WfbM (n=118/80)

Auch die anderen Institutionen der beruflichen Integration werden grundsätzlich positiv bewertet, wobei der Umfang und der Grad der Zufriedenheit bei ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern durchaus etwas unterschiedlich ausfällt:

Von den betroffenen Arbeitgebern waren jeweils 58% bzw. 57% mit dem Integrationsfachdienst (IFD) bzw. Berufsbegleitenden Dienst (BBD), dem Integrationsamt und dem Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) ziemlich bzw. sehr zufrieden, wobei der Anteil der sehr Zufriedenen beim IFD am größten und beim Arbeitsamt am geringsten war (siehe Abbildung 45).

Von den betroffenen ArbeitnehmerInnen waren mit der Arbeit des Integrationsfachdienstes 84,2% der ziemlich bzw. sehr zufrieden, wobei hier der hohe Anteil von 68% sehr Zufriedenen auffällt. Mit der Arbeit des Integrationsamtes waren fast zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen ziemlich oder sehr zufrieden, wobei aber nur ein kleinerer Teil der Befragten das Integrationsamt als an der beruflichen Integration beteiligt wahrgenommen hat. Mit der Unterstützung der beruflichen Integration durch das Arbeitsamt waren dagegen nur 45% der ArbeitnehmerInnen ziemlich oder sehr zufrieden (siehe Abbildung 45).

Die Ergebnisse stimmen im Trend überein mit einer repräsentativen bundesweiten Untersuchung zur Arbeitslosigkeit und Integrationschancen schwerbehinderter Menschen (SCHRöDER/ STEINWEDE 2004), in der auch die Integrationsfachdienste hohe Zufriedenheitswerte aus Sicht der ArbeitnehmerInnen erworben haben, während die Unterstützung durch die Arbeitsverwaltung eher skeptischer beurteilt wurde.

Abbildung 45: Zufriedenheit mit der Unterstützung der beruflichen Integration. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbefragung

5. Entwicklung der allgemeinen Lebenssituation der vermittelten Werkstattbeschäftigten

5.1 Familiensituation

Über drei Viertel der vermittelten Werkstattbeschäftigten ist ledig und lebt nicht mit einem Partner zusammen, 5,7% leben unverheiratet in einer festen Partnerschaft, fast 10% sind verheiratet und 6% geschieden (siehe Abbildung 46).

Abbildung 46: Familienstand (n=228)

Dabei gibt es behinderungsspezifische Unterschiede:

Von den vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten sind

  • 82% ledig sind,

  • 8% in fester Partnerschaft leben

  • und 8% verheiratet sind

Von den vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung sind dagegen

  • 70% ledig,

  • aber 16% entweder geschieden oder getrennt lebend,

  • 11% sind verheiratet

  • und nur 3% leben unverheiratet in fester Partnerschaft.

Obwohl das Durchschnittsalter der vermittelten Werkstattbeschäftigten bei 36 Jahren liegt, haben fast 90% keine Kinder. 93% der Menschen mit Lernschwierigkeiten und 84% der Menschen mit psychischer Behinderung haben keinen Nachwuchs.

Die Behinderung beeinflusst offensichtlich die Chancen Partnerschaften einzugehen und eine Familie zu gründen. Die Zufriedenheit mit der Partnerschaftssituation ist bezogen auf den Mittelwert die geringste von allen Lebensbereichen und die häufigste zu der keine Angaben gemacht werden. Ein Drittel aller Befragten geben offen an mit der Situation unzufrieden zu sein, nur etwas 30% ist sehr zufrieden (siehe Abbildung 47).

Abbildung 47: Zufriedenheit mit der Partnerschaft (n=118)

Auf die offene Frage nach Zukunftswünschen taucht des Öfteren "ein Partner/ eine Partnerin" auf, übrigens unabhängig davon, ob die Person in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder in der WfbM ist (vgl. ähnliche Ergebnisse bei SPIESS 2004, 276). Die Zufriedenheit mit der Partnerschaft unterscheidet sich nicht signifikant hinsichtlich der derzeitigen Arbeitssituation.

5.2 Wohnsituation

In Hessen wohnen nach der bundesweiten Bestands- und Bedarfserhebung Werkstätten für behinderte Menschen (con_sens 2002, 29) 50,2% der Werkstattbeschäftigten im privaten Umfeld innerhalb der eigenen Wohnung oder bei Familienangehörigen, 43% wohnen in einer Wohnstätte der Behindertenhilfe und 6,7% werden im ambulant betreuten Einzelwohnen unterstützt.

Von den vermittelten Werkstattbeschäftigten wohnen über zwei Drittel im privaten Umfeld und zwar genau zur Hälfte bei Familienangehörigen und unbetreut in eigener Wohnung. 20% werden im betreuten Einzelwohnen unterstützt und 11% wohnen in verschiedenen Wohnangeboten der Behindertenhilfe (siehe Abbildung 48).

Abbildung 48: Derzeitige Wohnsituation (n=185)

Die vermittelten Werkstattbeschäftigten wohnen also verglichen mit anderen Werkstattbeschäftigten überproportional im privaten Umfeld und im betreuten Einzelwohnen und unterproportional in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe. Die Angaben unterscheiden sich signifikant nach der derzeitigen Arbeitssituation (vgl. Abschnitt 3.6) und behinderungsspezifisch:

Von den vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten wohnen 36% noch bei der Familie, 30% sind im betreuten Einzelwohnen, 23% leben unbetreut in einer eigenen Wohnung und nur 11% nehmen ein Wohnangebot der Behindertenhilfe in Anspruch.

Die vermittelten Menschen mit psychischer Behinderung leben zu 46% unbetreut in eigener Wohnung, fast 30% wohnen bei Familienangehörigen, 12% in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und 11% werden im betreuten Einzelwohnen unterstützt.

Bei knapp einem Drittel der Befragten hat sich die Wohnsituation nach der Vermittlung verändert. Meist erfolgte eine Verselbstständigung mit Auszug aus der Familie (44%), einem Wohnangebot der Behindertenhilfe (32%), dem Betreuten Einzelwohnen (9%), aber auch ein Übergang in Betreuung aus dem unbetreuten Wohnen in der eigenen Wohnung (13%).

Die Zufriedenheit mit der Wohnsituation ist sehr hoch, fast drei Viertel der Befragten sind mit ihrer Wohnsituation ziemlich oder sehr zufrieden.

5.3 Freizeitsituation

In der Freizeit besonders beliebt sind nach Aussagen der ArbeitnehmerInnen sportliche Aktivitäten, aber auch entspannende Aktivitäten wie fernsehen, lesen, Musik hören oder spazieren gehen. Einen wichtigen Bereich bilden auch soziale Aktivitäten wie Freunde treffen und Ausgehen (siehe Abbildung 49). Bei den vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten werden fernsehen und Ausgehen häufiger als im Durchschnitt als Freizeitaktivitäten genannt, bei Menschen mit psychischer Behinderung lesen, spazieren gehen und Freunde treffen.

Abbildung 49: Freizeitaktivitäten (n=135)

Drei Viertel der Befragten sind mit ihrer Freizeitsituation ziemlich oder sehr zufrieden, dabei sind die Personen, die in einem Arbeitsverhältnis sind bzw. mit WfbM-Status arbeiten deutlich zufriedener als Erwerbslose oder (EU-)Rentner.

5.4 Zufriedenheit mit ausgewählten Lebensbereichen

Die Frage nach der subjektiven Lebensqualität ist letztlich für die Bewertung der beruflichen und sozialen Integration von Menschen mit Behinderung entscheidend. Die vermittelten ArbeitnehmerInnen wurden deshalb auch nach ihrer subjektiven Zufriedenheit mit ausgewählten Lebensbereichen befragt. Die subjektive Zufriedenheit mit der Lebenssituation gibt Auskunft darüber, wie die Menschen ihre Lebensbedingungen selbst wahrnehmen und bewerten:

Die Zufriedenheit mit dem eigenen Leben ist der Ausdruck einer umfassenden Bewertung der persönlichen Lebensverhältnisse. Im Rahmen dieser kognitiven Gesamtbilanz werden die eigenen Lebensumstände mit dem verglichen, was man sich wünscht, was man früher einmal hatte, was man in der Zukunft für sich erhofft oder was relevante Bezugspersonen haben. Neben diesen vielschichtigen Vergleichen spielt auch die Wichtigkeit, die verschiedenen Lebensbereichen beigemessen wird, eine Rolle. (STATISTISCHES BUNDESAMT 2002, 431)

Wenn man statistisch untersucht, welche Faktoren am meisten die Gesamtzufriedenheit mit der aktuellen Lebenssituation der vermittelten Werkstattbeschäftigten beeinflussen, so wird beispielsweise deutlich, dass den größten Einfluss die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation hat und dann Freizeit, Gesundheit, Freunde und Finanzen in der Prioritätenliste folgen.

Die Zufriedenheit mit ausgewählten Lebensbereichen sollte wiederum auf einer siebenstufigen Lickert-Skala (die mit Smileygesichtern visualisiert war) von gar nicht (1) bis sehr zufrieden (7) von den vermittelten Personen eingeschätzt werden. Berücksichtigt man erneut nur die sogenannten Top-Box-Werte "ziemlich" (6) und "sehr" zufrieden (7), so ergeben sich unabhängig von der derzeitigen Arbeitssituation folgende Ergebnisse (siehe Abbildung 50):

Fast drei Viertel aller Befragten sind mit ihrer Freizeit- und Wohnsituation ziemlich bzw. sehr zufrieden. Mit ihrer Arbeitssituation sind über zwei Drittel ziemlich bzw. sehr zufrieden. Mit ihren Freundschaften und ihrer Gesundheit sind über 55% zufrieden. Mit ihrer Partnerschaftssituation und ihren Finanzen sind dagegen nur um die 45% ziemlich oder sehr zufrieden.

Über 60% aller Befragten sind mit ihrem Leben ziemlich oder sehr zufrieden.

Abbildung 50: Zufriedenheit mit ausgewählten Lebensbereichen - alle Vermittelten

Diese Reihenfolge entspricht im Wesentlichen auch der Rangfolge in der westdeutschen Bevölkerung. So sind nach einer repräsentativen Untersuchung des Statistischen Bundesamtes die Bürger allgemein am stärksten mit ihrer Wohnsituation zufrieden, dann folgen gleichauf Arbeit und Freizeit, ehe im Mittelfeld Gesundheit und das Haushaltseinkommen folgen (STATISTISCHES BUNDESAMT 2002, 443). Im früheren Bundesgebiet ordnet sich die Mehrheit im oberen Bereich der Zufriedenheitsskala ein. So liegt die allgemeine Lebenszufriedenheit in Deutschland im Jahre 2001 auf einer Skala von 1-10 durchschnittlich bei 7,5, dabei ist die Lebenszufriedenheit in Westdeutschland mit 7,6 spürbar höher als in Ostdeutschland mit 6,9.

60% der Westdeutschen sind ähnlich wie die vermittelten Werkstattbeschäftigten entweder sehr oder "ganz und gar zufrieden" mit ihrem Leben (Skalenwert 8-10). Nur ein sehr kleiner Teil ist mit dem eigenen Leben mehr oder weniger unzufrieden (Skalenwert 0-4).

Dabei spiegelt die allgemeine Lebenszufriedenheit die konkreten Lebensverhältnisse wider: "Besserverdienende sind zufriedener mit ihrem Leben als Geringverdiener und Erwerbstätige sind zufriedener als Arbeitslose." (STATISTISCHES BUNDESAMT 2002, 435).

Als erstes Zwischenergebnis kann also festgehalten werden, dass sich die allgemeine Lebenszufriedenheit der Gesamtgruppe der vermittelten Werkstattbeschäftigten insgesamt nicht wesentlich von der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland unterscheidet, bezogen auf die Gruppe der Geringverdiener sogar über dem westdeutschen Durchschnitt liegt.

Die allgemeine Lebenszufriedenheit der vermittelten Werkstattbeschäftigten wird signifikant von der derzeitigen Arbeitssituation bestimmt. Während fast 70% der Personen, die zurzeit in Arbeit sind mit ihrer Lebenssituation ziemlich oder sehr zufrieden sind, sind dies nur knapp 60% der Menschen, die wieder mit WfbM-Status in der WfbM oder auf einem Außenarbeitsplatz arbeiten, nur 44% der (EU-)RentnerInnen und keiner der Erwerbslosen. Dabei unterscheidet sich insbesondere die Gruppe der sehr Zufriedenen. Außerdem sind 44% der Erwerbslosen mit ihrer Lebenssituation explizit unzufrieden, 9% der Beschäftigten mit WfbM-Status, 3% der Erwerbstätigen und keiner der (EU-)RentnerInnen.

Abbildung 51: Allgemeine Lebenszufriedenheit nach derzeitiger Arbeitssituation (n=133)

Die aktuelle Arbeitssituation schlägt also auf die Zufriedenheit mit allen anderen Lebensbereichen durch. Durchweg ist bei den Personen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, in allen Lebensbereichen der Anteil der Zufriedenen höher. Höchst signifikant unterscheiden sich die Zufriedenheit mit der Arbeitssituation, der Finanzsituation und der gesamten Lebenssituation, die Unterschiede der Zufriedenheit im Bereich Freundschaft und Partnerschaft sind dagegen nicht signifikant.

Über 80% der vermittelten Personen mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis sind mit dem Arbeitsverhältnis ziemlich oder sehr zufrieden. Der Arbeitsbereich ist damit der Lebensbereich mit dem diese Personengruppe am zufriedensten ist. Aber auch fast 80% der Erwerbstätigen sind mit ihrer Freizeit- und Wohnsituation ziemlich oder sehr zufrieden. Gesundheit und Freundschaften folgen auf einem Mittelplatz bei 60%, mit den Finanzen sind noch etwas über 50% zufrieden, die Zufriedenheit mit der Partnerschaftssituation ist auch hier nur bei knapp der Hälfte der Befragten gegeben.

Abbildung 52: Zufriedenheit in ausgewählten Lebensbereichen. Bestehende Arbeitsverhältnisse

Die Reihenfolge der Zufriedenheit mit den Lebensbereichen entspricht auch der Reihenfolge der Befragung von Beschäftigten einer hessischen Werkstatt (Arbeit, Freizeit, Wohnen, Gesundheit, Finanzen) (WINDISCH, WEISHEIT, KOSCHEK 2003, 84). Nicht nur die Arbeitszufriedenheit, sondern auch die Zufriedenheit in den Bereichen Wohnen, Freizeit, Gesundheit und Finanzen ist bei den derzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätigen Personen identisch oder geringfügig höher als die von den befragten hessischen Werkstattbeschäftigten.

Wichtig für die auch in anderen Untersuchungen festgestellte höhere Zufriedenheit von Menschen mit Behinderungen in verschiedenen Lebensbereichen ist sich in Erinnerung zu rufen, dass Lebenszufriedenheit, wie am Anfang des Abschnittes ausgeführt, das Resultat von vielschichtigen subjektiven Vergleichen sind, von dem was man hat, was man sich wünscht, was man früher einmal hatte, was man für sich erreichbar erachtet oder was andere wichtige Bezugspersonen haben. Zufriedenheit ist vor allem eine Frage des Vergleiches. Viele Werkstattbeschäftigten gerade mit Lernschwierigkeiten haben bisher nur die WfbM kennen gelernt, relevante Bezugspersonen arbeiten dort und eine Arbeit außerhalb der WfbM erscheint für viele nicht erreichbar. Die vermittelten Werkstattbeschäftigten in bestehenden Arbeitsverhältnissen kennen dagegen sowohl die Arbeit in der WfbM als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die in die WfbM zurückgekehrten und die Erwerbslosen vergleichen ihre derzeitige Arbeitssituation mit der in der WfbM und der die sie bereits auf dem Arbeitsmarkt hatten. Dies erklärt auch die negativere Bewertung der Arbeitssituation gegenüber den anderen Werkstattbeschäftigten. Die Zufriedenheit in den verschiedenen Lebensbereichen gründet zumindest im Arbeitsbereich auf jeweils eine andere Erfahrung und Vergleichsmöglichkeit.

Als Fazit kann gezogen werden, dass über zwei Drittel der vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Behinderung, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, sind mit der gesamten Lebenssituation ziemlich oder sehr zufrieden. Besonders hoch ist der Anteil der ziemlich oder sehr Zufriedenen mit in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit, mit ihren Finanzen und Partnerschaft sind dagegen deutlich weniger zufrieden.

5.5 Zukunftswünsche

In einer offenen Frage wurden die vermittelten Menschen mit Behinderungen nach ihren Zukunftswünschen gefragt. Ihre Wünsche für die Zukunft sind stark bestimmt durch die gegenwärtige Arbeits- und Lebenssituation:

Bei den Erwerbslosen steht eindeutig eine neue Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt im Vordergrund, mehr Geld sowie Gesundheit an vorderster Stelle. Die Menschen mit Behinderung, die wieder in einer WfbM arbeiten, wünschen sich vor allem Gesundheit, eine neue Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt und eine PartnerIn. Die Menschen mit Behinderung, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, wünschen sich Gesundheit, mehr Geld, ihre Arbeit zu behalten und eine PartnerIn.

Die Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist neben der Gesundheit und Partnerschaft für alle ein zentrales Element in ihrem Lebenskonzept. Der Wunsch mehr Geld zu haben und sich etwas leisten zu können ist eng damit verknüpft. Besonders die Personen, die ihre Arbeit verloren haben und erwerbslos bzw. in die WfbM zurückgekehrt sind, äußern weiterhin den Wunsch wieder ein Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Dies deckt sich mit gleichlautenden Ergebnissen in den Untersuchungen von SPIESS (2004, 276) und HINZ/BOBAN (2001, 88ff).

6. Zusammenfassung und Empfehlungen

6.1 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Vermittlungsergebnisse

  • In Hessen wurden von 1990 bis Ende 2003 über 400 Personen mit Behinderungen durch die Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) aus den Werkstätten in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt (PBI 1995, 77; LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004) . Angesichts der Tatsache, dass nach einer bundesweiten Untersuchung zum Übergang aus der WfbM im Jahr 2000 knapp zwei Drittel der WfbM keinen einzigen Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verzeichnen haben und die Übergangsquote allgemein bei unter 0,3% liegt (BUNDESREGIERUNG 2003, 56) ist Hessen Dank der Arbeit der FBI neben Hamburg und Baden-Württemberg eines der Bundesländer, in denen überproportional Übergänge aus der WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt und Berufsbildungsmaßnahmen zu verzeichnen sind. Auf sie entfielen im Jahr 2000 17% der bundesweiten Werkstattplätze, aber 39% aller Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (ISB 2002, 24). Dabei ist zu berücksichtigen, dass es in den letzten Jahren (2000-2003) nur bei knapp einem Drittel (14 von 45) der WfbM-Trägern in Hessen eine Fachkraft für berufliche Integration (FBI) gab, die zumeist nur über eine halbe Stelle verfügte (LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 2004).

  • Die Ergebnisse der Verbleibsstudie zeigen, dass behinderungsübergreifend deutlich über die Hälfte der vermittelten Werkstattbeschäftigten auch unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch die FBI dauerhaft auf den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

  • Über 70% der vermittelten Menschen mit Lernschwierigkeiten , die zuvor häufig viele Jahre in der WfbM gearbeitet hatten, sind derzeit noch in Arbeit und teilweise langjährig integriert. So waren nach über fünf Jahren der Vermittlung immer noch zwei Drittel der Personen mit Lernschwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert. Bemerkenswert ist auch der Anteil von fast 5% der Personen, die auf ausgelagerten Werkstattarbeitsplätzen integriert in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten.

  • Eine größere Gruppe von knapp 40% der vermittelten Personen mit psychischer Behinderung hat sich bemerkenswert stabil und langfristig auf den allgemeinen Arbeitsmarkt integrieren können, außerdem konnten eine Reihe von Personen nach der Vermittlung erfolgreich eine Ausbildung abschließen.

  • Die Arbeitsituation der vermittelten Personen mit psychischer Behinderung ist durch die häufig auftretenden gesundheitlichen Schwankungen jedoch insgesamt instabiler. So gelang gerade der Übergang von außerbetrieblichen Ausbildungen in ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vielen nicht, ebenso mussten Arbeitsverhältnisse nach längerer Zeit der Beschäftigung häufiger aus gesundheitlichen Gründen gekündigt werden. Langfristig schied gut ein Drittel mit Erwerbsunfähigkeitsrente aus dem Erwerbsleben aus, während über ein Fünftel in die WfbM zurückkehrte.

Zusammenhänge

- Die primäre Behinderung ist die Variabel, die den größten Teil der Unterschiede des Verbleibes erklärt. Die Gruppe der Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit psychischer Behinderung unterschieden sich höchst signifikant:

  1. sowohl hinsichtlich ihrer biographischen Merkmale,

  2. des Unterstützungsbedarfes,

  3. der Schulbildung,

  4. der bisherigen berufliche Karriere

  5. als auch der derzeitigen Arbeitssituation

- Menschen mit psychischer Behinderung, Lernbehinderung und bei geringer Anzahl Körperbehinderung befinden sich überproportional unter den vermittelten Werkstattbeschäftigten. Menschen, die eine Sonderschule für geistig Behinderte besucht haben, werden unterproportional ihres Anteils an den WfbM-Beschäftigten vermittelt, obwohl sich ihre Arbeitsverhältnisse mit der notwendigen Unterstützung durchaus stabil entwickeln und zwei Drittel von ihnen noch auf dem Arbeitsmarkt integriert sind.

- Frauen mit Lernschwierigkeiten machen nur ein Drittel der vermittelten Personen aus und werden gemessen an ihrem Anteil der WfbM- Beschäftigten unterproportional häufig aus der WfbM vermittelt. Außerdem ist das Tätigkeitsspektrum der von ihnen besetzten Arbeitsbereiche kleiner und umfasst überwiegend frauentypische Tätigkeiten in Hauswirtschaft, Küche und Gebäudereinigung.

- Ohne Eingreifen einer Fachkraft für Integration oder eines Integrationsfachdienstes führen sowohl außerbetriebliche Berufsvorbereitungen als auch außerbetriebliche Berufsausbildungen nur bei einer Minderheit zu nachvollziehbaren Übergängen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

- Das Ergebnis der Eingliederung durch die Fachkraft für Integration hat einen signifikanten Einfluss auf die überwiegende Erwerbssituation nach der Vermittlung und die derzeitige Arbeitssituation. Betrachtet man behinderungsübergreifend die derzeitige Arbeitssituation, so sind in einem Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

  1. noch über zwei Drittel der Werkstattbeschäftigten, die von der FBI in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vermittelten wurden,

  2. jedoch nur fast 40% der Werkstattbeschäftigten, die von der FBI in ein befristetes Arbeitsverhältnis vermittelten wurden,

  3. über 70% der Werkstattbeschäftigten, die von der FBI in eine betriebliche Ausbildung vermittelt wurden,

  4. jedoch nur knapp 20% der Werkstattbeschäftigten , die von der FBI in außerbetriebliche Ausbildung vermittelt wurden.

- Die beruflichen Lebensläufe der vermittelten Personen haben sich durch das Eingreifen der Fachkraft für berufliche Integration erkennbar verändert:

Waren vor der Vermittlung durch die FBI die Werkstattbeschäftigten

  1. durchschnittlich über 40% ihres beruflichen Lebenslaufes im Arbeitsbereich der Werkstatt,

  2. fast 20% in außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen,

  3. nur 12% in Arbeit

  4. und haben 16% der Zeit nicht gearbeitet,

so waren sie nach der Vermittlung durch die FBI

  1. zu 57% der Zeit in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen,

  2. sowie zu 10% auf Werkstattaußenarbeitsplätzen in Betrieben integriert

  3. nur 8 % im Arbeitsbereich in einer WfbM

  4. und nur 6 % der Zeit arbeitslos.

Motive der Arbeitgeber

- Die zentralen Einstellungsmotive aus Sicht der Arbeitgeber sind:

  1. die Motivation und die Person der ArbeitnehmerIn,

  2. das soziale Engagement und die persönliche Vorerfahrung des Arbeitgebers mit Menschen mit Behinderung

  3. sowie die Unterstützung durch die Fachkraft für berufliche Integration.

Insgesamt zeigt sich die überragende Bedeutung des Praktikums für die Einstellung der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung .

Charakteristika der vermittelten Arbeitsverhältnisse

- Die bestehenden Arbeitsverhältnisse wurden vor allem im Bereich der öffentlichen und privaten Dienstleistungen, im verarbeitenden Gewerbe, im Handel und in der Verwaltung gefunden.

- Die einstellenden Betriebe verteilen sich kategorisiert nach Betriebsgrößen ziemlich gleichmäßig auf Kleinst-, Klein- und Mittelbetriebe mit jeweils um die 30% der bestehenden Arbeitsverhältnisse, nur Großbetriebe sind mit 7% unterproportional vertreten. Auffällig ist aber, dass über 40% der beendeten, aber nur noch 30% der bestehenden Arbeitsverhältnisse in Kleinstbetrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern waren, was u.a. mit der bekannten höheren Fluktuationsrate von Kleinstbetrieben zusammenhängt. Es ist also auf der einen Seite offensichtlich leichter Menschen mit Behinderung in Kleinstbetriebe zu vermitteln, auf der anderen Seite ist die Beschäftigung dort tendenziell instabiler.

- Zwei Drittel der Stellen sind Vollzeitstellen, der durchschnittliche Nettolohn beträgt 861 Euro, fast alle ArbeitnehmerInnen benötigen keine weiteren Leistungen zum Lebensunterhalt.

- Von den Arbeitgebern wird - beim Vergleich zu nicht behinderten KollegInnen -

  1. die Dauer der Einarbeitungszeit überwiegend länger,

  2. Arbeitsquantität, Arbeitsqualität, Arbeitsleistung überwiegend geringer beurteilt.

Es liegt also eine erkennbare Leistungseinschränkung vor, wobei die Leistungsfähigkeit der überwiegenden Mehrheit der vermittelten Werkstattbeschäftigten bei über 50% liegt.

- Die betriebliche Integration in den bestehenden Arbeitsverhältnissen der vermittelten Werkstattbeschäftigten wird gleichermaßen von über 90% der Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen als gut bezeichnet . Sie bezieht sich aber in den meisten Fällen mehr auf den oberflächlichen betrieblichen Kontakt, während private Kontakte mit KollegInnen eher die Ausnahme sind.

- 80% der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung sind mit ihrem Arbeitsverhältnis eindeutig zufrieden , besonders hohe Zufriedenheit gibt es mit der Art der Tätigkeit und dem Kontakt zu Vorgesetzten und Kollegen, während der Stress am Arbeitsplatz, der Arbeitslohn und die Möglichkeiten sich im Betrieb zu verbessern kritischer beurteilt werden. Über zwei Drittel der ArbeitnehmerInnen wollen den Arbeitsplatz nicht wechseln, weil es ihnen sehr gut gefällt, nur knapp 6% würden gerne oder müssen den Arbeitsplatz wechseln.

Bewertung der Unterstützung durch die Fachkraft für berufliche Integration

- Die Unterstützung durch die Fachkraft für berufliche Integration der WfbM wird von den Arbeitgebern als sehr wichtig für die berufliche Integration bezeichnet.

Für die Arbeitgeber sind besonders wichtig:

  1. die Information über die Behinderung und die Stärken und Schwächen der BewerberIn,

  2. das begleitete Praktikum

  3. die Unterstützung in Krisensituationen

  4. regelmäßige Kontaktmöglichkeiten mit der FBI

  5. sowie Informationen über Förderleistungen

- 85% der vermittelten ArbeitnehmerInnen und 75% der Arbeitgeber sind mit der Leistung der FBI eindeutig zufrieden.

Probleme und Unterstützung nach Abschluss des Arbeitsvertrages

  • In 40% der Fälle gab es nach Abschluss des Arbeitsvertrages Probleme, die das Arbeitsverhältnis gefährdet haben. Die wichtigsten Unterstützungsquellen waren dabei der Integrationsfachdienst sowie die Fachkraft für berufliche Integration, obwohl diese zu diesem Zeitpunkt offiziell gar nicht mehr zuständig ist, aber auch die Vorgesetzten und KollegInnen.

  • Die Zuständigkeit der FBI endet offiziell mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. der Aufnahme einer (außer-)betrieblichen Ausbildung. Nur in 40% der Fälle fand nach Abschluss der Betreuung durch die Fachkraft eine Überleitung zum Integrationsfachdienst statt. Einige FBI hielten in der Untersuchung erkennbar dennoch weiter Kontakt zum Betrieb und zur ArbeitnehmerIn oder boten begleitende Angebote wie Stammtische an.

Dauer und Stabilität der Arbeitsverhältnisse

  • Die aktuellen Arbeitsverhältnisse bestanden zum Stichtag 31.12.2003 im Durchschnitt seit ungefähr fünf Jahren. Die beendeten Arbeitsverhältnisse bestanden im Durchschnitt drei Jahre und zehn Monate. Fast 50% der beendeten Arbeitsverhältnisse wurden in den ersten drei Jahren beendet, die meisten im ersten und fünften Jahr der Beschäftigung (fast 20%). Da allgemein 50% der neuen Jobs in Deutschland innerhalb eines Jahres enden (ERLINGHAGEN, KNUTH 2002, 21) ist die Anzahl der frühen Kündigungen im Vergleich dazu eher unterproportional. Es gibt keinen sprunghaften Anstieg der Kündigungen der vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen nach Auslaufen der Lohnkostenförderung nach drei Jahren, was häufig angenommen wird. Ob der leichte Anstieg der Kündigungen im fünften Jahr mit dem Auslaufen der einjährigen Weiterbeschäftigungspflicht nach Auslaufen der dreijährigen Lohnkostenförderung mit bedingt ist, konnte allerdings nicht geklärt werden.

  • Ein wesentlicher Teil der Kündigungen war durch wirtschaftliche Probleme des Betriebes, Betriebsschließungen und Ende der Befristung bestimmt und hing nicht mit der Behinderung des Arbeitnehmers zusammen . Bei Menschen mit psychischer Behinderung spielten daneben gesundheitliche Probleme eine größere Rolle, bei Menschen mit Lernschwierigkeiten auch die Arbeitsleistung und aus Sicht der Arbeitgeber verhaltensbedingte Probleme.

  • Die Stabilität und Dauer der Arbeitsverhältnisse der vermittelten Werkstattbeschäftigten gerade von Menschen mit Lernschwierigkeiten ist insgesamt sehr hoch. Wenn sie allerdings den Arbeitsplatz verloren haben, finden sie schwerer wieder einen neuen Arbeitsplatz.

  • Eine Rückkehr in die WfbM war auch nach langjähriger Beschäftigung, entgegen häufig geäußerten Vorbehalten, durchaus möglich. Die Berufsverläufe zeigen, dass die Rückkehr in die WfbM meist kurz nach Verlust des Arbeitsplatzes bzw. nach kürzerer Arbeitslosigkeit erfolgt ist. Das Problem liegt beim Verlust des Arbeitsplatzes eher in der erneuten Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, da die FBI in der Regel nicht mehr zuständig ist, als in der Rückkehr in die WfbM. Nur 16,3% der vermittelten Werkstattbeschäftigten, die ihren letzten Arbeitsplatz verloren, konnten in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt werden, 44,2% gingen zurück in die WfbM, 18,6% wurden erwerbslos und 16,3% schieden in EU-Rente aus dem Erwerbsleben aus.

Lebens- und Arbeitszufriedenheit der Vermittelten

  • Die allgemeine Lebenszufriedenheit wird sehr stark von der derzeitigen Arbeitssituation bestimmt. Über zwei Drittel der vermittelten ArbeitnehmerInnen mit Behinderung, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden, sind mit der gesamten Lebenssituation eindeutig zufrieden. Besonders hoch ist der Anteil der eindeutig Zufriedenen in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit, mit ihren Finanzen und Partnerschaft sind sie dagegen deutlich weniger zufrieden. Bei den derzeit WfbM-Beschäftigten sind noch knapp 60% eindeutig zufrieden mit ihrer derzeitigen Lebenssituation, 44% der EU-RentnerInnen, aber keiner der Erwerbslosen. Ein Wunsch nach einer Partnerschaft war bei vielen vermittelten ArbeitnehmerInnen unabhängig von der derzeitigen Arbeitssituation zu erkennen.

Auswirkungen für den Kostenträger

  • Die Arbeit der Fachkräfte für berufliche Integration zeigt, dass eine systematische Vermittlungsarbeit auch langfristig zu guten Integrationsergebnissen führt und sich auf jeden Fall auch finanziell für den überörtlichen Sozialhilfeträger als Kostenträger rechnet. Rechnet man nur die Zeiten, in denen die vermittelten Personen durchschnittlich in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren, Steuern gezahlt und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben (46 Monate), so ergeben sich behinderungsübergreifend durchschnittliche Einsparungen für den überörtlichen Sozialhilfeträger von mindestens 34.500 Euro für jede der über 400 Personen, die seit dem Bestehen der FBI vermittelt wurde. Nicht allein die Anzahl der Vermittlungen, sondern vor allem deren Nachhaltigkeit bestimmt dabei das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

6.2 Empfehlungen

Bewährtes Konzept der Fachkräfte für berufliche Integration ausbauen

  • Das Konzept der Fachkraft für berufliche Integration an den hessischen WfbM hat sich hinsichtlich der Anzahl und Nachhaltigkeit der Vermittlungen sowie der Akzeptanz der Dienstleistung durch ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen insgesamt bewährt und sollte flächendeckend ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die Erhöhung der Anzahl der FBI seit 2003 von 16 auf über 32 ist daher ein großer und wichtiger Schritt zu einem flächendeckenden Angebot. Die Stellenanteile an den Werkstätten sollten je nach Bedarf aufgestockt werden können. Für den überörtlichen Sozialhilfeträger rechnet sich dies gerade bei einem prognostizierten steigenden Bedarf an Werkstattplätzen allemal (vgl. CON_SENS 2002).

Begleitung von Qualifizierungs- und Arbeitsplätzen in Betrieben durch Weiterentwicklung der WfbM zur "Agentur für angepasste Arbeit" systematisch ausbauen

- Die Fachkraft für berufliche Integration könnte eine wichtige Keimzelle einer zu einer "Agentur für angepasste Arbeit" (vgl. TRUNK 2003, CZERMAK 2004) weiterentwickelten Werkstatt für behinderte Menschen sein, die sich nicht nur als Haus mit Arbeitsangeboten, sondern als Ressource für die berufliche Eingliederung besonders betroffener behinderter Menschen sieht. Das Angebot einer solchen Agentur für Arbeit sollte differenzierte ambulante betriebliche Qualifizierungs- und Arbeitsangebote umfassen wie

  1. einen ambulanten Berufsbildungsbereich,

  2. begleitete betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen mit Job Coaching,

  3. betreute tarifliche Arbeitsplätze mit und ohne Arbeitsassistenz,

  4. Arbeitsplätze in Integrationsfirmen

  5. oder dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze im Rahmen eines "Arbeiten im Verbund" in Kooperation mit Betrieben

Fachkräfte für berufliche Integration bereits im Berufsbildungsbereich einbeziehen,

betriebliches Arbeitstraining im Berufsbildungsbereich ermöglichen

  • Die Fachkraft für berufliche Integration sollte bereits frühzeitig im Berufsbildungsbereich und im Fachausschuss gemäß §5 Abs. 5 Werkstättenverordnung eingebunden werden, um zu prüfen unter welchen Bedingungen ein Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich wäre. Je früher die Fachkraft unterstützen kann, um so eher ist ein Übergang möglich. Das Angebot des Berufsbildungsbereichs sollte dabei unbedingt um die Möglichkeit eines begleiteten betrieblichen Arbeitstrainings in Kooperation mit Betrieben ergänzt werden (vgl. gleichlautende Empfehlung des ISB im Bericht der BUNDESREGIERUNG 2003, sowie ISB 2002, 156, CZERMAK 2004).

Vermittlungen in außerbetriebliche Ausbildung zurückfahren, begleitete betriebliche Qualifizierungsangebote ausbauen

  • Die Vermittlung in außerbetriebliche Berufsausbildung ohne weitergehende Betreuung ist problematisch und sollte zukünftig möglichst durch individuell und temporär begleitete betriebliche Ausbildungsmaßnahmen ersetzt werden. Wenn weiterhin außerbetriebliche Ausbildungen genutzt werden sollen, dann sollte dies nur in Verbindung mit einer weiteren Begleitung während und vor allem nach der Ausbildung durch die FBI oder den IFD geschehen (vgl. gleichlautende Empfehlung des ISB im Bericht der BUNDESREGIERUNG 2003, ISB 2002, 151).

Gezielte Förderung von Frauen und Männern mit Lernschwierigkeiten

  • Frauen mit Lernschwierigkeiten und Werkstattbeschäftigte, die eine Sonderschule für geistig Behinderte besucht haben, sollten gezielt ermutigt werden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten, da sie zurzeit gemessen an ihrem Anteil an den Werkstattbeschäftigten deutlich unterrepräsentiert sind. Die Untersuchung zeigt, dass die Personengruppe sehr wohl mit der entsprechenden Unterstützung stabil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden kann. Frauen mit Lernschwierigkeiten sollten bereits im Berufsbildungsbereich z.B. durch betriebliche Praktika, aber auch innerhalb der WfbM gezielt die Möglichkeit erhalten sich in nicht frauentypischen Bereichen zu erproben.

Bessere Verzahnung von FBI und IFD

  • Die Fachkraft für berufliche Integration sollte stärker mit dem Integrationsfachdienst (IFD) verzahnt werden, wie dies z.B. in Gießen geschehen ist. Die FBI könnte als Mitglied des professionellen Teams des IFD und der WfbM Brückenkopf und Vermittler zwischen beiden Institutionen sein und innerhalb des IFD für die Vermittlung und Begleitung von Werkstattbeschäftigten zuständig sein.

Langfristige begleitende Hilfen nach Abschluss des Arbeitsvertrages sicher stellen

  • Für vermittelte Werkstattbeschäftigte sollte grundsätzlich eine Stelle verantwortlich sein den aktiven Kontakt mit dem Arbeitnehmer und dem Betrieb verantwortlich zu pflegen, um Probleme frühzeitig zu erkennen. Die dafür benötigten Ressourcen vom Integrationsamt sollten entweder die FBI oder der IFD bekommen können, je nachdem, wer den besseren Kontakt in den Betrieb hat und was im Einzelfall als sinnvoll erscheint. Ein Teil der zukünftigen Aufgaben der FBI könnten also auch die vom Integrationsamt finanzierte langfristige Nachbetreuung von ehemaligen Werkstattbeschäftigten sein. Das starre Ende der Unterstützung des Arbeitsverhältnisses durch die Fachkraft beim Abschluss eines Arbeitsvertrages ist für die Nachhaltigkeit der Arbeitsverhältnisse problematisch, da häufig auch noch nach Abschluss des Arbeitsvertrages, besonders in der Probezeit, Probleme auftreten, die das Arbeitsverhältnis gefährden.

Niedrigschwellige Nachbetreuungsangebote finanzieren

  • Begleitende Angebote der FBI wie Stammtische der vermittelten ArbeitnehmerInnen oder andere Bildungs- und Freizeitangebote sind ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot und ein wichtiger Teil der Nachsorge und der sozialen Integration sowie ein gutes Frühwarnsystem . Sie sind vergleichsweise kostengünstige Angebote und sollten ein fester und finanzierter Bestandteil der Arbeit der FBI sein .

Wiedervermittlungsquote erhöhen

  • Durch eine aktive Kontaktpflege sollte rechtzeitig vor Ende eines befristeten Zeitvertrages, einer Ausbildung oder der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Kontakt zu den ArbeitnehmerInnen hergestellt werden, um durch die FBI oder den IFD eine neue Vermittlung zu initiieren. Die zurzeit niedrige Wiedervermittlungsquote nach Verlust des von der FBI vermittelten ersten Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisses sollte mit gezielten Maßnahmen verbessert werden, zumal ein großer Teil der Personen ansonsten wieder in die WfbM zurückkehrt. Die FBI sollte auch mit der Wiedervermittlung ehemaliger Werkstattbeschäftigter beauftragt werden können.

Berufliche Weiterentwicklung von vermittelten Werkstattbeschäftigten fördern

  • Auch die berufliche Weiterentwicklung langjährig vermittelter Werkstattbeschäftigter, die sich beruflich verändern oder fortbilden wollen, sollten von der FBI und/oder dem IFD mit entsprechenden Angeboten unterstützt werden können. Es ist sinnvoll, nicht darauf zu vertrauen, dass die vermittelten Werkstattbeschäftigten den Rest ihres Arbeitslebens in den einmal vermittelten Arbeitsverhältnissen bleiben, zumal es sich oft um sogenannte "dead end jobs" ohne berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten handelt, sondern es sollten berufliche Weiterbildung und, wenn gewünscht, auch nach einigen Jahren einen Wechsel in ein besseres Arbeitsverhältnis durch den IFD/die FBI unterstützt werden können. Der frei werdende Arbeitsplatz könnte dann ja für einen anderen Werkstattbeschäftigten genutzt werden.

Beschäftigungsverträge weiter als Maßnahme im Übergang zum regulären Arbeitsvertrag positionieren

  • Ausgelagerte Werkstattplätze haben sich als eine zeitlich befristete Maßnahme im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Werkstattbeschäftigte bewährt. Sie sollten so ausgerichtet und vermarktet werden, dass es sich für einen Arbeitgeber weiterhin lohnt auch eine Person mit der entsprechenden Förderung unbefristet auf ein reguläres Arbeitsverhältnis einzustellen.

Arbeiten im Verbund als integrative Alternative für Menschen mit schweren Behinderungen aufbauen, klare Kontrollmechanismen gegen Missbrauch einbauen

  • Das verstärkte Angebot von dauerhaft ausgelagerten Werkstattplätzen, wie im Projekt "Arbeiten im Verbund" (LEBENSHILFE GIEßEN 2003, GERBIG, EMIN 2004) vorgesehen, ist eine sinnvolle Möglichkeit für die Menschen mit Behinderung sein, die aufgrund ihrer Produktivität trotz Ausschöpfung aller Fördermittel und Arbeitsassistenz nicht zu tariflichen Bedingungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können (vgl. gleiche Forderung bereits PBI 1995, 23). Immerhin fast 5% der Menschen mit Lernschwierigkeiten und fast 3% der Menschen mit psychischer Behinderung sind nach einem gescheiterten Arbeitsversuch auf einem regulären Arbeitsplatz zurzeit wieder auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz in einem Betrieb integriert. Bisher sind ausgelagerte Arbeitsplätze offiziell nur als Maßnahme im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorgesehen, defakto sind aber einige schon längere Zeit auf den Außenarbeitsplätzen. Wer wollte sie auch gegen ihren Willen wieder in die Gebäude der WfbM bringen, wenn sie in dem Betrieb sich wohlfühlen und gut integriert sind? Dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze können aber auch integrative Möglichkeiten in Betrieben für einen stark leistungsgeminderten Personenkreis z.B. von Personen mit starken Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen bieten, die bisher nicht für eine Arbeit außerhalb der WfbM in Betracht kamen. Dazu muss jedoch auch die notwendige intensive Arbeitsbegleitung möglich sein. Es sollte außerdem, wie vorgesehen, sorgsam darauf geachtet werden, dass kein Missbrauch geschieht und nicht der Vermittlung aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt intern eine günstige Konkurrenz entsteht. Welcher Arbeitgeber würde einen ehemaligen Werkstattbeschäftigten zu tariflichen Bedingungen einstellen, wenn er ihn auf einem dauerhaft ausgelagerten Arbeitsplatz risikoloser und preiswerter bekommen kann?

Weiterer Forschungsbedarf hinsichtlich ausgelagerter Werkstattplätze

  • Die Situation von vermittelten Werkstattbeschäftigten auf zeitweise und dauerhaft ausgelagerten Werkstattplätzen, die nicht Gegenstand dieser Untersuchung war und wichtiger Teil der Arbeit der FBI ist, sollte mit ebenfalls wissenschaftlich nachuntersucht werden. Hier besteht gerade auch im Hinblick auf zukünftige Konzepte weiterer Forschungsbedarf.

Qualifizierung und Fortbildung der FBI sicher stellen

  • Die Arbeit der Fachkraft für berufliche Integration ist eine anspruchsvolle Tätigkeit im Spannungsfeld verschiedenster Interessen und Kulturen. Für die neuen Fachkräfte sollte eine praxisnahe berufsbegleitende Qualifizierung angeboten bzw. finanziert werden (wie z.B. die Berufsbegleitende Qualifizierung für IntegrationsberaterInnen der BAG UB), außerdem sollten sie regelmäßig an Fortbildung teilnehmen können.

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Danksagungen

Mein Dank gilt allen Beteiligten, die durch Ihre Mitwirkung diese Untersuchung erst möglich gemacht haben. Besonders gilt mein Dank:

  • den beteiligten 16 Fachkräften für berufliche Integration, die so viele vermittelte Werkstattbeschäftigte wieder aufgespürt und befragt haben und von denen viele auch die Arbeitgeberbefragung vorbildlich organisierten

  • den vielen vermittelten Werkstattbeschäftigten und Arbeitgebern, die sich für die Befragung Zeit genommen haben

  • der LAG Werkstätten in Hessen für die Initiative zu dieser Untersuchung und die gute Unterstützung und Koordination im Hintergrund

  • dem Landeswohlfahrtsband Hessen für die Finanzierung

  • meiner Familie, dass sie geduldig ertragen hat, dass dieser Auftrag etwas umfangreicher wurde als eigentlich geplant.

Autor

Doose, Stefan:

Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Verbleibs- und Verlaufsstudie der von Fachkräften für berufliche Integration (FBI) der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelten Menschen mit Behinderungen. Hrsg.: Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen e.V., Frankfurt 2005

Verfasser:

Stefan Doose, Lindenstr. 5, 23558 Lübeck, Email: stefan.doose@t-online.de

Herausgeber

Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen e.V.

Große Seestr. 43, 60486 Frankfurt am Main, Email: lag-wfb@fvsh.de

Die Untersuchung wurde finanziert vom Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Anhang

(auf Anfrage als Datei per Email vom Herausgeber oder Verfasser):

  • Fragebogen zur Lebens- und Arbeitssituation

  • Arbeitgeberfragebogen

  • Ausgewählte Datentabellen

Quelle:

Stefan Doose: Übergänge aus den Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen in Ausbildung und Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen in Hessen e.V.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 22.08.2006

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