Zu unserem Verständnis von Leichter und schwerer Sprache
Wenngleich aus Gründen der Bedienbarkeit und Übersichtlichkeit der Internetseite der Hinweis auf schwere, sowie auf Leichte Sprache erfolgt, so soll dennoch keine Differenzierung in Behinderungsformen, im Sinne einer traditionellen kategorialen Zuordnung geistig behindert, körperbehindert bzw. nicht-behindert, vorgenommen werden.
Unsere Entscheidung, wichtige Inhalte zusätzlich in Leichter Sprache zur Verfügung zu stellen, resultiert aus dem grundlegenden Anspruch der gleichberechtigten Teilhabe aller Gesellschaftsmitglieder.
Insofern als Sprache der Informationsvermittlung dient, bildet Leichte Sprache eine wesentliche Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe und Bemächtigung des eigenen Lebensalltags. Denn nur wer informiert ist, kann auch selbstbestimmt und gleichberechtigt über sein Leben entscheiden. Somit leistet Leichte Sprache einen Beitrag, sprachliche Barrieren und damit einhergehende Ausschließungen abzubauen.