Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen

Ergebnisse und Empfehlungen

Themenbereiche: Psychosoziale Arbeit
Textsorte: Broschüre
Releaseinfo: Diese Broschüre entstand im Jahr 2014 im Rahmen des EU-Daphne-Projekts „Zugang von Frauen mit Behinderung zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen“ (JUST/2011/DAP/AG/3293). Die vorliegende Broschüre richtet sich an Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen sowie politische Entscheidungsträger_innen in Österreich.
Copyright: © Udl et. al. 2014

Vorwort:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser!

In dieser Broschüre finden Sie Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, dass gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen Zugang zu Unterstützungsangeboten wie Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen finden.

Unsere Empfehlungen stützen sich auf die Ergebnisse eines von der europäischen Kommission geförderten Daphne III-Projekts, in dem wir unter anderem gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen befragt haben, welche Unterstützung für sie hilfreich war und welche Verbesserungen im Unterstützungssystem noch nötig sind. Informationen zum Projekt und zu den Ergebnissen finden Sie auf den Seiten 4–7.

Die empfohlenen Maßnahmen in dieser Broschüre richten sich an Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen, Organisationen aus dem Bereich für Menschen mit Behinderungen und politische EntscheidungsträgerInnen. Sie sollen dazu beitragen, das Ausmaß von Gewalt an Frauen mit Behinderungen sichtbar zu machen bzw. besser zu verstehen und neue Wege zu gehen, um gemeinsam die Situation von gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderungen zu verbessern sowie die Strukturen, die Gewalt fördern, abzubauen.

Alle Empfehlungen, die Sie in dieser Broschüre finden, wurden im Laufe des Projekts gemeinsam von Frauen mit und ohne Behinderungen entwickelt. Zusammenarbeit und Vernetzung sind eine wichtige Grundlage, um Gewaltschutz für Frauen mit Behinderungen wirksam umsetzen zu können.

Wesentliches zu diesem Projekt

Frauen mit Behinderungen sind im Vergleich zu nichtbehinderten Frauen deutlich häufiger von Gewalt betroffen. Dies hat etwa die Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland“, von Schröttle/Hornberg et al. (Universität Bielefeld, 2013) gezeigt.

Vor diesem Hintergrund hat sich das europäische Projekt: „Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen“, mit der Frage beschäftigt, ob Frauen mit Behinderungen, die Gewalt erfahren haben, auch ausreichend Unterstützung bekommen. Unter der Leitung des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte waren in Österreich der Verein Ninlil und das Institut queraum, in Deutschland die Universität Gießen, in Großbritannien die Universitäten Leeds und Glasgow sowie in Island die Universität Island beteiligt. Ziel des Projekts war, die Zugangsmöglichkeiten und Qualität verschiedener Unterstützungseinrichtungen in Hinblick auf die Erreichbarkeit für Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen zu überprüfen.

Wie wurde in der Untersuchung vorgegangen?

Die in dieser Broschüre dokumentierten Empfehlungen basieren auf den Ergebnissen verschiedener Befragungen sowie den Einschätzungen der Expertinnen, die das Projekt in einem Beirat begleitet haben. Befragt wurden Frauen mit Behinderungen, die zum Teil selbst Gewalt erfahren hatten, aber auch VertreterInnen von Unterstützungssystemen. Über eine landesweite Online-Umfrage, bei der alle relevanten Unterstützungseinrichtungen (Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen u.a.) einbezogen waren, wurde eine erste Bestandsaufnahme zur Zugänglichkeit des Unterstützungssystems erstellt.

In Österreich erhielten 141 Einrichtungen den Online-Fragebogen, von denen 77 eine Antwort retournierten, was einen Rücklauf von 54% ergibt. Im Anschluss an die Onlinbefragung wurden mit insgesamt 15 Mitarbeiterinnen aus den Einrichtungen Interviews durchgeführt.

Darüber hinaus wurden Frauen mit Behinderungen als Expertinnen ihrer eigenen Situation in Gruppendiskussionen und einzelnen Tiefeninterviews befragt. Thema der Diskussionen waren sowohl Formen von Gewalt, von denen Frauen mit Behinderungen besonders betroffen sind, als auch die Erfahrungen und Forderungen dieser Frauen in Hinblick auf für sie gute Unterstützungsangebote. An den insgesamt fünf Gruppendiskussionen in Innsbruck, Salzburg, Linz und Wien nahmen 22 Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen und Beeinträchtigungen teil; eine der Diskussionen wurde in Leichter Sprache durchgeführt, eine weitere in Österreichischer Gebärdensprache. Leider ist es uns in Österreich nicht gelungen, auch Frauen mit Sehbehinderung bzw. blinde Frauen zur Teilnahme an einer der Diskussionen zu motivieren.

Die Diskussionsleitung wurde jeweils von Frauen mit und ohne Behinderungen gemeinsam übernommen.

Tiefeninterviews wurden mit insgesamt 16 Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, die selbst Gewalt erfahren haben, durchgeführt. In den Tiefeninterviews ging es um eigene Erfahrungen mit Gewalt, Hilfe und Unterstützung. Auch diese Interviews wurden großteils von Interviewerinnen mit Behinderungen durchgeführt.

Ergebnisse aller Länder zusammengefasst

Durch die Untersuchung konnte gezeigt werden, dass die Situation gewaltbetroffener Frauen mit Behinderungen von einigen Frauenberatungseinrichtungen bereits berücksichtigt wird und erste Schritte zur besseren Einbeziehung der Zielgruppe gemacht wurden. Dennoch besteht noch immer keine flächendeckende Barrierefreiheit und Zugänglichkeit für Frauen mit Behinderungen, obwohl diese in hohem Maße Gewalt erfahren und Unterstützung benötigen. Finanzielle Engpässe und zum Teil auch fehlende Informationen stehen bislang einer Verbesserung der Angebote entgegen. In der Befragung der Beratungseinrichtungen wurden zum Teil auch Unsicherheiten und Überforderungen sichtbar. Mitarbeiterinnen äußerten Bedenken, dass es durch eine Erweiterung ihrer Dienstleistungen für Frauen mit Behinderungen es zu einer Mehrbelastung käme, die mit den derzeitigen Ressourcen nicht zu bewältigen wäre. Die teils geringe Motivation, barrierefreie Angebote auszubauen, wurde zum Teil auch durch die derzeitig wahrgenommene geringe Nutzung existierender Angebote durch Frauen mit Behinderungen begründet.

Die befragten Frauen mit Behinderungen berichteten vor allem von erlebter körperlicher Gewalt, aber auch von psychischer und sexueller Gewalt, häufig auch in Zusammenhang mit ihren Beeinträchtigungen. Gewalterleben führte jedoch nicht immer zu einer Suche nach Unterstützung, da die äußeren und inneren Barrieren, Hilfe in Anspruch zu nehmen, häufig als immens beschrieben wurden: zum Teil bestand Unwissen über das bestehende Angebot, aber auch Ängste und Unsicherheiten, ob diese überhaupt barrierefrei genutzt werden können, wurden beschrieben. Die befragten Frauen äußerten zudem Bedenken, dass ihnen möglicherweise nicht geglaubt würde, sie nicht ernst genommen werden würden oder dass die Einrichtung aufgrund ihrer Beeinträchtigung für sie nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sei.

Geschätzt wurden hingegen Peer-Beratungen, aufsuchende Arbeit sowie die Bereitstellung transparenter Informationen bezüglich der Barrierefreiheit der Einrichtungen.

Ein wichtiges Ziel ist also, Schritt für Schritt die Zugänglichkeit der Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen für Frauen mit Behinderungen zu erhöhen. Hierzu haben wir, basierend auf den Erfahrungen und Wünschen der befragten Frauen mit Behinderungen sowie den Einschätzungen der Mitarbeiterinnen des Unterstützungssystems Maßnahmen und Empfehlungen zusammengestellt, die erste Anhaltspunkte liefern, diesem Ziel schrittweise näher zu kommen. Angesprochen werden hierbei erstens Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen (S. 8 f), zweitens Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (S. 11 f) sowie drittens politische EntscheidungsträgerInnen (S. 13 f).

Empfehlungen zur Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen mit Behinderungen

Empfehlungen für Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen

Bauliche Barrierefreiheit

Bauliche Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, damit Frauen mit Behinderungen überhaupt Zugang zu Unterstützungsangeboten erhalten. Hier ist es wichtig, die Zugänglichkeit sowohl für Rollstuhlfahrerinnen, als auch für Frauen mit anderen Beeinträchtigungen und Behinderungen zu verbessern – ein Beispiel ist etwa eine auch für blinde Frauen ertastbare Beschriftung von Klingelschildern und Aufzügen. Damit Maßnahmen zur baulichen Barrierefreiheit auch tatsächlich den gewünschten Effekt haben können, ist es außerdem nötig, diese gut bekannt zu machen – auch „kleine“ Schritte oder mögliche Alternativ-Angebote (etwa die Möglichkeit einer Begleitung von und zu öffentlichen Verkehrsmitteln) sollten etwa in Foldern oder im Internet veröffentlicht werden, sodass Frauen mit Behinderungen sich ermutigt fühlen, die Angebote in Anspruch zu nehmen!

Zugang zu Informationen

Für Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen ist es oft sehr schwer, herauszufinden, wo sie gute Beratung erhalten können und welche Angebote für sie in Frage kommen. Achten Sie deshalb darauf, Informationen zu Ihren Angeboten – aber auch zu noch bestehenden Begrenzungen – bereitzustellen – etwa durch barrierefreie Programmierung Ihrer Website ,durch Übersetzung ihrer Informationsmaterialien in Leichte Sprache, Gebärdensprache (Videos) und Tonausgaben (für blinde Frauen). Hier ist es wichtig, für die Bereitstellung dieser Informationen in unterschiedlichen Sprachen zu sorgen, damit auch Frauen mit Behinderungen und Migrationshintergrund die Informationen gut nutzen können!

Inhaltlich sollte in allen Materialien darauf geachtet werden, Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen explizit einzubeziehen und als Zielgruppe anzusprechen. Eine Möglichkeit wäre etwa, im Zuge von Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen auch das Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ ausdrücklich anzusprechen und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit beizutragen.

Interne Weiterbildungen und (Beratungs-)Angebote für Frauen mit Behinderungen

Wichtig ist außerdem, dass BeraterInnen sich gezielt weiterbilden, um sich mit den Lebenswelten und Bedürfnissen von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen vertraut zu machen. Das Gewalterleben von Frauen mit Behinderungen ist oft sehr komplex und geprägt von Abhängigkeitsverhältnissen und unterscheidet sich so teilweise von dem von Frauen ohne Behinderungen. Das Wissen darüber ist essentiell, um gute Unterstützungsangebote entwickeln zu können. Dabei ist darauf zu achten, dass im Sinne von „Nichts über uns ohne uns“[1] auch Expertinnen mit Behinderungen als Trainerinnen eingesetzt werden.

Hier kann es zum Beispiel auch erfolgversprechend sein, einer Mitarbeiterin den Verantwortungsbereich Frauen mit Behinderungen zu übertragen, um Projekte zu etablieren und KollegInnen intern fortzubilden und für die Thematik zu sensibilisieren.

Vernetzung und Austausch

Die Studie hat unter anderem aufgezeigt, dass es bisher noch wenig konkrete Vernetzung von Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen mit Organisationen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung, Interessensvertretungen behinderter Frauen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe gibt. Empfohlen wird daher, entsprechende Vernetzungen regional zu forcieren – nur im gegenseitigen Austausch kann gute Zusammenarbeit zur Verbesserung der Unterstützung für betroffene Frauen gelingen!

Peer-Beratung

Ein zentrales Ergebnis des Projekts in den vier beteiligten Ländern war der Wunsch von Frauen mit Behinderungen, dass sie in Frauenberatungsstellen auch durch Mitarbeiterinnen mit Behinderungen beraten werden können. Ein Beispiel guter Praxis war ein Gewaltschutzzentrum, in dem eine Frau mit Behinderungen als Beraterin arbeitet; es zeigte sich, dass dort nicht nur Frauen mit Behinderungen viel besser als Zielgruppe erreicht werden konnten als anderswo, sondern auch die Sensibilisierung der übrigen Mitarbeiterinnen durch den gemeinsamen Alltag sehr gut gelang. Darüber hinaus sollten auch verstärkt Peer- Counseling-Angebote von und für Frauen mit Behinderungen aufgebaut werden.

Empfehlungen für Einrichtungen im Bereich Menschen mit Behinderungen

Gut zugängliche Informationen

Die Studie hat ergeben, dass Frauen mit Behinderungen nach wie vor zu wenig Zugang zu Informationen haben – und zwar sowohl was „Sexualität“, als auch „Gewalt“ und „Gewaltschutz“ betrifft. Hier sind Anlaufstellen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gefordert, entsprechende Informationen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen und zugleich das Wissen um Formen von Gewalt und Möglichkeiten der Gewaltprävention im institutionellen Alltag zu verankern.

Thematisierung von Gewalt

Frauen mit Behinderungen, die Gewalt erleben, fühlen sich oft einsam und allein gelassen – besonders dann, wenn „Gewalt“ als Thema im Betreuungskontext nie angesprochen wird. Nur dort, wo das Sprechen über schwierige Themen angstfrei möglich ist, können gewaltbetroffene Frauen auch gezielt nach Unterstützung fragen.

Trainings und Fortbildungen für MitarbeiterInnen

Das Thema „Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen“ muss in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen thematisiert werden. Dies wiederum ist nur möglich, wenn es für das Personal in Einrichtungen einen Rahmen gibt, in dem sie sich fortbilden, aber auch Ängste und Unsicherheiten vertrauensvoll und offen besprechen können. Wir empfehlen daher regelmäßige Fortbildungen und Trainings sowie themenspezifische Supervisionsangebote.

Vernetzung mit Frauenberatungseinrichtungen

Nach wie vor gibt es zu wenig Austausch zwischen Dienstleistungseinrichtungen des Behindertenbereichs und Frauenberatungseinrichtungen. Ein konkretes Ziel solcher Vernetzungen könnten etwa inklusive Empowerment-Angebote für Frauen mit und ohne Behinderungen sein oder das Bereitstellen einer externen Beratung in Form von regelmäßigen Sprechstunden in der Einrichtung. Wichtig ist in jedem Fall, so weit im Austausch zu sein, dass im Anlassfall eine gute Zusammenarbeit im Sinn der betroffenen Frauen möglich wird. Durch verstärkte Vernetzung und Kooperation können die Kompetenzen auf beiden Seiten gestärkt werden.

Vertrauenspersonen in Einrichtungen

Ein weiterer Bedarf, der sich aus der Studie ergibt, bezieht sich auf eine notwendige Implementierung von Vertrauenspersonen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. BetreuerInnen, die speziell für diese Aufgabe geschult und beauftragt sind, sowie zusätzlich gut geschulte Peer-Frauenbeauftragte können eine wichtige erste Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen sein. Diese „Vertrauenspersonen“ können, wenn erforderlich, gezielt an Frauenberatungs- oder Opferschutzeinrichtungen weiterverweisen.

Klare Regelungen für den Umgang mit Verdachtsfällen

Vor allem bei stationären Wohneinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen braucht es klare Vorgaben in Form von Leitlinien und Rahmenkonzepten für den Umgang mit Verdachtsfällen, die auf eine mögliche Gewalttat hinweisen. Hierbei sollten auch spezifische Gewaltformen, wie Übergriffe durch MitbewohnerInnen oder KollegInnen in Werkstätten sowie durch Personal in den Blick genommen werden. Interventions- und Präventionsstrategien sollten durch NutzerInnen und MitarbeiterInnen mit entwickelt werden und sind im Qualitätsmanagement fest zu verankern. Die Umsetzung, regelmäßige Fortbildungen sowie die Schaffung einer generellen Einrichtungskultur des Hinsehens sind zudem aktiv durch die Leitungsebene zu unterstützen und in den Leitlinien zu verankern.

Empfehlungen für politische EntscheidungsträgerInnen

Maßnahmen für ein Gewaltfreies Leben

Wie in der Allgemeinen Empfehlung Nr. 19 der UN-Frauenrechtskonvention festgeschrieben, hat jede Frau ein Recht auf ein „Gewaltfreies Leben“. Das Thema der Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen muss als Querschnittsthema in verschiedene Ressorts einfließen und es müssen gemeinsam wirksame Gegenstrategien entwickelt werden. Es gibt eine politische Verantwortung, die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen herzustellen, die es den von der öffentlichen Hand geförderten Opferschutz- und Frauenberatungseinrichtungen ermöglichen, Barrierefreiheit auf allen Ebenen umzusetzen. Maßnahmen zur Einbeziehung von Frauen mit Behinderungen als Zielgruppe müssen nicht nur ideell, sondern auch konkret durch die Bereitstellung der erforderlichen Mittel und strukturellen Rahmenbedingungen unterstützt werden. Gleichzeitig müssen auch Einrichtungen der Selbstbestimmt-Leben-Bewegung und der sogenannten Behindertenhilfe so ausgestattet werden, dass sie umfassenden Schutz und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen gewährleisten können. Nötig sind außerdem geeignete Bedingungen, um strukturelle Gewalt abzubauen. Die Wahlmöglichkeiten in Hinblick auf die bestmögliche Unterstützung für Betroffene und deren Umfelder sind sicherzustellen.

Barrierefreie Information

Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen muss als öffentliches Thema im Bewusstsein sowohl der politischen EntscheidungsträgerInnen, als auch innerhalb der Bevölkerung verankert werden. Eine zentrale Maßnahme ist hier, dass für alle zugänglichen Informationsmaterialien, etwa über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, aber auch über Gewaltschutz-Angebote für Frauen mit Behinderungen, flächendeckend und barriere-frei zur Verfügung gestellt werden.

Klares Bekenntnis zu Inklusion und Selbstbestimmtem Leben

Ein klares Ergebnis der Studie ist, dass ein möglichst selbstbestimmtes Leben in einer inklusiven Gesellschaft von den befragten Frauen als bester Weg zur Prävention von Gewalt eingeschätzt wurde. Für politische EntscheidungsträgerInnen bedeutet das, dass sie ihre Verpflichtung zur Umsetzung aller in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschriebenen Rechte wahrnehmen müssen. Sowohl strukturell, als auch materiell müssen Voraussetzungen geschaffen werden, die ein Selbstbestimmtes Leben in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglichen!

Weitere Informationen bekommen Sie hier:

Quelle

Elisabeth Udl, Kathrin Vogt, Sabine Mandl, Monika Schröttle: Zugang von Frauen mit Behinderungen zu Opferschutz- und Unterstützungseinrichtungen bei Gewalterfahrungen - Ergebnisse und Empfehlungen, 2014. http://women-disabilities-violence.humanrights.at/de/resources/%C3%B6sterreich-brosch%C3%BCre-f%C3%BCr-opferschutz-und-unterst%C3%BCtzungseinrichtungen

bidok - Volltextbibliothek: Wiederveröffentlichung im Internet

Stand: 12.08.2015



[1] Slogan der „Selbstbestimmt Leben“-Bewegung

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