Wie gut ist die 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2012 - 2020?

Schlagwörter: Gleichstellung, Menschenrecht, Inklusion, Österreich, UN-Konvention, Partizipation
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Dieser Text ist von der Internet-Seite des Monitoring-Ausschusses
Copyright: © Monitoring-Ausschuss Österreich 2012

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir von der Internet-Seite

des Monitoring-Ausschusses.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die überprüft, ob Österreich die UN-Regeln einhält.

Dieser Text ist von 2012.

Das Thema ist:

Wie gut ist die 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2012 – 2020?

Auf unserer Internet-Seite haben wir noch einen Text

zum Thema: Monitoring-Ausschuss.

Diesen Text finden Sie hier:

http://bidok.uibk.ac.at/library/wibs-monitoringausschuss-l.html

Einige Wörter sind fett geschrieben.

Das sind schwere Wörter.

Die schweren Wörter werden im Wörterbuch erklärt.

Das Wörterbuch ist am Ende vom Text.

Wie gut ist die 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2012 – 2020?

Der Nationale Aktionsplan ist ein Plan für ganz Österreich,

der die Lage der Menschen mit Behinderungen verbessern soll.

In diesem Plan stehen mehr als 270 Maßnahmen

für Menschen mit Behinderungen.

Diese Maßnahmen sind wichtig,

damit die UNO-Konvention

über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

in Österreich verwirklicht werden kann.

Eigentlich ist es gut, dass es diesen Plan gibt.

Die österreichische Regierung und das Parlament

haben nämlich zuerst geglaubt,

dass so ein Plan gar nicht nötig ist.

Diese 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

ist ein guter Anfang.

Dadurch können einige Forderungen

der UNO-Konvention verwirklicht werden.

Es ist aber nicht alles an dem Nationalen Aktionsplan gut.

Diese erste Fassung hat das BMASK gemacht.

Das BMASK wollte mit diesem Plan offensichtlich erreichen,

dass die UNO-Konvention in Österreich verwirklicht werden kann.

Das ist aber nicht ganz gelungen.

1. Titel des Aktionsplans

Auf der ersten Seite des Nationalen Aktionsplans

steht gleich am Anfang,

was „zeitgemäße Behinderten-Politik“ sein soll.

Dabei geht es auch um Inklusion.

Inklusion betrifft alle Menschen in Österreich,

auch Menschen ohne Behinderungen.

Der Titel heißt aber

„Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen“.

Das klingt so, als ob der Plan

nur Menschen mit Behinderungen betrifft.

Der Titel müsste also klar machen,

dass der Plan für Menschen mit Behinderungen

und für Menschen ohne Behinderungen gilt.

Menschen mit Behinderungen können

noch immer nicht alle Lebensbereiche mitgestalten.

Das wird oft verhindert.

Viele Menschen glauben nämlich nicht,

dass Menschen mit Behinderungen

die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben

wie Menschen ohne Behinderungen.

Es ist sehr wichtig, dass sich das ändert!

Im Untertitel steht außerdem,

dass Inklusion eine „Vision“ ist.

Das klingt so,

als ob Inklusion nur eine schöne Idee wäre,

die Österreich gerne umsetzen würde.

Inklusion ist aber ein Menschenrecht

und muss deshalb umgesetzt werden

2. Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen

Im Nationalen Aktionsplan

für Menschen mit Behinderungen steht,

dass Menschen mit Behinderungen

bei allen Angelegenheiten

mit einbezogen werden sollen.

Das ist richtig und steht auch so in der UNO-Konvention.

Allerdings wurde das bei der Erstellung

des Nationalen Aktionsplanes nicht verwirklicht.

Beim Schreiben dieser 1. Fassung

des Nationalen Aktionsplans

ist nicht genug darauf geachtet worden,

dass Menschen mit Behinderungen

mit einbezogen werden.

Der Nationale Aktionsplan

sollte eigentlich dazu da sein,

dass die Forderungen der UNO-Konvention

verwirklicht werden.

Der Inhalt soll dafür sorgen,

dass die Lage für Menschen mit Behinderungen

in Österreich besser wird.

Dabei wäre es aber auch sehr wichtig gewesen,

dass man die Forderungen der UNO-Konvention

schon beim Schreiben des Nationalen Aktionsplanes

verwirklicht hätte.

Es hat im Februar 2011

eine Veranstaltung gegeben,

bei der Behinderten-Organisationen

und Menschen mit Behinderungen einbezogen wurden.

Dort hat es Arbeitsgruppen gegeben,

die überlegt haben,

was im Nationalen Aktionsplan stehen soll.

Aber später ist der Text nicht so geschrieben worden,

dass er auch für Menschen mit Behinderungen

leicht zu lesen und leicht zu verstehen ist.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen

sind nur von den Ministerien bearbeitet worden.

Es wurden dabei

keine anderen Stellen oder Personen befragt.

Außerdem ist der erste Entwurf

nicht ausreichend überprüft worden.

Man kann jetzt zu dieser

1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

seine Meinung sagen.

Aber auch das ist für viele Menschen nicht leicht.

Zum Beispiel gibt es keine Leicht-Lesen-Version.

Die Frist für Änderungs-Vorschläge war viel zu kurz.

Schon 5 Arbeitstage später

hat es eine Veranstaltung gegeben,

bei der die 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

vorgestellt worden ist.

Die Arbeit und der Aufwand des BMASK ist zu bewundern,

aber das war viel zu wenig Zeit

für das Einarbeiten von Änderungs-Vorschlägen.

In Österreich gibt es allgemeine Regeln,

wie möglichst viele verschiedene Menschen

bei solchen Projekten mitarbeiten und mitreden können.

Vor allem ist es wichtig,

dass die betroffenen Menschen gut informiert werden,

damit sie etwas dazu sagen können.

Bei einem Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen

muss man also die Meinungen und Änderungs-Vorschläge

von Menschen mit Behinderungen mit einbeziehen.

Nur wenn man das macht,

werden die Forderungen der UNO-Konvention erfüllt.

Der Monitoring-Ausschuss macht regelmäßig Sitzungen,

zu denen jeder Mensch kommen kann.

Also können sich auch Menschen mit Behinderungen

zum Teil über die Arbeit informieren.

Aber der Monitoring-Ausschuss weiß auch,

dass das noch zu wenig ist.

Er erfüllt damit noch nicht

die Forderung der UNO-Konvention,

dass Menschen mit Behinderungen

überall mit einbezogen werden müssen.

3. Soziales Modell

Das soziale Modell sagt:

das größte Problem

von Menschen mit Behinderungen ist,

dass sie von vielen anderen Menschen behindert werden.

Die Meinung und das Verhalten dieser Menschen

behindert sie am meisten.

Das muss sich ändern.

Es muss normal werden,

das Menschen mit Behinderungen

die gleichen Möglichkeiten haben,

wie alle anderen Menschen.

In der 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

wird das soziale Modell

nicht wirklich berücksichtigt.

Es muss in so einem Plan

immer wieder erwähnt werden,

dass Menschen mit Behinderungen

von vielen anderen Menschen behindert werden.

Und es muss immer wieder erwähnt werden,

wie wichtig es ist,

dass man das verhindern muss.

In der 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

wird das viel zu selten erwähnt.

Außerdem wird regelmäßig erwähnt,

dass Menschen mit Behinderungen

ja vor allem medizinische Probleme haben.

Damit meint man,

dass sie vor allem deshalb Probleme haben,

weil sie krank sind.

Das stimmt aber nicht.

Vor allem die Bezeichnungen von Behinderungen

entsprechen nicht der UNO-Konvention.

Zum Beispiel gibt es die Bezeichnung „geistige Behinderung“.

Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter

finden diese Bezeichnung aber nicht gut.

Auch berücksichtigen einige Maßnahmen

das soziale Modell nicht ausreichend.

Vor allem bei den Themen Schwangerschaft und Geburt

von Menschen mit Behinderungen

wird das soziale Modell kaum berücksichtigt.

Im Nationalen Aktionsplan steht zwar,

dass man Expertinnen und Experten ohne Behinderungen

zu diesen Themen befragen will.

Expertinnen und Experten mit Behinderungen

will man aber nicht befragen.

Es werden die Probleme erwähnt,

die es bei Schwangerschaft und Geburt

von Menschen mit Behinderungen geben kann.

Dabei hat man zwar versucht,

das soziale Modell zu berücksichtigen.

Das ist aber nicht gut gelungen.

4. Gleichstellung und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen sollen überall

gleichgestellt und gleich behandelt werden

wie alle anderen Menschen.

Dafür gibt es einen englischen Ausdruck.

Dieser Ausdruck heißt „Disability Mainstreaming“.

Das spricht man so aus: „Dissäbiliti Mäinstrieming“.

Im Nationalen Aktionsplan

wird dieser Ausdruck zwar verwendet,

aber es wird nicht genau erklärt,

was er bedeutet.

Außerdem wird nicht genau erklärt,

was es heißt,

wenn Menschen mit Behinderungen

nicht überall gleichgestellt und gleich behandelt werden

wie alle anderen Menschen.

Es ist außerdem sehr wichtig,

dass bei den Maßnahmen

für Menschen mit Behinderungen

alle Menschen mit einbezogen werden.

Nicht nur Menschen mit Behinderungen

und ihre direkte Umgebung,

sondern auch Menschen,

die sonst keinen Kontakt

zu Menschen mit Behinderungen haben.

Darüber wird im Nationalen Aktionsplan

auch nicht geschrieben.

5. Menschenrechte und UNO-Konvention

In den Menschenrechten steht,

dass Menschen mit Behinderungen

die gleichen Rechte haben wie allen anderen Menschen

und gleich behandelt werden müssen.

Das muss also auch in Österreich umgesetzt werden.

In der 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

steht aber viel zu wenig über die Menschenrechte.

Hin und wieder stehen Forderungen

der UNO-Konvention im Nationalen Aktionsplan.

Es wird aber nicht stark genug gesagt,

wie wichtig die Forderungen der UNO-Konvention sind.

Deshalb müsste sich der Nationale Aktionsplan

viel mehr an den Inhalt der UNO-Konvention halten.

Es werden aber immer nur einzelne Sätze erwähnt.

Es wird nicht der ganze Zusammenhang beachtet.

Eigentlich hätten im Nationalen Aktionsplan

wichtige Grundregeln stehen sollen,

wie man Menschen mit Behinderungen

in Österreich richtig behandelt.

Solche Grundregeln gibt es

im Nationalen Aktionsplan aber nicht.

In der UNO-Konvention gibt es solche Grundregeln.

Zum Beispiel, dass alle Menschen

die gleichen Chancen im Leben bekommen müssen.

Oder dass Menschen mit Behinderungen

gleichberechtigt in alle Bereiche des Lebens

mit einbezogen werden müssen.

Der Monitoring-Ausschuss ist der Meinung,

dass diese Grundregeln sehr gut sind.

Es wäre deshalb auch sehr gut gewesen,

wenn sie auch im Nationalen Aktionsplan stehen würden.

Solche Grundregeln muss es für alle Teile

des Nationalen Aktionsplans geben.

In den Menschenrechten steht,

dass alle Minderheiten geschützt werden müssen.

Es geht dabei zum Beispiel

um die sexuelle Orientierung,

um Menschen, die eine andere Sprache sprechen

oder eine andere Religion haben.

Im Nationalen Aktionsplan steht aber nichts darüber.

Das ist wahrscheinlich ein Fehler.

Dieser Fehler muss aber

auf jeden Fall verbessert werden.

Es wäre auch sehr wichtig,

dass im nationalen Aktionsplan steht,

dass man besonders darauf achten muss,

dass kein Mensch mehrfach diskriminiert wird.

Zum Beispiel weil ein Mensch eine Behinderung hat

und eine andere Sprache spricht.

Dazu gibt es im Nationalen Aktionsplan

nur einige vereinzelte Hinweise.

6. Bestimmung und genaue Umsetzung der Maßnahmen

Der Monitoring-Ausschuss hat schon früher gefordert,

dass genau beschrieben wird,

wie die Maßnahmen bestimmt werden sollen.

In der 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

steht das aber nur sehr ungenau.

Das muss für alle Maßnahmen

besser beschrieben werden.

Allgemein lässt man sich zu viel Zeit,

bis die Maßnahmen verwirklicht werden sollen.

Es wäre besser,

wenn man Schritt für Schritt

alle Maßnahmen bearbeiten würde.

Für jeden Schritt müsste es ein fixes Datum geben,

wann er fertig sein muss.

Das würde schneller gehen

und man könnte die Arbeit auch besser überprüfen.

Viele Maßnahmen sind auch so geschrieben,

dass nicht eindeutig klar ist,

was genau geschehen soll.

Das ist auch deshalb schlecht,

weil solche Maßnahmen

schlecht verwirklicht werden können.

Dadurch dauert es wieder länger,

bis die Forderungen der UNO-Konvention

in Österreich verwirklicht werden.

Es ist sehr schlecht,

das im Nationalen Aktionsplan

bestimmte Maßnahmen als neu ausgegeben werden,

obwohl es sie schon gibt.

Das ist unnötig und macht den ganzen

nationalen Aktionsplan weniger glaubwürdig.

7. Einbeziehung der Bundesländer

In der 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans

steht nichts darüber,

wie die Bundesländer mit einbezogen werden sollen.

Das ist ein großes Problem,

weil es in den verschiedenen Bundesländern

unterschiedliche Gesetze gibt.

Außerdem können die Bundesländer

in vielen Bereichen eigene Entscheidungen treffen.

Die Bundesländer müssen also

stark mit einbezogen werden,

damit sich alle einigen können.

Wenn man das nicht macht,

wird es kaum möglich sein,

den Nationalen Aktionsplan zu verwirklichen.

Das bedeutet, dass die Forderungen der UNO-Konvention

nicht verwirklicht werden können.

Dann wird auch die Lage

von Menschen mit Behinderungen nicht besser.

Es ist also unbedingt notwendig,

dass man noch mit Vertreterinnen und Vertretern

der Bundesländer spricht.

Der Monitoring-Ausschuss hat schon früher gefordert,

dass man über die unterschiedlichen Gesetze

für Menschen mit Behinderungen in Österreich sprechen muss.

Wenn man genauer über den Nationalen Aktionsplan spricht,

wäre das eine gute Gelegenheit dafür.

8. Überprüfung

Der Monitoring-Ausschuss

hat schon im Februar 2011 gesagt,

dass es gut wäre,

wenn es eine Steuerungs-Gruppe geben würde.

Eine Steuerungs-Gruppe ist dazu da,

das sie die das ganze Projekt leitet

und über alles Bescheid weiß.

Außerdem wäre es gut gewesen,

wenn man die Arbeit an dem Nationalen Aktionsplan

zwischendurch einmal überprüft hätte.

So hätte man viele Fehler vermeiden können.

9. Monitoring-Ausschuss

Die Maßnahme Nummer 52 wurde nicht

mit dem Monitoring- Ausschuss besprochen.

Bei dieser Maßnahme geht es um Sachwalterschaft.

Also um Personen,

die Menschen mit Behinderungen

bei verschiedenen Dingen helfen.

Zum Beispiel bei finanziellen Angelegenheiten.

Eine Maßnahme im Nationalen Aktionsplan ist,

dass die Internet-Seite des Monitoring- Ausschusses

barrierefrei sein muss.

Der Monitoring- Ausschuss ist aber unabhängig

und daher ist es seine Angelegenheit,

wie er sich bei so etwas verhält.

Empfehlung:

Der Monitoring- Ausschuss rät dringend dazu,

dass der Nationale Aktionsplan überarbeitet wird.

Dabei müssen Menschen mit Behinderungen

und Menschen ohne Behinderungen mitreden dürfen.

Der nationale Aktionsplan muss außerdem

in einer barrierefreien Fassung vorliegen,

damit ihn zum Beispiel Menschen mit Lernschwierigkeiten

oder sehbehinderte Menschen auch lesen können.

Außerdem ist es sehr wichtig,

dass auch Vertreterinnen und Vertreter der Bundesländer

mit einbezogen werden.

Der Monitoring- Ausschuss ist der Meinung,

dass es besser ist, den Nationalen Aktionsplan

gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen

gründlich zu überarbeiten.

Dann können Barrierefreiheit und die Gleichstellung

von Menschen mit Behinderungen

zwischen den Jahren 2013 und 2020 verwirklicht werden.

Das ist besser, als jetzt schnell einen Plan zu beschließen,

der für Menschen mit Behinderungen nicht gut genug ist.

Im Moment gibt es viele Möglichkeiten,

wie man die Lage für Menschen mit Behinderungen

besser machen kann.

Es wäre tragisch,

wenn man jetzt nicht schnell handeln würde,

weil sonst wieder Jahre vergehen,

bis man die richtigen Maßnahmen setzt.

Diese Maßnahmen müssen aber

ohnehin irgendwann gesetzt werden.

Das steht auch in den Menschenrechten.

Für den Ausschuss

Die Vorsitzende

Wörterbuch

BMASK

BMASK ist eine Abkürzung.

Diese Abkürzung steht für

„Bundesministerium für Arbeit,

Soziales und Konsumentenschutz“.

Ein Ministerium ist eine Behörde.

Es gibt verschiedene Ministerien:

Zum Beispiel das Sozial-Ministerium,

das Finanz-Ministerium oder das Wirtschafts-Ministerium.

Das BMASK kümmert sich zum Beispiel

um die Probleme von Menschen mit Behinderungen.

Bundesländer

Österreich besteht aus 9 Bundesländern:

  • Wien

  • Niederösterreich

  • Oberösterreich

  • Salzburg

  • Steiermark

  • Burgenland

  • Kärnten

  • Tirol

  • Vorarlberg

Alle Bundesländer zusammen

bilden den Staat Österreich.

Jedes Bundesland hat eine eigene Landesregierung

und auch eigene Behörden.

Aber alles, was die Landesregierungen machen,

muss mit der österreichischen Verfassung zusammen passen.

Die Verfassung ist das höchste aller österreichischen Gesetze.

Inklusion

Inklusion heißt „Einbeziehen".

Damit ist gemeint,

dass Menschen mit Behinderung

alle Lebensbereiche mit gestalten.

Menschenrechte

Menschenrechte sind Bestimmungen,

die für alle Menschen

auf der ganzen Welt gelten sollten.

Damit sollen die Würde und die Rechte der Menschen

bewahrt bleiben.

Die Würde eines Menschen wird zum Beispiel verletzt,

wenn er gefoltert wird.

Oder, wenn er als Sklavin oder Sklave leben muss.

Oder, wenn er nicht genug zu essen hat.

Zum Beispiel steht in den Menschenrechten:

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde

und Rechten geboren.“

Monitoring-Ausschuss

Monitoring bedeutet „überwachen“.

Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Menschen,

die sich mit einem bestimmten Thema gut auskennen

und gemeinsam daran arbeiten.

Ein Monitoring-Ausschuss

ist also eine Gruppe von Menschen,

die etwas überwachen.

Dieser Monitoring-Ausschuss überwacht,

dass die Gesetze für Menschen mit Behinderungen

eingehalten werden.

Parlament

Das österreichische Parlament

besteht aus zwei Organisationen:

dem Nationalrat und dem Bundesrat.

Der Nationalrat macht die Gesetze,

die für ganz Österreich gelten.

Diese Gesetze heißen Bundes-Gesetze.

Im Bundesrat sitzen Vertreterinnen und Vertreter

aus allen österreichischen Bundesländern.

Der Bundesrat darf allein keine Gesetze machen,

aber Gesetze ablehnen oder aufschieben.

Sexuelle Orientierung

Wenn ein Mensch einen anderen Menschen

für eine sexuelle Beziehung sucht,

hat er Interesse für ein bestimmtes Geschlecht.

Das heißt sexuelle Orientierung.

Die sexuelle Orientierung kann unterschiedlich sein.

Deshalb gibt es verschiedene Namen:

Heterosexuell bedeutet,

dass ein Mensch einen Menschen

des anderen Geschlechts interessant findet.

Für Frauen sind Männer interessant

und für Männer sind Frauen interessant.

Homosexuell bedeutet,

dass für einen Menschen

das gleiche Geschlecht interessant ist,

das dieser Mensch selber hat.

Bisexuell bedeutet,

dass für einen Menschen

beide Geschlechter interessant sind.

Für Frauen sind Frauen und Männer interessant.

Für Männer sind Frauen und Männer interessant.

Soziales Modell

Das soziale Modell sagt:

das größte Problem

von Menschen mit Behinderungen ist,

dass sie von vielen anderen Menschen behindert werden.

Die Meinung und das Verhalten dieser Menschen

behindert sie am meisten.

Das muss sich ändern.

Es muss normal werden,

das Menschen mit Behinderungen

die gleichen Möglichkeiten haben,

wie alle anderen Menschen.

UNO Konvention

Die UNO ist ein Zusammenschluss

von fast allen Ländern der Welt.

Die UNO heißt auch „Vereinte Nationen“.

„Nation“ ist ein anderer Name für „Land“.

Die UNO ist zum Beispiel dafür da,

dass alle Länder die Menschenrechte einhalten.

Die UNO hat einen Vertrag gemacht,

bei dem es um die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht.

In dem Vertrag steht,

dass die Menschenrechte und Freiheiten

von Menschen mit Behinderungen

geschützt und verwirklicht werden müssen.

Dieser Vertrag heißt

UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen

Quelle

Unabhängiger Monitoringausschuss: Wie gut ist die 1. Fassung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen 2012 – 2020? Wien 2012.

Original: http://monitoringausschuss.at/stellungnahmen/entwurf-nationaler-aktionsplan-16-02-2012/

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 05.10.2016

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