Unterstützte Beschäftigung im Übergang Schule-Beruf

Autor:in - Stefan Doose
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: vds Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Mitteilungen (2005), H.1, 5-19
Copyright: © Stefan Doose 2005

Die Arbeitssituation

Menschen mit Behinderungen sind überproportional vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegrenzt. So ist in Deutschland beispielsweise die spezifische Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen mit über 16 % ca. 60% höher[1] als die normale Arbeitslosenquote. Da jedoch viele Menschen mit Behinderungen gar nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen, weil sie z.B. verrentet sind, als nicht vermittlungsfähig gelten oder in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, wird die tatsächliche Ausgrenzung erst deutlich, wenn man sich die Erwerbsbeteiligung behinderter und nichtbehinderter Menschen im Vergleich ansieht. So lag die Erwerbsquote von schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren im Jahre 1999 bei 33,8%[2] im Vergleich zu über 70% der gesamten Bevölkerung[3].



[1] Zahlen für 2001, IAB 2002

[2] Zahlen für 1999, RAUCH, BREHM 2003, 23

[3] STATISTISCHES BUNDESAMT, Mikrozensus 2000, www.destatis.de (Stand 22.8.04)

Das traditionelle System des Übergangs von der Schule in den Beruf für Menschen mit Behinderungen

Die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung im System der beruflichen Rehabilitation soll in der Regel immer noch durch die Ausgliederung in spezielle Maßnahmen und Einrichtungen für Menschen mit einer bestimmten Behinderung erreicht werden.

Es gibt ein breites Spektrum an berufsvorbereitenden Maßnahmen, die in der Regel schulisch oder außerbetrieblich bei verschiedenen Trägern angeboten werden.

Für Jugendliche mit Behinderungen, die keine regulären betrieblichen Ausbildungsplätze finden aber als ausbildungsfähig gelten, werden in Berufsbildungswerken (BBW) außerbetrieblich Ausbildungsmöglichkeiten zumeist als Sonderausbildungsgänge nach §48 Berufsbildungsgesetz bzw. §42b Handwerksordnung angeboten, wobei die Schwierigkeit für die Jugendlichen häufig darin besteht anschließend einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz zu finden und halten zu können.

Menschen mit einer sogenannten geistigen Behinderung fallen in der Regel auch aus diesen Angeboten heraus. Für sie ist die einzige berufliche Qualifizierungsmöglichkeit häufig der Berufsbildungsbereich in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Diese berufliche Qualifizierung führt sie in über 99% der Fälle in den Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen, in dem sie separiert von der übrigen Gesellschaft für einen Lohn weit unterhalb des Sozialhilfesatzes üblicher Weise den Rest ihres Arbeitslebens arbeiten.[4] In den 671 WfbM in Deutschland arbeiten mittlerweile rund 227.00 Menschen mit Behinderungen, davon über 13.000 Personen, die den Berufsbildungsbereich besuchen (Zahlen für 2002, Bericht der Bundesregierung 2004). Die Anzahl der Menschen mit Behinderungen in WfbM ist dabei in den letzen Jahrzehnten erheblich gestiegen. Die notwendige Unterstützung im Arbeitsleben wird in Form eines Kostensatzes dabei ein Arbeitsleben lang an die Werkstatt für behinderte Menschen gezahlt.

Die traditionellen Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation setzen bisher meist auf vorbereitende Qualifizierung von Menschen mit Behinderung. Dabei treten Probleme mit der in der Regel außerbetrieblichen Organisation der Qualifizierung auf. Die Qualifizierungsangebote entsprechen häufiger nicht dem Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes. Selbst in gut ausgestatteten Lehrwerkstätten ist die Simulation von betrieblichen Arbeitsvollzügen nur bedingt möglich. Neben den aktuellen fachlichen Anforderungen sind insbesondere Simulation einer realistischen Betriebskultur Grenzen gesetzt. Durch eine stärkere Betonung des Lernens in Realsituationen, durch Ausbildungsprojekte, längere Praktika und eine enge Kooperation mit Betrieben wird versucht, diesen Problemen entgegen zu wirken.

Es hat sich zwar zum einen ein breites Netz von unterschiedlichsten Angeboten für die berufliche Rehabilitation entwickelt, die Maschen dieses Netzes sind aber so grobmaschig, dass immer wieder Menschen mit Behinderungen durch dieses Netz fallen, d.h. in dem breiten Spektrum keine Maßnahme finden, die ihrem Bedarf entspricht. Sie werden beispielsweise von Maßnahmeträger zu Maßnahmeträger verwiesen, weil sie aufgrund ihrer Behinderung vermeintlich nicht für das jeweilige Angebot eines Trägers "passen". Für behinderte Jugendliche und ihre Familien gibt es trotz der Vielzahl der Angebote meist keine integrativen, betrieblichen Angebote mit der notwendigen Unterstützung vor Ort.

Nach Abschluss dieser Qualifizierungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass der Teilnehmer "rehabilitiert" ist, die gelernten Fähigkeiten problemlos auf die betriebliche Situation transferieren und nun ohne Unterstützung erfolgreich in einem Betrieb arbeiten kann. Bei vielen Menschen kommt es zu Übergangsproblemen, so dass eine beträchtliche Anzahl von Rehabilitanden nach Maßnahmenende z.B. keine Beschäftigung findet oder unterhalb ihres Qualifikationsniveaus in ganz anderen Arbeitsbereichen arbeitet. So belegen Untersuchungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB), dass außerbetriebliche Berufsvorbereitungen und Ausbildungen insgesamt häufig zu Übergangsproblemen führen. Münden im Anschluss an eine betriebliche Ausbildung 71% der Jugendlichen in ein unbefristetes (44%) oder zumindest befristetes (30%) Arbeitsverhältnis im Ausbildungsbetrieb, so werden nach einer außerbetrieblichen Ausbildung zunächst über die Hälfte der Jugendlichen arbeitslos (BiBB 2001,1).

Dies führt in nicht wenigen Fällen zu sogenannten "Maßnahmekarrieren", bei denen Menschen mit Behinderung eine Eingliederungsmaßnahme nach der anderen absolvieren, ohne dass sich letztlich eine Perspektive auf eine wirkliche Eingliederung eröffnet. Kritisch wird angemerkt, dass die Unterstützung bei vielen Rehabilitationsmaßnahmen genau dann endet, wenn die Ernstsituation für die Rehabilitanden eintritt, d.h. sie ein Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beginnen. Die Einrichtung von Nachbetreuungs- und Vermittlungsdiensten in einigen Maßnahmen und Einrichtungen ist eine Reaktion auf dieses mittlerweile vielerorts erkannte Problem.

Die Bundesagentur für Arbeit (2004) hat kürzlich auch in Folge der seit langem bekannten Probleme dieses Bereiches ihr Konzept der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen völlig umstrukturiert. Die alten Maßnahmekategorien sollen aufgelöst, die berufsvorbereitenden Maßnahmen inhaltlich Eignungsanalyse, Grundstufe, Förderstufe und Übergangsqualifizierung gegliedert, die betriebs- und wohnortnahe Qualifizierungsangebote gestärkt sowie die Stellenakquise und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit intensiviert werden. Es bleibt abzuwarten, ob sich die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen tatsächlich in ausreichend unterstützte betriebliche Qualifizierungsangebote umwandeln.

Die Kritik und die erkannten Probleme von außerbetrieblichen beruflichen Maßnahmen und zum Teil wohnortsfernen Rehabilitationseinrichtungen führten vorher bereits seit Ende der achtziger Jahre zu ersten Entwicklungen von neuen ambulanten Formen der beruflichen Eingliederung (Ellger-Rüttgardt/Blumenthal 1997, Hinz/Boban 2001). Der bundesweite Aufbau von Integrationsfachdiensten (IFD) und die in einigen Regionen bestehenden mittlerweile institutionalisierten Vermittlungsbemühungen aus den Werkstätten für behinderte Menschen z.B. durch Fachkräfte für betriebliche Integration (FBI) (Arbeitsgruppe "Außenarbeitsplätze in Hessen" 1990, Trost/Kühn 2001, Spiess 2004) sind ein weiterer wesentlicher Baustein für einen integrativeren Übergang von der Schule in das Berufsleben für Menschen mit Behinderungen.

Eine zentrale Rolle bei der konzeptionellen Entwicklung von betrieblichen Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen spielt dabei das aus dem angloamerikanischen Raum stammende Konzept des "Supported Employment" (Unterstützte Beschäftigung) (Doose 1997; Barlsen/ Hohmeier 2001).



[4] Der Durchschnittsverdienst in Werkstätten für behinderte Menschen für behinderte MitarbeiterInnen betrug im Jahr 2002 159,81 Euro (BAG WfbM 2003)

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung (Supported Employment)

Ausgehend von dem Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben ist Unterstützte Beschäftigung (Supported Employment) ein wertegeleiteter methodischer Ansatz zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen, der die notwendigen Unterstützungsmöglichkeiten umfasst, damit Menschen mit und ohne Behinderung unabhängig von Art und Schwere der Behinderung gemeinsam in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes arbeiten und lernen können (Doose 1997).

Unterstützte Beschäftigung ist bezahlte Arbeit von Menschen mit Beeinträchtigungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit anfänglicher, zeitweiser oder dauerhafter Unterstützung.

Es geht darum, gerade für Menschen mit Behinderung, die traditionell als »nicht vermittlungsfähig« auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gelten, geeignete ambulante Unterstützungsmöglichkeiten als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen. Diese Hilfen umfassen zum Beispiel:

  • eine individuelle Berufsplanung mit der Erstellung eines Fähigkeitsprofils

  • die Arbeitsplatzsuche

  • eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Fähigkeiten des Bewerbers

  • und als Kernstück die Qualifizierung und Begleitung am Arbeitsplatz

Unterstützte Beschäftigung ist eine ambulante Organisationsform der beruflichen Rehabilitation und der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben. Im Gegensatz zu traditionellen Rehabilitationsmaßnahmen setzt Unterstützte Beschäftigung auf

  • individuelle Unterstützung statt Unterstützung in Gruppen

  • das Erstellen eines dynamischen individuellen Fähigkeitsprofils statt Tests

  • aktive individuelle Arbeitsplatzakquisition statt reaktive berufsgruppenbezogene Arbeitsvermittlung

  • direkte Unterstützung der Qualifizierung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes (Job Coaching) statt vorbereitender Qualifizierung

  • eine intensive Beratung und konkrete personelle Unterstützung durch einen Integrationsberater bzw. Job Coach zur Aufnahme und Sicherung einer Arbeitsverhältnisses

Supported Employment wurde Ende der 70er- und Anfang der 80er-Jahre in den USA entwickelt und hat sich mittlerweile in vielen Ländern der Welt mit großem Erfolg als neuer Ansatz der beruflichen Rehabilitation etabliert (vgl. Doose 2003).

Der Ansatz wurde zunächst für Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung entwickelt, aber bald auch für Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen, Autismus, Körper- und Mehrfachbehinderungen sowie in modifizierter Form für Menschen mit psychischer Behinderung angewandt. In einigen europäischen Ländern zeichnet sich eine weitere Zielgruppenerweiterung ab. So bietet der methodische Ansatz von Unterstützter Beschäftigung auch sinnvolle Möglichkeiten anderen Personengruppen mit "Arbeitsbehinderungen" wie Personen mit schwerwiegenden sozialen Problemen (z.B. Jugendliche nach Gefängnisaufenthalt, Drogenabhängigkeit etc.) (Norwegen) oder Migranten (Finnland, Schweden) durch Job Coaching erfolgreich in Betriebe einzugliedern (vgl. Doose 2003).

Insgesamt lässt sich für den Bereich der Unterstützten Beschäftigung in den letzten Jahren eine beachtliche Professionalisierung erkennen, ohne dass es allerdings leider bisher zu verbindlichen Mindeststandards gekommen wäre. Es liegen mittlerweile umfangreiche methodische Erkenntnisse der Unterstützung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung bei der beruflichen Integration durch Unterstützte Beschäftigung vor (Horizon-Arbeitsgruppe 1999, Barlsen/Hohmeier 2001, Hamburger Arbeitsassistenz 2001, 2003) und es wurden berufsbegleitende Qualifizierungen für IntegrationsberaterInnen auch in Deutschland entwickelt (vgl. Doose 2001), so z.B. die Berufsbegleitende Qualifizierung für IntegrationsberaterInnen in Unterstützer Beschäftigung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB). Allerdings arbeiten viele Fachkräfte häufig SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogInnen immer noch ohne eine entsprechende Weiterbildung in diesem Bereich, da sie nicht vorgeschrieben ist.

In Modellprojekten wurden Qualitätssicherungs- und -entwicklungskonzepte entwickelt (MUQ, Kassys, QUIP) (Bungart u.a. 2000, Giedenbacher u.a. 2003), ohne dass es jedoch bisher ein verbindliches Qualitätsmanagement für diesen Bereich geben würde.

Die Entwicklung von Unterstützter Beschäftigung und Integrationsfachdiensten in Deutschland

Das Konzept der Unterstützten Beschäftigung hat die Entwicklung von Integrationsfachdiensten in Deutschland maßgeblich mit beeinflusst. Die Entwicklung von Integrationsfachdiensten stellt die Institutionalisierung von Unterstützter Beschäftigung in Deutschland dar, so finden sich die Zielgruppe und die methodischen Elemente auch im Wesentlichen in den gesetzlichen Regelungen wieder. Integrationsfachdienste (IFD) sind Dienste, die die Eingliederung von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei der Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung unterstützen sollen. Die Integrationsfachdienste sind in den letzten Jahren in von den Hauptfürsorgestellen (neue Bezeichnung seit dem 1.7.2001 Integrationsämter) zunächst als regionale Modellprojekte, dann von 1998-2001 vom damaligen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als Bundesmodellprojekt erprobt und ausführlich wissenschaftlich begleitet worden (Kastl/Trost 2002, ältere Studien zusammenfassend Barlsen 2001). Die Integrationsfachdienste sind im Herbst 2000 erstmals im Schwerbehindertengesetz und dann 2001 im neuen Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gesetzlich verankert worden.

Integrationsfachdienste sind mittlerweile bundesweit behinderungsübergreifend in jedem der 181 Arbeitsamtsbezirke aufgebaut worden (Bundesagentur für Arbeit 2004). Insgesamt gibt es ein Netz von 442 Integrationsfachdiensten mit insgesamt 1206 IntegrationsberaterInnen (Zahlen für 2003, BIH 2004). Der IFD soll als gemeinsamer Integrationsfachdienst leistungsträgerübergreifend organisiert sein und für die Arbeitsämter (Vermittlung) und Integrationsämter (Begleitung, Sicherung eines Arbeitsplatzes) sowie die Rehabilitationsträger (z.B. Eingliederung nach einem Unfall) tätig werden. In der Praxis ist diese Entwicklung aus historischen und leistungsrechtlichen Gründen (unterschiedliche Kostenträger für die beiden Bereiche) regional unterschiedlich weit vorangeschritten - so gibt es in einigen Regionen noch separate Dienste, die sich lediglich über eine Kooperationsvereinbarung formal zusammengeschlossen haben. So sind von den 442 Integrationsfachdiensten lediglich 140 Integrationsfachdiensten von beiden Leistungsträgern für die Bereiche Vermittlung und Begleitung beauftragt, während 100 IFD nur von der Bundesagentur für Arbeit im Bereich Vermittlung, sowie 200 Integrationsfachdienste nur von den Integrationsämtern mit dem Bereich Begleitung (früher Berufsbegleitender Dienst (BBD) genannt) beauftragt sind (Zahlen für 2003, BIH 2004).

Integrationsfachdienste sind für die Menschen mit Behinderung gedacht, die eine personalintensivere Unterstützung bei ihrer beruflichen Eingliederung benötigen.

Die gesetzlichen Zielgruppen des Integrationsfachdienstes sind (§109 SGB IX):

  1. schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung,

  2. schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen und dabei auf aufwändige personalintensive, individuelle, arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind, sowie

  3. schwerbehinderte Schulabgänger, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind.

Ein besonderer Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung ist nach § 109 SGB IX insbesondere gegeben bei Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen (Alter, Langzeitarbeitslosigkeit, unzureichende Qualifikation, Leistungsminderung) die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschwert. Der Integrationsfachdienst kann auch zur beruflichen Eingliederung von Behinderten, die nicht Schwerbehinderte sind, tätig werden (z.B. Menschen mit psychischer Behinderung oder Schulabgänger, die noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen). Dabei sollen besonders die Bedürfnisse von Menschen mit seelischer Behinderung berücksichtigt werden.

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Integrationsfachdienstes gehört es (§110 SGB IX):

  1. die Fähigkeiten der zugewiesenen schwer behinderten Menschen zu bewerten und einzuschätzen und dabei ein individuelles Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofil zur Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt in enger Kooperation mit den schwerbehinderten Menschen, dem Auftraggeber und der abgebenden Einrichtung der schulischen oder beruflichen Bildung oder Rehabilitation zu erarbeiten

  2. die Bundesagentur für Arbeit auf deren Anforderungen bei der Berufsberatung und Berufsorientierung in den Schulen einschließlich der auf jeden Jugendlichen bezogenen Dokumentation der Ergebnisse zu unterstützen

  3. geeignete Arbeits- und Ausbildungsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu erschließen

  4. die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter, insbesondere seelisch und lernbehinderter Jugendlicher zu begleiten

  5. die schwerbehinderten Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorzubereiten

  6. die schwerbehinderten Menschen, solange erforderlich, am Arbeitsplatz oder beim Training der berufspraktischen Fähigkeiten am konkreten Arbeitsplatz zu begleiten (Job Coaching)

  7. die Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle über Art und Auswirkungen der Behinderung und über entsprechende Verhaltensregeln zu informieren und zu beraten

  8. eine Nachbetreuung, Krisenintervention oder psycho-soziale Betreuung durchzuführen

  9. als Ansprechpartner für die Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen, über Leistungen für die Arbeitgeber zu informieren und für die Arbeitgeber diese Leistungen abzuklären und

  10. in Zusammenarbeit mit den Rehabilitationsträgern und den Integrationsämtern die für schwerbehinderte Menschen benötigten Leistungen zu klären und bei der Beantragung zu unterstützen.

Ergebnisse der Integrationsfachdienste

Die neuen bundesweit aufgebauten Integrationsfachdienste vermittelten im Jahre 2003 7.579 Personen mit Schwerbehinderung auf den ersten Arbeitsmarkt (BIH 2004). Dies ist eine bemerkenswerte Leistung angesichts der allgemeinen Entwicklung des Arbeitsmarktes in diesem Zeitraum und der kurzen Zeit des Bestandes der Dienste sowie angesichts der Tatsache, dass sonst nur die wenigsten schwerbehinderten Arbeitslosen durch eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt aus der Arbeitslosigkeit ausscheiden (vgl. Rauch, Brehm 2003).

Viele Forschungsberichte weisen jedoch darauf hin, dass die Vermittlungszahlen als alleiniges Qualitätskriterium wenig aussagekräftig seien und fordern umfangreichere Qualitätskriterien (Bungart u.a. 2000; Giedenbacher u.a. 2003, Doose 2004). Die Vermittlungszahl variiert einerseits abhängig von der Art und dem Grad der Behinderung und damit der erreichten Zielgruppe (Trost 1997, Landschaftsverband Rheinland 2000) und anderseits dem einzelnen Integrationsfachdienst, seiner An- und Einbindung und seiner Arbeitsweise (Kastl/Trost 2002, Landschaftsverband Rheinland 2000). Die Auswirkungen von konjunktureller Lage und Höhe der Arbeitslosigkeit in der Region auf die Vermittlungsergebnisse der Integrationsfachdienste wird unterschiedlich beurteilt. Während Barlsen, Bungart u.a. (1999) einen deutlichen Einfluss feststellen, korrespondierte die Vermittlungsquote in den Untersuchungen vom Landschaftsverband Rheinland (2000, 70) und von Kastl/Trost (2002) nicht mit der Arbeitslosenquote.

In der Praxis ist durch die bisher unzureichende finanzielle Ausstattung der Integrationsfachdienste und den von der Arbeitsverwaltung unter arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten ausgeübten Druck, möglichst viele arbeitslos gemeldete schwerbehinderte Menschen in Arbeit zu vermitteln, festzustellen, dass an vielen Orten Menschen mit einem höheren und langfristigen Unterstützungsbedarf defakto aus der Unterstützung der Integrationsfachdienste herausfallen und bestimmte intensive Hilfen wie z.B. das vorgesehene »Job Coaching« kaum angeboten werden. Dies führt zu der Situation, dass im SGB IX Unterstützte Beschäftigung hinsichtlich seiner Zielgruppe und methodischen Vorgehensweise als Aufgabe von Integrationsfachdiensten verankert wurde, in der Praxis aber die eigentliche Zielgruppe, um die es bei Unterstützter Beschäftigung geht, nämlich Menschen mit einer schweren Behinderung, die traditionell als "nicht vermittlungsfähig" galten, häufig wieder nicht vermittelt und unterstützt wird (Kastl/Trost 2002). So wird ein Teil der ausdrücklich in §109 SGB IX genannten Zielgruppe wie z.B. schwerbehinderte Menschen aus Werkstätten für behinderte Menschen oder schwerbehinderte Schulabgänger faktisch nicht erreicht wurde. Von den 35.139 Zugängen zum IFD im Jahr 2003 kamen nur 45 (!) aus der WfbM und nur 71 (!) waren schwerbehinderte Schulabgänger (Bundesregierung 2004). Die Zielgruppenverschiebung betrifft darüber hinaus insbesondere Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung wie z.B. die im Gesetz ausdrücklich genannten Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, bei denen die Vermittlung eines Arbeitsplatzes alleine keine hinreichende Unterstützung darstellt, da sie den Arbeitsplatz ohne weitere Begleitung leicht wieder verlieren. Dabei haben die ersten Modellprojekte auch in Deutschland bewiesen, dass z.B. Menschen mit sogenannter geistiger oder psychischer Behinderung aus Werkstätten für behinderte Menschen mit entsprechender Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können (Trost/Schüller 1992, Trost, 1997, Barlsen, Bungart u.a. 1999, Landschaftsverband Rheinland 2000, zusammenfassend Barlsen 2001). Aktuelle Langzeitstudien, die zurzeit an der Universität Bremen (Doose 2004) und der Universität Münster durchgeführt werden, belegen, dass auch nach über fünf Jahren über Zweidrittel der damals vermittelten Personen noch in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert sind.

Der Gesetzgeber hat dies zumindest teilweise erkannt und mit den Anfang 2004 beschlossenen Änderungen des SGB IX die Rolle des Integrationsfachdienstes insgesamt sowie bei der Begleitung von SchulabgängerInnen und Auszubildenden gestärkt und die Förderungsmöglichkeiten beim Übergang aus der Werkstatt für behinderte Menschen verbessert, sowie die Strukturverantwortung für die IFD ab dem 1.1.2005 einheitlich bei den Integrationsämtern gebündelt. Ob diese Maßnahmen ausreichen werden, um die gesetzliche Zielgruppe tatsächlich zu erreichen und dauerhafte Eingliederungen zu ermöglichen, wird sich zeigen und nicht zuletzt von der Art der Finanzierung abhängen. Momentan scheint der bevorstehende Trägerwechsel in vielen Regionen eher zu einer großen Verunsicherung zu führen und wird in nicht wenigen Regionen zur Kürzung der Mittel genutzt, obwohl vom Gesetzgeber eigentlich ausdrücklich ein Ausbau der Integrationsfachdienste vorgesehen ist.

Integrative Maßnahmen im Übergang Schule-Beruf

Der integrative Übergang von der Schule in den Beruf muss bereits in der Schule beginnen. Dazu muss sich die Schule gegenüber betrieblichen Arbeitswelten öffnen.

In den letzten Jahren wurde auch im Rahmen der schulischen Integration versucht, mit neuen Konzepten wie Projektunterricht, Leistungsdokumentation mit Portfolios (vgl. Winter 2002), Projekten mit Ernstcharakter, frühe Kooperation mit der Berufsschule, längere begleitete Praktika in Betrieben, frühe Einbeziehung des Integrationsfachdienstes (Landschaftsverband Rheinland 2000); persönliche Zukunftsplanung und Unterstützungskreise (Doose 2004, Niedermair 2004, Niedermair/Tschann 1999) mehr integrative berufliche Möglichkeiten für Jugendliche mit Behinderungen zu schaffen (Schulze, Sturm u.a. 1997).

So hat beispielsweise eine Sonderschule die anstehende Schulrenovierung oder den Bau eines Schulpavillons projektbezogen in Kooperation mit Handwerksbetrieben aus der Region gemacht, in denen einige Schüler aufgrund dieses Projektes heute arbeiten. An dieser Schule gibt es mittlerweile erste Versuche die Werkstufe an der Sonderschule in Partnerschaft mit Betrieben als integrative Werkstufe zu gestalten, in der die Schüler möglichst viel Zeit außerhalb der Schule in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes mit Unterstützung der Lehrer verbringen (Böhringer 2000). In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise an mehreren Sonderschulen für geistig Behinderte Projekte des Schulträgers um den Übergang aus der Schule zu verbessern (vgl. Gassauer 2004, Trost 1999, 2003).

Eine Schlüsselstellung für den integrativen Übergang von der Schule in den Beruf nehmen unterstützte und längere betriebliche Praktika ein, um so den Schülern bereits in der Schule erste berufliche Erfahrungen zu vermitteln. Der Integrationsfachdienst kann in diesem Übergang eine wichtige Mittler- und Unterstützungsfunktion haben und sollte auch zukünftig bereits vor Schulabschluss einbezogen werden. Die Schule sollte in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst vom Kostenträger einfordern, dass diese gesetzliche vorgesehene Aufgabe des IFD auch tatsächlich wahrgenommen werden kann und gemeinsam neue Kooperationsformen und Maßnahmen im Übergang entwickeln. Die Federführung und Verantwortung für den Übergang bleibt allerdings bei der Schule und dem Schulträger.

In den USA ist beispielsweise eine verbindliche Übergangsplanung (Individual Transition Planning - ITP) vorgeschrieben, die unter Federführung der Schule mit allen am Integrationsprozess Beteiligten spätestens zwei Jahre vor Schulabschluss beginnen muss. Diese Übergangsplanung wird auf mindestens jährlichen Treffen mit den SchülerInnen, den Eltern, LehrerInnen, BerufsberaterInnen, sowie VertreterInnen von relevanten außerschulischen Trägern (z.B. Unterstützungs- und Assistenzdienste im Bereich Arbeit, Wohnen, Freizeit) festgelegt. Dabei muss die Übergangsplanung Aussagen zu den folgenden Bereichen umfassen:

  • Berufliche Zukunft bzw. weiterführende Schulbildung oder Ausbildung

  • Teilhabe am sozialen Leben in der Region

  • Wohnen

  • Mobilität

  • Gesundheit und

  • Interessensvertretung

Dabei wird sowohl angedacht, welche Ziele in diesen Bereichen nach der Schule angestebt werden als auch was in den letzten Schuljahren im Hinblick auf die konkreten Ziele bereits in der Schule gelernt, geübt bzw. getan werden kann.

Folgende Punkte kennzeichnen dabei eine gute Übergangsplanung:

Vorlieben und Interessen der SchülerInnen

Die Interessen und Wahlentscheidungen der SchülerInnen und Familien werden dokumentiert und mit in die Übergangsplanung einbezogen, um sicherzustellen, dass der Prozess von der "Hauptperson" gesteuert ist.

Fähigkeiten der SchülerInnen

Die aktuellen Fähigkeiten der SchülerInnen werden dokumentiert und für die Übergangsplanung berücksichtigt.

Gemeinsame Planung

Die Planung des Überganges von der Schule in das Erwachsenleben erfolgt mit allen relevanten Beteiligten.

Umfassende Zukunftsplanung

Die Planung der Zukunft nach Verlassen der Schule muss alle relevanten Lebensbereiche umschließen (Arbeit, Weiterbildung, Wohnen, Teilhabe in der Region, Mobilität, Selbstvertretung ...).

Kontinuierliche Systemveränderung

Der Planungsprozess selber soll neue Verbindungen zwischen allen am Übergang der SchülerInnen beteiligten Institutionen und Personen schaffen und die vorhandenen Unterstützungssysteme entsprechend der auftretenden Bedürfnisse verändern und erweitern.

Auch in Deutschland liegen mittlerweile bereits konzeptionelle Anregungen zu diesem Bereich vor. Eine individuelle Förderplanung (Trost 2003) bzw. eine Persönliche Zukunftsplanung (Doose 2004, Doose, Emrich, Göbel 2004) mit dem Aufbau eines Unterstützungskreises (Niedermair/Tschann 1999, Doose 2004) können gute methodische Ansätze sein diesen gemeinsamen Planungsprozess zu gestalten.

Im Anschluss an die Schule benötigt der Integrationsfachdienst ein Instrumentarium von unterstützten, betrieblichen Maßnahmen. So bietet z.B. seit 1996 bietet die Hamburger Arbeitsassistenz in Kooperation mit den vier Hamburger Werkstätten für geistig behinderte Menschen ein sogenanntes Ambulantes Arbeitstraining an, in dem die TeilnehmerInnen mit Unterstützung eines Arbeitsbegleiters mit der Methode der Unterstützten Beschäftigung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes qualifiziert werden (Hamburger Arbeitsassistenz 2000, Hinz 2001). Im Rahmen der Maßnahme wurden auch spezielle Module zur Förderung der Schlüsselqualifikationen im betrieblichen Kontext entwickelt (KUKUK und Jobwärts, Hamburger Arbeitsassistenz 2003, 2004). Über 70% der TeilnehmerInnen dieser Maßnahme konnten anschließend auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes integriert werden (Hamburger Arbeitsassistenz 2004). Ähnliche Angebote gibt es mittlerweile auch in anderen Orten in Deutschland z.B. in Erlangen. Die EQUAL Partnerschaft "Keine Behinderung trotz Behinderungen", an der auch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) beteiligt ist, erprobt zurzeit bundesweit neue integrative Formen des Übergangs von der Schule in den Beruf.

Die Bemühungen funktionierende, integrative Strukturen mit begleiteten betrieblichen Maßnahmen, einer Vernetzung aller schulischen und außerschulischen Akteure im Übergang und eine persönliche Übergangsplanung mit Unterstützungskreisen aufzubauen stehen in Deutschland meiner Einschätzung nach noch ganz am Anfang, obwohl wir mittlerweile ziemlich genau wissen, welche methodischen und strukturellen Elemente für diesen Übergang erforderlich sind.

Literaturverzeichnis

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Quelle:

Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung im Übergang Schule-Beruf

Erschienen in: vds Landesverband Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Mitteilungen (2005), H.1, 5-19

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 16.03.2005

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