Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?

Autor:in - Monika Schumann
Themenbereiche: Eugenik
Textsorte: Artikel
Releaseinfo: Tagung zum Thema "Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?"; HALLENSER ERKLÄRUNG zum Schutz der Würde des Menschen, am 24.Juni 1998 an der Martin-Luther-Universität Halle
Copyright: © Monika Schumann 1998

Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?

Auf dem Hintergrund der Frage des deutschen Beitritts zum Biomedizin - Übereinkommen des Europarates ("Bioethik- Konvention") fand am 24. Juni 1998 an der Martin-Luther-Universität Halle eine Veranstaltung statt unter dem Titel "Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?". Die Sozialministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Dr. Gerlinde Kuppe, hatte die Schirmherrschaft für diese Tagung übernommen. Organisiert wurde sie von den Vertreterinnen der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik des Instituts für Rehabilitationspädagogik, Dipl.-Lehrerin Ricarda Hübner, Dr. Sabine Karge und Prof. Monika Schumann. Mitveranstalter waren der Behindertenbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Karl Heinz Braun, der Allgemeine Behindertenverband, die Caritas, die Diakonie, der DPWV und die Lebenshilfe Sachsen- Anhalt.

Prof. Georg Feuser, Universität Bremen, eröffnete den 1. Block: "Fachwissenschaftlicher Diskurs im Spannungsfeld zwischen Biomedizin/Bioethik und Menschenwürde" mit seinem Hauptreferat "Pädagogik im Spannungsfeldvon Bioethikund Menschenwürde".

Der nächste Referent, Dr.jur. Karl-Heinz Millgramm, Vorsitzender Richter des Verwaltungsgerichts Halle, problematisierte die "Bioethik-Konvention" und die damit verbundenen ungelösten Rechtsfragen und ihre gesellschaftlichen Folgen.

Nach der Mittagspause wurde der interdisziplinäre Diskurs mit zwei Beiträgen aus der Medizin fortgesetzt.

Prof. Josef Neumann, Universität Halle, widmete sein Grundsatzreferat der Frage: "Darf getan werden, was getan werden kann?"

Prof. Traute Schroeder-Kurth, Universität Würzburg, informierte in ihrem Grundsatzreferat über Probleme und Verfahrensweisen im Hinblick auf den "Informed Consent (informierte Zustimmung) und die Menschenrechte."

Im Zentrum der Tagung stand der nächste Block: "Das Spannungsverhältnis von Biomedizin/ Bioethik und Menschenwürde aus der Sicht von primär Betroffenen".

Dr. Therese Neuer-Miebach, Bundesvereinigung Lebenshilfe Marburg, verdeutlichte in ihrem einführenden Beitrag die Gefahren durch einzelne Artikel der "Bioethik-Konvention" für Menschen, die als "nicht zustimmungsfähig" gelten.

Vier Mitglieder der Selbstbestimmungsgruppe der Lebenshilfe e.V. Halle, die von der WfB eigens für diesen Veranstaltungsblock beurlaubt worden waren, bezogen aus ihrer Perspektive kritisch Position zu einzelnen Artikeln der Konvention, insbesondere zu Art.17.

Aus frauenorientierter Sicht und auf der Grundlage der Erfahrungen in der Schwangerenberatung setzte sich die Sozialpädagogin Ines Brock, Iris e.V. für Frauen und Familie Halle, Mitglied im Netzwerk gegen Selektion und Pränataldiagnostk, kritisch mit den aktuellen selektiven Methoden der Pränataldiagnostik auseinander.

In der anschließenden Diskussion, an der sich auch das Auditorium stark beteiligte, wurden einige Kontroversen hinsichtlich des Status der "Nichtzustimmungsfähigkeit" oder der Ziele und Methoden der Pränataldiagnostik noch vertieft.

Der letzte Block: "Zum Spannungsfeld von Biomedizin und Bioethik unter besonderer Berücksichtigung der Debatte um den deutschen Beitritt zur europäischen ‚Bioethik-Konvention'", moderiert von Dr. Jutta Hildebrand, Lebenshilfe Magdeburg, befaßte sich mit der aktuellen fachlich-politischen Situation und den weiteren Perspektiven des Handelns.

Alle SprecherInnen der mitveranstaltenden Organisationen, des Allgemeinen Behindertenverbands, der Caritas, der Diakonie, des DPWV, der Lebenshilfe und der Landesbehindertenbeauftrage, setzen sich in ihren Kurzstatements auf dem Podium entschieden gegen einen deutschen Beitritt zur Konvention in der jetzigen Fassung ein und forderten Nachbesserungen. Der Allgmeine Behindertenverband, die Diakonie und Frau Dr. Hildebrand signalisierten darüber hinaus die Bereitschaft ihrer Organisationen, sich auf Landesebene verstäkt für Gemeinsamen Unterricht an den Schulen einzusetzen.

Am Ende der sehr erfolgreich verlaufenen Tagung wurde von den Anwesenden nachfolgende "Hallenser Erklärung" abgegeben, die an die (Fach-) Öffentlichkeit und Politik auf Landes- und Bundesebene gerichtet ist:

HALLENSER ERKLÄRUNG zum Schutz der Würde des Menschen

Betrifft: Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin ("Bioethik - Konvention")

Am 24.Juni 1998 fand an der Martin-Luther-Universität Halle eine Tagung statt zum Thema "Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?". Sie stand unter der Schirmherrschaft der Sozialministerin des Landes Sachsen - Anhalt, Frau Dr. Gerlinde Kuppe, und wurde veranstaltet von der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik des Instituts für Rehabilitationspädagogik im Fachbereich Erziehungswissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle, dem Behindertenbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Braun, dem Allgemeinen Behindertenverband, der Caritas, der Diakonie, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Lebenshilfe Sachsen-Anhalt. Zum Abschluß der Veranstaltung, an der mehr als 90 Personen teilgenommen haben, wurde von den anwesenden Personen folgende öffentliche Erklärung abgegeben:

Als pädagogisch, rehabilitativ, psycho-sozial, medizinisch und juristisch tätige Personen, als unmittelbar Betroffene und als BürgerInnen treten wir dafür ein, daß der Schutz jedes individuellen Lebens ohne Einschränkung von Beginn an bis zum Tod gewahrt bleibt.

Im Hinblick auf die rasanten Entwicklungen in Biologie und Medizin halten wir internationale und nationale Regelungen zum Schutz der Würde des Menschen für notwendig.

Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die Zielsetzung des "Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin" ("Bioethik-Konvention"). Mit großer Sorge stellen wir aber fest, daß der derzeit gültige Konventionstext den Schutz menschlichen Lebens nicht hinreichend garantiert.

Wir stellen fest, daß die vorliegende Konvention an einigen Punkten das bisher gültige (nationale) Grundrecht auf Unantastbarkeit der Menschenwürde unterschreitet.

Deshalb fordern wir

  • vor der Ratifizierung die Klärung folgender Rechtsbegriffe: "zumutbare Belastung", "minimales Risiko", "Fremdnützigkeit",

  • und die Beibehaltung des derzeit gültigen Embryonenschutzgesetzes.

Wir protestieren

  • gegen Eingriffe, Forschung und Entnahme von regenerierbarem Gewebe bei nicht einwilligungsfähigen Menschen (Neugeborenen, Kindern, Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, "Demenz"- und Schwerstkranken, Bewußtlosen, Menschen im (Wach-)Koma, Sterbenden).

Wir erwarten Zusatzprotokolle über

  • drängende ethische Themen wie Präimplantationsdiagnostik, selektive Abtreibung aus "eugenischen" Gründen, Klonen von Menschen, Nichtbehandeln von Neugeborenen mit Behinderungen.

Wir fordern,

  • daß die umstrittene Hirntoddefinition und Regelungen zur sog. "Sterbehilfe" umfassend öffentlich diskutiert werden,

  • daß die Konvention und die Zusatzprotokolle zu den einzelnen Artikeln vor der Ratifizierung in der Öffentlichkeit und in den parlamentarischen Gremien ehrlich und unter Beteiligung von Patienten- und Betroffenenorganisationen diskutiert werden

  • eine Individualklagemöglichkeit vor dem Europäischen Gerichtshof.

Wir fordern die Bundesregierung auf, alles zu tun, dass die Konvention und die Zusatzprotokolle eine Form gewinnen, die mit der Würde des Menschen vereinbar ist.

Halle, den 24.Juni 1998

Ansprechpartnerinnen:

Prof. Dr. Monika Schumann, Dr. Sabine Karge, Dipl.L. Ricarda Hübner

Martin-Luther-Universität Halle, FB Erziehungswissenschaften

Institut für Rehabilitationspädagogik, 06099 Halle (Saale)

Quelle:

Monika Schumann: Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?

Tagung zum Thema "Betroffen von Biomedizin und Bioethik - Bedrohung der Menschenwürde?"; HALLENSER ERKLÄRUNG zum Schutz der Würde des Menschen, am 24.Juni 1998 an der Martin-Luther-Universität Halle

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Stand: 27.04.2006

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