Vernetzte Unterstützung

Hilfen zur Arbeit aus einer Hand

Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: impulse Nr. 34, Juli 2005, Seite 22 - 24. impulse (34/2005)
Copyright: © Halgard Bestelmeyer-Grommet 2005

Einleitung

Der Träger

Das Behinderten-Werk Main-Kinzig e.V. (BWMK) ist ein großer regionaler Träger der Behindertenhilfe und bietet derzeit im Main-Kinzig-Kreis in 40 Einrichtungen Förderung und Betreuung für Menschen mit Behinderung an. 1974 als ein Zusammenschluss verschiedener Vereine und dem Main-Kinzig-Kreis gegründet, entwickelte sich das BWMK bis heute zu einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 550 Angestellten. Das Spektrum unserer Leistungen umfasst Angebote für Kinder mit und ohne Behinderung, Angebote für die Bereiche Wohnen und Arbeit sowie Beratung und Begleitung in allen Lebenslagen für erwachsene Menschen mit Behinderung.

Erst platzieren - dann qualifizieren, also die Frage, ob die Chancen für Vermittlung und Erhaltung eines Arbeitsverhältnisses dann steigen, wenn Qualifizierung am Arbeitsplatz und für diesen speziellen Arbeitsplatz erfolgt -dies ist ein Thema, das die Fachöffentlichkeit in mindestens zwei Lager teilt. Es lässt sich gewiss aus den verschiedensten Perspektiven beleuchten, vor allem in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, die der Integration von Menschen mit Leistungseinschränkungen engste Grenzen setzt.

Es kann hier kein Dogma geben, vielmehr muss der alte Grundsatz wie in der Medizin gelten: "Erlaubt ist, was hilft". Dabei gilt es vom Hilfebedürftigsten auszugehen. In unserem Fall von Menschen mit Behinderung, die auf den ersten oder zweiten Arbeitsmarkt streben. Dabei zeigt die Erfahrung, dass mehr als fachliche Voraussetzungen die Frage des Sozialverhaltens für potentielle Arbeitgeber von Bedeutung ist. Die so genannten Arbeitstugenden: Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Genauigkeit, Sauberkeit sind so bedeutsam wie ein freundliches Wesen oder Humor.

Im Folgenden möchten wir unser Konzept einer vernetzten Unterstützung durch die verschiedenen Dienste darstellen. Dies sind:

  • der Integrationsfachdienst "vermittelnd" (IFD v): Vermittlung schwerbehinderter Arbeitsloser, die durch die Arbeitsverwaltung zugewiesen werden (ab 2005 auch durch die Reha-Träger oder optierende Gemeinden)

  • der Integrationsfachdienst "begleitend" (IFD b): Begleitung von schwerbehinderten Menschen die Unterstützung oder Beratung zum Erhalt ihres Arbeitsplatzes auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt benötigen oder Beratung von Arbeitgebern, die mit ihren schwer behinderten Arbeitnehmern Probleme haben

  • der Fachdienst berufliche Integration (FBI): Es handelt sich um einen Dienst, der in Hessen durch den überörtlichen Träger der Sozialhilfe; den LWV; finanziert wird und der im BWMK für alle 850 Werkstattplätze arbeitet: Dieser Dienst sucht für WfbM Mitarbeiter Arbeitsplätze auf dem 1. oder 2. Arbeitsmarkt.

  • die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB):.Die Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen sind ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit seelischen Problemen. Das Angebot schließt alle Beratungen in besonderen Lebenslagen ein und kann ebenso auf Beziehungsprobleme, auf Hilfen zur seelischen Gesundheit, Inanspruchnahme von weiterreichenden Hilfen angemessene Begleitung leisten.

Zielsetzung dieser Kooperationen ist es, individuelle Lösungen zu finden, welche das Fähigkeitsprofil des Klienten einerseits und die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes andererseits im Blick haben.

Rahmenbedingungen

Als frei gemeinnütziger Verein bieten wir, das Behinderten-Werk Main-Kinzig

e.V. (BWMK), Unterstützung im Wohnen und Arbeiten sowie Beratung und Betreuung an. Unser Angebot richtet sich an Menschen aller Altersgruppen, die geistig, mehrfach oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind.

Unsere Arbeitsangebote umfassen ca. 850 Arbeitsplätze in zehn Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) mit Außenarbeitsgruppen in Betrieben sowie Tagesförderstätten. Die Rehabilitationswege der behinderten Mitarbeiter in Richtung des allgemeinen Arbeitsmarktes werden durch den Fachdienst berufliche Integration (FBI), den Integrationsfachdienst (IFD) sowie durch Qualifizierungsmaßnahmen begleitet. Eine zusätzliche Chance der beruflichen Entwicklung bieten als regionalen Kooperationspartner die Integrationsbetriebe, deren Mitarbeiterschaft sich aus Menschen mit und ohne Behinderung zusammensetzt, und in denen unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gearbeitet wird. Diese sind die Fa. Heinzelmännchen Wäscheservice und Hausdienstleistungsgesellschaft mbH und die Markt- und Servicegesellschaft mbH (Supermarkt).

In unserer Begleitung gehen wir in der überwiegenden Zahl der Fälle so vor, dass wir zunächst für einen Menschen mit Behinderung einen Ort zur Arbeit suchen und dann, bezogen auf diesen Arbeitsplatz, beginnen die notwendige Eignung durch persönliches Training, Schulung und andere unterstützende Maßnahmen zu erreichen. Dabei nutzen wir die gesetzlichen Möglichkeiten, von Eingliederungszuschüssen über Praktika, Außenarbeitsplätze bis hin zu Qualifizierungsangeboten, um das Risiko des Scheiterns eines Arbeitsverhältnisses (zum Beispiel durch unangepasstes Verhalten des behinderten Arbeitnehmers oder weil dieser den Anforderungen für längere Zeit nicht gewachsen ist,) zu minimieren, aber auch um Arbeitgebern Anreiz zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer zu geben und Misserfolge zu vermeiden.

Aufgaben der einzelnen Dienste

Im BWMK gibt es seit 1991 einen Integrationsfachdienst (früher Berufsbegleitender Dienst oder Psychosozialer Dienst) und seit 1992 einen Fachdienst Berufliche Integration (FBI).

Jeder Dienst geht den regionalen Arbeitsmarkt aus einer anderen Perspektive an.

Der FBI, dessen Auftrag die Vermittlung von Werkstatt-Mitarbeitern in Betriebe ist, sucht Praktikumsplätze, potentielle zukünftige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen oder Außenarbeitsplätze (Tätigkeiten in Betrieben mit WfbM-Mitarbeiter-Status).

Der IFD v möchte schwer behinderte Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, möglichst schnell wieder an einen geeigneten Arbeitsplatz bringen und dazu beitragen, dass dauerhafte, möglichst unbefristete Arbeitsverhältnisse entstehen.

Aus der Perspektive des IFD b liegt uns daran, schwer behinderte Arbeitnehmer, die Schwierigkeiten am Arbeitsplatz haben, zu befähigen diesen zu behalten, die Arbeitgeber in die Lage zu versetzen ihre schwer behinderten Arbeitnehmer zu behalten und ggf. Anreize dazu zu schaffen.

Um diesem facettenreichen Anliegen adäquat gerecht zu werden, war es erforderlich strategisch so zusammen zu arbeiten, dass Arbeitgeber von uns nicht belästigt werden (z. B. durch doppelte Kontaktaufnahme aufgrund mangelnder interner Absprachen). Aus diesem Grund wurden Wege der Zusammenarbeit gefunden, die optimale Nutzung vorhandenen Wissens sichern. So werden diese Dienste beispielsweise in einer Bürogemeinschaft geführt.

Später kam noch eine Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) (s. o.) in die Bürogemeinschaft und Mitte 2005 wird noch ein Mitarbeiter eines RPK (Rehabilitation psychisch Kranker, die in der Kostenträgerschaft der Krankenkassen berufliche und medizinische Reha verbinden) in das Zentrum integriert.

Kooperation und Vernetzung

Vor einigen Jahren wurde z.B. eine Arbeitgeberkartei angelegt, aus der hervorging, in welcher Firma welcher unserer Mitarbeiter bereits durch einen Vorgang tätig ist. Da die Pflege einer solchen Kartei nicht ganz unproblematisch ist, wird diese heute nicht mehr genutzt. Aber es hat dazu geführt, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wer welche Anliegen an Firmen ggf. heranträgt und getragen hat und welche Möglichkeiten die eine oder andere Firma für die Belange behinderter Menschen eröffnet.

Die Zusammenarbeit von FBI und IFD b: Begleitung nach der Vermittlung aus der WfbM

Mitarbeiter der WfbM, die einen Arbeitsplatz über den FBI vermittelt bekommen haben und an diesem weitere Begleitung benötigen, werden vom FBI zum IFD begleitet, Urlaubsvertretungen sind möglich und für Arbeitgeber wie Mitarbeiter ist stets ein Ansprechpartner vorhanden. Diese Begleitung dient dem langfristigen Erhalt des Arbeitsplatzes

Zusammenarbeit von FBI und IFD v: gegenseitige Nutzung von Arbeitgeber-Kontakten

Kann eine dem FBI angebotene Praktikumsstelle nicht belegt werden, so bietet der FBI diese dem IFD v an und das gemeinsame Bemühen ermöglicht es, die Wünsche der Arbeitgeber möglichst zeitnah und passgenau zu erfüllen.

Trainingsarbeitsplätze, Praktika, Arbeitserprobungen ermöglichen einen allmählichen Prozess der Zusammenarbeit von Praktikanten und Arbeitgebern. Durch die allmähliche Eingliederung werden längerfristig funktionierende Arbeitsverhältnisse begründet.

Andererseits unterstützt der FBI den IFD wenn es darum geht, einen motivierten, aber nicht dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden arbeitslosen schwer behinderten Menschen so in die WfbM zu integrieren, dass dies mit möglichst wenig Verletzung von Selbstbewusstsein und Selbstbild des behinderten Menschen verbunden ist.

Zusammenarbeit von FBI und PSKB: Beratung bei privaten Problemen des Mitarbeiters

Der Bedarf an dieser Kooperation ist weniger stark ausgeprägt. Er erfolgt im Bereich der kollegialen Beratung oder zur Fallreflexion, z.B. bezogen auf das familiäre Umfeld, wenn dafür kein anderer Dienst verantwortlich ist.

Zusammenarbeit von IFD b und IFD

v: Begleitung nach Vermittlung in der Probezeit

Zu Beginn unseres Engagements mit dem IFD v ist es uns gelegentlich passiert, dass nach einer erfolgreichen Vermittlung der Arbeitnehmer keine weitere Hilfe wünschte und Arbeitgeber bei Rückfragen so lange "alles in Ordnung" sagten, bis das Arbeitsverhältnis gescheitert war. Heute wird unseren zu vermittelnden Arbeitnehmern gleich beim Antrittsbesuch erklärt, dass es zu unserem Service gehört, dass eine Begleitung während der Probezeit stattfindet. Bei diesem Verfahren -konsequent durchgeführt - festigten sich die Arbeitsverhältnisse, weil Schwierigkeiten frühzeitig erkennbar und damit abstellbar - veränderbar -werden. Wenn es sich um Arbeitnehmer handelt, bei welchen eine länger anhaltende Begleitung notwendig erscheint, übernimmt der IFD b frühzeitig. Andererseits entlastet der IFD v durch Hilfen zur Schaffung von Alternativen bei den sehr zahlreichen problematischen oder absehbar scheiternden Arbeitsverhältnissen.

Zusammenarbeit IFD b und PSKB: Separate Beratung bei privaten Problemen, die sich auf die Arbeit auswirken

Es ist manchmal hilfreich, sich am Arbeitsplatz abzeichnende familiäre oder soziale Schwierigkeiten der Arbeitnehmer separat zu beraten und zu bearbeiten. Das schützt die Arbeitnehmer und entlastet die IFD b Beziehung.

Die Durchführung gemeinsamer Schulungen in Betrieben trägt z.B. den psychosozialen und arbeitsrechtlichen Aspekten der Themen Rechnung und wird, wo angewandt, als erfolgreich gewertet.

Zusammenarbeit IFD v und PSKB: Zusätzliche Lebensberatung

Oft kommen Menschen mit sehr schweren Schicksalen, die einem Arbeitsverhältnis aber situationsbedingt nicht gewachsen sind, diese erhalten oft Linderung durch das Beratungsangebot der PSKB deren Kompetenzen hier direkt ansetzen können. Dies kann ebenso in Kollegialer Beratung erfolgen, wie durch den Wechsel der "Einrichtung" über den Flur.

Zusammenarbeit mit den Integrationsfirmen und FBI

Diese befinden sich zwar nicht in der Bürogemeinschaft, die Arbeit hat jedoch viele Berührungspunkte.

Last but not least sei ein kurzer Exkurs auf die Integrationsfirmen, die als Tochterunternehmen des BWMK eigenständige Betriebe darstellen: Die Firma Heinzelmännchen Wäscheservice und Hausdienstleistungsgesellschaft mbH beschäftigt als Wäschereibetrieb derzeit ca. 40 schwer behinderte Arbeitnehmer. Die Markt- und Servicegesellschaft, Eins-Zwei-Drei-Markt, ein Supermarkt, der als besondere Leistung einen Einpackservice und einen Bringdienst vorhält, beschäftigt etwa acht schwer behinderte Arbeitnehmer. Die Zusammenarbeit der Integrationsfirmen mit den WfbM ist mannigfaltig mit den entsprechenden Fachdiensten findet ein reger Austausch statt. Es ist möglich, in den Integrationsfirmen Hospitationen mit solchen Mitarbeitern der WfbM durchzuführen, deren Leistungsfähigkeit noch nicht exploriert ist, es gibt aber durchaus auch die Möglichkeit, dass sich WfbM-Mitarbeiter in den Integrationsfirmen bewähren und schließlich eine unbefristete Arbeitsstelle dort erhalten.

Fallbeispiel I

Herr K. kommt in die Beratung des Integrationsfachdienst v, da er arbeitslos ist und bei der Arbeitsverwaltung als arbeitsuchend gemeldet. Der IFD führt ein Gespräch, in dessen Rahmen er Arbeitsfähigkeit, Neigungen, Einschränkungen und Erfahrungen von Herrn K. herauszufinden sucht. Dabei stellt er fest, dass Herr K. durchaus eine große Anzahl von Fähigkeiten besitzt, die die Chancen auf den Arbeitsmarkt realistisch erscheinen lassen. Allerdings kommt er immer wieder auf familiäre Probleme zu sprechen, die seine Konzentration absorbieren und sein Verhalten fahrig und unkonzentriert sein lassen. Herr K. wirkt bei seinem ersten Besuch ungepflegt und riecht auch etwas streng, beim Ausfüllen der verschiedenen Bogen fällt auch auf, dass er eine Leseschwäche hat. Der IFD v macht sich an die Arbeit und findet auch bald einen Arbeitsplatz, von dem er vermutet, dass er für Herrn K. durchaus geeignet sein könnte. Allerdings weiß er, dass er Herrn K. im Zustand, in dem er ihn kennen gelernt hat, nicht dorthin schicken kann. Also bespricht er sich mit den KollegInnen der Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstelle, die eine Lösungsfindung für die familiären Probleme unterstützen. Gleichzeitig weiß der IFD v, dass im Rahmen unserer Qualifizierungsmöglichkeiten ein Kurs "Lesen und Schreiben" angeboten wird, zu dem er Herrn K. anmeldet. Da schon kurz nach der Kontaktaufnahme deutlich ist, dass Herr K. vermutlich längerfristig Begleitung am Arbeitsplatz gebrauchen kann, geht der vermittelnde Dienst zum Integrationsfachdienst b und übergibt die Begleitung dort einer Fachkraft. Diese arbeitet konzentriert mit Herrn K. an seinem äußeren Erscheinungsbild. Mittlerweise konnte ein Arbeitsplatz gefunden werden, dessen Anforderungen und Lage und besonderen Bedingungen den Möglichkeiten unseres Herrn K. entspricht. Der Arbeitgeber ist auch bereit es, nach vorherigem Praktikum, mit Herrn K. im Lager zu versuchen. Der Arbeitgeber weiß, an wen er sich wenden muss, wenn Probleme auftreten. Herr K. fühlt sich ermutigt und selbstbewusster. Die Chancen, dass er diesen Arbeitsplatz behält, sind recht groß.

Fallbeispiel II

Lassen Sie mich ein anderes Beispiel vom FBI erläutern. Dieser hört von einem Werkstattmitarbeiter, der sich besonders dafür interessiert in einem Krankenhaus arbeiten zu dürfen. Nennen wir ihn Herrn D.

Der FBI nimmt mit einer Pflegedienstleistung eines nahe gelegenen Krankenhaus Kontakt auf und fragt sie nach ihren Möglichkeit einem WfbM-Mitarbeiter Tätigkeiten in ihrem Hause anzubieten. Sie ist sehr kooperativ und denkt laut über die verschiedenen Schwachstellen in ihrem Haus nach, wobei herauskommt, dass jemand gebraucht werden könnte in dem Bereich Desinfektion, im Bereich Hausmeistertätigkeiten, im Bereich des Wäschesortierens und im Küchenbereich.

Die Aufgaben in der Desinfektion erscheinen genau die richtigen für Herrn D., der auch bald dort anfängt und sein Bestes gibt. Der FBI weiß, dass im Bereich der Hausmeister im Integrationsdienst v mehrere Personen arbeitsuchend gemeldet sind. Also wendet er sich dort hin und bittet einen geeigneten arbeitslosen schwer behinderten Menschen zur Vorstellung zur Pflegedienstleitung zu bringen. Beim Thema Wäsche sortieren fällt ihm unsere Integrationsfirma ein und er vermittelt einen Kontakt, der das Problem sofort löst. Für die Küche können wir eine Frau entsenden, die vom begleitenden Integrationsfachdienst unterstützt wird; sie ist sehr unzufrieden an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz und es ist absehbar, dass das Arbeitsverhältnis sich nicht dauerhaft aufrechterhalten lässt.

Diese oder andere Möglichkeiten begegnen uns tagtäglich in unserer Arbeit und ermöglichen bescheidenen Erfolg. So vermittelt der Fachdienst Berufliche Integration ca. vier Mitarbeiter aus Werkstätten jährlich auf den allgemeinen Markt. Der IFD v konnte seit 2001 126 Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln, davon waren 77 Männer und 49 Frauen. Letztlich möchten wir mit unserem Artikel anderen Mut machen sich zu vernetzen, Berührungsängste unter den Diensten und Einrichtungen abzubauen und die Daseinsberechtigung eines jeden Bausteines zu akzeptieren. Integration ist kein linearer Prozess, schon gar nicht in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, sondern ein nicht Nachlassen im Streben um die optimale Teilhabe am Arbeitsleben von behinderten Menschen. Zu diesem Zweck ist jede soziale Kreativität nicht nur erlaubt, sondern angebracht, als Wirtschaftsfaktor nicht unbeträchtlich und letztlich auch von gesellschaftspolitischer Relevanz.

Kontakt

Halgard Bestelmeyer Grommet

Mitglied der Geschäftsleitung

Behinderten-Werk Main-Kinzig e. V. (BWMK)

Vor der Kaserne 6,

63571 Gelnhausen

Fon: 06051-9218-12

Fax: 06051-9218-854

eMail: bestelmeyer@bwmk.de

Internet: www.bwmk.de

Quelle:

Halgard Bestelmeyer Grommet: Vernetzte Unterstützung, Hilfen zur Arbeit aus einer Hand

erschienen in: impulse Nr. 34, Juli 2005, Seite 22 - 24.

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 28.08.2007

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