Der Monitoring-Ausschuss

Autor:in - Wibs
Schlagwörter: Politik, Arbeit, Beschäftigungstherapie, Selbstbestimmt Leben, UN-Konvention
Textsorte: Artikel
Copyright: © Wibs 2010

Information zu diesem Text (von bidok)

Diesen Text haben wir aus einem Newsletter von Wibs.

Ein Newsletter ist eine Mail, die man an eine Gruppe von Menschen schickt.

Damit man sie über etwas Wichtiges informieren kann.

Dieser Newsletter ist vom April 2010.

Das Thema ist: Der Monitoringausschuss

Der Monitoring-Ausschuss

Liebe Freundinnen,

liebe Freunde!

Liebe Damen und Herren!

Im letzten Newsletter haben wir Ihnen von den UN Regeln berichtet.

In diesem Newsletter berichten wir Ihnen vom Monitoring-Ausschuss.

Der Monitoring-Ausschuss ist eine Gruppe die schaut,

ob Österreich die UN Regeln einhält.

In den UN Regeln steht zum Beispiel drin, dass jeder und jede selber entscheiden darf wo und mit wem sie oder er wohnen will.

Wenn ein Mensch mit Behinderung das nicht selber entscheiden darf,

dann kann er oder sie sich beim Monitoring-Ausschuss beschweren.

Der Monitoring-Ausschuss sammelt alle Beschwerden und schreibt darüber einen Bericht.

Den Bericht bekommt dann die UN.

Wenn es viele Beschwerden gibt, dann muss Österreich der UN erklären, warum Österreich die UN Regeln nicht einhaltet.

Vor kurzem hat der Monitoring-Ausschuss einen Text über die Beschäftigungstherapie geschrieben.

Diesen Text nennt man Stellungnahme.

Die Stellungnahme gibt es leider nur in schwerer Sprache.

Deshalb haben wir die Stellungnahme in leichter Sprache zusammengefasst.

Und das steht drin:

In Österreich arbeiten sehr viele Menschen mit Behinderungen

in der Beschäftigungstherapie.

Obwohl die Menschen dort arbeiten, sind sie nicht sozialversichert und bekommen kein Gehalt.

Aber das gehört zu einer richtigen Arbeit dazu.

In der Beschäftigungstherapie bekommt man nur ein Taschengeld.

Das ist zum Beispiel 28 Euro im Monat.

Bei einer richtigen Arbeit bekommt man aber zum Beispiel 1300 Euro im Monat.

Von 28 Euro im Monat kann man sich keine Wohnung bezahlen und auch kein Essen kaufen.

Mit 1300 Euro kann man sich eine Wohnung bezahlen und Essen kaufen

Es gibt noch einen wichtigen Unterschied zwischen der Arbeit in der Beschäftigungstherapie und einer richtigen Arbeit.

Bei einer richtigen Arbeit ist man sozialversichert.

Wenn Sie sozialversichert sind, dann haben Sie diese Rechte:

  • Sie können zum Arzt gehen, wenn Sie krank sind und müssen dafür nicht bezahlen.

  • Wenn Sie krank sind, dann können Sie sich vom Arzt krank schreiben lassen. Das nennt man Krankenstand.

  • Sie können in Pension gehen, wenn Sie alt genug dafür sind.

  • Sie bekommen Unfallgeld, wenn Ihnen etwas passiert.

  • Sie bekommen Arbeitslosengeld, wenn Sie keine Arbeit mehr haben.

Wenn Sie in einer Beschäftigungstherapie arbeiten

sind Sie nicht sozialversichert.

Das heißt, Sie können nicht in Pension gehen und sie bekommen auch kein Arbeitslosengeld.

In den UN Regeln steht aber drin, dass alle Menschen mit Behinderung

das Recht auf richtige Arbeit haben.

Und dazu gehört ein richtiges Gehalt und eine Sozialversicherung.

Das gilt auch für die Arbeit in der Beschäftigungstherapie.

Deshalb muss Österreich die Regeln für die Arbeit in der Beschäftigungstherapie ändern.

Denn so wie es jetzt ist darf es nicht sein.

Der Monitoringausschuss hat eine Internetseite

und das ist die Adresse:

http://www.monitoringausschuss.at

Mit freundlichen Grüßen

Wibs

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Quelle:

Wibs Newsletter April 2010, Innsbruck

Original: http://www.selbstbestimmt-leben.net/wibs/imgupload2/file/Newsletter%20April%202010.pdf

bidok - Internetvolltextbibliothek. Wiederveröffentlichung im Internet.

Stand: 20.01.2011

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