"Krüppel" zwischen Emanzipation und Selbstaufgabe am Beispiel der Entstehung und Entwicklung des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (1919-1945) und der Biographie Hilde Wulffs (1898-1972)

Autor:in - Petra Fuchs
Themenbereiche: Selbstbestimmt Leben
Textsorte: Dissertation
Releaseinfo: Dissertation am Fachbereich 2 Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften der Technischen Universität Berlin zur Erlangung des akademischen Grades einer Doktorin der Philosophie genehmigte Dissertation. Tag der wissenschaftlichen Aussprache: 17. Dezember 1999. Berlin 1999.
Copyright: © Petra Fuchs 1999

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Von 1987 bis 1989 war ich in einem Hamburger Kinderheim der Inneren Mission tätig, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen[1], die 1935 von der körperbehinderten Pädagogin Hilde WULFF gegründet worden war. Im Zusammenhang mit der Sichtung und Systematisierung des Nachlasses von Hilde WULFF stieß ich auf den 1919 in Berlin gegründeten »Selbsthilfebund der Körperbehinderten (Otto Perl-Bund)«[2] und seine emanzipatorischen Aktivitäten im Zeitraum der Weimarer Republik.

Da ich selbst seit meinem ersten Lebensjahr mit einer Körperbehinderung lebe und mich zum Zeitpunkt meiner archivarischen Tätigkeit bereits seit Jahren sowohl in der Frauenbewegung als auch in der 1981 entstehenden emanzipatorischen »Krüppel- und Behindertenbewegung« engagierte, waren für mich die Biographie Hilde WULFFs (1898-1972) und die Entwicklungsgeschichte des Selbsthilfebundes in den 1920er Jahren unter feministischen und »krüppelemanzipatorischen« Gesichtspunkten gleichermaßen interessant. Auf die Tatsache, daß über die historischen Emanzipationsversuche körperbehinderter Menschen in den 1920er Jahren ebenso wenig bekannt war wie über das Leben und Werk von Hilde WULFF, reagierte ich zunächst mit Unglauben und Empörung. Als historische Pädagogin motivierte mich die Erkenntnis, daß Frauen und Männer mit Behinderungen offensichtlich als geschichtslose Wesen gesehen werden, zu einer systematischen Beschäftigung mit der Geschichte behinderter Menschen.

Meine Recherchen zum Selbsthilfebund der Körperbehinderten, dem organisatorischen Zusammenschluß der von Geburt oder Kindheit an körperbehinderten Menschen, führten zu dem für mich überraschenden Ergebnis, daß die 1931 gegründete Folgeorganisation des Selbsthilfebundes, der »Reichsbund der Körperbehinderten«[3], von 1933 bis 1945 weiterbestand. Darüber hinaus hatte der RBK mit der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten aktiv den Anschluß an das NS-Regime gesucht und war im Zuge seiner »Gleichschaltung« im Mai 1933 durch das Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der Reichsleitung der NSDAP zur einzigen offiziell anerkannten Vertretung der Körperbehinderten im »Dritten Reich« bestimmt worden. Hilde WULFF, die seit 1923 in der Kinder- und Jugendfürsorge des Selbsthilfebundes tätig und durch eine Reihe enger persönlicher Kontakte mit einzelnen Mitgliedern verbunden war, nahm die »Gleichschaltung« und den Anschluß des Reichsbundes an den NS-Staat hingegen zum Anlaß, 1933 aus dem Bündnis auszutreten.[4]

Durch die Untersuchung und Analyse der Entwicklung des Selbsthilfebundes von einem Bündnis mit emanzipatorischen Anliegen hin zu einem Zusammenschluß, der dem nationalsozialistischen System bedingungslos diente, arbeite ich die Motive heraus, die auf Seiten des Reichsbundes der Körperbehinderten zum kompromißlosen Anschluß an den Nationalsozialismus führten.

Die Beschäftigung mit den Organisationen Selbsthilfebund und Reichsbund haben eine Reihe grundlegender Fragen ausgelöst, die ich in meiner Arbeit klären möchte. Zunächst steht dabei die Frage im Vordergrund, welche Möglichkeiten des Überlebens für Menschen mit körperlichen Behinderungen in der Zeit des NS überhaupt existierten. Wie wirkte sich die NS-Ideologie, die ja auf die Ausschaltung der »Minderwertigen« abzielte, auf die Existenz und den Alltag körperbehinderter Menschen aus? In welcher Form war dieser Personenkreis von der rassenhygienischen und erbbiologischen Theorie und Praxis betroffen? Wie ist die Betätigung des Reichsbundes der Körperbehinderten nach 1933 einzuordnen und einzuschätzen? Wo beginnt die politische Eigenverantwortung körperbehinderter Männer und Frauen? In diesem Zusammenhang gehe ich auch der Frage nach, ob und inwieweit sich die Begrifflichkeiten der »Täterschaft« und der »Mittäterschaft« auf das Handeln der Funktionäre und Mitglieder des Reichsbundes anwenden lassen.

Die vorliegende Arbeit ist der historischen Pädagogik zuzuordnen und bezieht sich auf Menschen mit körperlichen Behinderungen. Anhand der Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (1919-1931) und seiner Folgeorganisation, des Reichsbundes der Körperbehinderten (1931-1945) werde ich die Lebensbedingungen und -äußerungen körperbehinderter Menschen in der Zeit des deutschen Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus untersuchen und darstellen.

Meine Arbeit leistet damit einen Beitrag zur Aufarbeitung der Geschichte und Geschichtlichkeit körperbehinderter Menschen. Jenseits ihres Status als Opfer rücke ich körperbehinderte Männer und Frauen als historische und eigenständig handelnde Subjekte in den Vordergrund meiner Forschungsarbeit. Auf dieser Basis ist es möglich, geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen, die die Existenz und die Handlungsweisen behinderter Menschen ebenso bestimmen wie die nichtbehinderter Personen. So lassen sich an der Entstehung und Entwicklung des Selbsthilfebundes hin zum Reichsbund der Körperbehinderten gravierende Unterschiede in bezug auf die Zuschreibung der jeweiligen Rolle und der Übernahme von Funktionen zwischen den in den Bündnissen organisierten Frauen und Männern ablesen. Während die Frauen im Selbsthilfebund die behinderungsbedingten Anliegen außergewöhnlich selbstbewußt und engagiert nach außen vertraten, scheinen sie innerhalb des Reichsbundes in der Zeit des NS zu verstummen und unsichtbar zu werden. Die Männer hingegen vollziehen die umgekehrte Wandlung. Im Selbsthilfebund der Weimarer Zeit beanspruchten sie keine bevorzugte Stellung gegenüber den Frauen, im Reichsbund dagegen übernahmen körperbehinderte Männer die alleinige Führung des Bündnisses und dominierten die Arbeit durch eine am Männlichkeitsideal orientierte Sicht auf die Existenz körperbehinderter Menschen.

Mit meiner Forschungsarbeit unternehme ich zugleich den Versuch, dem erdrückenden Gewicht wissenschaftlicher Theorien, die Menschen mit Behinderungen zu Objekten degradieren, und der Vielzahl an Veröffentlichungen von Professionellen der Behindertenarbeit die wissenschaftliche Perspektive einer körperbehinderten Frau entgegenzusetzen. Dabei gehe ich von folgenden Thesen aus:

  • Die Fürsorge für »Krüppel« - so der Sprachgebrauch meines Untersuchungszeitraumes -, die sich etwa seit der Jahrhundertwende entwickelt, ist von ihren Anfängen an von einem immanenten Widerspruch geprägt: Sie strebt die Eingliederung[5] körperbehinderter Menschen in die Gesellschaft mit dem Mittel ihrer Aussonderung in speziellen Anstalten und ihnen angeschlossenen Schul- und Berufsausbildungseinrichtungen an. Die Anfänge der sozialen Berufsarbeit für Körperbehinderte sind unauflöslich verknüpft mit einer ausgeprägt abwertenden und abwehrenden Grundhaltung gegenüber den »Befürsorgten«.

  • Das Paradoxon der »Krüppelfeindlichkeit« innerhalb der institutionalisierten »Krüppelfürsorge« der Weimarer Republik ist die Basis des Konflikts zwischen Vertretern und Vertreterinnen der Sondererziehung von »Krüppeln« einerseits und den Mitgliedern des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten andererseits, die sich bereits in den 1920er Jahren für die gemeinsame Erziehung von »gesunden« und »Krüppelkindern« einsetzen.

  • Die Widersprüchlichkeit des Versuches, körperbehinderte Menschen durch Aussonderung aus allen gesellschaftlichen Bereichen einzugliedern, ist bis in die Gegenwart hinein zentrales und gesellschaftlich anerkanntes Motiv sonderpädagogischer Theorie und Praxis. Dabei bestimmt die nicht hinterfragte Überzeugung von der Notwendigkeit dieser Sondererziehung auf subtile und nachhaltige Weise die Erfahrungen, Perspektiven, den Alltag, kurzum: das Leben körperbehinderter Menschen. So ist es auch heute zum Beispiel noch immer nicht selbstverständlich, daß Kinder mit Behinderungen die Regelschule besuchen.

In Übereinstimmung mit Erwin REICHMANN-ROHR (1994) verstehe ich die Sozial- und Alltagsgeschichte körperbehinderter Männer und Frauen als Ausgrenzungs- bzw. Aussonderungsgeschichte.[6] Meiner Ansicht nach spiegelt sich ein Teil dieser Aussonderungsgeschichte bereits in der Tatsache wider, daß körperbehinderte Menschen bisher als historische Subjekte weder in der geschichts- und sozialwissenschaftlichen Forschung noch in der historischen Frauenforschung vorkommen. Mit Ausnahme des Zeitabschnittes des Nationalsozialismus, für den inzwischen eine Vielzahl von Publikationen vorliegt, die sich mit behinderten Menschen als Opfern der NS-Herrschaft befassen, sind mir Untersuchungen zur Sozial- und Alltagsgeschichte dieses Personenkreises für andere historische Zeitabschnitte nicht bekannt. In der deutschsprachigen Literatur gibt es bisher keine Monographien, die die Bedingungen des Lebens und Überlebens körperbehinderter Männer und Frauen im Zeitraum der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus zu ihrem unmittelbaren Gegenstand erklären. Udo SIERCK ist der einzige Autor, der in diesem Zusammenhang grundlegende Vorarbeiten geleistet hat.[7]

Von der Existenz des ersten Zusammenschlusses körperbehinderter Menschen, dem Selbsthilfebund der Körperbehinderten und seinem bemerkenswerten Engagement für eine Verbesserung der Lebensbedingungen von Körperbehinderten in der Weimarer Republik, ist bisher wenig bekannt. Der erste grundlegende Aufsatz, der sich mit der Geschichte des Selbsthilfebundes, seiner Programmatik und seinen politischen Anliegen beschäftigt, stammt von Günter GRUND (1982). Der Autor ist selbst körperbehindert und engagiert sich im »Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter« (BSK)[8], der 1955 gegründeten Nachfolgeorganisation des Reichsbundes der Körperbehinderten. Im Rahmen der Sozial- oder Sonderpädagogik wird auf die Entstehung und Entwicklung des 1919 in Berlin gegründeten Bündnisses in Form vereinzelter Aufsätze (FALTIN 1983; REINICKE 1991; WILKEN 1983a) und innerhalb einer Monographie zu Otto PERL, einem der Mitbegründer des Selbsthilfebundes, Bezug genommen (HEIDEN/SIMON/WILKEN 1993). Erwähnung findet der Bund bei dem Pädagogen Werner BRILL (1994) und dem Frankfurter Orthopäden und Medizinhistoriker Klaus-Dieter THOMANN (1992; 1995).

Im Zusammenhang mit den in neuerer Zeit im Rahmen der Sozial- und Sonderpädagogik zu beobachtenden Bemühungen um die »Historiographie der Behindertenpädagogik« (ELLGER-RÜTTGARDT 1996, 174) betrachte ich die weitest gehende Mißachtung der Selbstäußerungen behinderter Menschen und ihrer Emanzipationsversuche als einen Vorgang der Unterschlagung, als einen Prozeß der Tradierung des gesellschaftlichen Ausschlusses behinderter Frauen und Männer, insbesondere von seiten nichtbehinderter Professioneller. Dieser Prozeß der Ausgrenzung, der sich zugleich beabsichtigt und unbeabsichtigt vollzieht, wird bis in die heutige Zeit hinein tradiert und von einer Vielzahl von Personen und Institutionen getragen und strukturell festgeschrieben.

Die Tatsache, daß Menschen mit Behinderungen selbst zu Anhängern und Anhängerinnen, Gegnern und Gegnerinnen des Nationalsozialismus wurden, ist im Rahmen geschichtswissenschaftlicher bzw. sozial- und sonderpädagogischer Forschung im deutschsprachigen Raum bislang nur in Ansätzen untersucht worden. Vorsichtige Annäherungen an die Thematik unternimmt Horst BIESOLD (1988) mit seiner Publikation zur Situation von Gehörlosen im Nationalsozialismus. Gabriel RICHTER (1990; 1991), der sich mit den Blindenorganisationen im NS beschäftigt, stellt den Aspekt ihrer Mittäterschaft in den Mittelpunkt seiner Untersuchungen. Die Rezension von Christoph LEYENDECKER (1996) zur Veröffentlichung von HEIDEN/SIMON/WILKEN (1993) zeigt die grundsätzlich vorhandene Scheu vor der Anerkennung der Tatsache auf, daß auch Menschen mit Körperbehinderungen die Teilhabe am nationalsozialistischen System gesucht haben. Mit Bezug auf Otto PERL, der sich 1936 für eine selektive »Krüppelfürsorge« aussprach, »die die geistig vollwertigen von den geistesschwachen und pervers veranlagten Gebrechlichen trennt« (PERL 1936, 249), und der die erbbiologischen Maßnahmen des NS-Staates mit aufrichtiger Dankbarkeit begrüßte (ebd., 249), merkt LEYENDECKER (1996) vorsichtig an, »wie zwiespältig, gefährdet und manchmal zu anpassungsbedürftig Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, sind.« (ebd., 173) Gerhard SIMON (1993), der nach eigenen Angaben von 1939 bis 1945 Mitglied des Reichsbundes war[9], behandelt die Zeit des NS im Zusammenhang mit seinen Recherchen zu Otto PERL auf insgesamt einer Seite und beschreibt den RBK tendenziell in der Rolle des Opfers des NS (SIMON 1993, 22f).

Im Gegensatz zum Forschungsstand in diesem Bereich ist die Entwicklung der Orthopädie und der »Krüppelfürsorge« von ihren Anfängen bis 1920, dem Jahr der Verabschiedung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes« im Rahmen medizinhistorischer und erziehungsgeschichtlicher Forschung gut aufgearbeitet (FANDREY 1990; MERKENS 1981; THOMANN 1995; SOLAROVA 1983; VOLKERT 1977; WILKEN 1983). Hier mangelt es jedoch noch an einer zusammenhängenden und kritischen Untersuchung zur Person und zum Werk des »Krüppelpädagogen« Hans WÜRTZ (1875-1958), dem Begründer der »Krüppelseelenkunde«. Auf der Basis dieser bis heute als wissenschaftlich geltenden Theorie der besonderen, von »gesunden« Menschen abweichenden seelischen Beschaffenheit von Menschen mit Behinderungen, leitete Hans WÜRTZ die Notwendigkeit einer »Krüppelpädagogik« als Theorie der Sondererziehung von »Krüppeln« ab. Die »Krüppelseelenkunde« ist zugleich historische Wurzel und theoretisches Fundament der bis heute praktizierten Sonderpädagogik.

Untersuchungen über die Fortsetzung der in der Weimarer Republik institutionalisierten »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus liegen bisher kaum vor. Gertrud VOLKERT (1977) behandelt zwar in ihrer medizinhistorischen Dissertation auch die Zeit des NS, doch wie WILKEN (1983) und in abgeschwächter Form THOMANN (1994), stellt sie die Gesamtheit der in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden als Gegner des NS und als Widerstandskämpfer dar. In den wenigen vorliegenden Veröffentlichungen zur »Krüppelfürsorge« im NS werden Orthopäden nicht oder nur in Einschränkung (THOMANN 1994) unter dem Aspekt der Täterschaft gesehen. So wird z.B. nicht thematisiert, daß die großen »Krüppelanstalten« des Reiches, wie z.B. das Berliner »Oscar-Helene-Heim für Heilung und Erziehung gebrechlicher Kinder«[10] den Anschluß an den Nationalsozialismus suchten. Die Gründung behinderungsspezifischer Hitler-Jugend Banne (HJ Bann B (Blinde), HJ Bann G (Gehörlose), HJ, Bann K (Körperbehinderte)) innerhalb der Anstalten, die Teilnahme an den Reichsberufswettkämpfen, das Abhalten regelmäßiger »Kameradschaftsabende« u.v.m. gehörten meinen Recherchen und Erkenntnissen zufolge jedoch zum Alltag des Anstaltslebens. Auch die Haltung von Orthopäden zum »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« ist bisher nicht detailliert untersucht worden. Wie ich jedoch zeigen werde, war die nationalsozialistische Ausrichtung der Anstalten Ausdruck des Willens und der Identifikation der jeweiligen Leiter - in der Mehrzahl Orthopäden und Theologen - mit der nationalsozialistischen Ideologie.

Meine Forschungstätigkeit ist primär historisch ausgerichtet, im Vordergrund stand daher die Recherche nach Archivalien sowie die Lektüre und Auswertung von historischem Quellenmaterial und ergänzender neuerer Forschungsliteratur. Für die Untersuchung berücksichtige ich ausschließlich Quellen aus dem deutschen Sprachraum. Meine Recherche nach Archivalien im Zusammenhang mit körperbehinderten Frauen im Zeitraum der Weimarer Republik und der Zeit des NS in deutschen, schweizerischen und österreichischen Frauenarchiven verlief ergebnislos. Da es, wie RICHTER (1991) mit Bezug auf blinde Menschen betont (ebd., 130), im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Forschung zu historischen Fragen der Existenz von körperbehinderten Menschen auch an einer »oral history«, also an mündlichen Befragungen von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen mangelt, war ich vorwiegend auf die Auswertung zeitgenössischer schriftlicher Quellen aus dem Zeitraum von der Jahrhundertwende bis 1945 angewiesen, die sowohl in veröffentlichter als auch in unveröffentlichter Form vorliegen.

In meiner Arbeit verwende ich eine Vielzahl unterschiedlicher Bezeichnungen für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die im Untersuchungszeitraum meiner Forschungsarbeit gebräuchlich waren. Dazu gehören die Begriffe »Krüppel«, »Verkrüppelte«, »Körperbehinderte«, »Sieche«, »Schwerstbehinderte«, »Schwerstkörperbehinderte«, »Schwerbeschädigte«, »Kriegsbeschädigte«, »Kriegsinvalide«, »Kriegsversehrte«, »Friedenskrüppel«, »Arbeitsinvalide«, »körperlich Behinderte« und »Schwerbehinderte« und eine Reihe verwandter Umschreibungen. Ich selbst benutze häufig die alternativen Begriffe »Körperbehinderte«, »Behinderte«, »körperbehinderte Menschen«, »Menschen mit Körperbehinderungen« bzw. »Menschen mit körperlichen Behinderungen«. Menschen ohne körperliche Einschränkungen bezeichne ich als »Nichtbehinderte«. Im folgenden kennzeichne ich die historisch gebräuchlichen Begriffe durch Anführungszeichen, während ich aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf Anführungszeichen für die von mir verwendeten Bezeichnungen verzichte.

Zusätzlich beziehe ich mich auf Begrifflichkeiten, die in engem Zusammenhang mit der Disziplin der Sonderpädagogik stehen. Dazu zählen die Bezeichnungen: »Sonderpädagogik«, »Sondererziehung«, »Sonderkindergärten«, »Sonderschule«, »Sonderunterricht«, »Sonderklassen«, »Sonderschullehrer«, »Sonderbehandlung«, und »Aussonderung«. Die für die Zeit bis 1945 gebräuchlichen Begriffe in diesem Zusammenhang setze ich wiederum in Anführungszeichen.

Ich greife den historischen Sprachgebrauch der Kaiserzeit, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus auf, wenn ich von »Krüppeln«, »Krüppeltum«, »Krüppelfürsorge«, »Krüppelhilfe«, »Krüppelanstalten«, »Entkrüppelung« und weiteren Ableitungen spreche.

Zunächst ist festzuhalten, daß die Bezeichnung »Krüppel« für »alle jene Personen benutzt wurde, die einen äußerlich sichtbaren Körperschaden hatten.« (MERKENS 1981, 2)[11] Dabei haftete dem Begriff ein negativer und abwertender Beiklang an, der um 1900 bereits über mehrere Jahrhunderte gewachsen war (MERKENS 1981, 1; WILKEN 1983, 212) und seine diskriminierende Wirkung bis zu diesem Zeitpunkt voll entfaltet hatte. Insbesondere unter dem Aspekt ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Verwertbarkeit in der modernen Industriegesellschaft des 19. Jahrhunderts galten »Krüppel« in der öffentlichen Meinung als »Minderwertige« und »Ballastexistenzen« (THOMANN 1992, 226). Mit Blick auf die negativen Auswirkungen der Bezeichnung »Krüppel« auf die Entwicklung der »Krüppelfürsorge« bemühten sich einzelne Vertreter zeitweise um die Einführung weniger negativ belegter Begrifflichkeiten.[12] In Absprache mit dem Deutschen Sprachverein wurden 1912 die Bezeichnungen »Gebrechlicher«, »Knochen- und Gliederkranker«, »orthopädisch Kranker«, »Gelähmter«, »Brestling« und »Hilfling« als Ersatz für das Schimpfwort »Krüppel« vorgeschlagen (MERKENS 1981, 2; WILKEN 1983, 212). Die Begriffe »Gebrechlichenfürsorge« und »Orthopädische Heil- und Erziehungsanstalten«, »Orthopädische Klinik« oder »Versorgungsheime für Gelähmte« stellten alternative Bezeichnungen für die übliche Wendung »Krüppelheime« bzw. »Krüppelanstalten« dar (MERKENS 1981, 2). Die Bemühungen um eine andere Sprachregelung innerhalb der »Krüppelfürsorge« blieben jedoch ohne Resonanz, da die Mehrheit der Vertreter der »Krüppelfürsorge« an der bereits zwei Jahrzehnte zuvor getroffenen Entscheidung festhielt, das Wort »Krüppel« als werbewirksamen »sozialpolitische[n] Kampfbegriff« (THOMANN 1992, 227) einzusetzen. Diese Argumentation basierte auf der Überzeugung, daß gerade die negativen Assoziationen, mit denen der Begriff »Krüppel« verknüpft war, die gewünschte öffentliche Wirkung erzielte und den angestrebten Ausbau der »Krüppelheime« beförderte (THOMANN 1992, 229ff). Vor dem Hintergrund dieser werbestrategischen Überlegungen fanden die negativ belegten und stigmatisierenden Begriffe »Krüppel«, »Krüppelheim« und »Krüppelfürsorge« schließlich Eingang in die sozialpolitische, medizinisch-fürsorgerische und juristische Fachsprache der Wilhelminischen Ära, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus.

Für die Gruppe der im Laufe des ersten Weltkrieges verletzten Soldaten setzte sich auf Betreiben der Militärführung bereits 1915 eine spezielle Sprachregelung durch. Die zunächst verwendete diskriminierende und die Ehre der Betroffenen verletzende Bezeichnung »Kriegskrüppel« wurde abgeschafft und durch die Begriffe »Kriegsbeschädigter« und »Kriegsinvalider« ersetzt (THOMANN 1992, 254). Zur Abgrenzung und Unterscheidung der Kriegsbeschädigten von den, wie es heute heißt, Zivilbeschädigten, fand der zeitgenössische Name »Friedenskrüppel« Anwendung. Ähnliche sprachliche Regelungen fanden Anwendung auf den Kreis der Unfall- bzw. Arbeitsverletzten, die in der Regel als »Arbeitsinvalide« oder »Schwerbeschädigte« (bis zu 50% geminderter Erwerbsfähigkeit) bezeichnet wurden.

Erst nach Ende des Ersten Weltkriegs, im Zuge beginnender Demokratisierung der Gesellschaft setzten sich »Krüppel« selbst für die Verwendung des weniger stigmatisierenden Begriffes »Körperbehinderter« ein (THOMANN 1992, 256; WILKEN 1983b, 213). Die Bemühungen um die Einführung einer nichtwertenden Begrifflichkeit schlugen sich z.B. in der Bezeichnung des 1919 gegründeten Zusammenschlusses körperbehinderter Menschen nieder, der bewußt den Namen »Bund zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten«[13] trug und bestrebt war, die Verwendung des Begriffes »Krüppel« zurückzudrängen. Von den Vertretern der »Krüppelfürsorge« wurde die Bezeichnung »Körperbehinderter« nur vereinzelt aufgenommen, und so findet sich dieser Begriff oder andere neutralere Umschreibungen, wie z.B. »körperlich Gebrechliche«, in den zeitgenössischen Quellen bis 1933 hier und da wieder.

Bemerkenswert ist die Tatsache, daß die Verwendung des Begriffes »Körperbehinderter« sich erst in der Zeit des NS, etwa ab 1935, zu etablieren begann. So konstatiert WILKEN (1983b) mit Bezug auf VOLKERT (1977, 27): »Jedenfalls setzt sich im rehabilitationswissenschaftlichen Sprachgebrauch ab 1940 [...] und dann endgültig nach dem Zweiten Weltkrieg immer mehr der Begriff ›Körperbehinderter‹ durch.« (ebd., 214)

Wie ich in meiner Arbeit zeigen werde, diente die Unterscheidung zwischen »Körperbehinderten« und »Krüppeln« in erster Linie der Trennung von »erbgesunden, körperbehinderten Volksgenossen« und »erbkranken, minderwertigen Krüppeln« und führte zu neuen Hierarchisierungen innerhalb der Gruppe der körperlich behinderten Menschen.

Die Bezeichnung »Sieche«, die »Krüppel«, »Unheilbare« und »Vollsinnige« umfaßte, wurde im Nationalsozialismus als Synonym für »Unwertige« gebraucht und bezog sich auch auf »schwerstkörperbehinderte« und/oder als erbkrank definierte körperbehinderte Menschen.

Personen ohne körperliche Einschränkungen werden in den zeitgenössischen Quellen im Zeitraum des Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des NS in der Regel als »Gesunde« bezeichnet. Bereits vor 1933 finden sich jedoch auch die alternativ gebrauchten sozialdarwinistischen Begriffe »Vollgesunde« bzw. »Vollmenschen« (PERL 1926, 39), die gleichermaßen von den Professionellen der »Krüppelfürsorge« wie von »Krüppeln« selbst benutzt wurden. Vereinzelt wird auch die Bezeichnung »Unbehinderter« verwendet (ND 1 (1930), 111). Insbesondere in der Bundeszeitschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten tritt diese Bezeichnung ab 1935 gehäuft und regelhaft auf (KB 5 (1935), 50; KB 6 (1936), 1), aber auch das Wort »Nichtbehinderter« findet in diesem Zeitraum zum ersten Mal Anwendung und wird in zunehmendem Maße, sowohl von den Funktionären der »Krüppelfürsorge« als auch von den Mitgliedern des Reichsbundes benutzt (KB 6 (1936), 1).

Die vorliegende Arbeit umfaßt den Zeitraum des deutschen Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Jeweils im Wechsel richte ich meinen Blick auf die professionelle »Krüppelfürsorge« und ihre Vertreter sowie auf die »Selbsthilfe« körperbehinderter Menschen. Dabei betrachte ich deren Entwicklung vor dem jeweiligen zeithistorischen Hintergrund, in ihrer Verschränkung und in ihrem konflikthaften Verhältnis zueinander.

In Kapitel 1 wende ich mich zunächst der Entstehung und Entwicklung von Orthopädie und »Krüppelfürsorge« in der Weimarer Republik zu und zeichne den Prozeß der Institutionalisierung nach, der mit der Verabschiedung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes vom 6.5.1920« seinen Höhepunkt erfährt. Dabei stütze ich mich primär auf zeitgenössische Fachzeitschriften der Orthopädie und der konfessionellen und interkonfessionellen »Krüppelfürsorge« wie die VERHANDLUNGEN DER DEUTSCHEN ORTHOPÄDISCHEN GESELLSCHAFT (1913-1968) und die ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE (1908/09-1943) sowie auf Statistiken und Gesetzestexte. Ergänzend ziehe ich medizinisch-orthopädische Fachliteratur, Jahrbücher und Rechenschaftsberichte sowie zeitgenössische und aktuelle Festschriften einzelner »Krüppelanstalten« heran. Das professionelle und wissenschaftliche Verständnis von Behinderung und die Maßnahmen zur Bekämpfung des »Krüppeltums« werden durch die Auswertung der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE und weiterer »krüppelpsychologischer« und »krüppelpädagogischer« Fachliteratur dargestellt. In diesem Zusammenhang diskutiere ich auch die wissenschaftliche Konstruktion des von Hans WÜRTZ entwickelten Begriffes der »Krüppelseele« in der »Krüppelseelenkunde«, der den theoretischen Hintergrund der »Krüppelfürsorge« und der »Krüppelpädagogik« bildet.

In Kapitel 3 beschäftige ich mich mit der Übernahme und Weiterführung der »Krüppelfürsorge« im NS. In diesem Zusammenhang interessiert mich vor allem die Frage nach den institutionellen, personellen und ideologischen Kontinuitäten dieses medizinisch und pädagogisch ausgerichteten Fürsorgezweiges, der ich hauptsächlich durch die Lektüre und Auswertung der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE aus den Jahren 1933 bis 1944 nachgehe. Darüber hinaus beziehe ich mich auf die Satzungen und Schriften der »Deutschen Orthopädischen Gesellschaft«, der »Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge« und der »Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums« sowie auf die medizinisch-orthopädische Fachliteratur zu erbbiologischen Fragen, insbesondere zur Frage der Anwendung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses auf den Kreis körperbehinderter Menschen.

In Kapitel 2 und 4 steht die organisatorische, programmatische und politische Entwicklung des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten und seiner Folgeorganisation, des Reichsbundes der Körperbehinderten sowie die Äußerungen und Aktivitäten der Funktionäre und Mitglieder dieser beiden Bündnisse im Vordergrund. Für die Rekonstruktion der Verbandsgeschichte des SBK und des RBK von 1919 bis 1945 stütze ich mich primär auf die Publikationsorgane der Bündnisse, die zunächst zweimonatlich, dann monatlich erscheinende Bundeszeitschrift NACHRICHTENDIENST (1919-1931) und DER KÖRPERBEHINDERTE (1931-1944) sowie auf die ab Oktober 1935 erscheinende Jugendzeitschrift des Bundes, UNSERE HJ (1935-1937).[14] Zusätzlich ziehe ich die ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE heran. Aus Schriften, Vorträgen und den zahlreichen Publikationen einzelner Bundesmitglieder - Monographien und Artikel in zeitgenössischen theologischen, pädagogischen, psychologischen und wohlfahrtspflegerischen Fachzeitschriften - ergeben sich Rückschlüsse auf das Selbstverständnis des SBK und auf erste Konzepte der gemeinsamen Erziehung »gesunder« und körperbehinderter Kinder, die vor allem von den weiblichen Mitgliedern entwickelt wurden. Auch die in den 1920er Jahren öffentlich geführte Auseinandersetzung mit der WÜRTZ'schen Theorie der »Krüppelseelenkunde«, läßt sich auf der Basis dieses Quellenmaterials nachvollziehen.

Die Lebensläufe der Gründer und der Gründerin des Selbsthilfebundes, die exemplarisch die Lebenssituation von Menschen mit körperlichen Behinderungen im Zeitraum von 1900 bis etwa 1920 verdeutlichen, habe ich aus teilweise unveröffentlichten Quellen, wie Korrespondenz zwischen einzelnen Gründungsmitgliedern und zeitgenössischen veröffentlichten Quellen wie biographischen Aufsätzen zu einzelnen Vertretern und Vertreterinnen des Bündnisses zusammengetragen.

Die Satzungen und Richtlinien für die Arbeit des Reichsbundes in der Zeit des NS machen die veränderte Sichtweise in bezug auf Behinderung und auf die Wege zur Erreichung von politischer Gleichstellung und Emanzipation deutlich. An Sekundärliteratur, die auf den RBK, seine Aktivitäten und seine Rolle im NS-Regime Bezug nimmt, stehen mir die Veröffentlichungen von Udo SIERCK (1988; 1992b) und die bereits erwähnte Publikation von Gerhard SIMON (1993) zur Verfügung.



[1] Kinderheim »Im Erlenbusch«, Heim für körperbehinderte Kinder und Jugendliche, Klosterwisch 8, in 22359 Hamburg. Trägerin: Martha-Stiftung, Mitglied des Landesverbandes der Inneren Mission/Diakonisches Werk Hamburg. Leitung: Ruth Höhnel.

[2] Im folgenden setze ich den Namen des Bundes nicht mehr in Anführungszeichen. Darüber hinaus verwende ich zur Bezeichnung des Bündnisses auch die Kurzform »Selbsthilfebund« oder die Abkürzung SBK

[3] Im weiteren Verlauf der Arbeit bezeichne ich den »Reichsbund der Körperbehinderten« auch als »Reichsbund« oder als RBK. Der Name des Bundes erscheint ohne Anführungszeichen.

[4] In Berlin und Hamburg führte sie von 1933 bis 1945 ein Heim für »körperbehinderte« und »milieugeschädigte« Kinder und Jugendliche und leistete von dort aus auf vielfältige Weise aktiven Widerstand gegen das NS-Regime. Die Biographie zu Leben und Werk von Hilde WULFF wird als eigenständige Publikation erscheinen.

[5] Im Rahmen meiner Arbeit beschränke ich mich im wesentlichen auf den zeitgenössisch gebräuchlichen Begriff der Eingliederung und spreche nicht von der Rehabilitation oder Integration körperbehinderter Menschen.

[6] REICHMANN-ROHR (1994) verwendet die Begriffe Ausgrenzung, Absonderung, Ausschließung, Aussonderung und Ausstoßung synonym. Seiner Definition zufolge liegt Aussonderung vor »bei fehlender bis geringer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, erwachsenen Männern und Frauen, alten Leuten an durchschnittlich herrschenden Arbeits-, Lern-, Lebens- und Genußverhältnissen.« (ebd., 33)

[7] Vgl. dazu BRUNS/PENSLIN/SIERCK 1990; SIERCK 1988; 1990; 1992a, b und WUNDER/SIERCK 1982.

[8] Der BSK wurde auf Initiative des Kriegsversehrten Eduard KNOLL gegründet und hat seinen Sitz in Krautheim/Jagst in Württemberg. Zu seinen Einrichtungen gehören auch verschiedene Siedlungen für Körperbehinderte, die in Anlehnung an die Ideen von Otto PERL konzipiert wurden. Seit 1960 bringt der BSK eine eigene Verbandszeitschrift heraus, die zunächst den Namen DER KÖRPERBEHINDERTE trug und 1969 in LEBEN UND WEG umbenannt wurde (vgl. Literaturangaben, Zeitschriften).

[9] Der 1917 geborene Dr. rer. Gerhard SIMON erkrankte mit 21 Jahren, also 1938, an Kinderlähmung und trat 1939 in den RBK ein (HEIDEN/SIMON/WILKEN 1993, Autorenangaben).

[10] Generell setze ich Eigennamen, nachdem ich sie eingeführt habe, nicht mehr in Anführungszeichen.

[11] Für die Zurückverfolgung der Entstehungsgeschichte des Begriffes »Krüppel« bis zu seinen etymologischen Ursprüngen im 11. Jahrhundert verweise ich auf die zeitgenössische Monographie von PERL (1926) und auf die Veröffentlichungen von MERKENS (1981) und WILKEN (1983b) im Rahmen neuerer Forschungsliteratur. Besonders hingewiesen sei auf die ausführliche und informative Abhandlung zur Entstehung und Genese des Begriffes »Krüppel« und seiner Ableitungen von dem Frankfurter Orthopäden und Medizinhistoriker Klaus-Dieter THOMANN (1992).

[12] In diesem Zusammenhang führte der Wiesbadener Orthopäde Albert STEIN im Jahre 1912 aus: »Das Wort ›Krüppel‹ schadet der Krüppelfürsorge in einem enormen Maß; es macht uns Feinde, stört die Propagandatätigkeit, schreckt die Freunde der Sache ab und hindert auch eine Menge hilfsbedürftiger Kranker, Hilfe zu erbitten.« (STEIN 1912, 213)

[13] NACHRICHTENDIENST des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten (Perlbund) 1 (1919/20), 1.

[14] Die als Beilage erscheinende Jugendzeitschrift wurde mit der Auflösung der HJ, Bann K (Körperbehinderte) 1937 eingestellt.

1. Die Anfänge staatlicher »Krüppelfürsorge« in Deutschland von 1900 bis 1920

Der Prozeß der Institutionalisierung der »Krüppelfürsorge« reicht bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurück. Ausgehend von privaten, christlich-kirchlichen Initiativen etablierte sie sich im Zeitraum der Weimarer Republik zu einem neuen Fürsorgezweig in staatlicher Verantwortung. Mit der voranschreitenden Entwicklung der »Krüppelfürsorge« entfaltete sich zugleich das professionelle Verständnis von körperlicher Behinderung. Bestimmend für die Entstehung und die weitere Ausprägung des professionellen Bildes von Menschen mit dem Merkmal einer körperlichen Behinderung ist die wissenschaftliche Konstruktion des Begriffes der »Krüppelseele« und der daraus abgeleiteten psychologischen Theorie, der »Krüppelseelenkunde« sowie der »Krüppelpädagogik« als Theorie der Sondererziehung von »Krüppeln«. Dieser theoretische Hintergrund der »Krüppelfürsorge« wurde in den 1920er Jahren zum bestimmenden Faktor der Sozialgeschichte körperbehinderter Menschen. Parallel zum Ausbau der »Krüppelheime« bildete er das ideologische Gebäude und die scheinbar wissenschaftliche Legitimation für die Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen mit speziell berufsausgebildetem Personal.

Die Theorie der psychischen Besonderheit körperbehinderter Kinder und Erwachsener prägt bis heute ungebrochen die professionelle Auffassung von Sonderpädagoginnen und -pädagogen und bildet die Grundlage und Legitimation des in unseren Tagen bestehenden dicht gewebten und weitverzweigten Netzes aus sonderpädagogischen Maßnahmen und Institutionen.

1.1 Zur Situation von Menschen mit Körperbehinderungen bis zum Ersten Weltkrieg

»Als uraltes Erbe wirken soziale Denkweisen der Vorzeit und des Mittelalters im Unterbewußtsein der Neuzeit weiter«, schrieb Otto PERL 1926 zur Charakterisierung der Situation von Menschen mit Körperbehinderungen in der Neuzeit (PERL 1926, 23f). Er bezog sich mit dieser Äußerung auf den Status der Minderwertigkeit und Lebensunwürdigkeit, der Menschen mit körperlichen Behinderungen um die Jahrhundertwende anhaftete und dessen Tradition bis in die Antike zurückreichte (PERL 1926; MERKENS 1981, 4ff; WILKEN 1983b, 224ff). Der Übergang von der bäuerlich-handwerklichen Ständegesellschaft des Mittelalters in die moderne arbeitsteilige Industriegesellschaft des 19. Jahrhunderts brachte jedoch eine neue Qualität in der Einstellung gegenüber behinderten Menschen und ihrer sozialen Bewertung mit sich. Die wachsende Urbanisierung und das Fortschreiten der industriellen Produktion bewirkten grundlegende Veränderungen in den traditionellen sozialen Bindungen und übten somit auch Einfluß auf die Lebenssituation behinderter Menschen aus. Die durch die Außerhausarbeit stattfindende Trennung von Wohnort und Arbeitsort machte die Betreuung behinderter Familienmitglieder innerhalb der Familie bzw. ihre Einbindung in den alltäglichen familiären Arbeitszusammenhang oder den der Dorfgemeinschaft immer schwieriger. Die Wertigkeit des einzelnen orientierte sich zunehmend am Kriterium seiner Leistungs- und Arbeitsfähigkeit, also seiner Verwertbarkeit im industriellen Fertigungsprozeß. »Wenn früher ein Behinderter ganz selbstverständlich in seiner Familie mitarbeitete, muß er jetzt einen Arbeitgeber finden, der ihn trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit als Lohn-arbeiter einstellt.« (FANDREY 1990, 115)

Die geminderte oder gar nicht vorhandene Arbeitsfähigkeit behinderter Menschen drängte sie weiter an den Rand der Gesellschaft. Da es für sie nicht oder nur schwer möglich war, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen, verknüpfte sich das Merkmal Behinderung mit dem der Armut. Behinderte erschienen auf diese Weise in der Öffentlichkeit des 19. Jahrhunderts als soziales Problem, dem man durch die massenhafte Asylierung in Klöstern, Hospitälern, »Siechen«- und Armenhäusern, Arbeits- und Zuchthäusern begegnete. Wenn auch der Anteil behinderter Menschen in diesen Einrichtungen der Armenfürsorge relativ groß war, so handelte es sich hier zunächst noch nicht um Einrichtungen, in denen ausschließlich Menschen mit Behinderungen untergebracht waren, »sondern [um] Institutionen, in denen auch Behinderte lebten.« (FANDREY 1990, 113; Hervorhebg. i. O.) Diese Sondereinrichtungen waren Sammelbecken für alle Arten von Armen, Bedürftigen und als kriminell definierten Personen, und es wurde hier noch nicht nach körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderungen unterschieden. In der Mehrzahl handelte es sich um reine Pflege- und Verwahranstalten, in denen die Hilfsbedürftigen in Anpassung an die subjektive Einstellung der meist männlichen Gründer und Leiter der Asyle[15] und an die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse verpflegt wurden.

Die Veränderung der Sozialstrukturen und Lebensformen durch Arbeitsteilung und Fortschreiten von Technik und Wissenschaft bewirkten auch eine veränderte Auffassung von Natur und Mensch. Das Individuum, das aus sich selbst heraus und losgelöst von sozialen Bindungen existieren kann, bildete die identitätsstiftende Vorstellung vom Menschen. Vor diesem Hintergrund entwickelte der englische Sozialökonom und Theologe Thomas Robert MALTHUS (1766-1834) eine Theorie, in der Hilfsbedürftigkeit als individuelle Schuld definiert wurde.[16] Da MALTHUS' Auffassungen den Zeitgeist widerspiegelten und auf bereits gesellschaftlich vorhandene Einstellungen trafen, fanden sie rasch allgemeine Verbreitung in Europa und führten zu einer Verschärfung des Prozesses der sozialen Ausgliederung behinderter Menschen.

Gleichzeitig hatten die Erfolge der Medizin eine immer differenzierter werdende Klassifizierung behinderter Menschen aufgrund ihrer jeweiligen Behinderungen zur Folge und trugen entscheidend zur Entstehung von behinderungsspezifischen Sondereinrichtungen bei. Die Gründer der Taubstummen-, Blinden- und »Krüppelanstalten« des 19. Jahrhunderts handelten meist aus privater und karitativer Initiative und sahen ihre Aufgabe in der Heilung und Erziehung ihres Klientels (FANDREY 1990, 115; THOMANN 1995, 43ff). Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Bildung, zur Erwerbsbefähigung und Erziehung der untergebrachten Kinder und Jugendlichen zu sog. vollwertigen Bürgern zählten zum üblichen Programm der Einrichtungen. Die erste private Anstalt für Körperbehinderte war die von Johann Nepomuk KURZ im Jahre 1832 gegründete »Technische Industrieanstalt für krüppelhafte Kinder« in München. Um die Jahrhundertwende stieg die Gründung von Anstalten speziell für Körperbehinderte sprunghaft an. Da die Initiative einerseits häufig von einzelnen Pfarrern bzw. Pastoren ausging, andererseits die Mehrzahl der Anstalten von der Inneren Mission gegründet und geführt wurden, waren fast alle Einrichtungen konfessionell gebunden. Der Kinderarzt, Chirurg und Orthopäde Konrad BIESALSKI (1868-1930)[17] zählte in seiner 1906 erhobenen Statistik für Deutschland insgesamt:

39 »Krüppelanstalten« mit 3.371 Plätzen. Davon waren:

  • 25 evangelische Anstalten

  • 5 katholische Anstalten

  • 2 interkonfessionelle Einrichtungen mit evangelischer Ausrichtung und

  • interkonfessionelles Heim mit katholischer Schwesternschaft

  • 5 rein interkonfessionelle Anstalten

  • staatlich geführte Anstalt (BIESALSKI 1909, 144).

Die einzige staatlich geführte »Krüppelanstalt« war die bereits erwähnte, von Johann Nepomuk KURZ gegründete Einrichtung, die bereits zwei Jahre später als »Königliche Zentralanstalt für Erziehung und Bildung krüppelhafter Kinder« in staatlicher Regie übernommen wurde (FEJA 1975, 122; MERKENS 1981, 85ff). Bis 1925 hatte sich diese Zahl verdoppelt, zu diesem Zeitpunkt existierten im Deutschen Reich 78 gut ausgestattete »Krüppelheime« mit einer Kapazität von insgesamt 10.877 Plätzen (FEJA 1975, 42). Der Zuwachs an speziellen Anstalten für körperbehinderte Menschen war jedoch nicht allein auf die karitative Gesinnung ihrer Gründer und Leiter zurückzuführen. Vielmehr stellte die Entfaltung dieses Sektors innerhalb der Fürsorge ein neues Betätigungsfeld dar und kam auch den individuellen professionellen Interessen der Anstaltsdirektoren und dem pädagogischen Personal entgegen.

»Die institutionelle Eigendynamik der Anstalten sowie das Interesse ihrer Direktoren an der Ausweitung von Kompetenzen, Geldmitteln und Sozialprestige spielen ebenfalls eine Rolle bei der Expansion der Behinderteneinrichtungen. Die neuen ›Behindertenfachleute‹ verstärken durch vielfältige publizistische Aktivitäten ganz zielstrebig die Tendenz der Gesellschaft, behinderte Menschen in Sonderanstalten einzuweisen.« (FANDREY 1990, 116)

1.2 Die Entwicklung der staatlichen Sozialfürsorge

Die Entwicklung einer staatlich verantworteten Fürsorge für »Krüppel« war eng geknüpft an die allmähliche Herausbildung der allgemeinen staatlichen Sozialfürsorge. Diese wiederum muß im Zusammenhang mit der allgemeinen gesellschaftlichen Lage verstanden werden.

Die wirtschaftliche und soziale Situation Deutschlands im 19. Jahrhundert war geprägt von der rasanten Entwicklung des Kapitalismus und den Folgen der rasch fortschreitenden Industrialisierung. Die Erscheinungsformen der Verarmung und Verelendung breiter Schichten der Bevölkerung wurden unter dem Stichwort Pauperismus zusammengefaßt (BARON/LANDWEHR 1983; GREBING 1977; JANTZEN 1992; RÜHLE 1922²; SACHSSE/TENNSTEDT 1988a und 1988b; WOLF 1977).

Um 1800 lag die tägliche Arbeitszeit in den Fabriken der Städte bei 10 bis 12 Stunden, um 1850 wurde sie auf 14 bis 16 Stunden erhöht. Nacht- und Sonntagsarbeit kamen hinzu, Frauen- und Kinderarbeit galten als selbstverständlich. Um mit der industriellen Entwicklung Schritt halten und konkurrenzfähig bleiben zu können, mußten auch die Arbeitszeiten in Handwerk und Heimgewerbe entsprechend angepaßt werden. Gleichzeitig hatte die massenhafte Einführung und Verbreitung neuer gesundheitsschädlicher Produktionsverfahren und Materialien die Ausbreitung von Berufskrankheiten mit teilweise dauernden Gesundheitsschäden zur Folge. Fehlende Schutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen erhöhten zusätzlich die Unfallgefahren und -zahlen (FANDREY 1990, 90f).

Besonders gravierend wirkte sich jedoch die gnadenlose Ausbeutung der Arbeitskraft von Kindern in den Fabriken und in der Heimarbeit in den Städten, aber auch auf dem Lande aus (FANDREY 1990, 92; MERKENS 1981, 21). Sie stellte die Hauptursache für die große Verbreitung von Körperschäden dar. MERKENS (1981) verweist in diesem Zusammenhang auf den Pastor Martin ULBRICH[18], der

»die Zahl der von Geburt an Körperbehinderten nur auf 10% schätzte, während 90% ihre Körperschäden erst im Laufe ihres Lebens erwerben würden. Rachitis, Tuberkulose und Skrophulose [...] wurden von ihm als Hauptübel genannt. Als wichtigste Ursachen für den Erwerb von Körperbehinderungen bezeichnete er die Berufstätigkeit, die schlechte Unterkunft und Ernährung der Kinder.« (ebd., 21)

Durch die permanente Überforderung und Überanstrengung des kindlichen Organismus bei gleichzeitiger unzureichender Ernährung und unhygienischen, beengten Wohnverhältnissen verschlechterte sich der Gesundheitszustand der jungen Generation drastisch. Die körperliche Konstitution war allgemein schwach, chronische Infektionen und ständige Kränklichkeit zählten zu den üblichen Erscheinungsformen. Weit verbreitet waren vor allem die Vitamin-Mangelkrankheit Rachitis, die zu Verformungen des Knochenbaus führte und die Infektionskrankheit Tuberkulose (Tbc). LANDWEHR/BARON (1983) nennen die Tbc als häufigste Ursache für den »Erwerb« einer körperlichen Behinderung, ein Drittel aller Todesfälle im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 60 Jahren war auf die Ansteckung mit Tbc zurückzuführen (ebd., 53). MERKENS (1981) und THOMANN (1995) stellen daher die Industrialisierung als eigentliche Ursache für die Zunahme von Körperschäden im 19. Jahrhundert dar (MERKENS 1981, 19; THOMANN 1995, 24), und FANDREY (1990) schlußfolgert: »Als Ergebnis der industriellen Arbeitsbedingungen des 19. Jahrhunderts, der langfristig wirkenden Arbeitsbelastungen und der Arbeitsunfälle, steigt in den Industriestädten der Anteil körperbehinderter Menschen.« (ebd., 92)

Erst im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts zeichnete sich eine allmähliche Verbesserung der Lebensbedingungen ab. Eine Sozialgesetzgebung zum Schutz der Arbeiterschaft, vor allem zum Schutz der Kinder vor der völligen Ausbeutung ihrer Kräfte war dringend notwendig geworden. Der Anstoß zu einer Entwicklung in diese Richtung kam zunächst von seiten der Militärbehörden, die befürchteten, nicht mehr ausreichend Rekruten einziehen zu können, da die Wehrfähigkeit der nachwachsenden Generation junger Männer durch die Ausbeutung im Arbeitsprozeß radikal abgenommen hatte (WOLF 1977, 65). Nach FANDREY (1990) waren im Königreich Sachsen im Zeitraum von 1852 bis 1854 79 Prozent der Spinnarbeiter und insgesamt 71 Prozent aller Fabrikarbeiter aufgrund allgemeiner Körperschwäche, Tuberkuloseerkrankungen und Schiefstellung von Hüften und Schultern untauglich für den Militärdienst (ebd., 90). In Preußen begegneten schließlich Militär und König 1839 dieser besorgniserregenden Entwicklung mit dem Erlaß des ersten deutschen Gesetzes zur Beschränkung der Arbeitszeit, dem »Preußischen Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter»; danach war die Beschäftigung von Kindern unter neun Jahren verboten, ebenso Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Weiter sah das Gesetz eine Begrenzung der Arbeitszeit für Kinder im Alter von neun bis sechzehn Jahren auf zehn Stunden täglich und eine Pausenregelung vor.[19] Die Umsetzung des Regulativs in die Praxis erfolgte jedoch erst 1853 mit der Einrichtung einer verantwortlichen Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Schutzgesetze (GÖRTEMAKER 1994, 183).

Die gesetzliche Schulpflicht als Mittel zur Eindämmung der Kinderarbeit erwies sich zunächst als wenig wirksam, denn laut des noch geltenden preußischen Erlasses von 1717 sollte sie nur dort gültig werden, wo bereits Schulen und Lehrpersonal vorhanden waren (GÖRTEMAKER 1994, 183f). Erst Mitte des 19. Jahrhunderts setzte sich die allgemeine Schulpflicht mit der allmählichen Entwicklung der Kinderschutzgesetzgebung, dem Ausbau des Schulwesens und der besseren Versorgung mit Räumen und Personal durch.

Als Reaktion auf die erstarkende Arbeiterbewegung und gewerkschaftliche Organisation setzte BISMARCK die Anfänge eines Sozialversicherungssystems durch. 1883 wurde zunächst die gesetzliche Krankenversicherung für die Arbeiter und Arbeiterinnen eingeführt, 1884 folgte die Verabschiedung der Unfallversicherung und 1889 das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz. Bei 100prozentiger Erwerbsunfähigkeit garantierte die Unfallversicherung die Zahlung einer Rente in Höhe von zwei Dritteln des Lohnes - nach FANDREY (1990) maximal vier Mark am Tag - an die Opfer von Arbeitsunfällen durch den Arbeitgeber (ebd., 112); bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit wurde eine entsprechende Teilrente ausbezahlt. Diese Regelung weckte das Interesse der Unternehmer an Unfallschutzmaßnahmen jedoch nur in geringem Umfang. Bei Arbeitsunfähigkeit, die nicht durch Arbeitsunfall verursacht worden war, sah das Invaliditäts- und Alterssicherungsgesetz ebenfalls die Zahlung einer Rente vor, allerdings erreichte diese in der Mehrzahl der Fälle nur knapp die Höhe des Satzes der Armenunterstützung (FANDREY 1990, 112; JANTZEN 1992, 55). Die gesetzlichen Regelungen des Sozialversicherungssystems wurden zudem in der Praxis häufig umgangen. So wurde gegenüber dem Versicherten bestritten, daß die Ursache für einen gemeldeten gesundheitlichen Schaden oder eine zeitweise oder gar dauerhafte Beeinträchtigung der angegebene Arbeitsunfall gewesen war (JANTZEN 1992, 55). Hinzu kam, daß laut Invalidenversicherungsgesetz nur der als erwerbsunfähig eingestuft wurde, »der aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht mehr in der Lage ist, ein Sechstel seines ehemaligen Durchschnittslohnes zu verdienen.« (FANDREY 1990, 112) Ärztliche Gutachter entschieden häufig, daß die Antragsteller und Antragstellerinnen ein Drittel noch selbst verdienen konnten, Angaben, auf welche Weise und durch welche Tätigkeit das zu bewerkstelligen war, machten sie hingegen nicht. Faktisch fand die Mehrzahl der Betroffenen gar keine Beschäftigungsmöglichkeit.

1.3 Orthopädie und erste Ansätze der Fürsorge für »Krüppel«

Die Etablierung der Fürsorge für »Krüppel« in staatlicher Verantwortung vollzog sich einerseits im Rahmen der allmählichen Entwicklung der allgemeinen Sozialfürsorge, andererseits war sie eng geknüpft an die Herausbildung der Orthopädie als eigenständiges medizinisches Fach. In den ersten Jahren der Weimarer Republik wurde die »Krüppelfürsorge« durch die Verabschiedung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes vom 6. Mai 1920«[20] als Aufgabe des Staates festgeschrieben. Damit entstand einem eingegrenzten Kreis körperbehinderter Menschen ein individuell einklagbares Recht auf die gesetzlich festgelegten Leistungen. Mit der gesetzlichen Fixierung war die Fürsorge für »Krüppel« teilweise aus der Beliebigkeit des Almosengebens herausgetreten und garantierte einen Rechtsanspruch des einzelnen gegenüber dem Staat.

Der bereits erwähnte Orthopäde Konrad BIESALSKI war es, der Menschen mit körperlichen Behinderungen erstmals als Kranke im medizinischen Sinne definierte und damit eine neue Entwicklung einleitete. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden Menschen mit Körperbehinderungen ausschließlich der Gruppe der Armen und Hilfsbedürftigen zugeordnet (VOLKERT 1977, 13; THOMANN 1995; 124). Ein »Krüppel« sei - so formulierte dagegen BIESALSKI erstmals auf dem Orthopädiekongreß 1908 - »ein infolge eines angeborenen oder erworbenen Nerven- oder Knochen- und Gelenkleidens in dem Gebrauch seines Rumpfes oder seiner Gliedmaßen behinderter Kranker.« (BIESALSKI 1911, 14) Auf der Basis dieser Definition rückten »Krüppel« nun als Personengruppe ins Blickfeld, die ärztlicher Hilfe bedurften und auf deren körperliche Beeinträchtigungen mit den Mitteln medizinisch-orthopädischer Behandlung eingewirkt werden konnte. Wie SIERCK (1992) und POORE (1984) bin ich der Ansicht, daß diese neue Perspektive positive und negative Folgen für den Alltag und das Leben der Betroffenen hatte. Die Entwicklung der Orthopädie als eigenständiges medizinisches Fach beinhaltete »sowohl eine stark erweiterte Möglichkeit, das Leben der diese neuen Technologien benötigenden Menschen zu verbessern, wie auch neue Möglichkeiten für die Beherrscher dieser Technologie, das Leben ihrer Patienten zu regeln.« (POORE 1984, 70)

Orthopädische Überlegungen und Heilverfahren hatte es bereits in der Antike gegeben[21], aber erst im Laufe des 19. Jahrhunderts löste sich die Orthopädie von der Chirurgie und entwickelte sich langsam zu einer eigenständigen wissenschaftlichen Disziplin. Vorausgegangen war die Entwicklung neuer therapeutischer und diagnostischer Techniken, wie zum Beispiel die Erfindung des Gipsverbandes (1851), die Entwicklung der Anästhesie (1841) und die Entdeckung der Röntgenstrahlen (1895) (FEJA 1975, 20; WILKEN 1983b, 213).

1901 kam es zur Gründung der ersten eigenen orthopädischen Gesellschaft, der »Deutschen Gesellschaft für orthopädische Chirurgie«. Galt die Orthopädie zunächst als »die Lehre von den angeborenen Schäden am Bewegungsapparat« (VOLKERT 1977, 16), so definierte die Deutsche Orthopädische Gesellschaft sie 1930 unabhängig von den Ursachen der jeweiligen Schädigung als »Forschung, Lehre und Behandlung der dauernden Leistungsstörungen des Haltungs- und Bewegungsapparates« (HOHMANN 1947, 2).

1906 initiierte Konrad BIESALSKI die erste »Staatliche Erhebung über das jugendliche Krüppeltum in Deutschland«[22], eine Statistik, die sich »nur mit den Krüppeln der armen Bevölkerung« (BIESALSKI 1911, 14) beschäftigte und erstmals gezielt alle Kinder und Jugendlichen mit Körperbehinderungen unter 15 Jahren erfaßte. Die erste systematische »Krüppelzählung« in Deutschland erbrachte den Beweis, daß die wirtschaftliche Not und das soziale Elend, in dem die Mehrzahl der Körperbehinderten lebte, ein Massenproblem darstellte. BIESALSKI stellte fest, »daß im ganzen Deutschen Reiche einschließlich Bayern, Baden und Hessen 98.264 Krüppel unter 15 Jahren gezählt worden sind [...].« (BIESALSKI 1911, 16) Die Gesamtzahl der Menschen mit körperlichen Behinderungen in Deutschland wurde auf der Basis dieser ersten Statistik auf ca. 500.000 geschätzt, das entsprach etwa einem Prozent der Gesamtbevölkerung (SIERCK 1992, 16). MERKENS (1981) weist darauf hin, daß Vorarbeiten zur großen Reichsstatistik[23] bereits ergeben hatten, daß die wirtschaftliche und soziale Notlage der Körperbehinderten weitaus größer war als die der blinden, der gehörlosen, der als schwachsinnig bezeichneten und der Menschen mit Epilepsie zusammengenommen, daß männliche Körperbehinderte stärker betroffen waren als weibliche[24] und daß Behinderungen an den unteren Extremitäten häufiger vorkamen als an den oberen (ebd., 42). Weiter ergab die Statistik, daß eine körperliche Behinderung nicht zwangsläufig mit einer geistigen einher ging, sondern daß es im Gegenteil sogar eine Reihe hochbegabter Menschen mit körperlichen Behinderungen gab.

Zu den am häufigsten auftretenden Behinderungsformen zählten laut BIESALSKIs Statistik Lähmungen (16,4%), Tuberkulose der Knochen und Gelenke (15,0%), Skoliose (12,1%), Rachitis und Kinderlähmung (9,5%) und Behinderungen durch Arbeitsunfälle von Kindern (14,0%) (vgl. WILKEN 1983b, 216).

Mit den Ergebnissen seiner Zählung wies BIESALSKI zugleich auf den volkswirtschaftlichen Schaden hin, den die »Krüppelnot« durch den Verlust an Arbeitskräften und die Belastung der Armenfürsorge verursachte. MERKENS (1981) nennt für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg bereits mehr als 1 Million Menschen, die sich Behinderungen im Arbeitsprozeß (Industrie und Landwirtschaft) zugezogen hatten (ebd., 114f). Orthopädie und »Krüppelfürsorge« teilten die Überzeugung, daß »Krüppeltum« in höchstem Maße heilbar sei, was in erster Linie bedeutete, »aus Krüppelkindern [könnten] in der Mehrzahl erwerbsfähige Menschen gemacht werden.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 38) BIESALSKIs Initiative zielte vorrangig auf die Entlastung der Armenpflege ab, erst an zweiter Stelle ging es ihm auch um die Beseitigung der individuellen Not körperbehinderter Menschen (THOMANN 1995, 125). Er definierte »Krüppelfürsorge« als »Dienst am Individuum, gesehen durch das Interesse der Allgemeinheit« (BIESALSKI 1908, 11) und prägte das Motto »Vom Almosenempfänger zum Steuerzahler« (BIESALSKI 1908, 12). Auf diese Weise bereitete BIESALSKI einerseits den Boden für eine gesetzlich verankerte Fürsorge für »Krüppel« und leistete damit einen Beitrag zur Unterstützung und Förderung körperbehinderter Menschen. Andererseits führten die Kosten-Nutzen-Erwägungen zur Bildung von Hierarchien innerhalb der Gesamtgruppe der Körperbehinderten. Der persönliche Wert einer körperbehinderten Person bemaß sich nun am Grad ihrer Nützlichkeit für die Gesellschaft, im Sinne ihrer Verwertbarkeit als Arbeitskraft. Die mögliche (Wieder-)Herstellung körperlicher Funktionen, die Leistungsfähigkeit des einzelnen körperbehinderten Menschen - gemessen an der Leistungsfähigkeit »gesunder« Menschen - und die Fähigkeit sowie der Wille zu sozialer Anpassung stellten die wesentlichen Voraussetzungen der Befürsorgung dar.

Im Bestreben, die fürsorgerischen Bemühungen voranzutreiben und zu institutionalisieren, gründete Konrad BIESALSKI 1908 die ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE.[25] Mit dem Ziel der Bündelung aller »krüppelfürsorgerischen« Ideen und Bestrebungen wendete sich die Fachzeitschrift an alle Berufsgruppen, die mit der »Krüppelfürsorge« in Berührung kamen, also an Ärzte, Lehrer, Verwaltungsmänner, Armenpfleger und Sozialpolitiker[26] (THOMANN 1995, 214).

Ein Jahr später, am 14. April 1909 kam es zur Gründung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, die als Dachorganisation die verschiedenen, an der »Krüppelfürsorge« interessierten Einzelpersonen, Initiativen und Verbände in ganz Deutschland zusammenführte (FEJA 1975, 34; THOMANN 1995, 215). Als vordringliche Aufgaben sah die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit, vorbeugende Maßnahmen zur Verhütung von »Krüppeltum« und die Einwirkung auf den Gesetzgeber, um eine staatliche Regelung der »Krüppelfürsorge« durchzusetzen (FEJA 1975, 34). BIESALSKIs Bemühungen um ein einheitliches Konzept zur Institutionalisierung und gesetzlichen Fixierung der »Krüppelfürsorge« wurde durch den »Preußischen Landesverband für Krüppelfürsorge« abgerundet, der laut THOMANN (1995) »ein staatlich legitimiertes Planungs- und Lenkungsinstrument« (ebd., 215) darstellte, das für die Vorbereitung der gesetzlichen Regelung der »Krüppelfürsorge« eine entscheidende Rolle spielte.

Im Rahmen »krüppelfürsorgerischer« Bemühungen stellte die Orthopädie zunächst die nötigen medizinischen und mechanischen Mittel bereit, mit der Schäden des Stütz- und Bewegungsapparates beeinflußt werden konnten[27], während die »Krüppelfürsorge« als soziale Entsprechung des orthopädischen Faches, als »soziale Betätigung der chirurgischen und mechanischen Orthopädie« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 21) galt. Gemeinsam verfolgten Orthopädie und »Krüppelfürsorge« das Ziel der »Entkrüppelung«[28] (BIESALSKI 1911, 14; WÜRTZ 1932, 72) ihres Klientels.

Als Ergänzung zur Orthopädie verfolgte die »Krüppelfürsorge« zum einen sozialrechtliche Anliegen; gleichzeitig wirkte sie jedoch erzieherisch auf die Betroffenen ein, immer unter der Vorgabe, diese zu »höchstmöglicher wirtschaftlicher Selbständigkeit« (BIESALSKI 1911, 14) zu bringen. Der pädagogisch-psychologische Aspekt der »Krüppelfürsorge« stellte von Anfang an einen Schwerpunkt der Arbeit dar. Das zeigt sich bereits daran, daß die medizinische Definition körperbehinderter Menschen schon vor dem Ersten Weltkrieg von dem engsten Mitarbeiter BIESALSKIs, dem Lehrer Hans WÜRTZ (1875-1958), um eine pädagogische ergänzt wurde. WÜRTZ sah als Folge jeder körperlichen Behinderung immer auch eine geistig-seelische Störung, die es zu beeinflussen, umzuformen galt. »Der Mensch im Körperbehinderten ist nur seelisch und geistig zu heilen, zu ›entkrüppeln‹.« (WÜRTZ 1932, 3f)

Die »Krüppelfürsorge« etablierte sich tatsächlich rasch, im Zeitraum zwischen 1906 und 1921 stieg »die Zahl der deutschen Krüppelheime von 27 auf 64, die Zahl der Betten von 1.600 auf 7.234, die Zahl der Fürsorgestellen von 2 auf 64 [...].« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 38)

1.4 Grundsätze der »Krüppelfürsorge« am Beispiel des Berliner Oscar- Helene-Heims

Neben der Durchführung der ersten »Staatlichen Erhebung über das jugendliche Krüppeltum in Deutschland« initiierte BIESALSKI die Gründung und Einrichtung des »Oscar-Helene-Heims für Heilung und Erziehung gebrechlicher Kinder« in Berlin. Die Statistik hatte ergeben, »daß sich in Brandenburg einschließlich Berlin Tausende von unversorgten Krüppelkindern befanden« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 9). 1.300 von 6.714 dieser erfaßten Kinder und Jugendlichen benötigten einen Platz in einem »Krüppelheim«. In Brandenburg existierte im Jahre 1906 jedoch nur eine einzige Anstalt mit insgesamt 170 Betten, die Diakonissenanstalt »Oberlinhaus« in Nowawes (heute: Potsdam-Babelsberg).[29] Diese Situation nahm BIESALSKI zum Anlaß, ein weiteres, interkonfessionelles »Krüppelheim« zu gründen. Zu diesem Zweck hatte er am 27. November 1905 den »Krüppelkinderheil- und Fürsorgeverein für Berlin-Brandenburg«[30] ins Leben gerufen, aus dessen Mitteln bereits die Zählung der Kinder und Jugendlichen mit körperlichen Behinderungen fast zur Hälfte bestritten worden war (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1926, 46). Den Vorsitz des Vereins übernahm Helene PINTSCH, die Ehefrau des Berliner Fabrikbesitzers Oscar PINTSCH.[31]

Am 11. November 1906 wurde zunächst in einer Fünf-Zimmer-Wohnung in der Freiligrathstraße im Süden Berlins die »Krüppelheil- und Erziehungsanstalt für Berlin-Brandenburg« eröffnet. Die kleine Einrichtung bot acht Kindern Platz. Helene PINTSCH sorgte für die finanzielle Absicherung der Anstalt und stellte die Mittel für Miete, Ausstattung und Bewirtschaftung zur Verfügung. In den ersten Jahren übernahm BIESALSKI die ehrenamtliche ärztliche Leitung des Heimes. Kurze Zeit nach der Gründung erwarb sich die »Krüppelheil- und Erziehungsanstalt« die Anerkennung als Krankenanstalt durch die Berliner Armenverwaltung (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 8). Diese zahlte den ortsüblichen Krankenpflegesatz von 2,50 Mark pro Kind und Tag (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1926, 25), wodurch das Heim unabhängig von Sammlungen wurde. Die Armenverwaltung wies Kinder und Jugendliche aus Berlin und Brandenburg in die »Krüppelheil- und Erziehungsanstalt« ein. Auf Initiative von Helene PINTSCH stellte die Stadt Berlin bereits 1907 weiteren Raum zur Verfügung und überließ dem Verein für einen Zeitraum von eineinhalb Jahren mietfrei zweieinhalb Etagen in einer ehemaligen Erziehungsanstalt mit insgesamt 150 Plätzen. Die neue Anstalt wurde als milde Stiftung[32] anerkannt. Im Rahmen der Einweihungsfeier am 21. Juli 1908 entschloß sich der Fabrikant Oscar PINTSCH »unter dem Eindruck der erhebenden Feier und angesichts des in den Betten ausgebreiteten Elends« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 9) zu einer Schenkung von 500.000 Goldmark, die in der »Oscar Pintsch-Schenkung zur Förderung der Krüppelfürsorge« angelegt wurde. Die Zinsen der Stiftung flossen dem Verein zu. Obwohl die Inflation einen großen Teil der Schenkung aufzehrte, leistete sie einen Beitrag zur materiellen Absicherung des Oscar-Helene-Heims.

1911 erschien BIESALSKIs »Leitfaden der Krüppelfürsorge«[33], in dem er das Arbeitsgebiet der »Krüppelfürsorge« darstellte und Fragen der medizinischen Behandlung, der Beschulung und Erziehung, der handwerklichen Berufsausbildung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher ebenso behandelte wie die Möglichkeiten der Prophylaxe und die Frage der »Heimbedürftigkeit«.

Mit der Entstehung des »Preußischen Landesverbandes für Krüppelfürsorge«[34] im Jahre 1913 stellte das Land Preußen dem »Krüppelheil- und Fürsorgeverein für Berlin-Brandenburg« schließlich ein neues Grundstück in der Kronprinzenallee 171-173 in der Gemeinde Zehlendorf zur Verfügung, auf dem ein »Krüppelheim« mit 300 Plätzen entstehen sollte. Durch zusätzliche private Spenden und unter Beteiligung der Gemeinden Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Wilmersdorf, Neukölln, Lichtenberg, Steglitz, Friedenau und der Provinz Brandenburg konnte schließlich mit dem Bau der Anstalt in Dahlem begonnen werden. Im April 1914, kurz vor Beginn des Ersten Weltkrieges, wurde die neue Anstalt in Anwesenheit von Vertretern der Behörden, sozialer Vereine, der Orthopädie, der »Krüppelfürsorge« und der deutschen Kaiserin eingeweiht. Zum Dank an die Unterstützung durch das Ehepaar Oscar und Helene PINTSCH erhielt die Einrichtung den Namen »Oscar-Helene-Heim für Heilung und Erziehung gebrechlicher Kinder«.

Der Beginn des Ersten Weltkrieges im August 1914, nur wenige Monate nach der Gründung des Oscar-Helene-Heims, stellte einen entscheidenden Einschnitt für die von BIESALSKI bis dahin entwickelte und praktizierte »Krüppelfürsorge« für Kinder und Jugendliche dar. Zu Recht befürchtete er die Einstellung dieses Arbeitsgebietes, und tatsächlich wurde der wenige Tage vor Kriegsausbruch beim Finanzministerium gestellte Antrag des preußischen Innenministeriums auf eine Aufstockung des Etats für die »Krüppelfürsorge« um 20.000 RM mit Kriegsbeginn zurückgezogen (THOMANN 1994, 2; ders. 1995, 236).

Wenige Tage nach Kriegsausbruch forderte jedoch die Kaiserin die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge in einem Schreiben auf, »die deutschen Krüppelheime mögen sich bereit halten für die kommende Unterbringung und Versorgung der Kriegsverletzten.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 46; THOMANN 1995, 239) Für die Einrichtung orthopädischer Lazarette stellte sie die entsprechenden finanziellen Mittel bereit (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 12). Diese Umorientierung ergab sich aus der Tatsache, daß sich das Militärsanitätswesen der massiven Fortentwicklung der Kriegstechnik seit dem letzten Krieg 1870 bis 1871 und der damit verbundenen Verletzungsfolgen für die kämpfenden Soldaten nicht gewachsen sah und mit dem modernen Entwicklungsstand der Medizin nicht Schritt halten konnte (THOMANN 1995, 237). Aus diesem Umstand leitete sich die Übertragung »kriegskrüppelfürsorgerischer« Aufgaben an die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge ab. BIESALSKIs Anliegen war es in diesem Zusammenhang, die in Friedenszeiten gewonnenen Erfahrungen der »Krüppelfürsorge« auf die »Kriegskrüppel« anzuwenden und damit der Orthopädie einen festen Platz und eine anerkannte Rolle im Kriege zu verschaffen (THOMANN 1995, 236). Auf einer außerordentlichen Tagung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, die im Februar 1915 im Reichstagsgebäude stattfand, hob er hervor:

»Seit dreiviertel Jahrhunderten arbeitet in Deutschland die Friedenskrüppelfürsorge. [...] Ihr Ziel ist, durch Heilung, Erziehung und Handwerkslehre die Krüppelkinder erwerbsfähig zu machen, und das übertragen wir ganz einfach nun auf die erwachsenen Soldaten.« (BIESALSKI 1915, 134)

BIESALSKI kam der Aufforderung der Kaiserin nach und leitete bereits im ersten Kriegsjahr geeignete Maßnahmen ein, um dem zu erwartenden »Kriegskrüppelelend« entgegenzuwirken. Sein Engagement bewirkte, daß die in Deutschland bestehenden »Krüppelheime« bereits im November 1914 mehr als 2.500 Plätze für die Nachbehandlung von »Kriegsbeschädigten« zur Verfügung stellten (THOMANN 1994, 1; ders. 1995, 241). Auch das Oscar-Helene-Heim richtete ein Lazarett mit 100 Betten für die Behandlung Schwerverwundeter ein. Gleichzeitig betreute es die chirurgisch-orthopädische Abteilung des Vereinslazaretts des Vaterländischen Frauenvereins in Zehlendorf, in dem zwischen 200 und 300 verwundete Soldaten aufgenommen wurden. Eine Stiftung in Höhe von 80.000 Mark ermöglichte im gleichen Jahr die Einrichtung einer »Versuchs- und Lehrwerkstätte für Kunstglieder«. Für die Soldaten wurde eine spezielle Invalidenschule eingerichtet, in der auch ein händeloser und ein einarmiger Lehrer tätig waren. Neben der Invalidenschule arbeiteten die Verletzten in den bestehenden Werkstätten des Oscar-Helene-Heims, schließlich auch in einer eigenen Fabrikanlage, die mit der Stiftung von Maschinen eingerichtet worden war (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1926, 15). Der Beginn des Ersten Weltkrieges wirkte sich als entscheidender Impuls auf die Weiterentwicklung der »Krüppelfürsorge« aus und führte zunächst zu einem Aufschwung dieses Fürsorgezweiges.

Auf der anderen Seite trug der Krieg dazu bei, daß das Ausmaß der Kindernot trotz der sich weiterentwickelnden Verschränkung von Orthopädie und »krüppelfürsorgerischen« Bestrebungen um ein Vielfaches vergrößerte.

»Noch niemals waren unsere Säle so überfüllt mit sterbenden tuberkulösen Kindern, noch niemals haben wir in dieser Ausdehnung so entsetzliche Formen von Knochenerweichungen gesehen. Diese ›englische Krankheit‹, wie ein englischer Kinderarzt das große deutsche Kindersterben genannt hat, [...] wird ihre erschreckenden Folgen für die Allgemeinheit erst zeigen, wenn diese verkümmerten Geschöpfe in das Erwerbsleben eintreten sollen.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1925, 52)

MERKENS (1981) gibt die Zahl der erwachsenen, zivilen Körperbehinderten nach dem Ersten Weltkrieg mit über 2 Millionen an (ebd., 115). Dazu kam der Ausfall der verletzten Soldaten. Die Zahl der Kriegsversehrten lag nach MERKENS (1981) im Jahr 1917 bei über 1 Million (ebd., 114); JANTZEN (1992) spricht von 4 Millionen Kriegsbeschädigten als Opfern des ersten Weltkrieges (ebd., 63). Die volkswirtschaftliche Entwicklung Deutschlands war angesichts dieser Mißstände ernsthaft gefährdet. Das zentrale Anliegen der »Krüppelfürsorge«, die Erwerbsbefähigung einer möglichst großen Zahl körperbehinderter Menschen, erhielt vor diesem Hintergrund zentrale Bedeutung.

»Je mehr Almosenempfänger wir zu Steuerzahlern machen, um so eher können wir ethisch und wirtschaftlich gesunden; jeder arbeitende Krüppel ist ein leuchtendes Vorbild und unaufhörlicher Ansporn für seine gesunde Umgebung.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1925, 5)

Auf den Erfahrungen der »Krüppelfürsorge« für körperbehinderte Kinder und Jugendliche aufbauend, entwickelte BIESALSKI die »Kriegskrüppelfürsorge«, die neben der medizinischen Behandlung eine spezielle Beschulung der Kriegsinvaliden, eine Handwerksausbildung und Berufsberatung beinhaltete. Er betonte, »daß schon im September 1914 an allen Orten eine geordnete, auf die Erfahrungen der Friedenskrüppelfürsorge gestützte Kriegsbeschädigtenfürsorge aufblühte.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 47) Als wichtigste Wiedereingliederungsmaßnahme galt die Zurückführung der Kriegsopfer in Familie und Beruf; dabei wurde teilweise auch sozialhygienisch argumentiert, denn es galt, »die gesündesten, die pflichttreuesten und nicht zuletzt die für die Fortpflanzung wertvollsten Männer« (KAUP 1919, 104) zu rehabilitieren. Das Ziel der Kriegsbeschädigtenfürsorge lag darin, erwachsene »Krüppel« den »lachende[n] und arbeitsame[n] Vollmenschen« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 5) wieder zur Seite zu stellen.

Generell ging es BIESALSKI darum, den »verkrüppelten« Soldaten Selbstwertgefühl und einen anerkannten Platz in der Gesellschaft zu verschaffen. Die 1915 ausgearbeiteten, leitenden Gedanken zur »Kriegsbeschädigtenfürsorge« belegen diese Zielrichtung, ihre Forderungen lauteten:

  • »Keine Wohltat, sondern Arbeit für die verkrüppelten Krieger.

  • Zurückschaffung in die Heimat und die alten Verhältnisse, womöglich in die alte Arbeitsstelle.[35]

  • Verstreuung unter die Masse des schaffenden Volkes, als wenn nichts geschehen wäre.

  • Es gibt kein Krüppeltum mehr, wenn der eiserne Wille besteht, es zu überwinden.

  • Breiteste Aufklärung aller Stände ist notwendig.

  • Die Berufsberatung ist in ausgiebigster Weise auszubauen.

  • Der Staat kommt allein für die Führung des gesamten Gebietes in Frage.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1925, 49)

Für die von BIESALSKI entwickelten Leitsätze zur »Kriegskrüppelfürsorge« - medizinisch-orthopädische Behandlung der Verwundeten in fachärztlich geleiteten Spezialeinrichtungen und soziale und berufliche Rehabilitation - warb er auf einer Rundreise durch Deutschland. Er hielt Konferenzen ab und sprach vor Vertretern der Militärsanitätsbehörde, der Regierung, der Landesversicherungsanstalten, der städtischen Armenverwaltungen, der Ärzteschaft, vor Geistlichen, Fürsorgevereinen, dem Roten Kreuz, Universitäten und Akademien und Arbeitsvermittlungsstellen. Sein Konzept fand allgemeine Anerkennung, und er erwarb sich mit der Zeit den Ruf als Vordenker der »Kriegskrüppelfürsorge« (THOMANN 1994, 4). Die im Militärsanitätswesen tätigen Orthopäden erfuhren eine Aufwertung, da sie als »beratende Fachärzte« die Nachbehandlung der Verwundeten in ihren jeweiligen Heimatorten übernehmen und durch Lazarettbesuche Soldaten für eine spezielle Weiterbehandlung in den »Krüppelheimen« bestimmen sollten. Die Betroffenen wurden nach gleichartigen Verletzungen zusammengefaßt, ein Verfahren, das zu einer Verbesserung in der Qualität der Behandlung führte. 1915 legte das Reichsamt des Inneren Prinzipien für die »Kriegskrüppelfürsorge« fest, die in einen militärischen und einen zivilen Teil gegliedert waren. Für die medizinische Behandlung zeichnete sich das Militär verantwortlich, während die Zivilbehörden die Berufsberatung und die Rückführung der behinderten Soldaten in das Erwerbsleben übernahmen und Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei Arbeitgebern und »gesunden« Arbeitnehmern leisteten. Die Maßnahmen zur Wiedereingliederung der »Kriegskrüppel« galten als Beitrag zur Stützung der Volkswirtschaft und wurden im Jahre 1914 mit 5 Millionen Mark bezuschußt (THOMANN 1994, 3). Auch dem Militärwesen kam das Konzept BIESALSKIs entgegen, denn es lag in seinem Interesse, die verletzten Soldaten »möglichst schnell wieder herzustellen und zu neuem Kampfe wieder fähig zu machen.« (ZFK 8 (1915), 143)

Mit dem Ziel, die breite Öffentlichkeit durch Information und Aufklärung zur Wiedereingliederung der »Kriegskrüppel« zu bewegen, verfaßte BIESALSKI eine Broschüre mit dem Titel »Kriegskrüppelfürsorge. Ein Aufklärungswort zum Troste und zur Mahnung«. Hier warb er in recht einfacher und plakativer Weise für sein Konzept der »Kriegskrüppelfürsorge«, indem er die Maßnahmen der medizinischen Behandlung und beruflichen Ausbildung in Wort und Bild vorstellte. Vor allem die Fotografien werden überzeugend gewirkt haben, denn sie zeigten Männer mit Amputationen, die nach der Versorgung mit Prothesen einen handwerklichen Beruf ausübten und deren Behinderung zum Teil nicht erkennbar war. Auf diese Weise wurde der Eindruck von der Machbarkeit einer »vollständigen Heilung« unterstützt und die soziale Botschaft BIESALSKIs bestätigt: »Es gibt kein Krüppeltum, wenn der eiserne Wille vorhanden ist, es zu überwinden.« (BIESALSKI 1915, 4) Die Broschüre fand großen Anklang und wurde innerhalb von acht Monaten in einer Auflage von 120.000 Stück vertrieben, bis 1916 waren es insgesamt 140.000 verkaufte Exemplare. Es lag eine Übersetzung ins Ungarische in einer Auflage von 17.000 Stück vor (THOMANN 1995, 260), eine weitere weitgehend abgeschlossene für die slowenische und polnische Sprache; vorgesehen war eine Übertragung in das Bulgarische und Türkische (ZFK 9 (1916), 387). Auch die außerordentliche Tagung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge im Februar 1915 stellte eine Werbeveranstaltung für BIESALSKIs Konzept der »Kriegskrüppelfürsorge« dar. Neben seiner einführenden Rede wirkte hier vor allem die Vorführung von Patienten überzeugend, deren körperliche Funktionen nach schwersten Verletzungen wieder hergestellt waren.[36]

BIESALSKIs Konzept der »Kriegskrüppelfürsorge« wurde durch weitere Veröffentlichungen von Journalisten und Ärzten öffentlich diskutiert. Die Erfolge in der Behandlung der »Kriegskrüppel« förderten das Ansehen der Orthopädie und führten zu ihrer Anerkennung als kriegswichtige Spezialdisziplin (THOMANN 1995, 254).

Obwohl die ersten organisierten, fürsorgerischen Versuche, »gehörlose, blinde, körperbehinderte oder als schwachsinnig bezeichnete Menschen der produktiven Arbeit zuzuführen« (SIERCK 1992, 15), zu Beginn des 19. Jahrhunderts unternommen wurden, führte erst die »Kriegsbeschädigtenfürsorge« zu einer sich allgemein verbreitenden Anerkennung der Bemühungen um eine alle Körperbehinderten umfassenden »Krüppelfürsorge« und erlangte nationale Bedeutung.

»Nach dem Weltkriege konnten die hilfsbedürftigen, das sind die mittellosen und minderbemittelten Krüppel erfaßt werden. [...] Überall entstanden Krüppelheime und orthopädische Kliniken. Die Orthopädie [...] wurde zu einem selbständigen, ausgedehnten Gebiet der Medizin mit besonderen Lehrstühlen an verschiedenen Universitäten.« (HEULER 1940, 6; Hervorhebg. i. O.)

Zu den Zielen des »Krüppelheil- und Fürsorgevereins für Berlin-Brandenburg« zählte - neben der Behandlung und Ausbildung Körperbehinderter in entsprechenden Anstalten - der Aufbau einer ambulanten »Krüppelfürsorge«. Bereits im ersten Jahresbericht des Vereins findet sich ein Hinweis auf die ambulante Behandlung von 50 Kindern, die die Versorgung der Betroffenen mit orthopädischen Hilfsmitteln, die Beschaffung von Arbeit, Beratung und Nachsorge der aus der Anstalt Entlassenen umfaßte (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1926, 36). Mit den Plänen zum Erwerb eines Grundstücks außerhalb von Berlin ging der »Krüppelheil- und Fürsorgeverein für Berlin-Brandenburg« daran, geeignete Räumlichkeiten zur ambulanten Behandlung von körperbehinderten Kindern und Jugendlichen zu suchen. 1911 wurde die »Poliklinik und Beratungsstelle« in der Skalitzer Str. 9 im Südosten Berlins eröffnet. Als Abteilung des Oscar-Helene-Heims unterstand sie der Leitung des Anstaltsdirektors, dem Oberarzt Dr. Walter SCHASSE. In seiner Tätigkeit wurde er unterstützt durch einen Assistenzarzt, zwei Schwestern, zwei orthopädische Turnlehrerinnen, eine Sekretärin und eine Wirtschafterin. Auch räumlich war die Poliklinik auf das modernste eingerichtet und ausgestattet, neben einem Wartezimmer verfügte sie über zwei Untersuchungszimmer - eines davon diente röntgenologischen Untersuchungen -, einen Turnsaal, einen Raum für Medicomechanik[37], Heißluft und Elektrisation, ein Operationszimmer für kleinere, ambulant durchführbare Eingriffe und für Gipstechnik[38], eine Werkstatt für orthopädische Apparate und ein Büro. Neben der medizinisch-orthopädischen Behandlung, der Zuweisung an Fachärzte und geeignete Erholungsorte und der Vermittlung an soziale Vereine fanden Beratungen für Jugendliche hinsichtlich ihrer Berufswahl und Berufsmöglichkeiten statt. An den Berufsberatungen nahmen die Ärzte der Poliklinik, der »Krüppelpädagoge« des Oscar-Helene-Heims, Hans WÜRTZ, und ein Berufsberater der Stadt Berlin teil.

Die Leistungen der Poliklinik waren nur für sozial Schwache vorgesehen, von Eltern körperbehinderter Kinder oder den zuständigen Armendirektionen wurden lediglich die Selbstkosten erhoben. Die Zuweisungen der Kinder und Jugendlichen an die Poliklinik erfolgten durch Einzelpersonen oder Institutionen, auf Empfehlung oder Anweisung von Lehrern und Lehrerinnen, Pfarrern, Kinder-, Schul- und Armenärzten sowie von Krippen, Fürsorgevereinen und Behörden. Mit Inkrafttreten des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920« erlangte die Poliklinik und Beratungsstelle des Oscar-Helene-Heims die staatliche Anerkennung als »Krüppelfürsorgestelle VI der Stadt Berlin«. Im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben und Funktionen war sie zuständig für die »Untersuchung und Beratung hilfsbedürftiger Krüppel« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1926, 37) in den Bezirken Kreuzberg, Tempelhof, Neukölln und Zehlendorf. Durch die staatliche Anerkennung stieg die Zahl der Behandlungen und Beratungen in großem Umfang an. Die Gesamtzahl der Patientinnen und Patienten in den Jahren 1911 bis 1925 wird in der Festschrift aus dem Jahre 1926 mit ca. 22.000 angegeben (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1926, 39).

Die Entwicklung des Oscar-Helene-Heims nach Ende des Ersten Weltkrieges war im wesentlichen gekennzeichnet durch den Ausbau der Einrichtung zur »Zentral-Forschungs- und Fortbildungs-Anstalt für die Krüppelfürsorge in Preußen und im Deutschen Reiche« (FEJA 1975, 30). Als »Musteranstalt« der institutionalisierten »Krüppelfürsorge« im Deutschen Reich erwarb sich das Oscar-Helene-Heim nationalen und internationalen Ruf (DIETRICH 1930, 44). Von hier aus gingen maßgebliche Impulse für die Verabschiedung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920« aus, das die gesetzliche Grundlage für die »Krüppelfürsorge« in Deutschland bildete.

1.5 Das Preußische Krüppelfürsorgegesetz vom 6. Mai 1920

Das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920« trat am 1. Oktober 1920 in Kraft und wurde für alle Bundesländer des Deutschen Reiches gültig. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte es vor allem in Preußen die ersten Versuche gegeben, hilfsbedürftige psychisch kranke Menschen, geistig Behinderte, Gehörlose, Blinde und »Sieche« in eigenen und speziellen Anstalten und Arbeitshäusern zu sammeln und mit dem Nötigsten zu versorgen (BARON/LANDWEHR 1983, 18). Menschen mit körperlichen Behinderungen waren bis dahin von dieser Art der »Befürsorgung«, also der Erfassung nach der Behinderungsart und der systematischen und gezielten Anstaltsunterbringung ausgenommen, es sei denn, sie zählten zur Kategorie der »Siechen«. Mit dem »Krüppelfürsorgegesetz« wurden Menschen mit Körperbehinderungen Personen mit anderen Behinderungen rechtlich gleichgestellt (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, §1, 177).

Die gesetzlich festgeschriebene »Krüppelhilfe« stellte insofern eine soziale Errungenschaft dar, als sie die Fürsorge aus dem Status des Almosengebens herauslöste und einen Rechtsanspruch auf Meldung, Untersuchung, ärztliche und erzieherische Betreuung und die Erwerbsbefähigung von Menschen mit körperlichen Behinderungen darstellte. Es hatte sich einerseits ein Bewußtsein für die Notlagen körperbehinderter Menschen herausgebildet; andererseits war dieses Bewußtsein jedoch eng geknüpft an die Einsicht, daß diese Not gesellschaftliche Kosten verursachte. Das Gebundensein der Befürsorgung an die jeweiligen Behinderungsarten und an die Anstaltsunterbringung führte jedoch letztlich zu erneuter Diskriminierung und Stigmatisierung körperbehinderter Menschen. Die ersten Ansätze zur Standardisierung und Systematisierung dieses Fürsorgezweiges beinhalteten eine neue Qualität in der Geschichte ihrer Besonderung bzw. der gesellschaftlichen Ausgrenzung.

Die von BIESALSKI vorgenommene Definition »des Krüppels« als im medizinischen Sinne krankem Menschen stellte die Basis des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920« dar, wurde aber gebunden an die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen.

»Eine Verkrüppelung im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn eine Person (Krüppel) infolge eines angeborenen oder erworbenen Knochen-, Gelenk-, Muskel- oder Nervenleidens oder Fehlens eines wichtigen Gliedes oder von Teilen eines solchen in dem Gebrauch ihres Rumpfes oder ihrer Gliedmaßen nicht nur vorübergehend derart behindert ist, daß ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkte voraussichtlich wesentlich beeinträchtigt wird.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, §9, 178)

Verunstaltungen des Gesichtes, des Kiefers und der »Wasserkopf«[39] fielen ebenfalls unter diese Definition, da der Kopf - wie Arme und Beine - zum Körper zugehörig gezählt wurde. Im Gegensatz zu den bis zur Verabschiedung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes« gültigen Bestimmungen des allgemeinen Armenrechtes fiel jetzt jede und jeder Körperbehinderte unter das Gesetz, »ohne Rücksicht auf sein Lebensalter oder darauf, ob er hilfsbedürftig ist oder bereits einer öffentlichen oder privaten Fürsorge unterliegt [...].«[40] (AUSFÜHRUNGSANWEISUNG 1920, III, 180) Nur für einzelne Bestimmungen wurde eine Unterscheidung hinsichtlich der Inanspruchnahme der Hilfsmaßnahmen nach Alter und Hilfsbedürftigkeit vorgenommen (vgl. ebd., 180).

Mit dem Zuwachs an neuen Methoden und Kenntnissen der Orthopädie und im Zusammenhang mit der von BIESALSKI begründeten »Kriegskrüppelfürsorge« hatte sich der Gedanke der weitgehenden Heilbarkeit körperlicher Behinderungen nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der allgemeinen Öffentlichkeit immer mehr durchgesetzt. Bei möglichst früh einsetzender orthopädischer Behandlung sei es »[...] in mehr als der Hälfte der Fälle [möglich] [...], den Krüppel so weit zu bessern, daß er ein mehr oder minder hohes Maß der Erwerbsfähigkeit erlangt, wenn er nicht gar völlig geheilt wird.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 179)

Die wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzes stellten zum einen die Anzeigepflicht, zum anderen die Verteilung der Zuständigkeiten auf die Landarmenverbände und die jeweiligen Land- und Stadtkreise dar. Die Meldepflicht war zu diesem Zeitpunkt einerseits die notwendige Voraussetzung zur Erfassung der Menschen mit Behinderungen und zur möglichst frühzeitigen Einleitung der entsprechenden medizinischen Heilmaßnahmen. Andererseits beinhaltete sie zugleich erweiterte Möglichkeiten des Zugriffs und der Kontrolle des einzelnen.

Die §§3-5 des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes« sahen die Verpflichtung zur Meldung aller Behinderungen durch Ärzte und Hebammen, Lehrer und Lehrerinnen, Krankenpflegepersonen und »sonstiger Fürsorgeorgane« vor und legten Geld- und Haftstrafen bei Verletzung der Anzeigepflicht fest. Die Meldung »drohender« bzw. bestehender Behinderungen erfolgte an den jeweils zuständigen Kreisarzt oder das entsprechende Jugendamt. Das Ziel dieser Bestimmungen lag in der systematischen und möglichst frühen Erfassung aller Körperbehinderten bzw. von Behinderung »bedrohten« Personen, um geeignete Maßnahmen zur Heilbehandlung sowie zur schulischen und beruflichen Ausbildung so früh wie möglich einzuleiten. Früherkennung und Prophylaxe von körperlichen Behinderungen standen im Mittelpunkt der Bestrebungen der »Krüppelfürsorge«, denn »je eher ein Krüppel einem Heilungsprozeß unterzogen wird, desto mehr Aussicht vorhanden ist, daß der Krüppel auch wirklich bis zur teilweisen oder gar völligen Erwerbsbefähigung gebessert wird [...]« (ebd., 187), desto mehr machten sich die vorgesehenen Maßnahmen bezahlt und erzielten höchstmöglichen gesellschaftlichen Nutzen.

Aus Kostenerwägungen wurden die Verantwortlichkeiten für die Ausführung der im »Krüppelfürsorgegesetz« vorgesehenen Maßnahmen neu verteilt und systematisiert.[41] Analog zum Aufbau der Armenfürsorge waren die Zuständigkeiten im Rahmen der »Krüppelfürsorge« auf die Landarmenverbände und die Ortsarmenverbände der Stadt- und Landkreise verteilt. Die Landarmenverbände wurden verpflichtet, die sog. Anstaltspflege (geschlossene Fürsorge) zu übernehmen und »[...] für Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen Geisteskranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen, Blinden und Krüppel, soweit sie der Anstaltspflege bedürfen, in geeigneten Anstalten Fürsorge zu treffen.« (ebd., §1, 177) Erweitert wurde der Aufgabenkreis der Landarmenverbände durch den Zusatz, nach dem »die Fürsorge bei Krüppeln unter 18 Jahren auch die Erwerbsbefähigung der Krüppel umfaßt[e].« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 181) Dabei galt das »Krüppelheim« per Definition als Anstalt, »in welcher durch gleichzeitiges Ineinanderarbeiten von Klinik, Schule, Berufsausbildung und Berufsberatung der Krüppel zur höchstmöglichen wirtschaftlichen Selbständigkeit gebracht werden soll.« (ebd., 182) Das »soziale Endziel« (ebd., 180) der Erwerbsbefähigung und eine entsprechende Schulausbildung für körperbehinderte Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren galten als das erklärte Ziel der Anstaltsfürsorge. Da außerhalb der Anstalten keine systematischen Möglichkeiten der Erwerbsbefähigung Körperbehinderter existierten und es auch nicht beabsichtigt war, solche zu schaffen, sollten auch diejenigen Jugendlichen in Anstalten eingewiesen werden, die der Anstaltspflege nicht bedurften (ebd., 182). Auf diese Weise wurden die Anstalten bzw. »Krüppelheime« per Gesetz zu den alleinigen Stätten bestimmt, die berufen waren, Möglichkeiten der Schul- und Berufsausbildung eines nach dem Kriterium der »Brauchbarkeit« ausgewählten Kreises von Menschen mit Körperbehinderungen bereitzustellen und die erfolgreiche Durchführung der Maßnahmen zu gewährleisten. Einerseits war damit also der Grundstein für die Aussonderung körperbehinderter Menschen aus zentralen gesellschaftlichen Bereichen gelegt, zum anderen wurden die Träger der Anstalten durch diesen Prozeß der Institutionalisierung der »Krüppelfürsorge« mit einem großen Machtpotential ausgestattet; sie allein definierten letztlich aufgrund physischer und psychischer Möglichkeiten der einzelnen, wer als »brauchbar« und »nützlich« anzusehen war, bzw. wer nicht unter diese Kategorie fiel (SIERCK 1992a, 12).

Für die erwachsenen (über 18 Jahre alten), hilfsbedürftigen Menschen mit Körperbehinderungen sah die Anstaltspflege ganz global »Bewahrung, Kur und Pflege« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 182) vor. Aber auch an dieser Stelle wurden innerhalb der Ausführungen zum »Krüppelfürsorgegesetz« bereits Einschränkungen vorgenommen. Mit der bis zur Verabschiedung des Gesetzes gängigen Praxis, in den Anstalten »alle Arten von Krüppeltum« (ebd., 182) unterzubringen, sollte gebrochen werden, um die Maßnahmen der »Entkrüppelung« möglichst kostengünstig zu halten. Zu den Bemühungen um die Systematisierung und Standardisierung der »Krüppelfürsorge« zählten nicht nur die unterschiedliche Förderung jugendlicher und erwachsener Körperbehinderter und deren strikt getrennte Unterbringung innerhalb der Anstalten, sondern auch die unterschiedliche Unterbringung leistungsfähiger »Krüppel« und sog. siecher (unheilbarer, pflegebedürftiger) Menschen. Bei der Verteilung körperbehinderter Menschen auf die einzelnen Anstalten unterschied das »Krüppelfürsorgegesetz« zwischen den »eigentlichen Krüppelheimen, den ›Vollheimen‹ «, in denen nur diejenigen untergebracht werden sollten, bei denen »ein höchstmöglicher Nutzeffekt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erreicht werden kann« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 183), und anderen Anstalten. Das Charakteristikum des »Vollkrüppelheims« bestand in seinem dreigliedrigen Aufbau, der die folgenden drei ineinandergreifenden Arbeitsbereiche umfaßte:

  1. medizinisch-orthopädische Behandlung,

  2. Erziehung und Schulausbildung (Volksschulabschluß),

  3. Berufsausbildung.

Häufig wurde der Berufsausbildungszweig durch Einrichtung anstaltseigener Werkstätten zur Beschäftigung von körperbehinderten Pfleglingen ergänzt, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht untergebracht werden konnten (THOMANN 1995, 90).

Die Aussicht auf den Erfolg der Berufsbefähigung stellte das entscheidende Kriterium für die Aufnahme in ein »Vollheim« bzw. »Vollkrüppelheim« dar, das mit dem »ganze[n] kostspielige[n] Apparat, nämlich Schule, Klinik, Handwerk und Wirtschaft« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 183) ausgestattet war. Zu den infrage kommenden Arten der Behinderung, deren Behandlungs- und Beeinflussungseffekt für aussichtsreich gehalten wurde, zählten

»[...] die Kinderlähmungen, die schweren, aber in ihrer Intelligenz nicht gestörten Fälle von Gliederstarre und rachitischen Verkrümmungen und schwerer Skoliose, angeborene Mißbildungen, z.B. die Hüftverrenkung, schwerer Klumpfuß, Fehlen von Gliedmaßen oder Gliedabschnitten, Knochen- und Gelenktuberkulose, schwerer Plattfuß u.a.m.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 183)

In Abgrenzung zu diesen Behinderungsformen sollten »sieche« und als unheilbar geltende Menschen gesondert und eingeschränkt versorgt werden,

»[...] denn Anstalten, die den ganzen Apparat der klinisch-orthopädischen Behandlung besitzen, sind zu teuer, als daß man in ihnen auch die Siechen und Unheilbaren bewahrte, die an anderen Stellen ebenso gut und dabei billiger untergebracht werden können.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 183)

Die gesetzlichen Bestimmungen sahen die Ansiedlung der »Vollkrüppelheime« in der Hauptstadt der jeweiligen Provinz oder in der Nähe einer größeren Stadt vor. Dort war die bessere Verkehrsanbindung gegeben, orthopädische und andere Fachärzte (Kinder-, Nerven-, Augen- und Ohrenheilkunde) standen zur Verfügung, es existierten Fortbildungsmöglichkeiten für das Hilfspersonal der Anstalten, und gleichzeitig konnte die materielle Ausstattung der »Krüppelheime« zu ärztlichen und pädagogischen Aus- und Fortbildung genutzt werden (ebd., 183).

Die Anstalten für Sieche und Unheilbare dagegen »werden zweckmäßig meist auf dem Lande liegen.« (ebd., 183) Für mögliche Erkrankungen war in diesem Falle der Ortsarzt zuständig, ein Orthopäde nur für gelegentliche Nachprüfungen und zur Auswahl von Kindern für Operationen, die dann in den »Vollheimen« vorgenommen werden sollten. Ebenfalls aus Kostenersparnisgründen sollte »der Begriff des Siechen und Unheilbaren nicht zu eng« (ebd., 183) gefaßt und weitere Untergliederungen vorgenommen werden. So waren Sonderabteilungen für hochbegabte und »psychopathische Krüppel« ebenso vorgesehen wie die Aussonderung von Menschen mit Epilepsie und sog. Schwachsinniger aus den »Vollheimen«. »Ohnhänder« sollten nur an einigen wenigen Stellen innerhalb der Spezialanstalten gesammelt werden. Hier wurde die Chance auf Erwerbsertüchtigung sehr hoch eingeschätzt, und man erhoffte sich eine zusätzliche Optimierung der Maßnahmen durch das gegenseitige Anlernen der Betroffenen. Für die an Knochen- und Gelenktuberkulose Erkrankten waren ebenfalls spezielle Abteilungen in den Anstalten bzw. die Errichtung und Belegung besonderer Heilstätten geplant (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 184).

Mit Inkrafttreten des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920« wurden die Anstalten also neu »bestückt«, die Insassen wurden - je nach Art und Ausprägung der Behinderung, Intelligenz und Aussicht auf Berufsbefähigung - umverteilt; nur ein ausgewählter Kreis unter den Körperbehinderten sollte den Fördermaßnahmen zugeführt werden. Mit der Ausrichtung der »Krüppelfürsorge« auf die konzentrierte Unterbringung und Befürsorgung dieses ausgewählten Kreises körperbehinderter Menschen in den Anstalten, mit der Anlage der »Krüppelheime« auf Effektivität in bezug auf ihr Klientel, mit der Ausstattung und dem Einsatz von Material sowie mit der Kosten-Nutzen-Erwägungen ging der immanente Druck einher, die Effizienz der Anstalten auch unter Beweis zu stellen. Die gelungene Berufsausbildung galt letztlich weniger als Beleg der Nützlichkeit des einzelnen Pfleglings als vielmehr als Beweis des Wertes und des Nutzens der »Krüppelfürsorge« (SIERCK 1992a, 21).

Im Gegensatz zu den Aufgaben der Landarmenverbände wurde den Ortsarmenverbänden, also den Stadt- und Landkreisen die Verantwortung für die Einrichtung der offenen und der ambulanten Fürsorge für jene Körperbehinderten bis zum Alter von 18 Jahren zugewiesen, die nicht der Anstaltspflege[42] bedurften. Zusätzlich gehörten die Maßnahmen zur »Verhütung der Verkrüppelung« zu den Aufgaben der Land- und Stadtkreise (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, §2, 177). Diese wurden per Gesetz angewiesen,

»[...] mindestens eine Fürsorgestelle für Krüppel zu schaffen oder sich einer solchen anzugliedern. In dieser Fürsorgestelle wird Beratung für Krüppel oder für solche Personen unter 18 Jahren erteilt, die der Gefahr der Verkrüppelung ausgesetzt sind. Die Beratungsstelle beantragt die Einleitung der notwendig erscheinenden Maßnahmen.« (ebd., §8, 178)

Neben der beratenden Tätigkeit stand die Ermittlung aller körperbehinderten Kinder und Jugendlichen eines Bezirkes sowie deren vorläufige medizinische Untersuchung und Meldung an die Landarmenverbände im Vordergrund (ebd., 190). Die Erfassung und »Vormusterung« der Betroffenen wurde nach einem festgelegten Schema vorgenommen, das neben der Beschreibung der Behinderung auch eine Erfassung der Persönlichkeit der körperbehinderten Menschen mit einschloß (ebd., 190). In dicht besiedelten Gebieten und Stadtkreisen war der Ausbau der »Krüppelfürsorgestellen« zu ambulanten Fürsorgestellen geplant, denen ein Arzt vorstehen sollte und die zentral eine orthopädische Poliklinik, eine ambulante Schule und Möglichkeiten der Berufsberatung vereinen sollten. Erwünscht war der Anschluß dieser Fürsorgestelle an ein »gut ausgebautes Krüppelheim, so daß der Anstaltsleiter und der ärztliche Direktor des Heims zugleich für die Fürsorgestelle verantwortlich sind.« (ebd., 191) Auch hier wurde durch das Streben nach Personalunion in der Leitung und ärztlichen Führung der Anstalten sowie in der Ausgestaltung der ambulanten »Krüppelfürsorgestellen« die Weichen für eine Potenzierung und Konzentration von Macht gestellt.

Eine besondere Rolle kam hierbei den orthopädischen Fachärzten zu, zum einen, weil Körperbehinderte erstmals als Kranke angesehen und damit der medizinischen Sphäre zugeordnet wurden; zum anderen verfügte der Berufszweig der Orthopäden über entsprechendes Fachwissen und praktische Erfahrungen in der medizinischen Behandlung körperlicher Behinderungen (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 184). Orthopäden, unabhängig davon, ob sie in den »Krüppelanstalten« oder in der ambulanten »Krüppelfürsorge« tätig waren, erhielten weitgehende Kompetenzen. Ihnen oblag zunächst die Aufgabe der Untersuchung der gemeldeten Menschen mit Behinderungen und deren Begutachtung und mögliche Einweisung und Verteilung auf die unterschiedlichen Anstalten bzw. deren Zuführung zur ambulanten »Krüppelfürsorge« (ebd., 190). Aufgrund des Befundes, der sich ausschließlich am Kriterium der Erwerbsfähigkeit der Betroffenen orientierte, nahm der einzelne Orthopäde eine Einschätzung der einzuleitenden Behandlungs- und Fördermaßnahmen vor (ebd., 180). Laut Gesetz waren die behandelnden Ärzte angewiesen, einen langfristigen »Heilplan« aufzustellen, der sowohl die körperliche als auch die seelische Verfassung des einzelnen berücksichtigen sollte, »damit so schnell wie möglich das höchsterreichbare Resultat erzielt wird [...]« (ebd., 180). Die Tätigkeit des Orthopäden wirkte gleichzeitig kostensparend, denn Früherkennung und Prophylaxe senkten mögliche Folgekosten ebenso wie die Einteilung der Körperbehinderten je nach dem Grad ihrer noch vorhandenen oder faktisch herstellbaren Leistungsfähigkeit. Diese Funktion war von zentraler Bedeutung, da das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz« vorsah, die Erwerbsbefähigung Körperbehinderter »mit dem geringsten Aufwand an Kosten« (ebd., 180) zu bewerkstelligen und die Betroffenen »so schnell, so gründlich und so billig als möglich« (ebd., 180) zu »entkrüppeln«. Der Katalog möglicher »krüppelfürsorgerischer« Maßnahmen zur (Wieder-)Herstellung der Arbeitskraft körperbehinderter Menschen zielte in erster Linie auf eine Entlastung des Armenetats und damit auf die Reduzierung gesellschaftlicher Kosten ab. Der Hinweis auf die Einsparung von Kosten galt als oberster Grundsatz des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920« und wurde an vielen Stellen innerhalb der Ausführungsanweisungen zum Gesetz immer wieder penibel erörtert.

Neben der medizinisch-orthopädischen Begutachtung und Behandlung körperbehinderter Menschen gewann die »seelische Erfassung des Krüppels« (ebd., 180) zentrale Bedeutung. Das von den professionellen Vertretern der »Krüppelfürsorge« erhobene Postulat, »Jedes schulfähige Krüppelkind gehört in eine besondere Krüppelschule« (WÜRTZ 1921, 6), wurde in das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920« aufgenommen und schrieb auf diese Weise die Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher gesetzlich fest. Im Gesetz hieß es:

»Jedes schulfähige Krüppelkind gehört an sich in eine besondere Krüppelschule, in der es unter Berücksichtigung der verschiedenen Gebrechen nach bestimmten Methoden auf Grund der besonderen Krüppelseelenkunde unterrichtet wird. Das aus dem Krüppelheim geheilt entlassene Krüppelkind sende man möglichst nicht in die Volksschule zurück, sondern führe es tunlichst in eine dem Heim angeschlossene ambulante Krüppelschule, die nach denselben pädagogischen und gleichen Methoden geleitet wird wie die Krüppelschulen in den Heimen.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 181)

Die wissenschaftliche Konstruktion des Begriffes der »Krüppelseele« von Hans WÜRTZ bestimmte die Vorstellung, das Bild vom körperbehinderten Menschen und bildete die Basis seiner Befürsorgung. Nach WÜRTZ wurde die körperliche Behinderung als eine Einheit aus körperlicher Schädigung und seelischer Belastung bzw. Deformation gesehen. »Darum ist die Erziehung und der Schulunterricht in besonderen Schulen und nach besonderen Methoden eine sehr wichtige Aufgabe der der Anstaltsfürsorge gewidmeten Krüppelanstalten.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, §1, 182) Das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920« griff diesen Gedankengang auf und plädierte für die Einführung des Schul- und Erziehungszwangs für körperbehinderte Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, diese zukünftig von Bettelei und Landstreicherei fernzuhalten.

»Außerdem ist eine gute Schulbildung gerade beim Krüppel mehr noch als beim Gesunden für die Steigerung der Erwerbsmöglichkeit unerläßlich und gehört schon aus diesem Grunde zu den Aufgaben, welche das Gesetz sämtlichen mit seiner Ausführung betrauten Stellen gesetzt hat.« (ebd., 181)

Mit der am 1. April 1924 in Kraft getretenen »Reichsordnung zur Fürsorgepflicht (Reichsfürsorgepflichtverordnung)« wurde das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz« ergänzt. Sie sah die Heraufsetzung der Altersgrenze Körperbehinderter für die Erwerbsbefähigung von 18 auf 21 Jahre vor und »schrieb mit Blick auf die Krüppelseelenkunde die schulische Bildung und soziale Erziehung in Krüppelheimen fest.« (SIERCK 1992a, 20)

Die Institutionalisierung der gesetzlichen »Krüppelfürsorge« führte zur Herausbildung neuer Berufszweige und Berufsbilder. Neben den Orthopäden zählten dazu entsprechend ausgebildetes Pflegepersonal, das wissenschaftliche und praktische Kenntnisse erwerben sollte; von noch größerer Bedeutung war jedoch »ein auf dem Gebiete der »Krüppelerziehung« und des »Krüppelunterrichts« besonders ausgebildetes und erfahrenes Schul- und Handwerkspersonal [...]« mit psychologischer Vorbildung (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 182). »Krüppelpädagogen« und »Krüppelpsychologen« waren per Gesetz für die Aufklärung der Lehrerschaft über die Begriffsbestimmung des »Krüppeltums« und die Behandlungsmöglichkeiten unter pädagogischen und psychologischen Gesichtspunkten zuständig (ebd., 192). Dieser gänzlich neue Berufszweig und die in ihm Tätigen erhielten entscheidende Kompetenzen. Vor dem Hintergrund verbreiteter sozialdarwinistisch und rassenhygienisch geprägter Vorstellungen innerhalb der Gesellschaft und aufgrund fehlender alternativer wissenschaftlicher Theorien beeinflußten »Krüppelpädagogen«, insbesondere WÜRTZ, entscheidend das Bild von Menschen mit körperlichen Behinderungen.

1.6 Das Notprogramm für die »Krüppelfürsorge« (1931)

Bis in die Anfänge der Weimarer Republik hinein hatte die »Krüppelfürsorge« »eine glänzende Aufwärtsbewegung genommen« (VIETOR 1933, 113) und sich zu einem expandierenden medizinischen und pädagogischen Fürsorgebereich entwickelt. Die Zahl der Anstalten, in denen die Maßnahmen der »Entkrüppelung« durchgeführt wurden, war seit der ersten »Krüppelzählung« von BIESALSKI im Jahre 1906 kontinuierlich angewachsen und lag im Jahre 1925 bei 78 »Krüppelanstalten« mit 10.877 Plätzen.

Die Einführung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes vom 6. Mai 1920« stellte einen wichtigen Schritt in der Entwicklung der »Krüppelfürsorge« dar und markierte zugleich deren Höhepunkt, denn mit Einsetzen der Weltwirtschaftskrise 1922 erlebte die »Krüppelfürsorge« und deren Institutionen einen gravierenden Einbruch. Die Inflation führte zu erheblichen finanziellen Problemen trotz der gesetzlichen fixierten Regelungen. Die ständige Kürzung der staatlichen Subventionen wirkte sich vor allem negativ auf die Situation der »pflegebedürftigen körperbehinderten Kinder aus.« (FEJA 1975, 48) Eine Ausführung THOMANNs (1994) verdeutlicht die Konsequenz der Einsparungsversuche für die betroffenen Kinder und Jugendlichen. »Bereits 1929-1932 nahmen die Krüppelheime wegen der begrenzten finanziellen Mittel nur noch heilbare Kinder auf.« (ebd., 211) Das Kriterium der Heilbarkeit bezog sich dabei ausschließlich auf die mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Erwerbsbefähigung der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen.

Am 12. September 1931 forderte der Reichsminister des Innern die sozialhygienischen Reichsfachverbände zur Aufstellung eines »Notprogramms für die einzelnen Zweige des Gesundheitswesens« (ZFK 24 (1931), 2) auf. Bereits am 10. Oktober arbeiteten die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge und die Deutsche Orthopädische Gesellschaft ein »Notprogramm für die Krüppelfürsorge« aus, das die Tätigkeit dieses Fürsorgezweiges auf die »produktive Krüppelfürsorge« reduzierte und »Fürsorge für hilfsbedürftige Krüppel« auf die Erwerbsbefähigung bzw. die »Verhütung drohender Erwerbsbehinderung« (NOTPROGRAMM 1931, 3) eingrenzte. Die medizinischen und pädagogischen Sachverständigen[43] der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge beschränkten die Maßnahmen der öffentlichen Fürsorge auf »solche Fälle [...], wo eine völlige Erwerbsbefähigung körperlich Behinderter durch die Ausbildung mit Sicherheit zu erwarten ist.« (VIETOR 1933, 113; Hervorhebg. i. O.) Dabei galten ausschließliche jene Personen als erwerbsfähig, »welche die seelisch-geistige sowie körperlich-technische Fähigkeit besitzen, sich selbst den notdürftigen Lebensbedarf durch Arbeit zu verschaffen.« (NOTPROGRAMM 1931, 3) Die Fürsorge für »alte, gebrechliche Personen, für unheilbar kranke (sieche) Erwachsene [...], bildungsunfähige Krüppel, schwachbegabte Krüppel bei Körperbehinderung stärkeren Grades« (ebd., 3) zählte nach dem Willen der Vertreter der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge definitiv nicht mehr zu ihren Aufgaben. Unter der Prämisse, »das Ziel der Krüppelfürsorge ist und bleibt die Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit« (ebd., 3), wurde vielmehr die »Ausschaltung« dieses Personenkreises aus der »Krüppelfürsorge« dringend gefordert (ebd., 3). Entsprechend nahm die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge im Rahmen des Notprogramms grundsätzlich eine klare Trennung zwischen den Maßnahmen der »erfolgreichen, produktiven Krüppelfürsorge« (ebd., 3) und der »Fürsorge für sieche Krüppel« (ebd., 14) vor. Gleichzeitig unterschied sie innerhalb des Kreises der hilfsbedürftigen »Krüppel« nach »einzelne[n] Arten des Krüppeltums« (ebd., 6ff), wie der Skoliose (Rückgratverkrümmung), den spastischen Lähmungen, der Poliomyelitis (Kinderlähmung), der Knochengelenktuberkulose und der Muskel- und Bänderschwäche. Je nach Ausprägung der jeweiligen körperlichen Behinderung schieden Betroffene aus dem Kreis der »produktiven Krüppelfürsorge« aus. So legten die Sachverständigen bei Menschen mit spastischen Lähmungen »ausreichende Intelligenz und Aussicht auf Erwerbsfähigkeit« (ebd., 7) als unbedingte Voraussetzung für die »Anstaltsüberweisung zum Zwecke orthopädischer Behandlung und Beschulung« (ebd., 7) fest. Gleichzeitig formulierte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge unmißverständlich:

»In Anbetracht der Finanznot sind danach alle Fälle mit Athetosen[44] sowie stärkerer Beteiligung der oberen Extremität, alle Fälle mit Schwachsinn und epileptischen Anfällen von jeder Behandlung (auch der Verordnung orthopädischer Apparate) auf Kosten der Fürsorge auszuschließen.« (ebd., 7)

Weiterhin sah das Notprogramm die Herabsetzung des Behandlungszeitraumes in den Anstalten auf ein Mindestmaß vor. Diese Maßnahme beinhaltete die bevorzugte Anwendung operativer, »blutiger« Maßnahmen anstelle der Anwendung langfristig wirksamer mechanischer, also »unblutiger« Behandlungsmethoden, da Operationen »auf schnellstem Wege zu einem Erfolg führen.« (NOTPROGRAMM 1931, 5) Die Möglichkeit der Abwägung, welche der grundsätzlich zur Verfügung stehenden Methoden im Einzelfall die medizinisch sinnvollere Alternative darstellte bzw. welche Behandlungsformen dem Wohl des jeweilig zu behandelnden Kindes am besten diente, blieb nach dieser Festlegung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge völlig unberücksichtigt. Bestimmendes Moment der medizinisch-orthopädischen Behandlung war allein die Anwendung des kostengünstigsten und zugleich erfolgversprechendsten Behandlungsweges (NOTPROGRAMM 1931, 10).

Die offene und ambulante wie die geschlossene »Krüppelfürsorge« konnte nach Ansicht der Verfasser des Notprogramms jedoch nur dann erfolgreich wirken, wenn »neben der körperlichen auch die seelische Entkrüppelung« (NOTPROGRAMM 1931, 10) Berücksichtigung fand. Im Zusammenwirken von Orthopäden, »Krüppelpädagogen« und »Krüppelberufsfürsorgern« (NOTPROGRAMM 1931, 11; 12) wurden die betroffenen Kinder und Jugendlichen in »körperlicher, geistiger und charakterologischer Hinsicht« einer Prüfung unterzogen, deren Ergebnis über die Aufnahme in ein »Krüppelheim« bzw. über die Zuführung zu einer Berufsausbildung entschied (NOTPROGRAMM 1931, 12; 13). Es galt der Grundsatz: »Der Berufsausbildung sollen nur solche Personen zugeführt werden, die den ernsten Willen haben und imstande sind, sich selbst den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen.« (NOTPROGRAMM 1931, 12)

Das »Notprogramm für die Krüppelfürsorge« zeigt deutlich, daß mit den rigorosen Sparmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsfürsorge körperbehinderte Kinder und Jugendliche einer verstärkten Beobachtung und differenzierten Begutachtung durch das »krüppelfürsorgerische« Fachpersonal unterzogen wurden. Dabei entschied der subjektive und an Kosten-Nutzen-Erwägungen ausgerichtete Blick der medizinischen und pädagogischen Experten auf die gesamte Person, auf die physische und psychische Beschaffenheit des einzelnen körperbehinderten Kindes über Möglichkeiten seiner medizinisch-orthopädischen Behandlung und seiner schulischen und beruflichen Bildung, mithin über dessen Lebensmöglichkeiten.

Auf der Basis rein utilitaristischer[45] Erwägungen nahmen die Vertreter der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge eine Hierarchisierung ihres Klientels vor, indem sie zwischen hilfsbedürftigen und »siechen Krüppeln« unterschieden und die »produktive Krüppelfürsorge« von der Fürsorge für »Sieche« abgrenzten. Dabei bezogen sich die Argumentationen zugunsten der im »Notprogramm für die Krüppelfürsorge« vorgeschlagenen Sparmaßnahmen ausschließlich auf die Erfordernisse des Fürsorgezweiges, nicht aber auf die Lebenssituation und die existentiellen Bedürfnisse der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen, die das Klientel der »Krüppelfürsorge« darstellten. In diesem Zusammenhang betonte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge den volksgesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag der »Krüppelfürsorge« und stellte, in Abgrenzung zu anderen Zweigen der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen, deren Zweckmäßigkeit und Rentabilität heraus.

»Die Krüppelfürsorge ist [...] einer der am billigsten arbeitenden Fürsorgezweige; so betrug der durchschnittliche Aufwand der preußischen Landesfürsorgeverbände für einen anstaltsbehandelten Krüppel 1929/30 685,5 RM, für einen Geisteskranken dagegen 827,5 RM, für einen Blinden 775,5 RM.« (NOTPROGRAMM 1931, 9)

Für das Recht körperbehinderter Menschen, das, wie es ein körperbehinderter Erwachsener in Reaktion auf das »Notprogramm für die Krüppelfürsorge« formulierte, »uns als Menschen ein menschenwürdiges Leben nach dem Stande der heutigen Wissenschaft und den Kulturmöglichkeiten bieten sollte« (MALIKOWSKI 1932, 29), setzten sich die Vertreter der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge nicht ein.

1.7 Der Begriff »Krüppelseele« und die Etablierung der »Krüppelseelenkunde«

Während BIESALSKI vor allem die medizinisch-orthopädische Seite der »Krüppelfürsorge« und des Oscar-Helene-Heims prägte, bestimmte der Volksschullehrer Hans WÜRTZ (1875-1958) deren pädagogisch-psychologische Ausrichtung. In den Fachkreisen der Heil- und Sonderpädagogik[46] ebenso wie im Rahmen medizingeschichtlicher Forschungen gilt Hans WÜRTZ als der Begründer der »Krüppelpsychologie« und »Krüppelpädagogik«, die sich im Zuge der Etablierung der öffentlichen »Krüppelfürsorge« in der Weimarer Republik zur Basis der Fürsorge für körperbehinderte Menschen entwickelte (BRILL 1994, 281; FEJA 1975, 39f; KLIEMKE 1955, 1; POORE 1984, 68; SIERCK 1992a, 17; THOMANN 1995, 206; TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 32; WERSCHAT 1958, 353). Die von WÜRTZ im Zeitraum von 1911 bis 1920 im Rahmen seiner pädagogischen Tätigkeit im Oscar-Helene-Heim entwickelte Theorie[47] ist als die historische Wurzel der bis heute praktizierten Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher anzusehen. Die von einem einzelnen, wissenschaftlich nicht vorgebildeten Pädagogen begründete Disziplin der »Krüppelpsychologie« und »Krüppelpädagogik« gewann während der 1920er Jahre immer mehr an Anerkennung in den Fachkreisen der »Krüppelfürsorge« und stellt die wissenschaftlich anerkannte Basis der heutigen Sonderpädagogik dar.

Hans WÜRTZ[48] wurde am 13. Juli 1875 in Heide/Norddithmarschen geboren. Die Mutter starb bei der Geburt, den Vater verlor er im Alter von fünf Jahren (BUCHHOLZ 1958, 368; KLIEMKE 1955, 1). Nach dem frühen Verlust der Eltern wuchs WÜRTZ bei seinem Onkel in Niblum auf der Nordseeinsel Föhr auf. Mit dem Wunsch, Waisenlehrer zu werden (KLIEMKE 1955, 1), absolvierte er gegen den Willen des Onkels eine Lehrerausbildung und betätigte sich zunächst als Aushilfslehrer in Oevenum/Föhr. Seine Unterrichtstätigkeit zeichnete sich durch originelle und für die Zeit ungewöhnliche Lehrmethoden aus, provozierte jedoch den Widerspruch und die Ablehnung seiner Kollegen (BUCHHOLZ 1958, 368; KLIEMKE 1955, 2). Im Alter von 19 Jahren besuchte Hans WÜRTZ das Lehrerseminar in Tondern, wo er zum Vertrauensmann der Klasse gewählt wurde. Im Rahmen dieses Amtes unterstützte er einen Mitschüler, der - entgegen der damaligen Praxis des Deutschlehrers - eine Fabel mit eigenen Worten wiedergegeben hatte statt sie auswendig aufzusagen (BUCHHOLZ 1958, 368). Diese Auseinandersetzung führte zur Entlassung von WÜRTZ. Er fand eine Beschäftigung als Hauslehrer bei einem Pastor des Nachbardorfes, auf dessen Fürsprache hin er schließlich in ein Lehrerseminar in Eckernförde aufgenommen wurde (ebd., 368). WÜRTZ sah seine eigene Person in der Funktion als Kulturbringer (KLIEMKE 1955, 3), und so setzte er sich auch außerhalb seiner schulpädagogischen Tätigkeit mit dem ihm eigenen missionarischen Eifer für eine abstinente und von Kultur geprägte Lebensweise ein. Dabei zog er häufig den Unwillen und die Ablehnung gerade derjenigen auf sich, denen er zwar in aufklärerischer Absicht, zugleich aber in bevormundender Weise gegenübertrat. Bei BUCHHOLZ (1958) heißt es dazu:

»Abstinent und von Lehrwut besessen, fiel er den Dorfleuten durch seinen Leseclub und den Theaterverein noch mehr auf als durch seine Unterrichtserfolge. Als er seine Kulturmission auch auf den Wandschmuck in den Bauernhäusern ausdehnte, geriet er in den Verdacht antikirchlicher Gesinnung und sozialdemokratischer Betätigung. Die Schulbehörde sollte den Unruhestifter zur Ordnung bringen.« (ebd., 368)

Tatsächlich kam es zu einer Überprüfung seines Unterrichts, die jedoch zu seinen Gunsten ausfiel. 1904 berief man WÜRTZ als Lehrer an eine Schule in den Arbeiterbezirk Altona, wo er den Unterricht von Mädchenklassen übernahm. Vor dem Hintergrund reformpädagogischer Überzeugungen war Hans WÜRTZ vor allem daran gelegen, »die soziale Gemeinschaft der Kinder [zu] stärken, und er faßte Schulunterricht mit Spiel, Sport und Kunst zu einer Einheit zusammen.« (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 31) Über die Vermittlung der Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Anna PLOTHOW[49] kam WÜRTZ 1910 nach Berlin, wo er zunächst als Volksschullehrer an einer Knabenschule in Tegel tätig war (BUCHHOLZ 1958, 368; KLIEMKE 1955, 6). Nur wenig später, im Jahre 1911, empfahl ihn Anna PLOTHOW an Konrad BIESALSKI (THOMANN 1995, 206). Als Erziehungsinspektor des »Krüppelheil- und Fürsorgevereins für Berlin-Brandenburg« beteiligte sich WÜRTZ an der Konzeption des Oscar-Helene-Heims. In der Zeit von 1911 bis 1914 erschienen zahlreiche Veröffentlichungen in Form einer Reihe von Artikeln[50] und der ersten Monographie[51], in denen er seine »krüppelpsychologischen« und »krüppelpädagogischen« Überlegungen darlegte. 1915 wurde Hans WÜRTZ zum Erziehungs- und Verwaltungsdirektor ernannt und »konnte nun nach außen als Leiter der pädagogischen Abteilung des Oscar-Helene-Heims auftreten.« (THOMANN 1995, 206) Nach dem plötzlichen Tod BIESALSKIs im Jahre 1930 war WÜRTZ bis zur »Machtübernahme« der Nationalsozialisten 1933 »der wichtigste Repräsentant des Hauses« (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 32).

Mit seiner Anstellung im Oscar-Helene-Heim hatte WÜRTZ schließlich das professionelle Betätigungsfeld gefunden, das ihm erlaubte, seine pädagogischen Überzeugungen in großer persönlicher Freiheit auf Kinder und Jugendliche mit körperlichen Behinderungen anzuwenden und seine ausgeprägte Arbeitsenergie (BUCHHOLZ 1958, 368) sowie seinen missionarischen Eifer voll zu entfalten. Wie der ehemalige Schüler WÜRTZ', der Sonderpädagoge und Psychologe KLIEMKE (1955) betont, hatte Hans WÜRTZ bei seiner Anstellung im Oscar-Helene-Heim gegenüber BIESALSKI »volle Bewegungsfreiheit auf seinem Gebiet« (ebd., 7) zur Bedingung gemacht. BIESALSKI gestand ihm diese Freiheit im Rahmen seiner pädagogischen Tätigkeit zu und legte WÜRTZ keine Beschränkungen auf. In einer Festrede anläßlich des zwanzigjährigen Bestehens des Oscar-Helene-Heims führte der Orthopäde dazu aus:

»[...] in voller Bewegungsfreiheit hat er dann selbständig aus seinem Eigenen die Grundgesetze der Krüppelpsychologie und -pädagogik entwickelt, die heute überall angenommen sind und befruchtend nicht nur auf eine große Zahl deutscher und ausländischer Krüppelheime, sondern ganz besonders auch auf die Pädagogik der Normalschulen eingewirkt haben.« (BIESALSKI 1927, 3f)

Da es im Bereich der Erziehung von körperbehinderten Kindern noch wenig systematisierte Erfahrungen gab, eröffnete sich mit der Leitung der pädagogischen Abteilung ein weites Experimentierfeld für WÜRTZ. Wenngleich hier keine Absicht unterstellt werden soll, bleibt dennoch festzuhalten, daß der Pädagoge - im Gegensatz zum Umgang mit Erwachsenen - im Rahmen der »Krüppelfürsorge« für Kinder und Jugendliche mit keinem nennenswerten Widerstandspotential konfrontiert war. So heißt es bei KLIEMKE (1955): »Neben Biesalski bestimmte Hans WÜRTZ von 1911 bis zu seiner Emigration[52] im Jahre 1934 den Geist der Anstalt.« (ebd., 6) Hans WÜRTZ' Beitrag zur Weiterentwicklung und Etablierung der »Krüppelfürsorge« besteht tatsächlich darin, daß er der zunächst noch weitgehend medizinisch-orthopädisch ausgerichteten Praxis dieses Fürsorgezweiges durch die Begründung der »Krüppelseelenkunde« ein theoretisches, pädagogisch-psychologisches Fundament verlieh.

Im Zusammenhang mit der Untersuchung historischer Aussonderungstendenzen seitens der Rehabilitationsexperten in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus sieht Carol POORE (1984) WÜRTZ als gleichermaßen progressiven wie einflußreichen Fachmann. Sie beschreibt ihn als einen »besonders interessanten Fall« (ebd., 68) und weist auf einen grundlegenden Widerspruch in seinen theoretischen Schriften hin. Einerseits - so POORE - formulierte WÜRTZ »die Forderung nach der Integration von »Krüppeln« in die Gemeinschaft« (ebd., 68), während er »auf der anderen Seite die Aufrechterhaltung von althergebrachten, krassen Stereotypen« (ebd., 68) betrieb.

BUCHHOLZ (1958) legt nahe, daß der Pädagoge WÜRTZ den Mediziner BIESALSKI von der Notwendigkeit psychologischer Einwirkung auf Menschen mit körperlichen Behinderungen überzeugt hatte.

»Biesalski hatte besonders auch aus der Zusammenarbeit mit Würtz sich die Überzeugung gewonnen, daß neben der medizinischen Wissenschaft und der ärztlichen Kunst die psychologische Einsicht und die Praxis des Pädagogen für eine Rehabilitation des körperbehinderten Menschen, des verkrüppelten Kindes im besonderen, nicht zu entbehren sei.« (ebd., 388)

In Anlehnung an die Individualpsychologie Alfred ADLERs[53], die psychopathologischen Forschungen Ernst KRETSCHMERs[54] und die Kriminologie des Mediziners und Anthropologen Cesare LOMBROSO[55] (FALTIN 1983, 267) entwickelte Hans WÜRTZ den Begriff der »Krüppelseele« und begründete damit die Theorie über die seelischen »Sondereigenschaften« körperbehinderter Menschen.

Den Ausgangspunkt für die Theorie der »Krüppelseele« bildete zunächst die medizinische Definition des »Krüppels« wie sie BIESALSKI im Rahmen der ersten »Allgemeinen Zählung der jugendlichen Krüppel« (BIESALSKI 1909) unter 15 Jahren in Preußen vorgenommen hatte. WÜRTZ übertrug die medizinische Definition des »Krüppels« auf die psychische Beschaffenheit körperbehinderter Menschen. Aus einer »gehemmte[n] Bewegung« (WÜRTZ 1921a, 4) leitete er den Grund für Besonderheiten und Abnormitäten im Gefühlsleben sowie in der Entwicklung ihrer Willenskraft ab. Eingeschränkte oder gar fehlende Beweglichkeit gingen nach WÜRTZ zwangsläufig immer einher mit seelischen Deformitäten, mit »seelischem Krüppeltum«. Da er von der Existenz einer besonders gearteten und im Gegensatz zum »Gesunden« stehenden »Krüppelseele« überzeugt war, ging die von ihm begründete »Krüppelseelenkunde« von der Annahme aus,

»daß die seelischen Schwächen körperlich Gebrechlicher zwar tief eingewurzelt und mannigfaltig verzweigt sind, daß aber doch durch willenskräftige Geduld, durch mitfühlende, feste, zielbewußte Güte alle bedenklichen Sondereigenschaften der Krüppel sittlich ausgeglichen werden können.« (WÜRTZ 1920, 31)

Um diesen Ausgleich herzustellen, hielt es WÜRTZ für notwendig, Körperbehinderte der angeblich umfassenden, menschlichen Überlegenheit »Gesunder« und deren Leistungsfähigkeit anzupassen.

In seinen Abhandlungen wird deutlich, daß normative Vorstellungen von einem funktionsfähigen Individuum den Ausgangspunkt des WÜRTZ'schen Konzeptes bildeten. Im Vordergrund seiner Überlegungen stand dabei der jeweilige individuelle physiologische und psychologische Defekt, den es zu heilen und zu bessern galt. Ohne diesen Umstand direkt zu formulieren, setzte WÜRTZ die gleichsam »natürliche« Überlegenheit »gesunder« gegenüber körperbehinderten Menschen als selbstverständlich voraus. Letztlich vertrat er mit der Theorie der »Krüppelpsychologie« und ihren pädagogischen Ableitungen ein auf Assimilation angelegtes Konzept der Erziehung körperbehinderter Menschen. Assimilation bedeutet in diesem Zusammenhang die »freiwillige« Anerkennung der als selbstverständlich vorausgesetzten Überlegenheit »gesunder« Menschen sowie der Professionellen in der »Krüppelfürsorge« durch körperbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die über die medizinische Behandlung und erzieherische Einwirkung in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis zu den Experten standen. Ich beziehe mich mit der Verwendung des Begriffes der Assimilation auf den Erziehungswissenschaftler und Psychologen Peter GSTETTNER, der ihn im Zusammenhang mit der Unterwerfung und Kolonialisierung fremder Völker im Zuge des Imperialismus angewendet hat (GSTETTNER 1981, 34).

Vor dem Hintergrund einer mechanistischen Auffassung vom Menschen begriff WÜRTZ »Krüppel« als »beschädigte Apparate« (WÜRTZ 1914a, zit. n. SIERCK 1992a, 21), aber weit mehr noch sah er das »Krüppeltum in seinem Wesen äußerlich als Beeinträchtigung oder völliger Ausfall des Tatvollzugs, innerlich, psychologisch als die Minderung oder das Fehlen der seelischen Könnkraft.« (WÜRTZ 1914a, zit. n. SIERCK 1992a, 21) Diese Behauptung ist die Basis einer sozial-biologischen Theorie, die eine zwangsläufige monokausale Verknüpfung zwischen körperlicher Behinderung und psychischer Disposition herstellte.

In seiner Monographie mit dem Titel »Das Seelenleben des Krüppels« aus dem Jahre 1921 skizzierte WÜRTZ die Eigenschaften, die das »typische Krüppeltum« ausmachten. Dabei unterstellte er körperbehinderten Menschen einen generellen und umfassenden Mangel an Fähigkeiten, ein »Mindervermögen«, während er auf der anderen Seite der Vergleichsgruppe der »Gesunden« ein »Mehrkönnen« zuschrieb. Er behauptete weiterhin, daß »Krüppel« die ihnen unterstellte Mangelhaftigkeit stets mit der vorausgesetzten Überlegenheit der »Gesunden« verglichen und erst durch diesen steten Vergleich das »typische Krüppeltum« entstünde:

»Jede körperliche Abweichung vom Normalen wirft auf das Bewußtsein des Verunstalteten einen Schatten, trübt sein Selbstgefühl und bringt den Willen ins Stocken und Schwanken. Wenn der Kranke sein Mindervermögen mit dem Mehrkönnen der Gesunden häufig und lebhaft vergleicht, tritt nur zu leicht eine mehr oder minder starke Beeinträchtigung seines Wohlbefindens ein. Es entstehen dann leicht seelische Entgleisungen und Schwächen, die das typische Krüppeltum begründen: verstärkte Selbstfühligkeit, Benachteiligungs- und Beeinträchtigungsempfindungen, erhöhte Empfindlichkeit, Reizbarkeit, Neid, Mißtrauen, Starrheit und Härte der Selbstbehauptung sowie übersteigertes Selbstgefühl.« (WÜRTZ 1921a, 4)

Im Rahmen seiner Tätigkeit als Erziehungsdirektor am Oscar-Helene-Heim betrieb Hans WÜRTZ umfangreiche Studien, mit denen er seine »krüppelpsychologische« Theorie zu untermauern versuchte. Er trug »eine große Sammlung von Zeugnissen über bekannte Körperbehinderte aus Geschichte und Gegenwart zusammen« (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 32), mit denen er, unter Hinzuziehung orthopädischer Exponate, das »Museum für Deutsche Krüppelfürsorge« im Oscar-Helene-Heim gründete (ebd., 32). Einerseits zielte die Zusammenstellung von Zeugnissen prominenter Menschen mit Körperbehinderungen durch WÜRTZ darauf ab, deren Lebenswillen und Leistungsfähigkeit öffentlich zu dokumentieren[56] und darüber »eine Stärkung des Selbstwertgefühls und der Unabhängigkeit der Behinderten« (THOMANN 1995, 208) zu erreichen. Es lag ihm daran zu beweisen, »daß sich Spitzenleistungen von Gebrechlichen in allen Kulturgebieten finden.« (WÜRTZ 1932, 72) Andererseits suchte Hans WÜRTZ geradezu mit Besessenheit, mit »fast halluzinatorischen Vorstellungen« (POORE 1984, 69) nach einem schematischen, eindimensionalen, starren »Krüppeltypus« und fand ein vom »Gesunden« - als Maßstab - abweichendes »Sonderwesen«, das sich durch zahlreiche Mängel in physischer und psychischer Hinsicht auszeichnete und mit ausschließlich negativen Charaktereigenschaften assoziiert wurde. Dieses »Mängelwesen«, das nur als die fehlerhafte Ausgabe des »Gesunden« verstanden werden konnte, war der stets verbitterte, vom Neid auf die »Gesunden« zerfressene, haßerfüllte und in letzter Konsequenz bösartige und gemeinschaftsfeindliche »Krüppel«, der aus sich selbst heraus zutiefst lebensunfähig war. Vor dem Hintergrund dieser Auffassung erschienen Menschen mit Körperbehinderungen als völlig gleichartige Personen, nicht als unterscheidbare menschliche Individuen. Auf Aspekte wie Kreativität und persönliche Stärke körperbehinderter Menschen ging WÜRTZ trotz seiner eigenen Sammlungen in diesem Zusammenhang in keiner Weise ein.

Hans WÜRTZ betrachtete den[57] »Krüppel« rein phänomenologisch, als eine Größe an sich, einen Typus ohne individuelle Lebensgeschichte und Persönlichkeitsentwicklung innerhalb der verschiedenen sozialen Kontexte, in die körperbehinderte Menschen eingebunden waren. WÜRTZ erkannte jedoch keine Wechselwirkung zwischen dem körperbehinderten Individuum und seiner Umgebung. Die Frage nach den möglichen Ursachen für die Ausbildung der von ihm angeblich vorgefundenen Eigenschaften und nach der möglichen Ursache einzelner Symptome stellte sich ihm nicht.

Die Autorin Carol POORE (1984) weist anhand der Schriften von WÜRTZ nach, daß eine Wurzel seiner zutiefst negativen Haltung gegenüber körperbehinderten Menschen in der Zuschreibung von revolutionärem Fanatismus lag, durch den WÜRTZ die Gemeinschaft der »Normalen« bedroht sah.

»Würtz betrachtete revolutionäre Bewegungen als höchst ernstzunehmende Gefahren für die Gemeinschaft der »normalen« Menschen. Für ihn waren solche politischen Perspektiven und Handlungsweisen tief verwurzelt in starker körperlicher Abweichung und Krankheit, also in Seelen, die sowohl unmenschliche (mißgestaltete) wie auch übermenschliche (dämonische) Züge aufwiesen.« (ebd., 70)

Es ist zu bezweifeln, daß WÜRTZ die von ihm beschriebenen »krüppeltypischen« Charaktereigenschaften körperbehinderter Menschen seiner Zeit tatsächlich in dieser Massivität und einseitigen Ausprägung vorgefunden hat. Darauf deuten z.B. zeitgenössische Quellen - mehrere Aufsätze und eine Studie[58] - der körperbehinderten Pädagogin Irma DRESDNER zur Selbstwahrnehmung des Zusammenhangs zwischen körperlicher Behinderung und seelischer Entwicklung von körperbehinderten Erwachsenen hin.[59] Die von ihm unterstellten charakterlichen Mängel körperbehinderter Menschen beschrieb WÜRTZ als individuell verankerte Merkmale, die in und an den »Typen« zu bekämpfen wären.

»Der Krüppel steht in innerer Spannung gegen die Gesunden. Er hat andere Bewegungsgewohnheiten, andere Nöte, andere Sicherheiten und Ruhelagen. Er geht nicht gern aus sich heraus. Die unbefangene und unwillkürliche Art der Gemeinschaftsmenschen ist ihm oft peinlich. Sein Gemüt zerfließt nicht gern mit der allgemeinen Stimmung. Er ist Lebenskämpfer und rüstet innerlich nicht gern ab. Bekenntnisse ohne Mißtrauen beschämen ihn: er ist stets argwöhnisch. Ein gutherziges Gönnen und Anerkennen bedrückt ihn gleichfalls: er ist neidisch. Harmlose Lebensfreude, die alles Gute vom Schicksal glaubt, stimmt ihn verdrießlich. Er hat schon zuviel Schmerzen gekostet und ist beständig gegen das Schicksal, das ihn zu kurz kommen ließ, auf der Hut.« (WÜRTZ 1921a, 4)

Vor diesem Hintergrund schlußfolgerte WÜRTZ: »Kurzum: er [der Krüppel] ist gemeinschaftskrank. [...] Die Möglichkeiten unbefangenen Gemeinschaftsbewußtseins sind in dem Krüppel bedroht oder ganz verschüttet.« (WÜRTZ 1921a, 4; Hervorhebg. i. O.)

Die vornehmliche Aufgabe der »Krüppelfürsorge« sah Hans WÜRTZ darin, die vorgefundenen »charakterlichen Hemmnisse« positiv zu beeinflussen oder, um es erneut mit seinen Worten zu sagen: »Der Krüppel ist daher gemeinschaftsfähig zu machen. Das ist der Sinn der Krüppelpädagogik.« (WÜRTZ 1921a, 4) Als Ableitung aus der von WÜRTZ entwickelten Theorie der »Krüppelseele« ergab sich für den »Wortführer der Körperbehindertenfürsorge« (SCHMITZ 1983, 157) die Notwendigkeit einer Sondererziehung von körperbehinderten Menschen: Ihre schulische Bildung und Berufsausbildung sollte - zu ihrem eigenen Wohle - getrennt von »gesunden« Kindern und Jugendlichen innerhalb der »Krüppelanstalten« stattfinden, wo ihre angeblichen »seelischen Schwächen« (WÜRTZ 1920, 31) besondere Berücksichtigung finden konnten.

»Krüppelseelenkunde« und »Krüppelpädagogik« bildeten den historischen Grundstein für die schulische Segregation körperbehinderter Kinder und Jugendlicher. Das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920« enthielt erstmals die Forderung nach einem Erziehungszwang für körperbehinderte Kinder (FALTIN 1983, 267) und sah vorrangig deren Beschulung in »Krüppelschulen« in den »Krüppelheimen« vor. Die Einengung auf die ausnahmslose »Sonderbeschulung« erfolgte jedoch erst mit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938.

Zunächst teilten nur wenige Ärzte und Anstaltsleiter die »krüppelpsychologischen« Überzeugungen von WÜRTZ. Er selbst bemerkte dazu 1921: »In unseren Tagen stellte eine große Gruppe von Krüppelfürsorgern, ja, man darf wohl sagen, fast alle, eine besondere Bedingtheit der Krüppelseele in Abrede.« (WÜRTZ 1921a, 2) Dennoch war die kritische Analyse der WÜRTZ'schen Position aus den Reihen der professionellen »Krüppelfürsorger« die absolute Ausnahme (BRILL 1994, 284; 285). Die einzige zeitgenössische kritische Stimme, die sich entschieden gegen die »Krüppelseelenkunde« stellte, schreibt BRILL (1994) dem katholischen Theologen Peter J. BRIEFS zu (ebd., 285). Mit Bezug auf das von WÜRTZ 1932 veröffentlichte Werk »Zerbrecht die Krücken« schlußfolgerte er: »Der Krüppel ist ein Problemwesen wie mehr oder minder jeder Mensch überhaupt.« (BRIEFS 1932, 297) Einschränkend muß jedoch hinzugefügt werden, daß auch BRIEFS' Haltung gegenüber körperbehinderten Menschen - wie weiter unten noch deutlich werden wird - von massiven Vorurteilen und zutiefst abwertenden Vorstellungen geprägt war.

Mit dem Ausbau der staatlichen »Krüppelfürsorge« der Weimarer Republik und dem zunehmenden Einfluß orthopädischer Ärzte und anderer Experten auf dem Gebiet der »Krüppelfürsorge« - allen voran BIESALSKI und WÜRTZ - verfestigte sich die Auffassung von der Verknüpfung körperlicher Beeinträchtigungen und seelischer Besonderheiten zu einer allgemein anerkannten Lehrmeinung und fand schließlich entsprechend wachsende Beachtung und Verbreitung. Die Tatsache, daß WÜRTZ' Definition des »typischen Krüppeltums« wortwörtlich in das »Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 181) aufgenommen wurde[60] und den gesetzlich festgelegten Ausgangspunkt ihrer Befürsorgung bildete, ist sowohl Ausdruck als auch Teil dieses Verfestigungsprozesses. Gleichzeitig trug dieser Umstand erneut dazu bei, daß »gewisse stereotype Meinungen kraft dieses Gesetzes untermauert« (POORE 1984, 71), überliefert und endgültig festgeschrieben wurden.

WÜRTZ erwarb sich mit seiner Theorie der »Krüppelseelenkunde«, die er in über 50 Veröffentlichungen, in zahlreichen Vorträgen, auf Tagungen etc. bekannt machte, bereits in den 1920er Jahren nationalen und internationalen Ruf in den Disziplinen der Pädagogik, der Psychologie und der Soziologie (BUCHHOLZ 1958, 369).

Trotz seines 12-jährigen Exils von 1934 bis 1946 verlor die von Hans WÜRTZ begründete Lehrmeinung bis weit in die 1950er Jahre hinein nicht an Gültigkeit. Das Konzept einer auf einseitige Anpassung angelegten Eingliederung körperbehinderter Menschen bildete bis Ende der 1980er Jahre die Basis ihrer Fürsorge und Erziehung. In einer »Festschrift« anläßlich des 80. Geburtstages von Hans WÜRTZ wird bruchlos von »dem Körperbehinderten« gesprochen, der erst »durch orthopädische Behandlung und seelenkundliche Betreuung zum vollwertigen Glied der menschlichen Gesellschaft ertüchtigt werden kann.« (KLIEMKE 1955, 7) Auch 1955 sah man das Ziel dieser Ertüchtigung ungebrochen in der Befähigung körperbehinderter Menschen, »an den Gemeinschaftswerten gesunder Menschen teilnehmen zu können.« (KLIEMKE 1955, 7)

In Fachkreisen gilt Hans WÜRTZ als »geistige Komplementärerscheinung« (BUCHHOLZ 1958, 368; VOLKSBLATT BERLIN 1983) BIESALSKIs, der »den sozialärztlichen Teil der Krüppelfürsorge im Oscar-Helene-Heim leitete.« (HOHMANN 1955, 652) In einem Nachruf auf WÜRTZ aus dem Jahre 1958 heißt es:

»Die deutsche Heilpädagogik verliert mit Hans Würtz einen begnadeten und aufrechten Lehrer, Erzieher und Forscher, der durch seine segensreiche Tätigkeit im Oscar-Helene-Heim, durch seine Vorträge auf Versammlungen und Tagungen und vor allem durch seine Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und in der Tagespresse die Aufmerksamkeit auf eine bisher vernachlässigte soziale Aufgabe lenkte. Die Ergebnisse seiner wissenschaftlichen Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Körperbehindertenpsychologie und -pädagogik, die er in seinen Büchern der Öffentlichkeit vorlegte, trugen entscheidend zur Lösung der sich daraus ergebenden Probleme bei.« (WERSCHAT 1958, 352; Hervorhebg. i. O.)

Auch BRIEFS, der 1932 gegen die WÜRTZ'sche »Krüppelseelenkunde« Stellung genommen hatte, unterstellt nach 1945 »dem Behinderten eine unehrliche Einstellung zu seinem Körperschaden« (zit. n. HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK 1983, 33), die im Zusammenhang mit negativen Umwelteinflüssen zu einer »Verneinung des Eigenwerts« (ebd., 33) und damit zu Isolierung und zur »Verweigerung von Gemeinschaftsverpflichtungen« (ebd., 33) führt. Der Sonderpädagoge und Leiter einer großen Körperbehindertenschule, Wilhelm BLÄSIG, unterstellt seinem Klientel »Ich-Bezogenheit, aus der es nur durch Gemeinschaftserziehung der Körperbehinderten zu befreien sei.« (zit. n. HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK 1983, 33)

Innerhalb der Heil- und Sonderpädagogik wird WÜRTZ, »der schwärmerische Sozialreformer« (SCHMITZ 1983, 157), bis weit in die 1980er Jahre hinein als »bahnbrechende[r] Pädagoge in der Fürsorge für die Körperbehinderten« (BERLINER VOLKSBLATT 1983) gewürdigt.

Obwohl in einer Reihe insbesondere sonderpädagogischer Veröffentlichungen nicht explizit Bezug genommen wird auf die WÜRTZ'sche Theorie der »Krüppelpsychologie«, zeigt sich doch, daß sie den getroffenen Aussagen zugrunde liegt. Ich möchte im Rahmen der vorliegenden Arbeit nur einige wenige Beispiele anführen. So geht Alexander SAGI (1973) von der Annahme aus, »daß der Behinderte, welcher eine wesentliche Abweichung seiner körperlichen Funktionen von denen des durchschnittlichen Nichtbehinderten aufweist, in seiner gesamten Persönlichkeit anders sein wird als der Nichtbehinderte.« (ebd., 9) Mit dem Schwerpunkt auf körperbehinderte Menschen stellt Ulrich HENSLE (1988) eine Reihe alltagstheoretischer und wissenschaftlicher Untersuchungen vor, die das Vorhandensein einer »spezifischen Behindertenpersönlichkeit« auf »spekulativ-deduktivem Weg« (ebd., 44) zu belegen suchen. Er befürwortet die Bestätigung dieser vorgefundenen »Merkmale Körperbehinderter« (ebd., 48) durch wissenschaftlich-empirische Untersuchungen. Für das Jahr 1994 ist eine Zeitschrift mit dem Titel »Heilpädagogische Forschung. Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie Behinderter«[61] nachgewiesen.

Es wäre eine lohnenswerte und aussichtsreiche Forschungsaufgabe, die sonderpädagogische Literatur auf die noch heute wirksamen Spuren der historischen »Krüppelpsychologie« hin abzuklopfen. In diesem Zusammenhang wäre die noch ausstehende, umfassende und kritische Auseinandersetzung mit Hans WÜRTZ, seinen Werken und seiner pädagogischen Betätigung angebracht.[62]

Wie schon in den Gründerjahren der »Krüppelfürsorge«, so gibt es auch heute nur vereinzelte kritische Stimmen zur Person von WÜRTZ und zu seiner Theorie der »Krüppelseelenkunde« (BRILL 1994; FEJA 1975; FALTIN 1983; POORE 1984; SIERCK 1992). Teilweise handelt es sich hierbei um Autorinnen und Autoren, die selbst mit einer Behinderung leben (POORE 1984; SIERCK 1992a; b).

Die Medizinerin Marianne FEJA (1975) gehört zu den wenigen kritischen Stimmen der 1970er Jahre. Sie wendet gegen die »Krüppelpsychologie« ein, daß sie »anfangs nicht nur auf wissenschaftlichem Fundament« (ebd., 40) basierte und »von Vorurteilen überwuchert war.« (ebd., 40) FEJA macht darauf aufmerksam, daß die Auffassung WÜRTZ' von einer Reihe anerkannter »Fachleute der Körperbehindertenfürsorge« (ebd., 40), darunter auch BIESALSKI, geteilt wurde.

Im HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK wird dagegen lediglich eingeräumt, daß WÜRTZ' These des psycho-physischen Parallelismus als zweifelhaft anzusehen sei, daß aber andererseits »der Ansatz von WÜRTZ heute noch in der Körperbehindertenpädagogik nachwirkt.« (ebd., 33)

Die Rehabilitationswissenschaftlerin Sieglind ELLGER-RÜTTGARDT (1995) führt WÜRTZ unter den Heilpädagogen auf, die zu den Verfolgten des NS -Regimes gehörten (ebd., 480). Faktisch ist dies zwar zutreffend, dennoch steht die Tatsache seines zwölfjährigen Exils aufgrund seines demokratischen Engagements, seiner Mitgliedschaft in der Liga für Menschenrechte und seiner Betätigung als Freimaurer (KLIEMKE 1955, 15; SCHMITZ 1983, 162) nicht in inhaltlichem Zusammenhang mit seiner Theorie und mit deren Auswirkungen auf die Geschichte und das Leben körperbehinderter Menschen.

Der Frankfurter Orthopäde und Medizinhistoriker Klaus-Dieter THOMANN (1995) übt zurückhaltende Kritik an WÜRTZ und seiner Theorie (ebd., 208ff). Dennoch gelangt er zu der Feststellung: »Aus ursprünglich humanitären Erwägungen trug Würtz mit der Krüppelpädagogik zu einer weiteren Stigmatisierung und Ausgrenzung der orthopädisch Kranken bei.« (ebd., 208)

1.8 »Krüppelfeindlichkeit« in der »Krüppelfürsorge«

In der Geschichte der Aussonderung körperbehinderter Menschen leitete die WÜRTZ'sche »Krüppelseelenkunde« eine Ära ein, die sich durch eine neue Qualität der Stigmatisierung und Besonderung körperbehinderter Menschen auszeichnete und ihren Objektstatus auf eine neue, erweiterte Weise verfestigte.

Die von WÜRTZ entwickelte Theorie der »Krüppelpsychologie« und der »Krüppelpädagogik« stellte den gelungenen Versuch dar, durch »eine auf Wissenschaftlichkeit bedachte Strategie« (GSTETTNER 1981, 31) den Zugriff auf die psychische Identität des Klientels der »Krüppelfürsorge« zu sichern.

Menschen mit Körperbehinderungen gerieten auf diese Weise zu Objekten der Projektion nichtbehinderter Professioneller, die die Ideologie von Behinderung als Reduzierung auf den körperlichen Schaden mit der Folge schwerer seelischer und sozialer Schädigung als »Fachwissen« (REICHMANN-ROHR 1988, 24) transportierten. Ich sehe die Person Hans WÜRTZ als eindeutigen Beleg für die These von REICHMANN-ROHR (1994), daß nichtbehinderte Professionelle in der Regel sehr persönliche Einstellungen, Wahrnehmungen, Wertungen sowie eigene Bedürfnisse und Interessen als wohlwollende Hilfsangebote für Menschen mit Behinderungen ausgeben. Dabei sind sie der festen Überzeugung, daß »für behinderte Menschen [...] gerade durch Aussonderung das »Menschenmögliche« und »Beste« getan« (ebd., 34) wird.

Die »Krüppelseelenkunde« bestimmte Menschen mit Körperbehinderungen zu Objekten »wissenschaftlicher« Beobachtung. Es entstand ein Begriffsapparat, mit dem sich Professionelle untereinander über den gemeinsamen Arbeits- bzw. Untersuchungsgegenstand »Krüppel« verständigen konnten (vgl. GSTETTNER 1981, 34). Diese Phase im Beziehungsverhältnis zwischen nichtbehinderten Professionellen und körperbehinderten Menschen kann - in Anlehnung an GSTETTNER (1981) - als Phase der Kolonialisierung bezeichnet werden (ebd., 31). Nach Ansicht von Carol POORE (1984) sah WÜRTZ die »Vermenschlichung« körperbehinderter Personen, als vordringliche Aufgabe der in der »Krüppelfürsorge« tätigen Mediziner und Pädagogen (ebd., 70).

Die WÜRTZ'sche Theorie erwies sich als Kontrollwissenschaft, da sie Menschen mit Körperbehinderungen nicht als sich selbst bestimmende Subjekte an Planung, Verlauf und Ergebnissen von Forschung beteiligte (vgl. DAOUD-HARMS 1988, 350). Vielmehr wurde durch die Zuschreibung negativer Merkmale und die Unterstellung tiefgreifender Mängel der Sozialfunktionen sowie die Behauptung eingegrenzter Bildungs- und Entwicklungsfähigkeit normativer Zwang auf die Betroffenen ausgeübt. Die Vorstellung, daß die gesellschaftliche Eingliederung körperbehinderter Menschen nur durch deren physische und psychische Anpassung an »Gesunde« zu erreichen sei, leitete einen autoritären Erziehungsprozeß ein, in dessen Verlauf vor allem körperbehinderte Kinder und Jugendliche gezielt erfaßt und in speziellen Einrichtungen zur Sondererziehung, Sonderbeschulung und Sonderberufsausbildung konzentriert wurden. Wenngleich die »Krüppelfürsorge« in »fürsorgerischer Absicht« (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 222) handelte und Aussonderung in speziellen Anstalten und den Anstalten angeschlossenen Schul- und Berufsausbildungseinrichtungen für das geeignete Mittel der Eingliederung körperbehinderter Menschen in die Gesellschaft hielt, trug sie letztlich zur Institutionalisierung und öffentlichen Anerkennung der gesellschaftlichen Aussonderung Körperbehinderter bei. Das widersprüchliche Konzept der »Eingliederung durch Ausgrenzung« bildet die Grundlage der heute noch wirksamen Sonderpädagogik. Auf der Basis der »Krüppelseelenkunde« und ihrer »krüppelpädagogischen« Ableitungen wurde Ausgrenzung die »normale«, »selbstverständliche« Form des gesellschaftlichen und individuellen Umgangs mit behinderten Menschen.



[15] Eine genaue Auflistung der »Krüppelheime« in Deutschland und ihrer jeweiligen Leitung findet sich in BIESALSKI, Konrad: Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppelfürsorge in Deutschland. Hamburg & Leipzig 1909, 146ff.

[16] MALTHUS hielt die Armenpflege für ungeeignet, soziale Not zu beheben. Vielmehr, so lautete seine These, verursache und verlängere sie die Notzustände der Armen, indem diese sich ungehindert fortpflanzten. Er plädierte für die Aufklärung über Möglichkeiten der Geburtenkontrolle anstelle von Armenpflege. Bei Nichtverringerung der Armut sei die Verantwortung den Betroffenen selbst zuzuschreiben.

[17] Konrad BIESALSKI hatte sein Medizinstudium in Halle 1894 mit einer Promotion abgeschlossen. Im Anschluß daran ging er nach Berlin und übernahm die Leitung der orthopädischen Abteilung und Röntgenstation des Urbankrankenhauses. Im Rahmen seiner weiteren Betätigung erwarb er sich große Verdienste auf dem Gebiet der orthopädischen Technik (Apparate und Prothesenbau). Er gilt als der Vater der heutigen Körperbehindertenfürsorge (NEUE DEUTSCHE BIOGRAPHIE 1955, 233).

[18] Pastor Martin ULBRICH (1863-1935) war zugleich Leiter der Pfeifferschen Anstalten in Magdeburg-Cracau, die unter seiner Leitung im Jahr 1919 1.200 Insassen zählte (BRILL 1994, 133).

[19] Zur allmählichen Entwicklung der Jugendschutzgesetze und zu ihrer Verbreitung in anderen deutschen Staaten vgl. WOLF 1977, 66-68.

[20] PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920. Gesetzsamml. S. 280. Sonderdruck aus »Volkswohlfahrt« Nr. 9. Berlin 1921.

[21] MERKENS (1981) nennt u.a. Knochendurchmeißelungen, operative Entfernung der Rippen (Resektion), das Einrenken und anschließende Ruhigstellen des Klumpfußes (Redressement), die Versorgung mit Prothesen, die Streckung der Wirbelsäule bei Skoliose mittels der sog. Glissonschlinge u.a. orthopädische Methoden, die im 4. vorchristlichen Jahrhundert in Griechenland üblich waren (ebd., 23f); etwa 3000 bis 2500 v. Chr. hatten sich die Ägypter bereits Wissen über Nervenschädigungen bei Schädelverletzungen, über Lähmungen der Bein- und Armmuskulatur nach Gehirntraumen und von Rückenmarksstörungen bei Wirbelverletzungen angeeignet (WILKEN 1983b, 214f). PATSALIS (1992) verweist auf die ersten schriftlichen Belege orthopädischer Behandlung u.a. bei Ambroise PARÉ (1510-1590) und Nicolas ANDRY (1658-1742) in Paris und bei Jean André VENEL (1740-1791) in der Schweiz (ebd., 34).

[22] BIESALSKI, Konrad: Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppelfürsorge in Deutschland nach der durch die Bundesregierungen erhobenen amtlichen Zählung. Hamburg & Leipzig 1909.

[23] MERKENS (1981) nennt in diesem Zusammenhang kleinere Erhebungen in Schleswig-Holstein, im Rheinland, in Schlesien, Sachsen und im Herzogtum Braunschweig (ebd., 41). FEJA (1975) verweist auf eine Zahl von zwölf »Krüppelzählungen«, die in Deutschland im Zeitraum zwischen 1896 bis 1905 durchgeführt worden waren (ebd., 31).

[24] Dieses Ergebnis deckt sich mit der heute bestehenden Verteilung von Behinderungen auf Frauen und Männer, wobei die Gründe für diese Erscheinung unklar sind. Ulrich SCHRÖDER stellt fest, daß die Zahl behinderter Jungen national und international grundsätzlich höher liegt als die der Mädchen und gibt ein Verhältnis von 60% zu 40% an. »Allerdings ist man weit davon entfernt, das Geflecht der Bedingungen ihres Zustandekommens eindeutig erklären zu können.« (SCHRÖDER 1993, 137)

[25] ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE. Organ der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und des Preußischen Landesverbandes für Krüppelfürsorge 1 (1908/09)-36 (1943, 1, 4). Ab 1951 wird sie als »Jahrbuch der Fürsorge für Körperbehinderte« fortgesetzt, 1963 geht sie in der Zeitschrift DIE REHABILITATION auf (nach SIERCK 1992a, 130; vgl. auch Literaturangaben, Zeitschriften).

[26] Es werden im Originalzitat BIESALSKIs nur die männlichen Formen gebraucht.

[27] Zu den Maßnahmen weitgehender Beseitigung körperlicher Schäden und Behinderungen zählten operative Eingriffe, mechanische und gymnastische Behandlungsmethoden und die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln, wie Arm- und Beinorthesen, Prothesen, Korsetten, Gehstützen u.a.m.

[28] Der Begriff »Entkrüppelung«, der bis nach dem zweiten Weltkrieg gebräuchlich war, deckt sich mit dem heute verwendeten Begriff Rehabilitation. FEJA (1975) schreibt die Einführung dieses Begriffes dem Orthopäden Peter BADE zu, der ihn auf der »5. Konferenz der deutschen Anstalten für Krüppelpflege« am 2./3. Juni 1909 in Hannover verwendete (ebd., 69). Sprachlich verweist der Begriff der »Entkrüppelung« auf den enthusiastischen Glauben an Heilung. Man war offensichtlich der Überzeugung, es sei möglich, jemanden von seiner »Verkrüppelung« zu befreien, die Behinderung sozusagen ungeschehen bzw. rückgängig zu machen.

[29] Das Oberlinhaus wurde 1879 von dem evangelischen Pastor Johann Friedrich OBERLIN (1740-1826) gegründet und diente zunächst der schulischen Betreuung von Kindern der armen Bevölkerung des Weberstädtchens Nowawes. Seit 1886 nahm das Oberlinhaus auch körperbehinderte und taubblinde Kinder auf (vgl. HOPPE 1899, 79ff).

[30] 1905 trug der Verein zunächst den Namen »Krüppelfürsorgeverein für Heilung und Ausbildung krüppelhafter Kinder in Berlin-Charlottenburg und den Nachbargemeinden«. Mit der Erweiterung des Aufgabengebietes des Vereins auf die zusätzliche ambulante Versorgung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher einigte man sich 1906 auf den Namen »Krüppelheil- und Fürsorgeverein Berlin-Brandenburg«.

[31] Weitere namhafte Vereinsmitglieder waren Prof. Dr. Albrecht HOFFA, der Inhaber des Berliner Lehrstuhls für Orthopädie und der preußische Medizinalbeamte Prof. Dr. Eduard DIETRICH.

[32] Milde Stiftungen mußten den Nachweis erbringen, daß aus ihren Mitteln ganz oder überwiegend unentgeltliche materielle Leistungen an Bedürftige erteilt wurden.

[33] Das Grundlagenwerk der »Krüppelfürsorge« wurde 1922 und 1926 neu aufgelegt, zuletzt unter dem Titel »Grundriß der Krüppelfürsorge«.

[34] Der von Konrad BIESALSKI und Eduard DIETRICH gegründete Verband setzte sich aus unterschiedlichen Vereinen und Initiativen zur Gründung von »Krüppelheimen« und hohen Beamten des Innen- oder Kultusministeriums zusammen und sollte den Staat, die Kommunen und Verbände beim Ausbau der »Krüppelfürsorge« unterstützen (THOMANN 1995, 215; 229). Da bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Rechtsanspruch auf medizinische Versorgung und schulische sowie berufliche Ausbildung von Menschen mit körperlichen Behinderungen existierte, stellte der »Preußische Landesverband für Krüppelfürsorge« einer Reihe von Vereinen öffentliche Mittel zur Gründung von »Krüppelheimen« zur Verfügung. So wurde die Gründung des Oscar-Helene-Heims ebenso gefördert wie z.B. die erste staatliche orthopädische Klinik in München und die »Orthopädische Universitätsklinik Friedrichsheim« in Frankfurt am Main.

[35] Bis zum Ersten Weltkrieg war es üblich gewesen, Kriegsversehrte in abgelegenen Landstrichen und in eigenen »Kolonien« anzusiedeln. In diesen Ghettos verbrachten sie ihr weiteres Leben ohne Kontakt zu ihren Familien und ohne jegliche Beschäftigung. Die Basis ihrer Existenz bildete eine kleine Rente. Um die Rentenzahlung als Existenzgrundlage zu erhalten, waren die Betroffenen gezwungen, ihre Leiden zu konservieren. Dieser circulus vitiosus wurde auch als »Rentenneurose« bezeichnet (MERKENS 1981, 113). Indem die Gesellschaft ihre eigene Unfähigkeit, »Kriegsversehrte« wieder aufzunehmen, als psychische Störung individualisierte, wurden die Betroffenen ein weiteres Mal diskriminiert.

[36] THOMANN (1994) nennt als Beispiele u.a. Soldaten mit schwersten Gelenk- und Knochenschüssen, die ihre Arme wieder bewegen konnten, sowie einen handamputierten Mann, der vor dem Publikum schmiedete, hämmerte, fräste und feilte (ebd., 4).

[37] Das System der Medicomechanik wurde dem schwedischen Mediziner Jonas Gustav Wilhelm ZANDER (1835-1920) entwickelt. Er erfand heilgymnastische Geräte, die sog. Zanderapparate, die, seit 1865 auch in von ihm eigens dafür gegründeten krankengymnastischen Instituten (Zanderinstituten), zunächst hauptsächlich zur Behandlung von Wirbelsäulenschäden eingesetzt wurden (MEYERS 1979). Im Rahmen der »Kriegskrüppelfürsorge«, wie sie sich während des ersten Weltkrieges entwickelte, wurden diese medicomechanischen Geräte in der Bewegungstherapie für kriegsverletzte Soldaten eingesetzt.

[38] Dazu zählte z.B. das Anfertigen von Gipskorsetts und sog. Gipsverbänden zur Behandlung des Schiefhalses, der Hüftverrenkung, zur Streckung von Gelenken (Behandlung sog. Kontrakturen) u.v.m. Diese Methoden gehörten zu den »unblutigen« orthopädischen Behandlungsmaßnahmen, und ihre Erfolge wurden um so mehr herausgestellt, als sie für gewöhnlich als schmerzlos galten.

[39] Beim Hydrozephalus kommt es durch eine pathologische Ansammlung von Hirn-Rückenmarksflüssigkeit zu einer Vergrößerung des Schädels, zu wachsendem Hirndruck und schließlich zu Gehirnatrophie. Heute wird diese Schädigung durch die Ableitung der Flüssigkeit mittels Operation oder Punktion behandelt.

[40] Nach den Bestimmungen der allgemeinen öffentlichen Armenpflege war das Vorliegen einer körperlichen Behinderung allein kein Kriterium, aus dem sich ein Anspruch auf Unterstützung ableitete.

[41] Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die Stadt- und Landkreise ebenso wie die Landarmenverbände die Kosten für die Unterbringung behinderter Menschen in Anstalten aufgebracht. Da die anfallenden Kosten für die laut »Preußischem Krüppelfürsorgegesetz« vorgesehenen Heilmaßnahmen die finanziellen Kapazitäten der Ortsarmenverbände jedoch überstiegen, wurden die Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche der »Krüppelfürsorge« neu verteilt.

[42] Dazu gehörten jene Körperbehinderten, deren Beeinträchtigung nicht so gravierend war, so daß eine ambulante Behandlung, Versorgung und Beratung für die Erwerbsbefähigung ausreichte, bzw. diejenigen, deren Erkrankung noch nicht so weit fortgeschritten war, daß daraus eine dauerhafte Schädigung hätte entstehen können.

[43] Zu den medizinischen Sachverständigen zählten Prof. August BLENCKE aus Magdeburg, Prof. Franz SCHEDE aus Leipzig und Dr. Hellmut ECKHARDT aus Berlin. Zu den pädagogischen Experten gehörten Direktor HEROLD aus Leipzig, der geistliche Rat Willy SCHLÜTER aus Köln, Pastor D. VIETOR aus Volmarstein, der Erziehungsdirektor des Oscar-Helene-Heims Hans WÜRTZ. In der Sitzung des geschäftsführenden Vorstandes der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge am 10. Oktober 1931 wurde das Notprogramm unter dem Vorsitz des Ministerialdirektors Dr. Eduard DIETRICH und mit Beteiligung der preußischen »Landeskrüppelärzte« sowie Sachverständiger der übrigen Länder und eines Vertreters der preußischen Provinzen angenommen (ZFK 24 (1931), 2).

[44] Die Athetose ist eine akute oder chronische, einseitige (Hemiathetose) oder beidseitige Haltungs-, Muskel- oder Bewegungsstörung als Folge kindlicher Gehirnschädigungen. Sie äußert sich in unwillkürlichen, langsamen Spreiz-, Streck- und Beugebewegungen besonders der Hände, Finger und Füße (HEXAL TASCHENLEXIKON MEDIZIN 1994, 57).

[45] Auf den Aspekt der Nützlichkeit ausgerichtetes Denken.

[46] Die Begriffe Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Behindertenpädagogik und Rehabilitationspädagogik werden häufig synonym angewendet und weisen inhaltliche Ähnlichkeiten auf. Die Heilpädagogik stammt jedoch aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts (LEXIKON der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit 1994, 226; 427; 428). Sie lehnte sich eng an ein medizinisches Modell an und widmete sich der »Heilung« gefährdeter, gestörter und behinderter Kinder und Jugendlicher. Der Begriff der Sonderpädagogik entwickelte sich im Zusammenhang mit der Herausbildung einzelner fürsorgerischer Fachrichtungen, die sich jeweils auf eine bestimmte Zielgruppe, wie z.B. gehörlose, blinde und schließlich körperbehinderte Menschen bezog (vgl. LEXIKON der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit 1994, 428f). Im HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK (1971) bezeichnet BLEIDIECK Sonderpädagogik als Oberbegriff für die Gesamtheit der Theorie und Praxis der Erziehung behinderter Kinder und Jugendlicher (ebd., 71). Heil- und Sonderpädagogik grenzen sich als spezielle erziehungswissenschaftliche Theorie und Praxis von der allgemeinen Pädagogik ab.

[47] Zu den wichtigsten und bekanntesten seiner zahlreichen Veröffentlichungen zählen »Uwes Sendung. Ein deutsches Erziehungsbuch mit besonderer Berücksichtigung der Krüppel« (1914), »Der Wille siegt. Ein pädagogisch-kultureller Beitrag zur Kriegskrüppelfürsorge« (1915), »Das deutsche Krüppelbilderbuch für Jung und Alt« (1916), »Sieghafte Lebenskämpfer« (1919), »Das Seelenleben des Krüppels« (1921), »Zerbrecht die Krücken. Krüppel-Probleme der Menschheit. Schicksalsstiefkinder aller Zeiten und Völker in Wort und Bild« (1932).

[48] Nach THOMANN (1995) hat WÜRTZ seinen Nachlaß der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter e.V. in Heidelberg vermacht. Hier befinden sich Schriften, Sonderdrucke, Briefe und andere Dokumente über sein Leben und sein Werk (ebd., 206).

[49] Anna PLOTHOW gehörte neben Helene LANGE zu den Vorkämpferinnen der ersten Frauenbewegung.

[50] Zu den Artikeln, die sowohl in verschiedenen Fachzeitungen als auch in der Tagespresse erschienen, zählten u.a.: Alkoholfreie Krüppelerziehung. In: ZFK 6 (1913a), 273-283; Krüppeltum und Lebensfreude. In: ZFK 6 (1913b), 83-93; Ein Beitrag zur Begründung der Krüppelpsychologie. In: ZFK 7 (1914b), 16-42; Moderne Krüppelerziehung. In: Berliner Tageblatt, Zeitgeist, vom 4. Mai 1914c.

[51] WÜRTZ, Hans: Uwes Sendung : Ein deutsches Erziehungsbuch mit besonderer Berücksichtigung der Krüppel. Leipzig 1914a.

[52] Aufgrund seiner Zugehörigkeit zur SPD und privater Kontakte zu jüdischen Künstlern mußte Hans WÜRTZ 1934 aus Deutschland fliehen. 1946 kehrte er nach Berlin zurück und nahm seine Tätigkeit am Oscar-Helene-Heim wieder auf. Hans WÜRTZ starb im Alter von 83 Jahren am 13. Juli 1958 in Berlin (SCHMEICHEL 1983, 208; THOMANN 1995, 206).

[53] Der Arzt und Psychologe Alfred ADLER (1870-1937) begründete die Individualpsychologie in der Tiefenpsychologie. Die Individualpsychologie sah den Selbsterhaltungstrieb als den Grundtrieb des Menschen an. ADLERs Theorie ging von der Annahme aus, daß Menschen mit einer sog. Organminderwertigkeit diese durch Kompensation bzw. Überkompensation ausgleichen. Auf der seelisch-psychischen Ebene würden Minderwertigkeitsgefühle durch den »Willen zur Selbstbehauptung« kompensiert. Zu ADLERs Hauptwerken zählen »Studie über Minderwertigkeit von Organen« (1907; 2. Aufl. 1977), »Über den nervösen Charakter« (1912; 1980) und »Menschenkenntnis« (1927; 1997).

[54] Ernst KRETSCHMER (1888-1964) entwickelte eine Konstitutionstypologie, in der er Körperbautypen bestimmten Temperamenten zuordnete und einen Zusammenhang zwischen Körperkonstitution und Psychose herstellte. Zu seinen Hauptwerken zählt »Körperbau und Charakter« (1921; 25. Aufl. 1967).

[55] Der italienische Mediziner und Anthroploge Cesare LOMBROSO (1836-1909) war Begründer der Kriminologie, die die Ursache von Verbrechen auf erbliche physiopsychische Anomalien des Täters zurückführte. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehört die Untersuchung »Genie und Irrsinn« (1864; dt. 1887, Neuaufl. 1920) und »Der Verbrecher in anthropologischer, ärztlicher und juristischer Beziehung« (1876; 5. Aufl. 3 Bde. 1896/97).

[56] Dieser Absicht galten z.B. auch seine Schriften »Sieghafte Lebenskämpfer«, München 1919 und »Zerbrecht die Krücken : Krüppelprobleme der Menschheit. Schicksalsstiefkinder aller Zeiten und Völker in Wort und Bild«. Leipzig 1932. »Zerbrecht die Krücken« ist eine Zusammenstellung von 494 berühmten »Gebrechliche[n] und Entstellte[n]« (WÜRTZ 1932, 76ff), die nach Beruf und Schaffensgebiet sowie den jeweiligen Herkunftsländern geordnet ist (WILKEN 1983b, 217).

[57] Obwohl in den zeitgenössischen Äußerungen ausschließlich die männliche Sprachform benutzt wird, ist davon auszugehen, daß mit der Bezeichnung »der Krüppel« männliche und weibliche Körperbehinderte gemeint waren. WÜRTZ gibt beispielsweise Anlaß zu dieser Annahme, da er sich - wie DUSCHKA (1988) betont - für eine koedukative Erziehung einsetzte und diese im Oscar-Helene-Heim auch praktizierte (ebd., 21).

[58] DRESDNER, Irma: Welchen Einfluß hat Ihre Körperbehinderung auf Ihre seelische Entwicklung ausgeübt? In: Die Invalide Frau. Organ des Internationalen Bundes invalider Frauen. Basel 1932. Dies.: Über Körperbehinderung und seelische Entwicklung. In: KB 3 (1933), 45; als Separatausdruck in der Zeitschrift für angewandte Psychologie 44 (1933), 339-437.

[59] Auf die Kritik aus den Reihen körperbehinderter Erwachsener an der WÜRTZ'schen »Krüppelseelenkunde« gehe ich in Kapitel 2 noch ausführlich ein.

[60] »Verstärkte Selbstfühligkeit, Benachteiligungs- und Beeinträchtigungsempfindungen, erhöhte Empfindlichkeit, Reizbarkeit, Neid, Mißtrauen, Starrheit und Härte der Selbstbehauptung sowie übersteigertes Ehrgefühl« wurden von WÜRTZ als »typisches Krüppeltum« definiert und fanden Aufnahme im »Preußischen Krüppelfürsorgegesetz«.

[61] Vgl. Literaturangaben, Zeitschriften.

[62] In Planung ist eine medizinhistorische Dissertation von Philipp Osten am Institut für Geschichte der Medizin der Freien Universität Berlin, die sich mit den Biographien von Konrad BIESALSKI und Hans WÜRTZ beschäftigt.

2. Die ersten Selbsthilfeorganisationen körperbehinderter Menschen von 1914 bis 1933

Parallel zur Entwicklung der staatlichen »Krüppelfürsorge«, mit Beginn der Weimarer Republik, zeichneten sich die Anfänge der ersten emanzipatorischen Bewegung der von Geburt oder Kindheit an körperbehinderten Menschen ab (FALTIN 1983, 266).

Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war durch das Einsetzen allgemeiner Demokratisierungsbestrebungen in Deutschland gekennzeichnet. Der wachsende Einfluß der Arbeiterbewegung, der Sturz des Kaiserreiches und die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Krieges prägten das politische Klima und bewirkten auch ein verändertes Selbstbewußtsein innerhalb der Bevölkerung. Neben den Gewerkschaften und politischen Parteien bildeten sich eine ganze Reihe von Interessenverbänden, »Selbsthilfeorganisationen Hilfsbedürftiger« (GRAUBUCH 1927, 16ff; WILKEN 1983a, 66), deren Anliegen es war, Rechte auf soziale Sicherung gegenüber Staat und Gesellschaft geltend zu machen. Bei der Verteilung materieller Ressourcen meldeten sich erstmals auch Menschen mit Behinderungen zu Wort. Bereits während des Krieges hatten sich die ersten sozialpolitischen Interessenverbände der Kriegsbeschädigten gegründet (FACHLEXIKON der sozialen Arbeit 1980, 482, 622; GRAUBUCH 1927, 16; SIERCK 1992a, 19).[63] Wie die Organisationen der »Arbeitsopfer«, die im »Zentralverband der Arbeitsinvaliden und Witwen Deutschlands« zusammengefaßt waren (GRAUBUCH 1927, 16), zählten sie zu den mitgliederstärksten Interessenvertretungen. Offensichtlich hatten diese Zusammenschlüsse Signalwirkung auch auf andere gesellschaftliche Gruppen von Betroffenen, denn es hieß: »Der Zusammenschluß der Kriegsbeschädigten macht es ganz selbstverständlich auch den seit Geburt, durch Krankheit oder Unfall mit Krüppeltum Behafteten zur Pflicht, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen nicht zurückzustehen.« (GRUHL [1919/20], 1)

Diese Selbsthilfeorganisationen[64], die historischen Vorläufer heutiger Zusammenschlüsse der Selbsthilfe, waren meist als Reichsspitzenverbände mit regional arbeitenden Ortsgruppen organisiert. Ihre Ziele lagen in der Vertretung ihrer Rechte gegenüber Behörden, in der Mitwirkung bei der Versorgungs- und Fürsorgegesetzgebung und der Einflußnahme auf die Durchführung der gesetzlichen Maßnahmen im Interesse der Betroffenen. Darüber hinaus führten die Verbände eigenständig ergänzende Hilfsmaßnahmen für den Kreis ihrer jeweiligen Mitglieder durch und unterstützten die einzelnen bei der Beantragung von Fürsorgemaßnahmen und durch juristische Beratung. Das Zusammentreffen der Mitglieder, deren persönliche Problemlagen viele Gemeinsamkeiten aufwiesen, sorgte zusätzlich für psychische Entlastung innerhalb der jeweiligen Ortsgruppen (FALTIN 1990, 165).

WILKEN (1983b) verweist darauf, daß sich mit der Entwicklung der frühkapitalistischen Industriegesellschaft und dem Beginn der Außerhausarbeit der soziale Wert eines Menschen zunehmend über seine Arbeitsleistung bestimmte (ebd., 233). Die Frage nach der Nützlichkeit und Brauchbarkeit des einzelnen bildete den Hintergrund, auf dem sein oder ihr Wert als Subjekt bemessen wurde. Menschen mit Behinderungen waren für den industriellen Arbeitsprozeß jedoch nicht oder nur eingeschränkt verwertbar.

Es bildete sich ein System der Wertehierarchien aus, das an der Art und Ausprägung der verschiedenen Behinderungen, dem Zeitpunkt und der Ursache ihrer Entstehung orientiert war. Die Skala der Wertigkeiten in der Einschätzung behinderter Menschen schlug sich in einer unterschiedlichen Behandlung der Betroffenen seitens des Staates und der Gesellschaft nieder. So genossen die Opfer des Krieges von 1870/71 und des Ersten Weltkrieges gesellschaftliche Anerkennung insofern, als eine entsprechende Gesetzgebung die Sicherung ihrer Existenz zum Beispiel durch Rentenzahlung und durch eine Reihe anderer Maßnahmen festschrieb (FACHLEXIKON der sozialen Arbeit 1980, 482f; JANTZEN 1974, 65; MERKENS 1981, Kap. 6, 106-118). Dagegen hatten Frauen und Männer, deren körperliche Behinderungen seit ihrer Geburt oder von Kindheit an bestanden, bis zur Verabschiedung des »Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920« keinerlei Anspruch auf Förderung und Unterstützung materieller oder ideeller Art durch Staat und Gesellschaft (MERKENS 1981, 118f; REINICKE 1991, 90). Die Existenzmöglichkeiten der sog. Friedenskrüppel, so die damalige Terminologie für von Geburt oder Kindheit an Körperbehinderte, waren damit von sehr subjektiven und zufälligen Faktoren abhängig, wie der jeweiligen Behinderung und den Bewegungseinschränkungen, die sie mit sich brachte, der Schichtzugehörigkeit, den materiellen Möglichkeiten der Angehörigen und dem Wohlwollen und menschlichen Vermögen ihrer Familie und der näheren Umgebung.

Neben der Zahlung einer Rente gehörten vornehmlich die medizinisch-orthopädische Behandlung, die Versorgung mit Prothesen, Bildungs- und Umschulungsmaßnahmen, Berufsberatung, die Einrichtung von Lehrwerkstätten und die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß durch Beschaffung und Bereitstellung geeigneter Arbeitsplätze zu den weiteren Versorgungs- und Fürsorgemaßnahmen für die Kriegsversehrten des Ersten Weltkrieges. 1919 wurde die Einstellungspflicht für Betriebe mit mehr als 50 Arbeitnehmern gesetzlich fixiert. Laut einer Verordnung vom 09.01.1919 hatte jeder Arbeitgeber 1% seiner Arbeitsplätze an Kriegsbeschädigte, die auch als Schwerbeschädigte bezeichnet wurden, mit einer Erwerbsminderung von mind. 50% zu besetzen. Am 24.09.1919 wurde die Zahl der einzustellenden Schwerbeschädigten auf 2% erhöht, im gleichen Jahr erfolgte die Ausdehnung der Leistungen der Kriegsopferversorgung auf die schwerbehinderten Unfallopfer. Damit hatte auch dieser Personenkreis die gleichen Rechte auf Arbeits- und Berufsfürsorge wie die Kriegsbeschädigten. 1922 wurden die seit Geburt oder Kindheit an Körperbehinderten in den Kreis der Begünstigten aufgenommen, §8 des »Schwerbeschädigtengesetzes« sah die Gleichstellung der Kriegsbeschädigten mit körperlich behinderten Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren als Möglichkeit vor, wenn diese ohne die Hilfe des Gesetzes einen Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten konnten. Diese Regelung stellte zwar einen ersten theoretischen Erfolg für die Versorgung der von Kindheit an Körperbehinderten dar, in der Praxis wurde eine Gleichstellung jedoch nur selten gewährt (FANDREY 1990, 166). Die Regelung zur Stellenbesetzung wurde, ebenso wie ein absolutes Kündigungsverbot und der Anspruch auf Zusatzurlaub, in das 1923 in Kraft tretende »Schwerbeschädigtengesetz« aufgenommen. Erwachsene Körperbehinderte über 18 Jahre, deren Behinderung seit Geburt oder von Kindheit an bestand, fielen jedoch zunächst nicht unter den Begriff der »Schwerbeschädigten«. Erst durch das Engagement des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten wurde mit der Fürsorgepflichtverordnung, »Grundsätze über die Art und das Maß der öffentlichen Fürsorge«, vom 1. Februar 1924 die formale Gleichstellung der »Kriegs- und Zivilbeschädigten« erreicht (MALIKOWSKI 1934, 22).

2.1 Der Bund zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten e.V. (Otto Perl-Bund)

»Der ›Bund zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten‹ (Perlbund) ist am 10. März 1919 in Zehlendorf gegründet worden«, meldete die Erstausgabe der Bundeszeitschrift »NACHRICHTENDIENST[65] (1 (1919/20), 1). 1924 erhielt der Bund den vereinfachten Namen »Selbsthilfebund der Körperbehinderten (Otto Perl-Bund)«; der Namenszusatz »Otto Perl-Bund« bzw. »Perlbund« bezog sich auf den »unter den Bundesgründern schwerstbehinderten Gefährten [...] Otto Perl.« (SIMON 1993, 24) Mit der Gründung des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (SBK) bildete sich der erste Zusammenschluß der von Geburt oder Kindheit an körperbehinderten Männer und Frauen in der Weimarer Republik.

Auch unter dieser speziellen Gruppe von Betroffenen entwickelte sich ein kollektives Bewußtsein eigener Rechte und der Legitimität ihrer Existenz. Die Mitglieder des Selbsthilfebundes strebten mit aller Kraft ihre menschliche Gleichstellung mit »gesunden« Menschen an. »Die Selbsthilfebewegung der Krüppel kann sich auf nichts anderes stützen als auf die Forderung der Erfüllung der menschlichen Rechte dem Nächsten gegenüber.« (WULFF 1933, 2)

Kompetent und mit erstaunlicher Energie setzten sich die »Gefährten« und »Gefährtinnen« des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten für eine umfassende und weitreichende Veränderung der gesellschaftlichen Situation der seit Geburt, durch Krankheit oder Unfall von Kindheit an Körperbehinderten in wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Hinsicht ein. Die Mitglieder forderten eine gesetzliche Unterstützung und die Sicherung einer wirtschaftlichen Existenz für Menschen mit Körperbehinderungen. Eine Vertreterin des Bundes führte dazu aus: »Wie die sozialpolitischen Verbände stellen auch wir Forderungen auf gesetzliche Unterstützung unserer Bestrebungen, die dem Krüppel eine wirtschaftliche Existenz ermöglicht.« (RANDOW 1934, 28)

Der Bund verstand sich als »eine Arbeitsgemeinschaft von erfahrenen Krüppeln und hilfsfreudigen Gesunden, die sich die geistige und wirtschaftliche Förderung der im jugendlichen Alter oder von Geburt an Verkrüppelten zur Aufgabe gemacht hat.« (PERL 1919, Werbeschrift) Die Gründung des SBK, stieß auf ein unerwartet großes Echo bei »Gesunden und Kranken«, man hörte geradezu, so hieß es, »[...] das Aufatmen der Schwerbehinderten heraus, die in Zukunft nicht nur ihr eigenes Schicksal duldend tragen, sondern es nach Möglichkeit tatkräftig umgestalten und zugleich für andere nutzbar machen« wollten (ND 1 (1919/20), 2).

In schneller Folge bildeten sich weitere Ortsgruppen in Düsseldorf, Köln, Essen, Volmarstein, Bielefeld, Hannover, Braunschweig, Leipzig und Dresden. In einem Brief an Otto PERL im Juli 1919, berichtete Hermann RASSOW bereits von mehr als 200 Mitgliedern (RASSOW am 18.07.1919, 2). Neun Monate nach seiner Gründung zählte der Selbsthilfebund mit der Hauptgeschäftsstelle in Berlin etwa 500 Mitglieder (ND 1 (1919/20), 2), 1929/30 lag die Zahl bei 6.000 (HARMSEN 1930, 3; MALIKOWSKI 1934, 24; ND 11 (1930), 116; SIMON 1993, 21; REINICKE 1991, 93).[66]

Mitgliederentwicklung des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten in Deutschland im Zeitraum von 1919-1929/30

 

März 1919

(Gründung)

Juli 1919

Dezember 1919

1929/30

Zahl der Mitglieder

Unbekannt

200

500

6.000

Als Arbeitsgrundsatz des Bundes galt die Zusammenarbeit von »Gebrechlichen« und »Gesunden«, denn, so hieß es: »Wir wollen keine Mauer um die Krüppel bauen, sondern eine lebendige Wechselbeziehung zwischen Gesunden und Leidenden schaffen.« (ND 1 (1919/20), 2)

Der Bund sah sich und seine Aktivitäten als notwendige und unverzichtbare Ergänzung der öffentlichen »Krüppelfürsorge« an. Gleichzeitig betonten die Mitglieder:

»Wir erkennen alles an, was bisher für die Krüppel getan wurde, und wir wollen mit jedem zusammenarbeiten, der uns die Hand reicht und mit uns zu den Zielen durchgreifender umfassender Krüppelhilfe gehen will, aber wir glauben nicht, daß die Ziele ohne unser Zutun zu erreichen sind.« (WULFF am 27.09.1927, 7f)

Die Maßnahmen der »Krüppelfürsorge« reichten bei weitem nicht aus, um die tatsächliche Not, in der die Mehrzahl der von Geburt oder Kindheit an körperbehinderten Menschen lebten, einzudämmen oder gar zu beheben. Täglich erhielt der Selbsthilfebund Briefe, aus denen deutlich hervorging, »daß auf dem Gebiet der Krüppelhilfe noch viel, sehr viel geschehen kann und muß, daß vor allem die Fürsorge für den Behinderten in möglichst weitem Maße ersetzt werden muß durch die Förderung seiner Selbsthilfe.« (GRUHL [1919/20], 2) Von Anfang an suchte der Selbsthilfebund nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden und ihren Vertretern und Vertreterinnen. Die Mitglieder des Selbsthilfebundes wirkten aktiv an der Gestaltung von Gesetzen, wie z.B. dem Preußischen Krüppelfürsorgegesetz (1920), dem Schwerbeschädigtengesetz, (1922) und der Fürsorgepflichtverordnung (1924) sowie an deren Umsetzung in die Praxis mit.

Sprachrohr und wichtiges Kommunikationsmittel des Bündnisses wurde die seit November 1919 zunächst zweimonatlich, dann monatlich erscheinende Bundeszeitschrift. Das Blatt informierte über den aktuellen Stand und den Fortgang der Bundesarbeit, diskutierte Gesetzesvorlagen und alle Fragen, die mit dem »Krüppeltum« in Verbindung standen. Eine kleine Anzeigenrubrik, in der Zimmer und Arbeitsmöglichkeiten erfragt und vermittelt und orthopädische Hilfsmittel zum Tausch und Kauf angeboten wurden, ergänzte den NACHRICHTENDIENST. Eine zeitlang existierte zusätzlich das Anzeigenblatt ANGEBOT UND NACHFRAGE.[67]

Der Zusammenschluß dieses ersten emanzipativen Bündnisses körperbehinderter Menschen ist auf die Initiative von Otto PERL (1882-1951) und Hans FÖRSTER (?-1922) zurückzuführen.

Otto PERL wurde am 19.10.1882 in dem kleinen Dorf Wildenhain im Kreis Torgau/Sachsen geboren. Sein Vater, Gottlob PERL war Landwirt und Besitzer eines Hauses; seine Mutter, Rosine, geb. MÜNCH, brachte zehn Kinder zur Welt, von denen sechs früh starben (SIMON 1993, 14). Als ihr Sohn Otto im Alter von 13 Jahren an einer Gelenkentzündung erkrankte, die zur vollständigen Versteifung seiner Gelenke führte, übernahm sie seine Pflege. Rosine PERL starb 1898, im Alter von 46 Jahren. Danach wurde Otto PERL zunächst in das städtische »Siechenhaus«[68] in Halle eingewiesen, die Jahre von 1901 bis 1908 verbrachte er im Kaiser-Friedrich-Siechenhaus in Wittenberg.[69] Der Vater verkaufte seine Landwirtschaft, um die Zuschüsse für die Heimunterbringung seines Sohnes finanzieren zu können. In den Verwahrungsanstalten der geschlossenen Armenfürsorge wurden Arme und Hilfsbedürftige abseits der Gesellschaft konzentriert und mit dem allernotwendigsten versorgt. Abgesehen davon waren Kinder und Jugendliche, Alte und Sterbende, Kranke, Alkohol- und Morphiumsüchtige sowie Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen sich selbst überlassen. Anregungen, Beschäftigungen oder gar Förderung von Fähigkeiten zählten nicht zu den Maßnahmen der Armenfürsorge. Wie SIMON (1993) betont, gelang es Otto PERL aus eigener Kraft, »sich immer wieder aus unzumutbarer und erniedrigender Umgebung zu befreien und sich Lebensumstände zu schaffen, die ihm ein seinem Zustand angemessenes menschenwürdiges Leben ermöglichen.« (ebd., 14) Tatsächlich bildete er sich autodidaktisch fort und gab sein Wissen an Kinder und Jugendliche innerhalb der Anstalten weiter.

»Durch Privatstudien und regen Gedankenaustausch mit befreundeten Lehrern hatte ich mich 1902 soweit gefördert, daß ich den Unterricht von kranken Kindern, die die öffentliche Schule nicht besuchen konnten, in der Anstalt übernehmen konnte, und dies trotz meiner schweren körperlichen Behinderung.« (PERL 1946b, 1)

Seit 1908 lebte Otto PERL im »Oberlinhaus«[70] in Nowawes (heute Potsdam-Babelsberg), einer ebenfalls von der Inneren Mission 1894 gegründeten Anstalt für »Krüppelkinder«. Bereits 1906 lernte er anläßlich eines Vortrages seinen späteren Förderer und Freund, den Gymnasialdirektor Dr. Hermann RASSOW kennen, der ihn ideell und materiell unterstützte.[71] Mit seiner Hilfe legte der 37-jährige Otto PERL 1918 mit Zustimmung des Provinzialschulkollegiums als Externer sein Examen zur Erlangung des Abiturs ab. Hermann RASSOW hatte Otto PERL seit Beginn ihrer Bekanntschaft mit Geschenken und der Übernahme von Unterhaltskosten und anderen Zahlungen unterstützt. Einige Kuren bewirkten, daß Otto PERL »sich mit Hilfe von zwei Krücken etwas vorwärts bewegen [konnte], wenn man ihm zum Stehen verhalf.« (RASSOW, zit. n. Perl 1926, V) Drei Operationen an der Universitätsklinik Leipzig führten zu einer Mobilisierung seines rechten Ellbogengelenkes. Mit der finanziellen Unterstützung von Hermann RASSOW und mit einem Helfer, der ihn begleitete, war es Otto PERL möglich, 1922 ein Studium an der philosophischen Fakultät der Berliner Friedrich-Wilhelm-Universität aufzunehmen. Da er aufgrund seiner Behinderung nicht sitzen konnte, folgte er stehend, an einen Pfeiler gelehnt, den Vorlesungen über Philosophie und Volkswirtschaft (RASSOW, zit. n. PERL 1926, V; RASSOW, zit. n. LEBEN UND WEG 22 (1982), 19). SIMONs umfassende und detaillierte Recherchen zum Lebensweg Otto PERLs verweisen darauf, daß dieser trotz der Operationen weitestgehend nicht in der Lage war, selbst zu schreiben (SIMON 1993, 16). Auf welche Weise er die Vielzahl seiner Veröffentlichungen[72] verfaßt hat, konnte ich nicht klären. Während seines Studiums lebte PERL in einem Altersheim in Berlin-Lichterfelde, den Weg vom Heim zur Universität legte er vermutlich mit einem Begleiter zurück (SIMON 1990, 16). Die Inflation beschränkte Hermann RASSOWs finanzielle Möglichkeiten, und ohne seine Unterstützung war Otto PERL gezwungen, sein Studium nach vier Semestern abzubrechen. In der folgenden Zeit lebte er weiterhin in dem Lichterfelder Altersheim, in dem er sich jedoch nicht sehr wohl fühlte. 1926 zog PERL erneut um, in das Wichernhaus in Altdorf bei Nürnberg. Dort bewohnte der 44jährige zum ersten Mal ein eigenes Zimmer und traf auf eine verständnisvolle Umgebung, in der er seine Privatstudien ungestört fortsetzen konnte. Er »las und schrieb in wenigen Monaten mehr als in den Jahren in der allgemeinen Pflegeanstalt.« (PERL (1926), 247) Im gleichen Jahr erschien seine Monografie »Krüppeltum und Gesellschaft im Wandel der Zeit«. Neben der Arbeit an seiner Publikation widmete er sich dem Aufbau des bayrischen Landesverbandes des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten und hielt Vorträge über fürsorgerische Probleme. Bereits aus dieser Zeit berichtete Otto PERL von Bespitzelungen und Übergriffen durch Nazi-Anhänger, die sich seinen Aussagen zufolge auch unter den Leitern und dem Pflegepersonal der Anstalt befanden (PERL 1946b, 2).

Gegen seinen Willen wurde PERL am 1. August 1934 auf Veranlassung des Landeshauptmannes der Provinz Sachsen in das Pflegeheim Bethanien der Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg-Cracau verlegt. Über sein Leben von August 1934 bis hin zur Zerstörung der Anstalt durch Luftangriffe Ende 1943 ist nichts bekannt. Im Januar 1944 zog Otto PERL zu seinem Bruder nach Zschorna bei Wurzen, beantragte aber 1946 seine Wiederaufnahme in den Pfeifferschen Stiftungen in Magdeburg. Wegen der starken Zerstörung der Anstalt erhielt er jedoch keinen Platz. Schließlich wurde er wieder im Kaiser-Friedrich-Siechenhaus in Wittenberg aufgenommen. SIMONs Recherchen zufolge besuchte er in den letzten Jahren bis zu seinem Tod häufig seinen Geburtsort und pflegte freundschaftlichen Kontakt mit den neuen Eigentümern seines Geburtshauses. Otto PERL starb am 17. Oktober 1951 im Kaiser-Friedrich-Siechenhaus in Wittenberg. Erinnert wurde an den Mitbegründer des SBK mit einer Gedenkfeier anläßlich seines 100. Geburtstages am 19.10.1982 in Wildenhain von der »Interessengemeinschaft Körperbehinderter Dieburg«. 1989 wurde auf Initiative des Ortspfarrers ein Grabstein mit Widmung errichtet (SIMON 1993, 18). In Meyers Lexikon, Ausgabe 1928, findet sich die folgende Eintragung:

»Perl, Otto, Schriftsteller, geb. 19. Oktober 1882 Wildenhain (Kr. Torgau), als Kind verkrüppelt, seit 1899 im Kaiser-Friedrich-Siechenhaus in Wittenberg, wo er, durch Selbststudium gebildet, gebrechliche Kinder unterrichtete, studierte später in Berlin Philosophie und Volkswirtschaft und lebt jetzt im Wichernhaus in Altdorf bei Nürnberg. P. gründete 1919 mit H. FÖRSTER den Selbsthilfebund der Körperbehinderten (Perlbund), der die Krüppel in ihren wirtschaftlichen, rechtlichen, kulturellen und sozialen Beziehungen zu fördern sucht und 1928 gegen 5.000 Personen in 40 Ortsgruppen (Reichsgeschäftsstelle: Berlin) umfasste. P. schrieb: »Bilder aus dem Kaiser-Friedrich-Siechenhause Wittenberg« (1908) und »Krüppelung und Gesellschaft im Wandel der Zeit« (1926).« (RANDOW 1946, zit. n. LEBEN UND WEG 22 (1982), 29)

Als Freund und Förderer Otto PERLs beteiligte sich Hermann RASSOW (1859-1931) maßgeblich an der Gründung des Selbsthilfebundes. Über ihn sind nur wenige Lebensdaten bekannt. Geboren wurde er auf der Insel Rügen. Sein Vater war als Reichsgerichtsrat tätig. Über die Mutter gibt es keine Angaben. Hermann RASSOW besuchte das Gymnasium in Greifswald und studierte anschließend Philologie mit dem Ziel, Lehrer zu werden. Bereits als Jugendlicher litt er an einer dauerhaften Knieerkrankung und ging an Krücken, Treppen konnte er jedoch nicht bewältigen. Durch eine ärztliche Behandlung zu Beginn seiner Studienzeit verbesserte sich sein Zustand. Er benutzte weiterhin Krücken zum Gehen und unternahm eine Reihe von weiten Reisen. Seine eigenen Kindheitserfahrungen hatten ihn für die Lebenssituation von Menschen mit Körperbehinderungen sensibilisiert. Auf Bitten Otto PERLs, der es für ratsam hielt, »daß ein aktiver Beamter mit seinem Namen für ferner Stehende wie für Behörden, die Bürgschaft übernähme, daß es sich um ein ernstes Unternehmen handelt« (zit. n. SIMON 1993, 19), übernahm Hermann RASSOW das Amt des Vorsitzenden des SBK bis 1928 und das des Ehrenvorsitzenden bis zu seinem Tod im Jahre 1931.

Der etwa gleichaltrige Hans FÖRSTER (?-1922) - sein Geburtsdatum lag etwa zwischen 1880 und 1890 - war durch eine Versteifung der Extremitäten und Muskelatrophie[73] behindert. Trotz versteifter Handgelenke hatte er eine Ausbildung als »Fachlehrer für Knabenhandarbeiten« absolviert (SIMON 1993, 19) und war im Oscar-Helene-Heim tätig (REINICKE 1991, 90). Hans FÖRSTER war verheiratet und hatte zwei Kinder. Wie Otto PERL unterzog er sich mehreren Operationen, um seine Bewegungsmöglichkeiten zu verbessern und seinen Bewegungsradius zu erweitern. Im Januar des Jahres 1919 begegneten sich Otto PERL und Hans FÖRSTER im Oberlinhaus und »entdeckten einander ähnliche Leidens- und Lebenserfahrungen, die in ihnen den gleichen sehnlichen Wunsch geweckt hatten, den Schicksalsgefährten planmäßig zu helfen.« (GRUHL [1919/20], 1) Hans FÖRSTER muß als der eigentliche Initiator des Selbsthilfebundes angesehen werden (SIMON 1993, 23f). Die spätere Bundesgefährtin Hedwig RANDOW schilderte Hans FÖRSTER als spontanen und warmherzigen Menschen, der mit der Gründung des Selbsthilfebundes seine gesamte Lebensenergie in die Bundesarbeit einbrachte und, so berichtete sie, »[...] infolge der mit der Bundesarbeit und Werbung verbundenen Entbehrungen und Anstrengungen starb er früh« (RANDOW 1946, zit. n. LEBEN UND WEG 22 (1982), 29). Tatsächlich hatte sich Hans FÖRSTER eine Lungentuberkulose zugezogen. Sein Todestag war der 12. November 1922.

Als weiteres Gründungsmitglied des Selbsthilfebundes ist Friedrich MALIKOWSKI (1878-1945) bekannt, der sich zu einem der exponiertesten Mitarbeiter des Bundes entwickelte. Friedrich MALIKOWSKI wurde als drittes von sechs Kindern einer Arbeiterfamilie in Ohra bei Danzig geboren. Da sein Vater schwer erkrankte, übernahm die Mutter die Sorge für den Erhalt der Familie. Nach Beendigung einer Malerlehre zog sich Friedrich MALIKOWSKI eine Erkrankung zu, in deren Folge er nicht mehr gehen konnte. Er bewegte sich mit Hilfe eines Rollstuhls fort. Fünfzehn weitere Jahre lang lebte er im engen Familienkreis in der Abgeschlossenheit des kleinen Dorfes Ohra. Wie Otto PERL und Hans FÖRSTER bildete auch er sich aus eigener Initiative weiter. Während des Ersten Weltkrieges mußte Friedrich MALIKOWSKI Ohra verlassen, über den Verbleib der Familie ist nichts weiter bekannt. Er zog nach Berlin, wo er in Kontakt mit Otto PERL und Hans FÖRSTER kam. Nach dem Tod von Hans FÖRSTER übernahm MALIKOWSKI die Geschäftsleitung des Bundes (RANDOW 1946, zit. n. LEBEN UND WEG 22 (1982), 29). Sein besonderes Engagement innerhalb des Selbsthilfebundes galt vor allem der Arbeitsbeschaffung für Menschen mit Körperbehinderungen.

Die einzige Frau unter den Gründern des Bundes war die Studienrätin Marie GRUHL (1881-1929). Sie wurde am 25.05.1881 in Barmen/Rheinland ohne Füße geboren. Ihr Vater war von 1878 bis 1882 Direktor des Realgymnasiums in Barmen. Marie GRUHL wuchs gemeinsam mit ihrem zwölf Jahre älteren Bruder auf. 1882 übernahm der Vater die Stelle des Provinzialschulrates in Berlin, die Familie lebte dort im Westen der Stadt, in der Frobenstraße 15. Die Eltern waren bemüht, die Tochter zur Selbständigkeit zu erziehen. Marie GRUHL besuchte die öffentliche Schule, die nur zehn Minuten vom Elternhaus entfernt lag. Sie bewegte sich mit Hilfe von Prothesen und einem Rollstuhl fort. 1901 legte Marie GRUHL die Lehrerinnenprüfung ab, 1907 die Oberlehrerinnenprüfung, und 1911 wurde sie an das städtische Charlottenlyzeum in Berlin berufen, jene Schule, die sie bereits als Schülerin besucht hatte. Von Hermann RASSOW, der ein Freund der Familie war, erfuhr Marie GRUHL von der bevorstehenden Gründung des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten, und sie schloß sich den Initiatoren sofort an. Kurz nach der Gründung des Bundes trat Marie GRUHL in den Landesvorstand Berlin-Brandenburg ein. Da sie selbst durch die Erziehung ihrer Eltern und den Besuch der öffentlichen Schule größtmögliche Selbständigkeit erlangt hatte, befremdete sie die übliche Anstaltsunterbringung von Kindern mit körperlichen Behinderungen im Sinne ihrer lediglichen Verwahrung und mit der Folge geistiger und seelischer Verkümmerung in besonderem Maße. Marie GRUHL war sich der Privilegiertheit ihrer eigenen Erziehung bewußt, umso stärker setzte sie sich dafür ein, körperbehinderten Kindern und Jugendlichen die gleichen Möglichkeiten zu erschließen, wie sie für sie selbst bestanden hatten.

»Es ist für meinen Körper alles Erdenkliche geschehen, um seine Leistungsfähigkeit zu erhöhen und mich selbst möglichst unabhängig von der Hilfe anderer zu machen. Abgesehen davon aber bin ich erzogen worden wie ein normales, gesundes Kind: ich wuchs im Sonnenschein des Elternhauses auf; ich durfte die öffentliche Schule besuchen, durfte mich meiner Neigung folgend ausbilden und darf heute im öffentlichen Lehramt stehend meinen Platz im Leben neben und mit Gesunden ausfüllen.« (GRUHL [1919/20], 1)

Mit dem Ziel, die Anstalts- und Heimfürsorge und ihren Einfuß auf behinderte Kinder und Jugendliche in der Praxis zu studieren, unternahm Marie GRUHL im Laufe ihrer zehnjährigen Bundesarbeit eine Vielzahl von beschwerlichen Reisen in die großen Anstalten in Deutschland; dazu zählten Waisenhäuser, Kinderheime, Siechen- und Altenheime, Fürsorgeanstalten für Jugendliche und Kliniken. Eine Fotografie zeigt sie in einem der für die Zeit üblichen, schwer und unhandlich wirkenden Rollstühle, die mit zwei Armhebeln bewegt wurden (ND 10 (1929), 1). Auch hier ist nichts darüber bekannt, auf welche Weise Marie GRUHL gereist ist und ob sie einen Helfer oder eine Helferin hatte. Oft wurde sie von Friedrich MALIKOWSKI begleitet, der ebenfalls Rollstuhlfahrer war. Vermutlich erreichten sie das jeweilige Ziel per Rollstuhl mit der Straßenbahn, dem Omnibus und der Bahn. Marie GRUHL unternahm diese Reisen neben ihrer Schultätigkeit und nutzte die Sommerferien für ihre Studien. Ihr Anliegen war es, den in den Anstalten und Heimen untergebrachten Kindern und Jugendlichen neue Möglichkeiten der Bildung und Anregung zu erschließen, sie in Kontakt mit Mitgliedern des Selbsthilfebundes zu bringen und die Fürsorger und Fürsorgerinnen auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen. Gleichzeitig versuchte sie, die Eltern dahingehend zu beeinflussen, daß sie mehr Interesse für die Erziehung ihrer körperbehinderten Kinder aufbrachten und sich nach Möglichkeit für den Besuch der öffentlichen Schule einsetzten. Für körperbehinderte Kinder forderte sie »eine ebenso normale, gesunde Erziehung wie ich sie genießen durfte.« (GRUHL 1921, 37) Nach dem Tode Hans FÖRSTERs im Jahre 1922 übernahm Marie GRUHL zusätzlich zu ihrer Berufstätigkeit und ihrem Engagement im Selbsthilfebund die Geschäftsführung des Bundes. Sie beteiligte sich an den Diskussionen zur Gestaltung und Verabschiedung des Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes von 1920 ebenso wie an der Erweiterung des Schwerbeschädigtengesetzes zugunsten der »im jugendlichen Alter Verkrüppelten« im Jahre 1922 und an der deutschen Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht von 1924. Im Auftrag des Preußischen Kulturministeriums wurde Marie GRUHL 1928 von ihrer Schultätigkeit freigestellt. Sie erhielt den Auftrag, Anstalten in Deutschland, Österreich und der Tschechoslowakei zu bereisen und Material für eine Dokumentation über die Ausbildungsmöglichkeiten für körperbehinderte Kinder und Jugendliche zu sammeln. Ihre Untersuchung führte sie zunächst nach Pommern und Ostpreußen, dann über Schlesien nach Prag und Wien (MALIKOWSKI 1934, 24). Während dieser langen und beschwerlichen Reise zog sie sich eine schwere Erkältungskrankheit zu, in deren Folge sie am 21. Februar 1929 starb.

2.1.1 Das Konzept der Selbsthilfe

Der Zusammenschluß im Selbsthilfebund ermöglichte es Menschen mit körperlichen Behinderungen erstmalig, ihre Vereinzelung zu überwinden und sich politisch für ihre Gleichstellung mit »gesunden« Menschen einzusetzen. Die Ähnlichkeit ihrer Lebens- und Leidenserfahrungen hatte die Idee reifen lassen, sich gegenseitig systematisch zu helfen, denn, so hieß es, »vom Leidensgefährten wird der Kranke besonders gern Zuspruch und Rat annehmen. Die persönlichen Erfahrungen des Einzelnen müssen der Allgemeinheit mehr als bisher nutzbar gemacht werden.« (ND 1 (1919), 2 ) Dieser Ansatz wird heute als »peer counseling« bezeichnet und findet in der professionellen Beratung behinderter Menschen durch Behinderte Anwendung.

Das politische Engagement des Selbsthifebundes zeichnete sich durch eine produktive und allgemein bejahende Grundhaltung aus. Die Mitglieder strebten gezielt die Zusammenarbeit mit den Vertretern der »Krüppelfürsorge« an. Friedrich MALIKOWSKI sah die Eigeninitiative der »Krüppel« dabei als Verpflichtung an, da jene sich »im Brennpunkt aller Hilfsmaßnahmen der Fürsorge« (MALIKOWSKI 1929, 184) befanden. Er äußerte die Überzeugung, die Fürsorge könne die Eigentätigkeit körperbehinderter Menschen nur begrüßen und fügte hinzu: »Was die Fürsorge begann, soll in der Selbsthilfe Früchte tragen.« (MALIKOWSKI 1929, 185) Die Mitglieder des Selbsthilfebundes sahen sich als Subjekte, nicht als Objekte der Fürsorge und strebten eine Mitwirkung an »krüppelfürsorgerischen« Konzepten und der Ausgestaltung und Durchführung von Gesetzen an.

Die Reaktionen der professionellen Vertreter der »Krüppelfürsorge«[74] auf die ernstzunehmenden Ansätze der »Krüppelbefreiung« (MALIKOWSKI 1929, 184) waren jedoch weitgehend von Argwohn, Distanz und massiver Ablehnung geprägt. Angesichts der hochentwickelten »Krüppelfürsorge« und gut ausgebauten Wohlfahrtsgesetzgebung wurde die Notwendigkeit der Existenz des Selbsthilfebundes von seiten professioneller Vertreter der Einrichtungen der »Krüppelfürsorge« in Zweifel gezogen. Der Vorwurf lautete, die Betroffenen betrieben durch ihren Zusammenschluß die eigene gesellschaftliche Isolation (ND 4 (1922), 3). Friedrich MALIKOWSKI entlarvte diese Vorwürfe mit dem Hinweis, daß weder ein Arbeiter sich angesichts der vorhandenen Sozialgesetzgebung für seine Organisation rechtfertigen müsse noch der Kriegsbeschädigte für die Existenz seiner Verbände. Der Zusammenschluß der Körperbehinderten im Selbsthilfebund sei unerläßlich, da es für viele schwer oder unmöglich sei, am kulturellen oder allgemeinen öffentlichen Leben teilzunehmen.

Der heftigste und nachhaltigste Widerstand gegen das Streben nach Selbsthilfe kam von den caritativen Einrichtungen der »Krüppelfürsorge«, insbesondere von denen der Inneren Mission. Hans HARMSEN, 1927 Leiter der Abteilung Wohlfahrts- und Jugenddienst, Diakonie und soziale Arbeit im »Centralausschuß der Inneren Mission«, äußerte sich dazu in einem Schreiben:

»Von Seiten der Inneren Mission stand man der Gründung [des SBK] von Anfang an unfreundlich, wenn nicht feindlich, gegenüber. So nannte Herr D. Hoppe die Perlbündler die Spartakisten unter den Angehörigen der Krüppelfürsorge. Auch mit Herrn Pfarrer D. Ulbrich, Magdeburg-Cracau, an den sie sich mehrfach in der Gründungszeit gewandt hatten, gab es ständig erhebliche Reibungen. Von seiten des Gründers, Otto Perl, bestand zweifellos der Wunsch einer engeren Fühlungnahme zur Inneren Mission, wie aus Briefen des Betreffenden hervorgeht.« (HARMSEN am 2.11.30, 2)

Von der caritativen Fürsorge wurden der Selbsthilfebund und einzelne seiner Mitglieder sowohl in internen Schreiben, die innerhalb der Inneren Mission kursierten, als auch in der Öffentlichkeit über Jahre hinweg diffamiert (REINICKE 1991, 91). Erschwerend kam sicherlich hinzu, daß die Organisation der Selbsthilfe das Verhältnis zwischen den Zöglingen und den Leitern der Anstalten der Inneren Mission berührte, das traf zum Beispiel auf Otto PERL und Hans FÖRSTER zu. Die Idee und Initiative zur Gründung des SBK wurde von den Anstaltsleitern als Auflehnung gegen ihre bis dahin unangefochtene Autorität betrachtet. Die Heftigkeit in der Ablehnung der Initiative und die Arroganz in der Haltung des Machtgewohnten gegenüber seinen Abhängigen spricht deutlich aus einem Schreiben des Leiters der Pfeifferschen Anstalten in Magdeburg-Cracau, Pfarrer D. ULBRICH, an den Direktor des »Central-Ausschusses der Inneren Mission«, Gerhard FÜLLKRUG:

»Der Perlbund ist die Gründung von zwei Krüppeln Perl und Förster, von denen der erstere Zögling des Herrn D. Hoppe in Nowawes ist, dem er alles Gute verdankt. Der andere ist Fachlehrer im Oscar-Helene-Heim zu Zehlendorf. Beide sind unklare Phantasten mit eitlem Einschlag, die gern eine Rolle spielen möchten. Nicht ohne Begabung nützen sie ihre und andere Krüppelgebrechen zu sensationellem Werben und möchten ganz Deutschland, das sie unter dem Gesichtswinkel des Krüppels betrachten, zu ihrer Domäne machen. Sie haben Geheimrat Dr. Rassow und Oberlehrerin Maria Gruhl für ihre Zwecke eingefangen und auch erheblich Geld bei gebelustigen Leuten herausgeschlagen. Einstweilen ist noch alles graue Theorie. - Die Leute haben sich auch an mich gewendet. Um sie nicht abzustoßen, habe ich sie angehört und auch vorgestern in Berlin mit Förster über die Sache gesprochen. Ich warte ab, was aus dem Kuckucksei, das in das Nest unserer Krüppel gelegt ist, kriechen wird. Wenn nüchterne Leute mit klarem Blick im Bund die Oberhand gewinnen, kann vielleicht etwas Gutes daraus werden. [...] Mir gefällt zunächst der Name ›Perlbund‹ nicht. Die Namensgebung ist bezeichnend und läßt erkennen, daß die Leute einstweilen fernab von allem stehen, was die I.M. gern fördert.« (SCHREIBEN Ulbrich vom 09.10.1919 an Direktor Füllkrug (Central-Ausschuß für Innere Mission); Hervorhebg. i. O.)

Für Otto PERL hatte das Engagement für die Selbsthilfeidee einschneidende persönliche Konsequenzen, denn es brachte ihm, »keine vier Wochen nach der Gründung des SBK die Entlassung aus dem Heim, da, wie der Leiter der Anstalt telephonisch einem Freunde von mir mitteilte, er einen ›Spartakisten‹ in seiner christlichen Anstalt nicht dulden könne.« (PERL1946b, 1)

Der immer wiederkehrende Vorwurf der linkspolitischen Orientierung des SBK ist besonders interessant angesichts der Tatsache, daß der Bund gerade die politische Neutralität seiner Mitglieder in die SATZUNG aufgenommen hatte und diesen Aspekt immer wieder hervorhob (GRUHL [1919/20], 2; MALIKOWSKI 1929, 185; WULFF am 29.07.1927, 8f). Einerseits mag es sich bei diesem Vorwurf tatsächlich um eine pure Diffamierung gehandelt haben, andererseits war die Gründung des SBK und das Bestreben, einen Subjektstatus innerhalb der Fürsorge für »Krüppel« zu erreichen, als Ausdruck eines sich grundsätzlich verändernden Selbstbewußtseins gesellschaftlicher Gruppen zu werten, »die bisher mehr Objekte und Opfer als handelnde Subjekte der Geschichte waren.« (FANDREY 1990, 165)

Vor diesem Hintergrund drohte der Inneren Mission, ihren Einrichtungen und den Leitern[75] der Anstalten der Verlust ihrer Macht und ihrer Tätigkeitsbereiche. »Die reaktionären Heim- oder Fürsorgedirektoren waren um ihre nahrhafte Domäne besorgt.« (Perl 1946b, 1) Auch Hans HARMSEN deutete die Konflikte zwischen den Funktionären der Inneren Mission und den Mitgliedern des Selbsthilfebundes an, aus seiner Sicht ergaben sie sich einerseits

»aus ungebührlichen Forderungen der Mitglieder des Perlbundes, zum anderen vielleicht aber auch aus der Einstellung der Anstalten, die den Krüppel betreuen will, und der Selbstorganisation innerlich ablehnend gegenüber steht. Auf der Bundestagung 1929 wurde auch besonders betont, daß immer wieder der Versuch gemacht wird, die in Heimen untergebrachten Krüppel dem Bunde abtrünnig zu machen.« (HARMSEN am 2.11.1930, 3)

Gerade die Selbstorganisation der Körperbehinderten stellte in den Augen der Inneren Mission das suspekte und gefährliche Moment dar. In einem Schreiben aus dem Jahre 1928 hieß es über den Bund:

»Er verfolgt daher dieselben Hauptziele wie alle bereits bestehenden Organisationen der Krüppelfürsorge, vor allem auch die altbewährten Krüppelanstalten der Inneren Mission. Der Bund unterscheidet sich nur dadurch, daß er die Krüppel selbst organisieren will, und daher auch seine Mitglieder hauptsächlich unter den Krüppeln sucht und wirbt.« (SCHREIBEN des Central-Ausschusses der Inneren Mission vom 28.02.1928, 1)

Der Versuch der Befreiung aus bisher bestehenden gesellschaftlichen Hierarchien und autoritären Strukturen, das Einfordern von Rechten, die Definition als Interessengruppe und die Einführung demokratischer Organisationsstrukturen innerhalb des SBK ließen auf eine linkspolitische Orientierung schließen. Tatsächlich standen eine Reihe der aktiven und in der Öffentlichkeit hervortretenden Mitglieder des SBK den sozialdemokratischen Parteien und den Gewerkschaften nahe. Auf den Selbsthilfebund und seine Aktivitäten wurde auch im VORWÄRTS, dem Parteiorgan der SPD, hingewiesen.[76]

Die Innere Mission beobachtete diese Entwicklung innerhalb ihres eigenen Klientels mit großem Mißtrauen und verfolgte die Aktivitäten des Selbsthilfebundes durch die systematische Sammlung von Flugblättern und Aufrufen des Bundes (SCHREIBEN des Central-Ausschusses der Inneren Mission vom 28.02.1928, 2). Gleichzeitig versuchten die Vertreter der Inneren Mission immer wieder, durch unterschiedliche Maßnahmen Einfluß auf den Bund und seine Entwicklung zu nehmen und ihn damit unter Kontrolle zu bekommen. Alle zur Verfügung stehenden Verbindungen und Machtmittel wurden dazu ausgenutzt.

»In Verhandlungen, die zwischen der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und dem Perlbund auf Veranlassung des preußischen Staatskommissars für Wohlfahrtspflege stattgefunden haben, wurde erreicht, daß der Perlbund im Anschluß an die Deutsche Vereinigung und mit dieser gemeinschaftlich arbeitet. Es bleibt abzuwarten, wie sich der Bund entwickelt und wie sich seine Tätigkeit gestaltet.« (SCHREIBEN des Central-Ausschusses der Inneren Mission vom 28.02.1928, 1)

Trotz seiner akzeptierenden Haltung gegenüber dem SBK und seinem Bemühen um Sachlichkeit gab jedoch auch Hans HARMSEN den Gedanken der Kontrolle nicht auf:

»Ich persönlich bin der Meinung, daß man auch heute noch die Bestrebungen der Organisation trotz der darin heute schon stark herrschenden politischen Strömungen aus dem sachlichen Gesichtspunkte heraus fördern sollte. Es wäre dabei gleichzeitig zu versuchen, in den einzelnen Gruppen die Führung zu bekommen, um dadurch dann auf die Gesamtorganisation entsprechend einwirken zu können.« (HARMSEN am 2.11.1930, 3)

Doch scheinen die Versuche der Vereinnahmung des Bundes nicht immer befriedigend gelungen zu sein, denn es wurde wiederholt bemängelt, »daß der Perlbund immer noch nicht diejenige Zuverlässigkeit zeige, die ein gedeihliches Zusammenarbeiten gewährleiste.« (SCHREIBEN des Central-Ausschusses der Inneren Mission vom 28.02.1928, 2)

Von seiten der behördlichen »Krüppelfürsorge« fand der Selbsthilfebund jedoch Anerkennung. Den Behörden ging es nicht um die Aufrechterhaltung einer bereits lange vorhandenen Machtstellung, und gleichzeitig half der Bund durch seine fürsorgerische Tätigkeit Geld einzusparen. Das Jugendamt der Stadt Berlin, Abteilung »Krüppelfürsorge«, teilte durch den Obermagistrat KNAUT am 18. Januar 1924 in einem beglaubigten Schreiben mit:

»Die Ausführung des Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes liegt den Landarmenverbänden und den Stadt- und Landkreisen ob. Diese Behörden sind aber nicht in der Lage, die Krüppelfürsorge ohne die Mitarbeit der freiwilligen Liebestätigkeit durchzuführen.

Einer der wichtigsten Verbände, die den Behörden ihre Unterstützung in weitgehender Weise leihen, ist der ›Selbsthilfebund der Körperbehinderten‹, der fast nur aus Krüppeln besteht und von solchen in musterhafter Weise verwaltet wird. Bei der Berufsberatung und Berufsausbildung der Krüppel leistet er unschätzbare Mitarbeit. Gemäß seinem Grundsatze der Selbsthilfe sucht er die körperlich Behinderten erwerbsfähig und wirtschaftlich selbständig und zu lebensbejahenden innerlich frohen Menschen zu machen. Mit eiserner Energie und aufopfernder Hingabe verfolgt er unter wirtschaftlich äußerst schwierigen Verhältnissen sein Ziel. Da die Behörden infolge ihrer finanziellen Notlage dem Bund in wirksamer Weise nicht helfen können, wird er aufs wärmste zur Unterstützung empfohlen.« (HARMSEN am 2.11.1930, 2; WILKEN 1983a, 66)

Übereinstimmung zwischen staatlicher »Krüppelhilfe« und der Selbsthilfe bestand in dem Ziel, mit einer Reihe von Maßnahmen, wie sie das Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920 vorsah, die individuelle und gesellschaftliche »Entkrüppelung« anzustreben. »Entkrüppelung« beinhaltete die Meldung aller »Krüppelkinder«, die Früherkennung von körperlichen Behinderungen und die entsprechende orthopädisch-medizinische Behandlung sowie die Förderung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher durch eine Schul- und Berufsausbildung als Grundlage wirtschaftlicher Selbständigkeit und sozialer Unabhängigkeit. Auf gesellschaftlicher Ebene zielten die Maßnahmen der »Entkrüppelung« auf die finanzielle Entlastung des Staatshaushaltes ab.

Bei allen überschneidenden Ansichten von »Krüppelfürsorge« und dem Selbsthilfebund der Körperbehinderten sahen die Betroffenen den eigentlichen Sinn der Selbsthilfe jedoch darin, die Persönlichkeitsentwicklung von körperbehinderten Frauen und Männern zu unterstützen, wobei Friedrich MALIKOWSKI die Überzeugung äußerte, daß diese Entwicklung erst in der Gemeinschaft mit Gleichgesinnten völlig abgeschlossen werden könnte. »Erst das Geben und Nehmen im Kreis der Gefährten gibt dem Körperbehinderten die letzten Werte.« (MALIKOWSKI 1929, 185) Die wesentliche Aufgabe der

»Krüppelhilfe ist es, den Körperbehinderten von allen Schwächen und Hemmungen, die ihn an der Entfaltung seiner Persönlichkeitskräfte hindern, zu erlösen und dafür alles Starke und Gute in ihm zu pflegen. Auch für den Krüppel hat ja das hohe Entwicklungsziel zu gelten, das in dem Goethe'schen Wort zum Ausdruck kommt: ›Höchstes Glück der Menschenkinder ist doch die Persönlichkeit.‹ Alle Maßnahmen der Krüppelhilfe wie ärztliche Behandlung, Erziehung, berufliche Ausbildung, Unterbringung, Beschaffung geeigneter Arbeit haben diesem einen Ziel zu dienen.« (MALIKOWSKI 1929, 185)

Selbstsicherheit und Selbstbewußtsein von Menschen mit Körperbehinderungen sah der SBK durch die Ausübung einer Tätigkeit oder Arbeit verwirklicht, die den Fähigkeiten und Kräften der Person angemessen war. Dieses Prinzip findet sich heute als grundlegender Bestandteil der »formazione in situazione« wieder, den Bemühungen um berufliche »Integration« von Menschen mit Behinderungen und sozialen Benachteiligungen in Italien (SCHÖLER 1996, 178ff). Friedrich MALIKOWSKI führte den Gedanken konsequent zu Ende.

»Die Fürsorge wird nur dann ihre Pflicht restlos erfüllen, wenn sie auch die Schwerstbehinderten heranbildet zum Persönlichkeitsmenschen und zum begeisterten und tatfrohen Anhänger der Selbsthilfeidee. Dann aber kann sie sich auch ihrer Arbeit in den Erfolgen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe freuen.« (MALIKOWSKI 1929, 187)

2.1.2 Aufbau und Organisation, Ziele und Aktivitäten

Der Selbsthilfebund der Körperbehinderten war als Bundesverband organisiert und über Landesverbände, Ortsgruppen und Einzelmitglieder über das ganze Deutsche Reich verteilt. Zu den Landesverbänden zählten Berlin-Brandenburg, Bayern, der Freistaat Sachsen, Niederschlesien, Ostpreußen, Rheinland und Thüringen (vgl. KB 1 (1931) und 2 (1932)). Die Hauptgeschäftsstelle des SBK befand sich in Berlin. In den ersten vier Jahren des Bestehens waren die Unterlagen des Bundes über drei, vier Privatwohnungen verteilt.

Der Bund hatte sich die »rechtzeitige, möglichst lückenlose Ermittlung der seit Geburt, durch Krankheit oder Unfall (aber nicht durch Kriegsbeschädigung) mit körperlichem Krüppeltum Behafteten, besonders der geistig Regen« (SATZUNG des SBK, §2a) in Stadt und Land zur Aufgabe gemacht. Der Wunsch des SBK, das geistige Potential Körperbehinderter bei ihrer Förderung und Erwerbsbefähigung zu berücksichtigen, beinhaltete zu diesem Zeitpunkt noch keine Abgrenzung im Sinne einer Abwertung von Menschen mit anderen als körperlichen Behinderungen. Vielmehr ging es darum, »jeden Körperbehinderten seinen Anlagen entsprechend zu fördern und einzusetzen, nicht nur zu ›verwahren‹ in einem Heim. Insbesondere geistige Arbeit anstelle der üblichen ›Krüppelarbeit‹ (wie Stuhlflechten, Bürstenbinden u.ä.) nach Neigung und Fähigkeiten.« (RASSOW 1925, 226)

Unabhängig von Alter, politischer und konfessioneller Orientierung sollten möglichst alle Körperbehinderten in den SBK aufgenommen werden. Da die Fragen, die mit der Behinderung in Zusammenhang standen, das verbindende Element aller Bundesmitglieder darstellten und körperbehinderte Menschen in allen sozialen Schichten zu finden waren, schlossen die SATZUNGEN des Bundes politische und religiöse Betätigung aus (SATZUNG des SBK, §1). »Natürlich muß der Bund die Körperbehinderten aller Volksschichten umfassen und politische wie religiöse Neutralität wahren.« (WULFF am 29.09.1927, 8f)

Die übergeordneten Ziele, die der Bund anstrebte, lagen in der Anerkennung körperbehinderter Menschen als »vollwertige« Mitglieder der Gesellschaft, der umfassenden Förderung des einzelnen im Sinne seiner individuellen Persönlichkeitsentfaltung und in der Erlangung wirtschaftlicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit. Die Einzelziele des Selbsthilfezusammenschlusses lauteten:

»1. Zusammenschluß aller körperlich Behinderten, besonders der Jugendkrüppel, und aller Gesunden, die Anteil nehmen wollen an Krüppelschicksalen.

2. Einflußnahme durch den Bund auf Behörden und Öffentlichkeit. Die Armenpflege für den hilflosen Krüppel muß abgelehnt werden durch gesetzliche Maßnahmen, die Rechte geben, statt drückender und freiheitsbeschränkender Wohltaten.

3. Sachgerechte Förderung der für den körperlich Behinderten wichtigen Ausbildungsmöglichkeiten, insbesondere Freimachung der Bildungswege für die geistig Regsamen.

4. Kostenlose Beratung in allen Lebensschwierigkeiten und Berufsfragen.

5. Den Krüppelfähigkeiten angepaßte Arbeitsvermittlung, insbesondere Einrichtung von Arbeits- und Wohngemeinschaften für die halben Kräfte und die Schwerbehinderten, die bei ihren Familienangehörigen nicht bleiben können und für das Siechenhaus doch noch zu rüstig sind.

6. Schaffung einer Hilfs- und Darlehenskasse für Gefährten in besonderen Notfällen.

7. Veranstaltung von Zusammenkünften zu frohsinniger Unterhaltung und förderndem Erfahrungsaustausch. Hebung des geistigen Lebens unter den körperlich Behinderten durch bildende Vorträge und Pflege kultureller Bestrebungen.

8. Herausgabe einer Bundeszeitschrift zur Pflege des geistigen Zusammenhaltens und Vertretung aller Interessen der Körpergebrechlichen.

9. Vermittlung eines Briefwechsels zwischen den ganz Hilflosen und Einrichtung einer guten Bücherei besonders für die Bewegungsgehemmten.« (Prospekt. Der Bund zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten (Otto Perl-Bund) [1921])

Zu den Aufgabenbereichen des Bundes zählt u.a. die Beratung bei Fragen der ärztlichen Behandlung und der Entwicklung orthopädischer Apparate und technischer Hilfsmöglichkeiten. Ein grundsätzlicher Schwerpunkt der Bundesarbeit lag in der Erwerbsertüchtigung Körperbehinderter, in der Berufsbeschulung und in der Beschaffung von Arbeitsmöglichkeiten. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt bestand in der Mitarbeit bei der Fürsorgegesetzgebung u.a. sozialpolitischen Maßnahmen sowie in der Umsetzung der Gesetze in die Praxis durch beratende und fürsorgerische Tätigkeiten. Aber auch die geistige und kulturelle Anregung der SBK-Mitglieder gehörte zu den Aktivitäten des Bundes. Die Aufführung von Theaterstücken, Musikabende, Diavorführungen, Ausflüge und Feste nahmen einen wichtigen Platz im Bundesgeschehen ein. Durch vielfältige Unternehmungen regten die Mitglieder einander zu Erfahrungsaustausch und zu gegenseitiger Beratung und Unterstützung an. Verfügte ein Mitglied über eine spezielle Fähigkeit, gab er sie an seine Gefährten und Gefährtinnen weiter, z.B. durch Lehrkurse zur Ausbildung in freier Rede. So bildeten verschiedene Veranstaltungen, wie Lehr- und Rednerabende, Vorträge und Feste feste Bestandteile der Pflege von Kultur und Geselligkeit (MALIKOWSKI 1929, 186f).

Auf Flug- und Werbeblättern machte der Bund seine Vorhaben bekannt und rief zur Mitgliedschaft auf. Die Behörden der »Krüppelfürsorge« wurden über die Zielsetzungen des Bundes informiert, Anzeigen und Berichte in der Presse machten »Gesunde« und Menschen mit Körperbehinderungen auf den Zusammenschluß zum Zweck der Selbsthilfe aufmerksam. Daneben veranstaltete der Bund zahlreiche Werbeversammlungen, auf denen die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedeutung des Bundes dargestellt wurde. Für viele Gefährten und Gefährtinnen stellte die Teilnahme an Versammlungen ein Problem dar, weil sie den Versammlungsort nicht ohne Hilfe erreichen konnten. Daher wendete sich der Bund mit Aufrufen an die Öffentlichkeit und bat Besitzer von Automobilen, ihren Wagen für Transporte zur Verfügung zu stellen. Fahrer vom Deutschen Roten Kreuz erklärten sich bereit, die Teilnehmer und Teilnehmerinnen von Zusammenkünften des Bundes zum jeweiligen Treffpunkt und wieder zurückzubringen. Neben den Werbeversammlungen unternahmen die Mitglieder des Selbsthilfebundes Werbereisen durch ganz Deutschland, um die Gründung des Bundes, seine Organisation und seine Arbeitsziele bekannt zu machen. Über Rundschreiben an die für die »Krüppelfürsorge« zuständigen Stellen, ermittelten die Bundesmitglieder zunächst die Anschriften von »Krüppeln« in einzelnen Städten und suchten sie in deren Wohnungen oder in den Heimen auf, um sie für die Bundesarbeit zu gewinnen. Die Anstrengungen trugen Früchte, denn neu geworbene Gefährten und Gefährtinnen setzten die Arbeit ihrerseits mit der Gründung von Ortsgruppen und anderen Aktivitäten fort.

Für die dringendsten Aufgaben des Bundes wurden verschiedene Gruppen bzw. Dienste eingerichtet. Dazu gehörten vor allem der Heimdienst und der Kinder- undJugenddienst. Der Heimdienst diente der Kontaktpflege mit bettlägerigen Mitgliedern und trug wesentlich dazu bei, daß diese nicht vom Bundesgeschehen ausgeschlossen wurden. Leichter behinderte Mitglieder, die eigenständig fortbewegen konnten, suchten weniger mobile Gefährten und Gefährtinnen in ihren Wohnungen oder in den Anstalten auf, um mit ihnen Gespräche zu führen, über den Stand der Bundesarbeit zu informieren, Lesestoff auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und Freundschaften zu pflegen. Auch die Bundeszeitschrift war ein wichtiges Verbindungsmittel zwischen denjenigen, die ihre Wohnung oder das Heim nicht verlassen konnten und den beweglicheren Mitgliedern des Bundes (MALIKOWSKI 1929, 187).

Die Kinder- und Jugendarbeit des SBK stellte eine Domäne der behinderten Frauen des Bundes dar. Die Bildung von Kinder- und Jugendgruppen sowie die erzieherische und fürsorgerische Betreuung der »jugendlichen Gefährten« wurde vom Bund als Arbeitsschwerpunkt der Kulturpflege zugeordnet. Die körperbehinderten Kinder und Jugendlichen sollten möglichst früh mit der Arbeit des Bundes vertraut gemacht werden und allmählich in das Bündnis hineinwachsen. So hieß es in einem Artikel des NACHRICHTENDIENSTEs:

»Im Jugendlichen sehen wir schon den späteren Mitkämpfer, den wir zu unseren Aufgaben hinführen wollen. Dem Kinde müssen wir mit Ehrfurcht vor dem Werden in ihm entgegentreten, das erst einmal zu einem eigenen Sein gelangen will. Wir dürfen nur ganz vorsichtig versuchen, dieses Sein in unsere Bewegung einströmen zu lassen.« (WULFF 1930c, 134)

2.1.3 Engagement körperbehinderter Frauen

Bei der Durchsicht der Bundeszeitschrift werden eine Reihe von Frauen als Aktivistinnen des Selbsthilfebundes erkennbar. Marie GRUHL, Hedwig RANDOW, Hilde WULFF, Irma DRESDNER, Inge FEHR und Else SCHULZ

zählen zu denjenigen, die sich regelmäßig und selbstbewußt in Artikeln äußerten und das Bundesgeschehen entscheidend prägten und mitbestimmten. Alle Frauen übernahmen wichtige Funktionen innerhalb des Bundes und waren verantwortlich für bestimmte Schwerpunkte der Arbeit. Marie GRUHL, die sich bereits als Mitbegründerin des SBK hervorgetan hatte, bekleidete von 1919 bis 1922 das Amt der Schriftführerin des Bundes, von 1922 bis 1929 übernahm sie die Geschäftsführung des SBK. Ihr Einsatz galt vor allem der Sorge um die Belange der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen und der gemeinsame Erziehung »krüppelhafter« und »gesunder« Kinder. Auf ihre ausgedehnten Studienreisen habe ich bereits hingewiesen. Zahlreiche Veröffentlichungen[77] in Form von Vorträgen und Aufsätzen, die sowohl in der Bundeszeitschrift als auch in pädagogischen und fürsorgerischen Fachzeitschriften erschienen, ergänzten ihre Tätigkeit.

Die weiblichen Mitglieder des SBK betätigten sich vor allem auf den Gebieten Erziehung und Bildung, Kinder- und Jugendarbeit, Kulturpflege und Psychologie. Dabei stellte die Kinder- und Jugendarbeit des Bundes den Bereich der Bundesarbeit dar, in dem sie vorrangig aktiv waren, insofern widmeten sie sich einem für die Zeit typischen, weiblichen Aufgabenkreis.

Der Tonfall der Veröffentlichungen in der Bundeszeitung läßt auf ein für die Zeit außergewöhnliches Maß an Gleichberechtigung zwischen den Frauen und Männern des SBK schließen. Die Kategorie Geschlecht scheint hinter der angestrebten Emanzipation als Menschen mit Behinderungen weniger wichtig gewesen zu sein. Das einende Kriterium bestand in dem Merkmal der körperlichen Behinderung sowie in den daran gebundenen, persönlichen und sozialen Erfahrungen und Prägungen der einzelnen und dem Wunsch nach Gleichstellung mit »gesunden« Menschen.

Frauenspezifische Themen wurden im NACHRICHTENDIENST nicht erörtert, auch wurde für die Ziele der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung auf dieser Ebene nicht gestritten oder gekämpft. Verbindungen zur bürgerlichen Frauenbewegung bestanden insofern, als die soziale Berufsarbeit, die Fürsorgearbeit, auf die Initiative der Frauenbewegung zurückzuführen war und die Mehrzahl der Fürsorgerinnen die entsprechenden Ausbildungsinstitutionen, wie z.B. die Sozialen Frauenschulen[78], durchlaufen hatten und Ämter innerhalb des Fürsorgeapparates bekleideten. Innerhalb der behördlichen »Krüppelfürsorge« zählten sie sicherlich mit zu den Verhandlungspartnerinnen des Selbsthilfebundes. Somit waren sie eher mit den Alltagsgeschäften des SBK verbunden, aber auf der öffentlichen Ebene des Bundesgeschehens traten sie nicht explizit in Erscheinung. Private und berufliche Verbindungen zwischen aktiven Frauen des SBK sowie der bürgerlichen und proletarischen Frauenbewegung können für Hilde WULFF nachgewiesen werden. Ihre Biographie ist einerseits verbunden mit Persönlichkeiten innerhalb der Frauenbewegung wie der von Marie-Elisabeth LÜDERS[79] und von Hermine ALBERS[80], andererseits hatte sie ihre Berufsausbildung als Wohlfahrtspflegerin und Jugendfürsorgerin an den Sozialen Frauenschulen absolviert. Es kann angenommen werden, daß dieser persönliche Hintergrund in die Arbeit des SBK mit einfloß, ohne aber offiziell diskutiert zu werden.

Auf die besondere Berücksichtigung spezifisch weiblicher Belange durch den SBK finden sich nur zwei Hinweise, einer davon ist der auf die Lehrwerkstätten des Bundes in der Adalbertstr. 72, in der insbesondere Mädchen ausgebildet werden sollten. »Er [der Bund] hat gerade jetzt in Berlin in Verbindung mit dem Hauptgesundheitsamt Lehrwerkstätten für Krüppel eingerichtet, besonders für Mädchen.« (SCHREIBEN des Central-Ausschusses der Inneren Mission vom 28.02.1928, 2) Auch Friedrich MALIKOWSKI wies auf diesen Zusammenhang hin (MALIKOWSKI 1934, 24).

Es ist allerdings auch zu erwähnen, daß Themen und Fragen, die üblicherweise dem Aufgabenkreis von Frauen zugeordnet wurden, wie z.B. im Zusammenhang mit der Haushaltsführung, mit Ehe, Mutterschaft und Kindererziehung ebenso wenig erörtert wurden wie Fragen der weiblichen Emanzipation. Die Probleme, die der Selbsthilfebund in der Weimarer Zeit lösen helfen wollte und die auch die einzelnen Mitglieder, unabhängig vom Geschlecht bewegten, betrafen in erster Linie ihre Existenz als Menschen mit Behinderungen.

Die Frage nach Ehe und Kindern stellte sich, - im Vergleich zu »Gesunden« - für Menschen mit Körperbehinderungen aus einer anderen Perspektive. Die in Frankfurt/a.M. lebende Jüdin und Pädagogin Irma DRESDNER berücksichtigte in ihrer Befragung »Über Körperbehinderung und seelische Entwicklung« (1933b)[81] die Selbstzeugnisse und Erfahrungen körperbehinderter Männer und Frauen auch in Bezug auf Liebe, Ehe und Kinder. Aus ihrer Untersuchung ging hervor, daß die Mehrzahl der seit Kindheit Körperbehinderten eine Liebesverbindung oder Heirat für sich von vornherein ausschloß, entweder weil die Eltern sie bereits früh darauf vorbereitet hatten, daß sie keine Partner oder Partnerinnen finden würden und/oder aber weil sie tatsächlich entsprechende Erfahrungen machten. So äußerte sich eine der Befragten:

»Über Liebe dachte ich wie jeder normale Mensch und wenn ich auch bisher ein groß Teil Liebe empfangen durfte, so wird mir die völlige Entsagung, welche ich mir selbstverständlich schweigend auferlege, sehr schwer. Ebenso ist es mit der Ehe, obwohl trotz meiner körperlichen Behinderung schon verschiedentlich die Versuchung an mich herangetreten ist.« (zit. n. DRESDNER 1933b, 415)

Der Wunsch nach eigenen Kindern, der von den befragten körperbehinderten Frauen geäußert wurde, wurde teilweise bereits im Kindesalter aufgegeben, z.B. weil Unklarheit darüber herrschte, ob die Betreffende ihre Behinderung vererben würde.

»Daß mir das Mutterglück versagt sein würde, habe ich tief bedauert und dies auch offen ausgesprochen. Als Kind schon beschäftigte mich die Frage, ob ich als Beingelähmte wohl gesunde Kinder haben könne. Ich hatte etwas von Vererbung läuten hören, wagte aber nicht, mir hierüber richtige Auskunft einzuholen.« (zit. n. DRESDNER 1933b, 416)

Über die Person Irma DRESDNER habe ich nur spärliche Hinweise finden können. Ihre Lebensdaten sind nicht bekannt. Auch sie war seit ihrer Kindheit körperbehindert, und auch ihr Interesse galt vorwiegend körperbehinderten Kindern. Bereits 1932 hatte Irma DRESDNER eine Befragung unter den Mitgliedern des Selbsthilfebundes durchgeführt, die der Frage nachging, »Welchen Einfluß hat Ihre Körperbehinderung auf Ihre seelische Entwicklung ausgeübt?«. Die Ergebnisse veröffentlichte Irma Dresdner in der Bundeszeitschrift des 1931 gegründeten Reichsbundes der Körperbehinderten[82], in der schweizerischen Zeitschrift DIE INVALIDE FRAU[83] und in einer psychologischen Fachzeitschrift.[84] Hier liegt also ein weiterer Hinweis auf ein geschlechtsspezifisches Engagement körperbehinderter Frauen im Sinne weiblicher Emanzipation vor.

Die Befragungen Irma DRESDNERs stellten eine Form der Auseinandersetzung mit dem »Krüppelpädagogen« Hans WÜRTZ und seiner »Krüppelseelenkunde« dar und setzten die Selbstzeugnisse körperbehinderter Menschen in bezug auf die Wahrnehmung der eigenen Behinderung gegen die einseitig negativen Charakterzuschreibungen von WÜRTZ. Über mehrere Jahre engagierte sich Irma DRESDNER im Selbsthilfebund, ab 1931 im Reichsbund der Körperbehinderten (DRESDNER 1933b, 403). Im Zuge der »Gleichschaltung« des RBK mit der »Machtübernahme« der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wurde Irma DRESDNER vom Bund ausgeschlossen, weil sie Jüdin war. Sie plantedie Gründung eines Zusammenschlusses der jüdischen Körperbehinderten (KB 3 (1933), 78). Nach ihrem Ausschluß aus dem Reichsbund taucht ihr Name weder in der Bundeszeitschrift noch in anderen Publikationsorganen wieder auf. Ob ein Bündnis jüdischer Körperbehinderter zustande kam, konnte ich nicht ermitteln.

2.1.4 Zum Konflikt zwischen Selbsthilfe und »Krüppelfürsorge«

Die von begründete »KrüppelseelenkundeHans WÜRTZ sowie deren Ableitungen für die Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher Selbsthilfebund der Körperbehinderten wende ich mich nun der Kritik an der WÜRTZ'schen »Krüppelseelenkunde« aus den Reihen körperbehinderter Erwachsener zu. Dabei beziehe ich mich in der Hauptsache auf Friedrich MALIKOWSKI, von dem eine Vielzahl von Äußerungen zu diesem Themenkomplex vorliegt. Ergänzend stelle ich Ausschnitte aus den »krüppelpsychologischen« Studien von Irma DRESDNER vor, deren Ergebnisse ganz im Gegensatz zu den theoretischen Konstrukten von Hans WÜRTZ standen.

Im Rückblick auf die Entwicklung des Selbsthilfebundes bis 1933 beschrieb Friedrich MALIKOWSKI das Jahr 1922 als den Zeitraum, in dem die Arbeit des Bundes vorwiegend bestimmt wurde durch den

»[...] Abwehrkampf gegen eine sich in Absonderlichkeiten und betonter Kompliziertheit sich bewegenden Krüppelpsychologie, die der Welt weis machen wollte, als könne ein Mensch mit körperlichen Behinderungen und Fehlern gar nicht natürlich und gemeinschaftsfreundlich denken und empfinden.« (MALIKOWSKI 1934, 21; Hervorhebg. i. O.)

Hans FÖRSTER bezeichnete die Theorie des Pädagogen WÜRTZ' schlichtweg als Irrlehre (ND 4 (1922), 6). Die Kritik des Selbsthilfebundes bezog sich auf vier Hauptaspekte der »Krüppelseelenkunde«, nämlich auf

  • die Definition des Beziehungsverhältnisses zwischen »Krüppeln« und »Krüppelpädagogen«,

  • das assimilative Verständnis von sozialer Eingliederung körperbehinderter Menschen,

  • die Definition »des Krüppels« als physisch und psychisch von der Norm »der Gesunden« abweichendes Sonderwesen und den daraus abgeleiteten Aspekten seiner Persönlichkeitsbildung und -entfaltung und

  • die grundsätzliche Frage nach der Wissenschaftlichkeit der WÜRTZ'schen Theorie.

MALIKOWSKI wendete sich grundsätzlich gegen das von WÜRTZ definierte hierarchische Beziehungsverhältnis zwischen »Krüppeln« und »Krüppelpädagogen«. Bei WÜRTZ werde, so MALIKOWSKI,

»ganz unzweideutig der sittenlose Körpergebrechliche dem zielbewußt gütigen, gesunden Erzieher gegenübergestellt. Wenn in einer Schule mit gesunden Kindern ein Lehrer derart von seinen Schülern und von sich spräche, würde man seine Pädagogik kaum allzu hoch einschätzen dürfen.« (MALIKOWSKI 1922a, 5)

WÜRTZ sah Menschen mit Körperbehinderungen als »Minderwertige«, während er die professionellen, »gesunden Krüppelpädagogen« als »Höherwertige« wahrnahm. Die Lösung des »Krüppelproblems« mit dem Ziel der sozialen Eingliederung körperbehinderter Menschen, lag nach Ansicht von WÜRTZ in deren »Vermenschlichung« (POORE 1984, 70) und Anpassung an die »Kraftwerte der Gesunden«, ein Prozeß, der sich seiner Ansicht nach nur unter Anleitung eines ethisch hochstehenden »Krüppelerziehers« vollziehen konnte. Er führte in diesem Zusammenhang aus:

»Aus diesem Grunde muß auch der Krüppelerzieher ein mannhaftes Wesen an sich tragen. Der Krüppel muß sein sittliches Kämpfertum an ihm ausrichten, stärken, stählen können. Weiche, allzu geschmeidige, zu sehr nach innen gewandte Naturen taugen nicht recht ins Krüppelheim [...]. Der Krüppel darf eine gewisse Härte und Schärfe seines Wollens und Denkens im allgemeinen nicht aufgeben, wenn er nicht zugleich auch den inneren Halt verlieren soll. Man muß hier sich taktvoll in die inneren Bedingungen der Gemütsentkrüppelung hinein empfinden ... Jedermanns Sache ist das nicht. Aber schließlich darf man sich auch nicht zu sehr darüber wundern, daß zu differenzierten pädagogischen Einwirkungen auch eine bestimmte Art von Gemüt und Seele im Erzieher selbst gehört. In der Krüppelfürsorge wird es nur besonders bemerkbar, daß zu jedem Beruf eine innere Berufung gefordert wird. Auf keinen Fall würde eine segensreiche pädagogische Tätigkeit im Krüppelheim entfaltet werden können, wenn alle Erzieher selbst Krüppel wären.« (WÜRTZ 1920, 33; Hervorhebg. i. O.)

MALIKOWSKI hingegen wandte gegen die »bedenkliche Tieferstellung des körpergebrechlichen Zöglings gegenüber dem Erzieher [...]« (MALIKOWSKI 1922b, 3) ein, daß diese sich als starker Bewußtseinsinhalt des Lehrenden auch dem Schüler bemerkbar machen und [...] so für die Anbahnung eines rechten Vertrauensverhältnisses sehr schädigend wirken [muß].« (MALIKOWSKI 1922b, 3) Die Auffassungen von Hans WÜRTZ schrieben den bereits bestehenden Status körperbehinderter Menschen als Objekten der Fürsorge weiterhin fest, während der SBK über das Selbsthilfekonzept ein Subjekt-Subjekt-Verhältnis innerhalb der »Krüppelfürsorge« anstrebte. Persönlichkeitsentfaltung sei nur dort möglich, so konstatierte Otto PERL in diesem Zusammenhang,

»wo die Lebensform den Krüppel aktiv sein läßt, wo sie ihm das Bewußtsein verleiht, daß sie seine Ordnung ist, die nicht den Krüppel als Mittel, sondern als Zweck behandelt, die alle Freiheit der Höherentwicklung seines Wesens und Willens in seiner Hand läßt.« (PERL 1926, 53)

Die Bestimmung der »Krüppelpädagogen« bzw. der professionellen »Krüppelfürsorger« als den Subjekten und der »Krüppel« als den Objekten der »Krüppelfürsorge« zog zwangsläufig ein assimilatives Verständnis von gesellschaftlicher Eingliederung nach sich. Dabei bildete die Erziehung zu Fleiß und Arbeitswilligkeit die Voraussetzung zur Teilnahme am Leben der Gemeinschaft der »Normalen«, der »Gesunden« (POORE 1984, 70). Die physische »Entkrüppelungsarbeit« durch die Orthopädie, die der Herstellung »normalen« Aussehens und größerer Bewegungsfreiheit diente (POORE 1984, 70), wurde ergänzt durch die psychische »Entkrüppelung«. Im Rahmen dieser von WÜRTZ als »sittliche Ausgleichsarbeit« (WÜRTZ 1920, 31) bezeichneten Betätigung der »Krüppelpädagogik« wurde Arbeit als Erziehungsmittel im Sinne einer Sozial- und Gemeinschaftsleistung eingesetzt (SIERCK 1992a, 18). MALIKOWSKI wendete sich jedoch gegen eine Erziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher, die deren Gemeinschaftsfähigkeit fast ausschließlich durch »die Angleichung der Krüppelleistungen an die der Gesunden erstrebt« (MALIKOWSKI 1922b, 4) und »alle Glücksmöglichkeiten [...] in direkte Verbindung mit selbstgetätigten Erfolgsmöglichkeiten« (ebd., 4) brachte. In der von WÜRTZ propagierten Heimerziehung sowie in der »nur auf Leistung hinarbeitenden Krüppelerziehung« lag nach Ansicht MALIKOWSKIs

»die große Gefahr der Züchtung eines Krüppelvirtuosentums. Verstärkt wird dieser Eindruck noch durch die Betonung, daß der Erzieher an jedem kleinsten Erfolge des Behinderten Mitfreuen und Mitgefühl zeigen solle. Dies Mitfreuen in zu starker Dosis und zu absichtlich gegeben, kann leicht die Unbefangenheit des Zöglings zerstören und ihm zu einem sich immer beobachtet und besichtigt fühlenden »Künstler« machen. Auch das verkrüppelte Kind muß wie das gesunde der Pflicht gehorchend seine Aufgaben erledigen und darf nicht für jeden seiner Fortschritte eine besondere Belobigung erwarten.« (MALIKOWSKI 1922b, 4)

Die körperliche und seelische Heilung der als Mängelwesen definierten körperbehinderten Menschen diente ihrer Anpassung an die bestehende gesellschaftliche Norm des »gesunden« Menschen. Der Orthopädie, mehr noch aber der »Krüppelpsychologie« und der »Krüppelpädagogik« kamen dabei polizeiliche Funktionen zu, indem sie angeblich seelische und schwerwiegende soziale Defekte an Menschen mit Körperbehinderungen diagnostizierten und die betreffenden Personen einer korrigierenden Behandlung zuführten, die sich in speziellen Einrichtungen unter der steten Überwachung, Beobachtung, Kontrolle und Beurteilung von »Krüppelpädagogen« vollzog.

Im Gegensatz zu Hans WÜRTZ sahen die Mitglieder des SBK jedoch keine monokausale Verknüpfung zwischen körperlicher Behinderung und psychischen bzw. charakterlichen Mängeln von körperbehinderten Menschen und wendeten sich gegen die Stigmatisierung durch die Zuschreibung sozialer und moralischer Minderwertigkeit. Zwar betonte Irma DRESDNER: »Natürlich wird der Einfluß des Krüppeltums auf das Geistesleben und den Charakter der Betroffenen nicht bestritten« (DRESDNER 1933b, 404), dennoch sei »Körperbehinderung [...] eine Lebensform wie jede andere« (ebd., 403). Im Mittelpunkt der Überlegungen zu Fragen der Erziehung körperbehinderter Kinder ebenso wie zur Berufsausbildung der Jugendlichen und Erwachsenen stand nach Ansicht des Selbsthilfebundes die Persönlichkeitsbildung. Als Aufgabe der »Krüppelpädagogik« sah der Bund das Bemühen der Professionellen, die Persönlichkeit der Betroffenen so herauszubilden, »daß sie sich auch in den Beschränkungen ihrer behinderten Körperlichkeit« (MALIKOWSKI1920, 5) als ganz erleben könne. Die einseitige Orientierung an Leistung als Faktor der Persönlichkeitsbildung, der individuellen Befriedigung und der Wertigkeit körperbehinderter Menschen lehnte MALIKOWSKI stellvertretend für den SBK ab.

»Der Krüppel muß wissen, was andere gekonnt haben, die in der gleichen Lage waren wie er, aber es sollte ihm auch nahe gebracht werden, wie viele seiner Gefährten trotz Nichtkönnens glücklich geworden sind. Leistungen allein, und wenn sie noch so hoch und edel sind, bedeuten nicht die letzten Glücksmöglichkeiten.« (MALIKOWSKI 1920, 4)

Der Einsatz des Bundes für die Erwerbsbefähigung und die Möglichkeiten der Arbeitsbeschaffung für Körperbehinderte diente ebenso dem Streben nach ökonomischer Unabhängigkeit wie persönlichkeitsbildenden Aspekten. Im Gegensatz dazu unterstellte WÜRTZ: »Daß er [der Krüppel] arbeiten soll, empfindet er als den Verlust eines Vorrechts auf Schonung, als grausame Zumutung, die ihn nur ins Ungewisse führt.« (WÜRTZ 1920, 32) WÜRTZ sah Arbeit als das geeignete Mittel an, mit dem die »Schwächen der körperlich Gebrechlichen« auszugleichen waren. »Die Arbeit ist [...] der wahre Krüppelarzt« formulierte er in seiner Schrift »Das Seelenleben des Krüppels« (WÜRTZ 1921a, 86). Und an anderer Stelle hieß es dort:

»Nur die Arbeit adelt ihn [den Krüppel] zum Weltbereicherer, zum Spender eines Mehrbestandes an Form, Ordnung, Zusammenhang, den die Welt von sich aus, auch ohne seine Tat nicht gewonnen hätte. Sie macht ihn aus einem ohnmächtigen, mit sich und der Welt verfeindeten Sinnsucher, zum Sinngeber des Lebens.« (WÜRTZ 1921a, 10)

Für den »Krüppelpädagogen« WÜRTZ und seinen Kollegen und Freund Willy SCHLÜTER hatte die »Krüppelpädagogik« kein anderes Ziel, »als den Bewegungsgehemmten für das praktische Erwerbsleben wehrhaft zu machen.« (SCHLÜTER 1922, 8) Den, laut WÜRTZ, körperlich minderwertigen »Krüppel« galt es zu »eherne[m] Willen und zu gemeinnütziger Tüchtigkeit« (WÜRTZ 1921a, 6) zu erziehen.

Die Kritik aus den Reihen des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten bezog sich nicht nur auf die inhaltlichen Aspekt der WÜRTZ'schen »Krüppelseelenkunde«, sondern stellte grundsätzlich auch die Wissenschaftlichkeit seiner Methoden in Frage. MALIKOWSKI warf WÜRTZ die Überbetonung einzelner Charakterzüge körperbehinderter Menschen ebenso vor wie sein rein phänomenologisches Vorgehen. Durch die Anwendung dieser Methoden wurden die Lebensäußerungen von Menschen mit Körperbehinderungen zu besonderer Bedeutung erhoben, während gleichwertige Äußerungen »Gesunder« von WÜRTZ zu einem Vergleich nicht herangezogen wurden. MALIKOWSKI kritisierte weiter, daß WÜRTZ keine Beziehung zwischen der seelischen Entwicklung von Körperbehinderten und den gesellschaftlich gegebenen Bedingungen herstellte, unter denen sie aufwuchsen. »Die Betrachtungsweise, die den Krüppel losgelöst von den Beziehungen zur Gemeinschaft nur als Untersuchungsobjekt nimmt, [...] führt oft zu nicht sehr überzeugungskräftigen, wenig begründeten Urteilen.« (MALIKOWSKI 1922a, 3) Hinweise auf eine »potentiell harmonische Entwicklung behinderter Kinder« (BRILL 1994, 283) existierten in den zahlreichen Veröffentlichungen und mündlichen Äußerungen von Hans WÜRTZ überhaupt nicht. MALIKOWSKI hingegen sah eine Wechselbeziehung zwischen der Existenz körperbehinderter Menschen einerseits und der Gesellschaft andererseits und legte WÜRTZ eine »mehr soziologische Betrachtungsweise« (MALIKOWSKI1922b, 6) nahe. Der SBK verwendete demnach bereits in den 1920er den Behindertenbegriff als soziale Kategorie.

Die Grenzen der von Hans WÜRTZ und anderen Professionellen der »Krüppelfürsorge« vertretenen »Krüppelpädagogik« waren sehr eng umrissen. Es war ihnen immanent, dort zu versagen, wo die »Wehrhaftmachung« körperbehinderter Menschen für das Erwerbsleben aus behinderungsbedingten Gründen nicht gelingen konnte. Der defektorientierte Blick der Professionellen auf das Erziehungsobjekt »Krüppel« stand dem Selbstverständnis der Mitglieder des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten diametral entgegen und wirkte sich als enormer Hemmfaktor auf den Prozeß der Emanzipation, der Verwirklichung menschlicher Gleichstellung mit »gesunden« Menschen aus. Schon zu diesem frühen historischen Zeitpunkt zeigt sich, daß ein assimilatives Eingliederungskonzept, das auf Defektorientierung und Leistungsfähigkeit reduziert ist und eine einseitige Anpassung körperbehinderter Menschen an die Norm der »Gesunden« anstrebt, zwangsläufig sein Ziel verfehlen und sich auf das Leben der Betroffenen negativ auswirken muß.

2.1.5 Engagement für die gemeinsame Erziehung körperbehinderter und »gesunder« Kinder

Einen weiteren Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit des Selbsthilfebundes stellten Fragen der Erziehung und Beschulung körperbehinderter Kinder und die Berufsausbildung der Jugendlichen dar, denn, so formulierte es die in der Sozialfürsorge des Bundes tätige Hilde WULFF: »Im vielgestaltigen Gebiet der Krüppelfürsorge nimmt die Erziehung des Krüppelkindes einen breiten Raum ein, und wollen wir Mitgestalter der Krüppelfürsorge sein, so liegen auch im pädagogischen Bereich unsere Pflichten.« (WULFF 1930c, 134)

Die Behauptung BRILLs (1994), der Selbsthilfebund habe sich in der »Kritik an der Sonderbeschulung auf Anekdotisches begrenzt« (ebd., 285), die Einwendungen des Bundes seien, im Vergleich zur »heutige[n] Integrationsidee« (ebd., 285), nicht grundsätzlicher Natur gewesen, möchte ich durch eine detailliertere Darstellung der Aktivitäten des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten im Zusammenhang mit Überlegungen zur gemeinsamen Erziehung »gesunder« und »krüppelhafter« Kinder entkräften. Der Bund zeichnete sich vielmehr durch die entschiedene und begründete Ablehnung der Sondererziehung aus. Darüber hinaus entwickelte er bereits zu diesem Zeitpunkt eigene Konzepte zur gemeinsamen Beschulung »gesunder« und körperbehinderter Kinder. Aus meiner Sicht ist das Engagement des Selbsthilfebundes der historisch erste Versuch körperbehinderter Menschen, den Aussonderungsbestrebungen professioneller Vertreter der »Krüppelfürsorge« gezielt und in überzeugender Weise entgegenzuarbeiten.

Die Kontroverse um die gemeinsame versus die Sondererziehung bzw. um den Besuch der allgemeinen Volksschule versus den der »Krüppelschule« wurde in schriftlicher und mündlicher Form geführt und in Berlin vor allem zwischen dem Pädagogen Hans WÜRTZ sowie verschiedenen Vertretern und Vertreterinnen des Selbsthilfebundes ausgetragen. Zu diesem Kreis zählten der Schriftführer des Bundes Friedrich MALIKOWSKI, die Mitbegründerin und erste Vorsitzende des SBK Marie GRUHL, die als Oberlehrerin zudem über professionelle Kenntnisse im Zusammenhang mit schulischen Fragen verfügte und die Jugendfürsorgerin und Wohlfahrtspflegerin Hilde WULFF, die sich in Theorie und Praxis schwerpunktmäßig mit Fragen der schulischen und beruflichen Bildung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher beschäftigte.[85]

Im Gegensatz zu den professionellen Vertretern der »Krüppelfürsorge« formulierte Marie GRUHL auf der Basis der eigenen positiven Kindheitserfahrungen durch den Besuch der öffentlichen Schule den Grundsatz: »Das Krüppelkind gehört nach Möglichkeit in die Gemeinschaft der Gesunden.« (GRUHL 1922b, 12) Sie wendete sich damit gegen das von WÜRTZ erhobene Postulat: »Jedes Krüppelkind gehört in eine besondere Krüppelschule.« (WÜRTZ 1921a, 6) Marie GRUHL bezog sich mit ihren Einwänden gegen den von WÜRTZ geforderten »Sondererziehungszwang«[86] auf den Unterricht in der Volksschule, den sie selbst als körperbehindertes Kind in Klassen von bis zu 54 Kindern erlebt hatte (FALTIN 1983, 269). Auf dem 1920 in Leipzig stattfindenden Kongreß für »Krüppelfürsorge« führte sie als weiteres Argument für die gemeinsame Erziehung an, daß ein »Krüppelkind« nicht für das Leben ertüchtigt werden könne, wenn es in einer Umgebung aufwüchse, »die dem freien Leben so unähnlich wie möglich ist.« (GRUHL 1920, 1)[87] Die Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher stellte ihrer Ansicht nach lediglich eine Ausnahme dar. In den von der Berliner Arbeitsgruppe des Selbsthilfebundes 1921 erarbeiteten »Richtlinien zur Krüppelerziehung« hieß es:

»Das Krüppelkind hat denselben Anspruch auf Unterricht wie das gesunde Kind. Es ist, wenn seine Bewegungsfähigkeit es gestattet, derjenigen öffentlichen Schule zuzuführen, die seiner geistigen Veranlagung entspricht (Höhere Schule, Volksschule, Hilfsschule).« (PERL-BUND 1921, 3)

Marie GRUHLs Überlegungen zur Ermöglichung gemeinsamer Erziehung lesen sich selbst für heutige Verhältnisse sehr modern. Sie sah vor allem Bedarf in der Unterstützung der Familien mit körperbehinderten Kindern, insbesondere der Mütter, die nach Möglichkeit von der Erwerbsarbeit freigestellt werden sollten. Im Bereich der Schule setzte sich Marie GRUHL für eine entsprechende Vorbereitung der Lehrkräfte auf die gemeinsame Erziehung ein (PERL-BUND 1921, 3), deren Wirkungen sie als gleichermaßen nützlich für die »gesunden« und die »Krüppelkinder« ansah (FUCHS 1999a, 163). Diese historische Ansicht wird in der aktuellen Diskussion um die Möglichkeiten und Chancen sog. integrativer Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher erneut vertreten und weiter ausdifferenziert (vgl. SCHÖLER 1990; 1995).

Marie GRUHL initiierte eine statistische Erhebung zur »Stellung des Krüppelkindes in den öffentlichen Volksschulen Berlins«, die im September 1929, nur wenige Monate nach ihrem Tod[88], vom Landesjugendamt Berlin an sämtlichen Hilfs- und Volksschulen Berlins durchgeführt wurde. Die Befragung diente dem Zweck, den Nutzen und die Möglichkeiten der öffentlichen Volksschule für die Erziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher näher zu bestimmen.

Bereits 1922 sprach sich Marie GRUHL wieder für eine »prinzipielle Scheidung von Krüppelheim und Krüppelklinik« (GRUHL 1922b, 12) aus. Die »Richtlinien zur Krüppelerziehung« sahen dazu kategorisch die folgende Regelung vor: »Kinder, die einer wochen- oder monatelangen chirurgischen Behandlung bedürftig sind, gehören nicht in das Krüppelheim, sondern in eine Krüppelklinik, beziehungsweise in eine klinische Krankenhausabteilung.« (PERL-BUND 1921, 4) Als Alternative zur dauerhaften Heimbeschulung sah Marie GRUHL für diese Kinder Bettunterricht vor, der »das einzelne Kind möglichst so [...] fördern [sollte], daß es beim Wiedereintritt in seine alte Schulklasse mit den früheren Gefährten Schritt halten kann.« (GRUHL 1922b, 12) Nach den Vorstellungen des Bundes sollte das »Krüppelheim«, in dem behinderte Kinder über jahrelangen Aufenthalt »körperliche Ertüchtigung, Unterricht, Erziehung und Erwerbsbefähigung« (PERL-BUND 1921, 4) erfuhren, nach Möglichkeit »wenig Anstaltsgepräge tragen, sondern familienmäßig ausgestattet sein. Es muß seinen Insassen in weitestgehendem Maße den Verkehr mit der Außenwelt, besonders der eigenen Familie gestatten und erleichtern.« (ebd., 4) Die den »Krüppelheimen« angegliederte »ambulante Krüppelschule« sollte laut SBK ausschließlich darauf ausgerichtet sein,

»das Kind schulreif zu machen, z.B. es im Schreiben mit der linken Hand, mit Stümpfen, den Füßen oder Prothesen auszubilden und den Schulunterricht zu ersetzen, solange ärztliche Behandlung das Kind am regelmäßigen Besuch der Schule hindert. Zu ihr sollte eine Handfertigkeitsklasse gehören, die auch von den sonst schulfähigen Kindern etwa des Nachmittags besucht werden kann.« (PERL-BUND 1921, 3f)

In Anspielung auf die angebliche Gemeinschaftsunfähigkeit körperbehinderter Menschen deutete Friedrich MALIKOWSKI das Ausscheiden der »Krüppelkinder« aus der öffentlichen Volksschule als Zeichen fehlenden Gemeinschaftssinns dieser Institution. Er warf die Frage auf: »Wäre es nicht eine Farce auf die Leben bildende Gemeinschaftsschule, wenn sie so wenig Gemeinschaftssinn entwickelte, daß sie gezwungen wäre, die Buckligen und Lahmen, ja sogar die Häßlichen auszuscheiden?« (MALIKOWSKI 1922b, 6) Als Vertreter des SBK konstatierte er im Zusammenhang mit der Sondererziehung körperbehinderter Kinder: »Wir wehren uns entschieden gegen diese Absonderungs- und Treibhauspädagogik, die mit der Schaffung künstlicher, lebensunwirtlicher Gemeinschaften dem Krüppel zu helfen glaubt.« (MALIKOWSKI 1922b, 6)

Der SBK hielt das Postulat der Sondererziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher für bedenklich und in letzter Konsequenz abträglich für deren Persönlichkeitsentwicklung. MALIKOWSKI führte als Begründung für diese Auffassung an, daß eine solcherart künstliche Atmosphäre, in der »krüppelhafte« Kinder mit allen ihren Lebensäußerungen unter ständiger Beobachtung stünden, folgerichtig auch zu künstlichen Reaktionen und somit zur Ausbildung eines »Krüppelvirtuosentums«, also einer Art künstlicher, unauthentischer Persönlichkeit führe (MALIKOWSKI 1922b, 6). Im Gegensatz dazu war er davon überzeugt, daß eine wechselseitige Erziehung, die körperbehinderte und »gesunde« Kinder gleichermaßen umfaßte, zu einer Verringerung der von »Krüppelfürsorgern« beklagten seelischen Schäden körperbehinderter Kinder beitrüge. Dem auf einseitige Anpassung angelegten Konzept der gesellschaftlichen Eingliederung körperbehinderter Menschen hielt MALIKOWSKI ein Verständnis entgegen, das vom Grundsatz der Gegenseitigkeit geprägt war, denn er war der Überzeugung, »daß nicht nur der Krüppel für die Gemeinschaft, sondern die Gemeinschaft auch für den Krüppel erzogen werden muß.« (MALIKOWSKI1922b, 6) Das assimilative Eingliederungskonzept der »Krüppelfürsorge« hingegen basierte auf der grundlegenden Überzeugung,

»daß der Unterricht der körperlich Behinderten einer besonderen Pädagogik bedarf, welche nicht nur auf die körperlichen Leiden, sondern auch auf die seelischen Eigentümlichkeiten der Krüppelzöglinge Rücksicht nimmt. Als unerläßlich zur Überwindung krüppelpsychischer Gebrechen ergab sich die Erziehung der Gebrechlichen zur Gemeinschaftswilligkeit im Geiste besonderer Grundsätze.« (KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGEVEREIN 1922, 27)

Die unterstellte Gemeinschaftsunfähigkeit körperbehinderter Menschen mündete in die Forderung nach deren Sondererziehung in speziell eingerichteten Anstalten, in den dortigen »Heim«- bzw. »Krüppelschulen« und besonderen Lehr- und Arbeitswerkstätten. Während Hans WÜRTZ in diesem Zusammenhang die »Familienerziehung behinderter Kinder nur in ›Ausnahmefällen‹ und unter ›Ausnahmebedingungen‹ « (Thomann 1995, 210) befürwortete und für die »übergroße Mehrzahl der Krüppelfälle« (WÜRTZ 1917, 3) eine Anstaltserziehung forderte, setzten sich die Vertreterinnen und Vertreter des Selbsthilfebundes für die Beibehaltung der Familienerziehung ein (MALIKOWSKI1922a, 5). Eine Heimunterbringung hielt der Bund nur für Kinder und Jugendliche geeignet, »die in ungünstigen häuslichen Verhältnissen leben, ohne daß diese durch geeignete Fürsorge gebessert werden können.« (PERL-BUND 1921, 4)

Auch Otto PERL hielt eine Anstaltsunterbringung nur dann für angebracht, »wenn die Herausnahme eines Notfalles aus der natürlichen Umgebung durch andere Mittel der Hilfe nicht mehr umgangen werden kann.« (Perl 1926, 21) Die WÜRTZ'sche Ansicht, neben der schulischen auch die sog. Arbeitserziehung innerhalb der »Krüppelheime« durchzuführen, versuchte MALIKOWSKI vergeblich mit dem Hinweis zu entkräften, daß die Mehrzahl körperbehinderter Erwachsener, »die zu einer harmonischen Lebensgestaltung gekommen sind, ihren Erziehungsweg nicht durch das Krüppelheim genommen haben.« (MALIKOWSKI 1922a, 3)

Trotz der engagierten und begründeten Einwände und von seiten der Betroffenen gegen eine Sondererziehung, Sonderbeschulung und Sonderberufsausbildung in »Krüppelheimen« schrieb das Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920 eben diese Grundsätze fest. Der Gesetzestext lautete:

»Jedes schulfähige Krüppelkind gehört an sich in eine besondere Krüppelschule, in der es unter Berücksichtigung der verschiedenen Gebrechen nach bestimmten Methoden auf Grund der besonderen Krüppelseelenkunde unterrichtet wird. Das aus dem Krüppelheim geheilt entlassene Krüppelkind sende man möglichst nicht in die Volksschule zurück, sondern führe es tunlichst in eine dem Heim angeschlossene ambulante Krüppelschule, die nach denselben pädagogischen und gleichen Methoden geleitet wird wie die Krüppelschulen in den Heimen.« (PREUSSISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920, 181)

Auf die Frage, warum sich zu diesem historischen Zeitpunkt letztlich das assimilative Eingliederungskonzept mit der Konsequenz einer aussondernden Erziehung körperbehinderter Menschen durchgesetzt hat, lassen sich unterschiedliche Antworten finden. Thomann (1995) verweist in diesem Zusammenhang darauf, daß »WÜRTZ und die anderen Behindertenpädagogen« (ebd., 210) schon aus berufspolitischer Sicht ein starkes Interesse am Ausbau der »Krüppelanstalten« hatten, denn das Konzept der »Krüppelpädagogik« war ohne die Einrichtung und den Ausbau von »Krüppelheimen« nach dem dreigliedrigen Prinzip - medizinische Behandlung, Erziehung und Unterricht sowie Berufsausbildung - nicht durchführbar. So hatte WÜRTZ selbst die Einschränkung oder gar den Abbau der Heimfürsorge als eine »schwere wirtschaftliche, unverzeihliche Schädigung« (WÜRTZ 1917, 3) bezeichnet.

Aus meiner Sicht kommt hinzu, daß der Zusammenschluß körperbehinderter Erwachsener im Selbsthilfebund der Körperbehinderten mit dem Ziel ihrer Gleichstellung und Emanzipation der - soweit bisher bekannt - historisch erste Versuch der Selbstbehauptung körperbehinderter Menschen war. Erstmals nahmen diese eine subjektive Perspektive ein und äußerten sich - wie es Mounira DAOUD-HARMS (1988) formuliert - als »Subjekte unserer eigenen Entwicklung im gesellschaftlichen Zusammenhang.« (ebd., 347) Die Gründung und das Wirken des Bundes entsprangen den allgemeinen Bestrebungen verschiedener Bevölkerungsgruppen nach Demokratisierung und Humanisierung der Gesellschaft im Zeitraum der Weimarer Republik. Vor dem Hintergrund, »daß behinderte Menschen in der Vergangenheit wie in der Gegenwart fast keine selbstgeschaffenen Freiräume besitzen, in denen sie sich entwickeln und fordern können, was sie wollen« (SIERCK 1992a, 12; Hervorhebg. i. O.), nahmen die Mitglieder des SBK die historische Chance wahr, die ihnen die Weimarer Republik im Hinblick auf die Selbstvertretung von Interessen eröffnete. Vor diesem Hintergrund steht der Selbsthilfebund der Körperbehinderten als historisches Beispiel für den Versuch einer organisierten Gruppe von Menschen mit Körperbehinderungen, das Wort für die eigenen Anliegen zu ergreifen und sie nach außen hin zu vertreten. Die Existenz und das Engagement des Bundes im Zeitabschnitt der Weimarer Republik ist zugleich eine der wenigen historischen Quellen, »die darüber Auskunft geben, ob und in welcher Form sich behinderte, chronisch kranke oder alte Menschen Fremdbestimmungen, Angriffen auf ihre psychische oder physische Identität widersetzten.« (SIERCK 1992a, 12f) In diesem Sinne knüpfe ich an die Forschungsfragen und -ergebnisse Udo SIERCKs im Rahmen der Geschichte der Rehabilitationspolitik[89] an und trage zu einer weiteren Differenzierung des Gegenstandes bei.

In dem Bemühen um die Emanzipation körperbehinderter Menschen war der SBK jedoch zugleich mit einem Geflecht aus gegebenen objektiven gesellschaftlichen Verhältnissen bzw. Entwicklungen und zeithistorischen Ereignissen konfrontiert, die die Stellung körperbehinderter Menschen ebenso wie die des Bundes im Rahmen der gesellschaftlichen Machtverhältnisse als von vornherein ungleichgewichtige bestimmte. Die Ballung und Verquickung dieser Komponenten führte mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft zu einem Scheitern der ersten Emanzipationsbewegung körperbehinderter Menschen.

Die objektiven gesellschaftlichen Verhältnisse waren z.B. von dem Umstand bestimmt, daß die bei etwa einem Prozent der Gesamtbevölkerung liegende Zahl körperbehinderter Menschen rein zahlenmäßig eine relativ geringfügige Größe darstellte. Darüber hinaus nahmen die im SBK zusammengeschlossenen von Geburt oder Kindheit an Körperbehinderten in der gesellschaftlich bereits vorhandenen Hierarchie der Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen neben den Siechen die unterste Position ein (FEJA 1975, 47). Mit 6.000 Mitgliedern in ganz Deutschland hatte der Selbsthilfebund zudem erst einen kleinen Teil der »Geburtsbehinderten« zusammenschließen können, der sich gesellschaftspolitisch für die eigenen Anliegen einsetzte.

Neben diesen Gesichtspunkten waren die gesellschaftlichen Machtverhältnisse zum einen durch die Tradierung negativen Denkens und Handelns gegenüber körperbehinderten Menschen seit der Antike und quer durch alle Gesellschaften hindurch (REICHMANN-ROHR 1994, 34) geprägt, zum anderen durch die Verbreitung und Akzeptanz sozialdarwinistischer Überzeugungen und eines mechanistischen Menschenbildes charakterisiert, vor dessen Hintergrund »Krüppel« als fremdartig und »minderwertig« erscheinen mußten. Im Zusammenhang mit den krisenhaften ökonomischen Verhältnissen der Weimarer Republik und utilitaristischen Maximen fielen körperbehinderte Menschen durch die geringe oder gar nicht vorhandene Verwertbarkeit ihrer Arbeitskraft zusätzlich negativ auf.

Ein weiterer Aspekt, der sich auf die ungleichgewichtigen Machtverhältnisse zuungunsten körperbehinderter Menschen auswirkte, begründete sich durch die Tatsache, daß die Emanzipationsbestrebungen des SBK zeitlich dreiunddreißig Jahre[90] später einsetzten als die Bemühungen um eine systematische, professionelle Fürsorge für »Krüppel«. Die Aktivitäten des Selbsthilfebundes vollzogen sich also vor dem Hintergrund bereits erprobter und gefestigter Formen der institutionellen Ausgrenzung körperbehinderter Menschen und standen in Opposition zu Einrichtungen und einer Vielzahl von professionellen Vertretern der »Krüppelfürsorge«, die, so REICHMANN-ROHR (1994), über Macht, finanzielle Mittel und Einfluß verfügten, aus bevorrechteten Schichten stammten und in enger Verbindung mit den Machtzentren von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft standen (ebd., 34). Insofern ist es nachvollziehbar, daß die berufspolitischen Interessen der Vertreter der »Krüppelfürsorge« ein größeres Gewicht hatten als das Engagement des Selbsthilfebundes für die Realisierung der gemeinsamen Erziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher und sich als bestimmender Faktor in der Sozialgeschichte körperbehinderter Menschen durchzusetzen vermochten.

2.1.6 Wirtschaftsbetriebe des Selbsthilfebundes

Das Bestreben des Selbsthilfebundes, Arbeitsmöglichkeiten insbesondere für »Schwerstverkrüppelte« zu schaffen, die den Kräften und Fähigkeiten der Person angemessen waren, mündete in die Errichtung einer Reihe von eigenen Werkstätten mit entsprechenden Ausbildungs- und Arbeitsplätzen (MALIKOWSKI 1934, 22). Von 1922 bis 1924 hatte der Bund seine erste offizielle Reichsgeschäftsstelle im 2. Stock der »Zentrale für private Fürsorge« in der Flottwellstr. 4. Die Überwindung der beiden Etagen stellte ein ernstzunehmendes Problem dar, denn »für einen Schwerbehinderten war das Hinaufkommen fast mit Lebensgefahr verbunden.« (MALIKOWSKI 1934, 22) Dennoch betrieb der SBK in diesen Räumen ein Vervielfältigungsbüro sowie eine Korbmacherei und begann mit der Herstellung von Spielzeug. Gleichzeitig leitete die Reichsgeschäftsstelle eine »Zentralvermittlungsstelle für schwerbehinderte Heimarbeiter« (MALIKOWSKI 1934, 22). Trotz der Inflation gelang es in den Jahren 1922 und 1923 zunächst, die kleine Vervielfältigung mit einem Typendrucker zu einem ansehnlichen Druckereibetrieb mit mehreren Schnellpressen, einer Setzmaschine und großem Typenmaterial zu entwickeln. Weitere Pläne des Bundes mußten in dieser Zeit jedoch aufgegeben werden. Die Inflation hatte die Gelder für den »Wohnheimfonds« und den »Fonds der Hilfskasse« verschlungen (MALIKOWSKI 1934, 22).

1924 wurden die Reichsgeschäftsstelle und die ersten eigenen Wirtschaftsbetriebe in die Urbanstr. 184 verlegt, wo die Arbeit in fünf Räumen und auf 97 qm fortgesetzt werden konnte. Ein weiterer Vorteil der neuen Räume bestand darin, daß nur noch eine kleine Treppe zu überwinden war. Die erste Schnellpresse wurde angeschafft, die bisherigen Werkstätten um eine Schneiderei, Weißnäherei und eine Kunstgewerbe- und Handarbeitsabteilung erweitert. Die Druckerei, die Weißnäherei und die Handarbeitsabteilung erwiesen sich als leistungsfähige Betriebe, in denen Gewinne erzielt wurden.

Nach dem Berliner Vorbild entstanden weitere Betriebe in Dresden, Braunschweig und Liegnitz (MALIKOWSKI1929, 186). Der Bund führte regelmäßige Besichtigungen seiner Betriebe durch und bot seine Produkte auf Ausstellungen zum Kauf an.[91]

Mit dem Ziel einer weiteren Vergrößerung seiner Betriebe zog der Bund 1928 in die Schmidtstr. 8a in den Berliner Südosten, dem Sitz der Feinindustrie. Hier standen insgesamt zwölf Räume auf 550qm zur Verfügung. Zusätzlich zu den schon bestehenden Betrieben entstand eine Buchbinderei, die jedoch, ebenso wie die Handarbeitsabteilung, ein Zuschußbetrieb blieb. In der Adalbertstraße 72 betrieb der Selbsthilfebund Anlernwerkstätten für die Weißnäherei, insbesondere zur Ausbildung von Mädchen (MALIKOWSKI 1934, 24; SCHREIBEN des Central-Ausschusses der Inneren Mission vom 28.02.1928, 2). Auch in der Buchbinderei wurden jugendliche Körperbehinderte beiderlei Geschlechts angelernt und ausgebildet. Die Berliner Reichsgeschäftsstelle hatte 53 Beschäftigte, davon 5 »gesunde« und 42 schwerbehinderte Arbeiter, ihre Mitgliederzahl lag bei 1.200. Das Jahr 1929, der Beginn der Weltwirtschaftskrise, kann als die Blütezeit des Selbsthilfebundes und seiner Betriebe angesehen werden. Insgesamt 6.000 Mitglieder verteilten sich über 5 Landesverbände und 50 Ortsgruppen (MALIKOWSKI 1934, 24; ND 11 (1930), 116; REINICKE 1991, 93). Doch die erneute Vergrößerung überstieg die Kraft und die Möglichkeiten des Bundes und führte im Zusammenwirken mit der Weltwirtschaftskrise zur Auflösung der Organisation und ihrer Wirtschaftsbetriebe. Wie sich die Auflösung rechtlich vollzogen hat, ob der SBK für seine Betriebe den Konkurs angemeldet hatte, ist nicht mehr zu klären, muß aber angenommen werden (SIMON 1993, 22). Die letzte Ausgabe der Bundeszeitung NACHRICHTENDIENST erschien im August 1931.

2.2 Der Reichsbund der Körperbehinderten von 1931 bis 1933

Im Zuge der Weltwirtschaftskrise löste sich der Selbsthilfebund der Körperbehinderten im August 1931 auf. Gleichzeitig erfolgte die Gründung des Reichsbundes der Körperbehinderten« (RBK) auf dem außerordentlichen Bundestag am 22./23. August in Chemnitz.

»Der am 23.8.1931 gegründete ›Reichsbund der Körperbehinderten‹ ist Nachfolger des ›Selbsthilfebundes der Körperbehinderten (Reichsbund Deutscher Krüppel)‹, der im Jahre 1931 der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung und der besonders ungünstigen Lage seiner Wirtschaftsbetriebe zum Opfer fiel«,

hieß es in der neuen Bundeszeitschrift DER KÖRPERBEHINDERTE[92] (KB 3 (1933), 80). SIMON (1993) ist der Ansicht, diese Aussage sei nicht als Hinweis zu deuten, daß es sich beim Reichsbund der Körperbehinderten um die Rechtsnachfolge des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten gehandelt habe (ebd., 22). Dennoch fällt auf, daß das Selbstverständnis des RBK, seine Arbeitsziele und Aufgabenbereiche im Vergleich zum Selbsthilfebund unverändert blieben.

»Als Organisation fordert der R.B.K. die wirtschaftliche und soziale Gleichstellung des Krüppels innerhalb der menschlichen Gesellschaft, und er arbeitet dementsprechend an der Weitergestaltung bestimmter sozialpolitischer Gesetze mit. Besondere Aufmerksamkeit wird der Berufsausbildung der jugendlichen Behinderten und der Arbeitsbeschaffung für Schwerstbehinderte gewidmet.« (WULFF 1933, 2f.)

Die neue Bundessatzung sah weiterhin parteipolitische und konfessionelle Neutralität vor(§1 der RBK-BUNDESSATZUNGEN). Wieder handelte es sich um ein Bündnis der »im jugendlichen Alter Verkrüppelten aller Volksschichten« (WULFF 1933, 1), das den Subjektstatus innerhalb der »Krüppelfürsorge« anstrebte und sich als notwendige Ergänzung dieser Fürsorge sah. »Da die Krüppelfürsorge eines der kompliziertesten Gebiete der Wohlfahrtspflege ist, braucht sie neben der privaten und behördlichen Fürsorge die Mitarbeit der Krüppel selbst.« (WULFF 1933, 1)

Der Kern der Aktiven im Selbsthilfebund muß als der Personenkreis angesehen werden, der sich für einen neuen Zusammenschluß aussprach und einsetzte. In dem bereits zitierten Manuskript von HARMSEN hieß es dazu: »Neuerdings haben sich die Mitglieder des alten Bundes unter der Firma (›Reichsbund der Körperbehinderten‹) zu einem neuen Verband zusammengeschlossen.« (HARMSEN am 02.11.1930) In der personellen Besetzung des neuen Bundesvorstandes ergaben sich leichte Veränderungen. Zum Vorsitzenden des neuen Bündnisses wurde Hellmut Neubert[93] gewählt, der bereits als Ortsgruppenleiter in Chemnitz und Mitarbeiter im Landesverband Sachsen bekannt war. MALIKOWSKI blieb zunächst weiterhin als Geschäftsführer des Bundes tätig. Über die Besetzung der weiteren Vorstandsfunktionen ist aufgrund fehlender Quellen nichts bekannt.

Die Reichsgeschäftsstelle des RBK befand sich zunächst in der Alexandrinenstr. 86, ab 1932 in der Alte Jakobstr. 20-22. Die Mitgliederzahl, die zunächst stark zurückgegangen war, stieg langsam wieder an (MALIKOWSKI 1934, 25). Auch eine Bundeszeitschrift zählte, wie bereits erwähnt, wieder zu den Aktivitäten des Bündnisses. In der Gestaltung und den Inhalten der Zeitschrift ergaben sich - außer im Namen - keine Unterschiede zum NACHRICHTENDIENST. Ab Januar 1932 erhielt die neue Zeitschrift lediglich einen anders gestalteten Kopf (KB 2 (1932), 1).

Wesentlicher Unterschied im Vergleich des Reichsbundes der Körperbehinderten zum Selbsthilfebund war zunächst der Verzicht des Zusammenschlusses auf die Bezeichnung »Selbsthilfe« im Namen Bündnisses. Dazu kam, daß der RBK keine eigenen Wirtschaftsbetriebe mehr unterhielt und sich in seiner Arbeit im wesentlichen auf die fürsorgerische Betreuung der Mitglieder und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts beschränkte (SIMON 1993, 22). Obwohl der Bund »auch wieder nach außen hin seinen Willen kund[tat] durch Eingaben zur Gestaltung der Krüppelhilfe und durch Hinweise auf die steigende Not der Körperbehinderten [...]« (MALIKOWSKI 1934, 25), gelang es ihm nicht mehr, Einfluß auf Gesetzgebung und Verwaltung zu gewinnen. SIMON (1993) erwähnt in diesem Zusammenhang die Eingabe einer »Denkschrift über die Entwicklung der Krüppelfürsorge und die Möglichkeiten der Selbsthilfe der Körperbehinderten« an die Reichsregierung. Dem gewünschten Empfang einer Abordnung des Bundesvorstandes beim Reichskanzler wurde jedoch nicht entsprochen (SIMON 1993, 22).

Festzustellen bleibt, daß der SBK als erste Selbsthilfeorganisation und Sprachrohr der von Geburt oder Kindheit an körperbehinderten Menschen in der Weimarer Republik »Beachtliches und Nachahmenswertes« (REINICKE 1991, 93) geleistet hat. Zu einem historisch frühen Zeitpunkt vertrat das Bündnis aus unserer heutigen Sicht moderne, emanzipatorische Ideen, die Ausdruck eines wachsenden Selbstbewußtseins körperbehinderter Menschen waren. Der Einsatz des Bundes für eine umfassende Verbesserung der Lebensumstände für Körperbehinderte und für die Gleichstellung mit »Gesunden« wirkte sich positiv auf alle Körperbehinderten aus und trug erneut zu einer Mehrung des Selbstbewußtseins bei. Die Auflösung des SBK und seiner Einrichtungen stellte, trotz gleichzeitiger Neugründung des Reichsbundes, einen entscheidenden Einschnitt und einen qualitativen Verlust im Rahmen der ersten Emanzipationsversuche körperbehinderter Menschen dar.



[63] Ab 1916 begannen Kriegsinvalide mit der Gründung eigenständiger Organisationen in der Absicht, ihre Interessen gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten und Rechte einzufordern. Der erste Zusammenschluß dieser Art war der 1916 gegründete »Bund erblindeter Krieger«. Zu den bekanntesten der großen Kriegsopferverbände gehörte der 1917 gegründete »Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen«, der Vorläufer des heutigen »Sozialbundes der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten, Rentner und Hinterbliebenen e.V.«; im Jahre 1922 hatte der Reichsbund der Kriegsbeschädigten mehr als 800.000 Mitglieder (FACHLEXIKON der sozialen Arbeit 1980, 622; FALTIN 1990, 164; NACHDRUCK des REICHSBUND 15 (1932), H. 9/10, Bonn 1987).

[64] Selbsthilfe als Zusammenschluß von Gruppierungen mit gemeinsamen Merkmalen und als Form der sozialen Sicherung ist nach REINICKE (1991) in Form von Zünften, Bruderschaften, den Knappschaften der Bergleute und der Freimaurerbewegung bereits aus dem Mittelalter bekannt (ebd., 89). Auch die Selbsthilfeorganisationen Hilfsbedürftiger, die sich vermehrt nach dem Ersten Weltkrieg gründeten, strebten in erster Linie soziale Absicherung an. Der erste und einzige Zusammenschluß der von Geburt oder Kindheit an Körperbehinderten in der Weimarer Republik war der Versuch, auf die individuellen und gesellschaftlichen Probleme dieses Personenkreises aufmerksam zu machen, für Verständnis in der Öffentlichkeit zu werben und staatliche Unterstützung einzufordern.

[65] NACHRICHTENDIENST des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten (Perlbund). Die Zeitschrift ist nachgewiesen von 1 (1919/20)-12 (1931). Ich kürze den Namen im folgenden mit ND ab.

[66] Die Zahl der jeweils männlichen oder weiblichen Mitglieder ist aufgrund fehlender Quellen nicht zu ermitteln. Ebenso wenig existieren Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, die im Bund organisiert waren und zur Verteilung der behinderten und »gesunden« Mitglieder. Es muß aber davon ausgegangen werden, daß der Anteil der »gesunden« Mitglieder verschwindend gering ist.

[67] Trotz intensiver Recherchen war das Anzeigenblatt nicht mehr aufzufinden.

[68] Die Siechenhäuser zählten neben den Armen-, den Armenarbeits- und Armenkorrektionshäusern, den Erziehungs- und Besserungsanstalten u.a. Anstalten zu den Einrichtungen der geschlossenen Armenfürsorge des späten 19. Jahrhunderts. FALTIN (19190) gibt an, daß sich zu diesem Zeitpunkt ca. 300.000 Menschen in den Einrichtungen der Armenfürsorge befanden, 42% davon wegen Krankheit, körperlicher und geistiger Behinderungen und Unfallverletzungen (ebd., 108f).

[69] Das Kaiser-Friedrich-Siechenhaus besteht bis heute als Pflegeheim weiter. Um die Jahrhundertwende zählte es zu den 239 Pflege- und Siechenhäusern der Inneren Mission. Die Atmosphäre in den städtischen und den karitativen Häusern war sehr unterschiedlich. Während in den städtischen Einrichtungen ein strenges, autoritäres und kasernenartiges Klima herrschte, ging es in den karitativen etwas weniger streng zu (FALTIN 1990, 110).

[70] Benannt nach dem elsässischen Pfarrer Johann Friedrich OBERLIN (1740-1826), der sich für die wirtschaftliche Förderung von Bauern und Handwerkern einsetzte und die ersten Kleinkinderschulen als Vorläufer der heutigen Kindergärten begründete. Das Oberlinhaus in Potsdam zählt heute zu den Rehabilitations- und Berufsausbildungszentren der Inneren Mission für körperbehinderte und sog. taubblinde Menschen.

[71] Vgl. dazu die Briefe von Hermann RASSOW an Otto PERL aus den Jahren 1906-1920. ADW CA 504c.

[72] Vgl. dazu Quellen und Literatur.

[73] Muskelatrophie, Muskelschwund bezeichnet die Abnahme der Muskelmasse nach Lähmungen, gestörter Versorgung der Nerven oder nach länger dauernder Ruhigstellung der Muskulatur z.B. durch Gipsverbände (BROCKHAUS 1979, 644).

[74] Dazu zählten beruflich mit der »Krüppelhilfe« befaßte Helfer und Helferinnen und die neue Berufsgruppe der »Krüppelpädagogen«.

[75] Frauen als Gründerinnen und Leiterinnen von Anstalten sind mir nicht bekannt.

[76] »Was Krüppel schufen. Selbsthilfe der körperlich Behinderten« (VORWÄRTS vom 7.12.1921).

[77] Vgl. Quellen und Literatur.

[78] Vgl. Teil II, Kap. 6.1 und 6.1.3.

[79] Vgl. Personenverzeichnis.

[80] Vgl. Personenverzeichnis.

[81] Vgl. Literatur.

[82] Dresdner, Irma: Über Körperbehinderung und seelische Entwicklung. In: Der Körperbehinderte. Zeitschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten e.V. Berlin 2 (1932d), 45; dies.: Bericht des Ergebnisses der Fragebogen. In: Der Körperbehinderrze 3 (1933a), 31-32.

[83] Dresdner, Irma: Welchen Einfluß hat Ihre Körperbehinderung auf ihre seelische Entwicklung ausgeübt? In: DIE INVALIDE FRAU. Organ des Internationalen Bundes invalider Frauen. Basel [1932e]. Den Hinweis auf die Existenz der Zeitschrift habe ich einem Artikel Irma DRESDNERs entnommen (Der KÖRPERBEHINDERTE 2 (1932), 38). Nach Rückfragen bei deutschen, schweizerischen und österreichischen Frauenarchiven konnte ich ermitteln, daß DIE INVALIDE FRAU dort weder bekannt noch vorhanden ist. Auch im Staatsarchiv Basel, in der Universitätsbibliothek Basel und in der Staatsbibliothek zu Berlin ist die Zeitschrift nicht verzeichnet.

[84] Dresdner, Irma: Über Körperbehinderung und seelische Entwicklung. Separatausdruck der Zeitschrift für angewandte Psychologie 44 (1933b), 399-437.

[85] Auf die Aktivitäten und Äußerungen Hilde WULFFs im Zusammenhang mit der Forderung nach gemeinsamer Erziehung gehe ich ausführlich in Kapitel 7 ein.

[86] Ich beziehe mich hier auf den Titel einer seiner zahlreichen Aufsätze zu diesem Thema: »Sondererziehungszwang oder Sondererziehungspflicht«, in: ZFK 14 (1921), 19-20.

[87] Es handelt sich hier um das im Nachlaß von Hilde WULFF befindliche Einzelblatt von Marie GRUHL (vgl. unveröffentlichte Quellen, Nachlaß Hilde WULFF).

[88] Sie starb am 21. Februar 1929.

[89] SIERCK, Udo: Arbeit ist die beste Medizin : Zur Geschichte der Rehabilitationspolitik. Hamburg 1992a.

[90] Ich gehe dabei vom Jahr 1886 als dem Beginn der Heimfürsorge bzw. der »modernen Krüppelfürsorge« aus, die durch die Gründung des Oberlinhauses in Nowawes (Potsdam) durch den Pastor Theodor HOPPE (1846-1934) mit dem klassischen Merkmal der Dreigliedrigkeit - medizinische Behandlung, Unterricht und Erziehung sowie Berufsausbildung - eingeläutet wurde (FEJA 1975, 25; THOMANN 1995, 53).

[91] Im Unterschied zu den auch heute noch üblichen Ausstellungen von Gegenständen, die Menschen mit Behinderungen gefertigt haben, handelte es sich bei den Ausstellungen des SBK um einen Akt der Eigenständigkeit und den Versuch, für den Bund, seine Betriebe und seine Erzeugnisse zu werben. Im Gegensatz zu den heute üblichen »Behindertenausstellungen«, bei denen es sich meist um Weihnachtsverkäufe und um Selbstdarstellungen von Behinderteneinrichtungen handelt, stellten die Mitglieder des SBK ihre Produkte für einen öffentlichen Markt aus, um als ernstzunehmende wirtschaftliche Partner und Partnerinnen Aufmerksamkeit und Anerkennung zu gewinnen. Die »Werkstätten« des Selbsthilfebundes weisen lediglich eine sprachliche Übereinstimmung mit den heutigen »beschützenden Werkstätten für Behinderte« auf, als Vorläufer dieser Einrichtung können sie jedoch nicht gesehen werden.

[92] DER KÖRPERBEHINDERTE. Zeitschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten ist nachgewiesen von 1 (1931), September/Oktober bis 14 (1944). Im folgenden kürze ich den Namen der Zeitschrift mit KB ab.

[93] Auf die Rolle NEUBERTs im Zusammenhang mit der »Machtübernahme« der Nationalsozialisten 1933 gehe ich Verkauf des 4. Kapitels näher ein.

3. »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus

Nationalsozialistische Ideologie und Propaganda zielten auf die Ausmerze alles »Schwachen« und die Vernichtung »lebensunwerten Lebens« ab. Auch Menschen mit Behinderungen, unabhängig von der Art ihrer Beeinträchtigung, zählten zu jenen »Ballastexistenzen«, von denen das nationalsozialistische System das deutsche Volk aus utilitaristischen und rassenhygienischen Erwägungen heraus endgültig befreien wollte. Die Ausgaben für »Minderwertige« sollten drastisch reduziert und staatliche Unterstützung auf den Kreis der »wertvollen Volksgenossen« eingegrenzt werden.

Die Annahme, daß sich aus den propagandistischen Äußerungen des NS und deren Umsetzung in konkrete Maßnahmen gegen Menschen mit Behinderungen zunächst auch die radikale Abschaffung der »Krüppelfürsorge« ableiten ließ, bestätigte sich zunächst durch ein entsprechendes Vorgehen der Nationalsozialisten in den Anfängen ihrer Diktatur. Bei meinen Recherchen stieß ich jedoch auf die Fachdiskussionen in den Organen der »Krüppelfürsorge«[94] und gelangte zu der zunächst überraschenden Feststellung, daß der medizinisch-pädagogisch ausgerichtete Fürsorgezweig der »Krüppelfürsorge« im gesamten Zeitraum von 1933 bis 1945 erhalten blieb. Nach eingehender Auseinandersetzung mit diesem offensichtlichen Widerspruch und mit dem Blick auf andere sonderpädagogische[95] Fachdisziplinen, läßt sich jedoch feststellen, daß die Weiterführung der »Krüppelfürsorge« im NS keine Ausnahme darstellt. So liegen eine Reihe von Publikationen vor, die sich - orientiert an spezifischen Behinderungsformen - ebenfalls mit der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen im NS beschäftigen. Aus Untersuchungen zum Hilfsschulwesen, zum Schwerhörigen- und Sprachheilwesen und zur Gehörlosen- und Blindenfürsorge ist bekannt, daß die entsprechenden Einrichtungen - in der Hauptsache Schulen und Anstalten - nach anfänglichen Überlegungen des nationalsozialistischen Regimes zu deren Abschaffung ebenfalls bestehen blieben. Zu diesen Institutionen zählten die Hilfsschule als Sammelbecken für sog. schwachsinnige Kinder und Jugendliche[96], Sprachheilkurse, -klassen und -schulen sowie die Taubstummenanstalten für Hör- und Sprachbehinderte[97] und die Blindenanstalten für Sehbehinderte und Blinde.[98]

Zur Situation lernbehinderter, geistig behinderter und psychisch kranker Menschen im NS, zur Funktion und aktiven Beteiligung an der Praxis von Selektion, Zwangssterilisation und »Ausmerze« behinderter Menschen durch die entsprechenden Institutionen liegt eine Vielzahl an Veröffentlichungen vor.[99] Mit der Gehörlosenpädagogik, deren Einrichtungen und der Beteiligung dieses Fürsaorgezweiges am NS setzt sich der Gehörlosenlehrer Horst BIESOLD (1988) auseinander. Beate KOLONKO und Inge KRÄMER (1992) untersuchen die Sprachheilpädagogik im NS. Wie der Hilfsschule, so kam auch dem Schwerhörigen- und Sprachheilwesen die Aufgabe zu, die Volksschule »von dem vielfach geschädigten Schülergut« (ZWANZIGER 1939, 477, zit. n. KOLONKO/KRÄMER 1992, 66) zu befreien. Mit der Untersuchung zur historischen Entwicklung der Sprachheilschulen von Otto BRAUN (1997) liegt die jüngste Veröffentlichung für diese Disziplin vor. Das Blindenwesen im NS ist Gegenstand der 1971 in der DDR veröffentlichten Monographie »Geschichte des Blindenwesens in Deutschland und der DDR« von Helmut PIELASCH und Martin JAEDICKE und wird durch eine Zusammenstellung von Materialien zum Thema »Blinde unterm Hakenkreuz - Erkennen, Trauern, begegnen« in der Marburger Schriftenreihe zur Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter[100] ergänzt. Zwei weitere Publikationen zum Thema liegen von Gabriel RICHTER (1991a;1991b) vor. Ernst KLEE (1995) widmet sich in seinem Artikel »Der blinde Fleck« den blinden Menschen im NS und beschreibt für diesen Bereich an Einzelschicksalen, »wie Lehrer, Ärzte und Verbandsfunktionäre die ›Gebrechlichen‹ der Verstümmelung und Vernichtung auslieferten.« (a.a.O.)

3.1 Forschungsstand und Fragestellungen

Für den Bereich der »Krüppelfürsorge« im NS als Fürsorge für Menschen mit körperlichen Behinderungen liegen bisher keine detaillierten Untersuchungen vor. Im Rahmen der Aufarbeitung der Geschichte der Rehabilitationspolitik hat Udo SIERCK (1992a) diesen Aspekt erstmals aufgegriffen, wenngleich er ihn nicht ins Zentrum seiner Untersuchung stellt. In einem umfassenderen und inhaltlich anders gewichteten Zusammenhang setzt sich der Autor mit anteilnehmendem und parteilichem Blick auf die Opfer auch mit diesem historischen Abschnitt innerhalb der Körperbehindertenfürsorge auseinander. Die reduzierte Ausrichtung der »Krüppelfürsorge« an utilitaristischen Erwägungen, wie sie bereits an dem von BIESALSKI geprägten Grundsatz »vom Almosenempfänger zum Steuerzahler« deutlich wird, mündet SIERCK zufolge 1933 in »die offen selektierende produktive Krüppelfürsorge« (ebd., 27). Das Selbstverständnis der Funktionäre und prominenten Vertreter der »Krüppelfürsorge« war geprägt von dem Bewußtsein, durch medizinisch-orthopädische Behandlung und Erwerbsbefähigung der als leistungsfähig definierten körperbehinderten Menschen dazu beizutragen, die »Zahl der Minderwertigen und Asozialen« (VIETOR 1934, 46f) zu reduzieren. Insofern identifizierte sich die »Krüppelfürsorge« mit der nationalsozialistischen Fürsorgepolitik. Im Gegensatz zu Klaus-Dieter THOMANN (1994) belegt SIERCK die aktive Teilhabe der Funktionäre der »Krüppelfürsorge« am nationalsozialistischen Regime. Er weist nach, daß der Sieg des Nationalsozialismus von Orthopäden und Geistlichen als den Trägern der »Krüppelfürsorge« offen begrüßt und der Anschluß an den NS von Anfang an gesucht wurde (ebd., 29). Der Autor belegt weiter, daß Träger der »Krüppelfürsorge«, wie der im Berliner Oscar-Helene-Heim tätige Orthopäde und Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für »Krüppelfürsorge« Hellmut ECKHARDT, der Orthopäde und Direktor der orthopädischen Universitätsklinik Leipzig Franz SCHEDE und der Leiter der evangelischen »Krüppelanstalten Johanna-Helenen-Heim« in Volmarstein Pastor D. VIETOR mit Beginn des NS die verschärfte Abgrenzung gegenüber »Asozialen, Blöden oder Geisteskranken« und »Elendskindern, Säufern und Schwachsinnigen« (SIERCK 1992a, 28) vornahmen und sich öffentlich gegen die Erhaltung »lebensunwerten Lebens« aussprachen (ebd., 29). Menschen mit Körperbehinderungen, unabhängig davon, ob sie nach Meinung der Funktionäre der »Krüppelfürsorge« in den eingegrenzten Kreis der leistungs- und arbeitsfähigen und damit förderungsberechtigten fielen oder nicht, sieht SIERCK als Objekte und damit als Opfer dieser Fürsorgepolitik (vgl. ebd., 12f). An anderer Stelle nennt er als Grund für den Objektstatus, daß sich »behinderte Menschen schon in der Weimarer Republik einem unentrinnbaren Netz aus therapeutisch-medizinischen Urteilen, ökonomischen Kalkulationen und penibler Verwaltung« gegenüber sahen (SIERCK 1990, 189).

Der Orthopäde und Medizinhistoriker THOMANN (1994) untersucht in einem Aufsatz »einige Aspekte des Verhältnisses zwischen Nationalsozialismus und Körperbehinderten« (ebd., 209). Er formuliert die These, daß nicht alle Behindertengruppen im NS unterschiedslos behandelt wurden. In diesem Zusammenhang wirft er dem Autor SIERCK die bewußte Verwischung dieser Unterschiede zwischen geistig, seelisch und körperlich Behinderten vor (ebd., 209). Laut THOMANN nahmen gerade körperbehinderte Menschen in der Zeit von 1933 bis 1945 eine privilegierte Stellung ein. Er zitiert den Orthopäden Lothar KREUZ[101] als Beleg dafür, daß »selbst überzeugte Nationalsozialisten« (ebd., 213) Körperbehinderte vor dem Vorwurf der Minderwertigkeit in Schutz nahmen. Den Erhalt der »Krüppelfürsorge« im NS wertet THOMANN als »Indiz für die zunehmend positive Einstellung des Nationalsozialismus zu den Körperbehinderten« (ebd., 214). Er sieht sogar Bemühungen um deren Integration in das NS-Regime. Wie SIERCK richtet auch THOMANN seinen Blick auf die Funktionäre der »Krüppelfürsorge«, zu denen er »Ärzte, Geistliche und Heimleitungen« (ebd., 214) rechnet. Primär und implizit nimmt er dabei Bezug auf die Berufsgruppe der Orthopäden. Anders als bei SIERCK bezieht sich der Autor in seinen Ausführungen jedoch nicht gezielt auf einzelne Vertreter der »Krüppelfürsorge« und deren Äußerungen. Vielmehr beschreibt THOMANN die Funktionäre der »Krüppelfürsorge« als einheitliche, in sich geschlossene Gruppierung der Orthopäden, die in der Tendenz als Fürsprecher ihres Klientels auftrat. So verweist er auf »weitsichtige Orthopäden und Mitarbeiter von Krüppelheimen« (ebd., 215), die - so die Auffassung des Autors - in der Trennung von »wertvollen« und »minderwertigen« Behinderten die Chance sahen, »negative Konsequenzen für ihre Patienten abzuwenden« (ebd., 215). Er unterstellt den Professionellen der »Krüppelfürsorge« damit eine Absicht, ein bewußtes und gezieltes Argumentieren, das der Lebenserhaltung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher diente und eine grundsätzlich ablehnende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus signalisierte. Die gleichzeitig damit verbundene verschärfte Abgrenzung zwischen »Krüppeln« und »geistig und seelisch Behinderten« (ebd., 210) beschreibt er als »Schattenseiten und Gefahren« (ebd., 210) der materiellen Argumentation mit der Absicht, leistungsfähige Körperbehinderte vor Zwangssterilisation und »Euthanasie« zu bewahren. Auch die verhältnismäßig geringe Zahl von Sterilisationen unter den Körperbehinderten führt THOMANN auf die »ablehnende Haltung der Orthopäden im Hinblick auf die Sterilisierung« (ebd., 214) zurück. Gerade in diesem Zusammenhang nennt der Autor standespolitische Erwägungen als Motiv der Orthopäden für das Engagement im Sinne ihrer Klientel. So hätte die Anwendung rassenhygienischer Maßnahmen die Behandlung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher eingeschränkt und somit »das Arbeitsgebiet der Orthopäden reglementiert.« (ebd., 213) In der wiederholten Betonung des »wirtschaftlich und sozial produktiven Charakter[s] der Körperbehindertenfürsorge« (ebd., 215) durch Orthopäden sieht THOMANN den Grund für eine »zunehmend positive Einstellung des Nationalsozialismus zu den Körperbehinderten.« (ebd., 215) Einerseits hebt der Autor hervor, daß der NS sich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus und in der Zeit bis zum Kriegsbeginn dem Gedanken der Ausnutzung leistungsfähiger Körperbehinderter für das Volksganze öffnete (ebd., 213), gleichzeitig formuliert er: »Für die leistungsfähigen körperlich Behinderten brachte das NS-Regime Vorteile: Sie wurden von einem Objekt zum Subjekt der Sozialpolitik.« (ebd., 216)

Auf die kontroversen Haltungen beider Autoren gehe ich in den folgenden Kapiteln näher ein. Mit Bezug auf THOMANN (1994) zeige ich, daß von einer Akzeptanz oder gar Integration Körperbehinderter in das NS-Regime nicht gesprochen werden kann. In Ergänzung zu SIERCK (1992) erweitere ich jedoch meine Perspektive, indem ich die Verbandsgeschichte des Reichsbundes der Körperbehinderten (1931-1945) rekonstruiere und mich mit der Frage auseinandersetze, ob und inwiefern die Funktionäre und Mitglieder dieses Bündnisses die Teilhabe am NS gesucht haben und als Mittäter und Mittäterinnen einzuordnen sind.

Grundsätzlich ist die Einsicht in die Notwendigkeit der Fragen nach »den historisch gewachsenen Formen der institutionellen und sozialen Aussonderung« (SIERCK 1992a, 12) und dem Anteil der Sonderpädagogik daran in den letzten Jahren gewachsen; dennoch machen noch immer wenige Autoren und Autorinnen[102] vom Blick auf die Geschichte der Sonderpädagogik »als Instrument der Aufklärung und Selbstprüfung« (ELLGER-RÜTTGARDT 1995, 477) Gebrauch. Die bereits vorliegenden Publikationen zur historischen Aufarbeitung der Sonderpädagogik in der Zeit des NS arbeiten das Selbstverständnis der jeweiligen Fachdisziplin der Sonderpädagogik heraus, untersuchen deren Rolle und Funktionen in diesem Regime und belegen die aktive Beteiligung von Funktionären an Maßnahmen der Asylierung, Selektion, Sterilisation und Tötung ihrer jeweiligen Klientel.

REICHMANN (1984) betont, daß gerade im Bereich der Fürsorge für Behinderte mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten »eine bisherige Entwicklung nicht abrupt abbrach und durch eine in sich homogene Herrschaftszeit bis 1945 abgelöst wurde« (ebd., 21; Hervorhebg. i. O.), sondern daß es eine kontinuierliche Entwicklung von der Weimarer Republik über den NS und sogar bis hinein in die bundesrepublikanische Gegenwart gab (vgl. REICHMANN-ROHR 1988, 26ff). Der Aspekt der Kontinuität wird auch von anderen Autoren und Autorinnen hervorgehoben.[103]

Übertragen auf die »Krüppelfürsorge« stellt sich die Frage, ob sich auch in deren Entwicklung Kontinuität abzeichnet und welche Bereiche sie umfaßt. Um Antworten auf diese Frage zu gewinnen, wende ich mich der Untersuchung dreier Ebenen zu, die für die »Krüppelfürsorge« bestimmend waren:

  1. der institutionellen,

  2. der personellen und

  3. der ideologischen Ebene.

3.2 Institutionelle Kontinuität

Auf der institutionellen Ebene stellt sich die grundsätzliche Frage, welche Entwicklung die »Krüppelfürsorge« ab 1933 nahm. Wurde dieser Zweig der Fürsorge für Menschen mit Behinderungen aufgelöst? Was geschah mit denjenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt Leistungen nach dem Preußischen Krüppelfürsorgegesetz erhielten?

3.2.1 Die »Krüppelfürsorge« im Übergang von der Weimarer Republik in den Nationalsozialismus

Bereits mit Einsetzen der Weltwirtschaftskrise und Wirksamwerden des Notprogramms für die »Krüppelfürsorge« im Jahre 1931 hatte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge rigorose Einschränkungen in bezug auf den Katalog »krüppelfürsorgerischer« Maßnahmen vorgenommen. Grundsätzlich wurden diese auf den engen Kreis derjenigen beschränkt, von denen »eine völlige Erwerbsbefähigung körperlich Behinderter durch die Ausbildung mit Sicherheit zu erwarten ist.« (VIETOR 1933, 113; Hervorhebg. i. O.) Neben den Auswirkungen der Sparmaßnahmen auf die Betroffenen, stellten sie zugleich eine erhebliche Belastung für die »Krüppelanstalten« dar. Die eingehenden Pflegegelder wurden stark verringert, gleichzeitig nahm die Zahl der Zuweisungen von Menschen mit Körperbehinderungen durch die öffentlichen Stellen erheblich ab. Die Unterbelegung der Anstalten führte dazu, daß der »Bestand vieler Anstalten in steigendem Maße ernstlich bedroht« (VIETOR 1933, 113) war. Die Mehrzahl der Einrichtungen war auf Spenden angewiesen, um ihren Betrieb einigermaßen aufrechterhalten zu können (ZFK 26 (1933), 106). Neben dem Abbau von Personal verzeichnete die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge als weitere Folge der einschneidenden Sparmaßnahmen einen Rückgang ihrer Mitgliederzahlen durch den Austritt von Städten und Gemeinden. Während man im Januar 1932 insgesamt 830 Mitglieder zählte, waren es im Dezember noch 762 (ZFK 26 (1933), 79). Insofern trifft die Feststellung von SACHSSE/TENNSTEDT (1992) zu, daß die »Krüppelfürsorge« bereits in der Krisenzeit der Weimarer Republik »zu einem stigmatisierten Bereich geworden« (ebd., 173) war.

Mit der »Machtübernahme« der Nationalsozialisten 1933 verschärfte sich die kritische Situation der »Krüppelfürsorge« drastisch. Reichsinnenminister Wilhelm FRICK umriß in einer Rede vor dem Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik im Juli 1933 klar die Grenzen der nationalsozialistischen Fürsorgepolitik und benannte jene Personengruppen, die aus utilitaristischen Erwägungen von fürsorgerischen Maßnahmen ausgeschlossen werden sollten:

»Bei der überstarken Belastung unseres Volkes mit Steuern, Sozialabgaben und Zinsen dürfen wir uns der Erkenntnis nicht verschließen, daß der Staat an einen Umbau der gesamten Gesetzgebung und eine Verminderung der Lasten für Minderwertige und Asoziale heranzugehen haben wird. Wie sehr die Ausgaben für Minderwertige und Asoziale, Kranke, Schwachsinnige, Geisteskranke, Krüppel und Verbrecher heute das Maß dessen überschreiten, was wir unserer schwer um ihre Existenz ringenden Bevölkerung zumuten dürfen, ersehen wir aus den Kosten, die heute vom Reich, von den Ländern und Kommunen zu ihrer Versorgung aufgebracht werden müssen. Dafür nur einige Beispiele: Es kostet der Geisteskranke etwa 4 RM. den Tag, der Verbrecher 3,50 RM., der Krüppel und Taubstumme 5 bis 6 RM., während der ungelernte Arbeiter nur etwa 2,51 RM., der Angestellte 3,60 RM., der untere Beamte etwa 4 RM. den Tag zur Verfügung haben. Das sind Folgen einer übertriebenen Fürsorge für das Einzelindividuum, die den Arbeitswillen der Gesunden ertöten und das Volk zu Rentenempfängern erziehen muß.« (zit. n. SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 50)

Das Zitat nennt in aller Deutlichkeit all jene Bevölkerungsgruppen, die nach nationalsozialistischer Ideologie aufgrund bestimmter Merkmale zu den »Ballastexistenzen« gerechnet wurden. Auch »Krüppel« nahmen darin einen festen Platz ein. Aus den propagandistischen Äußerungen gegen Schwache und »Minderwertige« ließ sich zunächst die ersatzlose Streichung der »Krüppelfürsorge« ableiten (THOMANN 1994, 209). Ohne Angabe von Zahlen konstatiert THOMANN (1994) einen rapiden Rückgang der Belegungszahlen in den Anstalten als Reaktion auf die abwertende Haltung gegenüber »Krüppeln« (ebd., 212). Verfolgt man die in der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE geführten Diskussionen über die Notlage der »Krüppelfürsorge« und ihrer Einrichtungen, ergeben sich weitere Hinweise auf abrupt erfolgte Kürzungen. So verwies der Orthopäde und »Landeskrüppelarzt« in der Provinz Sachsen Prof. Dr. August BLENCKE[104] auf entsprechend getroffene Maßnahmen wie den sofortigen Abbau der von Fürsorgerinnen besetzten Stellen in einzelnen Städten und die sofortige Einstellung aller Leistungen der »Krüppelfürsorge« in einzelnen Kreisen bzw. die erheblichen Einschränkungen der Mittel mit der »Machtübernahme« (BLENCKE 1934, 66). An einer anderen Stelle wird das Ergebnis einer Rundfrage der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge in den Anstalten Nieder- und Oberschlesiens in bezug auf die Besetzung von Lehrstellen zitiert:

»Von den Lehrstellen für Knaben, die für 13 Berufe in 7 Anstalten zur Verfügung stehen, sind rund 44% durch den Landesfürsorgeverband besetzt worden, von den Lehrstellen für Mädchen (6 Berufsausbildungsmöglichkeiten) nur 30%. Insgesamt sind nicht ganz 50% der Arbeitsplätze durch den zuständigen Landesfürsorgeverband in Anspruch genommen.« (ZFK 26 (1933), 59f)

Hier zeigt sich, in welcher Weise und mit welcher Rigidität sich die Kürzungen sowohl auf die betroffenen körperbehinderten Jugendlichen[105] als auch auf die Situation der »Krüppelanstalten« konkret auswirkten. Angesichts dieser erneuten rigorosen Beschneidungen prophezeite Pastor D. VIETOR, Leiter der Anstalten in Volmarstein, den völligen Zusammenbruch der »Krüppelfürsorge«. Er verwies auf die Folgen für die Gesamtzahl von 429.654 »Zivilkrüppeln«,

»von denen ein großer Teil durch die neueren Sparmaßnahmen ohne Behandlung und ohne Ausbildung bleiben und mit zwingender Notwendigkeit in steigendem Maße der öffentlichen Wohlfahrtspflege anheimfallen müssen. Alles, was in jahrelanger segensreicher Krüppelfürsorgearbeit aufgebaut ist, droht in sich zusammenzubrechen, sobald diese Einschränkungen in größerem Umfange durchgeführt werden.« (VIETOR 1933, 114; Hervorhebg. i. O.)

Eine Notiz über die Grundsätze zur Durchführung der »Krüppelfürsorge« in der Provinz Sachsen weist in die gleiche Richtung: »Die so erfolgreich als Sparmaßnahme wirkende Krüppelfürsorge (z.B. fast völliges Verschwinden der schweren Rachitis, die Heilung rechtzeitig erkannter angeborener Verrenkungen, von Klumpfüßen usw.) steht in Gefahr völligen Zusammenbruchs [...].« (ZFK 26 (1933), 29) Der leitende Arzt des Leipziger »Krüppelheims« und Direktor der orthopädischen Universitätsklinik Prof. Dr. Franz SCHEDE beklagte die Versuche nationalsozialistischer Propaganda, »die Erfolge der Krüppelfürsorge herabzusetzen.« (SCHEDE 1933a, 3) In diesen Zusammenhang sind auch eine Reihe von Presseberichten über einen angeblichen Korruptionsskandal im Berliner Oscar-Helene-Heim einzuordnen, die ebenfalls dazu beitrugen, das Ansehen der »Krüppelfürsorge« zu schädigen. Mit dem Vorwurf der Veruntreuung von Geldern des »Hilfsbundes Oscar-Helene-Heim« wurde Hans WÜRTZ aus seinen Ämtern entfernt (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 32). Die Veröffentlichungen in der Presse hatten weiter zur Folge, »daß Freunde der Krüppelfürsorgearbeit anderen Anstalten bisher gewährte Zuwendungen versagten.« (ZFK 26 (1933), 106) Aufgrund seines persönlichen und politischen Hintergrundes erfolgte 1934 die Inhaftierung von WÜRTZ.[106]

Trotz der bedrohten Lage, in der sich die »Krüppelfürsorge« zu Beginn des Jahres 1933 befand, blieb die dieser Fürsorgezweig, der sich in die Bereiche geschlossene »Krüppelfürsorge« (Anstaltsfürsorge in »Krüppelheimen«), offene »Krüppelfürsorge« (»Krüppelfürsorgestellen«) und ambulante »Krüppelfürsorge« (erweiterte »Krüppelfürsorgestelle«) gliederte, erhalten. Ende 1937 existierten in Deutschland insgesamt 1.609 »Krüppelberatungsmöglichkeiten«. Davon waren 719 »Krüppelfürsorgestellen«, die ausschließlich für die Beratungstätigkeit vorgesehen waren; im Rahmen anderer Fürsorgezweige gab es weitere 890 Möglichkeiten der Beratung für Menschen mit Körperbehinderungen. Wichtigster Träger war an erster Stelle das Gesundheitsamt mit 1.352 Stellen, gefolgt von den Kreisen und Gemeinden mit 189 Stellen; 24 Stellen wurden von den Versicherungsträgern und der Rest von sonstigen Trägern unterhalten (ECKHARDT 1940b, 25; SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 174; SIERCK 1992a, 134). Nach Angaben von SACHSSE/TENNSTEDT (1992) befanden sich die »Krüppelberatungsstellen« nicht in der Trägerschaft der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), die in nur fünf Landkreisen finanzielle oder personelle Unterstützung gewährte. Die in der »Krüppelfürsorge« Tätigen waren zum Großteil nebenamtlich beschäftigt. Die Beratungstätigkeit wurde von insgesamt 585 Ärzten, vor allem von den orthopädischen Fachärzten (359) durchgeführt; dazu kamen weitere 1.821 Fürsorgepersonen. Zu den hauptamtlich in der »Krüppelfürsorge« Beschäftigten zählten insgesamt 36 Ärzte, darunter befanden sich allein 31 Fachärzte der Orthopädie. Orthopäden nahmen also innerhalb der »Krüppelfürsorge« im NS eine zentrale Position ein. Zusätzlich gab es 63 hauptamtliche Gesundheitspflegerinnen (ECKHARDT 1940b, 25).

Im Bereich der geschlossenen Fürsorge (Anstaltsfürsorge) lag die Zahl der »Krüppelheime« in Deutschland bei insgesamt 84 im Jahre 1933 (ZFK 26 (1933), 34). Diese Zahl umfaßte sowohl die konfessionellen als auch die öffentlichen, nicht konfessionsgebundenen Einrichtungen. Folgt man den nicht weiter differenzierten Angaben THOMANNs (1994), so blieben ausnahmslos alle Anstalten im NS erhalten (ebd., 216). Auch das Résumé von SACHSSE/TENNSTEDT (1992) deutet in diese Richtung, wenngleich auch diese Autoren keine konkreten Zahlen nennen. Sie konstatieren jedoch: »Die polemische Propaganda der Nationalsozialisten gegen die Anstalten für »Minderwertige« schlug sich also - jedenfalls bis 1938 - nicht in einem Abbau auf diesem Sektor nieder.« (ebd., 94)

Trotz ihrer Weiterführung bleibt festzustellen, daß die »Krüppelfürsorge« in der Zeit bis 1939 - wie die Geschlechtskranken- und Alkoholikerfürsorge - zu den nachrangigen und vernachlässigten Bereichen der Fürsorge zählte (ebd., 173). Die finanziellen Mittel für die »Krüppelfürsorge« wurden mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten insgesamt drastisch gekürzt, bzw. man hielt an den Einsparungen der BRÜNING'schen Notverordnungen von 1931 auch nach Abbau der Weltwirtschaftskrise weiter fest (FANDREY 1990, 185).

3.2.2 Die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums

Der Neuaufbau und die Organisation der »Krüppelfürsorge« im NS erfolgte über die 1933 gegründete Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums. Sie stellte den nationalsozialistischen Dachverband der »Krüppelfürsorge« dar, der sich aus den beiden bereits etablierten Institutionen, der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft, zusammensetzte. So blieben die maßgeblichen Einrichtungen dieses Fürsorgezweiges, die Fundamente aus der Weimarer Zeit, erhalten. Sie wurden jedoch durch die Eingliederung in die Nsv als Trägerin der freien Wohlfahrtsfürsorge direkt der NSDAP unterstellt, gleichgeschaltet und an nationalsozialistischen Grundsätzen ausgerichtet. Diese Grundsätze beinhalteten im wesentlichen die Ausrichtung des einzelnen auf die Volksgemeinschaft durch Erziehung zum Leistungs- und Arbeitswillen. Der Kreis der Hilfsbedürftigen wurde eingegrenzt auf »arische« und »gemeinschaftsfreudige Volksgenossen« als die »wertvolle[n] Glieder der Volksgemeinschaft« (SCHOEN 1985, 116). Die NSV diente als Instrument zur Durchsetzung der Grundsätze nationalsozialistischer Wohlfahrtspflege. In dieser Ausprägung blieben auch die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge und die Deutsche Orthopädische Gesellschaft als Grundpfeiler der »Krüppelfürsorge« weiterhin bestimmend für die Ausrichtung und Zielsetzung dieses Fürsorgezweiges.

Die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums steht als Beispiel für die ungebrochene institutionelle, personelle und inhaltliche Kontinuität im Rahmen der (freien) »Krüppelfürsorge«. Laut SIERCK (1992a) reicht diese letztlich »vom Kaiserreich bis in die Bundesrepublik der fünfziger Jahre [...].« (ebd., 16)[107] Darüber hinaus läßt sich an der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums ein weiteres Mal die zentrale Position der orthopädischen Fachärzte ablesen. Die Lektüre der Fachorgane der »Krüppelfürsorge« zeigt, daß sich die Mehrzahl der Orthopäden mit der Organisation der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums nicht lediglich dem Druck des nationalsozialistischen Regimes fügten, sondern gezielt nach Möglichkeiten der Teilhabe am NS suchten.

Bereits im Mai 1933 übernahm der Reichsgesundheits- und Reichsärzteführer Leonardo CONTI (1900-1945)[108], zu diesem Zeitpunkt noch Ministerialrat des Preußischen Innenministeriums, den Vorsitz des Krüppelheil- und Fürsorgevereins für Berlin-Brandenburg (ZFK 27 (1934), 61) und brachte damit diesen freien Träger der »Krüppelfürsorge« unter die direkte Kontrolle der NSDAP. Im Zuge der Gleichschaltung erfolgte im Juni 1933 die Neustrukturierung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge. Alle Vorstandsmitglieder legten ihre Ämter nieder, ebenso verfuhren die Vorstände der beiden konfessionellen Verbände der »Krüppelfürsorge«, der Verband der Deutschen Krüppelheime der Inneren Mission und der Verband katholischer Krüppelanstalten Deutschlands (ZFK 27 (1934), 61). Im Einvernehmen mit dem Reichsministerium des Innern wurde der Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, Hellmut ECKHARDT, zum stellvertretenden Vorsitzenden einer Kommission bestimmt, die die Erarbeitung neuer Satzungen und die Bestimmung eines neuen Vorsitzenden zur Aufgabe hatte. Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge und die Deutsche Orthopädische Gesellschaft wurden zur Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums zusammengefaßt (ECKHARDT 1940a; SIERCK 1992a, 129f). Die Umstrukturierung vollzog sich zügig und reibungslos, »die Satzungen wurden ohne Aussprache angenommen«, hieß es dazu in der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE (ZFK 26 (1933), 162).

Laut der neuen Satzungen von 1933 hatte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge die »Förderung der Krüppelfürsorge im Deutschen Reiche insbesondere durch Sammlung aller an ihr beteiligten Faktoren ohne Beeinträchtigung ihrer Selbständigkeit« (ZFK 26 (1933), 139) zum Ziel. Die Abhaltung von Zusammenkünften und der zweijährig stattfindenden Tagung für »Krüppelfürsorge« dienten dem Vereinszweck ebenso wie die Errichtung und Unterhaltung einer Geschäftsstelle sowie die fortgesetzte Herausgabe der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE. Ohne Unterschied zu den in der Weimarer Republik gültigen Satzungen konnte die Mitgliedschaft von öffentlichen Verbänden, Korporationen, Vereinen und Einzelpersonen erworben werden (ZFK 26 (1933), 139; ECKHARDT 1940a, 9). In der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE wurde jedoch mit Bezug auf das »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« der Ausschluß der »nichtarischen, kommunistischen und marxistischen Beamten und Angestellten« (ZFK 26 (1933), 72) aus dem Vorstand der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, aus den örtlichen Vereinen und deren Einrichtungen sowie aus dem Anstaltspersonal bekannt gegeben. Einer der ersten von der Anwendung dieses Gesetzes betroffenen Personen aus dem Kreis der »Krüppelfürsorge« war WÜRTZ. Nach der Entlassung aus seinen Ämtern erschienen seine letzten Veröffentlichungen in der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE im März/April 1933 (ZFK 26 (1933),38-59; 66; 70f). Bereits in der darauffolgenden Ausgabe wurde mit wenigen Sätzen seine »Beurlaubung« bekannt gegeben und sein Name aus dem Redaktionsausschuß gestrichen (ZFK 26 (1933), 104). Aus der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE läßt sich nicht schließen, daß gegen das Entfernen Hans WÜRTZ aus seinen Funktionen Widerspruch von seiten seiner langjährigen Kollegen und Mitarbeiter laut wurde. Wohl aber distanzierte sich ECKHARDT als Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft von der Person WÜRTZ und von seinen »krüppelpädagogischen« Theorien, indem er behauptete:

»Trotz mancher Ehrenämter, trotz fleißiger Arbeiten und vieler Vorträge war es dem Erziehungs- und Verwaltungsdirektor vom Oscar-Helene-Heim, Hans Würtz, nicht gelungen, in den Fachkreisen der Krüppelfürsorge Gefolgschaft zu finden. Während der letzten Jahre wurden seine Veröffentlichungen, vor allem von Pädagogen konfessioneller Anstalten, wiederholt einer scharfen Kritik unterzogen und heute, nach der Niederringung des Marxismus, brechen die Pädagogen und Theologen der Krüppelanstalten endgültig mit den Würtzschen Theorien von der Krüppelpsychologie und Krüppelpädagogik.« (ZFK 26 (1933), 105; Hervorhebg. i. O.)

Weitere Veränderungen betrafen die inhaltlichen Schwerpunkte der »krüppelfürsorgerischen« Arbeit. Im Unterschied zur Weimarer Zeit enthielt der Aufgabenkatalog, dem sich die Geschäftsstelle der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge ab 1933 verpflichtet sah, an erster Stelle die

»Mitarbeit an der Erforschung der Erb- und Umweltbedingungen der Krüppelleiden - Förderung der Maßnahmen zur Verhütung und Heilung von Krüppeltum sowie zur körperlichen und geistig-seelischen Ertüchtigung von Krüppeln - Sammlung von Material über die genannten Gebiete sowie Statistik des Krüppeltums und der Fürsorgeeinrichtungen im In- und Auslande - Aufklärung und Anregung in allen Kreisen der Bevölkerung - Auskunftserteilung jeder Art.« (ZFK 26 (1933), 139f)

In seiner Anpassung an eugenische und erzieherische Forderungen blieb das Aufgabengebiet der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums

auch nach der Umstrukturierung im wesentlichen unverändert. Im einzelnen umfaßte es die Bereiche:

  • Beratung und Aufklärung von Behörden (Gesundheitsämter), Parteidienststellen und Einzelpersonen (Ärzte) durch Bereitstellen von Aufklärungsmaterial;[109]

  • Verhütung und Beseitigung von körperlichen Behinderungen;

  • Erziehung, Berufsberatung und Berufsausbildung Körperbehinderter und

»[...] deren Beeinflussung in einer Richtung, wie sie sich aus den Bedürfnissen der Praxis ergibt und den Wünschen der Staatsführung entspricht.« (ECKHARDT 1940a, 3)

Der Schwerpunkt der »krüppelfürsorgerischen« Arbeit, der die Erfassung, Behandlung, sowie schulische und berufliche Erziehung körperbehinderter Menschen beinhaltet hatte, wurde um die Wahrnehmung rassenhygienischer Aufgaben im Rahmen nationalsozialistischer Gesundheitsführung und erzieherischer Beeinflussung der Klientel zu absoluter Loyalität gegenüber dem NS-Regime und seinen Ansprüchen an Leistungswillen und Leistungsfähigkeit erweitert.

Vereinszweck der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft war die »Förderung der orthopädischen Wissenschaft und Bekämpfung des Krüppeltums.« (ECKHARDT 1940a, 11) Mitglied werden konnte jeder »arische« Arzt mit »Interesse für die orthopädische Wissenschaft«, jüdische Ärzte wurden als Mitglieder ausdrücklich ausgeschlossen (ebd., 11). Den Publikationsorganen der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft ist nicht zu entnehmen, wie sich der Ausschluß jüdischer Orthopäden innerhalb der »Krüppelfürsorge« konkret vollzogen hat und wer im einzelnen davon betroffen war. Bei THOMANN (1994) findet sich ein indirekt zu erschließender Hinweis auf den Orthopäden Bruno VALENTIN, der aufgrund seiner jüdischen Herkunft emigrieren mußte (ebd., 203). Es fällt auf, daß dieser Aspekt weder von THOMANN noch von VOLKERT (1977) genauer untersucht, dargestellt und kommentiert wird, obwohl beide die in der »Krüppelfürsorge« aktiven Orthopäden als Opfer des NS beschreiben und ihnen grundsätzliche Bereitschaft und Praktizierung von Widerstand unterstellen.

Neben der wissenschaftlichen Forschung hielt die Deutsche Orthopädische Gesellschaft eine jährlich stattfindende wissenschaftliche Tagung ab und gab die ZEITSCHRIFT FÜR ORTHOPÄDIE UND IHRE GRENZGEBIETE[110] heraus.

Die Umstrukturierung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft im Sinne nationalsozialistischer Fürsorge schlug sich auch in der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE nieder. Zwar blieb der Name des Fachorgans erhalten, der langjährige Schriftleiter Hans WÜRTZ wurde jedoch mit Erscheinen des Bandes 26 (1933) abgesetzt (vgl. auch ZFK 27 (1934), 62).[111] Der Redaktionsstab reduzierte sich bis 1941 von 22 auf 12 Personen, dies ist aber auf das Ausscheiden der Mitarbeiter durch Tod zurückzuführen und steht nicht im Zusammenhang mit materiellen Einsparungen oder Druck und Einflußnahme durch die NSDAP. Am Impressum läßt sich jedoch ablesen, daß die frei werdenden Stellen nicht neu besetzt wurden. Ab 1934, mit der Übernahme des Vorsitzes der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft, erschien Prof. Dr. Hermann GOCHT (1869-1938)[112] als Mitherausgeber der Zeitschrift.[113] Mit dessen Tod im Jahre 1938 übernahm Georg HOHMANN diese Aufgabe. Carl SCHLÜTER[114], Pastor D. VIETOR und ECKHARDT blieben weiterhin in dieser Funktion tätig, ebenso wie alle anderen 22 Mitwirkenden. Der Umfang der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE nahm in den Jahren von 1933 bis 1944 stetig ab. Zwar erschien pro Jahr jeweils ein Band des Publikationsorgans, der Umfang der einzelnen Hefte verringerte sich jedoch. Betrug die Gesamtseitenzahl eines Bandes 1933 noch 202 Seiten, so waren es 1941 nur noch 74 Seiten. Bis 1938 wurde die Zeitschrft zweimonatlich herausgegeben, ab 1939 wurde ihr Erscheinen auf drei Hefte jährlich eingegrenzt.

Auch auf der inhaltlichen Ebene der Zeitschrift vollzog sich mit dem Anschluß an den NS ein deutlicher Wandel. Fragen im Zusammenhang mit der Vererbung körperlicher Behinderungen und mit Bezug auf das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (GZVEN) nahmen nun einen breiten Raum ein und wurden unter den verschiedenen Rubriken der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE behandelt. So fällt beispielsweise auf, daß mehr als ein Drittel der Rezensionen in Band 26 (1933) sich mit Publikationen zu diesem Themenbereich beschäftigte. Die Besprechung von Fachliteratur aus den Bereichen Fürsorge, Pädagogik, Psychologie, Medizin und Gesundheit sowie Verwaltungsvorschriften, Rechtsliteratur und Jahrbücher bzw. die Selbstdarstellungen verschiedener Anstalten nahm die verbleibenden zwei Drittel ein.

Auf der personellen Ebene der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums gab es - mit der Ausnahme von WÜRTZ - keine weiteren gravierenden Veränderungen, im wesentlichen setzten die Funktionsträger der Weimarer Zeit ihre Tätigkeit auch im NS fort. Eine herausragende Rolle in der gehäuften Übernahme von Ämtern und Funktionen spielte Hellmut ECKHARDT. Im Zeitraum von 1930 bis 1945 war er zugleich

  • Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge (seit 1930), (ZFK 23 (1930), 44),

  • Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums (seit 1933),

  • Geschäftsführer der Prüf- und Forschungsstelle für Leisten- und Schuhbau in der Reichsarbeitsgemeinschaft (seit ihrer Gründung 1938),

  • Geschäftsführer und Abteilungsleiter der Hauptabteilung II (Reichszentrale für Gesundheitsführung im Reichsausschuß für Volksgesundheit) (ECKHARDT/OSTERTAG 1940),

  • Gaufachbeauftragter der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums des Gaues Groß-Berlin (seit 1940),

  • Kassenführer im Vorstand der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft,

  • Mitherausgeber der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE und der ZEITSCHRIFT FÜR ORTHOPÄDIE UND IHRE GRENZGEBIETE (ZFK 31 (1938), 81).

Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge wurde der nach nationalsozialistischen Grundsätzen ausgerichteten Reichsarbeitsgemeinschaft laut ihren neuen Satzungen[115] das Führerprinzip zugrunde gelegt (ZFK 27 (1934), 61). Die Organe des Vereins bestanden aus der Mitgliederversammlung, dem Vorstand und dem geschäftsführenden Vorstand (ZFK 26 (1933), 140). Den neuen Vorsitz übernahm der Ordinarius für Orthopädie an der Berliner Universität Hermann GOCHT, der zwölf weitere Mitarbeiter als neue Vorstandsmitglieder berief. Dazu gehörten u.a. Pastor D. VIETOR als Vertreter des Verbandes der Deutschen Krüppelheime der Inneren Mission und Leiter der Anstalten in Volmarstein/Westf, Prof. Dr. Georg HOHMANN, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Friedrichsheim in Frankfurt/a.M., Prälat Dr. STRAKE als Vertreter des Verbandes katholischer Krüppelanstalten Deutschlands und der Josefs-Gesellschaft in Köln-Deutz und Hellmut ECKHARDT.[116] Der Vorstand der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums wurde im August 1933 vom Reichsministerium des Innern bestätigt (ZFK 27 (1934), 61). Die »Krüppelfürsorge«, in der Weimarer Republik den Jugendämtern zugeordnet, wurde durch das »Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens« den Gesundheitsämtern übertragen (ZFK 29 (1936), 52). Entsprechend wurde die Geschäftsstelle der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums der Reichszentrale für Gesundheitsführung (Hauptabteilung II) im Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst« unter der Leitung und Geschäftsführung der Rassenhygieniker und juristischen Kommentatoren des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« Dr. Arthur GÜTT und Dr. Falk RUTTKE angegliedert. Der Reichsausschuß für Volksgesundheitsdienst wiederum war dem Reichsministerium des Innern unterstellt und gehörte neben vier weiteren Abteilungen zur NSV (ECKHARDT 1940a, 3; SCHOEN 1985, 112; ZFK 31 (1938), 81). Angegliedert war der Reichsarbeitsgemeinschaft zusätzlich die »Prüf-und Forschungsstelle für Leisten- und Schuhbau«. Diese Stelle arbeitete im Auftrag der Wehrmacht und verfolgte das Ziel der Erhaltung der Fußgesundheit des deutschen Volkes und der »Verbesserung des Schuhwerkes der Soldaten.« (SCHEDE 1960, 311) Sie war den beiden Orthopädischen Universitätskliniken Frankfurt/a.M. unter der Leitung von HOHMANN und der orthopädischen Universitätsklinik Leipzig unter der Leitung von SCHEDE angeschlossen (ECKHARDT 1940a, 4). Letzterer setzte sich mit Möglichkeiten der Leistungssteigerung »im Hinblick auf die Marschübungen der Hitlerjugend und sonstiger Gliederungen der Partei« (SCHEDE 1960, 311) auseinander. Auch im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nahm die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums eine zentrale Position ein. Sie bestimmte sog. Gaufachbeauftragte mit der Aufgabe, die Verbindung zur Front zu halten. Die Gaufachbeauftragten waren Orthopäden, die, »in der Mehrzahl als Anstaltsleiter und Landeskrüppelärzte« (ebd., 5) tätig, über Erfahrungen in der »Krüppelfürsorge« verfügten und Einblick in den aktuellen Stand dieses Faches hatten (ECKHARDT 1940a, 5).

Die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums diente an höchster Stelle in der Hierarchie des NS-Regimes den volksgesundheitlichen Interessen des nationalsozialistischen Staates. Sie galt als »die sachverständige Beratungsstelle für das Reichsministerium des Innern sowie Parteidienststellen und Behörden.« (ECKHARDT 1940a, 3) Gleichzeitig unterstand sie der direkten Kontrolle der Reichsleitung der NSDAP, die verfügte, daß grundsätzliche Entscheidungen nur im Einverständnis mit dem Leiter der Abteilung Gesundheitsführung zu treffen seien (ZFK 27 (1934), 89).

In den wenigen Veröffentlichungen, die sich mit historischen Aspekten der »Krüppelfürsorge« und der Orthopädie beschäftigen (DUSCHKA 1988; FEJA 1975; SCHEDE 1960, 305, 377; THOMANN 1993, 1994; TRADITION MIT ZUKUNFT 1999; VOLKERT 1977), wird der Eindruck erweckt, daß die Funktionäre der »Krüppelfürsorge« als Opfer des NS zu sehen seien und sich gezwungenermaßen und unter dem Druck der Verhältnisse dem nationalsozialistischen System angepaßt hätten. Dabei bleibt jedoch unerwähnt, daß die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge sich eindeutig und offen zum NS bekannte und von Anfang an aktiv nach Möglichkeiten der Eingliederung und Teilhabe am Regime suchte. Dies ist um so bemerkenswerter, als den genannten Autoren und Autorinnen die Quellen, auf die ich mich im Rahmen der vorliegenden Arbeit beziehe, ebenfalls zugänglich waren. Dazu zählen insbesondere die Fachorgane der »Krüppelfürsorge« und der Orthopädie sowie die Vielzahl der Fachpublikationen der in der nationalsozialistisch ausgerichteten »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden.[117] Bemerkenswert ist die Tatsache, daß die Sicht auf die Funktionäre der »Krüppelfürsorge« als Opfern des NS von einer Reihe der genannten Autoren und Autorinnen aufrechterhalten und transportiert wird, obwohl sie sich z.B. auf die ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE beziehen (FEJA 1975; SCHEDE 1960; THOMANN 1994; VOLKERT 1977). So findet sich in keiner der genannten Veröffentlichungen ein Hinweis auf die Existenz und die Tätigkeit der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums. Da die genannten Autoren und Autorinnen selbst dem Berufsstand der Orthopäden angehörten bzw. angehören, kann die Tatsache der selektiven Lektüre und Interpretation des vorhandenen und zugänglichen historischen Materials nur als Versuch gedeutet werden, die Verstrickung der Funktionäre der »Krüppelfürsorge« mit dem NS-System zu leugnen. Das deutet zugleich daraufhin, daß die Identifizierung mit dem eigenen Berufsstand sehr groß ist. Eine nüchterne und distanzierte Sicht auf die Rolle und Funktion der in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden im NS sowie auf den nationalsozialistisch ausgerichteten Alltag in den Anstalten scheint um so schwieriger, als die Generation der nach 1945 ausgebildeten Orthopäden und Orthopädinnen z.T. noch mit den Vertretern der »Krüppelfürsorge« des NS in persönlichem und/oder beruflichem Kontakt standen. Dies trifft z.B. auf VOLKERT zu, die sich HOHMANN verpflichtet fühlt (VOLKERT 1977), während Klaus-Dieter THOMANN an der Orthopädischen Universitätsklinik »Friedrichsheim« in Frankf./a.M. tätig ist, dem »Krüppelheim«, das von 1930 bis 1944 unter der Leitung HOHMANNs stand (THOMANN 1985, 60ff). Die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit der »Krüppelfürsorge« rührt an mächtige Tabus. Sie stellt bis heute anerkannte Autoritäten und Institutionen ebenso in Frage wie den ihnen anhaftenden Ruf von grundsätzlich humanitärer, altruistischer und caritativer Gesinnung.

Tatsächlich aber suchte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge aktiv nach Möglichkeiten der Eingliederung und Teilhabe am NS-Regime. So wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung am 9. Juni 1933 in Volmarstein in einem Schreiben an die Reichsregierung kundgetan:

»Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge will im Rahmen ihres Aufgabengebietes tatkräftig mithelfen an der körperlichen und geistig-seelischen Ertüchtigung unseres Volkes. Sie will in erster Linie die Erb- und Umweltbedingungen der Krüppelleiden erforschen und alle Maßnahmen fördern, die geeignet sind, Krüppeltum zu verhüten und zu beseitigen. [...].« (ZFK 26 (1933), 137)

In diesem Zusammenhang begrüßte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge ausdrücklich »die Einführung der Arbeitsdienstpflicht als ein hervorragend erzieherisches Mittel zur Erreichung einer Volksgemeinschaft im Sinne unseres Führers« (ebd., 137f) und nannte neben der Verhütung und Heilung »die Eingliederung der körperlich Behinderten in die Volksgemeinschaft« (ebd., 138) als oberstes Ziel der »Krüppelfürsorge« im NS. Weiter hieß es:

»Der jugendliche Krüppel sollte deshalb nur in Ausnahmefällen von der Arbeitsdienstpflicht ausgeschlossen werden. Nach Maßgabe seiner körperlichen Leistungsfähigkeit ist der Krüppel zu allen Pflichten gegenüber der Nation heranzuziehen. Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge ist gewillt, durch Rat und auch durch Bereitstellung von Krüppelheimen die Einbeziehung jugendlicher Krüppel in die Arbeitsdienstpflicht verwirklichen zu helfen.« (ebd., 138)

Im Zusammenhang mit der Gründung der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums legte ECKHARDT ein weiteres klares und eindeutiges Bekenntnis zum NS ab, als er 1934 ausführte:

»Der Neuaufbau der Vereinigung ist beendet, sie ist eingereiht in die großen Gesundheitsaufgaben des nationalsozialistischen Staates. Durch ein Ziel und nationalsozialistische Weltanschauung stets geeint, von der Reichsregierung in unserem Kampf gegen das Krüppeltum unterstützt und gefördert, treten wir in das neue Geschäftsjahr, das 25. unserer Vereinigung. Möge es uns reiche Erfolge im Kampf gegen Krüppeltum und Krüppelelend bringen!« (ZFK 27 (1934), 63; Hervorhebg. i. O.)

Die Zentralisierung der »Krüppelfürsorge« auf die Partei und die Ausrichtung der »krüppelfürsorgerischen« Praxis auf die Bedürfnisse und wohlfahrtspflegerischen Grundsätze des nationalsozialistischen Regimes bildeten den neuen, den nationalsozialistischen Kern der »Krüppelfürsorge«.

3.2.3 Das Oscar-Helene-Heim von 1933 bis 1945

Eine ausführliche zusammenhängende Darstellung der Geschichte des Oscar-Helene-Heims, die die Zeit des NS angemessen berücksichtigt, wurde bislang nicht veröffentlicht. Die medizinhistorische Dissertation von Klaus DUSCHKA (1988) stellt die Entwicklungsgeschichte dieser Einrichtung anhand der jeweiligen ärztlichen Leiter vor. Dabei schließt er zwar die Jahre 1933 bis 1945 ein, setzt aber die Tradition dieser Disziplin fort, indem er ausschließlich die fachlichen Leistungen der einzelnen Mediziner herausstellt (vgl. z.B. Lothar KREUZ, 32ff).

Der wiederholte Versuch meinerseits, über einen Oberarzt Einsicht in noch nicht näher gesichtetes und ungeordnetes Material zu bekommen, scheiterte daran, daß er mehrere zu diesem Zweck getroffene Verabredungen nicht einhielt. Meine Erwartung, durch den anläßlich des 80jährigen Bestehens des Oscar-Helene-Heims öffentlich gehaltenen Festvortrag am 27.5.1994[118] Zugang zu neuen Fakten, insbesondere über das Heim in der Zeit des NS zu bekommen, wurde ebenfalls enttäuscht. In der schriftlichen Form des Vortrags wird dieser Zeitraum auf knapp zwei Seiten abgehandelt und bezieht sich auf rein medizinisch-orthopädische Aspekte ohne jeden Bezug zum politischen Hintergrund. Die 1999 anläßlich des 85-jährigen Bestehens des Oscar-Helene-Heims realisierte Ausstellung und Broschüre[119] zur Geschichte der Anstalt nimmt zwar Bezug auf die Zeit des NS, beschränkt die Aussagen jedoch im wesentlichen auf die Person Lothar KREUZ, der das Oscar-Helene-Heim von 1937 bis 1945 leitete (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 18; 38f). Immerhin wird hier jedoch auf den bestehenden Forschungsbedarf zur Geschichte des Oscar-Helene-Heims im NS verwiesen (ebd., 18).

In den wenigen nach 1945 erschienenen und zugänglichen FESTSCHRIFTEN[120] wird das Oscar-Helene-Heim in der Zeit des NS übereinstimmend als zwangsweise »gleichgeschaltet« beschrieben (50 JAHRE Verein Oscar-Helene-Heim e.V. 1955, 12; 75-JAHRFEIER Verein Oscar-Helene-Heim Berlin Zehlendorf e.V. 1980, 20; TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 35). Die Konsequenzen der »Gleichschaltung« des »Krüppelheims«, insbesondere auf die dort untergebrachten körperbehinderten Kinder, werden jedoch nicht benannt.

Im Gegensatz zu diesen offiziellen Darstellungen haben meine Recherchen ergeben, daß das Oscar-Helene-Heim zu den exponiertesten Einrichtungen der geschlossenen »Krüppelfürsorge« im NS gerechnet werden muß (ECKHARDT 1940a, 34; KB 8 (1938), 3; ZFK 30 (1937), 147). Diese Stellung war weder der Anstalt, noch den in verantwortlicher Position tätigen Orthopäden aufgezwungen worden; vielmehr wurde sie mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten bewußt angestrebt. Trotz anfänglicher existentieller Schwierigkeiten erwarb sich das Oscar-Helene-Heim in den Jahren zwischen 1933 und 1945 erneut den Ruf einer »Musteranstalt der Krüppelfürsorge« (KB 9 (1939), 3).

GOCHT, seit 1927 Ordinarius für Orthopädie an der Berliner Universität, übernahm 1933 gleichzeitig den Vorsitz der Deutschen Gesellschaft für Krüppelfürsorge und den der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft im Reichsausschuß für den Volksgesundheitsdienst. 1934 wurde er zusätzlich Leiter des Oscar-Helene-Heims und diente in allen seinen Funktionen »der Gesundheitspolitik des Staates« (ZFK 31 (1938), 66). Im Sinne der Vereinheitlichung von Praxis und Wissenschaft strebte GOCHT die Verbindung des »Krüppelheims« als Forschungsanstalt mit der Universität an.

1935 wurde das Oscar-Helene-Heim als alleinige geeignete Anstalt zur Durchführung der geschlossenen »Krüppelfürsorge« in Berlin bestimmt. Alle Maßnahmen langfristiger, klinischer, chirurgisch-orthopädischer Behandlung hatten ausschließlich dort zu erfolgen (ZFK 28 (1935), 49). Der Personenkreis der »hilfsbedürftige[n] und unbemittelte[n] Krüppel« (ZFK 28 (1935), 49), auf den die »Krüppelfürsorgemaßnahmen« ausgerichtet waren, wurde erweitert um die Gruppe der »orthopädisch zu versorgenden Unfallverletzten.« (ZFK 28 (1935), 49) Die geschlossene »Krüppelfürsorge« wendete sich also nicht mehr nur an die seit Geburt oder von Kindheit an körperlich behinderten Jugendlichen, sondern erweiterte ihr Klientel um jene »Krüppel«, die eine Behinderung durch Berufsunfälle, häufig im Erwachsenenalter, erworben hatten. Der Charakter des Oscar-Helene-Heims wandelte sich, das ursprüngliche »Krüppelheim« entwickelte sich »allmählich zur größten orthopädischen Klinik Berlins.« (FESTSCHRIFT 1964, 7)

Lothar KREUZ, Befürworter der Zwangssterilisation, übernahm 1936 zunächst die ärztliche Leitung der Anstaltsklinik. Ab 1937 löste er GOCHT als Leiter der gesamten Anstalt bzw. des Krüppelfürsorgevereins Berlin-Brandenburg ab (ECKHARDT 1940a, 35; KB 6 (1936), 8; KB 9 (1939), 2; ZFK 31 (1938), 32). KREUZ war es auch, der sich dafür einsetzte, daß die Bezeichnung »Krüppelheim« durch den Namen »Heil- und Ausbildungsstätte für Körperbehinderte« ersetzt wurde. Den neuen Titel sah er für all jene Anstalten vor, »in denen die für den Staat wertvolle Arbeit am geistig gesunden und bildungsfähigen Körperbehinderten geleistet« (KB 8 (1938), 1) wurde. Tatsächlich setzte sich sein Vorschlag durch, und unter seiner Leitung zählte das Oscar-Helene-Heim im Mai 1937 zu den ersten von insgesamt 19 »Krüppelheimen«, die ihren Beitritt in die neugegründete »Arbeitsgemeinschaft der Heil- und Ausbildungseinrichtungen für die Körperbehinderten unter Aufsicht der NSV« (ECKHARDT 1940a, 30-37; ZFK 30 (1937), 147) erklärten. Die Mitgliedschaft konnte von allen »freien gemeinnützigen Einrichtungen zur Bekämpfung des Krüppeltums erworben werden, die außer der NSV keinem der anderen Reichsspitzenverbände der Wohlfahrtspflege angehören.« (ZFK 30 (1937), 148) Eine der Hauptaufgaben, die sich die Arbeitsgemeinschaft gestellt hatte, war die »Ausrichtung der Krüppelfürsorgearbeit in den einzelnen Einrichtungen nach nationalsozialistischen Grundsätzen.« (ZFK 30 (1937), 148) Die bereits in der Weimarer Republik geforderte und auch praktizierte Abgrenzung der sog. produktiven »Krüppelfürsorge« (arbeitsfähige Körperbehinderte) gegenüber der »Siechenfürsorge« (nicht arbeitsfähige Körperbehinderte) konsolidierte sich in der Zeit des NS; gleichzeitig mit dieser Konsolidierung wurden innerhalb der als leistungs- und arbeitsfähig geltenden Gruppe der Körperbehinderten weitere Hierarchien gefestigt bzw. neu geschaffen. Deutlich wird diese Entwicklung z.B. an den körperbehinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Reichsberufswettkämpfe, die zunehmend Behinderungen aufwiesen, bei denen eine Leistungsanpassung an nichtbehinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer »leicht« zu ermöglichen war. So wird etwa eine körperbehinderte Gausiegerin genannt, der vier Finger der rechten Hand fehlten und die sich als Gärtnerin auszeichnete (KB 8 (1938), 2).

Das erklärte Ziel nationalsozialistischer »Krüppelfürsorge« bestand darin, »die Körperbehinderten gesundheitlich auszurichten und dadurch erwerbsfähig zu machen.« (KB 9 (1939), 3) Entsprechend lautete der Grundsatz:

»In dem Bestreben der nationalsozialistischen Arbeits- und Wirtschaftsführung, keine Arbeitskraft brachliegen zu lassen, gilt die besondere Förderung auch denjenigen Einrichtungen, Anstalten und Heimen, die sich der Heilbehandlung und beruflichen Ausbildung jugendlicher Körperbehinderter widmen.« (DIE FRAU AM WERK 3 (1938), 115)

Das Oscar-Helene-Heim profilierte sich als eine von insgesamt 38 »Krüppelanstalten« (HEULER 1940, 72), die den Schwerpunkt ihrer »krüppelfürsorgerischen« Tätigkeit auf die »Förderung der Leistungsbefähigung und der Leistungsfähigkeit der körperbehinderten Volksgenossen« (KB 9 (1939), 2) legte.

Neben der chirurgisch-orthopädischen Abteilung und der Abteilung »Erziehung und Schulung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher« mit der von der Stadt Berlin verwalteten Sonderschule verfügte die Anstalt über mehrere Beschäftigungs-, Handwerks- und Berufsausbildungsstätten. Hier erhielten körperbehinderte Mädchen und Jungen eine Ausbildung in jenen Berufen, »für die sie geistig und körperlich geeignet sind.« (DIE FRAU AM WERK 3 (1938), 115) Neben der Berufsausbildung konnte jedes Mädchen zusätzlich eine hauswirtschaftliche Ausbildung absolvieren (ebd.). Im Herbst 1936 richtete das Oscar-Helene-Heim als Ergänzung zu den Lehrwerkstätten eine anstaltseigene Handelsschule (Berufsschule) ein, in die nach Absolvieren einer Eignungsprüfung durch den Orthopäden und einen Berufsberater 27 Schülerinnen und Schüler aufgenommen wurden (KB 8 (1938), 3). Die Eignungsprüfung richtete sich nicht nur nach dem Grad der vorliegenden Behinderung, sondern sie erfaßte »die gesamte Struktur des Körperbehinderten.« (ebd., 3) Diese ergab sich aus der Prüfung der Sinnestüchtigkeit, der Reaktionsleistung, der manuellen Geschicklichkeit, der Aufmerksamkeitsbereitschaft, des Gedächtnisses und der Kombinationsfähigkeit. Das so erstellte Eignungsprofil entschied, gemeinsam mit dem Lehrerurteil, über die Aufnahme in die Handelsschule, die die Absolventinnen und Absolventen in einer zweijährigen Ausbildung auf den kaufmännischen oder behördlichen Bürodienst vorbereitete. Verwaltungstechnisch zählte die Handelsschule zur städtischen gewerblichen Berufsschule Zehlendorf. Die Unterrichtsfächer entsprachen denen der städtischen Handelsschulen (KB 8 (1938), 3). Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Unterrichtung sog. handbehinderter Schülerinnen und Schüler, vor allem der Einhänder und »Zwangslinkser«.[121] Ziel der speziellen Unterweisung von handbehinderten Jugendlichen in den Schreibfächern Kurzschrift, Maschineschreiben und Kunstschrift war die größtmögliche Anpassung ihrer Leistungen an die Nichtbehinderter, die beide Hände bzw. die rechte Hand benutzen konnten (DIE FRAU AM WERK 3 (1938), 115).

Im Rahmen der Berufsausbildung meldete das Oscar-Helene-Heim körperbehinderte Lehrlinge auch zu den Reichsberufs- und Reichshandwerkswettkämpfen an (KB 9 (1939), 8), zu denen Körperbehinderte erstmalig im November 1937 zugelassen wurden (KB 8 (1938), 2).

Zusätzlich hatte sich die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums dafür eingesetzt, »daß die der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge angegliederten Krüppelanstalten die Bemühungen um den Aufbau des K-Bannes [in der Hitler-Jugend] unterstützen und fördern.« (UNSERE HJ 2 (1936), 6) Entsprechend war die Zugehörigkeit zur anstaltseigenen HJ, Bann K (Körperbehinderte)[122] für alle Handelsschülerinnen und -schüler des Oscar-Helene-Heims verbindlich. Die körperbehinderten Jungen schlossen sich einer Kameradschaft an, die Mädchen der »Krüppelanstalt« bildeten eine eigene Mädelschaft (DIE FRAU AM WERK 3 (1938), 115; KB 8 (1938), 6, 3). Die Mitgliedschaft in der HJ, Bann K nahm eine zentrale Stellung innerhalb der Erziehung der körperbehinderten Kinder und Jugendlichen zur Gemeinschaft ein. Diesem Aspekt in der Erziehung lag die von WÜRTZ geprägte Auffassung zugrunde, die Menschen mit Körperbehinderungen grundsätzlich Gemeinschaftsunfähigkeit und -feindlichkeit unterstellte. Die rege Beteiligung der im Oscar-Helene-Heim untergebrachten Kinder und Jugendlichen an diesen diktierten Formen des Gemeinschaftslebens sollte ihrer Charakterbildung dienen. Neben der Zugehörigkeit zur HJ war die Mitgliedschaft im Reichsbund der Körperbehinderten als einziger, für die Erfassung und Betreuung der Körperbehinderten zuständigen Organisation im NS gern gesehen, denn es hieß, daß »jede Betätigung in der Gemeinschaft den Körperbehinderten aus seinem oft übersteigerten Gefühl der Vereinsamung und des Ausgeschlossenseins löst.« (DIE FRAU AM WERK 3 (1938), 115) Große Bedeutung, zum einen für die Erziehung zur Gemeinschaft, zum anderen aber auch als Demonstration des Leistungswillens und als Beweis von Leistungsfähigkeit, erlangte die sportliche Ertüchtigung Körperbehinderter im NS. Auch in diesem Bereich nationalsozialistisch geprägter »Krüppelfürsorge« ging das Oscar-Helene-Heim mit gutem Beispiel voran, denn es hatte einen gut ausgebauten Sport- und Turnunterricht vorzuweisen (DIE FRAU AM WERK 3 (1938), 115).

KREUZ realisierte schließlich die bereits von GOCHT angestrebte Verbindung zwischen dem Oscar-Helene-Heim als Forschungsanstalt und der Universität. 1938 wurde das Oscar-Helene-Heim an die Charité Berlin angegliedert und erhielt den Titel »Orthopädische Universitätsklinik« (KB 8 (1938), 3). Ziel dieser Verbindung war es, »das Heim den Zwecken der Universität dienstbar zu machen.« (KB 8 (1938), 3) Während SCHEDE als Vertreter der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft diese Entwicklung als einen »Markstein in der Geschichte« des Oscar-Helene-Heims und zugleich »in der Geschichte der Orthopädie und Krüppelfürsorge« bezeichnete (ZFK 31 (1938), 55), strich ECKHARDT als Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums, heraus: »Nach Überwindung der Krisenjahre wird sich nunmehr das Oscar-Helene-Heim wieder wie einst unter seinem Gründer Biesalski zu einer Forschungs- und Lehrstätte von Weltruf für alle Zweige der Krüppelfürsorge entfalten können.« (ZFK 31 (1938), 55; Hervorhebg. i. O.) In Abgrenzung zur »Krüppelfürsorge« der Weimarer Republik, die »eine übertriebene und verstiegene Fürsorgehilfe« betrieben hätte, betonte KREUZ in seiner Festrede anläßlich der Angliederung des Oscar-Helene-Heims an die Charité Berlin:

»In den letzten Jahren wurde ausschließlich die Versorgung jener Körperbehinderten durchgeführt, bei denen die ärztliche Arbeit zusammen mit der erzieherischen und handwerklichen Arbeit eine weitgehende Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten war.« (KB 8 (1938), 3)

Mit ihrer Ausrichtung auf die Förderung der leistungsfähigen und leistungswilligen Körperbehinderten nach 1933 galt die Anstalt nun als »bedeutungsvolle und vorbildliche Schulungsanstalt für Körperbehinderte« (KB 8 (1938), 3). Das Modell sollte als Vorbild für die zukünftige Ausgestaltung der orthopädischen Kliniken dienen. Der Arbeitsschwerpunkt der »Entkrüppelung« jugendlicher Körperbehinderter wurde erweitert um den Bereich der »Wiederertüchtigung der Arbeitsverletzten« (KB 8 (1938), 8). Umschulungsmaßnahmen stellten in diesem Zusammenhang eine Ausnahme dar, denn das Ziel aller Behandlungsmaßnahmen lautete, »den Verletzten möglichst bald und möglichst leistungsfähig an seinen alten Arbeitsplatz zu bringen.« (KB 8 (1938), 8; Hervorhebg. i. O.) Zu diesem Zweck war vorgesehen, die »Arbeitsopfer« schon während ihrer orthopädischen Behandlung in einer speziell zu diesem Zweck eingerichteten »Beschäftigungswerkstatt« zu schulen (ebd., 55). KREUZ führte unmißverständlich aus: »Unser Streben geht dahin, den Gedanken des Krankseins und der Pflegebedürftigkeit durch den Wunsch nach Beschäftigung, nach Leistung und Fortbildung zu verdrängen.« (KB 8 (1938), 7)

Ab 1939 wurde CONTI[123] - neben seinen Funktionen als Reichsgesundheitsführer, Chef der Abteilung Gesundheitswesen im Reichsministerium des Inneren und SA-Mann - Direktor des Oscar-Helene-Heims (KB 9 (1939), 2). Auch er strich »den erfreulichen Aufschwung der Anstalten in den Jahren nach der Machtübernahme [...]« (KB 8 (1938), 8) heraus.

3.2.4 Sonderschulzwang für körperbehinderte Kinder

Die institutionelle Aussonderung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher wurde ab 1938 gesetzlich festgeschrieben. Bereits in den Jahren zuvor hatten sich Orthopäden und Pädagogen gleichermaßen für die Sonderschulerziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher eingesetzt.

»Sonderschulerziehung hat daher überall dort einzusetzen, wo die Gefahr der Volksschädigung darin besteht, daß jemand behindert ist, durch die Benutzung der üblichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sich zum vollwertigen und lebenstüchtigen Gliede der deutschen Volks- und Kulturgemeinschaft zu entwickeln, wohingegen die Möglichkeit gegeben ist, durch Sonderbeschulung auf dem wirksamsten und sparsamsten Wege eine Nochbrauchbarkeit im Sinne der Erwerbsfähigkeit und sozialen Brauchbarkeit zu erzielen.« (TORNOW [1936], 189)

Hatte es bis 1938 keine Verpflichtung zum Sonderschulbesuch gegeben, ergab sich mit Inkrafttreten des »Gesetz[es] über die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz)« zum 1. November 1938 eine einschneidende Veränderung. Das Reichsschulpflichtgesetz schrieb erstmalig den Zwang zur Sonderbeschulung »geistig oder körperlich behinderter Kinder« (ebd., §§6, 7, 799f) vor. In §6, Abs.1 hieß es dazu:

»Für Kinder, die wegen geistiger Schwäche oder wegen körperlicher Mängel dem allgemeinen Bildungsweg der Volksschule nicht oder nicht mit genügendem Erfolge zu folgen vermögen, besteht die Pflicht zum Besuch der für sie geeigneten Sonderschulen oder des für sie geeigneten Sonderunterrichts (Hilfsschulen, Schulen für Krüppel, Blinde, Taubstumme u.ä.).« (REICHSGES. BL. Teil 1, 1938, 102-233, 799)

Nach §6, (2) oblag die Prüfung der Frage, ob eine Sonderschulerziehung in Frage kam und die Entscheidung darüber, welche Sonderschule im Einzelfall zu besuchen war, ausschließlich der Schulaufsichtsbehörde (ebd.).

§7, (1) des Reichsschulpflichtgesetzes sah die »Unterbringung der Sonderschulpflichtigen in Anstalts- oder Familienpflege« als Kann-Bestimmung vor (ebd., 800). Er lautete: »Wenn es die Durchführung der Schulpflicht für die im §6 bezeichneten Kinder erfordert, kann ihre Unterbringung in geeigneten Anstalten und Heimen oder in geeigneter Familienpflege angeordnet werden.« (ebd., 800) Die Entscheidung hierüber traf die Schulaufsichtsbehörde in Kooperation mit der Fürsorgebehörde, die Erziehungsberechtigten wurde lediglich ein Anhörungsrecht zugestanden (ebd., §7, (2), (4), 800).

Die Vertreter des Reichsbundes der Körperbehinderten begrüßten die Einführung der Sonderschulpflicht für geistig und körperlich behinderte Kinder:

»Es versteht sich von selbst, daß die Schulpflicht auch die geistig oder körperlich behinderten Kinder und Jugendlichen erfassen muß, damit auch sie nach ihrem Vermögen ihren Platz in der Volksgemeinschaft ausfüllen können. Hieraus ergibt sich vielfach die Notwendigkeit einer gesonderten Beschulung dieser Kinder auf eigens hierfür eingerichteten Schulen und Anstalten. Die Möglichkeit, hier entsprechend den Grundsätzen der Rassenpflege und Rassenerziehung einerseits die Volksschule von unerwünschten Hemmungen zu befreien, die Behinderten aber andererseits der gerade für sie geeigneten Erziehungseinrichtung zuzuführen, wird durch besondere Bestimmungen des Schulpflichtgesetzes sichergestellt (§§ 7, 8)« (KB 8 (1938), 7; Hervorhebg. i. O.)

Das Zitat verweist auf die Funktion der Sonderschule als Sammelbecken für »rassisch Minderwertige« und Entlastungsinstanz für die Volksschule. Hilfsschüler und -schülerinnen, blinde, gehörlose und körperbehinderte Kinder und Jugendliche stellten belastende und hemmende Faktoren des Volksschulunterrichtes dar, die es zu separieren galt. Dabei lautete die Maxime: »Die Sonderschule ist also völkisch gesehen nicht nur für die Sonderschüler, sondern auch im Interesse der Normalen da.« (TORNOW [1936], 191)

In leichter Abwandlung stellt diese Argumentation die klassische Begründung der Sonderbeschulung behinderter Kinder und Jugendlicher dar, die in den 1970er Jahren zu einer enormen Vervielfachung der Sonderschulen in der Bundesrepublik beitrug. So hieß es in den Empfehlungen zur Ordnung des Sonderschulwesens aus dem Jahr 1972:

»Für die Beibehaltung eigenständiger Sonderschulen spricht die Notwendigkeit, eine umfassend angepaßte Hilfe für behinderte Schüler zu geben und gleichzeitig die allgemeine Schule von Schülern zu entlasten, denen sie nicht gerecht werden kann.« (ebd. 1972, 21)

3.3 Personelle Kontinuität

Erwin REICHMANN-ROHR formulierte in einem Aufsatz über »Formen der historischen Ausgrenzung« (1990) von behinderten Menschen: »Ausgrenzung ist keine sich von selber durchsetzende Struktur; sie ist gebunden an tätige Subjekte aus beiden Geschlechtern, an Menschen aus verschiedensten Berufsgruppen.« (ebd., 27; Hervorhebg. i. O.)

Auch die Weiterführung der »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus ist - neben anderen Faktoren - gebunden an die in der »Krüppelfürsorge« tätigen und mit Macht ausgestatteten Subjekte, in der Hauptsache also an Orthopäden, Theologen und Pädagogen als den Trägern dieses Fürsorgezweiges. Wie also sahen die Reaktionen der Funktionäre der »Krüppelfürsorge« auf die Abbaumaßnahmen durch das nationalsozialistische Regime aus?

Die Durchsicht der Fachzeitschriften der »Krüppelfürsorge« macht zunächst deutlich, daß deren Verbände - die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge, der Verband der Deutschen Krüppelheime der Inneren Mission und der Verband katholischer Krüppelanstalten Deutschlands - auf die Versuche, diesen Fürsorgezweig »[...] als zu teuer, als Luxus, den sich der Staat nicht mehr leisten kann, ab[zu]tun« (ZFK 33 (1926), 37), mit Empörung reagierten. Wiederholt wiesen sie auf die Erfolge und den volkswirtschaftlichen Nutzen der »Krüppelfürsorge« hin. SCHEDE stellte als Ergebnis der »krüppelfürsorgerischen« Bemühungen bis 1933 heraus, daß »auch der schwere Krüppel im früheren Sinne auf unseren Beratungen und in unseren Kliniken eine Ausnahme geworden [ist].« (ZFK 26 (1933), 144) In den Mittelpunkt der Argumentationen für den »Wiederaufbau der Krüppelfürsorge« (ZFK 26 (1933), 2) rückte an erster Stelle der wiederholte Hinweis auf die Rentabilität dieses Fürsorgezweiges.[124] So betonte SCHEDE:

»[...] daß die Krüppelfürsorge wirtschaftlich ist, wurde so oft bewiesen und mit Zahlen belegt, daß es nicht mehr wiederholt werden braucht. Sie ist nicht teuer, denn sie schafft Werte, die viel größer sind als ihre Kosten. Nur handelt es sich um langfristige Sparanlagen. Es kann eine Notlage eintreten, welche uns das langfristige Sparen unmöglich macht und uns zur Sparsamkeit von heute auf morgen zwingt, was viel unwirtschaftlicher ist. Das ist jetzt eingetreten. Aber der volkswirtschaftliche Wert der Krüppelfürsorge wird dadurch nicht berührt.« (SCHEDE 1933a, 3; Hervorhebg. i. O.)

Die Abschaffung bzw. Einschränkung der »Krüppelfürsorge« und die Schließung der »Krüppelanstalten« wäre einhergegangen mit der Einstellung einer Vielzahl von Berufszweigen, die sich erst mit deren Entwicklung herausgebildet und etabliert hatten. Neben den in den Einrichtungen der offenen und geschlossenen »Krüppelfürsorge« beschäftigten Lehrern und Berufsausbildern[125], den Fürsorgerinnen sowie dem Pflegepersonal wären insbesondere die Begründer und langjährigen Träger der »Krüppelfürsorge«, die Fachärzte der Orthopädie, die Leiter der konfessionellen »Krüppelanstalten« und eine Reihe von Anstaltsdirektoren von der Einstellung ihres Fürsorgezweiges betroffen gewesen. Die Angst vor dem Verlust bzw. vor der Reglementierung ihres Tätigkeitsfeldes bildete also ein grundlegendes Motiv für die prominenten Vertreter der »Krüppelfürsorge«, sich für den Erhalt ihres Fürsorgezweiges einzusetzen.

In den Aufsätzen der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE aus dem Jahre 1933 finden sich jedoch auch einige wenige Äußerungen, die Empathie und Verständnis für körperbehinderte Menschen signalisieren. So beklagte SCHEDE, daß »die Gebrechlichen [...] als minderwertig bezeichnet« (ZFK 26 (1933), 3) wurden, allerdings bezog sich der in Kommentaren und Abhandlungen von Fachzeitschriften immer wieder herausgestellte gesellschaftliche und wirtschaftliche Nutzen orthopädischer, schulischer und berufsbildender Behandlung in den Anstalten der »Krüppelfürsorge« nur auf einen eingegrenzten Kreis unter den körperbehinderten Menschen, nämlich auf den der »geistig gesunden« und zu »vollwertiger« Leistung fähigen »Krüppel«. Geistig und körperlich behinderte Menschen sowie Schwerstbehinderte zählten nicht zum Kreis der Förderungswürdigen.

Die Äußerungen der Fürsprache für die durch die nationalsozialistische Ideologie und Propaganda gefährdeten körperbehinderten Menschen waren grundsätzlich und ohne Ausnahme gebunden an das Merkmal der wirtschaftlichen Nützlichkeit, also der Verwertbarkeit der Betroffenen. Vor diesem Hintergrund relativiert sich SCHEDEs Frage mit Bezug auf das Klientel der »Krüppelfürsorge«: »Ist es wirtschaftlich gedacht, einem Menschen auch noch die halbe Chance wegzunehmen, nur weil er sie unter den augenblicklichen, ganz anormalen[126] Verhältnissen nicht ausnützen kann?« (SCHEDE 1933a, 4) Gleichzeitig strich er den wirtschaftlichen Nutzen körperbehinderter Menschen heraus, indem er behauptete:

»In jedem körperlich Gebrechlichen stecken reiche Entwicklungsmöglichkeiten. Die Erfahrungen der Krüppelheime zeigen, daß es den meisten gelingt, sie im geeigneten Beruf und bei geeigneter Ausbildung zu 100% Arbeitskräften zu machen.« (SCHEDE 1933a, 4; Hervorhebg. i. O.)

Humanitär oder ethisch geprägte Äußerungen von Orthopäden für ihre Klientel finden sich in der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE nicht. Es scheint, daß im Zusammenhang mit der Werbung für die »Krüppelfürsorge« das Motiv, Körperbehinderte vor dem Zugriff der Nationalsozialisten schützen zu wollen, eine nebengeordnete Rolle spielte. THOMANN (1994) stellt in diesem Zusammenhang fest:

»Die Heimleitungen und die darin tätigen Ärzte befürchteten, ihre Arbeitsgrundlage entzogen zu bekommen. Sie versuchten, die Nationalsozialisten und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, daß die Krüppelfürsorge aus wirtschaftlichen Erwägungen auch unter den neuen politischen Verhältnissen nicht eingeschränkt werden dürfe.« (ebd., 212)

In erster Linie ging es den Vertretern des Fürsorgezweiges offensichtlich um den Erhalt ihres Arbeitsbereiches, ihr Engagement diente also primär den eigenen professionellen, medizinisch-wissenschaftlichen Interessen.

Neben dem Interesse am Erhalt ihres Arbeitsbereiches macht die Lektüre der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE noch einen weiteren grundlegenden Faktor deutlich, der die Fortsetzung der »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus mit Sicherheit begünstigte: Gerade die Funktionäre der »Krüppelfürsorge« nahmen eine grundsätzlich bejahende Haltung zum Nationalsozialismus ein und verbanden mit der Machtübernahme Hoffnungen auf einen Aufschwung der »Krüppelfürsorge«.[127] Pastor VIETOR, Leiter der Anstalten in Volmarstein und Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Krüppelheime der Inneren Mission, äußerte auf einer öffentlichen Kundgebung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge im Juni 1933: »Wir erwarten zuversichtlich, daß die nationale Begeisterung die Adelung jeder Arbeit, die Weckung des Pflichtgefühls gegenüber dem Staat auch der Krüppelfürsorge einen neuen Aufschwung bringt.« (VIETOR 1933, 119; Hervorhebg. i. O.) Die Suche nach Teilhabe am nationalsozialistischen System wurde auch an der Eröffnungsrede von SCHEDE deutlich, der auf dem im September 1933 in Leipzig veranstalteten 28. Kongreß der Orthopädischen Gesellschaft »den Sieg der Bewegung« begrüßte und ihn als Kampf zur Erhaltung der »wertvollsten Kräfte unseres Volkes« (ZFK 26 (1933), 143) beschrieb. SCHEDE gab seiner Hoffnung auf Zuweisung eines angemessenen und geeigneten Platzes für Orthopädie und »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus Ausdruck. »Wir vertrauen unserem Führer und seiner Regierung, daß uns die Möglichkeit der Mitarbeit gegeben wird und daß wir dahin gestellt werden, wo man uns braucht und wo wir Nützliches leisten können.« (ZFK 26 (1933), 146) SCHEDE signalisierte die uneingeschränkte Bereitschaft der Orthopädie, sich »in den Aufbau des Dritten Reiches« einzufügen (POORE 1984, 74) und erläuterte ihre Aufgaben und Ziele im »Kampfe um Deutschlands Wiederaufstieg« (ZFK 26 (1933), 142).

Ganz im Gegensatz zu diesen Ausführungen wird in den spärlich vorhandenen Veröffentlichungen, in denen das Verhältnis der Funktionäre der »Krüppelfürsorge« zum Nationalsozialismus heute thematisiert wird, der Eindruck erweckt, daß sich dieser Berufszweig grundsätzlich in Opposition zum NS-Regime befunden hätte. So stellt SCHEDE, der, wie oben beschrieben, 1933 »den Sieg der Bewegung« begrüßt hatte, seine eigene Person in seiner Autobiographie aus dem Jahre 1960 als entschiedenen Gegner des NS dar (SCHEDE 1960, 308; 309f, 376ff). Im gleichen Atemzug schildert er seinen guten Kontakt zu KREUZ noch Ende der 1950er Jahre, ohne zu erwähnen, daß gerade dieser Kollege sich als überzeugter Nationalsozialist und zumindest theoretischer Befürworter der Zwangssterilisation exponiert hatte (THOMANN 1994, 213). SCHEDEs Bemühen, Orthopädie als objektive Wissenschaft ohne jeden Bezug zu den politischen Verhältnissen zu definieren, scheint exemplarisch für die Grundhaltung von vielen Orthopäden bis in die heutige Generation hinein zu stehen. In den Lehrbüchern für Orthopädie beziehen sich die Berufsbiographien aus den Jahren 1933 bis 1945 ausschließlich auf fachliche Leistungen.[128] Besonders brisant ist dieses Vorgehen bei dem Chirurgen Karl GEBHARDT (1897-1947; hinger.)[129], der als Chefarzt der orthopädischen Heilanstalten des Roten Kreuzes, Hohenlychen bei Templin tätig, zugleich HIMMLERS Leibarzt und oberster Kliniker Reichsarzt der SS (KLEE 1997, 151) war und ab Mai 1942 Menschenversuche im Frauen-KZ Ravensbrück durchführte (SIERCK 1992a, 165). Noch 1986 wird GEBHARDT in einem Lehrbuch zur sog. Atmungs-Orthopädie in rein fachlicher Hinsicht gewürdigt ohne irgendeinen Hinweis auf seine Stellung als einer der exponiertesten und an Verbrechen gegen KZ-Häftlinge beteiligten Ärzte im NS (LEHNERT-SCHROTH 1986, 8).

Auch die Orthopädin VOLKERT, die über ihren Vater noch in Kontakt mit dem Frankfurter Orthopäden HOHMANN stand (VOLKERT 1977, Widmung), beschreibt in ihrer Dissertation die Gruppe der Orthopäden als Opfer der nationalsozialistischen Diktatur, die alles nur mögliche taten, um ihre Klientel zu schützen. Das klare und eindeutige Bekenntnis ihrer Berufskollegen zum NS erwähnt sie jedoch ebenso wenig wie deren Engagement für die Anwendung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Der bereits mehrfach zitierte THOMANN (1994) nimmt zwar eine stellenweise kritische Haltung in bezug auf die in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden ein, in der Tendenz beschreibt aber auch er sie als oppositionell. So lautet eine seiner Thesen, daß erst die Verwendung des Begriffes Körperbehinderter durch Orthopäden die Trennung von »erbgesunden und wertvollen Volksgenossen« und »Minderwertigen« möglich gemacht hätte (ebd., 215).

Das Selbstverständnis des Berufsstandes der Orthopäden, das die eigene Disziplin ausschließlich fachlich gebunden betrachtet, verhindert bis heute eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Geschichte der Orthopädie im Nationalsozialismus.

Wie auf der institutionellen Ebene, so läßt sich auch auf der personellen Ebene Kontinuität innerhalb der »Krüppelfürsorge« feststellen. Grundsätzlich wären seitens der Orthopäden unterschiedliche Reaktionen in bezug auf den NS denkbar gewesen. Aus der Lektüre der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE läßt sich jedoch nicht ableiten, daß z.B. einzelne Orthopäden sich aus Protest gegen die Ideologie des NS aus der »krüppelfürsorgerischen« Arbeit zurückgezogen hätten. Die Mehrzahl der Funktionäre setzte ihre Tätigkeit fort, einige, wie z.B. der Orthopäde Hellmut ECKHARDT, machten erst im nationalsozialistischen Regime Karriere.

Die Einwendungen von Ärzten, Theologen und Heimleitungen gegen die Abschaffung der »Krüppelfürsorge« auf der Basis einer rigideren und weiter ausdifferenzierten Klassifizierung von Behinderungsgruppen mittels des Kriteriums ihre wirtschaftlichen Nützlichkeit begünstigten die Weiterführung der »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus.

3.4 Ideologische Kontinuität

Neben institutioneller und personeller Kontinuität erweisen sich die Übereinstimmungen zwischen traditionellen Denkmustern der »Krüppelfürsorge« und nationalsozialistischer Ideologie als ausschlaggebend für deren Beibehaltung im NS. Diese Denkmuster, die den theoretischen Hintergrund der »Krüppelfürsorge« bildeten und sich in der Fürsorgepraxis niederschlugen, beziehen sich auf die folgenden drei Aspekte:

  1. »Krüppelfürsorgerische« Bemühungen waren grundsätzlich an utilitaristischen Erwägungen ausgerichtet;

  2. eugenische und rassebiologische Theorien sind in die »Krüppelfürsorge« lange vor 1933 übernommen worden;

  3. Theorie und Praxis der Fürsorge für »Krüppel« waren grundsätzlich aussondernd.

3.4.1 Utilitarismus

Unter dem Aspekt der volkswirtschaftlichen Verwertbarkeit körperbehinderter Menschen setzten sich namhafte Vertreter der »Krüppelfürsorge« schon lange vor 1933 vehement für die Unterscheidung von »produktiver Krüppelfürsorge« und der Fürsorge für Schwerbehinderte[130] und Sieche bzw. »Siechkrüppel«[131] ein. Die Ausrichtung der öffentlichen »Krüppelfürsorge« auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen hin zählte zu den Grundelementen seit ihren Anfängen um die Jahrhundertwende und stellte ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zur konfessionell gebundenen privaten Fürsorge dar (vgl. dazu BRIEFS 1934a, 1-47; DER KRÜPPELFÜHRER 1934, 72). Bereits auf der konstituierenden Versammlung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge im Jahre 1909 hatte BIESALSKI in diesem Zusammenhang ausgeführt:

»Der Krüppel soll erwerbsfähig, kurz gesagt, aus einem Almosenempfänger ein Steuerzahler, aus einem parasitischen ein produzierendes, aus einem unsozialen ein soziales Mitglied der menschlichen Gesellschaft werden. Gelingt das durch ausreichende Fürsorgeeinrichtungen, so werden jährlich viele Millionen, die dem Unterhalt erwerbsunfähiger Krüppel dienen, für andere Zwecke frei, und ebensoviele Millionen [...] werden durch Arbeit der erwerbsfähig gemachten Krüppel neu verdient.« (BIESALSKI 1909, 20)

Der von BIESALSKI geprägte Leitsatz, »Almosenempfänger zu Steuerzahlern machen«, fand Aufnahme in das Preußische Krüppelfürsorgegesetz von 1920 (ebd.,

S. 280, S. 181), womit die utilitaristische Orientierung der »Krüppelfürsorge« gesetzlich festgeschrieben wurde. Als primäres Ziel der »krüppelfürsorgerischen« Maßnahmen galt »die Wehrhaftmachung der Gebrechlichen für das Erwerbsleben, die wirtschaftliche Arbeitsleistung, und durch diese die sogenannte Gleichberechtigung mit dem Gesunden.« (BRIEFS 1934a, 5) Die als produktiv bezeichnete »Krüppelfürsorge«, die sich auf die von BIESALSKI und WÜRTZ geprägte sozial-biologische Theorie stützte[132], wendete sich daher ausschließlich jenen körperbehinderten Kindern und Jugendlichen zu, deren Mobilität durch medizinisch-orthopädische Behandlung hergestellt bzw. erweitert werden und die über erzieherische Beeinflussung zur Erwerbsfähigkeit gebracht werden konnten. Sie widmete sich also der Förderung der leistungsfähigen Körperbehinderten oder, wie es der Prälat P. J. BRIEFS[133] im Sprachgebrauch seiner Zeit ausdrückte, sie wendete sich ausschließlich an die »Entkrüppelungsfähigen« (BRIEFS 1934a, 5). Insofern ist es nicht erstaunlich, daß der am Berliner Oscar-Helene-Heim tätige Orthopäde Walter SCHASSE bereits 1925 für eine strikte Trennung in der Aufwendung finanzieller Mittel für »Krüppel« und Sieche mit dem Argument plädierte: »Es wäre ja Unsinn, derart hohe Kosten, wie sie die Krüppelfürsorge erfordert, für Sieche aufzuwenden.« (zit. n. THOMANN 1994, 211) Die Konsequenzen der einseitig utilitaristischen Ausrichtung der »Krüppelfürsorge« zeigten sich mit drastischer Deutlichkeit in den Jahren der Weltwirtschaftskrise, auf die die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge 1931 mit dem Aufstellen eines Notprogramms reagierte. Einerseits stellte sie den volkswirtschaftlichen Schaden in den Mittelpunkt ihrer Einwendungen gegen die Sparmaßnahmen in der »Krüppelfürsorge«, indem sie der Regierung deutlich zu machen versuchte, »welche nicht wieder gutzumachenden Schäden an Volksgesundheit und Volkswirtschaft entstehen, wenn die Abbaumaßnahmen in der Krüppelfürsorge aufrecht erhalten oder gar noch verschärft werden.« (ZFK 26 (1933), 107) Mit dem Blick auf den volkswirtschaftlichen Gewinn durch die institutionalisierte »Krüppelfürsorge« setzte sie sich mittelbar auch für die weitere materielle Unterstützung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher ein. Andererseits verhandelte die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge mit dem Preußischen Staatsrat jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt über Möglichkeiten der »Verminderung der Kosten für die geistig und körperlich Minderwertigen« (VERBAND DER DEUTSCHEN KRÜPPELHEIME DER INNEREN MISSION 1932, o. Seitennummerierung). Damit beteiligten sich Orthopäden als verantwortliche Vertreter der sozial-biologisch orientierten »Krüppelfürsorge« an der Unterscheidung von »wertvollen« und »minderwertigen« Behinderten. Sie trugen schon frühzeitig zu einer klaren Abgrenzung von Körperbehinderten und geistig behinderten bzw. psychisch kranken Menschen bei. Gleichzeitig führte die strikte Ausrichtung der produktiven »Krüppelfürsorge« auf Leistungsfähige zwangsläufig zu einer weiteren Hierarchisierung innerhalb des Kreises der Menschen mit Körperbehinderungen, indem Orthopäden zwischen »heilbaren« und »unheilbaren« »Krüppeln« unterschieden. Schwerbehinderte oder Sieche zählten zu den »Unheilbaren« und daher pädagogisch nicht Beeinflußbaren unter den Körperbehinderten; diese wirtschaftlich Leistungsschwachen, die »Nichtentkrüppelungsfähigen« (BRIEFS 1934a, 5) waren von der produktiven »Krüppelfürsorge« von vornherein ausgeschlossen. THOMANN (1994) belegt über die Kontinuität der materiellen Argumentation in der »Krüppelfürsorge« seit der Jahrhundertwende hinaus, daß die Trennung in »wertvolle« und »minderwertige« Gruppen von Körper- und geistig Behinderten »die mögliche Vernichtung leistungsunfähiger Menschen« (ebd., 211) bereits vor 1933 mit einbezog.

Die Prämisse der gesellschaftlichen Nützlichkeit körperbehinderter Menschen wurde im Denken der Funktionäre der öffentlichen »Krüppelfürsorge« mit der »Machtübernahme« nicht hinfällig. Als übergeordnetes Ziel der »Krüppelfürsorge« im NS stellten ECKHARDT und GOCHT unverändert in den Vordergrund: »Die Krüppelfürsorge will an Stelle von Unterstützungsempfängern arbeitsfähige Menschen heranwachsen lassen.« (ZFK 27 (1934), 31) Der unablässige Versuch der in der »Krüppelfürsorge« aktiven Orthopäden nachzuweisen, daß mit der Förderung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher lebenslängliche Unterstützungskosten eingespart und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft gesteigert werden könnte (ZFK 26 (1933), 3, 4; ZFK 26 (1933), 114), deckte sich mit dem Bestreben des NS, Fürsorgeleistungen auf die »wertvollen« Mitglieder der Volksgemeinschaft, also auf »Arier« und »gemeinschaftsfreudige Volksgenossen« zu konzentrieren und »Asoziale und Idioten« bzw. als »rassisch minderwertig« definierte Personen von Unterstützung auszunehmen (SCHOEN 1985, 116). ECKHARDT brachte den rasseideologischen Aspekt als bestimmendem Element der »Krüppelfürsorge« im NS deutlich zum Ausdruck, indem er argumentierte: »Die produktive Krüppelfürsorge ist ein Zweig der Fürsorge, der erfolgreich mitarbeitet an der Erhaltung und Steigerung der Volksgesundheit, an der Verringerung der Zahl der Minderwertigen und Asozialen.« (KB 4 (1934), 43)

Die klassischen Aufgaben der »Krüppelfürsorge«, Erfassung, Verhütung und Beseitigung von Behinderung, sollten nach den Vorstellungen der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge weiterhin dem Ziel dienen, »in vielen Fällen eine vollständige Heilung, in vielen wenigstens einen überwiegenden Ausgleich zu erzielen, so daß der bleibende Schaden für den einzelnen wie für die Allgemeinheit nicht zu groß wird.« (HOHMANN 1933, 110) Anders als vor der »Machtübernahme« jedoch betrieb die Mehrzahl der in der »Krüppelfürsorge« aktiven Orthopäden ab 1933 sowohl die gezielte Hierarchisierung seelisch und geistig behinderter Menschen als auch der als nicht leistungsfähig definierten Körperbehinderten, um das vorgegebene Ziel der Erwerbsbefähigung ihres Klientels zu erreichen. Während sich die prominenten Vertreter der »Krüppelfürsorge« also einerseits für die produktive »Krüppelfürsorge« und damit für eine Höherbewertung der leistungsfähigen Körperbehinderten einsetzten, lieferten sie gleichzeitig alle jene körperlich, geistig oder seelisch Behinderten und chronisch Kranken der »Verstümmelung und Vernichtung« (KLEE 1995, 58) durch das nationalsozialistische System aus, die den Kriterien der Arbeitsfähigkeit und/oder Entwicklungsfähigkeit nicht entsprechen konnten oder wollten. Im Unterschied zur Weimarer Republik gebrauchten namhafte orthopädische Vertreter der »Krüppelfürsorge« ab 1933 den Katalog der Kriterien zur Kategorisierung in »vollwertige« und »minderwertige« Menschen mit körperlichen und geistigen Behinderungen in offen selektierender Weise. So nahm SCHEDE »Gebrechliche« einerseits vor dem Vorwurf der Minderwertigkeit in Schutz, während er andererseits definierte: »Minderwertig sind Idioten, Gewohnheitsverbrecher, Arbeitsscheue, Säufer - und wenn man die Fürsorge schon beschränken muß, so sollte hier begonnen werden.« (SCHEDE 1933a, 3) Vor diesem Hintergrund erweist sich die Hypothese THOMANNS (1994), leistungsfähige Körperbehinderte hätten sich im nationalsozialistischen System vom Objekt zum Subjekt der Sozialpolitik gewandelt (ebd., 216), als nicht haltbar. SCHEDE bezeichnet »Krüppel« mit ererbten und erworbenen Schädigungen ohne Umschweife als »Objekt[e]« der »Krüppelfürsorge« im nationalsozialistischen Regime (ZFK 26 (1933), 144). Abgesehen vom unmißverständlichen Sprachgebrauch hatten »Krüppel« im NS weder ein Mitbestimmungsrecht noch andere Möglichkeiten der Einwirkung auf sozialpolitische Entscheidungen.

Das sozial-biologische bzw. zutiefst utilitaristische Denken der Orthopäden beinhaltete eine stark ambivalente Haltung gegenüber der eigenen Klientel. Das Streben nach »Eingliederung der körperlich Behinderten in die Volksgemeinschaft« (ZFK 26 (1933), 138) - THOMANN gebraucht hier den Begriff Integration (ebd., 214; 216) - erfolgte ausschließlich über das Kriterium der Verwertbarkeit von »Krüppeln« im Arbeitsprozeß und damit in Anpassung an die Arbeitsleistung nichtbehinderter Volksgenossen und -genossinen. Der Grundsatz lautete: »Der von dem Gedanken der Volksgemeinschaft beherrschte Staat kann aber nicht darauf verzichten, die Eingliederung des einzelnen Volksgenossen in den Arbeitsprozeß nach dem Grade seines Wertes für die Volksgemeinschaft vorzunehmen.« (KB 7 (1937), 1) Die Anerkennung der Körperbehinderten als Volksgenossen und -genossinnen forderte ihnen den stetigen Beweis ihrer Vollwertigkeit ab. Im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Arbeitsdienst hieß es: »Nach Maßgabe seiner körperlichen Leistungsfähigkeit ist der Krüppel zu allen Pflichten gegenüber der Nation heranzuziehen.« (KB 7 (1937), 1) Die gesellschaftliche und persönliche Akzeptanz körperbehinderter Volksgenossen und -genossinnen durch ihre nichtbehinderte Umwelt erfolgte also in hierarchischer Form und war ausschließlich gebunden an deren Leistungsfähigkeit und/oder -willigkeit sowie an die Bereitschaft körperbehinderter Menschen, sich das assimilative Verständnis von Eingliederung zu eigen zu machen.

Das Ergebnis des langfristigen Einsatzes der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge für die Fortsetzung ihres Arbeitsbereiches lautete 1938,

»[...] daß geistig normal begabte, jugendliche Körperbehinderte nach ihrer Entkrüppelung und speziellen Schulung nicht nur als Arbeitsreserven, sondern als durchaus vollwertige Produktivkräfte zu werten sind. In Anerkennung dieser Wahrheit fördert der nationalsozialistische Staat alle der Heilbehandlung und beruflichen Ausbildung dienenden Einrichtungen, Anstalten und Heime, um möglichst vielen jugendlichen Körperbehinderten nicht nur das schwere Los mangelhafter Körperlichkeit zu erleichtern, sondern sie als relativ vollwertige Erwerbstätige der Volksgemeinschaft einzufügen.« (KB 8 (1938), 3)

Das Zitat läßt noch einmal deutlich erkennen, daß die Ambivalenz in der Auffassung über den persönlichen und gesellschaftlichen Nutzwert Körperbehinderter nicht nur die leistungsunfähigen unter den »Krüppeln« betraf, sondern auch die leistungsfähigen Körperbehinderten umfaßte. Im Vergleich zu nichtbehinderten Menschen blieb die Leistungsfähigkeit Körperbehinderter eingegrenzt, ihre »Integration« in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft konnte auf dieser Basis nur in relativer »Vollwertigkeit« erfolgen. Da die Leistungsfähigkeit aller Menschen, insbesondere aber diejenige von Menschen mit Körperbehinderungen, zudem Veränderungen und Schwankungen unterliegt, stellte auch das Lebensrecht der Betroffenen keine zuverlässige Größe dar. Der Nationalsozialismus räumte also leistungsbereiten und -fähigen, »geistig normalen« und - wie ich noch zeigen werde - »erbgesunden« Körperbehinderten ein vorläufiges Lebensrecht ein, das jedoch grundsätzlich in Frage stand und auf das es keine Garantien gab.

3.4.2 Rassebiologie

Die utilitaristische Grundhaltung der Vertreter der »Krüppelfürsorge«, die zwischen leistungsfähigen und damit »wertvollen Krüppeln« und leistungsunfähigen, also »minderwertigen Krüppeln« unterschieden, stand in engem Zusammenhang mit eugenischem und rassenhygienischem Denken. Lange vor 1933 war die Haltung der Mehrzahl der Orthopäden zu ihrem Klientel zutiefst geprägt von eugenischen und rassenhygienischen Theorien, die »einen beträchtlichen Einfluß auf die Meinungen dieser Ärzte über Rehabilitation und die ihren Patienten angemessenen Behandlungen« (POORE 1984, 74) ausübten. Bereits 1914 wendete der Pädagoge und Sozialdemokrat WÜRTZ die Forderungen der um die Jahrhundertwende sich formierenden eugenischen Bewegung auf die »Krüppelfürsorge« an. In einer seiner zahlreichen Veröffentlichungen verdeutlichte er seine Sicht auf den Zusammenhang von Eugenik und »Krüppelfürsorge« und stellte deren besondere Qualität heraus:

»Die Eugenetik erstreckt sich durch die Erziehung zur Tüchtigkeit, die Stärke und Siegeskraft mitteilt, auch auf die Krüppel. Sie ist nicht so zag, daß sie vor äußeren Häßlichkeiten zurückschreckt. Auch wir [die in der »Krüppelfürsorge« Tätigen] sind Eugenetiker. Wir wollen, daß Edles und Machtverleihendes überall wachse. Unsere Eugenetik ist nur umfassender. Statt mit dem sittlichen Gesetz zur Heilighaltung des Lebens ohnmächtig zu hadern, führen wir der Kultur in ertüchtigten Krüppeln weitere wackere Streiter zu, die den Gesunden nicht zur Last fallen.« (WÜRTZ 1914a, 189)

In Übereinstimmung mit den Traditionen sozialdarwinistischen Denkens, das die Vormachtstellung der »Starken« und »Gesunden« durch die »Ausmerze« alles Kranken und »Schwachen« gesichert sah, plädierten auch die prominenten Vertreter und Vorkämpfer der institutionalisierten »Krüppelfürsorge« für die »Ausmerze des Krüppeltums«. Ihrer Ansicht nach ermöglichte es jedoch die Erwerbsbefähigung Körperbehinderter »Krüppel« aus dem Kreis der »Ballastexistenzen« herauszufiltern und in den Stand »Starken« und »Gesunden« zu erheben.

In diesem Sinne argumentierte auch BIESALSKI Mitte der zwanziger Jahre, zu einem Zeitpunkt also, als die eugenische Bewegung bereits weite gesellschaftliche Kreise erreicht hatte und dem Höhepunkt ihrer Entwicklung zustrebte (BRILL 1994, 12). Anläßlich des 20jährigen Bestehens des Oscar-Helene-Heimes führte er 1927 in seiner Festrede aus:

»Heute wird viel über die Austilgung lebensunwerten Lebens geschrieben, gesprochen und gestritten, und zwar mit gutem Grunde, weil die Zahl der Unsozialen in einer solchen Weise anschwillt, daß sie als eine kaum noch zu ertragende Belastung des immer geringer werdenden gesunden und erwerbsfähigen Teiles unserer Volksgemeinschaft empfunden wird. Zu diesem Haufen der Unsozialen: Idioten, Epileptische, Geisteskranke, unheilbare Trinker, Schwindsüchtige und manche andere, wirft man nun vielfach in einer manchmal rührenden Unkenntnis unseres besonderen Arbeitsgebietes auch die Krüppel, einfach aus einer Art von ästhetischem Widerwillen heraus, der aber als durchaus veraltet bezeichnet werden muß und von einer modernen Auffassung längst abgelöst ist. Nichts ist falscher als das: Die Krüppelfürsorge ist die nahezu einzige, jedenfalls ganz überragende Form der Fürsorge, die im höchsten Maße produktiv ist, und wenn man das Krüppeltum ausmerzen will, so tut man das am besten dadurch, daß man eben den Krüppel erwerbsfähig macht.« (BIESALSKI 1927, 8)

Das von Eugenikern und Rassenhygienikern[134] seit Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelte Spektrum eugenischer Maßnahmen mit dem Ziel der Verhinderung der Fortpflanzung »Minderwertiger« umfaßte

  1. die schonende Tötung (Euthanasie),

  2. die künstliche Unfruchtbarmachung (Sterilisation),

  3. die Verwahrung in Heimen (Kasernierung, Asylierung),

  4. die Entmündigung,

  5. Eheverbote,

  6. Entziehung aller Unterstützungen im Falle der Verheiratung,

  7. Einführung obrigkeitlicher Gesundheitszeugnisse für die Eheschließung und Austausch dieser Zeugnisse unter den Verlobten,

  8. Warnung vor ungünstigen Erbanlagen durch obrigkeitliche Merkblätter. (nach KRAEMER 1933, 18)

Bereits seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden Maßnahmen zur Sterilisierung aus eugenischen Gründen weltweit diskutiert und praktiziert (BRILL 1994; RUDNICK 1985; SCHMUHL 1987).[135] Während die »Euthanasie« im Rahmen der rassenhygienischen Konzeptionen zunächst nur eine untergeordnete Rolle spielte, rückte die Sterilisierung als eugenische Maßnahme seit Endes des ersten Weltkrieges verstärkt in den Mittelpunkt der Diskussionen (SCHMUHL 1987, 40; 46).

1925 fand in Deutschland der von dem sächsischen Bezirksarzt Gustav BOETERS erarbeitete Gesetzentwurf zur »Verhütung unwerten Lebens durch operative Maßnahmen«, die »Lex Zwickau«, breiteste Zustimmung quer durch alle politischen Parteien.[136] Als einer der Vorkämpfer für die Sterilisierung in Deutschland hatte BOETERS sich für die Einführung eines gesetzlichen Zwanges zur Unfruchtbarmachung bis dahin jedoch erfolglos eingesetzt (BRILL 1994, 192; KRAEMER 1933, 22).

Am 20. Januar 1932 schließlich legte der Preußische Landesgesundheitsrat einen Gesetzentwurf vor, der die Anerkennung eugenischer Maßnahmen als geeignetes Mittel zur Senkung der Ausgaben für »Minderwertige« dringend nahe legte und die Anwendung der eugenischen Lehren auf »Menschen mit erbbedingten körperlichen oder geistigen Schäden« (KB 2 (1932), 20) einforderte. Laut Beschluß des Preußischen Staatsrates sollten mit eugenischen Maßnahmen die Kosten für »die Pflege und Förderung der geistig und körperlich Minderwertigen [...] auf dasjenige Maß herabgesenkt werden, das von einem völlig verarmten Volke noch getragen werden kann.« (ebd., 20) Zwar wurde die Unfruchtbarmachung in diesem Gesetzesentwurf abhängig gemacht von der Einwilligung der Betroffenen, dennoch war die Anwendung von Zwang auch hier bereits intendiert.

Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge bekannte sich in einer Eingabe an den Preußischen Staatsrat vom 4.6.1932 »zu den Grundgedanken, die den Preußischen Staatsrat in seinen Beratungen über eugenische Maßnahmen leiteten« (KB 2 (1932), 53) und befürwortete ausdrücklich »die Förderung der eugenischen Fragen, insbesondere die bevölkerungspolitische und eugenische Neuorientierung der staatlichen Wohlfahrtspflege durch den Initiativantrag des Preußischen Staatsrates.« (ebd., 53) Sie bezog sich damit auf den 1932 von Hans HARMSEN[137] verfaßten Aufsatz mit dem Titel »Eugenetische Neuorientierung unserer Wohlfahrtspflege« und unterstützte die darin postulierte Forderung nach »Ausmerzung erblich Belasteter« durch Asylierung und Sterilisierung.

Nach Überzeugung der Deutschen Vereinigung kam der Anwendung der Sterilisation innerhalb der »Krüppelfürsorge« jedoch nur eine untergeordnete Rolle zu. Ihre Vertreter forderten eine strikte Unterscheidung zwischen erblichen und nichterblichen Körperbehinderungen, da nach ihren Angaben ca. 80% aller körperlichen Behinderungen erworbene Beeinträchtigungen darstellten. Unter den »anerkannt erblichen Mißbildungen« (ebd., 53) befände sich zudem eine große Anzahl körperlicher Behinderungen, wie z.B. der Klumpfuß oder die angeborene Hüftverrenkung, die ohne soziale Bedeutung seien, da sie durch orthopädische Maßnahmen »beseitigt« werden könnten (ebd., 53). Zwar sah sich die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge verpflichtet, »die eugenische Aufklärung, besonders bei allen Krüppeln, zu fördern« (ebd., 53), doch, so lautete die Stellungnahme vor 1933 noch unmißverständlich, die »zwangsweise Sterilisierung lehnen wir für die Krüppel ab.« (ebd., 53)

Im Unterschied zu den vor 1933 diskutierten Gesetzesvorlagen legitimierte das von den Nationalsozialisten am 14. Juli 1933 verabschiedete Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses jedoch in § 12 »die Anwendung unmittelbaren Zwanges« (REICHSGES. BL. Teil 1, 1933, 1-148, S. 529-531) bei der Sterilisation. Der §1, Abs. 1 und 2 des Gesetzes sah an achter Stelle auch die »schwere erbliche körperliche Mißbildung« als Indikation für die Unfruchtbarmachung vor:

»(1) Wer erbkrank ist, kann durch chirurgischen Eingriff unfruchtbar gemacht (sterilisiert) werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.

(2) Erbkrank im Sinne des Gesetzes ist, wer an einer der folgenden Krankheiten leidet:

  1. Angeborener Schwachsinn,

  2. Schizophrenie

  3. zirkulärem (manisch-depressivem) Irresein,

  4. erblicher Fallsucht,

  5. erblichem Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),

  6. erblicher Blindheit,

  7. erblicher Taubheit,

  8. schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.

Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.« (GESETZ zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933;REICHSGES. BL. Teil 1, 1933, 1-148, S. 529-531)

Das GZVEN zielte auf die restlose Beseitigung der genannten Erkrankungen und Behinderungen ab und ging von der Annahme aus, daß auch körperliche Beeinträchtigungen durch die Zwangssterilisation »ausgemerzt« und die »Krüppelfürsorge« damit überflüssig gemacht werden könne.

Hatten die in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden vor 1933 die Anwendung der Sterilisation auf ihr Klientel weitestgehend abgelehnt und sich gegen die Unfruchtbarmachung als Zwangsmaßnahme gewendet, so veränderte sich mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten ihre Haltung zum GZVEN und zu Anwendung hin zu rückhaltloser Zustimmung und zu propagandistischer Beeinflussung Körperbehinderter mit dem Ziel, sich der Unfruchtbarmachung »freiwillig« zu unterziehen.

Dieser Prozeß der Meinungsumbildung unter den Vertretern der »Krüppelfürsorge« vollzog sich innerhalb der ersten zwei Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft. Er läßt sich anhand der Veröffentlichungen zum GZVEN in der Fachzeitschrift der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge ebenso nachvollziehen wie an den Stellungnahmen im Organ des Reichsbundes der Körperbehinderten, wo die Äußerungen und Verlautbarungen von Orthopäden seit 1933 einen breiten Raum einnahmen.

In Anlehnung an RICHTER (1990), der die Anpassungsmechanismen der Blindenverbände in bezug auf das GZVEN beschreibt, sehe ich einen ähnlichen Verlauf des Prozesses der Meinungsumbildung unter den Vertretern der »Krüppelfürsorge«. Die veränderte Haltung zum GZVEN entwickelte sich in drei Phasen, die sich zeitlich teilweise überlappten bzw. gleichzeitig abliefen und wie folgt charakterisiert werden können:

1. Phase: Schwanken zwischen grundsätzlicher Befürwortung des GZVEN und Ablehnung der Anwendung auf das Arbeitsgebiet und Klientel der »Krüppelfürsorge« mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Gleichzeitige Bagatellisierung der Gefährdung durch das GZVEN gegenüber den Betroffenen;

2. Phase: Versuche der wissenschaftlichen Definition der »schweren erblichen körperlichen Mißbildung« mit der Folge erneuter Hierarchisierung der »Krüppel« sowie erneuter Stigmatisierung durch strikte Unterscheidung zwischen erbgesunden »Körperbehinderten« und erbkranken »Krüppeln« mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1934.

3. Phase: Rückhaltlose Anwendung des GZVEN und propagandistische Einwirkung auf die erbkranken »Krüppel«, der Unfruchtbarmachung »freiwillig« zuzustimmen und sie als ehrenhaftes Opfer zum Wohle der Volksgemeinschaft umzudeuten.

Bereits in der 1. Phase im Prozeß der Meinungsumbildung machten Orthopäden ihre grundsätzlich befürwortetende Haltung zum GZVEN deutlich. So stellte der »Landeskrüppelarzt« der Provinz Sachsen August BLENCKE heraus:

»Am 1.1.1934 ist das neue Sterilisierungsgesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses in Kraft getreten, und das wird jeder mit Freuden begrüßt haben, vor allem aber der, der als Arzt auf Grund seiner vielen Erfahrungen nach dieser Richtung für ein solches Gesetz schon lange zu haben war [...]. Dieses Gesetz war durchaus nötig im Interesse unseres Volkes und Staates.« (BLENCKE 1934, 66)

Im Rückgriff auf die bereits vor 1933 vorgebrachten Argumentationen versuchten Orthopäden zunächst jedoch nachzuweisen, daß die Sterilisierungsmaßnahmen bei Körperbehinderten nicht zu der von Eugenikern behaupteten rigorosen Eindämmung der Zahl körperlicher Behinderungen und damit zum Überflüssigmachen der »Krüppelfürsorge« führen könne, da körperliche Behinderungen nur zu einem geringen Prozentsatz ererbt seien. In einer behördlichen Meldung hieß es dazu 1934:

»Die vielfach verbreitete Ansicht, die Krüppelerscheinungen ließen sich durch Sterilisierungsmaßnahmen mit der Zeit derartig beschränken, daß eine besondere Krüppelfürsorge überflüssig würde, ist durchaus irrig. Nach den Statistiken der provinziellen Krüppelfürsorge verhalten sich die angeborenen zu den erworbenen Krüppelleiden wie 1:5,4, wobei zu beachten ist, daß auch nicht alle angeborenen Krüppelleiden ererbte sind. Es wird sich also durch Sterilisierungen nur ein kleiner Prozentsatz der wirklichen Krüppelleiden ausmerzen lassen. Außerdem können sich die Wirkungen des Sterilisierungsgesetzes erst in den folgenden Generationen auswirken.« (ZFK 27 (1934), 30)

Die Einwendungen BLENCKEs und seiner Kollegen gegen die Anwendung des GZVEN auf den Kreis der Körperbehinderten sind jedoch weniger als Versuch zu verstehen, »die Körperbehinderten vor dem Vorwurf der Minderwertigkeit in Schutz« (THOMANN 1994, 212) zu nehmen; vielmehr gründeten sich auf das Interesse, die »Krüppelfürsorge« als Arbeitsbereich im NS zu erhalten.[138] In die gleiche Richtung deutet auch BLENCKEs Appell, der die Kollegen dazu aufforderte, »daß wir trotz Sterilisationsgesetz die Krüppelfürsorge auch im neuen Staat nicht nur beibehalten, sondern noch verbessern müssen [...]« (BLENCKE 1934, 67).

Die Einwendungen BLENCKEs und seiner Berufskollegen gegen das GZVEN zielten jedoch weder darauf ab, die Argumentationen der Eugeniker grundsätzlich in Frage zu stellen noch wendeten sie sich gegen die Anwendung des Zwangs bei der Sterilisation. Die Frage der Ausübung von Zwang auf Menschen mit Körperbehinderungen, die unter das GZVEN fielen, wurde von Orthopäden seit 1933 grundsätzlich nicht mehr erörtert. Vielmehr versuchten sie, gegenüber den durch das Gesetz aufgebrachten Betroffenen anhand grober Schätzungen und recht willkürlich anmutender Berechnungen das wahre Ausmaß des GZVEN zu verschleiern und zu bagatellisieren. So gab z.B. BLENCKE mit Bezug auf die »Krüppelberatungsstelle« Magdeburg/Sachsen eine Zahl von insgesamt 15.466 Meldungen sog. »Krüppelfälle« im Zeitraum von 1924 bis 1934 an (KB 4 (1934), 66). 2.982 dieser gemeldeten »Fälle«, also etwa 20%, rechnete er nach grober Schätzung zu den angeborenen Körperbehinderungen. Diese Zahl reduzierte er wiederum auf die Hälfte, »da es sich bei diesen 2.982 angeborenen Leiden nach den andernwärts errechneten Statistiken mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nur bei der Hälfte um vererbbare Leiden handelt [...].« (ebd., 66) Von den verbleibenden 10%, also 1.491 ererbten körperlichen Behinderungen rechnete BLENCKE wiederum die Hälfte zu den »leichten Mißbildungen« und den Fällen, die trotz Vererbung »voll und ganz ausgeheilt werden« (ebd., 66) konnten. Nach seiner Berechnung blieben ganze 713 »Fälle«, das waren etwa 5% der Betroffenen, die nach seiner Auffassung tatsächlich unter den §1, Ziffer 8 des »Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« fielen. Doch auch diese Zahl grenzte er mit dem Hinweis auf teilweise Heilungsmöglichkeiten innerhalb dieser Gruppe der Betroffenen weiter ein und stellte heraus: »[...] und bei diesen, die dann noch übrig bleiben, werden wir nun nicht auch wahllos sterilisieren, sondern immer von Fall zu Fall entscheiden müssen, ob sich dieser oder jener für die Sterilisation eignet.« (ebd., 66) Konkrete Angaben zu den Kriterien der »Eignung« für eine Sterilisation bzw. zum Ablauf eines solchen Verfahrens machte BLENCKE jedoch nicht.

Als ein weiterer Versuch der Bagatellisierung der Bedrohung, die vom GZVEN auf Menschen mit Körperbehinderungen ausging, müssen ECKHARDTs Äußerungen anläßlich des jährlichen Bundestages des Reichsbundes der Körperbehinderten interpretiert werden. Im Rahmen eines Vortrages gab er eine Übersicht über die als nichterblich bzw. erblich einzuschätzenden Körperbehinderungen und versicherte:

»Vor der Sterilisierung scheiden natürlich alle nichterblichen Krankheiten von vornherein aus, wie: Abschnürungen, Amputationen, Kinderlähmungen, Arthritis, Rheumatismus, Littel'sche Krankheit[139] usw. Ebensowenig kommen für die Unfruchtbarmachung Krankheiten in Frage, wie z.B. die Hüftverrenkung, der Klumpfuß usw., die bei rechtzeitiger Erkennung heilbar sind. Es scheiden weiter alle die Erbleiden aus, wie beispielsweise die Kurzfingrigkeit, die keine oder nur eine geringe Auswirkung auf die Lebens- und Erwerbsfähigkeit des Merkmalträgers haben.

Es bleiben dann nur noch verhältnismäßig wenige und dabei selten auftretende Erbleiden für die Unfruchtbarmachung übrig.« (ECKHARDT 1933c, 74)

Zu diesen sehr seltenen erblichen Körperbehinderungen zählten nach ECKHARDT Erkrankungen der Knochen, Kleinwüchsigkeit und Erkrankungen des Nervensystems, wie z.B. der fortschreitende Muskelschwund.

In der 2. Phase des Prozesses der sich verändernden Haltung zum GZVEN gab es von seiten der Orthopäden keinerlei Einwände mehr gegen die Zwangssterilisation. Vielmehr ging es mit Inkrafttreten des Gesetzes ab dem 1.1.1934 vordringlich darum, die » ›schweren erblichen körperlichen Missbildungen‹ möglichst genau und wissenschaftlich zu definieren [...]« (POORE 1984, 76), um Patientinnen und Patienten als »erbkrank« bzw. »erbgesund« kategorisieren zu können.

Das GZVEN ließ eine breite Auslegung des Begriffes der »schweren erblichen körperlichen Mißbildung« zu. In den Ausführungsverordnungen wurden darunter »sichtbare stationäre, bleibende, auffällige, angeborene oder sich im Laufe des jugendlichen Lebens entwickelnde erbliche und mehr oder weniger stark funktionsbehindernde Abweichungen von der Norm« (GZVEN vom 14. Juli 1933. Hier: Ausführungsverordnung mit Erläuterungen, zit. n. THOMANN 1994, 208) gefaßt.

Grundsätzlich ergaben sich für Orthopäden Probleme aus der Tatsache, daß die Erblichkeit körperlicher Behinderungen - ebenso wie die aller anderen im GZVEN aufgeführten Erkrankungen - nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte. So führte der Direktor der »Mainfränkischen Berufslehranstalt für Krüppelhafte« in Würzburg, Robert HEULER, aus:

»Der Klumpfuß ist sicher in vielen Fällen erblich bedingt; jedoch ist der Erbgang noch unklar. Es gibt wahrscheinlich einen erblichen und einen nichterblichen Klumpfuß. [...] In Anwendung soll das Gesetz nur dann kommen, wenn eine Vererbung anzunehmen ist.« (HEULER 1940, 20f)

Erblichkeit wurde zudem bei Erkrankungen prognostiziert, die nicht nach den Mendel'schen Regeln vererbt wurden, die aber aufgrund der Familienanamnese angenommen werden konnte, wie es z.B. bei der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte der Fall war (NÖLLER 1942, 3). Weiterhin sahen die Experten diejenigen als erbkrank an, die als »geheilt« galten (SCHMUHL 1987, 155).

Durch die Definition der »Schwere« einer körperlichen »Mißbildung« wurde der Kreis der potentiell für die Sterilisation in Frage kommenden Personen ebenfalls erweitert. Im Sinne des GZVEN richtete sich diese nicht nach der Art und Ausprägung der Beeinträchtigung, sondern einzig und allein nach den Belangen der Volksgemeinschaft (vgl. ECKHARDT/OSTERTAG 1940, 2; SCHMUHL 1987, 155f). Das ausschlaggebende Kriterium bei der Beurteilung einer angeborenen Körperbehinderung stellte daher das angenommene »Ausmaß der Vererbungsgefahr« (ECKHARDT 1935b, 469)[140] dar. So konnte »eine an sich leichte Mißbildung« (ECKHARDT/OSTERTAG 1940, 2) auch dann als schwer eingestuft werden, »wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß bei den Nachkommen der Erbschaden in schwererer Gradausprägung auftreten wird.« (ebd., 2; Hervorhebg. i. O.) Diese Interpretation hatte zur Folge, daß gerade die leichteren Beeinträchtigungen vom GZVEN betroffen waren (SCHMUHL 1987, 156).

Während also auf der einen Seite gravierende Unsicherheit unter den Orthopäden über die Frage vorherrschte, auf wen die eugenischen Maßnamen angewendet werden sollten, bildeten andererseits vage Diagnosen die Basis, auf der Sterilisationen in der Praxis vorgenommen wurden.

Um die Unsicherheiten in bezug auf den Kreis der potentiellen Sterilisanden und Sterilisandinnen unter den Körperbehinderten einzugrenzen, wurden differenzierte Kataloge erstellt, die dezidiert jede einzelne Körperbehinderung daraufhin untersuchten, ob bzw. inwieweit sie unter das GZVEN fiel oder nicht. Im Zeitraum zwischen 1935 und 1942 erschienen eine Reihe entsprechender Fachpublikationen (ECKHARDT/OSTERTAG 1940; HEULER 1937, 1940²; LANGE 1935; NÖLLER 1942).

Auffällig ist, daß diese Veröffentlichungen das gesamte Spektrum möglicher körperlicher Beeinträchtigungen als potentiell unter das GZVEN fallend abhandelten. So betrafen körperliche Erbkrankheiten nach fachlicher Ansicht ganz allgemein »die Erkrankungen des Bewegungsapparates, des Nervensystems, des Auges und des Ohres.« (ECKHARDT/OSTERTAG 1940, 1) Diese weit gefaßte Interpretation ließ grundsätzlich den Zugriff auf eine Vielzahl körperlicher Behinderungen zu.

Gleichsam bemerkenswert ist die Tatsache, daß der Katalog der schweren vererbbaren körperlichen Behinderungen eben jene Beeinträchtigungen enthielt, die Hellmut ECKHARDT 1933 noch als eindeutig »nichterbliche« eingestuft hatte. Als maßgeblicher Mitautor einer Fachpublikation, die in der »praktischen Erbpflege« Anwendung fand, zählte er u.a. die angeborene Hüftverrenkung, Fehlbildungen von Gliedmaßenabschnitten bzw. das Fehlen von Gliedmaßen, Spaltfüße, Spalthände, Lähmungen, Little'sche Krankheit, fortschreitenden Muskelschwund, angeborene Knochenbrüchigkeit, angeborenes Fehlen der Schlüsselbeine, angeborene Entwicklungsstörungen und den sog. »Klumpfuß« zu den Indikationen der Zwangssterilisation unter den Körperbehinderten (vgl. ECKHARDT/OSTERTAG 1940).

Neben den Versuchen der Definition der »schweren erblichen körperlichen Mißbildung« nahmen die orthopädischen Vertreter der »Krüppelfürsorge« eine erneute Hierarchisierung innerhalb ihres Klientels vor, indem sie darauf bestanden, zwischen »Körperbehinderten« und »Krüppeln« zu unterscheiden. So äußerte BLENCKE in wertender Absicht die Überzeugung, daß nur den im GZVEN unter Punkt 8 genannten erbkranken Körperbehinderten »[...] der Name ›Krüppel‹ im wahrsten Sinne des Wortes zukommt.« (BLENCKE 1934, 66)

Die Stigmatisierung der erbkranken und damit »minderwertigen Krüppel« hatte die Aufwertung der erbgesunden »Körperbehinderten« zur Folge. Die Behauptung der »Vollwertigkeit« der erbgesunden, »geistig normalen« Körperbehinderten als der eigentlichen Klientel der »Krüppelfürsorge« wertete gleichzeitig diesen Fürsorgezweig auf und verwies auf die Existenzberechtigung und Brauchbarkeit der »Krüppelfürsorge« im NS.

Auch ECKHARDT erklärte den Begriff »Körperbehinderter«, der z.T. schon in den zwanziger Jahren angewendet wurde, für treffender als den Begriff »Krüppel«, da der Wert eines Menschen sich nach der Beschaffenheit seines Erb- und Rassegutes bemesse und dieser durch eine Körperbehinderung nicht verändert würde.

»Schwere körperliche Mißbildungen als Erbleiden machen nur einen geringen Prozentsatz des Krüppeltums aus. Schwere körperliche Gebrechen in Verbindung mit intellektuellen und moralischen Defekten sind ebenfalls selten; diese Menschen nennen wir aber auch nicht Krüppel, sondern Geisteskranke oder Psychopathen. Deshalb ist das schon von mir gebrauchte Wort »Körperbehinderte« für die Menschen, deren sich die Krüppelfürsorge annimmt, treffender als das Wort »Krüppel«, denn das Kennzeichen des Krüppels ist die Behinderung der Gebrauchsfähigkeit von Rumpf und Gliedmaßen bei unbeschadetem Geist und Charakter und meist auch gesunder Erbmasse.« (ECKHARDT 1935c, 147f)

In der 3. Phase fand das GZVEN unter den »erbkranken Krüppeln« rückhaltlose Anwendung. Dabei zeigten sich die in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden wiederholt bemüht, den Verzicht auf erbkranke Nachkommen als höchst ehrenhaft darzustellen. In propagandistisch-erzieherischer Absicht behaupteten sie, »die Unfruchtbarmachung sei überhaupt nicht gegen die Würde des einzelnen gerichtet, sondern sei nur unter dem Gesichtspunkt der Volksgesundheit zu betrachten.« (POORE 1984, 76) Zu diesem Zweck beriefen sich Orthopäden auf die programmatischen Äußerungen HITLERs in »Mein Kampf«, wo es hieß:

»Der völkische Staat [...] muß dafür Sorge tragen, daß nur, wer gesund ist, Kinder zeugt; daß es nur eine Schande gibt: bei eigener Krankheit und eigenen Mängeln dennoch Kinder in die Welt zu setzen, doch eine höchste Ehre: darauf zu verzichten. - Er hat, was irgendwie ersichtlich krank und erblich belastet und damit weiter belastend ist, zeugungsunfähig zu erklären und dies praktisch auch durchzusetzen. -

Wer körperlich und geistig nicht gesund und würdig ist, darf sein Leid nicht im Körper seines Kindes verewigen. Der völkische Staat hat hier die ungeheuerste Erziehungsarbeit zu leisten. [...] Er hat durch Erziehung den einzelnen zu belehren, daß es keine Schande, sondern nur ein bedauernswertes Unglück ist, krank und schwächlich zu sein, daß es aber ein Verbrechen und daher zugleich eine Schande ist, dieses Unglück durch eigenen Egoismus zu entehren, indem man es unschuldigen Wesen wieder aufbürdet.« (zit. n. KB 3 (1933), 73)

Dieses Zitat wurde beispielhaft im Zusammenhang mit ECKHARDTs Artikel »Krüppeltum und Vererbung« auch in der Zeitschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten abgedruckt (KB 3 (1933), 73). Einige Jahre später, 1937, erläuterte ECKHARDT den im Reichsbund der Körperbehinderten Organisierten den »Sinn des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« in einem gleichlautenden Artikel wie folgt:

»Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses soll zu seinem Teil dazu beitragen, daß künftige Generationen geistig und auch körperlich gesund und leistungsfähig sind. Die Unfruchtbarmachung ist keine Strafe, bedeutet keine Herabwürdigung der Unglücklichen, sondern sie bedeutet ein schweres Opfer im Interesse der Erbgesundheit künftiger Geschlechter. Gerade der Körperbehinderte, der trotz aller Hemmnisse das Leben meistert und in Charakter und Begabung keinerlei Makel bietet, aber zur Verhinderung einer Weitervererbung schwerer körperlicher Fehler durch Unfruchtbarmachung auf die Zeugung von Nachkommen verzichtet, verdient die höchste Anerkennung und Achtung aller Volksgenossen.« (KB 7 (1937a), 14)

Während die Vertreter der »Krüppelfürsorge« einerseits die Gefährdung ihrer Klientel durch das GZVEN als geringfügig hinstellten, war ihr professionelles Selbstverständnis von der Überzeugung geprägt, daß der Berufszweig der »Krüppelfürsorge« einen unverzichtbaren Teil der nationalsozialistischen Gesundheitsfürsorge darstellte und »Krüppelfürsorge« und Sterilisationsgesetz unausweichlich zueinander gehörten. »Die Krüppelfürsorge und das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ergänzen sich demnach in dem Bestreben, unser Volk gesund und leistungsfähig zu machen, sowie die Fürsorgelast möglichst zu senken.« (HEULER 1940, 24)

Das GZVEN bot Orthopäden als Vertretern der »Krüppelfürsorge« die Möglichkeit, »eine öffentliche Aufgabe von scheinbar staatstragender Bedeutung« (SCHMUHL 1987, 132) zu erfüllen, indem sie der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft körperbehinderte Menschen als loyale und verwertbare Mitglieder zuführten. In dem Bestreben, die staatliche und gesellschaftliche Anerkennung ihres Berufszweiges zu erlangen, nahmen sie im Rahmen der »Gesundheitsführung« bereitwillig eine Mittlerposition zwischen nationalsozialistischem Regime und ihrem Klientel an.

ECKHARDT, stellvertretender Leiter der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums und GOCHT, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft sowie Leiter des Oscar-Helene-Heims in Berlin, markierten diese Zielrichtung der »Krüppelfürsorge« im NS: »Die produktive Krüppelfürsorge ist ein Zweig der Fürsorge, der erfolgreich mitarbeitet an der Erhaltung und Steigerung der Volksgesundheit, an der Verringerung der Zahl der Minderwertigen und Asozialen.« (ECKHARDT/GOCHT 1934, 32)

Die Verhütung von »Krüppeltum«, die schon immer als vordringliche Aufgabe der »Krüppelfürsorge« galt, erhielt durch die grundsätzliche Übereinstimmung von Orthopäden mit der nationalsozialistischen Ideologie eine neue Dimension.

Neben der volkswirtschaftlichen Bedeutung der »Krüppelfürsorge« hielt z.B. der Frankfurter Orthopäde HOHMANN diesen Fürsorgezweig auch bevölkerungspolitisch für die Belange des »neuen Staates« von Bedeutung, denn:

»Es gilt, den einzelnen Menschen, soweit möglich, zum vollwertigen Glied der Volksgemeinschaft zu machen, vollwertig an Leib und Seele, und darum ist der Sinn der Krüppelfürsorge als einer Verhütung des Krüppeltums gerade vom nationalen Standpunkt aus zu bejahen.« (HOHMANN 1933, 110; Hervorhebg. i. O.)

SCHEDE ging über diesen Entwurf hinaus. Im Namen seiner Kollegen plädierte er öffentlich für eine inhaltliche Beschränkung von Orthopädie und »Krüppelfürsorge« und äußerte unumwunden, »daß die Erhaltung lebensunwerten Lebens nicht unsere Aufgabe sein kann.« (SCHEDE 1933b, 144)

SCHEDE und seine Kollegen beteiligten sich damit aktiv an der rassenhygienischen Selektion von »wertigen« und »minderwertigen« Menschen und Menschengruppen im NS. Das zeichnet sich auch in der Auffassung von Lothar KREUZ ab, der »alle blutigen oder unblutigen Verbesserungsarbeiten des Arztes an erblichen Mißbildungen für eine Erschwerung der natürlichen Auslese« (VERHANDLUNGEN DER DEUTSCHEN ORTHOPÄDISCHEN GESELLSCHAFT 31 (1936), 12) hielt. ECKHARDT formulierte die Ausrichtung der »Krüppelfürsorge« auf die Gesundheitspolitik des NS-Staates als übergreifende Aufgabe:

»Die Krüppelfürsorge hat sich den großen Zielen der Gesundheits- und Bevölkerungspolitik unseres Staates unterzuordnen. Sie hat zu ihrem Teil dazu beizutragen, daß schwere erbliche körperliche Mißbildungen durch Ausmerzung des krankhaften Erbstromes sowie Eheberatung verhütet werden.« (ECKHARDT 1939a, Sp. 667-669)

3.4.3 Zwangssterilisation

Zur Anwendung der Zwangssterilisation auf den Kreis körperbehinderter Personen liegen bisher keine Veröffentlichungen vor.

Nach SCHMUHL (1987) betrafen 96% aller Unfruchtbarmachungen unter dem nationalsozialistischen Regime Personen mit der Diagnose »Schwachsinn«, Schizophrenie, Epilepsie und manisch-depressives Irresein (ebd., 156). Auch SACHSSE/TENNSTEDT (1992) geben an, daß Zwangssterilisation in der Hauptsache bei den Indikationen Schwachsinn, Geisteskrankheiten und Alkoholismus vorgenommen wurden, während blinde, gehörlose und körperbehinderte Menschen nur in geringem Ausmaß davon betroffen waren (Anteile von je etwa 0,5%) (ebd., 174). THOMANN (1994) bestätigt mit Bezug auf zwei Beispiele, eines aus Frankfurt/a.M., eines aus Hamburg, daß »die schwere erbliche Mißbildung als Sterilisierungsgrund kaum eine Rolle spielte.« (ebd., 214)[141]

Mir ist an dieser Stelle weniger daran gelegen, die Zahl der Sterilisationen in ihrer Verteilung auf die verschiedenen Behinderungen zu betrachten als vielmehr zu verdeutlichen, wie viele Körperbehinderte von Zwangssterilisation tatsächlich betroffen waren.

Mittelfristig strebte das nationalsozialistische Regime die Sterilisation von einer halben bis zwei Millionen Menschen an. Für das Jahr 1933 lag das Nahziel bei 400.000 Unfruchtbarmachungen (RICHTER 1990, 186; SCHMUHL 1987, 159). Darunter gibt THOMANN (1994) allein eine Zahl von 52.000 Körperbehinderten an, die nach den Vorstellungen des Reichsinnenministers FRICK unter den §1 des GZVEN fielen und unter die Kategorie der »schweren erblichen körperlichen Mißbildung« subsummiert wurden (ebd., 208). Diese Zahl deckt sich in etwa mit Angaben des Reichsärzteführers Gerhard WAGNER, der, ausgehend von einer Zahl »von 300.000 Krüppeln«, 15 bis 20%, also 50.000 körperbehinderte Personen, als »Erbkrüppel« ansah (WAGNER 1934, 679).

Die Jahresstatistik der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums entspricht diesen Vorgaben, bzw. sie geht sogar noch darüber hinaus. Für das Jahr 1937 wird hier eine Gesamtzahl von insgesamt 204.376 betreuten Körperbehinderten angegeben. Laut ECKHARDT zählten von 49.616 statistisch erfaßten Neuzugängen im Berichtsjahr immerhin 27%, also 13.395 Personen, zu den erbkranken Körperbehinderten (ZFK 33(1940), 26).

Auch dieser quantitative Hintergrund ist geeignet, den Meinungsumschwung der in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden im Zusammenhang mit dem GZVEN noch einmal deutlich zu machen.

Eine dritte Quelle, die Statistik der Poliklinik für Erb- und Rassenpflege Berlin[142], erfaßt regionale Zahlen und gibt eine Übersicht über die Verteilung der durchgeführten Sterilisationen auf die einzelnen Erbkrankheiten.

Demnach wurden im Bezirk Berlin-Charlottenburg in den Jahren 1934/35 insgesamt 7,6% der Personen mit der Indikation der »schweren erblichen körperlichen Mißbildung« sterilisiert. 1935/36 sank die Zahl auf 3,0%. Von 1936/37 bis 1939/40 verzeichnet die Statistik einen stetigen Anstieg der Zahlen zwangssterilisierter Körperbehinderter, von 5,5% in den Jahren 1936/37, über 8,6% 1937/38 und 8,9% 1938/39 bis auf 12,5% in den Jahren 1939/40. Die Quelle gibt keine realen Zahlen an (DER ÖFFENTLICHE GESUNDHEITSDIENST 6A (1940/41), 555).

Die Aussage des leitenden Arztes der »Krüppelfürsorgestelle« Brandenburg, DUNCKER aus dem Jahre 1938, erhält vor diesem Hintergrund besondere Brisanz. DUNCKER behauptete, die Zahl der vererbbaren »Krüppelleiden« sei seit der Machtübernahme durch das GZVEN »in bereits fühlbarer Weise sehr erfreulich eingeschränkt.« (KB 8 (1938), 2)

3.4.4 Aussonderung

Die Förderung »krüppelhafter« Kinder, Jugendlicher und - in eingeschränktem Maße Erwachsener - durch die institutionalisierte »Krüppelfürsorge« erfolgte durch die systematische Erfassung und gezielte Bestrebungen zur räumlichen, sozialen und kulturellen Aussonderung der Betroffenen aus der Gesellschaft (vgl. REICHMANN-ROHR 1994, 33).

Die theoretische Basis dieser Aussonderungsbemühungen mit dem zugleich erklärten Ziel der späteren Eingliederung körperbehinderter Menschen bildete die von dem Pädagogen WÜRTZ begründete »Krüppelseelenkunde«. Auch wenn es im Kreis der in der »Krüppelfürsorge« Tätigen - Orthopäden, Theologen und Pädagogen - sehr wohl konträre Haltungen in bezug auf die Frage nach der Existenz einer besonderen »Krüppelseele« gab, hatte sich die »Krüppelseelenkunde« als Basis der »krüppelfürsorgerischen« Erziehung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher in den zwanziger Jahren durchgesetzt und etabliert.

Nicht zuletzt trug die Aufnahme der Theorie in das Preußische Krüppelfürsorgegesetz zu einer Anerkennung der »Krüppelpsychologie« als Lehrmeinung innerhalb der Fachkreise dazu bei, gleichzeitig wirkte sie sich aber auch prägend auf die öffentliche Meinung in ihrer Sicht auf »Krüppel« aus.

Die »Krüppelseelenkunde« schrieb im wesentlichen die Sonderstellung der »Krüppel« innerhalb der Gesellschaft fest, indem sie durch die Zuschreibung ihrer seelischen Andersartigkeit und charakterlichen Abweichungen und Mängel die Notwendigkeit einer Sondererziehung im Sinne einer körperlichen und seelischen Angleichung an nichtbehinderte Menschen scheinbar wissenschaftlich begründete. Der wissenschaftlichen Konstruktion der »Krüppelseele« lag die Interpretation der körperlichen Behinderung als individueller Defekt zugrunde.[143] Dieser Defekt wurde nicht als »Merkmal der gesellschaftlichen Verhältnisse« (DAOUD-HARMS 1988, 346) verstanden bzw. im Zusammenhang mit den individuellen und gesellschaftlichen Reaktionen auf »Krüppel« gesehen.

Mit der politisch motivierten Entlassung WÜRTZ' aus seinen Ämtern im Jahre 1933 demonstrierten die in der »Krüppelfürsorge« aktiven Orthopäden zunächst öffentlich ihre Abkehr von dem maßgeblichen »Krüppelpädagogen« und der Theorie der »Krüppelseelenkunde«. Sie diskreditierten seine Person, indem sie ihn als »Schwärmer Hans Würtz« bezeichneten und setzten das Ausmaß seines Einflusses durch die Behauptung herab, es sei dem Pädagogen »als Praktiker und Wissenschaftler« weder gelungen, »in den Fachkreisen der Krüppelfürsorge Gefolgschaft zu finden« noch eine »Führerrolle [zu] erringen« (ECKHARDT 1933b, 105; 106).

Unter Berufung auf die vor allem von den katholischen Anstalten bereits in den 1920er Jahren geübte Kritik an der »Krüppelseelenkunde« wendeten sich die Orthopäden mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten von WÜRTZ ab. Sie verwarfen die von ihm begründete »Krüppelseelenkunde« als Irrlehre und behaupteten: »[...] und heute, nach der Niederringung des Marxismus, brechen die Pädagogen und Theologen der Krüppelanstalten endgültig mit den Würtzschen Theorien von der Krüppelpsychologie und Krüppelpädagogik.« (ECKHARDT 1933b, 105; Hervorhebg. i. O.)

Die Essenz der »krüppelpsychologischen« Theorie, nämlich zum einen die Behauptung eines monokausalen Zusammenhangs zwischen körperlicher Konstitution und seelischer Verfassung und zum anderen die Projektion der Probleme der Gesellschaft der »Gesunden« im Umgang mit »Krüppeln« auf das Individuum mit dem Merkmal einer körperlichen Behinderung, blieb jedoch als Denkmuster grundsätzlich erhalten. Diese Essenz bildete sozusagen den heimlichen Lehrplan für die Praxis der erzieherischen Einwirkung auf Menschen mit Körperbehinderungen im NS.

Tatsächlich deckten sich die Grundüberzeugungen der »Krüppelfürsorge«, wie sie in der WÜRTZ'schen »Krüppelseelenkunde« ausgeführt worden waren, mit den Prinzipien nationalsozialistischer Pädagogik, die im wesentlichen auf die Bildung des Charakters sowie des Willens, die sportliche Ertüchtigung und die Erziehung zur Volksgemeinschaft abzielten (KOLONKO/KRÄMER 1992, 60). Insofern war es in der Zeit des NS nicht nötig, daß die Orthopäden unter den Funktionären der »Krüppelfürsorge« explizit Bezug auf die theoretischen Grundlagen der »Krüppelpsychologie« nahmen; gleichzeitig bestand die Möglichkeit, diese Grundüberzeugungen über die Willensschulung »krüppelhafter« Kinder und Jugendlicher, über deren sportliche Ertüchtigung und die rigide Anpassung an die Leistungen »Gesunder« in der Praxis bewußt und unbewußt wirksam werden zu lassen.

Vor diesem Hintergrund war es sehr wohl möglich, daß die Existenz einer besonderen »Krüppelseele« in Fachpublikationen ab 1933 bestritten wurde. So äußerte sich der als Anstaltsschulleiter am Oscar-Helene-Heim tätige Paul MENSLING zum Beispiel wie folgt: »Es ist falsch, von einer besonderen »Krüppelseele« zu sprechen, auch können keine allgemein gültigen psychologischen Gesetze für Körperbehinderte entworfen werden.« (MENSLING [1936], 257)

Diese Auffassung zeitigte jedoch deshalb keine Konsequenzen in der Praxis, da Menschen mit Körperbehinderungen dennoch stets grundsätzlich in einen psychologischen Zusammenhang gestellt wurden. Für diesen Mechanismus steht beispielhaft die Haltung des Direktors der »Mainfränkischen Berufslehranstalt für Krüppelhafte« in Würzburg, Robert HEULER, der einerseits konstatierte: »Es gibt keine Krüppelseele!« (HEULER 1940, 36), andererseits aber in einer körperlichen Einschränkung - nicht in den Reaktionen der Umwelt auf körperbehinderte Menschen - den Grund dafür ausmachte, daß »die seelisch-geistige Entwicklung [...] besonderen Bedingungen« (ebd., 8) unterläge. Entsprechend leitete HEULER den Erziehungsauftrag der »Krüppelfürsorge« ab: »Durch eine möglichst frühzeitig einsetzende, zweckmäßige Erziehung soll [...] die seelisch-geistige Entwicklung des Krüppels vor Hemmungen und Abwegigkeiten bewahrt werden.« (HEULER 1940, 9)

Die Betrachtung des »Krüppels« als psychologisches Phänomen wurde durch eine grundlegende, biologistische Haltung der in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden zusätzlich verstärkt. So stellte nicht nur Hellmut ECKHARDT einen monokausalen Zusammenhang zwischen körperlicher und seelisch-geistiger Entwicklung her, als er schrieb:

»Körper und Geist, und damit körperliche und geistige Entwicklung und auch Erziehung bilden eine Einheit. Der Geist ist es, der körperliche Handlungen [...] auslöst und lenkt; der Körper ist es, der das Wirken des Geistes in sichtbare Taten umsetzt.« (ECKHARDT [1936], 251)

Er berief sich mit seinen Ausführungen auf Konrad BIESALSKI, der schon vor 1930 geäußert hatte:

»Die willkürliche Mitteilung seelischer Vorgänge an die Außenwelt geschieht ausschließlich durch das Muskelspiel: Sprechen, Schreiben, Mimik, Gesten, Körperhaltung. [...] Der Bewegungsapparat gehört zur Seele als ihr einziges willkürliches Ausdrucksmittel [...]« (zit. n. ECKHARDT [1936], 251)

Wie die Mehrzahl seiner Kollegen war auch SCHEDE vom Vorhandensein eines »psycho-physischen Parallelismus« (FALTIN 1983, 269) überzeugt. In seiner Eröffnungsrede zum Kongreß der Orthopädischen Gesellschaft im September 1933 verwies er in diesem Zusammenhang auf die ursprüngliche Bedeutung des Wortes Orthopädie als »Erziehung zur aufrechten Haltung«. Über diese Definition stellte er die Verbindung der Orthopädie zum nationalsozialistischen Erziehungsziel, »der Bildung des harmonischen, körperlich und geistig gesunden, aufrechten deutschen Menschen« (SCHEDE 1933b, 145; Hervorhebg. i. O.) her.

In völliger Übereinstimmung mit der »Krüppelseelenkunde«, die aus der körperlichen Beschaffenheit seelische Merkmale ableitete, jedoch ohne direkt Bezug darauf zu nehmen, führte SCHEDE weiter aus: »Die aufrechte Haltung ist aber nicht nur ein Zeichen eines gesunden und leistungsfähigen Körpers, sondern auch einer aufrechten Seele. [...] Nicht zufällig sehen wir die schwersten Formen des Haltungsverfalls bei Schwachsinnigen.« (SCHEDE 1933b, 145)

In der Erreichung nationalsozialistischer Erziehungsziele wies SCHEDE den Orthopäden einen »besonderen Ehrenplatz« (POORE 1984, 75) zu. Innerhalb der deutschen »Krüppel«- und Gesundheitsfürsorge, die er als unübertroffen in der Welt darstellte, sah SCHEDE mit der Machtübernahme neue, größere und vielversprechendere Aufgaben für orthopädische Ärzte als die bloße Heilung des einzelnen:

»Nicht nur der Krüppel im alten Sinne ist unser Objekt. Unser Kampf gilt allen den ererbten oder erworbenen Schädigungen, welche die Leistungsfähigkeit des Haltungs- und Bewegungsapparates beeinträchtigen. Unser Ziel ist die Erhaltung und die Wiederherstellung der Arbeitskraft und damit der Lebenschancen des Einzelnen.« (ZFK 26 (1933), 144)

Ein ähnliches Verständnis der Zielrichtung der »Krüppelfürsorge« im NS brachte sein Kollege HOHMANN, Direktor der orthopädischen Universitätsklinik in Frankfurt/a.M., zum Ausdruck: »[...] Wir treiben Krüppelfürsorge, um eine im Kern gesunde, leistungsfähige und dadurch auch seelisch gesunde Jugend heranzuziehen, die Träger des neuen Staates sein soll.« (HOHMANN 1933, 112) Als übergreifendes Ziel strebte die »Krüppelfürsorge« im Nationalsozialismus »die möglichst restlose Eingliederung in die Volksgemeinschaft an.« (HEULER 1940, 9)

Die Schwerpunkte der nationalsozialistischen Erziehungsziele bezogen sich auf die Bildung des Charakters im Sinne einer Erziehung zur absoluten Anpassung und zu bedingungslosem Gehorsam sowie auf die körperliche Ertüchtigung. Intellektuelle Bildung, die Erziehung zu eigenständigem und kritischem Denken galt es nach Möglichkeit zu verhindern und auszuschalten (KOLONKO/KRÄMER 1992, 60f). Ein weiterer Grundgedanke nationalsozialistischer Ideologie umfaßte die Erziehung zur Volksgemeinschaft, hinter deren Belangen das Individuum zurückzustehen hatte.

Tatsächlich deckten sich die Grundüberzeugungen der »Krüppelfürsorge« mit den Prinzipien nationalsozialistischer Pädagogik in genau diesen drei Punkten.

I. WÜRTZ hatte von der eingeschränkten Beweglichkeit körperbehinderter Menschen auf deren charakterliche und seelische Abnormität geschlossen und ihnen u.a. die mangelhafte Entwicklung ihrer Willenskraft unterstellt (WÜRTZ 1921a, 4). In der nationalsozialistisch ausgerichteten »Krüppelpädagogik« erfolgte die Einwirkung auf den Charakter körperbehinderter Menschen in verstärktem Maße über die Schulung ihres Willens und fand Ausdruck in dem immer wieder formulierten Gedanken der »Überwindung der Behinderung«.

Die gesellschaftliche Nichtanerkennung bzw. Ächtung und Degradierung von Menschen mit Körperbehinderungen wurde in immer rigider werdender Weise als Problem in die Individuen selbst verlagert, die dieses Merkmal aufwiesen. Die körperliche Behinderung galt als ein persönliches, im Seelischen der Betroffenen verankertes Problem. GEBHARDT, Chefarzt der orthopädischen Heilanstalten und Berufsschulen vom Roten Kreuz, Hohenlychen bei Templin und »Starmediziner der SS« (KLEE 1997, 199), definierte sie als körperliches und seelisches Versagen: »Das Ausmaß der Behinderung eines Menschen ist zu ermessen aus dem Grad seines Versagens gegenüber den Umweltanforderungen. Die Behinderung zeichnet sich daher genauso im Körperlichen wie im Seelischen ab.« (KB 5 (1935), 108)

Vor diesem Hintergrund erschien die »seelische Erziehungsarbeit« an Körperbehinderten als Aufgabe der »Krüppelfürsorge« wesentlich, die pädagogische Forderung lautete: »Die Schulung des Körperbehinderten darf also nicht beim Körperlichen Halt machen, sie ist sogar vornehmlich eine Schulung des Willens, der seelischen Kräfte.« (KNOLL 1935, 18) Allein durch die Willensschulung gelange »er [der Körperbehinderte] [...] zur Überwindung des Defekts und zur vollen Leistung [...]. Er wird damit zum vollwertigen Glied in der Gemeinschaft.« (ebd., 17)

Dem Pädagogen MENSLING galt »Der Wille zur Gesundheit« als »psychischer Heilfaktor!« (MENSLING [1936], 261) Der Orthopäde und Leiter der orthopädischen Klinik Hindenburghaus in Königsberg, Lothar KREUZ forderte seinen Patientinnen und Patienten den »Wille[n] zur absoluten Heilung« (zit. n. POORE 1984, 76) ab, während in der Zeitschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten der »Wille zur Leistung« (KB 8 (1938), 1) eingefordert wurde.

Die »Einstellung des Körperbehinderten zu seiner Behinderung« (KNOLL 1935, 17) als Voraussetzung und Maßstab für die mögliche gesellschaftliche Eingliederung rückte immer stärker in den Blickpunkt der Vertreter der »Krüppelfürsorge«. Diese Einstellung wurde nur dann als positiv gewertet, wenn der oder die Betroffene sich »genesungs-«, arbeits- und leistungswillig zeigte. Erst dann, hieß es, »sind seine Leistungen durchaus dieselben wie diejenigen des Vollgesunden.« (ebd., 17)

Die Chance auf individuelle und gesellschaftliche Akzeptanz wurde also einseitig von der Bereitschaft körperbehinderter Menschen abhängig gemacht, sich anpassungswillig zu verhalten. Dabei gaben allein die Experten vor, in welcher Weise und in welchem Ausmaß diese Anpassung zu leisten war und urteilten über deren Gelingen oder Scheitern.

II. Im Rahmen der Willenserziehung von Körperbehinderten im NS bildete die Körperbeherrschung durch sportliche Betätigung einen Schwerpunkt, der innerhalb der »Krüppelfürsorge« zunehmend an Gewicht gewann. Körperliche Erziehung diente der Rassenpflege und »auch ausgesprochen körperbeschädigte Jugendliche sollten nicht ohne Förderung verbleiben«, äußerte der Reichsärzteführer CONTI (ZFK 28 (1935), 52). Als Instrument der Erziehung zur Gemeinschaft, der psychischen Stabilisierung durch die Steigerung von Selbstvertrauen sowie als Instrument zur Überwindung von Minderwertigkeitsgefühlen entwickelte sich die sportliche Ertüchtigung Körperbehinderter allmählich zu einem neuen Betätigungsfeld innerhalb der »Krüppelfürsorge«. In speziellen Kursen wurden Menschen mit Körperbehinderungen an sportliche Betätigungen wie Schwimmen, Leibesübungen, Gymnastik, Tischtennis etc. herangeführt. Seit Mitte 1935 bot GEBHARDT, der sich »mit seinen speziellen modernen sporttherapeutischen und klinischen Behandlungsmethoden für körperbehinderte Jugendliche und Erwachsene seinen Ruf als Kapazität auf diesem Gebiet« (SIERCK 1992a, 65) erwarb, spezielle Sportkurse für Menschen mit Körperbehinderungen in Hohenlychen an (KB 6 (1936), 1). Auch eine Reihe von Veröffentlichungen zum Thema[144] zeugt von der wachsenden Bedeutung der sportlichen Ertüchtigung Körperbehinderter als neuem Aufgabenbereich der »Krüppelfürsorge«.[145]

Auch im Rahmen der Bemühungen um die »Einordnung der körperbehinderten Jugendlichen in die Lebensformen der Jugend des Dritten Reiches, in die HJ [...]« (MENSLING [1936], 261) spielte die sportliche Ertüchtigung eine Rolle.[146]

III. Neben der Unterstellung fehlender Willenskraft hatte WÜRTZ Menschen mit Körperbehinderungen als »gemeinschaftskrank« charakterisiert und die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit als Aufgabe der »Krüppelpädagogik« definiert (WÜRTZ 1921a, 4).

Dieser Aufgabe sah sich die »Krüppelfürsorge« ab 1933 um so mehr verpflichtet als sie bestrebt war, die Eingliederung Körperbehinderter in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft zu realisieren.

Nach Auffassung der Vertreter der »Krüppelfürsorge« unterschied sich die Erziehung körperbehinderter Kinder grundsätzlich von der nichtbehinderter Kinder. So formulierte ECKHARDT: »Im Gegensatz zum unbehinderten Kind, das sich in großem Umfange selbst geistig und körperlich bildet, muß beim verkrüppelten Kind von vornherein die Erziehung durch Dritte im Vordergrund stehen.« (ECKHARDT [1936], 253)

Die Erziehung des »verkrüppelten« Kindes diente dem Zweck der Abwehr von »Minderwertigkeitsgefühle[n], Gemeinschaftsscheu oder gar gemeinschaftsfeindliche[r] Einstellung« (ECKHARDT [1936], 255), Leistung allein galt als »Ausdruck ungebrochener Lebenskraft und des Willens zur Selbstbehauptung im Leben.« (ebd., 255)

Aus der - vermeintlichen - Hinwendung des NS-Staates zu den »Krüppeln« leiteten die Funktionäre der »Krüppelfürsorge« zugleich deren Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft ab: »Aber auch dem Krüppel erwächst [...] eine Pflicht. Er hat nicht mehr das Recht sich zu isolieren. Er ist aufgerufen zur Bindung an die Gemeinschaft, zur Leistung für die Gemeinschaft.« (MENSLING [1936], 256)

Der Druck auf Menschen mit körperlichen Behinderungen zur umfassenden Anpassung an die Gemeinschaft der Nichtbehinderten und zum Beweis ihrer Loyalität als Gegenpfand für ihre Akzeptanz bzw. Duldung durch die Gesellschaft und den Staat nahm in enormem Ausmaß zu. Er zeichnete sich zudem dadurch aus, daß »Krüppel« der ständigen Kontrolle durch eine Vielzahl von Instanzen und Professionellen unterstanden. Sich diesem Netz aus Ideologie, Institutionen und mit Macht ausgestatteten Individuen zu entziehen, stellte eine hohe Anforderung an die Betroffenen dar.

ECKHARDT bescheinigte Menschen mit Körperbehinderungen große Erfolgsaussichten in dem Bemühen, ihre Leistungen unter Beweis zu stellen: »Der Krüppel hat ein ausgeprägtes Anpassungsvermögen und -willen, die ihn zu großen Leistungen befähigen, er muß es nur beweisen dürfen.« (ECKHARDT 1935c, 147)

Auf der Basis dieser Überzeugung suchten die in der »Krüppelfürsorge« Tätigen nach Möglichkeiten der Eingliederung ihrer Klientel in den Arbeitsdienst, in einer Entschließung der Deutschen Vereinigung an die Reichsregierung hieß es dazu:

»Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge begrüßt die Einführung der Arbeitsdienstpflicht als ein hervorragend erzieherisches Mittel zur Erreichung einer Volksgemeinschaft im Sinne unseres Führers [...] Die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge ist gewillt, durch Rat und Bereitstellung von Krüppelheimen die Einbeziehung jugendlicher Krüppel in den Arbeitsdienst verwirklichen zu helfen.« (ZFK 26 (1933), 129)

Das Organisieren sog. Weihnachtsmessen und die Teilnahme von körperbehinderten Menschen an den Reichsberufswettkämpfen dienten als weitere propagandistische Belege ihrer Leistungsfähigkeit und Verwertbarkeit.

Die Erziehung Körperbehinderter war auf Brauchbarkeit ausgerichtet. Über dieses Ziel herrschte Einigkeit unter Theologen, Pädagogen und Orthopäden. Nach Pastor D. VIETOR, Leiter der Anstalten in Volmarstein und Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge, sollte es die Anwendung der »krüppelfürsorgerischen« Komponenten - individuelle Erziehung, Berufsberatung und Berufsausbildung - körperbehinderten Kindern und Jugendlichen ermöglichen, »daß sie nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft werden.« (VIETOR 1933, 113) Der Pädagoge MENSLING formulierte: »Die Körperbehinderten nach Maßgabe ihres Könnens und ihrer Kräfte in den Gesamtorganismus des Volkes einzugliedern und zu verantwortungsbewußten Volksgenossen zu erziehen, ist Aufgabe der Krüppelfürsorge.« (MEUSLING [1936], 256) Und auch der Orthopäde ECKHARDT sah in der Erziehung zur Brauchbarkeit das Betätigungsfeld der »Krüppelfürsorge« im NS. »In der Krüppelfürsorge wirken Arzt, Lehrer und Handwerksmeister zusammen, um das verkrüppelte Kind zu einem leistungsfähigen, werteschaffenden Volksgenossen zu machen.« (ECKHARDT [1936], 253)

Die folgenden Beispiele zeigen, daß der Einsatz von Orthopäden für die Eingliederung Körperbehinderter in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft in erster Linie an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientiert war:

»Eine Vernachlässigung der vorbeugenden und heilenden Krüppelfürsorge wie auch erfolgversprechender Erziehung und Berufsertüchtigung geistig gesunder Krüppel würde ein Anwachsen der Kosten für Pflege- und Bewahrungsbedürftige, eine Schwächung der Leistungsfähigkeit des Volkes bedeuten.« (ECKHARDT/GOCHT 1934, 32)

»Jetzt versäumte rechtzeitige Erfassung (Mütterberatung), fachärztliche Behandlung (möglichst ambulant!) und Sondererziehung (Krüppelheim!) schafft später erhebliche Mehrkosten und unglückliche, oft asoziale Menschen!« (ZFK 26 (1933), 29; Hervorhebg. i. O.)

Aus der volkswirtschaftlichen Nützlichkeit der »Krüppelfürsorge« leitete sich zwangsläufig die Existenzberechtigung dieses Fürsorgezweiges ab. Somit dienten die Argumentationen der prominenten Vertreter der »Krüppelfürsorge« in hohem Maße der Wahrung standespolitischer Interessen im Sinne des Erhaltes der »Krüppelfürsorge« im NS.

Die Eingliederung der Körperbehinderten in die Volksgemeinschaft zielte einerseits auf eine »Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit« (ECKHARDT [1936], 253) der Betroffenen durch orthopädische Maßnahmen ab. Andererseits trugen die erzieherischen Maßnahmen dazu bei, körperbehinderte Menschen dahingehend zu beeinflussen, daß sie dem nationalsozialistischen Staat und seinen Organen völlige Loyalität entgegenbrachten und sich dem »krüppelfürsorgerischen« Diktat der Anpassungsleistungen kritiklos unterwarfen.

Neben der wirtschaftlichen Argumentation brachten die prominenten Vertreter der »Krüppelfürsorge« ebenfalls ihre Bereitschaft zur Selektion ihrer Klientel nach rassenhygienischen Kategorien zum Ausdruck. Auch in diesem Zusammenhang bildete die unausgesprochene Anknüpfung an die »Krüppelseelenkunde« die theoretische Basis. Auf den Nutzen der »Krüppelfürsorge« in rassenhygienischer Hinsicht verwies SCHEDE schon 1933:

»Wir erreichen also, daß ein Mensch mit vollwertiger Erbanlage vollwertig bleibt, daß er trotz seinem Gebrechen körperlich und seelisch ein aufrechter Mensch bleibt, der dem Volksganzen nützliche Dienste leisten kann.

Wir bewahren vollwertiges Leben davor, daß es durch mehr oder weniger äußerliche und zufällige Gebrechen in die Minderwertigkeit absinkt.« (SCHEDE 1933b, 146)

Seine Auffassung zum Zusammenhang von körperlicher Leistungsfähigkeit und seelisch »aufrechter« Verfassung wurde anläßlich des Kongresses der Orthopädischen Gesellschaft im Jahre 1937 von Dr. Friedrich SCHEEL aus Rostock aufgegriffen und in einen rassenhygienischen Kontext gestellt:

»Wir wissen, daß Körper und Seele eins ist, rassegebunden, die deutsche Seele an den deutschen Körper [...] Es ist die uralte Erkenntnis von der ›Mens sana in corpore sano‹, die bis ans Ende der Welt ihre Gültigkeit behalten wird.« (VERHANDLUNGEN DER DEUTSCHEN ORTHOPÄDISCHEN GESELLSCHAFT 32 (1937), 15)

Grundsätzlich waren die Vertreter der »Krüppelfürsorge« von der Richtigkeit und Notwendigkeit der rassenhygienischen Selektion überzeugt und stellten ihre Bereitschaft zur Erfüllung auch dieser Aufgabe heraus:

»Da die gesamte Erziehungsarbeit im völkischen Staat ihre Bestimmung aus der Zielsetzung der rassigen Auslese erhält, wird die Krüppelfürsorge mehr als bisher Auslese treffen müssen, auch unter dem Gesichtspunkte der Bildungsmöglichkeit und späteren Berufs- und Arbeitsfähigkeit.« (MENSLING [1936], 256)

Damit praktizierten die prominenten Vertreter der »Krüppelfürsorge« die Teilhabe an der von prominenten Rassenhygienikern geforderten Erziehung zu »Erbgesundheit und Rassenreinheit« (GÜTT 1938, 3).



[94] Neben der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE (1908/09-1943) stütze ich mich auch auf die vom Verband katholischer Krüppelanstalten Deutschlands herausgegebene Zeitschrift DER KRÜPPELFÜHRER (1928)-(1941). Ergänzend beziehe ich mich auf die Zeitschrift des Reichsbundes DER KÖRPERBEHINDERTE (1931-1944). Orthopäden und theologische Leiter von Anstalten nutzten das Organ der Selbsthilfe als Plattform für ihre eigenen Äußerungen, so daß sich auch dort die Fortsetzung und weitere Entwicklung der »Krüppelfürsorge« im NS entsprechend widerspiegelt.

[95] Der Begriff der Sonderpädagogik wird nicht erst seit den 1950er Jahren angewendet, sondern war bereits in den 1920er und 1930er Jahren gebräuchlich (vgl. dazu: HILD, Hans: Sonderpädagogik und Jugendfürsorge im Abwehrkampf. Canberg/Nassau 1932. In: ZFK (1933), 66). Gleiches gilt für die Begriffe Sonderkindergarten, Sonderschule und Sonderunterricht (vgl. ESCHWEILER 1928, 139-150; 1933, 201; DIE GEBRECHLICHEN IM DEUTSCHEN REICH nach der Zählung von 1925/26 (Reichsgebrechlichenzählung). Berlin 1938; VEREINS-ZEITUNG des Pestalozzi-Fröbel-Hauses I in Berlin 39 (1927), H. 161).

[96] SPECK gibt im HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK (1979) an, daß sich der Begriff »schwachbefähigt« mit dem heutigen Begriff von geistiger Behinderung deckt (ebd., 61) und führt weiter aus: »Die Hilfsschulen konnten als die ersten öffentlichen Schulen für Geistigbehinderte angesehen werden, wenn sich unter den Schülern auch ein beachtlicher, aber nicht genau nachweisbarer Anteil von Kindern befand, bei denen man es mit weniger gravierenden Schwachsinnsformen zu tun hatte.« (ebd., 62) Im Laufe der weiteren Entwicklung der Hilfsschule wurden die geistig behinderten Schüler und Schülerinnen immer mehr an den Rand gedrängt, aber erst mit dem »Reichsschulpflichtgesetz« von 1938 ganz aus der Hilfsschule entfernt (BACH 1979, 65ff). Spätestens ab diesem Zeitpunkt stellt die Hilfsschule das Sammelbecken für »schwachsinnige«, im heutigen Sinne lernbehinderte Schüler und Schülerinnen dar.

[97] Vgl. KOLONKO/KRÄMER (1992).

[98] Im einzelnen nachzulesen im HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK. Hg. von Heinz Bach u.a. 12 Bde., Berlin 1978-1997 und in SOLAROVA, Svetluse (Hg.): Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1983.

[99] Vgl. u.a.: ALY 1987²; 1989²; ARBEITSGRUPPE 1989; BAADER 1990; BAADER/SCHULTZ 1980; DÖRNER 1989; 1990³; KLEE 1983; 1985; MAUSBACH/MAUSBACH-BROMBERGER 1987²; NOWAK 1984³; OTTO 1995; PROJEKTGRUPPE 1988; REYER 1991; ROTH 1984; SIERCK/RADTKE 1984; WUNDER/SIERCK 1981. Siehe zu weiteren Veröffentlichungen die Bibliographien von BECK (1995) und RUCK (1995).

[100] DEUTSCHER VEREIN der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V., Marburg/L (Hg.): Blinde unterm Hakenkreuz - Erkennen, Trauern, Begegnen. Seminar im November 1989 in Berlin-Wannsee und Materialien zum Thema. Zusammengestellt von Martin Jaedicke und Wolfgang Schmidt-Block. Marburger Schriftenreihe zur Rehabilitation Blinder und Sehbehinderter. Bd. 8. Marburg 1991.

[101] Der Orthopäde Prof. Dr. Lothar KREUZ (1888-1969) war in der Zeit von 1919 bis 1925 zunächst als Assistenzarzt, dann als Oberarzt an der Orthopädischen Universitätsklinik Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Hermann GOCHT tätig. In dieser Zeit beschäftigte er sich schwerpunktmäßig mit Hüftgelenksluxationen und Klumpfußuntersuchungen. Am 1. Mai 1933 trat KREUZ der NSDAP bei, im Oktober wurde er Mitglied der zivilen Ss (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 39). KREUZ galt als Befürworter der Zwangssterilisation. 1934 übernahm er die Leitung der orthopädischen Klinik Hindenburghaus in Königsberg/Ostpreußen, ab 1937 zusätzlich die des Oscar-Helene-Heims. Zugleich war er Ordinarius für Orthopädie an der Universität Berlin. Während des Zweiten Weltkrieges baute KREUZ im Oscar-Helene-Heim das Speziallazarett zur Behandlung von kriegsverletzten Soldaten aus und begründete seinen Ruf als Unfallchirurg, insbesondere in der Behandlung sog. Ohnhänder. Von 1942 bis 1944 bekleidete er das Amt des Dekans der medizinischen Fakultät an der Universität Berlin. Nach 1945 war er als Ordinarius in Tübingen tätig, wo er »aufgrund seines hohen Ranges in der deutschen Unfallchirurgie eine der modernsten Unfallkliniken der Bundesrepublik« errichtete (75-JAHRFEIER Verein Oscar-Helene-Heim 1980, 30; weitere Quellen: CHIRURGEN-VERZEICHNIS 1958, 181; 460f; DUSCHKA 1988, 32ff; KB 9(1939), H. 4, 2; ZFK 31(1938), 32).

[102] ELLGER-RÜTTGARDT 1980; JANTZEN 1982; REICHMANN-ROHR 1984; 1988; 1994. Weitere Angaben befinden sich in der bereits zitierten Bibliographie von RUCK (1995), 873-874.

[103] BIESOLD 1988; BRILL 1994; KOLONKO/KRÄMER 1992; KLEE 1983; 1985; 1997; RUDNICK 1990; SIERCK 1992a.

[104] In der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE werden Orthopäden und Geistliche immer mit ihrem Titel angegeben. Ich halte es für wichtig, auf den Titel der Funktionäre der »Krüppelfürsorge« hinzuweisen, um deren exponierte Position deutlich zu machen. Im weiteren Verlauf meiner Arbeit verwende ich dann lediglich den Namen der betreffenden Personen.

[105] Offensichtlich wird an dieser Stelle auch die unterschiedliche Situation von körperbehinderten Mädchen und Jungen.

[106] WÜRTZ war sowohl Mitglied der SPD als auch der Liga für Menschenrechte und stand den Freimaurern nahe. Zu seinem privaten Freundeskreis zählten eine Reihe jüdischer Männer und Frauen. Nach SCHMEICHEL (1983) wurde WÜRTZ 1934 unter Anklage gestellt und für ein Jahr inhaftiert. Seiner Einlieferung in ein Kz kam er, gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau, durch die Emigration in die Tschechoslowakei zuvor (ebd., 208). Nach Angaben einer zeitgenössischen Quelle galt WÜRTZ zunächst als verschollen. In den INFORMATIONSBLÄTTERN DES VERBANDES DEUTSCHER LEHREREMIGRANTEN vom Juni 1938 hieß es im Zusammenhang mit der Würdigung des Oscar-Helene-Heims als Werk der Liberalen und Marxisten: »Wir denken mit Wehmut an den einstigen pädagogischen Direktor dieser Anstalt, den Genossen WÜRTZ, der von den Nazis vertrieben, auf der Flucht vor ihnen erschossen worden ist.« (ELLGER-RÜTTGARDT 1995, 480) Tatsächlich jedoch tauchte der Pädagoge nach seinem Aufenthalt in der Tschechoslowakei in einem Arbeiterwohnbezirk Wiens unter (SCHMEICHEL 1983, 208). Im Jahr 1946 kehrte WÜRTZ nach Berlin zurück und wurde rehabilitiert. Er setzte seine Tätigkeit als Mitglied des Verwaltungsrates des im Wiederaufbau befindlichen Oscar-Helene-Heims bis zu seinem Tode am 13. Juli 1958 fort (SCHMEICHEL 1983, 208; SCHMITZ 1983, 162; THOMANN 1995, 206). Auf diese Weise »konnte [er] so dafür sorgen, daß die Ideale der Gründungszeit über den Krieg hinweg in die Gegenwart gerettet wurden.« (TRADITION MIT ZUKUNFT 1999, 32)

[107] Udo SIERCK bezieht sich dabei u.a. auf die wechselnden Namen der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und ihres Publikationsorgans, der ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE:

1909 Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge

1934 Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums

nach 1945 Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge

1955 Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung des Krüppeltums

1958 Deutsche Vereinigung zur Förderung der Körperbehindertenfürsorge

1963 Deutsche Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter

1908-1943 Zeitschrift für Krüppelfürsorge

ab 1951 Jahrbuch der Fürsorge für Körperbehinderte

1963 Die Rehabilitation (SIERCK 1992a, 129f; vgl. dazu auch WILKEN 1983b, 214 und THOMANN (1992, 266).

[108] Leonardo CONTI (1900-1945; Selbstmord) war bereits 1918 Mitbegründer des antisemitischen Kampfbundes für Deutsche Kultur und aktiver Führer der völkischen Studentenbewegung. Schon 1923 schloß er sich der SA an und wurde deren erster Arzt in Berlin, wo er den gesamten Sanitätsdienst der SA organisierte. Im Jahr seiner Approbation (1925) war er als niedergelassener praktischer Arzt und Kinderarzt in Berlin tätig, von 1927 bis 1930 in der Säuglingsfürsorge Berlin-Tiergarten. 1929 trat CONTI als Mitbegründer des Nationalsozialistischen Deutschen Ärztebundes hervor und wurde 1932 Mitglied des Preußischen Landtages und Landesgesundheitsrates. Ein Jahr später, 1933, schloß er sich der SS an und wurde durch GÖRING zum Preußischen Staatsrat ernannt. Ab 1934 war CONTI Leiter der Abteilung für Volksgesundheit der Reichsführung und stieg zum Chef des Berliner Gesundheitswesens auf. 1936 bekleidete er das Amt des Stadtmedizinalrates von Berlin. Er galt als Spezialist in Rassefragen und wurde 1939 zum Reichsgesundheits- und Reichsärzteführer und zum Staatssekretär für das Gesundheitswesen im Reichsministerium des Inneren ernannt. 1941 erfolgte seine Wahl in den Reichstag, 1944 die Beförderung zum SS-Obergruppenführer. CONTI erhängte sich am 6. Oktober 1945 in seiner Zelle im Militärgefängnis in Nürnberg (REINICKE 1988, 321; WISTRICH 1983, 42f).

[109] Als Aufklärungsmaterial dienten Flugschriften, Merkblätter und Lichtbildervorträge, so z.B. zu den Themen: »Kampf dem Krüppeltum«, »Angeborene und ererbte körperliche Missbildungen«, Methoden und Erfolge der orthopädischen Klinik« und »Arbeit und Freude in der Krüppelanstalt (Berufsausbildung, Schulunterricht, Freizeit)« (ECKHARDT 1940a, 4).

[110] Der erste Band der ZEITSCHRIFT FÜR ORTHOPÄDIE UND IHRE GRENZGEBIETE erschien 1892 unter dem Titel »Zeitschrift für orthopädische Chirurgie«. 1936 wurde das Fachorgan umbenannt und trägt bis heute den Titel »Zeitschrift für Orthopädie und ihre Grenzgebiete« (vgl. THOMANN 1993, 200; 203; vgl. Literaturangaben, Zeitschriften).

[111] Seit 1915 hatte Hans WÜRTZ neben Konrad BIESALSKI als Mitherausgeber der Zeitschrift für Krüppelfürsorge fungiert (THOMANN 1995, 207).

[112] Prof. Dr. Hermann GOCHT (1869-1938) galt im Kreis der Orthopäden als führende Persönlichkeit der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft und der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge (ZfK 30 (1938), 66). Ab 1927 war er als Ordinarius am Lehrstuhl für Orthopädie der Berliner Universität tätig. Von 1933 bis 1937 hatte er den Vorsitz der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft und der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge inne, gleichzeitig leitete er in den Jahren 1934 bis zu seinem Tode im Jahr 1938 das Berliner Oscar-Helene-Heim.

[113] Er löste damit Prof. Dr. Eduard DIETRICH, Berlin-Steglitz, ab.

[114] Carl SCHLÜTER (1884-1937), Theologe. Er gehörte der Deutschen Vereinigung seit ihrer Gründung (1909) an. 25 Jahre lang war SCHLÜTER in der Josefs-Gesellschaft für Krüppelfürsorge tätig, 16 Jahre lang im Verband der katholischen Krüppelanstalten Deutschlands. 1925 gründete und leitete er das zur Josefs-Gesellschaft gehörige Eduardushaus in Köln-Deutz (ZfK 30 (1937), 41-43).

[115] Die Satzungen sind vollständig abgedruckt in der ZFK 26 (1933), 139-142

[116] Ich beschränke mich in der Aufzählung der Namen auf diejenigen Funktionsträger, die im Rahmen meiner Arbeit von besonderer Bedeutung sind und an anderer Stelle bereits genannt wurden.

[117] Vgl. dazu die Literaturangaben zu Hellmuth ECKHARDT, Karl GEBHARDT und Franz SCHEDE.

[118] Der FESTVORTRAG trägt keinen Titel. Das Typoskript umfaßt 10 Seiten und liegt mir in schriftlicher Form vor.

[119] TRADITION MIT ZUKUNFT. 85 Jahre Orthopädie Zentrum Berlin Oscar-Helene-Heim. Hg. v. Eva Brinkschulte. Berlin 1999.

[120] 50 JAHRE Verein Oscar-Helene-Heim e.V. (1955). 16 Seiten; FESTSCHRIFT 10 Jahre Orthopädische Klinik und Poliklinik der Freien Universität Berlin im Oscar-Helene-Heim (1964). 43 Seiten; 75-JAHRFEIER Verein Oscar-Helene-Heim Berlin Zehlendorf e.V. (1980). 59 Seiten.

[121] Linkshändigkeit galt im NS als Körperbehinderung.

[122] 1935 erfolgte die Gründung der Hitler-Jugend, Bann K. Die Banne B, für Blinde und G, für Gehörlose der HJ waren bereits vorher eingerichtet worden. Für die reichsweite Aufhebung des Sonderbannes K im Jahre 1937 wurde keine Begründung angegeben. Zu diesem Ergebnis kommt auch Ute CHRISTIANSEN (1988), die sich auf einen Hinweis in der Zeitschrift DIE DEUTSCHE SONDERSCHULE bezieht (ebd., 4 (1937), 230).

[123] Der Berliner Stadtmedizinalrat (1936) und Leiter des Hauptamtes für Volksgesundheit und Reichsgesundheits- und Reichsärzteführer (1939) war zugleich Vorsitzender des Krüppelfürsorgevereins Berlin-Brandenburg und Direktor des Oscar-Helene-Heims (KB 9 (1939), 2).

[124] HEBEL, [?]: Ist die Krüppelfürsorge wirtschaftlich? In: ZFK 26 (1933), 152-155; HOHMANN, Georg: Was kann die Krüppelfürsorge leisten? Vortrag gehalten in einer öff. Kundgebung der DVfKF am 9.6.1933 in Hagen i.W. In: ZFK 26 (1933), 109-112; VIETOR, D. [?]: Was vermag die Krüppelfürsorge zu leisten? Vortrag gehalten in einer öff. Kundgebung der DVfKF am 9.6.1933 in Hagen i.W. In: ZFK 26 (1933), 113-119; SCHEDE, Franz: Grundlagen für einen Wiederaufbau der Krüppelfürsorge. In: ZFK 26 (1933), 2-4.

[125] Nach meinen Recherchen waren in diesen Berufszweigen ausschließlich bzw. in der überwiegenden Mehrzahl Männer tätig.

[126] Damit verweist SCHEDE auf die desolaten finanziellen Verhältnisse seit der Einsparungen in der »Krüppelfürsorge« mit dem Notprogramm von 1931.

[127] Dies gilt in besonderem Maße für die Orthopäden und die Vertreter der Inneren Mission. Die in der Caritas tätigen Theologen nahmen teilweise eine andere Position ein, was aus den entsprechenden Fachorganen hervorgeht.

[128] Vgl. dazu z.B. Chirurgen-Verzeichnis (1958).

[129] Die Publikationen von BASTIAN (1996²), BROMBERGER u.a. (1988), KLEE (1997), SIERCK (1992) und WIGGERSHAUS (1984) setzen sich mit der Person Karl GEBHARDTs auseinander.

[130] Dieser Begriff wurde synonym zu den Bezeichnungen »Gelähmter« und »Schwergelähmter« gebraucht (BRIEFS 1934a, 6).

[131] Der Begriff »Siechkrüppel« wird im Anhang der Zeitschrift für katholische Krüppelfürsorge DER KRÜPPELFÜHRER 6 (1933), H. 4 verwendet (Werbung für die Orthopädische Heil- und Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder, Breslau-Lilienthal).

[132] Diese Theorie leitete aus motorischen Einschränkungen bzw. dem Fehlen von motorischen Möglichkeiten schwere seelische Behinderungen und erhebliche charakterliche Mängel ab.

[133] P. J. BRIEFS war Direktor des »Krüppelheims« in Hochheim/Taunus (SIERCK 1992a, 164).

[134] Francis GALTON (1822-1911), Wilhelm SCHALLMEYER (1857-1919) und Alfred PLOETZ (1860-1940) zählten zu den Begründern der »Eugenik«.

[135] Vgl. die Bibliographien von BECK (1995) und RUCK (1995).

[136] Die Entwicklung um die »Lex Zwickau« zeichnet SCHMUHL (1987) im Detail nach (ebd., 100-102).

[137] Seit 1927 war HARMSEN Leiter der Abt. Wohlfahrts- Jugenddienst, Diakonie und soziale Arbeit im Centralausschuß der Inneren Mission und befaßte sich über seine Tätigkeit im Referat für Gesundheitsfürsorge auch mit Fragen der »Krüppelfürsorge«.

[138] Auf diesen Zusammenhang verweisen auch andere Autoren (THOMANN 1994; REICHMANN-ROHR 1988).

[139] Cerebrale (spastische) Kinderlähmung (VALENTIN 1991², 138)

[140] ECKHARDT bezog sich dabei auf die 1935 erschienene Veröffentlichung seines Münchner Kollegen Max LANGE mit dem Titel »Erbbiologie der angeborenen Körperfehler« (ECKHARDT 1935).

[141] Die Beispiele sind den Veröffentlichungen von DAUM, Monika/DEPPE, Hans-Ulrich: Zwangssterilisation in Frankfurt am Main 1933-1945. Frankf./a.M. 1991, 110 und FENNER, Elisabeth: Zwangssterilisation im NS : Zur Rolle der Hamburger Sozialverwaltung. Ammersbeck 1990, 5 entnommen.

[142] Die Poliklinik für Erb- und Rassenpflege war dem Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus in Berlin-Charlottenburg angegliedert und existierte seit dem 1.10.1934 (DER ÖFFENTLICHE GESUNDHEITSDIENST 6A (1940/41), 551).

[143] Ich beziehe mich hier auf den Aufsatz von Mounira DAOUD-HARMS im Handbuch der Integrationspädagogik von 1988, der in gleicher Fassung in den Auflagen von 1990 und 1994 erschienen ist. In der Ausgabe von 1994 ist er auf den Seiten 429-434 nachzulesen.

[144] NEDDEN, Julius zur: Körperliches Training und Willensschulung. In: KB 5 (1935), 80-81; Segen des Sports. In: KB 6 (1936), 2-3; Sportarzt Dr. med. F. HEISS: Leibesübungen für Körperbehinderte als Mittel neuzeitlicher Erziehung. In: KB 7 (1937), 8; STALMANN, A.: Sport und Charakter. In: KB 8 (1938), 7-8; SASSE, Rolf: Körperbehinderte lernen schwimmen. Eine psychologische, methodische und erziehliche Frage. Hamburg 1937; STENSCH, Walter: Körperformung und Rasse, Seele und Leibesübungen. Berlin 1936.

[145] Tatsächlich muß die sportliche Ertüchtigung Körperbehinderter als Ursprung des heutigen »Behindertensports« angesehen werden. Dies gilt auch für die Wertung der Ausübung von Sport als Zeichen des »Integrationswillens« der Betroffenen und als Zeichen gelungener »Integration«.

[146] Auf die Gründung einer speziellen Hitler-Jugend für Körperbehinderte - der HJ, Bann K - gehe ich an anderer Stelle ausführlich ein.

4. Der Reichsbund der Körperbehinderten von 1933 bis 1945

Mit der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten suchte nicht nur die Mehrzahl der in der »Krüppelfürsorge« Tätigen den Anschluß an das neue Regime, sondern auch ein großer Teil der Mitglieder des Reichsbundes der Körperbehinderten. Neben dem Verband der Kriegsbeschädigten, dem Gesamtverband der Arbeitsopfer und den Organisationen der Blinden und Gehörlosen war der RBK tatsächlich die einzige, vom NS-Regime zugelassene Organisation zur Erfassung körperbehinderter Menschen in ganz Deutschland (HEERDE 1934, 77; KB 7 (1937), 3).

4.1 »Gleichschaltung« und Eingliederung in die NS-Volkswohlfahrt

Im Rahmen des Prozesses der politischen »Gleichschaltung« aller gesellschaftlichen Einrichtungen und Organisationen des demokratischen Staates der Weimarer Republik wurde auch der Reichsbund der Körperbehinderten dem Zugriff des neuen Regimes unterworfen. Als Konsequenz ergaben sich tiefgreifende Veränderungen innerhalb des Zusammenschlusses in organisatorischer, inhaltlich-konzeptioneller und personeller Hinsicht.

Da der RBK in der Zeit vor 1933 politische Neutralität zu seinen Grundsätzen gezählt hatte und seine Mitglieder ein Spektrum der unterschiedlichsten politischen Richtungen repräsentierten, kann nicht davon ausgegangen werden, daß der Bund der politischen Entwicklung im Jahr 1933 einhellig zustimmend gegenüber stand. So wurde - in pronationalsozialistischer Absicht - in der Bundeszeitung darauf verwiesen, daß sich unter den Mitgliedern des RBK viele befanden, »die früher einer abweichenden politischen Auffassung gewesen« (HEERDE 1933, 69) waren. Zugleich strich der ehemalige erste Vorsitzende des SBK Georg HEERDE[147] jedoch heraus, daß »die nationalsozialistische Bewegung in den Reihen der Körperbehinderten seit langem Fuß gefaßt hatte.« (ebd., 69)

An den Veröffentlichungen der Bundeszeitung des RBK wird deutlich, daß das erste Jahr der nationalsozialistischen Herrschaft der Einstimmung und Ausrichtung seiner Mitglieder auf den nationalsozialistischen Kurs und der organisatorischen Umwandlung des Bundes zu einem der NSDAP angeschlossenen Verbände diente. Bereits während des Jahres 1933 mehrten sich die Hinweise auf eine grundsätzlich befürwortende Haltung einer Mehrzahl der im RBK Organisierten gegenüber dem neuen politischen Regime. Der Bund bekannte sich dazu, politisch Abweichende »durch die nationalsozialistische Tat zu überzeugen und zu neuem Denken und Fühlen zu erziehen.« (HEERDE 1933a, 69) Es bestehe kein Zweifel, äußerte sich Georg HEERDE anläßlich des Bundestages im August 1933 weiter, »daß die Körperbehinderten den neuen Staat voll bejahen könnten und müßten.« (ebd., 69) Diese Äußerung stand jedoch im Gegensatz zu den Wahrnehmungen der Mitglieder des Bundes, deren Klagen sich gegen das negative und abwertende Bild von Körperbehinderten in der Öffentlichkeit richteten. Die Wahrnehmung von »Krüppeln« als »Ballastexistenzen« gipfelte in der von dem Schriftsteller Ernst MANN[148] formulierten Forderung nach Selbsttötung Schwerbeschädigter zum Wohle der Volksgemeinschaft (MANN 1920, 45). Gleichzeitig erhob sich unter den Mitgliedern des RBK die Frage, »ob der Nationalsozialismus bereit sei, [...] die Körperbehinderten als vollwertige Glieder der Volksgemeinschaft aufzunehmen.« (KB 3 (1933), 69) HEERDE sprach jedoch in diesem Zusammenhang sein grundsätzliches Vertrauen in den »Führer« aus.

Der RBK begrüßte den »Siegeszug der nationalsozialistischen Revolution« (KB 4 (1934), 28) ebenso wie die einschneidenden Veränderungen, die die »Machtübernahme« für das Bündnis nach sich zog. MALIKOWSKI, Mitbegründer und seit 1922 als Geschäftsführer des Selbsthilfezusammenschlusses der Körperbehinderten tätig, führte in diesem Zusammenhang aus:

»Dann kam in Deutschland die große politische Umwälzung, ein ganz neues Leben der Volksgemeinschaft entstand, bisher nicht beschrittene Wege wurden aufgezeigt, tief und allgemein war die Wirkung der Taten eines neuen Führertums. Wie alle Organisationen, so wurde auch unsere davon ergriffen und sah sich vor der Aufgabe, die Eingliederung in den neu gewordenen Volksstaat zu vollziehen mit zum Besten der körperbehinderten Volksgenossen. In den Gefährten Neubert und Dr. Heerde fand der Bund die beiden Männer und Schicksalsgefährten, die das Werk der Einschaltung aus der Überzeugung ihres Herzens heraus und gestützt auf ein sicheres Urteil ausführen konnten. Beide waren im Führen erprobt und beide standen sie zu ihren Gefährten in stark gefühlter Verbindung.« (MALIKOWSKI 1934, 25; Hervorhebg. i. O.)

Einige Verbände innerhalb der Wohlfahrtsfürsorge kamen der »Gleichschaltung« durch Selbstauflösung zuvor, SACHSSE/TENNSTEDT (1992) nennen u.a. die von Alice SALOMON gegründete »Deutsche Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit« (ebd., 302).

Anhand der von mir zusammengetragenen Quellen ist jedoch nicht abschließend zu klären, ob der Reichsbund die Möglichkeit der Selbstauflösung von vornherein ausschloß, oder aber ob dem Bündnis der Körperbehinderten keine andere Wahl blieb, als sich der »Gleichschaltung« zu unterwerfen. SACHSSE/TENNSTEDT (1992) geben als einzige Alternative zur Selbstauflösung von Vereinigungen innerhalb der Wohlfahrtsfürsorge deren Unterstellung unter die NS-Volkswohlfahrt an und konstatieren: »Die vielfältigen Interessenverbände der Körperbehinderten und Inflationsopfer wurden ›gleichgeschaltet‹. Für jeden Bereich wurde nurmehr ein einheitlicher Spitzenverband anerkannt und dieser der NSV unterstellt.« (ebd., 134; 302)

Die »Gleichschaltung« des RBK verlief - so der Kommentar ein Jahr nach der »Neuordnung« des Bündnisses - »ohne große Reibung« (MALIKOWSKI 1934, 25). Am 19. Mai 1933 legten alle Vorstandsmitglieder ihre Ämter nieder (FALTIN 1983, 271). Von außenstehenden NSDAP-Funktionären vom Amt der NS-Volkswohlfahrt wurde ein Bundesführer sowie ein fünfköpfiger »Führerrat« bestimmt. Hellmut NEUBERT, der bereits mehrere Jahre als Ortsgruppenleiter des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten in Chemnitz/Sachsen tätig gewesen war und seit der Gründung des Reichsbundes im Jahr 1931 das Amt des ersten Vorsitzenden inne hatte (KB 4 (1934), 24f), wurde als Bundesführer eingesetzt. Zum Führerrat, der die Arbeit des Bundesführers nach dem Willen der NSDAP-Funktionäre unterstützen sollte, gehörten neben dem ehemaligen Bundesvorsitzenden des Selbsthilfebundes Dr. Georg HEERDE aus Berlin, vier weitere Mitglieder des RBK, drei Männer und eine Frau.[149] MALIKOWSKI, der den Kurs des Bundes seit jeher entscheidend mitbestimmt und sich insbesondere im Rahmen der Arbeitsbeschaffung für Menschen mit Körperbehinderungen engagiert hatte, wurde über den neuen Bundesführer zum 1. Oktober 1933 durch Gerhard WITTE ersetzt. Vermutlich führte die Tatsache, daß MALIKOWSKI der Sozialdemokratie nahe gestanden hatte, zu dieser Umbesetzung. Er blieb weiter Mitglied des RBK, trat jedoch nicht mehr so exponiert in Erscheinung wie vor 1933.

War bis zu diesem Punkt noch nicht deutlich, ob sich der Bund unter dem Druck der neuen politischen Machtverhältnisse lediglich formal anpaßte und unterordnete, so zeichnete sich mit dem neuen Bundesführer und dem Bundesrat immer deutlicher ab, daß die Funktionäre und ein Teil der Mitglieder des RBK gezielt die Teilhabe am nationalsozialistischen System suchten.

Dabei bestand ein wesentliches Motiv für den Anschluß des Reichsbundes an das NS-Regime in dem Bemühen der Selbsthilfebewegung Körperbehinderter um gesellschaftliche Anerkennung und Beteiligung an der Gestaltung der staatlichen »Krüppelfürsorge. Der »gleichgeschaltete« RBK interpretierte seine Bestimmung zur einzigen Vertretung der Körperbehinderten im »Dritten Reich« als Einlösung dieses Zieles im Kampf um Selbstbestimmung.

Durch das Hauptamt für Volkswohlfahrt bei der Reichsleitung der NSDAP wurde der Reichsbund »als alleinige Organisation für Körperbehinderte bestimmt.« (RBK-RICHTLINIEN 1935, III., 2) Er galt damit als der Spitzenverband der zivilen Körperbehinderten im »Dritten Reich« (KB 4 (1934), 25). Die Eingliederung des RBK als korporatives Mitglied der NSV erfolgte im Rahmen des Bundestages in Hannover im September 1933 (MALIKOWSKI 1934, 25; SIMON 1993, 22). Der Reichsbund unterstand damit der direkten Aufsicht und Kontrolle derjenigen Organisation im Rahmen der freien Wohlfahrtspflege, die den Anspruch auf Zuständigkeit »für alle Fragen der Volkswohlfahrt und der Fürsorge« (KAMMER/BARTSCH 1992, 143) erhob und sich im Gegensatz zur herkömmlichen Armenpflege der »aufbauenden Volkspflege« verschrieb (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 119). Dieses Konzept beinhaltete die grundsätzliche Ausrichtung auf die Volksgemeinschaft und wendete sich ausschließlich den erbgesunden, leistungsfähigen und leistungsbereiten Volksgenossen und -genossinnen zu. Der Bund sprach der NSV sein Vertrauen aus, HEERDE äußerte die Überzeugung, »daß die NS-Volkswohlfahrt die richtigen Wege zur Einordnung der Körperbehinderten in die Volksgemeinschaft« (HEERDE 1933a, 70) beschreiten würde.

Unter der Voraussetzung, daß Teile des Mitgliederkreises des RBK die Teilhabe am NS-Regime suchten, stellte die Angliederung des Reichsbundes an den Dachverband der freien Wohlfahrtspflege im NS die Anerkennung des Bundes auf höchster staatlicher Ebene dar. Allerdings bestand die in den Richtlinien zur Arbeit des Bundes festgelegte Selbständigkeit des RBK innerhalb seiner Reichsleitung, den Landesverbänden und den Ortsgruppen nur formal, denn faktisch war der Bund den Vorgaben der NSV verpflichtet.

»Der R.B.K. ist eingegliedert in die NS-Volkswohlfahrt e.V., Berlin. Unter dieser großen parteiamtlichen Organisation arbeitet der R.B.K. selbständig in seiner Reichsleitung, den Landesverbänden und Ortsgruppen. Er unterstellt sich den Richtlinien des NSV. Die einzelnen Gliederungen des R.B.K. haben ihre Arbeit in Fühlung mit den örtlichen Stellen der NSV zu treiben. [...].« (KB 4 (1934), 38)

Mit der »Gleichschaltung« des Reichsbundes der Körperbehinderten und seiner Unterstellung unter die Aufsicht und Kontrolle der NS-Volkswohlfahrt hatte der Zusammenschluß seinen Status als selbständiger Verband verloren und nahm in der Hierarchie des NS-Regimes eine nachgeordnete, instrumentelle Rolle ein. Das zeigte sich auch daran, daß der RBK laut Satzung - analog zur Organisation der »Deutschen Arbeitsfront« (DAF) - auch Vertreter der professionellen »Krüppelfürsorge« als Mitglieder aufnahm.

4.2 Programmatische Entwicklung

Mit der »Gleichschaltung« des RBK und seiner Eingliederung in die NSV ging eine Umgestaltung der Satzungen und der Richtlinien zu den Aufgaben des Bundes einher. HEERDE wertete die Neuordnung des Bundes als »Ausdruck des Gemeinschaftswillens« (HEERDE 1933b, 79) und machte »teilweise geringe, teilweise wesentliche Änderungen« (ebd., 79) in den Satzungen aus. Eine der Neuerungen bestand in der Umstellung des Bundes auf das Führerprinzip, das die Bindung des RBK an den NS-Staat in ideologischer, organisatorischer und personeller Hinsicht gewährleistete. HEERDE führte dazu aus:

»Die neue Bundessatzung baut eindeutig auf dem unser ganzes Staats-, Gesellschafts- und Wirtschaftsleben beherrschenden Grundsatz der Verantwortlichkeit des obersten Führers auf. Die Leitung des ganzen Bundes liegt eindeutig ins seiner Hand. Er hat volle Gewalt und Verantwortung bis in die kleinste Ortsgruppe und bis zum letzten Mitglied. Jeder Körperbehinderte soll in ihm seinen persönlichen Führer und sein Vorbild in der Gemeinschaft der Körperbehinderten sehen, wie er zu Adolf Hitler wie zu seinem Führer in allen Lebensregungen des deutschen Menschen aufblickt.« (HEERDE 1933b, 80; Hervorhebg. i. O.)

Auf der Bundesebene, so behauptete HEERDE, sei das Führerprinzip seit jeher Praxis des RBK gewesen, lediglich auf der Ebene der Landesverbände und Ortsgruppen sei diese Umstellung als Novum zu sehen, denn »die Landesverbände und Ortsgruppen waren [...] bisher ausschließlich auf dem Mehrheitswillen aufgebaut [...].« (HEERDE 1933b, 79) Mit der Umstellung des Bundes auf das Führerprinzip entfiel die bis dahin übliche Bestimmung der Leiter von Ortsgruppen und Landesverbänden durch Wahl, statt dessen wurden diese durch den Bundesführer bestimmt (WITTE 1933, 68).

Indirekt verwies HEERDE an dieser Stelle auf offensichtlich vorhandene Schwierigkeiten des Bundes innerhalb seiner Landesverbände und Ortsgruppen und beklagte die teilweise instabilen Strukturen durch die willkürliche Umbildung von Mehrheiten und den häufigen Wechsel von Ortsgruppenleitern und Vorsitzenden der Landesverbände (ebd., 79). Die Ausrichtung des Bundes auf das Führerprinzip mag für eine Reihe von Aktiven des RBK dem Wunsch nach geordneter, strukturierter, konfliktfreier und fruchtbarer Betätigung entgegengekommen sein.

In den 1934 erlassenen Richtlinien zu den Aufgaben des Bundes wurde der RBK zur »Fachorganisation der Körperbehinderten« (KB 4 (1934), 37) bestimmt. Analog der Zuordnung »gesunder« Volksgenossen und -genossinnen zu ihrem jeweiligen Berufsverband sollte sich jede und jeder Körperbehinderte dem RBK als »Sammelbecken für alle Körperbehinderten« (NEUBERT 1933, 65) anschließen. Die Definition von Körperbehinderung orientierte sich dabei weiterhin an der Begriffsbestimmung des Preußischen Krüppelfürsorgegesetzes, nach der eine »Verkrüppelung« am Grad der Erwerbsbefähigung gemessen wurde. Aufgrund des Bezugs von Rente über die Rentenversicherung fielen Kriegs- und Unfallbeschädigte nicht unter diese Definition.

Der Mitgliederkreis des Reichsbundes, seine übergreifenden Aufgaben und die Ausrichtung des Bundes wurden vorerst wie folgt umrissen:

»Dem R.B.K. sind alle von Geburt oder im jugendlichen Alter Körperbehinderten eingegliedert. Die Mitgliedschaft geistig Unnormaler ist ausgeschlossen. [...] Dem R.B.K. obliegt die Vertretung, Betreuung und Förderung der geistig normalen und bildungsfähigen Krüppel. [...] Der R.B.K. steht auf dem Boden der nationalsozialistischen Weltanschauung.« (KB 4 (1934), 37)

Trotz umfangreicher Recherchen ließen sich die Satzungen des Bundes aus der Gründungszeit bzw. aus dem Jahr 1931 nicht mehr ausfindig machen. Wenngleich sich der RBK schon in der Weimarer Republik gegenüber Menschen mit geistigen Behinderungen abgegrenzt hatte, gehe ich, unter Berücksichtigung von Werbematerial des Bundes (REICHSBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN [1931]; SELBSTHILFEBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN [1924]; [1928]) jedoch davon aus, daß die Abgrenzung von sog. geistig Unnormalen und »Bildungsunfähigen« hier erstmals schriftlich fixiert in das Programm des Bundes aufgenommen wurde.

Das ehemalige Mitglied des Reichsbundes Gerhard SIMON führt zur Betätigung des RBK in der Zeit des NS aus, daß sich die Aufgaben und Ziele des Bundes »in sachlicher Hinsicht kaum von den bisherigen« (ebd., 23) unterschieden. Er folgt damit - bewußt oder unbewußt - der Auffassung des RBK, wie sie schon MALIKOWSKI im Zusammenhang mit der »Gleichschaltung« des Bündnisses formuliert hatte: »In den Aufgaben und Zielen unseres Bundes brauchte nichts geändert zu werden.« (MALIKOWSKI 1934, 25)

Dies trifft jedoch nur teilweise zu, denn aus den Satzungen und Richtlinien des Reichsbundes geht sowohl die Erweiterung seiner Aufgabenbereiche hinsichtlich der Arbeit im Sinne der Gemeinschaftspflege des Bundes sowie hinsichtlich der Gesundheitsführung hervor, als auch die grundsätzlich nationalsozialistische Ausrichtung des Bündnisses (KB 4 (1934), 37-38). Die politische Verpflichtung des RBK auf die nationalsozialistische Weltanschauung stellte in der Tat einen grundlegenden Unterschied zu den Satzungen vor 1933 dar, in denen die parteipolitische und die konfessionelle Betätigung des Bundes per Satzung explizit ausgeschlossen gewesen war (ND 9 (1928), 39).

Die Satzungen des RBK von 1933 nannten als grundsätzliche Aufgaben des Bundes: »Er sammelt die Kräfte und Fähigkeiten der einzelnen Körperbehinderten zum gemeinsamen Besten der Schicksalsgefährten und sorgt für ihre Eingliederung in die Volksgemeinschaft. [...].« (KB 3 (1933), H. 10; Seite 1 der Satzungen) Die Festlegung der Bundes-Aufgaben unterschied sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht wesentlich von der Formulierung der Anliegen des Reichsbundes vor 1933. Zwar steht auch hier zu vermuten, daß die Eingliederung in die Volksgemeinschaft erstmals verbindlich in den Satzungen festgehalten wurde, das Streben nach gesellschaftlicher Eingliederung jedoch gehörte schon seit der Gründung des Bündnisses im Jahre 1919 zu seinen zentralen Anliegen. Hedwig RANDOW hatte im Januar 1932 »die Anerkennung des bisher noch abseits stehenden Krüppels in die Volksgemeinschaft« als »das Endziel des Bundes« (RANDOW 1932, 3) beschrieben.

Deutliche Einschnitte zeigten sich erst in den durch den Verwaltungsrat des Bundes 1934 erlassenen »Richtlinien für die Aufgaben und die Arbeit des Reichsbundes der Körperbehinderten auf Grund des §2 der Bundessatzungen« (KB 4 (1934), 37-38). Diese listeten zehn Arbeitsgebiete des Bündnisses in der nachstehenden Reihenfolge auf: Gemeinschaft, Gesundheitsführung, Versorgung mit Behelfsmitteln, Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsbeschaffung, Versorgung von Schwerstbehinderten, Beeinflussung der Gesetzgebung, Versammlungen, Bildungsbestrebungen, Gemeinschaftsarbeit, Jugendarbeit und Organisation und Werbung (ebd., 37-38).

Bemerkenswert ist die Tatsache, daß die Erläuterungen zu den einzelnen Arbeitsgebieten zunächst den Charakter der Ziele und Forderungen des Bundes aus seinen Anfängen beibehielten. Dies trifft z.B. auf das Arbeitsgebiet der Schul- und Berufsausbildung zu, das im Rahmen der beruflichen Ertüchtigung Körperbehinderter sowohl die Mitarbeit des Bundes als auch die Möglichkeit der individuellen Wahl der Betroffenen zwischen einer Schul- und Berufsausbildung in einem Krüppelheim oder in der öffentlichen Schule vorsah. Gerade diese Forderung des RBK stand im Gegensatz zu der Realität, die das Reichsschulpflichtgesetz von 1938 schuf, indem es die Sonderschulerziehung körperbehinderter Kinder außerhalb der Volksschule festschrieb.

Ein weiteres Beispiel für die Beibehaltung emanzipatorischer Bestrebungen innerhalb der Satzungen und Richtlinien stellte das Arbeitsgebiet der Versorgung von Schwerstbehinderten dar. So bildeten die Anliegen Schwerstbehinderter zunächst weiterhin einen festen Bestandteil des Arbeitskataloges des RBK. Gefordert wurde die Ermöglichung einer menschenwürdigen Existenz, eine Ausgleichsrente mindestens in der Höhe des Existenzminimums, die Unterbringung in einem Pflegeheim bei Nichtselbständigkeit, die Teilhabe an kulturellem Leben und die Annäherung an das Leben der Volksgemeinschaft (KB 4 (1934), 38). Angesichts der nationalsozialistischen Propaganda gegen »Minderwertige« ist das Festhalten des RBK an seinen Forderungen im Sinne schwerstbehinderter Menschen ebenso erstaunlich, wie die Tatsache, daß dem von seiten der NSV und der Partei zunächst entsprochen wurde.

Die ebenfalls zum Arbeitsgebiet der Versorgung von Schwerstbehinderten zählende Forderung des RBK nach getrennter Unterbringung Schwerstkörperbehinderter und Altersschwacher, »Anormaler« und »Schwachsinniger« in Pflegeheimen (KB 4 (1934), 38) stellte zwar keine grundlegende Neuerung dar, nach SIMON (1993) wurde sie jedoch in den Richtlinien des Bundes von 1934 erstmals explizit aufgeführt (ebd., 23).

Auch im Rahmen der Arbeitsbeschaffung hielt der RBK zunächst unverändert an seinen ursprünglichen Zielen fest. Dazu zählte die Suche nach geeigneten Arbeitsmöglichkeiten für Körperbehinderte, die Gleichstellung mit den Schwerbeschädigten, die Vermittlung von Heimarbeit und die Durchführung von Ausstellungen der Erzeugnisse Körperbehinderter (KB 4 (1934), 37). Erhalten blieb ein weiterer Grundsatz der Bundesarbeit:

»Vertretung des Standpunktes, daß die Krönung der Schul- und Berufsausbildung die Erwerbsbefähigung und Arbeitsbeschaffung für Körperbehinderte ist. Der Körperbehinderte will nicht Rente, sondern Arbeit. Die für den Körperbehinderten für seine Berufsertüchtigung aufgewendeten Mittel sollen Zinsen tragen. Grundsatz: Vom Almosenempfänger zum Steuerzahler.« (KB 4 (1934), 37)

Die Übernahme utilitaristischer Überlegungen und der Einsatz des Bundes für die Eingliederung Körperbehinderter in den Arbeitsprozeß gehörten schon vor 1933 zu den Prinzipien der Bundesarbeit. Allerdings hatte das Engagement des Reichsbundes für die Arbeitsbeschaffung bis 1933 die individuellen körperlichen und geistigen Möglichkeiten und Grenzen der Betroffenen stets mit berücksichtigt und Arbeit bzw. Berufstätigkeit nur als ein Mittel menschlicher Sinnerfüllung neben anderen gesehen.

Vor dem Hintergrund der strikten Ausrichtung des NS-Staates auf die Volksgemeinschaft und auf Leistung im Zusammenhang mit verschärften Kosten-Nutzen-Erwägungen mündete der oben genannte Grundsatz in eine neue Dimension der Ausgrenzung von Menschen mit Körperbehinderungen. Die ausschließliche Festlegung auf Erwerbsbefähigung und Arbeitseinsatz, verstanden als »Umschuldung« der von Staat und Gesellschaft aufgewendeten Mittel zur Förderung Körperbehinderter, hatte die erdrückende Verpflichtung zur Folge, die eigene »Vollwertigkeit« durch Arbeitsleistung unter stetigen Beweis zu stellen und die Arbeitskraft unbegrenzt und weit über die Kräfte des einzelnen hinaus ausbeuten zu lassen.

Eine Veränderung im Rahmen der Arbeitsbeschaffung ergab sich lediglich durch die Einbindung des RBK in das NS-Regime über die »Zusammenarbeit mit den zuständigen behördlichen Stellen, der Arbeitsfront und den Unternehmern.« (KB 4 (1934), 37) Da der Bund jedoch stets die Zusammenarbeit mit dem Staat und seinen Behörden sowie Kreisen der Wirtschaft gesucht und - teilweise gegen beträchtliche Widerstände - realisiert hatte, konnte die schriftliche Fixierung dieser Form der Einbindung in das NS-Regime von den Funktionären und Mitgliedern des RBK durchaus als Anerkennung ihrer Bestrebungen gewertet werden und war möglicherweise dazu angetan, berechtigte Hoffnung auf die Realisierung lange bestehender Forderungen und Ziele zu wecken.

Einen gravierenden Einschnitt in der Entwicklung des Reichsbundes stellte das erklärte, neue Ziel dar, alle Körperbehinderten im Deutschen Reich zu erfassen (KB 4 (1934), 37). Nach der Reichsgebrechlichenzählung von 1925/26 waren das insgesamt 429.657 Personen (DIE GEBRECHLICHEN IM DEUTSCHEN REICH nach der Zählung von 1925/26, 6). Die Erfassung aller Körperbehinderten in der Fachorganisation RBK weckte unter den Mitgliedern die grundsätzliche Hoffnung auf Besserung ihrer sozialen Lage (WITTE 1933, 66). Sie zielte darauf ab, den gemeinschaftsbildenden Wert sowie die Nützlichkeit körperbehinderter Menschen in rassenhygienischer und volkswirtschaftlicher Hinsicht zu belegen. In den Richtlinien für die Aufgaben und die Arbeit auf Grund §2 der Bundessatzungen des RBK aus dem Jahre 1935 hieß es dazu:

»Der RBK will mit der Gesamtheit der Körperbehinderten den Beweis erbringen, daß Körperbehinderte wertvolle Volksglieder sind. Alle Körperbehinderten muß er erfassen, um den Erbstrom der 400.000 erbgesunden Körperbehinderten zum Segen des Deutschen Volkes zu setzen. Der einzelne Körperbehinderte hat durch Leistungen seine Behinderung zu überwinden und zu beweisen, daß er die Volksgemeinschaft nicht belastet, sondern der Gesamtheit nützt.« (ebd., 1; Hervorhebg. i. O.)

Die vom RBK angestrebte Eingliederung Körperbehinderter in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft erfolgte von Anfang an unter der Prämisse ihres volkswirtschaftlichen Nutzens und ihrer Verwertbarkeit für den Arbeitsprozeß. Der Reichsbund bot sich im Gegenzug als Garant dafür an, seine fürsorgerische Tätigkeit stets unter diesem Blickwinkel zu betreiben und im Sinne der Entlastung der Gesamtheit zu wirken (RBK-RICHTLINIEN 1935, I., 1). In diesem Zusammenhang stellte die Ausrichtung der Gemeinschaftsarbeit des Bündnisses auf den Grundsatz »Erziehung aller zur Selbstbehauptung. Restlose Auswertung der eigenen Kräfte und Abkehr von der Fürsorge« (RBK-RICHTLINIEN 1935, II., 1) die logische Konsequenz dar. Der RBK, der seit seiner Gründung Anspruch auf die Gewährleistung materieller Existenzsicherung körperbehinderter Menschen durch den Staat erhoben hatte, meldete nun den »freiwilligen« Verzicht auf jegliche finanzielle wie ideelle Unterstützung an. Er stellte damit selbst die Weiche für die uneingeschränkte Selbstausbeutung körperbehinderter Menschen und verpflichtete sie, ihre Existenz ausschließlich aus eigener Kraft zu sichern. Dabei waren die Einzelnen gezwungen, die erschwerten Bedingungen, wie sie durch körperliche Einschränkungen gegeben waren, strikt zu negieren und den von Vorbehalten und Ressentiments geprägten gesellschaftlichen Umgang mit Körperbehinderten aus der eigenen Wahrnehmung und Lebensrealität auszublenden.

Tatsächlich zogen die Arbeitsbereiche »Gemeinschaft« und »Gesundheitsführung« des RBK die einschneidendsten Veränderungen in Bezug auf die Ziele und Aufgaben des Bundes nach sich. So lautete eine Vorgabe: »Schaffung einer echten R.B.K.-Gemeinschaft und damit Eingliederung in die große deutsche Volksgemeinschaft. In der so geschaffenen Bundesgemeinschaft haben die Körperbehinderten die Führung.« (KB 4 (1934), 37)

Nach diesem Konzept erfolgte die Eingliederung Körperbehinderter in die nationalsozialistische Volksgemeinschaft über den Beweis ihrer Gemeinschaftsfähigkeit innerhalb des eigenen Kreises. Erwiesen sich Körperbehinderte als fähig, eine einzige, in sich geschlossene Gemeinschaft innerhalb der Gemeinschaft von »gesunden« Volksgenossen und -genossinnen zu bilden, so wurde dies als gelungene Eingliederung gewertet. Dabei galt das Bemühen um gesellschaftliche und individuelle »Akzeptanz« als Aufgabe, die ausschließlich in der Verantwortung der Betroffenen lag und allein von ihnen zu lösen war. So hieß es in den RBK-Richtlinien von 1935: »Aus der Gemeinschaft der im RBK zusammengeschlossenen körperbehinderten Menschen hat die Lösung des Körperbehindertenproblems zu erfolgen.« (ebd., 1)

Ein zweiter Schwerpunkt der Aufgaben des Reichsbundes ergab sich durch die Übernahme der Gesundheitsführung seiner Mitglieder. In seiner Rolle als ergänzende Einrichtung zur öffentlichen und privaten »Krüppelfürsorge« sahen die Richtlinien des Bundes seine »Beteiligung an allen Aufgaben, die der Gesundheitsführung des deutschen Volkes dienen« (KB 4 (1934), 37), vor. Weiterhin sollte die medizinische Aufklärungsarbeit über Behinderungen vom Bund geleistet werden, und darüber hinaus war er gehalten, Maßnahmen zur Verhütung und Begrenzung sog. Krüppelleiden zu unterstützen. Während die Unterweisung Körperbehinderter in rassenhygienischen Fragen »sowie auch über die Anerkennung und den Wert des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« (KB 4 (1934), 37) bei den Orthopäden verbleiben sollte, fiel die Aufgabe der »Erziehung der Körperbehinderten zu einem rechten Verantwortungsbewußtsein im Hinblick auf eine gesunde Erbmasse unseres Volkes« (KB 4 (1934), 37) dem Reichsbund zu.

Auch aus diesen Festlegungen läßt sich ein Motiv für die bereitwillige Anpassung des RBK an das NS-Regime ableiten. Die Übernahme der Gesundheitsführung körperbehinderter Menschen in Ergänzung zur »Krüppelfürsorge« stellte die Beteiligung an staatlich wichtigen Aufgaben dar. Ähnlich wie die in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden konnte der RBK sich als öffentlich anerkannter Verband sehen, der diese zentralen Anliegen erfüllte und den ihm zugewiesenen Platz nach Kräften ausfüllte.

Die Satzungen und Richtlinien des RBK aus den Jahren 1933 und 1934 stellten eine Mischung aus alten Zielsetzungen des Bundes und einer Reihe von Modifizierungen hinsichtlich der nationalsozialistischen Ideologie dar. Insofern kamen sie zumindest partiell den Wünschen und Vorstellungen des Bundes entgegen. Die Anpassungsbereitschaft des RBK schien geeignet, die bisher geleistete Arbeit unter leicht veränderten Vorzeichen fortsetzen zu können.

Zwar schloß die Propaganda des NS-Regimes gegen »Ballastexistenzen« und »Minderwertige« auch »Krüppel« mit ein, unter bestimmten Bedingungen stellte das Regime den Mitgliedern und Funktionären des Reichsbundes jedoch Möglichkeiten der Partizipation in Aussicht. Insofern erschien der NS-Staat durchaus als Hoffnungsträger und eröffnete die Aussicht auf Erfüllung einiger seit langem bestehender Forderungen und Ziele. Die mehrfach veränderten Satzungen bzw. Richtlinien für die Arbeit des Bundes belegen das sich rasch wandelnde Selbstverständnis des Bündnisses. So betonte der Reichsbund 1935: »Der RBK ist der bewußte Vollstrecker nationalsozialistischen Wollens auf dem Gebiet sämtlicher Körperbehindertenfragen. Er dient als solcher auf rassenpolitischem, volkswirtschaftlichen und sozialpolitischen Gebiet der Gesamtheit.« (RBK-RICHTLINIEN 1935, 1)

In wachsendem Maße zeigten sich Funktionäre und Mitglieder des Reichsbundes bereit, Abstriche von ihrem ursprünglichen emanzipativen Konzept der Selbsthilfe zu machen und für den Wunsch nach individueller und gesellschaftlicher Akzeptanz und Teilhabe Mitstreiter und Mitstreiterinnen zu opfern. Diese Tendenz zeigte sich, als ab 1933 neben der Ausgrenzung »geistig Unnormaler« und als »bildungsunfähig« geltender Körperbehinderter auch die »nichtarischen« Mitglieder satzungsgemäß aus dem Bündnis ausgeschlossen wurden. §3 bestimmte: »Mitglied kann jeder Behinderte und Gesunde werden, der rein arischer Abstammung ist. [...]« (KB 3 (1933), H. 10, Seite 2 der Satzungen) Zunächst hatte HEERDE in der Bundeszeitung noch formuliert: »Nichtarier können weiterhin Mitglieder bleiben, jedoch dürfen keine Neuaufnahmen stattfinden.« (HEERDE 1933b, 80) Nur wenig später bezeichnete er diese Äußerung jedoch als Mißverständnis (HEERDE 1933c, 88). Unter der Überschrift »Das Ausscheiden unserer nichtarischen Gefährten« »verabschiedete« sich der RBK im Oktober 1933 von seinen jüdischen Mitgliedern:

»Auf Grund der umgestalteten Satzungen unseres Bundes müssen die nichtarischen Gefährten von uns scheiden. Wir danken allen für ihre treue Mitgliedschaft und ganz besonders denen, die beim Aufbau unseres Bundes mitgewirkt haben. Es ist ein Zusammenschluß der jüdischen Körperbehinderten geplant, und wir bitten die ausscheidenden Mitglieder darum, sich bald tunlichst mit der Gefährtin Irma Dresdner in Verbindung zu setzen.« (KB 3 (1933), 78; Hervorhebg. i. O.)

Mir liegt kein Material vor, aus dem die konkrete Zahl der ausgeschlossenen jüdischen Mitglieder des RBK hervorgeht. Es sei jedoch erwähnt, daß die neuen Satzungen des Bundes ihren Mitgliedern freie Religionsausübung zusicherten, ohne dabei auf die jüdische Religion Bezug zu nehmen (KB 4 (1934), 37).

4.2.1 Erziehung zur Selbstbehauptung

Mit Beginn des Jahres 1936 erfolgte eine erneute Umstrukturierung des Reichsbundes der Körperbehinderten, die programmatisch als »der neue Kurs des RBK« (WILDE 1936, 3) bezeichnet wurde. Den Hintergrund für die Umstrukturierung bildete zum einen der Runderlaß zur Vereinheitlichung der »Krüppelfürsorge« vom 14.3.1935 (ZFK 29 (1936), 51), der auf die Vereinfachung der Verwaltungsaufgaben sowie die Verringerung des »krüppelfürsorgerischen« Aufwandes abzielte. Zum anderen spielte die Durchführungsverordnung zum »Gesetz über die Sicherung der Einheit von Partei und Staat« vom 29.3.1935 eine Rolle, die die Unterstellung der NSV unter die NSDAP bestimmte[150] (KAMMER/BARTSCH 1992, 143; SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 297). Mit der Angliederung der NSV an die NSDAP wurde der Reichsbund der Körperbehinderten dem Hauptamt für Volkswohlfahrt, Amt für Volksgesundheit in der Hauptstelle Gesundheitsfürsorge, direkt unterstellt (KB 6 (1936), 2); ZFK 29 (1936), 50). Der RBK-Funktionär Werner PIETZ begrüßte die »Angliederung aller Selbsthilfeorganisationen an die NSDAP« (PIETZ 1936, 1), denn erst durch diesen Schritt sei für den RBK »die Möglichkeit geschaffen, nun auch unsere Aufgaben, die in den klar und übersichtlich herausgearbeiteten Richtlinien niedergelegt sind, voll und ganz zu erfüllen.« (PIETZ 1936, 1) In selbstkritischer Absicht hatte PIETZ zuvor bedauernd festgestellt, daß es dem RBK im Gegensatz zu anderen Organisationen, mit seiner Gleichschaltung nicht gelungen war, »[...] auch für seine Organisation die große Linie« (PIETZ 1936, 1) zu finden. Vielmehr - so beklagte er - hatte es der Bund versäumt, »durch Einschaltung tüchtiger, von der Liebe zu ihrer Arbeit getragener Mitarbeiter, auch unserem Bunde einen zahlenmäßigen Auftrieb zu geben.« (PIETZ 1936, 1) Der für das neugeschaffene Ressort Presse und Propaganda eingesetzte Jurist Otto L. STRACK beklagte »die bisher vorhandene, noch verhältnismäßig geringe Zahl an - wenn auch programmäßig bereits gefestigten - Mitgliedern [...]« (STRACK 1936a, 1) und erläuterte die Absicht des RBK, »seine Aufgaben [zu] gliedern und klare organisatorische Formen heraus[zu]bilden.« (STRACK 1936a, 1) Von den Bundesmitgliedern verlangte STRACK, »daß sie sich einer zielklaren und selbstsicheren Führung ohne Vorbehalte anvertrauen.« (STRACK 1936a, 1)

Der Leiter der NSV, Erich HILGENFELDT[151], nahm eine »Neubesetzung maßgebender Mitarbeiterstellen innerhalb der Reichsbundesleitung« (PIETZ 1936, 1) vor. Anstelle Hellmut NEUBERTs und seines Stellvertreters Wilhelm im SPRING bestimmte er den als Leiter des Amtes für Volksgesundheit im Hauptamt für Volkswohlfahrt tätigen Arzt Dr. med. Otto WALTER zum »Reichswalter« des RBK und Günther WILDE zum Geschäftsführer des Bundes (PIETZ 1936, 1; ZFK 29 (1936), 51). Den Ausführungen WILDEs zufolge wurden eine ganze Reihe »bisherige[r] Leiter von Untergliederungen ihrer Stelle enthoben und durch neue Kräfte ersetzt.« (WILDE 1936, 3) Besonderer Wert wurde bei der Neubesetzung der Funktionen darauf gelegt, »Persönlichkeiten zu gewinnen, die nach ihrer politischen Vergangenheit Gewähr für Erfüllung der dem Bunde gestellten Aufgaben bieten.« (WILDE 1936, 3) Im einzelnen setzte sich die neue Reichsbundesleitung aus folgenden Ressorts und Personen zusammen:

Reichsbundesleiter:

Pg. Dr. med. Otto WALTER, Leiter des Amtes für Volksgesundheit im Hauptamt für Volkswohlfahrt

Reichsgeschäftsführer:

Pg. Günther WILDE

Reichsorganisation:

Pg. Werner PIETZ,

Pg. Fritz KOCH

Kartei- und Meldewesen:

Pg. Willy SCHMAHL,

Pg. Gerhard REICH

Büroleitung und Personalfragen:

Pg. Helmut PFEFFERKORN

Buchhaltung und Abrechnungswesen:

Pg. Fritz KROHM,

Pgn. Erna KRAUSE

Sozialabteilung:

Pg. Julius zur NEDDEN

Presse und Propaganda:

Pg. Dr. jur. Otto L. STRACK

HJ, Bann K:

Pg. Sepp HELD

Unsere Reichsbundesleitung.

In: KB 6 (1936), 5.

Die Reichsgeschäftsstelle des Bundes wurde mit der Umstrukturierung von Berlin N24, Oranienburger Str. 13-14 nach Berlin C2, Neuer Markt 8-12 verlegt.

Als inhaltlich bestimmend für den veränderten Kurs des RBK erwiesen sich die neu erlassenen Richtlinien für die Arbeit des Reichsbundes der Körperbehinderten (KB 6 (1936), 2-3), die eine stark vereinfachte und reduzierte Variante der bis dahin wirksamen Richtlinien der Jahre 1934 und 1935 darstellten. Die Richtlinien von 1936 beschränkten sich auf insgesamt sechs allgemein gehaltene Punkte: 1. Wesen und Zweck des Bundes, 2. Kreis der Mitglieder, 3. Aufbau, 4. Aufgaben, 5. Arbeit des Bundes am Körperbehinderten, 6. Die allgemeine Arbeit des Bundes für die Körperbehinderten.

In Abgrenzung zu Blinden, Gehörlosen und Schwerhörigen, die in eigenen Organisationen zusammen gefaßt waren[152] und zu »geistig Anormale[n], auch wenn neben ihrer geistigen Behinderung eine körperliche besteht« (KB 6 (1936), 2), wurde der Mitgliederkreis des RBK nochmals umgrenzt und ergänzt. Punkt 2 der Richtlinien bestimmte: »Mitglieder sollen alle körperlich Behinderten deutschen und artverwandten Blutes werden, ohne Rücksicht auf den Grad der Behinderung, die soziale Lage, das Alter und das Geschlecht. [...]« (KB 6 (1936), 2) Im Unterschied zu den Richtlinien der Jahre 1934 und 1935 wurde der Mitgliederkreis des Bundes 1936 explizit durch die Eltern körperbehinderter Kinder erweitert (KB 6 (1936), 2).

Die Zielrichtung des neuen Kurses zeichnete sich im wesentlichen durch die strikte Ausrichtung seiner Mitglieder auf Leistungsfähigkeit und die Umdeutung des Konzeptes der Selbsthilfe aus. So hieß es unter Punkt 1 der Richtlinien:

»[...] Der Bund sieht die Aufgabe des Körperbehinderten darin, nach Möglichkeit ein voll leistungsfähiges Glied der Volksgemeinschaft zu sein. Der Körperbehinderte soll sich den ihm gebührenden Platz durch eigene Leistung schaffen und selbständig den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten. Ein Helfer in diesem Kampf soll der RBK sein. Der Bund ist also ein Selbsthilfeverband.« (KB 6 (1936), 2)

Nach dieser Vorgabe beinhaltet die Selbsthilfe des RBK lediglich noch die ideelle Unterstützung seiner Mitglieder auf dem Wege, den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Art und Grad der Eingliederung waren allein abhängig vom individuellen Willen, von der Bereitschaft und Fähigkeit sowie den Möglichkeiten Körperbehinderter, durch Arbeitsleistung und materiellen Selbsterhalt zu bestehen. Noch 1934 hatte Hedwig RANDOW, aktives Mitglied seit der Gründung des Selbsthilfebundes 1919, eine klare Abgrenzung zwischen Selbsthilfeorganisationen als Sammelbecken hilfsbedürftiger Menschen einerseits und den sozialpolitischen Verbänden der Unfall- und Kriegsbeschädigten sowie den wohlfahrtspolitischen Verbänden andererseits vorgenommen. Während ihrer Auffassung nach die karitative Wohlfahrtsfürsorge Hilfsbedürftige als Objekte ihres fürsorgerischen Handelns begriff, zeichneten sich die Selbsthilfeorganisationen, zu denen RANDOW neben den Körperbehinderten auch die Zusammenschlüsse der Blinden und Taubstummen zählte (RANDOW 1934, 28), gerade dadurch aus, daß sie als eigentätige Subjekte fürsorgerischen Handelns »Anspruch auf die Erfüllung der menschlichen Rechte dem Nächsten gegenüber« (RANDOW 1934, 28) erhoben. Die im Rahmen der Selbsthilfe zu leistende »Arbeit an sich selbst« umfaßte nach RANDOW den Dienst am Nächsten und die Verpflichtung zu selbstkritischer Haltung sowie zur Selbsterkenntnis im Sinne der Wahrnehmung »der Grenzen unseres Könnens.« (RANDOW 1934, 28)

Der Grundsatz des absoluten Vorrangs der Gemeinschaft vor dem Individuum, wie ihn der Nationalsozialismus propagierte, führte jedoch zu einer völligen Umkehrung des Begriffes der Selbsthilfe, die nun als moralische Verpflichtung des einzelnen gegenüber der Volksgemeinschaft, als Anspruch des Staates gegenüber dem Individuum interpretiert wurde. In der Übertragung dieses Anspruches auf den Reichsbund hieß es in der Bundeszeitschrift entsprechend: »Arbeit Körperbehinderter an Körperbehinderten im Sinne des NS ist für jeden verantwortungsbewußten und einsatzbereiten Körperbehinderten sittliche und völkische Pflicht.« (KB 6 (1936), 2)

Selbsthilfe im nationalsozialistischen Sinne beinhaltete den Verzicht auf jegliche Ansprüche gegenüber Partei, Staat und Gesellschaft und war gleichbedeutend mit der »freiwilligen« Abkehr der Hilfsbedürftigen von der Fürsorge. In diesem Zusammenhang stellte die Ausrichtung der Gemeinschaftsarbeit des Bundes auf den Grundsatz »Erziehung aller zur Selbstbehauptung. Restlose Auswertung der eigenen Kräfte und Abkehr von der Fürsorge« (RBK-RICHTLINIEN 1935, II., 1) die logische Konsequenz dar. ECKHARDT bekräftigte diese Sichtweise, indem er in einem Schreiben zum Reichsbundestag und Reichsschulungstag des RBK 1935 das Arbeitsprogramm des Bundes wie folgt bestimmte: »Das Streben jedes Körperbehinderten muß sein: Nicht vom Staate zu leben, sondern für sein Volk zu schaffen.« (ECKHARDT 1937b, 1) Die gleiche ideologische Richtung schlug der Dortmunder Bundesgeschäftsführer des RBK 1938 ein, als er äußerte: »Von Bedeutung ist, keine Rente zu beziehen, sondern Mittel aus eigener Kraft durch Arbeit zu erhalten.« (BERNDT 1938, 3) BERNDT definierte Selbsthilfe als den Willen »des einzelnen, die durch das körperliche Gebrechen bedingten Erschwernisse in der Kampfgemeinschaft ›Leben‹ aus eigener Kraft zu überwinden.« (BERNDT 1938, 3) Auf dieser Basis sollte auch der Eintritt in den Bund unabhängig von individuellen Interessen wie dem Wunsch nach Unterstützung und Fürsorgeleistungen erfolgen.

»Die Körperbehinderten sollten die Mitgliedschaft des RBK vielmehr ohne Rücksicht auf etwa zu erlangende äußere Vorteile auf alle Fälle erwerben. Damit würden sie zugleich erweisen, daß ihnen der Sinn des ›Einer für alle - alle für einen‹ aufgegangen ist, d.h. daß sie den Weg von der Ich-Selbsthilfe zur Wir-Selbsthilfe bereits gefunden und sich entschieden haben, ihn weiter zu gehen.« (STRACK 1936c, 1)

Waren die Arbeitsgebiete des RBK 1935 noch in zehn einzelne Bereiche[153] unterteilt, so erfuhren sie mit den Richtlinien von 1936 eine Einengung auf den Aufgabenkreis der Leistungsbefähigung und der Gesundheitsführung seiner Mitglieder. Daneben hatte der Bund im Bedarfsfall ergänzend zur öffentlichen und privaten Fürsorge tätig zu werden.

»Der RBK als Selbsthilfeorganisation hat die Aufgabe, die Körperbehinderten in ihrem Streben zur Selbständigkeit sowie im Sinne gesundheitlicher Lebensführung und kulturell zu fördern, sie bei der beruflichen Ausbildung zu unterstützen und gegebenenfalls zusätzlich zu der fürsorgerischen Arbeit der zuständigen Stellen zu beraten und zu betreuen.« (KB 6 (1936), 2)

Unter den »Schlußbestimmungen« der RICHTLINIEN von 1934 und 1935 hatte der RBK bereits den Anspruch an seine Mitglieder erhoben: »Er [der RBK] verlangt, daß jeder Körperbehinderte sich mit seiner ganzen Kraft für die Überwindung seiner Körperbehinderung einsetzt [...].« (KB 4 (1934), 38) Im Zusammenhang mit der Neustrukturierung des Bundes ab 1936 charakterisierte diese Forderung jedoch einen neuen eigenständigen, (selbst)erzieherisch ausgerichteten Aufgabenbereich des RBK, nämlich die »Arbeit des Bundes am Körperbehinderten« (KB 6 (1936), 2). Als unbedingte Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben des RBK galt dabei die »richtige Lebensführung der Körperbehinderten« (KB 6 (1936), 2), die den nicht näher definierten »besonderen Bedürfnissen der Körperbehinderten entsprechen« (KB 6 (1936), 2) sollte. Das vorrangige Mittel zur »Überwindung der Behinderung« stellte die körperliche Ertüchtigung dar, die nach dem Willen von NSV und RBK durch die »Bildung von eigenen Gymnastik- und Sportgruppen und Einrichtung von entsprechenden Lehrkursen« (KB 6 (1936), 2) verwirklicht werden sollte.

Die Jugendlichen des RBK wurden 1935 in die Hitler-Jugend, Bann K, eingegliedert, eine »Sonderformation« der HJ, die, wie es in den Richtlinien hieß, »neben der nationalsozialistischen Erziehung der körperlichen Ertüchtigung der behinderten Jugend dient und in engster Gemeinschaft mit dem RBK arbeitet.« (KB 6 (1936), 2)

Im Rahmen der »Arbeit des Bundes am Körperbehinderten« verpflichtete sich der RBK zur Bereitstellung geeigneter Maßnahmen, um die Körperbehinderung zu mildern bzw. »sie völlig zu beseitigen« (KB 6 (1936), 2). In diesem Zusammenhang verwies der Reichsbund die Eltern körperbehinderter Kinder darauf, »daß die Beseitigung der Behinderung nicht nur im eigenen Interesse liegt, sondern auch ihre moralische Pflicht gegenüber der Volksgemeinschaft ist.« (KB 6 (1936), 2) Die Rolle des RBK läßt sich hier eindeutig als Handlanger des NS-Regimes ablesen, der immensen Druck auf die Eltern behinderter Kinder ausübte.

Das Streben des NS-Staates nach vereinheitlichten Strukturen innerhalb des Gesundheitswesens - und darin innerhalb der »Krüppelfürsorge« - sowie das Gesetz über die Sicherung der Einheit von Partei und Staat zwangen den RBK einerseits zu engster Zusammenarbeit »mit der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, der Wirtschaft und der Wissenschaft« (KB 6 (1936), 2). Andererseits setzten sich die Funktionäre des Bundes trotz des grundsätzlichen konflikthaften Verhältnisses zwischen »Krüppelfürsorge« und Reichsbund[154] selbst für eine Kooperation ein. In diesem Zusammenhang hatte sich die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums am 25.2.1935 mit einer »Denkschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten (RBK) über die Notwendigkeit der Zusammenarbeit der Glieder der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und dem Reichsbund der Körperbehinderten«[155] befaßt und den folgenden Entschluß formuliert:

»Der Vorstand hat sich zu einer Zusammenarbeit mit dem RBK einverstanden erklärt und bittet insbesondere Ärzte, Lehrer, Theologen und Handwerksmeister der Krüppelanstalten, mit den zuständigen Gliederungen des RBK in Verbindung zu treten. Die Neugründung von Vereinen ehemaliger Insassen wird den Krüppelanstalten untersagt. [...] Die Anstaltsleiter werden aber aufgefordert, ihren Pfleglingen den Eintritt in den RBK nach dem Ausscheiden aus der Anstaltsfürsorge zu empfehlen.« (ECKHARDT 1935a, 46)

Hellmut ECKHARDT äußerte sich 1937 zur Daseinsberechtigung des RBK wie folgt:

»Wenn der RBK ein Lebensrecht hat [...], dann kann er zum Nutzen seiner Mitglieder und damit des Volksganzen erfolgreiche Arbeit nur im Zusammenwirken mit der öffentlichen Krüppelfürsorge und den ihr zur Verfügung stehenden Einrichtungen, insbesondere den Krüppelanstalten, leisten.« (ECKHARDT 1937b, 1)

In den Richtlinien zur Arbeit des Bundes wurde die Zusammenarbeit zwischen RBK und »Krüppelfürsorge«, Partei und Staat bindend festgeschrieben. Punkt 6 »Die allgemeine Arbeit des Bundes für die Körperbehinderten« lautete:

»Der RBK pflegt die Zusammenarbeit mit allen auf dem Gebiete der Krüppelfürsorge tätigen Stellen: Der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums, der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge e.V. und allen sonstigen Parteidienststellen, Behörden, Organisationen und Betrieben. Auf die Zusammenarbeit mit den Krüppelanstalten legt der RBK besonderen Wert.« (KB 6 (1936), 3)

Der Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft ECKHARDT legte die Verteilung der Kompetenzen fest und wies dem Reichsbund die Funktion als »Ergänzung der öffentlichen und privaten Krüppelfürsorge« (ECKHARDT 1937a, 2) zu:

»Die fachliche Führung im Kampf gegen das Krüppeltum liegt bei der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums. Der Schwerpunkt der Arbeit des RBK liegt in der weltanschaulichen Führung der Körperbehinderten und deren Betreuung nach Abschluß der Fürsorgemaßnahmen.« (ECKHARDT 1935b, 46)

Die angestrebte Kooperation, die einseitig zu Lasten des RBK ging, diente vor allem dem Zweck, »die Körperbehinderten geeigneten Entkrüppelungsmaßnahmen zuzuführen.« (KB 6 (1936), 2) In diesem Sinne war die Tätigkeit des Bundes vordringlich auf die »Erreichung eines möglichst hohen Grades der Erwerbsfähigkeit« (KB 6 (1936), 2) seiner Mitglieder ausgerichtet. Die Erschließung geeigneter Berufsmöglichkeiten orientierte sich nicht an den individuellen Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten der Betroffenen, sondern erfolgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von körperlicher Behinderung mit größtmöglicher Leistungsausschöpfung.

»Die Hilfe des RBK muß darauf hinzielen, daß der Behinderte einem Beruf zugeführt wird, in dem er seiner Behinderung entsprechend größte Leistungsfähigkeit erreicht. [...] Bei der Eingliederung in das Berufsleben ist davon auszugehen, daß der Behinderte seine Leistungsfähigkeit voll entfalten kann.« (KB 6 (1936), 2)

Angestrebt waren Tätigkeiten und Berufszweige, »die dem Behinderten auf einen möglichst langen Zeitraum Beschäftigung und Einkommen sichern.« (KB 6 (1936), 2) Auch die Beschaffung orthopädischer Hilfsmittel orientierte sich ausschließlich am Kriterium der »Hebung der Gesundheit und Arbeitsleistung« (KB 6 (1936), 2). In diesem Sinne richtete sich z.B. die Versorgung mit Prothesen in der fürsorgerischen Praxis nicht nach dem Menschen und seinen jeweiligen Bedürfnissen, sondern sie orientierte sich in erster Linie an »der Art der Arbeit«, für die der oder die Betroffene eingesetzt werden sollte (ECKHARDT 1937a, 3).[156]

Die in den Richtlinien zum Programm erklärte Zusammenarbeit des RBK mit der »Krüppelfürsorge« garantierte die Steuerung und Kontrolle des Bundes und seiner Aktivitäten durch die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums. ECKHARDT sah diese Regelung als förderlich für die Volksgemeinschaft an:

»Die Beaufsichtigung des RBK durch die NSV, die Person des Bundesleiters wie auch des Geschäftsführers sowie zahlreiche bewährte Mitarbeiter in der Bundesleitung und den örtlichen Gliederungen bieten die Gewähr dafür, daß sich die Arbeit des RBK am einzelnen Körperbehinderten zum Nutzen des Volksganzen auswirkt.« (ECKHARDT 1937a, 1)

Schaltstelle für das reibungslose Funktionieren der Zusammenarbeit im Sinne von NS-Staat und »Krüppelfürsorge« war das enge Zusammenwirken des zum neuen Reichswalter des RBK bestimmten Dr. Otto WALTER, der zugleich die Leitung der Abteilung Volksgesundheit im Hauptamt für Volkswohlfahrt innehatte. WALTER richtete in der Reichsleitung der NSV ein »Referat für Körperbehinderte« ein, das von ECKHARDT besetzt wurde (ECKHARDT 1937a, 1). In diesem Zusammenhang wirft Otto PERL den Medizinern Hellmuth ECKHARDT und Otto WALTER in einem nach 1945 verfaßten unveröffentlichten Manuskript vor: »Ihm (Hellmut Eckhardt) und seinem Gesinnungsgenossen Dr. Walter, ebenfalls im Hauptamt der NSV, verdanken wir Körperbehinderte in erster Linie unsere völlige Rechtlosmachung im ›Dritten Reich‹ [...].« (PERL 1946a, 1)

Im Jahre 1937 wies die Einschätzung des Reichsbundes jedoch noch in eine ganz andere Richtung. Der Bund war von der eigenen Wichtigkeit und seiner anerkannten Position im Rahmen der Fürsorgetätigkeit überzeugt. Zur NEDDEN hielt es für wichtig, »einmal offensichtlich die Notwendigkeit unserer Mitarbeit, die uns nicht nur die NSV dokumentiert hat, sondern die auch gesetzlich im §4 der Reichsgrundsätze über Art und Maß der öffentlichen Fürsorge von 1924 festgelegt ist, zu beweisen.« (zur NEDDEN 1937, 7) So wurden die Erfolge bei der Vermittlung von Arbeitsplätzen für Körperbehinderte im Jahr 1939 nicht als Instrument der staatlichen Regulierung im Zusammenhang von Kriegsvorbereitung und -führung gesehen, sondern auf die gute Kooperation zwischen RBK und den staatlichen Stellen zurückgeführt. Die Vermittlung von Arbeitsstellen an Körperbehinderte, so hieß es, sei nicht nur deshalb so erfolgreich,

»weil die Zeitumstände dem Arbeitseinsatz der Körperbehinderten günstig sind, sondern auch deshalb, weil die zuständigen Stellen, denen die Arbeitsvermittlung obliegt, sich dankenswerterweise immer mehr darauf einstellen, mit unserem Bunde Hand in Hand zu arbeiten und in ihm nicht etwa einen unberufenen ›Konkurrenten‹ zu erblicken.« (KB 9 (1939), 8)

Tatsächlich erfolgte die Umstrukturierung des Reichsbundes der Körperbehinderten in den Jahren 1936/37 letztlich sowohl im Interesse des NS-Staates und als auch der »Krüppelfürsorge« und führte zu einer zunehmenden Reglementierung des Bundes. Während das NS-Regime im Sinne der Kriegsvorbereitung und Kriegsführung die »prinzipielle Abkehr von Existenzinteressen der einzelnen« (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 220) propagierte und vorantrieb, betätigte sich die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums im Sinne des NS-Staates als steuernde und kontrollierende Instanz gegenüber dem Bündnis körperbehinderter Menschen.

Auf seiten des RBK führte die Umstrukturierung zur Herausbildung eines Funktionärswesens und zu starren Organisationsstrukturen bis hinein in die Gau-, Kreis- und Ortsebene des Bundes. Es kam zu einer grundsätzlichen Spaltung zwischen den Funktionären und den Mitgliedern des RBK, die sich über die verschiedenen Satzungen des Bundes immer weiter verschärfte. Obwohl es unter den RBK-Mitgliedern ein großes Identifikationspotential mit der nationalsozialistischen Ideologie gab, betätigten sich die neu eingesetzten, parteitreuen Funktionäre des Bundes verstärkt als Propagandisten und Handlanger des NS-Regimes und setzen die Interessen von Partei und Staat sowie der »Krüppelfürsorge« auf Kosten der Mitglieder durch. Gerade die vom Reichsbund angestrebte Einbindung in den Apparat des Staates und die enge Zusammenarbeit mit den Organen der »Krüppelfürsorge« führte letztlich zum völligen Verlust der Eigenständigkeit des Bundes und zur Aufgabe des Anspruchs auf Selbstbestimmung körperbehinderter Menschen.

4.2.2 Befürwortung der Zwangssterilisation

Im Zusammenhang mit der ideologischen Übereinstimmung bzw. Anpassung des RBK an den NS-Staat steht die Rekonstruktion der sich wandelnden Haltung des Bundes zum GZVEN im Mittelpunkt. Da das GZVEN Ausdruck der gesamtgesellschaftlichen Grundeinstellung gegenüber sog. Minderwertigen war und die gesetzlichen Regelungen eine massive Bedrohung der Betroffenen durch körperliche Verstümmelung und die Verletzung des ethischen Grundsatzes der Menschenwürde darstellte, ist der Umgang des RBK mit dem GZVEN von zentraler Bedeutung.

Erste Reaktionen auf die öffentliche Diskussion rassenhygienischer und eugenischer Fragen erfolgten von seiten des RBK erst mit dem Jahr 1932. Entsprechende Veröffentlichungen im Organ des Reichsbundes machen zunächst deutlich, daß sich die Mitglieder vor dem Hintergrund der abwertenden gesellschaftlichen Haltung gegenüber »Krüppeln« über die Tragweite des rassenhygienischen und eugenischen Gedankenguts bewußt waren. Im Zusammenhang mit der Diskussion der Veröffentlichungen des Schriftstellers Ernst MANN[157] auf der 12. Arbeitstagung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge im Mai 1932 stellte der Geschäftsführer des RBK Friedrich MALIKOWSKI fest, »daß ich mich nach dem Urteil Manns wohl als minderwertigen Menschen vorstellen müßte [...].« (MALIKOWSKI 1932b, 51) Seiner Ansicht nach sprach MANN »rücksichtslos das aus, was manche andere auch dächten.« (ebd., 52) In diesem Zusammenhang erwähnte MALIKOWSKI den im Deutschlandsender von einer Frau geäußerten Vorschlag, »die körperlich Behinderten in ›Einschläferungsheimen‹ zur Abtötung zu bringen.« (ebd., 52) Anläßlich einer Reihe von erbpflegerischen Vorträgen im Berliner Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht äußerte er die Befürchtung, daß »geistige und körperliche Fehlerhaftigkeit in der Beurteilung gar oft zusammengefaßt werden könnten, und daß mancher Lehrer das Bild der körperlichen Behinderung irgendwie mit dem Begriff der mangelhaften Erbmasse in Verbindung bringt [...].« (MALIKOWSKI 1932d, 82)

Gegen den Beschluß des Preußischen Staatsrates vom Januar 1932, der die Ausrichtung der staatlichen Wohlfahrtspflege nach bevölkerungspolitischen und eugenischen Gesichtspunkten forderte, gab es öffentliche Proteste von den wenigen organisierten Betroffenen, zu denen u.a. auch die Verbände der Gehörlosen und der Blinden gehörten (BOCK 1986, 279). MALIKOWSKI, zu diesem Zeitpunkt noch Geschäftsführer des RBK, rief Körperbehinderte zum Protest gegen den geplanten Abbau der Fürsorge mittels eugenischer Maßnahmen auf und forderte:

»Wir körperlich Behinderte müssen uns aber ganz energisch dagegen verwahren, im Gegensatz zu dem ›verantwortungsbewussten‹ Teil der Bevölkerung als minderwertig bezeichnet zu werden. Die Lehren der Eugenik versagen den Erscheinungen des Krüppeltums gegenüber nur allzu oft und den Volksgenossen, die an einer körperlichen Behinderung leiden, das Verantwortungsbewußtsein abzusprechen, sollte darum sogar ein Preußischer Staatsrat nicht wagen.« (MALIKOWSKI 1932a, 20; Hervorhebg. i. O.)

Gleichzeitig forderte er Ärzte, Pädagogen und Theologen, die in der Entschließung des Preußischen Staatsrates zur Mitarbeit am Abbau der Fürsorge sowie an der Verbreitung der eugenischen Lehre aufgerufen wurden, auf, »öffentlich Stellung zu diesem Ansinnen des Staatsrates zu nehmen.« (ebd., 20) Fürsorge und Selbsthilfe der Körperbehinderten sollten MALIKOWSKIs Ansicht nach zusammenstehen, »um diese Angriffe abzuwehren.« (MALIKOWSKI 1932b, 52)

In der bereits zitierten Stellungnahme zu den Beschlüssen des Preußischen Staatsrates durch die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge stimmte jedoch auch MALIKOWSKI als Vertreter des RBK den »berechtigten Bestrebungen der Eugenik auf Gesundung und Ertüchtigung des Volkes« (MALIKOWSKI 1932b, 52) grundsätzlich zu, während er gleichzeitig auf »die klare Scheidung zwischen den geistig und seelisch Kranken, also den hauptsächlich mit minderwertigen Erbanlagen Behafteten und den geistig gesunden, seelisch normalen Körperbehinderten« (ebd., 52) bestand.

Die Stellung des RBK zu war also bereits vor der »Machtübernahme« geprägt von der prinzipiellen Befürwortung der Eugenik. Ebenso wie die Mehrheit der Bevölkerung unterschied der Bund jedoch zwischen gesellschaftlich nutzlosen und nützlichen Menschen. Mit diesem Selbstverständnis, nach dem Menschen mit Körperbehinderungen aufgrund intellektueller Fähigkeiten und der Fähigkeit zur Arbeitsleistung zum Kreis der »wertvollen« Mitglieder der Gesellschaft zählten, verschob der RBK die Grenze zur Aussonderung auf die Gruppe der geistig Behinderten und seelisch Kranken. Für diese Personengruppen hielt der Reichsbund die Anwendung eugenischer Maßnahmen für gerechtfertigt, während er Körperbehinderte davon ausgenommen wissen wollte.

Eine fundierte und umfassendere Auseinandersetzung mit der öffentlichen Diskussion rassenhygienischer und eugenischer Fragen führte der RBK nicht. Mit seinen wenigen Einwendungen bezog er sich darüber hinaus ausschließlich auf den Kreis der Körperbehinderten. In diesem Punkt unterschied sich der Bund allerdings nicht von anderen Selbsthilfezusammenschlüssen, wie z.B. den Organisationen der Blinden (vgl. RICHTER 1991, 23). Jede potentiell von eugenischen Maßnahmen betroffene Gruppe von Menschen mit Behinderungen setzte sich - wenn überhaupt - allein und getrennt von anderen, ebenso Betroffenen - gegen die Anwendung eugenischer Maßnahmen zur Wehr. Letztlich existierte nur eine einzige fundierte und konsequent kritische Stellungnahme[158] gegen eugenische Maßnahmen, die von einem Betroffenen, dem blinden Akademiker Rudolf KRAEMER[159] formuliert worden war. Gisela BOCK (1986) beschreibt KRAEMERs Kritik als »einsame Blüte in der Landschaft des vorherrschenden zeitgenössischen ›Schrifttums‹ « (ebd., 279) und dokumentiert damit die völlige Ausnahmestellung seiner Publikation in der Gesamtheit der gegen Rassenhygiene und Eugenik gerichteten Äußerungen. KRAEMERs Kritik zeichnete sich schon allein dadurch aus, daß sie auf einem ethisch begründeten Menschenbild basierte, das die menschliche Würde und die Unverletzlichkeit der Person umfaßte. Insbesondere den Begriff der Minderwertigkeit unterzog KRAEMER der Kritik. Darüber hinaus begrenzte er seine Argumentation nicht auf die Blinden allein, sondern er bezog sie auf alle »Minderwertigen«.

Mit der »Machtübernahme« der Nationalsozialisten setzte nicht nur unter den Orthopäden, sondern auch innerhalb des RBK eine Veränderung in der Haltung zum GZVEN ein. Die drei Entwicklungsphasen, in denen sich diese Wandlung vollzog, liefen z.T. in Verknüpfung mit der »Krüppelfürsorge« ab, sie unterschieden sich bei den vom GZVEN Betroffenen jedoch in inhaltlicher Weise. Die drei Phasen können wie folgt charakterisiert werden:

1. Phase: Erhebliche Verunsicherung durch das GZVEN, heftige Diskussionen innerhalb des RBK. Schwanken der Funktionäre zwischen Beschwichtigungsversuchen gegenüber den Mitgliedern und dem Bemühen um Aufklärungsarbeit in der Öffentlichkeit.

2. Phase: Behauptung Körperbehinderter als »Vollwertige« durch strikte Abgrenzung zu »geistig Unnormalen« und/oder erbkranken Körperbehinderten.

3. Phase: Propagandistische Beeinflussung der erbkranken RBK-Mitglieder. Werbung für die »freiwillige«Unfruchtbarmachung. Übernahme der Rolle des RBK als Erziehungs-, Propaganda- und Überwachungsinstanz in den eigenen Reihen.

Die 1. Phase der Reaktionen auf das GZVEN unter den Mitgliedern des RBK war durch grundsätzliche Ablehnung und das Einsetzen heftiger Diskussionen über die Anwendung des Gesetzes gekennzeichnet. Unmut und Proteste richteten sich in der Hauptsache gegen die negative Propaganda in der Öffentlichkeit und die Gleichsetzung von Körperbehinderung und Erbkrankheit. So berichtete HEERDE mit Bezug auf das GZVEN: »Wir haben im vorigen Jahr, als die Propaganda für dieses Gesetz einsetzte, von zahlreichen Mitgliedern Schreiben bekommen, in denen sie bitter Klage führten über das, was vielfach damals in einem Teil der Presse geschrieben worden ist.« (HEERDE 1934, 75) Angesichts der Tatsache, daß sich die Bedrohung durch die immer größer werdende Akzeptanz der Eugenik schon über einen längeren Zeitraum abgezeichnet hatte, erscheint das Aufbäumen der RBK-Mitglieder zu diesem Zeitpunkt wie ein Hinweis darauf, daß sie den Ernst der Entwicklung verkannt hatten bzw. offensichtlich davon ausgegangen waren, daß eugenische Maßnahmen auf körperbehinderte Menschen keine Anwendung finden würden.

Für ein großes Maß an Beunruhigung hatte zunächst die Rede des Reichsinnenministers FRICK im Sachverständigenrat für Bevölkerungs- und Rassefragen im Juni 1933 gesorgt. In einem Vortrag anläßlich des Bundestages vom 25. bis 27. August 1933 in Hannover nahm HEERDE darauf Bezug, indem er die prinzipielle Übereinstimmung des RBK mit den »großen Gedankengängen« des Ministers herausstellte, jedoch zu bedenken gab, daß »in den Ausführungen [...] die Krüppel in die bedenkliche Nähe der Geisteskranken und Verbrecher geraten« (HEERDE 1933a, 70) seien. Zugleich versicherte er den RBK-Mitgliedern, er habe aus Gesprächen mit den Mitarbeitern des Ministers die Überzeugung gewonnen, »daß die Einstellung des Ministers in keiner Weise in diese Richtung gehe.« (HEERDE 1933a, 70)

Dennoch häuften sich weiterhin Anfragen an den RBK, ob mit der Äußerung des Reichsinnenministers zur Unfruchtbarmachung von »Minderwertige[n] und Asoziale[n], Kranke[n], Schwachsinnige[n], Geisteskranke[n], Krüppel[n] und Verbrecher[n] « (zit. n. SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 50) tatsächlich die im RBK Organisierten gemeint seien (RANDOW 1933, 75).

Die Überzeugung von der »Minderwertigkeit« Körperbehinderter und die Gleichsetzung von Körperbehinderung mit Erbkrankheit war im Denken der Öffentlichkeit lange vor 1933 fest verankert und wurde durch die Propaganda des NS-Staates lediglich verstärkt. Das Résumé der Bundeszeitschrift lautete: »Die Propaganda in der Presse für die Unfruchtbarmachung arbeitete z.T. mit irrigen Angaben über die Körperbehinderten.« (KB 4 (1934), 26)

Die Funktionäre des RBK nahmen als potentiell Betroffene zwar teilweise selbst eine ablehnende Haltung gegenüber dem Sterilisationsgesetz ein, in ihrer Position als Mittler zwischen dem NS-Staat und den Mitgliedern des eigenen Bündnisses zeigten sie sich jedoch bemüht, den Inhalt und die Tragweite des GZVEN abzuschwächen. So griff HEERDE die Klagen der RBK-Mitglieder über entsprechende Ausführungen in der Presse zwar auf (HEERDE 1934, 75), doch nahm er ihnen die Brisanz, indem er sie z.B. als bloße Mißverständnisse wertete, »die sich daraus ergeben, daß viele Stellen körperbehindert mit erbkrank verwechseln.« (HEERDE 1934, 76) Noch 1935 waren die negativen Wirkungen der Propaganda Gesprächsgegenstand unter den Mitgliedern des RBK. Auch der Bundesführer NEUBERT ging auf die Beschwerden ein, in völliger Loyalität gegenüber dem NS-Regime relativierte er seine Kritik jedoch gleichzeitig, indem er den Staat seiner Verantwortung enthob:

»Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ließ durch oftmals falsche Propaganda nicht zuständiger Stellen teilweise die Vermutung aufkommen, als sei die Arbeit für die Körperbehinderten sinnlos, da ja dem Minderwertigen keinerlei Förderung mehr gewährt wird. Es galt für den RBK, dieser irrigen Auffassung mit aller Macht gegenüberzutreten.« (NEUBERT 1935a, 2)

Wie NEUBERT sah auch HEERDE eine der Hauptaufgaben des RBK darin, mit gezielter Aufklärungsarbeit gegen das falsche Bild, das Staat und Öffentlichkeit von Menschen mit Körperbehinderungen hatten, anzugehen:

»Unsere Aufgabe [...] war es, gegen die falsche Begründung und die falsche Auslegung uns einzusetzen, die in vielen Veröffentlichungen auftraten. Wir haben jede Gelegenheit benutzt, wo uns unsachliche Ausführungen in Reden oder in Pressenotizen bekannt wurden, um uns mit den Rednern oder Verfassern in Verbindung zu setzen und bei ihnen ihre Irrtümer klarzustellen. Wir haben auch mit allen maßgeblichen Stellen und der Reichsregierung, insbesondere auch mit dem Propagandaministerium, Fühlung genommen. Wie wir hier nochmals dankbar anerkennen müssen, sind wir bei all diesen Stellen auf volles Verständnis gestoßen. Den Erfolg dieser langwierigen Arbeit, von der das einzelne Bundesmitglied natürlich nicht unterrichtet werden konnte, sehen wir jetzt darin, daß wohl überall die unrichtigen Forderungen auf die Körperbehinderten in Versammlungen und Zeitschriften fortgefallen sind.« (HEERDE 1934, 75)

Gegenüber den RBK-Mitgliedern nahmen die Funktionäre die Aufgabe wahr, Klarheit darüber zu schaffen, »daß das Gesetz einer alten Forderung des RBK entspricht und daß nur diejenigen Körperbehinderten erfaßt werden, die an schwerer körperlicher Mißbildung leiden.« (HEERDE 1934, 75)

Diese alte Forderung des RBK, auf die HEERDE in diesem Zitat abhob, war die Verhütung von »Krüppeltum«. Er bejahte das Instrumentarium, mit dem dieses Ziel im NS erreicht werden sollte, nämlich das »Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes«[160] und das GZVEN. Zwar sei ihre Wirkung nicht zu überschätzen, aber, so HEERDE: »Sie tragen mit zur Erfüllung der ersten Aufgaben unseres Bundes, der Mitwirkung bei der Verhinderung des Entstehens von Krüppeltum, bei.« (HEERDE 1933a, 70)

Ebenso wie die in der »Krüppelfürsorge« tätigen Orthopäden versuchte auch der RBK zu belegen, daß die überwiegende Zahl körperlicher Behinderungen nicht durch Vererbung verursacht sei. Während Georg HEERDE auf der Grundlage einer Statistik der Fürsorgestelle Berlin errechnete, daß 4/5 aller Behinderungen nach der Geburt entstanden, gelangte Hedwig RANDOW zu dem Schluß: »Nur 10% der Krüppel, wie sie das Preußische Krüppelfürsorgegesetz umfaßt, wären also daraufhin zu untersuchen, inwieweit ihr Leiden vererbbar ist.« (RANDOW 1933b, 75) Aus ihrer Argumentation leitete sie jedoch lediglich die zurückhaltende Forderung ab, »daß auch von maßgebender Seite die Begriffe ›Krüppeltum‹ und ›vererbbare Leiden‹ etwas bewußter auseinandergehalten werden« (RANDOW 1933b, 76) und erschöpfte sich in dem moralischen Hinweis darauf, »daß mancher Gesunde [...] eines Tages erleben kann, daß er selbst als Träger eines Erbleidens, auch wenn er persönlich völlig gesund erscheint, erkannt wird und eigentlich selbst in den Kreis der zu Sterilisierenden hineingehört.« (RANDOW 1933b, 76)

Faktisch vermochte der RBK im »Kampf gegen einen Teil der Propaganda« (HEERDE 1934, 75), wie es Georg HEERDE bagatellisierend ausdrückte, nichts auszurichten. Die Funktionäre des Bundes erschöpften sich in der aufreibenden Kleinarbeit, die die Aufklärung der Öffentlichkeit und die Verhandlungen mit den maßgeblichen staatlichen und behördlichen Stellen mit sich brachte. Die gesellschaftliche Übereinstimmung hinsichtlich der abwertenden Haltung gegenüber Menschen mit Körperbehinderungen und der Apparat des NS-Staates erwiesen sich als zu machtvoll, um eine Veränderung herbeizuführen.

Das Inkrafttreten des GZVEN am 1.1.1934 läutete die zweite Phase des Handelns in Bezug auf die Zwangssterilisation unter den RBK-Mitgliedern ein. Trotz der wiederholten Aussprache mit den maßgeblichen staatlichen Stellen und den Bemühungen um Aufklärung der Öffentlichkeit war es dem Reichsbund faktisch nicht gelungen, die prinzipielle Unklarheit darüber, »was denn im Sinne des Gesetzes unter schwerer erblicher körperlicher Mißbildung zu verstehen sei« (WITTE 1934, 4), zu beseitigen bzw. der Verknüpfung von Körperbehinderung und Erbkrankheit in der öffentlichen Meinung entgegenzuwirken. Im Gegensatz zum »Verein der blinden Akademiker«[161], der seine Mitglieder als Gutachter bei den Erbgesundheitsverfahren vorgeschlagen hatte (RICHTER 1991, 30; SIERCK 1988, 73), um über die Rechtsprechung Einfluß auf die Sterilisationsverfahren nehmen zu können, verlegte sich der RBK auf eine andere Strategie. Sein Bestreben richtete sich nun darauf, Körperbehinderte von dem »Makel der Minderwertigkeit« (im SPRING 1934, 34) zu befreien und sie als »vollwertige« Menschen zu behaupten. In diesem Sinne begann der Bund gezielt damit, den Begriff Körperbehinderter neu zu definieren. NEUBERT wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß der Reichsbund seit seiner Gründung das Wort »Krüppel« für den Kreis seiner Mitglieder abgelehnt hatte, da es auch diejenigen mit einbezog, »die zu ihrem Krüppeltum auch geistig nicht normal sind.« (NEUBERT 1935, Titelblatt) Tatsächlich hatten beide Begriffe Anwendung gefunden, sowohl innerhalb des Reichsbundes als auch teilweise in der Öffentlichkeit bzw. im Sprachgebrauch der Wohlfahrtspflege und der Jurisprudenz. In der Verwendung des Begriffes Körperbehinderter sah der RBK unter dem wachsenden Druck, den die Propaganda des NS-Regimes auf »Minderwertige« ausübte, verstärkt die Möglichkeit,

»frei [zu] werden von einer Begriffsbestimmung, die sie [die Körperbehinderten] zu minderwertigen Objekten stempelte. Das Wort »Krüppel« wurde nicht deshalb abgelehnt, weil sich etwa die Körperbehinderten dieser Bezeichnung schämten, sie wollten aber vermeiden, daß sie auf ein Niveau herangedrückt werden, das ihnen ob ihrer Wertleistung nicht zukommt.« (NEUBERT 1935, Titelblatt)

Unter den Begriff Körperbehinderte subsummierte der Reichsbund »nur geistig rege Menschen [...], vor allem die, die gewillt sind, die eigene Kraft zum Segen der Gesamtheit zu benutzen.« (NEUBERT 1935, Titelblatt) Im Gegensatz zum Begriff »Krüppel« galt NEUBERT die Bezeichnung körperbehindert als »Ehrenname und ihn sollen nur die tragen, die sich als würdig dafür erweisen.« (ebd., Titelblatt)

Neben der Erfüllung des Kriteriums der »geistigen Normalität« unterschied der RBK grundsätzlich zwischen erbgesunden, also rassisch »vollwertigen« und erbkranken, rassisch »minderwertigen« Körperbehinderten, für die der Name »Krüppel« beibehalten werden sollte. Der westfälische Landesführer und stellvertretende Reichswalter des RBK, Wilhelm im SPRING, nahm eine Trennung in »Vom-Schicksal-Betroffene« und »Erbkranke« vor und erläuterte:

»Betrachten wir das gerade in unseren Kreisen sehr oft besprochene und beschriebene Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, so haben gerade wir Körperbehinderten die volle Genugtuung, daß hier in aller Öffentlichkeit einmal ein Trennungsstrich zwischen Erbkranken und vom-Schicksal-Betroffenen gezogen worden ist.« (im SPRING 1934, 34; Hervorhebg. i. O.)

Auf der Basis dieser Unterscheidung sah im SPRING die Körperbehinderten verpflichtet, »laut und deutlich in alle Öffentlichkeit hinauszurufen, daß Körperbehinderung nicht Minderwertigkeit, sondern Schicksal bedeutet und daß das, was uns gestern betraf, morgen jeden anderen Volksgenossen treffen kann.« (ebd., 34) Auch der Bundesvorsitzende NEUBERT setzte sich vehement für eine Neudefinition des Begriffes Körperbehinderter ein und forderte:

»Der Begriff ›Körperbehinderter‹ darf nicht in eine Beziehung zu dem Wort ›minderwertig‹ gebracht werden. Der Reichsbund der Körperbehinderten hat nun die hohe Aufgabe, die Ehrenrettung der erbgesunden, geistig regen Körperbehinderten zu betreiben, zumal von allen Körperbehinderten nur ein verschwindend kleiner Teil unter das Sterilisationsgesetz fällt.« (KB 5 (1935), 2)

Gleichzeitig machte er jedoch unmißverständlich deutlich, »daß der RBK [...] für das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses und für seine restlose Anwendung bemüht bleibt, weil nur dadurch die Herausstellung aller rassisch wertvollen Körperbehinderten möglich ist.« (KB 5 (1935), 2) In diesem Sinne setzte sich der Reichsbund dafür ein, »daß diejenigen, die gesetzesmäßig der Sterilisation unterliegen, sich diesem Opfer unterziehen« (KB 5 (1935), 2) und betonte ausdrücklich: »Wir werden aber diejenigen, die sich außerhalb unserer Schicksalsgemeinschaft stellen, zu den Minderwertigen zählen müssen.« (KB 5 (1935), 2)

Der RBK trug letztlich zu einer Erweiterung der medizinischen Definition des »Krüppels«, wie sie im Preußischen Krüppelfürsorgegesetz verwendet wurde, bei. Er plädierte für die Berücksichtigung rassenhygienischer und sozialer Gesichtspunkte, um in auslesender Absicht zwischen dem negativ belegten Begriff »Krüppel« und dem positiv konnotierten Begriff Körperbehinderter und den jeweiligen Trägerinnen und Trägern dieser Bezeichnungen zu unterscheiden. NEUBERT schlußfolgerte:

»In einem Satz gesagt, sind die Körperbehinderten die geistig regen, von Geburt oder im jugendlichen Alter, durch Krankheit oder außerberufliche Verletzungen zu Schaden gekommenen Menschen beiderlei Geschlechts, die durch Leistungen die Behinderung überwinden und rassisch wertvolles Erbgut darstellen.« (NEUBERT 1935, Titelblatt)

Die angeführten Zitate belegen nur zu deutlich, daß der Reichsbund sich entschlossen zeigte, die als erbkrank und intellektuell eingeschränkt geltenden Körperbehinderten zu opfern und dem Zugriff des NS-Regimes auszuliefern, um die »Vollwertigkeit« der als erbgesund und »geistig normal« erklärten zu belegen. Auf diese Weise beteiligten sich körperbehinderte Menschen an der Hierarchisierung und Ausgrenzung derjenigen, die die Kriterien der geistigen und erblichen Gesundheit nicht nachweisen konnten und betrieben rassenhygienische Auslese in den eigenen Reihen.

Das Selbstverständnis des RBK war dabei von der Überzeugung geprägt, Aufgaben von substanzieller Bedeutung zu erfüllen und einen unverzichtbaren Beitrag für die Volksgemeinschaft zu leisten. »Wir können es aber vor der Geschichte und dem deutschen Volk nicht verantworten, wenn hunderttausende Körperbehinderte, die erbgesund sind, durch falsche Begriffsanwendung zu wertlosen Objekten gestempelt werden.« (NEUBERT 1935a, 2)

Der RBK sah sein Ziel, »den vom Schicksal betroffenen erbgesunden und damit vollwertigen Volksgenossen mit in die vom Führer gewollte Volksgemeinschaft einzureihen« (im SPRING 1935a, 38), als verwirklicht an. Wilhelm im SPRING äußerte in dankbarer Anerkennung, »daß es gerade dem Nationalsozialismus [...] vorbehalten geblieben ist, bei der Verwirklichung des Sozialismus der Tat auch an den Körperbehinderten zu denken, erfüllt uns mit ganz besonderer Freude.« (im SPRING 1935a, 38)

Die aktive Abgrenzung des RBK gegenüber erbkranken und/oder »geistig unnormalen« Körperbehinderten machte es in der dritten Phase nötig, die vom GZVEN Betroffenen dahingehend zu beeinflussen, daß sie sich »freiwillig« der Zwangssterilisation unterzogen. Der Bundesführer NEUBERT stellte zunächst die grundsätzliche Übereinstimmung des Bundes mit der nationalsozialistischen Rassenideologie heraus: »Die Körperbehinderten verstehen am ersten, was es heißt, Schicksal zu tragen, und stehen voll hinter der Meinung des Führers, daß es würdiger ist, auf Kindersegen zu verzichten, als eigenes körperliches Leid in den Nachkommen zu verewigen.« (NEUBERT 1935a, 2)

Der Reichsbund vertrat insbesondere jenen Aspekt der nationalsozialistischen Rassenideologie, nach der die Sterilisation ein Opfer zum Wohle des Volkes darstellte, dem der/die einzelne sich klaglos zu unterziehen hätte.

Im Rahmen des RBK-Bundestages vom 25. bis 27. August 1933 in Hannover hatte sich auch der für den Reichsbund zuständige Abteilungsleiter der NSV Dr. jur. Hans-Georg BALLARIN zum GZVEN als Aufgabe, die der NSV im Rahmen der Gesundheitsführung zukam, geäußert. Der Geschäftsführer des RBK Gerhard WITTE referierte die Kernaussage BALLARINs:

»Wenn der Staat von einzelnen seiner Mitglieder Opfer, etwa den Verzicht auf Nachkommenschaft, verlange, so dürften diese Opfer nicht als zu groß angesehen werden. Man möge nur an die zwei Millionen Soldaten des Weltkrieges denken, die sogar ihr Leben für das Vaterland opferten. Zum Leitsatz für unseren Bund müsse auch jenes Wort erhoben werden, das da laute: ›Gemeinnutz geht vor Eigennutz‹.« (BALLARIN, zit. n. WITTE 1933, 67)

Georg HEERDE wies den häufig gegen das GZVEN gemachten Einwand, die Zwangssterilisation verletze den ethischen Grundsatz der Menschenwürde, mit dem Argument zurück: »Die Antastung der Menschenwürde durch lebenslängliche Internierung sei jedenfalls viel bedenklicher als die Sterilisierung, die die von ihr betroffenen Menschen im übrigen voll in der Volksgemeinschaft beläßt und sie sogar noch in Dankbarkeit für das gebrachte Opfer ehrt.« (HEERDE 1933a, 70) HEERDE vertrat die Ansicht, die Eingliederung der Körperbehinderten in die Volksgemeinschaft erfordere »Opfer, die das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vielleicht einzelnen Gefährten auferlegt.« (HEERDE 1934, 76)

Bereitwillig übernahmen die Funktionäre des RBK die Rolle, die vom GZVEN betroffenen Mitglieder entsprechend zu beeinflussen und zu überwachen. HEERDE war sich dabei sehr wohl bewußt, daß die Beeinflussung Betroffener durch Betroffene von besonderer Wirksamkeit war. So stellte er fest, es sei nicht leicht, einen Gefährten zur Sterilisierung aufzufordern, aber der RBK sei gewillt, »diesen Gefährten [zu] stützen und ihn immer wieder [zu] stärken in dem Gefühl des Opfers, das er der Volksgemeinschaft bringt. Niemand würde diese Erziehung zum Opfer so gut zu vollbringen vermögen wie die Körperbehinderten selbst.« (HEERDE 1933a, 70)

In völliger Übereinstimmung mit nationalsozialistischer Ideologie setzte sich der RBK für die Zwangssterilisation als Verpflichtung erbkranker Körperbehinderter gegenüber der Volksgemeinschaft ein. Nach Auffassung des Bundes galt die »freiwillige« Unfruchtbarmachung als Voraussetzung zur individuellen und gesellschaftlichen Anerkennung und Aufwertung körperbehinderter Menschen im NS. Diese Form des völkischen Wohlverhaltens garantierte die lang erkämpfte Eingliederung in die Volksgemeinschaft. Vor diesem Hintergrund schreckte der Reichsbund nicht zurück, den Betroffenen mit dem Entzug der materiellen Lebensgrundlage zu drohen, wenn sie sich der Zwangssterilisation nicht unterzogen.

»Der körperbehinderte Volksgenosse muß erkennen, daß auch er Aufgaben und Pflichten im Dienste des Volkes zu erfüllen hat. Vor allen Dingen muß er sich heute mit bevölkerungspolitischen und erbbiologischen Fragen vertraut machen [...] Er wird dann einsehen, daß er nichts, sein Volk aber alles ist. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, wird mancher Schicksalsgefährte das Opfer, das von ihm im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses verlangt wird, nicht mehr als solches, sondern als sittliche Pflicht seinem Volke gegenüber auffassen.

Stellt er so sein Tun und Handeln unter den Fundamentalsatz: ›Gemeinnutz geht vor Eigennutz!‹, so gliedert er sich damit in die Volksgemeinschaft ein, er wird als Mitglied der Gemeinschaft voll anerkannt werden. Volk und Staat werden ihm dann auch die Unterstützung zuteil werden lassen, deren er auf Grund seines körperlichen Leidens bedarf.« (KB 4 (1934), 18; Hervorhebg. i. O.)

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, daß auch Menschen mit Körperbehinderungen von der öffentlichen Diskussion und den Forderungen nach eugenischer Auslese betroffen waren. Schon vor 1933 waren sich die Mitglieder des RBK der grundsätzlich abwertenden Haltung der Gesellschaft gegenüber Körperbehinderten bewußt, dennoch verkannten sie offensichtlich die eigene Gefährdung durch die Entwicklung der Eugenik bis hin zum Inkrafttreten des GZVEN am 1.1.1934, das die Zwangssterilisation auch für Menschen mit »schweren erblichen körperlichen Mißbildungen« vorsah. Die sich wandelnde Haltung des RBK zum GZVEN seit der »Machtübernahme« macht einerseits den Status körperbehinderter Menschen als Opfer des NS deutlich. Gleichzeitig ist sie Indikator dafür, wie weit der RBK als Vertretung körperbehinderter Menschen im NS sich der Mittäterschaft schuldig machte, indem er die Hierarchisierung und Abgrenzung von körper- und geistig behinderten bzw. seelisch kranken Menschen betrieb und innerhalb des eigenen Kreises bereitwillig die Rolle als Erziehungs-, Propaganda- und Überwachungsinstanz übernahm.

4.2.3 Eingliederung durch Leistung

Die Willensschulung Körperbehinderter mit dem Ziel der »Überwindung der Behinderung« durch Leistung spielte eine zentrale Rolle in der nationalsozialistisch ausgerichteten »Krüppelpädagogik«. In welcher Weise aber war das Schlagwort von der »Überwindung der Behinderung« für den Reichsbund der Körperbehinderten von Bedeutung?

Der Ursprung dieses geflügelten Wortes reicht bis in die Anfänge der »Krüppelfürsorge« zurück. Geprägt worden war das Motto von BIESALSKI, der im Rahmen seines Einsatzes für die »Kriegskrüppelfürsorge« im Jahr 1915 bereits formuliert hatte: »Es gibt kein Krüppeltum, wenn der eiserne Wille vorhanden ist, es zu überwinden.« (BIESALSKI 1915, 4) Er bezog sich dabei auf die psychische Befindlichkeit kriegsverletzter Soldaten, die mit dem Verlust ihrer körperlichen Unversehrtheit ebenso konfrontiert waren wie mit der Einbuße ihrer gesellschaftlichen Position. Ihre individuelle Situation war vorwiegend geprägt von der seelischen Anstrengung, den erlittenen existentiellen Einbruch zu verarbeiten. Dies war um so schwerer, als die Gesellschaft den Kriegsversehrten zu diesem Zeitpunkt weder differenzierte Möglichkeiten der körperlichen Wiederherstellung noch befriedigende Lebensperspektiven in Aussicht stellte. Vor diesem Hintergrund äußerte BIESALSKI die Überzeugung, »der Invalide könne den Verlust nur überwinden, wenn er sich innerlich dem Schicksal beuge und sich danach aus eigener Kraft wieder aufrichte.« (THOMANN 1995, 259)[162] Mit der Weiterentwicklung der »Krüppelfürsorge« und ihrer gesellschaftlichen Etablierung wurde diese Grundhaltung auf die von Geburt oder Kindheit an Körperbehinderten übertragen und prägte den professionellen Umgang mit den Betreffenden ebenso wie die gesellschaftliche Sicht auf Menschen mit Körperbehinderungen. Unberücksichtigt blieb dabei die Tatsache, daß diejenigen, die ihre Behinderung zu einem frühen Zeitpunkt in ihrem Leben erworben hatten, einen Verlust, wie ihn Kriegsversehrte bzw. alle »Spätverkrüppelten« erleiden mußten, naturgemäß nicht empfinden konnten.[163]

Die historische Wurzel dieser Gleichsetzung der Selbstwahrnehmung von Behinderung bei lebensgeschichtlich früh und spät erworbener Körperbehinderung führt aus meiner Sicht bis in die von BIESALSKI begründete »Kriegskrüppelfürsorge« zurück. Schon seine Auslegung des Schlagwortes von der »Überwindung der Behinderung« zielte weniger auf die Akzeptanz der Beeinträchtigung als Bestandteil der eigenen Person und auf die Integration dieser Erfahrung in das eigene Leben ab. Vielmehr war die mechanistische Auffassung vom Menschen darauf ausgerichtet, die seelischen Schmerzen durch den Verlust von körperlicher Unversehrtheit der Kriegs-, Arbeits- oder Unfallverletzten zu ignorieren und die körperlichen Funktionen der Betroffenen möglichst rasch wiederherzustellen, um deren Wiedereinsatz für den Krieg bzw. die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozeß zu ermöglichen. Vor dem Hintergrund des Verlustes körperlicher Unversehrtheit als Folge von Kriegsverletzungen bzw. durch Arbeitsunfälle war die Bezeichnung von der körperlichen »Wiederherstellung« zutreffend. Doch auch hier wurde eine Übertragung auf Menschen vorgenommen, die seit Geburt oder früher Kindheit körperbehindert waren. Dabei ist auffällig, daß nicht nur die professionellen Vertreter der »Krüppelfürsorge« im Zusammenhang mit von Geburt und Kindheit an Körperbehinderten« von der »Wiedererlangung« ihrer »Vollgültigkeit« sprachen, sondern auch die Betroffenen selbst sich mit dieser Sicht auf die eigene Behinderung identifizierten. So beklagte der stellvertretende Reichswalter des RBK, Wilhelm im SPRING, den Verlust der »Vollwertigkeit« durch Behinderung und forderte die RBK-Mitglieder auf: »Beweisen wir der Volksgemeinschaft, daß wir, als die vom Schicksal erfaßten Volksgenossen ganze Kerle sind, die das rückhaltlose Bestreben haben, möglichst schnell wieder vollwertig und vollgültig zu sein.« (im SPRING 1935b, 106)

Vor dem Hintergrund des NS und seiner ideologischen Ausrichtung auf die Gemeinschaft bei gleichzeitiger Ausschaltung alles Individuellen und »Schwachen« gewann die Forderung nach bewußter Ignorierung der eigenen Grenzen durch das Vorhandensein einer körperlichen Behinderung besondere Bedeutung.

Neben den Qualitätskriterien Erbgesundheit und »geistige Normalität« galt der unbedingte Nachweis von Leistungswille und Leistungsfähigkeit als Zeichen der Werthaftigkeit von Körperbehinderten im NS. In der Bundeszeitschrift berief sich der RBK in diesem Zusammenhang auf die programmatische Aussage von HITLER: »In der Volksgemeinschaft hat nur der ein Recht zu leben, der bereit ist, für die Volksgemeinschaft zu arbeiten.« (HITLER, zit. n. KB 8 (1938), H.2, Titelseite)

Anläßlich des Bundestages im August 1933 in Hannover hatte der Landeswalter der NSV, der Oberregierungs- und Medizinalrat Dr. LAMBERT, den Schluß gezogen, »am Leistungsprinzip träfen sich die Wünsche der Körperbehinderten mit den Zielen des Nationalsozialismus, die beide die in diesen Volksgenossen trotz aller körperlichen Hemmungen noch schlummernden Kräfte zum Wohle des Ganzen [nutzbar] machen wollen.« (WITTE 1933, 66) Aus der »Pflicht der Volksgemeinschaft, für ihre schwächeren Glieder zu sorgen [...]«, leite sich andererseits der Anspruch an die Körperbehinderten ab, »sich mit ihren Kräften für das Volksganze ein[zu]setzen.« (WITTE 1933, 66)

Tatsächlich setzte der RBK eine ganze Kraft daran, der NS-staatlichen Verpflichtung Körperbehinderter auf Leistung nachzukommen. Die Haltung des Bundes war dabei von bedingungsloser Opfer- und Dienstbereitschaft geprägt. In völliger Identifizierung mit der defizitären Auffassung von Körperbehinderung zeigte sich der Bund bereit, fehlende Körperkraft auszugleichen »durch Energie, mit der er [der Körperbehinderte] Leistungen vollbringt, die ihn in der Wertung seiner Arbeitskraft würdig neben den Unbehinderten stellen (KB 5 (1935), 50). Der demonstrative Wille zur Leistung war nach Ansicht des RBK geeignet, den angeblichen Mangel der Körperbehinderung auszugleichen. In diesem Sinne erklärten die Mitglieder des Reichsbundes sich grundsätzlich bereit, »die uns auferlegte körperliche Behinderung durch verstärktes Können zu überbrücken.« (KB 4 (1934), 34) Ein Bericht der Rheinischen Landeszeitung kommentierte die durch den RBK, Gau Düsseldorf, in einem Diavortrag vorgeführten Leistungen Körperbehinderter in »Beruf, Leben und Sport« mit den Worten: »Man gewann durch Wort und Bild die Überzeugung, daß mit eisernem Fleiß und festem Willen selbst schwerste körperliche Behinderungen ausgeglichen werden können.« (KB 8 (1938), 5) Die Selbstverpflichtung Körperbehinderter zur Leistung entwickelte sich zum obersten Leitsatz des RBK. So hieß es in der Bundeszeitung 1935: »Erkämpfte Leistung bestimmt den Platz der Körperbehinderten in Beruf und Volksgemeinschaft!« (KB 5 (1935), 101) Julius zur NEDDEN, seit der Neustrukturierung des RBK in der Sozialabteilung des Bundes tätig, legte kategorisch fest: »Der Körperbehinderte ist ein Mensch der Leistung.« (KB 5 (1935), 79) Entsprechend dieser Auffassung erhob der Reichsbund in den RICHTLINIEN von 1934 und von 1936 die Forderung: »Der RBK verlangt, daß jeder Körperbehinderte sich mit seiner ganzen Kraft für die Überwindung seiner Körperbehinderung einsetzt [...].« (KB 4 (1934), 38)

Bereits auf dem 1. Reichsbundestag und 1. Reichsschulungstag des RBK vom 22. bis 27. September 1935 hatte Erich HILGENFELDT, Hauptamt für Volkswohlfahrt, die Überzeugung geäußert, »daß der Körperbehinderte angehalten werden muß, an sich selbst zu arbeiten.« (HILGENFELDT 1935, 105) Laut Dr. jur. Otto STRACK, seit 1936 zuständig für Presse und Propaganda im RBK, beinhaltete die Arbeit Körperbehinderter an sich selbst die »Überwindung ihrer Behinderung bis zum für sie denkbar höchsten Grade der Gesundheit.« (STRACK 1937, 1) Der Bundesführer NEUBERT sah dabei die Betätigung des RBK als Erziehungsarbeit am Körperbehinderten und am »Unbehinderten« und erläuterte das assimilative Eingliederungskonzept, dem sich der RBK verschrieben hatte. Demnach waren Körperbehinderte

»[...] nicht berechtigt, gegen die Volksgemeinschaft höhere Rechte abzuleiten, sondern [...] verpflichtet, die eigenen noch vorhandenen Kräfte so anzusetzen, daß durch ihre Entfaltung dem Unbehinderten Achtung abgenötigt wird. Die Leistungen der Körperbehinderten müssen jeden Unbehinderten vom Wert auch des körperbehinderten Menschen überzeugen.« (NEUBERT 1935c, 106)

Die Ausrichtung körperbehinderter Menschen auf Leistung zielte zugleich darauf ab, mögliche Ansprüche auf staatliche Unterstützung aufzugeben. In diesem Zusammenhang wies zur NEDDEN darauf hin, daß es die

»vornehmste Aufgabe der Behinderten [sei], möglichst unabhängig von fremder Hilfe in die Volksgemeinschaft hineinzuwachsen. Die Selbsthilfebestrebungen der Körperbehinderten und ihr Bestreben, möglichst frei von jeder Versorgung zu werden, und statt dessen ebenso wie jeder übrige Volksgenosse von ihrer Hände Arbeit zu leben, ist als das Gesunde im Leben der Körperbehinderten anzusprechen.« (zur NEDDEN 1936, 7)

Auf der Großkundgebung des RBK am 20. Januar 1937, an der 4.000 Personen teilnahmen, propagierte der Gauobmann des RBK, SACHSSE, einen neuen »Typus des Behinderten«:

»Wenn wir ganz systematisch die Erziehung durch das Leistungsprinzip vorwärtstreiben, wird bald der Typ des Krüppels verschwunden und an seiner Stelle wird ein Behinderter stehen, der lediglich einen körperlichen Fehler hat. So werden wir auf der einen Seite den körperbehinderten, aber sonst vollgesunden Volksgenossen haben, der in jeder Beziehung gefördert werden muß, und den der Staat einspannt in das Gemeinschaftsleben, und auf der anderen Seite den Kranken. Ebenso wird auf der einen Seite eine Förderung der leistungsfähigen und begabten Behinderten erfolgen und eine Betreuung der Kranken auf der anderen Seite. Partei und Staat bauen mit Hilfe des Reichsbundes der Körperbehinderten den Behinderten in den Staat ein, und so löst sich auf diesem Wege ein Problem, welches lange Zeit ein Problem war, aber heute keins mehr ist.« (KB 7 (1937, 4)

Als Vertreter des RBK schlußfolgerte SACHSSE, das Ziel der Körperbehinderten, als gleichberechtigte Volksgenossen anerkannt zu werden, sei bereits erreicht. Der Anspruch Körperbehinderter auf Anerkennung leite sich aus der Tatsache ab, daß sie nicht mehr »sich energie- und willenlos der Fürsorge hingebende körperbehinderte Menschen« seien, sondern »geistig rege, von Geburt oder in späteren Lebensjahren durch Krankheit oder Unfall zu Schaden gekommene Menschen, die durch selbsterkämpfte Leistungen die Behinderung überwinden und rassisch wertvolles Erbgut darstellen.« (KB 7 (1937), 4)

In den Schlußbestimmungen der RBK-Richtlinien tritt eine bemerkenswerte Interpretation zur Eingliederung Körperbehinderter in die Gesellschaft zutage. Dort heißt es:

»[...] Er [der RBK] will die Körperbehinderten stolz darauf machen, daß sie Kämpfer sind und daß sie der Volksgemeinschaft den Beweis ihrer Aufbauarbeit im Dritten Reich bringen können. Durch diese Arbeit soll den gesunden Volksgenossen zum Bewußtsein gebracht werden, daß auch sie die Pflicht haben, die Körperbehinderten anzuerkennen und in ihrem Kampf durch Mitarbeit zu stützen.« (KB 4 (1934), 38)

Die seit 1919 zunächst durch den Selbsthilfebund erkämpfte und trotz enormen Einsatzes bis 1933 faktisch nicht vollzogene individuelle und gesellschaftliche Eingliederung erschien nach dieser Konstruktion durch ein scheinbar gegenseitiges Verpflichtungsverhältnis endlich realisierbar. Der Beweis des Leistungswillens und der Leistungsfähigkeit zum Nutzen des »Dritten Reiches« diente dabei als Vehikel, die Gemeinschaft der »Vollgesunden« auf die Anerkennung Körperbehinderter als Gleichwertige zu verpflichten. Damit wendete sich der RBK ab von dem durch große Unsicherheiten und bis 1933 von Vergeblichkeit geprägten Versuch, gesellschaftliche Eingliederung durch mühselige politische und ökonomische Betätigung gegen einen machtvollen Apparat durchzusetzen, der sich aus Staat, Gesellschaft, Wirtschaft sowie aus einer Vielzahl ausgrenzender Institutionen und den jahrhundertealten Traditionen negativen Denkens und Handelns gegenüber Menschen mit Körperbehinderungen zusammensetzte.

Vor dem Hintergrund der bis dahin gescheiterten Bemühungen des RBK stellte das scheinbar auf Gegenseitigkeit angelegte Verpflichtungsverhältnis ein sehr viel höheres Maß an Verbindlichkeit in Aussicht, es versprach Garantien. Zudem erschien dieses Verhältnis durch das eigene Wohlverhalten im Sinne von Leistungsbereitschaft steuerbar, beeinflußbar. Die Realisierung des Zieles nach gesellschaftlicher Akzeptanz und Eingliederung wurde auf diese Weise zu einer überschaubaren Größe und rückte in erreichbare Nähe.

Mit der Festlegung des RBK auf den Beweis von Leistungswilligkeit und -fähigkeit übernahmen die Funktionäre und Mitglieder des Bundes in immer stärkerem Maße die defektorientierte Sicht auf Behinderung. Durch die Suche nach »Akzeptanz« im Sinne der Duldung »durch die ›Normalen‹ « (DAOUD-HARMS 1988, 346) beteiligten sich Körperbehinderte selbst an der Reduzierung ihrer Lebens- und Entfaltungsmöglichkeiten.

Die programmatische Entwicklung des RBK spiegelt den Endpunkt der Assimilation des Bundes im Sinne der »freiwilligen« Anerkennung der als selbstverständlich vorausgesetzten Überlegenheit nichtbehinderter Menschen (ebd., 34).

4.2.4 Körperliche Ertüchtigung

Der »Überwindung der Behinderung« durch den erklärten Willen zur Leistung auf der psychischen Ebene entsprach die körperliche Ertüchtigung als Mittel zur »Überwindung der Behinderung« auf der physischen Ebene. Zwar ist eine scharfe Trennung beider Bereiche nicht möglich, da die Übergänge fließend und ohne den Bezug auf die jeweils andere Ebene nicht denkbar sind. Dennoch hebt die körperliche Ertüchtigung Körperbehinderter primär auf physische Aspekte ab. Der für die Propaganda des RBK zuständige Jurist Otto L. STRACK führte in diesem Zusammenhang aus: »Das Hauptmittel für die Überwindung der Behinderung ist selbstredend die körperliche Ertüchtigung.« (STRACK 1936a, 1)

Als Betätigungsfeld der Professionellen innerhalb der »Krüppelfürsorge« gewann die körperliche Ertüchtigung im NS immer mehr an Bedeutung (ebd., 6f). Doch auch der RBK bemühte sich zunehmend um die Schaffung von Möglichkeiten sportlicher Ertüchtigung seiner Mitglieder. Die Lektüre der Bundeszeitschrift zeigt, daß die Aktivitäten des Bundes in diese Richtung Mitte 1935 einsetzten. Zeitgleich erfolgte die Einrichtung der Hitler-Jugend, Bann K (Körperbehinderte), deren inhaltliche Schwerpunkte die nationalsozialistische Schulung körperbehinderter Kinder und Jugendlicher und deren körperliche Ertüchtigung umfaßten. Nach Angaben aus dem FÜRSORGE-JAHRES-BERICHT des RBK für das Jahr 1936 erfolgten die Maßnahmen der sportlichen Ertüchtigung der RBK-Mitglieder in engster Zusammenarbeit mit dem Reichssportführer Hans von TSCHAMMER UND OSTEN (1887-1943)[164] und dem beratenden Chirurg der Waffen-SS, zugleich Chefarzt der orthopädischen Heilanstalten und Berufsschulen vom Roten Kreuz, Hohenlychen bei Templin sowie Reichsbundessachbearbeiter für ärztliche Fragen, Karl GEBHARDT (KB 4 (1934), 94; KB 7 (1937), 2).

DER KÖRPERBEHINDERTE, Jahrgang 1935, enthält vor allem propagandistisch gefärbte Grundsatzartikel von Orthopäden, Sportärzten und Funktionären des RBK sowie kürzere Meldungen, die die körperliche Ertüchtigung der RBK-Mitglieder ideologisch vorantreiben sollten und entsprechende Maßnahmen und Erfolge in der Realisierung dieses Arbeitsschwerpunktes herausstellten (KB 5 (1935), 54-56; ebd., 71-72; ebd., 80-81). Das Jahr 1936 muß als Hochphase dieser Entwicklung angesehen werden. Der Jahrgang 1936 der Bundeszeitschrift enthält eine gehäufte Zahl von Artikeln, die sich den Maßnahmen und Erfolgen der körperlichen Ertüchtigung der RBK-Mitglieder widmen. Ab Heft 11 wird unter der neuen Rubrik »Sportliches« regelmäßig aus den örtlichen Sportgruppen des RBK berichtet. In den Jahren 1936, 1937 und 1938 ist dieser Arbeitsschwerpunkt des RBK etabliert, er taucht regelmäßig in den FÜRSORGE-JAHRESBERICHTEN des RBK auf.[165] Die Erfolgsmeldungen werden weiterhin durch fachlich gefärbte Artikel ergänzt.[166]

Der programmatische Aufsatz mit dem Titel »Wir treiben Sport« von Sepp HELD, seit 1936 als Referent für die körperbehinderte Jugend des RBK zuständig, markierte die Anfänge der Bemühungen des Bundes um die sportliche Ertüchtigung seiner Mitglieder. Zugleich repräsentierte er die grundlegende Haltung des RBK zu dieser Thematik. HELD gab zunächst der Überlegung Ausdruck, daß der Gedanke an die Ausübung von Sport durch Körperbehinderte ungewöhnlich sei, führte dann aber aus:

»So unwichtig auch der Sportgedanke gerade unter den Körperbehinderten erscheinen mag, so schwer die Aufgabe überhaupt ist, dem Sport in unseren Reihen seine Daseinsberechtigung zu geben, so dringend notwendig ist es aber, alle Schicksalsgefährten gerade auf die große Bedeutung der körperlichen Erziehung hinzuweisen.« (HELD 1935, 54)

Neben der Funktion des Sports als Mittel zur Gesunderhaltung betonte er dessen gemeinschaftsbildenden und volkserzieherischen Wert: »Sport und Turnen sind nicht dazu da, um nur seine eigenen Interessen zu vertreten, sondern sind dazu berufen, durch gemeinsames Wollen sein Scherflein zur Volkserziehung beizutragen.« (HELD 1935, 54) Dem Einwand, »daß die sportliche Ertüchtigung wohl für Unbehinderte am Platze sei, nicht aber für solche, die in all ihrem Treiben und Tun behindert sind« (HELD 1935, 54), hielt er die Auffassung entgegen, daß die körperliche Ertüchtigung der Aufwertung von Körperbehinderten diene.

»Wir sind keine Krüppel, wir sind nicht Menschen, die man mit mitleidigen Augen ansehen braucht, nein, wir sind mehr als Unbehinderte, wenn wir diesen zeigen können, daß wir trotz unserer Körperschäden den unbeugsamen Willen haben, uns für das Gesamtwohl unseres Volkes einzusetzen.« (HELD 1935, 54f; Hervorhebg. i.O)

Das Zitat macht noch einmal das von Menschen mit Körperbehinderungen verinnerlichte Denken sichtbar, das die persönliche wie gesellschaftliche Akzeptanz von Körperbehinderten allein über die Demonstration außerordentlicher Willenskraft und Leistungsbereitschaft realisiert sah. Wie bereits im vorangegangenen Kapitel zeigt sich auch hier, daß sich »Normalität« ausschließlich in Abhängigkeit zu »Unbehinderten« bzw. in der Überragung ihrer Leistungen herstellte. Entsprechend dieser Auffassung erklärte HELD das stetige Bemühen Körperbehinderter zur Erhaltung körperlicher und geistiger Gesundheit als unbedingte Voraussetzung dafür, »sich vor seinem Volke, vor seiner gesamten gesunden Welt verantworten zu können.«(HELD 1935, 55) Zwar behauptete er, daß die sportlichen Leistungen Körperbehinderter denen der »Unbehinderten« nicht gleichkommen sollten und betonte, »daß der Zweck unseres Vorhabens nicht der ist, Sportgrößen zu erziehen, sondern Kameradschaft im wahrsten Sinne des Wortes zu pflegen.« (HELD 1935, 55) Gleichzeitig galt jedoch der Beweis, »daß der Körperbehinderte auch Sport treiben kann« (ebd., 55), als notwendige Voraussetzung, um dem Vergleich mit »Nichtbehinderten«[167] standhalten zu können und die Anerkennung als Gleichwertige zu erlangen. In völliger Identifizierung mit dem Nationalsozialismus rief HELD die RBK-Mitglieder auf zu zeigen, »daß wir ein Sandkorn sind zum großen Bau, daß wir bereit sind, unseren Körper zu stählen, um unser Letztes einzusetzen für unser liebes neues Deutschland.« (HELD 1935, 56) Im gleichen Zusammenhang begrüßte er die Einführung des Sports im RBK und prägte den Leitsatz, der die völkische Verpflichtung zur sportlichen Ertüchtigung Körperbehinderter begleitete: »Wer will, der kann, und wer kann, der muß.« (ebd., 56)

Auf der Grundlage der Ausführungen von Sepp HELD forderte zur NEDDEN: »Körperliches Training als Willensschule muß auch dem Körperbehinderten zugänglich gemacht werden.« (zur NEDDEN 1935b, 80) Als Ergänzung des körperlichen Trainings propagierte er die geistige Ausbildung Körperbehinderter, »denn auch hier liegt für viele z.B. körperlich stark im Gehen behinderte Menschen ein reiches Betätigungsfeld.« (ebd., 80) In diesem Zusammenhang behauptete zur NEDDEN das körperliche Training als gleichwertig mit der sogenannten »geistige[n] Spezialleistung« körperbehinderter Menschen, denn, so lautete seine Begründung: »[...] Die Zusammenführung der Spezialleistungen im großen Volksaufbau sichert den Sieg des Leistungsprinzips.« (ebd., 81) Auch dem propagandistischen Werben dieses körperbehinderten RBK-Funktionärs lag die immanente Überzeugung zugrunde, die den Wunsch nach gesellschaftlicher Teilhabe der Ausgegrenzten über deren Anpassung erreichen wollte. So hielt zur NEDDEN die sportliche Ertüchtigung Körperbehinderter nicht nur als Beitrag zur Volksgemeinschaft für unerläßlich, sondern er sah sie als notwendige Bedingung für deren persönliche Entwicklung an. Neben der Erhaltung von Leistungsfähigkeit, habe die Ausübung von Sport »ganz besonders beim Körperbehinderten die Willensschulung des ganzen Menschen zur Folge [...].« (ebd., 80)

Die Äußerungen von zur NEDDEN lassen eine Sicht auf Behinderung deutlich werden, die von grundlegender Selbstverleugnung und -verachtung gekennzeichnet ist. Letztlich rief er die Mitglieder des RBK zur Anwendung von Gewalt gegen die eigene Person auf, indem er den schonungslosen und brutalen Umgang mit sich selbst forderte und gezielt für die stetige Überschreitung der durch die körperlichen Einschränkung gegebenen Grenzen plädierte. Dazu nahm er beispielhaft Bezug auf Erfahrungen seiner eigenen Kindheit und erläuterte:

»Ich weiß aus meinem eigenen Leben, daß meine Eltern in meinem 12. Lebensjahr in das 3. Stockwerk einer Wohnung zogen mit dem Gedanken, mich absichtlich vor Schwierigkeiten zu stellen, die ich trotz meiner starken Gehbehinderung infolge spinaler Kinderlähmung überwinden mußte.« (zur NEDDEN 1935b, 80)

Vor diesem Hintergrund vertrat zur NEDDEN die Auffassung, daß die Überwindung von körperlich zu bewältigenden Problemen stets zu erhöhter Leistung geführt hätte und deutete die Anstrengungen im Alltag körperbehinderter Menschen um als Möglichkeiten der sportlichen Ertüchtigung:

»Neben Höchstleistungen des Sportes bietet das körperliche Training des Selbstfahrers[168], spielen die täglichen Gehübungen der Beinbehinderten und der ständige Gebrauch und die Ausbildung der deformierten Arme der Armbehinderten und nicht zuletzt Gymnastik, Turnen, Kriechen, Laufen und Schwimmen der sonst behinderten Volksgenossen eine wertvolle Übung zur Überwindung von Schwierigkeiten.« (zur NEDDEN 1935b, 80)

Um der angeblichen Verweichlichung von Körperbehinderten entgegenzutreten, hielt zur NEDDEN es prinzipiell für nötig, diese mit einem »harte[n] Muß« (ebd., 80) zu konfrontieren. In einem Aufsatz aus dem Jahr 1937 forderte er im Zusammenhang mit den Möglichkeiten der körperlichen Ertüchtigung von schwerer Behinderten, daß die Handbedienung eines Selbstfahrer-Rollstuhls »soweit irgend möglich, niemals durch den motorisierten Selbstfahrer ersetzt werden« (zur NEDDEN 1937c, 3) sollte. Er propagierte den Selbstfahrer als sportliches Trainingsgerät für Körperbehinderte, als »Instrument des gesundheitlichen gymnastischen Ausgleichs für Zivilisationsschäden« (zur NEDDEN 1937c, 3) in der festen Überzeugung, daß der Rollstuhl neben der Unabhängigkeit von fremder Hilfe »auch z.B. dem im Büro acht und mehr Stunden angestrengt tätigen Behinderten einen natürlichen Ausgleich« (zur NEDDEN 1937c, 3) böte.

Im Zentrum des Drills von Körperbehinderten stand die Willensschulung: »Wie der Wehrdienst, der Sport die körperliche Disziplin, den Mut steigern, so haben die gleichen Übungsarten für die Körperbehinderten die gleiche Wirkung zur Willenserziehung.« (zur NEDDEN 1935b, 80)

Auf der Basis dieses ideologischen Konzeptes entfaltete der RBK entsprechende Aktivitäten, um die sportliche Ertüchtigung seiner Mitglieder sicherzustellen. In Zusammenarbeit mit dem Reichssportführer von TSCHAMMER UND OSTEN und der NSV wurden »Kraft durch Freude-Kurse für Körperbehinderte« eingerichtet (KB 5 (1935), 107). Wie bereits bei der Definition des Reichsbundes als Sammelbecken für alle Körperbehinderten sowie in Analogie zur Erfassung aller Arbeiter und Angestellten in der Deutschen Arbeitsfront (DAF), handelte es sich auch hier um den Versuch der separierten organisatorischen Erfassung und Brauchbarmachung von Körperbehinderten in den bestehenden Organisationsformen des NS-Systems. »Kraft durch Freude« war die Freizeitorganisation der DAF und verfolgte über Angebote der nationalsozialistischen Freizeitgestaltung das Ziel, die Arbeitsleistung zu steigern und die Arbeitsmoral zu festigen (KAMMER/BARTSCH 1992, 104).

Die örtlichen KDF-Kurse für Körperbehinderte beschränkten sich zunächst auf wöchentlich stattfindende Schwimm- und Gymnastikveranstaltungen, in denen allgemeine Körperschulung betrieben wurde. Diese »besondere[n] Kurse für Leibesübungen« (HEISS 1937a, 8) standen unter fachärztlicher Aufsicht, Interessentinnen und Interessenten wurden erstklassige Lehrkräfte und Erhöhung der körperlichen Leistungsfähigkeit zugesichert. Vor Eintritt in einen örtlichen Sportkurs wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos in einer der sportlichen Beratungsstellen der NSV untersucht und bestimmten Gruppen zugewiesen (HEISS 1937a, 8). Für die Teilnahme hatten Körperbehinderte den gleichen Betrag zu zahlen, den Mitglieder der Deutschen Arbeitsfront zu entrichten hatten (KB 7 (1937), 8). Der Mitgliedsbeitrag der DAF lag bei 1,5 % des monatlichen Einkommens (KAMMER/BARTSCH 1992, 47). Der Berliner Sportarzt Frohwalt HEISS führte als Begründung für diese Maßnahme an: »Auf diesen Betrag wurde absichtlich nicht verzichtet, da ein großer Teil der Körperbehinderten aus psychologischen Gründen alles ablehnt, was nach Almosen aussieht.« (HEISS 1937a, 8) Faktisch trug diese Regelung jedoch dazu bei, daß für den NS-Staat keinerlei Kosten für die Durchführung spezieller Sportkurse für Körperbehinderte entstanden. »Eine geldliche Belastung irgendwelcher amtlichen Stellen tritt durch diese Kurse nicht ein, da sie sich auf diese Weise selbst finanzieren.« (HEISS 1937a, 8)

Wie die KDF -Kurse für die Arbeiter und Angestellten der DAF, so dienten auch die speziellen Kurse für Körperbehinderte in erster Linie der Leistungssteigerung (HEISS 1937a, 8) sowie der politischen Schulung und Überwachung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen. So hieß es in der Bundeszeitung: »Besonderer Wert wird vor allem auch auf die systematische Erfassung der Körperbehinderten in Turn- und Sportkursen gelegt, die die körperliche Behinderung nach Möglichkeit verringern und jeden einzelnen Körperbehinderten einsatzfähig für seinen Beruf machen sollen.« (KB 8 (1938), 3) Verantwortlich für die Einrichtung und Weiterentwicklung der örtlichen KDF-Kurse für Körperbehinderte war der bei der NSV »Kraft durch Freude« in Berlin tätige Sportarzt, Dr. med. Frohwalt HEISS , der in enger fachlicher Verbindung zu Karl GEBHARDT, dem Chefarzt der orthopädischen Heilanstalten in Hohenlychen und Leiter der dortigen Abteilung für Sport- und Arbeitsschäden stand (HEISS 1937a, 8). Nach einer Aussage von zur NEDDEN sollten Körperbehinderte in Hohenlychen »mit dem Sportgedanken vertraut gemacht« (zur NEDDEN 1935b, 80) werden. Tatsächlich erfolgte die Einrichtung der örtlichen KDF-Kurse für Körperbehinderte im Zusammenhang mit den Aktivitäten GEBHARDTs, der seit Mitte 1935 damit beschäftigt war, in Hohenlychen spezielle Sportkurse für einen streng ausgewählten Kreis körperbehinderter Menschen, meist Sportverletzte und Amputierte, einzurichten (KB 6 (1936), 1; KB 8 (1938), 7). Anläßlich einer Besichtigung der von GEBHARDT geleiteten und auf Veranlassung des Reichssportführers von TSCHAMMER UND OSTEN eingerichteten »Sonderabteilung für Heil- und Berufsfürsorge« durch Funktionäre des RBK erklärte der Arzt seine Absicht, »geeignete Körperbehinderte in Hohenlychen zu Sportlehrern für Körperbehinderte« (KB 5 (1935), 56) auszubilden. Auf diese Weise war es dem Leibarzt HIMMLERs (KLEE 1997, 152) möglich, spezielle moderne sporttherapeutische und klinische Behandlungsmethoden für körperbehinderte Jugendliche und Erwachsene zu entwickeln, die schließlich seinen Ruf als anerkannte Kapazität auf diesem Gebiet begründeten. Bereits in den 1920er Jahren war GEBHARDT als Sportarzt des Deutschen Ärzteverbandes für Leibesübungen tätig gewesen und hatte sich durch sportärztliche Publikationen einen Namen gemacht. Über seine Tätigkeit als Assistenzarzt an der Chirurgischen Universitäts-Klinik München und als Oberarzt der dortigen Sportabteilung hatte GEBHARDT bereits 1930 durch »fünfjährige Fürsorgearbeit an schwächlichen Jugendlichen [...] sportliche und gymnastische Erfahrungen« (GEBHARDT 1931, 3) gewonnen, die er für die »Nachbehandlung der Unfall- und Sportschäden« (ebd., 3) nutzbar machen konnte. Seine Funktion als Chefarzt der Heilanstalten Hohenlychen ermöglichte ihm die Fortsetzung seiner Forschungstätigkeit, wobei vor allem tuberkuloseerkrankte körperbehinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene das »Krankengut« darstellten (GEBHARDT 1939), aus dem er in den ersten Jahren des NS-Regimes Erkenntnisse für die Behandlung von Sport- und Unfallverletzten ableitete. Dabei spielte auch die Tatsache, daß von Geburt oder seit früher Kindheit Körperbehinderte ihre durch die jeweilige körperliche Beeinträchtigung gegebenen Möglichkeiten und Grenzen augenscheinlich offensiver ausloteten als dies »Spätverkrüppelte« taten, eine nicht unwesentliche Rolle. In von Orthopäden und Sportärzten verfaßten Aufsätzen der Bundeszeitschrift wurde ausdrücklich auf den erzieherischen Wert und die vorbildhafte Wirkung des Umgangs der seit Geburt oder Kindheit Körperbehinderten mit den jeweiligen Beeinträchtigungen hingewiesen (HEISS 1936, 3; STALMANN 1938, 7-8). Die Aufnahme von RBK-Mitgliedern in Hohenlychen diente demnach auch der Erziehung zur »Überwindung der Behinderung« von Sport- und Unfallverletzten durch den Verweis auf Leistungen, die von Geburt oder Kindheit an Körperbehinderte erbrachten.

Mit Kriegsbeginn wendete GEBHARDT sein fachliches Wissen im Rahmen der sog. »Wiederherstellungschirurgie nach Gliedmaßenverletzungen« auf Verwundete der Waffen-SS sowie der Wehrmacht an (SCHULZE 1940, 3). Die Verbindung GEBHARDTs zum Reichsbund der Körperbehinderten diente sowohl dem Arzt als auch dem NS-Staat rein medizinischen Forschungsinteressen.

Die mit Beginn des Jahres 1936 wirksam werdenden veränderten Richtlinien des RBK sahen unter der neu hinzugekommenen Kategorie »Arbeit des Bundes am Körperbehinderten« die richtige Lebensführung als allererste Voraussetzung zur Erfüllung der Aufgaben des RBK vor (RBK-RICHTLINIEN 1936, 2). Unter dieser Prämisse betrieb der Bund die körperliche Ertüchtigung seiner Mitglieder in den örtlichen KDF-Gymnastikkursen, Sportgruppen und Lehrkursen. In einer Bekanntmachung des RBK an alle Gau-, Kreis- und Ortsgruppenwalter des Bundes hieß es dazu:

»In sämtlichen Gaugebieten des Reichsbundes werden in der nächsten Zeit durch einen staatlich geprüften Sportlehrer Kurse vom Reichsbund veranstaltet, die den Zweck haben sollen, im ganzen Reichsgebiet eine fachlich geschulte Gruppe von Sportabteilungsleitern heranzubilden, die dann später nach Beendigung des Lehrgangs in der Lage sind, die geschlossenen Sportabteilungen des Reichsbundes der Körperbehinderten selbständig zu leiten.« (KB 6 (1936), 6)

Auch hier zeigt sich, daß die Eingliederung Körperbehinderter nach dem Willen des RBK in vollkommener Separation erfolgte. Die Lektüre der Bundeszeitung läßt jedoch erkennen, daß sich die RBK-Mitglieder hoch motiviert zeigten, die örtlich angebotenen Sportkurse zu besuchen. Besonders hohen Zulauf hatten die Schwimmkurse für Körperbehinderte (HEISS 1937a, 8). Nach Angaben von HEISS, der eine Reihe solcher Kurse durchführte, verdreifachte sich die Gesamtteilnehmerzahl an einem örtlichen Schwimmkurs innerhalb eines Jahres von ursprünglich einem Kurs á 55 Teilnehmern auf drei Kurse á 55 Teilnehmer (HEISS 1937a, 8). Im Verlaufe des Jahres 1936 nahmen - so HEISS - insgesamt 400 Körperbehinderte an einem Schwimmkurs teil (HEISS 1937a, 8). HEISS zog Bilanz aus knapp zwei Jahren sportlicher Ertüchtigung von Körperbehinderten und resümierte:

»Das gesteckte Ziel: bei körperbehinderten Volksgenossen die Leistungsfähigkeit mit Hilfe der Leibesübungen zu steigern und sie zu dem Gemeinschaftsgedanken zu erziehen, ist in den bisherigen Kursen in vollem Maße erreicht worden. Auf Grund der bisher vorliegenden Erfahrungen kann nur empfohlen werden, derartige Kurse in allen größeren Städten einzurichten.« (HEISS 1937b, 8; Hervorhebg. i. O.)

Auch in der Bundeszeitung wurde über sportliche Aktivitäten des RBK, Erfolge und Höhepunkte der sportlichen Ertüchtigung Körperbehinderter berichtet. Eine Sportleistungsschau in Duisburg im Juni 1936 galt als Möglichkeit, »den unbehinderten Volksgenossen das Wollen und Können der körperbehinderten Volksgenossen vor Augen zu führen.« (KB 7 (1937), 7) Das Publikum dieser Veranstaltung setzte sich aus Partei- und Behördenvertretern, ca. 200 Interessenten aus der Ärzte- und Lehrerschaft, den Turnerverbänden und Sachbearbeitern der Wohlfahrts- und Arbeitsämter zusammen (KB 7 (1937), 7). Der RBK verwies auf spektakuläre Heilungserfolge, die sich durch die regelmäßige Teilnahme an den angebotenen Sportkursen ergeben hätten; so habe ein 17jähriges Mädchen eine Rückgratstreckung um 14 cm erreicht. »Nach ärztlichem Gutachten rechnet man bei weiterer sportlicher Betätigung in einem Jahr mit der völligen Gesundung dieses Mädchens.« (KB 7 (1937), 7)

Auch im Rundfunk wurde propagandistisch für die Sportkurse für Körperbehinderte geworben (KB 6 (1936), 5). Im Rahmen einer zehnminütigen Sendung des Kölner Rundfunks wurden »Ziele, Zweck und Wert der Turnstunde für Körperbehinderte« erläutert. Die sportliche Ertüchtigung mehre Selbstvertrauen und Mut und sei die Grundlage für Gesundheit und Lebensfreude Körperbehinderter (KB 6 (1936), 5). Entsprechend berichteten die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer, »daß sie nunmehr viel zuversichtlicher in die Zukunft blicken und sich zutrauen, mit ihren neuen Fähigkeiten sich in eine Reihe mit unbehinderten Volksgenossen zu stellen.« (KB 6 (1936), 5)

Im Juni 1936 veranstalteten der »Sportverein für Körperbehinderte in Breslau«[169] und der RBK ein Sportfest, an dem 500 Körperbehinderte teilnahmen. Das sportliche Repertoire hatte sich inzwischen enorm erweitert, war jedoch zu einem großen Teil auf Amputierte abgestimmt. So zählten die Disziplinen Radfahren (für »Einbeiner«), Wandern, Laufwettkämpfe, Hürdenlauf (»Einbeiner«) und der Hochsprung (unterschiedliche Behinderungen) zum Programm (KB 7 (1937), 7).

Im April 1937 veranstaltete die Kreisstelle Essen des RBK Turnkurse in vier Stadtteilen. Während der zu Beginn stehenden Werbesportveranstaltung führte eine Frauengruppe des RBK im »Kruppschen Turn- und Jugendhaus in Essen-West« sog. Gesellschaftsturnen vor (KB 7 (1937), 7). Eine ähnliche Veranstaltung fand im RBK-Gau Düsseldorf unter Beteiligung der Öffentlichkeit, der Partei und der Behörden statt (KB 7 (1937), 7). »In Zukunft sollte der Sport im RBK für jedes Mitglied Pflichtübung bis zum 45. Lebensjahre sein« (KB 7 (1937), 7), hieß es entsprechend in der Bundeszeitung.

Laut einer Statistik über die Sportkurse für Körperbehinderte hatten im Zeitraum von Januar 1936 bis Juni 1937, also in eineinhalb Jahren, insgesamt 24.549 Personen an einem KDF-Kurs für Körperbehinderte teilgenommen (zur NEDDEN 1937c, 2). Nach Angaben von zur NEDDEN hieß das: »Über die Hälfte der gesamten Mitgliedschaft des RBK hat sich also an einem Sportkurs beteiligt (zur NEDDEN 1937c, 2).

Die mit der Annektierung Österreichs 1938 erfolgende Eingliederung der österreichischen »Krüppelverbände« in den RBK bewirkte einen Mitgliederzuwachs. Im Zusammenhang mit den KDF-Sportkursen für Körperbehinderte verzeichnete der RBK für das Jahr 1937 eine Teilnehmerzahl von insgesamt 37.814 Körperbehinderten, 1938 waren es 125.717 Körperbehinderte, das entsprach einer Zunahme von mehr als 200 % (KB 9 (1939), 2).

4.2.4.1 Orthopädische Heilanstalten und Berufsschulen vom Roten Kreuz

Eine besondere Rolle im Rahmen der sportlichen Ertüchtigung Körperbehinderter nahm die von Karl GEBHARDT geleitete »Sonderstation für Heil- und Berufsfürsorge« in den orthopädischen Heilanstalten und Berufsschulen vom Roten Kreuz in Hohenlychen bei Templin, ein. Ein Abkommen zwischen dem Reichssportführer von TSCHAMMER UND OSTEN, Karl GEBHARDT und dem RBK legte die enge Zusammenarbeit Hohenlychens mit dem Reichsbund fest und sah die »Entsendung auch Körperbehinderter in die Anstalten« (zur NEDDEN 1937b, 8) vor. Im Jahr 1936 nahmen »etwa 100 Körperbehinderte« (KB 7 (1937), 2) an einem Sportkurs in Hohenlychen teil, »die dort nicht nur körperliche Ertüchtigung, sondern zugleich auch seelische Erneuerung und Steigerung ihrer Leistungskraft erlangten.« (KB 7 (1937), 2) Unbedingte Voraussetzung war die Mitgliedschaft im RBK. Der Reichsbund drückte seinen Dank dafür aus, daß für RBK-Mitglieder die gleichen Aufnahmebedingungen galten wie für Sportverletzte. Dazu gehörten eine 50%ige Fahrpreisermäßigung und die Aufnahme wirtschaftlich schwachgestellter Körperbehinderter (zur NEDDEN 1937b, 8). Finanziert wurde ein solcher Aufenthalt in der Regel über den Hilfsfonds des Deutschen Sportes, in Einzelfällen über Versicherungsträger, Krankenkassen oder Zuzahlungen durch Fürsorgeverbände sowie durch Eigenleistungen. Zweck des Aufenthaltes in Hohenlychen war nach Aussage von zur NEDDEN

»einmal die sportliche Ertüchtigung von Behinderten, die unter ärztlicher und sonstiger Fachaufsicht [...] durchgeführt wird. Zum anderen sind für viele Behinderte die in Hohenlychen an sie gestellten Anforderungen eine Kraftquelle zur Erhöhung des Selbstvertrauens und durch die Ausgleichsgymnastik, das Schwimmen und das Zusammensein innerhalb der Hohenlychener Gemeinschaft, die dem Ganzen besonderes Gepräge gibt.« (zur NEDDEN 1937b, 8)

Daneben fand auch die Nachbehandlung von frisch Operierten in Hohenlychen statt. Die Heilanstalten Hohenlychen waren als »militärisches Übungslager« (STRACK 1939b, 14) organisiert, entsprechend erfolgte die Aufnahme der Antragstellerinnen und Antragsteller als »Einberufung« (zur NEDDEN 1937b, 8), der eine ärztliche Untersuchung und die Prüfung des Antrages durch den RBK vorausging.

STRACK wertete die Bedeutung der Einrichtung Hohenlychen für Körperbehinderte als ein Zeichen dafür, »daß auch sie an der Form der Lebenserziehung teilhaben, die wir als Eckpfeiler der Gesundheitsführung des ganzen Volkes erkannt haben.« (STRACK 1936c, 1; Hervorhebg. i. O.) Zur NEDDEN stellte die positiven Rückmeldungen der Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer heraus und betonte den erzieherischen Wert der Hohenlychener Sportkurse für Körperbehinderte:

»Die vielseitigen Mitteilungen der in Hohenlychen gewesenen Behinderten, ihre persönlichen Erzählungen und vor allem die von ihnen gemachten Aufnahmen haben uns gezeigt, daß hier für die Lebensgestaltung der Körperbehinderten durch das Zusammenwirken von Gemeinschaft und Arzt die Grundlagen zur Lebensertüchtigung gelegt werden, die für diese sich oft vom Leben zurückgesetzt glaubenden Menschen sicherlich wertvoll und anregend ist und bleiben wird.« (zur NEDDEN 1937b, 8)

Zur Zusammensetzung des Teilnehmerkreises in den Sportkursen in Hohenlychen berichtete ein RBK-Mitglied: »Außer mir war nur ein kleiner Teil der Teilnehmer behindert und ich der einzige, der dem RBK angehörte. Die anderen waren meistens Sportverletzte, die beim Fußball oder so etwas abbekommen hatten.« (KB 9 (1939), 14) STRACK wertete die außergewöhnlichen sportlichen Leistungen dieses RBK-Mitglieds im Hoch- und Weitsprung als Beweis dafür, »was man durch eisernen Willen trotz Behinderung erreichen kann.« (STRACK 1939d, 15) Er forderte die RBK-Mitglieder, »die dem Behindertensport noch fernstehen, weil sie seinen Wert für die Überwindung ihrer Behinderung noch nicht erkannt haben oder zu bequem sind, Sport zu treiben« (ebd., 15) auf, dem herausragenden Beispiel zu folgen.

Die Heilanstalt Hohenlychen genoß internationalen Ruf als Sport- und Rehabilitationsklinik (PROJEKTGRUPPE VOLK & GESUNDHEIT 1982, 39) und erhielt häufig prominenten Besuch aus dem In- und Ausland (STRACK 1939d, 14). Unter der Überschrift »Der Führer in Hohenlychen« berichtete die Bundeszeitschrift über den Besuch HITLERs im Juni 1935:

»Der Führer besuchte am 25.6.35 seinen Stellvertreter, Reichsminister Rudolf Heß, in Hohenlychen.

Bei dieser Gelegenheit besichtigte der Führer und auch Reichsminister Rudolf Heß das Freizeitlager des Gaues Groß-Berlin der NSV und die Abteilung des Reichssportführers. Unser Bild zeigt den Führer und Reichsminister Rudolf Heß bei Besichtigung der Sportvorführungen der Körperbehinderten.« (KB 5 (1935), 90)

Aus der Sicht des RBK stellte die Ausübung von Sport das geeignete Mittel zur Willensschulung Körperbehinderter dar. Über sportliche Demonstrationen konnte die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit Körperbehinderter nach innen und außen sichtbar gemacht werden. Gleichzeitig repräsentierte die Willensschulung durch sportliche Aktivität den speziellen Beitrag Körperbehinderter zur Volksgemeinschaft und stellte, neben den Kriterien der Erbgesundheit und geistigen »Normalität«, einen weiteren Beweis ihrer Wertigkeit dar. Dabei dokumentierte die Propaganda des Bundes und sein Bemühen um die sportliche Ertüchtigung der RBK-Mitglieder die ideologische Übereinstimmung mit dem nationalsozialistischen Staat.

Die sportliche Betätigung der RBK-Mitglieder mag grundlegend menschliche, individuelle Wünsche und Bedürfnisse körperbehinderter Männer und Frauen befriedigt haben, indem sie ihnen bisher verschlossene, neue Lebensbereiche eröffnete und die Möglichkeit bot, den eigenen Radius zu erweiterten. Doch auf die Befriedigung individueller Bedürfnisse zielte die sportliche Ertüchtigung des NS-Regimes nicht ab, sie war auf Leistungssteigerung und Demonstration rassischer Überlegenheit gegenüber dem Ausland angelegt (WISTRICH 1983, 279). Auch für die RBK-Mitglieder traten persönliche Motive hinter dem Zwangscharakter der sportlichen Ertüchtigung mit dem Ziel der allgemeinen Leistungssteigerung für die Ausnutzung Körperbehinderter im Arbeitsprozeß vollkommen zurück. Aus der Identifizierung mit dem NS-Regime und seiner Ideologie ebenso wie aus der Identifizierung des Bundes mit dem Konzept der assimilativen Eingliederung ergab sich zwangsläufig eine Verpflichtung zur Teilnahme an den KDF-Kursen für Körperbehinderte. Die Demonstration von »Normalität« im Sinne einer übersteigerten Form der Angepaßtheit an die »unbehinderten Volksgenossen« war von existentieller Bedeutung sowohl für das einzelne RBK-Mitglied als auch für den Bund als Repräsentant der Körperbehinderten im NS.

Die sportliche Ertüchtigung diente dem Reichsbund als Vehikel, mit dem die Anerkennung Körperbehinderter und deren gesellschaftliche Eingliederung legitimiert werden sollten. Die Unterwerfung des Reichsbundes unter das Konzept der auf einseitige Anpassung angelegten Eingliederung wurde im NS gerade über die Anpassung hinsichtlich körperlicher Leistungen in einer Weise zugespitzt, die groteske und pervertierte Formen annahm. Dabei war die Sicht der Vertreter des RBK auf Behinderung geprägt von dem Glauben an die eigene Minderwertigkeit und der Reduzierung Körperbehinderter auf den jeweiligen körperlichen Schaden. Die geforderte Anpassung der RBK-Mitglieder hinsichtlich körperlicher Leistungsfähigkeit zielte ab auf einen rücksichtslosen, auf Ignoranz und rigorose Selbstausbeutung und -verstümmelung angelegten Umgang mit den Einschränkungen durch eine körperliche Behinderung. Durch die wiederholte, maßlose Überbetonung sportlicher Spitzenleistungen von Menschen mit Körperbehinderungen wirkte der Bund mit an der Ideologie der »Überwindung von Behinderung«, die die Duldung Körperbehinderter nur dann in Aussicht stellte, wenn sie Außergewöhnliches, möglichst mit ihrer Behinderung im Prinzip Unvereinbares leisteten. Diese Ideologie von Behinderung, die die Merkmalsträgerinnen und -träger auf ihren körperlichen Defekt reduziert und auf das Lebensziel beschränkt, durch »Normale« akzeptiert zu werden (DAOUD-HARMS 1988, 346), ist bis in die heutige Zeit hinein gültig. Anerkennung in Form von Bewunderung erhalten auch heute noch ausschließlich jene Menschen mit Behinderungen, die aus der Sicht nichtbehinderter Menschen Unerwartetes, Außergewöhnlichstes leisten, sei es im Rahmen des etablierten Behindertensports oder in anderen Lebensbereichen. Für den einzelnen körperbehinderten Menschen hat diese Ideologie gravierende Auswirkungen auf die Entfaltung der Persönlichkeit und die Entwicklung von Identität. Körperbehinderte Frauen und Männer sind auf diese Weise erneut dem Druck ausgesetzt, einem durch Nichtbehinderte geformten, einengenden Korsett aus festgelegten Erwartungen zu entsprechen, statt sich frei und ungehindert zu jenen Personen mit vielfältigen Möglichkeiten und unterschiedlichsten »Gesichtern« zu entwickeln, zu jenen zu werden, die sie sind. Die Möglichkeit, durchschnittlich und in diesem Sinne »normal« zu sein, bleibt verstellt.

In der Sozialgeschichte körperbehinderter Menschen, die von dauerhafter Ausgrenzung geprägt ist, stellt die Zeit des NS einen historischen Abschnitt dar, in dem die defektorientierte Wahrnehmung körperbehinderter Menschen und die geforderte Anpassung an das Ideal des nichtbehinderten Menschen eine extreme, zugespitzte Formen annimmt. Der NS behauptete die Gleichwertigkeit körperbehinderter Volksgenossinnen und Volksgenossen durch deren Gleichmachung mit »unbehinderten«Volksgenossinnen und Volksgenossen. Dabei waren die im RBK organisierten Körperbehinderten einerseits Opfer dieser Ideologie, indem sie sich mit der als selbstverständlich gesetzten rassischen Überlegenheit des nichtbehinderten Menschen identifizierten und von der eigenen Minderwertigkeit überzeugt waren. Andererseits führte gerade diese Haltung dazu, daß sich Menschen mit Körperbehinderungen an ihrer eigenen Ausgrenzung beteiligten, indem sie die rigorose Ignoranz der eigenen Körperlichkeit forderten und ein auf einseitige Anpassung angelegtes Eingliederungskonzept beförderten.

4.2.4.2 Hitlerjugend, Bann K

Nach der »Machtübernahme« 1933 wurde neben der NSDAP als einziger Partei im NS die bereits 1926 gegründete Hitlerjugend als einzige nationalsozialistische Jugendorganisation bestimmt (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 156). Entsprechend legte das »Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936« in §1 fest: »Die gesamte deutsche Jugend innerhalb des Reichsgebietes ist in der Hitler-Jugend zusammengefaßt.« (REICHSGES. BL. Teil 1, 1936, 1-125, 993)

Da der RBK die Eingliederung der Körperbehinderten in den NS-Staat anstrebte und die Jugendarbeit stets ein Schwerpunkt seiner Bemühungen gewesen war, kam der Entwicklung der Hitlerjugend (HJ) »von der Jugendorganisation der NSDAP zur staatlichen Zwangsorganisation für alle Jugendlichen« (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 156) und der Stellung körperbehinderter Jugendlicher innerhalb und außerhalb dieser Organisation eine besondere Bedeutung zu.

Im Bemühen um die Zuführung der körperbehinderten Jugendlichen zur HJ konstatierte Georg HEERDE: »Die Reichsleitung der HJ schließt Körperbehinderte nicht grundsätzlich aus, wir sehen daher auch immer wieder Körperbehinderte in der Uniform von Jungvolk und HJ.« (HEERDE 1934, 75) Er äußerte den ausdrücklichen Wunsch, jugendliche Körperbehinderte in die »Staatsjugend« einzugliedern, wies aber zugleich auf Schwierigkeiten der Teilnahme körperbehinderter Jugendlicher im Jungvolk und in der HJ hin:

»Wenn gegenwärtig die gesamte deutsche Jugend durch die Hitler-Jugend erfaßt wird, so wissen wir, daß es gerade der körperbehinderten Jugend schwer möglich sein wird, sich dort in geeigneter Weise einzugliedern. Entweder hemmen die Körperbehinderten die unbehinderte Jugend oder sie fühlen sich durch die kraftvoll vorwärtsstrebende Hitler-Jugend zurückgedrängt.« (KB 4 (1934), 36)

Ausgehend von der Frage »Was wollen wir in der Körperbehinderten HJ?« erläuterte der Reichsbund seine grundsätzliche Zielrichtung:

»Wir wollen die Erziehung der jugendlichen Körperbehinderten im nationalsozialistischen Sinne durchführen, wollen sie schon frühzeitig abhärten, gegen Seelenkämpfe widerstandsfähig machen, wollen Kämpfer haben, die sich selbst behaupten, die anerkannt werden und nicht mehr, wie wir es leider erleben mußten, als Minderwertige zur Seite geschoben werden.« (KB 5 (1935), 3)

Auf der Basis dieser Überlegungen sah der Bund seine Aufgabe darin, »in geeigneter Weise die körperbehinderte Jugend zu erfassen.« (KB 4 (1934), 36) In einer Veröffentlichung des Reichsjugend-Pressedienstes argumentierte der RBK mit einer Zahl von »75.000 körperbehinderte[n], aber erbgesunden[n] Jugendliche[n], die bei sinngemäßer Fachausbildung zu wertvollen und voll leistungsfähigen Gliedern der Volksgemeinschaft herangebildet werden können.« (KB 5 (1935), 111) Dabei propagierte er die Maxime: »Die körperbehinderte Jugend will gar nicht, daß man für sie arbeitet, sie will nur, daß man ihr Gelegenheit gibt, ihr Können irgendwie entfalten zu dürfen.« (KB 5 (1935), 3) In diesem Sinne pries der RBK die körperbehinderten Jugendlichen an und betonte, »an dem guten Willen unserer Jugend wird es niemals fehlen, und ihre Arbeit wird ihrer Behinderung zufolge eine besondere Pflichtauffassung zeigen (KB 5 (1935), 3). Weiter hieß es:

»Eines steht aber fest: Die Körperbehinderte HJ soll davon Zeugnis ablegen, daß es grundsätzlich falsch ist, Körperbehinderte immer und immer wieder zurückzustellen, muß zeigen, daß sie nicht unnütz besteht, daß die vom Schicksal Schwergetroffenen den besten Willen haben, ihrem Können entsprechend treue Kämpfer für die nationalsozialistische Idee zu sein. Denn sie alle wollen nichts anderes sein, als Diener für unser großes Deutschland. Und das wollen wir!« (KB 5 (1935), 3)

Nach Verhandlungen zwischen dem Reichsjugendführer Baldur von SCHIRACH und dem Reichswalter des RBK und Sachbearbeiter für Körperbehinderte bei der Reichsleitung der NSDAP (Hauptamt für Volkswohlfahrt), Hellmut NEUBERT, wurde schließlich die Eingliederung der »erbgesunden körperbehinderten Jugendlichen in die Hitler-Jugend« (ZFK 28 (1935), 129) verfügt. Nach einer Meldung des VÖLKISCHEN BEOBACHTERs berief man sich dabei auf die bereits existierenden Banne G (Gehörlose) und B (Blinde):

»Bereits vor einiger Zeit sind die Gehörlosen und Blinden in besonderen Einheiten, dem Bann G und dem Bann B, in die HJ aufgenommen. Mit großer Begeisterung und einem erstaunlichen Leistungswillen sind diese Jugendlichen bei der Sache. Ihr Eifer im Dienst und ihre durch verdoppelte Willenskraft ausgeglichenen Leistungen lassen ihren körperlichen Fehler fast völlig vergessen. Die guten Erfahrungen, die in den Bannen G und B gemacht worden sind, rechtfertigen es, daß nunmehr auch die Körperbehinderten aufgenommen werden.« (VÖLKISCHER BEOBACHTER vom 19.7.1935, Nr. 200, zit. n. KB 5 (1935), 111; ZFK 28 (1935), 130; Hervorhebg. i. O.)

Die »Verfügung über die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die Hitler-Jugend« (KB 5 (1935), 111; ZFK 28 (1935), 26f) umriß deren Voraussetzungen und organisatorische Vorgaben in neun Punkten. Demnach wurden diejenigen körperbehinderten Jugendlichen,

»die den Bedingungen des Reichsbundes der Körperbehinderten und den Richtlinien des Rassepolitischen Amtes der NSDAP entsprechen, [...] von den Gebietsärzten der Hitler-Jugend untersucht, um festzustellen, ob sie als diensttauglich anzusehen sind, d.h. den an diese Jugendlichen zu stellenden Anforderungen gewachsen sind. Ihre Eingliederung in die HJ erfolgt im allgemeinen ohne Uniform.« (VÖLKISCHER BEOBACHTER 19.7.1935, Nr. 200, zit. n. ZFK 28 (1935), 129)

Wie es in einem Aufruf der Gebieteführung Kurmark des RBK hieß, sollten »Sondergliederungen« geschaffen werden,

»wo auf die Behinderung weitgehende Rücksicht genommen wird und genommen werden kann, darum spielt es keine Rolle, ob der Jugendliche an Stöcken geht, an den der Ruf zum Eintritt in die HJ erfolgt, ob er verwachsen oder was es sonst auch sei, ist, sondern nur, ob er bereit ist, sich freudig einzugliedern in die Front der Jugend der deutschen Nation. Die behinderte Jugend wollen wir lehren, den Blick von der Behinderung weg zum Schaffen des Unbehinderten zu richten.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 3, 11; Hervorhebg. i. O.)

Die organisatorische Erfassung der körperbehinderten Jugendlichen sollte durch die Einrichtung eines Bannes K in jedem Gebiet[170] des Reiches gewährleistet werden (KB 5 (1935), 111). Jeder Bann K der HJ umfaßte die körperbehinderten männlichen Jugendlichen im Alter von 10 bis 18 Jahren und die weiblichen Jugendlichen im Alter von 10 bis 21 Jahren.[171] Da ein Gebiet jeweils etwa 20 Banne (HJ, Jungen von 14-18 Jahren) und 20 Unterbanne (DJ, Jungen von 10-14 Jahren) umfaßte, kam nach dieser Regelung auf 40 Banne der HJ ein Bann für körperbehinderte Jugendliche. Ein Bann hatte zwischen 1.520 und 2.400 Mitglieder.[172]

Die »Verfügung über die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die Hitler-Jugend« sah weiterhin die Einberufung eines »Referenten für Fragen der körperbehinderten HJ in das Organisationsamt der Reichsjugendführung« (KB 5 (1935), 111) vor. Auf Vorschlag von NEUBERT wurde für dieses Amt der körperbehinderte Parteigenosse Sepp HELD durch den Reichsjugendführer Baldur von SCHIRACH bestimmt (ZFK 28 (1935), 26f). Für jedes Gebiet war jeweils ein weiterer Referent bzw. für die körperbehinderten Mädchen in der Hitlerjugend eine Obergau-Referentin (BDM) vorgesehen. Auf Anordnung der Gebiete der HJ und der Obergaue des BDM waren in jeder Untergliederung der Hitlerjugend - in den Bannen und Jungbannen sowie in den Untergauen und Jungmädel-Untergauen - weitere Referenten und Referentinnen für körperbehinderte Jugendliche eingesetzt (ZFK 28 (1935), 130).

Als unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme in die HJ, Bann K galt die Mitgliedschaft im RBK. »Die Mitglieder der HJ im Bann K müssen gleichzeitig Mitglied des Reichsbundes der Körperbehinderten sein.« (KB 5 (1935), 111; ZFK 28 (1935), 129) Die Zugehörigkeit zur »körperbehinderten HJ«, sicherte den Jugendlichen zugleich »das Recht zum Übertritt in die Partei.« (KB 5 (1935), 111; ZFK 28 (1935), 27)

Ab Oktober 1935 gab die Reichsbundeszeitschrift eine Beilage mit dem Namen UNSERE HJ[173] heraus, die sich an die körperbehinderten Jugendlichen richtete. Die Schriftleitung umriß im ersten Heft der Jugendzeitschrift die Zielrichtung des Blattes:

»Unsere Bundeszeitschrift ›Der Körperbehinderte‹ hat einen jungen Kampfgenossen bekommen; ›Unsere HJ‹, das amtliche Organ der Reichsführung der Körperbehinderten Hitler-Jugend marschiert mit uns. Diese Zeitschrift unserer Jugend soll Künder sein von all dem, was wir unseren jungen Kameraden zu berichten haben. Sie soll Wegweiser sein durch die Kämpfe und Nöte des Alltags, soll Führer sein auf dem Weg, den wir als junge Deutsche gehen wollen! Sie soll uns zeigen, wie wir die Dinge angreifen und sehen müssen, um sie richtig zu erkennen und uns damit den Weg in die Volksgemeinschaft sichern, den wir als körperbehinderte junge Volksgenossen beanspruchen und voll und ganz ausfüllen wollen.

Die Zeitschrift soll uns aber auch berichten, von alle dem, was wir in unserem jungen Kampftrupp sehen und erleben. Sie soll Mittler alles dessen sein, was unsere unbehinderten jungen Freunde draußen auf großer Fahrt, im Lager usw. erleben. Lebendig wollen wir inmitten der gesamten großen HJ-Bewegung stehen und uns ganz in diese hineinfinden.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 1, 1)

Die Zeitschrift richtete sich im wesentlichen an die körperbehinderten Jungen, indem sie deren Interessen- und Bedürfnislagen aufgriff und das von der nationalsozialistischen Ideologie geprägte männliche Ideal des harten, kämpferischen Jungen reproduzierte. Daneben diente das Blatt der propagandistischen Beeinflussung und ideologischen Ausrichtung der körperbehinderten Jugendlichen im Sinne des NS-Staates (PIETZ 1936, 1). In der Jugendzeitschrift UNSERE HJ wurden die ersten Erfolge des RBK in bezug auf die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die Hitlerjugend gemeldet. Dort hieß es:

»Aktiv setzen sich die Gebietsführungen und die Gaue und Kreise des RBK für die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die HJ ein. Systematisch wird damit der Aufbau des Bann K betrieben und aus dem ganzen Reich treffen erste Meldungen und Berichte über erfolgreich durchgeführte Eingliederungsveranstaltungen ein.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 3, 11)

Wie aus dem Geschäftsbericht der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums für 1935/36 hervorgeht, unterstützte und förderte der Dachverband der »Krüppelfürsorge« im NS die Einrichtung der HJ, Bann K innerhalb der »Krüppelanstalten« (ZFK 29 (1936), 175). Nach einer Meldung in UNSERE HJ hatte die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums in einer Unterredung mit dem RBK-Bundesführer den Wunsch geäußert, »daß alle jugendlichen Anstaltszöglinge dieser Sonderformation der HJ beitreten.« (UNSERE HJ 2 (1936), H. 2, 6) Die Anstaltsleitungen waren gehalten, geeignete Räumlichkeiten für die Heimabende bereitzustellen. Die Maßnahme wurde vom RBK mit dem Argument begrüßt: »Dadurch haben nun auch diese Jugendlichen die Möglichkeit, ihrer Behinderung entsprechend in der HJ mitzuarbeiten.« (UNSERE HJ 2 (1936), H. 2, 6)

Die erzieherische Ausrichtung der Hitlerjugendarbeit in der »Sonderformation Bann K« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 3, 12) unterschied sich nicht von den allgemein gültigen Vorgaben für die HJ. Die »Verfügung über die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die Hitler-Jugend« sah neben der weltanschaulichen Schulung die sportliche Ertüchtigung der Jugendlichen - allerdings in Absonderung - vor (KAMMER/BARTSCH 1992, 91).

»Die in dem Banne K aufgenommenen Jugendlichen werden sich vor allem an den Schulungsveranstaltungen der HJ beteiligen. Besondere Sorgfalt wird auf ihre körperliche Ertüchtigung verwandt werden. Hierfür ist die Einrichtung einer besonderen Sportschule geplant. Die berufliche Weiterbildung der Jugendlichen soll so gefördert werden, daß sie am Reichsberufswettkampf teilnehmen können.« (KB 5 (1935), 111; ZFK 28 (1935), 130; i. O. ist die gesamte Textstelle hervorgehoben)

Die ideologische Beeinflussung der körperbehinderten Jugendlichen zielte auf »behinderungsspezifische« Inhalte ab. So formulierte der Reichsbund seine Erwartungen gegenüber den Jugendlichen in der HJ, Bann K und legte in UNSERE HJ programmatisch die Zielrichtung seiner Jugendarbeit fest:

»Kämpfer sollt ihr werden gegen euer Ich für Euer Volk. Ihr habt schon gegen Eure Körperbehinderung zu kämpfen. Der K-Bann wird Euch die körperlichen Hindernisse nicht abnehmen können. Er wird aber durch Eure Mithilfe Wege finden, Euch als wertvolle Glieder in die Volksgemeinschaft einzubauen. Nicht Wehleidigkeit hilft vorwärts, sondern ein starker Wille zur Selbstüberwindung. [...] Beweist unsere Behauptung, daß auch der Körperbehinderte ein wertvoller Volksgenosse ist, durch Euer Vorbild und die Tat. Erwartet nicht Vorzüge gegenüber Euren Kameraden der HJ, die nicht behinderte sind. Euer geschicktes und kraftvolles Durchsetzen, Eure Treue, Tapferkeit, selbstlose Unterordnung und edle Kameradschaft zwischen Behinderten und Unbehinderten müssen Euch adeln und wertvoll machen.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 2, 1)

Die Zugehörigkeit der körperbehinderten Jugendlichen zur HJ war nach Ansicht des RBK ein wichtiger Schritt, um deren endgültige Eingliederung in die Volksgemeinschaft zu realisieren. Auf der Basis assimilativer Überlegungen nannte der Reichsbund zwei Voraussetzungen, die er für die erfolgreiche Eingliederung Körperbehinderter als unabdingbar ansah:

»1. Der Jugendliche, und wenn er noch so schwer behindert ist, muß von uns und wird von uns gelehrt bekommen, mit Zähigkeit und Energie sich über die Behinderung hinwegzusetzen. Die Behinderung als solche soll er nicht mehr sehen, er soll und muß einzig und allein die Zukunft seines Volkes sehen. Seine Behinderung ist nichts, das Schaffen und Dienen für Deutschland alles. Von diesem Willen beseelt, ist er imstande mitzubauen und mitzuschaffen an der Volkwerdung des deutschen Reiches.

2. Aber auch die unbehinderte Jugend - wie überhaupt die ganze Öffentlichkeit - sie muß den Heroismus der behinderten Jugend anerkennen. Muß in dem Behinderten nicht etwas Fremdes sehen, sondern seinen Kameraden. Die Volksgemeinschaft fordert, daß alle gleichberechtigt sind. [...]

Zusammenfassend gesagt, fordern wir: Die behinderte Jugend muß sich aufraffen und die unbehinderte muß Verständnis haben und anerkennen.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 3, 11; i. O. ist die gesamte Textstelle hervorgehoben)

Im Zusammenhang mit der sportlichen Erziehung der körperbehinderten Jugendlichen hieß es in der Reichsbundeszeitschrift: »Wenn es auch schwer ist, allen Sportarten gerecht zu werden, so besteht doch immer noch die Möglichkeit, die eine oder andere sportliche Betätigung zweckmäßig auswerten zu können.« (KB 5 (1935), 3)

Der Dienst in der Hitlerjugend beinhaltete wöchentliche Heimabende und Sportnachmittage, einmal im Monat waren Fahrten in die nähere Umgebung und einmal im Jahr ein Aufenthalt in einem Freizeitlager vorgesehen. Diese Vorgaben galten gleichermaßen für die körperbehinderten Hitlerjungen und die körperbehinderten BDM-Mädchen. Im Rahmen eines Werbeabends für den RBK betonte die Rednerin: »Unsere körperbehinderte Jugend ist in den BDM eingegliedert. Hier werden die Mädel mit den Anforderungen vertraut gemacht, die der Staat an seine Volksgenossen stellt, und so wachsen sie hinein in die große Staatsgemeinschaft.« (RICHARD 1935, 4)

Die Heimabende der Jugendlichen in der HJ, Bann K fanden z.T. in RBK-eigenen Heimen statt, wie z.B. im »Hellmut-Neubert-Heim« in Remscheid (PIETZ 1935, 3), aber auch in Schulgebäuden. Neben Bastelarbeiten und Singen dienten sie vor allem der weltanschaulichen Schulung. Hauptthemen waren dabei Geschichte, insbesondere die Geschichte der NSDAP und die Inhalte der nationalsozialistischen Rassenkunde. Werner PIETZ kommentierte die Aktivitäten der HJ, Bann K: »Es ist eine Freude, unsere Jungen und Mädel in den Heimen, auf froher Fahrt und in Freizeitlagern des K-Bannes beobachten zu können.« (PIETZ 1935, 1) UNSERE HJ enthält zahlreiche, mit Fotografien angereicherte Erlebnisberichte von körperbehinderten Jungen und Mädchen über durchgeführte Fahrten in der HJ, Bann K sowie über Freizeit- und Schulungslager (vgl. u.a.: UNSERE HJ 2 (1936), H. 10, 9-12; ebd., H. 11, 10f; ebd., H. 9, 10f). Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß die Fahrten und Ferienlager offensichtlich unter den gleichen Bedingungen stattfanden wie sie für nichtbehinderte Jugendliche galten. Mit Bezug auf das erste Freizeitzeltlager, das »Versuchslager« in Eremitage bei Bad Kreuznach, hieß es:

»Aufgebaut war das Lager wie jedes der HJ. Auch der Dienstplan war derselbe wie bei der unbehinderten Jugend. Selbstverständlich wurde gerade beim Sport auf die körperlichen Schäden Rücksicht genommen. Aber deswegen brauchten sie nichts zu entbehren. Waldlauf, Waldmarsch, Freiübungen gaben jede Möglichkeit, sich irgendwie am Frühsport zu beteiligen. Und Fußball, Handball, Geländespiele, Baden, Wasserspiele bildeten das reichhaltige Programm der Leibesübungen.« (UNSERE HJ 2 (1936), H. 8, 10; Hervorhebg. i. O.)

Mit Unterstützung von Fürsorgeverbänden und Anstalten hatte der RBK dieses erste Freizeitzeltlager eingerichtet, an dem 186 körperbehinderte Jungen nach einer ärztlichen Untersuchung ihrer »Lagertauglichkeit« fünfzehn Tage lang teilnahmen.

Die monatlich stattfindenden Fahrten beinhalteten in der Regel kilometerlange Wanderungen, die teilweise auch von rollstuhlfahrenden Jugendlichen absolviert wurden (vgl. u.a. UNSERE HJ 2 (1936), H. 5, 14; ebd., H. 7, 10). Über einen »12-Kilometer-Gepäckmarsch« wird im Septemberheft der RBK-Jugendzeitschrift 1936 berichtet (UNSERE HJ 2 (1936), H. 8, 12). Aus diesem Umstand läßt sich einerseits ableiten, daß die in die HJ, Bann K aufgenommenen körperbehinderten Jugendlichen in ihrer Mobilität nur in geringerem Maße eingeschränkt gewesen sein können. Diese Annahme wird durch die Fotografien gestützt, auf denen häufig gehfähige Jugendliche mit nicht oder nur eingeschränkt sichtbaren Körperbehinderungen abgebildet sind (UNSERE HJ 2 (1936), H. 10, 10; ebd., H. 11, 10; ebd., H.8, 11 u. 12). Mit Bezug auf die oben genannten Berichte muß jedoch davon ausgegangen werden, daß teilweise auch Jugendliche mit starken Einschränkungen in ihrer Beweglichkeit an Fahrten und Ferienlagern teilgenommen und sich selbst körperliche Höchstleistungen abverlangt haben, die weit über ihre vorhandenen Kräfte gegangen sein müssen (vgl. dazu UNSERE HJ 2 (1936), H. 5, 13f). An dieser Stelle wird die pervertierte Seite des auf totale Anpassung ausgerichteten Modells der gesellschaftlichen Eingliederung Körperbehinderter sichtbar, das im NS seine Zuspitzung erfuhr.

Der RBK sah es als großen, eigenen Verdienst an, »daß die körperbehinderte Jugend in der HJ genauso geschult und ertüchtigt wird wie die unbehinderte.« (UNSERE HJ 2 (1936), H. 8, 10) Die Einrichtung von Freizeitzeltlagern galt dem Bund als bahnbrechender Erfolg: »In der Geschichte der Körperbehinderten ist somit zum erstenmal bewiesen, daß es sehr wohl möglich ist, diese neue Erziehungsform der HJ auch auf diese Jugend auszudehnen.« (UNSERE HJ 2 (1936), H. 8, 11)

Der Dienst in der Hitlerjugend wurde im allgemeinen durch Feierstunden, Sportfeste und Aufmärsche bei öffentlichen Veranstaltungen der Partei ergänzt. In diesem Zusammenhang galten für die »körperbehinderte HJ« abgewandelte Bestimmungen. Öffentliche Auftritte der HJ, Bann K waren laut »Verfügung über die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die Hitler-Jugend« nur in eingeschränkter Form vorgesehen: »Die Mitglieder der K-Banne erhalten das Recht öffentlichen Auftretens nur mit der Genehmigung der Gebiete.« (KB 5 (1935), 111) Feierstunden und Sportfeste wurden nur innerhalb der »Sonderformation Bann K« abgehalten, sie fanden nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit statt und stellten in diesem Sinne keinen festen und selbstverständlichen Bestandteil des Alltags im NS dar. Veranstaltungen der HJ, Bann K wurden lediglich in eingegrenzter öffentlicher Form abgehalten, d.h. vor einem ausgewählten Personenkreis und gebunden an einen Zweck, meist im Sinne der Demonstration NS-staatlicher Leistungsfähigkeit. Als Beispiel dafür sei eine sportliche »Schauvorführung« im Rahmen der Einweihung der Heilanstalt Hohenlychen genannt, zu der neben Gästen aus dem Ausland nationalsozialistische Prominenz - unter ihnen der Reichsärzteführer Gerhard WAGNER und der Stellvertreter HITLERs, Rudolf HESS, geladen war. Während der Veranstaltung, die allein Propagandazwecken diente, demonstrierten körperbehinderte Jungen ihre sportliche Leistungsfähigkeit (UNSERE HJ 2 (1936), H. 8, 9-10).

Auch die Frage der Uniformierung der HJ, Bann K wies die Stellung Körperbehinderter im NS als außerhalb der Gesellschaft befindliche aus. Allgemein war das Tragen der Uniform in der HJ vorgeschrieben und galt als Ausdruck des »gemeinsamen Wollens« (zit. n. KAMMER/BARTSCH 1992, 94). Der VÖLKISCHE BEOBACHTER hatte jedoch darauf hingewiesen, daß die Mitglieder der HJ, Bann K keine Uniform tragen durften. Zwar dementierte der RBK diese Meldungen in der Bundeszeitung, wo es hieß: »In Einzelfällen, in denen den zuständigen Stellen das Tragen der Uniform nicht geeignet erscheint, werden besondere Anordnungen getroffen« (KB 5 (1935), 110), doch muß davon ausgegangen werden, daß faktisch die oben zitierte Regelung galt. Im Denken des NS-Staates wurde der körperbehinderten Jugend augenscheinlich ein Platz außerhalb des »gemeinsamen Wollens« zugewiesen. Es muß jedoch hinzugefügt werden, daß sowohl dem Reichsbund der Körperbehinderten als auch körperbehinderten Mädchen und Jungen daran gelegen war, sich über die Uniformierung der Teilhabe am NS-Regime zu versichern. Dies mag der Grund dafür sein, daß auf der Mehrzahl der Fotografien in der Beilage UNSERE HJ die abgebildeten Jugendlichen in Uniform zu sehen sind.

Im Gegensatz zu den propagandistischen Äußerungen des RBK wurde die Zusammenfassung aller körperbehinderten Jugendlichen in der »Sonderformation Bann K« von den Betroffenen nicht durchgängig positiv gesehen, sondern eher als Zeichen der persönlichen Abwertung und Zurücksetzung aufgefaßt. In einer entsprechenden Meldung zur »Mitarbeit im Bann K der HJ« hieß es: »Für Kameraden, die bisher schon der HJ angehörten und nunmehr in den Bann K überwiesen werden, bedeutet dieses keinesfalls eine Zurücksetzung.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 2, 7) Der Reichsbund stellte diesen Jugendlichen die Position als Unterführer in Aussicht und betraute sie mit der Aufgabe, die unerfahreneren Jugendlichen in der HJ, Bann K anzuleiten. Seine Ansprüche an die körperbehinderten Jugendlichen formulierte der Bund eindeutig: »Wir erwarten echte uneingeschränkte Kameradschaft untereinander und vorbildliche Zusammenarbeit an den gemeinsamen Zielen.« (UNSERE HJ 1 (1935), H. 2, 7)

Auch von Seiten der Eltern Körperbehinderter, die der RBK verpflichtete, »ihre Jugend dem Staate zuzuführen [...]« (UNSERE HJ 2 (1936), H. 2, 5; Hervorhebg. i. O.), scheint es Vorbehalte in Bezug auf die Eingliederung ihrer Kinder in die HJ, Bann K gegeben zu haben. Die Einwände, die sich aus den Erörterungen in der Jugendzeitschrift des Bundes ableiten lassen, bezogen sich u.a. auf mögliche Überanstrengungen, finanzielle Erwägungen und wohl auch auf die Entfremdung der Kinder vom Elternhaus durch den Zugriff der staatlichen Erziehungsinstanz Hitlerjugend (UNSERE HJ 2 (1936), H. 2, 6).

Bereits im Juli 1936 wurde jedoch eine totale Mitgliedersperre für die HJ, Bann K verhängt (UNSERE HJ 2 (1936), H. 7, 9). Weder in der Bundeszeitschrift noch in der Jugendzeitschrift des RBK gibt es dazu genauere Hinweise. Aus beiden Quellen geht jedoch hervor, daß der Sonderbann K der HJ bereits 1937, nach knapp zwei Jahren seiner Existenz, reichsweit wieder aufgelöst wurde. Angaben zu den Bannen B (Blinde) und G (Gehörlose) habe ich nicht ermitteln können. Es ist anzunehmen, daß die Auflösung der HJ, Bann K in engem Zusammenhang mit den Kriegsvorbereitungen stand. Für die nichtbehinderte »Staatsjugend« wurde die Mitgliedschaft in der HJ ab 1939 zur Pflicht (KAMMER/BARTSCH 1992, 90).[174]

Die Tatsache, daß die Eingliederung der körperbehinderten Jugendlichen in die Staatsjugendorganisation nicht automatisch erfolgte, sondern durch den RBK eigens erkämpft werden mußte, macht offensichtlich, daß körperbehinderte Jungen und Mädchen in der Ideologie des NS-Staates nicht als Teil der »gesamten deutschen Jugend« gesehen wurden. Die Sonderstellung, die körperbehinderte Jugendliche einnahmen, wird auch daran deutlich, daß ihre Eingliederung in die HJ erst im Jahr 1935 und in Form der »Sonderformation« erfolgte. Angesichts einer bereits bestehenden Mitgliederzahl der HJ von 3,5 Mio Ende 1934 (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 157) stellte der vom Reichsbund dem NS-Staat gegenüber in Aussicht gestellte Zuwachs an 75.000 »erbgesunden« körperbehinderten Mitgliedern einen unwesentlichen Faktor dar. Die Tatsache, daß die Verwertbarkeit dieser Jugendlichen aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen nur eingeschränkt möglich war, wird sich zusätzlich erschwerend auf ihre »Eingliederung« ausgewirkt haben.

Gerade im Zusammenhang mit dem Bemühen des Reichsbundes um die Zuführung der körperbehinderten Jugendlichen zur HJ wird die Verstrickung des Bündnisses mit dem NS-Regime und seine Position als Handlanger besonders deutlich. Die Eingliederung der körperbehinderten Mädchen und Jungen erfolgte um den Preis der Abwendung von einem Teil ihrer Identität und zwar auf physischer und psychischer Ebene.

4.3 Mitgliederentwicklung

Die Mitgliederentwicklung des Reichsbundes der Körperbehinderten in der Zeit von 1933 bis 1945 weist auf problematische Bereiche innerhalb der nationalsozialistischen Fachorganisation der Körperbehinderten hin. So läßt die Durchsicht und Auswertung der Bundeszeitung indirekt auf die andauernde Schwierigkeit des Bundes schließen, das erklärte Ziel, Sammelbecken für alle Körperbehinderten im »Dritten Reich« zu werden, tatsächlich umzusetzen.

Im März 1933 - also noch vor seiner »Gleichschaltung« - lag die Mitgliederzahl des Reichsbundes der Körperbehinderten mit 6.000 Personen gleich hoch wie in den Jahren zuvor. Die Zahl der Aktiven verteilte sich auf zehn Landesverbände und insgesamt 43 Ortsgruppen (WULFF 1933, 2). Doch bereits im August 1933 wies der Geschäftsbericht des RBK eine Zahl von neun neu gegründeten Ortsgruppen sowie drei neuen Landesverbänden - Pommern, Westfalen und Saarland - aus (WITTE 1933, 68). Genaue Zahlen werden jedoch nicht genannt, und grundsätzlich ist festzuhalten, daß die Aussagen in der Bundeszeitschrift bezüglich der Mitgliederentwicklung des Reichsbundes seit seiner »Gleichschaltung« gegensätzlich sind. Da keine anderen Quellen vorliegen, ist es schwierig, die Ergebnisse meiner Lektüre in Relation zu anderen zeitgenössischen Aussagen zu setzen. Unter der Prämisse, daß die Geschichte und Entwicklung des RBK in der Zeit des NS jedoch nur einen Ausschnitt aus dem gesamten Spektrum körperbehinderter Menschen repräsentiert, die in der Zeit des NS gelebt und überlebt haben, erscheint es mir dennoch sinnvoll, die Problematik der Mitgliederentwicklung auf der Basis der Bundeszeitschrift rein phänomenologisch nachzuzeichnen und zu problematisieren.

Während in der Bundeszeitung 1934 zunächst ein starker Anstieg und ein Zuwachs an Landesverbänden und Ortsgruppen als Folge der »Gleichschaltung« des RBK behauptet wurde (KB 4 (1934), 26; KB 4 (1934), 35), betonte der körperbehinderte Parteigenosse PIETZ im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Reichsbundes 1936 in selbstkritischer Absicht, daß sich der RBK - im Gegensatz zu anderen Organisationen - mit der »Gleichschaltung« nicht vergrößert habe (PIETZ 1936, 1).

Wie in der Deutschen Arbeitsfront (DAF), der nationalsozialistischen Einheitsorganisation für Arbeiter, Angestellte, Handwerker, Gewerbetreibende und Unternehmer, war die Mitgliedschaft in der Dachorganisation der Körperbehinderten freiwillig. Im Unterschied zur DAF, der größten Massenorganisation des nationalsozialistischen Staates, drohten den Körperbehinderten, die nicht in den RBK eintraten, jedoch keine massiven Sanktionen. Während Arbeiter und Angestellte, die den Eintritt in die DAF verweigerten, z.B. mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes konfrontiert wurden (KAMMER/BARTSCH 1992, 47), stand dem RBK kein vergleichbar geeignetes und wirksames Druckmittel zur Verfügung. Zwar hatten die Richtlinien zur Arbeit des Bundes die persönliche Werbung neuer Mitglieder zur Pflichtaufgabe der bereits Organisierten erklärt (KB 4 (1934), 38), der RBK war jedoch im wesentlichen darauf angewiesen, den Eintritt der Unorganisierten mittels moralischer Appelle und Verurteilungen in den Bund zu bewerkstelligen.

Augenscheinlich genoß der RBK in der öffentlichen Meinung einen schlechten Ruf. Darauf läßt sich indirekt in einem Artikel der Bundeszeitung aus dem Jahre 1937 schließen, dessen Autor sich für die Werbung körperbehinderter Beamter aussprach, um das »Ansehen des RBK in der Öffentlichkeit zu stärken und ihm zu befähigten ehrenamtlichen Mitarbeitern zu verhelfen.« (KB 7 (1937), 2)

Die Tatsache, daß die Werbung neuer Mitglieder nicht mehr »unter dem Gesichtswinkel der Vorteile, die der Bund ihm [dem Körperbehinderten] bietet, sondern mit dem Hinweis auf die Pflicht erfolgte, die er seinem eigenen und dem Schicksal seiner Gefährten gegenüber hat« (KB 4 (1934), 38) und die Mitarbeit ehrenamtlich verrichtet wurde, mußte die Mitgliedschaft im RBK als unattraktiv erscheinen lassen. Hinzu kam möglicherweise die berechtigte Angst körperbehinderter Menschen vor der Erfassung durch den Bund, die die Identifizierung und Zuordnung als körperbehinderte und damit »minderwertige« Person eindeutig und unwiderruflich machte. Für diese Annahme spricht die Erörterung von möglichen Vorbehalten gegen den RBK-Eintritt in der Bundeszeitung. In diesem Zusammenhang weist ein unbekannter Verfasser darauf hin, daß RBK-Werber oft als taktlos erlebt wurden, weil sie die Behinderung des oder der Betroffenen durch den Werbeversuch offensichtlich gemacht hatten (KB 5 (1935), 148f). Zwar interpretierte der RBK die Neigung, die eigene Behinderung nicht zu betonen, als persönliche Schwierigkeit des einzelnen, es spricht jedoch einiges dafür, daß die Zurückhaltung hinsichtlich des Eintritts in den Bund auch durch die Angst vor Erfassung und möglichem Zugriff auf die eigene Person begründet war.

Das schlechte Ansehen des Reichsbundes spiegelte sich teilweise auch in der Wahrnehmung körperbehinderter Menschen wider, die den RBK als cliquenhaften, bedeutungslosen Zusammenschluß mit isolierter Position sahen. Diese Haltung wird in einem Artikel in der Bundeszeitung indirekt deutlich, in dem sich der Autor gegen den Vorwurf der »Cliquenbildung« und Absonderung ausspricht (KB 6 (1936), 2).

Im Gegensatz zu den offensichtlich vorhandenen Vorbehalten gegenüber dem Bündnis stellten die Funktionäre des RBK die Mitgliedschaft der Körperbehinderten als einen Akt der moralischen Verpflichtung heraus. Sie äußerten die Überzeugung: »Es ist eine der Errungenschaften des RBK, daß sich innerhalb des Dritten Reiches alle Körperbehinderten als vollwertige Volksgenossen gleichwertig, gleichrangig, überall mit einreihen können.« (KB 5 (1935), 148) Zugleich betonte der Bund jedoch, daß nicht er auf seine zukünftigen Mitglieder zugehe, sondern für jeden einzelnen die Verpflichtung bestehe, sich aus eigener Initiative in den RBK einzugliedern (KB 6 (1936), 3).

Den propagandistischen Forderungen scheint jedoch nur eine kleinere Anzahl körperbehinderter Menschen Folge geleistet zu haben. Faktisch gelang es dem Bund in der Stabilisierungsphase des NS von 1933 bis 1935 nicht einmal annähernd, alle Körperbehinderten im »Dritten Reich« zu erfassen.

Im Zuge des zweiten Vierjahresplanes, der auf die Vorbereitung des Krieges abzielte, wurde der Reichsbund mit Beginn des Jahres 1936 erneut umstrukturiert. In diesem Zusammenhang erinnerten die neu eingesetzten Funktionäre alle Körperbehinderten wiederholt an deren Pflicht, sich dem Bund anzuschließen. Gemäß der Grundsätze, »Arbeit Körperbehinderter an Körperbehinderten im Sinne des Nationalsozialismus ist für jeden verantwortungsbewußten und einsatzbereiten Körperbehinderten sittliche und völkische Pflicht« (KB 6 (1936), 2) und »Der RBK treibt Arbeit Körperbehinderter an Körperbehinderten zum Segen des ganzen deutschen Volkes« (ebd.), erging die Aufforderung an alle Mitglieder, überall für die Arbeit des Bundes zu werben. Im Sinne zielgerichteter und systematischerer propagandistischer Beeinflussung körperbehinderter Menschen im NS wurde der neue Zuständigkeitsbereich »Presse und Propaganda« geschaffen, den der körperbehinderte Dr. jur. Otto L. STRACK, ein überzeugter Nationalsozialist, mit großem Engagement ausfüllte. Er propagierte die Zugehörigkeit zum RBK als eine Angelegenheit, die dem eigenen Interesse ebenso dienlich sei wie dem der Volksgemeinschaft, da der RBK das Ziel verfolge, »den gekräftigten und berufsvorgeschulten Körperbehinderten in den Arbeitsprozeß einzuschalten.« (KB 6 (1936), 1)

Wie bereits nach der »Gleichschaltung« des Bundes, so konstatierten die neuen Funktionäre auch im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des RBK zunächst Werbeerfolge im Sinne rasch wachsender Mitgliederzahlen. Genaue Angaben finden sich in der Bundeszeitung jedoch nicht (KB 6 (1936), 4). Obwohl der Bund hervorhob, daß die Arbeit des RBK allen »würdigen Behinderten« (PIETZ 1936, 1) diene und der Körperbehinderte als »wertvolles, erbgesundes Mitglied« (ebd.) für den RBK gewonnen werden solle, blieb das Problem mangelnder Mitgliederzahlen bestehen. So beklagte der Bund noch 1937 die gleichbleibende Schwierigkeit, geeignete Amtsträger und Mitarbeiter zu finden. Der Grund läge darin,

»daß gerade diejenigen behinderten Volks- oder Parteigenossen, welche sich in einer gesicherten Stellung befinden, für eine ehrenamtliche Mitarbeit zum Wohle der leidenden Mitmenschen und damit zum Wohle der Allgemeinheit eine auffällige Zurückhaltung üben.« (KB 7 (1937), 2)

Für den Zeitraum zwischen 1937 und 1939 finden sich keine weiteren Zahlen zur Entwicklung der Mitgliederzahlen im Reichsbund. Erst für 1940 liegt eine weitere Angabe vor. Im Zusammenhang mit einer Übersicht über den Aufbau und die Organisation der »Krüppelfürsorge« in Deutschland bezifferte der Geschäftsführer der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums, ECKHARDT, die Zahl der Mitglieder des RBK mit 34.000 Personen.

Organisation und Mitgliederzahlen des RBK im Jahr 1940

ECKHARDT, Hellmut: Aufbau und Organisation der Krüppelfürsorge Deutschlands. Berlin 1940a, 13.

Reichsbundesleitung mit Reichsgeschäftsstelle

Gaubünde

Kreisbünde

Ortsbünde

Mitglieder

 

34

ca. 500

ca. 500

34.000

Es ist schwierig, diese Zahl zu interpretieren, denn letztlich läßt sich die Gesamtzahl körperbehinderter Menschen, auf die sie sich bezieht, anhand der vorliegenden Quellen nicht eindeutig bestimmen. Geht man von der im Rahmen der Reichsgebrechlichenzählung von 1925/26 ermittelten Zahl von insgesamt 122.579 Körperbehinderten aus, deren Behinderung von Geburt bzw. Kindheit an bestand[175], dann hatte der RBK im Jahre 1940 etwa ein Viertel aus dem Kreis dieser Körperbehinderten erfaßt. Allerdings umfaßt diese Zahl sowohl die »Körperlich-Leicht-« und »Körperlich-Schwer-Behinderten« als auch die Personen, die in der Statistik von 1925/26 als Körperbehinderte mit angeborenen Gebrechen ausgewiesen wurden. Da keine Zahlen darüber vorliegen, wie viele Körperbehinderte der »produktiven Krüppelfürsorge« des NS-Staates tatsächlich zugeordnet bzw. wie viele davon ausgeschlossen wurden, ist der Wert dieser Aussage zweifelhaft.

Hinzu kam, daß mit der Annexion Österreichs und des Sudetenlandes 1938 die dortigen Vertretungen Körperbehinderter in den RBK eingegliedert worden waren, die Gesamtzahl der Körperbehinderten also entsprechend zugenommen hatte.

Vor dem Hintergrund des Anspruches, Sammelbecken und Fachorganisation für alle Körperbehinderten zu sein, dokumentierte die Zahl von 34.000 Mitgliedern des RBK im Jahr 1940 eher das Scheitern des Bundes. Im Gegensatz zur DAF, die ja als berufsbezogene, quasi für nichtbehinderte Personen gedachte Fachorganisation die Entsprechung zum RBK darstellte (vgl. NEUBERT 1933, 65) und deren Mitgliederzahl bereits im März 1934 bei 14 Millionen, im Jahr 1942 bei 25 Millionen lag (KAMMER/BARTSCH 1992, 47), nahmen sich der Erfolge des RBK selbst in der Relation eher bescheiden aus. Vor diesem Hintergrund muß davon ausgegangen werden, daß der RBK nur einen Teil der leistungsfähigen und damit weniger gefährdeten körperbehinderten Menschen repräsentierte, die im NS-Staat gelebt haben.

Dabei ist über die genauen Lebensumstände dieses Personenkreises bisher nichts bekannt, es gibt weder schriftliche noch mündliche Quellen, die genauere Auskünfte zum Alltagsleben Körperbehinderter im NS geben. Grundsätzlich stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten des Überlebens, den Daseinsformen und Überlebensstrategien körperbehinderter Menschen in der Zeit des NS. Der Verzicht auf Unterstützung durch öffentliche Gelder scheint eine Existenzmöglichkeit gewesen zu sein, darauf deutet ein Zitat des RBK-Funktionärs Günther WILDE hin, der die verstärkte Werbung jener Mitglieder propagierte, »die aus einer verständlichen Überschätzung ihres Könnens mit allen Dingen des Lebens fertig zu werden glauben, oder solchen, die infolge ihrer durch traurige Erfahrungen bedingten Zurückhaltung selbst der öffentlichen Fürsorge verborgen bleiben.« (WILDE 1936, 3) Inwieweit die Existenz durch Unauffälligkeit, sei es durch ein von der Öffentlichkeit zurückgezogenes Leben, ein Leben im Versteck oder durch den Verzicht auf materielle Unterstützung, tatsächlich gesichert war, ist zum etzigen Zeitpunkt nicht eindeutig zu sagen. Einen garantierten Schutz vor Verfolgung, Verstümmelung und Vernichtung durch das NS-Regime gab es auch für körperbehinderte Menschen nicht.

Meine Recherchen haben bislang nur fragmentarische Hinweise auf das Spektrum der Lebensformen Körperbehinderter im NS ergeben. So wirft Otto PERL in einem zweiseitigen Lebenslauf ein kurzes Blitzlicht auf den Alltag in den Anstalten und spielt auf die dortige Tötungspraxis an.[176]

»Der Nazilandeshauptmann meiner Heimatprovinz Sachsen ordnete 1934 meine Verlegung nach der Pfeifferstiftung in Magdeburg-Cracau an. [...] War es schon unter den frühen zopfigen Verhältnissen für den Befürsorgten nicht leicht, als Mitglied der menschlichen Gesellschaft seine soziale Sonderart zu vertreten, in der Nazifürsorge war es geradezu lebensgefährlich, für den Schwerbehinderten, sich auf einen Rechtsstandpunkt in fürsorgerischen Dingen zu stellen. Denn die Henker Hitlers waren mit ihren ›Todeslisten‹ sehr eifrig am Werke. Mancher aus meiner Umgebung mußte den Weg zur Giftspritze gehen.« (PERL 1946a, 2)

Gabriel RICHTER (1991) belegt im Zusammenhang mit blinden Juden die Existenz eines Blindenghettos im KZ Theresienstadt (ebd., 22). In Bezug auf behinderte KZ-Häftlinge habe ich einen weiteren Hinweis gefunden, REICHMANN (1984, 209) erwähnt diesen Aspekt mit Bezug auf die Veröffentlichungen von KAUL (1979, 102f) und MITSCHERLICH (1978, 212ff). In einer weiteren Publikation wird die Hinrichtung eines politisch bzw. religiös verfolgten, körperbehinderten Mannes im Zuchthaus Brandenburg erwähnt (HAMMER 1956, 102).

Auch den Spuren widerständischen Handelns körperbehinderter Menschen ist noch nachzugehen.[177] In bezug auf blinde Menschen liegen hier bereits ausführlichere Forschungsergebnisse vor (DEUTSCHER VEREIN DER BLINDEN UND SEHBEHINDERTEN IN STUDIUM UND BERUF e.V., MARBURG 1991).

Die Tatsache, daß der Reichsbund trotz wiederholter propagandistischer Anstrengungen eine offensichtliche Mehrheit unter den Körperbehinderten und den Eltern körperbehinderter Kinder, nicht zum Eintritt in den Bund zu bewegen vermochte, kann auf ein gewisses Verweigerungspotential hindeuten. Über die unterschiedlichen Beweggründe, die im einzelnen zu einer Existenz abseits des RBK geführt haben mögen, ist damit noch nichts ausgesagt.

Im hierarchischen Gefüge des nationalsozialistischen Herrschaftssystems stellte der RBK eine eher unbedeutende Randerscheinung dar. Kontrolliert und sanktioniert wurde der Bund im wesentlichen durch die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums, insbesondere durch deren Geschäftsführer Hellmut ECKHARDT und den seit 1936 zum Reichswalter des RBK eingesetzten Dr. med. Otto WALTER. Otto PERL bezeichnete ECKHARDT in einem unveröffentlichten Manuskript aus dem Jahre 1946 als »Nazi« und »nazistischen Mediziner« (PERL 1946a, 1) und führte in diesem Zusammenhang weiter aus:

»Auf der Tagung der Deutschen Krüppelfürsorge in Frankfurt a.M. 1937 tobte der Referent der »Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums« im Hauptamt der NSV, der Nazist Dr. Eckhardt, gegen jede gemeinschaftliche Selbsthilfe der Körperbehinderten. Er fühlte sich berufen, das Erbe seiner Meister Biesalski und Würtz im Sinne nazistischer Fürsorgepolitik zu vollenden. Ihm und seinem Gesinnungsgenossen Dr. Walter, ebenfalls im Hauptamt der NSV, verdanken wir Körperbehinderte in erster Linie unsere völlige Rechtlosmachung im »Dritten Reich«, die Zerschlagung unserer wirtschaftlichen und kulturellen Bestrebungen 1933, den Raub unserer sauer ersparten Gelder durch die Nazis und die brutale Ausbeutung unserer Schicksalsgenossen in den Rüstungsbetrieben und den Büros der Nazikratie. Tausende dieser Gebrechlichen sind an Überarbeitung und Unterernährung elend zugrunde gegangen. Deshalb ist es die höchste Zeit, daß wir Körperbehinderte uns von den »Fürsorgern« vom Schlage des Herrn Dr. Eckhardt und Dr. Walter endgültig freimachen. Die Bekämpfung des Krüppeltums war für diese nazistischen Mediziner nur eine propagandistische Redensart ohne innere Wahrhaftigkeit. Ihnen lag es vielmehr daran, das Gebrechlichenelend im Deutschen Volke zu vervielfachen und an diesem reichgedeckten Tisch einen möglichst breiten Platz zu sichern.« (PERL 1946a, 1)

4.4 Menschen mit Körperbehinderungen zwischen Opferstatus und Mittäterschaft

Vor dem zeitgeschichtlichen Hintergrund des Nationalsozialismus habe ich Menschen mit Körperbehinderungen als historische und eigenständig handelnde Subjekte ins Blickfeld gerückt. Dabei standen die folgenden Fragen im Mittelpunkt meines Interesses: Wie ist die Betätigung des Reichsbundes der Körperbehinderten nach 1933 einzuordnen und einzuschätzen? Wo beginnt die politische Eigenverantwortung körperbehinderter Männer und Frauen? Inwieweit lassen sich die Begrifflichkeiten der »Täterschaft« und der »Mittäterschaft« auf das Handeln der Funktionäre und Mitglieder des Reichsbundes anwenden?

Die gesellschaftliche Situation körperbehinderter Menschen im Übergang von der Weimarer Republik in die Zeit des NS war grundsätzlich durch deren Status als Ausgesonderte, Ausgegrenzte gekennzeichnet. Aufgrund ihrer von Ungleichheit, Stigmatisierung und Diskriminierung geprägten gesellschaftlichen Stellung halte ich den Begriff der Täterschaft auf die Gruppe der körperbehinderten Funktionäre und Mitglieder des RBK für nicht anwendbar. Zum einen nahm der Reichsbund innerhalb der hierarchischen Struktur des NS-Staates eine untergeordnete und randständige Position ein. Zum anderen verfügten Funktionäre und Mitglieder, so sehr sie auch ihre nationalsozialistische Gesinnung demonstrierten, sich dem Regime anbiederten und bereitwillig unterwarfen, faktisch nur über begrenzten Zugang zu Möglichkeiten der Machtausübung und Beteiligung am nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Darüber hinaus gestaltete sich die Teilhabe des Reichsbundes am NS-Staat nicht nach dem Willen seiner Vertreter und Mitglieder, vielmehr richtete sie sich in erster Linie nach den Vorstellungen und Interessen der Reichsarbeitsgemeinschaft des Krüppeltums, der NSV und des NS-Regimes. Die Ausübung von Macht durch die körperbehinderten Funktionäre des Reichsbundes war prinzipiell auf andere Körperbehinderte und in eingeschränktem Maße auf die Eltern körperbehinderter Kinder begrenzt.[178]

Aus meiner Sicht bewegten sich die Handlungsweisen und Aktivitäten des Reichsbundes der Körperbehinderten im NS im Spannungsfeld zwischen Opferstatus und Mittäterschaft. Dabei ist zwischen den Funktionären des Bündnisses und den Mitgliedern insofern zu unterscheiden, als die Mittäterschaft der Funktionäre des RBK in den Quellen, die ich ausgewertet habe, deutlicher zutage tritt als dies auf der Ebene der Mitglieder der Fall ist.

In der ihnen aufgezwungenen Rolle als Objekte »krüppelfürsorgerischer« Bemühungen sehe ich die im RBK organisierten Funktionäre und Mitglieder grundsätzlich als Opfer des Denkens und Handelns der Professionellen. Im Zusammenhang mit der »Krüppelfürsorge« erschienen »Krüppel«, trotz der Bemühungen des Selbsthilfebundes um ein Subjekt-Subjekt-Verhältnis innerhalb der Fürsorge, weiterhin als Objekte, als Arbeitsgegenstände der Experten. Dieser Status wurde körperbehinderten Menschen im medizinisch-orthopädischen Bereich ebenso zugewiesen wie im Zusammenhang mit psychologisch-pädagogischen Maßnahmen. Auf der wissenschaftlichen Ebene dienten »Krüppel« darüber hinaus als Objekte der Projektion, mit deren Hilfe die professionell in der »Krüppelfürsorge« Tätigen ein »Fachwissen« entwickelten, das ihnen erneut als Legitimation für die gesellschaftliche Ausgrenzung Körperbehinderter diente (vgl. REICHMANN-ROHR 1988, 24). Mit der zunehmenden Institutionalisierung der »Krüppelfürsorge« in der Weimarer Republik entwickelte sich ein fest definiertes, von manifester Gewalt geprägtes, hierarchisches Betreuungsverhältnis zwischen Professionellen und »Betroffenen«, zwischen nichtbehinderten und körperbehinderten Personen, das sich im NS grundlegend verschärfte. Die Tatsache, daß körperbehinderte Menschen, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit, im Urteil der nichtbehinderten Individuen, der Gesellschaft und des Staates prinzipiell dem Kreis der »Minderwertigen« und »Ballastexistenzen« zugeordnet wurden und durch die Zuspitzung und »Verschärfung vorhandener Strukturen und Tendenzen, Vorstellungen und Handlungen« (REICHMANN-ROHR 1994, 35) im NS-Regime der Verstümmelung, Verfolgung und Vernichtung ausgesetzt waren, weist Menschen mit Körperbehinderungen den Status als potentielle und tatsächliche Opfer zu. Auch die Identifizierung der im RBK Organisierten mit der defektorientierten Sicht auf Behinderung sowie mit dem assimilativen Eingliederungskonzept kennzeichnet ihren Status als Opfer, indem sie die behauptete Überlegenheit »gesunder« Menschen anerkannten und sich »freiwillig« dem fremden Willen, insbesondere dem der Professionellen in der »Krüppelfürsorge«, unterwarfen. Die Interpretation gesellschaftlicher Eingliederung als einseitige physische und psychische Anpassung an »Gesunde« leitete bereits in den ersten zwei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts einen autoritären Erziehungsprozeß ein, der die Bereitschaft zur Unterwerfung körperbehinderter Menschen unter den NS-Staat beförderte.

Im Unterschied zu Udo SIERCK sehe ich körperbehinderte Menschen im Zusammenhang mit der Existenz und den Aktivitäten des Reichsbundes im NS jedoch nicht nur als passive Opfer, die in bloßer Anpassung an Nichtbehinderte bzw. an die Vorgaben der »Krüppelfürsorge« handelten (SIERCK 1988; 1990; 1992a). In der Tendenz führt SIERCK das Handeln des RBK im NS auf die Mechanismen der Unterdrückung körperbehinderter Menschen zurück. So macht er z.B. die gesellschaftlichen Zwänge dafür verantwortlich, daß »Selbsthilfegruppen der Behinderten Fehlschritte [machten], wie sie beim ›Reichsbund der Körperbehinderten‹ sichtbar werden und die Distanz von Opfer und Täter verringern.« (SIERCK 1990, 189) Im Zusammenhang mit dem Anschluß der Hamburger Ortsgruppe des RBK an das NS-Regime betont SIERCK, daß die neuen Vorsitzenden

»keine vom Nationalsozialismus begeisterten Kämpfer sind, sondern Krüppel, die die Mechanismen von Anbiederung und Unterwürfigkeit übernommen haben, die zwischen den Zeilen ihre vorsichtige Genugtuung zu erkennen geben, endlich offiziell an hochrangige Politiker herantreten zu dürfen.« (SIERCK 1990, 193)[179]

Diese Sicht auf das Handeln des Reichsbundes ist jedoch lediglich geeignet, psychologische Mechanismen verständlich zu machen, politisch eigenverantwortliches Handeln spricht sie den Funktionären und Mitgliedern des RBK ab. Auf diese Weise werden körperbehinderte Menschen erneut in die Opferposition gedrängt, der Blick auf diese Personengruppe als eigenständig handelnde und Verantwortung tragende Subjekte bleibt ebenso verstellt wie die Frage nach ihrer möglichen Beteiligung am NS-Unrechtssystem.

Im Unterschied zu dieser Position sehe ich die Betätigung und die Äußerungen des Reichsbundes durchaus als - in begrenztem Rahmen - gelungenen Versuch der aktiven Teilhabe am NS-Regime. So waren die Vertreter und Mitglieder des RBK bereit, das soziale Bedürfnis, dazuzugehören und das Ziel, »aus der Objektrolle heraus[zu]kommen« (SIERCK 1992, 12), durch die Abgrenzung von jüdischen Körperbehinderten, von erbkranken und weniger leistungsfähigen Körperbehinderten und nicht zuletzt von geistig behinderten Menschen zu befriedigen. Gerade der propagandistische Einsatz des RBK für die Anwendung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses auf den Kreis der eigenen Mitglieder stützte den NS-Staat und seine Verbrechen, in deren Mittelpunkt die körperliche Gewaltanwendung als Kern des Gesundungsprogrammes stand. Als Organ der Kontrolle, der Überwachung und der propagandistischen Führung der Körperbehinderten im »Dritten Reich« ließen sich die Funktionäre und Mitglieder des Reichsbundes für die Zwecke des NS-Regimes funktionalisieren. Neben einer Vielzahl pronationalsozialistischer Stellungnahmen und Loyalitätsbekundungen in der Bundeszeitschrift trug der RBK insbesondere im Rahmen seiner Jugendarbeit zur fortgesetzten und zugespitzten Unterdrückung körperbehinderter Menschen bei. Im Interesse der Anerkennung Körperbehinderter als »Vollwertige« und der Suche nach Teilhabe an Gesellschaft und Staat paßte sich der Bund den Anforderungen und Zuschreibungen nichtbehinderter Menschen, insbesondere denen der in der »Krüppelfürsorge« Tätigen an und übernahm den ihm zugewiesenen Platz im hierarchischen Gefüge des NS-Staates. In Anlehnung an Christina THÜRMER-ROHR (1989), die nach dem weiblichen Beitrag zur nationalsozialistischen Herrschaft fragt, interpretiere ich die Verquickung von Interessen körperbehinderter Menschen und den Interessen der in der »Krüppelfürsorge« Tätigen ebenso als Zustimmung zu den nationalsozialistischen Verbrechen wie die Übernahme der dem RBK durch »Krüppelfürsorge« und NS-Staat zugewiesenen Rolle. Durch die Abgrenzung gegenüber »Nichtariern«, rassisch »minderwertigen« und leistungsunfähigen Körperbehinderten sowie geistig Behinderten stimmten die Funktionäre und Mitglieder des RBK faktisch der Hierarchisierung und Auslese der Schwächeren zu und traten als Mittäter und Mittäterinnen hervor. Sicherlich existierten für die im Reichsbund organisierten körperbehinderten Männer und Frauen nur wenige Möglichkeiten, sich gegen das NS-Regime zu stellen. Für die demonstrative pronationalsozialistische Haltung des RBK gab es jedoch keine Veranlassung. [180]



[147] Dr. phil. Georg HEERDE war Mitglied des SBK seit 1920. In den Jahren 1923 bis 1929 hatte er das Amt des 1. Vorsitzenden des Bundes inne gehabt. 1929 legte er dieses Amt jedoch wegen Arbeitsüberlastung nieder. HEERDE war Verfasser der Schrift »Der Krüppel und die Reichsfürsorgeverordnung unter besonderer Berücksichtigung der ländlichen Gebiete«. Berlin 1925.

[148] Ernst MANN war das Pseudonym des Schriftstellers Gerhard HOFFMANN. Zu den Veröffentlichungen MANNs zählen u.a.: »Die Moral der Kraft« (1920); »Die Erlösung der Menschheit vom Elend« (1922); »Die Wohltätigkeit als aristokratische und rassenhygienische Forderung« (1924); »Die Gattenwahl in den guten Familien. Ein Mahnwort an die deutschen Ärzte und Führer [1927].

[149] Es handelte sich dabei um Wilhelm im SPRING aus Essen, Karl SCHÖLZEL aus Oels, Georg Karl KRAUSS aus München und Lisa WETZEL aus Chemnitz.

[150] Die Organisationen der NSDAP wurden mit der Durchführungsverordnung zum »Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat« vom 29.3.1935 in »Gliederungen« und »Angeschlossene Verbände« unterteilt. Zu den Gliederungen zählten die SA, die SS, das NSKK (Nationalsozialistisches Kraftfahrkorps), die Hitlerjugend, der NSD-Studentenbund, die NS-Frauenschaft und der NSD-Dozentenbund. Die Gliederungen waren Teile der Partei. Zu den angeschlossenen Verbänden gehörten der NSD-Ärztebund, der Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (ab 1936 NS-Rechtswahrerbund), der NS-Lehrerbund, die NSV, die NS-Kriegsopferversorgung, der Reichsbund der Deutschen Beamten, der NS-Bund Deutscher Technik und die Deutsche Arbeitsfront einschließlich der NS-Gemeinschaft KdF (Kraft durch Freude). Die Verbände waren nicht mit der Partei identisch, in der Mehrzahl handelte es sich um eingetragene Vereine mit eigenem Vermögen. Sie unterstanden jedoch der Finanzaufsicht der NSDAP (KAMMER/BARTSCH 1992, 83; SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 297).

[151] Erich HILGENFELDT war seit 1929 Mitglied der NSDAP und zunächst als deren Kreisleiter, dann als Gauinspekteur in Berlin tätig (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 296). HILGENFELDT, der sich insbesondere der Unterstützung des Berliner Gauleiters und Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph GÖBBELS erfreute, wurde im März 1933 zum neuen Leiter der NSV ernannt (SACHSSE/TENNSTEDT 1992, 111). ür nähere Angaben zur Person Erich HILGENFELDT verweisen SACHSSE/TENNSTEDT (1992) auf die Veröffentlichungen von DE WITT (1972), VORLÄNDER (1986) und HANSEN (1991).

[152] Die Organisationen der Blinden, Gehörlosen und Schwerhörigen waren der Reichsdeutsche Blindenverband e.V., der Reichsbund der Deutschen Schwerhörigen und der Reichsverband der Gehörlosen Deutschlands (Regede) e.V..

[153] Im einzelnen waren dies die Bereiche Gemeinschaft, Gesundheitsführung, Versorgung mit Behelfsmitteln, Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsbeschaffung, Versorgung von Schwerstbehinderten, Beeinflussung der Gesetzgebung, Versammlungen, Bildungsbestrebungen, Gemeinschaftsarbeit, Jugendarbeit und Organisation und Werbung.

[154] Auf das konflikthafte Verhältnis zwischen der Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums und Reichsbund deuten verschiedene Äußerungen ECKHARDTs hin (KB 7(1937b), 1; ZFK 28 (1935), 46). Faktisch reichten die Ursachen des problematischen Verhältnisses zwischen »Krüppelhilfe« und »Selbsthilfe« bis in die Weimarer Zeit zurück. ECKHARDT warf dem Reichsbund vor, er habe die von der »Krüppelfürsorge« gewollte Mitarbeit des Zusammenschlusses verweigert und sich statt dessen einseitig für die Rechte der Körperbehinderten eingesetzt, ohne gleichzeitig deren Pflichten zu berücksichtigen. »Er [der SBK] wurde geradezu ein Gegner der Krüppelfürsorge und erschöpfte seine Arbeit in einem Kampf um Rechte für seine Mitglieder auf Kosten der Allgemeinheit.« (ECKHARDT 1937b, 1)

Trotz der Bestimmung des Reichsbundes zur nationalsozialistischen Organisation für alle Körperbehinderten hatte die Reichsarbeitsgemeinschaft zur Bekämpfung des Krüppeltums innerhalb ihrer Anstalten weiterhin eigene »Krüppelvereine« gegründet und sich damit in Konkurrenz zum RBK begeben. Der RBK scheint insbesondere dieses Verhalten mehrfach kritisiert zu haben (ECKHARDT 1935a, 46). Im Zuge der Bestrebungen um engere Zusammenarbeit wurde den »Krüppelanstalten« schließlich die Neugründung von Vereinen ehemaliger Insassen untersagt (ECKHARDT 1935a, 46). Seitens des RBK sollten im Gegenzug »unsachliche Angriffe [...] auf die Arbeit der Krüppelanstalten in Versammlungen und Presse unterbleiben. Das gemeinsame Ziel der Ertüchtigung Körperbehinderter zu nützlicher Arbeit im Dienste unseres Volkes soll das einigende Band sein.« (ECKHARDT 1935a, 46)

[155] Die Denkschrift ist weder in der Zeitschrift des Reichsbundes noch im Fachorgan der »Krüppelfürsorge« abgedruckt.

[156] ECKHARDT bezog sich in diesem Beispiel auf einen einarmigen, 25-jährigen Mann, der sich zunächst um Unterstützung an den RBK gewandt hatte. Im einzelnen ist der »Fall« nachzulesen in: DER KÖRPERBEHINDERTE 7 (1937a), 3.

[157] BRILL (1994) wertet MANNs Veröffentlichungen im Rahmen der »Euthanasie«-Diskussion als relativ unbedeutend, weist jedoch darauf hin, daß die Äußerungen des Autors möglicherweise stellvertretend für die Auffassung großer Bevölkerungskreise standen.

[158] KRAEMER, Rudolf: Kritik der Eugenik. Vom Standpunkt des Betroffenen. Hg. vom Reichsdeutschen Blindenverband. Berlin 1933.

[159] Rudolf KRAEMER, der als Dr. phil. et. Dr. jur. promoviert hatte, war 1933 als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Reichsdeutschen Blindenverband tätig. KRAEMERs »Kritik der Eugenik« wurde zwar innerhalb der Blindenverbände positiv aufgenommen, er fand aber keinerlei offene Unterstützung in der Ablehnung der Zwangssterilisation bei seinen Mitstreiterinnen und Mitstreitern. Vielmehr wurde er nach der Veröffentlichung seiner Schrift immer mehr in die Isolation gedrängt und schließlich gezwungen, seine Ämter im Reicsdeutschen Blindenverband niederzulegen (vgl. RICHTER 1990, 182). Zur Person KRAEMERs und zu seiner Schrift siehe auch: BOCK 1986, 279f; BRILL 1994, 286-290; RICHTER 1991, 24-26.

[160] Das Gesetz versagte erbkranken Körperbehinderten die Bewilligung eines Ehestandsdarlehens.

[161] Es handelte sich hier um den Spitzenverein der Selbsthilfeverbände der Blinden.

[162] Eine kritische Würdigung dieser Überlegung würde an dieser Stelle zu weit führen.

[163] Meiner Ansicht nach stellt die jeweilige Beeinträchtigung für die von Geburt oder früher Kindheit an Körperbehinderten tatsächlich zunächst ein Merkmal der Person unter vielen anderen Merkmalen dar. Solange ein körperbehindertes Kind noch kein Bewußtsein davon hat, daß seine gesamte Person, seine Lebensperspektiven von den Personen seiner näheren und weiteren Umgebung negativ gewertet werden, solange wächst es gleichsam ganz »natürlich«, also ungehindert und unbelastet damit auf und lotet seine Möglichkeiten und Grenzen aus. Für Menschen, die von Geburt oder früher Kindheit an körperbehindert sind, gibt es keine Vergleichsebene zwischen der Existenz als Person mit bzw. ohne das Merkmal Behinderung wie sie für jene Menschen besteht, die beide Formen der Existenz kennenlernen. Das bedeutet, von Geburt oder früher Kindheit an behinderte Menschen haben - im Gegensatz zu den Projektionen, die an sie herangetragen werden - keinen Verlust zu betrauern. Zwar trifft die Feststellung von Mounira DAOUD-HARMS (1988) zu, »daß der Ausfall von Körperfunktionen mit Entbehrungen verbunden ist, die uns persönlich schmerzen und die wir persönlich verarbeiten müssen« (ebd., 346), aber abgesehen von dieser Tatsache wirken sich erst die abwertenden und verächtlichen Reaktionen der Umgebung »behindernd« aus und sind als die eigentlichen Ursachen individuell erlittenen Schmerzes, traumatischer und Trauer provozierender Erfahrungen im Leben von Geburt oder früher Kindheit an körperbehinderter Menschen anzusehen.

[164] Hans von TSCHAMMER UND OSTEN (1892-1933; Selbstmord) war Staatssekretär im Reichsinnenministerium und Reichssportführer. Seit 1929 gehörte er der NSDAP als Mitglied an. Im Januar 1931 wurde er zum SA-Standartenführer befördert, im März 1932 stieg er zum SA-Gruppenführer auf. Im Januar 1934 wurde von TSCHAMMER UND OSTEN zum Leiter der Sektion Sport in der NS-Gemeinschaft »Kraft durch Freude«. Er starb am 25. März 1943 (WISTRICH 1983, 278f).

[165] Vgl. FÜRSORGE-JAHRESBERICHT des Reichsbundes der Körperbehinderten für das Jahr 1936. In: KB 7 (1937), 2-3 sowie FÜRSORGE-JAHRESBERICHT des Reichsbundes der Körperbehinderten für das Jahr 1937. In: KB 8 (1938), 2.

[166] HEISS , Frohwalt: Körperbehinderte im Wasser : Erfahrungen aus Schwimmkursen. In: KB 6 (1936), 3-5; MATTHES, Siegfried: Schwimmen trotz Gebrechen. In: KB 9 (1939), 14-15; NEDDEN, Julius zur: Körperliche Bewegung und Ausgleichshandlung. In: KB 7 (1937), 2-3; STALM ANN, A. [?]: Sport und Charakter. In: KB 8 (1938), 7-8; STRACK; Otto L.: Körperbehinderte beim Tischtennis. In: KB 9 (1939), 15; ders.: Was eiserner Wille vermag : Der Einbeiner als Betriebssportwart. In: KB 9 (1939), 14-15; Wandre dich gesund! Mahnwort an unsere im Gehen unbehinderten Mitglieder. In: KB 9 (1939), 14

[167] HELD verwendet in diesem Artikel überwiegend den Begriff »Unbehinderter« zur Bezeichnung von Menschen ohne Behinderungen, einmal spricht er jedoch auch von »Nichtbehinderten« (HELD 1935, 55).

[168] Bei einem »Selbstfahrer« handelt es sich um einen Rollstuhl, der mit zwei Armhebeln in Bewegung gesetzt wird

[169] Es handelte sich dabei um den ersten Sportverein Körperbehinderter in Deutschland,

[170] Das Gebiet bezog sich auf die Erfassung der männlichen Jugendlichen in der Hitlerjugend, dieser Organisationseinheit entsprach auf der weiblichen Seite der HJ der Obergau.

[171] Mit dem Kürzel »HJ« wurde insbesondere die Organisation der 14- bis 18jährigen Jungen in der Hitlerjugend bezeichnet. Die HJ umfaßte jedoch das Deutsche Jungvolk, DJ, als Organisation für die 10- bis14jährigen Jungen und die Hitlerjugend, HJ, für die 14-18jährigen Jungen sowie den Jungmädelbund, JM, für die 10- bis 14jährigen Mädchen, den Bund Deutscher Mädel, BDM, für die 14-18jährigen Mädchen sowie das BDM-Werk ›Glaube und Schönheit‹ für die 17 bis 21jährigen Mädchen (KAMMER/BARTSCH 1992, 91f; 95).

[172] Zur Organisation der Hitler-Jugend und der angeschlossenen Jugendverbände vgl. die Übersicht in KAMMER/BARTSCH 1992, 92.

[173] UNSERE HJ. Amtliches Organ der Reichsführung der Körperbehinderten HJ 1 (1935)-3 (1937). Ab Heft 3 im April 1936 lautete der Untertitel »Nachrichten der körperbehinderten Hitler-Jugend (Bann K)«.

[174] Die insgesamt 8.870.000 jugendlichen Mitglieder wurden während des Zweiten Weltkrieges zur Übernahme einer Reihe von Funktionen verpflichtet. Dazu zählten u.a. die verschiedensten Sammlungen, z.B. für das Winterhilfswerk, Hilfsdienste bei Partei und Wehrmacht, Aufräumungsarbeiten nach Bombenangriffen, Landeinsatz und Erntehilfe u.v.m. Die Jungen wurden zuletzt als Flakhelfer eingesetzt (vgl. KAMMER/BARTSCH 1992, 94).

[175] Ich beziehe mich auf die in der Statistik gemachten Angaben der Rubrik »Lebensalter der Gebrechlichen bei Eintritt des Gebrechens (Deutsches Reich ohne Baden)« (DIE GEBRECHLICHEN IM DEUTSCHEN REICH, nach der Zählung von 1925/26, Berlin 1931, 8).

[176] Von 1926 bis 1934 lebt Otto PERL im Wichernhaus in Altdorf bei Nürnberg.

[177] Die von mir rekonstruierte Biographie der bisher unbekannten Pädagogin Hilde WULFF (1898-1972) stellt einen Beitrag zu diesem Themenkomplex dar. Die Veröffentlichung ist in Vorbereitung.

[178] Über das Machtverhältnis körperbehinderter Männer gegenüber behinderten und nichtbehinderten Frauen kann ich auf der Basis der mir zur Verfügung stehenden Quellen keine näheren Angaben machen.

[179] Vgl. dazu ebenso SIERCK 1988, 72.

[180] So wird am Beispiel der Biographie Hilde WULFFs deutlich, daß Resistenz und Widerstand auch zu den Möglichkeiten zählte, die körperbehinderte Menschen in der Zeit des NS ergriffen haben

Schlußbetrachtung

Der Blick auf einen Ausschnitt aus der Sozial- und Alltagsgeschichte körperbehinderter Menschen hat gezeigt, daß »Krüppel« jenseits der historisch gewachsenen und tradierten Zuweisung der Objektrolle durch Professionelle auch als Subjekte ihrer eigenen Geschichte in Erscheinung getreten sind. Dabei steht das Engagement des Selbsthilfebundes in der Weimarer Republik für den historisch ersten Versuch körperbehinderter Menschen, sich der Fremdbestimmung und dem Zugriff der Professionellen auf ihre physische und psychische Identität zu widersetzen und in eine Kooperationsbeziehung zu den Vertretern der »Krüppelfürsorge« zu treten. Im Gegensatz zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Forschung und Diskussion ist der sozialpolitische Einsatz »Betroffener« für ihre Gleichstellung und für Konzepte der gemeinsamen Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen keine moderne Erscheinung, sondern reicht bis in die zwanziger Jahre zurück. Dabei ist die Tatsache, daß die Selbstäußerungen und der Anteil körperbehinderter Menschen an den aktuellen Bemühungen um eine »integrative« Erziehung ignoriert und/oder bagatellisiert werden, Ausdruck des nach wie vor bestehenden hierarchischen Verhältnisses zwischen Professionellen und »Betroffenen« und der fortgesetzten Ausgrenzung behinderter Menschen.

Es fällt auf, daß sich die Emanzipationsbewegung Körperbehinderter von Anfang an in enger Verbindung zur Entwicklung der »Krüppelfürsorge« vollzog und den theoretischen und praktischen Fürsorgekonzepten der Professionellen entgegenstand. Aufgrund der gesellschaftlichen Machtverhältnisse gelang es den Funktionären der »Krüppelfürsorge«, die institutionelle und strukturelle Ausgrenzung körperbehinderter Menschen als Humanität und Fürsorge im Sinne des Wohles der »Betroffenen« zu behaupten und gesellschaftlich durchzusetzen. Auf seiten körperbehinderter Menschen mündete das Scheitern der historisch ersten emanzipatorischen Bewegung mit der »Gleichschaltung« des Reichsbundes in die gezielte Suche nach Möglichkeiten der Teilhabe am NS-Regime. Die Identifizierung mit der Opferideologie des NS-Staates und die Übernahme der reduzierten, einzig auf den körperlichen Schaden ausgerichteten Sicht auf die Behinderung zog es nach sich, daß körperbehinderte Menschen ihre gesellschaftliche Eingliederung durch extreme Anpassungsleistungen an die Funktions- und Leistungsfähigkeit und die Ästhetik Nichtbehinderter zu erreichen glaubten. Damit trugen sie einerseits selbst zur Fortsetzung und zu einer makaberen Zuspitzung ihres Status als Objekte bei. Andererseits machten sich körperbehinderte Menschen im Rahmen des ihnen zugewiesenen Handlungsspielraumes als Subjekte ihrer eigenen Entwicklung im nationalsozialistischen Herrschaftssystem der Mittäterschaft gegenüber Schwächeren, ihren jüdischen Schicksalsgefährten und -gefährtinnen, körper- und geistig behinderten und seelisch kranken Menschen schuldig.

Gleichsam als Nebenprodukt förderte meine Forschungsarbeit eine weiteres aufschlußreiches Ergebnis zutage. Vor dem Hintergrund der Überlegung, daß der institutionelle und strukturelle Ausschluß körperbehinderter Menschen als Prozeß anzusehen ist, der über das Denken und Handeln von Personen unbeabsichtigt und beabsichtigt weiter getragen wird, erwies sich die Beschäftigung mit den Begrifflichkeiten als Symptom dafür, in welcher Weise sich dieser Tradierungsprozeß vollzieht und bis in die heutige Zeit hinein wirksam ist. So ist der neuen sozial- und sonderpädagogischen Fachliteratur zu entnehmen, daß die Bezeichnungen »Sonderpädagogik«, »Sondererziehung«, »Sonderkindergärten«, »Sonderschule«, »Sonderunterricht«, »Sonderklassen«, »Sonderbehandlung«, und »Aussonderung« aus neuerer Zeit stammen und erst seit Ende der 1960er Jahre gebräuchlich sind (HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK 1985, 260; LEXIKON DER SOZIALPÄDAGOGIK UND SOZIALARBEIT 1994, 428). Im Gegensatz zu diesem wissenschaftlichen Konsens zeigte mir das Studium der zeitgenössischen schriftlichen Quellen jedoch, daß alle angeführten Bezeichnungen spätestens seit den 1920er Jahren verwendet wurden und sich in der Zeit des NS - ähnlich wie der scheinbar nicht wertende Begriff »Körperbehinderte/r« - in zunehmendem Maße etablierten.[181] Während im Zeitraum von 1900 bis zum Ende der Weimarer Republik entscheidende Vorarbeiten für die systematische, fürsorglich begründete Ausgrenzung körperbehinderter Menschen geleistet wurden, war es der NS-Staat, der die Besonderung, z.B. im Zusammenhang mit dem Reichsschulpflichtgesetz von 1938, als individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit Körperbehinderten zwingend vorschrieb. Der veränderte sprachliche Umgang stand in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Entwicklung. Die bemerkenswerte fachwissenschaftliche Unkenntnis über die tatsächlichen historischen Wurzeln des behindertenpädagogischen Begriffsapparates wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang dieser Disziplinen mit der eigenen Geschichte. So ist die zeitliche Verkürzung und Verortung der Begriffe in die 1960er Jahre geeignet, den Eindruck scheinbarer Modernität in bezug auf sonderpädagogische Konzepte zu erwecken. Scheinbar frei von unerwünschtem historischem Ballast gelingt es so, das Selbstbild der Fürsorglichkeit und der lauteren Absichten in bezug auf die Sondererziehung behinderter Menschen aufrechtzuerhalten. Auf diese Weise besteht eine gewisse Immunität gegen historisch begründete kritische Einwände, die den wohlmeinenden Einsatz für Maßnahmen der institutionellen und strukturellen Ausgrenzung in Frage stellen könnten. Hier steht das »Fachwissen« in verblüffender Deutlichkeit für den gelungenen Versuch, die Aussonderungsgeschichte körperbehinderter Menschen durch das Ignorieren historisch verfügbarer Fakten zu verfälschen. Gleichzeitig bleibt der Status von Menschen mit Körperbehinderungen als Objekten standes- und berufspolitischer Interessen erhalten. Ähnlich wie im Zusammenhang mit der WÜRTZ'schen »Krüppelseelenkunde« erweist sich auch das Experten- und Expertinnenwissen heutiger Tage als nicht frei von Ideologie, die von der ökonomischen und psychologischen Bedürftigkeit der fürsorglich Tätigen als möglichen Motiven ihres Einsatzes ablenkt. Das Verhältnis zwischen nichtbehinderten Professionellen und Menschen mit Körperbehinderungen ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nach wie vor ein Subjekt-Objekt-Verhältnis. Mit dem Blick auf »Krüppel« als historische Subjekte und mit der Herstellung von geschichtlicher Erinnerung möchte ich mit meiner Arbeit zur Auflösung der gesellschaftlichen Einschränkungen für körperbehinderte Menschen beitragen.

Abkürzungen

Allgemein

a.a.o. am angegebenen Ort

ASFH Alice-Salomon-Fachhochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik

BDM Bund Deutscher Mädel

DAF Deutsche Arbeitsfront

ders. derselbe

dies. dieselbe

DJ Deutsches Jungvolk

DVFKF Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge

ebd. ebenda

GZVEN Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

HJ Hitlerjugend

HJ, Bann B Hitlerjugend, Bann Blinde

HJ, Bann G Hitlerjugend, Bann Gehörlose

HJ, Bann K Hitlerjugend, Bann Körperbehinderte

JM Jungmädelbund

KDF NS-Gemeinschaft »Kraft durch Freude«

NS Nationalsozialismus

NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei

NSKK Nationalsozialistisches Kraftfahrerkorps

NSV Nationalsozialistische Volkswohlfahrt

RBK Reichsbund der Körperbehinderten

SBK Selbsthilfebund der Körperbehinderten

Zeitschriften

KB Der Körperbehinderte

ND Nachrichtendienst des Bundes zur Selbsthilfe der körperlich Behinderten

ZFK Zeitschrift für Krüppelfürsorge

Archivalien

ARCHIV des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche Deutschlands, Berlin- ADW, CA 504a-d

ARCHIV des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg/i.Br.

BIBLIOTHEK für bildungsgeschichtliche Forschung, Archiv, Berlin

DEUTSCHE VEREINIGUNG für die Rehabilitation Behinderter e.V., Heidelberg

DEUTSCHES ZENTRALINSTITUT FÜR SOZIALE FRAGEN (DZI), Berlin

INTERESSENGEMEINSCHAFT KÖRPERBEHINDERTER, Dieburg

MEDIZINISCHE BIBLIOTHEK UND ARCHIV DES OSCAR-HELENE-HEIMS, Orthopädische Klinik, Berlin

NACHLASS HILDE WULFF, Hamburg-Volksdorf

STAATSARCHIV DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG

STAATSBIBLIOTHEK ZU BERLIN, Preußischer Kulturbesitz

Quellen und Literatur

Unveröffentlichte Quellen und Archivmaterial aus dem Nachlaß von Hilde Wulff

GRUHL, Marie: Zur Erziehung der Krüppelkinder : Unveröffentlichter Vortrag im Rahmen des Kongresses für Krüppelfürsorge vom 1.-3.9.1920. Einzelblatt

Unveröffentlichte Texte Hilde Wulffs

WULFF, Hilde: Aufgaben einer Organisation der Körperbehinderten : Vortrag vom 29.09.1927. Typoskript. 11 Seiten

WULFF, Hilde: Die Stellung des Krüppelkindes in den öffentlichen Volksschulen Berlins. Bearbeitet nach den Erhebungen des Landesjugendamtes Berlin [1930/31]. Typoskript. 18 Seiten. Anlagen: Fragebogen zur Ermittlung körperlich behinderter Kinder (Krüppel) in den öffentlichen Schulen. 1-2. Anlage 2: Beispiele der Fragebogen. 1-4

WULFF, Hilde: Die Arbeit des Reichsbundes der Körperbehinderten auf dem Gebiete der Jugendwohlfahrtspflege. Jugendleiterinnenbrief. Berlin am 22.03.1933. Typoskript. 7 Seiten

WULFF, Hilde: Lebenserinnerungen. Entwürfe. Handschr. Manuskr., Hamburg 1967. Typoskript. 25 Seiten

Unveröffentlichte Quellen aus dem Archiv des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche Deutschlands, Berlin

Quellen und Archivalien im Zusammenhang mit dem Selbsthilfebund der Körperbehinderten, Berlin

GRUHL, Marie: Schreiben zur Werbung von Bundesgefährten und -gefährtinnen. Berlin ohne Datum. [1919/20] 2 Seiten. ADW, CA 504a

HARMSEN, Hans: Otto-Perl-Bund - Selbsthilfebund der Körperbehinderten. Typoskript vom 2.11.1930. 3 Seiten. ADW, 504a

PERL, Otto: Was die Körperbehinderten wollen! Anlage III zum Schreiben an den Landrat des Kreises Torgau, Dezernat für Sozialfürsorge v. 02.04.1946a. ADW, 504a

PERL, Otto: Lebenslauf. Zschorna b. Wurzen, 19.08.1946b. 2 Seiten. ADW CA 504d

PROSPEKT. Der Bund zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten (Otto-Perl-Bund). o. D. [1921]. ADW, Ca 504a I

RASSOW, Hermann und PERL, Otto: Briefwechsel aus den Jahren 1906-1920. ADW, CA 504c

RASSOW, Hermann an Otto Perl am 18.07.1919. 2 Seiten. ADW, CA 504c

SCHREIBEN Ulbrich vom 9. Oktober 1919 an Direktor Füllkrug (Central-Ausschuß für die Innere Mission (IM)). 2 Seiten. ADW, CA 504a

SCHREIBEN des Central-Ausschuß für die Innere Mission vom 28. Februar 1928. 2 Seiten. ADW, CA 504a

TRAUERFEIER für Marie Gruhl. Rede von Herrn Konsistorialrat O. Gruhl, dem Bruder der Verstorbenen. Berlin 23.02.1929. 4 Seiten. ADW CA 504d

VORWÄRTS vom 07.12.1921. Was Krüppel schufen. Selbsthilfe der körperlich Behinderten. ADW, CA 504a

Veröffentlichte Quellen

Artikel Hilde Wulffs in den Publikationsorganen des Selbsthilfebundes und des Reichsbundes

Was Körperbehinderte ihren jugendlichen Gefährten helfen können. In: ND 5 (1924), H. 5, 2 Seiten, o. Seitennummerierung

Kann man seine Behinderung vergessen? In: ND 9 (1928a), 11

Zur Aussprache über die Gestaltung des Heimdienstes. In: ND 9 (1928b), 30

Berufsberatung. In: ND 9 (1928c), 40-41

Erholungsfürsorge. In: ND 9 (1928d), 86-87

Helfen. In: ND 10 (1929a), 137

Ferien. Aus dem Kinderheim »Arbeiterwohlfahrt« in Urdenbach am Niederrhein. In: ND 10 (1929b), 91-92

Tagung der Sozialen Krankenhausfürsorge. In: ND 11 (1930a), 100

Helen Keller 50 Jahre alt. In: ND 11 (1930b), 100

Unsere pädagogischen Aufgaben. In: ND 11 (1930c), 134-135

Spiele und Bücher für Kinder. In: ND 11 (1930d), 135-136

Die Aufgaben unseres Bundes in der Arbeit an Kindern und Jugendlichen. In: KB 2 (1932a), 2

Fürsorge für Krüppelkinder in Not. In: KB (1932b), 1 (Titelseite)

Arthur Schloßmann. In: KB 2 (1932c), 61-62

Aus der Erziehungsberatung an Krüppelkindern. In: KB 3 (1933), 1-3

Die Jugendfürsorge im Bunde. In: KB 4 (1934), 29-30

Monographien und Aufsätze vor 1945

ADLER, Alfred: Studie über Minderwertigkeit von Organen. München 1907

ADLER, Alfred: Über den nervösen Charakter. Grundzüge einer vergleichenden Individual- Psychologie und Psychotherapie. Frankf./a.M. 1912

ADLER, Alfred: Menschenkenntnis. Frankf./a.M. 1927

Aus dem Reichsjugend-Pressedienst. In: KB 5 (1935), 111

Aus der Mappe unserer Fürsorgearbeit. In: KB 9 (1939), 8-9

Aus der Reichsbundesleitung: Verstärkter Arbeitseinsatz von Körperbehinderten. In: KB 7 (1937), 3

Aus unseren Gliederungen. RBK-Groß-Berlin marschiert. In: KB 7 (1937), 4

Aus unseren Gliederungen. In: KB 8 (1938), 3-7

BERNDT, [?]: Deutschland kann auf keinen Volksgenossen im Arbeitseinsatz verzichten. In: KB 8 (1938), 3-5

Berufliche Ausbildung und Ertüchtigung von körperbehinderten Volksgenossinnen. In: Die Frau am Werk. Zeitschrift für die werktätige Frau in der Deutschen Arbeitsfront. Berlin 3 (1938), 115

BIESALSKI, Konrad: Was ist ein Krüppel. In: ZFK 1 (1908), 11-17

BIESALSKI, Konrad (Hrsg.): Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppelfürsorge in Deutschland nach der durch die Bundesregierungen erhobenen amtlichen Zählung. Hamburg & Leipzig 1909

BIESALSKI, Konrad: Leitfaden der Krüppelfürsorge. Leipzig 1911. 2. Aufl. 1922. 3. Aufl. 1926 unter dem Titel Grundriß der Krüppelfürsorge

BIESALSKI, Konrad: Kriegskrüppelfürsorge : Ein Aufklärungswort zum Troste und zur Mahnung. Leipzig & Hamburg 1915

BIESALSKI, Konrad: Das neue preußische Krüppelfürsorgegesetz und die Möglichkeiten seiner Ausführung. In: Volkswohlfahrt 1 (1920), 223-226

BIESALSKI, Konrad: Krüppelfürsorge und Sozialbiologie : Festrede gehalten bei der aus Anlaß des zwanzigjährigen Bestehens des Oscar-Helene-Heims, Berlin-Dahlem, erfolgten Eröffnung des Museums der Krüppelfürsorge. Berlin 1927. 14 Seiten

BLENCKE, August: Das Sterilisationsgesetz in seiner Auswirkung zur Krüppelfürsorge. In: KB 4 (1934), 66-67

BRIEFS, Peter Josef: Krüppelprobleme der Menschheit : Gedanken um ein Krüppelbuch. In: Der Krüppelführer 5 (1932), 286-297

BRIEFS, Peter Josef: Grundzüge einer Pädagogik der Gelähmten. In: Der Krüppelführer 7 (1934a), 1-47

BRIEFS, Peter Josef.: Wesen und Lösung des Gebrechlichenproblems nach der berufsethischen Auffassung. In: Der Krüppelführer 7 (1934b), 265-328

CLAUSEN, W. u.a.: Körperliche Erbkrankheiten. Ihre Pathologie und Differentialdiagnose : Ein Leitfaden für Studierende und Ärzte mit besonderer Berücksichtigung der praktischen Erbpflege. Leipzig 1940

Das neue Reichsschulpflichtgesetz. In: KB 8 (1938), 7-8

Deine Pflicht. In: KB 6 (1936), 2

Die Fürsorgeleistungen des RBK im 2. Vierteljahr 1938. In: KB 8 (1938), 3

Die Fürsorgeleistungen des RBK im 1. Vierteljahr 1939. In: KB 9 (1939), 3-4

Die Fürsorgeleistungen des RBK im 1. Vierteljahr 1940. In: KB 10 (1940), 4

Die Hitler-Jugend ist für alle da! Auch die körperbehinderten Jugendlichen in den Krüppelanstalten können der HJ beitreten. In: Unsere HJ 2 (1936), 6

Die rassischen Grundlagen des deutschen Volkes. In: KB 5 (1935), 90-91

DIETRICH, Eduard: Dem Andenken Konrad Biesalskis. In: ZFK 23 (1930), 43-44

DRESDNER, Irma: Aufruf zur Mitarbeit. In: KB 2 (1932a), 13

DRESDNER, Irma: Werte Bundesmitglieder! In: KB 2 (1932b), 38

DRESDNER, Irma: Aus dem Lebensbericht einer Gefährtin. In: KB 2 (1932c), 38

DRESDNER, Irma: Über Körperbehinderung und seelische Entwicklung. In: KB 2 (1932d), 45

DRESDNER, Irma: Welchen Einfluß hat Ihre Körperbehinderung auf ihre seelische Entwicklung ausgeübt? In: Die invalide Frau. Organ des Internationalen Bundes invalider Frauen. Basel [1932e]

DRESDNER, Irma: Bericht des Ergebnisses der Fragebogen. In: KB 3 (1933a), 31-32

DRESDNER, Irma: Über Körperbehinderung und seelische Entwicklung. Separatausdruck der Zeitschrift für angewandte Psychologie 44 (1933b), 399-437

ECKHARDT, Hellmut: Ein Bild zur Lage der Krüppelfürsorge und Not unserer Anstalten. In: ZFK 26 (1933a), 59-60

ECKHARDT, Hellmut: Aus der Deutschen Vereinigung. In: ZFK 26 (1933b), 105-109

ECKHARDT, Hellmut: Krüppeltum und Vererbung. In: KB 3 (1933), 73-75

ECKHARDT, Hellmut/Gocht, Hermann: Krüppelfürsorge - Krüppelversorgung. In: ZFK 4 (1934), 31-32

ECKHARDT, Hellmut: Aus der Deutschen Vereinigung. In: ZFK 28 (1935a), 45-46

ECKHARDT, Hellmut: Rezension. Max Lange: Erbbiologie der angeborenen Körperfehler. Stuttgart 1935. In: Der öffentliche Gesundheitsdienst 1A (1935b), 469

ECKHARDT, Hellmut: Lebensmöglichkeiten für Körperbehinderte. In: KB 5 (1935c), 147-148

ECKHARDT, Hellmut: Die Körperanlage des Kindes und ihre Entwicklung : Ziel und Weg einer biologischen Körpererziehung. Stuttgart 1935d

ECKHARDT, Hellmut: Das verkrüppelte Kind : 1. Die Erziehung des verkrüppelten Kindes vom Standpunkt des Arztes. In: Wege und Ziele der Kindererziehung unserer Zeit. Hrsg. von Martin Löpelmann. Leipzig [1936]. 250-255

ECKHARDT, Hellmut: Der Sinn des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. In: KB 7 (1937a), 14

ECKHARDT, Hellmut: Erfahrungen des RBK in der Arbeitsvermittlung. In: KB 7 (1937b), 1-5

ECKHARDT, Hellmut: Körperbehinderte. In: Althaus, Hermann/Betcke, Werner (Hrsg.): Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege, 3. Aufl., Berlin 1939a. Sp. 667-669

ECKHARDT, Hellmut: Medizinische Fachausdrücke für den Orthopädie-Schuhmachermeister. Berlin 1939b

ECKHARDT, Hellmut (Bearb.): Aufbau und Organisation der Krüppelfürsorge Deutschlands. [Berlin] 1940a

ECKHARDT, Hellmut: Die Krüppelfürsorge im Jahre 1937. In: ZFK 33 (1940b), 25-26

ECKHARDT, Hellmut: Körperliche Erbkrankheiten : Ihre Pathologie und Differentialdiagnose : Ein Leitfaden für Studierende und Ärzte mit besonderer Berücksichtigung der praktischen Erbpflege. Leipzig 1940c

Ein Festtag in Hohenlychen. Der Stellvertreter des Führers besucht die körperbehinderte Jugend. In: Unsere HJ 2 (1936), 9-10

Eine behördliche Mahnung an die Bezirksfürsorgeverbände zur Erfüllung ihrer Pflichten im Kampf gegen das Krüppeltum. Erlaß des Regierungspräsidenten Magdeburg vom 5.2.1934. In: ZFK 27 (1934), 30-31

Einführung der öffentlichen Fürsorge im Sudetenland. In: KB 10 (1940), 9

Eingliederung der körperbehinderten Jugend in die HJ in allen Teilen des Reiches. In: Unsere HJ 1 (1935), 11-12

ENTSCHLIESSUNG der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge vom 4.6.32 zu den Beschlüssen des Preußischen Staatsrates vom 20.1.32. In: KB 2 (1932), 52-54

Erstes Sportfest des Sportvereins für Körperbehinderte in Breslau. In: KB 7 (1937), 7

ESCHWEILER, Wilhelm: Die Sonderschule für Krüppelkinder. In: Der Krüppelführer 1 (1928), 139-150

ESCHWEILER, Wilhelm: Gesamtunterricht und Krüppelsonderschule. In: Der Krüppelführer 6 (1933), 201

FÖRSTER, Hans: Zentralisation der Krüppelarbeitsstätten. In: ZFK 6 (1913), 153-155

FÖRSTER, Hans: Die Selbsthilfe. In: Monatsblätter für Invaliden- und Krüppelhilfe. Beiblätter zur Zeitschrift für Krüppelfürsorge 9 (1915), 47-48

Freizeitlager Eremitage bei Bad Kreuznach. In: Unsere HJ 2 (1936), 10-12

FÜRSORGE-JAHRESBERICHT des Reichsbundes der Körperbehinderten für das Jahr 1936. In: KB 7 (1937), 2-3

FÜRSORGE-JAHRESBERICHT des Reichsbundes der Körperbehinderten für das Jahr 1937. In: KB 8 (1938), 2

FÜRSORGE-JAHRESBERICHT des Reichsbundes der Körperbehinderten für das Jahr 1938. In: KB 9 (1939), 2-3

DIE GEBRECHLICHEN IM DEUTSCHEN REICH, nach der Zählung von 1925/26 (Reichsgebrechlichenzählung). Hrsg. v. Statistischen Reichsamt. Berlin 1931

GEBHARDT, Karl: Chirurgische Krankengymnastik. Leipzig 1931

GEBHARDT, Karl: Geleitworte zum Reichsbundestag 1935. In: KB 5 (1935), 108

GEBHARDT, Karl (Hrsg.): Behandlung der Knochen- und Gelenktuberkulose nach den Erfahrungen von Hohenlychen vom November 1933 bis 1938. Leipzig 1939

GESETZE und Verordnungen. Krüppelfürsorge. In: ZFK 29 (1936), 51-52

GRUHL, Marie: Die bisherige Entwicklung unseres Bundes. In: ND 1 (1919), 1-3

GRUHL, Marie: Das neue Preußische Krüppelfürsorgegesetz. In: Neue Preußische Kreuzzeitung vom 25.11.1920a

GRUHL, Marie: Krüppelkind - Segenskind. In: Der Elternbeirat. 1 (1920b), 429-430

GRUHL, Marie: Arbeitsbeschaffung für Krüppel. ZFK 15 (1922a), 84-86

GRUHL, Marie: Einteilung der Krüppelkinder. In: ND 3 (1922b), 11-13 und in: ZFK 15 (1922), 77-79

GÜTT, Arthur: Volksgesundung von Grund auf. In: KB 8 (1938), 2-3

HARMSEN, Hans: Eugenetische Neuorientierung unserer Wohlfahrtspflege. In: ZFK 24 (1932), 234-242

HARMSEN, Hans (Hrsg.): Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Eine Handreichung für die Schulung der in den evangelischen Anstalten und in der Wohlfahrtspflege tätigen Kräfte. 2., erw. Aufl., Berlin 1937

HEBEL, [?]: Ist die Krüppelfürsorge wirtschaftlich? In: ZFK 26 (1933), 152-155

HEERDE, Georg: Der Krüppel und die Reichsfürsorgeverodrnung unter besonderer Berücksichtigung der ländlichen Gebiete. Berlin 1925

HEERDE, Georg: Die Eingliederung der Körperbehinderten in die Volksgemeinschaft. Vortrag anläßlich des Bundestages vom 25. bis 27. August 1933 in Hannover : Zusammengefaßt wiedergegeben in: KB 3 (1933a), 69-70

HEERDE, Georg: Die neuen Bundessatzungen. In: KB 3 (1933b), 79-80

HEERDE, Georg: Zum Aufsatz ›Die neuen Bundessatzungen‹ in Nr. 11/1933 des ›Körperbehinderten‹. In: KB 3 (1933c), 88

HEERDE, Georg: Aus der Bundesarbeit. In: KB 4 (1934), 75-77

HEISS, Frohwalt: Körperbehinderte im Wasser : Erfahrungen aus Schwimmkursen. In: KB 6 (1936), 3-5

HEISS, Frohwalt: Leibesübungen für Körperbehinderte als Mittel neuzeitlicher Erziehung I. In: KB 7 (1937a), 8

HEISS, Frohwalt: Leibesübungen für Körperbehinderte als Mittel neuzeitlicher Erziehung II. In: KB 7 (1937b), 7-8

HELD, Sepp: Wir treiben Sport. In: KB 5 (1935), 54-56

HEULER, Robert: Vom Krüppelkind zum vollwertigen Volksgenossen : Eine Wegweisung für Eltern, Erzieher und Fürsorger. 2. Aufl., Würzburg 1940

HILD, Hans: Sonderpädagogik und Jugendfürsorge im Abwehrkampf. Canberg/Nassau 1932. In: ZFK 26 (1933), 66

HILGENFELDT, Erich: Geleitworte zum Reichsbundestag 1935. In: KB 5 (1935), 105

HOHMANN, Georg: Was kann die Krüppelfürsorge leisten? Vortrag gehalten in einer öffentlichen Kundgebung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge am 9. Juni 1933 in Hagen/Westf. In: ZFK 26 (1933), 109-112

HOPPE, Theodor: Die ersten 25 Jahre : Geschichte der Diakonissenanstalt »Oberlinhaus« zu Nowawes vom 30. November 1874 bis 30. November 1899. Nowawes 1899

JAENSCH, Walter: Körperformung und Rasse, Seele und Leibesübungen. Berlin 1936

Jungvolk als Vorschule der Bewegung : Grundsatz der Auslese. In: Unsere HJ 2 (1936), H. 2, 5-6

KAUP, [?]: Kriegsbeschädigtenfürsorge und Sozialhygiene. In: Deutsche Krüppelhilfe. Ergänzungshefte der ZFK 26 (1919), 104

Kameradschaft, Gemeinschaft. In: KB 6 (1936), 2-3

KNOLL, W. [?]: Nur der gehr zugrunde, der sich selbst aufgibt. In: KB 5 (1935), 17-18

KÖHLER, Fritz: Allgemeine Volksschule oder Krüppelschule. In: ZFK 19 (1926), 13-21

KRAEMER, Rudolf: Kritik der Eugenik : Vom Standpunkt des Betroffenen. Hrsg. vom Reichsdeutschen Blindenverband. Berlin 1933

KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGE-VEREIN für Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Fünfzehn Jahre Krüppelfürsorge im Oscar-Helene-Heim : Eine Denkschrift. Berlin 1922

KRÜPPELHEIL- UND FÜRSORGE-VEREIN für Berlin-Brandenburg (Hrsg.): Zwanzig Jahre Krüppelfürsorge im Oscar-Helene-Heim : Festschrift. Berlin 1927

LANGE, Max: Erbbiologie der angeborenen Körperfehler. Stuttgart 1935

LEHR, Robert: Auf neuen Wegen zu neuen Zielen : Festschrift zum 60. Geburtstag von Arthur Schlossmann. 16. Dez. 1927. Düsseldorf 1927

Leistungsschau der Körperbehinderten im Kölner Stapelhaus. In: KB 7 (1937), 4-5

MALIKOWSKI, Friedrich: Krüppelpsychologie und Krüppelpädagogik. In: ND 3 (1922a), 4-6

MALIKOWSKI, Friedrich: Krüppelpädagogische Bemerkungen. In: ZFK 15 (1922b), 3-5

MALIKOWSKI, Friedrich: Die Bedeutung des Selbsthilfebundes für die Krüppelhilfe. In: Jugend und Volkswohl. Hamburgische Blätter für Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe 4 (1929), 185-187

MALIKOWSKI, Friedrich: Der Preußische Staatsrat will Eugenik : Kosten für ›Minderwertige‹ sollen herabgesetzt werden. In: KB 2 (1932a), 20

MALIKOWSKI, Friedrich: Die 12. Arbeitstagung der Deutsche Vereinigung für Krüppelfürsorge. In: KB 2 (1932b), 50-52

MALIKOWSKI, Friedrich: Die Entschließung an den Preußischen Staatsrat zu der Frage der Eugenik und Krüppelfürsorge. In: KB 2 (1932c), 52-54

MALIKOWSKI, Friedrich: Gefahren! In: KB 2 (1932d), 82-83

MALIKOWSKI, Friedrich: 15 Jahre Zusammenschluß der Körperbehinderten in Deutschland. In: KB 4 (1934), 20-25

MANN, Ernst: Die Moral der Kraft. Weimar 1920

MANN, Ernst: Die Erlösung der Menschheit vom Elend. Weimar 1922

MANN, Ernst: Die Wohltätigkeit als aristokratische und rassenhygienische Forderung. Weimar 1924

MANN, Ernst: Die Gattenwahl in den guten Familien : Ein Mahnwort an die deutschen Ärzte und Führer. Weimar [1927]

MATTHES, Siegfried: Schwimmen trotz Gebrechen. In: KB 9 (1939), 14-15

MENSLING, Paul: Das verkrüppelte Kind : 2. Die pädagogischen Gesichtspunkte in der Erziehung des verkrüppelten Kindes. In: Wege und Ziele der Kindererziehung unserer Zeit. Hrsg. von Martin Löpelmann. Leipzig [1936]. 256-261

Mitarbeit im Bann K der HJ. In: Unsere HJ 1 (1935), 7

Mitmarschieren! In: Unsere HJ 1 (1935), H. 1

Nationalsozialismus - eine idealistische und heldische Weltanschauung. In: KB 5 (1935), 122-126

NEDDEN, Julius zur: Lebensregeln für Körperbehinderte und Unbehinderte. In: KB 5 (1935a), 79

NEDDEN, Julius zur: Körperliches Training und Willensschulung. In: KB 5 (1935b), 80-81

NEDDEN, Julius zur: Schwerbeschädigtengesetz und Versorgungsausgleich. In: KB 6 (1936), 6-7

NEDDEN, Julius zur: Aus der Werkstatt der Bundesfürsorge. In: KB 7 (1937a), 6-7

NEDDEN, Julius zur: Zusammenarbeit zwischen RBK und Hohenlychen. In: KB 7 (1937b), 8

NEDDEN, Julius zur: Körperliche Bewegung und Ausgleichshandlung. In: KB 7 (1937c), 2-3

NEDDEN, Julius zur: Arbeitseinsatz und Arbeitserziehung durch Fürsorge (Rezension). In: KB 9 (1939), 13

NEUBERT, Hellmut: Mahnruf an alle Körperbehinderten. In: KB 3 (1933), 65

NEUBERT, Hellmut: Der Kampf der Körperbehinderten. In: KB 4 (1934a), 19

NEUBERT, Hellmut: Die Sitzung des Verwaltungsrates des R.B.K. am 10. und 11. März 1934 in Berlin. In: KB 4 (1934b), 34-35

NEUBERT, Hellmut: Start in Jahr 1935! In: KB 5 (1935a), 2-3

NEUBERT, Hellmut: Die Wehrmacht und der Körperbehinderte. In: KB 5 (1935b), 68-69

NEUBERT, Hellmut: Geleitworte zum Reichsbundestag 1935. In: KB 5 (1935c), 106

NEUBERT, Hellmut: An Deutschlands körperbehinderte Jugend. In: Unsere HJ 1 (1935d), 1

Niederschrift über die ordentliche Mitgliederversammlung der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge. Köln, 21.08.1916. In: ZFK 9 (1916), 386-390

Noch ein Wort an die Eltern! In: Unsere HJ 2 (1936), 5

NÖLLER, Fred: Chirurgisch-orthopädische Erbkrankheiten im Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses. Jena 1942

NOTPROGRAMM FÜR DIE KRÜPPELFÜRSORGE. Aufgestellt von der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge. Sonderabdruck. In: ZFK 24 (1931), 1-16

»Nur nicht unterkriegen lassen!« In: KB 9 (1939), 14-15

PERL-BUND: Richtlinien zur Krüppelerziehung. Ausgearbeitet von der Berliner Arbeitsgruppe des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der Körperbehinderten - Otto Perl-Bund. In: ND 2 (1921), 3-4

PERL, Otto: Bilder aus dem Kaiser-Friedrich-Siechenhause zu Wittenberg. Wittenberg o. J. [1908]: Selbstverlag. 32 Seiten

PERL, Otto: Werbeschrift 1919. In: Otto Perl: Krüppeltum und Gesellschaft im Wandel der Zeit. Gotha 1926

PERL, Otto: Die Krüppelarbeitsgemeinschaft. In: ND 2 (1921a), 6-7

PERL, Otto: Fürsorge und Selbsthilfe. In: ND 2 (1921b), 2ff

PERL, Otto: Zur Wohnheimfrage. In: ND 3 (1922a), 2-3

PERL, Otto: Die Versorgung des pflegebedürftigen Krüppel. In: ND 3 (1922b), 1ff

PERL, Otto: Gebrechliche Jugend - Bewegte Jugend. (Zum 6. Bundestag). In: ND 6 (1925), 39-40

PERL, Otto: Aussprache zum Thema von Pastor Vietor: Fürsorge für sieche Krüppel : Stenografischer Bericht über den 9. Deutschen Kongreß für Krüppelfürsorge am 27. und 28. Mai 1926 in Nürnberg. ZFK 19 (1926). Ergänzungsheft. 98-99

PERL, Otto: Krüppeltum und Gesellschaft im Wandel der Zeit. Mit e. Vorwort v. Dr. Hermann Rassow. Gotha 1926

PERL, Otto: Marie Gruhl. In: Der Krüppel. Mitteilungsblatt der ›Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft‹. Zeitschrift der Krüppel Österreichs von Geburt, durch Krankheit und Unfall ohne Rente zur Wahrung der geistigen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen. 3 (1929), 218-221

PERL, Otto: Verband der Deutschen Krüppelheime der Inneren Mission, Volmarstein b. Hagen/Westf. (Hrsg.). Diskussionsbeitrag auf der Vierzehnten Konferenz des Verbandes der deutschen Krüppelheime der Inneren Mission vom 27.-29. Mai 1931 in der Krüppelanstalt ›Wichernhaus‹ Altdorf bei Nürnberg. 94

PERL, Otto: Dr. H. Rassow. In: ND 12 (1931), 25

PERL, Otto: Bayern: Aus der Arbeit für die Arbeit. In: KB 2 (1932), 20-21

PERL, Otto: Kunst unter das Volk. In: Ethik 11 (1936a), 70-71

PERL, Otto: Auswählende Krüppelfürsorge. In: Ethik 12 (1936b), 247-252

PIETZ, Werner: Was wir wollen. In: KB 6 (1936), 1

RANDOW, Hedwig: Die Einzelfürsorge zur Bundesidee. In: KB 2 (1932), 2-3

RANDOW, Hedwig: Ein Heim für körperbehinderte Kinder. In: KB 3 (1933a), 52

RANDOW, Hedwig: Krüppeltum und Vererbung in Zahlen. In: KB 3 (1933b), 75-76

RANDOW, Hedwig: Das Wesen der Fürsorge im RBK. In: KB 4 (1934), 28

RASSOW, Hermann: Krüppelselbsthilfe. In: Christliche Welt 35 (1925), 223-225

RBK-Richtlinien für die Aufgaben und die Arbeit des Reichsbundes der Körperbehinderten (R.B.K.) e.V. auf Grund des § 2 der Bundessatzungen. In: KB 4 (1934), 37-38

RBK-Richtlinien für die Aufgaben und die Arbeit auf Grund des § 2 der Bundessatzungen vom 10. Mai 1935

RBK-Richtlinien für die Arbeit des Reichsbundes der Körperbehinderten e.V. auf Grund des § 2 der Bundessatzung. In: KB 6 (1936), 2-3

REICHSBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN: Körperbehinderter, wir rufen dich! Werbeblatt. Berlin [1931]

REICHSBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN (R.B.K.) e.V.: Satzungen. Teil I-III. In: KB 3 (1933), H. 10, ohne Seitennummerierung

REICHSBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN (RBK) e.V.: Satzungen in der Fassung vom 20. Oktober 1938. In: KB 9 (1939), 5-6

RICHARD, Auguste: Frauenfragen im RBK. In: KB 6 (1936), 3-5

Sachsen: Grundsätze über die Durchführung der Krüppelfürsorge. In: ZFK 26 (1933), 29

SASSE, Rolf: Körperbehinderte lernen schwimmen : Eine psychologische, methodische und erziehliche Frage. Hamburg 1937

SATZUNG des Selbsthilfebundes der Körperbehinderten. In: KB 3 (1933), H. 10 und 11, ohne Seitennummerierung

SCHASSE, Walter: Krüppelfürsorge. In: Das Gesundheitshaus. Berlin 1925. 68-83

SCHEDE, Franz: Grundlagen für einen Wiederaufbau der Krüppelfürsorge. In: ZFK 26 (1933a), 2-4

SCHEDE, Franz: Die Aufgaben der Orthopädie im Kampfe um Deutschlands Wiederaufstieg : Aus der Eröffnungsansprache des 28. Kongresses der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft. 11./13. September 1933 in Leipzig. In: ZFK 26 (1933b), 142-146

SCHEDE, Franz: Grundlagen der körperlichen Erziehung. 2., umgearb. Aufl., Stuttgart 1942

SCHLOSSMANN, Arthur: Die öffentliche Krüppelfürsorge: Das Preußische Gesetz vom 6.5.1920 nebst den Ausführungsbestimmungen. Berlin 1920

SCHLÜTER, Willy: Darf Krüppelpädagogik Pädagogik sein? In: ZFK 15 (1922), 5-8

SCHULZE, Richard: Zur Wiederherstellungschirurgie der Behinderung nach Gliedmaßenverletzungen. M. e. Geleitwort v. Karl Gebhardt. Leipzig 1940

SCHWARZ, Max/ECKHARDT, Hellmut: Die erbliche Taubheit und ihre Diagnostik : Körperliche Mißbildungen. Handbuch der Erbkrankheiten. Bd. 6. Hrsg. v. Arthur Gütt, Leipzig 1940

Segen des Sports. In: KB 6 (1936), 2-3

SELBSTHILFEBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN: Was wir sind und was wir wollen. Werbeblatt. Berlin [1924]

SELBSTHILFEBUND DER KÖRPERBEHINDERTEN: Arbeit und Ziel. Berlin [1928]

Sport im Reichsbund der Körperbehinderten. In: KB 6 (1936), 6

Sportkurse für Körperbehinderte im Rundfunk. In: KB 6 1936), 5

Sportlehrgänge für Körperbehinderte. In: KB 7 (1937), 7-8

Sportleistungsschau in Duisburg. In: KB 7 (1937), 7

SPRING, Wilhelm im: Gedanken über die Fortentwicklung des Reichsbundes der Körperbehinderten. In: KB 4 (1934), 34

SPRING, Wilhelm im: Zukunftsaufgaben des RBK. In: KB 5 (1935a), 38

SPRING, Wilhelm im: Geleitworte zum Reichsbundestag 1935. In: KB 5 (1935b), 106

STALMANN, A. [?]: Sport und Charakter. In: KB 8 (1938), 7-8

STEIN, Albert: Die Bezeichnung ›Krüppel‹ : Stenographischer Bericht über den 2. Deutschen Kongreß für Krüppelfürsorge, München 29.5.1912. In: ZFK 5 (1912), 212-221

STRACK, Otto L.: Vorwärts zu neuen Taten! In: KB 6 (1936a), 1-2

STRACK, Otto L.: 50 Jahre Krüppelfürsorge im Oberlinhaus Nowawes. In: KB 6 (1936b), 7

STRACK, Otto L.: Glaube, Mut und Kraft! In: KB 6 (1936c), 1-2

STRACK, Otto L.: Jahresbilanz 1937. In: KB 7 (1937), 1

STRACK, Otto L.: Körperbehinderte beim Tischtennis. In: KB 9 (1939a), 15

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THÜRMER-ROHR, Christina u.a.: Mittäterschaft und Entdeckungslust. Hrsg. v. Studienschwerpunkt »Frauenforschung« am Institut für Sozialpädagogik der TU Berlin. Berlin 1989

TRADITION MIT ZUKUNFT. 85 Jahre Orthopädie Zentrum Berlin Oscar-Helene-Heim. Hrsg. v. Eva Brinkschulte. Berlin 1999

TREUE, Wilhelm/WIENAU, Rolf (Hrsg.): Berlinische Lebensbilder 2: Mediziner. Einzelveröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin 60. Berlin 1987

VALENTIN, Bruno: Geschichte der Orthopädie. Unveränd. Nachdruck der 1. Aufl. (1961), Stuttgart 1991

VOLKERT, Gertrud: Von der Krüppelfürsorge zur Sozialhilfe für Körperbehinderte - dargestellt am Wirken des Orthopäden Hohmann (1880-1970). Med. Diss., München 1977

VOLKSBLATT Berlin vom 13.07.1983. Gedenken an Hans Würtz : Mitbegründer des Oscar-Helene-Heims wird geehrt

VORLÄNDER, Herwart: NS-Volkswohlfahrt und Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 34 (1986), 341-380

WENDT, Wolf Rainer: Geschichte der sozialen Arbeit. Stuttgart 1990

WERSCHAT, Paul: Hans Würtz zum Gedächtnis. In: Zeitschrift für Heilpädagogik. 9 (1958), 352-354

WILKEN, Udo: Zur geschichtlichen Entwicklung der Körperbehinderten-Selbsthilfe-Vereinigungen. In: Rehabilitation 22 (1983a), 65-68

WILKEN, Udo: Körperbehindertenpädagogik. In: Solarová, Svetluse (Hrsg.): Geschichte der Sonderpädagogik. Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz 1983b. 212-259

WUNDER, Michael/SIERCK, Udo (Hrsg.): Sie nennen es Fürsorge : Behinderte zwischen Vernichtung und Widerstand. Berlin 1981

ZELLER, Susanne: Volksmütter : Frauen im Wohlfahrtswesen der zwanziger Jahre. Düsseldorf 1987

ZELLER, Susanne: Geschichte der Sozialarbeit als Beruf : Bilder und Dokumente (1893-1939). Pfaffenweiler 1994

Zeitschriften und Fachzeitschriften

Zeitgenössische Publikationsorgane

DER KÖRPERBEHINDERTE. Zeitschrift des Reichsbundes der Körperbehinderten e.V. Berlin 1 (1931)-14 (1944)

DER KRÜPPEL. Mitteilungsblatt der ›Ersten österreichischen Krüppelarbeitsgemeinschaft‹. Zeitschrift der Krüppel Österreichs von Geburt, durch Krankheit und Unfall ohne Rente zur Wahrung der geistigen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Wien 1 (1927)-12 (1938)

DER KRÜPPELFÜHRER. Zeitschrift für katholische Krüppelfürsorge. Hrsg. v. Verband katholischer Krüppelanstalten Deutschlands. Köln & Bigge/Westf. 1 (1928)-14 (1941) [?]

DIE FRAU AM WERK. Zeitschrift für die werktätige Frau in der Deutschen Arbeitsfront. Berlin 1 (1936)-6 (1941,6) [?]

DIE INVALIDE FRAU. Organ des internationalen Bundes invalider Frauen. Basel [1932]

NACHRICHTENDIENST des Bundes zur Förderung der Selbsthilfe der körperlich Behinderten. Berlin 1 (1919)-12 (1931)

DER ÖFFENTLICHE GESUNDHEITSDIENST. Monatsschrift für Gesundheitsverwaltung und Sozialhygiene. Organ des Bundes der Deutschen Medizinalbeamten. Organ der Deutschen Vereinigung für die Gesundheitsfürsorge des Kindesalters. Organ der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Kinderlähmung. Stuttgart u.a. 1 (1935/36)-10 (1944)

UNSERE HJ. Amtliches Organ der Reichsführung der Körperbehinderten HJ. Beilage der Zeitschrift Der Körperbehinderte. Berlin 1 (1935)-3 (1937)

VERHANDLUNGEN der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft. Stuttgart 12 (1913)-54 (1968)

ZEITSCHRIFT FÜR KRÜPPELFÜRSORGE. Organ der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge und des Preußischen Landesverbandes für Krüppelfürsorge. Hamburg & Leipzig 1 (1908/09)-36 (1943/1,4)

ZEITSCHRIFT FÜR ORTHOPÄDISCHE CHIRURGIE einschließlich der Heilgymnastik und Massage. Organ der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft. Stuttgart 1 (1892)-63 (1935). Fortsetzung: Zeitschrift für Orthopädie und ihre Grenzgebiete

ZEITSCHRIFT FÜR ORTHOPÄDIE UND IHRE GRENZGEBIETE. Organ der Deutschen Orthopädischen Gesellschaft. Stuttgart 64 (1935/36)-

Neuere Publikationsorgane

HEILPÄDAGOGISCHE FORSCHUNG. Zeitschrift für Pädagogik und Psychologie Behinderter. Hrsg. v. Peter Langfeldt, Holger Probst, Franz B. Wember. Berlin 1 (1974)-

JAHRBUCH DER FÜRSORGE FÜR KÖRPERBEHINDERTE. Hrsg. v. der Deutschen Vereinigung für Krüppelfürsorge. Heidelberg 1951-1962

DER KÖRPERBEHINDERTE. LEBEN UND WEG. Zeitschrift für zivile Körperbehinderte, Querschnittsgelähmte, Kindergelähmte, Schwerstbehinderte u.a. Krautheim/Jagst 1 (1960)-9 (1968/69)

LEBEN UND WEG. Magazin körperbehinderter Menschen für selbstbestimmtes Leben. Sozialhilfe für Querschnitts- und Kindergelähmte e.V. Sozialhilfe, Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter. Krautheim/Jagst. 10 (1969)-

NACHDRUCK DES REICHSBUND. Organ des Reichsbundes der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen. 15 (1932), H. 9/10. Hrsg. und gedruckt vom Reichsbund der Kriegsopfer, Behinderten, Sozialrentner und Hinterbliebenen e.V. aus Anlaß des 70jährigen Bestehens. Bonn 23. Mai 1987

DIE REHABILITATION. Zeitschrift für alle Fragen der medizinischen, schulisch-beruflichen und sozialen Eingliederung. Organ der Deutschen Vereinigung für die Rehabilitation Behinderter. Stuttgart 1 (1962)-

Gesetze, Erlasse und Verordnungen

GESETZ über den Einzug volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933. Reichsges. Bl. Teil 1, 1933, 1-148. S. 479-480

GESETZ über die Beschäftigung von Schwerbeschädigten vom 6. April 1920. (Schwerbeschädigtengesetz) Reichsges. Bl. Teil 1, 1920, S. 458-468

GESETZ über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936. Reichsges. Bl. Teil 1, 1936, 1-125. S. 993

GESETZ über die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938. Reichsges. Bl. Teil 1, 1938, 102-233. S. 799

GESETZ zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Erbgesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Reichsges. Bl. Teil 1, 1935, 1-150, S. 1246

GESETZ zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 13. Juli 1934

GESETZ zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933. Reichsges. Bl. Teil 1, 1933, 1-148, S. 529-531

GESETZ zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933, Teil 1, 1933, 1-148, S. 175-177

PREUßISCHES GESETZ, betr. die öffentliche Krüppelfürsorge. Vom 6. Mai 1920 - Gesetzsamml. S. 280. Sonderdruck aus »Volkswohlfahrt« Nr. 9. Berlin 1921

REICHSORDNUNG ZUR FÜRSORGEPFLICHT vom 13. Februar 1924. Reichsges. Bl. Teil 1, 1924, S. 100-106

RUNDERLASS zur Vereinheitlichung der Krüppelfürsorge vom 14. März 1935. (RdErl. des MdI vom 14. März 1935 Nr. 23 463) In: ZFK 28 (1935), 69-74

Hilfsmittel

ARCHIV FÜR WOHLFAHRTSPFLEGE BERLIN (Hrsg.): Die Wohlfahrtseinrichtungen in der Stadt und Gemeinde Berlin (Graubuch). Ein Auskunfts- und Handbuch. Berlin 1927

CHIRURGEN-VERZEICHNIS. Hrsg. von A. Hübner. Berlin/Göttingen/Heidelberg 1958

DER NEUE BROCKHAUS. 6., völlig neubearb. Aufl.. Bd. 3, Wiesbaden 1979

DÜNNER, Julia (Hrsg.): Handwörterbuch der Wohlfahrtspflege. 2. Aufl., Berlin 1929

FACHLEXIKON DER SOZIALEN ARBEIT. Hrsg. vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge anläßlich seines 100jährigen Bestehens. Frankfurt/a.M. 1980

HANDBUCH DER SONDERPÄDAGOGIK. Hrsg. von Heinz Bach u.a.. 12 Bde., Berlin 1978-1997

HEXAL TASCHENLEXIKON MEDIZIN. Bearb. v. Norbert Boss. 2. Aufl., München, Wien, Baltimore 1994

ALLGEMEINE DEUTSCHE BIOGRAPHIE. Hrsg. v. d. Historischen Commission bei der königlichen Akademie der Wissenschaften. Bd.1. Leipzig 1880

KAMMER, Hilde/BARTSCH, Elisabet: Nationalsozialismus : Begriffe aus der Zeit der Gewaltherrschaft 1933-1945. Reinbek bei Hamburg 1992

MEYERS GROßES PERSONENLEXIKON. Hrsg. u. bearb. v. den Fachredaktionen des bibliographischen Instituts. Mannheim & Zürich 1968

NEUE DEUTSCHE BIOGRAPHIE. Hrsg. v. der Historischen Kommission bei der Bayrischen Akademie der Wissenschaften. 19 Bde. Berlin 1955-1989

WHO IS WHO DER SOZIALEN ARBEIT. Hrsg. v. Hugo Maier. Freiburg/i. Br. 1998

WISTRICH, Robert: Wer war wer im Dritten Reich : Anhänger, Mitläufer, Gegner aus Politik, Wirtschaft, Militär, Kunst und Wissenschaft. München 1983

Quelle:

Petra Fuchs: Fachbereich 2 Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften der Technischen Universität Berlin zur Erlangung des akademischen Grades einer Doktorin der Philosophie genehmigte Dissertation. Tag der wissenschaftlichen Aussprache: 17. Dezember 1999. Berlin 1999.

bidok: - Volltextbibliothek: Erstveröffentlichung im Internet

Stand: 19.12.2013



[181] Im folgenden liste ich den jeweiligen Begriff auf und ordne ihn der entsprechenden Quelle zu: »Sonderpädagogik«: HILD, Hans: Rezension : Sonderpädagogik und Jugendfürsorge im Abwehrkampf. Canberg/Nassau 1932. In: ZFK 26 (1933), 66; »Sondererziehung«: WÜRTZ, Hans: Sondererziehungszwang oder Sondererziehungspflicht. In: ZFK 14 (1921b), 19-20; »Sonderkindergärten«: Zum Andenken an Henriette Schrader-Breymann. In: Vereins-Zeitung des Pestalozzi-Fröbel-Hauses I in Berlin W. 39 (1927), 1-96; »Sonderschule«, »Krüppelsonderschule«: ESCHWEILER, Wilhelm: Gesamtunterricht und Krüppelsonderschule. In: DER KRÜPPELFÜHRER 6 (1933), (201-222), 201. Im Anhang zu H. 3 findet sich eine Werbeanzeige für das Vinzenz-Heim in Aachen-Siegelhöhe, das auch auf die angeschlossene »Sonderschule für Krüppelkinder« aufmerksam macht; STRACK, Otto L.: 50 Jahre Krüppelfürsorge im Oberlinhaus Nowawes. In: KB 6 (1936b), 7; TORNOW, Karl: Die Erziehung des körperlich und geistig geschwächten Kindes. In: Wege und Ziele der Kindererziehung unserer Zeit. Hg. v. Martin Löpelmann. Leipzig [1936], (189-191) 189; »Sonderunterricht«: Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich (Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938. In: Reichsges. Bl. Teil 1, 102-233, 799 und »Sonderklassen«: KB 7 (1937), 2. Die Begriffe »Sonderbehandlung«, »Aussonderung« werden verwendet im Aufsatz »Die Krüppelfürsorge im Programm der Gesundheitsfürsorge.« In: DER KRÜPPELFÜHRER 7 (1934), (70-73), 71.

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