Nicht über einen Kamm scheren

Ein Erfahrungsbericht zur Qualifizierung am Arbeitsplatz von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Autor:in - Gudrun M. Karg
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse 60, 01/2012, Seite 12-17 impulse (60/2012)
Copyright: © Gudrun M. Karg 2012

Nicht über einen Kamm scheren

"Ich bin nicht geistig behindert, sondern psychisch krank!" lautete die Antwort von Frau H. auf die Frage, was ihr für die Zusammenarbeit in der Maßnahme InbeQ (nach § 38a Abs. 2 SGB IX) besonders wichtig sei. Sie hat die Erfahrung gemacht, dass dies im beruflichen Kontext miteinander gleichgesetzt wird. Ein Arbeitgeber fragte sie zum Beispiel, ob sie nicht besser in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung aufgehoben sei. Wiederholt wurde sie "fachlich unter- und menschlich überfordert." Frau H. machte bereits im Erstgespräch deutlich, dass bei Menschen mit psychischen Erkrankungen Besonderheiten bestehen, die bei der Arbeitsbegleitung berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es sowohl um Rahmenbedingungen wie auch um die Schwerpunktsetzung der Inhalte.

Rahmenbedingungen

Bei den Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Jobcoaching ist bereits die Vorarbeit wichtig, um zu einer für alle Seiten zufriedenstellenden Kooperation zu gelangen. Der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zu KlientInnen und ArbeitgeberInnen spielt hier eine große Rolle. Dies dauert bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, die bereits schlechte Erfahrungen durch Reaktionen des Umfelds gemacht haben, häufig länger als bei KlientInnen mit Lernbehinderung. Ein behutsames und transparentes Vorgehen bei gleichzeitiger Einbindung der KlientInnen in die Maßnahmeplanung ist daher essentiell in der Zusammenarbeit.

Der Einbezug des Umfelds unterscheidet sich bei beiden Zielgruppen nicht im Grundsatz der bedarfsorientierten und anlassbezogenen Vorgehensweise nach dem Motto "so viel wie nötig, so wenig wie möglich." Allerdings gibt es Unterschiede bei den AnsprechpartnerInnen. KlientInnen mit Lernbehinderung, die meist nicht in therapeutischer Behandlung sind, leben oft in einem beschützten Rahmen und wünschen den Einbezug des persönlichen Umfeldes. Hier bieten sich Eltern oder gesetzliche BetreuerInnen an. Bei MaßnahmeteilnehmerInnen mit psychischen Erkrankungen fungieren dagegen eher ÄrztInnen oder TherapeutInnen als AnsprechpartnerInnen. Gleichzeitig besteht die Tendenz, Kontakte zwischen Jobcoach und privatem Umfeld abzulehnen. Nicht immer ist zudem die Einbindung der Angehörigen sinnvoll. Verbindliche Absprachen mit den MaßnahmeteilnehmerInnen sowie klar formulierte und eng umgrenzte Schweigepflichtentbindungen gehören jedoch ohnehin zu den Standards im Umgang mit allen KlientInnen. Sie sind Grundlage für den Aufbau und die Aufrechterhaltung des Vertrauensverhältnisses.

Ausgestaltung der Maßnahme

Zur Ausgestaltung der Maßnahme gehört unabdingbar die Präsenz des Jobcoaches am Qualifizierungsplatz. Hierzu zählt auch bereits die telefonische Kontaktaufnahme bei der Akquise. Bei der Begleitung zum Vorstellungsgespräch, beim Antritt und bei mindestens wöchentlich stattfindenden Besuchen am Arbeitsplatz ist ebenfalls ein Jobcoach vor Ort. Bei der Vorstellung in den Betrieben ist häufig die Darstellung einer von Brüchen gekennzeichneten beruflichen Biografie eine Hürde. KlientInnen mit einer psychischen Erkrankung wollen oft zunächst nicht viel von sich preisgeben. Aber auch der offene Umgang mit Nennung einer Diagnose zu Beginn einer Maßnahme ist nicht in jedem Fall der richtige Weg. Psychische Erkrankungen sind in ihren Ausprägungen sehr unterschiedlich und die Gefahr der Stigmatisierung durch Vorurteile, Halbwissen, aber auch durch individuelle Vorerfahrungen der ArbeitgeberInnen ist groß. Teilweise ist es also sinnvoll, einzelne KlientInnen zur Zurückhaltung hinsichtlich ihrer Off enheit zu beraten. Dennoch möchten ArbeitgeberInnen, die sich zum Teil erstmals auf die Beschäftigung eines Menschen mit psychischer Erkrankung einlassen, eine Handreichung. Daher empfiehlt es sich, dass vom Jobcoach Prinzipien im Umgang mit psychischen Erkrankungen angesprochen und Empfehlungen bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen gegeben werden. In keinem Fall sollte über den Kopf der KlientInnen hinweg eine Diagnose an ArbeitgeberInnen und KollegInnenkreis weitergegeben werden.

Die Thematisierung einer Lernbehinderung fällt fast immer leichter, da sich hier zunächst jeder etwas ähnliches vorstellt. KlientInnen mit Lernbehinderungen sind bei den ersten Kontakten mit ArbeitgeberInnen meist auf enge Unterstützung bei der Gesprächsführung angewiesen und fordern diese fast immer ein. Auch zum Antritt der Qualifizierung wünschen sich diese TeilnehmerInnen Begleitung durch den Jobcoach. KlientInnen mit psychischen Erkrankungen legen hingegen in nahezu allen Fällen Wert darauf, alleine zu agieren, um nicht unselbstständig zu wirken. Bei der Gestaltung der Besuche durch den Jobcoach bestehen KlientInnen mit psychischen Erkrankungen meist darauf, dass die Gespräche in einem gesonderten Raum stattfinden und nur das Notwendigste besprochen wird.

Himmelszimmer 2011

Zum Beispiel...

Frau H., deren Qualifizierungsplatz eine Bauschreinerei war, ging soweit, dass sie zu Besuchen am Arbeitspaltz nur Formalia wie Tagesberichte und Termine besprach. Erkrankungsbedingte Themen kommunizierte sie ausschließlich an Sonderterminen im Integrationsfachdienst oder telefonisch. Auch gemeinsame Rücksprachen mit KollegInnen und ArbeitgeberInnen möchten viele KlientInnen nach Möglichkeit nur nach vorheriger Absprache und in einem gesonderten Rahmen abgehalten wissen. Ebenso kommt es vor, dass MaßnahmeteilnehmerInnen mit psychischen Erkrankungen die Vermittlung von arbeitsrelevanten Kenntnissen durch den Jobcoach in den Räumen des Integrationsfachdienstes organisiert haben wollen, um am Qualifizierungsplatz nicht als eingeschränkt in der Lernfähigkeit wahrgenommen zu werden. Die Zielgruppe der psychisch erkrankten Menschen weist die selbe hohe Streuung der Intelligenz auf, wie die Gesamtbevölkerung. Daher sollten die KlientInnen bei der eigenständigen Suche und Entwicklung von Materialien sowie von Ideen zur Arbeitserleichterung unterstützt werden. Für Frau H., die nach dem Abbruch ihres Studiums eine Ausbildung zur Schreinerin abgeschlossen hatte, bot sich z. B. Fachliteratur über Werkzeugkunde an, die sie sich nach einer Einführung in die Nutzung der öffentlichen Bibliothek ausleihen konnte. Auch die Internetrecherche, z. B. in Fachforen, nutzte sie gerne.

Einige psychische Erkrankungen gehen mit kognitiven Einbußen wie Konzentrationsschwäche einher. Dies war auch bei Frau H. der Fall. Sie neigte gleichzeitig dazu, sich selbst zu hohe Ziele zu setzen und reagierte mit Frustration, wenn sie diese nicht erreichte. Bei ihr war es daher von hoher Bedeutung, die Lernschritte nicht zu komplex zu gestalten. Dies konnte durch die Vorstrukturierung der Inhalte und durch das Bestimmen kleiner Teilziele innerhalb des Lern- und Arbeitsprozesses erreicht werden.

Ein häufiges Problem ist, dass Einschränkungen für das Umfeld zunächst nicht ersichtlich sind. Frau H. konnte sich sprachlich sehr gut ausdrücken und eignete sich neue Tätigkeiten schnell an. Ihr Vorgesetzter in der Bauschreinerei äußerte wiederholt, dass Frau H. seiner Ansicht nach keine Einschränkung hat und plante sie anfangs daher voll ein. Bald wurde ihr jedoch der Druck zu hoch und sie entwickelte Schlafstörungen und Appetitverlust. Nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber wurde sie dann als zusätzliche Kraft eingeplant. Dadurch erfuhr sie eine deutliche Entlastung.

Auch bei Menschen mit Lernbehinderungen, vor allem beim Vorliegen von Teilleistungsstörungen, kann die Fehleinschätzung durch ArbeitgeberInnen zur Überforderung führen. Bei KlientInnen mit einer Lernbehinderung, die Schwierigkeiten damit haben, eine Überforderung zu verbalisieren, empfiehlt sich die genaue Beobachtung und gezielte Einholung von Rückmeldungen durch das persönliche und berufliche Umfeld. Die Sensibilisierung der ArbeitgeberInnen zu diesem Thema erweist sich hier stets als hilfreich.

Fenstermann 2011

Leistungsschwankungen

KlientInnen mit psychischen Erkrankungen weisen häufig Einschränkungen in der Belastbarkeit auf, die sich in Leistungsschwankungen äußern können. Dies ist umso mehr von Bedeutung, da die Behinderung ja meist nicht gleich ersichtlich ist. Dem Arbeitgeber von Frau H. musste darum verdeutlicht werden, dass es sich bei Leistungseinbrüchen nicht um mangelnde Arbeitsmotivation handelte, sondern um eine Folge ihrer Erkrankung. In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, mit den KlientInnen bereits im Vorfeld mögliche Auslöser und Anzeichen für drohende psychische Krisen zu thematisieren. Bei Frau H. kündigte sich eine Verschlechterung ihres Zustandes stets durch Appetitverlust, gefolgt von Schlaflosigkeit, an. Durch den Austausch darüber konnte stets rechtzeitig reagiert werden.

Kaktus am Fenster 1993

Die Regelung der Arbeits- und Pausenzeiten ist für Menschen mit psychischen Erkrankungen von hoher Relevanz. Selbst in Fällen, bei denen von einer Arbeitsfähigkeit in Vollzeit ausgegangen wird, bewährt es sich, in Teilzeit zu beginnen. Die Arbeitszeit wird schrittweise und ggf. nach Rücksprachen mit den behandelnden ÄrztInnen ausgeweitet. Bei Auftreten von psychischen Krisen kann das Pensum zeitlich befristet wieder verringert werden. Für Frau H. konnte in einer privaten Belastungssituation durch die rechtzeitige Herabsetzung der Wochenarbeitszeit von 20 auf 15 Stunden das psychische Wohlbefinden kurzfristig deutlich verbessern.

Dies setzt allerdings eine gute Reflexionsfähigkeit der KlientInnen sowie ein hohes Verständnis und Flexibilität der ArbeitgeberInnen voraus. Gerade bei schwankenden Krankheitsverläufen kann ein linearer Verlauf der Stundenaufstockung nicht garantiert werden. Bei Menschen mit Lernbehinderungen ist dieses Vorgehen ebenfalls sinnvoll. Die Grenzen der Belastbarkeit sind somit gut auszuloten und Überforderung kann eventuell rechtzeitig Einhalt geboten werden.

Eine Besonderheit bei einigen KlientInnen mit psychischen Erkrankungen ist die Erstellung eines Krisenplans. Insbesondere, wenn eine Erkrankung vorliegt, bei der es zu psychischen Krisen am Arbeitsplatz (und in Extremsituationen zur Akuteinweisung in ein Klinikum) kommen kann, sollte das am Qualifizierungsplatz angesprochen werden. Dies erhöht die Sicherheit für ArbeitgeberInnen und für MaßnahmeteilnehmerInnen. Bei Frau H. wurde die genaue Vorgehensweise bei Eintreten eines psychischen Notfalls gemeinsam mit ihr und dem Arbeitgeber Schritt für Schritt durchgesprochen und schriftlich fixiert. In einem Maßnahmekatalog wurde festgehalten, wann und in welcher Reihenfolge verschiedene AnsprechpartnerInnen informiert und wie und von wem Frau H. bis zum Eintreffen von unterstützenden Personen begleitet werden möchte.

Straße 1993

Weitere Besonderheiten bei KlientInnen mit psychischen Erkrankungen sind häufig krankheitsbedingte Einschränkungen der sozialen Kompetenz, eine verminderte Flexibilität und Schwierigkeiten in der Selbsteinschätzung. Auch sie wirken sich auf Rahmenbedingungen sowie Inhalte der Qualifizierung aus.

Schwerpunkte des Jobcoachings

Die Inhalte des Jobcoachings werden stets mit ArbeitgeberInnen und KlientInnen in Kooperation erarbeitet. Hier zeigen sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen bei den beiden Zielgruppen. Für KlientInnen mit Lernbehinderungen ist zum Beginn der Maßnahme häufiger eine berufliche Grundorientierung Thema, weswegen die Aneignung grundlegender Arbeitsinhalte und -techniken einen Schwerpunkt im Job- coaching bildet. Bei KlientInnen mit psychischen Erkrankungen, die sich beruflich neu orientieren müssen, ist dies ebenso. Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen können jedoch unter angepassten Arbeitsbedingungen weiterhin in ihrer bisherigen Branche tätig sein. Für sie geht es neben dem Auffrischen von Fachkenntnissen und -fertigkeiten primär darum, trotz der individuellen Einschränkungen wie eine herabgesetzte Belastbarkeit grundsätzlich arbeitsfähig zu bleiben. Hier kann der Umgang mit Stress am Arbeitsplatz ein zentraler Inhalt im Jobcoaching sein.

Damit zusammenhängend sind Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Möglichkeiten der Freizeitgestaltung immer wiederkehrende Themen. Auch die Selbstfürsorge ist insbesondere bei MaßnahmeteilnehmerInnen mit einem herabgesetzten Selbstwertgefühl ein wichtiger Inhalt. Bei Menschen mit Lernbehinderungen sind diese Inhalte ebenfalls präsent. Jedoch geht es bei ihnen eher um die Vermeidung einer zusätzlichen Erkrankung, wohingegen bei psychisch erkrankten KlientInnen meist die Stabilisierung und der Erhalt des Bisherigen das Ziel ist.

Wahrgenommene Schwankungen der Leistungsfähigkeit im Berufsleben sind ein weiteres Thema, mit dem einige psychisch erkrankte KlientInnen lernen müssen, umzugehen. Entsprechende Entlastungsstrategien sind ein entsprechend wichtiger Inhalt im Jobcoaching. Das kann bedeuten, z. B. eine/n ArbeitskollegIn ins Vertrauen zu ziehen um in Krisenzeiten von ihr/ihm besonders unterstützt zu werden. Eine weitere Möglichkeit ist, mit dem/ der ArbeitgeberIn eine Vereinbarung zu treffen, bei nachlassender Konzentration alternative Aufgaben durchführen zu können.

Inhaltlich zentral für beide Zielgruppen ist zumeist ein soziales Kompetenztraining, wenn auch teils mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Menschen mit Lernbehinderung haben eher Bedarf, basale Themen wie die Aufnahme von Gesprächen im KollegInnenkreis oder das Anbringen eigener Wünsche und Bitten gegenüber den ArbeitgeberInnen zu erarbeiten, außerdem sind grundlegende Prinzipien für KundInnenkontakte ein häufig einzuübendes Thema. KlientInnen mit psychischen Erkrankungen haben hingegen oft Schwierigkeiten, sich in ein Team zu integrieren, Verhalten der KollegInnen richtig einzuschätzen und in Konfliktsituationen angemessen zu agieren.

Das Rollenspiel ist für fast alle KlientInnen der Königsweg zur Einübung sozialer Fertigkeiten, auch hier schätzen vor allem MaßnahmeteilnehmerInnen mit psychischer Erkrankung den geschützten Rahmen in den Räumlichkeiten des Integrationsfachdienstes.

Wichtig für beide Zielgruppen ist der Umgang mit Veränderungen am Arbeitsplatz. Diese können bei allen TeilnehmerInnen zu Unsicherheiten führen. Besonders bei Menschen mit psychischen Erkrankungen - und mit entsprechenden Vorerfahrungen - können Veränderungen im KollegInnenkreis oder in den Tätigkeitsgebieten Krisen begünstigen. Es hat sich gezeigt, dass es hilfreich ist, solche Veränderungen frühzeitig, off en und gemeinsam zu thematisieren, um aufkeimende Ängste nicht eskalieren zu lassen.

KlientInnen beider Zielgruppen wenden sich immer wieder auch mit therapierelevanten Themen an den Jobcoach: Nicht immer fällt die Grenzziehung leicht. Aus dieser Erfahrung heraus sollte bereits zu Beginn der Maßnahme darüber aufgeklärt werden, was Inhalt von Jobcoaching sein kann und was in die Zuständigkeit der Psychotherapie oder fachärztlichen Behandlung fällt. Bei erkennbarem Therapiebedarf sollten die KlientInnen eine Rückmeldung bekommen und die Rücksprache mit zuständigen Fachkräften gesucht werden.

Offener Prozess

Insbesondere bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen der Erkrankungsverlauf entscheidende Auswirkungen auf Rahmenbedingungen und Inhalte der Qualifizierung hat, ist ein linearer Prozess in der Qualifizierung nicht möglich. Während bei Menschen mit einer Lernbehinderung von einer dauerhaften und relativ stabilen Einschränkung ausgegangen werden kann, verlaufen psychische Erkrankungen häufig dynamisch. Es droht außerdem eine Chronifizierung des Erkrankungsbildes. Psychische Krisen, gleich durch welche Auslöser, können zu Kursabänderungen in der Vorgehensweise bis hin zu Unterbrechungen der Maßnahme aufgrund von Krankheitszeiten führen. Häufig wird Menschen mit psychischer Erkrankung mangelnde Arbeitsmotivation unterstellt. Gegenüber den ArbeitgeberInnen sollte diese Besonderheit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Thema "Motivation", frühzeitig offengelegt werden. Sollte es phasenweise zu Einbrüchen in der Arbeitsleistung kommen, sind die Hintergründe dafür stets zu hinterfragen. Handelt es sich um Schwierigkeiten am Qualifizierungsplatz oder liegt im Privaten etwas im Argen?

Auch KlientInnen mit Lernbehinderungen können auf diese Hindernisse im Arbeitsleben mit Motivationseinbrüchen reagieren - übrigens wie alle Menschen. Die Aufgabe des Jobcoaches ist es, durch Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen sowie motivierende Gesprächsführung Unterstützung dabei zu leisten, damit die Integration auf dem Arbeitsmarkt für alle beteiligten Parteien ein Erfolg ist.

*Name ist der Redaktion bekannt

Gudrun M. Karg

Gudrun M. Karg ist Diplom-Psychologinund arbeitet im IFDMittelfranken in der Vermittlungund Berufsbegleitungmit Menschenmit psychischen Erkrankungenund Lernbehinderungen.

Kontakt und nähere Informationen

Gudrun M. Karg

Integrationsfachdienst (IFD) gGmbH

Fürther Str. 212, 90429 Nürnberg

Tel.: 0911 / 32 38 99-0, Fax: 0911 / 32 38 99-29

E-Mail: karg@ifd-ggmbh.de

Internet: www.ifd-mittelfranken.de

Quelle:

Gudrun M. Karg: Nicht über einen Kamm scheren. Ein Erfahrungsbericht zur Qualifizierung am Arbeitsplatz von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Erschienen in: impulse 60/2012, Seite 12-17

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 23.01.2014

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