Möglichkeiten der Teilqualifizierung in der Unterstützten Beschäftigung

Entwicklung eines Bildungspasses im Rahmen des Projekts Chance 24

Autor:in - Sebastiano Orlandi
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Diplomarbeit
Releaseinfo: Schriftliche Hausarbeit; zur Ersten Staatsprüfung für die Laufbahn der Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer in Schleswig-Holstein, Zuständiger Fachdozent: Hendrik Reimers
Copyright: © Sebastiano Orlandi 2006

Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

0.1. Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsfeld

Gegenstand der vorliegenden Examensarbeit sind Teilqualifizierungsinstrumente im Arbeitsfeld der Unterstützten Beschäftigung (UB). Die Forschung zum Thema Bildungspässe (BP) oder Weiterbildungspässe ist erst in den letzten Jahren stärker forciert worden. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird das Thema ‚Weiterbildung' als vierte Säule der beruflichen Bildung festgelegt; laut Corinna Brütnik, der Leiterin des Referats Lebenslanges Lernen vom Bundesministerium für Bildung und Forschung wird dieses Thema im Rahmen der Debatten zum ‚Lebenslangen Lernen' und der auf europäischer Ebene fortgeschrittenen Anerkennung informell erworbener Kompetenzen weiter an Einfluss gewinnen.[1]

Zahlreiche Institute wie das DIE, dipf, BIBB, jes und weitere haben sich mit ihrer Forschung diesem Thema in den letzten Jahren verstärkt gewidmet. Auf den Internetseiten dieser Institute finden sich zahlreiche neuere Veröffentlichungen verschiedener Wissenschaftler. Das DIE hat sogar mit der Einführung des Profilpasses den Schritt hin zu einem universellen Dokumentierungspass, der alle Arten von Kompetenzen erfassen soll, gewagt und befindet sich jetzt in der dritten Forschungsphase, in der es um die Etablierung dieses Instrumentes geht. Ende Januar 2006 fand hierzu eine Tagung - organisiert von der "Weiterbildung Hamburg" - statt, wo der Pass erstmals einem breiteren Fachpublikum vorgestellt wurde. Dieser Pass ist ein sehr ausgefeiltes Instrument, allerdings haben sich doch noch einige klärungsbedürftige Fragen aufgetan, da der Pass aufgrund seiner Komplexität für intellektuell Benachteiligte nicht geeignet schien. Herr Bretschneider vom DIE verwies hierzu auf die Möglichkeit, den Pass behutsam Stück für Stück einzuführen. Dies kann sich auf die einzelnen Abschnitte und auf die Vorgehensweise der Bearbeitung beziehen. Das Vorgehen der Dokumentation erfolgt immer in vier Arbeitsschritten:

  • Benennen

  • Beschreiben

  • Auf den Punkt bringen

  • Bewerten[2]

Somit sollen aus einfachen Tätigkeiten die hieraus gewonnenen Kompetenzen sichtbar werden.

Bretschneider hebt die Notwendigkeit eines Beratungskonzepts, das mit der bundesweiten Einführung des Passes in bestehende Institutionen (z.B. Bundesagentur für Arbeit) integriert werden müsse, hervor.

Selbst die Handelskammern (Externenprüfung, QB) und die Gesetzesbücher (SGB Neun) öffnen sich zunehmend und ermöglichen somit benachteiligten Personengruppen wie Migranten, Behinderten, Kranken, Obdachlosen, Langzeitarbeitslosen[3] und anderen, durch die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen und flexiblerer Zugangswege und Hilfen hierzu ihr Können praktisch unter Beweis zu stellen. Gerade in einer wirtschaftlichen Entwicklung, in der immer mehr Unternehmen Produktionsstätten ins Ausland verlagern und niedrig qualifizierte Arbeitskräfte nur noch sehr schwer eine feste Einstellung bekommen, ist es enorm wichtig, dass sich auf breiter Basis Konzepte entwickeln, die der Gruppe benachteiligter Personen unterstützend bei der Teilnahme am Arbeitsleben zur Seite stehen. Der im Rahmen dieser Arbeit entwickelte Bildungspass für den Bereich Service im Hotel- und Gaststättengewerbe soll sich in bestehende Konzepte einfügen und somit seinen Teil zur Teilhabe benachteiligter Personen am Arbeitsleben beitragen.

0.2. Vorgehen

Im ersten Kapitel werde ich zuerst die allgemeine Situation für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt und die Verantwortung der Schule für die Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt erörtern. Nachdem die Ausgangslage geklärt ist, werde ich das Konzept der UB, welches sich mit dieser Ausgangslage arrangieren muss, erläutern. Da die Gesetzgebung auf diesem Gebiet durch die Einführung des Neunten SGB im Juli 2001 relativ neu ist und die Zuständigkeiten der Träger von Förderungen auf verschiedene Schultern verteilt sind, werde ich versuchen etwas Licht ins Dickicht der Gesetzgebung zu diesem Thema zu bringen. Jedoch habe ich mich hier auf einige wesentliche Punkte beschränkt, da sonst sehr schnell der Rahmen dieser Arbeit gesprengt würde. So habe ich auch wichtige Themen wie z.B. den verbesserten Kündigungsschutz, der infolge einer Untersuchung von Prof. Dr. Andreas Hinz[4] keinen Grund für Arbeitgeber darstellt, eine Person mit Behinderung nicht einzustellen, und die zum kommenden Jahr geplante Einführung des ‚persönlichen Budgets', das einen weiteren entscheidenden Beitrag zur Selbstbestimmung behinderter Personen leisten wird, vernachlässigt. Die Einführung des persönlichen Budgets wird mit Spannung erwartet, jedoch sind die Auswirkungen gerade im Hinblick auf die Konkurrenzsituation der Institutionen noch nicht abzusehen. Im nächsten Kapitel werde ich eine kleine Auswahl wichtiger Institutionen, die in Anlehnung an das Konzept der UB arbeiten, vorstellen.

Im dritten Kapitel geht es um Möglichkeiten der Teilqualifizierung. Ich werde den Ansatz der Modularisierung und als angewandte Form dieses Verfahrens die Möglichkeit, eine Teilqualifizierung über Qualifizierungsbausteine zu erlangen, schildern.

Das vierte Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit dem Teilqualifizierungsinstrument "Bildungspass". Es werden Ziele und Inhalte dieses Instruments definiert und beschrieben. Auf einzelne bereits existierende Pässe werde ich nicht detailliert eingehen, da für diese Arbeit nur allgemeine Kriterien von Interesse sind. Wer sich für einzelne Pässe interessiert, dem sei als Zugangsquelle die im Literaturverzeichnis aufgeführte Machbarkeitsstudie, erstellt von verschiedenen Instituten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, empfohlen. Hier findet sich ebenfalls eine interessante Beschreibung einer Auswahl europäischer Zertifizierungssysteme und Passaktivitäten.

Im fünften Kapitel werde ich den im Rahmen des Projekts Chance 24 entworfenen Bildungspass vorstellen. Zudem wird hier meine methodische Vorgehensweise, d. h. wie ich zu der Erstellung einzelner Elemente dieses Instruments gelangt bin, dargestellt.

Im Schlussteil werde ich persönlich aus meiner beruflichen Position als angehender Sonderschullehrer heraus zu diesem Thema Stellung nehmen und Ausblicke und Einschätzungen des Aus- und Weiterbildungssystems und der Rolle eines Bildungspasses in diesen Bereichen ansprechen.

Die im Anhang befindlichen Dokumente werden in Klammern an ihrer thematisch zugehörigen Stelle im Text kenntlich gemacht.

Generell habe ich mich schwer getan, den Personenkreis, der der Hilfe zur Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt bedarf, einer bestimmten Kategorie zuzuordnen, wie zum Beispiel der der Geistigbehinderten. Da es generell bei diesen Ansätzen um benachteiligte Personen geht, habe ich spezielle Kategorien von benachteiligten Gruppen nur selten, wenn es der Inhalt oder die Quelle erforderte, explizit benannt.



[1] Vortrag auf einer Tagung zum Profilpass der Weiterbildung Hamburg, 31.01.2006

[2] http://www.profilpass.de, 20.11.2005

[3] Zur besseren Lesbarkeit habe ich generell die männliche Form benutzt, die weibliche ist dabei jeweils selbstverständlich mitgemeint.

[4] Hinz, A. 2002

1. Unterstützte Beschäftigung (UB)

1.1. Die Verantwortung der Schule für die Integration beeinträchtigter Personen auf dem Arbeitmarkt

Der Schule kommt bezüglich der späteren Arbeitssituation eine vorbereitende Rolle zu. Diese Vorbereitung ist gerade für das Sonderschulwesen, deren Schüler nicht der ‚gesellschaftlichen Norm' entsprechen, besonderes wichtig, da diese mehr als andere auf Unterstützung angewiesen sind. Wobei mit ‚Unterstützung' hier ‚Hilfe zur Selbsthilfe' gemeint ist und nicht eine Unterstützung, die ein Abhängigkeitsverhältnis aufrechterhält, das mit Beendigung der Schulzeit und dem damit verbundenen Wegfall einer intensiven Förderung die Eingliederung ins Erwerbsleben zusätzlich erschwert.

Als Sonderschullehrer hat man auf den ersten Blick nicht viel mit der Arbeitswelt zu tun. Bei etwas genauerer Betrachtung ist doch schnell der feste Zusammenhang der einzelnen Lebensabschnitte - der Schulzeit und des Arbeitslebens - zu sehen. Ziele und Aufgaben der sonderpädagogischen Förderung in der Schule sind unter anderem, ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.[5] Um dieses gewährleisten zu können, sollte der Lehrer einen Einblick in die Möglichkeiten, Grenzen und Perspektiven des beruflichen Werdegangs seiner Schüler haben.

Im siebzehnten Leitthema des Lehrplans‚ Sonderpädagogische Förderung', wird gefordert, dass der Schüler lernen sollte, sich in der Arbeitswelt mit ihren ständig wechselnden Bedingungen zu orientieren. Konkret erfolgt dies in den Klassen der Sekundarstufe 1 und 2 durch im Unterricht vorbereitete und reflektierte Betriebserkundungen und -praktika sowie Werkstattunterricht und arbeitsweltbezogene Projekte. Zudem ist hier mit Eltern, Betrieben, IFD, BBW, JAV, WfBM, Arbeitsassistenz, Firmen, Beratungsstellen, Job-Centern und anderen Institutionen eine auf die Zukunft des Schülers gerichtete Kooperation einzuleiten.

Der Lehrplan verweist hier ferner darauf, dass in dieser Phase auch ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität vermittelt werden soll. Zudem soll hier, wohl aufgrund der überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote unter beeinträchtigten Personen, auf eine Lebensphase ohne Erwerbstätigkeit vorbereitet werden. Die Förderung von Selbstbewusstsein, Selbst- und Sozialkompetenz, Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft, Kommunikations-, Kooperations- und Konfliktfähigkeit gehört zu den grundlegenden Bildungs- und Erziehungszielen der Schule und hat auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls einen hohen Stellenwert.[6] Das Scheitern von beeinträchtigten Personen am Arbeitsplatz ist häufig auf zu gering ausgebildete Schlüsselqualifikationen zurückzuführen.[7] Dies hat auch die Hamburger Arbeitassistenz erkannt und spezielle Module zur Förderung von Schlüsselqualifikationen im betrieblichen Kontext entwickelt.[8]

Wenn die Schule nun so wie im Lehrplan vorgesehen auf das Erwerbsleben vorbereitet, wie kommt es dann zu solch kritischen Schlussfolgerungen von fachkundigen Autoren, wie beispielsweise von denjenigen der Forschungsstelle Unterstützte Beschäftigung der Universität Münster?

"... Daneben gestaltete sich die Begleitung von Schülern und Schulabsolventen als besonders schwierig. Der Unterstützungsbedarf war im Vergleich zu den anderen Bewerbern bedeutend höher. Die für eine betriebliche Integration relevanten Schlüsselqualifikationen der Absolventen waren oftmals unzureichend und die betrieblichen Erprobungsphasen erwiesen sich als zu kurz. In der Konsequenz ist vor allem eine Umstellung schulischer Curricula zu fordern, die sich stärker an den nachschulischen Anforderungen zu orientieren haben." [9]

So fordert auch S. Doose, der Geschäftsführer der BAG-UB, dass der Übergang ins Arbeitsleben bereits in der Schule beginnen müsste und die Schule sich gegenüber der betrieblichen Arbeitwelt öffnen sollte.[10] Diese Diskrepanz zwischen tatsächlich wahrgenommener und im Lehrplan geforderter Qualifikation macht es allgemein interessant, näher zu betrachten, was für Qualifikationen im Berufsleben ehemaliger Förderschüler gefordert werden und welche Möglichkeiten sich für sie später ergeben könnten. Um eine zukunftsorientierte Förderung der Schüler lehrplangemäß durchzuführen, ist es für Lehrer von großer Bedeutung, über Chancen in der Unterstützten Beschäftigung informiert zu sein.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für die berufliche Integration ist, dass auch spätere Arbeitgeber schon in ihrer schulischen Laufbahn dem Thema Behinderung ausreichend und differenziert begegnet sind, so dass sie die Einbindung als "normal" und nicht als Hilfsdienst oder als Mittel zum Zweck ansehen. Da unser Schulsystem traditionell aber gezielt frühzeitig selektiert, und zwar nicht nach Vielfalt, sondern nach Merkmalsgleichheit, ist es kein Wunder, dass die Auswahlkriterien eher an Gewinnoptimierung und damit Spezialisierung orientiert sind als an offener und vielfältiger Teilhabe aller Menschen. Im schleswig-holsteinischen Schulgesetz wurde festgelegt, die integrative Beschulung zu veranlassen, sofern die personellen und sächlichen Voraussetzungen sowie die Wohnortnähe der Schule die bestmögliche Förderung des Schülers gewährleisten.[11] Hierzu verlaufen die politischen Diskussionen konträr, so dass wirksame, flächendeckend und praktisch durchschlagende Veränderungen auf sich warten lassen.

1.2. Gesellschaftliche Problematik der Beschäftigung behinderter Menschen

Deutschland ist wirtschaftlich das drittstärkste Land der Welt und "Exportweltmeister" obendrein, doch macht sich der immer härter werdende Konkurrenzkampf in Form von Verlagerungen von Produktionsstätten ins Ausland bemerkbar. Weiterhin wird überall, wo es profitabel ist, menschliche Arbeit durch Maschinen ersetzt. Dies und weitere Gründe haben eine hohe Arbeitslosigkeit zur Folge, die sich erheblich auf den Niedriglohnsektor auswirkt, in dem Menschen mit Beeinträchtigungen häufig beschäftigt sind. Daraus folgt eine erhöhte Inanspruchnahme der WfBM von Personen, die unter günstigeren Arbeitsmarktsbedingungen eine Anstellung auf dem sozialversicherungspflichtigen ersten Arbeitmarkt gefunden hätten.[12]

Verschärft wird der Wegfall vieler steuerpflichtiger Arbeitsplätze durch demographische Faktoren wie die Überalterung, wodurch auch ein verstärkter finanzieller Druck auf unser Sozialsystem folgt. Jürgen Hohmeier bescheinigt unserem Rehabilitationssystem, dass es mit erhöhten Anstrengungen bereits vorhandener Strategien einerseits und mit dem Hervorbringen neuer innovativer Problemlösungsansätze andererseits auf diese strukturellen Probleme reagiert.[13] Es ist abzuwarten, ob die Umsetzung dieser neuen Ideen auch im "Sinne des Erfinders" geschieht, da es sich schon oft gezeigt hat, dass wirtschaftlich Interessen gut gemeinte Gesetze gerne untergraben (wie es z.B. durch die Zielgruppen-Verschiebung der IFD geschieht), um dem Vermittlungsdruck der Arbeitsverwaltung genüge zu tun.[14] Diese gesellschaftlichen Problemfelder machen es umso wichtiger, sich für die Integration beeinträchtigter Personen auf dem Arbeitmarkt einzusetzen. Hierbei sind innovationsfreudige, engagierte und gut ausgebildete Personen in vielen verschiedenen Bereichen der Gesellschaft gefragt, um bestehende Barrieren aus dem Weg zu räumen. Nach einer Umfrage aus dem Jahre 1995 von 25 IFD stellen sich die Barrieren wie folgt dar:

Barrieren für die berufliche Integration

  1. Wirtschaftliche Situation mit hoher Arbeitslosigkeit

  2. Mangelndes Interesse von Arbeitgebern, Menschen mit einer erheblichen Behinderung einzustellen

  3. Geringe Qualifikation der Bewerber mit Behinderungen (Lücke zwischen der benötigten Qualifikation und der in der Schule und WfB erhaltenen)

  4. Inflexibles Förderungsrecht

  5. Keine Unterstützung von Werkstätten für Behinderte[15]

Diese Barrieren zeigen die Notwendigkeit der Kooperation verschiedener Instanzen (Wirtschaft, Bildung, Rechtsprechung, Politik) auf und verweisen auf Zuständigkeiten, wovon einige im Text bereits kurz erörtert wurden.

Diese und andere Bedingungen haben zur Folge, dass eine große Anzahl von Personen auf Zahlungen anderer angewiesen ist. Und dies wirkt sich wiederum, wie allgemein bekannt ist, negativ auf ihren Selbstwert und ihre Selbstständigkeit aus; zudem "saugen sie über die Stillzeit hinaus an der Mutterbrust" und durch dieses Abhängigkeitsverhältnis wird der "Abnabelungsprozess" von "Mutter Staat" erschwert. Dieser Abnabelungsprozess sollte sich mehr an einer tatsächlichen Ausschöpfung der Kompetenzen als an Mehrverdienstmöglichkeiten gegenüber den Zahlungen der Sozialhilfe (AG2) oder anderen wirtschaftlichen Interessen orientieren. Zudem muss eine flächendeckende Struktur von Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden, die sich mehr nach den Kompetenzen der Personen richtet und weniger nach bestehenden komplexen Ausbildungsformen. Dies ist von Seiten der Politik und den Kammern erkannt worden in bereits vorsichtig angegangen Schritten, beispielsweise durch Versuche, Menschen durch 1-Euro-Jobs eine neue berufliche Perspektive zu vermitteln, oder die Möglichkeit, Teilqualifizierungen in Form von Qualifizierungsbausteinen zu erlangen (hierzu später mehr).

1.3. Zur Situation behinderter Personen auf dem Arbeitmarkt

Nach Angaben des Jahresberichts 2004/2005 der BIH waren 8% der Bevölkerung in der Bundesrepublik als Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis angemeldet, wobei hiervon 67,4% als körperlich behindert, 8,8% als geistig oder seelisch behindert bezeichnet wurden; 8,6% der behinderten Personen litten an zerebralen Störungen und 15,1% wurden unter sonstigen Behinderungsformen eingestuft .

Diagramm 1: Arten von Behinderung nach Jahresbericht 2004/05 BIH

Mehr als die Hälfte waren über 50 Jahre und nur 1,8% jünger als 25 Jahre. Die alte Bundesregierung hat es mit der Aktion "50 000 neue Jobs für Schwerbehinderte" geschafft, die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten von 190 000 auf 144 292 im Herbst 2002 abzusenken. Doch schon im Jahresdurchschnitt 2004 war die Zahl wieder auf 174 000 angestiegen. Im Juli 2005 lag sie sogar bei 192 338.

Wobei dies natürlich im Zusammenhang mit einem allgemeinen Anstieg der Arbeitslosigkeit zu sehen ist.

Die spezifische Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung beträgt 16,4%. Jedoch tauchen viele Menschen mit Behinderungen gar nicht in der Arbeitslosenstatistik auf, da sie verrentet sind, als nicht vermittlungsfähig gelten oder in einer WfBM arbeiten; somit dürfte die tatsächliche Zahl derer, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitmarkt tätig sind, erheblich höher sein.

Die meisten ordentlichen Kündigungen (63%) schwerbehinderter Personen geschehen betriebsbedingt. Aufgrund von Verhalten, Behinderung oder Krankheit werden ungefähr 35% der ordentlichen Kündigungen vollzogen. Bei den außerordentlichen Kündigungen, die 14% ausmachen, spielen persönliche und verhaltensbedingte Gründe die wesentlichste Rolle.[16]

Eine von der Hauptfürsorgestelle Köln 1997 in Auftrag gegebene flächendeckende Befragung von 515 Betrieben erbrachte interessante Ergebnisse über die Chancen der verschiedenen Behinderungsgruppen auf dem Arbeitmarkt aus Sicht der Betriebe. Sie räumten körperbehinderten Menschen die größten Integrationschancen ein. Menschen mit einer leichten geistigen Behinderung räumten 30% der Befragten Arbeitmarktchancen ein, jedoch traf dies bei Menschen mit einer schweren geistigen Behinderung nur zu 4% zu. Positiv wurden bei der Gruppe der geistig behinderten Personen Auswirkungen auf das Betriebsklima, den Krankenstand und meistens auch die Qualität der Leistung bewertet. Die flexible Einsetzbarkeit und die Weiterbildungsfähigkeit wurden negativ bewertet, was auch an der eher monotonen Art der Arbeitsabläufe, für die diese Personengruppe überwiegend eingesetzt wurde, abzulesen ist.

Die Kritik an außerbetrieblichen (z.B. BBW, WfBM) Berufsvorbereitungen und Ausbildungen wächst zunehmend; ihnen wird Realitätsferne und Separation vorgeworfen. So zeigt eine Untersuchung des BIBB, dass diese häufig zu Übergangsproblemen und bei über der Hälfte in die Arbeitslosigkeit führen, während nach betrieblichen Ausbildungen 71% in ein unbefristetes (41%) oder zumindest befristetes (30%) Arbeitsverhältnis gelangen. Bei über 99% führt eine Qualifizierung im Berufsbildungsbereich der WfBM in den internen Arbeitsbereich der WfBM.[17] Nach einer Einschätzung der Gesamthochschule Siegen liegt bei ca. 20% der geistig behinderten Werkstattmitarbeiter eine prinzipielle Vermittlungs- und Erwerbsfähigkeit vor.[18] In Österreich trifft dies nach Angaben der Werkstattleiter auf 12% zu.[19] Prof. Dr. Andreas Hinz von der Martin-Luther- Universität Halle-Wittenberg hat im Rahmen einer Untersuchung zur Unterstützten Beschäftigung in Hamburg festgestellt, dass 41% der behinderten Werkstattmitarbeiter lieber außerhalb der Werkstatt arbeiten wollen. Als ein dezidierter Vertreter der Integration wirft Hinz die Frage auf, wie hoch der Anteil einer "resignativen Zufriedenheit" unter den anderen wohl sei. [20]

Berichte über die erfolgreiche Positionierung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt es genügend. So hat die Hamburger Arbeitsassistenz bereits in den vier Jahren vor 1997 115 Menschen mit einer geistigen Behinderung vermittelt.[21] Die neu einführten IFD haben 2003 7579 Personen mit Schwerbehinderung in Betriebe des ersten Arbeitmarktes vermittelt, wobei diese Zahl unter Berücksichtigung des Vermittlungsdrucks und der damit einhergehenden Zielgruppenverschiebung zu sehen ist.[22]

1.4. Spannungsverhältnis zwischen Förderstätte und Wirtschaftsraum

In der Sonderschule sollen durch lernprozessbegleitende Diagnostik anhand eines Förderplans die individuelle Lernentwicklung und der erreichte Leistungs-und Entwicklungsstand des Schülers dokumentiert und beurteilt werden.[23] Dieses am Individuum ausgerichtete Beurteilungsverfahren steht im krassen Gegensatz zur Beurteilung des Regelschulsystems, das sich in der Praxis an Noten von eins bis sechs und somit an einer Leistungsnorm orientiert, die die Leistungen primär durch Klausuren und Abschlussprüfungen bestätigt. Ähnliches gilt für das normale duale Ausbildungssystem der Berufausbildungen.

Im Bereich der UB treffen nun Sonderschulabgänger auf Betriebe, deren Arbeitgeber und Mitarbeiter sich in erster Linie an der Norm orientieren und nicht am Individuum. Dieser Brückenschlag der verschiedenen Betrachtungsweisen ist ein ebenso spannendes wie schwieriges Problemfeld der UB. Im Rahmen einer Untersuchung von Integrationsfachdiensten wird von den Autoren gefordert, dieses Spannungsverhältnis zwischen den Leitzielen der Rehabilitation und der Normalisierung hinsichtlich der Professionalisierung der Fachdienstarbeit aufzugreifen, zu diskutieren und zu erproben.[24] Dieses Spannungsverhältnis zwischen geschützter Arbeits-und Förderstätte und ungeschütztem Wirtschaftsraum gilt es auch für das Teilqualifizierungsinstrument, wie es im Rahmen dieser Arbeit entwickelt werden soll, zu überwinden.

Von der Forschungsstelle für UB der Universität Münster wird dem Bewältigungsprozess dieses Spannungsverhältnisses eine zentrale Bedeutung zugeschrieben.[25]

1.5. UB in Deutschland

1.5.1. Entwicklung der UB

Die UB wurde ausgehend von einem amerikanischen Rehabilitationsprogramm Mitte der 70er Jahre entwickelt. Dieses Programm wurde Supported Employment genannt und hatte seine Basis in den Antidiskriminierungsgesetzen aus dieser Zeit. Als Grundgedanke liegt den amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzen folgendes zugrunde: "Behinderung ist ein natürlicher Teil der menschlichen Erfahrung und schränkt in keiner Weise das Recht jedes einzelnen ein:

  • unabhängig zu leben

  • selbst zu bestimmen

  • Wahlmöglichkeiten zu haben

  • zur Gesellschaft beizutragen

  • berufliche Karrieren zu verfolgen und volle Integration in das wirtschaftliche, politische, soziale, kulturelle und schulische Leben der amerikanischen Gesellschaft zu genießen."[26]

Der Kampf für Integration und gegen Aussonderung ist somit als Wurzel der UB anzusehen. Die UB wurde in Europa erst 1993 mit der Gründung der EUSE etabliert. Eine Fachtagung ("Wo anders arbeiten?") des Bundesverbandes für Körper-und Mehrfachbehinderte und des Hamburger Spastikervereins 1994, in der zum ersten Mal die Initiatoren bundesweiter Projekte zum Thema UB versammelt waren, ging mit der Forderung nach einer Neuorientierung von Ausbildung und Arbeit für behinderte Menschen zu Ende. Dies wurde in der "Hamburger Erklärung" festgehalten und als Folge dieser Tagung wurde im Oktober des gleichen Jahres die BAG-UB gegründet. Somit war die UB bundesweit in einem Zusammenschluss institutionalisiert.

Unterstützte Beschäftigung wird in Deutschland im Gegensatz zu den USA nicht als grundlegende Veränderung, sondern als Ergänzung des Systems der beruflichen Rehabilitation diskutiert, das unbeabsichtigt entstandene Lücken zwischen Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt schließen soll.[27]

Doose ordnet die Entwicklung der UB in Deutschland in sechs Phasen:

1.) Vorläuferphase - beginnende Diskussionen, erste punktuelle Projekte, bundesweiter Aufbau von Psychosozialen Diensten (PSD), Arbeitsassistenz in Bayern (1986-1990)

2.) Pionierphase - Erste größere Welle von Modellprojekten, meist im Rahmen des Europäischen Sozialfonds gefördert (1990-1994)

3.) Phase der frühen Anwender - kleine, zielgruppenspezifische Integrationsfachdienste, zweite große Modellprojektphase und erste Regelförderungen (1995-1997)

4.)Phase der Institutionalisierung -dritte große bundesweite Modellprojektphase, Entwicklung von zielgruppenübergreifenden Integrationsfachdiensten und gesetzliche Verankerung (1998-2001)

5.) Phase des bundesweiten Implementierung und Professionalisierung -bundesweiter Aufbau der IFD unter Federführung der Bundesagentur für Arbeit (2001-2004)

6.) Phase der Übernahme der Strukturverantwortung - Schaffung eines bundesweiten Netzwerks von IFD durch die Integrationsämter (seit 2005)[28]

1.5.2. Ziele und Inhalte der UB

Unterstützte Beschäftigung ist stets geleitet durch eine an den Stärken und Fähigkeiten des Individuums orientierte Grundhaltung. Diese Stärken und Fähigkeiten gilt es zu entdecken und individuell und flexibel in ambulanter Form zu fördern. Die Förderung sollte nicht in Sondereinrichtungen, sondern in normalen alltäglichen Bezügen geschehen. Die Förderung von Menschen mit Behinderungen in der UB geht von folgenden Grundannahmen aus:

  • Menschen wollen ihr Leben selbst bestimmen und Entscheidungen treffen. Dafür brauchen sie gute Informationen und Unterstützung.

  • Informelle Kontakte und Netzwerke sind mindestens genauso wichtig wie formelle Hilfen. Vielfältige Perspektiven sind wichtig, Experten haben nur eine Perspektive unter anderen.

  • Die Motivation, Wünsche, Stärken und Fähigkeiten einer Person sind wichtige Ausgangspunkte der Hilfe und nicht die Behinderung. Menschen mit gleicher

Behinderung haben nämlich sehr unterschiedliche Stärken und Fähigkeiten, Wünsche und Ziele.

  • Menschen hören nie auf, zu wachsen und sich zu entwickeln. Jeder Mensch kann lebenslang lernen.

  • Menschen wollen etwas zugetraut bekommen, gefordert werden, dazulernen und sich weiter entwickeln.

  • Menschen möchten für andere etwas bedeuten. Menschen versuchen, in ihrem Leben die gleichen fundamentalen Wünsche zu befriedigen (Anerkennung, Beziehungen, Sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten).[29]

Dem in Kap. 1.4. beschriebenen Spannungsverhältnis zwischen Förderstätte und Wirtschaftsraum begegnet die UB somit offensiv und mutig und fordert, dass die Maßnahmen sich dem behinderten Menschen anpassen müssen und nicht, wie traditionell üblich, umgekehrt. Zudem müsse die Maßnahme eine sinnvolle bezahlte Tätigkeit in einer realen Arbeitsumgebung sein.

Zum Aufgabenbereich der UB zählt eine individuelle Berufplanung, Arbeitsplatzsuche, Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse der Person sowie die Begleitung und Qualifizierung am Arbeitsplatz.[30]

Vor allem die soziale Integration unter Einbezug aller beteiligten Personen und Institutionen, nicht bloß die Vermittlung eines Arbeitsplatzes, ist Anliegen der UB. Gemeindenah und unter Aufrechterhaltung der sozialen Bezüge im Umfeld sollen Möglichkeiten der individuellen Weiterentwicklung und bestmöglichen Nutzung der personellen Ressourcen geschaffen werden. Der Mensch mit Behinderung ist als Kunde zu sehen, dessen Wahl und Entscheidungsmöglichkeiten erweitert werden sollen. Dies soll auch subjektiv die Lebensqualität des einzelnen verbessern, den Respekt und die persönliche Würde stärken.[31] Die Beratung der Arbeitgeber und der Teilnehmer sowie deren Angehöriger im Hinblick auf mögliche Fördermittel ist ebenfalls Bestandteil der UB. Im Gegensatz zu traditionellen Rehabilitationsträgern setzt UB auf:

  • individuelle Unterstützung statt Unterstützung in Gruppen

  • das Erstellen eines dynamischen individuellen Fähigkeitsprofils statt Tests

  • aktive individuelle Arbeitsplatzakquisition statt reaktive berufsgruppenbezogene Arbeitsvermittlung

  • direkte Unterstützung der Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (Job Coaching) statt vorbereitender Qualifizierung

  • eine intensive Beratung und konkrete personelle Unterstützung durch einen Integrationsberater bzw. Job Coach zur Aufnahme und Sicherung eines Arbeitsverhältnisses[32]

Der Ansatz des "training on the job" ist wichtiges Kernelement im Konzept der UB und vollzieht sich nach dem Motto: Erst platzieren, dann qualifizieren. Eine betriebliche Einbindung in reale Prozessabläufe soll dabei die Sinnhaftigkeit der geleisteten Arbeit vermitteln. Zudem soll die Einbindung in den Kollegenkreis die Arbeitsmotivation, das Rollenbewusstsein und somit auch das Selbstwertgefühl fördern. Die Dauer und Art der Unterstützung am Arbeitsplatz wird durch die Komplexität der Tätigkeiten und des betrieblichen Umfeldes sowie durch die Fähigkeiten und Lernerfolge der zu Unterstützenden bestimmt. [33]

Die UB ist gedacht für Menschen mit Behinderungen, die vorher als nicht vermittlungsfähig eingestuft wurden und die langfristige Unterstützung benötigen, um zufriedenstellend arbeiten zu können. Erfolge hat es bei der Vermittlung verschiedener Kategorien von Behinderung gegeben, wie z.B. bei Menschen mit schwerer geistiger Behinderung, Lernbehinderung, psychischer Behinderung, Körperbehinderungen, Mehrfachbehinderungen, Autismus und Hirnschädigungen. So vertritt einer der Gründer von Supported Employment, Paul Wehmann, die Auffassung:

"Wir müssen mit den Menschen mit schweren Behinderungen anfangen und zwar eigentlich mit denen mit den schwersten Behinderungen. Wenn wir gezeigt haben, dass Unterstützte Beschäftigung mit diesen Menschen möglich ist, dass wir diese Menschen in integrativen Arbeitsverhältnissen unterstützen können, dann wird die Integration von Menschen mit leichteren Behinderungen folgen." [34]

In den USA haben sich laut Doose verschiedene Formen der UB entwickelt:

  • Unterstützte Einzelarbeitsplätze. Dies sind Arbeitsplätze in regulären Betrieben, an denen jemand durch einen Arbeitsassistenten und die Kollegen je nach Bedarf unterstützt wird. Dies sind 80% der Arbeitsplätze in Supported Employment. Unterstützte Einzelarbeitsplätze sind in Bezug auf die Integration im Betrieb und die Lohnhöhe die Form von Supported Employment mit den besten Ergebnissen.

  • Mobile Dienstleistungsgruppen. Hier bietet eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen Dienstleistungen in der Region an. So werden z. B. Gartenarbeiten übernommen oder Glascontainer gereinigt. Diese Gruppenangebote dürfen aus maximal acht Menschen mit Behinderung bestehen, um als Form Unterstützter Beschäftigung zu gelten. Acht Personen sind jedoch auch schon eine große Gruppe mit der Folge, dass die unterstützten Arbeitnehmer eher als Behindertengruppe gesehen werden als einzelne Arbeitnehmer mit individuellen Persönlichkeiten.

  • Enklaven in regulären Betrieben. Dies sind Gruppen von unterstützten Arbeitnehmern, die in regulären Betrieben arbeiten. Dies entspricht den Außenarbeitsplätzen, die einige Werkstätten für Behinderte in Deutschland in Betrieben haben. Die Idee ist, anstatt in der Werkstatt jahrelang Teile für eine Firma wie z. B. IBM zu montieren, dies in deren Betrieb zu tun. Dabei gibt es zwei Formen von Enklaven:

  • Gruppenarbeitsplätze, an denen bis zu acht Personen in einer Abteilung im selben Raum arbeiten. Die Gruppenangebote sollten in Bezug auf die tatsächliche Integration genau betrachtet werden. Getrennte Pausenzeiten, keine Teilnahme an den Betriebsfeiern sind Anzeichen einer sehr begrenzten wirklichen Integration.

  • Arbeitsplatzcluster, bei denen zwar verschiedene Menschen mit Behinderung im selben Betrieb arbeiten, jedoch in unterschiedlichen Abteilungen. Diese Organisationsform hat meiner Ansicht nach größeres Integrationspotential. So ist es leichter, eine intensive Betreuung, z. B. für Menschen, die eigentlich eine 1:1-Betreuung benötigen, zu organisieren und trotzdem Voraussetzungen für die Integration der unterstützten Personen in unterschiedlichen Abteilungen zu schaffen.

  • Kleine Integrationsbetriebe. Bei dieser Form gründen Menschen mit und ohne Behinderungen eine Firma und vermarkten ihre Produkte. Diese Form spielt in den USA, im Gegensatz zu Deutschland, zahlenmäßig allerdings keine Rolle[35]

Dies zeigt die Spannweite von bereits umgesetzten Möglichkeiten für die Beschäftigung behinderter Personen. In den letzten Jahren ist in Deutschland diesbezüglich eine gewisse Umstrukturierung und Erweiterung der Arbeitsmöglichkeiten für behinderte Personen, wohl auch mit verursacht durch die Etablierung des SGB 9, zu beobachten. Nun bleibt abzuwarten, wie sich die UB als flächendeckendes Angebot für mehr Wahlmöglichkeiten behinderter Menschen, zum Wohle derselben, durchsetzt.

1.5.3. Gesetzliche Rahmenbedingungen für UB

1.5.3.1. Arbeitsassistenz

Einen Rechtsanspruch auf Arbeitsassistenz kann man seit 2000 geltend machen. Hierunter wird, laut der Definition des Handbuches Arbeitsassistenz, eine dauerhafte, regelmäßig und zeitlich nicht nur wenige Minuten täglich anfallende Unterstützung am Arbeitsplatz verstanden.[36] Jedoch wird die Qualifizierung des Arbeitnehmers im Arbeitsbereich vorausgesetzt; daher unterscheidet sich Arbeitsassistenz von 'Job Coaching' oder psychosozialer Betreuung beziehungsweise berufsbegleitender Unterstützung. Bei der Arbeitsassistenz geht es beispielsweise um einfache Handreichungen, Kommunikationsassistenz sowie das Vorlesen und Ordnen von Schriften und Materialien. Diese Hilfen dienen der Kompensation behinderungsbedingter Schwächen, ähnlich wie der Nachteilsausgleich in der Schule. Der so genannte Kernbereich der Arbeit soll gemäß dem Beschäftigungsverhältnis arbeitsvertraglich und dienstrechtlich selbstständig erledigt werden. Die Arbeitsassistenz ist eine allgemein zugängliche, behinderungsübergreifende Leistung, die einkommens-und vermögensunabhängig für Personen in Ausbildung, Umschulung und Praktika über 8 Wochen sowie regulären Arbeitverhältnissen (min.15 Std./ Woche) gezahlt wird.

In der Praxis hat es sich gezeigt, dass Menschen mit geistiger Behinderung, kognitiv stärker benachteiligte Menschen mit Lernbehinderung, Menschen mit psychischer Erkrankung und Menschen mit Autismus es wesentlich schwerer haben, eine Arbeitsassistenz bewilligt zu bekommen, da sie ihr Unterstützungsbedarf oftmals andere Unterstützungsleistungen mit einschließt und das selbständige Erledigen des Kernbereichs oft nicht gewährleistet ist. Für diese Klientel ist oftmals eine durch ihre Behinderung bedingte langfristige psychologische und pädagogische Unterstützung notwendig und diese ist gesetzlich, im Sinne von Arbeitsassistenz, zulässig, sofern sie nicht die Kernbereiche der Arbeit betrifft.[37] UB umfasst, wie weiter oben bereits ausgeführt, mehr als dieses und ist aufgrund der flexiblen Orientierung am Einzellfall schwierig als Gesetz zu formulieren. Deswegen ist die gesetzliche Finanzierungsgrundlage für Menschen, die zusätzlich einen besonderen berufsbegleitenden Unterstützungsbedarf haben, noch klärungsbedürftig. Gesetzlich verankert ist Finanzierung der Arbeitassistenz im SGB 9 und wird aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.[38] Der Begriff 'Arbeitsassistenz' sorgt allgemein für Verwirrung, da die gesetzliche Definition zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wurde, also erst nachdem z. B. die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) gegründet wurde, die mit ihrer Arbeitsassistenz den gesamten Bereich der UB vertritt.

1.5.2.3. Ausgleichsabgabe

Die Ausgleichsabgabe wird von privaten und öffentlichen Arbeitgebern, die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber behinderten Personen nicht nachkommen, eingefordert. Sie beträgt, vereinfacht dargestellt, je unbesetzten Pflichtarbeitplatz monatlich (geltend für Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen):

.- 105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote zwischen 5% und 3%

.- 180 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote zwischen 3% und 2%

.- 260 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.[39]

Die Pflichtquote wurde 2005 durch eine Regelung zur automatischen Anhebung von 5% auf 6% erhöht.[40]

Aus den Statistiken der Bundesagentur für Arbeit für 2003 geht eine durchschnittliche Beschäftigungsquote schwerbehinderter Personen von 4% hervor. Private Arbeitgeber kamen ihrer Beschäftigungspflicht nur zu 3,6% nach und öffentliche Arbeitgeber erfüllten das Soll mit 5,6%, wobei hier eine schwerer behinderte Person mit bis zu drei Pflichtarbeitsplätzen auf die Quote angerechnet werden kann.[41] Dies soll den Anreiz zur Integration von Personen, die in besonderer Weise von Behinderung betroffen sind, bei den Arbeitgebern erhöhen.

Den Integrationsämtern stehen 70% der Einnahmen von Ausgleichabgaben für ihre Arbeit zur Verfügung und 26% gehen an die Bundesagentur für Arbeit für besondere Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Die Einnahmen der Integrationsämter betrugen 2004 370,87 Mio. Euro, wobei sie damals nur mit 55% an den Einnahmen beteiligt waren. Von diesen Einnahmen wurden 291,56 Mio. Euro für begleitende Hilfen am Arbeitsplatz ausgegeben. Insgesamt flossen 55% der Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe direkt als finanzielle Leistungen an die Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nachkamen.

Arbeitgeber, die anerkannte WfBM beauftragen, können 50% des auf die Arbeitsleistung der WfBM anfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichabgabe anrechnen.

1.5.3.1. Allgemeine Finanzierungsmöglichkeiten der UB

Leider gibt es bislang noch kein bundesweit einheitliches Finanzierungskonzept, da viel von individuellen Kostenvereinbarungen mit den einzelnen Kostenträgern abhängt. Im Folgenden werden Beispiele der Finanzierungspraxis aus Hamburg genannt, da hier die UB auf langjähriger Erfahrung beruht.

Der Sozialhilfeträger, die Behörde für Soziales und Familie, finanziert auf der Grundlage der im BSHG verankerten Eingliederungshilfe für Behinderte die Erarbeitung individueller Fähigkeitsprofile die Arbeitsplatz-Akquisition und die Qualifizierung am Arbeitsplatz, dies allerdings nur während der Phase des Erprobungspraktikums. In Hamburg werden die Leistungen vom Kostenträger als Pauschale, gekoppelt an eine anschließende Übernahme in ein soziaversicherungspflichtiges Arbeitverhältnis von 50%, gezahlt. Demgegenüber erfüllt beispielsweise die HAA eine Quote von 65%.

Da gesetzlich die beruflichen Qualifizierungs- und Orientierungsmaßnahmen nur von anerkannten WfBM ausgeführt werden dürfen, traf die HAA einen bis heute einmaligen Kooperationspakt mit den vier Hamburger WfBM. Dieser ließ die Personen, die für dieses ambulante (in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes) Arbeitstraining in Frage kamen, offiziell als Angestellte der WfBM laufen, jedoch leitete diese 90% der Zuschüsse des Arbeitsamtes direkt weiter an die HAA. Dadurch entstand ein Abhängigkeitsverhältnis von den WfBM und die fällige gesetzliche Veränderung (Öffnung der beruflichen Erstqualifizierung für andere Anbieter) kam aus der "Schusslinie". Dieses Abhängigkeitsverhältnis führt in Zeiten, in denen sich die WfBM ebenfalls für den allgemeinen Arbeitsmarkt öffnen, zu erheblichen Problemen, da ca. 20% der Arbeitskapazität von diesem Abhängigkeitsverhältnis betroffen ist. Grundlage hierfür ist das SGB 9 §40 (Berufsausbildungsbereich in der WfBM); diese Zuschüsse werden in der Regel für zwei Jahre gewährt.

Über Mittel der Ausgleichsabgabe kann vom Integrationsamt die personelle Unterstützung behinderter Personen vom Zeitpunkt der Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitverhältnis gewährt werden. Dies geschieht auf Grundlage des §102 Absatz 3 des SGB 9 und wird für höchstens drei Jahre bewilligt. Diese Regelung geht auf das alte SchwbG zurück, in dem es heißt, dass keine dauerhaften Leistungen bezahlt werden dürfen. In Hamburg erfolgt die Kostenzusage einzelfallbezogen und ist auf maximal drei Jahre begrenzt. Die Lohnzuschüsse werden auf das Arbeitnehmerbruttogehalt gezahlt, liegen oftmals bei 70% im ersten Jahr und reduzieren sich jedes weitere Jahr um 10%. Hiernach besteht nur noch die Möglichkeit, aus Mitteln der Ausgleichsabgabe einen so genannten "Minderleistungsausgleich" von 400 Euro für die maximale Dauer von zwei Jahren gewährt zu bekommen [42] Die Praxis zeigt, dass dies nur in wenigen Fällen gewährt

Wird[43] und die nach dem Jahresbericht der BIH aufgezeigte Unterdeckung der Einnahmen von 26 Mio. Euro aus der Ausgleichabgabe wird dies sicherlich noch erschweren.[44]

Das Integrationsamt Westfalen-Lippe bietet die Qualifizierung am Arbeitsplatz auf der Rechtsgrundlage des § 102 SGB 9 in Verbindung mit dem § 24 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung an, in der es heißt: "Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten."[45]

Dies spiegelt den auf Rehabilitation ausgelegten Gedanken der Gesetzgebung wider; der Gedanke der Teilhabe gilt aber ein Leben lang, doch dieser geht - so scheint mir - wohl aus Kostengründen etwas unter. Viele der beeinträchtigten Personen bedürfen unter Umständen einer lebenslangen Unterstützung. Hier bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse die nächsten aktuell laufenden Untersuchungen von S. Doose über den langfristigen Verbleib ehemals unterstützter Personen liefern[46]

Im Jahresbericht der BIH 2004/2005 werden einige aktuelle relevante Änderungen der Gesetzgebung bezüglich der Zuschüsse für Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber behinderten Personen nachkommen, kurz erläutert. Diese Gruppe der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zu den Zuschüssen für Prüfungsgebühren ebenfalls Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher zu erhalten. Die BIH hat dieses in Umsetzungsempfehlungen konkretisiert und empfiehlt eine Bezuschussung von 1000 Euro für überbetriebliche Ausbildungsabschnitte und von 2000 Euro für jedes Ausbildungsjahr für den Personenkreis der besonders Betroffenen. Zusätzlich kann die an den behinderten Auszubildenden gezahlte Ausbildungsvergütung nach dem SGB 3 gefördert werden.[47]



[5] MBWFK 2002, S.2

[6] MBWFK 2002,S.35 f.

[7] Barlsen/ Hohmeier 2001, S.21

[8] Hamburger Arbeitsassistenz 2004

[9] Barlsen/ Bungart/ Hohmeier/ Mair, in: Impulse 1999, S. 13 ff.

[10] Doose 2005, S.12

[11] www.schulrecht-sh.de/schulgesetz, 13.11.2005

[12] Barlsen/ Hohmeier 2001, S.16-26

[13] Barlsen/ Hohmeier 2001, S.15f.

[14] Doose 2004, S.10

[15] Doose 1996, S.5-7

[16] BIH 2005, S.11-15 und S.32

[17] Doose,S 2005, S.4

[18] LWL 1994, S.145

[19] Schabmann, Klicpera 1997, S.7

[20] Hinz, A 2002

[21] Behncke, R., Ciolek, A. 1998

[22] BIH 2004

[23] MBWFK 2002,S.14f.

[24] Barlsen/ Bungart/ Hohmeier/ Mair 1999

[25] Ebd.

[26] Doose 1997

[27] Ebd.

[28] Doose, in: Impulse 2004, S.3-14

[29] Doose 1997

[30] Schulze/ Sturm/ Glüsing/ Rogal/ Schlorf 1997

[31] Trost 1994

[32] Doose, in: Impulse 2004, S.3-14

[33] Behncke/ Lilienthal 2004 In: Impulse, S.3-7

[34] Doose 1997

[35] Ebd.

[36] Handbuch Arbeitassistenz 2005, S.5

[37] Ebd., S.6-20

[38] SGB Neun §102 Absatz 4

[39] SGB Neun §71 und §77

[40] BIH 2005, S.6

[41] BIH 2005, S.11

[42] Chronik und Portrait der HAA 2002, S.1-10

[43] Ciolek/Rump, Gespräch 2006

[44] BIH 2005, S.16f.

[45] Handbuch Arbeitassistenz 2005, S.84

[46] Doose Telefonat 2006

[47] BIH 2005, S.17ff

2. Institutionalisierung der UB

Die UB ist mittlerweile über die Phasen der Modellprojekte hinweg, und der Schwerpunkt liegt jetzt einerseits in der Etablierung und Professionalisierung der IFD und andererseits in der Übernahme der Strukturverantwortung der Integrationsämter. Bisher ist es noch offen, ob die erwünschten Erfolge zur Verbesserung der Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung behinderter Personen eintreten werden. Aufgrund des SGB 9 ist jedoch eine bessere Argumentationsgrundlage für Veränderungen gegeben.[48] Es gibt eine Vielzahl von Institutionen und Modellprojekten verschiedenster Träger, die sich innovative Möglichkeiten zur Qualifizierung beeinträchtigter Personen erarbeitet haben und diese umsetzten. Ich möchte exemplarisch die Integrationsfachdienste (IFD), die Integrationsämter (IA), die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG¬UB), die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) und die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfBM) in aller Kürze vorstellen. Die Vorstellung der WfBM geschieht mit dem Hauptaugenmerk auf das Projekt "Chance 24" der vier Hamburger WfBM, da dieses Projekt sich zentral mit der Teilqualifizierung und UB befasst. Im Rahmen dieses Projektes wurde das im hinteren Teil dieser Arbeit vorgestellte Teilqualifizierungsinstrument entwickelt.

2.1. Integrationsämter (IA) und die Integrationsfachdienste (IFD)

Die Aufgaben der IA umfassen nach §102 SGB 9 Leistungen an Schwerbehinderte und ihre Arbeitgeber, den besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitgeber, der erst bei Zustimmung der IA wirksam wird, und die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe. Für die begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz, einschließlich der psychosozialen Betreuung, können IFD in freier und öffentlicher Trägerschaft beauftragt werden.[49]

Seit der Novellierung des Schwerbehindertenrechts 2000 wurden die Bereiche der Vermittlung und Begleitung von Schwerbehinderten im Arbeitsleben gemeinsam unter dem "Dach" der IFD verankert. IFD haben sich aus den bisherigen psychosozialen und berufsbegleitenden Diensten entwickelt. Sie können im Auftrag vom IA sowie der Rehabilitationsträger und der Arbeitsagentur tätig werden. Sie stellen somit ein gemeinsames Dienstleistungsangebot für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber dar, im Auftrag verschiedener gesetzlicher Leistungsträger. Wenn der zuständige Kostenträger noch nicht bekannt ist, kümmert der IFD sich um die Ermittlung.[50]

Karl-Friedrich Ernst fast die Aufgaben der IFD nach §37 SchwbG (heute §107 SGB Neun) folgendermaßen zusammen:

"Die IFD haben den Auftrag, sowohl die Schwerbehinderten selbst als auch die Arbeitgeber zu informieren, zu beraten und Hilfe zu leisten. Sie sollen die Fähigkeiten der zugewiesenen Schwerbehinderten einschätzen, geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitmarkt erschließen, die Schwerbehinderten auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorbereiten, sie falls erforderlich am Arbeitsplatz begleiten, das betriebliche Umfeld beraten, falls erforderlich eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung durchführen und dem Arbeitgeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehen." [51]

Zudem ist der Verlauf und das Ergebnis der Eingliederungsbemühungen zu dokumentieren. Dies zeigt eine deutliche Übereinstimmung mit den Aufgabengebieten der

UB.[52]

Die IFD sind entsprechend den Arbeitsagentur-Bezirken flächendeckend ansässig. Für Schleswig-Holstein sind dies die Bezirke Heide, Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Bad Oldesloe und Elmshorn, wobei die einzelnen Fachdienste sich wiederum auf 23 Stellen verteilen. In Hamburg sind die IFD in einem Verbund organisiert, in dem sich die einzelnen Mitglieder professionell nach der Art der Behinderung der Klientel spezialisiert haben Hiezu gehört das Berufsförderungswerk Hamburg (zuständig für Körper-und Sinnes-Behinderte), die Hamburger Initiative e.V. (zuständig für Menschen mit psychischer Behinderung) und die HAA (zuständig für Menschen mit geistiger Behinderung und Mehrfachbehinderung).

2.2. BAG-UB

Der Zweck der Bundesarbeitgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. (BAG-UB) ist die Förderung und Anregung von UB mit dem Fokus auf die Förderung der Selbstbestimmung. Zu den Aufgaben der BAG-UB gehören:

a) Förderung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches von Trägern und Initiativen zur UB

b) Information und Dokumentation von Aktivitäten neuer Formen beruflicher Eingliederung behinderter Menschen

c) Beratung und Unterstützung von Trägern und Initiativen zur UB

d) Entwicklung, Förderung und Verbreitung von Konzeptionen neuer formen beruflicher Eingliederung außerhalb von Institutionen

e) Vertretung von Interessen gegenüber und Kooperation mit dem Gesetzgeber auf Bundes-und Landesebene und der Verwaltungen sowie den Arbeitgeber-und Arbeitnehmerverbänden

f) Zusammenarbeit mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung

g) Zusammenarbeit auf europäischer Ebene[53]

Die BAG-UB ist im Sinne der Gemeinnützigkeit tätig. Zum Selbstverständnis des Vereins gehören die beschriebenen Zielsetzungen der UB.

Sie setzt sich für vielfältigere Wahlmöglichkeiten zur beruflichen Rehabilitation ein. Damit ist insbesondere die Bekämpfung der theoretisch veralteten Formel "Behinderung + Beruf= WfBM" gemeint. Zudem hat und nimmt sie Einfluss auf die rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen der beruflichen Eingliederung, wie sie u.a. an der Entwicklung von Gesetzestexten und Definitionen, die das Fachgebiet UB betreffen, beteiligt ist.

Schnittstellen zwischen Institutionen sollen geschlossen werden, um nahtlose Übergänge im Berufsleben beeinträchtigter Personen zu ermöglichen. Die BAG-UB sieht sich als Interessensvertretung aller Menschen mit Behinderung sowie der IFD, Eltern, Schüler, Assistenznehmer und -geber und der integrationsoffenen Einrichtungen, die sich für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitmarkt einsetzen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und in der European Union of Supported Employment (EUSE). Sie ist Herausgeber zahlreicher Schriften und der vierteljährlich erscheinenden Zeitschrift impulse, deren Auflage im Juli 2005 bei 1000 Stück lag.[54]

2.3. Hamburger Arbeitsassistenz

Die gemeinnützige GmbH Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) wurde 1992 aus der Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Integration e.V. heraus gegründet und hat ihren Sitz im selben Gebäude wie die BAG-UB, mit der sie eng zusammenarbeitet. Die LAG forderte bereits 1989, sich über Alternativen zum Angebot der WfBM Gedanken zu machen.

Die HAA arbeitet nach den Überlegungen der UB und das methodische Vorgehen beinhaltet die Erstellung eines individuellen Persönlichkeitsprofils, Arbeitsplatzakquisition und -analyse, die Qualifizierung am Arbeitsplatz sowie die Nachbetreuung. Zentral ist ebenfalls das methodische Vorgehen des "training on the job", das dem Motto folgt: Erst platzieren, dann qualifizieren.

Von 1992-1994 wurde die HAA als Modellprojekt zu 55% von den Ausgleichsabgaben der Hauptfürsorgestelle Hamburg (heute Integrationsamt) und zu 45% vom europäischen Sozialfonds Programm HORIZON gefördert. Nach Ablauf der Modellphase waren 54 Personen erfolgreich vermittelt - dennoch fielen die Gelder des Sozialfonds weg, da dieser nur als Starthilfe zu sehen ist. Außerdem kam es zu einer finanziellen Beteiligung des Sozialhilfeträgers (BSHG Eingliederungshilfe). Dies kam u.a. auch dadurch zustande, weil die HAA empirisch nachweisen konnte, dass sie kostengünstiger als die herkömmlichen Rehabilitationsträger arbeitet. Die neu entworfene Mischfinanzierung war einmalig und erfolgte leistungsbezogen. Bis zum Jahre 2002 hat die Hamburger Arbeitsassistenz 258 sozialversicherungspflichtige Arbeitplätze geschaffen, die Klientel stammt zu 90% aus den WfBM.[55]

Bereits nach der Modellphase erkannte die HAA, dass es nur sehr schwer möglich ist, für Schulabgänger ein individuelles Persönlichkeitsprofil zu erarbeiten, welches Grundlage für eine Vermittlung ist. Um das Angebot besser auf Schulabgänger abzustimmen, wurde das Konzept des ambulanten Arbeitstrainings entwickelt. Dies ist eine berufliche Erstqualifizierung von zwei Jahren, während der die Teilnehmer verschiedene Betriebe durchlaufen. Hierbei ist es besonders wichtig, dass die Art der auszuführenden Arbeit den Ansprüchen der HAA, u. a. bezüglich der Vielfalt, gerecht wird.

Seit Bestehen der HAA entwickelten sich immer wieder neue innovative Ideen und Konzepte zur Teilhabe behinderter Personen am allgemeinen Arbeitsleben.[56]

Zurzeit ist z.B. ein Projekt namens bEO zur beruflichen Erfahrung und Orientierung für Schüler an Sonderschulen und Integrationsklassen in der Erprobung. Das Projekt besteht aus den Bausteinen Vorbereitung, Projektwoche, Hospitation und Praktikum. Begleitend findet ein Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer statt. Dies zeigt, dass die HAA auch präventiv Verantwortung übernehmen will.

Die HAA ist Teil des regionalen Verbundes der Integrationsfachdienste. Seit ihrem Bestehen ist ein kontinuierliches Wachstum der vermittelten Personen - insgesamt wurden seit dem Bestehen 258 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze neu geschaffen -und der Mitarbeiter zu verzeichnen. Mit 34 Mitarbeitern im Jahr 2002 gilt die HAA als größter regionaler Fachdienst in Europa. Im Gespräch mit dem Arbeitsassistenten Norbert Rump wurde mir eine aktuelle Weiterbeschäftigungsquote von 70-75% bestätigt. Die Anstellungen finden überwiegend auf dem Niedriglohnsektor statt, trotzdem versucht die Arbeitsassistenz auf einem Mindestlohn von 6 Euro zu bestehen. Die Gesamteinkünfte eines Weiterbeschäftigten unterscheiden sich oftmals nicht wesentlich von den Zahlungen der Sozialhilfe (Arbeitslosengeld 2), jedoch zeigt die Praxis, dass so gut wie alle, die Qualifizierungsmaßnahmen bei der Arbeitsassistenz durchgeführt haben, auch ohne finanziellen Zugewinn gerne ihr Arbeitverhältnis aufrechterhalten möchten.[57]

Im Anhang ist eine Liste (Anhang 0) der Unternehmen, mit denen die Hamburger Arbeitsassistenz zusammenarbeitet, einzusehen.[58]

2.4. WfBM

2.4.1. Grundsätzliches zur WfBM

Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfBM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Ihre Aufgaben sind im SGB 9 (§136) und in der Werkstättenverordnung (WVO) geregelt. Ziel der WfBM ist es, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Zudem soll sie den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitmarkt fördern.[59]

Der Durchschnittsverdienst eines behinderten Arbeitnehmers in der WfBM betrug 2003 159 Euro monatlich. Insgesamt gibt es in Deutschland 678 WfBM; hier arbeiten mittlerweile 229469 Menschen mit Behinderungen, davon arbeiten 28314 im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich. Die überwiegende Zahl der Beschäftigten ist der Gruppe der geistig Behinderten zuzuordnen (80,42%), 15,5% werden als psychisch behinderte Personen angegeben und 4,08% werden als körperlich behindert bezeichnet.[60]

Diagramm 2: Profil der in Deutschland beschäftigten Menschen mit Behinderung. Quelle: WfBM 2004

Der Besuch einer WfBM ist freiwillig, wobei die Mitarbeiter des Reha-Teams der Agenturen für Arbeit prüfen, ob die behinderungsspezifischen Voraussetzungen geschaffen sind. Falls diese Voraussetzungen gegeben sind, entscheiden der zuständige Sozialleistungsträger, die WfBM und die Agentur für Arbeit über die Aufnahme. Hinsichtlich der Schwere der Behinderung gibt es nach §136 Abs.2 SGB 9 keine Einschränkungen, sofern erwartet wird, dass nach der Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß an wirtschaftlichverwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann.

2.4.2. Qualifizierung in der WfBM

Die berufliche Qualifizierung gliedert sich in der WfBM, in die Bereiche Berufsbildungsbereich (§4WVO) und Arbeitsbereich (§5WVO), nachdem im Eingangsverfahren geklärt wurde, welche Beschäftigung für die Person am besten geeignet erscheint.

Im Berufsbildungsbereich werden Maßnahmen durchgeführt, die zu einer besseren Qualifizierung und somit zur Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Arbeitbereich der WfBM dienen. Jedoch ist de facto der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur in Ausnahmefällen gegeben. Diese Qualifizierungsmaßnahmen gliedern sich in den Grund- und den Aufbaukurs von jeweils 12-monatiger Dauer. Neben Arbeitsabläufen verschiedener Schwierigkeitsgrade sollen das Selbstwertgefühl, das Sozial-und Arbeitsverhalten sowie eine realistische Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten gefördert werden. Vor Beendigung der Maßnahme hat der Fachausschuss der Werkstatt beim zuständigen Reha-Träger eine Stellungnahme darüber abzugeben, inwieweit weitere Bildungsmaßnahmen, eine Wiederholung oder eine Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfBM oder auf dem allgemeinen Arbeitmarkt zweckmäßig erscheinen.

Der Arbeitbereich soll über ein möglichst breites Angebot an Beschäftigungs-und Arbeitsplätzen mit weitgehender Entsprechung zum allgemeinen Arbeitsmarkt verfügen. Sofern möglich, soll auf die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet werden, zudem soll die Leistungsfähigkeit nach Möglichkeiten erhalten oder erhöht werden. Zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind arbeitsbegleitende Maßnahmen durchzuführen. Der Arbeitsbereich der WFBM ist nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen organisiert, um den Beschäftigten ein ihrem Leistungsvermögen nach möglichst angemessenes Arbeitsentgelt zahlen zu können. Zusätzlich zu ihrem aus dem Arbeitsergebnis der WfBM gezahlten Arbeitsentgelt sind die Angestellten unfall-, kranken-, pflege-und rentenversichert, zahlen jedoch normalerweise nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.[61]

2.4.3. Qualifizierung außerhalb der WfBM

Um Übergänge von dem Arbeitsbereich der WfBM auf den allgemeinen Arbeitmarkt zu erleichtern, sieht das SGB 9 (§132) Integrationsprojekte vor, wobei es sich hierbei um wirtschaftlich selbstständige Unternehmen (so genannte Integrationsunternehmen) oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern im Sinne des § 71 Abs.3 geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitmarkt handelt.[62] Im Jahr 2000 hatten gut zwei Drittel der WfBM keinen einzigen Beschäftigten, den sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln konnten[63], und die Übergangsquote der Vermittlungen liegt insgesamt bei ca. 0,3%.[64]

Jedoch entfallen hierbei 39% aller vermittelten Personen auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen. Allein die WfBM in Hessen haben von 1990-2003 400 Personen durch die Einstellung von Fachkräften für Integration (FBI) vermitteln können, wobei es nur bei einem Drittel der WfBM - Träger eine FBI gab.[65] Die Einrichtung von FBI und andere Bestrebungen wie die Einrichtung von Außenarbeitsplätzen zeigen, dass einige WfBM bemüht sind, ihrem Angebot eine vielfältigere und mehr am Gedanken der Teilhabe orientierte Note zu verleihen.

2.4.4. Das Projekt Chance 24 der vier Hamburger WfBM

"Chance 24" ist ein Gemeinschaftsprojekt der vier Hamburger WfBM (Alsterarbeit, Hamburger Werkstatt, Winterhuder Werkstätten und Elbe-Werkstätten). Das Projekt wird vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006 aus Mitteln des Europäischen Soziafonds (45%), der Bundesagentur für Arbeit Hamburg, der Freien und Hansestadt Hamburg sowie der vier WfBM gefördert. Dieses Modellprojekt dient der Entwicklung, Erprobung und Konstituierung eines neuen Qualifizierungsganges nach § 69 Berufbildungsgesetz (BBiG), wo Qualifizierungsbausteine und Bescheinigung beschrieben werden. Behinderte Menschen sollen die Möglichkeit bekommen, außerhalb der WfBM in Bertieben des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Qualifizierung mit einem zertifizierten Abschluss durch die Handelskammer Hamburg zu erlangen. Langfristige Anstellungen oder Möglichkeiten in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes sind ebenfalls Ziel dieses Projektes.

Das Projekt beschäftigte anfangs 24 Teilnehmer (aktuell sind es 35) mit einem Durchschnittalter von 24 Jahren (daher der Name "Chance 24") in Betrieben außerhalb der WfBM. Das Projekt richtet sich vor allem an Menschen mit geistiger Behinderung im Grenzbereich zur Lernbehinderung, die zu allgemeinen Ausbildungsabschlüssen bisher nicht fähig sind und eine Werkstatt-Empfehlung haben. Zudem sollten sie fahrdienstunabhängig sein bzw. selbständig zu den Ausbildungsstellen kommen können.

60% der Teilnehmer stammen aus dem Produktionsbereich der WfBM und ebenfalls 60% von ihnen sind männlich. Das Projekt qualifiziert nach den Ausbildungsrahmenplänen in den Berufsfeldern:

  • Küchenhelfer in der Gastronomie

  • Service-Helfer in der Gastronomie

  • Einzelhandelshelfer

  • Service-Helfer im Hotel.

In der zweijährigen Ausbildung gehen die Teilnehmer einmal wöchentlich in die Berufsschule. Die Arbeitsbegleiter sind Angestellte der WfBM und unterstützen die Teilnehmer ca. zwei bis drei Mal in der Woche bei der Einarbeitung im Betrieb.In der Regel bleiben die Teilnehmer während der Ausbildung in einem Betrieb.

Die Erziehungswissenschaftliche Fakultät der Universität Hamburg hat die Zufriedenheit und weitere Indikatoren in Bezug zur Berufsschule, dem Betrieb und der Arbeitsbegleitung der Teilnehmer untersucht. Die Ergebnisse fielen insgesamt sehr positiv aus und sind im Einzelnen auf der Internetseite des Projekts einzusehen.[66]

Grundsätzlich gibt es auch von anderen WfBM Bestrebungen dieser Art und auch Konzeptionen von IFD, die in Kooperation mit der WfBM Personen auf Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes begleiten.



[48] Doose, in: Impulse 2004, S.3-14

[49] SGB §102

[50] Bungart 2002, S.13-14

[51] Barlsen/Hohmeier 2001, S.330

[52] ebd.

[53] Selbstverständnis der BAG-UB (www.bag-ub.de/verein/ver_selbstver.htm , 20.01.2006)

[54] Materialien zum Thema UB unter www.bag-ub.de, 20.01.2006

[55] Chronik und Portrait der HAA 2002, S.10ff

[56] Weitere Infos und Materialien unter www.hamburger-arbeitsassistenz.de

[57] Ciolek/Rump Gespräch 2006

[58] Chronik und Portrait der HAA 2002,S.1-10

[59] Online-Handbuch der Arbeitsagentur. Quelle: www.arbeitsagentur.de, 14.01.2006

[60] BAG:WfBM: Angaben Stand 2004

[61] Arbeitsagentur: Online-Handbuch, a.a.O.

[62] SGB § 132

[63] ISB 2002, S.148

[64] Bundesregierung 2003, S.56

[65] Landeswohlfahrtsverband Hessen 2004

[66] www.chance-24.de , 20.01.2006

3. Teilqualifizierung als Element der Berufsausbildung

3.1. Bedeutung und Chancen von Teilqualifizierungen

Nach Irmgard Frank bedeutet "Qualifikation" auf beruflicher Ebene die Beschreibung des allgemeinen Bildungsstandes auf der Basis einer definierten Berufsebene oder meint die Berechtigung eines Individuums, bestimmte berufliche Tätigkeiten im Rahmen vorgegebener typisierter Situationen auszuüben.[67] Somit stellen Qualifikationen klar zu umreißende Komplexe von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten dar.[68] Diese Komplexe lassen sich in kleinere Einheiten unterteilen, was jedoch nicht beliebig geschehen soll, sondern sie sollten dem Sinne nach unterteilt werden und in der Summe der Teileinheiten die komplette spezifische Qualifikation ergeben. Somit stellen Teilqualifikationen nicht einfach die Gesamtheit einer beruflichen Qualifikation dar. Der Gesamtheit einer definierten beruflichen Qualifikation gehört auch z B. die Abschlussprüfung an. Somit wäre jemand, der eine gesamte Ausbildung durchläuft und durch einen Teil der Abschlussprüfung durchfällt, auch teilqualifiziert, obwohl er eigentlich eher zu über 90% qualifiziert ist. Dies zeigt, dass "Teilqualifizierung" als Begriff nicht ausreichend differenziert und ein breites Spektrum an beruflicher Qualifikation beherbergen kann, das aber wenig formale Annerkennung findet.

In Deutschland ist es mittlerweile möglich, einen Berufabschluss zu erwerben, ohne die duale Berufsausbildung zu durchlaufen. Dies geht über die Teilnahme an Umschulungsmaßnahmen oder aber die Anmeldung zur Externenprüfung (§40 Abs.2 und BBiG bzw. §37 Abs.2 und HwO).

Zur Externenprüfung kann eine Person zugelassen werden, die ein Bündel an Teilqualifikationen (auch informell) erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen, und die in einem bestimmten Berufsfeld über eine doppelt so langen Zeitraum wie die übliche Ausbildungszeit gearbeitet hat.

Der Zugang zu Hochschulen ohne Abitur ist nach einer Dokumentation der KMK in den 16 Bundesländern über 30 verschiedene Regelungen, die zur Aufnahmenprüfung führen, möglich, jedoch haben dies in den 90er Jahren nur weniger als 1% wahrnehmen können.[69] Durch die Diskussion um die Förderung der internationalen Mobilität haben sich die KMK und die Hochschulrektorkonferenz für die Modularisierung von Studiengängen und die [70]

Einführung eines Leistungspunktesystems ausgesprochen. Ob sich durch Teilqualifizierungen jedoch jemals wirkliche Chancen auf eine Arbeitsstelle ergeben, ist eher auszuschließen. Aber hierbei geht es, wie erwähnt, primär um die internationale Vergleichbarkeit und Öffnung. Somit wird auch hier jemand, der teilqualifiziert oder auch zu 95% vollqualifiziert ist, keine Chance bekommen, seine tatsächlichen Kompetenzen zur Statussicherung auf dem Arbeitsmarkt zu einzubringen. Durch die vollständige Dokumentation erworbener Kompetenzen in BP kann, gerade im Niedriglohnsektor, die Chance auf Anerkennung von Teilqualifizierungen erhöht werden.

3.2. Modularisierung der Berufsausbildung oder Qualifizierungsbausteine als Möglichkeit der Teilqualifizierung

3.2.1. Modularisierung in der Berufausbildung

Für Peter-Werner Kloas ist der Begriff Modularisierung zu einer Art "Stopfgans" geworden, mit der aus Gründen der Modernität alle möglichen Lernangebote bezeichnet werden. Um jedoch herauszubekommen, welche Risiken und Vorteile mit modularen Konzepten verbunden sind, schlägt er folgende Leitsätze zur Definition von modularer Berufausbildung für den deutschen Sprachgebrauch und zur Abgrenzung gegenüber anderen Konzepten vor:

  • Eine Berufsqualifikation besteht aus einer Kombination von Teilkompetenzen (= Modulen), die zur Gesamtfunktion (= berufliche Handlungskompetenz) unerlässlich sind. Ein Modul ist also Teil eines Ganzen. Die Gesamtfunktion ist aber mehr als die Summe der Einzelfunktionen

  • Der Abschluss von Ausbildungsverträgen/Qualifizierungsverträgen setzt auch bei modular gestalteter Qualifizierung voraus, dass alle Module des jeweiligen Berufs angeboten werden und deren Vermittlung organisatorisch abgesichert ist

  • Module sind das Ergebnis von Qualifizierungsprozessen, d.h. eine Kompetenz- bzw. Outcome -Kategorie

  • Module sind ohne betriebs- und trägerübergreifende (möglichst bundesweit geltende) Standards, die Transparenz und Vergleichbarkeit ermöglichen, nicht denkbar.[71]

Demnach schließt Kloas eine curricular-didaktische Zerlegung des gesamten Lernprozesses als Binnendifferenzierung ohne träger- und betriebsübergreifende Standards als Modularisierung aus und weist diesem Konzept den Begriff der Lerneinheiten zu. Ebenso sind Teilqualifizierungen, die abschließend einzeln geprüft und zertifiziert werden, ohne Prüfung der Gesamtqualifikation keine Module, da Module die Abschlussprüfung nicht ersetzen. Somit ist für ihn allein ein Modulverständnis tragbar, das Module auf der Kompetenzebene als einzeln zertifizierbare Qualifikationen versteht, die aber immer Teil einer ganzen Berufsausbildung bleiben und die Abschlussprüfung der zuständigen Stelle nicht ersetzen. Module haben im Unterschied zu schulischen und beruflichen Rahmenplänen, die sich nach pädagogischen Vermittlungszusammenhängen, Fachsystematiken und Lernzielen richten, die Eigenschaft, sich in Form von Teilkompetenzen an funktionalen schulischen oder betrieblichen Einsatzbereichen zu orientieren. Somit sind sie eher auf die Praxis ausgerichtet und ergeben daher gerade für benachteiligte Jugendliche in Zeiten der Spezialisierung und Auslandsverlagerung der Produktionsstätten eine neue Möglichkeit, in bisher nicht genutzten Feldern von Teilausbildungskapazitäten der Betriebe eine Anstellung zu erhalten. Da Module auch eine erhöhte Systemflexibilität und Übertragbarkeit auf andere Länder in der Berufsausbildung aufweisen, haben die Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft und der Arbeitnehmer unter der Zielsetzung von mehr europäischer Zeugnistransparenz die Verpflichtung, alle neu erarbeiteten oder modernisierten Ausbildungsordnungen mit einem so genannten Ausbildungsprofil zu versehen, und nach und nach sollten sogar traditionelle Berufsbilder eine solche Profilbeschreibung erhalten.[72] Zudem ist es notwendig, insbesondere für leistungsschwache und sozial benachteiligte Jugendliche Teilqualifikationen zu zertifizieren oder zumindest zu dokumentieren und für spätere Ausbildungsaktivitäten anrechenbar zu machen. Hierfür ist es wichtig, Qualifizierungspässe für verschiedene Berufsfelder zu entwickeln, um auch diesen Jugendlichen Chancen auf eine Anstellung zu erleichtern.[73]

3.2.2. Qualifizierungsbausteine

Die Qualifizierungsbausteine (QB), eine Form der Modularisierung, sind im BBiG § 69 verankert und stehen im Kapitel der Berufsbildung für besondere Personengruppen im Abschnitt über Berufsausbildungsvorbereitungen. Zielgruppe dieser Berufsausbildungsvorbereitung sind Lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungstand eine erfolgreiche Teilnahme an einer anerkannten Berufsausbildung nicht erwarten lässt. Die Ausbildungsvorbereitung muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer auf den genannten Personenkreis abgestimmt sein und durch umfassende pädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet werden. QB dienen der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.[74]

Allein die Berufsvorbereitungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind bezüglich ihrer Teilnehmerzahlen von 2000 bis 2003 von 63635 auf 83857 gestiegen. Bisher gab es die Möglichkeit, an berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur auf der Basis des SGB 3 oder an schulischen Berufsvorbereitungsjahren (BVJ), die im Verantwortungsbereich der Länder liegen, teilzunehmen. Durch die Einführung der QB 2002 haben sich einige viel versprechende Modellprojekte entwickelt, die die neuen Möglichkeiten zu Gunsten benachteiligter Personen nutzen wollen, wie z.B. die Modellversuchsreihe "Entwicklungsinitiative: Neue Förderstruktur für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf" der Arbeitsagentur[75], der Modellversuch "Qualifizierungsbausteine in der Ausbildungsvorbereitung" (QUAV) des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend in Rheinland-Pfalz[76] oder aber auch das bereits vorgestellte Projekt Chance 24.

Diese Form der Berufsvorbereitung ist noch stringenter als die bisherigen Maßnahmen auf eine nachfolgende Berufsausbildung ausgerichtet und ermöglicht nicht nur Bildungsträgern, sondern auch Betrieben, sich verantwortungsvoll an der Vermittlung von QB zu beteiligen. Diese nun installierte Betriebsnähe könnte eine Reaktion auf die vorher beschriebenen negativen Einflüsse, wie Realitätsferne und Separation und die schlechten Vermittlungserfolge von überbetrieblichen Ausbildungsstätten, sein.

QB orientieren sich an geltenden Ausbildungsordnungen und Rahmenplänen. Die gesamte Berufsausbildung wird in einzelne Lerneinheiten zerlegt, die inhaltlich abgegrenzt, in sich geschlossen sind und für bestimmte Tätigkeiten qualifizieren. Diese einzelnen Einheiten werden in Form von QB zertifiziert. Jedoch kann selbst die Gesamtheit aller für ein Berufsbild vorgesehenen QB die Berufausbildung nicht ersetzten. Es besteht die Möglichkeit der Anerkennung von berufsfeldübergreifenden QB; hier beziehen sich die Inhalte eines QB auf identische Inhalte mehrerer Ausbildungsberufe. So können auch mehrere Ausbildungsberufe Grundlage für einen QB sein und müssen im Qualifizierungsbild angegeben werden. Folgende Möglichkeiten gibt es:

  1. Die Inhalte lassen sich aus den Inhalten der ersten Stufe gestufter Ausbildungsberufe ableiten.

  2. Die Inhalte sind identisch durch eine gemeinsame Grundbildung.

  3. Mehrere Berufe haben die gleichen Inhalte, z. B. Kern- oder Grundqualifikationen.[77]

Jedoch sind die QB nicht unbedingt dauerhaft gültig; deshalb empfiehlt die Handelskammer Hamburg, auf Veränderungen der Ausbildungsordnungen zu achten. Das BiBB erstellt jährlich eine Übersicht über Aktivitäten bzgl. neuer und neu geordneter Ausbildungsordnungen.

Als Vorteile dieses 'Baukasten-Prinzips' gelten allgemein:

  • Transparenz des Lernprozesses

  • qualitative Verbesserung der Ausbildungsvorbereitung

  • qualitative Verbesserung der Vergleichbarkeit

  • stärkere individuelle Differenzierung

  • Steigerung der Effizienz der Ausbildungsvorbereitung

  • Erhöhung der Lern- und Leistungsmotivation durch schnellere Zertifizierung kleinerer Einheiten

  • Steigerung der Chancen auf Ausbildungs- und Arbeitsplätze

  • Reduktion der Zahl der Abbrüche in berufsvorbereitenden Maßnahmen

  • Möglichkeit der Anrechenbarkeit auf Berufsausbildung[78]

Die Dokumentation der teilweise komplexen Strukturen einzelner Ausbildungsordnungen ist aufwändig, da neben der Nummerierung auch die Inhalte der Ausbildungsordnungen detailliert wiedergegeben werden sollten. Dies ist aber notwendig, um allen an der Ausbildung Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich so auf einfache und anschauliche Weise ein Bild über die ausgeübten bzw. erworbenen Tätigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu machen. Durch die vollständige Dokumentation der Kompetenzen ergeben sich in transparenter Weise Anhaltspunkte für die Zeitspanne, um die die spätere Ausbildung ggf. verkürzt werden kann.

Die Dokumentation sollte anhand eines Qualifizierungsbildes geschehen. Laut Formblatt "Qualifizierungsbild" der Anlage 1 der BAVBVO sind in einem Qualifizierungsbild neben der Bezeichnung des Qualifizierungsbausteins aufzuführen:

  1. der zugrunde liegende Ausbildungsberuf

  2. das Qualifizierungsziel

  3. die zu vermittelnden Tätigkeiten, unter Bezugnahme auf die im Ausbildungsrahmenplan der entsprechenden Ausbildungsordnung enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse, oder die Inhalte einer gleichwertigen Berufsausbildung

  4. die Dauer der Vermittlung

  5. die Art der Leistungsfeststellung.

Zudem müssen eine Reihe formaler Standards erfüllt werden. Ein Antrag auf Bestätigung des QB ist bei der zuständigen Kammer einzureichen.[79]

4. Bildungspässe als Instrument der Teilqualifikation

4.1. Bezeichnungen und allgemeine Zielsetzungen von Bildungspässen

4.1.1. Bezeichnungen

Im Zuge meiner Recherchen über Möglichkeiten der Benennung von Instrumenten der Kompetenz-Dokumentation stieß ich auf skeptische Befunde von Experten, was den Namen "Pass" betrifft. Experten sind der Meinung, dass die Öffentlichkeit z .B. den Begriff "Bildungspass" mit Dokumenten wie beispielsweise dem Reisepass gleichsetzt. Sie schlagen hier andere Benennungen wie "Kompetenzportfolio" oder "Kompetenzprofil" vor.[80]

Die Bezeichnung "Bildung" zielt darauf ab, dem Menschen einen bewussten Zugang zur Kultur zu ermöglichen, um ein umfassendes Verständnis der Welt und der eigenen Stellung in ihr zu bekommen. Dies Bildungsverständnis stammt historisch aus dem Humanismus und meint die dualistische Idee von der umfassenden Erziehung der Menschen zu ihrer wahrhaften Bestimmung als Einzelner und als Menschheit. Dieses ursprüngliche Bildungsverständnis verkommt heute im Zuge der Marktwirtschaft zu einer Ware, für die in irgendeiner Form bezahlt wird und die mittels Zertifikat oder Schein bescheinigt wird.[81] Der ganzheitliche Anspruch der Bildung geht verloren und winzige Bausteine der Bildung werden, da sie auch dazu gehören, als Bildung selbst deklariert. Nach Klafki ist das Ziel von Bildung das Erlangen eines Bewusstseins von gesellschaftlichen Problemen der Menschheit in der Gegenwart und Zukunft, der Bereitschaft, sie zu lösen, und der Einsicht, Mitverantwortung zu übernehmen.[82] Diesen universellen Zielen und Anforderungen an Bildung ist in einem Bildungspass nur schwer Rechnung zu tragen.

Von den 51 im Juli 2003 erfassten Weiterbildungspässen (Anhang 1) waren 21 mit der Bezeichnung "Pass" versehen. Die anderen tragen Bezeichnungen wie Bilanz, Portfolio, Führerschein, Zertifikat, Nachweis, Ausweis, Freiwilligenbuch oder auch Card. Diese Dominanz des Begriffes "Pass" verweist darauf, dass dieser Begriff umgangssprachlich am ehesten verstanden wird.

Der Begriff "Bildung" wird hier in 10 Pässen verwendet, wobei er oft durch die Zusätze Weiter-, Berufs- oder Aus-Bildung in seiner Bedeutung eingeschränkt wird. Der Ausdruck "Qualifizierung" wird 9-mal verwendet und der Ausdruck "Kompetenz" 5-mal, wobei offensichtlich der Zweck des Passes ausschlaggebend ist.[83]

Mit der Bezeichnung Portfolio können gestaltungsoffene Sammelmappen erfasst werden, in die Arbeitsproben, Arbeitzeugnisse, formale Abschlusszeugnisse, Projekt -und Arbeitsberichte, Arbeitsplatzbeschreibungen, Selbstbeurteilungen und Nachweise ehrenamtlicher Tätigkeiten eingeheftet werden.[84] Die allen bekannten Schulmappen stellen auch eine Art Portfolio dar.

Im weiteren Verlauf werde ich der Einfachheit halber den Begriff Bildungspass (BP) für alle Arten von derartigen Pässen verwenden.

4.1.2. Allgemeine Zielsetzungen von Bildungspässen

Allgemein dienen Bildungspässe der Dokumentation der erworbenen Kompetenzen in verschiedenen Bereichen auf schulischer, beruflicher, ehrenamtlicher, freizeitlicher oder privater Ebene. Diese Dokumentation soll meistens dazu verhelfen, zukünftig den Zugang zu dem Gebiet, für das die dokumentierten Kompetenzen relevant sind, zu erleichtern. Des Weiteren können sie aber auch zur Motivationssteigerung durch sichtbar zertifiziertes Können und zur Verortung und realistischen Einschätzung der eigenen Kompetenzen dienen.

M. Bretschneider und Dr. R. Preißner vom DIE haben eine Sammlung von Vorteilen, die ein BP mit sich führt, im Rahmen eines Fachkongresses zur Machbarkeit und Gestaltungsmöglichkeit von BP vorgelegt. Demnach sind die Vorteile:

  • Anerkennung des Engagements Jugendlicher zur Steigerung von Eigeninitiative und Selbstvertrauen;

  • Anreiz und Bereitschaft zur Weiterbildung;

  • Förderung des autonomen Lernens;

  • Sensibilisierung für Lebenslanges Lernen;

  • Werkzeug zur Sensibilisierung für Schlüsselkompetenzen;

  • chronologische Dokumentation beruflicher Entwicklung und allgemeiner Interessenlage;

  • Erfassung des gesamten Potenzials individueller Ressourcen aus allen Lebensbereichen und die faire, nutzbringende Optimierung von vorhandenen Stärken und ihre Umsetzung in Qualifikationen;

  • Kompetenzen, Qualifikationen und Fähigkeiten im Hinblick auf die Laufbahngestaltung nachhaltig managen:

  • systematische Erfassung und Dokumentation von Fähigkeiten, Kompetenzen und Qualifikationen;

  • Transparenz über im Ausland erworbene Qualifikationen;

  • Überblick über besuchte Veranstaltungen;

  • zielgerichtet Bildungsprozesse und Laufbahnentwicklung planen und organisieren;

  • Dokumentation von ehrenamtlich erworbenen Erfahrungen und Qualifikationen zur Verwendung im Erwerbsleben;

  • Erleichterung des Übergangs zwischen Schule und Beruf;

  • Erweiterung der Vermittlungschancen in eine geeignete Ausbildung, Arbeit, Existenzgründung oder Weiterbildung;

  • Transnationale Mobilität im Bereich der beruflichen Bildung; -Überwindung bestehender Schranken bei europaweiter Arbeitsplatzsuche;

  • Verbesserung der Arbeitsmarktchancen;

  • Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt erleichtern;

  • Beitrag zu einer Kultur der Anerkennung vielfältiger Praxisleistungen;

  • deutlichere öffentliche Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit zur Sicherung des Bestands ehrenamtlicher Arbeit;

  • ehrenamtliche Tätigkeit als qualifizierte und eine qualifizierende Tätigkeit dokumentieren;

  • Förderung der Mehrsprachigkeit und des Dialoges zwischen den Kulturen;

  • Förderung von interkultureller Qualifikation;

  • Förderung von Internationalität und Mobilität;

  • Geschlechtergleichstellung;

  • Sichtbarmachung von Fort- und Weiterbildung als selbstverständlicher Bestandteil ehrenamtlicher Arbeit;

  • Schaffung einer engeren Verbindung zwischen Schulen bzw. Ausbildungszentren und Unternehmen;

  • bewusster, realitätsbezogener und eigenverantwortlicher Umgang mit dem individuellen Potenzial;

  • Erweiterung beruflicher und persönlicher Handlungskompetenz;

  • Orientierung bei der Berufs- und Lebenswegplanung;

  • Reflexion dessen, was man schon gemacht hat, schon kann und noch machen will;

  • Einsparung von Bürokratie;

  • Unterstützung von Führungsarbeit.

Anhand dieser Vielfalt von Vorteilen ist zu erkennen, dass es sich hierbei um einen BP handelt, der für alle Gebiete und Personen gedacht und sogar international einsetzbar ist. Jedoch ist in der Machbarkeitsstudie zu BP des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu sehen, dass es bezüglich der BP verschiedene Ansätze mit verschiedenen Inhalten in den Pässen gibt und ein einheitliches System sicherlich anzustreben ist, aber aufgrund der Heterogenität der Einsatzgebiete, der Inhalte, der Ziele etc. nur schwer vorstellbar scheint.

Der Entstehung dieser heterogenen Bildungspasslandschaft liegen individuelle, gesellschaftliche und unternehmerische Ziele zugrunde, die jedoch häufig auch ineinander greifen.

4.1.2.1. Individuelle Zielbestimmung

Die individuellen Ziele setzen bei der Person an und wollen dort die Einsicht und die Motivation stärken, sich einer Weiterqualifizierung selbstverantwortlich im Sinne eines lebenslangen Lernens zu stellen. Das entstehende Bildungsbewusstsein sollte für die Person bereits vorhandene Kenntnisse und Schlüsselqualifikationen sichtbarer machen, denen aufgrund der schwierigen Messbarkeit im herkömmlichen Bewertungs-und Dokumentationssystem wenig Beachtung beigemessen wird. Das Identifizieren, Erfassen und Bewerten der eigenen Kompetenzen soll der Person ein transparenteres und realistischeres Bild von sich selber vermitteln und somit den Umgang mit der Umgebung und der eigenen persönlichen Zukunftsplanung erleichtern.

Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen spielt aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Situation eine immer größere Rolle -sei es als Alternative zum herkömmlichen Ausbildungssystem, als Ergänzung dazu oder als Vorbereitung.[85]

4.1.2.2. Gesellschaftliche Zielbestimmung

Ein wesentliches gesellschaftliches Ziel einiger BP ist es, den Dialog zwischen den Kulturen zu fördern, sei es im Sinne des europäischen Gedankens oder auf innerdeutscher Ebene Schranken gegenüber Minderheiten abzubauen.

In unserem überwiegend an formalen Abschlüssen orientierten System sollen durch Bildungspässe ehrenamtliches Engagement und praktische Tätigkeiten gestützt werden. Denn ehrenamtliche Tätigkeiten sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen enorm wichtig, finden aber in Systemen wie Schule, Universität und Beruf verhältnismäßig wenig Anerkennung.

4.1.2.3. Innerbetriebliche Ziele

In Unternehmen kann ein BP der kompakten Dokumentation über besuchte Veranstaltungen und Aktivitäten als Ergänzung der Zeugnisunterlagen dienen und somit Fehleinschätzungen bei der Personalplanung verhindern und durch passgenauere Platzierung die Effektivität des Betriebes steigern. Zudem erfolgen Einsparungen von Bürokratie und Personal- sowie Fluktuationskosten.[86] Wird hierzu noch ein gezieltes Weiterbildungsangebot eingerichtet, ermöglicht es dem Betrieb und den Mitarbeitern eine flexible Anpassung an veränderte gesellschaftliche Bedingungen.

4.2. Zu den Inhalten eines Bildungspasses

Der BP sollte zur besseren Verwertung von Teilkompetenzen auf dem Arbeitsmarkt dienen und die weniger aussagekräftigen Abgangszeugnisse der Betriebe ergänzen. Kloas schlägt hierzu vor, dass ein solcher BP neben persönlichen Daten und Angaben zum schulischen sowie beruflichen Werdegang folgende Informationen enthalten sollte:

"a) Beschreibung des Berufsbilds mit den einzelnen Ausbildungselementen (dreisprachiges Ausbildungsprofil)

b) bei bestandener Abschlussprüfung: Zertifikat der zuständigen Stelle gemäß §§ 34 ff. und Zertifikat des Ausbildungsbetriebes/-trägers gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz

c) bei nicht bestandener Abschlussprüfung: Zertifikat der zuständigen Stelle über Prüfungsteilnahme und Teilleistungen, in denen eine Notenbewertung von 1 bis 4 erreicht wurde

d) bei nicht bestandener Abschlussprüfung oder Abbruch vor Abschlussprüfung: Zertifikat über nachgewiesene Teilkompetenzen durch den Ausbildungsbetrieb/-träger gemäß § 8 BBiG nach der im Ausbildungsprofil vorgegebenen Systematik der Ausbildungselemente/-module e) bei bestandener und bei nicht bestandener Abschlussprüfung: Zertifikat über nachgewiesene Zusatzqualifikationen (Qualifikationen, die über das Berufsbild hinausgehen) durch den Ausbildungsbetrieb/-träger gemäß § 8 Berufsbildungsgesetz."[87]

Bei diesem Pass geht es überwiegend um die Annerkennung und Dokumentation erworbener Kompetenzen in Ausbildungsgängen. Im Anhang (Anhang 2) befindet sich ein Inhaltsverzeichnis für einen universellen BP von Dr. Harry Neß vom DIPF.[88]

Im Folgenden werden Begriffe, die häufig im inhaltlichen Zusammenhang mit Bildungspässen stehen, beschrieben und erläutert.

4.2.1. Kompetenz

Das Wort "Kompetenz" stammt vom lateinischen Verb competere (etwas gemeinsam erstreben, zu etwas geeignet oder fähig sein). Kompetenz und Schlüsselqualifikationen unterliegen einer uneinheitlichen Betrachtung, somit wird hier nur eine kleine Auswahl von Definitionen erläutert.

Normalerweise wird "Kompetenz" als die Gesamtheit aller als notwendig erachteten Fähigkeiten und Fertigkeiten definiert, die von der Norm oder dem Bezugsystem als "kompetent" angesehen werden. Meist "hat" man oder verfügt man über Kompetenz.

Wenn es um differenzierte Förderung oder Bewertung geht, ist diese auf die Gesamtheit abzielende Kompetenz zu allgemein gefasst. Zudem bringt es einem wenig, über eine Kompetenz zu verfügen, wenn man sie nicht in den geeigneten Situationen abrufen kann. Folglich ist der Wert einer Kompetenz primär auf selbstorganisierte Handlungssituationen bezogen.[89] Eine Differenzierung des Kompetenzbegriffs hat der Schweizer Guy le Boterf mit der Unterteilung von Ressourcen, Kompetenz und Performanz 1994 vorgenommen. Die Ressourcen sind Voraussetzungen in der Person selber oder im Umfeld der Person, die für das Entwickeln von Kompetenzen entscheidend sind. Die Kompetenz selber ist eine nicht beobachtbare und nicht messbare abstrakte Grösse, die es vermag, in den geeigneten Situationen von den Ressourcen Gebrauch zu machen und sie der Öffentlichkeit in Form von Performanz zu präsentieren. Die Performanz erst lässt eine differenzierte Messung und Bewertung zu, wobei Kulturkreise und individuelle Bewertungsmaßstäbe eine objektive Bewertung nur bedingt und oberflächlich zulassen. Zudem ist die Motivation der Person für eine kompetente Performanz entscheidend.[90] Der Performanz, als vollständiger und zielgerichteter Tätigkeit, gehen die Phasen der Orientierung, Planung und Entscheidung voraus; ihr folgen die Phasen der Kontrolle und Bewertung.[91]

In Bezug auf UB geht es um Kompetenzen, die im Beruf gezeigt werden.

Berufliche Kompetenz entwickelt sich nach Franke zu einem wesentlichen Teil in der Auseinandersetzung mit den Anforderungen im Arbeitsprozess. Die im Rahmen der arbeitsbezogenen Handlungsprozesse einlaufenden Informationen aus der Umwelt und der eigenen Person werden vom Akteur in Abhängigkeit von seinen aktuell verfolgten Interessen und Zielen und seinem Vorwissen perzipiert. Auf diese Weise werden die Informationen gefiltert und strukturiert, sie werden zu Erfahrungen, die im Gedächtnis gespeichert werden.[92]

4.2.2. Qualifikationen

Nach Franke bezeichnen Qualifikationen einen allgemeinen Bildungsstand, bezogen auf ein spezifisches Berufsfeld. Verbunden mit der Qualifikation ist eine Berechtigung, bestimmte berufliche Tätigkeiten auszuführen. Diese Qualifikationen werden oftmals im formalen Bildungssystem in fremdorganisierten Lernprozessen erworben und sind in erster Linie objektiv beschreibbare Bildungsdispositionen, die anhand von eindeutig formulierten Leistungskriterien überprüfbar sind.[93] Teichler beschreibt dieses ähnlich, jedoch verwendet er statt des Begriffes Bildungsstand die Begriffe Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.[94] Demnach drückt sich Qualifikation durch kompetentes Handeln (Performanz) innerhalb eines bestimmten Berufsfeldes aus.

4.2.3. Schlüsselqualifikationen

Unter "Schlüsselqualifikationen" werden derzeit über 600 Begriffe subsumiert.[95] Generell sollen sie Personen als "Schlüssel" dienen, um auf verschiedenste Anforderungen schnell, flexibel und effektiv zu reagieren.

In Ergänzung zur Definition des Begriffs "Qualifikation" von Franke dienen Schlüsselqualifikationen als "Türöffner" für den "Zutritt" in spezifische "Räume", in denen festgelegte Standards gelten, wobei hierfür auch der Begriff "Schlüsselkompetenzen" verwendet wird. Dieser umfasst ein großes Spektrum sehr unterschiedlicher, aber gleich wichtiger Anforderungen des Alltags, der Arbeit oder des sozialen Lebens, quasi eine Art "Universalschlüssel", mit dem man sich - im Unterschied zur Schlüsselqualifikation - keinen Zutritt in die hinteren spezifischeren "Kammern" verschaffen kann. [96]

Die Pädagogik geht mittlerweile davon aus, dass Kompetenzen stark beeinflussbar von Entwicklungs-und Lernprozessen sind. Diese Ansicht zog eine Umkehr der Lernzielprogrammatik in den Schulen nach sich. Die Abkehr der Performanz-oder Ergebnisorientierung hin zu mehr Persönlichkeits- und Handlungsorientierung hatte den Einzug von Schlüsselqualifikationen in die Lernpläne zur Folge.[97]

Da Anforderungen an künftige Arbeitnehmer sich nicht präzise voraussagen lassen, wie die Lehrpläne es wünschen, sollten Qualifikationen den Lernenden anpassungsfähig an Unprognostizierbares und unabhängig vom "Wissensverfall" machen.[98] Als von fachspezifischen Inhalten unabhängige Schlüsselqualifikationen werden u.a. die Sozial-, die Methoden-, Handlungs- und Problemlösungskompetenz, Kreativität, die Fähigkeit und Bereitschaft zu selbstständigem Denken, Handeln und eigenverantwortlichen Entscheidungen, aber auch Verhaltens- und Organisationsfähigkeit genannt.[99] Dies zeigt, wie umfangreich dieses Gebiet ist, und es ist selbstverständlich, dass die Vermittlung dieser Qualifikationen nicht losgelöst von der Vermittlung von Fachwissen gesehen werden kann. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass Fachwissen oftmals vergänglich ist und sich potentiell ins Unermessliche steigern kann, wohingegen Schlüsselqualifikationen eine eher beständige Variable darstellen. Somit kommt es vielmehr darauf an, welches Fachwissen man mit der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen verknüpft. Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Frage der Übertragbarkeit der Schlüsselqualifikationen; hierauf möchte ich im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingehen, da hierzu eigentlich auf einzelne Beispiele eingegangen werden müsste, die aber wiederum nicht zu verallgemeinern sind.

4.2.4. Fähigkeiten/ Fertigkeiten/ Kenntnisse

Mit "Fähigkeiten" werden verfestigte Systeme verallgemeinerter psychophysischer Handlungsprozesse, einschließlich der zur Ausführung einer Tätigkeit oder Handlung erforderlichen inneren psychischen Bedingungen und der lebensgeschichtlichen, unter bestimmten Anlagevoraussetzungen erworbene Eigenschaften, die den Tätigkeits- und Handlungsvollzug steuern, gemeint.[100] Eine etwas allgemeinere Definition bezeichnet "Fähigkeiten" als relativ stabile personinterne Bedingungen oder Voraussetzungen, sowohl anlage- als auch umweltbedingt, zum Vollzug einer Tätigkeit. Sie werden häufig in körperlich/ motorische, intellektuelle/ kognitive und emotionale/ affektive Fähigkeiten unterteilt.[101]

Während man sich mit den Schlüsselqualifikationen den Zugang zu spezifischen "Räumen" verschafft hat, gilt es nun, die vorhandenen Fähigkeiten in adäquate Handlung zur Bewährung in diesen "Räumen" umzusetzen. Wobei die Fähigkeiten sich wiederum nach universelleren (general ability) und spezifischeren (primary abilities) unterscheiden lassen.[102]Beispielsweise gehört die Merkfähigkeit (spezifisch) zu den intellektuell/ kognitiven Fähigkeiten (universell). Fertigkeiten stellen durch Übung automatisierte Komponenten von Tätigkeiten dar. Diese spielen sich meist auf sensumotorischer Ebene unter geringer Bewusstseinskontrolle, in stereotypen beruflichen Anforderungsbereichen, ab, wobei auch beispielsweise das Multiplizieren oder Auswendiglernen als Fertigkeit zu bezeichnen ist.[103]

Das Wort "Kenntnis" geht etymologisch auf "kund tun" und "können" zurück. Kenntnisse beziehen sich im Allgemeinen auf das Wiederholenkönnen von Fakten und beinhalten einen Anwendungsaspekt. Kenntnisse werden erworben und beziehen sich meist auf eingegrenzte Wissensbereiche (z. B. Berufs- oder Fachkenntnisse).[104]

In der dualen Berufsausbildung dient der Berufschulunterricht hauptsächlich der einheitlichen Vermittlung einer gewissen Basis an Fachkenntnissen, wohingegen Berufskenntnisse sich eher durch Erfahrung innerhalb eines Berufes entwickeln.

4.2.5. Kulturtechniken

Kulturtechniken bezeichnen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe und zur Erhaltung einer Kultur notwendig sind. Sie werden durch Erziehung, Unterricht und Sozialisation vermittelt. Zu den Kulturtechniken zählen Lesen, Schreiben, Rechnen, aber auch der Umgang mit neuen Medien (z.B. Computer, Internet), sowie Telefonieren und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.[105] Diese sind in nahezu allen Berufen mehr oder weniger ausgeprägt von Bedeutung. Nicht überall ist ein vertieftes Verständnis von Mathematik oder eine absolut fehlerfreie Rechtschreibung vonnöten.

Da gerade der Transport behinderter Personen zu einer Arbeitstätte des allgemeinen Arbeitmarktes nicht, wie in den WfBM, geregelt ist, wird hier oft verlangt, selbstständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu gelangen.

Durch strukturelle Hilfen , wie z.B. die visualisierte Hilfe eines Backbleches, auf dem die richtige Anzahl von Brötchen vormontiert ist, können Defizite der Kulturtechniken im Bereich der Mengenlehre und des Zahlenverständnisses ausgeglichen werden. Hier ist es wichtig, dass genau darauf geachtet wird, wo solche Hilfen nötig sind und wann sie durch Förderung wieder überflüssig werden.

4.2.6. Formal, nicht formal oder informell erworbene Kompetenzen in Bildungspässen

Diese Arten der Kompetenzen beziehen sich auf den Ort, wo, und die Art und Weise, wie sie erworben wurden. Im Gegensatz zu den formal erworbenen Kompetenzen, die sich überwiegend in einem speziellen institutionellen Rahmen mit Curricula und Prüfungen intentional aneignen lassen, ist die Verwendung der Begriffe ‚nicht-formal (non-formal)' und ‚informell erworbene' Kompetenzen weit strittiger.

Hier reichen die unterschiedlichen Positionen von einer umfassenden Trennung bis hin zu einer Zusammenlegung der beiden Begrifflichkeiten.

Hierbei möchte ich mich an eine begriffliche Festlegung verschiedener Institute (dipf, DIE, jes) halten, die im Rahmen einer Machbarkeitstudie zu Bildungspässen erstellt wurde. Jedoch lässt sich eine klare Trennung der Lernorte und Abschlüsse sowie des intentionalen oder beiläufigen Lernens in der praktischen Umsetzung nicht immer eindeutig den Begrifflichkeiten zuordnen.

Die Autoren legen fest, dass nicht-formales Lernen immer intentional außerhalb der Hauptsysteme der allgemeinen und beruflichen Bildung (Schulen, Kammern, etc.) stattfindet und nicht zwingend zu formalen Abschlüssen führen muss. So kann z.B. eine betriebliche Weiterbildung in nicht-fomaler Lernumgebung (der Betrieb ist mit seinem Weiterbildungsangebot nicht verpflichtend den Hauptsystemen angeschlossen) zu einem formalen Abschluss führen (da der Betrieb die Zertifizierung mit den Kammern vereinbart hat).

Wohingegen informelle Lernprozesse in allen Lebenszusammenhängen stattfinden, bei der Arbeit, im Freundes- wie Familienkreis sowie in ehrenamtlichen Tätigkeiten. Sie können intentional wie auch beiläufig erworben werden und führen bisher gewöhnlich nicht zu einer Zertifizierung.[106]

Irmgard Frank, die Leiterin des Arbeitsbereichs Qualitätsstandards, Zertifizierungen, Prüfungen, Lektorat und Rechtsverordnungen im BIBB, konstatiert, dass die Bedeutung informell erworbener Kompetenzen für die beruflichen Anforderungen unbestritten sei. Bei dieser Aussage stützt sie sich auf aktuelle empirische Befunde. Eine gesamteuropäische Studie, bei der 18.227 Europäer befragt wurden, ergab, dass diese überwiegend der Auffassung waren, vor allem informell zu lernen.[107] Dies wird durch die Ergebnisse von 4.052 Befragten einer Studie von M. Baethge und V. Beathge-Kinsky bestätigt. Hier gaben 87% der Befragten an, in informellen Lernkontexten am meisten gelernt zu haben, wobei diese Zahl bei den Personen ohne Berufabschluss noch auf 92% ansteigt.[108] Dieser Personenkreis bedarf auch am ehesten einer Unterstützung durch UB. Eine Untersuchung von Ulrich aus dem Jahre 2000 zeigt ähnliches (Anhang 3).

Hieraus geht die Bedeutung der informell erworbenen Kompetenzen klar hervor; jedoch wird auch sichtbar, dass ihre Wertschätzung und die damit verbundenen Chancen zur Teilhabe in unserem Ausbildungssystem stark vernachlässigt wurden. Der Fokus der Personen, die bewerten, und auch der Personen, die bewertet werden, richtet sich somit stark auf formell zu erfüllende Kriterien, da diese oftmals als leichter und objektiver prüfbar angesehen werden. Da aber offensichtlich das meiste informell gelernt wird, gilt es, geeignete Instrumente zur Erfassung und Dokumentation dieser Kompetenzen zu erproben und neue zu entwickeln. Zudem muss eine gesetzliche Struktur als Grundlage zur allgemeinen gesellschaftlichen Anerkennung geschaffen werden.[109]

4.3. Sichtbarmachung, Bewertung und Anerkennung der Kompetenzen in Bildungspässen

4.3.1. Sichtbarmachung

4.3.1.1. Form der Sichtbarmachung

Die Sichtbarmachung von Kompetenzen in Form von schriftlichen Nachweisen bildet die Voraussetzung für ihre Anerkennung. Im formalen Bildungssystem geschieht dies durch Diplome, Schulzeugnisse, berufliche oder Weiterbildungszeugnisse, Personalbeurteilungen oder Arbeitszeugnisse. Informell erworbene Kompetenzen dagegen werden durch Nachweise einer modularen Teilqualifizierung, Portfolios, Weiterbildungspässe, Studien -und Lerntagebücher sichtbar gemacht.[110]

So stellen BP eine mögliche Form zur sichtbaren Präsentation von Kompetenzen dar. Doch wie diese präsentiert werden, ist unterschiedlich. Die bisherigen BP lassen sich in verschiedene Formen unterteilen: einerseits gibt es diejenige, welche sich lediglich auf die Erfassung von Lernleistungen und Kompetenzen beziehen, andererseits solche, welche zusätzlich noch eine Bewertung vornehmen. Diese Differenzierungen können jeweils wiederum in BP mit einem offenen oder einem geschlossenen Bewertungsbeziehungsweise Erfassungssystem unterteilt werden. So lassen sich bezüglich der Form der Sichtbarmachung vier Möglichkeiten, wie Kompetenzen präsentiert werden, unterscheiden:

  • Pässe mit offenem Erfassungssystem (Teilnahme wird mit Erwerb von Kompetenz gleichgesetzt)

  • Pässe mit geschlossenem Erfassungssystem (über Kompetenzlisten)

  • Pässe mit offenem Bewertungssystem (freie Formulierung)

  • Pässe mit geschlossenem Bewertungssystem (Bewertungsstufen vorgegeben)[111].

4.3.1.2. Art der Sichtbarmachung

Doch bevor Kompetenzen sichtbar in Nachweisen o.ä. dokumentiert werden, müssen sie erst einmal sichtbar gemacht werden. Hier unterscheidet Erpenbeck in seinem Handbuch zur Kompetenzmessung drei unterschiedliche Verfahren, die Kompetenzen quantitativ messen (z.B. Tests), qualitativ charakterisieren (z.B. Begriffsanalysen) oder komparativ beschreiben (z.B. Kompetenzbiographien). Diese können durch Außenstehende in Form von Selbsteinschätzungen oder durch Mischformen erfasst werden. Des Weiteren findet sich hier eine umfangreiche Darstellung verschiedener Instrumente zur Kompetenzmessung (Anhang 4). Für jedes einzelne dieser Instrumente erstellt Erpenbeck eine eigene Kompetenzdefinition, die diesem zugrunde liegt. Dies zeigt den allgemein unterschiedlichen Gebrauch des Wortes "Kompetenz".[112]

Bei einer Analyse aller Passaktivitäten in Deutschland kommt Preißner vom DIE zu dem Urteil, dass nur sehr wenige Passinitiativen existierten, in denen individuelle Kompetenzen systematisch erfasst und dokumentiert würden, und selbst diese wenigen wiesen erhebliche theoretisch-konzeptionelle und messtheoretische Mängel auf. So vollziehe sich die Kompetenzmessung überwiegend auf informellem Wege und ohne Einbeziehung wissenschaftlicher Standards.

Die geeigneten Verfahren zur Kompetenzmessung aus dem Bereich der Arbeitswissenschaften und der Psychologie seien zwar vorhanden, aber für den praktischen Gebrauch zu schwierig handhabbar und zu teuer.[113] Hier taucht in Ansätzen wieder das Spannungsverhältnis zwischen Förderstätte und Wirtschaftsraum auf.

So hat die Hauptfürsorgestelle (Integrationsamt) die IFD zu Beginn eines Projektes, das sich mit einer rentablen Sichtbarmachung befasste, in der Anwendung des Profilvergleichsverfahrens MELBA geschult. Die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes sollte herausfinden, inwieweit sich dieses diagnostische Instrumentarium für die Fachdienste, die zur Fähigkeitserfassung nur vergleichsweise wenig Zeit haben, eignet. Hierfür wurden Fachdienste in drei Gruppen eingeteilt:

-Gruppe 1, die MELBA immer verwendete

-Gruppe 2, die MELBA flexibel einzelfallbezogen einsetzte

-Gruppe 3, die eigene andere Verfahren einsetzte. Die Ergebnisse der Untersuchung lieferten keine Daten dafür, dass die Entscheidungssicherheit für die Arbeitsplatzplatzierung verbessert wurde. Die Gruppe, die MELBA flexibel einsetzte, arbeitete am ökonomischsten. Ebenfalls geht aus den Ergebnissen hervor, dass ein größerer diagnostischer Aufwand im Vorfeld der Platzierung die eigentliche Platzierung auf dem Arbeitsplatz eher verzögert und verhindert.[114] Somit ist festzustellen, dass die Art, wie Kompetenzen sichtbar gemacht werden, stark von dem professionellen Handeln der Fachdienstmitarbeiter abhängt. Denn diese müssen aus einem Baukasten von Instrumentarien möglichst schnell das geeignete auswählen und einen den Fähigkeiten entsprechenden Arbeitsplatz für die Person finden, um schnellstmöglich mit der Einarbeitung am Arbeitsplatz beginnen zu können.

4.3.2. Bewertung

Beim Messen oder Bewerten von Kompetenzen befinden wir uns nach Erpenbeck

"...in einer Grundsituation kommunikativen Handelns, die unser Urteil herausfordert: Wir stehen einem anderen Menschen kommunikativ gegenüber- unter bestimmten zeitlichen, räumlichen, sozialen, emotionalaffektiven Randbedingungen, die unser Urteil zufällig oder systematisch beeinflussen. Wir schließen von seinem äußeren Verhalten beobachtend und/ oder uns seinem Handeln einfühlend auf sein inneres Verhalten und versuchen beides auf "latente" oder "manifeste" Variablen, Merkmale, Eigenschaften, Fertigkeiten zurückzuführen. Die über kommunikatives oder physisches Handeln gestiftete Beziehung von Urteilenden und Beurteilten ist methodenvermittelt, etwa über Test, Experiment, Fragebögen, Anamnese, Verhaltensbeobachtung, Interview, Handlungsforschung usw. Je nach Methode werden die Variablen, Faktoren Eigenschaften usw. sehr unterschiedlich gefasst, begriffen und gemessen. Insbesondere die Anzahl charakterologischer Eigenschafts- und Fähigkeitsbegriffe ist Legion und nur unter klaren Ordnungsprinzipien zu bändigen." [115]

Diese Schilderung gibt einen kleinen Einblick in die Komplexität von Messung oder Bewertung anderer Personen. Zudem geht Erpenbeck davon aus, dass die genannten Verfahren bei einer klaren und einheitlichen begrifflichen Festlegung eine Bewertung zulassen, sprich die "Bändigung" möglich machen.[116]

International schwankt die Herangehensweise an die Problematik der Bewertung zwischen der genauen Definition der zu bewertenden Kriterien und einer guten Qualifizierung der bewertenden Personen, was sich am Vergleich zwischen England und Finnland verdeutlichen

lässt, wobei in Fachkreisen das finnische Modell der Qualifizierung der Bewerter/ Berater aussichtsreicher erscheint als das intensive Ausdifferenzieren von Definitionen., da dies ein langwieriger Diskussionsprozess werden könnte. Dennoch sollten grundlegende Begriffe für die Bewertenden geklärt sein[117].

Dass Bewertungen nicht nur komplex sind, sondern auch in den wenigsten Fällen gerecht ausfallen, zeigen unter anderem Untersuchungen von Ingenkamp, der die soziale Schichtzugehörigkeit als signifikanten Faktor für Erfolg und Misserfolg in Bewertungen herausstellt.[118] Aber auch zahlreiche andere Untersuchungen zeigen, dass Bewertungen neben der emotionalen Befindlichkeit von subjektiven Wertvorstellungen und Anspruchniveaus abhängen und immer nur eine Aussage im Bezug zur Leistungsgruppe geben.[119]

4.3.3. Anerkennung

Der Begriff "Anerkennung" zielt auf die Perspektive der Verwertung und Akzeptanz eines BP ab. Im Berufsbildungsystem finden Kompetenzen und Qualifikationen allgemein Anerkennung, sofern sie von Verbänden und Organisationen standardisiert festgehalten sind. Darüber hinaus kann der Wert von nicht-formal anerkannten Kompetenzen und Qualifikationen in wirtschaftlicher, politischer und sozialer Hinsicht ebenfalls zu gesellschaftlicher Anerkennung führen.[120]

Im überwiegend formalistischen deutschen Bildungssystem genießen Kompetenzen, die mehrheitlich fachlicher Natur sind und auf einer Fremdevaluation beruhen, hohe Anerkennung, wohingegen die Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen eher ein Nischendasein fristet.[121]

Auch der Begriff der Anerkennung unterliegt einer gewissen begrifflichen Vielfalt, auf die ich kurz eingehen möchte. Der aus dem Französischen stammende Begriff der Homologation meint die landesweite Anerkennung eines staatlich durchgeführten Zertifizierungsverfahrens.[122] Die territoriale Ausdehnung eines BP ist gemeinsam mit der Benutzungsdichte als wichtiger Parameter für dessen Anerkennung zu sehen.

Für Björnevold stellt der Begriff der Akkreditierung die formale Anerkennung der Kompetenzen einer Person dar, unabhängig davon, wie diese erworben wurden.[123]

Für den in der Einleitung kurz erwähnten Profilpass geht es zurzeit ebenfalls um die allgemeine Anerkennung seitens unterschiedlicher Institutionen. Hierfür werden Tagungen organisiert, um Interessierten den Pass näher zu bringen. Wichtig sind hierbei besonders große Institutionen, wie die Bundesagentur für Arbeit, da diese als Großabnehmer in Frage kommen und somit die allgemeine Anerkennung einen großen Schritt voran bringen könnten. Da die Fördermittel des Projekts "Profilpass" in nächster Zeit auslaufen und es sich eigentlich durch die Einnahmen der Pässe tragen soll, ist nun etwas Eile geboten, dessen "Promotion" voranzutreiben. Ähnliche Probleme haben viele der bundesweit existierenden Pässe. Zudem ergibt sich das Problem, dass eine längerfristige Anerkennung nur gewährleistet ist, wenn genügend Vertreiber des Passes sich beratend und begleitend im Dokumentationsprozess engagieren. Somit ist eine längerfristige und breit angelegte Anerkennung eines BP stark abhängig von der Finanzierung einer zielgerichteten Vermarktungsstrategie und der Sicherstellung, dass verschiedene Instanzen den Pass im weiteren "Leben" begleiten. In erster Linie wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Bedarf an einem solchen Instrument und die Qualität gegeben sind.

4.4. Normalisierung, Empowerment und Integration/ Inklusion/ Rehabilitation als übergeordnete Zielgebiete von Bildungspässen in der UB

Für diese übergeordneten Ziele ist zu erwähnen, dass diese sich nicht nur auf ein benachteiligtes Klientel beziehen, sondern auch auf die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen in einem stark formal geprägten Bildungssystem. Somit kann als ein übergeordnetes Ziel auch angesehen werden, dass Bildungspässe auf diese Schwäche des Systems aufmerksam machen und versuchen dazu beizutragen, eine Optimierung des Bildungssystems herbeizuführen.[124]

4.4.1. Normalisierungsprinzip

Grundsätzlich sagt das Normalisierungsprinzips aus, dass geistig Behinderten ein so normales Leben wie möglich zu gestatten ist. Nach Nirje beinhaltet ein "normales" Leben Selbstbestimmung, normale sexuelle Lebensmuster, normale ökonomische Lebensmuster und normale Umweltmuster und -standards. Nach dem Normalisierungsprinzip sollen nicht Menschen mit Behinderungen, sondern Lebensbedingungen normalisiert werden, um ein weitgehend normales Leben zu ermöglichen; es stellt somit einen Gegenpol zu Be- und Aussonderung dar.[125] Ähnliches fordert auch die UB, indem sie sich dafür einsetzt, dass die Arbeitsplätze sich dem beeinträchtigten Arbeitnehmer anpassen sollten.

Hier kann die Einführung eines Bildungpasses als kleiner Beitrag hin zu einer gerechteren Anerkennung erbrachter Leistung auch von Menschen, die den Standards der herkömmlichen Berufsbilder nicht in vollem Umfang gewachsen sind, gesehen werden. Verbesserte Chancen zum Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen es beeinträchtigten Personen, ein etwas normaleres Leben zu führen.

Zudem ist es gang und gäbe, dass einem am Ende einer beruflichen Tätigkeit ein Zertifikat ausgehändigt wird. Der Bildungspass bietet die Möglichkeit einer sinnvollen Zertifizierung.

4.4.2. Inklusion/ Integration/ Rehabilitation

Inklusion hat im Unterschied zur Integration, die eine Eingliederung behinderter Menschen in die bestehende Gesellschaft anstrebt, die Veränderung bestehender Strukturen und Auffassungen zum Ziel, so dass die Unterschiedlichkeit verschiedener Menschen als Normalität betrachtet wird. Jeder Mensch soll die Unterstützung und Hilfen erhalten, die er für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben benötigt.[126] Voraussetzung dafür, dass die Unterschiedlichkeit auch im Beruf Anerkennung findet, ist, dass Zertifizierungen beim Menschen ansetzen und seine Kompetenzen bescheinigen, und nicht, dass Schranken aufgebaut werden, die einigen Personen keinen Zutritt verschaffen. BP können hier, durch ein Ansetzen am Individuum und den Versuch, eine gesellschaftliche Anerkennung der Kompetenzen des Individuums herbeizuführen, zur Inklusion beitragen.

Seyfried beschreibt Integration als einen aktiven Vorgang, der auf die Einbeziehung Behinderter abzielt und so Ausgrenzung aufhebt. Integrationsprozesse beschreibt er als interpersonelle und institutionelle Veränderungen, die ein neues Verhältnis von Kooperation zwischen Behinderten und Nichtbehinderten ermöglichen und somit den "Enthinderungsprozess" fördern.[127] Durch einen BP sollen die Einstiegschancen behinderter Personen in den allgemeinen Arbeitmarkt erhöht werden. Somit unterstützen BP diesen aktiven Einbeziehungsprozess der Integration.

Die berufliche Rehabilitation umfasst hingegen alle Maßnahmen und Hilfen, die erforderlich sind, um die dauerhafte Eingliederung oder Wiedereingliederung behinderter Menschen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu gewährleisten.[128] Somit kann ein BP auch eine Hilfe zur beruflichen Rehabilitation darstellen.

4.4.3. Empowerment

Der Begriff "Empowerment" (Selbst-Ermächtigung, Selbst-Bemächtigung) stammt aus der amerikanischen Sozialarbeit bzw. der Bürgerrechts- und Selbsthilfebewegung. Er verweist auf einen Prozess, in dem Menschen in marginaler Position (Benachteiligte, Behinderte) eigene Kräfte entwickeln und soziale Ressourcen nutzen, um ihre Lebensumstände zu verbessern. Ziel ist die (Wieder-)Gewinnung von Realitätskontrolle und Selbstbestimmung. Der Empowerment-Ansatz steht für ein neues fachliches Selbstverständnis; er wendet sich gegen Bevormundung, Aussonderung und Verdinglichung durch Heilpädagogik, Medizin, Wohlfahrtspflege oder Sozialbürokratie. Betroffene betrachten sich als "Experten in eigener Sache" und wünschen sich deshalb keine entmündigende Betreuung, sondern Parteinahme, fachliche Unterstützung und Kooperation sowie persönliche Assistenz.

Für die Arbeit mit geistig behinderten Menschen kann das Konzept nicht unvermittelt übernommen werden. Um Überforderung und Vernachlässigung zu vermeiden, bedarf es hier zusätzlicher Bildungsangebote (z.B. Entwicklung von Selbstbestimmungs -und Mitbestimmungsfähigkeit) und spezieller Unterstützungsformen (kommunikative Assistenz, psychosoziale Hilfe).[129]

Durch die Anerkennung der genauen Dokumentation derjenigen Leistungen, die eine beeinträchtigte Person erbracht hat, sollte eine gestärkte Position für die selbstbestimmte Berufswahl erreicht werden können. Natürlich ist hier nicht der Bildungspass isoliert zu betrachten, sondern wiederum nur als ein kleiner Schritt hin zu einem selbstbestimmten und unabhängigeren Leben. Entscheidend zur Selbstbestimmung beitragen kann hier die Betreuung und Beratung, die im Zuge der Dokumentation von BP notwendig wird, da diese zur einer realistischen Selbsteinschätzung und darauf aufbauend zu mehr Entscheidungssicherheit bezüglich der eigenen Lebensführung führen soll.

4.4.4. Lebenslanges Lernen (LL)

Nach der Kommission der Europäischen Gemeinschaft umfasst LL alles Lernen während des gesamten Lebens, das der Verbesserung von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen dient und im Rahmen einer persönlichen, bürgergesellschaftlichen, sozialen bzw. beschäftigungsbezogenen Perspektive erfolgt.[130]

In Sinne eines LL wird deutlich, dass der Bereich der Weiterbildung zunimmt und dieser mit dem Ausbildungszweig gekoppelt werden muss. Es müssen Möglichkeiten zum Anschluss innerhalb des Beschäftigungs- und Bildungssystems für informell erworbene Kompetenzen geschaffen werden. Wenn ein LL auf breiter Basis bei den Menschen Zuspruch finden soll und sie dazu motiviert werden sollen, sich trotz Arbeitslosigkeit weiterzubilden, müssen die bildungspolitischen Ziele auf den Grundsätzen von Flexibilität, Mobilität, Autonomie und Individualisierung beruhen. Zudem muss die Anpassungs- und Aufstiegsfortbildung verzahnt sein und Seiten- und Wiedereinsteigern muss eine "echte" Chance zu einem anerkannten Berufsabschluss gewährt werden. Da die heutige Situation auf dem Arbeitmarkt das LL und die damit verbundene Änderung des Beschäftigungs- und Bildungssystems notwendig macht, haben bereits einzelne Branchen intern und die Regierung durch Gesetzesänderungen und Programme damit begonnen, sich den fortschreitenden Bedingungen anzupassen.

Somit gilt es hier für BP, dass sie sich diesen bildungspolitischen Zielen stellen und ihren Teil zum LL beitragen.

4.5. Rechtliche Einordnung von Bildungspässen

Zuständig für Fragen der Inhalte von Bildung ist in erster Linie, wie es im Vertrag der Europäischen Gemeinschaft in Art.1 49 und 150 heißt, die Rechtssprechung der einzelnen Mitgliedstaaten. Die Regelungskompetenz der Organe der Europäischen Union beschränkt sich lediglich auf koordinierende Funktionen. Die in Bildungspässen aufgeführten Kompetenzen und deren Zertifizierungen haben sich an die rechtlichen Regelungen des jeweiligen Bildungs- oder Beschäftigungssystems zu halten, sofern den aufgeführten Kompetenzen eine Berechtigung innerhalb dieser Systeme zukommt.

Zugleich ist eine zertifizierte Berechtigung als Voraussetzung zum Ausüben einer Tätigkeit eine Einschränkung der verfassungsrechtlichen Regelung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Im Hinblick auf berufsbezogene Regelungen, wie das Grundrecht der Freiheit des Berufes und der Berufswahl, hat das Bundesverfassungsgericht die Verhältnismäßigkeit in einer Stufentheorie unterschieden. Diese Stufentheorie bezieht sich auf Tatbestände mit beruflichem Bezug, wobei in diesem Sinne mit "Beruf" jede Form einer erlaubten Tätigkeit mit Einkommenserwerb gemeint ist. Hier reichen vernünftige Erwägungen, die das Gemeinwohl betreffen, von staatlicher Seite aus, um in Rahmenbedingungen eingreifen zu können.

Wenn bestimmte Qualifikationen in einem Bildungspass als Voraussetzung für die Aufnahme eines Berufes (subjektive Berufsaufnahmeregelungen) eingesetzt werden, hängt die Zulässigkeit von der Verhältnismäßigkeit zwischen der Beschränkung, den vorgeschriebenen Qualifikationen im Bildungspass und der angestrebten Beruftätigkeit ab. Dies müsste genauestens unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Im Falle, dass ein Bildungspass der Darstellung und Dokumentation erworbener Qualifikationen im Rahmen von Weiterbildung dienen soll, ist zwischen verpflichtender und freiwilliger Dokumentation zu unterscheiden. Nur eine verpflichtende Dokumentation bedürfte einer verfassungsrechtlichen Legitimation, für die allerdings vernünftige Gründe, wie beispielsweise eine daraus resultierende Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt, ausreichen würden.

Auf der Ebene des Betriebsverfassungsrechts besteht die Möglichkeit, über Tarifverträge oder auch Betriebsvereinbarungen die Anerkennung zusätzlich erworbener Qualifikationen in Bildungspässen zu regeln. Hier gibt es Vereinbarungen, die das Kollektiv betreffen, d.h. wenn z.B. ein Konzern für alle Mitarbeiter einen Weiterbildungspass einführen würde, und individuelle Vereinbarungen, wie wir sie aus Arbeitszeugnissen und Personalakten kennen.[131] Insgesamt ist ersichtlich, dass die Rechtsprechung für Innovationen wie die Einführung von Bildungspässen Raum lässt, aber zugleich bestehende Qualifizierungen schützt, um die Vergleichbarkeit und somit die Wertigkeit von Zertifikaten zu bewahren. Die in der Machbarkeitstudie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfassten Bildungspässe in Deutschland beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und erheben keinerlei rechtliche Ansprüche innerhalb des Bildungs-und Beschäftigungssystems. Somit sind sie nicht an die rechtlichen Regelungen gebunden und im Gegenzug beinhalten sie auch keinen rechtlichen Anspruch.[132] Füssel merkt hierzu kritisch an, dass der Weiterbildung rechtlich, wie auch der praktischen Umsetzung der Möglichkeiten im Arbeitsrecht, nicht genügend Bedeutung beigemessen wird. Auf betrieblicher Ebene beruft er sich hierbei auf eine Untersuchung zum Themenkomplex "Weiterbildung", bei der sich herausstellte, dass es in Betriebsvereinbarungen primär darum gehe, wie Weiterbildungszeiten angerechnet und die Kosten verteilt würden, und nicht um die Anerkennung der informell in Weiterbildung erworbenen Qualifikationen. Hoffnung auf Änderungen dieses Zustandes setzt Füssel in eine Ergänzung des Betriebsverfassungsrechts von 2001, in der den Betriebsräten mehr Handlungsspielraum bei der Organisation von Weiterbildung zugesprochen wird und somit eine weitere Möglichkeit für die Einführung von Bildungspässen geschaffen wurde.[133]



[67] Frank 2003, S.6

[68] Erpenbeck/ Rosenstiel 2003, S.29

[69] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.18-20

[70] Ebd., S.20

[71] Kloas, in: Füllbier/ Münchmeier 2001, S.956-960

[72] Ebd.

[73] Laur-Ernst 2002

[74] BBiG 2005

[75] Direkt Nr.16 2003, S.8-11

[76] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2005, S.28-35

[77] ebd.

[78] Seyfried 2003, S.21-23

[79] In diesem Falle wäre das die Handelkammer Hamburg

[80] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.120

[81] Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e.V. (Hrsg.)1999

[82] Klafki 1990, S.91-104

[83] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.63

[84] Frank 2004, S.4

[85] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.66-67

[86] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.68

[87] Kloas in Füllbier/Münchmeier 2001, S.962

[88] Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft 2003, S.29

[89] Erpenbeck 2003, S.29

[90] EQUAL-Partnerschaft Gendernet 2003, S.8-13

[91] Barlsen/Hohmeier 2001, S.131

[92] Franke, Fachkongress 2002, S.1

[93] Franke WS 2003/2004

[94] Erpenbeck/Rosenstiel 2003, S.29

[95] Gruber 2004, S.6

[96] Erpenbeck/Rosenstiel 2003, S.31

[97] Reetz 1999, S.245

[98] Neuner 1999, S.51

[99] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.38

[100] Erpenbeck/Rosenstiel 2003,S.29

[101] Röthig 1992,S.158

[102] Fröhlich 2002, S. 924

[103] Erpenbeck/Rosenstiel 2003,S.28

[104] Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e.V. (Hrsg.): 1999

[105] Ebd.

[106] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.34-36

[107] CEDEFOP(Hrsg.): Lebenslanges Lernen: Die Einstellungen der Bürger, Thessaloniki 2003

[108] Arbeitgemeinschaft Betriebliche Weiterbildungsforschung 2002, S.69-136

[109] Gutschow 2002, S.2-3

[110] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.51

[111] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.70-71

[112] Erpenbeck 2003, S. 27

[113] Preißner 2004 ,S.10

[114] Barlsen/Bungart/Hohmeier/Mair, in: Impulse Nr.12/1999

[115] Erpenbeck 2003, S.26- 27

[116] Erpenbeck 2003, S.27

[117] Björnevold 2001, S.102

[118] Ingenkamp 1976, S.274-280

[119] Ziegenspeck 1999, S. 156-206

[120] Käpplinger 2002, S.5

[121] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.50

[122] Heidemann/ Kruse 1997, S.39

[123] Björnevold 2001,S.231

[124] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004,S.84

[125] Lexikon. Wissenswertes zur Erwachsenenbildung: Normalisierungsprinzip 1999

[126] Lexikon. Wissenswertes zur Erwachsenenbildung: Inklusion 1999

[127] Seyfried 1990; S.50

[128] Online-Handbuch der Arbeitsagentur, a.a.O.

[129] Lexikon. Wissenswertes zur Erwachsenenbildung: Empowerment 1999

[130] Kommission der Europäischen Gemeinschaft 2001,S.34

[131] Füssel 2003, S.7

[132] Ministerium für Bildung und Forschung 2004, S.84

[133] Füssel 2003, S.22f.

5. Entwicklung des Bildungspasses im Rahmen des Projekts Chance 24

Ein Exemplar des BP liegt dieser Arbeit zur Ansicht bei; zum besseren Verständnis sollte es beim weiteren Lesen bei Bedarf parallel genutzt werden!

5.1. Methodisches Forschungsvorgehen

Der Entwicklung des Bildungspasses liegen folgende Forschungsfragen zugrunde:

  • Welche Verfahren existieren bereits?

  • Wie sehen diese in ihrer inneren Struktur aus (Aufteilung)?

  • Wie werden sie bezeichnet?

  • Für welche Zielgruppen sind sie geschaffen?

  • Was beinhalten sie?

  • Wie gestaltet sich die Handhabung (Sichtbarmachung, Bewertung, Anerkennung)?

Diese inhaltlichen Aspekte wurden in den vorherigen Kapiteln beschrieben, nun sind gewonnene Kenntnisse aus dieser systematischen Erfassung und Beschreibung bereits existierender Pässe mit den vorgegebenen situativen Sachzwängen des Projektes 24 zusammenzubringen und hieraus eine theoretisches Konstrukt eines Bildungspasses zu entwickeln. Des Weiteren ist zu überlegen, wie im Rahmen der Feldforschung und weiterer Literatur- und Dokumentenanalyse inhaltliche Informationen des Passes erschlossen werden können. Die Vorgehensweise und die Ergebnisse werde ich getrennt für die einzelnen Unterpunkte in diesem Kapitel beschreiben.

Bezüglich des theoretischen Konstruktes des Bildungspasses ergaben sich folgende weiterführende Fragen:

  • Wer besitzt den Pass? (Arbeitgeber, Arbeitsbegleiter oder zu unterstützende Person selber)

  • Wozu soll er dienen und welche Ziele werden damit verfolgt? (Dokumentation, Bewertung, Ansatzpunkte zur Förderstruktur...)

  • Wie soll dies vorgenommen werden? (offene oder geschlossene Erfassung und Bewertung)

  • Wie soll er gestaltet und aufgeteilt werden? (DIN A?, Heft, Buch, Farbauswahl, Bilder, Einleitung, Inhaltsverzeichnis...)

  • Wie müssen die Unterteilung der Kompetenzbereiche und deren Untergliederung aussehen?

  • Soll der Pass mit dem Zuwachs von Qualifikationen des Arbeitnehmers wachsen können? (Flexibilität des Passes)

Diese konkretisierenden Fragen mussten in der weiteren Entwicklung des Passes beantwortet werden und werden ebenfalls in den folgenden Unterpunkten in diesem Kapitel beschrieben. Generell war von Anfang an eine offene Gestaltung des Forschungsprozesses bezüglich der theoretischen Strukturierung, der Fragestellungen und der angedachten Methoden vorgesehen. So ist insgesamt eine flexible Anpassung an aktuelle Entwicklungen und neu erworbene Erkenntnisse in das Entwicklungsverfahren mit eingeflossen. Falls diese von Relevanz sind, werden sie nachfolgend explizit erwähnt. Die Methodenkontrolle geschah meist über E-Mail oder bei Teamsitzungen sowie in Gesprächen mit dem Fachpersonal. Mein Vorverständnis bezüglich des Passes habe ich gleich in der ersten Teamsitzung in Hamburg den Mitarbeitenden offen gelegt. Aufgrund ihres Feedbacks konnte ich mein bisheriges Vorverständnis des Passes mit den Vorstellungen und Bedingungen abgleichen. Hieraus ergab sich ein erweitertes Vorverständnis. Dieses war ein von beiden Seiten argumentativ herausgearbeiteter Kompromiss aus meinen Vorstellungen und denjenigen der Mitarbeiter, die als Gruppe keine einheitliche Position hatten. Nun bildete sich ein Konsens, der sich bei der Gestaltung des Passes auf den Bereich Service im Hotel- und Gaststättengewerbe konzentrierte. Somit war die Zahl der Ansprechpartner im Team 9 auf übersichtliche 3 geschrumpft, was sich als wesentlich effektiver erwies. So entwickelte sich der Pass im Sinne einer "hermeneutischen Spirale" Stück für Stück, unter ständiger Einbeziehung der neuen Ergebnisse aus der Feldforschung, der weiteren Literaturrecherche und der Gespräche mit den Mitarbeitern. Ich erläutere im Folgenden die einzelnen Entwicklungsschritte des Forschungsprozesses. Hierbei war für mich selber sehr gut zu sehen, wie sich meine Sichtweise des Gegenstandes im Laufe des Forschungsprozesses veränderte, wie sich der Blick auf den Gegenstand verfeinerte und wie immer wieder neue "Türen", die es zu öffnen galt, zum Vorschein kamen. Diese Forscher-Gegenstands-Beziehung, war ein spannender Interaktionsprozess, in dem das sich durch den neuen Erkenntnisgewinn ständig verändernde Bild des Gegenstands fortlaufend eine Veränderung meiner Sichtweise hervorrief.[134]

5.2. Bezeichnung des Bildungspasses

Die Bezeichnung des Bildungspasses beruht auf der Grundlage der Ergebnisse der Recherche und eigenen Überlegungen. Da der Begriff "Bildung" ein breiteres Spektrum als das berufliche umfasst, habe ich mich entschlossen, den Begriff "Qualifizierung" zu wählen, da dieser Pass in erster Linie für den Gebrauch in einem spezifischen Berufsfeld gedacht ist. Schwieriger war die Entscheidung, ob die Bezeichnung "Pass", die ja von Fachleuten kritisch betrachtet wird, zu gebrauchen ist. Hier habe ich mich vor allem wegen der alltäglichen umgangssprachlichen Geläufigkeit für den Begriff "Pass" entschieden, da mit Begriffen wie "Bilanz" leicht andere, eher wirtschaftliche, Assoziationen geweckt werden könnten und der Begriff "Portfolio" mir zu ungeläufig erschien. Der Begriff "Qualifizierungsprofil" kam in die engere Auswahl, wurde aber ebenfalls verworfen. Der Begriff "Pass" schien mir nicht nur geläufiger, sondern auch wertvoller. Somit steigt der persönliche Wert dieses Dokuments und dies ist bezüglich der eigenen Wertschätzung der geleisteten Qualifizierungen, gerade für eine Klientel, die tagtäglich mit besonderen Beeinträchtigungen zu kämpfen hat, enorm wichtig. So fiel die Wahl auf die Bezeichnung "Qualifizierungspass".

Des weitern war angedacht worden, den Pass inhaltlich auf das Gebiet des Hotel- und Gaststättengewerbes einzuschränken und dies in der Namensgebung zu konkretisieren. Jedoch habe ich dieses abgelehnt, da somit die Erweiterungsfunktion des Passes bereits durch die Namensgebung eingeschränkt worden wäre.

5.3. Zielformulierung des Passes

Die Ziele, die dieser Pass verfolgt, stützen im sich wesentlichen auf die im vorigen Kapitel genannten allgemeinen Ziele. Jedoch waren zwei auf individueller Ebene befindliche Ziele für mich von besonderer Relevanz.

Erstens geht es um die Chancenerhöhung der Zielgruppe, eine Anstellung außerhalb der WfBM im qualifizierenden Bereich Service des Hotel- und Gaststättengewerbes zu finden (Inklusion/Integration/Rehabilitation). Um dieses zu gewährleisten, wurden die berufsrelevanten Qualifizierungen in Bezug zur Zielgruppe und zum unmittelbaren Umfeld ermittelt und systematisch dargestellt. Die komplette, erweiterbare und systematisch gegliederte Dokumentation soll durch ein handliches (DIN A5) Format und ein ansprechendes Erscheinungsbild den Arbeitgeber bezüglich einer Einstellung des Passinhabers positiv einstimmen. Die nach Arbeitsbereichen gegliederten fachspezifischen Kompetenzen sollen dem Arbeitgeber bei einer passgenauen Arbeitsplatzfindung behilflich sein.

Das zweite Ziel betrifft die Auseinandersetzung des Passinhabers mit relevanten Qualifizierungspositionen, in der Begrifflichkeit sowie den dahinter stehenden Handlungen und den eigenen Kompetenzen im realen Bezug zu diesen. Das Team von Chance 24 teilte mir in der ersten Teamsitzung mit, dass die Selbsteinschätzung der Teilnehmer bezüglich des eigenen Könnens sich sehr stark von der Fremdeinschätzung der Mitarbeiter unterschied. Um nun eine realistischere und differenziertere Selbsteinschätzung zu gewährleisten, ist eine intensive Beratung zu den Inhalten dieses Instruments unbedingt erforderlich. Eine Person, die sich besser kennt, kann sich bei betrieblichen Anforderungen besser einschätzen und äußern. Dieses sicherere Auftreten und die damit verbundene Steigerung des Selbstbewusstseins tragen einen erheblichen Teil dazu bei, innerhalb eines Betriebes eine geeignete Position oder Rolle auszufüllen und diese selbst erarbeitete Position gegebenenfalls auch zu verteidigen (Empowerment).

In seiner Funktion verfolgt der Pass das Ziel, dass er, in Händen des Arbeitnehmers, für ein LL geeignet ist. Dies beinhaltet, dass er flexibel genug ist, berufliche Veränderungen aufzunehmen, und dass es ebenso möglich ist, Veränderungen bezüglich des einmal bewerteten Niveaus der Arbeitsleistung vornehmen zu lassen.

5.4. Zielgruppe des Passes

Die Primärzielgruppe sind die Teilnehmer des Projekts Chance 24, die im Bereich Service tätig sind. Diese Teilnehmer werden allgemein der "Spitze" des geistig Behinderten ¬Spektrums zugeordnet. Durch meine Arbeitsplatzbeobachtungen, Gespräche mit den Mitarbeitern und die Besuche in der Berufsschule konnte ich mir ein Bild der Zielgruppe machen.

Für den Umgang mit dem Pass ist die Unterstützung der Begleiter notwendig. Zwar sind alle Teilnehmer in der Lage, mehr oder weniger gut zu schreiben und zu lesen, aber das Verständnis der benutzten Begrifflichkeiten im Pass ist noch nicht vorhanden. Hier ist es eine Mindestanforderung an die Zielgruppe, dass sie mit Hilfe der später noch beschriebenen Aufschlüsselung der Begrifflichkeiten in verschiedene Handlungen diese erlernen kann. Zudem zeichnet sich die Zielgruppe dadurch aus, dass sie aus der WfBM herauskommen möchte, um sich auf dem "normalen" Arbeitsmarkt zu beweisen. Diese Motivation, die mir durch zahlreiche Gespräche bestätigt wurde, ist oftmals mit einem Schritt in Richtung Selbstständigkeit und Normalität verbunden und beinhaltet die Abnabelung und Loslösung aus der institutionellen (Sonderschule, WfBM) und kategorieellen (Gruppe der geistig Behinderten) Enge. Zudem hat diese Zielgruppe oftmals einen großen Nachholbedarf im Hinblick auf die Einschätzung der eigenen Person in Bezug zu den Standards, die außerhalb der beschützten separaten Institutionen verlangt werden, da sie innerhalb dieser oftmals die "Spitze" bilden und mit Lob überhäuft werden. Zudem beobachten sie die anderen, meist "Schwächeren", täglich und erlangen auf diese Weise eine verzerrte Selbsteinschätzung in Relation zur gesamten Bevölkerung. Diese Primärzielgruppe wurde verallgemeinernd dargestellt, um ein möglichst deutliches Bild von ihr zu vermitteln.

Die weiteren Zielgruppen sind oberhalb des Niveaus dieser "Spitze" der Geistigbehinderten zu sehen, sofern sie die Mindestanforderungen zum intellektuellen Verständnis im Umgang mit dem Pass mitbringen. Des Weiteren müssen die Mindestanforderungen an die tägliche Arbeit in den Betrieben erfüllt sein, die stark von der Betreuungsintensität abhängen können. Nach "oben" hin würde ich die Grenze bei Personen ziehen, die in der Lage sind und die Motivation dazu haben, eine reguläre duale Berufausbildung in diesem Bereich durchzuführen. Wobei der Pass z.B. auch bei Studenten, die in Gaststätten jobben, zum Einsatz kommen könnte.

5.5. Zu den Inhalten des Bildungspasses

5.5.1. Die Auswahl der Kompetenzbereiche

Da der Bildungspass zunächst auf den Bereich Service beschränkt sein sollte, war bei der Auswahl der Kompetenzbereiche auch dieser Fachbereich im Fokus des Interesses. Während der Datenerhebung stellten sich für mich ein paar neue vertiefende Forschungsfragen:

  • Wie umfangreich soll der Pass insgesamt sein?

  • Wie sehr sollen die einzelnen Kompetenzen in sich differenziert werden?

  • Welche Kompetenzbegriffe oder Kompetenzeinteilungen werden verwendet?

  • Soll es eine Zweiteilung in allgemeine und fachspezifische Kompetenzen geben?

  • Sollen die Kompetenzen erweiterbar sein?

  • Welche Begrifflichkeiten bezüglich Kompetenz, Fähigkeiten... sind zu wählen?

Hierzu wurde ein Plan erstellt, der die Art und Reihenfolge der Untersuchung festlegen sollte. Dieser wurde an die betreffenden Mitarbeiter des Teams verschickt, so dass sie über die Art und den Ablauf informiert waren.

5.5.2. Verwendeter Kompetenzbegriff

Der Begriff ‚Kompetenz' wird aufgrund seiner Alltagstauglichkeit für einen mehrere Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse umfassenden Oberbegriff benutzt. Er meint die Performanz, sprich die gezeigten (handlungsbezogenen) Kompetenzen. Qualifikationen werden im fachspezifischen Zusammenhang ebenfalls als ‚Kompetenzen' bezeichnet, da nicht zu viele Begriffe verwendet werden sollen. Innerhalb der einzelnen Kompetenzbereiche soll aufgrund der überschaubaren Strukturierung der Begriff ‚Kompetenz' nicht mehr verwendet werden, denn hier geht es um Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Eine passspezifische Verwendung des Kompetenzbegriffes ist durchaus üblich bei Bildungspässen; deswegen hat Erpenbeck in seinem Handbuch zur Kompetenzmessung auch die unterschiedlichen Kompetenzdefinitionen für jedes einzelne Instrument erläutert.[135]

5.5.3. Kompetenz-Oberkategorien

Zu Beginn nahm ich eine Literatur -und Dokumentenanalyse vor, um geeignete Kompetenz-Oberkategorien zu finden. Hierzu besorgte ich mir zahlreiche Fähigkeitsprofile von WfBM, arbeitete mich in diagnostische Verfahren (MELBA, IDA, VERA...) ein und stellte fest, welche Kompetenzaufteilungen in der Fachliteratur verwendet wurden. Ich fertigte eine Sammlung von Möglichkeiten an (Anhang 5) und schickte diese an die Mitarbeiter, mit der Bitte, Vorschläge für eine Einteilung zu geben. Die Mitarbeiter gaben mir in dieser Phase zu verstehen, dass sie gerade sehr viel zu tun hätten und ich die Entscheidungsverantwortung hierfür allein übernehmen sollte. Dies war nun unumgänglich, da sich sonst mein ganzer Zeitplan stark nach hinten verschoben hätte. So begann ich die Daten näher zu betrachten und überlegte mir Kriterien, die für die Verwendung notwendig wären. Meine Maximen waren dabei:

  • nicht zu spezifische Fachausdrücke (nur verständliche Kompetenzbereiche)

  • eine Zweiteilung, damit bei einem Berufswechsel ein allgemeiner Teil in das neue Berufsfeld übernommen werden kann (lebenslanges Lernen, Flexibilität)

  • nicht mehr als vier Untergliederungen im allgemeinen Teil (Übersichtlichkeit, Praktikabilität)

  • im fachspezifischen Teil Unterteilungen nach Bedarf (Anlehnung an Praxis).

5.5.4. Allgemeine Kompetenz-Oberkategorien

Nun hatte ich eine große Sammlung von Kompetenzbereichen, die in sich einen kompletten verständlichen allgemeinen Bereich ergeben sollten. Ich orientierte mich an den im Lehrplan vorgegebenen Kompetenzbereichen Sach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz. Jedoch war der Begriff ‚Methodenkompetenz' für mich zu speziell und ausserdem schwer von Sozial- und Selbstkompetenz zu trennen. Wie wird mit diesem Begriff allgemein verfahren, wenn diesem eine Methode der sozialen Interaktion oder der eigenen Person zugrunde liegt? Hier sicherte ich mich gegenüber der Alltagstauglichkeit im Zuge meiner Befragungen in Gastronomiebetrieben ab: Ich schilderte diesen befragten Personen eine Person, die die Fähigkeit besitzt, über Augenkontakt, eine offene Körperhaltung, ein Lächeln die Kunden freundlich anzusprechen, und fragte, ob sie diese Fähigkeit der Sozial-, Selbst- oder der Methodenkompetenz zuordnen würden. Alle 10 Befragten entschieden sich für Sozialkompetenz, jedoch fiel die Entscheidung nicht leicht und es gab einige Antworten mit Mehrfachnennung. So steht im Lehrplan zu Recht, dass diese Kompetenzbereiche einander bedingen, durchdringen und ergänzen.[136] Da ich aber eine klare Einteilung vornehmen wollte, entschied ich mich, den Begriff ‚Methodenkompetenz' wegzulassen. So sind z. B. Unterpunkte wie ‚Eigenmotivation zum Arbeiten' oder ‚Merkfähigkeit' als Teile der Selbstkompetenz eingeordnet, egal welche Methoden, Techniken oder Strategien diese Person verwendet, da sie diese in erster Linie zum Einsatz bringt, um für sich den Arbeitsalltag besser zu bewältigen. Gleiches gilt für den Bereich der Sozialkompetenz; hier sind jedoch die Kompetenzen immer direkt in Bezug zu einer sozialen Interaktion zu sehen. So definiert Wiese die Sozialkompetenz:

"Die kommunikative und soziale Kompetenz beinhaltet Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur erfolgreichen Realisierung von aufgabenbezogenen Zielen und persönlichen Bedürfnissen in sozialen Interaktionen. Notwendig sind dazu Fähigkeiten zur Kommunikation, Kooperation und Konfliktbewältigung, sowie die Fähigkeit Wissen und Können mit anderen zu teilen und auch für die eigene Weiterentwicklung zu nutzen. [137] "

Erpenbeck kritisiert an der in Bayern entwickelten Kompetenzbilanz deren separate Bewertung von Sozialkompetenz, Methodenkompetenz sowie Selbstkompetenz; er schlägt hier die gemeinsame Bewertung unter dem Profil berufsfachlich-technischer Qualifikationen vor, wobei diese ganzheitliche Kategorisierung zu mehr betrieblicher Akzeptanz führen solle. Erpenbeck spricht hier ebenfalls die Schwierigkeit der Trennung der Bereiche an, jedoch deckt sich sein weiterer Vorschlag nicht mit meinen bisherigen Vorstellungen der Kompetenzeinteilung.[138]

Da große Bereiche der Sachkompetenz vom fachspezifischen Teil abgedeckt wurden, wurde der beruflich relevante verbleibende Teil in der Kategorie Kulturtechniken bedacht, da in der Erwachsenenbildung die Vermittlung von Kulturtechniken einen wichtigen Bildungsinhalt darstellt, zumal sie meist eng mit Prestigezuwachs gekoppelt sind.[139]

Bei der Auswertung der Einzelindikatoren stellte sich heraus, dass einige Begrifflichkeiten nicht unterzubringen waren. Für diese und für einige andere, die ich bereits verteilt hatte, fand sich nun ein passendes "Zuhause" in der Kategorie "sonstige allgemeine Kompetenzen". So haben Betriebe, die Einzelindikatoren ergänzen möchten, die Möglichkeit, bei schwieriger Zuordnung diese Kategorie in Anspruch zu nehmen. Folgende Bereiche der allgemeinen Kompetenzen kristallisierten sich als geeignet heraus:

  • Selbstkompetenz

  • Sozialkompetenz

  • Kulturtechniken

  • Sonstige allgemeine Kompetenzen.

5.5.5. Fachspezifische Kompetenz - Oberkategorien

Als ich die Entscheidung für eine Zweiteilung getroffen hatte, vereinbarte ich sogleich Termine mit den Arbeitsbegleiterinnen, um die Art der Einteilung des fachspezifischen Bereichs abzuklären. Für mich gab es hier zum einen die Möglichkeit, sich an die QB der Handelskammer zu halten, oder aber die Einteilung in verschiedene Arbeitsplatzbereiche vorzunehmen. Wir entschieden uns für die Arbeitsplatzeinteilung, da ein zukünftiger Arbeitgeber eventuell nur punktuell eine Person für den Bereich Tresen und Service sucht und somit die Einsetzbarkeit zielgenauer geschehen könnte. Demnach entwickelten sich für den fachspezifischen Bereich die Arbeitbereiche:

  • Tresen

  • Tischservice

  • Küche

  • Banquetservice

  • Grundkompetenzen.

Diese Einteilungen ergaben sich im Zuge meiner Forschung durch Befragungen von fachkundigem Personal vor Ort sowie durch direkte offene teilnehmende Beobachtung am Arbeitsplatz und durch narrative Interviews in der Berufsschule.[140] Die Kategorie der Grundkompetenzen beinhaltet Kompetenzen, die in allen Bereichen erforderlich sind, sowie solche, die sich nicht klar in einen Bereich einordnen lassen.

5.5.6. Ermittlung der Einzelindikatoren (Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse)

Hierfür war es notwendig, dass die ermittelten Ergebnisse unterschiedlichen Perspektiven entstammen. Diese unterschiedlichen Perspektiven bezogen sich auf die Arbeitgeber, die Arbeitsbegleiter, die Projektteilnehmer und die Kammern.

Der Untersuchungsplan umfasst Untersuchungsziel (Ermittlung berufsrelevanter Indikatoren) und -ablauf. Die Untersuchungsverfahren fielen aufgrund der Einbeziehung der unterschiedlichen Perspektiven heterogen aus.[141] Diese Kombination verschiedener Methoden zur Erfassung desselben Phänomens wird in der Sozialwissenschaft als "Triangulation" bezeichnet.[142]

Ziel dieser Ermittlung war es, eine Auswahl verschiedener relevanter Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die zur Ausübung dieses Berufsfeldes nötig sind, aus der Sicht unterschiedlicher am Arbeitsprozess indirekt oder direkt beteiligter Perspektiven zusammenzufassen. An die verschiedenen Perspektiven wurde folgendermaßen herangegangen:

Arbeitgeber:

Fragebögen zur Top 10 der Kompetenzen (Anhang 6) und problemzentriertes Interview

Arbeitsbegleiter:

Fragebögen mit vorgegebenen Kompetenz - Oberkategorien (Anhang 7)

Projektteilnehmer:

Gespräche in der Berufschule und teilnehmende Beobachtung am Arbeitsplatz

Kammern:

Dokumentenanalyse der QB der HK Hamburg.

Die Betriebe, welche keine behinderten Personen eingestellt hatten, zeigten sich unwillig, den Fragebogen auszufüllen; einige taten dies erst, als ich ihnen wiederholt versicherte, dass die Daten absolut anonym behandelt würden. Im Interview ergab sich eine größere Aufgeschlossenheit, Informationen zu offenbaren.

Wobei der Fragebogen der "Top 10" bewusst kurz gehalten wurde und der Fokus ausschließlich den angegebenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Betriebe galt. Beim problemzentrierten Interview hielt ich mich in der Fragestellung an die Systematik der Einteilung der Arbeitsbereiche und fragte hier nach geforderten Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen. Da es nicht möglich war, Termine im Vorfeld abzumachen, wurden die Interviews spontan zur Nebenzeit in Gaststätten und Hotels durchgeführt. Dadurch musste ich mich stark an die Gegebenheiten vor Ort anpassen, so dass die Sondierungsfragen zum Einstieg in die Thematik bei ungeduldig erscheinenden Interviewpartnern sehr kurz gehalten wurden.

Die Arbeitsbegleiter sollten ihre Vorschläge in die Kompetenz-Oberkategorien einteilen, da ich sehen wollte, wie sie Einzelindikatoren einordnen würden.

Die Projektteilnehmer regte ich beim Pausenbrot im Gespräch an, von der Arbeit zu erzählen, und gelegentlich befragte ich sie zu konkreten Handlungen. Bei den Beobachtungen am Arbeitsplatz kannte ich die Teilnehmer bereits. Hier setzte ich mich drei Stunden an einen Platz im Restaurant, hielt die beobachteten Handlungen fest und notierte mir auch die erforderlichen Kompetenzen, die diesen zugrunde liegen. Wenn z.B. ein Gast längere Zeit versucht, mit der Bedienung (dem Projektteilnehmer) Kontakt aufzunehmen, ist auf Seiten der Bedienung die Kompetenz der Aufmerksamkeit gefordert. Bei der Dokumentenanalyse bezog ich mich auf die 11 QB der Handelskammer Hamburg für diesen Bereich. Die QB sind eingeteilt in:

  • Berufskunde (300 Std.)

  • Arbeitsschutz (300 Std.)

  • Hygiene und Umweltschutz( 420 Std.)

  • Kommunikation (420 Std.)

  • Warenkunde (260 Std.)

  • Gerätekunde (260 Std.)

  • Servicetechniken (380 Std.)

  • Zubereitung von kleinen Speisen und Getränken (220 Std.)

  • Raum- und Einrichtungspflege (220 Std.)

  • Rechnungserstellung und Kassentätigkeit (260 Std.)

  • Bürotätigkeiten (280 Std.).

Die nun ermittelten Daten wurden gesammelt und in die bestehenden Oberkategorien und in drei Abstraktionsniveaus (Ebenen) aufgeteilt (Anhang 8). Dann wurden inhaltlich ähnliche und Doppelnennungen gestrichen oder zusammengefügt. Schließlich habe ich jeden einzelnen der Indikatoren auf seine Formulierung hin geprüft und gegebenenfalls verändert. Wichtig war hierbei, dass Nennungen, die den Begriff Kompetenz enthielten, nicht auftauchen durften; beispielsweise musste das Wort ‚Kommunikationskompetenz' wegfallen bzw. näher aufgeschlüsselt und ergänzt werden. Wertende Nennungen wie z. B. "nette Umgangsformen" wurden ebenfalls geändert, da die Wertung separat erfolgt. Dieses Vorgehen entspricht dem einer qualitativen Inhaltsanalyse. Somit können die Ziele dieses Vorgehens auch mit den von Mayring beschriebenen benannt werden:

  • Zusammenfassung (Material reduzieren und repräsentatives überschaubares Abbild des Grundmaterials schaffen)

  • Explikation (durch Quellenvielfalt werden einzelne Indikatoren ausgedeutet und erklärt)

  • Strukturierung (bestimmte Indikatoren werden systematisch herausgefiltert) [143].

Bei den Beobachtungen habe ich vorher bewusst keine Ebene festgelegt, da ich jede Beobachtung, die mir wichtig erschien, festhalten wollte und erst hinterher meine Daten mit den anderen abgleichen wollte. Dies habe ich gemacht, damit die endgültige Abstraktionsebene der Indikatoren von den erwünschten Prioritäten abhängt und nicht von meiner festgelegten. Jedoch waren die meisten im allgemeinen Kompetenzteil auf einer eher allgemeinen Ebene, wie z.B. Flexibilität. Diese allgemeine Ebene hat den Vorteil, dass sie einer individuellen, vom Arbeitsplatz, der Person selber und dem Begleiter ausgehenden weiteren Differenzierung unterliegt. Dies ermöglicht dem Arbeitsbegleiter, den Begriff in Bezug zu konkreten Arbeitsituationen in dem bestimmten Arbeitsverhältnis der Person näher zu bringen. Zudem wäre eine weitere Aufschlüsselung des Begriffs bezüglich der Übersichtlichkeit nicht wünschenswert. Der Nachteil ist dabei, dass es für die am Arbeitsprozess beteiligten Personen absolut notwendig wird, sich mit den Begriffen auseinanderzusetzen, und die Bewertung verliert etwas mehr an Allgemeingültigkeit.

Im fachspezifischen Teil hingegen wurden die Einzelindikatoren etwas präziser und mit konkretem Praxisbezug beschrieben. Der Begriff Hygiene wurde z.B. dreigeteilt in Raum-, Personal- und Lebensmittelhygiene. In meinen Daten stieß ich auf den Indikator "saubere Fingernägel". Dieser schien mir zu präzise, da ich sonst alle anderen dieser Ebene hätte angleichen müssen, und herausgekommen wäre ein riesiges, schwer zu überschauendes Sammelsurium von Einzelindikatoren. Im fachspezifischen Bereich wurden auch viele eher allgemeine Indikatoren benannt; diese fügte ich aufgrund ihrer Allgemeingültigkeit zum allgemeinen Kompetenzteil hinzu. So entschied ich mich dazu, hier überwiegend auf die Ebene des mittleren Abstraktionsniveaus zurückzugreifen. In Gesprächen mit den Mitarbeitern einigten wir uns auf die von mir vorgeschlagene und größtenteils auch ermittelte Tiefe der Benennungen der Indikatoren.

Vereinzelt stießen bestimmte Einteilungen und Formulierungen auf Kritik; sie wurden teilweise nachträglich verändert oder nicht beachtet, da hier der Grund in dem vorher beschriebene Ineinandergreifen der Bereiche gesehen wurde.

All diese ermittelten und eingeteilten Indikatoren wurden nun in einer Mischform von einem geschlossenen und offenen Erfassungssystem dargestellt. ‚Geschlossen' meint hier die optionale, bereits fertig gegliederte Auflistung der einzelnen Indikatoren. ‚Offen' meint die optionale Möglichkeit, weitere neue Einträge vorzunehmen. Wenn also ein Qualifizierungsindikator nicht aufgeführt ist, aber trotzdem aufgeführt werden soll, kann der Pass handschriftlich oder am besten per PC beziehungsweise Schreibmaschine um diesen neuen Qualifizierungsindikator ergänzt werden. Dies lässt sich aufgrund des kopierbaren Leerblatts beliebig oft fortsetzen.

5.6. Sichtbarmachung, Bewertung und Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen der Teilnehmer

5.6.1. Sichtbarmachung

Die Bedeutung der Dokumentation informell erworbener Kompetenzen hat heute teilweise bereits einen stärkeren Einfluss auf die Arbeitplatzvergabe als formal erworbene Qualifikationen. Zudem stellt die rein auf Lernergebnisse orientierte Bewertung eine zusätzliche Benachteiligung lern- und leistungsschwacher Nutzer dar. Deshalb ist die Sichtbarmachung von in der täglichen Arbeit gezeigten Kompetenzen wie z.B. der Arbeitsmotivation für diese Klientel ein unabdingbarer Gesichtspunkt der Integration auf dem Arbeitmarkt.[144]

Die Sichtbarmachung im Zuge der Dokumentation muss nicht an aufwendige diagnostische und methodisch exakte Verfahren gekoppelt sein, die sich auch in der beruflichen, sozialpädagogischen und schulischen Praxis, laut Erpenbeck und Rosenstiel, nicht durchgesetzt haben. Vielmehr sollten einzelne Indikatoren vom Arbeitsbegleiter näher erläutert und in einzelne konkrete Handlungen aufgeschlüsselt und konkretisiert werden. Der Begriff Raumhygiene des fachspezifischen Teils sollte dem Passinhaber anhand von z.B. (angenommen, diese Person arbeitet nur im Tischservice) "...Fensterbänke alle zwei Wochen putzen, Tische und Stühle täglich und nach Bedarf abwischen, Fußboden wird von der Reinigungsfirma täglich geputzt, sollte aber auch nach Bedarf zusätzlich gemacht werden..." anschaulich erklärt werden. Somit werden nicht nur die Qualifizierungen im beruflichen Sinne sichtbar gemacht, sondern auch der Wortschatz und die Wortbedeutung erweitert, und dies auf motivierender und ganzheitlicher (im Sinne Pestalozzis "Kopf, Herz und Hand") Ebene. Diese individuelle Ausdifferenzierung setzt kompetente und engagierte Begleiter voraus; das Instrument allein in den Händen einer z.B. geistig behinderten Person ohne jegliche Unterstützung wäre nutzlos. Wenn nun die einzelnen Handlungen transparent sind, werden sie durch individuelle niveaubezogene Verfahren erfasst und bewertet.

In der Einleitung zum Pass wird diese Prozedur der Sichtbarmachung als verschiedene informelle Prüfungsverfahren, die je nach Motivation und Eignung auf den Passinhaber zugeschnitten sein sollen, beschrieben. Demnach ist hier das Prüfungsverfahren an der Person orientiert und nicht von außen an der Norm. Somit ist es möglich, für eine Person, deren Selbstwert durch ein Prüfungsverfahren gestärkt wird und die auch gern geprüft werden möchte, ein Prüfungsverfahren individuell zu arrangieren, mit der Abnahme von Arbeitsproben und evtl. einem schriftlichen Prüfungsteil. Es ist aber genauso möglich, bei Personen mit Prüfungsängsten, d.h. wo es zu befürchten ist, dass die eigentlich vorhandenen Kompetenzen in Prüfungssituationen nicht abgerufen werden können, die Bewertungen unauffällig der täglichen Arbeit zu entnehmen und in einem Gespräch die Person zu befragen, wie sie sich selber einschätzen würde. Mischverfahren sind ebenfalls möglich. Somit wird gewährleistet, dass niemand aufgrund von Prüfungen benachteiligt wird und dass die tatsächlichen Leistungen im Mittelpunkt stehen.

Der Nachteil an diesem Verfahren ist, dass standardisierte Prüfungsverfahren eine höhere Anerkennung ermöglichen und dass die Mitarbeit des Begleiters erneut eine zentrale Rolle einnimmt. Der Begleiter muss die Verfahren arrangieren und die Kommunikation zum Betrieb hin leisten. Er ist generell in der Vermittlerrolle zwischen der Person und dem Betrieb. Falls der Betrieb keinen zusätzlichen Zeitaufwand für Prüfungsverfahren leisten möchte, ist hier ebenfalls eine flexible Absprache über das Zustandekommen von Bewertungen zu treffen. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Eine könnte in etwa sein, dass der Betrieb dem Votum des Begleiters vertraut und diesen informell autorisiert, die Bewertung mit der zu prüfenden Person allein vorzunehmen.

5.6.2. Bewertung

Wie bereits erläutert, erfolgt die Sichtbarmachung durch individuell zugeschnittene Prüfungsverfahren, und die Bewertung ergibt sich aus zwei Fremdeinschätzungen und der Selbsteinschätzung des Passinhabers:

  • Innere Perspektive (Selbsteinschätzung)

  • Äußere Bezugsperspektive (Kollege oder Arbeitsbegleiter mit gutem Kontakt zur Person)

  • Äußere betriebliche Perspektive (Chef oder Vorarbeiter mit betrieblicher Anspruchshaltung).

Dies soll möglichst viele Sichtweisen in die Bewertung integrieren, um eine größtmögliche Objektivität zu gewährleisten und um die Auseinandersetzung mit Anspruchshaltungen und Vorstellungen innerhalb der Arbeit anzustoßen. Trotzdem wird in der Einleitung des Passes darauf hingewiesen, dass Bewertungen sich immer an subjektiven Anspruchsniveaus und Vorstellungen orientieren. Zudem haben sich reine Skalen zur Selbsteinschätzung oftmals als nicht praktikabel erwiesen, da diese gerade Personen mit Beeinträchtigungen oftmals überfordern und die Wertschätzung seitens der Betriebe und somit die Arbeitsplatzchancen durch deren Beteiligung beim Bewertungsverfahren erhöht wird.[145] In welchen Maße die in unterschiedlichen Verfahren ermittelten Ergebnisse der Bewertung übereinstimmen (Zuverlässigkeit, reliability) und in welchem Maße die Prognose, die bei der Messung gemacht wurde, sich bestätigt (Validität), ist nicht primär von Bedeutung, da jeder genau weiß, wie die Bewertung erfolgt ist. Von größerer Bedeutung ist, dass das Bewertungsverfahren flexibel und wirtschaftlich ist und von den beteiligten Personen als fair (individuelle Ausrichtung) und objektiv (durch drei Perspektiven) akzeptiert wird.[146]

Die Bewertung selber wird in einer bipolaren Skala von 0-4 vorgenommen und stellt somit einen Pass mit geschlossenem Bewertungssystem dar. Bevor ich mich für die Einteilung in fünf Bewertungsstufen entschieden habe, habe ich mir verschiedene Bewertungsmöglichkeiten angeschaut und die ausgewählt, die meinen Kriterien am ehesten entsprach. Meine Kriterien für die Bewertungskala waren:

  • muss für ein LL geeignet sein (veränder- und erweiterbar)

  • nicht zu viele und nicht zu wenig Wahlmöglichkeiten

  • Mittelwert und Extreme sollen möglich sein

  • Qualität und Selbstständigkeit müssen separat bewertet werden können.

Anfangs wurde eine Smiley-Dreiteilung in Erwägung gezogen. Jedoch waren mir hier zu wenig Möglichkeiten in Bezug auf ein LL gegeben und die visualisierte Darstellung war zwar für schwer Geistigbehinderte leichter zu verstehen, doch da überwiegend in der Praxis eher die oben beschriebene Zielgruppe angesprochen werden sollte, zog ich es vor, entsprechend dem Normalisierungsgedanken die kindlichen Symbole wegzulassen. Umso mehr ist hier anfangs wiederum die beratende Funktion der Begleiter erforderlich.

Ich entschied mich - obwohl die Möglichkeit des Mittelwertes oftmals gewählt wird, um sich nicht auf eine Seite festlegen zu müssen - für die Einteilung in fünf Stufen, da für mich ein durchschnittliches Können oftmals gegeben ist und ich die Beurteiler nicht zwingen wollte, sich für eine Seite zu entscheiden. Die beiden Abstufungen der Extremwerte sind ebenfalls vonnöten, damit ein Mindestmaß an differenzierter Bewertung möglich ist und im Sinne eines LL Entwicklungen sichtbar werden können. Zudem wird die Bewertung separat für Qualität und Selbstständigkeit der Ausführung vorgenommen. Jemand, der qualitativ gut unter Anleitung arbeitet, soll die Möglichkeit einer besseren Beurteilung bezüglich der Qualität erhalten, und ebenso soll jemand, der sehr selbstständig

arbeitet, dafür etwas weniger gute Qualität abliefert, die Möglichkeit einer guten Bewertung der Selbstständigkeit erhalten. Die Bewertungsabstufungen der Selbstständigkeit gliedern sich in:

  • 0 (noch wenig selbstständig)

  • 1 (mit Unterstützung)

  • 2 (mit gelegentlicher Anleitung)

  • 3 (selbstständig)

  • 4 (sehr selbstständig).

Die Bewertungen der Qualität

  • 0 (noch geringe Qualität)

  • 1 (Qualität ausreichend

  • 2 (Qualität befriedigend

  • 3 (gute Qualität)

  • 4 (sehr gute Qualität)

Die Bewertungen können in beiden Kategorien vorgenommen werden, müssen es aber nicht. Nun musste noch ein System der Bewertungsdokumentation entwickelt werden, das überprüfbar ist. Überprüfbar meint in diesem Sinne:

  • Datum der Bewertung muss erkennbar sein

  • Verantwortliche Person muss erkenntlich sein

  • Verantwortlicher Betrieb muss erkenntlich sein

  • Der Kontakt muss möglich sein

  • Die Blätter müssen vor Missbrauch und Täuschung geschützt werden.

Nach dem theoretischen Durchspielen mehrerer Möglichkeiten entschied ich mich dafür, dass ein Kürzel des verantwortlichen Mitarbeiters und das Abnahmedatum direkt in die Bewertungsskala eingetragen werden soll. Im hinteren Teil des Passes befindet sich eine Liste, in die das jeweilige Kürzel eingetragen, der Name dazu kenntlich gemacht wird und der Betrieb sich mit der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme identifiziert. Dies ermöglicht es späteren Arbeitgebern oder Begleitern, bei gravierenden Unterschieden der Bewertungen sich über damalige Gegebenheiten zu erkundigen und gegebenenfalls geeignete Veränderungen vorzunehmen. Unterschwellig schafft diese Möglichkeit der nachträglichen Kontaktaufnahme eine gewisse Ernsthaftigkeit und verleiht den Bewertungen somit mehr Akzeptanz, ohne dass standardisierte Prüfungsverfahren zum Einsatz kommen. Jedoch stehen auch hierbei die genannten Ziele im Vordergrund.

Um die Bewertungen vor Missbrauch und Täuschungen zu schützen, ist es erforderlich, dass anfangs jede Seite, auf der eine Bewertung vorgenommen wird, mit dem Namen des Passinhabers versehen wird. So ist ein Austausch einzelner Seiten des Passes nicht mehr möglich. Dieses prinzipielle Misstrauen ist nötig, um die Wertigkeit zum Schutze der Passinhaber und der aufnehmenden Betriebe präventiv zu schützen.

5.6.3. Anerkennung

Die Wertigkeit und Gültigkeit der Bewertungen ist eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz und den Erfolg eines solchen Instruments.[147] Auch aus diesem Grunde wird eine Dreiteilung der Bewertungsperspektiven vorgegeben. Trotzdem wird es schwierig sein, die Akkreditierung bezüglich der vorhandenen Kompetenzen in einem noch sehr stark formal geprägten dualen Berufsbildungssystem zu erreichen, obwohl es hierbei nur um eine Anerkennung unterhalb der ordnungspolitischen Ebene geht.[148]

Um die flächendeckende Homologation zu gewährleisten, ist eine Einbeziehung größerer überregional agierender Institutionen von besonderer Bedeutung. Hiermit sind Verbände gemeint, die sich bundesweit für die Rechte benachteiligter Personen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzen, alle Formen der Arbeitsvermittlung, wie die Bundesagentur, aber auch Arbeitsassistenten und IFD, an die WfBM sollte herangetreten werden, an die Kammern und an wissenschaftliche Institute. Hier habe ich bei meinen Recherchen zahlreiche Adressen ermittelt, die in einem nächsten Schritt bezüglich des Passes kontaktieren werden sollten. Jedoch müsste dies ehrenamtlich und nicht mehr im Rahmen der Examensarbeit geschehen. Zusätzlich müsste ich längerfristige Absprachen mit der Druckerei der Hamburger WfBM bezüglich der Produktion treffen und eine wissenschaftliche Evaluation müsste nach ersten Erprobungen vorgenommen werden. Dies zeigt, kurz beschrieben, den zusätzlichen Arbeitsaufwand, der nötig ist, um ein solches Instrument erfolgreich zu implementieren. Die bisher (an der Stückzahl der ausgegebenen Pässe gemessen) erfolgreichsten Pässe konnten sich trotz finanzieller Unterstützung und der Mithilfe von überregional agierenden Programmen oder Institutionen nicht bundesweit durchsetzten. Dies kann selbstverständlich auch daran liegen, dass diese Entwicklung noch sehr jung ist und mit der Implementierung noch nicht genügend Erfahrungen gesammelt wurden.[149]

5.7. Formale und Handhabungselemente des Passes

Die primären Inhalte des Passes lassen sich wie folgt aufschlüsseln:

  • Allgemeiner Kompetenzteil (Grün)

  • Fachspezifischer Kompetenzteil (Rot)

  • Bewertungsskala für Qualität (Gelb)

  • Bewertungsskala für Selbstständigkeit (Blau)

  • Identifikation der prüfenden Betriebe.

Zu diesen Inhalten mussten folgende Sekundärelemente erarbeitet werden:

  • Deckblatt

  • Kurze Inhaltsübersicht

  • Einleitung und kurze Erklärung zum Umgang

  • Allgemeine Angaben zur Person

  • Erklärung der Bewertungsstufen (auch zum Ausklappen für praktischen Gebrauch)

  • Musterbeispiel

  • Leerblätter zum Kopieren für den allgemeinen und fachspezifischen Teil

  • Leerblatt zum Kopieren der Identifikation der Betriebe

  • Impressum und Kontaktmöglichkeiten.

Um all diese Elemente zu planen und umzusetzen, waren zahlreiche Treffen mit den Teammitarbeitern, den Druckverantwortlichen und dem Grafik-Designer nötig. Im Folgenden werde ich einiges zur Vorgehensweise und Inhaltliches zu den eher praktischen und formalen Elementen des Passes verkürzt schildern.

Das Deckblatt ist sehr schlicht und in edlem Bordeauxrot gehalten und trägt die Aufschrift "Qualifizierungspass", wobei das Wort "Pass" eine Schriftstärkenänderung aufweist. Hier war kurzzeitig angedacht, das "s" noch mit in diese Änderung einzubeziehen, um somit das Wort "Spass" zum Vorschein kommen zu lassen, aber da mir aus Erfahrung bekannt ist, dass viele Leute, die Machtpositionen innehaben, solchen Spaß nicht verstehen, wurde dies verworfen. Ebenfalls war anfangs angedacht, das Projekt Chance 24 auf das Deckblatt mit aufzunehmen und evtl. sogar den Bereich Service. Dies hätte allerdings die Nutzung durch weitere Organisationen und die Erweiterungsfunktion der Fachgebiete verhindert.

Die Inhaltsübersicht musste ebenfalls der Erweiterungsfunktion entsprechen. Generell heißt dies, dass keine Seitenzahlen vorkommen. Bei der Inhaltsübersicht wurden aus diesem Grunde die allgemeinen und fachspezifischen Kompetenzen nur grob benannt, so dass eine Erweiterung die Inhaltübersicht in ihrer Reihenfolge nicht beeinträchtigt.

Die Einleitung ist der Versuch, ein relativ komplexes Instrument kurz und prägnant zu beschreiben. Die Meinungen hierzu sind zwar durchaus unterschiedlich; es macht aber wenig Sinn, sich nach mehreren verschiedenen Meinungen zu richten, da ich als Experte für diesen Pass die Verantwortung dafür trage, sinnvolle Elemente der Kritik herauszugreifen und in die weiteren Planungen mit einzubeziehen. So habe ich versucht einen Kompromiss an Ausführlichkeit herauszuarbeiten, der meinen eigenen Vorstellungen auch gerecht wird. In einer Vorabversion des Passes war die Einleitung noch sehr kurz, auf eine Seite beschränkt, da ich es nicht für nötig hielt, dass Benutzer diese mehrfach durchlesen, und ich diesen Teil möglichst kurz halten wollte. Zudem ist die eigentliche Zielgruppe nicht der Hauptempfänger der Inhalte in der Einleitung. Die Einleitung dient den Personen, die mit dem Pass arbeiten, sprich denen, die später die Einträge vornehmen. Denn der Umgang mit dem Pass sollte bei mangelndem Verständnis seines Inhabers durch den Begleiter vermittelt werden. So hielt ich die kleingedruckte Einleitung auf einer Seite für zulässig, änderte auf Vorschlag einer Mitarbeiterin dies trotzdem. Im Zuge der Erweiterung auf zwei Seiten habe ich noch einige kleinere zusätzliche Veränderungen vorgenommen.

Die allgemeinen Angaben zur Person habe ich so knapp wie möglich gehalten, um der Übersichtlichkeit halber die Aufmerksamkeit nicht auf Nebenschauplätze zu lenken. Das Lichtbild und der Name ermöglichen die Identifikation des Inhabers und die anderen Daten, wie Geburtsort und Adresse (muss bei Umzug übergeklebt werden), dienen hauptsächlich der Komplettierung dieser Seite, da diese Daten auch in anderen Unterlagen geführt werden. Zwischenzeitlich kam mir der Gedanke, man könne die Notwendigkeit, einen tabellarischen Lebenslauf der Bewerbung beizulegen, durch die Aufnahme dieser dort aufgeführten Daten in den Pass den Bewerbern ersparen. Doch dieses hätte die Aufmerksamkeit auf die schulische Laufbahn, Hobbys oder andere Daten gelenkt. Für uns standen die Daten der beruflichen Qualifizierung im Vordergrund.

Die Erklärung der Bewertungsstufen beschreibt die einzelnen Niveaus kurz und ist bereits in ihrer jeweiligen Farbe unterlegt. Auf Wunsch der Arbeitsbegleiter wurde hier nach dem fachspezifischem Teil eine ausklappbare Tafel extra eingefügt, um kurz Beschreibungen direkt bei der Abnahme einsehen zu können.

Das Musterbeispiel wurde ebenfalls auf Wunsch der Arbeitsbegleiter nachträglich eingefügt. Dort wird das Eintragen der Bewertungen und der qualifizierenden Betriebe kurz veranschaulicht.

Nach der ausklappbaren Bewertungsniveautafel folgt eine Übersicht über vorhandene Leerblätter zum Kopieren. Die Leerblätter sind wichtiger Bestandteil der Weiterführungs- und Ergänzungsfunktion des Passes. Das Leerblatt des fachspezifischen Teils ist bewusst nicht mit dem Bereich Service gekennzeichnet, da andere Bereiche hiermit ebenfalls erschlossen werden können. In der Einleitung werden die Nutzer trotzdem gebeten, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls sie ein weiteres Gebiet erschließen möchten, da wir dies gerne mit ihnen besprechen würden, um die Qualität des Instruments auch längerfristig gewährleisten zu können. Auf der letzten Seite sind Angaben zum Impressum mit Kontaktmöglichkeiten zu finden. Zudem wird darauf hingewiesen, bei wem die Rechte liegen und dass die kommerzielle Nutzung untersagt ist.

5.8. Rechtliche Einordnung des Passes

Dieser Qualifizierungspass greift nicht in die Monopolisierung von Berufbildern des Berufsausbildungsgesetzes (§25 Abs.2 Nr.3 BBiG) oder der Handwerksordnung (§25Abs.2 Nr.2 HwO) ein, da dieser Qualifizierungspass nicht den Bezug zu einem gesamtem Berufsbild beabsichtigt, sondern lediglich einzelne Kompetenzen auf freiwilliger Basis nachweist.

Das Grundrecht der Berufsfreiheit wird nicht berührt, da diesem Qualifizierungspass lediglich die freiwillige Aufgabe der Dokumentation von erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Zusammenhang einer beruflichen Tätigkeit zukommt. Da dieses Instrument momentan keinerlei Anerkennung durch das Bildungssystems erfährt, muss es sich auch nicht an die Vorgaben innerhalb des Bildungs -und Beschäftigungssystems halten.[150]

Wenn man den Qualifizierungspass, da er im Besitz des Arbeitnehmers ist, im arbeitsrechtlichen Sinne als eine Art Arbeitzeugnis ansehen würde, so schreibt Prof. Dr. H.-P. Füssel im Rahmen eines Rechtsgutachtens hierzu folgendes:

"Bezüglich des Arbeitszeugnisses, das auf Verlangen des Beschäftigten auch in so genannter qualifizierter Form unter Einbezug der von dem Beschäftigten erbrachten Leistungen, ihrer Art und Dauer sowie der Führung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses auszustellen ist, hat sich ebenfalls durch die Rechtsprechung eine weitergehende Klärung ergeben. Ein Arbeitszeugnis muss danach im Hinblick auf zukünftige berufliche Perspektiven des Beschäftigten in erster Linie wahr und darüber hinaus vollständig sein; das Zeugnis muss im Hinblick auf Dritte, etwa einen zukünftigen Arbeitgeber, geeignet sein, diesem ein zutreffendes und klares Bild über den einzelnen Beschäftigten zu vermitteln. Zugleich soll ein Arbeitzeugnis, abgeleitet aus der schon erwähnten nebenvertraglichen Pflicht des Arbeitgebers wohlwollend im Sinne einer Förderung des weiteren Fortkommens des Beschäftigten formuliert sein, ohne allerdings insoweit dem prägenden Grundsatz der Wahrheitspflicht zu widersprechen." [151]

Da die Arbeitgeber aber nicht dazu verpflichtet sind, die Kompetenzen zu bestätigen, würde ich diese Art der rechtlichen Einordnung ebenfalls verwerfen. Zudem hört sich der Widerspruch bezüglich ‚wahr', ‚vollständig' und ‚wohlwollend' für mich als schwer überbrückbar an. Gerade mit dem Wort ‚wahr' tue ich mich sehr schwer, denn in Bezug auf Beurteilung und Wahrheit oder auch nur Objektivität, die für mich eine abgestufte Form der Wahrheit darstellt, gibt es genügend Belege dafür, dass dies in Reinform dem Menschen nicht kontrolliert zugänglich ist. Daher wird in der Einleitung des Passes ausdrücklich auf individuell unterschiedliche Vorstellungen und Anspruchsniveaus der Bewertung hingewiesen.

Eine weitere Form der betrieblichen Dokumentation nicht systematisch erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten stellt die Führung von Personalakten dar. Da diese aber im Besitz des Arbeitgebers sind und der Arbeitnehmer lediglich ein persönliches Einsichtsrecht hat, trifft diese rechtliche Einordnung für den Qualifizierungspass ebenfalls nicht zu.

Bei der rechtlichen Auslegung ist zu bemerken, dass eine klare Einordnung nicht ohne weiteres möglich ist. Sobald dem Pass für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein verpflichtender Charakter zukommt, begibt man sich in bestehende Rechtsbeziehungen und es bedarf einer genaueren Prüfung. Gleiches gilt, sobald die bewerteten Kompetenzen mit einem Anspruch verbunden sind.[152] Die Erhöhung der Akzeptanz und Wertigkeit auf rechtlicher Ebene ist nicht Ziel dieses Instruments. Vielmehr geht es um die Säulen Verbesserung der Arbeitschancen durch übersichtliche und aussagekräftige Dokumentation, Erlernen von Selbstbewertungs- und Selbsteinschätzungskompetenz durch den Umgang mit dem Pass und ein daraus hervorgehendes gesteigertes Selbstwertgefühl der Benutzer.

5.9. Bisherige Rückmeldungen zum Pass und weiteres Vorgehen

Die Rückmeldungen zum Pass im Gespräch mit Herrn Bretschneider vom DIE waren insgesamt positiv; er hob besonders die Möglichkeit der Selbstbewertung hervor. Jedoch gab er mir auch zu verstehen, wie wichtig es sei, den Pass mit einem Beratungskonzept oder zumindest einer detaillierten Handanweisung für die verschiedenen Benutzerperspektiven zu ergänzen.

Die Kritik der HAA von Herrn Rump und Herrn Ciolek bezogen sich mehr auf das Fehlen von Symbol-Bildern zu den Begriffen. Jedoch betonten sie auch, wie schwierig es sei, geeignete Bilder hierfür zu finden. Bei ihren Entwicklungen, die oftmals zwei Jahre oder mehr dauerten, hätten sie eigens einen Grafiker, der sich auf die Erstellung solcher Bilder spezialisiert habe, angestellt. Jedoch dauere dies dann sehr lange und koste viel Geld. Ich hatte mich mit den bestehenden Bildern von "Boardmaker" auseinandergesetzt, jedoch hatte ich nicht für alle Begriffe geeignete Bilder gefunden und ich wollte auf keinen Fall ein optisch verwirrendes Sammelsurium von Bildern in den Pass hineinquetschen. Zudem ist die Primärzielgruppe durchaus in der Lage, unter Anleitung ein arbeitsplatztaugliches Verständnis von den Begriffen zu bekommen. Für einen erweiterten Zielgruppenbereich könnte diesbezüglich eine zweite Version des Passes angefertigt werden. Bei dieser Version müsste das Format vergrößert werden und es müssten Symbol-Bilder angefertigt werden.

Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt von Herrn Rump war, dass der Pass zu ausführlich sei, um bei Bewerbungen hilfreich zu sein. Diesbezüglich ist es meiner Meinung nach wichtig, an die Arbeitgeber heranzutreten und ihnen die Eigenschaften des Passes näher zu bringen, denn die Akzeptanz des Instruments von Seiten der Arbeitgeber ist für die Bewerbungshilfefunktion entscheidend. Jedoch ersetzt er nicht die Gespräche, die bei einer Einstellung zudem nötig sind; er gibt eventuell Anregungen für arbeitsrelevante Gesprächsinhalte und ermöglicht es dem Arbeitgebern, einen ökonomischen Einblick in die Entwicklungen seiner Mitarbeiter zu erhalten, um im Sinne eines LL und des Weiterbildungsgedankens entsprechende strukturelle Veränderungen zur Verbesserung der Leistungen seiner Mitarbeiter vorzunehmen.

Damit der Arbeitgeber schneller einen Überblick bekommt, hatten wir anfänglich vor, die Leistungen der Teilbereiche in einer veränderbaren Durchschnittsnote zusammengefasst auf einer Seite anzugeben. Dies erschien uns bezüglich der Handhabung jedoch zu kompliziert. Als nächster Schritt ist die Unterweisung der Mitarbeiter als Multiplikatoren zum Pass angedacht; diese haben dann die große Herausforderung auf sich zu nehmen, den Teilnehmern des Projekts die Funktionen näher zu bringen.

Zudem ist geplant, mit der Hamburger WfBM ca. zwei Termine pro Jahr abzusprechen, an denen Bestellungen des Instruments angefertigt werden. Die Informationen zu den Terminen und alle weiteren allgemeinen Infos zum Pass werden in einem Rundschreiben an Institutionen, die sich mit dieser Thematik theoretisch und praktisch beschäftigen, verschickt. Diese können dann bei Interesse Kontakt aufnehmen und Pässe bestellen. Eventuell möchten einige Institutionen einen fachspezifischen Bereich neu erschließen.



[134] Mayring 2002, S,19.38

[135] Erpenbeck 2004

[136] MBWFK 2002, S.11-12

[137] Wiese 2004,S.179

[138] Erpenbeck/Rosenstiel 2003 ,S.343

[139] Lexikon. Wissenswertes zur Erwachsenenbildung: Kulturtechniken 1999

[140] Wikipädia die freie Enzyklopädie

[141] Mayring 2002, S.40-64

[142] Flick/ Kardoff/ Keupp/ Rosenstiel/ Wolff 1995; S.432

[143] Mayring 2002, S.114-121

[144] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.121

[145] Erpenbeck/Rosenstiel 2003, S.354

[146] Kobra 2003, S.28

[147] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.121

[148] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.76

[149] Bundesministerium für Bildung und Forschung 2004, S.77-84

[150] Füssel 2003, S.7-28

[151] Füssel 2003, S.27

[152] Ebd, S7-28

6. Ausblicke auf die Schul-, Aus- und Weiterbildung

Die Auseinandersetzung auf methodischer, praktischer und theoretischer Ebene mit diesem spannenden Thema hat in mir eine Reihe von Gedanken bezüglich meiner zukünftigen Arbeit als Sonderschullehrer hervorgerufen. Ich kann es mir nun gut vorstellen, ein Konzept für eine Werkstufenklasse zu entwickeln, das, vernetzt mit den örtlichen Betrieben, bei den Schülern eine frühzeitige realistische Einschätzung der Arbeitswelt ermöglicht. Hierzu gibt es auch eine Reihe innerschulischer Konzepte wie den Bau eines Schulkiosks von Schülern der Pestalozzischule in Schleswig oder die zahlreichen Projekte von Schülerfirmen, die ich auf der auf der Berlin-Exkursion kennen gelernt habe.

Diese innerschulischen Maßnahmen kann man gar nicht früh genug beginnen und die intensive Vernetzung der örtlichen Betriebe hängt auch eng von der Zusammenarbeit mit den Eltern ab, da diese oftmals in der Umgebung arbeiten und über sie der Erstkontakt zu den Betrieben laufen könnte. Zudem würde ich mir die Materialien der HAA zum Thema ‚Schlüsselqualifikationen' bestellen und mit diesen intensiv arbeiten. Die schriftliche Aufarbeitung erfolgt somit auch zu diesen persönlich relevanten Themen und wird frühzeitig durch ein Portfolio der privaten und schulischen Interessen und Engagements dokumentiert (eventuell ist auch eine spätere Einarbeitung in den Profilpass möglich). Die Schüler sollten das gesamte Spektrum an Berufmöglichkeiten und Institutionen, die sie bei der Berufswahl unterstützen können, kennen lernen, um aus ihren "schlechten" Startchancen das Bestmögliche selbstbestimmt wählen zu können.

Die veränderten Bedingungen der Ausbildungsmöglichkeiten (QB, Helferberufe, Externenprüfung) zeigen, dass auch die Verantwortlichen der Kammern diese Situation erkannt haben, und die zunehmende Öffnung der WfBM zum allgemeinen Arbeitsmarkt hin bestätigt diesen Bedarf. Hier ist nun abzuwarten, wie die Gesetzesänderungen sich in das bestehende Angebot einfügen; es könnte durchaus passieren, dass die WfBM nun einen Verdrängungskampf gegen Arbeitsassistenzen anderer Träger beginnen, da sie, wie bereits erwähnt, die Monopolstellung für die Orientierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen innehaben. Jedoch belebt Konkurrenz bekanntlich auch das Geschäft, und es könnte ein breiteres und dichteres Netz an engagierten Institutionen, die die Teilhabe behinderter Personen am "normalen" Arbeitsleben anstreben, zur Folge haben. Im Raum Hamburg ist dies sicherlich schwierig, da dieses Netz bereits sehr engmaschig ist, aber für viele andere Bereiche wäre diese Entwicklung zu begrüßen. Vom IFD in Schleswig liegt mir bereits ein Konzept für den "externen Berufsbildungsbereich" vor, in dem die Zusammenarbeit mit der WfBM und Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes angestrebt wird. Im Sinne eines lebenslangen Lernens halte ich diesen Bildungspass für flexibel und geeignet, sofern der Umgang mit ihm eingeübt wird, da dieser unabhängig von erschwerenden Prüfungsordnungen dem Inhaber die Möglichkeit gibt, seine Kompetenzen zu dokumentieren und bewerten zu lassen. Gerade für Sonderschüler ist nach meiner Erfahrung die Zusammenarbeit mit prüfenden Institutionen mit großen Ängsten verbunden und daher ist dieser Bildungspass m.E. zugänglicher für dieses Klientel als die Zertifizierung von einzelnen QB der Kammern. Somit könnte dieser Pass eine Alternative zum herkömmlichen Ausbildungssystem für Benachteiligte darstellen, jedoch kann er ebenfalls zur Vorbereitung hierfür behilflich sein. Wenn das zukünftige Ausbildungssystem, wie von Wissenschaftlern der verschiedenen Institute gefordert, sich mit dem Ausbildungssystem verzahnen und nach den Grundsätzen von Flexibilität, Mobilität, Autonomie und Individualisierung ausgerichtet sein soll, ist es meines Erachtens notwendig, Ausbildungszeiten zu verkürzen und den Bereich der Weiterbildung lebensbegleitend auszubauen. Zudem muss überlegt werden, ob ältere Arbeitnehmer, die aufgrund körperlicher oder psychischer Probleme nicht mehr motiviert und energisch genug ihren Beruf ausüben können, ihre Berufs- und Lebenserfahrung nicht in anderen, z.B. beratenden Berufen sinnvoll einsetzten können. Hierfür bedarf es bestimmter Berufe, die älteren Menschen zu beispielsweise 90% vorbehalten sind und eines entsprechend eingeflochtenen Weiterbildungsangebots, das zu etablieren ist.

Jedoch müssen Einsparungen bei den lange andauernden Ausbildungen vorgenommen werden, um dieses zu finanzieren. Hierfür könnte man sich nach dem Grundsatz des "trainig on the job" der UB richten. Ein flächendeckendes Angebot von Weiterbildungspässen könnte die Ausbildung dokumentieren und bewerten. Die angestrebte formale curriculare Kontrolle der Qualität müsste so über andere Zertifizierungen von Weiterbildungsmaßnahmen und arbeitsprozessbegleiteten Bestätigungen der Betriebe übernommen werden. Somit kommt die Arbeit zügiger voran und man erfährt schneller, ob man hierfür geeignet ist, ohne die Annerkennung des Geleisteten zu verlieren. Es freut mich, dass Wissenschaftler dies erkannt haben; nun müssen diese Ideen nur noch in die Politik gelangen und diese muss sich gegen die Opposition und Lobbyverbände durchsetzen. Es ist leider utopisch zu glauben, dass das häufig benutzte Wort "Reform" in seiner Dimension als legaler Gegenspieler der Revolution[153] zur Umgestaltung politischer und gesellschaftlicher Einrichtungen auch in der Umsetzung einmal zeitgemäße Anwendung finden wird.



[153] Brockhaus 2004, S.835

7. Literaturverzeichnis

7.1. Monografien und Aufsätze

Arbeitsgemeinschaft Betriebliche Weiterbildungsforschung (Hg.): Auf dem Weg zu einer neuen Lernkultur. Münster 2002

Barlsen,J/ Hohmeier,J: Neue berufliche Chancen für Menschen mit Behinderungen. Düsseldorf 2001

Barlsen,J./Bungart,J./Hohmeier,J./Mair,H.: I Integrationsbegleitung in Arbeit und Beruf von Menschen mit Lern- oder geistiger Behinderung. Eine Untersuchung von IFD in Westfalen-Lippe. In Impulse Nr.12 . 1999

Björnevold, Jens: Lernen sichtbar machen. Ermittlung, Bewertung und Anerkennung nicht formal erworbener Kompetenzen in Europa. Luxemburg 2001

Behncke, R.., Ciolek, A.: Arbeiten außerhalb der Werkstatt. Die Hamburger Arbeitsassistenz - ein Fachdienst zur beruflichen Integration für Menschen mit geistiger Behinderung. In: GEW HAMBURG 1998

Behncke, R/Lilienthal, I.: Qualifizierung am Arbeitsplatz- Kernelement der UB. In: Impulse Nr.30. Hamburg 2004

BIH: Jahresbericht 2003/ 2004. Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf, Karlsruhe 2004

BIH: Jahresbericht 2004/ 2005. Hilfen für schwerbehinderte Menschen im Beruf, Wiesbaden 2005

Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.): Weiterbildungspass mit Zertifizierung informellen Lernens. Machbarkeitstudie im Rahmen des BLK-Verbundprojektes. Berlin 2004

Bungart, Jörg: Integrationsfachdienste im Netzwerk zur Teilhabe am Arbeitsleben. Überarbeiteter Vortrag zur Konferenz "Frische Brise oder Gegenwind?". Bad Boll 2002

CEDEFOP(Hrsg.): Lebenslanges Lernen: Die Einstellungen der Bürger. Thessaloniki 2003

Doose S.: Die Phasen der Entwicklung von UB, IFD und Arbeitassistenz in Deutschland. In: Impulse H.32 BAG-UB. S.3-14. Hamburg 2004 Doose, S.: Unterstützte Beschäftigung im Übergang Schule-Beruf. In: vds Landesverband H.1, S.5-19. Nordrhein-Westfalen 2005

Doose, S.: Ergebnisse einer Studie über unterstützte Beschäftigung in Deutschland. In: Impule BAG UB, H. 1, S. 5-7.Hamburg 1996

Erpenbeck, John/ Rosenstiel, Lutz v.: Handbuch Kompetenzmessung. Stuttgart 2003

Flick, U./Kardoff, E.v./ Keupp, H./ Rosenstiel, L.v./Wolff, S.: Handbuch qualitative Sozialforschung. München 1995

Fröhlich, Werner D: Wörterbuch Psychologie. München (24) 2002

Füssel, H.-P.: Weiterbildungspässe- Überlegungen zur rechtlichen Einführung, Rechtgutachten im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, Bremen 2003

Gutschow, Katrin: Zertifizierungssystem unter der Lupe. Vortrag auf der Fachtagung "Zertifizierung in der Aus- und Weiterbildung auf nationaler und europäischer Ebene" der Senatsverwaltung für Arbeit am 19. und 20. Juni 2002 in Berlin

Hamburger Arbeitsassistenz: KUKUK. Kommunikation - Konfliktbewältigung ¬Kooperation. Ein Bildungsangebot für Menschen mit Lernschwierigkeiten zum Thema Schlüsselqualifikationen. Ein Beitrag zur beruflichen Handlungskompetenz. Hamburg 2004.

Heidemann, Winfried/ Kruse, Wilfried: Bewertung und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen. Abschlussbericht des Leonardo-Projektes VALID. Düsseldorf/Dortmund 1997

Ingenkamp, KH: die Fragwürdigkeit der Zensurengebung. Texte und Untersuchungsberichte. Weinheim/Basel (6) 1976

Käpplinger, Bernd: Anerkennung von Kompetenzen: Definitionen, Kontexte und Praxiserfahrungen. In: DIE (Hg.): Europa. Bonn 2002

Klafki, W.: Abschied von der Aufklärung? Grundzüge eines bildungstheoretischen Gegenentwurfs. In: Krüger, H.-H. (Hrsg.): Abschied von der Aufklärung? Perspektiven der Erziehungswissenschaft. Opladen 1990 Kloas, P-W.: Modulare Berufsausbildung: Eine Perspektive für die Benachteiligtenförderung. In Füllbier, Paul/Münchmeier, Richard: Handbuch Jugendsozialarbeit. Votum Verlag, Münster 2001

Landeswohlfahrtsverband Hessen (Hg.): Gemeldete Vermittlungen in Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse auf den allgemeinen Arbeitsmarkt aus hessischen WfBM mit Fachkräften für berufliche Integration (FBI) in der Zeit von 1995 bis 2002. Interne Berechnungen. Kassel 11.8.2004.

Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hg.) Kriterien zur Verbesserung der Enzscheidungssicherheit bei der Eingliederung Behinderter in Werkstätten für Behinderte oder auf den allgemeinen Arbeitmarkt. Münster, 1994

Laur-Ernst, Ute: Das Berufskonzept- zukunftsfähig auch für Jugendliche mit schlechten Startchancen. Aus: Fachkongress Forum 9. Benachteiligung in der Bildungsgesellschaft-Perspektiven für die berufliche Förderung.2002

Mayring, P.: Einführung in die Qualitative Sozialforschung. Weinheim und Basel 2002

Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (Hg.): Bildungspässe: Machbarkeit und Gestaltungsmöglichkeiten. Saarbrücken 2003

Neuner, G.: Ressource Allgemeinbildung? Neue Aktualität eines neuen Themas, Weinheim 1999

Reetz, Lothar: Kompetenz. In: Kaiser, Franz-Josef et al (Hg.): Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Bad Heilbrunn, Julius Klinkhardt 1999, S. 245-246

Röthig, Peter: Sportwissenschaftliches Lexikon. Schorndorf 1992

Schabmann, A., Klicpera, C.: Welche Berufe üben Menschen mit geistiger Behinderung am offenen Arbeitmarkt aus? Erfahrungen von Experten und Betroffenen in Österreich; In: Geistige Behinderung 36, S.5-12

Schulze, H. Sturm, H. Glüsing, U. Rogal, F. Schlorf, M. (Hrsg.): Schule, Betriebe und Integration -Menschen mit geistiger Behinderung auf dem Weg in die Arbeitswelt; Hamburg 1997 - Beiträge und Ergebnisse der Tagung INTEGRATION 2000 am 30./31. Mai 1996 in Hamburg Seyfried, E.: Neue Wege zur beruflichen Integration Behinderter. Europäische Modelle teilgeschützter Beschäftigung und ihre Bedeutung für die Rehabilitationspsychologie. Heidelberg 1990

Seyfried, Brigitte: Berufsausbildungsvorbereitung und Qualifizierungsbausteine. Artikel aus Zeitschrift des BiBB- BWP Sonderausgabe 2003

Trost, R.: Bericht zur ersten Konferenz der Europäischen Union für Supported Employment (EUSE) 16./17. Mai 1994 in Rotterdam. Tübingen: Forschungsstelle Lebenswelten behinderter Menschen, 1994

Wiese, B.: Individuelle Steuerung beruflicher Entwicklung. Kernkompetenzen in der modernen Arbeitswelt. Frankfurt am Main 2004

Ziegenspeck,J.: Handbuch Zensur und Zeugnis in der Schule. Historischer Rückblick, allgemeine Problematik, empirische Befunde und bildungspolitische Implikationen. Bad Heilbrunn. 1999

7.2. Internetquellen

Arbeitsagentur: Online-Handbuch. Quelle: www.arbeitsagentur.de

Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. Berlin 2003 In: http://www.bmgs.bund.de/downloads/BerichtParagr160SGBIX.pdf [Datum des Zugriffs: 31.1.2005)

Chronik und Portrait: Fachdienst HAA. 2002 als PDF unter: www.hamburger-arbeitsassistenz.de (Datum des Zugriffs 20.02.2005)

Doose, S.: Unterstützte Beschäftigung im Übergang Schule-Beruf. In: vds Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) 2005. (Quelle: www.bidok.uibk.ac.at, 21.01.2006)

Doose, S.: UB-Ein neuer Weg der Integration im Arbeitsleben im internationalen Vergleich. Hamburg 1997 (Quelle: http://bidok.uibk.ac.at/library/doose-vergleich.html)

Frank, Irmgard/ Gutschow, Katrin/Münchhausen, Gesa/ Wolff, Tanja: Zwischenbericht zum Forschungsprojekt 3.4. 101 Instrumente zur Erfassung informellen Lernens im Prozess der Erwerbsarbeit. Pilotstudie.2004 Quelle: www.good-practice.de/zw_34101.pdf

Frank, Irmgard: Ringvorlesung Universität Bielefeld WS 2003/2004. Das Leben als Lehrmeister- Informelles Lernen und individuelle Kompetenzentwicklung www.bibb.de/dokumente/pdf/a45_informelles-lernen_frank_vorlesung-bielefeld.pdf ¬

Franke, Guido: Erfahrung und Kompetenzentwicklung; Forum 3 Lebensbegleitendes Lernen- die Bedeutung des beruflichen Erfahrungslernen für die Kompetenzentwicklung, 2002 www.bibb.de/dokumente/pdf/pr_pr-material_2002_fachkongress_forum3.pdf

Gesellschaft Erwachsenenbildung und Behinderung e.V. (Hrsg.): Lexikon. Wissenswertes zur Erwachsenenbildung. 1999. Quelle: www.111er.de/lexikon/ Datum des Zugriffs: 20.01.2006

Handelskammer Hamburg: Qualifizierungsbausteine 2006 Quelle: www.hk24.de

Hinz, A: Integrative Wege von der Schule in die Arbeitswelt- es gibt sie und sie führen weiter! Quelle: www.integration-bayern.de/symposium 2002

ISB - Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik (Hrsg.): Bestandsaufnahme und Perspektiven des Übergangs aus den Werkstätten für behinderte Menschen. Ergebnisbericht. Berlin 2002. Zugleich in: http://www.isb-berlin.de/dokument/wfb_endbericht.PDF. [Datum des Zugriffs: 31.1.2005]

Preißner, R.: Erfassung, Bewertung und Anerkennung von informellen Kompetenzen als Teil des Lebenslangen Lernens in Deutschland. Deutschland Projekt Weiterbildungspass. 2004 Quelle: www.die-bonn.de

SGB 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Quelle: www.juris.de

WfBM: www.wfbm.info

7.3. Gesetzestexte

BBiG: Berufsbildungsgesetz. Stand 11.04.2005. Bundesministerium für Bildung und Forschung. Berlin 83 Bericht der Bundesregierung nach § 160 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. Berlin 2003 In: http://www.bmgs.bund.de/downloads/BerichtParagr160SGBIX.pdf [Datum des Zugriffs: 31.1.2005)

SGB 9: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Quelle: www.juris.de

7.4. Narrative Interviews

Ciolek/ Rump: Gesprächstermin zum Bildungspass zwischen 16.15 und 19.00. Hamburg 2006

8. Anhang

Anhangsübersicht

Als Beilage zur Ansicht liegt ein Exemplar des erstellten Qualifizierungspasses bei

Anhang 0=Liste der Kooperierenden betriebe der HAA

Anhang 1=Liste der 51 registrierten Weiterbildungspässe

Anhang 2=Inhaltsverzeichnis eines universellen BP

Anhang 3=Ergebnisse Untersuchung Ulrich über informelles lernen

Anhang 4=Liste Erpenbeck über Instrumentarien zur Kompetenzmessung

Anhang 5=Recherche der Kompetenzoberkategorien

Anhang 6=Fragebogen zu den Top 10

Anhang 7=Listen zur Einordnung der Einzelindikatoren für Arbeitsbegleiter

Anhang 8=Drei Ebenen Sammlung der Einzelindikatoren

Anhang 0: Liste der kooperierenden Betriebe der HAA (Auswahl)

Hamburgische Staatsoper GmbH

Mövenpick im Hanseviertel

IKEA Deutschland

Studentenwerk Hamburg

Hamburger Gaswerke GmbH

Esso-Station Schittkäker

Eurest Deutschland /Hamburg- Bahrenfeld

JET-Stationen Poppenbüttel

Cooking-Event Management

Rudolf-Ballin-Stiftung Hamburg

Irene Zinn-DAK-Betriebsrestaurant Elsa Brandström Haus im DRK Hamburg

Leben mit Behinderung Hamburg e.V.

SODEXHO-Deutschland GmbH

NOVOTEL - Süd / Hamburg

Altenheim Haus Lebensabend

Altenhof der reformierten Kirche e.V.

JET-Tankstelle Andreas Hermann Jack Wulfskin GmbH

Fahrzeugpflege Oliver Schacht

Tobias Grau Leuchtelemente

Wäscherei Lindemann / Bergedorf

JET-Station Michael Hermann

"Bäckerei Reichelt"/ Bergedorf

Golf Hotel - Treudelberg /Mariott

Auguste Staar Kuvertierservice

Hadiko / Diäko GmbH

Diakonie Stiftung Alt-Hamburg-

Evangelisches Altenheim Christophorus

Fa. 1000 Töpfe / Kertscher Seniorenzentrum St.Markus Hoheluft

Hamburger Weltwirtschaftsarchiv, Bibliothek

Wäscherei Alpheis

Lewien Verbindungstechnik, Schenefeld

Kreyenberg Industrietechnik, Norderstedt

Schule Bekkamp

Schule Sportplatzring

Bezirsamt Altona - Gartenbauabteilung

D & S Dialogmarketing

Stiftung Anscharhöhe

Peiser Tür und Torautomatik GmbH

Anhang 1: Liste der 51 registrierten Weiterbildungspässe

Tabelle 2: Übersicht über in Deutschland eingesetzte Weiterbildungspässe nach gesellschaftlichen Funktionsbereichen (Stand: Juli 2003)

Nr.

Gesellschaftlicher Funktionsbereich

Bezeichnung des Weiterbildungspasses

1.

Schule

"Aktiv-Pass" (Stadt Osnabrück)

2.

Schule

"Berufs-Eintritts-Pass" (Landkreis Osnabrück)

3.

Schule

"Berufswahlpass Nordverbund"

4.

Schule

"Portfolio: Medienkompetenz" (ehem. Landesinstitut für Schule und WeiterbildungNRW)

5.

Schule

"Tu-Was-Tagebuch" (Nürtingen

6.

Schule

"Zeugnisbeiblatt Ehrenamt"

7.

Ausbildung

"EUROPASS Berufsbildung"

8.

Ausbildung

"European Credit Transfer System" (ECTS)

9.

Ausbildung

"Interregionaler Berufsbildungspass Hotellerie Gastronomie"

10.

Ausbildung

"Lernpass" (Fachhochschule Bochum)

11.

Ausbildung

"Nachweis über berufsbezogene Qualifikationen" (Bundesinstitut für Berufsbildung)

12.

Ausbildung

"Portfolio: Medien. Lehrerbildung" (ehem. Ministerium für Schule, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW)

13.

Ausbildung

"Qualifizierungspass für modulare Nachqualifizierung zum Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel"(Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft)

14.

Beruf - betrieblich

"Bildungspass" (Siemens AG)

15.

Beruf - betrieblich

"IT-Card" (AUDI AG)

16.

Beruf - betrieblich

"Kompetenzcard" (Gesellschaft für gesamtheitliche Bankenberatung

17.

Beruf - betrieblich

"Nachweisheft über praktische Einweisungen und Befähigungen zum Wagenprüfer, Zug- und Lokführer" (Deutsche Bahn)

18.

Beruf - betrieblich

"Qualifikationspass" (Vollack)

19.

Beruf - betrieblich

"Qualifizierungspaß" (Volkswagen AG)

20.

Beruf - betrieblich

"Werdegangspass" (Bundeswehr)

21.

Beruf - überbetrieblich

"ANEKO" (Volkshochschule Stuttgart)

22.

Beruf - überbetrieblich

"Berufs- und Weiterbildungspass" (Bundesinstitut für Berufsbildung)

23.

Beruf - überbetrieblich

"Bildungspass des Europäischen Bildungsinstitutes der Handelsverbände in der Medizin" (Zentralvereinigung medizinisch-technischer Fachhändler e.V.)

24.

Beruf - überbetrieblich

"Europäischer Weiterbildungspass" (Bundesverband deutscher Privatschulen)

25.

Beruf - überbetrieblich

"Kompetenzhandbuch" zum Job-Navigator (Industriegewerkschaft Metal)

26.

Beruf - überbetrieblich

"Qualifikationsnachweis der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik"

27.

Beruf - überbetrieblich

"Qualifizierungsnachweis des Deutschen Handwerks"

28.

Beruf - überbetrieblich

"European Computer Passport Xpert"

29.

Beruf - überbetrieblich

"Qualifizierungspass für berufliche Qualifizierung und Weiterbildung" (BBJ SERVIS gGmbH für Jugendhilfe)

30.

Beruf - überbetrieblich

"STATTbuch"

31.

Beruf - überbetrieblich

"Studienpass der Akademie für Sekretariat und Büromanagement"

32.

Beruf - überbetrieblich

"Weiterbildungspass" (Arbeit und Leben)

33.

Ehrenamt

"Ausbildungspass der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg"

34.

Ehrenamt

"Freiwilligenbuch Hildesheim"

35.

Ehrenamt

"Hamburger Freiwilligenbuch"

36.

Ehrenamt

"Jugendleiter-Card"

37.

Ehrenamt Landesnachweis

"Engagiert im sozialen Ehrenamt"

38.

Ehrenamt

"Nachweis über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildung" (Trägerkreis Ehrenamt)

39.

Ehrenamt

"Nachweis über ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich geleistete Arbeit" (Freiwilligenagentur Halle/Saale)

40.

Ehrenamt

"Nachweismappe Ehrenamt" (Arbeitsgemeinschaft Hessischer Jugendverbände)

41.

Ehrenamt

"Nachweis über ehrenamtlich, freiwillig und unentgeltlich geleistete Arbeit in Kirche und Gesellschaft" (Trägerkreis Ehrenamt)

42.

Ehrenamt

"Sprungbrett Ehrenamt - Nachweismappe über ehrenamtliches Engagement" (Bund der Deutschen Katholischen Jugend)

43.

Ehrenamt Zertifikat

"Jugend engagiert sich"

44.

Privatbereich

"Europäisches Sprachenportfolio"

45.

Privatbereich

"Kompetenzbilanz" (Deutsches Jugendinstitut)

46.

Privatbereich

"Kompetenzbilanz für Migranten(Deutsches Jugendinstitut)

47.

Schule Ausbildung

"Peer Leader Ausweis" (Berlin)

48.

Schule Ausbildung

"Qualipass" (Mecklenburg-Vorpommern)

49.

Schule Ausbildung Ehrenamt

"Qualipass" (Baden-Württemberg)

50.

Schule, Ausbildung Ehrenamt Beruf

"Europäischer Lebenslauf" (EU-CV)

Anhang 2 = Inhaltsverzeichnis eines universellen BP (Bretschneider und Preißner)

Titelseite: Weiterbildungs- und Kompetenzenpass

Innenseite: Persönliche Daten zur Identifikation der Passeigentümer Lebenslauf (in Anlehnung an Europäischen Lebenslauf)

1. Einführungstext mit ausführlichen Hinweisen zur Nutzung des Dokuments/ Handreichungen

2. Dokumentation bisheriger Lernprozesse und Kompetenzen, seien sie innerhalb oder außerhalb des formalen Bildungssystems erworben

2.1 Abschlüsse/ Zertifikate

  • Allgemeinbildende Schulabschlüsse

  • Berufsausbildungsabschlüsse (incl. Hochschulabschlüsse)

  • Weiterbildungsabschlüsse

2.2 Nachweise (Bescheinigungen) und Tätigkeitsbeschreibungen aus den Bereichen

  • Erwerbsarbeit

  • Familien- und Hausarbeit

  • Ehrenamt

  • Hobbys/ Interessenschwerpunkte 90

Anhang 3: Ergebnis Untersuchung Ulrich über informelles Lernen

Abb. 2: Hauptquellen des Kompetenzerwerbs für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit - subjektive Bewertung

Anhang 4=Liste Erpenbeck über Instrumentarien zur Kompetenzmessung

Einzelkompetenzen, Kompetenzkombinationen

Eine Grundkompetenz

Persönlichkeitsinventar zur Integritätsabschätzung(PIA)

BCI(Barmbeck-Competence-Instrument)

Test zur beruflichen Orientierung und Planung(TOP Test)

Leistungsmotivationsinventar(LMI)

Lernpotential- Assessment Center

Das Multi-Motiv-Gitter(MMG)

ICA-Instrument for competence Assessment

Founders Check

Revidierter Allgemeiner Büroarbeitstest(ABAT-R)

Wissensdiagnose auf Basis von assoziieren und Struktur-Legen

Das Personalauswahlverfahren "Soziale Kompetenz"(SOKO) der Bayrischen Polizei

Situatives Interview zur Messung von Kooperationswissen

Gruppencheck

Zwei Grundkompetenzen

IAI-Scorecard of Competence

Teiltätigkeitslisten als Methode der Kompetenzeinschätzung

Arbeitsproben und situative Fragen zur Messung arbeitsplatzbezogener Kompetenzen

Das Kompetenzrad

Siemens-Führungsrahmen

Drei Grundkompetenzen

Führungskräfteplanung und -entwicklung

Selbstkompetenz beruflicher Kompetenz

Vier Grundkompetenzen

Das Kassler Kompetenz-Raster(KKR)

Kompetenzmessung in multimedialen Szenarien: pro facts-"Ein Assessment Center am PC"

SYNPRO-FAI(Führungs-Analyse-Instrument)

!Response 360°-Feedback

Beurteilungsbogen zu sozialen und methodischen Kompetenzen-smk99

Kompetenzbilanzen

Die Kompetenzbilanz- Ein Instrument zur Selbsteinschätzung und beruflichen Entwicklung

Qualipass- Dokumentation der persönlichen und fachlichen Kompetenzen

Übergreifende Kompetenzgitter

KODE Kompetenz-Diagnostik und Entwicklung

KODE X-Kompetenz-Explorer

Kompetenz-Kompass

Nextexpertizer und nextcoach: Kompetenzmessung aus der sicht der Theorie kognitiver Selbstorganisation

Entwicklungsorientiertes Scanning(EOS)

Das Eligo system

Das Internetrecruitingtool PERLS

Kommerzielle Anbieter

Opus Organisations- und potential- Untersuchungs-System

WM-Kompetenz-Check. Fragebogen zur Erfassung relevanter Kompetenzen für Wissensmanagement

DISG- Persönlichkeits-Profil, verhalten in konkreten Situationen

INSIGHTS MDI- Leadership-Check

Behavioral event Interview (BEI)

Emotional Competency Inventory (ECI)

Exemplarische ausländische Beispiele

Bilan de competences

Schweizerisches Qualifikationshandbuch

DACUM(Developing a Curriculum)

Anhang 5=Recherche der Kompetenzoberkategorien

Auswahl an möglichen Oberkategorien für allgemeine Kompetenzen

Sammlung aus WfBM Fähigkeitsbeschreibungen:

-Grundarbeitsfähigkeiten

-Kognitiver Bereich

-Emotionaler Bereich

-Sozialer Bereich

-Persönlichkeitsmerkmale

-Teamfähigkeit

-Kognitive Fähigkeiten, Konzentrationsvermögen

-Arbeitsverhalten

-Leistungsfähigkeit

-Belastungsfähigkeit

-Besonderheiten

-Kulturtechniken

-Kernqualifikationen

-Arbeitprozessqualifikationen

-Schlüsselqualifikationen

-Sonstiges

-Allgemeine Fähigkeiten/ Kenntnisse

-Arbeitsrelevante

-Informationsverarbeitung und -aufnahme

-Arbeitsrelevante beziehungen

-Kognitive Fähigkeiten

-Motorische Fähigkeiten

-Soziale Fähigkeiten

-Besonderheiten

-Sozialverhalten

Arbeitskenntnisse, -fertigkeiten, -leistungen

-Arbeitsverhalten

-Lebenspraktischer bereich

-Sonstiges

Sammlung aus Diagnoseinstrumenten und Bildungspässen(MELBA, BIP,

HAMET2, IQPR, :FABA, FPI-R, Familienkompetenzbilanz, CH-Q, KKR

-Kognitive Merkmale

-Soziale Merkmale

-Art der Arbeitsausführung

-Psychomotorische Merkmale

-Kulturtechniken/Kommunikation

-Arbeitsverhalten

-Emotionen

-Kognitiver Bereich

-Motivation

-Persönlichkeitsmerkmale

-Soziale Fähigkeiten

-Weiteres

- Basiskompetenzen(Handwerklich- motorisch, PC Kompetenz)

-Lernfähigkeit

-Berufsbezogene Sozialkompetenz

-Vernetztes denken(Fehlersuche und Problemerkennung)

-Arbeitsverhalten

-Emotionen

-Kognitive Fähigkeiten

-Körperliche Fähigkeiten

-Motivationen

-Person in Bezug zu Alltagsleben, Arbeitsleben, Gesundheit/Krankheit

-Persönlichkeitsmerkmale

-Soziale Fähigkeiten

-Weitere

-Arbeitsverhalten

-Kognitive Fähigkeiten

-Körperliche Fähigkeiten

-Motivation

-Person in Bezug zu Arbeitsleben und Gesundheit/Krankheit

-Emotionen

-Motivation

-Persönlichkeitsmerkmale

-Person in Bezug zu Alltagsleben und Gesundheit/Krankheit

-Soziale Fähigkeiten

-Sozialkommunikative Kompetenz

-Methodenkompetenz

-Selbstkompetenz

-Fachliche Fähigkeiten

-Methodische Fähigkeiten

-Soziale Fähigkeiten

-fachkompetenz

-Methodenkompetenz

-Sozialkompetenz

-Selbstkompetenz

Sammlung aus der Literatur(Lehrplan, R.Wieland, Koch, Butsch, Lexikon Erwachsenenbildung, EU Kommission, Erpenbeck/Sauer:

-Fachkompetenz

-Methodenkompetenz

-Sozialkompetenz

-Selbstkompetenz

-Sozialkompetenz

-Sachkompetenz

-Moralische Kompetenz

-Basiskompetenzen

-Methodisch -didaktische Kompetenz

-Methodenkompetenz(Planerstellung)

-Handlungskompetenz(Planausführung)

-Kommunikative und soziale Kompetenz

-Mutter und fremdsprachliche Kompetenz

-Mathematische Kompetenz

-Grundlegende Naturwissenschaftlichtechnische Kompetenz

-Computerkompetenz

-Lernkompetenz

-Interkulturelle, interpersonelle und soziale Bürgerkompetenz

-Unternehmerische Kompetenz

-Kulturelle Kompetenz

-Fachkompetenz

-Methodenkompetenz

-Sozialkompetenz

-Handlungskompetenz

-Fach und Methodenkompetenz

-Sozial kommunikativer Kompetenz

-Personaler Kompetenz

-Aktivitäts- uns Handlungskompetenz

Anhang 6=Fragebogen zu den Top 10

Sebastiano Orlandi, Erdbeerenberg 45, 24837 Schleswig, Tel.:04621/31111, mail: sebastiano.orlandi@web.de

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Projekt Chance 24, der vier Hamburger Werkstätten für Menschen mit Behinderung, kooperiert mit Betrieben des Ersten Arbeitsmarktes in den Bereichen Gastronomie und Einzelhandel. Menschen mit einer Behinderung durchlaufen hierbei im Betrieb eine zweijährige Ausbildungszeit, in der sie zahlreiche fachliche Kompetenzen erwerben. Die Ausbildung ist nicht als Konkurrenz zu Berufbildern der Gastronomie zu sehen, sondern bereitet auf sie vor oder gibt Menschen, die aus verschiedensten Gründen es nicht schaffen eine Berufausbildung zu absolvieren, eine Chance ihre erworbenen Kompetenzen zu dokumentieren. Um die "wichtigen" Kompetenzen für zukünftige Arbeitgeber dokumentieren zu können benötigen wir ihre Mithilfe.

Im Rahmen des Projektes Chance 24 beabsichtigen wir einen Bildungspass für den Bereich Service zu entwickeln. Unser Ziel ist es diesen mit den wichtigsten Kompetenzen des Arbeitnehmers auszustatten und diese übersichtlich nach einem Punktesystem bewertet darzustellen. Damit zukünftige Arbeitgeber sich schnell ein Bild von den erreichten Kompetenzen des Arbeitsuchenden machen können. Die Bewertungskriterien sollen entwicklungsfähig sein, im Sinne eines lebenslangen Lernens. Es soll sich hier um informell, in der täglichen Arbeit, erworbene Kompetenzen handeln.

Da der Pass nach Ihren Wünschen ausgerichtet sein soll, benötigen wir Ihre Mithilfe. Wir bitten Sie uns eine Art "Top Ten", über die Fähigkeiten/Fertigkeiten die ein potenzieller Arbeitnehmer des Projekts Chance24 vor der Einstellung bereits verfügen sollte, anzufertigen. Des Weiteren bitten wir Sie eine "Top Ten" Liste über die Fähigkeiten/Fertigkeiten die er im Laufe der Anstellung erlernen sollte anzufertigen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Entwicklung eines Qualifizierungsinstrument im Bereich Service und wünschen Ihnen, Ihrer Familie und Ihren Mitarbeitern ein frohes Weinachtfest. Sie können mich jederzeit per Mail oder Telefon kontaktieren. Am Montag den 19.12 werde ich die Bögen in Ihrem Betreib abholen.

I.A. von Chance 24 Sebastiano Orlandi

Es ist nicht zwingend erforderlich dass genau 10 Fähigkeiten/Fertigkeiten ausgefüllt werden (falls ihnen mehr oder weniger einfallen).

TOP TEN

Fähigkeiten/Fertigkeiten die vor Arbeitantritt bereits beherrscht werden sollten:

1.______________________________________________

2.______________________________________________

3.______________________________________________

4.______________________________________________

5.______________________________________________

6.______________________________________________

7.______________________________________________

8.______________________________________________

9.______________________________________________

10._____________________________________________

Fähigkeiten/Fertigkeiten die während des Arbeitverhältnisses erworben werden sollten:

1.______________________________________________

2.______________________________________________

3.______________________________________________

4.______________________________________________

5.______________________________________________

6.______________________________________________

7.______________________________________________

8.______________________________________________

9.______________________________________________

10._____________________________________________

Anhang 7=Listen zur Einordnung der Einzelindikatoren für Arbeitsbegleiter

Hierzu wurden die Begleiterinnen mündlich angeleitet

Allgemeine Kompetenzen

Selbstkompetenz:

1.______________________________________________ 2.______________________________________________ 3.______________________________________________ 4.______________________________________________ 5.______________________________________________

Sozialkompetenz:

1.______________________________________________ 2.______________________________________________ 3.______________________________________________ 4.______________________________________________ 5.______________________________________________

Kulturtechniken:

1._______________________________________________ 2._______________________________________________ 3._______________________________________________ 4._______________________________________________ 5._______________________________________________

Sonstige allgemeine Kompetenzen: 1.________________________________________________ 2.________________________________________________ 3.________________________________________________ 4.________________________________________________ 5.________________________________________________

Fachspezifische Fähigkeiten in einzelnen Arbeitsbereichen:

Tischservice:

1.________________________________________________ 2.________________________________________________ 3.________________________________________________ 4.________________________________________________ 5.________________________________________________

Tresen:

1.________________________________________________ 2.________________________________________________ 3.________________________________________________ 4.________________________________________________ 5.________________________________________________

Küche:

1.________________________________________________ 2.________________________________________________ 3.________________________________________________ 4.________________________________________________ 5.________________________________________________

Banquetservice:

1.________________________________________________ 2.________________________________________________ 3.________________________________________________ 4.________________________________________________ 5.________________________________________________

Grundkompetenzen:

1.________________________________________________

2.________________________________________________ 3.________________________________________________ 4.________________________________________________ 5.________________________________________________

Anhang 8=Drei Ebenen Sammlung der Einzelindikatoren

Auswertung der Indikatoren allgemeine Kompetenzen(Bergriffe unverändert übernommen, Mehrfachnennungen zusammengefasst):

 

Selbstkompetenz

Sozialkompetenz

Kulturtechniken

Sonst. allg. Kompetenzen

Ebene 1

-Eigeninitiative

-Eigenverantwortliches arbeiten

-Eigenmotivation

-Gute Selbsteinschätzung

-Hohe Frustrationstoleranz

-Selbsteinschätzungskompetenz

-Selbstsicherheit

-Planungsvermögen. Organisation

-Selbstorganisation zur Arbeitsfähigkeit

-Merkfähigkeit

-Verständnis

-Selbstwahrnehmung

-Ausgeglichenheit

-Merkfähigkeit

-

-Freundlichkeit

-Hilfsbereitschaft

-Empathie

-Einfühlungsvermögen

-Kontaktfreudigkeit

-Aufgeschlossen sein

-Neugierig

-Aufmerksamkeit

-Teamfähigkeit

-Ausdrucksvermögen

-Gestik und Mimik

-Aufrechte Körperhaltung

-Kommunikationskompetenz

-Kooperativität

-Verbale Ausdrucksfähigkeit

-

-Lesen können

-Schreiben können

-Uhrzeit

-Umgang mit Geld

-Lesekompetenz

-

-Interesse

-Ordnung

-Ordnungssinn

-Fleiß

-Pünktlichkeit

-Belastbarkeit

-Flexibilität

-Gute Motorik

-Verlässlichkeit

-Gute Auffassungsgabe

-Ehrlichkeit

-Einsatzbereitschaft

-"Auge fürs Detail"

-gute motorische Kompetenz

-Konzentrationsfähigkeit

-Ausdauer

-Motivation

-Orientierungsfähigkeit

-Mobilität

-Lernfähigkeit

-

Ebene 2

-sicheres auftreten

-sich etwas zutrauen

-Konstruktiv mit sich Umgehen

-Eigene Fehler bei Kontrolle wahrnehmen

-Eigenständiges Arbeiten

-Aufmerksamkeit gezielt auf Tätigkeit richten

-Sich bei Misserfolgen weiterhin unter Kontrolle haben

-Eigenes Arbeitergebnis real einschätzen können

-nette Umgangsformen

-Gesprächsregeln beachten

-Arbeiten im Team

-Kontakte aufnehmen

-Fragen stellen

-Fragen können

-Mitteilen können bei Über- und Unterforderung

-Gestik und Mimik

-Mitteilen von Meinungen

-Gefühle äußern können

-Reagieren auf Ansprache

-Kompromisse eingehen können

-

-Bestellung aufschreiben können

-Preis berechnen

-Telefonate führen können

-Selbstständig zur arbeit kommen können

-Arbeitszeiten kennen

-Bedeutung von Geld kennen

-Sinn entnehmend Lesen

-Erkennen einzelner Wörter

-Beherrschen der Grundrechenarten

-Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

-Umgang mit Internet

-hohe körperliche Belastung

-vieles gleichzeitig machen können

-motorische Geschicklichkeit

-wenig Fehlzeiten

-Arbeitswille

-Kritikfähigkeit

-Nicht so schnell aufgeben

-Mein und Dein unterscheiden können

-Umgang mit Reklamationen

-Lange am Stück konzentriert arbeiten können

-Zeiteinteilung

-Angemessene Kleidung

-Körperhygiene

-Erkennt Gefahren

-

Ebene 3

 

-ausreden lassen

-zu hören wenn Kunde was sagt

-nicht beleidigen

- Rundschreiben per E-Mail öffnen können

-16 std. arbeiten können

-Feiertagsarbeiten

-Darf auf keinen Fall einen Hang zum Stehlen haben

Auswertung fachspezifische Kompetenzen(Bergriffe unverändert übernommen, Mehrfachnennungen zusammengefasst):

 

Grundkompetenzen

Tischservice

Tresen

Küche

Banquet (Tagungen, Betriebsfeiern)

Ebene 1

-Sauberkeit

-Hygiene

-Umgang mit Kunden

-"das haben wir nicht gibt's nicht"

-Arbeitssicherheit

-Praktische und theoretische Fachkenntnisse

-Arbeiten unter Druck und Aufsicht

-

-Aufmerksamkeit

-Halbwegs ruhige Bewegungen -Bewegungskontrolle

-Hygiene

-Kunden im Auge haben

-Reagieren auf Körpersprache von Kunden

-Umgang mit Gästen

-Höflichkeit

-Kommuni-kationsfähigkeit

-

-Bewegungs-kontrolle

-

-Zeitliche Orientierung

-

Ebene 2

-Umgang mit der Ware

-"Miseenplace" (Arbeitsplatzvorbereitung)

- Vorsichtsmassnahmen bei z.B. Wasserdampf kennen

-Gepflegtes Erscheinungsbild

- Ernährungskunde

-Waren und Produktkunde

-Reinigung von Arbeitsflächen

-Personalhygiene

-Raumhygiene

-Lebensmittelhygiene

-Umgang mit Reinigungsmitteln

-Handhabung einer Spülmaschine

-Bedienen von Kassensystemen

-Handhabung von Kleingeräten

-Nach Rezeptur arbeiten können

-Tische Eindecken und Abdecken

-Tische dekorieren

-Kreativität beim Dekorieren

-Menükarte kennen

-Gerichte kennen

-Weinsorten kennen

-Umgang mit Bestellbloch

-Umgang mit Kassensystemen

-Blickkontakt

-Servieren von Getränken und Speisen

-Auf Fragen zur Karte eingehen können

-Kassieren können

-Bestellung aufnehmen

-Bestellung weiterleiten

-Umgang mit Servicehilfsmitteln(Warmhalte-platten...)

-Gepflegtes Aussehen

-Selbständig abräumen

-Beratung der Gäste

-

-Schankanlage bedienen

-Kalt und Warmgetränke zubereiten

-Getränkekunde

-Nach schriftlicher oder mündlicher Anweisung die Getränke bereitstellen

-

-Reinigung von Küchengeräten

-Warenannahme

-Küchentechniken beherrschen

-Umgang mit Kleingeräten Hitze aushalten

-Absprachen mit Kunden treffen

-pauschalen für Tagungsgäste kennen

-vorbereiten von Tagungsräumen

-Büffettaufbau

-Umgang mit Extramenükarten

-Bedienen von Gruppen

-Aufbauplan merken können

Ebene 3

-Verfallsdaten der Waren kontrollieren

-Boden Putzen

-Fensterbänke wischen

-Beherrschen der Warennamen

-Spülen und polieren von Gläsern und Besteck

-regelmäßig Aschenbecher lehren

-Von rechts der richtigen Seite eindecken und abdecken

-Wissen wie Geschirr zu liegen hat(Messer rechts...)

-Tellertransport

-Saubere Fingernägel

-Tische nach Plan verstellen

-Tische abwischen

-"danke", "bitte" "hat es geschmeckt" und "guten Appetit" als Automatismus

-Höflich und freundlich schauen

-Lange laufen können

-Kraft in den Armen zum Gedecke tragen

-Erkennen wenn neue Gäste da sind

-

-Zapfanlage reinigen

-Kaffee machen können

-Bier Zapfen können

-Bierfässer holen und austauschen

-Getränkebestände auffüllen

-Regale wischen

-Mit Espressomaschine umgehen können

-Gläser spülen können

-Gläser polieren können

-Besteck polieren können

-Kein Alkoholproblem haben

-Nach Rezepten mischen können

-Umgang mit Messer

-Fleisch zuschneiden

-Portionieren

-Speisen dekorieren

-Lagerung verderblicher Waren

-Nach Rezept speisen zubereiten

-Motorisch sicher mit Messern umgehen können

-Salat waschen können

-Zubereitung kleiner Speisen

-

-extra Tischaufbau

-

Quelle:

Sebastiano Orlandi: Möglichkeiten der Teilqualifizierung in der Unterstützten Beschäftigung. Entwicklung eines Bildungspasses im Rahmen des Projekts Chance 24

Schriftliche Hausarbeit; Zur Ersten Staatsprüfung für die Laufbahn der Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrer in Schleswig-Holstein, Zuständiger Fachdozent: Hendrik Reimers

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 27.11.2007

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation