Stand der Entwicklung und Zukunft von Unterstützter Beschäftigung in Deutschland

Autor:in - Stefan Doose
Themenbereiche: Schule, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 41/42, 1 + 2/2007, Seite 22 - 31. impulse (41/42/2007)
Copyright: © Stefan Doose 2007

Stand der Entwicklung und Zukunft von Unterstützter Beschäftigung in Deutschland

Unterstützte Beschäftigung ist ein Konzept der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung, was nachweislich zu einer nachhaltigen beruflichen Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt führt. So konnten in zwei aktuellen Verbleibs- und Verlaufsstudien gezeigt werden, dass von den Mitte der neunziger Jahren von den Integrationsfachdiensten (IFD) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) integrierten Personen langfristig über zwei Drittel der Personen mit Lernschwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt integriert sind (vgl. Doose 2007, Kaßelmann/Rüttgers 2005). Doch der Erfolg der beruflichen Integration hängt auch maßgeblich von den Rahmenbedingungen ab. Wie hat sich Unterstützte Beschäftigung in den letzten 10 Jahren in Deutschland entwickelt, was ist in der Zukunft erforderlich? Vor zehn Jahren erschien in dieser Zeitschrift bereits ein Artikel mit derselben Überschrift (Doose 1997). Vieles von dem was damals geschrieben wurde, ist heute noch gültig, einiges hat sich verändert. In diesem Artikel soll nun basierend auf dem aktuellen Buch "Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht" (Doose 2007) zehn Jahre später der derzeitige Stand der Entwicklung zusammengefasst, positive Ansätze und Probleme benannt sowie Vorschläge zur weiteren Entwicklung gemacht werden.

Berufsorientierung und individuelle Berufswegeplanung in der Schule

Bisherige Entwicklung: Erfolgreiche Modellprojekte im Übergang Schule-Beruf, Unterstützung des Übergangs durch den IFD möglich, aber kaum bewilligt

Die Berufsorientierung und die Berufswahlvorbereitung für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten finden in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an den Schulen in sehr unterschiedlicher Intensität statt. Berufsorientierung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip mit einer handlungs- und projektorientierten Vorgehensweise ist noch eher selten anzutreffen. Praktika werden für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten häufig nur ein bis zwei Wochen angeboten. Eine Reihe von Schulen bieten Praktika hauptsächlich oder gar ausschließlich in außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen oder der WfbM an.

In den letzten Jahren gibt es eine Reihe innovativer Projekte im Übergang Schule - Beruf:

  • Einige Schulen haben Schülerprojekte in Kooperation mit Firmen, Schülerfirmen (Melzer, Laudwein, Eiden 2006) oder Portfolios als Instrument der Leistungsdokumentation (Brunner, Häcker, Winter 2006).

  • Das Projekt "Sprungbrett" bietet beispielsweise seit 1999 in Berlin eine arbeitsfeldbezogene Bildungsbegleitung im Übergang Schule-Beruf für Menschen mit Lernschwierigkeiten an (Radatz u. a. 2005, Ginnold 2006).

  • In Baden-Württemberg gab es an sechs Sonderschulen für geistig Behinderte ein Modellprojekt zum besseren Übergang von der Schule in den Beruf, in dem umfangreiches Material entwickelt wurde (Küchler 2006). Einige Schulen bieten begleitete Langzeitpraktika für ihre SchülerInnen an. Individuelle Berufswegeplanungen mit allen Beteiligten im Übergang Schule - Beruf sollen für alle SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten in Baden-Württemberg eingeführt werden (KVJS 2005).

  • Seit 2004 ist die Begleitung des Übergangs von der Schule in den Beruf auch durch den Integrationsfachdienst gesetzlich möglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit den Integrationsfachdienst trotz dieser Möglichkeit jedoch bisher nicht im Übergang Schule - Beruf z. B. für die Koordination der Berufswegeplanung oder die Begleitung von längeren Praktika beauftragt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Programm "Job 4000" von 2007 - 2013 die zusätzliche Förderung von mindestens 2500 schwerbehinderten SchulabgängerInnen im Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorgesehen. Ohne eine Veränderung der Zuweisungspraxis der Bundesagentur für Arbeit und der Integrationsämter und den Einbezug von regulären Fördermitteln wird dies nicht bedarfsgerecht sein. In Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg sind bereits Integrationsfachdienste vom Integrationsamt mit bestimmten Stellenanteilen für die Betreuung von SchülerInnen mit Behinderung beauftragt. In Baden-Württemberg ist die IntegrationsberaterIn in einigen Projekten der Kampagne "IFD plus 1000" als schnittstellenübergreifende Bildungsbegleitung einbezogen (KVJS 2005).

  • Im Rahmen von EQUAL- Projekten werden an verschiedenen Orten Projekte zum Übergang Schule - Beruf durchgeführt (TSW 2005). Die BAG UB koordiniert ein Forum Übergang Schule - Beruf für behinderte Jugendliche. In einigen Regionen beraten behinderte IntegrationsberaterInnen behinderte SchülerInnen als Peer- CounselerInnen im Übergang Schule - Beruf. In anderen Regionen haben Integrationsfachdienste über Modellprojekte der Aktion Mensch eine Begleitung durch den IFD im Übergang von der Schule in den Beruf organisiert.

  • Die BAG UB hat eine Qualifizierung für Lehrkräfte im Übergang Schule - Beruf entwickelt und erprobt (Woltersdorf 2005).

Neben diesen positiven Ansätzen in einigen Regionen muss jedoch für die bundesweite Situation festgehalten werden, dass es in den meisten Orten keine integrativen Strukturen im Übergang Schule - Beruf gibt. Eine individuelle Berufswegeplanung, längere begleitete Praktika in Unternehmen und eine arbeitsweltbezogene Bildungsbegleitung durch den Integrationsfachdienst sind immer noch die Ausnahme.

Zukünftige Entwicklung: Handlungsorientierte Berufsorientierung, längere begleitete Praktika, individuelle Berufswegeplanung, schnittstellenübergreifende Bildungsbegleitung durch den IFD

  • Jede Schule sollte ein Konzept für die Berufsorientierung ihrer SchülerInnen haben sowie ein entsprechend fortgebildetes Lehrerteam, das für diesen Bereich und die Kontakte zu Betrieben und außerschulischen Kooperationspartnern verantwortlich ist.

  • Bereits während der Schulzeit sollten verschiedene, auch längere Praktika stattfinden, die durch die Schule in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst begleitet werden. Der Integrationsfachdienst sollte schnittstellenübergreifend bereits zwei Jahre vor Schulabschluss koordinierend, begleitend und qualifizierend tätig sein können.

  • Für jede Region ist ein einzelfallübergreifendes Gremium aller Beteiligten zur Koordinierung der Aktivitäten im Übergang Schule - Beruf erforderlich.

  • Die vorgesehene Beauftragung des Integrationsfachdienstes für behinderte SchülerInnen muss auch real erfolgen. Dabei sind verschiedene Wege wie eine Pauschalfinanzierung über das Integrationsamt und das Kultusministerium, die individuelle Beauftragung durch die Bundesagentur für Arbeit als Leistung zur beruflichen Teilhabe denkbar. Dies würde einen bedarfsgerechten Ausbau ermöglichen, je nachdem wie viele SchülerInnen mit Behinderung eine konkrete Unterstützung im Übergang zum allgemeinen Arbeitsmarkt benötigen.

  • Die Qualifikation von LehrerInnen im Übergang Schule - Beruf sollte von den Lehrerbildungsinstituten in Kooperation mit den IFD und der BAG UB erfolgen.

Betriebliche oder betriebsnahe Berufsvorbereitung und Berufsausbildung

Bisherige Entwicklung: betriebliche und kooperative Angebote gewinnen an Bedeutung und haben offiziell Vorrang, in der Praxis Dominanz von außerbetrieblichen Maßnahmen

Schulische Berufsvorbereitungsmaßnahmen finden in der Regel am Lernort Berufsschule statt. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit dauern allgemein maximal elf Monate, für behinderte Jugendliche maximal 18 Monate und finden bei Bildungsträgern in der Regel außerbetrieblich statt. Der Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen dauert maximal 24 Monate, vorgeschaltet ist ein maximal dreimonatiger Eingangsbereich. Der Berufsbildungsbereich der WfbM ist das Regelangebot für AbsolventInnen der Sonderschule für geistig Behinderte. Die Angebote des Berufsbildungsbereichs finden in der Regel außerbetrieblich in der WfbM statt.

  • Das neue Fachkonzept der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit setzt offiziell den Schwerpunkt auf betriebsnahe Maßnahmen. Auch in den allgemeinen Förderrichtlinien gibt es einen Vorrang betrieblicher Maßnahmen vor außerbetrieblichen Maßnahmen (Bundesagentur für Arbeit 2006). Ungeachtet dessen dominieren in der Praxis jedoch immer noch außerbetriebliche Berufsvorbereitungen und Berufsausbildungen. Jugendliche mit Lernschwierigkeiten absolvieren häufig eine Ausbildung bei Bildungsträgern oder in Berufsbildungswerken und in Reha- Einrichtungen. Ein Großteil der Ausbildungen findet aufgrund der besonderen Ausbildungsregelungen für Menschen mit Behinderungen nach § 66 BBiG bzw. § 42n HwO statt. Diese Ausbildungen sind in der Regel außerbetrieblich organisiert.

  • Dabei ist allgemein bekannt, dass begleitete betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen und begleitete betriebliche Ausbildungen eine wesentlich höhere Übergangsquote haben als außerbetriebliche Ausbildungen, außerbetriebliche Berufsbildungsmaßnahmen und der Berufsbildungsbereich der WfbM (BiBB 2001, Hinz/Boban 2001).

  • Eine betriebliche Organisation des Berufsbildungsbereichs der WfbM wird mittlerweile in Hamburg, Berlin, Erlangen und in Einzelfällen in Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz angeboten (BAG UB 2006, Ciolek 2006, www.chance-24.de, Radatz u. a. 2005, Seeger 2002). Seit 2006 ist das Angebot des Berufsbildungsbereichs in betrieblicher Form unabhängig von einer WfbM für den Personenkreis über das persönliche Budget möglich. Die ersten persönlichen Budgets sind bereits in Haburg bewilligt worden.

  • Es gibt an verschiedenen Orten betrieblich oder kooperativ mit Betrieben organisierte Berufsvorbereitungen. Im Modellprojekt REGINE wurden Jugendliche in wohnortnahen, betrieblichen Angeboten qualifiziert. Reha- Einrichtungen bieten mittlerweile in einigen Regionen begleitete betriebliche Berufsvorbereitungen und Ausbildungen an (Faßmann 2005, BAG Wohnortnahe berufliche Rehabilitation 2005). In Baden-Württemberg gibt es als Modellprojekt eine kooperative Berufsvorbereitungsmaßnahme mit der WfbM als Bildungsträger und dem IFD als Bildungsbegleitung (KVJS 2005).

  • Die Berufsbildungswerke sind seit 2004 gesetzlich in § 33 (2) SGB IX angehalten, die Ausbildung betriebsnah in stärkerer Kooperation mit Betrieben zu gestalten. Hier gibt es bereits mehrere Modellprojekte der BBW z. B. in Kooperation mit größeren Einzelhandelsketten (Bundesregierung 2005, 68 f.)

  • Der Integrationsfachdienst darf seit 2004 ausdrücklich auch betriebliche Ausbildungsverhältnisse vermitteln und begleiten.

  • Mit dem neuen Fachkonzept hat die Bundesagentur für Arbeit gleichzeitig die Förderhöchstdauer für Jugendliche mit Behinderungen in Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen von 24 Monate auf 18 Monate gekürzt. Gerade für Jugendliche mit einem höheren Unterstützungsbedarf, die anschließend keine Berufsausbildung absolvieren, ist dieser Zeitraum zu kurz für eine sinnvolle betriebliche Qualifizierung.

  • Immer kürzere Ausschreibungen von Berufsvorbereitungsmaßnahmen und der Zuschlag an den günstigsten Anbieter führen zu einem kurzen Planungshorizont und einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der MitarbeiterInnen durch niedrigere Bezahlung und permanente Arbeitsplatzunsicherheit durch Zeitverträge. Kooperationsstrukturen werden so zerstört, ehe sie sinnvoll aufgebaut werden konnten.

Zukünftige Entwicklung: begleitete betriebliche und kooperative Berufsvorbereitung und Berufsausbildung als flächendeckendes Angebot

  • Begleitete betriebliche oder kooperative Angebote der Berufsvorbereitung und Berufsausbildung sollten flächendeckend zur Verfügung stehen.

  • Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf benötigen eine durch Job Coaching begleitete betriebliche Qualifizierungsmaßnahme bzw. Ausbildung in Betrieben des ersten Arbeitsmarkts von mindestens zwei Jahren. Diese müssen als regelhafte Maßnahmen im SGB III und SGB IX verankert werden, um den Vorrang betrieblicher Maßnahmen auch in der Praxis zum Durchbruch zu verhelfen.

  • Die mit dem Fachkonzept auf 18 Monate gekürzte Förderhöchstdauer für Menschen mit Behinderungen ist unzureichend und muss wieder auf 24 Monate, in Einzelfällen sogar auf 36 Monate erhöht werden. Erfahrungsgemäß ist für viele Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die keine betriebliche Ausbildung absolvieren, ein Zeitraum der beruflichen Qualifizierung von zwei bis drei Jahren erforderlich. Dies entspricht der Zeitdauer einer regulären Lehre. Es ist nicht einzusehen, wieso Jugendliche, die erwiesenermaßen Schwierigkeiten beim Lernen haben, weniger Zeit für ihre berufliche Qualifizierung benötigen als jene, denen das Lernen leichter fällt.

  • Das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen sollten in Kooperation mit dem IFD ausdrücklich auch in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts durchgeführt werden dürfen. Die WfbM sollte dabei als eine Ressource der beruflichen Bildung von Menschen mit Behinderung gesehen werden und nicht nur als Ort der beruflichen Bildung. Berufliche Integration für Menschen mit erheblichen Lernschwierigkeiten sollte zukünftig durch die WfbM und den IFD erfolgen und nicht nur in der WfbM.

  • Im Rahmen des Persönlichen Budgets sollten betriebliche Maßnahmen des Berufsbildungsbereichs auch in der Praxis unabhängig von einer WfbM durch einen Träger der wohnortnahen beruflichen Rehabilitation oder den IFD durchgeführt werden.

  • Es müssen verlässliche integrative Unterstützungs- und Qualifizierungsstrukturen im Übergang Schule - Beruf aufgebaut werden. Es sollte eine enge Verzahnung der Angebote mit den betrieblichen Angeboten der Berufsorientierung der Schulen geben. Die individuelle Berufswegeplanung bereits während der Schulzeit nimmt dabei eine zentrale Funktion ein.

  • Die schnittstellenübergreifende Bildungsbegleitung für behinderte Jugendliche sollte vom Integrationsfachdienst übernommen oder in enger Kooperation mit ihm durchgeführt werden. Die frühe Intervention des IFD verbessert, wie diese Untersuchung nachgewiesen hat, signifikant den Berufseinmündungsprozess. Eine frühzeitige Integration durch begleitete betriebliche Bildungsmaßnahmen und Unterstützung durch einen Fachdienst erhöht auch die Wahrscheinlichkeit einer guten sozialen Integration im Betrieb.

  • Für die Berufsschule sind integrative Konzepte der Berufsbildung (wie z.B. Integrationsklassen) und der Schulassistenz für Jugendliche mit Behinderungen zu entwickeln.

  • Alle Beteiligten (Schulen, Bildungsträger, Berufsschule, IFD, Agentur für Arbeit etc.) koordinieren ihre Angebote im Übergang Schule - Beruf in einem vom Einzelfall unabhängigen Gremium in jeder Region.

Vermittlung und Begleitung von Arbeitsverhältnissen durch den Integrationsfachdienst

Bisherige Entwicklung: Gesetzliche Verankerung und flächendeckender Ausbau des Integrationsfachdienstes als Ergänzung des Reha-Systems

Integrationsfachdienste sind seit Oktober 2000 gesetzlich verankert und flächendeckend in jedem Bezirk der Agentur für Arbeit aufgebaut worden. Insgesamt gibt es im Jahre 2006 ein Netz von 260 Integrationsfachdiensten mit insgesamt 1088 Integrationsberaterstellen (BIH 2007). Die Integrationsfachdienste sind in §§ 109 SGB IX bzw. § 33 (6) SGB IX gesetzlich geregelt. Die Zielgruppe umfasst, dies sei zur Erinnerung hier noch einmal ausführlich genannt,

  • behinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung

  • behinderte Menschen, die aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden sollen und dabei auf "personalintensive, individuelle, arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind"

  • behinderte SchulabgängerInnen, die für die Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Unterstützung des IFD benötigen

Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung, psychischer Behinderung oder einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung werden ausdrücklich als Zielgruppe der IFD genannt. Auch Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die zwar behindert, aber nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, können als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 (6) 8. SGB IX eine Unterstützung durch den Integrationsfachdienst beim Rehabilitationsträger beantragen. Die gesetzliche Zielgruppe der IFD umfasst durchaus die Zielgruppe von Unterstützter Beschäftigung. Das Konzept von Unterstützter Beschäftigung findet sich auch in der Aufgabenbeschreibung des IFD in § 110 SGB IX wieder. So ist beispielsweise vorgesehen, den behinderten Menschen "solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten" (§ 110 (2) 4. SGB IX).

In der Praxis treten eine ganze Reihe von Problemen bei der Beauftragung von Integrationsfachdiensten und der Finanzierung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung auf:

  • Der Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit deckt nicht den Vermittlungsaufwand für Menschen mit einem besonderen Bedarf an Unterstützung und Begleitung. Die Vergütung erfolgt erfolgsbezogen in Höhe von 1000 ? pro Vermittlung plus weiteren 1000 ?, wenn das Arbeitsverhältnis ein halbes Jahr lang besteht. Der Vermittlungsgutschein wird außerdem nur für arbeitslose Personen im Leistungsbezug ausgestellt. MitarbeiterInnen der WfbM, behinderte SchülerInnen oder Langzeitarbeitslose in Bedarfsgemeinschaften erhalten keinen Vermittlungsgutschein. Auch die neuerdings nach einer begrenzten Ausschreibung mögliche Vergütung der IFD- Leistung Vermittlung von 100 € durch die Träger der Arbeitsvermittlung pro Person und Monat ist nicht hinreichend. In einigen Regionen ist deshalb der Vermittlungsbereich des Integrationsfachdienstes bereits deutlich reduziert worden, weil das Integrationsamt diesen Bereich nicht dauerhaft finanzieren möchte.

  • Der Integrationsfachdienst wird in einigen Regionen nur für kurze, begrenzte Zeiträume zur weiteren Unterstützung des Arbeitsverhältnisses beauftragt.

  • Jugendliche mit einer sogenannten Lernbehinderung oder psychischer Behinderung, die zwar behindert, aber nicht schwerbehindert im Sinne des SGB IX sind, haben in vielen Regionen Probleme, von den Rehaträgern zu den IFD zugewiesen zu werden.

  • Auch die erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen wie z.B. Job Coaching werden in den meisten Regionen nicht oder nicht entsprechend finanziert.

  • Die Eingliederungszuschüsse für Menschen mit Behinderungen wurden in den letzten Jahren hinsichtlich der Höhe und der Laufzeit gekürzt. In einigen Regionen gab es zwischenzeitlich faktisch keine Eingliederungszuschüsse mehr. Förderzusagen durch die Agentur für Arbeit waren in manchen Regionen nicht zuverlässig. BeraterInnen der Agentur für Arbeit sind frustriert über die unzulänglichen Rahmenbedingungen und verunsichert, was sie jetzt und vor allem zukünftig an Förderleistungen anbieten können.

  • Ein dauerhafter Minderleistungsausgleich durch die Integrationsämter wird in einigen Regionen nicht gewährt, während dies in anderen Regionen z.B. für ehemalige WfbM-MitarbeiterInnen problemlos möglich ist.

Zukünftige Entwicklung: Integrationsfachdienste können schnittstellenübergreifende Begleitung und Unterstützte Beschäftigung für ihre gesetzlichen Zielgruppen tatsächlich anbieten

Eine Investition in betriebliche Integration durch passgenaue Vermittlung, begleitete betriebliche Qualifizierung und längerfristige Unterstützung durch die Integrationsfachdienste zahlt sich, wie in aktuellen Verbleibsstudien (Doose 2007, Kaßelmann/Rüttgers 2005) nachgewiesen werden konnte, mittelfristig aus. Denn nicht allein die Zahl der Vermittlungen oder die Maßnahmekosten, sondern vor allem deren Nachhaltigkeit und die Kosten der Situation bei Nichtvermittlung bestimmen das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Billig kann teuer werden, wenn es eine langfristige berufliche Ausgliederung zur Folge hat. Der Integrationsfachdienst muss durch eine entsprechende Finanzierung in die Lage versetzt werden, seine gesetzlichen Zielgruppen tatsächlich zu erreichen und seine gesetzlichen Aufgaben je nach Maßgabe des Einzelfalls tatsächlich wahrnehmen zu können:

  • Die Unterstützung in Praktika und am Anfang eines Arbeitsverhältnisses muss auch intensiv möglich sein, um auch Personen mit Lernschwierigkeiten mit einem höheren Unterstützungsbedarf zu erreichen. Anderenfalls werden sie durch diese unterlassene Hilfeleistung langfristig in die WfbM und Langzeitarbeitslosigkeit ausgegrenzt.

  • Job Coaching sollte als eigenständige Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX ausdrücklich genannt und finanziert werden können.

  • Die gegebenenfalls notwendige längerfristige Begleitung der ArbeitnehmerIn muss finanziert werden, um aktiv statt reaktiv die berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten sicherzustellen. In der Untersuchung betrug die durchschnittliche Unterstützungsdauer am Anfang der Arbeitsverhältnisse drei Jahre. Der Integrationsfachdienst sollte darüber hinaus langfristig mit den Betrieben und der unterstützten ArbeitnehmerIn in Kontakt bleiben und sozusagen eine "stand by" Funktion übernehmen, damit er bei Problemen sofort wieder aktiviert werden kann.

  • Die Leistungen sollten aus einer Hand erfolgen. Kontinuität und Zuverlässigkeit sind für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen enorm wichtig. Die Unterstützung muss der Person folgen, systembedingte Brüche sollten verhindert werden.

  • Der IFD sollte zukünftig auch die berufliche Zukunftsplanung, die berufliche Weiterbildung und die berufliche Weiterentwicklung der ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten unterstützen. In der Untersuchung konnte gezeigt werden, dass viele ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten langjährig in den Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts integriert sind. Ein Teil der ArbeitnehmerInnen möchte sich gerne beruflich verändern, sieht aber wenig Möglichkeiten dazu. Hier ist eine Unterstützung des IFD sowohl im Hinblick auf die Arbeitszufriedenheit als auch auf die langfristige berufliche Integration der unterstützten ArbeitnehmerIn erforderlich. Außerdem sollten durch Angebote der beruflichen Weiterbildung im Sinne eines lebenslangen Lernens Dequalifizierungsprozesse vermieden werden. Auf die frei werdenden Arbeitsplätze können in Absprache mit dem Unternehmen wieder geeignete BerufseinsteigerInnen vermittelt werden.

  • Die Qualität von Integrationsfachdiensten sollte in Zukunft weniger an Vermittlungsquoten gemessen werden, sondern breiter den gesamten Dienstleistungsprozess umfassen (s.a. die vorliegenden Qualitätskriterien BIH 2006a, Giedenbacher u.a. 2003, Bungart, Supe, Willems 2000) und die Nachhaltigkeit der Vermittlungen im Sinne der langfristigen beruflichen Integration einbeziehen.

  • Ein niedrigschwelliger Zugang zum Integrationsfachdienst sollte sichergestellt sein. Menschen mit Behinderungen sollten im Rahmen ihres Rechtsanspruchs auf Leistungen zur beruflichen Teilhabe vom Integrationsfachdienst ohne kompliziertes Zuweisungsverfahren durch die Leistungsträger vom Integrationsfachdienst unterstützt werden können, wenn sie zur Zielgruppe des IFD gehören.

  • Es sollte bundeseinheitliche Fördergrundsätze geben. Es darf nicht von der Entscheidung regionaler Leistungsträger abhängen, ob und in welchem Umfang der IFD bestimmte gesetzliche Zielgruppen vor Ort unterstützen kann.

Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und dauerhaft ausgelagerte Arbeitsplätze in Betrieben

Bisherige Entwicklung: Kaum Übergänge aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, erste Fachkräfte für berufliche Integration

Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung der Werkstätten für behinderte Menschen in § 136 (1) SGB IX den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Angebote zu fördern. In § 5 (4) der Werkstättenverordnung werden diese Maßnahmen beispielhaft konkretisiert. Die Entwicklung individueller Förderpläne, die Bildung von Übergangsgruppen mit besonderen Förderangeboten, die Ermöglichung von Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika und die zeitweise Beschäftigung auf einem Werkstattaußenarbeitsplatz sind als entsprechende Maßnahmen genannt. Die WfbM soll dabei die notwendige arbeitsbegleitende Betreuung in der Übergangsphase sicherstellen. Außerdem soll eine Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst stattfinden. Die finanziellen Fördermöglichkeiten für ArbeitgeberInnen bei der Beschäftigung ehemaliger WfbM-Beschäftigte wurden verbessert.

Trotz der gesetzlichen Verpflichtungen gibt es in vielen WfbM keine systematischen Angebote zum Übergang aus der WfbM, die Übergangsquote liegt bundesweit bei unter 0,3 % (Bundesregierung 2003, 56). In den meisten WbM gibt es keine feste Stelle wie z. B. eine sogenannte Fachkraft für berufliche Integration (FbI), die die Maßnahmen im Übergang koordiniert.

Die WfbM weist seit Jahren eine stabile Wachstumsrate auf. In den 687 WfbM in Deutschland arbeiteten 2005 256.556 Menschen mit Behinderungen, davon über 25.000 Personen, die das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich besuchten (BMAS 2006a). Für die nächsten Jahre ist bis 2010 ein weiterer Wachstum prognostiziert worden (vgl. consens 2002), der in der realen Entwicklung zurzeit deutlich übertroffen wird.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) haben Anfang 2007 eine detaillierte Analyse der Situation und Veränderungsvorschläge dieser unbefriedigenden Situation unterbreitet (BAGüS/BIH 2007).

Es gibt aber auch Beispiele guter Praxis im Übergang von der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt:

  • In einigen Regionen sind, wie bereits erwähnt, Teile des Berufsbildungsbereichs betrieblich organisiert.

  • In Hessen, Niedersachen, im Saarland und in Bayern gibt es unter unterschiedlichen Bezeichnungen spezielle Fachkräfte für berufliche Integration in Werkstätten, die für eine Vermittlung aus der WfbM zuständig sind und vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert werden (Doose 2005, Friedrich 2005, Trost/Kühn 2001). Im Rheinland wurden die IFD ausdrücklich für diese Zielgruppe beauftragt (Schartmann/Rhode 2005).

  • Einige Werkstätten für behinderte Menschen bieten zunehmend Außenarbeitsgruppen und Außenarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts an. In Hessen wurde das Konzept des "Arbeiten im Verbunds" mit dauerhaft ausgelagerten Außenarbeitsplätzen in Betrieben für leistungsschwächere Menschen mit Behinderung erprobt, bei denen auch mit einem dauerhaften Minderleistungsausgleich kein tarifliches Arbeitsverhältnis als möglich erscheint (Gerbig/Emin 2004, Lebenshilfe Gießen 2003).

  • Werkstätten für behinderte Menschen gründen eigene Integrationsunternehmen.

  • In Rheinland-Pfalz gibt es seit März 2006 ein Modellprojekt "persönliches Budget für Arbeit" für WfbM-Beschäftigte (LAG Werkstätten Rheinland-Pfalz/ MASFG 2006). Dies ermöglicht maximal den Geldbetrag, der ansonsten für die dauerhafte Unterstützung in der WfbM ausgegeben würde, für die dauerhafte Unterstützung der Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, z. B. für dauerhafte Lohnkostenzuschüsse, Begleitung oder eine zusätzliche Rentenversicherung einzusetzen.

Zukünftige Entwicklung: WfbM als Agentur für angepasste Arbeit mit vielfältigen gemeindenahen und betrieblichen Arbeitsangeboten

Die Verbleibs- und Verlaufsstudie hat gezeigt, dass eine nachhaltige berufliche Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten aus der WfbM auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit der entsprechenden Unterstützung möglich ist. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass eine möglichst frühe Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt sich positiv auf den Integrationsverlauf auswirkt.

Zur Förderung des Übergangs aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Bereits der Berufsbildungsbereich der WfbM sollte regelhaft auch betrieblich in Kooperation mit Betrieben der Region angeboten werden. Die Möglichkeit den Berufsbildungsbereich betrieblich zu organisieren, sollte ausdrücklich im SGB IX verankert werden. Es ist sinnvoll, dass der betriebliche Berufsbildungsbereich auch über das Persönliche Budget z. B. über den IFD oder einen Träger der wohnortnahen beruflichen Rehabilitation angeboten werden kann, um Menschen mit Lernschwierigkeiten Wahlmöglichkeiten hinsichtlich ihrer Unterstützung im Arbeitsleben zu geben.

  • Für jede Werkstatt für behinderte Menschen sollte mindestens eine Fachkraft für berufliche Integration (FbI) zuständig sein, die vom überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert wird. Die FbI koordiniert die Maßnahmen im Übergang von der WfbM zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sollte schnittstellenübergreifend tätig sein und mit dieser speziellen Aufgabenstellung Mitglied im Team der WfbM und des IFD sein.

  • Jede WfbM muss als Teil der Qualitätssicherung ein Konzept zum Übergang aus der WfbM haben, indem die konkreten Maßnahmen der WfbM im Übergang festgehalten sind. Die Erfolge der Maßnahmen sind jährlich zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

  • Notwendige Maßnahmen im Übergang wie Job Coaching z.Β. im Rahmen eines einjährigen ausgelagerten Werkstattplatzes oder eines Eingliederungspraktikums sollten vom Leistungsträger einzelfallbezogen bewilligt werden. Es ist auch denkbar, die Maßnahmen im Übergang als persönliches Budget in Höhe des Werkstattkostensatzes für ein Jahr zu bewilligen.

  • Der Integrationsfachdienst sollte real für die Vermittlung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beauftragt werden.

  • Die Unterstützung im Arbeitsleben sollte ggf. durch einen dauerhaften Minderleistungsausgleich und eine langfristige Unterstützung durch den IFD oder die Fachkraft für berufliche Integration sichergestellt sein. Die Unterstützungsmaßnahmen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt könnten auch im Rahmen eines trägerübergreifenden Budgets für Arbeit dauerhaft finanziert werden.

Unterstützte Beschäftigung sollte nicht nur für besonders leistungsfähige MitarbeiterInnen der WfbM zur Verfügung stehen, sondern für alle Menschen mit Behinderungen, die dies wünschen. Es geht darum, die Organisationsform der dauerhaften Unterstützung im Arbeitsleben im Sinne des Community Living gemeindenah und betriebsnah zu organisieren.

Es ist daher zu begrüßen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft einen eigenen gesetzlichen Förderrahmen für Unterstützte Beschäftigung zu schaffen (BMAS 2007, 6). Menschen mit Behinderung sollten wie auf einen Werkstattplatz auch einen individuellen Rechtsanspruch auf Unterstützte Beschäftigung haben.

Unterstützte Beschäftigung mit einer dauerhaften Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollte regelhaft von den Integrationsfachdiensten angeboten werden. Sie sind wichtiger Anbieter und Kooperationspartner bei allen betrieblich organisierten Arbeitsangeboten. Menschen mit Lernschwierigkeiten, die ansonsten in eine WfbM gingen, sollten im Rahmen eines Persönlichen Budgets für Arbeit sich die notwendige Unterstützung im Arbeitsleben aber auch ggf. bei unterschiedlichen Anbietern organisieren können.

Ferner sollte sich die WfbM zukünftig z. B. in Sinne einer "virtuellen Werkstatt" oder des hessischen Konzepts einer "Agentur für angepasste Arbeit" stärker als Ressource der Unterstützung von Menschen mit schweren Behinderungen als als Ort der Unterstützung definieren. Eine "Agentur für angepasste Arbeit" könnte zukünftig anbieten (vgl. auch Czermak 2004):

  • betriebliche Angebote zur beruflichen Eingliederung wie Erprobungen, begleitete Praktika, ausgelagerte Werkstattplätze, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen, einen betrieblichen Berufsbildungsbereich in Kooperation mit Betrieben (vgl. BAG UB 2006).

  • Arbeitsplätze mit ArbeitnehmerInnenstatus im ersten und zweiten Arbeitsmarkt: Arbeitsplätze mit anfänglich intensiverer Unterstützung und dann lockerer Begleitung, unterstützte Arbeitsplätze mit Arbeitsassistenz, Arbeitsplätze in Integrationsfirmen

  • dauerhaft ausgelagerte Werkstattplätze in Betrieben "Arbeiten im Verbund" für stark leistungsgeminderte Menschen mit Behinderungen (vgl. Lebenshilfe Gießen 2003)

  • innerhalb der Werkstatt für behinderte Menschen: Qualifizierungsmaßnahmen, Berufsbildungsbereich, Arbeitsplätze in ausgelagerten Betriebsteilen (Cafeteria, Läden etc.), Produktionsbereich mit nichtbehinderten KollegInnen im Rahmen eines Sozialen Unternehmens

  • Tagesstruktur: Tagesförderstätte, Tagesstätte, Tagesstrukturierung in Kooperation mit Betrieben und Vereinen im Gemeinwesen

Für Menschen mit starken Leistungseinschränkungen, bei denen selbst mit einem dauerhaften Minderleistungsausgleich kein tarifliches Arbeitsverhältnis möglich erscheint, sollte der Status eines dauerhaft ausgelagerten WfbM-Arbeitsplatzes genutzt werden. Dieser Status ist so weiterzuentwickeln, dass er als "geschützter Arbeitsplatz" mit denselben Rechten wie in der WfbM auch außerhalb der WfbM möglich ist. Die dauerhafte Unterstützung am Arbeitsplatz sollte über ein Persönliches Budget für Arbeit organisiert werden. Der Fachausschuss der WfbM sollte unter Beteiligung des IFD und des Integrationsamts diese Arbeitsplätze regelmäßig überprüfen, um eine Missbrauchsgefahr zu vermeiden und ggf. den Übergang in ein gefördertes tarifliches Arbeitsverhältnis einzuleiten.

Es sollte ein bundesweites Modellprojekt für Unterstützte Beschäftigung mit Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen geben. Dieses Modellprojekt hätte die Chance, aufbauend auf den internationalen Erfahrungen, auch in Deutschland eine Praxis von Unterstützter Beschäftigung für diesen Personenkreis zu erproben.

Förderung der sozialen Integration

Bisherige Entwicklung: Trennung von beruflicher und sozialer Integration in unterschiedliche Zuständigkeiten, Dominanz von institutionellen Angeboten im Bereich der Freizeitpädagogik

In der bereits zitierten Verbleibs- und Verlaufsstudie (Doose 2007) konnte die große Bedeutung des sozialen Umfelds und der Situation außerhalb des Arbeitsplatzes für die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration nachgewiesen werden. Viele Menschen mit Lernschwierigkeiten wünschen sich einen Partner bzw. eine Partnerin.

In der Werkstatt für behinderte Menschen werden sowohl Beschäftigungsmöglichkeiten geboten als auch teilweise Bildungs- und Freizeitangebote. Weitere Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung sind oft an Wohneinrichtungen oder Institutionen der Behindertenhilfe gekoppelt. Teilweise gibt es im Bereich der Erwachsenenbildung Kooperationen mit der Volkshochschule. Die meisten Angebote richten sich ausschließlich an Menschen mit Behinderungen. In einigen wenigen Städten gibt es eine spezielle Partnervermittlung für Menschen mit Behinderung.

In einigen Städten gibt es unterstützte Zusammenschlüsse von Menschen mit Lernschwierigkeiten in People First Gruppen, die neben politischen Aktivitäten und gegenseitiger Unterstützung auch gemeinsam die Freizeit gestalten.

Integrationsfachdienste und Fachkräfte für berufliche Integration sind von ihrer Aufgabenbeschreibung nur für die berufliche Integration und nicht für Maßnahmen der sozialen Integration zuständig. Dennoch haben einige IntegrationsberaterInnen begleitende soziale Angebote wie beispielsweise Stammtische für unterstützte ArbeitnehmerInnen, Weiterbildungskurse und Freizeitaktivitäten organisiert (vgl. BAG UB 2005, 32 f.).

In Modellprojekten wurde erfolgreich erprobt, das Konzept der Unterstützten Beschäftigung auf den Freizeitbereich zu übertragen und über Assistenz eine Anbahnung der Teilnahme in Vereinen und Bildungsangeboten zu organisieren (vgl. Markowetz 2001).

Zukünftige Entwicklung: Unterstützte Beschäftigung im Kontext umfassender sozialer Integration, vielfältige unterstützte integrative Angebote im Freizeit- und Bildungsbereich

Berufliche Teilhabe soll zur gesellschaftlichen Teilhabe beitragen. Berufliche Integration darf nicht isoliert gesehen werden. Dabei ist insbesondere auf eine Unterstützung der sozialen Teilhabe und des Aufbaus von wechselseitigen Beziehungen zu achten. Inklusion in allen Lebensbereichen der vermittelten ArbeitnehmerInnen in der Region zu unterstützen, ist nicht nur ein Beitrag zur Lebensqualität der Person, sondern auch zur Stabilität von Arbeitsverhältnissen. Die soziale Integration in Bezug auf Freundschaften und Partnerschaft, aber auch im Freizeitbereich ist nach einer aktuellen Verbleibs- und Verlaufsstudie (Doose 2007) für eine größere Gruppe von 20 - 40 % der unterstützten ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten aus ihrer Sicht nicht oder nur teilweise zufriedenstellend. Hier besteht ein Weiterentwicklungsbedarf. Die in Deutschland im Gegensatz z. B. zu den südeuropäischen Ländern übliche strikte Trennung zwischen beruflicher und sozialer Integration ist nicht immer sachgerecht, da beide sich wechselseitig beeinflussen und das Ziel immer eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sein sollte. Die soziale Integration muss durch geeignete integrative Maßnahmen unterstützt werden können, um Arbeitsverhältnisse langfristig zu stabilisieren.

Niedrigschwellige Angebote der Nachbetreuung wie Stammtische, eine Frauengruppe oder regelmäßige thematische Angebote sollten zum regulären Leistungsumfang des Integrationsfachdienstes gehören und regelhaft vom Integrationsamt finanziert werden. Dies ist eine der günstigsten Möglichkeiten, die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration zu sichern. Der IFD kann über diese Angebote frühzeitig von Problemen am Arbeitsplatz erfahren, außerdem können sich die TeilnehmerInnen mit anderen Personen in einer ähnlichen Lebenssituation vernetzen, sich verabreden und sich gegenseitig unterstützen. Unterstützte ArbeitnehmerInnen können auch im Sinne des Peer Supports als ExpertIn zu BewerberInnentreffen eingeladen werden.

Eine weitere zentrale Möglichkeit des Fachdienstes ist es, in diesem Bereich mit entsprechenden Anbietern in der Region zu kooperieren und für die unterstützten ArbeitnehmerInnen eine gewisse Wegweiserfunktion zu haben. Für die Kooperation ist die Wertschätzung der gegenseitigen Arbeit Grundvoraussetzung. So kann z. B. mit Organisationen, die Wohnassistenz oder Freizeitassistenz anbieten oder entwickeln wollen, zusammengearbeitet werden. Eine Partnervermittlung für Menschen mit und ohne Behinderung in der Region kann angestoßen werden. Volkshochschul- oder Bildungs- und Freizeitangebote der WfbM können für unterstützte ArbeitnehmerInnen mit Lernschwierigkeiten zugänglich gemacht werden, indem z. B. Kurse in den Abendstunden stattfinden und Kursleiter für einfache Sprache sensibilisiert werden.

Ähnlich zu dem Ansatz von Unterstützter Beschäftigung sollte in jeder Region auch eine Freizeit- und Bildungsassistenz angeboten werden, die Kontakte zu regulären Vereinen herstellt und Bildungsangebote für die unterstützten Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich macht.

Der Integrationsfachdienst kann, wo vorhanden, mit Selbstbestimmt-Leben-Gruppen oder People First Gruppen zusammenarbeiten. Bei Bedarf kann auch die Gründung einer entsprechenden Gruppe unterstützt werden.

Forschung

Bisherige Entwicklung: Begleitforschung von Modellprojekten, erste Verbleibs- und Verlaufsstudien

Im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Lernschwierigkeiten gab es bisher vielfältige Begleitforschungen von Modellprojekten (Kastl/Trost 2002, Trost/Kühn 2001, ältere Untersuchungen im Überblick Barlsen 2001). In jüngster Zeit sind u. a. im Kontext der vorliegenden Verbleibs- und Verlaufsstudie erste Studien erschienen, die die Nachhaltigkeit der beruflichen Integration untersuchen (Spiess 2004, Kaßelmann/Rüttgers 2005, Doose 2007).

Zukünftige Entwicklung: Vertiefende Studien zur Nachhaltigkeit von beruflicher Integration, Unterstützte Beschäftigung für Schwerst- und Mehrfachbehinderte

  • Bisher gibt es für den Bereich der beruflichen Rehabilitation noch wenige Studien, die die langfristige Wirkung dieser Maßnahmen im beruflichen Lebenslauf untersuchen. Hier sind noch verschiedene Studien denkbar, die neben quantitativen Methoden auch qualitativ ausgerichtet sein sollten. Eine zukünftige Studie sollte sich mit der Nachhaltigkeit der vermittelten Arbeitsverhältnisse nach der gesetzlichen Regelung der IFD befassen. Dabei könnte auch untersucht werden, inwieweit sich Verbesserungen oder Verschlechterungen im Vergleich zu den untersuchten Modellprojekten ergeben haben.

  • Die Situation von ArbeitnehmerInnen auf Außenarbeitsplätzen einer WfbM sollte bundesweit untersucht werden, da über diese Arbeitsplätze bisher wenig gesicherte Erkenntnisse vorliegen.

  • Im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Modellprojekts sollten Regionen begleitet werden, in denen WfbM und IFD ein Netz von unterstützten Arbeitsplätzen im Sinne von Community Living in unterschiedlichen Konstellationen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts, Integrationsfirmen und gemeindeintegrierten Angeboten der WfbM (wie z.B. Läden und Cafeterias) aufbauen.

  • Ein sinnvolles Modellprojekt wäre die Erprobung von Unterstützter Beschäftigung für Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen auch in Deutschland. Dieses Modellprojekt sollte unbedingt wissenschaftlich begleitet werden.

  • Ein interessantes Modellprojekt, das wissenschaftlich begleitet werden sollte, wäre ferner die Übertragung des Konzepts von "Unterstützter Beschäftigung" auf andere am Arbeitsmarkt benachteiligte Personengruppen.

  • Wegweisend könnte auch eine wissenschaftliche Begleitung von Unternehmen sein, die sich mit dem Ansatz des "diversity managements" auf eine vielfältige Belegschaft in ihren Unternehmen einstellen.

Fazit

Aktuelle Verbleibs- und Verlaufsstudien (Doose 2007, Kaßelmann/Rüttgers 2005) zeigen, dass auch für den Personenkreis von Menschen mit Lernschwierigkeiten mit höherem Unterstützungsbedarf eine nachhaltige berufliche Integration möglich ist. Die erzielten Ergebnisse sind aber nur unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich. Wir haben in den letzten Jahren auf der Ebene der Gesetzgebung positive Entwicklungen verfolgen können. Integrationsfachdienste und Arbeitsassistenz wurden gesetzlich verankert und flächendeckend ausgebaut. Auf der Ebene der Umsetzung in die Praxis ist es jedoch zu einer Reihe von Komplikationen und Einschränkungen der Unterstützung gekommen, so dass die Integrationsfachdienste die Menschen mit einer Behinderung und einem höherem Unterstützungsbedarf wie sie in den Modellprojekten Mitte der neunziger Jahre erreicht wurden, vielfach nicht mehr erreichen. Es ist notwendig, die Integrationsfachdienste wieder so auszurichten, dass sie Unterstützte Beschäftigung anbieten können

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet einen wirkungsvollen Ansatz der beruflichen Integration. Unterstützte Beschäftigung ist dabei mehr als eine neue Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Es ist eine veränderte Sichtweise, die zu einer veränderten Praxis führt. Gemeinsames Leben und Arbeiten von Menschen mit und ohne Behinderungen als Ziel, die Fähigkeiten und Wünsche eines Menschen als Ausgangspunkt, echte Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Kontrolle des Menschen mit Behinderung als Wegweiser und ambulante, individuelle, flexible Unterstützung als Methode sind die Eckpfeiler von Unterstützter Beschäftigung. Ohne eine derart veränderte Perspektive werden auch Integrationsfachdienste nur eine Fortsetzung des alten Maßnahmeparadigmas mittels einer neuen Maßnahme sein. Unterstützte Beschäftigung sollte nicht nur als Ergänzung des bestehenden Systems der beruflichen Integration, sondern als eine veränderte Organisationsform der Unterstützung der Teilhabe im Arbeitsleben gesehen werden. Die aktuellen Überlegungen des Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS 2007, 6) einen eigenen gesetzlichen Förderrahmen für Unterstützte Beschäftigung zu schaffen sind daher sinnvoll. Menschen mit Behinderung sollten wie auf einen Werkstattplatz auch einen individuellen Rechtsanspruch auf Unterstützte Beschäftigung haben.

Unterstützte Beschäftigung hat das Potenzial, die berufliche Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen strukturell zu verändern. Die aktuellen Verbleibs- und Verlaufsstudien zeigen, dass viel auch langfristig mehr möglich ist, als viele bisher geglaubt haben. Es gibt vielfältige positive Ansätze der stärkeren Förderung von begleiteten betrieblichen Angeboten der beruflichen Eingliederung von der Berufsorientierung in der Schule über Berufsvorbereitung und Berufsausbildung bis hin zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Der Integrationsfachdienst hat das Potenzial hier ein schnittstellenübergreifendes Case-Management zu leisten.

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung bietet sich nicht nur für Menschen mit Behinderungen an. Auch Migranten, Jugendliche mit sozialen Problem (aus Jugendhilfeeinrichtungen, Benachteiligtenförderung), Personen nach Haftentlassung oder mit Drogenproblematiken finden schwer einen Arbeitsplatz und verlieren ihn häufig wieder, wenn sie keine Unterstützung erhalten. Inklusion würde in diesem Zusammenhang bedeuten, Unterstützte Beschäftigung für alle Personen anzubieten, die Unterstützung bei der beruflichen Teilhabe benötigen.

Die Umgestaltung des Systems der beruflichen Eingliederung ist ein mühsamer, oft frustrierender Prozess. Er erfordert Ausdauer und Hartnäckigkeit in der Sache. Die unterstützten ArbeitnehmerInnen zeigen uns, dass sich die Anstrengung lohnt und es liegen genug Erfahrungen vor, dass wir nicht von vorne beginnen müssen. Ziel sollte es sein, dass auch Menschen mit einer schweren Behinderung in Zukunft mit der notwendigen Unterstützung integriert in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts zusammen mit nichtbehinderten KollegInnen arbeiten können.

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Kontakt:

Dr. Stefan Doose

Lindenstr. 5, 23558 Lübeck

Fon.: 0451 8804777

eMail: stefan.doose@t-online.de

Quelle:

Stefan Doose: Stand der Entwicklung und Zukunft von Unterstützter Beschäftigung in Deutschland

erschienen in: impulse Nr. 41/42, 1 + 2/2007, Seite 22 - 31.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 06. 05. 2008

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