Unbeschäftigt mitten im Leben?

Beschäftigungschancen geistig und mehrfach Behinderter Personen auf segmentierten und flexibilisierten Arbeitsmärkten

Autor:in - Nikolaus Dimmel
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Vortrag
Releaseinfo: Vortrag bei der Tagung der Lebenshilfe Österreich "Mitten im Leben - Ganz selbstverständlich?", 20. November 2008
Copyright: © Nikolaus Dimmel 2008

1. Einleitung

Für geistig und mehrfach Behinderte stellen sich im Grunde dieselben Arbeitsmarktfragen wie für die Nicht-Behinderten, allerdings in zugespitzter bzw. modifizierter Weise. Das beginnt bei der Frage nach dem Sinn der Lohnarbeit und endet bei den Drohpotentialen der Arbeitslosigkeit.

Die gegenwärtige Beschäftigungsdynamik ist hoch. 52% aller Beschäftigungsverhältnisse enden dzt. binnen eines Jahres. 1998-2008 waren nach EU-Schema (Basis: alle 3,9 Mio Erwerbstätige; Labour Force Konzept) zwischen 5,8% und 7,3% der Erwerbstätigen arbeitslos. Nach österreichischem Erfassungsschema (Basis: 3,4 Mio Unselbständige; Labour Force Konzept) schwankte die Arbeitslosigkeit zwischen 7,8% und 9,3% und lag im Schnitt bei 8,6%. Das entspricht im Schnitt etwa 240.000 Arbeitslosen zum Stichtag und einer jährlichen Gesamtbetroffenheit in Höhe von 775.000 Personen. Jede(r) Vierte macht im Laufe eines Jahres also die Erfahrung von Arbeitslosigkeit. Während die Gesamtbetroffenheit von Arbeitslosigkeit steigt, sinkt die Langzeitarbeitslosigkeit. 2007 waren nur mehr 2,8% der Arbeitslosen länger als 1 Jahr arbeitslos. Das entsprach 62.230 Personen.

Allerdings ist die Arbeitslosigkeit unter Behinderten etwas niedriger als im Schnitt. Das hat seinen Grund einerseits in der Effizienz bestehender Integrationsmaßnahmen ("labour market insertion policies"); andererseits in dem geringen Arbeitsmarktandrang von Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Dh: ein Großteil behinderter Menschen, die denkmöglich ihre Lohnarbeitskraft am Arbeitsmarkt anbieten könnten, tun dies nicht. Ausgangspunkt ist: von insgesamt etwa 1,1 Mio Menschen mit Beeinträchtigungen (körperlich-funktional, mental, kognitiv, körpersinnbezogen) gelten 94.426 Menschen in Österreich 2008 als "begünstigt behindert". Diese Zahl bleibt mittelfristig relativ stabil. Knapp 67 % von ihnen, also 63.265, sind in Beschäftigung. 2007 wurden nach dem Behindertenbericht 2008 5.390 Arbeitslose erfasst, die nach dem Behinderteneinstellungsgesetz "begünstigt" waren. Das entsprach einer Arbeitslosenquote der begünstigten Behinderten in Höhe von 5,7% gemessen an allen 94.426 begünstigten Behinderten im Jahresdurchschnitt. Die allgemeine Arbeitslosenquote erreichte 2007 6,2% (nationale Definition) bzw. 4,4% (internationale Definition). Von diesen "begünstigten Behinderten" waren 88% körperlich beeinträchtigt, 15% psychisch behindert, 3% geistig beeinträchtigt und 1% sinnesbehindert. Die übrigen 25.771 waren nicht arbeitssuchend gemeldet. Vermuten kann man, dass sie ihre Arbeitskraft mangels angemessener Beschäftigungsperspektiven nicht angeboten haben.

Nun waren beim AMS im Jahresdurchschnitt 2007 31.400 Personen mit Behinderungen als arbeitslos registriert. Das waren um 8% mehr als 2006. Von diesen Beeinträchtigten waren 14,1%, also 4.400 Personen in ihrer Vermittlung gehemmt. Erweitert man den Behinderungsbegriff wie es das AMS tut, dann waren 2007 16,9% aller Arbeitslosen (gemessen an 185.600 Personen im Jahresdurchschnitt; nationale Definition) arbeitslos. Im Übrigen werden diese behinderten Personen seit 2007 als "Arbeitslose mit gesundheitlichenVermittlungseinschränkungen" bezeichnet.

Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen

Beim AMS arbeitslos vorgemerkte "Behinderte" (nach AMS Definition; diese werden ab 1/07 als Arbeitslose mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen bezeichnet)

 

2004

2005

2006

2007

Änderung

2006 zu 2007

Gesamt

28.861

28.540

29.058

31.392

8,03%

Männer

18.620

18.388

18.411

19.448

5,63%

Frauen

10.241

10.152

10.647

11.944

12,18%

Davon: beim AMS arbeitslos vorgemerkte begünstigte Behinderte (BEinstG / Landesgesetze)

 

2004

2005

2006

2007

Änderung

2006 zu 2007

Gesamt

5.158

5.362.

5.334

5.390

1,05%

Männer

3.342

3.459

3.406

3.415

0,28%

Frauen

1.816

1.903

1.928

1.974

2,41%

Gesamtarbeitslose

 

2004

2005

2006

2007

Änderung

2006 zu 2007

Gesamt

243.880

252.657

239.175

222.248

-7,08%

Männer

140.261

144.241

135.779

124.346

-8,42%

Frauen

103.619

108.416

103.396

97.902

-5,31%

Anteil Behinderter (nach AMS Definition an den Gesamtarbeitslosen

 

2004

2005

2006

2007

Änderung

2006 zu 2007

Gesamt

11,83%

11,30%

12,15%

14,12%

16,26%

Männer

13,28%

12,75%

13,56%

15,64%

15,34%

Frauen

9,88%

9,36%

10,30%

12,20%

18,48%

Das Ausbildungsniveau der vorgemerkten Personen mit "gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen" war 2007 überdurchschnittlich niedrig: 91% hatten maximal Lehrabschluss. Die Betroffenen sind länger arbeitslos als der Durchschnitt und finden schwerer eine Beschäftigung. Sie sind bei den Arbeitslosen mit Monaten und mehr Vormerkungsdauer doppelt so hoch vertreten wie nicht beeinträchtigte. Nur 1/3 der Abgänge dieser Gruppe mündet in einer Beschäftigung. 2/3 verlassen die Arbeitslosigkeit in Richtung Maßnahme oder Exit (ungeklärt). Im Schnitt der Arbeitlosen mündet hingegen jeder zweite Abgang in Beschäftigung. Die Dauer der Arbeitslosigkeitsepisoden Behinderter war 2007 1,5 mal so hoch wie im Durchschnitt (128:87). Auch die AL-Dauer von begünstigten Behinderten lag bei 132 Tagen. 62% der Betroffenen sind männlich, 38% weiblich; 92% StaatsbürgerInnen.

Die soziale Lage der arbeitslosen Behinderten ist prekär. 2007 erhielten im Jahresdurchschnitt 199.649 Personen ALG oder NH; 31.155 davon (16%) waren behindert/gesundheitlich vermittlungseingeschränkt. Der Anteil der NH-Bezieher lag bei den Behinderten fast doppelt so hoch wie bei den Nichtbehinderten (69,7%:42,7%). Menschen mit gesundheitsbedingten Vermittlungseinschränkungen bezogen 2007 bezogen durchschnittlich 151 Tage lang ALG/NH; das war um rund 69 Tage länger der Schnitt. Sie sind also länger arbeitslos. Aber nicht nur das: Behinderte erhielten auch niedrige Einkommensersatzleistungen als der Schnitt. Die durchschnittliche Leistungshöhe (ALG/NH) für Menschen mit vermittlungsrelevanten Gesundheitsproblemen lag im Jahr 2007 bei monatlich 625,7 €. Im Vergleich dazu erhielten nichtbehinderte Menschen 2007 durchschnittlich 695,3 €.

Vor diesem Hintergrund ist erklärlich, warum 124.000 Personen oder 13% der Menschen mit Behinderung manifest arm sind, während in der Gesamtbevölkerung dieser Anteil bei 6% liegt. Auch die Armutsgefährdungsquote ist mit 17% bei Menschen mit Behinderung im Erwerbsalter (20 bis 64) deutlich höher als in der restlichen Gesamtbevölkerung (13 %).

2. Beschäftigungsbedingungen Behinderter

Die Beschäftigungschancen Behinderter sind von operativen und strukturellen Rahmenbedingungen abhängig. Dabei sind gerade Binnendifferenzierungen bedeutsam. In einem Manpower-Bericht heißt es: "There is a 20 % to 30 % higher level of unemployment for people with mental health problems or learning disabilities compared to those with physical impairments". Seit Mitte der 1990er Jahre (3.Bericht zur Lage der Jugend) nimmt die Vermittelbarkeit von behinderten Jugendlichen zwischen 19 und 24 ab, wobei dies vor allem für psychisch und kognitiv beeinträchtigte Personen gilt. Gerade bei hoher Arbeitslosigkeit und steigenden Qualifikationsanforderungen haben Beeinträchtigte erhebliche Probleme bei der Arbeitssuche.

Da reicht bereits ein unzureichendes Abschlusszeugnis, eine unklare Bewerbungsunterlage, um einen Arbeitsplatz oder eine Lehrstelle nicht antreten zu können. Hinzu kommt der Verdrängungswettbewerb durch höher qualifizierte Personen, die Arbeitsplätze mit niedrigen Qualifikationserfordernissen und Niedriglohn besetzen. Inzwischen konkurrieren Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen mit StudienabbrecherInnen oder SchulabgängerInnen von berufsbildenden Schulen. Mit dem Einstellungsstop im öffentlichen Dienst ist für Jugendliche mit Behinderung ein relevanter Arbeitgeber entfallen. Die Entwicklung von Nischenstrategien am Arbeitsmarkt ist wenig effizient. Ohnehin kann gefundene Arbeit kaum geltende Statusnormen (hohes Einkommen, beruflicher Erfolg, konsumorientierter Lebensstil) einlösen. Individuelle Leistung und objektiver Erfolg sind entkoppelt. Kurz: Leistung lohnt auch hier nicht. So wirkt das arbeitsmarktpolitische Ziel einer (Re-)Integration Behinderter in den Arbeitsmarkt paradoxerweise systemdestabilisierend. Getrade behinderte Jugendliche sollten in Alternativszenarien nicht nur auf Erwerbsarbeit, sondern auch auf Arbeitslosigkeit, Kurzzeit- und Teilzeitarbeit, informelle Ökonomien, Tätigkeiten in kommunikativen Einrichtungen, unentgeltliche "Bürgerarbeit", Tätigkeiten in Freiwilligen-Agenturen uam trainiert/vorbereitet werden. In Frage steht daher, was Arbeit und Tätigkeit im Rahmen einer Lebensgestaltung für Menschen mit schwerer bzw mehrfacher Behinderung sein kann. Auch für diese Personen darf Arbeit nicht nur reproduktive Tätigkeit im Sinne Hannah Arendts darstellen. Sie muss auch Elemente des Herstellens nachhaltiger Güter und Dienstleistungen beinhalten. Arbeit muss zudem soziale Inklusion ermöglichen.

Klar sollte gesehen werden, dass der Wert der Arbeit auch in der Selbst-Vergegenständlichung, in sozialer Anerkennung, in zeitlicher Strukturierung und daneben natürlich auch in Erwerbseinkommen liegt. Unentgeltliche Freiwilligenarbeit oder Basteln vermittelt dies zumeist nicht. Zudem muss geklärt sein, ob ein Recht auf Arbeitstätigkeit (als Arbeiten oder Herstellen) oder eine Pflicht hierzu besteht. Ein Recht auf Arbeit aber existiert zumindest in der Verfassungsrechtsdebatte über soziale Grundrechte nicht. Wer zur Kurzarbeit von Beeinträchtigten verpflichtet, muss selbige sozial absichern. Unrealistisch ist es zu meinen, Behinderte könnten mit dem akademisierten Prekariat der Taxi fahrenden SoziologInnen, Lebensversicherungen verkaufenen LehrerInnen und JuristInnen, die als Schadensreferenten in den Versicherungen MaturantInnen und Hauptschulabgänger verdrängt haben, konkurrieren. Klar sollten die Grenzen der Integration am Arbeitsmarkt gesehen werden. Vielfach zeigen Studien, dass etwa Formen der Arbeitsassistenz eigentlich darauf hinaus laufen, Behinderten ihre eigenen Grenzen sinnlich wahrnehmbar vor Augen zu führen und eben, sie in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Rede ist oftmals von "unrealistischen Vorstellungen, die Jugendliche und auch Eltern haben" und von der daraus resultierenden notwendigen "Desillusionierungsarbeit". Offen ist die Frage, wie Nischen auch gerade innerhalb des Wettbewerbs- und Beihilfenregimes der EU definiert werden können. Einvernehmen lässt sich darüber herstellen, dass auch unter kapitalistischen Bedingungen Erwerbsarbeit Existenzsicherung, Sinnstiftung, soziale Einbindung/Anerkennung und Selbstverwirklichung vermitteln soll, dies in der Tat aber nur für die Wenigsten der Fall ist. Lohnarbeit vermittelt vielmehr für 8% der Bevölkerung Armut und soziale Ausgrenzung, chronifizierte Erkrankung oder pathologische Verhaltensformen. 32% der Bevölkerung arbeiten und müssen trotzdem Einschränkungen in ihrer Lebensführung hinnnehmen. Wir sollten uns daher fragen, ob wir Lohnarbeit oder sinnstiftende Teilhabe an Formen der Arbeit und des Herstellens einfordern wollen. Tätigkeit kann sowohl sinngebend sein als auch produktorientiertes Arbeiten mit einschließen. Möglicherweise lautet die Kompromissformel, dass ein flexibler und fließender Übergang zwischen Lohnarbeits- und Tätigkeitsorientierung geschaffen werden muss. Ein Übergang, der als Brücke konzipiert ist, auf der Maßnahmen und Tools in Form individualisierter Betreuungsvereinbarungen zum Einsatz gelangen. Dabei wird man sich allerdings vom apodiktisch vorgetragenen Ziel, dass Lohnarbeit auf einem freien Markt der allein anstrebenswerte Zustand auch für Behinderte ist, verabschieden müssen.

2.1. Operative Rahmenbedingungen - Arbeitsmarktpolitik für Behinderte

Meine Kern-These lautet, dass zwar der Ausbau rechtlicher und institutioneller Maßnahmen (Stichwort: Gleichbehandlung, Antidiskriminierung, Einstellungsförderung) denkbar weit fortgeschritten ist, dass zugleich aber die Arbeitswelt und der Arbeitsmarkt Behinderte, die ebenso wie alle anderen Gruppen, die den Anforderungen einer radikal flexibilisierten Arbeitswelt nicht entsprechen können, ausgrenzen. Dabei ist das Problem nicht die Idee der Arbeitsmarktpolitik selbst, sondern deren rigide Fokussierung auf den ersten Arbeitsmarkt. Denn schon der steckt in der Krise. Überhaupt lässt sich die Krise der Arbeitsmarktpolitik am besten anhand der Verwandlung von Arbeitslosen in Working Poor oder Maßnahmenkarrieren nachzeichnen. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen bewirken im Segment der Prekarität keine Aufwärtsmobilität der Betroffenen, selten ein Halten des sozialen Status, zumeist ein soziales Absteigen.

Wenn man die Erfahrungen der Aktivierung durch Workfare-Programme, den Nutzen von Ein-Euro-Jobs oder die Schulungsmaßnahmen zugunsten benachteiligter Gruppen evaluiert, so sind die Ergebnisse vergleichsweise ernüchternd. Seit Mitte der 1980er Jahre liegen die Platzierungsraten am ersten Arbeitsmarkt nach innovativen Maßnahmen bei knapp 40% und sinken tendenziell. Ein-Euro-Jobs und vergleichbare Maßnahmen haben in den betreffenden Modellen reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängt. In-Work-Benefits haben hohe Mitnahmeeffekte. Die Idee der Job-Readiness bzw "employability" erweist sich für einen wachsenden Teil der Betroffenen als Zumutung.

Demgegenüber ist der Ausbau von Beschäftigungsmaßnahmen zugunsten behinderter Personen beeindruckend. Zu den operativen Rahmenbedingungen gehören beschäftigungspolitische Maßnahmen auf Ebene des Bundes (Behinderteneinstellung, Antidiskriminierung, zweiter Arbeitsmarkt; ArbeitnehmerInnenschutzrecht; gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung etc) und der Länder (Arbeitsassistenz, geschützte Arbeit, geschützte Werkstätten etc). Gleichwohl muss man sich fragen, ob dieses rechtliche Rahmenwerk seiner eigentlichen Zwecksetzung förderlich ist oder nicht, was daran gelockert, flexibilisiert und durchlässiger gestaltet werden kann.

2.1.1. BeinstG

Im Zentrum der Behinderten-Arbeitsmarktpolitik steht das BeinstG. Die Beschäftigungsproblematik von Behinderten resultiert hierbei aus dem Umgang mit Pflichtstellen je 25 AN nach dem BEinstG. 2007 waren 65% von 93.000 Pflichtstellen besetzt. 2008 hat sich die Situation verbessert. 94.426 gelten als "begünstigt behindert", 67% von ihnen sind beschäftigt.

Die Auflagen des BEinstG (besonderer "Kündigungsschutz", der eigentlich "Diskriminierungsschutz" heißen sollte) erweisen sich angesichts der Volatilität der Beschäftigung in der modernen Arbeitswelt als Einstellungshemmnis. Bei den Bundessozialämtern wird vielfach vom Begünstigtenstatus massiv abgeraten, weil Personen dann kaum noch vermittelbar sind. Wer einmal als "Begünstigter" erfasst wird, behält diesen Status aus Verwaltungserwägungen bei. Dies erschwert die individuelle Beweglichkeit auf dem Arbeitsmarkt entscheidend.

Ein zweiter Aspekt kommt hinzu, nämlich die Feststellung der Eigenschaft des "begünstigt Behinderten", welche einen Behinderungsgrad von mindestens 50 % voraussetzt. Erst dann erhalten Betroffene Unterstützungen vom Bundessozialamt und unterliegen einem speziellen Kündigungsschutz. Bekanntlich ist das Erreichen der 50%-Grenze vielfach ein Aushandlungsprozess zwischen der betroffenen Person und dem Attest-Arzt. In der Tat ist die 50%-Grenze willkürlich festgesetzt und arbeitsmarktpolitisch eher kontraproduktiv.

2.1.2. Diskriminierungsverbot

Auch die Beschäftigungsrahmen-RL (2000/78/EG) für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die unmittelbare sowie mittelbare Diskriminierungen auf Grund von Behinderung verhindern soll, unterliegt dieser Spannung. So beinhaltet das Behindertengleichstellungspaket 2005 (novelliert 2008) ein Diskriminierungsverbot und als Durchsetzungsinstrument die Möglichkeit einer Klage auf Schadenersatz (2008 erhöht). Der Begriff der Diskriminierung ist umfassend, bezieht sich auf Bewerbung und Einstellung, Entlohnung, Beförderung, freiwillige Sozialleistungen, sonstige Arbeitsbedingungen, Aus- und Weiterbildung im Unternehmen und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind diskriminierend vorenthaltene Leistungen erzwingbar (z.B. Entgelt, Sozialleistungen). Diskriminierende Kündigungen oder Entlassungen können angefochten werden, wobei allerdings vor Klagsführung ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt durchgeführt werden.

Die bisherigen Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt zeigen, dass 60% der Verfahren eben diesen Diskriminierungsschutz betreffen, und hier wiederum 51% Beendigungen des Arbeitsverhältnisses und 16% die Arbeitsbedingungen, 13% (sexuelle) Belästigung. Allerdings zeigen die Reaktionen der Unternehmerseite, dass daraus auch Gegenstrategien resultieren, welche die Einstellung von Behinderten (paradoxerweise) vermeiden helfen sollen.

2.1.3. Geschützte, geförderte und assistierte Arbeit

Die Evaluation der geschützten Arbeitsplätze, integrativen Betriebe und assistierten Arbeit zeigt ein gemischtes Bild je nach Maßnahme, Bundesland und Klientel. Fakt ist, dass für etwa 2/3 der Betroffenen eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz oder die Sicherung eines Arbeitsplatzes aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Auch die Mobilität bzw Durchlässigkeit des Personals der geschützten Werkstätten ist marginal. So professionell diese Leistungen auch konzipiert und implementiert werden: ihre Ergebnisse sind bescheiden.

2.1.4. Einschätzung

Die wenigen Befunde und Hinweise zeigen, dass das Ziel einer generalisierten und nachhaltigen Einmündung in den ersten Arbeitsmarkt weitgehend nicht erreicht wird. Teilweise sind die Maßnahmen, welche eine Beschäftigungsaufnahme und die Beibehaltung einer Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt sicherstellen sollen, kontraproduktiv. Man wird daher über Alternativen, neue Durchlässigkeiten, eine Ökonomie der Beeinträchtigten jenseits des Bekannten nachzudenken haben.

2.2. Strukturelle Rahmenbedingungen

Die Beschäftigungschancen Behinderter in der kapitalistischen Arbeitswelt können nur vor dem Hintergrund einer Analyse ihres ggw Umbruchs erfasst werden. Die gegenwärtige Situation am Arbeitsmarkt und in der Arbeitswelt ist durch mehrere Faktoren geprägt:

2.2.1. Atypisierung

Mit "Atypisierung" ist die Flucht aus dem Normalarbeitsverhältnis in Formen des individualisierten Zuschnittes von Arbeitsverhältnissen gemeint. Atypisch sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich nicht um dauerhafte Vollzeitbeschäftigung handelt. Dazu zählen im Kern Teilzeit, freie Dienstverträge, Arbeit auf Abruf, Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Tele-Arbeit oder Heimarbeit. "Flexibilisierung" meint darin die Arbeitszeitkomponente, die dadurch Bedeutung gewinnt, dass erweiterte Maschinenlaufzeiten die Produktivität und Rentabilität steigern, dass in "Just-in-Time"- oder "Just-in Sequence"-Prozessen markt- und kundenorientiert ohne Lagerhaltungskosten produziert werden kann. "Typische Arbeit" stellt im Kapitalverhältnis eine historische Ausnahmesituation dar. Ausgehend vom frühen Arbeitsrecht ist die Geschichte des Arbeitskampfes eine Geschichte selektiver Kompromisse. Immer waren erhebliche Teile der Lohnabhängigen nicht oder nur eingeschränkt vom Klassen- und Verteilungskompromiss begünstigt. Erst in der Nachkriegszeit können wir von einer umfassenden Typisierung, dem "Normalarbeitsverhältnis" mit regularisierter, sozial abgesicherter Vollzeitbeschäftigung bei steter Partizipation am Wirtschaftswachstum sprechen. Nach der kurzen Ära "immerwährender Prosperität" (Burkhard Lutz), eigentlich von 1969 bis 1981, war es damit aber gleich wieder zu Ende. Heute kehrt der Kapitalismus in seinen Normalzustand zurück. 38% der unselbständigen Erwerbsbevölkerung arbeiten atypisch, alleine 950.000 Personen Teilzeit.

Bedingt durch die Flexibilisierung weiten sich die Einkommensunterschiede, aber auch die Unterschiedlichkeit der Erwerbschancen aus. Der Anteil des untersten Fünftels der Verteilung sank von 2,9% im Jahr 1995 auf 2,2% (2006), jener des zweiten Fünftels von 10,9% auf 9,5%. Hingegen erhöhte sich der Anteil des obersten Fünftels von 44,4% auf 46,7%. Auch die Gini-Koeffizienten (Maßzahl für die soziale Ungleichheit der Einkommensverteilung) stiegen rasch: Er erhöhte sich für alle Steuerpflichtigen von 0,431 im Jahr 1995 auf 0,452 (2006) und für die unselbständig Beschäftigten von 0,410 auf 0,443. Dies ist sicherlich nicht ausschließlich das Ergebnis der raschen Arbeitsmarktflexibilisierung etwa in Form steigender Teilzeitbeschäftigung, hängt aber damit gleichwohl zusammen.

2.2.2. Vom Beruf zum Job

Ein Beruf ist eine identitätsstiftende Erzählung. Er ist ein kohärentes, ein Leben durchziehendes Muster. Das postfordistische Narrativ, also die moderne Erzählung eines gelungenen Lebens spricht hingegen vom Job. Der Job bringt Geld, aber keine Erfahrung. Der Job ist beliebig, austauschbar, ein Vehikel. Das vormalige Berufsleben wird durch eine Sequenz von unzusammenhängenden Projekten und unvermittelbaren Teilerfahrungen ersetzt. Das spiegelt sich auch in der subjektiven Arbeitsmotivation. Diese ist nur mehr in handwerklich strukturierten Bereichen überwiegend intrinsisch, hängt also am Gegenstand der Arbeit selbst. Überall sonst ist sie extrinsisch, instrumentell, hängt am Girokonto. Das gelungene Erwerbsleben besteht nicht mehr darin, sich selbst durch Arbeit im Sinne Hannah Arendts zu vergegenständlichen. Es besteht darin, durch Lohnarbeit Statuskonsum demonstrieren zu können.

Traditionell basieren Berufe auf Vorstellungen der Berufsausbildung, Profession und professioneller Standards sowie Erfahrung. Der Wert der grundsätzlich beständig nutzbaren Berufsqualifikation verläuft entlang einer aufwärts gerichteten Kurve, wobei die Berufserfahrung die Vorstellung von Anciennität rechtfertigt. Ältere Arbeitnehmer sind in dieser Perspektive vielleicht langsamer, jedenfalls aber besser.

In der postfordistischen Konzeption des Jobs ist eine Ausbildung grundsätzlich unbeständig. Berufsqualifikationen verlieren an Wert, je länger sie genutzt werden wollen. Die Idee der Anciennität gilt als kontraproduktiv, ältere ArbeitnehmerInnen als langsamer und schlechter als jüngere. Diese handlungsleitenden Ideologien haben zu einer Kultur des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Erwerbsleben, einer gänzlich irrationalen Entwertung von Erfahrung, einer unsachlichen Höherbewertung von Flexibilität und Mobilität beigetragen. In absehbarer Zukunft werden deshalb Arbeitsmarktstrategien für Ältere zum Kerngeschäft des AMS zählen. Hier wird es um Weiterbildung, Behaltestrategien und steuerliche Anreize für Arbeitgeber gehen müssen.

Zur Vorstellung des Berufes gehört traditionell ein stabiles Bindungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie dies in kleinen und mittleren KMU heute noch der Fall ist.

Heute endet jedes zweite Beschäftigungsverhältnis innerhalb eines Jahres. Wer heute den Arbeitsmarkt betritt muss davon ausgehen, während seines Lohnarbeitslebens mehr als 7 Jobs anzutreten.

Diese Faktoren schlagen sich in einer zunehmenden Diskontinuität und Fragmentierung von Erwerbskarrieren nieder. Ein Arbeitsleben ist im biographischen Rückblick keine zusammenhängende Erzählung mehr. Etwas auf Grundlage von Erfahrungswissen zu können bedeutet nichts. Gefragt sind industrielle Grundtugenden, die Übernahme unternehmerischer Kalküle in den Habitus der Lohnarbeitenden, etwa durch Vertrauensarbeitszeiten, und schließlich die Dienstboteneigenschaften Flexibilität, Mobilität und jederzeitige Verfügbarkeit.

2.2.3. Verteilung

Robert Castel hat gezeigt, dass Lohnarbeit in der vorindustriellen Epoche durch ein Minimaleinkommen gekennzeichnet war, welches Ausgaben nur für die unmittelbare Subsistenz erlaubte, keine gesetzlichen Garantien kannte, eine labile bzw. gewalttätige AGAN- Beziehung aufwies. Arbeitsmarktpolitik kannte im Wesentlichen nur ein Instrument: Hunger. Heute sehen wir eine Rückkehr zu diesen Verhältnissen. 1% besitzt in Österreich mehr als 50% des verfügbaren Reichtums. Die bereinigte Nettolohnquote sinkt seit 1981 von 72% auf 56% des Volkseinkommens. Die Lohnsteuerstatistik zeigt, dass im Jahr 2006 das unterste Fünftel der unselbständig Erwerbstätigen 2,2% der gesamten Lohneinkommen bezog. Auf das oberste Fünftel entfielen hingegen 46,7% der Einkommen. Dies ist vor allem ein Ergebnis der Zunahme der Arbeitslosigkeit und des raschen Wachstums der Vermögenseinkommen. Hohe Arbeitslosigkeit dämpft die Verhandlungsmacht der Gewerkschaften - ein Anstieg der Arbeitslosenquote um 1 Prozentpunkt hat einen Rückgang der Lohnquote um mehr als 1 Prozentpunkt zur Folge. Innerhalb der Nichtlohnelemente des Volkseinkommens stiegen vor allem die Einkommen aus Finanz- und Immobilienvermögen und jene der FreiberuflerInnen.

Bereinigte Lohnquote und Arbeitslosenquote in %

2.2.4. Armut

Mittelfristig sind relativ stabil 13% der Bevölkerung (1,1 Mio) armutsbedroht. Allerdings hat sich in den letzten Jahren (2003-2006) der Anteil der manifest Armen von 4% auf 6% erhöht (450.000 Personen). Ein Drittel der Bevölkerung muss Be- bze Einschränkungen seiner Lebensführung hinnehmen. Armut führt ua zu abweichendem Verhalten, räumlicher Ausschließung oder ungleich verteilter Morbiditätsbelastung und Lebenserwartung. Unzweifelhaft reduziert Sozialpolitik (noch) die Armutsbetroffenheit. 43% sind nach Verteilung der Primäreinkommen (Löhne, Gehälter) und nur mehr 13% nach Verteilung der Sekundäreinkommen (Transfers) armutsbedroht. Langfristig (1980-2006) aber nimmt die Armut zu, ungeachtet aller sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Die gegenwärtige Weltwirtschaftskrise wird, sobald sie auf die Realwirtschaft durchschlägt, Struktur und Bedingungen der Arbeit noch einmal fundamental verändern, vor allem im Arbeitszeitrecht und hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Absicherung der Erwerbstätigen. Armut hat ein Gesicht. In besonderer Weise von Armut sind nicht-österreichische StaatsbürgerInnen, Menschen in spezifischen Familienkonstellationen (Alleinerziehende, Großfamilien) sowie Personen im Erwerbsalter betroffen, die etwa aufgrund einer Behinderung dem Arbeitsmarkt fern sind oder trotz Arbeitsmarktbeteilung nur ein Niedrigeinkommen beziehen. Aber auch Kinder und Frauen weisen überproportionale Betroffenheitsquoten auf. Die komplexen Triebfedern individueller Armutsbetroffenheit sind ebenso hinlänglich bekannt. Vielfach wirken Einkommens- und Bildungsdefizite, familiäre Verpflichtungen, "Life-Events", Krankheit, Behinderung oder eingeschränkte Zugänge zum Wohnungsmarkt zusammen, damit eine "Armutssituation" entsteht.

2.2.5. Working Poor

Dass Arbeit vor Armut nicht mehr schützt ist ein unübersehbares Fakt. Ausdruck der Krise der Lohnarbeit ist, dass selbige nicht mehr lohnt, und dass zugleich aufgrund des Versicherungsprinzips die Arbeitsersatzeinkommen unter die Armutsgrenze rutschen. Die Zukunft des Arbeitsverhältnisses liegt im "Leichtlohn", in einigen EU-Ländern in 1-Euro-Jobs oder Zuerwerbsmodellen/In-Work-Benefits. Soeben wird in Österreich angesichts der Krise über 25%-igen Lohnkürzungen nachgedacht. Lohnarbeit wird so insbesondere für schlechtund/ oder niedrigqualifizierte Personen zu einem sozialen Risiko.

Historisch gesehen hat die Lohnarbeit die Individuen gesellschaftlich platziert und klassifiziert. Heute finden wir uns in einer Situation wieder, wo die Lohnarbeit keine Gewissheit mehr vermittelt, welcher Status einer Person zukommt. Die Working Poor, also NiedriglohnbezieherInnen, sind bloß ein unmittelbarer Ausdruck des Verlustes der Lohnarbeit als Institution, sozialen Status zuzuweisen.

Die erwähnte Atypisierung der Lohnarbeit hat eine fundamentale Verschlechterung der Reproduktionsbedingungen der Arbeitskraft zur Folge. EUROSTAT zufolge sind in Österreich 16% der Beschäftigten NiedriglohnempfängerInnen. Das bedeutet, dass sie weniger als 60% des mittleren nationalen Monatslohns verdienen. In 40% ist dies ausschließlich auf die Höhe des Entgeltsatzes zurückzuführen. 44% der Niedriglöhne sind auf nichtvollzeitige Erwerbsverhältnisse zurückzuführen. Der Anteil von NiedrigentgeltbezieherInnen ist bei Teilzeitbeschäftigten 1,5 mal so hoch wie insgesamt. Niedriglöhne reproduzieren sich in niedrigen Einkommensersatzraten. Jede dritte arbeitslose Person armutsgefährdet. Es wäre jede zweite Person, wenn nicht NH-BezieherInnen von ihren jeweiligen Partnern finanziell unterstützt werden müssten. Das durchschnittliche Arbeitslosengeld liegt Mitte 2008 67 Euro unter der offiziellen Schwelle der Armutsgefährdung. Die Notstandshilfe liegt bei 594,70 Euro. Seit dem Jahr 2000 ist die Höhe des durchschnittlichen Arbeitslosengeldes - inflationsbereinigt - um 4% gesunken; die Notstandhilfe um 7,6%. Dass dies mit der niedrigen Netto-Ersatzrate von 55% zusammenhängt liegt auf der Hand. Mitte 2008 musste eine ArbeitnehmerIn mindestens 2149 Euro brutto pro Monat verdienen, um bei Jobverlust über der inflationsbereinigten Einkommensarmutsgrenze zu bleiben. Das Durchschnittseinkommen lag 2007 bei 1.713.- Euro Brutto.

2.2.6. Prekarisierung

Robert Castel spricht trefflich von einer "Rückkehr der Massenverwundbarkeit". Jenseits der alten Klassen- und Schichtengliederung entsteht eine Gemengelage der Prekarität. Hier regiert der Arbeitskraftunternehmer, der die Risiken der Selbständigkeit und Unselbständigkeit in sich vereint. Dieses Prekariat ist nicht mehr als gesellschafts-, arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Akteur organisierbar, tritt uns vielmehr als Ansammlung repressiv individualisierter Monaden entgegen.

Robert Castel unterscheidet bekanntlich drei Zonen, nämlich jene der "Integration" (1), eine rasch anwachsenden Zone der "Integrationsdefizite" bzw. Prekarität (2) sowie eine Zone des "Ausschlusses" bzw. der "abgehängten Prekarität" (3). Im Prozess dieser Dreiteilung gibt es wenige Gewinner und beinahe ausschließlich Verlierer. Soziale Mobilität nach oben wird zur Ausnahmeerscheinung. In der Zone der Integration finden sich die obere Mittel- und Oberschicht. In der Zone der "Integrationsdefizite" dominiert die zeitlich begrenzte, unregelmäßige, vorläufige oder saisonale Arbeit. Hier finden sich die untere Mittel- und obere Unterschicht. Ihr gehen Einkommen, Sicherheit, Identität, Selbstwert, Perspektive oder Gesundheit sukzessive verloren. In der Zone der Ausschlusses schließlich liegt eine fraktale Gruppe, die Heinz Bude als die "Überflüssigen" oder "Nutzlosen" bezeichnet. Dies ist der Ort der unteren Unterschicht, der SozialhilfeempfängerInnen und Langzeitarbeitslosen, aber auch der segregierten Behinderten.

2.3. Vom Fordismus zum Postfordismus

Was geschieht hier eigentlich? Die Theorie des "Postfordismus" kann darüber Aufschluss

geben:

2.3.1. Fordismus

Das fordistische Lohnarbeitsverhältnis und sein Arbeitsmarkt basierten hingegen auf dem Lohn als einer Form der Vergütung der kollektiv detailliert geregelten Arbeit, die auch Konsummuster, Lebensweisen, Arbeitsdisziplin und den Produktionsrhythmus regelte. Es fußte auf fünf Differenzierungen, nämlich

1. einer klaren Trennung zwischen denen, die regelmäßig arbeiten ("Aktiven"), den "Inaktiven" (den sog. "Erhaltenen") oder "Semi-Aktiven", die entweder vorübergehend aus dem Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind oder in institutionell regulierten Formen beschäftigt werden müssen

2. einer kulturellen Kopplung der Erwerbstätigen an ihre Arbeitsplätze sowie der fortlaufenden Rationalisierung des Arbeitsprozesses im Rahmen einer reglementierten Zeitverwaltung. Diese Anbindung setzt sich aus intrinsischen und instrumentellen Motiven zusammen.

3. einer Sicherstellung der gesellschaftlichen Teilhabe über die Vermittlungsebene des Lohnes. Dieser Lohn ermöglichte die Teilhabe an den neuen Konsumnormen, durch welche die Erwerbstätigen zu NutznießerInnen und KonsumentInnen der Massenproduktion wurden. Die Lohn- und Verteilungspolitik ermöglichte eine Homogenisierung der Milieus und der Lebensweisen.

4. einer Teilhabe am Sozialeigentum und Zugang zu den öffentlichen Dienstleistungen. Die ArbeitnehmerInnen wurden zu Subjekten mit Anspruch auf öffentliche Güter sowie auf Teilhabe an meritorischen Gütern, die öffentlich bezuschusst werden. Rechtsansprüche wurden an den eindeutig identifizierbaren Zustand der Lohnarbeit oder an die Arbeitsbereitschaft geknüpft, wodurch der Status der Erwerbsbevölkerung von jenem des Restes der unständigen Arbeit abgegrenzt wurde.

5. einer Verankerung der Rechte von ArbeitnehmerInnen im kollektiven Arbeitsrecht, wodurch ein sozialer Status jenseits der rein individuellen Dimension des Arbeitsvertrags geschaffen wurde. Damit wurde die Politik der Arbeit aus der Sphäre des Zivilrechts herausgehoben und um das Feld des öffentlichen Rechts erweitert.

2.3.2. Postfordismus

Das postfordistische Lohnarbeitsverhältnis konterkariert dieses Arbeitsmarktmuster durch

1. die sukzessive Auflösung der Grenzen zwischen Integrierten und Desintegrierten. Oskar Negt spricht von einer "wachsenden Armee der Überflüssigen", hervorgerufen durch eine strikt marktwirtschaftlich orientierte Produktivitätsentwicklung. Deregulierung und Flexibilisierung verwischen die Grenzen zwischen "Aktiven", "Inaktiven" oder "Semi-Aktiven", Integrierten und Ausgeschlossenen. Erwerbsbiographien werden diskontinuierlich und fraktal. Sie setzen sich aus Beschäftigungssequenzen zusammen, die kaum noch miteinander zu tun haben. Sie zerfallen in unterschiedliche, sachlich nicht aneinander geknüpfte Tätigkeiten. Damit gewinnt der Marx´sche Entfremdungsbegriff eine neue Dimension. Man ist nicht mehr nur von den Ergebnissen und Verwendungsweisen des eigenen Produktes entfremdet. Man ist auch seiner eigenen Erwerbs-Biographie entfremdet, in der man nicht mehr bei sich ist, weil eine organische Entwicklung der Arbeitsvermögen unmöglich wird. Das Arbeitsleben verwandelt sich in eine Ansammlung nächstbester Lösungen.

2. die kulturelle Ablösung der Erwerbstätigen von ihrer Arbeit und ihren Arbeitsplätzen. Intrinsische werden durch instrumentelle Motivationen verdrängt. Arbeit ist etwas, das man haben muss, womit man sich aber nicht mehr etwa durch Berufsethos, die sozialen Ligaturen des Betriebs oder die Ästhetik des Produktionsprozesses identifizieren kann. Arbeit ist etwas, "durch das man durch muss". Arbeit ist ein lebloser Zustand. Pointierterweise spricht das Management auch nicht mehr von Arbeitskräften, sondern von sondern Humankapital oder Personalstundenkapazität. Das moderne "atmende Unternehmen" begreift, eine Paradoxie angesichts der Gesetze der Mehrwertökonomie, menschliche Arbeit als beliebig aufspaltbar und disponibel.

3. die Abkopplung von gesellschaftlichem Reichtum und Lohneinkommen. Für einen wachsenden Teil der unselbständig Erwerbstätigen ermöglicht der Lohn nur noch die Subsistenz. Etwa 13% der Bevölkerung sind armutsgefährdet, 6% akut arm und 32% befinden sich in der Zone der Prekarität knapp oberhalb der Armutsschwelle. Dies führt zu einer Heterogenisierung von Milieus und Lebensweisen.

4. die Privatisierung oder Streichung öffentlicher Dienstleistungen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren ihre Ansprüche auf Teilhabe an öffentliche und meritorischen Gütern, verwandeln sich von KlientInnen in KundInnen auf Sozialdienstleistungsmärkten. Rechtsansprüche auf soziale Sicherheit werden sukzessive durch Kannleistungen ersetzt. Hierzu gehört eine Politik der umfassenden Entstaatlichung bzw. Privatisierung.

5. die Dekollektivierung des arbeitsrechtlichen Schutzes bzw. die Überlagerung des Kollektivvertrages durch die Betriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Bestimmungen. Damit wird die Politik der Arbeit aus der Sphäre des öffentlichen Rechts zurückgeschoben in das Feld des Privatrechts.

2.3.3. Arbeitsmarktpolitik im Postfordismus

Diese drei Zonen sind zugleich auch Klimazonen der Arbeitsmarktpolitik. In der Zone der Integrierten ist Arbeitsmarktpolitik kein Thema, weil Arbeit Gegenstand souveräner Entscheidungen ist. Darunter, in der Zone der Prekarität, der Integrationsdefizite, ist individuelle Beweglichkeit und Selbstorganisation eingeschränkt möglich - etwa durch Erweiterung des Arbeitsangebotes am Arbeitsmarkt, mehrere Teilzeitjobs, die Kombination von unselbständigem und selbständigem Einkommen. Zugleich wird mit Einschränkungen der Lebensführung auf materielle Problemlagen reagiert. Arbeitsmarktpolitik fokussiert hier auf diskursiven Angeboten, in Qualifikations- und Unterstützungsmaßnahmen, Mobilitäts und Kinderbetreuungshilfen. Arbeitslosigkeit selbst ist überwiegend ein friktionelles Problem. In der Zone des Ausschlusses ist das Arrangement der Arbeitsmarktpolitik durch repressive Individualisierung gekennzeichnet. Workfare, soziale Kontrolle, Disziplinierung, Sanktionen, struktureller Arbeitszwang zu Löhnen, die nicht existenzsichernd sind prägen das Bild. Robert Castel beschreibt dies als "negativen Individualismus". Es herrscht ein institutioneller Zwang zur Teilnahme an prekarisierten Arbeitsformen.

Insgesamt folgt die Arbeitsmarktpolitik des neoliberal verfassten Wettbewerbsstaates der Neuausgestaltung des Arbeitsverhältnisses selbst. Lohnarbeit wird von ihren identitätsstiftenden, sozial- und bildungspolitischen Komponenten "befreit". Die Unternehmen fokussieren auf ihre Kernbelegschaft und schichten alle übrigen in konzentrischen Kreisen ab. Beschäftigung wird volatil. An Stelle des regulierenden Staates tritt der entfesselte Markt. Folgerichtig besteht das sogenannte "Kerngeschäft" der modernen Arbeitsmarktverwaltung in der Vermittlung von Angebot und Nachfrage. Der Staat verlässt im neuen Marktradikalismus seine Position als "ideeller Gesamtkapitalist", in der er gegebenenfalls auch gegen die Interessen der Einzelkapitalien Maßnahmen setzt. Er setzt auf Arbeitsplätze, egal welche, und Wachstum, egal wie. Über Gelingen und Nichtgelingen entscheidet der Markt - und keine politischen Gestaltungsvorstellungen.

Diese Marktreligion erhebt die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Lohnarbeitskraft zum Referenzpunkt. Die Zahl der Beschäftigten wird zur alles bestimmenden Kennzahl. Dann kann es passieren, dass die Frauenerwerbsquote steigt und das Erwerbsarbeitsstundenvolumen der Frauen samt dem Durchschnittsstundenverdienst sinken. Die Paradigmen neoliberaler Arbeitsmarktpolitik lauten: es gibt zu wenig qualifizierte Arbeitskräfte, und: Arbeit ist zu teuer. Deshalb besteht die arbeitsmarktpolitische Antwort in zweierlei: nämlich Qualifikationsoffensive und Lohnsenkung. Ersteres drückt sich in Aktivierungsmaßnahmen aus, Letzteres in verschärften Zumutbarkeitsbestimmungen. In dieser Sichtweise gibt es keine Alternative zum Arbeitsmarkt. Er ist das Nadelöhr, durch das alle durchmüssen, ausgenommen Aktionäre. So erscheint die Salarisierung, also die "Verlohnarbeiterung" und die Schaffung von Märkten für Alles, als Endpunkt der Geschichte. In dieser Ideologie wird "Job-Readiness" zum "Antidote", zum Gegengift zu Arbeitslosigkeit, Armut und Ausgrenzung. Ein Leben außerhalb der Lohnarbeit scheint undenkbar. Nach 20 Jahren neoliberal inspirierter Arbeitsmarktpolitik, von Leichtlohngruppen über den britischen dritten Weg über Workfare-Politiken, Sozialhilfe-Arbeit und Aktivierungsmaßnahmen ist klar: Lohnarbeit ist nicht die Lösung materieller Probleme, sondern deren Quelle, wenn Prekarisierung, das Sinken der bereinigten Lohnquote und fortwährender Reallohnverlust eine soziale Abwärtsmobilität derer einleiten, die ihre Lohnarbeitskraft zu Markte tragen müssen.

In der Zone der Ausgegrenzten reproduziert die herrschende Arbeitsmarktpolitik den marginalen Status der Betroffenen. Soziale Aufwärtsmobilität ist durch das, was an Vermittlungsleistungen am Arbeitsmarkt passiert definitiv nicht möglich. Ganz im Gegenteil: vielfach müssen die Praktiken der Zuweisung, der Zumutung von Arbeit als organisierter Statusverlust verstanden werden. Arbeitsmarktpolitik produziert und reproduziert Unterschichten.

3. Reformperspektiven der Arbeitsmarktpolitik für Behinderte: ein dritter Arbeitsmarkt

Was es daher braucht sind Reformperspektiven, die über den Tellerrand hinausweisen. Das kann sein eine Flexibilisierung des zweiten Arbeitsmarktes und vor allem: die Etablierung eines dritten Arbeitsmarktes sein. Was ein erster und ein zweiter Arbeitsmarkt ist wissen wir. Der zweite soll Transfers in den ersten ermöglichen. Was aber nun wäre, wenn es einen dritten Arbeitsmarkt gäbe? Dabei scheint mir unerheblich, ob man die Bezeichnung "dritter Arbeitsmarkt" oder "erweiterter Arbeitsmarkt" verwendet.

Fragt man in der Sozialwirtschaft nach, bekommt man zu hören, dass dortselbst unisono nach einem Abgehen vom Transfermodell der innovativen Arbeitsmarktpolitik gerufen wird. Von vielen wird die vom AMS verfolgte Zielsetzung, auch behinderte Personen nach einer (immer kürzer werdenden) Qualifizierungs- und Betreuungsphase auf dem ersten Arbeitsmarkt zu platzieren, als unrealistisch und wenig zielführend angesehen.

Die handlungsleitende Idee kann daher nicht sein, beeinträchtige Personen zu aktivieren, job-ready zu machen, sondern muss jene sein, arbeitsmarktfernen Personen adäquate nachhaltige stabile und dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten zu offerieren. Das bedeutet auch, dass diese Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, eigenständige Absicherungsansprüche erwerben. Good Practices aus der Behindertenhilfe (gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung) oder extramuralen Psychiatrie zeigen, dass auch entsprechende Beschäftigungsmaßnahmen produktiv sein können, im Einzelfall eine nicht unerhebliche Eigenwirtschaftsquote (bis zu 45%) aufweisen. Eine L&R-Studie aus 2007 zeigt, dass hohe Beschäftigungspotentiale gerade im Arbeitskräfteüberlassungbereich lukriert werden können.

  • Ein dritter Arbeitsmarkt könnte sich aus stundenweiser Beschäftigung in geschützten Erwerbsarbeitsarrangements zusammensetzen, in denen Belastungsgrenzen individuell flexibel angepasst werden. Geschützte Erwerbsarbeitsarrangement sind solche, in denen die öffentliche Hand bedarfsgeprüfte und auf Zielgruppen zugeschnittene Lohnkostenzuschüsse als Abgangsdeckung gewährt. Dabei wird ein Vergleich zu jeweiligen Marktbedingungen (Stundenproduktivität; Stundenlohn) zu ziehen sein.

  • Ein dritter Arbeitsmarkt könnte jenen, welche mit dem Tempo, den Qualifikationsanforderungen, der Flexibilität und Mobilität von Arbeitsprozessen trotz Schulung und Aktivierung in kompetitiven Umfeldern nicht mehr zurechtkommen, eine Alternative bieten. Dies würde die gegenwärtig als unbefriedigend empfundene Alternative, entweder gar nicht oder in einem Arbeitsumfeld zu arbeiten, das als belastend und überfordernd wahrgenommen wird, durch ein "Dazwischen" bereichern.

  • Ein dritter Arbeitsmarkt wäre also als Lockerung und Erweiterung des Arbeitsmarktes zu verstehen. Er würde die Möglichkeit eröffnen, Arbeiten/Dienstleistungen für jene Personen zu organisieren, für die entweder gar keine oder nur eingeschränkte Arbeitsmärkte existieren, also auch für Behinderte.

  • Ein dritter Arbeitsmarkt wäre eine Lösung für jene Personen, die wir mit dem Begriff "Maßnahmenkarrieren" umschreiben, die von einer Einrichtung/Maßnahmen zur nächsten gereicht werden.

  • Ein dritter Arbeitsmarkt dürfte deshalb ausschließlich sozialversicherungspflichtige Erwerbsmöglichkeiten in längerfristiger Beschäftigungsperspektive vermitteln. Ein dritter Arbeitsmarkt bedürfte deshalb selbstredend erheblicher öffentlicher Mittel, auch und gerade im investiven Bereich. Zugleich aber würde er eine Reihe von bislang nicht-beschäftigten, erhaltenen Personen einen Zugang zum Arbeitsverhältnis ermöglichen.

  • Die langfristigen Folgen wären durchgehende Erwerbsbiographien, der Erwerb eigenständiger Pensionsversicherungsansprüche sowie die Etablierung psychischer Zustände, die mit überschaubarer und bewältigbarer Arbeit einhergehen.

  • Selbstredend müsste ein dritter Arbeitsmarkt mit dem zweiten Arbeitsmarkt, aber auch mit den bislang bestehenden Beschäftigungsformen der Sozial- und Behindertenhilfe verknüpft werden.

Akteure eines dritten Arbeitsmarktes könnten die öffentliche Hand ebenso wie Social-Profit- Organisationen oder NGO´s sein. Diese könnten als Beschäftiger in Erscheinung treten. Das kann auf mehrerlei Weise geschehen. Denkmöglich sind

  • öffentliche Werkstätten

  • Formen der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung

  • Formen sozialökonomischer Beschäftigung

  • Lohnsubventionen.

Ein dritter Arbeitsmarkt kann Bereiche abdecken, die nicht oder nur eingeschränkt für den For-Profit-Sektor interessant sind.

Summary: die Arbeitswelt wird rauer, die Löhne/Lohnquote sinken real/bereinigt, die Beschäftigungsbedingungen werden prekarisiert, die Beschäftigungsdauern werden kürzer. Man muss sich fragen, ob man Menschen mit besonderen Bedürfnissen allen Ernstes "jobready" machen möchte, um auf diesem Arbeitsmarkt zu konkurrieren. Man sollte sich zugleich fragen, ob nicht gerade behinderte Personen den Anspruch auf eine "rehumanisierte" Arbeitswelt erheben können und sollen. Dies wird nur in einem Gegenmodell zum ersten Arbeitsmarkt mit individualisierten und flexiblen Übergängen zwischen geschützten und nicht-geschützten Bereichen, auf denen zudem auf die Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen werden kann, möglich sein. Darauf sollte sich die Lebenshilfe konzentrieren.

Quelle:

Nikolaus Dimmel: Unbeschäftigt mitten im Leben? Beschäftigungschancen geistig und mehrfach Behinderter Personen auf segmentierten und flexibilisierten Arbeitsmärkten.

Vortrag bei der Tagung der Lebenshilfe Österreich "Mitten im Leben - Ganz selbstverständlich?", 20. November 2008

bidok- Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.06.2010

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