Rede des Behindertenbeauftragten Karl-Hermann Haack

Auszug aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 28.1.99

Autor:in - Karl-Hermann Haack
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 12, Juni 1999 impulse (12/1999)
Copyright: © Karl-Hermann Haack 1999

Rede des Behindertenbeauftragten Karl-Hermann Haack

Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 3: Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung

[...] Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Kollege Karl-Hermann Haack, SPD-Fraktion, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung.

Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist das erste Mal, daß wir in der 14. Legislaturperiode ein solches Thema in diesem Hause behandeln: die Beschäftigungssituation Schwerbehinderter in unserer Gesellschaft. Es liegt der Bericht der alten Bundesregierung zur Beschäftigung Schwerbehinderter im öffentlichen Dienst vor. Dies ist gewissermaßen ein Teilausschnitt aus der Gesamtsituation der Beschäftigten in unserer Gesellschaft. Dieser Bericht gibt uns eine Menge statistischer Informationen zum Stand der Beschäftigung, aber auch zu den Bemühungen zur Integration Behinderter in unserer Gesellschaft. Dieser Bericht ist auch ein Abbild der Integrationsfähigkeit des Sozialstaates Bundesrepublik Deutschland. Auch zeigt er die Defizite auf, die in diesem Bereich durch politisches Handeln noch aufzulösen sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang, wenn wir solche Berichte als Abbild der Integrationsfähigkeit von Behinderten in unserer Gesellschaft sehen, darauf hinweisen, daß wir in diesem Jahr am 24. Mai im Rahmen eines Staatsaktes unserer Staatsgründung vor 50 Jahren und der Tatsache gedenken, daß in der verfassunggebenden Versammlung von 1949 die Aufnahme des Sozialstaatsgebotes in das Grundgesetz beschlossen wurde. Dieses Sozialstaatsgebot ist 1993 durch eine Erweiterung des Art. 3 unseres Grundgesetzes ergänzt worden, daß niemand wegen seiner Behinderung in unserer Gesellschaft benachteiligt werden darf. Damit hat dieses Parlament für die 14. Legislaturperiode den Auftrag, die Integration behinderter Menschen, behinderter Frauen und Männer, Jugendlicher und Kinder, weiter voranzutreiben.

Zunächst einmal ist festzuhalten - hier wende ich mich an den früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm -, daß dieser Bericht ausweist, daß die Bundesbehörden, besonders das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, in hervorragender Weise die Pflichtquote erfüllt haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der F.D.P.) [...]

Ich widme mich nun den Einzelheiten des Berichtes. Nachdem ich den früheren Bundesarbeitsminister gelobt habe, will ich generell feststellen, daß der Bericht ausweist, daß wir in einer unbefriedigenden Situation leben.Präsident Wolfgang Thierse: Herr Kollege Haack, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ilja Seifert, PDS-Fraktion?

Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD): Ja. Nur zu!

Dr. Ilja Seifert (PDS): Herr Kollege Haack, mit Freude höre ich, daß Sie beabsichtigen, die Situation von Menschen mit Behinderungen in dieser Legislaturperiode entscheidend zu verbessern. Heißt das, daß Sie wirklich Nachteilsausgleiche einführen wollen, die substantiellen Charakter in Richtung selbstbestimmtes Leben haben? Dann würde ich mich freuen, wenn Sie hier einige Eckpunkte nennen könnten.

Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD): Wir haben in unserer Koalitionsvereinbarung vier Punkte definiert, die wir abarbeiten wollen. Der erste Punkt bezieht sich auf das Sozialgesetzbuch IX. Hierbei werden wir die Frage zu diskutieren haben, inwieweit es ein Entweder-Oder oder ein Sowohl-Als-Auch geben soll. Sie wissen, daß es in der Debatte um die zukünftige Situation von Behinderten zwei unterschiedliche Auffassungen gibt, die zur Zeit sehr energisch und intensiv diskutiert werden. Die eine Seite hat sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, daß sie, gebunden an ihre traditionellen Werke wie Caritas und Diakonie, zu hören bekommt: Behinderte sind in diesen Einrichtungen mehr Objekt als Subjekt. Zum anderen sagt die Arbeitsgemeinschaft "Selbstbestimmtes Leben", der Sie ja zuneigen: Der Behinderte muß von seiner gesellschaftlichen Situation, Objekt von Betreuung zu sein, "erlöst" werden, und man muß eine emanzipatorische Behindertenpolitik betreiben, das heißt Formen selbstbestimmten Lebens entwickeln. In Vorbereitung der Änderung des Sozialgesetzbuches IX haben wir vor einigen Tagen mit dem Vorstand der "Lebenshilfe" die Frage diskutiert, ob dort Wahlfreiheiten mit hineingenommen werden könnten. Damit könnte beispielsweise ein benachteiligter Mensch selbst oder in partnerschaftlicher Beratung entscheiden, ob er in eine Werkstätte für Behinderte geht oder ob er die Assistenz von Integrationsfachdiensten und von Integrationsfirmen in Anspruch nimmt und in der Arbeitswelt ein selbstbestimmtes Leben führt. Wir werden also gewissermaßen eine Brücke bauen zwischen früheren traditionellen Einrichtungen beschützten Arbeitens und dem ersten Arbeitsmarkt, so daß der benachteiligte Mensch seine Situation selbst bestimmen kann. Wir sind auf dem Weg hierzu und werden uns bei der Konzipierung des Sozialgesetzbuches IX intensiv darauf einzurichten haben. Des weiteren - um den zweiten Punkt zu sagen, der mich sehr beeindruckt hat - hat die "Lebenshilfe" vorgeschlagen, eine Wahlfreiheit dahingehend zu schaffen, daß ein Mensch mit Benachteiligungen im Leistungsgeschehen entweder die traditionelle Sozialbürokratie in Anspruch nimmt oder, nach Prüfung dem holländischen Modell folgend, gewissermaßen über ein Budget verfügt und selbst die Leistungen "einkaufen" kann, die er für nötig hält. Sie sehen also, daß wir auf dem Wege sind, einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Auffassungen zu finden. In meiner Position als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten sage ich: Ich will einen Beitrag zur Integration leisten. Ich will keine Situation des Entweder-Oder, sondern eine Situation des Sowohl-Als-Auch befördern. - Dies ist meine Antwort auf Ihre Frage.

Präsident Wolfgang Thierse: Der Kollege Seifert möchte eine Nachfrage stellen.

Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD): Bitte sehr.

Dr. Ilja Seifert (PDS): Herr Kollege Haack, es war sehr interessant zu hören, daß Sie mit den Behindertenverbänden und insbesondere mit der "Lebenshilfe" reden. Vielleicht reden Sie mit den anderen Verbänden auch noch etwas öfter. Konkrete Nachfrage: Haben Sie eine zeitliche Vorstellung, wann Sie das, was Sie jetzt gesagt haben, als Antrag oder Gesetzentwurf vorlegen, über den wir dann wirklich reden können und über den auch in der Öffentlichkeit geredet werden kann?

Karl-Hermann Haack (Extertal) (SPD): Am 3. Dezember letzten Jahres habe ich anläßlich des Weltbehindertentages folgendes gesagt: Im Koalitionsvertrag stehen vier Punkte. Das erste ist die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation unter dem Stichwort Eingliederung von Menschen mit Benachteiligungen in unserer Gesellschaft. Zweitens müssen wir uns in dieser Legislaturperiode über die Arbeitsplatzsituation dieser gesellschaftlich benachteiligten Gruppe unterhalten. Insoweit haben wir zum Beispiel darauf hingewirkt, daß in dem 100.000-Plätze-Programm für Jugendliche insbesondere Jugendliche mit Benachteiligungen berücksichtigt werden. Dies ist eine ganz konkrete Aufgabenstellung, die die örtlichen Arbeitsämter abzuarbeiten haben. Ich kann die Kolleginnen und Kollegen des Hauses nur bitten, zu kontrollieren, ob die Arbeitsämter das auch tun. Der dritte Punkt, über den wir uns zu unterhalten haben, betrifft ein Gleichstellungsgesetz. Hier nehme ich zunächst einmal zur Kenntnis, daß die Kollegin Stolterfoht in Hessen mit ihrem Gesetzesentwurf gescheitert ist, und zwar im eigenen Kabinett. Man muß prüfen, woran das gelegen hat. Der vierte Punkt ist die Gebärdensprachprüfung. Diesem Hause hat im letzten Jahr ein Antrag vorgelegen, der dann abschlägig beschieden worden ist. Auch da werden wir auf der Basis dessen, was dieses Parlament wollte, weiterarbeiten müssen. Ich habe versucht, für diese Debatte eine Gebärdendolmetscherin zu engagieren. Das ist aber unter Hinweis auf die Beschlußlage des vergangenen Jahres abgelehnt worden. Wir müssen uns überlegen, wie wir dieses Problem im Berliner Parlament lösen. Ich halte das für wichtig. Sie sehen: Wir sind auf einem guten Wege. Sie sind herzlich eingeladen, uns mit Ihrer Fachkompetenz kritisch zu begleiten. Ich glaube, daß wir dann noch etwas von Ihnen lernen können.

Ich fahre fort in dem Bericht. Die Quote der Beschäftigung von Behinderten ist im öffentlichen Dienst insgesamt sehr schlecht. Im öffentlichen Dienst der Bundesländer sind wir bei 5,2 Prozent angelangt; bei den privaten Arbeitgebern sind es 3,4 Prozent. Es gibt aber gewaltige Ausreißer. Ich möchte hier feststellen, daß man über den früheren Ministerpräsidenten des Saarlandes und heutigen Bundesfinanzminister eine positive Aussage machen kann: Das Saarland hat eine vorbildliche Beschäftigungsquote von 7,3 Prozent.

(Beifall bei der SPD)

Das Schlußlicht bilden Bayern mit 4,8 Prozent

(Zuruf von der SPD: Hört! Hört!)

und Sachsen mit 3,8 Prozent. Ich habe die Bitte an die Kolleginnen und Kollegen aus Sachsen und Bayern, daß sie mit ihren Landesregierungen da entsprechend nacharbeiten.

(Susanne Kastner [SPD]: Sehr richtig!)

Das bedeutet: Wir dürfen die Arbeitsmarktsituation dieser Bevölkerungsgruppe nicht aus dem Auge verlieren. Ich betone ausdrücklich, daß - quer durch die Fraktionen - die Feststellung gilt: Die Pflichtquote ist eine Mindestquote; sie ist der unterste Level und nicht das Optimum. Um das zu erreichen, was wir uns vorstellen, muß noch mehr getan werden. Bedauerlicherweise ist, wenn man die Einstellungsquoten und die Abgangsquoten betrachtet, festzustellen, daß beim Ausscheiden älterer Mitarbeiter in den Firmen oder in den öffentlichen Einrichtungen nicht die Chance genutzt wird, Behinderte einzustellen. Da steht das Kostenargument im Vordergrund. Es wird gesagt, die Behinderten seien zu teuer und man könne das nicht machen. Das Ganze müßte flexibler gehandhabt werden. Die Antwort auf diese Argumentation findet sich in dem vierten Bericht der Bundesregierung. Dort wird dargestellt, was durch die Integrationsfachdienste, die angeboten werden, durch die finanziellen Leistungen, die von den Hauptfürsorgestellen erbracht werden, und die Beratungsdienste der Hauptfürsorgestellen erreicht wird. Das zeigt, daß die Argumentation unzutreffend ist. Da, wo Hauptfürsorgestellen angesprochen werden, sind meistens sehr gute Einstellungsquoten nachzuweisen. Die Beschäftigungsquote wird in den nächsten Jahren erhöht werden müssen. Wir werden dem vierten Bericht der Bundesregierung folgen. Wir wollen die Integrationsfachdienste ausbauen, um zu erreichen, daß gewissermaßen eine spezielle Arbeitsvermittlung für diesen Teil der benachteiligten Bevölkerungsgruppen eingerichtet wird. Insofern meine ich, daß es nur eine zynische und faule Ausrede ist, wenn man sich darauf zurückzieht, daß die Vermittlung und die Beschäftigung von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft zu bürokratisch organisiert und zu teuer sei. Man muß sich da nur um die entsprechenden Fachdienste kümmern. Dann wird man feststellen, daß dies nicht der Fall ist. Wir leben darüber hinaus in einer Umbruchsituation, die eben durch die Nachfrage des Kollegen Seifert noch einmal deutlich gemacht worden ist. Viele behinderte Menschen in unserer Gesellschaft möchten nicht mehr in Werkstätten für Behinderte, die klassische Form der Beschäftigung, gehen, sondern einen Weg finden, in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen. Hier werden wir auch die Integrationsfachdienste auffordern müssen, diesem Rechnung zu tragen. Dazu gibt es eine Menge Modellversuche.

(Birgit Schnieber-Jastram [CDU/CSU]: Die in unserer Regierung begonnen wurden!)

Ich führe gerade Gespräche darüber, diese Modellversuche - weil jetzt erkennbar wird, daß sie positiv sind - vorzeitig zu beenden mit der Zielsetzung, im Jahre 2000 auf der Basis dieser Modellversuche einen Akzent zu setzen und die Erfahrungen umzusetzen. Ich möchte noch einmal auf die vier wichtigen Punkte hinweisen, die für die Arbeit dieser Koalition und der neuen Bundesregierung bedeutsam sind. Erstens. Wir werden auf der Basis von Art. 3 des Grundgesetzes - Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen in unserer Gesellschaft - ein Gleichstellungsgesetz vorlegen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieses Gleichstellungsgesetz wird mit 16 Bundesländern abzustimmen sein. Da wird ein gewaltiges Stück Arbeit auf uns zukommen. Als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten verschaffe ich mir zur Zeit eine Übersicht über die Rechtslage auf diesem Gebiet. Die neuen Bundesländer erarbeiten bereits entsprechende Gesetzentwürfe. Ich will versuchen, die Zusammenarbeit in diesem Bereich so zu organisieren, daß wir noch in dieser Legislaturperiode ein Gleichstellungsgesetz verabschieden können.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Im Rahmen des SGB IX, also der Neuordnung des Schwerbehindertenrechts und des Rehabilitationsrechts, wollen wir erreichen, daß auch emanzipatorische Ansätze, wie sie zur Zeit von Behindertenorganisationen vorgetragen werden, ihren Niederschlag finden. Ich habe das eben an zwei Beispielen erläutert. Zum einen möchte ich eine Wahlfreiheit für behinderte Menschen sicherstellen. Das heißt, daß sie sich entscheiden können, entweder in eine geschützte Werkstatt zu gehen oder über eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu gehen und unter Inanspruchnahme von Assistenz selbstbestimmt zu leben und zu arbeiten. Das ist ein großer Wunsch, der mir auch gestern wieder von einer Besuchergruppe aus Bethel vorgetragen worden ist. Sie hat gesagt: Wir möchten nicht mehr in den geschützten Werkstätten sein, sondern mit entsprechenden Hilfen der Hauptfürsorgestelle in Bielefeld arbeiten. An dem Punkt müssen wir ein Wahlrecht schaffen. Zum anderen muß im Rahmen dieses Gesetzes folgende Frage erörtert und entschieden werden: Können wir Menschen mit Behinderungen die Wahlfreiheit geben, entweder direkt Fachdienste und andere Hilfen in Anspruch zu nehmen oder - nach dem holländischen Modell - ein Budget zu erhalten, mit dem sie selbst entscheiden können, welche Art von Hilfe sie in Anspruch nehmen wollen? In Holland läuft das sehr gut. Ich werde mir das dort ansehen und dann die Kolleginnen und Kollegen hier bitten, sich mit dieser Frage auseinanderzusetzen. Drittens. Die Frage der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich habe ich bereits hinreichend erörtert. Viertens. Bei der Einführung der Gebärdensprache gibt es unterschiedliche Konzeptionen. Ich war vor Antritt meines Amtes der Auffassung - in einer etwas oberflächlichen Befassung mit diesem Problem; das will ich hier gerne sagen -, Gebärdensprache sei international. Ich mußte feststellen: Gebärdensprache ist national. In dem Zusammenhang gibt es einen zweiten Konflikt. Einem Kind sollte man, wenn es dazu in der Lage ist, sehr früh die Lautsprache beibringen und nicht die Gebärdensprache. Eventuell muß es beide erlernen. In Frankreich gibt es Formen der bilingualen Erziehung, das heißt, die Kinder erlernen sowohl die Laut- als auch die Gebärdensprache. Wir haben zu diesem Punkt in der letzten Legislaturperiode unterschiedliche Anträge vorgelegt. Ich möchte Sie bitten, zu akzeptieren, daß zunächst eine fachwissenschaftliche Erörterung stattfinden muß, bevor wir besondere Gesetze machen. Ich bin nämlich fest davon überzeugt, daß wir die fachwissenschaftliche Auseinandersetzung nicht führen können. Die Ministerpräsidentenkonferenz der Länder hat angekündigt, im Sommer 1999 einen umfassenden Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Auf der Basis dieses Berichtes werden wir dann versuchen, ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünsche mir, daß wir in dieser Legislaturperiode vor dem Hintergrund des Sozialstaatsgebots Art. 3 konkretisieren und die Benachteiligung von behinderten Menschen in unserer Gesellschaft nicht länger zulassen. Die Tatsache, daß die Bundesrepublik Deutschland dieses Jahr 50 Jahre alt wird, sollten wir zum Anlaß nehmen, etwas für die Benachteiligten in unserer Gesellschaft zu tun. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Quelle:

Rede des Behindertenbeauftragten Karl-Hermann Haack - Auszug aus dem Protokoll der Bundestagssitzung vom 28.1.99

Erschienen in: impulse Nr. 12 / Juni 1999

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 11.02.2005

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