Biopolitik der Behinderung: Die Macht der Norm und des "Normalen"

Autor:in - Ursula Naue
Themenbereiche: Eugenik, Disability Studies
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: Politix 19/2005, 7-12. Verfügbar unter http://www.semiosis.org/philosophie/politix19-2004 (4.2.2008).
Copyright: © Ursula Naue 2005

Biopolitik und Biomacht

Im Kontext des zunehmenden Einflusses biomedizinischen und genetischen Wissens auf das politische Feld (vgl. Rabinow and Rose 2003: 35) ergeben sich gegenwärtig neue Formen von Biopolitik, in deren Zuge Menschen mit Behinderungen heute immer "sichtbarer" werden (vgl. Graumann 2002). Diese gegenwärtige Biopolitik kann als Politik des Risikos (Rose 2001: 1) und als "... eine Regierung genetischer Risiken, die im Namen von Selbstbestimmung, Eigenvorsorge, Verantwortung und Wahlfreiheit auf eine Optimierung des individuellen Humankapitals zielt" (Lemke 2000: 230) beschrieben werden. Im vorliegenden Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wie in diesem biopolitischen Kontext Behinderung verstanden wird, beziehungsweise wie sich das Verständnis von Behinderung dadurch zukünftig wandeln kann.

Das Konzept der Biopolitik, das von Michel Foucault geprägt wurde (vgl. Foucault 2002: 166, und 170) und das sich nur unscharf von jenem der Biomacht unterscheiden lässt (vgl. Lemke 2002: 1; Rabinow and Rose 2003: 3), bezeichnet "... den Eintritt des Lebens und seiner Mechanismen in den Bereich der bewußten Kalküle und die Verwandlung des Macht-Wissens in einen Transformationsagenten des menschlichen Lebens ..." (Foucault 2002: 170). "Gegenstand der "Biopolitik der Bevölkerung" ... ist die Gesamtheit der konkreten Lebensäußerungen einer Bevölkerung ... [im Sinne einer eigenständigen biologisch-politischen Entität], um die Gefahren abzuwenden oder auszugleichen, die sich aus dem Zusammenleben einer Bevölkerung als biologische Gesamtheit ergeben" (Lemke 2002: 3; vgl. Foucault 2002: 166). Biopolitik kann nach Paul Rabinow und Nikolas Rose als spezifische Strategien "... over problematizations of collective human vitality, morbidity and mortality, over the forms of knowledge, regimes of authority, and practices of intervention that are desirable, legitimate and efficacious"(Rabinow and Rose 2003: 3) verstanden werden. Thomas Lemke umschreibt den Begriff der Biomacht bei Michel Foucault mit einem "... Ensemble neuer Machttechniken ..., die neben und in Auseinandersetzung mit der Souveränitätsmacht operieren." (Lemke 2002: Fn.2).

Biomacht heute umfasst unterschiedliche Aspekte neuer Strategien des Regierens des Lebens (Rabinow and Rose 2003, abstract), wobei der Begriff des Regierens im Sinne Michel Foucaults zu verstehen ist: "Regieren heißt ..., das Feld eventuellen Handelns der anderen zu strukturieren." (Foucault 1999: 193). Dem Begriff der Regierung muss man nach Michel Foucault "die sehr weite Bedeutung lassen" (Foucault 1999: 193), er versteht unter Regierung " ... die Gesamtheit der Institutionen und Praktiken, mittels derer man die Menschen lenkt ..." (Foucault 1997: 118). Macht ist nach Foucault dadurch gekennzeichnet, " ... daß sie Verhältnisse zwischen Individuen ins Spiel bringt" (Foucault 1999: 188), Machtausübung ist als " ... Weise der Einwirkung auf die Handlungen anderer definiert ..." (Foucault 1999: 193).

Genetische Diagnostik und das Verständnis von Behinderung

Der Umgang mit Menschen mit Behinderungen steht mit angewandten Definitionen von Behinderung in Zusammenhang, wobei sich diese Definitionen auf mehrere Modelle von Behinderung beziehen, von denen hier jedoch nur zwei erwähnt werden sollen, da sie bestimmte, in diesem Kontext relevante, Aspekte von Behinderung betonen: Das medizinische Modell hebt den medizinischen Aspekt hervor und fasst Behinderung als Minderung der Funktionsfähigkeit auf (Hirschberg 2003: 15 f; Wolbring 2003). Während also dieses Modell Behinderung individualisiert und Behinderung primär als medizinisch-körperliches Phänomen eines Individuums betrachtet, nimmt das soziale Modell von Behinderung das Umfeld von Menschen mit Behinderungen in den Blickpunkt der Diskussion von Behinderung: Das soziale Modell von Behinderung betont die Bedeutung des behindernden Kontextes, in dem Menschen mit Behinderungen leben. Behinderung wird weniger als Attribut eines Individuums als viel mehr eine komplexe Ansammlung von Bedingungen verstanden, die durch das Umfeld von Menschen mit Behinderungen erzeugt wird (Corker and French 2002: 2 ff; Hirschberg 2003: 16 f; Thomas 2002: 39 f; Wolbring 2003). Das soziale Modell von Behinderung wurde in den letzten Jahren zunehmend intensiv und erfolgreich (wenn auch national unterschiedlich) gesellschaftspolitisch umgesetzt, was dazu führte, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr nur auf ihre körperlichen Beeinträchtigungen reduziert werden. Genetische Diagnostik als ein Aspekt im Zusammenhang mit der Zunahme genetischen und biomedizinischen Wissens und deren Implikationen (vgl. etwa Helén 2004) tragen nun die Möglichkeit in sich, diese Entwicklung zu verlangsamen oder gar in gewisser Weise rückgängig zu machen.

Im sich gegenwärtig verändernden biopolitischen Kontext müssen Strategien, die sich auf Gesundheit, Krankheit und Beeinträchtigung beziehen, im Zusammenhang mit neuen Konfigurationen von Wissen, Macht und Subjektivität diskutiert werden (vgl. Rabinow and Rose 2003: 28, 30). Die schnell fortschreitenden Entwicklungen im Bereich der Biomedizin eröffnen - so hofft man - neue Ansätze für Prävention, Diagnostik und Therapie bisher nicht oder nur begrenzt heilbarerer Krankheiten, was das Verständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung sowie auch die "Grenzen" zwischen diesen Begriffen sowohl direkt als auch indirekt berührt (vgl. Einsetzungsauftrag Enquete-Kommission 2000); Barbara Duden und Beate Zimmermann stellen fest, dass es im "Zeitalter der Neuen Genetik" zu Sinn-Verschiebungen im gesellschaftlichen Verständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung kommt (Duden und Zimmermann 2000: 3). Es besteht im Kontext der Fokussierung auf genetisch bedingte und angeborene Krankheiten und Behinderungen jedenfalls die Gefahr, dass Behinderung wieder zunehmend im Sinne eines medizinischen Modells von Behinderung (vgl. Hirschberg 2003; Wolbring 2003) verstanden wird, Menschen mit Behinderungen auf ihre körperlichen Beeinträchtigungen reduziert werden und die Bedeutung des behindernden gesellschaftlichen Kontexts auf diese Weise wieder hintan gestellt wird.

Gerade im Diskurs um Behinderung treffen im Zuge des Entwickelns neuen genetischen Wissens individuelle und kollektive, politische und techn(olog)ische sowie rechtliche und ethische Konnexe und Bezüglichkeiten zutage (vgl. Rabinow and Rose 2003: 21), die die Bedeutung des sozio-politischen Kontextes für diese Auseinandersetzung betonen und die zugleich ein bestimmtes Verhältnis von Fremd- und Selbstführung (als der Wirkung des kollektiven, gesellschaftlichen Kontexts, in dem sich individuelle Entscheidungen formen und in den sie eingebettet sind) implizieren (Lemke 2000: 229; vgl. Prainsack 2004: 17). Fortschritte der Biomedizin und der Genetik bergen großes Potenzial zur Umformung von Gesellschaft und Leben in sich, da sie mittels einer Reihe biopolitischer Praktiken und Diskurse in das gesamte soziale Gefüge eingebunden sein werden (Rabinow 2004: 138). Praktiken und Strategien, die Fragen des politischen und gesellschaftlichen Umgangs mit neuem genetischem Wissen betreffen, sind in diesem Zusammenhang nicht mehr auf bestimmte Akteure wie den Staat (oder auch Ärzte) beschränkt. Die "Regierung genetischer Risiken", die Thomas Lemke als "genetische Gouvernementalität" bezeichnet (Lemke 2000: 230), etabliert eine neue Körperpolitik, die jede(n) Einzelne(n) von uns anhält, mit dem eigenen Körper und der Gesundheit möglichst ökonomisch umzugehen (Lemke 2000: 230).

Was dies in Bezug auf Menschen mit Behinderungen bedeutet beziehungsweise bedeuten kann, wird beispielsweise deutlich, wenn man sich den Implikationen der genetischen Diagnostik zuwendet. In einem Umfeld, in dem es zu einem voran schreitenden Rückzug des Staates als Garant sozialer Sicherheit und Solidarität (vgl. Lemke 2001) kommt, und in dem sich zugleich durch pränatale Diagnostik Möglichkeiten ergeben, Beeinträchtigungen frühzeitig zu erkennen, steht die Frage im Raum, warum es heute noch "notwendig" ist, diese Menschen zur Welt zu bringen (vgl. Rau 2001: 23). Behinderung könnte in diesem Kontext als Schädigung der Gesellschaft verstanden werden, wie dies Johannes Rau ausdrückt (Rau 2001: 23); zugleich damit würden und werden aber auch bereits lebende Menschen mit Behinderungen zum Objekt der Diskussion (vgl. Graumann 2002; Volz 2003). Abgesehen von der Tatsache, dass nur ein äußerst geringer Teil der Behinderungen pränatal bedingt und angeboren ist, es daher lediglich zu einer vermeintlichen Verhinderung von Behinderung durch pränatale Diagnostik kommt, und auf diese Weise die Illusion der Machbarkeit von Gesundheit und Vermeidbarkeit von Krankheit gefördert wird, wird durch diesen Fokus auf pränatal feststellbare Behinderungen Risiko "individualisiert", was auf ein neues "Stigma für all jene, die den Normen nicht entsprechen", hinausläuft (Duden und Zimmermann 2000: 93; vgl. auch Helén 2004: 30). Insgesamt ist diese Entwicklung umso paradoxer, bedenkt man, dass - wie oben erwähnt - Menschen mit Behinderungen in den letzten Jahren und Jahrzehnten erfolgreich an einer De-Biologisierung von Behinderung gearbeitet haben (Duden und Zimmermann 2000: 95), zugleich jedoch durch genetische Diagnostik genau der Aspekt der Biologisierung betont wird (vgl. Lemke 2004: 8).

Die Macht der Norm und des "Normalen"

Die Diskussion um genetische Diagnostik und ihr Verhältnis zum und ihre Bedeutung für den Diskurs um Behinderung hängt in mehrfacher Weise mit dem Verständnis von Norm zusammen. Norm wird nach Canguilhem als etwas verstanden, was einen Machtanspruch in sich trägt, die Norm ist nicht einfach als ein Erkenntnisraster zu verstehen, sondern sie ist ein Element, von dem aus eine bestimmte Machtausübung begründet und legitimiert werden kann, wie Michel Foucault ausführt (Foucault 2003: 72). Im vorliegenden Fall verläuft die Ausgrenzung über Norm entlang bestimmter Begriffe, die sich auf den Körper (der Körper wird auf diese Weise zum Fundort einer neuen Identität, zur Grundlage der Bestimmung von Identität überhaupt, wie es Thomas Lemke formuliert (Lemke 2000: 240)) beziehen. Werden bestimmte Eigenschaften und Fähigkeiten zur Norm erklärt und das Vorhandensein bestimmter Beeinträchtigungen als Abweichung von der Norm gesehen, wird die Frage der Ausgrenzung im Sinne von Nicht-Abweichung beziehungsweise Abweichung von diesen Fähigkeiten, Eigenschaften und Beeinträchtigungen verstanden (Bohn 2003: 40 f). Das Konzept der Norm bringt also anderes Konzept mit sich, nämlich jenes der Extreme und Abweichungen, was in Bezug auf den Körper bedeutet, dass in einer Gesellschaft, in der ein bestimmtes Konzept der Norm angewendet wird, Menschen mit Behinderungen als Abweichung von dieser Norm angesehen werden (Davis 1997: 13). Norm, die hier über Körper(lichkeit) erzeugt wird, ist zweifach wirksam: Über den "anormalen" Körper von Menschen mit Behinderungen an sich sowie über die "negative Auswirkung" dieses Körpers auf die Ausbildung und Erhaltung bestimmter, für wesentlich angesehener Fähigkeiten und Eigenschaften. Die "Tyrannei der Norm" (Davis 1997: 13) - versinnbildlicht in der Gauss-Glocke - wirkt vor allem an den Rändern und an den Grenzen zwischen Norm und Nicht-Norm sowie zwischen Normalem und Anormalem (vgl. Bohn 2003: 40 f; Davis 1997: 13).

Die Grenzen und Ränder der Norm zur Nicht-Norm, zum Anormalen, trennen bestimmte Teile der Gesellschaft von der Mehrheit ab und betreffen dadurch in unmittelbarer Weise das Subjekt in seiner Positionierung innerhalb oder außerhalb der Gesellschaft (vgl. Ewald 1991: 169; Foucault 1994: 246; Foucault 1999: 161). Norm individualisiert zugleich, sie ist das Maß, "... das unaufhörlich zu individualisieren gestattet und zugleich vergleichbar macht." (Ewald 1991: 168). Wesentlich scheint hier der Aspekt der Individualisierung durch Norm zu sein, was unmittelbare Auswirkungen auf das Verständnis von Behinderung, aber auch auf Fragen der Identität hat. Die hinter der Ausgrenzung verborgenen Vorstellungen von Normalität, Norm und deren Grenzen sind hier jedenfalls im Sinne Michel Foucaults als Machtstrategie zu verstehen, als Gesamtheit der Mittel, " ... die aufgeboten werden, um ein Machtdispositiv funktionieren zu lassen oder aufrechtzuerhalten" (Foucault 1999: 199), Macht wirkt also auf diese Weise über die Norm auf den Körper.

"Normalität" und genetische Diagnostik

Normalität kann sowohl Normativität im Sinne des Sanktionierten als auch Normalität im Sinn von Abweichung bedeuten (Bohn 2003: 40 f). In allen Fällen geht es um das Ziehen von Grenzen, einerseits um Grenzen des Erlaubten und Möglichen, andererseits um Grenzen des Normalen zum Anormalen. Normalität kommt im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik in mehrfacher Weise zum Tragen: Einerseits betrifft sie Fragen des Verständnisses und daraus resultierend des Umgangs mit "normalen" beziehungsweise "anormalen" Körpern (und damit selektive, eugenische Maßnahmen (vgl. Duden und Zimmermann 2000: 92)), andererseits bezieht sich "Normalität" auf die mittlerweile routinemäßige Anwendung des Diagnostik selbst (vgl. Duden und Zimmermann 2000: 92). Beide Aspekte haben direkte Auswirkungen auf Behinderung und auf Menschen mit Behinderungen, denn sie bestimmen mit, was im Rahmen "genetischer Verantwortung" (vgl. Novas and Rose 2000: 485), erwünscht, erwartet oder gar zulässig ist. Ein weiterer Punkt des Verhältnisses zwischen "Normalität" und genetischer Diagnostik zeigt sich, richtet man den Blick auf die seit geraumer Zeit vor allem in den USA und neuerdings auch bei uns geführte Debatte um eine mögliche "Variante" genetischer Selektion: Am Beispiel eines gehörlosen Paares, das sich für ihre Kinder Gehörlosigkeit erhofft hatte und durch gezielte Samenspenderwahl dieses auch umsetzen konnte, wurde kürzlich in diesem Zusammenhang auch bei uns (Ziegler 2004: 20 f) die Frage diskutiert, ob Menschen mit bestimmten Beeinträchtigungen, die diese auch bei ihren Kindern erhoffen, derart zu pränataler Selektion (die im vorliegenden Fall jedoch nicht zum Einsatz kam) greifen dürfen, dass Kinder ohne diese Beeinträchtigungen nach einer pränatalen Diagnose abgetrieben werden. Im Kontext biopolitischer Strategien, die die "reproductive choice" (Rabinow and Rose 2003: 21 f) im Sinne einer Selektion von Embryos betreffen, und in deren Zusammenhang es um die Rhetorik der Wahl und die Ethik der Autonomie geht (Rabinow and Rose 2003: 21 f; vgl. auch Helén 2004: 43), wird zugleich die Frage relevant, wer in diesem Umfeld das Recht auf Selektion hat, beziehungsweise welche Selektion "zulässig" ist, als "normal" (im Sinne eines bestimmten Handlungsrahmens und bestimmter Vorstellungen von Gesundheit, Krankheit und Behinderung) erachtet wird und welche Form der Selektion gesellschaftlich und politisch nicht akzeptiert wird.

Die Debatte (die sowohl bei Menschen ohne als auch bei jenen mit Behinderungen kontroversielle Reaktionen hervor gerufen hat) wirft insgesamt Fragen zur Problematik der "Reproduktionsautonomie" an sich sowie in Bezug auf Behinderung und deren Selektion und "Vermeidung" durch pränatale Diagnostik auf: Ebenso, wie Eltern bestimmte, jedoch von der "nicht behinderten" gesellschaftlichen Mehrheit als Beeinträchtigungen oder Behinderungen bezeichnete, Merkmale bei ihren zukünftigen Kindern bevorzugen und unter anderem mit Hilfe der Pränataldiagnostik verwirklichen wollen, können umgekehrt genau jene Beeinträchtigungen und Behinderungen als Anlass dafür genommen werden, diese Kinder nicht zur Welt zu bringen. Jedenfalls ist die zweite "Variante" der Selektion gesellschaftlich und politisch akzeptiert - wenn sie auch diskutiert wird - wohin gegen die erste "Variante" als mehr oder weniger inakzeptabel aufgefasst wird, sich jedoch tatsächlich auf den selben erlaubten autonomen Raum der Reproduktion und die selbe Kategorie erlaubter Reproduktionsautonomie (vgl. Degener zit. in Spiewak und Viciano 2002) bezieht, wie die andere "Variante".

Biopolitik der Behinderung

Wie bereits eingangs festgehalten, umfasst Biopolitik spezifische Strategien, die sich auf die menschliche Gesundheit und Krankheit beziehen und in deren Rahmen bestimmte Formen von Wissen, bestimmte Autoritäten und Interventionen sowie Praktiken relevant sind beziehungsweise eingesetzt werden (Rabinow and Rose 2003: 3). Im vorliegenden Beitrag wurde versucht, aus der Perspektive von Behinderung an bestimmte biopolitische Strategien im Kontext der "reproductive choice" (Rabinow and Rose 2003: 21 f, die den Bereich der Reproduktion als den bio-politischen Raum par excellence verstehen) heran zu gehen, die Selektion von Embryos durch genetische (pränatale) Diagnostik betreffen. Wie sich zeigt, dienen Normen in diesem Kontext mehrfach als "Träger von Machtansprüchen" und zwar im Sinne einer Fortsetzung bestimmter Machtverhältnisse: Durch die voran schreitende Entwicklung biomedizinischen und genetischen Wissens und deren Bedeutung im Kontext einer entstehenden "vital politics" (vgl. Helén 2004: 28) und damit zusammen hängend einer Zunahme des Risikos (was die genetische Diagnostik auf verschiedenen Ebenen betrifft) werden zwar neue "Autoritäten" geschaffen, die Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen müssen und sollen; das Treffen der Entscheidungen und das Tragen der Verantwortung erfolgt jedoch hierbei nicht tatsächlich autonom (sondern immer auch auf den gesamt gesellschaftlichen Kontext bezogen und in diesen eingebettet), und zusätzlich wird diese "Autorität zur Entscheidung" - wie im Beispiel kurz gezeigt wurde - entsprechend bestimmten Normvorstellungen nicht allen zuerkannt. Macht und Machtverhältnisse sind an Normvorstellungen gekoppelt, diese wiederum an ein bestimmtes Verständnis von Behinderung. In Einschränkung der Aussage von Paul Rabinow bergen die Fortschritte der Biomedizin zwar an sich großes Potenzial zur Umformung von Gesellschaft und Leben (Rabinow 2004: 138), im Falle von Behinderung tragen jedoch gegenwärtige biopolitische Praktiken und Diskurse auf der Basis bestehender Norm- und Machtverhältnisse eher das Potenzial in sich, alt hergebrachte Ansichten von Behinderung zu verstärken anstatt sie zu verändern. Insofern muss die positive Sichtweise von "genetischem Risiko" als etwas, was "... new and active relations to oneself and one's future" herstellt und "genetische Verantwortung" hervor ruft (Novas and Rose 2000: 485), eingeschränkt werden, denn gerade der Aspekt der Re-Biologisierung hat im Diskurs um Behinderung wesentliche negative Auswirkungen.

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Quelle:

Ursula Naue: Biopolitik der Behinderung: Die Macht der Norm und des "Normalen"

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bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 25.02.2008

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