"Wir können alles außer Hochdeutsch ..."

Praxisbeispiele zum Persönlichen Budget von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW)

Autor:in - Redaktion impulse
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 43/2007, Seite 26-28. impulse (43/2007)
Copyright: © Redaktion impulse 2007

"Wir können alles außer Hochdeutsch ..."

Im Rahmen der Fachtagung der BAR "Persönliches Budget für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben", die vom 27. bis 29.06.2007 in Erkner stattfand, stellte die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) sieben Praxisbeispiele zum Persönlichen Budgets für berufliche Teilhabeleistungen dar, die in ihrer Zuständigkeit liegen. Im Folgenden werden diese Praxisbeispiele dokumentiert.

1. Praxisbeispiel

Die Person

Herr B. hat eine Ausbildung zum Textilveredler und eine Weiterbildung zum Textiltechniker abgeschlossen. Da er später arbeitslos war, hat er eine Umschulung zum Brauer gemacht und war dann fünf Jahre als Brauer beschäftigt.

Die Problemlage

Ein Bandscheibenvorfall machte eine Operation und eine Anschluss-Reha notwendig. Aus gesundheitlichen Gründen wurde eine erneute berufliche Neuorientierung notwendig, da Herr B. in den von ihm erlernten Berufen nicht mehr arbeiten konnte.

Die Lösung

In einem ersten Schritt wurde Herr B. zum Persönlichen Budget beraten und mit ihm zusammen die Ausgangssituation geklärt.

Der Wunsch von Herrn B. war eine berufliche Umorientierung in den sozialen Bereich, vorstellbar waren für ihn die Berufsbilder ‚Heilerziehungspfleger' und ‚Arbeitserzieher'. Daraufhin suchte und fand Herr B. einen Praktikumsplatz als Heilerziehungspfleger und informierte sich über geeignete Bildungseinrichtungen für eine Umschulung.

Die Aufgabe der DRV BW war es in dieser Phase, die notwendigen Voraussetzungen zu prüfen, die Wiedereingliederung zu sichern und eine Eignungsfeststellung durchzuführen. Da die Eignungsuntersuchung positiv ausfiel, gute regionale Arbeitsplatzchancen ausgemacht wurden und die Voraussetzungen zum Erhalt von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz gegeben waren, fiel die Entscheidung zur Umschulung zum Heilerziehungspfleger. Herr B. entschied sich dabei für ein Persönliches Budget.

Die Bedarfsermittlung von Sachleistungen für eine Umschulung zum Heilerziehungspfleger ergab Gesamtkosten von 9.916,00 €, die von der DRV BW als Kostenträger übernommen werden. Im Einzelnen wurden festgelegt: siehe Tabelle 1. Vereinbart wurde die Einmalzahlung der Lehrgangsgebühren zu Beginn der Leistung. Für die Folgemonate wurde eine mtl. Auszahlung in Höhe von 257,00 € festgelegt.

Durch die Zielvereinbarung zum Persönlichen Budget entsprechend §4 Budgetverordnung werden u.a. folgende Punkte geregelt: Dauer des Persönlichen Budgets 36 Monate, Umschulung zum Heilerziehungspfleger, Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme, Rückzahlung im Falle eines Abbruchs der Leistung.

Schließlich ergeht der Bescheid über LTA im Rahmen von §17 SGB IX sowie der Übergangsgeldbescheid. Hinweis: Teilhabeleistungen begründen nach §20 SGB VI Übergangsgeldanspruch. Nach Auffassung der DRV BW ist Übergangsgeld nicht budgetierbar.

Herr B. nimmt hoch motiviert an der Umschulungsmaßnahme teil und erzielt hervorragende Ergebnisse.

Tabelle 1

Lehrgangsgebühren an Institut für Soziale Berufe

660,00 €

Fahrkosten mtl.: 152,00 x 36 Monate =

5472,00 €

Verpflegungsgeld mtl.: 70,30 € x 36 Monate =

2.530,80 €

Pauschale f. Lebensmittel mtl.: 8,00 € x 18 Monate =

144,00 €

Anmeldegebühr =

30,00 €

Lernmittel (Bücher, Skripte, usw.) =

1080,00 €

2. Praxisbeispiel

Die Person

Frau P. ist 42 Jahre alt, Epileptikerin und arbeitet im erlernten Beruf als Bürofachhelferin.

Die Problemlage

Aufgrund ihrer Beeinträchtigung besitzt Frau P keinen Führerschein. Öffentliche Verkehrsmittel können vom Wohn- zum Arbeitsort nicht genutzt werden. Frau P. ist für die Fahrt zum Arbeitsplatz auf einen Fahrdienst angewiesen und beantragt die Übernahme von Beförderungskosten.

Die DRV BW übernimmt nach §3 KfzHV seit 2002 einen Zuschuss zu den Beförderungskosten, die für den Zeitraum von 2002 -2005 als Sachleistung gezahlt werden. Die Abwicklung (monatliche Nachweise über Anzahl der Fahrten von Frau P., monatliche Abrechnung des Fahrdienstes, monatliche Prüfung durch DRV BW, monatliche Zahlung durch DRV BW) erweist sich als sehr aufwändig.

Die Lösung

Mit Frau P. wird ein Beratungsgespräch über die Möglichkeiten des Persönlichen Budgets angeboten. Sie stimmt einem Persönlichen Budget zu, so dass im Dezember 2005 eine Zielvereinbarung über Gewährung von Beförderungskosten als Persönliches Budget geschlossen wird. Seit 2006 werden die Beförderungskosten als Persönliches Budget gewährt, wobei die Beförderungskosten für ein Jahr im Voraus ausgezahlt werden. Frau P. organisiert den Fahrdienst selbstständig und weist jeweils nach sechs Monaten durch Belege nach, wie oft sie Fahrdienste in Anspruch genommen hat und welche Fahrdienste sie genutzt hat.

Die getroffene Regelung bringt für Leistungsträger und Leistungsnehmerin Vorteile. So ergibt sich für die DRV BW ein wesentlich geringerer Verwaltungsaufwand, da die monatliche Kontrolle und Auszahlung entfällt. Frau P. bestimmt nun selbst eigenständig, welchen Fahrdienst sie wie oft nutzen möchte und verwaltet die zustehende Leistung eigenverantwortlich.

3. Praxisbeispiel

Die Person

Herr C. ist 35 Jahre alt, besitzt einen Hauptschulabschluss, ist gelernter Glaser/Fensterbauer und war als Stuckateur tätig.

Die Problemlage

Eine Schultergelenkserkrankung lässt eine Tätigkeit als Stuckateur und Fensterbauer nicht länger zu, da Überkopfarbeiten und schultergelenksbelastende Tätigkeiten ausgeschlossen sind.

Herr C. bekam das Angebot einer 3-jährigen Umschulung zur Fachkraft Abwasser bei einem Zweckverband Abwasserwirtschaft. Grundsätzlich ist eine berufliche Förderung allerdings nur bis zu 2 Jahren möglich.

Die Lösung

Die DRV Baden-Württemberg hat Herrn C. auf Basis einer 2-jährigen überbetrieblichen Umschulung ein monatliches Persönliches Budget bewilligt (siehe Kostenaufstellung, Tabelle 2), mit dem er seine Ausbildung bestreiten kann.

Auf Basis der Kostenaufstellung sollte Herrn C. die Möglichkeit gegeben werden, die Umschulung zur Fachkraftabwasser im Rahmen des Persönlichen Budgets zu absolvieren.

Zwischenzeitlich hat Herr C. die Hälfte seiner Ausbildung beendet, ein Angebot zur Übernahme erhalten und wird von anderen Arbeitgebern umworben.

Tabelle 2 (3. Praxisbeispiel)

Kostenaufstellung:

     
 

monatlich

2-jährige Maßnahme

Persönliches Budget

Übergangsgeld

1604,40

38.505,60

1.069,60

Fahrkosten für Arbeitsstelle (6 km)

17,64

309,12

8,59

+ 12 Tage während der Ferien

 

10,80

0,28

Fahrkosten zur Schule (60 km)

8,40

672,00

18,67

Verpflegungszuschuss

70,30

1476,30

41,02

Lernmittelpauschale

8,00

192,00

5,34

Gesamt

1708,74

41.165,82

1.143,50

4. Praxisbeispiel

Die Person

Herr D. ist 22 Jahre alt, hat einen Hauptschulabschluss und ist gelernter Sattler. Als solcher war er bei einer großen Automobilfirma beschäftigt.

Die Problemlage

Aufgrund eines Privatunfalls am 16.09.2005 mit Kniegelenksverletzung kann Herr D. seine Tätigkeit als Sattler dauerhaft nicht mehr ausüben.

Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist eine innerbetriebliche Umsetzung nicht möglich. Eine Umschulung auf Kammerniveau z. B. in den kaufmännischen Bereich wurde als nicht geeignet eingeschätzt. Der Arbeitgeber bietet einen Wiedereinstellungsvertrag mit einer Laufzeit von 5 Jahren an, wenn Herr D. die Fachhochschulreife erwirbt und ein FH -Studium Richtung Maschinenbau abschließt. Die dafür notwendige 5-jährige Förderung übersteigt aber den Förderrahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz, deren Regeldauer 2 Jahre ist.

Die Lösung

Auf Basis einer 2-jährigen überbetrieblichen Umschulung (Gesamtbudget: 51.600,- €) erhält Herr D. ein monatliches Budget von 860.- €, mit dem er seine 5 jährige Ausbildung bestreiten kann.

Die Auszahlung ist abhängig von dem Erreichen der FH-Reife und der Zulassung vom Studium.

5. Praxisbeispiel

Die Person

Frau E. ist 50 Jahre alt und selbstständige Friseurmeisterin.

Die Problemlage

Auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen im Rücken-, Schulter- und Nackenbereich kann Frau E. den Beruf als Friseurmeisterin nicht mehr ausüben. Ihrem Wunsch nach einer 3-jährigen Umschulung zur Logopädin wird mit dem Hinweis auf ihr Alter und die zu lange Förderdauer nicht entsprochen. Demgegenüber wird eine Weiterqualifizierung zur Vertriebsfachfrau für Frau E. als geeignet und ausreichend angesehen.

Frau E. möchte dies nicht und ist fest entschlossen, eine Umschulung zur Logopädin anzugehen. Sie hat sich auch schon an einer Ausbildungsstätte beworben und alle notwenigen Tests bestanden. Sie ist bereit zur Umsetzung ihrer Ziele notfalls Kredite aufzunehmen.

Die Lösung

Die DRV BW leistet finanzielle Unterstützung in Höhe der voraussichtlichen Kosten für die angebotene Wiedereingliederung. Die Gesamtkosten von insgesamt 19.345.- € verteilen sich auf ein Übergangsgeld für fünf Monate (3.117.-€), Lehrgangsgebühren (2.728,-€), die Übernahme der Kosten für eine Probebeschäftigung bis zu drei Monate in Höhe von 7.500,- € sowie 40 % der Kosten der Eingliederungshilfe für sechs Monate von 6.000,-€. Die Auszahlung wird vierteljährlich vorgenommen und auf drei Jahre verteilt.

6. Praxisbeispiel

Die Person

Herr A. ist 33 Jahre alt, hat einen Realschulabschluss und ist gelernter Radio -und Fernsehtechniker. Der Eignungstest ergab, dass Herr A. überdurchschnittlich intelligent ist.

Die Problemlage

Wegen Lumbalsyndrom/Wirbelsäulensyndrom und Kniegelenksbeschwerden ist er nicht mehr in der Lage, als Radio- und Fernsehtechniker zu arbeiten.

Herr A äußerte darauf den Wunsch, nach einer insgesamt 3 1⁄2 jährigen Höherqualifizierung zum Ingenieur für Elektrotechnik.

Grundsätzlich ist eine berufliche Förderung nur bis zu 2 Jahren möglich.

Mit Herrn A. wurde die folgende Kostenaufstellung besprochen: siehe Tabelle 3.

Als weitere Ergebnisse der Besprechung wurde festgehalten:

Herrn A. sollte die Möglichkeit geben werden, das Studium im Rahmen des Persönlichen Budgets zu absolvieren. Er muss regelmäßig die Teilnahme am Studium nachweisen.

Er ist darüber informiert, dass die Leistungen der LVA-BW mit Ablauf des siebten Semesters enden und darüber hinaus keine weiteren Leistungen erbracht werden.

Herr A. bittet um monatliche Auszahlung der Leistungen.

Die Lösung:

Die DRV Baden-Württemberg hat daraufhin auf der Basis der Kosten für zwei Jahre Herrn A. ein monatliches Budget bewilligt, mit dem er sein Studium finanzieren kann.

Zwischenzeitlich legte Herr A. die Schulfremdenprüfung ab und studiert inzwischen an der FH Heilbronn.

Tabelle 3

Kostenaufstellung:

     
 

Techniker

monatlich

Techniker

gesamt

Studium bei

42 Monaten monatlich

Übergangsgeld

1.062,46

24.436,65

581,83

Fahrtkosten zur Schule

269,00

6187,00

147,31

Verpflegungszuschuss

70,30

1616,90

38,50

Lernmittel/Prüfung/Gebühr

400,00

9.200,00

219,05

Gesamt

1.801,76

41.440,55

986,69

7. Praxisbeispiel

Die Person

Herr B. ist 39 Jahre alt, hat einen Realschulabschluss und ist gelernter Buch-und Offsetdrucker.

Die Problemlage

Wegen Wirbelsäulensyndroms und Kniegelenksarthrose kann Herr B. seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben.

Eine angebotene Umschulung lehnte Herr B., mit dem Hinweis auf sein Alter und der Schwierigkeit, nach Abschluss der Umschulung einen Arbeitsplatz zu finden, ab.

Die Lösung

Herr B machte den Vorschlag, ein Tiertaxi- und Kleintransportgewerbe zu eröffnen. Er sah in der Selbstständigkeit für sich eine bessere berufliche Zukunftschance.

In einem Beratungsgespräch im September 2004 in der Agentur für Arbeit in Waiblingen wurde mit Herrn B. das weitere Vorgehen im Rahmen der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben besprochen, nachdem die Teilnahme an der Integrationsmaßnahme nicht zu Stande kam (es war kein Platz mehr verfügbar).

Herr B. möchte sich nach wie vor selbstständig machen, das Problem ist jedoch, dass er keinen Anspruch auf Übergangsgeld oder die Gründung einer Ich-AG durch die Agentur für Arbeit hat, da er keine Leistungen wegen fehlender Bedürftigkeit bezieht.

Es wurde versucht die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Förderung zu klären.

Herr B. benötigt folgende Dinge für sein geplantes Tiertaxi- und Kleintransportgewerbe:

  1. Personenbeförderungsschein

  2. Genehmigung für Mietfahrzeuge und Taxis

  3. Ein Auto Renault Cangoo mit entsprechendem Zubehör

Insgesamt dürften sich die Kosten für diese Anschaffungen und Lehrgängen auf circa 25.000 € belaufen.

Da das Regionalzentrum Waiblingen der LVA Baden-Württemberg zum Modellprojekt Persönliches Budget gehört, ist zu prüfen, ob nicht im Rahmen des persönlichen Budgets circa 2/3 der veranschlagten 25.000 € zur Verfügung gestellt werden, um Herrn B. die Möglichkeit zu geben sich als Betreiber des Tiertaxis selbstständig zu machen.

Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass eine fachkundige Stelle den Erfolg prognostiziert.

Mit Herrn B. wurde vereinbart, dass nach Klärung der ausstehenden Fragen er umgehend Nachricht erhält.

Herr B. erhielt im Rahmen des Persönlichen Budgets einen Zuschuss zur Beschäftigung seines Taxis und der Lebenshaltungskosten.

Quelle:

Redaktion impulse: "Wir können alles außer Hochdeutsch ..." Praxisbeispiele zum Persönlichen Budget von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW)

erschienen in: impulse Nr. 43/2007, Seite 26-28.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 16.03.2009

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