Von der Hilfsschule im Nationalsozialismus zur Sonderschule nach 1945

Autor:in - Brigitte Schumann
Textsorte: Rezension
Releaseinfo: Rezension des Textes: Hänsel, D.: Sonderschule im Nationalsozialismus. Die Magdeburger Hilfsschule als Modell. Bad Heilbrunn 2019
Copyright: © Brigitte Schumann 2019

Abstract:

Mit ihrer quellenbasierten, minutiösen Rekonstruktion der Magdeburger Hilfsschule als Modell der Sonderschule für „hilfsschulbedürftige“ Kinder im Nationalsozialismus hat Prof. Dagmar Hänsel das Erbe präzise beschrieben, das Sonderpädagogik und Bildungspolitik nach 1945 angetreten haben.

Von der Hilfsschule im Nationalsozialismus zur Sonderschule nach 1945

In ihrer neuen Veröffentlichung mit einem Anhang bedeutender historischer Dokumente gibt Hänsel einen umfassenden und zugleich tiefen Einblick in das enge Zusammenwirken von Sonderpädagogik und Politik im Nationalsozialismus. Sie widerlegt damit gründlich das sonderpädagogische Geschichtsbild, das ein Spannungsverhältnis zwischen NS- Politik und Sonderpädagogik konstruiert und einen sonderpädagogischen „Neuanfang“ nach dem Ende der Hitler-Diktatur unter besonders erschwerten Bedingungen behauptet.

Die Geschichtsmythen der Sonderpädagogik

Wiederholt hat sich Hänsel mit den Interpretationen der Sonderpädagogik zur Rolle der Hilfsschule und der Hilfsschullehrerschaft im Nationalsozialismus kritisch auseinandergesetzt. Mit der Rekonstruktion der bedeutendsten und reichsweit bekannten Hilfsschule im Nationalsozialismus kann Hänsel veranschaulichen, wie sich unter den Bedingungen der politischen und gesellschaftlichen Gleichschaltung und den rassenpolitischen Vorgaben der NS-Herrschaft die Magdeburger Hilfsschule zum zukunftsweisenden Modell der Sonderschule für „hilfsschulbedürftige“ Kinder entwickelte. Sie avancierte zum Impulsgeber für die Umsetzung des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) in der Fachschaft Sonderschulen des Nationalsozialistischen Lehrerbundes (NSLB) und trieb die Entwicklung der Heilpädagogik zur völkischen Sonderpädagogik voran.

Hänsel weist überzeugend nach, dass der Nationalsozialismus keine Bedrohung für die Sonderpädagogik und die Hilfsschule darstellte, sondern der Nährboden für die Entwicklung der Magdeburger Hilfsschule war, die nach 1945 ihre Fortsetzung in beiden deutschen Staaten fand.

Die „Blütezeit“ der Magdeburger Hilfsschule im Nationalsozialismus

Die Magdeburger Hilfsschullehrerschaft war inspiriert von den Möglichkeiten, die sich im Nationalsozialismus boten. Die zahlreichen Publikationen, die dort entstanden, dokumentieren dies. Sie haben sich für Hänsels detailgetreue Rekonstruktion als Glücksfall erwiesen.

Die Hilfsschullehrkräfte beteiligten sich an der Entwicklung von Konzeptionen für Hilfsschullehrpläne und für lebenspraktische Unterrichtsgestaltung mit erziehender Funktion und Vorbereitung auf einfache berufliche Tätigkeiten. Der Verzicht auf Wissensvermittlung, wie die Volksschule sie anbot, wurde mit der Eigenart des Hilfsschulkindes begründet, dem nur die Hilfsschule gerecht werden könne. Sie lieferten Beiträge für den rassenhygienischen Unterricht, der darauf gerichtet war, „erbkranken“ Hilfsschulkindern die Notwendigkeit ihrer Zwangssterilisation im Rahmen des GzVeN einsichtig zu machen.

Die Zeitschrift „Die deutsche Sonderschule“, Organ der Fachschaft Sonderschulen im und wichtigste sonderpädagogische Fachzeitschrift im Nationalsozialismus, bezeugt die besonders intensive Mitarbeit der Magdeburger Hilfsschullehrkräfte an rassenpolitischen Themen, die sie dort auch schon vor 1933 diskutierten. Hänsel weist nach, dass der Prozess der Gleichschaltung nicht von außen erzwungen werden musste, sondern als Ausdruck von „Selbstgleichschaltung“ aufzufassen ist.

In ihren Veröffentlichungen stellten sie den eigenständigen Beitrag der Hilfsschule an der Erfüllung des GzVeN heraus. Sie betonten ihre Unverzichtbarkeit für die sonderpädagogische Diagnostik bei der Auslese der Hilfsschulkinder aus der Volksschule und ihre Bemühungen um Akzeptanzgewinnung für die Hilfsschule bei Eltern und in der Öffentlichkeit. Hänsel entwirft mit umfangreichen Zitaten und angehängten Dokumenten ein sehr konkretes Bild von der Mentalität und den Vorstellungen der Magdeburger Hilfsschullehrkräfte, in deren Zentrum Karl Tornow agierte. Er war Rektor der Magdeburger Hilfsschule von 1937 bis 1942, Hauptschriftleiter der Fachschaftorgans „Die deutsche Sonderschule“ und Hauptautor des Buches „Erbe und Schicksal“, eine Anleitungsschrift für den rassenhygienischen Unterricht.

Die Neubestimmung der Hilfsschulkinder

Hänsel erklärt, wie mit der Neubestimmung der Hilfsschülerschaft als „hilfsschulbedürftig“ durch Karl Tornow die entscheidende Weichenstellung für die Modernisierung der Hilfsschule vorgenommen und die Profession der Hilfsschullehrer gestärkt wurde. Tornow kehrte sich vom herkömmlichen Schwachsinnbegriff ab, mit dem die Hilfsschulbewegung seit ihren Anfängen die Auslese aus der Volksschule begründet hatte. Als „hilfsschulbedürftig“ galten ihm Kinder, die wegen ihres Leistungsrückstands die Volksschule belasteten und erst durch die völkische Erziehung in der Hilfsschule zu brauchbaren Gliedern des deutschen Volkes gemacht wurden. Indem die „Allgemeine Anordnung über die Hilfsschule in Preußen“ von 1938 diese neue Definition aufgriff, gelang es, die Hilfsschule von dem negativen Ruf als Schule für ausschließlich „Schwachsinnige“, potentiell „Erbkranke“ und „Minderwertige“ zu befreien und sie als „Leistungsschule“ für völkische Brauchbarmachung durch lebenspraktischen Unterricht zu profilieren. Es war auch Karl Tornow, der für die Popularisierung des neuen Begriffs in einer reichsweit vertriebenen Broschüre sorgte.

Hänsel macht deutlich, dass die „Allgemeine Anordnung“, die von fast allen Ländern des Reiches übernommen wurde, gleich mehrere langgehegte Wünsche der Hilfsschullehrkräfte erfüllte. Sie schrieb die Zwangsauslese der „hilfsschulbedürftigen“ Kinder aus der Volksschule vor, ermöglichte die Ausschulung der „Bildungsunfähigen“ aus der Hilfsschule, die ab 1939 Opfer des „Euthanasieprogramms“ wurden, und stärkte die Eigenständigkeit der Hilfsschule gegenüber der Volksschule. Mit der Einführung der „Hilfsschulbedürftigkeit“ wurde die Auslese aus der Volkschule massiv ausgeweitet. Davon profitierte auch die Magdeburger Hilfsschule, die mit der „Allgemeinen Anordnung“ einen sprunghaften Anstieg an „hilfsschulbedürftigen“ Kindern verzeichnen konnte.

Das „Magdeburger Verfahren“ zur Auslese „hilfsschulbedürftiger“ Kinder

Das von Karl Tornow und dem Magdeburger Hilfsschullehrer Gustav Lenz 1942 veröffentlichte „Magdeburger Verfahren“ stellte das in Magdeburg praktizierte Ausleseverfahren dar. Gleichzeitig verstand es sich als Anleitung und Orientierung für die Umsetzung des reichsweit geltenden „Personalbogenerlasses“ von 1940, mit dem das Reichskultusministerium die Vereinheitlichung der Hilfsschulauslese im Reich anstrebte. Hänsel kann auch an diesem Beispiel zeigen, wie die Interessen der Sonderpädagogik sich mit denen der Politik im Nationalsozialismus für beide Seiten günstig verbinden ließen. Das „Magdeburger Verfahren“, so Hänsel, „gewann durch seine Übereinstimmung mit dem reichseinheitlichen Personalbogenformular Modell- und Monopolcharakter und damit quasi amtliche Funktion“.

Seit der „Allgemeinen Anordnung“ stand die Volksschule bei einem zweijährigen Leistungsrückstand eines Kindes unter striktem Meldezwang. Dieser Rückstand galt dann als gegeben, wenn nach einer Klassenwiederholung eine erneute Nichtversetzung drohte. Auf dieser schulorganisatorischen Annahme einer „Hilfsschulbedürftigkeit“ bauten die Hilfsschullehrkräfte im „Magdeburger Verfahren“ ihre sonderpädagogische Diagnostik auf. Sie war „ein willkürliches Gemisch aus psychiatrischen und psychologischen Testaufgaben, die von Hilfsschullehrkräften beliebig variiert und erweitert werden konnten“, wie Hänsel an Beispielen ausführlich erläutert und nachweist. Das „Magdeburger Verfahren“ sorgte auch dafür, dass die Hilfsschulauslese in fachlicher Hinsicht „zur exklusiven Angelegenheit der Sonderpädagogik“ wurde. Volksschullehrer wurden nicht mehr einbezogen und Ärzte mussten nachträglich nur die Diagnose des Hilfsschullehrers über die „Hilfsschulbedürfigkeit“ des Kindes bestätigen.

Fortsetzungen nach 1945

Hänsel stellt heraus, dass in beiden deutschen Staaten im Rückblick auf die Zeit des Nationalsozialismus übereinstimmende politische Bilanzen gezogen wurden. Das Sonderschulwesen sei bedroht gewesen und in seiner Entwicklung gehemmt worden. Mit der Hilfsschule nach 1945 habe ein „Neubeginn“ stattgefunden.

Tatsächlich wurde in beiden Staaten ein vielgliedriges Sonderschulsystem entwickelt, in dessen Zentrum die Hilfsschule stand. In beiden Staaten erwies sich die „neue Hilfsschule“ als Fortsetzung der Magdeburger Hilfsschule im Nationalsozialismus. Im Unterschied zur BRD wurde allerdings in der DDR die „Hilfsschulbedürftigkeit“ mit „Schwachsinn“ gleichgesetzt. Das bedeutete, dass in der DDR nach 1945 auch Kinder mit geistiger Behinderung beschult wurden, während in den Anfängen der BRD ihnen die „Bildungsfähigkeit“ noch abgesprochen wurde und erst in den 1960er Jahren allmählich Sonderschulen für geistig Behinderte eingerichtet wurden.

Hänsel stellt heraus, dass die Kultusministerkonferenz (KMK) der moralischen Aufforderung des Hilfsschulverbandes zum Ausbau der Hilfsschule und des Sonderschulwesens in ihrem „Gutachten zur Ordnung des Sonderschulwesens“ von 1960 folgte. „Das deutsche Volk hat gegenüber den Menschen, die durch Leiden oder Gebrechen benachteiligt sind, eine geschichtliche Schuld abzutragen“, hieß es als Begründung für den Ausbau im Gutachten. Die Übereinstimmung des Gutachtens mit den Forderungen des Hilfsschulverbandes wertet Hänsel als Hinweis, dass auch nach der NS-Zeit die enge Verbindung zwischen den Interessen Hilfsschule und der Politik fortbestand.

Mit der Eigenart des Hilfsschulkindes wurde im Gutachten der KMK die „Hilfsschulbedürftigkeit“ begründet und ein Bildungsplan gefordert, der die Eigenart zu berücksichtigen habe und nicht an dem Plan der Volksschule angelehnt sein dürfe. Wie in der Magdeburger Hilfsschule wurde lebenspraktische Erziehungs-und Unterrichtsarbeit gefordert. Die Auslese in die Hilfsschule spielte in dem Gutachten der KMK eine herausragende Rolle. Die Verfahrensabläufe wurden wie in der „Allgemeinen Anordnung“ detailliert vorgegeben und bezüglich der Verteilung der Aufgaben an dem „Magdeburger Verfahren“ orientiert. Die Diagnostik war ausschließlich der Hilfsschullehrkraft vorbehalten.

Mit der Umbenennung der Hilfsschule in Sonderschule für Lernbehinderte wurde in den 1960er Jahren die Umbenennung der Hilfsschulpädagogik in Lernbehindertenpädagogik verbunden. Die „Hilfsschulbedürftigkeit“ galt der Lernbehindertenpädagogik weiterhin als Zentralbegriff, wie Hänsel am Beispiel der Standardwerke von Prof. Klauer feststellt. Insgesamt stellte seine Lernbehindertenpädagogik „mit Ausnahme des rassenhygienischen Bezugs einen Abklatsch der Vorstellungen dar, die die Magdeburger Hilfsschullehrer in der Zeit des Nationalsozialismus entwickelt hatten“. Auch mit der Einführung des „sonderpädagogischen Förderbedarfs“ 1994 verbindet sich für Hänsel keine „kopernikanische Wende“, wie von der Sonderpädagogik behauptet, sondern die alte Vorstellung von der „Hilfsschulbedürftigkeit“.

Die Forschungsergebnisse als Herausforderung für Sonderpädagogik, Bildungspolitik und Gesellschaft

Schwer wiegt für Hänsel die Tatsache, dass die Sonderpädagogik bis heute mit ihren Forschungen zur Rolle der Hilfsschul- und Sonderpädagogik im Nationalsozialismus über apologetische Erklärungsversuche nicht hinausgekommen ist. Indem die Hilfsschullehrerschaft in der Ambivalenz von Anpassung und Widerstand dargestellt wird, bleibt ihr Anteil an den Verbrechen der Sterilisation und der „Euthanasie“ in der Schwebe. Indem das Konzept der Brauchbarmachung nur der nationalsozialistischen Politik zugeschrieben wird, wird verschwiegen, dass der Anspruch nach Brauchbarmachung für die Hilfsschulpädagogik seit ihrer Entstehung konstitutiv war. Symptomatisch ist für Hänsel, dass die Magdeburger Hilfsschule trotz der Vielzahl vorhandener Quellen von der sonderpädagogischen Forschung ausgespart wurde.

Hänsel stellt keine expliziten politischen Forderungen, aber ihre Forschungsergebnisse sind eine absolute bildungs- und gesellschaftspolitische Herausforderung. Sie wirken verstörend durch den Schrecken über die Kontinuität sonderpädagogischer Konstruktionen und Strukturen, die wegen Vertuschung, Verleugnung und Verdrängung der nationalsozialistischen Vergangenheit bis heute wirksam bleiben konnten.

Das inhaltsleere Konstrukt der „Hilfsschulbedürftigkeit“, das von der Sonderpädagogik im Nationalsozialismus für die Zwangsauslese „hilfsschulbedürftiger“ Kinder aus der Volksschule erfunden wurde, wurde ohne den rassenideologischen Hintergrund nach 1945 übernommen und weitergereicht, wobei die Bezeichnungen ausgetauscht wurden. Die „Hilfsschulbedürftigkeit“ wurde mit der Umbenennung der Hilfsschule in „Sonderschule für Lernbehinderte“ in „Sonderschulbedürftigkeit“ umbenannt und heißt seit 1994 „sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen“.

Durchgängig gilt seit der „Allgemeinen Anordnung“ von 1938, dass diese Konstruktion schulorganisatorisch mit dem Leistungsrückstand von Kindern, denen die allgemeine Schule nicht gerecht werden kann, begründet wird. Die darauf aufgesetzte sonderpädagogische Diagnostik ist heute wie damals nicht objektivierbar und valide. Es gibt keine wissenschaftlichen Kriterien zur Absicherung dieser Diagnose. Sie war und ist als willkürlich zu bezeichnen. Sie stellt ein Unrecht an den „etikettierten“ Kindern dar. Es bleibt auch dann ein Unrecht, wenn Kinder mit Lern- und Leistungsproblemen heute in der Regelschule sonderpädagogisch gefördert werden. Die an die Diagnose gebundene Etikettierung wirkt als Stigma, das die Betroffenen lebenslang begleitet.

Die KMK will dem Vernehmen nach alle Förderschwerpunkte „überarbeiten“, damit auch den Förderschwerpunkt Lernen. Die zwingende Konsequenz aus Hänsels Forschungsarbeit lautet: Das Unrecht beenden! Den Förderschwerpunkt Lernen sowie die daran gebundene sonderpädagogische Diagnostik und Sonderschule abschaffen! Die Kinder mit Lernproblemen individuell, nicht sonderpädagogisch in der allgemeinen Schule fördern! Damit ist auch der entscheidende Schritt zum Abbau des Sonderschulsystems getan, zu dem die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland verpflichtet.

Literatur:

Hänsel, D.: Sonderschule im Nationalsozialismus. Die Magdeburger Hilfsschule als Modell. Bad Heilbrunn 2019

Dr. Brigitte Schumann

ifenici@aol.com

Quelle

Brigitte Schumann: Von der Hilfsschule im Nationalsozialismus zur Sonderschule nach 1945; Rezension des Textes: Hänsel, D.: Sonderschule im Nationalsozialismus. Die Magdeburger Hilfsschule als Modell. Bad Heilbrunn 2019

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Stand: 21.08.2019

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