Ableism und das Ideal des autonomen Fähig-Seins in der kapitalistischen Gesellschaft

Autor:in - Rebecca Maskos
Themenbereiche: Disability Studies
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: Zeitschrift für Inklusion, Ausgabe 02/2015 Zeitschrift für Inklusion (02/2015)
Copyright: © Rebecca Markos 2015

Abstract:

Ableism bezeichnet eine Form der Beurteilung Einzelner hinsichtlich ihrer körperlichen, geistigen und psychischen Fähigkeiten und Funktionen: Personen werden damit auf ihren Körper reduziert und zu Stellvertreter*innen einer vermeintlichen Gruppenidentität. So ist Ableism die treffendere Bezeichnung für etwas, das sonst oft vereinfacht Behindertenfeindlichkeit genannt wird. Das Konzept öffnet den Blick auf die Kontingenz von Körperbewertungen: Was in dem einen Gesellschaftskontext durch Hilfsmittel oder kulturelle Akzeptanz ausgeglichen und ‚normalisiert’ werden kann, bleibt in anderen als Behinderung bestehen. So ist Ableism auch ökonomisch situiert – die Fähigkeiten von Personen und ihre Einbettung in vorhandene Ressourcen entscheiden über die Anerkennung als Subjekt. Umgekehrt erscheint der Verlust der Verwertbarkeit als existentielle Bedrohung für die sich als „fähig“ und autonom verstehende Subjekte. Deren Kampf gegen diese Bedrohung führt zu Abgrenzungsprozessen gegenüber den als behindert Markierten und mündet wiederum in ableistische Diskurse. Der Beitrag diskutiert die Bedeutung dieser Diskurse für die Etablierung von kollektiven sozialen Identitäten und der sozialen Positionierung von Subjekten in den kulturellen und ökonomischen Verhältnissen in der Gegenwartsgesellschaft.

1. Ein ganz normaler Vortragsabend

Bei der Vortragsveranstaltung im Kulturzentrum war ich die Erste. Klar, ich hatte hier ja vorher auch noch ein bisschen was zu tun. Der Hausmeister war schon da, und er war sehr nett. Er machte mir die Türen zum rollstuhlgerechten Zugang auf, zeigte mir den Fahrstuhl. Nachdem er die Mikrophone aufgestellt und sich noch einmal vergewissert hatte, dass alle Stühle am richtigen Platz stehen, ging er wieder in sein Büro. Vorher sagte er noch zu mir: „Die Referentin kommt dann gleich“. Ein Irrtum – die Referentin war schon da. Denn das war ja ich.

So ein Irrtum kann natürlich Jedem bzw. Jeder mal passieren. Kann er ja auch nicht wissen, dass ich die Referentin bin. Ich hatte mich zwar mit Namen vorgestellt, aber warum sollte er den Einladungsflyer auswendig kennen. Dennoch vermute ich, sein Irrtum ist kein Zufall. Als kleinwüchsige rollstuhlfahrende Frau erlebe ich sehr oft, unterschätzt zu werden. Oder einfach für etwas anderes gehalten zu werden, als ich bin. Es gibt Annahmen über mein Leben, die manchmal auch nur zwischen den Zeilen hörbar sind. Zum Beispiel im Kompliment für alltägliche Leistungen wie zur Arbeit zu gehen oder allein zu wohnen. Dass ich auf einer Party auf die Tanzfläche gehe finden viele „mutig“, dass ich verreise oder lange in "ganz normalen" WGs wohnte, bei denen es keine Betreuer_innen gibt, erstaunt sie. „Das hatte ja früher niemand gedacht, dass doch mal was aus Rebecca wird“, sagte eine Nachbarin meiner Mutter vor kurzem einmal frank und frei.

Annahmen über behinderte Menschen und ihr Leben sind vielfältig und folgen doch oft einem ähnlichen Denkmuster. In der englischsprachigen Behindertenbewegung und in den Disability Studies hat sich für dieses Denkmuster seit mehr als 10 Jahren der Begriff Ableism etabliert. In Deutschland noch recht unbekannt, wird er auch hier zunehmend genutzt, macht er doch ein breiteres Spektrum auf als der bekanntere Begriff Behindertenfeindlichkeit. In meinem Beitrag möchte ich zunächst auf Begriffsbestimmungen von Ableism und Behinderung eingehen und mich dann dem Kern des Begriffs ability – Fähigkeit – näher zuwenden. Mit einem Blick auf den aktuellen neoliberalen Diskurs um Inklusion möchte ich die Relevanz des autonomen Fähig-Seins, des Funktionierens und der Arbeit für die Verfasstheit von „Nicht_Behinderung“ sowie ihre ökonomische Bedingtheit zeigen. Was dies für die nicht_behinderte Subjektivität bedeutet und wie dies zur Basis für Othering werden kann ist im letzten Teil meines Beitrags Thema.

2. Ableism – Abwehr gegenüber einem vermeintlich „verminderten Standard“ des Menschseins

Dass Frauen nicht einparken und Männer nicht zuhören könnten, schwarze Menschen musikalisch und Jüd*innen geizig seien – all dies sind Annahmen und Zuschreibungen aus dem Reich der „-ismen“: Denkmustern, die von der Bereitschaft zeugen, Menschen anhand recht willkürlicher Merkmale zum Beispiel des Körpers oder der Herkunft in Gruppen einzuteilen und diesen bestimmte Qualitäten zuzuschreiben. Bisher fehlen in der Analyse der "-ismen" oft die Annahmen rund um Behinderung und Nichtbehinderung. Das ist bemerkenswert, sind doch auch sie fester Bestandteil des urteilenden Denkens über Menschen und Grundlage für eine Reihe fundamentaler Ausgrenzungsprozesse – zum Beispiel die institutionelle Segregation im Bereich von Bildung, Arbeit und Wohnen. , außerdem zeigten sie sich während des Nationalsozialismus in ihrer Extremform in der Ermordung von als behindert geltenden Menschen. Im Deutschen werden Abwehr und Ressentiments gegenüber behinderten Menschen oft als Behindertenfeindlichkeit gefasst – was im Falle des medizinischen Mordprogramms der Nazis und auch bei vielen anderen diskriminierenden Praxen rund um Behinderung sofort einleuchtet. Manche Praxen jedoch sind nicht eindeutig feindlich – auch nicht, wenn man versucht, eine unbewusst feindliche Motivation auszumachen. Wenn der Hausmeister nicht darauf kommt, dass ich trotz Kleinwuchs und Rollstuhl selbst den Vortrag halten könnte, dann kann ich mich darüber ärgern – eine Feindlichkeit seinerseits jedoch nicht feststellen. Eher ist es doch so, dass er sich auf ein kulturelles Wissen bezieht, das über Behinderung und Nichtbehinderung in der Welt existiert. Dies tut er mit einer Selbstverständlichkeit, in der er auch andere Dinge bewertet und einschätzt, weil sie Teil seiner normativen Realität sind.

Um diesen Formen kulturellen Wissens über Behinderung gerecht zu werden, geht der Begriff Ableism deshalb weiter als Behindertenfeindlichkeit oder auch als der verwandte Begriff Disableism. Wenn die australische Disability Studies Theoretikerin Fiona Kumari Campbell von Ableism spricht, meint sie „ein Netzwerk von Überzeugungen, Prozessen und Praktiken, die eine eigentümliche Art von Selbst und Körper produzieren (den corporealen Standard), der als perfekt, spezientypisch und deshalb essentiell und vollwertig menschlich projiziert wird. Behinderung wird so zu einem verminderten Zustand des Menschseins geformt“ (Campbell, 2001, zit n. Campbell, 2008, Übersetzung R.M.).

Das heißt, anders als der Begriff Behindertenfeindlichkeit setzt Ableism Behinderung nicht als gegebenes Faktum voraus, gegen das sich die Abwehr richtet, sondern nimmt die normative Einteilung in Behinderung und Nichtbehinderung in den Blick. Nichtbehinderung und Gesundheit werden zum Ideal erhoben, an dem sich alle Körper zu bewähren haben – indes ist dieses Ideal auch auf seine Gegenseite verwiesen. Für Fiona Kumari Campbell stellt Ableism deshalb „eine binäre Dynamik [her], die nicht vergleichend ist, sondern eher ko-relational konstitutiv“ (Kumari Campbell, 2008, Übersetzung R.M.). Dadurch kann der Begriff Ableism den Disability Studies helfen, sich auch den „Pathologien der Nichtbehinderung“ (Hughes, 2007, zit. n. Campbell, 2008) zuzuwenden, wie es Autor*innen Goffman schon früh forderten (vgl. Goffman, 1967, S. 157). Damit macht Ableism eine ähnliche Bewegung wie zum Beispiel Rassismus und Sexismus – bei letzterem wird Gender in den Blick genommen; statt verkürzt von „Frauenfeindlichkeit“ zu sprechen.

Ich möchte betonen, dass dieses „Netzwerk von Überzeugungen, Prozessen und Praktiken“, oder wie ich vereinfacht sagen würde, dieses Denkmuster, vor allem um einen Faktor kreist – Fähigkeit (en). Ableism ist die Beurteilung von Körper und Geist danach, was jemand "kann" oder "nicht kann" – ein biologistischer, essentialisierender Bewertungsmaßstab, der anhand einer erwünschten körperlichen oder geistigen Norm Menschen be-, auf- und abwertet (vgl. Maskos, 2011, S. 4). Die Person wird auf ihre körperlich und geistige Verfassung reduziert und steht als Stellvertreter*in für eine ganze Gruppe so Beurteilter, oder wie Simi Linton sagt: „das Ableism auch die Vorstellung beinhaltet, dass die Fähigkeiten oder Charakterzüge einer Person durch die Behinderung determiniert sind. Oder, dass Menschen mit Behinderungen als Gruppe nichtbehinderten Menschen unterlegen sind“ (Linton, 1998, S. 9, Übersetzung R.M.). Gregor Wolbring geht noch darüber hinaus und versteht Ableism mit seinem Kern des normativen Körperideals auch als ein „-ismus“, den man allen „-ismen“ überordnen könnte, als ein Dach vieler diskriminierender Praktiken: „Ableism ist einer der am tiefsten sozial eingebetteten und akzeptiertesten "-ismen" und eine der besten Voraussetzungen für andere "-ismen". (…) Auf Fähigkeiten basierende Bewertungen sind gesellschaftlich so tief verwurzelt, dass ihr Einsatz für exkludierende Zwecke kaum jemals wahrgenommen oder gar hinterfragt wird“ (Wolbring, 2008, S. 353f, Übersetzung R.M.). Als Beispiele nennt er rassistische und sexistische Praktiken, in denen die Fähigkeiten von Männern höher als die von Frauen und die von Weißen höher als die von People of Color eingeschätzt werden.

Umgekehrt würde ich noch hinzufügen, dass Ableism auch Menschen betreffen kann, die nicht als behindert eingeordnet werden, zum Beispiel Rothaarige oder Linkshänder*innen. Teilweise kann Ableism meines Erachtens auch mit einer gesellschaftlichen Aufwertung verbunden sein: Besonders gut aussehende Menschen zum Beispiel, denen mit der Feststellung ihrer Schönheit oder ihrer großen Statur auch herausragende geistige Fähigkeiten oder Führungsqualitäten zugeschrieben werden. Die Überschneidung von Ableism mit Denkmustern des Sexismus und des Lookism wird an dieser Stelle deutlich (siehe dazu auch Wolbring in dieser Ausgabe).

3. Bewertende Urteile, diskriminierende Praxen

Die Vorstellung, dass behinderte Menschen „qua Behinderung“ viele Tätigkeiten schlechter ausführen können – egal ob es sich dabei um solche handelt, die sich mit der Beeinträchtigung überschneiden oder nicht – wäre ein Beispiel für Ableism, aus dem sich eine Vielzahl von abwertenden und im wahrsten Sinne des Wortes behindernde Urteile und Praxen ableiten. Denn auf Basis dieser Vorstellung wird ihnen meist von vornherein weniger zugetraut. Auch wenn Kleinwüchsigkeit nicht die geistigen Fähigkeiten beeinflusst ist die reflexhafte Einschätzung, dass man als Kleinwüchsige nicht die Vortragende sein kann, nicht unüblich. Behinderten Menschen – oft unabhängig von der Art ihrer Behinderungen – werden regelmäßig Kompetenzen abgesprochen. Gesellschaftlich sieht man dies z.B. an den Vorbehalten vieler Arbeitgeber*innen, sie einzustellen (vgl. Kardorff, E.v., Ohlbrecht, H.; Schmidt, S., 2013). Aber auch in alltäglichen Interaktionen fällt dies immer wieder auf: Ich erlebe zum Beispiel regelmäßig, dass nicht mit mir selbst sondern mit meiner vermeintlich nichtbehinderten Begleitperson gesprochen wird – selbst wenn ich es war, die Fragen gestellt hat, bekommt sie die Antworten. Mir ist es auch schon passiert, dass man im Restaurant nur meiner nichtbehinderten Begleitung die Speisekarte reicht oder ganz selbstverständlich die Rechnung. Auf solche ableistische Praktiken und die ihnen zu Grunde liegenden Zuschreibungen möchte ich im Folgenden näher eingehen.

Im Fall der mir vorenthaltenen Restaurantrechnung mischt sich in die Kompetenzzweifel möglicherweise auch das im Christentum und in anderen Religionen verwurzelte Gebot der Barmherzigkeit gegenüber „Schwachen und Kranken“. Statt den Behinderten Geld abzuknöpfen soll man ihnen Geld geben – auf Basis dieser Tugend bin ich schon oft in den zweifelhaften Genuss von Geldspenden wildfremder Menschen gekommen, oder wurde an der Kasse freundlich aber bestimmt genötigt, Waren unbezahlt mitzunehmen. In beiden Fällen – in der Infragestellung der Kompetenzen als auch im Bild der Fürsorge- und Almosenempfänger*innen – zeigt sich wie oft behinderten Menschen der volle Subjektstatus abgesprochen wird. Als ernstzunehmende Erwachsene mit möglicherweise eigenem Einkommen, der Fähigkeit, für sich selbst zu sprechen und Entscheidungen zu treffen, werden wir mitunter nicht wahrgenommen. Besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten werden oft ganz selbstverständlich geduzt oder mit dem Vornamen angesprochen, auch wenn sie die Dreißig schon weit überschritten haben.

Parallel zu Bevormundung und Fürsorge gibt es eine ganz grundlegende Überzeugung, die sich durch fast alle Herangehensweisen zieht: Behinderung wird gleichgesetzt mit Leiden. Das „schwere Schicksal“ Behinderung ruft entweder nach Mitleid und Bedauern für die armen „Opfer“, oder es evoziert Bewunderung für diejenigen, die es in den Augen der nichtbehinderten Welt tapfer und heldenhaft ertragen. Regelmäßig erntet man deswegen als behinderter Mensch entweder Erschrecken ob der „schlimmen Krankheit“ und ihrer Unheilbarkeit oder „zwei Daumen hoch“ für Alltägliches – zu arbeiten, einkaufen zu gehen, ins Kino oder Café zu gehen. Und „Supercrips“, wie sie die amerikanische und britische Behindertenbewegung leicht spöttisch nennt – also zu Deutsch etwa „Superkrüppel“ – erzeugen sogar eine noch größere Faszination, denn sie wachsen über ihr „Schicksal“ noch hinaus: Sie führen im Rollstuhl Unternehmen, steigen blind auf Berge oder schaffen es vom Stotterer zum Motivationsredner. Bei den Medien, insbesondere jenen, die vor allem mit Sensationen ihre Rezipient*innen erreichen wollen, sind sie beliebte Protagonist*innen „Inspiration Porn“ („Bewunderungs-Porno“), wie die verstorbene Aktivistin und Komödiantin Stella Young diese Art der Darstellung süffisant nannte (Young, 2012). Supercrips, aber auch die ganz normalen behinderten „Held*innen“ wirken wie ein Trostpflaster auf dem „Schrecken Behinderung“, der alle treffen kann – und der offenbar mit ausreichend „eisernem Willen“ überwindbar scheint. So kann Ableism auch ein aufwertender Vorgang sein – die Behinderung wird zur exotisierenden und glorifizierenden Auszeichnung, die allen Handlungen und Äußerungen ihrer Träger*innen eine noch größere Legitimation verschafft. Vergessen sind da fast die alten Bilder behinderter Menschen, denen eine positive Konnotation oft abging. „Monstren“ und „Monstrositäten“ kennen wir heute aus Grusel- und Horrorfilmen, in Gestalt des „Buckligen“, des „bösen Zwergs“, des einarmigen oder einbeinigen Bösewichts – vom 16. Jahrhundert an war dies indes lange Zeit ein ganz selbstverständlicher Begriff für behinderte Menschen, sowohl in den Wunderkammern, in denen sie ausgestellt wurden (vgl. Flieger; Schönwiese, 2007), als auch in der „Teratologie“ des 19. Jahrhunderts, einem Vorläufer der medizinischen Analyse körperlicher Behinderungen (vgl. Mürner, 2003). Auch die als „Freaks“ zum Beispiel in den US-amerikanischen Sideshows des späten 19. und frühen 20. Jahrhundert ausgestellten behinderten Menschen hatten einen ambivalenten Ruf (vgl. Garland Thomson, 1996).

Dass die Reaktionen auf Behinderung zudem oft nicht ambivalent-ableistisch sondern auch ganz direkt und offen behindertenfeindlich sein können erleben behinderte Menschen auch nach wie vor. Spottwörter wie „Spasti“, „Krüppel“, „Mongo“ oder die Allzweckwaffe „voll behindert“ sprechen Bände über die gesellschaftlich immer noch sehr lebendige behindertenfeindliche Abwehrhaltung.

4. Behinderung als Konstrukt

Dass wir es bei "Nichtbehinderung" und Gesundheit mit sozialen Konstruktionen zu tun haben, ist leicht ausgemacht. Genau wie Behinderung sind "Nichtbehinderung" und Gesundheit schwer bestimmbar. Wann ist man gesund? Wenn man es schafft in einer bestimmten Zeit eine Treppe hinaufzulaufen? Wenn die Blutwerte stimmen? Wenn man nur so ein paar Dioptrin Sehschwäche hat? Oder ist man als Brillenträgerin bereits krank? Und – noch schwieriger – wo fängt eigentlich Behinderung an? Schon beim Bandscheibenvorfall; beim Aufmerksamkeits-Defizitsyndrom oder beim Burn-Out? Reicht die Dauer einer bestimmten Beeinträchtigung oder muss es doch eine bestimmte Schwere sein?

Offizielle und gesetzliche Bestimmungen von Behinderung und Schwerbehinderung versuchen Antworten auf diese Fragen zu finden und bleiben dabei doch auffallend hilflos und vage. In Deutschland gilt ein Mensch als behindert, wenn „die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“ und so seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen (vgl. SGB IX, § 2 (1)). Andere Definitionen, wie zum Beispiel die des ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health, vgl. WHO, 2001) gehen weiter, beziehen Barrieren ein und thematisieren gesellschaftliche Erwartungen, die man mit einer bestimmten Beeinträchtigung nicht (mehr) erfüllen kann. Die ICF unterscheidet zwischen „Schädigung“ (körperlich; zum Beispiel ein fehlendes Bein), „Aktivitätsbeeinträchtigung“ (ohne Prothese wird zum Beispiel Fußballspielen schwierig) und „Partizipationseinschränkung“ (gesellschaftlich; zum Beispiel, dass Fußballspieler*innen mit Beinprothese in Fußballvereinen weniger akzeptiert werden).

Damit greift die ICF-Definition das soziale Modell von Behinderung auf, schließlich kann Behinderung in der Tat nicht als rein körperliches Ereignis verstanden werden, das sich unabhängig von sozialen Bedingungen und Ressourcen vollzieht. Die ICF-Definition unterscheidet nicht umsonst zwischen Behinderung und Beeinträchtigung (in der ICF Sprache „Schädigung“). Beeinträchtigung ist all das, was von einer Körpernorm abweicht und dabei beeinträchtigt – also Schmerzen verursacht oder das Funktionieren des Körpers vermindert. Beispiele dafür sind fehlende Gliedmaßen, vermindertes Augenlicht, eine stark abweichende Körpergröße und so weiter. Durch die Trennung von Behinderung und Beeinträchtigung scheint die ICF Definition zwar weniger ableistisch als die Definition im deutschen SGB IX. Doch dass bereits in der Bestimmung von Beeinträchtigung Standards zu Grunde gelegt werden, die sich an einem engen Verständnis von statistischer Normalität orientieren, scheint auch hier offensichtlich (vgl. Hirschberg, 2009, 299ff).

Dennoch ist die zumindest analytische Trennung der körperlichen Seite von der sozialen Seite dieses Geschehens sinnvoll: Von einer Behinderung spricht das ICF erst beim Zusammenspiel von Beeinträchtigung mit sozialen Umständen. Nicht allein das Angewiesen-Sein auf den Rollstuhl macht die Behinderung, sondern die nicht barrierefreie Umwelt. Die Frage, wie viele Menschen Gebärdensprache sprechen und wie gut zugänglich die auditive Welt für gehörlose Menschen ist, ist entscheidend dafür, ob Gehörlosigkeit zur Behinderung wird oder nicht. Das Ausmaß, in dem einem Menschen ihre oder seine Lernschwierigkeiten zum Problem werden hängt auch mit der Komplexität von Informationen zusammen und mit der Frage, in wie weit Leichte Sprache als Konzept bekannt und gebräuchlich ist.

Behinderung ist in dieser Sichtweise also auch eine eingeschränkte Teilhabe durch fehlenden Zugang und eine normative Gesellschaft und keine bloße Funktionseinschränkung oder Beeinträchtigung. Dies hängt auch mit dem Zugang zu Ressourcen und Hilfsmitteln zusammen: In einer Gesellschaft, in der Prothesen kaum finanzierbar sind, schon gar nicht solche nach dem neuesten Stand der Technik, werden fehlende Gliedmaßen eher zum Problem als in reichen, hochtechnisierten Gesellschaften. Wer in einem Land sein Leben weitgehend im Bett verbringen muss, z.B. durch das Angewiesen-Sein auf Sauerstoff, kann in einem anderen Land mit einem High-Tech Rolli und mit tragbarem Sauerstoffgerät möglicherweise schon eher teilhaben. Und wenn zum Beispiel in manchen Gesellschaften Brillen nicht bezahlbar sind werden Sehschwächen überhaupt erst zur Behinderung, die in anderen eher der bloße Anlass für den Kauf eines schicken Modeaccessoires sind.

5. Funktionszwänge und Autonomiephantasmen bürgerlicher Subjekte

Behinderung ist ein Spektrum von Erscheinungen, die nicht mit Natur, Körper oder Geist allein fassbar sind sondern durch das Zusammenspiel mit Umwelt- und Gesellschaftsbedingungen und damit auch ökonomischen und staatlichen Kriterien entstehen. Hält man sich an Fiona Kumari Campbell und ihre Definition von Ableism, ist bereits die Bestimmung von Beeinträchtigung und Behinderung ableistisch: Da wird ein Körper/Geist/Psyche-Standard gesetzt, an dem sich alle zu messen haben. Relativ zu diesem Standard kann Behinderung nur als Defizit verstanden werden. Ich würde nicht ganz so weit gehen. Eine Form von Benennung von Beeinträchtigung scheint mir nötig, um handlungsfähig zu sein, um Nachteile zu benennen und Hilfsmittel und Assistenz einfordern zu können. Das ist zum Teil auch ein Grund für die ausgefeilten juristischen Begriffsgebäude rund um Behinderung – auf ihrer Basis können Leistungen und Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden. Als Kehrseite liegt in den Folgen der Benennung von Beeinträchtigungen und Funktionseinschränkungen jedoch immer auch die Gefahr, das Individuum auf sie zu reduzieren.

Bei gesetzlichen Bestimmungen haben wir es zugleich immer mit einer Form von staatlicher Macht und Gewalt zu tun, die Menschen einteilt in zum Beispiel Mann und Frau, Inländer*in und Ausländer*in, minderjährig und volljährig, oder eben behindert und nichtbehindert. Macht und Gewalt deswegen, weil die Menschen gemeinhin nicht gefragt werden, in welche Kategorie sie gesteckt werden wollen und weil mit der Einteilung auch immer eine Form von Zugriffsmacht verbunden ist. Es ist zum Beispiel ein Unterschied ob ich einen deutschen Pass habe und der Staat deswegen über mich in gewisser Weise verfügen kann, ich aber gleichzeitig auch Rechte habe, die Nicht-Passdeutschen nicht zuerkannt werden. Und es ist ein Unterschied, ob ich staatlicherseits als behindert gelte oder nicht. Zum einen kann ich durch diese Sortierung bestimmte Nachteilsausgleiche erhalten – einen verbesserten Kündigungsschutz und mehr Urlaubstage beispielsweise, sofern ich denn einen Job bekomme – gleichzeitig aber bedeutet es auch eine Menge Nachteile. Einmal als behindert sortiert wartet ein ganzes Arsenal an Rehabilitations- und Sondermaßnahmen auf mich – und als Kind mit Behinderung in aller Regel immer noch ein Gang durch die Sonderinstitutionen wie Förderschule, Berufsbildungswerk und Behindertenwerkstatt. Dem kann man sich nur entziehen, wenn man aktiv nach Alternativen sucht und genug Ressourcen und Unterstützung hat, seinen eigenen Weg zu verfolgen. Hat man dies nicht, biegt man zumindest im gegenwärtigen Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Automatismus einer Biographie in Sonderinstitutionen ein (vgl. Klemm, 2013).

Dem Staat, der immer auch als Sachverwalter ökonomischer Interessen und Garant für die Freiheit seiner kapitalistischen Wirtschaftsordnung agiert, muss es wichtig sein, funktions- und arbeitsfähige Bürger*innen zu regieren. Deswegen nimmt es auch nicht Wunder, wenn in seiner Bestimmung von Behinderung zu aller erst Funktionseinschränkungen von Körper, Geist und Seele benannt werden. Bei Funktion darf hier getrost an Arbeitskraft gedacht werden. Der Maßstab mit dem er Behinderung und Schwerbehinderung misst, ist der „Grad der Behinderung“ (GdB). Sein Vorgänger war die „Minderung der Erwerbsfähigkeit“ (MdE). Man hat den Begriff zwar ausgetauscht, um darauf hinzuweisen, dass das Geschehen Behinderung nicht nur für den Lebensbereich der Arbeit relevant ist. Dennoch ist es bezeichnend, dass die Arena staatlichen Handelns in Bezug auf Behinderung in erster Linie die Arbeitswelt ist (vgl. Bösl, 2009, 9, 37f, 41f). Arbeitskraft soll entstehen, erhalten oder wieder hergestellt werden – darauf zielen alle Maßnahmen der Bildung und Rehabilitation behinderter Menschen, auch wenn die Erfolge dieser Maßnahmen zumindest auf dem ersten Arbeitsmarkt eher begrenzt sind. Rehabilitation ist die staatliche „Kernstrategie im Umgang mit Behinderung“ (Bösl, 2009, 13). Und nicht umsonst sprach man im Rahmen der Unfallversicherung noch bis vor kurzem von „Invalidität“ – zu Deutsch „Wertlosigkeit“, das heißt das Fehlen von Arbeits- und Verwertungsfähigkeit.

Dass Menschen ohne Arbeitsfähigkeit früher ganz direkt als „wertlos“ bezeichnet wurden, ist nicht verwunderlich. Zumindest wenn man sich anschaut, welche Anforderungen damals und auch heute noch gestellt wurden, will man in der bürgerlichen Gesellschaft mit seiner kapitalistischen Ökonomie mithalten können. Damals wie heute wurde und wird in der kapitalistischen Gesellschaft nicht für die Bedürfnisse, sondern für die Verwertung des Werts produziert (Marx, 1890, 181). Alle Güter und Dienstleistungen werden zu Waren, die im Tausch mit Geld gekauft und verkauft werden. Auch Arbeitskraft ist eine Ware, die mit anderen auf dem Markt konkurriert. Wer seine Arbeitskraft erfolgreich verkaufen will, muss gute Ware anbieten können, das heißt sie muss sich in der Konkurrenz mit den anderen Verkäufer*innen der Arbeitskraft bewähren. Für die Arbeitgeber*innen muss es sich lohnen, die Arbeitskraft gekauft zu haben, das heißt sie muss genug Wert produzieren und entsprechend leistungsfähig, schnell genug und ausgiebig nutzbar, also belastbar sein. Sie muss ihm auch langfristig nützen: Das heißt gute Arbeitskraftverkäufer*innen pflegen ihre Ware Arbeitskraft in der Zeit ihrer Reproduktion, in der Freizeit vor und nach der Arbeit: Sie treiben Sport, sie schlafen ausreichend, sie ziehen sich ordentlich an und ernähren sich gut, so dass sie nicht krank werden und am Arbeitsplatz ausfallen (vgl Marx, 1890, 591ff, 603ff). Wichtig dabei ist vor allem, dass sie dies alleine und unabhängig voneinander tun können – würde zu ihrer Reproduktion wieder Arbeitskraft aufgewendet werden müssen, wäre das ein Abtrag am Wert ihrer Ware Arbeitskraft. Ausgenommen sind natürlich Arbeitskräfte, die ohne Lohn die Reproduktionsarbeit leisten – in der Regel Mütter, Ehefrauen und andere (meist weibliche) Angehörige. Zur Reproduktion gehört aber auch, dass die Arbeitskraftverkäufer*innen sich (weiter-)bilden und dabei zum Beispiel ihre „Soft Skills“ erweitern, dass sie in der Lage sind, Freund*innen und Partner*innen zu finden, um zum Beispiel eine Familie zu gründen. Dafür braucht es auf dem „Beziehungsmarkt“ dann ausreichend körperliche Attraktivität, Fitness, Zeugungs- und Gebärfähigkeit.

Bürgerliche Subjekte, das heißt Subjekte in ihrer kapitalistischen Zurichtungsform, sollen sich also auf allen Ebenen ihres Daseins autonom verwerten, darstellen, konkurrieren und sich bewähren können. Als Souverän ihrer selbst sollen sie reflektierte Entscheidungen treffen und eigenständig die Bedingungen ihrer Verwertung so einrichten, dass sie sie erfolgreich erfüllen können. Welch eine Horrorvorstellung, wenn hierbei Körper, Geist oder Psyche nicht mitmachen. Wenn man in alltäglichen Dingen auf andere angewiesen ist – beim Aufstehen, auf der Toilette, beim Anziehen, beim Essen, beim Ausgehen. Wenn man die komplexen Vorgänge der Verträge nicht versteht, auf die man sich als bürgerliches Individuum ständig einlassen muss. Wenn man als zu unattraktiv gilt, um „jemanden abzubekommen“. Ein Regime der Hygiene- und Körperdisziplinierung sorgt deshalb schon früh unter anderem dafür, dass das Selbstbild des autonomen Subjekts aufrechterhalten wird. Scham erzeugt alles, was diesem Ideal nicht entspricht und den Status des souveränen Erwachsenen in Frage stellt - sei es Inkontinenz, Vergesslichkeit, körperliche Schwäche oder Einschränkungen der Sinne. All die Imperative der Autonomie verschärfen sich unter einem Ideal traditioneller Männlichkeit, das die Tatsache menschlicher Verletzlichkeit und Abhängigkeit leugnen will (vgl. Rommelspacher, 1995). Besonders prekär werden diese Schreckensbilder im Zeitalter des Neoliberalismus, in dem die Subjekte für ihr Wohl und Wehe in der Regel selbst verantwortlich gemacht werden. Individualisierte Lebenswelten lassen soziale Netzwerke dünner werden, die im Fall von Krankheit oder Behinderung oder auch nur im Alter auffangen könnten. „Ich will keinem zur Last fallen“ ist einer der derzeit häufigsten Gründe vor allem älterer Menschen, bei schwerer Krankheit Sterbehilfe in Anspruch nehmen zu wollen (vgl. Graefe, 2008). Alle Lebensbereiche – von pränataler Diagnostik über die Gesundheitsfürsorge und Prävention bis hin zum Tod sollen heutzutage ganz selbstbestimmt allein "gemanagt" werden – so lautet zumindest die neoliberale Anrufung (vgl. Gottweis, Hable, 2004). Den eigenen Körper durch allerlei Trainings fortwährend optimieren zu wollen, scheint da nur konsequent.

Konsequent ist es zudem, wenn auch von Seiten behinderter Menschen weniger eine Infragestellung all dieser Imperative gefordert wird, sondern ein besserer Zugang zu Möglichkeiten, sie zu erfüllen. Teilhabe und Inklusion – auch verstanden als Gegenstrategie zu Ableism – heißt in der neoliberalen Gesellschaft leider oft lediglich, behinderten Menschen eine bessere Verwertung zu ermöglichen und sich den Standards der nichtbehinderten Welt anzugleichen (vgl. Waldschmidt, 2003). „Die vermeintliche Schwäche zu einem ganz eigenen Wert zu machen“ – so könnte man zum Beispiel das Credo von Jonathan Kaufman zusammenfassen. Der selbst behinderte Disability Studies Experte und Unternehmensberater ermutigte bei seiner Rede auf einem Kongress der Aktion Mensch im Dezember 2014 behinderte Menschen: Sie sollten sich endlich als „Humankapital“ verstehen. Er verwies unter anderem auf die große Zahl von Autist*innen, die jetzt wegen ihrer besonderen analytischen Fähigkeiten für Softwareunternehmen attraktiv geworden sind, oder auf den Chef eines großen US-amerikanischen Unternehmens, der seine Legasthenie als „Geheimnis seines Erfolges“ versteht. Kaufman selbst berichtete, dass seine eigene größte Leistung nicht seine universitären oder professionellen Meriten sind, sondern dass er mit Hilfe anderer behinderter Menschen gelernt habe, sich selbst die Schuhe zuzubinden: „Da erst fühlte ich mich als Teil von etwas Größerem.“ Unabhängigkeit von der Hilfe anderer und der Fokus auf den eigenen Marktwert sind also auch für behinderte Menschen als Inklusionsstrategien interessant. Verständlich, schließlich sehen die Alternativen der segregierten Fürsorge noch finsterer aus. Dennoch scheint mir dies als Hauptstrategie zu Emanzipation und Selbstbestimmung eine einseitige Perspektive zu sein. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Forderung nach Arbeitsfähigkeit, Leistung, Verwertbarkeit und „compulsory able-bodiedness“, wie es Robert McRuer (2007, S. 2) nennt, scheint mir Ableism in der bürgerlichen und patriarchalen Gesellschaft eine zusätzliche Brisanz zu bekommen. Wenn Fähigkeiten einen solch existentiellen Wert haben, erzeugt die Konfrontation mit „Nicht- Fähigen“ einen besonderen Schrecken. Behinderte Menschen verunsichern deshalb so stark, weil sie die verleugnete Verletzlichkeit immer wieder offenbaren (vgl. Tervooren, 2003). Sie erinnern daran, dass Autonomie und Stärken allen jederzeit verloren gehen können – oder vielleicht von vornherein gar nicht so voll ausgeprägt sind wie es das Ideal will. Sie werden zu Symbolen für die Gefahr der schamvollen Abhängigkeit und scheinen Projektionsflächen zu sein, steigern die Ängste der Nichtbehinderten vor dem Verlust der vermeintlich vorhandenen Autonomie und Attraktivität.

Angstabwehr und die Projektion von Ängsten vor Verletzlichkeit und Abhängigkeit ist meines Erachtens ein Kern dessen, was wir in ableistischen Denkweisen und Praktiken beobachten können (vgl. Schönwiese, 2003, Freud, 1937). Volker Schönwiese geht sogar so weit zu sagen, dass behinderte Menschen die Funktion haben, eine Art Ventil für Ängste darzustellen: „Die normalisierte und alltägliche gesellschaftliche Funktion von Behinderung [ist] darin zu sehen, Projektionsfeld für existenzielle und gesellschaftlich produzierte Ängste zu sein. An behinderten Personen können Probleme abgewehrt und abgehandelt werden, vor denen alle Angst haben: Unfall, Krankheit, Armut, Tod. Der Schrecken in der Betrachtung behinderter Personen nährt sich daraus.“ (Schönwiese, 2005).

Zu etwas, das Angst macht, nehmen wir Distanz ein. Dafür eignen sich ableistisches Denken und Handeln sehr gut. Der mitleidige Blick von oben herab auf die vermeintlichen „Kinder“ oder „Opfer“ schafft Distanz, genauso wie der bewundernde Blick von unten auf die „Held*innen“ (vgl. Garland Thomson, 2001, Renggli, 2006). Auch die Stilisierung behinderter Menschen als „Monster“ hält sie auf Abstand, schließt sie sogar assoziativ aus dem Bereich des Menschlichen aus. Tom Shakespeare stellt dies in Zusammenhang mit Traditionslinien der Philosophie, die die Binarität von Normalität und Abweichung und ihr Verwiesen-Sein aufeinander analysieren (vgl. Shakespeare, 1994). Othering heißt der Prozess, der auch in feministischen und antirassistischen Wissenschaften gebraucht wird, um die Relevanz der oder des „Anderen“ für das „Normative“ zu charakterisieren. Zwei vermeintliche Pole wie Frau und Mann, schwarz und weiß, behindert und nichtbehindert, werden als scheinbar klar voneinander unterscheidbare Kategorien gedacht – und zeigen dabei jedoch bei näherem Hinsehen eine weit größere Verwandtschaft, als den ihnen Zugeordneten bewusst ist. Als der/die „Andere“ markiert, dient der abgewertete, als Abweichung von der Norm verstandene Pol dazu, dieser Norm überhaupt erst – spiegelbildlich – Gestalt zu geben. So gesehen dient die Abgrenzung behinderter Menschen von Nichtbehinderten dazu, eine Vorstellung von „Gesundheit“ und „Normalität“ herzustellen. Ableistische Praktiken helfen dabei, die „Kranken“ und „Behinderten“ immer wieder als solche zu markieren – und damit sich selbst auch immer wieder zu versichern, nichtbehindert, gesund und damit auf der sicheren Seite zu stehen.

6. Literatur

Bösl, E. (2009) „Politiken der Normalisierung. Zur Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland“,Bielefeld: transcript

Campbell, F.K. (2008) “Refusing Able(ness): A Premliminary Conversation about Ableism”. In: M/C Journal, Vol 11, No.3 - „able“, online at: http://journal.mediaculture.org.au/index.php/mcjournal/article/viewArticle/46 16.1.2015

Freud, A. (1937) „The Ego and the Mechanisms of Defense“, London: Hogarth Press and Institute of Psychoanalysis (Revised edition: 1966 (US), 1968 (UK))

Flieger, P.; Schönwiese, V. (2007) "Das Bildnis eines behinderten Mannes. Wissenschaftlicher Sammelband. Bildkultur der Behinderung vom 16. Bis ins 21. Jahrhundert.", Neu-Ulm: Ag Spak

Garland Thomson, R. (1996) „Freakery. Cultural Spectacles of the Extraordinary Body“, New York: NY University Press, S. 1f

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Goffman, E. (1967) „Stigma. Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität“, Frankfurt: Suhrkamp

Gottweis, H., Hable, W. et.al. (2004) „Verwaltete Körper. Strategien der Gesundheitspolitik im internationalen Vergleich“, Wien: Böhlau

Graefe, S. (2008) „Autonomie am Lebensende? Biopolitik, Ökonomisierung und die Debatte um Sterbehilfe“, Frankfurt: Campus

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Quelle

Rebecca Maskos: Ableism und das Ideal des autonomen Fähig-Seins in der kapitalistischen Gesellschaft Erschienen in Inklusion, Ausgabe, 02/2015, https://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion-online/article/view/277/260 , ISSN 1862-5088

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Stand: 21.02.2019

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