Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag

Jungen und Männer mit Behinderung als Opfer und Täter

Textsorte: Projektbericht
Releaseinfo: Projektbericht, unter Mitarbeit von Christine Neubauer, GenderLink - Netzwerk für Sozialforschung, August 1997, Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
Copyright: © Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz 1997

Inhaltsverzeichnis

Einleitendes Zitat

"Das ´Recht` auf das Leben, auf den Körper, auf die Gesundheit, auf das Glück, das ´Recht` auf die Wiedergewinnung alles dessen, was man ist oder sein kann - jenseits aller Unterdrückungen und ´Èntfremdungen` dieses für das klassische Rechtssystem so unverständliche ´Recht` war die politische Antwort auf die neuen Machtprozeduren, die ihrerseits auch nicht mehr auf dem traditionellen Recht der Souveränität beruhen" (Foucault 1983, 173)

Vorwort

Männer als Opfer von sexueller Gewalt ist ein Tabu, das erst in den letzten Jahren am Aufbrechen ist. Daß es auch männliche Opfer mit Behinderung gibt, erstaunt aufgrund ihrer vermehrten Abhängigkeit von Hilfe und Begleitung nicht mehr, seit das doppelte Tabu gebrochen ist, daß Menschen mit Behinderung in weit größerem Ausmaß sexuell ausgebeutet werden als Menschen ohne Behinderung.

Anders aber ist es bei dem Phänomen, daß Männer mit Behinderung Täter von sexuellen Ausbeutungshandlungen sind. Das ist ein - von Professionellen zwar beobachtetes - Tabu, das allerdings bisher noch nie untersucht wurde, weil es einerseits bis zur Studie "Weil das alles weh tut mit Gewalt. Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung" (Zemp/Pircher 1996) keinem Forschungsteam gelungen war, in Institutionen der Behindertenhilfe zu diesem Thema zu forschen, andererseits aber Männer mit Behinderung aufgrund von Vorurteilen oftmals vorschnell als `schuldunfähig' erklärt werden. Relativierend müssen wir hier aber anmerken, daß es sich bei dieser Tätergruppe gemäß den Ergebnissen der `Frauenstudie' lediglich um die drittgrößte Tätergruppe handelt, die zu 13% verantwortlich für die sexuelle Ausbeutung von Frauen mit Behinderung sind.

Beide Fragen, diejenige der Glaubwürdigkeit und diejenige der Schuldfähigkeit von Menschen mit Behinderung müssen auf der Grundlage der vorliegenden Studie grundsätzlich enttabuisiert werden, damit den von sexueller Gewalt Verletzten adäquat geholfen und dementsprechend präventiv gearbeitet werden kann.

Die vorliegende Studie ist einer der bis jetzt wichtigsten Meilensteine in der Thematik der sexualisierten Gewalt im behinderten Alltag, weil sie deutlich aufzeigt, daß der Alltag von Menschen mit Behinderung in einem erschütternden Ausmaß von dieser Art der Gewalt geprägt ist.

Wir waren sehr berührt, daß uns von sexueller Ausbeutung betroffene Männer eintreten ließen in ihr Schweigen und uns ihre Not, wenn auch weitgehend wortkarg und mit wenig Emotionen, offenbarten. Wir waren erstaunt und erschüttert über die Selbstverständlichkeit, mit der uns die Männer mit Behinderung ihre sexuellen Gewalttaten schilderten.

Wir danken deshalb zuerst den Männern mit Behinderung, die zu einem Gespräch mit uns bereit waren. Wir sind großem Vertrauen begegnet und haben viel Belastendes mitgenommen.

Die vorliegende Studie geht u.a. auf die Hilflosigkeit der Einrichtungen zurück. Diese hatten mit dem zentralen Ergebnis der ´Frauenstudie` umzugehen, wonach männliche Mitbewohner in Einrichtungen als Täter von sexueller Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung an dritter Stelle stehen. Daß sie uns in ihren Einrichtungen wiederum Befragungen machen ließen, ist für uns trotzdem nicht selbstverständlich, zeigt uns aber auch, daß ihnen viel an der Verbesserung der momentanen Situation liegt.

Wir bedanken uns bei allen Expertinnen, die uns einerseits Einblick gaben in ihren Berufsalltag mit Menschen mit Behinderung und die uns andererseits aufgrund ihrer Erfahrungen auf straf- und verfahrensrechtliche Mängel sowie Lücken in Gesetzen hingewiesen haben.

Wir danken E.Christine Neubauer, Günther Fisslthaler und Eugene Sensenig für ihr Engagement als Interviewerinnen, Andreas Paschon für seine umsichtige Hilfe-stellung bei der EDV-Auswertung und allen unseren Freundinnen, die in unserer intensiven Zeit des Endberichts um unser leibliches Wohl besorgt waren.

Salzburg, 22. August 1997

Aiha Zemp, Erika Pircher & Heinz Schoibl

A. Theoretische Einführung

Sexuelle Ausbeutung von Mädchen ist kein Tabu mehr, weil betroffene Frauen und parteiliche Beratungsstellen in den letzten fünfzehn Jahren dieses Problem immer wieder zum öffentlichen Thema gemacht haben. Erst damit wurde die Problematik der sexuellen Gewalt grundsätzlich diskutierbar. Das trifft mit zeitlicher Verzögerung auch für die sexuelle Gewalt gegen Jungen zu.

1. Historischer Abriß

Obwohl es sexuelle Gewalt gegen Jungen genauso wie gegen Mädchen seit Jahrtausenden gibt, wurde sie erst Anfang der neunziger Jahre thematisiert. Zur Begründung der Liberalisierungversuche von Beischlaf mit Minderjährigen auf Gesetzesebene berufen sich die Pädosexuellen immer wieder auf die "griechische Knabenliebe". Diese wird von ihnen insofern verzerrt dargestellt, als sie sie als gleichberechtigt und sowohl für Erwachsene als auch für die Jungen als lustvoll bezeichnen. In der Antike konnte man sich Jungen mieten oder Sklavenjungen halten, um sie sexuell auszubeuten. Damit verleugnen sie die altersbedingte körperliche und geistige Unterlegenheit der Jungen und deren Abhängigkeit von den erwachsenen Männern. Aber es gab damals in Griechenland Gesetze gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern, weil kleine Jungen auch der "griechischen Knabenliebe" zum Opfer fielen (de Mause 1980, 72f.; Licht 1969, 247). Auch im Mittelalter war sexuelle Gewalt gegen Jungen keine Seltenheit. Weil sie leichter zu überwältigen waren und weil sie mädchenhaft wirkten, wurden sie häufig Opfer von sexueller Gewalt. In den Turmbüchern der Reichsstadt Köln aus dem 16. Jahrhundert ist nachzulesen, daß sexuelle Ausbeutung von Kindern oft vor Gericht verhandelt und auch bestraft wurde (Schwerhoff 1991, 398ff.). In England wurde 1548 ein Gesetz zum Schutz der Jungen vor "forced sodomy" eingeführt (Schultz 1982, 22). Aus Venedig ist überliefert, daß in der Renaissance sich prostituierende Frauen aufgefordert wurden, sich den Männern mit nackten Brüsten anzubieten, um diese vom "Modetrend" der Sexualität mit Jungen abzubringen (Bornemann 1978, 1145).

In seiner Fachschrift ´Das Geschlechtsleben des Kindes` (1909) warnte der Arzt Albert Moll vor Kindermädchen und Hausangestellten, "die zu ihrem Vergnügen an Kindern alle möglichen Arten von sexuellen Handlungen" vornehmen (Moll 1909, 57). Auch Sigmund Freud erklärte sich die Ursache für Hysterie 1896 noch mit sexueller Gewalt in der Kindheit, weil alle seiner zwölf Klientinnen und seiner sechs Klienten sexuell ausgebeutet worden waren. Er begann jedoch kurze Zeit später an den Erfahrungen seiner Klientinnen zu zweifeln und deutete es um als Ausdruck des Odipuskomplexes. Es gibt die - allerdings umstrittene - Vermutung, daß Freud selbst von seinem Vater sexuell ausgebeutet worden war und es ihm daher besonders schwerfiel, die sexuelle Gewalt gegen Jungen als Realität zu akzeptieren (Freud 1968, 118).

Aus der Zeit des Nationalsozialismus ist bekannt, daß Sexualstraftäter von den Wissenschaftlern als "menschliche Minusvariante" angesehen und als "Perverse oder sexuell Unangepaßte" kastriert wurden. Aber auch die Opfer wurden stigmatisiert, indem sie als seelisch und geistig gestört, als schwachsinnig und hemmungslos abgetan wurden (Bock 1986, 394).

In den fünfziger und sechziger Jahren diskutierten die Wissenschaftlerinnen wie schon Anfang des Jahrhunderts über die Glaubwürdigkeit der Kinder, die von sexuellen Ausbeutungserfahrungen berichteten. Bereits in dieser Zeit wurde durch polizeiliche Kriminalstatistiken deutlich, daß auch Jungen Opfer von sexueller Gewalt waren. Laut einer Studie aus dem Jahr 1965, in der die Persönlichkeit von Jugendlichen untersucht wurde, die als Ausgebeutete dem Täter vor Gericht gegenüberstanden, befanden sich unter 1646 Kindern und Jugendlichen 205 Jungen, also 12,5% (Nau 1965, 27). In den achziger Jahren wurde dann endlich erreicht, daß dieses Problem als allgemein soziales beachtet wurde. Aber die Diskussion konzentrierte sich vorwiegend auf die sexuelle Ausbeutung von Mädchen. Erst seit Anfang der neunziger Jahre wird das Thema auch im Zusammenhang von Jungen und Männern diskutiert. Es paßte nicht ins gängige Bild von Jungen und Männern, Opfer von sexueller Gewalt zu sein. Bis jetzt hat diese Enttabuisierung allerdings noch nicht zu einer adäquaten Forschungstätigkeit geführt, wie es notwendig wäre.

So wie es bis vor wenigen Jahren keinen öffentlichen Diskurs gegeben hat bezüglich der sexuellen Ausbeutung von Jungen, gibt es für sie noch kaum spezielle Beratungsstellen. Die Situation für von sexueller Gewalt betroffene Jungen und Männer ist schlecht. In Österreich gibt es landesweit keine speziellen Beratungsangebote für sexuell ausgebeutete Jungen und Männer, im Gegensatz z.B. zu Zürich, wo betroffene Jungen in der Beratungsstelle für sexuell ausgebeutete Knaben Hilfe und Unterstützung bekommen können, erwachsene Männer im "Mannebüro" Zürich.

In der Fachliteratur ist man sich weitgehend darüber einig, daß zum Themenbereich der sexuellen Ausbeutung mittlerweile eine große Fülle an Daten, Materialien und Analysen zusammengetragen wurde, aber immer noch ein großes Theoriedefizit vorhanden ist. Im Zusammenhang mit sexuellen Gewaltätern ist die Forschungsabstinenz besonders auffällig. Das hat in erster Linie damit zu tun, daß noch häufig vermieden wird, wirklich Verantwortliche für die sexuelle Gewalthandlung eindeutig zu benennen. Immerhin wurden in der Zwischenzeit alte Mythen über Täter als falsch entlarvt, wie z.B. daß Täter unteren Schichten angehören, Alkoholiker, Psychopathen, hypersexuelle Triebtäter oder Fremde seien. Die Psychopathologisierung der Täter entspricht dem Bedürfnis, die Betroffenen zu stigmatisieren und damit ausgrenzen zu können. Beim Bemühen, Tätertypologien zu entwerfen, ist es wichtig, den Blick auf die gesellschaftlichen Gewaltstrukturen nicht zu vergessen, weil sonst die Gefahr besteht, daß ein strukturelles Phänomen der Gewalt auf die individuelle Ebene reduziert wird.

Erst in den letzten Jahren fand eine zögernde Annäherung an das Phänomen von Frauen als Täterinnen statt. Täterinnen sind zwar im Vergleich zu den Männern, die sexuell ausbeuten, in der Minderheit, aber die Mädchen und Jungen, Frauen und Männer, die von sexualisierter Gewalt von Frauen berichten, sind keine ungewöhnliche Ausnahme, sondern müssen als Gruppe ernst genommen werden. Weil lange Zeit ein Großteil der Arbeit zum Thema der sexuellen Ausbeutung von Feministinnen geleistet wurde und diese Arbeit von einem Bedürfnis nach Eindeutigkeit und Gemeinsamkeit geprägt war, war es schwierig, einerseits Frauen nicht nur in der Position des Opfers sondern auch in der Position der Täterin wahrzunehmen. Solche Handlungen sind genauso wie bei den männlichen Tätern zu verurteilen und auf keinen Fall zu akzeptieren. Andererseits ging es aber auch darum, Jungen und Männer nicht nur in der Position von Tätern, sondern auch als Opfer wahrzunehmen, zum Teil auch als Opfer von sexueller Ausbeutung von Frauen. Das heißt nicht, daß die konkreten Gewalttaten und die alltägliche Männergewalt verharmlost oder außer acht gelassen werden sollen, denn gerade durch diese werden die Strukturen der Geschlechterhierarchie immer wieder reproduziert. Aber auch die Gewalttaten von Frauen, die ihre Macht gegenüber abhängigen Menschen ausnutzen, stabilisieren das strukturelle Machtgefälle.

Im selben Zeitraum, in dem sexuelle Ausbeutung von Männern thematisiert wurde, kam auch das Problem der sexuellen Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen mit Behinderung an die Öffentlichkeit. Während Männer als Opfer tabuisiert wurden, weil es nicht ins Klischee von Männlichkeit paßte, ist es bei Frauen mit Behinderung so lange verschwiegen worden aufgrund des Vorurteils, "mit so einer will eh keiner". Als Folge eines Symposiums, das 1992 in Wien stattfand, entstand die Studie "Weil das alles weh tut mit Gewalt - sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung (Zemp/Pircher 1996). Das erahnte Ausmaß der sexuellen Gewalt gegenüber Mädchen und Frauen mit Behinderung wurde zum ersten Mal in dieser Art erfaßt. In den Institutionen, in denen Befragungen durchgeführt wurden, ist seither ein viel größeres Problembewußtsein vorhanden, was die Frauen mit Behinderung nicht aber Männer mit Behinderung als Opfer anbelangt. In der Öffentlichkeit hat das Thema nach wie vor nicht die Präsenz, die es für eine Verbesserung der Situation haben müßte. Die Studie zeigt unter anderem auf, daß von den Tätern, die Frauen mit Behinderung ausbeuten, 13% Männer mit Behinderung sind und diese auf der Täterskala an dritter Stelle stehen (Zemp/Pircher 1996, 78). Diese Daten wurden weltweit zum ersten Mal erfaßt, weil es bisher keinem Forschungsteam gelungen war, Menschen mit Behinderung in den Institutionen zu befragen. Die Tatsache, daß männliche Mitbewohner nicht selten als Täter aufscheinen, hat vor allem in den verschiedenen Institutionen große Unbeholfenheit und Hilflosigkeit ausgelöst und zur Frage nach den Zusammenhängen und Hintergründen geführt.

Es gilt auch hier, sich vom Vorurteil zu befreien, daß Menschen mit Behinderung ausschließlich Opfer sind, und zu akzeptieren, daß auch sie TäterInnen sein können. Das ist letztlich auch nicht erstaunlich, weil sie nicht ´nur` innerhalb dieser gesellschaftlichen Machtstrukturen sozialisiert wurden, sondern in den Institutionen in permanenten strukturellen Gewaltverhältnissen leben.

2. Begriffserklärung

In Anlehnung an die ´Frauenstudie` (Zemp/Pircher 1996) übernehmen wir die zentralen Definitionen und verwenden die folgenden Begriffe:

2.1 Zum Begriff der Behinderung

In der vorliegenden Untersuchung haben wir uns auf Männer mit Behinderung konzentriert, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen und/oder psychischen Behinderung in einer Institution leben.

In der Fachliteratur fällt auf, daß in der Regel zwischen Schädigung und Behinderung unterschieden wird. Nach einer Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird im internationalen Verständnis folgende Dreiteilung gemacht:

"1. impairment (Schädigung): Störung auf der organischen Ebene (menschlicher Organismus allgemein);

2. disability (Behinderung): Störung auf der personalen Ebene (Bedeutung für einen konkreten Menschen)

3. handicap (Benachteiligung): mögliche Konsequenzen auf der sozialen Ebene (Nachteile, durch die die Übernahme von solchen Rollen eingeschränkt oder verhindert wird, die für die betreffende Person in Bezug auf Alter, Geschlecht, soziale und kulturelle Aktivitäten als angemessen gelten)." (WHO 1980, 27ff.)

Wenn diese Art der Klassifikation auch einen geeigneten Zugang zum Problem darstellt, so ist doch zu kritisieren, daß ausgegangen wird von der Schädigung als objektivierbare Abweichung von der Norm, und zwar im organischen Bereich. Schädigung ist wohl kaum immer so genau feststellbar, wie medizinische oder sonderpädagogische Definitionen vorgeben. Behinderung kann auf einen pathogenen Zustand von gewisser Dauerhaftigkeit zurückgeführt werden; es ist aber auch möglich, daß Behinderung das Ergebnis eines sozialen Bewertungs- oder Abwertungsprozesses darstellt, selbst ohne objektiv vorhandenen Grund, in dem dieser als Schädigung einfach unterstellt wird. Die Schädigung kann sich auch als Folge der negativen Bewertung nachträglich und/oder zusätzlich einstellen.

Uns ist wichtig, von Behinderung erst dann zu sprechen, wenn eine gewisse Andersartigkeit in einer bestimmten Kultur entschieden negativ bewertet wird. Damit schließen wir uns der Definition von Cloerkes an:

  • "Eine Behinderung ist eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ´Dauerhaftigkeit` unterscheidet Behinderung von Krankheit. ´Sichtbarkeit` ist im weitesten Sinn das 'Wissen' anderer Menschen um die Abweichung.

  • Ein Mensch ist ´behindert`, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie auch immer definierten Erwartungen vorliegt, und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist." (Cloerkes 1977, 6)

Behinderung ist immer relativ in der zeitlichen Dimension, je nach subjektiver Auseinandersetzung damit, je nach verschiedenen Lebenssituationen und in verschiedenen Lebensbereichen und nach kulturspezifischen sozialen Reaktionen. Behinderung ist also nichts Absolutes, sondern nur als soziale Kategorie verstehbar. Weder Defekt noch Schädigung sind ausschlaggebend, sondern die Folgen für das einzelne Individuum.

2.2 Zum Begriff der sexuellen Ausbeutung

Für die sexuelle Ausbeutung von Kindern und abhängigen Menschen sind im deutschsprachigen Raum vor allem vier Ausdrücke geläufig:

Inzest wird vor allem für den Geschlechtsverkehr zwischen Familienmitgliedern, insbesondere zwischen Eltern und Kindern oder Geschwistern verwendet. Er drückt nicht aus, daß die betroffenen Kinder Opfer sind, daß sie zu den sexuellen Handlungen gezwungen werden, daß diese Handlungen auch andere Formen des Geschlechtsaktes beinhalten können und Täter nicht nur Familienangehörige sind. Beim Begriff des sexuellen Übergriffs wird zwar deutlich, daß Grenzen nicht eingehalten werden. Gleichzeitig wird jedoch suggeriert, daß die betreffende Handlung harmlos sei, daß es sich um eine einmalige Tat handle.

Der in Österreich und Deutschland gebräuchlichste Begriff ist der des sexuellen Mißbrauchs. Dieser Begriff impliziert aber, daß es einen legitimen Gebrauch von Kindern oder abhängigen Menschen geben könnte.

Wir verwenden in der Folge den Begriff der sexuellen Ausbeutung. Dieser Begriff beinhaltet alle Formen sexueller Belästigung, sexueller Gewalt und sexualisierter Gewalt. Es wird deutlich, daß Gewalt stattfindet, physische wie psychische, und daß das Kind oder die abhängige Person in seiner/ihrer persönlichen Integrität mißachtet, als Objekt benutzt und ausgenutzt wird.

2.3 Zum Begriff Opfer

Wir verwenden den Begriff ´Opfer` vorwiegend im Beziehungszusammenhang von Opfer und Täter. Wir gebrauchen ihn jedoch nie bezogen auf einzelne konkrete, von sexueller Gewalt betroffene Menschen, weil sich mit diesem Begriff die Gefahr verbindet, daß Menschen mit sexueller Ausbeutungserfahrung auf das Opfersein reduziert und damit erneut stigmatisiert werden. Wir benutzen im weiteren den Begriff ´Überlebende`, aber auch ´Verletzte`. Wenn wir von ´Betroffenen` schreiben, meinen wir in dieser Untersuchung immer Männer mit Behinderung, die von sexueller Ausbeutung betroffen sind.

2.4 Definition von sexueller Ausbeutung von Menschen mit Behinderung

Wir übernehmen die Definition von sexueller Ausbeutung von Menschen mit Behinderung von Zemp (1991): Sexuelle Ausbeutung von Kindern und/oder physisch und/oder geistig abhängigen Menschen durch Erwachsene (oder ältere Jugendliche) ist eine sexuelle Handlung des Erwachsenen mit einem abhängigen Menschen, der aufgrund seiner emotionalen, intellektuellen oder physischen Entwicklung nicht in der Lage ist, dieser sexuellen Handlung informiert und frei zuzustimmen. Dabei nützt der Erwachsene, der/die Helferin die ungleichen Machtverhältnisse zwischen sich und der/dem Abhängigen aus, um es/sie/ihn zur Kooperation zu überreden oder zu zwingen. Zentral ist dabei die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind/die abhängige Person zu Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt. (in Anlehnung an Sgroi 1982, 13)

Wir gehen von einer weitgefaßten Definition von sexueller Ausbeutung aus, weil eine eng gefaßte Definition, die den Genitalkontakt als alleiniges Kriterium für sexuelle Ausbeutung aufweist, andere Ausbeutungserfahrungen als solche nicht erkennt oder als solche nicht ernst nimmt. Für uns beginnt sexuelle Ausbeutung da, wo eine Person von einer anderen als Objekt zur Befriedigung gewisser Bedürfnisse gebraucht wird. Es können Bedürfnisse sexueller Natur sein oder auch nicht sexuelle, die aber in sexualisierter Form ausgelebt werden, wie zum Beispiel der Wunsch nach Macht, sich selber zu bestätigen oder jemanden zu unterdrücken. Um solche Bedürfnisbefriedigung zu erlangen, werden vor oder an der Person Handlungen vollzogen oder von ihr zu tun verlangt; die in unserer Kultur mit Sexualität in Zusammenhang gebracht werden. Dazu zählen wir Handlungen wie despektierliche Bemerkungen über den Körper, Berühren von Geschlechtsorganen bis hin zum Geschlechtsverkehr. Diese Handlungen sind in erster Linie aufgrund von unterschiedlichen Ressourcen und Macht möglich und geschehen gegen den Willen der Person, die die betreffende Handlung erfahren muß. Die Vergewaltigung ist demnach das Extrem eines breiten Spektrums, das sowohl körperliche sexuelle Angriffe als auch verbale und visuelle wie Nachpfeifen, anzügliche Bemerkungen, Exhibitionismus oder Pornographie mit einschließt. Unter Vergewaltigung verstehen wir alle Formen von erzwungener Penetration (vaginale, anale und orale, mit Penis, Finger oder irgendwelchen Gegenständen). Wir fassen unsere Definition so weit und schließen Nicht-Kontakthandlungen mit ein, weil Nachpfeifen oder "Hinterntätscheln" nicht im luftleeren Raum stattfinden, sondern in einer Gesellschaft, in der in der Regel Männer solche Gesten und Handlungen ausführen, Frauen dadurch oft auf ihren Körper reduziert werden und damit zum Objekt verkommen. Das heißt, derartige Gesten sind Ausdruck eines Machtverhältnisses, meistens eines zwischen den Geschlechtern, von dem aber auch Jungen und Männer betroffen sein können.

Eine sexuelle Handlung wird durch die Form der Beziehung zwischen Opfer und Täterin, die durch das gesellschaftliche Machtgefälle geprägt ist, zur sexuellen Ausbeutung. Dieses Machtverhältnis verschärft sich bei Menschen mit einer Behinderung um ein Vielfaches durch ihre Abhängigkeit in hierarchischer, arbeits- oder erziehungsbedingter Hinsicht, aber auch durch eine körperliche und/oder geistige und/oder psychische Behinderung. Sexuelle Ausbeutung von Menschen mit einer Behinderung drückt die gesellschaftliche Verachtung, welcher sie in der Regel mehr oder minder immer ausgesetzt sind, aufs Schärfste aus. Diese Verachtung geben sie auch unter ihresgleichen u.a. in Form von sexueller Gewalt gegen Schwächere im Heim weiter.

Wir verzichten in unserer Definition auf eine Altersdifferenz zwischen Tätern und Opfern zur Begründung eines Straftatbestandes, weil Menschen mit einer Behinderung auch im erwachsenen Alter von gleichaltrigen und/oder jüngeren Täterinnen ausgebeutet werden können.

3. Forschungssituation

3.1 Jungen und Männer ohne Behinderung als Opfer von sexueller Ausbeutung

Was die sexuelle Ausbeutung von Jungen und Männern ohne Behinderung betrifft, ist es schwierig, klare Aussagen zu machen, weil deutlich weniger Datenvorliegen als bei Mädchen und Frauen. In Deutschland wurden vier Dunkelfelduntersuchungen durchgeführt, wobei die Rate der sexuell ausgebeuteten Männer von vier bis 14 Prozent schwankt, was sich kaum von anderen Ländern unterscheidet. Dirk Bange hält es für realistisch, daß etwa jeder zwölfte Junge von sexueller Ausbeutung betroffen ist (1995, 70), wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich wird.

Tabelle 1: nach Bange 1995, 70

Studie

Teilnehmer

Ausmaß

Altersgrenze

Methode

Bange 1992 BRD

343 Studenten

8%

16

Fragebogen

Raup/Eggers 1993 BRD

412 Studenten

6,3%

14

Fragebogen

Wetzels 1994 BRD

1604 Männer(repräsentativ)

4-9%

16

Fragebogen

BMFuS 1993 BRD

255 Jugendamtsmitarbeiter

14%

?

Fragebogen

Finkelhor 1979 USA

266 Studenten

9%

16

Fragebogen

Fritz u.a. 1981 USA

412 Studenten

5%

präpubertär

Fragebogen

Finkelhor 1984 USA

187 Väter

6%

16

Fragebogen

Baker/Duncan 1985 GB

836 Männer repräsentativ

8%

16

Fragebogen

Risin/Koss 1987 USA

2972 Studenten

7,3%

16

Fragebogen

Bagley 1989 (Kanada)

935 Männer repräsentativ

8%

16

Tiefeninterviews

Finkelhor u.a. 1990 USA

1145 Männer repräsentativ

16%

18

Telefoninterviews

Aus den in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführten Dunkelfeldstudien wird deutlich, daß Jungen am häufigsten von Bekannten im außerfamiliären Nahraum ausgebeutet werden, und zwar von Nachbarn, Pfarrern, Lehrern usw.; fast jeder Fünfte muß durch Familienangehörige Gewalt erleben, vor allem von Onkeln, Brüdern und Cousins. Fast ein Drittel sind Fremdtäter, die meistens als Exhibitionisten auftreten. Im Gegensatz dazu erzwingen Täter aus dem Bekannten- und Familienkreis fast immer sexuelle Handlungen mit Körperkontakt. Dabei wurden 30 Prozent der befragten Männer oral oder anal vergewaltigt oder mußten den Versuch dazu erleben, ca. 40 Prozent wurden genital manipuliert oder mußte den Täter manipulieren, und das letzte Drittel mußte Zungenküsse über sich ergehen lassen oder wurde eben von Exhibitionisten belästigt. Fast 60 Prozent der befragten Männer berichten, daß die sexuelle Ausbeutung "nur" einmal stattfand. (Julius/Boehme 1994, 107ff.)

Auch Jungen müssen sexuelle Gewalt im Säuglingsalter, als Kleinkinder, im Grundschulalter und als Jugendliche erleben; nach den Dunkelfeldstudien liegt das Durchschnittsalter zwischen zehn und 12 Jahren (Bange 1991, 74).

Betroffene Männer haben Mühe, über ihre Ausbeutungserfahrung zu sprechen. Collings (1991, 153ff.) vermutet, daß die Offenbarungsbereitschaft der Männer umso größer ist, je anonymer die Befragungsmethode ist, also mittels Telefoninterviews oder Fragebogen, der abgegeben werden kann. Aber vor allem, wenn die Gewalterfahrung in der Familie passiert, sind die Scham- und Schuldgefühle, sowie die Angst vor Ablehnung besonders groß. Männer haben auch große Mühe, über anale oder orale Vergewaltigung zu sprechen, weil solche Praktiken als pervers gelten oder der Homosexuellenszene zugeschrieben werden. Diese beiden Vergewaltigungsformen sind für Betroffene äußerst erniedrigend, weil sie sich absolut ausgeliefert fühlen und das überhaupt nicht in ihre Jungen- bzw. Männerrolle paßt.

3.2 Folgen von sexueller Ausbeutung

Finkelhor und Browne (1986) haben die Dynamik von sexueller Gewalt differenziert dargestellt und auch in Bezug gesetzt zu den Auswirkungen auf das psychische Erleben und das Verhalten von Betroffenen. Sie unterteilen die traumatischen Auswirkungen in vier Bereiche.

Traumatische Sexualisierung

Traumatische Sexualisierung meint, daß dem Kind eine Form von Sexualität aufgezwungen wird, die seinem Lebensalter nicht entspricht und dadurch das Kind verwirrt und schädigt. Ihm wird vermittelt, daß es Geborgenheit und Nähe nur gekoppelt mit Sexualität bekommen kann. Das führt beim Kind zu einer Konditionierung: Sexuelle Aktivität wird mit negativen Gefühlserinnerungen gekoppelt. Dem Kind werden oft falsche sexuelle Normen und Moralvorstellungen vermittelt, um es für die sexuelle Ausbeutung zugänglicher zu machen, mit Sätzen wie: "Alle Väter, die ihre Kinder lieben, tun das". Das führt dazu, daß Liebe und Sexualität verwechselt werden, so daß eine Aversion gegen Intimität und sexuelle Stimulierung auftreten und die eigene sexuelle Identität gebrochen werden kann. Daraus ergeben sich typische Verhaltensweisen wie, zwanghaftes sexuelles Ausagieren, aggressives sexuelles Verhalten, phobisches Vermeiden von Intimität, Orgasmusprobleme, Prostitution.

Neben körperlichen Verletzungen und Schwangerschaften ist altersunangemessenes Sexualverhalten von Mädchen und Jungen der einzig eindeutige Hinweis auf sexuelle Ausbeutung. In der aktiven Wiederholung dessen, was sie passiv erlebt haben, sexualisieren Überlebende häufig soziale Beziehungen. In der Wiederholung des Erlebten drücken sie aus, was sie selbst mit Worten nicht fassen können. So zeigten in der Studie von Tufts (1984, 113) 27 Prozent der vier- bis sechsjährigen Kinder mit sexuellen Ausbeutungserfahrungen signifikant häufiger Verhaltensweisen wie Masturbieren in der Öffentlichkeit, Zurschaustellen der Genitalien und Sexualisieren von Beziehungen. Jungen werden durch sexuelle Ausbeutung zutiefst in ihrer Geschlechtsrollenidentität verwirrt. "Sind es bei der Mißhandlung durch Männer angenehme Gefühle, die Ängste auslösen, schwul zu sein, so sind es bei der sexuellen Ausbeutung durch Frauen die unangenehmen Gefühle, die den Jungen verunsichern. Der Junge meint, nur ein schwuler Mann könne sich geekelt, gedemütigt oder verängstigt fühlen, wenn eine "reife" Frau ihn "in die Sexualität einführt." (Glöer/Schmiedeskamp 1990, 29). Viele sexuell ausgebeutete Männer fühlen sich als Neutrum, weil ihnen der Bezug zu ihrer Sexualität fehlt.

Die Stigmatisierung

Das Erleben des Gezeichnetseins verstärkt den Zwang zur Geheimhaltung, das Schamgefühl und den Eindruck, selber an allem Schuld zu sein, denn in der Regel macht der Täter die betroffenen Kinder für die Tat verantwortlich, mit Sätzen wie: "Du hast es ja gern", "Du hast es ja gewollt". Weil die Täter oft mit Frauen zusammenleben und die Jungen das auch wissen, meinen sie, es sei etwas an ihnen, das den Täter zu gleichgeschlechtlichen Handlungen ´verführe`. Daraus resultieren die Gefühle des Ausgestoßenseins, das schlechte Selbstwertgefühl, Scham- und Schuldgefühle. Die typischen Verhaltensweisen hier sind Autoaggressionen: Drogen- und Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit helfen Überlebenden, die Erinnerung an die sexuelle Ausbeutung zu betäuben; der Versuch, mit Hilfe der Droge aus der nicht aushaltbaren Realität zu flüchten, ist Ausdruck des Überlebenswillens von Betroffenen. Selbstverstümmelungen wie Haare ausreißen, Nägel kauen usw. gehören ebenfalls zu diesen Selbstaggressionen: Betroffene wollen über den Schmerz spüren, daß es sie noch gibt und drücken sich beispielsweise brennende Zigaretten auf der Haut aus oder fügen sich Schnitte zu. Selbstmord scheint schließlich für viele Betroffene der einzig wirksame Schutz vor den Übergriffen der Täter einerseits, andererseits aber auch die einzige Lösung, dem Selbsthaß, der Scham, der Verzweiflung ein Ende zu setzen. Im Erwachsenenalter haben ausgebeutete Männer oft nur lose und distanzierte Beziehungen. Wer sie gerne mag, ist in ihren Augen ein Narr. Das führt zu einer enormen inneren Einsamkeit, was zu suchtartigem Verhalten im Beruf, Sport oder im Ausüben der Religion führen kann.

Der Verrat

Das Kind ist in seinem Vertrauen getäuscht, in seiner Abhängigkeit und Verletzlichkeit manipuliert worden. Statt Schutz zu erfahren, wurde es ausgebeutet und verletzt. Es fühlt sich nicht nur vom Täter, sondern meistens auch von seiner Umgebung allein gelassen, weil es nicht geschützt wurde. Das führt zu Mißtrauen, Wut und Feindseligkeit, aber auch zu tiefer Trauer und Depression. Nach außen hinwirken solche Jungen oft wie erstarrt und gefühllos, zerstören in ihren Wutanfällen, was in ihrer Nähe ist, oder planen sehr gezielte Zerstörungsaktionen. Sie fühlen sich nicht mehr als ´richtiger Junge`, oder als ´richtiger Mann` und versuchen als Folge davon, durch dominantes und aggressives Auftreten das verlorene Gefühl der Kontrolle wieder zu erlangen.

Ohnmacht

Weil das Kind erlebt hat, daß die Körpergrenzen gegen den eigenen Willen überschritten worden sind, hat sich das Gefühl des Ausgeliefertseins eingeprägt: Die wiederholte Erfahrung der Hilflosigkeit und Unmöglichkeit, der Gewalt ein Ende zu setzen, führt zu der Überzeugung, als Mensch keine Wirkung zu haben, keinen Einfluß nehmen zu können auf das, was mit einem geschieht. Das Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins führt zu Angst- und Panikattacken, was sich in Zwängen und Phobien ausdrücken kann. Solche Kinder müssen sich dauernd oder zu Unzeiten waschen, regredieren, haben Beziehungsschwierigkeiten bis zu Vereinsamungstendenzen, ein geringes Selbstwertgefühl, leiden an Depressionen, sind überangepaßt oder sehr aggressiv, haben z.B. diffuse Ängste in geschlossenen Räumen oder vor Autoritätspersonen. Im sozialen Verhalten reagieren sexuell ausgebeutete Kinder oft mit übersteigertem Fremdeln oder distanzlosem Verhalten. Sie ziehen sich aus den sozialen Kontakten zurück; oder sie verhalten sich distanzlos, wieil sie nie gelernt haben, die eigenen Grenzen und die der andern zu spüren. Es kann auch sein, daß sie gerade kontraphobisch reagieren und bei anderen sofort den körperlichen Kontakt suchen, ihre Beziehungen sexualisieren. Betroffene präsentieren sich von vorneherein, um erwarteten sexuellen Ausbeutungshandlungen vorzubeugen.

Physische, psychische und psychosomatische Folgen

Folgen von sexueller Ausbeutung zeigen sich oft auch auf psychosomatischer Ebene wie Einnässen, Einkoten, Unterleibschmerzen, Wundsein und Jucken im Genitalbereich, Schwindelanfälle. Betroffene leiden unter Alpträumen, Schlafstörungen, Blutungen und/oder Rissen im Rektalbereich, ungewöhnlicher Dehnung des Anus, Verletzungen oder Rötungen am Penis. Im Zusammenhang mit oraler Vergewaltigung stehen Erstickungsanfälle, Würge- und Ekelgefühle, Kieferschwierigkeiten oder Atemprobleme. Bei Männern, die in ihrer Kindheit ausgebeutet worden sind, kann es sexuelle Funktionsstörungen geben wie vorzeitige Ejakulation und Schwierigkeiten, eine Erektion zu bekommen, was gar nicht ins übliche Bild von einem aktiven potenten Mann paßt und bei Betroffenen oft Depressionen zur Folge hat. Es gibt Betroffene, die nur durch das Produzieren von sadistischen oder sadomasochistischen Phantasien, nur durch Gewalt, beziehungsweise Unterwerfung, Demütigung und Erniedrigung zu sexueller Erregung und Entspannung kommen können.

3.3 Jungen und Männern mit Behinderung als Opfer

Jungen und Männer mit Behinderung als Opfer von sexueller Gewalt tauchen in der Fachliteratur lediglich in zwei Untersuchungen auf. In den Studien, die in den USA bei Menschen mit Lern- oder leichter geistiger (mild retarded) Behinderung gemacht wurden, unterschieden die BefragerInnen meistens nicht zwischen Jungen und Mädchen oder Männern und Frauen. Das hängt einerseits mit der allgemein geringeren Forschungstätigkeit zum Thema Männer als Opfer von sexueller Gewalt, andererseits aber sicher auch mit dem nach wie vor mangelnden Bewußtsein bezüglich Geschlechterspezifik im Bereich von Menschen mit Behinderung zusammen sowie mit dem Vorurteil, Menschen mit Behinderung seien geschlechtslos.

Hard (1987,1-3) befragte in einem Zentrum für Arbeitsaktivitäten 65 Personen. In dieser Studie wurde sexuelle Ausbeutung definiert als sexuelle Kontakte wie Geschlechtsverkehr, Anal- und Oralverkehr oder Berührungen von Brust oder Genitalien ohne Wissen oder Verständnis für die sexuellen Handlungen, die nicht gewollt waren, oder vom Täter mit Gewalt, Zwang oder Manipulation ausübt wurden. 32 Prozent der Männer berichteten von sexueller Gewalterfahrung. Aber auch in dieser Untersuchung wurde bezüglich des Alters, in dem die befragten Personen sexuell ausgebeutet wurden, nicht nach Geschlechtern unterschieden.

Der Verband evangelischer Einrichtungen für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung hat 1993 in Deutschland eine Studie in Auftrag gegeben. 308 der angeschriebenen Einrichtungen der Behindertenhilfe füllten einen Fragebogen aus (Noack/Schmid 1994). Ermittelt wurde damit das Bewußtsein der Einrichtungen zum Thema der sexuellen Gewalt. Bezüglich Knaben mit einer geistigen Behinderung machten 5,2 Prozent der Einrichtungen Aussagen zu Vorkommnissen von sexueller Gewalt. Sie berichteten insgesamt von 16 Fällen. Nur noch 2,9 Prozent der Einrichtungen erwähnten insgesamt zehn Fälle von sexueller Gewalt gegen männliche Jugendliche. Bezüglich Männern mit geistiger Behinderung sagten 16,6 Prozent aus und gaben insgesamt 105 Fälle an (Noack/Schmid 1994, 45). Vergleicht man diese Zahlen mit denjenigen von Hard (1987, 1-3) und der vorliegenden Studie, in der Männer mit Behinderung selber befragt wurden, muß von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Es ist anzunehmen, daß sexuelle Gewalt gegen Jungen und Männer viel weniger als solche erkannt wird. Einerseits sieht man sie nicht, weil sie als alltägliche Gewalt abgetan und damit auch verharmlost wird; andererseits weiß man es nicht, weil es im Geheimen passiert; oder wenn man es weiß, schweigt man darüber, weil man aus Gründen der eigenen Überforderung mit diesem Problem den notwendigen Handlungsbedarf fürchtet.

3.4 Täter von sexueller Ausbeutung ohne Behinderung

Männer, die sexuelle Gewalt ausüben, stehen in der Öffentlichkeit kaum dazu. Erst wenn Beweise ein weiteres Verleugnen der begangenen Tat verunmöglichen oder ein Gericht den Täter unmißverständlich mit der Tat konfrontiert, gesteht ein Teil der Männer die Gewalt. Täter aber, die nie angezeigt, angeklagt und verurteilt werden, fühlen sich in keiner Weise genötigt, sich zu ihrer Täterschaft zu bekennen. "Daraus ergibt sich die paradoxe Situation, daß unzählige Frauen glaubwürdig über erlittene sexuelle Gewalt berichten und kaum ein Mann diese Gewalt zugibt. Aussage steht gegen Nicht-Aussage. Zeugen gibt es meist keine." (Godenzi 1989, 39)

Immer wieder wird in der psychopathologischen Literatur der Vergewaltiger als triebhaft, willensschwach, haltlos, gemütsarm, egozentrisch, als triebhafter oder substanzloser Psychopath beschrieben (Hentig 1921; Schulz 1958; Plaut 1960; Dost 1983). Nicht selten werden Sexualdelikte den unteren Schichten mit asozialen und kriminellen Tendenzen unterschoben (Schorsch 1971). In den siebziger Jahren wurden vor allem in den USA allerdings auch andere Konzepte von Tätertypologien entwickelt. Diese gehen von Motiven wie Macht, Stärke, Kontrolle und Aufwertung des eigenen Selbst aus; aus Haßgefühlen gegenüber Frauen erniedrigen und/oder bestrafen sie diese. Bei Tätern mit vorwiegend sexuellem Ziel wird ein Typ beschrieben, der schon oft durchlebte Phantasien in der Vergewaltigung durchspielt. Krön (1986, 202) zeigt auf, daß es kein taugliches Instrumentarium zur Objektivierung gibt; das gilt bis heute. "Alle gängigen Testuntersuchungen zeigen kein für einen Vergewaltiger typisches Profil. Gleichzeitig weisen diese Konstrukte aber einen Weg weg von der eindimensionalen Sichtweise der Vergewaltigung als reinem Sexualdelikt und hin zu anderen Motiven und Aspekten, in denen das sexuelle Element, die Vergewaltigung, lediglich das Vehikel darstellt, sei es zur Kontrolle als Ausdruck von Dominanzkonflikten des Täters, sei es zur Herabsetzung und Erniedrigung der Frau" (Krön 1986, 202). Die Frauenbewegung hat sich gelöst von der täterbezogenen Individualität und richtet ihr Augenmerk vor allem auf die strukturelle und der Gesellschaft immanente Gewalt. In diesem Zusammenhang ist wichtig, sich der in jeder Gesellschaft vorhandenen Geschlechtsrollennormierungen und Mythologien bewußt zu sein, welche die Beziehungen zwischen den Geschlechtern, aber auch die Beziehungen im hierarchischen Gefälle überhaupt regeln und Machtverhältnisse konstituieren.

Krön (1986) untersuchte 147 bei der Polizei bekannt gewordene Täter. 40 Prozent der Täter waren im Alter zwischen 20 und 30 Jahren, 75 Prozent mit deutscher Nationalität, überwiegend arbeitslos oder Arbeiter und fast 25 Prozent verheiratet. 45 Prozent ist die vergewaltigte Frau völlig fremd, 30 Prozent kannten diese flüchtig und 25 Prozent waren einander gut bekannt. Bei Bekanntschaftsvergewaltigungen erfolgt viel seltener eine Meldung oder Anklage gegen die Täter. Nur ein Drittel der Täter war zum Tatzeitpunkt völlig ohne Alkohol. 45 Prozent sind nicht vorbestraft, 20 Prozent jedoch einschlägig. "Explorativ und auch in der angesprochenen Tatbegehungsweise kamen Dominanzkonflikte und Insuffizienzgefühle in der eigenen Männlichkeitsrolle zum Ausdruck, die diese Täter in der Unterwerfung der Frau durch die Vergewaltigung zu kompensieren trachteten. Diese Gruppe mit eindeutigen Hinweisen auf nicht-sexuelle Konflikte und Motive umfaßt etwa 30 Prozent aller Täter" (204f.). 20 Prozent der Fälle betreffen Jugendliche, die noch wenig sexuelle Erfahrung hatten. Sie wiesen Unsicherheit auf und Hemmungen bezüglich heterosexuellen Kontaktanbahnungen. Diese Täter haben nur eine verschwommene Vorstellung vom objektiven Tathergang. Die dieser Gruppe zugehörigen Männer waren häufiger impotent oder brachen den Sexualvollzug im Vergleich zu anderen Gruppen vorzeitig ab. Erlebt wurden sie von außen eher als scheu, einzelgängerisch und unauffällig. Die größte Gruppe in dieser Untersuchung sind rücksichtslose und unkontrolliert aggressive Täter, sehr egozentrisch mit unkontrolliertem Aggressionspotential und geringer Ich-Kontrolle. Sie äußern nach der Tat keine Schuldgefühle. Sie wirkten undifferenziert mit instabilen, oft unpersönlichen Beziehungen mit wenig Zärtlichkeit, waren zum Teil aber verheiratet. "Während bei den Jugendlichen in erster Linie Geschlechtsrollenunsicherheiten und männliche Erwartungsstrukturen den gewalttätigen Übergriff im Sinne eines rollenkonformen "aktiven" Verhaltens (der Mann als "Eroberer") bahnen, steht bei der zweiten Gruppe eine frauenfeindliche, verobjektivierende und despektierliche Haltung dem weiblichen Geschlecht gegenüber im Vordergrund"(Krön 1986,206).Keine 10 Prozent der Täter in dieser Untersuchung sind als psychisch abnorm zu bezeichnen.

Marion Breiter (1995) hat in Österreich aufgrund von Akteneinsicht 49 Sexualstraftäter untersucht. Ihre Daten ähneln denjenigen von Krön (1986): Der Altersdurchschnitt liegt bei 21 bis 30 Jahren, 69 Prozent sind österreichischer Nationalität (wobei zu bedenken ist, daß aufgrund der gestiegenen Ausländerfeindlichkeit die Bereitschaft wahrscheinlich größer ist, ausländische Täter anzuzeigen), 35 Prozent sind nicht erwerbstätig, der Anteil der Beamten und Angestellten beträgt 32 Prozent, Arbeiter stellen 27 Prozent der Täter; nicht vorbestraft sind von den Beschuldigten 53 Prozent (21ff.).

Godenzi (1989) hat in der Schweiz eine Untersuchung gemacht mit nicht-angezeigten Tätern mittels offenem Telefon, das über die Medien bekannt gegeben und von 35 Männern in Anspruch genommen wurde. 25 Männern berichteten von einer Vergewaltigung; mehr als die Hälfte waren zum Zeitpunkt der Tat zwischen 30 und 40 Jahren alt; 32 waren Schweizer, 17 arbeiteten als untere Angestellte oder Facharbeiter, neun in mittleren und höheren Positionen, und vier waren selbständig Erwerbstätige; 21 sind verheiratet, neun ledig, drei geschieden und zwei getrennt. In 20 Fällen bestand zwischen dem Täter und der betroffenen Frau ein Vertrauensverhältnis (42ff.).

Das Alltagsverständnis von sexueller Gewalt erfaßt demgemäß, z.B. durch die Reduktion auf den Begriff des pathologischen Triebtäters, kaum mehr als 10 Prozent der tatsächlich bekannt gewordenen, d.h. im Rahmen der Strafverfolgung ausgeforschten Täter. Eben nur hier kommt es zur unheilvollen Vermischung von Aggression und Sexualität, wie er dem ´Triebtäter`-Konzept zugrundegelegt ist. Beim Gros der Fälle stehen demgegenüber Motive und persönliche Faktoren im Hintergrund der inkriminierten Tat, die jeweils höchstens sekundär auf Sexualität und/oder sexuelle Bedürfnisse zurückgeführt werden können. Es zeigt sich aber, daß durch Vergewaltigung meistens nicht-sexuelle Konflikte ausagiert werden und diese weitgehend als Vehikel für die Wiederherstellung verunsicherter männlicher Identität dient. Besonders deutlich kommt dies in der Untergruppe der ´eher angepaßten und ansonsten unauffälligen` Männer zum Ausdruck, bei denen die Tat eher als Versuch der Bearbeitung eigener Dominanzkonflikte und Insuffizienz in der eigenen Männlichkeitsrolle gewertet werden kann.

Aber auch bei den sexuell oder koital eher wenig erfahrenen jugendlichen Sexualdelinquenten überwiegen außersexuelle Motive - mangelnde soziale Reife und Kompetenz, Einzelgängertum und fehlende soziale Anerkennung bzw. Perspektiven stellen die Tat hier eher in den Kontext des Bemühens und/oder der Suche nach einer Bestätigung für männliche Macht und Anerkennung.

Täter von sexualisierter Gewalt sind in der Regel Wiederholungstäter. Das New Yorker Institut für Psychiatrie hat sich auf die Behandlung von Sexualstraftätern spezialisiert und festgestellt, daß der durchschnittliche Täter 7,5 Vergewaltigungen begeht. (Wyre 1991,12) Es muß allerdings angenommen werden, daß die tatsächliche Zahl noch höher liegt.

3.5 Jugendliche als Sexualstraftäter

Der forensische Gutachter vor Jugendgerichten Lempp berichtet von den Schwierigkeiten, wenn er mit Handlungen von Jugendlichen konfrontiert ist, die "von den Handelnden selbst, den Jugendlichen selber, nicht erklärt werden können. Die Jugendlichen stehen oft völlig ratlos davor, verstehen sich selbst nicht mehr, und wenn es eine offensichtlich verwerfliche Handlung war, dann versuchen sie, sich verzweifelt davon zu distanzieren".(1986,185)

In seinen Überlegungen dokumentiert sich eine gewisse Hilflosigkeit des Gutachters: "Auch eine sehr sorgfältige Anamnese unter psychoanalytischen Gesichtspunkten vermag nicht mehr zu erreichen, als übliche sexuelle und soziale Reifungsprobleme, wie sie dem Alter dieser Probanden entsprechen, deutlich zu machen. Diese Probleme sind häufig keineswegs einzigartig und unbefriedigend zur Erklärung dieser in der Regel persönlichkeitsfremden und vom Angeklagten selbst nicht akzeptablen Taten. Auf diesem Wege können im allgemeinen verdrängte homosexuelle Tendenzen mit einer überschießenden Abwehr derselben hinreichend und stimmig erklärt werden, gelegentlich auch unverhältnismäßig aggressive Sexualhandlungen bei - welchen allerdings nur das Ausmaß der Gewalt, keineswegs aber das Motiv der triebgerichteten Handlung selbst der besonderen Erklärung bedürfen -, keineswegs jedoch die Mehrzahl solcher Taten. Erst eine sorgfältige Analyse des Tatablaufs, der Äußerungen des Täters in möglichst entspannter Situation, die Berücksichtigung seiner sozialen Beziehungen und die Einbeziehung neuerer Erkenntnisse über die Borderline-Struktur und -Reaktionsweise bei pubertierenden Jugendlichen können die Tat nicht nur in ihrem Motiv und ihrem Ablauf, sondern auch die Prognose des Täters und seine therapeutischen Bedürfnisse erhellen" (1986,186).

Am Beispiel eines Jugendlichen, der wegen wiederholter, als gewaltförmig interpretierter und gescheiterter Kontaktversuche zu jungen Frauen mehrfach als Triebtäter vorbestraft wurde, demonstriert Lempp die fatalen Folgen und Gefahren ´vorschneller` und zu eindeutiger Abstempelung. Er diagnostiziert erstens eine Abstempelung/Etikettierung als Triebtäter und eine entsprechende Schwächung der Position des betreffenden Jugendlichen in Familie und peer-group sowie eine weitgehende Schwächung des ohnedies bereits geschädigten Selbstwertgefühls; "zweitens unterbleiben in aller Regel therapeutische und pädagogische Maßnahmen, wie sie gerade diese Jugendlichen in besonderem Maße nötig haben."(1986,188) Alleingelassen mit ihrer spezifischen Unfähigkeit, ihr eigenes Verhalten zu verstehen, wird überhaupt erst eine Wiederholungsgefahr hervorgerufen. Drittens kann im Einzelfall die psychosexuelle Entwicklung definitiv gestört werden, sodaß der Jugendliche den Weg zu einer normalen sexuellen Kontaktaufnahme möglicherweise überhaupt nicht mehr findet" (Lempp 1986,189).

Unter diesem Gesichtspunkt sind es allem voran die Rahmenbedingungen von Strafverfolgung, Rechtsprechung sowie Strafvollzug, die dann dazu führen, daß "solche abwegigen Formen sexueller Kontaktaufnahme" zu "scheinbar kriminellen Handlungen entgleisen", bzw. über die Folgen von Stigmatisierung zur Verfestigung gewaltförmigen Sexualhandelns führen. (Lempp 1986,189f.)

Die zentralen Gesichtspunkte von Motiv und sozialem Hintergrund des Sexualdeliktes werden dementsprechend nicht nur nicht berührt, sondern sogar in ihrer Wirksamkeit und Aussichtslosigkeit verstärkt.

3.6 Täterinnen von sexueller Ausbeutung ohne Behinderung

Laut Schätzungen sollen Frauen zu fünf bis 20 Prozent Täterinnen von sexueller Ausbeutung sein, aber eine wissenschaftliche Untersuchung gibt es zu diesem Thema noch nicht.

Michele Elliott (1995) hat Erfahrungen von 127 Frauen und Männern ausgewertet, die von einer oder mehreren Frauen sexuell ausgebeutet wurden. Die 95 Frauen und 32 Männer, die ihre Gewalterfahrungen mitteilten, wurden zu 45 Prozent von ihren Müttern ausgebeutet, gefolgt von anderen weiblichen Verwandten mit 21 Prozent. An dritter Stelle, nämlich zu 14 Prozent stehen die Babysitterinnen. Das deutet darauf hin, daß Täterinnen Opfer vorwiegend aus ihrer allernächsten Umgebung wählen (51f.).

3.7 TäterInnen von sexueller Gewalt mit Behinderung

In früherer Literatur zu Sexualstraftätern wurde das Vorurteil verbreitet, daß Sexualverbrecher nur über geringe Intelligenz verfügen. Ein Autor ging sogar soweit: "Niemand mit einiger kriminologischer Erfahrung würde versuchen, die Feststellung zu widerlegen, daß, wenn alle Schwachsinnigen aus der Gemeinschaft entfernt würden, sich das Gesamtbild der Kriminalität erheblich verändern würde und in der Tat eine sehr große Anzahl von Delikten nicht länger oder nur so sporadisch begangen würden, daß sie nicht einmal ein soziales Problem darstellten." (Selling 1939,178)

Wenn auch nicht gerade alle Verfasserinnen solcher Texte dermaßen diskriminierende Vermutungen in die Welt setzten, so hat sich doch bis heute das Vorurteil weitgehend gehalten, Männer mit geistiger Behinderung seien triebhaft ("over-sexed") und daher potentielle Sexualverbrecher. Auch Männer ohne Behinderung sind nicht zum größten Teil Sexualverbrecher, genau so wenig sind es Männer mit Behinderung. Aber einige, ob mit oder ohne Behinderung sind es, denn genauso, wie es nichts behinderungsimmanentes gibt, das jemanden zum Sexualverbrecher machen könnte, gibt es auch nichts, das es verhindern könnte.

In der Forschung zu den Sexualdelikten wird deutlich, daß kein ungewöhnlich hoher Anteil von Tätern mit geistiger Behinderung besteht. Gebhard u.a. (1965) berichtet von 10 bis 20 Prozent der Delinquenten, die als "geistig gestört" bezeichnet werden. 20% ihrer Taten betrafen sexuelle Ausbeutung von Kindern. In der Literatur sowie in Erzählungen von Professionellen wird immer wieder darauf hingewiesen, daß einige der begangenen Verbrechen sehr einfach durch adäquate Sexualaufklärung und -erziehung hätten verhindert werden können.

Etwas anders schauen die Zahlen aus, wenn gefragt wird, wieviele Menschen mit Behinderung ihresgleichen in den Einrichtungen sexuell ausbeuten. In diesem Zusammenhang tauchen auch bei einer einzigen Studie indirekt Frauen mit Behinderung als Täterinnen auf. Ansonsten ist unklar, ob nur Männer bezüglich Täterschaft untersucht wurden oder ob auch da wieder nicht nach Geschlechtern unterschieden wurde. Furey und Niesen fanden heraus, daß in 171 Fällen von Menschen mit geistiger Behinderung, die sexuell ausgebeutet wurden, 42% der Täter auch geistig behindert waren (1993, 286). Von diesen waren 94% männlich. Im Gegensatz zu Männern ohne Behinderung, die zu höheren Anteilen sexuelle Gewalt an Frauen ausüben, beuten Männer mit Behinderung Frauen und Männer zu gleichen Teilen aus (Griffith u.a. 1985,51).

4. Umgang mit Sexualstraftätern ohne Behinderung

Um den gesellschaftlichen Umgang mit Sexualstraftätern zu verstehen, geht es darum, vorab das Alltagsverständnis von sexueller Gewalt und den 'normalen' Umgang mit Opfern und Tätern in der öffentlichen und veröffentlichten Meinung zu rekapitulieren. Das bedeutet, die Besonderheit des Themas im Kanon von Sexualitäts- und Männlichkeitskultur zu verstehen. Dazu gehört auch, die Manifestation der Männlichkeitsmuster in der Negation, d.h. in der Definition von Abweichung und insbesondere in der Inkrimination von Abweichung im Strafverfolgungs-, Rechts-, Rechtsprechungs- und Vollzugssystem, zu erkennen.

4.1 Hegemoniale Männlichkeit - legitime Gewalt und sexuelle Gewalt

Joachim Kersten (1995) setzt den Begriff des (Sexual)Straftäters in Beziehung zu den gemeinhin üblichen und mehrheitsfähigen Kulturmustern von Männlichkeit und versucht diese - quasi - als Negativabzug von hegemonialer Männlichkeit zu verstehen. Als Bezugsfeld von männlicher sexueller Gewalt gelten damit die tragenden Prämissen hegemonialer Männlichkeit:

  • "Der richtige Mann wird für seine Arbeit gut bezahlt, macht etwas Sinnvolles und läßt sich dabei von niemandem reinreden, sondern weist anderen weniger wichtige Arbeiten zu. Unbezahlte oder schlecht bezahlte Arbeit, abhängige Arbeit und Arbeiten mit Konnotation weiblicher Fürsorge: im Haus, Reinigungstätigkeiten, Kinderversorgung, Versorgung und Pflege von Kranken und Alten gelten als unmännlich.

  • Ein echter Mann tritt für sich und andere ein. Wird er herausgefordert, so muß er sich stellen etc. Er muß Schwächere wie Frauen und Kinder verteidigen und muß in der Gemeinschaft anderer absolut verläßlich sein. Er kennt Techniken des Kämpfens und beherrscht Waffen.

  • Ein Mann ist anders als eine Frau, aber er braucht eine Frau, um ein richtiger Mann zu sein. Für Sexualität ist der erigierte Penis und die Penetration des weiblichen Geschlechtsorgans wichtig. Sexualität zwischen Menschen gleichen Geschlechts ist nicht ´normal`. Ein Mann paßt auf seine Frau und seine Töchter auf und beschützt sie vor den anderen Männern." (Kersten 1995, 24)

Der Sexualstraftäter stellt nach diesem Verständnis das ´äußerste Gegenteil von rechtmäßigen Praktiken der Sicherstellung des Nachwuchs, des Beschützens und des Versorgens der Gemeinschaft' dar. Letztlich beziehen sich auch die gesellschaftlichen Reaktionen auf Gewalttaten und Täter auf die oben angeführten Prämissen hegemonialer Männlichkeit. Dabei geht es eher 'um die Unterordnung bestimmter junger, gefährlicher Männlichkeiten als um den Schutz der Opfer`.

4.2 "Normal crimes"

Die Alltagstheorie von Kriminalität bildet sich vor allem in der mehr oder minder veröffentlichten Kriminalitätsangst ab und hat weitreichenden bis konstituierenden Einfluß auf die Systeme der Strafverfolgung, der Rechtssprechung sowie der Vollzugspraxis. Kriminalitätsangst stellt das je persönliche und lebenspraktisch wirksame Konzept von Verbrechen dar und bildet mithin einen Spiegel für das Alltagsverständnis von Kriminalität. Dieses Konstrukt kann auch als "normal crime" bezeichnet werden.

Diesem Grundverständnis entsprechend stellt Joachim Kersten (1991,41ff.) Kriminalitätsangst und die Bereitschaft, in einer Tat ein Verbrechen zu sehen, mit den traditionellen und kulturabhängigen Männlichkeitsmustern und dem nach wie vor de facto gegebenen ´heile-Familie-Mythos` in Zusammenhang. ´Normal crime` bezeichnet danach in der Regel ein Verbrechen, wenn die Tat Ausdruck destruktiver, bedrohlicher und quasi ´böser` Männlichkeit ist, der Täter dem Opfer nicht persönlich bekannt ist bzw. aus seinem oder ihrem engeren Umfeld kommt.

Dieses ausgesprochen enge Verständnis von angstauslösender und in der Folge strafwürdiger Kriminalität im Alltagsverständnis findet sich auch in der Judikatur und in der Rechtssprechung mehr oder weniger unkorrigiert manifestiert - und wird erst neuerdings durch die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit im Kontext der Frauenbewegung und dem dadurch mittlerweile bewirkten Wandel in der öffentlichen Meinung als auch in der Alltagstheorie tendenziell aufgebrochen, besonders mit dem Schwerpunkt auf Sexualdelikte als Verstöße gegen das Recht auf selbstbestimmte Sexualität; also: Vergewaltigung in der Ehe oder Partnerschaft; Inzest und Kindesmißhandlung durch Väter sowie nahestehende Verwandte. Dementsprechend haben erst in den letzten Monaten Initiativen zu entsprechenden Reformen des Sexualstrafrechts in Österreich und der BRD geführt. Bis zur durchgehenden Umsetzung in Strafverfolgung und Rechtsprechung selbst ist es vermutlich noch ein langer Weg.

4.3 Sexuelle Gewalt - eine Sache der Auslegung?

Monika Frommel unterscheidet in der Rechtspraxis der BRD einen engeren und einen weiteren Begriff von Gewalt. Historisch betrachtet, ergibt sich für Frommel ein Auseinanderklaffen von einer weiten, ja geradezu uferlos werdenden Begrifflichkeit von Gewalt im Eigentumsdeliktbereich (z.B. Handtaschenraub etc.) sowie bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung (z.B. Sitzblockaden auf öffentlichen Straßen) auf der einen Seite und einer zunehmenden Verengung des Gewaltbegriffes bei Sexualdelikten. Als sexuelle Gewalt gilt dann - vor dem Gesetz - nur die direkte, unmittelbar final-funktional mit Geschlechtsverkehr verknüpfte Gewalthandlung mit erheblichem Krafteinsatz (1993, 22-29). Quasi als Voraussetzung für eine gerichtliche Sanktion von sexueller Gewalt hat die/der Überlebende entsprechende Verletzungen vorzuweisen. Sogar die knappe zeitliche Verzögerung zwischen Gewalthandlung und Sexualhandlung - z.B. Applikation eines Präservativs - gilt unter diesen Vorzeichen als Indiz, das sexuelle Gewalt ausschließt und Einverständnis des/der Ausgebeuteten 'vermuten' läßt.

Durch die enge Begriffsauslegung von sexueller Gewalt ergibt sich für die Richter ein Auslegungsspielraum, der in der Regel zugunsten von Tätern gehandhabt wird, die nicht dem Alltagsbild der ´normal crime` entsprechen.

Sexuelle Gewalt als Straftatbestand sowie als Strafmotiv kommt in dieser Sicht der Dinge überwiegend nur dann zum Tragen, wenn der klassische Fall eines "normal crime" vorliegt; d.h. ein dem Opfer fremder "Triebtäter" nach Möglichkeit an einem dem Opfer nicht vertrauten Ort (im Freien, im Auto etc.) gewaltsam einen Geschlechtsverkehr vollzieht. Sexuelle Gewalt in der Ehe oder im engeren Bekanntenkreis läge dagegen erst bei Vorliegen schwerster Verletzung bzw. Tod des Opfers vor.

Vor diesem Hintergrund gestalten sich denn auch die Versuche der Täter, sich, ihr Verhalten bzw. ihre Tat zu entschuldigen, besonders leicht. In letzter Konsequenz genügt ein Hinweis darauf, daß ´mann` kein pathologischer Triebtäter ist. In der Darstellung der Tat wird dem Opfer neuerlich Gewalt angetan: die Entpersönlichung und allem voran die persönliche Abwertung erfährt in der Verharmlosung der Tat und der Umkehrung von Täter- und Opfer-Status eine neue Qualität.

5. Behandlung von Sexualstraftätern ohne Behinderung

In den letzten 15 Jahren sind dank dem kontinuierlichen Engagement vieler Frauen die verschiedensten Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder entstanden, die zunehmend differenziert und professionalisiert wurden. Die Arbeit der Frauenprojekte basiert seit Anfang auf einem gesellschaftspolitischen Verständnis von Gewalt und beinhaltet sowohl die individuelle Unterstützung der betroffenen Frauen und Kinder wie auch das Einfordern von gesellschaftlichen Veränderungen. In den USA wurde durch ein bahnbrechendes Projekt die Erfahrung gemacht, daß durch öffentliche Aufmerksamkeit und öffentliches Engagement gegen Gewalt die Mißhandlung von Frauen und Kindern deutlich abnahmen.

"Männergewalt macht keine Männer" war im Dezember 1995 unvermittelt auf Plakatwänden zwischen Zigaretten- und Jeansreklamen in Zürich zu lesen. Damit hatte die Stadtregierung der männlichen Gewalt den Kampf angesagt. Ähnliche Initiativen gibt es auch in verschiedenen anderen Städten und Ländern, wie beispielsweise die Kampagne gegen "Gewalt in der Familie" von Stadt und Land Salzburg im Frühjahr 1997[1]. Solche Interventionsprojekte zeugen von einer entscheidenden Haltungsänderung gegenüber männlicher Gewalt, die nicht mehr davon ausgeht, daß "Gewalt Männer macht" und die Hauptverantwortung für die Verhinderung von Gewalt auf die Opfer abgeschoben wird. In Zürich müssen seit dieser Kampagne geschlagene Frauen nicht mehr aus den eigenen vier Wänden fliehen; die mißhandelnden Männer werden aus der gemeinsamen Wohnung entfernt und kommen mindestens 24 Stunden in Untersuchungshaft. Österreich geht in dieser Beziehung noch konsequenter vor. Hier sind seit ersten Mai dieses Jahres Opferschutzgesetze nach amerikanischem Vorbild in Kraft getreten. Jetzt kann und soll die Polizei den gewalttätigen Mann aus der Wohnung wegweisen.[2] Die mißhandelte Frau hat das Recht, bei Gericht zu beantragen, daß der Gewalttäter nicht zurückkehren und sich zudem nicht an gewissen Orten aufhalten darf (z.B. im Quartier, wo die betroffene Frau wohnt, oder in der Nähe des Kindergartens). Er muß jedes Zusammentreffen sowie die Kontaktaufnahme mit der Familie vermeiden. Wenn er gegen diese gerichtliche Verfügung verstößt, wird er zwangweise entfernt.

Am weitesten geht die Initiative der Basler Frauenliste, die eine "Gewaltsteuer für Männer" einfordert. Auch bei der Abgeordneten der Grünen im Bayrischen Landtag, Elisabeth Köhler, steht diese Idee hinter ihrer Forderung, daß bei Männern ab 16 Jahren bescheidene 40 Mark jährlich als "kommunale Gewaltabgabe" eingefordert werden sollen.

In der Zwischenzeit gibt es in verschiedenen westeuropäischen Städten Interventionsprojekte gegen männliche Gewalt. Die meisten beziehen sich auf das US- Domestic Abuse Intervention Projekt (DAIP) in Duluth (Minnesota), das schon seit 1981 existiert. 1981 haben sich in Duluth (93'000 Einwohnerinnen) Einrichtungen auf kommunaler und Bezirksebene sowie private Träger im Rahmen des DAIP auf schriftlich festgehaltene Strategien und ein koordiniertes Vorgehen bei Gewalt geeinigt. Primäres Ziel des DAIP ist der Schutz der betroffenen Frauen vor Gewalt durch ein Maßnahmenpaket, das Hilfsangebote für das Opfer, rechtliche Sanktionen sowie Rehabilitationsprogramme für den Aggressor und gegebenenfalls dessen Einweisung in eine Haftstrafe kombiniert. Der mutmaßliche Täter wird von der Polizei in Gewahrsam genommen, wenn eine Gewalttat mit körperlichen Verletzungen festgestellt wird oder wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß Gewalt angewandt bzw. daß mit Gewaltanwendung gedroht wurde/wird, und wenn die streitenden Parteien zusammenleben oder schon einmal zusammen gelebt (Ex-GattInnen) haben. Die Anklageerhebung muß innerhalb von 36 Stunden erfolgen. Das Gefängnis informiert das Frauenhaus, das eine Mitarbeiterin zur mißhandelten Frau schickt, solange der Täter im Gefängnis ist. Diese bietet Hilfe an und orientiert über die Möglichkeit, dem Täter mit einer Verfügung zu untersagen, an den gemeinsamen Wohnort zurück zu kommen. Das DAIP schickt einen freiwilligen Mitarbeiter zum mutmaßlichen Täter ins Gefängnis. Bekennt sich ein Täter schuldig oder wird er vom Gericht als schuldig befunden, erfolgt die Anordnung einer Voruntersuchung, die durch einen Bewährungshelfer durchgeführt wird. Bei einem ersten einschlägigen Straffall erfolgt in der Regel eine Haftstrafe von 30 bis 90 Tagen mit einjähriger Bewährung. Bedingung für die Bewährung ist meistens die Teilnahme an einem von DAIP angebotenen Beratungs- und Erziehungsprogramm für gewalttätige Männer. Die Frau kann mit Hilfe einer Anwältin eine einstweilige Verfügung erwirken, daß der Täter das Haus nicht mehr betreten darf. Es kommt zu einer richterlichen Anhörung. Wenn der Täter als schuldig befunden wird, kann ihm der Zutritt zur gemeinsamen Wohnung und die Kontaktaufnahme mit der Frau verboten werden. Die Richterin/der Richter entscheidet auch über Vormundschaftsfragen und Besuchsregelungen bei Kindern.

Das DAIP hat als Hauptaufgaben vor allem die laufende Kontrolle, wie die Justiz und andere kommunale Einrichtungen mit Fällen der Gewalt umgehen, die Berichte von Polizei und Bewährungshelferinnen zu begutachten, die Inanspruchnahme von Beratungspflichten zu beobachten und Treffen für einen gesicherten Informationsfluß zu organisieren. Jeder zwanzigste Mann in Duluth ist bereits ans DAIP verwiesen worden, 80% der Frauen, die Dienstleistungen des DAIP und der Women's Coalition in Anspruch genommen haben, erfahren heute keine Gewalt mehr (Pence 1988).

Der erste Versuch, das amerikanische Modell auf deutsche Verhältnisse zu übertragen, fand 1989 in Gladbeck statt. In der Zwischenzeit gibt es in verschiedenen europäischen Städten Interventionsprojekte. In Österreich gibt es noch kein Interventionsprojekt.

In diesem Modell dokumentiert sich ein Pardigmenwechsel, der bedeutet, daß Männer die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und auch die Folgen selber tragen müssen. In diesem Rahmen können beschuldigte Männer zur Teilnahme an Behandlungs- oder sozialen Trainingsprogrammen verurteilt werden. Die hauptsächlichste Legitimation der Behandlung von Tätern von sexueller Gewalt ist die Verhinderung von erneuten sexualisierten Gewalthandlungen. Aufgrund eines Sexualdeliktes gibt es Opfer, und deren Interessen haben immer an erster Stelle zu stehen. Das Risiko eines Rückfalls in naher Zukunft muß gering eingeschätzt werden, wenn ein Täter in eine ambulante Behandlung einbezogen werden soll. Das bestimmende Kriterium muß also immer die Sicherheit des (künftigen) Opfers sein. Eine Wiederholung kann natürlich auch verhindert werden, indem der Täter aus der Gesellschaft gezogen und ins Gefängnis gebracht wird. Aber nach einiger Zeit kommt er wieder aus dem Gefängnis heraus und kann erneut zum Täter werden. Die Rückfallquote ist sehr hoch. 80 Prozent der Täter ohne Therapie werden nach der Strafentlassung rückfällig und 25 Prozent, die zum Teil an einem Therapieprogramm teilgenommen haben (Wyre 1991, 29). Eine Gefängnisstrafe fördert zudem immer die Verleugnung, weil man als Täter von sexueller Ausbeutung im Gefängnis in der Hackordnung letzter ist, und damit wird Verleugnung der begangenen Tat zur Überlebensstrategie. In seltenen Fällen wird am Verhaltens- und Gefühlsrepertoire und am Gedankengut eines Täters während des Gefängnisaufenthaltes etwas zur Veränderung getan. "Der Haß gegen diejenigen (Familie, Polizei, Justiz), die den Täter, jedenfalls nach seiner Überzeugung, durch Auferlegen einer Gefängnisstrafe abgewiesen haben, ist zudem nur noch größer geworden, als er schon war. Dies kann sogar bewirken, daß sich das kompensatorisch mißbräuchliche sexuelle Verhalten, das der Täter zeigt, noch tiefer in seiner Persönlichkeit verankert und für ihn noch schwerer beherrschbar wird. Es kann deshalb sinnvoll sein, für diese Gruppe in einem späteren Stadium des Gefängnisaufenthalts die Möglichkeit offen zu halten, diesen mit einer Behandlung zu verbinden" (Bullens 1991,7). Das Ziel der Täterbehandlung soll also eine bleibende Verhinderung von sexuellen Gewalttätigkeiten sein und nicht nur eine zeitlich begrenzte. Das bedeutet, daß Täter von sexuellen Gewaltdelikten auf jeden Fall behandelt werden sollten, weil sie in bezug auf die körperliche Identität von anderen grenzüberschreitend handeln, weshalb der Schutz der Integrität einer jeden und eines jeden in dieser Hinsicht an oberster Stelle stehen muß.

Die Behandlung von Tätern von sexueller Gewalt ist keine neue Entwicklung, sondern hat eine längere Tradition (Beyaert 1989), allerdings vorwiegend im stationären Rahmen, wobei es um schwerere Delikte geht. In den skandinavischen Ländern Europas gibt es auch schon jahrelange Erfahrungen mit ambulanter Behandlung von Tätern von sexueller Ausbeutung von Kindern. Wir beziehen uns im folgenden auf zwei Vorträge von Bullens (1993) und damit auf die Praxis mit Sexualstraftätern in den Niederlanden.

Täter von sexuellen Gewalthandlungen sind in der Regel nicht selber motiviert für eine Behandlung, sondern es braucht einen externen Druck für eine Veränderung im Denken, Fühlen und Handeln bezüglich der sexuellen Ausbeutung. "Subjektiver Leidensdruck wird bei Tätern durchgehend nicht wahrgenommen, höchstens manchmal Erleichterung, wenn der Mißbrauch ans Licht kommt. Wenn von Motivation gesprochen werden kann, so liegt diese vornehmlich beim Therapeuten, der seinerseits versuchen muß, beim Täter die Motivierbarkeit für eine Behandlung einzuschätzen. Erst nach einiger Zeit - und manchmal auch nie - kann ein Stück eigener Motivation beim Täter entstehen" (Bullens 1993,4). Weil das Endziel einer solchen Behandlung nicht die "Heilung" des Täters sein kann (das kann bestenfalls möglich sein), sondern für den Rest seines Lebens die Impulse, die zur sexuellen Ausbeutung führen können, unter Kontrolle zu halten, erfordert diese Art von Behandlung einen anderen Ausgangspunkt. Zentral hierbei ist die Haltung des Therapeuten. Allen Sexualstraftätern ist eines gemeinsam: Sie fühlten sich in ihrer Kindheit fundamental abgewiesen (Frenkel 1989). Daher ist es von zentraler Bedeutung, daß es dem Therapeuten gelingt, sich dem Täter in vollster Zuwendung zu nähern, ansonsten wird er ihn sehr schnell wieder verlieren.

Im Gegensatz zu sonstigen Therapien, bei denen die Freiwilligkeit ein wichtiges Moment ist, wird in diesem Fall der Täter zur Behandlung oft in irgendeiner Weise verpflichtet, sich für die von außen formulierten Behandlungsziele einzusetzen.

5.1 Behandlungsziele

Das Delikt-Szenarium

In einem frühen Stadium der Behandlung muß das Delikt rekonstruiert werden. Dabei wird mit dem Täter zusammen ganz genau untersucht, wie die Gewalthandlung geplant und ausgeführt wurde und welche Gefühle in welcher Phase vorherrschten. Dieses Deliktszenario ist deswegen von zentraler Bedeutung, weil es eine Möglichkeit bietet, ihm die sexuelle Ausbeutung bewußt zu machen. Täter haben in der Regel ein Bild von ihrer Gewalttat, welches diese nicht nur verharmlost, rationalisiert und gut verdrängen läßt, sondern sie geben auch die Verantwortung an das Opfer oder sonst eine Instanz von außen ab. Solange er die Verantwortung für das Delikt nicht übernimmt, "nicht lernt, mit den vorangehenden Faktoren wie Gefühlen von Ärger, Wut, Verzweiflung, Panik und Angst (zusammengeballt als "anonyme Spannung") in effektiver Weise umzugehen, so lange kann er sich selbst auch nicht vollständig unter Kontrolle halten" (Bullens 1993,5).

Verantwortung übernehmen

Lernen, Verantwortung zu übernehmen, ist wohl das Hauptziel. Es kann sein, daß die Verantwortung vom Täter schon in einem frühen Stadium der Behandlung übernommen wird, daß sie oft aber emotional zu wenig oder noch gar nicht gestützt, sondern eine abgespaltene Sache des Kopfes ist. Die Täter müssen im Verlauf ihrer Behandlung einen Entschuldigungsbrief an Überlebende schreiben, in dem deutlich zum Ausdruck kommt, daß sie allein die Schuld tragen für das, was passiert ist. Vorschnelle Entschuldigungsbriefe beinhalten oft offene oder versteckte Vorwürfe an die Adresse der Überlebenden oder wiederum Drohungen. Deswegen ist das richtige `timing' eines solchen Briefes wichtig, für das sich der Therapeut auch mit den anderen Fachleuten, die in diese Behandlung miteingebunden sind, absprechen muß. Der Prozeß eines solchen Entschuldigungsschreibens kann innerhalb der Behandlung ein bis eineinhalb Jahre beanspruchen. Der Brief wird aber erst dann wirklich abgeschickt, wenn die Überlebende/der Überlebende bereit ist, diesen Brief zu empfangen.

Durch die Augen der Anderen schauen lernen

Viele der Täter haben eine egozentrische Erlebniswelt und haben sich in der Regel nie gefragt, wie sich die Person, der sie die Gewalt angetan haben, gefühlt haben muß. Die eigenen Bedürfnisse der Täter haben immer im Vordergrund gestanden. Pädosexuelle behaupten zwar immer wieder von sich, den kindlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen, ihnen gerecht zu werden, aber bei genauerer Analyse zeigt sich auch da, daß es sich um egozentrische Bedürfnisse handelt. "Täter, die sagen, daß sie immer viel "Liebe" für das Kind empfunden haben, verschleiern damit tatsächlich egozentrisch orientierte Eigenliebe" (Bullens 1993,7). Es geht also darum, daß der Täter die wirklichen Gefühle, Gedanken und das Verhalten des Opfers verstehen und berücksichtigen lernt. Wenn Täter nicht sensibel werden für die zerstörerischen Auswirkungen ihrer Taten, sind Rückfälle nicht auszuschließen. "Daß der Täter die (potentiellen) Folgen des Mißbrauchs für das Opfer durchlebt hat, bildet damit einen Pfeiler der Täterbehandlung. ´Empathie für den anderen haben` beinhaltet, daß auch in der persönlichen Entwicklung des Täters ein emanzipatorischer Sprung nach vorne gemacht wird, von kindlich-egozentrischen Bedürfnissen ´zur Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen`. Unseres Erachtens bedeutet ´Erwachsen sein`, daß auf Basis der Gleichwertigkeit sowohl die eigenen Bedürfnisse wie die der anderen wahrgenommen werden in der Interaktion mit den anderen. In diesem Sinne kann die Behandlung der Täter als eine Form der ´Nach-Erziehung` gesehen werden" (Bullens 1993,8).

Vermitteln von Einsicht in den Unterschied zwischen Sexualität von Kindern und derjenigen von Erwachsenen

Wenn es sich um Sexualdelikte an Kindern handelt, ist typisch, daß Täter die Kinder, an denen sie die Gewalt ausüben, auf ihr (pseudo-) erwachsenes Erlebnisniveau hinaufheben. Damit wird eine Ebenbürtigkeit in die Beziehung hineininterpretiert, die bezüglich der dem Täter zur Verfügung stehenden Ressourcen im Gegensatz zu denjenigen des Kindes absolut nicht vorhanden sein kann und auch aus entwicklungspsychologischer Sicht unmöglich ist. "Die kindliche Sexualität ist jedoch von ganz anderer Art als die Erwachsenen-Sexualität. Es ist beispielsweise wie bei einem vierjährigen Kind, das die Zahlen drei und vier reproduzieren kann, einem sechsjährigen Kind, das die Zahlen drei und vier zusammenzählen und einem achtjährigen Kind, das die Zahlen drei und vier multiplizieren kann, auf der einen Seite und wie beim Erwachsenen auf der anderen Seite, der mit all seinen mathematischen Kenntnissen und Erfahrungen hochstehende algebraische Kunststücke ausführen kann durch eine Quadratgleichung mit den Zahlen drei und vier darin und mehreren Unbekannten. Sowohl das Kind wie der Erwachsene machen von denselben Zahlen Gebrauch, aber damit endet der Vergleich. Jedoch nicht für den Täter des sexuellen Mißbrauchs, der auf dem Gebiet der Sexualität dem Kinde Gefühle, Gedanken und Verhalten unterschiebt, die das Kind noch nicht verstehen kann, ganz zu schweigen von integrieren in die eigene Erlebniswelt. Die wortlose Verwirrung, der das Kind dadurch ausgesetzt ist, der Mangel an Urteilsvermögen, was es mit diesen nicht altersgemäßen sexuellen Erfahrungen machen soll und wodurch es sich - isoliert von der Umgebung, wegen des nicht zu handhabenden Geheimnisses - oft noch stärker auf den Täter ausrichtet, wird durch den Täter oft als eine (implizite) Zustimmung mit den sexuellen Handlungen gesehen." (Bullens 1993, 9)

Erlernen von sozialen Fähigkeiten

Viele Täter weisen einen Mangel an sozialen Fähigkeiten auf und geben an, in ihrer Kindheit häufig abgelehnt worden zu sein. Das hat zur Folge, daß sie ihr Selbst dauernd wieder beweisen müssen. Die früher erlebte Ohnmacht wird durch Macht ersetzt, die man jetzt selber ausübt, auch in Form der Kontrolle über andere. "Dieses letzte Phänomen findet man in zwei Modalitäten: In einem Fall sprechen wir von einem autoritären (Macht)Auftreten (dies gilt sicher innerhalb der Familiensituation; außerhalb kann er sich sehr unterwürfig verhalten). Dabei macht der Täter mit dem notwendigen Zwang/Drang das Opfer zum Objekt, eigentlich zu einem Ding. Im anderen Fall sprechen wir von einem kindlichen Auftreten. Es kann dann von einem untergeordneten Verhalten in dem Sinne gesprochen werden, daß er den Kontakt mit Erwachsenen vermeidet. Der Täter zieht sich daraufhin in der Kontaktnahme mit dem Kind zurück und macht dies auf einem emotional kongruenten kindlichen Niveau. Auch bei dieser Art von Kontakt kann übrigens von Zwang/Drang gesprochen werden, aber er wird weniger manifest, mehr subtil ausgeübt. In beiden Fällen geht es um Verhalten, in welchem die selbstbewußte Komponente fehlt. Der gleichwertige Umgang mit einem Partner, der mündig genug ist, seine/ihre eigenen Wünsche/Bedürfnisse deutlich zu machen, und gleichzeitig imstande ist, Grenzen zu setzen, fehlt im Verhaltensrepertoire des Täters. Grenzklärungen in Bezug auf sich selbst, wie gegenüber anderen, sind in ihrer Art diffus und/oder elastisch" (Bullens 1993, 10). Täter müssen also im Verlauf des Behandlungsprozesses klare Grenzsetzungen, selber Bedürfnisse äußern, aber auch diejenigen von anderen respektieren lernen. Der Umgang mit Grenzen wird durch das Vermitteln von sozialen Fähigkeiten gelernt. Dabei lernt der Täter, mit Spannungen nicht auf eine unterdrückende sondern auf eine selbstbewußte Art umzugehen.

5.2 Behandlungssetting

Die eben aufgeführten Behandlungsziele können in Form verschiedener Behandlungssettings angegangen werden.

Die individuelle Behandlung

In den Niederlanden finden Behandlungen vorwiegend in einer Zweier-Situation statt, im Gegensatz zu angelsächsischen Ländern, wo viel mehr gruppenorientiert gearbeitet wird. Als wichtiger Vorteil der individuellen Vorgehensweise kann das phasenweise und zielorientierte Vorgehen innerhalb des therapeutischen Prozesses genannt werden: Unter Berücksichtigung einer gewissen Marge kann eine fokale Therapiemethode mit einem klar umrissenen Etappenplan absolviert (Bruinsma 1987; Bullens 1988; Frenken 1989) und können die Behandlungsziele nacheinander angegangen werden.

Die Gruppenbehandlung

In jeder der vier Behandlungsgruppen, die es bis 1993 in Holland gab, waren pro Gruppe acht Mitglieder und zwei bis drei Therapeuten. Bei dieser Art der Behandlung ist Homogenität der Problematik zentral gegeben, ungeachtet der unterschiedlichen Täter wie Exhibitionisten, Pädosexuelle, Inzesttäter oder Vergewaltiger. "Wegen dieser Homogenität ist es möglich, daß der Täter, der aufgrund seiner spezifischen Problematik den Mißbrauch zunächst hartnäckig leugnet (Satter 1988; Bullens 1990), gerade deswegen in die Öffentlichkeit kommen darf/kann. Alle Täter haben sich selbst als solche durch die Teilnahme an der Tätergruppe definiert" (Bullens 1993). In einer Gruppe sind die jeweiligen Täter auch in verschiedenen Phasen der Behandlung, was den Vorteil hat, daß Täter, die schon lange in der Gruppe sind, neue Mitglieder oft gezielter provozieren und damit konfrontieren können als die Therapeuten. Dazu kommt, daß die Veränderungsmöglichkeiten oft größer sind, gerade weil man unter Seinesgleichen ist. Ein Nachteil der offenen Gruppenbehandlung kann sein, daß es weniger möglich ist, sehr fokal zu arbeiten. Mit Tätern in verschiedenen Phasen kann nicht innerhalb eines ununterbrochenen Konzeptes, bei dem man im voraus eine Selektion der Themen trifft, gearbeitet werden. Deswegen ist es wichtig, für jeden Täter einzeln festzulegen, inwieweit er innerhalb des Gruppenprozesses die verschiedenen Behandlungsziele absolviert hat.

Familienorientierter Ansatz

Der familienorientierte Ansatz der Täterarbeit wird und wurde vor allem dort gemacht, wo man die Problematik der sexuellen Ausbeutung in erster Linie als Problem eines disfunktionalen Familiensystems versteht und nicht als Machtproblematik. Innerhalb einer Familie haben die einzelnen Familienmitglieder überhaupt nicht gleich viel Macht. Diese Machtprozesse spielen auch in einem familienorientierten Behandlungsansatz eine wichtige Rolle. Was in der systemischen Familientherapie ausschaut wie "offene Kommunikation", erweist sich in vielen Fällen als weiteres Zudecken der Tatsache, daß die Ausbeutungshandlungen während der Behandlung weiterlaufen. Um in der Therapie den Schein zu wahren, manipuliert der Täter in der Regel die Familienmitglieder zu Hause. Es geht darum, das Delikt der sexuellen Ausbeutung nicht als Familienproblem zu sehen, zu dem alle Familienmitglieder ihren Teil beigetragen haben, sondern anzuerkennen, daß die Verantwortung für die Gewalttat ausschließlich beim Täter liegt.

Der Behandlungskontext: freiwillig oder innerhalb eines gesetzlichen Rahmens

Die Frage, ob sich der Täter freiwillig einer Behandlung oder innerhalb des gesetzlichen Rahmens unterzieht, hängt wesentlich davon ab, ob die oder der Überlebende eine Anzeige gemacht hat oder nicht. Ohne Anzeige ist eine Behandlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens nicht möglich, und es muß nach einer Behandlungsmöglichkeit auf freiwilliger Basis gesucht werden. Aufgrund des niederländischen Grundgesetzes kann keine Behandlung erzwungen werden. Innerhalb des verpflichtenden Rahmens hat der Täter die Möglichkeit zwischen zwischen einem Behandlungsangebot und weiteren strafrechtlichen Maßnahmen zu wählen.

"Der Vorteil der Behandlung innerhalb eines verpflichtenden Rahmens ist, daß damit ein externer motivierender Faktor eingebaut ist. Dies ist wichtig, um den Täter langfristig in Behandlung behalten zu können. Einfach gesagt, es geht um die Drohung, die notwendig ist, um ein frühzeitiges Abbrechen durch den Täter zu verhindern. Täter haben ohnehin nie ein freiwilliges Interesse an einer Behandlung. Ihr Interesse, wie sie es erleben, liegt darin, sich in eine sichere Position zu bringen und ihr Doppelleben durch das kontinuierliche Verleugnen, Bagatellisieren und Rationalisieren aufrecht zu erhalten. ... Freiwillige Hilfe für den Täter steht oder fällt mit der Faust, die man gegen die Macht des Täters machen kann, wie sie im Mißbrauchsverhalten zum Vorschein gekommen ist" (Bullens 1993, 14f.). Deshalb gilt als allgemeine Regel, daß der Behandlung innerhalb eines verpflichtenden Rahmens der Vorzug gegenüber der freiwilligen Behandlung gegeben werden muß. Ob diese Behandlung innerhalb eines verpflichtenden Rahmens dann ambulant oder stationär, kombiniert mit oder ohne eine (un)bedingte Freiheitsstrafe stattfindet, hängt wieder eng mit der Art und der Schwere des erfolgten Deliktes zusammen. Die oder der Überlebende und/oder der nicht ausbeutende Elternteil kann also in hohem Maß mitbestimmen, ob der Täter in eine freiwillige oder verpflichtende Behandlung kommt. Bei freiwilliger Behandlung ist ein Vertrag zwischen Täter und Therapeut wichtig, mit dem der Therapeut notfalls drohen kann.

Unabhängig von der Schwere des Delikts und der Einschätzung des Rückfallrisikos wird verpflichtende Hilfe in den Niederlanden ausgeschlossen, wenn der Täter der niederländischen Sprache nicht oder ungenügend kundig ist, wenn sein IQ niedriger als 80 ist, bei Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder bei psychotischen Strukturen mit vermuteter Unzurechnungsfähigkeit. Als Bedingungen für die verpflichtende Behandlung gelten: Der Täter muß ein (Teil)Bekenntnis ablegen, der Fall muß juristisch geklärt sein, die zu erwartende Gefängnisstrafe darf maximal 15 Monate betragen, und der Täter muß grundsätzlich die Bereitschaft haben, am Projekt mitzuarbeiten.

6. Sexualstraftäter mit intellektueller Beeinträchtigung im Strafrechtssystem

Brown und Courtless (1968) haben strafrechtliche Verfahren bei Sexualstraftätern mit geistiger Behinderung untersucht und dabei festgestellt, daß Geständnisse in zwei Dritteln der Fälle erfolgten, die Angeklagten in der Regel durch Rechtsanwältinnen vertreten wurden, die vom Gericht bestellt waren oder zu 8 Prozent überhaupt keinen juristischen Beistand hatten. Die Anklage bei Tätern mit geistiger Behinderung wurde im Gegensatz zu anderen Angeklagten nur selten verringert. In den seltensten Fällen wurden bei dieser Tätergruppe psychologische oder psychiatrische Gutachten erstellt oder die Verhandlungsfähigkeit überprüft, und in 88 Prozent der Fälle wurde auch keine Berufung eingelegt. Bei einem Vergleich von Santamour und West (1978) von intellektuell beeinträchtigten Tätern mit solchen ohne Behinderung zeigte sich, daß erstere häufiger geständig waren und bei ihnen auch häufiger auf Schuld plädiert wurde, während Berufung gegen das Urteil in diesen Fällen seltener war. Strafaussetzung zur Bewährung oder Haftverschonung wurde ihnen auch seltener gewährt. Im Gegensatz dazu zeigt die Psychotherapeutin Batya Hyman (Senn 1993, 83) - sie hat 50 Täter mit intellektueller Beeinträchtigung untersucht - auf, daß Täter mit Behinderung in einigen Fällen von den Einrichtungen, in denen sie leben, vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt wurden.

Nach Überführung von Tätern mit geistiger Behinderung stellt sich das Problem ihrer Unterbringung. "Historisch wurde das Einsperren von als geistig zurückgeblieben etikettierten Tätern in die bestehenden Gefängnisse als problematisch angesehen, vor allem seitdem man annahm, daß Kriminalität auf einer erblich bedingten intellektuellen Beeinträchtigung basierte (Brown & Courtless 1968). Zudem stellte auch die Verwahrung der Täter in Institutionen ein Problem dar, weil man glaubte, sie würden dort einen schlechten Einfluß auf die übrigen geistig retardierten Menschen ausüben. Als Lösung wurde eine separate Unterbringung vorgeschlagen sowie ein Plan mit zwei Komponenten: Sterilisation und Aussonderung/Abschiebung in die Kolonien (Goddard 1912, zt.n.Brown & Courtless 1968)" (Senn 1993). Brown & Courtless untersuchten 1968 die internationale Situation. Dabei stellte sich heraus, daß England und Schweden den Einrichtungen am meisten therapeutische und beraterische Interventionen anboten und aufgrund dessen danach tendierten, Täter mit Behinderung in den Institutionen zu belassen, in denen sie lebten. Im Gegensatz dazu tendierte Nordamerika auf "Sicherheit und Verwahrung" (Brown & Courtless 1968, 364), und damit wurden Täter mit Behinderung meist in Gefängnissen oder psychiatrischen Anstalten eingesperrt. Coleman & Murphy (1980) stellten fest, daß die Einrichtungen, die zu 15% von durchschnittlich drei Sexualstraftätern berichteten, über kein Behandlungsprogramm verfügten und auch keine Ahnung hatten, ob von ihrem jeweiligen Staat Behandlungsprogramme angeboten würden. Alle diese Institutionen problematisierten jedoch das Verbleiben dieser Täter in der Institution: "Verglichen mit den übrigen BewohnerInnen von Heimen für Retardierte befinden sich die Delinquenten eher im oberen Spektrum, d.h. im Bereich leichter geistiger Behinderung, und manipulieren und viktimisieren oftmals diejenigen, die schwerer geistig behindert sind" (Murphy, Coleman & Haynes 1983, 26). Sie berichten, daß Gefängnisse und stationäre Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen am häufigsten seien zur Verwahrung von Tätern mit Behinderung. Diese Einrichtungen könnten zwar zum Teil Behandlungsprogramme anbieten, in die jedoch diese Täter wegen ihrer Behinderung in der Regel nicht aufgenommen werden. Murphy, Coleman & Haynes wiesen zudem darauf hin, daß "Täter mit intellektueller Beeinträchtigung im Gefängnis oder in anderen Erziehungsanstalten zu denen gehören, deren Intelligenz im unteren IQ-Bereich angesiedelt ist und die oft zum Opfer anderer intellektuell überlegener Straftäter werden" (1983, 26). Es ist offensichtlich, daß eine derartige Bestrafung längerfristig keine adäquate Maßnahme ist, wenn der Täter mit geistiger Behinderung keine Behandlung bekommt, aber gleichzeitig auch ausgebeutet wird.

Täter mit Behinderung begegnen denselben Schwierigkeiten, in Behandlungsprogramme aufgenommen zu werden, wie Überlebende mit Behinderung. Knopp, Rosenberg und Stevenson (1986) haben sich in den USA einen landesweiten Überblick über die Behandlungsprogramme verschafft und stellten dabei fest, daß lediglich 46 Prozent der sozialen Dienste für Täter mit geistiger Behinderung als Beratungsstelle zur Verfügung stehen und nur 26 Prozent auch Anpassungen für dieses Klientel vorgenommen haben. Über den Erfolg der bisherigen Behandlungsprogramme, in die Täter mit geistiger Behinderung integriert wurden, ist bis heute nichts publiziert. Murphy, Coleman & Haynes (1983) haben ein Modell vorgelegt, das für Täter mit oder ohne Behinderung gilt. "Es ist ein Modell für soziales Lernen, das physiologische, verhaltensmodifizierende und kognitive Prozesse und Defizite umfaßt. Das Programm wird individuell auf die jeweilige Person abgestimmt. Murphy, Coleman und Haynes betonen, daß Menschen, die den gleichen IQ haben, in ihrer sozialen Funktionsfähigkeit, ihrem sozialen Wissen und der Einsicht in ihre Verhaltensprobleme sehr unterschiedlich sein können" (Senn 1993, 87). Damit Behandlungsprogramme für Täter mit Behinderung effektiv werden, müssen sie an die besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Täter angepaßt werden können.



[1] Siehe hierzu die Broschüre des Amtes der Salzburger Landesregierung

[2] § 38a Wegweisung und Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnung im BGBl. Nr. 566/1991 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 201/1996

B. Untersuchungsleitende Thesen

In den meisten Gesellschaften wird Menschen mit Behinderung ein gesonderter Platz zugeschrieben. Durch Sondereinrichtungen werden sie innerhalb eines bestimmten Rahmens gefördert, was allerdings meistens eine Isolierung zur Folge hat. Menschen mit Behinderung werden als minderwertig angesehen. Man vermeidet wenn möglich Kontakte zu ihnen und ist auf Erhaltung von sozialer und räumlicher Distanz bedacht. Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wird tendenziell rationalisiert, indem ihnen vermittelt wird, daß sie ihre Andersartigkeit `im eigenen Interesse' akzeptieren sollen. In diesem Akzeptieren der Andersartigkeit wird ihnen zugleich ein Annehmen ihrer Situation nahegelegt, die ihnen von der Gesellschaft zugeschrieben wird.

Menschen mit einer Behinderung werden nicht als Individuen sondern als Mitglieder der Gruppe von Menschen mit Behinderung kategorisiert, be- und abgewertet. Sie werden an ihren persönlichen und individuellen Qualitäten gemessen. Stattdessen steht die Behinderung im Mittelpunkt, der jeweilige Mensch mit Behinderung wird auf diese reduziert. Subtilere Differenzierungen werden in der Regel abgelehnt.

Auf diesem Hintergund entstanden Paradigmen und darauf aufbauend Handlungskonzepte sowie -strategien. Uns interessierten vor allem drei der bekannteren Paradigmen (Bleidick 1976, 411f.; 1977, 66f.) und ihre Handlungsmodelle. Dies vor allem deshalb, weil jeder theoretische Ansatz, der Menschen mit Behinderung verobjektiviert, auch solche Handlungsweisen nach sich zieht, die sich in Strukturen verfestigen, die selbst gewaltförmig oder zumindest gewaltfördernd sein können.

Das Paradigma der christlichen Nächstenliebe

Zum Paradigma der christlichen Liebestätigkeit gegenüber ´Elenden` und ´Verkommenen` gehört das caritative Modell. Den ´bedürftigen` Menschen wird innerhalb dieses Modells in allen Hochreligionen als einzige Rolle die des Opfers, bzw. des Almosenempfängers zugeschrieben. Das wiederum macht vor allem Sinn aus der Sicht der Helfenden. Diese können sich beispielsweise durch eine Spende von Schuld, Mitleidsgefühlen und Ablehnung etc. befreien. Diese Denkmuster sind noch keineswegs überwunden; sie zeigen sich u.a. im appellativen Charakter der modernen Wohlfahrtspflege und ihren Spendenkampagnen.

Das personenorientierte Paradigma

Behinderung wird hier als individuelle Kategorie verstanden; diese gilt als persönliches, fast unabänderliches und daher zu akzeptierendes Schicksal. Der ´Defekt` ist objektiv gegeben, die Ursache dafür liegt in der Person. Ein Beispiel für dieses Paradigma ist das medizinische Modell. Es geht davon aus, daß jede Krankheit einen Erreger hat; er ist der Feind, den der Arzt/die Ärztin ausfindig zu machen und auszumerzen hat. Damit verliert Krankheit weitgehend ihre subjektive und soziale Dimension. Dieses Verständnis wurde zum Teil unkritisch von der Heilpädagogik übernommen, was sich vor allem in verobjektivierenden Diagnosen und institutionellen Rollenzuschreibungen niederschlägt. Soziale und/oder psychische Probleme von Menschen mit Behinderung werden oft vorschnell unter die Behinderung subsumiert. Analog dazu beschränkt sich auch Rehabilitation darauf, zu reparieren oder möglichst große Funktionstüchtigkeit erreichen zu wollen. Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt zu integrieren, ist erstrangiges Ziel. Persönliche oder soziale Dimensionen bleiben auch hier ausgespart.

Das interaktionistische Paradigma

Behinderung wird in diesem Paradigma als Zuschreibung von Erwartungshaltungen seitens Anderer und nicht als vorgegebener Zustand verstanden. Der Mensch mit einer Behinderung weicht von gesellschaftlich bestimmten Normen ab und wird aufgrund dessen typisiert, etikettiert, stigmatisiert und kontrolliert. Behinderung ist in diesem Verständnis vor allem das Resultat sozialer Reaktionen und von daher ein sozial bestimmter Status. Interaktionen sind nach Watzlawick (1985) u.a. kreisförmig und nicht linear. Jedes Verhalten ist sowohl Ursache als auch Wirkung; der Mensch ist immer Subjekt und Objekt zugleich. Kein Mensch mit Behinderung kann daher bloßes Objekt pädagogischen Handelns sein.

Dieses interaktionistische Modell geht im weiteren davon aus, daß es keine Behinderung `an sich' gibt, die unpolitisch und ahistorisch ist. Behinderung wird über Zuschreibungen durchgesetzt, in hohem Maß abhängig von Machtkonstellationen.

Gerade im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung, die immer Ausdruck eines Machtverhältnisses ist, sind die verschiedenen Machtkomponenten ein grundlegender Teil der untersuchungsleitenden Thesen auch dieser Studie. Mit Staub-Bernasconi unterscheiden wir zwischen Begrenzungs- und Behinderungsmacht. Im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung muß von Behinderungsmacht ausgegangen werden, weil "die Kontrolle und Verteilung von Gütern und Ressourcen und damit die Ausstattung von Menschen und sozialen Systemen nach Merkmalen erfolgt, die nicht veränderbar sind, so z.B. Geschlecht, Alter, Hautfarbe, familiäre Abstammung, ethnische Zugehörigkeit, geographische Lage, Beschaffenheit und andere (Macht als feudale, patriarchale Kastenstruktur, Klassengesellschaft)" (Staub-Bernasconi 1989, 9).

Ressourcenmacht

In der Regel sind Menschen ohne Behinderung jenen mit Behinderung physisch und sozioökonomisch überlegen. Menschen mit Behinderung sind oft auf Hilfe Dritter angewiesen, z.B. bei der Körperpflege, bei der Zubereitung und Zusichnahme von Nahrung, bei der Fortbewegung im und/oder außer Haus. Potentielle Täter brauchen oft nur zu drohen, um ihren Willen gegenüber Menschen mit Behinderung durchzusetzen. Die erste Untersuchung gibt Hinweise auf einen Zusammenhang von Hilfsbedürftigkeit und sexueller Ausbeutung. Menschen mit Behinderung sind aber auch in ihren Zugängen zu ökonomischen und materiellen Mitteln benachteiligt und deshalb häufig auf Zuwendungen von Dritten (Familie, staatliche Transfers oder andere prekäre Quellen) angewiesen.

Ressourcenmacht ist innerhalb der Einrichtungen ungleich verteilt. Es ist zu unterscheiden zwischen Bewohnerinnen, die sich aufgrund einer Verschiedenheit des Behinderungsgrades und/oder im Zuge langer Aufenthaltsdauer auch unterschiedliche Zugänge zu den zumeist knappen Ressourcen innerhalb des institutionellen Gefüges sichern konnten. Diese relative Ressourcenmacht geht insbesondere zu Lasten schwächerer Mitbewohnerinnen.

Artikulations- und Wissensmacht

Der Sprachlosigkeit vieler Betroffener steht die (relative) Sprachgewalt der Täter gegenüber. Es gibt Menschen mit Behinderung, die von ihrer Behinderung her weniger oder gar nicht über verbale Kommunikation verfügen. Andere sind sprachlos, weil sie sexuell nie aufgeklärt wurden und von daher nicht benennen oder verstehen können, was mit ihnen passiert, wenn sie sexuell ausgebeutet werden. Diese Menschen sind mit der (relativen) Wortgewalt der Täter konfrontiert, die einerseits Geschichten erfinden und zum besten geben können, um sie für die Gewalttat zu gewinnen. Das Geheimhaltungsgebot wird sowohl mit Drohungen gegen die Betroffenen als auch mit Gefahren für den Täter unterstrichen. Menschen mit Behinderung haben in der Regel keine Möglichkeit, die Angaben der Täter zu überprüfen. Damit stehen sie, auch wenn sie es noch ausdrücken könnten, in Beweisschuld. In Frage steht, wie es um ihre Glaubwürdigkeit bestellt ist. Wir vermuten in Anlehnung an die erste Studie, daß es einen Zusammenhang gibt zwischen dem Aufgeklärtsein über den Körper und die Sexualität, unterschiedlicher Artikulations- und Wissensmacht aufgrund von verschiedenen Graden der Behinderung und der Glaubwürdigkeit sowohl bei Opfern als auch Tätern.

Positionsmacht

Die gesellschaftliche Position, die Menschen mit Behinderung zugeschrieben wird, und diejenige des Mannes im Vergleich zur Frau tragen wesentlich zur Verschleierung von sexueller Ausbeutung bei. Menschen mit Behinderung (nicht nur geistig behinderten) wird in der Regel ihre Mündigkeit abgesprochen, d.h. sie sind gesellschaftlich gesehen Unmündige und (Befehls-) EmpfängerInnen. Mädchen und Frauen mit Behinderung unterliegen einer doppelten Ohnmachtsposition: Als Mensch mit Behinderung und aufgrund ihres Geschlechts und ihres Alters. Auch Männer mit Behinderung leiden an einem Statusverlust im Vergleich zu Männern ohne Behinderung. Hier hat uns der Zusammenhang zwischen Selbstbestimmungskompetenz und sexueller Ausbeutung interessiert.

Im weiteren wollen wir wissen, wie sich die informelle Hierarchie zwischen den BewohnerInnen auf die individuellen Risiken, sexuell ausgebeutet zu werden, auswirkt. Wir vermuten, daß dieses Risiko mit geringerer Positionsmacht zunimmt und darüber hinaus potentielle Täter im Wege sexualisierter Gewalt einen zusätzlichen Gewinn an Positionsmacht für sich sichern können.

Selbstbestimmungsmacht

Menschen mit Behinderung werden in der Regel durch Menschen ohne Behinderung vertreten, respektive müssen sich vertreten lassen, und haben damit auch nur in den seltensten Fällen die Möglichkeit, ihr Alltagsleben zu gestalten und die Strukturen, durch die sie festgelegt werden, zu wählen. Wir fragen deshalb nach dem Zusammenhang zwischen den Strukturen, in denen Männer mit Behinderung leben, und sexueller Ausbeutung.

Organisationsmacht

Diese Machtquelle ist die wahrscheinlich am wenigsten ausgebildete innerhalb einer Familie oder einem Heim. Wir haben uns darauf beschränkt, Männer in Einrichtungen zu befragen. Ein Heim bedeutet immer Ghetto und ein mehr oder weniger großes Ausmaß an Isolation. Menschen mit einer Behinderung können aus Gründen der Unmündigkeit, in der sie belassen werden, oder wegen örtlicher Abgeschiedenheit, oder wegen der gesellschaftlichen Ausgrenzung, wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Maß frei wählen, mit wem sie sich wie und wo vernetzen wollen. Daraus ergeben sich Konsequenzen auf zwei Ebenen:

  • Der Kontakt nach außen, insbesondere zu Männer und/oder Frauen ohne Behinderung, findet kaum statt. Die BewohnerInnen eines Heimes haben deshalb nur wenig Anknüpfungspunkte für den Aufbau von Beziehungen. Vielfach bleiben sie dabei auf prekäre soziale Zusammenhänge (Kneipen, Strich, Bahnhof etc.) angewiesen, was sich nur zu oft auf die soziale Qualität der solcherart geknüpften Begegnungen auswirkt. Männer mit Behinderung werden unter diesen Vorzeichen potentiell zu Tätern, aber auch zu Opfern von sexueller Gewalt.

  • Für die Bewohner und Bewohnerinnen bedeutet das Leben in sozialer Ausgrenzung und in Zwangsgemeinschaft mit Menschen, die ebenfalls behindert sind, vielfach, daß ihnen die Wahl eines/einer PartnerIn lediglich im Umkreis der Mitbewohnerinnen möglich ist. Die mögliche Qualität sozialer Beziehungen hat dann notwendigerweise lediglich sekundäre Bedeutung. Die Personen, mit denen "Beziehungen" eingegangen werden, werden tendenziell objektiviert. Damit wird einer möglichen Habitualisierung von sexualisierter Gewalt im behinderten Alltag strukturell Vorschub geleistet. Opfer- und Täterrollen werden in diesem Zusammenhang tendenziell austauschbar: 'Mann nimmt, was man will und wird genommen'.

C. Methodische Anmerkungen

Für die vorliegende Untersuchung greifen wir auf quantitative und qualitative Methoden zurück. Zu den quantitativen Methoden zählen die Fragebogenerhebung unter Männern mit Behinderung, die in österreichischen Institutionen leben, zu den qualitativen hingegen eine Literaturrecherche, problemzentrierte Interviews mit Männern mit Behinderung, Workshops sowie Expertinnengespräche. Die Vorgangsweise ist vergleichbar mit der ´Frauenstudie` (Zemp/Pircher 1996).

1. Forschungsinstrumentarium

1.1 Literaturrecherche

Im Zusammenhang mit der Erhebung des Forschungsstands zum Thema beschäftigten wir uns mit der aktuellsten internationalen Literatur bezüglich der Opfer- und Täterforschung unter Knaben und Männern. Darüberhinaus sammelten wir Primärmaterial bezüglich international angewandter Modelle im Zusammenhang mit dem rechtlichen, polizeilichen und therapeutischen Umgang mit Tätern.

1.2 Fragebogenerhebung

Angesichts des Datenmangels zur Thematik von sexueller Gewalt, der im Fall von Jungen und Männern noch stärker ausgeprägt ist als bei Mädchen und Frauen, lag das Ziel der Untersuchung unter anderem darin, das Ausmaß und die Häufigkeit von sexueller Gewalt festzustellen, sei es bei den Betroffenen oder Überlebenden als auch bei den Tätern. Diesem Anspruch - zwar eingeschränkt auf den Aspekt der Überlebenden und nicht bezogen auf die Täterinnenschaft - wurde bereits in der ersten Untersuchung die Methode der Fragebogenerhebung gerecht. Zwecks unmittelbarer Vergleichbarkeit der Daten wurde dieser Zugang auch für die vorliegende Studie gewählt.

Kernstück der vorliegenden Untersuchung bildet also eine explorative Fragebogenerhebung zur Problematik der Betroffenheit und Täterschaft von Männern mit Behinderung, die in österreichischen Institutionen leben, wobei derselbe Fragebogen, leicht angepaßt und erweitert, wieder verwendet wurde (siehe Anhang).

Vorbereitung der Befragung

Die Stichprobe sollte aus Männern mit Behinderung zusammengesetzt sein, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen und/oder psychischen Behinderung in einer Institution leben. Die Wahl dieser Stichprobe stützte sich auf die Überlegung, auf diese Weise einen systematischen und umfassenden Zugang zu Interviewpartnern mit Behinderung zu erhalten.

Die Gründe für die Tatsache, daß wir erneut eine explorative und keine repräsentative Fragebogenerhebung anpeilten, sind zum Teil dieselben wie bei der ersten Studie. Nach wie vor gibt es für Österreich keine umfassende Zusammenstellung von Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderung leben, und dementsprechend fehlen die Angaben über die genaue Anzahl der Männer und Frauen, die dort wohnen und auch betreut werden. Außerdem gibt es verschiedene Organisationsformen von Einrichtungen - etwa Wohngemeinschaften und/oder Einzelwohnungen sowie Heime mit Wohngruppen. Da sich diese verschiedenen Organisationsformen auf das gesamte Bundesgebiet verstreuen, hätte es eines enormen organisatorisch-technischen Erhebungsaufwands bedurft, den der finanziell beschränkte Rahmen nicht zugelassen hätte, zumal wir alle Männer persönlich aufgesucht, über den Inhalt der Untersuchung informiert und bei Einverständnis mit ihnen ein Interview geführt haben.

Im Zusammenhang mit der Auswahl der Institutionen griffen wir auf dieselben Institutionen zurück, in denen wir bereits für die erste Untersuchung geforscht hatten. Eine Institution, in der wir aufgrund fehlenden Rückhalts und unzureichender Rahmenbedingungen schlechte Erfahrungen gemacht haben, bezogen wir nicht mehr ein.

Wir kontaktierten die LeiterInnen der von uns ausgewählten Einrichtungen zuerst telefonisch oder brieflich und stellten ihnen unser Vorhaben vor, Männer mit Behinderung zum Thema der sexuellen Gewalterfahrung als auch zur Täterschaft zu befragen. Da wir während der Erhebungen zur ´Frauenstudie` in den Institutionen sehr stark mit dem Bedürfnis konfrontiert wurden, auch die männlichen Bewohner mit Behinderung zum Thema der sexuellen Ausbeutung zu befragen, wurde der Vorschlag fast überall positiv aufgenommen. In einigen Einrichtungen ging der Tenor gar in die Richtung: "Wir haben ja selbst so viel davon, wenn Sie bei uns forschen, es ist ganz in unserem Interesse, wenn Sie wiederkommen". Da der Finanzierungsrahmen geringer als bei der ersten Untersuchung war, mußten wir auf eine Orientierung des Leitungspersonals sowie der Betreuerinnen in den jeweils interessierten Einrichtungen über die Anliegen der Untersuchung verzichten. Dies bedeutete, daß das Leitungspersonal die Informationsweitergabe an die BetreuerInnen weitestgehend übernehmen mußte. In der Regel genügte es, wenn wir den Einrichtungen ein kurz zusammengefaßtes Konzept mit den wichtigsten Angaben über Inhalte, Ziele und Methoden der Untersuchung zur Verfügung stellten. Es gab Einrichtungen, in denen das als Mangel empfunden wurde. Das hatte zur Folge, daß wir dort wesentlich weniger Männer befragen konnten als letztes Mal Frauen. In einer weiteren Einrichtung gab es größere Befürchtungen bezüglich der Bearbeitung dieser Thematik, und es wurde nach der Sinnhaftigkeit der Untersuchung für die Einrichtung gefragt. Deshalb wurde zwecks Entscheidungsfindung eine Sonderauswertung der im Rahmen der ersten Studie erhobenen Daten bezüglich der Betroffenheit von sexueller Ausbeutung für diese Einrichtung verlangt, um über die Relevanz der neuen Untersuchung zu entscheiden. Als die Daten vorlagen und feststand, daß speziell in dieser Einrichtung mehr als die Hälfte der befragten Frauen von sexueller Ausbeutung betroffen war und die Gewalt zum Teil von Mitbewohnern ausging, Handlungsbedarf also in großem Maß gegeben war, willigte die Leitung in die Kooperation ein. Es wurde dennoch die Auflage gemacht, die Befragung nur in ambulant betreuten und nicht in vollzeit betreuten Wohneinheiten durchzuführen.

Bereits in der ersten Untersuchung waren wir bei der Vorbereitung der Befragung in den Einrichtungen seitens des Leitungs- aber insbesondere des Betreuungspersonals immer wieder mit der Befürchtung konfrontiert, daß die Fragen nach der erlebten und vermutlich psychisch nicht bewältigten sexuellen Gewalterfahrung bei den betroffenen Frauen Krisen auslösen könnten. Mit diesen Folgen hätten dann die BetreuerInnen umzugehen, was für sie in der täglichen Arbeit eine Überforderung bedeuten würde, zumal sie auch über kein entsprechendes psychologisches Instrumentarium verfügen. Im damaligen Entscheidungsprozeß versuchten wir, die Zweifel insofern auszuräumen, als wir auf die rein individuelle und freiwillige Entscheidungsmöglichkeit seitens der Frauen verwiesen. Die Erhebung bestätigte unsere Vorgehensweise. Die Frauen erzählten uns nicht mehr, als sie uns wissen lassen wollten, sie wußten sehr wohl um ihre Grenzen. Bei keiner der betroffenen Frauen zeigten sich in der Folge negative Nachwirkungen der Befragung. Mit derselben Annahme gingen wir auch an die vorliegende Befragung heran.

Insgesamt kontaktierten wir acht Einrichtungen in fünf Bundesländern. Es waren Einrichtungen, in denen Menschen mit Lern- und geistiger Behinderung, mit Sinnes- und Mehrfachbehinderung leben. In einem einzigen Heim leben überwiegend Menschen mit Körperbehinderung.

Ausbildung der InterviewerInnen

Genauso wie auch in der ersten Studie wurden die InterviewerInnen speziell für diese Tätigkeit von Aiha Zemp ausgebildet. Diese Ausbildung ist deshalb notwendig, weil die Befragung hohe Ansprüche an die InterviewerInnen stellt. Ziel dieser dreitägigen Weiterbildung war es, den InterviewerInnen einerseits ein Grundwissen zum Thema der sexuellen Ausbeutung zu vermitteln und sie andererseits für den Umgang und die Kommunikation mit Männern mit Behinderung zu befähigen. Entgegen der ´Frauenstudie`, wo es nur InterviewerInnen gab, die einzeln unterwegs waren, sollte diesmal ein Paar, also jeweils ein Mann und eine Frau, in einer Einrichtung Interviews machen. Es sollte den männlichen Bewohnern überlassen bleiben, ob sie lieber mit einem Interviewer oder einer Interviewerin sprechen wollen. Bei der Befragung der Frauen für die erste Studie wurden verschiedene InterviewerInnen immer wieder von Männern angesprochen, die zum Ausdruck brachten, ihre Erlebnisse auch erzählen zu wollen. Als frau ihnen sagte, daß eine solche Befragung von Männern gemacht werden sollte, reagierten gewisse sehr vehement, indem sie sagten, daß sie einem Mann das nie erzählen würden. Von daher wußten wir, daß es Männer geben würde, die diese Erlebnisse nur einer Frau erzählen würden, weil sie von ihnen einerseits mehr Empathie erwarteten, andererseits aber auch, weil sie Angst hatten, solche Erfahrungen in einer intimen Zweiersituation einem Mann zu erzählen, wenn sie Gewalterfahrung durch Männer hatten. Für die Befragungen waren drei Paare vorgesehen.

Weil die für die neue Studie benötigten drei InterviewerInnen dieselben waren wie bereits bei den Befragungen der Frauen, wurden die ersten zwei Tage lediglich die drei Interviewer ausgebildet. Am ersten Tag ging es darum, daß sich zuerst jeder der drei Männer damit auseinandersetzte, welche Fragen, Unsicherheiten und/oder Ängste er einerseits bezüglich Behinderung und andererseits bezüglich sexueller Ausbeutung hat. Anschließend wurden den Interviewern Informationen zur sexuellen Ausbeutung vermittelt. Da es leider noch kein vergleichbares Material in bezug auf sexuell ausgebeutete Männer gibt, wurde den Interviewern am Ende des ersten Tages das Video-Band "Wir möchten noch viel lauter sein" vorgeführt. Es handelt sich dabei um einen Film einer Selbsthilfe-Projektgruppe "Gegen sexuelle Gewalt an Mädchen" aus Bremen. In diesem Film erzählen von sexueller Ausbeutung betroffene Frauen über ihre gemachten Erfahrungen. Damit sollten die künftigen Interviewer eine Ahnung bekommen, von dem, was auf sie zukommen kann. Der erste Teil des zweiten Tages galt der Auseinandersetzung mit dem eigenen Menschenbild, weil die Haltung der einzelnen Interviewer gegenüber einem Mann mit Behinderung die Stimmung, in der die Befragung durchgeführt wird, beeinflußt, d.h., je mehr jemand einen Mann mit Behinderung von sich her eingrenzt, desto weniger wird er sich öffnen und kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Die Auseinandersetzung passierte auf der Basis eines Kartenspiels "Mensch ist Mensch" und aufgrund der Aufzeichnung einer Sendung des "Inlandsreport" (ORF) über die Gewalterfahrung einer Frau. In diesem Fernsehbeitrages wird auf erschütternde Weise ersichtlich, wie sich die Haltung z.B. einer Regisseurin und eines Kameramannes in diesem Fall auf Kameraführung, Bildauswahl und Beitragsgestaltung auswirkt. Am Nachmittag wurden der Fragebogen und der Leitfaden vorgestellt, und anschließend wurde in Zweier-Gruppen geübt, jetzt noch mit der Möglichkeit der verbalen Kommunikation. Am Ende des zweiten Ausbildungstages wurden die anatomisch ausgebildeten Puppen vorgestellt: ein Mann, eine Frau, ein Mädchen, ein Junge. Alle sind mit den primären und sekundären Geschlechtsmerkmalen ausstaffiert. Sie dienten auch bei dieser Befragung als mögliche Methode, vor allem für die Befragung mit Männern, die nicht über verbale Kommunikation verfügen und damit nicht in Worten ausdrücken können, was sie erfahren haben. Damit die Interviewer die Puppen optimal einsetzen konnten und Fehlinterpretationen so weit wie möglich vermieden wurden, galt es, zuerst einmal überhaupt einen Zugang zu den Puppen zu finden, zu realisieren, was sie bei einem selber an Emotionen auslösen.

Am dritten Tag kamen die Interviewerinnen hinzu. In der ersten Tageshälfte ging es um die Auseinandersetzung mit den Tätern. Für die konkrete Befragung ging es auch darum, sich darüber klar zu werden, welche Worte man selber im Zusammenhang mit Sexualität wählen will, wie man auf professioneller Ebene z.B. die Geschlechtsmerkmale bezeichnet. Lateinische Begriffe aus der Medizin, private Koseworte und Gassensprache sollten zugunsten einer neutralen Wortwahl wie z.B. Scheide oder Glied vermieden werden. Als letztes wurde wiederum in Zweiergruppen ein Interview gemacht, diesmal ohne verbale- Kommunikation der einen Interviewpartnerin oder des Interviewpartners, dafür mit den anatomischen Puppen als Hilfsmittel.

Durchführung der Befragung

Laut unseren Erhebungen von 1995 leben 1.543 Männer in Einrichtungen, d.h. sie leben dort und werden auch betreut. Nicht aufgenommen haben wir jene Männer, die zu Hause wohnen, aber in den geschützten Werkstätten der Trägerorganisationen arbeiten, und dort tagsüber betreut werden.

Nach telefonischer Vereinbarung über den genauen Termin des Erhebungsbeginns und den Ablauf mit den jeweiligen Kontaktpersonen (Heimleitung, pädagogische Leitung, BetreuerInnen) in der jeweiligen Einrichtung starteten wir Anfang Februar die Erhebungsphase vor Ort. Jeweils ein Paar übernahm bestimmte Einrichtungen in den einzelnen Bundesländern. In den Wohneinheiten der Einrichtungen gingen wir dann folgendermaßen vor: Zum festgesetzten Termin trafen wir im Aufenthaltsraum oder in der Küche der Wohneinheit auf eine kleine Gruppe von Männern, die nach einer kurzen Vorinformation seitens ihrer Betreuerinnen prinzipielles Interesse an der Teilnahme gezeigt haben. Diese Männer klärten wir dann in einer sehr einfachen, langsam vorgetragenen, verständlichen Sprache über den Sinn und Zweck der Befragung auf und baten um ihre Mitarbeit. Im Umgang mit den BetreuerInnen wie auch den Männern war es uns ein zentrales Anliegen, keinerlei Druck in Richtung Mitarbeit auszuüben. Bei allen Beteiligten sollte die Bereitschaft zur Mitarbeit freiwillig und ohne Zwang passieren. Diese Vorgehensweise hatte sich schon bei der vorangegangenen Untersuchung als erfolgreich erwiesen. Außerdem hatten wir den BetreuerInnen vermittelt, keine Vorauslese unter den Männern zu treffen. Immer wieder waren wir damit konfrontiert, daß man uns bestimmte Männer empfahl, bei denen entweder ein Verdacht auf Gewalterfahrung, die bis dahin nicht bewiesen war, oder auf Täterschaft bestand. Da es aber nicht unserem Forschungsziel entsprach, nur betroffene Männer - sei es als Opfer, sei es als Täter, zu befragen - sondern die Prävalenzraten zu erheben, achteten wir darauf, daß alle Bewohner die gleichen Chancen hatten, sich zur Befragung zu melden. In fast allen Fällen gingen die Orientierung und später die Befragung problemlos vor sich. In der Regel waren bei der Orientierung die Betreuerin oder der Betreuer als Vertrauensperson der Männer dabei.

In einer Einrichtung, in der hauptsächlich Menschen mit Körperbehinderung leben, gingen wir vom Prinzip des sogenannten Fragebogeninterviews ab und konzipierten den Fragebogen als "Selbstausfüller". Dadurch erhofften wir uns eine geringere Verweigerungsrate. In diesem Fall ging das InterviewerInnenpaar jeweils zu den Essenszeiten in die jeweiligen Wohngruppen, orientierte die Bewohner über die Befragung und verteilte an alle interessierten Männer einen Fragebogen. Im weiteren wurden die Männer ersucht, an einem qualitativen Interview zum Thema sexuelle Gewalt teilzunehmen. Bei Bedarf nach Hilfe und Unterstützung bei der Fragebogenbeantwortung wurde ihnen angeboten, sich bei den Interviewerinnen, die während des gesamten Erhebungszeitraumes in der Einrichtung waren, direkt oder telefonisch einen Termin zu sichern. Der ausgefüllte Fragebogen sollte dann in eine Wahlurne, die nahe am Kapelleneingang aufgestellt wurde, eingeworfen werden.

Zusätzlich wurde ein ausführliches Interview mit der Arbeitsgruppe Sexualität geführt, an der Betreuer und Bewohner teilnahmen. Diese Arbeitsgruppe existiert seit ein paar Jahren und beschäftigt sich in Form von öffentlichen Veranstaltungen und internen Diskussionen mit dem Thema Sexualität. Der allgemeine Tenor war positiv, fast alle angesprochenen Männer haben den Fragebogen entgegengenommen, und etwa ein Drittel hat sich zur Mitarbeit, zumeist mit persönlicher Assistenz durch die Interviewerinnen, bereit erklärt.

Insgesamt betrachtet waren die Reaktionen der Männer auf die Orientierung sehr positiv. Schließlich konnten wir rund 90 Prozent aller Männer, die zur Orientierung gekommen waren, befragen. Nur wenige entschieden sich gegen die Befragung, nachdem sie das Interviewerinnenpaar gesehen und gehört hatten. In allen Fällen respektierten wir dies. Viele Männer entschieden sich sehr rasch und gezielt, mit wem sie das Interview führen wollten. Wir haben aber den Eindruck, daß sich ganz allgemein mehr Männer, als es bei den Frauen der Fall gewesen ist, der Befragung grundsätzlich verweigert haben, was wir mit der heiklen Thematik der Täterschaft erklären.

In der Regel wurde die Befragung mittels Fragebogen unmittelbar nach der Orientierung durchgeführt. Die Einladung zur Mitarbeit erging an alle Männer, unabhängig davon, ob diese von sexueller Ausbeutung betroffen waren oder nicht.

Die Befragung fand entweder in einem von der Heimleitung zur Verfügung gestellten Raum statt, in dem man ungestört sein konnte, oder, je nach Wunsch im Zimmer des Interviewpartners. In den meisten Fällen führten wir Einzelgespräche, in Ausnahmefällen nahm am Interview einE BetreuerIn oder ein Freund teil, wenn der Interviewpartner dies wünschte.

Die Interviewsituation stellte sich für die Interviewerinnen z.T. anders dar als für die Interviewer, speziell was den Umgang seitens der Männer mit ihnen betraf. Generell stellten sich die Männer als Kavaliere dar und vergaben Handküsse. Eine Interviewerin wurde - wenn das Gespräch im Zimmer des Interviewpartners stattfinden sollte - sehr häufig aufgefordert, sich auf das Bett zu setzen, obwohl auch ein Stuhl als Sitzgelegenheit vorhanden war. Darüber hinaus wurden die InterviewerInnen einige Male auch belästigt. Am eindrücklichsten ist die Erfahrung jener Interviewpartnerin in der Einrichtung für Menschen mit Körperbehinderung. Dort wurde es bekanntlich so gehandhabt, daß Männer sich für ein qualitatives Gespräch zur Verfügung stellen konnten. Also wurde die Interviewpartnerin von einem Mann zwecks eines Gesprächs in sein Zimmer gerufen. Er wolle mit ihr über Aufklärung sprechen, teilte er ihr mit. Als die Interviewpartnerin das mitgebrachte Anschauungsmaterial zur Aufklärung auf den Tisch legte, unterbrach er sie, er wolle dies nicht von ihr hören, sondern in der Praxis erfahren, und bedeutete ihr, daß er mit ihr schlafen möchte. In einem Fall wünschte der Interviewpartner während des Interviews mehrmals, der Interviewerin seinen Kopf auf ihren Bauch zu legen, und wollte nur dann weitere Fragen beantworten, wenn er dies dürfe. Die ersten beiden Male ließ die Interviewerin dies zu, verweigerte ihm dann aber den Wunsch, nachdem er fast jede zweite Frage mit seinem Bedürfnis koppelte. Schließlich konnte dieses Interview - mit mehreren Unterbrechungen - doch zu Ende geführt werden. Ein anderer Mann wollte zum Abschluß des Gesprächs, in dem er sich als Täter ausgewiesen hatte, der seine Tat auch bereute, von der Interviewerin einen Kuß auf den Mund und spielte dann beleidigt, als er seinen Wunsch nicht erfüllt bekam.

Auf dem Hintergrund, daß die überwiegende Mehrheit der Interviewpartner geistig behindert war, stellte die Interviewsituation größte Anforderungen an die InterviewerInnen, weil es notwendig war, übliche Kommunikationsformen den Möglichkeiten der jeweiligen Männer anzupassen.

Methoden zur Kommunikation mit den Männern

Es gibt Menschen mit Behinderung, die nicht über verbale Kommunikation verfügen aufgrund einer geistigen oder motorischen Behinderung. Bis zu unserer ersten Untersuchung wurden weltweit nie Menschen zur sexuellen Gewalt befragt, denen verbale Äußerungsmöglichkeiten fehlen. Wir sammelten dabei wichtige Erfahrungen, die wir in der vorliegenden Untersuchung einsetzen konnten. In solchen Fällen klärten wir entweder mit dem Mann selber oder mit dessen Betreuungsperson, welches Zeichen für ihn ´ja`, welches ´nein` bedeutet. Bei manchen war es eine Kopfbewegung, bei anderen eine Gesichtsmimik, bei den einen eine Geste oder ein Laut. Bei allen von uns befragten Männern waren solche Zeichen für die ´Ja/Nein-Kommunikation` auszumachen. Andererseits haben wir mit den anatomischen Puppen gearbeitet, die sich von handelsüblichen Puppen insofern unterscheiden, als sie nicht geschlechtsneutral sind, sondern alle äußeren Geschlechtsmerkmale aufweisen. Jedes Interviewerinnenpaar war mit einem Vierer-Set dieser Puppen ausgerüstet. Diese Puppen wurden den Männern als ´besondere Puppen` vorgestellt, als ´Frau`, ´Mann`, ´Mädchen` und ´Knabe`, und bewußt nicht als ´Vater`, ´Mutter`, ´Tochter`, ´Sohn`, um den Familienkontext nicht von vornherein zu suggerieren. In einschlägigen Kreisen gibt es eine breite Diskussion zur Sinnhaftigkeit vom Einsatz der Puppen als diagnostisches Hilfsmittel. In seinem Ursprungsland USA wurde ein regelrechter Glaubenskrieg darum ausgelöst. Für Greuel (1997, 370 f.) dürfte die augenscheinliche Sexualisierung von kindlichem Spielmaterial ein Grund für die kritische Auseinandersetzung mit diesen Puppen sein. Die Diskussion wird ihrer Meinung nach überlagert von der Unfähigkeit, sich sachlich und neutral mit dem Phänomen der sexuellen Gewalt speziell an Kindern auseinanderzusetzen. Wir haben bereits in der ersten Untersuchung gute Erfahrungen mit den Puppen gehabt, deshalb war es für uns keine Frage, sie in der vorliegenden wieder einzusetzen. Interessant war die Beobachtung, daß die Männer, die nicht über verbale Kommunikation verfügten, im Vergleich zu den Frauen einen weniger spontanen Umgang mit den Puppen hatten. Tendenziell fingen sie nicht von sich aus an, mit den Puppen zu spielen, sie auszuziehen oder zu untersuchen, sondern mußten erst aufgefordert werden. Zum Teil haben auch die InterviewerInnen die Puppen selber ausgezogen und den Männern gezeigt, was man damit machen kann. Waren die Puppen nackt, hat der/die InterviewerIn dem Mann erklärt, wie er/sie selber die Geschlechtsteile benennt. Anschließend ging der/die InterviewerIn den inhaltlichen Teil des Fragebogens durch, indem sie dem Mann an den Puppen zeigte, wo und wie man sich selber oder andere berühren kann, daß sich manche dieser Berührungen angenehm anfühlen, andere nicht, je nach dem, wer einen berührt und ob man das will oder nicht. Danach wurde der Mann gefragt, ob er solche unangenehmen Berührungen kenne und wenn ja, ob er mit den Puppen zeigen könne, welche. Auf diese Art konnten alle Fragen zur sexuellen Gewalt erklärt und gestellt und zum Teil von den Männern auch beantwortet werden. Darüberhinaus war jedeR InterviewerIn mit Anschauungsmaterial zur Aufklärung sowie einem Kondom und einer Karotte ausgerüstet. Diese Utensilien waren insbesondere für den Einsatz bei den Fragen zur Aufklärung und auch bei den Fragen zur sexuellen Gewalt gedacht.

Um möglichst vollständige biografische Daten zum befragten Mann zu erhalten (z.B. Alter, Behinderung, Schulbildung, Beschwerden, Medikamente etc.) baten wir vor dem Interview die/den entsprechendeN BetreuerIn den eigens entwickelten "BetreuerInnenfragebogen"[3] auszufüllen. Nur lern- und körperbehinderten Männern stellten wir auch diese Fragen. Der BetreuerInnenfragebogen enthielt mit wenigen Ausnahmen dieselben Fragen zu Personendaten wie der Betroffenenfragebogen.

Die Befragung mittels Fragebogen dauerte unterschiedlich lang - von 15 Minuten bis 45 Minuten, in seltenen Fällen länger. Obwohl der Fragebogen wegen des Täteraspekts insgesamt länger war als jener für die Frauen, waren die Gespräche mit den Männern in der Regel kürzer. Dies dürfte mit ihrem ´anderen` geschlechtsspezifischen Kommunikationsverhalten zu tun haben. Sie antworteten auf die Fragen meist sehr knapp, fast einsilbig und ließen sich auch sonst nicht sehr zu ausführlichen Beschreibungen hinreißen. Unter diesen Bedingungen war es auch nur in seltenen Fällen möglich, mit den Männern qualitative Gespräche zu führen. Insgesamt führten wir drei qualitative Gespräche.

Zur Problematik der Interviews

Den Block zur sexuellen Ausbeutung hinsichtlich des Opferaspekts begannen wir mit folgender Frage: "Fühlten Sie sich schon einmal durch bestimmte Handlungen in sexueller Hinsicht belästigt?" Wenn der Mann die Frage bejahte, baten wir ihn, uns die Art der erlebten Gewalt zu erzählen. Wenn der Mann nicht über verbale Kommunikation verfügte, regten wir ihn an, daß er uns die Gewalterfahrung anhand der Puppen zeigen solle. Ganz allgemein zeigte sich, daß die Männer sehr viel weniger bereit waren, über persönliche und emotionale Erlebnisse zu erzählen als die Frauen. Es war nicht selten der Fall, daß die Frauen gleich bei der ersten Frage zur Sexualität im Zusammenhang mit der Aufklärung anfingen, uns ihre Gewalterfahrungen zu schildern, unterbrochen oft nur vom Weinen. Dieses unterschiedliche Herangehen lag sicher nicht an den geringeren sprachlichen Ausdrucksmöglichkeiten der Männer, da wir hinsichtlich der Behinderungsart fast dieselbe Population vor uns hatten. Vielmehr sind Männer - behinderte Männer bilden da keine Ausnahme - entsprechend der Geschlechtsrollenstereotype und sozialisationsbedingt weit weniger gewohnt und deshalb in der Lage, über sich selbst zu reflektieren. Aufgefallen sind uns diese Hemmungen bei allen Fragen, die im weitesten Sinn mit Sexualität zu tun hatten, wie Aufklärung, sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt. Nicht selten hatten wir den Eindruck, daß sie sich schämten und es sie peinlich berührte, in einer hilfsbedürftigen und schwachen Situation zu sein. Ein etwa fünfzigjähriger Mann gab solange freundlich und geduldig Auskunft über sich selbst, bis die erste Frage zur Aufklärung kam, die er nicht (mehr) verstand. Als ihm die Interviewerin dann anhand der mitgebrachten Aufklärungsblätter die Fragen verständlich zu machen versuchte, stand er wortlos auf und verließ den Raum. Wie bereits erwähnt, gingen wir jeweils als Paar in die Einrichtung, um den Männern die Möglichkeit der Auswahl zu geben. Wir stellten aber fest, daß die Tatsache, ob die Männer eine Frau oder einen Mann als Interviewerin hatten, keinen Einfluß darauf ausübte, was sie uns bezüglich des Opferaspekts bzw. Täterschaft erzählten.

Die Erfahrungen, die wir bereits bei den Gesprächen mit den Frauen gemacht haben, bestätigten sich erneut. Nur sehr wenige Männer haben die Befragung abgebrochen und keiner der Männer ist während des Interviews oder in der Folge zusammengebrochen. Diese Befürchtungen insbesondere seitens der BetreuerInnen waren bereits im Zusammenhang mit der Befragung an den Frauen ausgeräumt worden. Wir fühlten uns dadurch in unserer Vorgehensweise, die darauf abstellte, daß die Teilnahme am Interview freiwillig erfolgen sollte, bestätigt.

Im Gegensatz zur vorangegangenen Studie, wo wir rund einen Monat nach der Erhebung in allen Einrichtungen eine Nachbereitung der Befragung machten und dabei die Hilfswünsche an die speziellen AdressatInnen übermittelten, mußten wir diesmal aufgrund eines verringerten finanziellen Rahmens auf eine Nachinformation in dieser ausführlichen Form verzichten. Dennoch wollten wir die Einrichtungen nicht ohne Feedback belassen. Deshalb spiegelten wir meist noch vor Ort im Anschluß an die Befragung Eindrücke über das Ausmaß der Gewalterfahrung und der Täterschaft an die jeweilig verantwortlichen Personen zurück. Zugleich übermittelten wir entweder noch während wir in der Einrichtung operierten oder kurze Zeit darauf telefonisch die Hilfswünsche der betroffenen Männer an die jeweiligen Professionellen. In einigen Fällen waren diese ziemlich überrascht zu hören, daß der von ihnen betreute Mann Gewalterfahrung hatte und/oder ein Täter war und sich bei ihnen um Hilfe bemühte. In diesen Fällen hatten die Männer ihre Gewalterfahrung uns Außenstehenden als erste erzählt und nicht ihnen im Alltag nahestehenden Personen.

Auf Drängen mehrerer Mitarbeiterinnen wurde unmittelbar vor Abschluß der Erhebungen zudem eine Nachbereitung der Ergebnisse in diesen Einrichtungen durchgeführt bzw. vereinbart.

1.3 Auswertung der Ergebnisse

Von den insgesamt 136 Fragebogeninterviews gelangten 117 Fragebögen zur Auswertung. Nach der inhaltsanalytischen Behandlung der offenen Fragen wurde eine deskriptive Auswertung vorgenommen, wodurch eine genaue Beschreibung des gesamten Datensatzes (absolute und relative Häufigkeiten, Mittelwerte, Standardabweichungen und Anzahl der gültigen Antworten) realisiert wurde. Als weiterführende statistische Auswertung berechneten wir Kreuztabellen. Diese Methode wurde deshalb gewählt, weil die meisten der im Fragebogen enthaltenen Variablen (Fragen) ein qualitatives Meßniveau aufwiesen. Kreuztabellen wurden nur mit jenen Variablen gerechnet, die aus inhaltlich-theoretischen Gründen wichtig erschienen.

1.4 Selbstevaluation

Um das vielfältige Beobachtungsmaterial der/des jeweiligen Interviewers/in zu verarbeiten, führten wir zur Gewinnung zusätzlichen qualitativen Materials im Zusammenhang mit und im Anschluß an die Befragung verschiedene Evaluierungs- und Reflexionsformen ein. Erstens hingen wir jedem Fragebogen ein Blatt über Kurznotizen zum Gesprächsverlauf an. Dabei ging es in erster Linie um Einschätzungen der atmosphärischen und räumlichen Rahmenbedingungen, des Gesprächsverlaufs sowie des Verhaltens des Mannes bei Schilderungen von sexuellen Gewalterfahrungen oder von Täterschaft. Zusätzlich hatte jedeR InterviewerIn einen Evaluationsbogen auszufüllen. Dabei ging es vor allem um die subjektive Wahrnehmung des Interviews seitens des/der Interviewerin im allgemeinen, etwa die eigene Befindlichkeit, die Wahrnehmung der Wünsche und der Rollen des Mannes und die eigenen Reaktionen darauf sowie die Reaktionen bei Darstellungen von sexuellen Gewalterfahrungen und Tätererlebnissen.

Diese Evaluationsbögen bildeten unter anderem eine wesentliche Grundlage des eintägigen Reflexionsseminars, an dem alle sechs Interviewerinnen teilnahmen. Bei diesem Seminar ging es einerseits um eine Supervision der eigenen Interviewtätigkeit. Darüberhinaus rekonstruierten und besprachen wir gemeinsam die subjektiv eindrücklichsten Beispiele von sexuellen Gewalterfahrungen sowie Tätererlebnissen. Zwecks einer detaillierteren Darstellung der Fälle interviewten wir uns außerdem gegenseitig. Die gemeinsame Reflexion wie auch die gegenseitigen Interviews wurden auf Band aufgenommen und transkribiert. Diese Ergebnisse fließen in die Darstellung der quantitativen Ergebnisse ein.

1.5 Expertlnnengespräche

Für die vorliegende Studie führten wir insgesamt 16 Gespräche mit Professionellen aus den Bereichen Leitungsebene sowie pädagogisches und Betreuungspersonal in den Institutionen durch. Da wir in denselben Institutionen waren, in denen wir bereits im Zusammenhang mit der ersten Studie ExpertInnengespräche zur Problemwahrnehmung von struktureller und sexueller Gewalt gemacht haben, erhoben wir als erstes, welche Folgen die erste Untersuchung für die betroffenen Frauen wie auch für die Institution selber gezeitigt hat. Speziell wollten wir erfahren, inwieweit die damals konstatierte reichlich vorhandene strukturelle Gewalt in Form von fehlender Intimsphäre, Mehrbettzimmern etc. verringert werden konnte. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt dieser Gespräche lag in der Wahrnehmung und dem Problembewußtsein bezüglich sexueller Gewalt sowie dem Umgang der Einrichtung mit Fällen von sexueller Gewalt, sei es bezüglich der Überlebenden, sei es der Täter. Wenn es solche Fälle gegeben hat, ließen wir uns diese ausführlich erzählen.

Alle ExpertInnengespräche wurden auf Band aufgenommen und transkribiert.

Darüber hinaus führten wir noch eine Reihe von Gesprächen mit ExpertInnen aus den Bereichen Recht, Medizin, Kriminalsoziologie, Strafvollzug, Patientenanwaltschaft. Im speziellen waren dies: Claudia Burgsmüller (Rechtsanwältin, Wiesbaden), Lucio Decurtins (Sozialpädagoge, Mannebüro, Zürich), Dr. Theresia Degener (Juristin, Universität Frankfurt), DDr. Nikolaus Dimmel (Rechtssoziologe, Universität Salzburg), Marlene Eggenberger (Sozialarbeiterin, Stadt Zürcher Kontaktstelle Opferhilfe, Zürich), Dr. Günther Fisslthaler (Patientenanwaltschaft Landesnervenklinik, Salzburg), Jürg Frauenfelder (Sozialdienste Justizdirektion, Zürich), Dr. Med. Urs Glenck (Ottenbach), Dr. Wolfang Gratz (Leiter einer Fortbildungsstelle für Vollzugspersonal, Wien), Vrenie Heer (Rechtsanwältin, Zürich), Dr. Christiane Hofinger (Wohlfahrtsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Salzburg), Dr. Philipp Maier (Universität Zürich), Dr. Arno Pilgram (Kriminalsoziologisches Institut, Wien), Dr. Adolf D. Ratzka (Institute an Independent Living, Stockholm), Dr. Wolfgang Stangl (Kriminalsoziologisches Institut, Wien)



[3] Siehe "Fragebogen für die BetreuerInnen" im Anhang

D. Die Stichprobe

Laut einer von uns 1995 durchgeführten Telefonumfrage leben in Österreich 3.119 Menschen mit Behinderung in Institutionen speziell für Menschen mit Behinderung, davon sind 1.543 Männer, d.h. ungefähr gleich viel Männer wie Frauen. Insgesamt befragten wir 136 Männer, auswertbar waren 117 Interviews, das sind 7,6% der Grundgesamtheit. Die Erhebung wurde in acht verschiedenen Einrichtungen[4] in fünf Bundesländern durchgeführt. In zwei Einrichtungen in Wien befragten wir 36, ebenfalls in zwei Einrichtungen in Oberösterreich 32, in Salzburg 22, in der Steiermark 15 und in zwei Einrichtungen in Tirol 12 Männer.[5]

Es handelt sich dabei um unterschiedlich große und unterschiedlich strukturierte Trägerorganisationen. Drei Einrichtungen sind Heime mit Wohngruppen, die übrigen fünf verfügen über Wohngemeinschaften und/oder geschützte Wohnplätze bzw. ambulant betreute Wohnungen. Insbesondere die großen Häuser wurden in den letzten Jahren reformiert und werden jetzt in Form von gemischtgeschlechtlichen Wohngruppen geführt, in denen die BewohnerInnen hauptsächlich in Ein- und höchstens Zweibettzimmern leben. In einer Einrichtung ist die Umwandlung noch im Gange, weshalb es dort noch einen hohen Anteil an Mehrbettzimmern gibt. Auch die kleineren Einrichtungen sind dabei, sich in Richtung Auslagerung und Verkleinerung von Gruppengrößen zu reformieren, sofern dies nicht bereits geschehen ist. Tendenziell werden externe Wohngemeinschaften und ambulant betreute Wohnplätze geschafffen, was mit deutlichen Standardverbesserungen für die Bewohnerinnen verbunden ist. Einige Einrichtungen haben eine katholische Vergangenheit und wurden erst vor wenigen Jahren laiziiert. Viele BewohnerInnen haben den repressiven katholischen und unpersönlichen Umgang noch heute in leidvoller Erinnerung.

Wir befragten Männer zwischen 18 und 78 Jahren. Die Kerngruppe, etwa die Hälfte aller, ist zwischen 25 und 34 Jahre alt.

Die überwiegende Mehrheit der befragten Männer bezeichnet sich selbst als geistig behindert oder wird von den BetreuerInnen so bezeichnet. Die meisten Männer sind aufgrund pränataler Beeinträchtigungen oder auch wegen eines Geburtstraumas von Geburt an behindert.

Von allen befragten Männern sind drei (3%) sterilisiert, wohingegen laut ´Frauenstudie` 27% der Frauen zwangssterilisiert wurden, was generell mit einer prophylaktischen Maßnahme, um mögliche Folgen von sexueller Ausbeutung zu verhindern, begründet wird.

Rund die Hälfte der Männer lebt in einer Wohngruppe im Heim, die übrigen verteilen sich auf Wohngemeinschaften sowie ambulant betreute Wohnplätze.

Über 40% der Befragten kennen Institutionen von Kindheit an. Die meisten von ihnen leben weniger als fünf Jahre in der untersuchten Einrichtung, aber rund ein Viertel hat bis zu einem Vierteljahrhundert schon dort verbracht. Fast alle befragten Männer sind ledig. Nur einzelne Befragte waren bzw. sind verheiratet, aber die Partnerin lebt nicht bei ihnen; wenige Männer leben in einer Lebensgemeinschaft mit einer Frau. Nur einem einzigen Mann ist es möglich, mit einem Mann zusammenleben.

Die schulische und berufliche Ausbildungssituation der befragten Männer ist sehr prekär. Die überwiegende Mehrheit hat als höchste Schulbildung die Sonderschule gemacht. Eine Berufsausbildung stellt eine Ausnahme dar. Einige wenige Männer, die ihre Behinderung erst später erworben haben, haben einen Lehrberuf erlernt, beispielsweise Koch, oder eine Anlehre gemacht.

Vier Fünftel der Männer arbeiten, aber nur wenige sind auf einem außer-institutionellen Behindertenarbeitsplatz. In der Einrichtung sind etwa die Hälfte der arbeitenden Männer in Beschäftigungstherapie tätig, wobei diese in manchen Einrichtungen durchaus anspruchsvolle Tätigkeiten umfaßt, z.B. Empfangsdienst, Korbproduktion, Reinigungsdienst, Lederverarbeitung und Teppichweberei.

Zusammenfassende Anmerkungen

Im folgenden wollen wir auf ein paar markante Momente hinsichtlich der Charakteristika der Befragten näher eingehen. Betroffen gemacht hat uns die Tatsache, daß die meisten BewohnerInnen ledig sind und auch keine Lebensgemeinschaft leben (können). Ihre oft problematischen Lebensläufe sowie ihre oft beengenden Lebens- und Wohnbedingungen, machen es ihnen vielfach schwierig, eineN möglicheN PartnerIn kennenzulernen. Im Zusammenhang mit den Fragen zur Sexualaufklärung sagte ein 38jähriger gehbehinderter Mann mit großer Trauer in seiner Stimme, daß er in seinem Leben noch nie eine Freundin gehabt habe. Tendenziell ist das Leben in solchen Institutionen mit einem Leben ohne (Liebes-)Beziehung verbunden. Dies betrifft sowohl hetero- als auch homosexuelle Beziehungen. Obwohl es in den Einrichtungen bezüglich der sexuellen Präferenz mittlerweile ein Umdenken gibt - siehe hierzu auch das Kapitel E: institutionelle Rahmenbedingungen sowie das Kapitel H: Problembewußtsein und - bearbeitungsansätze in den Einrichtungen -, ist es für Männer im Vergleich zu Frauen nach wie vor schwieriger, homosexuelle Beziehungen zu leben. Entsprechend der gesellschaftlichen Praxis wird Homosexualität bei Männern stärker diskriminiert als bei Frauen.

Ein deutlicher Hinweis auf geschlechtsspezifisch unterschiedlich gesetzte Maßstäbe hinsichtlich der gesellschaftlichen Bewertung von Menschen mit Behinderung stellt die Handhabe der Sterilisation dar. Die Tatsache, daß Sterilisation bei Frauen als beinahe ´normale Praxis` gilt, bei Männern aber eine Ausnahme darstellt, stellt den ´Schutzgedanken` bei Frauen erneut in Frage und entblößt sie als eine weitere frauenverachtende Maßnahme. Zu fragen ist auch, was es für einen Menschen bedeutet, lebenslänglich in einer Einrichtung zu leben. Eindrücklich ist hier die Geschichte eines jungen Mannes, der seit frühester Kindheit in derselben Wohneinheit lebt. Mit nachhaltigem Schmerz erzählt er im Interview, daß ihn seine Mutter wegen seiner Behinderung nach der Geburt im Krankenhaus gelassen und sich nie mehr uni ihn gekümmert hat. Er ist im Krankenhaus aufgewachsen und kam dann etwa mit drei oder vier Jahren in die Einrichtung. So wie ihm geht es vielen: Wenn man "in den Mühlen einer Einrichtung ist", wie dies ein Betreuer treffend ausgedrückt hat, ist das oft eine lebenslängliche Option. Mobilität zwischen verschiedenen Einrichtungen - mit Ausnahme alters- und schulspezifischer Einrichtungen - ist praktisch kaum vorhanden. Und auch die Chancen, später einmal selbstbestimmt leben zu können, sind wegen der fehlenden Vorsorge staatlich finanzierter Assistenz, sehr gering.

Grundsätzlich zu problematisieren ist der erschreckend hohe Anteil an unausgebildeten Personen. Dieser ist nicht mit dem Schweregrad an Behinderung zu begründen, sondern läßt auf massive Diskriminierung durch Verweigerung an Förderung im österreichischen Schulsystem schließen. Bei einem Vergleich der schulischen und beruflichen Ausbildungssituation zwischen Männern und Frauen mit Behinderung (Zemp/Pircher 1996) scheinen keine besonderen geschlechtsspezifischen Unterschiede auf. Dies steht im krassen Gegensatz zur Situation bei Menschen ohne Behinderung, wo die geschlechtsspezifische Segregation in der Ausbildung wie auch im Beruf ein prägendes Merkmal für die Benachteiligung von Frauen ist. Eine Erklärung dafür könnte im tendenziell geschlechtsneutralen Zugang zu Menschen mit Behinderung gesehen werden sowie im niedrigen Ausbildungsstand, wie er bei Menschen ohne Behinderung nicht der Fall ist. Obwohl die meisten Bewohner arbeiten - in der Beschäftigungstherapie wie auch in der geschützten Werkstätte -, verdienen sie vielfach nur ein Taschengeld. Eine Ausnahme bilden lediglich jene Männer, die einen Behindertenarbeitsplatz außerhalb der Einrichtung gefunden haben. Es stellt sich die Frage, ob dies nicht eine Diskriminierung ist. In manchen Einrichtungen ist die Beschäftigungstherapie eine Verschleierung von Arbeitsverhältnissen, bei der die Einrichtung notwendige intern zu verrichtende Dienstleistungen wie auch Aufträge von außen von den billigen eigenen Arbeitskräften ausführen läßt.

Eine andere Überlegung über den gesellschaftlichen Wert von Leistung und Arbeit, an dem Menschen in unserer Gesellschaft gemessen werden, sei noch angefügt. Angesichts der Tatsache, daß die Bewohner von Einrichtungen nur in Ausnahmefällen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können, obwohl sie vielfach dazu in der Lage wären, ist zu fragen, was es für den Selbstwert eines Mannes bedeutet, wenn er sich nicht - wie dies für die meisten nichtbehinderten Geschlechtsgenossen der Fall ist - über die Anerkennung durch (Erwerbs)Arbeit definieren kann?

E. Institutionelle Rahmenbedingungen und Grundzüge struktureller Gewalt

In den Einrichtungen der Behindertenhilfe wohnen überwiegend Personen, die aufgrund ihrer Behinderung in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Für weite Bereiche ihres alltäglichen Lebens benötigen sie Hilfe. Sie stehen damit in der Machthierarchie ausgesprochen weit unten; sie sind nicht nur abhängig von Hilfe, sondern in diesem Kontext auch angreif-, erpreß- oder ausbeutbar. Das betrifft sowohl Kinder und Jugendliche als auch Frauen und Männer mit Behinderung. Wie schon in der ´Frauenstudie` haben wir nach dem Zusammenhang zwischen Hilfebedarf und der Möglichkeit gefragt, sich den/die HelferIn auszuwählen.

1. Bedarf an Hilfe

Die überwiegende Mehrzahl der befragten Männer (93%) benötigt Hilfe für diverse Alltagsverrichtungen. 34% sind aufgrund ihrer Behinderung weitgehend von Hilfe abhängig und 59% teilweise bzw. für ausgewählte Tätigkeiten. Nur 6% haben keinen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf. Zum Vergleich: In der Stichprobe der untersuchten Frauen (Zemp/Pircher 1996) waren knapp drei Viertel (71,5%) im Alltag auf irgendeine Hilfe angewiesen. Bei den von uns befragten Männern ist dieser Anteil deutlich höher.

Zumal in beiden Untersuchungen Männer und Frauen der gleichen Stichprobe untersucht wurden, die sich hinsichtlich der Art und des Ausmaßes ihrer Behinderung nicht wesentlich unterscheiden, liegt die Vermutung nahe, daß der höhere Hilfebedarf der Männer auf geschlechtsspezifische Unterschiede in ihrer Sozialisation zurückzuführen sein dürfte. Analog zu den allgemein verbreiteten Rollenbildern von Mann und Frau in unserer Gesellschaft werden an Frauen höhere Anforderungen in den Bereichen Haushaltsführung und Reproduktionsleistungen gestellt, während Männer sich in diesen Bereichen eher `bedienen' lassen.

Der Hilfebedarf der Männer betrifft einerseits den unmittelbar persönlichen Bereich wie Hygiene, Nahrungsaufnahme und die Benützung der Toilette etc. sowie andererseits soziale Themen wie die Fortbewegung innerhalb und außerhalb von Haus oder Gemeinde, den Besuch von Veranstaltungen, Arzt/Ärztin oder Therapeutin sowie die Regelung von finanziellen Angelegenheiten etc.

Tab. 1: Welche Form von Hilfe brauchen die Männer?

 

Hilfebedarf gegeben

Hilfebedarf gegeben

 

Absolut

% von N=117

Essen

32

27,3

Waschen/Duschen/Baden

31

26,5

Zähneputzen

12

10,3

Toilette

12

10,3

An-/Ausziehen

11

9,4

Arzt-/Therapiebesuch

71

60,7

Veranstaltungsbesuch

68

58,1

Fortbewegung außerhalb der Gemeinde

61

52,1

Einkaufen

58

49,6

Fortbewegung außerhalb des Hauses

43

36,8

Fortbewegung im Haus

8

6,8

sonstige

15

12,8

Zusammengefaßt ist also festzustellen, daß rund jeder Vierte Hilfe bei der Körperpflege sowie beim Essen und jeder Zehnte Hilfe bei der Benützung der Toilette sowie beim An- oder Ausziehen benötigen. Besonders hoch ist der Anteil der Männer mit Behinderung, die für allgemeine und besondere soziale Anliegen einer Unterstützung, z.B. in Form von Mobilitätshilfen und Begleitung, bedürfen: 37% brauchen Hilfe bei der Fortbewegung außerhalb des Hauses und jeder Zweite bei der Fortbewegung außerhalb der Gemeinde; 58% müssen beim Besuch einer Veranstaltung begleitet werden. Ein großer Anteil der Männer ist damit bezüglich ihrer sozialen Beziehungen und der sozialen Teilhabe auf systematische Hilfestellung angewiesen.

2. Vorsorgen zur Auswahl der Hilfeperson

In vielen Einrichtungen sind Vorsorgen dafür getroffen, daß die Männer mit Behinderung wählen können, von wem sie die Hilfeleistung in Anspruch nehmen. Das trifft auf 77% der befragten Männer zu. Damit ist in relativ hohem Ausmaß eine der Grundvoraussetzungen für die beziehungsorientierte Betreuung der Männer mit Behinderung gegeben. Das kommt auch darin zum Ausdruck, daß 73% der befragten Männer auswählen können, ob sie Hilfe von einem Mann oder einer Frau wollen.

Für knapp jeden Fünften aber (18%) ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Dies wird von den BetreuerInnen auf die je aktuell gegebene Diensteinteilung sowie auf eingeschränkte Personalressourcen zurückgeführt.

Tab. 2: Wahl deR HelferIn nach Hilfebereich (Mehrfachnennungen)

Hilfebedarf

Wahlmöglichkeit gegeben

Wahlmöglichkeit gegeben

 

Absolut

% von N=117

Toilette

13

11,1

Waschen/Baden

15

12,8

Routine in der Stadt / Reise

26

22,2

Ärztln-/Therapiebesuch

26

22,2

Einkaufen

24

20,5

Besuch von Veranstaltungen

20

17,1

Finanzen

20

17,1

Fortbewegung außerhalb des Haus

18

15,4

Lesen/Schreiben

15

12,8

Kochen/Haushalt

15

12,8

sonstiges

20

17,1

Die Wahl deR HelferIn wird vor allem im Hilfebereich ´Mobilität`, beispielsweise Routinegänge in der Stadt und Besuch von externen Diensten und Veranstaltungen, ermöglicht. In diesem Hilfebereich ist auch ein hoher Bedarf gegeben, der zu etwa einem Viertel gemäß einer individuellen Wahl deR HelferIn gedeckt werden kann.

Etwa 10% der befragten Männer können auswählen, von wem sie Hilfe im Intimbereich (Toilette, Waschen und Baden) erhalten möchten. Der Anteil der Männer, denen in diesen Hilfebereichen die Wahl eineR HelferIn möglich ist, deckt sich in etwa mit dem Hilfebedarf in diesem Bereich. Bedarf und Möglichkeit einer Wahl stehen hier in einem relativ ausgewogenen Verhältnis.

Die Hilfebereiche Intimes/Persönliches einerseits und Soziales/Kommunikatives werden, so kann man dieses Ergebnis interpretieren, in den Einrichtungen unterschiedlich behandelt. Dem Bereich der persönlichen Hilfen im Intimbereich wird von den Einrichtungen in der Form Augenmerk gewidmet, daß entsprechende Vorsorgen zur bedürfnisorientierten und die Persönlichkeit respektierenden Hilfestellung getroffen werden. Im Vergleich mit der Situation vor zwei Jahren (Zemp/Pircher 1996) zeigt sich, daß die Männer bezüglich ihrer Wahlmöglichkeiten deutlich bessergestellt sind als ihre MitbewohnerInnen. Das kann zum einen auf die inzwischen (unter anderem als Reaktion auf die erste Erhebung und ihre Ergebnisse) von den Einrichtungen vorgenommenen Standardverbesserungen zurückgeführt werden (z.B. Binnengliederung der Heime in kleinere Wohngruppen, Entwicklung von koedukativ geführten Wohngruppen, Personalaufstockung). Zum anderen könnte dies aber auch als Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung von Frauen mit Behinderung interpretiert werden.

Für den Sozial- und Kommunikativbereich ist diese Bedarfsorientierung nur in bedeutend geringerem Ausmaß gegeben. In den Einrichtungen besteht in diesem Sinne offensichtlich eher Sensibilität für die intimeren Hilfebereiche; Fragen der Persönlichkeitsentwicklung, des sozialen Lernens sowie der sozialen Teilhabe werden demgegenüber nachrangig behandelt. Das erscheint vor allem hinsichtlich der institutionellen Vorsorgen für Sexual- und Persönlichkeitserziehung relevant. Gerade in diesem Aufgabenbereich sind Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von persönlich gewählten und akzeptierten Bezugspersonen wichtig. Durch die knappen personellen Möglichkeiten, auf Wünsche und Bedürfnisse der BewohnerInnen einzugehen und eine Wahl, mit wem man was im Sozial- und Kommunikativbereich erleben und gestalten möchte, zu ermöglichen, ist auch die wichtige Beziehungsorientierung in der sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderung nur in Ansätzen zu realisieren. Soziale Teilhabe ist so nur unter Einschränkung von tragenden Momenten der Persönlichkeitsentwicklung, des sozialen Lernens etc. möglich. Dies erscheint vor allem für Jugendliche in der Pubertät sowie für die Entwicklungsaufgaben der Herausbildung und Entfaltung von Geschlechtsbewußtsein sowie des Bewußtseins des eigenen sozialen Geschlechts als zentrales Manko.

3. Wohnstandards

Die besuchten Einrichtungen sind sehr unterschiedlich ausgestattet und bieten den dort lebenden Menschen mit Behinderung deutlich verschiedene Wohn- und Betreuungsstandards. Diese Standards sind allem voran bezüglich Rückzugsmöglichkeiten, Intim- und Privatsphäre entscheidend und geben damit einen ersten Einblick in die strukturellen Rahmenbedingungen, in denen Gewalt entweder verhindert werden kann oder aber begünstigt wird.

Zwei Drittel der befragten Männer (66%) wohnen in einem Einzelzimmer; jeder fünfte Mann in einem Mehrbettzimmer. Nur jedem siebten Mann (14,5%) steht eine eigene Wohnung zur Verfügung, in der er entweder alleine oder mit Partnerin lebt. Der hohe Anteil an Mehrbettzimmer-Wohnplätzen in der steirischen Einrichtung ist darauf zurückzuführen, daß die entsprechenden Umbau- und Standardverbesserungspläne zwar in Vorbereitung sind, aus verschiedensten Gründen (Finanzen, Ersatzwohnraum während der Zeit des Umbaus etc.) bis zum Zeitpunkt unserer Untersuchung aber noch nicht realisiert werden konnten.

Tab. 3: Vergleichender Überblick über die Wohnstandards. *) Darunter fallen geschützte Wohnplätze sowie Wohnungen im Kontext von Heim oder Einrichtung.

 

Eigene Wohnung*)

 

Einzelzimmer

 

Mehrbettzimmer

 

Gesamt

 

Absolut

%

Absolut

in %

Absolut

in %

 

Tirol1

2

28,6

5

71,4

0

0,0

7

Tirol 2

0

0,0

2

40,0

3

60,0

5

Salzburg

2

9,1

16

72,7

4

18,2

22

Oberösterreich 1

0

0,0

17

100,0

0

0,0

17

Oberösterreich 2

4

26,7

11

73,3

0

0,0

15

Steiermark

0

0,0

1

6,7

14

93,3

15

Wien 1

9

36,0

16

64,0

0

0,0

25

Wien 2

0

0,0

9

81,8

2

18,2

11

Gesamt

17

14,5

77

65,8

23

19,7

117

Beim überwiegenden Teil der Befragten sind zusätzliche Faktoren gegeben, um den Bewohnern Möglichkeiten für die eigenständige Gestaltung des unmittelbaren Privatbereiches zu gewähren. Zum Großteil können sie ihr Zimmer bzw. ihre Wohnung abschließen (86%) und selbst festsetzen, wann sie ins Bett gehen (80%). Eine eigene Toilette haben immerhin noch 28% der befragten Männer, ein eigenes Badezimmer 23%.

Es ist damit festzustellen, daß es den befragten Männern im Rahmen der unterschiedlichen Einrichtungsstandards zu einem großen Teil nur eingeschränkt möglich ist, eigenständig ihren Alltag zu gestalten. Das betrifft insbesondere natürlich jene Männer, die über kein eigenes Zimmer verfügen können. Jeder fünfte Mann (20%) wohnt in einem Mehrbettzimmer und ist mit den entsprechenden Einschränkungen bezüglich Privat- und Intimsphäre konfrontiert. Diese Wohnform findet sich in insgesamt vier aus acht Einrichtungen; überdurchschnittlich häufig in zwei Einrichtungen, in denen die Mehrzahl der Männer ihren unmittelbaren Wohn- und Lebensbereich mit anderen Männern teilen müssen. Das ist überwiegend bei Männern der Fall, die in Wohngruppen im Heim leben, und zwar bei rund einem Drittel dieser Männer (30%).

Diagramm 1: Verteilung der Befragten nach Wohnform (Anzahl der Nennungen = 117 / Unter ambulanten betreuten Wohnplätze subsumieren wir geschützte Wohnplätze (vorwiegend in Wien) sowie ambulant betreute Kleinwohngemeinschaften (Tirol))

Jeder Zweite der Befragten wohnt in einer Wohngruppe im Heim, jeder Dritte in einer betreuten Wohngemeinschaft und jeder Siebte auf einem ambulant betreuten Wohnplatz. Die am häufigsten angetroffene Wohnform stellen Wohngruppen innerhalb eines Heimes für Menschen mit Behinderungen dar, die mit Ausnahme der steirischen Einrichtungen weitgehend gemischtgeschlechtlich geführt werden.

Bei den Wohngruppen im Heim handelt es sich um eine in der Geschichte der Behindertenhilfe in Österreich noch relativ junge Form der nachträglichen Binnendifferenzierung bereits bestehender Großeinrichtungen. Diese Binnendifferenzierung von Einrichtungen, in der Regel begleitet von Auslagerung oder anderweitiger Reduktion der Gesamtzahl der BewohnerInnen, wird von den Verantwortlichen mit dem Ziel begründet, die Zusammenlegung verschiedener Personen auch unterschiedlichen Geschlechts in Gruppen mit überschaubarer Größe zu ermöglichen. Dabei ist allerdings anzumerken, daß die Entwicklung in Österreich hinter jener vor allem in den nordischen Ländern weit zurückhinkt. So hat man sich in Schweden bereits vor 17 Jahren gegen die Heimunterbringung von Menschen mit Behinderung zugunsten kleinerer Einrichtungen bzw. überhaupt der ambulanten Betreuung in eigenständigen Wohn- und Lebensformen entschieden.

3.1 Gestaltungsmöglichkeiten

Das Leben im Heim ist als zwangsgemeinschaftliches Wohnen in Institutionen mit vielfachen Einschränkungen für die BewohnerInnen verbunden. Das ist zum einen eine Folge der Größe von Einrichtungen und zum anderen abhängig vom Ausmaß der Ausgrenzung aus dem gesellschaftlichen Ganzen. Darüberhinaus weisen diese Einrichtungen durchaus auch selbstgemachte Beschränkungen auf, die sich aus den verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen oder auch aus der jeweiligen Heimordnung ergeben. Dies betrifft zum einen die Frage, ob und inwieweit es den BewohnerInnen möglich ist, ihr Zimmer beziehungsweise ihren Wohnbereich abzuschließen.

Der Großteil der befragten Männer hat die Möglichkeit, das eigene Zimmer abzuschließen (86%). Diese Rückzugsmöglichkeit wird allerdings durch die Tatsache eingeschränkt, daß sich die BetreuerInnen mittels Generalschlüssel über den Wunsch der BewohnerInnen nach Abgeschiedenheit und Ungestörtsein hinwegsetzen können. Nach Auskunft der BetreuerInnen stellt dies eine Krisenfalloption dar und dient dem Schutz der BewohnerInnen; in erster Linie als Vorsorge für den Fall akuter körperlicher Beschwerden, zum Beispiel bei Anfällen. Daneben kommt der Generalschlüssel natürlich auch im Falle von Gewaltanwendung, zum Beispiel bei sexueller Gewalt, zum Einsatz.

"Die laden sich ein, zu sich aufs Zimmer zu kommen - also aufs Zimmer des Opfers. Da ist Spaß, da ist irgendeine Form von Unterhaltung, und das entwickelt sich dann anders. Ich als Betreuer komme erst auf die Bildfläche, wenn man den Lärm hört: Da ist was los! Dann schreitet man ein, indem man anklopft, man versucht das irgendwie zu bremsen. Ich glaube, das müssen wir tun, wenn wir einen Hilferuf hören. Wenn nicht aufgemacht wird, dann machen wir die Türe auf. Das ist ziemlich hart dann." (Betreuer)

Rund 15% der Befragten haben keine Möglichkeit, ihr Zimmer abzuschließen. Das gilt insbesondere für 80% der Bewohner der steirischen Einrichtung, die überwiegend in Mehrbettzimmern wohnen müssen, sowie für 60% der Befragten in der Einrichtung Tirol 2. Im Vergleich zur Stichprobe der `Frauenstudie' zeigen sich deutliche geschlechtsspezifische Benachteiligungen: Frauen haben im Verhältnis zu den befragten Männern seltener die Möglichkeit, ihr Zimmer abzuschließen (27%).

Zum anderen geht es darum, inwieweit die Männer Zeitregelungen, beispielsweise wann sie ins Bett gehen, selbst bestimmen können. Drei Viertel der befragten Männer (77%) können selbst über ihre Ruhezeiten entscheiden. In drei der untersuchten Einrichtungen ist es den Bewohnern weitgehend freigestellt, nach eigenem Ermessen zu Bett zu gehen. In den anderen Einrichtungen ist dieses Recht einem großen Teil der Bewohner nicht zugestanden. Vor allem gilt diese Einschränkung für die Einrichtung in der Steiermark, in der nahezu die Hälfte der Bewohner, unter anderem aufgrund des überwiegend zutreffenden Mehrbettzimmerstandards, an vorgegebene Ruhezeiten gebunden ist. Vorgaben bezüglich Bettgehen finden sich vor allem in Wohngruppen im Heim (32%), während Bewohner von betreuten Wohngemeinschaften nur zu 17% daran gebunden sind. Bewohner von ambulant betreuten Wohnplätzen sind entsprechend einem auf hohe Selbständigkeit beruhenden ambulanten Betreuungskonzept zur Gänze von dieser Fremdbestimmung ausgenommen.

Im Vergleich zur ´Frauenstudie` fällt auch hier auf, daß die befragten Männer deutlich weniger von fremdbestimmten Zeitregelungen betroffen sind als Frauen. Diese geschlechtsspezifische Benachteiligung erscheint gerade in Hinblick auf die bei Frauen deutlich geringere Abhängigkeit von Hilfe ausgesprochen unverständlich.

Als Gründe für vorgeschriebene Ruhezeiten wird von den BetreuerInnen vor allem auf die per Hausordnung festgelegte Nachtruhe verwiesen (17 Nennungen). Unter anderem wird auch darauf hingewiesen, daß die Männer früh aufstehen müssen (drei Nennungen). Bei weiteren drei Männern befürchten die BetreuerInnen, daß diese ohne entsprechende Regelung zu spät ins Bett gingen, ohne aber in ihren Angaben zu konkretisieren, für wen dies zu spät wäre.

Ein weiterer Untersuchungsaspekt betrifft die Gestaltungsmöglichkeit im Bereich der Körperpflege. Die unterschiedlichen Standards in den Einrichtungen schlagen sich auch in der grundsätzlichen Ausstattung der jeweiligen Wohneinheiten nieder. Nur wenige Bewohner leben in abgeschlossenen Wohneinheiten, die auch über eigenständige Sanitärräume wie Badezimmer oder WC verfügen. Jeder vierte Bewohner (23%) kann über ein eigenes Badezimmer verfügen, während die überwiegende Mehrzahl der Interviewten (77%) sich den Ort für die tägliche Körperpflege mit anderen MitbewohnerInnen teilen muß. Etwas besser sieht es lediglich für die Bewohner von ambulant betreuten Wohnplätzen aus, von denen immerhin zwei Fünftel (43%) über ein eigenes Badezimmer verfügen, während dies nur bei jedem Sechsten (16%) in einer Wohngruppe im Heim der Fall ist.

Die gemeinschaftliche Nutzung der Sanitärräume schließt individuelle Gestaltungsmöglichkeiten dieser Räume tendenziell aus. Darüberhinaus ist es den Bewohnern vielfach nicht möglich, bei der Verrichtung ihrer intimen örperpflege wenigstens vor Störungen durch die Anwesenheit oder gleichzeitige Nutzung durch andere BewohnerInnen sicher zu sein. Es wird damit der Schutz des Privat- und Intimbereiches beschnitten. Bewohner in betreuten Wohngemeinschaften (21%) sowie von ambulant betreuten Wohnplätzen (33%) sind diesbezüglich deutlich besser gestellt als die Bewohner einer Wohngruppe im Heim, bei denen in 79% der Fälle die gleichzeitige Nutzung des Badezimmers möglich ist.

Die Intimität der Körperpflege, eine Voraussetzung für die eigenständige Entdeckung des eigenen Körpers sowie die Entwicklung von Körperbewußtsein und sexueller Identität, ist somit für die Hälfte aller befragten Männer mit Behinderung, vor allem aber für die überwiegende Mehrzahl der Bewohner von Wohngruppen im Heim nicht gewährleistet. Stattdessen kommt hier eine strukturelle Vermischung von privaten und öffentlichen Bereichen zum Ausdruck, wodurch es den BewohnerInnen zumindest deutlich erschwert wird, Respekt vor persönlicher Integrität zu erfahren bzw. darüberhinaus zu erlernen, dies anderen gegenüber zu respektieren. Mangelnde Standards werden unter den Bedingungen zwangsgemeinschaftlicher Unterbringung tendenziell zur institutionell bedingten und damit strukturellen Verletzung von persönlicher Integrität.

Dem Großteil der befragten Männer steht keine abgetrennte, eigene Toilette zur Verfügung (72%). Die besten Ausstattungsstandards finden sich im Bereich der ambulant betreuten Wohnplätze, deren Bewohner zu 53% eine eigene Toilette haben, während dies nur bei jedem Vierten (23%) aus Wohngruppen im Heim sowie jedem Fünften (19%) aus betreuten Wohngemeinschaften der Fall ist. Auch in diesem sehr intimen Bereich ist also festzustellen, daß mangelnde Standards der Einrichtungen sich in Form weitgehender Einschränkungen der Selbstbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von BewohnerInnen auswirken. Dazu kommt, daß es auch bezüglich der Toiletten, mit Ausnahme im Bereich der ambulant betreuten Wohnplätze, nicht ausgeschlossen ist, daß andere Personen diese während der Benützung betreten können. Das gilt überproportional für die Bewohner von Wohngruppen im Heim (33%) sowie für jeden achten Bewohner einer betreuten Wohngemeinschaft (12%) und ist nur im Bereich der ambulant betreuten Wohnplätze gänzlich ausgeschlossen. Für viele Männer gilt damit nicht einmal dieser minimale Schutz ihrer Intimsphäre.

3.2 Zufriedenheit mit der Wohnform

Auf die Frage, ob sie so wohnen wollen, wie sie derzeit leben, antwortet die Mehrzahl der Befragten mit "Ja". Zwei Drittel der Befragten (67,5%) sind damit grundsätzlich mit ihren Wohnverhältnissen zufrieden.

Tab. 4: Wollen die Männer so wohnen?

Wollen Sie so wohnen?

Absolut

Prozent

ja

79

67,5

nein

9

7,7

keine Antwort

29

24,8

Gesamt

171

100,0

Die darin zum Ausdruck kommende hohe Zufriedenheit mit der Wohnform wird allerdings bei näherem Nachfragen etwas eingeschränkt. So sind insgesamt 30% mit ihren aktuellen Wohnverhältnissen sehr zufrieden, 47% antworten auf diese Frage mit "gut". Jeder Sechste aber erweist sich als mäßig bis wenig zufrieden mit der aktuellen Wohnsituation (16%). Im Vergleich zur Befindlichkeit der Frauen (Zemp/Pircher 1996) erweisen sich die Männer (77% sind sehr bis gut zufrieden) als deutlich zufriedener als ihre Mitbewohnerinnen (66% waren 1995 sehr bis gut zufrieden).

Am ehesten zufrieden sind die Bewohner von ambulant betreuten Wohnplätzen (37% sehr gut und 63% gut). Demgegenüber schneiden betreute Wohngemeinschaften am schlechtesten ab. Jeder vierte Bewohner vergibt dieser Wohnform eine schlechte Benotung (mäßig zufrieden und unzufrieden: 25%). Als ähnlich unzufrieden erweisen sich auch die Bewohner von Wohngruppen im Heim, von denen sich zusammen 16% als unzufrieden mit ihren Wohnverhältnissen erweisen.

In der relativ großen Zustimmung durch die Bewohner von Wohngruppen, die gerade in Anbetracht der deutlich eingeschränkten Wohnstandards auffällig ist, dürfte zum Ausdruck kommen, daß viele Bewohner in Wohngruppen bereits sehr lange in institutioneller Betreuung stehen. Es ist anzunehmen, daß zum einen ein gewisser Gewöhnungseffekt eine große Rolle spielt, zumal diese Männer ja kaum etwas anderes kennen, als das Leben in einer Institution. Zum anderen können sich viele - wie auch in unserer Befragung mehrfach verbalisiert - sehr wohl daran erinnern, daß die neue Wohnform der Wohngruppe eine entscheidende Verbesserung ihrer Lebenssituation gegenüber den früher erlebten institutionellen Wohn- und Lebensformen darstellt. Das überwiegend positive Bild ihrer Wohnzufriedenheit hindert sie aber nicht daran, sich Änderungen und spezifische Verbesserungen ihrer Wohnsituation zu wünschen. Dagegen könnte bei den Bewohnern von betreuten Wohngemeinschaften das relativ hohe Ausmaß an Unzufriedenheit damit interpretiert werden, daß sie sich vergleichsweise kurz in der Einrichtung befinden und diese Wohnform im Vergleich zu ihrem früheren Leben in der Familie tendenziell als Verschlechterung bewerten. Auch sie beteiligen sich zu hohen Anteilen an der Äußerung von Änderungswünschen.

Die Zufriedenheit mit der Wohnform ist abhängig von den Standards in den einzelnen Einrichtungen, die damit von ihren Bewohnern ausgesprochen unterschiedliche Zufriedenheitswerte erhalten. So ist in der steirischen Einrichtung mit dem höchsten Anteil an Mehrbettzimmerstandard auch die Zufriedenheit am niedrigsten: Knapp jeder Zweite (47%) äußert sich mäßig bis nicht zufrieden. In den Einrichtungen mit überwiegend Einbettzimmern bzw. ambulant betreuten Wohnplätzen fallen dagegen sehr hohe Zufriedenheitswerte an (Tabelle im Anhang).

Insgesamt äußert jeder Dritte (33,3%) der befragten Männer konkrete Änderungswünsche und partielle Kritik. Wünsche melden vor allem die Bewohner von Wohngruppen im Heim bzw. von betreuten Wohngemeinschaften an. Die hohe Zufriedenheit der Bewohner von ambulant betreuten Wohnplätzen schlägt sich auch in einer vergleichsweise niedrigen Anmeldung von Änderungswünschen nieder. Nur jeder Fünfte wünscht eine Änderung, während dieser Anteil in Wohngruppen im Heim sowie in betreuten Wohngemeinschaften doppelt so hoch ist (41%). Die genannten Änderungswünsche beziehen sich vor allem auf eine abgeschlossene Wohneinheit.

Tab. 5: Was möchten die Männer anders haben? (Mehrfachnennungen)

Was sollte anders sein?

Absolut

Prozent

Wohnung allein

6

14,6

möchte weg

5

12,2

Einzelzimmer

5

12,2

mit bestimmten Personen in WG leben

5

12,2

mehr Zuwendung, Kontakt und sex. Beziehung

5

12,2

weniger Störungen durch Mitbewohnerinnen

3

7,3

wünsche sensibleren Umgang durch das Personal

1

2,4

sonstiges/weiß nicht

11

26,8

Gesamtzahl der Nennungen

41

100,0

Die Änderungswünsche verteilen sich je nach Einrichtung und den entsprechenden Standards unterschiedlich häufig. Die meisten Nennungen erfolgen in den Einrichtungen in der Steiermark sowie Salzburg und Wien 1. Im Fall der steirischen Einrichtung hat mehr als die Hälfte der befragten Männer Änderungswünsche. Dabei werden in den Interviews vielfach auch Fragen der allgemeinen Integration im sozialen Umfeld und die allgemeinen Lebensbedingungen angesprochen. So wird unter anderem die räumliche Situierung der Einrichtungen in den ländlichen Gegenden kritisiert und bessere Rahmenbedingungen für soziale Teilhabe gewünscht. Andere kritische Anmerkungen betreffen auch die fehlende Integration der Einrichtungen im sozialen Umfeld:

"Hier leben ja nur Menschen mit Behinderungen, sodaß wir mit Nicht-Behinderten kaum einmal zusammenkommen. Das beschränkt sich dann meist auf die, die als Betreuerinnen hier arbeiten." (Bewohner)

Vielfach mischt sich in diese kritischen Anmerkungen auch Resignation über eingeschränkte Lebensperspektiven bzw. die Sorge vor Einsamkeit und unzureichender Hilfestellung bei einem Leben außerhalb der Einrichtung. Diese resignative Grundstimmung führt bei manchen der Interviewten dazu,daß sie ganz bewußt darauf verzichten, konkrete Änderungswünsche zu artikulieren. Die Wünsche nach einer Verbesserung der sozialen Teilhabe bzw. entsprechenden Rahmenbedingungen sind gänzlich unabhängig von den Wohnstandards - im Gegenteil: Diese Wünsche werden vor allem auch in Einrichtungen mit relativ guten Standards vorgetragen. Standardbezogene Änderungswünsche werden andererseits vor allem in den Einrichtungen mit vergleichsweise eingeschränkten Wohnstandards geäußert.

4. Institutionelle Vorsorgen für Auseinandersetzung mit Sexualität

In allen Einrichtungen werden nach Auskunft der MitarbeiterInnen Maßnahmen zur Sexualerziehung und Aufklärung gesetzt.

Diagramm 2: Institutionelle Vorsorgen für Auseinandersetzung mit Sexualität. Anzahl der Nennungen = 145

Am häufigsten werden Rückzugsmöglichkeiten und das Angebot von Gesprächen mit den BetreuerInnen als institutionelle Vorsorgen genannt. Neben den institutionellen Maßnahmen, die es Paaren ermöglichen sollen, als solche zusammenzuleben, finden sich in dieser Liste von Vorsorgen überwiegend individuelle, personenbezogene Ansätze. Auffällig daran ist vor allem das Fehlen von weitergehenden Arbeitsansätzen wie beispielsweise geschlechtsspezifische Ansätze der Arbeit mit den Jungen und Männern mit Behinderung. Kein einziges Mal wird von den BetreuerInnen das Thema der geschlechtsspezifischen Betreuung oder Gruppenarbeit genannt oder auf Konzepte systematischer und übergreifender Vorsorgen hingewiesen. In der konkreten Arbeit mit Männern mit Behinderung gibt es, so scheint es zumindest auf der Ebene der BetreuerInnen, keine entsprechend ausformulierten

und handlungsanleitenden geschlechtsspezifischen Konzepte. Vor diesem Hintergrund überrascht es denn auch nicht, wenn in den persönlichen Gesprächen mit Betreuerinnen zum Themenbereich Sexualität und sexuelle Gewalt überwiegend persönliche Betroffenheit und Hilflosigkeit zum Vorschein kommen. Tatsächlich dürften die Vorsorgen gegen sexuelle Gewalt im Heim- und Institutionenalltag auf reaktive Formen des Umgangs mit bekanntgewordenen Fällen sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt beschränkt bleiben.

Zudem ist in einigen Einrichtungen nur ein sehr eingeschränktes Spektrum an institutionellen Vorsorgen für Sexualität zu finden (Tabelle im Anhang). In einer Einrichtung beschränken sich diese überhaupt auf ´Rückzugsmöglichkeiten`, ´Gespräche mit den BetreuerInnen` bzw. ´therapeutische Hilfe`. Aktive und selbstbestimmte Sexualität von Personen mit großem Hilfebedarf, insbesondere im Intimbereich, ist ohne entsprechende Vorsorgen (Ausstattung der Räumlichkeiten, Hygiene etc.) aber sicherlich nicht zu gewährleisten und - so könnten diese Ergebnisse interpretiert werden - institutionell nicht vorgesehen. In der überwiegenden Mehrzahl der untersuchten Einrichtungen ist in diesem Sinne ein Mangel an Vorsorgen für Sexualität zu konstatieren und ein großer Bedarf nach ensprechender Weiterentwicklung festzustellen. Das gilt besonders auch für das Thema der sexuellen Gewalt.

In zwei der befragten Einrichtungen (Wien 1 und Oberösterreich 1) findet sich ein überproportionaler Anteil von Vorsorgen mit relativ breiter thematischer Streuung. Hilfsmittel und persönliche Hilfeangebote halten sich hier die Waage. Diese sind auch die einzigen Einrichtungen, die auf Wunsch oder Bedarf Kondome aushändigen. Insgesamt zeigt sich hier ein differenzierterer Umgang mit Sexualität, der sowohl in den qualitativen Gesprächen mit Betreuerinnen als auch in den Aussagen der Männer mit Behinderung zum Ausdruck kommt.

Von besonderem Interesse erscheint ferner der Zusammenhang zwischen der Wohnform und den institutionellen Vorsorgen (Tabelle im Anhang). Die Nennungen zu institutionellen Vorsorgen konzentrieren sich insbesondere auf die Wohnform der Wohngruppen im Heim; hier finden sich auch die höchsten Anteile des Hilfeangebotes durch Betreuerinnen (Gespräch, Beratung), während etwa im Bereich der betreuten Wohngemeinschaften an erster Stelle die Rückzugsmöglichkeiten hervorgehoben werden. Weiterführende und insbesondere geschlechtsspezifische Präventionsansätze, die sowohl Schutz und Hilfe für die potentiellen und tatsächlichen Opfer von sexueller Gewalt als auch Arbeit mit den potentiellen und tatsächlichen Tätern leisten könnten, fehlen in allen Wohnformen und Einrichtungen. Im Gegenteil waren in den Einrichtungen Szenen und Situationen zu beobachten, die eher dafür sprechen, daß strukturell tendenziell verhindert wird, daß die Männer (junge wie alte) sich auch als Männer erleben können.

Am eindrucksvollsten war dabei die weitgehende Vermischung von öffentlich und privat in einer Einrichtung, in der die Männer im Pyjama zum Interview erschienen. Auf diesem Hintergrund wird auch verständlich, weshalb sich -wie wir weiter unten sehen werden - ein großer Teil der Männer als "Bub" bezeichnet und dementsprechend keine altersadäquate sexuelle Identität hat.

5. Aufklärung

Mehr als die Hälfte der befragten Männer (52%) geben an, nicht aufgeklärt zu sein. In einigen Einzelfällen war es überdies offensichtlich nicht möglich, Themen aus dem Bereich der Sexualität anzusprechen. Die Männer stehen zum Teil unter einem außerordentlich stark ausgeprägten Verbotsdiktum. Entsprechende Fragen werden von diesen Männern als Verletzung des einschlägigen Verbotes und damit als Bedrohung erlebt. Entsprechend enthaltsam fallen dann ihre Antworten aus. Ihre Reaktion beschränkt sich dann auf Kopfschütteln, Lippen zusammenbeißen und/oder Schultern hochziehen. Dabei vermitteln sie das Bild eines kleinen Jungen, der bei etwas Verbotenem ertappt wurde. In besonders plastischer Weise kommt dieses Sexualverbot in folgenden Beispielen gescheiterter Interviews zum Ausdruck.

Hermann H.

Hermann H. ist 35 Jahre alt. Er hat sich im Rahmen des Orientierungsgespräches nicht nur freiwillig zum Interview gemeldet, sondern sich darüberhinaus ganz eindeutig für den männlichen Interviewer entschieden. Auf die Frage, ob er über Sexualität aufgeklärt wurde, gibt Hermann H. keine verbale Antwort. Stattdessen schüttelt er den Kopf. Nachdem dem Interviewer nicht klar wurde, ob Hermann H. die Frage verstanden hatte, wiederholte er diese mit anderen Worten. Auch darauf beschränkt Hermann H. sich auf diese Form der Antwort, die er dann auch in der Folge beibehält. So schüttelt er den Kopf als Antwort auf die Fragen, ob er wüßte, wann ein Mann eine Erektion bekommt, wann ein Mann einen Samenerguß hat und wie Selbstbefriedigung geht. Er zieht sich sichtlich mehr und mehr zurück. Bei der Frage, ob Selbstbefriedigung in seiner Jugend verboten war, bricht plötzliche Erregung durch: Hermann H. breitet die Arme aus und zeigt die Handflächen wie zur Kontrolle vor. Gleichzeitig blickt er demonstrativ auf seinen Schoß und sagt deutlich akzentuiert: "Schau mich an! Ich bin sauber!" Ob er wisse, wie Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau verlaufe, beantwortet er wieder mit der gestisch gestützten Formel. Danach steht er auf und verläßt mit stockendem Schritt aber zielstrebig den Raum.

Martin B.

Martin B. ist etwa 30 Jahre alt und lebt in einer Wohngruppe. Zur großen Überraschung der BetreuerInnen meldet auch er sich beim Orientierungsgespräch in der Gruppe für das Gespräch mit dem männlichen Interviewer. Die Aufmerksamkeit von Martin B. läßt bei der ersten Frage zum Sexualitätsthema schlagartig nach. Er beantwortet die Frage nach Sexualaufklärung erst nach mehreren Umwegen, dann aber mit einem deutlichen "Nein". Auf die weiteren Fragen nach seinem Wissensstand verweigert er dann völlig die Antworten und wechselt in ein Rollenspiel über. Martin B. ist in der Folge zuerst der Schäferhund seines Vaters und anschließend der ´Rudi` der Familie (von beiden zeigt er voller Stolz vom vielen Gebrauch schon etwas schmuddelige Fotos) und wechselt damit auf eine symbolische Kommunikationsebene. Eine Fortsetzung des Interviews ist auf dieser Basis nicht möglich.

Beide exemplarisch vorgestellten Beispiele zeigen, wie prekär das Thema Sexualität für einige der befragten Männer ist. Ein übergroßes Sexualitätsverbot, ganz offensichtlich auf die Kindheit der Befragten und Erziehungspersonen wie Eltern oder Nonnen zurückgehend, verhinderte eine weitergehende Exploration.

Dieses Sexualitätsverbot kommt aber auch in den Antworten auf die Frage zum Ausdruck, ob Selbstbefriedigung in ihrer Jugend verboten war. Dies trifft für ein Drittel jener Männer zu, die sich als sexualaufgeklärt erweisen (14 Männer, das sind 12% der Gesamtstichprobe).

5.1 Zum Aufklärungsstand

Insgesamt 41% der Befragten schildern ein Aufklärungsgespräch.

Tab. 6: Grad der sexuellen Aufklärung

Aufklärungswissen

ja

 

nein

 

keine Antwort/ weiß nicht

 

Gesamt

 

Abs.

In %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

Erektion

49

41,9

6

5,1

62

53,0

117

Samenerguß

47

40,2

8

6,8

62

53,0

117

Selbstbefriedigung

49

41,1

7

6,0

61

52,1

117

Homosexualität

30

25,6

23

19,7

64

54,7

117

Heterosexualität

48

41,0

7

6,0

62

53,0

117

Kindesentstehung

46

39,3

5

4,3

66

56,4

117

Monatsblutung

33

28,2

20

17,1

64

54,7

117

Verhütung

36

30,8

16

13,7

65

55,5

117

Petting

34

29,1

18

15,4

65

55,5

117

Geschlechtskrankheiten

27

23,1

25

21,4

64

54,7

117

Verwendung eines Kondoms

21

17,9

24

20,5

72

61,5

117

Nein sagen können

49

41,9

3

2,6

65

55,5

117

Nein respektieren

45

38,5

3

2,6

69

58,9

117

sexuelle Gewalt

41

35,0

9

7,7

67

57,2

117

Im Durchschnitt ist ein Drittel der befragten Männer (34%) über sexuelle Themen informiert und aufgeklärt. Der überwiegende Anteil der Befragten (52%) hat zu den nachgefragten Themen keine Antwort gegeben. Durchschnittlich 14% wissen über einzelne Themen nicht Bescheid.

Die befragten Männer wissen zu relativ hohen Anteilen über Erektion, Selbstbefriedigung, Samenerguß und heterosexuellen Geschlechtsverkehr Bescheid (zu ca. 41%). Demgegenüber erscheint der Wissensstand über die Themenbereiche Verhütung (31%), weibliche Geschlechtsspezifika wie z.B. Monatsblutung (28%) sowie Geschlechtskrankheiten (23%) ausgesprochen niedrig. Auch über Homosexualität wissen nur wenige Bescheid (26%). Es ist also ein ausgesprochen lückenhaftes und bestenfalls selektives Wissen über Sexualität festzustellen. Die Männer mit Behinderung erweisen sich damit als noch schlechter aufgeklärt und informiert als die befragten Frauen mit Behinderung (Zemp/Pircher 1996), von denen immerhin knapp die Hälfte (47%) Bescheid weiß. Im unterschiedlichen Aufklärungsstand von Männern und Frauen mit Behinderung dokumentiert sich, daß Frauen mit Behinderung - unter anderem wegen des Schwangerschaftsrisikos - eher (mit Schwerpunkt auf Verhütung) aufgeklärt werden als Männer. Am Beispiel von Friedrich T. läßt sich die selektive Aufklärung von Männern mit Behinderung

exemplarisch darstellen.

Friedrich T.

Friedrich T. (ca. 25 Jahre alt) weiß über Erektion, Samenerguß und Selbstbefriedigung gut Bescheid und redet freimütig und offen darüber. Die weiteren Fragen zur sexuellen Aufklärung verneint er mit der Haltung von Staunen, gepaart mit Scheu. Diese Themen sind für ihn offensichtlich Neuland. Bei der Aufklärung mit Puppen, die Friedrich vom Interviewer einfordert, schaut er dann weitgehend nur aus den Augenwinkeln heraus zu. Eine aktive Auseinandersetzung mit den Puppen, wie Berühren, Aus- oder Ankleiden, ist ihm nur zaghaft möglich.

Je nach Einrichtung erweisen sich die Befragten als äußerst unterschiedlich aufgeklärt. Auffällig niedrig sind die Anteile der aufgeklärten Männer in der steirischen (13%) und der Salzburger Einrichtung (23%). Dieser große Unterschied kann nur zu einem geringen Teil durch einen unterschiedlichen Grad der Behinderung erklärt werden, sondern steht eher als Ausdruck für die Ausprägung und die Qualität der institutionellen Vorsorgen für den Umgang mit Sexualität (Tabelle im Anhang).

Von besonderem Interesse erscheint deshalb die Frage nach den Personen, durch die diese Aufklärung vorgenommen wurde.

Tab. 7: Von wem wurden die befragten Männer aufgeklärt?

Wer hat aufgeklärt?

                     

LehrerIn

 

BetreuerIn

 

Eltern

 

FreundIn

 

andere/

weiß nicht

 

Gesamt

 

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

14

27,5

13

25,5

12

23,5

7

13,7

5

9,8

51

100,0

Das von den Männern erinnerte Aufklärungsgespräch hat zu ca. je einem Viertel in der Familie, in der Schule sowie in der Einrichtung stattgefunden. Jeder Siebte erinnert sich an seine Aufklärung durch FreundInnen, Bekannte sowie Zeitschriften. Gerade in Hinblick auf die durchschnittlich bereits sehr lange Zeit, die sich die befragten Männer in Einrichtungen der Behindertenhilfe aufhalten, erscheint deren Anteil bei der Aufklärung als bedenklich gering. In der steirischen Einrichtung gibt es hierzu keine einzige und in Salzburg eine Nennung. Demgegenüber kommt dem Engagement der BetreuerInnen bezüglich Aufklärung in den Einrichtungen Tirol 1, Oberösterreich 1 und Wien 2 überproportional hohe Bedeutung zu.

5.2 Wunsch nach mehr Wissen über Sexualität

Vor dem Hintergrund weitgehender Aufklärungsabstinenz der Einrichtungen und dem generell sehr geringen Aufklärungsstand verwundert auch nicht, daß der Großteil der befragten Männer (61%) mehr über das Thema Sexualität wissen bzw. überhaupt aufgeklärt werden will.

60 Männer (52%) wollen über Sexualität mehr wissen. Davon geben 54 Personen (46%) spezielle Wünsche bezüglich ihres Informationsbedarfes an. In erster Linie äußern sie den Wunsch nach allgemeiner und umfassender Information; bei den Spezialwünschen stehen Fragen zu Partnerschaft und Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau oben an.

Tab. 8: Worüber wünschen die Männer Aufklärung?

Thema

Wunsch nach Information

 
 

Absolut

Prozent

alles / allgemein über Sexualität

30

55,5

Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau

7

12,9

Monatsblutung / Geburt

5

9,3

Geschlechtsverkehr zwischen Männern

4

7,4

Selbstbefriedigung

3

5,5

Verhütung

2

3,7

Erektion

1

1,8

Geschlechtskrankheiten

1

1,8

sexuelle Gewalt

1

1,8

Gesamt

54

100,0

Zum überwiegenden Teil wünschen sich die Männer eine Gesamtinformation. Demgegenüber entfallen auf spezielle Themenbereiche nur Einzelnennungen, die jeweils für einige Männer von besonderem Interesse sind. Ausgesprochen gering sind insbesondere Interessenanmeldungen für die Bereiche sexuelle Gewalt, Geschlechtskrankheiten und Verhütung. Dieses Ergebnis ist in etwa analog zu den Ergebnissen der ´Frauenstudie`; damals wünschten sich die Frauen zu 60% Aufklärung über ´alles` (Zemp/Pircher 1996, S. 73).

Für den Großteil der befragten Männer war es auch ganz klar, an wen sie sich mit diesem Informationsbedarf wenden möchten. Mehr als ein Drittel (38%) verweist auf einen guten Kontakt zu eineR bestimmten BetreuerIn, von deR sie mehr über die genannten Themen wissen möchten. Im Unterschied zu den befragten Frauen wenden sich die Männer damit zu einem größeren Anteil an ihreN BetreuerIn, während diese sich mehrheitlich eine Information durch Außenstehende wünschten (35%). Eine in diesem Sinne anonyme Form der Aufklärung ist für jeden Fünften der befragten Männer von Interesse, die sich z.B. eine Informationsveranstaltung in der Einrichtung (20%) wünschen. 18% überlegen, sich mit ihren Aufklärungswünschen an IhreN ÄrztIn bzw. an die/den PsychologIn zu wenden. Immerhin jeder Siebte aber (16%) will sofort von deR InterviewerIn konkrete Antworten auf seine Fragen. Das Interview wird in diesen Fällen für ein kurzes Aufklärungsgespräch (unter Verwendung der anatomischen Puppen sowie Bild- und Anschauungsmaterial wie Kondom etc.) unterbrochen. Soweit sich im Gespräch große Unsicherheit über sexuelle Themen und Begriffe zeigt, werden diese ebenfalls kurz erläutert, um so eine gemeinsame Verständigungsbasis darüber aufzubauen.

Bei der Frage, ob sie mehr über Sexualität wissen bzw. aufgeklärt werden wollen, antworten rund drei Viertel der Befragten mit ja. Lediglich in zwei Einrichtungen (Oberösterreich 2 und Wien 1) liegen die Ja-Anteile deutlich darunter (33% und 40%). Dies hängt im Falle der Einrichtung Oberösterreich 2 mit der anderen Zusammensetzung der Stichprobe zusammen; hier leben überwiegend körperbehinderte Menschen. Der Anteil der Bewohner, die sich als aufgeklärt beschreiben, ist hier ebenfalls größer als in den Vergleichseinrichtungen. Daß auch in der Einrichtung Wien 1 der Anteil der aufklärungsbedürftigen Männer relativ niedrig ausfällt, korrespondiert umgekehrt proportional mit den vielfältigen Vorsorgen, die in dieser Einrichtung realisiert sind. Dagegen sind die Anteile der aufklärungsbedürftigen Männer in den weiteren Einrichtungen - gemessen am niedrigen Aufklärungsstand - erwartungsgemäß hoch. Überproportional hoch sind diese Anteile in Oberösterreich 1, Steiermark, Tirol 1 und Salzburg. Zwischen Aufklärungsstand und institutionellen Vorsorgen für den Umgang mit Sexualität gibt es damit einen klar ersichtlichen Zusammenhang (Tabelle im Anhang).

Nicht bestätigt hat sich allerdings das zentrale Ergebnis der ´Frauenstudie`, wonach insbesondere jene Frauen mit Behinderung aufgeklärt sind, die auch über Erfahrungen von sexueller Ausbeutung berichtet haben. Hier zeigt sich bei den befragten Männern kein eindeutiger Zusammenhang.

6. Sexuelle Identität

In der ´Frauenstudie` wurden die Frauen im Rahmen der Fragen zur Aufklärung danach gefragt, ob sie den Unterschied zwischen Frau und Mann kennen. Rund 35% wußten es nicht bzw. gaben darauf keine Antwort. Da diese Frage letztlich keinen zusätzlichen Erkenntniswert brachte und außerdem für einige sehr mißverständlich war, beschlossen wir für die vorliegende Untersuchung, die Frage differenzierter und gezielter zu stellen. Uns interessierte nämlich, einen Hinweis auf die Selbstwahrnehmung bzw. die sexuelle Identität der befragten Männer zu erhalten. Die Frage danach, ob sie sich als Mann, als Frau, als Bub oder als anderes definieren, operiert auf zwei Ebenen: Die eine Ebene bezieht sich auf die Geschlechtsrolle, der man sich durch Biologie, Sozialisation und Kultur zugehörig fühlt, die andere auf den entwicklungsspezifischen Stand. Auf beiden Ebenen können Schlüsse gezogen werden hinsichtlich der institutionellen Rahmenbedingungen für die dort lebenden Bewohner bzw. über das Menschenbild, das in der jeweiligen Institution bezüglich Behinderung vorherrscht und mit dem Menschen mit Behinderung im Alltag konfrontiert sind. Wird der männliche Bewohner unter den Vorzeichen seiner Geschlechtlichkeit wahrgenommen? Gibt es überhaupt einen geschlechtsspezifischen Zugang? Welcher Spiel/Raum bezüglich Ausagieren von Bedürfnissen und Interessen wird ihm gelassen? Welche Verantwortlichkeiten werden ihm zugetraut?

Tab. 9: Als was fühlen sich die Männer?

 

Absolut

Prozent

als Mann

79

67,5

als Frau

1

0,8

als Bub

22

18,8

als etwas anderes

7

5,9

keine Antwort

8

6,8

Gesamt

117

100,0

Die Frage "Als was fühlen Sie sich?" wurde von den meisten Befragten sehr ernstgenommen. Nur rund 7% geben auf diese Frage keine Antwort. Nicht ganz zwei Drittel der Befragten, 68%, meinen, sie fühlen sich als Mann. Bei manchen kam dies wie aus der Pistole geschossen, unter dem Motto, "als Mann natürlich, was sonst". Andere wiederum mußten eine Weile nachdenken. Erstaunlich für uns aber war, daß sich rund 19% als Bub fühlen. Es waren genauso ältere wie jüngere, mehr oder weniger behinderte, mehr oder weniger maskulin aussehende Männer darunter. Jedenfalls sehen wir mit diesen Antworten die Sinnhaftigkeit der Fragestellung bestätigt. 6% bezeichnet sich gar als etwas anderes, z.B. "als Behinderter" und wie ein etwa sechzigjähriger Mann sagte, als "Halbmensch" oder als "Halbminderheit". Bei letzterem stellte sich im Gespräch heraus, daß er nicht nur im Alter von 20 Jahren kastriert wurde, "verschnitten" wie er selbst sagte, sondern daß sich im Verlauf der Pubertät bei ihm eine weibliche Brust herausgebildet hat, die dann wegoperiert wurde. In seiner Diktion klingt das so: "Da hab´ ich eine Duttl g´habt, des haben sie mir geschnitten, ohne Befund, ist das normal, von einem Doktor."

Ein einziger Mann fühlt sich als Frau. Dieser Mann wünscht sich eine Geschlechtsumwandlung, er fällt also nicht in die Kategorie jener, die über ihre Geschlechtszugehörigkeit nicht Bescheid wissen.

Für die weitere Interpretation möchten wir uns eher auf die Selbstwahrnehmung als Bub bzw. als "anderes" konzentrieren. Zusammengezählt macht das immerhin rund ein Viertel aller Befragten aus. Aufgefallen ist uns auch, daß es bei dieser Frage tendenziell Unterschiede zwischen den einzelnen Einrichtungen gibt (Tabelle im Anhang).

Ins Auge stechen drei Einrichtungen, in denen es Abweichungen gibt. Das ist jene Einrichtung in Wien 2, wo sich gleich viele Befragte "als Mann" wie "als Bub" fühlen, je vier Männer. In der steirischen Einrichtung bezeichnen sich zwar neun Befragte als Männer, aber immerhin sechs "als Bub". In der Einrichtung in Oberösterreich 1 fällt eine Streuung der sexuellen Befindlichkeiten auf. Hier fühlt sich zwar die Mehrheit der Befragten als Mann (zehn Befragte), aber je drei Befragte als Bub und als "etwas anderes".

Die sexuelle Identität und Selbstwahrnehmung dürfte einerseits mit der Art und dem Schweregrad der Behinderung zu tun haben. In den Einrichtungen, wo der Anteil der Männer mit Körperbehinderung wie auch jener mit einer Lernbehinderung unter den Befragten sehr hoch ist, ist auch das Selbstbild als Mann klarer definiert als in jenen mit einem hohen Anteil an geistig behinderten Männern. Andererseits dürften die institutionellen Rahmenbedingungen für die Eigendefinition eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Gerade die Eigenbezeichnung "Bub" bei erwachsenen Männern verweist in seinem regressiven Moment auf eine durchgängige Vorenthaltung selbst-verantwortlichen und selbstbestimmten Sexual- und Alltagslebens, was zwangsgemeinschaftliche ´Unterbringungsorte` wie Heime meistens mit sich bringen. Mangel an Intimsphäre, fehlende Rückzugsmöglichkeiten für die Einzelnen, ein zeitlich fremdkontrollierter Tagesablauf, was u.a. durch die Gruppensituation gegeben ist, mangelnde Möglichkeiten der Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse etc. sind wesentliche Elemente, die den Objektstatus von Bewohnerinnen von Einrichtungen festschreiben und eine geschlechtsspezifische Sozialisation sowie Adoleszenz verhindern. Sexuelle Identität bleibt dann häufig prekär und die Entwicklung einer ´reifen` Geschlechtlichkeit vielfach behindert. Eine gebrochene sexuelle Identität ist in dieser Sicht ein wichtiges Indiz für eine grundlegende Problematik der institutionellen Wohn- und Lebensbedingungen.



[4] Zum Schutz der Einrichtungen bleiben diese anonym.

[5] Siehe Tabellen im Anhang

F. "Männer mit Behinderung als Opfer ist kein Thema"[6] Die Sicht der Opfer

Das Titelzitat kann als typische Aussage für den Stand der Problemwahrnehmung beim Personal in den Einrichtungen hinsichtlich des Ausmaßes von sexueller Ausbeutung von Männern mit Behinderung gewertet werden. Obwohl uns nach einigem Nachfragen fast alle ExpertInnen in den Einrichtungen Fälle von sexueller Gewalt an Bewohnern erzählen konnten, scheint die Betroffenheit von Männern nicht in demselben Ausmaß wie jene von Frauen wahrgenommen und dementsprechend thematisiert zu werden.

1. Betroffenheit von sexueller Ausbeutung

Im Sinn einer weiten Definition von sexueller Ausbeutung unterscheiden wir zwischen sexueller Belästigung und körperlicher sexueller Gewalt (siehe Kapitel A). Auf die Frage, ob sie schon einmal sexuell ausgebeutet wurden, antworteten alle 117 Männer. 58 Männer (50%) geben an, daß dies schon mindestens einmal der Fall gewesen sei. Das ist jeder zweite Mann. Bei den Frauen (Zemp/Pircher 1996) haben 64% sexuelle Gewalterlebnisse. Demnach sind in rein quantitativer Hinsicht etwas weniger Männer als Frauen mit Behinderung von sexueller Gewalt betroffen.

Bei einem Vergleich der Verteilung der betroffenen Männer in den fünf Bundesländern, in denen wir Befragungen durchgeführt haben, fällt auf, daß es bezüglich der Gewalterfahrung von Männern große Unterschiede zwischen den Einrichtungen gibt: Sie streuen zwischen 60% in Oberösterreich 2 als der Einrichtung mit dem höchsten Prozentanteil an Opfererlebnissen und 36% in Wien 2 mit dem niedrigsten Prozentanteil. Mit Ausnahme der beiden Tiroler Einrichtungen hat in den übrigen Institutionen rund die Hälfte der befragten Männer Erfahrungen mit sexueller Gewalt. Interessant ist der Vergleich mit der ´Frauenstudie`, wo der Prozentsatz von betroffenen Frauen in Salzburg (71%) und Tirol (69%) am höchsten war. Die oberösterreichischen Einrichtungen lagen bezüglich des Opferanteils von Frauen an vierter Stelle.

1.1 Sexuelle Belästigung

Tab. 1: Häufigkeiten einzelner Formen von sexueller Belästigung (Mehrfachnennungen)

Sexuelle Belästigung /sexuelle Gewalt

Absolut

Prozent

Hat jemand blöde Bemerkungen über ihren Körper gemacht?

21

26,9

Hat Sie jemand mit Blicken ausgezogen?

5

6,4

Hat Ihnen jemand "Sex-Witze" erzählt?

22

28,2

Hat Sie jemand an bestimmten Körperstellen (Gesicht, Haare etc.) berührt?

30

38,4

Gesamtzahl der Nennungen

78

100,0

Von den 58 Männern, die über sexuelle Ausbeutungserlebnisse berichten, erhielten wir 78 Nennungen, die sich auf sexuelle Belästigung beziehen. Als sexuelle Belästigung empfinden die Männer Berührungen an bestimmten Körperstellen wie im Gesicht, an den Haaren oder ´am Hintern` (39%). Im Vergleich zu den Frauen geben Männer diese Form der Belästigung häufiger an. Bei den hierzu befragten Frauen waren es 25%, die aussagten, daß ihnen jemand gegen ihren Willen über die Haare gestrichen hat. An zweiter Stelle der Belästigungen stehen "blöde Bemerkungen über den Körper" (27%), wie etwa "Schlappschwanz". Dieser Prozentsatz ist niedriger als jener, der von den Frauen angegeben wurde (34%). Bemerkenswert ist, daß diese Belästigungen zu einem großen Teil in der Einrichtung passieren und von anderen Männern mit Behinderung ausgeübt werden; in 45% der Fälle sind die männlichen Mitbewohner wie auch beispielsweise Mitschüler in der Sonderschule die Belästiger. Dieses Phänomen, sich gegenseitig zu unterdrücken, ist eine verbreitete Verhaltensform insbesondere in gesellschaftlich ´stigmatisierten` Gruppen sowie in geschlossenen Gesellschaften.

In 15% der Fälle gehen die Hänseleien von unbekannten Männern an öffentlichen Orten, also von Fremden aus; andere Kategorien wie Familienmitglieder, Betreuungspersonal etc. kommen hier kaum zum Tragen.

Obwohl anzügliche Witze meist von Männern erzählt werden, empfinden dies nicht nur Frauen als sexuelle Belästigung. 28% der Männer fühlen sich durch sogenannte Sex-Witze ebenfalls sexuell belästigt.

1.2 Sexuelle Gewalt

Die meisten der genannten sexuellen Gewalterfahrungen beziehen sich auf unangenehme Berührungen an Penis und Hoden (21%). 16% der Männer sagen aus, so angegriffen, gepackt oder geküßt worden zu sein, daß sie sich sexuell bedroht fühlten.

Tab. 2: Häufigkeiten einzelner Formen von sexueller Gewalt (Mehrfachnennungen)

Formen von sexueller Gewalt

Absolut

Prozent

Hat Sie jemand gezwungen, sich vor ihm/ihr nackt auszuziehen, oder dies versucht?

12

10,3

Hat Ihnen jemand seine/ihre Geschlechtsteile gezeigt?

14

12,1

Hat jemand gegen ihren Willen von Ihnen verlangt, seine oder ihre Geschlechtsteile zu berühren?

13

11,2

Hat Sie jemand überreden oder zwingen wollen, ihn bzw. sie zu befriedigen?

9

7,8

Hat Sie jemand dazu überreden oder zwingen wollen, seine/ihre Geschlechtsteile in den Mund zu nehmen?

4

3,4

Hat jemand gegen Ihren Willen oder auf einen Ihnen unangenehme Weise Ihr Glied, Ihren Hoden oder Ihren Hintern berührt?

24

20,7

Hat Sie jemand angegriffen, gepackt oder geküßt, daß Sie sich sexuell bedroht fühlten?

18

15,5

Hat Sie jemand gezwungen, bei sexuellen Handlungen (z.B. Selbstbefriedigung, Geschlechtsverkehr) zuzuschauen?

10

8,6

Hat Sie jemand gezwungen, mit Ihnen Pornofilme anzuschauen?

4

3,4

Hat jemand gegen Ihren Willen mit Ihnen irgendeine Art von Geschlechtsverkehr gehabt oder dies versucht?

8

6,9

Gesamtzahl der Nennungen

116

100,0

Bei den Männern kommt es im Gegensatz zu den Frauen auch häufig vor, daß ihnen jemand seine/ihre Geschlechtsteile zeigt (rund 12%), sie gezwungen werden, jemanden an den Geschlechtsteilen zu berühren (11%), sie sich nackt vor jemandem ausziehen müssen (10%). 9% sagen, daß sie bei sexuellen Handlungen zuschauen mußten. Männer werden jedoch in einem weit geringeren Maß als Frauen vergewaltigt bzw. wird Geschlechtsverkehr mit ihnen versucht: Dies trifft ´nur` in 7% der Fälle zu. Im Gegensatz dazu machen bei den Frauen ein- oder mehrmalige Vergewaltigungen ein Viertel aller sexueller Gewalterfahrungen aus.

Ablesbar an diesen nackten Zahlen ist folgendes: Männer mit Behinderung sind genauso wie Frauen mit Behinderung in einem hohen Ausmaß von sexueller Gewalt betroffen, es gibt auch keine Gewaltform, die ausschließlich von Frauen oder von Männern erlebt wird. Dennoch gibt es deutliche geschlechtsspezifische Unterschiede. Die Männer werden zwar intim berührt, fühlen sich sexuell bedroht, werden gezwungen, andere zu berühren, müssen bei sexuellen Handlungen anderer zusehen, aber Vergewaltigungen und Fellatio kommen im Vergleich dazu weniger häufig vor. Demnach kann man von einem hohen Ausmaß an sexualisierter Gewalt im Alltag von Institutionen der Behindertenhilfe sprechen. Daß diese Formen sexualisierter Gewalt hauptsächlich von Männern ausgeübt werden und kaum von Frauen, könnte dahingehend interpretiert werden, daß sie einen wichtigen Bestandteil männlicher Riten und Umgangsformen bilden.

Häufigkeit der Gewalterfahrung

Tab. 3: Häufigkeit der Gewalterfahrung bei Männern mit Behinderung

Gewalterfahrung

Absolut

Prozent

lx

17

29,3

2x

12

20,7

3x

23

39,6

4x und mehr

6

10,3

Gesamt

58

100,0

Von den betroffenen 58 Männern erleben 71% sexuelle Gewalt mehr als einmal in ihrem Leben. 12 Männer (21%) geben an, zweimal sexuelle Gewalt erfahren zu haben, und 23 Männer (40%) sogar dreimal.

Die Häufigkeit der sexuellen Gewalterlebnisse wie auch die Erzählungen einiger betroffenen Männer lassen die Aussage zu, daß sich für viele von ihnen - wie es auch in der Geschichte von Norbert U. deutlich wird - die sexuellen Gewalterfahrungen über einen längeren Zeitraum erstrecken, zum Teil über Jahre.

Norbert U.

Norbert U. ist geistig behindert. Er ist neunundzwanzig Jahre alt, wirkt aber jünger. Er ist großgewachsen und gutaussehend. Er ist bis zum Alter von sechs Jahren gemeinsam mit seinen Geschwistern bei seinen Eltern aufgewachsen und kam dann in eine Einrichtung. Auf die Frage nach seiner sexuellen Selbstwahmehmung sagte er, er fühle sich als Frau.

Noch bevor der Interviewer mit den Fragen beginnen konnte, begann er, von sich aus zu erzählen. Er habe sich deshalb zum Interview gemeldet, weil "es ist nicht zum Auszuhalten". Er muß in der geschützten Werkstätte, am Gang, im Keller, aber auch auf der Toilette und in der Dusche fast täglich von einem Mitbewohner sexuelle Gewalt erfahren. Dieser zieht ihn aus und vergewaltigt ihn. Er habe sich bereits an die Werkstättenleitung gewandt und auch mit dem Gruppenbetreuer des Täters gesprochen, "aber das interessiert niemanden, es kommt keine Reaktion". Er beklagt sich darüber, daß er nicht ernst genommen wird. Dies sei im übrigen nicht das erste Mal, daß ihm so etwas passiere. Immer wieder in seinem Leben werde er zum Lustknaben der Gruppe gemacht. Dem Stärksten in der Gruppe gehöre er halt. Dieser ´darf` mit ihm auch tun, was immer er will. Er selbst sieht keine Chance, daß er Nein sagen, oder daß er sich wehren könnte. Der Andere sagt einfach: "Gemma!", dann wird gegangen. Er weiß zwar, daß er Nein sagen könnte, aber er wehrt sich nicht dagegen, weil er "muß ja dann doch mitgehen".

Der Täter ist noch in der Einrichtung, und Norbert U. versucht, ihm auszuweichen, was aber nicht so einfach ist, weil ihm der Täter dauernd ´nachsteigt`.

In der Geschichte von Norbert U. wird das Unterwerfungsritual in der Wiederholung des Gewaltablaufs anschaulich vor Augen geführt. Das zwingende Wiederholungsmuster weist auf eine lange - vermutlich schon in der Kindheit begonnene - Sozialisation als Opfer hin, die ihn im Augenblick der Gewalt unter den Vorzeichen der Machtlosigkeit resignieren läßt. Aus der Psychotherapie kennt man noch eine andere Erklärung für dieses Wiederholungsmuster. Menschen mit Opfersozialisation verlassen in dem Augenblick, in dem sie sich bedroht fühlen, gewissermaßen als Überlebensstrategie ihren Körper, was zur Folge hat, daß sie sich gegenüber dem Aggressor/der Aggressorin nicht zur Wehr setzen können und dieseN gewähren lassen. Das heißt für uns aber nicht, daß die Opfer die Gewalterfahrung durch ihr Verhalten selbst heraufbeschwören und deshalb selbst daran Schuld sind. Dieses Argumentationsmuster wird vor allem auf der Ebene gerichtlicher Verhandlungen virulent und ist insbesondere im Zusammenhang mit Vergewaltigungsprozessen bei Frauen sehr verbreitet. Auch im Fall von Norbert U. könnte diese Sichtweise dafür verantwortlich sein, daß von den Betreuerinnen keine Maßnahmen gesetzt werden.

1.3 Sexuelle Ausbeutung und Alter

In der Altersgruppe zwischen 16 und 24 Jahren werden die Männer am häufigsten sexuell ausgebeutet (siehe Tabellen im Anhang). In dieser Altersgruppe finden sich nicht nur die häufigsten Belästigungen (55%), sondern auch die meisten sexuellen Gewaltvorkommnisse, nämlich 51%. 29% der sexuellen Gewalterlebnisse finden im Alter zwischen 26 und 34 Jahren statt. 7% der Gewalterfahrungen fallen in Kindheit und Pubertät bis 15 Jahren, die frühesten Erfahrungen werden im Alter von 10 Jahren gemacht. Am ehesten werden sie als Knaben an den Geschlechtsteilen berührt oder müssen sich vor irgendjemanden nackt ausziehen. Alle übrigen Gewaltformen kommen in dieser Altersstufe entweder kaum oder gar nicht vor. Diese Zahlen weisen einen bedeutenden Unterschied auf zu der in der Literatur vertretenen Annahme, derzufolge sexuelle Gewalt im Erwachsenenalter bei Männern kaum vorkommt. Die sexuelle Gewalt wird in erster Linie im Kindheitsalter geortet, nämlich bei den sechs- bis 11jährigen Kindern, gefolgt von Kindern von 0 bis fünf Jahren, dann erst kommt die Gruppe der Kinder zwischen zehn und 14 Jahren (Bange/Boehme 1997, 17).

Ganz allgemein ist festzuhalten, daß wir keine Indizien für Gewalterfahrung in der Kindheit gefunden haben. Dies ist damit zu erklären, daß es für die Befragten kaum möglich ist, in der kurzen Zeit eines Interviews Zugang zu verdrängten Gewalterfahrungen in der frühen Kindheit zu finden. Dazu kommt, daß sexuelle Ausbeutungserfahrung im Säuglings- und Kindheitsalter auf dem Weg der Sprache kaum zu erinnern ist, weil Kinder in diesem Alter noch keine Worte und Begriffe kennen für das, was sie erfahren müssen. Für Menschen mit geistiger Behinderung dürfte das über das Kleinkindalter hinaus gelten.

1.4 Täter und Täterinnen aus der Sicht der Opfer

Werden die Männer von demselben TäterInnentypus wie die Frauen ausgebeutet? Eines der zentralen Ergebnisse der ´Frauenstudie` war, daß die befragten behinderten Frauen hauptsächlich von bekannten, gefolgt von unbekannten Männern ausgebeutet werden, aber immerhin 13% der Gewaltvorkommnisse auf Kosten ihrer männlichen Mitbewohner gehen.

Diagramm 1: Verteilung der TäterInnen (nach Häufigkeit der Nennungen)

Insgesamt wurden zu Tätern und Täterinnen 187 verschiedene Nennungen gemacht. Bei 58 betroffenen Männern heißt das, daß sie im Schnitt drei TäterInnen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und/oder sexueller Gewalt erlebten. Aus Sicht der Opfer gehen die Übergriffe überwiegend von Männern aus. Die Täterschaft bei den Männern weist aber eine andere Verteilung als bei den Frauen auf. Im vorliegenden Fall sind nämlich die MitbewohnerInnen mit einem Drittel aller Nennungen die häufigsten TäterInnen. Wenn man die ArbeitskollegInnen als TäterInnen zu den MitbewohnerInnen hinzuzählt, gehen sogar 44% der Gewaltfälle von behinderten TäterInnen aus (siehe Tabellen im Anhang). Interessant ist, daß diese Übergriffe zu fast gleichen Teilen in Wohngruppen in Heimen wie auch in Wohngemeinschaften passieren.

Dieses Ausmaß stellt ein völlig neues Ergebnis dar und wirft ein grelles Licht auf das Alltagsleben in den Einrichtungen. Es muß vor allem im Zusammenhang mit der institutionellen strukturellen Gewalt sowie dem Umgang mit Aufklärung, Sexualität und sexueller Gewalt in der jeweiligen Einrichtung gesehen werden. Angesichts der geringeren Einschränkung der Gestaltungsmöglichkeiten aufgrund der höheren Wohnstandards in den Wohngemeinschaften im Vergleich etwa zu den Wohngruppen ist dieses Ergebnis für die Wohngemeinschaften bedenkenswert.

In der vorliegenden Erhebung stehen die unbekannten Personen als Täterinnen genauso wie in der ´Frauenstudie` an zweiter Stelle, 23%.

Im Zusammenhang mit Gewalterfahrungen durch Unbekannte sei auch die Geschichte von Toni S. erzählt.

Toni S.

Toni S. ist dreißig Jahre alt und lernbehindert. Bis zum Alter von 29 Jahren hat er zu Hause bei seinen Eltern gewohnt. Er ist ausgebildeter Koch und arbeitet derzeit in seinem erlernten Beruf In seinem Zimmer stehen zwei Betten, das eine Bett wird von seiner Freundin benutzt, die sehr oft bei ihm übernachtet.

Als er noch zu Hause gewohnt hat, wurde er häufig von Männern belästigt. Das erste Mal wurde er im Alter von ungefähr 20 Jahren öfters gegen seinen Willen von einem Bekannten berührt und gestreichelt. Das war ihm deshalb besonders unangenehm, weil es ein Mann war. Er berichtet auch von Sex-Witzen, die ihm erzählt worden seien. Toni S. wurde von einem Fremden zu einem Pornofilmabend in dessen Privatwohnung eingeladen, wo er dann im Anschluß den anderen masturbieren mußte. Ansonsten hatte er immer wieder verschiedene Erlebnisse auf öffentlichen Toiletten mit fremden Männern. Einmal wurde er an einem solchen Ort auch vergewaltigt. Diese Täter hat er nie wieder gesehen. Dennoch weiß Toni S. über Homosexualität nicht Bescheid, obwohl er immer nur von Männern sexuelle Gewalt erfahren hat.

Toni S. ist selbst auch Täter, er hat einmal eine junge Frau sexuell ausgebeutet, was er aus der heutigen Perspektive besonders schlimm findet. "Das war nur einmal" und "Das war ein Ausrutscher", sagt er. Toni S. möchte aber weder als Betroffener noch als Täter Hilfe haben.

Daß Toni S. Opfer von Fremdtätern wird, erklärt sich unter anderem aus der Not vieler Männer, ihre sexuellen Bedürfnisse im öffentlichen Raum zu leben bzw. leben zu müssen. Toni S. weiß nicht, daß viele Männer, obwohl sie selbst nicht homosexuell sind, sich dennoch anderen Männern nähern. Auch andere Interviewpartner haben uns erzählt, daß sie öfters Orte aufsuchen, die von einer bestimmten Männerszene frequentiert werden. In Wien beispielsweise ist der Karlsplatz ein solcher Ort. In Ermangelung von Möglichkeiten, eine Partnerschaft in der Einrichtung zu leben, ist dies für einige von ihnen eine Gelegenheit, Sexualpartner zu finden. Manche Männer mit Behinderung gehen schließlich selbst auf den Strich. Sexualität unter solchen entwürdigenden Bedingungen zu leben, bedeutet ein hohes Risiko, sexuelle Gewalt zu erfahren.

Mit 14% in der Täterschaft nachgeordnet sind den Männern bekannte Personen. In 13% der Fälle wird das Pflege- und Betreuungspersonal der Täterschaft bezichtigt, wobei dies überwiegend männliches Personal ist. Diese TäterInnenschaft könnte einerseits mit der täglichen Konfrontation von struktureller Gewalt in den Einrichtungen und andererseits mit der Vollstreckung dieser begründet werden. Ein anschauliches Beispiel dafür bietet eine Pflegerin in der Biografie von Franz F.

Franz F.

Franz F. ist 35 Jahre alt und hat eine Körperbehinderung. Er erzählt uns, daß er im Alter zwischen elf und 12 Jahren von einer Pflegerin einer Rehabilitationseinrichtung, wo er circa zwei Jahre lang wegen seiner Behinderung war, laufend gedemütigt wurde und sexualisierte Strafen über sich ergehen lassen mußte. Diese Pflegerin machte sich nicht nur lustig über ihn, sondern bedachte ihn fast jeden zweiten oder dritten Tag mit Schimpfnamen wie "Drecksau" und "Bettnässer". Damit war aber nicht genug. Als Strafe für das Bettnässen zwang sie ihn mehrmals dazu, sich vor anderen BewohnerInnen nackt auszuziehen, oder sie fesselte ihn nackt auf das Klo, wo ihn durch die eigens offengelassene Tür alle sehen konnten.

Es gelang ihm, diesem Terror zu entkommen, nachdem seine Eltern, denen er in einem Brief davon berichtet hatte, für ihn intervenierten, ihn zu seinem Schutz aus der Anstalt holten und die Betreuerin anzeigten. Die Betreuerin wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Diese furchtbare Erfahrung ist für Franz F. mit ein Grund, daß er heute sagt, "mit Frauen fang ich mir nichts mehr an".

Die Geschichte von Franz F. ist ein Beispiel dafür, daß sexualisierte Strafen die Entwicklung einer sexuellen Identität stören können.

In 10% der Fälle sind die ArbeitskollegInnen am Arbeitsplatz die TäterInnen. Auch dieses Faktum dürfte mit der strukturellen Gewalt in den Einrichtungen - wie sie weiter unten im Zusammenhang mit der Gewalt durch MitbewohnerInnen / MitschülerInnen problematisiert wird - zu erklären sein.

Die Familienmitglieder (Eltern, Stief-, Pflegeeltern, Geschwister) stehen in der TäterInnenschaft gemeinsam mit den sonstigen Personen (TherapeutIn, Ärzte, Fahrer etc.) an letzter Stelle. Auffallend ist, daß nur wenige Männer angeben, sexuelle Gewalt in der Familie erlebt zu haben. Wir erklären uns den geringen Prozentsatz damit, daß ein großer Teil der Betroffenen im Vergleich zum Aufenthalt in Institutionen nur einen kurzen Zeitraum ihres Lebens bei der Familie verbracht hat, was also zumindest in zeitlicher Hinsicht die Möglichkeit einschränkt, Gewalt zu erfahren. Andererseits verdrängen viele Menschen sexuelle Gewalttaten, die sie in ihrer Kindheit erlebt haben, und können sich deshalb an sie nicht mehr erinnern. Auch bei nichtbehinderten Männern kommt es vor, daß sie häufiger von anderen Personen - bekannten oder unbekannten - vergewaltigt werden als von Familienmitgliedern.

Allgemein ist festzuhalten, daß die überwiegende Anzahl von Übergriffen von Männern ausgehen, wobei dies keinerlei Aussagen hinsichtlich der Verbreitung von Homosexualität in den Einrichtungen zuläßt. Wie aus der Literatur hervorgeht, wählen Täter Jungen nicht deshalb, weil sie homosexuell sind, sondern weil sie sich besser mit ihnen identifizieren können und ihnen der Umgang mit den Jungen leichter fällt als mit Frauen. (Schmiedeskamp-Böhler 1990, 18)

Weibliche TäterInnenschaft

Entgegen der bisher in der Literatur getroffenen Feststellung, daß sexuelle Gewalt nur in Ausnahmefällen von Frauen ausgeht, ist in der vorliegenden Untersuchung der Frauenanteil unter den genannten TäterInnen mit 22% verhältnismäßig hoch. Im Vergleich dazu betrug der Anteil weiblicher TäterInnenschaft in der Frauenstudie 3%, und bezog sich ausschließlich auf BetreuerInnen.

Der Großteil aller Übergriffe, von denen die betroffenen Männer berichteten, wird dabei von unbekannten Frauen verübt, das sind in erster Linie Begegnungen in Diskotheken und Gastbetrieben sowie Straßenbekanntschaften, aber offenbar auch Frauen, die in den Wohngruppen und Wohngemeinschaften auf Besuch vorbeikommen. In diesem Zusammenhang ist die Geschichte von Robert T. aufschlußreich.

Robert T.

Robert T. ist 35 Jahre alt und hat eine Lern- und Körperbehinderung. Er lebt in der Außenwohngruppe einer Einrichtung, wo er in der Cafeteria arbeitet. Robert T. erzählt uns, daß er eines Abends in der Diskothek von einer jungen Frau angesprochen wurde, die ihn dann auch in ihre Wohnung einlud. Dort näherte sie sich ihm mit sexuellen Absichten, was ihn sehr empörte. Er fühlte sich dadurch sexuell bedroht. Er wies sie zurück und klärte sie dann über die Gefahren ihres Lebenswandels auf, indem er ihr drohte, dass "er ja ein Täter" sein könnte. Dann verließ er die Wohnung.

Innerhalb der TäterInnenskala stehen die HeimbewohnerInnen an zweiter Stelle. Wir interpretieren diesen relativ hohen Prozentsatz dahingehend, daß jede zwangsgemeinschaftliche ´Unterbringung` notgedrungen eine Verdinglichung des Einzelnen mit sich bringt. Dieses Verkommen zum Objekt kann die Gewaltbereitschaft fördern. Laut Furey/Niesen (1993, 289) haben TäterInnen mit geistiger Behinderung abgesehen von einem Mangel an sexuellen und soziosexuellen Kenntnissen und negativen frühen sexuellen Erfahrungen auch einen zusätzlichen Mangel an Selbstwert und sozialer Kompetenz. Die Unterdrückung von jemanden, der/die als schwächer angesehen wird, könnte als Kompensation dieses Mangels gewertet werden.

2. Welches sind die Gewaltorte?

Eng mit der Art der Täterschaft verknüpft ist das Umfeld, in dem sexuelle Belästigungen und sexuelle Gewalt passieren.

Diagramm 2: Verteilung der Gewalt nach Umfeld in Prozent :

Im Schnitt haben jeweils 13 Männer die oben angeführte Frage zu den Orten, wo so die Gewalt erfahren haben, beantwortet. Das Diagramm zeigt anschaulich, daß die befragten Männer überwiegend in der Einrichtung Opfer von sexueller Gewalt werden. Dies gilt für fast die Hälfte aller betroffenen Männer, nämlich 48%. Wenn man den Arbeitsplatz - der in der Regel in der einrichtungseigenen geschützten Werkstatt oder in der Beschäftigungstherapie im Haus liegt - noch dazuzählt (16%), so steigt der Anteil auf 64%. Auch bei den Frauen war der hauptsächliche Tatort die Einrichtung (39%). Darüberhinaus wurde den Frauen häufig außerhalb der Einrichtung Gewalt zugefügt (36%). Bei den Männern machen die Gewalterfahrungen, die sie an öffentlichen Kommunikationsorten, Hotels oder auch in Privatwohnungen erleben, 26% aus. Markus M. erzählt uns, wie er an seinem Arbeitsplatz - der geschützten Werkstätte -sexuell ausgebeutet wird.

Markus M.

Markus M. ist 43 Jahre alt und lebt in einer betreuten Wohngruppe. Er ist von Kindheit an in verschiedenen Heimen aufgewachsen. Markus M. hat eine Anlehre als Gärtner gemacht und ist derzeit in der geschützten Werkstätte als Hausmeister beschäftigt, wo er von einem Arbeitskollegen sexuell ausgebeutet wird. Dieser Kollege verschleppt ihn mehrmals die Woche auf das WC, wo er sich ausziehen und den anderen befriedigen muß . Markus M. mußte auch in anderen Einrichtungen sexuelle Gewalt erfahren, und zwar einmal vom Hausmeister des Heimes, ebenfalls einmal von einem Betreuer sowie von anderen Heimbewohnern. Aber am meisten stört ihn die Gewalt am Arbeitsplatz.

Der Tatort Arbeitsplatz dürfte deshalb von solcher Bedeutung sein, weil die Arbeitsräume durch Ausstattung und Gestaltung offenbar auch Möglichkeiten für Übergriffe schaffen, die in anderen Bereichen der Einrichtung durch stärkere Überwachungsmöglichkeiten seitens des Betreuungspersonals schwerer zu bewerkstelligen sind.

Wir sind auch der Frage nachgegangen, welche sexuellen Gewaltformen an welchen Örtlichkeiten passieren. Wir mußten feststellen, daß die betroffenen Männer in der Einrichtung mit Ausnahme von Pornofilmen alle Formen von sexueller Gewalt in einem bedeutenden Ausmaß erfahren (siehe Tabelle 6 im Anhang). Am häufigsten kommt es vor, daß die Männer in der Einrichtung an ihren Geschlechtsteilen berührt werden, dies wurde 13 Mal genannt. Wie bereits erwähnt, sind die hauptsächlichen TäterInnen unter den MitbewohnerInnen wie auch dem Betreuungspersonal zu finden. Im weiteren kommt es häufig vor, daß sich die Männer nackt vor jemandem ausziehen müssen, ihnen Geschlechtsteile gezeigt werden, sie gezwungen werden, ihn oder sie zu befriedigen, sie sexuell bedroht werden sowie gezwungen werden, bei sexuellen Handlungen zuzuschauen. Von Vergewaltigung bzw. versuchter Vergewaltigung wird insgesamt achtmal berichtet. Davon ereigneten sich vier Fälle außerhalb der Einrichtung, drei in der Einrichtung und einer am Arbeitsplatz. Zu oralem Verkehr werden die Männer zu je einem Drittel in der Einrichtung, außerhalb der Einrichtung und bei sich zu Hause, also in der Familie, gezwungen.

3. Folgen für die betroffenen Männer

Daß sexuelle Gewalterfahrungen bei den betroffenen Frauen sich unter anderem in physischen und psychischen Beschwerden äußern, wurde u.a. von Finkelhor (1984) beschrieben. Die Studie von Zemp/Pircher (1996) zeigte, daß betroffene Frauen mit Behinderung unter denselben Problemen leiden wie Frauen ohne Behinderung. Bislang gibt es noch keine Untersuchung zu den Folgen von sexueller Ausbeutung bei Männern - weder mit noch ohne Behinderung. Deshalb war es wichtig, dieser Frage hier speziell nachzugehen.

Laut BetreuerInnenfragebogen haben 57 (48%) der Männer regelmäßig körperliche und/oder psychische Probleme. Von 29 Männern gibt es hierzu keine Angaben.

Tab. 4: Beschwerden der Männer

 

Absolut

Prozent

Ja

57

48,7

Nein

31

26,5

keine Angabe

29

75,2

Gesamt

117

100,0

Laut BetreuerInnenfragebogen ist die Palette der Beschwerden breit. Mit 31% an erster Stelle werden Schwindelanfälle genannt. 17% der Männer leiden unter Phobien und Ängsten. 11 % haben sexuelle Probleme und je 10% leiden unter allgemeinen Schmerzen sowie autoaggressivem Verhalten.

Diagramm 3: Art der Beschwerden bei Männern

Der Vergleich mit der Frauenstudie (Diagramm im Anhang) lohnt sich gerade auch in dieser Frage, denn es lassen sich durch die sowohl quantitativ wie qualitativ anders gelagerten Beschwerden bei den Männern mehrere geschlechtsspezifische Unterschiede feststellen. Bei den Frauen dominieren autoaggressive Verhaltensweisen (wie Haare ausreißen, Kopf gegen die Wand schlagen, sich selbst mit Gegenständen verletzen etc.) mit 36%. Diese Form von Beschwerden kann auch als mögliche Wut gegen die Täter verstanden werden, gegen die sie nicht ankommen und sie die Wut deshalb gegen sich selbst richten. Dieses Problem scheint bei den Männern erst an vierter Stelle auf und weist mit 10% einen geringen Prozentanteil auf. Dies dürfte damit zu erklären sein, daß Männer sozialisationsbedingt andere Verarbeitungsmuster von Beschwerden und Belastungen haben. Aggressionen äußern sie tendenziell in extravertierter Form, lassen sich verbal aus oder schlagen um sich. Möglicherweise trägt dieses Verhalten auch zu einer erhöhten sexuellen Gewaltbereitschaft gegenüber schwächeren Mitbewohnerinnen bei.

Thomas S.

Thomas S. ist lernbehindert, er ist gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder bei seinen Eltern aufgewachsen. Im Alter von sechzehn Jahren kam er in eine Einrichtung. Jetzt lebt er in einer Wohngemeinschaft. Er fällt bereits bei der Orientierung der Männer vor der Befragung auf, indem er laut sagt, daß er unbedingt mit "der Frau" (der Interviewerin) reden wolle, er wolle das Interview geben, "damit es ihm gut geht und nicht schlecht geht".

Das Interview findet in seinem Zimmer statt. Die Interviewerin muß sich auf sein Bett setzen, er setzt sich neben sie ebenfalls auf das Bett. Auf die Frage: "Bist Du belästigt worden?", antwortet er als erstes, daß seine Eltern immer, wenn er bei ihnen sei, sich über ihn lustig und ständig blöde Bemerkungen über ihn machen würden. Dann erzählt er von verschiedenen Gewalterfahrungen in seinem Leben. Hauptsächlich wurde er von einem Pfleger in der Nervenheilanstalt mehrmals an seinen Geschlechtsteilen Er kann aber nicht sagen, in welchem Alter das war. Vor diesem mußte er berührt. Er kann aber nichts sagen, im welchem Alter das war. Vor diesem musste er sich - obwohl er sich gewehrt hat - nackt ausziehen. Thomas S. ist bereits mehrmals in die Nervenheilanstalt eingewiesen worden, weil er sehr aggressiv ist. Bei seinen Wutausbrüchen wird er auch gewalttätig, schmeißt mit Sachen um sich und geht Personen in seinem Umfeld körperlich an. Er erzählt auch, daß er von einem Betreuer belästigt worden ist, geht aber in der Folge des Gesprächs nicht mehr darauf ein.

Immer wieder unterbricht er seine Erzählung mit Aussagen, wie "Ich muß mich zusammenreißen, die ganze Zeit." Er sagt aber auch, daß er sich sehr bemühe, seine Wut unter Kontrolle zu halten. Wenn er wieder einmal spürt, daß ihn die Wut überkommt, geht er in sein Zimmer, "damit er nichts kaputt macht "Thomas S. klagt auch über häufige Schmerzen in den Augen, die er in unmittelbaren Zusammenhang mit seinen Gewalterfahrungen bringt. Er erzählt auch, daß er selbst einer jungen Frau aus seinem Dorf sexuelle Gewalt angetan hat und auch angezeigt wurde. Während er dies erzählt, hält er sich die Hände vor die Augen und lacht.

Die aggressive Grundhaltung von Thomas S. könnte als Filter für die destruktive Verarbeitung verschiedener Emotionen gesehen werden. Die Verletzungen und Kränkungen durch seine Eltern, die sexuellen Gewalterfahrungen durch Pfleger in der Klinik schreiben sich in ihn in Form von Zerstörungswut ein, weil er auch nicht in der Lage ist, diese negativen Erfahrungen in anderer Form zu kanalisieren, beispielsweise indem er darüber spricht. Es bleibt ihm nichts anderes übrig, als diese aggressiven Gefühle, die zugleich auch einen Hilfeschrei darstellen - gegen sein Umfeld oder eben gegen Frauen - zu richten.

Mit 31,5% Stelle. In mehreren Fällen erzählen die Frauen uns von der Art ihrer Ängste und Verfolgungsphantasien, bei denen immer auch ein Zusammenhang mit der erlebten Vergewaltigung feststellbar ist. Diese Form ist bei Männern zwar auch an zweiter Stelle gereiht, betrifft aber nur 17%. Von den Männern gibt es keinerlei Erzählungen darüber. Unter epileptischen Anfällen hingegen leiden die Männer (31%) in einem viel höherem Ausmaß als die Frauen (20,5%). Wir erklären uns dieses hohe Ergebnis mit den unterschiedlichen Verarbeitungsmustern von Männern und Frauen: Männer dürften ihre psychischen Probleme tendenziell stärker auf der somatischen als auf der psychischen Ebene austragen. Außerdem könnte auch ein Zusammenhang damit bestehen, inwieweit die Männer ihre sexuelle Gewalterfahrung womöglich jahrelang mit sich herumtragen, ohne mit jemandem darüber zu sprechen. Wie wir weiter unten sehen werden, sind auch diesbezüglich geschlechtsspezifische Unterschiede feststellbar. Gerade bei Menschen mit geistiger Behinderung wurden Schwindelanfälle als psychosomatische Reaktion beobachtet. "Oft reagieren Opfer mit geistiger Behinderung mit Schwindelanfällen, wenn sexuelle Gewalterfahrungen in ihr Bewußtsein drängen. Da sie das Erlebte nicht mit Worten ausdrücken können, sind Schwindelanfälle ihre einzige Möglichkeit, vor der auftauchenden Bedrohung zu fliehen. In der Regel werden sie deswegen auf mögliche Epilepsie untersucht. Häufig werden ihnen trotz negativem Befund Epilepsiemittel verschrieben, obwohl man um die Nebenwirkungen dieser Medikamente weiß. Gleichzeitig wird den Betroffenen damit eine ihrer wenigen Möglichkeiten genommen, Hilfesignale auszusenden. "(Zemp 1996, 153)

Ein beträchtlicher Teil der Männer (11%) hat sexuelle Probleme. Diese Form wurde wiederum von den Frauen nicht genannt. Sexuelle Funktionsstörungen als Folge von sexueller Gewalt bei Männern werden auch in der Literatur beschrieben. Laut Schmiedeskamp-Böhler sind vorzeitige Ejakulation, Impotenz etc. bei Männern, die in ihrer Kindheit ausgebeutet wurden, weit verbreitet. Dies bedeutet auch, daß sexuelle Kontakte für sie beängstigend sein können. Da dies nicht ins Bild des aktiven und potenten Mannes paßt, können Sexualstörungen dazu führen, daß sie depressiv und hoffnungslos werden. (Schmiedeskamp-Böhler 1990, 31)

Als Beispiel für die Folgen von sexueller Ausbeutung möchten wir die Geschichte von einem anderen Interviewpartner schildern.

Ossi R.

Ossi R. ist zweiunddreißig Jahre alt. Bis zu seinem vierzehnten Lebensjahr wuchs er bei seinen Eltern auf und kam dann in das Heim, wo wir mit ihm gesprochen haben. Er arbeitet jetzt in der Beschäftigungstherapie in der Textilwerkstatt. Auf die Frage, als was er sich fühle, meinte er, er sei "ein Bub". Über Sexualaufklärung weiß er überhaupt nicht Bescheid. Bei den Fragen zur sexuellen Ausbeutung ist er aufgestanden, im Zimmer auf und abgegangen und hat dann der Interviewerin ganz stockend erzählt, daß Schwester F. - eine Nonne - ihn manchmal ins Zimmer gesperrt hat. Bis vor sieben Jahren war sie noch in diesem Heim. Das heißt, sie begleitete ihn über einen Zeitraum von ca. 10 Jahren. Sie hat ihn ausgezogen, ihm "die Kleider weggerrissen", ihn an das Bett gebunden und ihn geschlagen. Sie nötigte ihn, indem sie seine Hand nahm, in ihre Unterhose führte und sich dazu bewegte. Dann hat sie ihn wieder geschlagen. "Ich war ganz lange gefesselt - konnte nicht auf Boden liegen - auch nicht im Bett - konnte nicht mehr stehen - zuviel Blut". Das mußte er öfters über sich ergehen lassen.

Ossi R. leidet unter Schwindelanfällen. Für ihn ist das ein neues Krankheitsbild, das erst in der Einrichtung aufgetreten ist.

Auch Ossi R. ist Opfer sexualisierter Strafen durch eine Frau. Zusätzlich wird er von der Nonne sexuell ausgebeutet. Im Fall von Ossi R. könnte jene These als Erklärung für seine Beschwerden zutreffen, derzufolge manche Menschen die Gewalterfahrung in Form von Schwindelanfällen psychosomatisch zum Ausdruck bringen, weil es sonst keine andere Form für sie gibt. Obwohl die Gewalterfahrung mindestens sieben Jahre zurückliegt, hat sich Ossi R. bislang nicht getraut, irgendjemandem darüber zu erzählen. Er weihte die Interviewerin als erste in seine Gewalterfahrungen ein - und dies unter großer Angst, entdeckt zu werden.

1.7 Beschwerden und Medikamente

Von 113 Männern nehmen 66 (58,4%) regelmäßig Medikamente ein. Nach den absoluten Zahlen betrachtet, sind das geringfügig mehr Männer als angeben, Beschwerden zu haben.

Diagramm 4: Art der Medikamente

Die Vergabe der Medikamente deckt sich in etwa mit der Verteilung der Art der Beschwerden. Unter Schwindelanfällen leiden 31% der Männer, geringfügig mehr Männer nehmen Epilepsiemittel ein, nämlich rund 34%. Es werden auch etwas mehr Neuroleptika vergeben (21%) als Phobien und Ängste angezeigt werden (17%).( siehe Tabelle im Anhang)

5. Umgang der Männer mit Gewalterfahrung

Aus der Literatur wie auch aus der ´Frauenstudie` wird deutlich, daß es für die Betroffenen sehr schwierig ist, mit einer sexuellen Gewalterfahrung umzugehen. Die Ausbeutung wird von Drohungen und Einschüchterungsversuchen seitens des/der TäterIn begleitet, etwa mit Liebesentzug, daß die Familie zerstört würde, wenn es bekannt wird etc. Die Betroffenen werden auch in das "Geheimnis" eingebunden. Außerdem wird ihnen vermittelt, daß Menschen mit Behinderung mangels Glaubwürdigkeit sowieso keine Chance hätten, die ´Anschuldigungen` erfolgreich zu verteidigen. Hinzu kommt das Argument, daß sie es aufgrund ihres sexuellen Notstands selbst gewollt hätten, also selber daran Schuld tragen. Alle diese Momente führen dazu, daß viele Betroffene über die sexuelle Ausbeutung jahrelang schweigen. Häufig treten psychische oder physische Beschwerden auf, die medizinisch nicht belegbar sind und die deshalb mit der Behinderung begründet werden, was dazu führt, daß die Anzeichen letztlich nicht wahrgenommen werden.

Wie gehen also Männer mit Behinderung mit der Gewalterfahrung um? Inwieweit wenden sie sich an eine Vertrauensperson ihres Umfeldes? Vertrauensperson ihres Umfeldes? Handeln sie diesbezüglich anders als betroffene Frauen?

Von den 58 betroffenen Männern haben vor dem Interview 21 oder 34% die Gewalterfahrung jemandem erzählt. Das ist vor allem im Vergleich zu den Frauen, die sich zu 73% an eine Person ihres Vertrauens gewendet, ein niedriger Prozentsatz. Die Tatsache, daß Jungen und Männer im Fall von sexueller Ausbeutung tendenziell über das Vorgefallene Stillschweigen bewahren, wird auch in der Literatur problematisiert. Das Schweigen der Jungen und Männer wird auf verschiedene Gründe zurückgeführt. Die Betroffenen - vor allem, wenn sie als Kinder noch in die Familie eingebunden sind - behalten das "Geheimnis" auch für sich, aus Angst, ihre Familie würde daran zerbrechen, wenn es bekannt wird. Zum einen wird aus Scham geschwiegen. Man glaubt, sich selbst nicht genügend zur Wehr gesetzt zu haben. Die Ausbeutung symbolisiert die Unfähigkeit, sich selbst zu schützen und stellt gleichzeitig die Fähigkeit in Frage, ein richtiger Mann zu sein. Zum anderen können Betroffene Angst haben, daß die gleichgeschlechtliche Ausbeutung zugleich auch als Beweis für Homosexualität gewertet werden könnte. Es wird auch geschwiegen, weil man Angst davor hat, belächelt zu werden oder daß die eigene Männlichkeit angezweifelt wird, wenn die sexuellen Erlebnisse mit Frauen als gewalttätig oder unangenehm bezeichnet werden. Zuallerletzt wird geschwiegen, weil sie sich schuldig fühlen, durch das eigene Verhalten das Gewalterlebnis provoziert zu haben. Und es wird geschwiegen aus dem Gefühl heraus, völlig allein zu sein und sich an niemanden wenden zu können.

Angesichts der Tatsache, daß die Problematik der Betroffenheit von Jungen und Männern gesellschaftlich, aber auch in der Forschung, kaum wahrgenommen wird, und es hierzu erst seit einigen Jahren vereinzelt Initiativen zur Schaffung von speziellen Anlaufstellen für Männer als Opfer von sexueller Gewalt gibt, ist diese Angst auch verständlich.

Tab . 5: Wem haben die Männer die Gewalterfahrung erzählt?

AdressatIn

Absolut

Prozent

Betreuerin

13

22,4

ArbeitsstättenleiterIn

3

5,1

Freundin/Frau/Lebensgefährtin

2

3,4

Mutter/andere

2

3,4

weiß nicht

1

1,7

missings

14

24,1

niemandem außer der/dem InterviewerIn erzählt

23

39,6

Gesamt

58

100,0

Die meisten Interviewpartner vertrauten ihre sexuelle Gewalterfahrung erstmals den InterviewerInnen an (40%). Dieser hohe Prozentsatz verdeutlicht die Hemmung und die Schwierigkeit vieler Bewohner, sich mit dieser Thematik jenen Personen mitzuteilen, mit denen sie den Alltag teilen. Es fiel ihnen offensichtlich leichter, ihre Ausbeutungserfahrung einer fremden, außenstehenden Person zu erzählen. Auch bei der Befragung der Frauen machten wir diese Erfahrung, aber nicht in demselben Ausmaß. Außer den Interviewerinnen stellen für die betroffenen Männer die Betreuerinnen (22%) die wichtigsten Vertrauenspersonen in diesem Zusammenhang dar. Weitere Ansprechpersonen sind die WerkstättenleiterInnen, an die sich 5% der Männer wenden. Die übrigen Personengruppen spielen kaum eine Rolle.

Ein typisches Beispiel für jemanden, der seine Erlebnisse erstmals im Interview erzählt, ist Ossi R. Im Anschluß an seine Erzählung sagte er, er wolle trotz seiner Gewalterfahrung keine Hilfe. Er war froh, daß er seine Erlebnisse, die er Bisher für sich behalten hat, jemandem erzählen konnte. Während des Interviews hatte er große Angst, und bevor er zu reden begann, wiederholte er immer wieder: "Niemandem sagen." Auch Thomas S. hat über seine verschiedensten sexuellen Gewalterfahrungen mit niemandem außer der Interviewerin gesprochen, obwohl dessen Tätergeschichte, da es zu einer Anzeige gekommen ist, allen bekannt ist. Als die Interviewerin die von Thomas S. genannte Betreuerin mit dessen Hilfewunsch nach einer Psychotherapie konfrontiert, um seine Opfererfahrungen zu verarbeiten, reagierte sie völlig erstaunt über diesen Sachverhalt. Interessanterweise waren seine Opfererfahrungen auch in der Therapie - die er seit einiger Zeit besucht - nicht zur Sprache gekommen.

6. Folgen für die Täterinnen aus Sicht der Betroffenen

Tab. 6: Umgang mit den Tätern aus sicht des Betroffenen

Art des Umgangs

Absolut

Prozent

TäterIn ist noch da/Leitung ist hilflos

9

15,5

kein Kontakt mehr zum/r TäterIn

8

13,8

Situation positiv verändert

7

12,1

Sonstiges

1

1,7

missings

33

56,8

Gesamt

58

100,0

16% der betroffenen Männer geben an, daß die Leitung hilflos auf ihre Gewalterfahrung reagierte. Diese Hilflosigkeit wirkte sich dahingehend aus, dass sich der/die TäterIn noch in derselben Wohneinheit befindet und den Mann womöglich weiterhin gegen dessen Willen sexuell bedrängt. In einem solchen Fall ist die Lage für die Betroffenen nach wie vor virulent, weil nichts unternommen wurde. Die Geschichte von Markus M. steht exemplarisch für einen solchen Umgang. Er hat sich zwar mehrmals beim Werkstättenleiter über die ständigen sexuellen Gewaltakte seitens seines Arbeitskollegen beschwert, was aber bisher keine Auswirkungen gezeitigt hat. Markus M. möchte, daß die Interviewerin bei der Heimleitung dahingehend intervieniert, daß sein Arbeitskollege die Werkstätte verlassen muß, denn dieser Wunsch ist bislang nicht ernstgenommen worden.

14% der Männer haben keinen Kontakt mehr zum/r TäterIn. Wenn der/die TäterIn einE MitbewohnerIn war, wurde ihm/ihr eine andere Wohnmöglichkeit zugewiesen. In einem Fall war die Täterin eine Betreuerin, sie mußte ihre Tätigkeit aufgeben und die Einrichtung verlassen. Oder die Betroffenen selber laufen keine Gefahr mehr, den/die TäterIn zu sehen, weil es eine außenstehende Person ist. In 12% der Fälle hat sich die Situation zum Positiven verändert und ist jetzt für die Betroffenen lebbar geworden. Von 57% der betroffenen Männer gibt es hierzu keine Antwort. Auf diesem Hintergrund muß zusammenfassend festgehalten werden, Männer unbefriedigend ist.

7. Maßnahmen gegen die TäterInnen

Bei den betroffenen Männern klafft das Verhältnis zwischen dem Ausmaß an sexuellen Gewalterfahrungen und den zur Prävention getroffen bzw. zur Abhilfe geschaffenen instutionellen und restlichen Maßnahmen weit auseinander. In der Regel passiert nach dem Bekanntwerden eines Falles von sexueller Ausbeutung wenig oder gar nichts.

Diagramm 5: Art der Maßnahmen

Insgesamt wurden von den betroffenen Männern 16 verschiedene Maßnahmen genannt. In 50% der Fälle wurde der Täter von der Einrichtungsleitung bloß "geschimpft" und ihm eine Wiederholung seiner Tat(en) untersagt. Daß diese Vorgangsweise in den seltensten Fällen das Problem aus der Welt schafft, zeigen die hohen Wiederholungsraten der Täter (siehe hierzu Kap. G). In rund 19% der Fälle wurden die befragten Männer entweder selbst oder der/die TäterIn in eine andere Wohneinheit versetzt. In drei Fällen wurde eine Anzeige erstattet, die in einem einzigen Fall zur Verurteilung der Täterin geführt hat. In zwei Fällen läuft das Verfahren gegen den Täter. Bei einem weiteren betroffenen Mann stehen konkrete Maßnahmen noch aus.

Ein eindrückliches Beispiel für die Schwierigkeit eines Menschen mit geistiger Behinderung, die Ausbeutungserfahrung durch eine nichtbehinderte Person glaubhaft zu übermitteln, ist die Geschichte von Ulrich T.

Ulrich T.

Ulrich T. ist eine 31 jähriger geistig behinderter Mann. Seine Kindheit verbrachte er zuerst bei der Mutter und dann in verschiedenen Institutionen. Heute lebt er in einer Wohngemeinschaft. Er erzählt der Interviewerin, daß er von einem ortsansässigen Bauern auf dessen Hof sexuell ausgebeutet wurde. Dieser zwang ihn, sich nackt vor ihm auszuziehen, er wurde von diesem an seinen Geschlechtsteilen berührt, mußte ihn oral befriedigen und wurde von ihm vergewaltigt.

Es ist nicht klar geworden, ob sich dieser Vorfall einmalig oder öfters ereignete. Ulrich T. hat seinem Bezugsbetreuer von diesem Erlebnis erzählt. Gegen den Mann wurde zwar eine Anzeige erstattet, aber zum Zeitpunkt des Interviews im März des Jahres war das Verfahren noch offen. Dem betroffenen Mann geht es psychisch sehr schlecht mit dieser Situation. Er hat auch Schmerzen in der Penisgegend. Im Zuge des Gesprächs bittet er die Interviewerin, für ihn bei der Betreuung zu intervenieren, er möchte vor allem eine Therapie machen.

Im Anschluß an das Interview wendet sich der zuständige Betreuer von selbst an die Interviewerin, um sich über diesen bestimmten Mann Klarheit zu verschaffen. Laut Betreuer wurden, abgesehen von der polizeilichen Anzeige, keine weiteren Schritte mehr gesetzt. Man glaubt dem Mann seine Geschichte nicht. Das BetreuerInnenteam war der Auffassung, daß sich der Betroffene mit seinen Erlebnissen nur wichtig machen will. Der Betreuer sagte wortwörtlich: "Die erzählen uns ja soviel, ich kann mir nicht vorstellen, daß das alles passiert ist, was er zu Protokoll gegeben hat bei der Polizei".

Daraufhin versuchte die Interviewerin, den Betreuer mit dem Hinweis, daß sexuelle Gewalterlebnisse erfahrungsgemäß von niemandem erfunden werden, von der Glaubwürdigkeit des Mannes zu überzeugen.

Im weiteren Gespräch stellte sich auch heraus, daß der Bezugsbetreuer erstmals mit einer solchen Situation konfrontiert und offenbar überfordert war. Der Fall war zwar Gegenstand einer Teambesprechung, aber es wurde keine handlungsanleitende Entscheidung getroffen.

Der Betreuer fühlt sich mit diesem Fall sehr allein gelassen, ist aber in seiner Hilflosigkeit auch nicht imstande, sich die nötige Unterstützung und Hilfe beispielsweise von der Einrichtungsleitung zu holen.

Nach dem Gespräch mit dem Betreuer hatte die Interviewerin den Eindruck, ihm mit der Bestätigung den nötigen Anstoß für ein unmittelbares Handeln gegeben zu haben . Ein paar Wochen später rief die Interviewerin im Rahmen der Rückspiegelung der Hilfewünsche die von Ulrich T. genannte Betreuerin an. Interessanterweise hatte dieser nicht seinen Bezugsbetreuer angegeben. Tatsächlich aber reagierte die angesprochene Betreuerin auf den Hilfewunsch von Ulrich T. genauso wie vorher auch der Betreuer und bezweifelte seine Glaubwürdigkeit.

Die ansatzweise Hilflosigkeit des BetreuerInnenteams ist auf den Umgang mit dieser Fragestellung seitens der Institutionenleitung zurückzuführen. Daraufhin gefragt, wie denn sexuelle Gewalterlebnisse von Mitbewohnerinnen aus Leitungssicht behandelt werden, vertrat der Leiter der Einrichtung im Expertengespräch die Auffassung, daß "auf der Teamebene, auf der Ebene der Wohneinrichtung selber, der Großteil der Problemlösungskapazitäten (läge), weil die Arbeit sonst nicht zu schaffen wäre". Erst wenn das Team der Auffassung ist, den Prozeß nicht mehr steuern zu können, würde er einschreiten. Dieser relativ autonome Zugang zu den Handlungsmöglichkeiten seitens der einzelnen Betreuungsteams setzt aber bei diesen spezielle Erfahrungen mit den Folgen von sexueller Gewalt und Kenntnisse voraus, die im vorliegenden Fall scheinbar nicht gegeben sind und die deshalb auch in eine Überforderung ausarten.

Dieses Beispiel verdeutlicht sehr anschaulich, auf welchen verschiedenen Hierarchieebenen in den Einrichtungen Maßnahmen bezüglich der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die sexuelle Gewalterfahrungen machen, ansetzen müssen. Einerseits muß auf der inhaltlichen Ebene insbesondere hinsichtlich des Menschenbilds von Behinderung gearbeitet werden. Nur, wenn Menschen mit Behinderung nicht ernstgenommen werden, steht auch deren Glaubwürdigkeit in Frage. Andererseits ist es absolut notwendig, daß sich die jeweilig Verantwortlichen ausgehend von ihrer Funktion, ob als BetreuerIn, als pädagogischer LeiterIn, als WohnbereichsleiterIn, als WerkstättenleiterIn etc., mit der Problemwahrnehmung und mit dem schrittweisen Umgang in konkreten Gewaltfällen auseinandersetzen.

8. Brauchen die Männer Hilfe?

Wir fragten die von sexueller Gewalt betroffenen Männer auch danach, ob sie spezielle Hilfe benötigen würden, die wir ihnen vermitteln könnten. Von den 58 betroffenen Männern wünschen sich 12 (21%) Hilfe. Aber nur sieben Männer wollen, daß ihr Wunsch mit Angabe des Namens von uns an einen bestimmten Adressatln, meistens irgendjemanden aus dem Betreuungsbereich weitergeleitet wird. Auch in diesem Fall dürften wir damit konfrontiert sein, daß es vielen Männern schwer fällt, sich als schwach und hilfsbedürftig zu sehen, weil dies nicht in ihr Männerbild paßt. Wie wir am Beispiel von Ulrich T. gesehen haben, ist diese Person nicht immer mit dem/der jeweiligen BezugsbetreuerIn ident. Es läßt sich auch keine Präferenz ableiten, ob der/die AdressatIn eher eine Frau oder ein Mann ist.

Norbert U. fühlt sich als Frau und erkundigt sich beim Interviewer über Möglichkeiten der Geschlechtsumwandlung. Er hat bisher mit seiner Bezugsbetreuerin noch nicht über seine Gewalterfahrungen gesprochen, weil er sich bisher noch nicht getraut hat. Deshalb bat er den Interviewer, gemeinsam mit ihm einen Brief zu verfassen. In diesem Brief schildert er den aktuellen Gewaltvorfall in der Werkstatt und appelliert an die Betreuerin zu intervenieren.

Tab. 7: Art der Hilfewünsche

Hilfsformen

Absolut

Prozent

Psychotherapie

3

5,2

Intervention bei Leitung/Schutzmaßnahme

2

3,4

Gespräch mit Vertrauensperson

5

8,6

Verlegung in andere Wohngruppe oder andere Arbeitsstätte

2

3,4

missings

46

79,3

Gesamt

58

100,0

Unter den artikulierten Hilfewünschen scheint bei den Männern - wie dies im übrigen auch bei den Frauen der Fall war - am stärksten das Bedürfnis nach einem Gespräch mit einer Vertrauensperson (9%) auf. Offenbar wird dieser Form der Kommunikation im Wohnalltag von Einrichtungen der Behindertenhilfe zu wenig Raum geboten. An zweiter Stelle rangiert der Wunsch nach einer psychotherapeutischen Behandlung (5%). Bei der Rückmeldung der Hilfewünsche an die Institutionen stellte sich zumindest bei zwei Männern heraus, daß sie sich bereits länger in Psychotherapie befinden. Dies gilt möglicherweise als eine Bestätigung des bereits eingeschlagenen therapeutischen Weges, eine Fortsetzung der Therapie seitens des betroffenen Mannes scheint also durchaus erwünscht zu sein. Es könnte aber auch ein Indiz für das Bedürfnis des Betroffenen sein, den/die Therapeutin zu wechseln. Gerade auch letzeres scheint uns angesichts der Tatsache, daß manche sexuelle Gewalterfahrungen in der Therapie nicht zur Sprache kommen, durchaus plausibel zu sein.

Je zwei Männer (3%) wünschen sich seitens der/des Interviewerin eine Intervention bei der Leitung bzw. möchten in eine andere Gruppe/eine andere Wohneinheit oder auch an eine andere Arbeitsstätte versetzt werden.



[6] Zitat aus einem ExpertInnengespräch mit einer Initiativgruppe zum Thema Sexualität, die sich aus BetreuerInnen und Bewohnern zusammensetzt

G. ´Gemma` hab i` g`sagt, und dann samma gangen`[7] Männer mit Behinderung als Täter

1. Ausmaß von sexueller Ausbeutung

Insgesamt 32 Männer (27%) beantworten die Frage, ob sie schon einmal wen sexuell belästigt haben bzw. sexuelle Gewalt ausgeübt haben, mit "ja". Etwas mehr als jeder Vierte unserer Stichprobe hat sich im Verlauf der Befragung zu Taten sexueller Belästigung und/oder sexueller Gewalt bekannt. Während ein Drittel der Personen von einer einzigen Form von Ausbeutungshandlung berichtet, beschreiben die anderen Täter zwei oder mehr verschiedene Formen von sexueller Ausbeutung. Insgesamt werden von 32 der befragten Männer mit Behinderung 99 unterschiedliche Formen von Gewalthandlungen genannt, die sie zum überwiegenden Teil mehrfach und zum Teil an mehreren Betroffenen begangen haben. Davon sind knapp die Hälfte als sexuelle Belästigungen (49%) und 47 Vorfälle (51%) als sexuelle Gewalt zu qualifizieren.

1.1 Sexuelle Belästigung durch Männer mit Behinderung

Von sexueller Belästigung[8] durch Männer mit Behinderung sind überwiegend Frauen betroffen. Die männlichen Opfer kommen nahezu gänzlich aus dem näheren Umfeld der Täter; es handelt sich dabei um Mitschüler oder Mitbewohner. Dagegen kommt mehr als die Hälfte der weiblichen Betroffenen von außerhalb der Einrichtungen, und zwar sind sie zu gleichen Teilen den Tätern bekannte oder unbekannte Frauen. In sehr geringem Ausmaß (drei Nennungen) sind von der sexuellen Belästigung durch Bewohner auch BetreuerInnen betroffen.

Die meisten Vorfälle (38%) betreffen den Versuch oder die Nötigung, sich berühren oder streicheln zu lassen. Jeweils zu 29% haben sich die Männer mit ihrem Körper an eine andere Person angedrängt oder ihrerseits diesen im Gesicht oder an den Haaren berührt und gestreichelt, obwohl der oder diejenige das nicht wollte. In mehr als der Hälfte der Nennungen haben die geschilderten Vorfälle (52%) in der Einrichtung stattgefunden.

Tab. 1: Sexuelle Belästigung durch Männer mit Behinderung (Mehrfachnennungen)

Sexuelle Belästigung (Mehrfachnennungen)

gezwungen, zu berühren / zu streicheln

mit dem Körper bedrängt

Sex-Witze gemacht

berührt an Gesicht, Haaren etc

Gesamt

Opfer war Mann

2

2

0

2

6

Familienmitglied

       

0

Mitbewohner / Schüler

2

1

 

2

5

Betreuungspersonal

 

1

   

1

Arbeitskollege

       

0

Person (bekannt)

       

0

Person (unbekannt)

     

1

1

Bub

     

1

1

Opfer war Frau

15

11

2

11

39

Familienmitglied

1

1

   

2

Mitbewohnerin / -schülerin

7

3

1

4

15

Betreuungspersonal

1

1

   

2

Arbeitskollegin

 

1

   

1

Person (bekannt)

3

3

 

3

9

Person (unbekannt)

3

2

1

3

9

Mädchen

     

1

1

Gesamtzahl der Vorfälle

17

13

2

13

45

1.2 Sexuelle Gewalt durch Männer mit Behinderung

Auch die Vorfälle sexueller Gewalt richten sich vor allem gegen Frauen (87%) und dabei überwiegend gegen Mitschülerinnen oder Mitbewohnerinnen. Die außenstehenden Betroffenen sind den Tätern vielfach bekannt.

Tab. 2: Sexuelle Gewalt durch Männer mit Behinderung

Kategorien von sexueller Gewalt

verübt an Männern

 

verübt an Frauen

 

Gesamt

 
 

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

Geschlechtsteil berührt

4

57,1

10

24,4

14

29,8

Glied gezeigt / selbstbefriedigt

0

0,0

2

4,9

2

4,3

festgehalten und geküßt

2

28,6

16

39,0

18

38,3

jmd. ausgezogen oder dies versucht

0

0,0

6

14,6

6

12,8

jmd. gezwungen, Glied anzufassen

1

14,3

3

7,3

4

8,5

gezwungen, Glied in den Mund zu nehmen

0

0,0

1

2,4

1

2,1

Vergewaltigung

0

0,0

3

7,3

3

6,4

Gesamt

17

14,9

41

87,2

48

100,0

Als häufigste Formen sexueller Gewalt werden von den männlichen Tätern ´Festhalten und Küssen` (38%) sowie die Berührung der Geschlechtsteile (30%) genannt. Jemanden an Glied und Hoden zu berühren, ist die Form der sexuellen Gewalt, die bei männlichen Opfern überproportional häufig vorkommt, während weibliche Opfer vor allem Umarmen, Festhalten und Küssen gegen ihren Willen erleiden müssen. Jeder dritte von sexueller Gewalt Betroffene ist MitschülerIn oder MitbewohnerIn (32%) und kommt damit aus dem unmittelbaren Umfeld der Täter. Auf BetreuerInnen entfallen zwei Nennungen. Im Vergleich zur sexuellen Belästigung fällt auf, daß die sexuellen Gewalttaten ungleich häufiger außerhalb der Einrichtung begangen werden. In den Einrichtungen findet rund ein Viertel (27%) der Vorfälle sexueller Gewalt statt.

1.3 Sexuelle Ausbeutung durch Männer mit Behinderung

Die Vorfälle sexueller Belästigung stehen häufig in einem unmittelbaren Zusammenhang mit weitergehenden Handlungen sexueller Gewalt, unter anderem als Versuch der Nötigung oder als Vorstufen zu sexualisierten Gewalthandlungen. Nur wenige Ausnahmen betreffen einmalige Handlungen, die nicht in direktem Kontext mit sexueller Gewalt stehen. Häufig sind dieselben Personen von sexueller Belästigung und Gewalt betroffen. Wir stellen deshalb in der Folge die geschilderten Vorfälle von sexueller Belästigung und von sexueller Gewalt im Zusammenhang dar.

Tab. 3: Täteranteil nach Bundesländern

Bundesländer

Täter

       
 

ja

 

nein

 

Gesamt

 

Absolut

in Prozent

Absolut

in Prozent

 

Tirol 1

1

14,3

6

85,7

7

Tirol 2

1

20,0

4

80,0

5

Salzburg

6

27,3

16

72,7

22

Oberösterreich 1

6

35,3

11

64,7

17

Oberösterreich 2

5

33,3

10

66,6

15

Steiermark

6

40,0

9

60,0

15

Wien 1

6

24,0

19

76.0

25

Wien 2

1

9,1

10

90,9

11

Gesamt

32

27,6

85

73,3

117

Während durchschnittlich 27% der befragten Männer sexuelle Belästigungen bzw. Gewalttaten schildern, liegt dieser Anteil in einzelnen Einrichtungen deutlich darüber. Das sind insbesondere die Einrichtungen in der Steiermark (40%), in Wien 2 (36%) und in Oberösterreich 1 (35%). Demgegenüber sind die Anteile in den Tiroler Einrichtungen signifikant niedriger (14% und 20%).

Es sind also gerade größere Einrichtungen mit ausgeprägt katholischer Tradition, deren BewohnerInnen vielfach in Wohngruppen leben, in denen überproportional viele Männer sexuelle Ausbeutung begangen haben. Beim Vergleich mit der Verteilung der Opferanteile nach Einrichtungen zeigen sich damit weitgehende Entsprechungen. Die Einrichtungen mit hohen Opferanteilen sind auch bezüglich des Anteiles an Tätern sehr belastet.

1.4 Häufigkeit von sexueller Ausbeutung

Wenn Männer mit Behinderung sexuelle Gewalt ausüben, kommt es überwiegend zu einer Reihe von Gewalthandlungen. Ausbeutungshandlungen (11 Nennungen) wird von den Tätern als Einzelvorkommnis beschrieben. Dagegen handelt es sich bei den weiteren Personen um Wiederholungstäter.

Tab. 4: Häufigkeit von sexueller Ausbeutung

Häufigkeit sexueller Ausbeutung

Täter

 
 

Absolut

in Prozent

keine

85

72,6

einmal

11

9,4

zweimal

5

4,3

dreimal

7

6,0

viermal und öfter

9

7,7

Gesamt

117

100,0

1.5 Täterschaft und Alter

Die meisten Fälle von sexueller Belästigung oder sexueller Gewalt durch Männer mit Behinderung erfolgen im Alter von 15 bis 24 Jahren; auf diese Altersgruppe entfallen rund 53% aller geschilderten Vorfälle (15-19 Jahre: 41%, 20-24 Jahre:

(11%). Die Altersgruppe der 30-34jährigen weist mit 26% der Täter unserer Stichprobe den zweitgrößten Anteil an sexueller Ausbeutung auf.

Tab. 6: Altersverteilung (Mehrfachangaben)

Alter des Täters zum Zeitpunkt der Tat

Absolut

Prozent

unter 15 Jahren

1

1,0

15 - 19 Jahre

22

22,2

20 - 24 Jahre

6

6,1

25 - 29 Jahre

6

6,1

30 - 34 Jahre

14

14,1

älter als 35 Jahre

5

5,1

keine Angaben

45

45,5

Gesamt

99

100,0

2. Umfeld der sexuellen Ausbeutung

Tab. 5: Umfeld der sexueller Ausbeutung

Ausbeutungsorte

Absolut

Prozent

zu Hause / in der Familie

15

15,2

in Heim, Einrichtung, Sonderschule

35

35,4

am Arbeitsplatz

4

4,0

öffentliche Einrichtung, Park, Straße

10

10,1

Wohnung, Hotelzimmer

16

16,2

keine Angaben

19

19,2

Gesamt

99

100,0

Die Vorfälle ereignen sich überwiegend in der Einrichtung; also entweder im Wohnbereich der Einrichtung , der geschützten Werkstätte oder einer Sonderschule (zusammen 39%). Demgegenüber entfallen auf einzelne externe Örtlichkeiten wie Hotelzimmer oder Wohnung des Opfers (16%) sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen wie Parks (10%) deutlich weniger Nennungen. Ein knappes Sechstel der Nennungen (15%) bezeichnet das Zuhause als Ort der sexuellen Ausbeutung.

Diese Ergebnisse decken sich weitgehend mit den Darstellungen der Opfer von sexueller Ausbeutung, die diese ebenfalls überwiegend im Bereich der Einrichtungen erleiden. Sexuelle Ausbeutung findet demnach überwiegend im geschützten Rahmen der Einrichtungen und damit im engeren sozialen Umfeld der BewohnerInnen statt, das sich in Zusammenschau von Betroffenen- wie Täterdarstellungen tendenziell als sexualisiert gewaltförmiger Alltag erweist.

Sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz

Der Arbeitsplatz wird von den Tätern insgesamt nur sehr selten als Ort sexueller Ausbeutung genannt. Mit lediglich einer Nennung von sexueller Gewalt und drei Beispielen für sexuelle Belästigung gegen eine Arbeitskollegin nimmt sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz den unbedeutenden letzten Rang in der Liste Gewaltorte ein.

Dieses Ergebnis steht in Widerspruch zu den Ergebnissen bezüglich Betroffenheit von sexueller Ausbeutung (siehe dazu oben). In der Darstellung der Opfer ereignet sich am Arbeitsplatz etwa jeder zehnte Vorfall von sexueller Ausbeutung, und wird hier zur Gänze von ebenfalls behinderten Kollegen verübt.

Offensichtlich wurde sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz von den befragten Männern selektiv verschwiegen.

Dorian H.:

Dorian H. ist etwa 25 Jahre alt und lebt seit seinem sechsten Lebensjahr in einer Einrichtung. Seit sechs Jahren lebt er in einer Wohngruppe im Heim. Von den BetreuerInnen wird er als lernbehindert und verhaltensauffällig geschildert.

Dorian H. hat Erfahrungen mit sexueller Ausbeutung durch eine frühere Freundin und ist auch selbst Täter. Er schildert eine Reihe von Vorfällen, die von sexueller Belästigung durch verbale Anmache und Berührungen bis zu sexueller Gewalt an einer Mitbewohnerin reichen . Es handelt sich dabei um eine junge Frau, mit der er regelmäßig in der Werkstatt zusammen trifft. Wenn es ihm irgend möglich ist, dann paßt er sie auf dem Gang zur Toilette ab. Im wesentlichen konzentrieren sich seine Ausbeutungshandlungen auf Berührungen am Körper und an der Scheide. Seine Taten begründet Dorian damit, daß er mit der jungen Frau befreundet sein möchte.

3. Opfer der Täter

Tab. 7: Betroffen von sexueller Belästigung und Gewalt

Geschlecht der Opfer

Absolut

in Prozent

Frauen

79

79,8

Männer

13

13,1

missing

7

7,1

Gesamt

99

100,0

Die von den Männern mit Behinderung genannten Vorfälle, bei denen sie sexuelle Belästigung und Gewalt ausüben, betreffen, wie bereits betont, überwiegend weibliche Opfer (80%), wobei insbesondere die breite Streuung des Kreises von Betroffenen zu erwähnen ist. Zu den betroffenen Frauen zählen in erster Linie Heimbewohnerinnen und am zweithäufigsten den Bewohnern bekannte sowie unbekannte externe Frauen. Insgesamt achtmal wurden Mädchen (8%) ausgebeutet und sechsmal sind Familienangehörige (6%) betroffen.

Damit ergibt sich in unserer Stichprobe ein deutlich anderes Bild als bei einer Untersuchung in den USA (Griffith u.a. 1985; siehe dazu oben S. 23). Danach richtet sich sexuelle Gewalt durch Männer mit Behinderung gleichermaßen gegen Frauen wie gegen Männer, was die AutorInnen damit erklären, daß Männer mit Behinderung bezüglich der Wahl ihrer Opfer keine geschlechtsspezifische Auswahl treffen, weil sie diesbezüglich kein ausgeprägtes Geschlechtsbewußtsein hätten.

Eine mögliche Erklärung für diese deutliche Differenz zwischen den beiden Forschungsergebnissen bietet zum einen die Erkenntnis, daß Männer in persönlich geführten Erhebungen weniger offen Taten gestehen, die dem persönlichen Prestige abträglich sein könnten; das heißt daß uns gleichgeschlechtliche Ausbeutungshandlungen tendenziell verschwiegen wurden (vgl. dazu unten: Dunkelfelddaten). Demgegenüber heben Fragebogenuntersuchungen ohne persönliche Befragungsanteile die Bereitschaft zur ehrlichen Beantwortung derart kritischer Fragen, wie sie das Thema sexuelle Ausbeutung naturgemäß darstellt. Diese Form einer völlig unpersönlichen Erhebung war uns aber in Anbetracht der Zielgruppe von Männern mit Behinderung und insbesondere auch mit geistiger Behinderung nicht möglich.

Tab. 8: Die Betroffenen von sexueller Ausbeutung

Kategorien von Betroffenen

Männer

 

Frauen

 

Gesamt

 
 

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

Familienmitglied

0

0,0

6

100,0

6

6,2

HeimbewohnerIn, MitschülerIn

9

25,7

26

74,3

35

35,4

Pflege-,Betreuungspersonal

2

40,0

3

60,0

5

5,1

ArbeitskollegIn

0

0,0

1

100,0

1

1,0

andere Person (bekannt)

0

0,0

18

100,0

18

18,2

andere Person (unbekannt)

1

5,6

17

94,4

18

18,2

Bub / Mädchen

1

11,1

8

88,9

9

9,2

missing

0

0,0

0

0,0

7

7,1

Gesamtzahl der Nennungen

13

14,1

79

85,9

99

100,0

Von sexueller Ausbeutung sind vor allem Mitbewohnerinnen sowie MitschülerInnen betroffen, die also mit den Tätern während längerer Zeit die gleiche Einrichtung besuchen. Auf diese Gruppe entfallen 35% der Taten. Jeweils zu einem Fünftel (18%) sind einrichtungsexterne, den Tätern persönlich bekannte sowie unbekannte, überwiegend weibliche Personen betroffen. Jeder zehnte Betroffene ist noch ein Kind (9%), hier handelt es sich nahezu ausschließlich um Mädchen.

Sexuelle Ausbeutung von MitbewohnerInnen

Von sexueller Belästigung und Gewalt durch Männer mit Behinderung, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben, sind vor allem andere HeimbewohnerInnen betroffen. Auf die Gruppe der männlichen (10%) und weiblichen (28%) HeimbewohnerInnen entfällt zusammen ein gutes Drittel der Nennungen. Innerhalb der Gruppe der männlichen Opfer liegt der Anteil der Heimbewohner aber doppelt so hoch (69%), während dieser Anteil bei den weiblichen Opfern bei etwa einem Drittel (33%) liegt. Hier zeigt sich eine deutlich Entsprechung zu den Darstellungen der von sexueller Ausbeutung betroffenen Männer. Auch sie berichten, daß die erlittenen Ausbeutungshandlungen überwiegend von ihren MitbewohnerInnen ausgehen (siehe dazu oben,S.76)

In der Folge möchten wir den Themenbereich sexueller Gewalt an MitbewohnerInnen exemplarisch verdeutlichen.

Winfried S.

Winfried S. ist 32 Jahre alt, lernbehindert und leidet an Epilepsie. Im BetreuerInnenfragebogen wird zudem sexualisiertes Verhalten als besonderes Problem von Winfried S. festgestellt. Er ist bei seinen Eltern aufgewachsen, lebt inzwischen aber schon seit ca. 15 Jahren in derselben Einrichtung. Im Interview beschreibt er mehrere, häufig wiederholte Vorfälle von sexueller Belästigung bis Gewalt gegen jüngere sowohl männliche als auch weibliche MitbewohnerInnen, die im Falle eines Mädchens bis zur Vergewaltigung reichten. Diese Vorkommnisse liegen nun schon mehrere Jahre zurück.

Interview

F: Warum hast Du das gemacht mit den Buben und dem Mädchen?

A: Ja. Das habe ich mit Gewalt getan. Es hätte nicht sein müssen.

F: Es hätte nicht sein müssen, aber Du hast irgendwie ....

A: Ich habe einfach nicht mehr auskönnen.

F: Das klingt, als wärst Du unter Zwang gestanden, daß Du das tun mußtest?

A: Ja, genau, ja.

F: Gleichzeitig hast Du auch gewußt, Du mußt dich verstecken dabei, das darf niemand sehen?

A: Ja, genau.

F: Hast Du auch ein schlechtes Gewissen gehabt?

A: Ja, schon, hab ich schon gehabt.

F: ... und gefürchtet, daß Du erwischt wirst?

A: Ja, das hab ich auch gefürchtet, und wie sie mich erwischt haben, da ist das ja auch gekommen. Das hat der Betreuer auch meiner Mutter geschrieben, daß ich es trieben hab'. Normalerweise, wenn das Kind zum Beispiel heimfährt und es seinen Eltern erzählt, dann kann das zu einer Anzeige auch führen. Das will ich nicht.

F: Wie war das für Dich?

A: Ja, ich hab einfach einmal probieren wollen, wie das eigentlich ist, ob ich selber - wie soll man denn sagen - einen Samen - oder wie man sagt - hab. Dann bin ich eben draufgekommen, daß ich einen hab. Dann hab ich es halt öfters trieben mit einem Kind oder mit einem Behinderten. Wenn die (das Mädchen) in die Küche gegangen ist, dann hab ich immer auf den Zeitpunkt gewartet, daß es wieder zurückkommt. Und wie sie zurückgekommen und genau in den Gang hineingegangen ist, da hab ich es gleich genommen und dann hinuntergeführt in den Keller. Da haben wir es dann getrieben.

F: Wollten die das dann auch?

A: Nein, aber ich war der Ältere, und ich hab sie überredet mitzumachen.

F: Was hast Du gemacht, daß sie Dich nicht verraten?

A: Ja, da habe ich auch geschaut. Ich habe gesagt, sie sollten nichts sagen, es wird nicht wieder passieren, und es war auch nichts mehr. Dann aber ist es irgendwie durch den Betreuer oder die Betreuerin herausgekommen

F: Du hast zuerst gesagt: So richtig schuldig hast Du Dich erst gefühlt, als Du erwischt wurdest; also wie es herausgekommen ist.

A: Ja, genau.

F: Hast Du das Gefühl, daß Du es wieder machen würdest?

A: Ja, das kann mir schon wieder passieren, aber ich muß mich dann zusammenreißen, daß ...

F: Das heißt, Du willst nicht, daß Du es wieder tust?

A: Ja.

F: ... aber ausschließen kannst Du das nicht.

A: Nein.

Sexuelle Ausbeutung nach außen: bekannte und unbekannte Frauen

In der Gruppe der weiblichen Betroffenen von sexueller Ausbeutung fallen die hohen Anteile von Frauen von außerhalb der Einrichtung auf, die den Tätern je zur Hälfte bekannt beziehungsweise unbekannt sind [18 bekannte (22%) und 17 unbekannte (21 %)].

Ulrich K.: "Ich wollt' ihr zeigen, daß ich der Stärkere bin."

Ulrich K. ist ein etwa vierzigjähriger Mann mit Lernbehinderung, aber großen Problemen im Sozialverhalten. Die BetreuerInnen stellen im Fragebogen fest, dass er große seelische sowie Alkoholprobleme habe. Dementsprechend ist sein Dauerkonsum an Medikamenten - Ulrich K. bekommt vor allem Beruhigungsmittel.

Ulrich K. schildert mehrere Erlebnisse, in denen er zum Teil sexuellen Übergriffen ausgesetzt war, zum anderen Teil aber auch selbst eine Reihe von sexuellen Belästigungen und von sexueller Gewalt tätigte. Seine Gewalthandlungen stehen in Zusammenhang damit, daß er zum Großteil seine Freizeit in Kneipen verbringt, in denen er selbst bereits öfter an sexuellen Übergriffen gegen Frauen beteiligt war. Diese reichen von derben Witzen bis hin zu sexuellen Belästigungen und erzwungenen Berührungen. Weiters berichtet er von der Vergewaltigung einer ihm unbekannten Frau. Er war damals ca. 20 Jahre alt. Auf der Straße hat er eine ihm unbekannte Frau getroffen und diese gezwungen, ihn mit in ihre Wohnung zu nehmen. Dort hat er sie ausgezogen und vergewaltigt. Sie hat sich gewehrt, ihn gekratzt und geschlagen. Aber er war stärker. Er hätte das gemacht, weil - wie er sagt - er "ihr zeigen wollte, daß ich der Stärkere bin, und ich wollte unbedingt mit ihr schlafen".

4. Sind Täter auch Opfer?

Im Vergleich der Täter- und Opferanteile zeigt sich, daß für die Mehrzahl der Täter zutrifft, daß sie auch Opfer sind: 19 von 32 Tätern (60%) sind auch Opfer von sexueller Gewalt. Sexuelle Ausbeutung bei Männern mit Behinderung steht offensichtlich in Zusammenhang mit dem Erleben von sexueller Ausbeutung.

Tab. 9: Täter- und Opferstatus

 

Täter

 

Gesamt

 

ja

nein

 

Opfer

19

39

58

kein Opfer

13

45

58

missing

0

1

1

Gesamt

32

85

117

Insgesamt 45 der interviewten Männer scheinen weder als Opfer noch als Täter auf; das sind 39%. Dagegen haben nahezu zwei Drittel der männlichen Bewohner von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, nämlich 62%, entweder passive, aktive oder sogar beide Erfahrungen mit sexueller Gewalt.

Dieses Ergebnis ist ein deutliches Indiz dafür, daß ein Zusammenhang zwischen Opfer- und Täterstatus besteht, wobei es auf der Grundlage der von uns erhobenen Daten nicht möglich ist, diesen Zusammenhang empirisch schlüssig nachzuweisen. So können wir die These weder belegen noch widerlegen, wonach das Erleiden von sexueller Ausbeutung die Entwicklung von Ausbeutungshandeln begünstige. Zum einen sind die einzelnen Opfer-/Tätergeschichten zu unterschiedlich. Zum anderen war ein qualitatives Gespräch mit den entsprechenden Männern über den Zusammenhang zwischen ihren Opfer- und Tätererfahrungen nicht möglich. Auf eine mögliche Erklärung aber weisen mehrere Einzeldarstellungen hin. Danach zeichnet sich der institutionelle Heimalltag und seine sexualisierte Gewaltförmigkeit durch einen fließenden Wechsel zwischen Täterhandeln und Opfererleben aus. Dabei kommt es tendenziell zu einem Nehmen und Genommenwerden, das sich eher nach der Verfügbarkeit eines potentiell Schwächeren orientiert als nach sexuellen Präferenzen. Unter diesen Vorzeichen wird ein Zerrbild von hegemonialer Männlichkeit reproduziert. Fehlende Ressourcen und eingeschränkter sozialer Status werden dann unter anderem auch durch sexuelle Ausbeutung von anderen ansatzweise zu kompensieren versucht.

5. Täterschaft und institutionelle Rahmenbedingungen

Tab. 10: Täter und Wohnform

Wohnform

Täter

     

Gesamt

 

ja

 

nein

   
 

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

 

Wohngruppe im Heim

21

37,5

35

62,5

56

betreute WG

9

21,4

33

78,6

42

ambulant betreuter Wohnplatz

2

13,3

13

86,7

15

missing

-

-

4

-

4

Gesamt

32

27,8

85

70,4

117

Sexuelle Ausbeutung durch männliche Mitbewohner tritt insbesondere in den Wohngruppen der Einrichtungen anteilsmäßig überproportional auf. Hier ist der Täteranteil (38%) bei weitem höher als in den kleineren Wohneinheiten wie Wohngemeinschaften (21%) und ambulant betreuten Wohnplätzen (13%). Das hängt zum einen sicherlich mit der überdurchschnittlich langen Aufenthaltsdauer in den untersuchten Einrichtungen zusammen, wie sie für die Bewohner der Wohngruppen in besonderem Ausmaß zutrifft. Zum anderen dürfte auch der Erfahrungshintergrund strikt sexualrepressiver katholischer Führung zur Entwicklung und Verfestigung von sexualisierter Gewaltförmigkeit beigetragen haben, wie er bei einigen der Großeinrichtungen bis vor wenigen Jahren gegeben war. Wie den Interviews und Einzeldarstellungen von Vorfällen sexueller Ausbeutung unter BewohnerInnen zu entnehmen ist, kommt dabei des öfteren eine Habitualisierung von sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt zum Ausdruck, die es den Betroffenen wie den Tätern zum Teil deutlich erschwert, ein adäquates Problembewußtsein zum Thema sexueller Ausbeutung zu entwickeln.

Die bestimmenden Faktoren des Zusammenlebens und das Ausmaß von Zwangsgemeinschaft stehen insgesamt in einem deutlichen Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung - sowohl auf der Ebene der Betroffenen als auch der Täter. Dieser Zusammenhang dokumentiert sich auch in den empirischen Ergebnissen der Fragebogenerhebung. Bezüglich der weiteren Wohn- und Lebensstandards, wie wir sie erhoben haben, läßt sich aber empirisch keine klar erkennbare Auswirkung auf die Bereitschaft zu sexueller Gewalt nachweisen. So zeigt sich lediglich bezüglich des geschützten Privatbereiches und der Möglichkeit, das eigene Zimmer abschließen zu können, ein deutlicher Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung.

Unter den Männern mit Behinderung, die ihr Zimmer beziehungsweise ihren Wohnbereich nicht abschließen können, ist der Anteil an Sexualtätern bedeutend höher (44%) als bei den Männern mit Behinderung, die über einen zumindest ansatzweise geschützten Privatbereich verfügen (26)%. Das kommt auch in den hohen Anteilen von Tätern innerhalb der Bewohner von Mehrbettzimmern zum Ausdruck. 35% der befragten Mehrbettzimmerbewohner schildern Vorfälle von sexueller Ausbeutung, während dies nur auf ein Viertel der Bewohner von Einzelzimmern (23%) zutrifft.

Demgegenüber steht die Frage der eigenständigen Tageszeiteinteilung beziehungsweise Schlafzeitenregelung sowie die Frage nach der Ausstattung mit Badezimmer und Toilette in keinem Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung. Ebenfalls nicht bestätigt wurde in unserer Untersuchung ein erwarteter Zusammenhang zwischen Beschwerden von Bewohnern, einer laufenden Medikation beziehungsweise einer entsprechenden Problemdiagnose durch die Betreuerinnen und dem Anteil von Vorfällen sexueller Ausbeutung.

6. Spektrum von Tathintergründen

Im Vergleich der unterschiedlichen Ausbeutungshandlungen wird deutlich, daß es sich dabei um sehr unterschiedliche Täterkategorien handelt. Grob läßt sich einmal unterscheiden zwischen sexueller Ausbeutung aus Unwissen einerseits und als Mittel zur Ausübung von Macht und Gewalt andererseits. Mehrere Einzeldarstellungen verweisen zudem auf Besonderheiten des institutionellen Umfeldes. Danach erweist sich der Heimalltag als tendenziell gewaltförmig. In nahezu allen Beispielen aber läßt sich der Mangel an Ressourcen sowie fehlende institutionelle Vorsorgen für den Umgang mit Sexualität als bestimmender Hintergrund von sexueller Ausbeutung ausmachen.

Sexuelle Ausbeutung im Kontext von Adoleszenz und Erwachsenwerden

Zu einem großen Anteil werden sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt von Jugendlichen (23%) begangen. Fast die Hälfte der Taten steht damit tendenziell im Kontext von Erwachsenwerden sowie der Entwicklung und Festigung erwachsener Formen der Sexualität. Diese können solcherart zum Teil auf spezifische Probleme mit Pubertät und Adoleszenz zurückgeführt werden. Dies wird auch aus mehreren Darstellungen der Täter ersichtlich, die als Grund für ihre Taten angaben, daß sie `es' einmal versuchen wollten.

Winfried S. (siehe dazu oben) stellt seine Ausbeutungshandlungen ganz deutlich in einen Zusammenhang von Pubertät, wenig Wissen und fehlender Erfahrung mit Sexualität: `Ich wollte wissen, ob ich auch - wie sagt man - einen Samen habe'. Die Suche nach sexueller Erfahrung und die Ausübung von Gewalt gehen in seiner Darstellung eine tendenziell zwanghafte Dynamik ein. Vor diesem Hintergrund kommt es zur Wiederholung und offensichtlich auch zu einer Steigerung der gewaltförmigen Anteile. Am Schluß einer längeren Entwicklung steht dann die Vergewaltigung einer jüngeren Mitbewohnerin. Der Tatbestand sexueller Gewalt wird durch die stattgefundene Wiederholung, die steigende Gewaltförmigkeit und insbesondere die Wahl von jüngeren und durch ihre Behinderung stark benachteiligten Personen als Opfer hier überdeutlich und darf keineswegs verharmlost werden. Die Entwicklung aus einer Adoleszenzproblematik heraus indiziert unseres Erachtens aber überdeutlich, daß auch institutionelle Vorsorgen und insbesondere die Täterarbeit diese Anteile der Tatmotivation zumindest miteinbeziehen muß.

Sexuelle Ausbeutung als Problem mangelnder institutioneller Vorsorgen

Beklemmend wird am Beispiel von Winfried S. auch deutlich, daß eine Entwicklung wie seine im Heimalltag über längere Zeit hinweg nicht beachtet und damit auch nicht bearbeitet wird. Offensichtlich bleibt Winfried S. stattdessen alleingelassen mit seinen Fragen und seiner Suche, ob und in welcher Form er Sexualität erleben kann. Gewalt wird ihm dabei zum Mittel, seine Unsicherheiten und Gefühle der Insuffizienz zu überdecken, was ihm sichtbar nur durch zunehmende Gewaltförmigkeit zu gelingen scheint.

In diesem Zusammenhang halten wir auch den Hinweis von BetreuerInnen auf eine Besonderheit des Heimalltages von Interesse. Danach suchen sich weniger behinderte BewohnerInnen häufig jüngere, schwächere oder aufgrund stärkerer Behinderung tendenziell wehrlose PartnerInnen als Opfer für sexuelle Ausbeutung aus. Diese sexualisierten Gewalthandlungen werden dann eher versteckt und verheimlicht ausgelebt, z.B. im Bereich der Toiletten oder in anderen wenig einsehbaren Bereichen der Einrichtung. Vielfach verlaufen diese Beziehungen gewaltförmig, wobei in der Sicht der BetreuerInnen aber nicht immer klar und offensichtlich ist, inwieweit die Opfer dieser Beziehungen freiwillig oder gezwungen und unter Druck gesetzt mitmachen. "Die verständigen sich per Augenkontakt. Der eine geht vor, und der andere kommt dann später nach. Wir bekommen das dann bestenfalls durch Zufall mit, weil sie ertappt werden oder weil wir einen Tip von anderen BewohnerInnen bekommen." (Betreuer) Gelegentlich kommt es dann auch vor, daß die BetreuerInnen Verhaltens- und Befindlichkeitsveränderungen bei den Opfern bemerken. Auf intensiveres Nachfragen, was denn Ios sei, kommt allmählich die Wahrheit an den Tag. In anderen Fällen entsteht bei den Betreuerinnen aber auch der Eindruck, daß die BewohnerInnen "es vielleicht gerade so, nämlich gewaltförmig und eher im Verborgenen und etwas schmuddelig, brauchen. Das Risiko, erwischt zu werden, die Action des Gewaltförmig-Verborgenen gehört zum Teil irgendwie zu ihrem Sexualleben. Das ist oft schwierig, soll man das noch tolerieren oder ... " (Leiter einer Einrichtung).

Die MitarbeiterInnen in den Einrichtungen reflektieren solcherart die Züge sexualisierter Gewaltförmigkeit im Heimalltag vor allem als Ausdruck einer langjährigen Gewöhnung an fehlende und unzulängliche Rahmenbedingungen für ein Leben mit Beziehungen und Sexualität. Letztlich erweisen sich auch die BetreuerInnen damit insoweit gewaltsozialisiert, daß sie die Gewaltförmigkeit dieser Vorkommnisse zum Teil nicht mehr als solche erkennen und problematisieren können. Stattdessen rücken Fragen der Glaubwürdigkeit der von Ausbeutung Betroffenen sowie das Heimliche und die `Schmuddeligkeit' der Vorkommnisse in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit und Intervention.

Habitualisierte sexuelle Gewalt im Heimalltag

Jochen B.

Jochen B. ist ein 40jähriger Mann, relativ klein und eher von zarter Statur. Er schildert sich als nicht aufgeklärt und weiß auch sehr wenig über sexuelle Themen Bescheid.

Als für ihn sehr belastendes Erlebnis schildert er einen Vorfall, der bereits lange zurückliegt. Er war damals ca. 24 Jahre alt und lebte noch bei seinen Eltern. Beim Spiel mit Nachbarkindern war es zum Eklat gekommen, als er versuchte, einem um viele Jahre jüngeren Mädchen ein ´Bussi` zu geben. Weiters hätte er dem Mädchen an die Scheide gegriffen. Die Eltern hatten ihn dabei beobachtet und ihn sehr geschimpft. Sichtbar ist ihm dieses Erlebnis immer noch unangenehm, es bereitet ihm Schuldgefühle, die er mit der Aussage zum Ausdruck bringt, daß er das nicht mehr machen würde, weil er das nicht dan`.

Es erscheint fraglich, inwieweit Jochen B. allerdings in der Lage war, eine eigenständige moralische Instanz, also das Wissen, was er darf oder nicht, zu entwickeln. Tendenziell siedelt er diese außerhalb seiner Person an: Es wurde ihm verboten, Mädchen zu küssen oder sexuell zu belästigen. In diesem Sinne ist es auch zu verstehen, wenn er schildert, daß es nach seiner Aufnahme im Heim zu weiteren sexuellen Übergriffen und Belästigungen gekommen ist. Seither belästigt er männliche Mitbewohner - mehrmals, in seinem Zimmer -, indem er sie sexuell bedrängt und berührt. Während es sich bei seiner ´frühen` Erinnerung an sexuelle Ausbeutung deutlich um ein eher kindliches Ausprobieren von Bussi-Geben, Anfassen und zumindest zu einem Gutteil um Suche nach Nähe und Zärtlichkeit handelt, hat sich diese kindliche Form der Sexualität nunmehr weitgehend als klare sexuelle Ausbeutung habitualisiert. Diese ist offensichtlich zum Standard der persönlichen Begegnung zwischen den Heimbewohnern und zum nahezu normalen Begleitphänomen der intimen Beziehungen im Heimalltag geworden. Diese Vermutung wird durch die Aussage von Jochen B. bestärkt, daß auch er immer wieder Opfer sexueller Übergriffe durch andere Heimbewohner, insbesondere durch einen bestimmten Mitbewohner geworden ist, die in einem Fall soweit gegangen sind, daß er in seiner Bedrängnis solange und so laut um Hilfe gerufen hat, bis der Täter nach einem Polizeieinsatz (´mit Blaulicht und Sirene`) entfernt und inzwischen aus dem Heim verlegt wurde.

Habitualisierte sexuelle Gewalt im Heimalltag auf der einen Seite und Isolation und Einsamkeit auf der anderen scheinen in diesem Fall als Ausdruck einer besonderen Form des zwangsgemeinschaftlichen Lebens in weitgehender Anonymität und Isolation. Konfrontiert mit sexuellen Übergriffen bis Gewalt, ist Jochen B. gleichzeitig Opfer und Täter. Auf der Suche nach Nähe und Zuneigung wird aktive wie passive Gewalterfahrung zum Wiederholungserlebnis und zum Alltagsphänomen. Gewaltförmige und stark funktionalisierte Sexualität zwischen den HeimbewohnerInnen wird zum Ausdruck für ein in sich schlüssiges System, das sich durch die Eckpfeiler unzureichender sozialer Stützung und dem Erleben struktureller Gewalt andererseits kennzeichnen läßt.

Horst L.: "Mädchen, das sind kleine Frauen"

Horst L. ist 32 Jahre alt, wirkt aber in seinem ganzen Verhalten noch sehr jung. Er kommt aus sehr belasteten Familienverhältnissen, auf die von den BetreuerInnen auch seine Lernbehinderung wesentlich zurückgeführt wird. Seit nunmehr 27 Jahren lebt er im Heim, aktuell wohnt er in einer betreuten Wohngruppe im Heim.

Horst hat reichhaltige Gewalterfahrungen sowohl als Opfer als auch als Täter von sexueller Gewalt, die sich überwiegend im Zusammenhang des Heimalltages abspielen. Seine sexuellen Übergriffe betreffen gleichermaßen männliche wie weibliche HeimbewohnerInnen und reichen von Berühren und dem Erzwingen von Berührung bis hin zu erzwungener Befriedigung.

Als besonderes Kapitel seiner Gewalterfahrungen schildert Horst seine Kontakte mit Mädchen, die er als kleine Frauen tituliert. Im Detail schildert Horst, daß er sich in eine Besucherin des einrichtungseigenen Kindergartens verliebt hat. Er ist ganz besessen von der Vorstellung, mit der ´kleinen` Frau Sex zu haben. Mittlerweile hat er bereits mehrmals und an verschiedenen Orten im Einrichtungsumfeld das Mädchen festgehalten, geküßt und versucht, es auszuziehen, obwohl ihm durchaus klar ist, daß sie das nicht will. Als Grund für diese Vorfälle nennt Horst L. sein Verliebtsein. Es hätte ihm Freude gemacht, und er fühle sich weder schuldig, noch täte ihm leid, was er gemacht hat. Auf die Frage, ob er es wieder machen würde, meint Horst L., daß es ihm zwar verboten wäre, daß er aber trotzdem "wieder kleine Frau will".

Diese Versuche und Übergriffe haben inzwischen schon öfters stattgefunden und sind auch bereits den BetreuerInnen bekanntgeworden. Horst L. schildert als zentrale Maßnahme Gespräche mit den BetreuerInnen sowie Aufklärung über sexuelle Gewalt. Er selbst aber wirkt beim Gespräch eher emotionslos und formuliert sehr klar, daß "er sich eben holt, was er will".

Sexuelle Ausbeutung im Kontext fehlender Ressourcen / hegemoniale Männlichkeit

In etwa die Hälfte der Taten erfolgt im Erwachsenenalter; hier treten zum Teil entsprechend andere Motivzusammenhänge als bei den jugendlichen Tätern auf. So zeigen die erwachsenen Männer stärker gewaltorientierte Motive (´der wollte ich zeigen, daß ich stärker bin`) für ihre Taten auf, handeln eher in Form von Beharrung auf Macht und ihren Willen sowie tendenziell weniger versteckt und heimlich (etwa im Zusammenhang mit Alkoholkonsum und Kneipenmilieu, siehe oben: Beispiel Ulrich K.). Ihre Strategien der Darstellung weisen dabei auch mehr Anteile der Verleugnung und versuchter Schuldumkehr auf. ´Einmal will sie und dann wieder nicht - da kennt man sich als Mann ja nicht mehr aus.` (Gerhard L., siehe dazu unten)

Gerhard L.: "Schuld ist die Mitbewohnerin"

Gerhard L. ist 31 Jahre alt und aufgrund starker spastischer Zustände weitgehend von Hilfe abhängig. Er ist bereits seit früher Kindheit in Einrichtungen der Behindertenhilfe, mittlerweile in der dritten, in der er nun bereits seit 15 Jahren lebt. Er ist weitgehend aufgeklärt und bezüglich allgemeiner sexueller Themen gut informiert, mit einer Ausnahme: Er weiß nicht, warum eine Frau eine Monatsblutung hat.

Er selbst wurde nie sexuell belästigt oder Opfer sexueller Gewalt, war aber selbst Täter. Nach Darstellung von Gerhard L. beschränkt sich seine Tat auf einen einmaligen Vorfall. Dazu war es im Zimmer einer Mitbewohnerin gekommen, mit der er zu dieser Zeit ein intimes Verhältnis hatte. Obwohl sie ihm deutlich machte, daß sie an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr wolle, hat er sie bedrängt, belästigt und angefaßt. Unter anderem hat er ihr auf die Brust gegriffen. Auf die Frage, warum er das getan hat, antwortet S.: "Ich wollte mit ihr schlafen, aber sie wollte nicht; obwohl das am Tag davor für uns beide ok. war. Bei ihr kennt man sich nicht aus. Das ist einmal ja und einmal nein."

Im Interview versucht Gerhard L., einerseits klarzumachen, daß es sich bei diesem Vorfall erstens um eine Lappalie und zweitens um den Ausdruck der Unzuverlässigkeit seiner damaligen Partnerin gehandelt habe. "Da kann man sich als Mann ja nicht mehr auskennen, wenn es einmal so ist und am nächsten Tag anders." Zudem sucht er Bestätigung, daß eigentlich die Schuld beim Opfer liege. Es erscheint ganz offensichtlich, daß dieser Versuch der Schuldabwälzung bei den BetreuerInnen dazu führte, daß tatsächlich auf Maßnahmen verzichtet wurde, die über ein Gespräch hinausgehen. Im Zweifelsfall, so scheint es zumindest in diesem Fall, wird eher dem Täter geglaubt als dem betroffenen Opfer.

Vielfach führen aber auch die erwachsenen Täter Unkenntnis, Unwissen und mangelnde Erfahrung als ihre Gründe für sexuelle Ausbeutung an und stellen solcherart ihre Ausbeutungshandlungen in einen Kontext mit mangelnden institutionellen Vorsorgen für Sexualität sowie der Suche nach adäquaten Formen der Sexualität.

7. Grund für die Taten

Sechs Männer (19% der Täter) geben als Grund für ihre Tat/en Zuneigung und Verliebtheit an, drei Personen (9%) begründen diese damit, daß es Spaß gemacht hat, und jeweils zwei Männer geben sexuellen Notstand an bzw. wollten ´Sex Ausprobieren`. Sieben Täter geben verschiedene andere Gründe an, wie zum Beispiel: "Der wollte ich`s zeigen".

Thomas S.

Thomas S. ist 37 Jahre alt, bei seinen Eltern aufgewachsen und lebt seit ca. 20 Jahren in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Aktuell lebt er in einer betreuten Wohngemeinschaft. Thomas S. hat auch Erfahrungen als Opfer sexueller Gewalt geschildert, die weiter oben beschrieben sind.

Thomas S. schildert, daß er in seiner Jugendzeit - noch vor der Einweisung in eine Einrichtung - eine Nachbarin aus seinem Heimatdorf mehrfach sexuell belästigt hat. Er beschreibt verschiedene Facetten von Belästigung bis Gewalt. "Ich hab` sie geärgert und getratzt." Seine Gewalttaten gehen bis zum Versuch einer Vergewaltigung. Thomas berichtet, daß er diese Frau häufig bei ihr zuhause besucht und sie dabei immer wieder berührt hat: "überall, am Hintern ...". Als sich die Frau einmal sehr vehement dagegen wehrte, daß er sie auch an den Geschlechtsteilen zu berühren versuchte und mit ihr schlafen wollte, hat er sie zudem massiv bedroht: "Ich hab gesagt, gib eine Ruh`, sonst stech` ich dich ab!"

Sie hat sich zwar gegen seine sexuelle Ausbeutung gewehrt, ihn jeweils weggedrängt und auch des öfteren der Wohnung verwiesen. Aber er ist immer wieder hingegangen, hat "an der Tür geläutet wie wild" und auch einmal "die Fensterscheibe eing`haut". In seiner Sicht war das vorrangiges Motiv: "Weil ich eine Gaudi machen wollt" und "daß es ihm damit gut geht". Im Nachhinein tut ihm leid, was er getan hat. Die Vorkommnisse sind bekannt geworden, und es kam auch zu einer Anzeige.

8. Die Täter und ihr Umgang mit den Opfern

Den Tätern geht es sehr gemischt mit ihren Taten. In der Darstellung vieler Täter hat ihnen die Tat Freude gemacht (28%); im Nachhinein bereuen 16 Männer (50%) ihre Tat und weitere 13 (41 %) haben Schuldgefühle deshalb. Sechs Männer (rund 20%) halten eine Wiederholung ihrer Taten für denkbar.

Ähnlich unterschiedlich und breit gestreut ist auch ihr Verhältnis zu den Opfern der von ihnen verübten sexuellen Ausbeutung. Ein Drittel der Täter hat keinen Kontakt mehr zum Opfer; zum Beispiel weil sie mittlerweile in eine andere Wohneinrichtung verlegt wurden. Auch zu Betroffenen von sexueller Ausbeutung, die nicht in der Einrichtung sondern außerhalb leben, besteht in der Regel kein Kontakt mehr. Ein weiteres Drittel hat sich beim Opfer entschuldigt und die Situation geklärt. Etwa ein Fünftel (21%) der Täter berichtet, daß sich das Opfer von ihnen abgrenzt oder ihnen aus dem Weg geht.

Bemerkenswert scheint dabei, daß ein hoher Anteil von Tätern und Opfern weiterhin in derselben Einrichtung leben (müssen). Dies erscheint gerade in Hinblick auf die von sexueller Ausbeutung betroffenen MitbewohnerInnen als ausgesprochen problematisch. Zu einem überraschend hohen Anteil normalisiert sich zwar der Kontakt zwischen den Tätern und den Betroffenen von sexueller Ausbeutung innerhalb kurzer Zeit nach der Tat wieder - aus der Sicht der Täter, wie hier einschränkend angefügt werden muß. Unabhängig davon erscheint diese spezifische Täter-Opfer-Beziehung nur möglich in einem Umfeld, in dem diese Taten nahezu zum integrierten Bestandteil eines tendenziell als gewaltförmig erlebten Heimalltages werden. Die Ausbeutungshandlungen verlieren deshalb nicht ihren abwertenden und damit zusätzlich verletzenden und entwürdigenden Charakter. Dies führt aber dazu, daß die BetreuerInnen - wie sie uns berichtet haben - vielfach erst Tage oder Wochen später durch veränderte Verhaltensweisen und Befindlichkeit von Betroffenen auf sexuelle Ausbeutung aufmerksam werden. Sexualisierte Gewalt wird unter diesen Vorzeichen letztlich sowohl von den Tätern als auch den Opfern mehr oder weniger habitualisiert. Zumal auch die Betroffenen nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten haben, ihre Situation von sich aus zu verändern, bleibt ihnen offensichtlich nichts anderes übrig, als sich mit der Gewalt `zu arrangieren'.

9. Haben sich die Täter jemandem anvertraut?

Der Anteil der Täter, die inzwischen mit jemandem über (zumindest) eine sexualisierte Ausbeutungshandlung gesprochen haben, ist in etwa identisch mit dem Anteil der Vorfälle, die bekannt geworden sind. So berichten sieben Männer (22% der Täter), daß sie entweder bei der Tat ertappt oder die Vorfälle bekannt wurden, weil sich die Betroffenen beschwert oder Anzeige erstattet haben. Insgesamt zehn Männer (31 % der Täter) haben nach der Tat bzw. deren Aufdeckung mit jemandem darüber gesprochen; zumeist mit eineR BetreuerIn, in wenigen Fällen mit einer persönlich nahestehenden Person wie z.B. der Mutter oder eineR FreundIn.

Über sexuelle Ausbeutung wird, so zeigen diese Ergebnisse nur zu deutlich, von den Tätern eher nicht gesprochen - außer sie werden zur Rede gestellt. Sexuelle Gewalt wird solcherart nicht von sich aus problematisiert. Sie bleibt solange wie möglich im Verborgenen - und wird wiederholt; tendenziell zwanghaft und mit steigender Gewaltförmigkeit, wie das Beispiel von Winfried S. (siehe oben) dramatisch belegt.

10. Bedarf nach Hilfe

84% der Männer mit Behinderung, die sich zu sexueller Ausbeutung bekannten, äußern keinen Hilfebedarf. Drei Männer wünschen, daß die InterviewerInnen ein Gespräch mit eineR BetreuerIn vermitteln. Zwei Personen äußern den Bedarf nach Therapie.

Im Vergleich zu den von sexueller Ausbeutung betroffenen Männern ist der von den Tätern geäußerte Hilfebedarf sehr gering und vor allem unspezifisch. Die Bearbeitung im Gespräch über sexuelle Ausbeutung wird von den Tätern, die kein oder nur sehr eingeschränktes Schuldebewußtsein haben, offensichtlich als Sanktion bzw. als Eingriff in den gewaltförmigen Alltag erlebt und als solche nicht aktiv gesucht. So äußert auch Winfried S. (siehe oben) keinen Bedarf nach weitergehender Hilfe, meint aber nach längerem Überlegen: "Ich werde mal wieder mit meinem Betreuer über Sexualität und Beziehung zu einer Frau reden. Das geht gut mit ihm."

11. Die Folgen von sexueller Ausbeutung bei den Tätern

Der Großteil der berichteten Vorkommnisse bleibt unbekannt und damit ohne Folgen. Allerdings ist der Anteil der fehlenden Antworten auf diese Frage ziemlich hoch (53%). Insgesamt nur sieben Personen (22%) berichten davon, daß sie auf eine Tat bzw. deren Bekanntwerden hin zur Rede gestellt wurden.

Als erste und zentrale Reaktion berichten die Männer von Gesprächen mit BetreuerInnen, SachwalterInnen oder Familienmitgliedern, an die sich in der Folge zum Teil weitere Maßnahmen anschließen.

Tab. 11: Maßnahmen infolge von sexueller Ausbeutung (Mehrfachnennungen)

Maßnahmen

ja

nein

missing

Gesamt

Verlegung in andere Wohneinheit

13

3

16

32

Aufklärung über sexuelle Gewalt

7

10

15

32

Gespräch mit Bezugspersonen

6

8

16

32

Androhung einer Verlegung oder Anzeige

4

13

15

32

Täter wurde geschimpft

3

13

16

32

Gesamtzahl der Nennungen

37

50

-

-

Die häufigste Maßnahme auf das Bekanntwerden von sexueller Ausbeutung besteht in der Verlegung in eine andere Wohneinheit. Diese Versetzung erfolgt, in der Darstellung der BetreuerInnen, vor allem in Hinblick auf den Schutz des Opfers und wird vor allem in Hinsicht auf die geeignete Zusammensetzung der neuen Wohngruppe vorgenommen. Allem voran wird dabei darauf geachtet, ob die neuen PartnerInnen in der Lage sind, sich gegen den Täter abzugrenzen bzw. sich gegen sexuelle Ausbeutung zur Wehr setzen können.

Häufig wird der Täter in Folgegesprächen über Sexualität, sexuelle Gewalt und mögliche Folgen aufgeklärt. Gelegentlich beschränkten sich die ergriffenen Maßnahmen darauf, daß die Täter "geschimpft" werden. In etwa ebenso oft berichten die Täter von der Androhung weitergehender Maßnahmen wie Verlegung oder Anzeige.

Gerhard L. (siehe Einzeldarstellung oben).

Gerhard L. wird von seiner Freundin einer versuchten Vergewaltigung beschuldigt. Von diesem Vorfall wissen die BetreuerInnen somit Bescheid, ohne daß aber die Leitung der Einrichtung darüber informiert wird. "Sonst wäre ich nicht mehr hier." In den Gesprächen mit seinen BetreuerInnen wurde Gerhard L. über sexuelle Gewalt aufgeklärt. Eingeprägt hat sich ihm aber insbesondere die Drohung "mit einem Rausschmiß". Diese Drohung hält er für nicht angemessen, weil seine Tat seiner Meinung nach "zwar blöd, aber nichts Besonderes" gewesen sei. "Deswegen können die mich doch nicht rausschmeißen. Und wenn? Wo sollte ich denn dann hin?"

Tatsächlich bleibt Gerhard L. in seiner gewohnten Umgebung. Weitergehende Maßnahmen werden nicht gesetzt. Die Drohung mit einem ´Rausschmß` bleibt diffus, eine gezielte Hilfestellung dagegen gänzlich aus.

Ulrich K. (siehe Einzeldarstellung oben)

Im Interview führt Ulrich K. aus, daß ihm seine Tat damals Freude gemacht hat, er sich jetzt aber deshalb schuldig fühle. Dabei wird deutlich, daß Art und Inhalt der Intervention eine entscheidende Rolle gespielt haben. Nachdem ihn die Frau wegen Vergewaltigung angezeigt hat, war es zu einem Gespräch mit seinem damaligen Sachwalter gekommen. Dieser machte ihm klar, daß es `seine letzte Chance' wäre. Sollte es noch einmal zu einer Anzeige wegen Vergewaltigung kommen, dann wären die entsprechenden Konsequenzen unvermeidlich. Weitere Maßnahmen blieben auch in diesem Fall aus. Der Gewalthintergrund wurde letztlich nicht bearbeitet. Darauf deutet auch der weitere Verlauf der Gewalterfahrungen in der Geschichte von Ulrich K. hin. Bei ihm ergibt sich in der Folge eine Verfestigung tendenziell gewaltförmiger Sexualität sowie seiner Bereitschaft zu sexualisierter Gewalt, die er im Kontext von Kneipenkultur und Alkoholkonsum in vielfachen Formen auslebt.

Diese Tat wird infolge einer Anzeige des Opfers zwar bekannt, hat für Ulrich K. letztlich aber keine Folgen - mit Ausnahme eines ernsten Gespräches mit seinem Sachwalter. Ulrich K. erhält keine adäquaten Hilfestellungen. Er bleibt auch weiterhin im Kneipenmilieu verhaftet und tendenziell eine Täterpersönlichkeit. Gleichzeitig beschränken sich die institutionellen Maßnahmen auf Medikamente - insbesondere beruhigender und dämpfender Art. Weitergehende professionelle Hilfe findet nicht statt.

Nachdem Ulrich K. für sich Hilfebedarf formuliert und die Interviewerin ersucht, seinen Bedarf nach Hilfe, Gespräch und Therapie weiterzuleiten, nimmt diese mit seinem Bezugsbetreuer Kontakt auf. Dabei wird deutlich, daß das Poblem in der Einrichtung selbst nur am Rande wahrgenommen wird und kaum Aufmerksamkeit durch die BetreuerInnen findet. In der Darstellung des Bezugsbetreuers verbringt Ulrich K. den Großteil seiner Zeit außerhalb der Einrichtung. Seinem Eindruck nach flüchte dieser vor der Problembearbeitung, ohne daß dem aber von der Einrichtung und den BetreuerInnen etwas entgegengesetzt würde. Stattdessen bleibt alles, wie es ist.

In der Zusammenschau von Täterdarstellung und der Reaktion seines Bezugsbetreuers auf die Übermittlung eines spezifischen Hilfebedarfes wird das Ausmaß von Nicht-Wahrnehmung von Problem und Hilfebedarf in ihrem Zusammenhang mit der Verfestigung tendenziell gewaltförmiger Sexualität beklemmend anschaulich. Ohne konkreten Vorfall gibt es für die Einrichtung offensichtlich keinen Handlungsbedarf. Zumal auch Ulrich K. sein Hilfebedürfnis nicht direkt und persönlich artikuliert, gibt es auch kein gezieltes Angebot. Insgesamt entsteht aus dieser Konstellation der Eindruck von institutioneller Vernachlässigung (´facility neglect`).

Die Instanzen Polizei, Strafrecht und Gericht sowie Strafvollzug bleiben in den uns berichteten Vorkommnissen sexueller Ausbeutung peripher. Tatsächlich berichtete kein einziger der von uns interviewten Männer von einer gerichtlichen Untersuchung, Verhandlung oder gar Verurteilung. Diesen rechtsstaatlichen Interventionsebenen kommt allenfalls der Stellenwert einer Drohung mit der externen und gewissermaßen anonymen Strafinstanz zu. Der Rückgriff der BetreuerInnen auf diese,. in Anbetracht der in vielen Fällen wohl tatsächlich auszuschließenden Schuld- und/oder Haftfähigkeit, stumpfe Drohung erscheint umso erstaunlicher, als gleichzeitig auf der Betreuungsebene selbst nahezu durchgängig auf adäquate weiterführende Maßnahmen wie z. B. Therapie, geschlechtsspezifische Betreuung, Begleitung und Täterarbeit verzichtet wird. In Einzelfällen werden in den Einrichtungen stattdessen restriktive Maßnahmen unterschiedlichen Ausmaßes realisiert.

Lorenz G.

Im Zuge der Interviews zur ´Frauenstudie` (Zemp/Pircher 1996) war Lorenz G. der sexuellen Ausbeutung einer Mitbewohnerin beschuldigt worden. In unseren Gesprächen mit BetreuerInnen und dem pädagogischen Leiter der Einrichtung wurden uns die in der Zwischenzeit gesetzten Maßnahmen berichtet und deren Ergebnis reflektiert.

Zum einen wurde Lorenz G. nahegelegt, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Zum anderen wurde eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um eine Tatwiederholung zu verhindern. So wurde ihm Alkoholkonsum verboten, die freie Verfügung über seine Finanzen eingeschränkt und seine Besuchszeiten streng geregelt. Besonderes Augenmerk wurde dabei darauf gelegt, die infomelle Hierarchie in der Gruppe abzubauen, interne Abhängigkeiten zwischen den BewohnerInnen aufzuheben und auf Sicht Lorenz G. zu verdeutlichen, daß er keine Verfügungsmacht über andere MitbewohnerInnen ausüben darf. Mehrere Monate nach Bekanntwerden der sexuellen Ausbeutungshandlung wurde Lorenz G. zudem in eine andere Wohngemeinschaft verlegt. Das alles führte dazu, daß Lorenz G. "sich dort untergeordnet hat". (Betreuer)

Die Sinnhaftigkeit des hier demonstrierten Maßnahmenbündels erscheint zumindest fragwürdig, wie auch der Erfolg denkbar ungenügend ist. Die bloße Unterordnung unter willkürlich anmutende Repression, die sich auf den weitgehenden Abbau von sozialer Kompetenz konzentriert, unterstreicht den Eindruck, daß hier Bestrafung an die Stelle adäquater Bearbeitungsformen getreten ist. Gleichzeitig wird durch diese gezielte Einschränkung von Freiräumen und Selbstbestimmungsrechten auf beklemmende Weise deutlich, in welchem Außmaß Menschen mit Behinderung letztlich rechtlos sind. Auf diese Problematik, die weitgehend auf fehlende oder mangelhafte institutionelle Vorsorgen zur Vermeidung von Rollenkonflikten innerhalb der Einrichtung zurückgeführt werden kann, weisen auch zwei weitere Beispiele von Maßnahmen gegen sexuelle Ausbeutung hin. Diese wurden uns von einem Betreuer und einem Leiter einer Einrichtung berichtet. Danach wurde in einer Einrichtung als Maßnahme auf ein Vorkommnis sexueller Ausbeutung ein internes Informationssystem aufgebaut, das den Weg eines Täters innerhalb der Großeinrichtung möglichst transparent machen sollte. Die MitarbeiterInnen wurden dabei aufgefordert, sich gegenseitig telefonisch zu informieren, sobald der Betroffene sich aus dem jeweiligen Aufenthaltsbereich (Werkstätte, Küche, Freizeitbereich etc.) entfernte bzw. wenn er in einem anderen eintraf.

In einer anderen Einrichtung wurden die MitbewohnerInnen jener Wohneinheit, in die ein Mann mit Behinderung nach einem Vorkommnis sexueller Ausbeutung verlegt wurde, darüber informiert, was an seinem früheren Wohnplatz geschehen war.

Beide geschilderten Maßnahmen werden mit dem notwendigen Schutz potentieller Opfer von sexueller Gewalt begründet. In beiden Fällen aber wird das Recht auf persönliche Integrität, z.B. der Schutz vor Stigmatisierung und übler Nachrede, willkürlich eingeschränkt. Vorsorgen für eine aktive Vertretung der Interessen der betroffenen Männer werden in beiden Fällen nicht getroffen.

Winfried S. (siehe Einzeldarstellung oben)

Interview

F: Was wurden bei Dir für Maßnahmen gesetzt?

A: Ein flüssiges Mittel ... Spritze ....

F: Du hast eine Spritze bekommen, Du bist gedämpft worden praktisch ...

A: Ja, gedämpft, die habe ich in den Hintern hineingekriegt ... davon bin ich müde geworden. Das ist ein starkes Mittel gewesen, und da hab ich dann auch nicht mehr arbeiten können und bin immer so schwindlig geworden und hab Zustände gekriegt. Die Spritze habe ich dann eine Zeitlang gekriegt. Dann haben die Betreuer dafür gesorgt, daß sie aufhören damit, weil das nicht mehr so weiter geht. Ich habe auch nichts mehr essen können und gar nichts mehr. Schön langsam sind sie einverstanden gewesen und haben aufgehört damit. Und die Spritzen haben sie nur unter einer Bedingung gelassen: wenn ich mit dem ganzen Blödsinn aufhöre. Und das habe ich auch geschworen - und seither habe ich nie wieder mit so etwas zu tun gehabt.

F: Das heißt jetzt: Wie gehst Du jetzt mit jungen Männern um? Reizt Dich das noch?

A: Nein, eigentlich jetzt reizt mich das nimmer.

F: Und Mädchen?

A: Ja, ich suche eher eine Freundin. Es sind auch fesche Frauen in dem Kurs, den ich jetzt mache, aber ich habe noch keine gefragt, noch keine Freundin gefunden. Und vielleicht frage ich auch nicht ...

Winfried S. war, wie oben dargestellt, der wiederholten sexuellen Ausbeutung von jüngeren MitbewohnerInnen überführt worden, und wurde in der Folge - in Absprache mit dem Vertrauenarzt der Einrichtung - einer Langzeitbehandlung mit Typol unterzogen. Dabei handelt es sich um ein dämpfendes und während der Zeit der Einnahme stark persönlichkeitsveränderndes Medikament. Diese Chemobehandlung wurde durch Gespräche mit dem Leiter der Einrichtung sowie mit BetreuerInnen ergänzt, die einerseits Aufklärung über sexuelle Gewalt (Anzeige, Gefängnis, Folgen für das Opfer) zum Inhalt hatten. Vom Leiter der Einrichtung wird die radikale medikamentöse Behandlung mit dem Schutz des Täters vor einem sonst unausweichlichen und möglicherweise längerwährenden Psychiatrieaufenthalt begründet. Eine weitergehende psychotherapeutische sowie geschlechtsspezifische Bearbeitung von Tathintergrund und -dynamik werden letztlich nicht, auch nicht nach Einstellung der Spritzen - gesetzt. Das erscheint umso fragwürdiger, als die von Winfried S. geschilderten Taten deutlich auf einen Zusammenhang mit Pubertät, wenig Wissen und fehlende Erfahrung mit Sexualität hinweisen. Diesen Tathintergrund in der nachgehenden Behandlung nicht gezielt aufzugreifen, läßt die gewählte Maßnahme als letztlich fragwürdige und einseitige Pathologisierung der Tat erscheinen. Die Dynamik aus Tatwiederholung und steigender Gewaltförmigkeit wurde damit zwar unterbrochen. Geblieben aber ist eine letztlich prekäre und resignative Grundstimmung bei Winfried S., die in der aktuellen Betreuung aber nicht adäquat aufgegriffen wird. Stattdessen lebt Winfried S. unter dem handgreiflich verdeutlichten und durchgesetzten Diktum, wonach sexualisierte Gewalt verboten ist, ohne daß sich daran aber Bemühungen und Hilfestellungen für die Entwicklung und Stützung von (ebbaren Alternativen geknüpft hätten.

12. Dunkelfelddaten

Aus dem Vergleich der Interviews mit Opfern und Tätern von sexueller Ausbeutung, aus konkreten Hinweisen im Zuge der `Frauenstudie' (Zemp/Pircher 1996) sowie aus den Berichten der befragten MitarbeiterInnen in den Einrichtungen wissen wir, daß die interviewten Männer mit Behinderung uns viele Vorkommnisse sexueller Ausbeutung verschwiegen haben. Des weiteren konnten wir mit einzelnen Personen, von deren Taten wir aus oben genannten Quellen Kenntnis haben, nicht sprechen, weil sie entweder ein Gespräch mit uns ablehnten bzw. zum angesetzten Termin verhindert waren.

Es handelt sich bei diesen Hinweisen aber um letztlich nicht empirisch gestützte und systematisch erhobene Daten, weshalb wir diese in der vorstehenden Auswertung nicht berücksichtigt haben. Tatsächlich aber ist damit gesichert, daß das Ausmaß von sexueller Ausbeutung durch Männer mit Behinderung sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht faktisch höher anzusetzen ist, als wir es hier ausleuchten konnten. Konkret wurden uns verschwiegen:

  • sexuelle Belästigung und sexuelle Gewalt gegen männliche Mitbewohner, insbesondere erzwungene Fellatio und Geschlechtsverkehr (siehe Opferdarstellung Norbert U. und Täterdarstellung Dorian H.);

  • sexuelle Gewalt gegen MitbewohnerInnen, insbesondere erzwungener Geschlechtsverkehr oder versuchte Vergewaltigung (siehe Einzeldarstellungen Lorenz G. und Gerhard L.);

  • sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz (siehe Einzeldarstellung Markus M.).

Hier liegt in dieser Untersuchung eine tendenzielle ´Verharmlosung` des Ergebnisses vor, das zum einen auf die Form der persönlich durchgeführten Erhebung zurückgeführt werden kann. Zum anderen ist zu vermuten, daß das Tabu Homosexualität in den Interviews ebenso zum Tragen kam wie das persönliche Idealbild quasi ´normaler` Sexualität. Als tendenziell ebenfalls nicht ´normal` gilt offensichtlich auch sexuelle Ausbeutung am Arbeitsplatz, was möglicherweise auf die dort zur Verfügung stehenden Örtlichkeiten sowie auf den Umstand des ´Verstecken-Müssens` zurückgeführt werden kann. Der Eindruck eines sexualisiert gewaltförmigen Heimalltages aber verdichtet sich gerade angesichts dieser selektiven Lücken in unserer Erhebung.



[7] Zitat aus dem Interview mit einem Betroffenen.

[8] In der nachfolgenden Darstellung haben wir - im Unterschied zur Darstellung von Opfererfahrungen - die Begriffe ´Mit Blicken ausziehen`, ´anzügliche Bemerkungen machen` und ´Sex-Witze` zusammengenommen. Beim Begriff ´Berühren` unterscheiden wir hier ein eher ganzkörperliches Bedrängen und die (Streichel) Berührung von Gesicht, Haaren etc:

H. Problembewußtsein und -bearbeitungsansätze in den Einrichtungen

In ausführlichen Leitfadengesprächen wurden Mitarbeiterinnen in den untersuchten Einrichtungen (BetreuerInnen, EinrichtungsleiterInnen, pädagogische LeiterInnen) zu den institutionellen Vorsorgen für Sexualaufklärung und Sexualität sowie zu ihren Erfahrungen und Strategien im Umgang mit sexueller Ausbeutung befragt. Die Ergebnisse dieser Interviewserie stellen wir im folgenden thematisch geordnet vor.

1. Wissen um sexuelle Ausbeutung und sexualisierte Gewalt

Die Mitarbeiterinnen nehmen ganz unterschiedlich zu den Themen Sexualität und sexuelle Ausbeutung in der Einrichtung Stellung, in der sie arbeiten. Während einige zwar betonen, daß sie immer wieder einmal mit kritischen Vorfällen konfrontiert sind, geben sich andere nur am Rande darüber informiert. Unter anderem problematisieren manche MitarbeiterInnen dabei auch die Glaubwürdigkeit ihrer KlientInnen.

"Es kommt nicht oft vor, daß wir BetreuerInnen von sexueller Gewalt unter den BewohnerInnen erfahren; wobei man immer beachten muß - wie kommt das zum Betreuer. Das darf man nicht eins zu eins übernehmen." (Betreuer)

In Aussagen wie dieser kommt auch Unsicherheit darüber zum Ausdruck, wie mit dem Verdacht auf sexuelle Gewalt umgegangen werden kann und wie dem nachgegangen werden sollte. Insbesondere dürfte dabei auch von Bedeutung sein, daß sich die TäterInnen des öfteren besser artikulieren können als ihre Opfer.

"Mit Gewalt haben wir eigentlich bei uns noch nie zu tun gehabt. Wir kommen schon manchmal auf Situationen drauf, da wissen wir aber nicht, wie das zustande gekommen ist. Das ist gerade dann schwierig, wenn deR eine PartnerIn sich vielleicht nicht artikulieren kann - und man weiß jetzt nicht, hat der/die das gewollt oder war da Zwang dahinter." (Betreuerin)

Unter solchen Vorzeichen droht sich dann die Opfererfahrung in der Bearbeitung des Vorfalles durch die BetreuerInnen zu wiederholen und eventuell zu verfestigen. Damit dürfte aber auch in Zusammenhang stehen, daß vereinzelte Aussagen der BetreuerInnen tendenziell auf eine laufende unbehagliche Erfahrung mit einem aber nur diffus vorhandenen Problembewußtsein hinweisen.

"Es gibt (in dieser Einrichtung) auch genug Personen, die zum Teil in ihrer Persönlichkeit labil sind und erwischt man sie im richtigen Augenblick, dann kann man alles von ihnen haben. Dieses Ausnützen ist sicher Alltag." (Einrichtungsleiter)

Viele MitarbeiterInnen wie EinrichtungsleiterInnen waren über die Ergebnisse der ´Frauenstudie` und insbesondere über das darin dokumentierte Ausmaß von sexueller Ausbeutung durch Männer mit Behinderung überrascht. Im Gespräch kommt dann gelegentlich eine Art Fatalismus zum Ausdruck, wonach ihnen zwar das Problem bewußt ist, welches ihnen aber letztlich nicht bearbeitbar erscheint.

"Wir haben, seit ich in dieser Einrichtung bin, ständig Probleme gehabt, daß behinderte Männer, meist leicht behinderte, Schwächere sexuell ausbeuten und es so geschickt machen, daß es nicht oder lange nicht aufkommt." (Leiter einer Einrichtung)

Vielfach wird dies dann im Gespräch darauf zurückgeführt, daß viele BewohnerInnen häufig Schwierigkeiten hätten bezüglich der eigenen Grenzen, des Wissens also darum, was man/frau nicht möchte, und daß es deshalb des öfteren zu Problemen käme. Unter der Hand wird sexuelle Ausbeutung so zum Problem der potentiellen und tatsächlichen Opfer. Gelegentlich wird dabei thematisiert, daß auch die Grundkenntnisse über Sexualität bei vielen BewohnerInnen nur rudimentär vorhanden wären und es aus Unkenntnis zu Krisensituationen kommen könne.

"Eine Erfahrung aus dem Pflegebereich: Da ist es zu einer sexuellen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau gekommen, beide BewohnerInnen. Wo mir nie klar war, inwieweit jetzt Gewalt im Spiel war und wieweit nicht. Als ich versuchte, dem nachzugehen, habe ich dann von der Frau die Aussage gekriegt: ´Am Anfang wollte ich eh auch, aber ich habe nicht gewußt, daß es so weh tut.` Im Nachhinein wurde das sicher als Gewalt empfunden. Die erste Bereitschaft war durchaus da, es hat aber zu etwas geführt, das nicht mehr in ihrem Sinne war." (Betreuer)

2. Wissen, was tun

Durchaus analog zum vielfach nur in Ansätzen gegebenen Problembewußtsein über sexuelle Gewalt wird auch zur Frage nach dem Umgang mit konkreten Vorfällen große Unsicherheit dokumentiert. Das betrifft insbesondere Vorfälle von sexueller Gewalt zwischen BewohnerInnen. Dabei wird vor allem die Vermischung der Aufgaben der BetreuerInnen deutlich, die dann gleichzeitig die Interessen von Opfer wie TäterIn wahrzunehmen haben. Strukturelle Vorsorgen zur Entmischung dieser Aufgabenkumulation finden sich aber in keiner der untersuchten Einrichtungen.

"Ich glaube, daß es schwierig ist, Sanktionen gegen den Täter zu setzen - es kommt auf die Art der Behinderung an. Wenn ich an unsere Klienten denke, dann fällt mir nicht wirklich etwas ein. Wenn er jemanden anderen wirklich verletzt, dann kann man das natürlich sanktionieren. Es geht aber darum, wie man prophylaktisch arbeiten kann, daß das gar nicht zu seinem Bedürfnis wird, über eine Frau herzufallen in der Wohngemeinschaft. ... Ich bin völlig überfordert. Das einzige, was mir einfällt - ich würde mich an professionelle Hilfe wenden, an eine Psychotherapeutin, die damit vielleicht Erfahrung hat, weil ich fühle mich damit völlig überfordert." (Betreuerin)

Zwischen den Aufgaben, einerseits das Opfer zu schützen und anderseits mit dem Täter dahingehend zu arbeiten, daß es nicht mehr zu sexueller Gewalt kommt, werden die BetreuerInnen tendenziell zerrieben. Neben dem Versuch überwiegend interner Lösungen, sich zum Beispiel ganz speziell und in erster Linie mit dem Täter zu beschäftigen (´ihn in die Mangel nehmen`, Betreuer), wird hier vielfach auf Hilfe und Unterstützung von außen gehofft.

"Und in der Realität, da gibt es natürlich eine Vermischung; weil ich als Betreuer ja für beide zuständig bin: für das Opfer, das ich schützen und behüten muß, und für den Täter, den ich auch schützen muß - vor allem nach außen. Da kommt es natürlich dazu, daß wir unsere Erwartungen nach Intervention und gezielter Arbeit mit dem Täter sehr stark nach außen richten - innerhalb des Trägervereins, in Richtung Heimleitung und Psychologin." (Betreuer)

In der Regel wird die Leitung der Einrichtung informiert, ein möglicher Wechsel des Täters in eine andere Wohnung oder Wohngruppe angestrebt und insbesondere zum Schutz des Opfers eine räumliche Trennung von Opfer und Täter zu realisieren versucht. In manchen Einrichtungen kann darüberhinaus auch eine psychologische Beratung durch den psychologischen Dienst der Einrichtung eingeschaltet werden.

"In erster Linie also die Erwartung nach außen - Hilfe von außen. Unsere Überlegungen gehen dahin, daß man sagt, anscheinend lebt dieser Mann hier falsch. Wie wären bessere Lebensformen, wo man stärker auf seine Persönlichkeit, auf seine Wünsche und so eingehen könnte. Die einzige wirkliche Maßnahme, die wir auf Täterseite setzen, ist eigentlich die Psychologin, die dann ihre Maßnahmen setzt. Wobei das natürlich auch wieder Grenzen hat: Die wenigen TherapeutInnen, die es gibt. Es hat wiederholt welche gegeben, die nach dem ersten Gespräch ablehnen und sagen: So kann ich nicht arbeiten." (Betreuer)

Der Appell nach Hilfe und Unterstützung von ´außen` stößt in diesem Sinne rasch an Grenzen. Vorbeugend wird dann gelegentlich überhaupt darauf verzichtet, auf Täterseite entsprechende Maßnahmen zu setzen.

F.: "Aber was heißt denn das jetzt konkret: Dann gibt es kaum oder keine Therapiemöglichkeit. Der Täter lebt dann weiter in der Gruppe?"

Betreuer: "Ja. Sicher; bis zu einem Punkt. Es wird eine Schmerzgrenze geben. Also ein Wiederholungstäter kann weiter wiederholen, einige Male. Wir haben es auch theoretisch schon durchgespielt, wann die Grenze gezogen wird. Wir sind noch nicht angekommen dort. Ich glaube, diese Grenze, das wäre innerhalb des Hauses zum Beispiel bei Verletzungen am Opfer, wenn eine Frau Opfer einer Vergewaltigung ist - und natürlich, wenn er außerhalb des Hauses geht, wenn die Opfer draußen sind, wird diese Grenze wahrscheinlich auch sehr rasch erreicht sein. Auch wenn das so kleinere Übergriffe sind, ist sicher die Sensibilität draußen größer als innerhalb des Hauses. Wenn eine Frau nur glaubt, sie wird immer wieder von XY belästigt, dann wird halt stärker kontrolliert oder das Opfer besser geschützt. Aber passiert das draußen, entsteht sofort der Mechanismus. ´Halt, was wird die Nachbarschaft sagen? Weil, wir müssen ja auch das Haus schützen, das heißt, es muß mit dem Täter etwas geschehen, damit uns der nicht das ganze Haus in Verruf bringt."

Mehrere Gründen werden dafür angeführt, daß die Sensibilität und die Bereitschaft, bei sexueller Ausbeutung gegen ein Opfer von außerhalb der Einrichtung als höher eingeschätzt werden muß kann. Potentielle externe Opfer werden in diesem Sinne besser beschützt als interne. Die tatsächlich eingeleiteten Maßnahmen bei ´lediglich` internen Vorfällen beschränken sich dagegen eher auf interne Korrekturen (Gespräche, Drohungen bis Verlegung in eine andere Wohneinheit) und strukturelle Anpassungen. So äußert sich diesbezüglich ein Einrichtungsleiter:

"In einem konkreten Fall, mit dem ich mich jetzt seit längerem sehr intensiv auseinandersetzen muß, geht es um eine homosexuelle Beziehung, in der der eine von denen sicherlich in Dinge gedrängt wird, die er nicht möchte. In dem Fall haben wir versucht, durch strukturelle Maßnahmen zu beruhigen. Die zwei jungen Männer haben ursprünglich ein Zimmer miteinander geteilt, auch auf eigenen Wunsch, bis wir eben draufgekommen sind, daß das in dieser Form eskaliert ist. Wir haben jetzt einfach mit dem Zimmer getauscht, also Strukturmaßnahmen ergriffen, indem sie zwei getrennte Zimmer bekommen haben. Damit können sie jetzt aussuchen, ob sie zusammengehen oder nicht." (Einrichtungsleiter)

Tendenziell einfacher gestaltet sich die Suche nach Maßnahmen, wenn es sich bei dem bekanntgewordenen Vorfall um die sexuelle Ausbeutung eines Bewohners durch Außenstehende handelt. Dabei geht es vor allem um den Schutz des Opfers, mit einer besonderen Ausprägung der helfenden und unterstützenden Arbeit mit dem anvertrauten Menschen mit Behinderung. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die Schwierigkeit hingewiesen, wenn es sich dabei um sexuellen Mißbrauch durch Familienangehörige handelt. Dabei kommt vor allem die besondere Rolle der Familien und insbesondere der Eltern in der Behindertenhilfe zum Tragen.

"Alles, was sich in Familien abspielt, ist ja noch mehr tabuisiert - und da kann man im Endeffekt auch nichts beweisen. Wenn wir aber so einen Verdacht haben, dann schauen wir eher, daß die Besuche eingeschränkt werden. Außerdem wird dann gezielt geschaut, ob es z. B. nach so einem Besuch zu einem veränderten Verhalten kommt. Aber dieser Bereich ist schon sehr schwierig." (Pädagogische Leiterin)

3. Umgang mit Sexualität

In unseren Gesprächen mit BetreuerInnen und LeiterInnen beklagen diese, daß Sexualität und insbesondere die Sexualität von Menschen mit Behinderung gesellschaftlich stark tabuisiert wird. Dieses Tabu belastet direkt ihre Arbeit mit den BewohnerInnen, die vielfach nur wenig über ihren Körper und insbesondere über Sexualität Bescheid wissen.

"Sexuelle Belästigungen und Gewalt, die von Heimbewohnern ausgehen, haben sehr viel mit der Familiensituation zu tun, aus der sie kommen. Es fehlt von seiten der Eltern an Aufklärung und Information, meist aus Angst vor den sexuellen Bedürfnissen ihrer Kinder. Menschen mit Behinderung werden unmündig und abhängig gehalten. Auch das ist eine Form der Ausbeutung. Zum anderen wurde vielen Heimbewohnern der normale Umgang mit Sexualität nicht vorgelebt, das heißt, sie haben auf diesem Gebiet keine Vorbilder." (Pädagogischer Leiter)

Letztendlich kommt es daraus zu einer Verdoppelung des Tabus. So wie einerseits Menschen mit Behinderung von Sexualität eher ferngehalten werden, so beklagen andererseits die BetreuerInnen, daß auch sie nur wenig Unterstützung im Umgang mit Sexualität erhalten.

"Dieses Neinsagen können oder überhaupt die Kenntnis davon haben, mangelt jetzt daran, daß wir BetreuerInnen uns über das Thema Aufklärung nicht drübertrag`n. Wir selber haben keine Unterweisung, wie man Sexualaufklärung macht ... Deswegen wird das auch von uns tabuisiert." (Betreuer)

Nur zu leicht beschränkt sich unter diesen Vorzeichen die Beschäftigung mit dem Thema Sexualität in der Arbeit mit den BewohnerInnen auf mehr oder minder adäquate Formen der Intervention, wenn es zu Krisen kommt. Sexualität von BewohnerInnen wird damit schwerpunktmäßig aus einer Problemperspektive heraus gesehen, was den alltäglichen Umgang mit Sexualität im allgemeinen noch einmal schwieriger macht.

"Sexualität ist objektiv, also auch für uns beide, wie wir da sitzen, ein Problem. Es ist nicht einfach so, daß eins und eins eben zwei ist und das dann schon paßt. Deshalb müssen wir einmal zur Kenntnis nehmen, daß geistig behinderte Menschen in diesem Bereich mehr oder andere Probleme haben als wir. Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß geistig behinderte Menschen auf Grund ihrer Lebenssituationen und auf Grund ihrer Problemlösungsstrategien mit diesem Riesenproblem der Sexualität anders umgehen als wir. Und dann erscheint es mir als zentrales Problem, daß sich niemand diesem Problem stellt, das wird kein Thema, z. B. Sexualpädagogik. Warum reden wir nicht, wie wir miteinander gesund umgehen? Das ist ein typisches Beispiel dafür, daß man halt ein Problemverhalten herausnimmt, statt daß man sich damit beschäftigt, was können wir eigentlich tun für diese Menschen. Das ist mein Problem: Es ist einfach schwierig, Mitstreiter zu finden für das Thema. Man findet ja nichts! Man findet ja niemand, der will." (Pädagogischer Leiter)

Von den BetreuerInnen wird vor allem auch problematisiert, daß in ihrer konkreten Arbeit ein deutlicher Unterschied je nach Geschlecht der BewohnerInnen gemacht wird. So verweist eine Betreuerin auf die unterschiedlichen Konsequenzen, die bei sexuellem Mißbrauch entstehen können, als Grund dafür, daß bei Männern mit Behinderung weniger Vorsorgen für den Umgang mit Sexualität realisiert werden.

"Das ist noch einmal etwas anderes, wenn es sich um Frauen mit Behinderung handelt. Die klärt man auf, weil ihnen kann es ja passieren, daß sie ein Kind bekommen. Einen behinderten Mann braucht man - überspitzt gesagt - nicht aufklären, weil da kann eh nichts passieren, ganz grob gesprochen. Das heißt für alle, die befaßt sind mit dem behinderten Mann, dem behinderten Sohn oder dem Zögling im Heim, daß man sich überhaupt nicht mit dem Problem auseinandersetzt, weil man genau weiß, daß es kein Problem geben wird mit ihm ... er braucht nichts über seine Sexualität wissen. Bei der Frau sehr wohl, denn die muß sich ja schützen, weil sonst hat das Heim oder die Institution das Problem: Was machen wir mit dem Kind?" (Betreuerin)

Die sexual(päd)agogische Arbeit in den Heimen für Menschen mit Behinderung wird so in Abhängigkeit zur Erziehung in der Familie oder im Kinderheim gesetzt, als thematische Fortsetzung gewissermaßen und durch Versäumnisse beziehungsweise Mängel in der entsprechenden Vorbereitung belastet. Sexuelle Ausbeutung durch Männer mit Behinderung wird dann als Resultat einer fehlgeleiteten Einführung in Sexualität interpretiert.

"Die Leute sind ja meistens schon als Kind ins Heim gekommen, sind nie beziehungsfähig geworden. Sie werden erwachsen und der sexuelle Drang ist natürlich da. Und dann können sie damit natürlich schwer umgehen. Der Trieb ist da, und - wie es so schön heißt bei uns - dann nimmt man sich halt wen. Das Moralische ist ihnen halt nicht so klar, denke ich, das haben sie dann nicht, das: Das tut man nicht!" (Betreuer)

4. Strukturelle Maßnahmen zur Prävention

In den Einrichtungen werden sehr unterschiedlich ausgeprägte Maßnahmen zur Verbesserung des Umgangs mit Sexualität und mit sexueller Ausbeutung gesetzt. Diese Maßnahmen sind zum Teil direkte Auswirkungen bzw. Konsequenzen der ´Frauenstudie` und betreffen laut Darstellung von leitenden MitarbeiterInnen in erster Linie die Fortbildung der BetreuerInnen. Auch weitergehende Maßnahmen sind vereinzelt schon vorgeplant und vorgezeichnet, ohne daß damit aber auch schon konkrete Erfahrungen vorliegen.

"Zur Prävention sexueller Gewalt in Vollzeiteinrichtungen trägt die sexual-pädagogische Weiterbildung des Betreuungspersonals, aber auch Bemühungen um Aufklärung der HeimbewohnerInnen bei. Vom Verein aus gibt es sexualpädagogische Arbeitskreise, deren TeilnehmerInnen sich regelmäßig treffen. Von jeder Vollzeitwohngruppe sollte mindestens ein/e BetreuerIn daran teilnehmen. in den Wohngruppen sollen diese Themen dann aufgegriffen und weiter diskutiert werden, allerdings ist das schwer einzufordern bzw. zu überprüfen. Weiters gibt es für Frauen und Männer mit Behinderung, also die HeimbewohnerInnen, sechs bis acht Fortbildungstage pro Jahr zum Thema Aufklärung und Sexualität, die regional organisiert werden." (Pädagogischer Leiter)

Aus Sicht der BetreuerInnen selbst erscheinen diese Maßnahmen aber als nicht ausreichend.

"Man bräuchte noch total viel Unterstützung. Die Vereinsleitung versucht es ja. Bei der Einschulung hat man einen Block zur Sexualität. Aber ich brauche da mehr. Erstens sollte man da mehr machen in der Einschulung bzw. Fortbildung und zweitens sollte es eine Anlaufstelle für Krisenintervention geben, wenn es soweit ist. Was mache ich dann? Und daß man eine Einzelsupervision haben kann. Das löst ja auch in der BetreuerIn irrsinnig viel aus. Wenn das in meinem Nachtdienst passiert, dann würde ich mich sehr sehr schuldig fühlen, daß ich das nicht vorher `abgecheckt' habe und daß das passieren konnte." (Betreuerin)

Konkret werden von unseren InterviewpartnerInnen Probleme und Grenzen in der Umsetzung vorhandener Konzepte und Vorhaben aufgezeigt, die vor allem auf fehlende Toleranz seitens der Eltern und der Gesellschaft zurückgeführt werden, die sich dann auch innerhalb der Trägervereine und der Einrichtungen als Barrieren und/oder fehlenden Rückhalt niederschlagen.

"Das Problem ist eher so der Rückhalt von der pädagogischen Leitung, die natürlich auch wieder den Rückhalt braucht von der Direktion. Ich glaube, daß das das große Problem ist. Sexualität oder Aufklärung, rein theoretisch, ist perfekt behandelt. Da braucht man nicht mehr lange Konzepte schreiben, die gibt es schon. Das Problem ist eher in der Umsetzung - und das hängt zusammen mit den Eltern, die z. T. ja auch schon recht alt sind und völlig andere Vorstellungen und ein völlig anderes Verhältnis zu Sexualität und Behinderung haben. Das sperrt sich dann. Wenn dann in den Einrichtungen versucht würde, konsequent ein Aufklärungs- und liberales Sexualitätskonzept zu realisieren, da kämen dann alle Befürchtungen zum Vorschein: ´Da werden schlafende Hunde aufgeweckt.` oder: ´Das hat er doch eh nie gebraucht.` Das ist mir schon verständlich, daß das vom Verein vorsichtig gehandhabt wird. Und dann gibt es natürlich noch das Problem, daß das ja nicht nur von den Eltern so gesehen wird, sondern auch noch von vielen BetreuerInnen. Solange nur theoretisch geredet wird, tut man sich leicht, aber wenn es in die praktische Umsetzung geht, dann kommen bei den BetreuerInnen auch die Grenzen hervor. Und jedeR hat ein anderes Verständnis. Was für die einen noch ganz selbstverständlich ist, ist für andere schon unmöglich. Wenn es um die Umsetzung geht, dann kommen von BetreuerInnenseite wahnsinnig viele Vorbehalte: ´Aber zuerst müßte man das lernen und das.` Oder: ´Es ist in Ordnung, er soll eine Freundin haben und mit ihr schlafen.` Aber vorher gibt es noch viele andere Sachen, die man klären muß. Dabei wird von behinderten Menschen mehr verlangt als von nichtbehinderten Menschen, was die Beziehungsfähigkeit anbelangt." (Pädagogischer Leiter)

Gezielte Unterstützung der BetreuerInnen wird vor allem in Hinblick auf die Entwicklung eines adäquaten Problembewußtseins vorgeschlagen, um so sicherstellen zu können, daß aktuelle Probleme auch wirklich als solche erkannt werden und entsprechende Maßnahmen gesetzt werden können.

"Was mich stört, ist, daß man (erst) dann von Mißbrauch redet, wenn eine Frau vergewaltigt worden ist. Dann hat man es gesehen, dann ist es soweit ... aber daß da vorher schon viel ´abrennt`, daß da schon viele Kränkungen und Verletzungen passieren, darauf wird zu wenig geachtet. Wenn so ein Vorfall passiert, dann hat man sicher jede Unterstützung vom Verein; aber wenn man erzählt: ´Das gefällt mir nicht!` Oder: ´Da merke ich jetzt etwas!`, dann wird man das eher so abtun: ´Solange nichts (oder nicht mehr) passiert!` Das finde ich zuwenig." (Betreuerin)

Darüberhinaus werden gerade in der Arbeit mit den Eltern von BetreuerInnen und LeiterInnen die zentralen Fragen und Probleme für einen adäquateren Umgang mit Sexualität gesehen.

"Unser Verein hat sich noch nicht offiziell, in den Statuten, festgelegt, daß sexuelle Aufklärung und Sexualpädagogik fixe Bestandteile der Arbeit in den Einrichtungen sein sollen. Das wäre ein wichtiger Schritt in Richtung Prävention. Das müßte dann auch in den Aufnahmevertrag mit den Eltern aufgenommen werden. Die Elternarbeit ist in unserem Verein noch wenig entwickelt und gerade von den Eltern werden viele fortschrittliche Ansätze (Aufklärung, Verhütung, heterosexuelle bzw. homosexuelle Beziehungen etc.) gebremst." (Einrichtungsleiterin)

Als weitergehende Maßnahme für Änderungen im Umgang mit Sexualität sowie zur Prävention von sexueller Ausbeutung werden von BetreuerInnen und LeiterInnen konkret geplante oder bereits eingeleitete Standardverbesserungen in den Einrichtungen berichtet. Unter anderem wird etwa die Bildung von kleineren Wohngruppen durch bauliche Veränderungen sowie die Dezentralisierung der Wohnangebote angestrebt. Ziel dieser Entwicklung ist in einer Einrichtung "eine Gruppengröße von maximal vier BewohnerInnen, die auch in Hinblick auf konkretes Schutzbedürfnis zusammengesetzt werden sollen" (Pädagogischer Leiter).

"Gerade wie dieses Haus geplant oder bezogen worden ist, da haben wir darüber gesprochen: Gibt es Männer oder Frauen, die unmöglich zusammen in einem Stockwerk wohnen können. Man kennt natürlich Männer, wo man weiß, daß das ungut ist. Da könnte es möglicherweise Konflikte geben, diesbezüglich. So wird dann etwa überlegt, die Frau X im Erdgeschoß unterzubringen, weil sie da mit den Leuten besser kann, und den Herrn Y im zweiten Stock. Das waren Überlegungen, um mögliche Konflikte oder sexuelle Belästigung zu verhindern, wie mache ich das präventiv." (Betreuer)

Die Überlegungen zur Dezentralisierung der Angebote thematisieren dabei insbesondere das Problem der fehlenden Durchlässigkeit der Einrichtungen der Behindertenhilfe. Gerade hier wird aber auch die Widersprüchlichkeit in der Aufgabenstellung deutlich. Gilt es doch einerseits, den BewohnerInnen zu mehr Selbständigkeit zu verhelfen. Der konkrete Arbeitsauftrag geht aber andererseits nach wie vor von einem Erziehungs- und/oder Schutzverständnis aus, wonach Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Behindertenhilfe den spezifischen Schutz und die konkrete Hilfestellung erhalten sollen, derer sie aufgrund ihrer Behinderung in besonderem Maße bedürfen.

"Wir befinden uns da sicher in einem Spannungsfeld: zwischen mehr Selbstbestimmung einerseits und dem legitimen Schutzaspekt, dem natürlichen Wunsch nach Hilfe und Unterstützung auf der anderen Seite." (Einrichtungsleiter)

In einigen Einrichtungen werden auch ganz gezielte Maßnahmen dahingehend gesetzt, den BewohnerInnen zumindest die räumlichen Voraussetzungen dafür zu sichern, auch sexuelle Partnerschaften leben zu können. Die Rückzugsmöglichkeit in das eigene Zimmer wird vor allem unterstrichen, weil es den BewohnerInnen damit möglich ist, Besuch auf ihr Zimmer mitzunehmen. In einigen Einrichtungen ist es zudem möglich, Zimmer zusammenzulegen und mehr/minder abgeschlossene Wohneinheiten für Paare zu schaffen. in der Diktion eines leitenden Mitarbeiters einer Einrichtung liest sich die dahintersteckende Intention so:

"Unsere Einrichtung hat eine stark katholische Tradition und wurde bis vor einigen Jahren auch noch von Nonnen geführt. In dieser Zeit war absolut alles verboten, was auch nur entfernt an Sexualität erinnert hat. Also, unsere Bewohner, die schon seit damals hier sind, haben natürlich bezüglich Sexualität die seltsamsten Einstellungen, allem voran die, daß das immer irgendwie versteckt sein muß. Das passiert dann häufig im Keller oder am Klo. Wir arbeiten nun seit längerem schon daran, daß sie das nicht im Klo machen sollen, sondern eben in ihrem Zimmer machen können. Das gelingt uns nicht immer, weil bei manchen das ältere Verbot ganz einfach noch stärker ist." (Einrichtungsleiter)

Das Angebot, Sexualität im eigenen Zimmer leben zu können, dient in diesem Zusammenhang vorwiegend dem Ziel, Sexualität aus dem Stigma des Verbotenen bis Schmutzigen herauszuholen und vom Ansatz her zu normalisieren: Als etwas, das auch erwünscht ist, solange beide PartnerInnen darin einwilligen. Vereinzelt wird von den InterviewpartnerInnen von Versuchen berichtet, diese Liberalisierung in Hinblick auf homosexuelle Beziehungen auszudehnen, wobei gerade in dieser Frage von großen Widerständen bei Eltern aber auch bei den BetreuerInnen berichtet wird.

Allgemein kann ein Trend in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung festgestellt werden, wonach in Zukunft insbesondere Leben von (auch sexuellen) Partnerschaften verstärkt durch Beziehungsberatung sowie eine Anpassung der Heimordnung an das Leben zu zweit etc. gefördert werden soll, wenngleich vielfach die gegebenen baulichen, personellen und finanziellen Beschränkungen diese neuen Ansätze noch behindern.

I. Schlussfolgerungen

In der vorliegenden Studie stellen wir die Ergebnisse einer Fragebogenerhebung an 117 Männern mit Behinderung vor, die wir österreichweit in verschiedenen Einrichtungen von acht Trägern, in denen Menschen mit Behinderung leben, befragt haben. Im folgenden fassen wir die wichtigsten Ergebnisse in geraffter Form zusammen und präsentieren ausgewählte Schlußfolgerungen.

Methode hat sich bewährt

Der gewählte methodische Zugang hat sich bewährt. Durch die persönliche Orientierung der Männer mit Behinderung und das Angebot der Wahl deR InterviewerIn war es in den meisten Fällen möglich, die Fragebogenerhebung durchzuführen. Durch den Einsatz von anatomischen Puppen konnten auch Männer, die nicht über verbale Kommunikation verfügen bzw. einen niedrigen Aufklärungsstand haben, befragt werden.

Kumulierte Benachteiligungen

Die von uns befragten Männer unterliegen einer Vielzahl von gravierenden Benachteiligungen. Diese kommen in folgenden Momenten zum Ausdruck: Die meisten Männer verfügen in der Regel nur über eine geringe schulische und berufliche Ausbildung. Nur wenige Männer sind außerinstitutionell in einem regulären Erwerbsverhältnis. Überwiegend leben die Befragten bereits seit vielen Jahren in einer Einrichtung. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Wohnformen ist kaum festzustellen. Sie haben wenig Gelegenheiten, Menschen von außerhalb der Einrichtung kennenzulernen und sind deshalb für die Wahl eines Partners /einer Partnerin auf den Personenkreis in der Einrichtung angewiesen. Nur wenige sind verheiratet oder leben eine Lebensgemeinschaft.

Strukturelle Gewalt

Wir konnten feststellen, daß Männer mit Behinderung zu hohen Anteilen wählen können, von wem sie Hilfe im Intimbereich erhalten. Im Zuge der Nachbereitung der Ergebnisse der ´Frauenstudie` dürfte es diesbezüglich zu wichtigen Standardverbesserungen gekommen sein. Die Auswahlmöglichkeit beim Hilfebedarf im Sozial- und Kommunikationsbereich ist aber nur eingeschränkt möglich. In den Einrichtungen besteht noch wenig Sensibilität für individuelle Bedürfnisse im Zusammenhang mit Individuation, Entwicklung und Festigung sexueller Identität und der Herausbildung adäquaten Sexualverhaltens.

Im Vergleich zur ´Frauenstudie` ist eine Verbesserung der Wohnstandards (weniger Mehrbettzimmer) und weiterer Voraussetzungen für selbstbestimmte Lebensformen (abschließbare Zimmer, keine Zeitvorgaben bezüglich Ruhezeiten) festzustellen. Institutionelle Vorsorgen für den Umgang mit Sexualität fehlen weitgehend. Diese beschränken sich vielfach auf die Gewährung von Rückzugsmöglichkeiten und Hilfeangebote bei Problemen mit Sexualität durch die BetreuerInnen. Systematische Aufklärung findet kaum statt. Nur in wenigen Einrichtungen gibt es Konzepte und Ansätze für eine geschlechtsspezifische Betreuung von Menschen mit Behinderung.

Aufklärung und sexuelle Identität

Die befragten Männer sind in ausgesprochen hohem Maß nicht aufgeklärt. Bei vielen beschränkt sich ihre Sexualaufklärung auf das Wissen über männliche Geschlechtsteile und funktionelle Aspekte des Geschlechtsverkehrs mit Frauen. Das Tabu bezüglich Homosexualität kommt in einer hohen Unkenntnis zum Ausdruck. In der ´Frauenstudie` stellten wir fest, daß diese ebenfalls nur sehr mangelhaft aufgeklärt sind. Vor allem aber bezüglich Verhütung wissen sie besser Bescheid als die befragten Männer, was auf das Risiko der Schwangerschaft zurückzuführen ist. Während insbesondere jene Frauen sich als relativ aufgeklärt erwiesen, die sexuelle Gewalt erlebt hatten, ist dieser Zusammenhang bei den Männern nicht gegeben.

Vor dem Hintergrund fehlender institutioneller Vorsorgen und weitgehendem Unwissen über Sexualität erstaunt es nicht, wenn sich rund ein Viertel der befragten Männer als Bub oder anderes bezeichnet und in diesem Sinn keine altersgemäße Sexualidentität hat.

Hohes Ausmaß an sexueller Ausbeutung

Jeder zweite der befragten Männer ist in seinem Leben Opfer von sexueller Ausbeutung geworden. Mehr als zwei Drittel der betroffenen Männer erleben sexuelle Gewalt mehr als einmal in ihrem Leben. In der Altersgruppe zwischen 16 und 24 Jahren werden die Männer am häufigsten sexuell ausgebeutet: Die meisten Gewaltvorkommnisse ereignen sich im geschützten Bereich von Einrichtungen. Dementsprechend sind es auch die MitbewohnerInnen, vorwiegend Männer, die sexualisierte Gewalt ausüben. Im Gegensatz zu den in der Literatur angeführten Annahmen, wonach Täter von sexueller Gewalt zumeist Männer sind, haben wir mit rund einem Viertel einen verhältnismäßig hohen Anteil an TäterInnen. Überwiegend erleben die Männer sexuelle Ausbeutung im Vorfeld von Fellatio und Vergewaltigung. Auffallend ist, daß die zuletzt genannten Gewaltformen hauptsächlich außerhalb der Einrichtung passieren.

Folgen von sexueller Ausbeutung

Fast die Hälfte der befragten Männer leidet unter regelmäßigen körperlichen und/oder psychischen Problemen. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Schwindelanfälle sowie Phobien und Ängste. Diese dürften zu einem guten Teil nicht Bestandteil der Behinderung, sondern Resultat erlittener sexueller Gewalt sein. Vor diesem Hintergrund erscheint es fragwürdig, daß sich die institutionellen Vorsorgen auf die Verabreichung von Epilepsiemittel und Neuroleptika beschränken. Nur wenige der Befragten können eine Therapie in Anspruch nehmen, die ihnen bei der Bewältigung der Gewaltfolgen helfen könnte.

Kaum Schutz der Opfer

In der Regel werden bei Bekanntwerden eines Gewaltvorkommnisses seitens der Einrichtung kaum wirksame Maßnahmen zum Schutz des Opfers gesetzt. Die überwiegende Mehrzahl der Maßnahmen beschränkt sich darauf, daß der Täter ´geschimpft`' wird. Viel spricht dafür, daß den Opfern entweder Mitschuld am Vorkommnis unterstellt oder ganz einfach nicht geglaubt wird. Nur knapp jeder zweite der betroffenen Männer vertraut seine Gewalterfahrung bevorzugt einem/einer BetreuerIn an. In diesem Schweigen kommt zum einen Gewöhnung an den sexualisierten gewaltförmigen Heimalltag, zum anderen eine homophobe Grundhaltung und im weiteren der Widerspruch von Gewalterfahrung zum Selbstbild als Mann zum Ausdruck. Auch im Schweigeverhalten tritt ein wesentlicher Unterschied zu den weiblichen Betroffenen zutage, von denen immerhin zwei Drittel ihre Gewalterfahrungen thematisieren.

Im Vergleich mit den Ergebnissen der Frauenstudie lassen sich bezüglich Ausmaß, Art und Folgen von sexueller Ausbeutung geschlechtsspezifische Differenzen feststellen. Lediglich bei den Maßnahmen infolge von bekanntgewordenen Vorfällen sexueller Gewalt zeigen sich keine ausgeprägten geschlechtsspezifischen Unterschiede. Bei Männern wie bei Frauen mit Behinderung beschränken sich die ergriffenen Maßnahmen hauptsächlich darauf, daß mit dem Täter gesprochen wird.

Täter mit Behinderung

Mehr als jeder vierte der Befragten bekennt sich dazu, jemanden sexuell ausgebeutet zu haben. Zwei Drittel berichten von mehreren Gewaltformen, die sie überwiegend mehrfach begangen haben. Die Opfer der Männer sind hauptsächlich Frauen und zu einem hohen Anteil MitbewohnerInnen. Sexuelle Ausbeutung durch Männer mit Behinderung findet überwiegend in der Einrichtung statt. Die dargestellten Taten betreffen hauptsächlich sexuelle Ausbeutung im Vorfeld von Fellatio und Vergewaltigung. Genauso wie im Fall der Opfer werden die Gewalttaten zumeist in der Altersgruppe zwischen 15 und 24 Jahren begangen. Der Anteil an Tätern ist insbesondere in großen Einrichtungen mit Wohngruppen überproportional hoch. Die erst seit wenigen Jahren realisierten Standardverbesserungen in diesen Bereichen zeitigen noch keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ausmaß der Täterschaft.

Aus der Tatsache, daß der Großteil der Täter auch Opfererfahrung hat, läßt sich auf einen Zusammenhang zwischen Opferstatus und Täteraspekt schließen, der wesentlich auf dem spezifischen Umgang mit Sexualität und sexualisierter Gewalt im Heimalltag beruht. Zu 60% kennen die befragten Männer entweder als Opfer oder als Täter oder in beiden Perspektiven sexuelle Ausbeutung aus eigener Erfahrung oder persönlichem Gewalthandeln.

Die meisten Täter erzählen über ihre Gewalttaten erst, nachdem diese bekannt geworden sind.

Die Reaktion der verantwortlichen MitarbeiterInnen in der Einrichtung besteht wesentlich darin, daß mit den Tätern gesprochen wird, zum Teil erfolgt im Anschluß daran sexuelle Aufklärung. Ein Drittel der Maßnahmen sieht die Verlegung des Täters in eine andere Wohneinheit vor. Therapeutische Maßnahmen im Sinn konsequenter Täterarbeit werden nur vereinzelt gesetzt. Abschließend kann gesagt werden, daß in den Einrichtungen ein Problembewußtsein nur ansatzweise vorhanden ist, die MitarbeiterInnen erweisen sich bezüglich Umgang mit Sexualität und besonders mit sexualisierter Gewalt als weitgehend hilflos.

Hohe Dunkelziffer

Zwischen Opferdarstellungen und den geschilderten Vorkommnissen aus der Perspektive der Täter zeigen sich große Diskrepanzen. Es wird deutlich, daß die Täter tendenziell eher sexuelle Ausbeutung an Frauen zugeben und sie sich in der Darstellung eher auf sexuelle Gewaltformen im Vorfeld von Fellatio und Vergewaltigung konzentrieren. Das wahre Ausmaß von sexueller Ausbeutung in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dürfte wesentlich größer sein, als wir mit dieser Untersuchung belegen können.

J. Gesetzgebung und Gerichtspraxis für Menschen mit Behinderung

1. Gesetzesebene

Auch die vorliegende Studie zeigt wie schon die erste deutlich auf, daß der höchste Prozentsatz von sexueller Ausbeutung gegenüber Menschen mit Behinderung in deren nahen Sozialbereich stattfindet (Einrichtungen, Familie, geschützte Werkstätte etc.). Infolge dieser Lebensrealität, die von individuell jeweils verschiedenen Abhängigkeiten und/oder Pflegebedürftigkeiten geprägt ist, muß in einem Straftatbestand grundsätzlich anerkannt werden, daß körperliche Gewalt und/oder sexuelle Ausbeutung von den Betroffenen nicht gewollt ist. Dabei ist der Fokus weit mehr auf das institutionelle Macht- und Abhängigkeitsverhältnis zu richten als auf die spezifische Hilflosigkeit einer einzelnen Person mit Behinderung. Nur auf dieser Basis wird deutlich, daß die Ausnutzung einer so begründeten Zwangslage von Menschen mit Behinderung zu sexuellen Handlungen gegen oder ohne den Willen derselben ein strafwürdiges Unrecht ist.

Das deutsche Strafgesetz mit § 174a und das schweizerische Strafgesetz mit Art. 192 bilden einen wichtigen Ansatz dazu, indem sie "sexuelle Handlungen" oder "sexuellen Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten, Kranken in Anstalten oder Anstaltspfleglinge" speziell berücksichtigen. Sie greifen aber zu kurz, solange die Rechtsprechung nur die sexuelle Ausbeutung von HeimbewohnerInnen und Ausnutzung von deren Hilfsbedürftigkeit oder Krankheit unter Strafe stellt und diejenigen, die in teilstationären Einrichtungen wie geschützten Werkstätten arbeiten, aus dem Schutzbereich der Vorschrift ausgrenzt.

Das österreichische Strafgesetz berücksichtigt diese spezielle Gruppe von Menschen überhaupt nicht. In Österreich werden Sexualdelikte gegen Menschen mit Behinderung (wenn überhaupt) unter § 205 (Schändung) abgehandelt. Auch dieser § erfaßt die spezifische Situation von Menschen mit Behinderung nicht, weil die meisten von ihnen sehr wohl in der Lage sind, einen entgegenstehenden Willen gegen das sexuelle Ansinnen des Täters zu bilden und auf ihre ihnen mögliche und spezielle Art auch auszudrücken[9]. Eine Strafvorschrift, die in ihren Voraussetzungen nicht ausschließlich auf die Hilfsbedürftigkeit und Unfähigkeit von Menschen mit Behinderung abstellen würde, sondern auf das strukturelle Machtgefälle zwischen ihnen und dem Täter, würde deutlich signalisieren, welches Unrecht hier bestraft werden muß.

2. Verfahrensebene

Für Menschen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, muß durch eine geeignete Regelung der Strafprozeßordnung sichergestellt werden, daß den Opfern (auch mit Behinderung) zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine anwaltliche Interessenvertretung zu Seite gestellt wird, d.h. eine parteiliche Rechtsanwältin oder ein parteilicher Rechtsanwalt, die/der ausschließlich die Interessen der verletzten Menschen vertritt.

Die Gebühren einer solchen Vertretung sollen über die Justizverwaltung abgerechnet werden. Zudem müssen dieser parteilichen Vertretung wichtige Verfahrensrechte eingeräumt werden. In Deutschland ist es über die Nebenklagevertretung möglich, Prozeßkostenhilfe für "Kostenarme" staatlich finanziert zu bekommen. In der Schweiz werden die Gebühren für parteiliche Vertretung durch das Opferhilfegesetz OHG geregelt und durch die Opferhilfsstellen finanziert. Ein vergleichbares Rechtsinstitut wie die Nebenklage oder das Opferhilfsgesetz existiert in Österreich nicht. Weil die staatliche Finanzierung einer/eines parteilichen Anwältlin nicht garantiert ist, hat in Österreich die parteiliche Vertretung von Opfern noch immer keine Tradition.

Im Vordergrund auch der rechtlichen Reaktionen sollten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene stehen. Bei Kindern gehören dazu vormundschaftliche Regelungen wie etwa dem/der Verdächtigen aufzutragen, den Wohnbereich des Opfers nicht mehr zu benutzen, die sogenannte ´Go Order`, Kontakt- und Umgangsverbote sowie Unterlassungsverfügungen gegenüber dem Verdächtigen.

Neben dem Schutz der Betroffenen vor weiteren sexuellen Ausbeutungshandlungen und vor Beeinflussungsversuchen durch die Beschuldigten sollten erste dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Sanktionen bzw. Maßnahmen gegenüber denjenigen Tätern stehen, die als Angehörige von Pflegeberufen oder ähnlichem verdächtigt werden. Hier sollen sich von sexueller Ausbeutung Betroffene ebenfalls parteilich vertreten lassen können. Ähnliches gilt bei TäterInnen mit Behinderung: Die Heimleitungen haben klar Stellung zu beziehen und sofort zu reagieren, indem der/die TäterIn sofort verlegt wird. Dabei ist es wichtig, den Grund der Verlegung nicht zu tabuisieren, sondern offen zu legen und dafür zu sorgen, daß das Kontaktverbot eingehalten wird.

Wenn Strafanzeige gegen den Beschuldigten erstattet wird, so ist es Aufgabe der Rechtsanwältin/des Rechtsanwaltes, für eine qualifizierte und professionelle Aussagesicherung der Betroffenen zu sorgen. Dabei steht die Beratung von Unterstützungspersonen (PädagogInnen, BetreuerInnen, PsychologInnen etc.) im Vordergrund. Im Rahmen des "backlash" und der aktuellen gesellschaftspolitischen Gefechte um den "Mißbrauch des Mißbrauchs" sind die Unterstützungspersonen von sexuell Ausgebeuteten oft sehr verunsichert und werden mit Vehemenz von entsprechenden GutachterInnen angegriffen. Auf der Fachtagung[10], bei der die Studie "Weil das alles weh tut mit Gewalt. Sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Frauen mit Behinderung" (Zemp/Pircher 1996) vorgestellt wurde, erzählte Anwältin Burgsmüller[11], wie sie in laufenden Strafverfahren immer wieder mit dem "Blaming-The-Assistant-Effect" konfrontiert wird: "Im Vordergrund der Kritik stehen nicht mehr unzureichende kindliche Aussagen oder Aussagen einer Frau mit Behinderung, sondern eine angeblich unprofessionelle Vorgehensweise der Interviewperson, die mit falschem Frageverhalten und entsprechendem Erwartungsdruck suggestiv auf eine Opferzeugin eingewirkt haben soll." (1996, 3)

Nachdem die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt eine Strafanzeige erstattet hat, geht es darum, ein Setting zu arrangieren, welches für das Opfer nicht belastend ist und den speziellen Bedürfnissen und Möglichkeiten eines Opfers mit Behinderung bei der ersten Einvernahme gerecht wird. Diese sollte auf Video- und Tonträger aufgezeichnet werden, um Betroffenen mehrere Einvernahmen zu ersparen. Im Zusammenhang mit sexuell Ausgebeuteten mit Behinderung ist es wichtig, daß die Professionellen, die die Einvernahme machen, sachkundig sind in bezug auf die Befragung von Menschen mit Behinderung. Wenn sie das nicht sind, sollten sie ihr Fragerecht an Sachverständige delegieren.

Der Ausgang eines Strafverfahrens hängt ganz wesentlich davon ab, ob BegutachterInnen wie PsychiaterInnen oder PsychologInnen die Aussagefähigkeit eines Opfers mit Behinderung vorurteilslos und kompetent bewerten können. In diesem Sinne sind für Professionelle zum Teil Spezialkenntnisse notwendig wie die Anwendung von speziellen Testverfahren oder der professionelle Umgang mit den anatomisch ausgebildeten Puppen. Wenn bei Überlebenden mit geistiger Behinderung ein Glaubwürdigkeitsgutachten gemacht werden muß, ist darauf zu achten, daß nicht mit altersentsprechenden, sondern mit entwicklungsentsprechenden Maßstäben gemessen wird. Bei Menschen mit geistiger Behinderung tauchen oft besondere Glaubwürdigkeitsmerkmale auf, daß z.B. unverstandene Details phänomengemäß geschildert werden. Wenn sie danach gefragt werden, können OpferzeugInnen mit Behinderung nicht seiten emotionale Vorgänge bei sich und beim Täter sehr gut schildern.

Wie in allen Strafverfahren ist es auch hier wichtig, durch Anträge auf Öffentlichkeitsausschluß, Entfernung der Angeklagten aus dem Sitzungszimmer für die Dauer der Einvernahme der Opfer, Betroffene vor zusätzlichen Traumatisierungen zu schützen.

Auch Täter mit Behinderung brauchen qualifizierte Verteidiger, die u.a. für sie spezialisierte, kompetente GutachterInnen vorschlagen und deren Kompetenz in das Verfahren einbringen. Bezüglich der Schuldunfähigkeit von Tätern mit Behinderung gilt dasselbe wie bezüglich der Opfer mit Behinderung: GutachterInnen wie PsychiaterInnen, die in strukturellen Abhängigkeits- und Machtverhältnisse erfahren sind, sollen die Schuldfähigkeit begutachten und auch einen Täter mit Behinderung sehr differenziert beurteilen können, z.B. was dessen soziale Fähigkeiten anbelangt.



[9] Zemp/Pircher 1996, 151f.

[10] 27. September 1996 in Wien

[11] ExpertInnen-Liste

K. Maßnahmen

Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, daß weitreichende Maßnahmen notwendig sind, und zwar auf den Ebenen Prävention, Intervention und Bearbeitung des institutionellen Problemumfeldes. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen von den in der `Frauenstudie' ermittelten Bedürfnissen von Frauen mit Behinderung nach Schutz aus. Die hohe Problembelastung bei den Männern mit Behinderung zeigt, daß auch auf dieser Ebene großer Bedarf nach Schutz vor sexueller Ausbeutung besteht. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Notwendigkeit zu verhindern, daß Männer mit Behinderung Täter und aufgrund fehlender oder kontraproduktiver Interventionen pathologisiert werden oder gar Wiederholungstäter bleiben. Als AdressatInnen der Maßnahmen betrachten wir insbesondere öffentliche und private Institutionen, politische Instanzen und Verbände (z.B. Gerichte, PolitikerInnen, öffentliche Beratungsstellen, Einrichtungen, in denen Männer mit Behinderung leben, Elternverbände etc.) sowie die Männer selbst, die sexuelle Gewalt erfahren und/oder selbst ausüben. Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag von Heimen sowie als Bestandteil der Biografie von Männern mit Behinderung kann nur verhindert oder langfristig abgebaut werden, wenn die betroffenen Männer und Frauen die Möglichkeit haben, ihre Interessen und Bedürfnisse zu artikulieren und gleichberechtigten Zugang zu den ökonomischen und sozialen Ressourcen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung erhalten. Zumal sich in den vergangenen zwei Jahren die grundsätzlichen Rahmenbedingungen nicht verändert haben, sind die Maßnahmen, die wir in der ´Frauenstudie` formuliert haben, weiterhin aktuell und wieder aufzugreifen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen beziehen sich auf die gesellschaftliche, rechtliche, institutionelle sowie individuelle Ebene.

1. Notwendiger Paradigmenwechsel

Sexuelle Gewalt von und an Menschen mit Behinderung ist Ausdruck einer verobjektivierenden Grundhaltung und spiegelt damit Grundzüge ihres institutionellen Umfeldes, das wesentlich auf Entmündigung beruht, wider. Um sexueller Ausbeutung zu begegnen, erscheint es uns wichtig, daß in der Behindertenhilfe ein Paradigmenwechsel vorgenommen wird. Das einzige Paradigma, das einer solchen Grundhaltung konsequent entgegentritt, ist dasjenige von "selbstbestimmt leben" (Independent Living), das auf die Initiative von Menschen mit Behinderung zurückgeht. Dieser theoretische Ansatz geht davon aus, daß ein Leben mit Behinderung eine der vielen verschiedenen Möglichkeiten des menschlichen Lebens darstellt, wobei Menschen mit Behinderung aufgrund ihrer Andersartigkeit und den damit gesetzten Grenzen jedoch als selbstverständliches Recht die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie ein selbstbestimmtes Leben ohne Aussonderung führen können. Das Modell, welches zu diesem Paradigma gehört, ist die persönliche Assistenz. Staatliche finanzielle Mittel werden nicht weiterhin an Institutionen, in denen Menschen mit Behinderung zwangsgemeinschaftlich zusammenleben, abgegeben, sondern an die Menschen mit Behinderung direkt. Damit ist es ihnen möglich, sich als ArbeitgeberIn für die notwendigen Hilfeleistungen selber die Leute auszuwählen und anzustellen. Das Modell der persönlichen Assistenz fördert das Selbstbewußtsein der Menschen mit Behinderung, was eine zentrale Voraussetzung auch für das Leben von Partnerschaft und Sexualität ist. Letztlich ist Integration nur auf dem Hintergrund eines Paradigmas von selbstbestimmtem Leben möglich.

2. Integration

Auch für die Zielgruppe Männer mit Behinderung gilt, was bereits in der Frauenstudie als Begründung für integrative Maßnahmen im gesellschaftlichen Bereich formuliert wurde. Nach wie vor werden in dieser Gesellschaft Menschen mit Behinderung, aber insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung, an einem selbstbestimmten Leben gehindert. Dadurch ist es vielfach nicht möglich, spezielle Bedürfnisse abzudecken. Der Lebenszusammenhang vieler Menschen mit Behinderung ist von Ausgrenzung und Absonderung geprägt. Das äußert sich u.a. darin, daß sie mangels einer schulischen und beruflichen Integrationspolitik in Sonderschulen abgeschoben und ihnen auch später kaum adäquate Ausbildungschancen geboten werden. Damit wird der Zugang zu Wissens- und Artikulationsmacht eingeschränkt, wichtige Ressourcen im ökonomischen und sozialen Bereich beschnitten. Vor dem Hintergrund von Isolation und Ghettoisierung werden Menschen mit Behinderung tendenziell abhängig von Betreuung und Pflege. Die derzeitige Behindertenpolitik müßte langfristig darauf hinarbeiten, daß Menschen mit Behinderung unabhängig von institutioneller Hilfe materielle Ressourcen zur Verfügung gestellt bekommen, um ihren speziellen Bedürfnissen entsprechend, persönliche Assistenz zu holen. Die Folge davon wäre, daß Einrichtungen in diesem Ausmaß und in dieser Art, wie sie Österreich zur Zeit kennt, künftig nicht mehr nötig sind.

In allen untersuchten Einrichtungen ist strukturelle Gewalt in hohem Maß gegeben, die von den BewohnerInnern und Bewohnern sowie ihren BetreuerInnen in Form von sexualisierter Gewalt gelebt und erlitten wird. Um diesen Zustand zu verändern, muß ein öffentliches Bewußtsein geschaffen werden, das Menschen mit Behinderung grundsätzlich als gleichwertige BürgerInnen und Bürger achtet. Medien und PolitikerInnen sind aufgerufen, die Akzeptanz für entsprechende Maßnahmen zu schaffen. Weil das Ausmaß der sexualisierten Gewalt in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderung dermaßen hoch ist, schlagen wir die Schaffung einer bereichsübergreifend besetzten interministeriellen Arbeitsgruppe vor, bestehend aus VertreterInnen des Bundesministeriums für Frauenangelegenheiten Konsumentenschutz, Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie, Bundesministerium für Justiz, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, VertreterInnen aus der Behindertenbewegung, Selbsthilfeorganisationen und Integrationsbewegung, aus Forschung und beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie VertreterInnen der Berufsgruppen (PsychologInnen, TherapeutInnen, PsychiaterInnen, BehindertenagogInnen etc.) sowie VertreterInnen von Einrichtungen. Die Aufgabe dieser Arbeitsgruppe besteht darin, bundesweite Standards der Behindertenhilfe (Grundsatzgesetzgebung) zu formulieren und einrichtungsübergreifende Vorsorgen für Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zu treffen. Darüberhinaus sollen in dieser Arbeitsgruppe die Vorarbeiten für ein Klientinnenrecht geleistet werden, um den Rechtsstatus von Menschen in teilstationären und stationären Einrichtungen grundlegend zu verbessern.

3. Strukturentwicklung

Nach wie vor ist in Österreich großer struktureller Mangel im Bereich der Behindertenhilfe festzustellen. Insbesondere fehlen dezentrale Einrichtungen im ländlichen Raum sowie adäquate Vorsorgen für persönliche Assistenz. Statt dessen konzentrieren sich die Angebote vielfach auf Großeinrichtungen, die zudem oft nur unzureichend (Räume, Personal, Qualifikation und Strukturen) ausgestattet sind. Als besonders vordringlich erachten wir deshalb die Formulierung von verbindlichen Standards für die ambulante, teilstationäre und stationäre Betreuung von Menschen mit Behinderung. Auf diesem Weg soll sichergestellt werden, daß ein flächendeckender Auf- und Ausbau von ambulanten Diensten zur persönlichen Assistenz sowie ein flächendeckender Auf- und Ausbau von teilstationären Einrichtungen erfolgen kann. Erst auf dieser Grundlage erscheint ein konsequenter Abbau von gewaltfördernden Strukturen in Großeinrichtungen möglich. Dazu bedarf es aber sicherlich der gezielten Unterstützung von außen, um institutionelle blinde Flecken bearbeiten zu können.

Ziel dieses Maßnahmenbündels ist es, die Durchlässigkeit ambulanter, teilstationärer und stationärer Systeme zu gewährleisten und den Menschen mit Behinderung so den Zugang zu bedürfnisorientierter Hilfe zu ermöglichen.

4. Aus- und Weiterbildung

Nach wie vor ist Aus- und Weiterbildung bei verschiedenen Zielgruppen äußerst notwendig.

4.1 Frauen und Männer mit Behinderung als Opfer

Während man bei Menschen mit einer körperlichen Behinderung Selbsthilfegruppen kennt, ist dies bei Menschen mit geistiger Behinderung erst ansatzweise in Deutschland[12] vorhanden. Damit Menschen mit geistiger Behinderung eine Lobby bilden können, müssen ihnen personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Laut unserer Untersuchung ist der Wissensstand bei Männern mit Behinderung über Körper, Sexualität und sexuelle Ausbeutung noch niedriger als bei Frauen mit Behinderung. Deshalb muß Sexualaufklärung als Auftrag im Lehrplan der (Sonder-)Schulen verankert werden. Bei erwachsenen Männern und Frauen mit Behinderung müssen die Einrichtungen diesem Auftrag nachkommen. Die Einrichtungen müssen ein agogisches Konzept entwickeln, in dem Sexualität und sexuelle Gewalt thematisiert werden.

Auch im Sinne der Befähigung von Menschen mit Behinderung, für sich selbst einzutreten und dadurch ihren Selbstwert zu erhöhen, schlagen wir den Einrichtungen die Organisation von Selbstverteidigungskursen für potentielle Opfer vor. Seit Jahren gibt es Selbstverteidigungslehrerinnen, die mit der Zielgruppe Menschen mit Behinderung arbeiten. Es gibt keine Form von Behinderung, die irgendeine Art von Selbstverteidigung verunmöglichen würde.

4.2 Männer mit Behinderung als Täter

Es muß davon ausgegangen werden, daß sexuelle Gewalttäter Wiederholungstäter sind. Ausschließlich bestrafende Interventionsformen können diesen Kreislauf erfahrungsgemäß nicht durchbrechen. Internationale Modelle für gezielte Täterarbeit zeigen, daß es sehr wohl möglich ist, die Wiederholungsgefahr maßgeblich zu verringern. Wir schlagen deshalb vor, daß auch in Österreich Interventionsprogramme gestartet werden, die sich allgemein an Männer als Täter wenden. Innerhalb dieser Programme ist darauf zu achten, daß auch Männer mit Behinderung daran teilnehmen können. Beispielhaft verweisen wir hier auf die pionierhaften Erfahrungen von Ruud Bullens (Niederlande).

Insbesondere für die Zielgruppe von Männern mit Behinderung, die schon lange in Einrichtungen leben, soll in Form von geschlechtsspezifischen Sozialtrainings soziale Kompetenz vermittelt und längerfristig die Perspektive auf einen gleichberechtigten Zugang zu den Ressourcen Bildung, Arbeit und Erwerbseinkommen eröffnet werden.

4.3 Andere Zielgruppen für Aus- und Weiterbildung

Professionelle in den Einrichtungen

Auch für diesen Bereich gilt, was bereits die ´Frauenstudie` aufgezeigt hat. Die Professionellen in den Einrichtungen sind überfordert, die BewohnerInnen sexuell aufzuklären und sie bei der Entwicklung und Festigung ihrer eigenen sexuellen Identität zu begleiten. Darüberhinaus geht es darum, Möglichkeiten zu schaffen, Sexualität ohne Gewalt zu erfahren, indem sie selbst befähigt werden, Bedürfnisse wahrzunehmen, diese zu thematisieren und gemeinsam mit den BewohnerInnen individuelle Antworten zu entwickeln. Zudem fehlen den meisten Professionellen mögliche Methoden der Vermittlung von einschlägigem Wissen zum Thema der Sexualität v.a. bei Menschen mit geistiger Behinderung. Deshalb muß der Fragenkomplex zu Sexualität und Sexualaufklärung in die Aus- und berufsbegleitende Weiterbildung von Professionellen eingebaut werden.

Das Thema der sexuellen Ausbeutung stellt nach wie vor ein Tabu dar, weshalb noch immer eher weggeschaut wird und große Unsicherheit darüber besteht, wie sexuelle Gewalt erkannt werden könnte sowie Überforderung begegnet werden kann. Deshalb braucht es sowohl Weiterbildung als auch strukturelle Vorsorgen, die sicherstellen können, daß die BetreuerInnen im Interesse des Opfers Maßnahmen setzen können. Darauf aufbauend sind weitergehende Maßnahmen zum Schutz und zur Hilfe des Opfers zu treffen und durch entsprechende Begleitung sicherzustellen, daß keine Wiederholungen vorkommen. Fallbezogene Einzel- und Teamsupervisionen sollen gewährleisten, daß die Professionellen die durch die Intervention entstandenen Belastungen aufarbeiten und aus den Erfahrungen lernen können.

Professionelle in ambulanten Diensten und im Bereich persönliche Assistenz

Damit auch Menschen mit geistiger Behinderung durch persönliche Assistenz ein selbstbestimmtes Leben führen können, gilt es, die bestehenden ambulanten Dienste für diese Zielgruppe zu öffnen. Im weiteren sind die Professionellen in ambulanten Diensten und im Bereich von persönlicher Assistenz durch berufsbegleitende Weiterbildung für soziale Bedürfnisse, Sexualität und sexuelle Gewalt zu sensibilisieren.

Eltern von Menschen mit Behinderung

Immer wieder wurden wir in Einrichtungen mit der Klage konfrontiert, daß Eltern sich gegen die Liberalisierung bezüglich Geschlechtermischung und gelebter Sexualität stellen und zu verhindern versuchen. Es kann nicht die Aufgabe einzelner Einrichtungen sein, auch noch Elternarbeit in dieser Intensität, wie sie in solchen Fällen notwendig wäre, selber leisten. Darum müssen sich Elternvereinigungen und andere übergeordnete Verbände bemühen, indem sie Weiterbildung für Eltern von Menschen mit Behinderung anbieten. Dabei geht es inhaltlich v.a. darum, die Ablösethematik zu bearbeiten, damit sie ihre Töchter und Söhne als geschlechtliche Wesen mit Bedürfnissen nach selbstbestimmt gelebter Sexualität akzeptieren können.

Über Information und Aufklärung ist den Eltern auch Wissen und Kompetenz zu vermitteln, Formen und Folgen sexueller Ausbeutung zu erkennen und entsprechend zu agieren. Dazu gehören Information über mögliche professionelle Hilfe und die Bereitschaft, diese im Bedarfsfall auch in Anspruch zu nehmen. Auch den Eltern soll im Bedarfsfall Supervision ermöglicht werden. Damit die Eltern in die Lage versetzt sind, das zu tun, bedarf es einer entsprechenden Professionalisierung ihrer Angebote und eines Paradigmenwechsels bezüglich des Menschenbilds von Behinderung, in dem Sinn, daß Sexualität integraler Bestandteil des Menschseins ist.

Beratungspersonen und Beratungsstellen

Ebenfalls unverändert geblieben ist das große Manko an PsychotherapeutInnen und PsychiaterInnen, die bereit sind, mit Menschen mit Behinderung zu arbeiten. Einen Grund dafür sehen wir darin, daß bei der Ausbildung in diesen Berufszweigen Menschen mit Behinderung kaum als potentielle Klientel angesehen werden einerseits und das Thema der sexuellen Ausbeutung nach wie vor zu sehr tabuisiert ist andererseits. Psychologische Verbände müssen Weiterbildungen anbieten für die Arbeit mit Menschen mit Behinderung und zum Thema der sexuellen Ausbeutung. Es scheint uns nicht sinnvoll, spezielle Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung zum Thema der sexuellen Ausbeutung zu schaffen und sie damit erneut auszugrenzen. Statt dessen sind MitarbeiterInnen bei den Notruf- und anderen Anlaufstellen dahingehend auszubilden, daß sie Menschen mit verschiedensten Behinderungen genauso professionell beraten können wie Menschen ohne Behinderung.

Ebenso erachten wir es nicht als sinnvoll, für Betroffene mit sexuellen Gewalterfahrungen eigene Wohngemeinschaften einzurichten, weil sie damit auf ihre sexuelle Gewalterfahrung reduziert und erneut ausgegrenzt würden. Es ist uns bewußt, daß diese Personen derzeit keinen möglichen Zufluchtsort haben.

Es ist wichtig, daß genügend TrainerInnen Selbstverteidigungskurse für Menschen mit den verschiedensten Behinderungen anbieten können. Dafür müssen sie sich von Männern mit Behinderung ausbilden lassen, damit sie die verschiedenen Möglichkeiten der jeweiligen Behinderung kennenlernen können.

Polizei/RichterInnen

Aus der Sicht der Opfer von sexueller Gewalt übernehmen wir hier die entsprechenden Formulierungen aus der Frauenstudie. In Anlehnung an das schweizerische Opfer-Hilfegesetz schlagen wir für die österreichische Praxis vor, daß Polizeiassistentinnen für die Einvernahme der Überlebenden speziell ausgebildet werden. Sie sollen zum Einsatz mit den anatomischen Puppen als Hilfsmittel und zum Umgang mit Betroffenen mit Behinderung befähigt werden. Bei letzterem geht es vor allem darum, sich der Vorurteile gegenüber diesen Menschen bewußt zu werden, um ihnen unvoreingenommen begegnen zu können. Außerdem sollten sie sich Fähigkeiten aneignen, mit Menschen in Kommunikation treten zu können, die nicht über verbale Möglichkeiten verfügen. Auch für RichterInnen und Richter gilt es, sich auseinanderzusetzen mit dem eigenen Menschenbild und den damit zusammenhängenden Vorurteilen, beispielsweise jenem bezüglich der fehlenden Glaubwürdigkeit von Menschen mit geistiger Behinderung. Es geht darum, daß sich diese Berufsgruppe für eine möglichst gute Verständigung weitere Kommunikationsformen aneignet als nur die üblichen.

In Hinblick auf Männer mit Behinderung als Täter halten wir einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Menschen mit geistiger Behinderung für notwendig. Damit soll sichergestellt werden, daß es nicht wie bisher zu vorschnellen Pathologisierungen kommt bzw. zu einer Ungleichbehandlung beim Zugang zum Recht und im Bereich des Strafvollzuges.

Sachwalterschaft und Bewährungshelferinnen

In der berufsbegleitenden Weiterbildung von SachwalterInnen und BewährungshelferInnen sind Angebote zur Sensibilisierung für soziale Bedürfnisse, Sexualität und sexuelle Gewalt vorzusehen. Darauf aufbauend sind gezielt Konzepte bezüglich des Umgangs mit Sexualdelinquenten mit Behinderung zu entwickeln.

5. Strukturen in den Einrichtungen

Räumlichkeiten

Obwohl es im Vergleich zur ersten Studie sichtliche Verbesserungen im Bereich der Wohnstandards gegeben hat, ist immer noch festzustellen, daß längst noch nicht alle Menschen mit Behinderung in Einrichtungen über Einzelzimmer, die auch von ihnen abschließbar sind, verfügen. Darüberhinaus erscheint es weiterhin unabdingbar, die Räumlichkeiten so zu verändern, daß die größtmögliche Intimsphäre gewährleistet ist. Dazu gehören auch genügend Toiletten- und Sanitäranlagen, zumal es wichtig erscheint, daß diese auch individuell gestaltet und nach persönlichen Bedürfnissen ausgestattet werden können. In jedem Fall aber ist zu unterbinden, daß diese Räumlichkeiten gleichzeitig von mehreren Personen benutzt werden können.

Die Wohnräumlichkeiten sind so zu konzipieren, daß BewohnerInnen auch paarweise zusammenleben können, wenn sie das wünschen. Einrichtungsbezogene Wohnkapazitäten sind durch den Auf- und Ausbau von externen Wohnmöglichkeiten zu ergänzen. Im Ausgleich dafür sind einrichtungsinterne Wohnplätze abzubauen, um so auch räumlich die Voraussetzung für die Bildung von kleineren Gruppen und überschaubaren Einheiten zu schaffen. Zur Verbesserung der Wohnqualität sind über die raumbezogenen Standards hinausgehende Verbesserungen in den Bereichen Raumnutzung und Innengestaltung zu empfehlen. Gezielte Wohnberatung in Hinblick auf Individualisierung und Bedürfnisorientierung ist einzusetzen.

Personal

Auch im Personalbereich sind gegenüber der Situation vor zwei Jahren deutliche Verbesserungen festzustellen. Wir erachten es als notwendig, daß die Träger über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügen, um genügend ausgebildetes Personal (Betreuung, pädagogischer und psychologischer Bereich) einstellen zu können. Darüber hinaus scheint es uns wichtig, daß die Einrichtungen im Falle von BetreuerInnen ohne einschlägige berufliche Qualifikation für eine entsprechende fachliche Ausbildung sorgen.

Zur Wahrung der Intimsphäre sowie zur Förderung und Festigung von sexueller Identität gehört, daß Menschen, die auf irgendwelche Hilfe angewiesen sind, wählen können, von wem sie welche Art von Hilfe bekommen. Dies erfordert einen Betreuungsschlüssel, der in allen Dienstplänen immer eine Betreuungsvertretung durch beide Geschlechter garantiert.

6. Gesetzesbestimmungen und Gerichtspraxis

6.1. Gesetzlicher Schutz von Betroffenen und Überlebenden

Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen sehen keinen besonderen Schutz für Betroffene von sexueller Gewalt und insbesondere für Menschen mit Behinderung vor. Dieser Mangel führt de facto dazu, daß die Betroffenen von sexueller Gewalt in Vernehmung und Gerichtsverfahren nicht nur ihren Beitrag zur Wahrheitsfindung zu leisten haben, sondern darüber hinaus mehr oder weniger auch die Beweislast zu tragen haben. Das betrifft in besonderem Ausmaß Menschen mit Behinderung und steht in Widerspruch zur rechtsstaatlichen Norm, wonach diese Aufgabe von der Staatsanwaltschaft zu leisten ist. Die Betroffenen von sexueller Gewalt sind stattdessen durch besondere Vorsorgen davor zu schützen, daß sie im Zuge von Vernehmung und Verfahren noch einmal gedemütigt und entwürdigt werden.

Wir erachten es als notwendig, daß die österreichischen GesetzgeberInnen ein Opfer-Hilfe-Gesetz schaffen. Dies würde allen Menschen, die Opfer von Gewalt sind, helfen. Für Menschen mit Behinderung wären wichtige Folgen eines solchen Gesetzes, daß sie zur polizeilichen Einvernahme und wenn sie als ZeugInnen aufzutreten haben, eine ihnen vertraute Begleitperson mitnehmen könnten. Im weiteren müßte in diesem Gesetz festgelegt sein, daß sie von einer eigens dafür ausgebildeten Polizeiassistentln einvernommen werden. Dabei sollen Videoaufnahmen gemacht werden, die verhindern, daß die Überlebende ihre Aussagen des öfteren wiederholen muß. Wenn die Überlebenden das wünschen, sollen sie nicht direkt mit dem Täter konfrontiert werden, weder bei der Einvernahme, noch vor Gericht. Die gemachten Videoaufnahmen müßten beim Prozeß genügen, wie dies schon bei Kindern unter 14 Jahren üblich ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen und Tatbestandsbeschreibungen zum Themenbereich der sexuellen Gewalt nehmen nur ungenügend auf Personen Bezug, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung in teilstationären, ergänzenden oder stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung leben. Die Problematik dieser Tatsache wird zusätzlich dadurch verschärft, daß die entsprechenden Formulierungen zur Bestimmung von Krankheit, Behinderung und Abhängigkeit letztlich ungenau und in der Wortwahl diskriminierend sind. Es erscheint deshalb unabdingbar, daß die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 205) bezüglich ihres Geltungsbereiches auf geschützte Werkstätten und andere teilstationäre Einrichtungen erweitert werden. Weiters sind in den geltenden gesetzlichen Bestimmungen diskriminierende Begriffe wie Schwachsinn, Geisteskrankheit etc. zum einen in Hinblick auf die institutionellen Bedingungen von Abhängigkeit zu konkretisieren und zum anderen durch nichtdiskriminierende Begriffe zu ersetzen.

6.2. Behandlung von Tätern mit Behinderung

Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu sexueller Gewalt regeln Fragen der Behandlung von Tätern (mit und ohne Behinderung) nur sehr unzulänglich. So gibt es für Sexualdelinquenten letztlich keine Rechtssicherheit aber auch keine Normierung in Hinblick auf verpflichtende therapeutische Behandlung. Damit fehlt eine grundsätzliche Vorsorge im Sinne von Spezialprävention und einer gezielten Verhinderung von Rückfällen. In den gesetzlichen Bestimmungen sind deshalb dringend Ergänzungen dahingehend vorzunehmen, die Verbindlichkeit und Rechtsanspruch auf therapeutische Behandlung herstellen. Das betrifft einerseits den Zeitraum während der polizeilichen und gerichtlichen Erhebung sowie andererseits den Bereich des geschlossenen beziehungsweise offenen Strafvollzuges. Im weiteren erscheint es notwendig, auch Fragen des Täter-Opfer-Ausgleiches sowie geeigneter gerichtlicher Auflagen zu konkretisieren - auch im Vorfeld bzw. unabhängig von einer gerichtlichen Verurteilung.

Die angeführten Mängel in den gesetzlichen Bestimmungen gelten in besonderem Maß für Täter mit Behinderung, vor allem mit geistiger und psychischer Behinderung. Hier konzentrieren sich die geltenden Bestimmungen nahezu ausschließlich auf Fragen der Begutachtung und der Schuldfähigkeit. Fragen der weitergehenden therapeutischen Behandlung von Tätern mit Lern- sowie geistiger Behinderung, sofern wegen fehlender Schuldfähigkeit eine Verurteilung und Überstellung in den Maßnahmenvollzug ausgeschlossen ist, bleiben damit weitgehend offen. In letzter Konsequenz ist damit auch ein Rechtsschutz für Täter mit Behinderung vor Willkür und bestrafenden Einschränkungen, wie z.B. kontrollierte Verfügung über finanzielle Mittel, Ausgangssperre, Alkoholverbot usw., ebensowenig gegeben, wie damit vielfach für diese Personen auch der Zugang zu bedingter Entlassung, Aussetzung auf Bewährung mit oder ohne Auflagen sowie weitergehenden Erleichterung des Strafvollzuges dem Graubereich von Ermessensspielräumen überlassen bleibt.

Täter mit geistiger oder psychischer Behinderung, bei denen wegen gutachterlich festgestellter eingeschränkter oder fehlender Schuldfähigkeit ein Gerichtsverfahren unterbleibt bzw. ohne Urteil abgebrochen wird, verbleiben weitgehend unter Verzicht auf entsprechende therapeutische Maßnahmen in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder werden in psychiatrische Behandlung eingewiesen. In beiden Fällen sind Vorsorgen für eine parteiliche Vertretung, bezüglich einer Wahl von Betreuung und/oder therapeutischer Behandlung sowie im Anhalteverfahren, nicht ausreichend gegeben. Insbesondere für Täter mit geistiger Behinderung sind deshalb in den gesetzlichen Bestimmungen Ergänzungen und Konkretisierungen vorzunehmen, die Gleichbehandlung und Gleichheit vor dem Recht sicherstellen können. Insbesondere sind für diese Personen die entsprechenden Bestimmungen zu Sachwalterschaft und PatientInnenanwaltschaft zu konkretisieren sowie deren Kompetenzbereiche adäquat auszuformulieren.

7. Forschungsbedarf

Seinerzeit formulierten wir als integrierten Teil dieser Studie eine modellhafte Umsetzung der Verbesserung der Situation durchzuführen und eine Evaluation der Ergebnisse vorzusehen. Diesen Vorschlag halten wir in Hinblick auf die vorliegenden Ergebnisse als wichtiger denn je. Wir erlauben uns deshalb, diesen Teil des Anbotes unkommentiert anzuhängen.

A Interventionsmodell

Projektleitung und -durchführung: Dr. Aiha Zemp und Dr. Heinz Schoibl

Bei diesem Vorhaben geht es darum, auf der Grundlage der Ergebnisse der Studie "Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag, Männer mit Behinderung als Opfer und Täter" ein Modell zur gezielten Qualifizierung der Hilfestruktur sowie der MitarbeiterInnen in der Einrichtung zu entwickeln. Dazu bedienen wir uns im wesentlichen der Methoden, die aus der Organisationsberatung, der Erwachsenenbildung und der Supervision bekannt und bewährt sind.

1. Arbeitsschritte

  • Strukturanalyse: Die Chancen und Möglichkeiten einer Einrichtung, mit den sensiblen Themen Sexualität im allgemeinen und sexueller Gewalt im besonderen aktiv und adäquat umgehen zu können, sind wesentlich an strukturelle Eigenheiten wie interne Kommunikation (Entscheidungsstrukturen, Dokumentation und Reflexion von Erfahrungen etc.); Rollenklarheit (sowohl auf der Ebene der MitarbeiterInnen als auch auf der Ebene der KlientInnen); Fachlichkeit (Wissen über Sexualität, Methoden der Aufklärung, Methoden sozialer Arbeit mit Einzelnen und Gruppen); Ansätze zu Mitwirkung, Mitgestaltung, Mitbestimmung für ihre KlientInnen; Raumnutzung (Raum für Freizeit, Begegnung, Intimität, Sexualität etc.); Zeitstruktur; Angebotstransparenz und Zielklarheit abhängig. In einem ersten Schritt gilt es, den aktuellen Entwicklungsstand der Strukturbildung zu erheben und ein Konzept planmäßiger Entwicklung auf der Grundlage der bestehenden Strukturen zu erarbeiten (Einzelgespräche mit MitararbeiterInnen der Einrichtung)

  • Zusammenstellung einer reformtragenden Projektgruppe: hierarchieüberschreitend; die Mitglieder der Projektgruppe sollten in ihrem jeweiligen Arbeitsbereich Entscheidungskompetenz haben

  • Schulung der Projektgruppe in Form eines eintägigen Seminares (dient der Herstellung der Modellakzeptanz, Prozeßklarheit, Aufgabenverteilung, Verbindlichkeit)

  • Herstellung von Zielakzeptanz (Prävention, Schutz der potentiellen/der tatsächlichen Opfer von sexueller Gewalt, Hilfe für die Opfer, Modelle der Intervention und raschen Bearbeitung entsprechender Vorfälle, Modelle der Dokumentation und Erfahrungsauswertung)

  • Installieren einer responsiven Prozeßstruktur (Kommunikation, Dokumentation, Reflexion, Steuerung des Prozesses)

  • themenspezifische Fortbildung von MitarbeiterInnen (Zielakzeptanz, inhaltliche Klarheit und methodisches Wissen, Einübung von Methoden, Angebotstransparenz, Übernahme von prozeßtragenden Agenden) Begleitung der Projektentwicklung über den Zeitraum von einem Jahr

B. Evaluation und Kontrolluntersuchung

Projektleitung und -durchführung: Dr. Erika Pircher

In diesem Forschungsteil sollen die Ergebnisse der exemplarischen Intervention auf ihre Wirkung und Nachhaltigkeit untersucht werden. Um allfällige Verfremdungseffekte / eventuelle Selbstläufer in der Entwicklung aufgrund größeren Problembewußtseins im Gefolge der Erstuntersuchung auszuschließen, sollen die Ergebnisse in diesem Beispiel mit dem Entwicklungsstand in einer Einrichtung, in der keine gezielte Intervention stattgefunden hat, verglichen werden.

Methodisch folgt dieser Untersuchungsabschnitt den Grundzügen der Evaluationsforschung, die für diesen spezifischen Anwendungsfall angepaßt werden sollen. Im einzelnen werden dabei die folgenden Untersuchungsschritte zu unterscheiden sein.

1. Evaluation in Einrichtung mit Intervention:

  • partizipative Kriterienbildung

  • kontrollierte Selbstevaluation der MitarbeiterInnen (Ergebnisse/Erfahrungen mit Interventionstechniken, Problemwahrnehmung)

  • Eintägiges Seminar mit MitarbeiterInnen zwecks Bearbeitung der Selbstevaluation, Fallgeschichten

  • Auswertung des Dokumentationsmaterials (Fallgeschichten), das die Projektgruppenmitglieder

  • im Rahmen der Intervention erstellt haben

  • 4 Leitfadengespräche mit Leitungs- und Betreuungspersonal aus Projektgruppe (Struktur, Selbstzufriedenheit, Selbstevaluation)

  • 5 Leitfadengespräche mit Bewohnerinnen zu Probleminzidenz und subjektiver Einschätzung von Intervention und persönlicher Sicherheit/Unsicherheit

  • Strukturanalyse (Kommunikation, Dokumentation, Reflexion, Steuerung)

2. Evaluation in Einrichtung ohne Intervention

  • partizipative Kriterienbildung

  • kontrollierte Selbstevaluation der MitarbeiterInnen (Ergebnisse, Problemwahrnehmung, Arbeitszufriedenheit)

  • Eintägiges Seminar mit MitarbeiterInnen zwecks Erarbeitung von Dokumentationsmaterial (Gruppenarbeit)

  • 4 Leitfadengespräche mit Leitungs- und Betreuungspersonal zu Struktur, Arbeitszufriedenheit, Selbstevaluation



[12] Dort hat 1994 der erste diesbezügliche Kongreß stattgefunden.

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Liste der ExpertInnen

- Claudia Burgsmüller (Rechtsanwältin, Wiesbaden)

- Lucio Decurtins (Sozialpädagoge, Mannebüro, Zürich)

- Dr. Theresia Degener (Juristin, Universität Frankfurt)

- DDr. Nikolaus Dimmel (Jurist, Universität Salzburg)

- Marlene Eggenberger (Sozialarbeiterin, Stadt Zürcher Kontaktstelle Opferhilfe, Zürich)

- Dr. Günther Fisslthaler (Patientenanwaltschaft Landesnervenklinik, Salzburg)

- Jürg Frauenfelder (Sozialdienste Justizdirektion, Zürich)

- Dr. Med. Urs Glenck (Offenbach)

- Dr. Wolfang Gratz (Leiter einer Fortbildungsstelle für Vollzugspersonal, Wien)

- Vrenie Heer (Rechtsanwältin, Zürich)

- Dr. Christiane Hofinger (Wohlfahrtsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, Salzburg)

- Dr. Philipp Maier (Universität Zürich)

- Dr. Arno Pilgram (Kriminalsoziologisches Institut, Wien)

- Dr. Adolf D. Ratzka (Institute an Independent Living, Stockholm)

- Dr. Wolfgang Stangl (Kriminalsoziologisches Institut, Wien)

Anhang

Tabellenanhang

D. Die Stichprobe

Tab. 1: Verteilung der Befragten nach Bundesländern

Bundesländer

Anzahl der befragten Männer Absolut

Prozent

Anzahl behinderter Männer in Bundesländern in Einrichtungen Absolut

Prozent

Wien

36

30,8

231

18,3

Oberösterreich

32

27,3

587

46,5

Salzburg

22

1,8

79

6,2

Steiermark

15

12,8

198

15,7

Tirol

12

10,3

167

13,2

Gesamt

117

100,0

1.262

100,0

Tab. 2: Verteilung der Befragten nach Einrichtung

Einrichtung

Absolut

Prozent

Wien 1

25

21,4

Wien 2

11

9,4

Oberösterreich 1

17

14,5

Oberösterreich 2

15

12,8

Salzburg

22

18,8

Steiermark

15

12,8

Tirol 1

7

6,0

Tirol 2

5

4,3

Gesamt

117

100,0

Tab. 3: Verteilung der Befragten nach Altersgruppe

Altersgruppe

Absolut

Prozent

18 - 24

9

7,7

25 - 34

58

49,6

35 - 44

29

24,8

45 - 78

21

24,8

Gesamt

117

100,0

Tab. 4: Verteilung der Befragten nach Dauer des Aufenthalts in der Institution

Dauer des Aufenthalts

Absolut

Prozent

weniger als ein Jahr

15

13,0

1 bis 5 Jahre

34

29,5

6 bis 15 Jahre

33

28,7

16 bis 24 Jahre

28

24,3

25+

5

4,3

Gesamt

115

100,0

Tab. 5: Dauer des Aufenthalts in Institutionen nach Wohnform (n=105)

Wohnform

Jahre in einer Institution

             
 

bis 5 Jahre

 

6-10 Jahre

 

11-20 Jahre

 

21 - Jahre

 
 

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Wohngruppe im Heim

8

13,3

12

20,0

23

38,3

17

28,3

betreute WG

27

67,5

10

25,0

3

7,5

0

0,0

ambulant betr. Wohnplatz

14

93,3

0

0,0

0

0,0

1

6,7

Gesamt

49

42,6

22

19,1

26

22,6

18

15,6

Tab. 6: Art der Behinderung (Mehrfachnennungen)

Behinderungsart

Absolut

Prozent

geistige Behinderung

85

55,5

Lernbehinderung

17

11,1

Körperbehinderung

30

19,6

Sinnesbehinderung

12

7,8

chronisch krank

9

5,8

Gesamt

153

100,0

Tab. 7: Lebensform

Lebensform

Absolut

Prozent

ledig

104

88.9

verheiratet

5

4,3

in Lebensgemeinschaft mit Frau

5

4,3

in Lebensgemeinschaft mit Mann

1

0,9

Anderes

2

1,7

Gesamt

117

100,0

Tab. 8: Schulische Ausbildung

Schulform

Absolut

Prozent

Sonderschule

84

77,8

Volksschule

9

8,3

Hauptschule/Polytechnischer Lehrgang

13

12,0

Allgemein Höhere Schule (AHS)/Berufsbildende

Höhere Schule (BHS)

1

0,9

Andere Schule

1

0,9

Gesamt

108

100,0

Tab. 9: Berufliche Ausbildung

Art der Berufsausbildung

Absolut

in Prozent der Befragten

Anlehre

5

4,3

Lehre

11

9,5

Gesamt

 

16

Tab. 10: Art der beruflichen Tätigkeit

Art der Tätigkeit

Absolut

Prozent

Beschäftigungstherapie

53

45,6

geschützte Werkstätte

34

29,3

externer Arbeitsplatz

7

6,0

keine berufliche Tätigkeit

22

19,0

Gesamt

116

100,0

E. Institutionelle Vorsorgen

Tabelle 1: Zufriedenheit mit der Wohnform nach Einrichtungen

Einrichtung

sehr gut

 

gut

 

mäßig

 

schlecht

 

Gesamt

 

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

 

Tirol 1

3

42,9

4

57,1

0

0,0

0

0,0

7

Tirol2

3

100,0

-

0,0

0

0,0

0

0,0

3

Salzburg

6

31,6

9

47,4

4

21,1

0

0,0

19

Oberösterreich 1

6

40,0

8

53,3

1

6,7

0

0,0

15

Oberösterreich 2

4

26,7

10

66,7

1

6,7

0

0,0

15

Steiermark

1

6,7

7

46,7

5

33,3

2

13,3

15

Wien 1

10

40,0

12

48,0

1

4,0

2

8,0

25

Wien 2

2

22,2

4

44,4

2

22,2

1

11,1

9

Gesamt

35

32,4

54

50,0

14

13,0

5

4,6

108

Tab. 2: Änderungswünsche nach Einrichtung

Änderungswünsche

ja

 

nein

 

Gesamt

 

Absolut

in %

Absolut

in %

 

Tirol 1

1

14,3

6

85,7

7

Tirol2

3

100,0

0

0,0

3

Salzburg

7

38,9

11

61,1

18

Oberösterreich 1

4

28,6

10

71,4

14

Oberösterreich 2

6

46,2

7

53,8

13

Steiermark

8

53.3

7

46,7

15

Wien 1

7

29,2

17

70,8

24

Wien 2

3

38,2

5

62,5

8

Gesamt

139

38,2

163

61,8

102

Tab. 3: Institutionelle Vorsorgen zum Umgang mit Sexualität nach Einrichtungen (Mehrfachnennungen)*) In der Einrichtung Oberösterreich 2 wurden keine Betreuerinnenfragebogen ausgefüllt. Zu den entsprechenden Fragen liegen somit keine auswertbaren Angaben vor.

Einrichtungen

Vorsorgen für Sexualität

                         
 

Kondome auf Wunsch

 

Aufklärungsmaterial

 

Arbeitskreis Fortbildung

 

Rückzugsmöglichkeit

 

Sexualität von Paaren möglich

 

Gespräch / Hilfe durch BetreuerIn

 

Beratungs, Therapieangebot

 
 

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Tirol 1

0

0,0

2

25,0

2

25,0

2

25,0

0

0,0

1

12,5

1

12,5

Tirol 2

0

0,0

0

0,0

1

50,0

1

50,0

0

0,0

0

0,0

0

0,0

Salzburg

0

0,0

3

13,6

0

0,0

17

77,3

0

0,0

0

0,0

2

9,1

OÖ1

3

8,6

11

31,4

0

0,0

9

25,7

3

8,6

9

25,7

0

0,0

OÖ2*)

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Steiermark

0

0,0

0

0,0

0

0,0

4

23,5

0

0,0

12

70,6

1

5,9

Wien 1

6

12,0

6

12,0

0

0,0

12

24,0

10

20,0

10

20,0

6

12,0

Wien 2

0

0,0

1

9,1

1

9,1

7

63,6

0

0,0

2

18,9

0

0,0

Gesamt

7

4,8

24

16,5

3

2,1

52

35,9

7

4,8

34

23,4

10

6,9

Tab. 4: Institutionelle Vorsorgen nach Wohnform (Mehrfachnennungen)

Wohnform

Vorsorgen für den Umgang mit Sexualität

                           
 

Kondome auf Wunsch

 

Aufklärungsmaterial

 

Arbeitskreis Fortbildung

 

Rückzugsmöglichkeit

 

Sexualität von Paaren mögl

 

Gespräch mit Betreuerin

 

Beratung durch Arzt/ Therapie

 

Ges.

 

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

 

Wohngruppe im Heim

4

0,7

11

16,2

1

1,5

16

23,5

7

10,3

24

35,3

5

7,3

68

betreute WG

4

6,1

10

15,4

2

3,1

33

50,8

6

9,2

8

12,3

4

6,1

65

ambulant betreuter Wohnplatz

1

8,3

3

25,0

3

25,0

3

25,0

0

0.0

2

16,7

1

8,3

12

Gesamtzahl der Nennungen

9

6,2

24

16,5

6

4,1

52

35,9

13

9,0

34

23,4

10

6,9

145

Tab. 5: Aufklärungsstand nach Einrichtung

Einrichtung

aufgeklärt

           
 

ja

 

nein

 

missing

   
 

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

Gesamt

Tirol 1

4

57,1

2

28,6

1

14,3

7

Tirol2

4

80,0

1

20,0

0

0,0

5

Salzburg

5

22,7

16

72,7

1

4,5

22

Oberösterreich 1

10

58,8

6

35,3

1

5,9

17

Oberösterreich 2

12

80,0

3

20,0

0

0,0

15

Steiermark

2

13,3

13

86,7

0

0,0

15

Wien 1

8

32,0

17

68,0

0

0,0

25

Wien 2

6

54,5

3

27,3

2

18,9

11

Gesamt

51

43,6

61

52,1

5

4,3

117

Tab. 6: Wunsch nach mehr Aufklärung nach Einrichtung

Einrichtung

Ich möchte mehr wissen

           
 

ja

 

nein

 

missing

 

Gesamt

 

Abs.

in %

Abs.

in %

Abs.

in %

 

Tirol 1

4

57,1

2

28,6

1

14,3

7

Tirol 2

3

60,0

1

20,0

1

20,0

5

Salzburg

12

54,5

3

13,6

7

31,8

22

Oberösterreich 1

12

70,6

4

23,5

1

5,9

17

Oberösterreich 2

5

33,3

10

66,7

0

0,0

15

Steiermark

9

60,0

3

20,0

3

20,0

15

Wien 1

10

40,0

12

48,0

3

12,0

25

Wien 2

5

45,4

3

27,3

3

27,3

11

Gesamt

60

51,3

38

32,5

19

16,2

117

Tab. 7: Sexuelle Identität der Männer nach Einrichtungen

Einrichtungen nach Bundesländern

als Mann Absolut

als Frau Absolut

als Bub Absolut

anderes Absolut

Gesamt

Tirol 1

7

0

0

0

7

Tirol 2

5

0

0

0

5

Salzburg

13

0

6

0

19

Oberösterreich 1

10

1

3

3

17

Oberösterreich 2

14

0

0

1

15

Steiermark

9

0

6

0

15

Wien 1

17

0

3

2

22

Wien 2

4

0

4

1

9

Gesamt

1

79

22

7

109

F. Männer mit Behinderung als Opfer

Tab. 1: Opferstatus im Bundesländervergleich

Bundesland

Ja

Anzahl der befragten Männer

Anteil in Prozent

Tirol 1

3

7

42,9

Tirol 2

2

5

40,0

Salzburg

11

22

50,0

Oberösterreich 1

9

17

52,9

Oberösterreich 2

9

15

60,0

Steiermark

7

15

46,7

Wien 1

13

25

52,0

Wien 2

4

11

36,4

Gesamt

58

117

49,5

Tab. 2: Sexuelle Belästigung nach Altersgruppen Da im Rahmen der Fragebogenerhebung nicht überall das Alter registriert wurde, in dem das Gewalterlebnis stattfand, konnten nicht alle Daten der Stichprobe unter dieser Variablen erfaßt werden.

Formen der sexuellen Belästigung

unter 15 Jahren

 

15-25

 

26-34

 

35 +

 

Gesamt

 
 

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%.

Abs.

%

blöde Bemerkungen

3

27,3

5

45,4

0

0,0

3

27,3

11

100,0

mit Blicken ausziehen

1

33,3

2

66,7

0

0,0

0

0,0

3

100,0

"Sex-Witze"

0

0,0

4

66,7

0

0,0

2

33,3

6

100,0

an bestimmten Körperstellen berührt werden (Gesicht etc.)

1

4,5

12

54,5

8

36,4

1

4,5

22

100,0

Gesamt

5

11,9

23

54,8

8

19,0

6

14,3

42

100,0

Tab. 3: Sexuelle Gewalt nach Altersgruppen

Formen der sexuellen Gewalt

unter 15 Jahren

 

15 - 25

 

26 - 34

 

35 +

 

Gesamt

 
 

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

nackt ausziehen

2

22,2

4

44,4

2

22,2

1

11,1

9

100,0

Geschlechtsteile gezeigt

1

11,1

7

70,0

1

11,1

1

11,1

10

100,0

gezwungen, Geschlechtsteile zu berühren

1

9,1

7

63,6

2

18,2

1

9,1

11

100,0

Zwang zu befriedigen

0

0,0

4

57,1

2

28,6

1

14,3

7

100,0

gezwungen, oral zu befriedigen

0

0,0

2

50,0

2

50,0

0

0,0

4

100,0

Geschlechtsteile berührt

2

11,1

7

38,9

7

38,9

2

11,1

18

100,0

sexuell bedroht fühlen

1

10,0

4

40,0

4

40,0

1

10,0

10

100,0

gezwungen, bei sexuellen Handlungen zuzuschauen

0

0,0

3

50,0

3

50,0

0

0,0

6

100,0

Pornofilme anschauen

0

0,0

1

50,0

0

0,0

1

50,0

2

100,0

Geschlechtsverkehr gehabt oder versucht

0

0,0

3

60,0

1

20,0

1

20,0

5

100,0

Gesamt

7

8,5

42

51,2

24

29,3

9

11,0

82

100,0

Tab. 4: Täter und Täterinnen bei den Opfern (Mehrfachnennungen)

Kategorien von Täterinnen

Männer

 

Frauen

 

Gesamt

 
 

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

Absolut

Prozent

Familienmitglied

4

2,7

5

12,2

9

4,8

HeimbewohnerIn, MitschülerIin

52

35,6

10

24,4

62

33,2

Pflege- und Betreuungspersonal

17

11,6

6

14,6

23

12,3

ArbeitskollegIn

17

11,6

2

4,9

19

10,2

andere Personen (bekannt)

22

15,1

4

9,8

26

13,9

andere Personen (unbekannt)

29

19,7

14

34,1

43

23,0

sonstige Person

5

3,4

0

0,0

5

2,7

Gesamtzahl der Nennungen

146

100,0

41

100,0

187

100,0

Tab. 5: Opferanteil nach Täterinnen und Wohnformen (Nennungen) in absoluten Zahlen

 

Wohngruppe im Heim

Wohngemeinschaft

betreute Wohnplätze

Gesamt

Täter sind Männer

55

66

21

146

Familienmitglied

2

2

0

4

Heimbewohner/Mitschüler

37

11

4

52

Pflege- und Betreuungspersonal

2

15

0

17

Arbeitskollege

0

15

2

17

Männer - bekannt

10

12

0

22

Männer - unbekannt

4

11

14

29

Sonstige

4

0

1

5

Täterinnen sind Frauen

27

13

1

41

Familienmitglied

3

2

0

5

Heimbewohnerin/Mitschülerin

8

2

0

10

Pflege- und Betreuungspersonal

6

0

0

6

Arbeitskollegin

0

1

1

2

Frauen -bekannt

3

1

0

4

Frauen - unbekannt

7

7

0

14

Sonstige

0

0

0

0

Gesamt

82

79

22

187

Tab. 6: Verteilung der Gewalt nach Umfeldern aus Sicht der Opfer

Umfeld

Absolut

Prozent

Heim/Einrichtung

55

47,8

außerhalb der Einrichtung/Hotel oder Wohnung

29

25,2

am Arbeitsplatz

19

16,5

überall

8

6,6

zu Hause / Ursprungsfamilie

4

3,4

Gesamt

115

100,0

Tab. 7: Ausformungen der sexuellen Gewalt nach Umfeld

Gewaltform

Einrichtung

 

außerhalb

 

Arbeitsplatz

 

zu Hause

 

Überall

 

Gesamt

 
 

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

Abs.

%

gezwungen, nackt auszuziehen

5

50,0

1

10,0

2

20,0

0

0,0

2

20,0

10

100,0

Geschlechtsteile gezeigt

7

53,8

3

23,1

2

15,4

0

0,0

1

7,7

13

100,0

gezwungen, seine/ihre Geschlechtsteile zu berühren

5

35,7

4

28,5

2

14,3

1

7,1

2

14,3

14

100,0

gezwungen, ihn/sie zu befriedigen

5

50,0

3

30,0

2

20,0

0

0,0

0

0,0

10

100,0

oraler Verkehr

1

33,3

1

33,3

0

0,0

1

33,3

0

0,0

3

100,0

Geschlechtsteile berührt

13

56,5

5

21,7

4

17,4

0

0,0

1

4,3

23

100,0

sexuell bedroht

11

50,0

5

25,0

4

20,0

0

0,0

1

5,0

21

100,0

gezwungen, zuzuschauen

5

50,0

0

0,0

2

20,0

2

20,0

1

10,0

10

100,0

Pornofilme anzusehen

0

0,0

3

100,0

0

0,0

0

0,0

0

0,0

3

100,0

zu Geschlechts- verkehr gezwungen oder versucht

3

37,5

4

50,0

1

12,5

0

0,0

0

0,0

8

100,0

Gesamtwert

55

 

29

 

19

 

4

 

8

 

115

 

Tab. 8: Art der Beschwerden (Mehrfachnennungen)

Beschwerden

Absolut

Prozent

Schmerzen allgemein

7

10,0

Kopfschmerzen/Migräne

1

1,4

Bauch-, Magen-, Unterleibsschmerzen

3

4,3

Phobien/Ängste

12

17,1

Schwindel/Epilepsie

22

31,4

Schlafstörungen

3

4,3

Sonstiges/Zwänge

5

7,1

Sexuelle Probleme

8

11,4

Autoaggressives Verhalten

7

10,0

Depressionen/Traurigkeit

2

2,9

Gesamtzahl der Nennungen

70

100,0

Diagramm 1: Art der Beschwerden in Prozent (Frauen) (Mehrfachnennungen) Quelle: Zemp/Pircher 1996, 87

Tab. 9: Art der Medikamente (Mehrfachnennungen)

Art der Medikamente

Absolut

Prozent

Epilepsiemittel

46

33,8

Neuroleptika

28

20,6

blutdruckregulierende Mittel

20

14,7

andere Schmerzmittel

14

10,3

Akinetikum

14

10,3

Antidepressiva

8

5,9

Beruhigungsmittel

6

4,4

Gesamtzahl der Nennungen

136

100,0

Tab. 10: Art der ergriffenen Maßnahmen bei den Opfern

Art der Maßnahmen

Absolut

Prozent

Täter wurde geschimpft

8

50,0

Täter bzw. Opfer wurde versetzt

3

18,8

Anzeige - Verfahren läuft

2

12,5

Anzeige und Verurteilung

1

6,2

konkrete Maßnahmen stehen noch aus

1

6,2

Sonstiges

1

6,2

Gesamt

16

100,0

Auszüge aus den Strafgesetzbüchern von Österreich, Deutschland und der Schweiz

1. Österreich

Im Österreichischen Strafgesetzbuch werden die strafbaren Handlungen "gegen die Sittlichkeit" unter den §§ 201 bis 212 geregelt. Bei den Erläuterungen beschränken wir uns auf die im Zusammenhang mit dieser Studie wichtigsten Punkte.

§ 201 Vergewaltigung

(1) Wer eine Person mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt oder durch eine gegen sie gerichtete Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Als schwere Gewalt ist auch eine Betäubung anzusehen.

(2) Wer außer dem Fall des Abs. 1 eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge oder wird die vergewaltigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter im Falle des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, im Fall des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Hat die Tat den Tod der vergewaltigten Person zur Folge, so ist der Täter im Fall des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren, im Fall des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

"II. die Nötigung zur Vornahme oder Duldung des (auch ehelichen) Beischlafs sowie einer "dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung" unter Strafe stellt. Darunter fällt der Anal- und Mundverkehr. § 201 ist auch anwendbar, wenn nicht die (freiwillig erfolgte) Einleitung des Geschlechtsverkehrs, sondern dessen Fortsetzung erzwungen wird. Das Gesetz unterscheidet nach der Intensität der Gewalt oder Drohung zwei Tatbestände: Unter Abs. 1 fällt, wer eine Person mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt oder durch eine gegen sie (Nrsp 1991/145) gerichtete Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben zu einer derartigen Handlung oder Duldung nötigt. Bewußt - um nämlich die gerade insofern für die Tatopfer unangenehme Beweisführung entbehrlich zu machen - wurde somit nicht mehr die Widerstandsfähigkeit als die Auswirkung der angewendeten Gewalt zum Kriterium schwerer und weniger schwerer Fälle gewählt, sondern die Schwere der Gewalt ist nach der Tathandlung zu bestimmen.

Zur Auslegung des der Strafrechtsordnung bisher fremden Begriffs der "schweren Gewalt" ist darauf abzustellen, daß die Anwendung überlegener physischer Kraft einen höheren Grad der Intensität oder Gefährlichkeit erreicht. Brutale, rücksichtslose Aggressionshandlungen, darunter auch solche, mit denen Lebensgefahr verbunden ist, bei denen gefährliche Waffen verwendet werden oder Gewalt gegen besonders gefährdete oder empfindliche Körperregionen ausgeübt wird, werden als schwere Gewalt zu beurteilen sein; ebenso die zusammenwirkende Gewaltausübung mehrerer Personen gegen den Widerstand eines Opfers. Ein weiteres Indiz für schwere Gewalt wird deren länger dauernde Anwendung sein, auch ohne daß damit bereits ein "qualvoller Zustand des Opfers" verbunden sein muß. Ausdrücklich nennt das Gesetz auch die Betäubung als schwere Gewalt, wobei darunter nicht der allmählich den Willen des Opfers beugende Einsatz berauschender Mittel verstanden wird, sondern nur die Betäubung durch einen für das Opfer überraschenden und unvorhersehbaren Angriff.

III. Für die minderschwere Vergewaltigung genügt bereits die Anwendung jeder (nicht besonders schweren) Gewalt oder die Drohung mit gegenwärtiger (nicht schwerer) Gefahr für Leib oder Leben. Gewalt und Drohung müssen nicht gegen das Tatopfer gerichtet sein. Es genügt, wenn sie sich auf eine nahestehende Person beziehen. Als weiteres Begehungsmittel nennt das Gesetz auch die Entziehung der persönlichen Freiheit.

V. Vollendet sind die Tatbestände des Abs. 1 und 2, wenn die Nötigung erfolgreich ist, d.h. das Tatopfer den Beischlaf oder die diesem gleichzusetzende geschlechtliche Handlung vorzunehmen oder zu dulden beginnt".

§ 202 Geschlechtliche Nötigung

(1) Wer außer den Fällen des § 201 eine Person mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zur Vornahme oder Duldung einer geschlechtlichen Handlung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) zur Folge oder wird die genötigte Person durch die Tat längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, hat die Tat aber den Tod der genötigten Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

"I. bezieht auch "geschlechtliche Handlungen", die einem Beischlaf nicht gleichzusetzen sind, ein, und zwar auch dann, wenn ihre Duldung oder Begehung durch schwere Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger schwerer Gefahr für Leib oder Leben erzwungen wird".

§ 205 Schändung

(1) Wer eine Person weiblichen Geschlechtes, die sich in einem Zustand befindet, der sie zum Widerstand unfähig macht, oder die wegen einer Geisteskrankheit, wegen Schwachsinns, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, zum außerehelichen Beischlaf mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, die sich in einem Zustand befindet, der sie zum Widerstand unfähig macht, oder die wegen einer den Bewußtseinsstörung oder wegen einer anderen schweren, einem dieser Zustände gleichwertigen seelischen Störung unfähig ist, die Bedeutung des Vorgangs einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, außer dem Fall des Abs. 1 zur Unzucht mißbraucht oder zu einer unzüchtigen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft zur Folge, so ist der Täter in den Fällen des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Hat die Tat jedoch den Tod der mißbrauchten Person zur Folge, so ist der Täter in den Fällen des Abs. 1 mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, in den Fällen des Abs. 2 mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

"§ 205 faßt den Mißbrauch wehr- oder bewußtloser Personen zum außerehelichen Beischlaf oder zu anderen Unzuchtakten in einem Tatbild unter der Bezeichnung Schändung zusammen. Als unmittelbarer Täter nach Abs. 1 kommt nur ein beischlaffähiger, mit dem Opfer nicht verheirateter Mann in Betracht. Bestimmungs- und Beitragstäter kann jedermann sein.

II. Schutzobjekt im ersten Deliktfall (Abs. 1) ist eine Person weiblichen Geschlechts, die widerstandsunfähig ist oder die wegen eines der Zustände, die Zurechnungsfähigkeit begründen können, unfähig ist, die Bedeutung des an ihr oder mit ihr verübten Vorganges einzusehen (Diskretionsunfähigkeit) oder nach dieser Einsicht zu handeln (Dispositionsunfähigkeit). Der Vorgang, um den es sich hier handelt, ist der außereheliche Beischlaf. Der Zustand muß einige Zeit hindurch bestehen und darf nicht vom Täter oder im Einverständnis mit ihm in Hinblick auf den geschlechtlichen Mißbrauch vorsätzlich herbeigeführt worden sein. Es kommt andererseits nicht darauf an, wodurch der Zustand entstanden ist. Geisteskranke und Schwachsinnige, unter besonderen Umständen Schlafende oder im Erwachen begriffene sowie stark alkoholisierte Frauen können Tatobjekt sein. Die Willenstätigkeit des Opfers muß nicht vollständig aufgehoben sein, es genügt deren durch physische oder psychische Einwirkung hervorgerufene Störung in dem Maße, daß die Diskretionsfähigkeit oder die Dispositionsfähigkeit in bezug auf den Vorgang nicht oder nicht mehr vorhanden ist. Auch darauf und nicht bloß auf den Zustand des Opfers muß sich der Vorsatz des Täters beziehen. Ist die Fähigkeit, das Triebleben durch verstandesmäßige Erwägungen zu beeinflussen und die Einsicht in die Bedeutung des Beischlafes sowie die Fähigkeit, über den eigenen Körper in geschlechtlicher Hinsicht dieser Einsicht gemäß zu verfügen, nicht aufgehoben, kann die Frau also die Bedeutung und Folgen des Beischlafes richtig erkennen und dem an sie gestellten Verlangen eines außerehelichen Beischlafes in freier Entscheidung begegnen, so liegt auch bei Personen schwachen Verstandes und bei Geisteskranken keine Unfähigkeit. Widerstandsfähigkeit liegt vor, wenn das Tatopfer seinen widerstrebenden Willen nicht durchsetzen kann, weil ihm Widerstand aus seelischen oder körperlichen Gründen unmöglich ist.

III. Schutzobjekt im zweiten Deliktfall ist eine Person männlichen oder weiblichen Geschlechtes, die sich in einem der in Abs. 1 bezeichneten Zustände befindet.

Tathandlungen sind:

1. Mißbrauch zu einer anderen unzüchtigen Handlung als Beischlaf durch den Täter selbst;

2. Verleitung zu einer solchen unzüchtigen Handlung mit einer dritten Person; . Verleitung zu einer unzüchtigen Handlung an sich selbst; nur in diesem Fall ist vorausgesetzt, daß der Täter in der Absicht handelt, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen. Körperlicher Kontakt zwischen Täter und Opfer ist hier nicht vorausgesetzt; es genügt u.U. fernmündliche Aufforderung.

V. Schändungen sind durch den Eintritt einer schweren Körperverletzung, einer Schwangerschaft oder des Todes des Opfers qualifiziert, wobei Schändungen durch außerehelichen Beischlaf allemal mit strengerer Strafe bedroht sind als Schändungen durch andere unzüchtige Handlungen. Leichte Körperverletzungen des Opfers sind dem Täter gesondert anzulasten, da Schändung kein "Gewaltdelikt" ist, bei dem leichte Verletzungen konsumiert werden".

§ 206 Beischlaf mit Unmündigen

(1) Wer mit einer unmündigen Person den außerehelichen Beischlaf unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1) oder eine Schwangerschaft der unmündigen Person zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.

I. Der Beischlaf mit Unmündigen wird ohne Rücksicht darauf unter Strafe gestellt, ob der Unmündige imstande ist, die Bedeutung des Vorganges zu erkennen und dieser Einsicht gemäß zu handeln." Die geschlechtliche Mündigkeit erfolgt mit dem vierzehnten Lebensjahr.

"II. Die Tathandlung besteht im Unternehmen des außerehelichen Beischlafes; Vollziehung des Beischlafes ist nicht erforderlich. Unternommen ist ein Beischlaf auch dann, wenn es zu einer Vereinigung der Geschlechtsteile (Eindringen des männlichen Geschlechtsteiles zumindest in die äußeren Geschlechtsteile der Frau) nicht kommt, wohl aber dazu angesetzt worden ist.

III. Der Täter muß zumindest mit bedingtem Vorsatz handeln, der sich vor allem auf das Alter des Opfers beziehen muß. Ein Irrtum des Täters befreit ihn von Strafe für den weiter nicht beschwerten Beischlaf. Handelt der über das Alter seines Opfers Irrende mit Gewalt oder gefährlicher Drohung, so ist er jedenfalls nach diesen Gesetzesstellen zu bestrafen. Bei der Prüfung, ob die Verantwortung des Täters, er habe sein Opfer für schon mündig gehalten, zutreffend ist, muß auf die äußeren Umstände Bedacht genommen werden."

§ 207 Unzucht mit Unmündigen

1) Wer eine unmündige Person auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht oder zu einer unzüchtigen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Hat die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, hat sie aber den Tod der unmündigen Person zur Folge, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

(3) Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als zwei Jahre und ist keine der Folgen des Abs. 2 eingetreten, so ist der Täter nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

"I. Die Tathandlungen der Unzucht mit Unmündigen entsprechend des § 205 Abs. 2 (Schändung), der Unterschied zwischen beiden Bestimmungen besteht nur darin, daß das Objekt der Schändung eine widerstandsunfähige Person oder eine Person, der in Ansehung des Geschlechtsaktes die Diskretions- oder Dispositionsfähigkeit mangelt, sein muß, während bei § 207 das Tatobjekt lediglich unmündig sein muß. Weibliche und männliche Unmündige sind gleichermaßen geschützt."

Der Begriff der Unmündigkeit ist im § 74 Z 1 definiert.

§ 208 Sittliche Gefährdung von Personen unter sechzehn Jahren

"Wer eine Handlung, die geeignet ist, die sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung von Personen unter sechzehn Jahren zu gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen, es sei denn, daß nach den Umständen des Falles eine Gefährdung der unmündigen oder Personen unter sechzehn Jahren ausgeschlossen ist."

"I. Neben Beischlaf und anderen Unzuchthandlungen mit Unmündigen gibt es auch noch andere dem Geschlechtstrieb entspringende Handlungen, die geeignet sind, sittlich noch labilen, weil erst in einem leiblich-seelischen Reifungsprozeß befindlichen Personen sittlichen, seelischen oder auch gesundheitlichen Schaden zuzufügen.

II. Die entwicklungsgefährdende Handlung muß vor dem Schutzobjekt, d.h. in dessen Gegenwart, und zwar so begangen werden, daß sie der Gefährdete wahrnehmen kann. Damit sind in erster Linie Exhibitionisten getroffen.

III. Als Tathandlungen kommen Selbstbefriedigung vor einem Kind, das "kommentierende Vorzeigen von harter Pornographie" vor einem schulpflichtigen Mädchen u.ä. in Betracht.

IV. Wie erwähnt ist zur Strafbarkeit erforderlich, daß der Täter mit der Absicht handelt, sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen. Trotz Vorliegen einer solchen Absicht bleibt der Täter straffrei, wenn eine Gefährdung der betroffenen unmündigen oder noch nicht sechzehnjährigen Person objektiv ausgeschlossen, also im konkreten Fall unmöglich ist, etwa weil die Handlung vor Kindern, die ihren Sinn nicht erfassen können, oder vor blinden oder schlafenden Kindern oder vor einem bereits völlig verwahrlosten Unmündigen oder Jugendlichen vorgenommen wird".

§ 209 Geschlechtliche Unzucht mit Personen unter achtzehn Jahren

Eine Person männlichen Geschlechts, die nach Vollendung des neunzehnten Lebensjahres mit einer anderen Person, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, gleichgeschlechtliche Unzucht treibt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

I. Die Bestimmung dient dem Schutz männlicher Personen in noch prägbaren Alter vor gleichgeschlechtlichen Erlebnissen, die sie in ihrer Triebrichtung beeinflussen und auf Homosexualität festlegen können; auch erzwungene gleichgeschlechtliche Handlungen sind tatbildlich (SSt 52/23 = JBI 1981, 550 = LSK 1981/121). Zu den Taten unter Zwang und Nötigung siehe Anm III.

II. Die Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechtes wird Homosexualität, unter Personen des weiblichen Geschlechtes auch lesbische Liebe genannt. Da das Gesetz den Begriff der gleichgeschlechtlichen Unzucht nicht näher umschreibt, schwankten Lehre und Rechtssprechung. Früher verlangte der OGH beischlafähnliche Handlungen (KH 842, 963, 1052, 1215). Nach der neueren Rechtssprechung genügte jede unmittelbare, nicht bloß flüchtige (SSt 52/44 = EvBI 1982/65 = LSK 1981/166: intensive Berührung der Geschlechtssphäre (im biologischen Sinn) einer männlichen Person durch einen Mann oder das gleichartige Berührenlassen der eigenen Geschlechtssphäre (EvBI 1979/163, RZ 1979/51, LSK 1978/134m 1979/161), falls dies zur Erregung oder Befriedigung der Sexuallust wenigstens eines der Beteiligten erfolgt (EvBI 1971/83). Lesbische Liebe ist mangels sozialer Schädlichkeit als solche nicht mehr gerichtlich strafbar (EvBI 1982/3 = LSK 1981/167: was dem Gleichhheitsgrundsatz nicht widerspricht), doch erfassen alle Bestimmungen aus diesem Abschnitt, die weder auf Beischlaf noch ausschließlich auf männliche Homosexualität abgestellt sind, auch lesbische Handlungen. Unter Personen männlichen Geschlechtes ist die Strafmündigkeit für Homosexualität mit dem vollendeten 19. und das Schutzalter gegen solche Betätigung mit dem vollendeten 18. Lebensjahr festgesetzt.

III. Gleichgeschlechtliche Betätigung mit Personen, die das vierzehnte, aber noch nicht das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, ist vollendet, wenn ein erwachsener Mann seinen Geschlechtsteil mit dem Körper des (männlichen) Unzuchtpartners in der auf sexuelle Entspannung gerichteten Absicht in eine nicht bloß flüchtige (RZ 1970, 200) Berührung bringt, wobei sein Verhalten nicht beischlafähnlich oder onanistisch sein (LSK 1978/134) und auch nicht zur angestrebten sexuellen Entspannung geführt haben muß. Bei einer bloß flüchten Berührung, die infolge der Abwehr des ausersehenen Partners nicht fortgesetzt werden konnte oder eine Aufforderung zu einer in unmittelbarer Folge vorzunehmenden Unzuchthandlung begleiten und verdeutlichen sollte, liegt Versuch vor (EvBI 1968/152, 169/109, 1978/213, RZ 1978/65, LSK 1979/113). Wer einen Geschlechtsgenossen zur Unzucht mit ihm verleiten will, haftet unter den Voraussetzungen des § 209 uU wegen Versuches dieses Delikts (vgl SSt 22/73); freiwillig wäre ein Rücktritt vom Versuch allenfalls, wenn der Täter die Weigerung des Partners nicht für endgültig hält (EvBI 1986/184).

IV. Gleichgeschlechtliche Unzucht mit Unmündigen ist stets statt nach § 209 nach § 207 strafbar (EvBI 1976/269 = RZ 1976/74 = LSK 1976/148); s aber auch Anm II zu § 207. Täter nach § 209 kann nur jemand sein, der das neunzehnte Lebensjahr bereits vollendet hat. Nach § 207 sind auch jugendliche Täter strafbar. Bei Zwang und Nötigung zur gleichgeschlechtlichen Unzucht trifft nach neuerer Rechtssprechung § 209 mit § 201 oder § 202 eintätig zusammen (EvBI 1985/94 = RZ 1985/32). Hält ein erwachsener Mann sein unmündiges, gleichfalls männliches Opfer für einen Jugendlichen, so ist er statt nach § 207 nach §§ 15, 209 strafbar (EvBI 1979/38 = JBI 1979, 100 mit Anm von Burgstaller = LSK 1978/269).

§ 211 Blutschande

(1) Wer mit einer Person, die mit ihm in gerader Linie verwandt ist, den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer eine Person, mit der er in absteigender Linie verwandt ist, zum Beischlaf verführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(3) Wer mit seinem Bruder oder mit seiner Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zu bestrafen.

(4) Wer zur Zeit der Tat das neunzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist wegen Blutschande nicht zu bestrafen, wenn er zur Tat verführt worden ist.

"I. § 211 verpönt die Ausübung des Beischlafes zwischen nahen Verwandten. Ob die Verwandtschaft ehelich oder unehelich ist, spielt keine Rolle. Daß Blutsverwandtschaft vorliegt, ist als Tatbildmerkmal vom Strafgericht festzustellen. Sinn der Bestimmung ist es, physische und psychischer Gefährdungen der Nachkommenschaft und Beeinträchtigungen des Familienlebens hintanzuhalten.

II. Täter der Blutschande können Verwandte in auf- und absteigender Linie sowie Bruder und Schwester sein".

§ 212 Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses

(1) Wer sein minderjähriges Kind, Wahlkind, Stiefkind oder Mündel und wer unter Ausnützung seiner Stellung gegenüber einer seiner Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden minderjährigen Person diese zur Unzucht mißbraucht oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer

1. als Arzt einer Krankenanstalt oder Angestellter einer Erziehungsanstalt oder sonst als ein in einer Erziehungsanstalt Beschäftigter eine in der Anstalt betreute Person oder

2. als Beamter eine Person, die seiner amtlichen Obhut anvertraut ist,

unter Ausnützung seiner Stellung dieser Person gegenüber entweder zur Unzucht mißbraucht oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine unzüchtige Handlung an sich selbst vorzunehmen.

"I. Die Bestimmung dient dazu, einen sexuellen Mißbrauch abhängiger Personen zu verhindern und die "Korrektheit des Aufsichts- oder Autoritätsverhältnisses".

II. Als Tatobjekte kommen in Betracht:

1. minderjährige Kinder, Wahlkinder, Stiefkinder und Mündel;

2. minderjährige, der Erziehung, Ausbildung oder Aufsicht des Täters unterstehende Personen;

3. in einer Krankenanstalt oder in einer Erziehungsanstalt betreute Personen, mögen sie minderjährig sein oder nicht;

4. der amtlichen Obhut eines Beamten anvertraute Personen, mögen sie minderjährig sein oder nicht.

III. Als Täter kommen bei dem unter II 1 angeführten Personenkreis Vater, Mutter und Vormund in Betracht. Bei den unter II 2 angeführten Personen können Lehrer, Erzieher, Funktionäre von Jugend- oder Sportorganisationen, Arbeitgeber und Lehrherren, der Lebensgefährte der Mutter oder Schwester, u.U. auch Ärzte gegenüber jugendlichen Patienten, schließlich auch Personen, denen vorübergehend vom Erziehungsberechtigten die Aufsicht über einen Minderjährigen anvertraut worden ist, Täter sein. Ein vertragsähnliches Verhältnis und eine Verpflichtungserklärung sind nicht erforderlich; es genügt ein faktisches Eltern-Kind-ähnliches Verhältnis oder ein faktisches Aufsichtsverhältnis.

In Ansehung des unter II 3 näher umschriebenen Personenkreises kommen nur Ärzte einer Krankenanstalt, Angestellte einer Erziehungsanstalt oder in einer solchen Anstalt Beschäftigte als Täter in Betracht.

V. Bei den minderjährigen Kindern, Wahlkindern, Stiefkindern und Mündeln ist zur Strafbarkeit des Täters nicht vorausgesetzt, daß dieser seine Stellung gegenüber den Schutzbefohlenen ausnützt. Das wird zwar in aller Regel der Fall sein, ist aber nicht besonders festzustellen.

Die Ausnützung der Stellung gegenüber dem Opfer der Tat durch den Täter ist Tatbildmerkmal in allen drei anderen Fällen. Vorausgesetzt ist also, daß der Täter seine Autorität einsetzt, damit die geschützte Person die Unzuchthandlung an sich geschehen läßt oder selbst eine unzüchtige Handlung setzt.

§ 218 Öffentliche unzüchtige Handlungen

Wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine unzüchtige Handlung vornimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

I. Die Bestimmung richtet sich gegen die Erregung berechtigten Ärgernisses durch öffentliche unzüchtige Handlungen. Unzüchtig ist jede Handlung, durch die Sittlichkeit in geschlechtlicher Beziehung verletzt wird, mag sie auch nicht einem erregten Geschlechtstrieb entsprungen oder zur Erregung dieses Triebes bestimmt sein (SSt 17/142). § 218 erfaßt auch unzüchtige mündliche Äußerungen (SSt 24/59) und die Verbreitung unzüchtiger Schriften (SSt 37/58) und Filme (SSt 25/20), diesbezüglich wird die Bestimmung aber weitgehend durch die speziellen Bestimmungen des sog Pornographiegesetzes verdrängt. Bloß unanständiges Betragen, zB Nacktbaden (SSt 17/142), fallen nicht unter § 218. Die Handlung muß "etwas das Geschlechtliche Betreffendes in einer den Anstand verletzenden Art ausdrücken oder darstellen" (Nowakowski, 155). Die Darstellung des nackten menschlichen Körpers fällt an sich nicht unter den Begriff "unzüchtig"; Stripteasevorführungen sind idR nicht unzüchtig (JBI 1972, 624).

II. Die Tat muß öffentlich geschehen; zum Begriff der Öffentlichkeit s Anm zu §69. Zusätzlich ist verlangt, daß die Tat unter Umständen geschieht, unter denen das Verhalten geeignet ist, durch unmittelbares Wahrgenommenwerden berechtigtes Ärgernis hervorzurufen. Es genügt die bloße Eignung sowohl für die Wahrnehmung durch einen größeren Personenkreis (SSt 16/116, 38/20, EvBI 1968/153, 1977/262, RZ 1977/100, LSK 1977/270) wie für die Erregung berechtigten Ärgernisses (EvBI 1957/394). Daß die Handlung wirklich wahrgenommen oder Ärgernis erregt wure, ist nicht verlangt. Die Eignung muß eine konkrete sein (SSt 29/72, EvBI 1966/486); der die Öffentlichkeit ausmachende größere Personenkreis muß also konkret in der Lage gewesen sein, durch unmittelbare Wahrnehmung Ärgernis zu nehmen. Nach früherem Recht wurde es von der Rechtsprechung (entgegen Nowakowski, 156) mitunter als ausreichend angesehen, daß das Ärgernis durch nachträgliches Bekanntwerden eines bestimmten Verhaltens entstehen konnte. Das ist nunmehr durch § 69 ausgeschlossen. Der größere Personenkreis (etwa ab 10 Personen) muß kein unbestimmter sein. Bei den sog. Exklusivklubs fehlt es aber wegen der Gleichgesinntheit der Mitglieder an der Eignung, Ärgernis zu erregen. Sollten einmal in einem solchen Klub Personen sein, die Ärgernis nehmen, so ist ein Täter, der das nicht vorgesehen hat, wegen Tatirrtums von Strafe frei. Ärgernis ist eine tiefgreifende Empfindung der Verletzung eines Wertes (hier des Sittlichkeits- und Schamgefühls), die sich gegen die verletzende Handlung und ihren Urheber richtet. Das Ärgernis muß ein berechtigtes sein. Prüdererie einzelner führt nicht zur Strafbarkeit: andererseits befreit es auch nicht von der Strafbarkeit, wenn zufällig (und nicht weil sich solche Personen zusammengetan haben) der größere Personenkreis ausschließlich aus Menschen besteht, die auch an Unzüchtigem nicht Anstoß nehmen. Die Eignung, Ärgernis zu erregen, ist am Gefühl des sittlich normal empfindenden Durchschnittsmenschen (RV, 366) zu prüfen.

III. S das sog PornographieG, BGBl 1950/97 (Anhang), und das internationale Abkommen vom 4.Mai 1910, betreffend die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen, RGBI 1912/116, sowie das internationale Übereinkommen v 12.September 1923, BGBl 1925/128, zur Bekämpfung und Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.

2. Bundesrepublik Deutschland

Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) regelt in einem gesonderten Abschnitt Straftaten im Sinne von Vergehen und Verbrechen gegen die "Sexuelle Selbstbestimmung"[13]. Die in den §§ 174-184 StGB zusammengefaßten Straftatbestände gegen die sexuelle Selbstbestimmung sollen vor sexuellen Übergriffen und sexueller Gewalt schützen und die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen strafrechtlich garantieren.

§ 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einer Person unter sechzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist,

2. an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit oder

3. an seinem noch nicht achtzehn Jahre alten leiblichen oder angenommenen Kind vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3

1. Sexuelle Handlungen vor dem Schutzbefohlenen vornimmt oder

2. den Schutzbefohlenen dazu bestimmt, daß er sexuelle Handlungen vor ihm vornimmt, um sich oder den Schutzbefohlenen hierdurch sexuell zu erregen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 oder des Absatzes 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens des Schutzbefohlenen das Unrecht der Tat gering ist.

§ 174a Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken in Anstalten

(1) Wer sexuelle Handlungen

1. an einem Gefangenen oder

2. an einem auf behördliche Anordnung Verwahrten, der ihm zur Erziehung, Ausbildung, Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch seiner Stellung vornimmt oder an sich von dem Gefangenen oder Verwahrten vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer den Insassen einer Anstalt für Kranke oder Hilfsbedürftige, der ihm zur Beaufsichtigung oder Betreuung anvertraut ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Krankheit oder Hilfebedürftigkeit sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von dem Insassen vornehmen läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar."

§ 175 Homosexuelle Handlungen

(1) Ein Mann über achtzehn Jahren, der sexuelle Handlungen an einem Mann unter achtzehn Jahren vornimmt oder von einem Mann unter achtzehn Jahren an sich vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn

1. der Täter zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war oder

2. bei Berücksichtigung des Verhalten desjenigen, gegen den sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern.

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder

2. das Kind bei der Tat körperlich schwer mißhandelt.

(4) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,

2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen vor ihm oder einem Dritten vornimmt, oder

3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgem pomographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt, um sich, das Kind oder einen anderen hierdurch sexuell zu erregen.

§ 177 Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist nötigt, sexuelle Handlungen

1. des Täters oder

2. einer dritten Person an sich zu dulden oder an

3. dem Täter oder

4. einer driften Person

vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) In besonders schweren Fällen ist Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt, die dieses besonders erniedrigen, insbesonders, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),

3. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder

4. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder es durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

5. Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

§ 178 Sexuelle Nötigung

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, außereheliche sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

§ 179 Sexueller Mißbrauch widerstandsunfähiger Personen

(1) Wer eine andere Person, die

1. wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung, wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Störung oder

2. körperlich zum Widerstand unfähig ist, dadurch mißbraucht, daß er unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist srtrafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder von einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung

2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.

§ 182 Verführung

(1) Wer ein Mädchen unter sechzehn Jahren dazu verführt, mit ihm den Beischlaf zu vollziehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Die Verfolgung der Tat ist ausgeschlossen, wenn der Täter die Verführte geheiratet hat.

(3) Bei einem Täter, der zur Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

§ 183 Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2. nach § 174 Abs. 2 Nr.1 oder § 176 Abs. 5 Nr.1 bestraft wird.

§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

3. Schweiz

Im schweizerischen Strafgesetzbuch regeln die Artikel 187-194 die strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Art. 187 Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität

Gefährdung der Entwicklung von Unmündigen Sexuelle Handlungen mit Kindern

1. Wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, wer zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

2. Die Handlung ist nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

3. Hat der Täter zur Zeit der Tat das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt und liegen besondere Umstände vor, oder hat die verletzte Person mit ihm die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

4. Handelte der Täter in der irrigen Vorstellung, das Kind sei mindestens 16 Jahre alt, hätte er jedoch bei pflichtgemäßer Vorsicht den Irrtum vermeiden können, so ist die Strafe Gefängnis.

Art. 188 Sexuelle Handlungen mit Abhängigen

1. Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeiterverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er diese Abhängigkeit ausnützt,

wer eine solche Person unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet, wird mit Gefängnis bestraft.

2. Hat die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Art. 189 Angriffe auf die sexuelle Freiheit und Ehre Sexuelle Nötigung

1. Wer eine Person zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

2. Ist der Täter der Ehegatte des Opfers und lebt er mit diesem in einer Lebensgemeinschaft, wird die Tat auf Antrag verfolgt. Das Antragsrecht erlischt nach sechs Monaten. Artikel 28 Absatz 4 ist nicht anwendbar.

3. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren. Die Tat wird in jedem Fall von Amtes wegen verfolgt.

Art. 190. Vergewaltigung

1. Wer eine Person weiblichen Geschlechts zur Duldung des Beischlafs nötigt, namentlich indem er sie bedroht, Gewalt anwendet, sie unter psychischen Druck setzt oder zum Widerstand unfähig macht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.

2. Ist der Täter der Ehegatte des Opfers und lebt er mit diesem in einer Lebensgemeinschaft, wird die Tat auf Antrag verfolgt. Das Antragsrecht erlischt nach sechs Monaten. Artikel 28 Absatz 4 ist nicht anwendbar.

3. Handelt der Täter grausam, verwendet er namentlich eine gefährliche Waffe oder einen anderen gefährlichen Gegenstand, so ist die Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren. Die Tat wird in jedem Fall von Amtes wegen verfolgt.

Art. 191 Schändung

Wer eine urteilsunfähige oder eine zum Widerstand unfähige Person in Kenntnis ihres Zustandes zum Beischlaf, zu einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung mißbraucht, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren oder mit Gefängnis bestraft.

Art. 192 Sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten

1. Wer unter Ausnützung der Abhängigkeit einen Anstaltspflegling, Anstaltsinsassen, Gefangenen, Verhafteten oder Beschuldigten veranlaßt, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, wird mit Gefängnis bestraft.

2. Hat die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Art. 193 Ausnützung der Notlage

1. Wer eine Person veranlaßt, eine sexuelle Handlung vorzunehmen oder zu dulden, indem er eine Notlage oder eine durch ein Arbeitsverhältnis oder eine in anderer Weise begründete Abhängigkeit ausnützt, wird mit Gefängnis bestraft.

2. Hat die verletzte Person mit dem Täter die Ehe geschlossen, so kann die zuständige Behörde von der Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung absehen.

Art. 194 Exhibitionismus

1. Wer eine exhibitionistische Handlung vornimmt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Buße bestraft.

2. Unterzieht sich der Täter einer ärztlichen Behandlung, so kann das Strafverfahren eingestellt werden. Es wird wieder aufgenommen, wenn sich der Täter der Behandlung entzieht.

Art. 198 Sexuelle Belästigung

Wer von jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,

wer jemandem, der dies nicht erwartet, eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch Ärgernis erregt,

wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt,

wird, auf Antrag, mit Haft oder Busse bestraft.

Art. 213 Inzest

1. Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Gefängnis bestraft.

2. Unmündige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.

3. Die Verjährung tritt in zwei Jahren ein.

Das Opferhilfegesetz OHG

In der Schweiz gibt es seit Oktober 1991 das Opferhilfegesetz OHG. Dies wurde geschaffen, um den Opfern von Straftaten wirksame Hilfe leisten zu können und ihre Rechtsstellung zu verbessern. Die gewährleistete Hilfe umfaßt die Beratung, den Schutz des Opfers und die Wahrung seiner Rechte im Strafverfahren. Das Opfer soll entschädigt werden und erhält Genugtuung. Wir beschränken uns im folgenden auf die Darstellung der wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit dem Strafverfahren.

Art. 2 Geltungsbereich

1. Hilfe nach diesem Gesetz erhält jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt worden ist (Opfer), und zwar unabhängig davon, ob der Täter ermittelt worden ist und ob er sich schuldhaft verhalten hat.

2. Der Ehegatte des Opfers, dessen Kinder und Eltern sowie andere Personen, die ihm in ähnlicher Weise nahestehen, werden dem Opfer gleichgestellt bei:

a) der Beratung (Art. 3 und 4)

b) der Geltendmachung von Verfahrensrechten und Zivilansprüchen (Art. 8 und 9), soweit ihnen Zivilansprüche gegenüber dem Täter zustehen;

c) der Geltendmachung von Entschädigungen und Genugtuung (Art. 11-17), soweit ihnen Zivilansprüche gegenüber dem Täter zustehen.

3. Die Beratungsstellen haben insbesondere folgende Aufgaben:

a) sie leisten und vermitteln dem Opfer medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe;

b) sie informieren über die Hilfe an Opfer

Die Beratungsstellen leisten ihre Hilfe sofort und wenn nötig während längerer Zeit. Sie müssen so organisiert sein, daß sie jederzeit Soforthilfe leisten können.

4. Die Leistungen der Beratungsstellen und die Soforthilfe Dritter sind unentgeltlich. Die Beratungsstellen übernehmen weitere Kosten, wie Arzt-, Anwalts- und Verfahrenskosten, soweit dies aufgrund der persönlichen Verhältnisse des Opfers angezeigt ist.

5. Die Opfer können sich an eine Beratungsstelle ihrer Wahl wenden.

Schutz und Rechte des Opfers im Strafverfahren

Art. 5 Persönlichkeitsschutz

1. Die Behörden wahren die Persönlichkeitsrechte des Opfers in allen Abschnitten des Strafverfahrens.

2. Behörden und Private dürfen außerhalb eines öffentlichen Gerichtsverfahrens die Identität des Opfers nur veröffentlichen, wenn dies im Interesse der Strafverfolgung notwendig ist oder das Opfer zustimmt.

3. Das Gericht schließt die Öffentlichkeit von den Verhandlungen aus, wenn überwiegende Interessen des Opfers es erfordern. Bei Straftaten gegen die sexuelle Integrität wird die Öffentlichkeit auf Antrag des Opfers ausgeschlossen.

4. Die Behörden vermeiden eine Begegnung des Opfers mit dem Beschuldigten, wenn das Opfer dies verlangt. Sie tragen dem Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör in anderer Weise Rechnung. Eine Begegnung kann angeordnet werden, wenn der Anspruch des Beschuldigten auf rechtliches Gehör oder ein überwiegendes Interesse der Strafverfolgung sie zwingend erfordert.

Art. 6 Aufgaben der Polizei und der Untersuchungsbehörden

1. Die Polizei informiert das Opfer bei der ersten Einvernahme über die Beratungsstellen.

2. Sie übermittelt Name und Adresse des Opfers einer Beratungsstelle. Sie weist das Opfer vorher darauf hin, daß es die Übermittlung ablehnen kann.

3. Die Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität können verlangen, daß sie von Angehörigen des gleichen Geschlechts einvernommen werden. Das gilt auch für das Untersuchungsverfahren.

Art. 7 Beistand und Aussageverweigerung

1. Das Opfer kann sich am Strafverfahren beteiligen lassen, wenn es als Zeuge oder Auskunftsperson befragt wird.

2. Es kann die Aussage zu Fragen verweigern, die seine Intimsphäre betreffen.

Art. 8 Verfahrensrechte

1. Das Opfer kann sich am Strafverfahren beteiligen. Es kann insbesondere:

a) seine Zivilansprüche geltend machen;

b) den Entscheid eines Gerichts verlangen, wenn das Verfahren nicht eingeleitet oder wenn es eingestellt wird;

c) den Gerichtsentscheid mit den gleichen Rechtsmitteln anfechten wie der Beschuldigte, wenn es sich bereits vorher am Verfahren beteiligt hat und soweit der Entscheid seine Zivilansprüche betrifft oder sich auf deren Beurteilung auswirken kann.

2. Die Behörden informieren das Opfer in allen Verfahrensabschnitten über seine Rechte. Sie teilen ihm Entscheide und Urteile auf Verlangen unentgeltlich mit.

Die Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Integrität können verlangen, daß dem urteilenden Gericht wenigstens eine Person gleichen Geschlechts angehört.

Fragebogen für Männer mit Behinderung und BetreuerInnenfragebogen

Sie können den Fragebogen unter folgendem Link herunterladen:

http://bidok.uibk.ac.at/download/zemp-gewalt-fragebogen.pdf



[13] StGB §§ 174-184

Impressum

Medieninhaberin: Bundesministerium für Frauenangelegenheiten

Ballhausplatz 1, 1014 Wien

Herausgeber: Bundeskanzleramt Abt. 1/10

Ballhausplatz 1, 1014 Wien

Quelle:

Aiha Zemp, Erika Pircher, Heinz Schoibl: Sexualisierte Gewalt im behinderten Alltag. Jungen und Männer mit Behinderung als Opfer und Täter.

Projektbericht, unter Mitarbeit von Christine Neubauer, GenderLink - Netzwerk für Sozialforschung, August 1997, Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 01.12.2011

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