Beratung

Eine Begriffsbestimmung aus historischer, fachspezifischer und gesellschaftlicher Perspektive unter besonderer Berücksichtigung der Behindertenberatung und der Abgrenzung zur Therapie

Autor:in - Angela Woldrich
Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Magisters der Philosophie an der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, eingereicht bei a.o. Prof. Dr. Volker Schönwiese, im Jänner 1998
Copyright: © Angela Woldrich 1998

Einleitung

Seit dem WS 93/94 finden am Institut für Erziehungswissenschaften Vorbereitungsarbeiten zu einem Dokumentations- und Beratungszentrum für Integrationsfragen im Arbeitsschwerpunkt Behinderten- und Integrationspädagogik statt.

Unter anderem hat die BIDOK (Behinderten-Integration-Dokumentation) die Aufgabe, zu informieren und zu beraten. Es ist geplant, Beratungskonzepte und Beratungsstrukturen aufzubauen, so daß die BIDOK für alle interessierte Personen, sowohl Wissenschafter und Studierende, als auch Eltern, Betroffene, Lehrer, Therapeuten, usw. offen steht.

Im WS 94/95 haben eine Studienkollegin (Sylvia Flir) und ich die Aufgabe übernommen, Institutionen, die Service im Behindertenbereich anbieten, zu erfassen und mit Hilfe eines Fragebogens zu beschreiben. Schon damals stellte sich mir die Frage, was Beratung eigentlich bedeutet, nach welchen Kriterien sie stattfindet und wie sie von der Therapie abzugrenzen ist. Darum fügte ich auf dem Fragebogen folgende Frage hinzu:

V) Bieten Sie in irgendeiner Form Beratung für Betroffene an?

Nach einigen Umwegen und 1 ½ Jahren Berufserfahrung landete ich wieder bei dem Thema Beratung. Irgendwie schien mich der Begriff zu verfolgen oder anzulocken, denn vor allem in meiner Arbeit mit "verhaltensauffälligen Kindern" bekam er eine besondere Bedeutung und konnte meine Vorstellung vom pädagogischen Handeln beschreiben. (siehe Mollenhauer Kapitel 1) Darum beschloß ich, Beratung zum Thema meiner Diplomarbeit zu machen.

Der größte Teil dieser Arbeit besteht in einer Literaturaufbereitung des Begriffs Beratung. Als ich mit der Literaturrecherche für meine Diplomarbeit begonnen hatte, dachte ich noch, die Begriffsbestimmung der Beratung nimmt nur einen kleinen Teil ein. Ich sollte dann aber schnell merken, daß der Begriff Beratung in vielen Bereichen verwendet wird und mit vielen verschiedenen Bedeutungen. Und zwar nicht nur in der Literatur. Ein Elektrogeschäft wirbt z.B. mit dem Slogan Beraten ist mehr als Information. Das Türschild einer Praxis lautet Psychologische Beratung. Darunter stehen die beiden Beratenden, beides Psychotherapeuten. Warum heißt die Praxis dann nicht Psychotherapeutische Beratung und worin unterscheidet sich diese von der Psychotherapie?(siehe Kapitel 3.5)

Um einen Begriff zu verstehen, muß man überlegen, woher er kommt, wo er seinen Ursprung hat. Im ersten Kapitel versuche ich, die historische Entwicklung der Beratung darzustellen. Dabei geht es mir nicht darum, eine kontinuierliche Entwicklung darzustellen, was meines Erachtens nach auch nicht möglich ist, da sie nicht vorhanden ist. Ich möchte punktuell einige mir wichtig erscheinende Momente und Entwicklungen aufzeigen.

Danach folgt eine Etymologische Annäherung an den Begriff und einige erste Begriffsdefinitionen. (Kapitel 2)

Im Anschluß daran (Kapitel 3), versuche ich, die Beratung in den verschiedenen Bereichen zu beschreiben, um zu zeigen, daß es nicht nur eine Definition von Beratung gibt. Ich versuche, die Beratung von verschiedenen Ansätzen her zu betrachten.

Im vierten Kapitel geht es um das Thema Behindertenberatung. Zunächst beschreibe ich die gesetzlichen Bedingungen in Deutschland und Österreich und konzentriere mich dann auf die oben genannte V. Frage des Fragebogens, mit dem Ziel, eine Begriffsdefinition aus dem alltäglichen aber auch institutionalisierten und amtlichen Gebrauch heraus zu arbeiten. In diesem Kapitel beschreibe ich auch kurz die Verwendung des Begriffes "Therapie" im Behindertenbereich.

Im fünften Kapitel widme ich mich dem Thema Beratung als Beruf. Die Vielschichtigkeit der Beratung hat Auswirkungen auf die Ausbildung und das Berufsbild der Berater. Die Folgen dieser Vielschichtigkeit versuche ich, in diesem Kapitel darzulegen.

Die gesellschaftlich-politische Dimension der Beratung ist Inhalt und Überschrift des sechsten Kapitels. Über das Beratungsgespräch hinaus hat die Beratung gesellschaftliche Konsequenzen und dadurch hat der Berater eine große Machtposition.

In meiner Diplomarbeit übernehme ich die Bezeichnung für den Adressaten der Beratung, z.B.: Ratsuchenden, Klienten oder Patienten, des jeweiligen Autors.

An der Wortwahl kann man schon erkennen, wie Beratung definiert wird und ob sie von der Therapie abgegrenzt wird. Im siebenten Kapitel gehe ich noch einmal zusammenfassend auf das Problem dieser Abgrenzung ein.

Die Bedeutung der Beratung in meinem Leben, versuche ich in einem abschließenden Resumee (Kapitel 8) zu beschreiben.

Noch eine kurze Bemerkung zur Form. Ich habe in meiner Diplomarbeit alle Zitate kursiv ausgedruckt und verzichte daher auf Anführungszeichen unten und oben.

1) Der Begriff Beratung - historisch betrachtet

1.1) Die Anfänge

Der Begriff der Beratung wurde schon zwischen 1900 und 1930 in den Aufgabenkatalogen der Fürsorgeeinrichtungen verwendet. So gab es zum Beispiel im Bereich der Seemannsfürsorge (1885, 1923) Beratung in Gesundheits- und Rechtsfragen und die Gesundheitsfürsorge erwähnte schon 1929 die Sexual- und Eheberatung. Es existierten bereits diverse Beratungsstellen wie u.a. Auswandererberatung (seit 1902), öffentliche Rechtsberatung (seit 1904) und Berufsberatung (seit 1917 in Bayern). (vgl. Bäuerle 1980, S. 65)

Um so erstaunlicher ist es, daß der Begriff als methodisches Instrument der Sozialarbeit bzw. Wohlfahrtspflege in den theoretischen Schriften jener Zeit keine Erwähnung findet.

In Alice Salomons "Leitfaden der Wohlfahrtspflege" (1921) heißt der zentrale Begriff pflegerische Fürsorge; Beratung wird nur im Zusammenhang mit ärztlicher Beratung erwähnt. (Hörmann 1985, S. 810)

Im Lehrbuch der Arbeiterwohlfahrt werden zwar u.a. Sportärztliche Beratungsstellen erwähnt, zentrale Begriffe bleiben aber "behandeln", "unterstützen" und "heilen". (vgl. Bäuerle 1980, S. 65)

1.2) Erziehungsberatungsstellen im deutschsprachigen Raum

Die Erziehungsberatungsstellen haben ihre Wurzeln in den Bereichen der Jugendfürsorge, Sonder- und Heilpädagogik, Entwicklungsmedizin, der Kinder- und Jugendpsychologie sowie der Psychoanalyse. Die ersten Beratungsstellen wurden von Vertretern dieser Disziplinen initiiert:

1903

heilpädagogische Beratungsstelle in Hamburg (durch Kriminalpsychiater W. Cimbal)

1906

"Medico - pädagogische Poliklinik für Kinderforschung, Erziehungsberatung und ärztliche erziehliche Behandlung" in Berlin (durch Psychiater Fürstenheim)

1916

"Jugendsichtungsstelle" in Frankfurt (durch Fürstenheim)

1917

"Heilpädagogische Beratungsstelle" an der Kinderklinik in Heidelberg (durch Prof. Homburger)

1918

Elternberatungsstelle in Leibzig (Gregor)

Später entstanden noch weitere unter seiner Leitung in Karlsruhe, Pforzheim, Offenburg und Bruchsal. (vgl. Presting 1991, S. 10)

Durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922 sollten in Städten mit über 10.000 Einwohnern Jugendämter eingerichtet werden ("Kannbestimmung", d.h. eine Maßnahme kann vollzogen werden, sie muß es aber nicht), deren Aufgabe die "Beratung in Angelegenheiten der Jugendlichen" (§ 4, Abs. 1) war. Bis 1928 entstanden in Deutschland 42 Beratungsstellen. (vgl. ebd., S. 10)

Die Bezeichnung "Erziehungsberatungsstelle" wurde zum ersten Mal in den 20er Jahren für die - unter Beteiligung von Adler und Aichhorn - errichteten Stellen in allen 22 Stadtbezirken Wiens verwendet. (vgl. ebd., S. 10f)

1.3) Das Beratungswesen während der NS - Zeit

Zu dieser Zeit gab es neben der "freien Erziehungsberatung" auch psychiatrisch orientierte Einrichtungen an Kliniken (in Tübingen, Bielefeld, Bonn, u.a.).

Aufgabe derErziehungsberatung war die Förderung "erbgesunden, für die Volksgemeinschaft wertvollen Nachwuchses"(Kersten 1941, 440). (Presting 1991, S. 11) Diese Beratungsstellen wurden in denorganisatorischen Rahmen der "Nationalsozialistischen Volksfürsorge" (NSV) einbezogen, was zu einer Dezentralisierung führte, die gewährleisten sollte, daß auf Ortsgruppenebene alle "Fälle" erfaßt und ggf. an psychologisch geschulte Fachkräfte auf Bezirks- bzw. Gauebene weitergeleitet wurden.

Nicht nur besondere Institutionen oder Personen mit entsprechender Fachkompetenz waren berechtigt, Erziehungsberatung durchzuführen. (vgl. Presting 1991, S. 11)

So erfüllte z.B. ein älterer und verheirateter Mann mit einer Vielzahl Kinder, der in glücklicher Ehe lebt, sein Auskommen und möglichst außer seinem Beruf noch einen Garten hat, etwa Lehrer ist oder eine besondere Ausbildung als Volkspfleger genoß, die äußeren Voraussetzungen für einen Erziehungs- und Familienberater und ist verhältnismäßig leicht zu finden. (Kersten, zit. in Presting 1991, S. 11)

Während des Nationalsozialismus wurde das Beratungswesen also stark für ideologische Zwecke mißbraucht.

1.4) Kurzer Blick nach Amerika

Auch in den USA entstanden Einrichtungen, die den Erziehungsberatungsstellen ähnlich waren. So wurde z.B. 1909 die heilpädagogische Beratungsstelle zur Unterstützung von Jugendgerichten in Chicago von Healy gegründet. Dieser Einrichtungstyp wurde später "Child-Guidance-Clinic" genannt und war durch einen hohen Professionalisierungsgrad, die Form der Institutionalisierung ohne einheitliche organisatorische Anbindung, als auch durch die multidisziplinäre Personalbesetzung gekennzeichnet, die auf der Grundlage psychoanalytischer Theorien sozialtherapeutisch arbeiteten.(vgl. ebd., S. 12)

1.5) Die Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg

In der Nachkriegszeit war der gesellschaftliche Bedarf für Beratungsstellen unterschiedlicher Art besonders groß. Die Zeit war durch schwierige Familienverhältnisse gekennzeichnet, bei denen der Vater bzw. Partner abwesend war und zusätzlich noch materielle Grundlagen (Wohnung, Nahrungsmittel, Kleidung, Brennmaterial, usw.) fehlten. Neben den Auswirkungen der Nachkriegszeit vollzog sich auch ein Wandel politischer und familienbezogener Wertvorstellungen.

Die Perspektiven der Kinder und Jugendlichen waren trostlos, steigende Jugendverwahrlosung die Folge. Unter Fachleuten wurde von einem "allgemeinen Erziehungsnotstand" gesprochen. Die schlechte soziale und psychische Verfassung der Kinder und Jugendlichen übte Druck auf die Personen aus, die sich für den Sozialbereich verantwortlich fühlten. Da aber kaum finanzielle Mittel zu Verfügung standen, war es schwierig, ein funktionierendes Beratungswesen aufzubauen.(vgl. Presting 1991, S. 12f)

Während das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 den Jugendämtern die Möglichkeit gab, Beratungsstellen einzurichten, wurden diese durch die Novellierung des Gesetzes 1953 verpflichtet, Einrichtungen anzuregen, zu fördern oder eigene zu schaffen. (vgl. Presting 1991, S. 15)

1.6) Einfluß der amerikanischen Besatzungsmacht auf das Beratungswesen

Neben der Bedarfslage spielten auch die Interessen der amerikanischen Besatzungsmacht an der Umerziehung der deutschen Bevölkerung (Reeducation) eine Rolle. Nachdem die Deutschen den Amerikanern bei der Mitbestimmung in der Entwicklung des deutschen Schulwesens "einen Riegel vorschoben" (1948/49), konzentrierten sich die amerikanischen Bemühungen nun auf die Einrichtung von Erziehungsberatungsstellen und deren Finanzierung. Daher kam es sehr schnell zur Errichtung von Erziehungsberatungsstellen in einigen größeren Städten ab 1950. Im Haushaltsplan des amerikanischen Hochkommissars stand dafür ein eigener Etatposten zur Verfügung.

Man darf jedoch den Einfluß der Amerikaner auf das Erziehungsberatungssystem nicht überbewerten, auch wenn sich das Child-Guidance-Modell den theoretischen Vorstellungen nach durchsetzte. Es bestanden bereits bei Kriegsende einige Einrichtungen, die seit ihrer Gründung mehr oder weniger außerhalb der NSV gearbeitet haben. Diese Einrichtungen entstanden aufgrund persönlicher Initiativen und arbeiteten nur ehren- oder nebenamtlich für wenige Stunden in der Woche, mit stark begrenzten Kapazitäten und ohne explizite Konzeption. (vgl. Presting 1991, S. 13f)

1.7) 70er Jahre oder Beratung als pädagogischer Vorgang

Weniger in der erziehungswissenschaftlichen Fachliteratur als vielmehr im Gespräch derjenigen, die in den pädagogischen Randbezirken tätig sind, gewinnt ein Begriff immer größer werdende Bedeutung, der indessen noch kaum als pädagogischer Begriff, in keinem Falle aber als erziehungswissenschaftlicher Terminus eingeführt ist - und dies sehr zum Nachteil der Erfassung und Analyse dessen, was wir die Erziehungswirklichkeit nennen - : der Begriff "Beratung". (Mollenhauer 1965, S. 25)

Mitte der 70er Jahre beginnt Mollenhauer mit diesem Satz seine Abhandlung über das pädagogische Phänomen "Beratung".

Er stellt die Hypothese auf, daß Beratung kein auf Institutionen beschränktes Phänomen ist, wie z.B. Beratungsstellen der verschiedensten Arten und Beratungsspalten in den Massenmedien, sondern ein pädagogischer Vorgang, der innerhalb des Erziehungsgeschehens an Verbreitung und Bedeutung gewinnt(vgl. Mollenhauer 1965, S. 26).

Mollenhauer brachte das aufkommende Interesse an Beratung mit einer Veränderung des Erziehungsstils in Zusammenhang, der verstärkt auf Demokratie innerhalb des Erziehungswesens ausgerichtet ist. Daher gehört seiner Meinung nach Beratung auch außerhalb der Schule angesiedelt. Zum Beispiel in der offenen Jugendarbeit, in der Jugendgerichts- und Bewährungshilfe, da der Rahmen offener sein muß als in einer klassisch pädagogischen Einrichtung wie der Schule mit traditionellem Erziehungsverständnis.

Mollenhauer beschreibt diesen neuen pädagogischen Verhaltenstypus als

...der Umgang zwischen Erwachsenen und jungen Menschen im lenkenden Gespräch außerhalb des Kontinuums nachdrücklich erzieherischer Einwirkungen. (ebd., S. 26)

Er nennt zwei Gründe, die diese Entwicklung fördern. Zum Einen repräsentiert Beratung einen Erziehungsstil, der unserer Gegenwart in besonderer Weise "liegt", vor allem aber dem Erziehungsbedürfnis der heranwachsenden Generation entgegenkommt. (ebd., S. 26)

Zum Anderen stellt sich die Verhaltensweise des Erziehers als ein "unpädagogisches" Phänomen dar. Der Ratsuchende soll nicht in die Rolle des "Zöglings", "Schülers" oder "Erziehungsbedürftigen" rutschten, sondern wird als jemand behandelt, der zu selbständiger Entscheidung und Lebensführung fähig ist. (vgl. ebd., S. 27)

Mollenhauer versteht die institutionalisierte Beratungstätigkeit als einen Sonderfall eines allgemeineren pädagogischen Phänomens. (ebd., S. 27)

Die aus der Erziehungs- und Berufsberatung hervorgegangene Literatur enthält fast nichts über die pädagogische Struktur und Relevanz des Beratungsvorganges selbst. Mollenhauer erklärt es damit, daß dem Erziehungsberater die Beratungsvorgänge innerhalb der komplexen und vielseitigen Verfahren untergeordnet erscheinen und daß es sich bei diesen Berufen in der Regel um Psychologen handelt. Er ist der Meinung, daß es einer erziehungswissenschaftlichen Fragestellung bedarf, was er mit seiner Abhandlung erreichen wollte.

Was Mollenhauer von der Beratung in der Erziehung sagte, gilt sinngemäß auch für Beratung in der Sozialarbeit:

- Beratungsvorgänge setzen offene Situationen voraus,

- fordern eine qualitative Veränderung des Beziehungsverhältnisses

- und ein demokratisches Konzept.

(vgl. Bäuerle 1980, S. 65)

1.8) 80er Jahre = Beratungsboom

Hörmann widerspricht Mollenhauer, indem er sagt, daß sich Anfang der siebziger Jahre viele pädagogische Neuerscheinungen und die größeren Fachzeitschriften mit der Bildungsberatung und Beratung in der Schule befaßt haben. Es war von einem Beratungsboom die Rede (vgl. Hörmann 1985, S. 809) und Ausbildungsgänge für Beratungslehrer wurden entwickelt.

Im Strukturplan des Deutschen Bildungsrates von 1970 heißt es:

Individualisierung und Differenzierung im Bildungswesen machen es notwendig, dem Lernenden durch sachkundige Beratung zu helfen, damit er die Bildungsangebote und Lernmöglichkeiten wählen kann, die die Entfaltung seiner Persönlichkeit fördern und ihm gleichzeitig berufliche und gesellschaftliche Chancen bieten. Auch die Berufswelt ist für den einzelnen so unübersichtlich, daß die Wahl seines Bildungsweges zu einer schwierigen Entscheidung geworden ist. Die Orientierung über Berufsfelder, Berufsbilder und Berufschancen in der Arbeitssphäre muß durch eine Berufsbildungsberatung ergänzt werden, damit der Lernende eine Berufswahl treffen kann. (Hörmann 1985, S. 809)

Einen Höhepunkt in dieser Entwicklung bildet das 1975 ausgestrahlte Funkkolleg "Beratung in der Erziehung". (siehe 3.1 Beratung in der Erziehung)

Der beginnende Beratungsboom flaute dann aber mit der Stagnation und Rücknahme der Bildungsreformbestrebungen rasch ab.

Viele Wünsche und Hoffnungen auf einen Ausbau der Beratungsangebote zur Orientierung, Planung und Entscheidung in komplexen Fort- und Weiterbildungen sind hier ebenso unerfüllt geblieben wie eine intensivierte Integration pädagogisch - psychologischer, vor allem aber sozialpädagogischer und psychosozialer Aspeket in die Beratung in der Schule. Offensichtliche Beispiele sind die mißlungenen Institutionalisierungen von Beratungslehrern, eine nicht erreichte Verbreitung von Konzepten von Schulsozialarbeit, die nur spärlich gebliebenen Ansätze der Ergänzung schulpsychologischer Dienste um außerschulische Problemfacetten. (Nestmann, zit. in Hörmann 1985, S. 810)

Während Beratung im Kontext der Schule stagnierte, erreichte indessen Beratung auf den Feldern der Sozialpolitik und des Gesundheitswesens, der Jugendhilfe und allgemeinen Sozialisation in der Folgezeit theoretisch wie praktisch eine weit größere Bedeutung und Verbreitung.

1977 schreibt Ralf Schwarzer in seinem Vorwort zum Beraterlexikon:

Die sich langsam entwickelnde Beratungswissenschaft verfügt noch nicht über ein einheitliches Paradigma und eine Systematik, die allgemein anerkannt werden. Sie ist weit davon entfernt, sich als eine geschlossene Disziplin darzustellen. Für den einen ist sie eine Fortsetzung der Pädagogischen Diagnostik, für den anderen eine ganz neue Dimension pädagogischen Handelns überhaupt.(Schwarzer 1977, S. 7)

Er beobachtet einen Trend von zwei sich voneinander unabhängig entwickelnden Beratungsparadigmen. Eine schulpädagogische Richtung mit dem Schwerpunkt auf der Bildungsberatung (Schullaufbahnberatung, Pädagogische Diagnostik, Verhaltensmodifikation im Klassenzimmer, usw.) und eine sozialpädagogische Richtung, die sich vor allem mit Jugendberatung, Erziehungsberatung, Gemeinwesenarbeit, Selbsterfahrungsgruppen, usw. befaßt.

Ralf Schwarzer möchte mit seinem Beraterlexikon diesem Trend entgegenwirken.

Um hier von Anfang an eine Brücke zu schlagen, ist auf eine gegenseitige Bezugnahme schulpädagogischer und sozialpädagogischer Beratungsbedürfnisse besonderer Wert gelegt worden. (Schwarzer 1977, S. 7)

Er ist der Meinung, daß sich der schulische Bereich in der Beratung nicht abtrennen läßt von Problemen, die außerschulisch bedingt sind oder sich außerschulisch manifestieren und schulisch mitbedingt sind.

1.9) 90er Jahre

1980 war Beratung einer der Zentralbegriffe der Sozialarbeit/Sozialpädagogik. Die Adaption dieses Begriffes in der Sozialarbeit ging so weit, daß der Vorschlag diskutiert wurde, die Berufsbezeichnung Sozialarbeiter durch "Sozialberater" zu ersetzen. (vgl. Bäuerle 1980, S. 66)

1.10) Begriffsklärung Sozialpädagogik vs. Sozialarbeit

Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik eingehen, da ich sie schon öfter verwendet habe und sie im Laufe meiner Diplomarbeit noch öfter vorkommen werden.

G. Iben formuliert im Funk-Kolleg Erziehungswissenschaft in Anlehnung an Klaus Mollenhauer folgende Definition:

Die Praxis der Sozialpädagogik bezeichnet einen spezifischen Bereich pädagogischer Einrichtungen, die ursprünglich als Antwort auf soziale und pädagogische Notlagen, vor allem in der beginnenden industriellen Gesellschaft entstanden sind. In den Einrichtungen der Jugend- und Familienfürsorge sowie der Jugendstrafrechtspflege dominiert noch dieser Nothilfecharakter, während Jugendschutz, Jugendpflege, Eltern- und Erziehungsberatung, außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung stärker vorbeugende und ergänzende Intentionen aufweisen. In beiden Fällen geht es um die Verhütung und Beseitigung von erzieherischen und sozialen Mängeln und Gefährdungsmomenten sowie um die Befriedigung von neu entstandenen Erziehungsbedürfnissen, die im herkömmlichen Erziehungswesen nicht gestillt werden. (Iben 1971, S. 232f)

Worin unterscheiden sich nun die Begriffe Sozialarbeit und Sozialpädagogik?

Wie schon vorher erwähnt tauchte nach dem 2. Weltkrieg der Begriff Sozialarbeit auf. Er wurde aus dem Amerikanischen "social works" übernommen und stand für ein Erziehungsverständnis, das sich stark von dem typisch deutschen, worunter man autoritäre Zucht und den Lehrer als "Pauker" verstand, abgrenzen wollte.

In den Arbeitsformen der Sozialarbeit sahen sich die Berater und Helfer in der Rolle des Partners (vgl. ebd., S. 233), aber auch die sogenannte alte Erziehung hat sich weiter entwickelt und Iben schlägt als Kompromiß folgendes vor:

Sozialarbeit ist das größere Arbeitsfeld, innerhalb dessen die Sozialpädagogik einen breiten Raum einnimmt. (ebd., S. 234)

Sozialarbeit kann auch reine Versorgungsleistung ohne pädagogische Intention sein, wie z.B. in Altersheimen und Heilstätten, daher versteht der Autor diesen Begriff als den umfassenderen, während Sozialpädagogik nur Bereiche bezeichnet mit pädagogischen Intentionen. Gleichzeitig spricht sich jedoch der Autor gegen eine Abgrenzung aus, denn wenn man dem Sozialarbeiter alles entzieht, was mit Pädagogik zu tun hat, bliebe nicht viel übrig. Denn auch in Altersheimen findet eine Form der erzieherischen Beeinflussung statt und auch wenn der Sozialarbeiter sich nur in der Rolle des Beraters sieht, zielt die Beratung auf die Änderung eines Zustandes ab.

Beratung ist dann nur eine spezifische Form erzieherischer Beeinflussung.(ebd., S. 234)

Iben spricht sich deutlich für die Zusammengehörigkeit beider Bereiche aus, obwohl sich unterschiedliche Ausbildungsgänge (siehe unten) entwickelt haben. Diese versteht er aber nur als eine berufliche Schwerpunktbildung und nicht als prinzipielle Grenzziehung. (vgl. ebd., S. 235)

In Deutschland gibt es an der Fachhochschule die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Sie haben im wesentlichen den gleichen Inhalt und führen nur zu unterschiedlichen Berufsgruppen. Der Studiengang für Sozialarbeit richtet sich an zukünftige Sozialarbeiter, die eher im administrativen Bereich, z.B.: Kommunal- und Justizverwaltungen, in Schulen, bei freien Wohlfahrtsverbänden und anderen privaten Trägern tätig sind. Der Studiengang für Sozialpädagogik ist für zukünftige Sozialpädagogen, die im erzieherischen Bereich tätig sind, z.B.: außerschulische Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Freizeit und Erholungsmaßnahmen, Jugendarbeit und Jugendbildung, Erziehung im Strafvollzug, usw.

Beide Studiengänge dauern sieben Semester und schließen mit dem Diplom ab.

In Österreich erfolgt die Ausbildung für diplomierte Sozialarbeiter an einer Akademie für Sozialarbeit und die Ausbildung zum Sozialpädagogen (der Begriff ersetzt seit neuestem im Rahmen internationaler Angleichung den Begriff Erzieher) findet am Kolleg für Sozialpädagogik ( bisher Erzieherkolleg) statt. Der Tätigkeitsbereich entspricht dem jeweiligen in Deutschland.

2) Der Begriff Beratung - etymologisch betrachtet

In der Alltagssprache kann das Wort "Beraten" in zwei verschiedenen Formen verwendet werden. Wenn zwei oder mehrere Personen über ein bestimmtes Thema sprechen, mit dem Ziel, zu einer gemeinsam akzeptierten Entscheidung zu kommen oder sich einig zu werden über die Beschreibung oder Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts, dann beraten sie sich miteinander. Man spricht dann von der reflexiven Form des Prädikats: sich beraten. (vgl. Kaiser/Seel 1981, S. 60)

Wenn eine Person einer anderen einen unverbindlichen Handlungsvorschlag macht oder einen "Rat" gibt, wird das Wort "Beraten" in seiner transitiven Form verwendet, im Sinne von "jemanden beraten". Diese Verwendung inkludiert, daß die andere Person den Handlungsvorschlag ablehnen oder annehmen kann. Dies ist eine ganz freie Entscheidung, da keinerlei Auswirkungen oder Sanktionen von der ratgebenden Person zu erwarten sind. (vgl. Kaiser/Seel 1981, S. 60)

Aurin definiert den Begriff nur in seiner transitiven Form.

Beratung(B) ist im Lebensalltag eine Form mitmenschlicher Hilfeleistung.

(Aurin 1981, S. 42)

Er unterscheidet deutlich zwischen dem Hilfesuchenden und dem Ratgebenden, wobei er beim letzteren die Fähigkeit des Erkennens der Schwierigkeiten oder der Problemlage, sowie entsprechende Lebenserfahrung und Wissen voraussetzt.

Aurin findet in dieser im natürlichen Lebenszusammenhang vollzogenen (ebd., S. 42) Beratung bereits die wichtigsten Elemente der professionellen Beratung:

...die Diagnose und Prognose, die Raterteilung und menschliche Hilfeleistung. (ebd., S. 42)

Frommann/Schramm/Thiersch übersetzen "Beratung" mit einen Rat geben, jemanden beraten, sich beraten.(Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 715) Sie unterscheiden also nicht die transitive und reflexive Form des Wortes. Beratung findet im Alltagsleben der Familie, in der Freundschaft, im Beruf und im Umgang mit Erfahrenen statt. Dabei gibt es die unterschiedlichsten Variationen von Sorgfalt, Verbindlichkeit, Intensität und Absicht. Dort liegen nach Meinung der Autoren die Grenzen der Alltagsberatung.

Beratung geschieht ebenso durch das, was der eine dem anderen erzählt, wie dadurch, wie er reagiert, zuhört, nachfragt, weghört. (Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 715)

Der Zufall spielt eine große Rolle in der Alltagsberatung und der Zusammenhang von Absicht und Wirkung ist nicht durchschaubar. Die Autoren beobachten die Zunahme einer eigenständigen, professionell betriebenen Tätigkeit von Beratung und begründen dies mit der Ungenügenheit der Alltagsberatung.

Die Expansion der Beratung erklären sie mit den zunehmenden gesellschaftlichen Konflikten unseres hochindustrialisierten Spätkapitalismus.(ebd., S. 715)

Beratung habe zwei einander entgegengesetzte Aufgaben

durch kompensierende Hilfen gesellschaftlich notwendige Produktivität zu erhalten und als Form spätkapitalistischen Krisenmanagements Versagen, Protest und Unruhe zu unterdrücken, ebenso aber die in Krisen sich anzeigenden Möglichkeiten eines neueren, humaneren Lebens freizusetzen. (ebd., S. 716)

König/Volmer betonen im Taschenbuch der Pädagogik, daß sich die Beratung als eine zentrale Interaktionsform immer mehr ausweitet, da durch die zunehmende Komplexität in unserer Gesellschaft es dem Einzelnen und der Gruppe immer schwerer fällt, Situationen zu durchschauen und Entscheidungen zu treffen. Sie schließen sich bei einer allgemeinen Definition von Beratung Brunner/Schönig an:

Beratung ist definiert durch die Trennung zwischen Berater und Ratsuchendem bzw. Klienten.

Beratung ist Unterstützung des Ratsuchenden bei Entscheidungen, ohne die Entscheidung für ihn zu treffen.(König/Volmer 1996, S. 122)

Der Beratungsvorgang ist damit deutlich abgegrenzt von einem direktiven Vorgang, d.h. es werden keine Handlungsanweisungen gegeben.

König/Volmer unterscheiden zwischen einer alltags- und einer theoretisch geleiteten Beratung. Wenn ein Freund bei Problemen zuhört oder ein älterer Kollege Tips gibt, spricht man von einer Alltagsberatung. Professionelle Beratung bzw. theoretisch geleitete Beratung zeichnet sich durch eine besondere Kompetenz des Beraters aus.

Die professionelle Beratung unterteilen sie wiederum in eine Experten- und eine Prozeßberatung.

Diesen beiden Grundformen der professionellen Beratung kann man die verschiedenen Beratungsbereiche zuordnen:

Professionelle Beratung

 

Expertenberatung

Prozeßberatung

Unternehmensberatung

Personalberatung

Kundenberatung

Eheberatung

Rechtsberatung

Familienberatung

technische Beratung

Teamberatung

Bei der Expertenberatung gibt ein Fachmann von außen Ratschläge zu einer Problemlösung, ein EDV-Experte schlägt z.B. ein bestimmtes Buchhaltungsprogramm vor. Die Kompetenz des Beraters liegt hier also im fachlichen Bereich.

Bei der Prozeßberatung ist besonders wichtig, daß der Ratschlag nicht von außen kommt, sondern der Ratsuchende soll dabei unterstützt werden, eigene Problemlösungen zu finden. Wenn eine Person unter Streß leidet, versucht der Berater gemeinsam mit ihr herauszufinden, welche Faktoren zum Streß geführt haben, und wie man sie vermeiden kann. Die Kompetenz des Beraters liegt im kommunikativen Bereich. Daher wurden Beratungskonzepte für diesen Bereich eher auf der Grundlage von Psychologie, Pädagogik und Kommunikationswissenschaften entwickelt.

Ich möchte hier betonen, das man diese beiden Bereiche nicht streng trennen darf, da z.B.: im Falle einer Scheidung eine Beratung beide Momente erfüllen sollte. Es geht um rechtliche Fragen also Fachwissen bzw. rechtliche Informationen und gleichzeitig um eine Prozeßberatung, da es besonders im Falle einer Scheidung oft zu Kommunikationsproblemen kommt.

In der Psychologie lag der Schwerpunkt der Konzeptentwicklung zum einen auf der Diagnostik und zum anderen wurde sie stark durch therapeutische Richtungen beeinflußt. Beratung wird häufig als ´ kleine Therapie` definiert, was die Autoren für sehr bedenklich halten, da Psychotherapie an der Beseitigung pathologischen Verhaltens orientiert ist, während für die Beratung die Orientierung am Alltag von großer Bedeutung ist. König/Volmer schließen damit aber nicht aus, daß die Übergänge zwischen Beratung und Psychotherapie fließend sind.(vgl. König/Volmer 1996, S. 123f)

Sie sprechen hier ein Thema an, das sich durch meine ganze Diplomarbeit zieht., nämlich die Abgrenzung zwischen Beratung und Therapie (siehe dazu Kapitel 7).

Diese erste Annäherung an den Begriff Beratung möchte ich kurz zusammenfassen:

  1. Man kann unterscheiden zwischen Beratung im Alltag und Beratung als Profession.

  2. Die Gründe für die Expansion der Beratung liegt in der Zunehmenden Komplexität und Spezialisierung in unserer Gesellschaft.

  3. Die Professionelle Beratung kann theoretisch unterschieden werden in eine Prozeßberatung und eine Experten- bzw. Fachberatung. In der Beratungspraxis lassen sich diese beiden Bereiche aber nur schwer trennen.

Um die Abgrenzung bzw. Trennung der verschiedenen Bereiche geht es nun im folgenden Kapitel.

3) Beratung in verschiedenen Bereichen

Im folgenden Kapitel (3.1) beziehe ich mich zur Gänze auf das zweibändige Funk-Kolleg "Beratung in der Erziehung". Es wurde von W. Hornstein, R. Bastine, H. Junker und Ch. Wulf herausgegeben und bezieht sich auf eine Vorlesungsreihe, die 1975-76 u.a. im Süddeutschen Rundfunk ausgestrahlt wurde.

Schon im ersten Kapitel des ersten Bandes gehen die Autoren auf ein Problem ein, welches sowohl Inhalt , als auch das Hauptproblem beim Schreiben meiner Arbeit ist. Der Begriff "Beratung" wird in vielen verschiedenen Sinnzusammenhängen, wissenschaftlichen Disziplinen und vor allem unter verschiedenen Bedeutungen verwendet. Dies macht eine Begriffsdefinition besonders schwierig. Es geht nicht um ein Wissenschaftsgebiet wie Biologie oder Mathematik, sondern um eine Problematik, die weder identisch ist mit einer einzelnen wissenschaftlichen Disziplin noch mit einem einzelnen Praxisfeld.

Es gibt zwar viele wissenschaftliche Erkenntnisse, die sich auf Beratungsvorgänge beziehen, aber ... eine eigentliche Beratungswissenschaft, die alle diese Erkenntnisse innerhalb eines konsistenten, an der Beratungsaufgabe und -problematik orientierten Bezugrahmens zu integrieren vermöchte,... (Hornstein 1977, S. 54) existiert nicht.

Die Autoren des Funk-Kollegs sind der Meinung, daß von einer geschlossenen, integrierten Beratungswissenschaft noch nicht einmal in den Ansätzen gesprochen werden kann. Sie nennen als Bild ein Puzzle, welches sich nicht zusammenfügen läßt, da die einzelnen Teile auf verschiedenen Ebenen liegen und sich zum Teil sogar überschneiden. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Beratung stammen aus verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, mit unterschiedlichen Traditionen, Sicht- und Vorgehensweisen. Es ist daher sehr schwierig, daraus Konsequenzen und Anleitungen für das praktische Handeln zu ziehen.

Die Autoren räumen allerdings ein, daß auch die soziale Realität nicht eindimensional ist, sondern aus vielen verschiedenen Ebenen besteht.

Wenn man sich also mit dem Thema Beratung auseinandersetzen will, muß man dies mit Hilfe verschiedener Betrachtungsweisen, Ansätze und Disziplinen tun, das heißt man muß das Thema von verschiedenen Perspektiven aus angehen.(vgl. ebd., S. 54f)

Um zu verdeutlichen, was mit den verschiedenen Ebenen und Perspektiven gemeint ist, zähle ich kurz auf, in welchen Zusammenhängen der Begriff Beratung verwendet werden kann.

Zum Beispiel:

1) Beratung als Lebenseinstellung

2) Beratung als Erziehungsmethode

3) Beratung als Profession/ als Beruf

4) Beratung als Nebenwirkung eines Berufes

5) Beratung als "reine" Informationsvermittlung, ohne persönlich Anteile

6) Beratung als Therapie

Man kann Beratung aus der Perspektive von Fachdisziplinen definieren:

1) Pädagogische Beratung

2) Psychologische Beratung

3) Psychosoziale Beratung

4) Psychotherapeutische Beratung

5) Sozialpädagogische Beratung

6) Rechtsberatung

7) Astrologische Beratung

8) Farbberatung

Beratung innerhalb verschiedener Berufe:

1) Sozialarbeiter

2) Erzieher

3) Pädagoge

4) Therapeut

5) Rechtsanwalt

6) Arzt

7) EDV-Experte

Man könnte diese Aufzählung endlos fortsetzen oder andere Perspektiven finden. Man sieht also deutlich, daß Beratung auf verschiedenen Ebenen stattfindet, diese sich überschneiden oder sogar ausschließen. Dies ist der Grund, warum es keine allgemeingültige Beratungstheorie gibt.

Wenn meine Diplomarbeit also nicht in einem unübersichtlichen Chaos enden soll, muß ich einige Entscheidungen treffen hinsichtlich der Auswahl der Bereiche, in denen ich Beratung beschreiben möchte.

Darum konzentriere ich mich in diesem Kapitel auf die Beratung aus der Perspektive verschiedener Fachdisziplinen, z.B.: Pädagogische Beratung und Psychologische Beratung.

3.1) Beratung in der Erziehung

3.1.1) Funktion der Beratungsprozesse in der Erziehung

Im folgenden Abschnitt möchte ich zunächst auf den Zusammenhang zwischen Erziehung und Beratung eingehen. Es stellt sich die Frage, welche Funktion Beratungsprozesse in der Erziehung haben können und zwar zum einen hinsichtlich der Erziehungsziele und zum anderen hinsichtlich der gesellschaftlichen Funktion der Erziehung.

Erziehungsziele und Beratung

Im historischen Teil dieser Arbeit (siehe Kapitel 1) bin ich bereits auf Klaus Mollenhauer eingegangen, der einen neuen pädagogischen Verhaltenstypus festgestellt hat. Er begründete die zunehmende Bedeutung der Beratung in der Erziehung mit einem gewandelten Erziehungsverständnis, welches auf demokratischen Grundregeln beruht.

Beratung habe sich vor allem außerhalb der Schule verbreitet, wie z.B. in der Jugendarbeit, da sie offenere Situationen voraussetzt im Gegensatz zu klassischen pädagogischen Situationen. Beratung fordert eine Demokratisierung der Erziehungssituationen, die bisher auf Unterordnungsverhältnissen bezogen sind und dies impliziere eine qualitative Veränderung des Erziehungsverhältnisses. Wenn man von den Zielsetzungen einer sich als demokratisch verstehenden Erziehung ausgeht, ist die Beratung als Erziehungsstil sowohl Unterstützung als auch Voraussetzung.

Die Autoren (Hornstein u.a.) nennen in Anlehnung an Keller/Neumann folgende Erziehungsziele:

  • weitgehende Aufklärung und Bewußtseinserweiterung anstelle von traditionell üblicher Konservierung kindlicher Abhängigkeit und beschränkter Mündigkeit;

  • weitgehende Autonomie und Selbstbefreiung von Entfremdung, das heißt Selbstbestimmung anstelle von autoritärer Fremdbestimmtheit und verängstigter Unterdrücktheit.

  • Kooperationsbereitschaft und Toleranz gegenüber eigenen wie fremden Elementarbedürfnissen anstelle von anerzogener Bekämpfung und Rivalität mit kompensatorisch überhöhtem egoistischem Herrschaftsstreben.

  • Kritisches politisches Bewußtsein und Interessensolidarität anstelle von sozialem Desinteresse und individualistischer gleich narzißtischer Abkapselung. (Keller/Neumann, zit. in Hornstein 1977, S. 34, Gliederung von mir)

Diese Ziele machen deutlich, das nur Erziehungsformen, die wenigstens Elemente der Beratung beinhalten, zu einem Erfolg führen können. Nur Verfahren, die das eigene Denken und kritische Nachfragen, die eigene Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft voraussetzen und fördern können in dieser Erziehung wirksam sein. Auf Disziplinierung, Autoritätsabhängigkeit und Unterordnung zielende Verfahren können diese Ziele niemals erreichen. (vgl. Hornstein 1977, S. 34)

Gesellschaftliche Funktionen der Erziehung

Da Beratung sich auf Erziehungsprozesse bezieht, ist es sehr wichtig, was Erziehung gesellschaftlich zu leisten hat, bzw. welche Funktion die Erziehung in unserer Gesellschaft hat.

Nach Helmut Fend hat gesellschaftlich organisierte Erziehung folgende Funktionen:

  1. Funktionen der Qualifizierung: Die nächste Generation soll auf die Anforderungen des beruflichen und gesellschaftlich-politischen Lebens vorbereitet werden und die dazu nötigen speziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten lernen.

  2. Funktionen der Positionszuweisung und Selektion: Erziehung soll eine Chancenzuweisung leisten, indem sie durch Auslese, Förderung und Bewertung eine Verteilung der nächsten Generation auf die - in der Gesellschaft vorhandenen - Startpositionen vornimmt.

  3. Funktionen der Integration und Legitimation: Die nachwachsende Generation soll in die gesellschaftlichen Wert- und Normvorstellungen eingeführt werden, um ein möglichst hohes Maß an Gemeinsamkeit zu produzieren. Ebenso sollen die Ansprüche der vorhandenen politischen, ideologischen, kulturellen Werte und Zielsetzungen begründet werden. (vgl. Hornstein 1977, S. 35)

Stellt man diese drei Funktionen den vorher genannten Erziehungszielen gegenüber, ist deutlich zu sehen, daß es zu einem Spannungsverhältnis kommen muß.

Die Qualifizierung für bestimmte berufliche Tätigkeiten steht im Widerspruch zu dem allgemeinen Ziel von Mündigkeit, Emanzipation und Kritikfähigkeit. Die Begriffe Positionszuweisung und Selektion machen deutlich, daß es hier nicht nur um die Ermöglichung von Chancen geht, sondern auch um Abweisung und Ausscheidung. Von Toleranz und Kooperationsbereitschaft kann hier also nicht gesprochen werden. In Epochen historischen Wandels müssen auch fragwürdige Traditionen, Festlegungen und Normen diskutiert werden dürfen - trotz der Funktion der Integration und Legitimation.

Daraus ergibt sich eine wichtige Konsequenz für die Beratung. Sie ist wie jede andere Einflußnahme in erzieherische Prozesse, diesen Spannungen und Widersprüchen unterworfen. Sie hat im Rahmen der Erziehung immer mit den pädagogischen Zielsetzungen und den gesellschaftlichen Funktionen zu tun.

Jeder Beratungsvorgang bezieht sich auf die genannten Funktionen der Erziehung:

  • auf Sachverhalte der "Qualifikation" etwa, wenn es um Beratung über Leistungsforderungen und Leistungsstörungen geht;

  • auf "Positionszuweisung", wenn Beratung über Laufbahnen und Bildungswege stattfindet,

  • auf "Integration", wenn es um die Einhaltung von Normen geht,

  • auf "Legitimation", wenn es um Probleme der Begründung von Verhaltensvorschriften geht. (Hornstein 1977, S. 36, Gliederung von mir)

Genauso wie die Erziehung besteht daher die Problematik der Beratung in einer ständigen inneren Konflikthaftigkeit und Widersprüchlichkeit. (siehe Kapitel 6)

3.1.2) Strukturelemente der Beratung

Im folgenden geht es nun darum, was unter dem sozialen Prozeß Beratung verstanden wird und welche Elemente vorhanden sein müssen, damit in Abgrenzung von anderen Formen sozialer Beeinflussung von Beratung gesprochen werden kann.

Das Grundmuster einer Beratungssituation besteht darin, daß jemand, der ein Problem hat und damit nicht zu Rande kommt, bereit und willens ist, sich von einem anderen bezüglich dieses Problems in einem Gespräch helfen zu lassen; dabei kann dieser "jemand" auch eine Gruppe sein. (Hornstein 1977, S. 37)

Diese Beschreibung zeigt, daß es in der Beratung drei wesentliche Elemente gibt: 1) den Ratsuchenden, 2) den Berater und 3) das Beratungsproblem und den Beratungsprozeß.

1) Ratsuchender

Im konstruierten Idealfall besitzt der Ratsuchende die Fähigkeit, seine Beratungsbedürftigkeit zu erkennen und sucht selbständig den Berater auf, um mit ihm in einen Problemlösungsprozeß einzusteigen. Dies setzt voraus, daß das Individuum in der Lage ist, sich Beratungsmöglichkeiten zu verschaffen, d.h. es muß die Information haben, wo es Beratungsdienste gibt. Weiterhin darf es beim Ratsuchenden keinerlei psychologische Hemmungen geben, sich beraten zu lassen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Diesen Idealfall gibt es in der Realität nicht.

Die wenigsten Menschen besitzen die Fähigkeit, so souverän und distanziert mit ihren Problemen umzugehen. Sie sind oft noch nie beraten worden und haben daher auch nicht die Möglichkeiten kennengelernt, die ein beratendes Gespräch bieten kann. Sie haben entweder übertriebene Erwartungen und Hoffnungen gegenüber der Beratung, sie erwarten z.B., daß sich nach dem Gespräch die Probleme ohne große Anstrengungen ihrerseits lösen lassen, oder sie haben überhaupt keine Vorstellung.

Hier zeigt sich eine wichtige Aufgabe der Erziehung, diese Beratungsfähigkeit herzustellen. Es gibt Erziehungsverhältnisse in denen es nur sehr wenig Reflexionsmöglichkeiten gibt, und dadurch lernen die Kinder kaum mit Problemen umzugehen und sich auf einen Beratungsprozeß einzulassen. Sie leben ihre Schwierigkeiten direkt, z.B. in Form von Aggressionen, aus. Die Beratungsfähigkeit muß dann erst in einem - unter Umständen - langen Prozeß hergestellt werden. (vgl. Hornstein 1977, S. 38)

2) Berater

Folgende Anforderungen ergeben sich im konstruierten Idealfall an den Berater:

...er muß über eine große Offenheit für die Probleme anderer verfügen, über ein großes Maß an Sensibilität für psychische Lagen und Konfliktsituationen, über eine differenzierte Wahrnehmungsfähigkeit, über Lebenserfahrung, über einen geschulten Blick für die Qualität und Echtheit von Problemen, für Verschiebungen und Verdrängungen, für die mögliche Diskrepanz zwischen dem, was jemand als sein Problem nennt und dem, worin es "wirklich" besteht. (Hornstein 1977, S. 39)

Diesen idealen Berater gibt es in der Realität ebensowenig, wie den idealen Ratsuchenden. Die Wahrnehmung des Beraters ist abhängig von eigenen Vorurteilen, Lebenserfahrungen und den Erziehungsverhältnissen in denen er aufgewachsen ist. Die aktuellen Stimmungen und Gefühle sowohl von Berater, als auch vom Ratsuchenden bestimmen in großem Maße den Beratungsprozeß. Auch äußere Umstände, wie z.B. Zeitknappheit als Folge von Sparmaßnahmen, haben einen großen Einfluß darauf, wie sehr sich der Berater auf den Ratsuchenden einlassen kann. Die Ausbildung des Beraters spielt eine besonders große Rolle. Hat er eine richtige Ausbildung für Beratungsgespräche oder hat er sich durch Fachwissen im Berufsfeld für seine Stelle qualifiziert (siehe Kapitel 5.2)?

3) Beratungsproblem und Beratungsprozeß

Im Mittelpunkt einer Beratung steht ein Problem, welches innerhalb eines Beratungsvorganges gelöst werden soll. Im Idealfall sollen für den Ratsuchenden Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten aufgezeigt werden und zwar so, daß die Entscheidungsfähigkeit und -bereitschaft gestärkt wird ohne ihn zu bevormunden. Voraussetzung für den Beratungsprozeß und die Beratung überhaupt ist die Freiwilligkeit und die Abwesenheit von Zwang. Hier stellt sich die Frage, wie Beratung innerhalb bestehender Institutionen funktionieren kann. Wie soll z.B. ein Lehrer in der Schule Beratungsaufgaben für Schüler übernehmen, wenn er gleichzeitig über Noten entscheidet? Wie soll ein Sozialarbeiter als Bewährungshelfer beraten, wenn er gleichzeitig Kontroll- und Sicherungsaufgaben erfüllen muß? In solchen Situationen kann man wohl schwer von Freiwilligkeit der Ratsuchenden sprechen, da sowohl der Schüler, als auch der Häftling auf Bewährung mit Sanktionen rechnen müssen, wenn sie nicht zur Beratung erscheinen.

Die meisten Beratungseinrichtungen haben sich auf bestimmte Problembereiche spezialisiert und haben dadurch auch schon vorgefaßte Problemdefinitionen. Häufig liegt aber der Ursprung von einem bestimmten Problem in einem anderen Bereich, als es zunächst aussieht. Ein Erziehungsproblem könnte z.B. seinen Ursprung und Schwerpunkt in einer Ehekrise haben. Es stellt sich also die Frage nach der Definition der Beratungseinrichtungen hinsichtlich der Zuordnung nach Problemsituationen.

3.1.3) Theorien der Beratung

Beratung ist ebenso wie andere soziale Prozesse vom Pluralismus in unserer Gesellschaft abhängig, also von unterschiedlichen ideologischen und wertmäßigen Beurteilungen, wie z.B. die Erziehung und das Recht. Und wie es nicht die allgemein akzeptierte Theorie der Erziehung und Theorie des Rechts gibt, ist es auch nicht sinnvoll eine Theorie der Beratung zu erwarten. (vgl. Hornstein 1977, S. 56)

Es geht bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Beratung vor allem um eine Sensibilisierung für die Probleme und Möglichkeiten, die Beratung innerhalb der Erziehung hat.

Es macht nämlich darauf aufmerksam, daß für das Verständnis und für die Praxis von Beratung nicht nur Informationen und Kenntnisse in einem intellektuellen und praktisch-technischen Sinn notwendig sind, sondern auch eine Reihe von Fähigkeiten auf einer emotional-sozialen Ebene liegen. (Hornstein 1977, S. 57f)

Beratung setzt also die Fähigkeit voraus, auf die sozialen und persönlichen Probleme anderer Menschen eingehen zu können und ihnen dabei zu helfen, eigene Wege zu finden.

Besonders hier stellt sich die Frage nach der Ausbildung der Berater, auf die ich noch später eingehen werde (Kapitel 5.2).

Das Menschenbild des Beraters, die Bestimmung und Kenntnis der eigenen Prämissen haben einen großen Einfluß auf die Beratungssituation. Philosophisches, ethisches und anthropologisches Denken fließen daher in die Beratung ein.

Die Autoren (Hornstein u.a.) unterscheiden davon ausgehend zwischen 1) umweltorientierten und 2) subjektorientierten Ansätzen und 3) Beratungstheorien, die sich auf die gesamte Gesellschaft beziehen. (vgl. Hornstein 1977, S. 290)

1) Die umweltorientierten Ansätze einer Beratungstheorie

Diese Ansätze verstehen den Menschen als, ein von seiner sozialen Umwelt gestaltetes, Wesen. Der Berater muß also über wissenschaftliche Kenntnisse der kulturellen Normen seiner Gesellschaft verfügen.

Das Ziel der Beratung ist dann, das individuelle Problem in seiner Abweichung von den sozialen Normen genau zu erkennen und neu auf diese Normen hin beziehen zu können. (Hornstein 1977, S. 291)

Die Methode besteht aus folgenden Schritten:

  • auf der Grundlage wissenschaftlicher Maßstäbe wird die soziale Umwelt des Patienten erfaßt.

  • Feststellung der Verhaltensdefizite des Patienten.

  • Es soll eine Verhaltensänderung erreicht werden, durch operantes Konditionieren oder durch soziales Lernen, mit dem Ziel einer Neuanpassung.

Diese Ansätze setzen voraus, daß diese Verhaltensänderung zu einer Einstellungsänderung führt. Ziel ist also eine Anpassung an die Normen, d.h. durch den Leidensdruck und die Beratungsbedürftigkeit kommt es zu einer Eingliederung in die soziale Gemeinschaft.

2) Die subjektorientierten Ansätze einer Beratungstheorie

Im Mittelpunkt dieser Ansätze steht das Individuum und seine Bedürfnisse, welche generell berechtigt sind, auch dann, wenn sie von der gesellschaftlichen Norm abweichen. Durch die persönliche Verständigung soll die subjektive Wirklichkeit eines anderen verstanden werden. Die Patienten sind im Zweifel mit sich selbst und mit ihren Verhaltensweisen und daher besteht das Ziel dieser Ansätze darin, eigene Entscheidungen für andere und neue Verhaltensweisen zu finden. Die Methode beinhaltet Einsicht und Klärung der persönlichen Lebensschwierigkeiten,

...indem die gestörten, in der Fachsprache der Tiefenpsychologie: die neurotischen Fixierungen aufgelöst, die Abwehrmechanismen dem Klienten durchsichtiger werden, daß er seine Angst strukturierend angeht und ihm dazu verholfen wird, seine Ideen freier auszudrücken, bevor sie sich in neues Verhalten umsetzen. (Hornstein 1977, S. 292)

Die Grenze der individuellen Entwicklung ist erst dann erreicht, wenn andere Personen in Gefahr geraten. Abweichungen von der gesellschaftlichen Norm erhalten hier erst eine Bedeutung, wenn die Grenze der Sozialschädlichkeit erreicht ist.

3) Beratungstheorien, die sich auf die gesamte Gesellschaft beziehen

Im Mittelpunkt dieser Theorien steht also die Gesellschaft als Ganzes und Ziel ist dementsprechend, die Veränderung des gesamten Zustandes.

Die Beratung des Einzelnen ist als ein Ausschnitt aus der Beratung des Gesamten zu verstehen, ist aber insofern von Bedeutung, als aus ihr in der Praxis abgeleitet werden kann, welche sozialen und zwischenmenschlichen Umstände zu einem Leidensdruck geführt haben und daher veränderungsbedürftig sind. Diese Erfahrungen können schließlich für einen größeren Personenkreis, bzw. für das ganze Sozialwesen nutzbar gemacht werden. Beratungskampagnen von staatlichen, privaten oder kirchlichen Gruppen in Bezug auf Alkoholkonsum richten sich z.B. an die ganze Öffentlichkeit und speziell an Gruppen, die als besonders gefährdet angesehen werden. Aber auch Individualberatung wird organisatorisch unterstützt z.B. durch die Gruppe der "Anonymen Alkoholiker" indem sie kostenlos Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Individualberatung wird jedoch nicht als zentral angesehen.

Diese Beratungstheorien fordern oft sozialpolitische und sozialgesetzgeberische Entscheidungen, z.B. über den Verkauf von Alkohol an Jugendliche oder ein Werbeverbot für Alkohol an Orten, wo sich vor allem Jugendliche und Kinder aufhalten.

Zusammenfassend ergibt sich daraus, daß jede Beratungstheorie ihren Bezugspunkt in übergeordneten Wertvorstellungen hat, sich mit anderen konkurrierenden Wertvorstellungen auseinandersetzen muß und sich dadurch in einem ständig konflikthaften, gesellschaftlichen Raum bewegt. (vgl. Hornstein 1977, S. 294) (siehe Kapitel 6)

3.1.4) Beratungspraxis

Im Kapitel 3.1.2 habe ich die drei wesentlichen Elemente der Beratung dargestellt. Im folgenden Abschnitt werde ich noch weitere Aspekte beschreiben, die für die Beratungspraxis sehr wichtig sind:

1) Der Beratungswunsch

Hier spielt die Freiwilligkeit eine große Rolle, da nur beraten werden kann, wer dies auch will. Auch wenn objektiv eine Beratungsbedürftigkeit vorhanden ist, kann niemand dazu gezwungen werden. Das gilt auch für eine körperliche Erkrankung. Wenn jemand die Behandlung durch einen Arzt verweigert, kann man ihn nicht dazu zwingen, Grenzen finden sich hier erst in den Bestimmungen des Unterhaltsrechts und anderer gesetzlicher Regelungen. Es schließt aber nicht die Tatsache aus, daß es zu sozialen Sanktionen kommen kann, z.B. Kündigung des Arbeitsplatzes.

Beraten kann werden, wer sich selbst als beratungsbedürftig darstellt und den Wunsch ausgedrückt hat, sich beraten lassen zu wollen. (Hornstein 1977, S. 299)

2) Der Leidensdruck

Man versteht darunter eine Selbstwahrnehmung der Bedrückung, des Unwohlseins, der Störung oder auch das Gefühl, krank zu sein, Vorgänge, die sich über längere Zeit erstrecken und häufig wiederkehren, z.B. Angst zu haben, an Erröten zu leiden oder ein Problem nicht anpacken zu können, obwohl es sich immer wieder stellt. (ebd., S. 300)

Die Person sucht und wünscht aus diesem Druck heraus eine persönliche Aussprache mit einem anderen und hier kann bereits die erste Hürde auftreten, nämlich daß die Person nicht die Fähigkeit besitzt, sich mit einer anderen über sich selbst auseinander zu setzen. Auch wenn die Person glaubt, daß sich an seinen Schwierigkeiten nichts mehr ändern läßt, weil sie z.B. naturbedingt sind oder weil er glaubt, daß sich niemand für die Probleme interessiert, besteht keine Hoffnung mehr und daher auch kein Wunsch, sich einem Berater anzuvertrauen. Das bedeutet aber nicht, daß der Ratsuchende keine Zweifel haben darf, sie müssen nur deutlich ausgesprochen und in das Beratungsgespräch integriert werden, damit eine aufrichtige Auseinandersetzung mit dem Problem stattfinden kann.

3) Die Arrangements

Darunter versteht man die äußeren Voraussetzungen unter denen Beratung stattfinden kann. Die Autoren sind der Meinung, daß Beratung nur unter institutionellen Bedingungen stattfinden kann. Es muß also einen bestimmten Ort geben, an dem die Beratung stattfindet und die Länge der Stunden und ihre Häufigkeit muß zwischen Ratsuchendem und Berater deutlich abgesprochen sein. Ein Gesamtplan über die Dauer der Beratung muß also vorhanden sein. Die Beratungspartner sollten nicht wechseln und es muß besprochen werden, ob die Beratung zwischen zwei Personen, in einer Gruppe oder mit der Familie durchgeführt wird. Die Gruppe kann entweder aus Personen mit gleichen oder ähnlichen Problemen bestehen z. B. Alkoholiker oder aus Personen einer Berufsgruppe z.B. Studenten. Diese Arrangements geben dem Ratsuchenden ein Gefühl der Sicherheit, welches für den Verlauf der Gespräche sehr wichtig ist.

Gerade wenn man davon ausgeht, daß Probleme und Schwierigkeiten immer eine Labilisierung und Verunsicherung der Persönlichkeit bedeuten, wird um so klarer, daß der Beratungsort und die anderen äußeren Umstände der Beratung in sich befriedigenden Charakter haben müssen und ein Vorgefühl von Sicherheit zu vermitteln haben. (Hornstein 1977, S. 301)

4) Der Beratungsprozeß

Die Autoren setzen voraus, daß es sich bei der Beratung um eine Begegnung unter Fremden handelt und räumen daher mit dem Irrtum auf, daß der Berater den Ratsuchenden sofort annehmen und akzeptieren muß und daß eine Vertrauensbasis durch einen Willens- oder Einstellungsakt herzustellen ist. (vgl. ebd., S. 301) Sie verwenden den Begriff "Arbeitsbündnis":

Man versteht darunter die mehr rationale, jedoch auch rational-emotionale Vereinbarung zwischen Klient und Berater, eine Einigung, ein bestimmtes Thema über einen bestimmten Zeitraum nach einer bestimmten Methode zu bearbeiten. (ebd., S. 302)

Man stellt also die Rahmenbedingungen durch eine Einigung über die oben genannten Arrangements her.

Der nächste Schritt ist dann das eigentliche Problem herauszuarbeiten, welches oft nicht klar auf der Hand liegt. Der Berater muß dem Ratsuchenden Orientierungshilfe geben für die eigene Reflexion, um zu einer Zieldefinition für die Beratung zu kommen.

Der nächste Ansatz wären dann die Bedingungen, welche zu den Problemen geführt haben. Die Autoren verweisen hier auf eine Formulierung aus der Psychoanalyse Freuds, daß ein Problem "erinnert", "wiederholt" und "durchgearbeitet" werden soll. Die Problematik soll mit dem "Klienten" durchgesprochen werden, damit sich in seiner Selbsteinschätzung und damit seiner Handlungsfähigkeit neue Möglichkeiten eröffnen.

Man kann insgesamt sagen, es ist eine Arbeit an der Verständigung zwischen zwei oder mehreren Menschen, wobei die Bedingungszusammenhänge der Störung oder Krankheit oder des Mißbefindens erarbeitet und dann Lösungsvorschläge gemacht werden. (Hornstein 1977, S. 303)

5) Die Beendigung der Beratung und Auflösung des Beratungsprozesses

Noch während der Beratung, soll der "Klient" im Sinne eines Probe-Handelns neue Verhaltensmuster entwickeln. Dies bewirkt eine Kontrolle, wie ernst es dem Ratsuchenden mit seinen ausgesprochenen Einsichten ist. Außerdem bewirkt sein verändertes Verhalten eine Reaktion seiner Umwelt, die sich schon an sein "pathologisches" Verhalten gewöhnt hat und jetzt wiederum irritierend reagieren kann. Der Berater kann bei diesen Schwierigkeiten unterstützend wirken und so auf eine Auflösung des Beratungsprozesses hinarbeiten.

3.1.5) Begriffsklärung Beratung vs. Therapie

Je tiefer ich in das Thema einsteige, um so schwammiger wird die Grenze zwischen Beratung und Therapie. Die Autoren benutzen hier deutlich Bergriffe und Methoden der Psychotherapie. Sie sprechen von Klienten und Patienten, von einem Arbeitsbündnis welches über einen längeren Zeitraum geht und schreiben sogar von einem beratenden Therapeuten. Daher möchte ich nun im folgenden die Begriffe Erziehung, Psychotherapie und Beratung im Sinne der Autoren definieren.

Es gibt verschiedene Positionen darüber, wie das Verhältnis von Beratung und Psychotherapie zu bestimmen ist. Die Autoren wollen hier eine vermittelnde Auffassung vertreten.

Eine Position sagt, daß es keine wirklichen Unterschiede zwischen den beiden Begriffen gibt. Die Autoren berufen sich auf Patterson:

Die Definitionen der Beratung würden in den meisten Fällen als Definitionen von Psychotherapie akzeptiert werden und umgekehrt. (Patterson, zit. in Hornstein 1977, S. 802)

Die Art der Beziehung zwischen Berater und Ratsuchenden bzw. Therapeut und Klient sei die gleiche und es würden die gleichen Techniken verwendet.

Auch Carl Rogers ist der selben Auffassung. Er kritisiert, daß der Terminus Beratung eher für gelegentliche oberflächliche Interviews benutzt wurde, während man von Psychotherapie bei intensiveren oder länger andauernden Kontakten sprach. Er gibt zu bedenken, daß eine intensive und erfolgreiche Beratung nicht von einer intensiven und erfolgreichen Psychotherapie zu unterscheiden ist. (vgl. Hornstein 1977, S. 802)

Eine entgegengesetzte Position betont die Divergenz von Psychotherapie und Beratung. Unterscheidungen werden besonders hinsichtlich der Klienten, der Art der Prozesse und der Ausbildung des Fachpersonals getroffen.

Danach richtet sich Beratung vorwiegend auf eher noch als "normal" anzusprechende Personen, Psychotherapie hingegen auf eher psychopathologische Personen. Entsprechend unterscheiden sich auch die Methoden und Ansatzpunkte im Hinblick auf die Länge und Nachhaltigkeit der Anwendung bei der Beratung und Psychotherapie. Schließlich bedarf es im Unterschied zur Beratung bei der Psychotherapie besonders ausgebildeter Personen. (Hornstein 1977, S. 803)

Die Autoren bemerken hier, daß diese Unterscheidungsmerkmale nur bedingt gelten können, da z.B. der Begriff "normal" normbedingt ist und so nicht als Unterscheidungskriterium verwendet werden kann. Auch bei den Methoden lassen sich keine eindeutigen Unterscheidungsmerkmale finden und der Berater braucht wie der Psychotherapeut eine professionelle Ausbildung.

Die Autoren treffen eine Unterscheidung zwischen Beratung und Psychotherapie in Bezug auf den Ansatz und die Zielsetzung. Anlaß für eine Beratung sind meistens aktuelle Krisensituationen, während es zu einer Psychotherapie meist erst bei schwierigen, langwierigen und komplexen Problemen kommt. Beratung wirkt oft auch präventiv, d.h. sie versucht die Entstehung von psychosozialen Problemen zu verhindern, im Gegensatz zur Psychotherapie, die erst bei der Behandlung von bereits eingetretenen Problemen in Anspruch genommen wird. (vgl. Hornstein 1977, S. 803)

All diese Unterscheidungskriterien gelten nur für die Abgrenzung von Psychotherapie und Beratung bei psychosozialen Problemen. Die Beratung hat daneben aber noch andere Aufgaben. Sie soll Unterstützung geben bei Orientierungs- und Entscheidungsprozessen und allgemein zu einer Verbesserung der Qualität der Erziehungsprozesse führen.

Beratung erhält damit eine auch über ihre präventive Funktion hinausgehende zusätzliche Dimension, die sie wieder näher an die alltäglichen Erziehungsprozesse heranrückt. (Hornstein 1977, S. 804)

Um das Verhältnis von Erziehung, Beratung und Psychotherapie zu beschreiben, nennen die Autoren noch eine weitere Unterscheidungsmöglichkeit, welche nach ihrer Meinung aber auch nicht den Ansprüchen einer systematischen Abgrenzung genügen kann.

Bei der Psychotherapie steht das Individuum oder die Gruppe mit seinen Problemen und Bedürfnissen im Mittelpunkt, das Hauptinteresse des Therapeuten liegt also darin, dem Klienten zu helfen.

In die Erziehungsprozesse wirken oft Faktoren ein, die nicht unmittelbar im Interesse des Individuums stehen müssen, z.B. Mangel an Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen. Wenn ein Schüler Interesse und Begabung für einen bestimmten Beruf zeigt, die aktuelle Arbeitsmarktlage ihm aber wenig Chancen läßt, eine Lehrstelle zu finden, ist der Berufsberater gezwungen, ihm zu einem anderen Beruf zu raten. Aber auch hier kann man wiederum nicht generell sagen es gäbe keine Erziehungsprozesse bei denen das Interesse des Individuums an erster Stelle steht, ebenso wie es Therapeuten gibt, die andere Motive haben, z.B. möglichst viele Klienten bekommen, auch wenn sie für sie eine andere Therapierichtung besser geeignet wäre.

Die Autoren machen folgenden Vorschlag, wenn sie auch betonen, daß es sich hierbei eher um eine heuristische Spielerei als um eine systematische Abgrenzung handelt.

Erziehung als ein Pol eines Kontinuums kommunikativen Handelns ist durch den Versuch gekennzeichnet, dem "educandus" (den zu Erziehenden) in einer bestimmten historischen Situation zu seiner Selbstentfaltung zu verhelfen und ihn zu einem mündigen Mitglied der Gesellschaft zu machen. Psychotherapie als der andere Pol des Kontinuums kommunikativen Handelns versucht fehlgeleitete, die Möglichkeiten des einzelnen oder der Gruppe verkümmernde Sozialisations- und Entwicklungsprozesse im nachhinein zu korrigieren. (ebd., S. 805)

Die Beratung würde zwischen diesen beiden Polen angesiedelt sein, je nachdem ob sie mehr die Zielsetzungen der Erziehung oder der Psychotherapie berücksichtigen sollte.

Ich möchte an dieser Stelle betonen, daß es sich hier um eine Begriffsdefinition nach Hornstein u.a. handelt. Im Kapitel 7 (Zur Abgrenzung Beratung vs. Therapie) bringe ich dazu noch andere Meinungen.

Zusammenfassung

Beratung ist für mich ein ganz wichtiger Moment in der Erziehung, da sie einen pädagogischen Verhaltenstypus (siehe Mollenhauer, Kapitel 1) voraussetzt, der mir sehr gefällt. Beratung bedeutet für mich eine Grundeinstellung zum Leben. Sie bedeutet Teamarbeit, d.h. gemeinsam mit anderen an Problemlösungen herangehen und sie im Gespräch zu suchen. Beratung beinhaltet Respekt und Akzeptanz gegenüber den Mitmenschen und kann nur dort funktionieren, wo man sich bewußt auf sie einläßt.

Dieser Abschnitt zeigt aber auch, daß die Beratung eine Gefahr der Manipulation beinhaltet. Der Berater kann seine Machtposition gegenüber dem Ratsuchenden mißbrauchen, indem er ihn zu Dingen "rät", die nicht in seinem Interesse liegen.

3.2) Pädagogische Beratung

Die Pädagogik ist die Wissenschaft von der Erziehung oder die Erziehungswissenschaft. Im Taschenbuch der Pädagogik verwendet Eckart König die Begriffe Pädagogik und Erziehungswissenschaft in gleicher Bedeutung (vgl. König 1996, S. 323).

H.-K. Beckmann betont im Funk-Kolleg Erziehungswissenschaft, daß Pädagogik der ältere Begriff ist. Er beinhaltet sowohl das pädagogische Handeln, als auch die wissenschaftliche Reflexion über das Handeln. Man muß also bei der Verwendung des Begriffes immer dazu sagen, ob man den theoretischen oder den praktischen Teil meint (vgl. Beckmann 1971, S. 227). Der neuere Begriff Erziehungswissenschaft ist da eindeutiger.

Er meint die wissenschaftliche Behandlung von Problemen der Erziehung in allen ihren Bezügen und in allen Institutionen, allerdings in der Tendenz, Praxis zu erhellen. (ebd., S. 227f)

An dieser Stelle drängt sich nun die Frage auf:

Worin unterscheidet sich die Pädagogische Beratung von der Beratung in der Erziehung? bzw.

Ist Pädagogische Beratung das gleiche wie Erziehungsberatung?

In der Einleitung zum Kapitel 3 habe ich die Schwierigkeiten geschildert, zu einer allgemeingültigen Begriffsdefinition von Beratung zu kommen. Man muß sich an den Begriff von verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen, Betrachtungsweisen und Ansätzen herantasten. Im vorherigen Kapitel bin ich vom Begriff Erziehung ausgegangen und habe versucht, die Bedeutung der Beratung in der Erziehung darzustellen. In diesem Kapitel gehe ich nun von dem Arbeitsfeld "Pädagogische Beratung" aus. Man darf nun nicht dem Irrtum unterlaufen, daß in diesem Arbeitsfeld nur Pädagogen tätig sind. In dieser nicht eindeutigen Definition spiegelt sich die Struktur der Ausbildung, das Berufsbild und auch die aktuelle Arbeitsmarktlage wieder.(siehe 5.2)

Nach König/Volmer muß die Beratung im Kontext von Bildungs- und Entwicklungsprozessen betrachtet werden. Daher ist sie immer mehr eine Aufgabe der Pädagogen (Diplompädagogen, Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Beratungslehrer, usw.) geworden. Auch hier sieht man, wie weit gefächert das Berufsbild des Pädagogen ist.

Sie nennen 4 Felder Pädagogischer Beratung:

1) Psychosoziale Einzelberatung

Von sozialen oder kirchlichen Institutionen, aber auch von freien Beratern, Krankenkassen, usw. wird der Einzelne bei konkreten Problemlösungsprozessen unterstützt. Zu diesen Feld gehört auch die Erziehungsberatung. (vgl. König/Volmer 1996, S. 126ff)

2) Bildungs- und Berufsberatung

In diesem Bereich hat sich ein Wechsel von der traditionellen Trait-and-factor-Beratung (siehe unten) zur Prozeßberatung vollzogen. Es zählen eher die subjektive Einschätzung des Einzelnen von seinen Schwächen und Stärken, als von außen festlegbare Qualifikationen. Die Entwicklung des Einzelnen steht im Mittelpunkt. (vgl. König/Volmer 1996, S. 126ff)

3) Familienberatung

Zielpublikum dieses pädagogischen Feldes ist die Familie und Paare. Die sozialen Systeme Familie und Partnerschaft sollen dabei unterstützt werden, ihre Situation deutlich zu sehen und die unterschiedlichen Sichtweisen auszutauschen, um neue Handlungs- und dadurch auch Entwicklungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Oft wird die Familienberatung nicht deutlich von der Familientherapie abgegrenzt. Zu diesem Feld gehört z.B. auch die Scheidungsberatung. (vgl. König/Volmer 1996, S. 126ff)

  1. Organisationsberatung

Durch die zunehmende Komplexität von Organisationen wird der Bedarf an Prozeßberatung von außen immer größer. Bei der Weiterentwicklung von neuen Bereichen, bei Teamentwicklung oder Konflikten zwischen Mitarbeitern wird immer häufiger ein Organisationsberater hinzugezogen. Diese Form der Beratung orientiert sich vor allem an handlungstheoretischen Konzepten (z.B. Gestalttherapie und TZI) und systemtheoretischen Konzepten.(vgl. König/Volmer 1996, S. 126ff)

Besonders hier wird wieder die Nähe zur Therapie deutlich, wenn die Autoren als Beispiel für Organisationsberatung die Gestalttherapie nennen. Der Berater sollte hier also nicht "nur" Pädagoge sein, sondern dazu eine therapeutische Ausbildung besitzen.

Ebenso wie Hornstein (siehe 3.1.3 Theorien der Beratung) gehen König/Volmer bei der theoretischen Betrachtungsweise der Beratung vom Menschen aus. Sie verstehen Beratungskonzepte als theoretisch geleitete Handlungsstrategien für Beratung. Diese lassen sich auf der Grundlage der verschiedenen Menschenbilder differenzieren, d.h.

Je nachdem, wie man menschliches Leben erklärt, wird eine Beratung andere Fragen im Beratungsprozeß thematisieren. (König/Volmer 1996, S. 124)

Sie unterscheiden vier Hauptkonzepte der Beratung:

1. Trait - and - factor - Beratung

Es handelt sich hierbei um eine Expertenberatung, die auf Diagnostik gestützt ist. Sie geht davon aus, daß das menschliche Verhalten aus relativ stabilen Verhaltenseigenschaften (Traits) besteht und so werden zum Beispiel in der Schullaufbahnberatung die Fähigkeiten eines Schülers mit Hilfe von Testverfahren geprüft und aufgrund der Ergebnisse werden bestimmte Schulentscheidungen vorgeschlagen.

2. Verhaltensorientierte Beratung

Auf der Grundlage des Behaviorismus wird hier versucht, dem Menschen seine Reaktionen bzw. sein Verhalten auf Reize seiner Umwelt zu verdeutlichen und ihm dadurch Möglichkeiten zur Abänderung aufzuzeigen, bzw. Veränderungen von Umweltreizen direkt zu initiieren.

3. Handlungsorientierte Beratung

Diese Form der Beratung geht von der handlungstheoretischen These aus, daß der Mensch nicht auf vorgegebene Reize reagiert, sondern Situationen deutet. Es handelt sich also um eine Prozeßberatung, d.h. der Klient soll dabei unterstützt werden, seine Situation zu überdenken und selbst neue Handlungsmöglichkeiten zu finden.

Nach Meinung der Autoren ist vor allem in diesem Bereich, wo es um den Prozeß der Klärung und Abänderung der eigenen Deutung geht, der Einfluß von therapeutischen Richtungen besonders deutlich zu spüren.

4. Systemorientierte Beratung

Grundlage dieser systemtheoretischen Beratungsansätze ist die Ansicht, daß Probleme keine individuellen Ursachen haben, sondern systembedingt sind. Inhalt der Beratung ist demnach das Klientensystem, z.B. die Familie, dabei zu unterstützen, die Situation auf dem Hintergrund des sozialen Systems zu deuten.

Nach Meinung der Autoren wird die Notwendigkeit deutlich, die beiden letzten Formen der Beratung nicht mehr stark von einander abzugrenzen, da sowohl das Individuum bzw. seine subjektive Deutung, als auch das soziale Umfeld gleichermaßen thematisiert werden müssen.

3.3) Sozialpädagogische Beratung

Sozialpädagogische Beratung sollte parteinehmende Praxis sein, die, gestützt auf Persönlichkeits- und Gesellschaftstheorie, durch reflektierte Beziehungen und erschließen von Hilfsquellen verschiedener Art das Unterworfensein von Menschen unter belastende Situationen verändern will. Sie hat die Offenheit von menschlichen Situationen zur Voraussetzung und arbeitet mit den zugleich methodischen wie inhaltlichen Mitteln der Akzeptierung, Sachkompetenz und Solidarisierung. (Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 739)

Zu dieser Zieldefinition kommen die Autoren in ihrem Artikel "Sozialpädagogische Beratung", der 1976 in der Zeitschrift für Pädagogik, 22.Jg, Nr. 5, erschienen ist.

Sie betonen, daß man die Sozialpädagogische Beratung nur auf dem Hintergrund der Entwicklung von Beratung überhaupt verstehen kann, mit besonderer Berücksichtigung der sie bedingenden gesellschaftlichen Faktoren.

Darum definieren sie zunächst allgemein den Begriff Beratung.

Beratung zielt auf die Änderung eines Zustandes oder die Bewältigung einer Krise. Sie ist definiert durch:

1) die Art der Rollenbeziehung

2) die Interaktionsform

3) die Indikation. (vgl. ebd., S. 718)

zu 1) Die Beziehung ist relativ offen. Der Ratsuchende möchte einen "Nutzen" aus der Beziehung ziehen und akzeptiert daher den anderen. Die Rollenpartner bleiben aber eher für sich.

zu 2) Die Beratung findet in der Form eines Gespräches statt.

..., das Wechselspiel zwischen Berater und Beratenem entspricht dem Interaktionsmodell der "asymmetrischen Kontingenz"; (Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 718)

zu 3) Beratung setzt voraus, daß der Beratene fähig ist, die vorgeschlagenen Handlungsschritte umzusetzen. Die Probleme dürfen also ein "mittleres Maß" nicht überschreiten.

Diese Merkmale der allgemeinen Beratung gelten auch für die Sozialpädagogische Beratung. Die Autoren nennen jedoch zusätzliche Charakteristika, die sich durch das Feld, die Gegenstände und die institutionelle Verflechtung ergeben: (vgl. Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 718ff)

1) Festlegung des Kompetenzbereichs

Der Sozialpädagoge ist meistens für ein undeutlich abgegrenztes Feld zuständig, z.B. als "Fürsorgebezirk" innerhalb einer Region, als festgelegte "Probandenzahl" innerhalb der Bewährungshilfe, als Verantwortlichkeit für bestimmte Veranstaltungen innerhalb einer Institution. (ebd., S. 718f)

2) Allzuständigkeit des Sozialpädagogen

Der Sozialpädagoge ist formal zuständig für alle Krisen und Konflikte, die in seinem Feld auftauchen ohne Rücksicht darauf, ob er sie mit seinen beraterischen Ressourcen abdecken kann oder nicht. Daher ist er oft gezwungen rein pragmatisch zu handeln.

3) Ambivalenz der Institutionen

Die Institutionen bzw. der Sozialpädagoge haben zwei verschiedene Funktionen. ...,"eine Dienstleistung zur Errichtung, Aufrechterhaltung und Wiederherstellung privater Identität" (North 1975) zu erbringen, als auch die Funktion, soziale Kontrolle, notfalls mit Gewaltmitteln, zu gewährleisten. (ebd., S. 719)

Nach Meinung der Autoren liegt die Gewichtung eher auf der bürokratisch-kontrollierenden Funktion.

4) Vielfalt der Beratungsformen und der Adressatengruppen

Durch die Allzuständigkeit (siehe 2) ist der Sozialpädagoge gezwungen, auf die einzelnen Adressatengruppen jeweils Formen der Beratung zu entwickeln. So kann z.B. im Falle einer Unterschichtsfamilie Beratung in Bereichen wie Sozialarbeit, Gemeinwesenarbeit, Erwachsenenbildung, in der Arbeit mit Jugendlichen, Schülern und Kindern, in gewerkschaftlicher Arbeit ebenso erfolgen wie in der psychologischen Konfliktberatung im engeren Sinn. (Koschorke, zit. in Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 719)

5) Spezifische Handlungsintentionen

Sozialpädagogische Beratung bedeutet, alle Hilfskräfte im jeweiligen Problemfeld zu aktivieren. Sie versteht sich weit stärker als andere Beratungsansätze als eine Intervention, die auf die Belebung von Alltagstechniken der Konflikt- und Krisenbewältigung gerichtet ist und dabei notwendigerweise den gesellschaftlichen Kontext nicht ausklammert. (Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 720)

Diese Darstellung ist nach Meinung der Autoren eine "idealtypische Abstraktion", da ...diese Strukturmomente in der Praxis überlagert, entstellt, ja verdeckt sind durch die Schwierigkeiten, die sich aus den institutionellen Bedingungen ergeben, unter denen sozialpädagogische Beratung realisiert werden muß,... (ebd., S.720) Als Grundlage für weitere Diskussionen sei diese Darstellung aber notwendig.

Frommann/Schramm/Thiersch treffen in diesem Artikel eine wichtige Unterscheidung zwischen Sozialpädagogischer Beratung und Erziehungsberatung. Erziehungsberatungsstellen sind eher an Mittelschichtproblemen orientiert und es würde nach abgesprochenen und definierten Arbeitsstandards, mit niedrigen geplanten Fallzahlen und hohen Wartezeiten, gearbeitet. Dementsprechend kommt es zu einem hohen Selbstanspruch und relativ hoher Rigidität den Adressaten gegenüber. Die Sozialpädagogische Beratung, die die Autoren zum Arbeitsfeld der Jugend- und Sozialämter zuordnen, orientiert sich eher an der Unterschicht. Charakteristisch hierfür seien hohe Fallzahlen mit entsprechend geringer Bearbeitungssorgfalt und geringer Aufwand an Beratern, welche sich gleichzeitig mit einer niedrigen Bezahlung abfinden müssen.

Die auf Beratung Angewiesenen erfahren, daß für ihre Probleme personeller Aufwand, Zeit und Sorgfalt nicht zur Verfügung stehen, erfahren also, daß ihre Beratung unterpriviligiert ist, wie sie selbst es sind. (Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 721)

Die Sozialpädagogik hängt auch von ihrem Selbstverständnis ab, daher sei ein Konzept sozialpädagogischer Beratung wichtig, das gegen Vorurteile ebenso wie gegen falsche Ambitionen abgesichert ist. Dies wird erreicht,...indem es ein Bewußtsein von Notwendigkeit, Legitimation und Sinn sozialpädagogischer Beratung vermittelt,.... (ebd., S. 726)

In der Zieldefinition am Beginn dieses Kapitels war von den Begriffen "Akzeptierung" (1) (Ich übernehme hier den Begriff vom Autor, obwohl es richtig "Akzeptanz" heißen müßte), Sachkompetenz (2) und Solidarisierung (3) die Rede. Dies sind die drei Dimensionen des Beratungshandelns:

1) Die Realisierung einer akzeptierenden Haltung

Dies ist für die Autoren die Grunddimension beraterischen Handelns und jeder hilfreichen menschlichen Beziehung überhaupt. Sie interpretieren "Akzeptierung"

1) als Hereinnahme der Alltagswelt des Betroffenen in die Beratungssituation, um so die für die Lösung von psychosozialen Problemen relevanten Strukturen zu erschließen;

2) als Mittel, das Individuum mit seiner Biographie insoweit zu versöhnen, als dies für eine fruchtbare Auseinandersetzung mit den jeweiligen Krisen und Konflikten erforderlich ist. (Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 730)

2) Die Vermittlung von Sachkompetenz

Sie wird erreicht durch Orientierungshilfe in Bezug auf die materielle Absicherung individueller Existenz. Menschliche Konflikte und Krisen dürfen nicht nur als Probleme betrachtet werden, bei denen es um die Person oder ihre Beziehungen geht. Diese Dimension ist vor allem für Adressaten aus der Unterschicht ein wichtiges Erfolgskriterium.

3) Die Realisierung partizipativer Strategien

Mit dieser Dimension wird die politische Intention sozialpädagogischer Beratung angesprochen. Beratung ist auf die Änderung von Lebenswelten gerichtet. In dem Aufklärungsprozeß über die jeweilige Situation und die in ihr handelnden Subjekte wird der Sozialpädagoge zum Beteiligten, d.h. er handelt solidarisch. (vgl. Frommann/Schramm/Thiersch 1976, S. 729)

In einem ganzheitlichen Beratungskonzept sind die Übergänge zwischen diesen Dimensionen fließend. Sie gliedern lediglich das Handeln und lassen Zwischenziele hervortreten.

Wir behaupten, daß sozialpädagogisches Beraten nur dort seinen eigenen Ansprüchen genügt, wo es allen drei Dimensionen angemessen gerecht wird. (ebd., S. 729)

Frommann/Schramm/Thiersch verstehen die Methode als einen Prozeß, als ein Vorangehen, ...das von einem Ausgangspunkt sich in Bewegung setzt und in Richtung auf ein Ziel ausschreitet. (ebd., S. 734) Dadurch erklärt die Methode nicht die Probleme und Schwierigkeiten anderer, sondern macht einen Zugang möglich.

Sie nennen folgende methodische Schritte der Sozialpädagogischen Beratung (vgl. ebd., S. 735f):

1) Der Ausgangspunkt ist die teilnehmende Diagnose, d.h. im gemeinsamen Handeln und bezogen auf den konkreten Kontext von Situation und Handlung werden die Probleme des Menschen "beurteilt". Eine genauere Diagnose wäre identisch mit Beratung/Therapie.

2) Der nächste Schritt beinhaltet ...Hilfe durch Umstrukturierung der Situation, durch Erschließung materieller Ressourcen, Neudefinition sozialer Beziehungen, Schaffen neuer sozialer Räumlichkeiten.... (ebd., S. 735)

3) Beim dritten Schritt geht es darum, nicht nur die Probleme zu besprechen, die deutlich präsentiert werden, sondern auch jene, die durch verschiedenste Abwehrmechanismen verbogen werden.

4) Vor allem in der Unterschicht ist die Fähigkeit, über das eigene Erleben zu reflektieren, schlechter ausgebildet, als z.B. in der Mittelschicht. Damit hat Beratung auch das Training als Aufgabe. Schwierigkeiten müssen in ihrer inneren Struktur so zergliedert werden (wie es bestimmte lerntheoretische Verfahren angeben), daß sie in Stufen gezielt und überprüfbar angegangen werden können. (ebd., S. 736)

Diese methodischen Schritte drücken auch hier das Naheverhältnis der Sozialpädagogischen Beratung zur Therapie aus.

Frommann/Schramm/Thiersch beschreiben die "Sozialpädagogische Beratung" und reden vom "Sozialpädagogen", was zu einigen Mißverständnissen führen kann. Die Aufgaben, die sie beschreiben entsprechen nämlich dem Berufsbild des Sozialarbeiters (im Kapitel 1.1 habe ich bereits den Unterschied zwischen Sozialarbeit und Sozialpädagogik beschrieben), also müßte man eigentlich das Kapitel "Sozialarbeiterische Beratung" nennen.

In den 90er Jahren hat man bereits diskutiert, die Berufsbezeichnung "Sozialarbeiter" durch "Sozialberater" zu ersetzen (siehe Kapitel 1). Ich finde es schade, daß dies nicht umgesetzt wurde, da der Begriff m. E. besser die Aufgaben des Berufes beschreibt.

3.4) Psychosoziale Beratung

Der Begriff "psychosozial" erklärt, worum es im folgenden Abschnitt geht, nämlich um die Seele des Individuums und die Gesellschaft.

"Psychosozial" bedeutet eine Vermittlung zwischen individueller Subjektivität und Zusammenhängen gesellschaftlicher Objektivität.

Psychosoziale Beratung definiert sich gegen Konzepte psychologischer Beratung, die weitgehend auf psychotherapeutischen Modellen beruhen. Sie geht von dem Individuum in seiner sozialen Lebenssituation aus und arbeitet mit sozialpädagogischen Beratungsansätzen. (siehe Kapitel 3.3)

Hier sieht man deutlich, daß die verschiedenen Typen der Beratung nicht auf der gleichen Ebene betrachtet werden dürfen, sondern hierarchisch aufgebaut sind oder sich überschneiden. (siehe Kapitel 3 "Puzzle")

Zygowski versteht Psychosoziale Beratung als eine professionelle Handlungsform, die als Ziel die Vermittlung von psychosozialer Kompetenz hat. (vgl. Zygowski 1989, S. 172)

Psychosoziale Kompetenz besteht auf der einen Seite aus der Reflexivität gegenüber den belastungsinduzierenden psychosozialen Widersprüchen und Ambivalenzen wie den eigenen "Abwehrprozessen" und auf der anderen Seite in der Handlungsfertigkeit als Fähigkeit und Bereitschaft zur belastungsvermindernden Handlungspraxis.

Das Ziel psychosozialer Beratung ist die Bewältigung mehr oder weniger stark ausgebildeter psychischer Störungen über den Erwerb von psychosozialer Reflexivität und Handlungsfertigkeit.(= psychosoziale Kompetenz, s.o.)

In die psychische Konstellation wird die soziale Dimension mit einbezogen, was bei einer rein psychischen Bearbeitung nicht angestrebt wird, sondern nur die psychische Reaktion bearbeitet wird.

Psychosoziale Reflexivität ... meint die Fähigkeit, zwischen den Anforderungen der Individualitätsform und den Interessen, Bedürfnissen und Motiven des persönlichen Individuums zu unterscheiden sowie psychosoziale Widersprüche und Ambivalenzen zu identifizieren, in ihrer Bedeutung` und biographischen Vermittlung aufzuschließen und auf Veränderbarkeit zu überprüfen.

(Zygowski 1989, S. 187)

Man kann sich gut vorstellen, daß sich dieser Reflexionsprozeß in der Beratung als sehr krisenhaft gestalten kann, da individuelle Abwehrmechanismen und Widerstände überwunden werden müssen und es dadurch zu Unsicherheit und narzißtischen Kränkungen kommen kann. Was dann wiederum eine psychosoziale Belastung darstellt.

Psychosoziale Abwehrprozesse definiert Zygowski als bewußte oder unbewußte, d.h. dem Bewußtsein des Individuums habituell nicht ohne weiteres verfügbare Strategien..., psychosoziale Widersprüche und Ambivalenzen in den eigenen Lebensverhältnissen nicht zur Kenntnis zu nehmen, zu relativieren oder umzuformen. (ebd., S. 199)

Die psychosozialen Abwehrprozesse stehen mit den psychosozialen Kompetenzen des Individuums in einem ständigen Spannungs- und Konkurrenzverhältnis. Statt in eine reflexive und handlungspraktische Auseinandersetzung zu treten, werden "Scheinlösungen" gesucht, um dem Individuum eine innerliche Entfernung aus der belastenden Lebenssituation zu ermöglichen. Die Abwehrprozesse können daher kurzzeitig eine Erleichterung bedeuten, langfristig verstärken sie aber die psychosoziale Belastung. (vgl. ebd., S. 199f)

Psychosoziale Handlungsfertigkeiten sind Verhaltensstrategien, die zur praktischen Bewältigung psychosozialer Belastungen erforderlich sind. Zygowski schließt sich hier einer Beschreibung von Habermas an, indem er zwischen instrumentellen und strategischen Handlungen unterscheidet.

Instrumentell ist eine erfolgsorientierte Handlung, wenn technische Handlungsregeln befolgt werden und das Ergebnis (der Einfluß) einer Interaktion unter Berücksichtigung des Zusammenhanges von Zuständen und Ereignissen bewertet wird.

Strategisch ist eine erfolgsorientierte Handlung, wenn Regeln befolgt werden, die rationaler Wahl sind und wenn die Stärke des Einflusses auf die Entscheidung eines rationalen Gegenspielers bewertet wird.

Instrumentelle Handlungen können also mit sozialen Interaktionen verknüpft sein, während strategische Handlungen selbst soziale Handlungen darstellen. (vgl. Zygowski 1989, S. 210)

Psychosoziale Reflexivität bedeutet also auch, sich mit den gewählten Strategien der praktischen Auseinandersetzung mit psychosozialen Belastungen auseinanderzusetzen.

Psychosoziale Beratung als reflexive Bearbeitung psychosozialer Abwehr hat sich sowohl auf die psychosozialen Belastungen aus aktuellen Lebensverhältnissen des Individuums zu beziehen, wie die aktuellen Abwehrprozesse über eine soziobiographische Analyse mit den sozialisationsgeformten Abwehrstrukturen zu vermitteln, um eine psychosoziale Reflexivität auszubilden, die über eine Anerkennung psychosozialer Widersprüche und Ambivalenzen auf eine handlungspraktische Auseinandersetzung mit psychosozialen Belastungen abzielt.

(ebd., S. 201)

3.5) Psychologische Beratung (in Abgrenzung zur Psychotherapie)

Hans Zygowski unterscheidet zwischen Beratung

  • im alltagspraktischen Gebrauch als zwischenmenschlicher Hilfe in Problemsituationen (Zygowski 1989, S. 173) und

  • Beratung im klinischen Feld.

Er schließt sich einer Definition von Däumling an, der Beratung als eine

verbale Äußerung, die auf einen bestimmten Anlaß (Problem) hin in der Absicht erfolgt, ein mehr oder minder vorauszusehendes Verhalten hervorzurufen (Däumling, zit. in Zygowski 1989, S. 173)

Die verbale Äußerung (=Beratung) sei das Ergebnis von psychologischen Studien und Erfahrungen oder das Ergebnis einer planvoll angesetzten psychologischen Untersuchung.(vgl. ebd., S. 173)

In der psychologischen Beratung werden dem Ratsuchenden Hilfen zur Problembewältigung zu Verfügung gestellt, ein besonderes Kriterium ist aber die Freiwilligkeit, d.h. die Entscheidung über Handlungsalternativen und ihre Umsetzung liegt beim Ratsuchenden.

Die Vorgehensweise des Beraters ist von seiner theoretischen Orientierung abhängig. Es gibt keine allgemeine psychologische Beratungstheorie, man kann aber Beratung trotzdem nicht als theorielos beschreiben.

Zwar wird Beratern häufig atheoretisches Handeln vorgeworfen, aber wohl kein Berater kommt ohne mehr oder weniger implizite Annahmen bezüglich seiner Tätigkeit aus.(Scheller/Heil, zit. in Zygowski 1989, S. 173)

Psychologische Beratung wird oft auch bei psychischen Störungen als die Behandlungsmethode angeboten. Der Autor begründet dies mit dem theoretischen Selbstverständnis, welches zum größten Teil auf Methoden psychotherapeutischer Schulen beruht. Die psychologische Beratung bedient sich der Strategien der Psychologisierung, Technisierung, Klinifizierung und Klientelisierung (vgl. Zygowski 1989, S. 175) und ist daher oft schwer von der Psychotherapie abzugrenzen.

Als Kriterien der Abgrenzung nennt Zygowski in Anlehnung an Breuer, Scheller&Heil, u.a.:

- die emotionale Intensität der interpersonalen Beziehung,

- die Exaktheit der regelmäßigen Methodenrealisierung,

- die Zielsetzung der Intervention,

- die Schwere der Störung,

- die personalen Träger und Adressaten, und

- die Dauer des Interventionsprozesses. (vgl. Zygowski 1989, S. 174)

Der Autor betont, daß es sich bei diesen Kriterien um Scheinkriterien handelt und daß die Beratung oft als "Ableger von Psychotherapie" oder als "Therapie des kleinen Mannes" bezeichnet wird. Die Differenzierung zwischen psychologischer Beratung und Psychotherapie geschehe oft aus standespolitischen Gründen und die Psychotherapie verstecke sich oft hinter der Beratung, da sie so von den Klienten als weniger stigmatisierend empfunden wird und zum Teil sogar positive Assoziationen weckt. (vgl. ebd., S. 175)

Es ist so durchaus nicht zu weit gegriffen, das professionalistische Konstrukt der psychologischen Beratung als "Etikettenschwindel zu werten".(ebd., S. 175)

Zygowski erachtet es für sinnvoll, erst dann die Beratung von der Psychotherapie abzugrenzen, wenn sie sich als eine sozialpädagogische Beratung (siehe Kapitel 3.3) versteht. (vgl. ebd., S. 176)

Das 1988 von Elisabeth Jandl-Jager und Gerhard Stumm herausgegebene Buch, ´Psychotherapie in Österreich`, fundiert auf einer empirischen Analyse der Anwendung von Psychotherapie. In diesem Buch wird das Angebot an Psychotherapie in Österreich ins Detail dargestellt.

Beatrix Wirth befaßt sich im theoretischen Teil mit der Begriffsbestimmung von Psychotherapie und psychologischer Beratung.

Psychotherapie ist ein bewußter und geplanter interaktioneller Prozeß zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, die in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient, Therapeut und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden, mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation), meist verbal, aber auch averbal, in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomminimalisierung und/oder Strukturänderung der Persönlichkeit) mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. (Strotzka, zit. in Zygowski 1989, S. 26)

Psychologische Beratung geht über das Geben von Informationen und Ratschlägen hinaus und dient der Lösung und Aufarbeitung von psychischen Problemen unter aktiver Mitarbeit des Klienten/ Patienten. (ebd., S. 28)

Die Psychoanalyse verfügt über ein gut ausgearbeitetes Beratungskonzept. An diesem Beispiel erklärt B.Wirth die Abgrenzung zwischen Psychotherapie und psychologischer Beratung:

Als Indikationskriterien für eine psychoanalytische Beratung (paB) nennt sie psychosoziale Krisensituationen und die Unfähigkeit, die aktuelle Lebenssituation zu bewältigen.

Dem Gegenüber wird eine psychoanalytische Therapie (paT) empfohlen, wenn durch eine Krise eine Neurose ausgelöst wird. Es liegt eine bis in die Kindheit reichende Pathologie vor und der innere Leidensdruck oder äußere Belastungen sind so groß, daß Verstehens- und Erkenntnisvorgänge nicht verändernd wirken.

Die Methode der paB ist die selektive Deutung. Der Berater bietet Unterstützung beim Planen und Probieren von Verhaltensalternativen. Es geht um das Hier und Jetzt, mit Ausrichtung auf die nähere Zukunft.

Eine wesentliche Unterscheidung zur paT ist hier, daß es um Probleme geht, die dem Bewußtsein des Klienten zugänglich sind.

In der paT wird aufdeckend gearbeitet, mit besonderer Ausrichtung auf die Vergangenheit. Das Unbewußte spielt dabei eine große Rolle und Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse werden gefördert und gedeutet, während sie in der paB nur Beachtung finden.

Ziel der paB ist die Befähigung zur eigenständigen Bewältigung des aktuellen Problems. Es soll eine Änderung des Verhaltens und der Einstellung bewirkt werden.

Mit Hilfe der paT soll es zu einer grundlegenden Umorientierung und Persönlichkeitsveränderung kommen, mit dem Ergebnis einer Persönlichkeitsreifung.

Die paB besteht aus ca. 10-20 Sitzungen, die im Verlauf von Wochen und Monaten stattfinden.

Während die paT über Jahre geht und 1-2 mal wöchentlich stattfindet.

Dies ist natürlich nur eine sehr kurze und knappe Beschreibung des Psychoanalytischen Settings und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Sowohl im personenzentrierten Ansatz, als auch in lerntheoretischen Konzepten gibt es keine so deutlichen Unterscheidungskriterien. Die Übergänge sind eher fließend und eine Grenze wird nur durch die Dauer und die Erhöhung der Frequenz getroffen. (vgl. ebd., S. 29f)

Wie schon Zygowski betont auch B. Wirth, daß die Abgrenzung der beiden Bereiche vor allem mit berufsständischen Interessen verknüpft sind. Es geht um die Zuordnung Psychotherapie - ärztliche Befugnis und psychologische Beratung - nichtärztliche Bereich und dadurch vor allem auch um die Ausbildung der Berater und Therapeuten.

3.5.1) Zwischenbemerkung: Psychotherapiegesetz

Es war also nicht nur aus theoretischen und praktischen Gründen nötig, den Unterschied zwischen Therapie und Beratung zu verdeutlichen, sondern auch eine berufspolitische Notwendigkeit.

Durch den "Psychoboom" kam es zu einer Versorgungslücke, die viele unqualifizierte und selbsternannte Psychotherapeuten nutzten und damit bei den Betroffenen viel Schaden anrichten konnten. Es gab kein besonderes Berufsausübungsrecht und keine rechtlichen Bedingungen hinsichtlich des Antritts einer psychotherapeutischen Tätigkeit. Dies war ein großer Nachteil sowohl für die Konsumenten, als auch für die seriös arbeitenden Psychotherapeuten ohne medizinische Ausbildung. 80 % aller Psychotherapeuten in Österreich hatten ihren Zugang zur Psychotherapieausübung über Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit, Theologie, usw. erlangt.

Durch das Psychotherapiegesetz, welches am 1. Jänner 1991 in Kraft trat, wollte man ein ausreichendes Angebot an hochqualifizierten Fachkräften ermöglichen und im Sinne des Konsumentenschutzes den Psychotherapeuten verpflichten,... sich gegenüber dem Betroffenen durch die Berufsbezeichnung zu deklarieren und so seine Tätigkeit auch transparent zu machen. (Psychotherapiegesetz 1990, S. 114)

Diese Deklaration scheint mir nicht nur für den Psychotherapeuten wichtig, sondern auch für andere Berufszweige im psychosozialen Bereich. Und zwar nicht nur gegenüber den Ratsuchenden oder Klienten, sondern auch gegenüber der eigenen Person. Ich habe z.B. Pädagogik studiert und bin nach meinem Abschluß eine Pädagogin. Wenn ich dies als meinen Beruf angebe, denken Außenstehende ich sei Lehrerin oder Erzieherin. Das Studium der Pädagogik führt zu einer großen Anzahl von Berufen, sowohl im praktischen, als auch im wissenschaftlichen Bereich. Ich habe als Betreuerin in einer Kinder-WG und als Mitarbeiterin im Projekt BIDOK in beiden Bereichen gearbeitet. Meine Berufsbezeichnung war also die gleiche, obwohl meine Aufgaben völlig unterschiedlich waren.

4) Behindertenberatung

In diesem Kapitel geht es um einen speziellen Bereich der Beratung und zwar um die Behindertenberatung. Diese Beratungsform hat ihren Namen nach der Zielgruppe im Gegensatz z. B. zur Rechtsberatung, die nach dem Fach benannt wurde.

Wie schon in der Einleitung berichtet, bin ich zu diesem Thema durch die Schwerpunktbildung meines Studiums gekommen. Zunächst möchte ich kurz die gesetzlichen Bestimmungen der Behindertenberatung in Deutschland und Österreich beschreiben, bevor ich dann anhand des Fragebogens (s.u.) eine Definition der Behindertenberatung erarbeite.

4.1.) Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland

Personen, die durch eine Körperbehinderung, durch Blindheit oder Sehschwächen, durch Hörschäden, durch Beeinträchtigungen der Sprachfähigkeit, durch Schwächung ihrer geistigen Kräfte oder durch seelische Beeinträchtigungen nicht nur vorübergehend wesentlich behindert sind... (Jansen 1977, S. 19) steht nach dem Bundessozialhilfegesetz vom 18.9.1996 Hilfe, Auskunft und Beratung zu. Die Beratung besteht in einer erschöpfenden Erörterung behinderungsspezifischer Probleme, die in der Regel Vorschläge zu einer Verbesserung der Problematik beinhaltet.

In der BRD sind die Rehabilitationsträger verpflichtet, den Behinderten zu beraten. Nach dem § 3 des Gesetzes über die Angleichung der Leistung zur Rehabilitation hat der Behinderte einen klagbaren Anspruch auf richtige und vollständige Beratung, auch wenn er nicht ausdrücklich den Wunsch danach äußert. (vgl. Jansen 1977, S. 19f)

Es gibt sechs verschiedene gesetzliche Träger der Rehabilitation: 1) die Rentenversicherungsträger, 2) die Unfallversicherung, 3) die Kriegsopferversorgung, die Kriegsopfer- und Schwerbeschädigtenfürsorge, 4) die Bundesanstalt für Arbeit, 5) die Sozialhilfe und 6) die Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Abklärung der Zuständigkeiten kommt es manchmal zu Schwierigkeiten.

Neben diesen Beratungsdiensten gibt es noch halboffizielle Beratungsdienste bei den freien Wohlfahrtsverbänden z.B. Deutscher Caritasverband und viele Vereinigungen, die sich als Fördergemeinschaften im Hinblick auf bestimmte Krankheitsbilder entwickelt haben. Davon sind die meisten in der "Bundesarbeitsgemeinschaft: Hilfe für Behinderte" zusammengefaßt, welche auch die Beratungsfunktion übernimmt. Einen großen Schwerpunkt im Bereich der Behindertenberatung in Deutschland bilden die Elternvereine und auch Selbsthilfeorganisationen gewinnen immer größere Bedeutung in diesem Bereich.

Behindertenberatung findet außerdem in allen medizinischen Versorgungsbereichen, an Erziehungsberatungsstellen, in Schulpsychologischen Diensten, an Schulen für Behinderte (Sonderschulen), in privaten Beratungspraxen statt. (vgl. Jansen 1977, S. 20)

4.2) Gesetzliche Bestimmungen in Österreich

Im § 1 des Bundesbehindertengesetztes vom 17. Mai 1990, BGBl. Nr. 283/ 1990 ist das Ziel dieses Gesetztes definiert: Behinderten und von konkreter Behinderung bedrohten Menschen soll durch die in diesem Bundesgesetz vorgesehenen Maßnahmen die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gesichert werden.(Bundesbehindertengesetz 1990, S. 6)

Mit der Koordinierung der Maßnahmen behinderter Menschen sind die Rehabilitationsträger beauftragt, welche nach § 2 der Bundesgesetzte die zu erbringenden Maßnahmen aufeinander abzustimmen haben und wenn es nötig ist, zu diesem Zweck Vereinbarungen schließen sollen. Rehabilitationsträger sind jene Körperschaften, Anstalten und Behörden, die gesetzlich berufen sind, Leistungen der Rehabilitation in 12 Bereichen zu erbringen. Dies sind z.B.: gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Pensionsversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitsmarktförderung, u.v.m.

Der Abschnitt 3 des Bundesbehindertengesetzes befaßt sich mit Auskunft, Beratung und Betreuung. Im § 4 heißt es (1) Behinderten und von konkreter Behinderung bedrohten Menschen ist zur Bewältigung ihrer Lebensumstände Hilfe zu gewähren, wenn sie aus eigener Kraft nicht fähig sind, ihre Schwierigkeiten zu beseitigen, zu mildern oder deren Verschlimmerung zu verhüten. (Bundesbehindertengesetz 1990, S. 17)

Dieser sogenannte Sozial-Service ist von den Bundesämtern für Soziales und Behindertenwesen anzubieten und bezieht sich vor allem auf Sach- und Rechtsfragen, die für den Hilfesuchenden von Bedeutung sein können. Der § 15 gibt Auskunft was unter Hilfe verstanden wird:

1. die Aufklärung über die nach den einschlägigen Gesetzen bestehenden Rechte und Pflichten,

2. die Vermittlung an die zuständigen Stellen,

3. die Unterstützung bei der Erlangung von Hilfen,

4. die Beratung in Hilfsmittelangelegenheiten unter Heranziehung der Informationen aus der Zentralen Hilfsmittelberatungsstelle,

5. die Vermittlung der Inanspruchnahme aller Arten der Hilfe aus der freien Wohlfahrt. (ebd., S. 18)

Es geht mir hier nur um eine Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen. Wie sie umgesetzt werden, ist sicher ein sehr interessantes Thema, würde den Rahmen meiner Diplomarbeit aber sprengen.

4.3) Behindertenberatung in der Praxis

Im bisherigen Teil meiner Diplomarbeit tauchte immer wieder das Problem der Abgrenzung zwischen Beratung und Therapie auf. In diesem Kapitel möchte ich unter anderem überprüfen, ob es dieses Problem der Abgrenzung auch im Behindertenbereich gibt. Als Material verwende ich die Antworten der Vereine auf die Frage:

Bieten Sie in irgendeiner Form Beratung für Betroffene an?

(siehe Einleitung)

Mit dieser Frage wollte ich damals folgendes erfahren:

1) Welche Vereine bieten Beratung an?

Dabei ging es mir um eine Bestandsaufnahme für die Arbeit in der BIDOK und meine Diplomarbeit.

2) Was verstehen die Institutionen/Vereine unter Beratung und welche Form bieten sie an?

Während meines Studiums ist mir der Begriff öfter begegnet und wurde in den verschiedensten Zusammenhängen gebraucht. (z.B. Erziehungsberatung, Studentenberatung, Psychologische Beratung, Rechtsberatung, usw.)

Ich wollte erfahren was die verschiedenen Vereine unter Beratung verstehen, um zu einer Begriffsbestimmung zu kommen, die sich nicht aus der Literatur ableitet, sondern aus dem institutionalisierten Gebrauch.

3) Läßt sich Beratung von Therapie deutlich abgrenzen oder unterscheiden?

Ich hoffte aus den Antworten der Vereine herauszulesen, ob sie in ihrem Handeln die Beratung von Therapie trennen. Mich interessierte auch, ob die Beratung eine der Hauptaufgaben des Vereines ist oder ob sie nur so nebenbei geschieht, weil man daran erkennen kann, welche Bedeutung sie der Beratung zugestehen.

Vorgehensweise

Diese Vereine und Institutionen ( ich verwende im weiteren den Begriff Verein für alle Einrichtungen ) wurden im Juni 1995 nach einer Broschüre der Tiroler Landesregierung subjektiv vom Team der BIDOK ausgewählt. Ziel des folgenden Abschnitts kann und soll daher nicht eine repräsentative Darstellung der Einrichtungen im Behindertenbereich sein. Ich stelle auch nicht den Anspruch zu einer allgemeingültigen Beratungsdefinition zu kommen. Anhand der ausgewählten Vereine möchte ich darstellen, wie der Begriff Beratung im Behindertenbereich verwendet wird. Im Juni 1995 schickten wir 28 Fragebögen aus. Wir konzentrierten uns auf das Gebiet Innsbruck-Stadt mit einigen Ausnahmen, wenn uns ein Verein wichtig erschien. Bis heute erhielten wir 18 zurück.

Auswertung

Die Auswertung der Antworten geschah unter folgenden Gesichtspunkten:

  • Wie viele Vereine bieten Beratung als Hauptaufgabe an?

  • Gibt es Vereine die keine Beratung anbieten?

  • Was beinhaltet Beratung? Wie definieren sie Beratung?

  • Wird unterschieden zwischen Beratung als Expertenberatung (d.h. reine Informationsvermittlung) und Prozeßberatung (d.h. psychologische Beratung)?

  • Gibt es Probleme bei der Abgrenzung von Therapie?

Zusammenfassung der Antworten

Drei der 18 Vereine geben an, Beratung sei eine ihrer Hauptaufgaben. Sie verstehen unter Beratung Information zu finanziellen und rechtlichen Fragen, sie geben Unterstützung bei Wohnungs- und Arbeitsuche und bieten Beratung beim Umgang mit Problemen, die sich aus der Behinderung ergeben.

Für einen dieser Vereine ist besonders wichtig, daß diese Beratung von Betroffenen für Betroffene gemacht wird, im Sinne des peer-counseling. Dieser Verein informiert auch über Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, wobei die Selbstbestimmtheit der Betroffenen eine besonders große Rolle spielt.

Einer dieser Vereine bietet auch Psychosoziale Betreuung an, er unterscheidet also deutlich zwischen Beratung als Information (Expertenberatung) und Psychosozialer Beratung (man kann m. E. die Psychosoziale Betreuung dazu zählen).

Drei Vereine bieten keine Beratung an, sie haben aber Kontakt mit Beratungsstellen, an die sie direkt verweisen.

Ein Verein ist spezialisiert auf Bauberatung, er ist aber Teil eines anderen Vereins, der u.a. eine Beratungsstelle hat. Dieser hat in seinem Angebot auch Beratung, Unterstützung und Information, verweist aber trotzdem bei der Frage auf die Familienberatungsstelle des Bundesministeriums.

Zwei weitere Vereine haben als Zielgruppe Gehörlose und Hörgeschädigte und bieten unter anderem Beratung in verschiedenen Bereichen, wie Beruf, Wohnung, Behörden, Freizeit, usw. an.

Ein Verein bietet neben einer Beratungsstelle auch viele andere Angebote an, wie z.B. Café, Schule, Freizeitaktivitäten, WG, usw.. Sein Schwerpunkt allerdings ist die Therapie und die Beratung beschränkt sich auf Informationen über die Therapie, Selbsthilfegruppen, Elterntreffs und sonstige Angebote des Vereins.

Drei Vereine bieten neben Freizeitgestaltung, Fahrdienste, Physiotherapie, usw. auch Beratung an. Sie verstehen darunter Informationen geben und Kontakte vermitteln.

Ein anderer Verein hat als Hauptaufgabe die ambulante Betreuung von behinderten Menschen und auch Beratung im Alltag wie z.B. bei Antragstellung und Organisation der Betreuung. Er verweist aber noch zusätzlich auf die bereits oben genannte Beratung von Betroffenen für Betroffene.

Zwei Vereine konzentrieren sich vor allem auf WG's bzw. andere Wohnmöglichkeiten für Behinderte. Der eine bietet dazu Beratungsgespräche u.a. auch für LehrerInnen und KindergärtnerInnen an und konzentriert sich auf den vorschulischen, schulischen und nachschulischen Bereich. Während der andere allgemein Beratung bei psychischen Problemen anbietet.

Ein einziger Verein nennt neben allgemeiner Beratung, Auskünften, konkreter Hilfestellung und Vermittlung auch Psychotherapie . Er ist der einzige der diesen Begriff verwendet.

Erste Schlußfolgerung

Im Allgemeinen verstehen diese Vereine unter Beratung:

  • Informationen geben, das beinhaltet Rechtsberatung, finanzielle Beratung, Berufsberatung, usw.

  • Vermittlung von Kontakten zu Stellen oder Personen, die weiterhelfen können

  • Unterstützung bei Anträgen, z.B. Ausfüllen von Formularen

Die Beratung beschränkt sich also auf eine Expertenberatung.

Drei der 18 Vereine haben die Beratung als Hauptaufgabe und diese bieten auch Prozeßberatung (Psychosoziale Beratung) an. Für einen ist besonders wichtig, daß die Beratung von Betroffenen für Betroffene gemacht wird. Ich finde es gut, daß gerade dieser Verein auch über Therapiemöglichkeiten informiert, wobei es hier meistens um Körpertherapien geht. (später mehr zum Thema "Therapie und Behinderung") Die Abgrenzung zur Therapie scheint hier relativ deutlich zu sein.

Ein Verein bietet Beratung und Therapie an, wodurch automatisch das Problem der Vermischung auftaucht. Es werden viele verschiedene Therapierichtungen angeboten, nach dem Motto je mehr desto besser. (siehe unten)

Nur ein Verein bietet Psychotherapie an, während andere von "psychosozialer Betreuung", "Beratung bei psychischen Problemen" oder "Beratung beim Umgang mit Problemen, die sich aus der Behinderung ergeben" reden.

Interpretation

Im Allgemeinen scheint im Behindertenbereich das Problem einer Abgrenzung zwischen Beratung und Therapie nicht so gravierend zu sein, da es von einem größeren Problem überlagert wird, der Therapeutisierung des Alltags.

Im bisherigen Teil meiner Arbeit ging es immer wieder darum, daß Therapie unter dem Deckmantel der Beratung "verkauft" wird, zum Teil aus gut gemeinten Gründen um eine Stigmatisierung zu vermeiden. Im Behindertenbereich akzeptiert man offensichtlich diese Stigmatisierung, man verstärkt sie sogar. Begriffe wie "Therapieurlaub" zeigen, daß "Alltägliches" bzw. "Normales" "vertherapeutisiert" wird.

Das Leiden nicht wegtherapieren, sondern annehmen (Klee 1981, S. 503)

Dies fordert Klee in seinem Artikel "Die Ent-Therapeutisierung der Behindertenarbeit". Der Autor beobachtet, daß alles, was vorher ganz natürlich gehandhabt wurde, das Etikett "Therapie" angehängt bekommt. Gespräche werden zur Gesprächstherapie, wenn ein behindertes Kind reiten ging bekommt es jetzt Hippotherapie, das Spielen und schwimmen im Wasser heißt jetzt Hydrotherapie, ein Kind zum Lesen motivieren nennt man inzwischen Bibliotherapie und einen Höhepunkt bilden die stupiden Arbeiten, die "Bewohner" von Psychiatrischen Anstalten verrichten müssen, das heißt inzwischen Arbeitstherapie/Ergotherapie.(vgl. Klee 1981, S. 503)

Eine Erzieherin beschreibt ihre Erfahrungen folgendermaßen:

Das geht so weit,...daß ganz übliche Trotzreaktionen, wie ich sie von meinen eigenen Kindern her kenne, als zusätzliche Auffälligkeiten gedeutet werden, die man unbedingt verhaltenstherapeutisch behandeln will.(Klee 1981, S. 503)

Behinderte Menschen bekommen aufgrund äußerer Symptome eine Sonderbehandlung (Therapie), um sie weitestgehend so normal wie möglich erscheinen zu lassen. Aber genau diese Sonderbehandlung wird zu einer zusätzlichen Behinderung. Sie führt zu einer Behinderung im normalen Umgang mit der Umwelt. (vgl. Klee 1981, S. 498f)

Feuser äußert sich zu dieser Problematik ähnlich:

Ein aus meiner Sicht in diesem Zusammenhang ähnlich verwässerter Begriff ist der der "Therapie". Ich möchte das einmal sehr kurz und drastisch verbildlichen: Ich warte nur noch darauf, bis jemand auf die Idee kommt, daß es sinnvoll ist, mit einem behinderten Menschen in eine Kneipe zu gehen und ein Bier zu trinken... und daß dann ein Artikel darüber veröffentlicht wird, der den Titel haben könnte: "Integrative Biertrink-Therapie mit Behinderten"! (Feuser 1991, S. 332)

Nach Feuser entsteht das Problem dadurch, daß man nicht mehr erkennen kann, was die Anliegen und Ziele sind und welche Arbeit damit verbunden ist, wenn dies nicht mehr dezidiert analysiert wird. Dieses Problem habe ich an anderer Stelle schon angedeutet. (siehe Kapitel 3.5.1)

Auch der Beratungsbegriff wird viel zu selbstverständlich verwendet. Feuser stellt folgende Fragen, die m. E. auch für die Beratung gelten:

Eine zentrale Frage ist dabei die nach den auf dem Hintergrund der Gesellschafts- wie Fachgeschichte heute dominierenden Erziehungs-, Bildungs- und Ausbildungssystemen und natürlich auch die nach den therapeutischen Systemen. Wo sind diese zu kritisieren und wie können diese Konzepte weiterentwickelt werden, welche neuen Konzepte sind zu entwickeln, damit wir Verhältnisse und Verfahrensweisen, die wir kritisieren müssen, in Zukunft überwinden und sie zu praktizieren vermeiden können?(Feuser 1991, S. 332)

Wenn im Behindertenbereich von Therapie gesprochen wird, sind zumeist Formen der Körpertherapie gemeint, die als therapeutisches Ziel eine möglichst "normale" Funktionstüchtigkeit haben. Wird dieses Ziel nicht erreicht, dann hat der Behinderte halt nicht genug geübt und wird selbst dafür verantwortlich gemacht.

Die Erzeugung des Gefühls der "Selbstverschuldung" ist eine der schlimmsten Folgen traditionell-therapeutischen Vorgehens. Damit bleiben die behinderten Personen immer "therapiebedürftig", und es wird eine Situation von sich selbst aufrechterhaltenden Therapien erreicht, die nicht selten zu lebenslanger Abhängigkeit und Therapiebedürftigkeit führt. (Schönwiese 1997, S. 104f)

Dadurch kommt es zu einer großen Nachfrage an Therapiemöglichkeiten, was den Sonderinstitutionen sehr entgegenkommt, da dies ihr wichtigster Legitimationsgrund ist.

Schönwiese stellt fest, ...daß die derzeitige Therapiepraxis dazu neigt - im Widerspruch zu ihrem eigenen naturwissenschaftlichen Anspruch -, klar definierbare Ziele aufzugeben und statt dessen einer unklaren Ideologie "je mehr Therapie, desto besser" anzuhängen. (Schönwiese 1997, S. 103)

Die Therapie bekommt dadurch eine Entlastungs- und Abwehrfunktionfunktion und dient damit den Interessen von Eltern und Nichtbetroffenen in dem Sinne, daß etwas getan wird.(vgl. Schönwiese 1997, S. 103)

In der Therapie lernen die Betroffenen oft nicht ein therapeutisches Ziel zu erreichen, sondern was sie nicht können. Der eigene Blick auf die "Abweichung" wird dadurch geschärft und es kann zu keinem positiven Körpergefühl kommen.

Über Jahre durfte ich in einem Sonderraum innerhalb der Sonderschule selbständig - und das hieß sauber - essen lernen. Das Ergebnis dieser eingehenden Behandlung: Ich habe gelernt, daß Kleckern eine Schande, jedenfalls unausgesprochen peinlich ist. (Sierck, zit. in Schönwiese 1997, S. 105)

In den letzten Jahren hat sich, vor allem durch den Druck der Betroffenen, ein verändertes Aufgabenverständnis für professionelles Helfen entwickelt.

Empowerment meint den Prozeß, innerhalb dessen Menschen sich ermutigt fühlen, ihre eigenen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, ihre eigenen Kräfte und Kompetenzen zu entdecken und ernst zu nehmen und den Wert selbst erarbeiteter Lösungen schätzen zu lernen. Empowerment bezieht sich auf einen Prozeß, in dem Kooperation von gleichen oder ähnlichen Problemen betroffenen Personen durch ihre Zusammenarbeit zu synergetischen Effekten führt. Aus der Sicht professioneller und institutioneller Hilfen bedeutet die Empowermentperspektive die aktive Förderung solcher solidarischer Formen der Selbstorganisation.(Keupp, zit. in Schönwiese 1997, S. 135)

Daß diese Entwicklung noch sehr langsam voranschreitet, läßt sich an meiner Befragung erkennen. Von den 18 Vereinen bietet einer Beratung von Betroffenen für Betroffene an. Aber auch an der Entwicklung von Selbsthilfegruppen in anderen Lebensbereichen, läßt sich erkennen, wie groß der Bedarf an solidarischen Formen der Selbstorganisation ist.

Begriffe wie Verstehen und Begleitung sollten daher mehr das professionelle Handeln bestimmen. Die Dynamik von "behindert werden" muß verstanden werden, d.h. auch die eigene Angstabwehr muß auf der Grundlage von "Übertragung und Gegenübertragung", bewußt gemacht werden.(vgl. Schönwiese 1997, S. 137f)

Anna Gidoni hat mit ihrem Konzept "Begleitendes Ich" eine Form der Begleitung von behinderten Menschen und ihren Familien entwickelt, in dem sich das oben genannte wiederfinden läßt. Eine nicht zur Familie gehörige Begleitperson leiht ihr "Ich" her und mit Hilfe dieses Beziehungsangebotes soll das Erbe gesellschaftlicher "Phantasmen" und Ausschließungen verarbeitet werden. (vgl. Schönwiese 1997, S. 141)

Schönwiese nennt folgende Kriterien, die eine Begleitung erfüllen sollte, wenn sie nicht das "Phantasma Behinderung" verstärken soll:

  • Achtung der persönlichen Schritte und der Entwicklungsgeschwindigkeit der betroffenen Person.

  • Akzeptanz der Selbstbestimmung.

  • Eintritt in einen Dialog durch Aufgreifen und Beantworten der Vorschläge der betroffenen Person und der Erbringung von offenen Angeboten.

  • Die Entwicklung von Beziehungssicherheit im Dialog und Ablehnung trügerischer Sicherheit, die durch die Übernahme der an die begleitende Person gestellten Allmachtserwartungen entsteht.

  • Schaffung von integrativen Rahmenbedingungen, die das bisher Gesagte ermöglichen. (Schönwiese 1997, S. 141)

5) Beratung als Beruf

5.1) Vom Akt der Wohltätigkeit zur Profession

Bis zum Ende des 19. Jhd. wurde soziale Hilfe als Akt der Wohltätigkeit verstanden, der nur im privaten Bereich stattfand. Sie fand unmittelbar und caritativ auf der Basis der Nächstenliebe, der Mildtätigkeit und Solidarität statt. Durch die Entwicklung der Industriegesellschaft mit dem Proletariat und seinen Randgruppen entstanden soziale Schichten, die sich ständig vergrößerten und die herrschende soziale Ordnung gefährdeten. Eine moderne Sozialpolitik sollte diese Erscheinungsform des Kapitalismus bekämpfen. Aber auch als bestimmte Sozialleistungen festgelegt wurden, sprach man noch nicht von der Beratung als Beruf. Die Verteilung der Sozialleistungen wurde als reine Verwaltungsaufgabe gesehen.

Es war eine Verpflichtung des Staates zu bestimmten positiv festgelegten Hilfeleistungen entstanden, der ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe von seiten des Bürgers gegenüberstand. Das Recht mußte der Form nach gerecht angewendet, d.h. die Mittel angemessen und den Vorschriften entsprechend verteilt werden. Der Buchhalter der Armenpflege des beginnenden zwanzigsten Jahrhunderts konnte deshalb noch nicht als Berater im engeren Sinne verstanden werden. (Hornstein 1977, S.759)

Zu den Aufgaben des "Buchhalters der Armenpflege" gehörte jedoch auch das Zuhören und Sprechen über soziale Probleme, was mit persönlicher Anteilnahme verbunden war. Dies verstand man aber noch nicht als Teil seines Berufes und daher hatte die Beratung auch noch keinen Platz in der Ausbildung. Man war der Meinung, daß jeder mit jedem sprechen könne, vorausgesetzt, beide wollen es.

Selbst als die soziale Hilfe immer mehr von eigens dafür geschaffenen Ämtern geleistet wurde, änderte sich an dieser Einstellung nichts. (vgl. Hornstein 1977, S.760)

Das Bewußtsein der Öffentlichkeit für seelische Problemlagen wurde u.a. durch die Entdeckung der Psychoanalyse und die Entwicklung anderer Psychologien geschärft. Dadurch hat sich im Bereich der sozialen Hilfe viel verändert. Das helfende Gespräch, welches zunächst laienhaft und zufällig neben der materiellen Hilfe geschah, konnte sich als eigener Leistungsbereich durchsetzen. Im privaten Bereich wurde durch Therapeuten und kirchliche Beratungsstellen diesem Bedarf entsprochen und im öffentlichen Bereich kam es zu Einrichtung einer Vielzahl von Beratungsstellen, wie z.B. Erziehungsberatungsstellen, Jugendberatung, Altenberatung, usw..

Parallel dazu entwickelte sich auch die Ausbildung der Personen, die im sozialen Bereich tätig sind. Soziale Hilfe wurde als eine hauptberufliche und von staatlichen Instanzen anerkannte und getragene Tätigkeit verstanden und dementsprechend wurde die Ausbildung auch organisiert und kontrolliert. Inzwischen sind in Deutschland an mehreren Universitäten Studiengänge für soziale Berufe eingerichtet. Insbesondere das Fachschul- und Fachhochschulwesen ist mittlerweile stark ausgebaut. (vgl. Hornstein 1977, S.760)

Man könnte sagen, daß Beratung als Beruf einen hohen Stand der Professionalisierung erreicht hat. Das beratende Gespräch wird nun nicht mehr als persönliche Anteilnahme verstanden, sondern als eine beruflich relevante Leistung anerkannt.

Diese Professionalisierung hat für den Berater zu einem höheren gesellschaftlichen Status und auch gesellschaftlichen Schutz geführt. Es sind Berufsfeldordnungen entstanden, an denen er sich orientieren konnte und zugleich konnte er durch diese Satzungen und Bestimmungen kontrolliert werden.

Für den Klienten bedeutet diese Entwicklung eine Absicherung. Er ist nicht mehr abhängig von zufälligen, mildtätigen Einstellungen, welche oft von ausgesprochenen oder unausgesprochenen religiösen Verpflichtungen begleitet waren. Man kann also sagen, daß es durch die Professionalisierung zu einer Emanzipation der Klienten gekommen ist.

Es gibt aber auch negative Aspekte bei der Professionalisierung der Beratung.

Kann man helfen lernen, ohne ein hilfreicher Mensch zu sein. (Hornstein 1977, S. 761)

Hier stellt sich die Frage nach den persönlichen Qualitäten des Beraters und ob die Motivation anderen zu helfen, in einer Ausbildung zu lernen ist. (siehe 5.2)

Ein zweites Problem liegt in der Unterscheidung zwischen professionellen Beratern und Laienberatern. Wenn man letzteren ihre ehrenamtliche Tätigkeit aufgrund mangelnder Ausbildung verbieten würde, hätte dies katastrophale Konsequenzen. Auf der einen Seite würde man ein hohes helfendes Potential der Gesellschaft unterbinden und auf der anderen Seite würden viele Bürgerinitiativen und Vereine in ihrer Existenz bedroht werden. Beratung darf nicht nur innerhalb strenger Berufsgilden ausgeübt werden, sondern muß auf der Grundlage helfender Kommunikation für jeden offen stehen.

Professionelle und nichtprofessionelle Berater können im gleichen Arbeitsfeld tätig werden. Im Bereich der Bewährungshilfe hat der professionelle Berater z.B. Kontroll- und Überwachungsfunktion. Er hat nur einen sehr engen Handlungsspielraum und ist seiner dienstvorgesetzten Behörde zur Auskunft und Rechenschaft verpflichtet. Es gibt Bürgerinitiativen, die privat Kontakt zu Häftlingen herstellen. Der Laienberater ist niemandem zur Rechenschaft verpflichtet, solange er im Rahmen der Gesetze bleibt. Der Vorteil dieser Hilfe liegt in der Freiwilligkeit auf beiden Seiten.

Der Professionalisierung der Beratung sind also unbedingt Grenzen zu setzen:

  1. Durch eine totale Professionalisierung würde das helfende Potential der Gesellschaft verkümmern und es käme zu einem Machtverhältnis von wenigen, die Hilfe leisten können und dürfen, gegenüber einer unfähigen, der Problembearbeitung entwöhnten und infantilisierten Klientenschaft.

  2. Wenn man von einem Demokratieverständnis ausgeht, sollte der Bürger bei Problemen selbst aktiv werden und lernen, seine eigenen Belange zu vertreten. Der totalen Professionalisierung steht also die Mündigkeit des Bürgers gegenüber. Das Gegenteil wäre also eine Gesellschaftsform, in der die wesentlichen sozialen Gestaltungen vom Staat oder bestimmten Berufsgruppen verbindlich für andere festgelegt werden. (Hornstein 1977, S. 763)

5.2) Zur Ausbildung von Beratern

Wenn man sieht, in wieviel Bereichen beraten wird und unter wieviel verschiedenen Gesichtspunkte, kann man sich vorstellen, daß es nicht die oder eine Ausbildung für Berater gibt. Auch der Weg vom Gymnasium über ein Studium der Psychologie oder Pädagogik direkt in eine Beratungsstelle ist sicher nicht ausreichend, um auf die Beratungspraxis vorbereitet zu sein. Der junge Akademiker kennt sich zwar bei Forschungsergebnissen über psychische Probleme aus, es fehlt ihm aber an Lebenserfahrung und damit an Verhaltensmöglichkeiten in sozialen Problemsituationen.

Eine entscheidende Voraussetzung für die qualifizierte Ausübung des Beratungsberufes ist zweifellos eine gewisse Lebenserfahrung, die dem Berater ein weites Verhaltensspektrum ermöglicht und ihn dazu befähigt, sich in komplizierten Problemstrukturen zurechtzufinden, sich ihrer anzunehmen und mit ihnen umzugehen.(Hornstein 1977, S. 764)

Durch eine kurze telephonische Umfrage bei Innsbrucker Beratungsstellen konnte dieser Eindruck, daß Lebenserfahrung eine notwendige Voraussetzung für den Beruf ist, nur bestätigt werden. Die meisten Berater haben eine Grundausbildung, zum Teil sogar in völlig anderen Berufen, sie verfügen aber über eine langjährige Erfahrung im sozialen Bereich bevor sie in die Beratungsstelle eintreten.

Die aktuelle Arbeitsmarktlage ermöglicht den Institutionen die Auswahl zwischen Arbeitsuchenden mit vielen Zusatzqualifikationen, sei es durch Lebenserfahrung oder durch Fortbildungen wie z.B. der Lehrgang in Beratungs- und Vermittlungskompetenz vom Bildungsinstitut pro mente.

Ich kann nur hoffen, das diese, für die Arbeitsuchenden existentiell bedrohlichen Zustände, wenigstens eine positive Auswirkung auf die Qualität der Beratung haben.

Es gibt zwei Lehrgänge zur Beraterausbildung:

1) Lehrgang zum Ehe-, Familien- und Lebensberater

2) Lehrgang zum Erziehungsberater (mit Kinder- und Jugendberatung)

Diese Lehrgänge werden von verschiedenen Lehranstalten angeboten (z.B. Lehranstalt für Ehe- und Familienberater, Dr. Jörg Plankensteiner in Innsbruck) und erfolgen nach vom Unterrichtsministerium genehmigten Lehrplänen.

Beide Lehrgänge setzen eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus und schließen mit einem Diplom ab.

Diese beiden Lehrgänge bilden eine Grundlage für das bewilligungspflichtige Gewerbe für Lebens- und Sozialberatung und werden als Voraussetzung für die Psychotherapieausbildung akzeptiert.

6) Die Gesellschaftlich - politische Dimension der Beratung

Beratung hat neben ihrer Bedeutung für den einzelnen Ratsuchenden oder die ratsuchende Gruppe auch Auswirkungen auf die Gesellschaft. Der Vorgang der Beratung hat zunächst seine Wirksamkeit und Bedeutung innerhalb des Beratungsgespräches. Die Beratung hat jedoch wie alle sozialen Prozesse über die konkrete Problemsituation hinaus Auswirkungen, die in ihrer Gesamtheit über das individuelle Einzelschicksal hinaus von Bedeutung für Gruppen, gesellschaftliche Bereiche und Prozesse sind.

So hat z.B. die Berufsberatung Einfluß auf das Berufs- und Beschäftigtensystem, die Schullaufbahnberatung auf die Verteilung der Schülerströme in die verschiedenen Schulzweige oder die Eheberatung auf Häufigkeit und Art der Lösung von Ehekonflikten durch Scheidung oder andere Möglichkeiten.

Beratungsprozesse finden meistens in Institutionen nach bestimmten Regeln statt und sind dort organisiert. Sie sind durch gesetzliche Vorschriften festgelegt und allgemein verbindlich vorgeschrieben und damit erhöht sich die gesellschaftliche Wirkung.(vgl. Hornstein 1977, S. 806f)

...;und so wie gesellschaftlich-historisch-politische Prozesse zur Etablierung von Beratungsdiensten geführt haben (Hornstein, 1966), so hat auch das, was nunmehr in Beratungseinrichtungen geschieht, über die individuellen Folgen hinaus Auswirkungen auf den gesellschaftlich-politischen Prozeß, ja sie können, wie sich leicht am Beispiel der Bildungsberatung zeigen ließe, zum Hebel politisch-administrativer Einflußnahme und Steuerung in Anspruch genommen werden.(Hornstein 1977, S. 807)

Die Vieldeutigkeit des Begriffes Beratung und auch seine Verwendung im umgangssprachlichen Bereich birgt die Gefahr der Verschleierung in sich. Beraten zu werden bedeutet allgemein etwas Positives, Hilfreiches, Nützliches, was sich aber hinter dem Beratungsprozeß verbirgt, nach welchen Kriterien beraten wird und ob wirklich nur das Interesse des Ratsuchenden im Vordergrund steht, ist für den Laien oft nicht mehr ersichtlich. Auf die Gefahr der Entmündigung des Laien gegenüber dem Experten habe ich schon im vorangehenden Kapitel hingewiesen. Es ist also sowohl im wissenschaftlichen Interesse, als auch aus politisch-pädagogischen Gründen notwendig, klar zu sagen, was mit Beratung gemeint ist. (siehe Kapitel 3.5.1 und 7)

Zu einer Beratung kommt es meistens erst, wenn das Problem schon vorhanden ist und sie setzt meistens am letzten und schwächsten Glied an. Eine Mutter geht z.B. zu einer Erziehungsberatung, weil der Sohn in der Schule Schwierigkeiten hat, in Wirklichkeit sind aber die Probleme des Sohnes Folgen einer lang andauernden Ehekrise. Beratung findet also mit dem Ziel einer nachträglichen Behebung eines Schadens statt.

Eine offensive Beratungspolitik müßte anders aussehen und ich möchte nun in Anlehnung an Hornstein u.a. (Hornstein 1977, S. 809ff) einige Grundsätze formulieren.:

1.) Beratung sollte sich an erster Stelle an die problemverursachenden Konstellationen und Verhältnisse richten und nicht so sehr an den Einzelfall. Natürlich muß im konkreten Fall geholfen werden, aber im Hinblick auf eine prophylaktische Beratung sollten besser die Eltern, Lehrer, Sozialarbeiter, usw. beraten werden, mit dem Ziel einer Qualifikation ihres pädagogischen Handelns, als die Kinder und deren Symptome.

2.) Wo Beratung dem Einfluß politischer Entscheidung unterworfen ist, müssen diejenigen, die über die Bedingungen der Erziehung, Unterricht, Jugendarbeit, usw. entscheiden, die Politiker, auch Adressaten und Partner für Beratung sein.

3.) Beratung darf nicht als Einzelfallhilfe verstanden werden, sondern als Gestaltung und Planung sozialer Praxis. Das bedeutet, daß die Probleme nach ihren Ursachen und Wirkungen hinterfragt und die Ergebnisse zum Gegenstand politischer Diskussionen gemacht werden müssen. Es muß deutlich gemacht werden, daß die Gestaltung von Erziehungsverhältnissen im Sinne optimaler Lebensbedingungen für die heranwachsende Generation die notwendigste und wirkungsvollste Maßnahme ist. (Hornstein 1977, S. 810)

Man darf jetzt nicht dem Irrtum unterliegen, die Erfüllung dieser Grundsätze würde zu einer Lösung der Spannungen und Konflikte der aktuellen Praxis führen. Durch die sozialwissenschaftlichen Analysen würde dem Berater sein Handeln nicht leichter gemacht.

Die Absicht, unmittelbar und konkret helfen zu wollen und zu sollen, konkurriert mit der Einsicht in den sisyphushaften Charakter des eigenen Tuns, allzu häufig auch mit der Erfahrung der Ohnmacht gegenüber dem, was notwendig wäre, und der Erkenntnis, daß das eigene Tun und seine Ergebnisse als Alibi in Anspruch genommen werden können. (Hornstein 1977, S. 810)

Beratung ist nur dort sinnvoll, wo die Gesellschaft dem Individuum Handlungsspielräume läßt. Der Ratsuchende muß also wirklich die Möglichkeit haben, sich zwischen verschiedenen Handlungsstrategien zu entscheiden, sonst kann die Beratung leicht zum Mittel der Manipulation und Fremdbestimmung werden. Geschlossene Gesellschaften, also archaisch-ständisch geführte, haben dafür keinen Raum, nur offene Gesellschaften machen Beratung sinnvoll.

Beratung kann die Chance für mehr Selbstverwirklichung, Autonomie, Mündigkeit und Emanzipation bedeuten, zugleich aber birgt sie unter falschen Bedingungen und Absichten die Gefahr der Manipulation in sich. Darum ist es sehr wichtig, daß der Ratsuchende lernt, das Beratungsgespräch zu hinterfragen. Er darf nicht von vornherein davon ausgehen, daß der Berater unvoreingenommen ist und nur das Interesse des Ratsuchenden im Sinn hat.(siehe auch Kapitel 3.1.2)

7) Zur Abgrenzung Beratung vs. Therapie

In dieser Diplomarbeit ging es neben einer Definition des Beratungsbegriffs vor allem immer wieder um die Abgrenzung der Beratung von der Therapie. Darum möchte ich in diesem Kapitel noch einmal zusammenfassend auf dieses Problem eingehen.

Im 2. Kapitel habe ich in Anlehnung an König/Volmer zwischen Alltagsberatung und Professioneller Beratung unterschieden. Die Professionelle Beratung kann man wiederum in eine Expertenberatung und eine Prozeßberatung unterteilen.

Alterhoff bezeichnet dies als Beratung im engeren Sinne, d.h. Beratung wird als Informationsvermitteln, bzw. Ratgeben verstanden (=Expertenberatung) und Beratung im weiteren Sinne, d.h. es geht um einen kontinuierlichen Hilfeprozeß, bei dem der Schwerpunkt in der gemeinsamen Erarbeitung von Problemlösungen durch Berater und Ratsuchendem liegt (=Prozeßberatung). (vgl. Alterhoff 1983, S. 29)

Bei der Beratung im weiteren Sinne geht es also um einen psychologischen Hilfeprozeß, bzw. um eine psychologische Beratung und hier beginnt das Problem der Abgrenzung zur Psychotherapie, da sich sowohl der psychologische Berater, als auch der Psychotherapeut psychologischer Mittel und Methoden bedienen.

Im Kapitel 3.5 (Psychologische Beratung) bin ich ins Detail auf dieses Problem eingegangen. Zygowski nennt psychologische Beratung ein professionelles Konstrukt, hinter dem sich Psychotherapie verstecke und eine Abgrenzung sei erst dann nötig, wenn man von sozialpädagogischer Beratung spricht.

Wirth erklärt am Beispiel der Psychoanalyse den Unterschied zwischen Beratung und Therapie hinsichtlich der Indikationskriterien, der Methoden, der Ziele und der Dauer und Häufigkeit der Sitzungen.

Beide Autoren betonen aber, daß die Abgrenzung von psychologischer Beratung und Therapie vor allem mit berufsständischen Interessen verknüpft ist.

Im Kapitel 3.1.4 bekommt der Begriff Erziehung eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen Beratung und Psychotherapie. Die Autoren benennen in einem Kontinuum kommunikativen Handelns Erziehung als einen Pol und Psychotherapie als den anderen. Die Beratung ist zwischen diesen beiden Polen angesiedelt, je nachdem welche Zielsetzungen sie mehr berücksichtigen soll, die der Erziehung oder die der Psychotherapie.

Im Kapitel 3.3 (Sozialpädagogische Beratung) habe ich mich auf Frommann/Schramm/Thiersch bezogen, die als Abgrenzungskriterium "ein mittleres Maß an Schwierigkeiten" nennen. Die Autoren verweisen aber selbst auf die kaum zu lösende Aufgabe, dieses mittlere Maß im Einzelfall festzustellen.

Die Psychosoziale Beratung (Kapitel 3.4) wird deutlich von der Psychotherapie abgegrenzt, da sie sich gegen Konzepte psychologischer Beratung definiert, welche nach Zygowski weitgehend auf psychotherapeutischen Modellen beruhen. Die Psychosoziale Beratung arbeitet mit sozialpädagogischen Beratungsansätzen.

Alterhoff nennt drei verschiedene Ansichten bei der Gegenüberstellung von Beratung und Psychotherapie:

1. Zwischen Beratung und Psychotherapie läßt sich kein grundsätzlicher Unterschied ausmachen. (Alterhoff 1983, S. 28)

Rogers ist z. B. dieser Ansicht, da es sich bei beiden um direkte Kontakte mit dem Individuum handelt, mit der Absicht zu einer Änderung der Einstellung und des Verhaltens zu gelangen und sie verwenden beide die gleiche grundlegende Methode.

Seibert hält eine Unterscheidung für unbrauchbar, da auch in anderen der psychosozialen Arbeit benachbarten Berufen keine Trennung zwischen Beratung und Behandlung vorgenommen werde. So seien beide fest verbundene Teile ärztlichen Handelns und höchstens in Teilbereichen der Medizin, z.B. der Chirurgie, unterscheidbar.

Es sind vor allem die Anhänger der gesprächspsycho- und verhaltenstherapeutischen Richtungen, die keine prinzipielle Unterscheidung zwischen Beratung und Therapie vornehmen wollen.(vgl. ebd., S. 24)

2. Beratung und Psychotherapie lassen sich an Hand einer Reihe von Kriterien als je eigenständige Maßnahmen beschreiben. (Alterhoff 1983, S. 28)

Hierzu sind Frommann/Schramm/Thiersch zu zählen, wenn sie ein mittleres Maß als Unterscheidungskriterium nennen (s.o.).

Wilson will Beratung auf "Angepaßte" und Psychotherapie auf "Patienten" beschränken, ohne genau zu sagen, wie er die eine Gruppe von der anderen unterscheiden will.

Scheller u.a. beschreiben für die Beratung eng umgrenzte Probleme und für psychotherapeutische Maßnahmen Persönlichkeitsschwierigkeiten gravierender Natur, da es bei letzteren um eine grundlegende Veränderung der Psyche des Klienten geht.

Jakobi u.a. stellen sich die Frage, ob das eigene Eingreifen in die Problemsituation bereits Therapie oder noch Beratung ist. Es geht hier um eine Unterscheidung im zeitlichen Sinne, d.h. Beratung kommt vor der Therapie und um eine Unterscheidung im qualitativen Sinne, d.h. Psychotherapie erfordert mehr, ist höher zu bewerten, hat es mit schwierigeren Fällen zu tun oder stellt größere Ansprüche. (vgl. ebd., S. 25)

3. Beratung ist der umfassendere Begriff, Psychotherapie eher ein Spezialfall von Beratung.(Alterhoff 1983, S. 28)

Nach Meinung von Biermann-Ratjen u.a. schließt Beratung alle nichtpsychotherapeutischen Maßnahmen berufsmäßig vollzogener Hilfen bei der Lösung menschlicher Probleme ein. Charakteristisch dafür ist, daß es ein Beziehungsangebot im Beratungsprozeß gibt, dieses aber nicht thematisiert wird. In der Psychotherapie steht die Beziehung zwischen Therapeut und Klient und die Beziehung des Klienten zu sich selbst im Mittelpunkt. Die so verstandene Psychotherapie ist dann nichts anderes als ein Spezialfall der Beratung, die laut Definition alle berufsmäßigen Hilfen bei der Lösung menschlicher Probleme umfassen soll. (vgl. ebd., S.28)

Alterhoff selber trifft in seinem Buch keine Unterscheidung zwischen psychologischer Beratung und Psychotherapie, da es an sinnvollen Differenzierungskriterien fehle oder da überzeichnet werden muß, um überhaupt zwischen den Begriffen differenzieren zu können. Hier wird deutlich, daß eine Abgrenzung intensiver und erfolgreicher Beratung von intensiver und erfolgreicher Psychotherapie nicht möglich ist. (Bommert u.a., zit. in Alterhoff 1983, S. 28)

Er hält die synonyme Verwendung der Begriffe Beratung und Psychotherapie, wegen der tatsächlich geleisteten Arbeit, für berechtigt.

Genau aus diesem Grund halte ich die differenzierte Verwendung der beiden Begriffe für dringend notwendig. Es geht mir nicht darum, den Begriff Beratung auf- oder den Begriff Psychotherapie abzuwerten.

Eine deutliche Abgrenzung der Bereiche ist m. E. aus folgenden Gründen nötig:

1.) Es gibt offensichtlich sowohl in der Praxis, als auch in der Literatur viele verschiedenen Meinungen darüber, was Beratung ist. Wie soll sich da der Ratsuchende noch auskennen, wenn selbst Fachleute sich nicht einig sind? Dadurch kommt es zu vielen Mißverständnissen und Erwartungen im Beratungsbereich. Ich stelle hier nicht den Anspruch auf eine starre Grenze, hier hört Beratung auf und Therapie fängt an, es wird immer Bereiche dazwischen geben, aber die Tätigen sollten sich dieser Grenze bewußt sein und sie auch verbalisieren, damit die Ratsuchenden/Klienten verstehen, in welchem Prozeß sie sich gerade befinden und selber entscheiden können, ob sie abbrechen wollen oder nicht.

2.) Der Streit zwischen Beratern und Therapeuten um ihr "Klientel" sollte nicht weiter auf dem Rücken dieser ausgetragen werden. Es sind zwei getrennte Berufe mit unterschiedlichen Zielgruppen und unterschiedlichen Ausbildungen. Beratung kann mit der entsprechenden Grundausbildung in Pädagogik, Psychologie, Sozialarbeit/-pädagogik, usw. verantwortlich geleistet werden und die Ausbildung des Therapeuten ist im Psychotherapiegesetz deutlich geregelt.

3.) Es wird im gesamten "helfenden" Bereich zu schnell von Therapie gesprochen, z.B. wenn mehrere Gespräche mit einem Drogengefährdeten nötig sind, oft auch aus Gründen, die nachvollziehbar sind, um z.B. Geld für weitere Stunden bei den Behörden zu beantragen. (Auf die Gefahr der Therapeutisierung des Alltags bin ich im Kapitel 4.3 ins Detail eingegangen)

Benennung der Adressaten

In diesem Kapitel habe ich die Meinung von vielen verschiedenen Autoren beschrieben, dabei fällt mir auf, daß sich die meisten der Unterschiede zwischen Beratung und Therapie bewußt sind, in ihren Darlegungen verwenden sie aber selber die Begriffe willkürlich und vermischen die Bezeichnungen für die Zielgruppe. Schon in der Einleitung zu meiner Diplomarbeit habe ich erwähnt, daß man an der Auswahl der Bezeichnung für den Adressaten erkennen kann, wie der jeweilige Autor Beratung definiert und ob er sie von der Therapie unterscheidet. Die Autoren des Funk-Kollegs (siehe Kapitel 3.1) verwenden z. B. die Begriffe "Ratsuchender", "Klient" und "Patient". Sie grenzen Beratung und Therapie nicht eindeutig ab, sondern stellen die Erziehung der Therapie gegenüber und setzen die Beratung dazwischen. Je nachdem ob die Beratung dann den Aufgaben der Erziehung oder den der Therapie näher kommt, verwenden sie dementsprechend die Begriffe Ratsuchender oder Klient. Dies ist zum Teil sehr verwirrend, da die Grenze nicht nachvollziehbar ist. Die Autoren betonen selber, daß es sich hier nicht um eine systematische Abgrenzung handelt. Zwischendurch verwenden sie auch den Begriff Patient, ohne zu erklären warum. Ich vermute, daß sie an diesen Stellen das Pathologische betonen wollen.

Im Allgemeinen läßt sich eine unterschiedliche Kennzeichnung der Beratungs- und der Therapie-Klientel feststellen.

Die Zielgruppe der Beratung wird als "Gesunde" verstanden, also Menschen, die noch mehr oder weniger mit sich selbst und ihrer Umwelt zurechtkommen. Im Beratungssektor spricht man daher von:

"Ratsuchenden", "Hilfebedürftigen", "Probanden", (Alterhoff 1983, S. 51)

manchmal auch von:

"Klienten", "Gefährdeten", "Labilen", "Randgruppen", usw. (Alterhoff 1983, S. 51)

Die Zielgruppe der Therapie sind ...Menschen mit mannigfachen Abweichungen von der sogenannten Norm; diese leiden an sich und der Umwelt in der Regel ebenso übermäßig (auch abwegig) wie die Mitwelt an ihnen. (Alterhoff 1983, S. 55)

Die Therapieschulen verwenden unterschiedliche Bezeichnungen, z.B.:

  • Psychoanalyse - Kranke oder Patienten

  • Verhaltenstherapie - Klient, Neurotiker oder Verhaltensgestörter

  • Klientzentrierte Psychotherapie - Klient oder Neurotiker (vgl. Alterhoff 1983, S. 55)

Wenn man diese Bezeichnungen liest, kann man sehr gut verstehen, warum es auch heute noch vermieden wird öffentlich zu sagen, daß man in eine Therapie geht. Wer wird schon gerne "Verhaltensgestörter" oder "Neurotiker" tituliert?

Um die Gefahr der Etikettierung zu umgehen und dadurch bedingt, Klienten zu verlieren oder gar nicht erst zu gewinnen, arbeiten viele Therapeuten unter dem Deckmantel der Beratung. Es wäre sehr interessant einmal zu untersuchen, ob diese Therapeuten in den Erstgesprächen mit ihren Klienten das Thema "Beratung und/oder Therapie" ansprechen.

Ich möchte an dieser Stelle nicht so verstanden werden, daß ich jene Therapeuten verurteile. Ich kann sie sogar sehr gut verstehen (siehe Resümee).

Sie befinden sich in einem Grenzbereich zwischen Beratung und Therapie. Sie sind von der Ausbildung her Therapeuten, verstehen aber ihre Tätigkeit als Beratung.

8) Resümee

Ein großer Teil meiner Diplomarbeit, eigentlich sogar alles, befaßt sich mit den verschiedensten Begriffsdefinitionen. Nachdem ich ungefähr ein Drittel meiner Diplomarbeit geschrieben hatte, kam ich zu einem Moment, wo ich nicht mehr wußte, wo ich war. Die Begriffe gingen ineinander über, ich konnte sie nicht mehr abgrenzen oder voneinander unterscheiden. Kann man Erziehungsberatung gleichsetzen mit pädagogischer Beratung? In welcher Beziehung dazu steht die psychologische Beratung? Ist sie ein Teil der Pädagogischen Beratung, oder umgekehrt? Diese Fragen gingen mir immer wieder durch den Kopf. Lange Zeit fand ich in der Literatur keine eindeutigen Antworten auf meine Fragen. Ich suchte nach einer eindeutigen Definition von Beratung und schwamm in den verschiedenen Definitionen der verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen.

An dieser Stelle tat ich das, was Thema meiner Diplomarbeit ist:

Ich habe mich mit anderen Menschen beraten.

Ich habe mir Ihre Meinungen und Ansichten angehört und durch die Gespräche, eine Lösung für mein Problem erarbeitet. Ich lernte die vielen verschiedenen Ansichten der Personen und Definitionen aus der Literatur zu akzeptieren und daß mein Wunsch nach einer allgemeingültigen Definition von Beratung, nicht der Realität entsprach.

Auch in meiner praktischen Arbeit in einer WG mit verhaltensauffälligen Kindern konnte ich positive Erfahrungen mit der Beratung sammeln. Bei Meinungsverschiedenheiten, die zum Teil sehr aggressiv ausgetragen wurden, habe ich immer wieder versucht, gemeinsam mit den Kindern im beratenden Gespräch, mögliche Lösungsstrategien zu suchen, wobei ich Wert darauf legte, viele verschiedene Wege aufzuzeigen, damit die Kinder wirkliche Entscheidungsmöglichkeiten, und dadurch einen Handlungsspielraum, hatten. (siehe Kapitel 6, Schluß)

Als zweite Studienrichtung zur Pädagogik habe ich, im Rahmen vom Fächerbündel, "Theoretische Grundlagen der Persönlichkeitsentwicklung" (Psychotherapeutische Propädeutikum) gewählt. Ich bin also, nach einem erfolgreichen Abschluß, der Bestätigung meiner praktischen Erfahrungen und einem Aufnahmegespräch, berechtigt, eine Therapieausbildung (Fachspezifikum) anzutreten. Das Thema Beratung und/oder Therapie wird mich also auch in meinem weiteren Leben begleiten.

Ich habe offensichtlich zunächst unbewußt, denn als ich im WS 1994/95 dem Fragebogen die Frage nach der Beratung hinzufügte, war ich mir die Bedeutung noch nicht klar, ein für mein Leben sehr wichtiges Thema gewählt.

Ich möchte zum Schluß noch einmal wiederholen, was ich schon am Ende vom Kapitel 3.1.5 festgestellt habe:

Beratung bedeutet für mich eine Grundeinstellung zum Leben. Sie bedeutet Teamarbeit, d.h. gemeinsam mit anderen an Problemlösungen heranzugehen und sie im Gespräch zu suchen. Beratung beinhaltet Respekt und Akzeptanz gegenüber den Mitmenschen und kann nur dort funktionieren, wo man sich bewußt auf sie einläßt.

Dieses bewußte Einlassen ist für mich eine Lösung, um mit der Abgrenzung "noch Beratung oder schon Therapie" umzugehen.

Der Erfolg einer Therapie wird daran bemessen, ob es zu einer Einstellungs- oder Verhaltensänderung gekommen ist. In der Psychoanalyse sogar zu einer Persönlichkeitsveränderung (siehe Kapitel 3.5.).

Der Erfolg einer Beratung besteht für mich darin, gemeinsam mit dem Beratungspartner, verschiedene Lösungsmöglichkeiten zu finden und zu diskutieren. Für welche Möglichkeit er sich schließlich entscheidet, liegt ganz allein bei ihm, nach dem Motto: Der Weg ist das Ziel.

Zum Schluß möchte ich mich noch bedanken bei

a.o. Prof. Dr. Volker Schönwiese für die Betreuung und den sanften Druck in der letzten Phase meines Schreibens.

Mag. Anita Duller für die vielen beratenden und motivierenden Gespräche.

Loni Moser für ihr Korrekturlesen.

und zum Schluß, aber eigentlich an erster Stelle,

meinem Mann Peer Woldrich, der mich nie unter Druck setzte und mir die Zeit lies, die ich brauchte.

9) Literaturverzeichnis

ALTERHOFF, Gernot: Grundlagen klientenzentrierter Beratung. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer 1983

AURIN, Kurt: Beratung als Pädagogische Aufgabe. Bad Heilbrunn/Obb.: Verlag Julius Klinkhart 1984

AURIN, Kurt: Beratung. In: Schiefele, H./Krapp, A.(Hrsg.): Handlexikon zur Pädagogischen Psychologie. München: Ehrenwirth 1981

BÄUERLE, Walter: Beratung. In: Kreft, D./Mielenz, I.(Hrsg.): Wörterbuch Soziale Arbeit. Aufgaben, Praxisfelder, Begriffe und Methoden der Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Weinheim, Basel: Beltz 1980

BECKMANN, H.-K./u.a.: Die Erziehungswissenschaft und ihre Bereiche. In: Klafki, W./Rückriem, G.M./u.a.(Hrsg.):Erziehungswissenschaft 3. Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuch Verlag, 1971, S. 227 - 247

BREM-GRÄSER, Luitgard: Handbuch der Beratung für helfende Berufe. München, Basel: Ernst Reinhardt Verlag 1993, Band 2

BUNDESBEHINDERTENGESETZ vom 17.Mai 1990, BGBl. Nr. 283/1990. Herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1994

BRUNNER, E.J./SCHÖNIG, W.(Hrsg.): Theorie und Praxis von Beratung. Freiburg im Breisgau: Lambertus - Verlag 1990

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FEUSER, Georg: Formen der Musiktherapie in Österreich und ihr Beitrag zur Integration. In: Umschau 12, 1991, S. 332-338

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HORNSTEIN, W./Bastine, R./Junker,H./Wulf.Ch.(Hrsg.):Beratung in der Erziehung 1 und 2. Frankfurt a.M.: Fischer Taschenbuchverlag GmbH, 1977

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JANSEN, Gerd: Behindertenberatung. In: SCHWARZER, Ralf: Beraterlexikon. München: Kösel 1977, S. 19 - 23

JUNKER, Helmut: Das Beratungsgespräch. München: ??? 1973

KAISER, H.J./Seel, H.-J.: Sozialwissenschaft als Dialog. Weinheim und Basel: Beltz Verlag 1981

KLEE, Ernst: Unsere Zukunft: Die Ent-Therapeutisierung der Behindertenarbeit. In: Westermanns Pädagogische Beiträge. 33.Jahrgang, Heft12, 1981

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MOLLENHAUER, K./MÜLLER, C.W.: "Führung" und "Beratung" in pädagogischer Sicht. Heidelberg: Quelle & Meyer 1965

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ZYGOWSKI, Hans: Grundlagen psychosozialer Beratung. Opladen: Westdeutscher Verlag 1989

Lebenslauf

Name:

Angela Woldrich geb. Seelbach

Geburtsdatum,-ort:

25. Mai 1965 in Bochum (Deutschland)

Wohnort:

6111 Volders, Rettenbergstr. 4

Tel. 05224/55558

Familienstand:

verheiratet seit 1.2.1991

Staatsangehörigkeit:

deutsch

Schulausbildung:

August 1971 bis Juli 1975

Grundschule in Bochum

August 1975 bis Juli 1981

Hans-Böckler Realschule in Bochum

August 1981 bis Juli 1984

Freiherr-vom-Stein Gymnasium in Bochum

Studium:

WS 84/85 bis WS 89/90

Erziehungs-, Musik- und Sprachwissenschaften an der

Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn

Umzug nach Österreich

 

Fortsetzung des Studiums:

seit SS 90

Pädagogik und Fächerbündel (Psychotherapeutisches Propädeutikum) an der Leopold Franzens Universität Innsbruck

Berufserfahrung:

Juni 1995 bis Februar 1997

Betreuerin in der Kinder-WG AGORA

ab August 96

Pädagogische Leitung der WG

seit 1. Oktober 1997

Koordinatorin Projekt BIDOK am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck

Quelle:

Angela Woldrich: Beratung. Eine Begriffsbestimmung aus historischer, fachspezifischer und gesellschaftlicher Perspektive unter besonderer Berücksichtigung der Behindertenberatung und der Abgrenzung zur Therapie

Diplomarbeit zur Erlangung des akademischen Grades eines Magisters der Philosophie an der geisteswissenschaftlichen Fakultät der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, eingereicht bei a.o. Prof. Dr. Volker Schönwiese, im Jänner 1998

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 30.08.2005

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