Persönliche Budgets zur "Teilhabe am Arbeitsleben"

Eine Gegenüberstellung theoretischer Realisierungsmöglichkeiten und konkreter Praxis

Autor:in - Thomas Meyer
Themenbereiche: Recht, Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 40, April 2006, Seite 10 - 18. impulse (40/2006)
Copyright: © Thomas Meyer 2006

Einleitung

Eine Umsetzung der Leistungsform "Persönliches Budget" zur Teilhabe am Arbeitsleben lässt sich theoretisch im Wesentlichen drei verschiedenen Bereichen zuordnen: Erstens sind Persönliche Budgets im Leistungsspektrum der Berufsförderung, d.h. im Bereich Qualifizierung und Vorbereitung denkbar, zweitens bei der Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung und drittens zur Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen. Diese drei Bereiche repräsentieren wiederum unterschiedliche Phasen und sind durch die Zuständigkeit verschiedener Leistungsträger geprägt; trägerübergreifende Konzeptionen wären entsprechend denkbar und wünschenswert (vgl. Schäfers, Schüller, Wansing 2005).

Auch in der Praxis manifestieren sich Persönliche Budgets in diesen drei Segmenten des Arbeitslebens und es liegen bereits Beispiele von (erfolgreichen) Realisierungen vor: Zum einen werden Persönliche Budgets im Bereich Aus- und Weiterbildung beantragt. Eine weitere Möglichkeit - auf der Ebene der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Beschäftigung - stellen Persönliche Budgets zur beruflichen (Erst-) Eingliederung etwa im Werkstattbereich oder aber auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar und drittens werden Persönliche Budgets zur Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben wie der Arbeitsassistenz realisiert. Insbesondere letzterer Bereich scheint sich besonders für ein Persönliches Budget zu eignen, da Arbeitsassistenz i.d.R. ohnehin als Geldleistung bewilligt wird.

Betrachtet man die zwischen verschiedenen Akteuren und Interessengruppen stattfindende Diskussion über das Themenspektrum "Persönliche Budgets und Arbeit", so wird deren "Nutzen" und "Sinnhaftigkeit" kontrovers diskutiert. Dies zeigt sich beispielsweise im Werkstättenbereich, wenn es um die Frage geht, ob und inwiefern Leistungen einer Werkstatt für behinderte Menschen als Persönliches Budget beantragt werden können, um es Menschen mit Behinderung z.B. zu ermöglichen, eine Werkstatt ihrer Wahl selbst auszusuchen oder Art und Gestaltung der Unterstützung selbst zu organisieren. Oder wenn es um die Frage geht, ob Menschen mit Behinderungen sich mittels eines Persönlichen Budgets einen Arbeitsplatz selbst "einkaufen" können, konterkariert dies doch die "Logik" lohnabhängiger, d.h. entlohnter Erwerbsarbeit. Folgt man diesen Diskussionen, so wird deutlich, dass jeweils unterschiedliche Intentionen und Interessen verschiedener Akteure - etwa der Leistungsträger und -erbringer - in den Argumentationen mitschwingen. Aber auch die subjektiv bedeutsamen Motive und oftmals pragmatisch ausgerichteten Gründe, welche die Leistungsberechtigten selbst formulieren (wie z.B. einem Zugewinn an Flexibilität, Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen oder einem "Mehr" an Selbstbestimmung) sind ein Bestandteil dieser Diskussion. Eine Betrachtung des Themenspektrums "Persönliche Budgets zur Teilhabe am Arbeitsleben" kommt daher nicht ohne das Verständnis dieser Motive und Beweggründe aus und anhand verschiedener Fallbeispiele soll gezeigt werden, welche konkreten Vorteile und Möglichkeitsspielräume Persönliche Budgets im Arbeitsleben den Leistungsberechtigten eröffnen.

Im Folgenden werden ausgewählte Bereiche skizziert, in denen Persönliche Budgets für Arbeit denk- und umsetzbar erscheinen und zu denen bereits "praktische" Erfahrungen sowie Fallbeispiele vorliegen (für einen ausführlichen Überblick theoretischer Realisierungsmöglichkeiten Persönlicher Budgets im Bereich Arbeit vgl. Schäfers, Schüller, Wansing 2005). Die jeweils mit diesen Bereichen in Verbindung stehende Diskussion soll dabei in die Betrachtung mit einfließen. Ziel der Darstellung ist eine Gegenüberstellung der theoretisch diskutierten Realisierungsmöglichkeiten und der bereits realisierten Beispiele Persönlicher Budgets im Arbeitsleben sowie deren jeweilige Hintergründe. Die Darstellung stützt sich dabei auf die oben genannten drei Bereiche: Der erste, für die Leistungsform Persönlicher Budgets in der Praxis wahrscheinlich "zugänglichste" Bereich, besteht aus Leistungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und (bestehenden) Beschäftigungsverhältnissen, was am Beispiel der Arbeitsassistenz als Teil der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben verdeutlicht wird. Ein zweiter Bereich umfasst das Spektrum der beruflichen (Erst-) Eingliederung sowie Möglichkeiten des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dargestellt werden hierbei die Chancen von Persönlichen Budgets im Berufsbildungsbereich sowie die Diskussion über Persönliche Budgets im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen. Die dritte Dimension bezieht sich auf Persönliche Budgets im Bereich der Aus- und Weiterbildung. Am Beispiel einer beruflichen Umschulung werden die Möglichkeiten beschrieben, wie mittels eines Persönlichen Budgets Ausbildungsziele realisiert werden konnten.

Sowohl anhand theoretischer Überlegungen als auch ausgewählter Fallbeispiele sollen die jeweiligen Realisierungsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert werden. Dabei werden die subjektiv bedeutsamen Motive und Beweggründe der Budgetnehmer/innen selbst stets mit einbezogen. Aus diesem Grunde wird eine kurze Betrachtung der Grundidee Persönlicher Budgets vorangestellt.

1. Vorbemerkung zur Grundidee Persönlicher Budgets

Stand bislang das Anliegen, Menschen mit Behinderungen ein möglichst umfassendes "Netz" an Versorgungsstrukturen anzubieten, im Mittelpunkt der historisch gewachsenen Unterstützungsangebote der Behindertenhilfe, so lässt sich seit einigen Jahren ein Paradigmenwechsel beobachten, im Zuge dessen zunehmend Abschied von einem "Fürsorgeparadigma" genommen wird. Begleitet wird dieser grundlegende Wandel in der Behindertenhilfe durch Diskussionen über die Themen Selbstbestimmung, Empowerment, Partizipation, Ressourcenorientierung, usw. (vgl. dazu Theunissen, Plaute 2002; Wacker, Wansing, Schäfers 2005). Dabei beginnt sich nicht nur der Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu verändern, sondern auch das Verständnis von Behinderung selbst (vgl. Metzler, Wacker 2001). In diesem Zusammenhang zeichnet sich zudem ein Perspektivenwechsel ab, der die Kompetenzen von Menschen mit Behinderung zunehmend in den Vordergrund rückt und diese als "Experten in eigener Sache" versteht. Entsprechend soll Menschen mit Behinderung eine aktivere Rolle in der Gestaltung und Planung der Unterstützungsleistungen zukommen.

In den Kontext dieses Paradigmenwechsels kann auch die Idee des Persönlichen Budgets eingeordnet werden: "War der Umgang mit von Behinderung betroffenen Menschen bisher vom Gedanken der Fürsorge geprägt, löst sich das traditionelle Dreiecksverhältnis von Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigter (...) nun auf. Vom Objekt der Umsorgung findet eine Verschiebung zum handelnden Subjekt statt" (WIR 2/2005, S. 6). Statt einer im Kern auf Ver- und Umsorgung ausgerichteten Behindertenhilfe soll es in Zukunft darum gehen, Menschen mit Behinderung eine Möglichkeit in die Hand zu geben, selbst entscheiden zu können, wer diese Unterstützung wahrnehmen wird, wann diese Unterstützung erfolgen und wie diese organisiert werden soll. Grundintention des Persönlichen Budgets ist es daher, Menschen mit Behinderung einen ihrem individuellen Unterstützungsbedarf entsprechenden Geldbetrag zur Verfügung zu stellen, mit dem sie diese Unterstützung selbst auswählen und planen können. Dadurch sollen sachliche, soziale sowie zeitliche Dispositionsspielräume ermöglicht werden - d.h. hinsichtlich der Art und Ausführung der Unterstützung, hinsichtlich der Personen bzw. Dienstleister, die diese Unterstützung erbringen sowie hinsichtlich des gewählten Zeitpunktes. (vgl. Kastl, Metzler 2005, S. 13f.)

Dabei handelt es sich jedoch nicht um neue Leistungen, sondern um eine neue Form der Leistungserbringung. Mittels des Persönlichen Budgets soll der Leistungsempfänger in die Lage versetzt werden, die benötigten Unterstützungs- und Pflegeleistungen dem eigenen subjektiv empfundenen Bedarf folgend selbst "einzukaufen". Das Element der Selbstbestimmung spielt dabei eine entscheidende Rolle und das Persönliche Budget stellt zumindest von seiner Grundidee her ein geeignetes Instrument zur Erweiterung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung dar. Entsprechend wurde im Neunten Sozialgesetzbuch verankert: "Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen." (SGB IX § 17, Stand: 27.4.2005) Es geht dabei also insbesondere um mehr Selbstbestimmung in der Auswahl, Gestaltung und Organisation der Unterstützung.

Für Persönliche Budgets im Bereich Arbeit als Gegenstand dieses Artikels gelten die theoretischen Überlegungen entsprechend, kommt doch gerade der Unterstützung im Arbeitsleben den durch das Persönliche Budget zu ermöglichenden sachlichen, sozialen und zeitlichen Dispositionsspielräumen sowie dem Element der Selbstbestimmung - hier verstanden als "die Möglichkeit, einen Lebensplan zu entwickeln, dabei individuelle und selbstgewählte Lebenswege zu gehen und Entscheidungen im Alltag wie auch im Lebenslauf zu treffen, die den eigenen Vorstellungen und Zielen entsprechen" (Wacker, Wansing, Schäfers 2005, S. 17) - eine zentrale Bedeutung zu. Aus diesem Grunde sollen die nachfolgenden Beispiele Persönlicher Budgets für Arbeit insbesondere in diesem Kontext reflektiert werden.

2. "Arbeitsassistenz" Flexibilitätsgewinne durch Persönliche Budgets

Mit Novellierung des Schwerbehindertenrechts zum 1.10.2000 wurde ein neuer Rechtsanspruch für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben verankert: die "Arbeitsassistenz" als Teil der "begleitenden Hilfe im Arbeitsleben". Demnach haben schwerbehinderte Menschen "im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamtes für die begleitende Hilfe im Arbeitsleben aus den ihm aus der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stehenden Mitteln Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz." (§ 102 Abs. 4 SGB IX). Als personale Unterstützungsleistung stellt die Arbeitsassistenz ein Instrument dar, welches "Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördert, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten" (BAG UB 2005, S.1).

Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben durch das Integrationsamt können auch als Persönliches Budget ausgeführt werden (§ 102 Abs. 7 SGB IX). Die Arbeitsassistenz eignet sich dabei in besonderer Art und Weise für ein Persönliches Budget und eröffnet eine breite Palette an Möglichkeitsspielräumen: Zum einen steht diese Dienstleistung zur persönlichen Assistenz im Kontext des Anspruchs auf Selbstbestimmung sowie des Wunsch- und Wahlrechts, ist der Mensch mit Behinderung doch selbst Auftraggeber der Arbeitsassistenz. Dabei kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer seine Assistenzkraft im Rahmen eines Arbeitgebermodells selbst einstellen oder aber einen (professionellen) Anbieter mit diesen Assistenzleistungen "auf Rechnung" beauftragen (Auftragsmodell). Zum zweiten hat der Mensch mit Behinderung für die Ausführung der Arbeitsassistenz selbst die Organisations- und Anleitungskompetenz inne und drittens bietet sich ein Persönliches Budget auch deswegen an, weil Arbeitsassistenz i.d.R. als Geldleistung bewilligt wird. (vgl. BIH 2006).

Die Höhe des Persönlichen Budgets bemisst sich dabei nach dem jeweiligen zeitlichen Bedarf an Arbeitsassistenz. Die Vorteile einer Assistenzgestaltung mittels eines Persönlichen Budgets wurzeln insbesondere in den damit verbundenen Flexibilitätsspielräumen. Diese sind vor allem dann von Nutzen, wenn der Assistenzbedarf am Arbeitsplatz zeitlich gesehen nicht immer genau vorher bestimmt werden kann.

Arbeitsassistenz wird häufig von Menschen mit körperlichen Behinderungen (z.B. Rollstuhlfahrer) sowie von Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen (blinde oder gehörlose Menschen) genutzt (vgl. BIH 2006). Eine Verwendung Persönlicher Budgets bei diesen beiden Personengruppen konnte auch im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung zur Erprobung "Trägerübergreifender Persönlicher Budgets" dokumentiert werden. Im Folgenden werden Beispiele dazu vorgestellt:

"Ohne das Budget würde es meinen Laden wahrscheinlich nicht mehr geben"

Im Rahmen der von der wissenschaftlichen Begleitforschung durchgeführten Befragungen konnten Informationen über Budgetnehmer/innen erhoben werden, die ein Persönliches Budget für Arbeitsassistenz in der Zuständigkeit des Integrationsamts erhalten. Zwei Budgetnehmer/innen mit einer Hörbehinderung nutzen das Persönliche Budget für eine Arbeitsassistenzleistung durch Gebärdendolmetscher/innen. Die beiden Mitte 30 Jahre alten Budgetnehmer/innen (ein Mann und eine Frau) gehen beide einer selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit nach (ein freiberuflicher Gebärdensprachen-Dozent sowie eine Modedesignerin mit eigenem Laden) und werden durch die Arbeitsassistenz bei der (täglichen) Arbeit unterstützt. Die Assistent/innen übernehmen dabei schwerpunktmäßig Aufgaben wie Dolmetschen, Kundengespräche, Telefonate usw.. Da die Gebärdendolmetscher/innen im Bereich der (selbständigen) Arbeit genutzt werden, spielen die damit in Verbindung stehenden Gründe eine wesentliche Rolle für das Beantragen einer Arbeitsassistenz ("Kommunikation mit Kunden, Geschäftspartnern, Models, Ämtern", "barrierefreies Kommunizieren", "Unterstützung bei der Organisation von Veranstaltungen" usw.). Alles in allem wird von den Befragten betont, dass die Arbeitsassistenz vor allem dabei helfen soll, die (selbstständige) Tätigkeit aufrechtzuerhalten ("mehr Kundengespräche", "kein Rückfall in die Arbeitslosigkeit", "Erhöhung meiner eigenen Selbstständigkeit", "Dazulernen und Weiterentwickeln als Modedesignerin und Geschäftsfrau").

Den Ausschlag für das Beantragen eines Persönlichen Budgets gab letztendlich der mit der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit in Verbindung stehende Wunsch nach mehr Flexibilität in der Organisation und Planung der Arbeitsassistenz, z.B. auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit ("Planung und Arbeit in Eigenverantwortung", "Messen, PR- und Pressearbeit" "Ausbau der Geschäftsbeziehungen"). Die beiden Persönlichen Budgets in der Zuständigkeit des Integrationsamts betragen insgesamt 1.100 bzw. 1.300 ? im Monat und die Entscheidung, wann und wie die Arbeitsassistenz erfolgen soll, wird in Absprache mit den Assistent/innen getroffen. Dies ist besonders wichtig, da beide Budgetnehmer/innen aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit oftmals nicht genau abschätzen können, wann sie Assistenz benötigen und deswegen auf eine gewisse Flexibilität angewiesen sind. Das Persönliche Budget wird insgesamt als äußerst positiv und die gewonnene Flexibilität als wertvoll eingestuft; dies verdeutlicht exemplarisch folgende Aussage der jungen Modedesignerin: "Unterstützungen wie diese sind unerlässlich. Nicht nur tragen sie zur Chancengleichheit in unserer Gesellschaft bei. Sie bewahren wie in meinem Fall auch talentierte Menschen mit Behinderung vor der Arbeitslosigkeit, setzen wirtschaftliche, soziale und kommunikative Impulse."

"Deswegen bin ich so begeistert, daran teilzunehmen"

Trägerübergreifende Persönliche Budgets wurden bisher im Modellprojekt (noch) nicht in dem erwünschten Umfang realisiert. Der besondere "Charme" dieser Trägerübergreifenden Budgets wurzelt dabei - wie das folgende Beispiel zeigt - insbesondere in einer Reduzierung des Aufwands für den Leistungsberechtigten sowie in Flexibilitätsgewinnen.

Eine 32-jährige Budgetnehmerin mit einer körperlichen Behinderung ist auf einen Rollstuhl angewiesen und benötigt insbesondere "Handreichungen" im Haushalt, bei der täglichen Versorgung, Arbeitsassistenz sowie Fahrdienste und Begleitung in der Freizeit. Gegenwärtig wohnt sie noch bei Ihren Eltern, äußert aber den Wunsch, ausziehen zu wollen. Die Budgetnehmerin ist seit 4 Jahren im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses in einer Verwaltung tätig und erhält Leistungen zur Arbeitsassistenz vom Integrationsamt. Der erste Impuls zur Beantragung eines Persönlichen Budgets ging dabei vom Integrationsamt aus und wurde mit einer "Verwaltungserleichterung" für das Amt begründet. Die Budgetnehmerin sollte einen Geldbetrag erhalten und direkt mit dem Dienstleister abrechnen. Auf Anraten einer Freundin entstand schließlich die Idee, Leistungen zur Teilhabe für die Freizeitgestaltung ebenfalls als Budget zu beantragen. Daraufhin wandte sich die Budgetnehmerin an die Kreisverwaltung und erhielt die Zusage für ein "Freizeitbudget" vom Sozialamt. Dort entstand dann schließlich auch die Idee mit dem trägerübergreifenden Budget.

Zu einem trägerübergreifenden Budget wurden schließlich die Leistungen des Integrationsamts sowie des Sozialhilfeträgers zusammengefasst. Das Trägerübergreifende Persönliche Budget beträgt 916 € monatlich und besteht aus einem Budget des Sozialhilfeträgers (200 € als Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) sowie aus einem Budget des Integrationsamts (716 € für Arbeitsassistenz zur Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse.) Gegenwärtig wird die Budgetnehmerin i.d.R. von ZDL und Studenten etwa 6-7 Stunden am Tag bei der Arbeit unterstützt. Überstunden während der Arbeit sind im Budget eingeplant und flexibel handhabbar. Für die Freizeitgestaltung nutzt die Budgetnehmerin ebenfalls ZDL und Studenten für etwa 4-5 Stunden in der Woche. Die 200 € können aber auch angespart und für längere Tagesausflüge verwendet werden. Der Budgetbetrag kann selbst eingeteilt und die beiden Teilbudgets können flexibel gehandhabt und ggf. nicht oder zuviel genutzte Stunden angespart oder ausgeglichen werden. Aus diesem Grunde sind separate Kostenabrechnungen für die beiden Teilbereiche nicht mehr nötig. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Assistent/innen von der Budgetnehmerin selbst ausgesucht werden können. Aufgrund der Unzufriedenheit mit ihrem früheren Leistungserbringer ("manche Einrichtungen nutzen die Hilflosigkeit behinderter Menschen aus") informierte sich die Budgetnehmerin selbstständig über Alternativen ("dann habe ich mir das Telefonbuch geholt") und fand einen neuen Dienstleister. Ausschlag für den Wechsel der Dienstleistung gab dabei vor allem der Preis ("wenn die mal keinen Zivi haben, sondern nur eine professionelle Kraft, dann ändert sich auch der Preis nicht").

Die Zufriedenheit mit dem Trägerübergreifenden Budget ist hoch. Der Vorteil wird dabei nicht nur in der Flexibilität und Entscheidungsfreiheit gesehen, sondern auch darin, dass es nur noch eine Behörde als Ansprechpartner gibt und die Nachweisprozedur weggefallen ist: "Was ich damit mache, das ist mir überlassen. Ich bin jetzt flexibler."

Zusammenfassung und kritische Überlegungen

Insgesamt zeigen die Beispiele, dass Persönliche Budgets für Arbeitsassistenz vor allem im Kontext pragmatischer Gründe und dem Wunsch nach einer höheren Flexibilität beantragt werden. Persönliche Budgets gehen hierbei mit Flexibilitätsgewinnen einher; es besteht die Möglichkeit, den Einsatz der Arbeitsassistenz bedarfsgerechter handhaben und planen zu können. Sachliche, soziale sowie zeitliche Dispositionsspielräume spielen eine wesentliche Rolle. Dabei geht die Budgetbeantragung letztendlich auf die Spezifik der Lebens- und Beschäftigungssituation zurück, innerhalb der eine Ausführung der Arbeitsassistenz durch ein Persönliches Budget entscheidende Vorteile birgt. Übergeordnete Ziele wie ein höheres Maß an Selbstbestimmung und Eigenverantwortung haben jedoch ebenfalls eine Bedeutung, vor allem hinsichtlich der (selbstbestimmten) Auswahl der assistierenden Personen.

Die Beispiele lassen aber auch den Schluss zu, dass Persönliche Budgets für Arbeitsassistenz nach wie vor (ausschließlich) von Menschen mit körperlichen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen in Anspruch genommen werden, denn es wurden bisher keine anderen Beispiele dokumentiert. Dass Persönliche Budgets für Arbeitsassistenz bislang auf diese Personengruppen beschränkt bleiben, deckt sich auch mit der Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung zur "Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz": "Obwohl die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) lernbehinderte, so genannte geistig behinderte sowie psychisch kranke Menschen inzwischen explizit als Zielgruppen für Arbeitsassistenz benannt hat, sind nach wie vor bundesweit keine Personen aus diesen Zielgruppen bekannt, die Arbeitsassistenz nutzen. Diese Zielgruppen sind seit nahezu fünf Jahren offenbar ausnahmslos von der Möglichkeit der Nutzung von Assistenz während der Arbeitszeit ausgeschlossen" (BAG UB 2005, S.1, Hervorhebungen im Original).

3. "Werkstatt- Budgets" Persönliche Budgets für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen

Ein weiterer Bereich, in dem Persönliche Budgets für Arbeit eine Rolle spielen können, sind Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen. Gemäß den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. im Rahmen einer WfbM) nach den §§ 53, 54, 56 SGB XII i.V.m. § 41 SGB IX "budgetgeeignet". (vgl. BAR 2006, S. 24) Schäfers, Schüller, Wansing (2005) zählen die Beschäftigung im Arbeitsbereich einer WfbM ebenfalls zu den potenziellen Bereichen, in denen Persönliche Budgets für Arbeit umsetzbar sind.

In Anlehnung an die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger sind insgesamt vier Fallgestaltungen denkbar (vgl. dazu BAGüS 2005, S. 5ff.):

  • Leistungsberechtigte befinden sich bereits in einer WfbM oder möchten in eine für sie zuständige Werkstatt und stellen für die Übernahme im Arbeitsbereich - auch unter Inanspruchnahme der vollen Werkstattleistungen - einen Antrag auf ein Persönliches Budget. Mit einer Umstellung der Leistung auf ein Persönliches Budget wäre dann ein stärkeres Bewusstsein für die zur Verfügung gestellten Mittel, eine größere Einflussnahme, ein besserer Einblick in das Angebotsspektrum sowie in den Vorgang der Leistungserbringung und zuletzt auch eine höhere Eigenverantwortung vorstellbar.

  • Leistungsberechtigte möchten sich selbst eine Werkstatt in der Region aussuchen, auch wenn dies nicht die vom Einzugsbereich her gesehen zuständige ist. Das Persönliche Budget ermöglicht es dann, eine Werkstatt selbstständig auszuwählen bzw. die Leistungen eines anderen Trägers zu nutzen. Dies würde zwar dem Wunsch- und Wahlrecht behinderter Menschen entsprechen, andererseits ergeben sich aber auch Fragen der Finanzierung, wenn sich die Vergütungen in verschiedenen Werkstätten unterscheiden.

  • Leistungsberechtigte wollen nicht die vollen Werkstattleistungen in ein Persönliches Budget transformieren, sondern nur Teile des Leistungsangebots bzw. zeitlich befristete Leistungen (z.B. Teilzeit). Aus dem Gesamtkatalog der Werkstatt könnten die Budgetnehmer/innen ihrem individuellen Bedarf entsprechend auswählen und mit dem jeweiligen Leistungserbringer einen individuellen Leistungsvertrag ausarbeiten, um ihre Entwicklungspotentiale optimal auszuschöpfen. Solche Teilleistungen wären z.B. Außenarbeitsplätze. Hierbei würden die Budgetnehmer/innen auf die Maßnahmen innerhalb der Werkstatt verzichten und beispielsweise nur die Betreuung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch nehmen. Für eine "eingeschränkte" Leistung würde es dann aber auch nur ein entsprechendes Budget geben.

  • Leistungsberechtigte wünschen, die entsprechenden Leistungen nicht von einer Werkstatt, sondern z.B. von einer vergleichbaren Beschäftigungsstätte oder sogar von einem Betrieb erbringen zu lassen. Dabei müssten jedoch Fragen hinsichtlich der Anerkennung der Beschäftigungsstätte sowie nach einer Abgrenzung zu einer regulären Tätigkeit geklärt werden. Unklar ist weiterhin der Versicherungsstatus des Leistungsempfängers.

Konkrete Beispiele für Persönliche Budgets im Werkstattbereich spiegeln die oben genannten Fallgestaltungen wider, stellen gleichzeitig aber auch Mischformen dar. Im Folgenden werden zwei Fallbeispiele - aus dem Arbeitsbereich einer WfbM sowie aus dem Berufsbildungsbereich - vorgestellt.

"Ich wollte immer schon raus aus der Werkstatt"

Ein Ende 30 Jahre alter Mann mit einer körperlichen Behinderung und - nach eigenen Angaben - "Lernschwierigkeiten" ist auf einen Rollstuhl angewiesen und gegenwärtig in einer WfbM im Produktionsbereich beschäftigt. Aufgrund seiner komplexen Behinderung hat der Mann einen umfassenden Unterstützungsbedarf. Bereits seit längerem engagiert sich der Mann im Werkstattrat und ist ehrenamtlich in einer Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Behinderung tätig.

Schon seit einiger Zeit fühlt er sich in der WfbM "unterfordert" und "wollte immer schon raus aus der Werkstatt". Die Selbsthilfeorganisation, für die er bereits ehrenamtlich aktiv ist, bietet ihm schließlich eine Referententätigkeit (Weiterbildung von Werkstatträten) für drei Tage in der Woche an. Um diese Tätigkeit ausüben zu können und von seinem Wohnort zum Beschäftigungsort zu gelangen, benötigt er eine Assistenz im Umfang von ca. 24 Wochenstunden. Aus diesem Grunde wird schließlich beim zuständigen (überörtlichen) Sozialhilfeträger ein Antrag auf ein Persönliches Budget für diesen Assistenzbedarf gestellt.

Der Budgetnehmer ist an drei Tagen in der Woche als Weiterbildungsreferent für Werkstatträte bei der Selbsthilfeorganisation tätig, die restlichen zwei Tage arbeitet er wie bisher in der WfbM. Kalkulationsgrundlage für das Persönliche Budget, das den Assistenzbedarf für diese drei Tage in der Woche decken soll, ist der Tagessatz, den die WfbM für ihre Leistungen erhält. Das Persönliche Budget für die Referententätigkeit wird daher anteilsmäßig an der gesamten Maßnahmepauschale bemessen (etwa 3/5 der Maßnahmekosten für drei Tage Assistenzbedarf in der Woche während der Referententätigkeit). Es deckt Assistenzkosten, Fahrtkosten, Budgetverwaltung und Übernachtungskosten während der Referententätigkeit ab. Eine Besonderheit der Budgetgestaltung ist, dass die WfbM weiterhin die gesamten Kosten für den WfbM-Platz vom überörtlichen Sozialhilfeträger erhält. Die Werkstatt stellt daraufhin dem Budgetnehmer das Persönliche Budget in Höhe des vereinbarten Anteils von ca. 3/5 der Maßnahmekosten zur Verfügung. Da es sich bei der Referententätigkeit nicht um ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, wurde mit der Werkstatt vereinbart, dass der Budgetnehmer seinen Status als vollbeschäftigter Mitarbeiter in der WfbM behält und somit seinen bisherigen (sozialversicherungspflichtigen) Status aufrechterhalten kann. Entsprechend wurde zwischen Selbsthilfeorganisation und Werkstatt ein Vertrag über eine Art Außenarbeitsplatz geschlossen.

Eine weitere Besonderheit des Persönlichen Budgets ist, dass es sich um eine Komplexleistung des örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgers handelt. Der überörtliche Sozialhilfeträger übernimmt die Werkstattkosten und 3/5 dieser Kosten in Höhe von ca. 650 € im Monat gehen als Persönliches Budget an den Budgetnehmer. Die Fahrtkosten in Höhe von 183 € werden ebenfalls vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Den zur Deckung des Assistenzbedarfs benötigten Restbetrag von 177 € zahlt der örtliche Sozialhilfeträger und 400 €, die für die Arbeitsassistenz bestimmt sind, steuert die Selbsthilfeorganisation bei. Monatliche Budgetreste werden für flexible Assistenzstunden eingesetzt. Für die Verwaltung des Budgets wird ferner eine Selbsthilfeorganisation beauftragt, die diese Dienstleistung für 20 € im Monat erbringt.

Für die budgetfinanzierte Assistenz, die während der Referententätigkeit benötigt wird, beauftragt der Budgetnehmer den Pflegedienst, der für ihn bereits im privaten Bereich Leistungen erbrachte. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war zum einen die hohe Zufriedenheit mit diesem Dienstleister, zum anderen, dass dieser bereit war, den bisherigen Preis so abzusenken, dass das Budget ausreicht ("sonst gehe ich zur Konkurrenz").

"Ein Praktikum als Gerüstbauer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt"

Da im Rahmen der beruflichen Bildung bzw. der beruflichen (Erst-) Eingliederung auch darauf geachtet werden soll, einen der persönlichen und fachlichen Eignung der Rehabilitanden entsprechenden Berufswunsch zu fördern und das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers zu beachten, stellt der Eingangs- und Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 40 SGB IX) ebenfalls ein Segment dar, in dem Persönliche Budgets vorstellbar sind.

Seit November 2006 wurden einige solcher Persönlichen Budgets in der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit in Hamburg bewilligt. Nach Auskunft der Agentur Hamburg liegen zum 05.12.2006 mittlerweile 16 Anträge auf Persönliche Budgets für betriebliche Berufsbildungsmaßnahmen vor (14 Anträge auf berufliche Ersteingliederung und 2 Anträge auf berufliche Wiedereingliederung), 11 Persönliche Budgets wurden bereits realisiert. Es handelt sich dabei um vorwiegend männliche junge Erwachsene mit überwiegend geistigen Behinderungen im Alter zwischen 18 und 24 Jahren, die üblicherweise in den Eingans- bzw. Berufsbildungsbereich einer WfbM bzw. in ein BBW gehen würden. Auf Initiative engagierter Eltern wurden im Rehaberatungsgespräch alternative Beschäftigungsideen vorgebracht bzw. entwickelt.

Die jungen Menschen erhalten Leistungen zur beruflichen Eingliederung in Form Persönlicher Budgets in Höhe der vergleichbaren WfbM-Leistung (laut Auskunft liegen diese Budgets etwas unter der üblichen Leistungshöhe), die für Unterstützung durch die Hamburger Arbeitsassistenz an einem (selbstbeschafften) Arbeitsplatz eingesetzt werden. Die Hamburger Arbeitsassistenz versteht sich als "Fachdienst zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung" sowie als "Mittler zwischen Betrieben und Unternehmen des regionalen Arbeitsmarktes und erwerbslosen Menschen mit Behinderung" (www.hamburger-arbeitsassistenz.de) und bietet Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung (zuvor: Ambulantes Arbeitstraining, vgl. dazu auch Hamburger Arbeitsassistenz 2004) an. Ziel ist es dabei, z.B. Schulabgängern bzw. Personen, die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden, eine Unterstützung bei der Orientierung und Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes anzubieten.

Die von der Agentur für Arbeit bewilligten Leistungen sind dabei räumlich nicht an die Institution WfbM gebunden und werden an einem Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erbracht. Die Budgets werden für eine Laufzeit von 2 Jahren bewilligt und betragen insgesamt jeweils ca. 35.000 €. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Ein junger Mann mit einer geistigen Behinderung absolviert nach der Förderschule ein Berufsvorbereitungsjahr für Jugendliche mit geistigen Behinderungen (BVJ-GB) als Hausmeisterhelfer. Sein Wunsch ist, im Anschluss an das BVJ-GB aber eine Arbeit als Gerüstbauer aufzunehmen. Im Rahmen der Rehaberatung wird schließlich die Frage der beruflichen Eingliederung diskutiert. Eine Eingliederung im Rahmen einer WfbM oder ggf. ein ambulantes Arbeitstraining erscheint notwendig. Der junge Mann signalisiert jedoch, dass er aus Gründen der Stigmatisierung nicht in eine WfbM möchte. Zudem lässt sich der Berufswunsch Gerüstbauer in einer WfbM nicht realisieren.

Zwischenzeitlich hat der Betreuer des jungen Manns Kontakt zur Hamburger Arbeitsassistenz aufgenommen. Schließlich wird durch den Betreuer im Oktober 2006 ein Antrag auf ein Persönliches Budget gestellt und von der Hamburger Arbeitsassistenz ein Angebot über einen betrieblichen Berufsbildungsbereich eingereicht. Durch die Hamburger Arbeitsassistenz konnte ein Praktikumsplatz in einer Gerüstbau-Firma akquiriert werden; ein weiteres Praktikum im Bereich Lager bei einer Möbelspedition ist geplant. Über das Persönliche Budget unterstützt die Hamburger Arbeitsassistenz den jungen Mann im Rahmen der betrieblichen Berufsbildung. Das Budget entspricht in etwa der Höhe der vergleichbaren WfbM-Leistung (ca. 1400 € monatlich) und läuft 2 Jahre. Die berufliche Eingliederung wird begleitet durch Berufsschulunterricht.

Zusammenfassung und kritische Überlegungen

Im Rahmen der Budgetnehmer-Befragung durch die wissenschaftliche Begleitforschung wurden noch weitere "Werkstatt-Budgets" dokumentiert. Die Höhe der Budgets beträgt dabei in etwa die Höhe der vergleichbaren Sachleistungskosten. Zwar wird das Budget direkt auf das Konto der Budgetnehmer/innen überwiesen, es ist aber nicht erkennbar, ob diese Budgets auch für die Leistungserbringung durch eine andere Werkstatt oder eine andere Beschäftigungsstelle eingesetzt werden können bzw. sollen. Aus diesem Grunde ist es eine wesentliche Innovation in den beiden oben genannten Beispielen, dass die bewilligten Leistungen (Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen) räumlich und sachlich nicht an die Institution WfbM gebunden sind, d.h. nicht unbedingt von und in einer WfbM erbracht werden müssen. Daher bestehen die Freiräume nicht (nur) darin, sich eine Werkstatt selbst "aussuchen" zu können, sondern vor allem in der Möglichkeit, diese Leistung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Anspruch zu nehmen, ggf. auch durch einen alternativen Leistungserbringer.

Ungeklärt ist jedoch oftmals, wie sich diese Gestaltungen auf den Sozialversicherungsstatus des Betroffenen auswirken. Eine Möglichkeit hierbei ist, dass die Personen ihren Status als Vollzeitmitarbeiter der Werkstatt behalten. Weiterhin ist auch ungeklärt, welche Konsequenzen es hat, wenn die Leistungsempfänger aus verschiedenen Gründen in die WfbM zurückkehren müssen bzw. wollen. Die Rückkehr in die WfbM, z.B. bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, müsste in den entsprechenden Fallgestaltungen sichergestellt werden.

Neben den Chancen, die Persönliche Budgets Menschen mit Behinderung im Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnen, werden mit Persönlichen Budgets im Werkstattbereich aber auch andere Erwartungen verbunden, z.B. hinsichtlich einer höheren Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten oder aber auch hinsichtlich der Auswirkungen auf die Entwicklung der Angebotsstruktur und Qualitätsstandards in den Werkstätten selbst. So würde dem Leistungsempfänger mehr Eigenverantwortung im Umgang mit (Teil-) Leistungen übertragen werden. Gleichzeitig würde es das Persönliche Budget beispielsweise dem Budgetnehmer transparent machen, welche Leistungen er von der Werkstatt zu erwarten hat. Der behinderte Mensch könnte direkt entsprechende Verträge mit den Werkstätten aushandeln. Mit dem Persönlichen Budget werde der Mensch mit Behinderung Kunde und dessen Wünsche würden dann auch Auswirkungen auf die Angebotsstruktur haben; entsprechend müssten Werkstätten stärker als bisher nicht nur untereinander, sondern auch mit anderen Anbietern konkurrieren. Statt eines "rundum-Pakets" müssten die Werkstätten dann auch ihr Angebotsspektrum entsprechend des individuellen Bedarfs und der Wünsche der Budgetnehmer ausdifferenzieren. (vgl. Schell 2005, S. 5f.). Weitere Maßnahmen, die Werkstätten unter Umständen zu treffen hätten, wären differenzierte Leistungskataloge sowie eine Verpreislichung der Leistungen, um die verschiedenen Angebote darstellen zu können. Daneben könnte eine Begleitdokumentation als "Leistungsnachweis" erforderlich werden, denn der "Budgetnehmer muss die Qualität der eingekauften Leistung feststellen und überprüfen können." (Kasper 2006, S. 8)

Dies sind nur einige Erwartungen, die mit der Idee eines "Werkstatt-Budgets" verbunden werden. Sichtet man die Diskussion über das Thema "Persönliche Budgets im Werkstättenbereich", so lassen sich zudem einige kritische Argumente finden. (vgl. dazu BAG:WfbM 2005; Sackarendt, Scheibner 2005; Kasper 2006, Schell 2005) Die Kritischen Überlegungen beziehen sich dabei insbesondere auf den mangelnden Einbezug der Leistungserbringer bei der Bedarfsfeststellung. So bringe es die Budgetverordnung mit sich, dass (allein) die Leistungsträger über den Bedarf des Antragstellers entscheiden; insbesondere die "Leistungserbringer, die häufig langjährigen Folgepartner der Budgetnehmer, sind an diesem Prozess nicht beteiligt" (Sackarendt, Scheibner 2005, S. 4). Diese Praxis bringe entsprechend Nachteile und verhalte sich indifferent gegenüber den Interessen der Budgetnehmer, weil der "individuelle" Bedarf (nur) von den Leistungsträgern entschieden wird und die Leistungserbringer nicht beteiligt sind: "Der Ausschluss der Leistungserbringer ist (...) kein Gewinn für die Budgetnehmer. Erst auf der Grundlage eines frühzeitig eingebrachten, konkreten Leistungsangebotes können sie ihr Wunsch-, Wahl- und Mitentscheidungsrecht überhaupt verwirklichen" (Sackarendt, Scheibner 2005, S. 9). Zudem würde das Persönliche Budget keineswegs die "Beharrungskräfte" im System der Behindertenhilfe aufbrechen. Gerade der Einfluss und die Entscheidungsmacht der Leistungsträger werden durch das Budgetverfahren weiter gestärkt. Allein die Leistungsträger entscheiden, welche Leistungen erbracht werden sollen und welchen Geldbetrag sie dafür bewilligen.

Weiterhin wird kritisch angemerkt, dass die Beantragung Persönlicher Budgets nicht automatisch zu einem "Mehr" an Mitbestimmung führen würde. Persönliche Budgets stellen lediglich eine mögliche Finanzierungsform dar, der Grad der Mitbestimmung wird dadurch jedoch nicht tangiert. Eine "freie Verfügung" Persönlicher Budgets ist auch aufgrund der Bindung an die Sachleistung bzw. der gesetzlichen Regelung, dass die Höhe des Budgets die bisherigen Kosten der ohne das Budget erbrachten Leistungen nicht überschreiten darf, keineswegs gewährleistet und die "vorgeschriebene Beratung mit dem Budgetinteressenten hat nur den Charakter eines Meinungsaustauschs auf der Basis bereits getroffener Vorentscheidungen durch die Kostenträger. Eine echte Auswahl kann gar nicht stattfinden, da die Leistungsgesetze zugunsten der Rehabilitationsträger enge Grenzen ziehen" (Sackarendt, Scheibner 2005, S. 6). Persönliche Budgets sind daher nicht automatisch die "geeigneten" Instrumente, um Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmteres Leben zu ermöglichen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Persönliche Budgets nur insoweit eine geeignete Leistungsform darstellen, als "behinderte Menschen sie mit einem Mindestmaß an Eigenverantwortung tatsächlich selbst verwalten können" (Schell 2006, S. 7). Ob und inwiefern Werkstätten daher zukünftig in zwei Gruppen "gespalten" werden - Budgetnehmer/innen sowie Werkstattmitarbeiter, die kein Budget erhalten - und welche Auswirkungen dies haben könnte, ist bislang noch völlig unklar.

Abschließend stellt sich zudem die Frage, ob ein "Einkaufen" von Werkstatt- bzw. Arbeitsplätzen mit einem Persönlichen Budget der Grundidee lohnabhängiger Erwerbsarbeit nicht grundsätzlich widerspricht. Würden sich Budgetnehmer/innen eine Beschäftigungsstelle mittels des Persönlichen Budgets "einkaufen", so stünde dies einem "Verkauf" von Arbeitskraft entgegen. Dabei könnte es von dem in der WfbM arbeitenden Menschen als widersprüchlich erfahren werden, für seine Werkstattbeschäftigung zu bezahlen. Von einem "arbeitnehmerähnlichen Austauschverhältnis" oder gar "Normalisierung" kann dann keinesfalls gesprochen werden.

Die meisten der dargestellten Kritikpunkt bleiben der weiteren Diskussion überlassen, eines scheint sich jedoch nicht abzuzeichnen, nämlich, dass Werkstatt- oder Arbeitsplätze "eingekauft" werden. Zudem kann die Vermutung, dass ein "Einkaufen" eines Arbeitsplatzes der Grundidee lohnabhängiger Erwerbsarbeit widerspricht, auch dadurch entkräftet werden, dass es sich in den vorliegenden Beispielen nicht um das "Einkaufen" von Arbeitsplätzen handelt, sondern lediglich um ein "Einkaufen" von Unterstützung, die an einem solchen Arbeitsplatz benötigt wird. Deutlich wird in den obigen Beispielen eins: Die Budgetnehmer wollen sich keine Werkstatt- oder Arbeitsplätze "einkaufen". Sie wollen Unterstützung,Anleitung oder Beratung einkaufen und ggf. selbständig organisieren, die sie zur Durchführung ihrer Arbeit benötigen.

4. Qualifizierung - Persönliche Budgets zur beruflichen Aus- und Weiterbildung

Leistungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung können von verschiedenen Rehabilitationsträgern erbracht werden. Eine Rolle spielen dabei Leistungen der Agentur für Arbeit, der Sozialhilfeträger sowie der Rentenversicherungsträger. In der Praxis liegen bisher vor allem Beispiele von Persönlichen Budgets in der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger vor. Die für die diese Träger relevanten budgetfähigen Leistungen im Bereich Qualifizierung sind nach den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation insbesondere Leistungen der Berufsvorbereitung sowie beruflichen Anpassung und Weiterbildung nach § 33 Abs. 3 SGB IX. Hierunter fallen Leistungen, die zwischen 3 Monaten (Berufsvorbereitung) und bis zu 2 Jahren (berufliche Anpassung und Weiterbildung) dauern können. (vgl. BAR 2006, S. 17)

Weitere Qualifizierungsmaßnahmen, die als Persönliche Budgets denkbar wären, sind z.B. arbeitsbegleitende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen nach § 41 SGB IX. Eine Geldleistung in Form eines Persönlichen Budgets könnte es den Anspruchsberechtigten ermöglichen, nicht nur auf die Angebote der jeweiligen Einrichtung zurückgreifen zu müssen, sondern auch Angebote anderer Akteure nutzen zu können. Dies können Angebote anderer Einrichtungen der Behindertenhilfe sein, aber auch kommunale Angebote wie Kurse an der Volkshochschule usw. Problematisch könnte es jedoch sein, solche Einzelleistungen zur Bemessung des Persönlichen Budgets aus der gesamten Maßnahmepauschale der Werkstatt herauszurechnen, um diesen Betrag dem Leistungsempfänger zur Verfügung zu stellen. (vgl. Schäfers, Schüller, Wansing 2005)

Da vor allem Beispiele von Persönlichen Budgets in der Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger vorliegen, wird im Folgenden exemplarisch eine Fallgestaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (früher: LVA Baden-Württemberg) vorgestellt. Mittels Persönlicher Budgets soll Leistungsempfängern, die aufgrund einer Berufsunfähigkeit ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, die Möglichkeit eröffnet werden, eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende neue Ausbildung zu absolvieren zu können.

"Neuer Anfang" - Persönliche Budgets zum Start in ein zweites Berufsleben

Folgendes Fallbeispiel ist dem Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Modellprojekt "Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg" entnommen (vgl. dazu Kastl, Metzler 2005, S. 101ff.). Dabei handelt es sich um ein Persönliches Budget der früheren LVA Baden-Württemberg, welches einem Rehabilitanden ermöglichen konnte, eine dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Abwassertechnik realisieren zu können, obwohl in § 37 SGB IX geregelt ist, dass Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nicht länger als zwei Jahre dauern sollen.

Nach einem Unfall kann ein Mitte 30 Jahre alter Mann nicht mehr in seinem bisherigen Beruf als Stuckateur arbeiten. Im Beratungsgespräch schlägt er daraufhin selbst eine Umschulung zur Fachkraft für Abwassertechnik als favorisiertes Ausbildungsziel für die berufliche Rehabilitation vor. Allerdings kann der entsprechende Abschluss nur im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung erworben werden, das Sachleistungsprinzip der Rentenversicherung sieht jedoch eine berufliche Weiterbildung, die länger als zwei Jahre dauert, nicht vor (§ 37 SGB IX).

Aus diesem Grunde wird eine Budget-Lösung gewählt: Die dreijährige Ausbildung wird über ein Persönliches Budget ermöglicht, indem dem Rehabilitanden ein Budget in Höhe des Gesamtbetrages, der normalerweise für eine zweijährige Umschulung in Frage käme, zur Verfügung gestellt wird (41.170 €). Damit können die Kosten für die in diesem Fall erforderlichen Bildungsmaßnahmen bestritten werden. Zwar entsteht durch die "Streckung" des für eine zweijährige Umschulung bemessenen Budgets eine "Lücke" von einem Jahr, was Auswirkungen auf die Sicherung des Lebensunterhalts hat, dies kann der Rehabilitand jedoch zum Teil durch Zahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsrente überbrücken.

Zusammenfassung und kritische Überlegungen

Die zusätzlichen Möglichkeitsspielräume sowie Flexibilisierungsgewinne eines Persönlichen Budgets werden auch in diesem Beispiel deutlich. So wird es durch die Umstellung auf ein Persönliches Budget ermöglicht, dass der Leistungsberechtigte eine "Ausbildung nach Wunsch" realisieren kann, die er benötigt, um einen selbstgewählten "Wunschberuf" ausüben zu können. Nach dem herkömmlichen Sachleistungsprinzip wäre ihm diese Möglichkeit verwehrt geblieben.

* Auch die anderen Fallbeispiele der Persönlichen Budgets in der Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg zeigen, dass Persönliche Budgets im Gegensatz zu den herkömmlichen Sachleistungen erhebliche Vorteile für die Betroffenen darstellen, zumindest was die Erfüllung von Ausbildungs- und Berufswünschen betrifft. (vgl. Kastl, Metzler 2005, S. 104ff.) Risiken ergeben sich gegenüber diesen Flexibilitätsgewinnen allerdings durch die längere Dauer einer dreijährigen Ausbildung mit einem Persönlichen Budget, das nur für zwei Jahre gedacht ist. Hierbei können finanzielle Rücklagen kompensierend wirken, stehen diese jedoch nicht zur Verfügung, besteht durchaus die Gefahr eines finanziellen Engpasses.

5. Schlussfolgerungen und Ausblick

Bei den Budgetnehmer/innen, die ein Persönliches Budget im Bereich Arbeit nutzen, handelt es sich um eine heterogene Gruppe von Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Besonders deutlich wird aber, dass trotz dieser Heterogenität der Wunsch nach einer selbstständigen Lebensführung, nach Selbstbestimmung und vor allem nach entsprechenden zeitlichen, sozialen und sachlichen Dispositionsspielräumen im Vordergrund steht. Die Möglichkeit, bestehende Beschäftigung zu sichern oder einen (neuen) Beruf zu erlernen und ggf. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt "Fuß zu fassen" erfordert flexible Formen der Unterstützung und Begleitung sowie passende Angebote, die mittels eines Persönlichen Budgets erschlossen werden konnten. Dies steht letztendlich im Mittelpunkt der Budgetbeantragung und -verwendung.

Deutlich wird zudem, inwiefern die jeweiligen Beweggründe und die Verwendung des Persönlichen Budgets in einen spezifischen Lebenskontext eingebettet sind, wie die Budgetnehmer die benötigte Unterstützung selbst organisieren und inwiefern es den Budgetnehmer/innen letztendlich dadurch möglich wird, selbst gestalterisch auf ihr eigenes Leben einzuwirken. Abschließend bleibt daher eine kritische Würdigung Persönlicher Budgets im Arbeitsleben:

Die Darstellungen und Beispiele zeigen, welche Möglichkeiten sich für Menschen mit Behinderungen eröffnen, die Persönliche Budgets im Bereich Arbeit einsetzen, Arbeit, die nur mit Unterstützung oder Anleitung ausgeführt werden kann. Anbetracht der Schwierigkeiten behinderter Menschen bei der Arbeitsplatzsuche auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und der erheblichen Vorbehalte potenzieller Arbeitgeber können die oben skizzierten Fallgestaltungen unter Verwendung Persönlicher Budgets nur begrüßt werden, denn für einen Teil des beschriebenen Personenkreises bleibt die Aufnahme in eine WfbM normalerweise die einzige Alternative. Doch statt eines (weiteren) Ausbaus bestehender Sondereinrichtungen, "welche jedoch die berufliche Ausgrenzung von Menschen nicht wirklich lösen, sondern teilweise erst schaffen und aufrechterhalten", sollten zukunftsweisende Dienstleistungs- und Angebotsstrukturen "an diesen Ausgrenzungsmechanismen und Zugangsbarrieren ansetzen und individuelle Begleitung und Unterstützung `nach Maß´ anbieten, welche die Zugangschancen zum allgemeinen Arbeitsmarkt erhöhen und langfristig sichern" (Schäfers, Schüller, Wansing 2005, S. 81). Um diese Zielsetzung realisieren zu können, kommt der Leistungsform Persönlicher Budgets als Instrument zur Verbesserung der Passgenauigkeit von Unterstützung und damit der Steigerung der Wirksamkeit beruflicher Teilhabeleistungen durchaus eine besondere Bedeutung zu.

Auf der anderen Seite muss jedoch vor überhöhten Erwartungen gewarnt werden und dies gelingt erst, wenn die Leistungsform des Persönlichen Budgets entmystifiziert wird. So wird das Persönliche Budget nicht (allein) dazu beitragen können, Menschen mit Behinderung in (wesentlich) stärkerem Maße auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu sind weitere strukturelle sowie gesellschaftliche Veränderungen nötig. Auch muss bedacht werden, dass das Persönliche Budget keine neue Leistung zur Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben darstellt, sondern lediglich eine Form der Leistungsgestaltung; entsprechend dient das "Persönliche Budget als individualisierte Entgeltleistung (...) nicht generell der Teilhabe am Arbeitsleben oder gar am Erwerbsleben, sondern einem speziellen Personenkreis mit dem Bedarf nach einem speziellen Arbeitsleben" (BAG:WfbM 2005, S. 2). Weiterhin bringt das Persönliche Budget auch zusätzliche, neue Anforderungen für die Leistungsempfänger mit sich. Zu nennen ist Verwaltungsaufwand, Verantwortungszunahme usw., was wiederum zu einem "Mehrbedarf", z.B. an Beratung oder an neuen Unterstützungsstrukturen (etwa der sog. Budgetassistenz) führen wird und letztendlich nicht unbedingt mit "Normalisierung" einhergeht.

Alles in allem ist das Persönliche Budget daher auch im Bereich Arbeitsleben kein "Allheilmittel", eröffnet aber dennoch einige, oftmals benötigte Dispositionsspielräume. Es geht darum, das Persönliche Budget jeweils in die spezifische Situation und Lebenswelt des Leistungsempfängers so einzubetten, dass die - subjektiv wahrgenommenen - "Vorteile" die "Nachteile" überwiegen. Parallel dazu entbindet es aber nicht davon, weitere Anstrengungen zu unternehmen, die notwendigen Veränderungen zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben in Angriff zu nehmen.

Literatur

Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH): Rubrik Fachlexikon Behinderung & Beruf: Arbeitsassistenz. Unter: www.integrationsaemter.de (Zugriff November 2006)

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR): Vorläufige Handlungsempfehlungen "Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget" vom 01. November 2004 (Neue Fassung der Handlungsempfehlungen Persönliches Budget). Stand: 01. November 2006

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS): Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zur Einbeziehung von Werkstattleistungen in ein trägerübergreifendes persönliches Budget. Münster, 01.07.2005. Unter: www.lwl.org/spur-download/ bag/i38_05an1.pdf (Zugriff November 2006)

Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB): Stellungnahme der BAG UB zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenz (SGB IX, § 102 Abs. 4) vom Juli 2005. Unter: www.arbeitsassistenz.de/download/ stellungn-aaz-2005-07.rtf (Zugriff November 2006)

Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG: WfbM): Zur Meinungsbildung über ein Persönliches Budget für Werkstattleistungen - Thesen der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen. Frankfurt a.M. 07.02.2005. Unter: www.infothek.paritaet.org (Zugriff November 2006)

Hamburger Arbeitsassistenz: Bericht über das Ambulante Arbeitstraining 1996 - 2003. Hamburg 2004. Unter: www.hamburger-arbeitsassistenz.de/fileadmin/ user_upload/haa/pdf-files/Arbeitstraining_Bericht_2004.pdf (Zugriff November 2006)

Kasper, Clemens M.: Chancen und Möglichkeiten beim Persönlichen Budget in Werkstätten. Vortrag bei der Fachtagung "mehr Arbeit für behinderte Menschen durch Persönliche Budgets!?" am 11. und 12. Mai 2006 in Göttingen. Unter: www.infothek.paritaet.org (Zugriff November 2006)

Kastl, Jörg Michael; Metzler, Heidrun: Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung zum Modellprojekt "Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen in Baden-Württemberg" (Herausgegeben vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg). Tübingen 2005.

Metzler, Heidrun; Wacker, Elisabeth: Behinderung. In: Otto, Hans-Uwe; Thiersch, Hans (Hrsg.): Handbuch Sozialarbeit/Sozialpädagogik (2.Aufl.). Neuwied 2001, S. 118-139.

Sackarendt, Bernhard; Scheibner, Ulrich: Das Persönliche Budget. Thesen zur Meinungsbildung. Überarbeitete Fassung, Stand: 25.07.2005. Unter: www.infothek.paritaet.org (Zugriff November 2006)

Schäfers, Markus; Schüller, Simone; Wansing, Gudrun: Mit dem Persönlichen Budget arbeiten. In: Bieker, R. (Hrsg.): Teilhabe am Arbeitsleben. Wege der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Stuttgart 2005, S. 81-97.

Schell, Hans-Peter: Aktuelle rechtliche Entwicklungen und zukünftige Anforderungen an die Werkstätten für behinderte Menschen. Rede des Vertreters des Referats "Teilhabe schwerbehinderter Menschen, Werkstätten für behinderte Menschen" im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung am 27. April 2005 in Lübeck. Unter: www.infothek.paritaet.org (Zugriff November 2006)

Theunissen, Georg; Plaute, Wolfgang: Handbuch Empowerment und Heilpädagogik. Freiburg in Breisgau 2002.

Wacker, Elisabeth; Wansing, Gudrun; Schäfers, Markus: Personenbezogene Unterstützung und Lebensqualität, Teilhabe mit einem Persönlichen Budget. Wiesbaden 2005.

WIR - Magazin der Fürst Donnersmarck- Stiftung zu Berlin 2/2005: Das Persönliche Budget. Alles möglich oder nur gespart?

Kontakt

Thomas Meyer

Forschungsverbund "Erprobung trägerübergreifender Persönlicher Budgets"

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Fakultät für Sonderpädagogik Reutlingen

Pestalozzistr. 53, 72762 Reutlingen

Tel: 07121-271-9332; Fax: -9360

eMail: meyer01@ph-ludwigsburg.de

Foto: Thomas Meyer

Quelle:

Thomas Meyer: Persönliche Budgets zur "Teilhabe am Arbeitsleben". Eine Gegenüberstellung theoretischer Realisierungsmöglichkeiten und konkreter Praxis

erschienen in: impulse Nr. 40, April 2006, Seite 10 - 18.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 09.04.2008

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