Ethische Fragen zum Umgang mit Verhaltenseigenarten bei Menschen mit geistiger Behinderung

Autor:in - Theo Klauß
Themenbereiche: Theoretische Grundlagen
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 2/99. Thema: Vom Wissen zum Verstehen Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (2/1999)
Copyright: © Theo Klauß, 1999

Ethische Fragen zum Umgang mit Verhaltenseigenarten bei Menschen mit geistiger Behinderung

Wenn ein Mensch

fünfundzwanzigmal

mit gleichartigen Bewegungen

mit gleichmäßig verkrampftem Gesichtsausdruck

mit gleichbleibender Geschwindigkeit

denselben Weg entlangrennt

und dann unter Grimassenschneiden

erschöpft zusammenbricht,

nennen wir, die Fachleute, das eine Stereotypie.

Andere, ebenfalls Fachleute ihrer Profession,

bejubeln ihn als

Weltrekordler im Zehntausendmeterlauf.

Verhaltenseigenarten bei Menschen mit geistiger Behinderung - ein besonderes Problem?

Inzwischen ist die Annahme weit verbreitet, daß bei Menschen mit geistiger Behinderung eine erhöhte Anfälligkeit für Verhaltensauffälligkeiten und psychische Störungen bestehe. Dabei dient in der Regel das "Vulnerabilitätskonzept" als Erklärung. Es wird davon ausgegangen, daß Menschen mit geistiger Behinderung mit mehr und erhöhten psychosozialen Belastungen konfrontiert sind. Besondere Belastungen werden vor allem vermutet bei der Bewältigung spezifischer Anforderungen.

Besondere Belastungen von Menschen mit geistiger Behinderung:

  • alltägliche Anforderungen (z.B. Mobilität)

  • normale Lernschritte und kritische Entwicklungsphasen (z.B. Aufbau primärer sozialer Beziehungen, Ablösung etc.)

  • zusätzliche, oft chronische Mehrbelastungen (z.B. Pflegebedürftigkeit)

  • einschneidende Lebensereignisse (z.B. mehrfache klinische Behandlungen, Heimaufnahme) (nach Bradl 1994)

Damit wird begründet, daß eine besondere Beschäftigung mit der Frage notwendig ist, welche professionelle Hilfen den betroffenen Menschen ermöglicht werden sollten. Es wird diskutiert, inwiefern diese Bestandteil der Pädagogik sein können oder eine spezielle medizinische bzw. psychotherapeutische Profession erfordern (Gaedt/Jäkel/Kischkel 1989, Hennicke/Rotthaus 1993; vgl. Klauß 1996). Kaum beachtet wird bislang in dieser Diskussion, daß sich bei der Frage eines effektiven und adäquaten Umgangs mit den betroffenen Menschen auch ethische Fragen stellen. Sowohl das praktische Handeln als auch die dabei genutzten Erklärungshypothesen und Handlungskonzepte erfordern eine Überprüfung im Hinblick darauf, ob sie den Menschen und den von ihnen in ihrer Lebenspraxis ausgebildeten und deshalb mit subjektivem Sinn behafteten Verhaltenseigenarten gerecht werden, oder diese nur unter der Perspektive des damit verbundenen und zu bewältigenden Aufwands sehen.

Weshalb Ethik?

Stellen Sie sich vor, ich lege 100 DM vor Sie hin - und Sie könnten diese gut brauchen. Sie überlegen, wie Sie an das Geld kommen können. Einfach aufstehen und es nehmen, vielleicht mich ablenken? Vermutlich nicht. Sie würden nachdenken, ob Sie tun sollten, was Sie tun könnten, und was in Ihrem Interesse läge - und werden es liegenlassen.

Dies soll als erste Begründung ausreichen, weshalb es nicht genügt, beim Umgang mit besonderen Verhaltensweisen nur danach zu fragen, wie wir möglichst effektiv und erfolgreich und am einfachsten Probleme lösen können, sondern auch, was wir von dem, was prinzipiell möglich und effektiv wäre, auch tun dürfen und sollen. Neben die funktionale Frage nach dem effektivsten Weg stellen wir die ethische Frage, was gemessen an einem ethischen Maßstab richtig ist. Menschliches Zusammenleben ist ohne diese Verkoppelung nicht möglich. Ganz allgemein bedeutet Ethik, daß neben die Frage, was für mich selbst am einfachsten und effektivsten ist und meinem (kurzfristigen, aktuellen) Interesse am ehesten entspricht, die Frage tritt, was dies für andere Menschen und ihre Bedürfnisse und Interessen bedeutet, ob diese nun gleichzeitig oder erst - etwa bei der Frage verantwortlichen Umgangs mit der Umwelt - in der Zukunft leben. Am überzeugendsten drückt dies die wohl bekannteste ethische Formulierung unseres Kulturkreises aus. "Du sollst Gott lieben und deinen Nächsten wie dich selbst. Das umfaßt alle Gebote." Wir brauchen übergeordnete Maßstäbe, die jenseits aktueller Individualmaßstäbe gelten und nicht immer neu begründet werden müssen, und für das praktische Handeln gilt es, eine Balance zwischen Eigeninteresse und Bedarf des Mitmenschen zu finden. Dabei wird die Eigenliebe, also das Beachten des eigenen Bedarfs selbstverständlich vorausgesetzt, dieser aber in Gleichgewicht mit dem gebracht, was andere brauchen und möchten. Daß Sie einen vor Ihnen liegenden Geldschein nicht einfach an sich nehmen, läßt sich nur ethisch begründen, gleiches gilt auch für die Frage eines adäquaten pädagogischen Umgangs mit Menschen, die wir verhaltensauffällig nennen.

Es liegt nahe, auf besondere Verhaltensweisen mit Gewalt und Zwang zu reagieren: Der Unterschied zwischen Aufwands- und Bedarfsorientierung

Übertragen wir das Beispiel mit den 100 DM auf eine Situation, in der ein Mensch mit besonderen Beeinträchtigungen andere oder sich selbst schlägt, kratzt und beißt. Welche Reaktion wäre hier effektiv und optimal aus der alleinigen Perspektive des Eigeninteresses derer, die mit ihm zusammen sind? Hier liegt Gewalt nahe. Argumente für diese These sind nicht nur der "gesunde Volkszorn" oder Mordserien aus vermeintlichem Mitleid in der Geriatrie. Kaum ein Verhalten führt so zu Zwang und Gewalt, wie wenn jemand massiv selbst schlägt, kratzt, beißt oder andere bedroht und verletzt. Der Impuls, selbst zuzuschlagen ist Realität, gerechtfertigt möglicherweise durch die Idee: Er soll merken, wie weh das tut, vielleicht hört er dann auf. Wir haben inzwischen bei selbstverletzendem Verhalten die leinene Jacke durch eine chemische ersetzt, auch chirurgische Eingriffe kommen immer mal wieder in Mode, ebenso bestimmte pädagogisch-therapeutische Vorgehensweisen. Besonders Menschen mit Autismus sind gefährdet, viele Theorien legitimieren hier Zwangsmaßnahmen mit der These, autistische Eigenarten basierten auf hirnorganischen Funktionsstörungen und erforderten deshalb eine starke äußere Dominanz. Wir kommen also durchaus auf die Idee, bei einem Verhalten, das die Gemeinschaft stört und manchmal extrem belastet, zu Gewaltmitteln zu greifen, obwohl uns dabei sehr unwohl ist.

Doch Fixieren, Stillegen, Isolieren sind effektive Methoden, wenn man nur von der Frage ausgeht, wie eine Situation zu bewältigen ist, in der das Zusammenleben massiv gestört wird. Die Zwangsjacke etwa ist preiswert, macht personalsparende Betreuung möglich, ist praktisch wirksam, Umgebung und Person selbst sind geschützt. Solche Maßnahmen ermöglichen eine Bewältigung der Situation, und sie erscheinen oft unerläßlich. Untersucht man beispielsweise Wohngruppen, in denen massive Gewaltanwendung aufgedeckt wird, so haben sich die dort Beschäftigten häufig darüber geeinigt, daß es anders nicht gehe. Anders als mit Zwang könnten sie ihre Arbeit nicht tun und die Situation nicht aushalten- und die BewohnerInnen brauchten das. Ich nenne ein solches Denken in Anlehnung an Haisch (1989) aufwandsorientiert. Betreuerisches Handeln orientiert sich hier nur an der Frage, welcher Aufwand unabdingbar erscheint, einem sozusagen abgezwungen wird. Was ist unerläßlich, um eine aggressive Situation zu bewältigen? Aus diesem Blickwinkel erscheint pure Gegengewalt und Ausgrenzung als Lösung.

Es ist eine ethische Entscheidung, hier eine andere Perspektive einzunehmen, die ich - ebenfalls mit Haisch - bedarfsorientiert nennen möchte. Sie beinhaltet die Fragen, was das Verhalten, mit dem ich hier konfrontiert werde, für den anderen Menschen bedeutet, welcher Bedarf sich darin ausdrückt, und wie ich diesem in meiner eigenen Reaktion gerecht werden kann. Die Konsequenz kann dann nicht Aussonderung und pure Gegengewalt sein, sondern Berücksichtigung der Bedürfnisse und in diesem Verhalten vorhandenen Kompetenzen und Entwicklungschancen und deren Förderung statt ihre Unterdrückung.

Konflikt um Aufwands- und Bedarfsorientierung im interaktionalen, institutionellen und gesellschaftlichen Kontext

Die Entscheidung, aufwands- oder bedarfsorientiert zu denken und zu handeln, betrifft zunächst das Verhalten einzelner Individuen. PädagogInnen und TherapeutInnen stehen täglich vor der Frage, ob sie sich nur so verhalten, daß ihre Arbeit leistbar und bewältigbar ist, was zur Alltagsbewältigung unabdingbar erscheint, oder ob sie die Bedarfsperspektive immer wieder bewußt einnehmen und fragen, was den Kompetenzen und den Entwicklungschancen der von ihnen Betreuten entspricht. Doch auch Institutionen müssen entscheiden, nach welchen Maßstäben sie materielle Bedingungen schaffen und Personal einsetzen und qualifizieren. Letztlich ist auch die staatliche Sozialpolitik angewandte Ethik, weil sie solche Fragen vorentscheidet. Wenn beispielsweise die Pflegeversicherung nur pflegerische Leistungen vorsieht, die aus einer engen medizinischen Sicht unabdingbar erscheinen, so resultiert das aus einer solchen Sichtweise: Daß Menschen etwas zu essen und zur Körper- und Krankenpflege brauchen, scheint unabdingbar, aber die Förderung kultureller und sozialer Interessen, von Bewegung, Betätigung und Kreativität etc. scheint verzichtbar. Aufwandsorientiertes Denken bedeutet immer eine Reduzierung des Menschen auf Teilaspekte des Menschseins, eine Beschneidung der Vielfalt menschlicher Bedürfnisse.

Kurz- und langfristige ethische Fragen beim Umgang mit Verhaltenseigenarten

Zwei Grundaspekte lassen sich bezüglich des Umgangs mit aggressivem Verhalten unterscheiden: Einerseits die Frage des aktuellen Eingreifens, der in einer Situation notwendigen Reaktion auf die Gefährdung von Personen und auch materieller Werte durch selbst- oder fremdschädigendes Verhalten. Hier läßt sich aufwandsorientiertes Denken, bei dem es vor allem darum geht, jemanden aggressionsunfähig ("kampfunfähig") zu machen, von einem bedarfsorientierten unterscheiden, das auch bei der aktuellen Intervention den im Verhalten deutlich werdenden Bedarf berücksichtigt, dazu gehört auch der nach der Achtung von Menschenwürde.

Auf der anderen Seite stellen sich ethische Fragen, wenn wir Konzepte für den pädagogischen und fördernden Umgang mit den Menschen suchen, die ein solches Verhalten zeigen. Welches Bild vom Menschen beinhalten die Theorien, die wir hier nutzen? Helfen sie, die Betroffenen als normale Menschen zu verstehen, oder sondern sie diese als nicht verstehbare, andersartige Wesen aus? Helfen sie zu einer Intervention, die nicht nur Gewalt unterdrückt, sondern darin enthaltene Bedürfnisse und Kompetenzen wahrnehmen hilft und Entwicklungschancen entdecken läßt? Sind die Theorien und Konzepte also nur aus der Perspektive des Behandelnden, des durch ein Verhalten akut Gestörten formuliert, der ein Rezept dagegen braucht, oder beziehen sie - und das ist der Kern ethischen Denkens - auch die Perspektive des anderen ein? Wie wird in der Sonderpädagogik mit diesem beiden ethischen Fragestellungen umgegangen? Dazu möchte ich einige Gedanken anbieten.

Reaktionen auf Verhaltenseigenarten in der aktuellen Situation

Wenn Menschen Menschen bedrohen, gefährden oder verletzen, ist eine Reaktion notwendig, die Alternative wäre gleichgültiges Wegsehen. Soll dies nicht nur aufwandsorientiert und reaktiv erfolgen, so erfordert es Qualifikation, die dazu befähigt, schützende Maßnahmen so zu gestalten, daß Menschenwürde gewahrt und Entwicklungschancen erhalten bleiben. Bei selbstverletzendem Verhalten darf beispielsweise durch schützende Maßnahmen die Möglichkeit eigener, selbstbestimmter Aktivität nie völlig eingeschränkt, muß die Möglichkeit zum Erlernen neuer, alternativer Verhaltensweisen ermöglicht werden. Konkret darf etwa die Beweglichkeit der Arme und Hände höchstens gebremst, aber nie ganz genommen werden (vgl. Klauß 1987, 1995). Gleiches gilt beim Einsatz von Medikamenten. Ich sehe übrigens aus ethischer Perspektive keinen prinzipiellen Unterschied zwischen mechanischen, personalen und chemischen Mitteln, Menschen an aggressivem Verhalten zu hindern. Wird jemand festgebunden oder eingesperrt, festgehalten oder chemisch am Handeln gehindert, so ist das ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte. Es schränkt die Möglichkeit zu selbstbestimmtem Verhalten ebenso ein wie die Gelegenheit zum Lernen, zur Weiterentwicklung und zum Erwerb alternativer und von der Gemeinschaft akzeptierter Verhaltensformen. Es ist anzuerkennen, daß es Situationen gibt, in denen eine der Formen notwendig ist, und es ist im Einzelfall zu prüfen, welche Form die Menschenwürde am geringsten einschränkt und am ehesten Entwicklungschancen offenhält.

Wenn Menschen andere bedrohen, insbesondere auch die betreuenden Personen, so sind beide Seiten vor unnötiger und entwürdigender Gewaltanwendung zu schützen. Betreuungspersonen können inzwischen in Weiterbildungskursen lernen, sich vor Angriffen zu schützen, ohne dabei selbst unnötige Gewalt anzuwenden. Durch bestimmte - z.B. von Jiu Jitsu abgeleitete - Techniken schützen sie sich selbst vor Überreaktionen, etwa vor dem "Zusammenschlagen" oder stundenlangem Einsperren von Menschen mit aggressivem Verhalten. Sie lernen, diese durch gekonntes Zugreifen in eine Haltung zu bringen, in der nicht nur verletzende Aggressionen verhindert, sondern Kontakt hergestellt und Kommunikation ermöglicht werden. Als Prinzipien werden hier vermittelt: Der betreute Mensch ist kein Feind, das Verhalten ist zu bekämpfen, nicht die Person.

Verstehen als Grundlage bedarfsorientierten Umgangs mit Verhaltenseigenarten

Angesichts unserer eigenen Probleme beim Verstehen von Verhaltenseigenarten liegt es nahe, sich auf situatives Reagieren zu beschränken. Doch bei einem solchen Verhalten nur aus dem spontanen und momentanen Gefühl heraus bleibt ein berechtigtes Unbehagen. Wir müssen zumindest damit rechnen, daß wir intuitiv die Situation zunächst vor allem am Maßstab unseres eigenen Interesses messen, unseres Erschreckens, unserer Hilflosigkeit, unseres Drucks, die Lage in den Griff zu bekommen. Wenn wir jedoch ethische Maßstäbe anlegen und nicht vor allem aus unserem Interesse heraus handeln, sondern den Bedarf der Betroffenen in den Vordergrund stellen wollen, benötigen wir eine reflektierende Distanz. Wir benötigen Modelle und Theorien, die es uns ermöglichen, die Bedingungen von Verhaltenseigenarten zu verstehen und daraus auch konkretes Handeln abzuleiten, das insofern auch prophylaktisch in Bezug auf das für die Gemeinschaft und den betroffenen Menschen selbst problematische Verhalten[1] wirkt.

Allerdings ist nicht nur die Frage wichtig, wie Menschen mit Behinderungen zu verstehen sind, die so handeln. Wir benötigen auch Kenntnisse darüber, wie PädagogInnen und TherapeutInnen dazu kommen können, im Umgang mit ihnen - vor allem wenn sie Verhaltenseigenarten zeigen - selbst zur Gewalt zu greifen. Es ist sehr naheliegend, daß etwa aggressive oder selbstverletzende Äußerungen von Menschen mit Behinderungen teilweise auch aus eigenen Gewalterfahrungen resultieren können, über Modellernen, Prägung, etc. vermittelt, deshalb ist diese Perspektive hier unerläßlich (vlg. Jantzen 1996) . Was kann Personen, die Menschen mit besonderem Hilfebedarf betreuen, zur Gewaltanwendung veranlassen?



[1] Sowohl selbstverletzendes als auch aggressives Verhalten ist selbstschädigend, weil letzteres tendenziell zum Ausschluß aus der Gemeinschaft führt.

Wie kommt es zur Gewalt bei Betreuungspersonen?

Gründe für besondere Verhaltensweisen werden - auch bei Betreuungspersonen - gerne in persönlichen Eigenarten, in Charakter oder Wesen etc. gesucht. Sicher gibt es Menschen, die sich einen Beruf suchen, in dem sie noch Schwächere als sich selbst unter sich sehen und behandeln können. Ich glaube aber, daß andere Aspekte wichtiger sind - zumindest aber eher veränderbar. Der eine betrifft die Art, wie wir pädagogische und soziale Arbeit weithin organisieren, und der andere unsere Konzepte, die sich oft als eine Art Erfolgsrezept beschreiben lassen.

Bedingungen für Gewalt in Arbeitsorganisation und pädagogisch- therapeutischem Selbstverständnis

Wie wird in der Sonderpädagogik mit dem Problem umgegangen, daß Menschen verobjektivierend und gar mit Gewalt behandelt werden? Meist wird moralisch reagiert und damit das Problem ausschließlich zum Problem des betreuenden Individuums gemacht. Die Hauptargumentation heißt: Es liegt alles am falschen "Menschenbild", wird das geändert, ändert sich auch das konkrete Verhalten den Menschen gegenüber. Wie viele andere fordert etwa Eberwein (1995, 468) "eine grundsätzliche Neuorientierung unseres Bewußtseins, unserer Einstellungen und Verhaltensweisen". Entgegen aller Erkenntnisse der empirischen Einstellungsforschung tut man so, als reiche der Glaube. Vielleicht sollte man in der Bibel nachlesen, wie das Gebot der Nächstenliebe dort veranschaulicht wird. Der barmherzige Samariter hatte keineswegs den richtigen Glauben, aber er handelte ethisch, das ist entscheidend.

Andererseits werden sehr pauschalisierend äußere strukturelle Bedingungen für das Vorkommen von Gewalt verantwortlich gemacht. Theunissen (1996) sieht verschiedene "gewaltkonstitutierende Aspekte in Vollzeiteinrichtungen": Institutionelle (hierarchische Einrichtungsstruktur, bürokratische Organisation, ungünstige Arbeitsbedingungen, makrosystemische Interessen - Heimordnungen ebenso wie reibungslose Abläufe zur Kostenersparung) dazu gesellschaftliche sowie personale (z.B. "Angst vor einer möglichen eigenen Behinderung") Aspekte. Hier werden viele Zusammenhänge angesprochen, z.B. die gegenseitige Verflochtenheit von individuellen und äußerlich strukturellen Aspekten, aber wie dieser Zusammenhang zu verstehen wäre, bleibt offen. Ich halte das für eine entscheidende Schwäche vieler sogenannter ökologischer Ansätze, die beim Aufzeigen eines "irgendwie hängt alles mit allem zusammen" stehenbleiben, aber das Wie, die Logik der Interdependenzen nicht aufzuklären suchen. Sie geben damit keinen Ansatzpunkt für konkretes Handeln und lassen HelferInnen ratlos, was wiederum aufwandsorientiertes Handeln nahelegt.

Weiterbringpädagogik braucht Schuldige

Wie lassen sich soziale und institutionelle Bedingungen der Entstehung von Gewalt in der Pädagogik und Betreuung genauer fassen? Üblicherweise ist soziale und pädagogische Arbeit so organisiert, daß ein Rahmen zur Verfügung gestellt wird und die ganze Verantwortung für die Qualität der Arbeit bei den Betreuenden liegt. Diese empfinden dies - zunächst -als Autonomie und Chance zur Selbstverwirklichung in der Arbeit. Doch vor allem MitarbeiterInnen mit hohem Engagement und einer dezidierten Absicht, pädagogische Erfolge zu erzielen, stehen unter der besonderen Gefährdung, Gewalt anzuwenden. Ihr Problem liegt einerseits darin, daß sie ihren beruflichen Sinn über eine "Weiterbringpädagogik" definieren:

Betreute sollen mehr Kompetenzen entwickeln bzw. zeigen, sie sollen glücklicher werden. Andererseits sehen sie nur sich selbst als entscheidenden Faktor für den Erfolg an: Wenn ich nur richtig qualifiziert bin und mich engagiere und die richtige Einstellung mitbringe, dann muß der andere Mensch glücklich(er) werden.

Bei einer solchen Sicht muß jeder Mißerfolg zur Suche von Schuldigen führen, denn eigentlich glaubt man ja, die Aufgabe müsse bei richtiger Einstellung und Motivation bewältigbar sein. Doch hier liegt eine Falle: Manche suchen nun die Schuld bei den Bewohnern und ihren angeblich unabänderlichen Macken. Für sie liegt deshalb Gewalt nahe, weil man Schuldige bestraft. Rät man ihnen nun jedoch nur, sie sollten die Schuld doch auch bei sich selbst suchen, so ändert das am prinzipiellen Problem nichts. Sie beginnen dann vielleicht, sich selbst zu bestrafen, zu zermartern, etc.. Eine Quelle des burn out ist gelegt, das ja bekanntermaßen wiederum zu Zynismus und Gewalt führen kann. Die Lösung hier müßte heißen, diesen Zirkel zu durchbrechen und sich auf fachlich begründete Prioritätensetzungen, klare Aufgabenstellungen und das tatsächlich Leistbare zu besinnen und zu verständigen.

Der negative Effekt wird allerdings noch verstärkt, wenn strukturelle Bedingungen verschlechtert werden, wenn also plötzlich eine Person mit zehn Individuen zurechtkommen muß, wo vorher zwei oder drei waren. Sie wird verstärkt nach Rezepten suchen, wie sie über den Alltag kommt. Angesichts zehn verschiedener Lebensstile und Bedürfniskonstellationen wird sie auf die Idee kommen, sie müsse sich vor allem gegen diese Menschen durchsetzen, sie zur Einhaltung von Regeln und Routinen veranlassen, die es ihr ermöglichen, selbst zu überleben.

Vermeintliche Erfolgsrezepte fördern Gewaltanwendung

Erfolgsrezepte sind in der Pädagogik sehr beliebt und viele Therapien stellen sich im Psychomarkt als immer wirksame Allheilmittel dar, das erhöht - so hofft man wohl - ihre Akzeptanz bei den KundInnen. Aus den bisherigen Überlegungen wird deutlich, daß wir vor allem dann nach probaten Allheilmitteln suchen, wenn wir nur auf uns, auf die einzelne Person und ihr Engagement setzen. Dem Anspruch, anderen Menschen gerecht zu werden, kann ich aus dieser Sicht heraus leichter entsprechen, wenn ich einen Aspekt des Menschseins zum vorrangig wichtigen erkläre und dann (nur) diesen verfolge. Allerdings reduziere ich damit den Menschen auf einen Aspekt.

Ich möchte diesen Gedanken anhand einiger weniger Beispiele etwas ausführen. Das Erfolgsrezept der Geistigbehindertenpädagogik lautete lange Zeit: Wir müssen Menschen Fertigkeiten der Selbstversorgung beibringen, das ist entscheidend. Dann können sie teilhaben, lernen, arbeiten, etc.. Eine Flut von Lernprogrammen entstand. Für viele war das so Gelernte wichtig, aber es wurde auch viel gedrillt, erpreßt und gezwungen, bis man endlich merkte, daß beispielsweise Selbstbestimmung etwas Anderes ist als Selbständigkeit. Doch wie reagierte man? Man tat so, als sei nur noch Selbstbestimmung wichtig, das mühsame Einüben von Fertigkeiten aber nicht mehr, eine neue Vereinseitigung fand statt. Thimm (1998) hat vor kurzem darauf hingewiesen, welche Risiken darin liegen, Menschsein auf den Kampf ums goldene Ego zu reduzieren, und Jantzen (1996) hebt hervor, wie menschenunwürdig es sein kann, ohne Rücksicht auf konkrete Lebensbedingungen zu deinstitutionalisieren und Menschen in der Meinung sich selbst zu überlassen, wenn sie nur selbst bestimmen könnten, werde man ihnen gerecht.

Ein vieldiskutiertes therapeutisches Erfolgsrezept ist das Festhalten, bei uns vor allem von Prekop (1991) propagiert. Es basiert auf der Grundannahme, daß bei allen möglichen problematischen Verhaltensweisen eine gestörte Beziehung zur Mutter zugrunde liege, die nun geheilt werden soll. Daß dies mit Gewalt geschieht, liegt in der Logik der Sache: Man glaubt, den eigentlichen Kern des Problems erkannt zu haben, und nur um diesen geht es nun in der Behandlung. Eine Kritik des Konzepts, das nur an der Nutzung von Gewalt ansetzt, greift deshalb zu kurz, denn diese ist nur Symptom eines Denkens, das davon ausgeht, man habe ein Erfolgsrezept gefunden, dieses muß eben nur durchgesetzt werden.

Schließlich scheint es Mode geworden zu sein, in der Förderung der Kommunikation ein Allheilmittel zu sehen. Im Glauben, das entscheidende Element menschlicher Existenz gefunden zu haben, wird nicht mehr musiziert, kreativ gestaltet oder gepflegt, sondern gefragt, wie dies alles zur Förderung der Kommunikation instrumentalisiert werden kann. Die vielen kreativen Ideen der Basalen Stimulation sollen ebenfalls nur noch etwas wert sein, wenn sie nicht nur zu Aktivität anregen, unterhaltsam und interessant sind, sondern der Kommunikation dienen. Unter etwas fragwürdiger Berufung auf Watzlawicks Annahme, wir könnten nicht nicht kommunizieren, kommen Aussagen wie "‚Alles was wir sind, sind wir in Kommunikation' (Karl Jaspers)" (Fröhlich/Kölsch 1998) zustande, bei denen man fragen möchte, ob wir nicht doch auch etwas zu essen brauchen.

Konsequenzen der Verabsolutierung eines Aspektes des Menschseins können Vernachlässigung notwendiger Förderung und Gewalt sein. Eine meiner Studentinnen (Göhr 1998) versuchte einem Mädchen, das sich selbst verletzte, die Technik der Gestützten Kommunikation (Facilitated Communication - FC) beizubringen. Sie beschreibt das Kind folgendermaßen: "Sie beklopft, betastet und leckt auffallend oft Gegenstände, teilweise auch Menschen, macht gleichförmig wiederkehrende Bewegungen mit den Händen, schüttelt eine Holzrassel immer wieder vor ihren Augen. Oft ist das ihre einzige Tätigkeit während des Unterrichts. Es kommt aber auch häufig vor, daß sie während langer Perioden vor sich hin stiert. Andererseits kommen Zornausbrüche vor, deren Ursache die Pädagogen oft nicht erkennen können, so wird sie unerwartet und scheinbar unbegründet aggressiv und schlägt Personen oder kratzt sie. Sie hat auch die Neigung, sich selbst zu verletzen, indem sie die Fingerknöchel der rechten Hand auf die rechte Stirnseite, kurz über den Augenbrauen, klopft". Die Studentin versuchte, ihr das Benutzen von Ja-Nein-Karten beizubringen, auf die sie zeigen und damit zum Ausdruck bringen sollte, was sie gerne haben möchte. Das Mädchen reagierte mit verstärkten Selbstverletzungen. Die Studentin beendete daraufhin diese Kommunikationsanbahnung, obwohl ihr "einige FC-Kenner erklärten, daß dieses zunächst verstärkt auftretende selbstverletzende Verhalten bei der Anbahnung normal sei". Auch wenn zuzugestehen ist, daß es solche Situationen gibt, in denen um eines pädagogischen Zieles willen eine Zunahme von Verhaltenseigenarten in Kauf genommen werden muß, halte ich das für ungerechtfertigte Gewalt. Dieses Mädchen hätte vermutlich viel mehr eine Förderung gebraucht, die bei ihr überhaupt erst eine Vorliebe für bestimmte Dinge und Tätigkeiten hätte entstehen lassen können, bevor ihr Wahlen abverlangt werden. Doch auf dem Hintergrund eines "Erfolgsrezeptdenkens" wird diese Fördernotwendigkeit gar nicht wahrgenommen und damit vorenthalten.

Ethische Probleme beim Denken in Erfolgsrezepten

Zusammenfassend stellen sich mehrere ethische Probleme bei der verbreiteten Nutzung von Erfolgsrezepten:

  • Sie orientieren sich nur am Interesse des Helfenden. "Wir machen es uns einfacher." Wir reduzieren die komplexe Wirklichkeit des Menschen und erklären sein Verhalten mit einem einfachen Muster. Und wir brauchen nur eine Methode, um mit ihm umzugehen, mehr müssen wir nicht lernen.

  • Wir reduzieren den Menschen auf einen Teilaspekt menschlicher Existenz. An die Stelle der Vielfalt menschlicher Existenz setzen wir einen vermeintlich "wirklich wichtigen" Aspekt - dieser kann nahezu beliebig wechseln. Aber der Mensch ist eben nicht nur ein Organismus, nicht nur ein kommunizierendes Wesen, etc..

  • Wir laufen Gefahr, die "immer richtige" Methode mit Gewalt durchzusetzen und Schuldige zu bestrafen. Bleibt der Erfolg aus, obwohl die Methode richtig ist, liegt die gewaltsame Durchsetzung nahe, anschließend die Suche nach Schuldigen, die den Erfolg verhindert haben, und ihre Bestrafung.

Mögliche Bedingungen von Verhaltenseigenarten bei Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf

Doch, wollen wir den Menschen nicht reduzieren und ihm Gewalt antun, kommen wir nicht umhin, ihn in seiner Vielfalt zu verstehen und an die Stelle von Erfolgsrezepten und reduzierendem Menschenbild eine bedarfsorientierte Vorgehensweise zu setzen, auch wenn diese mühsamer, aufwendiger und weniger begeisternd ist. Am Beispiel von aggressiven wie auch selbstverletztenden Verhaltensweisen soll verdeutlicht werden, daß Verhaltenseigenarten in der Regel nicht nur eine, sondern vielfältige Bedingungen haben können, mit denen wir uns befassen müssen. Zur Verdeutlichung nutze ich auch hier ein Modell von Haisch (1988), der aufzeigt, daß sich alle Menschen darin gleich sind, daß sie gleichzeitig in verschiedenen Lebensformen leben, die sich allerdings nacheinander schwerpunktmäßig entwickeln, aber alle lebenslang gleich "berechtigt" sind, also nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. In einer groben Gliederung unterscheidet er organismisches Leben, unterhaltsame Lebensformen im Bereich der Selbstbewegung und der Betätigung, Gewohnheiten und Fertigkeiten im Umgang mit der materiellen und personellen Umwelt, Kreativität und Gestaltung eines eigenen Stils, sowie Ausdruck, Mitteilung, Reflexion und Kommunikation.

Organismische Ebene: Panik, Schmerz, Schlafmangel, Jucken

Bedingungen im Bereich der organismisch bedingten Bedürfnisse wie Essen, Schlaf, Atmung, Freiheit von Schmerz etc. können zu Aggressionen nach außen und gegen sich führen. Halten Sie jemandem den Mund zu, so wird er um sich schlagen. Das bedarf keiner weiteren Erklärung, daraus müssen aber Schlüsse gezogen werden, wollen wir dem Menschen gerecht werden. Die Pflege des Körpers darf nicht in einer falschen Dichotomie hie Pädagogik hie Medizin vernachlässigt werden.

Mangelnde Bildung der Selbstbewegung und effektgeleiteten Betätigung

Menschen werden verrückt, wenn sie sich nicht bewegen und effektgeleitet betätigen können, wenn sie sich und ihre Umwelt nicht spüren. Erhalten sie hier keine Bildung, so bleiben ihnen nur zufällig selbst gefundene und oft sehr einförmige Formen der Unterhaltung, wir empfinden diese Art und Weise dann als verhaltensgestört. Verwüstungen von Wohnsilos durch Jugendliche sind so ebenso zu verstehen wie Effektstereotypien oder selbstverletztende Verhaltensweisen und Sucht. Es liegt nahe, einfach zu nehmen und zu tun, was gefällt und fasziniert, wenn die soziale Welt nicht wichtig geworden ist. Statt mit Gegenzwang zu reagieren muß der Eigenwert dieser Lebensformen anerkannt und darüber auch die soziale Welt interessant werden.

Durchsetzungsformen

Wenn Menschen erkannt haben, daß sie von anderen abhängig sind und Einfluß nehmen können, aber zugleich die Erfahrung machen, daß es nicht ausreicht, die eigenen Bedürfnisse nur zu kommunizieren, kann dies auch zu aggressivem Verhalten führen. Es ist üblich und normal, daß Menschen unter bestimmten Umständen zu Mitteln greifen, die ihren Interessen Nachdruck verleihen. Wir tun dies dann, wenn wir nicht erwarten, daß eine normale Mitteilung von Bedürfnissen nicht ausreicht. Einfaches Beispiel: Wir wollen in einer vollbesetzten Straßenbahn einen Platz. Die schlichte und noch so deutlich vorgetragene Bitte darum wird nicht ausreichen, also wenden wir Druckmittel an. Diese können aggressiv-demonstrativ sein (der Platzinhaber soll um unseren Wunsch nicht herumkommen können), appellativ (Demonstration von Schwäche, Hilflosigkeit, Krankheiten, Verletzungen, etc.) oder submissiv (Angebot einer eigenen Leistung für den Anderen, z.B. "Ich biete Ihnen die Chance zu einer guten Tat"). Es hängt von Erfahrungen und lebensgeschichtlicher Prägung ab, welche Formen wir bevorzugen und wie variabel wir diese Formen nutzen, gemeinsam ist jedoch, daß "gute Gründe" für dieses Verhalten vorliegen. Die drei wichtigsten heißen: Bewußtsein des Abhängigseins, Erfahrung der Beeinflußbarkeit anderer und Überzeugung, daß "normale" Kommunikation nicht geht bzw. nicht ausreicht. Dann liegt es nahe, Nachdruck zu verleihen. Dann wenden wir alle - und manche Menschen in ihrer Situation eben besonders häufig - Durchsetzungsformen an. Eine davon ist die demonstrative Aggression.

Der Grund dafür kann natürlich auch ein Mangel an kommunikativen Mitteln sein, in diesem Falle hilft möglicherweise Unterstützte Kommunikation, um aggressives Verhalten überflüssig zu machen. Es kann aber auch sein, daß niemand darauf hört, niemand Zeit hat, Selbstbestimmung völlig ignoriert wird, weil z.B. zu wenig Personal da ist.

Formen, den individuellen Selbstwert zu erhalten (jenseits praktischer Zwecke)

Nicht immer sind solche Verhaltensformen aber vom praktischen Zweck bestimmt, etwas zu erreichen und mit den eigenen Bedürfnissen zur Geltung zu kommen. Manche Menschen haben sich davon verabschiedet, sie sind nur noch damit beschäftigt, ihren Selbstwert zu erhalten. Auch dazu eignet sich aggressives Verhalten. Zuschlagen, damit sich andere fürchten, das vermittelt das Wissen des "Wenigstens fürchten sie mich...". Praktische Erfolge habe ich nicht, aber meinen Selbstwert kann ich erhalten, wenn auch um den Preis eines Realitätsverlustes oder möglichen Ausschlusses aus der Gemeinschaft.

Fazit: Aspekte ethischer Verantwortlichkeit

Ethisches Handeln ist verantwortliches Handeln. Bei Menschen, die in ihren Möglichkeiten, für sich zu sorgen, zu sprechen, zu kämpfen eingeschränkt sind, müssen andere einen Teil ihrer Verantwortlichkeit übernehmen. Doch wofür sind wir verantwortlich, wenn wir an Personen denken, die andere oder sich selbst gefährden? Zunächst dafür, daß in akuten Situationen Methoden bekannt sind und angewandt werden, die ein Höchstmaß an Menschenwürde, Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten offenhalten oder gar eröffnen. Das erfordert Qualifikation. Daneben sind wir verantwortlich, alle Verhältnisse daraufhin zu überprüfen, ob sie gefährdende Verhaltenseigenarten fördern oder reduzieren helfen, bei Betreuten ebenso wie bei BetreuerInnen. Das erfordert neben persönlichen ethischen Einstellungen Qualifizierung und Wissen über mögliche Bedingungen. Wir sind mitverantwortlich für schädigendes Verhalten, wenn wir

  • die organismische Seite menschlichen Lebens vernachlässigen, sie als "nur Pflege" diskreditieren. Menschen, die immer Schmerzen haben, unter massivem Juckreiz leiden, die nachts nicht schlafen können, schlagen in Panik, Wut, Verzweiflung um sich oder sich selbst. Wir müssen fragen, ob wir genug geforscht haben, ob wir die richtigen Cremes benutzen und uns genug um Interdisziplinarität kümmern.

  • die unterhaltsamen Formen des Lebens vernachlässigen, und beispielsweise Förderung der Bewegung und der Betätigung, Materialangebote bis hin zu kulturellen Veranstaltungen vorenthalten, weil wir anderes wie z.B. medizinische Pflege, Selbstversorgung oder Kommunikation für alleine wichtig halten - und dann restriktiv auf Sachbeschädigungen und Selbstverletzungen reagieren, die als selbst gefundene Unterhaltungsformen übrigbleiben.

  • Möglichkeiten der Mitteilung eigener Wünsche und Bedürfnisse nicht fördern und nicht dafür sorgen, daß diese gehört und beantwortet werden, so daß Menschen in ihrer Abhängigkeit nichts Anderes übrigbleibt, als durch demonstratives oder selbstverletztendes Verhalten, durch Erpressung andere zu zwingen, sie zu beachten und mit ihren Eigenarten und Vorlieben zur Geltung kommen zu lassen.

  • uns zu wenig darum bemühen, Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung eines realistischen und positiven, aber nicht illusionären Selbstbildes zu unterstützen, indem wir sie abwerten oder indem wir ihnen wohlwollend Vorstellungen vermitteln, die an der Realität zerbrechen müssen. Wir sind dann mitverantwortlich dafür, daß sie durch Gewalt- und Racheakte ihren Selbstwert zu stützen versuchen und wenigstens demonstrieren wollen, daß man sie nicht ohne Strafe gering achten darf.

  • Wir sind auch mit verantwortlich, wenn wir zulassen und fördern, daß PädagogInnen und TherapeutInnen sich einer maßlosen Anforderung aussetzen oder ausgesetzt sehen und überzeugt sind, alles komme nur auf sie an und es gebe Erfolgsrezepte, deren Anwendung unbedingt zum Glück der damit Betreuten führen müsse. Wir treiben sie damit in den burn out und bringen sie auf die Idee, die vermeintlichen Allheilmittel dort, wo sie keinen Erfolg zeigen, erst Recht mit Nachdruck einzusetzen, weil sie doch helfen müssen - mit Gewalt.

  • Schließlich sind wir auch verantwortlich, uns für die Änderung struktureller und gesellschaftlicher Bedingungen einzusetzen, die alle diese gewaltfördernden Prozesse begünstigen.

Literatur

Bradl, C.: Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten - ein Schlüsselproblem. In: Geistige Behinderung 2, 1994, 117-130

Eberwein, H.: Zur Kritik des sonderpädagogischen Paradigmas und des Behinderungsbegriffs. In: Zeischrift für Heilpädagogik 10, 1995, 468-476

Fröhlich, A./Kölsch, S.: "Alles was wir sind, sind wir in Kommunikation" (Karl Jaspers). In: Geistige Behinderung 1, 1998, 22-36

Gaedt, C./Jäkel, D./Kischkel, W.: Psychotherapie bei geistig Behinderten. In: Geistige Behinderung 1, 1989, 4-14

Göhr, S.: Facilitated Communication. Gestützte Kommunikation an der Schule für Geistigbehinderte. Wissenschaftliche Hausarbeit Pädagogische Hochschule Heidelberg, 1998, unveröff.

Haisch, W.: Fachlich-Professionelle Kriterien der Personalbemessung in der Behindertenbetreuung. In: Neuerkeröder Anstalten (Hrsg.): Personalbemessung in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe. Sickte 1989, 51-82

Haisch, W.: Kognition dargestellt an der Entwicklung der sensomotorischen Intelligenz. In: Schermer, F.J. (Hrsg.): Einführung in Grundlagen der Psychologie. Würzburg 1988, 13-71

Hennicke, K./Rotthaus, W. (Hrsg.): Psychotherapie und Geistige Behinderung. Dortmund 1993

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Der Autor

Prof. Dr. Theo Klauß

Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fach Geistigbehindertenpädagogik. Zuvor 20 Jahre in verschiedenen Arbeitsbereichen des Schwarzacher Hofes der Johannes-Anstalten Mosbach tätig.

Am Hang 18

D-74937 Spechbach

Quelle:

Theo Klauß: Ethische Fragen zum Umgang mit Verhaltenseigenarten bei Menschen mit geistiger Behinderung

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 2/99; Reha Druck Graz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 30.11.2010

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