Behinderung und Frauenproblematik

Autor:in - Mounira Daoud-Harms
Themenbereiche: Geschlechterdifferenz
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: erschienen in: BEHINDERTENPÄDAGOGIK, 25. Jg, Heft 1/1986, Seite 64 - 68
Copyright: © Mounira Daoud-Harms, 1986

Behinderung und Frauenproblematik

1. Ich bin in meiner Arbeit "Blindheit - Zur psychischen Entwicklung körpergeschädigter Menschen" (Frankfurt 1986, im Druck) auf diese Frage nicht gesondert eingegangen, weil es mir in erster Linie darauf ankam, das Problem der Behinderung in seinen wesentlichen Bedingungen zu erfassen. Und die sind unabhängig von der Geschlechtsfrage. Der in meiner Arbeit grundlegende Begriff der "Einschränkung der Tätigkeit" umfaßt zunächst auch die besonderen geschlechtsspezifischen Einschränkungen in den Aneignungsprozessen von Mädchen und Jungen. Die Besonderheiten der geschlechtsspezifischen Behinderung habe ich dort an einigen Stellen angedeutet. Um darauf genauer einzugehen, bedarf es einer weitergehenden Untersuchung. Eine so wichtige Frage konnte und wollte ich nicht in einem Kapitel nebenbei erledigen.

2. Die Frauen-Männer-Problematik wird überdeckt von dem Problem der Körperschädigung. Die Stellung der Frau in der Gesellschaft, ihre Einschränkung auf die Tätigkeit als Mutter, Hausfrau und gute Ehefrau erscheint unbedeutend gegenüber der Körperschädigung. Mir wurde ganz überwiegend vermittelt, daß ich nicht einmal diese objektiv reduzierte Lebensaussicht hätte. Der Mutter der blinden Tochter erscheint im allgemeinen dieses Ziel nicht zu eng, sondern ist positiv besetzte wahre Lebensaufgabe der Frau. Da die Körperschädigung als das Leben des Kindes absolut bestimmendes Merkmal genommen wird, geht die Mutter in ihrer Erziehung davon aus, daß die Tochter diese Lebensaufgabe nie wird erfüllen können. Dies gilt entsprechend zunächst auch für den Sohn und seine Berufsaufgabe. Sofern sie in der Sicht der Eltern/Erzieher lebenslang zu Versorgende bleiben, erwarten die Eltern, daß ihre Kinder nie erwachsene, "selbständige" Subjekte werden können, also Kinder bleiben. Als Kinder erscheinen sie aber gleichzeitig als Neutrum, für das der Unterschied der Geschlechter gesellschaftlich bedeutungslos ist.

3. Es gibt zwei Momente, wo diese Erscheinungsformen der Gleichheit der Behinderung qualitativ umschlagen in Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Der Mann muß nicht "schön" sein im Sinne von körperlich unversehrt, zumindest nicht in dem Maße wie eine Frau. Er muß nicht in individuell strukturierter Hausarbeit die Familienmitglieder persönlich versorgen. Seine gesellschaftliche Aufgabe besteht darin, den Lebensunterhalt für die Familie zu verdienen. Das heißt Verkauf der Arbeitskraft (für 85% der Bevölkerung). Dazu braucht er eine Frau im Haus, ob er blind oder sehend ist. Die erziehende Mutter geht im Bewußtsein von ihrer und der Frauen primären Aufgabe der aufopfernden Versorgung aus und erzieht ihren Sohn auch darauf hin, daß sich eine solche Frau für ihn letztlich finden wird. Sie kann das selbst sein oder eine Schwester oder eine Ehe-Frau unter optimalen Bedingungen. "An die Seite eines erfolgreichen Mannes gehört immer eine starke Frau", war eine Lebensweisheit in unserem Internat. Sie muß aber im Hintergrund bleiben und kann natürlich nicht blind oder behindert sein. In dieser Erwartung erscheint es der Mutter wiederum aussichtsreich, daß ihr Sohn seine Arbeitskraft später wird verkaufen können, weil seine häusliche Versorgung durch eine Frau ihr als wichtige Bedingung dafür erscheint. Darin zeigt sich eine typische Verkehrung des gesellschaftlichen Bewußtseins: die Konsumsphäre als Basis der Produktionstätigkeit.

4. Gemessen an der Körperschädigung, die beide Geschlechter gleich erfahren, entwickeln sich die Zukunftsaussichten der Männer günstiger. Das bestätigt sich in der Praxis, wo blinde Männer sich beruflich häufiger durchsetzen und einen Arbeitsplatz finden. Sie heiraten häufiger sehende Frauen. Die Einschränkung der dominierenden Tätigkeit des männlichen Blinden erhält unter diesen Umständen seine geschlechtsspezifische Form.

Dabei ist noch unberücksichtigt die Stellung des Vaters im Erziehungsprozeß. Aufgrund seiner eigenen Position gegenüber seiner Frau bestärkt er diese Entwicklung des Sohnes. (Auch seine sexuelle Potenz nährt sich aus dem Selbstgefühl, nicht Versorgender, sondern Schaffender, Verdienender zu sein.)

5. Die blinde Tochter kann nach vorherrschender Auffassung der Mütter die Aufgabe als versorgende Ehefrau und Mutter nicht übernehmen,

  • weil sie selbst als zu Versorgende gilt und

  • weil sie in der Privatsphäre des Hauses nicht ohne fremde Hilfe zurecht käme. (Das wäre wieder eine Frau. Warum also zwei Frauen?)

Sie kann nach herrschender Ansicht auch mit einer Haushaltshilfe (die über das gesetzlich geregelte Blindengeld finanziert werden kann) die eine spezifische Aufgabe der Frau nicht erfüllen, die in den Mittelschichten und dem Bürgertum von erstrangiger Bedeutung ist: die Karriere, die Geschäfte und den gesellschaftlichen Aufstieg des Mannes selbstlos zu unterstützen.

Dazu muß sie:

  • die aus der Tätigkeit als Konkurrenzkampf resultierenden Aufstiegs-Interessen des Mannes ohne Einschränkungen als oberstes Gebot des Lebensablaufes hinnehmen und unterstützen,

  • auf eigene Interessen verzichten und keine Ansprüche an den Mann stellen.

Sie darf umgekehrt nicht den Anschein in sich selber tragen, irgend eine persönliche Unterstützung des Mannes zu benötigen. Der Mann, der sich ganz auf seine Karriere konzentriert, kann eine Frau gar nicht lieben, deren wenn auch nur äußeren, aber damit gerade für jeden sichtbaren Merkmale eine Schwäche signalisieren, die von seinem Ziel ablenken, statt dessen möglichst effektives Instrument zu sein. Denn dieser Mann liebt nur seinen eigenen Geschäfts-, Karriere-Erfolg, nicht die selbständigen Lebensziele einer Frau.

6. Auf der Grundlage der Dominanz der Tätigkeit und Interessen des Mannes und der untergeordneten Versorgungstätigkeit der Frau sind die Aussichten der blinden Frauen zu heiraten und eine Familie zu haben, sehr viel schlechter als die der blinden Männer. Die Eltern rechnen nicht damit, daß die Tochter jemals heiraten wird. Das wäre innerhalb der Arbeiterklasse, der Mittelschichten und der Bourgeoisie jeweils differenziert zu untersuchen.

Die Töchter werden also in ihrer Erziehung, besonders in den Mittelschichten und der Bourgeoisie, von ihren speziell weiblichen Aufgaben entledigt, damit auch von ihrem weiblichen Geschlecht. Wenn die Eltern die Töchter nicht so einschränken, daß sie nie erwachsen werden, dann werden sie im Rahmen männlicher Ziele erzogen, d.h. Ausbildung für spätere Berufstätigkeit und Verkauf der Arbeitskraft. Die Aussichten der blinden Frau, hier erfolgreich zu werden, sind einerseits im Vergleich zu denen, zu heiraten und eine Familie zu haben, wesentlich größer. Im Vergleich zu den blinden Männern dagegen sind sie entsprechend der allgemeinen gesellschaftlichen Benachteiligung der Frau im Arbeitsprozeß erheblich geringer.

Wenn es der blinden Frau gelingt, im Beruf Erfolg zu haben, besonders als Akademikerin, erfüllt sie das Vorurteil, damit keine Frau mehr zu sein, doppelt: als Blinde und als Intellektuelle. Dabei wird man ihre Intellektualität mitleidsvoll erdulden, da ihr offenbar nichts anderes übrigbleibt. Sie darf sich nur keine zu hohen Ziele stecken, muß den Status der Betreuten behalten. Im Verhältnis zu anderen Frauen wird sie Außenseiterin, weil sie keine Frau sein kann. Aber Mann ist sie auch nicht, also Neutrum.

In welchen psychischen Widersprüchen und verzweifelten Situationen sich eine solche Frau befindet, kann hier kaum nachempfunden werden.

7. Diese Überlegungen zeigen, daß die Kategorie der gesellschaftlichen Einschränkung der Tätigkeit und der Widerspiegelung auch die geschlechtsspezifischen Formen einschließt, und diese lassen sich auf der allgemeinen Grundlage differenziert entfalten. Auch diese Kategorie der Entwicklung der Persönlichkeit läßt sich geschlechtsspezifisch differenzieren. Die körpergeschädigten Frauen können sich, wovon sie selbst nicht nur in der Blindenliteratur berichten, im Rahmen der doppelten Möglichkeiten ihrer Handlungen resigniert zurückziehen und ihren Beruf sorgfältig und unauffällig ausüben und damit einen ungewollten Beitrag zur Einschränkung einer ihrer wesentlichen Eigenschaften als gesellschaftlich selbstbewußte Frau leisten, "sich selbst zum Feind werden". Sie kann aber auch darüber hinaus gehen. Das setzt voraus, das Lebensziel der Akzeptanz, hier der doppelten als Blinde und als Frau zu durchschauen und aufzugeben. Dazu muß sie an der positiven Seite ihrer Entwicklung festhalten und aktiv am arbeitsteilig-kooperativen Prozeß gesellschaftlicher Produktion und Reproduktion teilnehmen. Das ist ein Stück gesellschaftlicher Befreiung der Frau. Dabei muß sie die Herrschaftsmechanismen der Konkurrenz durchbrechen. Das hat sie mit dem männlichen Blinden gemeinsam. Darüber hinaus darf sie dieses positive Ziel nicht als Negation ihrer Weiblichkeit verfolgen. Sie muß auch an ihrer Besonderheit als Frau festhalten. Das kann für sie aber nicht bedeuten, auf das Ziel der Akzeptanz als den Mann versorgende Frau und Mutter zurückzufallen, auf die Stellung als Instrument der Entfaltung des Mannes.

8. Ihre Weiblichkeit als Stärke kann nur darin bestehen, Partnerin des Mannes zu sein. Dazu muß sie sich ihrer besonderen Qualität als Frau bewußt werden, die historisch entwickelt ist als Widerspiegelung ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit als Frau: Liebesfähigkeit, Emotionalität, Solidarität, Verantwortlichkeit, entwickelt aus der Aufgabe des persönlich unmittelbaren Schutzes des Familienlebens.

9. Gerade in diesen Qualitäten der Lebensaktivität, die immer mehr an Bedeutung gewinnen und unerläßlich sind, um die Herrschaftsverhältnisse allgemein zu durchbrechen und die Zukunft der Gesellschaft zu sichern, ist die Frau dem Mann voraus. Darin ist ihre Besonderheit als Frau nicht mehr instrumentell, sondern allgemein und individuell schöpferisch und zukunftsorientiert. Ich brauche als blinde Frau nicht besonders zu betonen, wie außerordentlich kompliziert und schwierig der Weg dahin ist, und daß er nur in Zusammenarbeit von "Behinderten" und "Nicht-Behinderten", Frauen und Männern, die das begriffen haben und das gleiche Ziel verfolgen, bewältigt werden kann.

Anschrift der Verfasserin:

Dr. Mounira Daoud-Harms

Jean-Albert-Schwarz-Str. 6

D-60488 Frankfurt

Quelle:

Mounira Daoud-Harms: Behinderung und Frauenproblematik

Erschienen in: Behindertenpädagogik, 25. Jg, Heft 1/1996, Seite 64 - 68

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.03.2006

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