Handlungsansätze zur kooperativen Gestaltung integrativer beruflicher Teilhabeangebote

Autor:in - Berit Blesinger
Themenbereiche: Arbeitswelt
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: Herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V.
Copyright: © Berit Blesinger 2009

1. Einleitung

Mit dem Recht auf Selbstbestimmung, dem Wunsch- und Wahlrecht sowie dem Anspruch auf das Persönliche Budget wurden 2001 in Deutschland mit dem SGB IX neue Leitlinien des Sozialrechts geschaffen, die die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ermöglichen sollen. Um diese Leitlinien im Bereich der beruflichen Teilhabe umzusetzen, gilt es, die Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung in der Praxis zu erweitern und so individuelle Teilhabewünsche konsequent möglich zu machen.

Dabei spielen zunehmend Konzepte wie Unterstützte Beschäftigung[1], die Gemeindenähe von Unterstützungsangeboten (Community Care)[2]und das "Normalisierungsprinzip"[3] als übergreifende Ansätze zur Sicherstellung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen eine zentrale Rolle: Es geht nicht mehr primär darum, Menschen mit behinderungsbedingter Leistungseinschränkung einen geschützten Beschäftigungsplatz zur Verfügung zu stellen, sondern dies wird zunehmend als nur eine von vielen Möglichkeiten gesehen, die berufliche Teilhabe behinderter Menschen sicherzustellen. Teilhabe soll, sofern möglich und gewünscht, "mitten im Leben" stattfinden, dort, wo auch nicht behinderte Menschen wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen.

Bei der Erweiterung von Wahlmöglichkeiten zwischen beruflichen Teilhabeleistungen steht dementsprechend insbesondere der Ausbau betrieblicher Unterstützungs- und Rehabilitationsangebote im Vordergrund, die letztlich darauf abzielen, für die zu unterstützende Person einen individuell angepassten Arbeitsplatz mit der erforderlichen Unterstützung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes zu (er-)finden.[4] Dieses Ziel bedeutet jedoch - selbst in strukturstarken Regionen mit vergleichsweise geringer Arbeitslosigkeit - eine große Herausforderung für die Integrationsberater/innen, vor allem dann, wenn betriebliche Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit besonders hohem, ggf. dauerhaften Unterstützungsbedarf sicher gestellt werden sollen.

Dies verweist auf hohe fachliche und organisatorische Anforderungen an Leistungsanbieter und Angebotsstrukturen zur Sicherstellung umfassender integrativer Angebote zur beruflichen Teilhabe. So bedarf es vielfältiger, in ihrer fachlichen Arbeit qualitätsgesicherter sowie vernetzter und durchlässiger Unterstützungsangebote in den jeweiligen Regionen. Den Leistungsanbietern kommt dabei die Aufgabe zu, die Weiterentwicklung regionaler Angebotsstrukturen aktiv mit zu gestalten, indem

  1. bestehende Unterstützungsangebote und zu Grunde liegende Konzepte geprüft und weiterentwickelt sowie

  2. in den einzelnen Regionen effektive Netzwerke zwischen den Anbietern und weiteren Beteiligten des Integrationsprozesses auf- und ausgebaut werden.

Die zentrale Frage, welche Qualitätskriterien dem Ausbau, der Flexibilisierung sowie der Koordination und Vernetzung von Unterstützungsleistungen zur beruflichen Teilhabe zugrunde liegen sollten, wird dabei am besten durch die gute Praxis beantwortet, die in vielen Regionen Deutschlands bereits vorhanden ist. Hier setzte das von der Aktion Mensch geförderte Projekt "Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation integrativer Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets" der BAG UB an (Projektzeitraum: Dezember 2005 bis Juli 2008). Die Aktivitäten des Projekts umfassten neben der spezifischen Thematik "Persönliches Budget" auch die Evaluation und Förderung regionaler Angebotsstrukturen und Netzwerke. Die Projektstandorte waren Hamburg sowie Nürnberg/Erlangen; darüber hinaus wurden auch die Angebotsstrukturen der Lebenshilfe in Gießen zur beruflichen Teilhabe in die Untersuchungen mit einbezogen.

In die hier vorgestellten Überlegungen fließt die gute Praxis insbesondere dieser Regionen und der entsprechenden Anbieter ein, es wurden aber auch darüber hinausgehende Erfahrungen aus anderen Regionen berücksichtigt. Die Zwischenergebnisse des Projekts wurden auf verschiedenen Fachveranstaltungen, Arbeitsgruppen- und Netzwerktreffen vorgestellt und diskutiert. Das vorliegende Papier stellt die Zusammenfassung dieser Ergebnisse im Sinne eines Handlungsleitfadens für den Ausbau und die kooperative Gestaltung integrativer beruflicher Teilhabeangebote dar.

Integration oder Inklusion?

In den folgenden Ausführungen ist von integrativen Arbeitsmöglichkeiten die Rede. Aber ist die Sicherstellung umfassender beruflicher Teilhabe von Menschen mit Behinderung tatsächlich mit dem Rückgriff auf das Konzept der Integration möglich oder muss nicht vielmehr mit dem aktuelleren und umfassenderen Konzept der Inklusion gearbeitet werden?

Diese grundlegende Fragestellung ist berechtigt, da das Konzept der Inklusion seit einigen Jahren insbesondere durch seinen zentralen Stellenwert in der UN-Behindertenrechtskonvention international zunehmend an Bedeutung gewinnt. Es stellt den integrativen Ansatz zur Diskussion und setzt ihm ein erweitertes Konzept der konsequenten Einbeziehung und Gleichwertigkeit aller Gesellschaftsmitglieder in die Gesellschaft als ein lebendiges, vielfältiges Ganzes entgegen. Inklusion bedeutet selbstverständliche gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung von Anfang an, ihre Anerkennung als Gesellschaftsmitglieder mit allen Stärken und Schwächen sowie ihr selbstverständliches Recht, ihr Leben entsprechend gestalten können: "Es ist normal, verschieden zu sein."[5]

Der Gedanke der Inklusion beschreibt also ein Gesellschaftsmodell, in dem keine (nachträgliche) Integrationeinzelner Gruppen in das gesellschaftliche Ganze mehr notwendig ist - weil sie von Anfang an Teil der Gesellschaft sind. Insofern verweist das Konzept Inklusion eher auf ein längerfristig zu erreichendes gesellschaftliches Ziel. Integration ist nach wie vor notwendig: Es gilt noch immer, für Menschen mit Behinderung neue Wege in das gelebte Miteinander hinein zu erschließen und ihnen die gesellschaftliche (Re-)Integration zu ermöglichen.

Der Begriff Integration wird daher in diesem Text nach wie vor verwendet. Inklusion stellt jedoch das übergeordnete Ziel der fachlichen Unterstützung behinderter Menschen zur Förderung beruflicher Teilhabe dar.

Ziel der Handlungsansätze

Ziel dieses Textes ist es, einen Handlungsleitfaden für Fachkräfte und -dienste der beruflichen Rehabilitation und Integration vorzulegen, die regionale, integrative berufliche Teilhabeangebote aufbauen bzw. weiterentwickeln und so miteinander vernetzen wollen, dass die Unterstützungsangebote den individuellen Teilhabewünschen von Menschen mit Behinderung im Sinne ihrer Selbstbestimmung und ihres Wunsch- und Wahlrechts so weit wie möglich entsprechen können. Die entsprechenden Teilhabeangebote orientieren sich an Leitzielen, -prinzipien und -konzepten wie Unterstützte Beschäftigung, Gemeindeorientierung und dem Normalisierungsprinzip mit dem übergeordneten Ziel, mittelfristig Angebotsstrukturen sicher zu stellen, die - im Sinne der im Dezember 2008 von der deutschen Bundesregierung ratifizierten UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen - die selbstverständliche und umfassende Teilhabe behinderter Menschen in allen gesellschaftlichen Bereichen gewährleisten.

Auf die Rolle und Funktion der Leistungsträger wird hier nicht im Besonderen eingegangen. Selbstverständlich sind die von ihnen zur Verfügung gestellten Ressourcen und Strukturen zu einem wesentlichen Teil entscheidend für die Bereitstellung von Leistungsangeboten. Im vorliegenden Beitrag wird der Fokus jedoch auf die Möglichkeit der Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen durch die Anbieter innerhalb der vorliegenden, zugleich durchaus beeinflussbaren Rahmenbedingungen gelegt.

Im Folgenden wird dabei die fachliche Begleitung und Unterstützung in der beruflichen Integration i.d.R. mit dem Begriff "Integrationsbegleitung"abgekürzt.



[1] Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung: Berufliche Integration auf lange Sicht. Theorie, Methodik und Nachhaltigkeit der Unterstützung von Menschen mit Lernschwierigkeiten durch Integrationsfachdienste und Werkstätten für behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Eine Verbleibs- und Verlaufsstudie, Marburg 2007

[2] Vgl. Laurenz Aselmeier: Community Care und Menschen mit geistiger Behinderung. Gemeinwesenorientierte Unterstützung in England, Schweden und Deutschland, Wiesbaden 2008

[3] Vgl. Walter Thimm (Hg.): Das Normalisierungsprinzip. Ein Lesebuch zu Geschichte und Gegenwart eines Reformkonzepts, 2. Auflage, Marburg 2008. Da der Begriff ‚Normalisierungsprinzip' seit seiner Verbreitung in Deutschland ab den 1970er Jahren gelegentlich missverstanden wird, sei hier kurz darauf hingewiesen, dass mit ‚Normalisierung' keineswegs die gewünschte Anpassung von Menschen mit Behinderung an vorhandene Normen gemeint ist. Mit dem Normalisierungsprinzip wird vielmehr das Recht aller behinderten Menschen eingefordert, "Errungenschaften und Bedingungen des täglichen Lebens, so wie sie der Masse der übrigen Bevölkerung zur Verfügung zu stehen, weitgehend zu nutzen." (Bengt Nirje zit. in: R.B. Kugel/ W. Wolfensberger: Geistig behindert - Eingliederung oder Bewahrung? Stuttgart 1974)

[4] Die Formulierung "Erfinden von Arbeitsplätzen" bedeutet nicht, dass Tätigkeitsfelder für behinderte Menschen selbst künstlich konstruiert werden, sondern verweist auf das Konzept des "Nischenarbeitsplatzes", das in Kapitel 2.3 näher erläutert wird.

[5] Vgl. einen Vortrag im Rahmen einer Fachtagung der Lebenshilfe: "Was ist Inklusion?" (www.alle-inklusive.de/files/2008/01/vortrag-in-leichter-sprache-03072007.pdf) Vgl. auch Andreas Hinz, Von der Integration zur Inklusion - terminologisches Spiel oder konzeptionelle Weiterentwicklung? Zeitschrift für Heilpädagogik 53, 354-361

2. Leitlinien

Der folgende Abschnitt fasst zunächst zentrale Leitlinien der fachlichen Unterstützung schwerbehinderter Menschen zur Förderung beruflicher Teilhabe zusammen. Diese Grundsätze und die mit ihnen verbundenen Qualitätskriterien gewährleisten in der Praxis seit vielen Jahren die Erfolge innovativer, integrativer Leistungsangebote zur Begleitung und Rehabilitation schwerbehinderter Menschen.

2.1 Ziel von Integrationsbegleitung

Oberstes Qualitätsziel einer professionellen Integrationsbegleitung ist es, die berufliche Teilhabe für Menschen mit Behinderung unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung sicherzustellen und dabei - durch die Anwendung adäquater Methoden und Konzepte - die individuellen Teilhabewünsche der behinderten Personen in das Zentrum der Unterstützung zu stellen. Durch passgenaue, auf die individuellen Wünsche und Fähigkeiten abgestimmte Unterstützungsangebote soll Menschen mit Behinderung ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden, das vorrangig nicht in Sondereinrichtungen, sondern im "normalen Leben" unter behinderten und nicht behinderten Menschen stattfindet.

2.2 Leitgedanken

Leitgedanke 1: Personenzentriertes Vorgehen

  • Bei jedem Angebot zur Integrationsbegleitung steht der einzelne Mensch und sein individueller Teilhabewunsch im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass bei der Unterstützung nicht die verschiedenen institutionellen Rahmenbedingungen, Erfordernisse und Einschränkungen im Vordergrund stehen, sondern im Zentrum der Unterstützung steht die einzelne Person mit ihren individuellen Teilhabezielen, Wünschen und Unterstützungsbedarfen.

  • Die leistungsberechtigte Person hat grundsätzlich ein Recht auf die uneingeschränkte Unterstützung bei der Realisierung des individuellen Teilhabewunsches. Voraussetzung ist lediglich, dass die entsprechenden behinderungsbedingten Unterstützungsbedarfe bestehen. Im Zentrum steht genau dieses Recht der Person auf Unterstützung; entsprechend ernsthaft sind die Bemühungen der Unterstützer/innen. Die Realisierung einzelner individueller Teilhabewünsche kann dennoch (aus den verschiedensten Gründen) scheitern - aber diese Möglichkeit steht nicht am Anfang eines Prozesses, die die personenzentrierte Unterstützung und Begleitung in Arbeit beinhaltet.

  • Die Unterstützung erfolgt ressourcenorientiert. Das bedeutet, dass von den konkreten Stärken, Fähigkeiten und Ressourcen der zu unterstützenden Person ausgegangen wird. Auf dieser Grundlage erfolgt die Planung der individuellen Unterstützung und Begleitung und ggf. die Suche nach einem Praktikums-, Qualifizierungs- oder Arbeitsplatz, der den individuellen Fähigkeiten und Neigungen der Person entspricht.

  • Ein konsequent personenzentriertes Vorgehen bedeutet, die Vielfalt und Gleichwertigkeit von Lebensentwürfen und -zielen anzuerkennen. Es wird daher keine Bewertung der Teilhabewünsche seitens der Unterstützer/in, des Leistungsträgers oder des Fachdienstes vorgenommen; persönliche oder gesellschaftliche Erwartungshaltungen bleiben außen vor. Eine individuell passende Unterstützungsleistung oder ein entsprechendes Arbeitsverhältnis kann daher reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, innovative Teilzeitmodelle oder auch dauerhaft unterstützte betriebliche Arbeit ohne nennenswert betriebswirtschaftlich verwertbares Arbeitsergebnis bedeuten: Die Ausgestaltungen der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sind so individuell wie sie selbst.

Leitgedanke 2: Inklusion statt Aussonderung

  • Inklusion ist das übergeordnete, langfristige Ziel von Integrationsbegleitung. Die zu unterstützende Person hat das Recht auf berufliche und gesellschaftliche Teilhabe "mitten im Leben" und mit denselben Gestaltungsmöglichkeiten wie nicht behinderte Menschen. Der Auf- und Ausbau persönlicher Kompetenzen (die in späteren Lebensabschnitten von zentraler Bedeutung sind, um z.B. persönliche Wünsche zu formulieren, Lebensabschnitte zu planen und entsprechende Entscheidungen zu treffen, persönliche Assistent/innen anzuleiten oder ein Persönliches Budget zu verwalten) erfolgt nicht durch ein Leben, das überwiegend in Sondereinrichtungen stattfindet, sondern durch das möglichst vollständige und selbstverständliche Dabeisein inmitten der Gesellschaft mit behinderten und nicht behinderten Menschen.

  • Um Inklusion langfristig umfassend möglich zu machen, müssen sich entsprechende ambulante Unterstützungsangebote für behinderte Menschen zunehmend zu einer selbstverständlichen und gleichwertigen Alternative zu (teil-)stationären Angeboten entwickeln. Der gesicherte Zugang leistungsberechtigter Personen zu diesen Angeboten ist dabei notwendige Voraussetzung für die Realisierung des Wunsch- und Wahlrechts.

  • Um Menschen mit Behinderung betriebliche Arbeitsmöglichkeiten zugänglich zu machen, bedarf diese Zielgruppe im Sinne des Empowerment frühzeitig gezielter individueller Unterstützung, um die erforderlichen Alltagskompetenzen auszubauen. Ziel der Unterstützung ist dabei die konsequente Förderung von Verselbständigungsprozessen.

2.3 Qualitätskriterien für Unterstützungsangebote

Die praktische Umsetzung der genannten Leitgedanken von Integrationsbegleitung kann nur erfolgen, insofern bei der Konzeption und methodischen Ausrichtung von Leistungsangeboten diesen Leitlinien entsprechende Qualitätskriterien für Unterstützungsangebote beachtet werden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um folgende Kriterien, die unmittelbar aus den Leitlinien resultieren:

  • Den einzelnen Menschen und seine Teilhabewünsche in den Mittelpunkt der Unterstützung zu rücken ...

... bedeutet, dass diesem Ansatz entsprechende Methoden der Bedarfsbestimmung, Kompetenzen etc. eingesetzt werden, die die individuellen Teilhabewünsche, Fähigkeiten sowie verfügbaren und für die Zielerreichung notwendige Ressourcen der einzelnen Person als Grundlage der individuellen Hilfebedarfsplanung erfassen können.

  • Beispiel: Methode "Persönliche Zukunftsplanung"[6] Die Persönliche Zukunftsplanung ist eine Methode, die den einzelnen Menschen mit seinen konkreten Wünschen, Zielen, Fähigkeiten und Ressourcen in den Mittelpunkt einer langfristigen individuellen Lebensplanung stellt. Sein unterstützendes Umfeld (Familie, Freund/innen, sonstige Unterstützer/innen und Begleiter/innen aus privaten, ehrenamtlichen und professionellen Zusammenhängen) wird dabei systematisch in die Planung mit einbezogen, sofern die Person es so wünscht und die Unterstützer/innen zur Persönlichen Zukunftsplanung einlädt. Die Prinzipien der Persönlichen Zukunftsplanung sind auf der Webseite in leichter Sprache wie folgt zusammengefasst:

  • "Die Person, die sich verändern will, steht immer im Mittelpunkt und entscheidet, was sie will und was sie nicht will.

  • Jede Person hat Stärken und Fähigkeiten. Diese muss man während der Zukunftsplanung herausfinden.

  • Jede Person hat Wünsche und Träume. Auch die muss man während der Zukunftsplanung herausfinden.

  • Jede Person, die eine Zukunftsplanung macht, entscheidet selbst über ihre Ziele.

  • Wer kann die Person, die sich verändern will, unterstützen?

  • Welche Ideen haben die Person, die eine Zukunftsplanung macht, und die Unterstützerpersonen, um die Ziele zu erreichen?"[7]

... bedeutet, dass das Lernumfeld (im Fall der beruflichen Teilhabe: der Berufsvorbereitungs-, Qualifizierungs- oder Arbeitsort) an den Menschen mit Behinderung individuell angepasst wird, so dass dieser Mensch durch die Rahmenbedingungen seines Lernumfelds möglichst wenig behindert und benachteiligt wird.

à Beispiel: Konzept "Nischenarbeitsplätze" Bei der Suche nach einem geeigneten betrieblichen Arbeitsverhältnis für eine behinderte Person wird nicht im ersten Schritt an den Erfordernissen des Betriebes oder vorhandenen Arbeitsplatzbeschreibungen angesetzt, sondern im Zentrum stehen zunächst die konkreten Fähigkeiten und Neigungen des behinderten Menschen. Auf dieser Grundlage werden betriebliche Tätigkeitsfelder analysiert, und anschließend werden betrieblich notwendige Arbeiten so zusammengefasst und organisiert, dass ggf. ein gänzlich neuer Arbeitsplatz dabei heraus kommt.[8]

  • Ein ressourcenorientiertes Vorgehen ...

... bedeutet, bei der Integrationsbegleitung möglichst alle Potentiale der Person und ihres Umfeldes zu nutzen. Die Situationsanalyse und Hilfebedarfsplanung etwa bedarf der Anwendung von Methoden, die den Blick systematisch auf die Interessen, Fähigkeiten und Potentiale der Person lenken. (Was strebe ich an? Was kann ich bereits? Welche Stärken gibt es noch zu entdecken?) Zugleich sollten auch die Ressourcen der Person in ihrem persönlichen Umfeld erfasst, analysiert und in die Planung der erforderlichen Unterstützung einbezogen werden, wie es z.B. bei der Persönlichen Zukunftsplanung oder der Sozialraumorientierung der Fall ist.

... bedeutet auch die Bereitschaft,

  1. von den Erfahrungen der Integrationsbegleitung in anderen Regionen zu lernen

  2. den Austausch mit anderen Fachdiensten und Projekten zu suchen und zu fördern

  3. best practise-Beispiele aufzugreifen und den eigenen Erfordernissen anzupassen und nicht zuletzt

  4. die dafür erforderliche Zeit / personale Kapazitäten einzuplanen und bereit zu stellen.

  • Die Vielfalt von Lebenssituationen und -entwürfen anzuerkennen ...

... bedeutet, dieser Vielfalt gerecht zu werden, indem die entsprechenden Angebote konsequent auf die Art und Schwere der Behinderung der einzelnen Person und entsprechende besondere Wünsche und Unterstützungserfordernisse abgestimmt werden.

... bedeutet, Angebote zur Beratung und Information an den Prinzipien leichter Sprache auszurichten.

  • Beispiel: Angebote zur Beratung und Übersetzung in Leichte Sprache

Für Privatpersonen, Vereine und Betriebe bestehen inzwischen verschiedene Möglichkeiten, ihre Texte (Angebotsbeschreibungen, Vorträge, Flyer, Webseiten) auf die Prinzipien leichter Sprache überprüfen und sie ggf. überarbeiten oder sogar vollständig übersetzen zu lassen. Unter anderem bietet die Selbstvertretung von Menschen mit Lernschwierigkeiten Mensch zuerst - Netzwerk People First Deutschland e.V. sowie die Lebenshilfe Bremen solche Beratungs- und Übersetzungstätigkeiten an.[9]

... bedeutet, behinderten Menschen die Möglichkeit zu geben, nach Wunsch auch geschlechtsspezifisch ungewohnte Berufsfelder zu erproben.[10]

... bedeutet, Vielfalt bewusst zu nutzen, indem beispielsweise unter Rückgriff auf das Konzept Diversity Management[11] zurückgegriffen und bei der Erstellung von Maßnahmekonzepten die Heterogenität von Gruppen zugelassen wird und dadurch gezielt wechselseitige Lernprozesse initiiert werden.

  • Das Recht behinderter Menschen auf Teilhabe "mitten im Leben" anzuerkennen ...

... bedeutet, Räume konsequent barrierefrei zu gestalten, damit für Menschen mit Behinderung alle Bereiche des öffentlichen Lebens barrierefrei zugänglich sind. Barrierefreiheit muss zu einer Selbstverständlichkeit werden, wobei sowohl den besonderen Bedürfnissen körper- und sinnesbehinderter Menschen als auch Personen mit einer Lern- oder so genannten geistigen Behinderung Rechnung getragen werden muss. Das Kriterium der Barrierefreiheit umfasst selbstverständlich auch die Information über Unterstützungsangebote zur beruflichen und gesellschaftlichen Teilhabe und Durchführung derselben.

... bedeutet, integrative und inklusive Beschulung, gemeindenahe Freizeit- und Wohnstrukturen sowie betriebliche Arbeitsmöglichkeiten zu fördern. Nur durch den deutlichen Ausbau solcher integrativer Unterstützungsformen können für die Menschen mit Behinderung Wahlmöglichkeiten zwischen ambulanten und (teil-)stationären Angeboten sicher gestellt werden.

... bedeutet, ambulante und (teil-)stationäre Angebote den individuellen Unterstützungsbedarfen entsprechend auszudifferenzieren und so aufeinander abzustimmen, dass ggf. bedarfsgerechte Übergänge von einem Angebot zum anderen möglich sind.

  • Die Förderung von Alltagskompetenzen in das Angebotsspektrum aufzunehmen ...

... bedeutet, individuelle Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung, zum Erwerb bzw. Ausbau von Alltagskompetenzen und zu beruflich relevanten Schlüsselqualifikation anzubieten.

  • Beispiel: Seminarprogramm "kukuk" Der Fachdienst Hamburger Arbeitsassistenz stellte im Rahmen seinervielfältigen Maßnahmen der beruflichen Orientierung und Qualifizierung den Bedarf einer gezielten Vermittlung von Schlüsselqualifikationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten fest. Der Fachdienst entwickelte daher im Rahmen eines mehrjährigen Aktion Mensch-Projekts ein entsprechendes Konzept, Methoden und Materialien. Themen sind Kommunikation, Konfliktbewältigung und Kooperation. Am Ende des Projekts wurde ein Seminarprogramm mit umfangreichen Materialien veröffentlicht.[12]

... bedeutet, eine solche Förderung zum immanenten Bestandteil jedes konsequent integrativen Unterstützungsangebots zu machen, indem Lernprozesse möglichst an den Orten initiiert werden, an denen das erworbene Wissen auch später angewendet werdensoll.

  • Beispiel: Prinzip Unterstützter Beschäftigung "Erst platzieren, dann qualifizieren"[13] Das Konzept "Unterstützte Beschäftigung" enthält u.a. den Grundgedanken, dass für die zu unterstützende Person zunächst ein grundsätzlich geeignetes Arbeitsumfeld gefunden wird (z.B. im Praktikum) und daran anschließend Job Coaching stattfindet, um eine optimale Passung zwischen den betrieblichen Anforderungen und den Fähigkeiten der Person zu erwirken. Das Coaching findet direkt in dem Betrieb statt, in dem der Mensch mit Behinderung seine neuen Lernerfolge anwenden kann. Berufliche Qualifizierung und das Erlernen beruflich relevanter Schlüsselqualifikationen können so direkt auf die konkreten betrieblichen Erfordernisse abgestimmt werden und sind daher als Vorbereitung auf ein betriebliches Arbeitsverhältnis i.d.R. besonders gut geeignet; praktische Erfahrungen zeigen, dass durch die Auseinandersetzung mit realen betrieblichen Anforderungen die Chance auf ein betriebliches Arbeitsverhältnis deutlich erhöht wird.

... bedeutet die Erkenntnis, dass eine solche Förderung nicht nur im beruflichen Kontext notwendig ist, sondern auch in allen weiteren Lebensbereichen zu erfolgen hat. Integrationsbegleitung kann nur dann umfassende Teilhabe und langfristige Beschäftigung erwirken, wenn die Unterstützungsbedarfe in den Bereichen Arbeit, Wohnen und Freizeit in ihren Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Bei der Einübung grundlegender Alltagskompetenzen müssen daher die individuellen Unterstützungsbedarfe auch in den Bereichen Wohnen und Freizeit systematisch in die Unterstützung mit einbezogen werden.



[6] Vgl. Stefan Doose: "I want my dream!" Persönliche Zukunftsplanung. Neue Perspektiven und Methoden einer individuellen Hilfeplanung mit Menschen mit Behinderungen. 5. überarb. und erweiterte Auflage, Eigendruck, Hamburg 2000

[7] Quelle: www.persoenliche-zukunftsplanung.de

[8] Vgl. die Definition von "Nischenarbeitsplätze" in: BAG UB (Hg.): impulse 39, 3/2006, Schwerpunktthema: Nischenarbeitsplätze, S. 13, Hamburg 2006

[9] Vgl. http://www.people1.de/was_halt.html sowie http://www.lebenshilfe-bremen.de/html/content.php?mainID=3&subID=23

[10] Vgl. Kirsten Hohn: "Und das hat eben gepasst - deswegen ist er hier." Ergebnisse aus der Evaluation der EQUAL- Entwicklungspartnerschaft "Keine Behinderungen trotz Behinderung", S. 53 ff., in: impulse Nr. 36, S. 53 - 56, Hamburg 2005

[11] Vgl. Michael Stuber: Diversity. Das Potenzial von Vielfalt nutzen - den Erfolg durch Offenheit steigern. Neuwied 2004

[12] Vgl. Hamburger Arbeitsassistenz: "kukuk" Kommunikation -Konfliktbewältigung - Kooperation. Ein Bildungsangebot für Menschen mit Lernschwierigkeiten zum Thema Schlüsselqualifikationen. Ein Beitrag zur beruflichen Handlungskompetenz. Hamburg 2004 (vergriffen, neue Auflage erscheint Anfang 2009)

[13] Vgl. BAG UB (2006): Konzept eines betrieblichen Berufsbildungsbereiches. Integrative berufliche Eingliederungsmaßnahme für junge Erwachsene mit Behinderung im Übergang von der Schule in den Beruf, S. 3. Download unter http://www.bag-ub.de/publikationen/konzept_betrieblicher_bbb_2006_03.pdf

3. Gestaltung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur

Die hier vorgestellten Leitgedanken und Qualitätskriterien stellen die Grundlagen für alle weiteren Überlegungen bei der Konzeptentwicklung integrativer Teilhabeangebote dar. Sofern die Beteiligten daher die hier genannten Leitgedanken des personenzentrierten Vorgehens und des Prinzips ‚Inklusion statt Aussonderung' teilen, ergeben sich daraus notwendigerweise Schlussfolgerungen für die Ausgestaltung, Organisation und Koordination von Unterstützungsangeboten:

  • Die Weiterentwicklung bedarfsgerechter, ambulanter Unterstützungsangebote sollte im Sinne der Nutzer/innen zu einer möglichst vielfältigen, ausdifferenzierten Angebotsstruktur führen. Je nach regionalen Voraussetzungen ist den verschiedenen individuellen, von einzelnen Lebenssituationen sowie Art und Schwere der Behinderung abhängigen Unterstützungsbedarfen durch möglichst vielgestaltige Unterstützungsangebote Rechnung zu tragen.

  • Dem individuellen Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung kann nur dann konsequent Rechnung getragen werden, wenn Teilhabeangebote entwicklungsorientiert gestaltet sind. Entwicklungsorientierung meint hier die konsequente Anpassung von Unterstützungsleistungen an die veränderbaren individuellen Bedarfe und Zielsetzungen der zu unterstützenden Person. Die so gewährleistete Flexibilität von Unterstützung stellt einen wesentlichen Aspekt des personenzentrierten Vorgehens dar und verweist auf das Erfordernis, den Unterstützungsbedarf des einzelnen Menschen nicht als statisch anzusehen. Die Unterstützungsbedarfe und Teilhabewünsche von Menschen mit Behinderung sind auch bezogen auf die individuelle Person keine festen Größen; sie werden geprägt durch verschiedene biographische Abschnitte und immer neue Lebenserfahrungen und sind insofern als veränderbar und im ständigen Wandel begriffen zu verstehen.

  • Besonders deutlich wird dies beim Übergang von einem biographischen Abschnitt zum anderen - beim Übergang von der Schule in Ausbildung/Qualifizierung, von der WfbM in betriebliche Arbeitsverhältnisse oder beim Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit nach einer Zeit der Erwerbslosigkeit. Aber auch innerhalb einzelner Lebensabschnitte müssen Leistungsangebote immer wieder an die sich verändernden Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderung angepasst werden. Flexibilität von Unterstützungsleistungen beinhaltet daher auch eine wechselseitige Durchlässigkeit von Angeboten mit unterschiedlicher Zielsetzung (z.B. betrieblicher Berufsbildungsbereich, Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung" in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und Ausbildung), wenn sich die Leistungsfähigkeit der betreffenden Personen verändert.

3.1 Bestandsaufnahme und Analyse der Angebotsstruktur

Um den unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen behinderter Menschen abhängig von ihren jeweiligen Lebenssituationen und zielgruppenspezifischen Erfordernissen gerecht werden zu können, ist zunächst eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote erforderlich. Die Bestandsaufnahme kann von jedem einzelnen Leistungsanbieter vorgenommen werden, sinnvoller ist jedoch eine durch das Netzwerk bzw. ein entsprechendes Gremium gemeinsam vorgenommene Analyse der Angebotsstruktur. Dabei sollten u.a. folgende Fragestellungen bearbeitet werden:

  • Aus welchen Leistungsangeboten und Leistungsanbietern besteht die regionale Anbieterlandschaft?

  • Welche zielgruppenspezifischen Angebote bestehen im Einzelnen?

  • Für welche Zielgruppen und welche Leistungen sind die einzelnen Anbieter zuständig?

  • Wer sind die regionalen Ansprechpartner?

  • Sind grundlegende Versorgungsstrukturen und Unterstützungsleistungen sicher gestellt?

Einen ersten Orientierungsrahmen für die letzte Fragestellung kann beispielsweise die folgende Übersicht darstellen, die ohne Anspruch auf Vollständigkeit eine Zusammenfassung bundesweit vorhandener, aufeinander aufbauender und ineinander greifender Unterstützungsangebote im Bereich berufliche Teilhabe liefert.

Integrative Angebote für Menschen mit Behinderung - Anforderungen an regionale Angebotsstrukturen

  1. Vorbereitung auf Ausbildung und Arbeit während der Schulzeit

    • Berufliche Orientierung und Berufsvorbereitung

    • Erste Arbeitserprobung im Rahmen betrieblicher Praktika

  2. Nachschulische Berufsorientierung, Qualifizierung, Ausbildung, Studium

    • Betriebliche Berufsorientierung und -vorbereitung

    • Betriebliche Qualifizierung mit Unterstützung

    • Theoriegeminderte betriebliche Ausbildung mit Unterstützung

    • Reguläre betriebliche Ausbildung oder Besuch einer Fachschule, Fachhochschule oder Hochschule mit Unterstützung (z.B. persönliche Assistenz)

  3. Arbeitsplatzsuche

    • Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt

    • Vermittlung unmittelbar im Anschluss an betriebliche Qualifizierung

  4. Unterstützung beim Übergang von der WfbM auf allgemeinen Arbeitsmarkt

    • Berufsorientierung auf der Grundlage bisheriger beruflicher Erfahrung in der WfbM

    • Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Betriebspraktika

    • Training von Schlüsselqualifikationen

    • Psychosoziale Begleitung

  5. Dauerhafte integrative Beschäftigungsmöglichkeiten

    • Vorübergehender ausgelagerter Arbeitsplatz der WfbM

    • Dauerhafter ausgelagerter Arbeitsplatz der WfbM

    • Betrieblicher Arbeitsplatz im Integrationsprojekt

    • Arbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes

  6. Begleitende Unterstützung einer betrieblichen Tätigkeit

    • Situations- und bedarfsabhängige Berufsbegleitung nach Abschluss eines Arbeitsvertrages (Nachqualifizierung, psychosoziale Unterstützung, Krisenintervention)

    • Arbeitsassistenz im Sinne einer behinderungsbedingt dauerhaft notwendigen, berufsbegleitenden Unterstützung

  7. Ergänzende integrative Unterstützungsangebote

    • Bedarfsabhängige Förderung berufs-/arbeitsplatzspezifischer Kompetenzen

    • Bedarfsabhängige Förderung von Alltagskompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung

    • Zielgruppenspezifische Angebote, z.B. für psychisch kranke Personen oder für Menschen mit Autismus

    • Geschlechtsspezifische Angebote, z.B. zur Förderung junger Mädchen und Frauen im Übergang Schule - Beruf

    • Umgang mit Persönlicher Assistenz und Persönlichem Budget - Kompetenzentraining

    • Persönliche Assistenz / Arbeitsassistenz (individuelle bedarfsabhängige Unterstützung in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Pflege und Freizeit)

    • Budgetassistenz (Budgetberatung sowie bedarfsabhängige ggf. langfristige Unterstützung bei der Verwendung und Verwaltung Persönlicher Budgets

Bei einer Bestandsaufnahme vorhandener regionaler Angebote sollte dieses oder ein anderes geeignetes Raster verwendet und bei der Weiterentwicklung von Angeboten mit einbezogen werden.

3.2 Bedarfsgerechte Erweiterung regionaler Unterstützungsangebote

Leistungsanbieter können ihren Teil zu einer ausdifferenzierten, bedarfsgerechten regionalen Angebotsstruktur beitragen, indem sie die verschiedenen Leistungsangebote aufeinander abstimmen und entsprechend der Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung ergänzen.

  • Neben der grundsätzlichen Orientierung an individuellen Unterstützungsbedarfen abhängig von der Lebenssituation sowie Art und Schwere der Behinderung gilt es insbesondere, geeignete zielgruppenspezifische Leistungsangebote für Personen zu entwickeln, die besonders umfangreiche oder eine (fach-)spezifische Unterstützung benötigen, die im Rahmen bestehender Angebote nicht ausreichend berücksichtigt werden kann. Die Ausdifferenzierung von Angeboten kann dabei auf verschiedenem Wege erfolgen: Zum einen können die einzelnenEinrichtungen ihr Leistungsspektrum an den spezifischen Unterstützungsbedarfen jeweils einer Zielgruppe (Behinderungsart) ausrichten Dies kann beispielsweise in einer Region mit guter Infrastruktur (hohe Bevölkerungsdichte, hohe Nachfrage und gute Erreichbarkeit von Leistungsangeboten) der Fall sein. Dadurch findet in der Region eine starke Spezialisierung der Fachdienste statt.

  • Beispiel: Entwicklung eines niedrigschwelligen Unterstützungsangebots zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit psychischer Erkrankung In Hamburg entstand 1997 das Projekt Individuelle Arbeitsbegleitung als Unterstützungsangebot für erwerbsunfähige psychisch kranke/behinderte Menschen. Die Teilnehmer/innen wünschen sich eine Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bzw. können - zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Projekt - behinderungsbedingt weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten. Die Arbeitsbegleiter/innen (Bezugsbegleiter) suchen für die Teilnehmer/innen in Abstimmung auf ihre Wünsche, Kompetenzen und Unterstützungsbedarfe einen langfristigen, individuell geeigneten Arbeitsplatz in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes, mit dem PIA einen Kooperationsvertrag abschließt. Die Arbeit wird leistungsgerecht vergütet und kann durch die jeweilige Bezugsbegleiter/in nach Abschluss des Kooperationsvertrags langfristig nach Bedarf begleitet werden. Das Projekt PIA hat den Status einer"Sonstigen Beschäftigungsstätte" nach § 56 SGB XII. Die Projektmitarbeiter/innen verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung und Betreuung psychisch kranker Menschen.[14]

Zum anderen können Leistungsanbieter auch auf neuen oder erweiterten Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung reagieren, indem sie zusätzliche Leistungsangebote für weitere Zielgruppen entwickeln. Sofern sich auch in einer strukturschwachen Region (niedrige Bevölkerungsdichte, ländliche Infrastruktur, also schlechte Erreichbarkeit von Angeboten, ggf. niedrige Nachfrage als Folge hoher Arbeitslosenquote) eine bedarfsgerechte Angebotsstruktur (weiter-)entwickeln soll, machen die Rahmenbedingungen solcher Regionen die zielgruppenbezogene Flexibilität von Leistungsanbietern in besonders hohem Ausmaß erforderlich. Andererseits ist die Möglichkeit einer solchen Erweiterung des eigenen Angebotsspektrums vor allem dann gegeben, wenn der Leistungsanbieter in der regionalen Angebotslandschaft bereits erfolgreich verankert ist bzw. über die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen verfügt, um flexibel auf Unterstützungsbedarfe zu reagieren und neue (zunächst überwiegend projektbezogene) Leistungen in das vorhandene Angebotsspektrum zu integrieren.

  • Beispiel: Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Autismus als Angebot von Berufsbildungswerken Das Angebotsspektrum des Berufsbildungswerks St. Franziskus Abensberg beinhaltet seit 12 Jahren die berufliche Qualifizierung für Menschen mit Autismus. Erstmals 1996 wurden zwei Personen mit Autismus als Teilnehmer/innen aufgenommen, seitdem wurde die Anzahl der Rehabilitand/innen kontinuierlich erhöht. Die hier gesammelten langjährigen Erfahrungen im Berufsbildungswerk Abensburg sowie seine Vernetzung mit weiteren BBWs haben die Möglichkeiten und fachlichen Voraussetzungen der Ausbildung und Berufsvorbereitung autistischer Menschen deutlicher gemacht. Der Erwerb spezifischer Fachkenntnissen bei der Begleitung und Qualifizierung autistischer Menschen seitens der Mitarbeiter/innen war dabei eine grundlegende Bedingung für den Erfolg des Unterstützungsangebots.[15]

Beide Beispiele zeigen, dass die Durchführung zielgruppenspezifischer Angebote u.a. Personal mit entsprechender Qualifikation oder Berufserfahrung bzw. gezielte Fortbildungen erforderlich machen kann. Werden solche Teilhabeleistungen wie in den beschriebenen Beispielen über längere Zeiträume angeboten und dabei die speziellen fachlichen Anforderungen an die Integrationsfachkräfte berücksichtigt, erwerben die Leistungsanbieter ein spezifisches fachliches Know-how bezogen auf die besonderen Unterstützungsbedarfe der Zielgruppen. Das wiederum bedeutet für die Leistungsberechtigten, dass die Unterstützung von hoher fachlicher Qualität ist. Durch die hohe Qualität steigen damit gleichzeitig auch der Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz des Unterstützungsangebots bei der jeweiligen Zielgruppe.

3.3 Verbreitung von best practise

Die gezielte Verbreitung von best practise-Beispielen ist ein weiterer Schritt, der die bedarfsgerechte Ausdifferenzierung und Erweiterung regionaler Angebotsstrukturen maßgeblich unterstützt. Best practise-Beispiele können interessierten Leistungsanbietern aufzeigen, wie regionale innovative Leistungsangebote als "kundennahe" Reaktion auf konkrete Unterstützungsbedarfe entwickelt und umgesetzt wurden.

Eine wichtige Rolle spielt bei dieser Vermittlung von Fachwissen auch die Frage, inwieweit beim Auf- und Ausbau von Unterstützungsangeboten die Kooperation mit anderen Anbietern, Selbsthilfeeinrichtungen von Menschen mit Behinderung und Leistungsträgern erforderlich bzw. hilfreich war. Die Verbreitung von best practise-Beispielen kann im regionalen Netzwerk, aber auch gezielt auf überregionalen Veranstaltungen erfolgen.

  • Beispiel: Beratung beim Aufbau beruflicher Qualifizierungsangebote für Menschen mit Lernschwierigkeiten Der Fachdienst ACCESS bietetim Rahmen des Projekts "Akzente" anderen Leistungsanbietern gezielt Beratung beim Aufbau beruflicher Qualifizierungsangebote für Menschen mit besonderen Lernschwierigkeiten (Personen mit lern- und sog. geistiger Behinderung) an. Die BeratungumfasstInformationen über das Konzept und Weitergabe der Erfahrungen im "Betrieblichen Arbeitstraining", dem langjährigen Unterstützungsangebot des Fachdienstes in Anlehnung an das Konzept Unterstützte Beschäftigung; weiterhin werden Leistungsanbieter und interessierte Projekte umfassend von der Erstellung der Projektskizze bis zur Gewinnung von Kostenträgern unterstützt und bei den verschiedenen Projektschritten extern begleitet.[16] Auch die Hamburger Arbeitsassistenz bietet im Rahmen ihres innovativen Angebotsspektrums eine vergleichbare Beratung für Leistungsanbieter an. Durch diese gezielte Vermittlung fachlicher Erfahrungen sind in den vergangenen Jahren bundesweit mehrere neue betriebliche Unterstützungsangebote insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten nach dem Konzept der Unterstützten Beschäftigung entstanden.



[14] Vgl. Katrin Rump: In 5 Jahren nur 1 Tag krankgeschrieben, in: impulse 46/47, S. 32-34, Hamburg 2008

[15] Vgl. Frank Baumgartner: "Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Autismus im Berufsbildungswerk St. Franziskus Abensberg", in: impulse 1 / 2008, S. 15-18. Überarbeiteter Vortrag unter http://www.bag-ub.de/forum_uesb/download_bp/Forum_20_Autismus_BBW_Abensberg_Artikel.pdf

[16] Weitere Informationen zu "Akzente" siehe http://www.access-ifd.de.

4. Regionale Vernetzung und Koordinierung integrativer Unterstützungsangebote

Eine integrative Angebotsstruktur kann sich nur dann bedarfsgerecht entfalten, wenn gegebenenfalls auch eine einrichtungsübergreifende Ergänzung und Verzahnung von Leistungsangeboten, beispielsweise im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen verschiedener Anbieter, möglich ist. Integrative Prozesse bedürfen einer hohen Flexibilität eingesetzter Unterstützungsleistungen, ihrer Abstimmung aufeinander und ihrer Durchlässigkeit; dies setzt auf der Seite der Leistungsanbieter die Bereitschaft voraus, Angebote so zu koordinieren, dass der gegebenenfalls erforderliche Übergang einer leistungsberechtigten Person von einer Unterstützungsleistung zu einer anderen (innerhalb eines Anbieters oder auch von einem Anbieter zum nächsten) möglichst problemlos erfolgen kann. Nur so ist es möglich, dem Wunsch- und Wahlrecht leistungsberechtigter Personen gerecht zu werden und ihre individuell bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten; nur so kann vermieden werden, dass

  • Bedarfserhebungen, Orientierung- und Qualifizierungsmaßnahmen bei verschiedenen Leistungsanbietern wiederholt erfolgen und dabei Methoden und Ergebnisse nicht aufeinander abgestimmt werden

  • ein Abbruch individuell notwendiger Unterstützung erfolgt, weil Übergangsprozesse von einem Unterstützungsangebot zum anderen durch mangelnde Vernetzung und/oder fachliche Kenntnisse der Leistungsanbieter verlangsamt oder blockiert werden oder

  • die zu unterstützende Person unfreiwillig in einer individuell nicht gewünschten und daher auch nicht bedarfsgerechten unterstützenden Einrichtung oder Maßnahme verbleibt, weil beim jeweiligen Leistungsanbieter keine ausgereiften Konzepte des kundenorientierten Übergangsmanagements (hier: Ermöglichung des Übergangs zu Angeboten anderer regionaler Anbieter) und entsprechende Kooperationsvereinbarungen vorhanden sind.

Die folgende Übersicht fasst die vorangegangenen Überlegungen zusammen und veranschaulicht, dass die beiden Leitgedanken von Integrationsbegleitung zu den grundlegenden Erfordernissen der Flexibilität und effektiven Vernetzung von Leistungsangeboten zusammenfließen.

Im Folgenden wird auf verschiedene Aspekte eingegangen, die bei der kooperativen Gestaltung flexibler und durchlässiger Leistungsangebote zu berücksichtigen sind. Auch hier wird dabei an ausgewählten Stellen auf bereits vorhandene Modelle aus der guten Praxis verschiedener Regionen verwiesen. Mit ihnen soll verdeutlicht werden, dass effektiv vernetzte integrative Unterstützungsangebote zur beruflichen Teilhabe sowie entsprechende Kooperationsstrukturen bereits existieren - und dass somit die Möglichkeit besteht, von den praktischen Erfahrungen aus diesen Regionen zu profitieren.

4.1 Netzwerktreffen

Um die Vernetzung und Koordination integrativer Unterstützungsangebote zu ermöglichen, müssen die verschiedenen Leistungsanbieter der Region zunächst gezielt Kontakt zueinander aufnehmen und einen geeigneten organisatorischen Rahmen für ihren Austausch finden. Für eine effektive dauerhafte Vernetzung sind dabei regelmäßige Netzwerktreffen der regionalen Anbieter empfehlenswert.

Im Rahmen eines konstituierenden Treffens der Leistungsanbieter, die Teil des Netzwerks sein wollen, sollten zunächst folgende Fragen geklärt werden:

  • Welche Ziele/Zwecke werden im Einzelnen mit den Netzwerktreffen verfolgt? Welche Resultate werden von den Teilnehmer/innen erwartet?

  • Wie oft, in welchen Abständen und wo (in den Räumen eines Anbieters oder an einem "neutralen" Ort) sollen die Treffen stattfinden?

  • Wer genau soll an den Netzwerktreffen teilnehmen (Leistungsanbieter, ggf. auch weitere Einrichtungen und Leistungsträger)? Wer sollte gezielt in welcher Form von den Treffen informiert bzw. zu den Treffen eingeladen werden?

  • Welche Anbieter sollen bei den Netzwerktreffen welche Aufgaben übernehmen bzw. sind bereit dazu? (Einladung der Teilnehmer/innen, inhaltliche Vorbereitung, ggf. Durchführung der Moderation, Ergebnissicherung ggf. durch Protokolle, Einrichtung einer öffentlichen oder zugriffsbegrenzten Informations-Homepage o.a.)

Wenn Netzwerktreffen der regionalen Leistungsanbieter entsprechend vorbereitet und durchgeführt werden, kann eine Plattform entstehen, die durch den regelmäßigen fachlichen Austausch zwischen den Anbietern zu deutlich mehr Transparenz und verbesserten Abstimmungsprozessen hinsichtlich der Weiterentwicklung von Angeboten und deren Rahmenbedingungen führt. Auch das fachliche Know-how in der regionalen Angebotslandschaft wird erweitert. Die Entstehung bzw. der Ausbau eines tragfähigen regionalen Netzwerkes wird daher durch Netzwerktreffen maßgeblich unterstützt.

4.2 Kooperationsmodelle

Eine passgenaue und personenzentrierte Integrationsbegleitung setzt voraus, dass die leistungsberechtigten Personen jederzeit Zugang zu den individuell erforderlichen Angeboten haben und zügig die geeigneten Dienste und Ansprechpartner finden. Über regelmäßige Netzwerktreffen hinaus ist daher längerfristig ein systematischer Zusammenschluss von Leistungsanbietern im Sinne einer verlässlichen und transparenten regionalen Kooperationsstruktur empfehlenswert. Ein solcher Zusammenschluss bietet Anbietern die Möglichkeit, sowohl in ihrem eigenen Interesse als auch im Interesse der Leistungsberechtigten auf regionale (mögliche oder reale) Konkurrenzsituationen durch gezielte Kooperation zu reagieren und dadurch Reibungsverluste im Integrationsprozess zu vermeiden. Solche Reibungsverluste können beispielsweise durch eine unübersichtliche Anbieterlandschaft, durch konkurrierende, nicht vernetzte Dienste und damit verbundene unklare Zuständigkeiten und zu viele Anlaufstellen für die Leistungsberechtigten entstehen.

Kooperationsstrukturen entwickeln sich je nach regionalen Rahmenbedingungen unterschiedlich. Beispielsweise wurden in Baden-Württemberg die zwischen 2005 und 2007 erprobten Angebote "Berufvorbereitende Einrichtungen" (BVE) und "Kooperative Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV) ab 2008 konsequent miteinander verzahnt und flächendeckend in ganz Baden-Württemberg eingeführt. Angebote der schulischen und beruflichen Bildung der Sonderschulen, Werkstätten für behinderte Menschen, Integrationsfachdienste sowie andere Dienste bzw. Einrichtungen werden dabei effizient miteinander vernetzt, um Schüler/innen und Schulabgänger/innen von Sonder- und Förderschulen Alternativen zur Beschäftigung in einer WfbM zu bieten. Damit entstand ein sich kontinuierlich erweiterndes Netzwerk einander ergänzender Teilhabeangebote für Schüler/innen und Schulabgänger/innen von Sonder- und Förderschulen, die den Übergang von der Schule in Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarktes für junge lern- und sog. geistig behinderte Menschen durch betriebliche Praktika und einer Vielzahl weiterer passgenauer Unterstützungsleistungen ebnen.

Dieses erfolgreiche regionale Modell wurde bereits eingehend auf Fachveranstaltungen und in Beiträgen von Fachzeitschriften vorgestellt und diskutiert.[17] Im Folgenden werden drei weitere Kooperationsmodelle dargestellt, die in einzelnen Regionen der Bundesrepublik bereits realisiert wurden und Gegenstand der Netzwerkanalysen waren, die im Rahmen des Aktion Mensch-Projekts "Weiterentwicklung, Erprobung und Evaluation integrativer Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der Chancen und Grenzen des Persönlichen Budgets" der BAG UB zwischen 2006 und 2008 durchgeführt wurden.

Kooperationsmodell 1: Das Nürnberger Gesellschafter-Modell

Im Jahr 2001 gründeten auf Initiative der beiden (Haupt-)Leistungsträger Hauptfürsorgestelle Mittelfranken (später Integrationsamt) und Arbeitsamt Nürnberg (später Arbeitsagentur) zehn verschiedene Institutionen der beruflichen Rehabilitation und der Hilfe für behinderte Menschen einen Integrationsfachdienst als rechtlich eigenständige gemeinnützige GmbH. Damit entstand im bayerischen Mittelfranken ein tragfähiges und beispielhaftes regionales Kooperationsmodell, das mit der Integrationsfachdienst gGmbH in Mittelfranken einen zentralen regionalen Ansprechpartner für Leistungsberechtigte (unabhängig von Art und Schwere ihrer Behinderung), für Betriebe sowie für die verschiedenen Leistungsträger benennt.

Die Verzahnung und Koordinierung von Leistungsangeboten wird durch die Organisationsstruktur des Gesellschafter-Modells sichergestellt. Die IFD gGmbH existiert inzwischen (Stand: Januar 2009) in der Trägerschaft von elf Gesellschaftern. Eine erneute Erweiterung des Gesellschafterkreises ist in Planung. Die Auftragsvergabe erfolgt ausschließlich direkt an die IFD gGmbH als zentralen Ansprechpartner der Leistungsträger; anschließend beauftragt die IFD gGmbH abhängig von den Unterstützungsbedarfen der Leistungsberechtigten diejenigen regionalen Anbieter, die die passenden individuellen Unterstützungsangebote vorhalten.

Bei fünf der Gesellschafter der IFD gGmbH ist jeweils ein/e Mitarbeiter/in angestellt, die den Integrationsfachdienst über seine eigenen 29 Mitarbeiter/innen hinaus durch die Koordination und Durchführung ergänzender Angebote unterstützt:

  • Der Fachdienst ACCESS Integrationsbegleitung in Erlangen übernimmt die Berufsbegleitung für Teilnehmer/innen, die im Rahmen der vielfältigen weiteren Maßnahmen des Dienstes einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden haben und daran anschließend weitere Begleitung benötigen.

  • ACCESS besteht seit 1998 als eigenständige gGmbH mit drei eigenen Gesellschaftern der Behindertenselbsthilfe. Das Angebotsspektrum umfasst mit dem "Betrieblichen Arbeitstraining" die gezielte Unterstützung beim Übergang werkstattberechtigter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt sowie eine rehaspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; das Angebot "Berufsstart" zur beruflichen Orientierung von Schüler/innen richtet sich schon während der regulären Schulzeit an Jugendliche mit Behinderung; darüber hinaus bietet ACCESS auch Integrationsbegleitung für Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen an. Im Rahmen der Entwicklung und Durchführung der verschiedenen innovativen Angebote hat der Fachdienst ein effizientes Kooperationsnetzwerk mit Einrichtungen der Behindertenselbsthilfe und der professionellen Integrationsbegleitung, mit Schulen, Leistungsträgern und Betrieben entstehen lassen, das die Kooperationsstruktur in Erlangen und Nürnberg entscheidend mit prägt.

  • Das Behindertenzentrum Boxdorf (Boxdorfer Werkstatt) ist für die Berufsbegleitung werkstattberechtigter Personen tätig, denen der Übergang von der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelungen ist und die zur Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls auf weitere Begleitung angewiesen sind.

  • Die Boxdorfer Werkstatt bietet neben 165 Werkstattplätzen und einer Förderstätte mit 24 Plätzen u.a. die Integrationsmaßnahme "Arbeit plus" an, mit der Werkstattbeschäftigte gezielt beim Übergang in betriebliche Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes unterstützt werden. Die Beschäftigten der drei Werkstätten haben die Möglichkeit sich in einem speziellen Schulungsprogramm (Kommunikationstraining, Bewerbungstraining, berufsspezifische Vorbereitung) auf den Schritt aus der Werkstatt vorzubereiten. Im Zentrum der Integrationsbegleitung der WfbM steht, für die Werkstattbeschäftigten einen betrieblichen Beschäftigungplatz zu finden, der je nach Teilhabewunsch, Unterstützungsbedarf und Leistungsvermögen der jeweiligen Person individuell zu gestalten ist; langfristiges Ziel ist jedoch - bei vorliegenden individuellen Voraussetzungen - der Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis und die damit verbundene Ablösung von der WfbM. Die beteiligten Werkstätten halten damit ein bewusst offenes Unterstützungsangebot vor, das den Schritt aus der eigenen Einrichtung hinaus ermöglicht und auch unterstützt, sofern der Wunsch danach besteht und die Rahmenbedingungen es erlauben. Die Integrationsmaßnahme "Arbeit plus" wird seit Juli 2007 in Kooperation mit zwei weiteren Werkstätten in Mittelfranken durchgeführt. Bereits seit 1995 engagieren sich die Werkstätten im Bereich Qualifizierung und Vermittlung von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt; vor allem die dafür erforderlichen regionalen Kontakte zu Betrieben sind dem entsprechend tragfähig und gut ausgebaut, was die integrativen Arbeitsmöglichkeiten in der Region deutlich erweitert. Bisher konnten aus den kooperierenden Werkstätten über 30 behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden. Die Nachhaltigkeit liegt auch nach Jahren noch über 80%.

  • Der Bayerische Blinden- und Sehbehindertenbund (BBSB) ist für die Vermittlung und Berufsbegleitung blinder und sehbehinderter Menschen zuständig.

  • Mit der Kooperation der IFD gGmbH und des BBSB im Rahmen des Gesellschafter-Modells können langfristig bestehende Unterstützungsangebote für blinde und sehbehinderte Menschen fortgeführt und die langjährigen Kontakte und Fachkompetenzen des Anbieters bezogen auf diese Zielgruppe weiterhin genutzt werden: Der BBSB übernimmt seit 2001 in Mittelfranken die gesetzlichen Aufgaben des Integrationsfachdienstes für blinde und sehbehinderte Menschen.

  • Die mudra Drogenhilfe in Nürnberg leistet Beratung und Unterstützung schwerbehinderter Menschen mit Suchtproblematik beim (Wieder-)Einstieg in berufliche Tätigkeiten.

  • mudra führt bereits seit 1985 Arbeitsprojekte für Drogenkonsument/innen durch. Das zielgruppenspezifische Know-how sowie die entsprechenden Kooperationsstrukturen der Einrichtung sind daher in der Region einzigartig. Derzeit stehen den mudra-Arbeitsprojekten insgesamt ca. 8 Ausbildungsplätze, 45 Vollzeit-, 5 Teilzeit- und 20 Zuverdienststellen im Rahmen der Drogenhilfe und beruflichen Integration zur Verfügung.

  • Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Roth/Schwabach ist zusätzlich in ihrem regionalen Einzugsgebiet ebenfalls im Rahmen der Berufsbegleitung und in einzelnen Fällen in der Vermittlung tätig.

  • Zum Angebotsspektrum der AWO Roth/Schwabach gehörte bereits vor der Gründung der IFD gGmbH ein berufsbegleitender Dienst, der schwerbehinderte Menschen nach Abschluss eines Arbeitsvertrages am Arbeitsplatz begleitete. Mit der Nürnberger Gesellschafter-Struktur konnte das Angebot in der Region Roth/Schwabach fortgeführt und zusätzlich durch die Vermittlung schwerbehinderter Personen in Arbeit ergänzt werden.

Das Gesellschafter-Modell in Nürnberg vereinigt damit die verschiedenen Leistungsanbieter der beruflichen Rehabilitation zu einem erfolgreichen, effizient arbeitenden Anbieterverbund. Den Leistungsberechtigten wird in Nürnberg ein zentraler Ansprechpartner geboten und bedeutet daher mehr Übersichtlichkeit, kürzere Wege und weniger Bürokratie für sie. Darüber hinaus wird jedoch auch - nicht zuletzt durch gemeinsam geteilte Leitlinien der Integrationsbegleitung - eine flexible Reaktion der Anbieter auf individuelle Unterstützungsbedarfe der Leistungsberechtigten und die entsprechende einrichtungsübergreifende Verzahnung von Angeboten ermöglicht. Denn der IFD berät die leistungsberechtigten Personen bereits bei der Erstberatung ausdrücklich trägerübergreifend hinsichtlich des gesamten Dienstleistungsangebots; dadurch wird sowohl die örtliche und behinderungsspezifische Binnendifferenzierung garantiert als auch der Übergang von einem Angebot zum anderen, auch von einem Dienstleister zum anderen unbürokratisch möglich.

Auch über die Erstberatung hinaus ist im Rahmen des Gesellschafter-Modells eine einrichtungsübergreifende Unterstützung gewährleistet. Wenn beispielsweise einem Beschäftigten der Boxdorfer Werkstatt oder einer Teilnehmerin einer Maßnahme von ACCESS der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt, kann die daran anschließende individuelle Berufsbegleitung weiterhin durch die Werkstatt bzw. den Fachdienst erfolgen, da der IFD die Werkstatt bzw. den Fachdienst mit der Berufsbegleitung beauftragt, anstatt diese selbst zu übernehmen. Auf diesem Weg kann ein Anbieterwechsel vermieden werden, der zu erhöhtem bürokratischem Aufwand, Verlust von fachlichem Know-how sowie einem möglicherweise nicht gewünschten Wechsel der begleitenden Bezugsperson der/des Leistungsberechtigten führen würde.

Kooperationsmodell 2: Das Hamburger Anbieter-Netzwerk

Im Großraum Hamburg ist die Kooperationsstruktur durch ein dichtes Netzwerk der vorhandenen Leistungsanbieter geprägt, deren unterschiedliche Zusammenschlüsse die Angebotslandschaft in Hamburg entscheidend prägen.

  • Das Angebot des Integrationsfachdienstes wird in Hamburg von insgesamt fünf miteinander kooperierenden Fachdiensten abgedeckt: Für die Unterstützung bei der Vermittlung für Arbeitsuchende und Arbeitgeber bestehen zielgruppenspezifische Angebote der Hamburger Arbeitsassistenz (lern- und sog. geistig behinderte Menschen), des Dienstes ARINET (psychisch kranke/behinderte Menschen) sowie des Integrationsfachdienstes Hamburg für körper- und sinnesbehinderte Menschen. Ergänzend leistet der Hamburger Fachdienst persönliche Beratung und längerfristige berufliche Begleitung für psychisch erkrankte und hörbehinderte Menschen sowie Beratung für Arbeitgeber zum Umgang mit psychisch behinderten Mitarbeiter/innen. Darüber hinausgehende Beratung für Betriebe und Unternehmen bei Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen wird von der Beratungsinitiative Hamburg (BIHA) angeboten.

  • Drei der vier Hamburger Werkstätten für behinderte Menschen (die Elbe-Werkstätten GmbH, die Hamburger Werkstatt GmbH und die WinterhuderWerkstätten GmbH) bilden seit 2006 die PIER Holding GmbH. Im Rahmen des gemeinsamen Dachverbands werden die Werkstätten gemeinsam verwaltet und integrative Angebote und Projekte aufeinander abgestimmt (weiter-)entwickelt. Die Werkstätten bieten ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze an und fördern den Übergang werkstattberechtigter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Grundlage dafür ist ein Konzept der betrieblichen Berufsvorbereitung in den Bereichen Gastronomie, Hotel und Einzelhandel, das aus dem Projekt "Chance 24" hervorging. Das Konzept wurde von den Werkstätten von Ende 2004 bis Ende 2007 erfolgreich erprobt und gehört seit Januar 2008 zum Regelangebot aller vier Werkstätten in Hamburg, zu denen auch alsterarbeit zählt.[18]

  • Betriebliche Teilhabeangebote für werkstattberechtigte Personen werden u.a. seit 1995 durch Kooperationsverträge zwischen Hamburger Werkstätten und dem Leistungsanbieter Hamburger Arbeitsassistenz ermöglicht. Mit dieser Kooperation konnten die Werkstätten auf einen Unterstützungsbedarf reagieren, der über das eigene Angebotsspektrum hinauswies und durch einen ambulanten Dienst abgedeckt werden konnte. So entstanden ab 1995 die Rahmenbedingungen, die es der Hamburger Arbeitsassistenz ermöglichten, ihre innovativen, im Rahmen eines Aktion Mensch-Projekts entwickelten betrieblichen Unterstützungsangebote für werkstattberechtigte Menschen mit Behinderung auszubauen. Die leistungsberechtigten Personen können somit beispielsweise direkt von der Schule zu den ambulanten Anbietern übergehen, dort den "Betrieblichen Berufsbildungsbereich" beginnen und damit ihre individuellen Teilhabewünsche bezogen auf die berufliche Orientierung und Qualifzierung verwirklichen. Die Hamburger Arbeitsassistenz hatte im Dezember 2008 Kooperationsverträge mit drei Werkstätten in Hamburg. Darüber hinaus gehört die betriebliche Berufsbildung auch zum Angebotsspektrum einer Hamburger Werkstatt.

Über die einzelnen Zusammenschlüsse hinaus erfolgt die fachliche Vernetzung der Anbieter bedarfsabhängig im Rahmen verschiedener, auch informeller Netzwerktreffen. Weiterhin ist ein Großteil der Anbieter durch regelmäßigen fachlichen Austausch im Rahmen verschiedener regionaler und überregionaler Fachveranstaltungen (z.B. Hamburger Netzwerk Persönliches Budget, berufsbegleitende Weiterbildung, Fortbildungen, Fachtagungen) miteinander verbunden. Der Arbeit der Anbieter liegen größtenteils gemeinsam geteilte Leitgedanken der Integrationsbegleitung zugrunde.

Durch die Vernetzung der Anbieter und den kontinuierlichen fachlichen Austausch hat sich in Hamburg eine verlässliche Angebotsstruktur mit kompetenten Fachdiensten entwickelt, die über langjährige Erfahrung in der Integrationsbegleitung verfügen. Das Kooperationsmodell schafft klare Ansprechpartner für Leistungsberechtigte und Betriebe; die Spezialisierung der verschiedenen Leistungsanbieter auf einzelne Zielgruppen gewährleistet eine behinderungsspezifische Differenzierung der Angebote und das Vorhandensein von Fachdiensten mit zielgruppenspezifischem fachlichem Know-how. Die Kooperation zwischen Werkstätten und einem ambulanten Leistungsanbieter gewährleistet darüber hinaus die Ergänzung des vorhandenen regionalen Angebotsspektrums von Werkstätten durch integrative, betriebliche Unterstützungsangebote.

Kooperationsmodell 3: "Arbeiten im Verbund" in Gießen

Um u.a. auch die Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der WfbM beständig auszuweiten und einen fließenderen Übergang zu Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu schaffen, entwickelte die Lebenshilfe Gießen e.V. mit der "Agentur für angepasste Arbeit" ein Gesamtkonzept einander ergänzender beruflicher Eingliederungsmöglichkeiten. In Gießen entstand dadurch eine spezifische Kooperationsstruktur, die eine Vielzahl unterschiedlicher integrativer Teilhabeangebote vorhält und "unter einem Dach" vereint. Im Einzelnen entstanden entsprechend der individuellen Teilhabewünsche und zielgruppenspezifischen Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderung die folgenden integrativen Leistungsangebote:

  • Das Qualifizierungsprojekt New Work bietet betriebliche Arbeitserprobung und Qualifizierung in Form von Langzeitpraktika für Menschen mit sog. geistiger und psychischer Behinderung an. Das Angebot umfasst auch Schulungstage sowie die erforderliche Unterstützung für eine an das Praktikum anschließende Beschäftigung in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes.

  • Das QualifizierungsprojektProsa unterstützt Menschen mit Autismus im Rahmen vielfältiger Angebote (u.a. Praktika in WfbM und in Betrieben, gemeinsame Freizeitaktivitäten, Aufbau einer Schmetterlingszucht) auf dem Weg in ein möglichst selbständiges, aktives Leben in der Gesellschaft. In dem Projekt wird u.a. mit Gestützter Kommunikation[19] kommuniziert und mit TEACCH[20] gearbeitet.

  • Die Fachkräfte für berufliche Integration unterstützen WfbM-Beschäftigte im Rahmen eines Stufenkonzepts beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Nach individuellem Bedarf wird zunächst Arbeitserprobung im Rahmen betrieblicher Praktika angeboten, anschließend der Übergang in zeitlich begrenzte betriebliche Außenarbeitsplätze gefördert sowie diese schließlich nach Möglichkeit in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umgewandelt.

  • Mit dem Modul "Arbeiten im Verbund" werden dauerhafte ausgelagerte Werkstattarbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes angeboten. Damit erhaltenauchstark leistungsgeminderte werkstattberechtigte Personen die Möglichkeit einer dauerhaften betrieblichen Tätigkeit - auch wenn aufgrund ihrer Leistungseinschränkung eine Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht möglich ist.[21]

  • Die IntegrationsfirmaÖkotopia, ein Fachgeschäft für Naturkost und Naturwaren, existiert bereits seit 1986 und beschäftigt sechs Personen mit Behinderung bei insgesamt zehn Arbeitsplätzen. Die Arbeitsplätze sind so strukturiert, dass das individuelle Leistungsvermögen und der Unterstützungsbedarf der Beschäftigten berücksichtigt werden kann, die Beschäftigten aber auch die betriebliche Arbeitsrealität erleben und in diesem Rahmen Lernprozesse stattfinden können.

  • Umfangreiche ergänzende Unterstützung für Menschen mit Behinderung wird darüber hinaus im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Integrationsfachdienstes geleistet: Der Fachdienst bietet Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche und beim Bewerbungsverfahren, berät und begleitet behinderte Arbeitnehmer/innen bzw. in beruflichen Krisensituationen oder beim Wiedereinstieg in Arbeit, bietet spezielle Unterstützung für hörbehinderte Arbeitnehmer/innen an und ist schließlich für die Sicherung der Arbeitsverhältnisse zuständig.

Die folgende Grafik verbildlicht das Gesamtangebot der Agentur für angepasste Arbeit.

Quelle: http://www.lebenshilfe-giessen.de

Durch das Konzept der Agentur für angepasste Arbeit ist in Gießen somit ein sehr breites Spektrum effektiv vernetzter integrativer Teilhabeangebote entstanden, das den individuellen Teilhabewünschen von Menschen mit Behinderung Rechnung tragen kann und die beruflichen Wahlmöglichkeiten insbesondere für werkstattberechtigte Personen deutlich erweitert hat. Indem die Lebenshilfe Gießen diese Angebote unter ihrem Dach vereinigt, hat sich eine spezifische Angebotsstruktur entwickelt, die eine hohe Flexibilität des Anbieters mit sich bringt: Die Agentur für angepasste Arbeit erweitert den Maßnahmenkatalog kontinuierlich und kann damit in der Region zeitnah auf weitere Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung sowie auf neue Entwicklungen in der Integrationsbegleitung reagieren. Unnötige Brüche im beruflichen Werdegang und ein zu langer Verbleib der Leistungsberechtigten in individuell nicht passenden Angeboten können durch die enge Verzahnung der Angebote vermieden werden: Ein Übergang von einem Angebot zum anderen ist zeitnah und unbürokratisch möglich - so kann z.B. der Schritt aus der WfbM in ein Qualifizierungsprojekt oder auf einen ausgelagerten Arbeitsplatz oder auch von dort mit der Unterstützung des IFD in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bei vorhandenen individuellen Voraussetzungen ebenso problemlos erfolgen wie der umgekehrte Schritt zurück in betreuungsintensivere, ggf. auch (teil-)stationäre Beschäftigungsverhältnisse, falls es der Unterstützungsbedarf der Person erforderlich macht.



[17] Vgl. Karl-Friedrich Ernst: Schnittstelle allgemeiner Arbeitsmarkt - Werkstatt für behinderte Menschen. Der Stand der bundesweiten Diskussion und die Strategien in Baden-Württemberg zur Werkstattvermeidung, in: Behindertenrecht 5/2008, S. 125 - 132, Stuttgart 2008

[18] Mehr Informationen unter http://www.chance-24.de.

[19] Gestützte Kommunikation ist die deutschsprachige Entsprechung des englischsprachigen Fachbegriffs "Facilitated Communication" (kurz: FC). Die Gestützte Kommunikation gilt als Methode der Unterstützten Kommunikation, einem Fachgebiet, das sich mit alternativen und ergänzenden Kommunikationsformen für Menschen beschäftigt, die nicht oder nur unzureichend über Lautsprache verfügen.

[20] TEACCH ist die Abkürzung für "Treatment and Education of Autistic and related Communication handicapped Children" (dt.: "Behandlung und pädagogische Förderung autistischer und in ähnlicher Weise kommunikationsbehinderter Kinder"). Der mit dem Programm TEACCH entwickelte pädagogisch- therapeutische Ansatz wurde in den USA entwickelt und fand weltweit Anerkennung und Verbreitung; er ist mittlerweile in vielen europäischen Schulen und pädagogischen Einrichtungen bekannt und oft werden Elemente davon praktisch umgesetzt.

[21] Vgl. Anne Gerbig / Petra Emin: "Arbeiten im Verbund": Ein Angebot der Werkstatt für behinderte Menschen. Arbeitsmodelle für leistungsgeminderte Menschen in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes, in: impulse Nr. 29, Fachzeitschrift der BAG UB, S. 30-32, Mai 2004 Download unter http://www.bag-ub.de/forum_uesb/download_bp/Forum_09.pdf

5. Fazit

Die vorliegenden Ausführungen zeigen, dass die kooperative Gestaltung, Koordinierung und bedarfsgerechte Flexibilisierung integrativer beruflicher Teilhabeangebote die unmittelbare Schlussfolgerung aus zentralen Leitgedanken und Qualitätskriterien der Integrationsbegleitung darstellt. Hierbei sind die Konzepte Unterstützte Beschäftigung, Sozialraumorientierung bzw. Community Care und das Normalisierungsprinzip von besonderer Bedeutung.

Ohne die gezielte Zusammenarbeit der Leistungsanbieter ist keine konsequent personenzentrierte, entwicklungsorientierte Unterstützung und somit auch keine umfassende berufliche und gesellschaftliche Teilhabe möglich: Die individuellen, sich im ständigen Prozess befindlichen Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung können im Sinne einer qualitätsgesicherten Integrationsbegleitung nur dann abgedeckt werden, wenn die Leistungsanbieter über ihre einzelnen Interessen hinaus regionale Teilhabeangebote gemeinsam aufeinander abstimmen und miteinander verzahnen. Eine solche gezielte Zusammenarbeit kann dabei abhängig von den regionalen Voraussetzungen im Rahmen unterschiedlichster Angebotsstrukturen und Kooperationsmodelle stattfinden; verschiedene Modelle sind bereits in einzelnen Regionen vorhanden, auf deren Erfahrungen aufgebaut werden kann.

Nichtsdestotrotz stellt die Förderung kooperativer Angebotsstrukturen die Leistungsanbieter vor neue Herausforderungen. Die regionale Verzahnung und Öffnung von Unterstützungsangeboten im Sinne der Leistungsberechtigten ist ein aktiver Prozess, der für die beteiligten Anbieter insbesondere zu Beginn mit erhöhtem Aufwand verbunden ist. Der Gedanke, bei der Beratung behinderter Menschen und der Durchführung von Unterstützungsangeboten gegebenenfalls den Schritt der Leistungsberechtigten aus der eigenen Einrichtung heraus zuzulassen und auch zu unterstützen, zieht darüber hinaus grundsätzliche monetäre Fragestellungen für alle Einrichtungen nach sich, deren finanzielle Ausstattung direkt an die Anzahl von Teilnehmer/innen gebunden ist. Betriebswirtschaftliche Erfordernisse, die auch Fragen der Konkurrenz verschiedener regionaler Anbieter betreffen, sind selbstverständlich zu beachten. Daher bleibt festzuhalten, dass die gezielte fachliche und organisatorische Vernetzung mit anderen Anbietern nicht von Vornherein eine Selbstverständlichkeit darstellt. Aber auch unter Berücksichtigung dieser Gegebenheit haben sich die Anbieter an den Leitzielen des SGB IX und der UN-Behindertenrechtskonvention konsequent zu orientieren, um die Teilhabewünsche und Interessen der Menschen mit Behinderung zu sichern.

Außerdem leitet sich die regionale Vernetzung von Leistungsanbietern nicht nur aus den Grundsätzen qualitätsgesicherter Integrationsbegleitung ab. Sie hat auch für die Dienste und Einrichtungen selbst unmittelbare Vorteile, die hier abschließend noch einmal benannt werden sollen.

Regionale Kooperation und Vernetzung bedeutet,

... dass Anbieter beim Aufbau und bei der Weiterentwicklung von Leistungsangeboten nicht "das Rad neu erfinden müssen", sondern effektive fachliche Unterstützung anderer Anbieter erhalten und somit von regional vorhandenem fachlichen Know-how profitieren können;

... dass die tägliche Arbeit in der Integrationsbegleitung durch kurze Wege, bekannte Ansprechpartner und regelmäßigen fachlichen Austausch erleichtert wird;

... dass die leistungsberechtigten Personen zufriedener mit den Unterstützungsleistungen sind, da die Verzahnung und konzeptuelle Öffnung der Angebote auch für sie kürzere Wege und mehr Übersichtlichkeit bedeutet und dazu führt, dass die Unterstützung besser auf die Teilhabewünsche der Personen abgestimmt ist;

... dass zuverlässige Angebotsstrukturen entstehen und eine hohe fachliche Kompetenz der Anbieter gefördert wird;

... dass somit insgesamt die Qualität von Leistungsangeboten und somit auch die Akzeptanz der entsprechenden Leistungsanbieter sowohl bei den Nutzer/innen als auch bei den Leistungsträgern steigt.

Leistungsanbieter handeln daher auch in ihrem eigenen Interesse, wenn sie regionale Netzwerke aktiv fördern, indem sie Kooperationsbeziehungen zu anderen interessierten Anbietern aufbauen, den Kontakt zu vorhandenen regionalen Verbünden, Gremien oder Arbeitsgruppen suchen oder selbst erste Netzwerktreffen initiieren. Solche Aktivitäten sollten auch und gerade in Zeiten fortgesetzt werden, in denen langjährig bestehende, miteinander vernetzte Angebotsstrukturen durch die Ausschreibung von Maßnahmen zur beruflichen Teilhabe seitens der Leistungsträger in Frage gestellt werden. Dies betrifft vor allem ambulante Unterstützungsangebote wie z.B. die Maßnahme "Unterstützte Beschäftigung", die im Dezember 2008 gesetzlich verankert wurde. Negative Beispiele der Vergangenheit zeigen, dass die Ausschreibung von Maßnahmen im Bereich der beruflichen Teilhabe den Konkurrenzdruck unter den Anbietern erhöht, teilweise fachlich nicht begründete Anbieterwechsel mit sich führt und somit sowohl den Kompetenzaufbau regionaler beruflicher Teilhabeangebote als auch ihre damit zusammenhängende Weiterentwicklung und Vernetzung gefährdet.

Die Weiterentwicklung und Verzahnung von Teilhabeangeboten im Rahmen tragfähiger Kooperationsstrukturen stellt insofern auch ein aktuelles Gegenmodell zur Praxis der Ausschreibung von Maßnahmen dar, das zeigt, wie der Anspruch der Behinderten(selbst)hilfe auf personenzentrierte Förderung von behinderten Menschen von den Leistungsanbietern in der Praxis gemeinsam umsetzbar ist.

Quelle:

Berit Blesinger: Handlungsansätze zur kooperativen Gestaltung integrativer beruflicher Teilhabeangebote

Herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 07.02.2011

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