Epilepsie im Arbeitsleben

Vom "Hilfe!" zur Hilfe

Autor:in - Peter Brodisch
Themenbereiche: Arbeitswelt
Schlagwörter: Arbeit, Unternehmer, Epilepsie
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Erschienen in: impulse Nr 29, Mai 2004, Seite 12 - 13 impulse (29/2004)
Copyright: © Peter Brodisch 2004

Ein unerträglicher Posten!

Vor 100 Jahren äußerte sich ein Versicherungsexperte für betriebliche Arbeitsrisiken und Unfallverhütung in einem privaten Brief über seinen ihm "unerträglichen Posten": Denn was ich zu tun habe! In meinen vier Bezirkshauptmannschaften fallen- von meinen übrigen Arbeiten abgesehen - wie betrunken die Leute von den Gerüsten herunter, in die Maschinen hinein, alle Balken kippen um, alle Böschungen lockern sich, alle Leitern rutschen aus, was man hinauf gibt, das stürzt hinunter, was man herunter gibt, darüber stürzt man selbst. Und man bekommt Kopfschmerzen von diesen jungen Mädchen in den Porzellanfabriken, die unaufhörlich mit Türmen von Geschirr sich über Treppen werfen.[1]

Der das schrieb war der Versicherungsbeamte Dr. Franz Kafka, heute eher als Literat bekannt. Vieles, was damals in den Betrieben passierte, kam ihm wohl rätselhaft, unerklärlich und bedrohlich vor -sprichwörtlich kafkaesk.



[1] Vgl. Die Zeit, Nr. 49, 2002.

Anfälle können bedrohlich wirken

Obgleich die moderne Betriebssicherheit im vergangenen Jahrhundert zahlreiche betriebliche Risiken minimiert hat, bleibt die Wahrnehmung und Bewertung speziell epilepsiekranker Menschen bis heute oft etwas kafkaesk: Als unheimlich empfindet das Umfeld, dass Anfälle wie "aus heiterem Himmel" auftreten. Bedrohlich ist, dass ein Anfall mit Unfallrisiken und Tod assoziiert wird. Ohnmächtig macht, dass man sich als Ersthelfer oft hilflos und überfordert fühlt.

Falsch ist, dass Epilepsien unheilbar sind und zu Gedächtnisverlust und Wesenveränderungen führen sollen. Richtig ist, dass knapp 2/3 der Epilepsiebetroffenen unter medizinischer Behandlung anfallsfrei bleiben, fast immer psychisch gesund sind und eher selten von Gedächtnisproblemen berichten.

Falsch ist auch, dass epilepsiekranke Menschen den Betriebsfrieden stören und nichts mehr leisten würden. Richtig ist, dass Offenheit und Aufklärung wirksam zur Integration führen und die Mehrzahl der Epilepsiekranken keine oder nur geringe Leistungseinbußen haben.

Schließlich muss auch das Vorurteil korrigiert werden, dass jeder Anfall ein Notfall ist. Denn ein Notarzt muss nur in bestimmten Situationen gerufen werden: beim ersten Anfall, bei größeren Verletzungen oder wenn ein Anfall länger als fünf Minuten dauert.

In der Regel aber gilt, dass epilepsiekranke Menschen meist ohne Einschränkungen arbeiten können

Der Glaube, dass epileptische Anfälle unkalkulierbare Unfallrisiken bergen und die Haftungsrisiken beim Arbeitgeber liegen, ist verbreitet. Richtig ist, dass epilepsiebedingte Unfälle gegenüber anderen Risikogruppen nur um 1% häufiger sind und dass ein Arbeitgeber nur dann für anfallsbedingte Unfälle haftet, wenn er Epilepsiebetroffene grob fahrlässig oder vorsätzlich an Risikoarbeitsplätzen eingesetzt hat.

Nach den aktuellen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (BGI 585[2]) dürfen die Mehrzahl der epilepsiekranken Menschen ohne Einschränkung oder auf den meisten Arbeitsplätzen eingesetzt werden.

Einschränkungen bestehen dort, wo das alltägliche Gefahrenrisiko überschritten wird. "Alltäglich" ist zum Beispiel der Sturz zu Boden oder gegen ein Möbel. Eine arbeitsmedizinisch relevante Selbstgefährdung besteht bei Absturzgefahr (aus über einem Meter Höhe) oder an (noch!) ungeschützten Maschinen oder beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien. Ferner ist abzuklären, ob Dritte gefährdet werden (z.B. Pflegeberufe) oder Fahruntauglichkeit festgestellt ist. Selten führen auch ökonomische Risiken zu Einschränkungen. Wichtig: Wer zwei Jahre anfallsfrei ist, kann meist ohne Einschränkungen arbeiten. Ausnahmen gibt es auch hier (z.B. LKW, Personenbeförderung).

Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung haben neben "harten" Fakten wie die Art und Häufigkeit der Anfälle oder die Beschreibung von Arbeitsplätzen auch eher "weiche" Kriterien - zum Beispiel, ob ein Betroffener regelmäßig seine Medikamente nimmt oder dessen Gefahrenbewusstsein.



[2] Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie vom Dezember 1999 (BGI 585). Hrsg. V. Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG).

Bezug: Carl Heymann Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln.

Die Gefahreneinschätzung ist immer individuell, oder: Im Paternoster zur Arbeitsplatzbegehung

Ein Beispiel: Eine epilepsiekranke Arbeitnehmerin wurde fast nicht in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen, weil sie sich nach einem großen Anfall immer pflichtbewusst in die Arbeit schleppte, dort sehr müde und noch kaum arbeitsfähig ankam und jede Beeinträchtigung von sich wies. Vertreter von EpilepsieBeratung, Integrationsfachdienst und Arbeitgeber besprachen mit der Betroffenen die Situation. Der Büroarbeitsplatz der Mitarbeiterin selbst war kein Risikoarbeitsplatz, die Tätigkeiten bewegten sich also innerhalb des alltäglichen Gefahrenrisikos. Im Gebäude befand sich auch ein Paternoster-Fahrstuhl. Auf Nachfrage gab die anfallsgefährdete Mitarbeiterin an, sie würde diesen auch nutzen. Nach Erörterung der Risiken schlossen wir die Nutzung des Paternoster (lateinisch "Vater unser") aus Sicherheitsgründen aus. Man einigte sich darauf, dass die Mitarbeiterin sich nach einem Anfall von zu Hause telefonisch krank melden solle und nur noch den modernen Fahrstuhl oder das Treppenhaus nutzt. Die fachlich gute Mitarbeiterin erhielt einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Grundsätzlich gilt, dass die beruflichen Möglichkeiten des Einzelnen individuell überprüft werden sollten. Bei der Mehrzahl der epilepsiekranken Menschen würde bei Problemen am Arbeitsplatz eine engagierte Beratung ausreichen. Engagiert heißt, dass die Bedenken aller Beteiligen beachtet werden. Besonders sollten eher angstbetonte Schilderungen, aber auch verharmlosende Darstellungen thematisiert werden. Bei Betroffenen mit einer therapieresistenten Epilepsie sollte mit ausgesuchten Beteiligten immer geklärt werden, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen sind und ob gefährliche Tätigkeiten existieren, die ausgeschlossen oder abgesichert werden müssen. Bei komplizierteren Sachverhalten wie häufigen Anfälle mit schlechter Anfallsprognose, bei kognitiven oder emotionalen Problemen oder bei eingeschränkter beruflicher Perspektive, sollte mit dem Betroffenen ein Aufenthalt in einem Epilepsiezentrum oder einer speziellen Rehabilitationsklinik erwogen werden. Denn die zahlreichen medizinischen, psychosozialen und rechtlichen Fragestellungen müssen interdisziplinär besprochen werden, um mit dem Betroffenen berufliche Perspektiven entwickeln zu können. Die Integrationsämter und Integrationsfachdienste haben für die epilepsiekranken Arbeitnehmer mit gesetzlich anerkannter Schwerbehinderung landesweit eine sehr zentrale Funktion und nehmen diese auch wahr. Jüngst hat das Integrationsamt der Regierung von Mittelfranken die Arbeitsbroschüre "Menschen mit Epilepsie im Arbeitsleben"[3] herausgegeben, die alle wesentlichen Punkte diskutiert. Noch umfassender ist das Handbuch "Epilepsie und Arbeit" der Deutschen Epilepsievereinigung.[4]

Gestern wie heute gilt für Fachleute wie für epilepsiekranke Menschen als Experten in eigener Sache: Wer sich nicht über seine beruflichen Möglichkeiten informiert, ist schnell auf einem "unerträglichen Posten" (Kafka).



[3] Regierung von Mittelfranken, Integrationsamt (Hrsg.): Menschen mit Epilepsie im Arbeitsleben. Nürnberg 2003.

[4] 3 v. Kampen, N., Elsner, H., Göcke, K. (Hrsg.): Handbuch Epilepsie und Arbeit. Berlin 2002

Kontakt

Dipl. Päd. Peter Brodisch

EpilepsieBeratung der Inneren Mission München

Tel. 089-12661812

eMail: epilepsieberatung@im-muenchen.de

Quelle:

Peter Brodisch: Epilepsie im Arbeitsleben. Vom "Hilfe!" zur Hilfe

Erschienen in: impulse Nr 29, Mai 2004, Seite 12 - 13

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 08.02.2006

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