Aktionsplan der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

2015 - 2020

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: Redaktionelle Verantwortung: Daniela Heitzmann, Kathrin Houda, Uta Klein, Ester Mehrtens
Copyright: © Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2015

Inhaltsverzeichnis

Grußworte

Grußwort des Staatssekretärs im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung

Rolf Fischer

Porträtfoto von Rolf Fischer

Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Begriff „Befangenheit“ bedeutet in der Kurzfassung: das „eingeschränkte Urteilsvermögen einer Person aufgrund eines Vorurteils oder einer durch Einseitigkeit begrenzte Bewertung“. Wir sind damit alle in irgendeiner Form „befangen“. Wir grenzen uns nämlich ein, verkürzen unsere Sicht auf die Dinge und verschenken damit Erfahrungen und Wissen, die für unser Leben vielleicht überaus wichtig sein können. Viel schlimmer aber ist es, dass wir mit unserer „Befangenheit“ gleichzeitig z.B. Menschen mit Behinderungen ausgrenzen, ihre Möglichkeiten verringern und sie damit diskriminieren. Denn diese Befangenheit zeigt sich im persönlichen Weggucken ebenso wie in den immer noch vorhandenen gesellschaftlichen „Barrieren“. Es geht im Kern um gleichberechtigte soziale Teilhabe, ganz individuell und eben auch politisch!

In einer Reihe von Gesprächen mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden konnte ich erfahren, wie vielschichtig und komplex diese Formen von Diskriminierungen sein können. Der wichtigste Gesichtspunkt ist für mich, dass diese Fragen nicht durch Individualisierung oder gar als Teil der so oft zitierten „Selbstoptimierungsstrategie“ zu lösen sind! Ganz im Gegenteil: Hier ist nicht nur der Einzelne als (gleichberechtigter!) Teil der Gesellschaft gefordert, sondern insbesondere die Gesellschaft als ganze! Denn jeder besitzt das uneingeschränkte und natürliche Recht auf Teilhabe und gerade die demokratische Gesellschaft steht in der Pflicht, dies zu gewährleisten.

Die UN-Behindertenrechtskonvention verlangt ganz konkrete Schritte, die es zu entwickeln und dann auch umzusetzen gilt. Und zwar gemeinsam mit den Menschen mit Behinderung. Das Sozial- und Wissenschaftsministerium begrüßt es außerordentlich, dass die CAU die Initiative ergriffen hat und einen Aktionsplan im Sinne der UN-Konvention vorlegt. Das ist beispielgebend und überaus motivierend! Deshalb unterstützen wir auch dieses Projekt. Gerade Hochschulen können in sehr vielfältiger Art und Weise Inklusion voranbringen. Zusammen mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, Prof. Dr. Ulrich Hase, und mehreren Akteuren bereitet die Landesregierung Initiativen auf dem Feld „Menschen mit Behinderungen an Hochschulen“ vor. Ziel ist eine barrierefreie Hochschule – beim Lehren und Lernen, beim Arbeiten und Studieren.

Nach dem Plan kommt das Projekt! Nach dem (hier: Modell-)Projekt die Realisierung! Dazu benötigt die CAU weiterhin Kraft, Mut und viel Kreativität! Aber ich bin sicher, dass alle Akteure auch den nächsten Schritt konsequent und sicher gehen werden. Denn die CAU setzt damit ein weithin sichtbares Signal gegen „Befangenheit“, gegen Vorurteile und für Offenheit und Vielfalt!

Rolf Fischer

Grußworte des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Ulrich Hase

Portraitfoto von Ulrich Hase

Sehr geehrte Damen und Herren,

die UN-Konvention der Rechte für Menschen mit Behinderung sorgt für starke Impulse. Sie hat die grundlegenden Rechte der Menschen mit Behinderung benannt und verbindliche Instrumente zu ihrer Umsetzung geschaffen. Eines der wichtigsten Elemente ist ein Aktionsplan.

In den vergangenen Jahren habe ich mit dem Staatssekretär im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Rolf Fischer, die Hochschulen des Landes auf ihre barrierefreie Gestaltung hin untersucht. Ein Teil der Ergebnisse ist in den hier nun für die Christian-Albrechts-Universität aufgestellten Aktionsplan eingeflossen. So mündet die Erhebung in eine sinnvolle Umsetzung zum Abbau von Barrieren.

Das ist ein gutes Signal im Jubiläumsjahr der Universität und strahlt hoffentlich nicht nur auf Schleswig-Holstein, sondern als Pilotprojekt auch in die Hochschullandschaft Deutschlands aus.

Menschen mit Behinderung sind an der Hochschule unterrepräsentiert. Inklusive schulische Bildung befindet sich noch in der Entwicklung. Daher sind viele Menschen mit Behinderung auch ohne intellektuelle Einschränkung vom Zugang zu Lehre und Forschung ausgeschlossen. Um exklusive Bedingungen aufzudecken und gegen sie anzugehen, leistet der Aktionsplan einen unverzichtbaren Beitrag.

Ich hoffe, dass durch die engagierte Vorarbeit zu diesem Plan, die Verantwortung für diesen Plan an der Spitze der Universität und die Begleitung der Umsetzung mit dem Inklusionsbeirat das Ziel greifbar wird, die gleichberechtigte und selbstbestimmte Lehre und Forschung für alle zu ermöglichen.

Daher bin ich gespannt darauf, was wir gemeinsam in den kommenden fünf bis zehn Jahren mit diesem Aktionsplan erleben. Ich will die Umsetzung eng begleiten und werde mich sowohl an der Weiterentwicklung des Aktionsplans beteiligen als auch die Erfahrungen mit dessen Umsetzung teilen.

Prof. Dr. Ulrich Hase

Grußwort der Leiterin der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks

Dr. Christiane Schindler

Portraitfoto von Christiane Schindler

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sorgt an Hochschulen in ganz Deutschland für mehr Barrierefreiheit und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Einige Hochschulen haben ihr Beratungsangebot für Studierende mit Behinderungen ausgeweitet, andere haben einen barrierefreien Arbeitsplatz in der Bibliothek eingerichtet und wiederum andere haben bauliche Maßnahmen ergriffen, um die barrierefreie Zugänglichkeit von Lehrgebäuden zu verbessern. Auch die Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel hat die Konvention zum Anlass genommen, um kritisch zu prüfen, inwieweit sie Menschen mit Behinderungen „ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung“ (Art. 24 UN-BRK) gewährleistet. Der CAU ging es jedoch nicht um einzelne Bereiche oder einzelne Maßnahmen. Mit dem „Aktionsplan der CAU zur Umsetzung der UN-BRK“ wurden alle Hochschulbereiche - von der Lehre bis zur Forschung, von der IT bis zum Gebäudemanagement, von der Akkreditierung bis zur Öffentlichkeitsarbeit - in den Blick genommen. Es ging um die Situation von Studierenden wie um die derjenigen, die an der CAU mit Behinderungen arbeiten, forschen oder lehren. Jetzt liegt der Aktionsplan vor und allen Beteiligten ist klar: Der Aktionsplan ist ein Meilenstein. Er ist ein gewichtiges Zwischenergebnis und nicht der Endpunkt auf dem Weg zu mehr Inklusion an der CAU.

Zwei Faktoren haben für mich bisher besonders zum Erfolg des Projektes beigetragen: Zum einen die für alle jederzeit wahrnehmbare Unterstützung durch die Hochschulleitung in Person der Vizepräsidentin Prof. Dr. Anja Pistor-Hatam! Zum anderen war die Arbeit an dem Aktionsplan durch den Gedanken geprägt: Inklusion geht alle an und bedarf der Mitwirkung aller! An der Erarbeitung des Aktionsplans waren daher Studierende und Beschäftigte aller Bereiche und aller Statusgruppen, Angehörige der CAU mit und ohne Behinderungen beteiligt.

Ergebnis des einjährigen, intensiven gemeinsamen Arbeitsprozesses ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Von besonderer Bedeutung sind dabei aus meiner Sicht die Maßnahmen, die das Thema Inklusion nachhaltig in den Strukturen der CAU verankern – indem zum Beispiel das Amt der Beauftragten für die Studierenden mit Behinderungen gestärkt, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in die Leitbilddiskussion aufgenommen, ein/e Beauftragte/r des Arbeitgebers für schwerbehinderte Beschäftigte bestellt werden soll.

Aber es gibt noch ein anderes Ergebnis: Das sind die Veränderungen in der Universität, die bereits stattgefunden haben. In den Arbeitsgruppen und Plenumsveranstaltungen, in den vielen Kontakten zwischen den Treffen fand Vernetzung statt, wurden erste Maßnahmen für mehr Inklusion geplant und umgesetzt. Das Thema „Behinderung“ ist sichtbarer geworden in der Universität und viele Studierende, Lehrende und Verwaltungsmitarbeiter/innen sind jetzt in anderer Weise für die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert.

Den Zielen und Maßnahmen im Aktionsplan vorangestellt ist eine Beschreibung des „Weges zum Aktionsplan“. Dies kann man als eine reine Prozessdokumentation lesen. Andere Hochschulen können diese Beschreibung aber auch als Anregung nehmen, sich in ähnlicher Weise auf den Weg zu mehr Inklusion zu machen. Insofern kann ich sagen: Kiel hat Vorbildcharakter.

Dr. Christiane Schindler

Grußworte der Vizepräsidentin für Studienangelegenheiten, Internationales und Diversität der CAU zu

KielUlrich Hase

„Kultur ist, was gelebt wird.“ (Christa Wolf)

Portraitfoto von Anja Pistor-Hatam

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel freut sich sehr, mit dem Aktionsplan einen ersten großen Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Hochschule getan zu haben.

Den Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung und unserem Verständnis von Hochschule als Ort des Lehrens, Lernens und Forschens sowie wertschätzenden Miteinanders folgend, ist das nun vorliegende Dokument Ergebnis der gelungenen Zusammenarbeit von Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Beschäftigten des technisch-administrativen Bereichs der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel. Unterstützt von der Landesregierung, begleitet vom Berliner Institut für Mensch, Ethik und Wissenschaft und unter Beteiligung der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks ist eine Handreichung erstellt worden, die ich gerne im Namen des Präsidiums entgegennehme. Allen an der Realisierung unseres Vorhabens – allen voran der Projektleiterin Prof. Dr. Uta Klein und ihren Mitarbeiter_innen – sei an dieser Stelle herzlich gedankt!

Der in einem einjährigen partizipativen Prozess erarbeitete Aktionsplan beinhaltet Ziele und Maßnahmen für die Handlungsfelder Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik, Studium und Studienbedingungen, Beschäftigte, Lehre, Forschung, Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus sowie für Barrierefreien Webauftritt, für deren Umsetzung eine ebenso gut abgestimmte Zusammenarbeit der jeweiligen Bereiche und Akteur_innen erforderlich ist.

Gerne nimmt das Präsidium der Christiana Albertina den mit der Annahme des Aktionsplans verbundenen Auftrag an, die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen in den kommenden Jahren voranzutreiben. Dabei ist hervorzuheben, dass nicht alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden können. Im Rahmen des Handlungsfelds Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus, das die meisten Ressourcen erfordern wird, arbeiten wir vertrauensvoll mit dem Landesamt für Denkmalpflege zusammen, von dem wir hoffen, dass es uns auch in Zukunft bei der Entwicklung kreativer Lösungen unterstützen wird.

Als zuständige Vizepräsidentin freue ich mich darauf, die Umsetzung des Aktionsplans unterstützen und begleiten zu dürfen und auf diese Weise eine Kultur an der CAU zu befördern, die von wechselseitiger Anerkennung und gegenseitigem Respekt getragen ist.

Prof. Dr. Anja Pistor-Hatam

Hintergrund

„Voraussetzung jedes menschenrechtlichen Empowerment ist das Bewusstsein der Menschenwürde – der eigenen Würde und der Würde der anderen.“

(Bielefeldt 2009: 4)

Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) ist die einzige Volluniversität und das wissenschaftliche Zentrum Schleswig-Holsteins. Hier studieren rund 25.000 Menschen, hier sind über 1.000 Menschen in administrativen Bereichen und technischen Diensten beschäftigt, hier lehren und forschen rund 2.000 Wissenschaftler_innen. Die CAU ist damit ein Ort der internationalen Zusammenarbeit, ein Ort des Wissens- und Technologietransfers. Auch ist sie Gastgeberin bei Konferenzen und Veranstaltungen, nicht zuletzt auch für die außeruniversitäre Öffentlichkeit.

Die CAU ist damit Wirkungsort verschiedener Berufs- und Interessengruppen – Studierender, Beschäftigter und Gäste – mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten (siehe Glossar). Als eine der ersten Hochschulen in Deutschland hat sie nun einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) erstellt. Hervorzuheben ist, dass der Aktionsplan in einem partizipativen Prozess von und mit Hochschulangehörigen erstellt wurde.

Der Aktionsplan unterstreicht das Anliegen der CAU, die Universität als einen Ort zu gestalten, an dem in wechselseitiger Anerkennung und getragen von gegenseitigem Respekt gemeinsam gelernt und gelehrt, geforscht und gearbeitet wird.

Dies bedeutet für uns, institutionell und individuell dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten die Partizipation und Teilhabe (siehe Glossar) am universitären Leben möglich ist. Hierfür müssten sämtliche Barrieren in den unterschiedlichen Arbeitskontexten einer Universität abgebaut werden.

Ein erster Schritt in diese Richtung war die Erarbeitung des vorliegenden Aktionsplans, die zur Sensibilisierung der Hochschulangehörigen beigetragen sowie zur Initiierung erster Maßnahmen geführt hat. Für die Umsetzung des Aktionsplans ist die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen – mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten – unerlässlich. Die Verwirklichung der Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Aktionsplans ist daher als gesamtuniversitäre Aufgabe zu verstehen. Hierbei ist allen am Prozess Beteiligten bewusst, dass sich nicht alle Ziele und Maßnahmen sofort und dass sie sich nur unter der Voraussetzung ausreichend vorhandener Ressourcen realisieren lassen. Insofern der Bereich „Gebäude und Campus“ umfangreiche und kostenintensive Bauvorhaben mit sich bringt, legt das Präsidium hier einen Zeitraum bis 2025 an.

Mit der Realisierung einer barriere- und diskriminierungsfreien Hochschule werden einerseits die vielfältigen Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten anerkannt und andererseits Verbesserungen für alle Hochschulangehörigen ermöglicht.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Im Jahr 2009 trat in Deutschland der völkerrechtliche Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Die UN-BRK hat gemäß Artikel 1 zum Ziel, „den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern“ (Bundesgesetzblatt 2008: 1423).

Die wesentliche Neuerung im Vergleich zu vorherigen Menschenrechtsabkommen besteht in der Einführung eines dezidierten Diversitätsansatzes (siehe Glossar). Während in den letzten Jahrzehnten eine vorwiegend negative, defizitorientierte Betrachtung von Behinderung dominierte, wurde nun eine Haltung zu und ein Verständnis von „Behinderung als Bestandteil menschlicher Normalität“ (Bielefeldt 2009: 7) formuliert.

Behinderung wird als komplexes Wechselspiel von Beeinträchtigungen und Barrieren begriffen. So heißt es in Artikel 1 der UN-BRK: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Bundesgesetzblatt 2008: 1423).

Mit der Ratifizierung der UN-BRK durch die Bundesrepublik Deutschland sind das Ermächtigen von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten(siehe Glossar) einerseits und der Abbau bzw. die Vermeidung von Barrieren andererseits als gesellschaftspolitischer Auftrag anerkannt und bekräftigt worden (Welti 2015). Entsprechend betont auch die Verfassung Schleswig-Holsteins in Artikel 7 die Ausrichtung an sowohl der Selbstbestimmtheit von Menschen mit Behinderungen als auch ihrer gesellschaftlichen Teilhabe. Hochschulen als staatliche Bildungs- und Forschungseinrichtungen sind folglich aufgefordert, die Situation behinderter und chronisch kranker Menschen sorgfältig zu prüfen sowie entsprechende Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zu definieren und zu veranlassen.

Die Begründung für die Erstellung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK folgt somit in erster Linie einer menschenrechtlichen Argumentationslogik. Statistische Erhebungen entsprechender Ungleichheitsverhältnisse können dabei eine grobe Orientierung bieten.

Aufgrund der Tatsache, dass die Heterogenität von Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten nicht adäquat abbildbar ist, beziehen sich etwa statistische Angaben zu Beschäftigten auf Hochschulangehörige mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Im Jahr 2014 lag dieser Anteil an der CAU bei 5,16 Prozent und damit knapp über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 Prozent (CAU, Geschäftsbereich Personal). Hingegen liegen für Studierende keine hochschulspezifischen Daten vor. Jedoch lassen sich bundesweit erhobene Zahlen auf die CAU übertragen. Die Daten der 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks zeigen für das Sommersemester 2012, dass der Anteil Studierender mit einer studienerschwerenden Gesundheitsbeeinträchtigung an deutschen Hochschulen 7 Prozent beträgt (Middendorff et al. 2013: 450). Eine Stichprobenuntersuchung zeigte, dass die Mehrheit der Studierenden mit Beeinträchtigung eine psychische (45 Prozent) oder chronisch somatische Erkrankung (20 Prozent) haben. Hinzu kommen Studierende mit Mehrfachbeeinträchtigungen (10 Prozent), so genannten Teilleistungsstörungen (6 Prozent), Sehbeeinträchtigungen (5 Prozent), Mobilitätseinschränkungen (4 Prozent) sowie Hör- und Sprechbeeinträchtigungen (3 Prozent) (Unger et al. 2012: 21). Das Gros dieser Behinderungen ist für Dritte zunächst „nicht sichtbar“ und wird häufig erst wahrgenommen, wenn Studierende oder Beschäftigte diese selbst thematisieren. Für Studierende bedeuten Beeinträchtigungen und chronische Krankheiten nahezu ausnahmslos eine Verzögerung im Studienverlauf (Kerst 2015; Middendorff et al. 2013; Ramm/Simeaner 2014).

Der Aktionsplan im Handlungsfeld Diversität an der CAU

Die Entfaltung einer stärker gesamtuniversitären Perspektive auf die Thematik Behinderung über die wertvolle, mehrjährige Arbeit der Vertrauensperson für Beschäftigte mit Behinderung und der Beauftragten für Studierende mit Handicap hinaus, setzte mit der Entwicklung des Handlungsfelds Diversität an der CAU ein.

Ab dem Jahr 2009 begann eine intensive hochschulweite Auseinandersetzung mit dem Themenfeld Diversität an der CAU (siehe Glossar), nachdem sich Vertreter_innen verschiedener Fachdisziplinen wie der Pädagogik, den Sportwissenschaften oder der Medizin zuvor schon der Erforschung von Diversität in fachdisziplinären Fragestellungen gewidmet hatten. Die CAU schuf eine eigene Professur für Gender und Diversity Studies. Im bundesweiten Projekt „Diskriminierungsfreie Hochschule“ (ADS 2012, 2014), das sich der Frage nach Diskriminierungsrisiken auf dem Campus widmete und an dem die CAU teilnahm, in einer Ringvorlesung zu „Diversity und Hochschule“ (Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies und Professur für Sozialpädagogik im WS 2010/11) und ebenso in einer Befragung von Studierenden zu Diskriminierungserfahrungen an der CAU (Klein/Rebitzer 2012a, 2012b; Klein 2014), wurde die Situation von Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit betrachtet und der Status quo an der Universität evaluiert. Es zeigte sich, dass es Diskriminierungen unterschiedlicher Art, aber zugleich ein vielfältiges Engagement an der CAU gibt, Benachteiligungen abzubauen. Erwähnt sei auch eine Erhebung zur psychischen Gesundheit von Studierenden der CAU (KISS-Pilotstudie), deren Ergebnisse die Dringlichkeit des Themas bestätigen (Berger 2011).

Um den komplexen und vielschichtigen Herausforderungen einer diversitätsgerechten und damit auch einer barrierearmen Hochschule begegnen zu können, wurde Diversität im Jahr 2012 als Aufgabenbereich einer Vizepräsident_innenschaft etabliert. Seit Ende des Jahres 2014 wird die Vizepräsidentin von einer Referentin für Diversität unterstützt. Die Erstellung des vorliegenden Aktionsplans 2014 und 2015 ist ein entscheidender Schritt für die Entwicklung dieses noch jungen Handlungsfeldes an der Universität.

Mit dem Aktionsplan konnten die Ergebnisse des Projekts „Diskriminierungsfreie Hochschule“ aus dem Jahr 2011 konkretisiert und systematisiert werden. Sichtbar wird, dass an der CAU bereits etliche Barrieren abgebaut und die Situation von Menschen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten deutlich verbessert wurde. Beispielhaft seien hier die guten Regelungen zum Nachteilsausgleich (siehe Glossar) für Studierende sowie das umfangreiche behinderungs- und gesundheitsbezogene Beratungsangebot für alle Beschäftigten genannt. Gleichwohl gibt es auch an der CAU weiterhin Barrieren. Viele der in einschlägigen Dokumenten genannten Hindernisse und Probleme für die Angehörigen von Hochschulen in Deutschland (IBS 2009, HRK 2013) treffen ebenso auf die CAU zu.

Der vorliegende Aktionsplan ist vor diesem Hintergrund auch als praktische Handreichung zu verstehen, die auf Vorhandenem aufbaut, Impulse gibt und Erfordernisse beinhaltet. Die Mitwirkung aller Hochschulangehörigen an dessen Umsetzung führt zu einer „Hochschule für Alle“. Damit soll ein bedeutender Schritt in Richtung eines so genannten Disability Mainstreaming (siehe Glossar) vollzogen werden, unter dem in der Fachdiskussion die Strategie verstanden wird, in alle Maßnahmen und Prozesse den Gedanken der Inklusion (siehe Glossar) bzw. Barrierefreiheit (siehe Glossar) einzubringen.

Der Weg zum Aktionsplan

Eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK ist das Prinzip der Partizipation (siehe Glossar). Der Begriff der Partizipation kann auf dreierlei Weise verstanden werden, die jeweils im Rahmen der Erstellung eines Aktionsplans berücksichtigt werden sollten: „Erstens muss bei der Erstellung eine ‚Top-Down-Strategie‘, die vom Präsidium ausgeht und die Barrierefreiheit oder Inklusivität als Leitprinzip formuliert und umsetzen will, durch eine ‚Bottom-up-Strategie‘ ergänzt werden, d.h. durch eine Beteiligung von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen in den unterschiedlichen Bereichen. Zweitens fordert die UN-BRK mit ihrer Ausrichtung an Inklusion gerade von der Umgebung, sich zu ändern, d.h. auch eine möglichst hohe Anzahl an Hochschulmitgliedern ohne Behinderungen muss den Prozess mitgestalten. [...] Und drittens bedeutet unabhängig vom Aktionsplan der Gedanke der Partizipation, dass generell keine Vorschriften, Regeln oder Maßnahmen entwickelt und durchgeführt werden sollen, die die Lebensbereiche von Hochschulmitgliedern mit Behinderung betrifft, ohne diese aktiv einzubinden.“ (Klein 2015: 94f.)

Während der Erstellung des Aktionsplans an der CAU wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen, auch im Hinblick auf ihre Verschiedenheit, sicherzustellen (ausführlich Klein 2015). Diese Aufgabe wurde als Daueraufgabe verstanden, d.h. zu jedem Plenum und zu jeder Sitzung der Arbeitsgruppen wurde hochschulweit eingeladen, es wurden Akteure persönlich angesprochen und ein Einstieg in die laufende Arbeit jederzeit ermöglicht. Sämtliche Personen, die eine Funktion zum Themenbereich in der Hochschule wahrnehmen, wie unter anderem die Vertrauensfrau für Schwerbehinderte (die zudem Mitglied des Lenkungsteams war), die Beauftragte für Studierende mit Handicap oder der Inklusionsbeauftragte des AStA, arbeiteten in einer oder in mehreren Arbeitsgruppen mit. Insgesamt beteiligten sich viele engagierte Personen aus sämtlichen Bereichen der Universität, aus allen Statusgruppen sowie mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten. Beschäftigte der Verwaltung und der technischen Dienste wurden für die Mitwirkung an der Erstellung des Aktionsplans freigestellt. Lehrende und Studierende engagierten sich zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben.

Zwar ist es eine Selbstverständlichkeit, dass für die Treffen barrierefrei zugängliche Räume organisiert wurden, dieses Vorgehen kann jedoch bereits als Beitrag zur weiteren Sensibilisierung der Hochschulangehörigen verstanden werden. Sämtliche Dokumente, Hintergrundmaterial wie Expertisen oder Leitfäden ebenso wie Protokolle der Arbeitsgruppen und Plena wurden als barrierefreie Dokumente zur Verfügung gestellt.

Die Erstellung des Aktionsplans wurde durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Schleswig-Holstein finanziell gefördert. Dies ermöglichte die Beratung durch Dr. Katrin Grüber, Leiterin des Berliner Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW). Ebenso begleitete Dr. Christiane Schindler, Leiterin der in Berlin ansässigen Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), den Prozess.

Die CAU bedankt sich bei allen, die zum Gelingen des Projekts beigetragen haben, für ihr Engagement und die Unterstützung.

Für die Erstellung des Aktionsplans wurde folgende Projektstruktur eingerichtet:

Projektleitung

Prof. Dr. Uta Klein (Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies, Institut für Sozialwissenschaften),

Stellvertreterin: Dr. Daniela Heitzmann (Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies, Institut für Sozialwissenschaften)

Lenkungsteam

Der Prozess wurde von einem Lenkungsteam gesteuert. Mitglieder des Lenkungsteams waren: Prof. Dr. Anja Pistor-Hatam (Vizepräsidentin für Studienangelegenheiten, Internationales und Diversität), Renate Rampf (Persönliche Referentin der Vizepräsidentin für den Schwerpunkt Diversität bis April 2015), Kathrin Houda (Persönliche Referentin der Vizepräsidentin für den Schwerpunkt Diversität ab August 2015), Diana Grimm (Vertrauensfrau der Schwerbehinderten), Prof. Dr. Uta Klein (s.o.), Dr. Daniela Heitzmann (s.o.), Ester Mehrtens (Projektmitarbeiterin, Institut für Sozialwissenschaften), Dr. Katrin Grüber (Leiterin des Instituts Mensch, Ethik und Wissenschaft).

Arbeitsgruppen

Die Formulierung der Ziele und Maßnahmen erfolgte in sechs Arbeitsgruppen, die von Hochschulangehörigen aller Statusgruppen besetzt waren und an denen Menschen mit und ohne Behinderung teilnahmen. Sie trafen sich zwischen drei und fünf Mal. Im Durchschnitt nahmen fünf bis 15 Personen an den Sitzungen teil:

  • AG 1 Studienbedingungen

    (Leitung: Prof. Dr. Uta Klein und Dr. Daniela Heitzmann)

  • AG 2 Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit

    (Leitung: Renate Rampf bis April 2015, Daniel Mumme ab Mai 2015)

  • AG 3 Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus

    (Leitung: Dr. Katrin Grüber)

  • AG 4 Beschäftigte

    (Leitung: Heike Pahnke)

  • AG 5 Lehre

    (Leitung: Julia Müller)

  • AG 6 Forschung

    (Leitung: Prof. Dr. Uta Klein und Dr. Daniela Heitzmann)

Plena

Über den Zeitraum der Erstellung des Aktionsplans fanden drei Plena statt. Daran nahmen in der Regel 30 Personen teil. Bei der Auftaktveranstaltung für das Projekt bzw. beim ersten Plenum war Staatssekretär Rolf Fischer, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, anwesend und betonte die ministeriale Unterstützung des Pilotprojektes an der CAU. Mit dem Aktionsplan werde die CAU, so die Vizepräsidentin Prof. Dr. Anja Pistor-Hatam, „Barrieren abbauen, Beeinträchtigungen erkennen und gemeinsam für Verbesserungen sorgen“ (Stabsstelle Gleichstellung, Diversität & Familie 2015). Die Sicht auf vermeintliche Selbstverständlichkeiten solle verändert und die Perspektive von Menschen mit Behinderungen eingenommen werden.

Die Teilnehmer_innen des ersten Plenums trugen Informationen und Einschätzungen zu verschiedenen Handlungsfeldern wie Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung, Barrierefreiheit im Hinblick auf Campus/Information/Kommunikation, Studium und Studierendenleben sowie Beschäftigte in Arbeitsgruppen zusammen. Darüber hinaus wurden Vorschläge für Ziele, Aktionen und Maßnahmen in den jeweiligen Handlungsfeldern entwickelt. Die Ergebnisse des ersten Plenums flossen in die daraufhin konstituierten Arbeitsgruppen ein.

Weitere Plena dienten dazu, eine hohe Transparenz für alle Interessierten herzustellen. Die Arbeitsgruppen berichteten regelmäßig über den jeweiligen Stand der Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen in den Handlungsfeldern. Darüber hinaus wurden die Bedeutung und das Verständnis von Partizipation im Erstellungsprozess und als Querschnittsthema für die Handlungsfelder diskutiert. Ebenso wurden auf dem letzten Plenum Ideen und Anregungen für den Umsetzungsprozess zusammengetragen.

Meilensteine

Zeitpunkt

Schritte zum Aktionsplan

2012

Skizzierung des Projekts „Der Aktionsplan der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung“ durch Dr. Katrin Grüber und Prof. Dr. Uta Klein

2014

Beantragung des Projekts durch das Präsidium

Juli 2014

Bewilligung des Projekts durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Schleswig-Holstein sowie Entscheidung des Präsidiums der CAU zur Durchführung des Projekts

Oktober 2014

Konstituierung und Auftaktsitzung des Lenkungsteams

November 2014

Auftaktworkshop (Erstes Plenum): Einführung in die Thematik und erste Bestandsaufnahme in kleinen Arbeitsgruppen

Dezember 2014

Konstituierung der Arbeitsgruppen entsprechend der einzelnen Handlungsfelder

Februar 2015

Einrichtung der Funktion des/der Inklusionsbeauftragte_n durch den AStA

März 2015

Zweites Plenum: Austausch über den Arbeitsstand in den einzelnen Gruppen sowie Input und Diskussion zum „Prinzip der Partizipation“. Campusrundgang zum Thema „Inklusion und Denkmalschutz"

Mai 2015

Zwischenbericht an den Senat sowie an die Dekanate mit der Bitte um Weiterleitung an die Konvente

Juni 2015

Letzte Sitzungen der Arbeitsgruppen zur Abstimmung der Ziele und Maßnahmen des Aktionsplans. Drittes Plenum: Vorstellung der Ziele in den verschiedenen Handlungsfeldern sowie Input und Diskussion zur Umsetzung des Aktionsplans

Oktober 2015

Verabschiedung des Aktionsplans durch das Präsidium. Vorstellung des Aktionsplans im Senat

November 2015

Öffentliche Vorstellung des Aktionsplans der CAU

Zur Umsetzung des Aktionsplans

Die Umsetzung des Aktionsplans ist auf fünf Jahre angelegt. Wie zuvor erwähnt, ist der Zeitraum für das Handlungsfeld „Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus“ bis 2025 angesetzt.

Das bedeutet: nicht alle Maßnahmen werden sofort begonnen und nicht alle Maßnahmen werden in den nächsten Jahren abgeschlossen sein. Für die CAU ist bereits der Prozess der Entwicklung und Erarbeitung des Aktionsplans als Maßnahme zu betrachten. Schon während der Laufzeit des Projekts wurden erste Initiativen ergriffen und langfristige Vorhaben angestoßen. So wurden die Arbeitsgruppe „Denkmalschutz und Inklusion“ gegründet, eine Gebäudebegehung organisiert und erste Barrieren beseitigt (siehe Handlungsfeld Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus). Als weiteres Beispiel sei der Beitritt von Professor_innen verschiedener Fächer zu dem bundesweiten Bündnis Teilhabeforschung genannt (siehe Handlungsfeld Forschung). Im Bereich der hochschuldidaktischen Weiterbildung hat das Projekt PerLe zudem neue Angebote zu Inklusion und Diversität aufgenommen.

Bei der Formulierung der Maßnahmen wurde auch der finanzielle Rahmen berücksichtigt. So heißt es an einigen Stellen „nach Möglichkeit“ bzw. „schrittweise“. Begrenzte Ressourcen schränken die Handlungsspielräume von Hochschulen ein, die einen Beitrag zur Inklusion leisten wollen. So formulierte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Prof. Dr. Bernhard Kempen, anlässlich des 65. DHV-Tags in Mainz: „Ohne Zusatzmittel von Bund und Ländern werden die Hochschulen ihren Beitrag zur Inklusion nur unzureichend leisten können.“ (Deutscher Hochschulverband 2015)

Der Aktionsplan zeigt aber auch, wie viel unter den jetzigen Bedingungen möglich ist. Nicht alles ist mit Mehraufwand verbunden – insbesondere dann, wenn die Perspektiven von Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten von Anfang an mitgedacht werden.

Die Umsetzung des Aktionsplans obliegt dem Präsidium. Als begleitende Gruppe wird ein Inklusionsbeirat gegründet, für den die bisherigen Mitglieder des Lenkungsteams sowie zusätzliche Mitglieder angefragt werden. Unter anderem werden die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, die Beauftragte für Studierende mit Handicap und der Inklusionsbeauftragte des AStA um Mitwirkung gebeten. Der Inklusionsbeirat unterbreitet Vorschläge zur Priorisierung der Maßnahmen vor dem Hintergrund der vorhandenen Ressourcen.

Eine Reihe von Maßnahmen ist auch dezentral sowie ohne Zusatzkosten realisierbar. Beispielsweise erfordert die Erstellung von barrierefreiem Lehrmaterial keinen größeren zusätzlichen Aufwand (siehe Handlungsfeld Lehre). Ebenso gilt dies für die Beteiligung und/ oder Einwerbung von Forschungsprojekten zum Thema Behinderung (siehe Handlungsfeld Forschung). Andere Maßnahmen wiederum werden sich nur schrittweise verwirklichen lassen wie etwa im Baubereich (siehe Handlungsfeld Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus).

Der Inklusionsbeirat erstellt für das Präsidium in regelmäßigen Abständen einen Bericht über den Umsetzungsstand der Maßnahmen. Die CAU wird fortlaufend über den Umsetzungsstand informieren. Eine laufende Evaluation sowie eine ausführliche Evaluation für das vorletzte Jahr der Laufzeit der Umsetzung werden vom Lenkungsteam des Aktionsplans empfohlen.

Der Aktionsplan

Der Aktionsplan enthält folgende sieben Handlungsfelder mit Zielen und Maßnahmen:

  • Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik

  • Studium und Studienbedingungen

  • Beschäftigte

  • Lehre

  • Forschung

  • Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus

  • Barrierefreier Webauftritt

Für jedes Handlungsfeld werden die wichtigsten Themen beschrieben, die Situation an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel skizziert sowie der Handlungsbedarf, der sich aus der UN-BRK ergibt und die Schlussfolgerungen für die CAU dargestellt. Prioritäten, Zuständigkeit und Zeitrahmen werden in der Umsetzungsphase festgelegt.

Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik

Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne umfasst einerseits die hochschulinternen Kommunikationsprozesse und andererseits die Außendarstellung der Universität. Ihr kommt eine bedeutsame Rolle bei der Umsetzung eines zentralen Ziels der UN-BRK zu: die der Sensibilisierung.

Dieses Anliegen richtet sich einerseits an Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten. Sie sollen ihre Rechte kennen und darin bestärkt werden, ihre Bedarfe zu äußern. So wissen etwa betroffene Studierende nicht, dass sie zum Kreis der Anspruchsberechtigten von Nachteilsausgleichen gehören (Middendorff et al. 2013: 159). Dies gilt ebenso für die Beschäftigten. Häufig verschweigen Beschäftigte eine Behinderung/chronische Krankheit oder eine Gefährdung aufgrund von erwarteten Benachteiligungen (ebd.; Kardorff/Ohlbrecht/ Schmidt 2013).

Andererseits spricht die diversitätsgerechte Öffentlichkeitsarbeit Menschen ohne Behinderungen / chronische Krankheiten an. Dabei geht es um den Abbau von Stereotypen und Vorurteilen, die Menschen mit Behinderungen auf ihre Beeinträchtigung reduzieren und/oder als bemitleidenswert klassifizieren. Eine behinderungssensible Perspektive ist die Voraussetzung für eine inklusive und barrierefreie Gestaltung hochschulischer Kommunikationsinstrumente, die die CAU auch gegenüber potentiellen Studieninteressierten und zukünftigen Beschäftigen, Gastwissenschaftler_innen sowie Kooperationspartner_innen in Politik und Wirtschaft repräsentiert.

„Das ist vielleicht die wichtigste und drängendste Aufgabe überhaupt“, so der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes Achim Meyer auf der Heyde (2013: 5), „wir brauchen eine Sensibilisierung und Qualifizierung aller an Hochschulen und Studentenwerken Tätigen für das Thema ‚beeinträchtigt studieren‘, wie es auch Art. 8 UN-BRK fordert. Das gilt für Lehrende und für Fachleute, die Studiengänge konzipieren, wie für Verwaltungsmitarbeitende und für Studierende“.

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 8: Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und verletzende Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehörena) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit […];

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems […];

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

(Bundesgesetzblatt 2008: 1427f.)

Handlungsbedarf für die CAU

Gegenwärtig steht die CAU hinsichtlich der barrierefreien und inklusiven Gestaltung von Kommunikationsinstrumenten am Anfang. Es bedarf einer stärkeren selbstverständlichen Repräsentation von Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten in Wort, Bild und Schrift – von Visualisierungen und Verschriftlichungen auf Webauftritten über Tagungsmaterialien bis hin zu Presseprodukten. Die besondere Herausforderung besteht darin, der Heterogenität von Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten gerecht zu werden, ohne stereotype Bilder zu produzieren, wie etwa nur bestimmte ‚sichtbare‘ Formen von Beeinträchtigungen abzubilden, und ebenso die vielfältigen Barrieren des Alltags aufzuzeigen. Zugleich ist es wichtig, Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten nicht nur in Kontexten darzustellen, in denen es um Behinderung geht, sondern in ihrer Eigenschaft als Studierende, Wissenschaftler_innen, Verwaltungskräfte usw.

Eine inklusiv gestaltete Öffentlichkeitsarbeit trägt zugleich zu einer veränderten Ansprache von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten bei. Hier ist vor allem eine verbesserte Bereitstellung von und ein erleichterter Zugang zu Informationen zu erreichen, um Barrieren nachhaltig entgegenzuwirken. So unterschiedlich die Adressat_innen sind, so verschieden sind auch die hochschulischen Akteure, die in ihrer täglichen Arbeit Informationspolitik betreiben.

Neben einer inklusiv und barrierefrei ausgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gilt es, die hochschulöffentliche Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex Behinderungen und chronische Krankheiten zu intensivieren – etwa in Form von Vorträgen, Konferenzen, Ringvorlesungen, Lehr- und Forschungsprojekten sowie Weiterbildungsangeboten.

Zukünftige Planungs- und Gestaltungsprozesse sollten vom Prinzip der Partizipation von Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten geleitet, von fachlichen Expertisen flankiert und in eine diversitätsgerechte Öffentlichkeitsarbeit eingebettet sein.

Ziele und Maßnahmen

Gestaltung von Informationsmaterialien

Ziele

  • Die CAU macht das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten auf dem Universitätscampus sichtbar und zeigt auf diese Weise ihr Selbstverständnis, als Universität und Arbeitgeberin für Chancengleichheit zu sorgen und Menschen mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten gleichberechtigt als Teil der Universitätsgemeinschaft zu betrachten.

  • Durch eine gezielte Gestaltung von inklusivem Text-, Bild- sowie audio-visuellem Material in der Öffentlichkeitsarbeit trägt die CAU dazu bei, dass Menschen mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten aktiv am Leben und Arbeiten an der Universität teilhaben.

Maßnahmen

  • Das Präsidium bestimmt unter Einbezug der Pressestelle eine verantwortliche Person, die einen Leitfaden zur inklusiven und barrierefreien Textgestaltung erarbeitet. Der Leitfaden wird auf einer der Seiten des zentralen Webauftritts der CAU veröffentlicht und gilt als verbindliche Grundlage.

  • Die Pressestelle stellt barrierefreie Vorlagen für Powerpointpräsentationen und Wissenschaftsposter im Corporate Design zur Verfügung.

  • Bei der Erstellung neuen Bildmaterials achtet die CAU darauf, dass Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten im universitären Kontext abgebildet sind. Zudem werden sie so dargestellt, dass Klischees und Vorurteile abgebaut werden können.

  • Das Präsidium fordert Einrichtungen der CAU aktiv dazu auf, in ihren Informationsbroschüren, auf ihren Veranstaltungsplakaten sowie auf ihren Webauftritten Bilder von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten im universitären Kontext zu verwenden.

  • Die Einrichtungen der CAU werden vom Präsidium angehalten, die Pressestelle über geplante barrierefreie Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen, die das Thema Inklusion zum Inhalt haben, zu informieren, damit diese die Veranstaltungen aktiv bewerben und begleiten sowie neues Bildmaterial erstellen kann.

  • Es wird geprüft, welche Serviceseiten im Web der CAU in leicht verständlicher Sprache angeboten werden sollten.

Universitäre Veranstaltungen

Ziele

  • Die CAU sensibilisiert die Hochschulangehörigen sowie die Öffentlichkeit im Rahmen von Veranstaltungen für das Thema Behinderungen/chronische Krankheiten und Inklusion.

  • Bei der Erstellung von Informationsmaterialien (Informationsbroschüren, Plakate etc.) achtet die CAU darauf, relevante und zielgerichtete Informationen (z.B. über Ansprechpersonen, barrierefreie Zugangsmöglichkeiten) für Menschen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten aufzunehmen. Sie sorgt dafür, dass bei Veranstaltungen sichtbar wird, inwiefern Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung erfüllt sind (z.B. durch das Abbilden geeigneter Symbole) (siehe auch Handlungsfeld Forschung).

Maßnahmen

  • An Informationstagen für Studierende, Wirtschaft und andere Akteure richtet die CAU einen Informationsstand zum Handlungsfeld Diversität ein, der ebenso die Themen Partizipation, Inklusion und Barrierefreiheit angemessen abbildet.

  • Das Organisationsteam für die Night of the Profs prüft, ob eine der kommenden Veranstaltungen unter den Mottos ‚Inklusion‘ oder ‚Diversität‘ stehen kann.

  • Wenden sich Einrichtungen an die Pressestelle und/ oder den Geschäftsbereich Gebäudemanagement der CAU mit der Bitte um Unterstützung bei der Planung von Veranstaltungen, so werden diese auf das Thema Barrierefreiheit aufmerksam gemacht. Dies umfasst Beratung hinsichtlich der Nutzung barrierefreier Veranstaltungsorte, das Einplanen von Gebärdensprachdolmetscher_innen sowie das gezielte Bereitstellen von zusätzlichen Informationen für Menschen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten. Grundsätzlich steht auch die Schwerbehindertenvertretung an der CAU für Beratung und Beantwortung von Fragen zum Thema barrierefreie Veranstaltungen zur Verfügung.

  • Es wird eine Handreichung erstellt, die einerseits Hinweise auf die Darstellungsweise von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten auf Plakaten, Flyern und Informationsbroschüren und andererseits Hinweise auf Informationen für Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten enthält. Die Pressestelle ist in die Entwicklung einzubeziehen. Die Hinweise sind bei der Planung und Durchführung von Großveranstaltungen und bei der Konzipierung zentraler Informationsbroschüren und -flyer der CAU zu beachten.

  • Bei der Begrüßung der Erstsemester werden im Wintersemester 2015/2016 Gebärdensprachdolmetscher_innen eingesetzt. Ausgewählte Großveranstaltungen der CAU (z.B. Ringvorlesungen) werden bei Bedarf von Gebärdensprachdolmetscher_innen begleitet. Die CAU entwickelt einen Mechanismus, über den betroffene Personen im Vorfeld ihren Bedarf über ein Kontaktformular anmelden können (z.B. über das ggf. einzurichtende Webportal). Zudem stellt die CAU sicher, dass bei solchen Veranstaltungen bei Bedarf auch alternative Rezeptionsmöglichkeiten etwa für sehbehinderte Menschen bereitgestellt werden können.

Inklusive Wettbewerbe und Veranstaltungen

Ziele

  • Die CAU fördert das Miteinander von Menschen ohne Behinderung und Menschen mit Behinderungen / chronischen Krankheiten durch Wettbewerbe und verschiedene Veranstaltungen.

Maßnahmen

  • An der CAU wird ein Fotowettbewerb zum Thema Inklusion initiiert (z.B. unter dem möglichen Titel „Unsichtbarkeit sichtbar machen“).

  • Das Sportzentrum organisiert ein inklusives Sportfest an der CAU.

  • Die CAU strebt an, beim jährlich stattfindenden Kiel- Lauf und/oder Drachenbootrennen mit einem Inklusionsteam, bestehend aus Menschen mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten teilzunehmen.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

Checklisten für barrierefreie Veranstaltungen

Bundeskompetenzzentrum für Barrierefreiheit (Hg.) (2012): Handreichung und Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen, Berlin. Online verfügbar unter: www.barrierefreiheit.de/tl_files/bkb-downloads/Projekte/barrierefreie_veranstaltungen/handreichung_barrierefreie_veranstaltungen_druckversion_2012.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) (o.J.): Checkliste. Barrierefreiheit bei Veranstaltungen, Berlin. Online verfügbar unter: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/dguv_broschuere_bfreiheit_veranstalt_130930_web.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

IBS / Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (2012): Checkliste für die Organisation von barrierefreien Veranstaltungen, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Checkliste_barrierefreie_Veranstaltungen.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Weiterführende Literatur

BMAS / Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2014): Leichte Sprache. Ein Ratgeber, Berlin. Online verfügbar unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a752-ratgeber-leichtesprache.pdf;jsessionid=C2139EACEA4B143A5A871157A563E8D7?__blob=publicationFile&v=2 (abgerufen am 23.10.2015).

DTMB / Deutsches Technikmuseum Berlin (Hg.) (2008): Barrierefrei Konzipieren und Gestalten. Leitfaden für Ausstellungen im Deutschen Technikmuseum Berlin, Berlin. Online verfügbar unter: www.museumspaedagogik.org/fileadmin/user_upload/bund/PDF/Fachgruppen/Leitfaden_barrierefrei_klein__2_.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Feige, Judith (2013): „Barrieren in den Köpfen“ abbauen! Bewusstseinsbildung als Verpflichtung. Positionen Nr. 8, hrsg. vom Deutschen Institut für Menschenrechte, Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Berlin. Online verfügbar unter: www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/_migrated/tx_commerce/Positionen_Nr_8_Barrieren_in_den_Koepfen_abbauen_Bewusstseinsbildung_als_Verpflichtung.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Technische Universität Dresden, Institut für Angewandte Informatik (2011): Barrierefreie Dokumente II. Anleitung zur Erstellung barrierefreier PDF Dokumente aus Powerpoint, Dresden. Online verfügbar unter: http://tudresden.de/service/publizieren/cd/7_tutorial/009_ppt_barrierefrei.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Handlungsfeld Studium und Studienbedingungen

Das Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein verpflichtet die Hochschulen, an der sozialen Förderung der Studierenden mitzuwirken und die besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender insbesondere bei den Studienangeboten, der Studienorganisation und den Prüfungen zu berücksichtigen (§ 3 Abs. 7 HSG). Sowohl für den Zugang zum Studium als auch für den Studienverlauf liegen umfängliche rechtliche Regelungen vor.

Bereits bei der Akkreditierung von Studiengängen muss dargelegt werden, inwieweit die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten berücksichtigt werden. Dies umfasst etwa das Vorhandensein entsprechender Beratungs- und Betreuungsangebote sowie die Einhaltung von Standards der Barrierefreiheit bei der Gestaltung der Informations- und Kommunikationssysteme (IBS 2014).

Für die Zulassung zum Studium besteht die Möglichkeit für Bewerber_innen, einen Härtefallantrag zu stellen. Bei Anerkennung erfolgt nach § 30 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) eine Zulassung ohne Beachtung der Note oder Wartezeit. In § 28 und 29 HZVO sind die Nachteilsausgleiche (siehe Glossar) zur Verbesserung der Note und der Wartezeit bei schulzeitverlängernden bzw. schulzeiterschwerenden Auswirkungen von Behinderungen/chronischen Krankheiten geregelt.

Der Nachteilsausgleich ist nicht nur bei der Zulassung zum Studium, sondern auch für Prüfungen im Studienverlauf im § 52 des bisherigen HSG verankert. Jener ist ein „wirksames Instrument, um beeinträchtigungsbedingte Schwierigkeiten mit zeitlichen oder formalen Vorgaben in Studium und Prüfungen auszugleichen“ (Schindler 2014: 3). Somit handelt es sich nicht um eine Bevorzugung, sondern im Sinne der UN-BRK um „‚angemessene Vorkehrungen‘ zur Beseitigung oder Überwindung von Barrieren“ (Tolmein 2013: 15; s.a. Gattermann-Kasper 2015). Während der rechtliche Rahmen eine solide Handlungsgrundlage bietet, zeigt sich im Hochschulalltag, dass der Nachteilsausgleich häufig nicht in Anspruch genommen wird. Dies ist darin begründet, dass Lehrende sowie Studierende nicht ausreichend über die gegebenen Möglichkeiten informiert sind (Unger et al. 2012; Schindler 2014). Des Weiteren besteht auch die Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung, sich als Studierende_r mit einer Beeinträchtigung zu erkennen zu geben (ebd.).

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 24: Bildung, Artikel 2: Begriffsbestimmung

Artikel 24: Bildung

(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

(Bundesgesetzblatt 2008: 1437f.)

Artikel 2: Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Übereinkommens […] bedeutet ‚angemessene Vorkehrungen‘: notwendige und geeignete Änderungen und Anpassungen, die keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen und die, wenn sie in einem bestimmten Fall erforderlich sind, vorgenommen werden, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen oder ausüben können […].

(Bundesgesetzblatt 2008: 1424)

Handlungsbedarf für die CAU

Die Zulassung zum Studium und der Studienverlauf sind für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten durch die Landesgesetzgebung und universitäre Regelungen (z.B. Prüfungsverfahrensordnung) angemessen gerahmt. Weiterer Anstrengungen bedarf es hinsichtlich der Bündelung und strukturellen Verankerung von Beratungsangeboten sowie einer breiteren Streuung der gebündelten Informationen zu Aktivitäten im Bereich der Studierenden und Lehrenden.

Neben den übergeordneten Regelungen gilt es ebenso bei der Zertifizierung von Studiengängen, die Situation von (potentiellen) Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten systematisch zu berücksichtigen. Mit der Darlegung fachspezifischer Anforderungen und Rahmenbedingungen im Modulhandbuch, die aus einer inklusiven Perspektive formuliert sind, werden Barrieren sowohl für Studieninteressierte als auch für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten abgebaut. Zum studiengangbezogenen Beratungsangebot gehört auch, Informationen für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten zu Förderungsmöglichkeiten für ein Studium oder Praktikum im Ausland bereitzustellen.

Zudem ist die stärkere Vernetzung und Selbstorganisation von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten eine weitere Voraussetzung für ein inklusives und barrierefreies Studium. Ein Schritt in diese Richtung war die Ernennung von zwei Inklusionsbeauftragten durch den AStA.

Ziele und Maßnahmen

Zertifizierung / Re-Zertifizierung von Studiengängen

Ziel

  • Bei der Einrichtung neuer sowie der Veränderung bestehender Studien- und Weiterbildungsangebote berücksichtigt die CAU entsprechend der Vorgaben des Akkreditierungsrates aktiv die Belange der Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten. Bei der Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des Akkreditierungsrates werden der IBS-Leitfaden „Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung bei der Akkreditierung von Studiengängen und der Systemakkreditierung“ (2014) sowie die Empfehlungen des Bündnisses barrierefreies Studium zur „Chancengleichheit im Bologna-Prozess“ (2007) einbezogen.

Maßnahmen

  • Angaben zu Regelungen, Verfahren und Prozessen zum Nachteilsausgleich sowie weitere unterstützende Angebote sind Bestandteil von Anträgen zur Zertifizierung und Re-Zertifizierung von Studiengängen. Dafür werden u.a. die Formulare „Dokumentation zur Änderung des Bachelor-/ Master-Studiengangs“ um eine entsprechende Rubrik und die „Dokumentation zur Einrichtung des Bachelor-/Master-Studiengangs“ vom Oktober 2014 um einen entsprechenden Passus ergänzt.

  • Angaben zu Regelungen, Verfahren und Prozessen zum Nachteilsausgleich sowie weitere unterstützende Angebote sind Bestandteil der Modulhandbücher. Dafür werden diese sowie die CAU-weite Vorlage um einen entsprechenden Passus ergänzt.

  • Studiengangsdokumente (z.B. Modulhandbücher) werden schrittweise barrierefrei gestaltet und zur Verfügung gestellt.

Nachteilsausgleiche: Studium und Prüfungen

Ziele

  • Allen Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden in den relevanten Arbeitsbereichen der Studien- und Prüfungsangelegenheiten ist mittelfristig bekannt, dass es Verfahren des Nachteilsausgleichs gibt.

  • Die CAU sorgt dafür, dass Nachteilsausgleiche und weitere Unterstützungsangebote von Berechtigten in Anspruch genommen werden können.

Maßnahmen

  • In der Erstsemesterbegrüßung spricht das Präsidium das Ziel der CAU an, die Gleichstellung von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten zu fördern, und regt an, sich fachkundig beraten zu lassen, welche Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs es gibt.

  • Die CAU entwickelt unter Einbeziehung der Prüfungsämter ein zweisprachiges Informationsblatt (deutsch/ englisch) für das Verfahren des Nachteilsausgleichs.

  • Die Fakultäten der CAU entwickeln ein zweisprachiges Informationsblatt (deutsch/englisch) zusammen mit den externen Prüfungsämtern für ihre jeweiligen Studiengänge (z.B. Justizprüfungsamt, Landesamt für Gesundheit).

  • Die Informationsblätter werden auf dem Webauftritt der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit barrierefrei als Download zur Verfügung gestellt. Relevante Einrichtungen der CAU verweisen auf diese Seite.

  • Die Dekanate übermitteln das Informationsblatt an die Institute/Seminare mit der Aufforderung, dieses allen Lehrenden bekannt zu machen und die Informationen ebenso auf ihren Webauftritten zur Verfügung zu stellen.

  • Die Lehrenden werden aufgefordert, bei der Organisation der Lehrveranstaltungen die Belange von Studierenden mit Behinderungen / chronischen Krankheiten zu berücksichtigen (z.B. Anmeldung, Termine und Örtlichkeiten).

Nutzung der Universitätsbibliothek

Ziel

• Die Universitätsbibliothek sowie die Fachbibliotheken an der CAU berücksichtigen die Belange von Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten und bieten entsprechende Nachteilsausgleiche an.

Maßnahmen

  • In den Benutzungsordnungen der Universitätsbibliothek sowie der Fachbibliotheken wird ein Passus zu den Belangen der Studierenden und Mitarbeitenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten aufgenommen, in dem auch die entsprechenden Nachteilsausgleiche und Unterstützungsangebote dargelegt sind (z.B. Ausleihfristen, Anmietung von Arbeitskabinen).

  • In der Universitätsbibliothek und in den Fachbibliotheken der CAU wird die technische Ausstattung hinsichtlich der Belange von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten verbessert (z.B. Buchscanner, PC-Arbeitsplätze). Es wird geprüft, inwiefern der Zugang zu Büchern in einem für sehbehinderte und blinde Personen geeigneten Format sichergestellt werden kann (technische und personelle Voraussetzungen).

  • Informationen zu Nachteilsausgleichen und Unterstützungsangeboten für Studierende mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten werden auf dem Webauftritt der Universitätsbibliothek leicht auffindbar ausgewiesen und entsprechende Antragsformulare barrierefrei bereitgestellt.

Information, Unterstützung und Beratung

Ziele

  • Die Information und Beratung der Studierenden mit Behinderungen / chronischen Krankheiten wird verbessert.

  • Die strukturelle Verankerung und personelle Ausstattung der_des Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten an der CAU wird verbessert.

  • Informationen für Studieninteressierte und Studierende zu Beratungsangeboten und Hilfestellungen im Falle von Behinderungen/chronischen Krankheiten sind auf dem Webauftritt der CAU leicht zu finden und zweisprachig (deutsch und englisch).

  • Die CAU unterstützt Studierende mit Behinderungen / chronischen Krankheiten gezielt durch bedarfsorientierte Angebote im Bereich der Schlüsselqualifikationen.

Maßnahmen

  • Die CAU orientiert sich bei der Ausgestaltung des Amtes des_der Beauftragten für die Belange von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten an der IBS-Arbeitshilfe zur Umsetzung der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für alle“ (2009).

  • Um Studieninteressierte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten stärker anzusprechen, werden die zuständigen Stellen an der CAU Kooperationen mit den entsprechenden Landesförderzentren aufbauen.

  • Die Informationen für Studienanfänger_innen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten werden um einen Passus ergänzt, der darum bittet, sich im Falle des Bedarfs an Unterstützungsangeboten, die unmittelbar die Lehre betreffen, möglichst frühzeitig an die entsprechenden Studienfachberater_innen zu wenden.

  • Der AStA etabliert das Handlungsfeld Inklusion mit entsprechenden personellen Zuständigkeiten und Ressourcen.

  • Es wird eine dezentrale Verankerung der Beratung und Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten (z.B. Fakultätsbeauftragte) geprüft, beispielsweise analog zu den Familienbeauftragten.

  • Die Erasmus-Koordinator_innen der CAU erhalten regelmäßig Informationen mit dem aktualisierten Informationsflyer zu den Förderungsmöglichkeiten von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten (internationale Mobilität von Studierenden und Praktikant_innen) mit der Bitte um Berücksichtigung und Bekanntmachung bei den Studierenden. Sie werden gebeten, die entsprechenden Informationen auf ihren Webauftritten zu platzieren.

  • Bestehende Angebote für Studierende zur Karriereentwicklung werden hinsichtlich der Berücksichtigung von Behinderungen und chronischen Krankheiten im Lebensverlauf geprüft.

Förderung der Selbstorganisation, -vertretung und Vernetzung von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten

Ziel

  • Der AStA fördert die Selbstorganisation und –vertretung von Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten.

Maßnahmen

  • Die Inklusionsbeauftragten des AStA fördern die Selbstorganisation von Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten durch entsprechende Aktivitäten.

  • Die Inklusionsbeauftragten entwerfen eine Strategie, mit der die Gremienbeteiligung der Studierenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten gewährleistet ist.

  • Die CAU begrüßt diese Aktivitäten und stellt studentischen Organisationen bei Bedarf Räume zur Verfügung.

  • Der AStA wirkt auf die Realisierung eines „Buddy-Programms“ für Menschen mit Beeinträchtigungen hin.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

Nachteilsausgleiche

Gattermann-Kasper, Maike (2015): Nachteilsausgleiche – Alles klar … oder? Kritischer Blick auf ein etabliertes Instrument im Lichte der UN-BRK, in: Uta Klein (Hg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. In Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks, Weinheim: Beltz Juventa, S. 104-122.

Weiterführende Literatur zum Thema Nachteilsausgleiche und Zulassungen finden Sie auf den Webseiten der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS): www.studentenwerke.de/de/content/online-bibliothek#nachteilsausgleich sowie www.studentenwerke.de/de/content/online-bibliothek#zulassung (abgerufen am 23.10.2015).

Studienführer

Studienführer verschiedener Hochschulen finden Sie auf der Webseite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS): www.studentenwerke.de/de/content/online-bibliothek#studienfuehrer (abgerufen am 23.10.2015).

Weiterführende Informationen

Bündnis barrierefreies Studium (2007): Chancengleichheit im Bologna-Prozess für behinderte und chronisch kranke Studierende sowie Studienplatzbewerberinnen und -bewerber, Berlin. Online verfügbar unter: www.bfsev.de/dokumente/upload/a7bf6_studium_bologna.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Bündnis barrierefreies Studium (2010): Auf dem Weg zu einer „Hochschule für Alle“. Bausteine für die Herstellung chancengleicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Hochschulbildung. Ein Diskussionsbeitrag, Berlin. Online verfügbar unter: http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/buendnis_barrierefreies_studium_hochschule_fuer_alle.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Deutsches Studentenwerk (2004): „Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Eckpunkte_Barrierefreie_Hochschule_Dez.2004.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Deutsches Studentenwerk (2006): Beratung im Hochschulbereich. Ziele, Standards, Qualifikationen. Psychologische Beratung, Sozialberatung, Beratung für Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/30_Beratung_Hochschulbereich.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

HRK / Hochschulrektorenkonferenz (2009): „Eine Hochschule für Alle“. Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung am 21.4.2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit, Bonn. Online verfügbar unter: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/Entschliessung_HS_Alle.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

HRK / Hochschulrektorenkonferenz (2013): „Eine Hochschule für Alle“. Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung am 21.4.2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit. Ergebnisse der Evaluation, Bonn. Online verfügbar unter: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

IBS / Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (2009a): HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“. Arbeitshilfe zur Umsetzung, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Arbeitshilfe-IBS-2009_HRK-Empfehlung-2009_StudiumBehinderung.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

IBS / Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (2009b): Auslaufende Studiengänge – Berücksichtigung der besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung/chronischer Krankheit. Empfehlung des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Stud-Beh_Empf_Auslaufende_Studiengaenge_2009.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

IBS / Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (2010): Akkreditierung und Reakkreditierung von Studiengängen und Sicherung der chancengleichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung/chronischer Krankheit an der Hochschulbildung. Empfehlung des Beirats der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS), Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Akkreditierung_Empfehlung_2010.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

IBS / Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (2014): Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung bei der Akkreditierung von Studiengängen und der Systemakkreditierung. Ein Leitfaden der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerkes für die Gutachter/innen der Akkreditierungsagenturen, Berlin. Online verfügbar unter: www.fibaa.org/uploads/media/leitfaden_akkreditierung_ibs_2014.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Middendorff, Elke/Apolinarski, Beate/Poskowsky, Jonas/ Kandulla, Maren/Netz, Nicolai (2013): Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in Deutschland 2012. 20. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks, durchgeführt durch das HIS-Institut für Hochschulforschung, Berlin: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Online verfügbar unter: www.sozialerhebung.de/download/20/soz20_hauptbericht_gesamt.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Unger, Martin/Wejwar, Petra/Zaussinger, Sarah/Laimer, Andrea (2012): beeinträchtigt studieren. Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011, durchgeführt vom Institut für Höhere Studien (IHS), Berlin: Deutsches Studentenwerk. Online verfügbar unter: www.best-umfrage.de/PDF/beeintraechtigt_studieren_2011.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Handlungsfeld Beschäftigte

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt wird in Deutschland insbesondere über das Sozialgesetzbuch IX geregelt. Zudem gelten auf Landesebene das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen des Landes Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) sowie die „Schwerbehindertenrichtlinien“. Hierbei ist der Begriff der anerkannten Schwerbehinderung von Bedeutung, die auf einer behördlichen Feststellung des Grads der Behinderung basiert und mit entsprechenden Nachteilsausgleichen verknüpft ist (siehe Glossar). Zugleich ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten wesentlich höher und umfasst etwa auch Gleichgestellte sowie jene, die aufgrund einer längeren (krankheitsbedingten) Abwesenheit ein Betriebliches Eingliederungsmanagement in Anspruch nehmen. Das heißt, „Umfang und Grad beschäftigungsrelevanter Leistungsbeeinträchtigungen korrelieren weder direkt noch zwangsläufig mit einem Grad der Behinderung“ (Kardorff/Ohlbrecht/Schmidt 2013: 18).

Die Bundes- und Landesgesetze werden auf der Universitätsebene von konkreten Regelungen bzw. Dienstvereinbarungen flankiert, die neben dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement auch Teilzeit- und Telearbeit sowie die Pflege von Angehörigen beinhalten und sowohl für das wissenschaftliche als auch für das technisch-administrative Personal Gültigkeit besitzen.

Für die Interessen der Beschäftigten mit Behinderungen / chronischen Krankheiten setzen sich insbesondere die Schwerbehindertenvertretung sowie die Personalräte ein. Dies umfasst ihre Beteiligung an Personalauswahl- und Einstellungsverfahren, aber auch die Unterstützung bei der barrierearmen Gestaltung von Arbeitsplätzen. Darüber hinaus beraten sie die Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten in allen sozial- und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 27: Arbeit und Beschäftigung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem

a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;

b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;

c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;

d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;

e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern […];

g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen […];

i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;

j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;

k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(Bundesgesetzblatt 2008, 1439f.)

Handlungsbedarf für die CAU

Die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen und universitären Regelungen gilt es, stärker auszuschöpfen, um die Partizipation (siehe Glossar) von Menschen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten in den heterogenen Arbeitsbereichen der CAU nachhaltig zu fördern. Maßnahmen zur Bereitstellung von Informationen sowie zur Sensibilisierung der Hochschulangehörigen, die im Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik dargelegt sind, geben bereits wichtige Impulse für die Verbesserung der Arbeitssituation von Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten. Für das Handlungsfeld Beschäftigte sind besonders die konkreten Arbeitsbeziehungen zu Kolleg_innen und Vorgesetzten von Bedeutung. Von besonderer Bedeutung ist die Frage der Arbeitsfähigkeit und Leistungsbewertung. Es bedarf einer Anerkennung der Stärken und der Leistungsfähigkeit von Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten, der Wahrnehmung von Unterstützungsbedarf sowie eines angemessenen Umgangs mit einer ggf. vorkommenden verminderten bzw. schwankenden Arbeitsfähigkeit.

Ebenso geht es um die Arbeitsplatzgestaltung, die einerseits auf die komplexe Situation der Barrierefreiheit von Gebäuden und des Campus verweist, die aus vielfältigen Bedarfen sowie finanziellen Beschränkungen resultiert (siehe Handlungsfeld Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus). Andererseits bestehen zahlreiche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die es in erster Linie zu bündeln und unter den Beschäftigen mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten bekannt zu machen gilt. Des Weiteren sind Beschäftigte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten in ihren beruflichen Bestrebungen zu fördern sowie bei Vernetzungsaktivitäten zu unterstützen. Insbesondere ist ihre Gremienbeteiligung zu stärken und zu sichern, um die Vertretung eigener Anliegen zu ermöglichen.

Ziele und Maßnahmen

Sensibilisierung

Für weitere Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Sensibilisierung siehe das Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitiken.

Ziel

  • Die CAU befördert eine Arbeitsatmosphäre, die durch die Wertschätzung von Beschäftigten mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten geprägt ist.

Maßnahmen

  • Die CAU nimmt die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten in ihre Leitbilddiskussion auf.

  • Die CAU implementiert die Thematik „Gleichstellung von Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten“ in Fortbildungsveranstaltungen und Weiterbildungsseminaren.

Für weitere Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der Sensibilisierung siehe das Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitiken.

Sichtbarkeit von Unterstützungs- und Beratungsangeboten

Ziel

  • Vorhandene Beratungsangebote und Anlaufstellen an der CAU, z.B. Betriebliches Eingliederungsmanagement, Schwerbehindertenvertretung, Personalräte, Personalabteilung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Betriebsärztlicher Dienst, Psychosozialer Dienst, sind allen Beschäftigten bekannt und niedrigschwellig zu erreichen.

Maßnahmen

  • Das Informationsangebot für Beschäftigte mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten auf dem Webauftritt der CAU wird ausgebaut.

  • Die unterschiedlichen Informations- und Beratungsangebote werden auf einem Webauftritt übersichtlich abgebildet. Dieser enthält einen Link zur Best Practice Datenbank rehadat.

  • Durch Initiativen und Veranstaltungen wird das Beratungs- und Unterstützungsangebot für Beschäftigte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten in der CAU breiter bekannt gemacht.

Stärkung und Vernetzung von Beschäftigten mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten

Ziele

  • Es gibt für schwerbehinderte Beschäftigte eine_n Ansprechpartner_ in auf Arbeitgeberseite (gemäß SGB IX § 98).

  • Beschäftigte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten werden in ihrem beruflichen Fortkommen sowie in ihrer Karriereentwicklung gestärkt.

  • Der Erfahrungsaustausch unter den Beschäftigten mit einer Behinderung/chronischern Krankheit wird gefördert.

Maßnahmen

  • Das Präsidium bestellt eine_n „Beauftragte_n der Arbeitgeberin für Menschen mit Behinderung“ (SGB IX § 98) und stattet die Funktion angemessen aus.

  • In den Weiterbildungsbereichen der CAU wird unter Beteiligung des Geschäftsbereichs Personal sowie der Schwerbehindertenvertretung die Einführung von Angeboten zur Fortbildung und Karriereentwicklung (wie Coaching, Beratung) für Beschäftigte mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten geprüft.

  • Im Rahmen eines Workshops wird der Bedarf unter den Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten hinsichtlich möglicher Formate für einen verbesserten Austausch von Erfahrungen sowie zur Vernetzung (z.B. Selbsthilfegruppen, Chatroom) erhoben. Auf dieser Grundlage wird ein entsprechendes Pilotprojekt initiiert.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

Rechtliche Normen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist. Online verfügbar unter: www.gesetze-iminternet.de/agg/BJNR189710006.html (abgerufen am 23.10.2015).

Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 282 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Online verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das durch Artikel 452 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist. Online verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_9/gesamt.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung vom 28. März 1988 (BGBl. I S. 484), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist. Online verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/schwbav_1988/gesamt.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Weitere Informationen

BIH / Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (Hg.) (2013): Wegweiser SGB IX. Teil 2 Schwerbehindertenrecht. Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick, Wiesbaden: Universum Verlag. Online verfügbar unter: https://www.uni-hamburg.de/beschaeftigtenportal/organisation/schwerbehindertenvertretung/dokumente/zb-info-1-2013-wegweiser-sgbix.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

BIH / Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (Hg.) (2014): ABC Behinderung & Beruf. Handbuch für die betriebliche Praxis. 5. Überarbeitete Ausgabe, Wiesbaden: Universum Verlag. Online verfügbar unter: https://www.integrationsaemter.de/files/11/ABC_2014.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Fischer, Carola (2015): Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), hrsg. von Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), Wiesbaden: Universum Verlag. Online verfügbar unter: https://www.integrationsaemter.de/files/11/ZB_ Ratgeber_BEM.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Eine Auflistung von Projektberichten, Urteilen und Gesetzen sowie Beispiele zur Arbeitsgestaltung zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung finden Sie auf der Webseite des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln: Informationssystem zur beruflichen Teilhabe REHADAT: www.rehadat.info (abgerufen am 23.10.2015).

Weitere Informationen, die sich vor allem an Schwerbehindertenvertretungen, Beauftragte der Arbeitgeber_innen für Menschen mit Behinderung und an Personalund Betriebsräte richten, finden Sie in der Zeitschrift Behinderung & Beruf, die Sie kostenlos bei den regionalen Integrationsämtern erhalten und auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) online zur Verfügung steht: https://www.integrationsaemter.de/ZB/258c62/index.html (abgerufen am 23.10.2015).

Handlungsfeld Lehre

Lehre ist ebenso wie Forschung eine der Kernaufgaben von Hochschulen und zugleich der Bereich, in dem sich Wissenschaftler_innen und Studierende sowie Mitarbeiter_innen der Verwaltung begegnen. Während die Zulassung zum Studium sowie die Studienbedingungen rechtlich eingebettet sind (siehe Handlungsfeld Studium und Studienbedingungen), zeichnen sich Lehre und Hochschuldidaktik durch Gestaltungsspielräume aus, die es aus inklusiver und diversitätsgerechter Perspektive stärker zu nutzen gilt. Dabei führen Barrierefreiheit und Inklusion zu Verbesserungen für alle Studierenden und Lehrenden – mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten.

Die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen für eine barrierefreie Lehre ist eine strukturelle Aufgabe der Universität. Dies umfasst räumliche Gegebenheiten, technische Ausstattung und Bibliotheksbestand ebenso wie die Einrichtung hochschuldidaktischer Weiterbildungsangebote, die Lehrende in der inklusiven Gestaltung ihrer Lehre unterstützen.

Die Verantwortung für die tägliche Lehrpraxis liegt bei den Lehrenden. Diese „sollten es als Teil ihres Lehrauftrags ansehen“, die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten „systematisch“ in Lehre und Beratung einzubeziehen (HRK 2009: 7). Barrierefrei zu lehren beginnt bei der Gestaltung von Lehrmaterialien wie Arbeitsblättern und Vortragspräsentationen, die bereits durch die Beachtung einiger Formatregeln für alle zugänglich und lesbar werden. Hierzu gehört auch, Materialien auf unterschiedlichen Wegen, besonders auf E-Learning-Plattformen, zur Verfügung zu stellen.

Ein barrierefreies Lehren und Lernen bezieht sich des Weiteren auf die Wissensvermittlung, die einerseits die Verwendung verschiedener Medien und deren inklusiven Einsatz, etwa die Erläuterung von Abbildungen, umfasst (Klein/ Struve 2009: 45f.). Andererseits rückt die sprachliche Ebene in den Aufmerksamkeitsfokus, insofern eine inklusive Sprache immer auch eine diskriminierungsfreie (oder zumindest diskriminierungsarme) ist.

Über die konkrete Lehrsituation hinaus lässt sich zudem die Lehrveranstaltungsplanung barrierefrei gestalten. Die Berücksichtigung des zeitlichen Aufwands für die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen sowie heterogener Lernformen, die auf eine eigenständige Aneignung wissenschaftlichen Arbeitens abzielen, eröffnen u.a. die Möglichkeit eines „Studieren[s] in individueller Geschwindigkeit“ (Rothenberg 2012: 31).

Schließlich gehört zum Handlungsfeld „Lehre“, dass sowohl die wechselvolle Geschichte des Wissens um Behinderung als auch gegenwärtige Diskussionen zum Themenfeld „Behinderung“ in so verschiedenen Bereichen wie Politik und Wirtschaft, Medizin, Technik und Wissenschaft in das fachbezogene Lehrveranstaltungsangebot eingebunden werden. Dies führt nicht nur zur Stärkung eines bisher marginalisierten Wissensfeldes, sondern kann ebenso zum Abbau diskriminierender Sicht- und Verhaltensweisen gegenüber Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten beitragen.

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 24: Bildung

(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.

(Bundesgesetzblatt 2008: 1437)

Handlungsbedarf für die CAU

Die Thematik Behinderung findet sich zunehmend in einzelnen Fächern als Gegenstand der Lehre. So wird Behinderung in der „Pädagogik der Vielfalt“ (Sielert et al. 2009) aufgegriffen, ebenfalls in der Sportwissenschaft (Miethling/Krieger 2006; Wegner 2001). In der Lehramtsausbildung wird das Inklusions-Konzept verankert und es werden barrierefreie Projekte und Initiativen in der Astronomie und im Zoologischen Museum umgesetzt sowie entsprechende Lehrveranstaltungen beispielsweise in der Pädagogik, der Soziologie und der Geschichtswissenschaft angeboten. Darüber hinaus besteht eine Kooperation zwischen dem Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) und der Stiftung Drachensee, die im Rahmen des Projekts „Inklusive Bildung“ Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten als Lehrkräfte und zukünftige Multiplikator_innen qualifiziert, die „ihre Expertise in eigener Sache vermitteln“ werden (Stiftung Drachensee o.J.).

Es bedarf noch besonderer Anstrengungen, eine barrierefreie Hochschuldidaktik zu etablieren. Es gilt, die Lehrenden durch die Bereitstellung von Informations- und Beratungsangeboten sowie Weiterbildungsmöglichkeiten stärker zu ermutigen und zu unterstützen. Bei den strukturellen Bedingungen für eine inklusive Lehre besteht ebenso Handlungsbedarf, der für die Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus im entsprechenden Handlungsfeld ausformuliert ist.

Die rechtliche Rahmung hochschulischer Lehre wird im Handlungsfeld Studium und Studienbedingungen veranschaulicht. Es wird aufgezeigt, dass in erster Linie eine stärkere Verbreitung von Informationen zu gesetzlichen Grundlagen (z.B. Nachteilsausgleiche) und bestehenden Beratungsangeboten für Studierende mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten erforderlich ist.

Ziele und Maßnahmen

Barrierefreie Lehre

Ziel

  • Lehrveranstaltungen an der CAU werden barrierefrei gestaltet. Die Lehrenden erhalten Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung barrierefreier Lehrveranstaltungen.

Maßnahmen

  • Es wird eine Handreichung zur Erstellung von barrierefreien Lehrmaterialien angefertigt, die den Lehrenden und Lernenden zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung und Aufbereitung der Lehrmaterialien im Rahmen der E-Learning-Angebote der CAU findet hierbei besondere Berücksichtigung.

  • Die Bereitstellung und Verbreitung dieser Informationen (Handreichung) erfolgt über die Dekanate an die Institute und ebenso in einem zu erstellenden Diversitätsportal im Web.

  • Es werden Angebote zur methodischen und didaktischen Weiterbildung für die barrierefreie Hochschullehre an der CAU geschaffen (und diese in die Zertifikatsstruktur der CAU integriert). Das Fortbildungsangebot umfasst auch die Erstellung von elektronischen Materialien, die im Rahmen des E-Learning genutzt werden.

  • Eine verstärkte Nutzung der zentralen Lernplattform OLAT, die ein barrierearmes Lehr- und Lerninstrument ist, durch die Lehrenden wird angestrebt. Die technische Infrastruktur des E-Learning-Service ist in Bezug auf die Barrierefreiheit zu überprüfen und nach Bedarf adäquat auszubauen.

Behinderung als Thema in der Lehre

Ziele

  • Die CAU strebt an, das Querschnittsthema „Behinderung“ in der Lehre zu stärken sowie bestehende Angebote sichtbar zu bündeln.

  • Die Lehrenden und Lernenden der CAU streben an, das Themenfeld Behinderung in den Lehrveranstaltungen vermehrt zu berücksichtigen.

Maßnahmen

  • Die Möglichkeit der Erstellung eines digitalen Vorlesungsverzeichnisses zu Intersektionalität (siehe Glossar) bzw. Diversität wird geprüft.

  • Die CAU ermuntert und unterstützt Lehrende, das Thema „Behinderung“ in der Lehre aufzugreifen.

  • Die CAU begrüßt Kooperationen von Lehrenden mit Organisationen der Selbsthilfe von behinderten Menschen und mit der Stiftung Drachensee, damit Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten aktiv in die Lehre eingebunden sind.

  • Es wird eine interdisziplinäre Ringvorlesung zum Themenfeld Behinderung durchgeführt (siehe auch Handlungsfeld Forschung).

  • Das Präsidium unterstützt die Entwicklung und Einrichtung eines Studiengangs oder Wahlpflichtfaches für den Bereich „Diversität und Intersektionalität“.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

Bündnis barrierefreies Studium (2015): Inklusive Bildung in Hochschulen und Professionalisierung der Lehrenden, Würzburg. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/buendnis_barrierefreies_studium_empfehlung_barrierefreie_hochschullehre.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Deutsches Studentenwerk (2004): „Für eine barrierefreie Hochschule“ – Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Eckpunkte_Barrierefreie_Hochschule_Dez.2004.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

HRK / Hochschulrektorenkonferenz (2009): „Eine Hochschule für Alle“. Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung am 21.4.2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit, Bonn. Online verfügbar unter: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/Entschliessung_HS_Alle.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

IBS / Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (2014): Studieren mit Behinderungen und chronischen Krankheiten – Informationen und didaktische Hinweise für Lehrende, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/studium_behinderung_didaktische_hinweise_fuer_lehrende.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Klein, Uta/Struve, Melany (2009a): Behinderung/chronische Krankheit und Hochschule. Informationen für Schleswig-Holstein (Ergebnis des Projektes Inklusion und Organisationskultur an Hochschulen), Kiel.

Rothenberg, Birgit (2012): Barrierefreie Hochschuldidaktik, in: Journal für Hochschuldidaktik 1-2, S. 30-33. Online verfügbar unter: www.zhb.tu-dortmund.de/hd/fileadmin/JournalHD/2012_1-2/journal_hd_1-2_2012_rothenberg.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Stiftung Drachensee (o.J.): Inklusive Bildung. Online verfügbar unter: http://inklusive-bildung.org/de (abgerufen am 23.10.2015).

Weber, Gerhard/Voegler, Jens (2014): Inklusives ETeaching, Dresden. Online verfügbar unter: https://www.e-teaching.org/etresources/media/pdf/langtext_2014_weber_voegler_inklusives-eteaching.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Eine Literaturauflistung zu barrierefreier Hochschuldidaktik finden Sie auf der Webseite der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) unter: www.studentenwerke.de/de/content/onlinebibliothek#didaktik (abgerufen am 23.10.2015).

Handlungsfeld Forschung

Hochschulen sind Orte der Erzeugung neuen Wissens und technologischer Innovationen, woraus eine besondere gesellschaftliche Verantwortung resultiert. Das gesellschaftliche Wissen um Behinderung und daraus abgeleitete Praktiken im Alltag, in Institutionen und in der Politik stehen in einem engen Wechselwirkungsverhältnis mit wissenschaftlichen Debatten und Forschungskontexten.

Für die Wissenschaft gilt es zunächst, (selbstkritisch) den eigenen historischen Beitrag zu einer defizitorientierten und diskriminierenden Sichtweise auf Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten anzuerkennen. Impulse für einen veränderten Blick auf Behinderung sowie eine stärkere Berücksichtigung der Perspektive von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten gehen vor allem von den Behindertenbewegungen und den noch jungen Disability Studies aus sowie den Diversity Studies. Noch im Jahr 2013 konstatierte der wissenschaftliche Beirat im Teilhabebericht der Bundesregierung, dass „viele weitere Diskussionen und wissenschaftliche Untersuchungen […] erforderlich sein [werden], um die in Deutschland gebräuchlichen Konzepte von Behinderung weiterzuentwickeln und zugleich auch an die bestehende internationale Debatte den Anschluss zu finden“ (BMAS 2013: 63).

Der Forschungsbedarf erstreckt sich über alle Fachrichtungen von Fragen der ‚Usability‘ und Barrierefreiheit von Technologien und Architektur über die Untersuchung der historischen, kulturellen und sozialen Konstruktion des Phänomens Behinderung bis hin zur Realisierung einer teilhabeorientierten Wissenschaft, die die Perspektiven und Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten angemessen einbezieht.

Für das Handlungsfeld Forschung ist neben den Forschungsinhalten und -perspektiven ebenso die Partizipation von Forscher_innen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten von zentraler Bedeutung. Neben dem Abbau von Barrieren im beruflichen Alltag von Forschenden mit Behinderungen/chronischen Krankheiten sind besondere Anstrengungen hinsichtlich der Förderung junger Wissenschaftler_innen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten zu unternehmen. Dies umfasst etwa Informations- und Beratungsangebote zu Fördermöglichkeiten (wie Stipendien) und deren Rahmenbedingungen (etwa die Chancengleichheitskriterien bei der DFG), aber auch die inklusive Gestaltung der Promotions- und Habilitationswege (Bauer/ Groth/Niehaus/Kaul 2015). Darüber hinaus gilt es, für den Austausch und die Vernetzung von Forschenden mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten die Barrierefreiheit von wissenschaftlichen Veranstaltungen wie Konferenzen, Workshops und Ringvorlesungensicherzustellen und auf diese Weise auch Kooperationen zu befördern.

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 4, 8, 15, 31, 32

Siehe auch Artikel 27 der UN-BRK „Arbeit und Beschäftigte“ im Handlungsfeld Beschäftigte.

Artikel 4: Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, […]

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben […].

(Bundesgesetzblatt 2008: 1424f.)

Artikel 8: Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und verletzende Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(Bundesgesetzblatt 2008: 1427)

Artikel 15: Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

(1) Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

(Bundesgesetzblatt 2008: 1431)

Artikel 31: Statistik und Datensammlung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung dieses Übereinkommens auszuarbeiten und umzusetzen. […]

(Bundesgesetzblatt 2008: 1443f.)

Artikel 32: Internationale Zusammenarbeit

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und deren Förderung zur Unterstützung der einzelstaatlichen Anstrengungen für die Verwirklichung des Zwecks und der Ziele dieses Übereinkommens und treffen diesbezüglich geeignete und wirksame Maßnahmen, zwischenstaatlich sowie, soweit angebracht, in Partnerschaft mit den einschlägigen internationalen und regionalen Organisationen und der Zivilgesellschaft, insbesondere Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Unter anderem können sie Maßnahmen ergreifen, um […]

c) die Forschungszusammenarbeit und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen zu erleichtern […].

(Bundesgesetzblatt 2008: 1444)

Handlungsbedarf an der CAU

An der CAU werden ein größeres Engagement im Forschungsfeld Behinderung und Inklusion sowie eine stärkere Berücksichtigung der Perspektiven von Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten in den Forschungsprojekten und -kontexten angestrebt. Bisher gibt es diesbezüglich nur einzelne Projekte etwa in der Medizin, im Historischen Seminar, im Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies, in der Pädagogik und im Chinazentrum. Aus diesen Bereichen kommen auch die Forschenden, die dem im Jahr 2015 gegründeten „Aktionsbündnis Teilhabeforschung“ beigetreten sind. Des Weiteren findet gegenwärtig an der Philosophischen Fakultät eine erste Bündelung und Forcierung wissenschaftlicher Potentiale mit der jüngst initiierten Verbundforschung „Intersektionalität interdisziplinär“ statt. In diesem Forschungszusammenhang wird an die Disability Studies angeknüpft, die zugleich als Bestandteil von Diversity Studies betrachtet werden, weil Behinderung häufig mit anderen Ungleichheitskategorien wie Geschlecht, Alter, Ethnizität zusammenwirkt.

Ein deutlicher Handlungsbedarf besteht auch für die Erhöhung der Partizipation von Wissenschaftler_innen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten an der CAU. Dies umfasst beschäftigungsrechtliche Fragen und den Ausbau von Beratungsangeboten (siehe Handlungsfeld Beschäftigte), die Schaffung einer barrierefreien Arbeitsumgebung (siehe Handlungsfeld Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus) und ausdrücklich auch die inklusive Gestaltung der wissenschaftlichen Qualifikationsphasen sowie der Karriereentwicklung. Ferner gehört die barrierefreie Ausrichtung wissenschaftlicher Vernetzungstreffen und Veranstaltungen dazu, die die CAU zu einem Ort der Begegnung von Wissenschaftler_innen mit und ohne Behinderungen bzw.chronischen Krankheiten macht.

Ziele und Maßnahmen

Forschung

Ziel

  • Die CAU treibt die historische und gegenwartsbezogene Forschung zu Behinderung und chronischer Krankheit in intersektionaler sowie anwendungsorientierter Perspektive und unter größtmöglicher Beachtung von Partizipation voran.

Maßnahmen

  • Die vorhandenen Forschungsprojekte, -ansätze und -ergebnisse an der CAU werden auf dem zukünftigen Diversitätsportal der CAU publiziert, damit ein Austausch untereinander ermöglicht wird.

  • Wissenschaftler_innen der CAU, nach Möglichkeit Fakultäten bzw. die gesamte CAU, unterstützen das Aktionsbündnis für Teilhabeforschung sowie mögliche weitere Initiativen.

  • Die CAU stellt Initiativmittel für die Vorbereitung von Forschungsvorhaben zu Behinderung und chronischer Krankheit in intersektionaler sowie anwendungsorientierter Perspektive unter größtmöglicher Beachtung von Partizipation zur Verfügung.

Ziel

  • Die CAU strebt an, dass die Perspektive „Behinderung“ in andere Forschungsvorhaben im Sinne eines Querschnittsthemas eingebracht wird.

Maßnahme

  • In Form einer Ringvorlesung stellen sich verschiedene fachdisziplinäre Forschungsprojekte vor, bei denen Behinderung im Sinne eines Querschnittsthemas eingebracht bzw. berücksichtigt wurde/wird (national, international; interdisziplinär) (siehe Handlungsfeld Lehre).

Forscher_innen

Ziele

  • Die CAU ermöglicht Forscher_innen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten eine barrierefreie wissenschaftliche Entfaltung.

  • Die CAU fördert die Partizipation von Forscher_innen mit Behinderung/chronischer Krankheit.

  • Die CAU trägt zu einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen Forscher_innen mit und ohne Behinderungen bzw. chronische/n Krankheiten bei.

Maßnahmen

  • Informationen über Beratungs- und Unterstützungsangebote für Forscher_innen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten werden auf dem Diversitätsportal der CAU zur Verfügung gestellt.

  • Der Geschäftsbereich Forschung an der CAU stellt Informationen zu Förderinitiativen und –modalitäten für Forscher_innen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten zur Verfügung.

  • Die wissenschaftliche Weiterbildung bietet spezifische Angebote für Forscher_innen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten zur Karriereentwicklung an.

  • Die CAU unterstützt die Vernetzung und den Austausch zwischen Forscher_innen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten.

  • Die Promotions- und Habilitationsordnungen werden hinsichtlich des Nachteilsausgleichs regelmäßig durch die Fakultäten geprüft.

  • Die CAU prüft die Beteiligung an vorhandenen Stipendienprogrammen sowie die Aufnahme eines Stipendienprogramms für Doktorand_innen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten, das den behinderungsbedingten Bedarf (z.B. Ausstattung des Arbeitsplatzes, flexible Arbeitszeit, flexible Arbeitsorganisation) angemessen berücksichtigt, und/oder die Möglichkeit einer entsprechenden Erweiterung der Landesverordnung über die Förderung des wissenschaftlichen und des künstlerischen Nachwuchses (Stipendiumsverordnung - StpVO) vom 14. Dezember 2009.

  • Die CAU schreibt jährlich 1.000 Euro für Nachwuchswissenschaftler_innen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten zur Fertigstellung der Dissertation aus, um die sich Personen bei Interesse bewerben können.

Barrierefreiheit von wissenschaftlichen Veranstaltungen

Ziel

  • Die Barrierefreiheit für die Teilnehmenden an wissenschaftlichen Veranstaltungen der CAU (u.a. Kongresse, Ringvorlesungen) wird forciert.

Maßnahmen

  • Veranstaltungen finden in der Regel in weitestgehend barrierefrei zugänglichen Gebäuden statt. Eine Liste über diese Gebäude (mit Gebäudeplan) ist auf dem Webauftritt der CAU abrufbar (siehe Handlungsfeld Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus).

  • Ein zweisprachiges Informationsblatt (deutsch/englisch) zur diversitätsgerechten Gestaltung von Präsentationen (barrierefrei, nicht-diskriminierende Sprache) wird erstellt und dann grundsätzlich an eingeladene Referent_innen verschickt und an geeigneten Stellen auf dem Webauftritt der CAU barrierefrei zur Verfügung gestellt.

  • Einladungen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen werden barrierefrei gestaltet (z.B. als barrierefreies digitales Dokument). Darüber hinaus enthält das Einladungsschreiben Hinweise zur Barrierefreiheit bzw. zu den Barrieren von ÖPNV, der Gebäude und Räume.

  • Einladungen zu wissenschaftlichen Veranstaltungen beinhalten eine Abfrage des Unterstützungsbedarfs.

  • Das Präsidium und die Dekanate ermuntern die Veranstaltenden, Audio- und/oder Videomitschnitte sowie Präsentationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Siehe hierzu auch die Maßnahmen im Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit und Informationspolitik.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

Aktionsbündnis Teilhabeforschung (2015): Aktionsbündnis Teilhabeforschung – für ein neues Forschungsprogramm zu Lebenslagen und Partizipation von Menschen mit Behinderungen. Online verfügbar unter: www.dvfr.de/fileadmin/download/Aktuelles/Aktionsbündnis_Teilhabeforschung_Gründungserklärung.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies (2015): Publikationsreihe zu „Diversity und Hochschule“. Online verfügbar unter: www.gendiv.uni-kiel.de/de/publikationen/reihe-diversity-hochschule (abgerufen am 23.10.2015).

BMBF / Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hg.) (2008): Bundesbericht zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses (BuWiN), Bonn/Berlin. Online verfügbar unter: www.buwin.de/site/assets/files/1004/buwin_08.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Stabsstelle Gleichstellung, Diversität und Familie (2015): Forschung, Lehre und Weiterbildung. Online verfügbar unter: www.diversitaet.uni-kiel.de/de/forschung-lehreweiterbildung (abgerufen am 23.10.2015).

Fachliteratur zu neueren Perspektiven auf Behinderung in verschiedenen Disziplinen

Akademie für Ethik in der Medizin (2003): Behinderung und medizinischer Fortschritt. Dokumentation der gleichnamigen Tagung vom 14.-16. April 2003 in Bad Boll, Göttingen. Online verfügbar unter: http://wwwuser.gwdg.de/~asimon/bb_2003.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Arbeitsgruppe Teilhabeforschung (2014): Forschungsfragen der Teilhabeforschung. Methoden und Zugänge. Forschungsfragen der Teilhabeforschung Bd. 1, Kassel: kassel university press. Online verfügbar unter: www.uni-kassel.de/upress/online/OpenAccess/978-3-86219-597-8.OpenAccess.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Bösl, Elsbeth/Klein, Anne/Waldschmidt, Anne (Hg.) (2010): Disability History. Konstruktionen von Behinderung in der Geschichte. Eine Einführung, Bielefeld: transcript.

Dangelmaier, Manfred (2013): Immersive accessibility engineering. Designing inclusive products, in: Hans-Jörg Bullinger/Dieter Spath (Hg.): Challenges for the future - engineering management, Novi Sad: University of Novi Sad, S. 273-283.

Dederich, Markus (2007): Körper, Kultur und Behinderung. Eine Einführung in die Disability Studies, Bielefeld: transcript.

Maisel, Jordana L. (2010): The State of the Science in Universal Design. Emerging Research and Developments, Bentham eBooks.

Pfahl, Lisa/Powell, Justin P.W. (2014): Subversive Status: Disability Studies in Germany, Austria, and Switzerland, in: Disability Studies Quarterly 34/2. Online verfügbar unter: http://dsq-sds.org/article/view/4256/3596 (abgerufen am 23.10.2015).

Watson, Nick/Roulstone, Alan/Thomas, Carol (Hg.) (2012): Routledge Handbook of Disability Studies, London/ New York: Routledge.

Handlungsfeld Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus (2015 – 2025)

Die barrierefreie Gestaltung von Hochschulgebäuden und des Campus hat zahlreiche Facetten und geht über die Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Studierende, Beschäftigte und Gäste hinaus. Öffentliche Räume sollen die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen, also für alle zugänglich und nutzbar sein. Dies umfasst etwa die stufenlose Erreichbarkeit von Einrichtungen und Räumen, die Weggestaltung zwischen den Hochschulgebäuden, taktile und akustische Informationen zur Orientierung auf dem Campus und in Gebäuden, Rückzugsmöglichkeiten und Ruheräume sowie die Akustik, Beleuchtung und Belüftung von Vorlesungs- und Seminarräumen und die Bereitstellung einer angemessenen technischen Ausstattung, damit Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten an Lehre und Forschung partizipieren können (Rebstock et al. 2014: 45f.; Klein/Struve 2009: 37ff.).

Zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude und Räume liegen umfassende gesetzliche Regelungen und Richtlinien vor. Seit 2012 gilt in Schleswig-Holstein verbindlich die DIN 18040-1, die entsprechende Anforderungen für die Planung und den Bau von öffentlich zugänglichen Gebäuden beinhaltet. Ein weiteres wichtiges Regelwerk ist die DIN 32984 zu Bodenindikatoren im öffentlichen Raum, das heißt zu taktil und visuell klar erkennbaren Markierungen sowohl im Außenbereich als auch in den Gebäuden.

Damit ist die Neugestaltung vorhandener Campusflächen und Gebäude angesprochen, die eine große Herausforderung für die Hochschulen darstellt. Neben einer notwendigen Verständigung mit den zuständigen Behörden für Denkmalschutz gilt es, in einem partizipativen Prozess bestehende Barrieren wahrzunehmen, über diese angemessen zu informieren und sie weitgehend abzubauen.

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 9: Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten […].

(Bundesgesetzblatt 2008: 1428)

Handlungsbedarf für die CAU

Die CAU arbeitet seit mehreren Jahren an der barrierefreien Gestaltung von Campus und Hochschulgebäuden. Sowohl bei Neubauten wie dem Zentrum für Biochemie und Molekulare Biowissenschaften, der Universitätsbibliothek und den Gebäuden der Leibnizstraße 1 und 3 als auch bei den Planungen für Sanierungen wurden die Anforderungen der Barrierefreiheit weitgehend beachtet. Auch sind Informationen zur Barrierefreiheit von Seminarräumen und Hörsälen auf dem Webauftritt der CAU zugänglich.

Gleichwohl zeigt eine Begehung des Universitätshochhauses und des Audimax, die während der Erstellung des Aktionsplans gemeinsam mit Studierenden und Beschäftigen mit und ohne Behinderungen/chronischen Krankheiten sowie dem Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein durchgeführt wurde, dass weiterhin zahlreiche Barrieren bestehen. Für die beiden Gebäude wurde u.a. festgestellt, dass keine taktilen Leitsysteme und keine Ansagen im Fahrstuhl vorhanden sind, es fehlen Beschriftungen mit Brailleschrift, die barrierearmen Wege im Audimax sind kompliziert und unzureichend ausgeschildert und es besteht ein stark eingeschränkter Zugang zu bestimmten Räumlichkeiten wie der Dachterrasse im Hochhaus und dem Senatssitzungssaal im Audimax.

Um eine barrierefreie Hochschule werden zu können, hat die CAU mit der Erfassung und dem Abbau erster Barrieren auf dem Campus begonnen. Diese Bemühungen sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, einschließlich der Beachtung des Denkmalschutzes, in den kommenden Jahren fortzusetzen. Barrierefreiheit in Gebäuden schließt darüber hinaus die universitätsweite Bereitstellung von Informationen zur Zugänglichkeit von Gebäuden sowie die angemessene Ausstattung von Lehrräumen und die Einrichtung von Ruheräumen ein.

Ziele und Maßnahmen

Erfassung von Barrieren und von Barrierefreiheit in Gebäuden und auf dem Campus

Ziel

  • Informationen zu Barrieren und zur Barrierefreiheit in den Gebäuden und auf dem Campus der CAU sind in Bezug auf die Belange von Menschen mit Behinderungen möglichst umfassend zusammenzutragen.

Maßnahmen

  • Das Gebäudemanagement erstellt unter Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung und der Beauftragten für die Belange der Studierenden mit Handicap eine Liste mit Informationen zu Barrieren und zur Barrierefreiheit in den Gebäuden und auf dem Campus. Die Grundlage dafür sind vorliegende Mängellisten, die geprüft und systematisiert werden. Die Liste soll möglichst detaillierte Informationen zu Barrieren und zur Barrierefreiheit in Bezug auf unterschiedliche Beeinträchtigungen enthalten.

  • Die Liste über Barrieren und Barrierefreiheit wird laufend aktualisiert und um aktuelle Baumaßnahmen ergänzt.

  • Eine Übersicht über die erforderlichen Maßnahmen wird hochschulintern transparent gemacht.

  • Im Rahmen eines Projektes „Barrieren erkennen und abbauen“ wird geprüft, inwieweit es notwendig ist, niedrigschwellige Verfahren im Sinne eines „Offenen Ohrs“ einzuführen, mit denen Beschäftigte und Studierende laufend Informationen über Mängel der Barrierefreiheit weitergeben können.

  • Im Rahmen eines Projektes „Barrieren und Barrierefreiheit bei Studienbedingungen“ wird ein Befragungswerkzeug entwickelt. Mit diesem werden bei Fakultäten und Fachschaften einmalig bzw. in regelmäßigen Abständen die Studienbedingungen für Studierende mit Behinderungen/chronischen Krankheiten abgefragt.

Information über die Barrierefreiheit von Gebäuden und dem Campus

Ziel

  • Es ist für Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten leicht, Informationen über die Barrierefreiheit von Gebäuden und des Campus zu erhalten.

Maßnahmen

  • Es wird ein Orientierungssystem (beispielsweise eine Audiodatei) erstellt, um die Orientierung für blinde und sehbeeinträchtigte Studierende, Beschäftigte und Besucher_innen zu erleichtern. Dieses wird auf dem Webauftritt der CAU veröffentlicht.

  • Es wird an prominenter Stelle die Information platziert, dass die Mitarbeitenden der Hauptpforte in Notlagen rund um die Uhr telefonisch als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.

  • Bei der Umstellung von UNIVIS auf HISinONE sind Informationen zur Barrierefreiheit von Beginn an in die Lehrveranstaltungs- und Rauminformationen einzubeziehen.

  • In den CAU-Lageplan werden Piktogramme für unterschiedliche Aspekte der Barrierefreiheit aufgenommen.

  • Sobald die bauliche Entwicklungsplanung für den Campus einen verlässlichen Status hat und die noch offenen Standort- und Gebäudestrukturfragen endgültig geklärt sind, werden ein taktiler Lageplan bzw. dezentrale Lagepläne der Hochschule erstellt.

Abbau von Barrieren auf dem Campus und in Gebäuden

Ziele

  • Bauliche Barrieren in Gebäuden und auf dem Campus werden nach Möglichkeit schrittweise abgebaut.

  • Die CAU, die Landesregierung und die untere Denkmalschutzbehörde setzen sich gemeinsam dafür ein, dass eine weitgehende Barrierefreiheit der Gebäude der CAU auch im Hinblick auf Sehbehinderungen erreicht wird und die Hörsäle auch für Menschen mit Hörbehinderungen nutzbar sind.

Maßnahmen

  • Die CAU beantragt beim Land Schleswig-Holstein ein Budget für Baumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit; ggf. wird die Entwicklung und Priorisierung von Maßnahmen in einer Vereinbarung mit dem Land abgesichert.

  • Die Arbeitsgruppe „Denkmalschutz und Inklusion“ wird fortgeführt.

  • Mitarbeitende des Gebäudemanagements nehmen an Fortbildungen zum barrierefreien Gebäudemanagement teil.

  • Anpassungserfordernisse zugunsten von mehr Barrierefreiheit, die den öffentlichen Verkehrs- und Freiraum im Bereich des Campus betreffen, werden in einer Liste zusammengeführt und der Stadt übermittelt.

  • Maßnahmen zum Abbau von Barrieren, die mit geringem finanziellen und personellen Aufwand verbunden sind, werden entsprechend den Möglichkeiten so bald wie möglich umgesetzt. Hierzu gehört auch die Beschriftung von Räumen mit Brailleschrift.

  • Der Abbau von Barrieren, die mit höherem Aufwand (finanziell und personell) verbunden sind, erfolgt schrittweise. Einmal jährlich findet wie bisher eine Priorisierung von konkret umzusetzenden Maßnahmen durch das Gebäudemanagement, die Schwerbehindertenvertretung und die_den Beauftragte_n für die Belange von Studierenden mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten statt.

  • Im Mobilitätskonzept werden Parkmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

  • Die CAU setzt sich dafür ein, dass die Bushaltestellen auf dem Campus barrierefrei umgestaltet werden und dabei die neue Norm (DIN 32984) für Bodenindikatoren im öffentlichen Raum zur Anwendung kommt.

  • Die CAU setzt sich dafür ein, dass auf dem Campus die Lichtsignalanlagen barrierefrei umgerüstet werden.

Vermeidung von Barrieren in Neu- und Umbauten

Ziele

  • Bei Neu- und Umbauten wird die DIN 18040-1 für Öffentliche Gebäude weitgehend umgesetzt.

  • Bei Neu- und Umbauten orientiert sich die CAU hinsichtlich des Zugangs zu den Gebäuden an der DIN 32984.

Maßnahmen

  • An Neu- und Umbau Beteiligte erhalten die Möglichkeit zur Schulung zur DIN 18040-1 und zur DIN 32984.

  • Es wird eine Gruppe Interessierter aus dem Kreis der Beschäftigten und Studierenden der CAU mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten aufgebaut. Diese werden bei Bedarf bei der Planung und Einrichtung von Neu- und Umbauten hinzugezogen, um die unterschiedlichen Perspektiven zu berücksichtigen.

Sicherheit im Brandfall

Ziel

  • Das Brandschutzkonzept der CAU (Fluchtwege und die Information zum Verhalten im Brandfall) berücksichtigt weiterhin die unterschiedlichen Anforderungen von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten.

Maßnahme

  • Die Sicherheitsbeauftragten und die Stockwerksverantwortlichen der Hochhäuser für den Brandschutz werden regelmäßig in Bezug auf die unterschiedlichen Anforderungen von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen/chronischen Krankheiten geschult. Sie informieren die Studierenden und Beschäftigten über aktuelle Entwicklungen im Brandschutz.

Die barrierefreie Ausstattung von Lehrräumen

Ziel

  • Die Lehrräume der CAU werden schrittweise ohne Einschränkung nutzbar.

Maßnahme

  • Lehrräume werden schrittweise nach Möglichkeit mit eingebauten Induktionsschleifen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen, unterfahrbaren Tischen für Rollstuhlfahrende und ausreichend großen Tischen für Lesegeräte ausgestattet.

Ruheräume

Ziel

  • Es gibt ausreichend Ruheräume für Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen/chronischen Krankheiten und diese sind den Hochschulmitgliedern bekannt.

Maßnahmen

  • Die CAU hält Ruheräume für Studierende mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten vor. Es wird geprüft, ob die Ruhe- und Gebetsräume, die die CAU für schwangere und stillende Beschäftigte bzw. für religiöse Menschen zur Verfügung stellt (Arbeitsstättenverordnung) dafür genutzt werden können.

  • Es wird eine Liste aller Ruheräume auf dem Campus der CAU erstellt. Die Liste wird auf dem Webauftritt des Gebäudemanagements und des (zu erstellenden) Diversitätsportals veröffentlicht. Auf die Möglichkeit der Nutzung der Ruheräume durch Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten wird auf entsprechenden Webauftritten (Schwerbehindertenvertretung, Ansprechperson für Studierende mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten) hingewiesen. Die Institute/Seminare werden von den Dekanaten gebeten, die Informationen ebenfalls auf ihre Webauftritte zu stellen. Dies gilt auch für den Webauftritt der Universitätsbibliothek.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

DIN-Normen

DIN 18040-1:2010-10, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude. Online verfügbar unter: http://nullbarriere.de/din18040-1.htm (abgerufen am 23.10.2015).

DIN 32975:2009-12, Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung. Online verfügbar unter: http://nullbarriere.de/din32975.htm (abgerufen am 23.10.2015).

DIN 32984:2011-10, Bodenindikatoren im öffentlichen Raum. Online verfügbar unter: http://nullbarriere.de/bodenindikatoren-din32984.htm (abgerufen am 23.10.2015).

DIN EN 81-70:2005-09, Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen und Lastenaufzüge. Online verfügbar unter: http://nullbarriere.de/aufzug-abmessung.htm (abgerufen am 23.10.2015).

DIN 18040-3:2014-12, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum. Online verfügbar unter: http://nullbarriere.de/din18040-3.htm (abgerufen am 23.10.2015).

DIN 32986:2015-01, Taktile Schriften und Beschriftungen - Anforderungen an die Darstellung und Anbringung von Braille- und erhabener Profilschrift, verfügbar unter: http://nullbarriere.de/profilius-taktiles-leitsystem.htm (abgerufen am 23.10.2015).

Weitere Informationen

BMUB / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2014): Leitfaden Barrierefreies Bauen, Berlin. Online verfügbar unter: www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/barrierefreies_bauen_leitfaden_bf.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

HRK / Hochschulrektorenkonferenz (2009): „Eine Hochschule für Alle“. Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung am 21.4.2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit, Bonn. Online verfügbar unter: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-01-Beschluesse/Entschliessung_HS_Alle.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Deutsches Studentenwerk (2004): „Für eine barrierefreie Hochschule“. Eckpunkte und Maßnahmenkatalog zur Schaffung gleichberechtigter Teilhabemöglichkeiten für Studienbewerber/innen und Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit, Berlin. Online verfügbar unter: www.studentenwerke.de/sites/default/files/Eckpunkte_Barrierefreie_Hochschule_Dez.2004.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Rebstock, Markus/Römhild, Antje/Herfert, Andrea/ Stange, Karl-Heinz/Gather, Matthias (2014): FH Erfurt – Hochschule der Inklusion. Aktionsplan, Erfurt. Online verfügbar unter: www.fh-erfurt.de/fhe/vur/download-bereich/berichte-des-instituts-verkehr-undraum/#c33765 (abgerufen am 23.10.2015).

Unger, Martin/Wejwar, Petra/Zaussinger, Sarah/Laimer, Andrea (2012): beeinträchtigt studieren. Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011, durchgeführt vom Institut für Höhere Studien (IHS), Berlin: Deutsches Studentenwerk. Online verfügbar unter: www.best-umfrage.de/PDF/beeintraechtigt_studieren_2011.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Handlungsfeld Barrierefreier Webauftritt

Das Internet und webbasierte Anwendungen sind ein integraler Bestandteiler des heutigen Hochschulalltags. Der Webauftritt einer Hochschule dient als zentrale Plattform für die Bereitstellung von Informationen für Hochschulangehörige, Kooperationspartner_innen in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ebenso werden die hochschulinterne Kommunikation wie auch Lehre und Forschung immer mehr von webbasierten Anwendungen getragen. Exemplarisch seien die Abwicklung von Verwaltungsvorgängen, die Gestaltung von Lehrveranstaltungen oder die Verwendung von Bibliothekskatalogen und Literaturdatenbanken genannt.

Für all jene webbasierten Informationsangebote und Kommunikationswege gilt es, eine weitreichende Barrierefreiheit herzustellen, um deren Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten sicherzustellen. „Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderung das Web wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihm interagieren können, und dass sie selbst auch zum Web beitragen können.“ (Caspers 2011) Dazu gehören etwa die Strukturierung und Navigation von Webauftritten, die Beschreibung von Abbildungen, die Lesbarkeit mit Hilfsmitteln sowie eine barrierefreie Gestaltung von Online-Formularen.

Gesetzlich gerahmt wird das Gebot auf Bundesebene durch die „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0“, die eine Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) darstellt, sowie auf Landesebene durch § 12 „Barrierefreie Informationstechnik“ des hiesigen Landesbehindertengleichstellungsgesetzes.

Handlungsbedarf gemäß der UN-BRK

Artikel 9: Zugänglichkeit und Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Artikel 9: Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offen stehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für […]

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen, […]

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern […]. (Bundesgesetzblatt 2008: 1428f.)

Artikel 21: Recht der freien Meinungsäußerung,Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern; […]

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

(Bundesgesetzblatt 2008: 1434f.)

Handlungsbedarf für die CAU

Die CAU unternimmt weitere Anstrengungen, die barrierefreie Gestaltung webbasierter Informationsangebote zu intensivieren und somit auch bestehende Barrieren abzubauen. An der Universität werden die Technologien hierfür in erster Linie zentral zur Verfügung gestellt, weswegen grundlegende technische Anforderungen durch die entsprechenden Einrichtungen zu erfüllen sind. Die Nutzung dieser Technologien wird durch erweiterte Informations- und Weiterbildungsangebote für Anwender_innen gefördert.

Ziele und Maßnahmen

Ziele

  • Die CAU ist bestrebt, stark frequentierte, webbasierte Angebote möglichst bald nur noch nach dem BITV-Standard in der jeweils neuesten Fassung zu betreiben.

  • Zentrale Teile des Informationsangebotes sind möglichst ab 2018 nach diesen Maßgaben erstellt. Vorhandene Angebote, die auf dem zentralen an der CAU eingesetzten Content Management System (CMS) basieren, sind bis 2020 umgestellt.

Maßnahmen

  • Dort wo barrierefreie IT-Lösungen (noch) nicht angeboten werden können, wird dafür Sorge getragen, dass die Verwendung optional ist und möglichst barrierefreie Alternativverfahren bestehen.

  • Das Präsidium bestimmt eine verantwortliche Person, die etwaige Schwachstellen der CMS-basierten Webauftritten identifizieren und bei den jeweiligen Web-Redaktionen auf eine Anpassung der Informationsangebote hinwirken kann.

  • Das Rechenzentrum erweitert sein vorhandenes Schulungsangebot zum zentralen CMS um das Thema Erstellung barrierefreier Webauftritte.

  • Das Rechenzentrum unterstützt anlassgebunden oder initiativ Einrichtungen bei der Erstellung von Schulungsmaterialien und der Konzeption von einschlägigen Fortbildungsangeboten, um Nutzer_innen zum Aufbau barrierefreier Webauftritte zu befähigen.

  • Bei der Neubeschaffung webbasierter Anwendungen ist Barrierefreiheit nach den jeweils gültigen rechtlichen Grundlagen als ein Kriterium in das Anforderungsspektrum der Ausschreibung bzw. der Produktauswahl aufzunehmen. Das Rechenzentrum unterstützt auf Wunsch die Einrichtungen im Hinblick auf geeignete Formulierungen und Anforderungen bei Ausschreibungen, Kauf- und Werkverträgen und stellt zudem bei Bedarf geeignete Informationsmaterialien zur Verfügung.

  • Bestehende webbasierte Anwendungen werden spätestens im Rahmen stattfindender Erweiterungen oder Anpassungen dahingehend geprüft, ob hinreichende Barrierefreiheit vorliegt. Wird ein Verbesserungsbedarf festgestellt, so ist zu prüfen, ob eine Verbesserung der Barrierefreiheit im Rahmen der gerade durchgeführten Arbeiten oder als eigenständige Maßnahme erreicht werden kann.

  • Der_die Hersteller_in einer an der CAU genutzten webbasierten Anwendung ist über festgestellte Mängel zu informieren. Es ist auf die Herstellung von Barrierefreiheit im Rahmen von Aktualisierungen entsprechender Programme hinzuwirken. Wird Barrierefreiheit in einem angemessenen Zeitraum nicht hergestellt, ist der Austausch der webbasierten Anwendung zu prüfen.

  • Das Präsidium stellt im Rahmen der Möglichkeiten zusätzliche Ressourcen für die Aktualisierung und Neubeschaffung webbasierter Anwendungen durch das Rechenzentrum zur Einhaltung der gültigen gesetzlichen Regelungen bereit.

Weiterführende Informationen und Literaturhinweise

Verordnungen

Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) vom 16.12.2002, §12 Barrierefreie Informationstechnik. Online verfügbar unter: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BGG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true (abgerufen am 23.10.2015).

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) vom 12.09.2011. Online verfügbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html (abgerufen am 23.10.2015).

Weitere Informationen

Ein umfassendes Informationsportal ist: Einfach für alle. Das Angebot der Aktion Mensch für ein barrierefreies Internet. Online verfügbar unter: www.einfach-fuer-alle.de (abgerufen am 23.10.2015).

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 [dt.: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0]. Online verfügbar unter: www.w3.org/Translations/WCAG20-de/ (abgerufen am 23.10.2015).

Glossar

Barrierefreiheit

In den Landeshochschulgesetzen (so auch im Gesetzentwurf zur Novellierung des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein) findet sich die Verpflichtung der Hochschulen, sicherzustellen, dass Studierende mit Behinderungen nicht benachteiligt sind und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

Barrierefreiheit wurde im Prozess der Aktionsplanentwicklung in einem sehr weiten Sinne verwendet. Sie erstreckt sich über die Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sinnesbeeinträchtigungen über Informations- und Kommunikationsangebote wie beispielsweise digitale Formulare und andere Dokumente, Bibliothekskataloge oder Lehrmaterialien bis hin zu Fragen der Didaktik. Zahlreiche Beispiele und Hinweise auf hilfreiche Materialien finden sich in den jeweiligen Handlungsfeldern.

Im Prozess der Aktionsplanerstellung wurde besonders berücksichtigt, dass Behinderungen für Menschen mit körperlichen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen/ chronischen Krankheiten oft erst dadurch entstehen, dass das Umfeld nicht barrierefrei und der Zugang bzw. die Nutzbarkeit von Angeboten eingeschränkt sind. Es hat sich zudem gezeigt, dass der Abbau von Barrieren einer großen Zahl von Personen zu Gute kommt, indem beispielsweise die Qualität der Lehre für Studierende insgesamt verbessert wird.

Barrierefreiheit von Dokumenten

Eine barrierefreie Gestaltung von Dokumenten bedeutet, diese für alle zugänglich und lesbar zu machen. Vor allem durch die Digitalisierung können Dokumente auch Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten vermehrt zur Verfügung gestellt werden. Ein zentrales Kriterium ist hierbei die Strukturierung von Dokumenten, also die Verwendung von Formatvorlagen in Textbearbeitungsprogrammen und von Masterfolien in Präsentationsprogrammen.

Es liegen zahlreiche Anleitungen zur Barrierefreiheit von Dokumenten vor. Leitfäden für MS Office (Word, Powerpoint), OpenOffice.org (Writer, Impress) und Adobe (zur Erstellung von pdf-Dateien) finden sich unter „Veröffentlichungen“ auf www.di-ji.de .

Zudem gibt es in die jeweiligen Programme integrierte Barrierefreiheitsprüfungen, etwa bei Adobe Pro und ab MS Office 2010 (für Word, Excel und Powerpoint). Anleitungen hierzu finden sich auf den Supportseiten der entsprechenden Anbieter.

Behinderung

Definitionen von Behinderung variieren. Eine rechtliche Definition findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB IX). Danach sind Menschen „behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist“ (§ 2 Abs. 1). Schwerbehinderung ist dort ebenfalls definiert und diese Formulierung ist u.a. auch Arbeitsgrundlage der Vertrauensfrau für Schwerbehinderte an der CAU. Es heißt: „Menschen sind [...] schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt [...]“ (§ 2 Abs. 2).

Das Lenkungsteam hat sich im Prozess der Aktionsplanentwicklung von der UN-Behindertenrechtskonvention leiten lassen. Hier werden im Verständnis von Behinderung die gesellschaftlichen Barrieren stärker in den Vordergrund gerückt. So heißt es in der Präambel, dass „Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern“ (Bundesgesetzblatt 2008: 1420).

Diese Definition entspricht dem so genannten „sozialen Modell“ von Behinderung, das nicht wie das medizinische Modell individuelle Defizite in den Vordergrund rückt, sondern problematisiert, dass sich Strukturen, Werte und Normen an den Möglichkeiten nichtbehinderter Menschen ausrichten.

Auch haben die Arbeitsgruppen und das Lenkungsteam Behinderung häufig im Plural verwendet, davon ausgehend, dass es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Behinderungen/ chronische Krankheiten gibt und um deutlich zu machen, dass Menschen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten so vielfältig sind wie Menschen ohne Behinderungen/chronische Krankheiten.

Chronische Krankheiten

Das Lenkungsteam hat sich – um die Situation einer möglichst großen Gruppe von Hochschulangehörigen zu verbessern – dazu entschieden, Behinderungen und chronische Erkrankungen nicht zu trennen. Nachteilsausgleiche an Hochschulen (und auch u.a. im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) werden Studierenden mit Behinderungen bzw. chronischen Krankheiten gewährt und auch der Studierendenservice der CAU verwendet diese Formulierung.

Disability Mainstreaming

Idee und Vorgehensweise von Disability Mainstreaming entstammen der Strategie des Gender Mainstreaming, die eine effektivere Gleichstellung anstrebt, indem eine Geschlechterperspektive in allen Politikbereichen, Strukturen und Prozessen politischen und organisationalen Handelns eingenommen wird. Disability Mainstreaming bedeutet demnach, sämtliche Entscheidungen, Strukturen und Prozesse daraufhin zu überprüfen, inwiefern sie möglicherweise eine Benachteiligung oder Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen/ chronischen Krankheiten befördern. Damit soll Inklusion (siehe Glossar) zum Anliegen Aller gemacht werden.

Diversity/Diversitätsansatz

Die UN-Konvention betrachtet Behinderung als Bestandteil menschlicher Vielfalt und Normalität und bejaht diese Vielfalt. So spricht Artikel 3, der sich den Grundsätzen der Konvention widmet, unter anderem von der „Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit“ (Bundesgesetzblatt 2008: 1424).

An der CAU ist Diversität seit 2012 als Aufgabenbereich einer Vizepräsident_innenschaft etabliert. Seit Ende des Jahres 2014 wird die Vizepräsidentin von einer Referentin für Diversität unterstützt. Die Erstellung des Aktionsplans 2014 und 2015 ist ein entscheidender Schritt für die Entwicklung dieses noch jungen Handlungsfeldes an der Universität. Grundlage für Vielfalt bzw. Diversität bilden u.a. soziale Kategorien wie Alter, Geschlecht, Behinderung oder sexuelle Orientierung.

Gender Gap

In diesem Dokument wird der so genannte Gender Gap (übersetzt: Geschlechterlücke) verwendet, wie beispielsweise bei dem Wort Student_innen. Damit wird einerseits die Absicht verfolgt, eine rein männliche Sprachform zu vermeiden, die grammatikalisch inkorrekt wäre, und eine Alternative zu anderen Formen wie dem Binnen-I zu verwenden. Andererseits wird mit dem Gender Gap zum Ausdruck gebracht, dass es Personen gibt, die sich nicht in das binäre Geschlechterschema Mann-Frau einfügen lassen bzw. lassen wollen. Insofern soll der Unterstrich _ vielfältige Möglichkeiten offen lassen.

Inklusion

Das Land Schleswig-Holstein verpflichtet sich in seiner Verfassung dem Ziel der Inklusion (Artikel 7) und führt aus: „Das Land setzt sich für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ein.“ Inklusion ist auch ein aktuelles und viel diskutiertes bildungspolitisches Thema. Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) definiert Inklusion wie folgt: „Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen.“ (DUK 2014) Während sich die Fachliteratur noch sehr stark auf den schulischen Bereich konzentriert, sind auch die Hochschulen gefordert, sich inklusiv zu orientieren. Den Ausgangspunkt des vorliegenden Aktionsplans der CAU bilden zwar die Bedürfnisse der Hochschulangehörigen mit Behinderungen und die Behinderungen, die für sie an der CAU bestehen, das Projekt war und ist jedoch von dem Gedanken getragen, dass Inklusion ein Anliegen aller ist (siehe Disability Mainstreaming). Insofern hat sich das Projekt auch nicht an dem Begriff „Integration“ orientiert, der in der deutschen Übersetzung der UN-BRK verwendet wird, sondern an dem Konzept der Inklusion, wie ihn die Schattenübersetzung der UN-BRK verwendet (BRK-Allianz 2013). Die Universität soll sich so entwickeln, dass Menschen mit Behinderungen von vorherein selbstverständlich zugehörig sind.

Intersektionalität

Bereits in dem unter „Inklusion“ erwähnten Zitat der UNESCO-Kommission werden besondere Lernbedürfnisse neben Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen genannt. Auch den an der Erstellung des Aktionsplans Beteiligten an der CAU war es wichtig, Behinderungen/chronische Krankheiten nicht als einzige Kategorie zu thematisieren. Zum einen sind Menschen mit Behinderungen/chronischen Krankheiten so vielfältig wie Menschen ohne Behinderungen und nicht als eine Gruppe ohne Unterschiede zu verstehen. Zum anderen ist je nach Kontext für einzelne Individuen ihr Alter oder Geschlecht z.B. relevanter als eine Beeinträchtigung oder aber kommt zu Beeinträchtigung hinzu. Intersektionalität bezeichnet dementsprechend solche Verwobenheiten bzw. das Zusammenwirken der Kategorien. Der Begriff wird vor allem in der Forschung verwendet, so dass er als Begriff auch im entsprechenden Handlungsfeld auftaucht. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verwendet den Begriff „Mehrfachdiskriminierung“.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleiche werden von der HRK-Empfehlung (2009) als „Instrument zur Sicherung von Chancengleichheit und Teilhabe“ bezeichnet. Es handelt sich um individuelle Maßnahmen, die sich in der Regel auf das Zulassungsverfahren zum Studium und die Studienbedingungen beziehen. Ausführungen zum Nachteilsausgleich und Beispiele der Ausgestaltung finden sich im Handlungsfeld Studium und Studienbedingungen.

Partizipation/Teilhabe

Eine „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft“ wird als Grundsatz in Artikel 3 der UN-BRK genannt und an anderer Stelle wird die „volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung“ betont (Bundesgesetzblatt 2008: 1437).

Das Prinzip der Teilhabe/Partizipation wird auch als eine der Grundvoraussetzungen für die Entwicklung von Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK betrachtet. Für die CAU stellt Teilhabe das Leitprinzip dar, für die Erarbeitung des Aktionsplans die umfassende Beteiligung von Hochschulmitgliedern mit Behinderungen/chronischen Krankheiten sicherzustellen. Dafür wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Gleichzeitig sollte auch eine möglichst hohe Anzahl an Hochschulmitgliedern ohne Behinderungen den Prozess mitgestalten, da die UN-BRK mit ihrer Ausrichtung an Inklusion gerade von der Umgebung fordert, sich zu ändern.

Quellenverzeichnis

(Spezifische weiterführende Literatur zu jedem Handlungsfeld finden Sie jeweils am Ende der sieben Handlungsfelder.)

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ADS / Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2014): Leitfaden: Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich, Berlin. Online verfügbar unter: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Diskriminierungsfreie_Hochschule/Leitfaden-Diskriminierung-Hochschule-20130916.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 23.10.2015).

Arbeitsbereich Gender & Diversity Studies (2015): Ringvorlesung „Diversity und Hochschule“ an der CAU Kiel (WiSe 2010/11). Online verfügbar unter: www.gendiv.unikiel.de/de/veranstaltungen/2010-rv-diversity-hochschule (abgerufen am 23.10.2015).

Bauer, Jana/Groth, Susanne/Niehaus, Mathilde/Kaul, Thomas (2015): Auf dem Weg zur Promotion. Strukturelle Hürden und individuelle Herausforderungen für Promovierende mit Behinderungen, in: Uta Klein (Hg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. In Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks, Weinheim: Beltz Juventa, S. 222-235.

Berger, Gerhard (2011): Die Gesundheit der Studierenden stärken. Die gesundheitliche Situation der Studierenden: Belastungen, Ressourcen und Gesundheitsverhalten, Gesundheit und Studienerfolg, Maßnahmenfelder eines Gesundheitsmanagements für Studierende. Bericht zur KISS-Pilotstudie, Kiel. Online verfügbar unter: www.soziologie.uni-kiel.de/de/studium/lehrforschung (abgerufen am 23.10.2015).

Bielefeldt, Heiner (2009): Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention, Essay No. 5, 3. Aktualisierte und erweiterte Auflage, Bonn/Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. Online verfügbar unter: www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/essay_no_5_zum_innovationspotenzial_der_un_behindertenrechtskonvention_aufl3.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

BMAS / Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2013): Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen.

Teilhabe – Beeinträchtigung – Behinderung, Bonn. Online verfügbar unter: www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a125-13-teilhabebericht.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (abgerufen am 23.10.2015).

BMAS / Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2015): TOP 2 Kultusbereich (Schule, Hochschule): Individueller Unterstützungsbedarf für Menschen mit Behinderungen, Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz 6. Sitzung am 20. Januar 2015, Sitzungsunterlagen zu TOP 2, Stand: 19. Februar 2015 – final. Online verfügbar unter: www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/6_Sitzung/6_sitzung_ap_zu_top2.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 23.10.2015).

BRK-Allianz / Allianz der deutschen Nichtregierungsorganisationen zur UN-Behindertenrechtskonvention (Hg.) (2013): Für Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion! Erster Bericht der Zivilgesellschaft zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, Berlin. Online verfügbar unter: https://www.cbm.de/static/medien/BRK_Allianz_Schattenbericht_barrierefrei.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Bundesgesetzblatt (2008): Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008. Online verfügbar unter: www.un.org/depts/german/uebereinkommen/ar61106-dbgbl.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Bündnis barrierefreies Studium (2007): Chancengleichheit im Bologna-Prozess für behinderte und chronisch kranke Studierende sowie Studienplatzbewerberinnen und -bewerber, Berlin. Online verfügbar unter: www.bfsev.de/dokumente/upload/a7bf6_studium_bologna.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

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Caspers, Tomas (2011): Einführung in Barrierefreiheit. Online verfügbar unter: www.einfach-fuer-alle.de/artikel/einfuehrung-barrierefreiheit/ (abgerufen am 23.10.2015).

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Gattermann-Kasper, Maike (2015): Nachteilsausgleiche – Alles klar … oder? Kritischer Blick auf ein etabliertes Instrument im Lichte der UN-BRK, in: Uta Klein (Hg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. In Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks, Weinheim: Beltz Juventa, S. 104-122.

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HRK / Hochschulrektorenkonferenz (2013): „Eine Hochschule für Alle“. Empfehlung der 6. Mitgliederversammlung am 21.4.2009 zum Studium mit Behinderung/chronischer Krankheit. Ergebnisse der Evaluation, Bonn. Online verfügbar unter: www.hrk.de/fileadmin/redaktion/Auswertung_Evaluation_Eine_Hochschule_fuer_Alle.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

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Kardorff von, Ernst/Ohlbrecht, Heike/Schmidt, Susan (2013): Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen. Expertise im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Berlin. Online verfügbar unter: www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Expertisen/Expertise_Zugang_zum_Arbeitsmarkt.pdf?__blob=publicationFile (abgerufen am 23.10.2015).

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Klein, Uta (2015): Inklusive Hochschule als partizipativer Prozess: Das Beispiel der Universität Kiel, in: dies. (Hg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. In Zusammenarbeit mit der Informationsund Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks, Weinheim: Beltz Juventa, S. 80-103.

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Tolmein, Oliver (2013): Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Erfordernisse in Bezug auf die deutsche Hochschul(bau)landschaft, in: Lars Bruhn/ Jürgen Homann (Hg.): UniVision 2020. Ein Lehrhaus für Alle – Perspektiven für eine barriere- und diskriminierungsfreie Hochschule, Hamburg: Centaurus, S. 13-21.

Unger, Martin/Wejwar, Petra/Zaussinger, Sarah/Laimer, Andrea (2012): beeinträchtigt studieren. Datenerhebung zur Situation Studierender mit Behinderung und chronischer Krankheit 2011, durchgeführt vom Institut für Höhere Studien (IHS). Berlin: Deutsches Studentenwerk. Online verfügbar unter: www.best-umfrage.de/PDF/beeintraechtigt_studieren_2011.pdf (abgerufen am 23.10.2015).

Wegner, Manfred (2001): Sport und Behinderung. Zur Psychologie der Belastungsverarbeitung im Spiegel von Einzelfallanalysen, Schorndorf: Hofmann.

Welti, Felix (2015): Die UN-BRK – Welche Bedeutung hat sie für die Hochschulen?, in: Uta Klein (Hg.): Inklusive Hochschule. Neue Perspektiven für Praxis und Forschung. In Zusammenarbeit mit der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks, Weinheim: Beltz Juventa, S. 60-79.

Impressum

Aktionsplan der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2015 – 2020

Herausgeber:

Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Platz 4, 24098 Kiel

Redaktionelle Verantwortung:

Daniela Heitzmann, Kathrin Houda, Uta Klein, Ester Mehrtens

Grafische Umsetzung und Druck:

Universitätsdruckerei der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Fotos:

Olaf Bathke (S. 6), Kay Herschelmann (S. 8), Axel Schön (S. 9)

Stand:

Kiel, November 2015

Änderungen und Irrtümer vorbehalten

Quelle

Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel: Aktionsplan der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung 2015 – 2020; redaktionelle Verantwortung: Daniela Heitzmann, Kathrin Houda, Uta Klein, Ester Mehrtens.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 7.04.2016

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