Entspricht das Feststellungsverfahren zum "Sonderpädagogischen Förderbedarf" den Erwartungen?

Themenbereiche: Schule
Textsorte: Zeitschrift
Releaseinfo: erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 1/99. Thema: Schule ohne Grenzen Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft (1/1999)
Copyright: © Gottfried Wetzel, Rita Ansperger 1999

Entspricht das Feststellungsverfahren zum "Sonderpädagogischen Förderbedarf" den Erwartungen?

Durch die Zuschreibung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) wird vermittelt, daß es diagnostisch möglich sei, Kinder klar in zwei Gruppen einzuteilen, nämlich in Kinder mit und ohne Behinderungen, mit und ohne SPF. Im Rahmen des Feststellungsverfahrens sollte nicht mehr die Frage nach der Aussonderung von SchülerInnen im Vordergrund stehen, sondern die individuelle Förderung aller Kinder im Rahmen des Regelschulwesens. Es ist erforderlich, Rahmenbedingungen für die Gutachtertätigkeit zu schaffen, die eine integrative förderdiagnostische Vorgehensweise ermöglichen.

Infolge der Wahlmöglichkeit der Eltern werden in Österreich bereits fast die Hälfte der GrundschülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf (= SPF) integrativ beschult. Die Anforderungen an eine Feststellung des SPF haben sich seit der Einführung der Integration in die österreichischen Schulgesetze im Jahre 1993 und 1997 gegenüber den Zeiten der ausschließlichen Sonderschulzuweisung massiv verändert. Während bei einer Sonderschulaufnahme der Klassenlehrer nach einer fünfmonatigen Probephase die Sonderschulbedürftigkeit im Rahmen eines Gutachtens empfahl, übernehmen diese - im Rahmen des Feststellungsverfahrens zum SPF gesetzlich festgelegte - Gutachtertätigkeit derzeit mobile Gutachter[1]. Vor einer Feststellung des SPF ist laut Gesetz zu prüfen, ob den individuellen Bedürfnissen des Kindes nicht durch Ausschöpfung aller pädagogischer Maßnahmen (Differenzierung und Individualisierung im Unterricht, Beachtung der Lernvoraussetzungen, prozeßorientierte Unterrichtsbeobachtung, Beratung....) seitens des allgemeinen Schulwesens Rechnung getragen werden kann.

Die sonderpädagogischen Gutachten im Rahmen des Feststellungsverfahrens sind in nahezu allen europäischen Ländern (mit-)entscheidend, ob zusätzliche Stunden für sonderpädagogische Maßnahmen für SchülerInnen mit SPF genehmigt werden bzw. ob sie in integrativer Form oder an einer Sonderschule unterrichtet werden. Im Rahmen des Verfahrens sollen auch die Bedingungen für eine Integration und deren Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, um für die Eltern eine realistische Wahlmöglichkeit bezüglich der Beschulung ihres Kindes zu gewährleisten.



[1] Gutachter = LeiterInnen von Sonderpädagogischen Zentren oder ein von diesen beauftragter Sonderschullehrer

Sonderpädagogische Diagnostik im Wandel - Was ist im Integrationszeitalter gefordert?

Die Feststellung des SPF setzt eine sorgfältige diagnostische Analyse voraus. Die in der Sonderpädagogik gängige Diagnostik wurde und wird von vielen Seiten kritisiert. Die größte Skepsis entstand vor allem in jenen Bereichen der "herkömmlichen Diagnostik", die sich mit Überweisungs- und Abklärungsverfahren beschäftigten, also mit der Feststellung einer Lernbehinderung, geistigen Behinderung, Verhaltensstörung, Sonderschulbedürftigkeit u. ä. In Abkehr zur Auslese- und Selektionsdiagnostik handelt es sich bei der sogenannten "Förderdiagnostik" um eine Form der Diagnostik, die nicht nur die Messung weitgehend unveränderbarer Persönlichkeitsmerkmale zum Ziel hat, sondern vor allem Verhalten und Lernen im sozialen und situativen Kontext zu erfassen versucht, um daraus individuelle Fördermaßnahmen abzuleiten. Im Gegensatz zur herkömmlichen normorientierten Diagnostik, die die Unterschiede zwischen den Menschen hervorhebt (interindividuelle Unterschiede) und so zur Intensivierung der zwischenmenschlichen Konkurrenz beiträgt, versucht die Förderdiagnostik zu erheben, was ein Kind kann und welche individuellen Fördermaßnahmen es für seine weitere Entwicklung benötigt. Diagnostische Methoden sollen also nicht mehr dazu verwendet werden, SchülerInnen auszusondern, sondern sie sollen helfen, Lern- und Verhaltensstörungen durch spezifische Fördermaßnahmen zu vermindern bzw. zu überwinden. Ziel ist nicht mehr die Feststellung eines defizitären Bildes des Kindes im Sinne einer medizinischen Diagnose oder der Vergleich mit fiktiven oder realen Vergleichsgruppen, sondern das Erkennen der Zusammenhänge und Wechselwirkungen, das Erfassen der Hintergründe und Prozesse. Im Mittelpunkt steht die Bewertung der individuellen Veränderungen unter dem Einfluß einer individuell angepaßten Intervention.

Sonderpädagogische Diagnostik als Förderdiagnostik stellt also keine isolierte Maßnahme mehr dar, sondern wird mit Didaktik und Therapie eng in Verbindung gebracht. Innerhalb der Förderdiagnostik stehen nicht nur der Leistungsstand und die Persönlichkeitsmerkmale eines Schülers im Vordergrund, es werden auch das schulische und familiäre Umfeld in die diagnostische Tätigkeit mit einbezogen.

Gutachtenerstellung und Förderdiagnostik - ein Widerspruch ?

Der SPF wird im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach § 8 SchPflG erhoben und durch den Bezirksschulrat (=BSR) festgestellt. Der BSR hat ein sonderpädagogisches Gutachten einzuholen aus dem hervorgeht, ob ein SPF vorliegt oder ob die vorhandenen pädagogischen Möglichkeiten seitens der Regelschule als Fördermaßnahmen ausreichen. Die Kritik an der herkömmlichen defektorientierten Auslese- und Einweisungsdiagnostik darf nicht dazu führen, daß auf die systematische Erfassung von Fördermöglichkeiten gänzlich verzichtet wird. Ziel des diagnostischen Vorgehens muß es sein, ein Bild von der Entwicklung des Kindes unter Einbezug seines Umfeldes zu zeichnen und Aussagen über individuell notwendige Fördermöglichkeiten zu treffen. "Aus pädagogischer Sicht wird dadurch aus der Diagnose der Sonderschulbedürftigkeit eine mehr schülerorientierte Diagnose eines besonderen pädagogischen Unterstützungsbedarfs; anstelle einer ‚Selektionsdiagnostik' tritt eine maßnahmenorientierte ‚Förderdiagnostik'." (BGBL 1993/513)

Das sonderpädagogische Gutachten sollte für das beeinträchtigte oder behinderte Kind einen Nutzen darstellen, d. h. als nutzbringende Informationssammlung gesehen werden und vor allem die positiven Entwicklungsansätze des Kindes aufzeigen. Im Rahmen der Gutachtenerstellung sollen keine Langzeitprognosen über die schulischen Förderungsmöglichkeiten der SchülerInnen gestellt werden, sondern seine momentanen Leistungsmöglichkeiten und die daraus resultierenden individuellen Förderungsbedürfnisse dargestellt und begründet werden. Dadurch kann die vorläufige Richtung der pädagogischen Förderung bestimmt werden.

Befragung von Gutachtern - Wie stellt sich die Praxis der Gutachtenerstellung dar?

Das nach §8SchPflG einzuholende sonderpädagogische Gutachten stellt häufig die alleinige Entscheidungsgrundlage für die Feststellung des SPF durch den BSR dar. Den Aussagen und Empfehlungen des Gutachters kommen dadurch eine große Bedeutung zu. Häufig wird aufgrund seiner im Gutachten dargestellten Beobachtungs- und Überprüfungsergebnisse ein SPF festgestellt oder abgelehnt. Den mit der Gutachtenerstellung Beauftragten werden in der Regel keine zusätzlichen Stunden für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund erfolgt die Gutachtenerstellung meist neben der Leitung der Schule und/oder der Unterrichtstätigkeit.

Folgende Fragestellungen wurden u. a. in der Studie (Ansperger 1998) erhoben:

  • Welche Rahmenbedingungen sind gegeben?

  • Wieviele Gutachten werden pro Person pro Schuljahr durchschnittlich erstellt?

  • Wieviel Zeit wird für die Gutachtenerstellung aufgewendet?

  • Innerhalb welchen Zeitraumes wird ein sonderpädagogisches Gutachten erstellt?

  • Was beinhaltet ein sonderpädagogisches Gutachten?

  • Wie zufrieden sind die Gutachter mit der Aus- und Fortbildung?

  • Welche Veränderungen sind notwendig?

73% der SPZ[2] beantworteten die Fragebögen:

Insgesamt wurden die Fragebögen an 250 SPZ/Sonderschulen in Österreich ausgesandt. Die LeiterInnen der 43 angeschriebenen SPZ/Sonderschulen in Wien ließen durch die Zentralarbeitsgemeinschaft an den Allgemeinen Sonderschulen mitteilen, daß die Teilnahme an der Erhebung aufgrund des zu hohen Zeitaufwandes nicht möglich ist. Von den verbleibenden 207 SPZ/Sonderschulen nahmen 152 an der Untersuchung teil. Die Fragebögen wurden von insgesamt 231 SonderschullehrerInnen (139 Frauen, 92 Männer) bearbeitet. Die erhobenen Daten beziehen sich auf das Schuljahr 1995/96.



[2] SPZ = Sonderpädagogisches Zentrum

Anzahl der Gutachten - Wieviel sind von einer Person zu bewältigen?

Die Anzahl der Antragstellungen auf Feststellung des SPF pro SPZ/Sonderschule variiert nach Bundesland, nach Anzahl der betreuten Schulen und Ortsgröße (vgl. Ansperger 1998, S. 129). In den Bundesländern Salzburg, Burgenland, Oberösterreich und Vorarlberg ergibt sich eine zahlenmäßig ungünstige Verteilung der zu erstellenden Gutachten auf die einzelnen SonderschullehrerInnen. Die durchschnittliche Anzahl der erstellten Gutachten pro Person lag österreichweit bei 11 Gutachten. Der niedrigste Wert lag in Tirol mit durchschnittlich 5 Gutachten, der höchste Wert war in Salzburg mit 20 Gutachten pro Person zu verzeichnen. Wie sich in der Untersuchung gezeigt hat, müssen Leiter von SPZ mit einer hohen Anzahl zu betreuender Schulen z. T. zwischen 50 und 100 Gutachten neben ihrer Tätigkeit als Sonderschulleiter erstellen (vgl. Ansperger 1998, S. 146), was zu einer Qualitätsbeeinträchtigung führen muß.

Der Zeitfaktor - Sind 3 Stunden Kontakt mit dem Kind ausreichend?

Für die Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens sind Kontakte mit dem Kind, den Eltern, den Lehrern und zum Teil mit außerschulischen Institutionen und Personen erforderlich. Einen zusätzlichen Faktor stellen die Fahrzeiten zu den Schulen und das Verfassen des Gutachtens dar.

In Abb. 1 wird der Zeitaufwand (Minimum/ Durchschnitt/Maximum) in Minuten für die Erstellung eines Gutachtens bezogen auf die in den einzelnen Bundesländern tätigen Gutachter dargestellt.

Im Schuljahr 1995/96 wurden im Durchschnitt mindestens fünfeinhalb Stunden, durchschnittlich siebeneinhalb Stunden und maximal zehneinhalb Stunden für die Erstellung eines Gutachtens (inkl. Fahrzeiten und Verfassen des Gutachtens) aufgewendet. Im Bundesländervergleich weisen die in Kärnten tätigen Gutachter mit einem durchschnittlichen Zeitaufwand von elfeinhalb Stunden pro Gutachten den höchsten Wert auf. Sie verwendeten durchschnittlich mehr als doppelt so viel Zeit für die Gutachtenerstellung als die Gutachter in Vorarlberg.

Im Vergleich bezogen auf die Anzahl der erstellten Gutachten zeigt sich, daß sich der Zeitkontakt mit dem Kind ab einer Anzahl von über 50 zu erstellenden Gutachten stark reduziert. Verwenden Gutachter mit 16 bis 20 zu erstellenden Gutachten durchschnittlich dreieinhalb Stunden für Kontakte mit dem Kind, so beträgt dieses Zeitausmaß bei Gutachtern mit über 50 zu erstellenden Gutachten nur noch etwas mehr als 1 Stunde. Diese Tendenz ist auch bei den Kontakten mit dem Lehrer und den Eltern festzustellen.

Welche Konsequenzen sind erforderlich?

Im Überprüfungsverfahren durch den Sonderpädagogen sollten nach Belusa & Eberwein (1997) die Biographie und der Sozialisationshintergrund des Schülers, ebenso wie sein Lernverhalten, individuelle Lernstrategien und emotionale und soziale Gesichtspunkte erhoben werden. Um Ursachenzusammenhänge analysieren und adäquate Maßnahmen anbieten zu können, sollte versucht werden, möglichst umfassende lebenswelt-, unterrichts- und interessensbezogene Informationen und Daten zu erhalten. Die Beobachtung (u. a. Verhalten des Kindes, Unterrichtsbeobachtung und -analyse) stellt im Rahmen der Förderdiagnostik die wichtigste Form der Informationsgewinnung dar (vgl. z.B. Kornmann 1996; Eberwein 1996). Eine derartige detaillierte Informationsbeschaffung ist Voraussetzung für eine förderdiagnostische Arbeit. Im Gutachten sollten die Leistungsmöglichkeiten eines Kindes unter dem Aspekt der erforderlichen Hilfestellungen dargestellt werden. Nach Ledl (1994, S. 216) sollten Hinweise auf pädagogische Interventionen im Sinne von Fördermaßnahmen gegeben werden.

In der Untersuchung wurde festgestellt, daß der durchschnittliche Zeitaufwand für die Erstellung eines Gutachtens, inklusive Fahrzeiten und Niederschrift, siebeneinhalb Stunden betrug. Davon wurden durchschnittlich drei Stunden für die Arbeit mit dem Kind, für Kontakte mit dem Lehrer bzw. für Kontakte mit den Eltern etwas mehr als eine Stunde verwendet. Ob in der durchschnittlich zur Verfügung stehenden Zeit von etwas mehr als vier Stunden für Kontakte mit dem Kind und dem Lehrer, den oben angeführten Ansprüchen einer Förderdiagnostik entsprochen werden kann, muß in Frage gestellt werden. So wird der Bereich der Förderschwerpunkte und -maßnahmen nur mehr von 41% der Befragten in das Gutachten mit einbezogen (vgl. Ansperger 1998, S. 159). Vor allem Gutachter, die mehr als 50 Gutachten in einem Schuljahr erstellen müssen, können diesen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Ihnen stehen für die Erstellung eines Gutachtens insgesamt nur noch durchschnittlich drei Stunden zur Verfügung. Daher müssen Obergrenzen für die Anzahl der zu erstellenden Gutachten pro Person festgelegt werden.

Die Verantwortlichen auf den verschiedenen Ebenen - Gesetzgeber, SchulinspektorInnen, SPZ-/Sonderschulleiter und Sonderschullehrer, Lehrervertreter, Elternvertreter und Vereine, PÄDAK und Pädagogische Institute, Forschung - sind aufgefordert Maßnahmen zu setzen, die konstruktive Veränderungen und Verbesserungen der Rahmenbedingungen im Bereich der Gutachtenerstellung ermöglichen. So stellen die z. T. sehr hohe Anzahl von zu erstellenden Gutachten eine erheblichen Mehrbelastung der SPZ-LeiterInnen dar. Die Möglichkeit der Delegierung an qualifizierte SonderschullehrerInnen des SPZ mit dafür zur Verfügung gestellten Stunden sollte geschaffen werden. Ein ausreichendes Zeitausmaß für eine förderdiagnostisch orientierte Vorgehensweise könnte so erreicht werden.

Die mit der Gutachtenerstellung Beauftragten, die Eltern und Interessensvertretungen (z. B. Integration: Österreich) sind aufgefordert, den Gesetzgeber und die Schulbehörden auf die Probleme in der Praxis vehement aufmerksam zu machen und Veränderungen einzufordern. Eine, diesen Anforderungen und der hohen Verantwortung entsprechende Aus- und Fortbildung der Gutachter gehört ebenso dazu, wie die Forderung nach ausreichenden zeitlichen Ressourcen für diese Tätigkeit.

Einer förderdiagnostisch orientierten Vorgehensweise kann ein einzelner Sonderschullehrer im Rahmen des Feststellungsverfahrens kaum gerecht werden. Um trotzdem die verschiedenen, einander beeinflussenden Faktoren erfassen zu können, erscheint die Bildung eines Teams (Lehrer, Sonderpädagoge, Schulpsychologe, Schularzt, Therapeuten) im Einzugsbereich jedes SPZ sinnvoll. Die Bildung derartiger Teams sollte durch die Schulbehörde forciert werden.

Abschließend soll die Frage zur Diskussion gestellt werden, ob die Notwendigkeit der Feststellung des SPF nicht den Zielen einer integrativen Pädagogik entgegensteht. Durch die Zuschreibung eines SPF wird vermittelt, daß es diagnostisch möglich sei, Kinder klar in zwei Gruppen einzuteilen, nämlich in Kinder mit und ohne Behinderungen, mit und ohne SPF. Die Kinder werden durch die vielen "Sonderangebote" - wie Sonderlehrer, Sonderlehrpläne, Sonderprogramme... - als "Sonderkinder" stigmatisiert. Im Rahmen der Begutachtung werden in der Regel punktuell Urteile festgestellt, anstatt die Schüler dialogisch und kontinuierlich zu begleiten. Die Veränderung der pädagogischen Grundhaltung einer integrativen Pädagogik von zwei zu integrierenden Gruppen, zu einer unteilbaren, in diversen Bereichen heterogenen Gruppe, wird dadurch wesentlich erschwert (vgl. Hinz‚ 1997). Den Wissenschaftlern und Praktikern im Bereich der (Integrations-) Pädagogik obliegt es eine Brücke zu schlagen zwischen dem, in der Theorie dargestellten Konzept der Förderdiagnostik und den realisierbaren Umsetzungsmöglichkeiten dieser Inhalte in die Praxis. Es stellt sich nun die Frage, welche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, um eine integrative förderdiagnostische Vorgehensweise - mit ihren zum Teil sehr zeitaufwendigen Instrumenten (u. a. Beobachtung, Unterrichtsanalysen) - umsetzen zu können.

Literatur

Ansperger, R.: Die Gutachtenerstellung im Rahmen des Feststellungsverfahrens zum Sonderpädagogischen Förderbedarf. Diplomarbeit an der Universität Salzburg. WissenschaftsAgentur Salzburg. 1998.

Belusa, A., Eberwein, H.: Förderdiagnostik - Eine andere Sichtweise diagnostischen Handelns. In: Eberwein, H. (Hrsg.): Handbuch Integrationspädagogik. Kinder mit und ohne Behinderungen lernen gemeinsam. (4. Aufl.). Weinheim. Beltz. S. 260-268. 1997.

Eberwein, H.: Förderdiagnostik als Lernprozeßdiagnostik. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. 19. Heft 1. S. 5-14. 1996.

Hinz, A.: "Integrative Diagnostik" zwischen Ressourcenbeschaffung und Verstehensprozessen. In: Meißner, K. (Hrsg.): Integration - Schulentwicklung durch integrative Erziehung. Berlin. Diesterweg. S. 159-169. 1997.

Ledl, V.: Kinder beobachten und fördern. Wien. Jugend & Volk. 1994.

Kornmann, R.: Der sonderpädagogische Förderbedarf - seine Feststellung und Einlösung. In: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft. 19. Heft 1. S. 15-22. 1996.

Bestellmöglichkeit der Diplomarbeit:

WissenschaftsAgentur Salzburg

Mühlbacherhofweg 6, A-5020 Salzburg

Tel. 0662 / 8044-6640-43 / Fax: 0662 / 8044-618

Die Autoren

Mag. Rita Ansperger

Geb. 1963; nach der Matura Ausbildung zur Sonderschullehrerin (Allgemeine Sonderschule/Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder) an der Pädagogischen Akademie in Salzburg; seit 1986 am SPZ in Hallein; Zusatzausbildung zur Beratungslehrerin (Lehramt für Sondererziehungsschulen), Tätigkeit als Klassenlehrerin, Beratungslehrerin und Stützlehrerin, 1998: Abschluß des Psychologiestudiums - Schwerpunkt: Pädagogische Psychologie; seit 1996 Tätigkeit als Gutachterin im Rahmen des Feststellungsverfahrens zum SPF im Bezirk Hallein/Salzburg.

Grazer Bundesstr. 52; 5023 Salzburg

e-mail: C:\1neu\beh\rita.ansperger@salzburg.at

Dr. Gottfried Wetzel

Geb. 1960; nach der Matura Studium der Psychologie, Psychopathologie und Psychiatrie (Promotion 1987); von 1984-90 im Behindertenbereich tätig (Mobiler Hilfsdienst Salzburg, Verein Miteinander Linz); seit 1990 Assistent am Institut für Erziehungswissenschaften der Universität Salzburg mit den Lehr-, Forschungs- und Publikationsschwerpunkten Vorschulerziehung, Integrative Behindertenpädagogik und Computeranwendung; seit 1993: Klinischer und Gesundheitspsychologe sowie Behindertenbeauftragter des Akademischen Senates

Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Salzburg

Akademiestr. 26/2; 5020 Salzburg

e-mail: gottfried.wetzel@sbg.ac.at

Quelle:

Gottfried Wetzel, Rita Ansperger: Entspricht das Feststellungsverfahren zum "Sonderpädagogischen Förderbedarf" den Erwartungen?

Erschienen in: Behinderte in Familie, Schule und Gesellschaft Nr. 1/99; Reha Druck Graz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 15.01.2007

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