Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse

Autor:in - UNESCO
Themenbereiche: Schule
Textsorte: Bericht
Releaseinfo: angenommen von der Weltkonferenz "Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität" Salamanca, Spanien, 7.-10. Juni 1994
Copyright: © UNESCO 1994

Anmerkungen zur Aktualisierung der Übersetzung

Nachdem ich im Herbst 1994 die druckfrische Salamanca Erklärung gelesen hatte, fasste ich sehr spontan den Entschluss, mich für eine Übersetzung ins Deutsche und deren Verbreitung einzusetzen: Die Vision eines Bildungssystems ohne Aussonderung, deren Umsetzung auf allen erforderlichen Ebenen so detailliert beschrieben war, sollte auch dem deutschen Sprachraum nicht vorenthalten bleiben. Nach Rücksprache mit der UNESCO Zentrale in Paris machte ich mich einerseits an die Übersetzung, und bemühte mich andererseits um KooperationspartnerInnen für eine Veröffentlichung. Als Lehrerin in einer Integrationsklasse in Wien war ich damals nicht umfassend vertraut mit laufenden Diskursen in der wissenschaftlichen Integrations- oder Behindertenpädagogik, doch eines wurde schnell deutlich: Für den englischen Begriff "Inclusive Education" gab es 1995, und auch zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Frühjahr 1996, noch keinen gängigen Begriff im Deutschen. Niemand sprach hier von Inklusion, niemand schrieb über inklusive Pädagogik oder berichtete von inklusiven Schulen. Weder Begriff noch Konzept der Inklusion waren im deutschen Sprachraum angekommen.

Ich überarbeitete die Übersetzung in Absprache mit KollegInnen, die wie ich an der internationalen Bewegung für inclusive education interessiert waren: Es war uns klar, dass Integration nicht das bezeichnet, was mit "Inclusion" gemeint war. Da aber Mitte der 1990er Jahre der Begriff Integration noch nicht so verbraucht war, wie er es inzwischen teilweise ist, schien es keinesfalls bedenklich, ihn für den deutschen Text der Salamanca Erklärung zu verwenden.

In den vergangenen 15 Jahren hat sich viel geändert: Inklusion ist nicht nur im deutschsprachigen Fachdiskurs angekommen, sondern sie ist vor allem auch in der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen verankert. Höchste Zeit also, die Übersetzung der Salamanca Erklärung zu aktualisieren und integrativ durch inklusiv zu ersetzen, so, wie es von der UNESCO ursprünglich gemeint war. Heute wie damals nütze ich die Anmerkungen der Übersetzerin, um darauf hinzuweisen, dass die Bildungssysteme der deutschsprachigen Länder nichts Inklusives an sich haben und seit 1994 bestenfalls ein paar kleine Schritte Richtung Integration geschafft haben.

Petra Flieger, April 2010

Anmerkung zur deutschen Übersetzung

Bei der Übertragung englischer Fachtexte ins Deutsche ist es oft nicht einfach, für die Vielfalt englischer Begriffe geeignete deutsche Entsprechungen zu finden. Dies wird besonders am Begriff "Integration" deutlich, der für mehrere englische Begriffe mit inhaltlich unterschiedlichen Bedeutungen herangezogen werden muss. Im vorliegenden Text beinhaltet das Konzept der "Inclusion" bzw. Integration, dass sich Schulen und Schulsysteme strukturell ändern und für alle Kinder öffnen müssen, um als "inclusive" bzw. integrativ bezeichnet werden zu dürfen. Der Begriff "special needs education" kann schwer mit Heil- oder Sonderpädagogik gleichgestellt werden, da diese dem herkömmlichen, defektorientierten Denkmuster entsprechen. Integrative Schulen gehen demgegenüber von einem ganzheitlichen, am Menschen und seinen individuellen Fähigkeiten orientierten Ansatz aus, der mit "Heil" oder "Sonder" nichts zu tun hat. Daher wird im Text auf diese Begriffe verzichtet und mit der Bezeichnung "Pädagogik für besondere Bedürfnisse" gleichzeitig eine Angleichung deutscher Fachsprache an internationale Trends vorgeschlagen. Insgesamt stand für die Übersetzung im Vordergrund, einen für interessierte Leser und Leserinnen aus dem deutschen Sprachraum gut verständlichen Text zu schaffen und mit den hiesigen Verhältnissen übereinzustimmen.

Mag. Petra Flieger 1996

Vorwort

An der UNESCO-Weltkonferenz "Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität", die von 7. bis 10. Juni 1994 in Salamanca in Spanien stattfand, nahmen über 300 Vertreter von 92 Regierungen und 25 internationalen Organisationen teil. Hohe Beamte aus Bildung und Verwaltung, Politiker und Spezialisten trafen mit Vertretern der Vereinten Nationen und internationaler Nichtregierungsorganisationen zusammen. Diese Konferenz nahm in ihrer Schlusssitzung die Salamanca Erklärung und den Aktionsrahmen an, die einen weltweiten Konsensus zur schulischen Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung darstellen. Zur Durchsetzung der darin enthaltenen Grundsätze und Empfehlungen bedarf es noch großer gemeinsamer Anstrengungen von Eltern, LehrerInnen und allen PolitikerInnen. Es geht schließlich darum, einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu einer Gesellschaft umzusetzen, die alle in ihrer Verschiedenartigkeit schätzt und willkommen heißt. Solche Veränderungen passieren erst in den Köpfen und dann vor allem durch konkrete Erfahrungen, wie sie gerade in der Schule gesammelt werden. Wer im Kindergarten und auf allen Schulstufen gelernt hat, andere so zu akzeptieren, wie sie sind, Menschen und nicht Defekte zu sehen, der wird auch später keine aussondernden Vorurteile haben und somit eine tolerantere Gesellschaft prägen.

Mit der 15. Novelle zum Schulorganisationsgesetz wurde in Österreich ein erster wichtiger Schritt zur Verankerung des Rechts auf Integration getan. Eltern behinderter Kinder haben nun den gesetzlichen Anspruch auf schulische Integration im Grundschulbereich. Nun steht der nächste Schritt an: die rechtliche Verankerung des inklusiven Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Kinder auf der Sekundarstufe.

Das vorliegende Dokument kann uns dabei behilflich sein. Es empfiehlt internationale Richtlinien zur Entwicklung inklusiver Schulsysteme, schlägt konkrete Maßnahmen für Veränderungen auf staatlicher sowie auf Schul- und Gemeindeebene vor und skizziert nicht zuletzt die Grundideen einer zukunftsorientierten inklusiven Pädagogik.

Richtungsweisend dabei ist, dass im Salamanca Dokument wiederholt die Zusammenarbeit mit sowie die Beratungsfunktion von Eltern- und Betroffenenorganisation bei politischen Entscheidungen betont wird.

Mögen alle LeserInnen versuchen, diese Vorschläge in ihrem Wirkungsbereich in die Tat umzusetzen.

Heinz Forcher

Vorwort zur englischen Ausgabe

Über 300 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die 92 Regierungen und 25 internationale Organisationen repräsentierten, trafen sich von 7. -10. Juni 1994 in Salamanca, Spanien, um das Ziel "Bildung für Alle" unterstützen. Es wurden grundlegende politische Änderungen, die erforderlich sind, um inklusive Pädagogik zu fördern, besprochen. Schulen sollen darin unterstützt werden, allen Kindern gerecht zu werden, vor allem jenen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Organisiert wurde die Konferenz von der spanischen Regierung in Zusammenarbeit mit der UNESCO. Sie brachte höhere Erziehungs- und Verwaltungsbeamte, Politiker und Spezialisten zusammen mit Vertretern der Vereinten Nationen und Speziellen Behörden, anderen internationalen Regierungsorganisationen, sowie nichtstaatlichen und Spenderorganisationen. Die Konferenz nahm die Salamanca Erklärung über Prinzipien, Politik und Praxis in der Pädagogik für besondere Bedürfnisse und einen Aktionsrahmen an. Diese Dokumente sind getragen vom Prinzip der Inklusion, von der Erkenntnis, dass es notwendig ist, auf eine "Schule für alle" hinzuarbeiten - also auf Einrichtungen, die alle aufnehmen, die Unterschiede schätzen, das Lernen unterstützen und auf individuelle Bedürfnisse eingehen. Solche Schulen stellen einen wichtigen Beitrag im Erreichen des Ziels "Bildung für Alle" und in der Steigerung der Effektivität von Schulen dar.

Die Pädagogik für besondere Bedürfnisse - ein wichtiges Thema für Länder im Norden wie im Süden - kann sich nicht in Isolation weiterentwickeln. Sie muss Teil einer allgemeinen pädagogischen Strategie sein und wohl auch einer neuen sozialen und wirtschaftlichen Politik. Sie fordert nach großen Reformen in der herkömmlichen Schule.

Diese Dokumente stellen einen weltweiten Konsens über zukünftige Richtungen der Pädagogik für besondere Bedürfnisse dar. Die UNESCO ist stolz darauf, mit dieser Konferenz und ihren wichtigen Schlussfolgerungen in Verbindung zu stehen. Alle, die irgendwie davon betroffen sind, müssen sich der Herausforderung stellen und dafür arbeiten, damit gewährleistet ist, dass Bildung für alle wirklich FÜR ALLE bedeutet. Vor allem für jene, die besonders verletzbar und bedürftig sind. Die Zukunft ist nicht schicksalsgegeben, wir können sie durch unsere Werte, Gedanken und Handlungen gestalten. Unser Erfolg in den Jahren vor uns hängt nicht so sehr davon ab, was wir tun, sondern vielmehr davon, was wir erreichen.

Ich hoffe, dass alle Leser und Leserinnen dieses Dokuments helfen werden, die Empfehlungen der Konferenz in Salamanca umzusetzen, indem sie sich bemühen, die Inhalte innerhalb ihres jeweiligen Verantwortungsbereichs zu realisieren.

Federico Mayor

Die Salamanca Erklärung über Prinzipien, Politik und Praxis der Pädagogik für besondere Bedürfnisse

Mit der Bekräftigung des Rechts jedes Menschen auf Bildung, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert ist, und mit der Erneuerung des Versprechens der Weltgemeinschaft auf der Weltkonferenz 1990 "Bildung für Alle", dass dieses Recht unabhängig von individuellen Unterschieden zu sichern ist,

Mit dem Hinweis auf mehrere Deklarationen der Vereinten Nationen, die in den Standardregeln der Vereinten Nationen von 1993 zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gipfeln, durch die Staaten dazu aufgefordert werden, sicherzustellen, dass die Erziehung von Personen mit Behinderung ein unerlässlicher Bestandteil des Schulsystems sein soll,

Mit der wohlwollenden Erkenntnis, dass sich Regierungen, Interessenvertreter, Gemeinden und Elterngruppen sowie im Besonderen Organisationen von Menschen mit Behinderung dafür einsetzen, dass der Zugang zu Bildung für jene mit besonderen Bedürfnissen erleichtert wird, die immer noch nicht erfasst sind; in Anerkennung der aktiven Teilnahme hochrangiger Repräsentanten vieler Regierungen, spezialisierter Ämter und zwischenstaatlicher Organisationen an dieser Weltkonferenz als Beleg für dieses Engagement,

1. Bekräftigen wir, die Delegierten zur Weltkonferenz über die Pädagogik für besondere Bedürfnisse, die 92 Regierungen und 25 internationale Organisationen vertreten und hier in Salamanca, Spanien, von 7.-10. Juni 1994 versammelt sind, hiermit unsere Verpflichtung zur Bildung für Alle. Wir anerkennen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit besonderen Förderbedürfnissen innerhalb des Regelschulwesens zu unterrichten. Außerdem befürworten wir hiermit den Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse. Mögen Regierungen und Organisationen von der Gesinnung seiner Bestimmungen und Empfehlungen geleitet sein.

2. Wir glauben und erklären,

  • dass jedes Kind ein grundsätzliches Recht auf Bildung hat und dass ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, ein akzeptables Lernniveau zu erreichen und zu erhalten,

  • dass jedes Kind einmalige Eigenschaften, Interessen, Fähigkeiten und Lernbedürfnisse hat,

  • dass Schulsysteme entworfen und Lernprogramme eingerichtet werden sollten, die dieser Vielfalt an Eigenschaften und Bedürfnissen Rechnung tragen,

  • dass jene mit besonderen Bedürfnissen Zugang zu regulären Schulen haben müssen, die sie mit einer kindzentrierten Pädagogik, die ihren Bedürfnissen gerecht werden kann, aufnehmen sollten,

  • dass Regelschulen mit dieser inklusiven Orientierung das beste Mittel sind, um diskriminierende Haltungen zu bekämpfen, um Gemeinschaften zu schaffen, die alle willkommen heißen, um eine integrierende Gesellschaft aufzubauen und um Bildung für Alle zu erreichen; darüber hinaus gewährleisten inklusive Schulen eine effektive Bildung für den Großteil aller Kinder und erhöhen die Effizienz sowie schließlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis des gesamten Schulsystems.

3. Wir fordern alle Regierungen auf und legen ihnen nahe:

  • höchstes Augenmerk und Priorität auf die Verbesserung ihrer Schulsysteme dahingehend zu richten, dass diese alle Kinder unabhängig von ihren individuellen Schwierigkeiten einbeziehen können,

  • auf Gesetzes- bzw. politischer Ebene das Prinzip inklusiver Pädagogik anzuerkennen und alle Kinder in Regelschulen aufzunehmen, außer es gibt zwingende Gründe, dies nicht zu tun,

  • Pilotprojekte zu entwickeln und den Austausch mit anderen Ländern, die Erfahrung mit inklusiven Schulen haben, zu ermutigen,

  • dezentrale Strukturen zu entwickeln, die Mitwirkung ermöglichen und mit denen die pädagogische Betreuung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen geplant, beobachtet und beurteilt werden kann,

  • die Beteiligung von Eltern, Gemeinschaften und Organisationen von Menschen mit Behinderung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Bezug auf Maßnahmen für besondere Bedürfnisse zu ermutigen und zu ermöglichen,

  • größere Anstrengungen für Früherkennung und -förderung sowie für berufliche Aspekte inklusiver Bildung zu unternehmen,

  • im Zusammenhang mit systemischen Veränderungen sicherzustellen, dass in der LehrerInnenbildung, sowohl der Aus- als auch der Fortbildung, Inhalte einer Pädagogik für besondere Bedürfnisse in inklusiven Schulen angesprochen werden.

4. Wir fordern die internationale Gemeinschaft auf; im Besonderen appellieren wir an:

  • Regierungen mit Programmen zur internationalen Zusammenarbeit und internationalen Finanzierungsstellen, im Besonderen die Sponsoren der Weltkonferenz für "Bildung für Alle", die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), den Kinderfonds der Vereinten Nationen (UNICEF), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) sowie die Weltbank:

  • den Ansatz inklusiver Schulen zu befürworten und die Entwicklung einer Pädagogik für besondere Bedürfnisse als einen unerlässlichen Bestandteil aller Bildungsprogramme zu unterstützen;

  • die Vereinten Nationen und ihre speziellen Vertretungen, im Besonderen die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die UNESCO und die UNICEF:

  • ihre Beiträge zur technischen Zusammenarbeit zu verstärken; ebenso ihre Zusammenarbeit und netzwerkorientierte Arbeit zu bekräftigen, um eine effektivere Unterstützung bei der erweiterten und integrierten Bereitstellung besonderer Fördermaßnahmen zu erreichen;

  • nichtstaatliche Organisationen, die mit Programmen und Dienstleistungen auf Länderebene befasst sind:

  • ihre Zusammenarbeit mit den offiziellen staatlichen Stellen zu verstärken und ihre wachsende Beteiligung an Planung, Einführung und Beurteilung inklusiver Maßnahmen für besondere pädagogische Bedürfnisse zu intensivieren;

  • die UNESCO, als Vertretung der Vereinten Nationen für Pädagogik:

  • sicher zu stellen, dass die Pädagogik für besondere Bedürfnisse einen Teil jeder Diskussion darstellt, die in verschiedenen Gremien Bildung für alle behandelt,

  • die Unterstützung durch Lehrer- und Lehrerinnenorganisationen insofern zu mobilisieren, als LehrerInnenbildung in Bezug auf die Förderung besonderer Bedürfnisse erweitert werden soll,

  • die akademische Gemeinschaft zur Forschung und zur netzwerkorientierten Arbeit anzuregen sowie regionale Zentren für Information und Dokumentation einzurichten; außerdem als Koordinationsstelle für solche Aktivitäten zu dienen und für die Verbreitung spezieller Ergebnisse und Fortschritte, die auf Länderebene als Folge dieser Erklärung erreicht wurden, zu sorgen;

  • bei der Gestaltung des nächsten mittelfristigen Plans (1996-2002) im Rahmen eines erweitertes Programms für inklusive Schulen und für Programme, die Gemeindeunterstützung zum Inhalt haben, finanzielle Mittel zu schaffen. Dies würde die Durchführung von Pilotprojekten ermöglichen, die neue Ansätze zur Verbreitung vorzeigen; Kriterien zu entwickeln in Bezug auf das Bedürfnis nach und die Bereitstellung von besonderen Fördermaßnahmen.

5. Schließlich sprechen wir der spanischen Regierung und der UNESCO unsere Wertschätzung für die Organisation der Konferenz aus, und wir bitten sie dringend, keinen Aufwand zu scheuen, diese Erklärung und den begleitenden Aktionsrahmen der Aufmerksamkeit der Weltgemeinschaft nahezubringen, besonders bei so wichtigen Versammlungen wie dem Weltgipfel für Soziale Entwicklung (Kopenhagen, 1995) und der Weltfrauenkonferenz (Beijing, 1995).

Durch Abstimmung angenommen in Salamanca, Spanien, am 10. Juni 1994.

Einleitung

1. Dieser Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse ist von der Weltkonferenz über die Pädagogik für besondere Bedürfnisse angenommen worden. Sie war von der spanischen Regierung in Zusammenarbeit mit der UNESCO organisiert und hat von 7. bis 10. Juni 1994 in Salamanca stattgefunden. Die Absicht des Aktionsrahmen ist es, die Politik zu durchdringen sowie Aktivitäten von Regierungen, internationalen Organisationen, nationalen Hilfsorganisationen, nichtstaatlichen Organisationen und anderen Körperschaften bei der Umsetzung der Salamanca Erklärung zu Prinzipien, Politik und Praxis der Pädagogik besonderer Bedürfnisse anzuleiten. Dieser Rahmen beruht einerseits stark auf den nationalen Erfahrungen der teilnehmenden Länder, anderseits auf Resolutionen, Empfehlungen und Veröffentlichungen der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen, im Besonderen auf den Standardregeln für die Gleichstellung von Personen mit Behinderung[1]. Außerdem berücksichtigt er Entwürfe, Leitlinien und Empfehlungen aus den fünf regionalen Seminaren, die durchgeführt wurden, um die Weltkonferenz vorzubereiten.

2. Das Recht jedes Kindes auf Bildung wurde in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte öffentlich verkündet und durch die Weltdeklaration"Bildung für Alle" deutlich bekräftigt. Jede Person mit Behinderung hat das Recht, ihre Wünsche in Bezug auf ihre Bildung, soweit das feststellbar ist, auszudrücken. Eltern haben das natürliche Recht, über die Form der Bildung, die für die Bedürfnisse, Umstände und Anliegen ihrer Kinder am besten geeignet ist, informiert zu werden.

3. Das Leitprinzip, das diesem Rahmen zugrunde liegt, besagt, dass Schulen alle Kinder, unabhängig von ihren physischen, intellektuellen, sozialen, emotionalen, sprachlichen oder anderen Fähigkeiten aufnehmen sollen. Das soll behinderte und begabte Kinder einschließen, Straßen- ebenso wie arbeitende Kinder, Kinder von entlegenen oder nomadischen Völkern, von sprachlichen, kulturellen oder ethnischen Minoritäten sowie Kinder von anders benachteiligten Randgruppen oder -gebieten. Diese Bestimmungen schaffen eine Reihe von Herausforderungen an Schulsysteme. Im Zusammenhang mit diesem Aktionsrahmen bezieht sich der Begriff "besondere pädagogische Bedürfnisse" auf all jene Kinder und Jugendliche, deren Bedürfnisse von Behinderungen oder Lernschwierigkeiten herrühren. Viele Kinder stoßen auf Lernschwierigkeiten und haben daher im Lauf ihrer Schulbahn besondere pädagogische Bedürfnisse. Schulen müssen Wege finden, alle Kinder erfolgreich zu unterrichten, auch jene, die massive Benachteiligungen und Behinderungen haben. Es besteht wachsende Übereinstimmung darüber, dass Kinder und Jugendliche mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in jene Unterrichtsabläufe integriert werden sollen, die für den Großteil aller Kinder eingerichtet werden. Das hat zum Konzept inklusiver Schulen geführt. Die Herausforderung an inklusive Schulen ist es, eine kindzentrierte Pädagogik zu entwickeln, die in der Lage ist, alle Kinder, auch jene, die schwere Benachteiligungen und Behinderungen haben, erfolgreich zu unterrichten. Der Wert solcher Schulen liegt nicht nur darin, dass sie alle Schüler und Schülerinnen mit qualitätsvoller Bildung versorgen können; ihre Einrichtung ist ein wesentlicher Schritt dahin, dass diskriminierende Haltungen verändert und Gemeinschaften geschaffen werden, die alle willkommen heißen, und dass eine inklusive Gesellschaft entwickelt wird. Eine Änderung der sozialen Perspektive ist zwingend notwendig. Viel zu lange wurden die Probleme von Menschen mit Behinderung durch eine behindernde Gesellschaft verursacht, die deren Schwächen mehr Beachtung geschenkt hat als den Stärken.

4. Die Pädagogik für besondere Bedürfnisse verkörpert die bewährten Prinzipien einer guten Pädagogik, aus der alle Kinder Nutzen ziehen können. Sie geht davon aus, dass menschliche Unterschiede normal sind, dass das Lernen daher an die Bedürfnisse des Kindes angepasst werden muss und sich nicht umgekehrt das Kind nach vorbestimmten Annahmen über das Tempo und die Art des Lernprozesses richten soll. Eine kindzentrierte Pädagogik ist für alle Kinder und in der Folge für die gesamte Gesellschaft von Nutzen. Erfahrungen haben gezeigt, dass sie Drop-Out- und Wiederholungsraten, die ein wesentlicher Bestandteil vieler Schulsysteme sind, deutlich reduzieren kann und dass gleichzeitig ein höherer Leistungsdurchschnitt gesichert wird. Eine kindzentrierte Pädagogik kann helfen, die Vergeudung von Ressourcen und die Zerstörung von Hoffnungen zu vermeiden, die viel zu oft eine Folge schlechten Unterrichts und einer "Gießkannen" (das Gleiche für alle) - Erziehungsmentalität ist. Darüber hinaus sind kindgerechte Schulen der Übungsbereich für eine Gesellschaft, die sich am Menschen orientiert und sowohl die Unterschiede als auch die Würde aller Menschen respektiert.

5. Dieser Aktionsrahmen umfasst folgende Abschnitte:

I. Das Neue Denken in der Pädagogik für besondere Bedürfnisse

II. Leitlinien für Maßnahmen auf nationaler Ebene

A. Politik und Organisation

B. Schulfaktoren

C. Rekrutierung und Ausbildung pädagogischen Personals

D. Externe unterstützende Systeme

E. Prioritäten

F. Perspektiven in der Gemeinde

G. Erforderliche Mittel

III. Leitlinien für Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene

I. Das Neue Denken in der Pädagogik für besondere Bedürfnisse

6. Während der vergangenen beiden Jahrzehnte war es in der Sozialpolitik üblich, Inklusion und Beteiligung zu fördern und gegen Aussonderung anzukämpfen. Inklusion und Beteiligung sind sowohl für die menschliche Würde als auch für den Genuss und die Ausübung von Menschenrechten grundlegend. Innerhalb der Pädagogik wird dies in der Entwicklung von Strategien widergespiegelt, die echte Gleichstellung zu bewirken versuchen. Die Erfahrung vieler Länder zeigt, dass die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen am besten in Schulen gelingt, die für alle Kinder einer Gemeinde da sind. Unter solchen Bedingungen können Kinder mit besonderen Bedürfnissen die besten Lernfortschritte und die vollste soziale Inklusion erreichen. Inklusive Schulen stellen günstige Bedingungen für Gleichstellung und echtes Miteinander dar. Ihr Erfolg erfordert allerdings gemeinsame Anstrengungen, nicht nur von Lehrern, Lehrerinnen und Schulpersonal, sondern auch von Kindern, Eltern, Familien und Freiwilligen. Die Reform sozialer Institutionen ist keine rein technische Aufgabe; sie hängt vor allem von der Überzeugung, dem Engagement und dem guten Willen all jener ab, die die Gesellschaft ausmachen.

7. Das grundlegende Prinzip der inklusiven Schule ist es, dass alle Kinder miteinander lernen, wo immer möglich, egal welche Schwierigkeiten oder Unterschiede sie haben. Inklusive Schulen müssen die unterschiedlichen Bedürfnisse ihrer Schüler und Schülerinnen anerkennen und auf sie eingehen, indem sie sich auf unterschiedliche Lernstile und Lerngeschwindigkeiten einstellen. Sie müssen durch geeignete Lehrpläne, organisatorische Rahmenbedingungen, Unterrichtsmethoden und Materialeinsatz sowie durch Partnerschaften mit ihren Gemeinden hochwertige Bildung für alle sichern. Es sollte ein Kontinuum an Unterstützung und Dienstleistungen geben, um dem Kontinuum an besonderen Bedürfnissen zu entsprechen, dem man in jeder Schule begegnet.

8. In inklusiven Schulen sollten Kinder mit besonderen Bedürfnissen jede Unterstützung erhalten, die sie für ihre erfolgreiche Bildung benötigen. Inklusiver Unterricht ist das wirksamste Mittel, um Solidarität zwischen Kindern mit besonderen Bedürfnissen und ihren Mitschülern und Mitschülerinnen aufzubauen. Die Zuweisung von Kindern zu Sonderschulen - oder zu ständigen speziellen Klassen oder Abteilungen innerhalb einer Schule - sollte die Ausnahme sein. Dies ist nur in jenen seltenen Fällen zu empfehlen, wo deutlich gezeigt werden kann, dass ein Unterricht in einer Regelschulklasse den Lern- und sozialen Bedürfnissen eines Kindes nicht entsprechen kann bzw. wenn es für das Wohlergehen des Kindes oder anderer Kinder erforderlich ist.

9. Die Situation in Bezug auf Sonderschulen ist von Land zu Land außerordentlich verschieden. Es gibt z.B. Länder, die ein gut etabliertes System von Sonderschulen für spezifische Behinderungen haben. Solche Schulen können wertvolle Ressourcen für die Entwicklung inklusiver Schulen darstellen. Das Personal dieser Institutionen besitzt das nötige Fachwissen zur Früherfassung und -erkennung von Kindern mit Behinderung. Sonderschulen können auch als Trainings- und Ressourcenzentrum für Regelschulen dienen. Schließlich könnten Sonderschulen oder spezielle Einheiten in inklusiven Schulen weiterhin den besten Unterricht für die relativ kleine Anzahl jener Kinder mit Behinderung darstellen, denen in Regelschulklassen und Regelschulen nicht entsprochen werden kann. Investitionen in existierende Sonderschulen sollten auf ihre neue und erweiterte Rolle ausgerichtet sein. Das heißt, dass sie den Regelschulen professionelle Unterstützung für die Bewältigung besonderer pädagogischer Bedürfnisse anbieten. Ein wichtiger Beitrag für allgemeine Schulen, den das Sonderschulpersonal leisten kann, ist es, Lehrplaninhalte und Methoden den individuellen Bedürfnissen eines Kindes anzupassen.

10. Länder, die keine oder wenige Sonderschulen haben, sind ganz allgemein gut damit beraten, ihre Anstrengungen auf die Entwicklung inklusiver Schulen und spezieller Servicestellen zu richten, die sie benötigen, um die breite Mehrheit von Kindern und Jugendlichen zu betreuen. Zu empfehlen ist besonders die Bereitstellung von Lehrer- und Lehrerinnenbildung, welche die Pädagogik für besondere Bedürfnisse zum Inhalt hat, sowie die Einrichtung personell und materiell ausreichend eingerichteter Ressourcenzentren, an die sich Schulen um Unterstützung wenden können. Vor allem die Erfahrung in Entwicklungsländern zeigt, dass die hohen Kosten von Sonderschulen in der Praxis bedeuten, dass nur eine kleine Minderheit von Schülern und Schülerinnen, üblicherweise eine urbane Elite, aus ihnen Nutzen ziehen kann. Die große Mehrheit von Schülern und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen, besonders in ländlichen Gegenden, werden als Folge davon überhaupt nicht versorgt. Es wird geschätzt, dass in vielen Entwicklungsländern weniger als 1% der Kinder mit besonderen Bedürfnissen in die existierenden Betreuungsformen einbezogen sind. Darüber hinaus deuten Erfahrungen darauf hin, dass inklusive Schulen, die alle Kinder einer Gemeinde betreuen, sehr erfolgreich dabei sind, Unterstützung aus der Gemeinschaft anzuregen sowie neue und innovative Wege dafür zu finden, die beschränkten Mittel zu nützen, die verfügbar sind.

11. Bildungsplanung von Regierungen sollte das Hauptaugenmerk auf Bildung für alle Personen richten, in allen Regionen eines Landes und unter allen wirtschaftlichen Bedingungen, in öffentlichen wie in privaten Schulen.

12. Da in der Vergangenheit vor allem in den Entwicklungsländern relativ wenige Kinder mit Behinderung Zugang zu Schulbildung hatten, gibt es Millionen von Erwachsenen mit Behinderung, die nicht einmal eine elementare Bildung haben. Gemeinsame Anstrengung ist daher notwendig, um Personen mit Behinderung in Erwachsenenbildungsprogrammen Lesen, Schreiben, Rechnen und Basisfertigkeiten beizubringen.

13. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass Frauen durch Vorurteile, die auf ihrem Geschlecht beruhen, verbunden mit den Schwierigkeiten, die durch ihre Behinderung hervorgerufen sind, oft zweifach benachteiligt worden sind. Frauen und Männer sollten beim Entwurf von Bildungsprogrammen denselben Einfluss und dieselben Möglichkeiten haben, um von ihnen zu profitieren. Besondere Anstrengung sollte unternommen werden, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung ermutigt werden, an Bildungsprogrammen teilzunehmen.

14. Dieser Aktionsrahmen ist als allgemeine Richtlinie für Planungsvorhaben im Rahmen der Pädagogik für besondere Bedürfnisse gedacht. Natürlich kann er die gesamte Bandbreite von Bedingungen, die man in den verschiedenen Regionen und Ländern der Welt findet, nicht berücksichtigen, er muss daher entsprechend an die lokalen Erfordernisse und Bedingungen angepasst werden. Um wirksam zu sein, muss er durch staatliche, regionale und lokale Handlungspläne, die vom politischen und vom allgemeinen Willen getragen sind, Bildung für alle zu erreichen, ergänzt werden.

Richtlinien für Aktivitäten auf nationaler Ebene

A. Politik und Organisation

15. Inklusive Pädagogik und gemeindenahe Rehabilitation stellen einander gegenseitig ergänzende und unterstützende Ansätze dar, um Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu versorgen. Beide Ansätze beruhen auf den Prinzipien von Einbeziehung, Inklusion und Mitwirkung. Sie stellen erprobte und kostenwirksame Ansätze dar, um im Rahmen einer landesweiten Strategie, die Bildung für alle zum Ziel hat, die chancengleiche Zugänglichkeit für Menschen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen zu fördern. Alle Länder werden dazu eingeladen, die folgenden Vorgangsweisen in Bezug auf die Politik und Organisation ihrer Bildungssysteme zu berücksichtigen.

16. Die Gesetzgebung sollte das Prinzip der Gleichstellung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung in der Elementar-, Sekundar- und Erwachsenenbildung anerkennen, die, so weit wie möglich, unter inklusiven Bedingungen durchgeführt werden soll.

17. Parallele und ergänzende gesetzliche Maßnahmen sollten im Bereich der Gesundheit, der Wohlfahrt, der Berufsbildung und der Arbeit getroffen werden, um die Bildungsgesetze zu unterstützen und voll wirksam zu machen.

18. Schulpolitik auf allen Ebenen, von der Bundes- bis zur Bezirksebene, sollte festlegen, dass ein Kind mit einer Behinderung die Nachbarschaftsschule besuchen sollte, das heißt jene Schule, die es besuchen würde, hätte es keine Behinderung. Ausnahmen für diese Regel sollten auf einer Fall-zu-Fall Basis überlegt werden, wo gezeigt werden kann, dass nur der Unterricht in einer Sonderschule oder -einrichtung den Bedürfnissen eines speziellen Kindes gerecht werden kann.

19. Kinder mit Behinderung zu integrieren, sollte ein unerlässlicher Bestandteil staatlicher Pläne sein, um Bildung für Alle zu erreichen. Sogar in jenen Ausnahmefällen, wo Kinder in Sonderschulen untergebracht sind, muss deren schulische Bildung nicht vollkommen ausgesondert stattfinden. Teilweise Anwesenheit in Regelschulen sollte angeregt werden. Notwendige Vorkehrungen sollten getroffen werden, um die Inklusion von Jugendlichen und Erwachsenen mit besonderen Bedürfnissen in der Sekundar- und höheren Bildung sowie in Ausbildungsprogrammen zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit muss auf die Sicherung chancengleichen Zugangs für Mädchen und Frauen mit Behinderung gerichtet sein.

20. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit schweren oder mehrfachen Behinderungen gewidmet werden. Sie haben dieselben Rechte wie andere in der Gemeinschaft, als Erwachsene ein Maximum an Unabhängigkeit zu erreichen, und sie sollten im Hinblick auf dieses Ziel ihren maximalen Möglichkeiten entsprechend unterrichtet werden.

21. Bildungspolitik sollte auf individuelle Unterschiede und Situationen größte Rücksicht nehmen. Zum Beispiel sollte die Wichtigkeit der Gebärdensprache als Kommunikationsmedium unter gehörlosen Menschen anerkannt werden. Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass alle gehörlosen Personen Zugang zu Bildung in ihrer nationalen Gebärdensprache haben. Infolge der besonderen Kommunikationsbedürfnisse gehörloser und taub-blinder Menschen kann es sein, dass deren Bildung besser in Sonderschulen oder speziellen Klassen und Einheiten in Regelschulen durchgeführt werden kann.

22. Gemeindenahe Rehabilitation sollte als Teil einer weltweiten Strategie entwickelt werden, um kostenwirksam Bildung und Ausbildung von Personen mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen. Gemeindenahe Rehabilitation sollte als besonderer Ansatz innerhalb der Gemeindeentwicklung betrachtet werden, der Rehabilitation, Gleichstellung und soziale Inklusion aller Personen mit Behinderung zum Ziel hat; er sollte durch die gemeinsame Anstrengung von Menschen mit Behinderung selbst, ihren Familien und Gemeinden und durch geeignete Bildung sowie durch Gesundheits-, Berufs- und Wohlfahrtsdienste verwirklicht werden.

23. Sowohl politische als auch finanzielle Vereinbarungen sollten die Entwicklung inklusiver Schulen fördern und erleichtern. Hindernisse, die den Wechsel von einer Sonderschule in die Regelschule erschweren, sollten beseitigt werden, eine gemeinsame administrative Struktur sollte eingerichtet werden. Die Entwicklung zur Inklusion sollte durch die Sammlung statistischer Daten sorgfältig beobachtet werden. Aus ihnen geht einerseits hervor, wie viele Schüler und Schülerinnen mit Behinderung von Hilfsmitteln, Fachwissen und Materialien, die für besondere Bedürfnisse gedacht waren, profitiert haben, und andererseits, wie viele Schüler und Schülerinnen mit Behinderung in Regelschulen eingeschrieben sind.

24. Die Kooperationzwischen Schulbehörden und jenen Behörden, die für Gesundheit, Arbeit und Soziales zuständig sind, soll auf allen Ebenen gestärkt werden, um Übereinstimmung und Ergänzung zu bewirken. Planung und Organisation sollten sowohl die tatsächlichen als auch die noch möglichen Rollen berücksichtigen, die halb-öffentliche und nichtstaatliche Organisationen spielen können. Besondere Bemühungen müssen unternommen werden, um in Gemeinden Unterstützung zur Versorgung besonderer pädagogischer Bedürfnisse anzuregen.

25. Staatliche Behörden haben die Verantwortung, die externe Finanzierung einer Pädagogik für besondere Bedürfnisse zu kontrollieren und, indem sie mit ihren internationalen Partnern zusammenarbeiten, sicherzustellen, dass sie staatlichen Zielsetzungen und der staatlichen Politik entspricht, die auf Bildung für Alle abzielt. Bilaterale und multilaterale Hilfsorganisationen sollten ihrerseits die nationale Politik in Bezug auf eine Pädagogik besonderer Bedürfnisse bei der Planung und Umsetzung von Programmen für Bildung und verwandte Bereiche berücksichtigen.

B. Schulfaktoren

26. Inklusive Schulen zu entwickeln, die für eine weite Bandbreite von Schülern und Schülerinnen sowohl im städtischen als auch im ländlichen Bereich sorgen, erfordert: Die Artikulation einer deutlichen und starken Politik für Inklusion zusammen mit angemessener finanzieller Versorgung - wirksame Information der Öffentlichkeit, um Vorurteile zu bekämpfen und informierte, positive Haltungen zu schaffen - ein umfassendes Programm zur Orientierung und zur Personalentwicklung - sowie die Bereitstellung erforderlicher Stellen, die Unterstützung anbieten. Veränderungen in allen folgenden sowie vielen anderen Bereichen der Schule sind notwendig für den Erfolg inklusiver Schulen: Lehrplan, Schulorganisation, Pädagogik, Werthaltung der Schule und außerschulische Aktivitäten.

27. Die meisten der erforderlichen Veränderungen beziehen sich nicht ausschließlich auf die Inklusion von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen. Sie sind Teil einer größeren Reform der Pädagogik, die notwendig ist, um ihre Qualität und Bedeutung zu verbessern und um höhere Lernleistungen bei allen Schülern und Schülerinnen zu fördern. Die Weltdeklaration "Bildung für Alle" betonte den Bedarf nach einem kindzentrierten Ansatz, der die erfolgreiche Beschulung aller Kinder zum Ziel hat. Die Übernahme flexiblerer, anpassungsfähigerer Systeme, die in der Lage sind, die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern besser zu berücksichtigen, wird sowohl zum pädagogischen Erfolg als auch zur Inklusion beitragen. Die folgenden Richtlinien konzentrieren sich auf Punkte, die bei der Inklusion von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in inklusive Schulen berücksichtigt werden sollten.

Lehrplanflexibilität

28. Lehrpläne sollten den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden, nicht umgekehrt. Schulen sollten daher im Lehrplan Möglichkeiten bereithalten, die Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen gerecht werden.

29. Kinder mit besonderen Bedürfnissen sollten zusätzliche erklärende Unterstützung im Rahmen des regulären Lehrplans erhalten, nicht einen anderen Lehrplan. Das Prinzip sollte sein, alle Kinder mit derselben Bildung zu versorgen, und dabei jenen Hilfe und Unterstützung anzubieten, die dies benötigen.

30. Wissenserwerb ist nicht nur eine Sache formalen und theoretischen Unterrichts. Bildungsinhalte sollten sowohl auf hohen Standard als auf die Bedürfnisse Einzelner abzielen, mit einem Augenmerk auf die Befähigung, den Einzelnen an Entwicklungen voll teilnehmen zu lassen. Unterricht sollte zur persönlichen Erfahrung von Schülern und Schülerinnen sowie zu praktischen Bereichen in Beziehung stehen, um sie besser zu motivieren.

31. Um die Fortschritte jedes Kindes verfolgen zu können, sollten Beurteilungsverfahren überarbeitet werden. Formale Beurteilungen sollten in den regulären Erziehungsprozess eingegliedert sein, um Schüler, Schülerinnen, Lehrer und Lehrerinnen über das erfolgreiche Beherrschen von Lerninhalten auf dem Laufenden zu halten bzw. um Schwierigkeiten zu erkennen und die Kinder bei deren Bewältigung zu unterstützen.

32. Für Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sollte ein Kontinuum an Unterstützung angeboten werden, das von minimaler Hilfe im regulären Klassenzimmer bis zu zusätzlichen Förderprogrammen in der Schule und darüber hinaus, wo notwendig, zur Bereitstellung von Assistenz durch spezialisierte Lehrer und Lehrerinnen sowie externes unterstützendes Personal reicht.

33. Wenn notwendig sollten geeignete und erschwingliche Technologien eingesetzt werden, um den Erfolg im Schullehrplan zu steigern und das Lernen zu unterstützen. Technische Hilfen können ökonomischer und effektiver angeboten werden, wenn sie in jeder Region von einer zentralen Stelle bereitgestellt werden, die über das Fachwissen verfügt, um technische Hilfen an individuelle Bedürfnisse anzupassen und ihre Wartung zu sichern.

34. Auf Bundes- und Landesebene sollten Fertigkeiten aufgebaut und Forschung durchgeführt werden, um geeignete technische Unterstützungssysteme für die Pädagogik besonderer Bedürfnisse zu entwickeln. Staaten, die das Florence Übereinkommen ratifiziert haben, sollten dazu ermutigt werden, dieses Instrument zu nützen, um die freie Zirkulation von Materialien und Ausrüstung zu ermöglichen, die für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung erforderlich sind. Gleichzeitig sind Staaten, die dem Abkommen nicht gefolgt sind, eingeladen, dies zu tun, um die freie Zirkulation von Dienstleistungen sowie von pädagogischen und kulturellen Gütern zu fördern.

Schulmanagement

35. Die Örtliche Schulverwaltung, Schuldirektoren und -direktorinnen können eine wesentliche Rolle dabei spielen, Schulen für Kinder mit Behinderung aufgeschlossener zu machen, wenn ihnen dafür die nötige Autorität und das entsprechende Training gegeben werden. Sie sollten dazu angeregt werden, flexiblere Organisationsformen zu entwickeln, Unterrichtsmittel umzugruppieren, das Lernangebot zu erweitern, Kind-zu-Kind Hilfe zu mobilisieren, Kindern, die Schwierigkeiten haben, Unterstützung anzubieten und enge Beziehungen zu Eltern und zur Gemeinde herzustellen. Erfolgreiches Schulmanagement hängt von der aktiven und kreativen Einbeziehung von Lehrern, Lehrerinnen und Personal ab sowie von der Entwicklung effektiver Zusammen- und Teamarbeit, um den Bedürfnissen der Kinder zu begegnen.

36. Schuldirektoren und -direktorinnen haben eine besondere Verantwortung dafür, positive Haltungen in der Schulgemeinschaft zu fördern und wirksame Zusammenarbeit zwischen Klassenlehrern und -lehrerinnen sowie unterstützendem Personal zu arrangieren. Durch Beratung und Absprache sollten die angemessene Bereitstellung von Unterstützung und die genauen Rollen, die von den verschiedenen Partnern im Bildungsprozess übernommen werden, vereinbart werden.

37. Jede Schule sollte eine Gemeinschaft darstellen, die gemeinsam für den Erfolg oder Misserfolg jedes Schülers und jeder Schülerin verantwortlich ist. Die Verantwortung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen sollte vielmehr das pädagogische Team als der einzelne Lehrer oder die einzelne Lehrerin tragen. Eltern, freiwillige Helfer und Helferinnen sollten aktiv an der Arbeit in der Schule teilnehmen. Allerdings spielen Lehrer und Lehrerinnen als Manager des Bildungsprozesses eine Schlüsselrolle, indem sie Kinder durch den Einsatz verfügbarer Hilfsmittel inner- und außerhalb des Klassenraums unterstützen.

Information und Forschung

38. Die Verbreitung von Beispielen gelungener und bewährter Unterrichtspraxis könnte helfen, das Lehren und Lernen zu verbessern. Auch Informationen über relevante Forschungsergebnisse könnten wertvoll sein. Die Sammlung von Erfahrungen und die Entwicklung von Informationszentren auf Bundesebene sollten ebenso unterstützt werden wie die Zugänglichkeit zu Informationen erweitert werden sollte.

39. Die Pädagogik für besondere Bedürfnisse sollte in Forschungs- und Entwicklungsprogramme von Forschungsinstituten und Zentren, die Lehrpläne entwickeln, integriert werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte in diesem Bereich der Aktionsforschung gewidmet werden, damit Aufmerksamkeit auf innovative Lehr-Lern-Strategien gerichtet wird. Klassenlehrer und -lehrerinnen sollten für Erhebungen aktiv sowohl an Aktionen als auch an Reflexionen teilnehmen. Pilotprojekte und Tiefenstudien sollten durchgeführt werden. Sie können bei Entscheidungen helfen und für zukünftige Aktionen richtungsweisend sein. Solche Versuche und Studien könnten auf Kooperationsbasis von mehreren Ländern durchgeführt werden.

C. Die Rekrutierung und Ausbildung pädagogischen Personals

40. Die geeignete Vorbereitung des gesamten pädagogischen Personals stellt einen zentralen Faktor in der Entwicklung hin zu inklusiven Schulen dar. Darüber hinaus wird es als immer wichtiger angesehen, Lehrer und Lehrerinnen mit Behinderung einzubeziehen, die als Rollenmodelle für Kinder mit Behinderung dienen können. Folgende Maßnahmen sollten durchgeführt werden.

41. Bildungsprogramme für Lehrer und Lehrerinnen sollten ihren Studenten und Studentinnen, gleich ob für die Grund- oder Sekundarstufe, eine positive Orientierung gegenüber Behinderung vermitteln und somit ein Verständnis dafür entwickeln, was in Schulen durch dort verfügbare Betreuung erreicht werden kann. Das dafür erforderliche Wissen und die erforderlichen Fertigkeiten sind vor allem die guten Unterrichtens. Sie beinhalten die Beurteilung besonderer Bedürfnisse, die Anpassung von Lehrplaninhalten, den Einsatz unterstützender Technologien, die Individualisierung von Unterrichtsprozessen, um einer größeren Bandbreite von Fähigkeiten zu entsprechen, usw. Bei der Praxis in der Lehrer- und Lehrerinnenausbildung sollte besondere Aufmerksamkeit darauf gerichtet sein, alle darauf vorzubereiten, ihre Autonomie zu nützen und ihre Fertigkeiten bei der Anpassung von Lehrplänen und Anleitungen anzuwenden. So kann sowohl den Bedürfnissen der Schüler und Schülerinnen begegnet als auch mit Spezialisten und Eltern zusammengearbeitet werden.

42. Die Fähigkeit, auf besondere pädagogische Bedürfnisse einzugehen, sollte bei der Beurteilung von Studien und Lehrbefähigungen berücksichtigt werden.

43. Als Priorität sollten für lokale Verwaltungen, Inspektoren und Inspektorinnen, Direktoren und Direktorinnen sowie ältere Lehrer und Lehrerinnen schriftliche Unterlagen vorbereitet und Seminare organisiert werden, um ihre Kapazität für Leiterpositionen in diesem Bereich zu entwickeln sowie weniger erfahrene LehrerInnen zu unterstützen und auszubilden.

44. Die größte Herausforderung besteht darin, allen Lehrern und Lehrerinnen Fortbildungen anzubieten, welche die häufig sehr unterschiedlichen und schwierigen Bedingungen berücksichtigen, unter denen gearbeitet wird. Wo immer möglich, sollte Fortbildung durch die Begegnung mit Trainern auf Schulebene entwickelt und durch Fernstudien und andere selbst-instruktive Techniken unterstützt werden.

45. Normalerweise sollte eine spezielle Ausbildung für die Pädagogik besonderer Bedürfnisse, die zu besonderer Qualifikation führt, in die Ausbildung und Praxis als Regelschullehrer oder -lehrerin integriert sein bzw. dieser vorausgehen, um Ergänzung und Mobilität zu gewährleisten.

46. Die Ausbildung spezieller Lehrer und Lehrerinnen muss unter dem Aspekt überdacht werden, dass sie befähigt werden, unter verschiedenen Bedingungen zu arbeiten und eine Schlüsselrolle in Programmen für besondere pädagogische Bedürfnisse zu spielen. Ein nichtkategorialer Ansatz, der alle Arten von Behinderung einschließt, sollte vor der Spezialisierung auf eine oder mehrere Behinderungsarten als allgemeine Grundlage entwickelt werden.

47. Universitäten haben im Prozess der Entwicklung einer Pädagogik für besondere Bedürfnisse eine wesentliche Beratungsrolle inne, besonders in Bezug auf Forschung, Evaluation, der Vorbereitung von Lehrerausbildnern und -ausbildnerinnen und beim Entwurf von Fortbildungsprogrammen und Materialien. Die netzwerkorientierte Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Stellen höherer Bildung sollte sowohl in entwickelten als auch in Entwicklungsländern gefördert werden. Forschung und Ausbildung auf diese Weise zu verbinden, ist von großer Bedeutung. Es ist außerdem wesentlich, Personen mit Behinderung aktiv in Forschungs- und Ausbildungspositionen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven voll berücksichtigt werden.

48. Ein wiederkehrendes Problem in Bildungssystemen, sogar in jenen, die ausgezeichnete Bildungsangebote für Schüler und Schülerinnen mit Behinderung anbieten, ist der Mangel an Rollenvorbildern für solche Schüler und Schülerinnen. Schüler und Schülerinnen mit besonderen Bedürfnissen müssen die Möglichkeit zum Kontakt mit Erwachsenen, die behindert und erfolgreich sind, haben, damit sie ihren eigenen Lebensstil entwerfen können und eine Ahnung von realistischen Erwartungen bekommen. Darüber hinaus sollten Schüler und Schülerinnen mit Behinderung sowohl ein Training in als auch Beispiele von Selbstbestimmung und Leitung im Behinderungsbereich angeboten bekommen, damit sie an der Gestaltung von Politik, die sie in ihrem späteren Leben betreffen wird, mitwirken können. Bildungssysteme sollten daher bemüht sein, qualifizierte Lehrer- und Lehrerinnen sowie anderes pädagogisches Personal mit Behinderungen zu gewinnen. Außerdem sollten sie versuchen, erfolgreiche Personen mit Behinderung aus der lokalen Umgebung in die Bildung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen einzubeziehen.

D. Externe unterstützende Systeme

49. Die Bereitstellung von Unterstützung ist von besonderer Wichtigkeit für den Erfolg inklusiver Bildungspolitik. Damit außerschulische Unterstützungen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen auf allen Ebenen verfügbar sind, sollten Schulbehörden das folgende berücksichtigen.

50. Unterstützung in Regelschulen könnte sowohl von Lehrerbildungsstellen als auch vom Außenpersonal von Sonderschulen bereitgestellt werden. Letztere sollten vermehrt als Ressourcenzentren für Regelschulen eingesetzt werden, die direkte Unterstützung für die Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen anbieten. Sowohl Ausbildungsstellen als auch Sonderschulen können Zugang zu speziellen Geräten und Materialien sowie zur Ausbildung in besonderen Methoden anbieten, die in Regelschulklassen nicht verfügbar sind.

51. Außerschulische Unterstützung durch Zusatzpersonal verschiedener Einrichtungen, Abteilungen und Institutionen wie Beratungslehrer und -lehrerinnen, pädagogische Psychologen und Psychologinnen, Sprach- und Ergotherapeuten und -therapeutinnen usw. sollten auf lokaler Ebene koordiniert werden. Die Zusammenfassung mehrerer Schulen hat sich als günstige Strategie herausgestellt, um einerseits pädagogische Ressourcen und andererseits die Einbeziehung der Gemeinde zu mobilisieren. Solchen Schulkollektiven sollte die gemeinsame Verantwortung dafür übertragen werden, den besonderen pädagogischen Bedürfnissen von Schülern und Schülerinnen in ihrer Region zu begegnen. Es sollte ihnen der Rahmen für die Zuweisung erforderlicher Mittel gegeben werden, solche Arrangements sollten auch nicht-schulische Leistungen beinhalten. Die Erfahrung legt sogar nahe, dass Bildungsangebote davon profitieren könnten, würden größere Anstrengungen gemacht, den optimalen Gebrauch verfügbaren Fachwissens und verfügbarer Mittel zu sichern.

E. Prioritäten

52. Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen wäre effektiver und erfolgreicher, wenn bei der Entwicklung von Bildungsplänen folgende Zielbereiche besonders berücksichtigt werden: Frühförderung, um die Bildungsfähigkeit aller Kinder zu erweitern, die Bildung von Mädchen und der Übergang von der Schule ins Berufsleben von Erwachsenen.

Frühförderung

53. Der Erfolg einer inklusiven Schule hängt wesentlich von der Früherkennung, Beurteilung und Anregung des sehr jungen Kindes mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ab. Frühförderung und Bildungsprogramme für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sollten entwickelt und/oder überarbeitet werden, um die physische, intellektuelle und soziale Entwicklung sowie die Schulreife zu fördern. Solche Programme haben für den Einzelnen, die Einzelne, die Familie und die Gesellschaft großen ökonomischen Wert, um die Verstärkung behindernder Bedingungen zu verhindern. Programme auf dieser Ebene sollten das Prinzip der Inklusion anerkennen und in einer umfassenden Form entwickelt werden, indem Vorschul- und Frühförderaktivitäten miteinander verbunden werden.

54. Viele Länder haben eine Politik zugunsten von Frühförderung angenommen, entweder indem die Entwicklung von Kindergärten und Tagesstätten unterstützt oder indem die Information von Familien sowie Aktivitäten zur Bewusstseinssteigerung in Verbindung mit Gemeindeleistungen (Gesundheit, Mutter- und Kindpflege), Schulen und lokalen Familien- oder Frauenverbänden organisiert werden.

Bildung von Mädchen

55. Mädchen mit Behinderung sind zweifach benachteiligt. Besondere Anstrengungen müssen unternommen werden, um Mädchen mit Behinderung Bildung und Ausbildung zukommen zu lassen. Über den Zutritt zu Schulen hinaus sollten Mädchen mit Behinderung Zugang haben zu Information und Beratung sowie Kontakt zu Vorbildern, die ihnen helfen können, realistische Wünsche und Vorbereitungen für ihre zukünftige Rolle als erwachsene Frauen zu treffen.

Vorbereitung auf das Erwachsenenleben

56. Jungen Menschen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen sollte beim Übergang vom Schul- ins Berufsleben geholfen werden. Schulen sollten sie darin unterstützen, wirtschaftlich aktiv zu werden und ihnen zu den Fertigkeiten verhelfen, die im Alltagsleben benötigt werden. Sie sollten ein Training in jenen Fertigkeiten anbieten, die den sozialen und kommunikativen Anforderungen und Erwartungen des Erwachsenenlebens entsprechen. Das erfordert geeignete Ausbildungstechniken unter Einbeziehung konkreter Erfahrungen in wirklichen Lebenssituationen außerhalb der Schule. Lehrpläne für Schüler und Schülerinnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen auf höheren Stufen sollten spezifische Übergangsprogramme beinhalten. Darüber hinaus sollten wo immer möglich Unterstützung zum Eintritt in höhere Bildung ebenso wie anschließende Berufsbildung angeboten werden, die darauf vorbereitet, nach dem Verlassen der Schule als unabhängige, beitragende Mitglieder ihrer Gemeinden zu funktionieren. Diese Aktivitäten sollten unter aktiver Einbeziehung von Berufsberatern, Arbeitsämtern, Gewerkschaften, lokalen Behörden und anderen betroffenen Stellen und Organisationen durchgeführt werden.

Erwachsenen- und Weiterbildung

57. Besondere Aufmerksamkeit sollte Personen mit Behinderung beim Entwurf und der Einführung von Erwachsenen- und Fortbildungsprogrammen geschenkt werden. Sie sollten beim Zugang zu solchen Programmen Vorzug haben. Spezielle Kurse sollten entworfen werden, um den Bedürfnissen und Bedingungen verschiedener Gruppen von Erwachsenen mit Behinderung gerecht zu werden.

F. Perspektiven in der Gemeinde

58. Es wird erkannt, dass das Ziel erfolgreicher Bildung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen nicht alleine die Aufgabe von Unterrichtsministerien und Schulen ist. Dieses Ziel erfordert die Zusammenarbeit von Familien, die Mobilisierung der Gemeinde und freiwilliger Organisationen ebenso wie die Unterstützung der Öffentlichkeit insgesamt. Die Erfahrungen von Ländern oder Gebieten, die den Fortschritt bei der Gleichstellung von Bildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung beobachtet haben, schlagen mehrere nützliche Schritte vor.

Elternpartnerschaft

59. Die Bildung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen stellt eine Aufgabe dar, die von Eltern und Professionellen geteilt werden muss. Eine positive Haltung in Bezug auf den Beitrag der Eltern begünstigt die Schule und die soziale Inklusion. Eltern brauchen Unterstützung, um die Rolle als Elternteil eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen übernehmen zu können. Die Rolle von Familien und Eltern könnte durch die Bereitstellung notwendiger Information in einfacher und klarer Sprache erweitert werden; die Hinwendung zu Information und Ausbildung für die Elternschaft ist eine besonders wichtige Aufgabe in Kulturen, wo Schule wenig Tradition hat. Es kann sein, dass sowohl Eltern als auch Lehrer und Lehrerinnen Unterstützung dabei benötigen, miteinander als gleichberechtigte Partner und Partnerinnen zu arbeiten.

60. Eltern sind die bevorzugten Partner in Bezug auf die besonderen pädagogischen Bedürfnisse ihres Kindes, und soweit wie möglich sollte ihren Wünschen in Bezug auf die Wahl des Bildungsweges ihres Kindes entsprochen werden.

61. Eine kooperative, unterstützende Partnerschaft zwischen Schulbehörde, Lehrern, Lehrerinnen und Eltern sollte entwickelt werden, und Eltern sollten als aktive Partner bei einer Entscheidungsfindung betrachtet werden. Eltern sollten zur Teilnahme an pädagogischen Aktivitäten in der Schule (wo sie erfolgreiche Techniken beobachten können und lernen können, wie außerschulische Aktivitäten organisiert werden) und zu Hause ebenso ermutigt werden wie zur Beobachtung und Unterstützung des Lernens ihrer Kinder.

62. Regierungen sollten darin wegweisend sein, sowohl durch politische Erklärungen als auch durch Gesetzgebungen für elterliche Rechte Elternpartnerschaften zu ermöglichen. Die Entwicklung von Elternorganisationen sollte gefördert und ihre Vertreter und Vertreterinnen in den Entwurf und die Umsetzung von Programmen, die auf die Erweiterung der Bildung ihrer Kinder abzielen, einbezogen werden. Ebenso sollten Organisationen von Menschen mit Behinderung beim Entwurf und der Durchführung von Programmen konsultiert werden.

Einbeziehung von Gemeinden

63. Dezentralisierung und Planung auf lokaler Ebene sind günstig für eine größere Einbeziehung von Gemeinden in die Bildung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Lokale Behörden sollten die Teilnahme von Gemeinden ermutigen, indem sie repräsentativen Organisationen Unterstützung geben und sie einladen, an Entscheidungen teilzunehmen. Auf dieses Ziel hin sollten Mechanismen aus lokalen Verwaltungsbehörden, Schul-, Gesundheits- und Entwicklungsbehörden sowie Leiter und Leiterinnen der Gemeinde und von Freiwilligenorganisationen mobilisiert und überwacht werden. Dies sollte in geographischen Regionen, die klein genug sind, um sinnvolle Teilnahme an der Gemeinde zu sichern, geschehen.

64. Die Einbeziehung der Gemeinde sollte angestrebt werden, um schulische Aktivitäten zu ergänzen, Hilfe für Hausarbeiten bereitzustellen und für mangelnde Unterstützung aus der Familie zu kompensieren. In diesem Zusammenhang sollten die Rolle von Kontakten zur Nachbarschaft für die Bereitstellung von Örtlichkeiten sowie die Rolle von Familienverbänden, Jugendgruppen und -bewegungen ebenso wie die potentielle Rolle von älteren Menschen und anderen Freiwilligen, auch von Menschen mit Behinderung, für inner- und außerschulische Programme erwähnt werden.

65. Wann immer Aktivitäten für gemeindenahe Rehabilitation von außen initiiert werden, liegt es an der Gemeinde zu entschieden, ob das Programm Teil der laufende Entwicklungsprogramme der Gemeinde werden soll. Verschiedene Partner in der Gemeinde, inklusive Organisationen von Menschen mit Behinderung sowie nichtstaatliche Organisationen, sollten darin bestärkt werden, Verantwortung für Programme zu übernehmen. Wo es angemessen ist, sollten Regierungsbehörden auf Bundes- und Länderebene finanzielle und andere Unterstützung zur Verfügung stellen.

Die Rolle freiwilliger Organisationen

66. Freiwilligenorganisationen und nationale nichtstaatliche Organisationen haben mehr Handlungsfreiheit und können schneller auf geäußerte Bedürfnisse reagieren. Daher sollten sie dabei unterstützt werden, neue Ideen zu entwickeln und innovativen Verbreitungsmethoden den Weg zu bahnen. Sie können die Rollen von Erfindern und Katalysatoren übernehmen und das Programmangebot, über das die Gemeinde verfügt, erweitern.

67. Organisationen von Menschen mit Behinderung, d.h. Organisationen, in denen sie selbst entscheidenden Einfluss haben, sollten zu einer aktiven Rolle bei der Identifizierung von Bedürfnissen, bei der Äußerung von Prioritäten, der Verwaltung von Dienstleistungen, der Qualitätsbeurteilung und bei der Befürwortung von Veränderungen eingeladen werden.

Öffentliches Bewusstsein

68. Politiker auf allen Ebenen, auch der Schulebene, sollten regelmäßig ihre Verpflichtung zur Inklusion bekunden und positive Haltungen gegenüber jenen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen bei Kindern, LehrerInnen und in der allgemeinen Öffentlichkeit fördern.

69. Die Massenmedien können bei der Förderung positiver Haltungen gegenüber der Inklusion von behinderten Menschen in der Gesellschaft eine starke Rolle spielen, indem sie Vorurteile und Missinformation überwinden und mehr Optimismus und Einfallsreichtum über die Kapazitäten von Menschen mit Behinderung vermitteln. Die Medien können außerdem positive Einstellungen bei Arbeitgebern gegenüber der Einstellung von Personen mit Behinderung fördern. Sie sollten eingesetzt werden, um die Öffentlichkeit über neue Ansätze in der Pädagogik zu informieren, vor allem in Bezug auf die Pädagogik für besondere Bedürfnisse in Regelschulen, indem Beispiele gelungener Unterrichtspraxis und erfolgreicher Versuche verbreitet werden.

G. Erforderliche Mittel

70. Die Entwicklung inklusiver Schulen als das effektivste Mittel um Bildung für alle zu erreichen muss als staatliche Leitpolitik anerkannt werden, ihr muss ein privilegierter Platz bei bundesweiten Entwicklungsplänen eingeräumt werden. Nur auf diesem Weg können entsprechende Mittel durchgesetzt werden. Veränderungen in der Politik und bei Prioritäten können nicht effektiv sein bevor angemessene Forderungen nach Mittel erfüllt sind. Politisches Engagement auf Bundes- wie auf Gemeindeebene wird benötigt, um einerseits zusätzliche Mittel durchzusetzen und andererseits bestehende zu verschieben. Während Gemeinden eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung von inklusiven Schulen spielen müssen, sind Ermutigung und Unterstützung von staatlicher Seite ebenso wesentlich, um effektive und erschwingliche Lösungswege zu finden.

71. Die Verteilung von Mitteln an Schulen sollte die Unterschiede für Ausgaben, die erforderlich sind, um geeignete Bildung für alle Kinder bereitzustellen, in Betracht ziehen, indem die jeweiligen Bedürfnissen und Bedingungen berücksichtigt werden. Es könnte realistisch sein, anfangs solche Schulen zu unterstützen, die inklusive Pädagogik befürworten, und Pilotprojekte in einigen Regionen zu starten, um das notwendige Fachwissen für Erweiterungen und eine großzügige Generalisierung zu erwerben. Bei der allgemeinen Verbreitung inklusiver Pädagogik wird das Ausmaß an Unterstützung und Fachwissen der Natur der Nachfrage angepasst werden müssen.

72. Es müssen auch Mittel für Hilfestellungen zur Ausbildung von Inklusionslehrern und -lehrerinnen, für die Einrichtung von Ressourcenzentren und für Sonderschul- oder Stützlehrer und -lehrerinnen zugewiesen werden. Geeignete technische Hilfen für die Sicherung des erfolgreichen Funktionierens eines inklusiven Bildungssystems müssen bereitgestellt werden. Inklusive Ansätze sollten daher mit der Entwicklung von unterstützenden Diensten auf zentraler und mittlerer Ebene verbunden sein.

73. Die personellen, institutionellen, logistischen, materiellen und finanziellen Ressourcen verschiedener ministerieller Abteilungen (Bildung, Gesundheit, Soziales, Arbeit, Jugend, etc.), von Landes- und lokalen Behörden und anderen speziellen Institutionen zusammenzufassen, ist ein effektiver Weg, um ihre Wirkung zu steigern. Es wird effektive Managementstrukturen erfordern, um für eine Pädagogik besonderer Bedürfnisse einen pädagogischen mit einem sozialen Ansatz zu verbinden. Die verschiedenen Dienste müssen befähigt werden, sowohl auf staatlicher als auch auf lokaler Ebene zusammenzuarbeiten. Öffentlichen Behörden und verwandten Organisationen muss es erlaubt werden, ihre Kräfte zusammenzuschließen.

III.Leitlinien für Maßnahmen auf regionaler und internationaler Ebene

74. Internationale Kooperation zwischen staatlichen und nichtstaatlichen, regionalen und überregionalen Organisationen kann eine sehr wichtige Rolle dabei spielen, die Bewegung hin zu inklusiven Schulen zu unterstützen. Basierend auf vergangenen Erfahrungen in diesem Bereich könnten internationale Organisationen, zwischenstaatliche und nichtstaatliche ebenso wie bilaterale Spenderorganisationen ihre Kräfte zusammenschließen, um die folgenden strategischen Ansätze durchzusetzen.

75. Technische Assistenz sollte auf strategische Interventionsbereiche mit Multiplikationseffekt gerichtet sein, vor allem in Entwicklungsländern. Eine wesentliche Aufgabe internationaler Kooperation ist es, Pilotprojekte in Gang zu setzen, die zum Ziel haben, neue Ansätze auszuprobieren und Kapazitäten aufzubauen.

76. Die Organisation regionaler Partnerschaften oder von Partnerschaften zwischen Ländern mit ähnlichen Ansätzen in der Pädagogik für besondere Bedürfnisse könnte in der Planung gemeinsamer Projekte resultieren, unter der Schirmherrschaft bestehender regionaler oder anderer kooperativer Mechanismen. Solche Aktivitäten sollten entworfen werden, um Vorteile aus ökonomischen Maßstäben zu ziehen, um auf Erfahrungen teilnehmender Länder zurückzugreifen und um die Entwicklung nationaler Fähigkeiten zu fördern.

77. Eine vorrangige Aufgabe obliegt internationalen Organisationen bei der Erleichterung des Austauschs von Daten, Information und den Ergebnissen von Pilotprojekten in der Pädagogik für besondere Bedürfnisse zwischen Ländern und Regionen. Die Sammlung international vergleichbarer Indikatoren für Fortschritt bei der Inklusion in der Bildung und in der Berufswelt sollte Teil der internationalen Datenbasis für Bildung werden. Schwerpunkte könnten in sub-regionalen Zentren eingerichtet werden, um den Informationsaustausch zu erleichtern. Bestehende Strukturen auf regionaler und internationaler Ebene sollten gestärkt und ihre Aktivitäten auf Bereiche wie Politik, Programmplanung, Personalausbildung und Beurteilung ausgeweitet werden.

78. Ein hoher Prozentsatz an Behinderung ist das direkte Ergebnis des Mangels an Information, Armut und niedrigen Gesundheitsstandards. Da das weltweite Auftreten von Behinderung vor allem in den Entwicklungsländern steigt, sollte es gemeinsame internationale Anstrengungen für enge Zusammenarbeit mit staatlichen Bemühungen geben, um den Ursachen von Behinderung durch Bildung vorzubeugen. Dies würde umgekehrt das Auftreten und die Häufigkeit von Behinderung reduzieren und so im Weiteren die Forderungen nach den limitierten finanziellen und personellen Mitteln eines Landes reduzieren.

79. Internationale und technische Assistenz für eine Pädagogik besonderer Bedürfnisse stammt aus verschiedenen Quellen. Es ist daher wesentlich, für Übereinstimmung und Ergänzung zwischen Organisation der Vereinten Nationen und anderen Organisation, die Unterstützung auf diesem Gebiet anbieten, zu sorgen.

80. Die internationale Zusammenarbeit sollte höhere Ausbildungsseminare für Bildungsmanager und andere Spezialisten auf regionaler Ebene unterstützen und die Kooperation zwischen Universitätsinstituten und Ausbildungsinstituten sowohl bei der Durchführung vergleichender Studien als auch bei der Publikation von Referenzdokumenten und Unterrichtsmaterial in verschiedenen Ländern fördern.

81. Die internationale Kooperation sollte bei der Entwicklung regionaler und internationaler Vereinigungen für Professionelle durch die Erweiterung der Pädagogik besonderer Bedürfnisse helfen. Sie sollte die Schaffung und Verteilung von Nachrichtenblättern oder Magazinen ebenso unterstützen wie die Durchführung regionaler Treffen und Konferenzen.

82. Internationale und regionale Treffen, die Themen im Zusammenhang mit Pädagogik betreffen, sollten sicherstellen, dass besondere pädagogische Bedürfnisse als unerlässlicher Bestandteil der Debatte und nicht als isoliertes Thema angesprochen werden. Als konkretes Beispiel sollte das Thema besonderer pädagogischer Bedürfnisse auf das Programm von regionalen ministeriellen Konferenzen gesetzt werden, die von der UNESCO und anderen zwischenstaatlichen Gruppen organisiert werden.

83. Internationale technische Zusammenarbeit und finanzierende Behörden, die in die Unterstützung und die Entwicklung von Bildung für alle einbezogen sind, sollten sicherstellen, dass die Pädagogik für besondere Bedürfnisse ein unerlässlicher Bestandteil aller Entwicklungsprojekte ist.

84. Internationale Kooperation sollte für die Unterstützung allgemein gültiger Zugangsbeschreibungen zu Kommunikationstechnologien bestehen, um die entstehende Infrastruktur für Information zu untermauern.

85. Dieser Aktionsrahmen wurde nach Diskussionen und Abänderungen in der Schlusssitzung am 10. Juni 1994 durch Abstimmung angenommen. Er ist dafür bestimmt, Mitgliedsstaaten sowie staatliche und nichtstaatliche Organisationen bei der Durchführung der Salamanca Erklärung über Prinzipien, Politik und Praxis einer Pädagogik für besondere Bedürfnisse anzuleiten.



[1] United Nations Standard Rules on the Equalization of Opportunities for Persons with Diabilities, A/RES/48/96, Resolution der Vereinten Nationen, angenommen von der Generalversammlug bei ihrer 48. Sitzung am 20. Dezember 1993.

Impressum

Herausgeber:

Österreichische UNESCO Kommission,

Mentergasse 11, A- 1070 Wien

Medieninhaber und Verleger:

Domino- Verein für gehinderte Menschen

Mozartstraße 11, A- 4020 Linz

Übersetzung ins Deutsche:

Mag. Petra Flieger

Layout:

Philipp Gunz

Druck:

Gutenberg-Werbering Linz

Vertrieb:

Domino-Verein für gehinderte Menschen

Mozartstraße 11, A- 4020 Linz

1.Auflage 1996

Erscheint in der Reihe domino texte

Quelle:

UNESCO: Die Salamanca Erklärung und der Aktionsrahmen zur Pädagogik für besondere Bedürfnisse

angenommen von der Weltkonferenz "Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang und Qualität" Salamanca, Spanien, 7.-10. Juni 1994

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 21.04.2010

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