"Supported Employment - working for all?"

Bericht von der 8. Konferenz der European Union of Supported Employment

Autor:in - Stefan Doose
Themenbereiche: Recht, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse, Nr. 44/2007, Seite 37-40. impulse (44/2007)
Copyright: © Stefan Doose 2007

"Supported Employment - working for all?"

Die European Union of Supported Employment (EUSE) ist der europäische Dachverband der nationalen Organisationen für Unterstützte Beschäftigung (www.euse.org). Unter dem Titel "Supported Employment - working for all?" fand vom 13.-15. Juni 2007 die nunmehr achte EUSE-Konferenz mit 650 TeilnehmerInnen aus 35 Ländern statt (s. a. www.euseconference2007.or g). Während Menschen aus ganz Europa, aber auch aus Malaysia, Südkorea, Neuseeland, Kanada und den USA die Tagung zu einer wahrhaft internationalen Tagung machten, waren leider nur drei Teilnehmer aus Deutschland vertreten, selbst aus Slowenien und Neuseeland waren mehr VertreterInnen da. Schade eigentlich, denn die EUSE-Konferenz bietet eine ausgezeichnete Plattform über den Tellerrand zu schauen, Ideen zu bekommen und internationale Kontakte zu knüpfen. Außerdem gibt es in Deutschland genügend Erfahrungen und Projekte, die wiederum gut in den internationalen Diskurs eingebracht werden können.

Zugegeben, das Wetter in Belfast entsprach den Vorurteilen über das irische Wetter, indem es fast drei Tage ununterbrochen regnete. Aber Belfast ist, seitdem der Friedensprozess in Nordirland voranschreitet, eine aufstrebende Stadt, in der es einiges zu entdecken gibt und hinsichtlich der Barrierefreiheit der Stadt könnte sie vielen deutschen Städten als Vorbild dienen.

Die bisherige Präsidentin der EUSE Monica Wilson wies in ihrem Eröffnungsstatement auf einige Aufgabenbereiche für die zukünftige Arbeit der European Union of Supported Employment hin:

  1. So sei es wichtig, die Grundsätze und Ziele von Unterstützter Beschäftigung wieder in den Blick zu nehmen und angesichts der in vielen Ländern noch unzureichenden finanziellen und rechtlichen Absicherung von Supported Employment eine neue Phase der Lobbyarbeit auf nationaler und europäischer Ebene zu beginnen.

  2. Das Leitziel der Inklusion bedeute, dass keiner mehr ausgegrenzt werde und ein konstruktiver Umgang mit Vielfalt in Betrieben stattfinde. Behinderung sei dabei nur eine Dimension von gesellschaftlicher Heterogenität. Unterstützte Beschäftigung sollte daher auch anderen Zielgruppen zur Verfügung stehen, die diese Art von Unterstützung benötigen, um Arbeit zu finden und zu halten.

  3. Teilhabe sei mehr als Teilhabe im Arbeitsleben, Leben sei mehr als Arbeit. Wichtig sei daher Unterstützte Beschäftigung stets im Kontext sozialer Integration zu sehen und diese auch mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen.

  4. Die NutzerInnen von Unterstützter Beschäftigung sollten systematisch mit einbezogen werden. Beispielhaft in diesem Zusammenhang sei die Konferenz "ready, willing, ab-le" der Nutzer von Supported Employment mit den Dienstleistern im April 2007 in Nordirland gewesen. Dort hat sich seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe von NutzerInnen mit verschiedenen Behinderungen und Dienstleistern gegründet, die die Arbeit im Bereich Unterstützte Beschäftigung begleitet und diese Konferenz vorbereitet hat

Internationale Entwicklungen

Ein wichtiger Bezugspunkt in der internationalen Diskussion, der auch auf der EUSE-Tagung vorgestellt wurde, ist die neue UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen (UN 2006), die am 13.Dezember 2006 nach langer Vorarbeit in der UN-Generalversammlung verabschiedet und mittlerweile von 114 Staaten unterzeichnet wurde. Sie soll erstmals verbindliche internationale Standards setzen, um den weltweit schätzungsweise 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung das Leben einfacher zu machen. Die UN-Konvention beruht auf grundlegenden Prinzipien wie Würde, individuelle Selbstbestimmung, Nichtdiskriminierung, Teilhabe, Respekt vor der Unterschiedlichkeit, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Sie enthält Verpflichtungen der unterzeichnenden Staaten gegenüber behinderten Menschen u. a. in den Bereichen Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung, Barrierefreiheit, Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Sicherheit, Freizügigkeit, Zugang zur Justiz, unabhängige Lebensführung und Teilhabe an der Gemeinschaft, Schutz von Kindern und Familie, persönliche Mobilität, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen, Achtung der Privatsphäre, Bildung, Habilitation und Rehabilitation, Arbeit und Beschäftigung, angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz, Teilnahme am politischen und öffentlichen Leben, Teilnahme am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport. Die UN-Konvention beinhaltet beispielsweise im Artikel 27 das Recht von behinderten Menschen "auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, Integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichem Arbeitsmarkt frei gewählt und angenommen wurde." Der Artikel enthält ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der Behinderung in allen Fragen der Beschäftigung, einschließlich der Bedingungen in Bezug auf Rekrutierung, Einstellung und Beschäftigung, Weiterbeschäftigung und Aufstieg. Das Recht auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, auf gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit und die gleichberechtigte Ausübung von Arbeitnehmerrechten mit anderen Beschäftigten. Die Staaten verpflichten sich u. a. Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt sowie Unterstützung bei der Arbeitssuche, dem Erwerb und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Deutschland und Österreich gehören zu den Erstunterzeichnern der UN-Konvention, der nächste und wichtigere Schritt ist die Ratifizierung der Konvention, die damit in deutsches Recht umgesetzt wird. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat im Gespräch mit dem Sprecherrat des Deutschen Behindertenrats am 18.9. 2007 zugesagt, dass Deutschland die UN-Konvention schnell ratifizieren und ein entsprechendes Gesetz erarbeiten wolle.

Trend zur Zielgruppenerweiterung

Das Motto der Tagung "Supported employment - working for all?" wies bereits auf den erkennbaren Trend in Europa hin, dass Unterstützte Beschäftigung nicht nur für Arbeitssuchende und ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, sondern auch für andere Zielgruppen angeboten wird. Nun ist Unterstützte Beschäftigung sicher kein Instrument der beruflichen Integration, das in seiner Breite für alle Arbeitssuchenden sinnvoll ist, aber es gibt eine Reihe von Personengruppen, bei denen die Vermittlung eines Arbeitsplatzes keine ausreichende Unterstützung der betrieblichen Integration darstellt. Der methodische Ansatz von Unterstützter Beschäftigung bietet jedoch sinnvolle Möglichkeiten, andere Personengruppen mit "Arbeitsbehinderungen" wie Personen mit schwerwiegenden sozialen Problemen, z. B. Jugendliche aus der stationären Jugendhilfe, Jugendliche nach Gefängnisaufenthalt und Drogenabhängigkeit oder MigrantInnen durch Job Coaching erfolgreich in Betriebe einzugliedern. Die EUSE hat deshalb bereits im Jahr 2005 ihre Definition von Unterstützter Beschäftigung so erweitert, dass sie auch andere benachteiligte Personengruppen einschließt:

"Unterstützte Beschäftigung bietet Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen, um bezahlte Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten und zu halten" (EUSE 2005, 13, Übersetzung durch den Verfasser).

Beispiel Schweden: Unterstützte Beschäftigung für MigrantInnen

In Schweden gab es beispielsweise im Jahre 2006 landesweit 600 Job Coaches, von denen sich 325 um die berufliche Integration der Zielgruppe Menschen mit Behinderung und 275 um MigrantInnen kümmerten. Die Job Coachs in Schweden sind alle beim staatlichen Arbeitsmarktservice angestellt, insgesamt werden ungefähr 15.000 Personen im Jahr unterstützt. Im Jahre 2003 kam zu der Zielgruppe Menschen mit Behinderung die Zielgruppe der MigrantInnen hinzu. Der Prozess der beruflichen Integration ist mit der Erstellung eines beruflichen Profils, der individuellen Arbeitsplatzentwicklung, der Unterstützung der Einarbeitung im Betrieb und der nachfolgenden Unterstützung für beide Zielgruppen erstmal gleich. Die Unterstützung im Betrieb richtet sich dabei ungefähr zur Hälfte an die unterstützte ArbeitnehmerIn und zur Hälfte der Zeit an die KollegInnen und Vorgesetzte im Betrieb. Die meisten der gefundenen Arbeitsverhältnisse sind Vollzeitstellen. Die Arbeitslosenquote in Schweden beträgt zurzeit 3,9 %, Lohnkostenzuschüsse sind bis zu einer Dauer von 4 Jahren möglich. Es wird großen Wert darauf gelegt, dass die TeilnehmerInnen, wenn sie in das Programm kommen, prinzipiell "vermittlungsfähig" sind und z.B. die medizinische Rehabilitation oder grundlegende Sprachkurse abgeschlossen sind. Bei MigrantInnen verläuft der Prozess der beruflichen Integration in der Regel deutlich schneller. So unterstützen die Job Coaches für MigrantInnen auch eine größere Personenzahl.

Ein Job Coach für Menschen mit Behinderungen findet im Durchschnitt für sieben Menschen mit Behinderung Arbeit und unterstützt 25-30 Personen im Jahr. Die Zielgruppe umfasst hauptsächlich Menschen mit Lernschwierigkeiten und psychischer Behinderung sowie blinde und gehörlose Menschen. Dabei werden auch Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf vermittelt wie Arbeitssuchende mit Asperger-Syndrom oder ohne Lautsprache. Zur Arbeitssuche stehen für Menschen mit Behinderungen in der Regel sechs Monate, für Unterstützung nach Abschluss des Arbeitsvertrags 12 Monate zur Verfügung, was aber in einigen Fällen verlängert werden kann. Nach sechs Monaten haben 55 % der unterstützten Menschen mit Behinderungen einen Job.

Ein Job Coach für MigrantInnen unterstützt dagegen eine größere Gruppe und vermittelt im Durchschnitt 24 MigrantInnen im Jahr in Arbeit. Nach sechs Monaten haben im Durchschnitt 65 % der unterstützten MigrantInnen Arbeit, die Nachbetreuungszeit beträgt nur 6 Monate. Die Barrieren für MigrantInnen sind zum einen die Sprachkenntnisse, auf der anderen Seite werden die formalen Abschlüsse der Herkunftsländer oft nicht anerkannt oder sind schwer zu übertragen. Viele MigrantInnen haben keine oder wenig Arbeitserfahrung. Sie haben keine Kontakte zu Arbeitgebern in Schweden. Bei einigen kommen neben sprachlichen Barrieren auch Behinderungen hinzu. Bei der Bewerbung und Einarbeitung im Betrieb spielen insbesondere die unterschiedlichen kulturellen Standards und die damit verbundenen unterschiedlichen Erwartungen eine wichtige Rolle. Die Rolle des Job Coaches ist hier die eines Kontaktanbahners und eines Vermittlers zwischen den Kulturen.

Dieses Beispiel zeigt, wie vielfältig mittlerweile Unterstützte Beschäftigung in Europa ist. Auf der Konferenz wurde aber auch deutlich, dass es trotz zahlreicher erfolgreicher Modellprojekte sehr große nationale und regionale Unterschiede in der finanziellen Absicherung und der Umsetzung von Unterstützter Beschäftigung gibt.

Eindrücke über die Praxis von Unterstützter Beschäftigung in Europa

Im Rahmen einer qualitativen Studie des Work Research Instituts in Oslo (Spjelkavik & Evans 2007) wurden Supported Employment Projekte in Irland, Finnland, Portugal, Schottland, den Niederlanden, Spanien und Norwegen jeweils 3-7 Dienste besucht und Interviews mit Job Coaches durchgeführt. Ziel war es, einen vertieften Einblick in die Praxis von Unterstützter Beschäftigung in Europa zu gewinnen und zu erforschen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den einzelnen Ländern zu beobachten sind und herauszufinden, was diese Unterschiede verursacht. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf eine repräsentative Darstellung von Unterstützter Beschäftigung in Europa, sondern will vielmehr Eindrücke wieder geben und daraus resultierende Fragen stellen.

Zunächst kann festgestellt werden, dass die sehr unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, Finanzierungen und Anreize auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln, zu großen nationalen Unterschieden hinsichtlich der Organisationsform, der tatsächlichen Arbeitsweise, der erreichten Zielgruppe und der Ergebnisse von Unterstützter Beschäftigung führen. Hinzu kommt, dass in den einzelnen europäischen Ländern Begriffe wie Behinderung, Vermittlung, Arbeitsplatz oder Arbeitserprobung unterschiedlich definiert sind. Dies macht einen direkten Vergleich schwierig, ermöglicht aber auf der anderen Seite unterschiedliche Kontextfaktoren miteinander zu vergleichen.

In einer Reihe von europäischen Ländern, wie beispielsweise in den in der Untersuchung beteiligten Ländern Portugal und Spanien, gibt es immer noch keine gesicherte Finanzierung, während es in anderen Ländern wie z. B. Norwegen oder Irland nationale Programme und Finanzierung gibt. In den Niederlanden war die Vergütung der untersuchten Supported Employment Dienste weitgehend erfolgsabhängig. Sie wurden nur bezahlt, wenn sie einen Arbeitsplatz vermitteln konnten. In den Ländern, in denen es nationale Programme gab, war einerseits eine größere Stabilität und Sicherheit der Dienste zu beobachten, anderseits hatten die Fachdienste weniger Autonomie und waren häufig auf Zuweisung von Klienten durch die Arbeitsverwaltung abhängig. Dies führte nicht selten dazu, dass sie Arbeitssuchende mit einer geringeren Motivation und vielfältigen Vermittlungshemmnissen unterstützen müssen. Die Zahl der von einem Job Coach unterstützten Personen mit Behinderungen schwankt signifikant zwischen 7 und 40 Klienten.

Die unterstützten Menschen mit Behinderungen sehen sich in der Regel als zu leistungsfähig für die Werkstatt für behinderte Menschen und möchte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Viele haben wenig oder gar keine Arbeitserfahrungen. Die Alternative zur Unterstützten Beschäftigung ist für sie Arbeitslosigkeit oder die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Es gab nach Eindruck der Forscher jedoch wenig Kooperation mit den Werkstätten für behinderte Menschen. Menschen mit einer psychischen Behinderung sind neben Arbeitssuchenden mit Lernschwierigkeiten eine große und wachsende Zielgruppe von Unterstützter Beschäftigung. Generell wird von den unterstützten ArbeitnehmerInnen erwartet, dass sie einigermaßen stabil und vermittlungsfähig sind. Dennoch gibt es in den verschiedenen europäischen Ländern eine große Spannbreite hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Motivation der unterstützten Personen.

Die Arbeitsplätze werden durch den Fachdienst in der Regel durch informelle Kontakte in kleinen und mittleren Betrieben gewonnen. Es handelt sich oft um niedrig qualifizierte Arbeitsplätze. Es folgt in der Regel eine Arbeitserprobung, deren Ausgestaltung und Dauer jedoch sehr unterschiedlich ist. In fast allen Ländern gibt es Lohnkostenzuschüsse, jedoch sind sie unterschiedlich in Art und Dauer. In einigen Ländern ist bei niedriger Produktivität der ArbeitnehmerInnen eine Kombination von Lohn und Erwerbsminderungsrente möglich, in einigen Fällen zahlt der Arbeitgeber unter Umständen gar nichts. Viele unterstützte ArbeitnehmerInnen arbeiten Teilzeit. Ein besonderes Problem stellt in vielen Ländern wie z. B. in Irland die sogenannte "Sozialleistungsfalle" (benefit trap) dar, die es es für Klienten unattraktiv macht Vollzeit zu arbeiten und zu viel zu verdienen, da sie dann Sozialleistungen verlieren und sich die Mehrarbeit nicht lohnt bzw. sogar zu Mindereinnahmen führt. In der Regel wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag angestrebt, häufig werden jedoch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. In einigen Fällen wurden auch extrem lange vom Arbeitgeber unbezahlte Praktika vorgefunden, in denen die ArbeitnehmerInnen dann ihre Sozialleistungen weiter beziehen.

Eine Vermittlungsquote von 30-45 % scheint abhängig von der unterstützten Zielgruppe und der Zugangsbedingungen für die untersuchten Dienste typisch zu sein, obwohl es teilweise keine zuverlässige Dokumentation der Vermittlungen gab und, wie bereits erwähnt, Vermittlungen unterschiedlich definiert wurden. Es gab in keinem der besuchten Ländern Statistiken oder Untersuchungen zur Nachhaltigkeit der Vermittlungen. Obwohl die längerfristige Unterstützung von vielen Diensten als Notwendigkeit angesehen wurde, gab es nur wenige Beispiele für eine Finanzierung der langfristigen Unterstützung. Häufig wurde die Nachbetreuung durch die Fachdienste, auch wenn sie nicht bezahlt wurde, im Rahmen der Möglichkeiten etwa durch Telefonate und Betriebsbesuche durchgeführt.

Die Job Coachs hatten meist eine Qualifikation im sozialen Bereich, selten im Bereich der Wirtschaft. Einige hatten an keiner spezielle Fortbildung in Unterstützter Beschäftigung teilgenommen, während andere das "Diploma in Supported Employment" gemacht oder an informellen Fortbildungen teilgenommen hatten. Diese wurde jedoch teilweise als nicht genügend praxisrelevant angesehen, sodass hier ein weiterer Verbesserungsbedarf besteht.

Die Untersuchung offenbart, obwohl erklärter Maßen nicht repräsentativ für die Situation von Unterstützter Beschäftigung in Europa, insgesamt noch einen großen Verbesserungsbedarf sowohl hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen als auch der Qualität der Arbeit vor Ort. Insofern sind die von der EUSE (2005) entwickelten europäischen Qualitätsstandards ein wichtiger Schritt zu einer einheitlichen, qualitativ guten Praxis von Unterstützter Beschäftigung in Europa. Letztlich muss man aber vor allem festhalten, dass die Finanzierung, die Ausgestaltung der Arbeit der Dienste und die damit erreichte Zielgruppe maßgeblich steuert.

Zukunft

Der ehemalige Präsident der EUSE Christy Lynch forderte dann auch in seinem engagierten Vortrag "a lot done - more to do!" aus den seit Langem vorliegenden Praxiserfahrungen endlich die notwendigen strukturellen Konsequenzen zu ziehen. Es seien keine weiteren Modellprojekte und Erfolgsgeschichten mehr notwendig, sondern die Etablierung eines wertegeleiteten, qualitativ hochwertigen integrativen betrieblichen Unterstützungssystems. Unterstützte Beschäftigung müsse bereits in der Schule beginnen. Unterstützte Beschäftigung solle ein Instrument sein, um die Zukunftspläne von Menschen mit Behinderungen zu unterstützen. Es müsse Anreize geben, dass sich Arbeit für Menschen mit Behinderung lohne und nicht Inaktivität oder die Beschäftigung in einer Werkstatt belohnt werde. Werkstätten für behinderte Menschen müssen strategisch umgebaut werden zu einem Netzwerk unterstützter Arbeitsplätze im Gemeinwesen. Dafür sei es notwendig zu analysieren, wohin die Finanzströme im Bereich der beruflichen Rehabilitation derzeit fließen und ob mit ihnen die gewünschten Ergebnisse erreicht würden. Es sei immer noch so, dass trotz mittlerweile gegenteiliger sozialpolitischer Zielsetzungen, der Großteil des Geldes in außerbetriebliche Einrichtungen fließe. Unterstützte Beschäftigung müsse endlich als regelhafte Unterstützung der beruflichen Teilhabe für alle Menschen, die diese Art der Unterstützung benötigen, etabliert werden. Dafür seien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene strategische Alliancen und ein umfassender Aktionsplan erforderlich.

Für die EUSE wird sich darum Mike Evans von der Scottish Union of Supported Employment kümmern, der auf der Tagung als neuer EUSE Präsident gewählt wurde. Am 25.-26. Oktober 2007 fand das erste Treffen des neuen EUSE Councils in Edinburgh statt, indem ich die BAG UB vertreten habe. Der Schwerpunkt der Arbeit der EUSE in den nächsten zwei Jahren soll auf der einen Seite auf einer stärkeren Lobbyarbeit auf europäischen Ebene und einer Analyse der Politiken in den einzelnen Mitgliedsstaaten erfolgen. Mike Evans hatte zwischenzeitlich ein Gespräch mit der zuständigen EU Kommissarin in Brüssel. Die EU-Kommission denkt darüber nach ein Positionspapier zu Supported Employment zu entwickeln. Im Herbst 2008 soll ein Seminartag der EUSE mit Parlamentariern der EU in Brüssel zum Thema S.E. stattfinden.

Die andere Idee ist auf der Basis der Qualitätsstandards im Rahmen eines Leonardo Projektes ein europäisches Curriculum und Materialien zu den einzelnen Phasen in Unterstützter Beschäftigung weiter zu entwickeln. Innerhalb der Entwicklung des Kurses sollte es z.B. möglich sein, die bestehenden Kurse zu aktualisieren, best practise Beispiele aus Europa hinzuzufügen, für andere Zielgruppen anschlussfähig zu machen, die Materialien als E-Learning Material z.B. für blended learning zur Verfügung zu stellen und vor allem auch eine vertiefte inhaltliche Diskussion auf europäischer Ebene zu führen. Die Hoffnung ist, damit die Qualität in S.E. in Europa zu verbessern.

Die neunte Konferenz der EUSE wird übrigens vom 3.-5. Juni 2009 in Prag stattfinden. Es werden noch gute, inspirierende Referenten gesucht und gehofft, dass auch aus dem deutschsprachigen Raum wieder mehr Teilnehmer dabei sind.

Ich hoffe Sie sind dabei! Europa is calling!

Literatur

Doose, Stefan: Unterstützte Beschäftigung im Kontext von internationalen, europäischen und deutschen Entwicklungen in der Behindertenpolitik. In: Impulse (2003), H.27, 3-13, Zugl. verfügbar über http://bidok.uibk.ac.at/library/doose-kontext.html [Datum des Zugriffs: 30.9.2007]

European Union of Supported Employment (EUSE) (Hrsg.): Information booklet & quality standards. (2005). Verfügbar über http://www.euse.org/DocFdocs/ 30-docFDoc08062000164152.pd f [Datum des Zugriffs: 30.9.2007] Deutsche Übersetzung: EUSE (Hrsg.): Informationsbroschüre und Qualitätsstandards. Hamburg: BAG UB 2007. Verfügbar über: http://www.bagub.de/ub/download/ub_quality_EUSE_ de.pdf [Datum des Zugriffs: 30.9.2007]

Spjelkavik, Øystein & Evans, Michael: Impressions of Supported Employment. A study of some European Supported Employment Services and their activities. Oslo: Work Research Institute 2007. Verfügbar über: http://www.afi-wri.no/ stream_file.asp?iEntityId=2240 [Datum des Zugriffs: 30.9.2007]

UNITED NATIONS (UN): Convention on the Rights of Persons with Disabilities. New York 13.12.2006. Verfügbar unter: http://www.un.org/disabilities/ convention/conventionfull.shtml [Datum des Zugriffs: 30.9.2007]. Eine vorläufige deutsche Arbeitsübersetzung findet sich unter http://www.ingeborgkolodzeike.de/web/download/000126/ files/Behindertenkonvention_DUED_ 16_2_07.pdf [Datum des Zugriffs: 30.9.2007]

Kontakt

Dr. Stefan Doose

Lindenstr. 5

23558 Lübeck

Fon.: 0451 8804777

eMail: stefan.doose@t-online.de

Quelle:

Stefan Doose: "Supported Employment - working for all?" Bericht von der 8. Konferenz der European Union of Supported Employment

erschienen in: impulse, Nr. 44/2007, Seite 37-40.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.06.2009

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation