betrifft: integration 1/96

Themenbereiche: Schule, Kultur
Textsorte: Zeitschriftenartikel
Releaseinfo: betrifft: integration (1/96)
Copyright: © betrifft: integration 1996

Liebe Leserin, lieber Leser!

Sekundarstufe

"Alles arbeitet auf Hochtouren" an der gesetzlichen Überführung der Schulversuche zum gemeinsamen Unterricht im Sekundarbereich. Den Aussonderungstendenzen - die Elterninitiativen aus den Vorverhandlungen draußen zu lassen - haben wir gekontert und uns aktiv ins politische Geschehen eingeklinkt. Zur Zeit liegen sogenannte Referentenentwürfe aus dem Ministerium vor, das sind - mehr oder weniger Gesprächsunterlagen, die sich (theoretisch) nach jeder Verhandlungsrunde verändern können. In der vorliegenden Ausgabe von "betrifft:integration-" informieren wir Sie nicht nur über unsere bisherigen politischen Schritte, sondern geben auch eine erste Stellungnahme zu der bis Redaktionsschluß eingelangten Letztfassung der Entwürfe ab.

Der Zeitplan des Ministeriums sieht noch im März einen Gesetzesentwurf vor, der in Begutachtung geschickt wird. Der Begutachtungszeitraum beträgt vier bis sechs Wochen. Zur Einarbeitung von Änderungen aufgrund der Stellungnahmen werden zwei bis drei weitere Wochen eingeplant. Noch im Mai soll eine Gesetzesvorlage den Ministerrat passieren und im Juni die entsprechenden Gesetze im Nationalrat verabschiedet werden.

Salamanca-Dokument

Rechtzeitig zu den Verhandlungen über die gesetzliche Verankerung der schulischen Integration im Sekundarbereich liegen internationale Richtlinien und Empfehlungen vor. In Zusammenarbeit mit unserem Mitgliedsverein "domino" wurde die "Salamanca-Erklärung" und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse herausgegeben. Ursprünglich wollten wir dieses wichtige Grundlagenpapier an alle Leserinnen von "betrifft:integration" verschicken. Leider mußte dieses Unterfangen aus finanztechnischen Schwierigkeiten abgeändert werden. Wir freuen uns, daß unsere Partnerorganisation "domino" dieses Vorhaben aufgegriffen und weiterentwickelt hat.

Fünf-Sterne-Ghettos

Ein Hauch von den Möglichkeiten im/des Cyberspace in dieser Ausgabe. Das Interview mit Martin Ladstätter für unserer Serie, in der Abgängerinnen aus Sondereinrichtungen über ihre Erfahrungen befragt werden, erfolgte via Internet.

Alles hat ein Ende ...?

Wir wollen es nicht glauben! Gibt es wirklich keine/n Verantwortliche/n in der niederösterreichischen Landesregierung, die sich für das, in Baden ansässige, Integrationsbüro des Dachverbandes der niederösterreichischen Etlerninitiativen für die soziale und schulische Integration finanziell verantwortlich fühlen. Zig Gespräch endeten bisher mit Aussagen: "Ein bedeutendes, notwendiges Anliegen", "Es wird tolle und wichtige Arbeit geleistet", "Mit Einrichtung des Büros sind die Hilferufe von Eltern behinderter Kindern bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft merklich zurückgegangen", und und und, ... aber Förderung erhalten die Eltern nicht. Sie werden wiederum auf ehrenamtliche Arbeit zurückgewiesen. Ja auch so wird die Integration untergraben! Nach Außen "hui", nach Innen ..., ist kein Geld da. Einen Nachruf, vielleicht ein persönlicher Aufruf?, finden Sie in der Bundesländerrundschau.

Was kostet die Integration?

Im Zuge der Integration ist die Zahl der Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF) um 6000 angestiegen. MR Gruber (BMUK) interpretiert das Ansteigen der SPF Kinder, daß "dieser Bedarf oft zu leichtfertig zugeschrieben werde, etwa wenn nur eine kleine Lernstörung vorliegt". Aufgrund dieser Handhabung (die pädagogisch verständlich ist, immerhin sollen allen Kinder mit Problemen optimal gefördert werden) werden in Diskussionen des öfteren der Schluß abgeleitet, die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen wäre zu teuer und wir können sie uns "nicht leisten". Vorweg: über ein Menschenrecht darf nicht nach Kosten-Nutzenfaktoren argumentiert werden, den volkswirtschaftlichen Standpunkt: "Was kostet die Integration dem Staat" können wir sogar eine Kostenverminderung bescheinigen.

Nachzulesen bei Prof. Ulf Preuß-Lausitz (TU-Berlin) in dieser Ausgabe.

Ihr Redaktionsteam

Integration an Hauptschule und AHS: BMUK legt Gesetzesentwurf

Plötzlich im Februar...war es dann soweit. Das Unterrichtsministerium legte einen ersten "Referentenentwurf" einer Novelle zum Schulorganisations-, Schulunterrichts- und Schulpflichtgesetz vor. Zur Integration in der Sekundarstufe, wie es im Jargon so schön heißt (und die umfaßt natürlich auch den Polytechnischen Lehrgang - wir bitten um Entschuldigung für die journalistisch verkürzende Überschrift zu diesem Artikel).

"Legte vor" sagt sich so leicht; denn das BMUK hat diesen Entwurf keineswegs I.Ö, oder etwa den Mitgliedern der Arbeitsgruppe "Integration" des BMUK (!) vorgelegt. Nein, der Entwurf wurde vorerst in einer Konferenz der Landesschulinspektoren bemunkelt und dann den Präsidenten der Landesschulräte vorgelegt. Wer ist schon an der Meinung betroffener Eltern interessiert!

Nur hilft derartiges glücklicherweise nicht. Wir Eltern, I:Ö und die Landesorganisationen, sind inzwischen so stark, daß niemand uns ignorieren kann. Auch das BMUK nicht! Der Entwurf lag uns binnen Stunden vor; eine erste Einschätzung und eine gründliche Analyse folgten.

Daß das BMUK "Geheimdiplomatie" versucht hat, ist angesichts des Entwurfes schon verständlich - und doch auch wieder nicht: Gewiß enthält der Entwurf entscheidende Schwächen, völlig inakzeptable Vorschläge und auch Gemeinheiten. Aber als Gesprächsbasis taugt er schon - soo große Illusionen darüber, was uns anläßlich der "Sekundarstufendebatte" präsentiert würde, hatten wir gar nicht. Wir sind da schon einiges gewohnt...

Die Schwerpunkte des Entwurfs

Das Gute zuerst:

  • Der Grundsatz der Integration in Hauptschule, AHS und PL ist akzeptiert

  • Das freie Wahlrecht der Eltern ist - im Grundsatz - akzeptiert

  • Auch das Recht, von der Sonderschule in die allgemeinen Schulen zu wechseln ist - im Grundsatz - gesichert; und zwar ab 1.9.97 für alle fünf Schulstufen (5. - 9. Schuljahr) !

  • Das BMUK akzeptiert, daß es in Integrationsklassen an Hauptschulen keine Leistungsgruppen geben kann

  • Wie in der Volksschule, sollen - nach Bedarf - flexibel alle Lehrpläne Anwendung finden, und zwar jeweils nur in den Fächern, in denen ein Kind, den (A)HS-Lehrplan nicht erfüllen kann

  • Die Entscheidung über das Aufsteigen, liegt bei der Klassenkonferenz - nicht bei der Schulkonferenz, also bei jenen Lehrern, die das betroffene Kind aus der Unterrichtsarbeit kennen (im Erstentwurf war noch die Schulkonferenz vorgesehen; die Korrektur im Zweitentwurf, er datiert vom 26. 2., erfolgte ohne unser Zutun)

Schwächen

Leider enthält der Entwurf aber auch etliche Schwächen, ja effektive Gemeinheiten:

  • So wird in einem erläuternden "Vorblatt" überlegt, die Integration in AHS nur dann zuzulassen, wenn an einer AHS nicht genügend "AHS-reife" Kinder angemeldet werden. Behinderte Kinder also als Schüler zweiter Klasse, nur als Lückenbüßer für den Fall sonst mangelnden Interesses!

  • Zwar wird dieser Gedanke wieder fallengelassen, der Autor erklärt, er sei in den Entwurf nicht aufgenommen worden. Aber: Daß "Vorblatt" verschweigt, daß genau derartiges schon jetzt im SchUG verankert ist - zwar nicht im Hinblick auf die Integration behinderter SchülerInnen, aber als allgemeines Prinzip. Und das bedeutet: Das Gesetz muß geändert werden, soll ein derart abwegiger Gedanke nicht "stillschweigend" Gesetz werden!

  • Die schon im SchOG vorhandene, vorbildliche Bestimmung, daß Integration eine (gleichrangige) Aufgabe der (Volks)Schule ist, wird neu gefaßt und bis zur Unkenntlichkeit verwässert.

  • Es fehlt jede Regelung zur Gewährleistung qualitativ guten I-Unterrichts (Team-teaching; verminderte Klassenschülerzahlen; kein Konzentrieren von "Problemkindern")

  • Der gemeinsame Übertritt möglichst geschlossener I-Klassen von der Volksschule an die AHS ist unmöglich, weil nach dem Entwurf zwar Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden dürfen, nicht aber "Hauptschüler"

Stellungnahme

Das sind nur die wichtigsten Punkte. Eine ganze Reihe weiterer Details ist zu bemängeln. Zusammenfassend gibt I:Ö zum Entwurf vorerst folgende Stellungnahme ab:

1. Integration ist eine Aufgabe der österr. Schule, kein Gnadenakt

Die bisherige Textierung des § 9 SchOG ("Aufgabe der Volksschule") war vorbildlich und muß erhalten und sinngemäß auf die übrigen Schulformen ausgedehnt werden. Eine einheitliche Formulierung für VS, HS, AHS und PL ist zu finden. Muß sie aus legistischen Gründen in einem eigenen, gesonderten Absatz erfolgen, muß sie umso klarer beinhalten, daß Integration eine originäre, unverzichtbare Aufgabe dieser Schulen ist und ebenso im Interesse der nichtbehinderten wie der behinderten SchülerInnen liegt. Die vorliegende Formulierung ist absolut inakzeptabel.

2. Die pädagogische Qualität des I-Unterrichts ist nicht ausreichend gesichert

  • Das "Auffüllen" von I-Klassen muß zwingend entsprechend der Vielfalt der Begabungen und Neigungen erfolgen - kein Konzentrieren von "Problemkindern".

  • Die Entscheidung, welcher Lehrplan in welchem Fach anzuwenden ist, muß eine Klassenkonferenz, nicht die Schulkonferenz, noch weniger übergeordnete Schulbehörden treffen. Die Regelung hinsichtlich des Aufsteigens ist ein richtiges Vorbild.

  • Für Kinder mit besonderem Förderbedarf gilt grundsätzlich dieselbe Stundentafel wie für alle anderen Kinder ihrer Klasse - ungeachtet der anzuwendenden Lehrpläne. Änderungen/Erleichterungen sind individuell von der Klassenkonferenz zu beschließen.

  • Statt Ziffernnoten sind alternative, individuelle Leistungsbeschreibungen vorzusehen. Bei Übertritt und Beendigung des Schulbesuchs wird auf Wunsch ein Zeugnis mit Ziffernnoten und Zuordnung zu den Leistungsgruppen ausgestellt.

  • Die Umstellung vom Frontalunterricht zu neuen Unterrichtsformen muß energisch propagiert und gefördert werden (auch Pädak- und Lehramtsstudienreform !). Für Besprechungs- und Planungsarbeit müssen mind. zwei Wochenstunden zur Verfügung stehen. Möglichkeiten der pädagogischen Reflexion und Supervision müssen angeboten werden.

3. Die vorgesehenen Möglichkeiten der Integration an AHS sind unzureichend

  • Für I-Klassen müssen die Aufnahmekriterien gänzlich aufgehoben werden. Es ist pädagogisch unsinnig, das mittlere Begabungsfeld (HS-Reife) auszuschließen, wenn ein binnendifferenzierender Unterricht erfolgreich sein soll. Auch wird sonst ein möglichst geschlossener Übertritt ganzer I-Klassen schon schulrechtlich unmöglich.

  • Die Klassenschülerzahl/Einsatz zusätzlicher Lehrkräfte ist für AHS uneingeschränkte Bundeskompetenz. Es muß eine präzise und vorbildliche Regelung erfolgen, zumal für die Hauptschule erneut alle Landes-Ausführungsgesetze geändert werden müssen.

  • Um das LehrerInnenteam möglichst klein zu halten, muß für I-Klassen die strikte Bindung an eine facheinschlägige Lehramtsprüfung gelockert werden. Die Möglichkeit des Einsatzes von PflichtschullehrerInnen (insb. SL) an AHS muß gewährleistet werden.

Diverses

  • Eine "Freiwilligkeitsklausel" für LehrerInnen ist für uns nur vorstellbar, wenn eine bedingungslose Gewähr für die bedarfsgerechte, wohnortnahe Integration im SchulPflG verankert wird.

  • Der PL muß vor allem attraktiver gemacht und vom Stigma der "Restschule" befreit werden. Die vorgesehenen (im Entwurf nur ermöglichten) Maßnahmen deuten ermutigend in diese Richtung. Dabei ist intensiv die uneingeschränkte Möglichkeit der (weiteren), nun pädagogisch gezielt unterstützten Integration im Auge zu behalten.

  • Die vorgeschlagene Öffnung der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für körper- und sinnesbehinderte SchülerInnen ist ein erster, richtiger Schritt. Darüber hinaus müssen aber Integrations-Schulversuche an allen mittleren und höheren Schulen ermöglicht werden.

Natürlich ist bei weitem noch nicht das letzte Wort gesprochen. Betrifft:Integration hofft auf möglichst viele Vorschläge und Hinweise, um unsere Vorschläge und deren Begründungen weiter zu verbessern! Denn:

Die Verhandlungen laufen!

Am 28. Februar hat die Arbeitsgruppe "Integration" des BMUK - ihr gehören neben Vertretern von I:Ö und Beamten auch Wissenschaftler und Lehrergewerkschafter an - das Thema diskutiert. Am selben Tag fand eine Aussprache zwischen I:Ö und Sektionschef Dobart sowie MinRat Gruber statt. Eine Verhandlungsrunde mit Frau BM Gehrer ist für Mitte März geplant. Wir stehen also unter extremem Zeitdruck; und jeder Tag kann neue Überraschungen bringen - gute, aber auch schlechte. Wer immer Kontakt zu Schulpolitikern, Abgeordneten oder anderen politischen "Meinungsbildnern" hat, sollte jetzt tätig werden. Gemeinsam werden wir es auch diesmal schaffen!

Bundesländerrundschau

Wien: Plattform "Integrationsinitiativen"

Veranstaltung anläßlich der Referentenentwürfe zur Integration in die Sekundarstufe

Am 28.2.96 fand im Festsaal des Wr. Stadtschulrats eine Infoveranstaltung der Plattform Integrationsinitiativen (Aktion: Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen, AGIL -Integrationslehrerinnen und Zentralverein der Wiener Lehrerschaft) über die aktuelle Entwicklung zur Gesetzwerdung von Integration in der Sekundarstufe, an der 250 Eltern und LehrerInnen teilnahmen.

Von den geladenen Bildungs- und Behindertensprecherinnen der fünf im Parlament vertretenen Parteien, waren nur Grünpolitikerinnen anwesend.

Die Stellungnahmen von Eltern und Lehrerinnen waren gekennzeichnet durch massive Forderungen nach einer qualitativ orientierten Bildungspolitik, in welche auch Integration inkludiert sein muß. Der derzeitige Entwurf widerspricht der sozialen Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf; Selektion und Segregation bleiben weiterhin bestehen.

Nicht nur die Rücknahme bestehender Rechte (Zielparagraph für die Volksschule, in dem explizit von der Integration aller Kinder die Rede war), sondern unter anderem die restriktive Handhabung der Integration an der AHS wurde kritisiert. Die Folge wäre einmal mehr, daß Eltern zur Herbergsuche (welche Schule nimmt mein Kind!) gezwungen werden.

Stadtschulratpräsident Dr. Scholz kommentierte die Referentenentwürfe als untauglich. "Es verstoße gegen die Rechte der Menschen, wenn Behindertenintegration nur dann durchgeführt werde, wenn sich jemand huldvoll dazu herablasse ...", so Dr. Scholz.

"Während es bei Sozialfragen als selbstverständlich gilt, Arbeiterkammer und Gewerkschaft in Verhandlungen beizuziehen, scheint diese bei Behinderteninitiativen nicht zu gelten" - die Integrationsbewegung wurde in die Vorverhandlungen (anders als bei der 15. SchOG-Novelle) nicht einbezogen!

Die grüne Wiener Gemeinderätin, Susanne Jerusalem, schlug vor, gemeinsam einen Gegenentwurf zu erstellen.

Niederösterreich: Leider geht manches zu Ende ...

Es tut sehr weh, aber trotz weinenden Augen müssen wir unser Büro der Niederösterreichischen Elterninitiative in Baden mit großer Wahrscheinlichkeit mit 1. April 1996 schließen.

Seit März 1994 auf Eigeninitiative der Eltern (Möbel zusammengetragen, Computer, Fax von Privatpersonen leihweise zur Verfügung gestellt, Räumlichkeiten unentgeltlich benützt ...) ins Leben gerufen.

Vorerst mit dem Hauptaugenmerk eingerichtet, um das 10. Österreichische Symposium der Elterninitiativen zu koordinieren.

Ziemlich schnell hat sich diese Büro, welches täglich vormittags besetzt ist (bzw. War) als Anlaufstelle für betroffenen Eltern, Lehrerinnen, interessierte Menschen herauskristallisiert. Niederösterreichweit wurde ein Netz aufgebaut, um in den verschiedenen Bezirken Kontaktadressen zu vermitteln und diese mit Nachrichten und Informationen zu versorgen. Innerhalb kürzester Zeit wurde der Bedarf an Elternberatung (Eltern beraten Eltern) ziemlich hoch. Kindergarten, Vorschule, Volksschule, Sekundarbereich - der Informationsmangel ist noch immer riesengroß. Informationsmaterial wird ständig gebündelt und verschickt. Zu Informationsveranstaltungen als Vortragende geladen.

Rückblickend unsere Betätigungsfelder:

  • Einrichtung einer Koordinationsstelle

  • Organisation des 10. "Integrationssymposiums"

  • Erstellung des Tagungsberichts zum Symposium "Alibi oder Chance"

  • Bewußtseinsbildung durch Medienmeldungen, Radiosendungen ...

  • Ein neues Kindergartengesetz ist in Bearbeitung

  • Im Frühjahr 1995 gibt es erstmalig fünf Veranstaltungen am Pädagogischem Institut mit Einbindung der Elterninitiative. Thema der Fortbildung: "Der gemeinsame Weg"

  • Integrative Ferienaktion der Volkshilfe

  • Informative Gespräche mit Lehrerinnen, Vermittlerin von Lehrerinnen helfen Lehrerinnen

  • Viele Telefonate, Telefonate, Telefonate, ...

Das liebe Geld

Maria Brandl

Es mangelt an der finanzielle Unterstützung. Bis jetzt haben wir auch das aus Eigeninitiative aufgetrieben und mit "so wenig als nur möglich" gearbeitet. Doch auf Dauer ist es nicht mehr machbar. Keine offizielle Stelle fühlt sich für uns finanziell verantwortlich, obwohl in vielen Gesprächen (NÖ Jugendanwaltschaft, Landesregierung, verschiedene Institutionen, ...) uns die Wichtigkeit unseres Büros bekundet wurde.

Wie geht es weiter? Diese Fragen stellen wir uns zur Zeit ziemlich deutlich - Wir wissen es nicht! Weil. Ohne Göid ka Musi.

Salzburg: Integration : Salzburg stellt sich vor

Heinz Fenkart, Josef Huber

Wegen des großen Handlungsbedarfes wurde im ersten Halbjahr 1995 der Verein Integration : Salzburg (I : S) gegründet.

Dieser Verein möchte dafür initiativ sein, daß gemeinsames Leben in Selbständigkeit weitestgehendst ermöglicht wird. Dafür ist es erforderlich:

Informationen auzutauschen

Kontakte herzustellen

die Notwendigkeit und Bedeutung von Integration in allen Lebenslagen aufzuzeigen

Eltern in ihren Integrationsgedanken zu bestärken

Integration in den Bereichen Kindergarten, Schule Arbeitswelt, Freizeit ... voranzutreiben

Um die anstehenden Problem aus möglichst vielen Blickwinkeln zu beleuchten und zu lösen wird I : S zum Unterschied von reinen Elternvereinen von einem Personenkreis bestehend aus Eltern, beruflich mit Frühförderung, Pädagogik, Arbeitswelt etc. Befaßten Fachleuten, direkt Betroffenen sowie Leuten, die an Integration interessiert sind, getragen.

Diese Gedanken wurden auch bei der Wahl der beiden Vorsitzenden (Mag. Heinz Fenkart, Leiter der Sonderkindergärtnerinnenausbildung in Salzburg und Josef Huber, Vater einer achtjährigen Tochter mit Down-Syndrom) umgesetzt.

Sechs Monate nach der Vereinsgründung besitzt der Verein einen stand von ca. achtzig zahlenden Mitgliedern.

Es ist bekannt, daß das Bundesland Salzburg österreichweit nicht gerade zu den Spitzenreitern in Sachen Integration zählt. Die Ursachen dafür sind u.a. auch darin zu finden, daß durch Schulbehörde und Lebenshilfe ein Netz von Sonderinstitutionen (Sonderschulen, Heime und sonstige Orte der Aussonderung) im guten Glauben besonders gründlich ausgebaut wurde. Die dafür zuständigen Stellen und Personen sehen durch in der heutigen Zeit sich immer weiter verbreitende Tendenz zu größtmöglicher Integration in ihrer Existenz gefährdet und versuchen die ihrer Meinung nach "unrealistischen Überintegriererinnen" und Fundamentalistinnen" zu bremsen.

Es wird daher noch viel Überzeugungsarbeit bedürfen, um klarzumachen, daß auch bei Nachlassen oder Versiegen des "Nachschubes für Sonderinstitutionen" die dort ohne Zweifel engagiert tätigen Fachleute ein reiches Betätigungsfeld im Bereich der wesentlich menschlicheren Integration vor Ort und in der gesamten Gesellschaft haben werden.

Integration : Salzburg freut sich auch auf die Zusammenarbeit mit allen Personen und Institutionen in Österreich, die im Sinne von Integration tätig sind.

Kärnten: Integration Er-leben

Bereits das zweite Mal fand in Tainach unter dem Motto "Integration Er-leben" ein landesweites Integrationstreffen statt. Veranstaltet vom Verein Kunterbuntes Segelboot, dem Kärntner Bildungswerk und der Arbeitsgemeinschaft Behindertenintegration in Kärnten trafen sich Eltern, Pädagoginnen und Integrationsexpertinnen, um über ihre Situation zu berichten, Erfahrungen auszutauschen und neue Ziele und Perspektiven zu formulieren.

"Lebe mich"

Der etwas andere Reiseführer durch Kärnten

Vorstandsmitglied von Integration : Österreich, Franz-Josef Huainigg hat gemeinsam mit der Kärntner Tourismus Gesellschaft einen Katalog über Hotels, Pensionen aber auch über das Kulturangebot und verschieden Freizeitmöglichkeiten Kärntens zusammengestellt.

Die Beherbergungsbetriebe wurden von einem Erhebungsteam auf ihre "Behindertengerechtigkeit" hin überprüft. Aufgenommen wurden nur jene Betriebe, die den Anforderungen für einen barrierenfreien Urlaub für ältere und behinderte Menschen entsprechen. Der Prospekt gibt sehr detaillierte Auskunft über die Beschaffenheit der einzelnen Gebäude, wie z.B. über Türbreite, Stufen, Lifte, Rampen, Toilettenmaße, Haltegriffe.

Der Prospekt "lebe mich" ist bei der Kärntner Tourismus Gesellschaft kostenlos anzufordern (04274/52100)

Ulf Preuss-Lausitz: Integration Behinderter zwischen Humanität und Ökonomie.

Zu finanziellen Aspekten sonderpädagogischer Unterrichtung

Zur Problematik vom Reden über die Kosten gemeinsamer Erziehung

Seit Kinder mit Behinderungen, also Schüler mit "zusätzlichem besonderen (meist: sonderpädagogischem) Förderbedarf" in die allgemeinen Grund- und Oberschulen aufgenommen werden, um gemeinsam mit den nichtbehinderten Kindern unterrichtet zu werden, gibt es mal offenes, mal verdecktes Stöhnen über die Kosten, die diese oft von Eltern erzwungene Schulreform kostet. Die Auffassung mancher Bildungs- und Finanzpolitiker lautet: Wir wollen ja - aber kosten darf es nichts (zusätzlich). Jakob Muth, der 1993 verstorbene damalige Verantwortliche der Bildungsratsempfehlung von 1973 "Zur pädagogischen Förderung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" (Bonn 1973) hielt die gemeinsame Erziehung für ein Menschenrecht: "Integration ist ein Grundrecht im Zusammenleben der Menschen, das wir als Gemeinsamkeit aller zum Ausdruck bringen. Es ist ein Recht, auf das jeder Mensch einen Anspruch hat" (Muth 1992, S. 185). Wem dem so ist, dann kann seine Wahrnehmung - wie jedes Grundrecht - nicht von Geldfragen abhängig gemacht werden.

In der Bundesrepublik haben einzelne Bundesländer die gemeinsame Erziehung inzwischen gesetzlich geregelt, andere führen Schulversuche durch (Heyer 1994). Die Stellen für Integrationsmaßnahmen werden in den Landeshaushalten oft gesondert ausgewiesen, so daß der Eindruck besteht, sie beruhten immer auf einer zusätzlichen Finanzierung und gemeinsame Erziehung sei eine vergleichsweise luxuriöse Schulreform.

Die Kosten für Sonderschulen wurden dagegen nie einer öffentlichen Erörterung ausgesetzt. Möglicherweise wollte und will sich kein/e Politiker/in dem Verdacht aussetzen, er - oder sie - sei behindertenfeindlich. Auch in jüngster Zeit werden von Schulträgern Sonderschulen mit teuren Sonderausstattungen (und Folgekosten) gebaut

Um eine vernünftige gleichgewichtige Betrachtung zu befördern, soll im folgenden der Vergleich mit den Kosten im Sonderschulsystem einbezogen werden.

Sieben Kosten-Ebenen

Der bisherige Blick auf die Kosten der gemeinsamen Erziehung bzw. der Sonderschule ist fast immer nur auf die Personalkosten (genauer: auf die Lehrerstunden-Kosten) gerichtet. Bei Integration werden diese oft im Haushalt extra ausgewiesen). Dieser verengte Blick verzerrt jedoch die wirklichen Gesamtkosten; eine betriebswirtschaftliche Betrachtung erfordert daher eine komplexere Analyse beider Systeme, also der separaten und der integrativen Unterrichtung von Kindern mit Behinderungen bzw. mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Nach Durchsicht der spärlichen Literatur[1] können sieben Kostenbereiche genannt werden, die in sich zu differenzieren wären. Nötig ist eine Gesamtbetrachtung der finanziellen Aspekte von Sonderschule oder Integration, die alle Ebenen, Zuständigkeiten und (teilweise versteckte) Haushaltspositionen zusammenfaßt.

Diese sieben Bereiche sollen im folgenden erläutert werden. Sie sollen rechnerisch bezogen sein auf die anteiligen Kosten für ein Kind mit zusätzlichem (sonderpädagogischen) Förderbedarf pro Jahr (Ausnahme: der siebte Bereich). Die einzelnen Ausgabepositionen sind nicht in jedem Fall empirisch gegeben; die Gesamtliste ist eher als eine - vielleicht noch nicht vollständige - Check-Liste anzusehen.

Personalkosten

  • Der Aufwand an Sonderpädagogikstunden im Unterricht: Für die Sonderschulen ist zu prüfen, ob überhaupt alle Lehrer eine - teurere - Sonderpädagogikausbildung besitzen, ggf. müßte also ein Teil der Lehrer differenziert berechnet werden. Außerdem müßte in konkreten Sonderschulen beachtet werden, daß eine hohe Frequenz die Kosten pro Kind logischerweise verringert, eine geringe erhöht. Klassen von vier oder fünf Kindern sind extrem teuer. - Bei Integration ist der Sonderpädagogikstundenanteil in der Regel leicht zu berechnen, da er durch die Empfehlung des Förderausschusses bzw. die Entscheidung des Schulamts festgelegt ist.

  • Sonderpädagogikstunden im Ambulanzsystem: Diese Kosten entstehen nur, wenn in einem Land das Ambulanzsystem Verwendung findet. Es "verbraucht" häufig Arbeitsstunden für das Reisen zwischen Schulen. Das Ambulanzsystem ist auch pädagogisch in seiner Effektivität umstritten (vgl. Bächtold 1988).

  • Lehrerermäßigungstunden für Kooperation bei Integration: falls Ermäßigungsstunden für die Kooperation von Regellehrer mit Sonderpädagog in Integrationsschulen vorgesehen sind; entsprechend müßte nach Ermäßigungsstunden in Sonderschulen gefragt werden.

  • Personal für pflegerische und therapeutische Betreuung in Sonder- und Integrationsschulen: Zu prüfen wäre exemplarisch, wie hoch der anteilige Aufwand pro Kind anfällt, ggf. differenziert nach Behinderungsarten bzw. spezieller Sonderschule. In Sonderschulen gibt es häufig feste Stellen für Pflege/Therapie, die nicht individuell begründet sind, sondern vorgehalten werden. Bei Integration muß der entsprechende Bedarf individuell begründet und beantragt werden. Das letztere Verfahren könnte durch seine regelmäßige Überprüfung kostengünstiger sein.

  • Aufwand für Fortbildung: Sich fortzubilden ist eine Verpflichtung während der gesamten Lehrertätigkeit, wird jedoch bei der Einführung von Integration häufig gesondert angeboten und finanziert. Zu prüfen wäre, inwieweit diese bei Umstellung notwendige Fortbildung auch auf Lehrer in Sonderschulen ausgedehnt werden kann, um die Flexibilität des sonderpädagogischen Einsatzes zu erhöhen und den Einsatz der Lehrer im integrativen Unterricht zu erleichtern. Würde so verfahren, sind die Kosten der üblichen Lehrerfortbildung zuzurechnen, nicht einer besonderen Form der sonderpädagogischen Unterrichtung.

  • Regelschullehrer-Stunden (Ermäßigung, Frequenzsenkung): Ermäßigung bei Integration wird häufig nur im ersten Jahr - zur erleichterten Fortbildung und Kooperation - gewährt. Die Frequenzsenkung in Integrationsklassen bewirkt, daß dies entweder zur Erhöhung in parallelen Klassen führt - dann ist dies konstenneutral - oder zur (teuren) Bildung neuer Klassen.

  • Hausmeister-Kosten, Reinigung: Dieser erhebliche Faktor ist dann unterschiedlich, wenn durch Schließung von Sonderschulen wegen Integration die Kosten für Hausmeister/Reinigung entfallen oder wenn die Schülerzahl stark differiert.

  • Beanspruchung des Schulpsychologischen Dienstes: Zu prüfen ist, ob die Berichte zutreffen, die davon sprechen, daß der Schulpsych. Dienst bei Integration weniger in Anspruch genommen wird, weil schon die Sonderpädagog in Integrationsschulen/-klassen als Ansprechpartner für Verhaltensprobleme gewählt werden und i.d.R. auch Lösungen anbieten.

Transport

  • Behindertentransportkosten: Erheblich geringere Kosten bei wohnortnaher integrativer Beschulung im Vergleich zur Sonderschul-Beschulung (kürzere Transportwege).

Gebäude-/Betriebskosten

  • Betriebskosten (Energie, Müll, Wasser, Versicherung, Maschinen, Abschreibung/Renovierung pro Klassenraum): Je größer die Schülerzahl pro Schule ist, desto relativ geringer sind die Kosten pro Schüler. Kleine (Sonder-)Schulen haben entsprechend hohe Kosten pro Schüler. Integration führt bei den - größeren - Regelschulen nur unerheblich zu Mehrkosten und senkt die Kosten pro Schüler.

  • Mobiliarersatz, Spezialausstattung (Schulträger): Spezialeinrichtungen sind in Regelschulen unüblich, mit Ausnahme von behindertengerechten Rampen, Toiletten, ggf. Treppen oder Ruheräumen (die häufig, wenn vorhanden, multifunktional genutzt werden, z.B. als Erste Hilfe-Raum o.ä.). Auch der Ersatzbedarf für Spezialausstattung in Sonderschulen wäre zu berechnen.

  • Renovierungskosten/Gebäudekosten/Zinslasten: Diese sind in bestimmten Sonderschulen (mit Spezialausstattungen) möglicherweise höher anzusetzen als in Regelschulen. Betriebswirtschaftlich sollte eine jährliche "Abschreibung" gerechnet werden (analog wie bei den Dauerkosten eines Autos).

Schulzeit

  • Dauer der vorschulischen Betreuung bzw. Zurückstellung (Kitaträger/Träger der Vorklasse): Die "klassische" Schule verlangt "schulreife" Kinder und praktiziert die Zurücksstellung in die Vorklasse (derzeitige Zurückstellungsquote rd. 10%). Diese Praxis bewirkt erhebliche Mehrkosten in der Vorklasse (Anteile Personalkosten, Material, Betriebskosten usw.); wird bei Integration nicht die "Schulreife" des Kindes, sondern die "Kindesreife" der Schule (für alle angemeldeten Kinder) zugrundegelegt, kann die Zurückstellungsquote gesenkt werden bzw. ganz entfallen.

  • Dauer des Schulbesuchs (Wiederholungen) (Schule/Land; Schulträger; ggf. BSHG/KJHG-Träger): Integration geht davon aus, daß die Schule sich von Anfang an auf den Entwicklungsstand des - integrierten - Kindes einstellt und nicht nur die Zurückstellungen, sondern auch das Sitzenbleiben/die Klassenwiederholung vermeidet. Dies spart entsprechende Kosten[2].

Schulform

  • Ganztags- bzw. Halbtagsschule (Schule/Land; Schulträger): Viele Sonderschulen werden als Ganztagsschulen geführt, mit entsprechendem zusätzlichen Personal und zusätzlich ausgestatteten Räumen. Zu prüfen ist, ob durch Integration die nachmittägliche Betreuung von Kindern mit Behinderungen durch andere und kostengünstigere Formen durchgeführt werden kann.

  • Internatssonderschule oder wohnortnahe Regelschule mit häuslichem Wohnen (Schule/Land, oft auch Sozialverwaltung und Jugendverwaltung): Bei wohnortnaher Integration kann die äußerst teure Internatserziehung - Kosten bis DM 60.000.- pro Schüler/Jahr - fast völlig entfallen und, wo nötig, ggf. durch eine kostengünstigere Betreuung innerhalb der Familie (Familienhelfer oder ambulante Pflege) ersetzt werden.-

Kooperation

  • Kosten für Abstimmung unter Ämtern/Einrichtungen/Kompetenzen (unterschiedliche Träger): Reibungsverluste (die nur schwer zu quantifizieren sind) entstehen dann, wenn mehrere Institutionen getrennt voneinander am selben Kind Fördervorhaben entwickeln.

  • Überweisungsverfahren/Förderausschußverfahren (Schule/Land; ggf. Soziales/Schulträger): Dieser Kostenfaktor ist nur zwischen Integration und Sonderschule nur different, wenn es unterschiedliche Verfahren für Sonderschule und Regelschule gibt.

Volkswirtschaftliche Folgekosten

Dieser Bereich ist nicht quantitativ berechenbar, aber er muß in der öffentlichen Debatte über die Wirkungen von Sonderschule und Integration erwähnt werden. Es ist davon auszugehen, daß integrativ erzogene und unterrichtete Kinder selbständiger werden als in Sonderschulen, daß sie frühzeitig lernen, sich selbst realistisch einzuschätzen, daß die Gefahr der sozialen Isolation - auch im späteren Leben - geringer ist und daß sie, weil selbständiger und eigenaktiver, auch weniger Betreuungspersonal in Anspruch nehmen müssen. Heidenreich (1993, S. 3) spricht darüber hinaus davon, daß bei Integration "langfristig verbesserte Chancen der beruflichen Eingliederung Behinderter zu erwarten sind". Zusammenfassend könnte davon ausgegangen werden, daß die Chance für Lebensqualität und Autonomie steigt, und daß dies zugleich die (finanziell relevante) Fürsorgepflicht des Staates entlastet. Nicht zuletzt ist anzunehmen, daß durch die lange gemeinsame Schulerfahrung von Menschen mit und ohne Behinderungen die soziale Kompetenz und die soziale Integration von Behinderten und Nichtbehinderten steigt und Aggression gegenüber Behinderten abnimmt.

Betrachtet man nicht nur die Kinder, sondern auch die Lehrer, so wäre die Annahme zu prüfen, ob in Klassen mit gemeinsamer Erziehung die Berufszufriedenheit der Lehrer[3]steigt - was eng mit einem geringeren Krankenstand und einer späteren Pensionierung einhergeht. Mit anderen Worten, wenn auch älteren Lehrer/ die "Schule wieder Spaß macht", weil sie das Gefühl haben, gebraucht zu werden und ein humanes Miteinander zu gestalten, dann spart der Staat zugleich Geld - weil weniger zusätzliche Vertretungslehrer nötig sind und die Lehrer/ länger im Schuldienst sein können und wollen. Zu prüfen wäre also der Krankenstand und das Lebensalter bei Pensionierungen in Sonderschulen und Integrationsschulen[4].

Kostenbeispiele: Erfahrungen und Kenntnisse

Sonderschulen sind teuer. Die Kommission der Europäischen Union hat 1992 festgestellt, daß die Kosten des Sonderschulwesens je nach Mitgliedsstaat um das Zwei- bis Zehnfache (!- P-L) über denen des allgemeinen Schulwesens liegen. Bürli, der dies mitteilt, schätzt selbst die durchschnittlichen Kosten eines Kindes mit Behinderungen im Sonderschulsystem im Vergleich zu einem nichtbehinderten Kind im Regelschulwesen auf das Vierfache (Bürli 1994, S. 851). Auch das Deutsche Institut für Internationale Pädagogische Forschung berechnete für das Jahr 1986, daß die "unitcosts" (DM pro Schüler pro Jahr) der Betriebsausgaben bei Grund- und Hauptschulen bei reichlich DM 6.000 lagen (mit Schwankungen zwischen den damaligen 11 Bundesländern zwischen DM 5.400 und DM 7.100) und rd. DM 19.000 in Sonderschulen (mit Schwankungen zwischen DM 14.000 und DM 21.000) (DIPF/Haug 1989, S. 175, S. 187)[5]. Diese Kosten sind damit um das Doppelte höher als die für einen Gymnasiasten (ebda.). Die absoluten Zahlen mögen sich inzwischen verändert haben, die Relationen sicher nicht.

In ganz aktuellen Kostenberechnungen für einzelne Sonderschulen werden diese Angaben untermauert. So sind für eine Berliner Schule für Geistigbehinderte sämtliche Ausgaben pro Jahr und Schüler untersucht worden[6] .Für die 95 Schüler, die am 1. 1. 1995 dort unterrichtet wurden, waren 18 Vollzeit-Lehrerstellen, 16 Stellen für Pädagogische Unterrichtshilfen, 3 Stellen für Betreuer und 6,5 Stellen für nichtpädagogisches Personal (Küche, Reinigung, Wirtschafterin) vorhanden. Pro Schüler/in sind allein durch pädagogisches Personal (Lehrer und Päd. Unterrichtshilfen) 11 h vorhanden[7]. Dabei sind die übrigen Personalkosten noch nicht einbezogen! Die Schülertransportkosten betrugen 1994 DM 568.676 -- pro Schüler sind das umgerechnet rd. DM 6.000 jährlich

Als Gesamtkosten pro Schüler/Jahr ergeben sich an dieser Schule im Jahr 1994:

Kosten (in DM) einer Schule für Geistigbehinderte 1994

Kosten (in DM) einer Schule für Geistigbehinderte 1994

Kostenfaktor: 18 Lehrer

Kosten der Schule pro Jahr: 18 x 80.000.- [a]= 1.440.000.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 15.158.-

Kostenfaktor: 16 Päd. Unterrichtshilfen

Kosten der Schule pro Jahr: 16 x 75.000.- = 1.200.000.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 12.632.-

Kostenfaktor: 5 Verw., Betreuer, Hausmeister

Kosten der Schule pro Jahr: 5 x 60.000.-= 300.000.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 3.158.-

Kostenfaktor: 1 Wirtschafterin

Kosten der Schule pro Jahr: 54.860.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 577.-

Kostenfaktor: 3, 5 Stellen Küchenhilfe, Reinigung

Kosten der Schule pro Jahr: 3,5 x 52.460.-= 183.610.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 1.933.-

Summe Personal:

Kosten der Schule pro Jahr: 3.178.470.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 33.458.-

Kostenfaktor: Schülertransporte

Kosten der Schule pro Jahr: 568.676.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 5.986.-

Kostenfaktor: Lehr- und Lernmittel

Kosten der Schule pro Jahr: 24.628.-

Kostenfaktor: Gebäude Betriebsk.

Kosten der Schule pro Jahr: 177.000.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 1.863.-

Kostenfaktor: Baul. Unterhaltung Durchschnitt 92-94 (ein Jahr)

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 3.269.-

Summe sonstiger Kosten:

Kosten der Schule pro Jahr: 1.080.884.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 11.377.-

Gesamtkosten

Kosten der Schule pro Jahr: 4.259.354.-

Kosten pro Schüler/in und Jahr (95 Sch.): 44.835.-

[a] In Preisen von 1995 kostet ein Beamter (A12/13) DM 78.400, ein Angestellter BAT IIa DM 99.460.- wegen der zu bezahlenden Sozialausgaben (Rentenvers., Arbeitslosenvers., Krankenvers.anteil). Dies sind Haushaltsplandaten, keine empirische Größen der entsprechenden Schule. Wir setzen hier pauschal für Lehrerstellen DM 80.000.-an und ignorieren, wie groß der Angestelltenanteil ist. Für PU, meist Angestellte, werden pauschal DM 75.000.- gerechnet.

Zum Vergleich seien exemplarisch die Kosten einer Grundschule in einem Berliner innerstädtischen Bezirk dargestellt[8]. In dieser Schule sind im Oktober 1994 407 Schüler, davon 8 mit zusätzlicher sonderpädagogischer Unterstützung (unterschiedliche Behinderungen). An Kosten entstanden 1994:

Kosten (in DM) einer Grundschule mit Integration

Kosten (in DM) einer Grundschule mit Integration(Anm. der bidok Redaktion: Tabellen geändert für brail-board)

Kostenfaktor: 25 VZ-Stellen Lehrer A12/13

Kosten der Schule pro Jahr: 25 x 80.000 = 2.000.000.-.-

Kostenfaktor: 2 Stellen Sonderpäd.

Kosten der Schule pro Jahr: 2 x 80.000.-= 160.000.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 20.000.- (auf 8 Schüler), auf 407 = 393.-

Kostenfaktor: 1 Hausmeister

Kosten der Schule pro Jahr: 52.000.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 4.914.-.-

Kostenfaktor: Reinigung

Kosten der Schule pro Jahr: 120.500.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 128,--

Kostenfaktor: Schülertransport

Kosten der Schule pro Jahr:--

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.):--

Kostenfaktor: Lehr- und Lernmittel, Mobiliarer-satz

Kosten der Schule pro Jahr: 68.000.--

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 167.--

Kostenfaktor:

Kosten der Schule pro Jahr:

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.):

Kostenfaktor: Geschäftsbedarf

Kosten der Schule pro Jahr: 1.500.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 4.-

Kostenfaktor: Gebäude Betriebskosten (Müll, Wasser, Energie, Versichg.)

Kosten der Schule pro Jahr: 151.000.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 371.-

Kostenfaktor: Baul. Unterhal-tung jährlich

Kosten der Schule pro Jahr: rd. 100.000.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 246.-

Gesamtkosten ohne Sonderpäd.

Kosten der Schule pro Jahr: 2.653.000.-

Kosten pro Schüler pro Jahr (407 Sch.): 6.126.-

Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß der Unterricht in Sonderschulen finanziell von erheblichem Aufwand ist: Kleine Klassenfrequenzen und teurere Lehrer, oft zusätzliches Personal und besondere Ausstattungen mit hohen Betriebskosten sind der Grund. Die Bundesrepublik der Nachkriegszeit hatte aus den beschämenden Erfahrungen im Nationalsozialismus den Schluß gezogen, daß die gut ausgestattete Sondererziehung in Sonderschulen die angemessene Antwort ist. Ein Bauboom in den 60er Jahren beruhigte das "schlechte Gewissen" der Bundesbürger.

Während heute Eltern oft mühsam für ihr Kind integrative Erziehung durchzusetzen versuchen und oft mit dem Hinweis auf "fehlende Mittel" blockiert werden, ist allerdings zu fragen: Stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pädagogik in den Sonderschulen? Sagen nicht außerdem zahlreiche Studien, daß integrative Erziehung bessere Schulleistung liefert (u.a. Tent 1991, Haeberlin 1990)? Ist der Goldene Käfig überhaupt wünschenswert, und ist er nicht zu vergoldet? Können diese Mittel nicht in das allgemeine Schulwesen transferiert werden?

Integration kostengünstiger

Aus der Schweiz ist eine der wenigen vergleichenden empirischen Untersuchungen bekannt. Barbara Zutter hat die Hilfsschule (entspricht der Schule für Lernbehinderte bzw. der Allg. Förderschule) mit der "Regelklasse mit heilpädagogischer Schülerhilfe" verglichen, wie sie in der Schweiz als Integrationsklasse vorherrscht (Haeberlin 1990); diese arbeitet mit Ambulanzlehrern. In Preisen von 1989 berechnete Zutter, daß die Kosten pro Kind/Jahr in der Hilfsschule sich auf Franken 12.673.- beliefen, die Kosten in der integrativen Regelklasse pro Förderschüler sich auf Franken 12.254 beliefen.- Integration war also sogar kostengünstiger. In der Aufschlüsselung der einzelnen Posten wird deutlich, daß die Personalkosten in der integrativen Regelklasse höher sind, einschließlich der Reisekosten für die Sonderpädagogen, andererseits die Betriebskosten/Gebäudekosten und die Transportkosten für die Schüler in der Hilfsschule so stark zu Buche schlagen, daß die Gesamtausgaben pro Schüler in der Hilfsschule überwiegen (Zutter 1990, S. 450). Würde in der Schweiz statt des Ambulanzsystems die deutsche Version eingeführt, wo also Sonderpädagogen in Regelschulen in Gänze Teil des Kollegiums sind, entfielen auch noch die Reisekosten für die Lehrer.

Aus Österreich ist für das Bundesland Steiermark für den geplanten Fall, daß 75% aller behinderten Kinder in Integrationsklassen unterrichtet werden sollen, errechnet worden, daß 1 Lehrerstelle für 4,2 Schüler vorzuhalten seien. Trotz dieses für deutsche Verhältnisse günstigen Verhältnisses kommt dieser amtliche Plan zur Schlußfolgerung, daß Integration etwa 12% der Lehrerstellen einspart (vgl. Ausschuß 1995). Hier ist also Integration selbst unter bloßer Berachtung der Lehrerstunden günstiger.

Insgesamt läßt sich festhalten: Werden vor allem nicht nur die Lehrerstunden berechnet, sondern weitere anteilige Personalkosten und vor allem die Betriebskosten der Gebäude, die Ausstattungen und die Transportkosten, dann belegen alle vorliegenden Studien - die durch weitere ergänzt werden sollten -, daß gemeinsame Erziehung nicht teurer ist. Die Kosten sinken dann besonders stark, wenn Integration weit vorangeschritten ist und einzelne Sonderklassen bzw. ganze Schulen geschlossen werden (müssen). Aber auch vorher kann von einem Mehrfachen der Kosten für Integration im Vergleich zur Sonderschule nicht gesprochen werden. Dieser Eindruck kann nur auftreten, wenn zum einen die Gesamtkosten im Sonderschulbereich nicht beachtet werden, die Einsparungen in der Sonderschule durch Integration ignoriert werden, oder dort - etwa durch sinkende Frequenzen bei gleichbleibender Zahl der Klassen - nicht realisiert werden, vor allem aber dadurch, daß die Fixierung auf die Lehrer-Personalkosten alle anderen Kostenelemente ausgeblendet werden. Betriebswirtschaftlich und wissenschaftlich ist dies jedoch unzulässig.

4. Perspektive: Was ist uns Humantität wert?

Abschließend soll gefragt werden, wie sich trotz der Sparmaßnahmen im Bildungsbereich langfristig die gemeinsame Erziehung bzw. die sonderpädagogische Förderung sichern läßt. Grundlage dafür scheint mir eine - mit dem Finanzministerium bzw. dem Parlament verbindlich abzusprechende - Garantie, daß ein bestimmter, festgelegter Prozentanteil von Schülern längerfristig eine zusätzliche, i.d.R. sonderpädagogische Förderung garantiert erhält, unabhängig von der individuellen Feststellung des Förderbedarfs. Diese sog. "Quotenregelung" (bezogen auf die Gesamtplanung nicht auf jede einzelne Schule) würde ermöglichen, daß - da die realen Geburtenzahlen Jahre vor Schuleintritt bekannt sind - jeder Schulträger seinen sonderpädagogischen Bedarf im voraus anmelden und unabhängig von der jeweiligen Finanzlage erhalten würde - und es darüber kein jährliches Gezerre der Beteiligten mehr geben bräuchte. Für Sonderbedingungen innerhalb eines Kreises bzw. eines Schulträgers - z.B. überregional tätige Heime/Sonderschulen oder Häufung sozialer Brennpunkte - sollte allerdings ein zusätzlicher Ausgleich gewährt werden.

Außerdem sollten die heutigen "unitcosts" pro Schüler in Regelschule und Sonderschule errechnet werden. Es sollte festgelegt werden, daß die Ausgaben pro Kind im Bereich außerhalb der Personalkosten eine bestimmte Summe nicht überschreiten, eine Summe, über die sich der Kreis/der Schulträger zusammen mit der Schulaufsicht einigt.

Ein solches hier vorgeschlagenes Verfahren erübrigt nicht die Feststellung eines individuellen Förderbedarfs. Schließlich müssen wir wissen, in welche Klasse die zusätzlichen Mittel fließen sollen. Das Verfahren liefert jedoch den berechenbaren Rahmen für jede Entscheidungsebene und addiert die Kosten für die Sonderschulen und die für Integration - auch über die Personalkosten hinaus.

Ich sagte eingangs mit den Worten von Jakob Muth, daß Integration ein Grundrecht ist. Es darf nicht von finanziellen Erwägungen abhängig gemacht werden, so wie auch bisher der Unterricht in Sonderschulen jedem Kind ermöglicht wurde. Aber es darf und muß gefragt werden, wie wir die Verwirklichung dieses Grundrechts in der Form der gemeinsamen Erziehung in der allgemeinen Grund- und Oberschule absichern. Ganz deutlich ist, daß es nicht die wirklichen zusätzlichen Kosten, sondern die öffentliche Darstellung ist, die die Integration als besonders teure Schulreform erscheinen läßt: Erhebliche Kostenbereiche (und Einsparungen) werden bislang einfach ignoriert. Nein, beachten wir, was wir bislang - erfreulicherweise - an Gesamtkosten in die Sonderbeschulung investieren, beachten wir also auch die nicht personalbezogenen Ausgaben, dann ist die gemeinsame Erziehung, auch flächendeckend, eine finanziell realisierbare Reform, in der allenfalls die Kostenbereiche sich verschieben, jedoch nicht insgesamt steigen. Ja, gerade je stärker Integration sich - aufgrund des Elterndrucks - durchsetzt und dadurch zur Schließung einzelner Sonderschulklassen (oder gar ganzer Schulen) führt, desto günstiger ist sie auch unter Finanzaspekten. Integration ist jedoch keine perfide Sparmaßnahme, wie gelegentlich unterstellt. Sie organisiert sowohl pädagogisch als auch gesamtwirtschaftlich das schulische Lernen der Menschen mit Behinderungen sinnvoller. So wird die vielfältige Schule für alle ein Erfahrungsfeld für Kinder mit und ohne Behinderungen.

Von der Redaktion gekürzt und entgegen unseren Gepflogenheiten ausnahmsweise nicht "feminin" umgewandelt. Beitrag, erschienen in "Pädagogik und Schulalltag", H. 1/96.

Weitere Informationen, Anregungen und Kritik an den vorgelegten Darlegungen sind erwünscht an:

Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz, TU FB 2, , Institut für Erziehungswissenschaft, Sekr FR 4-3, Franklinstr. 28/29, 10785 Berlin

Der Originaltext inklusive Fußnoten und Literaturverzeichnis liegt im Büro von Integration : Österreich auf.



[1] Eine Umfrage bei 45 Experten im deutschsprachigen Raum durch den AK Gemeinsame Erziehung Berlin ergab, daß nur Heidenreich (1993), Kern (1995) und Zutter (1990) schon größere Untersuchungen vorlegten. Ansosnten scheinen auch innerhalb der Ministerien noch kaum betriebswirtschaftliche Studien in Auftrag gegeben oder gar selbst durchgeführt worden zu sein. Für die systematische folgende Darstellung stützen wir uns teilweise auf Heidenreich.

[2] Andreas Flitner und Klaus Klemm sprechen davon, daß bei den jährlich 350 000 sitzenbleibenden Schülern Kosten von 1,5 Milliarden Mark entstehen (Flitner/Klemm 1995). Das wären also pro Schüler DM 4.286.- Hierbei sind nur die Personalkosten berücksichtigt.

[3] In einer Befragung von Lehrern (N = 63) in Integrationsklassen Brandenburgs wurde von über der Hälfte ausdrücklich betont, daß trotz der größeren zeitlichen Belastung ihre Berufszufriedenheit und ihr Verständnis für Behinderte zugenommen haben. Vgl. Preuss-Lausitz 1996.

[4] Mir ist die methodische Fragwürdigkeit, mögliche Unterschiede nur auf den Ort des Unterrichtens zurückzuführen, bewußt. Andere Einflußfaktoren müßten also möglichst kontrolliert werden. Dennoch ist dies eine Frage, die bislang nicht im Bereich der Aufmerksamkeit von Forschung und Verwaltung stand, die jedoch eine große pädagogisch-psychologische als auch ökonomische Bedeutung hat.

[5] Hier wurden auch die anteiligen tatsächlichen Ausgaben für Beihilfe, Versorgung, für Unterrichtsverwaltung, Sach- und Investitonsausgaben einbezogen.

[6] Quelle: Drucksache Nr. 192/1995 des Bezirksamtes Wilmersdorf. Die Einbeziehung der Besoldungsbasis erfolgte nach offiziellen Tabellen.

[7] Zugrundegelegt werden 25 h pro Lehrer, 38 h pro PU. Pro Schüler würden dann anteilig 4,7 Lehrer-Stunden und 6,4 Stunden Päd. Unterrichtshilfen verwendet. Aufschlußreich ist, daß die Berliner Schulverwaltung bei der Integration Geistigbehinderter bis zum Schuljahr 1994/95 12 h (Lehrer einschl. PU) berechnet hat und ab Schuljahr 1995/96 auf 8 h zurückging - Integration wird hier im Vergleich zur Schule für Geistigbehinderte zur Sparmaßnahme.

[8] Information des Bezirksamts Berlin-Kreuzberg.

Situation in Österreich:

Uns scheint in Zeiten des Sparpakets besonders wichtig die Debatte einmal auf den volkswirtschafltichen Aspekt - auf die tatsächlichen Kosten der Integration - zu richten.

  • Denn pädagogisch hat sich der gemeinsame Unterricht längst bewiesen. Als Vereinigung, die sich für gemeinsames Leben behinderter und nichtbehinderter Menschen engangiert, haben wir lange Zeit gezögert eine Diskussion über das Menschenrecht Integration auf "finanzieller" Basis zu führen. Bloß in den Verhandlungen und in der Öffentlichkeit werden immer wieder Argumente der Nichtfinanzierbarkeit von Integration ins Rennen geschickt. "Sonderpädagogsiche Förderbedarf in den letzten drei Jahren stark angestiegen - finanzieller Plafond erreicht" (APA), um nur eine Schlagzeile aus der Presse zu zitieren.

Wir vermuten dahinter Probleme der Schulbehörde in der Verwaltung. Einerseits ist die Zahl der Kinder mit sonderpädagogsichem Förderbedarf trotz gemeinsamen Unterrichts seit Gesetzwerdung stärker angewachsen, als die Zahl der Kinder an Sonderschulen zurückgeht. Andererseits sehen wir, daß kein Transfer von Ressourcen (Personal, sonderpädagogisches Wissen) des Sonderschulwesens in die allgemeinen Schulen erfolgt ist. In der gleichen APA-Meldung wird gemeldet: "Die Zahl der Sonderschullehrer ist seit 1991 um mehr als ein Viertel gestiegen und liegt heute schon fast bei 7.600".

Zusätzlich steigt die Gesamtzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Schuld daran liegt, ..., eh schon wissen?

Eine genaue Analyse und Grundlagen für eine faire Diskussion erwarten wir vom Integrationsbericht an den Nationalrat. Zur Erinnerung: Aufgrund der grundlegenden Bedeutung der "integrativen" Gesetzgebung in der Volkssschule beantragte der Nationalrat in den erläuternden Bemerkungen zur 15. SchOG-Novelle das zuständige Ressort (BMUK) damit, dem Gesetzgeber nach zwei Jahren Bericht über den Fortschritt des gemeinsamen Unterrichts zu geben. Die Neuwahlen haben die rechtzeitige Abgabe (31.12.1995) des Berichtes nicht ermöglicht. Wir warten gespannt darauf.

Aber nicht nur das BMUK recherchierte in Sachen Integration. Gemeinsam mit der ARGE Menschenrechte haben auch wir Nachforschungen angestellt.

Die Skizzierung des Problemfeldes "Integration - Humanität - Ökonomie" von Prof. Preuß-Lausitz erscheint uns in diesem Zusammenhang als besonders wichtig. Denn im Zuge der Auseinandersetzung mußten wir schmerzvoll erkennen, wie unsystematisch im Bereich der Sonderpädagogik umgegangen wird. Uns war es daher nicht möglich bis Redaktionsschluß ein seriöses und aussagekräftiges Endergebnis zu veröffentlichen. Eine der Schwierigkeit war: Nehmen wir als Grundlage die österreichische Schulstatistik oder die Zahlen von der Landesschulbehörde, oder die Recherchen der Landesinitiatven, die allesamt divergieren? Mehr davon in der Sommerasugabe von "betrifft:integration".

red.

Franz-Joseph Huainigg: Das Krankenbett im Klassenraum

Man kann versuchen, ihn anzurufen. Man kann versuchen, ihm eine Nachricht zu hinterlassen (auf dem Anrufbeantworter oder per FAX). Einen in der Behinderten- und Selbstbestimmt Leben Bewegung engagierten Rollstuhlfahrer wie Ladstätter wirklich zu erreichen ist schwierig bis unmöglich. Doch wer ihn kennt, weiß, wo er zu finden ist: Virtuell, im Internet. Man startet am besten seinen Computer und hängt sich ins Internet. Dort ist er zu finden, wie er leibt und klickt. Unter Resumé ist auf dem Server Magnet zu lesen:

Mein Name ist Martin Ladstätter. Bin 29 Jahre alt. Meine Hobby ist ein Aquarium. Nebenbei beschäftige ich mich gerne mit Computern. Meine Internetadresse: Martin.Ladstaetter@magnet.at, wenn Du mehr wissen willst, schreib mir.

Dieser Einladung konnte ich nicht widerstehen und führte mit Martin ein Internet-Interview:

>Hi Martin, >Mir liegen ein paar Fragen für das b:i auf dem Herzen!

Na, dann frag mal.

>In welche Schulen bist Du in welchem Alter gegangen?

4 Jahre Volksschule, 4 Jahre Hauptschule (beides Sonderschule Währingerstraße) Die heißt jetzt - glaub ich - Hans Radl Schule. Dann 3 Jahre Handelsschule (Sonderschule Phorusgasse), die ist jetzt in der Ungargasse. Dann Abendschule für die Handelsakademie in einer Regelschule. (Also der ersten Schule, die keine Sonderschule war).

>Warum bist Du in Sonderschulen gegangen?

Das war damals kein Thema. BEHINDERT ist Sonderschule. So einfach war das. Damals 1973 stand das gar nicht zur Frage. Meine Mutter erzählt mir, daß damals wer von der "Fürsorge" kam und diese Vorgangsweise mitteilte. Die Schule war am anderen Ende der Stadt. So mußte ich mit dem Sonderschulbus täglich eine halbe Ewigkeit in die Schule fahren. Es gab dort auch Nachmittagsbetreuung, ich wohnte aber zuhause. Den ganzen Tag war ich in der Schule, dadurch hatte ich kaum soziale Kontakte zur Nachbarschaft.

>Wie lief der Unterricht ab? Warst Du dabei genug gefordert?

Wir waren in Klassen mit weniger Schülern. (Das wußte ich aber damals noch nicht. Für mich war das vorerst die Normalität). Der Unterricht hat mich - so wie wahrscheinlich alle Kinder - unterschiedlich interessiert. Ich glaub, ich war auch nicht genug gefordert. Das lag sicherlich an dem Glassturz der Schule. Vor allem, mit wem hätte ich mich vergleichen sollen? Jetzt Jahre später glaube ich, daß es besser gewesen wäre, in eine Regelschule zu gehen. Sozialkompetenz erlernen kann man nur, wenn man mit Nichtbehinderten in eine Klasse geht. Anfangs hab ich mich in der Regelschule in der HAK daher auch irgendwie komisch gefühlt. Die Klasse war so groß. Und dann die vielen nichtbehinderten Menschen in meiner Klasse!

> Wie waren die Lehrer - gingen sie auf den einzelnen ein?

Ja und nein. Daß in der Sonderschule die LehrerInnen mehr auf die SchülerInnen eingehen, halte ich für eine Gerücht. Es stimmt zwar, daß sie mehr Zeit für den einzelnen haben. Auf die besonderen Bedürfnisse, wie Schreib-, Seh- oder Kommunikationsproblem wurde in der Sonderschule nur teilweise eingegangen. Unter dem Motto: Wenn Du es nicht kannst, laß es. Macht nichts, es kommt wieder was, was Du auch kannst.

>Wie waren die Erzieher - gingen sie auf den einzelnen ein?

????? Das war eher eine Art: ALLE AUFGEGESSEN? Jetzt gehen wir in den Garten (der nicht mal barrierefrei war!!).

>Welche Rolle/Position hattest Du in der Schule?

Wie meinst Du das? Ich war Schüler (war kein Scherz). Nein also im Ernst: Ich war aufmüpfig, vorlaut (daher auch Klassensprecher) und auch etwas faul.

>Erlebnisse in der Schule (typische, mit LehrerInnen/SchülerInnen/Eltern)

Typisches fällt mir gerade nichts ein. Vielleicht, daß wir ein Krankenbett im Klassenraum stehen hatten, wo man sich niederlegen durfte. Oder vielleicht, daß wir in der Sonderschule Währingerstraße nicht mal den Aufzug selbst benutzen konnten ... Ich hatte manchmal das Gefühl, daß die uns nicht ernst nahmen. Das schärfste war der Religionsleherer der meinte: Behinderte kommen eh in den Himmel.

>Hast Du auch ein Feindbild von denen außerhalb der Schule entwickelt?

Nein. Eigentlich habe ich das irgendwie nicht richtig wahrgenommen. ... einmal haben wir einen Vergleichskampf in Mathematik mit einer Regelklasse gemacht. (Wir haben gewonnen. Allerdings war das auch ziemlich der einzige Lehrer, der wirklich versucht hat uns viel beizubringen. Zumindest hatte ich das Gefühl. Er nahm sich auch Zeit uns Schach beizubringen, obwohl er da eigentlich Mittagspause hatte.) Einer meiner besten Freunde aus der Volksschule ging dann in die Regelschule, das war irgendwie komisch. Er hat uns erzählt, daß seine Eltern meinten, er müsse nun etwas lernen. Ich hab das nicht verstanden. Unsere LehrerInnen haben uns nämlich auch dauernd erklärt, daß wir genau soviel lernen wie andere.

>Dann bist Du in die Handelsschule gekommen?

In die Handelsschule ging ich, weil es so üblich war. Wenn wer nach der Hauptschule weiter in die Schule ging, dann war das die Handelsschule. "Ihr bekommt ja einen Job im Büro" hat man uns gesagt. So einfach ist das gewesen. Ich ging in die Vorgängerschule der Ungargasse. Ich finde, diese Schule hat sich wirklich überholt. Dort findet keine wirkliche Förderung statt. Zumindest die gleiche Förderung (wenn nicht sogar eine bessere) kann ich in jeder Handelsakademie bekommen. Das Heim und Schule im gleichen Haus ist kein Vorteil, sondern eine riesiger Nachteil.

Das was dort als Integration angeboten ist, ist bestenfalls ein Auffüllen mit nichtbehinderten SchülerInnen. Wir "integrierten" in der ersten Klasse Handesschule 4 Nichtbehinderte bei uns 20 behinderten SchülerInnen. Eine eigenartige Variante von Integration!

Der Ruf der Ungargasse ist eigentlich schon sehr schlecht. Auch wenn behauptet wird, daß es ist ein Vorurteil ist. Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus muß ich sagen, daß ich nicht das Gefühl habe, gleich viel gelernt zu haben wie in einer Regelschule.

Besonders schlimm finde ich, daß in den Bundesländern noch immer Schüler nach Wien in die Ungargasse geschickt werden, "weil sie da dann zumindest einige Jahre was zu tun haben und untergebracht sind" (Zitate von Eltern). Dies habe ich oft bei Beratungen in den Bundesländern zu hören bekommen. Für mich gibt es kein Argument, warum ein Schüler aus Innsbruck nach Wien in die Ungargasse kommen sollte. Pädagogische Gründe kann es dafür ja keine geben, oder?

>Wie siehst Du Die Schulzeit aus heutiger Sicht?

Ich habe eine typische Sonderschulkarriere eingeschlagen. Beendet wurde dies erst, weil es damals keine Sonderschule mit Matura gab. (Heute gibt es auch das). Bei meinem Bruder (der einiges jünger ist als ich) begann es mit einer Integration im Kindergarten. Er hat daher einen ganz anderen Weg eingeschlagen. Aus heutiger Sicht würde ich sagen, daß der Besuch einer Sonderschule für mich eigentlich unnötig, wenn nicht sogar schädlich war. Es gab keine soziale Integration. Heute würde ich sicher nicht in eine Sonderschule gehen. Heute gibt es die Wahlmöglichkeit und ich würde wahrscheinlich in eine Integrationsklasse gehen. Doch damals war das gar keine Frage. Es ist doch wirklich unsinnig, eine Klasse von behinderten Kindern zu haben. Das ist doch unnatürlich. Auch das Argument des besonderen Schutzes hab ich nie anerkannt. Besonders schlimm finde ich aber, daß oft von besonderer Förderung gesprochen wird. In der Integrationklasse meines Bruders waren zwei LehrerInnen. In der Sonderschule nur eine, das aber dann gleich für 10 und mehr behinderter Kinder.

>Wie gehst Du heute mit Nichtbehinderten um - gibt es da Schwierigkeiten (Einfluß der Schule)?

Ich glaube ich weiß was Du meinst. Also ich habe in der HAK und an der Uni gelernt, daß behindert sein nichts besonders ist. Beim Kontakt mit nichtbehinderten Menschen ist meine Behinderung nur ein Merkmal von mir. Wenn das mein Gesprächspartner und ich verstanden haben, wird dies kein Hindernis oder etwas Trennendes sein. In Sondereinrichtungen wird man oft auf sein Besonderes Merkmal reduziert. Das ist wie in Krankenhäusern, dort wird man auf seine Krankheit reduziert. Das kann sich im Denken festsetzen. Bei behinderten und nichtbehinderten Menschen. Schon deswegen, ist - so meine ich - das gemeinsam Leben und Lernen wichtig.

>Viele Behinderte haben die gleiche Karriere wie Du hinter sich. Trotzdem hast Du dich anders entwickelt. Du hast irgendwie weiterentwickelt als sie. Daniel Kap würde sagen, Du siehst über die Lehne deines Rollis hinweg. Wie siehst Du das? Warum ist das so?

Ich habe erst mit ca. 20 Jahren begonnen, Behinderten(gesellschafts)politik zu machen. Außerdem habe ich einen Bruder (13), der mich eigentlich zur Integrationsbewegung gebracht hat. In der Selbstbestimmt Leben Bewegung bin ich, weil sich aus unserer Selbsthilfegruppe das BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben entwickelt hat. Das sind vielleicht die Gründe für meine Entwicklung. Wahrscheinlich auch, daß ich ein gutes Elternhaus habe und ein Selbstwertgefühl bekommen habe und daher ziemlich selbstbewußt sein kann.

>Du hast auch eine gehörige Portion Zynismus. Hat sich der entwickelt. Hilft er dir oder stört er dich? Wie reagieren die Leute darauf?

Der Zynismus gehört einfach zu mir. Ich glaube den hätte ich auch, wenn ich nichtbehinderten wäre (bzw. würde). So hab ich aber mehr Betätigungsfeld. Der Zynismus hilft mir nicht, er stört MICH aber auch nicht (andere manchmal schon). Vielleicht ist mein Zynismus eine Art Selbstschutz - ich kann das jedenfalls nicht beurteilen.

> Was ist für dich Bizeps?

Ich habe es mitgegründet (Wir waren eine Selbsthilfegruppe). BIZEPS ist für mich ein Organisation, mit der ich Ziele durchsetzen kann, weil sich dort Leute treffen, die ähnliche oder gar gleiche Ziele haben. (Eben dasselbstbestimmt Leben). Meine Rolle im BIZEPS? Meinst Du laut Statuten? Also ich bin Kassier. Ich glaube aber Du meinst, was ich so mache. Also ich bin für die Buchhaltung, die Computer und die Zeitung BIZEPS-Info zuständig. In letzter Zeit mache ich vermehrt Beratungen.

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Die Blattlinie ergibt sich aus der Zielsetzung von I:Ö, nämlich einerseits die Öffentlichkeit über die Anliegen und Forderungen von Eltern behinderter Kinder/ Jugendlicher und behinderter Menschen zu informieren, andererseits die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen, den einzelnen Initiativen von Eltern und darüber hinaus zu den Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen zu fördern.

Jede Ausgabe beinhaltet einen thematischen Schwerpunkt, in dem Anliegen und Forderungen für ein gemeinsames Leben und Lernen und die dazu notwendigen sozial- und bildungspolitischen Überlegungen vorgestellt werden.

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Quelle:

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Stand: 13.09.2005

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