"Der Krüppel"

"'Arbeit nicht Mitleid' ist das Motto der Krüppelvereinigungen aller Länder."1

bidok veröffentlicht in seinem Archiv als Faksimile die Gesamtausgabe der Zeitschrift "Der Krüppel", das Mitteilungsorgan der "Krüppelarbeitsgemeinschaft / Vereinigung der Körperbehinderten Österreichs". Die Arbeitsgemeinschaft war in den 20er- und 30er-Jahren des 20. Jhs. ein Dachverband von Betroffenen, Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfeeinrichtungen sowie von Rehabilitationspersonal (wie Ärzten/Ärztinnen) und Sonderschullehrer:innen, die vermutlich eine gewisse Nähe zu den Sozialdemokrat:innen gehabt hatten. Die Forderungen der Krüppelarbeitsgemeinschaft sind offensichtlich politisch nicht entsprechend aufgenommen worden, was mit der Entwicklung in Richtung Dollfuss-Regime/ Austrofaschismus in Verbindung zu bringen ist. Die Krüppelarbeitsgemeinschaft hat sich 1938 an den Nationalsozialismus angepasst und in der letzten Nummer der Zeitschrift wird dazu aufgerufen, die Nazis zu wählen. Es folgte die Eingliederung der österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft in den gesamtdeutschen Reichsbund der Körperbehinderten (siehe dazu: http://bidok.uibk.ac.at/library/fuchs-krueppel-diss.html).

Was aus den Funktionär:innen der Vereinigung im Weiteren geworden ist, wer überlebt hat und welche Rolle sie nach 1945 hatten, ist uns nicht bekannt, wahrscheinlich ist es auch nicht erforscht. Allerdings ist sichtbar, dass die Nachkriegspolitik in Österreich an den Forderungen der Krüppelarbeitsgemeinschaft angeschlossen hat.

"Die Krüppeln in Österreich fordern:

  1. Jeder Krüppel soll, wenn es bei ihm notwendig ist, rechtzeitig ärztlich behandelt werden und alle Behelfsmittel erhalten, die seinem Zustande angemessen sind, wie Kunstglieder, Stützapparate, Selbstfahre usw. gesetzlich aus öffentlichen Mitteln.
  2. Da nachweisbar eine namhafte Anzahl von schulpflichtigen Kindern weder privat noch öffentlichen Schulunterricht genießen, wird die Ausdehnung des Reichsvolksschulgesetzes und dadurch bedingter Schulunterricht auch auf bewegungsunfähige oder schwer gehfähige Krüppelkinder in Krüppelheimen und Krüppelschulen gefordert.
  3. Um die in Punkt 2 geforderte Ausdehnung des Reichsvolksschulgesetzes auf alle Krüppelkinder zu erstrecken, ist die Errichtung von ambulanten Krüppelschulen für das ganze Bundesgebiet Oesterreichs eine unumgängliche Notwendigkeit.
  4. Um den der Schule entwachsenen Krüppelkindern die Erlernung eines Gewerbes zu ermöglichen, muss an die Errichtung von Krüppelheimen geschritten, werden, da erfahrungsgemäß ein Krüppel eine Lehrstelle auf dem öffentlichen Arbeitsmarkt sehr schwer erlangt. Bis zur Errichtung von Krüppelheimen, müssen diejenigen Institutionen, die Werkstätten betreiben, aus öffentlichen Mitteln reichlich subventioniert werden, um ihren sozialen Arbeiten bei Fortführung, Ausbau und Neugründung von Krüppelwerkstätten gerecht werden können.
  5. Jeder Krüppel soll bei der Arbeitsbeschaffung mit dem Kriegsgeschädigten durch das Einstellungsgesetz und bei der Verleihung von Konzessionen jeglicher Art gleichgestellt werden.
  6. Alle einschränkenden Bestimmungen sollen fallen, die den Krüppel von der Anstellung bei Behörden ausschließen.
  7. Es soll jedem Schwerstverkrüppelten die Möglichkeit einer menschenwürdigen Unterbringung in Wohn- und Arbeitsheimen gegeben sein.
  8. Es soll ein Bundesgesetz geschaffen werden, das die Mindestbestimmungen über die Leistungen der Krüppelfürsorge enthält und den Krüppeln einen rechtlichen Anspruch auf diese Leistungen gewährt."2

1 aus: Der Krüppel. Mitteilungsblatt der ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft (Vereinigung der Körperbehinderten Österreichs). Zeitschrift zur Wahrung der geistigen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Krüppel Oesterreichs durch Geburt, Krankheit und Unfall ohne Rente, 1932, Nummer 1-2-, Seite 2

2 aus: Der Krüppel, Nummer 3-4, 7932, Seite 5

Volker Schönwiese

Gesamtausgabe (1927-1938)

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