Länderbericht Saarland 2003

Zur Jahrestagung der Integrationsforscher/innen in deutschsprachigen Ländern

Autor:in - Bernd Weismüller
Themenbereiche: I-Tagung
Textsorte: Bericht
Copyright: © Bernd Weismüller 2003

1. Gemeinsamkeit im Schulalter

1.1. Zur quantitativen Weiterentwicklung schulischer Integration

Ich will zunächst anhand von statistischem Material Entwicklungen skizzieren und Interpretationen vornehmen.

Die Tabelle 1 zeigt, dass die Zahl der IntegrationsschülerInnen deutlich angestiegen ist.

Im Schuljahr 2002/03 besuchen 1169 SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf saarländische Regelschulen (dabei wurden 52 SchülerInnen in Sprachförderklassen an Grundschulen mitgezählt). Das sind 23,26 % aller SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf.

Tabelle 1: SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderungsbedürftigkeit

(ohne Schulkindergärten an Schulen für Behinderte und ohne Krankenhaus- und Hausunterricht)

                     

Unterrichtung

86/87

87/88

88/89

89/90

90/91

...

98/99

99/00

00/01

01/02

02/03

- in S f Behinderte

3348

3092

2797

2678

2619

 

3331

3370

3519

3685

3827

Steigerung

-8%

-8%

-10%

-4%

-2%

 

-0,57%

1,17%

4,42%

4,72%

3,85%

- in Regelschulen[a]

32

97

200

259

362

 

796

882

972

1024

1169

Steigerung

. / .

203%

106%

30%

40%

 

1,79%

10,80%

10,20%

5,35%

14,16%

Summe

3380

3189

2997

2937

2981

 

4127

4252

4491

4709

4996

Steigerung in %

-7%

-6%

-6%

-2%

1%

 

-0,12%

3,03%

5,62%

4,85%

6,09%

Anteil der Integrat.-Schüler

1%

3%

7%

9%

12%

 

19,29%

20,74%

21,64%

21,75%

23,40%

[a] ohne die Schüler, die in Kooperation mit Regelschulen gefördert werden (im Schuljahr 2002/03 ist dies ein Schüler einer Schule für Geistigbehinderte)

Der Gemeinsame Unterricht (GU) ist seit 1986 im Saarland eingerichtet. Die Umsetzung des GU wird durch die Integrationsverordnung geregelt.

Beide Systeme (Schulen für Behinderte und Gemeinsamer Unterricht) stehen nebeneinander, ohne dass sich ein System gegen das andere hätte durchsetzen können. Der Gemeinsame Unterricht hat sich quantitativ verbreitert, ist als eigenständiger Bereich in der saarländischen Schullandschaft etabliert und lässt sich als Erfolg saarländischer Bildungspolitik darstellen.

Diese globale Sicht verlangt weitere Differenzierungen. Zunächst folgende Zusammenstellung:

Tabelle 2: Zielvorgaben zur Unterrichtung der IntegrationsschülerInnen

Schuljahr

Lehrplan der jeweiligen Regelschule:

zielgleich

Lehrplan der Schule für Lernbehinderte:

zieldifferent "L"

Lehrplan der Schule für Geistigbehinderte:

zieldifferent "G"

1989/90

125

125

19

....

...

....

...

2002/03

472

671

27

Dieser Vergleich zeigt die bedeutenden Fortschritte, die - bei quantitativer Betrachtung - in den Bereichen zielgleicher und zieldifferenter Unterrichtung nach L gemacht wurden. Demgegenüber hat sich die Situation bei der Integration von SchülerInnen mit der Zielvorgabe "zieldifferent G" seit Jahren nicht wesentlich verändert. Für diesen eindeutigen und stabilen Trend lässt sich aus meiner Sicht eine Vielzahl von Faktoren zur Erklärung heranziehen, die sich gegenseitig in ihrer Wirkung verstärken:

  • die pädagogische Realität in den Regelschulen ist so gestaltet, dass diejenigen SchülerInnen eher akzeptiert werden , die den Kompetenzerwartungen der Regelschule in etwa entsprechen ( was Vorstellungen von altersentsprechendem Verhalten, Sprechen, Schreiben und Rechnen angeht). Die Diskrepanz ist zuweilen in der Grundschule nicht so gravierend, wird aber in den Schulen der Sek I (insbesondere mit ihrem Fachlehrersystem) überdeutlich.

  • manche Eltern sehen diese Realität in den Regelschulen und stellen erst keinen Antrag bzw. beschränken die Integration auf die Zeit der Grundschule

  • eine Veränderung des Unterrichts, der den Schülerinnen mit Lehrplan G gerecht würde, hat nicht in einem erheblichen Maße stattgefunden; der Anspruch, differenzierende Unterrichtsformen in Kooperation mit den RegelschullehrerInnen zu verwirklichen, konnte sehr oft nicht eingelöst werden.

Eine weitere Differenzierung des Blicks auf die saarländische Integrationslandschaft gestattet die Aufschlüsselung nach Förderschwerpunkten. Die Tabelle zeigt die Anzahl der SchülerInnen in den jeweiligen SfB, im Gemeinsamen Unterricht und den prozentualen Anteil der Schüler im GU.

Tabelle 3: Anteil der SchülerInnen in SfB und im Gemeinsamen Unterricht aufgeschlüsselt nach dem Förderschwerpunkt - Schuljahr 2002/03.

Förderschwerpunkt

Schüler/innen in SfB

Schüler/innen in Integration

Schüler/innen in Integration in %

Lernen

2181

651

22

Geistige Entwickl.

671

27/(1)[a]

3,8

Körperl. U.mot.Entw.

258

102

28,8

Sehen

105

23

17,9

Hören

87

88

50

Sprache

150

172/(52)[b]

53/37

Emotionale und soziale E.

433

107

19,8

Gesamt

3856

1170

23

[a] Anteil von Maßnahmen in Form von Kooperation einer Schule für Behinderte mit einer Regelschule.

[b] SchülerInnen in Sprachförderklassen an Grundschulen

1.2. Integrationsberatung und LehrerInnenfortbildung

Eine kontinuierliche, alle Adressaten (Schulleitungen, Kollegien, Eltern) ermutigende Information, Begleitung und entsprechende qualifizierende Fortbildung existiert nicht.

Dem quantitativen Anstieg wurde nicht mit dem Aufbau einer adäquaten Beratungs- und Fortbildungsstrategie geantwortet. Viel versprechende Ansätze hatten keine Chance zur Entfaltung. Offensichtlich war es auch nicht der politische Wille der jeweiligen Mehrheit im Landtag, den GU deutlicher zu qualifizieren und zu professionalisieren (dieser Wille fehlt aber auch in Bezug auf die Schulen für Behinderte!).

Manche, "trotzalledem" durchgeführte Integration ist dem starken Engagement einiger Eltern (vor allem im MLL) und einiger LehrerInnen zu danken.

Die Organisation des Gemeinsamen Unterrichts zeigt im Saarland u.a. folgende Strukturelemente:

  • der integrative Unterricht wird seit 1999 von sechs saarländischen Förderzentren (FÖZ) organisiert und personalisiert; die FÖZ sind jeweils an einer Schule für Lernbehinderte eingerichtet

  • die Stundenzuweisung für die Ambulanzlehrer erfolgt nach der Lehrer/Schüler-Relation des jeweiligen Sonderschultyps; der Durchschnitt beträgt 3,2 Std. pro Schüler. Dieser Durchschnittswert ist die Grundlage für die Zuteilung an das Förderzentrum. Die Leitung des Förderzentrums berücksichtigt bei der Zuteilung der Stunden die Gegebenheiten des einzelnen Falles (z.B. die Möglichkeit der Bündelung).

  • die Zuordnung der jeweiligen Ambulanzlehrer erfolgt im Prinzip in jedem Schuljahr neu. Oft bleibt jedoch die Zuordnung Schüler-Förderlehrer einige Schuljahre konstant. In der Sek I haben sich einzelne KollegInnen über Jahre an einer Schule etabliert. Andere haben in einer Woche drei oder vier, manche bis zu fünf Schulen anzufahren : die Arbeitssituation, die Intensität und Qualität der Kooperation mit den Regelschulen variiert demnach stark

Verständlicherweise ergibt sich aus dieser beruflichen Situation eines "Integrationslehrers" ein hoher Bedarf an qualifizierter Fortbildung und kollegialem Austausch - der aber vom landeseigenen Institut für Lehrerfortbildung (LPM) nicht abgedeckt wird.

Welche Angebote gibt es?

  • in den Förderzentren finden Teamsitzungen statt, die sich mit dem Thematiken des beruflichen Alltags befassen(differenzierende Unterrichtsformen, Supervision, Gutachtenerstellung, fachlicher Austausch)

  • pädagogische Tage können mit Unterstützung der Fortbildungsinstitute organisiert werden

  • einmal im Jahr gibt es einen "Tag der Förderzentren", veranstaltet vom nicht-staatlichen, katholischen Fortbildungsträger (ILF)

Der Anspruch, differenzierende Unterrichtsformen in Kooperation mit den RegelschullehrerInnen zu verwirklichen, wird sehr oft nicht eingelöst; dies berichten die KollegInnen übereinstimmend.

Darüber entstehen Resignation, Wut, Ärger, psychosomatische Beschwerden aller Art, der Wunsch, es trotzdem zu versuchen, alle Arten von Humor, die Suche nach Auswegen, neue Formen der Kooperation von Lehrerinnen.

Sehr oft treffe ich folgende, meiner Sicht nach sehr respektable Problemlösung:

An erster Stelle der Arbeit steht die Stabilisierung und individuelle Förderung der "eigenen" IntegrationschülerInnen.

Eine Lösung, die sich von der Illusion verabschiedet, differenzierende Unterrichtsformen quasi mit dem Handgepäck des Integrationslehrers flächendeckend einzuführen.

1.3. Öffentlichkeit

Die CDU ist seit Herbst 1999 Mehrheitspartei im Saarland. Die CDU hatte im Wahlkampf, die Abkehr von zieldifferentem Unterricht (nach Lehrplan L und G) für die Schulen der Sek I gefordert. Nach der Wahl bewegte sie sich eher im Fahrwasser der Vorgängerregierung:

  • Personalisierung des quantitativen Zuwachses beim Gemeinsamen Unterricht (2000:10 %; 2001:5 %; 2002: 14%) bei gleichzeitigem leichten Rückgang der Schülerzahlen an Allgemeinbildenden Schule insgesamt)

  • kein Engagement für eine Qualitätssteigerung beim Gemeinsamen Unterricht

  • in drei Broschüren des Ministeriums ("Grundschule ist die wichtigste Schule", "Welche besondere Schule für mein behindertes Kind?" "Abschlussprüfung 2002") wird der Gemeinsame Unterricht nur am Rande erwähnt und keinesfalls als wichtige Aufgabe kenntlich gemacht

  • dazu passt: es gibt am Ministerium keinen Ansprechpartner, der sich ausdrücklich für den Gemeinsamen Unterricht verantwortlich erklärt

2. Gemeinsamkeit im vorschulischen Bereich

Die Eltern haben im Saarland seit 1994 de facto Wahlfreiheit, ob sie ihr behindertes Kind in einer Sondereinrichtung oder integrativ unterbringen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Regelkindergärten mit Einzelintegration

  • Kindertageseinrichtungen mit integrativen Gruppen

  • Sonder-Kindertageseinrichtungen

Vor 1987 erfolgte die Betreuung und Förderung behinderter Kinder ausschließlich in Sonder-Kindertageseinrichtungen. Durch die Einrichtung von Arbeitsstellen für Integrationshilfen (AfI) ist gewährleistet, dass eine wohnortnahe und den Bedürfnissen des Kindes entsprechende Förderung realisiert werden kann. Seit dem Kindergartenjahr 1994/95 ist ein integratives Angebot flächendeckend vorhanden.

Die Zunahme der Integrationsmaßnahmen ist stetig: von 89 im Jahr 1994 auf 217 im Jahr 2000 bis auf über 260 im Jahr 2002.

Die demografische Entwicklung lässt sinkende Fallzahlen erwarten. Das vorhandene Angebot an Arbeitstellen für Integrationshilfen gewährleistet eine ausreichende Versorgung.

Eine Kooperation zwischen der Universität des Saarlandes (Arbeitseinheit Sonderpädagogik/Wissenschaftliche Weiterbildung) und dem Landesjugendamt bietet eine berufsbegleitende Weiterbildung zur "Fachkraft für Integrationspädagogik in Kindergärten, Horten und Heimen"an

3. Gemeinsamkeit im nachschulischen Bereich

Das Arbeitsamt Saarbrücken richtete seit dem 1.9.1999 ein Modellprojekt mit dem Titel "Integrativer Förderlehrgang für Jugendliche mit schwerwiegenden, vor allem geistigen Behinderungen" (IF 2-Lehrgang) ein.

"Der Förderlehrgang für insgesamt 25 junge Erwachsene wird vom Diakonischen Werk durchgeführt. Im Rahmen des Modellprojekts werden den sechs Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung zusätzlich durch einen Fachdienst des Vereins Miteinander Leben Lernen gezielte sonderpädagogische Unterstützungen gewährt. Im Unterschied zu den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern besuchen die geistig behinderten Jugendlichen allerdings nicht die Berufsschule."(Menschen mit Behinderungen 2001, S.24).

Drei Teilnehmer mit geistiger Behinderung fanden eine Arbeitsstelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Die wissenschaftliche Begleitung dieses Lehrgangs wie auch eines Nachfolgers (2001 -2003) erfolgt durch Dr.Hilde Schmidt, Mitarbeiterin unserer Arbeitseinheit.

Einen weiteren Ansatz zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt bieten Integrationsbetriebe. Es gibt im Saarland z.Zt. sechs Betriebe, die mit finanzieller Unterstützung der Hauptfürsorgestelle gegründet wurden.

Die Umsetzung der "Richtlinien zur Integration behinderter Menschen aus Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" erfolgt seit dem 7.Januar 2002 durch sog. Fachkräfte für Betriebliche Integration (FbI) .

Auf dem Bildungsserver Saarland findet man relevante Schulrechtstexte (Schulordnungsgesetz, Integrationsverordnung).

Universität des Saarlandes

Bernd Weismüller

4. Quellen:

  • Informationen durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft

  • Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales. Menschen mit Behinderungen im Saarland. 3.Bericht Teil 1 und Teil 2. Saarbrücken 2000/2001

  • Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen

Quelle:

Bernd Weismüller: Länderbericht Saarlandzur Jahrestagung der Integrationsforscher/innen in deutschsprachigen Ländern im Februar 2003

bidok - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 02.11.2005

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation