betrifft: integration 3/96

Themenbereiche: Schule
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 3/1996, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien betrifft: integration (3/96)
Copyright: © betrifft: integration 1996

Liebe Leserin, Lieber Leser,

launisch zeigte sich nicht nur das Wetter in diesem Sommer, sondern auch die knapp vor Ferienbeginn ausgeschickten Gesetzesentwürfe zum gemeinsamen Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern in der Sekundarstufe liessen bei uns Regenstimmung aufkommen. Sichern sie doch kein Recht, sondern bloß die Möglichkeit auf Integration, - wenn die Schulbehörde human sein will. Der Zeitplan von Seiten des Ministeriums sieht eine Verabschiedung der "Integrationsgesetze" noch im Dezember vor.

Einen Situationsbericht über die von der Behörde abhängige Lage der schulischen Integration referierte Volker Rutte anläßlich des 11. Integrationssymposiums. Eine Zusammenfassung finden Sie im "Aritkel Schuliche Integration in Österreich".

Hätten wir in dieser Ausgabe fast eine Jubelmeldung über die EU-Kandiatur von Dr. Klaus Voget - Spitzenkandidat des Forum Handicaps - abgedruckt, wurden wir mitten im Zusammenstellen jäh eingebremst. Seine Gespräche mit Dr. Jörg Haider ließen uns erstarren. Mehr darüber erfahren Sie in der Rubrik 'Politik' und im Artikel "Bärentaler Krüppelspiele".

Wir freuen uns, unseren langjährigen Freund und Wegbegleiter Univ.-Doz Volker Schönwiese im Rahmen unserer Serie "Fünf-Sterne-Ghettos im Gespräch" einmal ins Rampenlicht zu stellen. Zu seinem Ghetto wurde die Klinik und der Hausunterricht.

"Unterstütze Beschäftigung" ist in Amerika eine übliche Form der Integration in die Arbeitswelt, in Österreich bis dato ein Fremdwort, dem wir uns hier widmen.

Informative und angenehme Lesestunden wünscht Ihnen

Ihr Redaktionsteam

PS: Über Leserinnenrückmeldungen und -lebenszeichen jeder Art würden wir uns sehr freuen!

Um "Recht statt Gnade" wird verhandelt

Gesetz für die Sekundarstufe begutachtet. Knapp vor Ferienbeginn wurden Gesetzesentwürfe für den gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Kinder im Sekundarbereich zur Begutachtung frei gegeben.

Drei Jahre ist es her, daß in Öster- reich mit der 15. SchOG-Novelle (Schulorganisationsgesetz) eine historische "Menschenrechtsentscheidung" getroffen wurde, nach zähen (neun) Jahren des Schulversuches wurde ein Grundrecht auf Einschluß aller Kinder an den Regel(Volks-)schulen gewährt. Seit September 1993 sind vom Gesetzes wegen an die 6.000 Kinder nicht mehr in die Sonderschule abgeschoben worden. So weit die bekannte Vorgeschichte. Nun wird es Zeit für ein Grundrecht behinderter Schülerinnen für die Schulen nach der Volksschule! Das Ministerium verlautbart mit Beharrlichkeit diesbezüglich wohlmeinende Äußerungen.

Zu Sommerbeginn schließlich hat das Unterrichtsministerium Gesetzesentwürfe vorgelegt. Über achtzig Behörden - von Arbeiterkammer über Ministerien und gewerkschaftliche Vertretungen bekamen ein über hundert Seiten umfassendes Paket an Entwürfen zur Änderung der Schulgesetzgebung. Bis Ende September haben diese Stellen nun Zeit, ihre Stellungnahme zu den Entwürfen dem Unterrichtsministerium zu übermitteln.

Auch die Elterninitiativen wurden eingeladen, eine Stellungnahme zum Entwürfepaket abzugeben.

Damit die Entwürfe nicht im allgemeinen "Sommerloch" untergehen, haben sie die Texte analysiert (die wesentlichen Aussagen entnehmen Sie bitte dem Kasten auf der nächsten Seite), und diese Bewertung noch vor Ferienbeginn an alle begutachtenden Stellen geschickt. Mit den Gesetzestexten wurden einige Begutachterinnen wahrscheinlich das erste Mal mit der Thematik "Integrativer Unterricht" konfrontiert. So hat INTEGRATION : ÖSTERREICH sie alle zu einem Gespräch eingeladen, um ihnen differenziert Erfahrungen aus zwölf Jahren Integration und Bedenken gegen den Gesetzesentwurf vorbringen zu können. Die einzelnen Mitglieder der Plattforminitiativen für Integration - ein bundesweiter Zusammenschluß mit anderen Vereinen für die Phase der Gesetzwerdung - haben sich dieser Vorgangsweise angeschlossen und schickten ebenfalls jeweils ihre Einwände an die begutachtenden Stellen.

Nach unserer Prüfung der vorliegenden Novellierungen können wir leider keine guten Noten an das Ministerium verteilen! Die Änderungen sind nicht zufriedenstellend, unübersichtlich, mehrgleisig und sichern kein Recht auf den gemeinsamen Unterricht. Nach diesen Entwürfen sind Eltern behinderter Kinder in Zukunft wieder auf Gnade angewiesen. Integration wird nur mehr dort stattfinden, wo die Schulbehörde es will. Die wesentlichen Forderungen, welche Eingang finden müssen in die vorliegenden Entwürfen zur Integration behinderter Kinder an Hauptschulen und AHS-Unterstufen, übermittelten wir den begutachtenden Stellen:

  • "Integration ist unteilbar" - neben der Hauptschule müsse es auch für die AHS einen Zugang für Integrationsklassen aus der Volksschule geben. (Am Lehrplan, der ja bekanntlich für HS und AHS wortident ist, kann es wohl nicht scheitern)

  • Noten als Aufnahmekriterium für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind unannehmbar, diese bestehende Regelung bleibt in den Entwürfen unangetastet und somit erhalten. Damit ist sichergestellt, daß jene Schulen, aus denen die künftige Elite des Landes kommt, auch weiterhin mit behinderten Kindern möglichst wenig zu tun haben.

Angst vor der "Eselsbank" drückt die Kritik an der neuen Regelung aus, nach der "mindestens fünf" behinderte Kinder in einer Klasse zu unterrichten seien. Das ist pädagogisch für alle Kinder unvertretbar, meinen die Eltern.

Überhaupt bemängeln die Eltern die Halbherzigkeit der Entwürfe, in denen vieles verwässert wird, wofür sie, unterstützt durch viele Mitstreiterinnen aus Pädagogik, Medizin und Psychologie, seit Jahren kämpfen. Sie zitieren Ergebnisse aus der Begleitforschung der Integrationsschulversuche, die insgesamt ein hohes Maß an Zufriedenheit von Seiten der Schulbehörde (Inspektorinnen, Leiterinnen, Lehrerinnen) und Eltern und mehr Freude am Unterricht von Seiten der Schülerinnen aufzeigen. Mehr Schulfreude und Interesse am Unterricht konnte beobachtet werden, Schulangst und Schulunlust kamen seltener vor. Im Gegensatz dazu erbrachte eine an 4.500 Schülerinnen der 4. bis 12. Schulstufe an öffentlichen Schulen (ohne Integrationsklassen) durchgeführte Studie das Ergebnis, daß das Wohlbefinden in der Sekundarstufe ständig absinkt. Zusätzlich klagen Pädagoginnen in zunehmenden Maße über den Egoismus von Kindern, weil Eltern mit sich beschäftigt sind und keine Zeit für ihre Sprößlinge haben. "Das Gleichgewicht aus Fördern, Fordern und Bewahren sie verlorengegangen", sagt Fritz Oser, ein Schweizer Pädagoge bei der pädagogischen Werktagung in Salzburg. Seine Antwort: Diesen Entwicklungen könnte die Pädagogik entgegensteuern, indem die Schule vermitteln sollte, daß Selbsterfüllung auch durch andere Ziele, durch soziale Betätigung, zu finden sei. Die Integration behinderter Kinder in Schulklassen sei besonders wertvoll, um das soziale Verantwortungsgefühl junger Menschen wachzurütteln.

Nun rütteln sie wieder, die betroffenen Eltern. Sie begleiten Mitglieder des Unterrichtsausschusses in Integrationsklassen, veranstalten Informationsgespräche über die vorliegenden Gesetzesentwürfe, beraten Beamtinnen, Lehrerinnen, und Ratsuchende schreiben ihre Bedenken den Begutachterinnen und der Ministerin. Noch ist nicht alle Hoffnung erloschen! Was aber, wenn die Einwände aus den Stellungnahmen keinen Niederschlag finden? Stehen dann Eltern behinderter Kinder vor der schwierigen Entscheidung, lieber ein Gesetz ohne Recht und Verschlechterungen auch überall dort, wo bisherige Gesetzgebung zufriedenstellend war - oder nix?

-red.

Wesentliche Punkte aus den Gesetzesnovellen

Das Gute zuerst: Die bestehende Definition der Aufgaben der Volksschule, die Integration vorbildlich einschließt (SchOG § 9 (2)) bleibt erhalten.

  • Unbefriedigend ist aber sowohl die Zieldefinition für die HS (SchOG § 15 (3)) als auch für die AHS (SchOG § 34 (2)). Aus beiden Formulierungen läßt sich kein zusätzliches "Bildungsziel" - nämlich soziale Integration - ableiten, sondern bloß die pädagogische Handlungsweise.

  • Auffallend an diesem Entwurf ist die durchgehende Verschlechterung der Klassenschülerinnenhöchstzahl. Die bisherige Begrenzung in der Volksschule auf vier Kinder mit SPF wurde aufgehoben.

Für den AHS-Bereich werden überhaupt mindestens fünf Kinder mit SPF vorgeschrieben,

und eine Obergrenze fehlt gänzlich.

  • Erfolgreiche Integration von sinnes- und körperbehinderten Kindern wird mit Entzug der pädagogischen Stütze bestraft: In der Sekundarstufe gelten für diese Kinder nur mehr Lehrplanerleichterungen!

  • Die diskriminierenden Bestimmungen für die Aufnahme in eine AHS sollen voll aufrecht bleiben. Nach dem geltenden Gesetz entscheidet bei großem Andrang der bessere Notendurchschnitt, eine Schutzbestimmung für Kinder mit SPF ist nicht enthalten.

  • Für die Rahmenbedingungen in HS sind nicht einmal Grundsätze festgelegt. Für die Landesausführungsgesetze bestehen keinerlei Richtlinien.

  • Der Polytechnischen Lehrgang wird zwar grundsätzlich reformiert, enthält aber keinerlei "Integrationsregelungen".

Politik: EU-Wahlen

Acht Parteien werden bei den EU-Wahlen am 13. Oktober antreten. Neben den fünf Parteien im Nationalrat vertretenen haben die "Bürgerinitiative Die Neutralen", das "Forum Handicap" und die KPÖ die notwendigen 2.600 Unterstützungserklärungen zustande gebracht.

Bemerkenswert ist, wer sich für das "Forum Handicap" bewirbt. Den ersten Listenplatz hat der Obmann der "Arbeitsgemeinsschaft für Rehabilitation" (ÖAR), Klaus Voget. Er erregte kürzlich Aufsehen, als bekannt wurde, daß die FPÖ mit ihm über eine Wahlplattform gesprochen hatte. Das Projekt platzte, weil laut Voget (der querschnittgelähmte Jurist ist Vorsteher des Bezirksgerichtes Wien-Donaustadt) die FPÖ die Behinderten zur Übernahme inhaltlicher Positionen verpflichten wollte.

An 2. Stelle rangiert der Direktor des Österreichischen Kulturinstituts in New York, Wolfgang Waldner. Der Diplomat gilt als ÖVP-Mann. Ebenfalls einen vorderen Listenplatz bekommt Therese von Schwarzenberg, Ex-Ehefrau des Fürsten Karl Schwarzenberg.

-red

Veronika Schober, Harald Hitzelberger: Lieber gemeinsam als einsam

Berufsverband der Integrationslehrerinnen (BdI) gegründet

Vor kurzem haben wir, ein Team von Lehrerinnen aus allen Schul sparten und allesamt altgediente "Integrationshasen", als Reaktion auf Sparpaket und Verschlechterung unserer Arbeitsbedingungen eine überparteiliche Interessensgemeinschaft im Schulbereich gegründet. "Integration geht alle an" - dieser Satz betrifft seit der letzten (und der geplanten nächsten) SchOG-Novelle direkt oder indirekt alle Pflichtschullehrerinnen.

Neben den Kindern und ihren Eltern, die bereits eine effiziente Vertretung durch Elterninitiativen haben, sollten auch wir Lehrerinnen bei inhaltlichen Fragen und Problemen als direkt Betroffene Gehör finden. Wir vom Berufsverband haben ein Team von Fachleuten aus den verschiedensten Bereichen gewonnen, das uns bei schwierigeren Problemen beraten kann (Schulrecht, Dienstrecht, integrative Betreuung vor und nach der Schule, Psychologie, Medizin etc. ).

Die Zielsetzung unseres Berufsver- bandes besteht in der Vertretung der Interessen der österreichischen Integrationslehrerinnen gegenüber der Öffentlichkeit, den Schulbehörden und den politischen Institutionen, weiters in der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinen und Organisationen zum Thema "schulische Integration". Außerdem haben wir eine eigene Zeitschrift gegründet ("BdI-aktuell"), mit der wir zum dringend nötigen Informations- und Kompetenztransfer im Schulbereich beitragen wollen. Diese Zeitschrift wird allen Mitgliedern laufend zugesendet.

Mitglied beim BdI können alle Personen werden, die an österreichischen Schulen im Lehrberuf tätig sind. Der Mitgliedsbeitrag für 1996/97 beträgt 250 Schilling. Der Einzahlungsbeleg gilt als Mitgliedsausweis, Einzahlungen bitte auf das PSK-Konto Nr: 92 054 507, Berufsverband der Integrationslehrerinnen, 8151 Hitzendorf, Bankleitzahl 60000. Für sparsame Menschen: dieser Betrag ist steuerlich absetzbar, da wir die gleiche rechtliche Basis wie der ÖGB erreicht haben.

Wir machen zwar laufend die Er- fahrung, daß es heutzutage sehr schwer ist, jemanden für eine unbezahlte Tätigkeit zu gewinnen, aber wir wollen die Hoffnung nicht aufgeben! "BITTE MELDE DICH" - wenn Du ein wenig Freizeit für Informationsaustausch, Integrationsklatsch und - tratsch, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Jammern und Wehklagen etc., etc. übrig hast. Integrativer Unterricht bedeutet eine tiefgreifende Veränderung des österreichischen Schulsystems, die dabei auftretenden Probleme und Schwierigkeiten können nur durch das gemeinsame Bemühen aller beteiligten Gruppen zum Wohle der uns anvertrauten Kinder gelöst werden. Abschließend möchten wir noch unsere Überzeugung zum Ausdruck bringen, daß wir gerade im integrativen Unterricht, mag er auch noch so große organisatorische und finanzielle Schwierigkeiten mit sich bringen, einen wichtigen Ansatzpunkt für eine qualitative Weiterentwicklung des österreichischen Schulwesens in Richtung "Schule für das nächste Jahrtausend" sehen.

Kontakt:

Volksschule Hitzendorf, 8151 Markt Hitzendorf Nr.4

Telefon: 03137/2221 (nachmittags, abends, nachts, sonn- und feiertags!)

Fax: 03137/2545

- Veronika Schober, VOL, (Obfrau)

- Harald Hitzelberger, SL, (Stv.)

Volker Rutte: Schulische Integration in Österreich

Ein Situationsbericht anläßlich des 11. Österreichischen Integrationssymposiums in Innsbruck.

Österreich hat sich in den letz- ten zehn Jahren in eine Schul- reform eingeklinkt, die in der sogenannten "westlichen Welt" Platz gegriffen hat. Wie schon aus dieser geographischen Einschränkung erkenntlich, handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Phänomen, einen Demokratisierungsprozeß, das Einlösen von sogenannten Menschenrechten. In Österreich ist Integration dabei, schulischer Alltag zu werden, also Routine ohne Engagement und reformerischen Ansatz. Nachdem die Avantgarde der engagierten Lehrerinnen sozusagen verbraucht, ja sogar teilweise verbrannt ist, hat dieser Prozeß etwas an Schwung verloren. Es gibt bereits viele "schlechte" Integrationsklassen - pauschal geurteilt - und manche Eltern sehen das schon. Integration wird zur Regelschule, also mit guten wie schlechten Klassen, allerdings zur Wahl der Eltern. Da es sich bei der schulischen Integration um eine Basisinitiative handelt, ist die Schulbehörde systemimmanent dazu bestimmt, zu reagieren statt zu agieren. Das heißt, daß beim Aufbau des integrativen Systems grundsätzlich ein Bedarf auftritt, der bis zu einem Notstand gehen kann, und erst dann Maßnahmen folgen. Die Schulbehörde versucht sich, ebenfalls systemimmanent, vor dem Drängen der Integration so gut wie möglich zu retten, hat dazu z.B. das Kooperationsklassenmodell erfunden und versucht es häufig, trotz negativer Beurteilung durch Praxis und Wissenschaft, zu erhalten. Auch die Schulversuchsperiode der Sekundarstufe ist so gut wie vorübergegangen und essentielle Hindernisse sind beklagt, aber tiefergehende Reformen sind nicht verlangt worden, etwa den Fächerkanon durch Fachbereiche zu ersetzen oder die Ziffernbeurteilung durch Lernzielkataloge oder Lernprozeßbeschreibung. Eine unheimliche Kraft liegt in der Beharrlichkeit unseres über 200 Jahre alten und für eine andere Gesellschaft konzipierten Schulwesens. Es sind die großen Dinge, die sich über die Jahrhunderte eingeschliffen und Symbiosen gebildet haben. Es ist die erhaltene Lehrerinnenrolle, die Schülerinnen etwas zu lehren, statt ihnen beim Lernen zu helfen, die Schülerinnen zu beurteilen und zu vergleichen, statt erbrachte Leistungen festzustellen. Nicht schnöde Machtlust, sondern auch Freude und Wohlwollen machen dieses Lehrertum aus und - das ist wohl einzusehen - es braucht eher die Couch der Psychoanalytikerin als die Kraft der Argumentation, soll sich daran etwas ändern.

Die gegenwärtige Situation

Die 15. SchOG Novelle sieht erstens ein Wahlrecht der Eltern zwischen Sonderschule und Integration vor. Österreich hat sich damit für einen liberal aussehenden Weg zur Integration entschieden. Er setzt allerdings emanzipierte, selbstbewußte, nicht konfliktscheue Eltern voraus. Wenn man sich in der Welt nach Vergleichen umschaut, so kämen die USA in Frage. Italien wäre ein Beispiel für Abschaffung der staatlichen Sonderschule und damit auch für die Integration behinderter Kinder aus nicht-privilegierten Schichten. Es geht bei der Beurteilung des Wahlrechts der Eltern eben nicht nur um das Risiko, daß Eltern nicht immer emanzipiert, selbstbewußt und konfliktwillig sind, oder daß sie einer Phalanx von Expertinnen gegenüberstehen und unterliegen. Es geht meines Erachtens darum, daß sie die Wahl haben zwischen einer Sonderschule und einer oft auch in der Integration lehrerinnenzentrierten, stoffzentrierten und selektierenden Regelschule. Der Ausweg vor Jahren war es die Sonderschule zu schaffen und damit aber auch Schulreform hinauszuschieben. Der Ausweg heute muß sein, die Regelschule zu verändern. Ein weiteres Charakteristikum der 15. SchOG Novelle ist die Rolle der Sonderpädagogik. Statt einer Einweisung in die Sonderschule gibt es die Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (=SPF). Dabei hat man sich vermutlich an dem anglo-amerikanischen Begriff der special needs oder special educational needs orientiert, also dem besonderen Bedarf oder dem besonderen schulischen Bedarf. Warum daraus ein Sonderpädagogischer Förderbedarf wurde, läßt sich nur vermuten. Seither bemüht man sich jedenfalls ihn zu definieren.

Für einen SPF muß eine physische oder psychische Behinderung vorliegen und infolgedessen ein Unvermögen, dem Unterricht der Regelschule ohne sonderpädagogische Förderung zu folgen. All das läßt sich nicht objektivieren. Haben verhaltensgestörte Kinder einen SPF, die eines der größten Probleme von Integrationsklassen sind und sicher special educational needs haben? Es lassen sich auch manche Teilleistungsstörungen als Sonderpädagogischer Förderbedarf definieren und erhöhen damit die Zahl der Kinder mit SPF, im Fall von wenigen Integrationsklassen oder wenigen Sonderschullehrerinnen meist auf Kosten der behinderten Kinder. Grundsätzlich besteht ein seltsamerweise kaum bekanntes Abkommen zwischen dem BMUK und dem BMF - noch aus der Zeit der Begutachtung der 15. SchOG Novelle - daß der Anteil der Kinder mit SPF aus Kostengründen bundesweit nicht größer werden darf, als er vor der Integration war. Bundesweit ist dieser vereinbarte Prozentsatz von 2,7% überschritten worden, ohne vermutlich das den SPF betreffende Reglement gebrochen zu haben. Gleiches ist übrigens in anderen Ländern zu beobachten. Kostenneutralität ließe sich nur mit erhöhten Schülerinnenzahlen oder weniger Lehrerinnenstunden erreichen und das ist meines Erachtens eine reale Gefahr.

Förderbedarf

Ein anderer Weg wäre es, den Sonderpädagogischen Förderbedarf mit Hans Wocken als systemischen Begriff zu sehen: "Förderbedarf ist eine Systemeigenschaft heterogener Lerngruppen" zitiert er Fechler aus Niedersachsen. Konkret und ressourcenbezogen heißt das, daß z.B. in jedem österreichischen Schulbezirk eine bestimmte, endliche Zahl von Kindern zusätzliche Ressourcen brauchen. Jedes Kind hat zusätzlichen Förderbedarf, aber diese Kinder bekommen auch zusätzliche Ressourcen in Form von Zweitlehrerinnenstunden. Diese Kinder liegen namentlich vor und werden mit den unterrichtenden Lehrerinnen besprochen. Es geht nicht um Etiketten und Diagnosen, sondern um individuelle Kinder.

Es kann nicht für jedes schwierige Kind Stunden geben, weil jedes Budget begrenzt ist. Wocken konstatiert auch für die norddeutsche Integration, die uns diesbezüglich voraus ist: "Die Ausgrenzung behinderter Kinder findet nicht mehr institutionell, sondern im Kopf der Pädagogen statt. Schwierige Kinder werden gedanklich ausgesondert und von der Normalität ausgegrenzt."

In Österreich geht es meines Erachtens um zweierlei: Erstens muß die Prozentzahl erhöht werden. 2,7% sind zu wenig, international liegen die Werte höher. Das sollte keine Budgeterhöhung bedeuten müssen, gelingt die Umschichtung der Ressourcen. Zweitens ist die Fähigkeit aller Lehrerinnen zu erhöhen, auf besonderen Förderbedarf eingehen zu können. Es ist das eine Sache der Ausbildung und der Einstellung. Hier ist wieder die UNESCO mit ihrem ausgezeichneten Kursmaterial "Besonderer Förderbedarf in der Klasse" zu erwähnen. Es ist weltweit in Verwendung, ins Deutsche übersetzt und von einer österreichischen Integrationslehrerinnengruppe getestet und bearbeitet worden. Es wird kostenlos abgegeben.

Sekundarstufe I

An den österreichischen Sekundarschulen besteht hinsichtlich schulischer Integration überwiegend Ablehnung und/oder unzureichende Information. Die Fortbildung von Lehrerinnen ist freiwillig und die Informations- und Fortbildungsangebote werden häufig nicht wahrgenommen. Es ist dies sicher ein für Außenstehende unerklärlicher Zustand, unvorstellbar für Menschen aus der Wirtschaft. Aber ein Zwang zur Fortbildung ohne einen Zwang zu didaktischer Effektivität, und der ist letztlich auch nicht gegeben, wäre wenig zielführend. Die Sekundarschule steht möglicherweise unter moralischem Zugzwang durch die Volksschulintegration. Man hätte auch gerne höhere Schülerinnenzahlen, um Personalabbau zu vermeiden. Aber man fürchtet Integration, weil man meist in allen Schichten der Persönlichkeit mit einem bestimmten Verständnis von Schule verknüpft ist.

Es handelt sich um das Ideal und Selbstverständnis der Sekundarschule, daß sie einen Lehrstoff auf qualitativ und quantitativ möglichst hohem Niveau darzubieten hat, daß sie jedenfalls generelle Forderungen zu stellen hat. Wer diese Forderungen nicht erfüllt, ist sozusagen selbst schuld, möge Nachhilfestunden nehmen oder die Schule oder die erste Leistungsgruppe verlassen. Es geht also nicht primär darum, möglichst effektiv zu unterrichten und diese Effektivität auch immer wieder zu überprüfen, sondern irgendwie um ein Formulieren und Darbieten von Kultur und Wissenschaft. Dazu kommt, stärker ausgeprägt in Österreich und z.B. Frankreich, die Überprüfung und Einstufung der erbrachten Leistungen. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und in der Lehrerschaft sehr stark verinnerlicht. Es geht sowohl um das Beurteilen, als auch um das Vergleichen von Leistungen. Im Prinzip herrscht hier jedoch weitgehende Allmacht, was Untersuchungen belegen. Diese Beurteilungsrituale erfüllen nicht die Kriterien von Objektivität, Validität und Reliabilität, werden aber oft detailliert festgelegt und erinnern so stark an die schmerzhaften Reifungszeremonien mancher Naturvölker, die die Aufnahme in die Erwachsenengesellschaft gewährleisten sollen.

Daß es sich nicht nur um Lustgewinn handelt, zeigt die gewaltige Angst, zeigen Herzklopfen und rote Flecken am Hals, wenn man in Diskussionen daran denkt, diese Macht der Beurteilung und damit auch dieses Disziplinierungsmittel aufzugeben. Diese Jahrhundertealte Tradition von Schule ist für das Feststellen von Leistung unnotwendig, sie wirkt sich gravierend auf die Gestaltung des Unterrichts und fatal auf die soziale Integration aus. Erst wenn die Schule laut und deutlich erklären kann, daß sie nicht dazu da ist, die Kinder zu bewerten und zu beurteilen, sondern sie nach bestem Vermögen beim Lernen zu unterstützen, wäre der Weg für eine sozialintegrative Pädagogik frei. Es gibt ja viele Lehrerinnen, die unzufrieden mit dem Beurteilungsmodus sind. Und die Alternativen, nämlich die Lernverhaltensbeobachtung ("verbale Beurteilung"), der Lernzielkatalog ("Pensenbuch"), das Zeugnisgespräch und die direkte Leistungsvorlage sind erarbeitet. Auch werden Lehrpläne und Schulgesetze schon seit Jahrzehnten in diese Richtung hin formuliert, kryptisch und mehrdeutig zwar, aber doch.

Leistungsgruppen

Das allgemeine Dilemma der Sekundarstufe ist wesentlich älter als die Integration. "Die Voraussetzungen der Kinder sind so unterschiedlich, daß ein systematisches Fortschreiten im Unterricht nicht möglich ist", heißt es, oder "Die Leistungsunterschiede in dieser Klasse sind so groß, daß sie mit der 5-stufigen Notenskala nicht erfaßt werden können" oder, "in dieser Klasse ist kein geordneter Unterricht möglich". In vielen Konferenzzimmern hat man auf die Verbalisierung bereits verzichtet.

Auch die Äußere Differenzierung in Leistungsgruppen hilft hier meist nicht, das zeigt die Praxis in den 3. Leistungsgruppen, besonders ab der 7. Schulstufe, und auch die wissenschaftliche Evaluation. Trotzdem hängt man daran, in der Hoffnung, wenigstens in der 1. Leistungsgruppe Kultur und Wissenschaft auf Niveau darbieten zu können. Leistungsgruppen sind meines Erachtens mit Integration unvereinbar. Sollen die behinderten Kinder eine 4. Leistungsgruppe sein, dann braucht es keine Integrationsklasse. Sollen die behinderten Kinder auf die Leistungsgruppen aufgeteilt werden, dann braucht es keine Leistungsgruppen. Die Antwort auf die Probleme ist Binnendifferenzierung und offener, projektorientierter Unterricht. Das zeigt auch der Entwurf des neuen Hauptschullehrplanes vom November 1995.

Man spricht hier von pädagogischen Leitbildern, wie "Der Weg zum Wissen gewinnt gegenüber dem Wissen an Bedeutung", "Ausrichtung auf lebenslanges Lernen", "aktives, eigenverantwortliches, autonomes Lernen", "fächerübergreifendes Lernen" u.a. Man spricht von Schlüsselqualifikationen wie Kreativität, Kritikfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, sozialer Verantwortung. Die Fächer sollen zu Bildungsbereichen zusammengefaßt werden, man unterscheidet Kern- und Erweiterungsbereiche. Und man wird recht griffig, wenn man für Lehrplanarbeit 25 Schulwochen vorsieht und den Rest des Schuljahres von der Schule frei gestaltet werden muß, fächerübergreifend und offen. Dieser Lehrplan wäre keine Garantie, aber eine sehr gute Möglichkeit für Integration.

Kompetenztransfer

In einer Integrationsklasse arbeiten mehrere Lehrerinnen zusammen. Es gibt Probleme mit dem Teamteaching und mit dem Verständnis der Lehrerinnenrollen. Häufig ist man der Ansicht, die Sonderschullehrerin sei für die Gruppe der Behinderten und die Fachlehrerinnen seien für die Nichtbehinderten zuständig. Das bringt aber nicht nur Probleme der Akzeptanz und Integration, sondern das bringt auch den nichtbehinderten Schülerinnen weniger und schadet dem Ruf als Integrationsschule langfristig. Ich möchte klar aussprechen, was sich die Schulversuchspläne unter Kompetenztransfer gedacht haben und was funktionierende Integrationsklassen zeigen: Jede Lehrerin ist für alle Kinder zuständig. Die Fachlehrerin ist die Spezialistin für die Differenzierung, weil sie die Kern- und Erweiterungsgebiete ihres Faches am besten kennt. Die Sonderschullehrerin kennt dazu kindzentrierte Methoden und Arbeitsmaterialien, weiß um Behinderungen und Lernschwächen. Man tauscht sich in der gemeinsamen Vorbereitung aus und lernt in der gemeinsamen Arbeit voneinander. Die Sonderschullehrerin ist chancenlos, wenn sie erst in der Klasse den Unterrichtsplan erfährt, selten lassen sich spontan Gemeinsamkeiten realisieren. Meist beginnt sie nach einigen solchen Erlebnissen ein Programm nur für die Behindertengruppe auszuarbeiten und die Segregation beginnt. Die Koordinationsgespräche finden zwar nicht in der Unterrichtszeit, aber in der wesentlich längeren Dienstzeit statt, ein feinsinniger Unterschied, der auch nicht allgemein bekannt ist und eine zusätzliche Entlohnung ausschließt.

Es soll hier nicht angeklagt werden, aber zur Einschätzung der schulischen Integration in Österreich gehören diese Erfahrungswerte. Sie müssen insbesondere deshalb aufgezeigt werden, weil sich die genannten pädagogischen Handlungsweisen sozusagen in einem gesetzesfreien Raum befinden. Alles, was man an sogenannten "schlechten" Integrationsklassen erlebt, "schlecht" in dem Sinn, daß es dem Ziel der sozialen Integration durch gemeinsames Lernen zuwiderläuft, ist eigentlich nicht angreifbar. Es ist nicht von Bestimmungen und Schulgesetzen geregelt. Inspektorinnen können beispielsweise, wenn sie wollten, nur mit persönlicher Überzeugungskraft dagegen ankämpfen. Zynisch könnte man sagen: Ineffektiver Unterricht ist nicht ungesetzlich. Es besteht die Gefahr, daß zusammen mit der notwendigen Ausweitung der schulischen Integration viele Klassen in der Primar- und Sekundarstufe entstehen, die den Zielen der Bemühung zuwiderlaufen und daher fragwürdig sind.

Meine Zusammenfassung möchte ich an zwei Adressaten richten: An die Besucherinnen dieser Tagung und an die abwesenden Entscheidungsträgerinnen. Ich glaube, es besteht kein Zweifel darüber, daß die schulische Integration in Österreich weder aufzuhalten, noch rückgängig zu machen ist. Ich begründe das mit

  1. der Gesetzgebung und dem Koalitionsabkommen, das den Rahmen absteckt, in dem ein Prozeß erfolgen wird,

  2. mit der Wirkung der guten Beispiele, der "inneren Bilder", wie sie Prof. Schöler gezeigt und gefordert hat,

  3. mit dem Beispiel anderer Länder, wie Skandinavien oder USA, wo Integration zwar nach wie vor beschwerlich ist, da es eben keine generellen Handlungsmuster und Lösungswege geben kann, aber außer Frage steht,

  4. mit dem Umstand, daß sie identisch ist mit einer angestrebten Schulreform, einer Pädagogik für die heterogene Gruppe, einer Demokratisierung der Erziehung.

Aber großen Anlaß zu Besorgnis geben die vielen nicht integrativen Integrationsklassen. In ihnen wird nicht gegen Schulgesetze verstoßen und doch sind die behinderten Kinder und ihre Lehrerinnen deutlich getrennt. Integration ist sicher ein Prozeß, ihr Bedarf und ihre Auswirkungen sind vernetzt und das Netz erlaubt nur kleine Schritte, hält nieder. Aber diese Schritte müssen energisch gefördert werden und nicht nur toleriert.

Kontakt:

Volker Rutte,;

Sonderschullehrer, Leiter des Zentrum für integrative Betreuung (ZIB) des Landesschulrates Steiermark

Stefan Doose: Unterstützte Beschäftigung

Neue Wege der Integration im Arbeitsleben

Was kommt nach der Integration in der Schule? Ein bemerkenswerter Ansatz zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung ist "Unterstützte Beschäftigung": Sie geht davon aus, daß auch Menschen mit schweren Behinderungen in regulären Betrieben erfolgreich integriert werden können, wenn sie dabei individuelle Unterstützung bekommen. Diese Arbeitsassistenz umfaßt alle notwendigen Schritte der Vorbereitung wie eine individuelle Berufsplanung, die Erstellung eines Fähigkeitsprofiles und das Suchen eines Arbeitsplatzes, wie auch Unterstützung für Betriebe, z.B. in Form einer Arbeitsplatzanalyse, sowie der direkten Unterstützung der Qualifizierung und Integration am Arbeitsplatz durch Arbeitsassistentinnen. Durch Unterstützte Beschäftigung konnten in den letzten 10 Jahren über 120.000 Menschen mit Behinderungen in den USA in regulären Betrieben integriert werden. In Europa gibt es mittlerweile entsprechende Projekte in vielen Ländern, so z.B. in Irland, den Niederlanden, Norwegen, Deutschland, Spanien, Portugal, Italien, Finnland, Schweden und mittlerweile auch erste Ansätze in Österreich.

Grundsätze von Unterstützter Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung definiert sich über folgende Kernelemente:

  • Bezahlte, reguläre Arbeit, also Arbeit, die sonst von nichtbehinderten Menschen getan werden müßte und für die zumindest der gleiche Lohn für gleiche Arbeit bezahlt wird.

  • Arbeit in integrierten Arbeitszusammenhängen, also in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes.

  • Individualisierung der Unterstützung, individuelle Unterstützung bei der beruflichen Zukunftsplanung, Arbeitsplatzsuche, Arbeitsplatzanpassung, Qualifizierung und Problemen am Arbeitsplatz.

  • Erst plazieren, dann qualifizieren. Dies ist eine Umkehrung des gängigen Rehabilitationsparadigmas "erst qualifizieren, dann plazieren" aus der Erkenntnis heraus, daß viele Menschen mit Behinderungen besser in Realsituationen lernen und außerdem häufig im System stecken bleiben und nicht dort ankommen, worauf sie eigentlich vorbereitet werden sollen. Die niedrige Übertrittsquote aus Werkstätten für Behinderte in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein Beispiel dafür.

  • Keine zeitliche Begrenzung der Unterstützung. Wie in der Werkstatt sollte auch in Unterstützter Beschäftigung die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz solange wie nötig, unter Umständen also ein Arbeitsleben lang, möglich sein.

  • Zielgruppe sind Menschen mit schweren Behinderungen, die bisher als "nicht vermittlungsfähig" galten und individuelle, intensivere Hilfe benötigen, um erfolgreich eine Arbeit zu finden und ausfüllen zu können.

Unterstützte Beschäftigung will die Unterstützung am Arbeitsplatz in regulären Betrieben geben und so eine wirkliche Eingliederung fördern. Diese Unterstützung muß auch dauerhaft möglich sein. Dabei ist schon gedacht, daß nach einer intensiveren Einarbeitungsphase, die Arbeitsassistentin sich nach und nach zurückzieht. Studien über Unterstütze Beschäftigung zeigen, daß die meisten Arbeitsplätze nach einer intensiveren Einarbeitungszeit nicht mehr so intensiv betreut werden müssen, vielleicht wöchentlich oder auch nur monatlich durch einen Besuch oder Anruf bei der Arbeitgeberin, ob denn alles gut läuft. Sie zeigen aber auch, daß es eine Reihe von Arbeitsplätzen gibt, die häufiger und dann teilweise auch intensiv betreut werden. Die Möglichkeit der dauerhaften Unterstützung ist in einigen Ländern, die z.B. Deutschland zur Zeit noch ein Problem. Dabei ist nicht einzusehen, wieso jemand, der nachweislich eine intensive, dauerhafte Unterstützung benötigt, um im Arbeitsleben erfolgreich zu sein, diese nur in einem Haus bekommen soll, das Werkstatt für Behinderte heißt und nicht für eine ambulante Unterstützung in regulären Betrieben in der Gesellschaft. Was ist dies für eine "Eingliederungshilfe für Behinderte", die nur dauerhaft zählt, solange die Person ausgegliedert ist.

Organisationsformen

In den USA werden verschiedene integrative Organisationsformen von Unterstützter Beschäftigung unterschieden:

  • Unterstützte Einzelarbeitsplätze: Dies sind Arbeitsplätze in regulären Betrieben, an denen jemand durch eine Arbeitsassistentin und die Kolleginnen je nach Bedarf unterstützt wird. Diese Form ist mit 80% der unterstützten Arbeitsplätze in den USA die häufigste Form von Unterstützter Beschäftigung. Sie zeigt auch in Bezug auf die Integration im Betrieb und die Lohnhöhe deutlich die besten Ergebnisse.

  • Mobile Dienstleistungsgruppen: Dies ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen, die Dienstleistungen in der Region anbietet und so z.B. Gartenarbeiten übernimmt oder Glascontainer reinigt.

  • Enklaven in regulären Betrieben: Dies sind Gruppen von unterstützten Arbeitnehmerinnen, die in regulären Betrieben arbeiten. Die Idee ist, anstatt in der Werkstatt jahrelang Teile für eine Firma zu montieren, dies in deren Betrieb zu tun. Dabei gibt es zwei Formen von Enklaven: a) Gruppenarbeitsplätze, an denen die Arbeitnehmerinnen mit Behinderungen in einer Abteilung im selben Raum arbeiten. Die Gruppenangebote sollten in Bezug auf die tatsächliche Integration genau betrachtet werden. Getrennte Pausenzeiten, keine Teilnahme an den Betriebsfeiern sind Anzeichen einer sehr begrenzten wirklichen Integration. b) Arbeitsplatzcluster, bei denen zwar verschiedene Menschen mit Behinderung im selben Betrieb arbeiten, jedoch in unterschiedlichen Abteilungen.

  • Kleine Integrationsbetriebe: Bei dieser Form gründen Menschen mit und ohne Behinderungen ein Firma und vermarkten ihre Produkte. Diese Form spielt in den USA im Gegensatz zu Deutschland zahlenmäßig allerdings keine Rolle. Alle Gruppenangebote dürfen nicht mehr als 8 Personen mit Behinderung umfassen, um als Unterstützte Beschäftigung zu gelten.

Entwicklung von Unterstützter

Beschäftigung Tausende von Menschen mit Behinderungen, die früher als nicht vermittelbar auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt galten, arbeiten mittlerweile in Unterstützter Beschäftigung. Waren dies 1986 in den USA lediglich ca. 10.000 Menschen mit Behinderungen, so wuchs ihre Zahl auf ca. 120.000 im Jahre 1996 an. Schätzungsweise 300.000 Menschen mit erheblichen Behinderungen sind mittlerweile in den USA in irgendeiner Form von integrativer Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt tätig. Die Zahl der Einrichtungen und Dienste in den USA, die Arbeitsassistenz anbieten, belief sich auf über 3.700 im Jahre 1993.

Auch in Deutschland ist in den letzten Jahren die Zahl entsprechender Einrichtungen gewachsen. Es bestehen mittlerweile über 100 Fachdienste, die Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Im Bereich der Werkstätten sind außerdem Einrichtungen mit Außenarbeitsplätzen oder Vermittlungsdiensten entstanden. Eine direkte Arbeitsbegleitung am Arbeitsplatz ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Modellprojekte zeigen, daß alle Menschen mit Behinderung in integrativen Arbeitsverhältnissen unterstützt werden können. Unterstützte Beschäftigung entwickelte sich in den USA in der Folge von Bürgerrechtsbewegungen für Menschen mit Lern- und geistigen Behinderungen. Aber die Zielgruppe Unterstützter Beschäftigung weitete sich im Laufe der Jahre auch auf andere Behindertengruppen aus. Die Erkenntnis, daß Menschen mit schweren Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich sein können, wenn sie individuelle und langfristige Unterstützung erhalten, ist nicht auf einzelne Behinderungsarten beschränkt. Integrationsfachdienste haben gezeigt, daß alle Menschen mit Behinderungen - egal ob schwere geistige, körperliche oder psychische Behinderung - in integrativen Arbeitsverhältnissen arbeiten können. Es gab spezielle Modellversuche für Menschen mit extrem schweren Behinderungen. Für jede Person, die noch in einer Werkstatt für Behinderte oder Tagesförderstätte arbeitet, kann mittlerweile in den USA eine Person mit vergleichbarer Behinderung gefunden werden, die in einem Integrierten Arbeitsverhältnis unterstützt wird. Trotzdem zeigen die vorliegenden Untersuchungen sowohl aus den USA als auch aus Europa, daß hauptsächlich Menschen mit einer leichteren geistigen Behinderung oder Lernbehinderung in Unterstützter Beschäftigung betreut werden.

Es gibt somit eine beachtliche Diskrepanz zwischen der momentanen Praxis und dem in Modellversuchen und von einigen innovativen Integrationsdiensten nachgewiesenermaßen Erreichbaren.

Verbesserung der Lebenssituation

Die Lohnhöhe entspricht in der Regel in etwa der untersten Lohngruppe der jeweiligen Länder, so liegt der Durchschnittslohn in Unterstützter Beschäftigung nach entsprechenden Untersuchungen in den USA bei $5,52 oder in Deutschland bei 13,50 DM. Dies ist wesentlich höher als in einer entsprechenden Werkstatt für Behinderte. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit liegt in den USA bei 22 Stunden. Die Spanne liegt dabei von der Unterstützung in regulären Betrieben von nur einigen Stunden in der Woche bis zur Vollzeitbeschäftigung. Über 75% der Arbeitsplätze können als gut integriert gelten und zeichnen sich durch regelmäßige Kommunikation am Arbeitsplatz, positive Beziehungen zu Kolleginnen und große Zufriedenheit der unterstützten Arbeitnehmerinnen aus.

Langzeitstudien über Unterstützte Beschäftigung in den USA konnten eine bemerkenswerte Stabilität von Arbeitsverhältnissen nachweisen und zeigen, daß Menschen mit Behinderungen nicht nur weit mehr verdienen als in Werkstätten für Behinderte, sondern auch umfangreichere soziale Netzwerke haben, größeres Selbstvertrauen besitzen und zufriedener sind. Dies hat die Einstellungen zu dem, was für Menschen mit Behinderungen erreichbar und wünschenswert ist, sowohl bei den Betroffenen als auch bei ihren Familien und den Fachleuten verändert.

Autor:

Stefan Doose, hat 1994/95 an der University of Oregon in den USA Behindertenpädagogik mit dem Schwerpunkt "Supported Employment" studiert und ist Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung (BAG UB). Dies ist der bundesweite Zusammenschluß der Integrationsfachdienste, Initiativen und engagierten Personen in Deutschland.

Frauenpower

Am 18. August ging in München die "Erste Europäische Konferenz zum Selbstbestimmten Leben behinderter Frauen" zu Ende. Wir bringen den Text der abschließenden Resolution:

Wir, über 100 Frauen mit unter- schiedlichen Behinderungen aus 20 europäischen Staaten, kamen in München zusammen und tauschten uns über unsere doppelte Diskriminierung als Frauen und als Behinderte aus.

Wir stellen fest, daß die Lebensbedingungen behinderter Frauen in Nord- und Westeuropa besser sind als in Süd- und Osteuropa. Aufgrund ähnlicher diskriminierender Strukturen sind behinderte Frauen aber in ganz Europa massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, gesellschaftlicher Schicht und religiöser oder politischer Anschauung.

  • Zunehmend wird unser Lebensrecht in Frage gestellt. Wir sind eugenischen Maßnahmen wie Zwangssterilisation, -abtreibung und Menschenversuchen ausgesetzt. Sexualität, Partnerschaft und Mutterschaft werden uns abgesprochen.

  • Wir sind noch häufiger von sexueller Ausbeutung betroffen als nichtbehinderte Frauen und Mädchen. Trotzdem erfahren die Überlebenden sexueller Gewalt unter uns kaum juristische, soziale oder politische Unterstützung.

  • Als Assistenznehmerinnen haben wir in den meisten europäischen Staaten weder ein Recht auf Frauenpflege noch den Anspruch auf ausreichende persönliche Assistenz, die für unsere selbstbestimmte Lebensführung unerläßlich ist.

  • Aufgrund unser doppelten Diskriminierung im Arbeitsleben bilden wir das Schlußlicht auf dem Arbeitsmarkt.

Wir akzeptieren nicht länger, un- sichtbare Bürgerinnen zu sein, die sowohl in der Frauen- als auch in der Behindertenpolitik ignoriert werden. Wir bestehen darauf, daß unsere Menschenrechte respektiert und geschützt werden. Wir verlangen, daß unser Recht auf ein selbstbestimmtes Leben anerkannt und umgesetzt wird. Deshalb fordern wir eine umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Frauen:

  • Lebensrecht für alle; Verbot aller eugenischen Zwangsmaßnahmen; keine Zulassung fremdnütziger Forschung.

  • Auflösung aller Sondereinrichtungen; gleichzeitig Schaffung von neuen Unterstützungsmöglichkeiten, die behinderten Frauen und Mädchen Zugang zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

  • Zugang zu Beratung und Information über Rechte und Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

  • Recht auf selbstbestimmte Sexualität; Prävention gegen sexuelle Gewalt, unter anderem durch Finanzierung von Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskursen; wirksame juristische Sanktionsmaßnahmen zur Ahndung sexueller Gewalt an behinderten Frauen und Mädchen.

  • Barrierefreiheit aller Frauenorte, wie Gleichstellungsstellen, Frauenhäuser, Beratungsstellen zur sexuellen Gewalt, Frauenprojekte.

  • Barrierefreiheit aller öffentlichen Verkehrsmittel und Gebäude, vermehrte Verfügbarkeit barrierefreien Wohnraumes.

  • Recht auf ausreichende persönliche Assistenz; Recht auf Frauenpflege; Recht auf Assistenz bei der Kinderbetreuung.

  • Förderung der Berufstätigkeit behinderter Frauen, unter anderem: Recht auf wohnortnahe Ausbildung und Rehabilitation; Recht auf Arbeitsassistenz; gleicher Lohn für gleiche Arbeit; Frauenquotierung bei allen Förderprogrammen für behinderte Menschen.

  • Verwendung nicht diskriminierender Sprache wenn mit oder über behinderte Frauen und Mädchen gesprochen wird.

  • Geschlechtsdifferenzierte Statistiken und Forschungsberichte zur Offenlegung des Handlungsbedarfes.

Wir fordern die Institutionen der Europäischen Union auf sicherzustellen, daß Maßnahmen und Aktionsprogramme, die Behinderte und Frauen betreffen, die Menschenrechte behinderter Frauen und Mädchen berücksichtigen und entsprechende Programme zu finanzieren.

Volker Schönwiese, Franz-Joseph Huainigg: Bärentaler Krüppelspiele

Haider als Schutzpatron für Behinderte - ein überzeugendes Angebot?

Das Geschenk schien mehr als verlockend: Jörg Haider bot der wahlwerbenden Behindertenliste "Forum Handikap" an, gemeinsam nach Europa zu rollen. Ein Offert, das in der Behindertenbewegung umso mehr Diskussionen auslöste, als verschiedene Behindertengruppen schon seit Jahren vergeblich fordern, daß behinderte Personen als politische Mandatare in allen Parteien die Interessen behinderter und pflegebedüftiger Personen vertreten sollten. Regelmäßige Schreiben vor den Wahlen an alle Parteien wurden meist mit der Aufzählung der Fähigkeiten der nichtbehinderten Behindertensprecherinnen beantwortet. Oder es wurde zu der Forderung nach Selbstvertretung einfach geschwiegen. Nur die Grünen haben eine behinderte Person in ihren Reihen aufgenommen.

Politisches Kalkül

Jörg Haider, der selbsternannte Schutzpatron des kleinen Mannes im Rollstuhl, bot nun an, was die anderen Parteien abschlugen. Und dies in einer Situation der Verzweiflung vieler Behinderter über die brutale Abkassierer-Strategie der Regierung gegenüber pflegebedürftigen Personen. Das war die Situation die Voget, den Präsidenten des Dachverbandes der Behindertenorganisation, verlockt hat, sich mit Haider einzulassen. Es ist Haiders tagespolitische Genialität, daß er erkannt hat, hier nur gewinnen zu können: Entweder hätte er - wenn die Aktion gelungen wäre - behinderte Mandatare auf Parteilinie bekommen, oder er kann sich zumindenst sozialpolitisch legitimieren.

Die Strategie ist nicht neu:

Als Jörg Haider Landeshauptmann von Kärnten war, hat er sehr medienwirksam eine Rampe in die Landesregierung gebaut (darauf war noch kein Politiker zuvor gekommen!), die Landesregierung zur Erfüllung der Behinderteneinstellungsquote veranlaßt, einen Behindertenbeauftragten für das Land Kärnten bestellt. In letzter Zeit steht dem Bärentaler auch immer eine Gebärdendolmetscherin zur Seite, die seine Reden für Gehörlose verständlich macht.

Haider ist nicht vorzuwerfen, daß er die Unfähigkeit der anderen Parteien hier positiv aufzufallen benutzt. Nicht all seine Aktionen im Bereich der Behindertenpolitik verliefen jedoch nach Wunsch: Mit Landeshauptmann Haider als Mentor wurde das bei Experten höchst umstrittene "No Problem Orchestra" groß. Kritik an der behindertenpädagogischen Bedeutsamkeit dieser öffentlichkeitswirksamen Musikgruppe wird regelmäßig mit Prozeßdrohungen oder Klagen beantwortet. Bisher sind u.a. der KURIER, profil, der Vizepräsident des Kärntner Landesschulrates und mehrere behinderte KritikerInnen mit gerichtlichen Klagen bedacht worden, wobei Haiders Anwalt Böhmdorfer jeweils das "No Problem Orchestra" vertritt.

Interessant ist, wie Haider in Zusammenhang mit dem "No Problem Orchestra" Klarheit geschaffen hat, welche Einstellung er gegenüber behinderten Menschen hat. Zitat Haider (Leserbrief in der Kleine Zeitung 16.4.91): "Integration findet erst dann statt, wenn der Nichtbehinderte seinem geistig behinderten Mitmenschen mit Ehrfurcht und echt empfundener Anerkennung gegenübertritt, was jedoch erst dann geschehen kann, wenn der Behinderte eine Leistung bringt, die nicht als selbstverständlich für diesen Personenkreis angesehen wird oder etwas besser kann als ein Nichtbehinderter."

Historische Abründe

Die Anerkennung personaler Integrität ist also nach Haiders Meinung von Leistungsfähigkeit abhängig - eine Haltung, die in historische Abgründe blicken läßt: Die Nazis haben 1933 konsequent alle SonderschülerInnen nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit begutachtet. Die nicht leistungsfähigen wurden sofort ausgeschult, in Heimen untergebracht und fielen später der Euthanasie zum Opfer. Haider spielt mit seiner Spaltungstheorie wieder einmal mit dem Feuer. Er instrumentalisiert die hinter Mitleid versteckten Vorbehalte gegenüber behinderten Personen für eine "Politik der Gefühle", die Menschen gegeneinander aufbringt.

Beispiel dazu: Bei einer Behindertendemonstration für die Einführung des Pflegegeldes, Anfang der 90er Jahre, riefen die damalige Landesobfrau des Kärntner Zivilinvalidenverbandes und Partik-Pablé (FPÖ-Abgeordnete und Mutter eines behinderten Kindes) Parolen wie: "Die Ausländer bekommen so viel - die Behinderten so wenig! Gebt den Behinderten mehr! Den Ausländern weniger!" Diese Schlachtrufe wurden entsprechend der bei Demonstrationen herrschenden Gruppendynamik mit großem Applaus bedacht - ein Szenario, das vielen behinderten Menschen noch heute einen Schauer über den Rücken laufen läßt.

Zu befürchten ist, daß sich nach dem Scheitern des Haider-Coups mit der Behindertenplattform "Handikap" die VertreterInnen der anderen Parteien nun wieder in Verkennung der Situation genüßlich lächelnd zurücklehnen. Dabei wird jedoch übersehen, daß gerade diese Haltung das Szenario der letzten Tage aufbereitete. Wenn die anderen Parteien auch weiterhin die berechtigten Forderungen von behinderten und pflegebedürftigen Menschen nach politischer Mitbestimmung ignorieren, ist absehbar, daß diese auch in Zukunft verführerischen Versprechungen auf den Leim gehen werden.

Autoren:

-Univ. Doz. Dr. Volker Schönwiese,

Dozent für Behinderten- und Integrationspädagogik an der UNI Innsbruck,

-Dr. Franz-Joseph Huainigg,

Autor, rollstuhlfahrender Krüppelkabarettist, Vorstandsmitglied von I : Ö

aus: Der Standard, vom 4.9.1996

(Un)wertes Leben

In den letzten Monaten wurde uns drastisch vor Augen geführt, wie wenig menschliches Leben in modernen Zukunftstechnologien zählt.

Da war einmal Mitte Juli die Abstimmung über die Bioethik-Konvention des Europarates. Obwohl ein Großteil der Parlamentarierinnen eigentlich für eine Verschärfung der Konvention eintrat, wurde ein diesbezüglicher Vorschlag des liberalen finnischen Europaabgeordneten Seppo Pelttari mit knapper Mehrheit abgelehnt. Man glaubt es kaum: Schuld daran waren die österreichischen SP-Abgeordneten, die zwar eigentlich auch für eine Verschärfung waren, dennoch außer der Abgeordneten Ilona Gränitz geschlossen dagegen stimmten. Hätten nur drei von ihnen dagegen gestimmt, wäre diese Verschärfung möglich geworden.

Dieser leichthin als "Managementfehler" apostrophierte skandalöse Irrtum läßt nun befürchten, daß aufgrund der schwammigen Begriffsformulierung der Bioethik-Konvention nicht nur Forschungsarbeiten an geistig behinderten Menschen, sondern auch an Embryonen möglich sein werden. War es Unwissenheit, war es wirklich nur ein Mangementfehler, oder wies man diesem Thema nicht die nötige Bedeutung zu? Die in Österreich noch immer nicht stattfindende Diskussion um ethische Dimensionen im Zusammenhang mit neuen Technologien läßt den Schluß auf letzteres zu. Was Skeptiker und Pessimisten schon vor Jahren prophezeit hatten, scheint immer mehr Realität zu werden: Je mehr neue Bio-Technologien Einzug halten, desto mehr steht das Lebensrecht behinderter Menschen wieder auf dem Prüfstand. Dunkle Zeiten für behinderte Menschen in Europa.

-red.

Fünf-Sterne-Ghettos im Gespräch

Teil 4: "Ihre Probleme waren nicht die meinen, meine Probleme waren nicht die ihren".

Franz Joseph Huainigg im Gespräch mit Univ.Prof.Dr. Volker Schönwiese

In der Behindertenbewegung kennt ihn jeder. Volker Schönwiese, Dozent der Universität Innsbruck. Er zählt zu dem harten Kern der "Krüppelbewegung", wird von den einen wegen seiner Kompromißlosigkeit gefürchtet von den anderen wegen seiner Hartnäckigkeit, dem analytischen Hinterfragen und der Erstellung von wichtigen theoretischen Grundlagen geschätzt. Derzeit arbeitet Schönwiese an einer virtuellen "Behindertendokumentationsstelle". Über das Internet sollen wichtige Texte zum Thema "Behinderung" abfragbar sein. Wir klickten uns im Netz ein und führten mit Volker Schönwiese ein Gespräch über das, was kaum jemand über ihn weiß: Wie verlief seine Schulkarriere?

Hallo Volker, seit wann bist Du behindert? Wie war Deine Schulzeit? Wurdest Du integriert?

Zuerst: meine Behinderung hat begonnen, als ich 10 Jahre alt war. Ursache: Chronische Polyarthritis (Gelenksrheumatismus), bei Kindern an sich sehr selten. Eine Krankheit, die zu 2/3 Frauen ab dem 40. Lebensjahr bekommen, die eine typische 1. Welt-Krankheit ist (in der 3. Welt kaum bekannt), über deren Ursachen medizinisch noch weitgehend im Dunkeln getappt wird, und die durch Dauerentzündung aller Gelenke zu Gelenksversteifungen führt.

Meine Behinderung hat begonnen, als ich in der ersten Klasse Gymnasium war und gerade meine ersten "Nichtgenügend" in Deutsch-Schularbeiten nach Hause brachte. Ich war im Rechtschreiben sehr schwach, heute hätte man mich in einer Volksschule vermutlich als "Legastheniker" geführt.

Aufgrund meiner Krankheit, die viel Bettlägrigkeit und Krankenhausaufenthalte mit sich brachte, konnte ich nur in der 3. und 4. Klasse teilweise den regulären Unterricht besuchen. Ansonsten besuchte ich das gesamte Gymnasium als Externist.

Wie war das für Dich, als Du aus der Schule genommen worden bist? Wie reagierten die anderen Schülerinnen? Wie war der Kontakt danach zu ihnen?

Ich war ja gerade von der Volksschule ins Gymnasium aufgenommen worden und da war keine einzige Schülerin aus meiner Volkschulklasse mit dabei. Die neuen Schülerinnen hatte ich gerade erst einen Monat gekannt, die erste Klasse mußte ich dann krankheitsbedingt nocheinmal wiederholen - also völliger Abbruch aller Beziehungen und Freundschaften aus der Schule.

Wie reagierten Deine Eltern? Kämpften Sie für eine Integration oder wurde ihnen die außerschulische Betreuung als einzige Möglichkeit angeboten?

Meine Eltern bemühten sich um die Möglichkeit, daß ich das Gymnasium überhaupt besuchen konnte - wenigstens als Externist. Die lokale Schule konnte/wollte sich auch das nicht vorstellen. Der Direktor reagierte auf die Vorstellung, er solle entscheiden, sehr ängstlich und verwies auf den Landesschulrat, der Landesschulrat war ratlos und verlangte eine medizinische Stellungnahme.

Chef der Kinderklinik war der damals sehr berühmte (und heute noch als einer der Erforscher von Autismus und als einer der Gründerväter der österreichischen Sonderpädagogik bekannte) Prof. Asperger, der mir sehr persönlich und sympathisch begegnete und der damals die fachliche Meinung vertrat, daß nur hochintelligente Kinder Polyarthritis bekommen. Dementsprechend wurde ich getestet und der Landesschulrat unter Druck gesetzt, etwas zu unternehmen.

Wie lief der Unterricht konkret ab? Gab es Kontakt zu den anderen Kindern?

Nach einigem hin und her wurde ich einer Klasse zugeordnet. Der Klassenvorstand organisierte, daß mir Mitschülerinnen wöchentlich ihre Hefte zum Abschreiben des Lehrstoffes brachten, damit ich alleine und unter Mithilfe der Eltern den Lehrstoff lernen konnte. Für Latein und Mathematik bekam ich einen Hauslehrer. Jedes Trimester machte ich in jedem Gegenstand eine Trimesterprüfung (in den Hauptgegenständen schriftlich und mündlich), je nach Gesundheitszustand in der Schule oder zu Hause (im Bett liegend - die Lehrerinnen kamen in die Wohnung).

Ich wurde von den Leherinnen sicher sehr milde behandelt, mir wurde aber kein Inhalt erspart, inclusive der Wiederholung der 7. Klasse, bei der ich an Latein scheiterte. Zu den von dem Klassenvorstand gesandten Kindern hatte ich kaum einen persönlichen Bezug, es war kein normaler, freundschaftlicher Kontakt zwischen Kindern, sondern mehr Pflichtkontakt. Auf die Schulleistung hin wurde ich irgendwie integriert (obwohl meine Leistungen nicht berauschend waren). Auch sozial konnte ich mich kaum irgendwo eingliedern.

Wie bist Du mit Deinen Eltern ausgekommen? Immerhin hast Du Dich ja gerade in dieser Zeit in der Pubertät befunden. Hast Du Dich und Deine Behinderung angenommen?

Ich war oft in der Rolle, für die ganze Inszenierung dankbar sein zu müssen, hatte nichts zu fordern oder zu wollen. Meine Eltern waren sehr engagiert, mich durch die Schule zu bringen und von Ärztin zu Ärztin und Therapie zu Therapie zu schleppen (ich sollte endlich geheilt werden). Als behindertes Kind bzw. behinderter Jugendlicher fühlte ich mich nicht akzeptiert. Den Rollstuhl, den ich ab einem gewissen Zeitpunkt verwendete, akzeptierten sie kaum, er war ein Zeichen einer absoluten Niederlage. Ihre Probleme waren nicht meine Probleme, meine Probleme waren nicht ihre Probleme, könnte man etwas spitz sagen. Außerdem pendelte ich viel zwischen Klinik und Familie.

Klinik erlebte ich als totale und gewaltsame Institution. Sie rettete mehrmals mein Leben, aber sie hinderte mich entschieden daran zu leben und mich zu entwickeln, sie war klassisch isolierend und entfremdend (wenn ich jetzt mit Beispielen anfangen würde, würde es ein Roman werden).

Wieviel Zeit nahmen die Therapien ein, die Du machen mußtest? Welche Rolle nahm dabei Deine Mutter ein? Hast Du dagegen aufbegehrt oder resignierend mitgemacht?

Die Ärztinnen sagten immer, ich müsse Physiotherapie machen, sonst sei ich selbst schuld, wenn meine Krankheit weiter fortschreitet. Eine bodenlose Schuldzuschreibung und Erpressung - wie immer gut gemeint - mit katstrophalen Auswirkungen: Depressionen und der Versuch zu verschweigen, wenn meine Krankheit schlechter wurde. Meine Mutter wurde zur Überwacherin, ob ich wohl genug übe. Ich habe kaum geübt und dementsprechend wurde ich unter Druck gesetzt. Folge: Resignation, innere Emigration, Gefühl des völligen alleinseins ...

Nach meinem Gefühl habe ich 10 Jahre in meinem Leben sozial verloren, ich hab erst mit dem Studium wieder sozial zu leben begonnen.

Wie war die Situation während der Studienzeit? Du hast ja damals auch die ersten Schritte der Behindertenbewegung initiiert? Hattest Du dabei Mitstreiterinnen, die auch behindert waren/sind? Viele Streiterinnen der Behindertenbewegung kommen aus dem Unibereich, gab es früher keine Behindertenbewegung, da niemand auf die Uni kam?

Die Uni war für mich die große Befreiung - sozial und intellektuell. Ich kam mitten in die 68er-Studentinnenbewegung, die ja in Österreich so ungefähr um 1972 richtig begann, und engagierte mich sehr stark in ,basisdemokratisch" orientierten, sozialistischen Studentinnengruppen und Gruppen zur Entwicklung einer ,kritischen Psychologie". Zu "meinem" Thema (Behinderung) hat mich das Buch "Stigma - Techniken zur Bewältigung beschädigter Identität" (von Erving Goffman) zurückgebracht. Mitte der 70er Jahre begann der Frankfurter VHS-Kurs "zur Bewältigung der Umwelt" und ich hatte bald die ersten Dokumente von den Erfahrungen. 1977/78 gründete ich (aus einem Seminar mit Peter Gstettner heraus) eine Initiativgruppe von Behinderten und Nichtbehinderten, wir stellten die ersten Forderungen. Einige der ersten behinderten Mitglieder der Gruppe sind immer noch aktiv in der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung. Die Gruppe löste sich schnell völlig von der Uni. Auf der Uni gab es keine engagierten Behinderten, das gibt es bei uns (im Gegegensatz zu den USA und der BRD) erst seit Ende 80er bzw. den 90er Jahren.

Das liegt an dem österreichischen Elend der Sonderschulen, die nicht einmal "intelligente" Körperbehinderte zu fördern imstande waren. In Deutschland gibt es seit den 60er Jahren eine Sonderschule ("Hessisch-Liechtenau" bei Hannover), die konsequent zum Abitur vorbereitete, in den 70er Jahren studierten in Deutschland schon eine Menge behinderter Personen, seit damals gibt es auch integrierte Studentinnenheime. In Österreich gibt es da eine riesige Lücke, die sich erst jetzt langsam schließt. Seit den 80er Jahren gibt es aber in Österreich überregionale Treffen von engagierten Behinderten und Initiativgruppen, zuerst trafen sie sich regelmäßig in Ampfelwang (OÖ) und dann in Abtsdorf (OÖ).

Im Rückblick resümierend: Welchen Einfluß hatte die Schulzeit auf Deinen Werdegang (auch im Vergleich mit anderen Behinderten)? Wie siehst Du solche Behinderten-Sonder-Elite-Schulen, wie sie die Waldschule beispielsweise eine war? Wie ist für Dich der Umgang mit behinderten Menschen? Wie ist fur Dich der Umgang mit nichtbehinderten Menschen?

Im Vergleich zu fast allen Behinderten in Österreich hatte ich mit meiner Schulbildung Glück. Für mich ist der Umgang und die frei gewählte Zusammenarbeit mit Behinderten (außerhalb von Betreuungsinstitutionen) für die Entwicklung meiner Identität unverzichtbar. Das ist für mich Voraussetzung, völlig integriert zu leben. Die Erlebnisse und Beschädigungen aus meiner Kinder- und Jugendzeit schleppe ich z.T. noch weiter mit mir herum; ich gehe mal besser, mal schlechter damit um.

Volker Schönwieses Lebenslauf macht deutlich, wie schwierig und sprunghaft die Kariere eines behinderten Menschen ist:

20.1.1948

in Graz geboren. Vater (Dr.Dipl.Ing. Friedrich Schönwiese) Forstmeister, Mutter (Margarete) Hausfrau.

1950-1954

in Windischgarsten/Oberösterreich.

1954-1958

Besuch der Volksschule in Kufstein/Tirol.

1958

Beginn der Erkrankung an primär chronischer Polyarthritis (Gelenksrheumatismus), die in der Folge zu einer dauernden Erkrankung bzw. Behinderung führt.

1959-1968

Externist am Realgymasium Kufstein.

1968

Matura.

1968

Inskription der Studienrichtung Psychologie an der Universität Innsbruck, zuerst mit dem

Nebenfach Biologie, dann Wechsel auf das Nebenfach Pädagogik.

1970

Nach langen Krankenhausaufenthalten tatsächlicher Beginn des Studiums.

1978

(Mit-)Initiator einer Selbshilfegruppe von Behinderten und Nichtbehinderten in Innsbruck, die

über viele Jahre auch Öffentlichkeitsarbeit macht.

1978-1981

Ausbildung in Gesprächspsychotherapie.

1980

Abschluß des Studiums der Psychologie und Pädagogik an der Universität Innsbruck mit der Promotion.

1980-1982

arbeitslos, Bezug einer Rente.

Ab 1.1.1983

Universitätsassistent am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Innsbruck. Im weiteren vielfältige Lehrveranstaltungen aus den Themenbereichen Sozial- und Behindertenpädagogik.

1985

(Mit-)Begründer des "Mobilen Hilfsdienst Innsbruck", von Beginn bis März 1993 Obmann des Vereins.

Mit Bescheid vom 7.11.1988

Übernahme als Universitätsassistent in das provisorische Dienstverhältnis.

Mit 1.4.1990

Universitätsassistent im definitiven Dienstverhältnis (Ass.Prof.).

Habilitation 1993

zum Thema "Integrationspädagogik als nichtaussondernde und aktivierende Behindertenpädagogik"

seit Feb. 1994

Univ.Doz.

Impressum

Die Blattlinie ergibt sich aus der Zielsetzung von I:Ö, nämlich einerseits die Öffentlichkeit über die Anliegen und Forderungen von Eltern behinderter Kinder/ Jugendlicher und behinderter Menschen zu informieren, andererseits die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, den einzelnen Initiativen von Eltern und darüber hinaus zu den Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern.

Jede Ausgabe beinhaltet einen thematischen Schwerpunkt, in dem Anliegen und Forderungen für ein gemeinsames Leben und Lernen und die dazu notwendigen sozial- und bildungspolitischen Überlegungen vorgestellt werden.

Grundlegende Richtung nach §25/2 Mediengesetz:

Information und Kommentar zu Fragen gesellschaftlicher Integration, insbesondere behinderter und nichtbehinderter Menschen.

betrifft:integration ist der UN-Erklärung der Menschenrechte und der Rechte des Kindes und den UN-Erklärungen über Rechte behinderter und geistig behinderter Menschen verpflichtet.

betrifft:integration ist unabhängig von politischen Parteien und Kirchen und erscheint mindestens viermal jährlich.

Namentlich gekennzeichnete Artikel müssen sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken.

Verleger und Medieninhaber:

INTEGRATION:ÖSTERREICH, Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nicht behinderter Menschen

Vorstand von I:Ö: Brandl Maria

Vorsitzende; Pröglhöf Ingeborg

Vorsitzende Stellvertreterin; Riegler Kurt

Kassier; Dr. Franz-Joseph Huainigg

Schriftführer; Wita Bernhard

Sitz: Tannhäuserplatz 2/1. Stock, 1150 Wien

Tel.: 01/7891747, Fax: 01/7891746

e-mail: info@ioe.at

http://www.ioe.at/

Bankverbindung: Erste BankKtonr.: 038-47934 BLZ 20 111

Herausgeber:

INTEGRATION:ÖSTERREICH,

Tannhäuserplatz 2/1. Stock, 1150 Wien

Redaktion:

Brigitta Aubrecht, e-mail: brigitta.aubrecht@ioe.at, Tel. 01-7891747-26, Fax. 01-7891746, Tannhäuserplatz 2/1. Stock, 1150 Wien

Layout:

pablo graphics vienna

Druck: Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Faradayg. 6, 1032 Wien

DVR: 0803936

GZ-Nr.: 02Z032371

Wir freuen uns über Briefe, Informationen, Beiträge und Hinweise auf Veranstaltungen. In dieser Zeitung wird im Zweifelsfall feminin geschrieben! Nicht gekennzeichnete Fotos stammen aus dem Archiv von I:Ö.

Anmerkung zur Internet-Ausgabe

Betrifft: Integration ist der Rundbrief von Integration : Österreich der Zusammenschluß der Elterninitiativen für gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen. BIDOK übernimmt diese Zeitschrift mit geringen Anpassungen. Die Anpassungen sind erforderlich aufgrund von technischen, ressourcemäßigen und terminlichen Einschränkungen (z. B. keine Verarbeitung von Photographien, geringe Layout-Gestaltung). Die Erfahrungen mit dieser Form der Veröffentlichung werden kontinuierlich gesammelt, überprüft und adaptiert für die Bedürfnisse unserer Benützerinnen und Benützer.

Die Internet-Ausgabe soll nicht mit der gedruckten Form konkurieren, sondern lediglich dem Internet-Publikum ergänzend zur Verfügung stehen. Wenn Sie als Benützer/Benützerin am Rundbrief interessiert sind, empfiehlt BIDOK die Bestellung von Betrifft : Integration unter folgender Adresse: Integration:Österreich, Tannhäuserplatz 2/1. Stock, 1150 Wien

Quelle:

Integration: Österreich / Verein Gemeinsam leben - Gemeinsam lernen (Hrsg.): betrifft: integration Nr. 3/1996, Herold Druck- und Verlagsges.m.b.H., Wien

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 12.12.2005

zum Textanfang | zum Seitenanfang | zur Navigation