Integrationsfachdienste gesetzlich absichern

Autor:in - Claudia Nolte
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 14, Dezember 1999 impulse (14/1999)
Copyright: © Claudia Nolte 1999

Integrationsfachdienste gesetzlich absichern

Die berufliche Integration der Behinderten ist nicht nur vor dem Hintergrund des Benachteiligungsverbots des Art. 3 Abs.3 Satz 2 GG ein vordringliches Anliegen. Auch die höchst unbefriedigende Lage der Schwerbehinderten auf dem Arbeitsmarkt zwingt dazu, im Bereich der Beschäftigung und Arbeit neue Wege zu gehen. In vielen Fällen ist dabei die Qualifikation der Behinderten nicht mit den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu vereinbaren. Hinzu kommt eine sehr mangelhafte der Schwerst- Behinderten durch Werkstätten für Behinderte und die Arbeitsämter.

Die behinderten Menschen müssen aber Wahlmöglichkeiten haben. Der Wunsch nach beruflicher Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist schließlich die logische Folge zunehmender Integrationserfolge in der vorschulischen und schulischen Ausbildung und ist Ausdruck eines steigenden Selbstbewusstseins der Behinderten. Auch die CDU/ CSU hat in der vorherigen Legislaturperiode diesen Ansatz aufgegriffen, indem sie Modellprojekte für Integrationsfachdienste und Integrationsfirmen ins Leben gerufen hat.

Notwendig ist für die weitere Entwicklung auf diesem Gebiet zunächst, die Integrationsfachdienste sowohl in finanzieller als auch in institutioneller Hinsicht gesetzlich abzusichern. Weiterhin ist wichtig, den Behinderten einen individuellen Rechtsanspruches auf ambulante berufliche Rehabilitation, die Integrationsbegleitung und Arbeitsassistenz außerhalb von den Einrichtungen umfaßt, zu gewähren. Ideal wäre es, diese Regelungen im Rahmen eines neu zu schaffenden SGB IX einzubetten. Allerdings weiß ich nach den Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode, wie schwer dieses Unterfangen zu realisieren ist.

Kurzfristig sollte man deshalb auch an eine Aufnahme ins SchwbG denken, wobei sich die Finanzierung am besten über eine Ausweitung der Ausgleichsabgabe auf Personalkosten und Verwaltungskosten machen ließe. Dabei könnte eine Mischfinanzierung durchaus ein vertretbarer Weg sein, indem die Eingliederungshilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt an die Person selbst und nicht an die Einrichtung zu leisten wäre. Dementsprechend müssten die Integrationsfachdienste für verschiedenen Kostenträger arbeiten.

Es muss leistbar sein, die Leistungen des Integrationsfachdienste denen anzubieten, die dies wünschen, also z.B. Leistungsträgern der WfB oder arbeitslosen Schwerbehinderten. Die Frage nach dem Anforderungsprofil der Integrationsfachdienste wirft gleichzeitig die Frage nach dem Profil der WfB auf. Der Wechsel zu den Integrationsfachdiensten wird dazu führen, dass in den WfB neue Förderstrukturen entstehen müssen. Die WfB würde wieder verstärkt zu einem Ort der beruflichen Reha, d.h. nicht nur Förderung sondern auch gezieltes Training und berufliche Bildung wären die Arbeitsziele.

von Claudia Nolte, Mitglied des Bundestages - CDU

Quelle:

Claudia Nolte: Integrationsfachdienste gesetzlich absichern

Erschienen in: impulse Nr. 14 / Dezember 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 14.02.2005

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